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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Erzeugung von Mikroschaum, welcher ein sklerosierendes Material,
insbesondere eine sklerosierende Flüssigkeit umfasst, welcher zur
Verwendung bei der Behandlung verschiedener medizinischer Krankheitszustände, an denen
Blutgefäße beteiligt
sind, insbesondere Krampfadern und anderer Störungen, an denen eine Venenmissbildung
beteiligt ist, geeignet ist.
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Die
Sklerose von Krampfadern basiert auf der Injektion in die Venen
von flüssigen
sklerosierenden Substanzen, welche, indem sie unter Anderem eine
lokalisierte entzündliche
Reaktion bewirken, die Eliminierung dieser anomalen Venen begünstigen. Wenn
eine sklerosierende Substanz in flüssiger Form injiziert wird,
wird sie mit dem Blut, das in der Vene enthalten ist, gemischt und
in einem unbekannten Verhältnis
verdünnt.
Die Ergebnisse sind in Folge von Überdosierung oder Unterdosierung
ungewiss und sind auf kurze variköse Segmente beschränkt. Wenn die
Größe der Krampfadern,
in welche injiziert werden soll, sinkt, ist diese Verdünnung geringer,
und die erhaltenen Ergebnisse sind besser vorhersagbar.
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Bis
vor kurzem war die Sklerose eine Technik, die in Fällen von
kleinen und mittleren Krampfadern gewählt wurde, wobei solche mit
Durchmessern, die gleich oder größer als
7 mm waren, operativ behandelt wurden. Sklerose und Operation ergänzten einander,
aber eine Sklerosebehandlung war weiterhin nicht auf große Krampfadern
anwendbar. Wenn in diese großen
Krampfadern eine sklerosierende Substanz injiziert wurde, waren
dessen Konzentration in der Vene, dessen homogene Verteilung im
Blut und die Zeit, für
welche diese mit den Innenwänden
des behandelten Gefäßes in Kontakt
war, nicht bekannt.
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In
1946 injizierte Orbach einige wenige Kubikzentimeter Luft in kleine
Krampfadern und bestätigte
eine Verdrängung
des Blutes innerhalb des Gefäßes, welches
von der injizierten Luft besetzt war. Eine sklerosierende Lösung, die
unmittelbar danach eingeführt
wurde, war effektiver als wenn sie in das Blut injiziert worden
wäre. Wenn
jedoch in dicke Krampfadern Luft injiziert wird, tritt das Phänomen, dass
bei der Verdrängung
des Blutes durch die injizierte Luft beschrieben wurde, nicht auf,
sondern die Luft bildet eine Blase innerhalb der Vene, was das Verfahren
bei diesen Gefäßen ineffektiv
macht.
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Derselbe
Autor hatte einige wenige Jahre später die Idee, Schaum zu injizieren,
welcher durch Schütteln
eines Behälters
erhalten wurde, der Natriumtetradecylsulfat enthielt, wel ches ein
anionisches sklerosierendes Detergens mit einem gutem Schaumbildungsvermögen ist.
Dieses Verfahren hatte aufgrund der großen Größe der gebildeten Blasen einen
geringen Nutzen und war in Folge der Nebenwirkungen von atmosphärischem
Stickstoff, welcher in Blut nur leicht löslich ist, gefährlich.
Beide Verfahren wiesen eine beschränkte praktische Auswirkung auf,
da sie nur bei kleinen Krampfadern verwendet wurden.
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WO-A-00/66274
(García)
offenbart eine Vorrichtung zur Erzeugung eines geschäumten Sklerosierungsmittels,
vorzugsweise zur Behandlung von Varices, welche einen Behälter, in
welchem die sklerosierende Flüssigkeit
gelagert wird, und eine Verbindungseinrichtung zu einer Treibgasquelle
beinhaltet. Die Vorrichtung ist durch ein Kopfstück hermetisch verschlossen,
in welches ein Sondenrohr mit kleinem Durchmesser eingeführt wird,
um den Druck zu vermindern. Das Rohr erstreckt sich innerhalb des
Behälters,
welcher ebenfalls durch ein Ventil verschlossen ist, dessen Betätigung das
Entweichen des geschäumten
Sklerosierungsmittels über
eine Auslassdüse
in dem Kopfstück
bewirkt. Jedoch werden keine Informationen darüber gegeben, wie die Vorrichtung arbeitet.
Es gibt von García
keine Offenbarung eines Mikroschaums.
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Ein
injizierbarer Mikroschaum, der für
therapeutische Anwendungen geeignet ist, ist nun entwickelt worden
und wird in EP-A-0656203 und
US 5676962 beschrieben.
Diese Patente beschreiben einen Mikroschaum, welcher mit einer sklerosierenden Substanz
erzeugt wurde, welcher, wenn er in eine Vene injiziert wird, das
Blut verdrängt
und sicher stellt, dass das Sklerosierungsmittel das Endothel des
Gefäßes in einer
bekannten Konzentration und für
eine regulierbare Zeit kontaktiert, wodurch eine Sklerose des gesamten
besetzten Segments erreicht wird.
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Die
Vorteile der Verwendung dieses Schaums sind, dass dieser erlaubt,
dass die Konzentration des Sklerosierungsmittels in dem Blutgefäß bekannt
ist, da der Mikroschaum das Blut verdrängt und darin nicht in demselben
Ausmaß verdünnt wird, wie
es eine einfache Flüssigkeit
werden würde.
Weiterhin erlaubt er, dass eine homogene Verteilung des Skleroseprodukts
in der Vene sichergestellt wird und dass die Zeit, für welche
dieses mit den Innenwänden der
Vene in Kontakt gehalten wird, reguliert werden kann. Keiner dieser
Faktoren ist bei der Verwendung von Sklerosierungsmitteln in einfacher
flüssiger
Form genau bekannt oder ist regulierbar.
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Die
Herstellung eines solchen Mikroschaums kann mit einer Lösung irgendeiner
sklerosierenden Substanz, insbesondere Polidocanol, Alkalimetalltetradecylsulfat,
z.B. dem Natriumsalz, hypertonischer Glucose oder Gluco-Salzlösungen, Chromglycerol,
Ethanolaminoleat, Natriummorrhuat oder Jodlösungen, durchgeführt werden.
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Jedoch
erfordert dieses bekannte Verfahren die Erzeugung eines Mikroschaums
durch den Arzt, Pharmazeuten oder einen Assistenten unmittelbar vor
der Verabreichung an den Patienten. Ein solcher Vorgang erlaubt
eine Variation des Mittels in Abhängigkeit von der Person, welche
dieses herstellt, wobei der Gehalt an Gas, die Blasengröße und Stabilität in Bezug
auf den zu behandelnden Krankheitszustand alle Aufmerksamkeit erfahren
müssen.
Es erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Sorgfalt und Kenntnis, was
unter Druck, d.h. wenn die verfügbare
Zeit, um den Schaum herzustellen, kurz ist, schwer zu reproduzieren
sein kann.
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Eine
Lösung
für dieses
Problem wird in der parallelen Anmeldung WO 00/72821 A1 (BTG International
Limited) angeboten. Diese betrifft weiterhin die Erkenntnis, dass
große
Volumina an Stickstoff nicht unnötig,
insbesondere wenn große
Gefäße mit Schaum
gefüllt
und eliminiert werden, in die Patienten eingeführt werden sollten, was ein
Problem ist, wenn Luft als das Gas für die Erzeugung des Schaums
verwendet wird. Gasembolien mit hohen Spiegeln an Stickstoff oder
anderen unlöslichen
Gasen bleiben eine Möglichkeit.
