DE60116097T2 - Lösbare etikette mit decklaminat - Google Patents

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Description

  • Verwandte Anmeldungen
  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/205,358, eingereicht am 18. Mai 2000, deren Offenbarung in ihrer Gesamtheit durch Verweis hier enthalten ist.
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Kennzeichnungsmittel und genauer auf wieder verschließbare erweiterte Text-Kennzeichnungsmittel.
  • Stand der Technik der Erfindung
  • Auf der Verpackung gewisser Chemikalien und pharmazeutischer Produkte muß oder möchte der Hersteller häufig eine beträchtliche Menge Informationen über die Chemikalie oder das pharmazeutische Produkt bereitstellen. Im Falle pharmazeutischer Produkte ist dies aufgrund von Vorschriften der Regierung erforderlich, jedoch kann sich auch ein Anlaß ergeben, entweder getrennt von oder in Verbindung mit den Vorschriften der Regierung, dem Arzt, Apotheker oder Benutzer Anweisungen bereitzustellen, wie das Produkt verwendet werden sollte, um was für ein Produkt es sich handelt, sowie Sicherheitsvorkehrungen, welche bei der Verwendung des Produktes befolgt werden sollten. Ebenso ist es oft wünschenswert, Informationen in mehreren Sprachen bereitzustellen, so daß ein bestimmtes Produkt oder Verpackung an mehreren Orten oder Regionen vertrieben werden kann.
  • Manchmal wird das Informationsmaterial, welches im allgemeinen in Form gefalteter Merkblätter vorliegt, in eine Packung zusammen mit dem Behälter, welcher die Chemikalie oder das pharmazeutische Produkt enthält, gelegt (als "Einleger" bezeichnet). Das Einlegen von Merkblättern in die Packung ist teuer und ein schwerfällig auszuführender Arbeitsgang. Auch ist es schwierig, durch eine spätere Kontrolle sicherzustellen, daß das richtige Informationsmaterial in die richtige Verpackung eingelegt wurde. Fast alle Produkte werden in Außenkartons verpackt, und viele lassen keine Einleger zu. Ferner wird die Verwendung gefalteter Kartons von Umweltschützergruppen überprüft, da sie eine übermäßige Menge an Verpackungsmaterial mit sich bringt. Bei dem Versuch, dieser Herausforderung zu begegnen, suchen viele Unternehmen nach Alternativen zu Faltkartons, welche in ihrem Inneren Behälter enthalten.
  • Ein anderer Ansatz bei der Lösung dieses Problems wurde während der letzten paar Jahre entwickelt, bei dem das gefaltete Informationsmaterial lösbar an der Oberfläche des Behälters befestigt ist (als "Outserts" bezeichnet), entweder direkt an dem Behälter selbst oder an einem Basis-Kennzeichnungsmittel, welches seinerseits an dem Behälter befestigt ist. Das Informationsmaterial kann dann von dem Kunden entfernt werden. In derartigen Fällen muß der verbleibende Abschnitt des Kennzeichnungsmittels sowohl eine "Identifikation" des Produktes, beispielsweise Informationen wie Marke, Hersteller, etc. sowie gewisse "gesetzlich vorgeschriebene Informationen" enthalten (beispielsweise Chargen-Nummer und Verfallsdatum).
  • Es ist häufig wünschenswert, ein erweitertes Text-Kennzeichnungsmittel mit der Möglichkeit des erneuten Verschließens auszustatten. Die Möglichkeit des erneuten Verschließens kann es dem Benutzer gestatten, das Kennzeichnungsmittel zu öffnen, seine Innenseiten zu prüfen oder zu entfernen und danach das Kennzeichnungsmittel wieder zuzuklappen und erneut zu verschließen. Die Innenseiten können dann, wenn sie nicht entfernt wurden, später noch einmal konsultiert werden. Außerdem werden die verschiedenen Seiten des Kennzeichnungsmittels in einer geschlossenen Anordnung gehalten, so daß sie nicht flattern und die Handhabung des zugehörigen Artikels stören und sein Erscheinungsbild beeinträchtigen.
  • US 5 727 819 beschreibt ein Kennzeichnungsmittel, welches ein gefaltetes Merkblatt umfaßt, von der ein Abschnitt seitlich verläuft, um einen Randabschnitt zu bilden. Ein Ziehstreifen verläuft über den Randabschnitt hinaus und wird von einer Falzlinie definiert. Das Merkblatt wird auf ein darunterliegendes Schutzpapier geklebt, aber die Unterseite des Ziehstreifens wird nicht derart aufgeklebt. Neben dem Ziehstreifen weist das Kennzeichnungsmittel einen Abschlußabschnitt auf, der mit einem Lack beschichtet ist. Eine Schichtstoffabdeckung ist über dem Merkblatt gebildet. Der Schichtstoff ist aufgrund des Lacks lösbar an den Abschlußabschnitt geklebt und ist dauerhaft auf die obere Fläche des Ziehstreifens geklebt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfaßt ein wieder verschließbares Kennzeichnungsmittel ein Merkblatt mit einer oberen Fläche und einem neben dem Merkblatt angeordneten Basisstreifen. Der Basisstreifen umfaßt einen Abschlußabschnitt und einen Ziehstreifenabschnitt, welche jeweils eine obere Fläche und eine untere Fläche aufweisen. Der Abschlußabschnitt und der Ziehstreifenabschnitt sind voneinander durch eine zwischen ihnen liegende Schnittlinie getrennt, wobei die untere Fläche des Ziehstreifens im wesentlichen frei von Klebemittel ist. Ein Lack bedeckt die obere Fläche des Abschlußabschnitts. Das Kennzeichnungsmittel umfaßt ferner eine Schichtstoffabdeckung mit einem ersten, dem Abschlußabschnitt aufliegenden Schichtstoffabschnitt, einen zweiten, dem Ziehstreifenabschnitt aufliegenden Schichtstoffabschnitt und einen dritten, dem Merkblatt aufliegenden Schichtstoffabschnitt. Das Kennzeichnungsmittel umfaßt ferner ein Schichtstoff-Klebemittel mit einem ersten Klebemittelabschnitt, der lösbar und wieder verschließbar den ersten Schichtstoffabschnitt an dem Lack an der oberen Fläche des Abschlußabschnitts befestigt, und einem zweiten Klebemittelabschnitt, der den zweiten Schichtstoffabschnitt an der oberen Fläche des Ziehstreifenbschnitts befestigt. Ein Abschlußabschnitt-Klebemittel bedeckt die untere Fläche des Abschlußabschnitts.
