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Diese
Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Spendeneinrichtungen
und -systemen. Genauer betrifft die Erfindung das Gebiet von Einrichtungen und
Systemen zum Spenden von Papierprodukten, wie Servietten, Handtüchern, Badpapiertüchern etc.
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Verschiedene
Arten an Spendern für
Papierprodukte wurden entwickelt, um Papierprodukte für die Benutzer
gebrauchsbereit bereit zu stellen. Solche Spender werden oftmals
in öffentlichen
Plätzen wie
Restaurants oder Toiletten bereitgestellt, dort wo Kunden von dem
Spender eine erforderliche Menge an Papierprodukten für den persönlichen
Gebrauch entnehmen. In einigen Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen,
wie Schnellimbissrestaurants, kann eine große Anzahl von Kunden einen
Papierproduktspender, wie einen Serviettenspender, in einer kurzen
Zeitperiode benutzen. Deshalb wurden Spender entwickelt, die eine
große
Anzahl an Papierprodukten für
den Gebrauch einer großen
Anzahl an Kunden aufnehmen.
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Leider
weisen große
Spender eine Anzahl an Nachteilen auf. Erstens ist es schwierig,
einheitlich individuelle Papierprodukte oder eine geregelte Menge
an Papierprodukten von einem großen Spender zu spenden, ohne
dass mehr Papierprodukte als notwendig einem Benutzer gespendet
werden. Somit werden zu viele Papierprodukte von einem Benutzer entnommen
und einige der Papierprodukte sind verschwendet. Wenn zu viele Papierprodukte
von einem Spender entfernt werden, sind die Vorteile, die durch einen
großen
Spender bereit gestellt sind, aufgehoben, da der Spender schneller
geleert wird.
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Zweitens
sind viele Spender schwer zu beladen und diese Schwierigkeit kann
mit der Größe des Spenders
zunehmen. Wenn Papierprodukte nicht ordentlich in den Spender geladen
sind, können
die Papierprodukte sich stauen, wenn diese entfernt werden, wodurch
ein weiteres Entnehmen der Papierprodukte durch die Benutzer verhindert
wird. Außerdem
passiert es einer Person, die einen großen Spender nachfüllt, öfter, aufgrund
der großen
Anzahl an Papierprodukten, die involviert sind, dass einige der
Papierprodukte auf den Boden fallengelassen werden. Jedes fallengelassene
Papierprodukt wird dann unhygienisch und muss ausrangiert werden, wodurch
mehr Abfall erzeugt wird und wieder die Vorteile von großen Spendern
annulliert werden.
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Drittens
ist es für
einige momentan erhältliche
Spender unabhängig
von deren Größe unmöglich, ohne Öffnen des
Spenders zu bestimmen, wie viele Papierprodukte in dem Spender verblieben sind.
Somit muss eine Person entweder periodisch den Spender überprüfen, um
zu bestimmen, wie viele Papierprodukte verblieben sind, oder sie
muss aufmerksam sein, um den Spender nachzufüllen, sobald dieser leer ist.
Beide Alternativen involvieren eine hohe Aufmerksamkeit des Personals
und können, insbesondere
während
eines Spitzengebrauchs, zu leeren Spendern führen, wenn die Spender nicht
aufmerksam überwacht
werden.
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Einige
Spender können
ausgebildet sein, um Papierprodukte aus vorgeladenen Kassetten zu spenden.
Ein Nachteil dieser Art von Spendern ist, dass die Kassette selbst
ausgelegt ist, um in und gespendet von einer spezifischen Ausbildung
an Spender zu werden. Dieses erfordert die Möglichkeit, die entsprechende
Kassette für
jede Art von Spender, die gebraucht wird, zu lagern. Somit erfordert
diese Möglichkeit,
mehr als eine Reserveversorgung an Papierprodukten zu überwachen
und Speicherraum für
jede Art von vorgeladenen Kassetten, die verwendet werden, zur Verfügung zustellen.
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WO
99/30601 offenbart einen Behälter,
umfassend ein Gehäuse
und eine Kassette zum Spenden individueller Papierprodukte.
US 5,219,092 offenbart einen
Spender zum Spenden überlappender Handtücher.
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Es
ist eine grundsätzliche
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Kassette zum Spenden
einer geregelten Menge an Papierprodukten von einem Spendergehäuse bereitzustellen,
wobei die verbesserte Kassette fertig ausgebildet ist für verschiedene
Applikationen. Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist
es, eine Kassette zum Spenden von Papierprodukten bereit zu stellen,
die einfach und kostengünstig
herzustellen ist, und die im Gebrauch zuverlässig ist.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kassette
zum Spenden von Papierprodukten bereit zustellen, die eine abgemessene
Abgabe individueller Papierprodukte oder eine geregelte Menge an
Papierprodukten bereitstellt.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kassette
zum Spenden von Papierprodukten bereit zustellen, die das Auftreten
von Verschwendung von Papierprodukten verringert, entweder aufgrund
von Spenden zu vieler Papierprodukte für einen Benutzer oder aufgrund
eines Fallenlassens der Papierprodukte während des Nachfüllens eines
Behälters.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kassette
zum Spenden von Papierprodukten bereit zu stellen, die eine Kennzeichnung
der verbleibenden Menge an Papierprodukten, die fertig zum Spenden
für Benutzer
ist, bereitstellt.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kassette
zum Spenden von Papierprodukten bereit zu stellen, welche das Auftreten von
Staus an Papierprodukten und die resultierende Unfähigkeit,
weitere Papierprodukte zu spenden, verringert.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kassette
zum Spenden von Papierprodukten bereit zu stellen, die in mehr als
einem Ausführungsbeispiel
an Spendergehäusen
oder Behältern
verwendet werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Kassette zum Halten und Spenden
einer Vielzahl an Papierprodukten, wie in Anspruch 1 beansprucht,
bereit.