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Die
Löslichkeit
physiologischer Gase in wässrigen
Flüssigkeiten
wie z.B. Blut variiert beträchtlich.
Während
somit Stickstoff in Wasser bei STP [Standardtemperatur und -druck]
fast zwei mal so unlöslich
ist wie Sauerstoff, ist Kohlendioxid über 50 mal so löslich in
wässrigen
Flüssigkeiten
wie Stickstoff und über
25 mal so löslich
wie Sauerstoff.
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Eine
Form einer Vorrichtung, die möglicherweise
die gewünschten
Eigenschaften liefern könnte, wäre ein Aerosolspender
eines Typs, der Schäume erzeugt.
Jedoch ist es zu dem Zweck der Erzeugung eines Mikroschaums, welcher
in einen menschlichen oder tierischen Körper injiziert werden soll,
nicht wünschenswert,
ein verflüssigtes
Treibgas des Typs, der gewöhnlich
bei Aerosolbehältern
(aerosol canisters) eingesetzt wird, wie z.B. Butan, zu haben. Dieses
legt fest, dass das Gas, aus welchem der Schaum erzeugt werden soll,
selbst unter Druck gesetzt werden muss, um die Erzeugung eines Schaums
zu ermöglichen.
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Druckmischervorrichtungen
sind als Zubehör zur
Verwendung mit "umweltfreundlichen" Aerosolvorrichtungen
verwendet worden, die unter Verwendung von Luft bei niedrigem Druck,
d.h. unter Bedingungen des Pumpens mit der Hand, betrieben werden.
Zwei solcher Vorrichtungen werden von der Airspray International
als "AirsprayTM Finger Pump Foamer" und "AirsprayTM Mini-Foamer" geliefert. Von der Ersteren
wird gesagt, dass diese für
einfache auf Wasser basierende Formulierungen geeignet ist, während die
Letztere für
Kosmetika, Haar- oder Hautpflegepräparate vorgeschlagen wird.
Eine zweite solche Vorrichtung wird als ein optionales Extra in der
Swedspray/EurosprayTM Handpumpenvorrichtung
als eine Schaumdüse
geliefert. Diese Vorrichtung wird derart vermarktet, dass sie zur
Verwendung, um "ihren
eigenen Reinigungsschaum oder Rasierschaum zu erzeugen", geeignet ist.
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Die
Erfinder in der parallelen Anmeldung WO 00/72821 A1 haben gefunden,
dass die Verwendung der verfügbaren
Handpumpenvorrichtungen, welche in jedem Fall nicht steril sind,
in Folge des Ausgasens bei hohen Beladungen mit Kohlendioxid keinen
guten Mikroschaum erzeugen kann, auch nicht bei Einschluss signifikanter
Mengen an Glycerol, welches andernfalls Mikroschaum stabilisiert.
Weiterhin tritt, wenn ein signifikanter Gegendruck an den Ausgang einer
solchen Vorrichtung angelegt wird, wie z.B. wenn diese an einer
Spritze befestigt wird, die beladen werden soll, um den Schaum zu
injizieren, ein Stottern auf. Die Verwendung einer niedrigen Ejektionsgeschwindigkeit
mit dieser Vorrichtung kann ein Feuchtwerden an der Düse verursachen,
welches zu großen
Blasen führt,
die durch Einschluss von Luft verursacht werden. In jedem Fall neigen
die Schäume,
die so erzeugt wurden, ob mit Sauerstoff oder Kohlendioxid, dazu,
in ihrer Natur polyedrisch mit geringer Dichte zu sein, mit einer
Tendenz, bei dem Durchgang durch eine Hypodermienadel aufzubrechen.
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Die
Erfinder in der parallelen Anmeldung WO 00/72821 A1 haben dieses
gelöst,
indem sie ein Verfahren und eine Vorrichtung bereit gestellt haben,
die in der Lage sind, einen gleichmäßigen injizierbaren Mikroschaum
zu erzeugen, der mit einer relativ niedrigen Konzentration eines
Sklerosierungsmittels und einer signifikanten Menge eines in Blut
dispergierbaren Gases in einer sterilen Weise ohne flüchtige flüssige Treibmittel
oder den Bedarf für
die Bedienungsperson, welche direkt mit der Kontrolle dessen Parameter
beschäftigt
ist, erzeugt wird. Das Verfahren umfasst das Durchleiten einer Mischung
eines physiologisch verträglichen
in Blut dispergierbaren Gases und einer wässrigen sklerosierenden Flüssigkeit durch
einen oder mehrere Durchlässe
mit wenigstens einer Querschnittsabmessung von 0,1 bis 30 μm, wobei
das Verhältnis
von Gas zu Flüssigkeit
derart reguliert wird, dass ein Mikroschaum mit einer Dichte zwischen
0,07 g/ml bis 0,19 g/ml und einer Halbwertszeit von wenigstens 2
Minuten erzeugt wird.
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Eine
bevorzugte Form von Gas in der parallelen Anmeldung WO 00/72821
A1 umfasst 50% Vol/Vol oder mehr Sauerstoff, wobei der Rest Kohlendioxid
oder Kohlendioxid, Stickstoff und Spurengase in dem Verhältnis, das
in atmosphärischer
Luft gefunden wird, ist. Vorzugsweise ist das Sklerosierungsmittel
eine Lösung
von Polidocanol oder Natriumtetradecylsulfat in einem wässrigen
Träger,
z.B. Wasser, insbesondere in einer Salzlösung.
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Jedoch
haben die gegenwärtigen
Erfinder nun ein mögliches
Problem mit dieser Formulierung identifiziert. Bis jetzt gab es
keine Berichte über
die Instabilität
von Polidocanol, wenn es in der Gegenwart von Sauerstoff gelagert
wurde, aber die Erfinder haben beobachtet, dass sich Polidocanol
in der Gegenwart von Sauerstoff langsam zersetzen konnte. Somit
erscheint es nicht wünschenswert,
Polidocanol in einer unter Druck stehenden Dose in der Gegenwart
von Sauerstoff zu lagern, wie es beispielsweise in der parallelen
Anmeldung WO 00/72821 A1 gelehrt wird, da dieses zu einer verringerten
Lagerfähigkeit führen könnte.
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Zum
Zwecke dieser Anmeldung weisen die [folgenden] Ausdrücke die
folgenden Definitionen auf. Physiologisch verträgliches in Blut dispergierbares
Gas ist ein Gas, das in der Lage ist, im Wesentlichen vollständig in
Blut gelöst
oder durch Blut absorbiert zu werden. Eine sklerosierende Flüssigkeit
ist eine Flüssigkeit,
die in der Lage ist, Blutgefäße zu sklerosieren,
wenn sie in das Gefäßlumen injiziert wird.
Skleropathie und Sklerotherapie bezieht sich auf die Behandlung
von Blutgefäßen, um
diese zu eliminieren. Ein Aerosol ist eine Dispersion einer Flüssigkeit
in Gas. Ein Hauptanteil eines Gases beträgt über 50% Volumen/Volumen. Ein
Nebenanteil eines Gases liegt unter 50% Volumen/Volumen. Eine untergeordnete
Menge einer Flüssigkeit
in einer anderen Flüssigkeit
beträgt
unter 50% des Gesamtvolumens. Die Halbwertszeit eines Mikroschaums
ist die Zeit, die es dauert, damit die Hälfte der Flüssigkeit in dem Mikroschaum
zu einer nicht geschäumten
flüssigen Phase
zurückkehrt.
