DE60119829T2 - Informationsaufzeichnungsmedium - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsaufzeichnungsmedium, das für ein optisches Aufzeichnungs/Wiedergabegerät verwendet wird, das Information liest, die auf dem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet ist, indem das Informationsaufzeichnungsmedium zu einer relativen Bewegung veranlaßt wird, und betrifft insbesondere ein Informationsaufzeichnungsmedium, das einen Nur-Lese-Bereich umfaßt, um das Lesen der Information zu ermöglichen, und einen Aufzeichnungs/Wiedergabebereich umfaßt, um das Aufzeichnen und Wiedergeben von Informationen zu ermöglichen.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Gegenwärtig werden unterschiedliche Typen von Informationsaufzeichnungsmedien wie in einer Plattengestalt, in einer Kartengestalt und in einer Bandgestalt als ein optisches Informationsaufzeichnungsmedium verwendet, von dem Information gelesen wird, indem das Informationsaufzeichnungsmedium veranlaßt wird, sich relativ zu bewegen. Solche Informationsaufzeichnungsmedien sind in zwei Typen unter Berücksichtigung des Aufzeichnungs- oder Wiedergabemechanismusses unterteilt: einer ist ein Nur-Lese-Typ und der andere ist ein Aufzeichnungs-Wiedergabe-Typ, das heißt einen aufzeichenbaren Typ und einen überschreibbaren Typ. Ein Informationsaufzeichnungsme dium vom Nur-Lese-Typ wird mit voraufgezeichneter Information ausgeliefert, wie etwa typischerweise eine Audio-CD, und wird von einem Nutzer wiedergegeben. Andererseits wird ein Informationsspeichermedium vom aufzeichenbaren oder überschreibbaren Typ ohne irgendwelche aufgezeichnete Information ausgeliefert, und ein Nutzer nimmt Information auf ihm auf und gibt sie, falls nötig, wieder.
  • Ein Problem tritt im Zusammenhang mit einem Trend zu den Multimedien hier auf, der die Möglichkeiten vergrößert, so daß das Urheberrecht durch Verwendung eines elektronischen Mittels verletzt wird. Um solch ein Problem zu verhindern, muß dementsprechend eine Idee wie das Einbetten eines speziellen Codes, der von einem Nutzer nicht überschrieben werden kann, selbst in einem Informationsaufzeichnungsmedium vom aufzeichenbaren oder überschreibbaren Typ, auf dem von einem Nutzer frei aufgezeichnet werden kann, umgesetzt werden.
  • Wie oben erwähnt, wurden verschiedene Arten von Informationsaufzeichnungsmedien, die mit zwei Bereichen versehen sind, die aus einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich bestehen, eingeführt. Beispielsweise gibt es ein Informationsspeichermedium, das mit einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich nur in einem vorbestimmten Winkel versehen ist. Außerdem wurde ein weiteres Informationsaufzeichnungsmedium, das einen Aufzeichnungs/Wiedergabebereich hat, der mit einem Nur-Lese-Bereich versehen ist, der in jeder Halbspur zugeordnet ist, eingeführt.
  • Außerdem wurde ein Informationsaufzeichnungsmedium, das sowohl mit einem Nur-Lese-Bereich als auch einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich versehen ist, die in voneinander unterschiedlichen Positionen zugeordnet sind, eingeführt. 2 ist eine Schnittansicht eines solchen Informationsaufzeichnungsmediums 301. In 2 umfaßt das Informationsaufzeichnungsmedium 301 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13 und eine Harzschicht 14. Ein mikroskopisches Muster ist auf einer Oberfläche des Substrats 10 bei einem Grenzbereich zwischen dem Substrat 10 und der Aufzeichnungsschicht 13 ausgebildet. Die mikroskopischen Muster, die einen Nur-Lese-Bereich und einen Aufzeichnungs/Wiedergabebereich darstellen, sind in Bereichen eingraviert, die dem Nur-Lesebeziehungsweise Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichen entsprechen. Tatsächlich sind mikroskopische Muster 11, die dem Nur-Lese-Bereich entsprechen, und die anderen mikroskopischen Muster 12, die dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich entsprechen, eingraviert. Diese mikroskopischen Muster 11 und 12 unterscheiden sich voneinander in der Tiefe. Eine Tiefe "d1" der mikroskopischen Muster 11 ist λ/4n, andererseits ist eine Tiefe "d2" der mikroskopischen Muster 12 λ/8n, wobei λ eine Wiedergabewellenlänge eines Laserstrahls ist und "n" ein Brechungsindex des Substrats 10 bei der Wiedergabewellenlänge λ ist. Das Spezifizieren der Tiefe der mikroskopischen Muster 11 mit λ/4n wird durch eine Phasentiefe veranlaßt, für welche ein Signalausgangswert von dem Nur-Lese-Bereich maximal wird. Außerdem wird das Spezifizieren der Tiefe der mikroskopischen Muster 12 mit λ/8n dadurch veranlaßt, daß ein Gegentaktsignal, das die Spurführung des Informationsaufzeichnungsmediums betrifft, ein maximaler Ausgabewert wird.
  • Wie oben erwähnt verringert das Zuordnen von zwei Bereichen in unterschiedlichen Positionen die Last eines Aufzeich nungs/Wiedergabegeräts aufgrund eines vereinfachten Entwurfs. Dementsprechend hat es viele Vorzüge.
