DE60116139T2 - Mehrschichtiges etikett sowie verfahren und vorrichtung zu dessen herstellung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein mehrschichtiges Etikett nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zur Herstellung eines mehrschichtigen Etiketts nach Anspruch 1 nach dem Oberbegriff des ersten Vorrichtungsanspruchs. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Etiketts nach Anspruch 1 nach dem Oberbegriff des ersten Verfahrensanspruchs.
  • Daher umfassen solche Etiketten ein an einem Behälter oder Ähnlichem zu befestigendes Basisetikettteil, einen Anhang, z.B. ein Faltblatt, sowie ein oberes an dem Basisetikettteil und/oder dem Behälter oder Ähnlichem zu befestigendes Etikettteil, einschließlich des Anhangs. Die Etiketten werden auch mehrschichtige oder Faltblatt-Etiketten genannt.
  • Die Erfindung bezieht sich spezifisch, aber nicht ausschließlich, auf Etiketten für die Pharmaindustrie und ähnliche Branchen, bei denen eine fehlerhafte Produktion von Etiketten schlimme Auswirkungen haben könnte.
  • Viele Anforderungen betreffen die Produktion und die Verwendung von mehrschichtigen Etiketten für die Pharmaindustrie. Die Oberseite eines mehrschichtigen Etiketts, angebracht an einem Behälter, muss beispielsweise als vorschriftsmäßige Arzneimittelaufschrift erscheinen. Auch müssen Zusatzinformationen über das Produkt oder Anweisungen zu dessen Verwendung hier enthalten sein. Die Aufschrift auf dem Basisetikett muss zumindest angemessen mit der Aufschrift auf dem oberen Etikettteil übereinstimmen, weil das Produkt selbst vorschriftsmäßig markiert sein muss, falls der Anhang mit der oberen Aufschrift und das obere Etikettteil entfernt wird. Auch ist es wichtig, dass die Daten zu Serie und Lagerbeständigkeit, von seiten des pharmazeutischen Herstellers, auf dem Basisetikettteil und damit auch auf dem Produkt verbleiben. Dies ist wichtig für die Rückverfolgbarkeit.
  • Verschiedene Druckverfahren, Methoden und Operationen zur Anbringung von wichtigem Text ergeben ein erhöhtes Risiko. Auf den meisten mehrschichtigen Etiketten wird der Text in der oberen Etikettunterschrift und der Basisetikett-Aufschrift heute in verschiedenen Druckschritten und mit verschiedenen Druckmethoden gedruckt. Dies führt zu erhöhtem Fehlerrisiko.
  • Arzneimitteletiketten haben oft 2–4 Farben, die verwendet werden, um wichtige Informationen hervorzuheben. Das Basisetikett mit seiner Aufschrift wird separat gedruckt. Die Aufschrift in dem oberen Etikettteil des mehrschichtigen Etiketts wird gemeinsam mit dem Informationstext in dem Etikettanhang gedruckt. Damit die Aufschrift in dem oberen Etikettteil ähnlich wie im Basisetikettteil ist, muss der Etikettanhang dieselbe Zahl von Farben haben wie das Basisetikettteil. Deshalb steigen die Risiken sowie die Kosten.
  • Eine der verbreitetsten Lösungen für mehrschichtige Etiketten besteht darin, ein durchsichtiges, schmales und enganliegendes selbstklebendes oberes Etikettteil zu verwenden, um die Qualität zu steigern sowie um eine praktische Öffnung und (Wieder)schließung zu ermöglichen. Der Schichtstoff ist oft auf seiner Klebstoffseite vom Etiketthersteller behandelt, um die Öffnung/Schließung des Etiketts zu erleichtern.
  • Die Pharmaindustrie druckt auch Produktionsdaten und Seriendaten auf das mehrschichtige Etikett, die wichtige Rückverfolgbarkeitsdaten sind. Auf vollständig beschichtet mehrschichtigen Etiketten werden diese Daten auf den Schichtstoff gedruckt. Falls der Anhang mit dem Schichtstoff vom Behälter verschwindet, enthält die verbleibende Basis-Aufschrift Rückverfolgbarkeitsdaten, da sie auf dem Schichtstoff stehen.
  • Ein anderes Risikoelement besteht in der Möglichkeit, dass ein falscher Anhang mit dem Basisetikett zusammengebracht werden kann. Da die meisten mehrschichtigen Etiketten heute hergestellt werden, kann dies das Risiko umfassen, dass die Basisetikett-Aufschrift nicht der oberen Etikettaufschrift entspricht und auch, dass die Benutzerinformationen falsch sind.
  • Es gibt mehrere bekannte und patentierte Lösungen für mehrschichtige Etiketten und Produktionsverfahren dafür. Die meisten von diesen Lösungen bestehen aus drei Bestandteilen, die in drei separaten Verfahren hergestellt werden. Dies kann erhöhte Risiken fehlerhafter Produktion und schlechterer Anbringungseigenschaften für das Fertigfabrikat ergeben, besonders in folgender Hinsicht: Druckfehler, die zu Farbenvariationen und dem Risiko von falschem Text und falscher Montage von Etikettbestandteilen führen. Schlechtere Produktqualität in Form von steiferen Etiketten, wenn Papier und Klebstoff benutzt werden, um Anhänge an dem Basisetikettteil anzubringen. Ein Klebstoff wird hart und spröde, das Etikett hat weniger Platz. Dies ist besonders wichtig, wenn zylindrische Behälter etikettiert werden sollen.
