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Verwandte
Anmeldungen
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Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/205,358, eingereicht
am 18. Mai 2000, deren Offenbarung in ihrer Gesamtheit durch Verweis
hier enthalten ist.
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Kennzeichnungsmittel und
genauer auf wieder verschließbare
erweiterte Text-Kennzeichnungsmittel.
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Stand der
Technik der Erfindung
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Auf
der Verpackung gewisser Chemikalien und pharmazeutischer Produkte
muß oder
möchte der
Hersteller häufig
eine beträchtliche
Menge Informationen über
die Chemikalie oder das pharmazeutische Produkt bereitstellen. Im
Falle pharmazeutischer Produkte ist dies aufgrund von Vorschriften
der Regierung erforderlich, jedoch kann sich auch ein Anlaß ergeben,
entweder getrennt von oder in Verbindung mit den Vorschriften der
Regierung, dem Arzt, Apotheker oder Benutzer Anweisungen bereitzustellen,
wie das Produkt verwendet werden sollte, um was für ein Produkt
es sich handelt, sowie Sicherheitsvorkehrungen, welche bei der Verwendung
des Produktes befolgt werden sollten. Ebenso ist es oft wünschenswert,
Informationen in mehreren Sprachen bereitzustellen, so daß ein bestimmtes
Produkt oder Verpackung an mehreren Orten oder Regionen vertrieben
werden kann.
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Manchmal
wird das Informationsmaterial, welches im allgemeinen in Form gefalteter
Merkblätter
vorliegt, in eine Packung zusammen mit dem Behälter, welcher die Chemikalie
oder das pharmazeutische Produkt enthält, gelegt (als "Einleger" bezeichnet). Das
Einlegen von Merkblättern
in die Packung ist teuer und ein schwerfällig auszuführender Arbeitsgang. Auch ist
es schwierig, durch eine spätere
Kontrolle sicherzustellen, daß das
richtige Informationsmaterial in die richtige Verpackung eingelegt
wurde. Fast alle Produkte werden in Außenkartons verpackt, und viele
lassen keine Einleger zu. Ferner wird die Verwendung gefalteter
Kartons von Umweltschützergruppen überprüft, da sie
eine übermäßige Menge
an Verpackungsmaterial mit sich bringt. Bei dem Versuch, dieser
Herausforderung zu begegnen, suchen viele Unternehmen nach Alternativen
zu Faltkartons, welche in ihrem Inneren Behälter enthalten.
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Ein
anderer Ansatz bei der Lösung
dieses Problems wurde während
der letzten paar Jahre entwickelt, bei dem das gefaltete Informationsmaterial lösbar an
der Oberfläche
des Behälters
befestigt ist (als "Outserts" bezeichnet), entweder
direkt an dem Behälter
selbst oder an einem Basis-Kennzeichnungsmittel,
welches seinerseits an dem Behälter befestigt
ist. Das Informationsmaterial kann dann von dem Kunden entfernt
werden. In derartigen Fällen muß der verbleibende
Abschnitt des Kennzeichnungsmittels sowohl eine "Identifikation" des Produktes, beispielsweise Informationen
wie Marke, Hersteller, etc. sowie gewisse "gesetzlich vorgeschriebene Informationen" enthalten (beispielsweise
Chargen-Nummer und Verfallsdatum).
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Es
ist häufig
wünschenswert,
ein erweitertes Text-Kennzeichnungsmittel mit der Möglichkeit
des erneuten Verschließens
auszustatten. Die Möglichkeit
des erneuten Verschließens
kann es dem Benutzer gestatten, das Kennzeichnungsmittel zu öffnen, seine
Innenseiten zu prüfen
oder zu entfernen und danach das Kennzeichnungsmittel wieder zuzuklappen
und erneut zu verschließen.
Die Innenseiten können
dann, wenn sie nicht entfernt wurden, später noch einmal konsultiert
werden. Außerdem
werden die verschiedenen Seiten des Kennzeichnungsmittels in einer
geschlossenen Anordnung gehalten, so daß sie nicht flattern und die
Handhabung des zugehörigen
Artikels stören
und sein Erscheinungsbild beeinträchtigen.
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US 5 727 819 beschreibt
ein Kennzeichnungsmittel, welches ein gefaltetes Merkblatt umfaßt, von
der ein Abschnitt seitlich verläuft,
um einen Randabschnitt zu bilden. Ein Ziehstreifen verläuft über den
Randabschnitt hinaus und wird von einer Falzlinie definiert. Das
Merkblatt wird auf ein darunterliegendes Schutzpapier geklebt, aber
die Unterseite des Ziehstreifens wird nicht derart aufgeklebt. Neben
dem Ziehstreifen weist das Kennzeichnungsmittel einen Abschlußabschnitt
auf, der mit einem Lack beschichtet ist. Eine Schichtstoffabdeckung
ist über dem
Merkblatt gebildet. Der Schichtstoff ist aufgrund des Lacks lösbar an
den Abschlußabschnitt
geklebt und ist dauerhaft auf die obere Fläche des Ziehstreifens geklebt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfaßt
ein wieder verschließbares Kennzeichnungsmittel
ein Merkblatt mit einer oberen Fläche und einem neben dem Merkblatt
angeordneten Basisstreifen. Der Basisstreifen umfaßt einen
Abschlußabschnitt
und einen Ziehstreifenabschnitt, welche jeweils eine obere Fläche und
eine untere Fläche aufweisen.