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Allgemein
gesprochen umfasst die Kassette ein Kassettengehäuse mit Kassettenwänden, wobei die
Kassette in einen inneren Bereich eines Spendergehäuses einfügbar ist.
Die Kassette kann weiter entfernbare Abschnitte umfassen, die in
dem Kassettengehäuse
festgelegt sind, wobei eine Entfernung von zumindest einem Teil
der entfernbaren Teile Öffnungen
in der Kassette erzeugt. In einigen Ausführungsbeispielen kann die Kassettenwand
einen ersten Schlitz, eine Nut, eine Öffnung oder einen Kanal umfassen,
welche(r) dazu dienen kann, den Zugriff auf die darin gehaltenen
Papierprodukte zu steuern. Vorzugsweise ist der erste Schlitz durch
eine hintere Wand und eine obere Wand der Kassette festgelegt. Jedoch
ist es vorgesehen, dass andere Stellen verwendet werden können.
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Der
erste Schlitz ist bevorzugt so bemessen, dass dessen horizontale
Abmessung oder Breite etwa die gleiche ist, oder leicht größer ist,
als die der Breite der Papierprodukte in der Kassette, und dessen
vertikale Abmessung oder Höhe
groß genug
ist, um das Durchführen
einer begrenzten Anzahl an Papierprodukten zu ermöglichen.
Zum Beispiel kann, wenn die Papierprodukte in der Form von gefalteten Papierservietten
gebildet sind, die vertikale Abmessung des ersten Schlitzes so bemessen
sein, dass eine begrenzte Anzahl an gefalteten Papiertaschentüchern extrahiert
werden kann. Dies kann erreicht werden, in dem die vertikale Abmessung
als ein Vielfaches der Dicke eines individuell gefalteten Papiertaschentuchs
gebildet ist (zum Beispiel größer als etwa
das Zweifache und weniger als etwa das Zehnfache der Dicke).
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Auf
das Papierprodukt kann durch einen Daumenschlitz und/oder Fingerschlitz
zugegriffen werden. Wünschenswert
ist, dass die Daumen- und Fingerschlitze an der hinteren und oberen
Wand der Kassette angeordnet sind.
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Es
ist offensichtlich, dass jeder Bezug auf topographische Eigenschaften,
die verwendet werden, um den Behälter
zu beschreiben, so gemeint sind, eine relative Anordnung eines Merkmals
in Bezug auf ein anderes Merkmal bereit zu stellen, und nicht gemeint
sind, absolute Stellen zu kennzeichnen. Als solches kann, angeordnet
in einer unteren Wand der Kassette oder der Wand gegenüber der
Wand, welche den ersten Schlitz umfasst, ein zweiter Schlitz, eine
Nut, eine Öffnung
oder ein Kanal sein, welche(r) auch dazu dient, den Zugriff auf
die Papierprodukte, die darin gehalten werden, zu kontrollieren.
Bevorzugt ist der zweite Schlitz komplett durch eine untere Wand
der Kassette beinhaltet. Jedoch wird vorgeschlagen, dass andere
Stellen verwendet werden können.
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Der
zweite Schlitz ist so bemessen, dass nur ein Teil der Seite eines
Papierproduktes für
den Benutzer exponiert ist. Durch dieses Exponieren nur eines Teils
des Papierproduktes wird bewirkt, dass ein Papierprodukt nach dem
anderen gespendet wird. Zum Beispiel kann, wenn die Papierprodukte
in der Form von gefalteten Papierservietten vorliegen, der zweite
Schlitz so bemessen sein, dass er es einem Benutzer ermöglicht,
eine herausgestellte Seite einer einzelnen Serviette zu greifen,
die Serviette aus der Kassette herauszuziehen, und die nächste Serviette in
dem Stapel exponiert zu belassen.
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Die
Kassette kann weiter zumindest einen anderen Schlitz durch eine
der Kassettenwände
festlegen, wobei der Schlitz von außerhalb eines Spendergehäuses gesehen
werden kann, wenn die Kassette in dem inneren Bereich eines solchen
Spendergehäuses
platziert ist. Eine Menge an Papierprodukten, die in der Kassette
beinhaltet ist, ist durch dieses visuelle Inspizieren der Menge
an Papierprodukten durch den Schlitz bestimmbar.
