DE60117579T2 - Spender für medien - Google Patents

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DE60117579T2
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S. Steven Greenwich GARRANT
W. Jonathan Burnt Hills HEDMAN
A. Mark Syracuse FERGUSON
P. Jeffrey Marcellus PIRRO
A. David Skaneateles FURTH
H. Richard Camillus CHAPMAN
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Eveready Battery Co Inc
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spendervorrichtung zum Aufnehmen und Ausgeben eines Produkts, wie z.B. Miniaturbatterien, einschließlich in Hörgeräten verwendeten Zink-Luft-Zellen. Wie hier verwendet, bezieht sich "Batterie" auf eine oder mehrere Zellen.
  • Das Handhaben von Miniaturbatterien ist aufgrund ihrer geringen Größe schwierig. Das Handhaben von Miniaturbatterien ist typischerweise beim Entnehmen der Batterien aus ihrer Verpackung, beim Einsetzen der Batterien in korrekter Ausrichtung in eine Vorrichtung und im Falle von Luft-Zellen beim Entfernen einzelner der Zelle zugeordneter Laschen vor Benutzung erforderlich. Laschen werden normalerweise für Metall-Luft-Zellen, wie z.B. Zink-Luft-Zellen, verwendet, um das Eintreten von Sauerstoff in die Zelle zu begrenzen, bis die Zelle in Betrieb genommen wird. Die Lasche dient ferner zum Begrenzen des Transports von Wasserdampf in die oder aus der Zelle und begrenzt das Eintreten von Kohlendioxid in die Zelle. Typischerweise weist die Lasche ein Klebematerial auf, das einen oder mehrere Luftports bedeckt. Bei Entfernen der Lasche werden die Ports dem Sauerstoff aus der Umgebung ausgesetzt, wodurch die Zelle aktiviert werden kann. Die Schwierigkeit bei der Handhabung von Miniaturbatterien wird noch verstärkt, wenn der Benutzer an reduzierter Fingerfertigkeit, schlechtem Sehvermögen oder anderen körperlichen Gebrechen leidet.
  • Auf dem Sachgebiet sind Bemühungen unternommen worden, einige dieser Probleme zu lösen. Beispielsweise ist im US-Patent Nr. 6,039,185 eine Vorrichtung zum Einsetzen einer Hörgerätebatterie in ein Hörgerät beschrieben.
  • Die Vorrichtung weist sogenannte "Blütenblätter" auf, wobei eine Luft-Zelle auf jeder blütenblattartigen Einrichtung angeordnet ist. Die Zellen sind einzeln mit Laschen versehen, und jede Lasche ist auf die blütenblattartige Einrichtung aufgeklebt. Die Zellen werden in das Hörgerät eingesetzt, indem der Inserter ergriffen wird und die jeweilige blütenblattartige Einrichtung nahe an die Tür zur Hörgerätebatterie gebracht wird, damit diese mit der Tür zusammengreifen kann. Die Zelle wird dann mit einer Abstreif-Bewegung von dem Inserter getrennt, wobei die Lasche an der blütenblattartigen Einrichtung haften bleibt. Das Verfahren zum Trennen der Zelle von der zu dieser gehörigen Lasche und dem Inserter, wie in dem Patent '185 beschrieben, bringt eine Belastung auf die Hörgerätevorrichtung auf, was eine mögliche Beschädigung der Vorrichtung zur Folge haben kann.
  • Bei einer typischen Verpackung für Miniatur-Zink-Luft-Zellen treten weitere Probleme auf. Eine normale Verpackung für Miniatur-Zink-Luft-Zellen ist beispielsweise im US-Patent Nr. 4,953,700 beschrieben. Die hier beschriebene Verpackung weist ein drehbares mit einer Pappkarte verbundenes warmgefertigtes oder geformtes Blister-Teil auf. Das Blister-Teil weist mehrere Kammern auf, von denen jede eine Batterie enthält. Eine Batterie wird durch Drehen des Blister-Teils zwecks Ausrichtens einer bestückten Kammer mit einer auf der Rückseite der Karte zugänglichen Klapptür ausgegeben. Die Klapptür kann sich beim Transport öffnen, so dass die Batterien herausfallen. Die Klapptür wird nach mehrfacher Benutzung schwächer und ineffektiv. Das Basisteil der Drehscheibe kann sich ebenfalls von der Karte lösen oder abreißen, so dass die Batterien herausfallen können. Schließlich muss der Benutzer die Batterie immer noch handhaben, um die Lasche zu entfernen, die Zelle korrekt mit den Vorrichtungsanschlüssen ausrichten und die Zelle in die Vorrichtung einsetzen, wenn die Batterie aus der Verpackung genommen ist.
  • Einige Benutzer verwenden ein separates Werkzeug, das ihnen helfen soll, die Miniaturbatterien in die Vorrichtungen einzusetzen. Dieses Werkzeug weist ein Magnet an dem Ende eines Stabs auf. Das Werkzeug kann leicht falsch plat ziert werden und bietet nur geringe Hilfe beim Entfernen der einzelnen für normale Zink-Luft-Zellen vorgesehenen Laschen.
  • Das Handhaben anderer kleiner Produkte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Arzneimittel, wie z.B. Pillen, Nahrungsmittel, wie z.B. Süßwaren, Metallwaren, wie z.B. Schrauben, u. dgl. kann wegen ihrer Größe ebenso schwierig sein, insbesondere für Benutzer, die an reduzierter Fingerfertigkeit, schlechtem Sehvermögen oder anderen körperlichen Gebrechen leiden (siehe US-A-3 437 236). Obwohl die Erfindung anhand von Miniaturzellen beschrieben ist, insbesondere anhand von Miniatur-Zink-Luft-Zellen, sei angemerkt, dass die Erfindung auch für Transport, Aufnahme und Ausgabe anderer kleiner Produkte verwendbar ist. Wie hier verwendet, ist der Ausdruck "Produkt" nicht auf Miniaturzellen oder -batterien beschränkt und umfasst andere kleine Produkte, wie die oben genannten.
  • Es ist daher eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, die sowohl als strukturelle Verpackung zum Aufnehmen und Transportieren eines Produkts als auch als Spendervorrichtung zum Entnehmen des Produkts aus der Verpackung sowie als Inserter zum Handhaben und Ausrichten des Produkts in einer Vorrichtung oder an einer anderen Endverbrauchsstelle fungiert.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, bei der ein direktes Handhaben des Produkts vor dem Einsetzen in eine Vorrichtung oder eine andere Endverbrauchsstelle nicht erforderlich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, bei der ein direktes Handhaben des Laschenmaterials im Falle einer Metall-Luft-Zelle, wie z.B. einer Zink-Luft-Zelle, nicht erforderlich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, die Luft-Zellen sowohl aktiviert als auch ausgibt, so dass der Benutzer die Zellen weder vor noch nach Einsetzen in eine Vorrichtung handhaben muss.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, bei der keine zusätzlichen Werkzeuge zum Handhaben und Ausrichten zwecks Einsetzens oder Platzierens für die Endbenutzung erforderlich sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, bei der unbeabsichtigtes Ausgeben aus der Spendervorrichtung verhindert wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, einen Auffüll-Basis-Einsatz für eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, die es wahlweise ermöglicht, dass der Benutzer ein Auffüll-Basisteil nach Entfernen eines aufgebrauchten Basis-Einsatzes anbringt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen, die es dem Verbraucher ermöglicht, verbrauchte Produkte zu Entsorgungs- oder Materialwiedergewinnungszwecken aufzunehmen.