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Unter
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zur Herstellung eines Mikroschaums bereit gestellt, der zur Verwendung
in der Skleropathie von Blutgefäßen, insbesondere
Venen, geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, dass es das Einführen innerhalb
eines 24 Stunden-Zeitraums, bevor der Schaum in der Skleropathie
von Blutgefäßen verwendet
wird, eines physiologisch verträglichen
in Blut dispergierbaren Gases aus einem Behälter in einen Behälter, welcher
eine wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
und das Freisetzen der Mischung des in Blut dispergierbaren Gases
und der sklerosierenden Flüssigkeit
umfasst, worauf bei der Freisetzung der Mischung die Komponenten
der Mischung in Wechselwirkung treten unter Bildung eines Mikroschaums,
wobei der Behälter
für das
in Blut dispergierbare Gas mit Mitnahmeeinrichtungen für den Behälter, welcher
die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
ausgerüstet
ist, wobei die Mitnahmeeinrichtung so ausgelegt ist, um das Einführen des
in Blut dispergierbaren Gases in den Behälter, welcher die wässrige sklerosierende
Flüssigkeit
enthält,
zu ermöglichen.
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Die
Mischung des in Blut dispergierbaren Gases und der sklerosierenden
Flüssigkeit
wird vorzugsweise bis zu einem vorbestimmten Level unter Druck gesetzt.
Bevorzugte Drucke liegen in dem Bereich 800 mbar bis 4,5 bar Gauge
(1,8 bar bis 5,5 bar absolut). Es wurde gefunden, dass Drucke in
dem Bereich von 1 bar bis 2,5 bar Gauge besonders effektiv sind – bei diesen
Drucken gibt es eine sehr geringe Änderung bei sowohl der Dichte
als auch der Halbwertszeit des resultierenden Schaums.
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Die
Quelle des in Blut dispergierbaren Gases kann an Ort und Stelle
bleiben, während
der Schaum abgegeben wird. Vorzugsweise wird jedoch die Quelle des
in Blut dispergierbaren Gases entfernt, bevor die Mischung des in
Blut dispergierbaren Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit
freigesetzt wird, wobei die Mischung bis zu einem vorbestimmten
Level unter Druck gesetzt wurde. Somit kann das in Blut dispergierbare
Gas durch dieselbe Öffnung
oder dasselbe Lumen, wie sie/es zum Abgeben der Mischung des in
Blut dispergierbaren Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit
verwendet wird, eingeführt
werden. Das Schäumen
tritt bei der Freisetzung der Mischung durch diese Öffnung oder
dieses Lumen auf.
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Alternativ
kann das in Blut dispergierbare Gas durch eine Öffnung oder ein Lumen eingeführt werden,
die/das von der/dem, die/das zum Abgeben der Mischung des in Blut
dispergierbaren Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit verwendet wurde, entfernt
ist, beispielsweise im Boden des Behälters, welcher die wässrige sklerosierende
Flüssigkeit
enthält.
In diesem Fall wäre
es nicht notwendig, die Quelle des in Blut dispergierbaren Gases
zu entfernen, während
der Schaum abgegeben wird.
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Die
sklerosierende Flüssigkeit
kann bei atmosphärischem
Druck (oder etwas darüber)
gelagert werden, bevor das in Blut dispergierbare Gas eingeführt wird.
Dieses hat den Vorteil, dass kein Zustrom von nichtsteriler Luft
vor der Einführung
des Gases stattfinden kann. Die sklerosierende Flüssigkeit
kann in der Gegenwart eines inerten Gases oder einer Mischung von
inerten Gasen gelagert werden. "Inertes Gas", wie es in dieser
Beschreibung verwendet wird, bezieht sich auf ein solches, bei dem
unwahrscheinlich ist, dass es mit der sklerosie renden Flüssigkeit
so reagiert, dass dessen chemische Natur verändert wird. Geeignete inerte
Gase beinhalten Kohlendioxid, Helium, Neon, Argon und insbesondere
Stickstoff.
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Alternativ
kann die sklerosierende Flüssigkeit
bei subatmosphärischem
Druck gelagert werden, womit die Menge an Stickstoff in der endgültigen unter
Druck gesetzten Gasmischung minimiert wird und ebenfalls nicht reaktives
Kohlendioxid, welches in dem Schaum löslich ist, in der endgültigen unter Druck
gesetzten Gasmischung auf einem minimalen Level gehalten wird. Bevorzugte
Lagerdrucke liegen in dem Bereich 0,3 bar bis 0,7 bar absolut (–0,7 bar bis –0,3 bar
Gauge). Lagerdrucke in dem Bereich von 0,4 bar bis 0,6 bar absolut,
insbesondere 0,5 bar absolut, sind als besonders effektiv gefunden
worden.
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Der
Behälter,
welcher die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
würde normalerweise
gemäß einer
bestimmten Druckspezifikation gefertigt. Typische Aluminiumdosen
weisen einen Berstdruck von 12 bar auf. Solche Dosen sind anfällig dafür, während der
Handhabung zu implodieren, wenn ein Druck, der niedriger ist als
0,3 bar absolut, verwendet wird. Wenn eine Implosion stattgefunden
hat, könnten
die Dosen nicht korrekt funktionieren, und die resultierende Kräuselung
(crimping) könnte
dazu führen,
dass ein Mikroloch erzeugt wird.
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Andererseits
macht die Verwendung eines höheren
Drucklevels, wenn die Mischung des in Blut dispergierbaren Gases
und der sklerosierenden Flüssigkeit
unter Druck gesetzt wurde, subatmosphärische Drucke unnötig.
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Die
Erfindung erlaubt, dass das physiologisch verträgliche in Blut dispergierbare
Gas unmittelbar bevor die Mischung des in Blut dispergierbaren Gases
und der sklerosierenden Flüssigkeit
freigesetzt wird, in den Behälter,
welcher die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
eingeführt
wird. Dieses wird bequemerweise am selben Tag, wo der Schaum bei
der Skleropathie von Blutgefäßen verwendet
werden soll, oder innerhalb eines 24-[Stunden]-Zeitraums, bevor
der Schaum so verwendet wird, durchgeführt. Der Schaum muss jedoch
nicht unmittelbar verwendet werden; wenn darüber hinaus der Behälter, welcher
die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
unbeabsichtigt geschüttelt
wird, während
das in Blut dispergierbare Gas eingeführt wird, kann es wünschenswert
sein, diesen für
5 Minuten o. ä.
stehen zu lassen, um zu ermöglichen,
dass sich der Inhalt setzt. So wird die Bildung eines unerwünschten
Makroschaums vermieden.
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Das
in Blut dispergierbare Gas wird in einem Behälter gelagert, welcher mit
einer Mitnahmeeinrichtung für
den Behälter,
der die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
ausgestattet ist. Die Mitnahmeeinrichtung kann einstückig mit
den Behältern gefertigt
sein oder kann ein Zwischenelement umfassen. Ein Teil dieses Zwischenelements
kann ggf. entfernt werden, bevor die Mischung des in Blut dispergierbaren
Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit freigesetzt
wird, wobei die Mischung bis auf einen vorbestimmten Level unter
Druck gesetzt wurde. Das Zwischenelement kann ein Schäumungselement
beinhalten, um zu ermöglichen,
dass die Komponenten der Mischung wechselwirken, um einen Mikroschaum
zu bilden. Das Schäumungselement
kann eine beliebige Form annehmen und umfasst im Allgemeinen einen
oder mehrere Durchlässe
mit einer kleinen Querschnittsabmessung, wie nachstehend diskutiert
wird.
