DE60116669T2 - Magnetische substrate, zusammensetzung und verfahren zur herstellung derselben - Google Patents

Magnetische substrate, zusammensetzung und verfahren zur herstellung derselben Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer magnetischen, bedruckbaren Einheit, die von selbst an einer magnetisch angezogenen Oberfläche haftet, einer magnetischen Zusammensetzung zum Herstellen derselben, und Artikeln, die daraus hergestellt werden.
  • Flexible Dauermagnetwerkstoffe werden häufig in Form von Folien oder Rollen geliefert und sind seit vielen Jahren im Handel erhältlich. Diese Werkstoffe werden üblicherweise hergestellt, indem ein pulverisierter Ferritwerkstoff mit einem geeigneten Polymer- oder plastischen Bindemittel zu einem einheitlichen Gemisch gemischt wird. Die Polymerwerkstoffe sind häufig Elastomere und das Verfahren wird daher üblicherweise durch das Verwenden von Folienextrusion oder Kalandrieren durchgeführt. Das Gemisch wird zu Streifen oder Blättern geformt und ergibt ein dauerhaft stabiles Produkt, das üblicherweise etwas biegsam ist und leicht gehandhabt und durch Schneiden und/oder Stanzen zu Elementen von jeder beliebigen Form verarbeitet werden kann.
  • Der Magnetwerkstoff wird dauerhaft magnetisiert, sodass die jeweiligen entstehenden Elemente als Dauermagneten dienen können, wobei das magnetische Feld von ausreichender Stärke ist, sodass sie an einer magnetisch angezogenen Oberfläche haften, wie der Oberfläche eines Eisen- oder Stahlblechs, sogar durch ein Blatt Papier oder dünne Pappe. Viele Magnetwerkstoffe und die daraus entstandenen Folienwerkstoffe sind üblicherweise von Natur aus von dunkler Farbe und es ist daher üblich, diese Magnete durch Kleben an einem bedruckbaren Trägermaterial zu befestigen, wie Papier oder Kunststoff. Auf das Papier oder den Kunststoff können ein dekoratives Muster und/oder andere Informationen gedruckt werden. Eine beliebte Anwendung für solche Werkstoffe sind dünne, flache Magnete, die auf ihrer äußeren Fläche ein dekoratives Muster und/oder Werbeinformationen aufweisen, einschließlich Anzeigen in Werberundschreiben, Zeitungseinlagen und so fort, Beilagekarten, Gutscheinen, Visitenkarten, Kalendern, Grußkarten, Postkarten und so weiter.
  • Diese magnetischen Teile können dann auf einer magnetisch angezogenen Fläche platziert werden, wie auf einem Kühlschrank, einem Aktenschrank oder einer anderen Fläche, wo sie als Erinnerungshilfen verwendet werden können und häufig verwendet werden, um ein Blatt Papier zu halten, wie Notizen, Rezepte, Listen, Kinderzeichnungen, Erinnerungshilfen und so weiter.
  • Bei der Herstellung dieser Gegenstände sind üblicherweise mehrere Hersteller an dem Verfahren beteiligt. Eine Druckerei stellt zum Beispiel die Drucksache auf breiten Rollenmaschinen oder einzelnen Blättern her. Wenn sie in Form von Papierbahnen vorliegt, wird die Bahn in einzelne Blätter geschnitten und dann zu einem Magnethersteller transportiert, wo der Magnetwerkstoff und die Drucksache durch die Verwendung einer Klebstoffschicht verbunden werden. Alternativ kann der Drucker Magnete erwerben oder auf anderem Wege beziehen und die Drucksache dann durch die Verwendung einer Klebstoffschicht mit den Magneten verbinden, oder sie kann beide Teile zu einer dritten Partei transportieren lassen, wo die Teile durch die Verwendung einer Klebstoffschicht verbunden werden können.
  • Der japanische Patentauszug Nr. 01 131 262 offenbart eine Zusammensetzung, die 5 bis 20 Gew.-% Polyolefin und 80 bis 95 Gew.-% Pulver aus magnetischer Substanz umfasst. Die formbare magnetische Zusammensetzung ist zum Erzeugen von Formen kleiner Größe geeignet.
  • US-Patentschrift 5,994,990 offenbart ein Verfahren zum Auswählen eines Druckblattes, das Extrusionsformen eines Harzwerkstoffs, der magnetische Teilchen enthält, zu einer Folie, die N- und S-Pole aufweist, die auf einer Fläche durch mehrfache Polmagnetisierung gebildet wird, und das anschließende Aufbringen einer nicht magnetisierten Fläche auf die Magnetfolie und das Druckblatt unter Verwendung eines Acrylurethan-Klebstoffs.
  • Es besteht immer noch ein Bedarf im Fachgebiet, das Herstellungsverfahren solcher magnetischen Teile zu vereinfachen.
  • Die technische Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Herstellungsverfahren für magnetische Teile bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 gelöst.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein einheitliches Verfahren zum Herstellen einer magnetischen, bedruckbaren Einheit, bei der mindestens eine magnetische Schicht direkt gebildet und auf eine bedruckbare Schicht ohne die Verwendung einer zusätzlichen Klebstoffschicht aufgebracht werden kann. Die Haftung zwischen der magnetischen Schicht und dem bedruckbaren Trägermaterial ist ausreichend, sodass kein zusätzlicher Klebstoff erforderlich ist. Das Verfahren ermöglicht die Bildung der magnetischen Schicht und das Aufbringen der magnetischen Schicht auf ein bedruckbares Trägermaterial während eines einzigen Verfahrensschritts. Die Bildung und das Ausbringen werden bei erhöhter Temperatur durchgeführt, um die magnetische Schicht in biegsamer oder formbarer Form bereitzustellen.
  • Das Verfahren kann weiter einen Magnetisierungsschritt umfassen, der entweder durchgeführt wird, wenn die magnetische Schicht eine erhöhte Temperatur aufweist, oder wenn sie auf Umgebungstemperatur abgekühlt ist.
  • Die magnetische Schicht umfasst etwa 70 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-% mindestens eines Magnetwerkstoffs und etwa 5 Gew.-% bis etwa 30 Gew.-% mindestens eines thermoplastischen Werkstoffs.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform weist der Magnetwerkstoff die allgemeine Formel M2+O6Fe2O3 (MFe12O19) auf, wobei M ein zweiwertiges Metall ist. Geeigneterweise ist M Barium, Strontium oder Blei. In einigen Ausführungsformen umfasst das polymere Bindemittel mindestens ein amorphes Polypropylen.
  • Das Verfahren beinhaltet das Aufbringen der magnetischen Schicht direkt auf das bedruckbare Trägermaterial bei erhöhten Temperaturen, wobei die magnetische Schicht in biegsamer und/oder formbarer Form vorliegt. Das Verfahren bietet den Vorteil, dass keine zusätzliche Klebstoffschicht erforderlich ist.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine seitliche Querschnittsansicht der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit.
  • 2 stellt eine erfindungsgemäße Ausführungsform dar, in der die magnetische Schicht an einer einzelnen Stelle auf einer bedruckbaren Trägerschicht anzutreffen ist.
  • 3 stellt eine Ausführungsform dar, in der die magnetische Schicht im Wesentlichen die gleiche Länge und Breite aufweist wie die bedruckbare Trägerschicht.
  • 4a ist eine perspektivische Ansicht der magnetischen Beschriftungseinheit der gezeigten vorliegenden Erfindung, die auf einem Artikel bereitgestellt ist.
  • 4b ist eine alternative Ausführungsform der in 4a gezeigten, in der die magnetische Einheit außerdem mit einer Laminierschicht versehen ist.
  • 5 stellt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar, in der einzelne Teile aus einem Blatt oder Bahnmaterial hergestellt sein können.
  • 6 stellt eine alternative Ausführungsform der in 5 gezeigten dar, in der sich die magnetische Schicht in einzelnen Bereichen entlang der Bahn oder des Blattes des bedruckbaren Trägermaterials befindet.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform, die eine Sammlung einer Vielzahl einzelner magnetischer Einheiten zeigt.
  • 8 stellt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar.
  • 9 stellt eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar.
  • 10 stellt eine weitere alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar.
  • 11 ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit, die außerdem eine Trägerfolie und eine Laminierschicht umfasst.
  • 12 ist eine Draufsicht der Ausführungsform, die in 11 dargestellt ist, in der die Laminierschicht Löcher umfasst.
  • 13 zeigt die in 11 und 12 beschriebene Ausführungsform in Blattform.
  • 14 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit.
  • 15 ist eine Draufsicht der in 14 dargestellten Ausführungsform.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zum Herstellen einer bedruckbaren, magnetischen Einheit und eine magnetische Zusammensetzung sowie Artikel, die daraus hergestellt werden.
  • Die magnetische Trägerschicht kann geeigneterweise etwa 75 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-%, besser etwa 80 Gew.-% bis etwa 92 Gew.-% und am besten etwa 85 Gew.-% bis etwa 90 Gew.-% eines magnetischen Materials umfassen, geeigneterweise etwa 5 Gew.-% bis etwa 25 Gew.-%, besser etwa 8 Gew.-% bis etwa 20 Gew.-% und am besten etwa 10 Gew.-% bis etwa 15 Gew.-% eines polymeren Bindemittels. Der magnetische Werkstoff ist einheitlich in dem polymeren Bindemittel verteilt.
