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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein Verfahren zum
Nachweisen und Unterscheiden von mehr als einem Analyten, die in
einer einzigen Patientenprobe vorhanden sein können. Die vorliegende Erfindung
bezieht sich auch auf einen Kit, der für solche Assays geeignet ist,
und insbesondere auf ein Verfahren und einen Kit zum Nachweisen
von und Unterscheiden zwischen Influenza A und Influenza B.
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Diskussion
des Hintergrunds
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Influenza
ist eine akute Viruserkrankung, die jahreszeitabhängig auftritt.
Die Krankheit geht klassischerweise mit plötzlichem Fieber, Schüttelfrost,
Kopf- und Muskelschmerzen und einem trockenen Husten einher. Die
klinischen Manifestationen verschwinden gewöhnlich innerhalb von einer
Woche wieder, wenn sich keine Komplikationen entwickeln.
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Die
Verbreitung der Influenza variiert von Jahr zu Jahr. Während der
letzten drei Jahre lag die Verbreitung der Influenza in den USA
im Bereich von etwa 28% bis etwa 34%. Influenza-A- und Influenza-B-Viren
verursachen den größten Teil
der klinisch signifikanten Krankheiten, wobei das Influenza-C-Virus
nur für
leichte, vorwiegend die oberen Atemwege betreffende Erkrankungen
verantwortlich ist. Das Auftreten von Influenza B ist sporadischer
als das von Influenza A. In der Grippesaison 1999-2000 in den USA
hatten etwa 99,6% derjenigen, bei denen die Grippe diagnostiziert
wurde, Influenza A, im Vergleich zu nur etwa 0,4%, bei denen Influenza
B diagnostiziert wurde.
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Patienten,
bei denen eine Influenza vermutet wird, könnten von einer Behandlung
mit antiviralen Mitteln profitieren. Amantadin (Symmetrel®)
und Rimantadin (Flumadin®) stehen nur für die Prävention
und Behandlung von Influenza A zur Verfügung. Zanamivir (Relenza®)
und Oseltamivir (Tamiflu®) stehen für die Behandlung
sowohl von Influenza A als auch von Influenza B zur Verfügung. Bei
Erwachsenen kann die Therapie mit einem dieser Mittel die Schwere
und Dauer der Krankheit reduzieren, wenn es innerhalb der ersten
48 Stunden nach Einsetzen der Krankheit verabreicht wird.
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Eine
Vielzahl von Assaysystemen, die sowohl schnell als auch empfindlich
sind, wurde entwickelt, um eine in einer flüssigen Probe vorhandene Substanz,
die im Allgemeinen als Analyt bezeichnet wird, nachzuweisen oder
ihre Konzentration zu bestimmen. Herkömmliche Immunoassays beruhen
auf der Bindung eines Antigens oder Haptens an einen spezifischen
Antikörper
und sind besonders nützlich,
da sie einen hohen Grad an Spezifität und Empfindlichkeit aufweisen.
Bei diesen Assays wird im Allgemeinen ein Reagens in markierter Form
eingesetzt, wobei das markierte Reagens häufig als "Nachweisreagens" oder "Tracer" bezeichnet wird.
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Verschiedene
Methoden zur Markierung wurden entwickelt und werden in herkömmlichen
Assaysystemen routinemäßig eingesetzt.
Radioimmunoassay-Verfahren
("RIA"), bei denen Radioisotope
als Marker verwendet werden, ergeben einen hohen Grad an Empfindlichkeit
und Reproduzierbarkeit und sind für die Automatisierung zur schnellen
Verarbeitung einer großen
Zahl von Proben geeignet. Ein Fluoroimmunoassay ("FIA"), bei dem Fluoreszenzfarbstoffe
als Marker verwendet werden, ergibt einen direkten Nachweis des
Markers durch Anregung des Farbstoffs mit Anregungsstrahlung einer
geeigneten Wellenlänge
und Nachweis der davon ausgehenden Fluoreszenz.
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Enzyme
werden häufig
als Marker in Immunoassays verwendet. Bei einem herkömmlichen
Enzymimmunoassay ("EIA") wird ein Enzym
kovalent mit einer Komponente eines spezifischen Antigen-Antikörper-Bindungspaars
konjugiert, und das resultierende Enzymkonjugat wird mit einem Substrat
umgesetzt, wodurch ein Signal entsteht, das nachgewiesen und gemessen
wird. Das Signal kann eine Farbänderung
sein, die mit bloßem
Auge oder durch eine spektrophotometrische Technik nachgewiesen
wird, oder es kann sich um die Umwandlung des Substrats in ein Produkt
handeln, das durch Fluoreszenz nachweisbar ist.
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Ein
zweckmäßiges Format
für EIA
ist der Festphasen-Immunoassay, bei dem eines der Assayreagentien
auf einem festen Träger
immobilisiert wird. Der feste Träger
kann in Form eines Teststäbchens,
der Innenwand eines Reagenzglases oder einer Küvette oder des Napfs einer
Mikrotiterplatte vorliegen. Ein besonders gut geeigneter Festphasenträger ist
eine mikroporöse
Membran. Durchfluss-Assayvorrichtungen des im US-Patent Nr. 4,632,901
(Valkirs) offenbarten Typs, bei denen der Fluss durch Kapillarwirkung,
die durch ein saugfähiges
Kissen in Kontakt mit der Membran induziert wird, verstärkt wird,
werden häufig
eingesetzt.
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Im
Stand der Technik wurden zahlreiche Assays und Vorrichtungen beschrieben.
Keiner bzw. keine davon befasst sich jedoch mit den Problemen, die
von der vorliegenden Erfindung gelöst werden, sowie mit den unerwarteten
und überraschenden
Ergebnissen, die durch die vorliegende Erfindung erreicht werden.
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Zum
Beispiel offenbaren das US-Patent Nr. 5,747,274 und das US-Patent
Nr. 5,710,008 (beide Jackowski et al.) ein Assayverfahren und eine
Assayvorrichtung zur Bewertung, ob Schmerzen in der Brust bei einem
Patienten vom Herzen herrühren,
und zum Unterscheiden zwischen instabiler Angina pectoris und Myokardinfarkt
als Ursache für
die Brustschmerzen des Patienten. Die Vorrichtung weist jedoch nur
eine gemeinsame Stelle zum Auftragen der Probe auf, d.h. sie enthält einen
einzigen Napf. Nach ihrem Auftragen wandert die Probe außerdem durch
Kapillarwirkung und tritt mit dem Detektorbereich und anschließend mit
den Abfangbereich in Kontakt, so dass sie mit allen in der Vorrichtung
vorhandenen Detektor- und Abfangantikörpern in Kontakt kommt.
