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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Spendervorrichtung zum Aufnehmen
und Ausgeben eines Produkts, wie z.B. Miniaturbatterien, einschließlich in Hörgeräten verwendeten
Zink-Luft-Zellen. Wie hier verwendet, bezieht sich "Batterie" auf eine oder mehrere
Zellen.
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Das
Handhaben von Miniaturbatterien ist aufgrund ihrer geringen Größe schwierig.
Das Handhaben von Miniaturbatterien ist typischerweise beim Entnehmen
der Batterien aus ihrer Verpackung, beim Einsetzen der Batterien
in korrekter Ausrichtung in eine Vorrichtung und im Falle von Luft-Zellen
beim Entfernen einzelner der Zelle zugeordneter Laschen vor Benutzung
erforderlich. Laschen werden normalerweise für Metall-Luft-Zellen, wie z.B.
Zink-Luft-Zellen,
verwendet, um das Eintreten von Sauerstoff in die Zelle zu begrenzen,
bis die Zelle in Betrieb genommen wird. Die Lasche dient ferner
zum Begrenzen des Transports von Wasserdampf in die oder aus der
Zelle und begrenzt das Eintreten von Kohlendioxid in die Zelle.
Typischerweise weist die Lasche ein Klebematerial auf, das einen
oder mehrere Luftports bedeckt. Bei Entfernen der Lasche werden
die Ports dem Sauerstoff aus der Umgebung ausgesetzt, wodurch die
Zelle aktiviert werden kann. Die Schwierigkeit bei der Handhabung
von Miniaturbatterien wird noch verstärkt, wenn der Benutzer an reduzierter
Fingerfertigkeit, schlechtem Sehvermögen oder anderen körperlichen
Gebrechen leidet.
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Auf
dem Sachgebiet sind Bemühungen
unternommen worden, einige dieser Probleme zu lösen. Beispielsweise ist im
US-Patent Nr. 6,039,185 eine Vorrichtung zum Einsetzen einer Hörgerätebatterie
in ein Hörgerät beschrieben.
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Die
Vorrichtung weist sogenannte "Blütenblätter" auf, wobei eine
Luft-Zelle auf jeder blütenblattartigen
Einrichtung angeordnet ist. Die Zellen sind einzeln mit Laschen
versehen, und jede Lasche ist auf die blütenblattartige Einrichtung
aufgeklebt. Die Zellen werden in das Hörgerät eingesetzt, indem der Inserter
ergriffen wird und die jeweilige blütenblattartige Einrichtung
nahe an die Tür
zur Hörgerätebatterie
gebracht wird, damit diese mit der Tür zusammengreifen kann. Die
Zelle wird dann mit einer Abstreif-Bewegung von dem Inserter getrennt,
wobei die Lasche an der blütenblattartigen
Einrichtung haften bleibt. Das Verfahren zum Trennen der Zelle von der
zu dieser gehörigen
Lasche und dem Inserter, wie in dem Patent '185 beschrieben, bringt eine Belastung
auf die Hörgerätevorrichtung
auf, was eine mögliche
Beschädigung
der Vorrichtung zur Folge haben kann.
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Bei
einer typischen Verpackung für
Miniatur-Zink-Luft-Zellen treten weitere Probleme auf. Eine normale
Verpackung für
Miniatur-Zink-Luft-Zellen ist beispielsweise im US-Patent Nr. 4,953,700
beschrieben. Die hier beschriebene Verpackung weist ein drehbares
mit einer Pappkarte verbundenes warmgefertigtes oder geformtes Blister-Teil
auf. Das Blister-Teil weist mehrere Kammern auf, von denen jede eine
Batterie enthält.
Eine Batterie wird durch Drehen des Blister-Teils zwecks Ausrichtens
einer bestückten
Kammer mit einer auf der Rückseite
der Karte zugänglichen
Klapptür
ausgegeben. Die Klapptür
kann sich beim Transport öffnen,
so dass die Batterien herausfallen. Die Klapptür wird nach mehrfacher Benutzung
schwächer
und ineffektiv. Das Basisteil der Drehscheibe kann sich ebenfalls
von der Karte lösen oder
abreißen,
so dass die Batterien herausfallen können. Schließlich muss
der Benutzer die Batterie immer noch handhaben, um die Lasche zu
entfernen, die Zelle korrekt mit den Vorrichtungsanschlüssen ausrichten
und die Zelle in die Vorrichtung einsetzen, wenn die Batterie aus
der Verpackung genommen ist.
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Einige
Benutzer verwenden ein separates Werkzeug, das ihnen helfen soll,
die Miniaturbatterien in die Vorrichtungen einzusetzen. Dieses Werkzeug
weist ein Magnet an dem Ende eines Stabs auf. Das Werkzeug kann
leicht falsch plat ziert werden und bietet nur geringe Hilfe beim
Entfernen der einzelnen für
normale Zink-Luft-Zellen vorgesehenen Laschen.
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Das
Handhaben anderer kleiner Produkte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf,
Arzneimittel, wie z.B. Pillen, Nahrungsmittel, wie z.B. Süßwaren,
Metallwaren, wie z.B. Schrauben, u. dgl. kann wegen ihrer Größe ebenso
schwierig sein, insbesondere für
Benutzer, die an reduzierter Fingerfertigkeit, schlechtem Sehvermögen oder
anderen körperlichen Gebrechen
leiden (siehe US-A-3 437 236). Obwohl die Erfindung anhand von Miniaturzellen
beschrieben ist, insbesondere anhand von Miniatur-Zink-Luft-Zellen,
sei angemerkt, dass die Erfindung auch für Transport, Aufnahme und Ausgabe
anderer kleiner Produkte verwendbar ist. Wie hier verwendet, ist
der Ausdruck "Produkt" nicht auf Miniaturzellen
oder -batterien beschränkt
und umfasst andere kleine Produkte, wie die oben genannten.
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Es
ist daher eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
die sowohl als strukturelle Verpackung zum Aufnehmen und Transportieren
eines Produkts als auch als Spendervorrichtung zum Entnehmen des
Produkts aus der Verpackung sowie als Inserter zum Handhaben und
Ausrichten des Produkts in einer Vorrichtung oder an einer anderen
Endverbrauchsstelle fungiert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
bei der ein direktes Handhaben des Produkts vor dem Einsetzen in
eine Vorrichtung oder eine andere Endverbrauchsstelle nicht erforderlich ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
bei der ein direktes Handhaben des Laschenmaterials im Falle einer
Metall-Luft-Zelle, wie z.B. einer Zink-Luft-Zelle, nicht erforderlich
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
die Luft-Zellen sowohl aktiviert als auch ausgibt, so dass der Benutzer
die Zellen weder vor noch nach Einsetzen in eine Vorrichtung handhaben
muss.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
bei der keine zusätzlichen
Werkzeuge zum Handhaben und Ausrichten zwecks Einsetzens oder Platzierens
für die
Endbenutzung erforderlich sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
bei der unbeabsichtigtes Ausgeben aus der Spendervorrichtung verhindert
wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, einen
Auffüll-Basis-Einsatz für eine Produkt-Spendervorrichtung
bereitzustellen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
die es wahlweise ermöglicht,
dass der Benutzer ein Auffüll-Basisteil
nach Entfernen eines aufgebrauchten Basis-Einsatzes anbringt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Produkt-Spendervorrichtung bereitzustellen,
die es dem Verbraucher ermöglicht, verbrauchte
Produkte zu Entsorgungs- oder Materialwiedergewinnungszwecken aufzunehmen.
