DE60119903T2 - Visuelle identifikationsvorrichtung für kabel oder röhren - Google Patents

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    • G02B6/46Processes or apparatus adapted for installing or repairing optical fibres or optical cables
    • G02B6/56Processes for repairing optical cables
    • G02B6/562Processes for repairing optical cables locatable, e.g. using magnetic means

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die zur visuellen Identifizierung von Verkabelungen oder Leitungen bestimmt ist. Im Spezielleren hat diese Erfindung eine Vorrichtung zum Gegenstand, die darauf abzielt, das Auffinden der Enden von Litzen, Drähten oder Kabeln zu erleichtern, die auf den Gebieten der Elektrik, der Elektronik, des Fernsprechwesens, des Datenwesens, der Automatisierung, usw. eingesetzt werden, oder aber auch das Auffinden der Enden von starren oder flexiblen Leitungen zu erleichtern, die von flüssigen oder gasförmigen Medien durchströmt werden und Teil von hydraulischen oder pneumatischen Anlagen oder dergleichen sind.
  • Auf verschiedenen technischen Gebieten, die Netze von relativ zahlreichen Drähten, Kabeln oder Leitungen verwenden, stellt sich das praktische Problem, ausgehend von der Kenntnis der Position eines Endes eines Drahtes, Kabels oder einer Leitung, die Position des anderen Endes eben dieses Drahtes, dieses Kabels oder dieser Leitung ausmachen zu können, und zwar auf eine genaue und sichere Weise. Dies ist insbesondere der Fall bei Daten-Steckverbindungsleitungen, auch „Patch-Kabel" genannt, die in einem Schrank oder Kasten untergebracht sind, bei telefonischen Rangiersystemen, oder bei Drähten und Kabeln zur elektrischen Verkabelung, ob es sich nun um Drähte handelt, die Signale oder Daten übertragen oder um Stromkabel, usw.
  • Im Spezielleren werden im Falle von „Rangierverteilerschränken" für Datenverbindungen die Steckverbindungsleitungen in großer Anzahl zwischen den aktiven Hardwarebauteilen und den Anschlussleisten eingezogen, und es ist sehr schwierig, einer Leitung ausgehend von einem ihrer Enden über ihre gesamte Länge zu folgen, um ihr anderes Ende zu finden und somit die Verbindung zwischen einer Abgriffstelle mit einer bestimmten Nummer der Verteilungsverkabelung und einer Anschlussnummer eines aktiven Bauteils herzustellen.
  • Die momentanen Möglichkeiten zur Ortsbestimmung der genauen Verhältnisse eines Kabels oder einer Leitung sind folgende:
    • – Die einfachste und direkteste Vorgehensweise ist das „sinnliche" Nachverfolgen durch Inaugenscheinnahme und Berührung. Dieses erste Verfahren ist jedoch wenig praktisch und im Falle von zahlreichen und auch noch ineinander verschlungener Leitungen eine Fehlerquelle.
    • – Ein weiteres Verfahren besteht darin, eine Markierung der Kabel oder Leitungen an ihren Enden durch Beschriftung durchzuführen. Somit lässt sich theoretisch jedes Kabel- oder Leitungsende identifizieren, es besteht jedoch die offensichtliche Schwierigkeit, das Ende einer (unter einer Vielzahl von Leitungen) verlegten Leitung schnell ausfindig zu machen.
    • – Es ist auch möglich, die Kabel oder Leitungen durch unterschiedliche äußere Farbgebungen voneinander zu unterscheiden, dieses Verfahren bietet jedoch keine ausreichenden Möglichkeiten, da sich die Höchstanzahl an verfügbaren Farben nur in der Größenordnung von einem Dutzend bewegt.