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Bevorzugt
sind andere Öffnungen
in der Kassette zum Aufnehmen von Vorsprüngen, die in einem Spendergehäuse platziert
sind, bereitgestellt. Eine erste Gruppe an solchen Vorsprüngen ist
vorgesehen, Puffer zu umfassen, die ausgebildet sind, sich in einen
inneren Bereich des Kartons zu erstrecken, um die Papierprodukte
zu kontaktieren, um diese zu beabstanden, zu verlangsamen, auszurichten
und die Papierprodukte zu zuführen,
wenn diese in Spenderichtung bewegt werden. Eine zweite Gruppe solcher Vorsprünge ist
vorgesehen, Rippenelemente aufzuweisen, die ausgebildet sind, sich
in einen inneren Bereich des Kartons zu erstrecken, um die Papierprodukte
zum Beabstanden, Verlangsamen, Ausrichten und Zuführen der
Papierprodukte zu kontaktieren, wenn diese in Spenderrichtung bewegt
werden.
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Es
ist auch vorgeschlagen, dass die Kassette zumindest eine zusätzliche Öffnung aufweist,
die zu einem Schlüssel,
einer Rippe, einem Stift oder einem Vorsprung einer beliebigen Form,
die an einem inneren Abschnitt des Spendergehäuses angeordnet ist, korrespondiert.
Der Schlüssel
würde es
erlauben, dass die Kassette ordentlich in das Spendergehäuse geladen
wird. Wenn eine Aufsichtsperson versucht, die Kassette falsch in
den Spender zu laden, oder versucht, die Kassette in der falschen
Ausrichtung zu laden, würde
der Schlüssel
nicht in die Öffnung
in der Kassette eingreifen und verhindert so, dass die Kassette
in dem Spender festsitzt.
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Der
vorstehende Aufbau ermöglicht
es, dass die Kassette, welche mit einem Stapel an Papierprodukten
vorgeladen ist, in einem Spender verwendet werden kann, der ausgebildet
ist, eine geregelte oder begrenzte Anzahl an Papierprodukten bei
jedem Spendevorgang oder jedem Spenden zu spenden. Alternativ kann
die Kassette mit einem Spender verwendet werden, der ausgebildet
ist, ein Papierprodukt zurzeit zu spenden, d. h. einzeln zu spenden. Die
zweifache Verwendung wird bevorzugt durch Umdrehen der Kassette
von Ende zu Ende erreicht, so dass die vordere Wand hinten und die
hinte re Wand vorne platziert ist, wobei die Orientierung der oberen
und der unteren Wand genauso umgekehrt wird. Eine solche Konfiguration
würde das
Spenden von jedem Ende des Stapels an Papierprodukten ermöglichen.
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Zusätzliche
Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden im Detail in der folgenden
Beschreibung fortgeführt
oder sind anhand der Beschreibung erkenntlich oder können durch
die Praxis der Erfindung erlernt werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden detaillierten Beschreibung
vollständiger verstanden,
in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen, wobei gleiche Bezugszeichen
sich auf gleiche Teile beziehen und in denen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften Kassette zum Halten
einer Vielzahl an Papierprodukten und Spenden dergleichen davon
ist,
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2 eine
Hinteransicht der Kassette gemäß 1 ist,
welche um 180° von
einem Ende zum anderen um die X-Achse gedreht ist.
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3 eine
Vorderansicht der Kassette gemäß 1 ist,
die, wie in 1 dargestellt, orientiert ist.
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4 eine
Draufsicht auf die Kassette gemäß 1 ist,
die einen exemplarischen Schlitz abbildet, der zum Entnehmen einer
begrenzten Anzahl von Papierprodukten in einem Spendevorgang ausgebildet
ist.
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5 eine
Ansicht der Kassette von unten gemäß 1 ist, die
einen exemplarischen Schlitz darstellt, der für das Entnehmen von einem Papierprodukt
nach dem anderen ausgebildet ist.
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6a eine
perspektivische Ansicht der Kassette gemäß 1 ist, die
in eine Variante eines exemplarischen Spendergehäuses eingefügt ist, insbesondere eines Spendergehäuses, das
ausgebildet ist, eine begrenzte Anzahl an Papierprodukten zu spenden.
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6b eine
Vorderansicht der Kassette gemäß 1 ist,
die in eine andere Variante eines beispielhaften Spendergehäuses eingefügt ist,
insbesondere eines Spendergehäuses,
das ausgebildet ist, individuelle Papierprodukte eines nach dem
anderen zu spenden.
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6c eine
Vorderansicht der Kassette gemäß 1 ist,
die in noch einer anderen Variante eines Spendergehäuses eingefügt ist,
insbesondere einer alternativen Variante eines exemplarischen Spendergehäuses, das
ausgebildet ist, individuelle Papierprodukte eines nach dem anderen
zu spenden.
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7a eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften Form eines Spendergehäuses zur Verwendung
mit der Kassette gemäß 1 ist.
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7b eine
perspektivische Ansicht einer anderen exemplarischen Form eines
Spendergehäuses
zur Verwendung mit der Kassette gemäß 1 ist.
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8 eine
vergrößerte Querschnittsansicht (nicht
maßstabsgerecht)
des unteren Teils einer Kassette und eines Spendergehäuseanordnung
ist.