  • Jedoch gibt es ein folgendes Problem des oben erwähnten Standes der Technik. Ein Fehler trat auf, wenn ein Informationsaufzeichnungsmedium, auf dem mikroskopische Muster, die in 2 gezeigt sind, ausgebildet sind, in unterschiedliche Aufzeichnungs/Wiedergabegeräte geladen wurde, die gegenwärtig auf dem Markt erhältlich sind, und betrieben wurde. Eine Art des Fehlers ist das Verlassen der Spurführung, während von dem Informationsaufzeichnungsmedium wiedergegeben wird, während kontinuierlich von einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich zu einem Nur-Lese-Bereich übergegangen wird. Außerdem ist ein Vorgang des Übergehens umgekehrt von dem Nur-Lese-Bereich zudem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich auch fehlerhaft. Gemäß unserer sorgfältigen Untersuchung des Problems wurde gefunden, daß ein Aufzeichnungs/Wiedergabegerät ein Gegentaktverfahren zur Spurführung verwendet, um Information in einer Rille aufzuzeichnen, und daß das Gegentaktverfahren nicht zu den Informationsaufzeichnungsmedium 301 paßt. Mit anderen Worten wird das Problem zuerst dadurch veranlaßt, daß das Ausbilden des Nur-Lese-Bereichs in der Tiefe von d = λ/4n dazu führt, daß ein Gegentaktsignalausgabewert 0 ist. Für den Fall, daß der Gegentaktsignalausgabewert 0 ist, kann eine Spur nicht erfaßt werden. Deshalb hört die Wiedergabe bei der Spur auf. Als ein zweites Problem ist außerdem eine Ausgabewertdifferenz zwischen einem Gegentaktsignalausgabewert des Nur-Lese-Bereichs und eines Gegentaktsignalausgabewerts des Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichs groß, so daß ein Servosystem des Aufzeichnungs/Wiedergabegeräts nicht richtig folgen kann. Dementsprechend ist es erforderlich, das Problem wie das Verlassen der Spurführung zu lösen, wenn auf einem Infor mationsaufzeichnungsmedium, das zwei Bereiche hat, tatsächlich aufgezeichnet wird und von ihm wiedergegeben wird.
  • EP-A-1 158 504 (Stand der Technik nach Artikel 54 (3) EPÜ) offenbart eine wiederbeschreibbare CD, die einen RAM-Bereich und einen ROM-Bereich aufweist, die auf einem Substrat ausgebildet sind, das eine Phasenänderungsaufzeichnungsschicht hat. Eine Rille, die eine Wobbelung hat, ist in dem RAM-Bereich ausgebildet, und ein kristalliner Teil der Phasenänderungsaufzeichnungsschicht ist als ein unaufgezeichneter Zustand/gelöschter Zustand ausgebildet, während ein amorphes Teil davon als aufgezeichneter Zustand ausgebildet ist, wobei die Bestrahlung mit Aufzeichnungslicht durchgeführt wird, so daß eine amorphe Marke in der Rille ausgebildet wird, um die Information aufzuzeichnen. In dem ROM-Bereich ist die Information in Form von einer Vor-Pit-Kette aufgezeichnet.
  • US-A-5 204 852, die den Oberbegriff des Anspruchs 1 wiedergibt, offenbart ein optisches plattenartiges Aufzeichnungsmedium, das auf einer Oberfläche ihres transparenten Substrats einen ROM-Bereich, wo mehrere Pits entsprechend eines vorbestimmten Informationssignals ausgebildet sind, und einen RAM-Bereich hat, wo mehrere Führungsrillen zur Spurführung ausgebildet sind und wo ein Informationssignal aufgezeichnet werden kann. Auf dem transparenten Substrat ist eine Aufzeichnungsschicht vorgesehen, die aus einem organischen Werkstoff besteht und so angeordnet ist, daß sie Licht absorbiert, und ihr Brechungsindex wird als Reaktion auf die Bestrahlung mit Laserlicht mit einer vorbestimmten Wellenlänge variiert. Auf der Aufzeichnungsschicht ist außerdem eine Reflexionsschicht ausgebildet, die aus einem Metall besteht, das Licht reflektiert, das darauf fällt.
  • EP-A-0 674 309 offenbart eine optische HD-Disk, die Datenspuren und Vorrillen hat, die für Rillensignale für ein Plattenlaufwerk sorgen, das einen zweigeteilten optischen Detektor zur Spursteuerung hat. Die optische Platte kann entweder eine magnetooptische (MO) Platte, eine ROM-Platte und teilweise eine ROM-Platte sein und kann für jeden Typ von Plattenlaufwerken für ausreichende Rillensignale zur Spursteuerung sowohl in einem magnetooptischen Bereich als auch in einem ROM-Bereich sorgen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Probleme des Stands der Technik ist es dementsprechend eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Informationsaufzeichnungsmedium zu schaffen, das die oben erwähnten Probleme lösen kann.
  • Um die obige Aufgabe zu lösen, schafft die vorliegende Erfindung gemäß einem Aspekt ein Informationsaufzeichnungsmedium wie es im Anspruch 1 definiert ist.
  • Andere Aufgaben und weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn sie in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen gelesen wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Ansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Plattengestalt gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Schnittansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums, das einem Stand der Technik und der vorliegenden Erfindung gemein ist.
  • 3 ist eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 4 ist eine Schnittansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine schematische Ansicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs eines Informationsaufzeichnungsmedium und eines Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 6 ist eine schematische Ansicht eines Randbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 7 ist eine schematische Ansicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 8 ist eine schematische Ansicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 9 ist eine Schnittansicht eines vierteiligen Fotodetektors, der zum Aufzeichnen und Wiedergeben eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums verwendet wird.
  • 10 ist ein Graph, der eine Beziehung zwischen einer Tiefe eines Nur-Lese-Bereichs eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums und eines Gegentaktsignalsausgabewerts zeigt.
  • 11 ist ein Graph, der eine Beziehung zwischen einer Tiefe eines Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums und eines Gegentaktsignalausgabewerts zeigt.
  • 12 ist eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums in einer Kartengestalt.
  • 13 ist eine schematische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums in einer Kartengestalt.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Mit Bezug auf die Zeichnungen werden Details, die allen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gemein sind, zuerst erklärt.
  • 1 ist eine schematische Ansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in einer Plattengestalt gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Schnittansicht des Informationsaufzeichnungsmediums, das in 1 gezeigt ist.
  • 3 ist eine weitere Schnittansicht des Informationsaufzeichnungsmediums, das in 1 gezeigt ist.
  • In 1 umfaßt ein Informationsaufzeichnungsmedium 1 in einer Plattengestalt einem Nur-Lese-Bereich 31 und einen Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32. Wie in 1 gezeigt sind der Nur-Lese-Bereich 31 und der Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 in einem innersten Umfangsbereich beziehungsweise einem äußeren Umfangsbereich des Informationsaufzeichnungsmediums 1 zugeordnet. Jedoch können die Zuordnungen umgekehrt angeordnet sein. Außerdem sind diese zwei Bereiche so ausgebildet, daß sie sich nicht überschneiden. Ein Spalt der zwischen den zwei Bereichen vorhanden ist, kann zulässig sein. Außerdem können mehrere Nur-Lese- und Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereiche 31 und 32 auch zulässig sein.