  • Der Begriff „magnetisch", wie er hier verwendet wird, bezieht sich (wenn er auf ein Trägermaterial, einen Artikel, einen Gegenstand usw. angewandt wird) auf jeden beliebigen Werkstoff, der ein dauermagnetisches Verhalten zeigt oder sich problemlos dauerhaft magnetisieren lässt.
  • Magnetische Werkstoffe, die besonders geeignet für die Verwendung hierbei sind, umfassen die Ferrite, die die allgemeine Formel (M2+O6Fe203) MFel2O19 aufweisen, wobei M Ba oder Sr darstellt.
  • Weitere Beispiele für magnetische Werkstoffe, die für die Verwendung hierbei geeignet sind, umfassen einen Seltenerd-Cobalt-Magnet aus RCO3, wobei R eines oder mehr der seltenen Erdelemente ist, wie Sm oder Pr, Yttrium (Y), Lanthan (La), Cer (Ce) und so weiter.
  • Weitere besondere Beispiele für magnetische Werkstoffe umfassen zum Beispiel Mangan-Wismut, Mangan-Aluminium und so weiter.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht auf einen besonderen magnetischen Werkstoff beschränkt, und es ist daher nicht beabsichtigt, den Umfang der Erfindung als solchen einzuschränken. Obwohl die zuvor beschriebenen Werkstoffe insbesondere im erfindungsgemäßen Verfahren Anwendung finden, können andere Werkstoffe, die sich leicht dauerhaft magnetisieren lassen, ebenfalls hierbei Anwendung finden.
  • Die magnetische Zusammensetzung umfasst geeigneterweise etwa 70 Gew.-% oder mehr des Magnetwerkstoffs, sodass sie über eine ausreichende Anziehungskraft für die praktische Verwendung verfügt. Es ist jedoch normalerweise wenig praxisnah, mehr als 95 Gew.-% des Magnetwerkstoffs zu verwenden, aus Gründen, die die Produktion betreffen, und auch, weil es schwierig ist, mehr als diese Menge in dem Bindematerial festzuhalten. Außerdem kann das Zugeben von mehr als etwa 95 Gew.-% an Magnetwerkstoff zu einer raueren Oberfläche führen. Der Magnetwerkstoff wird häufig in Pulverform bereitgestellt.
  • Die magnetische Stärke des fertiggestellten Produkts ist eine Funktion der Menge an Magnetwerkstoff oder Pulver in dem Gemisch, des Oberflächenbereichs, der Dicke und des Magnetisierungsverfahrens (z.B., ob dieses ausgerichtet ist oder nicht).
  • Der thermoplastische Werkstoff, im Fachgebiet oft als thermoplastisches Bindemittel bezeichnet, der für die Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren geeignet ist, kann jeden beliebigen polymeren Werkstoff umfassen, der sich leicht mit dem Magnetwerkstoff, zum Beispiel auf der Verarbeitungsanlage der thermoplastischen oder Heißschmelzmasse, verarbeiten lässt, die im Folgenden ausführlich beschrieben ist. Solche thermoplastischen Werkstoffe umfassen sowohl thermoplastische Elastomere als auch Nicht-Elastomere oder jede beliebige Mischung davon.
  • Die thermoplastische Zusammensetzung kann auf der Grundlage des Typs des bedruckbaren Trägermaterials ausgewählt werden, das verwendet wird, und der Haftung, die zwischen der thermoplastischen Zusammensetzung und dem bedruckbaren Trägermaterial erreicht wird.
  • Beispiele für thermoplastische Elastomere, die für die Verwendung hierbei geeignet sind, umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, natürliche und synthetische Kautschuke und gummiartige Blockkopolymere, wie Butylgummi, Neopren, Ethylen-Propylen-Kopolymere (EPM), Ethylen-Propylen-Dien-Polymer (EPDM), Polyisobutylen, Polybutadien, Polyisopren, Styren-Butadien (SBR), Styren-Butadien-Styren (SBS), Styren-Ethylen-Butylen-Styren (SEBS), Styren-Isopren-Styren (SIS), Styren-Isopren (SI), Styren-Ethylene/Proplyen (SEP), Polyesterelastomere, Polyurethan-Elastomere, um nur einige zu nennen, und so weiter, sowie Gemische davon. Wo es angebracht ist, umfasst der Umfang dieser Erfindung alle beliebigen Kopolymere der zuvor beschriebenen Werkstoffe.
  • Beispiele für geeignete, kommerziell erhältliche thermoplastische Elastomere wie SBS-, SEBS- oder SIS-Kopolymere umfassen KRATONS® G (SEBS oder SEP) und KRATON® D (SIS oder SBS) Blockkopolymere, erhältlich von Kraton Polymers; VECTOR® (SIS oder SBS) Blockkopolymere, erhältlich von Dexco Chemical Co.; und FINAPRENE® (SIS oder SBS) Blockkopolymere, erhältlich von Atofina.
  • Einige Beispiele für nicht-elastomere Polymere umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Polyolefine einschließlich Polyethylen, Polypropylen, Polybutylen und Kopolymere und Terpolymere davon, wie Ethylen-Vinyl-Acetat-Kopolymere (EVA), Ethylen-n-Butyl-Acrylate (EnBA), Ethylen-Methyl-Acrylate einschließlich Ethylen-Methyl-Acrylate (EMA), Ethylen-Ethyl-Acrylate einschließlich Ethylen-Ethyl-Acrylate (EEA), Mischpolymerisate von Ethylen mit mindestens einem C3 bis C20 Alphaolefin, Polyamide, Polyester, Polyurethane, um nur einige zu nennen, und so weiter, sowie Gemische davon. Wo angebracht, finden auch Kopolymere der zuvor beschriebenen Werkstoffe hierbei Anwendung.
  • Beispiele für Polymere, die hierbei nützlich sind, sind in US-Patentschrift 6,262,174 zu finden. Polymere Zusammensetzungen, die hohe Heißklebrigkeit zeigen, sind besonders geeignet für die Verwendung hierbei. „Heißklebrigkeit" ist ein Begriff, der dem Durchschnittsfachmann bekannt ist.
  • Beispiele für im Handel erhältliche nicht-elastomere Polymere umfassen EnBA-Kopolymere, erhältlich von Unternehmen wie Atofina unter dem Handelsnamen LOTRYL® (V, von Exxon Mobil unter dem Handelsnamen ESCORENE®, von Du Pont de Nemours & Co. unter dem Handelsnamen ELVALOY®, EMA-Kopolymere, erhältlich von Exxon Chemical Co. unter dem Handelsnamen OPTEMAO®; EVA-Kopolymere sind erhältlich von Du Pont unter dem Handelsnamen ELVAX® und von Equistar unter dem Handelsnamen ULTRATHENE®, um nur einige zu nennen.
  • In einigen erfindungsgemäßen Ausführungsformen umfasst das Bindemittel mindestens ein Polyolefin oder Polyalphaolefin oder ein Kopolymer oder Terpolymer davon. Beispiele für nützliche Polyolefine umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, amorphe (das heißt ataktische) Polyalphaolefine (APAO) einschließlich amorpher Propylen-Homopolymere, Propylen/Ethylen-Kopolymere, Propylen/Butylen-Kopolymere und Propylen/Ethylen/Butylen-Terpolymere; isotaktische Polyalphaolefine; und lineare oder im Wesentlichen lineare Mischpolymerisate von Ethylen und mindestens einem Alphaolefin, einschließlich beispielsweise Ethylen und 1-Octen, Ethylen und 1-Buten, Ethylen und 1-Hexen, Ethylen und 1-Penten, Ethylen und 1-Hepten und Ethylen und 4-Methyl-l-Penten und so weiter. In einigen Ausführungsformen kann es vorgezogen werden, eine kleine Menge eines weiteren Polymers in Verbindung mit dem Polyalphaolefin zu verwenden, wie Maleinsäureanhydrid-Pfropfpolymere, die verwendet wurden, um die Netzfähigkeit und die Haftung zu verbessern. Weiteres chemisches Pfropfen kann angewendet werden, aber Maleinsäureanhydrid ist bei Weitem das gängigste. Üblicherweise werden beim Pfropfen nur einige wenige Prozent (1 bis 5 %) verwendet und die meisten neigen dazu, Ethylen oder Propylen-Kopolymere zu sein.
  • Die Bezeichnungen „Polyolefin" und „Polyalphaolefin" werden häufig als gegeneinander austauschbar verwendet und werden in der Tat häufig gegeneinander austauschbar verwendet, um amorphe Polypropylene (Homo-, Co- und Terpolymere) zu beschreiben. Eine ausführliche Beschreibung solcher Werkstoffe findet sich in US-Patentschrift 5,482,982, US-Patentschrift 5,478,891, US-Patentschrift 5,397,843 und US-Patentschrift 4,857,594.
  • Die Bezeichnung „Alpha" wird verwendet, um die Position eines substituierenden Atoms oder einer Gruppe in einer organischen Verbindung zu bezeichnen.
  • Die Bezeichnung „Kopolymer" und „Mischpolymerisat", wie sie hier verwendet werden, werden verwendet, um Polymere zu bezeichnen, die ein oder mehr unterschiedliche Komonomere aufweisen, zum Beispiel Kopolymer, Terpolymer und so weiter.