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Das
US-Patent Nr. 5,208,143 (Henderson et al.) offenbart eine Vorrichtung
und ein Verfahren für
einen Festphasenimmunoassay für
ein virales Antigen. Die Vorrichtung umfasst nur einen einzigen
aufnehmenden Napf, in den die Probe und alle anderen Flüssigkeiten
gegeben werden, während
mit dem Verfahren die Anwesenheit nur eines einzigen viralen Antigens
bestimmt wird. Wegen ihrer Ausgestaltung können die Vorrichtung und das
Verfahren von Henderson et al. nicht leicht an den Nachweis von
mehr als einem Antigen angepasst werden.
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Khalil
et al. offenbaren im US-Patent Nr. 5,006,309 eine Immunoassayvorrichtung
mit zwei Näpfen.
Die Vorrichtung ist so gestaltet, dass sie die Übertragung der Probe und des
Reagensgemischs aus dem ersten Napf über eine Verbindungseinrichtung
auf den zweiten Napf ermöglicht.
Die Vorrichtung ermöglicht
eine Verbindung zwischen den Näpfen
und leidet daher unter denselben Nachteilen wie andere Vorrichtungen
und Verfahren des Standes der Technik.
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Das
US-Patent Nr. 4,981,786 (Dafforn et al.) offenbart eine Assayvorrichtung
mit mehreren Anschlüssen.
Die Vorrichtung umfasst zwar mehr als einen Napf, doch wird die
Probe in einen ersten Napf eingeführt, und ein von der Probe
verschiedenes flüssiges
Reagens wird in einen zweiten Napf eingeführt. Außerdem wandern die Probe und
das flüssige
Reagens durch Kapillarwirkung entlang der Vorrichtung, so dass es
eine Verbindung zwischen den Näpfen
gibt. Diese Vorrichtung leidet daher unter denselben Nachteilen
wie andere Vorrichtungen und Verfahren des Standes der Technik.
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Das
US-Patent Nr. 4,977,078 (Niimura et al.) offenbart eine Immunoassayvorrichtung,
die ein Plattensubstrat mit einer flachen Fläche, eine Menge von benachbarten
Vorsprüngen,
die aus der flachen Fläche
herausragen, und eine Menge von Immunreaktionsbereichen, die durch
Auftragen und Fixieren von Immunoassayreagentien auf und in die
durch die benachbarten Vorsprünge
definierten flachen Bereiche gebildet werden, umfasst. Diese Vorrichtung
umfasst zwar eine Menge von Immunoassaybereichen, doch werden die
Immunoassaybereiche nicht von Näpfen
gebildet.
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Die
Assays und Vorrichtungen des Standes der Technik befriedigen nicht
das Bedürfnis
nach einem einfachen, reproduzierbaren und genauen Mittel zum Nachweisen
der Anwesenheit von zwei oder mehr Analyten in einer einzigen Patientenprobe
und zum Unterscheiden zwischen diesen. Die Vorrichtungen und Verfahren
des Standes der Technik liefern auch keine Methode, um zwei nahe
verwandte Proben nachzuweisen und zwischen diesen zu unterscheiden,
während
sie gleichzeitig gewährleisten,
dass keine Kreuzreaktivität und/oder
Kontaminierung auftritt, wie man sie bei Vorrichtungen beobachtet,
bei denen eine Menge von Näpfen
eingesetzt wird, die durch Kapillar- oder andere Wirkung miteinander
in Verbindung stehen.
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Außerdem wurden
zwar Verfahren für
die Diagnose von Influenza A oder Influenza B beschrieben, doch
gibt es keine Verfahren oder Vorrichtungen, die den schnellen Nachweis
von Influenza A und Influenza B in einer einzigen Patientenprobe
und eine Unterscheidung zwischen diesen ermöglichen. Zu den Verfahren, die
verwendet werden, um Influenza-A- und Influenza-B-Virusinfektionen
zu diagnostizieren, gehören
der schnelle Immunoassay, der direkte Proben-Immunofluoreszenzassay,
die Reverse-Transcription-Polymerase-Kettenreaktion ("RT-PCR"), der serologische
Assay und die Kulturisolierung mit Bestätigung. Immunofluoreszenzassays
beinhalten das Anfärben
von auf Objektträgern
immobilisierten Proben mit Hilfe von fluoreszenzmarkierten Antikörpern zur
Beobachtung durch Fluoreszenzmikroskopie. Bei den Kulturverfahren
wird eine anfängliche
Virusisolierung in Zellkultur mit anschließender Hämadsorptionshemmungs-, Immunofluoreszenz-
oder Neutralisationsassays zur Bestätigung der Anwesenheit des
Influenzavirus eingesetzt.
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Da
sich die therapeutischen Optionen erweitert haben und Optionen zur
Behandlung von Influenza B einschließen, wäre es vorteilhaft, schnell
zwischen Influenza A und Influenza B unterscheiden zu können, um Ärzten eine
Wahl zur gezielten antiviralen Intervention zu geben. Da nur Amantadin
und Rimantadin Indikationen für
eine Prophylaxe von Influenza A haben, wäre es außerdem vorteilhaft, zu bestimmen,
ob Influenza A in einer besonderen Institution (z.B. einem Pflegeheim)
oder Gemeinschaft eine symptomatische Krankheit verursacht, so dass
geeignete Präventionsmaßnahmen
in Bezug auf die betreffenden Individuen getroffen werden könnten. Es
ist daher wichtig, nicht nur schnell zu bestimmen, ob eine Influenza
vorliegt, sondern auch, welcher Typ von Influenzavirus vorhanden
ist.
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In
Anbetracht der oben genannten Mängel,
die den Verfahren des Standes der Technik anhaften, ist klar, dass
ein Bedürfnis
nach einem schnellen Immunoassaytest besteht, mit dem sich zwei
oder mehr Analyten, insbesondere Influenza A und Influenza B, die
in einer einzigen Patientenprobe vorhanden sein können, nachweisen
lassen und zwischen diesen unterschieden werden kann.