  • Es ist schwierig ein dickes traditionelles mehrschichtiges Etikett um einen Zylinder mit verhältnismäßig kleinem Durchmesser herum anzubringen. Wenn das mehrschichtige Etikett um einen Zylinder herum angebracht worden ist, wird der Zylinderdurchmesser des Basisetikettteils geringer sein als der Zylinderdurchmesser des Außenteils des Anhangs, dessen Enden danach streben, die Enden des Basisetikettteils zu lösen. Um einer solchen Wirkung entgegenzuwirken, wurden mehrschichtige Etiketten mit einem Basisetikett, einem Anhang und einem oberen Schichtstoff entwickelt. Wenn Zylinder etikettiert werden, wird das Ende des oberen Schichtstoffs, das von dem Anbringungsende abgewandt ist, erweitert verglichen mit dem Basisetikett und dem Anhang. Diese Ausdehnung kontaktiert die ablaufende Papierbahn und wird davon in der Anbringungsphase gelöst, und der Schichtstoff gibt der Biegung des Zylinders nach und wird ohne Falten auf der Zylinderoberfläche mittels des Klebstoffs auf der Rückseite des Schichtstoffs angebracht.
  • Ein Beispiel des Standes der Technik wird in EP 0 833 295 B1 beschrieben, die ein gedrucktes Basisetikettteil umfasst und ein gedrucktes Faltblatt mit einer oberen Aufschrift. Das ganze Etikett ist von einem Schichtstoff bedeckt, und das Faltblatt ist an dem Schichtstoff befestigt, der das Faltblatt an dem Behälter gegen ein extra angebrachtes Basisetikettteil befestigt. Das Etikett umfasst vier Teilstücke: ein Basisetikett, eine Broschüre, einen eingepassten Schichtstoff und ein separates speziell behandeltes Extrabasisetikettteil, das so gestaltet ist, dass es eine leichte Öffnung/Schließung der Broschüre gestattet.
  • Ein anderes Beispiel des Standes der Technik ist EP 0 594 560 B1 . In diesem Fall ist das Basisetikett mit Klebstoff ausgestattet, der die untere Seite eines Faltblatts an dem Basisetikett befestigt. Faltblatt und Aufschrift werden in demselbem Betrieb gedruckt. Eine steife Klebefläche bedeutet, dass das Etikett steifer und weniger flexibel ist. Papier ist auch steifer als PP und PE. Das selbstklebende Basisetikett soll das Faltblatt halten, es zu einem Produkt binden und zum Drucken von Serien- und Produktionsdaten Platz bieten. Das ganze Etikett wird von einem schmalen, klaren Schichtstoff bedeckt, um die Qualität zu steigern und das Faltblattetikett an dem Produkt zu befestigen. Der Schichtstoff ist perforiert, damit man Rückverfolgbarkeitsdaten auf dem Basisetikett sehen kann, falls das Faltblatt verschwindet. Letzteres Risiko besteht, da Perforierungen im allgemeinen nicht absolut zuverlässig sind. Es ist auch notwendig, Tinte in die Felder auf der Klebstoffseite des Schichtstoffs zu drucken, um eine ausreichende Griffigkeit zu erreichen. Diese Lösung verringert die Zahl der Textseiten auf mindestens eine Seite, da die Oberseite des Etiketts und die letzte Faltblattseite miteinander verleimt werden müssen.
  • Gemäß der EP 0 506 202 B1 wird ein Basisetikett separat gedruckt und ist mit Klebstoff ausgestattet, und dann wird ein Faltblatt mit der Seite des Etiketts verleimt. Das ganze Etikett wird dann mit einem Schichtstoff bedeckt, der an einem Produkt befestigt ist. Die Produktion und ihre Vorteile und Nachteile entsprechen ungefähr den im vorigen Beispiel beschriebenen.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es in erster Linie, die obengenannten Nachteile zu beseitigen und ein verbessertes mehrschichtiges Etikett zu entwickeln, das in mehr als einer Hinsicht vorteilhaft ist. Ein anderer Gegenstand der Erfindung ist es, eine verbesserte Produktionsvorrichtung und ein verbessertes Produktionsverfahren für mehrschichtige Etiketten zu entwickeln. Es ist zusätzlich wichtig, dass der Anhang so einfach wie möglich und separat von der Aufschrift des Etiketts auf dem Bodenteil bzw. dem Oberteil gedruckt werden kann. Ziel der Erfindung ist es auch, befriedigende Greifmittel zu entwickeln, um den Anhang zu öffnen bzw. zu schließen, so dass der Etiketthersteller keine komplizierten und teuren Verfahren ausführen muss.