Der Abschlußabschnitt
und der Ziehstreifenabschnitt sind voneinander durch eine zwischen ihnen
liegende Schnittlinie getrennt, wobei die untere Fläche des
Ziehstreifens im wesentlichen frei von Klebemittel ist. Ein Lack
bedeckt die obere Fläche des
Abschlußabschnitts.
Das Kennzeichnungsmittel umfaßt
ferner eine Schichtstoffabdeckung mit einem ersten, dem Abschlußabschnitt
aufliegenden Schichtstoffabschnitt, einen zweiten, dem Ziehstreifenabschnitt
aufliegenden Schichtstoffabschnitt und einen dritten, dem Merkblatt
aufliegenden Schichtstoffabschnitt. Das Kennzeichnungsmittel umfaßt ferner
ein Schichtstoff-Klebemittel mit einem ersten Klebemittelabschnitt,
der lösbar
und wieder verschließbar
den ersten Schichtstoffabschnitt an dem Lack an der oberen Fläche des
Abschlußabschnitts
befestigt, und einem zweiten Klebemittelabschnitt, der den zweiten
Schichtstoffabschnitt an der oberen Fläche des Ziehstreifenbschnitts
befestigt. Ein Abschlußabschnitt-Klebemittel bedeckt
die untere Fläche
des Abschlußabschnitts.
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Das
Kennzeichnungsmittel ist dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Merkblatt-Basisklebemittel umfaßt, das
eine untere Fläche
des Merkblatts bedeckt, wobei das Merkblatt-Basisklebemittel und
das Abschlußabschnitt-Klebemittel
eine klebemittelfreie Lücke
zwischen einander definieren, und daß der Basisstreifen im wesentlichen
direkt angrenzend an das Merkblatt angeordnet und hiervon durch
eine zweite Schnittlinie getrennt ist, wobei die zweite Schnittlinie der
klebemittelfreien Lücke
aufliegt.
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Das
Merkblatt kann eine untere Seite und eine obere Seite aufweisen,
die der unteren Seite aufliegt und mit dieser entlang einem Knick
verbunden ist, wobei die obere Fläche des Merkblatts eine obere
Fläche
der oberen Seite ist. Der Basisstreifen ist angrenzend an den Knick
angeordnet.
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Das
Kennzeichnungsmittel kann einen zweiten Basisstreifen umfassen,
welcher angrenzend an ein Ende des Merkblatts gegenüber dem
Basisstreifen angeordnet ist, sowie ein Streifenklebemittel, das eine
untere Fläche
des zweiten Basisstreifens bedeckt. Die Schichtstoffabdeckung umfaßt einen Rand-Schichtstoffabschnitt,
welcher dem zweiten Basisstreifen aufliegt. Das Schichtstoff-Klebemittel umfaßt einen
Rand-Klebemittelabschnitt, der den Rand-Schichtstoffabschnitt an
einer oberen Fläche des
zweiten Basisstreifens befestigt. Ein zweiter Lack kann die obere
Fläche
des zweiten Basisstreifens bedecken, wodurch der Rand-Klebemittelabschnitt
den Rand-Schichtstoffabschnitt
lösbar
und wieder verschließbar
an dem zweiten Lack auf der oberen Fläche des zweiten Basisstreifens
befestigt.
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Gemäß Ausführungsformen
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Verfahren zur Bildung
eines wieder verschließbaren
Kennzeichnungsmittels das Bereitstellen eines Merkblatts, und eine
Schnittlinie wird in dem Basisstreifenabschnitt gebildet, um einen
Abschlußabschnitt
und einen Ziehstreifenabschnitt zu bilden. Eine untere Fläche des
Abschlußabschnitts
ist mit einem Abschlußabschnitt-Klebemittel
bedeckt, so daß eine
untere Fläche
des Ziehstreifenabschnitts im wesentlichen frei von Klebemittel
bleibt. Eine obere Fläche
des Abschlußabschnitts
ist mit einem Lack bedeckt. Eine Schichtstoffbahn wird über dem
Merkblattabschnitt, dem Abschlußabschnitt
und dem Ziehstreifenabschnitt aufgebracht, so daß die Schichtstoffbahn mindestens
an der lackbeschichteten oberen Fläche des Abschlußabschnitts
und einer oberen Fläche
des Ziehstreifenabschnitts haftet. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß eine
weitere Schnittlinie in dem Merkblatt gebildet wird, um einen Merkblattabschnitt
und einen Basisstreifenabschnitt zu bilden, und daß eine untere
Fläche
des Merkblatts mit einem Merkblatt-Basisklebemittel beschichtet
wird, so daß das
Merkblatt-Basisklebemittel und das Abschlußabschnitts-Klebemittel eine
klebemittelfreie Lücke
zwischen einander definieren, auf der die erste Schnittlinie aufliegt.