  • Das Kennzeichnungsmittel ist dadurch gekennzeichnet, daß es ein Merkblatt-Basisklebemittel umfaßt, das eine untere Fläche des Merkblatts bedeckt, wobei das Merkblatt-Basisklebemittel und das Abschlußabschnitt-Klebemittel eine klebemittelfreie Lücke zwischen einander definieren, und daß der Basisstreifen im wesentlichen direkt angrenzend an das Merkblatt angeordnet und hiervon durch eine zweite Schnittlinie getrennt ist, wobei die zweite Schnittlinie der klebemittelfreien Lücke aufliegt.
  • Das Merkblatt kann eine untere Seite und eine obere Seite aufweisen, die der unteren Seite aufliegt und mit dieser entlang einem Knick verbunden ist, wobei die obere Fläche des Merkblatts eine obere Fläche der oberen Seite ist. Der Basisstreifen ist angrenzend an den Knick angeordnet.
  • Das Kennzeichnungsmittel kann einen zweiten Basisstreifen umfassen, welcher angrenzend an ein Ende des Merkblatts gegenüber dem Basisstreifen angeordnet ist, sowie ein Streifenklebemittel, das eine untere Fläche des zweiten Basisstreifens bedeckt. Die Schichtstoffabdeckung umfaßt einen Rand-Schichtstoffabschnitt, welcher dem zweiten Basisstreifen aufliegt. Das Schichtstoff-Klebemittel umfaßt einen Rand-Klebemittelabschnitt, der den Rand-Schichtstoffabschnitt an einer oberen Fläche des zweiten Basisstreifens befestigt. Ein zweiter Lack kann die obere Fläche des zweiten Basisstreifens bedecken, wodurch der Rand-Klebemittelabschnitt den Rand-Schichtstoffabschnitt lösbar und wieder verschließbar an dem zweiten Lack auf der oberen Fläche des zweiten Basisstreifens befestigt.
  • Gemäß Ausführungsformen des Verfahrens der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Verfahren zur Bildung eines wieder verschließbaren Kennzeichnungsmittels das Bereitstellen eines Merkblatts, und eine Schnittlinie wird in dem Basisstreifenabschnitt gebildet, um einen Abschlußabschnitt und einen Ziehstreifenabschnitt zu bilden. Eine untere Fläche des Abschlußabschnitts ist mit einem Abschlußabschnitt-Klebemittel bedeckt, so daß eine untere Fläche des Ziehstreifenabschnitts im wesentlichen frei von Klebemittel bleibt. Eine obere Fläche des Abschlußabschnitts ist mit einem Lack bedeckt. Eine Schichtstoffbahn wird über dem Merkblattabschnitt, dem Abschlußabschnitt und dem Ziehstreifenabschnitt aufgebracht, so daß die Schichtstoffbahn mindestens an der lackbeschichteten oberen Fläche des Abschlußabschnitts und einer oberen Fläche des Ziehstreifenabschnitts haftet. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Schnittlinie in dem Merkblatt gebildet wird, um einen Merkblattabschnitt und einen Basisstreifenabschnitt zu bilden, und daß eine untere Fläche des Merkblatts mit einem Merkblatt-Basisklebemittel beschichtet wird, so daß das Merkblatt-Basisklebemittel und das Abschlußabschnitts-Klebemittel eine klebemittelfreie Lücke zwischen einander definieren, auf der die erste Schnittlinie aufliegt.
  • Ziele der vorliegenden Erfindung werden von durchschnittlich versierten Fachleuten anhand des Studiums der Figuren und der detaillierten Beschreibung der folgenden bevorzugten Ausführungsformen verstanden werden, wobei eine derartige Beschreibung die vorliegende Erfindung lediglich veranschaulicht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines Kennzeichnungsmittels gemäß der vorliegenden Erfindung, welches auf einer Ablöse-Unterlage angeordnet ist;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 1, welches auf einer Ablöse-Unterlage und in einer gelagerten Stellung angeordnet ist;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 1, welches an einem Artikel angebracht ist und sich in einer offenen Stellung befindet;
  • 4 ist eine Draufsicht eines Merkblatt-Blankos zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
  • 5 ist eine Draufsicht der Ablöse-Unterlage mit entsprechend einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung darauf zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1 angeordneten Klebemittelstellen;
  • 6 ist eine Draufsicht einer Zwischenkonstruktion gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
  • 7 ist ein schematisches Diagramm einer Vorrichtung zur Bildung des Kennzeichnungsmittels der 1;
  • 8 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines Kennzeichnungsmittels gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, welches auf einer Ablöse-Unterlage angeordnet ist;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht des Kennzeichnungsmittels der 8, welches auf einer Ablöse-Unterlage und in einer geschlossenen Stellung angeordnet ist;
  • 10 ist ein Seitenriß des Merkblatts und der Schichtstoffabdeckung des Kennzeichnungsmittel der 8 in einer wieder verschlossenen Stellung.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung wird nun im folgenden umfassender unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gezeigt sind. Diese Erfindung kann jedoch in vielen verschiedenen Formen ausgeführt werden und sollte nicht als eingeschränkt auf die hier aufgezeigten Ausführungsformen aufgefaßt werden; diese Ausführungsformen werden vielmehr bereitgestellt, damit die Offenbarung gründlich und vollständig ist und den Fachleuten den Umfang der Erfindung umfassend vermittelt. Gleiche Bezugszeichen beziehen sich auf gleiche Elemente im gesamten Text. Die Dicke einiger Schichten kann zum Zweck der Klarheit übertrieben dargestellt sein.