  • Diese Ziele werden erreicht, indem man ein Etikett der Art wie in der Einführung beschrieben im wesentlichen derart entwirft, wie im kennzeichnenden Teil nach Anspruch 1 beschrieben. Diese Ziele werden auch mittels einer Vorrichtung für die Produktion von Etiketten nach Anspruch 1 erreicht, vorwiegend gestaltet, wie im kennzeichnenden Teil des ersten Vorrichtungsanspruchs dargelegt. Diese Ziele werden auch mittels eines Verfahrens zur Herstellung mehrschichtiger Etiketten nach Anspruch 1 erreicht, hauptsächlich durchgeführt wie in dem ersten Verfahrenanspruch dargelegt. Dank der erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmale wird garantiert, dass die Aufschrift auf dem Basisetikett und auf dem oberen Etikett identisch sind und dieselbe Qualität haben und in demselben Produkt gedruckt werden und mit derselben vorsichtigen und zuverlässigen Steuerung, Fehler werden gewiss vermieden und die besondere Wichtigkeit von besonders zentralen Textteilen und Rückverfolgbarkeits-Informationen der Aufschrift wird entsprechend berücksichtigt. Die erfindungsgemäße Lösung ist einfach und zuverlässig und verbessert die Möglichkeit zu Fertigungssteuerung und Nachkontrolle. Der Anhang kann in einer Farbe gedruckt werden, auch wenn das Etikett selbst bzw. die Aufschrift in mehreren Farben gedruckt werden. Eine Produktion mit einer Farbe ist sicherer als eine Mehrfarbenproduktion und erlaubt die Verwendung von mehreren Druckmethoden, z.B. von einer Rolle zu einer anderen beim Digitaldruck oder Laserdruck und desgleichen. Diese Methoden können die Sicherheit verbessern. Das mehrschichtige Etikett umfasst zwei identische Etiketten, ein Basisetikett und ein oberes Etikett. Beide Etiketten werden in demselben Verfahren und derselben Maschine hergestellt und kontrolliert. Der Anhang wird zwischen den Etiketten positioniert. Keine zusätzlichen kostensteigernden hervorstehenden Greifohren auf dem Anhang oder Lagerung und Verarbeitung der Schichtstoffe sind erforderlich. Die Öffnung des Etiketts wird erleichtert, da das Basismaterial für das Etikett klebstofffreie Ränder (Streifen) hat, die unterhalb der Öffnungsecke des oberen Etiketts untergebracht werden. Auch gibt es keine komplette obere Schicht, die Perforierungen erfordern würde, um Serien- und Lagerbeständigkeitsdaten zu bewahren. Das obere Etikett verbirgt nicht diese Art von Informationen. Es ist leicht, das Etikett und das Anhang zu entfernen, ohne das Basisetikett zu beschädigen. Der Anhang ist an der Klebstoffseite des oberen Etiketts befestigt und haftet daran. Es gibt keine Verklebung des Anhangs mit dem Basisetikett, die die Steifigkeit des mehrschichtigen Etiketts erhöhen würde. Eines oder mehrere Bezugsteilstücke können durch das Schließ-Ende des oberen Etiketts gebildet werden oder in Verbindung damit. Eine Entfernung wird mittels Perforierungen und einer klebstofffreien Zone unterhalb der Greifecke erleichtert. Serien- und Produktionsdaten können auf das Primäranbringungsende des Basisetiketts gedruckt werden und auf besagte Bezugsteile, welche letztere abgerissen und an einer Fallsammlung, einer Spritze und desgleichen befestigt werden können. Wenn das Etikett an zylindrischen Gegenständen angebracht ist, können das Bezugsteil bzw. Teilstücke besagtes Primärbasisetikettende überlappen. Wenn ein klares, transparentes Etikettmaterial benutzt wird, kann die ganze Etikettoberfläche oder Teilstücke davon mit Farbe bedeckt werden, z.B. bei Benutzung eines Siebdruckverfahrens, was es erlaubt, den Text und das graphischen Design des oberen Etiketts und die Anfangsseite des zu lesenden Anhangs in Kombination zu lesen. Dies ist wichtig, auch weil die Informationen zur Steuerung des richtigen Anhangs gegen das richtige Etikett veranschaulicht werden müssen. Während der Handhabung der Materialien ist es auch vorteilhaft, mit einer einzigen kontinuierlichen Materialbahn für die beiden Etiketttypen starten zu können, um nach dem Stanzen und dem Zusammenbringen dieser Etiketttypen aufs neue eine Bahn zu erhalten, die kontinuierlich in Quer- und Längsrichtung ist und komplette mehrschichtige Etiketten umfasst, einschließlich Restmaterialien, und, nach zusätzlichem Stanzen von kompletten separaten Etiketten, in der Lage zu sein, eine einzige kontinuierliche Restmaterialbahn zu erhalten.
  • Zusätzliche kennzeichnende Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in der folgenden Beschreibung dargelegt, unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, die bevorzugte, aber nicht einschränkende Ausführungsformen zeigen:
  • 1 zeigt in einer Seitenansicht die Hauptmerkmale eines Verfahrens zur Herstellung erfindungsgemäßer mehrschichtiger Etikette;
  • 2 zeigt in einer Seitenansicht ein Zwischenstadium des Verfahrens entsprechend 1 in größerem Maßstab;
  • 3 zeigt in einer Seitenansicht einen Querschnitt aus der Endphase des Verfahrens entsprechend 1 in größerem Maßstab;
  • 4 zeigt in einer Perspektivansicht von oben ein erfindungsgemäßes fertiges Etikett, welche jedoch noch an einer ablaufenden Materialbahn befestigt ist;
  • 510 zeigen in Perspektivansichten von oben aufeinanderfolgende Produktionsphasen und Teilstücke von erfindungsgemäßen Etiketten; und
  • 11 und 12 zeigen in Perspektivansichten von oben bzw. von vorn zwei erfindungsgemäße verschiedenen Etiketten, mit bzw. ohne ein Bezugsteil, geöffnet, in Anbringungsphasen an einem runden Behälter (nicht gezeigt).
  • Eine Vorrichtung, in ihrer Ganzheit mit 1 bezeichnet, ist in den Zeichnungen dargestellt und soll mehrschichtige Etiketten herstellen. Die Vorrichtung umfasst eine Rolle 2, die an sich bekannt ist, mit einer durchgehend ablaufenden Bahn 3, z.B. aus mit Silikon behandeltem Papier, auf der Basisetiketten 4 mit einer Klebstoffschicht 5 angebracht sind, die aktiv gegen diese Bahn ist, und wobei die Bahn zu einer Rolle 6 mit fertigen erfindungsgemäßen Etiketten 7 führt. Die Vorrichtung umfasst auch eine Rolle 8 mit einer durchgehend ablaufenden Bahn 9, auf der obere Etiketten 11 angebracht sind, mit einer Klebstoffschicht 10, die aktiv gegen diese Bahn ist, und wobei die Bahn von einer Trenn- und Anbringungsvorrichtung 12 gespeist wird und z.B. eine nachgeschaltete Führungswalze oder Ähnliches 12' bzw. 12'' gegen die ablaufende Bahn 3 derartig, dass die oberen Etiketten 11 von der ablaufenden Bahn 9 abgehoben werden und auf die Basisetiketten 4 gelangen, wobei Anhänge 13 inbegriffen sind, die zuvor von einer Zufuhr 14 mittels einer Trenn- und Anbringungsvorrichtung 15, die an sich bekannt ist, zu Basisetiketten 4 gebracht wurden. Die Klebstoffschicht 10 der oberen Etiketten 11 ist vorwiegend gegen die Anhänge aktiv, aber sie haftet immer direkt an den Basisetiketten und Materialien, die sie umgeben bzw. in derselben Etikettenfilmbahn vor und hinter den Anhängen, gesehen in Richtung der Bahn 3, und möglicherweise in Richtung quer zur Bahn hinter den Anhängen. Der Deckbogen der Anhänge oder Ähnliches ist vorzugsweise etwas länger als die darunterliegenden Blätter oder Ähnliches, und folglich können letztere normalerweise nie die Klebstoffschicht 10 kontaktieren. Die leere ablaufende Bahn 9 wird anschließend auf eine Rolle 16 aufgerollt.