  • Die vorstehenden und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung und der beiliegenden Zeichnungen besser verständlich.
  • ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Produkt-Spendervorrichtung bereit, die zum Aufnehmen und Ausgeben eines Produkts, wie z.B. Miniaturbatterien, auf einfache Weise verwendet werden kann. Die erfindungsgemäße Spendervorrichtung macht das Handhaben des Produkts an jedem beliebigen Punkt des Ausgabeprozesses oder beim Einsetz- oder Platzierprozesses für die Endbenutzung des Produkts überflüssig. Zum Erzielen dieses und weiterer Vorteile und gemäß den Zwecken der vorliegenden Erfindung, wie sie hier ausgeführt und beschrieben ist, stellt die vorliegende Erfindung eine Produkt-Spendervorrichtung nach Anspruch 1 bereit.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform weist das Abdeckteil ferner eine Rippe auf. Die Rippe ist an der Innenfläche des Dachs derart befestigt, dass bei Zusammenbau des Abdeckteils mit dem Basisteil das Produkt von der Rippe unter Druck gesetzt wird, wodurch die Rippe ferner das Produkt bei Transport und Lagerung an dem Basisteil sichern kann. Bei einer weiteren Ausführungsform dient die Rippe zum Aufbringen von Druck derart, dass eine Luft-Zelle vor dem Ausgeben durch eine Dichtung abgedichtet wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Abdeckteil lösbar mit dem Basisteil verbunden, so dass das Basisteil entfernt werden kann und ein Ersatz-Basisteil mit einem zusätzlichen Produkt mit dem Abdeckteil verbunden werden kann.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform weist die Unterseite des Basisteils einen Aufnahmebereich zum Aufnehmen verbrauchter Produkte zu Entsorgungsoder Materialwiedergewinnungszwecken auf. Die gesamte Spendervorrichtung kann zu Materialwiedergewinnungszwecken verarbeitet oder anderweitig recycelt werden. Wenn das Abdeckteil und das Basisteil voneinander lösbar sind, kann das Basisteil allein zu Materialwiedergewinnungszwecken verarbeitet oder anderweitig recycelt werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Abdeckteil aus durchsichtigem Material gefertigt und können das Schiebelement oder das Basisteil oder beide farbcodiert sein, um unterschiedliche Produktcharakteristiken, wie z.B. die Größe, anzuzeigen.
  • Diese und weitere Merkmale, Vorteile und Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden für Fachleute auf dem Sachgebiet anhand der folgenden Beschreibung, Ansprüche und beiliegenden Zeichnungen offensichtlich.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
  • 2A zeigt eine Ansicht eines Abdeckteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 2B zeigt eine weitere Ansicht des Abdeckteils aus 2A.
  • 2C zeigt eine Ansicht eines alternativen Abdeckteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 3A zeigt eine Ansicht eines Schiebeelements einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 3B zeigt eine weitere Ansicht des Schiebeelements aus 3A.
  • 3C zeigt eine Seitenansicht des Schiebeelements aus 3A und 3B.
  • 4A zeigt eine Vorderansicht eines Abdeckteils und Schiebeelements einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
  • 4B zeigt eine Schnittansicht des Abdeckteils und Schiebeelements aus 4A.
  • 5A zeigt eine Ansicht eines Basisteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 5B zeigt eine Seitenansicht des Basisteils aus 5A.
  • 5C zeigt eine Schnittansicht des Basisteils aus 5B.
  • 5D zeigt eine weitere Ansicht des Basisteils aus 5A.
  • 6A zeigt eine Ansicht einer Plattform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
  • 6B zeigt eine Seitenansicht einer Plattform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
  • 7A, 7B und 7C zeigen ein alternatives Basisteil einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 8 zeigt ein weiteres alternatives Basisteil einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
  • 9 zeigt eine Explosionsansicht einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervornichtung.
  • 10A zeigt eine Ansicht eines Abdeckteils der Produkt-Spendervorrichtung aus 9.
  • 10B zeigt eine weitere Ansicht des Abdeckteils aus 10A.
  • 11 zeigt eine Ansicht einer Basisteil-Plattform der Produkt-Spendervorrichtung aus 9.
  • 12 zeigt eine Ansicht einer Schicht der Klebeprodukt-Plattform der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
  • 13A zeigt eine Ansicht eines Schiebeelements der Produkt-Spendervorrichtung aus 9.
  • 13B zeigt eine weitere Ansicht des Schiebeelements aus 13A.
  • 14A zeigt eine Ansicht eines Basisteil-Rings der Produkt-Spendervorrichtung aus 9.
  • 14B zeigt eine weitere Ansicht des Basisteil-Rings aus 14A.
  • 15 zeigt eine Ansicht der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
  • 16A zeigt eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform des Schiebeelements der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
  • 16B zeigt eine weitere Ansicht des Schiebeelements aus 16A.
  • 17A zeigt eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform des Abdeckteils der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
  • 17B zeigt eine weitere Ansicht des Abdeckteils aus 17A.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten und in der folgenden Spezifikation beschriebenen spezifischen Ausführungsformen sind nur Ausführungsbeispiele der Erfindung, wie sie in den beiliegenden Patentansprüchen definiert ist. Somit dürfen spezifische Abmessungen und physikalische Eigenschaften hier offenbarter spezifischer Ausführungsformen nicht als Einschränkung angesehen werden, sofern in den Patentansprüchen nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist.
  • Die erfindungsgemäße Spandervorrichtung 10 weist ein Abdeckteil 12, ein zurückziehbares Schiebeelement 14 und ein Basisteil 16 auf. Das Abdeckteil 12 und das Basisteil 16 sind derart miteinander verbunden, dass die Teile um eine gemeinsame Achse relativ zueinander drehbar sind. Das heißt, dass das Abdeckteil gedreht werden kann, während das Basisteil in einer stationären Position verbleibt, oder umgekehrt das Basisteil gedreht werden kann, während das Abdeckteil in einer stationären Position verbleibt.
  • Das drehbare Abdeckteil 12 weist ein Dach 121, Dachrampen 122, eine Dachöffnung 123, eine Wand 124, eine Wandöffnung 125, einen Vorsprung 126 und flexible Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c auf. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Abdeckteil 12 aus einem handelsüblichen Material auf Polycarbonat-Basis gefertigt, wie z.B. dem Harz Lexan® 143R, das von GE Plastics hergestellt wird und bei Polymerland Service Center, Pittsburgh, PA 15264, erhältlich ist. Es sei angemerkt, dass andere langlebige Materialien ebenfalls zum Herstellen des Abdeckteils 12 verwendet werden können. Ferner kann das Abdeckteil 12 auch eine Rippe 128 aufweisen, wie in 2C gezeigt.
  • Die Dachrampen 122 stehen von der Außenfläche 129 des Dachs 121 nahe der Dachöffnung 123 vor. Die Dachrampen 122 sind Winkelüberstände, die reibend an dem Schiebeelement 14 angreifen und ein vorübergehendes Stoppen des Schiebeelements bewirken, wenn dieses ausgefahren wird. Die Ram pen 122 unterstützen eine flüssige und gesteuerte Bewegung des Schiebeelements 14, was zu einer gesteuerten Bewegung des Produkts in Richtung des Vorsprungs 126 führt. Die Rampen 122 unterstützen ferner das Halten des Schiebeelements in einer voll ausgefahrenen Position. Alternativ kann eine dritte Dachrampe 122 derart auf der Außenfläche 129 des Dachs 121 positioniert sein, dass die dritte Dachrampe das Halten des Schiebeelements in seiner Position unterstützt, wenn dieses vollständig zurückgezogen ist. Es sei angemerkt, dass eine große Vielzahl von Formen und Positionen der Dachrampen verwendet werden kann, ohne dass dadurch von der Lehre der vorliegenden Erfindung abgewichen wird.