  • Bezugnehmend auf die 13 ist in diesen ein Kennzeichnungsmittel 100 gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf einer Ablöse-Unterlage 102 gezeigt. Das Kennzeichnungsmittel umfaßt Klebemittelstellen 110, 112 und 114, ein Merkblatt 130, einen Basisstreifen 140, einen Basisstreifen 120 und eine selbstklebende Schichtstoffabdeckung 150. Das Kennzeichnungsmittel 100 kann mittels der Klebemittelstellen 110, 112, 114 an einem Artikel, beispielsweise dem Artikel 107 (siehe 3), angebracht werden. Das Kennzeichnungsmittel 100 kann danach von einer gelagerten Stellung, wie in 2 gezeigt, in eine offene Stellung, wie in 3 (wo das Kennzeichnungsmittel 100 teilweise offen gezeigt ist) gezeigt, überführt werden, wie unten detailliert erörtert. Zum Zweck der Erklärung hat das Kennzeichnungsmittel 100 eine Längsachse A-A (siehe 2).
  • Die Klebemittelstellen 110, 112, 114 sind vorzugsweise aus einem druckempfindlichen Klebemittel gebildet. Geeignete druckempfindliche Klebemittel umfassen das von H. B. Fuller Adhesives aus Minneapolis, Minnesota, erhältliche Produkt Nummer HL2203X. Vorzugsweise bilden die Klebemittelstellen 110 und 112 eine einzige, durchgehende Klebemittelstelle. Die Klebemittelstelle 114 ist von der Klebemittelstelle 110 beabstandet, um zwischen ihnen eine klebemittelfreie Lücke 149 zu definieren. Vorzugsweise hat die Lücke 149 eine Breite G von zwischen etwa 1/16 und 3/8 Zoll (siehe 2). Die Klebemittelstelle 114 ist abgekürzt, so daß eine Klebemittel-Lücke 115 entlang einer ihrer äußeren Ecken definiert ist.
  • Vorzugsweise ist der Streifen 120 aus dem gleichen Material wie das Merkblatt 130 gebildet, wie unten erörtert. Noch bevorzugter sind der Streifen 120 und das Merkblatt 130 aus aneinander angrenzenden Merkblatt-Blankos 130A (siehe 4) gebildet, wie unten beschrieben. Kennungen 127 wie Chargen- und Verfallsdatums-Anzeige können auf der oberen Fläche des Streifens 120 aufgedruckt sein.
  • Wie am besten in 1 zu sehen ist, umfaßt das Merkblatt 130 eine untere Seite 132 und eine innere Seite 134, welche mit der unteren Seite 132 entlang eines Knicks 133 verbunden ist. Eine obere Seite 136 ist mit der unteren Seite 132 entlang eines Knicks 135 verbunden. Eine einstückige erweiterte Lasche 141 verläuft von der oberen Seite 136 über den Knick 133 hinaus.
  • Eine quer gerichtete Schnittlinie 144 verläuft durch die erweiterte Lasche 141 hindurch. Vorzugsweise verläuft die Schnittlinie 144 im wesentlichen rechtwinklig zu der Achse A-A und über die gesamte Breite der erweiterten Lasche 141. Die Schnittlinie 144 teilt die erweiterte Lasche 141 in einen verbundenen Abschnitt 145, welcher mit der oberen Seite 136 verbunden ist, und den Basisstreifen 140, welcher von der oberen Seite 136 durch die Schnittlinie 144 abgetrennt ist. Eine weitere, schräge Schnittlinie 148 in der erweiterten Lasche 141 (und genauer in dem Basisstreifen 140) trennt einen dreieckigen Ziehstreifenabschnitt 146 von einem Abschlußabschnitt 142. Vorzugsweise bildet die Schnittlinie 148 einen Winkel von etwa 45° mit der Schnittlinie 144. Alternativ kann die Schnittlinie 148 rechtwinklig zu der Schnittlinie 144 angeordnet sein, so daß der Ziehstreifenabschnitt 146 rechteckig ist. Kennungen 147 wie "ZIEHEN" oder "ANHEBEN" sind auf dem Ziehstreifen 146 aufgedruckt. Identifikations-, Informations- oder andere Kennungen 137 können auf den oberen und unteren Flächen der Seiten 132, 134, 136 aufgedruckt sein. Kennungen (nicht gezeigt) wie Chargen- und Verfallsdatums-Anzeige können auf der oberen Fläche des Abschlußabschnitts 142 aufgedruckt sein.
  • Der Abschlußabschnitt 142 ist auf seiner hinteren Fläche mit der Klebemittelstelle 114 beschichtet und ist dadurch lösbar an der Ablöse-Unterlage 102 befestigt. Der Abziehstreifen 146 liegt der Klebemittel-Lücke 115 auf, so daß die hintere Fläche des Ziehstreifens 146 im wesentlichen frei von Klebemittel ist. Der verbundene Abschnitt 145, die Schnittlinie 144 und ein innerer Abschnitt des Abschlußabschnitts 142 liegen der klebemittelfreien Lücke 149 auf und sind daher ebenfalls im wesentlichen frei von Klebemittel auf ihren unteren Flächen.