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Die
vorstehenden und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden
anhand der folgenden Beschreibung und der beiliegenden Zeichnungen
besser verständlich.
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ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Produkt-Spendervorrichtung bereit,
die zum Aufnehmen und Ausgeben eines Produkts, wie z.B. Miniaturbatterien,
auf einfache Weise verwendet werden kann. Die erfindungsgemäße Spendervorrichtung
macht das Handhaben des Produkts an jedem beliebigen Punkt des Ausgabeprozesses
oder beim Einsetz- oder Platzierprozesses für die Endbenutzung des Produkts überflüssig. Zum
Erzielen dieses und weiterer Vorteile und gemäß den Zwecken der vorliegenden
Erfindung, wie sie hier ausgeführt
und beschrieben ist, stellt die vorliegende Erfindung eine Produkt-Spendervorrichtung
nach Anspruch 1 bereit.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist das Abdeckteil ferner eine Rippe auf. Die Rippe ist an der
Innenfläche
des Dachs derart befestigt, dass bei Zusammenbau des Abdeckteils
mit dem Basisteil das Produkt von der Rippe unter Druck gesetzt
wird, wodurch die Rippe ferner das Produkt bei Transport und Lagerung
an dem Basisteil sichern kann. Bei einer weiteren Ausführungsform
dient die Rippe zum Aufbringen von Druck derart, dass eine Luft-Zelle
vor dem Ausgeben durch eine Dichtung abgedichtet wird.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist das Abdeckteil lösbar
mit dem Basisteil verbunden, so dass das Basisteil entfernt werden
kann und ein Ersatz-Basisteil
mit einem zusätzlichen
Produkt mit dem Abdeckteil verbunden werden kann.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist die Unterseite des Basisteils einen Aufnahmebereich zum Aufnehmen
verbrauchter Produkte zu Entsorgungsoder Materialwiedergewinnungszwecken
auf. Die gesamte Spendervorrichtung kann zu Materialwiedergewinnungszwecken
verarbeitet oder anderweitig recycelt werden. Wenn das Abdeckteil
und das Basisteil voneinander lösbar
sind, kann das Basisteil allein zu Materialwiedergewinnungszwecken
verarbeitet oder anderweitig recycelt werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist das Abdeckteil aus durchsichtigem Material gefertigt und können das
Schiebelement oder das Basisteil oder beide farbcodiert sein, um
unterschiedliche Produktcharakteristiken, wie z.B. die Größe, anzuzeigen.
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Diese
und weitere Merkmale, Vorteile und Aufgaben der vorliegenden Erfindung
werden für Fachleute
auf dem Sachgebiet anhand der folgenden Beschreibung, Ansprüche und
beiliegenden Zeichnungen offensichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
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2A zeigt
eine Ansicht eines Abdeckteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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2B zeigt
eine weitere Ansicht des Abdeckteils aus 2A.
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2C zeigt
eine Ansicht eines alternativen Abdeckteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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3A zeigt
eine Ansicht eines Schiebeelements einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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3B zeigt
eine weitere Ansicht des Schiebeelements aus 3A.
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3C zeigt
eine Seitenansicht des Schiebeelements aus 3A und 3B.
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4A zeigt
eine Vorderansicht eines Abdeckteils und Schiebeelements einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
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4B zeigt
eine Schnittansicht des Abdeckteils und Schiebeelements aus 4A.
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5A zeigt
eine Ansicht eines Basisteils einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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5B zeigt
eine Seitenansicht des Basisteils aus 5A.
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5C zeigt
eine Schnittansicht des Basisteils aus 5B.
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5D zeigt
eine weitere Ansicht des Basisteils aus 5A.
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6A zeigt
eine Ansicht einer Plattform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
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6B zeigt
eine Seitenansicht einer Plattform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervorrichtung.
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7A, 7B und 7C zeigen
ein alternatives Basisteil einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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8 zeigt
ein weiteres alternatives Basisteil einer erfindungsgemäßen Produkt-Spandervorrichtung.
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9 zeigt
eine Explosionsansicht einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Produkt-Spendervornichtung.
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10A zeigt eine Ansicht eines Abdeckteils der Produkt-Spendervorrichtung
aus 9.
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10B zeigt eine weitere Ansicht des Abdeckteils
aus 10A.
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11 zeigt
eine Ansicht einer Basisteil-Plattform der Produkt-Spendervorrichtung
aus 9.
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12 zeigt
eine Ansicht einer Schicht der Klebeprodukt-Plattform der Produkt-Spandervorrichtung
aus 9.
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13A zeigt eine Ansicht eines Schiebeelements der
Produkt-Spendervorrichtung
aus 9.
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13B zeigt eine weitere Ansicht des Schiebeelements
aus 13A.
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14A zeigt eine Ansicht eines Basisteil-Rings der
Produkt-Spendervorrichtung
aus 9.
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14B zeigt eine weitere Ansicht des Basisteil-Rings
aus 14A.
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15 zeigt
eine Ansicht der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
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16A zeigt eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform
des Schiebeelements der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
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16B zeigt eine weitere Ansicht des Schiebeelements
aus 16A.
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17A zeigt eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform
des Abdeckteils der Produkt-Spandervorrichtung aus 9.
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17B zeigt eine weitere Ansicht des Abdeckteils
aus 17A.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten und in der folgenden
Spezifikation beschriebenen spezifischen Ausführungsformen sind nur Ausführungsbeispiele
der Erfindung, wie sie in den beiliegenden Patentansprüchen definiert
ist. Somit dürfen
spezifische Abmessungen und physikalische Eigenschaften hier offenbarter
spezifischer Ausführungsformen
nicht als Einschränkung
angesehen werden, sofern in den Patentansprüchen nicht ausdrücklich etwas
anderes gesagt ist.
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Die
erfindungsgemäße Spandervorrichtung 10 weist
ein Abdeckteil 12, ein zurückziehbares Schiebeelement 14 und
ein Basisteil 16 auf. Das Abdeckteil 12 und das
Basisteil 16 sind derart miteinander verbunden, dass die
Teile um eine gemeinsame Achse relativ zueinander drehbar sind.
Das heißt, dass
das Abdeckteil gedreht werden kann, während das Basisteil in einer
stationären
Position verbleibt, oder umgekehrt das Basisteil gedreht werden
kann, während
das Abdeckteil in einer stationären
Position verbleibt.