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Ziele
der vorliegenden Erfindung werden von durchschnittlich versierten
Fachleuten anhand des Studiums der Figuren und der detaillierten
Beschreibung der folgenden bevorzugten Ausführungsformen verstanden werden,
wobei eine derartige Beschreibung die vorliegende Erfindung lediglich
veranschaulicht.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Explosionsansicht eines Kennzeichnungsmittels
gemäß der vorliegenden
Erfindung, welches auf einer Ablöse-Unterlage
angeordnet ist;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 1,
welches auf einer Ablöse-Unterlage
und in einer gelagerten Stellung angeordnet ist;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 1,
welches an einem Artikel angebracht ist und sich in einer offenen
Stellung befindet;
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4 ist
eine Draufsicht eines Merkblatt-Blankos zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
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5 ist
eine Draufsicht der Ablöse-Unterlage
mit entsprechend einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
darauf zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1 angeordneten
Klebemittelstellen;
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6 ist
eine Draufsicht einer Zwischenkonstruktion gemäß dem Verfahren der vorliegenden
Erfindung zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
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7 ist
ein schematisches Diagramm einer Vorrichtung zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
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8 ist
eine perspektivische Explosionsansicht eines Kennzeichnungsmittels
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, welches auf einer Ablöse-Unterlage
angeordnet ist;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 8,
welches auf einer Ablöse-Unterlage
und in einer geschlossenen Stellung angeordnet ist;
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10 ist
ein Seitenriß des
Merkblatts und der Schichtstoffabdeckung des Kennzeichnungsmittel
der 8 in einer wieder verschlossenen Stellung.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung wird nun im folgenden umfassender unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, in denen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung gezeigt sind. Diese Erfindung kann jedoch in vielen
verschiedenen Formen ausgeführt
werden und sollte nicht als eingeschränkt auf die hier aufgezeigten
Ausführungsformen
aufgefaßt
werden; diese Ausführungsformen
werden vielmehr bereitgestellt, damit die Offenbarung gründlich und
vollständig
ist und den Fachleuten den Umfang der Erfindung umfassend vermittelt.
Gleiche Bezugszeichen beziehen sich auf gleiche Elemente im gesamten
Text. Die Dicke einiger Schichten kann zum Zweck der Klarheit übertrieben
dargestellt sein.
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Bezugnehmend
auf die 1–3 ist in diesen
ein Kennzeichnungsmittel 100 gemäß Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung auf einer Ablöse-Unterlage 102 gezeigt.
Das Kennzeichnungsmittel umfaßt
Klebemittelstellen 110, 112 und 114,
ein Merkblatt 130, einen Basisstreifen 140, einen
Basisstreifen 120 und eine selbstklebende Schichtstoffabdeckung 150.
Das Kennzeichnungsmittel 100 kann mittels der Klebemittelstellen 110, 112, 114 an einem
Artikel, beispielsweise dem Artikel 107 (siehe 3),
angebracht werden. Das Kennzeichnungsmittel 100 kann danach
von einer gelagerten Stellung, wie in 2 gezeigt,
in eine offene Stellung, wie in 3 (wo das
Kennzeichnungsmittel 100 teilweise offen gezeigt ist) gezeigt, überführt werden, wie
unten detailliert erörtert.
Zum Zweck der Erklärung
hat das Kennzeichnungsmittel 100 eine Längsachse A-A (siehe 2).
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Die
Klebemittelstellen 110, 112, 114 sind
vorzugsweise aus einem druckempfindlichen Klebemittel gebildet.
Geeignete druckempfindliche Klebemittel umfassen das von H. B. Fuller
Adhesives aus Minneapolis, Minnesota, erhältliche Produkt Nummer HL2203X.
Vorzugsweise bilden die Klebemittelstellen 110 und 112 eine
einzige, durchgehende Klebemittelstelle. Die Klebemittelstelle 114 ist
von der Klebemittelstelle 110 beabstandet, um zwischen
ihnen eine klebemittelfreie Lücke 149 zu
definieren. Vorzugsweise hat die Lücke 149 eine Breite
G von zwischen etwa 1/16 und 3/8 Zoll (siehe 2). Die
Klebemittelstelle 114 ist abgekürzt, so daß eine Klebemittel-Lücke 115 entlang einer
ihrer äußeren Ecken definiert
ist.
