DE60124671T2 - Implantierbare wiederauffüllbare infusionsvorrichtung - Google Patents

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InfuMedics Inc East Walpole
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Description

  • Fachgebiet
  • Die Erfindung betrifft implantierbare Infusionsvorrichtungen zur kontrollierbaren in vivo Abgabe von Medikamenten an einen Patienten.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Implantierbare Infusionsvorrichtungen stellen in einer Vorrichtung, mit der die kontrollierte Abgabe des Medikaments über einen festgelegten Zeitraum möglich ist, für einen Patienten eine Zufuhrvorrichtung für ein zu verabreichendes Medikament bereit. Bestimmte Medikamente, beispielsweise chemotherapeutische Medikamente und Opioide, können besonders wirksam sein, wenn sie bei einer konstanten Dosisrate statt in Abständen verabreicht werden.
  • Eine typische Infusionsvorrichtung oder -pumpe weist ein luftdicht verschlossenes äußeres Gehäuse auf, das ein unter Dampfdruck stehendes Fluid oder anderes Mittel zum Ausüben einer Druckkraft auf ein zusammendrückbares oder flexibles inneres Medikamentenreservoir enthält, das mit einer Medikamentenabgabeöffnung in Verbindung steht. Wahlweise kann das Medikament im äußeren Gehäuse angeordnet sein, wobei im inneren Gehäuse ein Treibmittel angeordnet ist. Wird das äußere Gehäuse mit dem Medikament gefüllt, wird das Treibmittel im inneren Gehäuse komprimiert und verändert seinen Zustand von gasförmig zu flüssig, wodurch der Antriebsmechanismus der Vorrichtung wieder aktiviert wird. Bei weiteren Ausführungsformen kann das äußere Gehäuse in zwei Kammern unterteilt sein, die von einer flüssigkeitsundurchlässigen Zwischenwand getrennt werden. Eine Kammer enthält das Medikament und weist eine Medikamentenabgabeöffnung auf, und die andere Kammer enthält ein Treibmittel oder Federelement, das gegen die Zwischenwand eine Kraft ausübt, damit das Medikament durch die Abgabeöffnung herausgedrückt wird.
  • Die Infusionsvorrichtung muss zahlreichen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit genügen. Beispielsweise darf das Gehäusematerial nicht mit Körperflüssigkeiten oder mit den Medikamenten und Treibmitteln im Gehäuse reagieren. Ferner darf die Membran oder flexible Wand zwischen den Kammern nicht undicht sein und muss für Fluide in der Gasphase undurchlässig sein, um eine Verunreinigung des Medikaments durch das Treibmittel zu verhindern. Da die Vorrichtung für die Einpflanzung in einen Patienten bestimmt ist, muss sehr darauf geachtet werden, jegliches Austreten sowohl des Medikaments als auch des Treibmittels in den Körper des Patienten zu verhindern. Zudem ist es wünschenswert, dass die Vorrichtung möglichst klein und leicht ist, damit der Patient möglichst wenige invasive Verletzungen, Beschwerden und Entstellungen erfährt, jedoch ausreichend groß ist, um eine brauchbare therapeutische Dosis des verabreichten Medikaments zu gewährleisten und die Häufigkeit zu minimieren, mit der die Vorrichtung nachgefüllt werden muss. Es ist wünschenswert, dass die Pumpe nachfüllbar ist, sodass sie nicht bei einer Operation entfernt und ausgetauscht werden muss, wenn das Medikament aufgebraucht ist. Für die Nachfüllbarkeit der Pumpe ist jedoch eine Öffnung erforderlich, die sich entweder außerhalb der Haut befindet oder transkutan zugänglich ist, ohne dass Infektionen verursacht werden, oder es riskiert wird, dass eine zu große und möglicherweise schädliche Menge des Medikaments in den Patienten freigegeben wird. Bei den Vorrichtungen, bei denen in einer flexiblen Tasche, die sich als Reaktion auf Veränderungen des Treibmitteldrucks ausdehnt und zusammenzieht, ein Treibmittel enthalten ist, ist es außerdem erforderlich, dass gewährleistet ist, dass das Einbringen des Medikaments in das Medikamentenreservoir, das die Treibmitteltasche umgibt, nicht von der Anwesenheit und Lage der Tasche im Reservoir behindert wird und/oder dabei die Tasche nicht durchstochen oder zusammengedrückt wird. Somit kann es notwendig sein, die Kammer oder Tasche für das Treibmittel am Gehäuse zu befestigen, um diese Probleme zu umgehen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, für die optimale Wirksamkeit der Vorrichtung sicherzustellen, dass das Medikamentenreservoir vollständig entleert und nachgefüllt werden kann.
  • Für die Verabreichung einer gewünschten Dosis eines Medikaments über einen Zeitraum kann ein kontrollierbarer, konstanter Medikamentenstrom aus der Vorrichtung erforderlich sein. Wenn das Medikament im Reservoir aufgebraucht ist oder wenn die Kraft, die auf das Medikamentenreservoir ausgeübt wird, nicht kontrolliert werden kann, kann es jedoch schwierig sein, eine konstante Dosis aufrechtzuerhalten.
  • In der US-Patentschrift 3,840,009 (Michaels et al.) ist eine mit Dampfdruck arbeitende Vorrichtung zur Abgabe von Medikamenten offenbart, die zwei Kammern aufweist, die eine flexiblen Wand oder Tasche trennt. Die äußere Kammer enthält ein Medikament, das einem Patienten verabreicht werden soll, und die innere Kammer enthält ein unter Druck stehendes Fluid, das sich ausdehnt, um sich der Form der äußeren Kammer anzupassen, wodurch im Wesentlichen das gesamte Medikament in der äußeren Kammer herausgedrückt werden kann. Das unter Druck stehende Fluid wird bei der Temperatur, bei der die Vorrichtung eingesetzt wird, unter Überdruck gehalten, sodass keine externe Stromquelle erforderlich ist.
  • In der US-Patentschrift 5,167,633 (Mann et al.) ist eine Medikamenteninfusionspumpe offenbart, bei der auf ein flüssiges, zu verabreichendes Medikament ein konstanter Druck ausgeübt wird. Die Pumpe weist einen Druckbehälter in Form eines hohlen Gehäuses mit mindestens einer flexiblen Wand auf, der ein unter Druck stehendes Fluid enthält. Das zu verabreichende Medikament befindet sich außerhalb des Druckbehälters. Das unter Druck stehende Fluid erfährt eine Phasenumwandlung von einer Flüssigkeit in ein Gas, um das Medikament aus der Pumpe herauszudrücken. Die Vorrichtung von Mann et al. wird bei der Einsatztemperatur unter Unterdruck gehalten, um zu verhindern, dass das Medikament aus der Pumpe in den Patienten ausläuft.
  • In der US-Patentschrift 5,514,103 (Srisathapat et al.) ist eine Medikamenteninfusionspumpe offenbart, die ein Medikamentenreservoir und einen Behälter für ein unter Druck stehendes Fluid aufweist, die eine bewegliche Wand oder eine flexible Tasche trennt. Der Behälter für ein unter Druck stehendes Fluid weist darin einen Abstandshalter auf, um zu verhindern, dass sich der Behälter für ein unter Druck stehendes Fluid unter ein Mindestvolumen zusammenzieht, das etwas größer als das Volumen der Flüssigphase des unter Druck stehenden Fluids ist, sodass ein Teil des unter Druck stehenden Fluids immer in der Gasphase bleibt. Folglich befindet sich das unter Druck stehende Fluid, selbst wenn das Medikamentenreservoir ganz gefüllt ist, nicht vollständig in der Flüssigphase. Somit ist keine zusätzliche Energie für die Wiederherstellung der Gasphase erforderlich.