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Detaillierte
Beschreibung
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Es
wird nun detaillierter Bezug genommen auf die vorliegend bevorzugten
Ausführungsbeispiele der
Erfindung, bei denen ein oder mehrere Beispiele davon in den Zeichnungen
dargestellt sind. Jedes Beispiel ist zur Erklärung der Erfindung bereitgestellt und
ist nicht als Begrenzung der Erfindung zu verstehen. Zum Beispiel
können
Merkmale, die dargestellt oder beschrieben sind als Teil eines Ausführungsbeispiels
oder einer Figur, in einem anderen Ausführungsbeispiel oder einer Figur
verwendet werden, um noch ein anderes Ausführungsbeispiel zu erhalten. Es
ist angedacht, dass die vorliegende Erfindung solche Modifikationen
und Variationen umfasst.
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Wie
bereits in 1 bis 5 breit
ausgeführt,
ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer Kassette 10 offenbart, in welcher Papierprodukte 12 platziert
sind, und von welcher Papierprodukte 12 gespendet werden.
Die Papierprodukte 12 können
Papierservietten, Papierhandtücher,
Toilettentücher oder
jedes andere ähnliche
Material sein. Die Kassette 10 umfasst eine Vielzahl an
Kassettenwänden 18, umfassend
eine erste Wand, eine obere Wand oder ein Ende 24 und eine
korrespondierende zweite Wand, untere Wand oder Ende 34.
Es ist offensichtlich, dass die Begriffe „oben" und „unten" nur dazu verwendet werden, die relativen
Positionen jeder Wand oder jedes Endes zu beschreiben. Während der
Verwendung in einem Spendergehäuse
kann jedes Ende der Kassette 10 an einem unteren Ende oder
Spenderende des Spendergehäuses
angeordnet sein.
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Wie
in 6a, 6b und 6c dargestellt,
ist die Kassette 10 ausgebildet, um in den inneren Bereich
eines Spendergehäuses 100 eingefügt zu werden,
wobei die Kassette 10 weiter ausgebildet ist, um die Papierprodukte 12,
die gespendet werden sollen, zu halten oder zu beinhalten. Bei Betrachtung der 6a, 6b und 6c kann
erkannt werden, dass die Kassette 10 bemessen ist, um bequem in
einen inneren Bereich des Spendergehäuses 100 zu passen.
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Zurückblickend
auf 1 bis 5 kann die Kassette 10 allgemein
eine Vielzahl an entfernbaren Teilen 14 umfassen, wobei
deren Entfernung Öffnungen 16 durch
die Kassette 10 erzeugt. Die entfernbaren Teile 14 sind
in äußeren Wänden 18 der
Kassette 10 so angeordnet, dass, wenn die entfernbaren
Teile 14 einmal entfernt sind, die Öffnungen 16 Vorsprünge von
dem Spendergehäuse 100 umfassen
und aufnehmen, welche sich in die Kassette 10 erstrecken können. Somit
ragen, nach dem Entfernen der entfernbaren Teile 14 und
Platzierung der Kassette 10 in das angemessene Spendergehäuse 100,
Teile des Spendergehäuses 100 durch
die Öffnungen 16,
um die Papierprodukte 12 in der Kassette 10 zu
kontaktieren.
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2 und 4 zeigen
eine bevorzugte Spenderöffnung
in der Kassette 10. Ein Schlitz, eine Nut, eine Öffnung oder
ein Kanal, welche(r) hiernach als Spenderausladung 20 bezeichnet
wird, dient dazu, den Zugriff auf die Papierprodukte 12,
die in der Kassette 10 beinhaltet sind, zu steuern. Die
Spenderausladung 20 ist vorzugsweise ausgebildet, um eine begrenzte
Anzahl an Papierprodukten bei jedem Spendevorgang zu spenden.
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3 und 5 zeigen
eine andere bevorzugte Spenderöffnung
in der Kassette 10. Ein unterschiedlicher Schlitz, eine
unterschiedliche Nut, Öffnung
oder Kanal, welche hiernach als Spenderausladung 32 bezeichnet
werden, dienen dazu, den Zugriff auf die Papierprodukte 12,
die in der Kassette 10 beinhaltet sind, zu steuern. Ungleich
der Spenderausladung 20, ist die Spenderausladung 32 bevorzugt
ausgebildet, um ein einzelnes Papierprodukt bei jedem Spendervorgang
zu spenden.
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In
beiden Fällen
kann die Kassette 10 so ausgebildet sein, dass jede Spenderausladung 20 und 32 mit
entfernbaren Teilen 14 ausgebildet ist. Dies ermöglicht es
einem Benutzer auszuwählen, von
welcher Spenderausladung die Papierprodukte 12 gespendet
werden und nur auf diese Ausladung zu zugreifen.
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Vor
der detaillierten Beschreibung der Kassette 10 ist es wichtig
zu verstehen, dass die Kassette 10 beides umfasst, eine
erste Spenderausladung 20 und eine zweite Spenderausladung 32.