  • Die Dachöffnung 123 ist deckungsgleich mit der Wandöffnung 125, und der Vorsprung 126 ist an einer Stelle nahe der Wandöffnung 125 an dem Abdeckteil 12 befestigt. Ein Produkt gelangt aus dem Inneren des Abdeckteils 12 durch die Wandöffnung 125 zu dem Vorsprung 126. Das für einen solchen Transport an der Wandöffnung 125 ausgerichtete Produkt befindet sich somit in der Produktausgabeposition.
  • Der Vorsprung 126 ist vorzugsweise schräg ausgebildet, wie in 4B gezeigt, um den Transport des Produkts aus dem Inneren des Abdeckteils 12 zu dem Vorsprung 126 weiter zu unterstützen. Der Vorsprung 126 weist wahlweise eine Magnetkomponente 130 auf, die über einen druckempfindlichen Kleber an dem Vorsprung 126 befestigt ist. Die Magnetkomponente 130 unterstützt das Steuern und lösbare Halten des Metallprodukts, wie z.B. Miniaturbatterien, auf dem Vorsprung 126. Alternativ können, wie durch das Produkt vorgegeben, andere Flächen oder Materialien, wie z.B. Klettband oder Kleber, zum Steuern und lösbaren Halten von Produkten auf dem Vorsprung 126 verwendet werden, wie für Fachleute auf dem Sachgebiet offensichtlich ist. Diese alternativen Flächen oder Materialien können für den gesamten Vorsprung 126 vorgesehen sein oder können über einen Kleber oder andere Befestigungsverfahren an dem Vorsprung 126 befestigt sein. Ferner kann die Magnetkomponente 130 planar oder anderweitig ausgebildet sein, und sie kann frei liegen oder in dem Vorsprung eingebettet sein. Wenn es die Ver wendung und Platzierung des Produkts erlauben, kann der Vorsprung 126 ferner eine (nicht gezeigte) Anschlagwand an seinem distalen Ende aufweisen, um die Vorwärtsbewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckteils 12 zu dem Vorsprung 126 weiter zu steuern. Es sei angemerkt, dass der Vorsprung 126 einstückig mit dem Abdeckteil 12 oder dem Basisteil 16 ausgebildet sein kann oder eine separate Komponente sein kann, die entweder mit dem Abdeckteil 12 oder dem Basisteil 16 verbunden ist.
  • Die Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c stehen von der Innenfläche des Dachs 121 vor und sind in 90-Grad-Intervallen um die Dachöffnung 123 angeordnet. Die Verbindungsteile weisen ferner flexible, winklig ausgebildete Einlaufflächen 131 und flexible spannungsbildende Flächen 132 auf. Die Einlaufflächen 131 interagieren mit der Innenfläche der Basisteil-Öffnung beim Verbinden des Basisteils mit dem Abdeckteil, wodurch bewirkt wird, dass sich die Einrasthaken-Verbindungsteile nach innen biegen, wie nachstehend genauer erläutert wird. Die spannungsbildenden Flächen 132 halten bei Beendigung des Verbindungsprozesses und dem wieder nach außen gerichteten Biegen der Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c den unter Spannung erfolgenden Kontakt mit dem Basisteil aufrecht. Die Anzahl und Positionierung der Einrasthaken-Verbindungsteile werden von der Auslegung bestimmt und können variieren, ohne dass dadurch vom Umfang der vorliegenden Erfindung abgewichen wird.
  • Eines der Einrasthaken-Verbindungsteile weist ferner eine Rippe 133 auf. Die Rippe 133 ist derart positioniert, dass bei Drehung des Abdeckteils 12 oder des Basisteils 16 ein Anschlagpunkt gebildet ist, wenn die Rippe 133 in eine Basisteil-Erhebungs-Nut 173 eingreift. Jeder Anschlagpunkt richtet ein Produkt und/oder eine Produktausgabeposition mit der Wandöffnung 125 des Abdeckteils 12 aus.
  • Die Außenfläche der Abdeckteil-Wand 124 kann ganz oder teilweise gerippt, wie dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Abdeckteil 12 bei Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem Basisteil 16 eine Grif figkeit zu verleihen. Durch Verlängern der oberen Fläche des Abdeckteils 12 nach außen über die Abdeckteil-Wand 124 hinaus kann dem Abdeckteil 12 an einer oder mehreren Stellen eine weitere Griffigkeit verliehen werden.
  • Das Schiebeelement 14 weist einen Druckschieber 141 mit Greifrippen 142 oder alternativ einer strukturierten Fläche auf, die zum Greifen des Schiebeelements 14 an der oberen Fläche des Druckschiebers 141 angebracht ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Schiebeelement aus einem Polystyrolmaterial, wie z.B. Styron 6075, gefertigt, das von Dow Plastics hergestellt wird und bei General Polymers, Columbus, OH 43216 erhältlich ist.
  • Das Schiebeelement 14 weist ferner einen Überstand 143 auf. Der Überstand 143 verläuft während Transport und Lagerung der Spandervorrichtung 10 über mindestens einen Teil des in der Produktausgabeposition befindlichen Produkts, um das Halten des Produkts in dieser Position zu unterstützen. Der Überstand 143 unterstützt ferner das Steuern der Bewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckelements 12 auf den Vorsprung 126 und das Aufrechterhalten der Position des einzelnen Produkts auf dem Vorsprung 126. Wahlweise befindet sich eine Lippe 144 auf der unteren Fläche des Überstands 143, die das Sichern des einzelnen Produkts in der Produktausgabeposition und in seiner Position auf dem Vorsprung 126 unterstützt.
  • Das Schiebeelement 14 weist ferner zwei Gleitschienen 145 und ein mittleres ruderförmiges Teil 146 auf, die an der unteren Fläche des Druckschiebers 141 befestigt sind. Das ruderförmige Teil 146 ist mit einer zwischen den Basisteil-Erhebungen verlaufenden Öffnung 172 ausgerichtet, wenn die Rippe 133 des Einrasthaken-Verbindungsteils mit einer Basisteil-Erhebungs-Nut 173 in Eingriff steht, um eine Anschlagposition für die Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem Basisteil 16 zu bilden. Eine solche Ausrichtung ist zum Ausfahren des Schiebeelements erforderlich. Wenn das Schiebeelement 14 vollständig zurückgezogen ist, befindet sich das ruderförmige Teil 146 nicht in der zwischen den Basisteil-Erhebungen verlaufenden ausgerichteten Öffnung 172, und das Basisteil 16 und das Abdeckteil 12 können sich frei zwischen den Anschlagpositionen relativ zueinander bewegen. Diese vollständig zurückgezogene Position wird hier als die erste Position des Schiebeelements 14 bezeichnet. An einer Anschlagposition kann das Schiebeelement 14 teilweise oder vollständig ausgefahren sein, wodurch bewirkt wird, dass das ruderförmige Teil 146 in die zwischen den Basisteil-Erhebungen verlaufende ausgerichtete Öffnung 172 eingreift und dadurch eine Bewegung zwischen dem Basisteil 16 und dem Abdeckteil 12 zu einer alternativen Anschlagposition verhindert. Diese teilweise oder vollständig ausgefahrene Position wird hier als zweite Position des Schiebeelements 14 bezeichnet.