  • In der US-Patentschrift 3,951,147 (Tucker et al.) ist eine wiederauffüllbare implantierbare Infusatpumpe offenbart, in der ein Faltenbalg, der ein Medikament enthält, in einem Gehäuse enthalten ist, das mit einem unter Druck stehenden Fluid oder Treibmittel gefüllt ist. Die Pumpe von Tucker et al. weist eine Filterkammer auf, um die Entfernung von Verunreinigungen aus dem Infusionsmedikament vor der Abgabe an den Patienten zu gewährleisten.
  • In der US-Patentschrift 5,045,064 (Idriss) ist eine implantierbare Pumpe offenbart, die mit konstantem Druck arbeitet und bei der Bänder aus einem Formgedächtnismetall um einen Behälter herum verwendet werden, der ein zu infundierendes Fluid enthält. Die Bänder drücken den Behälter zusammen, der das infundierende Fluid enthält, wodurch die Notwendigkeit eines Treibmittels entfällt.
  • In der US-Patentschrift 5,395,324 (Hinrichs et al.) ist eine Infusionspumpe mit einer Haupteinstichöffnung offenbart, die zu einem Medikamentenreservoir führt, einer separaten Bolusöffnung, die zu einer Boluskammer führt, und Mitteln zum Sicherstellen, dass die Boluskammer nicht unbeabsichtigt mit dem Medikament gefüllt wird, das für das Hauptmedikamentenreservoir bestimmt ist.
  • In der US-Patentschrift 5,769,823 (Otto) ist eine implantierbare Infusionspumpe offenbart, die ein Kunststoffgehäuse, eine Faltenbalgkammer, die ein Treibmittel umgibt, und zwei separate elastische Kunststofftaschen umfasst, die ein Infusat umgeben. Die Taschen sind von Glycerin oder Ähnlichem umgeben, das jegliches Treibmittel bindet, das durch die Wand des Faltenbalgs in das Gehäuse gelangt, wodurch verhindert wird, dass das Treibmittel durch das Gehäuse in den Patienten gelangt.
  • In der US-Patentschrift 5,176,644 (Srisathapat et al.) ist eine implantierbare Medikamenteninfusionspumpe offenbart, bei der ein verbesserter und vereinfachter Druckbehälter verwendet wird, damit ein ausgewähltes Medikament im Pumpengehäuse bei einem im Wesentlichen konstanten Druck in flüssiger Form bleibt. Der Druckbehälter umfasst ein hohles Strukturgehäuse mit mindestens einer flexiblen elastischen Wand und ist dafür ausgelegt, mit einer ausgewählten Menge eines unter Druck stehenden Fluids gefüllt zu werden, beispielsweise einem ausgewählten Fluorkohlenwasserstoff im flüssigen/gasförmigen Zustand, bevor der Behälter als strukturelle Einheit in das Gehäuse der Infusionspumpe eingebaut wird. Im Pumpengehäuse definiert die flexible Behälterwand eine Seite einer Medikamentenkammer, wobei das unter Druck stehende Fluid eine entsprechende Phasenumwandlung erfährt, um den Behälter so auszudehnen oder zusammenzuziehen, dass das Medikament einen im Wesentlichen konstanten Druck aufweist. Der Behälter kann in verschiedenen Bauformen vorgesehen sein und/oder in Pumpengehäusen verschiedener Größe und Form verwendet werden, damit die Pumpengröße verringert oder wahlweise das Fassungsvermögen der Pumpe für das Medikament erhöht werden kann, ohne die Größe des Pumpengehäuses zu vergrößern.
  • In der US-Patentschrift 5,575,770 (Melsky et al.) ist eine implantierbare Infusionspumpe mit einer ventilbetätigten Bolusabgabekammer offenbart. Die unbeabsichtigte Verabreichung einer Überdosis über die Bolusabgabekammer an den Patienten wird durch eine Ausgestaltung verhindert, bei der die Verwendung einer Abgabenadel mit seitlicher Öffnung erforderlich ist, die durch ein Septumpaar eingeführt wird, die einen Abstand zueinander aufweisen und so eine Boluskammer definieren. Die Nadelspitze erstreckt sich über das untere Septum hinaus und drückt einen Hebel nach unten, um das normalerweise geschlossene Ventil zu betätigen. Die seitliche Öffnung der Nadel ist zwischen den Septa in der Boluskammer angeordnet, damit die Bolus-Dosis in die Boluskammer befördert werden kann. Durch die Ausgestaltung wird eine fehlerhafte Dosisabgabe verhindert, indem die gleichzeitige Öffnung des Ventils und die Abgabe des Medikaments in die Boluskammer unter Verwendung einer Abgabenadel mit seitlicher Nadel erforderlich sind.
  • Von Vorteil wäre es, eine implantierbare Infusionspumpe zu schaffen, die einfach aufgebaut und zu bedienen ist, aus leichten Materialien hergestellt ist, günstig in der Herstellung, wirksam bei der Abgabe eines Arzneimittels sowie leicht wiederaufzufüllen ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Wesentliche und fakultative Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den zugehörigen Haupt- beziehungsweise Unteransprüchen dargelegt.
  • Offenbart wird eine implantierbare Infusionsvorrichtung mit einem Gehäuse einschließlich einer Innenwand und mit einem Innenbereich, der mindestens zum Teil durch die Innenwand definiert ist. Mindestens ein Teil des Innenbereichs definiert ein Infusatreservoir, das zur Speicherung eines Infusats darin zur Abgabe an einen Patienten ausgelegt ist. Eine geschlossene variable Volumenkammer ist im Innenbereich des Gehäuses angeordnet. Die variable Volumenkammer enthält eine Druckquelle.
  • Bei einer Ausführungsform ist ein Infusat-nachfüllender Fluidströmungsweg vorgesehen und zum Nachfüllen des Infusatreservoirs durch Transportieren von Infusat von einem ersten Punkt außerhalb des Gehäuses zu einem Bereich unmittelbar anschließend an den Innenbereich des Gehäuses ausgelegt.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform ist ein Infusat-nachfüllender Fluidströmungsweg vorgesehen und zum Transportieren von Infusat von einem ersten Punkt außerhalb des Gehäuses zum Infusatreservoir ausgelegt. Es ist ein austretender Fluidströmungsweg vorgesehen und zum Transportieren von Infusat vom Infusatreservoir zu einem zweiten Punkt außerhalb des Gehäuses ausgelegt. An der Vorrichtung ist eine Bolusöffnung in fluider Kommunikation mit dem austretenden Fluidströmungsweg vorgesehen.
  • Die variable Volumenkammer ist im Innenbereich des Gehäuses frei beweglich, und bei einer dritten Ausführungsform ist ein Fluidströmungsweg vorgesehen, um Infusat zwischen einem Punkt außerhalb des Gehäuses und dem Innenbereich des Gehäuses zu transportieren. Damit der Fluidströmungsweg freigehalten wird, befindet sich zumindest am Gehäuse und/oder der variablen Volumenkammer ein Abstandshalter.