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Nachdem
das in Blut dispergierbare Gas eingeführt wurde, wird die Mischung
vorzugsweise durch einen oder mehrere Durchlässe mit mindestens einer Querschnittsabmessung
von 0,1 bis 30 μm geleitet,
wobei das Verhältnis
von Gas zu Flüssigkeit so
reguliert wird, dass ein Mikroschaum mit einer Dichte zwischen 0,07
g/ml bis 0,19 g/ml und einer Halbwertszeit von mindestens 2 Minuten
erzeugt wird.
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Vorzugsweise
ist der Mikroschaum derart beschaffen, dass 50% oder mehr pro Anzahl
seiner Gasbläschen
25 μm Durchmesser
aufweisen und nicht mehr als 200 μm
Durchmesser aufweisen.
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Vorzugsweise
wird das Gas/Flüssigkeitsverhältnis in
der Mischung derart reguliert, dass die Dichte des Mikroschaums
0,09 g/ml bis 0,16 g/ml, insbesondere 0,10 g/ml bis 0,15 g/ml beträgt.
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Vorzugsweise
weist der Mikroschaum eine Halbwertszeit von wenigstens 2,5 Minuten,
insbesondere wenigstens 3 Minuten auf. Die Halbwertszeit kann so
hoch wie 1 oder 2 Stunden oder mehr sein, beträgt aber vorzugsweise weniger
als 60 Minuten, insbesondere weniger als 15 Minuten und am meisten
bevorzugt weniger als 10 Minuten.
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Die
Halbwertszeit wird geeigneterweise gemessen, indem ein Gefäß mit einem
bekannten Volumen und Gewicht an Schaum gefüllt wird und Flüssigkeit
aus diesem in ein graduiertes Gefäß abfließen gelassen wird, wobei die
abgeflossene Menge in einer vorgegebenen Zeit die Berechnung der
Halbwertszeit, d.h. der Umwandlung von Mikroschaum zurück in seine
Kom ponenten Flüssigkeits-
und Gasphase, erlaubt. Dieses wird vorzugsweise bei Standardtemperatur
und -druck durchgeführt,
wobei in der Praxis aber die umgebenden klinischen oder Laborbedingungen
ausreichen werden.
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Das
Verhältnis
von Gas zu Flüssigkeit,
das in der endgültigen
Mischung verwendet wird, ist wichtig, um die Struktur des erzeugten
Mikroschaums zu regulieren, so dass dessen Stabilität für das Verfahren und
die Umstände,
unter welchen dieses durchgeführt
wird, optimiert wird. Für
optimale Schäume
ist es bevorzugt, 1 Volumen der sklerosierenden Flüssigkeit
mit ungefähr
4 bis 10 Volumina (STP), insbesondere 6 bis 8 Volumina (STP) an
Gas zu mischen.
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Eine
stärker
bevorzugte Form des Gases in der endgültigen Mischung umfasst 60%
Vol/Vol oder mehr Sauerstoff, wobei der Rest Kohlendioxid und Stickstoff
sind. Eine bevorzugte endgültige
Gasmischung ist 60 bis 90% Vol/Vol Sauerstoff und 5 bis 40% Vol/Vol
Kohlendioxid und 3 bis 10% Vol/Vol Stickstoff. Eine solche Mischung
kann erzeugt werden, indem ein physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas, das 95% bis 100% Vol/Vol Sauerstoff
umfasst, in einen Behälter
eingeführt
wird, welcher eine wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
die unter einer Gasmischung von hauptsächlich Kohlendioxid mit einer
kleinen Menge an Stickstoff, in dem Verhältnis 75:25 oder größer, gelagert
wird.
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Eine
bevorzugte Zusammensetzung für
die endgültige
Gasmischung ist 81% Vol/Vol Sauerstoff, 13% Vol/Vol Kohlendioxid
und 6% Vol/Vol Stickstoff. Eine solche endgültige Gasmischung kann erzeugt werden,
indem Sauerstoff bei einem Anfangsdruck von 5-6 bar absolut von
einem 300 ml-Behälter
in einen ähnlichen
300 ml-Behälter
eingeführt
wird, welcher eine wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
die unter einer inerten Gasatmosphäre bei einem verminderten Druck
von 0,5 bar absolut gehalten wird, wobei eine solche inerte Gasatmosphäre eine
Mischung von 75% Vol/Vol Kohlendioxid und 25% Vol/Vol Stickstoff
umfasst, bis zwischen den beiden Behältern ein Druckgleichgewicht
erreicht ist.
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Man
würde erwarten,
dass sich das Kohlendioxid in einem gewissen Ausmaß in der
sklerosierenden Flüssigkeit
löst. Die
obigen Zahlen beziehen sich auf die Anteile an Kohlendioxid unter
der Annahme, dass keine Lösung
stattgefunden hat.
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Es
wird gefunden, dass das Durchleiten eines Stroms der sklerosierenden
Flüssigkeit
und des Gases unter Druck durch einen oder mehrere Durchlässe von
0,1 μm bis
30 μm, wie
es beschrieben wurde, einen stabilen auf in Blut dispergierbarem
Gas basierenden sklerosieren den injizierbaren Mikroschaum bereit
stellt, von dem vorher angenommen wurde, dass er nur durch Zufuhr
hoher Mengen an Energie unter Verwendung von Hochgeschwindigkeitsbürsten und
Mischern herstellbar wäre.
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Vorzugsweise
ist das Sklerosierungsmittel eine Lösung von Polidocanol oder Natriumtetradecylsulfat
in einem wässrigen
Träger,
z.B. Wasser, insbesondere in einer Salzlösung. Noch bevorzugter ist
die Lösung
von 0,25 bis 5% v/v Polidocanol, vorzugsweise in sterilem Wasser
oder einer physiologisch verträglichen
Salzlösung,
z.B. in 0,5 bis 2% v/v Salzlösung.
Die Konzentration des Sklerosierungsmittels in der Lösung wird
für gewisse
Anomalien wie z.B. das Klippel-Trenaunay-Syndrom zweckmäßigerweise
erhöht.
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Das
Sklerosierungsmittel kann ebenfalls zusätzliche Komponenten wie z.B.
Stabilisierungsmittel, z.B. schaumstabilisierende Mittel wie z.B.
Glycerol, enthalten. Weitere Komponenten können Alkohole wie z.B. Ethanol
beinhalten. Obwohl dieses die Stabilität des Schaums verringern kann,
wird angenommen, dass es Oligomere mit niedrigem Molekulargewicht
von Polidocanol solubilisiert.
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Am
meisten bevorzugt ist die Konzentration des Sklerosierungsmittels
in der wässrigen
Flüssigkeit
eine 0,25-2% Vol/Vol Lösung,
vorzugsweise von Polidocanol, in Wasser oder Salzlösung. Das
Wasser oder die Salzlösung
kann wenigstens in manchen Fällen
ebenfalls vorzugsweise 2-5% Vol/Vol physiologisch verträglichen
Alkohol, z.B. Ethanol, enthalten. Die Polidocanollösung ist
vorzugsweise phosphatgepuffert. Der pH des Puffers wird vorzugsweise
so eingestellt, dass er physiologisch ist, z.B. von pH 6 bis pH
8. In der Gegenwart von gelöstem
Kohlendioxid würde
erwartet, dass der Wert um ca. pH 6,8 liegt.