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Vorzugsweise
ist der Streifen 120 aus dem gleichen Material wie das
Merkblatt 130 gebildet, wie unten erörtert. Noch bevorzugter sind
der Streifen 120 und das Merkblatt 130 aus aneinander
angrenzenden Merkblatt-Blankos 130A (siehe 4)
gebildet, wie unten beschrieben. Kennungen 127 wie Chargen-
und Verfallsdatums-Anzeige können
auf der oberen Fläche
des Streifens 120 aufgedruckt sein.
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Wie
am besten in 1 zu sehen ist, umfaßt das Merkblatt 130 eine
untere Seite 132 und eine innere Seite 134, welche
mit der unteren Seite 132 entlang eines Knicks 133 verbunden
ist. Eine obere Seite 136 ist mit der unteren Seite 132 entlang
eines Knicks 135 verbunden. Eine einstückige erweiterte Lasche 141 verläuft von
der oberen Seite 136 über den
Knick 133 hinaus.
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Eine
quer gerichtete Schnittlinie 144 verläuft durch die erweiterte Lasche 141 hindurch.
Vorzugsweise verläuft
die Schnittlinie 144 im wesentlichen rechtwinklig zu der
Achse A-A und über
die gesamte Breite der erweiterten Lasche 141. Die Schnittlinie 144 teilt
die erweiterte Lasche 141 in einen verbundenen Abschnitt 145,
welcher mit der oberen Seite 136 verbunden ist, und den
Basisstreifen 140, welcher von der oberen Seite 136 durch
die Schnittlinie 144 abgetrennt ist. Eine weitere, schräge Schnittlinie 148 in
der erweiterten Lasche 141 (und genauer in dem Basisstreifen 140)
trennt einen dreieckigen Ziehstreifenabschnitt 146 von
einem Abschlußabschnitt 142. Vorzugsweise
bildet die Schnittlinie 148 einen Winkel von etwa 45° mit der
Schnittlinie 144. Alternativ kann die Schnittlinie 148 rechtwinklig
zu der Schnittlinie 144 angeordnet sein, so daß der Ziehstreifenabschnitt 146 rechteckig
ist. Kennungen 147 wie "ZIEHEN" oder "ANHEBEN" sind auf dem Ziehstreifen 146 aufgedruckt.
Identifikations-, Informations- oder andere Kennungen 137 können auf
den oberen und unteren Flächen
der Seiten 132, 134, 136 aufgedruckt
sein. Kennungen (nicht gezeigt) wie Chargen- und Verfallsdatums-Anzeige
können
auf der oberen Fläche
des Abschlußabschnitts 142 aufgedruckt sein.
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Der
Abschlußabschnitt 142 ist
auf seiner hinteren Fläche
mit der Klebemittelstelle 114 beschichtet und ist dadurch
lösbar
an der Ablöse-Unterlage 102 befestigt.
Der Abziehstreifen 146 liegt der Klebemittel-Lücke 115 auf,
so daß die
hintere Fläche
des Ziehstreifens 146 im wesentlichen frei von Klebemittel
ist. Der verbundene Abschnitt 145, die Schnittlinie 144 und
ein innerer Abschnitt des Abschlußabschnitts 142 liegen
der klebemittelfreien Lücke 149 auf
und sind daher ebenfalls im wesentlichen frei von Klebemittel auf
ihren unteren Flächen.
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Eine
Lackbeschichtung 143 ist auf der oberen Fläche des
Abschlußanschnitts 142 angeordnet. Vorzugsweise
bedeckt der Lack 143 die Gesamtheit der oberen Fläche des
Abschlußabschnitts 142.
Der Lack 143 bedeckt nicht wesentlich die obere Fläche des
Ziehstreifens 146. Geeignete Lacke umfassen das von Paragon
Inks aus Boxburn, Schottland, erhältliche Produkt Nummer L075.
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Die
Schichtstoffabdeckung 150 ist auf ihrer hinteren Fläche mit
einem druckempfindlichen Klebemittel 152 beschichtet. Ein
mittlerer Abschnitt 154 der Schichtstoffabdeckung 150 ist
durch einen Klebemittelabschnitt 152A auf die obere Seite 136 geklebt. Ein
Randabschnitt 156 der Schichtstoffabdeckung 150 ist
durch einen Klebemittelabschnitt 152B auf die obere Fläche des
Streifens 120 geklebt. Ein gegenüberliegender Randabschnitt 158 der
Schichtstoffabdeckung 150 ist durch einen Klebemittelabschnitt 152C auf
die oberen Flächen
der Abschlußabschnitts 142 und
des Ziehstreifens 146 geklebt. Insbesondere greift der
dem Abschlußabschnitt 142 aufliegende Abschnitt
des Klebemittelabschnitts 152C an den Lack 143 an,
und der dem Ziehstreifen 146 aufliegende Abschnitt des
Klebemittelabschnitts 152C greift direkt an den Ziehstreifen 146 an
und klebt dauerhaft an ihm.