  • Das Gehäuse der Vorrichtung kann jede Form aufweisen und besteht vorzugsweise aus einem biologisch inerten Material. Die variable Volumenkammer im Gehäuse ist frei beweglich. Die variable Volumenkammer kann jede Vorrichtung sein, die dem Durchschnittsfachmann bekannt ist, beispielsweise ein Faltenbalg vom Typ einer Ziehharmonika, eine Tasche oder Hülle. Im übrigen Raum oder Hauptbehälter im Innenbereich des Gehäuses kann ein Fluid oder Infusat enthalten sein. Die variable Volumenkammer enthält eine Druckquelle, die die Kammer dazu veranlasst, sich ausdehnen und das Fluid über einen austretenden Fluidströmungsweg aus dem Gehäuse herauszudrücken. Vorzugsweise verläuft der nachfüllende Fluidströmungsweg von einem Punkt außerhalb des Gehäuses zum Hauptbehälter. Der nachfüllende Fluidströmungsweg weist eine Einstichöffnung auf, die mit einem selbstverschließenden Septum verschlossen werden kann, der dafür vorgesehen ist, den Hauptbehälter des Gehäuses wieder mit Infusat aufzufüllen. Der nachfüllende Fluidströmungsweg befindet sich vorzugsweise in einem Verbindungsbereich zwischen der variablen Volumenkammer und dem Gehäuse. Der Weg kann aus Kanälen bestehen, die bei der Verteilung des Fluids in den Hauptbehälter behilflich sind. Vorzugsweise weist der nachfüllbare Fluidströmungsweg einen Fluid-Dispersionsströmungsweg am Verbindungsbereich auf.
  • An der implantierbaren Infusionsvorrichtung kann ebenfalls eine separate Bolusöffnung vorgesehen sein. Die Bolusöffnung hat einen direkten Zugang zum austretenden Fluidströmungsweg, wodurch der Hauptbehälter mit der Druckquelle umgangen wird. In der Bolusöffnung kann auch ein selbstverschließendes Septum vorgesehen sein. Vorzugsweise weist die Bolusöffnung zwei voneinander beabstandete selbstverschließende Septa auf, die ein Bolusreservoir dazwischen bilden, sodass eine besondere Abgabenadel mit einer von einer Spitze der Nadel versetzten Öffnung verwendet wird, um das Fluid an das Bolusreservoir abzugeben.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine implantierbare Infusionsvorrichtung vorgesehen, die ein Gehäuse mit einem ringförmigen Teil mit einer Innenwand aufweist, der einen Innenbereich mit einer Abmessung D in der Breite definiert und entlang einer Mittelachse verläuft, einen unteren Teil, der vom ringförmigen Teil aus verläuft und sich über ein erstes Ende des Innenbereichs erstreckt, und einen oberen Teil, der vom ringförmigen Teil aus verläuft und sich über ein zweites Ende des Innenbereichs erstreckt und dem unteren Teil gegenüber liegt, wobei der Innenbereich im Wesentlichen geschlossen ist. Die Vorrichtung weist ferner einen geschlossenen fluidundurchlässigen hohlen Faltenbalg auf. Das Gehäuse umfasst einen nachfüllenden Fluidströmungsweg von Punkten außerhalb des Gehäuses zu einem Bereich unmittelbar anschließend an den zentralen Teil des Teils des Gehäuses, von dem aus sich der Faltenbalg erstreckt. Das Gehäuse definiert ferner einen Fluidauslass-Strömungsweg, der vom Bereich zwischen dem Faltenbalg und dem ringförmigen Teil des Gehäuses zu Punkten außerhalb des Gehäuses hin verläuft.
  • Die Vorrichtung kann ein selbstverschließendes Einstichseptum aufweisen, das in dem nachfüllenden Fluidströmungsweg angeordnet ist, und kann ferner ein nachfüllendes Fluidreservoir aufweisen, das entlang des nachfüllenden Fluidströmungswegs angeordnet ist. Das Septum kann aus dem Gehäuse entfernt werden.
  • Die Vorrichtung kann von einem Drosselkörper und/oder einem Filter mindestens eins aufweisen, das entlang des austretenden Fluidströmungswegs angeordnet ist.
  • Bei einer Ausführungsform besteht das Gehäuse aus einem gasundurchlässigen Material und der Faltenbalg, der die Druckquelle umgibt, besteht aus einem im Wesentlichen starren, gasundurchlässigen Material. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Faltenbalg luftdicht verschlossen.
  • Die Druckquelle umfasst eine oder mehrere aus der Gruppe bestehend aus Mehrphasenfluiden, Federn, Formgedächtnismetalllegierungen, Belleville-Spannscheiben und kompressionsfähigen Materialien. Bei einer Ausführungsform ist ein mehrphasiges fluides Treibmittel im variablen Volumenbereich des Faltenbalgs als Funktion der Umgebungstemperatur in mindestens einer von einer flüssigen Phase und einer Gasphase vorhanden. Die Umwandlung des Treibmittelfluids von einer flüssigen Phase in eine Gasphase vergrößert das vom Faltenbalg im Innenbereich des Gehäuses verdrängte Volumen, wodurch auf ein Fluid außerhalb des Faltenbalgs im Gehäuse eine Kraft ausgeübt wird, damit für eine im Wesentlichen konstante Strömungsgeschwindigkeit des Fluids durch den Fluidauslass-Strömungsweg gesorgt wird.
  • Bei einer Ausführungsform ist das Treibmittel im variablen Volumenbereich des Faltenbalgs unter einem Druck angeordnet, der nicht geringer ist als der Atmosphärendruck bei Umgebungstemperatur.
  • Bei einer Ausführungsform ist der zentrale Teil des Faltenbalgs aus der Ebene des ringförmigen Umfangsteils des Faltenbalgs verschoben. Der Zentralbereich des Teils des Gehäuses, von dem aus sich der Faltenbalg erstreckt, ist entsprechend aus der Ebene des ringförmigen Teils des Gehäuses verschoben. Der verschobene Zentralbereich des Gehäuses ist im Wesentlichen in den verschobenen Zentralbereich des Faltenbalgs eingepasst.
  • Bei einer Ausführungsform sind das Gehäuse und der Faltenbalg zylindrisch.
  • Die Vorrichtung kann ferner eine separate Bolusöffnung in fluider Kommunikation mit dem Fluidauslass-Strömungsweg aufweisen. Die Bolusöffnung kann ein Septumpaar aufweisen, die beabstandet sind, um dazwischen ein Bolusreservoir zu definieren. Es ist eine Abgabenadel mit seitlichem Zugang erforderlich, die in der Nähe der Mitte ihrer Länge eine Öffnung aufweist, um dem Bolusreservoir eine Bolus-Dosis Infusat zuzuführen.
  • Bei einer Ausführungsform erstreckt sich der Faltenbalg vom oberen Teil des Gehäuses aus. Bei einer weiteren Ausführungsform erstreckt sich der Faltenbalg vom unteren Teil des Gehäuses aus.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine implantierbare Infusionsvorrichtung vorgesehen, die ein Gehäuse mit einem ringförmigen Teil mit einer Innenwand aufweist, der einen Innenbereich mit einer Abmessung D in der Breite definiert und entlang einer Mittelachse verläuft, einen unteren Teil, der vom ringförmigen Teil aus verläuft und sich über ein erstes Ende des Innenbereichs erstreckt, und einen oberen Teil, der vom ringförmigen Teil aus verläuft und sich über ein zweites Ende des Innenbereichs erstreckt und dem unteren Teil gegenüber liegt, wobei der Innenbereich im Wesentlichen geschlossen ist. Die Vorrichtung weist ferner einen geschlossenen fluidundurchlässigen hohlen Faltenbalg auf, der um einen variablen Volumenbereich angeordnet ist und ein oberes Element, ein unteres Element und eine Vielzahl von seriell gekoppelten ringförmigen Elementen aufweist, die dazwischen verlaufen. Kreuzungspunkte der gekoppelten ringförmigen Elemente sind mit Biegungen gekoppelt. Der Faltenbalg weist in der Außenbreite eine maximale Abmessung D' auf, wobei D' kleiner als D auf. Vom oberen und unteren Element weist zumindest eins einen im Wesentlichen ebenen ringförmigen Umfangsteil auf, der um einen zentralen Teil herum angeordnet ist. Im variablen Volumenbereich des Faltenbalgs ist eine Druckquelle enthalten und der Faltenbalg ist im Innenbereich des Gehäuses angeordnet, wobei vom oberen und unteren Element eins dem Gehäuse zugewandt ist. Die ringförmigen Elemente des Faltenbalgs weisen einen Abstand zum ringförmigen Teil des Gehäuses auf. Das Gehäuse umfasst einen nachfüllenden Fluidströmungsweg von Punkten außerhalb des Gehäuses zu einem Bereich unmittelbar angrenzend an den zentralen Teil des oberen oder unteren Elements des Faltenbalgs. Der Verbindungsbereich zwischen dem Gehäuse und dem Faltenbalg definiert einen Fluid-Dispersionsströmungsweg von dem Bereich unmittelbar angrenzend an den zentralen Teil des gekoppelten Elements des Faltenbalgs zu einem Bereich zwischen den ringförmigen Elementen des Faltenbalgs und dem ringförmigen Teil des Gehäuses. Das Gehäuse definiert ferner einen Fluidauslass-Strömungsweg, der vom Bereich zwischen dem Faltenbalg und dem ringförmigen Teil des Gehäuses zu Punkten außerhalb des Gehäuses verläuft.
