DE60118743T2 - Methode zur behandlung und prävention von ansteckenden krankheiten - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verringerung des Auftretens und der Schwere infektiöser Erkrankungen, insbesondere infektiöser Erkrankungen, in welchen infektiöse Organismen in biologischen Fluiden, wie beispielsweise Blut, vorgefunden werden. Das Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendet ein System zur Behandlung infektiöser Organismen, die Lipide enthalten. Die vorliegende Erfindung verwendet ein Lösungsmittelsystem, das zur Extraktion von Lipiden aus dem infektiösen Organismus nützlich ist, wobei die Infektiösität des infektiösen Organismus verringert wird. Die vorliegende Erfindung verringert auch die Ausbreitung einer infektiösen Erkrankung durch Bereitstellung einer Zusammensetzung, umfassend einen Impfstoff, der einen infektiösen Organismus, der mit dem Verfahren entsprechend der vorliegenden Erfindung zur Verringerung des Lipidgehalts des infektiösen Organismus behandelt worden ist, umfasst, der in Kombination mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger und an ein Tier oder an einen Menschen verabreicht wird.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Infektiöse Erkrankungen sind ein Hauptgrund für Leiden und Tod auf der ganzen Welt. Infektiöse Erkrankungen mit unterschiedlicher Äthiologie betreffen jedes Jahr Milliarden von Tieren und Menschen und bedeuten für die Gesellschaft eine enorme wirtschaftliche Belastung. Viele infektiöse Organismen enthalten als einen Hauptbestandteil der sie umgebenden Membran Lipid. Organismen, die infektiöse Erkrankungen verursachen und Lipide in ihrer Zellwand enthalten oder entwickeln, umfassen Bakterien, Viren, tierische Einzeller, Schimmelpilze und Pilze ohne darauf beschränkt zu sein. Zahlreiche Bakterien und Viren, die Tiere und Menschen betreffen, verursachen extremes Leid, Morbidität und Mortalität. Viele Bakterien und Viren bewegen sich in biologischen Fluiden, wie zum Beispiel Blut durch den Körper. Diese und andere infektiöse Organismen können auch in anderen biologischen Fluiden vorgefunden werden, wie beispielsweise Peritonealflüssigkeit, Lymphflüssigkeit, Flüssigkeit aus dem Pleuralraum, perkardiale Flüssigkeit, Hirnflüssigkeit und verschieden Fluiden des Reproduktionssystems. Eine Krankheit kann durch Befeuchten einer beliebigen Stelle mit diesen Fluiden verursacht werden. Andere Bakterien und Viren kommen hauptsächlich in verschiedenen Organsystemen und in spezifischen Geweben vor, vermehren sich und treten anschließend in das Blutkreislaufsystem ein und erlagen so Zutritt zu anderen Geweben und Organen an entfernten Stellen.
  • Infektiöse Organismen, wie beispielsweise Viren, befallen jährlich Milliarden von Menschen. Die jüngsten Epidemien umfassen die Erkrankung, die als erworbenes Immunschwächesyndrom (Acquired immunodeficiency syndrom; AIDS) bekannt ist, wobei von dieser Erkrankung angenommen wird, dass sie durch das menschliche Immunschwächevirus (human immunodeficiency virus; HIV) verursacht wird. Verwandte Viren befallen andere Tiere, wie beispielsweise Primaten und Katzen. Dieser Virus verbreitet sich schnell durch die Welt und ist in verschiedenen Subpopulationen an Personen verbreitet, einschließlich Bluttransfusionen empfangende Personen, verschmutzte Nadeln verwendende Personen und Personen, die mit infizierten biologischen Fluiden in Kontakt kommen. Diese Erkrankung ist auch in bestimmten Ländern weit verbreitet und betrifft dort mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Es gibt kein bekanntes Heilmittel. Es besteht deshalb Bedarf nach einem einfachen, verlässlichen und wirtschaftlichen Verfahren zur Verringerung der Infektiösität des HIV-Virus, so dass eine Übertragung verringert wird. Es besteht deshalb ebenfalls Bedarf an einem Verfahren zur Behandlung biologischer Fluide von infizierten Personen, um die Übertragung des Virus auf andere, die mit diesen biologischen Fluiden in Kontakt stehen, zu verringern. Es besteht auch Bedarf für Verfahren zur Behandlung von Blut in Blutbanken, um die Übertragung des Virus auf Personen, die Transfusionen empfangen, zu verringern. Darüber hinaus besteht sowohl für HIV als auch für andere Viren Bedarf nach einem Mechanismus zur Verringerung der Virenlast eines Menschen oder eine Tieres durch Behandeln des Plasmas der Person und Wiederzuführen des behandelten Plasmas zurück zur Person, so dass die Virenlast im Plasma erniedrigt wird.
  • Andere bedeutende virale Infektionen, die Tiere und Menschen betreffen, umfassen sind aber nicht beschränkt auf Meningitis, Cytomegalovirus und Hepatitis in ihren verschiedenen Formen. Während einige Hepatitisformen mit Wirkstoffen behandelt werden können, werden andere Formen nicht erfolgreich behandelt und sind tödlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die meisten antiviralen Therapien auf die Verhinderung oder auf die Hemmung viraler Replikation ausgerichtet und scheinen sich auf das anfängliche Anheften des Virus an den T4-Lymphozyten oder Makrophagen, die Transkription viraler RNA zu viraler DNA und den Zusammenbau des neuen Virus während der Reproduktion zu konzentrieren. Eine bedeutende Schwierigkeit bei bestehenden Behandlungen stellt aber insbesondere im Hinblick auf HIV die hohe Mutationsrate des Virus dar. Viele verschiedene HIV-Stämme sind resistent oder werden gegenüber einer antiviralen Wirkstofftherapie resistent. Darüber hinaus können sich während einer antiviralen Therapiebehandlung resistente Virusstämme entwickeln. Schließlich verursachen viele übliche HIV-Infektionstherapien zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen und erfordern vom Patienten täglich oder mehrmals täglich die Einhaltung der Einnahme zahlreicher Pillen. Bedauerlicherweise sind viele Personen durch mehrere Infektionen betroffen, die durch mehr als einen infektiösen Organismus, wie beispielsweise HIV und Hepatitis, verursacht werden. Solche Personen bedürfen noch einer aggressiveren und kostspieligeren Wirkstoffkur, um einem Fortschreiten der Krankheit entgegen zu wirken. Solche Kuren können sowohl zu verschiedenen Nebenwirkungen als auch zu einer Multiwirkstoffresistenz führen.
  • Verfahren zur Inaktivierung von Viren aus dem Stand der Technik, die chemische Mittel verwenden, beruhen auf organischen Lösungsmitteln, wie beispielsweise Chloroform. Chloroform denaturiert jedoch viele Plasmaproteine und ist zur Verwendung für Fluide, welche in einem nachfolgenden Schritt wieder an das Tier oder den Menschen verabreicht werden, ungeeignet. Viele der Plasmaproteine, die durch Chloroform in einer schädlichen Art und Weise beeinträchtigt werden, dienen wichtigen biologischen Funktionen, einschließlich Koagulation, Hormonreaktionen und Immunreaktionen. Viele dieser Funktionen sind lebenswichtig und so kann ein Schaden hinsichtlich von Proteinen, die mit diesen Funktionen in Zusammenhang stehen, einen nachteiligen Effekt auf die Gesundheit des Patienten aufweisen, der möglicherweise zum Tod führen kann. Andere Lösungsmittel, wie beispielsweise B-Propiolacton, Detergenzien, wie beispielsweise TWEEN-80 und Di- oder Trialkylphosphate, sind allein oder in Kombination verwendet worden. Viele dieser Verfahren, insbesondere diejenigen, die auf Detergenzien zurückgreifen, bedürfen langwierigen Arbeitsschritten, um sicherzustellen, dass das Detergenz vor der Wiedereinführung der behandelten Plasmaprobe in das Tier oder den Menschen entfernt wurde. Darüber hinaus greifen viele der im Stand der Technik beschriebenen Verfahren auf eine ausführliche Exposition gegenüber erhöhten Temperaturen zurück, um freie Viren und infizierte Zellen abzutöten. Zahlreiche, in biologischen Fluiden enthaltene Proteine, wie beispielsweise Plasma, werden durch erhöhte Temperaturen schadhaft beeinträchtigt.
  • Ein derartiges Verfahren ist in EP 0 222 974 A beschrieben. EP 0 222 974 A betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tollwutimpfstoffs, wobei die Inaktivierung des Virus unter Verwendung von beta-Propiolacton (BLP) oder Tri-(n-butyl)phosphat durchgeführt wird. Das Gesamtverfahren umfasst das Erlangen von Tollwutvirus aus geeignetem desintegriertem Gewebe und das Extrahieren der Virusrohsuspension mit einem nicht wassermischbaren organischen Lösungsmittel zur Reinigung, um Fremdlipide zu entfernen, insbesondere Myelin. Nach Reinigung und Anreicherung werden die intakten Viren mittels beta-Propiolacton oder Tri-(n-butyl)phosphat inaktiviert. Es besteht deshalb Bedarf nach einem einfachen, wirksamen Verfahren, das nicht die Verwendung erhöhter Temperaturen erfordert und das Plasmaproteine nicht zusehends denaturiert oder sie aus der zu behandelnden biologischen Probe extrahiert.
  • Die Verhinderung von Krankheiten und die Verbesserung der Schwere von Erkrankungen, die durch infektiöse Organismen verursacht werden, ist ein bedeutendes Ziel für die moderne Medizin. Impfprogramme haben das Auftreten und die Schwere vieler Erkrankungen verringert, obwohl zahlreiche, durch infektiöse Organismen verursachte Erkrankungen noch vorhanden sind, ohne dass hierzu wirksame Impfstoffe vorliegen. Entsprechend besteht Bedarf nach neuen Impfstoffzusammensetzungen zur Bereitstellung eines Schutzes gegenüber infektiösen Organismen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung löst die oben beschriebenen Probleme durch Bereitstellen eines einfachen, wirksamen und effizienten Verfahrens zur Behandlung wässriger Fluide, die Lipid enthaltende infektiöse Organismen enthalten. Das Verfahren der vorliegenden Erfindung ist bei der Verringerung der Konzentration eines lipidhaltigen infektiösen Organismus in einem biologischen Fluid wirksam. Die vorliegende Erfindung ist auch bei der Herstellung eines Impfstoffs gegen den lipidhaltigen infektiösen Organismus durch Behandeln eines biologischen Fluids, das den infektiösen Organismus enthält, wirksam, so dass der Organismus noch immer vorliegt, aber nicht länger infektiös ist. Ein Lipid enthaltender infektiöser Organismus, der zur Verringerung seiner Infektiösität in dieser Weise behandelt wurde, wird an einen Empfänger verabreicht, wie beispielsweise an ein Tier oder an einen Menschen, zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger und gegebenenfalls einem Immunstimulanzmittel, um im Tier oder im Menschen eine Immunantwort gegen Antigene aus dem entfetteten Organismus hervorzurufen.
  • Die vorliegende Erfindung erwägt auch die Behandlung infektiöser Organismen, die eine Lipidkomponente in ihrer Zellwand oder in ihrer Hülle enthalten. Entsprechend sind zahlreiche Viren und Bakterien von den infektiösen Organismen umfasst, die mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt werden können. Das Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Behandlung eines wässrigen Fluids, das einen infektiösen Lipid enthaltenden Organismus enthält, umfasst: Erlangen eines den infektiösen Organismus enthaltenden Fluids; Inkontaktbringen des Fluids mit einem ersten organischen Lösungsmittel, das das Lipid im infektiösen Organismus lösen kann; und Abtrennen einer ersten Phase, die die Lipide aus dem infektiösen Organismus enthält, von einer zweiten Phase, wobei die zweite Phase im wesentlichen frei von den Lipiden ist und verringerte Mengen des infektiösen Organismus enthält. Auf diese Weise behandelte Fluide können gegebenenfalls wieder in das Tier oder in den Menschen eingeführt werden.
  • Fluide, die mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die folgenden: Plasma; Serum; Lymphflüssigkeit; Hirnflüssigkeit; peritoneale Flüssigkeit; Flüssigkeit aus dem Pleuralraum; perkardiale Flüssigkeit; verschiedene Flüssigkeiten des Reproduktionssystems, einschließlich aber nicht beschränkt auf Samenflüssigkeit, Ejakulationsflüssigkeit, Follikelflüssigkeit und Fruchtwasser; Zellkulturreagenzien, wie beispielsweise übliche Seren, wie zum Beispiel fötales Kälberserum, oder Serum, das aus einem beliebigen Tier oder Menschen abgeleitet worden ist; und immunologische Reagenzien, wie beispielsweise verschiedene Antikörper oder Cytokinpräparationen.
  • Mit der vorliegenden Erfindung behandelte infektiöse Organismen
  • Infektiöse Organismen, die mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt werden können umfassen lipidhaltige infektiöse Organismen. Solche infektiöse Organismen umfassen Viren und Bakterien, vorausgesetzt der Virus oder das Bakterium enthält Lipid in der Virushülle bzw. in der bakteriellen Zellwand, ohne darauf beschränkt zu sein Die Verfahren der vorliegenden Erfindung verringern die Infektiösität infektiöser Organismen und stellen auch Impfstoffe gegen diese Organismen bereit.