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Geeignete
Drucke, bevor die Mischung von in Blut dispergierbarem Gas und sklerosierender Flüssigkeit
freigesetzt wird, liegen typischerweise in dem Bereich 0,01 bis
9 bar über
Atmosphärendruck. Zur
Verwendung von Netzen (meshes), z.B. ein bis acht Netzen, die in
Reihe angeordnet sind, mit Öffnungen
von 10-30 μm
Durchmesser werden unter Anderem 0,8 bis 4,5 bar über Atmosphärendruck
geeignet sein. Zur Verwendung von drei bis fünf Netzen mit 20 μm Öffnung wird
gefunden, dass 1,5-1,7 bar über
Atmosphärendruck
ausreichen, um einen guten Schaum zu erzeugen. Ein Druck von 2-2,5
bar über Atmosphärendruck
kann vorteilhaft verwendet werden. Für eine Membran mit 1 μm Porengröße ist ein Druck
von 5 bar oder mehr über
Atmosphärendruck bevorzugt.
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Bei
einer bevorzugten Form der Erfindung liegen die Durchlässe in der
Form einer Membran, z.B. eines Polymers wie z.B. Polytetrafluorethylen, vor,
wobei die Membran aus zufällig
verknüpften
Fasern gebildet wird und eine klassifizierte effektive Porengröße aufweist,
die viele Male kleiner sein kann als dessen apparente Porengröße. Eine
besonders geeignete Form von dieser ist eine biaxial orientierte PTFE-Folie,
die von TetratecTM USA unter der Handelsmarke
TetratexTM geliefert wird, wobei Standardklassifizierungsdaten
0,1 bis 10 μm
Porosität
sind. Bevorzugte Porengrößen für das vorliegende
Verfahren und die Vorrichtungen sind 3 bis 7 μm. Dieses Material kann mit
einem porösen
rückwärtigen Verstärkungsmaterial
laminiert werden, um diesem Festigkeit zu verleihen, und weist den
Vorteil auf, dass eines oder zwei solcher Netze ausreichen können, um einen
Schaum zu erzeugen, welcher die Anwendungserfordernisse, die oben
im Hinblick auf die Stabilität
angegeben wurden, erfüllt.
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Unter
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung
zur Herstellung eines Mikroschaums, welcher für die Verwendung in der Skleropathie
von Blutgefäßen, insbesondere
Venen, geeignet ist, bereit gestellt, umfassend ein Gehäuse, in
welchem eine unter Druck setzbare Kammer, enthaltend eine Lösung des
Sklerosierungsmittels in einem physiologisch verträglichen
Lösungsmittel,
worauf unter dem ersten Aspekt Bezug genommen wurde, angeordnet
ist; eine Leitungsbahn mit einer oder mehreren Auslassöffnungen,
durch welche die Lösung
von der unter Druck setzbaren Kammer zur Außenseite der Vorrichtung durch
die genannte(n) eine oder mehreren Auslassöffnungen fließen kann,
und einen Mechanismus, durch welchen die Leitungsbahn von der Kammer
zur Außenseite
geöffnet
oder geschlossen werden kann, so dass, wenn der Behälter unter
Druck gesetzt ist und die Leitungsbahn offen ist, Fluid entlang
der Leitungsbahn und durch die eine oder mehreren Auslassöffnungen
gepresst wird;
wobei das Gehäuse einen Einlass für die Zufuhr
einer unter Druck gesetzten Quelle von physiologisch verträglichem
Gas, das in Blut dispergierbar ist, beinhaltet; wobei das Gas mit
der Lösung
bei Aktivierung des Mechanismus in Kontakt steht, um so eine Gas-Lösung-Mischung
zu bilden;
wobei die Leitungsbahn zur Außenseite des Gehäuses ein
oder mehrere Schäumungselemente
einschließt;
dadurch
gekennzeichnet, dass das in Blut dispergierbare Gas in einem Behälter gelagert
wird, welcher mit Mitnahmeeinrichtungen für das die wässrige sklerosierende Flüssigkeit enthaltende
Gehäuse
ausgestattet ist, wobei die Mitnahmeeinrichtung ein Verbindungsglied
umfasst, welches an einem Ende mit dem Behälter für die wässrige sklerosierende Flüssigkeit und
am anderen Ende mit dem Behälter
für das
in Blut dispergierbare Gas ineinander greift, um das Einführen des
in Blut dispergierbaren Gases in die die wässrige sklerosierende Flüssigkeit
enthaltende Kammer zu ermöglichen.
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Das
Schäumungselement(e)
kann einen oder mehrere Durchlässe
mit einer Querschnittsabmessung, vorzugsweise Durchmesser, von 0,1 μm bis 30 μm umfassen,
durch welche die Mischung aus Lösung
und Gas geleitet wird, um die Außenseite der Vorrichtung zu
erreichen, wobei das Leiten der Mischung durch die Durchlässe einen
Mikroschaum von 0,07 bis 0,19 g/ml Dichte und einer Halbwertszeit von
mindestens 2 Minuten bildet.
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Die
Quelle des in Blut dispergierbaren Gases kann an Ort und Stelle
bleiben, während
der Schaum abgegeben wird. Vorzugsweise wird jedoch die Quelle des
in Blut dispergierbaren Gases entfernt, bevor die Mischung des in
Blut dispergierenden Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit
freigesetzt wird, nachdem die Mischung auf ein vorbestimmtes Level unter
Druck gesetzt wurde. So kann der Einlass für die Zufuhr von physiologisch
verträglichem
Gas der Auslass sein, der zum Abgeben der Mischung aus in Blut dispergierbarem
Gas und sklerosierender Flüssigkeit
verwendet wird.
-
Die
Mitnahmeeinrichtung kann einstückig
mit den Behältern
gefertigt sein oder kann ein Zwischenelement umfassen. Ein Teil
dieses Zwischenelements kann ggf. entfernbar sein, bevor die Mischung des
in Blut dispergierenden Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit
freigesetzt wird, nachdem die Mischung auf ein vorbestimmtes Level
unter Druck gesetzt wurde. Das Zwischenelement kann ein Schäumungselement
einschließen,
um zu erlauben, dass die Komponenten der Mischung wechselwirken,
um einen Mikroschaum zu bilden.
-
Die
Mitnahmeeinrichtung umfasst ein Verbindungsglied (connector), welches
an einem Ende in den Behälter
für die
wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
und an dem anderen Ende in den Behälter für das in Blut dispergierbare
Gas eingreift. Die Enden können
sich in einem beliebigen Winkel befinden, um aber sicher zu stellen,
dass die Vorrichtung in der korrekten Position gehalten wird, wenn
das in Blut dispergierbare Gas eingeführt wird, sind die Enden vorzugsweise
parallel zueinander. Am geeignetsten umfasst das Verbindungsglied
ein allgemein zylindrisches Element mit offenen Enden.
-
Das
Verbindungsglied kann eine beliebige Form annehmen, welche erlaubt,
dass die Behälter zur
Einführung
des in Blut dispergierbaren Gases zusammengeschoben werden und dann
wieder getrennt werden können.
Somit kann es einen Schnappmechanismus für das schnelle Zusammenschieben
der Behälter
oder ein Schraubgewinde, um diese langsamer zusammenzuschieben,
beinhalten. Das Verbindungsglied beinhaltet jedoch vorzugsweise
eine Nockenbahn, wodurch eine Drehung der Behälter im Verhältnis zueinander
diese in einer kontrollierten Weise zusammenbewegt. Die Nockenbahn kann
weiter mit einer Freisetzungsbahn versehen sein, so dass die Behälter wieder
getrennt werden können.
