DE60124593T2 - Vorrichtung zur verarbeitung von medizinischem abfall - Google Patents

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    • Y10S241/606Medical/surgical waste comminution

Description

  • Diese Anmeldung betrifft eine neue und verbesserte Vorrichtung zur Verarbeitung von medizinischem Abfall entsprechend dem vorbeschreibenden Abschnitt des Patentanspruches 1. Eine derartige Vorrichtung ist aus dem US-A-4453676 bekannt.
  • Diese Anmeldung betrifft das Gebiet der Behandlung von medizinischem Abfall und der Entsorgung. Speziell ist diese Anmeldung für eine neue und verbesserte Vorrichtung, die den medizinischen Abfall wegen einer Reaktion mit einem Sterilantium nicht wiedererkennbar macht, und die ihn wegen des Mahlens, Schredderns und Schneidens des Abfalls nicht widererkennbar macht. Krankenhäuser und andere Institutionen müssen medizinischen Abfall beseitigen, der größtenteils aus infektiösen Materialien besteht, die Spritzen, Injektionsspritzennadeln, Bandagen, Metallposten und sogar Krankenhauskleidung, Bettlaken und Decken einschließen. Wegen der diversen Beschaffenheit der Posten, die im medizinischen Abfall zur Entsorgung angeordnet werden, muss die Vorrichtung die Fähigkeit besitzen, den gesamten Abfall auf eine ausreichend kleine Größe für eine Entsorgung in einer Weise reduzieren, die den medizinischen Abfall für eine Lagerung geeignet macht oder für eine andere Verfügbarkeit als ein nichtinfektiöser medizinischer Abfallrückstand. Der im US-Patent Nr. 5673861 angeführte bisherige Stand der Technik offenbart im Allgemeinen den Hintergrund für diese Erfindung, die eine Verbesserung gegenüber der Vorrichtung ist, die im US-Patent Nr. 5673861 offenbart wird.
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Umwandlung von unverdichtetem medizinischem Abfall in einen sterilen ungefährlichen medizinischen Abfallrückstand bereitgestellt, die eine erste sich drehende Schneidbaugruppe mit sich drehenden Zähnen aufweist, die zwischen erste sich nicht drehende stationäre Zähne auf einer stationären Schneidbaugruppe passen und damit zusammenwirken, wobei die sich drehenden und die stationären Zähne einen radialen Spalt dazwischen für das Aufnehmen des medizinischen Abfalls aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass: jeder sich drehende Zahn eine im Wesentlichen spitze Schneidfläche aufweist, die in seiner Drehungsebene liegt und unter einem schiefen Winkel zu seinem Drehungsweg angeordnet und nach innen in Richtung der Mitte in der Drehungsrichtung und relativ zu den stationären Schneidzähnen geneigt ist, um mit dem medizinischen Abfall in Eingriff zu kommen und eine leistungsfähige Schredderkraft auf das Abfallmaterial dazwischen anzuwenden, während jeder sich drehende Zahn in den radialen Spalt zwischen dem sich drehenden Zahn und dem Tal zwischen jedem Paar der stationären Zähne benachbart und gegenüberliegend einem jeden sich drehenden Zahn eintritt und sich durch diesen bewegt.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine neue und verbesserte Vorrichtung für das Umwandeln von unverdichtetem medizinischem Abfall in einen medizinischen Abfallrückstand bereit, der von verringerter nichtwiedererkennbarer Größe für die Entsorgung auf einer Deponie oder dergleichen ist.