  • Das ruderförmige Teil 146 weist ferner eine Abstreifvorrichtung 147 im vorderen Bereich des ruderförmigen Teils auf. Die Abstreifvorrichtung 147 ist zum Separieren eines einzelnen Produkts aus der Produktausgabeposition durch Platzieren der Abstreifvorrichtung 147 zwischen dem Produkt und der Produktausgabeposition bei Ausfahren des Druckschiebers 141 vorgesehen. Im Falle einer Luft-Zelle wird durch das Platzieren der Abstreifvorrichtung 147 zwischen der Zelle und der Produktausgabeposition die Lasche von der Zelle entfernt, wodurch Lufteintritt und Aktivierung der Zelle ermöglicht werden.
  • Es sei angemerkt, dass der Überstand 143, die Lippe 144 und die Abstreifvorrichtung 147 alle derart konturiert sein können, dass sie entsprechend dem in der Spandervorrichtung vorhandenen Produkt ausgebildet sind, ohne dass dadurch von der hier beschriebenen Lehre abgewichen wird.
  • Die Gleitschienen 145 des Druckschiebers 141 weisen Einrasthaken mit schrägverlaufenden Flächen 148a und ebenen Flächen 148b auf. Die schrägverlaufenden Flächen 148a ermöglichen es, dass ein Teil des Schiebeelements 14 zwecks Schnappverbindung des Schiebeelements mit dem Abdeckteil 12 die Dachöffnung 123 durchläuft. Die schrägverlaufenden Flächen 148a berühren bei dem Verbindungsvorgang die Seiten der Dachöffnung, wodurch bewirkt wird, dass sich die Einrasthaken nach innen biegen. Wenn die schrägverlaufenden Flächen 148a die Dachöffnung 123 verlassen haben, ziehen sich die Einrasthaken zurück, wodurch sie an der Innenfläche des Abdeckteils und den ebenen Flächen 148b der Einrasthaken angreifen und es ermöglichen, dass das Schiebeelement gleitend durch die Dachöffnung 123 ausgefahren und zurückgezogen wird.
  • Das Schiebeelement 14 weist ferner zwei Anschlagwände 149 auf der unteren Seite des Druckschiebers 141 auf. Die Anschlagwände 149 bilden beim Berühren der Innenfläche der Abdeckteil-Wand 124 eine Anschlagposition für das vollständig ausgefahrene Schiebeelement 14. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Anschlagposition für das vollständig ausgefahrene Schiebeelement 14 durch Ausfahren der Gleitschienen 145 gebildet werden, so dass diese bei vollständig ausgefahrenem Schiebeelement 14 die Innenfläche der Abdeckteil-Wand 124 berühren.
  • Das Basisteil 16 weist einen unteren Bereich 161, einen oberen Bereich 162 und eine hohle Mitte 163 auf. Der untere Bereich weist eine Außenwand 164 und eine obere Fläche 165 auf. Der obere Bereich weist ebenfalls eine Außenwand 166 und eine obere Fläche 167 auf. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Basisteil, wie oben beschrieben, aus Styron 6075 gefertigt.
  • Die obere Fläche 165 des unteren Bereichs ist zum Aufnehmen der Breite der Abdeckteil-Wand 124 bemessen. In verbundenem Zustand steht die untere Fläche der Abdeckteil-Wand 124 mit der oberen Fläche 165 des unteren Bereichs in Kontakt und steht ein Teil der Innenfläche der Abdeckteil-Wand 124 mit der Außenwand 166 des oberen Bereichs in Kontakt.
  • Die gesamte oder ein Teil der Außenwand 164 des unteren Bereichs kann teilweise gerippt, wie dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Basisteil 16 während der Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem Basisteil 16 eine Griffigkeit zu verleihen. (Nicht gezeigte) Erstreckungen des Basisteils können vorgesehen sein, um Griffe zu bilden, die das Trennen des Basisteils 16 von dem Abdeckteil 12 unterstützen. Die Außenwand 164 des unteren Bereichs kann wahlweise eine Anzeige, wie z.B. einen (nicht gezeigten Pfeil), aufweisen. Durch das Ausrichten des Vorsprungs 126 mit der Anzeige während des Verbindens des Abdeckteils und des Basisteils wird auch die Einrasthaken-Verbindungsteil-Rippe 133 des Abdeckteils 12 mit einer Basisteil-Erhebungs-Nut 173 ausgerichtet, wodurch der Verbindungsvorgang vereinfacht wird.
  • Die hohle Mitte 163 weist ferner eine zwischen den Erhebungen angeordnete Trennwand 169 auf, die von einem abgeschrägten Rand 170 und Erhebungsstrukturen 171 gebildet ist, welche über die obere Fläche 167 des unteren Bereichs vorstehen. Die Erhebungsstrukturen 171 sind durch zwischen den Erhebungen vorgesehene Öffnungen 172 voneinander getrennt. Die Öffnungen 172 sind derart bemessen, dass das ruderförmige Teil 146 bei Ausfahren des Schiebeelements 14 in seine zweite Position in eine Öffnung eingreifen kann. Die Einlaufflächen 131 der Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile 127a–c berühren beim Verbinden des Abdeckteils und des Basisteils die zwischen den Erhebungen angeordnete Trennwand 169, wodurch bewirkt wird, dass sich die Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile nach innen biegen. Beim Auftreffen auf den abgeschrägten Rand 170 der hohlen Mitte 163 des Basisteils ziehen sich die Einrasthaken-Verbindungsteile zurück und ermöglichen es den spannungsbildenden Flächen 132 der Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile, den abgeschrägten Rand zu berühren und dadurch das Abdeckteil und das Basisteil miteinander zu verbinden.
  • Die Erhebungen 171 weisen ferner Nuten 173 auf, die entlang der Länge der Trennwand 169 verlaufen. Durch Einsetzen der Einrasthaken-Rippe 133 des Abdeckteils in eine der Erhebungs-Nuten 173 wird eine Anschlagposition gebildet, wodurch das in der Produktausgabeposition befindliche Produkt mit der Abdeckteil-Wandöffnung 125 und dem Vorsprung 126 ausgerichtet wird.