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Kurzbeschreibung
der Erfindung
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, zwei oder mehr Analyten,
die in einer einzigen Patientenprobe vorhanden sein können, nachzuweisen
und zwischen diesen zu unterscheiden.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, Influenza-A-
und Influenza-B-Virusantigene, die beide in einer einzigen Patientenprobe
vorhanden sein können,
nachzuweisen und zwischen diesen zu unterscheiden.
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Um
das obige und andere Ziele zu erreichen, und im Einklang mit dem
Zweck der vorliegenden Erfindung, wie sie hier verkörpert und
allgemein beschrieben wird, bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf ein Verfahren und einen Kit, mit denen sich in getrennten Näpfen zwei
oder mehr Analyten in einer einzigen Probe nachweisen lassen und
sich zwischen diesen unterscheiden lässt. In einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei der vorliegenden Erfindung um einen schnellen
in-vitro-Enzymimmunoassay-Membrantest zum direkten und qualitativen
Nachweis von Influenza-A- und/oder Influenza-B-Virusantigenen in
Proben von symptomatischen Patienten. Der Test der vorliegenden
Erfindung ist ein differenzierter Test und kann daher Influenza-A-Virusantigene
in einem einzigen Test von Influenza-B-Virusantigenen unterscheiden.
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In
einer Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung einen Kit, der eine diagnostische
Durchflussvorrichtung mit zwei oder mehr Näpfen umfasst, wobei die Vorrichtung
ein Vorrichtungsoberteil mit einer Mehrzahl von Näpfen, die
nicht miteinander in Verbindung stehen, ein Vorrichtungsunterteil,
ein absorbierendes Kissen zwischen dem Vorrichtungsoberteil und
dem Vorrichtungsunterteil und eine Membran zwischen dem Vorrichtungsoberteil
und dem absorbierenden Kissen umfasst.
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In
einer anderen Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Nachweisen und
Unterscheiden von zwei oder mehr Analyten, die in einer einzigen
Patientenprobe vorhanden sein können. Die
Membran ist der Ort der Analytenbindung und des Nachweises und der
Differenzierung. Die Anwesenheit von zwei oder mehr Analyten in
einer einzigen Probe kann durch Nachweis in getrennten Näpfen unterschieden
werden, wobei man individuell unterschiedliche Nachweisreagentien
verwendet, die an die Analyten binden, welche auf der Membran abgefangen
sind. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Probe, die verarbeitet sein kann oder auch nicht,
in jeden Napf gegeben. Der oder die in der Probe vorhandenen Analyten
werden durch die Membran abgefangen. In die Näpfe werden Nachweisreagentien
gegeben, und anschließend wird
ein Substrat für
die Farbentwicklung und den anschließenden visuellen Nachweis hinzugefügt.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Verbesserung gegenüber früheren diagnostischen
Durchflusstestverfahren und -kits dar. Diese Verbesserung wird allgemein
durch mehrere zugrundeliegende technische Prinzipien erreicht. Ein
solches Prinzip besteht darin, dass eine einzige Patientenprobe,
die mehr als einen Analyten enthalten kann, auf eine Mehrzahl von
nicht miteinander in Verbindung stehenden Näpfen auf einer einzigen Testvorrichtung
aufgeteilt wird, so dass wenigstens ein Analyt auf der Membran in
wenigstens einem der Näpfe
durch Fließen
der Probe durch die Membran abgefangen wird. Ein weiteres ist die
Zugabe und Bindung von einem oder mehreren individuell unterschiedlichen
Nachweisreagentien in einer Weise, dass die Analyten voneinander
unterschieden werden können.
Die Bindung der Nachweisreagentien bildet nachweisbare Bereiche
auf der Membranoberfläche.
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Das
obige und weitere Ziele, Vorteile und Merkmale der vorliegenden
Erfindung gehen besser aus der folgenden ausführlichen Beschreibung der zur
Zeit bevorzugten Ausführungsformen
hervor, wenn sie in Verbindung mit den Zeichnungen und den beigefügten Ansprüchen betrachtet
wird.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht der bevorzugten Assayvorrichtung zur
Verwendung in der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine perspektivische Draufsicht der Assayvorrichtung zur Verwendung
in der vorliegenden Erfindung, die den Filterstapel in gestrichelten
Umrissen zeigt.
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3 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der bevorzugten Assayvorrichtung
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung, die die Anordnung
der Komponenten der Vorrichtung zeigt.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht einer Durchflussreglereinheit, die
als Teil der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der bevorzugten Assayvorrichtung, die
einen positiven Test auf Influenza A zeigt.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht der bevorzugten Assayvorrichtung, die
einen positiven Test auf Influenza B zeigt.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht der bevorzugten Vorrichtung, die einen
negativen Test sowohl auf Influenza A als auch auf Influenza B zeigt.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Während diese
Erfindung durch Ausführungsformen
in vielen verschiedenen Formen verkörpert wird, werden hier im
Einzelnen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben, wobei man sich darüber im Klaren sein sollte,
dass die vorliegende Offenbarung als beispielhaft für die Prinzipien
der Erfindung anzusehen ist und die Erfindung nicht auf die erläuterten
und beschriebenen Ausführungsformen
einschränken
soll. Der Fachmann kann zahlreiche Variationen vornehmen, ohne vom
Wesen der Erfindung abzuweichen. Der Umfang der Erfindung bemisst
sich nach den beigefügten
Ansprüchen
und ihren Äquivalenten.
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Die
Assayvorrichtung, die in dem Verfahren und Kit der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, wird zuerst unter Bezugnahme auf die Figuren
beschrieben. 1 zeigt die Vorrichtung 10,
die ein Gehäuse 11 mit einem
Basisteil 12 und einem Deckelteil 13 umfasst.
Der Deckel 13 umfasst eine obere Wand 14 und eine
im Wesentlichen vertikale Seitenwand 15. Eine Einfassung 16 ragt
von der oberen Wand 14 aus nach oben. Die Einfassung 16 definiert
eine Vertiefung 18, in der sich ein Einsatz 20 befindet,
der vorzugsweise farbig ist. Der Einsatz 20 weist wenigstens
zwei Öffnungen 22 und 24 auf,
die mit wenigstens zwei Öffnungen 26 bzw. 28 im Deckel 13 ausgerichtet
sind, so dass wenigstens zwei Näpfe
in der Vorrichtung 10 entstehen.