  • Beispiele für im Handel erhältliche amorphe Polyolefine, die für die Verwendung hierbei geeignet sind, umfassen die unter dem Handelsnamen REXTACS von Huntsman Polymers erhältlichen, einschließlich Polypropylen-Homopolymere, Propylen/Ethylen-Kopolymere und Propylen-Buten-Kopolymere; VESTOPLASTt APAOs, erhältlich von Hills, umfassend Homopolymere und Kopolymere, sowie Terpolymere von Propylen/Ethylen/Buten; sowie die von Rexene und unter dem Handelsnamen EASTOFLEX® von Eastman Chemical Co. in Kingsport, US-Bundesstaat Tennessee, erhältlichen.
  • Beispiele für Kopolymere eines Polyolefins und mindestens eines Alphaolefins umfassen metallocenkatalysierte Polyolefine (Mischpolymerisate von Ethylen und mindestens einem Alphaolefin), im Handel erhältlich von Exxon unter dem Handelsnamen EXXACT®, und von Du Pont Dow Elastomers unter dem Handelsnamen ENGAGE® sowie von Dow unter dem Handelsnamen AFFINITY®.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist das Bindemittel ein amorphes Polyalphaolefin, erhältlich von Eastman Chemical Co. unter dem Handelsnamen EASTOFLEX®. Es ist festgestellt worden, dass amorphe Polyalphaolefine, wenn sie in Verbindung mit dem Magnetwerkstoff verwendet werden, eine hervorragende Haftung an dem bedruckbaren Trägermaterial bereitstellen, ohne dass weitere Formulierung notwendig ist. Einige polymere Werkstoffe können jedoch den Zusatz von klebrig machenden Harzen, Weichmachern und so weiter erfordern, um eine ausreichende Haftung zu ergeben. Der Zusatz von Weichmachern mit niedrigem Molekulargewicht und/oder klebrig machenden Harzen kann auch die Verarbeitbarkeit der Zusammensetzung verbessern, indem die rheologischen Eigenschaften und/oder die Schmelzviskosität der Zusammensetzung verändert werden.
  • Jeder der hierbei nützlichen polymeren Werkstoffe kann in Verbindung miteinander verwendet werden. Außerdem finden auch andere polymere Werkstoffe, die hier nicht besonders beschrieben sind, Anwendung in der vorliegenden Erfindung. Die oben beschriebene Auflistung ist nur zur Veranschaulichung gedacht und soll nicht den Umfang der vorliegenden Erfindung einschränken. Ein Fachmann würde verstehen, dass es eine große Anzahl verfügbarer polymerer Werkstoffe gibt, die hier Anwendung finden können.
  • Klebrig machende Harze sind aus vielen Quellen erhältlich, einschließlich der oben beschriebenen Firmen, und umfassen zum Beispiel klebrig machende Kohlenwasserstoffharze, wie die von Eastman Chemical Co. unter dem Handelsnamen EASTOTAC® erhältlichen; ESCOREZ® Petrol-Kohlenwasserstoff-Harze, erhältlich von ExxonMobil; PICCOTAC® und PICCOLYTE®-Polyterpenharze, erhältlich von Hercules; FORAL® gehärtete Harze und Harzester-Harze, erhältlich von Hercules; WINGTAC® Petrol-Kohlenwasserstoff-Harze, erhältlich von Goodyear; REGALREZ® Kohlenwasserstoffharze und REGALITE®, gehärtete aromatische Harze, erhältlich von Hercules, Inc.; und so weiter und so fort.
  • Weichmacher sind aus vielen Quellen erhältlich und umfassen zum Beispiel weichmachende Öle. Weichmachende Öle sind häufig erdölbasiert und von verschiedenen Erdölunternehmen erhältlich.
  • Wachse können der Zusammensetzung ebenfalls wahlweise zugesetzt werden, um die Schmelzviskosität zu senken und/oder rheologische Eigenschaften zu verändern.
  • Weitere mögliche Inhaltsstoffe umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Antioxidationsmittel, Farbstoffe oder Pigmente, UV-Mittel und so weiter. Solche möglichen Inhaltsstoffe sind Fachleuten bekannt und werden üblicherweise in geringen Konzentrationen beigegeben, die die physikalischen Eigenschaften nicht nachteilig beeinflussen.
  • Die oben beschriebene Auflistung der Stoffe dient lediglich der Veranschaulichung und schließt keinesfalls die Werkstoffe aus, die in der magnetischen Zusammensetzung hier verwendet werden können, und ist als solche nicht als Einschränkung des Umfangs der Erfindung gedacht.
  • Der Grad an Haftung, der zwischen dem bedruckbaren Trägermaterial und der magnetischen Zusammensetzung erforderlich ist, schwankt je nach Anwendung und verwendetem Trägermaterial. Es kann wünschenswert sein, dass die magnetische Zusammensetzung eine ausreichende Haftung hat, um Fasern von dem bedruckbaren Trägermaterial zu entfernen, wenn dieses zum Beispiel Papier ist. Mangelnde Faserübertragung muss jedoch nicht immer auf eine schlechte Haftung hindeuten. Mangelnde Ablösung kann ebenfalls ausreichend sein. Für andere Arten von Trägermaterialien wie Stoff, Kunststoff oder metallische Trägermaterialien kann es wünschenswert sein, dass die magnetische Schicht und die bedruckbare Trägerschicht nicht leicht auseinander gezogen werden können oder sich ablösen.
  • Die Bindungsfestigkeit zwischen der magnetischen Schicht und dem bedruckbaren Trägermaterial kann unter Verwendung von 180°- oder 90°-Schälungen getestet werden, wie es im Fachgebiet bekannt ist. Solche Verfahren können unter den ASTM-Testverfahren eingesehen werden. Der Kraftaufwand, der nötig ist, um die Trägermaterialien auseinander zu ziehen, schwankt je nach Endverwendung und bedruckbarem Trägermaterial. Für manche Anwendungen ist eine Schälkraft von 77,22 bis 154,44 N/m (200 bis 400 g/Zoll) ausreichend und 154,44 bis 173,745 N/m (400 bis 450 g/Zoll) stellen eine obere Grenze dar, während für manche die Schälkräfte bei über 386,1 bis 579,15 N/m (1000 bis 1500 g/Zoll) oder mehr liegen. Zum Beispiel betragen die Schälkräfte bei wärmehärtbaren polymeren Zusammensetzungen 386,1 oder 579,15 N/m (1000 oder 1500 g/Zoll) oder mehr.
  • Es ist wünschenswert, dass die entstehende magnetische Zusammensetzung bei Umgebungstemperatur wenig oder gar keine Oberflächenklebrigkeit aufweist. Das Bindemittel und das Gemisch reagieren sehr empfindlich auf die Schergeschwindigkeit, da sie Binghamsches Fließen zeigen. Bei Anwendungen mit Heißschmelzmasse kann die Viskosität bei 300 °F (etwa 150 °C) lediglich 4000 cps oder bei 300 °F (etwa 150 °C) bis zu 200.000 cps betragen. Da die Temperatur ein bedeutender Faktor ist, ist es nicht unüblich, dass die Extrusionsbeschichtung bei Temperaturen von etwa 600 °F bis etwa 650 °F (ungefähr 315 °C bis etwa 345 °C) Schmelztemperaturen erfolgt.
  • Die Temperatur, bei der die magnetische Zusammensetzung auf das Trägermaterial aufgebracht wird, kann von der Temperatur innerhalb des Extruders erheblich abweichen. Die magnetische Zusammensetzung kann, nachdem der Extruder und der Auftragskopf eingeschaltet worden sind, und somit nach dem Bilden, das heißt dem Formen der magnetischen Schicht, zum Zeitpunkt des Aufbringens der nun gebildeten magnetischen Schicht auf das Trägermaterial beträchtlich abgekühlt sein. Die magnetische Zusammensetzung sollte jedoch auf einer erhöhten Temperatur gehalten werden, die hoch genug ist, um eine ausreichende Verbindung zwischen der magnetischen Schicht und dem bedruckbaren Trägermaterial zu erreichen.
  • Der Magnetwerkstoff und das thermoplastische Bindemittel und/oder weitere Inhaltsstoffe werden bei erhöhter Temperatur unter Verwendung von thermoplastischen Standardmischgeräten wie Extrudern, Baker Perkins, Banbury-Mischern, Extrudern mit einer oder zwei Schnecken, kontinuerlichen Farrell-Mischern und Schermischanlagen gemischt.
  • Das Gemisch kann zusammengesetzt und in eine Form gebracht werden, wie Stäbe, Kügelchen oder jede andere beliebige Form, die als Einsatzmaterial für Extrusions- oder andere Schmelzverfahrenanlagen geeignet ist, das dann an das Beschichtungsunternehmen geliefert wird. Das Beschichtungsunternehmen kann dann einen Hochdruckextruder mit einer Schnecke oder andere Verfahrenanlagen verwenden, um das Gemisch zu schmelzen und unter Druck zu setzen, um es durch einen Auftragskopf wie eine Schlitzdüse, einen Drehsiebkopf oder einen anderen solchen Auftragskopf an der Beschichtungsstation zu drücken. Somit führt der Extruder oder die andere Heißschmelzanlage die entstehende magnetische Zusammensetzung direkt zum Auftragskopf. Während der Extrusion oder dem anderen Schmelzverfahren der magnetischen Zusammensetzung kann die Temperatur hoch genug sein, sodass die Zusammensetzung als geschmolzen angesehen wird, das heißt in geschmolzener oder flüssiger Form.