  • Bei einer Ausführungsform ist vom oberen und unteren Element des Faltenbalgs ein zentraler Teil von mindestens einem der Elemente aus der Ebene des ringförmigen Umfangsteils des oberen und unteren Elements des Faltenbalgs verschoben. Ein Zentralbereich des Teils des Gehäuses, der mit dem Faltenbalg gekoppelt ist, ist entsprechend aus der Ebene des ringförmigen Teils des Gehäuses verschoben, sodass der verschobene Zentralbereich des Teils des Gehäuses, der mit dem Faltenbalg gekoppelt ist, in den zentralen Teil des gekoppelten Teils des Faltenbalgs eingepasst ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein Septumaustauschbausatz für eine geschlossene Vorrichtung vorgesehen, die mit einem Septum verschlossen ist, wobei die geschlossene Vorrichtung ein Fluidreservoir, eine Fluidströmungseinlassöffnung und eine Fluidströmungsausflussöffnung definiert. Der Bausatz umfasst ein zusammendrückbares Septum, das dafür ausgelegt ist, abdichtend in die Fluidströmungseinlassöffnung des Reservoirs einzugreifen, und ein Septumeinbauwerkzeug zum Zusammendrücken des Septums bis auf eine Nenneinsetzgröße, zum Aufrechterhalten der Nenneinsetzgröße des Septum vor dem Einbau des Septums und zum Einbau des Septums in die Fluidströmungseinlassöffnung des Reservoirs.
  • Das Septumeinbauwerkzeug umfasst vorzugsweise ein röhrenförmiges Element, das zum Einsetzen in die Fluidströmungseinlassöffnung des Reservoirs ausgelegt ist, eine Öffnung im röhrenförmigen Element, in die das Septum eingesetzt und darin gehalten wird, und ein Stempelelement, das im röhrenförmigen Element angeordnet werden kann, um das Septum aus dem röhrenförmige Element herauszudrücken. Beim Einsetzen des Septums in das röhrenförmige Element wird das Septum zusammengedrückt. Beim Herausdrücken des Septums aus dem röhrenförmigen Element in das Fluideinlassreservoir kann sich das Septum ausdehnen, füllt das Fluideinlassreservoir aus und verschließt es.
  • Das Septum besteht vorzugsweise aus einem durchstoßbaren, selbstverschließenden Elastomer- oder kautschukähnlichen Material.
  • Diese und weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung sind teilweise offenkundig und werden teilweise nachfolgend ersichtlich. Die Erfindung umfasst folglich die Vorrichtung mit der Konstruktion, Kombination von Elementen und Teileanordnung, die in der folgenden ausführlichen Beschreibung erläutert sind, deren Schutzumfang in den Ansprüchen dargelegt ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Zum besseren Verständnis der Art und Aufgaben der vorliegenden Erfindung sollte auf die folgende ausführliche Beschreibung in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen werden. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Infusionsvorrichtung gemäß einer veranschaulichenden Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine vereinfachte Darstellung der Vorrichtung, in der ihr Aufbau und ihre Funktionsweise dargestellt sind;
  • 3 eine sagittale Ansicht der Vorrichtung von 1;
  • 4 eine sagittale Ansicht einer wahlweisen Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der die seitliche Bolusöffnung an einem Rand der Vorrichtung unter einem Winkel angeordnet ist;
  • 5 eine sagittale Ansicht eines austauschbaren Septums in einer Vorrichtung gemäß einer veranschaulichenden Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 6A bis 6C eine Ausführungsform eines Septumaustauschbausatzes und die Schritte zum Einbau eines Austauschseptums mit einem Septumaustauschwerkzeug;
  • 7A bis 7B eine Ausführungsform eines Sicherheitsmerkmals der Bolusöffnung, das verhindert, dass dem Patienten durch die Boluseinspritzöffnung unbeabsichtigt eine Überdosis des Medikaments verabreicht wird; und
  • 8 keine Darstellung der Erfindung.
  • Gleiche Merkmale in den Zeichnungen sind mit gleichen Ziffern versehen.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Infusionsvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann so gestaltet sein, dass sie ein relativ geringes Profil aufweist, wie in 1, 3, 4 und 8 dargestellt ist. Die Vorrichtung kann ein Gehäuse aus einem leichten, biologisch inerten Material aufweisen, das nicht luftdicht verschlossen sein muss. Der Grund dafür ist, dass bei der vorliegenden Vorrichtung die Druckquelle, die ein Treibmittelfluid, eine mechanische Feder oder Ähnliches oder eine Verbindung aus diesen Elementen sein kann, im Gegensatz zu den meisten Infusionsvorrichtungen nach dem Stand der Technik in einem separaten geschlossenen Behälter im Gehäuse der Vorrichtung enthalten ist, und das Infusat oder zu verabreichende Medikament außerhalb des Behälters aufbewahrt wird, der die Druckquelle enthält.
  • Der Behälter für die Druckquelle kann die Form eines variablen Volumenbehälters aufweisen, beispielsweise eines Faltenbalgs aus Metall, einer flexiblen Tasche oder Hülle oder jedes anderen zweckmäßigen variablen Volumenbehälters, der für den Durchschnittsfachmann offenkundig ist. Der variable Volumenbehälter kann jedoch im Gegensatz zu einer ausdehnbaren Ballontasche ein definiertes Höchst- und Mindestvolumen aufweisen. Das Infusat wird dem Patienten aus der Vorrichtung verabreicht, wenn sich der variable Volumenbehälter im Innenbereich des Gehäuses ausdehnt, bis der variable Volumenbehälter den Innenraum des Gehäuses so gut wie ausfüllt, wobei das Infusat zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen aufgebraucht ist.
  • Die Vorrichtung kann zudem transkutan mit Infusat nachgefüllt werden, ohne dass die Vorrichtung aus dem Patienten entfernt werden muss. Durch das Nachfüllen mit Infusat wird die Druckquelle wirksam wieder aktiviert, indem der variable Volumenbehälter zusammengedrückt wird, bis er ein geringeres Volumen aufweist, und ein Druck entsteht, der zum Herausdrücken des Infusats aus der Vorrichtung verwendet wird.