  • Das Produkt ist mittels eines Klebers oder anderer geeigneter Mittel an der oberen Fläche 167 des oberen Bereichs befestigt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind Miniatur-Zink-Luft-Zellen 174 das Produkt, und diese sind unter Verwendung einer Klebe-Plattform 175 an dem Basisteil befestigt. Die Plattform weist mindestens eine Klebeschicht auf. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Plattform eine untere Klebeschicht 176, eine mittlere Klebeschicht 177, eine obere Klebeschicht 178, ein in Sandwichform zwischen der unteren und mittleren Klebeschicht angeordnetes Schaumbandschicht 179, eine in Sandwichform zwischen der mittleren und oberen Klebeschicht angeordneten Mylar-Film-Schicht 180 und eine Polyester-Abdeckschicht 181 auf der oberen Klebeschicht auf. Die untere und mittlere Klebeschicht mit einer in Sandwichform dazwischen angeordneten Schaumstoffschicht sind als einstückiges Produkt bei Label Technologies Inc., Spec. #4105 (doppelseitig geschlossenzelliger Schaumstoff mit Acrylkleber), Suwanee, Georgia, erhältlich. Die Mylar-Film-Schicht und die obere Klebeschicht sind ebenfalls als einstückiges Produkt bei Label Technologies Inc., Spec. #72907 (Polyolefin mit R-143-Kleber) erhältlich. Die Polyester-Deckschicht ist bei Label Technologies Inc., Spec. #2216 (metallisiertes Interfilm-Polyester) erhältlich. Abwechselnde Ausschnitte 175a sind in der Deckschicht 181 vorgesehen, um Teile der darunter liegenden Klebeschicht 178 freizulegen. Die Luft-Zellen 174 sind auf den frei liegenden Klebeteilen platziert, um ihre Luftports zu versiegeln, bis die Zelle aus dem Inneren des Abdeckteils zu dem Vorsprung transportiert wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Ausschnitte größer als der Durchmesser der Zellen, so dass die Zellen nicht in direkten Kontakt mit der Deckschicht kommen. Es sei angemerkt, dass die Deckschicht 181 ein optionales Merkmal ist, das primär dazu vorgesehen ist, eine Akkumulation von Staub und anderen Fremdkörpern auf der oberen Klebeschicht 178 zu verhindern und ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild zu bieten. Somit sei angemerkt, dass andere Materialien mit einem ästhetisch ansprechenden Erscheinungsbild, einer adäquaten Haftung an der darunter liegenden Klebeschicht und einer Oberfläche, bei der die Akkumulation von Staub und Fremdkörpern verhindert wird, anstelle der Polyester-Deckschicht 181 verwendet werden können.
  • Bei dieser Ausführungsform sind die Luft-Zellen nicht einzeln mit Laschen versehen, wodurch die Kosten für das Anbringen von Laschen entfallen. Ferner bleibt das Laschenmaterial in der Spandervorrichtung, wenn die Zelle ausgegeben wird, so dass es nicht erforderlich ist, eine einzelne Lasche zu handha ben oder anderweitig zu entsorgen. Es sei jedoch angemerkt, dass die erfindungsgemäße Spandervorrichtung auch für jeweils mit Laschen versehene Zellen verwendet werden kann. Bei einer solchen Ausführungsform ist die Lasche mechanisch oder klebend mit dem Basisteil verbunden. Die Zelle wird dann von der Lasche getrennt, wenn die Abstreifvorrichtung des Druckschiebers zwischen die Lasche und die Zelle geführt wird. Die Zelle wird dann aus dem Inneren des Abdeckteils auf den Vorsprung bewegt, wobei die Lasche mit dem Basisteil der Spandervorrichtung verbunden bleibt.
  • Das Versehen der einzelnen Luft-Zellen mit Laschen kann bei Verwendung der vorliegenden Erfindung vermieden werden, wenn eine Fläche eines Dichtungsmaterials mit einem geeigneten Kleber an der Fläche 165 des oberen Bereichs des Basisteils befestigt ist. Die gegenüberliegende Dichtungsfläche steht dann in direktem Kontakt mit dem Boden der Zelle. Die Zellen werden dann durch Aufbringen eines ausreichenden nach unten gerichteten Drucks auf den oberen Teil der Zelle durch die Abdeckteil-Rippe 128 abgedichtet, um die Menge an eintretender Luft solange effektiv zu begrenzen, bis die Zelle in die Produktausgabeposition bewegt worden ist. Durch den Druck werden die Zellen ferner bis zur Ausgabe in ihrer Position auf dem Basisteil gesichert.
  • Es können andere Techniken und Verfahren zum Befestigen des Produkts an dem Basisteil angewendet werden, ohne dass dadurch von der Lehre der vorliegenden Erfindung abgewichen wird. Ein Kleber zum Befestigen des Produkts kann als Oberflächenbeschichtung auf die obere Fläche 165 des oberen Bereichs oder alternativ an diskreten Stellen aufgebracht sein, deren Anzahl und Beabstandung mit denen des Produkts auf der oberen Fläche des oberen Bereichs übereinstimmen. Für den Produkttyp geeignete Kleber können so ausgewählt werden, wie es auf dem Sachgebiet bekannt ist.
  • Die Unterseite des Basisteils 16 weist wahlweise eine Reihe von Halterippen 182 auf. Bei einer alternativen Ausführungsform bilden die Rippen eine oder mehrere Aufnahmekammern 183 für verbrauchte Produkte. Wenn einzelne Kammern von solchen Rippen gebildet sind, können verbrauchte Produkte durch einen Passsitz zwischen dem Produkt und der Aufnahmekammer in ihrer Position gesichert werden. Alternativ können verbrauchte Produkte durch Verschließen der Kammern mit einer drehbaren Abdeckung 184, die eine Öffnung 185 aufweist, in ihrer Position gesichert werden, wie in 7a–c dargestellt. Die Öffnung 185 kann mit einer einzelnen Aufnahmekammer ausgerichtet sein, damit verbrauchte Luft-Zellen durch die Öffnung in die Kammer 183 gelangen können. Wenn keine Halterippen verwendet werden, kann das Leervolumen des Basisteils immer noch als Aufbewahrungsort für verbrauchte Produkte dienen, wie in 8 dargestellt.
  • Zum Bedienen der Spandervorrichtung aus der Startposition wird das Schiebeelement 14 in die erste Position, d.h. in die vollständig zurückgezogene Position, gebracht. Das Abdeckteil 12 und das Basisteil 16 werden dann relativ zueinander gedreht, bis eine Anschlagposition erreicht ist, in der sich das Produkt in der Produktausgabeposition befindet. Das Schiebeelement wird dann in die vollständig ausgefahrene Position bewegt, wodurch bewirkt wird, dass das Produkt aus der Produktausgabeposition auf den Vorsprung transportiert wird. Dabei kann die Spandervorrichtung 10 als Griff zum Ausrichten des Produkts und zum korrekten Einsetzen des Produkts in eine Einrichtung verwendet werden.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spandervorrichtung, wie in 9 bis 17B dargestellt, weist die erfindungsgemäße Spandervorrichtung 210 ein Abdeckteil 212, ein zurückziehbares Schiebeelement 214 und ein Basisteil 216 auf. Das Abdeckteil 212 und das Basisteil 216 sind derart miteinander verbunden, dass die Teile um eine gemeinsame Achse relativ zueinander drehbar sind. Das heißt, dass das Abdeckteil gedreht werden kann, während das Basisteil in einer stationären Position verbleibt, oder umgekehrt das Basisteil gedreht werden kann, während das Abdeckteil in einer stationären Position verbleibt.
  • Das drehbare Abdeckteil 212 weist ein Dach 321, eine Dachöffnung 322, eine Wand 323, eine Wandöffnung 324, einen Vorsprung 325 und Abdeckteil-Ein rasthaken-Verbindungsteile 326 auf. Das Abdeckteil 212 kann aus einem handelsüblichen Material auf Polycarbonat-Basis gefertigt sein, wie z.B. dem Harz Lexan® 143R, das von GE Plastics hergestellt wird und bei Polymerland Service Center, Pittsburgh, PA 15264, erhältlich ist. Es sei angemerkt, dass andere langlebige Materialien ebenfalls zum Herstellen des Abdeckteils 212 verwendet werden können.
  • Die Dachöffnung 322 ist deckungsgleich mit der Wandöffnung 324, und der Vorsprung 325 ist an einer Stelle nahe der Wandöffnung 324 an dem Abdeckteil 212 befestigt. Ein Produkt gelangt aus dem Inneren des Abdeckteils 212 durch die Wandöffnung 324 zu dem Vorsprung 325. Das für einen solchen Transport an der Wandöffnung 324 ausgerichtete Produkt befindet sich somit in der Produktausgabeposition.
