DE60119809T2 - Gerät zur Fingerabdruckerkennung und Fensterkonstruktion zum Einlesen des Fingerabdruckes - Google Patents

Gerät zur Fingerabdruckerkennung und Fensterkonstruktion zum Einlesen des Fingerabdruckes Download PDF

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    • G06V40/12Fingerprints or palmprints
    • G06V40/13Sensors therefor
    • G06V40/1324Sensors therefor by using geometrical optics, e.g. using prisms

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung und eine Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion.
  • Anstelle eines Passworts zur Bestätigung der Identität einer befugten Person erfolgt die Bestätigung der Identität einer befugten Person häufig mittels einer dafür verwendeten Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung. Im Fall einer optischen Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung werden Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche des Fingerabdrucks in Schwankungen in der optischen Intensität umgewandelt, die anschließend mittels eines Bildabnehmerelements in elektrische Signale (dem Fingerabdruck entsprechende Bildsignale) umgewandelt werden, und die erhaltenen elektrischen Signale werden mit den zuvor gespeicherten elektrischen Signalen für die befugte Person verglichen, wodurch es zu einer Bestätigung der Identität der befugten Person kommt. In einer solchen optischen Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung ist ein Fingerabdruck-Lesefenster bereitgestellt, das mit der Fingerspitze berührt wird, wobei Detektionslichtstrahlen aus einer darin eingebauten Lichtquelle an das Fingerabdruck-Lesefenster gerichtet sind, sodass das vom Fingerabdruck-Lesefenster reflektierte Licht schließlich in ein Bildabnehmerelement eingebracht werden kann. Ein Beispiel für die Offenbarung einer optischen Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung findet sich in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. H. 10-289304. In sämtlichen Erkennungsvorrichtungen nach dem Stand der Technik ist das Fingerabdruck-Lesefenster, das mit der Fingerspitze berührt wird, jedoch im Gehäuse der Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung angeordnet und so eingepasst, dass es von außen nur schwer zu entnehmen ist.
  • Das Fingerabdruck-Lesefenster wird jedoch aufgrund des häufigen Fingerspitzenkontakts rasch beschmutzt. Es neigt insbesondere dann dazu, verschmutzt zu werden, wenn eine Beschichtungsschicht, wie z.B. ein Siliconfilm, auf der Oberfläche ausgebildet ist, um die Schwankungen in der optischen Intensität, die durch Oberflächenungleichmäßigkeiten des Fingerabdrucks zustande kommen, zu verstärken. Wenn das Fingerabdruck-Lesefenster verschmutzt ist, nimmt die Lesegenauigkeit des Fingerabdrucks ab, wodurch sich die Genauigkeit der Erkennung befugter Personen verschlechtert. Folglich könnten Überlegungen angestellt werden, dass bei ei ner Verschmutzung des Fingerabdruck-Lesefensters dieses ersetzt wird, wobei bisher nichts unternommen wurde, das Fensterelement auszutauschen, womit die einzigen Alternativen darin bestanden, die gesamte Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung zu ersetzen oder den Hersteller der Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung zu bitten, das Fensterelement auszutauschen, wodurch die Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung bis zum Austausch nicht verwendet werden konnte.
  • Andererseits müssen die Detektionslichtstrahlen, die zum Fingerabdrucklesen auf das Leseelement gerichtet sind, aufgrund von Überlegungen hinsichtlich der Beleuchtung der gesamten Fingerspitze, planar ausgesendetes Licht sein. Zur Erzielung eines solchen planar ausgesendetes Lichts wurde herkömmlich eine Konstruktion angewandt, bei der die Vielzahl an Licht emittierenden Elementen auf dispergierende Weise auf einem Substrat, das zum Leseelement hin gewandt war, angeordnet wurden.
  • Bei einer herkömmlichen Konstruktion, bei der eine Vielzahl an Licht emittierenden Elementen auf dispergierende Weise auf einem Substrat angeordnet sind, muss jedoch eine Vielzahl an kostenintensiven Licht emittierenden Elementen angewandt werden, wodurch die Vorrichtung insgesamt sehr teuer wird und es zudem zu einem äußerst hohen Stromverbrauch kommt. Darüber hinaus müssen, aufgrund der Erfordernis, die Detektionslichtstrahlen aus den Licht emittierenden Elementen ausreichend zu dispergieren, beachtliche Abstände zwischen dem Substrat und dem Fensterelement gewährleistet werden, was zu dem Problem führt, dass die Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung relativ groß ausfällt.
  • Im US-Patent 5.732.148 ist eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung offenbart, bei der eine transparente Platte zur Positionierung über der Bilderzeugungsfläche der Vorrichtung in eine getrennte tragbare Karte, z.B. eine Kreditkarte, aufgenommen ist.
  • Die vorliegende Erfindung wurde angesichts oben ausgeführter Umstände erstellt, wobei ein erstes Ziel davon die Bereitstellung einer Fingerabdruck-Erkennungsvor richtung ist, bei der ein verschmutztes Fingerabdruck-Lesefenster einfach ersetzt werden kann.
  • Ein zweites Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion, die sich zum Austauschen des Fingerabdruck-Lesefensters eignet.
  • Ein drittes Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, bei der die Anzahl der Lichtquellen reduziert und dadurch eine Miniaturisierung erreicht werden kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Ziele der vorliegenden Erfindung nicht auf obige explizite Aussagen eingeschränkt sind, sondern umfassen implizit die Bereitstellung von zu beschreibenden Merkmalen, die im Wesentlichen erwünscht oder als Vorteile angesehen werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist in einem Aspekt eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung bereitgestellt, die Folgendes umfasst: ein Gehäuse, das die Außenschale der Vorrichtung bildet; und ein Fensterelement zum Lesen des Fingerabdrucks, wobei das Fensterelement ein optisch durchlässiges Element umfasst, das als vom Gehäuse getrenntes Element ausgebildet ist, gekennzeichnet durch ein Deckelelement, das frei am Gehäuse anbringbar und von diesem abnehmbar ist, wobei das Deckelelement als vom Gehäuse getrenntes Element ausgebildet ist und eine Öffnung aufweist, die vom Fensterelement abgedeckt ist, sodass das Fensterelement vom Gehäuse abnehmbar ist, indem das Deckelelement vom Gehäuse abgenommen wird.