  • Virale infektiöse Organismen, die durch das oben beschriebene System inaktiviert werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die lipidhaltigen Viren der folgenden Gattungen: Alphavirus (Alphaviren), Rubivurus (Rubellavirus), Flavivirus (Flaviviren), Pestivirus (Schleimhauterkrankungsviren), (unbenannt, Hepatitis C-Virus), Coronavirus (Coronaviren), Torovirus (Toroviren), Arteivirus (Arteriviren), Paramyxovirus (Paramyxoviren), Rubulavirus (Rubulaviren), Morbillivirus (Morbilliviren), Pneumovirinae (die Pneumoviren), Pneumovirus (Pneumoviren), Vesiculovirus (Vesiculoviren), Lyssavirus (Lyssaviren), Ephemerovirus (Ephemeroviren), Cytorhabdovirus (Pflanzenrhabdovirus Gruppe A), Nucleorhabdovrius (Pflanzenrhabdovirus Gruppe B), Filovirus (Filoviren), Influenzavirus A, B (Influenza A und B Viren), Influenza Virus C (Influenza C Virus), (unbenannt, Thogoto-artige Viren), Bunyavirus (Bunyaviren), Phlebovirus (Phleboviren), Nairovirus (Nairoviren), Hantavirus (Hantaviren), Tospovirus (Tospoviren), Arenavirus (Arenaviren), unbenannt Säuger Typ B Retroviren, unbenannt, Säuger- und reptilische Typ C Retroviren, unbenannt, Typ D Retroviren, Lentivirus (Lentiviren), Spumavirus (Spumaviren), Orthohepadnavirus (Hepadnaviren von Säugern), Avihepadnavirus (Hepadnaviren von Vögeln), Simplexvirus (Simplexviren), Varicellovirus (Varicelloviren), Betaherpesvirinae (die Cytomegaloviren), Cytomegalovirus (Cytomegaloviren), Muromegalovirus (murine Cytomegaloviren), Roseolovirus (humaner Herpesvirus 6), Gammaherpesvirinae (die Lymphozyt-assoziierten Herpesviren), Lymphocryptovirus (Epstein-Barr-artige Viren), Rhadinovirus (saimiri-ateles-artige Herpesviren), Orthopockenvirus (Orthopockenviren), Parapockenvirus (Parapockenviren), Avipockenvirus (Geflügelpockenvirus), Capripockenvirus (Schafpocken-artige Viren), Leporipockenvirus (Myxomaviren), Suipockenvirus (Schweinepockenviren), Molluscipockenvirus (Molluscum contagiosum Viren), Yatapockenvirus (Yabapocken- und Tanapockenviren), unbenannt, Afrikanische Schweinefieber-artige Viren, Iridovirus (kleine iridescente Insektenviren), Ranavirus (Front Iridoviren), Lymphocystivirus (Lymphozyten-Viren der Fische), Togaviridae, Flaviviridae, Coronaviridae, Enabdoviridae, Filoviridae, Paramyxoviridae, Orthomyxoviridae, Bunyaviridae, Arenaviridae, Refroviridae, Hepadnaviridae, Herpesviridae, Pockenviridae, und jeder beliebige andere lipidhaltige Virus.
  • Diese Viren umfassen die folgenden humanen und tierischen Pathogene: Ross River Virus, Fiebervirus, Dengueviren, Murray Valley Encephalitis Virus, Zeckenencephalitis-Viren (einschließlich europäische und fernöstliche Zeckenencephalitis-Viren, Hepatitis A-Virus, Hepatitis B-Virus, Hepatitis C-Virus, humane Coronaviren 229-E und OC43 und andere (verursachend Schnupfen, Infektion der oberen Atemwege, vermutlich Lungenentzündung und möglicherweise Magen-Darm-Entzündung), humane Parainfluenzaviren 1 und 3, Mumpsvirus, humane Parainfluenzaviren 2, 4a und 4b, Masernvirus, humaner Respiratory syncytial Virus, Tollwutvirus, Marburg-Virus, Ebola-Virus, Influenza A-Viren und Influenza B-Viren, Arenaviren: Virus der lymphozytären Choriomeningits (LCM); Lassa-Virus, humane Immunschwächeviren 1 und 2, Hepatitis B-Virus, Impfpocken, Unterfamilie: humane Herpesviren 1 und 2, Herpesvirus B, Epstein-Barr-Virus), Pockenvirus, Gelbfiebervirus, Kuhpockenvirus, Poliovirus, Norwalk-Virus, Molluscum Contagiosum Virus und beliebige andere lipidhaltige Viren.
  • Bevorzugte, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zu behandelnde Viren umfassen die verschiedenen Immunschwächeviren, einschließlich aber nicht beschränkt auf Human (HIV), Affen (SIV), Katze (FIV) als auch jede andere Form eines Immunschwächevirus. Andere, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zu behandelnde bevorzugte Viren umfassen sind aber nicht beschränkt auf Hepatitis in ihren verschiedenen Formen, insbesondere Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis C. Ein anderer, mit den erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt zu behandelnder Virus umfasst das bovine Pestivirus. Es ist selbstverständlich, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die Viren beschränkt ist, die in obiger Liste bereitgestellt werden. Vom Umfang der vorliegenden Erfindung werden alle lipidhaltigen Viren umfasst, insbesondere die Viren, die Lipid in ihrer viralen Hülle enthalten.
  • Bakterien bilden eine andere bevorzugte Klasse infektiöser Organismen, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt werden können, vorausgesetzt, dass die Bakterien Lipid enthalten, vorzugsweise in ihrer Bakterienzellwand. Bevorzugte, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur behandelnde Bakterien umfassen die folgenden sind aber nicht beschränkt: Staphylococcus: Streptococcus, einschließlich S. pyogenes; Enterococci; Bacillus, einschließlich Bacillus anthracis und Lactobacillus; Listeria, Corynebacterium diphtheriae; Gardnerella einschließlich G. vaginalis; Nocardia, Streptomyces; Thermoactinomyces vulgaris; Treponema; Camplyobacter; Pseudomonas einschließlich P. aeruginosa; Legionella; Neisseria einschließlich N. gonorrhoeae und N. meningitides; Flavobacterium einschließlich F. meningosepticum und F. odoratum; Brucella; Bordetella einschließlich B. pertussis und B. bronchiseptica; Escherichia einschließlich E. coli; Klebsiella; Enterobacter; Serratia einschließlich S. marcescens und S. liquefaciens; Edwardsiella; Proteus einschließlich P. mirabilis und P. vulgaris; Streptobacillus; Rickettsiaceae einschließlich R. rickettsii; Chlamydia einschließlich C. psittaci und C. trachomatis; Mycobaceterium einschließlich M. tuberculosis, M. intracellulare, M. fortuitum, M. laprae, M. avium, M. bovis, M. africanum, M. kansasii, M. intracellulare und M. lepraemurium; und Nocardia, und beliebige andere Bakterien, die in ihren Membranen Lipide enthalten.
  • Andere lipidhaltige infektiöse Organismen, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt werden können, umfassen tierische Einzeller, Schimmelpilze und Pilze ohne darauf beschränkt zu sein.
  • Entsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Behandlung eines Fluids bereitzustellen, um die Infektiösität von darin enthaltenen infektiösen Organismen zu verringern oder zu eliminieren.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Konzentration des infektiösen Organismus innerhalb des Fluids zu erniedrigen.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Infektiösität des infektiösen Organismus, der im Fluid enthalten ist, zu verringern.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das vorliegende Verfahren zur Erniedrigung der Konzentration und Infektiösität infektiöser Organismen, die in einem Fluid enthalten sind, zu verwenden.
  • Es ist eine spezifische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Infektiösität infektiöser Organismen, die in einem Fluid enthalten sind, zu verringern, wobei das Fluid Plasma ist.
  • Es ist eine andere spezifische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Verringerung der Infektiösität und der Virenlast von Viren bereitzustellen, die in einem Fluid, wie beispielsweise Plasma, vorgefunden werden.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Virenlast an Viren, die in einer Probe, wie beispielsweise Plasma, enthalten sind, vollständig oder teilweise zu inaktivieren und zu verringern, wobei die Viren humanes Immunschwächevirus, Hepatitis in seinen verschiedenen Formen oder ein anderer Virus sind.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Infektiösität und Konzentration von Bakterien, die in einem Fluid, wie beispielsweise Plasma, enthalten sind, zu verringern.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, infektiöse Organismen mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung zu behandeln, um deren Infektiösität zu verringern und einen Impfstoff bereitzustellen, umfassend einen entfetteten infektiösen Organismus, der an ein Tier oder an einen Menschen zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger, gegebenenfalls einer immunistimulierenden Verbindung verabreicht wird, um die klinische Manifestation der Erkrankung infolge Exposition gegenüber einem infektiösen Organismus zu verhindern oder zu minimieren.
  • Es ist eine weitere spezifische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen antiviralen Impfstoff bereitzustellen.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen antibakteriellen Impfstoff bereitzustellen.
  • Es ist eine weitere spezifische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einem Tier oder einem Menschen Immunität gegenüber lipidhaltigen, infektiösen Organismen zu verleihen, wobei das Tier oder der Mensch einen Impfstoff empfängt, umfassend eine Zusammensetzung, umfassend einen infektiösen Organismus in einem pharmazeutisch annehmbaren Träger, wobei der infektiöse Organismus mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt worden ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, welches bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen infektiöse Organismen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Viren und Bakterien nützlich ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung bereitzustellen, die inaktivierte virale Partikel von behandelten lipidhaltigen Viren enthält, die lyophilisiert und, wenn Verabreichung an ein Tier oder einen Menschen gewünscht, rekonstituiert werden können.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Behandlung lipidhaltiger infektiöser Organismen mit einem Fluid, das nachteilige Wirkungen auf Proteine, die im Fluid enthalten sind, minimiert, bereitzustellen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Verringerung der Infektiösität lipidhaltiger infektiöser Organismen bereitzustellen, wobei das Verfahren nicht auf erhöhte Temperaturen, Chloroform, Detergenzien oder Trialkylphosphate zurückgreift.
  • Diese und weitere Aufgaben, Vorteile und Verwendungen der vorliegenden Erfindung werden sich dem Durchschnittsfachmann nach dem Lesen der ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen und der angefügten Ansprüche von selbst offenbaren.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Definitionen
  • Durch den Begriff „Fluid" wird ein beliebiges Fluid bezeichnet, das einen infektiösen Organismus enthält, einschließlich aber nicht beschränkt auf ein biologisches Fluid, das aus einem Organismus, wie beispielsweise einem Tier oder einem Menschen erhalten wurde. Derartige, aus einem Organismus erhaltene biologische Fluide umfassen sind aber nicht beschränkt auf Plasma, Serum, Hirnflüssigkeit, Lymphflüssigkeit, Peritonealflüssigkeit, Follikelflüssigkeit, Fruchtwasser, Flüssigkeit aus dem Pleuralraum, perkardiale Flüssigkeit, Reproduktionsflüssigkeiten und beliebige andere in einem Organismus enthaltene Fluide. Andere Fluide können Laborproben umfassen, die infektiöse Organismen enthalten, welche in einem beliebigen gewählten Fluid suspendiert sind. Andere Fluide umfassen Zellkulturreagenzien, wobei viele von diesen biologische Verbindungen sind, wie beispielsweise Fluide, die aus lebenden Organismen erhalten werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf „normales Serum", das aus verschiedenen Tieren erhalten wird und das in Zell- und Gewebekulturanwendungen als Wachstumsmedium verwendet wird.
  • Durch den Begriff „erstes Lösungsmittel" oder „erstes organisches Lösungsmittel" wird ein Lösungsmittel bezeichnet, umfassend eines oder mehrere Lösungsmittel, welches) die Lipidextraktion ermöglicht(en).
  • Durch den Begriff „deemulgierendes Mittel" wird ein Mittel bezeichnet, das die Entfernung des ersten Lösungsmittels, welches in einer Emulsion in einer wässrigen Schicht vorliegt, unterstützt.
  • Die Begriffe „pharmazeutisch annehmbare Träger oder pharmazeutisch annehmbares Vehikel" werden hierin verwendet, um eine beliebige Flüssigkeit zu bezeichnen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Wasser oder Salzlösung, ein Gel, eine Salbe, ein Lösungsmittel, ein Verdünnungsmittel, eine fluide Salbengrundlage, ein Liposom, eine Micelle, eine Riesenmicelle und dergleichen, und die zur Verwendung in Kontakt mit lebendem tierischen oder humanen Gewebe geeignet sind, ohne nachteilige physiologische Reaktionen hervorzurufen, und welche mit den anderen Komponenten der Zusammen setzung nicht in einer nachteiligen Weise Wechselwirken.