  • Zwischen der Vorrichtung 12 und der Rolle 6 mit fertigen Etiketten gibt es eine Stanzvorrichtung 17, einer an sich bekannten Art, um die fertigen Etiketten zu stanzen. Eine kontinuierliche Restbahn 18 wird so erhalten, die von einer Führungswalze 19' auf eine Rolle 19 aufgerollt wird. Anliegend an mehrere Etiketten oder Etikettreihen, angebracht an der Bahn 3 in Querrichtung, ist vor der Rolle 6 zweckmäßigerweise eine Schneidevorrichtung (nicht gezeigt) vorhanden, die die Bahn 3 zwischen anliegenden und voneinander getrennten Etiketten in Teilbahnen schneidet, eine für jede Etikettreihe, und folglich gibt es in solchen Fällen so viele Rollen 6 (in Richtung quer zur Bahn) wie es Etiketten in besagter Richtung gibt.
  • Die Basisetiketten und die oberen Etiketten werden in demselbem Druckverlauf gedruckt und vorzugsweise in derselben Druckmaschine, eine komplette Identität aller ihrer Aufschriften 20 und 21 bzw. wird garantiert, die Etiketten werden in der Vorrichtung 1 überprüft und benutzungsfertig gemacht. Normalerweise sollten die Aufschrift 21 und die oberen Etiketten und möglicherweise andere obere Etikettenteile genau oberhalb der Aufschrift 20 der Basisetiketten enden, und möglicherweise anderer entsprechender Basisetikettteile separat. Jedoch kann alternativ eine bestimmte relative versetzte Anbringung der oberen Etiketten oberhalb und auf den Basisetiketten erfolgen, z.B. um bestimmte Teile der Basisetiketten trotz der Anhänge und trotz der oberen Etiketten sichtbar zu machen und sie gleichzeitig lesen zu können oder Ähnliches. Die Anhänge 13 werden separat in einer Druckmaschine gedruckt, die nicht gezeigt ist. Üblicherweise sind die Anhänge Broschüren, Faltblätter und desgleichen. Jedoch kann ein Anhang ein Produkt beliebiger Art sein, das als solches vorgesehen werden kann, in einer Packung oder auf andere beliebige Art.
  • Es empfiehlt sich, mehrere, z.B. vier, Basisetiketten, Anhänge und obere Etiketten in Querrichtung an den betreffenden Bahnen anzubringen. Dann und insgesamt ragen Teile der äußersten Muster von besagten drei Bestandteilen in Querrichtung über die vorgesehenen Begrenzungsränder und werden durch Stanzen mittels besagter Stanzvorrichtung entfernt. Ebenso kann es, aber nicht unbedingt, Abschnitte geben, die durch Stanzen entfernt werden können, zwischen Etiketten, aneinander anliegend angebracht in Querrichtung. Auf diese Weise und weil sie auch kontinuierlich sind, stanzbare Abschnitte in Längsrichtung der Bahn, wird besagte kontinuierliche aufrollbare Restbahn 18 erhalten. Der Abschnitt 23 des Anhangs, der in Querrichtung über die äußersten vorgesehenen Etikettränder 22 vorsteht, ist mit einem kleinen Klebstoffpunkt 24 an der Seite ausgestattet, der dem Basisetikett gegenüberliegt, um vorübergehend den Anhang an dem Basisetikett zu befestigen, da das Basisetikett und der Anhang im übrigen keine Klebstoffschichten auf ihren einander gegenüberliegenden Seiten haben. Daher dient dieses zeitweise Befestigungsmittel einem nützlichen Zweck zwischen den Vorrichtungen 12 und 15.
  • Die Basis- und oberen Etiketten sind zweckmäßigerweise aus einem Polypropylendünnfilm, der in seinem Anfangszustand durchsichtig wie Glas ist. Der Klebstoff hat üblicherweise sorgfältig bemessene Haft- und Löseeigenschaften. Jedoch bedeckt die Klebstoffschicht 10 des oberen Etiketts zweckmäßigerweise nicht die ganze Rückseite des oberen Etiketts, sondern lässt vorzugsweise einen klebstofffreien durchgehenden Streifen 25 frei, der sich in Längsrichtung erstreckt, zweckmäßigerweise in Verbindung mit der Oberkante des Etiketts. Auch das Basisetikett hat einen solchen klebstofffreien Streifen, der jedoch normalerweise keinem nützlichen Zweck dient. Der Oberkantenbereich ist in einer der Eckbereiche 26 mit einem Schlitz 27 versehen. Der Eckbereich steht in Längsrichtung der Bahn vor, in einer Position im wesentlichen oberhalb des Anhangs, wie auch der obere Etikettabschnitt, der unter diesem Eckbereich positioniert ist und zweckmäßigerweise aus einer Klarsichtfolie hergestellt und ein Fenster 28 ist, um Teilstücke des Anhangs und/oder das Basisetikett zu zeigen. Daher ist der Eckbereich nicht an dem Basisetikett befestigt, der direkt darunter in diesem Bereich positioniert wird, und kann auf diese Weise leicht davon abgehoben werden, indem man eine Trennung der beiden Etikettteile beginnt, innerhalb des Bereichs des Fensters, wo das obere Etikett mittels der darunterliegenden Klebstoffschicht an dem Basisetikett befestigt ist. Auch kann der klebstofffreie Streifen eventuell verwendet werden, um eine Ablösung des Anhangs von dem oberen Etikett zu beginnen. Wenn dies erforderlich ist, sollte mindestens die Seite des Anhangs, die zum oberen Etikett weist, aus Materialien mit bestimmten Ablöseeigenschaften sein.