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2 zeigt
einen Filterstapel 30 in gestrichelten Umrissen, der sich
unter den Öffnungen 22 und 24 und
den Öffnungen 26 und 28 befindet.
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Einzelheiten
des Basisteils 12 und des Filterstapels 30 sind
in 3 deutlicher gezeigt. Der Basisteil 12 weist
eine untere Wand 32 und eine im Wesentlichen vertikale
Seitenwand auf, die durch einen im Wesentlichen horizontalen Boden 38 in
einen unteren Abschnitt 34 und einen oberen Abschnitt 36 aufgeteilt
ist. Die untere Wand 32 und die Seitenwandabschnitte 34 und 36 definieren
zusammen eine Kammer 40, die den Filterstapel 30 aufnimmt.
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Der
obere Abschnitt 36 weist eine Mehrzahl von Vorsprüngen 42 auf,
die von diesem ausgehend nach oben ragen. Die Vorsprünge 42 sind
durch Zwischenräume 44 voneinander
getrennt. Wenn die Vorrichtung 10 zusammengesetzt wird,
wie es in 1 gezeigt ist, ruht die obere
Wand 14 des Deckels 13 auf den oberen Flächen 46 der
Vorsprünge 42,
so dass der untere Rand 48 der Seitenwand 15 vorzugsweise
leicht oberhalb des horizontalen Bodens 38 positioniert
ist, wodurch eine Luftverbindung von der äußeren Umgebung über die Zwischenräume 44 zur
Kammer 40 geschaffen wird.
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Die
Vorrichtung ist so aufzubauen, dass gewährleistet ist, dass es keine
Verbindung zwischen den zwei oder mehr Näpfen gemäß irgendeiner Maßnahme oder
irgendeines Mittels gibt.
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Der
Einsatz 20, der Basisteil 12 und der Deckel 13 können aus
irgendeinem Kunststoff, wie Polyethylen, Polystyrol und Polypropylen,
bestehen. Polypropylen ist am meisten bevorzugt. Der Einsatz 20 kann
eine beliebige Farbe haben und hat vorzugsweise eine Farbe, die
mit der Farbe, die sich auf den Testbereichen 56 und 58 entwickelt,
wenn ein positiver Assay angezeigt wird, kontrastiert. Man sollte
sich auch darüber
im Klaren sein, dass die Vorrichtung 10 eine beliebige
Form haben kann und nicht auf die in den Zeichnungen gezeigte Dreiecksform
beschränkt
ist.
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Der
Filterstapel 30 umfasst eine poröse Membran 50 mit
einer oberen Fläche 52 und
einer unteren Fläche 54.
Die obere Fläche 52 umfasst
vorzugsweise Testbereiche 56 und 58. Die Testbereiche 56 und 58 befinden
sich jeweils unter den Öffnungen 22 und 24 des
Einsatzes 20 und den Öffnungen 26 und 28 des
Deckels 13. Die Testbereiche 56 und 58 können mit
einem Bindemittel beschichtet sein, wie es im Folgenden beschrieben
ist.
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Die
Membran 50 kann aus jedem Material bestehen, das leicht
mit einer wässrigen
Assaylösung
benetzt werden kann. Die Membran 50 besteht vorzugsweise
aus einem Material, das für
die Bindung eines Assaybindungsreagens, wie eines Abfangantigens
oder eines Abfangantikörpers,
geeignet ist. Geeignete Materialien für die Membran 50 sind
zum Beispiel Glas, Nylon und Cellulose. Bevorzugte Membranen können aus Nylon
oder Nitrocellulose bestehen. Besonders bevorzugte Membranen sind
von Pall Corporation, East Hills, New York, unter den Bezeichnungen
Immunodyne® und
Biodyne® A,
B und C kommerziell erhältlich.
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Die
untere Oberfläche 54 der
Membran 50 ist so positioniert, dass sie mit einem Kissen 60 aus
absorbierendem Material in Kontakt steht, das eine obere Fläche 62 und
eine untere Fläche 64 aufweist.
Die untere Fläche 64 des
Kissens 60 ruht auf der unteren Wand 32 des Basisteils 12.
Während 3 das
Kissen 60 so zeigt, dass es eine Mehrzahl von Elementen
umfasst, ist offensichtlich, dass auch ein einziges Kissen mit geeigneter
Dicke verwendet werden kann. Alternativ dazu kann die Mehrzahl von
Elementen auch miteinander vernäht
oder mit jedem anderen zweckmäßigen Mittel
aneinander befestigt werden.
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Das
absorbierende Kissen 60 umfasst ein poröses Material mit einer Absorptionskapazität, die ausreicht,
um im Wesentlichen alle Flüssigkeiten
der Assayreagentien und alle Waschlösungen zu absorbieren. Das
Kissen 60 dient auch dazu, die Kapillarwirkung einzuleiten,
die die Assayflüssigkeiten
durch die Testbereiche 56 und 58 saugt. Als solches
kann das Kissen 60 vorzugsweise aus einem Cellulosematerial,
wie zum Beispiel saugfähigem
Cellulosepapier, gebildet sein. Geeignetes saugfähiges Cellulosepapier ist von
Filtration Sciences, Mount Holly Springs, Pennsylvania, kommerziell
erhältlich.
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Falls
gewünscht,
kann der Filterstapel 30 noch zusätzliche Schichten (nicht gezeigt)
umfassen, wie solche, die im US-Patent Nr. 5,073,340 (Covington
et al.) und im US-Patent Nr. 5,185,127 (Vonk) beschrieben sind.
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Wir
beziehen uns nun auf 4. Vorrichtung 10 umfasst
vorzugsweise eine Durchflussreglereinheit 70. Die Durchflussreglereinheit 70 ist
ein geformter Einsatz, vorzugsweise aus Kunststoff, der wenigstens
zwei Näpfe 72 und 74 aufweist.