Eine oder mehrere Arretierungen können in der Nockenbahn vorgesehen
sein, um dem Anwender die Möglichkeit
zu geben, den Verlauf der Einführung
des in Blut dispergierbaren Gases zu prüfen.
-
Ein
entfernbarer Abstandhalter kann vorgesehen werden, um zu verhindern,
dass die Behälter zusammengeschoben
werden, bevor sie benötigt werden.
Vorzugsweise nimmt dieser die Form einer ringförmigen Manschette (collar)
ein, welche zwischen einem Verbindungsglied in zwei Teilen angeordnet
ist. Ein Teil des Verbindungsglieds ist mit einem eingreifenden
Stift und das andere mit der Nockenbahn ausgerüstet.
-
Eine
zusätzliche
entfernbare Hülle
kann bereit gestellt werden, welche das Verbindungsglied vor der
Anwendung versiegelt. Diese kann die Form einer verfälschungssicheren
(tamperevident) schrumpfverpackten Hülle aus dünnem Kunststoffmaterial, die über dem
entfernbaren Abstandhalter angeordnet ist, einnehmen.
-
Die
zwei Teile des Verbindungsglieds können nach der Einführung des
in Blut dispergierbaren Gases getrennt werden. Vorzugsweise beinhaltet das
Verbindungsglied einen Aerosol-Ventil-Betätigungsmechanismus,
wodurch bei einer Trennung der Betätigungsmechanismus an dem Behälter für das Sklerosierungsmittel
befestigt bleibt. Vorzugsweise beinhaltet das Verbindungsglied einen
Aerosol-Ventil-Betätigungs[mechanismus]
in einer Position auf dem Behälter,
welcher die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält.
Das Schäumungselement
kann zu einem Bestandteil des Aerosol-Ventil-Betätigungsmechanismus gemacht
werden.
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Das
Verbindungsglied kann in die Montierwangen (mounting cup flanges)
der zwei Behälter eingreifen,
wie beispielsweise die Führungshülle, die in
EP-A-0 217 582 (Unilever PLC et al.) offenbart wird. Alternativ
kann es mit einem männlichen
Element wie beispielsweise einem Stift versehen sein, welcher in
ein weibliches Element wie z.B. einen Stecker eingreift, die einstückig mit
den Behältern
gefertigt sind.
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Entweder
innerhalb der unter Druck setzbaren Kammer, die in der Leitungsbahn
zu dem Ventil angeordnet ist, oder auf der stromabwärts liegenden Seite
des Ventils wird ein Element, das den einen oder mehrere Durchlässe aufweist,
das unter dem ersten Aspekt beschrieben wurde, bereit gestellt,
das so angeordnet ist, dass die Gas-Flüssigkeits-Mischung, d.h. die Dispersion von Blasen
in Flüssigkeit, Aerosol
oder Makroschaum, durch den Durchlass oder die Durchlässe fließt und schäumen gelassen wird.
Dieses Element kann geeigneterweise in einer Kappe auf dem Behälter zwischen
dem Ventilaufbau und einer Auslassdüse angeordnet sein. Geeigneterweise
betätigt
ein Herabdrücken
der Kappe das Ventil. Alternativ befindet sich das Element innerhalb
des Behälters,
wobei es oberhalb der Gas-Flüssigkeits-Grenzfläche angeordnet
ist.
-
Der
eingesetzte Gasdruck wird von den Materialien, die verwendet werden,
und deren Aufbau abhängen,
wird aber geeigneterweise 0,01 bis 9 bar über Atmosphärendruck, insbesondere 0,1-3
bar über
Atmosphärendruck
und noch bevorzugter 1,5-2,5 bar über Atmosphärendruck betragen.
-
Das
in Blut dispergierbare Gas wird in einem Behälter gelagert, der mit einer
Mitnahmeeinrichtung für
das Gehäuse,
welches die wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
enthält,
ausgestattet ist. Die Mitnahmeeinrichtung kann einstückig mit
den Behältern
gefertigt sein oder kann ein Zwischenelement umfassen. Ein Teil
dieses Zwischenelements kann ggf. entfernbar sein, bevor die Mischung
des in Blut dispergierbaren Gases und der sklerosierenden Flüssigkeit freigesetzt
wird, nachdem die Mischung auf ein vorbestimmtes Level unter Druck
gesetzt wurde. Das Zwischenelement kann ein Schäumungselement beinhalten, um
zu ermöglichen,
dass die Komponenten der Mischung wechselwirken, um einen Mikroschaum
zu bilden.
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Bevorzugte
Formen des einen oder der mehreren Elemente, welche die mehrfachen
Durchlässe definieren,
zur Verwendung in der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung sind
Netze, Siebe oder Sinter. Somit werden eines oder mehrere Netze
oder perforierte Siebe oder Sinter bereit gestellt, wobei einige
bevorzugte Formen eine Reihe solcher Elemente einsetzen, die parallel
angeordnet sind, wobei deren Hauptoberflächen rechtwinklig zu dem Weg
des Lösungs-/Gasausstoßes liegen.
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Es
ist bevorzugt, dass jegliche Elemente in den Vorrichtungen gemäß der Erfindung,
welche eine kritische Abmessung aufweisen und welche wahrscheinlich
für mehr
als einige wenige Minuten an eine wässrige Lösung ausgesetzt werden, aus
einem Material gefertigt werden, das seine Abmessung nicht verändert, wenn
es an ein wässriges
Material ausgesetzt wird. Somit sollten solche Elemente vorzugsweise
nicht aus einem in Wasser quellbaren Material wie z.B. Nylon 66,
sondern aus einem Polyolefin wie z.B. Polypropylen oder Polyethylen
bestehen. Andererseits ist Nylon 66 ideal für Elemente, wo die Exposition
an eine wässrige
Lösung
so kurz ist, dass ein Quellen unwahrscheinlich ist, so wie bei dem
Element, das Durchlässe
von 0,1 μm-30 μm Abmessung definiert.
-
Vorzugsweise
weist der Behälter
eine derartige Größe auf,
dass er ausreichend Gas und Lösung enthält, um bis
zu 500 ml eines Mikroschaums, insbesondere von 1 ml bis zu 200 ml
und am meisten bevorzugt von 10 bis 60 ml eines Mikroschaums zu
bilden. Vorzugsweise sollte die Menge an Gas unter Druck in solchen
Behältern
ausreichen, um genügend
Schaum zu erzeugen, um wenigstens eine variköse menschliche Vena saphena
zu behandeln, d.h. zu füllen.
Die am meisten bevorzugte Behältervorrichtung
ist nach der Anwendung zu entsorgen oder kann nicht wieder verwendet
werden, wenn sie einmal geöffnet
wurde, so dass Probleme mit der Beibehaltung der Sterilität vermieden
werden.