  • In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform können verschiedene Inhaltsstoffe dem Extruder in einzelnen Kügelchen, Stäben und so weiter zugeführt werden. Wenn zum Beispiel mehr als ein thermoplastischer Bindemittelwerkstoff verwendet wird, müssen diese nicht als bereits in Kügelchen- oder Stabform vorliegendes Gemisch zugeführt werden. Sie können zum Beispiel jeweils einzeln in Kügelchen- oder Stabform zugeführt werden.
  • Beschichtungsunternehmen können eine Vielzahl von Aufbringungsverfahren anwenden, die im Fachgebiet bekannt sind. Beispiele für Aufbringungsverfahren, die beim Aufbringen der magnetischen Zusammensetzung auf das bedruckbare Trägermaterial nützlich sind, umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, die Beschichtung mit Breitschlitzdüsen, Walzbeschichten oder Umkehrwalzbeschichten, Walzen-Rakel-Gravur und Umkehr-Direktgravur, Spiralrakelbeschichten, Luftmesserstreichbeschichten, Schlitzdüsenbeschichten, Siebdruck mit heißem Sieb und so weiter.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird Beschichtung mit Breitschlitzdüsen in Verbindung mit einem Extruder mit einer Schnecke verwendet.
  • In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform wird ein Verfahren angewendet, das im Fachgebiet als „Flexopress" bezeichnet wird. Die Bezeichnung „Flexopress", wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf ein Vier-Walzen-Beschichtungsverfahren, bei dem eine erste Walze beheizt ist und sich üblicherweise mit halb so großer Geschwindigkeit dreht wie die zweite Walze. Die zweite Walze trägt das thermoplastische/magnetische Gemisch. Eine dritte Walze ist eine Walze aus Walzblech, die eine mit Silikongummi beschichtete Walze ist und eine gemusterte Oberfläche mit erhobenen Bereichen zum Ausbringen der erfindungsgemäßen magnetischen Zusammensetzung auf das bedruckbare Trägermaterial in einem vorgegeben Muster aufweisen kann. Diese Walze kommt in leichte Berührung mit der zweiten Walze und überträgt dann das thermoplastische/magnetische Gemisch auf eine vierte Walze. Siehe Roll Coating von R. T. Schorenberg, Modern Plastic Encyclopedia, 1984–1985, S. 202–203. Ein weiterer nützlicher Verweis ist Coatings Technology Handbook, 2nd Edition, Satas and Tracton, Marcel Dekker, Inc., 2001. Wünschenswerterweise umfassen die Verarbeitungsanlagen eine Kühlwalze zum Erhöhen der Geschwindigkeit, mit der die entstehende magnetische Zusammensetzung, einschließlich mindestens dem Magnetwerkstoff und einem thermoplastischen Bindemittels, sich abkühlt und setzt. Dies ist für eine schnellere Verarbeitung der entstehenden Zusammensetzung zu beispielsweise Rollen oder Folien vorteilhaft.
  • Die Bandgeschwindigkeit kann beliebig zwischen 152,4 m (500 Fuß) pro Minute oder höher liegen.
  • Frühere Verfahren erlaubten dagegen Bandgeschwindigkeiten von nur 12,2–24,4 m (40 bis 80 Fuß) pro Minute.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht somit Bandgeschwindigkeiten, die viel höher sind als die der gegenwärtig angewendeten Verfahren. Die Bandgeschwindigkeit kann durch die Kapazität des Extruders oder anderer Aufbringvorrichtungen beschränkt sein, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sowie durch den Typ und die Größe des Breitschlitzes, der Düse oder anderer Auftragsköpfe, die verwendet werden, den angewandten Druck, die Viskosität der magnetischen Zusammensetzung und die Aufbringungstemperatur, wie es dem Durchschnittsfachmann bekannt ist.
  • Jedes Verfahren, das das direkte Aufbringen der thermoplastischen magnetischen Zusammensetzung bei einer erhöhten Temperatur auf das bedruckbare Trägermaterial ermöglicht, wenn sie in biegsamem oder formbarem Zustand ist, kann hierbei angewendet werden. Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die magnetische thermoplastische Zusammensetzung direkt in jeder beliebigen Form oder Gestalt an das gewünschte Trägermaterial angehaftet, ohne dass eine zusätzliche Klebstoffschicht benötigt wird. Somit wird die entstehende magnetische Schicht in einem einheitlichen oder einem einzigen Verfahrensschritt gebildet und auf die bedruckbare Trägerschicht aufgebracht.
  • Frühere Verfahren hingegen erfordern die Bildung der magnetischen Schicht, das Schneiden der magnetischen Schicht und dann das Verbinden der magnetischen Schicht mit dem Trägermaterial durch die Verwendung einer zusätzlichen Klebstoffschicht, um die magnetische Einheit zu bilden, die somit in mehreren Verfahrensschritten hergestellt wird. Die magnetische Schicht wird entweder in Rollenform oder in vorgeschnittener Form in ihrer gewünschten Form geliefert, wie es der Zweck, für den die magnetische Schicht dienen soll, erfordert, und dann mit der bedruckbaren Trägerschicht verbunden. Die vorliegende Erfindung hingegen ermöglicht die Bildung der gesamten magnetischen Einheit in einem Verfahrensschritt. Somit stellt die vorliegende Erfindung ein effizienteres Verfahren im Vergleich zu anderen Verfahren bereit.
  • Unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Gemisch aus Bindemittel und Magnetwerkstoff auf ein bedruckbares Trägermaterial bei einer erhöhten Temperatur aufgebracht, wobei das thermoplastische Bindemittel in biegsamer oder formbarer Form vorliegt. Die vorliegende Erfindung bildet die magnetische Zusammensetzung in ihrer endgültigen Form bei einer Temperatur, die ausreicht, um adäquates Benetzen und adäquate Haftung zwischen der magnetischen Zusammensetzung und dem bedruckbaren Trägermaterial bereitzustellen. Natürlich hängt die Haftung auch von der gewählten Bindemittelzusammensetzung ab. Manche Bindemittel stellen eine bessere Haftung bereit als andere.
  • Das Trägermaterial, mit dem die magnetische Zusammensetzung unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens verbunden werden kann, kann jedes beliebige bedruckbare Trägermaterial sein, umfassend beispielsweise Papier und Papiererzeugnisse, Karton, Kunststoff oder polymere Werkstoffe, Metall, Trägerfolien wie Silikon-Trägerfolie, Textilien oder Stoffe und so weiter.
  • Verbindungen jeder dieser Trägermaterialien können ebenfalls verwendet werden. In einigen Ausführungsformen kann eine Trägerfolie in Verbindung mit einem anderen bedruckbaren Trägermaterial verwendet werden, jeweils eines auf jeder Seite der magnetischen Schicht zum Beispiel. Die magnetische Einheit, die das bedruckbare Trägermaterial und die magnetische Schicht umfasst, kann dann am Verwendungspunkt von der Trägerfolie entfernt werden.
  • Die erforderliche Aufbringungstemperatur kann von vielen Faktoren abhängen, einschließlich der Schmelztemperatur des thermoplastischen Bindemittels, der Viskosität der entstehenden magnetischen Zusammensetzung und so weiter. Die Schmelztemperatur und die Viskosität können nicht nur je nach verwendetem Bindemitteltyp, sondern auch je nach den verschiedenen anderen Inhaltsstoffen schwanken, die in der magnetischen Zusammensetzung verwendet werden können, wie sie zuvor beschrieben worden ist. Je höher die Viskosität oder die Schmelztemperatur, desto höher die Temperatur, die erforderlich sein kann, um die magnetische Zusammensetzung erfolgreich aufzubringen. Dies hängt natürlich auch von den Auftragsanlagen ab, die verwendet werden. Im Allgemeinen werden thermoplastische Materialien bei Temperaturen von etwa 275 °F bis etwa 375 °F (etwa 135 °C bis etwa 190 °C) aufgebracht, obwohl einige bei höheren oder niedrigeren Temperaturen aufgebracht werden können. Thermoplaste mit sehr niedriger Viskosität zum Beispiel können bei Temperaturen von nur etwa 190 °F (etwa 90 °C) aufgebracht werden. Einige können bei hohen Temperaturen von etwa 400 °F (etwa 205 °C) oder höher aufgebracht werden, Polyamidwerkstoffe zum Beispiel werden häufig bei Temperaturen von etwa 400 °F aufgebracht. Die angewandten Temperaturen können jedoch sogar 650 °F überschreiten. Bei den meisten thermoplastischen Werkstoffen jedoch führen höhere Temperaturen zu einem schnelleren Abbau des Materials. Eine häufig angewandte Aufbringtemperatur liegt zwischen etwa 325 °F bis etwa 375 °F (etwa 160 °C bis etwa 190 °C), wobei 350 °F (etwa 175 °C) sehr üblich ist. In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird Polypropylen verwendet und kann bei Temperaturen von über 400 °F (205 °C) aufgebracht werden. Wenn jedoch Extrusionsverfahren angewendet werden, wird Polyethylen üblicherweise bei über 600 °F (306 °C) bei hohen Geschwindigkeiten extrudiert.