  • Eine Lackbeschichtung 143 ist auf der oberen Fläche des Abschlußanschnitts 142 angeordnet. Vorzugsweise bedeckt der Lack 143 die Gesamtheit der oberen Fläche des Abschlußabschnitts 142. Der Lack 143 bedeckt nicht wesentlich die obere Fläche des Ziehstreifens 146. Geeignete Lacke umfassen das von Paragon Inks aus Boxburn, Schottland, erhältliche Produkt Nummer L075.
  • Die Schichtstoffabdeckung 150 ist auf ihrer hinteren Fläche mit einem druckempfindlichen Klebemittel 152 beschichtet. Ein mittlerer Abschnitt 154 der Schichtstoffabdeckung 150 ist durch einen Klebemittelabschnitt 152A auf die obere Seite 136 geklebt. Ein Randabschnitt 156 der Schichtstoffabdeckung 150 ist durch einen Klebemittelabschnitt 152B auf die obere Fläche des Streifens 120 geklebt. Ein gegenüberliegender Randabschnitt 158 der Schichtstoffabdeckung 150 ist durch einen Klebemittelabschnitt 152C auf die oberen Flächen der Abschlußabschnitts 142 und des Ziehstreifens 146 geklebt. Insbesondere greift der dem Abschlußabschnitt 142 aufliegende Abschnitt des Klebemittelabschnitts 152C an den Lack 143 an, und der dem Ziehstreifen 146 aufliegende Abschnitt des Klebemittelabschnitts 152C greift direkt an den Ziehstreifen 146 an und klebt dauerhaft an ihm.
  • Die Schichtstoffabdeckung 150 ist vorzugsweise aus einem 1,5 mil Polypropylenfilm gebildet. Geeignete Schichtstoff-Klebemittel 152 umfassen Acryl-Klebeemulsionen. Geeignete Schichtstoff/Schichtstoff-Klebematerialien umfassen Produkt Nummer 505 von Adhesive Coated Products aus Troy, Ohio. Die Schichtstoffabdeckung 150 kann aus einem transparenten Material oder aus einem opaken Material gebildet sein. Wenn die Schichtstoffabdeckung 150 opak ist, dann sollten die Kennungen 147 auf dem dem Ziehstreifen 146 aufliegenden Abschnitt des Randabschnitts 158 aufgedruckt sein.
  • Das Kennzeichnungsmittel 100 kann auf die folgende Weise verwendet werden. Das Kennzeichnungsmittel 100 kann auf den Artikel 107 (siehe 3) beispielsweise mittels der Klebemittelstellen 110, 112, 114 und unter Verwendung eines geeigneten automatischen oder manuellen Kennzeichnungsgerätes aufgebracht werden. Anfangs wird das Kennzeichnungsmittel 100 in einer gelagerten Stellung angeordnet, wie in 2 gezeigt. Wenn der Benutzer das Kennzeichnungsmittel 100 öffnen möchte, kann der Benutzer den Ziehstreifen 146 und den aufliegenden Schichtstoff-Abschnitt 158 greifen. Insbesondere wird es günstig sein, den Ziehstreifen 146 zu greifen, da er nicht auf seiner hinteren Fläche mit Klebemittel beschichtet ist. Der Benutzer kann dann den Ziehstreifen 146 nach oben und nach links entlang der Achse A-A anheben. Wenn der Ziehstreifen 146 gezogen wird, wird der Klebemittelabschnitt 152C von dem Lack 143 bis zu der Schnittlinie 144 getrennt. Danach können die obere Seite 136 und der mittlere Abschnitt 154 der Schichtstoffabdeckung frei angehoben werden, um Zugang zum Inneren des Merkblatts 130 zu haben. Der Abschlußabschnitt 142 verbleibt bei dem Artikel 107, während der Ziehstreifen 146 bei der Schichtstoffabdeckung 150 verbleibt. Der Benutzer kann durch Herunterfalten der oberen Seite 136 und erneutes Aufbringen des Klebemittelabschnitts 152C auf den Lack das Kennzeichnungsmittel 100 zuklappen und erneut verschließen.
  • Wahlweise können angrenzend an dem Knick 135 und zwischen den Schichtstoff-Abschnitten 154 und 156 Reißlinien vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Reißlinie angrenzend an den Knick 133 gebildet sein.
  • Das Kennzeichungsmittel kann unter Verwendung eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung wie folgt gebildet werden. Ein Mehrfach-Nutz-Merkblatt-Blanko 130A, wie in 4 gezeigt, wird bereitgestellt. Das Merkblatt-Blanko 130A wird vorzugsweise aus einem ganzen Blatt Papier, Film oder anderen geeigneten Material gebildet. Vorzugsweise wird das Merkblatt-Blanko 130A aus einer Bahn eines derartigen Materials im Anschluß an die direkt im folgenden erörterten Druck- und Abstanzschritte zugeschnitten.
  • Das Merkblatt-Blanko 130A umfaßt den Seiten 132, 134 und 136 entsprechende Seiten 132A, 134A und 136A. Das Merkblatt-Blanko 130A umfaßt den Abschnitten 145, 142, 146 und 120 entsprechende Abschnitte 145A, 142A, 146A und 120A. Vor dem Zuschneiden des Merkblatt-Blankos 130A werden die Kennungen 127, 137, 147 auf dieses aufgedruckt. Zusätzlich werden den Schnittlinien 144 und 148 entsprechende Schnittlinien 144A und 148A in dem Merkblatt-Blanko gebildet, bevor das Blanko aus der Bahn ausgeschnitten wird. Ein dem Lack 143 entsprechender Streifen Lack 143A verläuft über das Merkblatt-Blanko 130A. Das Merkblatt-Blanko 130A wird um Falzlinien 133A und 135A (entsprechend den Falzlinien 133 und 135) gefaltet, um ein Mehrfach-Nutz-Merkblatt 130B (siehe 7) zu bilden, welches im allgemeinen auf die gleiche Weise wie das Merkblatt 130 (siehe 1) ausgebildet ist.