    • – Ein weiteres Verfahren kann darin bestehen, die Kabel oder Leitungen abzuklemmen bzw. auszustecken, um sie je nach den Folgen der Unterbrechung zu identifizieren, dies bewirkt jedoch den vorübergehenden Stillstand des Funktionsablaufs des mit dem abgeklemmten Kabel oder der ausgesteckten Leitung verbundenen Systems, einen Stillstand, der in zahlreichen Fällen nicht hinnehmbar ist.
    • – Eine technische Lösung besteht in einer speziellen Software und einer speziellen Datenbank. Diese Lösung ist jedoch schwer zu verwalten, bei den Aktualisierungen eine Fehlerquelle und sehr kostspielig.
    • – Es ist auch möglich, ein automatisches Erfassungssystem einzusetzen, diese letztgenannte Lösung, die das Einbringen eines elektrischen Leiters in jedes Kabel oder jede Leitung mit sich bringt, ist jedoch beim Einspeisen eines elektrischen Signals in den zusätzlichen Leiter eine Quelle für elektromagnetische Störungen.
  • Das Dokument US 5666453 A beschreibt Leitungen oder Kabel mit Lichtleitfasern, die mit einem System zum Ausfindigmachen der Enden mittels Leuchtdioden ausgestattet sind, die durch elektrische Leiter gespeist werden, die in die Leitungen oder Kabel eingebaut sind. Diese Lösung erfordert somit den Einbau elektrischer Schaltkreise und spezieller Bauteile wie Leuchtdioden in alle zu kennzeichnenden Leitungen oder Kabel. Somit ist eine solche Lösung angesichts der großen Anzahl an Kabeln oder Leitungen, die damit ausgestattet werden müssen, besonders teuer. Außerdem können die elektrischen Leiter dieses Systems elektromagnetische Störungen erzeugen.
  • Das Dokument US 5625735 A bzw. sein Äquivalent FR 2725796 A beschreibt eine optische Lösung, die auf Leitungen mit Lichtleitfasern angewendet wird, um die Ausrichtung der Polarisierungsebene des Endes der Lichtleitfaser im Hinblick auf ihren richtigen Anschluss zu bestimmen. Dieses Dokument richtet sich somit nicht auf die Ortsbestimmung oder Erkennung von Kabel- oder Leitungsenden, weshalb es mit den Zielen der vorliegenden Erfindung nichts zu tun hat.
  • Das Dokument WO 94/19702 A1 beschreibt als Variante (Seite 12, Zeilen 9 bis 15) eine visuelle Identifizierungsvorrichtung für Kabel, mit einer Lichtleitfaser, die in das Kabel eingeführt ist und mindestens ein Ende hat, das um sich selbst umgebogen ist.
  • Dieses Ende wird für die Wiedergabe des Lichts verwendet, das in die Lichtleitfaser eingestrahlt und von dieser übertragen wird. Im Spezielleren erfolgt die Wiedergabe des Lichts hier durch Aufleuchten der durch die Lichtleitfaser gebildeten Krümmung. Das Dokument präzisiert nicht, ob die Lichtleitfaser auch an ihrem anderen Ende umgebogen ist.
  • Schließlich lehrt das Dokument US 5463706 A noch, dass das Einstrahlen von Licht seitlich im Bereich einer an einer Lichtleitfaser gebildeten Krümmung erfolgen kann. Diese Krümmung befindet sich von den Enden der Lichtleitfaser entfernt, und das Ergebnis ist das Aufleuchten der Lichtleitfaser über ihre gesamte Länge.
  • Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, die Nachteile aller vorstehend in Erinnerung gerufenen Verfahren oder momentanen Mittel zu beheben, indem eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die eine sichere Identifizierung von Enden von Litzen, Drähten, Kabeln, Leitungen und dergleichen ermöglicht, wie auch immer ihre Anzahl und Anordnung sein mag, ohne Unterbrechung der durch diese Litzen, Drähte, Kabel oder Leitungen hergestellten Verbindung, also ohne Funktionsstillstand der angeschlossenen Systeme und ohne elektromagnetische Störungen oder dergleichen, und dies auf eine besonders einfache und wirtschaftliche Weise.