Diese Ausladungen können
an gegenüberliegenden
Enden der Kassette oder an zumindest verschiedenen Spenderbereichen
innerhalb der Kassette 10 angeordnet sein, wie zumindest
teilweise in 1 zu sehen ist. Dieses Merkmal
ermöglicht
es, dass eine einzelne Kassette 10 in verschiedenen Arten
von Spendergehäusen
verwendet wird, zum Beispiel in einem Spendergehäuse, das ausgebildet ist, eine
Vielzahl an geregelten Papierprodukten zu spenden, genauso wie in
einem Spendergehäuse,
das ausgebildet ist, Papierprodukte einzeln zu spenden, d. h. eines
nach dem anderen.
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Es
ist auch wichtig zu erkennen, dass 2 die Spenderausladung 20 im
Spenderbereich 500 an einem unteren Teil der Kassette 10 darstellt. Ähnlich zeigt
auch 3 die Spenderausladung 32 im Spenderbereich 600 an
einem unteren Teil der Kassette 10. Da es bevorzugter ist,
die Papierprodukte 12 von dem Boden des Spenders 500 zu
spenden, ist die Kassette 10 ausgebildet, um um 180° von Ende
zu Ende entlang der X-Achse
umgedreht zu werden. Obwohl es nicht erforderlich ist, wird auch
vorgeschlagen, dass der Behälter
von Ende zu Ende entlang der Y-Achse und/oder der Z-Achse umgedreht werden
kann. Die Spenderausladungen 20 und 32 können entsprechend
versetzt werden, um sich an verschiedene Variationen anzupassen.
In jedem Fall ist die Kassette 10, wenn sie einmal umgedreht
ist, geeignet zum Spenden aus beiden Ausführungsformen des Spendergehäuses 100.
Das Positionieren der Kassette 10, wie in 2 dargestellt,
so dass Papierprodukte 12 von Spenderausladung 20 gespendet
werden, ermöglicht
es, dass die Kassette 10 mit einem Spender 100, ähnlich zu
dem, der in 6a oder 6c gezeigt
ist, verwendet werden kann, wobei die Position gemäß 3,
welche die Spenderausladung 32 verwendet, ausgebildet ist,
in einem Spender 100, ähnlich
zu dem, der in 6b gezeigt ist, verwendet zu
werden.
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Um
jede mögliche
Konfusion zu minimieren, werden alle Begriffe, die sich auf topographische
Eigenschaften des Spenders 100 beziehen, einschließlich der
Begriffe „vorne", „hinten", „unten", „oben" und „Boden" nur gebraucht, um
sich auf deren entsprechende Positionen zu beziehen, wie in 1 dargestellt.
Als solches, wenn man genauer die 2 und 4 betrachtet,
kann erkannt werden, dass die Spenderausladung 20 durch
die Kassettenrückwand 22 und
obere Wand 24 der Kassette festgelegt ist. Jedoch wird
vorgeschlagen, dass andere Stellen verwendet werden können.
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Die
Spenderausladung 20 ist bevorzugt so bemessen, dass diese
eine horizontale Abmessung „H", die etwa die gleiche
ist oder leicht größer ist,
als die Breite der Papierprodukte 12 innerhalb der Kassette 10,
und eine vertikale Abmessung „V", die groß genug
ist, die Durchführung
einer begrenzten Anzahl an Papierprodukten 12 zu ermöglichen,
aufweist. Zum Beispiel kann, wenn die Papierprodukte 12 in Form
von gefalteten Papierservietten vorliegen, die vertikale Abmessung „V" der Spenderausladung
so bemessen sein, dass eine begrenzte Anzahl an gefalteten Papierservietten
herausgezogen werden kann. Dieses kann dadurch erreicht werden,
dass die vertikale Dimension „V" ein Vielfaches der
Dicke einer einzelnen gefalteten Papierserviette ist, (zum Beispiel
bevorzugt größer als
etwa das Zweifache und weniger als etwa das Zehnfache der Dicke,
weiter bevorzugt größer als
das Zweifache und weniger als etwa das Sechsfache die Dicke).
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Allgemein
gesprochen ist die erste Spenderausladung 20 für das zuverlässige und
störungsfreie Spenden
einer korrespondierenden Menge an Papierprodukten bei einem einzelnen
Spendenvorgang ausgebildet. D. h., die erste Spenderausladung 20 kann
ausgebildet sein, um es zu ermöglichen,
dass etwa 2 bis etwa 10 Papierprodukte in einem Zug gespendet werden,
d. h. pro Spendevorgang.
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Auf
das Papierprodukt kann mittels eines Daumenschlitzes 26 und/oder
Fingerschlitzes 28 zu gegriffen werden. Vorzugsweise sind
diese Schlitze an der oberen und hinteren Wand der Kassette angeordnet
und können
in Bezug auf die Abmessung der Kassette 10 oder der Abmessung
des Schlüssels 20 zentriert
sein. Jedoch ist es beliebig, ob der Daumenschlitz 26 an
der hinteren Wand oder oberen Wand angeordnet ist. Der zu beachtende
Punkt ist, dass der Schlitz 20 bevorzugt vergrößert ist,
um den/die Daumen- und/oder
Fingerschlitz(e) zu umfassen.