  • Die Temperatur sollte ausreichend hoch sein, um die Viskosität des thermoplastischen Materials zu senken, sodass der thermoplastische Werkstoff genügend an dem bedruckbaren Trägermaterial haftet. Dies kann das Eindringen oder das „Benetzen" der Oberfläche des Trägermaterials beinhalten, auf die er aufgebracht wird. Der thermoplastische Werkstoff muss ausreichend an dem Trägermaterial haften, sodass kein Ablösen von den Trägermaterialien auftritt.
  • Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die entstehende magnetische Zusammensetzung vorteilhaft in einer dünnen Schicht aufgebracht werden, die etwa 0,002 Zoll bis etwa 0,030 Zoll (etwa 50 μ bis etwa 765 μ; etwa 2 Mil bis etwa 30 Mil), geeigneterweise etwa 0,002 Zoll bis etwa 0,020 Zoll (etwa 50 μ bis etwa 510 μ; etwa 2 Mil bis etwa 20 Mil) und am besten etwa 0,002 Zoll bis etwa 0,012 Zoll (etwa 50 μ bis etwa 305 μ; etwa 2 Mil bis etwa 12 Mil) dick ist. Die vorliegende Erfindung ermöglicht das Aufbringen einer dünneren Schicht des Bindemittels/des magnetischen Gemisches. Vorhergehende Extrusions- und Kalendrierverfahren hingegen lassen keine magnetischen Schichten zu, die dünner als 4 Mil bis etwa 8 Mil, und häufig dicker als 10 Mil sind.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird ein Streifen der magnetischen Zusammensetzung bei einer erhöhten Temperatur in formbarem Zustand auf ein bedruckbares Trägermaterial aufgebracht. Der Streifen kann auf das Trägermaterial aufgebracht werden, so dass er von den Abmessungen her mit dem bedruckbaren Trägermaterial übereinstimmt, das heißt die gleiche Länge und Breite aufweist, oder er kann nur in einzelnen, zuvor ausgewählten Bereichen auf das Trägermaterial aufgebracht werden. Außerdem können mehrere Streifen gleichzeitig auf das Trägermaterial aufgebracht werden, und sie können in Abständen in einem ungleichmäßigen Muster aufgebracht werden. Das Aufbringband kann so ausgestattet sein, dass Druck auf den/die Streifen ausgeübt wird, um den/die Streifen in das bedruckbare Trägermaterial zu drücken. Zum Beispiel kann eine Kühlwalze zu diesem Zweck verwendet werden.
  • Die Oberfläche des Streifens kann auch durch eine magnetisierende Walze berührt werden, die den/die Streifen glättet, kühlt und magnetisiert. Wenn dies erfolgt, während der Streifen noch flüssig ist, entsteht eine erhöhte magnetische Wirkung, die als Ausrichtung bekannt ist. Der Streifen kann mit einer Dicke von etwa 0,002 Zoll bis etwa 0,020 Zoll (etwa 50 μ und etwa 510 μ) aufgebracht werden.
  • Allgemein gesagt ermöglich das erfindungsgemäße Verfahren, dass die magnetische Zusammensetzung in einem einzigen, einheitlichen Verfahren gebildet und direkt auf das bedruckbare Trägermaterial aufgebracht wird. Die Breite, Dicke und Länge der magnetischen Schicht kann jeweils auf jede gewünschte Größe zugeschnitten und so gestaltet werden, dass sie das gesamte bedruckbare Trägermaterial bedeckt, wodurch sie bezüglich der Abmessungen im Allgemeinen in Übereinstimmung mit dem bedruckbaren Trägermaterial aufgebracht wird, oder sie kann so aufgebracht werden, dass sie nur einen einzelnen Abschnitt des Trägermaterials bedeckt. Außerdem kann sie in einer strukturierten Form aufgebracht werden, indem die gummibeschichtete Silikonwalze wie zuvor beschrieben verwendet wird (zum Beispiel Flexopress).
  • Außerdem kann die magnetische Zusammensetzung in einer fertigen Form gebildet und an dem bedruckbaren Trägermaterial im Wesentlichen gleichzeitig befestigt werden. Die Dicke und Breite oder die Dicke, Breite und Länge können in ihrer endgültigen festgelegten Form sein. Die Bezeichnung „im Wesentlichen gleichzeitig" kann, wie sie hier verwendet wird, anzeigen, dass dies während eines einzigen Herstellungsverfahrens erfolgt.
  • Die magnetische Zusammensetzung kann während des Herstellungsverfahrens vollständig magnetisiert werden, indem auf dem Band ein magnetisches Feld über die gesamte Breite der Bahn nach Aufbringen der magnetischen Zusammensetzung auf das bedruckbare Trägermaterial bereitgestellt wird. Der Magnetisierungsschritt kann wahlweise nach dem Bedrucken oder Bilden des Artikels in seiner gewünschten Größe und Form durch Schneiden, Pressen oder Stanzen enthalten sein, wie im Folgenden beschrieben.
  • Darüber hinaus kann der Magnetisierungsschritt ausgeführt werden, während das thermoplastische Bindemittel eine erhöhte Temperatur aufweist. Dies führt zu einer Ausrichtung der magnetischen Teilchen bei einer bedeutenden Erhöhung der Magnetstärke des Artikels im Vergleich zu dem gleichen Artikel, der bei Umgebungstemperatur magnetisiert wird. Siehe Sawa 4022701 und Ito 6190513.
  • Wahlweise können Markierungen, zum Beispiel Gedrucktes, auf das bedruckbare Trägermaterial aufgebracht werden, bevor es mit der magnetischen Schicht verbunden wird, oder es kann bedruckt werden, nachdem es mit der magnetischen Schicht verbunden worden ist. Zur Erleichterung der Herstellung kann es wünschenswert sein, zu drucken, nachdem der Magnetwerkstoff mit dem bedruckbaren Trägermaterial verbunden worden ist. Es muss jedoch kein Druck auf das bedruckbare Trägermaterial aufgebracht werden. Zum Beispiel braucht im Falle von magnetischen Notizblöcken kein Druck aufgebracht zu werden. Dies ermöglicht es dem Endbenutzer, seine eigenen Notizen und Erinnerungshilfen auf einzelne Blätter Papier aufzubringen.
  • Sobald Gedrucktes auf das bedruckbarer Trägermaterial aufgebracht worden ist, können Lacke, Folien oder andere Schutzflächen, die auch das Aussehen des nun bedruckten Trägermaterials verbessern, auf der Oberfläche des bedruckten Trägermaterials bereitgestellt werden. Falls erforderlich können diese oder ähnliche Materialien auch auf die frei liegende Fläche der magnetisierten Schicht aufgebracht werden, um unbeabsichtigtes Festkleben oder „Blockieren" des kombinierten Artikels an sich selbst oder an anderen Trägermaterialien zu vermeiden.
  • Sobald die gesamte magnetische Einheit in Rollen- oder Folienform hergestellt worden ist, können die gewünschten Formen aus der magnetischen Einheit herausgeschnitten,
    -gepresst oder -gestanzt werden, entweder am Herstellungsort des Magnetwerkstoffs oder von denjenigen, an die die magnetische Einheit wie gewünscht geliefert wird.
  • Laserschneiden ist ein Beispiel für ein Verfahren, durch das verschiedene Artikel aus der Folie oder der Bahn gebildet werden können.
  • 1 stellt unter 10 allgemein eine magnetische Einheit dar, wie sie unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wird. Die magnetische Schicht 12 wird mit einer bedruckbaren Trägerschicht 14 ohne Verwendung einer zusätzlichen Klebstoffschicht verbunden.
  • 2 stellt unter 10 allgemein eine erfindungsgemäße Ausführungsform dar, in der die magnetische Schicht 14 in einem diskreten Bereich des bedruckbaren Trägermaterials 12 aufgebracht wird.
  • 3 stellt unter 10 allgemein eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar, bei der die magnetische Schicht 14 als im Wesentlichen übereinstimmend mit dem bedruckbaren Trägermaterial 12 gezeigt ist, sowohl in der Länge 16 als auch in der Breite 18.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die magnetische Einheit eine magnetische Beschriftungseinheit. Die magnetische Beschriftungseinheit ist eine magnetische Beschriftungseinheit, die die magnetische Schicht 14 und die bedruckbare Trägerschicht 12 umfasst, die die gewünschten Markierungen oder Informationen aufweist, die darauf gedruckt sind.