  • Gemäß dieser Anordnung kann das Fensterelement zum Lesen von Fingerabdrucken bezüglich des Gehäuses einfach eingebaut/abgenommen werden, wodurch das Austauschen eines verschmutzten Leseelements einfach durchführbar wird.
  • Indem das Deckelelement (das auch ein Rahmenelement des Fensterelements bereitstellt), das eine von einem Fensterelement bedeckte Öffnung aufweist, getrennt bereitgestellt wird, bildet dieses Deckelelement Teil des Gehäuses und kann, was das Gehäuse betrifft, von außen frei daran angebracht und von diesem abgenommen werden. Wenn dieser Fall eintritt, kann das Fensterelement aus dem Gehäuse entnommen werden, indem zuerst das Deckelelement aus dem Gehäuse entnommen wird. Da der Rand des Fensterelements, nämlich des Deckelelements, ebenfalls aufgrund von Berührungen durch Fingerspitzen verschmutzt wird, kann das Deckelelement auch zusammen mit dem Fensterelement ersetzt werden.
  • Folglich ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung einer Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion, die Folgendes umfasst: ein Fensterelement, welches ein optisch durchlässiges Element für den Kontakt mit einem Finger zum Lesen des Fingerabdrucks umfasst, und ein Deckelelement mit einer vom Fensterelement abgedeckten Öffnung, wobei die Öffnung einen geneigten Umfangsabschnitt umfasst, um die Einführung der Fingerspitze zum Fensterelement zu vereinfachen, worin das Deckelelement ein an sich ausgebildetes Eingreifteil aufweist, wobei das Eingreifteil angeordnet ist, um es dem Deckelelement zu ermöglichen, abnehmbar am Gehäuse einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung anbringbar zu sein.
  • Ein Halteteil zum Halten des Fensterelements kann ebenfalls auf dem Deckelelement ausgebildet sein; wenn dies der Fall ist, kann das Einbauen des Fensterelements bezüglich des Gehäuses erzielt werden, indem das Fensterelement zuvor auf dem Deckelelement gehalten wird, und das Entnehmen des Fensterelements aus dem Gehäuse kann durch Abnehmen des Deckelelements aus dem Gehäuse erfolgen.
  • Innerhalb des Gehäuses kann eine Auflagefläche zum Lagern des Fensterelements ausgebildet sein; dies ist dahingehend erwünscht, dass dadurch das von der Fingerspitze angedrückte Fensterelement sicher aufgenommen wird.
  • Das freie Abnehmen/Anbringen des Deckelelements in Bezug auf das Gehäuse kann erzielt werden, indem die Eingriffe/Eingriffslösungen eines Anlageteils, das auf dem Gehäuse bereitgestellt ist, und ein Eingreifteil, das auf dem Deckelelement bereitgestellt ist, verwendet werden; in so einem Fall kann das Deckelelement, nämlich das Fensterelement, in Bezug auf das Gehäuse äußerst einfach ohne ein getrenntes Befestigungselement, wie z.B. eine Schraube oder ein Werkzeug zum Manipulieren des Befestigungselements, angebracht und abgenommen werden. Solche Eingriffe/Eingriffslösungen des Anlageteils und Eingreifteils, nämlich das Anbringen/Abnehmen des Deckelelements in Bezug auf das Gehäuse, können durchgeführt werden, indem das Deckelelement dazu gebracht wird, eine vorgegebene Bewegung auszuführen, wofür beispielsweise ein Wippen oder Rutschen des Deckelelements geeignet sein kann.
  • Der Innenrandabschnitt der Öffnung im Deckelelement kann mit einem Paar an rechts und links ausgeschnittenen Öffnungen ausgebildet sein, um Lichtstrahlen zur Detektion eines Fingerabdrucks durchzulassen.
  • Eine erfindungsgemäße Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung kann in geeigneten Anwendungen, wie z.B. für Raumzutrittskontrollen, verwendet werden.
  • Vorzugsweise ist die Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung vom optischen Typ so konstruiert, dass Detektionslichtstrahlen aus einer Lichtquelle auf eine Erkennungsvorrichtung vom optischen Typ gelenkt werden, die so konstruiert ist, dass Detektionslichtstrahlen aus einer Lichtquelle auf ein Fensterelement zum Fingerabdruck-Lesen gelenkt werden, wobei die Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung über eine Lichtleiterplatte verfügt, die so bereitgestellt ist, dass ihre Plattenoberfläche dem Fensterelement gegenüberliegt; und die Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle von einer Endfläche der Lichtleiterplatte aus eingebracht werden, und die Detektionslichtstrahlen dadurch in planar ausgesendetes Licht umgewandelt werden, das von der gesamten Plattenoberfläche der Lichtleiterplatte ausgesendet wird. In dieser Anordnung sind die Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle ausreichend diffus, wenn sie durch die Lichtleiterplatte geleitet werden und werden planar aus der gesamten Plattenoberfläche der Lichtleiterplatte ausgesendet. Dank der Diffusion der Detektionslichtstrahlen durch die Lichtleiterplatte wird es möglich, eine geringe Anzahl an Lichtquellen anzuwenden, was sich hinsichtlich Kosten vorteilhaft auswirkt sowie eine Reduktion des Stromverbrauchs ermöglicht. Der Abstand zwischen der Lichtleiterplatte und dem Fingerabdruck-Lesefensterelement kann enger gemacht werden, wodurch eine Miniaturisierung der Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung erzielt wird und insbesondere die Dicke reduziert werden kann.
  • Vorzugsweise ist die Lichtleiterplatte in Bezug auf das Fensterelement zum Lesen von Fingerabdrücken geneigt angeordnet; in einem solchen Fall kann bezüglich des Detektionslichtstrahlenwegs ein Randabstand gewährleistet werden, wodurch das aus dem Fensterelement reflektierte Licht zum Bildabnehmerelement geführt wird.
  • Die Lichtleiterplatte kann eine Hauptplatte und eine Oberflächenplatte, die auf der Oberfläche dieser Hauptplatte (Oberfläche, zum Fensterelements hin gewandt ist) angeordnet ist, umfassen; in einem solchen Fall kann eine Vielzahl an Rillen ausgebildet sein, die sich in einer in etwa parallel zur Einführungsrichtung der Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle verlaufenden Richtung erstrecken und in einer im Wesentlichen senkrecht zur Einführungsrichtung der Detektionslichtstrahlen verlaufenden Richtung voneinander beabstandet sind; die durch die Lichtleiterplatte erzeugte Diffusionswirkung wird dadurch erhöht, und die planar ausgesendeten Detektionslichtstrahlen können zu einem einheitlichen Licht gleichgerichtet werden.