  • Die Vorrichtung kann auch eine separate Boluseinspritzöffnung aufweisen, um eine Bolus-Dosis in den Patienten einzubringen, die die Abgabe des Infusats aus dem Hauptbehälter der Vorrichtung umgeht, die von der Druckquelle gesteuert wird. Selbstverschließende Einstichsepta, durch die Infusat in die Vorrichtung eingespritzt werden kann, können sich in der Haupt- und Bolusöffnung der Vorrichtung befinden, damit Infusat und Bolusinjektionen zweckmäßig eingebracht und gehalten werden können.
  • Da das Gehäuse aus einem leichten Material wie Kunststoff hergestellt werden kann, können zudem viele Merkmale wie Fluidströmungskanäle, Kammern, Nadelblockierungselemente und Nahtschlingen während der Herstellung in das Gehäuse integriert werden, die durch Formverfahren oder andere kostengünstige Massenproduktionsverfahren erfolgen kann.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Infusionsvorrichtung 10 gemäß einer veranschaulichenden Ausführungsform der Erfindung. 2 veranschaulicht in vereinfachter Form die Grundstruktur und Funktionsweise der Vorrichtung. 3 ist eine detaillierte Schnittdarstellung der Vorrichtung von 1 entlang einer sagittalen (senkrecht in Längsrichtung verlaufenden) Achse. 4 ist eine sagittale Ansicht einer wahlweisen Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der die seitliche Bolusöffnung unter einem Winkel zur Oberkante der Vorrichtung angeordnet ist. 5 ist eine sagittale Ansicht eines austauschbaren Septums für die Vorrichtung. 6A bis 6C zeigen eine Ausführungsform eines Septumaustauschbausatzes und ein Verfahren zu deren Verwendung für die Entfernung eines verbrauchten Septums und den Austausch mit einem neuen Septum. 7A bis 7B zeigen eine Ausführungsform eines Sicherheitsmerkmals der Bolusöffnung, das verhindert, dass durch die Boluseinspritzöffnung unbeabsichtigt eine hohe Dosis des zu infundierenden Medikaments verabreicht wird.
  • 8 ist eine sagittale Ansicht einer weiteren veranschaulichenden Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Die Vorrichtung 10 weist ein Gehäuse 12 auf, das aus einem leichten, haltbaren und biologisch inerten Material wie Kunststoff bestehen kann. Das Gehäuse kann aus einem oberen Gehäuse 12a und einem unteren Gehäuse 12b bestehen, die mit einem Dichtungsring 14 zwischen ihnen verbunden sind, damit eine fluidundurchlässige Abdichtung entsteht. Die Gehäusehälften können beispielsweise durch Ultraschallschweißen oder thermisches Schweißen, Quellschweißen oder andere Klebverfahren auf Klebstoffbasis miteinander verbunden werden.
  • Das Gehäuse der Vorrichtung definiert einen Innenbereich 15, der einen Hauptbehälter 16 für das Infusat 18 bildet, das üblicherweise ein Medikament ist, das einem Patienten, dem die Vorrichtung auf chirurgischem Wege eingepflanzt wurde, über einen Zeitraum mit einer konstanten niedrigen Dosis verabreicht werden soll. Das Infusat wird über eine Haupteinstichöffnung 20, die mit einem selbstverschließenden Einstichseptum 22 verschlossen ist, in den Hauptbehälter eingebracht. Das Infusat wird über einen Auslassströmungsweg 25 vom Hauptbehälter in einen Katheter 24 befördert.
  • Entlang dem Auslassströmungsweg kann ein Filter 26 vorgesehen sein, um Teilchen aus dem Infusat zu entfernen, während es aus dem Hauptbehälter abgegeben wird. Es ist zu erkennen, dass bei der Vorrichtung jeder geeignete Filter verwendet werden kann, der für den Fachmann offenkundig ist.
  • Entlang dem Auslassströmungsweg kann ein Drosselkörper 28 vorgesehen sein, der den Durchfluss des Infusats vom Behälter zum Patienten über einen festgelegten Zeitraum regelt. Bei der Vorrichtung kann jeder geeignete Drosselkörper verwendet werden, der für den Fachmann offenkundig ist. Der Drosselkörper kann beispielsweise einen Glaskapillar-Drosselkörper, einen Drosselkörper auf der Basis eines geätzten Siliciumchips und Ähnliches aufweisen.
  • Es ist zu erkennen, dass der Drosselkörper auch eine programmierbare Durchflussregelvorrichtung aufweisen kann, wie für den Fachmann ersichtlich ist. Somit kann die Vorrichtung vorher programmiert werden und umprogrammiert werden, um eine bestimmte Dosis an den Patienten abzugeben.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Vorrichtung eine separate Drosselkammer im oberen Gehäuse 12a aufweisen. Mit dieser separaten Drosselkammer können austauschbare Drosselelemente zur Herstellung verschiedener Durchflussgeschwindigkeiten des Infusats verwendet werden.
  • Die Abgabe des Infusats aus dem Hauptbehälter wird von einer Druckquelle P gesteuert, die in einer umschließenden variablen Volumenkammer 30 enthalten ist. Die Kammer ist frei im Gehäuse beweglich. Die Druckquelle kann ein Mehrphasenfluid sein, das sich mit steigender Temperatur von einer Flüssigphase in eine Gasphase ausdehnt, wodurch sein Volumen zunimmt und es gegen die Wände des variablen Volumenbehälters drückt, um ihn zu vergrößern, wodurch sich das Volumen des Hauptbehälters 16 verringert und das Infusat darin aus der Vorrichtung herausgedrückt wird. Wahlweise kann die Druckquelle eine mechanische Vorrichtung wie eine Feder oder ein anderes zusammendrückbares Element oder eine Formgedächtnismetalllegierung sein. Es kann auch eine Verbindung aus einem Treibmittelfluid und einem zusammendrückbaren mechanischen Element verwendet werden, um eine gewünschte Geschwindigkeit der Abgabe des Infusats aus der Vorrichtung heraus zu erreichen. Das mechanische Element kann über den gesamten Weg eine konstante Kraft ausüben, muss es jedoch nicht.
  • Wenn in der variablen Volumenkammer ein Treibmittelfluid als Druckquelle verwendet wird, kann die Kammer so gestaltet sein, dass sie ein Mindestvolumen aufweist, das größer als das Volumen des Treibmittelfluids im flüssigen Zustand ist, sodass sich das Treibmittelfluid in der Kammer sowohl in der Flüssig- als auch der Gasphase befindet, wenn die Kammer auf ihr Mindestvolumen zusammengedrückt wird. Zudem kann es wünschenswert sein, ein Treibmittelfluid auszuwählen, das bei Umgebungstemperatur einen Druck von nicht unter einer Atmosphäre aufweist, sodass das Treibmittel bei der Einsatztemperatur (üblicherweise die nominale Körpertemperatur des Patienten) einen Druck aufweist, der sogar höher als eine Atmosphäre ist. Dadurch kann der Chirurg die Vorrichtung bei Umgebungstemperatur vorfüllen und betreiben, um vor der Einpflanzung der Vorrichtung in den Patienten ihre Funktion zu überprüfen, wodurch es nicht mehr notwendig ist, die Vorrichtung und das Infusat auf Körpertemperatur zu erwärmen. Zudem wird mit einer derartigen Überdruckvorrichtung im Wesentlichen die Gefahr verringert, dass während der Lagerung der Vorrichtung Luft oder Gase von außen in die Vorrichtung gesaugt werden. Bei einer Ausführungsform kann das Treibmittelfluid ein Kühlmittel enthalten, beispielsweise ein Fluid, wie Freon.