  • In 1 und 2 wird gezeigt, dass ein Ende 29 des Basisetiketts, üblicherweise das vordere Ende in Beförderungsrichtung der Bahn, mit einem erweiterten Abschnitt 30 ausgestattet ist, der durch einen erweiterten Abschnitt 31 des oberen Etikettendes 32 innerhalb diesen Bereichs überlappt wird. Diese Abschnitte, die aneinander befestigt sind, werden gestanzt und zu einem Teil der Restbahn 18. Auf diese Weise wird automatisch ein erforderlicher Abstand 42 zwischen den fertigen Etiketten in Längsrichtung der Bahn erhalten. Der verbleibende Teil des Basisetikettendes 29, der folglich ohne oberes Etikett ist, bildet ein Feld 33, auf dem ein Text und desgleichen angebracht werden kann.
  • Auch kann das obere Etikettende 32 mit einem oder mehreren Bezugsteilen 34 mit eigenem Schlitz 35 ausgestattet sein und mit z.B. einer Perforierungslinie 36 als Abreißkerbe für das Ende 31. Natürlich geht der klebstofffreie Streifen 25 auch unterhalb der eventuellen Bezugsteile weiter.
  • 510 zeigen im einzelnen, wie eine bevorzugte Einstellung der Basisetiketten und der oberen Etiketten erfolgen kann, einzeln und miteinander. Daher zeigt 5 die anfängliche Form 41, die üblich ist oder für zwei verschiedene Funktionen gestaltet, für zwei Basis- und obere Etikettreihen, die in Querrichtung auf einer ablaufenden Bahn 40 angebracht sind und in diesem Fall nur in einer gedruckten Ausführung existieren. Die Bahn 41 ist einheitlich in Längs- und Querrichtung und ist in dieser Phase mit allen Aufdrucken versehen, auch den Aufschriften, und möglicherweise Zusatztext und Symbolen und möglicherweise Perforierungen oder Ähnlichem, was bei der Etikettherstellung aufzubringen ist. Die Breite der Bahn 41 entspricht vorzugsweise der Breite der ablaufenden Bahn 40. Fenster 28 bleiben wie das anfängliche Klarsichtfolienmaterial, während die Etiketten im übrigen z.B. weiß gestrichen werden und auf dieser gestrichenen Schicht mit besagten Aufdrucken ausgestattet sind. Eine Art Tinte mit einer bestimmten Farbe für das Drucken kann natürlich ausgewählt werden. Die strichpunktierte Linie zwischen den beiden Etiketten in Querrichtung gibt nur an, wo ein Schnitt bzw. eine Stanzung durchgeführt werden soll, mit oder ohne einen Überschussstreifen.
  • 6 zeigt, dass das Ausgangsmaterial entsprechend der 5 für obere Etiketten verwendet wurde, bei denen ein Abschnitt 37, links angeordnet und üblicherweise in Längsrichtung der Bahn, gestanzt wurde, während 7 zeigt, dass das Ausgangsmaterial entsprechend 5 für Basisetiketten verwendet wurde, bei denen ein üblicherweise primärer Abschnitt 38, rechts und in Beförderungsrichtung der Bahn, gestanzt wurde, aber ein Teil der Fenster 28 kann verbleiben, mit einer bestimmten Funktion oder ohne sie. Auf diese Weise werden obere und Basisetiketten mit einer identischen Aufschrift usw. erhalten aber keine solchen endständigen Teilstücke, die nur typisch für eine Art dieser Etiketten sind. 8 zeigt, dass zwei kontinuierliche Anhänge auf dem Basisetikett positioniert wurden. Die Anhänge sind mit Informationsfeldern 39 ausgestattet, z.B. mit kodierten Informationen, die mit Fenstern 28 des oberen Etiketts bedeckt werden und durch diese hindurch sichtbar sein müssen, wie gezeigt in 9, die eine Kombination von allen Teilstücken vor einer Stanzung des Materials illustriert, die zur Restbahn werden wird. 10 zeigt, dass die Felder 30 und 31, die einander überlappen, sowie ein enger Längsstreifen der beiden Etiketttypen außerhalb der beiden äußersten Etiketten (in Querrichtung) gestanzt wurden, sowie ein enger Streifen zwischen Etiketten, die in Querrichtung aneinander angrenzen. Schließlich zeigen 11 bzw. 12 ein fertiges erfindungsgemäßes mehrschichtiges Etikett ohne bzw. mit einem Bezugsteil in einer Phase während der Anbringung an einem runden Behälter und auch in offenem Zustand, um den Anhang verfügbar zu machen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und in den beigefügten Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen beschränkt, die lediglich als nicht einschränkende Ausführungsformen anzusehen sind, die im Rahmen der erfinderischen Idee und entsprechend den folgenden Patentansprüchen willkürlich abgeändert und ergänzt werden können. Statt einer Stanzung und/oder einer anderen Sonderbehandlung des gemeinsamen Ausgangsmaterials 40, 41, um Basis- und obere Etiketten mit ihren betreffenden ablaufenden Bahnen zu erhalten, oder zusätzlich zu dieser Behandlung oder im Prinzip, können Basis- und obere Etiketten in einer relativen versetzten Lage zusammengebracht werden, wobei die erforderlichen Unterschiede zwischen Basis- und obere Etiketten erhalten werden. Das Stanzen und/oder andere Sonderbehandlungen der oberen und/oder Basisetiketten können auch, vollständig oder teilweise, zwischen den Rollen 2 bzw. 8 erfolgen. Natürlich kann das Ausgangsmaterial mit zusätzlichen besonderen Merkmalen ausgestattet sein, die zweckmäßigerweise nur Zielen dienen, die eine dieser Arten von Etiketten betreffen. Auch können die Anhänge 13 doppelte oder mehrfache Informationsfelder 39 enthalten, z.B. zusätzlich zu einem Feld in der Position in 811 an der Außenseite der Oberseite des Anhangs, auch ein Feld an der Innenseite der Oberseite des Anhangs oder in willkürlichen anderen Bereichen in oder auf dem Anhang, das auch mit Seiten, Fenstern, Kerben, Vorsprüngen usw. mit verschiedenen Längen und Breiten ausgestattet werden kann.