  • Die obigen Merkmale können in einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung vom optischen Typ vereint sein, der so konstruiert ist, dass Detektionslichtstrahlen aus einer Lichtquelle auf das ein optisch durchlässiges Element aufweisende Fensterelement für Fingerabdrücke gelenkt werden, und dass die vom Fensterelement reflektierten Detektionslichtstrahlen in ein Bildabnehmerelement eingebracht werden, wobei das Fensterelement als getrenntes Element aus einem Gehäuse gebildet wird, das die Außenschale der Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung bildet und von außerhalb des Gehäuses abnehmbar an das Gehäuse angebracht ist, wobei eine Lichtleiterplatte so bereitgestellt ist, dass die Plattenoberfläche zum Fensterelement hin ge wandt ist und die Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle von einer Endfläche der Lichtleiterplatte aus eingebracht werden, wodurch die Detektionslichtstrahlen in planar ausgesendetes Licht umgewandelt werden, das von der gesamten Plattenoberfläche der Lichtleiterplatte ausgesendet wird.
  • In dieser Anordnung kann das Austauschen des Fensterelements zum Lesen von Fingerabdrücken erleichtert werden, und das planar ausgesendete Licht kann erhalten werden, während gleichzeitig die Anzahl der Lichtquellen verringert wird.
  • Unter der Voraussetzung, dass die obigen Verfahren zur Lösung angewandt werden, wird bevorzugt, dass das optische System wie nachstehend erläutert aufgebaut ist. Insbesondere wird ein erster Reflexionsspiegel zur Reflexion der vom Fensterelement reflektierten Detektionslichtstrahlen in Richtung der Ausdehnung der oben erläuterten Lichtleiterplatte angeordnet; ein zweiter Reflexionsspiegel zur Reflexion der vom ersten Reflexionsspiegel reflektierten Detektionslichtstrahlen zur Bildabnehmerlinse hin wird unterhalb der Lichtleiterplatte angeordnet; und ein Haltekörper wird unterhalb des Fensterelements so angeordnet, dass der Haltekörper die Lichtquelle, die Lichtleiterplatte, das Bildabnehmerelement, die Bildabnehmerlinse, den ersten Reflexionsspiegel und den zweiten Reflexionsspiegel hält.
  • Als Ergebnis einer solchen obigen Anordnung können sämtliche Komponenten, aus denen die optische Vorrichtung zum Vergleichen von Fingerabdrücken besteht, mit dem Haltekörper so gehalten werden, dass die positionelle Beziehung unter den Komponenten mit hoher Genauigkeit erzielt werden kann. In einem solchen Fall wird, um die positionelle und größenspezifische Beziehung zwischen dem Fensterelement und dem Haltekörper ebenfalls mit hoher Genauigkeit erzielen zu können, vorzugsweise der oben angeführte Haltekörper mit einer Auflagefläche zum Lagern des Fensterelements bereitgestellt, sodass das Fensterelement unbeweglich zwischen der Auflagefläche und dem Deckelelement eingeklemmt ist, wenn das Deckelelement am Gehäuse angebracht ist.
  • Dies kann der Fall bei einem Gehäuse für Spezialzwecke, das ausschließlich für eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung verwendet wird, sein oder bei einem Gerät eines anderen Typs, worin eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung aufgenommen ist, sodass das Tastaturgehäuse in einer Informationsverarbeitungsvorrichtung, beispielsweise einem Notebook, wirksam ohne Modifizierungen verwendet werden kann.
  • In den Zeichnungen ist:
  • 1 eine Draufsicht einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, auf die vorliegende Erfindung angewandt wurde;
  • 2 eine rechte Seitenansicht von 1;
  • 3 eine linke Seitenansicht von 2;
  • 4 eine Querschnittsansicht, die der Linie X4-X4 von 1 entspricht;
  • 5 eine Draufsicht des Haltekörpers, der in das Gehäuse eingepasst ist, und der darin eingebauten Komponenten;
  • 6 eine Querschnittsansicht, die X6-X6 von 4 bei abgenommenem Gehäuse entspricht;
  • 7 eine Querschnittsansicht eines Hauptteils, die das obere Gehäuse und den Haltekörper in gekoppeltem Zustand darstellt;
  • 8 eine Draufsicht der Lichtquellenvorrichtung;
  • 9 eine Querschnittsansicht, die der Linie X9-X9 der 8 entspricht;
  • 10 eine Darstellung des Lichtquellensubstrats von rechts in 9;
  • 11 eine Querschnittsansicht des Hauptteils, die die Lichtleiterplatte zeigt;
  • 12 eine perspektivische Ansicht des Deckelelements;
  • 13 eine Draufsicht des Sets aus Deckelelement und Fensterelement;
  • 14 eine Hinteransicht des Sets aus Deckelelement und Fensterelement;
  • 15 eine rechte Seitenansicht von 13;
  • 16 eine linke Seitenansicht von 15;
  • 17 eine Querschnittsansicht, die der Linie X17-X17 in 13 entspricht;
  • 18 eine Draufsicht des Fensterelements; und
  • 19 eine perspektivische Ansicht, die ein Beispiel für ein Notebook mit integrierter Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung zeigt.
  • Ein Beispiel für eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, an der die vorliegende Erfindung angewandt wird, ist nachstehend anhand der Zeichnungen beschrieben, wobei zuerst anhand der 1 bis 4 der Umriss der vorliegenden Erfindung beschrieben wird. Ein Gehäuse K, das die Außenschale der Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung bildet, umfasst ein unteres Gehäuse 1 und ein oberes Gehäuse 2, die jeweils aus synthetischem Harz bestehen. Das untere Gehäuse 1 und das obere Gehäuse 2 sind mittels Schrauben 3 (siehe 4), die unterhalb des unteren Gehäuses 1 angebracht oder abgenommen werden, miteinander befestigt und zusammengeschlossen. Ein Raum, in dem verschiedene zu beschreibende Komponenten eingebaut sind, ist im Gehäuse K definiert.