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Unter
einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung
zur Herstellung eines Mikroschaums, der zur Verwendung in der Skleropathie
von Blutgefäßen geeignet
ist, in der Form eines Kits bereit gestellt, umfassend:
- (a) ein Gehäuse,
in welchem eine unter Druck setzbare Kammer, enthaltend eine Lösung des Sklerosierungsmittels
in einem physiologisch verträglichen
Lösungsmittel;
eine Leitungsbahn mit einer oder mehreren Auslassöffnungen,
durch welche die Lösung
von der unter Druck setzbaren Kammer zur Außenseite der Vorrichtung durch
die genannte eine oder mehreren Auslassöffnungen fließen kann,
und ein Mechanismus, durch welchen die Leitungsbahn von der Kammer
zur Außenseite
geöffnet
oder geschlossen werden kann, so dass, wenn der Behälter unter
Druck gesetzt ist und die Leitungsbahn offen ist, Fluid entlang
der Leitungsbahn und durch die eine oder mehreren Auslassöffnungen
gepresst wird, angeordnet ist; und
- (b) einen unter Druck gesetzten Behälter, enthaltend ein physiologisch
verträgliches
in Blut dispergierbares Gas, ausgestattet mit Mitnahmeeinrichtungen
für das
Gehäuse,
wobei die Mitnahmeeinrichtung so ausgelegt ist, um das Einführen des
in Blut dispergierbaren Gases in das Gehäuse zu ermöglichen;
wobei das
Gehäuse
einen Einlass für
die Zufuhr von in Blut dispergierbarem Gas beinhaltet; wobei das Gas
mit der Lösung
bei der Aktivierung des Mechanismus in Kontakt steht, um so eine
Gas-Lösungs-Mischung
zu bilden.
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Die
Leitungsbahn zur Außenseite
des Gehäuses
kann ein oder mehrere Schäumungselemente
einschließen.
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Das
Gehäuse,
in welchem sich die unter Druck setzbare Kammer befindet, welche
die Lösung des
Sklerosierungsmittels enthält,
und der Behälter, welcher
das in Blut dispergierbare Gas enthält, sind vorzugsweise in einer
versiegelten Packung angeordnet oder werden andernfalls als eine
einzige Einheit verkauft. Diese wäre normalerweise für eine einzige
Behandlung gedacht und wird nach der Anwendung entsorgt.
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Die
sklerosierende Flüssigkeit
kann in der Gegenwart eines inerten Gases oder einer Mischung von
inerten Gasen, wie oben diskutiert wurde, gelagert werden.
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Unter
einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung
zur Herstellung eines Mikroschaums, der zur Verwendung in der Skleropathie
von Blutgefäßen, insbesondere
Venen geeignet ist, bereit gestellt, umfassend ein Gehäuse, in
welchem eine unter Druck setzbare Kammer, enthaltend eine Lösung des
Sklerosierungsmittels in einem physiologisch verträglichen
Lösungsmittel,
angeordnet ist, worauf unter dem ersten Aspekt Bezug genommen wurde;
eine Leitungsbahn mit einer oder mehreren Auslassöffnungen,
durch welche die Lösung
von der unter Druck setzbaren Kammer zur Außenseite der Vorrichtung durch
die eine oder mehreren Auslassöffnungen
fließen
kann, und einen Mechanismus, durch welchen die Leitungsbahn von
der Kammer zur Außenseite
geöffnet
oder geschlossen werden kann, so dass, wenn der Behälter unter
Druck gesetzt ist und die Leitungsbahn offen ist, Fluid entlang
der Leitungsbahn und durch die eine oder mehreren Auslassöffnungen
gepresst wird;
wobei das Gehäuse einen Einlass für die Zufuhr
einer unter Druck stehenden Quelle eines physiologisch verträglichen
Gases, das in Blut dispergierbar ist, beinhaltet; wobei das Gas
mit der Lösung
bei der Aktivierung des Mechanismus in Kontakt steht, um so eine
Gas-Lösungs-Mischung zu erzeugen;
wobei
die Leitungsbahn zu der Außenseite
des Gehäuses
ein oder mehrere Schäumungselemente
einschließt;
dadurch
gekennzeichnet, dass das in Blut dispergierbare Gas in der Gegenwart
eines inerten Gases oder einer Mischung von inerten Gasen gelagert
wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun weiter nur zur Veranschaulichung
durch Bezug auf die folgenden Figuren und Beispiele beschrieben.
Weitere Ausführungsformen,
die in den Umfang der Erfindung fallen, werden den Fachleuten auf
dem Gebiet in Anbetracht von diesen einfallen. Diese beinhalten jene,
die in EP-A-0 217 582 (Unilever PLC et al.) und EP-A-0 997 396 (Kurt
Vogelsang GmbH) offenbart werden.
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FIGUREN
-
1 zeigt
eine Querschnittsansicht einer Vorrichtung des zweiten Aspekts der
Erfindung, welche einen Nockenbahnmechanismus beinhaltet, wie sie
weiter in Beispiel 1 unten beschrieben wird.
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2 zeigt eine explodierte Darstellung einer
Behältervorrichtung
des zweiten Aspekts, welche eine Variante des Nockenbahnmechanismus
von 1 beinhaltet, wie sie weiter in Beispiel 2 unten beschrieben
wird, in welcher 2a das Verbindungsglied zeigt, 2b die
vollständige
Anordnung zeigt, 2c einen ausgeschnittenen Teil
des Verbindungsglieds zeigt und 2d und 2e Querschnitte
des Nockenmechanismus zeigen.
-
3 zeigt eine explodierte Darstellung einer
Behältervorrichtung
des zweiten Aspekts, welche einen Schraubgewindemechanismus beinhaltet,
wie sie weiter in Beispiel 3 unten beschrieben wird, in welcher 3a die
vollständige
Anordnung zeigt, 3b einen Querschnitt der zusammengesetzten Anordnung
zeigt.
-
4 zeigt eine explodierte Darstellung einer
Behältervorrichtung
des zweiten Aspekts, welche einen Schnappmechanismus beinhaltet,
wie sie weiter in Beispiel 4 unten beschrieben wird, in welcher 4a und 4b das
Verbindungsglied in offener und geschlossener Position zeigen, 4c die
vollständige
Anordnung zeigt, 4d einen ausgeschnittenen Teil
des Verbindungsglieds zeigt, und 4e, 4f, 4g und 4h Querschnitte des
Schnappmechanismus zeigen.
-
5 ist eine Darstellung des gesicherten Auslösers der 2, 3 und 4, in welcher 5a den Deckel
zeigt, 5b den Körper zeigt und 5c den
zusammengebauten gesicherten Auslöser zeigt.
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BEISPIELE
-
BEISPIEL 1
-
1 stellt
eine Vorrichtung des zweiten Aspekts der Erfindung dar, welche einen
Nockenbahnmechanismus beinhaltet. Die Vorrichtung umfasst einen
Behälter
(1) für
eine wässrige
sklerosierende Flüssigkeit,
einen Behälter
(2) für
ein physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas und eine Mitnahmeeinrichtung, welche
ein Verbindungsglied (3) umfasst.
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Die
Vorrichtung ist so gestaltet, dass sie mit dem Behälter (1)
für die
wässrige
sklerosierende Flüssigkeit
verwendet wird, welcher mit 18 ml einer Polidocanolformulierung
gefüllt
ist, die 1% Polidocanol in einer auf pH 7,3 phosphatgepufferten
wässrigen
Lösung,
die einen kleinen Anteil an Ethanol einschließt, um das Polidocanol zu solubilisieren,
und eine Mischung von 75% CO2/25% N2 Gas bei 0,5 bar absolutem Druck umfasst.
Das Aerosolventil auf der Dose misst kontinuierlich ein spezifiziertes
Mischungsverhältnis
von Flüssigkeit
zu Gas ab, um einen Schaum mit spezifizierter Dichte zu erzeugen.