Claims (15)

  1. Mehrschichtiges Etikett (7) mit einem Basisetikett (4), das an einem Ablöse-Faserstoff (3) mittels einer Klebstoffsschicht (5) angebracht ist, einem Anhang (13) in Form eines Prospekts, Produkts oder Ähnlichem auf dem Basisetikett, der von einem oberen Etikett (11) bedeckt wird, gekennzeichnet dadurch, dass das Basisetikett (4) und der haftende Ablöse-Faserstoff (3) aus demselbem Ausgangsmaterial (40, 41) sind wie das obere Etikett und ein haftender Ablöse-Faserstoff (9), sowie dadurch, dass das Basisetikett und das obere Etikett auf dem Ablöse-Faserstoff (3) des Basisetiketts in eine relative versetzte Position zusammengebracht werden und/oder mit einer besonderen Behandlung, z.B. Stanzen, des Ausgangsmaterials, um ein Basisetikett und ein oberes Etikett zu bilden.
  2. Mehrschichtiges Etikett nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Klebstoffschicht (10 und 5) des oberen Etiketts (11) und des Basisetiketts (4) einen kontinuierlichen klebstofffreien Streifen (25) in Längsrichtung der Ablöse-Faserstoffe (3, 9) freilässt, unterhalb des Oberkantenbereichs der Etikette und einen Schlitz (27) in einem der oberen Eckbereiche (26) des oberen Etiketts.
  3. Mehrschichtiges Etikett nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass unter einem der Eckbereiche (26) des oberen Etiketts und vorzugsweise auch des Basisetiketts ein Fenster (28) positioniert ist, das aus einem klaren Etikettfilm besteht, um durch das obere Etikett hindurch Teilstücke des Anhangs (13) und/oder des Basisetiketts zu zeigen.
  4. Mehrschichtiges Etikett nach einem beliebigen der Ansprüche 1–3, gekennzeichnet dadurch, dass ein Ende (29), üblicherweise das vordere Ende, des Basisetiketts (4) durch eine Basisauslegung mit einem erweiterten Abschnitt (30) erhalten wird, der durch einen erweiterten Abschnitt (31) des oberen Etikettsendes (32) innerhalb dieses Bereichs überlappt wird, wobei die erweiterten Abschnitte, die mittels der Klebstoffsschichten (10) des oberen Etiketts aneinander anliegen, gestaltet sind, um durch Stanzen entfernt zu werden, und vorzugsweise aus Teilstücken eines kontinuierlichen Rest-Faserstoffs (18) bestehen, sowie dadurch, dass das restliche Teilstück von besagtem Basisetikettende (29) nicht an dem oberen Etikett (11) anliegt und ein Feld (33) für einen Text und Ähnliches bildet.
  5. Verfahren zur Herstellung mehrschichtiger Etiketten (7) nach einem beliebigen der Ansprüche 1–4, wobei Basisetiketten (4) an einem Ablöse-Faserstoff (3) mittels einer Klebstoffsschicht (5) befestigt sind und Anhänge (13) in Form von Prospekten, Produkten oder Ähnlichem sich auf den Basisetiketten befinden und die oberen Etiketten (11) die Anhänge abdecken, gekennzeichnet dadurch, dass ein Ablöse-Faserstoff (40) mit Etiketten (41) für zwei ähnliche Funktionen als Ausgangsmaterial für einen Ablöse-Faserstoff (3) mit Basisetiketten (4) und ein Ablöse-Faserstoff (9) mit oberen Etiketten (11) benutzt wird, sowie dadurch, dass die Basisetiketten und die oberen Etiketten auf dem Ablöse-Faserstoff (3) der Basisetiketten in einer relativen versetzten Position zusammengebracht werden und/oder mit einer besonderen Behandlung, z.B. eine Entfernung durch Stanzen, von besagtem Ausgangsmaterial, um Basisetiketten und obere Etiketten zu erhalten.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, gekennzeichnet dadurch, dass die Basisetiketten (4) und/oder die oberen Etiketten (11) einer besonderen Behandlung ausgesetzt werden, insbesondere teilweise oder vollständig gestanzt werden, bevor sie zusammengebracht werden, und/oder dadurch, dass die Basisetiketten und die oberen Etiketten, die zusammengebracht worden sind, einer besonderen Behandlung ausgesetzt werden, insbesondere teilweise gestanzt werden, und schließlich, nachdem sie zusammengebracht worden sind, und/oder dadurch, dass das Stanzen und/oder jegliche andere besondere Behandlung der oberen Etiketten und/oder der Basisetiketten teilweise oder vollständig vor oder hinter den Anfangsrollen (2 und 8) für Basisetiketten und obere Etiketten durchgeführt wird, in dem letzteren Fall z.B. zwischen besagten Rollen und den betreffenden Anbringungsvorrichtungen (15 und 12) und/oder dadurch, dass Etikettmaterial, das durch Stanzen entfernt wurde, in Form eines Rest-Faserstoffs (18) abgeführt wird, der auf eine Rolle (19) gerollt wird, insbesondere durch eine Führungsrolle (19').