  • Ein Teil des oberen Gehäuses 2 besteht aus einem Deckelelement 4. Dieses Deckelelement 4 besteht getrennt von oberem Gehäuse 2 aus synthetischem Harz und bildet Teil einer relativ großen Fläche der oberen Oberfläche des oberen Gehäuses 2 und Teil der Seitenfläche davon. Dieses Deckelelement 4 ist in Bezug auf das obere Gehäuse 2 ohne Verwendung eines getrennten Befestigungselement frei abnehmbar, und eine Öffnung 5, die eine Form aufweist, welche der Form dieses Deckelelements 4 entspricht, ist im oberen Gehäuse 2 ausgebildet. Diese Öffnung 5 ist natürlich durch Deckelelement 4 bedeckt, und in eingebautem Zustand, bei dem die Öffnung 5 durch das Deckelelement 4 bedeckt ist, ist die Oberfläche des äußeren Umfangsabschnitts auf Deckelelement 4 in Bezug auf die Oberfläche des inneren Umfangsabschnitts der Öffnung 5 in derselben Ebene koplanar.
  • Eine Öffnung 6 ist in einem Abschnitt des Deckelelements 4, das den oberen Oberflächenabschnitt des oberen Gehäuses 2 bildet, ausgebildet, wobei diese Öffnung 6 mit einem Fensterelement 7 bedeckt ist. Das Fensterelement 7 ist auf der Innenseite des Deckelelements 4 (die Raumseite im Gehäuse K) so angeordnet, dass es im Deckelelement 4 in einem Zustand gehalten wird, bei dem die Öffnung 6 bedeckt ist, wie später beschrieben wird. Die obere Oberfläche dieses Fensterelements 7 wird mit der Fingerspitze berührt.
  • Wie nachstehend beschrieben wird, ist das Deckelelement 4 ohne Anwendung von getrennten Befestigungselementen, wie z.B. Schrauben, von außerhalb des oberen Gehäuses 2 (Gehäuse K) frei abnehmbar angebracht. 1 bis 3 zeigen das Deckelelement 4 in Bezug auf das obere Gehäuse 2 in eingebautem Zustand; 4 zeigt den Zustand, bei dem das Deckelelement 4 aus dem oberen Gehäuse 2 abgenommen ist. Das Fensterelement 7 wird im Deckelelement 4 so gehalten, dass beim Abnehmen des Deckelelements 4 aus dem oberen Gehäuse 2, das Fensterelement 7 aus dem oberen Gehäuse 2 zusammen mit dem Deckelelement 4 abgenommen wird. Auf ähnliche Weise wird das Deckelelement 7 auf das obere Gehäuse 2 durch Befestigen des Deckelelements 4 auf das obere Gehäuse 2 angebracht.
  • Das Set aus Deckelelement 4 und Fensterelement 7 dient zum Austauschen, wenn das Fensterelement 7 verschmutzt ist, und kann getrennt und unabhängig von den anderen Elementen bereitgestellt (verkauft) werden. Dies bedeutet, dass, wenn das Fensterelement 7 verschmutzt wird, das Set aus verschmutztem altem Fensterelement 7 und Deckelelement 4 aus dem oberen Gehäuse 2 entnommen wird und ein frisches Set aus Fensterelement 7 und Deckelelement 4 anschließend auf das obere Gehäuse 2 angebracht werden kann. Da nur das Set aus Fensterelement 7 und Deckelelement 4 ersetzt wird, kann der Austausch, verglichen mit dem Ersetzen der gesamten Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, natürlich zu viel geringeren Kosten erfolgen. Das Ersetzen dieses Sets kann einfach vom Verwender selbst bewerkstelligt werden.
  • Wie nachstehend beschrieben, sind im Gehäuse K verschiedene Elemente untergebracht, die dazu verwendet werden, ein Signal zu erhalten, das dem Fingerabdruck einer Fingerspitze entspricht, die mit Fensterelement 7 in Kontakt gebracht wird, und das erhaltene Signal wird schließlich mittels Verbindungskabel 8 als elektrisches Signal nach außen ausgesendet. Obwohl in vorliegender Ausführungsform das Verbindungskabel 8, nämlich der Verbindungsanschluss 8a davon, vom USB-(Universal-Serial-Bus-)Typ ist, könnte ein anderer Typ ebenfalls verwendet werden.
  • Als nächstes wird die vorliegende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben. Zuerst werden Details des Deckelelements 4 und des Fensterelements 7 anhand der 12 bis 18 beschrieben. Der Umfangsabschnitt der im Deckelelement 4 ausgebildeten Öffnung 6, welcher eine geringe Dicke aufweist, wird so geneigt, dass er schrittweise weiter von der Öffnung 6 weg zunimmt (dieser geneigte Oberflächenteil ist durch Bezugssymbol 4a angezeigt), damit das Einführen der Fingerspitze in die Öffnung 6 (nämlich das Fensterelement 7) erleichtert wird. Eine Vielzahl (in vorliegender Ausführungsform vier) an Haltefüßen (welche die Halteteile ausbilden) 11 sind von der Innenoberfläche dieses Deckelelements 4 nahe der Öffnung 6 vorstehend ausgebildet. Diese Haltefüße 11 sind integriert mit dem Deckelelement 4 ausgebildet und verlängert, sodass sie federnd ausreichend verformt werden können. Die vier Haltefüße 11 sind so positioniert, dass sie an den vier Ecken eines Rechtecks vorliegen. Ein Eingreifteil zur freien abnehmbaren Anbringung in Bezug auf Gehäuse K ist auf dem Deckelelement 4 ausgebildet; dieser Aspekt wird später beschrieben.
  • Das Fensterelement 7 ist als dünne Platte mit einem durchlässigen (optisch durchlässigen) Element ausgebildet, wobei dessen planare Form, wie in 18 gezeigt, in Form eines Rechtecks mit vier auf geneigte Weise ausgeschnittenen Ecken ausgebildet ist. Die Vorsprünge 7a, die leicht hervorstehen, sind aus jeder Endfläche rechts und links (in Aufwärts- und Abwärtsrichtung in 18) des Fensterelements 7 heraus ausgebildet. Dieses Paar an linken und rechten Vorsprüngen 7a erstreckt sich über eine vergleichsweise lange Entfernung hin entlang der Seitenoberflächen des Fensterelements 7, wobei deren Enden eine Länge aufweisen, die in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung (linke und rechte Richtungen in 18) des Fensterelements 7 das Ende nicht erreichen. Diese Vorsprünge 7a sind zusammen mit Fensterelement 7 integriert ausgebildet.