  • Der Abfall wird mittels sich drehender Zähne auf einer Rotationswelle geschnitten, geschreddert und gemahlen, die mit stationären Zähnen in einem Gehäuse zusammenwirkt. Einer oder mehrere der sich drehenden Zähne ist von spezieller Konstruktion und Anordnung für ein Bewegen unter einem schiefen Winkel und in der gleichen Ebene mit Bezugnahme auf die stationären Zähne, um eine verstärkte Schneid-, Schredder- und Mahlwirkung beim Abfall zwischen den sich drehenden und stationären Zähnen zu erhalten. Während des so beschriebenen mechanischen Vorganges wird der Abfall gleichzeitig gedreht und durch Mischen und Reagieren mit einem gesetzlich geschützten Anregungsmittel nichtinfektiös gemacht.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht, teilweise im Schnitt, die die zweistufige Vorrichtung dieser Erfindung veranschaulicht;
  • 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 1, die eine Schnecke veranschaulicht, die für das Entleeren des verarbeiteten Abfalls aus der Vorrichtung verwendet werden kann;
  • 3 eine vergrößerte Darstellung eines Abschnittes der Vorrichtung aus 1, die detaillierter die Beziehung der Zähne in der oberen Vormahlkammer der Vorrichtung zeigt;
  • 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie 4-4 in 3, die Details der verbesserten Vorrichtung in der oberen Vormahlkammer zeigt;
  • 5 eine vergrößerte Darstellung aus 4, die einen der sich drehenden Zähne zeigt, der mit einem der stationären Zähne in der Vorrichtung zusammenwirkt;
  • 6 eine Schnittdarstellung der Hauptmahlkammer, die den Abfall aus der Vormahlkammer darüber für die endgültige Verarbeitung des Abfalls aufnimmt;
  • 7 eine Schnittdarstellung längs der Linie 7-7 in 6, die die zusammenwirkenden Zähne in der Hauptmahlvorrichtung aus 6 zeigt; und
  • 8 eine vergrößerte Darstellung aus 7, die die zusammenwirkenden sich drehenden und stationären Zähne der Vorrichtung in der Hauptmahlkammer zeigt.
  • In den Zeichnungen bezieht sich der Buchstabe A im Allgemeinen auf die Vorrichtung dieser Erfindung, die ein Vormahlgehäuse 10 in Kombination mit einem Hauptmahlgehäuse 12 aufweist, das benachhbart dazu positioniert ist. Das Gehäuse 10 weist einen Eintritt 14 auf, in den unverdichteter medizinischer Abfall von irgendeiner Quelle eingeführt werden kann. Eine Längswelle 15 erstreckt sich durch das Gehäuse 10 und ist mit einer Antriebsvorrichtung 16 verbunden, wie beispielsweise einem 60 PS Hochleistungselektromotor. In der Schnittlinie 4-4 weist die Welle 15 eine Hülse 15a auf, die auf die Welle 15 mit einem Keil 15e in Keilnuten 15f und 15g verkeilt ist. Die Hülse 15a befindet sich am linken Ende der Welle 15, wie in 1 und 3 gesehen wird. So wird die Hülse 15a am linken Ende der Welle 15 für eine Drehung damit mittels des Keils 15c in den Keilnuten 15f und 15g gesichert. Eine Förderschnecke 15b ist auf die Hülse 15a für eine Drehung mit der Welle 15 geschweißt, um den unverdichteten medizinischen Abfall im Gehäuse von rechts nach links zuzuführen, wie im oberen Gehäuse 10 in 1 der Zeichnungen gezeigt wird. Am linken Ende des Gehäuses 10 sind ein oder mehrere stationäre Mahlzähne F am Gehäuse 10 in beabstandeten peripheren Positionen angebracht, wie am besten in 4 gesehen wird. Die stationären Zähne F wirken mit einem oder mehreren sich drehenden Zähnen R zusammen, wie detaillierter erklärt wird. Die Welle 15 ist an jedem Ende in geeigneten Lagern 15c montiert, wie von jenen Fachleuchten verstanden wird.