  • Durch den Begriff „infektiöser Organismus" wird ein beliebiger lipidhaltiger infektiöser Organismus bezeichnet, der eine Infektion verursachen kann. Einige infektiöse Organismen umfassen Bakterien, Viren, tierische Einzeller, Parasiten, Pilze und Schimmelpilze. Einige Bakterien, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die Folgenden: Staphylococcus: Streptococcus, einschließlich S. pyogenes; Enterococci; Bacillus, einschließlich Bacillus anthracis und Lactobacillus; Listeria, Corynebacterium diphtheriae; Gardnerella einschließlich G. vaginalis; Nocardia, Streptomyces; Thermoactinomyces vulgaris; Treponema; Camplyobacter; Pseudomonas einschließlich P. aeruginosa; Legionella; Neisseria einschließlich N. gonorrhoeae und N. meningitides; Flavobacterium einschließlich F. meningosepticum und F. odoratum; Brucella; Bordetella einschließlich B. pertussis und B. bronchiseptica; Escherichia einschließlich E. coli; Klebsiella; Enterobacter; Serratia einschließlich S. marcescens und S. liquefaciens; Edwardsiella; Proteus einschließlich P. mirabilis und P. vulgaris; Streptobacillus; Rickettsiaceae einschließlich R. rickettsii; Chlamydia einschließlich C. psittaci und C. trachomatis; Mycobaceterium einschließlich M. tuberculosis, M. intracellulare, M. fortuitum, M. laprae, M. avium, M. bovis, M. africanum, M. kansasii, M. intracellulare und M. lepraemurium; und Nocardia, und beliebige andere Bakterien, die in ihren Membranen Lipid enthalten.
  • Virale infektiöse Organismen, die durch das obige System inaktiviert werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die lipidhaltigen Viren der folgenden Gattungen: Alphavirus (Alphaviren), Rubivirus (Rubellavirus), Flavivirus (Flaviviren), Pestivirus (Schleimhauterkrankungsviren), (unbenannt, Hepatitis C-Virus), Coronavirus (Coronaviren), Torovirus (Toroviren), Arteivirus (Arteriviren), Paramyxovirus (Paramyxoviren), Rubulavirus (Rubulaviren), Morbillivirus (Morbilliviren), Pneumovirinae (die Pneumoviren), Pneumovirus (Pneumoviren), Vesiculovirus (Vesiculoviren), Lyssavirus (Lyssaviren), Ephemerovirus (Ephemeroviren), Cytorhabdovirus (Pflanzenrhabdovirus Gruppe A), Nucleorhabdovirus (Pflanzenrhabdovirus Gruppe B), Filovirus (Filoviren), Influenzavirus A, B (Influenza A und B Viren), Influenza Virus C (Influenza C Virus), (unbenannt, Thogoto-artige Viren), Bunyavirus (Bunyaviren), Phlebovirus (Phleboviren), Nairovirus (Nairoviren), Hantavirus (Hantaviren), Tospovirus (Tospoviren), Arenavirus (Arenaviren), unbenannt Säuger Typ B Retroviren, unbenannt, Säuger- und reptilische Typ C Retroviren, unbenannt, Typ D Retroviren, Lentivirus (Lentiviren), Spumavirus (Spumaviren), Orthohepadnavirus (Hepadnaviren von Säugern), Avihepadnavirus (Hepadnaviren von Vögeln), Simplexvirus (Simplexviren), Varicellovirus (Varicelloviren), Betaherpesvirinae (die Cytomegaloviren), Cytomegalovirus (Cytomegaloviren), Muromegalovirus (murine Cytomegaloviren), Reseolovirus (humaner Herpesvirus 6), Gammaherpesvirinae (die Lymphozyt-assoziierten Herpesviren), Lymphocryptovirus (Epstein-Barr-artige Viren), Rhadinovirus (saimiriateles-artige Herpesviren), Orthopockenvirus (Orthopockenviren), Parapockenvirus (Parapockenviren), Avipockenvirus (Geflügelpockenvirus), Capripockenvirus (Schafpocken-artige Viren), Leporipockenvirus (Myxomaviren), Suipockenvirus (Schweinepockenvirus), Molluscipockenvirus (Molluscum contagiosum Viren), Yatapockenvirus (Yabapocken- und Tanapockenviren), unbenannt, Afrikanische Schweinefieber-artige Viren, Iridovirus (kleine iridescente Insektenviren), Ranavirus (Front Iridoviren), Lymphocystivirus (Lymphozyten-Viren der Fische), Togaviridae, Flaviviridae, Coronaviridae, Enabdoviridae, Filoviridae, Paramyxoviridae, Orthomyxoviridae, Bunyaviridae, Arenaviridae, Retroviridae, Hepadnaviridae, Herpesviridae, Pockenviridae, und ein beliebig anderer lipidhaltiger Virus.
  • Diese Viren umfassen die folgenden humanen und tierischen Pathogene: Ross River Virus, Fiebervirus, Dengueviren, Murray Valley Encephalitis Virus, Zeckenencephalitis-Viren (einschließlich europäische und fernöstliche Zeckenencephalitis-Viren, Hepatitis C-Virus, humane Coronaviren 229-E und OC43 und andere (verursachend Schnupfen, Infektion der oberen Atemwege, vermutlich Lungenentzündung und möglicherweise Magen-Darm-Entzündung), humane Parainfluenzaviren 1 und 3, Mumpsvirus, humane Parainfluenzaviren 2, 4a und 4b, Masernvirus, humaner Respiratory syncytial Virus, Tollwutvirus, Marburg-Virus, Ebola-Virus, Influenza A-Viren und Influenza B-Viren, Arenavirus: lymphozytären Choriomeningits (LCM)-Virus; Lassa-Virus, humane Immunschwächeviren 1 und 2 und beliebige andere Immunschwächeviren, Hepatitis A-Virus, Hepatitis B-Virus, Hepatitis C-Virus, Subfamilien: humane Herpesviren 1 und 2, Herpesvirus B, Epstein-Barr-Virus), Pockenvirus, Kuhpockenvirus, Molluscum Contagiosum Virus.
  • Lösungsmittel zur Verwendung bei der Entfernung von Lipid aus lipidhaltigen Organismen, insbesondere infektiösen Organismen
  • Zahlreiche organische Lösungsmittel können im erfindungsgemäßen Verfahren zu Entfernung von Lipid aus lipidhaltigen Organismen, insbesondere infektiösen Organismen, verwendet werden, vorausgesetzt, dass diese Lösungsmittel oder Kombinationen davon beim Lösen von Lipiden wirksam sind. Geeignete Lösungsmittel umfassen Gemische aus Kohlenwasserstoffen, Ethern, Alkoholen und Aminen. Andere Lösungsmittel, welche in der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, umfassen Amine und Gemische von Aminen. Bevorzugte Lösungsmittel sind Kombinationen aus Alkoholen und Ethern. Ein weiteres bevorzugtes Lösungsmittel umfasst einen Ether oder Kombinationen von Ethern. Es ist bevorzugt, dass das Lösungsmittel oder die Kombination aus Lösungsmitteln einen relativ niedrigen Siedepunkt aufweist, um die Entfernung durch eine Kombination aus Vakuum und gegebenenfalls Wärme zu erleichtern.
  • Beispiele für geeignete Amine zur Verwendung bei der Entfernung von Lipid aus lipidhaltigen Organismen in der vorliegenden Erfindung sind solche, welche im wesentlichen mit Wasser nicht mischbar sind. Typische Amine sind aliphatische Amine mit einer Kohlenstoffkette von wenigstens 6 Kohlenstoffatomen. Ein nicht beschränkend wirkendes Beispiel für ein derartiges Amin ist C6H13NH2.
  • Die Alkohole, welche zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind, umfassen, wenn sie allein verwendet werden, die Alkohole, die nicht merklich mit Plasma oder anderen biologischen Fluiden mischbar sind. Solche Alkohole umfassen sind aber nicht beschränkt auf geradkettige und verzweigte Alkohole, einschließlich Pentanolen, Hexanolen, Heptanolen, Oktanolen und Alkoholen, die eine höhere Zahl an Kohlenstoffen enthalten.
  • Wenn Alkohole in Kombination mit einem anderen Lösungsmittel verwendet werden, zum Beispiel einem Ether, einem Kohlenwasserstoff, einem Amin oder einer Kombination davon, können C1-C8 enthaltende Alkohole verwendet werden. Bevorzugte Alkohole zur Verwendung in Kombination mit einem anderen Lösungsmittel umfassen C4-C8 enthaltende Alkohole. Entsprechend sind bevorzugte Alkohole, die in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen, vorzugsweise Butanole, Pentanole, Hexanole, Heptanole und Oktanole sowie Isoformen davon. Insbesondere bevorzugt sind die Butanole (1-Butanol und 2-Butanol). Wie oben ausgeführt, ist der am stärksten bevorzugte Alkohol der C4-Alkohol, Butanol. Die spezifische Auswahl eines Alkohols ist vom zweiten verwendeten Lösungsmittel abhängig. In einer bevorzugten Ausführungsform werden niedere Alkohole mit niederen Ethern kombiniert.
  • Ether, allein verwendet oder in Kombination mit anderen Lösungsmitteln, vorzugsweise Alkoholen, stellen ein weiteres bevorzugtes Lösungsmittel zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren dar. Insbesondere bevorzugt sind die C4-C8 enthaltenden Ether, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ethylether, Diethylether und Propylether, einschließlich aber nicht beschränkt auf Diisopropylether. In der vorliegenden Erfindung sind Kombinationen aus Ethern, wie beispielsweise Diisopropylether und Diethylether ebenfalls nützlich. Wenn Ether und Alkohole in Kombination als erstes Lösungsmittel zum Inkontaktbringen des Fluids, welches den lipidhaltigen infektiösen Organismus enthält, verwendet werden, kann eine beliebige Kombination aus Alkohol und Ether verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Kombination zur Entfernung von Lipid aus dem infektiösen Organismus teilweise oder vollständig wirksam ist. In einer Ausführungsform wird Lipid aus der viralen Hülle oder der bakteriellen Zellwand des infektiösen Organismus entfernt. Wenn Alkohole und Ether als ein erstes Lösungsmittel zur Behandlung eines in einem Fluid enthaltenem infektiösem Organismus kombiniert werden, reichen bevorzugte Verhältnisse von Alkohol zu Ether in diesem Lösungsmittel von etwa 0,01 %–60 % Alkohol bis zu etwa 40 %–99,99 % Ether mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 % Alkohol mit etwa 50 %–90 % Ether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Alkohol und etwa 55 %–80 % Ether. Eine besonders bevorzugte Kombination von Alkohol und Ether ist die Kombination von Butanol und Diisopropylether. Eine andere insbesondere bevorzugte Kombination von Alkohol und Ether ist die Kombination von Butanol mit Diethylether. Wenn Butanol und Diisopropylether als ein erstes Lösungsmittel zur Behandlung des in einem Fluid enthaltenen infektiösen Organismus kombiniert werden, reichen die bevorzugten Verhältnisse von Butanol zu Diisopropylether in diesem Lösungsmittel von etwa 0,01 %–60 % Butanol zu etwa 40 %–99,99 % Diisopropylether mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 % Butanol zu etwa 50 %–90 % Diisopropylether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Butanol und etwa 55 %–80 % Diisopropylether. Das am stärksten bevorzugte Verhältnis von Butanol und Diisopropylether ist etwa 40 % Butanol und etwa 60 % Diisopropylether.
  • Wenn Butanol in Kombination mit Diethylether in einem ersten Lösungsmittel verwendet wird, reichen bevorzugte Verhältnisse von Butanol zu Diethylether in dieser Kombination von etwa 0,01 %–60 % Butanol bis etwa 40 %–99,99 % Diethylether, mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 Butanol mit etwa 50 %–90 % Diethylether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Butanol und etwa 55 %–80 % Diethylether. Das am stärksten bevorzugte Verhältnis von Butanol und Diethylether in einem ersten Lösungsmittel ist etwa 40 % Butanol und etwa 60 % Diethylether. Für diese Kombination von etwa 40 % Butanol und etwa 60 % Diethylether (Vol:Vol) wurde gezeigt, dass sie keine signifikante Wirkung auf eine Auswahl an biochemischen und hämatologischen Blutparametern aufweist, wie es beispielsweise im US-Patent 4,895,558 gezeigt wurde. Weiter Vergleiche wurden hinsichtlich des pH-Werts des Serums sowie Protein- und Enzymaktivitäten in humanem Serum bei der Behandlung mit Butanol-DIPE (40 %–60 % V/V) angestellt. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargelegt.
  • TABELLE 1
    Figure 00180001
  • Das Lösungsmittelsystem Butanol-DIPE (40 %–60 % V/V) wirkt sich, wie in obiger Tabelle gezeigt, auf die Blutbestandteile nicht nachteilig aus. Ferner scheint nur wenig oder keine Denaturierung von Plasmaproteinen oder Veränderungen bezüglich der Enzymaktivtät aufzutreten, einschließlich der Aktivität lipidassoziierter Enzyme wie beispielsweise Lecithin, Cholesterin, Actyltransferase und des Cholesterin-Ester-Transferproteins.
  • Lösungsmittel zur Verwendung bei der Impfstoffherstellung
  • Verschiedene Lösungsmittel und Kombinationen von Lösungsmitteln können zur Behandlung lipidhaltiger Organismen verwendet werden, wie beispielsweise einem infektiösen Organismus, zur Herstellung eines Impfstoffs unter Verwendung des behandelten Organismus. Dieser Abschnitt beschreibt diese Lösungsmittel und Kombinationen davon. Geeignete Lösungsmittel umfassen Kohlenwasserstoffe, Ether, Alkohole, Amine, oberflächenaktive Mittel, Ester und Kombinationen davon.