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Das
drehbare Abdeckteil 12 weist ein Dach 121, Dachrampen 122,
eine Dachöffnung 123,
eine Wand 124, eine Wandöffnung 125, einen
Vorsprung 126 und flexible Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Abdeckteil 12 aus einem handelsüblichen Material auf Polycarbonat-Basis
gefertigt, wie z.B. dem Harz Lexan® 143R,
das von GE Plastics hergestellt wird und bei Polymerland Service Center,
Pittsburgh, PA 15264, erhältlich
ist. Es sei angemerkt, dass andere langlebige Materialien ebenfalls
zum Herstellen des Abdeckteils 12 verwendet werden können. Ferner
kann das Abdeckteil 12 auch eine Rippe 128 aufweisen,
wie in 2C gezeigt.
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Die
Dachrampen 122 stehen von der Außenfläche 129 des Dachs 121 nahe
der Dachöffnung 123 vor.
Die Dachrampen 122 sind Winkelüberstände, die reibend an dem Schiebeelement 14 angreifen
und ein vorübergehendes
Stoppen des Schiebeelements bewirken, wenn dieses ausgefahren wird.
Die Ram pen 122 unterstützen
eine flüssige
und gesteuerte Bewegung des Schiebeelements 14, was zu
einer gesteuerten Bewegung des Produkts in Richtung des Vorsprungs 126 führt. Die
Rampen 122 unterstützen ferner
das Halten des Schiebeelements in einer voll ausgefahrenen Position.
Alternativ kann eine dritte Dachrampe 122 derart auf der
Außenfläche 129 des Dachs 121 positioniert
sein, dass die dritte Dachrampe das Halten des Schiebeelements in
seiner Position unterstützt,
wenn dieses vollständig
zurückgezogen
ist. Es sei angemerkt, dass eine große Vielzahl von Formen und
Positionen der Dachrampen verwendet werden kann, ohne dass dadurch
von der Lehre der vorliegenden Erfindung abgewichen wird.
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Die
Dachöffnung 123 ist
deckungsgleich mit der Wandöffnung 125,
und der Vorsprung 126 ist an einer Stelle nahe der Wandöffnung 125 an
dem Abdeckteil 12 befestigt. Ein Produkt gelangt aus dem
Inneren des Abdeckteils 12 durch die Wandöffnung 125 zu
dem Vorsprung 126. Das für einen solchen Transport an
der Wandöffnung 125 ausgerichtete
Produkt befindet sich somit in der Produktausgabeposition.
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Der
Vorsprung 126 ist vorzugsweise schräg ausgebildet, wie in 4B gezeigt,
um den Transport des Produkts aus dem Inneren des Abdeckteils 12 zu
dem Vorsprung 126 weiter zu unterstützen. Der Vorsprung 126 weist
wahlweise eine Magnetkomponente 130 auf, die über einen
druckempfindlichen Kleber an dem Vorsprung 126 befestigt
ist. Die Magnetkomponente 130 unterstützt das Steuern und lösbare Halten
des Metallprodukts, wie z.B. Miniaturbatterien, auf dem Vorsprung 126.
Alternativ können, wie
durch das Produkt vorgegeben, andere Flächen oder Materialien, wie
z.B. Klettband oder Kleber, zum Steuern und lösbaren Halten von Produkten
auf dem Vorsprung 126 verwendet werden, wie für Fachleute auf
dem Sachgebiet offensichtlich ist. Diese alternativen Flächen oder
Materialien können
für den
gesamten Vorsprung 126 vorgesehen sein oder können über einen
Kleber oder andere Befestigungsverfahren an dem Vorsprung 126 befestigt
sein. Ferner kann die Magnetkomponente 130 planar oder
anderweitig ausgebildet sein, und sie kann frei liegen oder in dem
Vorsprung eingebettet sein. Wenn es die Ver wendung und Platzierung
des Produkts erlauben, kann der Vorsprung 126 ferner eine
(nicht gezeigte) Anschlagwand an seinem distalen Ende aufweisen, um
die Vorwärtsbewegung
des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckteils 12 zu
dem Vorsprung 126 weiter zu steuern. Es sei angemerkt, dass
der Vorsprung 126 einstückig
mit dem Abdeckteil 12 oder dem Basisteil 16 ausgebildet
sein kann oder eine separate Komponente sein kann, die entweder
mit dem Abdeckteil 12 oder dem Basisteil 16 verbunden
ist.
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Die
Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c stehen
von der Innenfläche
des Dachs 121 vor und sind in 90-Grad-Intervallen um die Dachöffnung 123 angeordnet.
Die Verbindungsteile weisen ferner flexible, winklig ausgebildete
Einlaufflächen 131 und
flexible spannungsbildende Flächen 132 auf.
Die Einlaufflächen 131 interagieren
mit der Innenfläche
der Basisteil-Öffnung
beim Verbinden des Basisteils mit dem Abdeckteil, wodurch bewirkt wird,
dass sich die Einrasthaken-Verbindungsteile nach innen biegen, wie
nachstehend genauer erläutert
wird. Die spannungsbildenden Flächen 132 halten
bei Beendigung des Verbindungsprozesses und dem wieder nach außen gerichteten
Biegen der Einrasthaken-Verbindungsteile 127a, 127b und 127c den
unter Spannung erfolgenden Kontakt mit dem Basisteil aufrecht. Die
Anzahl und Positionierung der Einrasthaken-Verbindungsteile werden
von der Auslegung bestimmt und können
variieren, ohne dass dadurch vom Umfang der vorliegenden Erfindung
abgewichen wird.
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Eines
der Einrasthaken-Verbindungsteile weist ferner eine Rippe 133 auf.
Die Rippe 133 ist derart positioniert, dass bei Drehung
des Abdeckteils 12 oder des Basisteils 16 ein
Anschlagpunkt gebildet ist, wenn die Rippe 133 in eine
Basisteil-Erhebungs-Nut 173 eingreift. Jeder Anschlagpunkt
richtet ein Produkt und/oder eine Produktausgabeposition mit der
Wandöffnung 125 des
Abdeckteils 12 aus.
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Die
Außenfläche der
Abdeckteil-Wand 124 kann ganz oder teilweise gerippt, wie
dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Abdeckteil 12 bei
Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem Basisteil 16 eine
Grif figkeit zu verleihen. Durch Verlängern der oberen Fläche des
Abdeckteils 12 nach außen über die
Abdeckteil-Wand 124 hinaus kann dem Abdeckteil 12 an
einer oder mehreren Stellen eine weitere Griffigkeit verliehen werden.
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Das
Schiebeelement 14 weist einen Druckschieber 141 mit
Greifrippen 142 oder alternativ einer strukturierten Fläche auf,
die zum Greifen des Schiebeelements 14 an der oberen Fläche des
Druckschiebers 141 angebracht ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Schiebeelement aus einem Polystyrolmaterial, wie z.B. Styron 6075,
gefertigt, das von Dow Plastics hergestellt wird und bei General
Polymers, Columbus, OH 43216 erhältlich
ist.
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Das
Schiebeelement 14 weist ferner einen Überstand 143 auf.