  • Bezugnehmend auf 7 ist in dieser ein Apparat 170 zur Bildung des Kennzeichnungsmittels 100 gezeigt. Die Ablöse-Unterlage 102 wird von einem Abroller 172 geliefert. Ein Klebemittel-Aufträger 174 druckt Klebemittelstellen 110A, 112A, 114A, wie in 5 gezeigt. Vorzugsweise ist der Klebemittel-Aufträger 174 ein Flexo-Kleberdrucker. Der Klebemittel-Aufträger 174 hinterläßt auch ein den Klebemittel-Lücken 115 und 149 entsprechendes Muster aus Lücken 115A und 149A. Geeignete Klebemittel-Aufträger umfassen einen von FlexoCoat International, Inc. erhältlichen Flexoschicht-Druckschicht-Muster-Aufträger [FlexoCoat PrintCoat Pattern Applicator], Modell Nummer HM410.
  • Die Mehrfach-Nutz-Merkblätter 130B werden auf die mit Klebemittel beschichtete Ablöse-Unterlage mit einem Merkblatt-Aufträger 176 aufgebracht. Geeignete Merkblatt-Aufträger umfassen eine von Onserts, Inc.-Longford Equipment aus Toronto, Kanada, erhältliche Bestückmaschine [Onserter] 750. Genauer wird das Merkblatt 130B derart aufgebracht, daß der Abschnitt 120A dem Klebemittelabschnitt 112A aufliegt, die Seite 132A dem Klebemittelabschnitt 110A aufliegt, die Schnittlinie 144A und der Abschnitt 145A der Klebemittel-Lücke 149A aufliegen, die Abschnitte 146A den Klebemittel-Lücken 115A aufliegen und die Abschnitte 142A den Klebemittelabschnitten 114A aufliegen. Vorzugsweise und wie in 6 gezeigt, werden die Merkblätter End-zu-End und noch bevorzugter im wesentlichen unmittelbar aneinander angrenzend aufgebracht.
  • Eine selbstklebende Schichtstoffbahn 150A (entsprechend der Schichtstoffabdeckung 150) wird von einem Abroller 180 geliefert und mit Quetschwalzen 182 an die Ablöse-Unterlage 102 und das Mehrfach-Nutz-Merkblatt 130B gefügt. Die Schichtstoffbahn 150A kann eine selbstaufgerollte selbstklebende Bahn sein oder kann eine nicht selbstklebende Bahn sein, auf die auf dem Apparat 170 das Klebemittel aufgebracht wird.
  • Ein Abstanzer 184 bildet Schnittlinien 101 durch die Schichtstoffbahn 150A, die Mehrfach-Nutz-Merkblätter 130B und die Klebemittelstellen 110A, 112A, 114A, um die Zwischenkonstruktion zu bilden, wie in 6 gezeigt. Die Abstanzlinien 101 trennen einen Abschnitt von jedem Abschnitt 120A von dem Rest des entsprechenden Merkblatt-Blankos 130A derart ab, daß der Abschnitt 120A eher ein Teil des angrenzenden Kennzeichnungsmittels 100 als des Kennzeichnungsmittels 100 wird, welches das aus demselben Merkblatt-Blanko 130A gebildete Merkblatt umfaßt. Die Abstanzlinien 101 definieren die jeweiligen nebeneinanderliegenden und in Reihe angeordneten Kennzeichnungsmittel 100 und schneiden vorzugsweise wesentlich die Schnittlinien 144A und 148A, wie in 6 gezeigt. Eine aus den außerhalb der Kennzeichnungsmittel 100 befindlichen Abschnitten der Schichtstoffbahn 150A, der Merkblätter 130B und der Klebemittel-Abschnitte 110A, 112A, 114A bestehende Abfallmatrize 186 ist auf einem Abroller 188 aufgenommen. Die Kennzeichnungsmittel 100, welche auf der Ablöse-Unterlage 102 verbleiben, können danach auf eine Trommel 190 aufgerollt werden.
  • Wahlweise können die Schnittlinien 144, 148 in dem Merkblatt 130 oder dem Merkblatt 130B durch Unterschneidung durch die Bahn 102 und bis zu der Bahn 150A gebildet werden, nachdem das Merkblatt auf der Bahn 102 angeordnet wurde, statt die Schnitte in dem Blanko 130A vor dem Falten zu bilden.
  • Als weitere Alternative kann die Ablöse-Unterlage 102 durch eine Bahn mit einer Ablöse-Unterlage und einer aufliegenden Materialbahn mit selbstklebender Fläche ersetzt werden. In diesem Fall umfassen die fertigen Kennzeichnungsmittel ein flächengleiches selbstklebendes Basis-Kennzeichnungsmittel.
  • Bezugnehmend auf die 8 und 9 ist in diesen ein Kennzeichnungsmittel 200 gemäß weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf einer Ablöse-Unterlage 202 gezeigt. Das Kennzeichnungsmittel 200 umfaßt eine Klebemittelstelle 212, eine Klebemittelstelle 214, ein Merkblatt 230, einen Basisstreifen 220, einen Basisstreifen 242 und einen selbstklebenden Auflage-Schichtstoff 250. Das Merkblatt 230 umfaßt eine Schnittlinie 244 in seiner oberen Seite 236, welche den abgetrennten Basisstreifen 242 definiert. Das Merkblatt 230 entspricht dem Merkblatt 130, außer daß keine der Schnittlinie 148 entsprechende Schnittlinie vorhanden ist und die Lackbeschichtung 243 die Gesamtheit des durch die Schnittlinie 244 abgetrennten Basisstreifens 242 beschichtet. Die Schichtstoffabdeckung 250 entspricht der Schichstoff-Abdeckung 150. Die Klebemittelstelle 214 entspricht der Klebemittelstelle 114, außer daß Klebemittel in dem der Lücke 115 entsprechenden Bereich vorhanden ist. Außerdem ist keine der Klebemittelstelle 110 entsprechende Klebemittelstelle vorhanden, so daß die untere Seite 232 des Merkblatts 230 direkt an die Ablöse-Unterlage 202 angreift. Kennungen können auf der unteren Fläche der unteren Seite 232 aufgedruckt sein.