  • Der Vorsprung 325 ist vorzugsweise schräg ausgebildet, wie dargestellt, um den Transport des Produkts aus dem Inneren des Abdeckteils 212 zu dem Vorsprung 325 weiter zu unterstützen. Der Vorsprung 325 weist wahlweise eine Magnetkomponente 327 auf, die in dem Vorsprung eingebettet ist. Alternativ kann der Magnet über einen druckempfindlichen Kleber an der Vorsprungsfläche befestigt oder anderweitig an dem Vorsprung angebracht sein, wie auf dem Sachgebiet bekannt ist. Die Magnetkomponente 327 unterstützt das Steuern und lösbare Halten von Metallprodukten, wie z.B. Miniaturbatterien, auf dem Vorsprung 325. Alternativ können, wie durch das Produkt vorgegeben, andere Flächen oder Materialien, wie z.B. Klettband oder Kleber, zum Steuern und lösbaren Halten von Produkten auf dem Vorsprung verwendet werden, wie für Fachleute auf dem Sachgebiet offensichtlich ist. Diese alternativen Flächen oder Materialien können für den gesamten Vorsprung vorgesehen sein. Ferner kann die Magnetkomponente 327 planar oder anderweitig ausgebildet sein. Wenn es die Verwendung und Platzierung des Produkts erlauben, kann der Vorsprung 325 ferner eine (nicht gezeigte) Anschlagwand an seinem distalen Ende aufweisen, um die Vorwärtsbewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckteils 212 zu dem Vorsprung 325 weiter zu steuern. Es sei angemerkt, dass der Vorsprung 325 einstückig ent weder mit dem Abdeckteil 212 oder dem Basisteil 216 ausgebildet sein kann oder eine separate Komponente sein kann, die entweder mit dem Abdeckteil 212 oder dem Basisteil 216 verbunden ist.
  • Die Einrasthaken-Verbindungsteile 326 stehen von der Innenfläche des Abdeckteils 212 vor und sind in gleichmäßigen Intervallen um den Innenumfang des Abdeckteils 212 angeordnet. Die Verbindungsteile interagieren mit dem Basisteil-Ring 326, wenn der Basisteil-Ring mit dem Abdeckteil verbunden wird, wie nachstehend detailliert erläutert, und halten bei Beendigung des Verbindungsprozesses einen unter Spannung erfolgenden Kontakt mit dem Basisteil-Ring aufrecht. Die Anzahl, Form und Positionierung der Einrasthaken-Verbindungsteile werden von der Auslegung bestimmt und können variieren, ohne dass dadurch vom Umfang der vorliegenden Erfindung abgewichen wird.
  • Die Außenfläche der Abdeckteil-Wand 323 kann ganz oder teilweise gerippt, wie dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Abdeckteil 212 bei Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 212 und dem Basisteil 216 eine Griffigkeit zu verleihen. Durch Verlängern der oberen Fläche des Abdeckteils 212 nach außen über die Abdeckteil-Wand 323 hinaus kann an einer oder mehreren Stellen eine weitere Griffigkeit erreicht werden.
  • Das Schiebeelement 214 weist einen Druckschieber 341 mit Greifrippen 342 oder alternativ einer strukturierten Fläche auf, die zum Greifen des Schiebeelements 214 an der oberen Fläche des Druckschiebers 341 angebracht ist. Das Schiebeelement kann aus einem Polystyrolmaterial, wie z.B. Styron 6075, das von Dow Plastics hergestellt wird und bei General Polymers, Columbus, OH 43216 erhältlich ist, oder anderen geeigneten Materialien gefertigt sein, wie auf dem Sachgebiet bekannt ist.
  • Das Schiebeelement 214 weist ferner einen Überstand 343 auf. Der Überstand 343 verläuft während Transport und Lagerung der Spandervorrichtung 210 über mindestens einen Teil des in der Produktausgabeposition befindlichen Produkts, um das Halten des Produkts in dieser Position zu unterstützen. Der Überstand 343 unterstützt ferner das Steuern der Bewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckelements 212 auf den Vorsprung 325 und das Aufrechterhalten der Position des einzelnen Produkts auf dem Vorsprung 325. Wahlweise befindet sich eine Lippe 344 auf der unteren Fläche des Überstands 343, die das Sichern des einzelnen Produkts in der Produktausgabeposition und in seiner Position auf dem Vorsprung 325 unterstützt.
  • Das Schiebeelement 214 weist ferner zwei Gleitschienen 345 und ein mittleres ruderförmiges Teil 346 und zwei seitliche ruderförmige Teile 346a auf, die an der unteren Fläche des Druckschiebers 341 befestigt sind. Wenn das ruderförmige Teil 346 in der vollständig zurückgezogenen Position des Schiebeelements mit einer zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen verlaufenden Öffnung 367 ausgerichtet ist, kann das Schiebeelement 214 ausgefahren werden, um ein Produkt auf den Vorsprung 325 zu bewegen. Das Ausfahren des Schiebeelements bewirkt, dass das mittlere ruderförmige Teil 346 in eine zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen verlaufende Öffnung 367 eingreift, wodurch ein Drehen des Basisteils 216 relativ zu dem Abdeckteil 212 verhindert wird. Wenn das Schiebeelement 214 vollständig zurückgezogen ist, befindet sich das ruderförmige Teil 346 nicht in einer zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen verlaufenden Öffnung 367, und das Basisteil 216 und das Abdeckteil 212 können sich frei relativ zueinander bewegen, wodurch ein Produkt in die Produktausgabeposition gebracht werden kann. Das Bewegen des Schiebeelements 214 wird von oberen Überständen 372 an dem Basisteil-Ring 362 weiter gesteuert. Wenn das Schiebeelement ausgefahren wird, um ein Produkt auf den Vorsprung 325 zu bewegen, greifen die seitlichen ruderförmigen Teile 346a in eine Öffnung zwischen den oberen Überständen 372 ein, wodurch ein Drehen des Abdeckteils relativ zu dem Basisteil verhindert wird.
  • Die Gleitschienen 345 halten eine Schnappverbindung zwischen dem Schiebeelement 214 und dem Abdeckteil 212 aufrecht und wirken mit den Flächen der Dachöffnung 322 zusammen, damit sich das Schiebelement die Dachöffnung entlang bewegen kann.
  • Es sei angemerkt, dass der Überstand 343 und die Lippe 344 derart konturiert sein können, dass sie entsprechend dem in der Spandervorrichtung vorhandenen Produkt ausgebildet sind, ohne dass dadurch von der hier beschriebenen Lehre abgewichen wird.
  • Die Gleitschienen 345 weisen Einrasthaken für eine Schnappverbindung zwischen dem Schiebeelement und dem Abdeckteil 212 auf, wobei das Schiebeelement die Dachöffnung 322 entlang gleitend ausgefahren und zurückgezogen werden kann. Die Gleitschienen 345 berühren die Innenfläche der Abdeckteil-Wand 323, wodurch ein weiteres Ausfahren verhindert wird und die Position des vollständig ausgefahrenen Schiebeelements definiert wird.