  • Dazu hat die Erfindung eine Vorrichtung zum Gegenstand, die Folgendes umfasst:
    • (a) eine Vielzahl von Litzen, Drähten, Kabeln oder Leitungen,
    • (b) Steckverbinder, die an den beiden Enden dieser Litzen, Drähte, Kabel oder Leitungen vorgesehen sind, und
    • (c) mindestens eine Lichtleitfaser auf oder in jeder bzw. jedem dieser Litzen, Drähte, Kabel oder Leitungen, die sich von einem Ende dieser Litze, dieses Drahtes, dieses Kabels oder dieser Leitung erstreckt, wobei ein erstes Ende der Lichtleitfaser am entsprechenden Ende der Litze, des Drahtes, des Kabels oder der Leitung in der Weise zugänglich ist, dass es durch ein Mittel zum Einstrahlen von Licht erhellt werden kann, und wobei das zweite Ende dieser Lichtleitfaser am anderen Ende derselben Litze, desselben Drahtes, desselben Kabels oder derselben Leitung in der Weise zugänglich ist, dass das am ersten Ende eingestrahlte Licht aufgefangen bzw. wiedergegeben werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Enden jeder Lichtleitfaser umgebogen ist und ein Winkelstück bzw. eine Krümmung bildet, das bzw. die in die Steckverbinder eingefügt bzw. in den Steckverbindern versenkt ist.
  • Somit beruht die Erfindung auf dem Einbau von optischen Mitteln, die es durch Lichtabgabe an einem Ende der betreffenden Litze, des betreffenden Drahtes, des betreffenden Kabels oder der betreffenden Leitung ermöglichen, das andere Ende eben dieser Litze, dieses Drahtes, dieses Kabels oder dieser Leitung durch Erscheinen eines leicht erkennbaren Lichtsignals an diesem anderen Ende zu identifizieren.
  • Eine solche Identifizierungsvorrichtung besitzt zahlreiche Vorteile:
    • – In erster Linie ermöglicht sie ohne Fehlerrisiko eine sichere Identifizierung, die sofort ausgewertet werden kann, wie auch immer die Länge und der Verlauf der Leitung oder dergleichen sein mag, deren Ende gesucht wird, und wie auch immer die Gesamtanzahl der Leitungen oder dergleichen sein mag.
    • – Das Auffinden des Endes der Leitung oder dergleichen erfolgt ohne deren Abklemmen bzw. Ausstecken, also ohne Unterbrechung der Elektro- oder Fluidverbindung, und während des (ebenfalls nicht unterbrochenen) Funktionsablaufs des angeschlossenen Systems.
    • – Die Verwendung rein optischer Signale vermeidet jegliche elektromagnetische Störungen.
    • – Die Leitungen oder dergleichen, die mit Lichtleitfasern ausgestattet sind, können universell ausgelegt sein, d.h., es ist nicht mehr nötig, sie durch besondere Farben oder maßgeschneidert ausgelegte Beschriftungen unterschiedlich zu kennzeichnen, was das vorgeschlagene System besonders einfach und wirtschaftlich macht.
    • – Das vorgeschlagene System braucht an den Leitungen weder zusätzliche elektrische Leiter, noch aktive Bauteile wie Leuchtdioden, was zu seiner Einfachheit und seinen geringen Kosten beiträgt.
    • – Eine zusätzliche Einfachheit des Aufbaus und der Verwendung ergibt sich dadurch, dass die Vorrichtung vollkommen „reversibel" ist, da die beiden Enden der Leitungen oder dergleichen und ihrer Lichtleitfasern einander identisch angepasst sind und das Licht ohne Unterschied in das eine oder das andere dieser beiden Enden eingestrahlt werden kann.