Die Zahl der Näpfe
in der Durchflussreglereinheit ist gleich der Zahl der Näpfe in der
Vorrichtung, so dass jeder Napf der Durchflussreglereinheit in einen
der Näpfe
der Vorrichtung passt, d.h. die Näpfe 72 und 74 passen
in die Näpfe
in Vorrichtung 10, die durch die Öffnungen 22 und 24 des
Einsatzes 20 und die Öffnungen 26 und 28 des
Deckels 13 gebildet werden. Die Unterseite jedes Napfes 72 und 74 weist eine Öffnung 76 bzw. 78 in
Form zum Beispiel eines Dreiecks auf. Man sollte sich darüber im Klaren
sein, dass die Form von jeder der Öffnungen 76 und 78 hier
zwar als Dreieck beschrieben ist, doch dass jede Form annehmbar
ist, solange die Öffnungen 76 und 78 kleiner
sind als die Näpfe 72 und 74,
so dass sie das Fließen der
Probe durch die Testbereiche 56 und 58 regulieren.
Die Öffnungen 76 und 78 berühren die
obere Fläche der
Membran 50, wenn die Durchflussreglereinheit 70 in
die Vorrichtung 10 eingesetzt wird.
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Die
Vorrichtung 10 kann weiterhin sowohl interne positive als
auch negative Verfahrenskontrollen enthalten. Vorzugsweise befindet
sich auf der Membran, die sich in der Mitte eines der Näpfe befindet
(im Folgenden als "A-Napf" oder "oberer Napf" bezeichnet), ein
Kontrollpunkt mit rekombinanten Influenza-A(H1N1)-Antigenen. Ähnlich befindet
sich vorzugsweise auf der Membran in der Mitte des anderen Napfes
(im Folgenden der "B-Napf" oder "untere Napf") ein Kontrollpunkt
mit rekombinanten Influenza-B(Lee-40)-Antigenen. Das Auftreten des
kleinen Kontrollpunkts in der Mitte der Näpfe während des Tests ergibt eine
interne positive Verfahrenskontrolle, die sowohl die immunologische
Integrität
der Vorrichtung und die richtige Reagensfunktion validiert als auch
gewährleistet,
dass das korrekte Testverfahren befolgt wurde. Der Membranbereich,
der sowohl den Kontrollpunkt als auch den Bereich, der eine positive
Reaktion anzeigt (wie später
im Einzelnen beschrieben wird), umgibt, ist die interne negative
Verfahrenskontrolle für
die Testvorrichtung. Das Fehlen einer signifikanten Farbentwicklung
in diesem Hintergrundbereich, die den Hinweis auf eine positive
Reaktion oder den Kontrollpunkt überdecken
würde,
zeigt an, dass der Test korrekt durchgeführt wurde.
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Wie
oben erwähnt,
kann die Membran mit einem Bindemittel für einen Analyten beschichtet
sein. Wenn der Analyt ein Antigen ist, ist das auf die Membran aufzutragende
Bindemittel im Allgemeinen ein spezifischer Antikörper, der
häufig
als "Abfangantikörper" bezeichnet wird.
Wenn der Analyt ein Antikörper
ist, kann das Bindemittel ein spezifisches Antigen sein, das als "Abfangantigen" bezeichnet wird.
Es ist jedoch kein Bindemittel erforderlich, wenn der Analyt ein
Influenza-A- und/oder
Influenza-B-Virusantigen ist. In solchen Fällen, bei denen der Analyt
ein Influenza-A- und/oder Influenza-B-Virusantigen ist, bindet das
Antigen in Abwesenheit von Bindemittel unspezifisch an die Membran,
wie im US-Patent Nr. 5,208,143 (Henderson et al.) beschrieben ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird in der Testvorrichtung, die in der vorliegenden Erfindung verwendet
wird, ein Enzym-Immunmembran-Filterassay eingesetzt, um Influenza-A-
und/oder Influenza-B-Antigene nachzuweisen, die aus geeigneten Proben
von symptomatischen Patienten extrahiert wurden. Zu den geeigneten
Proben gehören
unter anderem Nasen-Rachen-Spülungen,
Nasen-Rachen-Aspirat,
Nasen-Rachen-Abstrich, Abstrich der unteren Nase, Rachenabstrich
und bronchoalveoläre
Lavage.
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Allgemein
gesagt wird gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung die Membran sowohl im A-Napf als auch
im B-Napf der Probe ausgesetzt, von der man annimmt, das sie ein
oder mehrere virale Antigene enthalten könnte. Vorzugsweise wird die
Membran in den Näpfen
in einem Durchflussformat während etwa
1 bis 15, vorzugsweise weniger als 5, Minuten bei einer Temperatur
von etwa 15°C
bis etwa 30°C,
vorzugsweise bei oder etwa bei Umgebungstemperatur, mit der Probe
inkubiert. Bei diesem Verfahren binden ein oder mehrere Antigene,
die in der Probe vorhanden sind, an die Membran in den Näpfen. Die
Antigenabwanderung ist bei dem Test der vorliegenden Erfindung kein
Problem, da die Zielantigene Nucleoproteine sind, die typspezifisch
und hochgradig konserviert sind.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Membran in jedem Napf, auf dem gemäß der obigen
Beschreibung ein oder mehrere virale Antigen abgefangen sind, mit
einem Nachweisreagens inkubiert. Insbesondere wird in jeden der
Nachweisnäpfe
ein individuell unterschiedliches Nachweisreagens gegeben. Das in
jeden Napf gegebene Nachweisreagens umfasst vorzugsweise einen für das Antigen
spezifischen Antikörper, der
mit einem Marker konjugiert ist. Der Marker kann jeder herkömmliche
Marker sein, der nach der Bindung des Nachweisreagens an das eine
oder die mehreren Antigene, die auf der Membran abgefangen sind,
ein Signal ergibt, das nachgewiesen werden kann. Dementsprechend
kann der Marker ein radioaktives Atom oder ein Fluoreszenzfarbstoff
sein, das bzw. der mit dem Antikörper
konjugiert ist. Wenn der Marker ein radioaktives Element ist, besteht
das Signal aus radioaktiven Zählereignissen.
Ein typischer radioaktiver Marker ist zum Beispiel 127I.