  • Eine schräge Schnittlinie 228 verläuft durch den Streifen 220, um einen Abschlußabschnitt 222 und einen Ziehstreifen 226 zu definieren. Ein Lack 223 bedeckt die obere Fläche des Abschlußabschnitts 222, und eine Klebemittelstelle 212 beschichtet die untere Fläche des Abschlußabschnitts 222. Vorzugsweise verläuft die Klebemittelstelle 212 nicht über die Schnittlinie 228 hinaus, so daß der Ziehstreifen 226 an seiner Unterfläche im wesentlichen frei von Klebemittel ist. Kennungen 227 wie "ANHEBEN" oder "ZIEHEN" können auf der oberen Fläche des Ziehstreifens 226 aufgedruckt sein.
  • Der Randabschnitt 256 der Schichtstoffabdeckung 250 ist durch den Schichtstoff-Klebemittelabschnitt 252B an die obere Fläche des Streifens 220 geklebt. Genauer ist ein Abschnitt des Schichtstoff-Klebemittels 252B lösbar an den Lack 223 des Abschlußabschnitts 222 geklebt, während ein weiterer Abschnitt des Randabschnitts 256 dauerhaft an die obere Fläche des Ziehstreifens 226 geklebt ist. Am anderen Ende des Kennzeichnungsmittels 200 ist der Rand-Schichtstoffabdeckungs-Abschnitt 258 lösbar an die lackbeschichtete obere Fläche des Basisstreifens 242 geklebt.
  • Beim Gebrauch kann das Kennzeichnungsmittel 200 an einem Artikel mittels der Klebemittelstellen 212, 214 befestigt sein. Wenn der Benutzer das Kennzeichnungsmittel 200 öffnen möchte, kann der Benutzer den Ziehstreifen 226 und den aufliegenden Abschnitt des Randabschnitts 256 greifen und die Schichtstoffabdeckung 250 nach oben und nach rechts von dem Streifen 220 wegziehen. Auf eine der oben beschriebenen ähnliche Weise wird sich das Schichtstoff-Klebemittel 252B von dem Lack 223 abschälen. Der Benutzer kann das Wegziehen der Schichtstoffabdeckung 250 fortsetzen; in diesem Fall werden die obere Seite 236 und der Rest des Merkblatts 230 entlang der Schnittlinie 244 von dem Streifen 242 getrennt, und das unter dem Randabschnitt 258 liegende Schichtstoff-Klebemittel 252C wird sich von dem Lack 243 abschälen. Da die untere Seite 232 nicht unmittelbar an den Artikel geklebt ist und der mittlere Abschnitt 254 der Schichtstoffabdeckung 250 durch das Schichtstoff-Klebemittel 252A an die obere Seite 236 geklebt ist, wird das Merkblatt 230 (mit Ausnahme des Abschnitts 242) bei der Schichtstoffabdeckung 250 verbleiben und von dem Artikel getrennt werden. Dementsprechend werden nur der Streifen 220 (ohne den Ziehstreifen 226) und der Streifen 242 an den Artikel geklebt bleiben. Wahlweise können der Streifen 220 und der Streifen 242 mit gewünschten Kennungen (nicht gezeigt) bedruckt sein.
  • Wahlweise kann die untere Fläche der unteren Seite 232 mit einem Ablöselack 232A (siehe 10), beispielsweise des oben in bezug auf den Lack 143 beschriebenen Typs, beschichtet sein. Wenn das Merkblatt 230 und die Schichtstoffabdeckung 250 von dem Artikel und den Streifen 220, 242 weggezogen werden, wird das Schichtstoff-Klebemittel 252C an der Unter seite des Randabschnitts 258 bei dem Merkblatt 230 verbleiben und wird freiliegen.
  • Der Benutzer kann das Merkblatt 230 durch Wickeln des Randabschnitts 258 um den angrenzenden Endknick des Merkblatts 230 und in Eingriff mit der lackbeschichteten Fläche der unteren Seite 232 wieder zuklappen, wie in 10 gezeigt. Wenn der Benutzer die inneren Seiten des Merkblatts 230 ansehen möchte, kann der Benutzer das Merkblatt 230 wieder öffnen, indem er das Schichtstoff-Klebemittel 252C und den Randabschnitt 258 von der lackbeschichteten unteren Fläche der unteren Seite 232 abschält. Um das erneute Öffnen zu erleichtern, kann der Streifen 242 auf die gleiche Weise gebildet sein, wie in bezug auf den Streifen 142 beschrieben. Auf diese Weise kann ein dem Ziehstreifen 146 entsprechender Ziehstreifen zwischen dem Randabschnitt 258 und der unteren Seite 232 vorgesehen sein, damit der Benutzer ihn greifen kann, um das Abschälen des Randabschnitts 258 zu beginnen.
  • Das freiliegende Schichtstoff-Klebemittel 252B und der Randabschnitt 256 können auch um den angrenzenden Knick des Merkblatts 230 und in Eingriff mit der unteren Seite 232 gewickelt werden, wie in 10 gezeigt, unabhängig davon, ob ein Ablöse-Lack an der Unterseite der unteren Seite 232 vorgesehen ist. Die Lackbeschichtung 232A kann über den Abschnitt der unteren Seite 232 verlaufen, an den das Schichtstoff-Klebemittel 252B angreift, oder nicht.