  • Die Haltefüße 11, die auf dem zuvor erwähnten Deckelelement 4 ausgebildet sind, sind an den Enden in Längsrichtung des Paars an linken und rechten Vorsprüngen 7a auf dem Fensterelement 7 so positioniert, dass das Fensterelement 7 federnd vom Umfangsabschnitt davon gehalten wird. An den Spitzen der Haltefüße 11 sind Krallen ausgebildet, wobei diese Krallen so angeordnet sind, dass sie auf der Unteroberfläche des Fensterelements 7 positioniert sind, wodurch die Haltefunktion des Fensterelements 7 zusätzlich verbessert wird. Im Haltezustand, bei dem das Fensterelement 7 von den Haltefüßen 11 gehalten wird, ist die Öffnung 6 des Deckelelements 4 von innen heraus mit dem Fensterelement 7 bedeckt. In bedecktem Zustand ist eine Beschichtungsschicht 12 (siehe 17) zur Verbesserung der Genauigkeit der Detektion von Oberflächenunregelmäßigkeiten des Fingerabdrucks (Verbesserung der Definition von Schwankungen in der optischen Intensität), die beispielsweise aus einem Siliconfilm besteht, auf der Oberfläche des Fensterelements 7, aus der die obere Oberfläche besteht, ausgebildet. Damit deren Gegenwart klarer angezeigt wird, ist die Dicke der Beschichtungsschicht 12 in 17, verglichen mit ihrer eigentlichen Dicke, übertrieben dargestellt.
  • Damit das Deckelelement 4 auf dem oberen Gehäuse 2 ohne Verwendung zusätzlicher Befestigungselemente, wie in 4 gezeigt, frei abnehmbar gemacht wird, werden erste Anlageteile 21 und zweite Anlageteile 22 auf dem Gehäuse K ausgebildet.
  • Ein Paar an rechten und linken ersten Anlageteilen 21 sind in Form einer Einführungsöffnung in der Nähe eines Endes der Öffnung 5 auf der oberen Oberfläche des oberen Gehäuses 2 ausgebildet. Ferner ist ein zweites Anlageteil 22 in Form einer Einzelvertiefung auf der inneren Oberfläche des Oberteils der Seitenwand von unterem Gehäuse 1 in der Nähe des Endes der anderen Seite der zuvor angeführten Öffnung 5 ausgebildet. Auf dem Deckelelement 4 sind erste Eingreifteile 23 eingebaut, die den ersten Anlageteilen 21 entsprechen und es sind zweite Eingreifteile 24 eingebaut, die den zweiten Anlageteilen 22 entsprechen. Die ersten Eingreifteile 23 sind in Form eines Paars an linken und rechten Zungen ausgebildet, die von einem Ende des Deckelelements 4 hervorstehen. Die Spitze des zweiten Eingreifteils 24 ist darüber hinaus in Form einer Kralle in der Nähe des anderen Endes des Deckelelements 4 ausgebildet.
  • Wie in 4 angezeigt, erfolgt das Anbringen des Deckelelements 4 in Bezug auf das Gehäuse K und das Haltefensterelement 7 durch Einführen von ersten Eingreifteilen 23 davon in erste Anlageteile 21, wenn das Deckelelement 4 in Bezug auf die obere Oberfläche des oberen Gehäuses 2 etwas geneigt ist. Als nächstes wird das Anbringen damit beendet, dass das zweite Eingreifteil 24 in das zweite Anlageteil 12 durch Wippen des Deckelelements 4 nach unten in die Nähe des Anlageteils 11 eingreifen gelassen wird. Das Entnehmen des Deckelelements 4 aus dem Gehäuse K kann durch ein Verfahren erfolgen, dass sich vom oben beschriebenen stark unterscheidet. Insbesondere kann ein bestimmter Grad an Druckkraft von außen an die Position, die dem zweiten Eingreifteil 24 des Deckelelements 4 entspricht, ausgeübt werden, wodurch das zweite Eingreifteil 24 in einen Zustand gebracht wird, bei der es vom zweiten Anlageteil 22 und dem Wipp-Deckelelement 4 nach oben hin getrennt wird, wonach die ersten Eingreifteile 23 aus den ersten Anlageteilen 21 entnommen werden können. Somit kann das Anbringen/Abnehmen des Deckelelements 4 in Bezug auf das Gehäuse K in dieser Ausführungsform mit einer zwei Bewegungen umfassenden Bewegung durchgeführt werden, wobei die für das Deckelelement 4 erforderliche vorbestimmte Bewegung zum Anbringen/Abnehmen (nämlich der Auswahl der Konstruktion der Anlageteile und der Eingreifteile) geeignet verändert werden könnte, indem beispielsweise das Anbringen/Abnehmen von einer einzigen Bewegung durchgeführt wird, die das Schieben des Deckelelements 4 in Bezug auf das Gehäuse K und dergleichen umfasst.
  • Im Folgenden sind anhand von 5 bis 11 Innendetails des Gehäuses K beschrieben. Zuerst wird ein Haltekörper H aus synthetischem Harz in das Innere des Gehäuses K eingepasst. Dieser Halteköper H besteht aus einem krallenförmigen Eingreifteil 31, das auf der oberen Oberfläche davon ausgebildet ist und aus der Innenoberfläche des oberen Gehäuses 2 hervorsteht; dieses ist in vorgegebener Position im Gehäuse K durch Eingreifen der Spitze davon mit einem krallenförmigen Anlageteil 32 befestigt. Eine Lichtquellenvorrichtung L, zwei erste und zweite Reflexionsspiegel 33, 34, eine Linse 35 und ein Bildabnehmerelement 36 werden in diesem Haltekörper H gehalten. Die Lichtquellenvorrichtung L umfasst Licht emittierende Elemente 42 (in der Ausführungsform sind diese LEDs, wobei dafür keine Einschränkungen gelten), die eine Lichtquelle bilden, und eine Lichtleiterplatte 43, die die Strahlen aus den Licht emittierenden Elementen 42 breit planar streut, wobei die Lichtleiterplatte 43 Lichtstrahlen planar auf das Fensterelement 7 richtet, wenn sich dieses in angebrachtem Zustand befindet. Das aus dem Fensterelement 7 reflektierte Licht wird aus einem ersten Spiegel 33 über einen zweiten Spiegel 34 zur Linse 35 eingebracht, und die durch diese Linse 35 hindurchgetretenen Strahlen werden in das Bildabnehmerelement 36 eingebracht. Das Bildabnehmerelement 36 wandelt Schwankungen in der optischen Intensität des reflektierten Lichts, das darin eingebracht wird, in ein elektrisches Signal um.