Der Überstand 143 verläuft während Transport
und Lagerung der Spandervorrichtung 10 über mindestens einen Teil des
in der Produktausgabeposition befindlichen Produkts, um das Halten
des Produkts in dieser Position zu unterstützen. Der Überstand 143 unterstützt ferner
das Steuern der Bewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren
des Abdeckelements 12 auf den Vorsprung 126 und
das Aufrechterhalten der Position des einzelnen Produkts auf dem
Vorsprung 126. Wahlweise befindet sich eine Lippe 144 auf
der unteren Fläche
des Überstands 143,
die das Sichern des einzelnen Produkts in der Produktausgabeposition und
in seiner Position auf dem Vorsprung 126 unterstützt.
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Das
Schiebeelement 14 weist ferner zwei Gleitschienen 145 und
ein mittleres ruderförmiges Teil 146 auf,
die an der unteren Fläche
des Druckschiebers 141 befestigt sind. Das ruderförmige Teil 146 ist
mit einer zwischen den Basisteil-Erhebungen verlaufenden Öffnung 172 ausgerichtet,
wenn die Rippe 133 des Einrasthaken-Verbindungsteils mit
einer Basisteil-Erhebungs-Nut 173 in Eingriff steht, um eine
Anschlagposition für
die Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem
Basisteil 16 zu bilden. Eine solche Ausrichtung ist zum
Ausfahren des Schiebeelements erforderlich. Wenn das Schiebeelement 14 vollständig zurückgezogen
ist, befindet sich das ruderförmige
Teil 146 nicht in der zwischen den Basisteil-Erhebungen
verlaufenden ausgerichteten Öffnung 172,
und das Basisteil 16 und das Abdeckteil 12 können sich
frei zwischen den Anschlagpositionen relativ zueinander bewegen.
Diese vollständig
zurückgezogene
Position wird hier als die erste Position des Schiebeelements 14 bezeichnet. An
einer Anschlagposition kann das Schiebeelement 14 teilweise
oder vollständig
ausgefahren sein, wodurch bewirkt wird, dass das ruderförmige Teil 146 in die
zwischen den Basisteil-Erhebungen verlaufende ausgerichtete Öffnung 172 eingreift
und dadurch eine Bewegung zwischen dem Basisteil 16 und
dem Abdeckteil 12 zu einer alternativen Anschlagposition verhindert.
Diese teilweise oder vollständig
ausgefahrene Position wird hier als zweite Position des Schiebeelements 14 bezeichnet.
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Das
ruderförmige
Teil 146 weist ferner eine Abstreifvorrichtung 147 im
vorderen Bereich des ruderförmigen
Teils auf. Die Abstreifvorrichtung 147 ist zum Separieren
eines einzelnen Produkts aus der Produktausgabeposition durch Platzieren
der Abstreifvorrichtung 147 zwischen dem Produkt und der Produktausgabeposition
bei Ausfahren des Druckschiebers 141 vorgesehen. Im Falle
einer Luft-Zelle wird durch das Platzieren der Abstreifvorrichtung 147 zwischen
der Zelle und der Produktausgabeposition die Lasche von der Zelle
entfernt, wodurch Lufteintritt und Aktivierung der Zelle ermöglicht werden.
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Es
sei angemerkt, dass der Überstand 143, die
Lippe 144 und die Abstreifvorrichtung 147 alle derart
konturiert sein können,
dass sie entsprechend dem in der Spandervorrichtung vorhandenen
Produkt ausgebildet sind, ohne dass dadurch von der hier beschriebenen
Lehre abgewichen wird.
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Die
Gleitschienen 145 des Druckschiebers 141 weisen
Einrasthaken mit schrägverlaufenden Flächen 148a und
ebenen Flächen 148b auf.
Die schrägverlaufenden
Flächen 148a ermöglichen
es, dass ein Teil des Schiebeelements 14 zwecks Schnappverbindung
des Schiebeelements mit dem Abdeckteil 12 die Dachöffnung 123 durchläuft. Die schrägverlaufenden
Flächen 148a berühren bei
dem Verbindungsvorgang die Seiten der Dachöffnung, wodurch bewirkt wird,
dass sich die Einrasthaken nach innen biegen. Wenn die schrägverlaufenden Flächen 148a die
Dachöffnung 123 verlassen
haben, ziehen sich die Einrasthaken zurück, wodurch sie an der Innenfläche des
Abdeckteils und den ebenen Flächen 148b der
Einrasthaken angreifen und es ermöglichen, dass das Schiebeelement
gleitend durch die Dachöffnung 123 ausgefahren
und zurückgezogen wird.
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Das
Schiebeelement 14 weist ferner zwei Anschlagwände 149 auf
der unteren Seite des Druckschiebers 141 auf. Die Anschlagwände 149 bilden beim
Berühren
der Innenfläche
der Abdeckteil-Wand 124 eine Anschlagposition für das vollständig ausgefahrene
Schiebeelement 14. Bei einer alternativen Ausführungsform
kann die Anschlagposition für
das vollständig
ausgefahrene Schiebeelement 14 durch Ausfahren der Gleitschienen 145 gebildet
werden, so dass diese bei vollständig
ausgefahrenem Schiebeelement 14 die Innenfläche der
Abdeckteil-Wand 124 berühren.
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Das
Basisteil 16 weist einen unteren Bereich 161,
einen oberen Bereich 162 und eine hohle Mitte 163 auf.
Der untere Bereich weist eine Außenwand 164 und eine
obere Fläche 165 auf.
Der obere Bereich weist ebenfalls eine Außenwand 166 und eine obere
Fläche 167 auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Basisteil, wie oben beschrieben, aus Styron 6075 gefertigt.
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Die
obere Fläche 165 des
unteren Bereichs ist zum Aufnehmen der Breite der Abdeckteil-Wand 124 bemessen.
In verbundenem Zustand steht die untere Fläche der Abdeckteil-Wand 124 mit
der oberen Fläche 165 des
unteren Bereichs in Kontakt und steht ein Teil der Innenfläche der
Abdeckteil-Wand 124 mit der Außenwand 166 des oberen
Bereichs in Kontakt.
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Die
gesamte oder ein Teil der Außenwand 164 des
unteren Bereichs kann teilweise gerippt, wie dargestellt, oder anderweitig
strukturiert sein, um dem Basisteil 16 während der
Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 12 und dem Basisteil 16 eine Griffigkeit
zu verleihen. (Nicht gezeigte) Erstreckungen des Basisteils können vorgesehen
sein, um Griffe zu bilden, die das Trennen des Basisteils 16 von dem
Abdeckteil 12 unterstützen.
Die Außenwand 164 des
unteren Bereichs kann wahlweise eine Anzeige, wie z.B. einen (nicht
gezeigten Pfeil), aufweisen. Durch das Ausrichten des Vorsprungs 126 mit
der Anzeige während
des Verbindens des Abdeckteils und des Basisteils wird auch die
Einrasthaken-Verbindungsteil-Rippe 133 des Abdeckteils 12 mit
einer Basisteil-Erhebungs-Nut 173 ausgerichtet, wodurch der
Verbindungsvorgang vereinfacht wird.