  • 2 zeigt einen grundlegenden Aufbau eines Informationsaufzeichnungsmediums 1 der vorliegenden Erfindung. Das Informationsaufzeichnungsmedium 1 der vorliegenden Erfindung ähnelt vom Aussehen eher dem aus dem Stand der Technik, so daß die gleiche Zeichnung verwendet wird, um die vorliegende Erfindung zu erklären. 3 zeigt auch einen grundlegenden Aufbau eines Informationsaufzeichnungsmediums 2 der vorliegenden Erfindung. Der Aufbau, der in 3 gezeigt ist, ist abgesehen von einer Leserichtung, das heißt einem optischen Pfad, der gleiche wie derjenige, der in 2 gezeigt ist. Ein optischer Pfad wird erklärt werden.
  • Wie in 2 und 3 gezeigt, umfaßt das Informationsaufzeichnungsmedium 1 oder 2 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13 und eine Harzschicht 14. Ein mikroskopisches Muster ist auf einer Oberfläche des Substrats 10 bei einer Grenze zwischen dem Substrat 10 und der Aufzeichnungsschicht 13 ausgebildet. Die mikroskopischen Muster 11 und 13 sind in Bereichen ausgebildet, die dem Nur-Lese-Bereich 31 beziehungsweise dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 entsprechen, ohne daß sie sich überschneiden.
  • Außerdem haben diese mikroskopischen Muster 11 und 12 eine Tiefe "d1" beziehungsweise "d2". Ein von zwei Fällen kann annehmbar sein, ob die Tiefe "d1" der mikroskopischen Muster 11 die gleiche ist, wie die Tiefe "d2" der mikroskopischen Muster 12 oder nicht. Jedoch muß eine Tiefe bestimmt sein, um eine Reihe von Gegentaktsignalausgabewerten erhalten zu können, die dargestellt werden.
  • Schichten, die aus dem Substrat 10, der Aufzeichnungsschicht 13 und der Harzschicht 14 bestehen, sind parallel zueinander ausgebildet. Die Harzschicht 14 haftet an der Aufzeichnungsschicht 13 an, wobei sie alle Bereiche kontinuierlich bedeckt, einschließlich zumindest des Nur-Lese-Bereichs 31 und des Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs 32.
  • Obwohl das Aufzeichnen und Wiedergeben durch einen Lichtstrahl auf der Aufzeichnungsschicht 13 durchgeführt wird, wird willkürlich bestimmt, daß ein Laserstrahl, der eine Wellenlänge von λ nm hat und durch eine Objektivlinse läuft, die eine numerische Apertur NA hat, von irgendeiner Seite des Informationsaufzeichnungsmediums 1 ausgesendet wird. Mit anderen Worten wird willkürlich bestimmt, ob der Laserstrahl von der Seite mit dem Substrat 10 oder der Seite mit der Harzschicht 14 ausgesendet wird. Außerdem hat ein Pfad zum Aussenden des Laserstrahls, das heißt ein optischer Pfad, einen bestimmten Brechungsindex "n" für die Wellenlänge λ. Eine effektive optische Länge wird durch den Brechungsindex "n" bestimmt. Das Substrat 10 wird als ein optischer Pfad in 2 veranschaulicht. Jedoch kann die Harzschicht 14 als ein optischer Pfad, wie in 3 gezeigt, verwendet werden. Der Brechungsindex "n" dieser optischen Pfade ist vorzugsweise zwischen 1,4 und 1,7 unter Berücksichtigung der Austauschbarkeit mit gegenwärtigen optischen Platten noch besser zwischen 1,45 und 1,65. Wenn die Doppelbrechung des optischen Pfads aufgrund der zwei Pfade außerdem so bestimmt ist, daß sie kleiner als 100 nm ist, kann die Abweichung des Wiederga beausgabewerts ausreichend unterdrückt werden, so daß es am meisten vorzuziehen ist.
  • Synthetische Harze mit hoher Festigkeit und unterschiedliche Keramiken können als ein Werkstoff des Substrats 10 verwendet werden. Gegenwärtige Werkstoffe sind solche Harze wie Polykarbonat, Polymethylmethakrylat, Polystyrol, Polykarbonat-Polystyrolkopolymer, Polyvinylchlorid, alizyklisches Polyolefin, Polymethylpentan, Polyazetat und unterschiedliche Kopolymere, die aus diesen Harzen zusammengesetzt sind, und solcher synthetischen Harz wie Blockpolymer und solche Keramiken wie Natriumaluminiumsilikatglas, Boronsilikatglas und Kieselglas.
  • Außerdem besteht die Aufzeichnungsschicht 13 zumindest aus einem Aufzeichnungswerkstoff, dessen Reflexionsvermögen größer als 10% bei der Wellenlänge λ ist. Gegenwärtig können die folgenden Werkstoffe als Aufzeichnungswerkstoff verwendet werden, um auf zeichenbares oder einmal beschreibbares Aufzeichnen zu ermöglichen: die Farbstoffe wie Zyaninfarbstoff, Phytalozyaninfarbstoff, Naphtalozyaninfarbstoff, Azofarbstoff und Naphtochinonfarbstoff. Außerdem kann ein sogenannter Phasenänderungsaufzeichnungswerkstoff und ein magnetooptisches Aufzeichnungswerkstoff als ein Aufzeichnungswerkstoff verwendet werden, um das Überschreiben zu ermöglichen. Typische Phasenänderungsaufzeichnungswerkstoffe sind die folgenden: Legierungen, die aus Werkstoffen bestehen, die aus Indium, Antimon, Tellur, Selen, Germanium, Gallium, Wismut, Platin, Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Schwefel und Aluminium ausgewählt sind, wobei eine Legierung einen Bestandteil wie ein Oxid, Nitrit und Karbid einschließt. Im Fall eines magnetooptischen Aufzeichnungswerkstoffs gibt es außerdem eine Legierung, die zumindest ein Übergangsmetall und ein seltenes Erdenelement enthält. Die Legierung besteht aus Werkstoffen, die aus Terbium, Kobalt, Eisen, Gadolinium, Neodym, Dysprosium, Wismut, Palladium, Samarium, Holmium, Praseodym, Mangan, Titan, Erbium, Ytterbium, Lutetium, Chrom, Zinn, Platin ausgewählt sind, wobei eine Legierung einen Bestandteil wie ein Oxid, Nitrid und Karbid einschließt. Dazu kann die Aufzeichnungsschicht 13 aus mehreren Schichten bestehen oder mit einer optischen Interferenzschicht wie SiN, SiC, SiO, ZnS, ZmS, SiO, AlO, GeN, MgF, ImO und ZrO und einer optischen Reflexionsschicht die Aluminium, Gold, Silber und Titan, mit dem Ziel die Leistung zu verbessern, laminiert sein. Um die HD-Aufzeichnung und -Wiedergabe durchzuführen, kann die Aufzeichnungsschicht 13 mit einer Maskenschicht mit Superauflösung oder einer kontrastverstärkenden Schicht laminiert sein, wie allgemein bekannt ist. Die Harzschicht 14 ist vorgesehen, um die Aufzeichnungsschicht 13 chemisch und physisch zu schützen, und kann aus warm aushärtbaren Harzen, durch ultraviolette Strahlung aushärtbaren Harzen, unter unterschiedlicher Strahlung einschließlich sichtbaren Lichts aushärtbaren Harzen, unter Elektronenstrahlung aushärtbaren Harzen, feuchtaushärtbaren Harzen und in vielen Flüssigkeitsgemischen aushärtbaren Harzen ausgewählt sein. Eine Oberfläche der Harzschicht 14 kann, falls nötig, gedruckt werden.