  • Geeignete Mittel und Verfahren zur Bildung des Kennzeichnungsmittels 200 werden für durchschnittlich versierte Fachleute beim Lesen der vorangehenden Beschreibung offensichtlich sein.
  • Gemäß weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können Kennzeichnungsmittel gebildet werden, welche die Ziehstreifen-Anordnung umfassen, wie sie in bezug auf das Kennzeichnungsmittel 100 beschrieben ist, und, an einem gegenüberliegenden Ende, die Ziehstreifenanordnung, wie sie in bezug auf das Kennzeichnungsmittel 200 beschrieben ist. Kennzeichnungsmittel gemäß diesen weiteren Ausführungsformen können je nach Wahl des Benutzers von einem oder dem anderen Ende aus geöffnet werden.
  • Man wird beim Lesen des Vorangehenden erkennen, daß an den Kenneichnungsmitteln, wie sie hier beschrieben sind, verschiedene Veränderungen vorgenommen werden können. Beispielsweise können die Merkblätter 130, 230 in Broschürenform gestaltet sein. Beispielsweise kann, statt daß die innere Seite 134 entlang eines Knicks 133 mit der unteren Seite 132 verbunden ist, die Seite 134 (sowie zusätzliche Seiten) entlang des Knicks 135 geklebt oder geheftet sein. Die innere und/oder untere Seite können entfallen, so daß das Merkblatt nur eine obere Seite und eine untere Seite oder nur eine obere Seite umfaßt.
  • Das Vorangehende veranschaulicht die vorliegende Erfindung und ist nicht als Beschränkung derselben aufzufassen. Obgleich einige beispielhafte Ausführungsformen dieser Erfindung beschrieben wurden, werden Fachleute leicht erkennen, daß viele Veränderungen an den beispielhaften Ausführungsformen möglich sind, ohne wesentlich von den neuen Lehren und Vorteilen dieser Erfindung abzuweichen. Dementsprechend sollen alle derartigen Veränderungen in dem Bereich dieser Erfindung, wie in den Ansprüchen beschrieben, eingeschlossen sein. In den Ansprüchen sollen Mittel-plus-Funktion-Sätze die hier beschriebenen Strukturen als die aufgeführte Funktion erfüllend behandeln und nicht nur strukturelle Äquivalente, sondern auch äquivalente Strukturen. Daher soll klar sein, daß das Vorangehende die vorliegende Erfindung veranschaulicht und nicht als beschränkt auf die bestimmten offenbarten Ausführungsformen aufzufassen ist, und daß Veränderungen an den offenbarten Ausführungsformen sowie andere Ausführungsformen in dem Bereich der beigefügten Ansprüche eingeschlossen sein sollen. Die Erfindung ist durch die folgenden Ansprüche definiert, wobei Äquivalente der Ansprüche darin eingeschlossen sein sollen.

Claims (13)

  1. Wieder verschließbares Kennzeichnungsmittel (100) mit: a) einem Merkblatt (130), das eine obere Fläche aufweist; b) einem Basisstreifen (140), der angrenzend an dem Merkblatt angeordnet ist, wobei der Basisstreifen einen Abschlußabschnitt (142) und einen Ziehstreifenabschnitt (146) aufweist, die jeweils eine obere Fläche und eine untere Fläche aufweisen, wobei der Abschlußabschnitt und der Ziehstreifenabschnitt voneinander durch eine Schnittlinie (148) zwischen ihnen getrennt sind und wobei die untere Fläche des Ziehstreifenabschnitts (146) im wesentlichen frei von einem Klebstoff ist; c) einem Lack (143), der die obere Fläche des Abschlußabschnitts bedeckt; d) eine Schichtstoffabdeckung (150) mit: einem ersten Schichtstoffabschnitt, der dem Abschlußabschnitt aufliegt; einem zweiten Schichtstoffabschnitt, der dem Ziehstreifenabschnitt aufliegt; und einem dritten Schichtstoffabschnitt, der dem Merkblatt aufliegt; e) einem Schichtstoff-Klebemittel (152C) mit: einem ersten Klebemittelabschnitt, der lösbar und wieder verschließbar den ersten Schichtstoffabschnitt an dem Lack an der oberen Fläche des Abschlußabschnitts befestigt; und einem zweiten Klebemittelabschnitt, der den zweiten Schichtstoffabschnitt an der oberen Fläche des Ziehstreifenbschnitts befestigt; und f) einem Abschlußabschnitt-Klebemittel (114), das die untere Fläche des Abschlußabschnitts bedeckt; dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichnungsmittel des weiteren ein Merkblatt-Basisklebemittel (110) umfaßt, das eine untere Fläche des Merkblatts bedeckt, wobei das Merkblatt-Basisklebemittel und das Abschlußabschnitt-Klebemittel eine klebemittelfreie Lücke (149) zwischen ihnen definieren, und daß der Basisstreifen im wesentlichen direkt angrenzend an dem Merkblatt angeordnet und hiervon durch eine zweite Schnittlinie (144) getrennt ist, wobei die zweite Schnittlinie auf der klebemittelfreien Lücke (149) liegt.
  2. Kennzeichnungsmittel nach Anspruch 1, wobei: das Merkblatt eine untere Seite (132) und eine obere Seite (136) aufweist, die auf der unteren Seite liegt und mit dieser verbunden ist, wobei die obere Fläche des Merkblatts eine obere Fläche der oberen Seite ist und wobei die untere Fläche des Merkblatts eine untere Fläche der unteren Seite ist; und die obere Seite eine einstückige erweiterte Lasche (141) aufweist, die sich über die untere Seite und zur zweiten Schnittlinie erstreckt.