  • Die oberen Oberflächen der Wände des zuvor erläuterten Haltekörpers H auf den linken und rechten Seiten sind als Stützoberflächen 37 bereitgestellt, die das Stützelement 7 halten. Insbesondere wird das Paar an linken und rechten Vorsprüngen 7a des Fensterelements 7, wenn dieses in angebrachtem Zustand ist, so auf die Stützflächen 37 platziert, dass das Fensterelement 7 nicht nach unten versetzt wird, sogar wenn das Fensterelement 7 einem von einer Fingerspitze ausgeübten Druck ausgesetzt wird. Folglich wird das Fensterelement 7 in angebrachtem Zustand davon durch Stützoberflächen 37 und (des inneren Umfangsabschnitts der Öffnung 6) des Deckelelements 4 so eingeklemmt, dass das Fensterelement 7 nicht in vertikaler Rich tung (Plattendickenrichtung) versetzt wird. Im Haltekörper H sind darüber hinaus linke und rechte Wände 38 und die Vorderwand 39 ausgebildet, die sich nach oben hin etwas über den Stützoberflächen 37 am Rand des Fensterelements 7 erstrecken, wenn dieses sich in angebrachtem Zustand befindet (gestützt von den Stützoberflächen 37). Ferner ist in einem zu beschreibenden Halteelement 41 in der zuvor erwähnten Lichtquellenvorrichtung L eine Hinterwand 41a ausgebildet, die sich nach oben hin etwas über den Stützoberflächen so ausgebildet, dass das Fensterelement 7, nach erfolgter Anbringung, durch Vorder- und Hinter- sowie rechte und linke Wände 38, 39, 41a, die Stoppelemente darstellen, davon abgehalten wird, stark vorwärts oder rückwärts oder nach links oder rechts versetzt zu werden.
  • Die Lichtquellenvorrichtung L ist detailliert anhand der 4 bis 11 beschrieben. Die Lichtquellenvorrichtung L ist mit einem Halteelement 41, das aus synthetischem Harz besteht, bereitgestellt. Das Halteelement 41 hält, neben den oben angeführten Licht emittierenden Elementen 42 und der Lichtleiterplatte 43, ein Substrat 44 für die Licht emittierenden Elemente 42. Das Halteelement 41 umfasst eine Stützplatte 41b, die als praktisch flache Platte ausgebildet ist, wobei eine Lichtleiterplatte 42 auf diese Stützplatte 41b platziert wird. Eine Öffnung 41c mit geringer Tiefe ist an Hinterende (linke Seite in 9) des Halteelements 41 ausgebildet, wobei das hintere Ende der Lichtleiterplatte 43 ohne ratternde Geräusche in diese Öffnung 41c eingepasst wird. Ferner bildet das vordere Ende der Stützplatte 41b eine Stoppwand 41d, die sich über eine kurze Entfernung nach oben hin erstreckt, sodass die Versetzung der Lichtleiterplatte 43 in Vorwärtsrichtung gehemmt wird.
  • Das Substrat 44 ist im Halteelement 41 weiter hinten als die Lichtleiterplatte 43 gehalten. Wie in 10 gezeigt, ist auf der oberen Oberfläche des Substrats 44 ein Anlagevorsprung 44a ausgebildet, wobei dieser Anlagevorsprung 44a ohne ratternde Geräusche in eine Anlageöffnung 41e, die am Bodenende des Halteelements 41 ausgebildet ist, eingepasst wird. Ferner ist eine ausgeschnittene Öffnung 44b auf der Bodenendoberfläche des Substrats 44 ausgebildet, wobei ein Anlagevorsprung 41f, der in einer kurzen Entfernung vom Halteelement 41 aus nach hinten hervorsteht, in diese ausgeschnittene Öffnung 44b eingepasst wird. So wird eine Vielzahl (in dieser Ausführungsform drei) an Licht emittierenden Elementen 42 mit Trennungen in Links- und Rechtsrichtung (entlang der Hinterendoberfläche der Lichtleiterplatte 43, in Vertikalrichtung in 8) auf das Substrat 44, das im Halteelement 41 gehalten wird, angebracht. Diese Licht emittierenden Elemente 42 sind in der Nähe der Hinterendoberfläche der Lichtleiterplatte 43 positioniert und emittieren Licht in Richtung der Hinterendoberfläche der Lichtleiterplatte 43.
  • Wie in 11 gezeigt, umfasst die Lichtleiterplatte 43 jeweils eine Hauptplatte 43A, die ein optisch durchlässiges Element umfasst sowie eine Oberflächenplatte 43B, die in der oberen Oberfläche der Hauptplatte 43A integriert ist. Praktisch entlang der gesamten Oberfläche der oberen Oberfläche der Hauptplatte 43A sind feine Rillen 46 ausgebildet. Diese Rillen 46 dienen dazu, die aus den Licht emittierenden Elementen 42 eingebrachten Lichtstrahlen breit planar zu streuen. Eine Vielzahl solcher Rillen ist so gebildet, dass sie sich in einer Richtung praktisch parallel zur Richtung des empfangenen Lichts aus den Licht emittierenden Elementen 42 erstreckt und in einer Richtung, die etwa senkrecht zur Licht empfangenden Richtung steht, beabstandet ist, wobei eine große Anzahl an diesen Rillen entlang der Licht empfangenden Richtung ausgebildet werden. Mit dieser Oberflächenplatte 43B werden die Lichtstrahlen, die durch die Hauptplatte 43A breit gestreut werden, so gelenkt, dass sie einheitliche Strahlen bilden, die in vorgeschriebener Richtung ausgesendet werden.
  • Das Halteelement 41 ist auf einem Halteteil 45, das im Haltekörper H entlang des Zwischenteils davon von dessen Hinterende aus in Vorwärts-/Rückwärtsrichtung (Links-/Rechtsrichtung in 4) ausgebildet ist, platziert und gestützt. In Halteelement 41 ist weiter hinten vom Substrat 44 ein Anlageloch 41g ausgebildet, das sich praktisch in vertikaler Richtung erstreckt; ein Anlagevorsprung 47, der sich über eine kurze Entfernung hinweg in vertikaler Richtung erstreckt und auf dem Haltekörper H ausgebildet ist, ist fest in dieses Anlageloch 41g (siehe 4) eingepasst. Das Halteelement H hält die Linse 35 direkt unter dem zuvor erwähnten Halteteil 45 und hält das Bildabnehmerelement 36 direkt an das hintere Teil dieser Linse 45. Der erste Reflexionsspiegel 33 ist auf der Ausdehnungslinie der Lichtleiterplatte 43 unterhalb des Fensterelements 7 angeordnet, wenn dieses in angebrachtem Zustand vorliegt.