  • 5 ist eine schematische Ansicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums, das teilweise vergrößert ist. Es ist ein Spalt vorhanden, der einen Abstand "G" (auf den im Folgenden als Spalt "G" Bezug genommen wird) zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 hat, der durch einen Herstellungsprozeß des Informationsaufzeichnungsmediums 1 verursacht ist. Wie in 5 gezeigt, ist der Spalt "G" mit anderen Worten zwischen den mikroskopischen Mustern 11 des Nur-Lese-Bereichs 31 und den mikroskopischen Mustern 12 des Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs 32 vorhanden. Grundsätzlich kann ein Aufzeichnungs/Wiedergabegerät über den Spalt "G" springen, indem ein Abtaster oder dergleichen durch Steuerung angetrieben wird. Gemäß unserer Experimente kann die Sprungbewegung glatt durchgeführt werden, indem der Spalt "G" auf weniger als 25 μm eingestellt wird.
  • Wie in 5 gezeigt, sind die mikroskopischen Muster 11 des Nur-Lese-Bereichs 31 eine Gruppe Pits 21, die durch ein sogenanntes Schneidaufzeichnungsverfahren eingraviert ist. Eine Spur besteht aus zusammenhängenden Gruppen der Pits 21. Die mikroskopischen Muster, die für den Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 verwendet werden, sind in dem Nur-Lese-Bereich 31 nicht ausgebildet. Ein Spalt zwischen jeder Spur ist in einem Abstand P1 (auf den im Folgenden als Spurabstand P1 Bezug genommen wird). Das Pit 21 wird durch ein bekanntes Modulationsverfahren moduliert und als ein Pit mit unterschiedlichen Längen ausgebildet. Eine minimale Pitlänge, die eng mit der Qualität eines Wiedergabesignals verknüpft ist, ist als L1 definiert. Die Gruppe der Pits 21 kann mäandern oder wobbeln, indem eine sinusförmige Biegung auf das Pit 21 angewendet wird, wenn das Pit 21 durch Schneiden aufgezeichnet wird. Es ist annehmbar, daß das Wobbeln entweder durch das Verfahren mit der konstanten Lineargeschwindigkeit (CLV) oder mit der konstanten Winkelgeschwindigkeit (CAV) aufgezeichnet wird. Außerdem wird ein bestimmter Code, der von einem Nutzer nicht überschrieben werden kann, in dem Nur-Lese-Bereich 31 aufgezeichnet. Der bestimmte Code ist so ein Schlüssel oder Code wie ein Schlüssel zum Chiffrieren oder ein Schlüssel zum Dechiffrieren, ein Code, um das Aufzeichnen zu erlauben, ein Code, um das Aufzeichnen zu verweigern, und eine Plattenseriennummer, die zu jeder Platte gehört. Zusätzlich hierzu kann ein Einführungssignal auf die gleiche Weise wie für eine gegenwärtige Nur-Lese-Platte aufgezeichnet werden.
  • Die mikroskopischen Muster 12 in dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 bestehen aus einer Gruppe Rillen 22. Der Spalt zwischen jeder Rille 22 wird gewöhnlich ein Feld 23 genannt. Jede Rille 22 verläuft in einem Abstand P2 (auf den im Folgenden als Spurabstand P2 Bezug genommen wird). Die Rille 22 kann auch gewobbelt werden, indem eine sinusförmige Biegung auf die Rille 22 angewendet wird, wenn die Rille 22 durch Schneiden aufgezeichnet wird. Es ist auch annehmbar, daß das Wobbeln entweder durch das CLV- oder das CAV-Verfahren aufgezeichnet wird. Außerdem kann ein Adreßpit, der eine Adreßnummer spezifiziert, zwischen jeder Rille 22 zugeordnet sein, das heißt in dem Feld 23. Das Aufzeichnen einer Information durch einen Nutzer wird als nächstes erklärt.
  • 6 ist eine schematische Ansicht des gleichen Zwischenbereichs, der in 5 gezeigt ist, wobei eine Marke 24 gezeigt ist, die in die Rille 22 geschrieben ist.
  • 7 ist eine schematische Ansicht des gleichen Zwischenbereichs, der in 5 gezeigt ist, wobei die Marke 24 gezeigt ist, die in das Feld 23 geschrieben ist.
  • Das Aufzeichnen wird wie in 6 durchgeführt. Das heißt, die Marke 24 wird in der Rille 22 durch Fokussieren eines Laserstrahls zum Aufzeichnen auf der Rille 22 ausgebildet. Die Marke 24 wird durch ein bekanntes Modulationsverfahren moduliert und wird dann in unterschiedlichen Längen ausgebildet. Eine minimale Pitlänge, die eng mit der Qualität eines Wiedergabesignals zusammenhängt, wird als L2 definiert. Wie in 7 gezeigt kann die Marke 24 zwischen jeder Rille 22 geschrieben werden, das heißt in dem Feld 23. Außerdem kann die Marke 24 sowohl in die Rille 22 als auch das Feld 23 geschrieben werden, obwohl es nicht in irgendeiner Zeichnung gezeigt ist.