  • Das Basisteil 216 weist eine Basisteil-Plattform 361, einen Basisteil-Ring 362 und eine Produkt-Plattform 363 auf. Die Basisteil-Plattform 361 weist in regelmäßigen Intervallen angeordnete Öffnungen 364 auf, die mit Erstreckungen 365 an dem Basisteil-Ring 362 zusammenwirken, um eine Schnappverbindung zwischen der Basisteil-Plattform 361 und dem Basisteil-Ring 362 zu bilden. Die Basisteil-Plattform 161 weist ferner Erhebungen 166 auf, die zwischen den Erhebungen angeordnete Öffnungen 167 bilden, welche in einem konzentrischen Kreis angeordnet sind, wobei die Erhebungen zum Steuern der Bewegung des Schiebelements 214 vorgesehen sind, wie oben beschrieben.
  • Die gesamte oder ein Teil der Plattform 361 kann gerippt, wie dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Basisteil 216 bei der Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 212 und dem Basisteil 216 eine Griffigkeit zu verleihen. (Nicht gezeigte) Erstreckungen können an dem Basisteil vorgesehen sein, um Griffe zu bilden, die das Trennen des Basisteils 216 von dem Abdeckteil 212 unterstützen.
  • Ein Produkt ist mittels eines Klebers oder eines anderen geeigneten Mittels auf der Produkt-Plattform 363 befestigt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind Miniatur-Zink-Luft-Zellen 400 das Produkt und weist die Klebe-Produkt-Plattform eine klebende Laschenschicht 368, eine Kill-Liner-Schicht 369 und eine klebende Schaumstoffschicht 370 auf. Die Laschenschicht 368 weist eine obere Klebefläche und vorgestanzte Laschenbereiche 371 auf. Die Luft-Zellen 400 sind in den Laschenbereichen 371 auf der Klebefläche positioniert, wodurch das Eindringen von Luft in ausreichendem Maße, um die Zellen vor dem Ausgeben der Zellen aus der Spendervorrichtung 210 zu aktivieren, verhindert wird. Eine Kill-Liner-Schicht 369 ist zwischen der Laschenschicht 368 und der Schaumstoffschicht 370 positioniert. Die Funktion der Kill-Liner-Schicht 369 besteht in dem selektiven Blockieren der oberen Klebefläche der Schaumstoffschicht 370 gegen das Berühren ausgewählter Teile der unteren Fläche der Laschenschicht 368, und sie ist entsprechend ausgebildet. Ein für diese Funktion geeigneter Mylar-Film kann zu diesem Zweck ausgewählt werden, wie auf dem Sachgebiet bekannt ist. Auf diese Weise ist nur ein Teil der vorgestanzten Laschenbereiche 371 vor dem Ausgeben der Zellen klebend mit der Schaumstoffschicht 369 verbunden, wodurch ein gewisses Maß an Steuerung der zum Trennen der Zelle von der Lasche beim Vorwärtsbewegen des Schiebeelements aus dem Inneren der Spandervorrichtung zu dem Spendervorrichtungs-Vorsprung benötigten Kraft gegeben ist. Die Schaumstoffschicht und die Laschenschicht sind bei Label Technologies, Suwanee, Georgia, erhältlich.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Kill-Liner-Schicht durch selektives Aufbringen eines Klebers nur auf diejenigen Teile der oberen Fläche der Schaumschicht 370, an denen ein Klebekontakt mit der unteren Fläche der Laschenschicht 368 gewünscht ist, überflüssig gemacht werden. Bei einer weiteren Ausführungsform erfolgt das selektive Aufbringen eines Klebers nur in denjenigen Teilen der oberen Fläche der Laschenschicht 368, in denen ein Klebekontakt mit dem Produkt gewünscht ist.
  • Die Produkt-Plattform 363 ist ferner über die Schnappverbindung zwischen dem Basisteil-Ring 362 und der Basisteil-Plattform 361 mit der Basisteil-Plattform 361 verbunden. Der Basisteil-Ring 362 weist eine um den Umfang angeordnete Lippe zum Aufnehmen des Außenumfangs der Laschenschicht 368 und voneinander beabstandet um den Umfang angeordnete untere Erstreckungen 365 auf, und mit den Öffnungen 364 in der Basisteil-Plattform zusammenwirken, um eine Schnappverbindung zu bilden. Der Basisteil-Ring 362 weist ferner Nuten 373 auf, deren Anzahl vorzugsweise der Anzahl von Produktpositionen in der Spandervorrichtung entspricht. Die Nuten 373 wirken mit einem an einem Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteil 326 angeordneten Ansatz 328 zusammen, um beim Drehen des Basisteils relativ zu dem Abdeckteil eine Anschlagposition zu bilden. Die Anschlagposition richtet auf effektive Weise das Schiebeelement 214 mit dem in der Produktausgabeposition befindlichen Produkt aus.
  • Der Basisteil-Ring 362 nimmt beim Zusammenbauen der Spandervorrichtung den Außenumfang der Laschenschicht 368 auf, wodurch beim Vorwärtsbewegen der Zelle aus den vorgestanzten Laschenbereichen beim Transport aus dem Inneren der Spandervorrichtung auf den Vorsprung 325 das Trennen der Zelle von den vorgestanzten Laschenbereichen und das Zurückhalten der vorgestanzten Laschenbereiche an der Spandervorrichtung unterstützt wird.
  • Bei dieser Ausführungsform sind die Luft-Zellen nicht einzeln mit diskreten Laschen versehen, wodurch Kosten für das Anbringen von Laschen entfallen. Ferner bleibt die Laschenmaterialschicht in der Spendervorrichtung, wenn die Zelle ausgegeben wird, so dass es nicht erforderlich ist, eine einzelne Lasche zu handhaben oder anderweitig zu entsorgen. Es sei jedoch angemerkt, dass die erfindungsgemäße Spandervorrichtung auch für jeweils mit Laschen versehene Luft-Zellen verwendet werden kann. Bei einer solchen Ausführungsform ist die diskrete Lasche mechanisch oder klebend mit dem Basisteil verbunden. Die Zelle wird dann von der Lasche getrennt, wenn die Zelle aus dem Inneren des Abdeckteils auf den Vorsprung bewegt wird, wobei die Lasche mit dem Basisteil der Spandervorrichtung verbunden bleibt.
  • Es können andere Techniken und Verfahren zum Befestigen des Produkts an dem Basisteil angewendet werden, ohne dass dadurch von der Lehre der vorliegenden Erfindung abgewichen wird. Ein Kleber zum Befestigen des Produkts kann als Oberflächenbeschichtung auf die obere Fläche der Basisteil-Plattform 361 oder alternativ an diskreten Stellen aufgebracht sein, deren Anzahl und Beabstandung mit denen des Produkts auf der oberen Fläche übereinstimmen, so dass keine diskrete Klebeschicht 368, Kill-Liner-Schicht 369 und klebende Schaumstoffschicht 370 erforderlich sind. Für den Produkttyp geeignete Kleber können so ausgewählt werden, wie es auf dem Sachgebiet bekannt ist.
  • Bei einem weiteren Aspekt dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Spendervorrichtung wiederverwendet werden, nachdem das gesamte oder ein Teil des Basisteils 216 nach vollständiger Ausgabe des Produkts entsorgt worden ist. Ein auf einem Ersatz-Basisteil 216 angeordneter Nachfüllsatz mit frischen Produkten, die zur Ausgabe durch die Spandervorrichtung vorgesehen sind, ist zum Einführen in die Spandervorrichtung zwecks Verwendung mit dem Original-Abdeckteil 212 und -Schiebeelement 214 vorgesehen.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird dem Schiebeelement 214 beim Übergang von der vollständig ausgefahrenen in die vollständig zurückgezogene Position durch zusätzliche Nuten 374 auf der Unterseite des Schiebeelements 214 eine zusätzliche Stabilität verliehen. Diese Nuten 374 wirken mit Überständen 375 an dem Abdeckteil 212 zusammen. Es sei angemerkt, dass die Nuten 374 alternativ an dem Abdeckteil 212 und die Überstände 375 an dem Schiebeelement 214 angeordnet sein können, ohne dass dadurch vom Umfang der Erfindung abgewichen wird.