  3. Kennzeichnungsmittel nach einem der Ansprüche 1 und 2, enthaltend einen zweiten Basisstreifen (120), der angrenzend an einem Ende des Merkblatts gegenüber dem Basisstreifen angeordnet ist, und ein Streifen-Klebemittel (112), das eine untere Fläche des zweiten Basisstreifen bedeckt, und wobei: die Schichtstoffabdeckung einen Rand-Schichtstoffabschnitt (156) aufweist, der auf dem zweiten Basisstreifen liegt; und das Schichtstoff-Klebemittel einen Rand-Klebemittelabschnitt (152B) aufweist, das den Rand-Schichtstoffabschnitt an eine obere Fläche des zweiten Basisstreifens befestigt.
  4. Kennzeichnungsmittel nach Anspruch 3, mit einem zweiten Lack, der die obere Fläche des zweiten Basisstreifens bedeckt und wobei der Rand-Klebemittelabschnitt lösbar und wieder verschließbar den Rand-Schichtstoffabschnitt an dem zweiten Lack an der oberen Fläche des zweiten Basisstreifens befestigt.
  5. Kennzeichnungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Kennung (147), die an dem Ziehstreifenabschnitt (146) angeordnet ist.
  6. Kennzeichnungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Schichtstoff-Klebemittel einen dritten Klebemittelabschnitt (152A) enthält, der den dritten Schichtstoffabschnitt an der oberen Fläche des Merkblatts (130) befestigt.
  7. Kennzeichnungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Merkblatt eine untere Seite (132), eine obere Seite (136), die auf der unteren Seite aufliegt, und eine innere Seite aufweist, die zwischen der unteren und der oberen Seite angeordnet ist.
  8. Kennzeichnungsmittel nach Anspruch 7, wobei das Merkblatt ein Heft ist.
  9. Verfahren zum Bilden eines wieder verschließbaren Kennzeichnungsmittels (100), wobei das Verfahren umfaßt: a) Bereitstellen eines Merkblatts (130A); b) Bilden einer Schnittlinie (148A) in dem Basisstreifen-Abschnitt, um einen Abschlußabschnitt und einen Ziehstreifenabschnitt zu bilden; c) Beschichten einer unteren Fläche des Abschlußabschnitts mit einem Abschlußabschnitt-Klebemittel (114A), so daß eine untere Fläche des Ziehstreifenabschnitts im wesentlichen frei von Klebemitteln verbleibt; d) Beschichten einer oberen Fläche des Abschlußabschnitts mit einem Lack (143A); und e) Aufbringen einer Schichtstoff-Bahn (150A) über den Merkblattabschnitt, den Abschlußabschnitt und den Ziehstreifenabschnitt, so daß die Schichtstoff-Bahn mindestens mit der lackbeschichteten oberen Fläche des Abschlußabschnitts und einer oberen Fläche des Ziehstreifenabschnitts verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren weiter umfaßt: f) Bilden einer weiteren Schnittlinie (144A) in dem Merkblatt, um einen Merkblattabschnitt und einen Basisstreifenabschnitt zu bilden, und g) Beschichten einer unteren Fläche des Merkblatts mit einem Merkblatt-Basisklebemittel, so daß das Merkblatt-Basisklebemittel und das Abschlußabschnitts-Klebemittel eine klebemittelfreie Lücke zwischen ihnen definieren, auf der die erste Schnittlinie (144A) aufliegt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, enthaltend den Schritt des Schneidens sowohl durch die Schichtstoff-Bahn als auch das Merkblatt, um eine dritte Schnittlinie (101) zu bilden, die im wesentlichen die erste und/oder die zweite Schnittlinie (144A und 148A) schneidet.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei: das Merkblatt ein Vielseiten-Merkblatt ist, das eine untere Seite und eine obere Seite aufweist, die auf der unteren Seite aufliegt und mit der unteren Seite verbunden ist; die obere Seite eine erweiterte Lasche enthält, die sich über die untere Seite erstreckt; und wobei der Schritt des Bildens einer ersten Schnittlinie ein Bilden der ersten Schnittlinie in der erweiterten Lasche enthält, so daß der Basisstreifenabschnitt von der erweiterten Lasche gebildet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Beschichtens einer unteren Fläche des Abschlußabschnitts mit einem Abschlußabschnitts-Klebemittel enthält: Aufbringen von voneinander beabstandeten ersten und zweiten Klebemittelstellen (110A) auf eine Ablöse-Unterlage (102), so daß die erste und die zweite Klebemittelstelle eine klebemittelfreie Lücke (149A) zwischen ihnen definieren, wobei die erste Klebemittelstelle ein Merkblatt-Klebemittel aufweist und die zweite Klebemittelstelle das Verschlußabschnitts-Klebemittel (114A) aufweist und eine Klebemittel-Lücke (115A) angrenzend an dem Abschlußabschnitts-Klebemittel definiert; und Anordnen des Merkblatts an der ersten und der zweiten Klebemittelstelle, so daß die untere Seite an dem Merkblatt-Klebemittel angreift, ein verbundener Abschnitt (145A) der erweiterten Lasche über der klebemittelfreien Lücke (149A) liegt, die untere Fläche des Abschlußabschnitts an das Abschlußabschnitts-Klebemittel (114A) angreift und der Ziehstreifenabschnitt (146A) über der Klebemittel-Lücke (115A) liegt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, enthaltend den Schritt des Bildens einer dritten Schnittlinie (101) in dem Merkblatt (130A), um einen zweiten Basissstreifenabschnitt (120) zu bilden, wobei der zweite Basisstreifenabschnitt einen Teil eines angrenzenden Kennzeichnungsmittels bildet.
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