  • Filtriertes Wasser wird in das Gehäuse 10 von einer Filterquelle durch eine Spritzrichtung 20a eingeführt. Ebenfalls wird ein Sterilantium von einer Quelle 21 geliefert und entweder gespritzt oder mittels Schwerkraft aus einem Trichter 21 in das Gehäuse 10 für einen Kontakt mit dem Abfallmaterial zugeführt, das in das Gehäuse 10 durch den Eintritt 14 eingeführt wird. Der medizinische Abfall wird zwischen die stationären Zähne F und die sich drehenden Zähne R mittels der Schnecke 15b getrieben, so dass er zu einem kleineren Abfall im Gehäuse 10 gemahlen, geschreddert und/oder geschnitten wird, wie vollständiger erklärt wird. Der Abfall vom Gehäuse 10 wird durch eine Zwischenöffnung 22 in das Innere des unteren Gehäuses 24 der Hauptmahlvorrichtung entleert, die ebenfalls eine Welle 25 aufweist, die sich durch das Gehäuse 24 erstreckt, die durch eine andere Antriebsvorrichtung 26 angetrieben wird, wie beispielsweise einen Elektromotor mit 60 PS. Die Bewegungsrichtung des Abfalls im Gehäuse 24 ist daher vorzugsweise umgekehrt oder entgegengesetzt der Bewegung im Gehäuse 10, wie in 1 gesehen werden kann. Eine Hülse 25a ist auf der Welle 25 mittels einer konventionellen Feder- und Nutanordnung gesichert, wie beispielsweise mittels eines Keils 26 in Keilnuten 26a und 26b (7). Eine Schnecke 25b ist an der Hülse 25a angeschweißt oder anderweitig befestigt, um das Treiben des Abfalls in der Längsrichtung zu den zusammenwirkenden stationären Zähnen F, die am Gehäuse 12 gesichert sind, und den sich drehenden Zähnen R zu bewirken, die an der Hülse 25a gesichert sind. Der verarbeitete Abfall wird vorzugsweise aus dem unteren rechten Ende des Gehäuses 24 in einer geeigneten Öffnung 24a (in punktierten Linien gezeigt) im unteren Abschnitt des Gehäuses 24 entleert. Ebenfalls ist das Gehäuse 24 vorzugsweise nach unten in Richtung des Austrittes 24b geneigt, um das Entleeren des verarbeiteten Abfalls daraus zu erleichtern. Die Welle 25 wird an jedem Ende in konventionellen Lagern 25c getragen. Ebenfalls ist ein geeigneter Rahmen H oder Außengehäuse (nicht gezeigt) vorhanden, um die Vorrichtung A zu halten und vorzugsweise einzuschließen.
  • Betrachtet man jetzt 2, die eine Entleerungsschnecke 32 zeigt, die einen konventionellen Schneckenflügel 32a in einem Zylinder 32b aufweist, wird eine derartige Schnecke 32 so angepasst, dass die Fördermenge des verarbeiteten Abfalls vom Austritt 24a in das untere Ende 32c der Schnecke 32 aufgenommen wird, und ein derartiger Abfall wird nach oben zum Entleerungsaustritt 32d bewegt oder mittels der Schnecke bewegt, um den Abfall zu einer geeigneten Stelle für die endgültige Lieferung auf eine Mülldeponie zu liefern. Alternativ kann die Schnecke 32 rechts sein, wie in Punktstrichlinien 32f gezeigt wird.
  • In 4 bis 6 wird insbesondere die Verbesserung in vergrößerten Darstellungen veranschaulicht. Wie in 4 gesehen wird, ist eine Vielzahl von Halteblöcken 30, vorzugsweise vier in der Zahl, gleichermaßen peripher auf der Wellenhülse 15a beabstandet angeordnet und daran durch Schweißen oder anderweitiges Befestigen der inneren Enden 31 an der Hülse 15a gesichert. Wie am besten in 3 gezeigt wird, sind die Blöcke 30 vorzugsweise in Längsreihen angeordnet, und in 3 werden vier Blöcke 30 für jede Reihe gezeigt, wobei sich die anstoßenden Ränder 30a der benachbarten Blöcke miteinander berühren. Ebenfalls kann man in 3 vorzugsweise eine Reihe von sich drehenden Zähnen R auf jedem Halteblock sehen, so dass die Anzahl der Zähne R mit der Anzahl der stationären Zähne F im Gehäuse 10 übereinstimmt, die ebenfalls vorzugsweise als eine Einheit mit den Blöcken 40 gebildet werden, wobei die Ränder 40a zwischen den Blöcken 40 aneinanderstoßen. Die Zähne R und F passen dazwischen, wobei ein ausreichender radialer Spalt oder Zwischenraum zwischen den sich drehenden Zähnen R und den stationären Zähnen F vorhanden ist, wobei in diesen Zwischenraum oder Spalt das Abfallmaterial für ein Schreddern, Mahlen und/oder Schneiden des Abfallmaterials, wie beispielsweise Stoff oder dergleichen, in kleine Teilchen oder Stücke für das Verpacken bei der Entsorgung getrieben wird, wie es vorangehend erklärt wird.
  • Wie in 3 und 5 gesehen wird, ist jeder Zahn R bei 50 im Wesentlichen V-förmig, wobei das im Allgemeinen spitze Ende 50x eines jeden Zahnes R in eine im Wesentlichen V-förmige Nut oder Tal zwischen benachbarten stationären Zähnen F passt, aber etwas radial davon beabstandet, wie es erklärt wird. Gleichfalls passt jedes spitze Ende 52 eines jeden Zahnes F in die Nut oder das Tal zwischen benachbarten sich drehenden Zähnen R, ist aber etwas radial um einen gewählten Wert davon beabstandet.