  • Die Unterseite des Basisteils 216 weist wahlweise eine Reihe von (nicht gezeigten) Aufnahmekammern für verbrauchte Produkte auf. Verbrauchte Produkte können durch einen Passsitz zwischen dem Produkt und der Aufnahmekammer in ihrer Position gesichert werden. Alternativ können verbrauchte Produkte durch Verschließen der Kammern mit einer (nicht gezeigten) drehbaren Abdeckung, die eine Öffnung aufweist, in ihrer Position gesichert werden, wobei die Öffnung mit einer einzelnen Aufnahmekammer ausgerichtet sein kann, damit die verbrauchten Luft-Zellen durch die Öffnung in die Kammer gelangen können.

Claims (37)

  1. Spendervorrichtung (10) zum Transportieren, Aufnehmen und Ausgeben eines Produkts, wobei die Spendervorrichtung aufweist: ein Abdeckteil (12) mit einer Wand (124), einer Wandöffnung (125), einem Dach (121) und einer längsverlaufenden Öffnung (123) in dem Dach; ein Schiebeelement (14), das gleitend in die Dachöffnung (123) eingreift; ein Basisteil (16); und einen Vorsprung (126) zum lösbaren Festhalten des Produkts, wobei das Abdeckteil (12) und das Basisteil (16) relativ zueinander um eine gemeinsame Achse drehbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachöffnung (123), die Wandöffnung (125) und der Vorsprung (126) miteinander ausrichtbar sind, um ein Vorwärtsbewegen des Produkts mittels des Schiebeelements (14) aus dem Inneren des Abdeckteils (12) durch die Wandöffnung (125) und auf den Vorsprung (126) zu ermöglichen, und dass sich das Schiebeelement (14) gleitend entlang der Längsachse der Dachöffnung (123) bewegt.
  2. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Schiebeelement (14) eine erste Position aufweist, in der das Element vollständig zurückgezogen ist, und eine zweite Position aufweist, in der das Element teilweise oder vollständig ausgefahren ist.
  3. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 2, bei der das Abdeckteil (12) ferner mindestens eine reibend angreifende Struktur aufweist, die das Schiebelement (14) berührt, wenn sich das Element in der zweiten Position befindet.
  4. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 3, bei der die mindestens eine reibend angreifende Struktur (22) das Schiebeelement (14) in der ersten Position des Elements berührt.
  5. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 2, bei der das Abdeckteil (12) und das Basisteil (16) nur dann relativ zueinander drehbar sind, wenn sich das Schiebeelement (14) in der ersten Position befindet.
  6. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der der Vorsprung (126) aus der Ebene des Basisteils (16) heraus geneigt ist.
  7. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der der Vorsprung (126) ferner einen Magneten (130) aufweist.
  8. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 7, bei der der Magnet (130) frei liegt.
  9. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 7, bei der der Magnet (130) in dem Vorsprung (126) eingebettet ist.
  10. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 8, bei der der Magnet (130) eine planare Fläche aufweist.
  11. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Basisteil (16) ferner eine Klebe-Plattform aufweist.
  12. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 11, bei der die Plattform mehrere Klebeschichten (176, 177, 178) aufweist.
  13. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 12, bei der die äußerste Klebeschicht (178) mit einer Deckschicht (181) abgedeckt ist, wobei ein oder mehrere Ausschnitte den darunter liegenden Kleber freilegen.
  14. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 11, ferner mit einem oder mehreren an der Plattform befestigten Produkten.
  15. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 12, ferner mit einem oder mehreren an der Plattform befestigten Produkten.
  16. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 13, ferner mit einem oder mehreren an der Plattform befestigten Produkten.
  17. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 1, ferner mit einem oder mehreren an dem Basisteil (16) befestigten Produkten, wobei ein Kleber an diskreten Stellen des Basisteils (16) aufgebracht ist.
  18. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Abdeckteil lösbar mit dem Basisteil (16) verbunden sein kann.
  19. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 18, bei der das Abdeckteil (12) ferner mindestens ein Einrasthaken-Verbindungsteil (326) aufweist.
  20. Spendervorrichtung (10) nach Anspruch 19, bei der das Einrasthaken-Verbindungsteil (326) ferner eine Rippe aufweist.
  21. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 20, bei der das Basisteil ferner eine Leiste und voneinander beabstandete Erhebungen aufweist, wobei die Erhebungen (171) ferner mit Nuten (173) versehen sind.
  22. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 21, bei der bei Verbindung des Abdeckteils (12) mit dem Basisteil (16) das Einrasthaken-Verbindungsteil (326) an der Leiste angreift und die Rippe des Einrasthaken-Verbindungsteils in die Erhebungs-Nut (173) eingreift.
  23. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 22, bei der das Schiebeelement (14) ferner ein ruderförmiges Teil (146, 346) aufweist, das ein Drehen des Basisteils (16) relativ zu dem Abdeckteil (12) verhindert, wenn das ruderförmige Teil (146, 346) den Platz zwischen den Erhebungen (171) einnimmt.
  24. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der der Vorsprung (126) einstückig mit dem Abdeckteil (12) ausgebildet ist.
  25. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der der Vorsprung (126) einstückig mit dem Basisteil (16) ausgebildet ist.
  26. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Basisteil (16) ferner mindestens eine Aufnahmekammer (183) aufweist.
  27. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 26, bei der das Basisteil (16) ferner eine Abdeckung (184) über der Aufnahmekammer (183) aufweist.
  28. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 27, bei der die Aufnahmekammer-Abdeckung (184) relativ zu dem Basisteil drehbar ist und ferner mindestens eine Öffnung (185) aufweist.
  29. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 27, bei der das Abdeckteil (12) mindestens eine Öffnung aufweist.
  30. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Abdeckteil (12) ferner eine Rippe entlang einem Teil der Innenfläche des Abdeckteils (12) aufweist.
  31. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 30, bei der das Basisteil (16) ferner eine an einer Seite des Basisteils (16) befestigte Dichtungsschicht aufweist.
  32. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 1, ferner mit einem Basisteil-Ring (362).
  33. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 32, wobei die Spandervorrichtung (10) ferner eine Klebeschicht (370) zwischen dem Basisteil-Ring (362) und der Basisteil-Plattform (361) aufweist.
  34. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 33, bei der die Klebeschicht (370) ferner mindestens einen vorgestanzten Laschenbereich (371) aufweist.
  35. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 34, wobei die Spandervorrichtung (10) ferner eine Schaumstoffschicht zwischen der Basisteil-Plattform (361) und der Klebeschicht (370) aufweist.
  36. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 35, bei der der Basisteil-Ring (362) den Außenumfang der Klebeschicht (370) umschließt.
  37. Spandervorrichtung (10) nach Anspruch 32, bei der das Abdeckteil ferner mindestens einen Überstand (375) aufweist und das Schiebeelement (14) ferner mindestens eine Nut (374) aufweist, wobei sich der Überstand (375) bei mindestens einem Teil des Übergangs des Schie beelements (14) von einer vollständig ausgefahrenen Position in eine vollständig zurückgezogene Position in der Nut (374) bewegt.
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