  • Kohlenwasserstoffe in ihrer flüssigen Form lösen Verbindungen mit niedriger Polarität, wie beispielsweise die Lipide, die in Membranen von infektiösen Organismen vorgefunden werden. Kohlenwasserstoffe, die bei etwa 37 °C flüssig sind, sind zum Aufbrechen einer Lipidmembran eines infektiösen Organismus wirksam. Entsprechend umfassen Kohlenwasserstoffe einen beliebigen, im wesentlichen mit Wasser nicht mischbaren Kohlenwasserstoff, der bei etwa 37 °C flüssig ist. Geeignete Kohlenwasserstoffe umfassen sind aber nicht beschränkt auf die im folgenden genannten: C5 bis C20 aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Petrolether, Hexan, Heptan, Oktan; halogenaliphatische Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Chloroform, 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan, 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen, Dichlormethan und Kohlenstofftetrachlorid und thioaliphatische Kohlenwasserstoffe, wobei jeder davon linear, verzweigt oder zyklisch, gesättigt oder ungesättigt sein kann; aromatische Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Benzol; Alkylarene, wie beispielsweise Toluol, Halogenarene, Halogenalkylarene und Thioarene. Andere geeignete Lösungsmittel können auch gesättigte oder ungesättigte, heterocyclische Verbindungen umfassen, wie beispielsweise Pyridin und aliphatische, Thio- oder Halogenderivate davon.
  • Geeignete Ester, welche verwendet werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat und Ethylpropionat.
  • Geeignete oberflächenaktive Mittel, welche verwendet werden können, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die folgenden: Sulfate, Sulfonate, Phosphate (einschließlich Phospholipide), Carboxylate und Sulfosuccinate. Einige anionische amphiphile Materialien, die in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, umfassen sind aber nicht beschränkt auf die im folgenden genannten: Natriumdodecylsulfat (SDS), Natriumdecylsulfat, bis-(2-Ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat (AOT), Cholesterolsulfat und Natriumlaurat.
  • Die Alkohole, welche zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung bevorzugt sind, umfassen, soweit sie allein verwendet werden, solche Alkohole, welche nicht merklich mit Plasma oder anderen biologischen Fluiden mischbar sind. Wenn Alkohole in Kombination mit einem anderen Lösungsmittel verwendet werden, zum Beispiel mit einem Ether, einem Kohlenwasserstoff, einem Amin oder einen Kombination davon, können C1-C8 enthaltende Alkohole verwendet werden. Bevorzugte Alkohole zur Verwendung in Kombination mit einem anderen Lösungsmittel umfassen niedere Alkohole, wie beispielsweise C4-C8 enthaltende Alkohole. Entsprechend sind bevorzugte Alkohole, die in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen, vorzugsweise Butanole, Pentanole, Hexanole, Heptanole und Oktanole sowie Isoformen davon. Besonders bevorzugt sind die Butanole (1-Butanol und 2-Butanol). Wie oben ausgeführt, ist der am stärksten bevorzugte Alkohol der C4-Alkohol Butanol. Die spezifische Auswahl eines Alkohols ist vom verwendeten zweiten Lösungsmittel abhängig. In einer bevorzugten Ausführungsform werden niedere Alkohole mit niederen Ethern kombiniert.
  • Ether, in alleiniger Verwendung oder in Kombination mit anderen Lösungsmitteln, vorzugsweise Alkoholen, sind ein anderes bevorzugtes Lösungsmittel zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren. Besonders bevorzugt sind die C4-C8-Ether, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ethylether, Diethylether und Propylether, einschließlich aber nicht beschränkt auf Diisopropylether. Kombinationen von Ethern, wie beispielsweise Diisopropylether und Diethylether sind in der vorliegenden Erfindung ebenfalls nützlich.
  • Wenn Ether und Alkohole in Kombination als ein erstes Lösungsmittel zum Entfernen von Lipid aus dem infektiösen Organismus verwendet werden, um einen Impfstoff herzustellen, kann eine beliebige Kombination aus Alkohol und Ether verwendet werden, vorausgesetzt, die Kombination ist bei der teilweisen oder vollständigen Entfernung von Lipid aus dem infektiösen Organismus wirksam. In einer Ausführungsform wird Lipid aus der viralen Hülle oder der Bakterienzellwand des infektiösen Organismus entfernt. Wenn Alkohole und Ether als erstes Lösungsmittel zur Behandlung eines in einem Fluid enthaltenen infektiösen Organismus kombiniert werden, sind bevorzugte Verhältnisse von Alkohol zu Ether in diesem Lösungsmittel etwa 0,01 %–60 % Alkohol zu etwa 40 %–99,99 % Ether, mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 % Alkohol mit etwa 50 %–90 % Ether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Alkohol und etwa 55 %–80 % Ether. Eine besonders bevorzugte Kombination von Alkohol und Ether ist die Kombination von Butanol und Diisopropylether. Eine andere, insbesondere bevorzugte Kombination von Alkohol und Ether ist die Kombination von Butanol mit Diethylether. Wenn Butanol und Diisopropylether als erstes Lösungsmittel zur Behandlung von in einem Fluid enthaltenen infektiösen Organismus verwendet werden, sind bevorzugte Verhältnisse von Butanol zu Diisopropylether in diesem Lösungsmittel etwa 0,01 %–60 % Butanol zu etwa 40 %–99,99 % Diisopropylether, mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 % Butanol mit etwa 50 %–90 % Diisopropylether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Butanol und etwa 55 %–80 % Diisopropylether. Das am stärksten bevorzugte Verhältnis von Butanol und Diisopropylether ist etwa 40 % Butanol und etwa 60 % Diisopropylether.
  • Wenn Butanol in Kombination mit Diethylether in einem ersten Lösungsmittel verwendet wird, sind bevorzugte Verhältnisse von Butanol zu Diethylether in dieser Kombination etwa 0,01 %–60 % Butanol bis etwa 40 %–99,99 % Diethylether, mit einem bevorzugten Verhältnis von etwa 10 %–50 % Butanol mit etwa 50 %–90 % Diethylether, mit einem am stärksten bevorzugten Verhältnis von etwa 20 %–45 % Butanol und etwa 55 %–80 % Diethylether. Das am stärksten bevorzugte Verhältnis von Butanol und Diethylether im ersten Lösungsmittel ist etwa 40 % Butanol und etwa 60 % Diethylether.
  • Biologische Fluide und deren Behandlung zur Verringerung der Infektiösität von infektiösen, lipidhaltigen Organismen
  • Wie oben ausgeführt, können innerhalb des Verfahrens der vorliegenden Erfindung verschiedene biologische Fluide verwendet werden, um die Mengen oder die Infektiösität des lipidhaltigen Organismus im Fluid zu verringern. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird aus einem Tier oder einem Menschen erhaltenes Plasma mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt, um die Konzentration und/oder die Infektiösität von lipidhaltigen infektiösen Organismen innerhalb des Plasmas zu verringern. In dieser Ausführungsform kann Plasma durch Blutentnahme aus dem Tier oder aus dem Menschen unter Verwendung von bekannten Verfahren und Behandlung des Bluts mit herkömmlichen Verfahren, um die die zellulären Komponenten des Bluts (rote und weiße Zellen) aus dem Plasma abzutrennen, erhalten werden. Solche Verfahren sind dem Durchschnittsfachmann bekannt und umfassen Zentrifugation und Filtration.
  • Typischerweise werden Viren im Plasma zurückgehalten und werden durch die Behandlung des Plasmas mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beeinflusst. Wenn der zu behandelnde lipidhaltige Organismus wesentlich größer als ein Virus ist, kann er unter üblichen Zentrifugationsbedingungen zur Abtrennung von Zellen aus dem Plasma zusammen mit roten und weißen Blutkörperchen pelletieren, wobei der lipidhaltige Organismus von den roten und weißen Blutkörperchen unter Verwendung von Techniken, wie sie dem Durchschnittsfachmann bekannt sind, abgetrennt werden kann. Solche Verfahren umfassen sind aber nicht beschränkt auf Zentrifugation und Filtration. Für einen Durchschnittsfachmann sind die geeigneten Zentrifugationsbedingungen zur Abtrennung solcher lipidhaltiger Organismen von den roten und weißen Blutkörperchen selbstverständlich. Filtration kann Diafiltration oder Filtration durch Membranen mit Porengrößen umfassen, die den lipidhaltigen Organismus abtrennen, wie beispielsweise Bakterien von den roten und weißen Blutkörperchen. Die Verwendung der vorliegenden Erfindung ermöglicht die Behandlung lipidhaltiger Organismen, wie beispielsweise Bakterien, die in Plasma vorgefunden werden, ohne schädliche Effekte auf andere Plasmaproteine.
  • Die Behandlung lipidhaltiger Organismen in biologischen Fluiden, die sich von Blut und Plasma unterscheiden, umfasst im Allgemeinen keine Abtrennung der Zellen aus dem Fluid, bevor mit den Arbeitsschritten zur Entfettung begonnen wird. Beispielsweise können Follikelflüssigkeit und Peritonealflüssigkeit mit der vorliegenden Erfindung behandelt werden, um die Mengen und die Infektiösität lipidhaltiger Organismen zu beeinflussen ohne schadhafte Effekte auf Proteinkomponenten auszuüben. Das behandelte Fluid kann anschließend wieder einem Tier oder einem Menschen zugeführt werden. Die Behandlung dieser nicht blutartigen Fluide beeinflusst die lipidhaltigen Organismen im Fluid, einschließlich der Bakterien und Viren.
  • Nachdem ein biologisches Fluid, wie beispielsweise Plasma, entweder auf diese Weise oder zum Beispiel aus Lagerbeuteln aus einem Verwahrungslager für Plasma erhalten wurden, wird das Plasma mit einem wie oben beschriebenen ersten organischen Lösungsmittel in Kontakt gebracht, wobei das erste organische Lösungsmittel in der Lage ist, Lipid im lipidhaltigen infektiösen Organismus zu lösen. Das erste organische Lösungsmittel wird mit dem Plasma in einem Verhältnis kombiniert, bei dem das erste Lösungsmittel in einer Menge vorliegt, die zur wesentlichen Lösung des Lipids im infektiösen Organismus wirksam ist. Bevorzugte Verhältnisse von erstem Lösungsmittel zu Plasma (ausgedrückt als erstes organisches Lösungsmittel:Plasma) sind die im Folgenden beschriebenen Bereiche: 0,5–4,0:0,5–4,0; 0,8–3,0:0,8–3,0; und 1–2:0,8–1,5.
  • Es ist selbstverständlich, dass verschiedene andere Verhältnisse für verschiedene Fluide, wie beispielsweise die oben beschriebenen Fluide, eingesetzt werden können. Beispielsweise können im Fall von Zellkulturfluid die folgenden Bereiche von erstem organischen Lösungsmittel zu Zellkulturfluid eingesetzt werden: 0,5–4,0:0,5–4,0; 0,8–3,0:0,8–3,0; und 1–2:0,8–1,5.
  • Nach dem Inkontaktbringen des den infektiösen Organismus enthaltenden Fluids mit dem wie oben beschriebenen ersten Lösungsmittel werden das erste Lösungsmittel und das Fluid gemischt. Geeignete Mischungsverfahren umfassen sind aber nicht beschränkt auf die folgenden: vorsichtiges Rühren; heftiges Rühren; Vortexen; Quirlen; Homogenisieren und Überkopfrotation.
  • Die Zeitspanne, die für ein hinreichendes Mischen des ersten Lösungsmittels mit dem Fluid erforderlich ist, steht mit dem verwendeten Mischungsverfahren in Zusammenhang. Die Fluide werden für einen Zeitraum gemischt, der ausreichend ist, einen engen Kontakt zwischen den organischen und wässrigen Phasen zu ermöglichen und der für das erste Lösungsmittel ausreichend ist, einen Teil des gesamten Lipids, welches im infektiösen Organismus enthalten ist, zu lösen. Typischerweise geschieht das Mischen in Abhängigkeit vom verwendeten Mischungsverfahren für einen Zeitraum von etwa 10 Sekunden bis etwa 24 Stunden, vorzugsweise etwa 10 Sekunden bis etwa 2 Stunden, stärker bevorzugt etwa 10 Sekunden bis etwa 10 Minuten oder etwa 30 Sekunden bis etwa 1 Stunde. Nicht beschränkend wirkende Beispiele für Mischungsdauern, die mit verschiedenen Verfahren verbunden sind, werden in den nächsten Sätzen dargelegt. Vorsichtiges Rühren und Überkopfrotation kann für einen Zeitraum von etwa 10 Sekunden bis etwa 24 Stunden stattfinden. Heftiges Rühren und Vortexen kann für einen Zeitraum von etwa 10 Sekunden bis etwa 30 Minuten stattfinden. Quirlen kann für einen Zeitraum von etwa 10 Sekunden bis etwa 2 Stunden stattfinden. Homogenisierung kann für einen Zeitraum von etwa 10 Sekunden bis etwa 10 Minuten stattfinden.