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Bei
genauerer Betrachtung der 3 und 5 kann
erkannt werden, dass die Spendersausladung 32 durch die
untere Kassettenwand 34 der Kassette festgelegt ist. Jedoch
wird vorgeschlagen, dass andere Stellen verwendet werden können. Die Spenderausladung 32 kann
viele Formen innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Erfindung aufweisen,
so lange die Ausladung einen leichten Zugriff für einen Benutzer bereitstellt
und eine Abgabe von Papierprodukten 12 „eins nach dem anderen" oder ein Ein-Produkt-Spenden
bereitstellt.
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Um
eine visuelle Inspektion der Menge an Papierprodukten 12,
die in der Kassette 10 verbleiben, bereit zustellen, kann
die Kassette 10 zumindest einen zusätzlichen Schlitz 30 durch
eine der Kassettenwände 18 definieren.
Weiter bevorzugt ist zumindest, dass ein solcher Schlitz 30 von
außerhalb
eines Spendergehäuses 100 sichtbar
ist, wenn die Kassette 10 in dem inneren Bereich des Spendergehäuses 100 angeordnet
ist. Da die Kassette 10 in mehr als einer Orientierung
geladen werden kann, ist es bevorzugt, zumindest einen solchen Schlitz 30 an
der hinteren Wand 22 und zumindest einen solchen Schlitz 30 an
der vorderen Wand 36 auszubilden, wobei eine Menge an Papierprodukten 12,
die in der Kassette 10 angeordnet ist, durch visuelles
Inspizieren der Menge an Papierprodukte 12 durch den Schlitz 30 bestimmbar
ist. Wie in 6a und 6b dargestellt, können zwei
Schlitze 30 in der hinteren Wand 22 und in der
vorderen Wand 36 bereitgestellt sein, um einen größeren Bereich
an visueller Inspektion bereit zu stellen. Zu bemerken ist, dass
die 1 bis 3 und 6c ein
Ausführungsbeispiel
darstellen, welches nur einen solchen Schlitz 30, der in
der hinteren Wand 22 und in der vorderen Wand 36 angeordnet ist,
bereit stellen. In der Tat ist jede Anzahl oder Anordnung von Schlitzen
innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung möglich.
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Weiter
können
in Übereinstimmung
mit der Erfindung zumindest einige der Öffnungen 16 entfernbare
Teile 14 aufweisen, die zu einer ersten Gruppe an Schlitzen 38 und
einer zweiten Gruppe an Schlitzen 40 korrespondieren. Die
erste Gruppe an Schlitzen 38, wie in 7a und 7b dargestellt, ist
ausgebildet, um zumindest einen Vorsprung 102 aufzunehmen,
welcher allgemein eine Befestigung für oder ein Teil des Spendergehäuses 100 ist.
Diese Vorsprünge 102 erstrecken
sich von dem Spendergehäuse 100 durch
den Schlitz oder die Schlitze 38, um die Papierprodukte 12 zu
kontaktieren. Durch Kontaktieren der Papierprodukte 12 behindern
die Vorsprünge 102 ohne
tatsächliches
Verhindern die Bewegung der Papierprodukte 12 in einer
Spenderrichtung „D1", d. h. zu den Spenderbereichen 500 oder 600 und
den Spenderausladungen 20 oder 32, abhängig von
dem Spendergehäuse,
das zum Spenden der Papierprodukte 12 verwendet wird.
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Die
zweite Gruppe an Schlitzen 40 kann in den Kassettenwänden 18 ausgebildet
sein, um die Kassette 10 für die Verwendung in Spendergehäusen anzupassen,
wobei das Spendergehäuse 100 eine
Rippe oder Rippen 104 umfasst, die ausgebildet sind, um
durch die Kassettenwände 18 vorzuragen, auch
um die Papierprodukte 12 zu kontaktieren. Diese zweite
Gruppe an Schlitzen ist bevorzugt zumindest teilweise in der oberen
Wand 24 und/oder der unteren Wand 34 der Kassette 10 angeordnet,
und ist ausgebildet, um die Rippenelemente 104 aufzunehmen,
welche montiert oder auf andere Weise an dem Spendergehäuse 100 befestigt
sind. Diese Schlitze 40 ermöglichen es, dass die Rippenelementen 104 die
Papierprodukte 12 beabstanden, verlangsamen, ausrichten
und zuführen,
wenn diese in eine Spenderichtung „D" bewegt werden.
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Einige
dieser Schlitze 40 können
eine unterschiedliche Größe zu den
anderen Schlitzen 40 aufweisen. Tatsächlich kann es bevorzugt sein,
dass in zumindest der oberen Wand 24 die Schlitze 40 nahe einer
Mittellinie des Spenders 10 kleiner sind und nahe der äußeren Kanten
des Spenders 10 größer sind,
wie in 4 dargestellt. Diese Ausbildung ist angepasst,
um Rippenelemente 104 mit verschiedenen Höhen aufzunehmen.
Die Rippenelemente 104, die am nächsten zu der Mittellinie liegen,
sind kürzer oder
ragen mit weniger Abstand in die Kassette 10 hervor, als
dies die äußersten
Rippenelemente 104 tun. Dieses weist den Effekt auf, dass
die zentralen Teile der Papierprodukte zu der Spenderausladung 20 gebogen
werden.