  • 4a stellt unter 10 allgemein eine erfindungsgemäße magnetische Beschriftungseinheit dar, bei der die bedruckbare Trägerschicht 12 mit einer magnetischen Schicht 14 verbunden ist. Die magnetische Schicht ist weiter an einer Trägerfolie 26 befestigt. Trägerfolien umfassen diejenigen Trägermaterialien, die unter anderem Silikone umfassen. Dies kann unter Verwendung jedes beliebigen Mittels erreicht werden, das im Fachgebiet bekannt ist, wie durch die Verwendung eines entfernbaren druckempfindlichen Klebstoffs, wie eines entfernbaren Heißschmelzklebers oder trockenen Trägerklebstoffs, obwohl in einigen Ausführungsformen kein Klebstoff erforderlich sein kann. Außerdem kann die gesamte Einheit, die aus der bedruckbaren Trägerschicht 12, der magnetischen Schicht 14 und der Trägerfolie 26 besteht, weiter auf einen Artikel aufgeklebt werden, wie eine Verpackung, eine Tasse, ein Buch, ein Magazin oder einen ähnlichen Artikel 22, durch die Verwendung eines druckempfindlichen oder trockenen Trägerklebstoffs (nicht gezeigt). Die magnetische Einheit 10 kann dann kommerziell für Anzeigen- oder Werbezwecke genutzt werden.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist die magnetische Einheit eine magnetische Beschriftungseinheit. Die magnetische Beschriftungseinheit ist lösbar durch einen beliebigen dem Fachmann bekannten Klebstoff, umfassend wasserbasierte Klebstoffe und Heißschmelzklebstoffe sowie andere, auf dem Grundartikel aufgeklebt. Geeigneterweise ist der Klebstoff ein druckempfindlicher Klebstoff, und noch besser ein entfernbarer druckempfindlicher Klebstoff, obwohl verwendete druckempfindliche Klebstoffe auch permanenten oder semi-permanenten Typs sein können. Trägerfolien sind von ihrer Beschaffenheit her schwierig aufzukleben, sodass der verwendete Klebstofftyp nicht eingeschränkt ist. Darum können je nach verwendeter Trägerfolie auch permanente und semi-permanente Klebstoffe verwendet werden, ebenso wie nicht druckempfindlicher Klebstoff. Die Auswahl der Klebstoffe ist dem Fachmann bekannt.
  • In jedem Fall aber ist es wünschenswert, dass der Klebstoff eine stärkere Verbindung mit dem Grundartikel bildet als mit der Trägerfolie, um ein leichtes Entfernen der magnetischen Einheit von dem Grundartikel zu ermöglichen. Sobald die magnetische Einheit entfernt worden ist, kann sie auf einer magnetischen Fläche wie einem Kühlschrank, einem Schrank, einem magnetischen Schwarzen Brett oder einer Notiztafel und so weiter zum Zwecke des Ausstellens der darauf gedruckten Markierungen platziert werden.
  • Ein Beispiel für einen Klebstoff, der hierbei geeignet für die Verwendung ist, umfasst ein Ethylen-Vinyl-Acetat-Kopolymer-Latex und genauer gesagt eine wässrige Dispersion, die 60 Gew.-% Feststoffe enthält, die 22,4 Gew.-% Ethylen und 77,6 Gew.-% Vinylacetat umfassen. Der Klebstoff kann wahlweise einen vernetzenden Wirkstoff und/oder ein anorganisches Peroxid unter anderen möglichen Inhaltsstoffen umfassen, die dem Fachmann bekannt sind.
  • Der Grundartikel kann aus jedem gewünschten Material gebildet sein und jede Struktur aufweisen, auf der die magnetische Beschriftungseinheit lösbar aufgeklebt sein kann. In dem zuvor angeführten Beispiel befindet sich der Klebstoff darum zwischen der Trägerfolie und dem Grundartikel.
  • 4b stellt eine alternative Ausführungsform dar, in der die bedruckbare Trägerschicht 12 weiter eine Laminierschicht 30 aufweist, die sich über die bedruckbare Trägerschicht 12 erstreckt, die von den Abmessungen her im Wesentlichen in mindestens Länge und Breite der magnetischen Schicht entspricht (nicht gezeigt). Die Laminierschicht ist vorzugsweise ein klares polymeres Folienmaterial. In dieser Ausführungsform ist zwischen der magnetischen Schicht oder der Trägerschicht und dem Artikel 22 kein Klebstoff erforderlich. Die Laminierschicht weist Löcher auf, die von den Abmessungen her in Länge und Breite im Wesentlichen der bedruckbaren Trägerschicht 12 und der magnetischen Schicht (nicht gezeigt) entsprechen, zum leichten Entfernen der magnetischen Einheit, die die bedruckbare Trägerschicht und die magnetische Schicht umfasst. Jede beliebige Anzahl Löcher kann verwendet werden. Wünschenswerterweise sind mindestens zwei Löcher auf gegenüber liegenden Seiten der Einheit wünschenswert. Ausführungsformen wie diese werden im Folgenden eingehender mit Bezug auf 11 bis 13 erläutert.
  • Wahlweise kann die Laminierschicht im Wesentlichen die gleiche Länge aufweisen, aber eine leicht größere Breite, oder als Alternative im Wesentlichen die gleiche Breite, aber eine andere Länge. Alle Seiten der Laminierschicht oder zwei gegenüber liegende Seiten der Laminierschicht können auf einem Grundartikel durch die Verwendung beispielsweise eines Klebstoffes gesichert werden. Der Klebstoff kann in dünnen Streifen, Punkten oder anderen Mustern aufgebracht werden, die dem Fachmann bekannt sind. Der Klebstoff kann entweder entfernbar, permanent oder semi-permanent sowie druckempfindlich oder nicht druckempfindlich sein. Geeigneterweise ist der Klebstoff ein permanenter Klebstoff. Der Typ des gewählten Klebstoffs jedoch hängt davon ab, welchem der Benutzer den Vorzug gibt. Die Hauptüberlegung ist, dass die magnetische Einheit sowohl von der Laminierschicht als auch von dem Grundartikel entfernbar sein soll. Dies kann zum Beispiel durch die Verwendung von Löchern erfolgen, wobei ein Teil der Laminierschicht an dem Grundartikel und ein Teil an der magnetischen Einheit verbleibt. Wenn Löcher verwendet werden, kann es wünschenswert sein, die Löcher genau innerhalb des Klebstoffs zu platzieren.
  • Die magnetische Einheit kann dann von dem Grundartikel entfernt werden, indem die Löcher aufgebrochen werden. In der besonderen, zuvor beschriebenen Ausführungsform, bei der eine Laminierschicht verwendet wird, kann die magnetische Einheit durch die Verwendung eines Klebstoffs entfernbar an der Trägerfolie angehaftet werden, es ist jedoch kein Klebstoff erforderlich, da die Laminierschicht die magnetische Einheit an dem Grundartikel sichert. Sobald sie entfernt ist, kann die magnetische Einheit von selbst an einem Kühlschrank, einem Schrank, einem Schwarzen Brett oder einer Notiztafel und so weiter haften.
  • Eine mögliche Ausführungsform kann eine magnetische Einheit 10 aufweisen, die in beispielsweise einen dünnen Film verpackt ist, wie Polyolefin oder Polyolefin-Kopolymer basierte Folie, Saran, Mylar oder eine ähnliche Folie. Eine ähnliche Anwendung wird im Gebiet der Buchbinderei oder der druckempfindlichen Klebstoffe als Magazinbestückung bezeichnet, wobei Anzeigen oder Muster vorübergehend in ein Magazin oder Buch geklebt werden. Sobald die magnetische Einheit von der Verpackung, dem Buch, dem Magazin und so weiter entfernt worden ist, kann die magnetische Einheit 10 von selbst an einer magnetischen Oberfläche haften, wie beispielsweise einem Kühlschrank oder Aktenschrank.
  • 5 stellt unter 15 allgemein eine erfindungsgemäße magnetische Einheit vor der Bildung der einzelnen Teile aus der Folie oder der Bahn dar, bei der die magnetische Schicht 14 als im Wesentlichen in der Länge 16 und Breite 18 mit der bedruckbaren Trägerschicht 12 übereinstimmend gezeigt ist. In dieser Ausführungsform sind einzelne Teile wie zum Beispiel Markierungen, Visitenkarten und so weiter auf die bedruckbare Trägerschicht 12 (Aufdruck nicht dargestellt) in Folienform gedruckt worden. Die einzelnen magnetischen Teile 24 können dann später aus der Folie bei den Löchern 26 unter anderem herausgeschnitten, -gepresst und -gestanzt werden und einzelne magnetische Teile 24 bilden.
  • 6 stellt eine alternative Ausführungsform der in 5 gezeigten dar, in der die magnetische Schicht 14 in Streifen und nur in diskreten Bereichen auf die bedruckbare Trägerschicht 12 aufgebracht worden ist. In dieser Ausführungsform ist ein Streifen der magnetischen Schicht 14 im oberen Teil dessen gezeigt, was jeweils ein einzelnes Teil 24 sein wird, wenn es an den Löchern 26 ausgeschnitten wird.
  • Wahlweise können die einzelnen Teile in einem Verfahren miteinander verbunden werden, das im Fachgebiet als „Klebebindung" bezeichnet wird. Unter Anwendung dieses Verfahrens werden die einzelnen Teile oder Folien aus bedruckbarem Trägermaterial, die die magnetische Schicht aufweisen, zu einem Block gestapelt oder in Stapelformat gebracht, in einer Klemme gehalten, sodass sie einen Block bilden, und dann unter Verwendung eines Klebstoffs miteinander verbunden. Der Klebstoff wird an einer Seite des Stoßes oder Stapels aufgebracht, was auch als „Rückgrat" des Blocks bezeichnet werden kann. Ein Deckel kann an das Rückgrat geklebt werden, um zu vermeiden, dass der Klebstoff im Falle eines druckempfindlichen Klebstoffs fest haftet. Wenn ein nicht druckempfindlicher Klebstoff verwendet wird und er nicht klebrig ist, ist möglicherweise kein Deckel notwendig. Der Klebstoff kann durch Aufsprühen, Walzen oder jedes andere Mittel aufgebracht werden, das im Fachgebiet bekannt ist. Eine Alternative zur Verwendung eines Klebstoffs ist das Stapeln der einzelnen magnetischen Teile zu einem Stoß, Block oder Stapel und ihr anschließendes Schrumpfverpacken. 7 stellt unter 20 allgemein einen Stoß oder Block einzelner magnetischer Einheiten 10 dar. 8, 9 und 10 stellen verschiedene Ausführungsformen dar, in denen die magnetische Schicht 14 auf das bedruckbare Trägermaterial 12 aufgebracht wird, in dieser Ausführungsform Blankopapier. Natürlich kann das Papier persönlich gestaltet sein oder es können Nachrichten darauf gedruckt sein und so weiter.