  • Das Gehäuse aus einem inerten Kunststoff, das das Infusat 18 enthält, kann luftdicht verschlossen sein, muss es jedoch nicht. Das Gehäuse, wenn es aus einem formbaren oder leicht zu formenden Material besteht, kann beispielsweise die in einem Stück damit hergestellten Nadelblockierungselemente 32, 34 für die Stellen der Haupt- und Bolusinjektion aufweisen, sowie eine oder mehrere in einem Stück damit hergestellte Nahtschlingen 36, durch die Befestigungsnähte hindurchgeführt werden können, wenn die Vorrichtung im Körper eines Patienten platziert wird. In den Schlingen 36 kann ein nicht haftendes Material wie Silikonkautschuk oder ein anderes geeignetes Material vorgesehen sein, um zu verhindern, das Gewebe dort hineinwächst.
  • Die variable Volumenkammer 30 kann eine im Wesentlichen starre, gasundurchlässige Faltenbalgstruktur oder eine andere ähnliche Struktur mit starren Wänden oder Federbetätigung sein, die einen Raum einnimmt, der im ausgedehnten Zustand in etwa dem Volumen des Hauptbehälters 16 entspricht. Bei einer veranschaulichenden Ausführungsform, die in 3 und 4 dargestellt ist, weist die variable Volumenkammer 30 einen Faltenbalg vom Typ einer Ziehharmonika auf. Es ist zu erkennen, dass jede geeignete Kammer zum Umschließen der Druckquelle der Vorrichtung verwendet werden kann. Bevorzugte Materialien für die Faltenbalgkammer können Metalle und Kunststoffe umfassen, sind jedoch nicht beschränkt darauf.
  • Die Funktion der Infusionsvorrichtung kann von der Abmessung in der Breite oder dem Durchmesser D' der variablen Volumenkammer relativ zum Durchmesser D des Gehäuses beeinflusst werden. Es kann wünschenswert sein, dass D' kleiner als D ist, sodass die Faltenbalgwände einen Abstand zu den Gehäusewänden aufweisen, jedoch vorzugsweise nur so weit, dass sich die Faltenbalgwände ungehindert im Gehäuse bewegen können. Die Faltenbalgwände können möglichst nah an den Gehäusewänden angeordnet sein, sodass durch die Bewegung des Faltenbalgs im Reservoir eine erhebliche Verdrängung von Infusat erfolgen kann. Es ist jedoch wünschenswert, zu verhindern, dass die Faltenbalgwände an den Gehäusewänden schleifen. So kann die variable Volumenkammer mittig im Hauptbehälter angeordnet sein, um ein größeres Volumen zu erreichen, das Schleifen zu verhindern und sodass der Abstand D-D' ausreichend ist, um das Schleifen zu verhindern.
  • Obwohl die Vorrichtung und der Faltenbalg bei einer bevorzugten Ausführungsform als zylindrisch dargestellt sind, können sie jede zweckdienliche Form besitzen.
  • Die variable Volumenkammer kann so angeordnet sein, dass sie die Haupteinstichöffnung 20 für das Infusat nicht versperrt, wenn der Hauptbehälter leer ist und die variable Volumenkammer das ausgedehnte Volumen eingenommen hat. Entlang des nachfüllenden Fluidströmungswegs 31 kann ein Fluid-nachfüllendes Reservoir 29 vorgesehen sein, das das Infusat aufnimmt, bevor es in den Innenbereich des Gehäuses fließt. Entlang des nachfüllenden Fluidströmungswegs 31 kann an einem Verbindungsbereich 35 zwischen dem Gehäuse und dem Faltenbalg ein Fluid-Dispersionsströmungsweg 33 vorgesehen sein, um das Infusat in den Innenbereich des Gehäuses zu verteilen.
  • Am Gehäuse, dem Faltenbalg oder an beiden kann ein Abstandshalter 27 derart vorgesehen sein, dass der nachfüllende Fluidströmungsweg nicht bei der Bewegung des Faltenbalgs versperrt wird. Der Abstandshalter kann jegliche Vorrichtung oder jegliches Verfahren sein, die bzw. das für einen Fachmann ersichtlich ist, damit der Faltenbalg den nachfüllenden Fluidströmungsweg nicht behindert, beispielsweise Kanäle, Nuten oder Distanzelemente. Bei einer Ausführungsform kann der frei bewegliche Faltenbalg beispielsweise mit Distanzelementen von der Infusateintrittsöffnung ferngehalten werden, die sich vom Faltenbalg oder von der Infusateintrittsöffnung aus erstrecken.
  • Um bei der Vorrichtung ein möglichst geringes Profil zu gewährleisten, kann es wünschenswert sein, das Gehäuse so zu entwerfen, dass der zentrale Teil 37 seines oberen und/oder unteren Teils zusammen mit den entsprechenden zentralen Teilen oder Bereichen 39 des oberen und unteren Elements des Faltenbalgs gegenüber der Nominalebene des zentralen Teils verschoben oder vertieft ist, wie in 3 und 4 dargestellt ist, damit eine eingepasste Struktur entsteht. Die Infusateintrittsöffnung ist in einen vertieften zentralen Teil des Faltenbalgs eingepasst.
  • Wie dargestellt ist, können die zentralen Teile oder Bereiche 37 und 39 des oberen und unteren Teils des Gehäuses und/oder des Faltenbalgs von den ringförmigen Umfangsteilen oder -bereichen 41, 43 umgeben sein. Auch wenn nur die oberen Teile des Gehäuses und des Faltenbalgs in 3 und 4 als eingepasst dargestellt sind, könnten auch die unteren Teile des Gehäuses und des Faltenbalgs eingepasst sein, um die Höhe der Vorrichtung weiter zu verringern. Durch die Verkleinerung des Volumens der Infusatkammer 30 wird die Infusatmenge verringert, die verabreicht werden kann, und die Häufigkeit erhöht, mit der die Kammer 30 möglicherweise nachgefüllt werden muss, wenn die Medikamentenabgabe über einen ausgedehnten Zeitraum erfolgen soll.
  • Die Druckquelle kann jedoch so gewählt werden, dass die Abgabe aus einem bestimmten Volumen maximiert wird.
  • Wie in 1 bis 4 dargestellt ist, kann die Vorrichtung eine separate Boluseinspritzöffnung 38 aufweisen, die eine Boluseintrittsöffnung 40 besitzt, die mit einem selbstverschließenden Einstichseptum 42 verschlossen ist. Die Boluseintrittsöffnung 40 führt zu einem Bolusreservoir 44, das sich in fluider Kommunikation mit dem Fluidauslass-Strömungsweg 25 und dem Abgabekatheter 24 befindet, jedoch hinter dem Filter 26 und dem Drosselkörper 28. Infusat, das in die Bolusöffnung eingebracht wird, fließt direkt in den Abgabekatheter und umgeht die kontrollierte Freisetzung, die durch den Einfluss der Druckquelle und der variablen Volumenkammer auf das Infusat im Hauptbehälter erfolgt.
  • Sowohl die Infusathaupteinstichöffnung 20 als auch die Boluseinspritzöffnung 38 können Sensorvorrichtungen aufweisen, die im Fachgebiet bekannt sind und dem Patienten und dem medizinischen Personal dabei behilflich sind, die Vorrichtungen transkutan ausfindig zu machen, sodass der Vorrichtung weiter Infusat zugeführt werden kann, ohne dass die Vorrichtung von außen abgetastet oder chirurgisch entfernt werden muss.
  • Die Lebensdauer einer implantierbaren Infusionsvorrichtung wie den hier beschriebenen wird zum Großteil von der Lebensdauer des Septums bestimmt, durch das das Infusat zugeführt wird. Wird ein selbstverschließendes Material wie ein Elastomer, Silikonkautschuk oder ähnliches Material verwendet, kann sich das Septum wieder verschließen, nachdem es mit einer Nadel durchstochen wurde. Nach einer bestimmten Nutzungshäufigkeit verlieren jedoch auch selbstverschließende Materialien einen Teil ihrer Elastizität und müssen möglicherweise ausgetauscht werden, damit sichergestellt ist, dass kein Infusat aus der Vorrichtung gelangt.