  • Der zweite Reflexionsspiegel 34 ist an einer niedrigeren Position so angeordnet, dass er unterhalb des Fensterelements 7, wenn dieses in angebrachtem Zustand vorliegt, positioniert ist. Da die Lichtleiterplatte 43 eine geringe Dicke aufweist, kann die Lichtleiterplatte 43 in der Nähe des Fensterelements 7 angeordnet werden und daher kann die Gesamtlänge des Gehäuses K in vertikaler Richtung auf einen kleinen Wert eingestellt werden.
  • Die Lichtleiterplatte 43 ist in geneigter Weise in Bezug auf Fensterelement 7, wenn dieses in angebrachtem Zustand vorliegt, angeordnet und lenkt die Lichtstrahlen aus der geneigten Richtung zum Fensterelement 7 hin. Da eine solche Lenkung aus der geneigten Richtung durchgeführt wird, wird der erste Reflexionsspiegel 33 in Richtung der Ausdehnung der Lichtleiterplatte 43 angeordnet. Dies bedeutet, dass der Raum zwischen der Lichtleiterplatte 43 und dem ersten Reflexionsspiegel 33 (einen Teil von) einen reflektierten Lichtweg aus dem ersten Reflexionsspiegel 33 zum zweiten Reflexionsspiegel 34 bildet, wobei die Anordnung so erfolgt, dass das aus dem zweiten Reflexionsspiegel 34 reflektierte Licht dazu gebracht wird, praktisch mit der Neigungsrichtung der Lichtleiterplatte 43 übereinzustimmen, und das reflektierte Licht wird in die Linse 35 eingebracht, die unterhalb der Lichtleiterplatte 43 angeordnet ist. Zusätzlich zur Tatsache, dass der Haltekörper H die optische Vorrichtung, insbesondere die Lichtquelle 42, die Lichtleiterplatte 43, die Reflexionsspiegel 33 und 34, die Bildabnehmerlinse 35 und das Bildabnehmerelement 36, hält, wird das Fensterelement 7 durch die Stützoberflächen 37 des Haltekörpers H gestützt und daher kann die positionelle Beziehung unter diesen Elementen mit hoher Genauigkeit gehalten werden, was zur Durchführung eines genauen Fingerabdruckvergleichs erwünscht ist.
  • Zur Sicherstellung, ob eine Fingerspitze in Kontakt mit dem Fensterelement 7 ist, wird ein Licht emittierendes Element 51 (in vorliegender Ausführungsform eine LED) an der Oberseite der linken Seitenwand im Haltekörper H angeordnet, und ein Photodetektorelement 52 ist auf der Ausdehnungslinie des Licht emittierenden Elements 51 an der Oberseite der rechten Seitenwand angeordnet. Die Höhenpositionen dieser Elemente 51, 52 sind etwas über der oberen Oberfläche des Fensterelements 7, wenn dieses in angebrachtem Zustand liegt, angeordnet. Die Gegenwart einer Fingerspitze wird dadurch sichergestellt, dass, wenn eine Fingerspitze mit dem Fensterelement 7 in Kontakt ist, die Lichtstrahlen aus dem Licht emittierenden Element 51 abgeschnitten und nicht in die Photodetektorelemente 42 eingebracht werden. Ein Paar an rechts und links ausgeschnittenen Öffnungen 4b sind auf der Linie ausgebildet (siehe 4, 12, 16), die das zuvor angeführte Licht emittierende Element 51 und das Photodetektorelement 52 auf dem inneren Umfangsabschnitt der Öffnung 6 im Deckelelement 4 so verbinden, dass die Detektion der Fingerspitze nicht durch das Deckelelement 4 gestört wird.
  • 19 zeigt ein Beispiel einer Situation, bei der die Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung auch als Gehäuse 61 für die Tastatur eines NP-Notebooks dient. Insbesondere in NP-Notebooks wird eine Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung statt eines Passworts zur Bestätigung der Identität einer befugten Person verwendet. In 19 steht 62 für ein Deckseitengehäuse mit einer Anzeige 63, 64 steht für verschiedene Tasten, 65 für ein Mauspad und 66 und 67 für Klicktasten. Das Tastaturgehäuse 61 mit den obigen Tasten 64, dem Mauspad 65 und den Klicktasten 66, 67 wird als Gehäuse K der oben beschriebenen Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung verwendet. Das Deckelelement 4 bildet Teil des Tastaturgehäuses 61. Natürlich werden die verschiedenen Komponenten für die wie in 4 angeführte Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, die unterhalb des Deckelelements 4 angeordnet sind, in das Tastaturgehäuse 61 eingepasst (wobei ein Verbindungskabel 8 jedoch nicht erforderlich ist). Die vorliegende Erfindung könnte natürlich auch für Tischcomputer oder andere Datenverarbeitungsvorrichtungen als Notebooks angewandt werden.

Claims (17)

  1. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung, Folgendes umfassend: ein Gehäuse (1, 2), das die Außenschale der Vorrichtung bildet; und ein Fensterelement (7) zum Lesen des Fingerabdrucks, wobei das Fensterelement (7) ein optisch durchlässiges Element umfasst, das als vom Gehäuse (1, 2) getrenntes Element ausgebildet ist; gekennzeichnet durch ein Deckelelement (4), das frei am Gehäuse (1,2) anbringbar und von diesem abnehmbar ist, wobei das Deckelelement (4) als vom Gehäuse (1, 2) getrenntes Element ausgebildet ist und eine Öffnung (6) aufweist, die vom Fensterelement (7) abgedeckt ist, sodass das Fensterelement (7) vom Gehäuse (1, 2) abnehmbar ist, indem das Deckelelement (4) vom Gehäuse (1, 2) abgenommen wird.
  2. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, worin ein Halteteil (11) zum Halten des Fensterelements (7) am Deckelelement (4) ausgebildet ist.
  3. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, worin eine das Fensterelement (7) lagernde Auflageoberfläche (37) im Gehäuse (1, 2) ausgebildet ist und das Fensterelement (7) in einem Zustand im Gehäuse (1, 2) angeordnet ist, in dem es zwischen der Auflageoberfläche (37) und dem Deckelement (4) eingeklemmt ist.