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Betrachtet
man weiter 4, wird auch vorgeschlagen,
dass die Kassette zumindest eine zusätzliche Öffnung 42 aufweist.
Diese Öffnung 42 korrespondiert
zu einem Schlüssel 44,
der an dem Spendergehäuse 10 angeordnet
ist, wie in 7b dargestellt. Der Schlüssel 44 stattet
die Kassette 10 mit einer Einrichtung aus, welche die Möglichkeiten minimiert,
dass die Kassette falsch in das Spendergehäuse 100 geladen wird.
Bevorzugt ist, dass der Schlüssel 44 mit
nur einem der Spendergehäusevariationen
verbunden ist, d. h. entweder dem Aufbau, der ausgebildet ist, eine
begrenzte Anzahl an Papierprodukten bei jedem Spendevorgang zu spenden, oder
dem Aufbau, der ausgebildet ist, um ein einzelnes Papierprodukt
bei jedem Spendevorgang zu spenden. Auf diese Weise würde, in
dem Fall, in dem eine Aufsichtsperson versucht, die Kassette 10 falsch
in ein Spendergehäuse 100 zu
laden, oder alternativ versucht, die Kassette 10 in der
falschen Orientierung zu laden, der Schlüssel 44 nicht in die Öffnung 42 in
der Kassette 10 eingreifen, und so würde verhindert, dass die Kassette 10 in
dem Spendergehäuse 10 festsitzt.
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Allgemein
gesprochen können
die entfernbaren Teile 14 entweder entfernt oder einfach
nicht in den Kassettenwänden 18 oder
Enden 24 und/oder 34 während der Herstellung der Kassette 10 ausgeformt werden.
Abhängig
von den erwünschten
Umständen, können diese
entfernbaren Teile während
der Installation der Kassette 10 in das entsprechende Spendergehäuse entfernt
werden. Wenn die entfernbaren Teile 14 als Teil des Herstellungsprozesses
entfernt sind (oder einfach nicht ausgebildet sind), kann die Kassette 10 zu
dem Benutzer eingepackt geliefert werden, zum Beispiel in einem
Polyethylenbeutel, um eine Kontamination zu verhindern und/oder
die Sterilität
der Papierprodukte 12 in der Kassette 10 zu bewahren.
Wenn die entfernbaren Teile 14 als Teil des Installationsprozesses
entfernt sind, sollten die Kanten der entfernbaren Teile 14 geschwächt, angeritzt
etc. werden, um diese einfach entfernen zu können. In einem Ausführungsbeispiel
ist es bevorzugt, dass die entfernbaren Teile 14 entweder
nicht ausgeformt sind, oder vor dem Versenden zu dem Kunden entfernt
werden. Dieses minimiert die Arbeit, die notwendig ist, um die Kassette 10 in
einen Spender zu laden.
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Zusätzliche
Merkmale, welche erwünscht sein
können,
sind, dass zumindest die obere Wand 24 und/oder die untere
Wand 34 der Kassette 10 in einem Winkel in Bezug
auf die vordere Wand 36 und die hintere Wand 22 der
Kassette 10 angeordnet sind, wie in 3, 6b und 6c gesehen
werden kann. Jedoch kann es, wie in 1 und 6a dargestellt,
weiter bevorzugt sein, dass die obere Wand 34 oder die
Wand, welche die Spenderausladung 20 umfasst, senkrecht
zu ihren benachbarten Wänden
ausgebildet ist. In jedem Fall ist es bevorzugt, die Papierprodukte 12 von
der Spenderausladung 20 oder 32 so zu spenden,
dass eine Seite der Papierprodukte 12 parallel zu der oberen
Wand 24 oder unteren Wand 34 ausgerichtet ist,
aus welcher die Papierprodukte 12 gespendet werden.
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6a und 7a zeigen
Spendergehäuse 100,
die ausgebildet sind, um mit einer senkrechten Wandausführungsform
zu arbeiten, wobei 6b, 6c und 7b Spendergehäuse 100 zeigen,
die ausgebildet sind, um mit einer winkligen Wandausführungsform
zu arbeiten. Darüber
hinaus ist die Kassette 10 bevorzugt aus schwerem Papier
oder Pappe hergestellt, kann jedoch aus jedem anderen geeigneten
Material innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung hergestellt
sein.
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8 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
(nicht maßstabsgerecht)
des unteren Teils der Kassette 10, der in einen Spender 100,
wie in 6a ausgeführt, eingefügt ist. Wie nicht notwendigerweise
in der Praxis der Erfindung ausgeführt, sind die Papierprodukte 12,
die in der Kassette 10 beinhaltet sind, bevorzugt zusammengefaltete
oder überlappend
gefaltete Servietten, um eine abgemessene Zufuhr von einem oder
einer Anzahl solcher einzelnen Servietten jedes Mal nacheinander
bereit zu stellen. Wie vorstehend erläutert und wie in der vergrößerten und
ausgedehnten Ansicht zu sehen, weist der Schlitz 950 eine
vertikale Abmessung „V" auf, welche allgemein
ein Vielfaches der Dicke einer einzelnen Lage, oder Schicht, oder
Faltung des Papierproduktes 12 ist. Eine Spenderichtung
in „D" ist im Allgemeinen
senkrecht zu dem Gehäuse
und der Kassettenanordnung identifiziert. Wenn das Papierprodukt
zum Beispiel eine zusammengefaltete Papierserviette oder ein Papiertuch
ist, kann ein Führungsumschlag
oder -Ende 960 gesehen werden, das sich aus dem Schlitz 950 heraus
erstreckt, um durch einen Benutzer gegriffen zu werden. Das Ziehen
des Umschlags 960 hat zur Folge, dass das Produkt eines
nach dem anderen gespendet wird.