  • Jeder Zahn R, der vorzugsweise einer von sechs ist, die zusammen in einer Reihe gebildet werden, wie in 3 gezeigt wird, ist entfernbar an einem der Blöcke 30 mit mehreren Schrauben 55 befestigt, die Gewindegänge 55a und einen Kopf 55b mit einem größeren Durchmesser als der Körper der Schraube 55 aufweisen. Die Länge einer jeden Stange 55c (3), bei der die Zähne 50 ausgebildet sind, ist die gleiche Länge wie jeder Halteblock 30, und vorzugsweise wird jede Stange 55c, die vorzugsweise sechs Zähne 50 aufweist, separat mittels der Schrauben 55 gehalten, die in einen Halteblock 30 mit den Schraubengängen 30b in jedem Block 30 geschraubt werden (5). Jede Schraube 55 gelangt durch ein Bohrloch 55d, das bei 55e vergrößert ist, um den vergrößerten Schraubenkopf 55b aufzunehmen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung, eher als dass jede Reihe von Zähnen R eine sich drehende Schneidbaugruppe bildet, die parallel zu den stationären Zähnen F positioniert ist, wie im US-Patent Nr. 5673861, werden sie unter einem schiefen Winkel montiert, wie am besten in 5 zu sehen ist, und wie es nachfolgend erklärt wird, so dass, während die Zähne R relativ zu den stationären Zähnen F auf der stationären Schneidbaugruppe gedreht werden, sie das Abfallmaterial zwischen die Zähne F und R mit einer Schredder-, Schneid- und Mahlwirkung treiben, was ermöglicht, dass die körperliche Struktur des Abfallmaterials, wie beispielsweise der Stoffdecken, Laken, Kleidungsstücke und dergleichen, die im medizinischen Abfall sind, erfolgreich zu einem medizinischen Rückstand aus kleinen Stücken oder Teilchen mit einem Minimum an Abschaltungen reduziert wird. Ein derartiges Ergebnis wird ohne jegliche oder mit einem Minimum an Abschaltungen zustande gebracht, die durch Festklemmen oder Verklemmen der Drehung der Zähne R durch das Fasermaterial zwischen den Zähnen R und F hervorgerufen werden, was in der Vergangenheit ein Problem war.
  • Ebenfalls, wie erklärt wurde, weist die Hülse 15a die Schnecke 15b daran angeschweißt auf, wobei sich jeder halbe Schneckenabschnitt vorzugsweise über die gleiche Längsstrecke erstreckt wie die Länge der einen der Halterungen 30, wie am besten in 3 zu sehen ist. Die Schnecke 15b funktioniert zusammen mit den beweglichen Zähnen R, während sie mit den stationären Zähnen zusammenwirken, um das Abfallmaterial nach vorn in das Gehäuse 10 und durch und zwischen die Zähne R und F zu treiben.
  • Der radiale Zwischenraum oder Spalt zwischen den sich drehenden Zähnen R und den stationären Zähnen F, wie in 5 betrachtet, kann durchgängig über die Länge der Zähne in 3 der gleiche sein, oder er kann von rechts nach links verändert werden, um die Zerkleinerung des Abfalls zu verstärken, während er sich nach links bewegt, wie in 3 betrachtet wird, um die anfängliche Schredder-, Schneid- und Mahlwirkung in der Vormahlkammer oder dem Gehäuse 10 zu erreichen, wie es nachfolgend erklärt wird. Ebenfalls wird der Spalt zwischen den Zähnen 50 und 52 (5) im Gehäuse 24 vorzugsweise verringert, indem jeder Abschnitt der Zähne R näher an dem gegenüberliegenden Abschnitt der Zähne F ist, während der Abfall von links nach rechts im Gehäuse 24 bewegt wird, wie nachfolgend vollständiger erklärt wird.
  • Außerdem kann sich der schiefe Winkel ⌀ eines jeden Zahnes R verändern, und er liegt vorzugsweise zwischen etwa 10° und etwa 45° vom Bewegungsweg 50y des Zahnes bis zu seiner spitzen unteren Fläche 50x, so dass die Hinterkante 50a eines jeden Zahnes 50 in den radialen Zwischenraum zwischen zwei der benachbarten Zähne 52a eintritt, wie in 5 gezeigt wird.