  • Das bekannte Modulationsverfahren, das für die Nur-Lese- und Aufzeichnungs/Wiedergabebereiche 31 und 32 verwendet wird, ist ein Signal dessen minimale Markenlänge als eine der Längen wie 2T, 3T, 4T und 5T spezifiziert ist. Im Fall eines Signalsystems, in dem eine minimale Pitlänge oder eine minimale Markenlänge als 2T spezifiziert ist, kann beispielsweise solch ein Signalsystem wie eine Acht-zu-Zwölf-Modulation (8/12), die aus Signalen von 2T bis 8T besteht, verwendet werden. Im Fall eines Signalsystems, in dem eine minimale Pitlänge oder eine minimale Markenlänge als 3T spezifiziert ist, können außerdem Signalsysteme wie eine Acht-zu-Vierzehn-Modulation (8/14), eine Acht-zu-Fünfzehn-Modulation (8/15) und eine Acht-zu-Siebzehn-Modulation (8/17), die aus Signalen von 3T bis 11T bestehen, und ein weiteres Signalsystem wie eine Acht-zu-Sechzehn-Modulation (8/16), die aus einem Signal von 3T bis 11T und 14T besteht, verwendet werden. In diesen Nur-Lese- und Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichen 31 und 32 kann jedes Signal in den entsprechenden Bereichen durch unterschiedliche Änderungsverfahren moduliert werden. Jedoch ist es wünschenswert, ein gleiches Änderungsverfahren unter Berücksichtigung der Eignung des Aufzeichnungs- Wiedergabegeräts zu verwenden. Es ist auch aus dem gleichen Grund wünschenswert, das P1 = P2 und L1 = L2 ist.
  • Um eine Übergangswiedergabe über den Nur-Lese-Bereich 31 und den Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 zu ermöglichen, werden die Tiefen d1 und d2 der entsprechenden Bereiche des erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums so angepaßt, daß sie es ermöglichen, ein vorbestimmtes Gegentaktsignal zu erhalten. Ein vorbestimmtes Gegentaktsignal genügt den folgenden Ungleichungen gleichzeitig, wobei definiert ist, daß ein Gegentaktsignalausgabewert des Nur-Lese-Bereichs T1 und ein Gegentaktsignalausgabewert des Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichs vor dem Aufzeichnen T2 ist. T1 ≥ 0,1 T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5
  • Um eine Übergangswiedergabe über Bereiche zu stabilisieren, sind die entsprechenden Gegentaktsignalausgabewerte vorzugsweise in einem Bereich, der gleichzeitig den folgenden Ungleichungen genügt: T1 ≥ 0,15 T2 ≥ 0,15 und 1,4 ≥ T1/T2 ≥ 0,6
  • Eine Reihe von Spurverfolgungssignalen des erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums wird durch einen Grenzwert erhalten, der durch Wiedergabe von dem Informationsaufzeichnungsmedium erhalten wird, das tatsächlich in einem Spieler mit Hilfe des Gegentaktverfahrens geladen ist. Ein Ergebnis des Experiments ist in Tabelle 1 gezeigt. Während der Untersuchung der Spurführungsfähigkeit in dem Nur-Lese-Bereich 31 mit Bezug auf T1 wird die Spurführung durch T1 kleiner als 0,08 vollständig ausgeschaltet.
  • [Tabelle 1]
    Figure 00170001
  • Außerdem zeigt Tabelle 2 ein Ergebnis der Untersuchung der Spurführungsfähigkeit in dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 31 mit Bezug auf T2. Die Spurführung wird durch T2 kleiner als 0,08 vollständig ausgeschaltet wie im Fall T1.
  • [Tabelle 2]
    Figure 00170002
  • Es wurde durch das obige Experiment entdeckt, daß ein Wert sowohl für T1 als T2 größer als 0,1 sein muß. Außerdem muß der Wert vorzugsweise größer als 0,15 sein unter Berücksichtigung eines Falls, daß das Informationsaufzeichnungsmedium 1 verstaubt oder verkratzt ist.
  • Eine Begrenzung einer kontinuierlichen Wiedergabefähigkeit über zwei Bereiche wird dadurch verursacht, daß es eine Grenze in einem dynamischen Bereich einer Servoschaltung eines Aufzeichnungsgeräts gibt. Mit anderen Worten ist es erforderlich, daß eine Differenz zwischen T1 und T2 kleiner ist. Mit Bezug auf das Informationsaufzeichnungsmedium 1, das den Ungleichungen T1 ≥ 0,1 und T2 ≥ 0,1 genügt, wird ein Grenzwert deshalb erhalten, indem eine Übergangswiedergabe über die zwei Bereiche für unterschiedliche Plattenabtastwerte von T1/T2 durchgeführt wird. Ein Ergebnis ist unten in Tabelle 3 gezeigt. Wie in Tabelle 3 gezeigt, ist die Übergangswiedergabe über die Bereiche für einen Fall, daß T1/T2 in einem Bereich von 0,5 bis 1,5 ist, eingeschaltet. Jedoch ist der Wert vorzugsweise innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 1,4 unter Berücksichtigung eines Falls, daß das Informationsaufzeichnungsmedium 1 verstaubt oder verkratzt ist.
  • [Tabelle 3]
    Figure 00180001
  • Ein Gegentaktsignalausgabewert ist wie folgt definiert: Ein Gegentaktsignal ist ein Signal, das erzeugt wird, indem die entsprechenden Ausgabewerte von einem vierteiligen Fotodetektor berechnet werden, der für ein Aufzeichnungs/Wiedergabegerät als Abtaster verwendet wird.
  • 9 ist eine Schnittansicht eines vierteiligen Fotodetektors 9, der zum Aufzeichnen auf und Wiedergeben von dem erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmedium 1 verwendet wird.
  • In 9 sind eine horizontale und eine vertikale Achse eine radiale Richtung beziehungsweise eine tangentiale Richtung (Spurrichtung) entsprechend den 5 bis 7. Die wiedergegebenen Ausgabewerte des vierteiligen Fotodetektors 9 sind Ia, Ib, Ic beziehungsweise Id. Eine Ausgabewertdifferenz zwischen einer inneren Umfangsseite und einer äußeren Umfangsseite, das heißt |(Ia + Ib) – (Ic + Id)| wird durch eine AC-Kopplung (Wechselstrom) gemessen und dann werden die Gesamtausgabewerte, das heißt |(Ia + Ib + Ic + Id)| durch eine DC-Kopplung gemessen (Gleichstrom). Ein Gegentaktsignal "T" ist ein Verhältnis dieser zwei Werte und wie folgt definiert: T = |(Ia + Ib) – (Ic + Id)|/|(Ia + Ib + Ic + Id)|.