  • Im Anschluss an das Mischen des ersten Lösungsmittels mit dem Fluid wird das Lösungsmittel vom zu behandelnden Fluid abgetrennt. Die Auftrennung kann durch eine beliebige, dem Durchschnittsfachmann bekannte Weise zum Trennen organischer und wässriger Phasen stattfinden. Da das erste Lösungsmittel typischerweise im wässrigen Fluid nicht mischbar ist, wird eine Trennung gewöhnlich durch Zulassen der Trennung der zwei Schichten und Entfernen der unerwünschten Schicht erreicht. Die unerwünschte Schicht ist die Lösungsmittelschicht, welche die gelösten Lipide enthält und ist davon abhängig, ob das Lösungsmittel mehr oder weniger dicht als die wässrige Phase ist. Ein Vorteil der Trennung auf diese Art ist, dass die gelösten Lipide in der Lösungsmittelschicht entfernt werden können. Eine Trennung kann einschließlich aber nicht beschränkt durch die folgenden Mittel erreicht werden: Entfernen der Schicht durch Pipettieren; Zentrifugieren, wobei sich die Entfernung der abzutrennenden Schicht anschließt; Erzeugen eines Ablasses oder eines Lochs am unteren Ende des Röhrchens, welches die Schichten enthält und ermöglichen, dass die untere Schicht dadurch abläuft; Verwenden eines Behälters mit Ventilen oder Auslässen, die an spezifischen Abschnitten entlang der Längsachse des Behälters angebracht sind, um einen Zugang zum Behälter und eine Entfernung der spezifischen Schichten zu ermöglichen; und beliebige andere Mittel, die dem Durchschnittsfachmann bekannt sind. Ein anderes Verfahren zum Trennen der Schichten, insbesondere wenn die Lösungsmittelschicht flüchtig ist, ist Destillation unter verringertem Druck oder Verdampfung bei Raumtemperatur, gegebenenfalls kombiniert mit leichtem Erwärmen. In einer Zentrifugation verwendenden Ausführungsform werden zur Trennung der Phasen relativ niedrige g-Kräfte verwendet, wie beispielsweise 900 × g für etwa 5 bis 15 Minuten.
  • Im Anschluss an die Abtrennung des ersten Lösungsmittels vom behandelten Fluid kann ein Teil des ersten Lösungsmittels in der wässrigen Schicht eingeschlossen zurückbleiben. Dies kann in Form einer Emulsion sein. Gegebenenfalls wird zum Erleichtern der Entfernung des eingeschlossenen ersten Lösungsmittels ein deemulgierendes Mittel verwendet. Das deemulgierende Mittel kann ein beliebiges Mittel sein, das zur Entfernung des ersten Lösungsmittels wirksam ist. Ein bevorzugtes deemulgierendes Mittel ist Ether und ein stärker bevorzugtes deemulgierendes Mittel ist Diethylether. Das deemulgierende Mittel kann dem Fluid zugegeben werden oder alternativ kann das Fluid im deemulgierenden Mittel verteilt werden. Wenn ein Impfstoff hergestellt wird, können Alkane im Verhältnis von etwa 0,5 to 4,0 zu etwa 1 Teil Emulsion (vol:vol) als deemulgierendes Mittel verwendet, wobei sich Waschen zur Entfernung verbleibender Alkane aus dem zur Herstellung des Impfstoffs verwendeten entfetten Organismus anschließt. Bevorzugte Alkane umfassen sind aber nicht beschränkt auf Pentan, Hexan und geradkettige oder verzweigte Alkane höherer Ordnung.
  • Das deemulgierende Mittel, wie beispielsweise Ether, kann durch Mittel entfernt werden, die dem Fachmann bekannt sind, einschließlich solcher Mittel, die im vorausgehenden Abschnitt beschrieben werden. Ein geeignetes Verfahren zur Entfernung des deemulgierenden Mittels, wie beispielsweise Ether, aus dem System ist es, zuzulassen, dass der Ether in einem Dunstabzug oder einer anderen geeigneten Vorrichtung zum Sammeln und Entfernen des deemulgierenden Mittels aus der Umgebung, aus dem System verdampft. Deemulgierende Mittel können unter Anwendung höherer Temperaturen, beispielsweise von etwa 24 bis 37 °C mit oder ohne Druck von etwa 10 bis 20 mbar entfernt werden. Ein anderes Verfahren zur Entfernung des deemulgierenden Mittels greift auf Abtrennung durch Zentrifugation, Entfernung des organischen Lösungsmittels durch Absaugen und anschließende Verdampfung unter verringertem Druck (zum Beispiel 50 mbar) oder weiterem Zuführen eines Inertgases, wie beispielsweise Stickstoff, über den Meniskus zurück.
  • Es ist selbstverständlich, dass das erfindungsgemäße Verfahren auf kontinuierliche oder diskontinuierliche Art und Weise verwendet werden kann. Das heißt, in einer kontinuierlichen Art und Weise kann ein Fluid auf eine kontinuierliche Weise einem System zugeführt werden, welches ein erstes Lösungsmittel verwendet, das anschließend mit dem Fluid vermischt wird, abgetrennt und gegebenenfalls durch Anwendung eines deemulgierenden Mittels weiter entfernt werden. Das kontinuierliche Verfahren ermöglicht auch die anschließende Wiederzuführung des Fluids, welches den entfetteten infektiösen Organismus enthält, an einen gewünschten Ort. Solche Orte können Behälter zur Aufnahme und/oder Lagerung eines derartig behandelten Fluids sein und können auch das vaskuläre System eines Menschen oder eines Tieres oder auch einige andere Körperkompartmente eines Menschen oder eines Tieres umfassen, wie zum Beispiel den Pleuraraum, den perkardialen Raum, den peritonealen Raum und die Bauchhöhle. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann das Verfahren beispielsweise im folgenden Szenario kontinuierlich verwendet werden. Ein biologisches Fluid, beispielsweise Blut, wird durch ein einem Fachmann bekanntes Mittel, wie beispielsweise einem Katheter, aus einem Tier oder einem Menschen entnommen. Geeignete Antigerinnungsfaktoren, wie sie dem Fachmann bekannt sind werden verwendet, beispielsweise Heparin, Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) oder Citrat. Durch Verwendung einer Zentrifuge wird dieses Blut anschließend in seine zellulären Komponenten und Plasmakomponenten aufgetrennt. Das Plasma wird anschließend mit dem ersten Lösungsmittel in Kontakt gebracht und mit dem ersten Lösungsmittel gemischt, um so die Entfernung des infektiösen Organismus, der im Plasma enthalten ist, zu bewirken. Im Anschluss an die Abtrennung des ersten Lösungsmittels aus dem behandelten Plasma wird gegebenenfalls ein deemulgierendes Mittel zur Entfernung von eingeschlossenem erstem Lösungsmittel verwendet. Nach dem Sicherstellen, dass annehmbare Mengen an erstem Lösungsmittel oder an deemulgierendem Mittel, falls verwendet, im Plasma, das den entfetteten infektiösen Organismus enthält, vorgefunden werden, wird das Plasma anschließend gegebenenfalls mit den Zellen kombiniert, welche zuvor aus dem Blut abgetrennt worden waren, um eine neue Blutprobe zu bilden, die teilweise oder vollständig entfetteten infektiösen Organismus enthält. In jedem Fall wird die Infektiösität des infektiösen Organismus durch das erfindungsgemäße Verfahren in großem Maße verringert oder entfernt. Im Anschluss an die Rekombination mit den ursprünglich aus dem Blut abgetrennten Zellen kann diese Probe wieder in das vaskuläre System oder ein anderes System des Menschen oder Tieres eingeführt werden. Die Wirkung einer derartigen Behandlung von Plasma, welches aus dem Menschen oder dem Tier entfernt wurde, das Wiederzuführen der Probe, die den teilweise oder vollständig entfetteten infektiösen Organismus enthält, in den Menschen oder das Tier, bewirkt eine Nettoabnahme bezüglich der Konzentration und Infektiösität des infektiösen Organismus, der im vaskulären System des Menschen oder des Tieres enthalten ist. Auf diese Weise wird die Belastung an infektiösem Organismus oder die Konzentration des infektiösen Organismus, verringert, gleich ob dieser ein Virus, ein Bakterium oder ein anderer infektiöser Organismus, wie beispielsweise ein tierischer Einzeller oder ein Schimmelpilz ist. In dieser kontinuierlichen Betriebsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren zur Behandlung von Körperfluiden in einer kontinuierlichen Art und Weise verwendet, während der Mensch oder das Tier für eine solche Behandlung mit einem System verbunden ist.
  • Eine andere Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine diskontinuierliche Betriebsart oder eine Batch-Betriebsart. In dieser Ausführungsform ist der Mensch oder das Tier nicht mit einer Vorrichtung zur Verarbeitung von Körperflüssigkeiten durch das erfindungsgemäße Verfahren verbunden. In einer diskontinuierlichen Betriebsart verwendet die vorliegende Erfindung ein Fluid, beispielsweise eine Plasmaprobe, oder eine Probe Lymphflüssigkeit oder Follikelflüssigkeit, welche zuvor von einem Menschen oder einem Tier erhalten wurde. Eine Probe kann in einer Blutbank enthalten sein oder sie kann einfach einem Menschen oder einem Tier vor der Anwendung des Verfahrens entnommen worden sein. Eine Probe kann eine Reproduktionsflüssigkeit oder jedes Fluid sein, welches bei einem Verfahren zur künstlichen Besamung oder in vitro-Befruchtung verwendet wird. Alternativ kann die Probe eine Probe sein, welche nicht direkt von einem Menschen oder einem Tier erhalten wurde, die aber ein Zellkulturfluid oder ein anders geartetes Fluid ist, welches einen möglicherweise infektiösen Organismus enthält. Bei dieser Betriebsart wird diese Probe mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Erzeugung einer neuen Probe behandelt, wobei diese neue Probe teilweise oder vollständig entfettete infektiöse Organismen enthält. Eine Ausführungsform dieser erfindungsgemäßen Betriebsart ist es, Plasmaproben zu behandeln, die zuvor aus Tieren oder aus Menschen erhalten worden sind und in einer Blutbank für eine nachfolgende Transfusion gelagert worden waren. Diese Proben können mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zu Minimierung oder Eliminierung der Übertragung infektiöser Krankheiten, wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Cytomegalovirus, Staphylococcus, Streptococcus, Enterococcus oder Menigococcus, aus der biologischen Probe behandelt werden.
  • Die Entfettung eines infektiösen Organismus kann durch verschiedene Mittel erreicht werden. Ein Batch-Verfahren kann für frische oder gelagerte biologische Fluide, beispielsweise frisch gefrorenes Plasma, verwendet werden. In diesem Fall kann eine Vielfalt der beschriebenen organischen Lösungsmittel oder Gemische davon zur viralen Inaktivierung verwendet werden. Die Extraktionszeit hängt vom Lösungsmittel oder (dem gemischten Lösungsmittel) und den verwendeten Mischungsarbeitsschritten ab.
  • Ein kontinuierliches Verfahren kann ebenfalls zu Entfettung eines infektiösen Organismus verwendet werden, wobei beispielsweise eine Vorrichtung, wie sie in den US-Patenten 4,895,558 oder 5,744,038 beschrieben ist, verwendet wird.
  • Herstellung von Impfstoffen
  • Der teilweise oder im wesentlichen entfettete Organismus oder Komponenten davon, werden mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger zur Herstellung einer Zusammensetzung kombiniert, wobei die Zusammensetzung einen Impfstoff umfasst. Diese Impfstoffzusammensetzung wird gegebenenfalls mit einem immunstimulierenden Mittel kombiniert und an ein Tier oder einen Menschen verabreicht. Es ist selbstverständlich, dass die Impfstoffzusammensetzungen mehr als einen teilweise oder im wesentlichen entfetteten infektiösen Organismus oder Komponenten davon enthalten können, um nach der Impfung Schutz gegen mehr als eine Erkrankung bereitzustellen. Solche Kombinationen können gemäß der erwünschten Immunität ausgewählt werden. Beispielsweise kann eine Kombination HIV und Hepatitis oder Influenza und Hepatitis sein. Die verbleibenden Organismuspartikel werden im entfetteten biologischen Fluid zurückgehalten; wenn sie wieder in das Tier oder den Menschen eingeführt werden, werden sie wahrscheinlich durch Phagozyten aufgenommen. Die Zahl von Partikeln, welche isoliert und durch die Entfettungsbehandlung beeinflusst werden, wird durch Auszählen der Partikel vor und nach der Behandlung bestimmt.
  • Verabreichung von Impfstoff, der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde
  • Wenn ein entfetteter Organismus an ein Tier oder an einen Menschen verabreicht wird, wird er üblicherweise zur Herstellung eines Impfstoffs mit einem pharmazeutisch annehmbaren Träger kombiniert oder gegebenenfalls mit einem immunstimulierenden Mittel kombiniert, wie es dem Durchschnittsfachmann bekannt ist.