  • 11 stellt unter 50 allgemein eine Querschnittsansicht einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen magnetischen Einheit dar. Die magnetische Schicht 14 ist mit einer bedruckbaren Trägerschicht 12 verbunden, ohne dass eine zusätzliche Klebstoffschicht verwendet worden ist. Eine Trägerfolie 26 wird in Verbindung mit und neben der magnetischen Schicht 14 angewendet. In diesem Beispiel wird eine Laminierschicht 28 benutzt, um die Einheit zusammenzuhalten. Die Laminierschicht 28 weist Löcher 30 auf, die verwendet werden können, um die magnetische Einheit 10 von der Trägerfolie 26 zu entfernen, die die bedruckbare Trägerschicht 12 und die magnetische Schicht 14 umfasst. In diesem Fall wird kein Klebstoff verwendet, um die Trägerfolie 26 an der magnetischen Schicht 14 zu halten. 12 stellt eine Draufsicht dar, die die Löcher 30 in der Laminierschicht 28 zeigt. Diese können in Folienform hergestellt sein, wie unter 60 in 13 allgemein gezeigt.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist die magnetische Einheit wie zuvor beschrieben eine magnetische Beschriftungseinheit.
  • Die in 11 bis 13 gezeigte Einheit ist eine Vier-Schicht-Struktur, wie sie im Querschnitt in 11 dargestellt ist. In dieser Ausführungsform werden keine Klebstoffe verwendet. Die gesamte Einheit umfasst eine Trägerfolie 26, eine magnetische Schicht 14, eine bedruckbare Trägerschicht 12 und eine farblose Laminierschicht 28.
  • 14 stellt eine alternative Ausführungsform dar, in der die magnetische Schicht 14 auf einzelne, jeweils verschieden große Teile 15 aufgebracht ist. Diese Einheit ist eine Zwei-Schicht-Konstruktion, die nur die bedruckbare Trägerschicht 12 und die magnetische Schicht 14 umfasst. Die bedruckbare Trägerschicht 12 weist Löcher 30 auf, die mit jedem einzelnen jeweiligen magnetischen Teil 15 zusammenfallen und es ermöglichen, dass jede einzelne erfindungsgemäße magnetische Einheit 10, die die bedruckbare Trägerschicht 12 und die magnetische Schicht 14 umfasst, leicht von der Folie 60 entfernt werden kann. Die magnetischen Teile 15 werden direkt auf die bedruckbare Trägerschicht 12 geklebt. 15 stellt eine Draufsicht der Ausführungsform der magnetischen Folie wie in 14 beschrieben dar und zeigt Löcher 30 in der Trägerschicht 12, die mit dem einzelnen magnetischen Teil 15 übereinstimmen, sodass leichtes Entfernen sichergestellt ist.
  • Die zuvor beschriebenen Figuren stellen nur einige erfindungsgemäße Ausführungsformen dar und dienen nur als Beispiele und schränken den Umfang der vorliegenden Erfindung nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsformen ein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem die magnetische Zusammensetzung direkt auf das bedruckbare Trägermaterial aufgebracht wird, ermöglicht es, dass all die weiteren Schritte ebenfalls in dem einheitlichen erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren enthalten sind. Wahlweise kann das einheitliche Verfahren jede Verbindung der Schritte des Druckens, des Beschichtens und des Bildens des Artikels durch Schneiden, Pressen, Stanzen und so weiter umfassen.
  • Artikel, die auf diese Weise hergestellt werden können, umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Werbegegenstände, Grußkarten, Geschäftsanzeigen, magnetische Visitenkarten, Terminerinnerungskarten, Ankündigungen, Anzeigen, Gutscheine, Aufkleber, Kalender, Pläne, Sehenswürdigkeiten, Bilderrahmen, weitere Informationszwecke und so weiter, die eine magnetische Oberfläche aufweisen, die mit einer bedruckbaren Fläche verbunden ist, die selbsthaftend oder selbstklebend an einer Metallfläche zum Ausstellen befestigt werden kann.
  • Ankündigungskarten können zum Beispiel Geburts-, Geschenkparty-, Hochzeits-, Geburtstags-, Party-, „Wir sind umgezogen"-Ankündigungen und so weiter umfassen.
  • Werbeprodukte umfassen zum Beispiel Restaurantanzeigen, Autodienstleistungen, tierärztliche Kliniken, Immobilienmakler, Rasenpflegedienste, Versicherungsunternehmen und so weiter und so fort. Die Werbeartikel können bequemerweise Telefonnummern und Adressen umfassen. Außerdem kann das Hinzufügen von Kalendern zu solchen Artikeln die Chancen erhöhen, dass sie beispielsweise auf Kühlschränken verwendet werden.
  • Weitere Beispiele umfassen Pläne, wie Pläne für Sportveranstaltungen, Schulveranstaltungen und so weiter. Solche Artikel sind nur als Beispiele gedacht und nicht dafür gedacht, den Umfang der vorliegenden Erfindung einzuschränken. Es gibt zahlreiche Verwendungen für die erfindungsgemäße magnetische Einheit und der Durchschnittsfachmann würde wissen, wie die magnetische Einheit oder Abwandlungen davon bei anderen hier nicht beschriebenen Artikeln verwendet werden.
  • Die zuvor beschriebenen Gegenstände können durch Direct-Mailings, über Zeitungs- oder Magazinbeilagen und so weiter verteilt werden.
  • Alternativ kann die erfindungsgemäße magnetische Einheit bei Kinderspielzeug, wie magnetischen Papierpuppen oder Zeichenfiguren, oder zum Beispiel Buchstaben oder Zahlen selbsthaftender Schwarzer Bretter verwendet werden.
  • Die zuvor beschriebene Offenbarung ist dazu bestimmt, veranschaulichend zu sein, nicht erschöpfend. Diese Beschreibung legt dem Durchschnittsfachmann viele Abwandlungen und Alternativen nahe. All diese Alternativen und Abwandlungen sind dazu bestimmt, in dem Umfang der Ansprüche mit umfasst zu sein, worin der Begriff „umfassend" „umfasst, aber nicht darauf eingeschränkt" bedeutet. Die mit dem Fachgebiet Vertrauten können weitere Entsprechungen der besonderen Ausführungsformen erkennen, die hier beschrieben sind, deren Entsprechungen ebenfalls dazu bestimmt sind, von den Ansprüchen umfasst zu sein.
  • Außerdem können die besonderen Merkmale, die in den Unteransprüchen definiert sind, miteinander innerhalb des Umfangs der Erfindung in anderer Weise kombiniert werden, sodass die Erfindung als auch spezifisch auf andere Ausführungsformen ausgerichtet angesehen werden sollte, die jede andere mögliche Kombination der Merkmale der Unteransprüche aufweisen. Zum Beispiel sollte zum Zwecke der Anspruchveröffentlichung jeder Unteranspruch, der folgt, als alternativ in einer mehrfach abhängigen Form von allen vorhergehenden Ansprüchen verfasst gesehen werden, die alle vorhergehenden Merkmale aufweisen, die in einem solchen Unteranspruch bezeichnet werden, wenn ein solches mehrfach abhängiges Format ein anerkanntes Format innerhalb der Gerichtsbarkeit ist (zum Beispiel jeder Anspruch, der unmittelbar von Anspruch 1 abhängt, sollte alternativ als von allen vorhergehenden Ansprüchen abhängig angesehen werden). Bei Gerichtsbarkeiten, in denen mehrfach abhängige Anspruchformate eingeschränkt sind, sollten die folgenden Unteransprüche ebenfalls jeweils als alternativ in jedem einzelnen Unteranspruchformat verfasst angesehen werden, das eine Abhängigkeit von einem vorhergehenden Merkmal aufweisenden Anspruch außer dem spezifischen Anspruch schafft, der in einem solchen Unteranspruch weiter unten aufgeführt ist. Zum Beispiel kann Anspruch 3 alternativ als abhängig von Anspruch 2 sowie auch Anspruch 1 angesehen werden; Anspruch 4 kann alternativ als abhängig von einem der Ansprüche 2 bis 3 angesehen werden; Anspruch 5 kann als alternativ abhängig von einem der Ansprüche 1 bis 3 angesehen werden; Anspruch 6 kann als alternativ abhängig von einem der Ansprüche 1 bis 4 angesehen werden; und so weiter.
  • Die folgenden nicht einschränkenden Beispiele veranschaulichen die vorliegende Erfindung weiter.