Wenn der Marker ein Fluoreszenzfarbstoff ist, besteht das Signal
aus einer Fluoreszenzemission, die nach der Anwendung von Anregungslicht
einer geeigneten Wellenlänge
auf den Farbstoff nachgewiesen wird. Ein typischer Fluoreszenzfarbstoff
ist zum Beispiel Fluoresceinisothiocyanat ("FITC").
Die Konjugation von radioaktiven und fluoreszenten Markern mit Antikörpern ist
herkömmlich,
und für
ein vollständiges
Verständnis
der Erfindung durch den Fachmann sind keine weiteren Einzelheiten
zur Herstellung und Verwendung von radioaktiven Markern und Fluoreszenzmarkern
im Immunoassay notwendig.
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Vorzugsweise
werden in der vorliegenden Erfindung Enzymkonjugate als Nachweisverfahren
verwendet. Zu den geeigneten Enzymkonjugaten, die zum Nachweis verwendet
werden können,
gehören
zum Beispiel Antikörper-Enzym-Konjugate und Enzym-Ligand-Konjugate.
Am meisten bevorzugt erfolgt der Nachweis mittels Antikörper-Enzym-Konjugaten.
Jedes Enzym, das mit dem Antikörper
konjugiert werden kann und für das
es ein Substrat gibt, das in ein farbiges Produkt umgewandelt werden
kann, kann verwendet werden. Geeignete Enzyme sind zum Beispiel
Cyclasen, Isomerasen, Peroxidasen und Hydrolasen, wie Peptidasen,
Esterasen, Phosphatasen und Glycosidasen. Die Konjugation von Enzymen
mit Antikörpern
ist wohlbekannt und wird vom Fachmann vollständig verstanden. In einer Variation
der vorliegenden Erfindung können
auch andere Ligand-Konjugate verwendet werden, wie zum Beispiel
Teilchen-Ligand-Konjugate; dazu gehören unter anderem kolloidale
Metalle (d.h. Gold), Latex (d.h. Mikrokugeln aus Polystyrol) und
Liposomen, Fluorophor-Ligand-Konjugate und andere Detektor-Ligand-Konjugate.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden individuell unterschiedliche Nachweisreagentien
in jeden der Näpfe
gegeben, die virales Antigen aufweisen, das in ihren Membranen abgefangen
ist, so dass eine immunologische Bindung der Antigen- und Antikörperkomponente
an die Membran induziert wird. Anschließend kann die Membran mit der
daran gebundenen Antigen-Antikörper-Fraktion
dann mit irgendeinem geeigneten Verfahren von der flüssigen Phase
des Assaymediums abgetrennt werden, vorzugsweise dadurch, dass man die
Flüssigkeit
durch die Membran treten lässt.
Das Fließen
der Flüssigkeit
durch die Membran kann durch die Schwerkraft erfolgen oder kann
vorzugsweise durch Kapillarwirkung verstärkt werden, die durch das unter
der Membran befindliche absorbierende Material verstärkt wird.
Die Membran kann dann im Einklang mit herkömmlichen Immunoassayverfahren
mit Waschlösungen
behandelt werden. Die Membran kann anschließend mit einer Flüssigkeit
wie Wasser, Kochsalzlösung
oder Puffer, in der ein Enzymsubstrat gelöst ist, behandelt werden. Enzym
in der gebundenen Fraktion wandelt das Substrat in ein Produkt um,
das durch ein mit Farbe assoziiertes Signal nachweisbar ist. Bei
dem nachgewiesenen Signal kann es sich um die Entwicklung oder das
Verschwinden einer Farbe oder die Änderung von einer Farbe zu
einer anderen handeln. Vorzugsweise ist das Substrat farblos, bis
es vom Enzymmarker gespalten wird, wobei ein farbiges Produkt entsteht.
Falls gewünscht,
kann ein Reagens hinzugefügt
werden, um die weitere Farbentwicklung abzubrechen. Die Zugabe eines
solches Reagens sorgt für
eine Zeit, während
der Ergebnisse interpretiert werden können.
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Das
Verfahren der vorliegenden Erfindung wird nun unter spezieller Bezugnahme
auf Influenza A und Influenza B beschrieben; es gilt jedoch, dass
das zur Zeit bevorzugte Verfahren zwar den Nachweis und die Unterscheidung
von Influenza A und Influenza B umfasst, das Verfahren der vorliegenden
Erfindung aber nicht darauf beschränkt ist.
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In
dieser bevorzugten Ausführungsform
wird eine geeignete Atemwegsprobe von einem symptomatischen Individuum
erhalten, von dem man annimmt, dass es Influenza A und/oder Influenza
B haben könnte. Influenza-A-
und/oder -B-Virusantigene können
aus der Probe- extrahiert werden, indem man die Probe mit einem
geeigneten Extraktionsmittel mischt. Dann wird eine Probe der extrahierten
Probe auf jeden der Näpfe der
Testvorrichtung verteilt. Die extrahierte Probe wird vorzugsweise
tropfenweise in die Näpfe
gegeben, wobei man einzelne Tropfen zwischen A- und B-Testnapf abwechselt,
bis in jeden Napf der Testvorrichtung 4 Tropfen gegeben wurden.
Vorzugsweise wird die Probe durch eine Filteranordnung in die Näpfe ausgestoßen, um
Teilchen und feste Materialien zu entfernen, so dass die Probe vollständig absorbiert
werden kann.
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Während die
Probe durch den Durchflussregler tritt, binden die in der Probe
vorhandenen Influenza-A- und/oder -B-Antigene unspezifisch an die
Membranoberfläche
im A- und B-Napf. Vorzugsweise binden die in der Probe vorhandenen
Antigene an die Membran in Form eines Dreiecks. Eine Dreiecksform
ist zwar bevorzugt, doch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das
Muster eine beliebige Form haben kann und nicht auf irgendeine bestimmte
Form beschränkt
ist.
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Auf
der Membran abgefangenes Antigen kann nachgewiesen werden, nachdem
die Membran mit einem geeigneten Waschreagens gewaschen wurde. Anschließend wird
ein Nachweisreagens, das enzymkonjugierte monoklonale Antikörper (2)
enthält,
die spezifisch für
Influenza-A-Nucleoprotein-Antigen sind, zum oberen Napf oder A-Napf
der Testvorrichtung gegeben. Ein Nachweisreagens, das enzymkonjugierte
monoklonale Antikörper
enthält,
die spezifisch für
Influenza-B-Nucleoprotein-Antigen
sind, wird zum unteren Napf oder B-Napf der Testvorrichtung gegeben.