  • Die Impfstoffformulierungen können geeignetermaßen in einer einheitlichen Dosierungsform dargeboten werden und sie können durch geeignete pharmazeutische Techniken hergestellt werden. Solche Techniken umfassen den Schritt Verbindung des aktiven Inhaltsstoffs mit dem/den pharmazeutisch annehmbarem/n Träger(n) oder Hilfsstoff(en). Im Allgemeinen werden die Formulierungen durch gleichmäßiges und enges in Verbindung bringen des aktiven Inhaltsstoffs mit flüssigen Trägern erhalten. Zur parenteralen Verabreichungen geeignete Formulierungen umfassen wässrige und nichtwässrige sterile Injektionslösungen, welche Antioxidationsmittel, Puffer, Bakteriostate und gelöste Stoffe, welche die Formulierung mit dem Blut des beabsichtigten Empfängers isotonisch halten; und wässrige und nichtwässrige sterile Suspensionen, die suspendierende Mittel und Verdickungsmittel enthalten können. Die Formulierungen können in Behältern für Einzeldosierungen und für Mehrfachdosierungen dargeboten werden, beispielsweise versiegelte Ampullen und Phiolen; sie können in einem gefriergetrockneten (lyophilisierten) Zustand gelagert werden, welcher kurz vor der Verwendung nur die Zugabe des sterilen flüssigen Trägers erfordert, beispielsweise Wasser für Injektionen. Unvorbereitete Injektionslösungen und Suspensionen können aus sterilen Pulvern, Körnchen und Tabletten, wie sie üblicherweise vom Durchschnittsfachmann verwendet werden, hergestellt werden.
  • Bevorzugte Einzeldosierungs-Formulierungen sind solche, die eine Dosis oder eine Einheit oder einen geeigneten Teil davon des zu verabreichenden Inhaltsstoffs enthalten. Es ist selbstverständlich, dass die erfindungsgemäßen Formulierungen zusätzlich zu den insbesondere weiter oben beschriebenen Inhaltsstoffen andere Mittel enthalten können, wie sie vom Durchschnittsfachmann üblicherweise verwendet werden.
  • Der Impfstoff kann über verschiedene Wege, wie beispielsweise oral einschließlich bukkal und sublingual, rektal, parenteral, aerosolförmig, nasal, intramuskulär, subkutan, intradermal und topisch verabreicht werden. Der Impfstoff der vorliegenden Erfindung kann in verschiedenen Formen verabreicht werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Lösungen, Emulsionen und Suspensionen, Mikrospheren, Partikel, Mikropartikel, Nanopartikel und Liposomen. Es wird erwartet, dass etwa 1 bis 5 Dosierungseinheiten für eine Immunisierungskur erforderlich sind. Startinjektionen können von etwa 1 mg bis 1 g reichen, mit einem bevorzugten Bereich von etwa 10 mg bis 800 mg und einem stärker bevorzugten Bereich von etwa 25 mg bis 500 mg. Auffrischungsinjektionen können sich einem Bereich von 1 mg bis 1 g bewegen, mit einem bevorzugten Bereich von etwa 10 mg bis 750 mg und einem stärker bevorzugten Bereich von etwa 50 mg bis 500 mg.
  • Das Verabreichungsvolumen hängt vom Verabreichungsweg ab. Intramuskuläre Injektionen können sich in einem Bereich von etwa 0,1 ml bis 1,0 ml bewegen.
  • Die erfindungsgemäßen Impfstoffe können vor, während oder nach einer Infektion verabreicht werden. In einer Ausführungsform kann die Virenlast (eines oder mehrerer Viren) eines Menschen oder eines Tieres durch entfettende Behandlung des Plasmas verringert werden und dasselbe Individuum kann einen Impfstoff erhalten, der gegen einen oder mehrere Viren gerichtet ist, wodurch das Immunsystem stimuliert wird, gegen den im Individuum verbleibenden Virus anzukämpfen.
  • Der Impfstoff kann bei Temperaturen von etwa 4 °C bis –100 °C gelagert werden. Der Impfstoff kann auch in einem lyophilisierten Zustand bei verschiedenen Temperaturen, einschließlich Zimmertemperatur, gelagert werden. Der Impfstoff kann durch übliche, dem Durchschnittsfachmann bekannte Mittel sterilisiert werden. Solche Mittel umfassen sind aber nicht beschränkt auf Filtration, Bestrahlung und Wärme. Der erfindungsgemäße Impfstoff kann auch mit einem bakteriostatischen Mittel, wie beispielsweise Thimerosal, zur Hemmung von Bakterienwachstum kombiniert werden.
  • Zeitplan für eine Impfung
  • Der Impfstoff der vorliegenden Erfindung kann an Menschen oder an Tiere verabreicht werden. Die optimale Verabreichungszeit für den Impfstoff liegt etwa einen bis drei Monate vor der anfänglichen Infektion. Jedoch kann der Impfstoff zur Verbesserung des Krankheitsverlaufs auch nach der anfänglichen Infektion oder nach der anfänglichen Infektion zur Behandlung der Krankheit verabreicht werden.
  • Adjuvantien
  • Eine Vielzahl von dem Durchschnittsfachmann bekannten Adjuvantien kann in Verbindung mit dem Protein in der Impfstoffzusammensetzung verabreicht werden. Solche Adjuvantien umfassen die im Folgenden genannten, ohne darauf beschränkt zu sein: Polymere, Copolymere, wie beispielsweise Polyoxyethylen-Polyoxypropylencopolymere einschließlich Blockcopolymere; Polymer P1005; Monotid ISA72; vollständiges Freund's Adjuvant (für Tiere); unvollständiges Freund's Adjuvant; Sorbitanmonooleat; Squalen; CRL-8300 Adjuvant; Alaun; QS21, Muramyldipeptid; Trehalose; Bakterienextrakte einschließlich mycobakterielle Extrakte; entgiftete Endotoxine; Membranlipide; oder Kombinationen davon.
  • Es wird erkannt, dass andere Ausführungsformen und Verwendungen für den Fachmann offensichtlich sind und dass die Erfindung nicht durch die spezifischen veranschaulichenden Beispiele beschränkt wird.
  • BEISPIEL 1
  • Entfettung von Serum führt zur Inaktivierung von Enten-Hepatitis B-Virus (DHBV)
  • Ein üblicher Pool an Entenserum (Camden), der 10–6 ID50 Dosierungseinheiten DHBV enthielt, wurde verwendet. ID50 ist dem Durchschnittsfachmann als infektiöse Dosierungseinheit (ID) bekannt, die zur Infektion von 50 % der mit der Dosierungseinheit behandelten Tiere wirksam ist. Einundzwanzig Entenküken wurden aus einer DHBV negativen Schar einen Tag nach dem Ausschlüpfen erhalten. Diese Entenküken wurden bei Erhalt getestet, wobei durch Dot-Blot-Hybridisierung gezeigt wurde, dass sie DHBV-DNA negativ waren.
  • Das organische Lösungsmittelsystem wurde im Verhältnis 40 % Butanol zu 60 % Diisopropylether gemischt. 4 ml des gemischten organischen Lösungsmittelsystems wurden mit 2 ml des gewöhnlichen Serumpools gemischt und sorgfältig für 1 Stunde bei Raumtemperatur rotiert. Das Gemisch wurde bei 400 × g für 10 Minuten zentrifugiert und die untere wässrige Phase wurde bei Raumtemperatur entfernt. Die untere Phase wurde anschließend mit einem gleichen Volumen Diethylether gemischt und wie zuvor zentrifugiert. Die wässrige Phase wurde anschließend entfernt und mit einem gleichen Volumen Diethylether gemischt und wiederum zentrifugiert. Die wässrige Phase wurde entfernt und der verbleibende Diethylether wurde durch Lufttrocknung in einem Abzugsschrank bei Raumtemperatur für 1 Stunde entfernt. Das entfettete Plasma wurde mit oder ohne virale Partikel bei –20 °C gelagert.
  • Die positiven und die negativen Kontrollentenseren wurden in phosphatgepufferter Salzlösung (PBS) verdünnt. Positivkontrollen: 2 ml gepooltes Serum, enthaltend 106 ID50 DHBV-Dosierungseinheiten, wurden mit 4 ml PBS gemischt. Negativkontrollen: 2 ml gepooltes DHBV-Negativserum wurde mit 4 ml PBS gemischt. Die verbleibende Infektiösität wurde durch Inokulation von 100 μl beider Testproben (n = 7), Negativkontrolle (n = 7) oder Positivkontrolle (n = 7) in die Bauchhöhle der einen Tag alten Enten getestet. Die Kontrollen wurden mit DHBV-negativem Serum durchgeführt, welches mit organischen Lösungsmitteln behandelt, anschließend mit phosphatgepufferter Salzlösung (PBS) vermischt und in Empfängerenten injiziert worden war.
  • Eine der Positivkontrollenten starb mit einem Alter zwischen 4 und 6 Tagen und wurde von der weiteren Analyse ausgeschlossen. 3 weitere Positivkontrollenten starben im Alter zwischen 9 und 10 Tagen und zwei Behandlungs- und eine Negativkontrollente verstarben an Tag 11. Es wurde beschlossen, das Experiment zu beenden. Die verbleibenden Entenküken wurden an Tag 12 mit Natriumpentibarbiton eingeschläfert, i.V., und ihre Lebern wurden zur DHBV-DNA-Analyse entfernt, wie es von Deva et al. (J Hospital Infection 33:119–130, 1996) beschrieben worden ist. Alle sieben Negativkontrollenten blieben DHBV-negativ. Die Lebern aller sechs Positivkontrollenten waren DHBV-positiv. Alle sieben Testenten blieben in ihrer Leber bezüglich DHBV-DNA negativ.
  • Entfettung von Serum unter Verwendung des oben beschriebenen Lösungsmittelsystems führte zur DHBV-Inaktivierung. Keine der jungen Enten, die behandeltes Serum empfingen, wurde infiziert. Auch wenn das Experiment am Tag 12 anstelle von Tag 14 beendet werden musste, waren alle Positivkontrollenten bezüglich DHBV positiv (3/3 waren an Tag 10 DHBV-positiv). Es liegt nahe, dass für die behandelten Enten eine ausreichende Zeit vergangen war, um in der Leber DHBV-positiv zu werden und dass das vorzeitige Beenden des Experiments keinen Einfluss auf die Ergebnisse hatte.
  • BEISPIEL 2
  • Inaktivierung von Cattle Pestivirus (bovines virales Diarrhövirus, BVDV) als Modell für Hepatitis C
  • In diesen Experimenten wurde ein übliches Cattle Pestivirus-Isolat (BVDV) verwendet. Das Isolat, „Numerella" BVD-Virus wurde 1987 aus einer diagnostischen Probe isoliert, welche von einem typischen Fall von „Mucosal Disease" auf einer Farm im Bega-Bezirk von New South Wales, Australien, eingereicht wurde. Das Virus ist nicht-zytopathogen und reagiert mit allen 12 monoklonalen Antikörpern eines Panels, welches am Elizabeth Macarthur Agricultural Institute (EMAI), NSW, Australien, als typisierendes Mittel dagegen gerichtet wurde. Deshalb stellt der Virus einen „Standardstamm" der australischen BVD-Viren dar.
  • Der Numerella-Virus wurde in bovinen MDBK-Zellen, die daraufhin getestet worden waren, dass sie frei von zusätzlichen viralen Mitteln einschließlich BVDV waren, aufgezogen. Das zur viralen Aufzucht verwendete Medium enthielt 10 % adultes bovines Serum, das aus EMAI-Rindern abgeleitet worden war, die alle daraufhin getestet wurden, dass sie frei von BVDV-Viren und BVDV-Antikörpern waren. Dieser Serumzusatz ist über Jahre hinweg verwendet worden, um die Möglichkeit einer zusätzlichen hinzukommenden BVDV-Kontaminierung von Testsystemen auszuschließen; ein üblicher Mangel in Laboratorien weltweit, die keine Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass das Testvirus im Kultursystem das einzige vorliegende Virus ist. Die Verwendung dieser getesteten Kultursysteme stellte ein hohes Replikationsmaß für den Virus und eine hohe Ausbeute an infektiösem Virus sicher. Eine Titration der letztlich erreichten viralen Ausbeute nach 5 Tagen Aufzucht in MDBK-Zellen zeigte einen Titer von 106,8 infektiösen viralen Partikeln pro ml geklärtem (zentrifugiertem) Kulturmedium.
  • 1. Inaktivierung von infektiösem BVDV
  • 100 ml Gewebekulturüberstand, der 106,8 virale Partikel/ml enthielt, wurde aus einem 150 cm2 Gewebekulturbehälter geerntet. Der Überstand wurde durch Zentrifugation geklärt (Zelltrümmer bei 3000 Upm, 10 min, 4 °C pelletiert) und 10 ml wurden als Positivkontrolle zur Tierimpfung (nicht-inaktiviertes Virus) beiseite genommen. Die verbleibenden 90 ml, welche 107,75 infektiösen Virus enthielten, wurden unter Verwendung des im Folgenden beschriebenen Protokolls inaktiviert. Zusammenfassend wurden 180 ml Butanol:Diisopropylether (2:1) hinzu gegeben und durch Verwirbeln gemischt. Das Gemisch wurde in einem konischen 500 ml Behälter anschließend für 60 min mit 30 Upm bei Raumtemperatur auf einem Rundschüttler geschüttelt. Es wurde anschließend für 10 min bei 400 × g bei 4 °C zentrifugiert und die organische Lösungsmittelphase wurde entfernt und verworfen. In nachfolgenden Schritten wurde die untere Schicht (wässrige Phase) unterhalb der organischen Phase entfernt, wobei die Ausbeuten beträchtlich verbessert wurden.