  • Beispiele
  • Beispiel 1
  • Das amorphe Polypropylen P#1023, das von Eastman Chemical Co. geliefert wird, wurde mit HM410 Starbond Ferritpulver gemischt, das von Hoosier Magnetics geliefert wird, in Anteilen von 85 Gew.-% Polyproplyen und 15 Gew.-% Ferritpulver. Das entstehende Gemisch wurde bei einer Temperatur zwischen 325 F und 375 F (etwa 165 °C bis etwa 190 °C) verarbeitet und unter Verwendung eines Extruders/Breitschlitzdüsenkopfes in Streifen auf ein bedruckbares Papierträgermaterial geformt. Die Dicke des Gemisches schwankte zwischen etwa 0,003 (0,0762 cm) und 0,012 Zoll (0,0305 cm) (μ bis μ).
  • Dieser Test wurde bei Geschwindigkeiten zwischen 250 bis 500 Fuß pro Minute zum Beschichten diskreter Streifen und bei etwa 80 Fuß pro Minute für vollständige Bedeckung durchgeführt.

Claims (36)

  1. Verfahren zum Bilden einer magnetischen Einheit, die mindestens eine magnetische Schicht mit einer Stärke, Breite und Länge aufweist, und mindestens eine bedruckbare Trägerschicht mit einer Stärke, Breite und Länge aufweist, das folgende Schritte umfasst: a) Bereitstellen einer magnetischen Heißschmelzzusammensetzung bei einer erhöhten Temperatur, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 70 Gew.-% bis 95 Gew.-% mindestens eines Magnetwerkstoffs und etwa 5 Gew.-% bis etwa 30 Gew.-% mindestens eines thermoplastischen Bindemittels umfasst; und b) unmittelbares Aufbringen der magnetischen Heißschmelzzusammensetzung im biegsamen Zustand auf eine bedruckbare Trägerschicht bei einer erhöhten Temperatur.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem weiterhin die magnetische Einheit einem starken Magnetfeld ausgesetzt wird, das ausreicht, um in der Einheit eine dauermagnetische Wirkung hervorzurufen, wenn die magnetische Zusammensetzung eine erhöhte Temperatur aufweist oder wenn sich die magnetische Zusammensetzung auf Umgebungstemperatur abgekühlt hat.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei der mindestens eine Magnetwerkstoff in einer wirksamen Konzentration vorliegt, damit die magnetische Einheit selbsthaftend an einem Trägermaterial ist, das einen ferromagnetischen Werkstoff aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei bei dem Aufübringungsschritt b) die magnetische Schicht in der endgültigen Form hinsichtlich Stärke und Breite auf der bedruckbaren Trägerschicht befestigt wird oder die magnetische Schicht in der endgültigen Form hinsichtlich Stärke, Breite und Länge auf der bedruckbaren Trägerschicht befestigt wird.
  5. Verfahren zum Bilden eines blockförmigen Gegenstands, das das Bilden einer Vielzahl magnetischer blattartiger Einheiten durch das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 umfasst sowie das Übereinanderschichten der blattartigen Einheiten zum Bilden eines gestapelten Blocks.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Vielzahl mit einem Klebstoff verbunden oder schrumpfverpackt ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Anwendungstemperatur im Bereich von etwa 90 °C bis etwa 205 °C liegt.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Bildungsschritt einen Schritt umfasst, der aus Extrusion, Walzbeschichten, Gravurstreichverfahren, Siebdruck und Beschichtung mit Breitschlitzdüsen ausgewählt ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Magnetwerkstoff die folgende allgemeine Formel aufweist: M2+O6Fe203 wobei M ein zweiwertiges Metall ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei das zweiwertige Metall Barium, Strontium, Blei oder ein Gemisch daraus ist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das mindestens eine thermoplastische Bindemittel mindestens ein Element umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Naturkautschuken, Blockkopolymeren, Polyolefinen, Polyalphaolefinen, Polyestern, Polyamiden, Nylons, Polyurethanen, Kopolymeren davon und Gemischen daraus besteht.
  12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, wobei das mindestens eine thermoplastische Bindemittel mindestens ein amorphes Polypropylen, mindestens ein Mischpolymerisat aus Ethylen und mindestens einem Alphaolefin, mindestens ein Kopolymer aus Ethylen und Vinylacetat, mindestens ein Kopolymer aus Ethylen und (Meth)acrylat, mindestens ein Kopolymer aus Ethylen und n-Butylacrylat und Gemische daraus umfasst.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das mindestens eine thermoplastische Bindemittel ein Gemisch aus Ethylenvinylacetat-Kopolymeren umfasst.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die mindestens eine magnetische Schicht eine Stärke von etwa 50 μ bis etwa 765 μ aufweist.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die magnetische Zusammensetzung in Form mindestens eines Streifens auf den bedruckbaren Träger aufgebracht wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die magnetische Schicht weiterhin mit einer Trägerfolie verbunden ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Gegenstand eine Zeitschrift, ein Buch, eine Lebensmittelverpackung, ein Getränkebehälter, eine Hülle oder Kiste ist.
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, wobei die magnetische Einheit weiterhin eine Laminierschicht über der bedruckbaren Trägerschicht aufweist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei die Laminierschicht mit den im Wesentlichen gleichen Maßen wie die magnetische Einheit mit Löchern versehen ist.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die magnetische Schicht ununterbrochen mit der bedruckbaren Schicht verläuft oder die magnetische Schicht in einem unterbrochenen Muster auf die bedruckbare Schicht aufgebracht ist.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei die magnetische Schicht und die bedruckbare Schicht die gleiche Länge und Breite aufweisen.
  22. Verfahren zum Bilden einer magnetischen Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei zwischen der magnetischen Schicht und der bedruckbaren Trägerschicht eine angemessene Haftung ohne zusätzliche Klebstoffschicht zwischen der magnetischen Schicht und der bedruckbaren Trägerschicht erreicht wird.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 75 Gew.-% bis 95 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 5 Gew.-% bis 25 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 80 Gew.-% bis 92 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 8 Gew.-% bis 20 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 85 Gew.-% bis 90 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 10 Gew.-% bis 15 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
  26. Gegenstand, der von selbst an einer magnetischen Metalloberfläche haften kann, der Folgendes umfasst: a) eine erste magnetische Schicht einer magnetischen Heißschmelzzusammensetzung, wobei die magnetische Heißschmelzzusammensetzung einen Gehalt von 70 Gew.-% bis 95 Gew.-% mindestens eines Magnetwerkstoffs und etwa 5 Gew.-% bis etwa 30 Gew.-% mindestens eines thermoplastischen Polymers umfasst; und b) eine zweite Schicht aus einem bedruckbaren Material; wobei die erste Schicht und die zweite Schicht durch die Haftung, die durch die Heißschmelzzusammensetzung bereitgestellt wird, unmittelbar aneinander haften.
  27. Gegenstand nach Anspruch 26, wobei der Gegenstand eine Erinnerungshilfe, Grußkarte, Postkarte, ein Gutschein, Etikett, eine Visitenkarte, ein Werbeträger, Kalender, Rezept, Zeitplan oder eine Werbekarte ist.
  28. Gegenstand nach Anspruch 26 oder 27, wobei die erste Schicht eine Stärke von etwa 50 μ bis etwa 765 μ aufweist.
  29. Gegenstand nach einem der Ansprüche 26 bis 27, wobei die mindestens eine Bindemittelzusammensetzung ein Element umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Naturkautschuken, Blockkopolymeren, Polyolefinen, Polyalphaolefinen, Polyestern, Polyamiden, Nylons, Polyurethanen, Kopolymeren davon oder Gemischen daraus besteht.
  30. Gegenstand nach einem der Ansprüche 26 bis 29, wobei das mindestens eine Bindemittel ein amorphes Polypropylen oder ein Kopolymer davon ist, ein Mischpolymerisat aus Ethylen und mindestens einem Alphaolefin, ein Kopolymer aus Ethylen und Vinylacetat, ein Kopolymer aus Ethylen und n-Butylacrylat, ein Kopolymer aus Ethylen und (Meth)acrylat oder ein Gemisch daraus.
  31. Gegenstand nach einem der Ansprüche 26 bis 30, wobei der Magnetwerkstoff mindestens eine Verbindung aufweist, die die Formel M2+O6Fe203 aufweist, wobei M ein zweiwertiges Metall ist.
  32. Gegenstand nach Anspruch 31, wobei das zweiwertige Metall Barium, Strontium, Blei oder ein Gemisch daraus ist.
  33. Gegenstand nach Anspruch 26, wobei eine Vielzahl blattartiger Einheiten zum Bilden eines gestapelten Blocks übereinander geschichtet ist und die Vielzahl der blattartigen Einheiten an einem Ende miteinander verbunden ist.
  34. Gegenstand nach einem der Ansprüche 26 bis 33, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 75 Gew.-% bis 95 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 5 Gew.-% bis 25 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
  35. Gegenstand nach Anspruch 34, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 80 Gew.-% bis 92 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 8 Gew.-% bis 20 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
  36. Gegenstand nach Anspruch 35, wobei die magnetische Heißschmelzmasse einen Gehalt von 85 Gew.-% bis 90 Gew.-% des mindestens einen Magnetwerkstoffs und 10 Gew.-% bis 15 Gew.-% des thermoplastischen Bindemittels umfasst.
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