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet dadurch, dass Basisetiketten (4) und obere Etiketten (11) und Materialien, insbesondere Filmgewebe (41 ), die solche Etiketten umfassen, gemäß und in demselben Druckprozess gedruckt werden und vorzugsweise in derselben Druckmaschine, um eine komplette und weitreichende Identität zu garantieren, insbesondere bezüglich der Signaturen (20 und 21) der Etiketten, und kontrolliert und beendet werden, um in Form von zwei separaten Rollen (2 und 8) verwendet zu werden, die Basisetiketten (4) auf einem Ablöse-Faserstoff (3) enthalten und obere Etiketten (11) auf einem Ablöse-Faserstoff (9).
  8. Verfahren nach einem beliebigen der Ansprüche 5–7, gekennzeichnet dadurch, dass vorzugsweise mehrere Basisetiketten, Anhänge und obere Etiketten in Querrichtung auf den betreffenden Ablöse-Faserstoffen positioniert sind, und dadurch, dass Teilstücken der äußersten Muster der betreffenden Bestandteile quer oberhalb der vorgesehenen Grenzränder in Querrichtung hervorstehen und durch Stanzen mittels einer Stanzvorrichtung (17) entfernt werden, um einen kontinuierlichen aufrollbaren Rest-Faserstoff zu erhalten, sowie dadurch, dass die Anhänge (13), die möglicherweise auf diese Weise in den Vorsprungsbereichen hervorstehen, vorübergehend auf stanzbaren Teilstücken der Basisetiketten (4) befestigt sind und/oder auf dem Ablöse-Faserstoff (3) der Basisetiketten, z.B. mittels Klebstoffpunkten (24).
  9. Verfahren nach einem beliebigen der Ansprüche 5–8, gekennzeichnet dadurch, dass die Rückseiten der oberen und Basisetiketten von einer Klebstoffschicht bedeckt sind (10 und 5), wobei ein klebstofffreier Durchgangsstreifen (25) in Längsrichtung der Etiketten und der Faserstoffe auf den Etiketten gelassen wird, zweckmäßigerweise in Verbindung mit der Oberkante der Etiketten, und mit einer Verlängerung unter einem Schlitz (27), vorzugsweise in einem Eckbereich (26), um insbesondere das obere Etikett von dem Basisetikett wegzunehmen, und/oder dadurch, dass ein oder mehrere Fenster (28) in mindestens das obere Etikett (11) eingelassen sind, um eine Beobachtung von Informationen von dem Basisetikett und/oder dem Anhang aus durch das obere Etikett hindurch zu erlauben.
  10. Verfahren nach einem beliebigen der Ansprüche 5–9, gekennzeichnet dadurch, dass eines der Enden (29) der Basisetiketten (4), üblicherweise das vordere in Beförderungsrichtung, mit einem erweiterten Abschnitt (30) ausgestattet ist, der von einem erweiterten Abschnitt (31) der Enden (32) der oberen Etiketten (11) innerhalb diesen Bereichs überlappt wird, wobei aneinander anliegende Abschnitte durch Stanzen entfernt werden, um einen aufrollbaren Rest-Faserstoff (18) zu erhalten wie auch Abstände (42) in einer Längsrichtung zwischen fertigen Etiketten (7), sowie dadurch, dass der Rest von besagten Basisetikett-Enden (29) frei von den oberen Etiketten (11) gelassen wird, um Felder (33) zu bilden, auf denen Text und Ähnliches angebracht werden soll.