  • Nach Butanol:Diisopropyletherbehandlung wurde die wässrige Phase 4 Mal mit einem gleichen Volumen an frischem Diethylether gewaschen, um alle kontaminierenden Butanolspuren zu entfernen. Jedes Mal wurde der Behälter verwirbelt, um auch ein Vermischen der wässrigen und Lösungsmittelphasen vor einer Zentrifugation wie oben beschrieben (400 × g, 10 min, 4 °C) sicherzustellen. Nach 4 Waschschritten wurde die wässrige Phase in einen sterilen Becher eingebracht, der mit sterilem Stoff abgedeckt war, der wiederum mit einem Gummiband zur Verhinderung von Kontaminierung am Becher fixiert war und der Becher wurde in einen kontinuierlich über Nacht (16 Stunden) laufenden Abzug gestellt. Eine nachfolgende Kultivierung des inaktivierten Materials zeigte keine Kontaminierung. Zur Entfernung des gesamten flüssigen Etherrückstands aus der inaktivierten viralen Präparation ließ man den Abzug weiter laufen. Sie wurde anschließend bei 4 °C unter sterilen Bedingungen bis zur Beimpfung in Gewebekultur oder in Tiere zum Austesten auf jeglichen verbleibenden infektiösen Virus gelagert.
  • 2. Testen einer inaktivierten BVDV Präparation
  • 2.1 Gewebekulturbeimpfung
  • 2 ml der Lösungsmittel-inaktivierten Viruspräparation, welche geschätzt etwa 107,1 virale Äquivalente enthielt, wurde mit 8 ml Gewebekulturmedium Minimal Eagles Medium (MEM) gemischt, welches 10 % testfreies adultes bovines Serum enthielt und für 60 min auf einer Monoschicht MDBK-Zellen in einem 25 cm2 Gewebekulturbehälter adsorbiert. Als Positivkontrolle wurden 2 ml nicht-inaktivierter Virus (die die gleiche Menge lebenden infektiösen Virus enthielten) in ähnlicher Weise in einem 25 cm2 Gewebekulturbehälter an MDBK-Zellen adsorbiert. Nach 60 min wurde der Überstand aus beiden Gefäßen entfernt und mit normalem Wachstumsmedium (+10 % ABS) ersetzt. Die Zellen wurden anschließend für 5 Tage unter Standardbedingungen aufgezogen, bevor die MDBK-Zellen fixiert wurden und unter Verwendung eines üblichen Immunperoxidaseprotokolls mit einem Gemisch aus BVDV-spezifischen monoklonalen Antikörpern angefärbt wurden (EMAI-Panel, reaktiv mit 2 verschiedenen BVD-viralen Proteinen).
  • Es lagen keine infizierten Zellen in der Monoschicht aus MDBK-Zellen vor, die mit dem mit einem organischen Lösungsmittel behandelten (inaktivierten) Virus beimpft worden waren. Im Gegensatz dazu waren etwa 90 % der Zellen im Kontrollbehälter (der mit dem nicht-inaktivierten BVD-Virus beimpft worden war) hinsichtlich des Virus positiv, wie es durch starke, spezifische Immunperoxidasefärbung gezeigt wurde. Diese Ergebnisse zeigten, dass unter in vitro-Testbedingungen kein infektiöser Virus in der inaktivierten BVDB-Präparation zurückblieb.
  • Inokulation am Tier
  • Ein noch sensitiverer in vivo-Test ist es, natürliche (antikörperfreie) Rinder mit der inaktivierten Viruspräparation zu beimpfen. Es wird angenommen, dass eine so geringe Menge, wie ein infektiöser viraler Partikel, der subkutan in derartige Tiere injiziert wird, eine für eine Kuh infektiöse Dosierungseinheit darstellen kann, in Anbetracht dessen, dass der Eintritt in Zellen und die Replikation des Virus für BVDV äußerst effizient ist.
  • Eine Gruppe von 10 Antikörper-negativen jungen Ochsen (10–12 Monate alt) wurde auf zufällige Weise in 3 Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe mit 6 jungen Ochsen wurde verwendet, um zu testen, ob das BVD-Virus vollständig inaktiviert worden war. In diesem Beispiel wurde die gleiche inaktivierte, oben beschriebene BVDV-Präparation verwendet.
  • Zwei der jungen Ochsen wurden mit nicht-aktiviertem Impfstoff beimpft, um als Positivkontrolle für die Impfstoffgruppe zu dienen, während die übrigen zwei jungen Ochsen als Negativ-"Überwrachungs"tiere dienten, um sicherzustellen, dass keine natürlich auftretende Pestivirus-Übertragung innerhalb der beimpften Tiergruppe auftrat. Die positiven Kontrolltiere (beimpft mit lebendem, infektiösem Virus) enthielten jeweils 5 ml der nicht inaktivierten viralen Präparation (der ursprünglichen viralen Ernte, wie sie oben beschrieben wurde) und wurden anschließend unter separaten Quarantänebedingungen gehalten, um sie daran zu hindern, andere Tiere zu infizieren, falls sie nach Infektion eine transiente Virämie (normalerweise 4–7 Tage nach Erhalt von lebendem BVDV-Virus) entwickeltn würden. Die Antikörpermengen wurden in allen 10 Tieren unter Verwendung von einem validierten, kompetitiven ELISA-Test, der von EMAI entwickelt worden war, gemessen. Dieser Test wurde durch CSL Ltd. unabhängig validiert und wird durch IDEXX Scandinavia in Europa vertrieben.
  • Die sechs Tiere in der ersten Gruppe erhielten jeweils eine subkutane Injektion von 4,5 ml der inaktivierten BVDV-Präparation, die in einem handelsüblichen Adjuvant enthalten war. Da jeder ml der inaktivierten Präparation 106,8 virale Äquivalente enthielt, betrug die Gesamtviruslast vor der Inaktivierung 107,4 infektiöse Gewebekulturdosierungseinheiten (TCID)50. Die Positivkontrolltiere erhielten jeweils 5 ml der nicht inaktivierten Präparation, d.h. 107,5 TCID50, die auf die gleiche Weise wie bei der ersten Gruppe subkutan injiziert wurden. Den verbleibenden zwei „Überwachungs"tieren wurden keinerlei virale Antigene verabreicht, wobei diese Tiere zusammen mit der ersten Tiergruppe während des Versuchs auf der Weide gehalten wurden, um sicherzustellen, dass keine natürliche Pestivirusaktivität in der Gruppe auftrat, während der Versuch stattfand.
  • Es gab keine Antikörperentwicklung in einem der beimpften jungen Ochsen, die die inaktivierte BVD-Viruspräparation erhalten hatten, bis eine zweite Dosierungseinheit Impfstoff verabreicht wurde. Daher serokonvertierte keiner der 6 jungen Ochsen 2 und 4 Wochen nach einer Einzeldosierungseinheit, wobei dies zeigt, dass kein infektiöser Virus in einem Gesamtvolumen von 27 ml der inaktivierten Viruspräparation vorlag. Die entspricht einer Gesamtinaktivierung von 108,2 TCID50. Im Gegensatz dazu lagen hohe Menge sowohl an anti-E2-Antikörpern (neutralisierende Antikörper) als auch an anti-NS3-Antikörpern sowohl 2 als auch 4 Wochen nach Beimpfung der 2 Tiere vor, die jeweils 5 ml der viralen Präparation vor der Inaktivierung erhalten hatten. Dies bestätigte die infektiöse Natur des Virus vor der Inaktivierung. Die in vivo-Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse aus dem in vitro-Gewebekulturtest. Die 2 „Überwachungs"tiere blieben durchweg seronegativ, wobei dies zeigt, dass die Herde frei von natürlichen Pestivirusinfektionen blieb.
  • Das verwendete Panel monoklonaler Antikörper detektierte Wirtsantikörper, die gegen das große Hüllglycoprotein (E2) gerichtet sind, wobei es sich dabei um ein Glycoprotein handelt, welches in die Lipidhülle des intakten Virus eingebaut ist. Die Testsysteme detektierten auch Antikörper gegen das nicht strukturelle Protein NS3, das in mit dem Virus infizierten Zellen erzeugt wird. Dieses Protein spielt bei der Regulation der viralen Replikation eine bedeutende Rolle und liegt im infektiösen Virus nicht vor. Es gab keinen Beweis für vorliegende intakte virale Proteine. Es gab keinen Beweis, dass im beimpften Rind infektiöser Virus vorlag, wobei dies zeigt, dass alle infektiösen viralen Partikel zerstört worden waren. Alle Pestiviren sind RNA-Viren. Deshalb lag in der inaktivierten Präparation keine virale DNA vor.
  • BEISPIEL 3
  • Inaktivierte BVDV-Präparation als Impfstoff in jungen Ochsen
  • Alle sechs jungen Ochsen, die eine anfängliche Dosierungseinheit von 4,5 ml der in Beispiel 2 beschriebenen inaktivierten BVDV-Präparation erhalten hatten, wurden 4 Wochen nach der ersten Grundlagen bildenden Dosierungseinheit mit einer ähnlichen Dosierungseinheit subkutan reinjiziert. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine Antikörperreaktionen nach der Einzel-dosierungseinheit vor. Tiere reagieren normalerweise nach der zweiten Dosierungseinheit. Starke anamnestische Reaktionen für anti-E2-Antikörpermengen (Äquivalent zu serumneutralisierenden Antikörpern SNT) wurden in 3 der 6 jungen Ochsen 2 Wochen nach der zweiten Dosierungseinheit an inaktiviertem Virus beobachtet.
  • Diese Reaktion betrug in einem kompetiviten ELISA mehr als 70 % Hemmung. Die übrigen 3 Tiere zeigten schwache Antikörperreaktionen (23–31 % Hemmung).
  • Im Gegensatz zu den anti-E2-Antikörperreaktionen entwickelte nur ein Tier eine starke anti-NS3-Antikörperantwort (93 %) 2 Wochen nach der zweiten Dosierungseinheit an inaktiviertem BVDV. Ein zweites Tier wies eine schwache anti-NS3-Antwort (29 % Hemmung) auf und 4 Tiere zeigten im Anschluss an die Verabreichung von 2 Dosen keinen Antikörper. Dies war nicht unerwartet, da kürzlich ähnliche Reaktionen im Anschluss an die Verabreichung von inaktivierten BVDV-Impfstoffen beschrieben worden sind. Die Antikörpermengen in jungen Ochsen im Anschluss an die Verabreichung von 2 Dosierungseinheiten an inaktivierter BVDV-Präparation zeigt deren Potential als Impfstoff, da zwei 2 Wochen nach der zweiten Dosierungseinheit in allen sechs beimpften jungen Ochsen anti-E2-Antikörpermengen messbar waren.
  • BEISPIEL 4
  • Ultrastrukturelle Analyse von Flavivirus Kunjin Viruspartikeln vor und nach Entfettungsbehandlung
  • Eine Entfettung wurde mit Diisopropylether (DIPE)/Butanol und reinem DIPE für 60 min, 1 min und 30 Sekunden ausgeführt. Es wurden übliche ultrastrukturelle immuncyctochemische Techniken verwendet. Rinderserumalbumin wurde in einer Konzentration von 1 % als Blockierungslösung verwendet und die Antikörper wurden in dieser Lösung verdünnt und mit den Proben für 15 min bei Raumtemperatur inkubiert. Das goldmarkierte Protein-A wurde von Biocell, UK, bezogen.
  • Es lag keine Infektiösität vor oder es wurden keine sichtbaren Viruspartikel durch EM detektiert, auch nicht nach einer Behandlung für 30 Sekunden. Aus den inaktivierten Proben wurden keine Viruspartikel beobachtet. Es wird angenommen, dass sich die Zerstörung der Virusflüssighülle für eine Beobachtung zu schnell vollzieht.
  • Wenn jedoch eine ungereinigte behandelte Probe (z.B. infiziertes Gewebekulturfluid) verwendet wurde, konnten, obwohl keine Viruspartikel vorlagen, einige Proteine ultrastrukturell in Verbindung mit goldmarkierten monoklonalen Antikörpern beobachtet werden, wobei die Antikörper für das große virale Hüllprotein E spezifisch waren. Die strukturelle Analyse zur Visualisierung von Partikeln ist tatsächlich darauf angewiesen, dass ein angemessener Virustiter (etwa 106 Partikel pro ml) vorliegt. In einem Infektiösitätsassay reduzierte die Entfettungsbehandlung die Infektiösität des Virus und dieser Prozess schien zeitabhängig zu sein. Die Behandlung verringerte den Titer deshalb auf ein Niveau, das unter dem einer häufigen EM-Visualisierung lag und legt deshalb nahe, dass die Partikel zerlegt worden waren, da keine beobachtet wurden. Wobei es nicht beabsichtigt ist, durch die folgende Äußerung gebunden zu sein, lagen wie durch die Infektiösität gezeigt wurde, noch immer einige Partikel vor, aber je länger die Behandlung andauerte, um so mehr Inaktivierung und wahrscheinlich Zerlegung trat ein.
  • BEISPIEL 5
  • Entfettetes DHBV-Positivserum als Impfstoff zur Vorbeugung einer DHBV-Infektion
  • Die Wirksamkeit des Entfettungsverfahrens wurde hinsichtlich der Bereitstellung eines Impfstoffs gegen Enten (Duck) Hepatitis B-Virus (DHBV) untersucht.