  • Eine derartige Bewegung eines jeden Zahnes R erfolgt daher auf einem kreisförmigen Weg (wie in 5 betrachtet), während sich jeder Zahn R zwischen einem Paar der benachbarten Zähne F bewegt, wodurch eine starke Einhak-, Zug- und Zerreißwirkung beim Abfall bewirkt wird, was in starkem Maß das Schreddern insbesondere des Celluloseabfallmaterials verstärkt.
  • Jeder Abschnitt der Zähne F, der vorzugsweise sechs Zähne 52 in jedem Block 40 zwischen den Enden 40a aufweist, ist am Gehäuse 10 mittels Schrauben 60 gesichert, die Gewindegänge 60a aufweisen, die in die Gewindegänge 52d geschraubt werden. Ein Dichtungsring 63 ist zwischen dem Gehäuse und den Zähnen F positioniert. Jeder sich drehende Abschnitt und stationäre Zahnabschnitt ist wahlweise aus dem Gehäuse 10 für ein Auswechseln entfernbar. Die Schraube 55 wird heraugeschraubt, um die Zähne R aus jedem Halteblock 30 zu entfernen, und jede Schraube 60 wird herausgeschraubt, um sie aus dem Gehäuse 10 zu entfernen.
  • Mit Bezugnahme auf 6 bis 8 werden die Einzelheiten des Hauptgehäuses 24 in einem vergrößerten Maßstab gezeigt, aber die Teile-Nummern für das Gehäuse 24 und dessen Teile sind im Allgemeinen die gleichen wie in 1. Wenn das Abfallmaterial mittels der Zähne R, die relativ zu den Zähnen F gedreht werden, zermahlen, geschreddert und zerschnitten wurde, wird das Abfallmaterial durch die Schnecke 15b zur Öffnung 24a am linken Ende des Gehäuses 10 und danach in das Hauptgehäuse 24 geführt, wobei es am linken Ende eintritt und sich im Gegenstrom oder umgekehrt relativ zu 1 durch das Gehäuse 24 zum Entleerungsaustritt 24b bewegt. Abgesehen von einer derartigen entgegengesetzten Bewegungsrichtung des Abfalls sind die Zähne R und F und die Schnecke 25b die gleichen und weisen die gleichen Buchstaben und Zahlen wie jene in 1 und 3 bis 5 auf.
  • Die Zähne R werden vorzugsweise aus einer Legierung mit einer Rockwell-Härte von 58 bis 62 mit einer Wolframkarbidoberfläche oder anderen harten Oberflächenmaterialien auf der Außenseite der Zähne hergestellt.
  • Im Hauptgehäuse 24, wie speziell in 6 bis 8 gezeigt wird, weist die Baugruppe für das Aufnehmen des vorgemahlenen Abfalls von den ersten sich drehenden und stationären Zähnen in 1 vorzugsweise kleiner werdende Spalte zwischen den Zähnen entlang der Länge der Welle 25 auf, um die Abfallteilchen weiter zu zerkleinern. Beispielsweise liegt der Spalt zwischen den Zähnen bei den ersten sich drehenden und stationären Zähnen im Gehäuse 10 vorzugsweise innerhalb des Bereiches von etwa 0,50 in. bis 0,75 in., wobei der größere Spalt von 0,75 am rechten Ende der Zähne F und R und der kleinere Spalt von 0,50 im linken Abschnitt der Zähne F und R vorhanden sind. Der Spalt zwischen den zweiten sich drehenden und stationären Zähnen R' und F' im Gehäuse 24 liegt vorzugsweise innerhalb des Bereiches zwischen etwa 0,75 in. und etwa 0,25 in., wobei der größere Spalt von 0,75 im linken Endabschnitt der Zähne R' und F' und der kleinere Spalt von 0,25 im rechten Abschnitt der Zähne F' und R' vorhanden sind.
  • Es sollte verstanden werden, dass der Spalt zwischen den stationären Zähnen F und den sich drehenden Zähnen R irgendwo zwischen den vorangehenden Beispielen liegen kann, und dass gleichfalls der Spalt zwischen den stationären Zähnen F' und den sich drehenden Zähnen R' ebenfalls irgendwo zwischen den vorangehenden Beispielen liegen kann.
  • Der reduzierte Abfallrückstand im Gehäuse 24 wird schließlich zu einer Verpackungsstelle oder Vorrichtung (nicht gezeigt) zur Entsorgung oder Lagerung mittels der Schnecke bewegt oder anderweitig übertagen.