    • – Die vorgeschlagene Vorrichtung erfordert keine Modifizierung oder Anpassung der Systeme, an die die Leitungen oder dergleichen angeschlossen werden können. Diese Vorrichtung ist somit unabhängig von den Entwicklern solcher Systeme.
    • – Schließlich braucht die erfindungsgegenständliche Vorrichtung in ihrem Grundaufbau keinerlei komplexes und kostspieliges elektronisches System, wobei sie aber gleichzeitig (wenn das gewünscht wird) mit dem Einsatz optoelektronischer Einrichtungen kompatibel ist, die dazu ausgelegt sind, das durch die Lichtleitfaser/n übertragene Lichtsignal empfangen und auswerten zu können.
  • Nach einem Merkmal der Erfindung besitzt die oder jede Lichtleitfaser, die in die Litze, den Draht, das Kabel oder die Leitung eingebracht ist, umgebogene Enden. Die beiden Enden jeder Lichtleitfaser sind somit angemessen ausgerichtet, zum Einen, um das Einstrahlen von Licht an einem Ende der Leitung oder dergleichen bequem durchführen zu können, und zum Anderen, um ein gut sichtbares Lichtsignal am anderen Ende derselben Leitung oder dergleichen abzustrahlen, wenn deren beide Enden angeschlossen sind.
  • Darüber hinaus sind erfindungsgemäß die umgebogenen Enden der oder jeder Lichtleitfaser in den Steckverbindern versenkt, die an den beiden Enden der betreffenden Litze, des betreffenden Drahts, des betreffenden Kabels oder der betreffenden Leitung vorgesehen sind. Auf diese Weise können die Enden der Lichtleitfasern im Falle von Daten-Verteilungsleitungen in standardisierten Steckverbindern beispielsweise der Art „RJ 45" versenkt werden, die für gewöhnlich an den Enden solcher Leitungen angebracht sind.
  • Vorteilhafter Weise werden zwei Lichtleitfasern parallel in der betreffenden/im betreffenden oder an der betreffenden/am betreffenden Litze, Draht, Kabel oder Leitung vorgesehen, wobei die jeweiligen Enden dieser beiden Lichtleitfasern in diametral entgegengesetzten Richtungen umgebogen sind. Dies ermöglicht in allen Fällen eine einfache Zugänglichkeit zum Ende mindestens einer der Lichtleitfasern sowohl zum Einstrahlen von Licht als auch zur Sichtbarkeit des abgegebenen Lichtsignals, wie auch immer die Ausrichtung des entsprechenden Endes der Leitung oder dergleichen sein mag.
  • Das Mittel zum Einstrahlen von Licht, das am Ende einer Lichtleitfaser angeordnet ist, lässt sich insbesondere in Form eines beweglichen bzw. ortsveränderlichen Zusatzgeräts ausführen, das aus einem Körper oder einem Gehäuse besteht, das eine Stromquelle aufnimmt, die durch ein längliches, vorzugsweise biegsames Element verlängert ist, an dessen Ende eine Glühlampe oder eine andere Lichtquelle sitzt. Vorteilhafter Weise trägt dieses Ende außerdem noch ein hohles, im Inneren reflektierendes Endelement in allgemein konischer Form, das vorgesehen ist, um ein Ende einer Litze, eines Drahtes, einer Kabels oder einer Leitung zu überdecken bzw. darauf aufgesetzt zu werden, in welches das Licht eingestrahlt werden soll. Das Zusatzgerät kann somit an das Ende der Leitung oder dergleichen angepasst werden, indem es auf dieses Ende aufgesetzt wird und dort die von der elektrischen Glühlampe abgegebenen Lichtstrahlen bündelt, um das Licht auf das Ende der Lichtleitfaser zu konzentrieren, die sich an diesem Ende der Leitung befindet, ohne die Enden der Nachbarleitungen und ihrer Lichtleitfasern zu bestrahlen.