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Die
Schichtstoffabdeckung 150 ist vorzugsweise aus einem 1,5
mil Polypropylenfilm gebildet. Geeignete Schichtstoff-Klebemittel 152 umfassen Acryl-Klebeemulsionen.
Geeignete Schichtstoff/Schichtstoff-Klebematerialien umfassen Produkt
Nummer 505 von Adhesive Coated Products aus Troy, Ohio. Die Schichtstoffabdeckung 150 kann aus
einem transparenten Material oder aus einem opaken Material gebildet
sein. Wenn die Schichtstoffabdeckung 150 opak ist, dann
sollten die Kennungen 147 auf dem dem Ziehstreifen 146 aufliegenden
Abschnitt des Randabschnitts 158 aufgedruckt sein.
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Das
Kennzeichnungsmittel 100 kann auf die folgende Weise verwendet
werden. Das Kennzeichnungsmittel 100 kann auf den Artikel 107 (siehe 3)
beispielsweise mittels der Klebemittelstellen 110, 112, 114 und
unter Verwendung eines geeigneten automatischen oder manuellen Kennzeichnungsgerätes aufgebracht
werden. Anfangs wird das Kennzeichnungsmittel 100 in einer
gelagerten Stellung angeordnet, wie in 2 gezeigt.
Wenn der Benutzer das Kennzeichnungsmittel 100 öffnen möchte, kann der
Benutzer den Ziehstreifen 146 und den aufliegenden Schichtstoff-Abschnitt 158 greifen.
Insbesondere wird es günstig
sein, den Ziehstreifen 146 zu greifen, da er nicht auf
seiner hinteren Fläche
mit Klebemittel beschichtet ist. Der Benutzer kann dann den Ziehstreifen 146 nach
oben und nach links entlang der Achse A-A anheben. Wenn der Ziehstreifen 146 gezogen
wird, wird der Klebemittelabschnitt 152C von dem Lack 143 bis
zu der Schnittlinie 144 getrennt. Danach können die
obere Seite 136 und der mittlere Abschnitt 154 der
Schichtstoffabdeckung frei angehoben werden, um Zugang zum Inneren
des Merkblatts 130 zu haben. Der Abschlußabschnitt 142 verbleibt
bei dem Artikel 107, während
der Ziehstreifen 146 bei der Schichtstoffabdeckung 150 verbleibt.
Der Benutzer kann durch Herunterfalten der oberen Seite 136 und
erneutes Aufbringen des Klebemittelabschnitts 152C auf
den Lack das Kennzeichnungsmittel 100 zuklappen und erneut
verschließen.
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Wahlweise
können
angrenzend an dem Knick 135 und zwischen den Schichtstoff-Abschnitten 154 und 156 Reißlinien
vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Reißlinie angrenzend
an den Knick 133 gebildet sein.
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Das
Kennzeichungsmittel kann unter Verwendung eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung
wie folgt gebildet werden. Ein Mehrfach-Nutz-Merkblatt-Blanko 130A, wie
in 4 gezeigt, wird bereitgestellt. Das Merkblatt-Blanko 130A wird
vorzugsweise aus einem ganzen Blatt Papier, Film oder anderen geeigneten
Material gebildet. Vorzugsweise wird das Merkblatt-Blanko 130A aus
einer Bahn eines derartigen Materials im Anschluß an die direkt im folgenden
erörterten
Druck- und Abstanzschritte zugeschnitten.
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Das
Merkblatt-Blanko 130A umfaßt den Seiten 132, 134 und 136 entsprechende
Seiten 132A, 134A und 136A. Das Merkblatt-Blanko 130A umfaßt den Abschnitten 145, 142, 146 und 120 entsprechende
Abschnitte 145A, 142A, 146A und 120A.
Vor dem Zuschneiden des Merkblatt-Blankos 130A werden die
Kennungen 127, 137, 147 auf dieses aufgedruckt. Zusätzlich werden
den Schnittlinien 144 und 148 entsprechende Schnittlinien 144A und 148A in
dem Merkblatt-Blanko gebildet, bevor das Blanko aus der Bahn ausgeschnitten
wird. Ein dem Lack 143 entsprechender Streifen Lack 143A verläuft über das Merkblatt-Blanko 130A.
Das Merkblatt-Blanko 130A wird um Falzlinien 133A und 135A (entsprechend den
Falzlinien 133 und 135) gefaltet, um ein Mehrfach-Nutz-Merkblatt 130B (siehe 7)
zu bilden, welches im allgemeinen auf die gleiche Weise wie das
Merkblatt 130 (siehe 1) ausgebildet
ist.