  • Die vorhergehende Offenbarung und Beschreibung der Erfindung sind veranschaulichend und erläuternd, und verschiedene Veränderungen bei den Einzelheiten der veranschaulichten Vorrichtung und Konstruktion und beim Betriebsverfahren können vorgenommen werden, ohne dass man vom Bereich der Erfindung abweicht, wie er in den als Anhang beigefügten Patentansprüchen definiert wird.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Umwandlung von unverdichtetem medizinischem Abfall in einen sterilen ungefährlichen medizinischen Abfallrückstand, die eine erste sich drehende Schneidbaugruppe (15, 15a, 30) mit sich drehenden Zähnen (R) aufweist, die zwischen erste sich nicht drehende stationäre Zähne (F) auf einer stationären Schneidbaugruppe (10) passen und damit zusammenwirken, wobei die sich drehenden und die stationären Zähne einen radialen Spalt dazwischen für das Aufnehmen des medizinischen Abfalls aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass: jeder sich drehende Zahn (R) eine im Wesentlichen spitze Schneidfläche (50x) aufweist, die in seiner Drehungsebene liegt und unter einem schiefen Winkel (⌀) zu seinem Drehungsweg angeordnet und nach innen in Richtung der Mitte in der Drehungsrichtung und relativ zu den stationären Schneidzähnen (F) geneigt ist, um mit dem medizinischen Abfall in Eingriff zu kommen und eine leistungsfähige Schredderkraft auf das Abfallmaterial dazwischen anzuwenden, während jeder sich drehende Zahn (R) in den radialen Spalt zwischen dem sich drehenden Zahn (R) und dem Tal zwischen jedem Paar der stationären Zähne (F) benachbart und gegenüberliegend einem jeden sich drehenden Zahn (R) eintritt und sich durch diesen bewegt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, die umfasst: die sich drehende Schneidbaugruppe (15, 15a, 30) mit einer Reihe von Zähnen (R) in Ausrichtung zueinander, die sich in Längsrichtung einer Längswelle (15) davon erstrecken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der: die sich drehende Schneidbaugruppe (15, 15a, 30) eine Vielzahl von Reihen von sich drehenden Zähnen (R) aufweist, die an beabstandeten peripheren Stellen auf der Längswelle (15) montiert sind, um zwischen die entgegengesetzten Zähne (F) an den beabstandeten peripheren Stellen zu passen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, die umfasst: eine Hülse (15a) auf einer Längswelle (15) der Baugruppe; eine Schnecke (32), die auf der Hülse gebildet wird, die den medizinischen Abfall in Längsrichtung drückt, gleichzeitig während die sich drehenden Zähne (R) mit dem medizinischen Abfall in Eingriff kommen, um einen Druck auf die Schneidzähne anzuwenden, um das Mahlen, Schneiden und Schreddern des medizinischen Abfalls zu bewirken.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, die umfasst: eine zweite sich drehende Schneidbaugruppe (25) und stationäre Schneidbaugruppe (24), die im Wesentlichen die erste sich drehende Schneidbaugrupe (15, 15a, 30) und die stationäre Baugruppe (10) nachbilden, um den vorgemahlenen Abfall aufzunehmen, die aber sich verringernde Spalte zwischen den Zähnen (R, F) entlang ihrer Länge verglichen mit den Spalten zwischen den ersten sich drehenden und stationären Zähnen aufweist, um die Größe der Abfallteilchen weiter zu verringern.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der: der Spalt zwischen den Zähnen (R, F) bei den ersten sich drehenden und stationären Zähnen in einem Bereich von 0,50 in. bis etwa 0,75 in. liegt und der Spalt zwischen den Zähnen bei den zweiten sich drehenden und stationären Zähnen in einem Bereich von etwa 0,75 in. bis etwa 0,25 in. liegt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, die umfasst: eine Hülse (15a) auf einer Längswelle (15) für eine Drehung damit; einen sich radial erstreckenden Halteblock, der an der Hülse (15a) befestigt ist, und wobei eine der sich drehenden Schneidbaugruppen entfernbar am Halteblock befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der: der schiefe Winkel (⌀) von etwa 10° bis etwa 45° relativ zum kreisförmigen Bewegungsweg der sich drehenden Zähne (R) beträgt.
DE60124593T 2000-09-12 2001-04-18 Vorrichtung zur verarbeitung von medizinischem abfall Expired - Lifetime DE60124593T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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