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Die
hohle Mitte 163 weist ferner eine zwischen den Erhebungen
angeordnete Trennwand 169 auf, die von einem abgeschrägten Rand 170 und
Erhebungsstrukturen 171 gebildet ist, welche über die obere
Fläche 167 des
unteren Bereichs vorstehen. Die Erhebungsstrukturen 171 sind
durch zwischen den Erhebungen vorgesehene Öffnungen 172 voneinander
getrennt. Die Öffnungen 172 sind
derart bemessen, dass das ruderförmige
Teil 146 bei Ausfahren des Schiebeelements 14 in
seine zweite Position in eine Öffnung
eingreifen kann. Die Einlaufflächen 131 der
Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile 127a–c berühren beim
Verbinden des Abdeckteils und des Basisteils die zwischen den Erhebungen
angeordnete Trennwand 169, wodurch bewirkt wird, dass sich
die Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile nach innen biegen.
Beim Auftreffen auf den abgeschrägten
Rand 170 der hohlen Mitte 163 des Basisteils ziehen
sich die Einrasthaken-Verbindungsteile zurück und ermöglichen es den spannungsbildenden
Flächen 132 der
Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteile, den abgeschrägten Rand
zu berühren und
dadurch das Abdeckteil und das Basisteil miteinander zu verbinden.
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Die
Erhebungen 171 weisen ferner Nuten 173 auf, die
entlang der Länge
der Trennwand 169 verlaufen. Durch Einsetzen der Einrasthaken-Rippe 133 des
Abdeckteils in eine der Erhebungs-Nuten 173 wird eine Anschlagposition
gebildet, wodurch das in der Produktausgabeposition befindliche
Produkt mit der Abdeckteil-Wandöffnung 125 und
dem Vorsprung 126 ausgerichtet wird.
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Das
Produkt ist mittels eines Klebers oder anderer geeigneter Mittel
an der oberen Fläche 167 des
oberen Bereichs befestigt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung sind Miniatur-Zink-Luft-Zellen 174 das
Produkt, und diese sind unter Verwendung einer Klebe-Plattform 175 an
dem Basisteil befestigt. Die Plattform weist mindestens eine Klebeschicht auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Plattform eine untere Klebeschicht 176, eine
mittlere Klebeschicht 177, eine obere Klebeschicht 178,
ein in Sandwichform zwischen der unteren und mittleren Klebeschicht
angeordnetes Schaumbandschicht 179, eine in Sandwichform
zwischen der mittleren und oberen Klebeschicht angeordneten Mylar-Film-Schicht 180 und
eine Polyester-Abdeckschicht 181 auf der oberen Klebeschicht
auf. Die untere und mittlere Klebeschicht mit einer in Sandwichform
dazwischen angeordneten Schaumstoffschicht sind als einstückiges Produkt
bei Label Technologies Inc., Spec. #4105 (doppelseitig geschlossenzelliger
Schaumstoff mit Acrylkleber), Suwanee, Georgia, erhältlich.
Die Mylar-Film-Schicht und die obere Klebeschicht sind ebenfalls
als einstückiges
Produkt bei Label Technologies Inc., Spec. #72907 (Polyolefin mit
R-143-Kleber) erhältlich.
Die Polyester-Deckschicht ist bei Label Technologies Inc., Spec.
#2216 (metallisiertes Interfilm-Polyester)
erhältlich.
Abwechselnde Ausschnitte 175a sind in der Deckschicht 181 vorgesehen,
um Teile der darunter liegenden Klebeschicht 178 freizulegen.
Die Luft-Zellen 174 sind auf den frei liegenden Klebeteilen
platziert, um ihre Luftports zu versiegeln, bis die Zelle aus dem
Inneren des Abdeckteils zu dem Vorsprung transportiert wird. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Ausschnitte größer als
der Durchmesser der Zellen, so dass die Zellen nicht in direkten
Kontakt mit der Deckschicht kommen. Es sei angemerkt, dass die Deckschicht 181 ein
optionales Merkmal ist, das primär
dazu vorgesehen ist, eine Akkumulation von Staub und anderen Fremdkörpern auf
der oberen Klebeschicht 178 zu verhindern und ein ästhetisch ansprechendes
Erscheinungsbild zu bieten. Somit sei angemerkt, dass andere Materialien
mit einem ästhetisch
ansprechenden Erscheinungsbild, einer adäquaten Haftung an der darunter
liegenden Klebeschicht und einer Oberfläche, bei der die Akkumulation
von Staub und Fremdkörpern
verhindert wird, anstelle der Polyester-Deckschicht 181 verwendet
werden können.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind die Luft-Zellen nicht einzeln mit Laschen versehen, wodurch
die Kosten für
das Anbringen von Laschen entfallen. Ferner bleibt das Laschenmaterial
in der Spandervorrichtung, wenn die Zelle ausgegeben wird, so dass
es nicht erforderlich ist, eine einzelne Lasche zu handha ben oder
anderweitig zu entsorgen. Es sei jedoch angemerkt, dass die erfindungsgemäße Spandervorrichtung
auch für
jeweils mit Laschen versehene Zellen verwendet werden kann. Bei einer
solchen Ausführungsform
ist die Lasche mechanisch oder klebend mit dem Basisteil verbunden. Die
Zelle wird dann von der Lasche getrennt, wenn die Abstreifvorrichtung
des Druckschiebers zwischen die Lasche und die Zelle geführt wird.
Die Zelle wird dann aus dem Inneren des Abdeckteils auf den Vorsprung
bewegt, wobei die Lasche mit dem Basisteil der Spandervorrichtung
verbunden bleibt.
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Das
Versehen der einzelnen Luft-Zellen mit Laschen kann bei Verwendung
der vorliegenden Erfindung vermieden werden, wenn eine Fläche eines Dichtungsmaterials
mit einem geeigneten Kleber an der Fläche 165 des oberen
Bereichs des Basisteils befestigt ist. Die gegenüberliegende Dichtungsfläche steht
dann in direktem Kontakt mit dem Boden der Zelle. Die Zellen werden
dann durch Aufbringen eines ausreichenden nach unten gerichteten
Drucks auf den oberen Teil der Zelle durch die Abdeckteil-Rippe 128 abgedichtet,
um die Menge an eintretender Luft solange effektiv zu begrenzen,
bis die Zelle in die Produktausgabeposition bewegt worden ist. Durch
den Druck werden die Zellen ferner bis zur Ausgabe in ihrer Position
auf dem Basisteil gesichert.
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Es
können
andere Techniken und Verfahren zum Befestigen des Produkts an dem
Basisteil angewendet werden, ohne dass dadurch von der Lehre der
vorliegenden Erfindung abgewichen wird. Ein Kleber zum Befestigen
des Produkts kann als Oberflächenbeschichtung
auf die obere Fläche 165 des oberen
Bereichs oder alternativ an diskreten Stellen aufgebracht sein,
deren Anzahl und Beabstandung mit denen des Produkts auf der oberen
Fläche
des oberen Bereichs übereinstimmen.