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Bezugnehmend
auf 7 ist in dieser ein Apparat 170 zur Bildung
des Kennzeichnungsmittels 100 gezeigt. Die Ablöse-Unterlage 102 wird
von einem Abroller 172 geliefert. Ein Klebemittel-Aufträger 174 druckt
Klebemittelstellen 110A, 112A, 114A,
wie in 5 gezeigt. Vorzugsweise ist der Klebemittel-Aufträger 174 ein
Flexo-Kleberdrucker. Der Klebemittel-Aufträger 174 hinterläßt auch
ein den Klebemittel-Lücken 115 und 149 entsprechendes
Muster aus Lücken 115A und 149A.
Geeignete Klebemittel-Aufträger umfassen
einen von FlexoCoat International, Inc. erhältlichen Flexoschicht-Druckschicht-Muster-Aufträger [FlexoCoat
PrintCoat Pattern Applicator], Modell Nummer HM410.
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Die
Mehrfach-Nutz-Merkblätter 130B werden
auf die mit Klebemittel beschichtete Ablöse-Unterlage mit einem Merkblatt-Aufträger 176 aufgebracht.
Geeignete Merkblatt-Aufträger
umfassen eine von Onserts, Inc.-Longford
Equipment aus Toronto, Kanada, erhältliche Bestückmaschine
[Onserter] 750. Genauer wird das Merkblatt 130B derart
aufgebracht, daß der
Abschnitt 120A dem Klebemittelabschnitt 112A aufliegt,
die Seite 132A dem Klebemittelabschnitt 110A aufliegt,
die Schnittlinie 144A und der Abschnitt 145A der
Klebemittel-Lücke 149A aufliegen,
die Abschnitte 146A den Klebemittel-Lücken 115A aufliegen
und die Abschnitte 142A den Klebemittelabschnitten 114A aufliegen.
Vorzugsweise und wie in 6 gezeigt, werden die Merkblätter End-zu-End
und noch bevorzugter im wesentlichen unmittelbar aneinander angrenzend
aufgebracht.
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Eine
selbstklebende Schichtstoffbahn 150A (entsprechend der
Schichtstoffabdeckung 150) wird von einem Abroller 180 geliefert
und mit Quetschwalzen 182 an die Ablöse-Unterlage 102 und
das Mehrfach-Nutz-Merkblatt 130B gefügt. Die Schichtstoffbahn 150A kann
eine selbstaufgerollte selbstklebende Bahn sein oder kann eine nicht
selbstklebende Bahn sein, auf die auf dem Apparat 170 das
Klebemittel aufgebracht wird.
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Ein
Abstanzer 184 bildet Schnittlinien 101 durch die
Schichtstoffbahn 150A, die Mehrfach-Nutz-Merkblätter 130B und
die Klebemittelstellen 110A, 112A, 114A,
um die Zwischenkonstruktion zu bilden, wie in 6 gezeigt.
Die Abstanzlinien 101 trennen einen Abschnitt von jedem
Abschnitt 120A von dem Rest des entsprechenden Merkblatt-Blankos 130A derart
ab, daß der
Abschnitt 120A eher ein Teil des angrenzenden Kennzeichnungsmittels 100 als
des Kennzeichnungsmittels 100 wird, welches das aus demselben
Merkblatt-Blanko 130A gebildete Merkblatt umfaßt. Die
Abstanzlinien 101 definieren die jeweiligen nebeneinanderliegenden
und in Reihe angeordneten Kennzeichnungsmittel 100 und schneiden
vorzugsweise wesentlich die Schnittlinien 144A und 148A,
wie in 6 gezeigt. Eine aus den außerhalb der Kennzeichnungsmittel 100 befindlichen
Abschnitten der Schichtstoffbahn 150A, der Merkblätter 130B und
der Klebemittel-Abschnitte 110A, 112A, 114A bestehende
Abfallmatrize 186 ist auf einem Abroller 188 aufgenommen.
Die Kennzeichnungsmittel 100, welche auf der Ablöse-Unterlage 102 verbleiben,
können
danach auf eine Trommel 190 aufgerollt werden.
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Wahlweise
können
die Schnittlinien 144, 148 in dem Merkblatt 130 oder
dem Merkblatt 130B durch Unterschneidung durch die Bahn 102 und
bis zu der Bahn 150A gebildet werden, nachdem das Merkblatt auf
der Bahn 102 angeordnet wurde, statt die Schnitte in dem
Blanko 130A vor dem Falten zu bilden.
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Als
weitere Alternative kann die Ablöse-Unterlage 102 durch
eine Bahn mit einer Ablöse-Unterlage
und einer aufliegenden Materialbahn mit selbstklebender Fläche ersetzt
werden. In diesem Fall umfassen die fertigen Kennzeichnungsmittel
ein flächengleiches
selbstklebendes Basis-Kennzeichnungsmittel.
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Bezugnehmend
auf die 8 und 9 ist in
diesen ein Kennzeichnungsmittel 200 gemäß weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung auf einer Ablöse-Unterlage 202 gezeigt.