  • Denkbar ist auch, gleichzeitig zwei oder mehr Lichteinstrahleinrichtungen mit identischer Konzeption zu verwenden, die aber Licht mit unterschiedlichen Farben abgeben, um gleichzeitig und ohne Verwechslungsgefahr die Enden zweier oder mehrerer Leitungen auszumachen.
  • Vorteilhafter Weise besitzt das ortsveränderliche Zusatzgerät zur Lichteinstrahlung eine Einhängeinrichtung oder Befestigungseinrichtung wie eine Klemme, mit der sie an einer Leitung oder an einem anderen feststehenden Teil festgemacht werden kann, was die Hände der Bedienperson bei einem Eingriff frei macht.
  • Die Erfindung wird mittels der folgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügte Schemazeichnung verständlicher, die beispielhaft einige Ausführungsformen dieser Vorrichtung zur visuellen Identifizierung von Verkabelungen oder Leitungen darstellt:
  • 1 stellt stark schematisch einen „Rangierverteiler" für Datenverbindungen dar, in dem die erfindungsgegenständliche Vorrichtung Verwendung findet;
  • 2 stellt eine Daten-Steckverbindungsleitung dar, die erfindungsgemäß mit einer Lichtleitfaser ausgestattet ist;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht eines Endbereichs dieser Leitung mit Angabe einer Lichteinstrahleinrichtung im Verlaufe des Gebrauchs;
  • 4 ist ein Längsansicht im Teilschnitt entlang der Linie IV-IV von 3;
  • 5 stellt eine Leitungsvariante dar, die erfindungsgemäß mit zwei Lichtleitfasern ausgestattet ist.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Erfindung wird nachstehend im Rahmen ihrer besonderen Anwendung zum Auffinden der Enden von Daten-Steckverbindungsleitungen in einem Rangierverteilerschrank beschrieben.
  • 1 stellt stark schematisch einen solchen Daten-Rangierverteilerschrank dar, der insgesamt mit der Bezugszahl 2 bezeichnet ist. Dieser Verteilerschrank 2 enthält aktive oder eine Verteilerrolle spielende Hardwarebauteile 3, 4, 5, die untereinander durch für gewöhnlich in hoher Anzahl vorhandene Steckverbindungsleitungen 6 verbunden sind. Auf bekannte Weise besitzt jede Steckverbindungsleitung 6 an ihren beiden Enden jeweilige Steckverbinder 7 und 8, wie etwa standardisierte Steckverbinder von der Art „RJ 45", die den Anschluss der Hardwarebauteile 3, 4, 5 ermöglichen – siehe auch 2.
  • Erfindungsgemäß, und wie in den 2 bis 4 gezeigt ist, umfasst jede Steckverbindungsleitung 6 außer dem oder den herkömmlichen elektrischen Leiter/n, der bzw. die sich von einem Steckverbinder 7 zum anderen 8 erstrecken, mindestens eine Lichtleitfaser 10, die sich auch über die ganze Länge dieser Leitung 6 von einem Ende zum anderen von dieser erstreckt.
  • Die Lichtleitfaser 10, die im Außenmantel der Leitung 6 untergebracht ist, besitzt ein umgebogen geformtes erstes Ende 11, das teilweise im ersten Endsteckverbinder 7 der Leitung 6 versenkt ist. Entsprechend besitzt die Lichtleitfaser 10 ein umgebogen geformtes zweites Ende 12, das teilweise im zweiten Endsteckverbinder 8 der Leitung 6 versenkt ist.
  • Somit geht mit einer Lichteinstrahlung entlang des Pfeils F im Hinblick auf das erste umgebogene Ende 11 der Lichtleitfaser 10 am Ende der mit dem ersten Steckverbinder 7 ausgestatteten Leitung 6 eine Lichtabstrahlung D durch das zweite umgebogene Ende 12 der Lichtleitfaser 10 einher. Das zweite Ende 12 der Lichtleitfaser 10 wird nun einfach über ein gegebenenfalls farbiges Lichtsignal ausfindig gemacht, und zwar ohne Fehlerrisiko und ohne die Leitung 6 abklemmen zu müssen, auch wenn diese von zahlreichen anderen ähnlichen Leitungen umgeben ist.