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Dahingegen
greift das Greifen des zusammengefalteten Produkts zwischen unterem
Griffpunkt 1000 und einem ersten oberen Griffpunkt 1002 zwei der
zusammengefalteten Papierprodukte (zum Beispiel Servietten, Papiertücher, Wischtücher etc.)
für den
Spendevorgang. Eines weist ein sichtbares Heck 960 auf,
welches sich von dem Schlitz 950 (oder der Spenderausladung 20)
erstreckt, und das andere ist immer noch in der Kassette angeordnet
aber durch den Fingerschlitz 954 zugänglich. Durch Ziehen des Produktes,
das an den Griffpunkten 1000 und 1002 gegriffen
ist, in die Spenderichtungen „D" folgt, dass zwei
der zusammengefalteten Papierprodukte zur gleichen Zeit gespendet
werden. Dieses Ergebnis ist konsistent, vorausgesetzt, das Zusammengreifen des
Produktes ist konsistent und die Griffbereiche 1000 und 1002 bleiben
zugänglich.
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Ziehen
des Produktes, das an den Griffpunkten 1000 und 1004 gegriffen
ist, in Spenderichtung „D" führt dazu,
dass vier der zusammengefalteten Papierprodukte zur gleichen Zeit
gespendet werden. Dieses Ergebnis ist konsistent, vorausgesetzt,
das Zusammenfalten der Produkte ist konsistent und die Griffbereiche 1000 und 1004 bleiben
zugänglich.
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Ziehen
des Produktes, gegriffen an den Griffpunkten 1000 und 1006,
in Spenderichtung „D" führt dazu,
dass sechs der zusammengefalteten Papierprodukte zur gleichen Zeit
gespendet werden. Dieses Ergebnis ist konsistent, vorausgesetzt
das Zusammenfalten des Produktes ist konsistent und die Griffbereiche 1000 und 1006 bleiben
zugänglich.
Dieses kann mathematisch für
zusammengefaltete Produkte mit N = Ff·2 beschrieben
werden, wobei N gleich die Anzahl der zu spendenden Produkte ist,
Ff die Anzahl an Vorwärtsfaltungen (Ff)
ist, die zwischen die identifizierten Griffpunkte fallen, und welche
durch den Benutzer gegriffen werden. Die Anzahl an Vorwärtsfaltungen
(Ff), die für das Greifen möglich ist,
ist im Allgemeinen nur durch die vertikale Abmessung des Schlitzes „V" und die Größe der Finger-
und/oder Daumenschlitze begrenzt. Allgemein gesprochen ist der „Stapel" des zu spendenden
Produktes in einer zusammengefalteten Ausbildung ausgebildet, außer bei
der Führungs-
und Endkante oder dem Führungs- und
Endumschlag. Natürlich
ist, wenn das Produkt eins nach dem anderen gespendet wurde, dieses
in einer ungefalteten Ausbildung.
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Wenn
ein nicht zusammengefaltetes Produkt in der Kassette verwendet wird,
bleibt die Spenderichtung „D" die gleiche. Jedoch
gibt es dort keinen Führungsumschlag,
wie in dem zusammengefalteten Format. Allgemein gesprochen ist die
Anzahl der zu spendenden Produkte die gleiche, wie die Anzahl der gegriffenen
vorwärts
gefalteten, außer
das Produkt ist doppelt oder dreifach gefaltet.
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Somit
kann betrachtet werden, wie die Kassette 10 in Spendergehäusen 100,
die ausgebildet sind, eine geregelte Menge an Papierprodukten 12 zu
spenden, verwendet wird. Die Kassette 10 kann auch in einem
Spendergehäuse 100 verwendet
werden, welches ausgebildet ist, Papierprodukte einzeln zu spenden,
d. h. eines nach dem anderen. Dieses kann erreicht werden, indem
ein Zugriff nur auf einen Teil den Seite des Papierproduktes 12 gegeben
ist. Zum Beispiel, wenn die Papierprodukte in Form von gefalteten
Papierservietten vorliegen, und nur eine herausgestellte Seite einer
einzelnen Serviette für
einen Benutzer zugreifbar ist, hinterlässt das Herausziehen der Serviette
von der Kassette 10 die nächste Serviette in dem Stapel
herausgestellt.
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Für den Fachmann
ist es offensichtlich, dass verschiedene Modifikationen und Variationen
in der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können, ohne
den Geltungsbereich der Erfindung zu verlassen. Es ist beabsichtigt,
dass die vorliegende Erfindung solche Modifikationen und Variationen,
wie sie mit dem Geltungsbereich der beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente
dargestellt sind, umfasst.