  • Wie oben erwähnt spezifiziert in dem Informationsaufzeichnungsmedium 1, das zumindest die Nur-Lese- und Aufzeichnungs/Wiedergabebereiche 31 und 32 hat, um die Übergangswiedergabe über die zwei Bereiche zu ermöglichen, die vorliegende Erfindung einen Gegentaktsignalausgabewert in einem vorbestimmten Bereich.
  • [Erste Ausführungsform]
  • 1 ist eine schematische Ansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in einer Plattengestalt gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 4 ist eine Schnittansicht des Informationsaufzeichnungsmediums, das in 1 gezeigt ist, gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 umfaßt ein Informationsaufzeichnungsmedium 3 einen Nur-Lese-Bereich 31, der als eine Ringgestalt in einem inneren Umfangsbereich ausgebildet ist, und einen Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32, der als eine Ringgestalt in einem Bereich außerhalb des Nur-Lese-Bereichs 31 ausgebildet ist. Wie in 4 gezeigt weist das Informationsaufzeichnungsmedium 3 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13, eine Harzschicht 14 und ein Scheinsubstrat 15 auf. Die Harzschicht 14 haftet an der Aufzeichnungsschicht 13 an, wobei sie kontinuierlich die zwei Bereiche einschließlich des Nur-Lese-Bereichs 31 und des Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichs 32 bedeckt. Das Substrat 13 umfaßt Polykarbonat, dessen Brechungsindex "n" 1,58 bei einer Wellenlänge λ von 650 nm ist. Die Aufzeichnungsschicht 13 umfaßt einen Phasenänderungswerkstoff, der ein Reflexionsvermögen von mehr als 15% hat, wie eine Legierung von Antimon, Tellur und einem Metall, das einen Schmelzpunkt von weniger als 1100°C hat. Tatsächlich besteht die Legierung aus Silber, Indium, Antimon und Tellur (AgInSbTe) zum Beispiel. Die Legierung befindet sich zwischen einem Dielektrikum wie ZnSSiO und ist außerdem mit einem Reflexionsfilm aus einer Aluminiumlegierung laminiert, und sie sind dann als eine Aufzeichnungsschicht ausgebildet, die ein Reflexionsvermögen von 18 bis 30% hat. Die Harzschicht 14 umfaßt ein ultraviolett aushärtbares Harz und haftet an dem Scheinsubstrat 15 laminiert an.
  • 8 ist eine schematische Ansicht der mikroskopischen Muster 11 und 12, die auf dem Substrat 10 typischer Weise vor der Aufzeichnung der Information ausgebildet werden.
  • In 8 ist ein Spalt "G" zwischen den mikroskopischen Mustern 11 und 12, das heißt ein Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32, 25 μm. Die mikroskopischen Muster 11, die dem Nur-Lese-Bereich entsprechen, sind spiralförmig durch das CLV-Verfahren aufgezeichnet. Das ist eine Gruppe Pits 21, die sinusförmig wobbelt. Eine Breite des Wobbelns ist 0,09 bis 0,017 μm. Ein durchschnittlicher Spurabstand P1 des mikroskopischen Musters 11 ist 0,74 μm.
  • Mit Bezug auf ein Änderungsverfahren des Nur-Lese-Bereichs 31 wird das 8/16-Änderungsverfahren verwendet. Eine minimale Pitlänge des Pits 21 ist 0,4 μm.
  • Andererseits besteht der Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 aus einer sinusförmig gewobbelten Rille 22 und einem Adreßpit 25, das auf einem Feld 23 ausgebildet ist, das zwischen jeder Rille 22 vorgesehen ist, wobei es neben einer Rillenwand ist. Die Rille 22 und das Adreßpit 25 sind auch in einer Spirale ausgebildet. Eine Breite des Wobbelns ist 0,009 bis 0,017 μm. ein durchschnittlicher Spurabstand P2 der mikroskopischen Muster 12 ist 0,74 μm. Zusätzlich hierzu ist das Adreßpit 25 ein Pit, das mit einer Adresse aufgezeichnet ist, die während des Aufzeichnens nützlich ist, und ist über das Informationsaufzeichnungsmedium von einem innersten Umfangsbereich zu einem äußersten Umfangsbereich gemäß einer bestimmten Regel aufgezeichnet. Das Aufzeichnen wird durch Ausbilden einer Marke (nicht gezeigt) in der Rille 22 durchgeführt. Mit Bezug auf ein Aufzeichnungsmodulationsverfahren des Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs 32 wird das gleiche 8/16-Modulationsverfahren verwendet wie dasjenige des Nur-Lese-Bereichs 31. Eine minimale Pitlänge L1 (nicht gezeigt) einer aufgezeichneten Marke in der Rille 2 ist 0,4 μm mit der gleichen Länge wie die minimale Pitlänge L1.
  • Wenn so vom Informationsaufzeichnungsmedium unter Verwendung eines Abtasters, der eine Wellenlänge λ von 650 nm und eine numerische Apertur NA gleich 0,6 hat, wiedergegeben wird, um einen Bereich des Gegentaktsignalausgabewerts zu erreichen, der T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 ist, ist es effektiv, die Tiefen d1 und d2 der mikroskopischen Muster 11 und 12 in dem Nur-Lese-Bereich 31 beziehungsweise dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 zu optimieren.
  • 10 ist ein Graph, der eine Beziehung zwischen der Tiefe d1 des Nur-Lese-Bereichs 31 des Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentaktsignalausgabewert T1 gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt. Eine vertikale und eine horizontale Achse stellen einen Wert von (d1 × n) geteilt durch λ dar, das heißt (nd1/λ) beziehungsweise einen Gegentaktsignalausgabewert. T1 ist durch die Sinusfunktion des P1 definiert. Gemäß 10 ist (nd1/λ) als 0,03 bis 0,22 definiert, um so T1 ≥ 0,1 zu erfüllen. Außerdem nimmt ein Wiedergabejitter, wobei es sich um eine Fluktuation in Richtung der Zeitachse handelt, soweit ab, daß (nd1/λ) sich 0,25 annähert, so daß es geeignet ist, um für (nd1/λ) 0,12 bis 0,22 in einer Tiefe zu erhalten.