  • Die Lebensdauer des Septums und somit die Lebensdauer der Infusionsvorrichtung können durch sorgfältige Auswahl des Septummaterials und der Abmessungen des Septums und der Septumkammer in der Vorrichtung optimiert werden. Dies ist in 5 dargestellt. Das Verhältnis der Abmessung der Öffnung der Septumkammer (B) zur Breite der Septumkammer (A) ist vorzugsweise derart, dass das gesamte Septumvolumen in die Kammeröffnung B passen kann, wenn das Septum zusammengedrückt ist, und dass bei der Kammerbreite A das Septum entsprechend zusammengedrückt wird, damit für eine zufriedenstellende Anzahl von Punktionen gesorgt ist. Auch die Aus wahl des Septummaterials kann ein zu berücksichtigender Punkt sein, da seine Härte, gemessen mit einem Durometer, vorzugsweise eine entsprechende Kompression des Septums beim Einsetzen ermöglicht, ohne die Anzahl der Punktionen zu beeinträchtigen. Die Höhe der Septumkammer (C) ist vorzugsweise ausreichend groß, dass das zusammengedrückte Septum die Kammer ausfüllen kann und weiterhin ausreichend in Achsrichtung zusammengedrückt ist, damit die gewünschte Anzahl der Punktionen erreicht wird.
  • Ein Chirurg kann mit einem Septumaustauschbausatz ein verbrauchtes Septum austauschen, ohne die Vorrichtung auf chirurgischem Wege aus dem Patienten zu entfernen. Ein derartiger Bausatz ist in 6A bis 6C dargestellt. 6A zeigt ein Septum 22, das üblicherweise die Form eines zylindrischen oder quadratischen Stopfens mit der Höhe H und der Breite W aufweist. Das Septum kann aus einem kompressionsfähigen, elastischen, durchdringbaren, selbstverschließenden Material wie einem Kautschuk oder Elastomer bestehen. 6B zeigt das Septum, das in einem röhrenförmigen Element 46 aufgenommen ist, das so bemessen ist, dass es in die Einstichöffnung 20 mit der Breite B der Infusionsvorrichtung 10 passt. Das Septum wird problemlos genügend stark zusammengedrückt, dass es im röhrenförmigen Element 46 aufgenommen werden kann, und zum Entfernen des Septums aus dem röhrenförmigen Element in die Septumkammer 50 mit der Breite A und der Höhe C wird ein Stempel 48 verwendet, nachdem es in die Einstichöffnung 20 eingesetzt wurde, wie in 6C dargestellt ist. Das Septum wird in der Kammer radial zusammengedrückt und stellt eine durchdringbare Abdichtung her. Der Stempel und das röhrenförmige Element können dann herausgezogen werden.
  • Ein verbrauchtes Septum kann ausgetauscht werden, indem ein scharfes Instrument in das Septum geschoben wird, um es in Stücke zu zerschneiden, die anschließend mit einer Pinzette oder einem anderen geeigneten Gerät aus der Septumkammer entfernt werden können.
  • Auch wenn in 6A bis 6C die Verwendung des Septumaustauschbausatzes zum Austausch des Hauptseptums 22 dargestellt ist, sollte es sich verstehen, dass der Bausatz ebenfalls zum Austausch des Bolusseptums 42 in der Boluseintrittsöffnung 40 verwendet werden kann.
  • Die Vorrichtung kann eine Sicherheitsfüllvorrichtung aufweisen, damit sichergestellt ist, dass der Patient und das medizinische Personal zwischen der Haupteinstichöffnung und der Boluseinspritzöffnung unterscheiden können, damit es seltener zur unbeabsichtigten Verabreichung verhältnismäßig hoher Dosen kommt, die dem Patienten im Verlauf der Zeit verabreicht werden sollen. Wenn eine implantierte Infusionspumpe wiederaufgefüllt werden muss, kann es schwierig sein, festzustellen, ob eine Nachfüllnadel so platziert ist, dass sie in die Infusathauptöffnung 20 oder in die Boluseinspritzöffnung 38 sticht. Gelangt die Nachfüllnadel in die falsche Öffnung für die verabreichte Dosis, kann dies dazu (ihren, dass der Patient eine zu hohe Medikamentendosis erhält und es ist deshalb wünschenswert, dass dies verhindert wird.
  • In Verbindung mit 7A bis 7B ist ein Bolussicherheitsmerkmal gemäß einer veranschaulichenden Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben. 7A zeigt die beiden Infusatöffnungen bei einer typischen erfindungsgemäßen implantierbaren Infusionspumpe. Die Vorrichtung umfasst eine hauptsächliche oder mittige Zugangsöffnung 20 zur Zufuhr von Infusat in die Vorrichtung sowie eine Boluszugangsöffnung 40 zum Verabreichen einer Bolusinjektion direkt in den Patienten. Die mittige Zugangsöffnung 20 weist ein einzelnes Septum auf, unter dem ein Infusatreservoir R angeordnet ist. Um die mittige Zugangsöffnung 20 zu füllen, wird eine Nachfüllnadel mit einem Loch in der Spitze verwendet, wie dargestellt ist.
  • Im Gegensatz dazu weist die seitliche Boluszugangsöffnung 40 zwei Septa auf, die beabstandet sind, um dazwischen ein Infusatreservoir R zu definieren. Das obere Septum in der Boluszugangsöffnung 40 hält die Abgabenadel fest und stellt eine Abdichtung dar, die verhindert, dass die Bolus-Dosis ausläuft, sobald die Nadel aus der Bolusöffnung entfernt wurde. Das untere Septum blockiert die Öffnung in der Spitze einer gängigen Nachfüllnadel, wie bei 20 dargestellt, falls eine derartige Nadel unbeabsichtigt in die Bolusöffnung geschoben werden sollte. Um die Bolusöffnung zu füllen, kann eine besondere Nadel mit einer seitlich zugänglichen Öffnung verwendet werden, die zur Spitze der Nadel versetzt ist oder sich in der Nähe des Mittelpunkts ihrer Länge befindet, wie bei 40 dargestellt, statt an oder in der Nähe der Spitze, wie bei 20 dargestellt.
  • 7B zeigt das Ergebnis der Verwendung einer gängigen Abgabenadel in der Bolusöffnung. Die gängige Abgabenadel weist an ihrer Spitze eine Öffnung und an der Seite keine Öffnung auf. Die Öffnung in der Spitze wird vom unteren Septum blockiert, wenn die Nadel in die Bolusöffnung geschoben wird und es wird kein Infusat abgegeben.
  • Diese Ausgestaltung der mittigen Öffnung und der Bolusöffnung bei der Vorrichtung der Erfindung ist dabei behilflich, zu verhindern, dass eine Bolus-Dosis einem Patienten unabsichtlich verabreicht wird, da in der Bolusöffnung eine Bolusnadel (seitlich zugängliche Öffnung) verwendet wird. Wird versehentlich eine gängige Abgabenadel in die Bolusöffnung geschoben, kann kein Infusat abgegeben werden und der Chirurg kann erkennen, dass die falsche Nadel verwendet wird, ohne dass dem Patienten eine schädliche Dosis verabreicht wird.
  • Es sollte jedoch erkannt werden, dass jedes zweckmäßige Sicherheitsmerkmal verwendet werden kann, das für den Fachmann offenkundig ist, damit es seltener zur unbeabsichtigten Abgabe einer schädlichen Infusatdosis an das Bolusreservoir kommt.