  • Etwa 16 Pekingcross-Entenküken wurden am Tag des Schlüpfens aus einer DHBV-negativen Schar von Entenküken erhalten. Die Entenküken wurden untersucht und es wurde durch Analyse von DHBV-DNA unter Verwendung von Dot-Blot-Hybridisierung bestimmt, dass sie DHBV-negativ waren. Die Enten wurden in drei Gruppen aufgeteilt: Gruppe 1 enthielt sechs Enten, die den Testimpfstoff erhielten; Gruppe 2 bestand aus vier Enten, die mit Glutaraldehydinaktiviertem DHBV beimpft wurden, wobei diese Gruppe als Scheinimpfung bezeichnet wird; Gruppe 3 bestand aus sechs Enten, die mit phosphat gepufferter Salzlösung (PBS) beimpft wurden – wobei diese Enten als pseudobeimpfte Enten angesehen wurden, die als Kontrolle für das Impfverfahren verwendet wurden. Die Glutaraldehydinaktivierung wurde durch Fixieren mit einer verdünnten Glutaraldehydlösung von etwa 1:250 erreicht.
  • Entfettungsverfahren
  • Ein organisches Lösungsmittelsystem wurde zur Ausführung der Entfettung von Serum verwendet. Das Lösungsmittelsystem bestand aus einem Verhältnis von 40 % Butanol (Güteklasse analytisches Reagenz) und 60 Diisopropylether. Dieses Lösungsmittel wurde mit Serum in einem Verhältnis von 2:1 gemischt. Entsprechend wurden 4 ml des organischen Lösungsmittels mit 2 ml des Serums gemischt und für 1 Stunde rotiert. Dieses Gemisch wurde bei etwa 400 × g für 10 Minuten zentrifugiert und die wässrige Phase wurde entfernt. Die wässrige Phase wurde anschließend mit einem gleichen Volumen Diethylether vermischt und bei 400 × g für 10 Minuten zentrifugiert. Als nächstes wurde die wässrige Phase entfernt und mit einem gleichen Volumen an Diethylether vermischt, mit 30 Upm für etwa 1 Stunde Überkopf rotiert und mit 400 × g für 10 Minuten zentrifugiert. Die wässrige Phase wurde entfernt und der verbleibende Diethylether wurde durch Verdampfung in einem Abzug für 10 bis 30 Minuten entfernt. Das Serum, welches im Anschluss an die Entfernung des Diethylethers übrig blieb, wurde als behandeltes Serum angesehen und wurde zur Herstellung des Impfstoffs verwendet. Die Kontrollen für das Entfettungsverfahren umfassten das Unterziehen des DHBV-Negativserums gegenüber dem gleichen Entfettungsverfahren, wie es für das DHVB-Positivserum verwendet wurde.
  • Impfstoffherstellung
  • Testimpfstoff:
    • Erste Dosierungseinheit – ein 40 μl Aliquot des entfetteten Serums wurde mit 1960 μl phosphatgepufferter Salzlösung (PBS) gemischt.
    • Zweite Dosierungseinheit – ein 40 μl Aliquot des entfetteten Serums wurde mit 1960 μl phosphatgepufferter Salzlösung (PBS) gemischt und anschließend in 1000 μl unvollständigem Freunds Adjuvant emulgiert.
    • Dritte Dosierungseinheit – ein 200 μl Aliquot des entfetteten Serums wurde mit 1800 μl PBS gemischt und anschließend in 1000 μl unvollständigem Freunds Adjuvant emulgiert.
  • Scheinimpfung oder DHBV-Serumkontrolle:
    • Erste Dosierungseinheit – ein 200 μl Aliquot des DHBV-Positivserumpools #4 (20.4.99) wurde mit 300 μl PBS und 100 μl 2 % Glutaraldehydlösung (Aidal Plus von Whiteley Chemicals) vermischt und zur Inaktivierung des DHBV für 10 Minuten inkubiert. Ein 40 μl Aliquot des inaktivierten Serum/PBS-Gemisches wurde zu 1960 μl PBS hinzu gegeben.
    • Zweite und dritte Dosierungseinheit – ein 200 μl Aliquot des DHBV-Positivserumpools #4 (20.4.99) wurde mit 300 μl PBS und 100 μl Aidal Plus (Whiteley Chemicals) vermischt und zur Inaktivierung des DHBV für 10 Minuten inkubiert. Ein 40 μl Aliquot des inaktivierten Serum/PBS-Gemisches wurde zu 1960 μl PBS hinzu gegeben und in 1000 μl unvollständigem Freunds Adjuvant emulgiert.
  • Pseudoimpfung oder Negativkontrolle:
    • Erste Dosierungseinheit – PBS
    • Zweite und dritte Dosierungseinheit – ein 2000 μl Aliquot PBS wurde in 1000 μl unvollständigem Freunds Adjuvant emulgiert.
  • Experimentelles Verfahren
  • Tag des Schlüpfens: 23.10.00
  • Impfprotokoll: Erste Dosierungseinheit – den Enten wurden 200 μl des jeweiligen Impfstoffs am B. Tag nach dem Schlüpfen in die Bauchhöhle injiziert. Zweite Dosierungseinheit – die Enten wurden mit 300 μl des entsprechenden Impfstoffs an Tag 16 nach dem Schlüpfen intramuskulär beimpft. Dritte Dosierungseinheit – die Enten wurden mit 300 μl des entsprechenden Impfstoffs an Tag 22 nach dem Schlüpfen intramuskulär beimpft.
  • Die Enten wurden am 29. Tag nach dem Schlüpfen mit 1000 μl DHBV-Positivserum (Serumpool 20.1.97) belegt. Für den Serumpool 20.1.97 wurde durch Dot-Blot-Hybridisierung gezeigt, dass er 1,8 × 1010 Genomäquivalente (gev)/ml aufwies. Ein gev ist etwa ein viraler Partikel.
  • Die Enten wurden vor der Impfung an den Tagen 1 und 10 zur Ader gelassen und vor der Belegung an den Tagen 17 und 23 und nach der Belegung an den Tagen 37, 43 und 52. Ihr Serum wurde durch Dot-Blot-Hybridisierung, wie es durch Deva et al. (1995) beschrieben ist, hinsichtlich DHBV-DNA getestet. An Tag 58 wurden die Enten eingeschläfert und ihre Lebern wurden entfernt, die DNA extrahiert und auf das Vorliegen von DHBV durch Dot-Blot-Hybridisierung untersucht, wie es durch Deva et al. (1995) beschrieben ist.
  • Ergebnisse
  • Testenten
  • Fünf der sechs Testenten, die mit dem Testimpfstoff beimpft worden waren, blieben bezüglich DHBV-DNA im Serum und in ihrer Leber im Anschluss an die Belegung negativ. Eine Testente wurde im Anschluss an die Belegung DHBV-positiv.
  • Scheinbeimpfte Enten
  • Alle vier Enten, die mit Glutaraldehyd-inaktiviertem Serum beimpft worden waren, wurden im Anschluss an die Belegung mit DHBV DHBV-positiv.
  • Pseudobeimpfte Enten
  • Fünf der 6 pseudobeimpften Negativkontrollenten wurden im Anschluss an die Belegung DHBV-positiv.
  • Die Chi-Quadratanalyse wurde zum Vergleich der Unterschiede zwischen den Behandlungen verwendet. Signifikant mehr Kontrollenten (pseudobeimpft) wurden im Anschluss an die Belegung DHBV-positiv als die Enten, die mit entfettetem Serum beimpft worden waren (p < 0,05).
  • Die Impfung von Entenküken mit entfettetem DHBV-Positivserum unter Verwendung des obigen Protokolls führte zu einer Verhinderung von DHBV-Infektion im Anschluss an die Belegung mit DHBV-Positivserum in 5 von 6 Entenküken. Dies legt nahe, dass der entfettete Serumimpfstoff Immunität in beimpften Entenküken induzieren kann. Im Vergleich hierzu wurden 5 von 6 pseudobeimpften und 4 von 4 scheinbeimpften Enten im Anschluss an die Impfung DHBV-positiv, wobei dies nahelegt, dass in diesen Enten keine Immunität induziert wurde.
  • Natürlich ist es selbstverständlich, dass das vorausgehend Beschriebene nur bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung darstellt und dass zahlreiche Modifizierungen oder Abänderungen vorgenommen werden können, ohne vom erfinderischen Gedanken und vom Gebiet der Erfindung, wie es in den angefügten Ansprüchen dargelegt ist, abzuweichen.

Claims (17)

  1. Verfahren zur Verringerung von Mengen eines lipidhaltigen infektiösen Organismus in einem wässrigen Fluid, umfassend: Inkontaktbringen des den lipidhaltigen infektiösen Organismus enthaltenden wässrigen Fluids mit einem ersten organischen Lösungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe von Alkoholen mit ≥ 5 C-Atomen, Ether, Amin, Kohlenwasserstoffen oder einer Kombination davon oder eine Kombination eines Alkohols mit 1 bis 8 C-Atomen mit Ether, Amin, Kohlenwasserstoffen oder eine Kombination davon, in einem Verhältnis, worin das erste Lösungsmittel in einer Menge vorliegt, die wirksam ist, das Lipid im infektiösen Organismus im Wesentlichen zu lösen; Mischen des wässrigen Fluids und des ersten Lösungsmittels; Zulassen einer Trennung zwischen organischen und wässrigen Phasen; und Sammeln der wässrigen Phase, die den infektiösen Organismus mit verringertem Lipidgehalt enthält.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Inkontaktbringen der wässrigen Phase mit einem deemulgierendem Mittel, das das erste organische Lösungsmittel entfernen kann; und Abtrennen des deemulgierenden Mittels, das das entfernte erste organische Lösungsmittel enthält, von der kontaktierten wässrigen Phase.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, ferner umfassend das Zugeben von Zellen zu der wässrigen Phase, die den infektiösen Organismus mit verringertem Lipidgehalt enthält.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, wobei das Fluid Blut, Plasma, Serum, Hirnflüssigkeit, Lymphflüssigkeit, Peritonealflüssigkeit, Follikelflüssigkeit, Fruchtwasser, Flüssigkeit aus dem Pleuraraum, perkardiale Flüssigkeit oder eine Reproduktionsflüssigkeit ist.
  5. Verfahren zur Herstellung eines Impfstoffs, umfassend: Inkontaktbringen eines lipidhaltigen infektiösen Organismus in einem wässrigen Fluid, mit einem ersten organischen Lösungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe von Alkoholen mit ≥ 5 C-Atomen, Ether, Amin, Kohlenwasserstoffen, oberflächenaktiven Mitteln und Estern oder eine Kombination davon oder eine Kombination eines Alkohols mit 1 bis 8 C-Atomen mit Ether, Amin, Kohlenwasserstoffen oder eine Kombination davon; Mischen des wässrigen Fluids und des ersten organischen Lösungsmittels für eine Zeitspanne, die ausreicht, Lipid aus dem lipidhaltigen infektiösen Organismus zu extrahieren; Zulassen einer Trennung zwischen organischen und wässrigen Phasen; und Sammeln der wässrigen Phase, die den infektiösen Organismus mit verringertem Lipidgehalt enthält.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, ferner umfassend: Inkontaktbringen der wässrigen Phase mit einem deemulgierendem Mittel, das das erste organische Lösungsmittel entfernen kann; und Abtrennen des deemulgierenden Mittels und des entfernten ersten organischen Lösungsmittels von der kontaktierten wässrigen Phase.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der lipidhaltige infektiöse Organismus ein Virus, ein Bakterium, ein tierischer Einzeller oder ein Pilz ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei der infektiöse Organismus ein Virus ist und der Virus ein Immunschwächevirus, Hepatitis oder Pestivirus ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das erste organische Lösungsmittel eine Kombination aus einem Alkohol und einem Ether ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei der Ether ein C4 bis C8 Ether und der Alkohol ein C1 bis C5 Alkohol ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 2 oder 6, wobei das deemulgierende Mittel ein Ether ist.
  12. Impfstoffzusammensetzung erhältlich nach einem der Ansprüche 5 bis 11, umfassend einen im Wesentlichen entfetteten Organismus und einen pharmazeutisch annehmbaren Träger.
  13. Impfstoffzusammensetzung nach Anspruch 12, ferner umfassend ein immunstimulierendes Mittel.
  14. Verwendung eines organischen Lösungsmittelgemischs, umfassend Diisopropylether und Butanol zur Entfernung von Lipid aus einem lipidhaltigem infektiösem Organismus in einem Fluid.
  15. Verwendung eines organischen Lösungsmittelgemischs, umfassend Diisopropylether und Butanol zur Herstellung eines Lösungsmittelsystems zur Behandlung von Blut, das mit einem lipidhaltigen infektiösen Organismus infiziert ist.
  16. Verwendung eines organischen Lösungsmittelsystems, umfassend Diisopropylether und Butanol zur Herstellung einer Impfstoffzusammensetzung umfassend ein Fluid, das verringerte Mengen eines lipidhaltigen infektiösen Organismus enthält.
  17. Verwendung nach Anspruch 14 oder 16, wobei das Fluid Blut, Plasma, Serum, Hirnflüssigkeit, Lymphflüssigkeit oder Peritonealflüssigkeit ist, die/das von einem Tier oder einem Menschen erhalten wird.
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