  • 11 ist ein Graph, der eine Beziehung zwischen der Tiefe d2 des Aufzeichnungs/Wiedergabebereichs 32 des Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentaktsignalausgabewerts T2 gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt. T2 ist durch die Sinusfunktion von P2 ebenso wie T1 definiert. Im Fall einer Rille ist ein Wert von T2 jedoch ungefähr zweimal einem Wert von T1. Gemäß 11 ist (nd2/λ) als 0,02 bis 0,23 spezifiziert, um T2 ≥ 0,1 zu erfüllen. Wenn auf dem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird und von ihm wiedergegeben wird, nimmt ein Jitter in Verbindung mit dem Reflexionsvermögen ab, das zunimmt, wenn (nd2/λ) sich 0 nähert, so daß es geeignet ist, damit (nd2/λ) zwischen 0,02 bis 0,12 in einer Tiefe liegt.
  • Ein Wiedergabejitter kann gemäß dem Anhang "F" der JIS-X-6241 (japanischer Industriestandard) außerdem erhalten werden. Gemäß dem Standard ist es erforderlich das ein Jitter nicht größer als 8% ist. Wenn ein Jitter 8% überschreitet, wird das Lesen eines Wiedergabesignals stark durch eine Störung wie eine Plattenneigung beeinflußt. Aufgrund des Aufzeichnens und Widergebens und aufgrund des Optimierens der Tiefen d1 und d2 sind die Bereiche von (nd1/λ) und (nd2/λ) praktisch wie folgt:
    (nd1/λ) ist in einem Bereich von 0,17 bis 0,22, wobei T1 zwischen 0,1 bis 0,22 ist, und
    (nd2/λ) ist in einem Bereich von 0,02 bis 0,10, wobei T2 zwischen 0,1 bis 0,42 ist.
  • Mit Bezugnahme auf die 10 und 11 können (nd1/λ) und (nd2/λ) aus den oben gezeigten Bereichen ausgewählt werden, so daß T1/T2 zwischen 0,5 und 1,5 ist. Es wird spezifiziert, daß (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,06 in dieser Ausführungsform ist. In diesem Fall ist T1 = 0,22 und T2 = 0,31, und dann wird T1/T2 = 0,7 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung wie T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 ausreichend erfüllt werden. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,9% beziehungsweise 6,2%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Außerdem wird durch die kontinuierliche Wiedergabe von zwei Bereichen bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe über die zwei Bereiche ohne irgendwelche Probleme springen kann.
  • [Zweite Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,18 und (nd2/λ) = 0,08. Außerdem ist der Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 als 20 μm spezifiziert. Aus diesen Parametern wird T1 = 0,19 und T2 = 0,37 erhalten, und dann T1/T2 = 0,5 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,1% beziehungsweise 6,5%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe über zwei Bereich ohne irgendwelche Probleme springen kann.
  • [Dritte Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,175 und (nd2/λ) = 0,067 ist. Außerdem ist dem Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 0,74 μm zugewiesen, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,20 und T2 = 0,33 erhalten und dann T1/T2 = 0,6 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung so erfüllt werden, daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,5% beziehungsweise 6,3%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von den zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • [Vierte Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,2 und (nd2/λ) = 0,04 gilt. Außerdem ist dem Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 0,74 μm zugeordnet, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,15 und T2 = 0,22 erhalten und T1/T2 = 0,66 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 6,8% beziehungsweise 5,8%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von den zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • [Fünfte Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,04 gilt. Außerdem ist dem Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 0,74 μm zugewiesen, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,22 und T2 = 0,22 erhalten und T1/T2 = 1,0 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,9% beziehungsweise 5,9%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von den zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • [Sechste Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,03 gilt. Außerdem ist dem Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 0,74 μm zugewiesen, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,22 und T2 = 0,167 erhalten und dann T1/T2 = 1,4 erhalten. Außer dem werden die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,9% beziehungsweise 5,5%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von den zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • [Siebte Ausführungsform]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,028 gilt. Dem Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 ist außerdem 0,74 μm zugewiesen, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,25 und T2 = 0,158 erhalten und dann T1/T2 = 1,5 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Außerdem ist der Wiedergabejitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 7,9% beziehungsweise 5,4%. Beide Jitterwerte erfüllen den Standard ausreichend. Durch kontinuierliche Wiedergabe von den zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • [Achte Anordnung]
  • Ein zusätzliches Beispiel eines Informationsaufzeichnungsmediums, auf dem unter Verwendung eines blauen Halbleiterlaserstrahls, der eine Wellenlänge λ = 4,5 nm hat, aufgezeichnet oder von dem wiedergegeben wird, wird als nächstes beispielhaft erklärt und ist nicht Teil der vorliegenden Erfindung. Ein Informationsaufzeichnungsmedium 2 hat eine Querschnittsanordnung, die in 3 gezeigt ist. Das Informationsaufzeichnungsmedium 2 weist ein Substrat 10, das aus einem Polykarbonat besteht, eine Aufzeichnungsschicht 13, die aus einem Phasenänderungswerkstoff, der ein Reflexionsvermögen von mehr als 10% hat, insbesondere einer Legierung besteht, die aus Antimon, Tellur und einen Metall zusammengesetzt ist, das einen Schmelzpunkt von weniger als 1100°C hat, und eine Harzschicht 14 auf. Außerdem weist die Aufzeichnungsschicht 13 tatsächlich eine Legierung auf, die beispielsweise aus Silber, Indium, Antimon und Tellur (AgInSbTe) besteht. Die Legierung liegt zwischen einem Dielektrikum wie ZnSSiO und ist außerdem mit einer Reflexionsschicht aus einer Aluminiumlegierung laminiert, und sie sind dann als eine Aufzeichnungsschicht ausgebildet, die ein Reflexionsvermögen von 10 bis 25% hat. Die Harzschicht 14 umfaßt Polykarbonat, das einen Brechungsindex "n" von 1,6 bei der Wellenlänge λ = 405 nm hat.