Für den
Produkttyp geeignete Kleber können
so ausgewählt
werden, wie es auf dem Sachgebiet bekannt ist.
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Die
Unterseite des Basisteils 16 weist wahlweise eine Reihe
von Halterippen 182 auf. Bei einer alternativen Ausführungsform
bilden die Rippen eine oder mehrere Aufnahmekammern 183 für verbrauchte
Produkte. Wenn einzelne Kammern von solchen Rippen gebildet sind,
können
verbrauchte Produkte durch einen Passsitz zwischen dem Produkt und
der Aufnahmekammer in ihrer Position gesichert werden. Alternativ
können
verbrauchte Produkte durch Verschließen der Kammern mit einer drehbaren
Abdeckung 184, die eine Öffnung 185 aufweist,
in ihrer Position gesichert werden, wie in 7a–c dargestellt. Die Öffnung 185 kann
mit einer einzelnen Aufnahmekammer ausgerichtet sein, damit verbrauchte Luft-Zellen
durch die Öffnung
in die Kammer 183 gelangen können. Wenn keine Halterippen
verwendet werden, kann das Leervolumen des Basisteils immer noch
als Aufbewahrungsort für
verbrauchte Produkte dienen, wie in 8 dargestellt.
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Zum
Bedienen der Spandervorrichtung aus der Startposition wird das Schiebeelement 14 in
die erste Position, d.h. in die vollständig zurückgezogene Position, gebracht.
Das Abdeckteil 12 und das Basisteil 16 werden
dann relativ zueinander gedreht, bis eine Anschlagposition erreicht
ist, in der sich das Produkt in der Produktausgabeposition befindet.
Das Schiebeelement wird dann in die vollständig ausgefahrene Position
bewegt, wodurch bewirkt wird, dass das Produkt aus der Produktausgabeposition
auf den Vorsprung transportiert wird. Dabei kann die Spandervorrichtung 10 als
Griff zum Ausrichten des Produkts und zum korrekten Einsetzen des
Produkts in eine Einrichtung verwendet werden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spandervorrichtung,
wie in 9 bis 17B dargestellt,
weist die erfindungsgemäße Spandervorrichtung 210 ein
Abdeckteil 212, ein zurückziehbares
Schiebeelement 214 und ein Basisteil 216 auf.
Das Abdeckteil 212 und das Basisteil 216 sind
derart miteinander verbunden, dass die Teile um eine gemeinsame
Achse relativ zueinander drehbar sind. Das heißt, dass das Abdeckteil gedreht werden
kann, während
das Basisteil in einer stationären
Position verbleibt, oder umgekehrt das Basisteil gedreht werden
kann, während
das Abdeckteil in einer stationären
Position verbleibt.
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Das
drehbare Abdeckteil 212 weist ein Dach 321, eine
Dachöffnung 322,
eine Wand 323, eine Wandöffnung 324, einen
Vorsprung 325 und Abdeckteil-Ein rasthaken-Verbindungsteile 326 auf.
Das Abdeckteil 212 kann aus einem handelsüblichen
Material auf Polycarbonat-Basis gefertigt sein, wie z.B. dem Harz
Lexan® 143R,
das von GE Plastics hergestellt wird und bei Polymerland Service
Center, Pittsburgh, PA 15264, erhältlich ist. Es sei angemerkt, dass
andere langlebige Materialien ebenfalls zum Herstellen des Abdeckteils 212 verwendet
werden können.
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Die
Dachöffnung 322 ist
deckungsgleich mit der Wandöffnung 324,
und der Vorsprung 325 ist an einer Stelle nahe der Wandöffnung 324 an
dem Abdeckteil 212 befestigt. Ein Produkt gelangt aus dem Inneren
des Abdeckteils 212 durch die Wandöffnung 324 zu dem
Vorsprung 325. Das für
einen solchen Transport an der Wandöffnung 324 ausgerichtete Produkt
befindet sich somit in der Produktausgabeposition.
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Der
Vorsprung 325 ist vorzugsweise schräg ausgebildet, wie dargestellt,
um den Transport des Produkts aus dem Inneren des Abdeckteils 212 zu dem
Vorsprung 325 weiter zu unterstützen. Der Vorsprung 325 weist
wahlweise eine Magnetkomponente 327 auf, die in dem Vorsprung
eingebettet ist. Alternativ kann der Magnet über einen druckempfindlichen
Kleber an der Vorsprungsfläche
befestigt oder anderweitig an dem Vorsprung angebracht sein, wie auf
dem Sachgebiet bekannt ist. Die Magnetkomponente 327 unterstützt das
Steuern und lösbare
Halten von Metallprodukten, wie z.B. Miniaturbatterien, auf dem
Vorsprung 325. Alternativ können, wie durch das Produkt
vorgegeben, andere Flächen
oder Materialien, wie z.B. Klettband oder Kleber, zum Steuern und lösbaren Halten
von Produkten auf dem Vorsprung verwendet werden, wie für Fachleute
auf dem Sachgebiet offensichtlich ist. Diese alternativen Flächen oder
Materialien können
für den
gesamten Vorsprung vorgesehen sein. Ferner kann die Magnetkomponente 327 planar
oder anderweitig ausgebildet sein. Wenn es die Verwendung und Platzierung
des Produkts erlauben, kann der Vorsprung 325 ferner eine (nicht
gezeigte) Anschlagwand an seinem distalen Ende aufweisen, um die
Vorwärtsbewegung
des Produkts beim Transport aus dem Inneren des Abdeckteils 212 zu
dem Vorsprung 325 weiter zu steuern. Es sei angemerkt,
dass der Vorsprung 325 einstückig ent weder mit dem Abdeckteil 212 oder
dem Basisteil 216 ausgebildet sein kann oder eine separate
Komponente sein kann, die entweder mit dem Abdeckteil 212 oder
dem Basisteil 216 verbunden ist.
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Die
Einrasthaken-Verbindungsteile 326 stehen von der Innenfläche des
Abdeckteils 212 vor und sind in gleichmäßigen Intervallen um den Innenumfang
des Abdeckteils 212 angeordnet. Die Verbindungsteile interagieren
mit dem Basisteil-Ring 326, wenn der Basisteil-Ring mit
dem Abdeckteil verbunden wird, wie nachstehend detailliert erläutert, und halten
bei Beendigung des Verbindungsprozesses einen unter Spannung erfolgenden
Kontakt mit dem Basisteil-Ring aufrecht. Die Anzahl, Form und Positionierung
der Einrasthaken-Verbindungsteile werden von der Auslegung bestimmt
und können
variieren, ohne dass dadurch vom Umfang der vorliegenden Erfindung
abgewichen wird.