Das Kennzeichnungsmittel 200 umfaßt eine Klebemittelstelle 212,
eine Klebemittelstelle 214, ein Merkblatt 230,
einen Basisstreifen 220, einen Basisstreifen 242 und
einen selbstklebenden Auflage-Schichtstoff 250. Das Merkblatt 230 umfaßt eine
Schnittlinie 244 in seiner oberen Seite 236, welche
den abgetrennten Basisstreifen 242 definiert. Das Merkblatt 230 entspricht dem
Merkblatt 130, außer
daß keine
der Schnittlinie 148 entsprechende Schnittlinie vorhanden
ist und die Lackbeschichtung 243 die Gesamtheit des durch
die Schnittlinie 244 abgetrennten Basisstreifens 242 beschichtet.
Die Schichtstoffabdeckung 250 entspricht der Schichstoff-Abdeckung 150.
Die Klebemittelstelle 214 entspricht der Klebemittelstelle 114,
außer
daß Klebemittel
in dem der Lücke 115 entsprechenden Bereich
vorhanden ist. Außerdem
ist keine der Klebemittelstelle 110 entsprechende Klebemittelstelle
vorhanden, so daß die
untere Seite 232 des Merkblatts 230 direkt an
die Ablöse-Unterlage 202 angreift.
Kennungen können
auf der unteren Fläche
der unteren Seite 232 aufgedruckt sein.
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Eine
schräge
Schnittlinie 228 verläuft
durch den Streifen 220, um einen Abschlußabschnitt 222 und
einen Ziehstreifen 226 zu definieren. Ein Lack 223 bedeckt
die obere Fläche
des Abschlußabschnitts 222,
und eine Klebemittelstelle 212 beschichtet die untere Fläche des
Abschlußabschnitts 222.
Vorzugsweise verläuft
die Klebemittelstelle 212 nicht über die Schnittlinie 228 hinaus,
so daß der Ziehstreifen 226 an
seiner Unterfläche
im wesentlichen frei von Klebemittel ist. Kennungen 227 wie "ANHEBEN" oder "ZIEHEN" können auf
der oberen Fläche
des Ziehstreifens 226 aufgedruckt sein.
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Der
Randabschnitt 256 der Schichtstoffabdeckung 250 ist
durch den Schichtstoff-Klebemittelabschnitt 252B an die
obere Fläche
des Streifens 220 geklebt. Genauer ist ein Abschnitt des
Schichtstoff-Klebemittels 252B lösbar an den Lack 223 des Abschlußabschnitts 222 geklebt,
während
ein weiterer Abschnitt des Randabschnitts 256 dauerhaft
an die obere Fläche
des Ziehstreifens 226 geklebt ist. Am anderen Ende des
Kennzeichnungsmittels 200 ist der Rand-Schichtstoffabdeckungs-Abschnitt 258 lösbar an
die lackbeschichtete obere Fläche
des Basisstreifens 242 geklebt.
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Beim
Gebrauch kann das Kennzeichnungsmittel 200 an einem Artikel
mittels der Klebemittelstellen 212, 214 befestigt
sein. Wenn der Benutzer das Kennzeichnungsmittel 200 öffnen möchte, kann der
Benutzer den Ziehstreifen 226 und den aufliegenden Abschnitt
des Randabschnitts 256 greifen und die Schichtstoffabdeckung 250 nach
oben und nach rechts von dem Streifen 220 wegziehen. Auf
eine der oben beschriebenen ähnliche
Weise wird sich das Schichtstoff-Klebemittel 252B von dem
Lack 223 abschälen.
Der Benutzer kann das Wegziehen der Schichtstoffabdeckung 250 fortsetzen;
in diesem Fall werden die obere Seite 236 und der Rest
des Merkblatts 230 entlang der Schnittlinie 244 von
dem Streifen 242 getrennt, und das unter dem Randabschnitt 258 liegende
Schichtstoff-Klebemittel 252C wird sich von dem Lack 243 abschälen. Da
die untere Seite 232 nicht unmittelbar an den Artikel geklebt
ist und der mittlere Abschnitt 254 der Schichtstoffabdeckung 250 durch
das Schichtstoff-Klebemittel 252A an die obere Seite 236 geklebt
ist, wird das Merkblatt 230 (mit Ausnahme des Abschnitts 242)
bei der Schichtstoffabdeckung 250 verbleiben und von dem
Artikel getrennt werden. Dementsprechend werden nur der Streifen 220 (ohne
den Ziehstreifen 226) und der Streifen 242 an
den Artikel geklebt bleiben. Wahlweise können der Streifen 220 und
der Streifen 242 mit gewünschten Kennungen (nicht gezeigt)
bedruckt sein.
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Wahlweise
kann die untere Fläche
der unteren Seite 232 mit einem Ablöselack 232A (siehe 10),
beispielsweise des oben in bezug auf den Lack 143 beschriebenen
Typs, beschichtet sein. Wenn das Merkblatt 230 und die
Schichtstoffabdeckung 250 von dem Artikel und den Streifen 220, 242 weggezogen
werden, wird das Schichtstoff-Klebemittel 252C an der Unter seite
des Randabschnitts 258 bei dem Merkblatt 230 verbleiben
und wird freiliegen.