  • Mikroskopische Muster auf einer Oberfläche des Substrats 10 sind sowohl in den Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich spiralförmig durch das CAV-Verfahren aufgezeichnet, wobei sie sinusförmig gewobbelt sind. Weitere Parameter sind die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform der Erfindung abgesehen davon, daß ein durchschnittlicher Spurabstand wie P1 und P2 0,374 μm ist, wobei die entsprechende Breite des Wobbelns 0,06 bis 0,011 μm ist. Mit Bezug auf ein Änderungsverfahren wird das D8/15-Änderungsverfahren, das eine Änderung des 8/15-Modulationsverfahrens ist und in der japanischen Patentanmeldung 11-23316/ 1999 offenbart ist, verwendet. Eine minimale Pitlänge L1 und eine minimale Markenlänge L2 ist jeweils 0,2 μm.
  • Parameter in den Nur-Lese- und Aufzeichnungs/Wiedergabe-Bereichen 31 und 32 sind als (nd1/λ) = 0,18 beziehungsweise (nd2/λ) = 0,08 spezifiziert. Außerdem ist der Spalt "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 als 0,374 spezifiziert, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,19 und T2 = 0,38 erhalten und dann T1/T2 = 0,5 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Durch die kontinuierliche Wiedergabe von zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe über zwei Bereiche ohne irgendwelche Probleme springen kann.
  • [Neunte Anordnung – Achte Ausführungsform der Erfindung]
  • Parameter dieser Ausführungsform sind die gleichen wie diejenigen der siebten Ausführungsform abgesehen davon, daß (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,028 ist. Außerdem ist dem Spalt (G) zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 0,374 μm zugewiesen, was der gleiche Wert wie P1 und P2 ist. Aufgrund dieser Parameter wird T1 = 0,26 und T2 = 0,17 erhalten und dann T1/T2 = 1,5 erhalten. Dementsprechend können die Gegentaktbedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, so daß T1 ≥ 0,1, T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt. Durch kontinuierliche Wiedergabe von zwei Bereichen wird außerdem bestätigt, daß eine kontinuierliche Wiedergabe durchgeführt werden kann, ohne an einer Grenze zwischen zwei Bereichen anzuhalten.
  • Während die Erfindung oben mit Bezugnahme auf deren besondere Ausführungsformen beschrieben wurde, ist es offensichtlich, daß viele Abänderungen, Modifikationen und Variationen der Anordnung der Ausrüstung und Einrichtungen und Werkstoffe durchgeführt werden können, ohne das hier offenbarte Erfindungskonzept zu verlassen.
  • 12 ist eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums in einer Kartengestalt.
  • 13 ist eine schematische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums in einer Kartengestalt.
  • Jedes Bestandteil in irgendeiner Ausführungsform, das in den Zeichnung gezeigt ist, kann durch ein anderes Bestandteil, das in der Beschreibung beschrieben ist, ausgetauscht oder ersetzt werden. In der ersten und zweiten Ausführungsform dient als Beispiel das Informationsaufzeichnungsmedium in Plattengestalt. Wie in 12 gezeigt kann jedoch ein Informationsaufzeichnungsmedium 101 in einer Kartengestalt, das mit einem Nur-Lese-Bereich 131 in einem Streifen und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 132 in einem Streifen versehen ist, verwendet werden. Wie in 13 gezeigt, kann außerdem ein Informationsaufzeichnungsmedium 201 in einer Kartengestalt, das mit einem Nur-Lese-Bereich 231 in einer Ringgestalt und einem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 232 in einer Ringgestalt versehen ist, auch verwendet werden.
  • In der ersten und zweiten Ausführungsform wird außerdem ein Phasenänderungsaufzeichnungswerkstoff für die Aufzeichnungs schicht 13 verwendet. Der Werkstoff ist jedoch nicht auf einem Phasenänderungsaufzeichnungswerkstoff beschränkt. Ein magnetooptischer Aufzeichnungswerkstoff und ein Aufzeichnungswerkstoff vom aufzeichenbaren Typ wie ein Farbstoff kann auch verwendet werden.
  • Mit Bezug auf eine numerische Apertur NA einer Linse kann übrigens irgendeine NA wie etwa 0,4, 0,45, 0,55, 0,65, 0,7, 0,75, 0,8, 0,85 und 0,9, die nicht 0,60 ist, anwendbar sein. Zusätzlich dazu kann eine Linse, die eine NA mit mehr als 1,0 hat, wie es für eine solide Immersionslinse verkörpert wird, auch anwendbar sein.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie sie oben veranschaulicht wird, kann das Informationsaufzeichnungsmedium, das zumindest den Nur-Lese-Bereich 31 und den Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 umfaßt, eine Übergangswiedergabe über zwei Bereiche durchführen, indem Gegentaktsignalausgabewerte von dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich 32 in einem vorbestimmten Bereich spezifiziert werden.

Claims (2)

  1. Informationsaufzeichnungsmedium (1) mit einem Substrat (10), einer Aufzeichnungsschicht (13) und einer Harzschicht (14), wobei in dem Substrat eine Gruppe aus Pits (21), die einem Nur-Lese-Bereich (31) entsprechen, und eine Gruppe aus Rillen (22) ausgebildet sind, die einem Aufzeichnungs/Widergabebereich (32) entsprechen, ohne sich zu überschneiden, und wobei ein Reflexionsvermögen der Aufzeichnungsschicht (13) größer als 10% ist, wobei das Informationsaufzeichnungsmedium ist dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefen der Pits und Rillen derart sind, daß, wenn Information aufgezeichnet wird oder von dem Aufzeichnungsmedium unter Verwendung eines Laserstrahls wiedergegeben wird, der eine Wellenlänge von 650 nm hat, ein Gegentaktsignalausgabewert T1, der von dem Nur-Lese-Bereich (31) wiedergegeben wird, und ein weiterer Gegentaktsignalausgabewert T2, der von dem Aufzeichnungs/Wiedergabebereich (32) wiedergegeben wird, jeweils größer als 0,1 sind und außerdem die Beziehung 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllen, wobei das Gegentaktsignal gemessen wird, indem eine Ausgabewertdifferenz zwischen einer inneren Umfangsseite und einer äußeren Umfangsseite eines Fotodetektors (9), der in einem optischen Abtaster zum Aufzeichnen/Wiedergeben von/auf dem Informationsaufzeichnungsmedium vorgesehen ist, durch die Gesamtausgabewerte von dem Fotodetektor geteilt wird.
  2. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1, wobei die Aufzeichnungsschicht (13) einen Phasenänderungswerkstoff umfaßt, so daß ein Reflexionsvermögen der Aufzeichnungsschicht größer als 15% ist.
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