  4. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, worin eine Vielzahl an Anschlagteilen (21, 22) am Gehäuse (1, 2) ausgebildet sind, eine Vielzahl an Eingreifteilen (23, 24), die in Bezug auf die Anschlagteile (21, 22) frei in Eingriff bringbar und wieder lösbar sind, am Deckelelement (4) ausgebildet sind, und das Deckelelement (4) am Gehäuse (1, 2) durch den Eingriff der Eingreifteile (23, 24) mit den Anschlagteilen (21, 22) befestigbar ist.
  5. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, worin das Gehäuse (1, 2) ein Tastaturgehäuse (61) in einer informationsverarbeitungsvorrichtung ist.
  6. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, die eine vom optischen Typ ist, der so konstruiert ist, dass Detektionslichtstrahlen aus einer Lichtquelle (42) auf das Fensterelement (7) gelenkt werden, wobei eine Lichtleiterplatte (43) so bereitgestellt ist, dass die Plattenoberfläche zum Fensterelement (7) hin gewandt ist; und die Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle (42) von einer Endfläche der Lichtleiterplatte (43) aus eingebracht werden und die Detektionslichtstrahlen dadurch in planar ausgesendetes Licht umgewandelt werden, das von der gesamten Plattenoberfläche der Lichtleiterplatte (43) ausgesendet wird.
  7. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 6, worin die Lichtleiterplatte (43) geneigt angeordnet ist, sodass der Abstand dieser zum Fensterelement (7) von der einen Endfläche, an der die Detektionslichtstrahlen eingebracht werden, zur anderen Endfläche hin schrittweise zunimmt; ein Bildabnehmerelement (36) und eine Bildabnehmerlinse (35) für das Bildabnehmerelement (36) unterhalb der Lichtquelle (42) und der Lichtleiterplatte (43) bereitgestellt sind; und ein vorbestimmter Zwischenraum, zu dem das Fensterelement (7) hin weist, in der Richtung der Ausdehnung der Lichtleiterplatte (43) zur besagten anderen Endfläche hin ausgebildet ist, wobei der vorbestimmte Zwischenraum einen Lichtweg für die Lenkung der Detektionslichtstrahlen, die vom Fensterelement (7) reflektiert werden, von der Lichtleiterplatte (53) zur Bildabnehmerlinse (35) bildet.
  8. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 7, worin ein erster Reflexionsspiegel (33) zur Reflexion der vom Fensterelement (7) reflektierten Detektionslichtstrahlen in der Richtung der Ausdehnung der Lichtleiterplatte (43) von der besagten anderen Endfläche weg angeordnet ist; ein zweiter Reflexionsspiegel (34) zur Reflexion der vom ersten Reflexionsspiegel (33) reflektierten Detektionslichtstrahlen zur Bildabnehmerlinse (35) hin unterhalb der Lichtleiterplatte (43) angeordnet ist; ein Haltekörper unterhalb des Fensterelements (7) angeordnet ist; und der Haltekörper die Lichtquelle (42), die Lichtleiterplatte (43), das Bildabnehmerelement (34), die Bildabnehmerlinse (35), den ersten Reflexionsspiegel (33) und den zweiten Reflexionsspiegel (34) hält.
  9. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 8, worin der Haltekörper mit dem Gehäuse (1, 2) integriert ist, an dem das Deckelelement (4) abnehmbar anbringbar ist.
  10. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 8, worin der Haltekörper mit einer Auflagefläche (37) zum Lagern des Fensterelements (7) ausgebildet ist und das Fensterelement (7) unbeweglich zwischen der Auflagefläche (37) und dem Deckelelement (4) eingeklemmt ist, wenn das Deckelelement (4) am Gehäuse (1, 2) angebracht ist.
  11. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 6, worin die Lichtleiterplatte (43) eine Hauptplatte (43A) und eine Oberflächenplatte (43B) umfasst, die an der zum Fensterelement (7) hin gewandten Oberfläche der Plattenfläche der Hauptplatte (43A) angeordnet ist, und worin eine Vielzahl an Rillen, die sich in einer in etwa parallel zur Einführungsrichtung der Detektionslichtstrahlen aus der Lichtquelle (42) verlaufenden Richtung erstrecken, in der Oberfläche der Hauptplatte (43A) ausgebil det sind und in einer im Wesentlichen senkrecht zur Einführungsrichtung der Detektionslichtstrahlen verlaufenden Richtung voneinander beabstandet sind.
  12. Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung nach Anspruch 6, worin das Gehäuse (1, 2) ein Tastaturgehäuse (61) in einer Informationsverarbeitungsvorrichtung ist.
  13. Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion, umfassend: ein Fensterelement (7), welches ein optisch durchlässiges Element für den Kontakt mit einem Finger zum Lesen des Fingerabdrucks umfasst, und ein Deckelelement (4) mit einer vom Fensterelement (7) abgedeckten Öffnung (6), wobei die Öffnung (4) einen geneigten Umfangsabschnitt (4a) umfasst, um die Einführung der Fingerspitze zum Fensterelement (7) zu vereinfachen, worin das Deckelelement (4) ein an sich ausgebildetes Eingreifteil (23, 24) aufweist, wobei das Eingreifteil (23, 24) angeordnet ist, um es dem Deckelelement (4) zu ermöglichen, abnehmbar am Gehäuse (1, 2) einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung anbringbar zu sein.
  14. Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion nach Anspruch 13, worin ein Halteteil zum Halten des Fensterelements (7) am Deckelelement (4) ausgebildet ist.
  15. Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion nach Anspruch 14, worin das Halteteil als eine Vielzahl an Haltefüßen (11) ausgebildet ist, die von der Innenoberfläche des Deckelelements (4) vorstehend ausgebildet sind und die den Umfangsabschnitt des Fensterelements (7) federnd halten, um die Öffnung von der Innenseite des Deckelelements (4) aus abzudecken.
  16. Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion nach Anspruch 13, worin ein Paar aus rechts und links ausgeschnittenen Öffnungen (4b) am inneren Umfangsabschnitt der Öffnung (6) im Deckelelement (4) ausgebildet sind.
  17. Fingerabdruck-Lesefensterkonstruktion nach Anspruch 13, worin das Deckelelement (4) wendbar an einer Fingerabdruck-Erkennungsvorrichtung anbringbar ist, die in einem Tastaturgehäuse (61) einer Informationsverarbeitungsvorrichtung untergebracht ist.
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