  • Da an der vorstehenden Vorrichtung bestimmte Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass vom Schutzumfang der Erfindung abgewichen wird, wie er in den Ansprüchen definiert ist, soll alles, was in der vorstehenden Beschreibung enthalten oder in den zugehörigen Zeichnungen dargestellt ist, veranschaulichend und nicht einschränkend ausgelegt werden.

Claims (28)

  1. Implantierbare Infusionsvorrichtung, umfassend: ein Gehäuse (12) einschließlich einer Innenwand und mit einem Innenbereich (15), der mindestens zum Teil durch die Innenwand definiert ist, wobei mindestens ein Teil des Innenbereichs ein Infusatreservoir (16) definiert, das zur Speicherung eines Infusats (18) darin zur Abgabe an einen Patienten ausgelegt ist; eine geschlossene variable Volumenkammer (30) mit einer Außenwand, wobei die variable Volumenkammer im Innenbereich des Gehäuses angeordnet ist, wobei die Außenwand der variablen Volumenkammer von der Innenwand des Gehäuses beabstandet und die variable Volumenkammer im Innenbereich des Gehäuses frei angeordnet ist, eine Druckquelle (P), die in der variablen Volumenkammer enthalten ist; einen Infusat-nachfüllenden Fluidströmungsweg (31), der zum Nachfüllen des Infusatreservoirs durch Beschicken des Infusatreservoirs mit Infusat durch oder entlang der Innenwand des Gehäuses, das die variable Volumenkammer im Innenbereich trägt, ausgelegt ist; und einen austretenden Fluidströmungsweg (25), der zur Abgabe von Infusat von dem Infusatreservoir aus dem Gehäuse ausgelegt ist.
  2. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Infusatreservoir im Wesentlichen die Kammer umgibt.
  3. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse einen oberen Teil (12a) und einen unteren Teil (12b) aufweist, die über einen ringförmigen Teil verbunden sind.
  4. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei der austretende Fluidströmungsweg unmittelbar anschließend an den ringförmigen Teil des Gehäuses vorgesehen und zur Abgabe von Infusat von dem Infusatreservoir aus dem Gehäuse ausgelegt ist.
  5. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, die weiterhin ein selbstverschließendes Einstichseptum (22) aufweist, das in dem Infusatnachfüllenden Fluidströmungsweg angeordnet ist.
  6. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 5, die außerdem ein Infusatnachfüllendes Fluidreservoir (29) aufweist, das entlang des Infusat-nachfüllenden Fluidströmungswegs angeordnet ist.
  7. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse aus gasundurchlässigem Material hergestellt ist.
  8. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Druckquelle eine oder mehrere aus der Gruppe, bestehend aus einem Mehrphasenfluid, einer Feder, einer Formspeichervorrichtung, einer Belville-Scheibe und einem kompressionsfähigem Material, einschließt.
  9. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, die weiterhin einen Durchflußbegrenzer (28) aufweist, der entlang des austretenden Fluidströmungswegs angeordnet ist.
  10. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, die weiterhin ein Filter (26) aufweist, das entlang des austretenden Fluidströmungswegs angeordnet ist.
  11. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Druckquelle ein mehrphasiges fluides Treibmittel einschließt, das in der variablen Volumenkammer in mindestens einer von einer flüssigen Phase und einer Gasphase als Funktion der Umgebungstemperatur existiert, wobei die Umwandlung des Treibmittels von einer flüssigen Phase in eine Gasphase das von der variablen Volumenkammer im Innenbereich des Gehäuses verdrängte Volumen vergrößert, wodurch eine Kraft auf das Infusat in dem Infusatreservoir ausgeübt wird, so dass eine im Wesentlichen konstante Strömungsgeschwindigkeit des Infusats aus dem Gehäuse durch den austretenden Fluidströmungsweg bereitgestellt wird.
  12. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 11, wobei das Treibmittel in der variablen Volumenkammer unter einem Druck angeordnet ist, der nicht geringer ist als der Atmosphärendruck bei Umgebungstemperatur.
  13. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, die weiterhin eine Bolusöffnung (40) in fluider Kommunikation mit dem austretenden Fluidströmungsweg aufweist.
  14. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 13, die weiterhin ein Septumpaar (80, 32) aufweist, das in der Bolusöffnung angeordnet ist, wobei die Septa beabstandet sind, um dazwischen ein Bolusreservoir (84) zu definieren, das zur Aufnahme einer Bolus-Dosis ausgelegt ist, die ihm unter Verwendung einer Abgabenadel mit einer von einer Spitze der Nadel versetzten Öffnung zulieferbar ist.
  15. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die variable Volumenkammer aus einem im Wesentlichen starren gasundurchlässigen Material hergestellt ist.
  16. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die variable Volumenkammer hermetisch abgeschlossen ist.
  17. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, die weiterhin einen Bereich (35) zwischen dem Innenteil des Gehäuses und der variablen Volumenkammer aufweist, wobei der Bereich einen Fluid ausgebenden Strömungsweg aufweist, um Infusat längs des Infusat-nachfüllenden Fluidströmungswegs zu dem Infusatreservoir zu lenken.
  18. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die variable Volumenkammer einen ringförmigen Umfangsbereich (43) aufweist, der um einen Zentralbereich (39) von ihr angeordnet ist, wobei der Zentralbereich aus einer Ebene, die durch den ringförmigen Umfangsbereich der variablen Volumenkammer definiert ist, verschoben ist.
  19. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 18, die weiterhin einen Bereich (35) zwischen dem Innenteil des Gehäuses und der variablen Volumenkammer aufweist, wobei die Region einen Fluid ausgebenden Strömungsweg (33) angrenzend an den Zentralbereich der variablen Volumenkammer aufweist, um Fluid entlang des Infusat-nachfüllenden Strömungswegs in das Infusatreservoir zu lenken.
  20. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei der Fluid ausgebende Strömungsweg Bereiche eines erhöhten Oberflächenkontakts in dem Bereich zwischen Gehäuse und variabler Volumenkammer aufweist.
  21. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 18, wobei der nachfüllende Fluidströmungsweg mindestens einen Kanal zwischen der variablen Volumenkammer und dem Gehäuse aufweist, der im Anschluss an den Zentralbereich zu dem ringförmigen Umfangsbereich der variablen Volumenkammer verläuft.
  22. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 18, wobei das Gehäuse einen zentralen Teil (37) und einen um den zentralen Teil angeordneten ringförmigen Umfangsteil (41) aufweist, wobei der zentrale Teil aus einer durch den ringförmigen Umfangsteil des Gehäuses definierten Ebene verschoben ist, wobei der zentrale Teil des Gehäuses im Wesentlichen in den Zentralbereich der variablen Volumenkammer eingepasst ist.
  23. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 22, wobei das Gehäuse einen Fluid ausgebenden Strömungsweg (33) zwischen dem Zentralteil des Gehäuses und dem Zentralbereich der variablen Volumenkammer aufweist.
  24. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die variable Volumenkammer Faltenbälge (30) vom Typ einer Ziehharmonika aufweist.
  25. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 24, wobei die Faltenbälge eine Vielzahl von seriell gekoppelten ringförmigen Elementen aufweisen, die zwischen deren oberem und unterem Teil verlaufen.
  26. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 25, wobei Kreuzungspunkte der gekoppelten ringförmigen Elemente mit Verbiegungen gekoppelt sind.
  27. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Innenbereich und die variable Volumenkammer im Wesentlichen zylindrisch sind.
  28. Implantierbare Infusionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse mindestens eine integrale Nahtschlinge (36) aufweist.
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