  11. Vorrichtung (1) zur Durchführung des Verfahrens nach einem beliebigen der Ansprüche 5–10, wobei ein Ablöse-Faserstoff (3) gestaltet ist, um verwendet zu werden, auf dem Basisetiketten (4) mittels einer Klebstoffschicht (5) befestigt sind, sowie ein Ablöse-Faserstoff (9), auf dem obere Etiketten (11) mittels einer Klebstoffschicht (10) befestigt sind, wobei auch eine Zufuhr (14) von Anhängen (13) in Form von Prospekten, Produkten oder Ähnlichem vorgesehen ist, gekennzeichnet dadurch, dass sie eine passende Trenn- und Anbringungsvorrichtung (15) für getrennte Anhänge umfasst sowie Rollen (8, 16) und eine Trenn- und Anbringungsvorrichtung (12) zur Trennung der oberen Etiketten (11) von dem passenden Ablöse-Faserstoff (9) und ihrem Transport zu dem obengenannten Ablöse-Faserstoff mit Basisetiketten und Anhängen, dadurch dass ein einheitlicher Ablöse-Faserstoff (40) mit einheitlichen Etiketten (41) für zwei verschiedene Funktionen als Ausgangsmaterial für die beiden Ablöse-Faserstoffe (3, 9) und die beiden Etiketttypen (4, 11) benutzt werden soll, und dadurch, dass die Basisetiketten (4) und oberen Etiketten (11) auf dem Ablöse-Faserstoff (3) der Basisetiketten in einer relativen versetzten Position zusammengebracht werden und/oder in einer Form, die einer besonderen Behandlung ausgesetzt worden ist, z.B. Stanzen, um als Basisetiketten und obere Etiketten zu fungieren, mit einer weitreichenden garantierten Vereinbarung, insbesondere bezüglich ihrer Signaturen (20 und 21 bzw.) auf den hergestellten mehrschichtigen Etiketten (7).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet dadurch, dass sie eine Rolle (2) umfasst, die an sich bekannt ist, mit einem kontinuierlichen Ablöse-Faserstoff (3), auf dem Basisetiketten (4) mit einer Klebstoffschicht (5) angebracht sind, aktiv gegen den Ablöse-Faserstoff, und der zu einer Rolle (6) mit fertigen Etiketten (7) führt, sowie dadurch, dass sie eine Rolle (8) mit einem kontinuierlichen Ablöse-Faserstoff (9) umfasst, auf dem obere Etiketten (11) positioniert werden, mit einer Klebstoffschicht (10), aktiv gegen letzteren Faserstoff, und der durch eine Trenn- und Anbringungsvorrichtung (12) auf eine solche Weise zu dem ersten Faserstoff (3) gebracht wird, dass die oberen Etiketten (11) von ihrem Ablöse-Faserstoff freigesetzt werden und auf den Basisetiketten (4) enden, wobei Anhänge (13) inbegriffen sind, die von einer Zufuhr (14) mittels einer Trenn- und Anbringungsvorrichtung (15), die an sich bekannt ist, zu den Basisetiketten (4) gebracht werden, dadurch, dass die Klebstoffschicht (10) und die oberen Etiketten vorwiegend gegen die Anhänge wirken, aber auch direkt an den Basisetiketten vor und hinter den Anhängen befestigt werden, in der Richtung des ersten Faserstoffs (3) gesehen und möglicherweise in Querrichtung des Faserstoffs außerhalb der Anhänge, dadurch, dass die obere Folie, oder Ähnliches, der Anhänge vorzugsweise etwas länger ist als die darunterliegenden Folien oder Ähnliches, wobei letztere normalerweise nie in der Lage sind, die Klebstoffschicht (10) der oberen Etiketten (11) zu kontaktieren, und der leere Ablöse-Faserstoff (9) anschließend auf eine Rolle (16) aufgerollt wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, gekennzeichnet dadurch, dass eine Stanzvorrichtung (17), die an sich bekannt ist, zwischen der Vorrichtung (12) zur Trennung und Anbringung der oberen Etiketten (11) und der Rolle (6) mit fertigen Etiketten (7) positioniert ist, wobei die Stanzvorrichtung die Etiketten stanzt, um fertige Etiketten zu erhalten und einen kontinuierlichen Reststoff (18) zu bilden, der von einer Führungsrolle (19') auf einer Rolle (19) aufgerollt wird.
  14. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 11–13, gekennzeichnet dadurch, dass eine Vielzahl von, z.B. vier, Basisetiketten, Anhängen und oberen Etiketten in Querrichtung auf den betreffenden Faserstoffen positioniert werden, dadurch, dass in dieser Verbindung und insgesamt Teilstücke der äußersten Muster der drei Bestandteile oberhalb der vorgesehenen Grenzränder in Querrichtung quer hervorstehen, um durch Stanzen mittels besagter Stanzvorrichtung entfernt zu werden, dadurch, dass möglicherweise stanzbare Abschnitte zwischen Etiketten vorgesehen sind, die in Querrichtung aneinander anliegen, dadurch, dass auf diese Weise und aufgrund des Vorhandenseins von kontinuierlichen, stanzbaren Abschnitten in Längsrichtung des Faserstoffs, ein aufrollbarer Rest-Faserstoff (18) erhalten wird, dadurch, dass die Abschnitte (23) der Anhänge, die oberhalb der vorgesehenen äußeren Etikettränder (22) quer hervorstehen, zweckmäßigerweise mit einem kleinen Klebstoffpunkt (24) an der Seite ausgestattet sind, die dem Basisetikett zugewandt ist, um vorübergehend den Anhang an dem Basisetikett zu befestigen.
  15. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 11–14, gekennzeichnet, dass die Vorrichtung die Rückseite der Etiketten mit einer Klebstoffschicht (10 und 5) versieht und einen klebstofffreien Durchgangsstreifen (25) in Längsrichtung der Faserstoffe freilässt, zweckmäßigerweise in Verbindung mit der Oberkante der Etiketten, dadurch, dass besagter Oberkantenbereich in einem der Eckbereiche (26) mit einem Schlitz (27) ausgestattet ist, dadurch, dass besagter Eckbereich vorwiegend oberhalb der Anhänge in Längsrichtung vorsteht, wie im oberen Etikettbereich, der unter diesem Eckbereich positioniert ist und passenderweise aus einem klaren Film besteht und als Fenster (28) fungiert, um Teilstücke der Anhänge und/oder der Etiketten zu zeigen, und/oder dadurch, dass eines der Enden (29) der Basisetiketten, üblicherweise das rückwärtige, in Beförderungsrichtung der Faserstoffe, mit einem erweiterten Abschnitt (30) ausgestattet ist, um durch einen erweiterten Abschnitt (31) des oberen Etikett-Endes (32) innerhalb dieses Bereichs überlappt zu werden, dadurch, dass Mittel vorgesehen sind, um durch Stanzen diese Abschnitte, die einander überlappen, entfernen zu können, und sie zu einem Rest-Faserstoff (18) umzuformen und einen automatischen erforderlichen Abstand (42) zwischen den fertigen Etiketten in Längsrichtung der Faserstoffe zu erhalten, sowie dadurch, dass das verbleibende Teilstück des Basisetikett-Endes (29), das somit nicht am oberen Etikett angebracht ist, ein Feld (33) bildet, auf das Text und Ähnliches angebracht werden kann.
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