Die Enzym-Antikörper-Konjugate
binden nach ihrer Zugabe an die Membran in jedem der Näpfe an abgefangenes
Antigen.
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Der
abgefangene Influenza-Antigen-Antikörper-Komplex kann durch eine
enzymatische Farbentwicklung zum Beispiel in Form eines violetten
Dreiecks visuell nachgewiesen werden. Man sollte sich darüber im Klaren
sein, dass die Farbe nicht auf violett beschränkt ist und dass die Form nicht
auf ein Dreieck beschränkt ist.
Eine enzymatische Farbentwicklung in Form eines violetten Dreiecks
auf der Membran entweder im oberen Napf oder im unteren Napf der
Testvorrichtung zeigt einen positiven Test auf Influenza A bzw.
auf Influenza B an. Ähnlich
zeigt eine solche Farbentwicklung in beiden Näpfen einen positiven Test sowohl
auf Influenza A als auch auf Influenza B an. Das Fehlen einer enzymatischen
Farbentwicklung in Form eines violetten Dreiecks und die Bildung
eines kleinen Kontrollpunkts zeigt nur einen negativen Test an.
Die Gesamttestzeit ist kürzer als
etwa 15 Minuten.
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In 5 ist
ein positiver Test auf Influenza A gezeigt. Wie man dort erkennt,
erscheint ein Dreieck irgendeiner Intensität auf der Membran im A-Napf
und zeigt an, dass Influenza-A-Antigen in der Probe vorhanden und
nachweisbar ist. Der Hintergrundbereich, der das Dreieck umgibt,
hat vorzugsweise eine hellgelbe bis hellviolette Farbe. Ein Kontrollpunkt
sollte ebenfalls in der Mitte des Dreiecks sichtbar sein, wenn er
nicht von einer intensiven positiven Reaktion verdeckt ist. 6 ist
mit 5 identisch, außer dass 6 einen
positiven Test auf Influenza B zeigt.
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In 7 ist
ein negativer Test auf Influenza A und Influenza B gezeigt. Wie
man dort sieht, ist weder im A-Napf noch im B-Napf ein Dreieck sichtbar,
was darauf hinweist, das keines der beiden Influenzaantigene in
der Probe vorhanden und nachweisbar ist. Das Erscheinen eines Kontrollpunkts
auf der Membran in jedem der Näpfe
zeigt die richtige Durchführung
der Testverfahren und das richtige Verhalten der Reagentien an.
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Falls
gewünscht,
können
für Zwecke
der Qualitätskontrolle
Kontrollreagentien anstelle von Patientenproben verwendet werden.
Die Kontrollreagentien können
als Mittel der zusätzlichen
Qualitätskontrolle
(d.h. zusätzlich
zu der internen positiven und negativen Verfahrenskontrolle) verwendet
werden, um eine positive oder negative Reaktion nachzuweisen. Es
wird dasselbe Verfahren verwendet, wie es zuvor beschrieben wurde,
außer
dass Kontrolle A+/B– oder
Kontrolle B+/A– und
keine Patientenprobe mit dem Extraktionsreagens gemischt wird. Kontrolle
A+/B– dient
als positive Kontrolle für
Influenza A sowie negative Kontrolle für Influenza B, während Kontrolle
B+/A– als
positive Kontrolle für
Influenza B und als negative Kontrolle für Influenza A dient. Die Bildung
zum Beispiel eines violetten Dreiecks auf der Membran im A-Napf
der Vorrichtung, wenn Kontrolle A+/B– getestet wird, und auf der
Membran im B-Napf der Vorrichtung, wenn Kontrolle B+/A– eingesetzt
wird, zeigt weiterhin an, dass die antigenbindenden Eigenschaften
der Membran funktionieren. Die Bildung von nur zum Beispiel einem
violetten Kontrollpunkt im B-Napf der Vorrichtung, wenn Kontrolle
A+/B– eingesetzt
wird, ist ein geeignetes negatives Influenza-B-Kontrollergebnis,
das eine richtige Funktion der Reagentien anzeigt und gewährleistet,
dass das korrekte Testverfahren befolgt wurde. Ähnlich ist die Bildung von
nur zum Beispiel einem violetten Kontrollpunkt im A-Napf der Vorrichtung,
wenn Kontrolle B+/A– eingesetzt
wird, ein geeignetes negatives Influenza-A-Kontrollergebnis.
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Die
Kontrollreagentien können
auch verwendet werden, um eine geringe positive Reaktion nachzuweisen.
Eine solche schwächere
positive Reaktion kann durch Verdünnung beider Kontrollreagentien
zusammen nachgewiesen werden.
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Der
Kit und das Verfahren der vorliegenden Erfindung können auch
verwendet werden, um die Anwesenheit des respiratorischen Syncytialvirus
("RSV") in einer einzigen
Patientenprobe von Influenza zu unterscheiden.
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Der
Kit und das Verfahren der vorliegenden Erfindung können auch
verwendet werden, um mehr als einen Analyten in einem oder mehreren
der Näpfe
der Testvorrichtung nachzuweisen. Zwei oder mehr Analyten können in
einem einzigen Napf durch Entwicklung beider Analyten in einem einzigen
visuellen Zeichen, das auf der Membran der Testvorrichtung gebildet
wird, durch Entwicklung von zwei oder mehr Zeichen in einem einzigen
Napf der Testvorrichtung oder durch Entwicklung von zwei oder mehr
Farben in einem einzigen Napf der Testvorrichtung nachgewiesen werden.