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Die
Außenfläche der
Abdeckteil-Wand 323 kann ganz oder teilweise gerippt, wie
dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Abdeckteil 212 bei
Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 212 und dem Basisteil 216 eine
Griffigkeit zu verleihen. Durch Verlängern der oberen Fläche des
Abdeckteils 212 nach außen über die Abdeckteil-Wand 323 hinaus
kann an einer oder mehreren Stellen eine weitere Griffigkeit erreicht
werden.
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Das
Schiebeelement 214 weist einen Druckschieber 341 mit
Greifrippen 342 oder alternativ einer strukturierten Fläche auf,
die zum Greifen des Schiebeelements 214 an der oberen Fläche des
Druckschiebers 341 angebracht ist. Das Schiebeelement kann
aus einem Polystyrolmaterial, wie z.B. Styron 6075, das
von Dow Plastics hergestellt wird und bei General Polymers, Columbus,
OH 43216 erhältlich ist,
oder anderen geeigneten Materialien gefertigt sein, wie auf dem
Sachgebiet bekannt ist.
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Das
Schiebeelement 214 weist ferner einen Überstand 343 auf.
Der Überstand 343 verläuft während Transport
und Lagerung der Spandervorrichtung 210 über mindestens
einen Teil des in der Produktausgabeposition befindlichen Produkts,
um das Halten des Produkts in dieser Position zu unterstützen. Der Überstand 343 unterstützt ferner
das Steuern der Bewegung des Produkts beim Transport aus dem Inneren
des Abdeckelements 212 auf den Vorsprung 325 und
das Aufrechterhalten der Position des einzelnen Produkts auf dem
Vorsprung 325. Wahlweise befindet sich eine Lippe 344 auf
der unteren Fläche
des Überstands 343,
die das Sichern des einzelnen Produkts in der Produktausgabeposition und
in seiner Position auf dem Vorsprung 325 unterstützt.
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Das
Schiebeelement 214 weist ferner zwei Gleitschienen 345 und
ein mittleres ruderförmiges Teil 346 und
zwei seitliche ruderförmige
Teile 346a auf, die an der unteren Fläche des Druckschiebers 341 befestigt
sind. Wenn das ruderförmige
Teil 346 in der vollständig
zurückgezogenen
Position des Schiebeelements mit einer zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen
verlaufenden Öffnung 367 ausgerichtet
ist, kann das Schiebeelement 214 ausgefahren werden, um
ein Produkt auf den Vorsprung 325 zu bewegen. Das Ausfahren
des Schiebeelements bewirkt, dass das mittlere ruderförmige Teil 346 in eine
zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen verlaufende Öffnung 367 eingreift,
wodurch ein Drehen des Basisteils 216 relativ zu dem Abdeckteil 212 verhindert
wird. Wenn das Schiebeelement 214 vollständig zurückgezogen
ist, befindet sich das ruderförmige
Teil 346 nicht in einer zwischen den Basisteil-Plattform-Erhebungen
verlaufenden Öffnung 367,
und das Basisteil 216 und das Abdeckteil 212 können sich
frei relativ zueinander bewegen, wodurch ein Produkt in die Produktausgabeposition
gebracht werden kann. Das Bewegen des Schiebeelements 214 wird
von oberen Überständen 372 an
dem Basisteil-Ring 362 weiter
gesteuert. Wenn das Schiebeelement ausgefahren wird, um ein Produkt
auf den Vorsprung 325 zu bewegen, greifen die seitlichen
ruderförmigen
Teile 346a in eine Öffnung
zwischen den oberen Überständen 372 ein,
wodurch ein Drehen des Abdeckteils relativ zu dem Basisteil verhindert wird.
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Die
Gleitschienen 345 halten eine Schnappverbindung zwischen
dem Schiebeelement 214 und dem Abdeckteil 212 aufrecht
und wirken mit den Flächen der
Dachöffnung 322 zusammen,
damit sich das Schiebelement die Dachöffnung entlang bewegen kann.
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Es
sei angemerkt, dass der Überstand 343 und
die Lippe 344 derart konturiert sein können, dass sie entsprechend
dem in der Spandervorrichtung vorhandenen Produkt ausgebildet sind,
ohne dass dadurch von der hier beschriebenen Lehre abgewichen wird.
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Die
Gleitschienen 345 weisen Einrasthaken für eine Schnappverbindung zwischen
dem Schiebeelement und dem Abdeckteil 212 auf, wobei das Schiebeelement
die Dachöffnung 322 entlang
gleitend ausgefahren und zurückgezogen
werden kann. Die Gleitschienen 345 berühren die Innenfläche der Abdeckteil-Wand 323,
wodurch ein weiteres Ausfahren verhindert wird und die Position
des vollständig ausgefahrenen
Schiebeelements definiert wird.
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Das
Basisteil 216 weist eine Basisteil-Plattform 361,
einen Basisteil-Ring 362 und eine Produkt-Plattform 363 auf.
Die Basisteil-Plattform 361 weist in regelmäßigen Intervallen
angeordnete Öffnungen 364 auf,
die mit Erstreckungen 365 an dem Basisteil-Ring 362 zusammenwirken,
um eine Schnappverbindung zwischen der Basisteil-Plattform 361 und
dem Basisteil-Ring 362 zu bilden. Die Basisteil-Plattform 161 weist
ferner Erhebungen 166 auf, die zwischen den Erhebungen
angeordnete Öffnungen 167 bilden,
welche in einem konzentrischen Kreis angeordnet sind, wobei die
Erhebungen zum Steuern der Bewegung des Schiebelements 214 vorgesehen
sind, wie oben beschrieben.
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Die
gesamte oder ein Teil der Plattform 361 kann gerippt, wie
dargestellt, oder anderweitig strukturiert sein, um dem Basisteil 216 bei
der Relativbewegung zwischen dem Abdeckteil 212 und dem
Basisteil 216 eine Griffigkeit zu verleihen. (Nicht gezeigte)
Erstreckungen können
an dem Basisteil vorgesehen sein, um Griffe zu bilden, die das Trennen
des Basisteils 216 von dem Abdeckteil 212 unterstützen.
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Ein
Produkt ist mittels eines Klebers oder eines anderen geeigneten
Mittels auf der Produkt-Plattform 363 befestigt. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung sind Miniatur-Zink-Luft-Zellen 400 das
Produkt und weist die Klebe-Produkt-Plattform eine klebende Laschenschicht 368,
eine Kill-Liner-Schicht 369 und eine klebende Schaumstoffschicht 370 auf.
Die Laschenschicht 368 weist eine obere Klebefläche und
vorgestanzte Laschenbereiche 371 auf. Die Luft-Zellen 400 sind
in den Laschenbereichen 371 auf der Klebefläche positioniert,
wodurch das Eindringen von Luft in ausreichendem Maße, um die
Zellen vor dem Ausgeben der Zellen aus der Spendervorrichtung 210 zu aktivieren,
verhindert wird. Eine Kill-Liner-Schicht 369 ist zwischen
der Laschenschicht 368 und der Schaumstoffschicht 370 positioniert.