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Der
Benutzer kann das Merkblatt 230 durch Wickeln des Randabschnitts 258 um
den angrenzenden Endknick des Merkblatts 230 und in Eingriff
mit der lackbeschichteten Fläche
der unteren Seite 232 wieder zuklappen, wie in 10 gezeigt.
Wenn der Benutzer die inneren Seiten des Merkblatts 230 ansehen
möchte,
kann der Benutzer das Merkblatt 230 wieder öffnen, indem
er das Schichtstoff-Klebemittel 252C und den Randabschnitt 258 von
der lackbeschichteten unteren Fläche
der unteren Seite 232 abschält. Um das erneute Öffnen zu
erleichtern, kann der Streifen 242 auf die gleiche Weise
gebildet sein, wie in bezug auf den Streifen 142 beschrieben.
Auf diese Weise kann ein dem Ziehstreifen 146 entsprechender
Ziehstreifen zwischen dem Randabschnitt 258 und der unteren
Seite 232 vorgesehen sein, damit der Benutzer ihn greifen
kann, um das Abschälen des
Randabschnitts 258 zu beginnen.
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Das
freiliegende Schichtstoff-Klebemittel 252B und der Randabschnitt 256 können auch
um den angrenzenden Knick des Merkblatts 230 und in Eingriff
mit der unteren Seite 232 gewickelt werden, wie in 10 gezeigt,
unabhängig
davon, ob ein Ablöse-Lack
an der Unterseite der unteren Seite 232 vorgesehen ist.
Die Lackbeschichtung 232A kann über den Abschnitt der unteren
Seite 232 verlaufen, an den das Schichtstoff-Klebemittel 252B angreift, oder
nicht.
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Geeignete
Mittel und Verfahren zur Bildung des Kennzeichnungsmittels 200 werden
für durchschnittlich
versierte Fachleute beim Lesen der vorangehenden Beschreibung offensichtlich
sein.
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Gemäß weiteren
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
Kennzeichnungsmittel gebildet werden, welche die Ziehstreifen-Anordnung
umfassen, wie sie in bezug auf das Kennzeichnungsmittel 100 beschrieben
ist, und, an einem gegenüberliegenden
Ende, die Ziehstreifenanordnung, wie sie in bezug auf das Kennzeichnungsmittel 200 beschrieben
ist. Kennzeichnungsmittel gemäß diesen
weiteren Ausführungsformen
können
je nach Wahl des Benutzers von einem oder dem anderen Ende aus geöffnet werden.
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Man
wird beim Lesen des Vorangehenden erkennen, daß an den Kenneichnungsmitteln,
wie sie hier beschrieben sind, verschiedene Veränderungen vorgenommen werden
können.
Beispielsweise können
die Merkblätter 130, 230 in
Broschürenform
gestaltet sein. Beispielsweise kann, statt daß die innere Seite 134 entlang
eines Knicks 133 mit der unteren Seite 132 verbunden
ist, die Seite 134 (sowie zusätzliche Seiten) entlang des
Knicks 135 geklebt oder geheftet sein. Die innere und/oder
untere Seite können entfallen,
so daß das
Merkblatt nur eine obere Seite und eine untere Seite oder nur eine
obere Seite umfaßt.
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Das
Vorangehende veranschaulicht die vorliegende Erfindung und ist nicht
als Beschränkung derselben
aufzufassen. Obgleich einige beispielhafte Ausführungsformen dieser Erfindung
beschrieben wurden, werden Fachleute leicht erkennen, daß viele Veränderungen
an den beispielhaften Ausführungsformen
möglich
sind, ohne wesentlich von den neuen Lehren und Vorteilen dieser
Erfindung abzuweichen. Dementsprechend sollen alle derartigen Veränderungen
in dem Bereich dieser Erfindung, wie in den Ansprüchen beschrieben,
eingeschlossen sein. In den Ansprüchen sollen Mittel-plus-Funktion-Sätze die hier
beschriebenen Strukturen als die aufgeführte Funktion erfüllend behandeln
und nicht nur strukturelle Äquivalente,
sondern auch äquivalente
Strukturen. Daher soll klar sein, daß das Vorangehende die vorliegende
Erfindung veranschaulicht und nicht als beschränkt auf die bestimmten offenbarten
Ausführungsformen
aufzufassen ist, und daß Veränderungen
an den offenbarten Ausführungsformen
sowie andere Ausführungsformen
in dem Bereich der beigefügten
Ansprüche
eingeschlossen sein sollen. Die Erfindung ist durch die folgenden
Ansprüche
definiert, wobei Äquivalente
der Ansprüche
darin eingeschlossen sein sollen.