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Zweckmäßigerweise
kann der Kit der vorliegenden Erfindung eine Testvorrichtung enthalten,
die in Kombination mit vorbestimmten Mengen verschiedener Reagentien
zur Verwendung bei der Bestimmung eines oder mehrerer Analyten verpackt
ist. Die Reagentien können
zum Beispiel Extraktionsreagentien, Waschreagentien, Nachweisreagentien,
Substratreagentien und Abbruchreagentien umfassen. Außerdem können auch
andere Additive dabei sein, wie zum Beispiel Stabilisatoren, Puffer
und dergleichen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Reagentien des Kits ein Extraktionsreagens, wenigstens
ein Waschreagens, ein erstes und ein zweites Nachweisreagens und
ein Substratreagens. Das Extraktionsreagens umfasst vorzugsweise
etwa 1,6% mukolytisches Mittel und etwa 7,4% Detergentien mit etwa 0,2%
Natriumazid (Konservierungsstoff). Ein erstes Waschreagens umfasst
etwa 50 mM Tris und Kaninchen-IgG mit etwa 0,2% Natriumazid. Zusätzliche
Waschreagentien können
ebenfalls dabei sein. Vorzugsweise umfasst ein zweites Waschreagens
etwa 5% Butanol, etwa 2 M Harnstoff und etwa 100 mM Hepes mit etwa 0,2%
Natriumazid, während
ein drittes Reagens etwa 50 mM Tris und etwa 150 mM NaCl mit etwa
0,2% Natriumazid umfasst. Das erste Nachweisreagens umfasst vorzugsweise
ein Konjugat von monoklonalen Maus-Anti-Influenza-A-Antikörpern (2)
und Enzym mit etwa 0,2% Natriumazid. Das zweite Nachweisreagens umfasst
vorzugsweise ein Konjugat von monoklonalen Maus-Anti-Influenza-B-Antikörpern und
Enzym mit etwa 0,2% Natriumazid. Das Substratreagens umfasst vorzugsweise
etwa 0,73 mM Chromogen. Der Kit kann weiterhin ein Abbruchreagens
umfassen, bei dem es sich zum Beispiel um etwa 150 mM Zitronensäure handeln
kann.
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Zwei
Kontrollreagentien können
ebenfalls in dem Kit enthalten sein. Das erste Kontrollreagens umfasst
vorzugsweise Influenza-A-Antigen mit etwa 0,1% Natriumazid, so dass
es positiv auf Influenza A und negativ auf Influenza B reagiert.
Das zweite Kontrollreagens, das positiv auf Influenza B und negativ
auf Influenza A reagiert, umfasst vorzugsweise Influenza-B-Antigen
mit etwa 0,1% Natriumazid.
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Weitere
Komponenten, die in dem Kit vorhanden sein können, sind Röhrchen für die Probenextraktion und
Probenabgabe in die Testvorrichtung und Spitzen zum Filtrieren der
Probe, während
sie in die Testvorrichtung abgegeben wird. Zu den geeigneten Röhrchen und
Spitzen gehören
diejenigen, die unter dem Namen DispensTubeTM erhältlich sind.
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Aufgrund
der Geschwindigkeit und des Arbeitsflusses des Tests der vorliegenden
Erfindung ist er als "STAT"-Influenza-A- und/oder
-Influenza-B-Antigen-Nachweistest anwendbar, der schnell relevante
Daten liefert, die die Diagnose der Influenza unterstützen. Die
Verwendung der vorliegenden Erfindung zum Unterscheiden zwischen
Influenza A und Influenza B kann die Gelegenheit einer größeren Selektivität der antiviralen
Intervention bieten.
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Beispiele
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Analytische
Studien
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Analytische
Empfindlichkeit
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Die
analytische Empfindlichkeit wurde mit Hilfe von 13 Influenzastämmen (7
Influenza-A-Stämmen und
6-Influenza-B-Stämmen)
bewertet. Eine Verdünnungsreihe,
die unter Verwendung von geeigneten Medium hergestellt wurde, wurde
in dreifachen Parallelansätzen
gemäß dem oben
beschriebenen Verfahren der vorliegenden Erfindung getestet. Die
viralen Nachweisgrenzen wurden durch logistische Regressionsanalyse auf
der Basis der Viruskonzentrationen und einer Interpretation der
Testergebnisse berechnet.
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Analytische
Spezifität
und Kreuzreaktivität
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Die
Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung wurde unter Verwendung
von 90 Mikroorganismen (58 Bakterien, 2 Hefen und 30 Viren) bewertet.
Bakterien- und Hefeisolate wurden in Konzentrationen von etwa 10
7 bis 10
8 KBE/ml
getestet. Eine Konzentration von > 108
CCU/ml wurde für
M. pneumoniae verwendet. Virusisolate wurden in Titern von etwa
10
4 bis 10
10 TCID
50/ml getestet. Influenza C wurde in einem
Titer von etwa 1,6 × 10
10 CEID
50/ml getestet.
Keiner der unten aufgeführten
Mikroorganismen bzw. Viren lieferte ein positives Ergebnis in der
Influenza-A- und -B-Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
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Störende Substanzen
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Die
folgenden Substanzen wurden in der Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung getestet, und in dem Assay wurde für keine der Substanzen in den
getesteten Konzentrationen eine Störung festgestellt: Vollblut (2%),
4 Nasensprays (25%), Acetylsalicylsäure (20 mg/ml), 3 Mundwässer (25%),
Ibuprofen (10 mg/ml), Oseltamivir (0,5 mg/ml), Zanamivir (1 mg/ml),
Chlorpheniraminmaleat (5 mg/ml), 4 Halstropfen (25%), Guaifenesin (20
mg/ml), Diphenhydramin-Hydrochlorid (5 mg/ml), Dextromethorphan-Hydrobromid
(10 mg/ml), Pseudoephedrin-Hydrochlorid (20 mg/ml), Acetaminophen
(216 mg/ml), Clemastinfumarat (0,35 mg/ml) und Phenylpropanolamin-Hydrochlorid
(20 mg/ml).
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Reaktivität und Spezifität von Influenza-A-
und Influenza-B-Stämmen
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Die
Testvorrichtung und das Testverfahren der vorliegenden Erfindung
wurden bewertet, um die Reaktivität sowohl gegenüber humanen
als auch gegenüber
nichthumanen Stämmen
von Influenza A und Influenza B nachzuweisen, wobei eine Auswahl
von 62 Influenzastämmen
verwendet wurde. Alle Influenza-A-Stämme
ergaben positive Ergebnisse auf Influenza A und negative Ergebnisse
auf Influenza B. Alle Influenza-B-Stämme ergaben positive Ergebnisse
auf Influenza B und negative Ergebnisse auf Influenza A. Alle bekannten
Influenza-A-Hämagglutinin-
und -Neuraminidase-Subtypen sind unten vertreten.