Die Funktion der Kill-Liner-Schicht 369 besteht in dem
selektiven Blockieren der oberen Klebefläche der Schaumstoffschicht 370 gegen
das Berühren
ausgewählter
Teile der unteren Fläche
der Laschenschicht 368, und sie ist entsprechend ausgebildet.
Ein für
diese Funktion geeigneter Mylar-Film kann zu diesem Zweck ausgewählt werden,
wie auf dem Sachgebiet bekannt ist. Auf diese Weise ist nur ein
Teil der vorgestanzten Laschenbereiche 371 vor dem Ausgeben
der Zellen klebend mit der Schaumstoffschicht 369 verbunden,
wodurch ein gewisses Maß an
Steuerung der zum Trennen der Zelle von der Lasche beim Vorwärtsbewegen des
Schiebeelements aus dem Inneren der Spandervorrichtung zu dem Spendervorrichtungs-Vorsprung benötigten Kraft
gegeben ist. Die Schaumstoffschicht und die Laschenschicht sind
bei Label Technologies, Suwanee, Georgia, erhältlich.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
kann die Kill-Liner-Schicht durch selektives Aufbringen eines Klebers
nur auf diejenigen Teile der oberen Fläche der Schaumschicht 370,
an denen ein Klebekontakt mit der unteren Fläche der Laschenschicht 368 gewünscht ist, überflüssig gemacht
werden. Bei einer weiteren Ausführungsform
erfolgt das selektive Aufbringen eines Klebers nur in denjenigen
Teilen der oberen Fläche
der Laschenschicht 368, in denen ein Klebekontakt mit dem
Produkt gewünscht
ist.
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Die
Produkt-Plattform 363 ist ferner über die Schnappverbindung zwischen
dem Basisteil-Ring 362 und der Basisteil-Plattform 361 mit
der Basisteil-Plattform 361 verbunden. Der Basisteil-Ring 362 weist
eine um den Umfang angeordnete Lippe zum Aufnehmen des Außenumfangs
der Laschenschicht 368 und voneinander beabstandet um den
Umfang angeordnete untere Erstreckungen 365 auf, und mit den Öffnungen 364 in
der Basisteil-Plattform zusammenwirken, um eine Schnappverbindung
zu bilden. Der Basisteil-Ring 362 weist ferner Nuten 373 auf, deren
Anzahl vorzugsweise der Anzahl von Produktpositionen in der Spandervorrichtung
entspricht. Die Nuten 373 wirken mit einem an einem Abdeckteil-Einrasthaken-Verbindungsteil 326 angeordneten Ansatz 328 zusammen,
um beim Drehen des Basisteils relativ zu dem Abdeckteil eine Anschlagposition zu
bilden. Die Anschlagposition richtet auf effektive Weise das Schiebeelement 214 mit
dem in der Produktausgabeposition befindlichen Produkt aus.
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Der
Basisteil-Ring 362 nimmt beim Zusammenbauen der Spandervorrichtung
den Außenumfang
der Laschenschicht 368 auf, wodurch beim Vorwärtsbewegen
der Zelle aus den vorgestanzten Laschenbereichen beim Transport
aus dem Inneren der Spandervorrichtung auf den Vorsprung 325 das
Trennen der Zelle von den vorgestanzten Laschenbereichen und das
Zurückhalten
der vorgestanzten Laschenbereiche an der Spandervorrichtung unterstützt wird.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind die Luft-Zellen nicht einzeln mit diskreten Laschen versehen,
wodurch Kosten für
das Anbringen von Laschen entfallen. Ferner bleibt die Laschenmaterialschicht
in der Spendervorrichtung, wenn die Zelle ausgegeben wird, so dass
es nicht erforderlich ist, eine einzelne Lasche zu handhaben oder
anderweitig zu entsorgen. Es sei jedoch angemerkt, dass die erfindungsgemäße Spandervorrichtung
auch für
jeweils mit Laschen versehene Luft-Zellen verwendet werden kann.
Bei einer solchen Ausführungsform
ist die diskrete Lasche mechanisch oder klebend mit dem Basisteil
verbunden. Die Zelle wird dann von der Lasche getrennt, wenn die
Zelle aus dem Inneren des Abdeckteils auf den Vorsprung bewegt wird,
wobei die Lasche mit dem Basisteil der Spandervorrichtung verbunden
bleibt.
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Es
können
andere Techniken und Verfahren zum Befestigen des Produkts an dem
Basisteil angewendet werden, ohne dass dadurch von der Lehre der
vorliegenden Erfindung abgewichen wird. Ein Kleber zum Befestigen
des Produkts kann als Oberflächenbeschichtung
auf die obere Fläche
der Basisteil-Plattform 361 oder alternativ an diskreten
Stellen aufgebracht sein, deren Anzahl und Beabstandung mit denen
des Produkts auf der oberen Fläche übereinstimmen,
so dass keine diskrete Klebeschicht 368, Kill-Liner-Schicht 369 und
klebende Schaumstoffschicht 370 erforderlich sind. Für den Produkttyp geeignete
Kleber können
so ausgewählt
werden, wie es auf dem Sachgebiet bekannt ist.
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Bei
einem weiteren Aspekt dieser Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann die Spendervorrichtung wiederverwendet werden, nachdem
das gesamte oder ein Teil des Basisteils 216 nach vollständiger Ausgabe
des Produkts entsorgt worden ist. Ein auf einem Ersatz-Basisteil 216 angeordneter
Nachfüllsatz
mit frischen Produkten, die zur Ausgabe durch die Spandervorrichtung
vorgesehen sind, ist zum Einführen
in die Spandervorrichtung zwecks Verwendung mit dem Original-Abdeckteil 212 und
-Schiebeelement 214 vorgesehen.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird dem Schiebeelement 214 beim Übergang
von der vollständig
ausgefahrenen in die vollständig
zurückgezogene
Position durch zusätzliche
Nuten 374 auf der Unterseite des Schiebeelements 214 eine
zusätzliche
Stabilität
verliehen. Diese Nuten 374 wirken mit Überständen 375 an dem Abdeckteil 212 zusammen.
Es sei angemerkt, dass die Nuten 374 alternativ an dem
Abdeckteil 212 und die Überstände 375 an
dem Schiebeelement 214 angeordnet sein können, ohne
dass dadurch vom Umfang der Erfindung abgewichen wird.
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Die
Unterseite des Basisteils 216 weist wahlweise eine Reihe
von (nicht gezeigten) Aufnahmekammern für verbrauchte Produkte auf.
Verbrauchte Produkte können
durch einen Passsitz zwischen dem Produkt und der Aufnahmekammer
in ihrer Position gesichert werden. Alternativ können verbrauchte Produkte durch
Verschließen
der Kammern mit einer (nicht gezeigten) drehbaren Abdeckung, die
eine Öffnung
aufweist, in ihrer Position gesichert werden, wobei die Öffnung mit
einer einzelnen Aufnahmekammer ausgerichtet sein kann, damit die
verbrauchten Luft-Zellen durch die Öffnung in die Kammer gelangen
können.