  • Um die Lichteinstrahlung an einem Ende der Leitung 6 durchzuführen, wird hier auf ein insgesamt durch die Bezugszahl 13 bezeichnetes ortsveränderliches Zusatzgerät zurückgegriffen, das in 1 angedeutet und im Detail in den 3 und 4 dargestellt ist. Das Zusatzgerät 13 zur Lichteinstrahlung umfasst einen Körper oder ein Gehäuse 14, der bzw. das eine Stromquelle aufnimmt, die beispielsweise aus einer oder mehreren Batterie/n 15 besteht. Der Körper 14 ist durch ein längliches, biegsames Element 16 verlängert, an dessen freiem Ende eine kleine elektrische Glühlampe 17 sitzt, die von der/den Batterie/n 15 gespeist wird. An seinem freien Ende trägt das längliche biegsame Element 16 noch ein hohles, der Länge nach geschlitztes Endelement 18 in konischer Form, das um das Ende der Leitung 6 am Steckverbinder 7 anliegend angebracht und/oder auf den Steckverbinder 7 aufgesteckt werden kann. Das konische Endelement 18 besitzt eine reflektierende Innenfläche.
  • Auf diese Weise kann das Zusatzgerät 13 an das erste Ende der ausgewählten Leitung angepasst werden, und dann wird, nachdem die elektrische Glühbirne 17 eingeschaltet wurde, ein Lichtstrahl abgegeben, der auf das Ende 11 der Lichtleitfaser 10 gebündelt ist, die zu der einzelnen ausgewählten Leitung 6 gehört.
  • Der Körper oder das Gehäuse 14 des Zusatzgeräts 13 zur Lichteinstrahlung umfasst vorteilhafter Weise auch noch eine Klemme 19 oder eine andere Einhäng- oder Befestigungseinrichtung, wie in 1 angedeutet ist, die seinen vorübergehenden Halt an der Leitung 6 oder einem Teil des Rangierverteilerschranks 2 ermöglicht.
  • 5 stellt eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, bei der zwei Lichtleitfasern 10a und 10b parallel in ein- und derselben Steckverbindungsleitung 6 angeordnet sind. An einem Ende der Leitung 6, das mit einem ersten Steckverbinder 7 versehen ist, sind die jeweiligen Enden 11a und 11b der beiden Lichtleitfasern 10a und 10b in diametral entgegengesetzte Richtungen umgebogen. Genauso sind am anderen Ende der mit einem zweiten Steckverbinder 8 versehenen Leitung 6 die jeweiligen Enden 12a und 12b der beiden Lichtleitfasern 10a und 10b in diametral entgegengesetzte Richtungen umgebogen. Auf diese Weise verfügt man problemlos, wie auch immer die Ausrichtung der Steckverbinder 7 und 8 sein mag, jeweils an den beiden Enden der Leitung 6 über mindestens ein Lichtleitfaserende 11a oder 11b, das zur Lichteinstrahlung zugänglich ist, und über mindestens ein sichtbares Lichtleitfaserende 12a oder 12b, das ein Lichtsignal abgeben kann, das richtig wahrgenommen wird.
  • Man würde den Rahmen der wie in den beigefügten Ansprüchen definierten Erfindung nicht verlassen:
    • – wenn mehr oder weniger zahlreiche Lichtleitfasern in das Innere der Leitungen ein- oder an ihrem Umfang aufgebracht würden;
    • – wenn andere Einrichtungen zur Lichteinstrahlung in die Lichtleitfasern verwendet würden;
    • – wenn die Vorrichtung auf Leitungen, Drähte, Kabel und dergleichen aller Arten oder aber auch auf Leitungen für flüssige oder gasförmige Medien angewendet würde;
    • – wenn diese Leitungen mit elektrischen Steckverbindern oder Steckanschlüssen für flüssige oder gasförmige Medien jeder Axt ausgeführt wären.

Claims (7)

  1. Vorrichtung umfassend: a) eine Vielzahl von Litzen, Drähten, Kabeln oder Leitungen (6), b) Steckverbinder (7, 8), die an den beiden Enden dieser Litzen, Drähte, Kabel oder Leitungen (6) vorgesehen sind, und c) mindestens eine Lichtleitfaser (10) auf oder in jeder dieser Litzen, Drähte, Kabel oder Leitungen (6), die sich von einem Ende (7) zum anderen Ende dieser Litze, dieses Drahtes, dieses Kabels oder dieser Leitung (6) erstreckt, wobei ein erstes Ende (11) dieser Lichtleitfaser (10) am entsprechenden Ende (7) der Litze, des Drahtes, des Kabels oder der Leitung (6) in der Weise zugänglich ist, dass es durch ein Mittel (13) zum Einstrahlen von Licht erhellt werden kann, und wobei das zweite Ende (12) dieser Lichtleitfaser (10) am anderen Ende (8) derselben Litze, desselben Drahtes, desselben Kabels oder derselben Leitung (6) in der Weise zugänglich ist, dass das am ersten Ende (7) eingestrahlte Licht aufgefangen werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Enden (11, 12) jeder Lichtleitfaser (10) umgebogen ist und ein Winkelstück bildet, das in die Steckverbinder (7, 8) eingefügt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, die zwei Lichtleitfasern (10a, 10b) aufweist, die parallel in oder auf der Litze, dem Draht, dem Kabel oder der Leitung (6) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Enden (11a, 11b; 12a, 12b) dieser zwei Lichtleitfasern (10a, 10b) in diametral entgegengesetzte Richtungen umgebogen sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (13) zum Einstrahlen von Licht, das am Ende einer Lichtleitfaser (10) angeordnet ist, in Form eines beweglichen Zusatzgeräts (13) realisiert ist, das aus einem Körper oder einem Gehäuse (14) besteht, das eine Stromquelle (15) aufnimmt, die durch ein längliches, vorzugsweise biegsames Element (16) verlängert ist, an dessen Ende eine Glühlampe (17) oder eine andere Lichtquelle sitzt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des länglichen Elements (16) des beweglichen Zusatzgeräts (13), das das Mittel zum Einstrahlen von Licht bildet, ein hohles, im Innern reflektierendes Endelement (18) in allgemein konischer Form trägt, das vorgesehen ist, um ein Ende (7) einer Litze, eines Drahtes, eines Kabels oder einer Leitung (6) zu überdecken, in welches das Licht eingestrahlt werden soll.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Zusatzgerät (13), das das Mittel zum Einstrahlen von Licht ist, eine Vorrichtung zum Einhängen hat, wie etwa eine Klemme (19), mit der sie auf einer Litze (6) oder auf einem anderen festen Element (2) gehalten werden kann.
  6. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 zur Ortsbestimmung der Enden von Leitungen (6) einer Daten-Verteilung in einem Verteiler-Schrank (2) oder Verteiler-Kasten.
  7. Litze, Draht, Kabel oder Leitung (6), auf der oder in der sich mindestens eine Lichtleitfaser (10) von einem Ende zum anderen Ende dieser Litze, dieses Drahtes, dieses Kabels oder dieser Leitung (6) erstreckt, Steckverbinder (7, 8) an diesen zwei Enden umfassend, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Enden (11, 12) der oder jeder Lichtleitfaser (10) umgebogen ist und ein Winkelstück bildet, das in einen der Steckverbinder (7, 8) eingefügt ist, wobei diese Litze, dieser Draht, dieses Kabel oder diese Leitung (6) für die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 bestimmt ist.
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