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Der
Behälter
(2) für
ein physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas ist mit reinem Sauerstoffgas bei 5,8
bar absolutem Druck gefüllt.
Es wird verwendet, um den Behälter
(1) für
die wässrige sklerosierende
Flüssigkeit
unter Druck zu setzen, kurz bevor der Mikroschaum benötigt wird,
und wird dann entsorgt. Der Grund für die Zugabe von Sauerstoff
im letzten Moment vor der Verwendung ist, dass Polidocanol mit einer
Langzeitexposition an unter Druck stehenden Sauerstoff unvereinbar
zu sein scheint.
-
Die
zwei Behälter
werden somit im Folgenden als die PD[Polidocanol]-Dose (1)
und die O2-Dose (2) bezeichnet werden.
-
Die
Verbindungsgliedanordnung (3) zwischen den zwei Dosen erlaubt
einmalig eine sterile Überführung von
Sauerstoff aus der O2-Dose (2)
zu der PD-Dose (1), wenn sie durch einen Anwender betätigt wird.
Diese Aktion erzeugt eine unter Druck gesetzte Gasmischung in der PD-Dose
(1) bei 3,15 ± 0,15
bar absolutem Druck, wenn der sterile Gastransfer abgeschlossen
ist.
-
Jede
der Dosen (1, 2) ist mit einer Schnappverschlusseinrichtung
versehen (4, 5). Diese können als identische Formstücke erzeugt
werden. Die Schnappverschlussteile (4, 5) greifen
mit hoher Reibungskraft in die aufgesetzte Montierkappe (6, 7)
jeder Dose (1, 2) ein. Das Verbindungsglied ist
in zwei Hälften
(8, 9) gefertigt, und die hohe Reibungskraft erlaubt,
dass der Anwender die zwei verbundenen Dosen (1, 2)
greift und die Verbindungsgliedhälften (8, 9)
relativ zueinander dreht, ohne dass das Verbindungsglied (3)
und die Dosen verrutschen. Jeder von diesen Dosenaufbauten (6, 7)
weist Schnappverschlusslöcher
(10, 11) auf, um gepaarte Zapfen (12, 13)
aufzunehmen, welche sich auf den passenden Oberflächen der
zwei Hälften
(8, 9) des Verbindungsglieds befinden.
-
Das
Verbindungsglied (3) ist eine Anordnung, welche eine Anzahl
von Spritzgussteilen umfasst. Die zwei Hälften (8, 9)
des Verbindungsglieds sind in der Form von Nockenbahnhüllen, welche
als zwei konzentrische Röhren
zusammen passen. Diese Röhren
sind durch hervorstehende Stifte (14) auf einer Hälfte, die
in versenkte Nockenbahnen (15) auf der anderen Hälfte eingreifen,
verbunden. Die Nockenbahnen weisen drei arretierte Stopp-Positionen auf.
Die erste dieser Arretierungen ist die Stopp-Position für die Lagerung.
Eine extra Sicherheit für
diese Arretierung wird dadurch bereit gestellt, dass eine entfernbare
Manschette (16) in einer Lücke zwischen dem Ende einer
Hülle und
der anderen angeordnet wird. Bis diese Manschette (16)
entfernt wird, ist es nicht möglich,
die Hüllen
hinter die Position der ersten Arretierung zu drehen. Dieses sichert
gegenüber einer
unbeabsichtigten Betätigung
des Verbindungsglieds.
-
Ein
weiteres Sicherheitselement wird bereit gestellt, indem eine verfälschungssichere
Markierung um die Verbindung zwischen der Nockenbahnhülle (9)
und der entfernbaren Manschette (16) herum bereit gestellt
wird.
-
Die
Nockenbahnhüllen
(8, 9) werden aus ABS als getrennte Artikel spritzgussgeformt
und werden später
zusammengebaut, so dass diese an dem ersten Stopp der arretierten
Nockenbahn ineinander eingreifen. Die zusammengebauten Hüllen werden über vier
Führungszapfen
auf der O2-Dosen(2)-Montierplatte
(5) als eine Einheit durch Schnappverschluss eingebaut.
Die Sicherheitsmanschette und die verfälschungssichere Markierung
werden an diesem Punkt hinzugefügt,
um eine O2-Dosen-Baugruppe zu erzeugen.
-
Das
Verbindungsglied (3) beinhaltet in seinem Inneren auf der
Verbindungsgliedhälfte
(8), die zu der PD-Dose (1) benachbart ist, ein
Netzstapelschiffchen (mesh stack shuttle) (17). Das Netzstapelschiffchen
(17) ist aus vier spritzgussgeformten Scheibenfiltern mit
einer Netzlochgröße von 20
Micron und einer offenen Fläche
von ungefähr
10% zusammengesetzt. Diese werden innerhalb eines Gehäuserohrs
(18) vorab zusammengebaut. Die Endanschlüsse des
Stapels (17) sind so gestaltet, dass diese eine gasdichte
Stirnfläche
und/oder Randabdichtungen gegen die Schaftventile (stem valves) (19, 20)
der zwei Dosen (1, 2) ergeben, um die Sterilität des Gastransfers
zwischen den zwei Dosen sicher zu stellen.
-
Das
Netzstapelschiffchen (17) wird auf dem PD-Dosenventil (19)
eingebaut, indem die Komponenten in einer sterilen Umgebung zusammengesteckt
werden.
-
Die
PD-Dose (1) und das befestigte Schiffchen (17)
werden an das Verbindungsglied (3) und die befestigte O2-Dose (2) angesetzt, und eine Steckverbindung
wird durchgeführt,
um einen Schnappverschluss der vier Führungszapfen (12)
auf der PD-Dosenseite des Verbindungsglieds (3) in die
passenden Löcher
(10) in der Montierplatte (4) auf der PD-Dose (1)
zu ermöglichen.
Dieses schließt
den Zusammenbau des Systems ab. In diesem Zustand gibt es einen Zwischenraum
von ungefähr
2 mm zwischen dem Schaftventil (20) der O2-Dose
(2) und dem Punkt, an welchem sich eine Abdichtung gegen
einen weiblichen Luer-Ausgang aus dem Stapel bilden wird.
-
Wenn
die verfälschungssichere
Hülle und
die Sicherheitsmanschette (16) entfernt werden, ist es möglich, die
zwei Dosen (1, 2) zu greifen und eine Hälfte des
Verbindungsglieds (3) gegen die andere Hälfte zu
drehen, um in das O2-Dosenventil (20)
einzugreifen und dieses zu öffnen.
-
Wenn
die Drehung des Verbindungsglieds (3) bis zu seiner zweiten
Arretierungsposition fortgesetzt wird, öffnet sich das PD-Dosenventil
(19) vollständig.
Der Gasfluss aus der O2-Dose (2)
wird durch ein kleines Ausgangsloch (21) in dem Schaftventil (20)
begrenzt. Es dauert ca. 30 Sekunden an der zweiten Arretierungsposition,
damit sich der Gasdruck zwischen den zwei Dosen auf einen Level
von 3,15 bar ± 0,15
bar (fast) ausgleicht.
-
Nach
dem Warten für
30 Sekunden an der zweiten Arretierungsposition wird das Verbindungsglied
(3) von dem Anwender bis zu der dritten Arretierungsposition
weitergedreht. An dieser Position können die zwei Dosen (1, 2)
getrennt werden, wodurch die PD-Dose (1) mit einer Hälfte (8)
des Verbindungsglieds und der Schiffchenanordnung (17),
eingeschlossen zwischen dem Verbindungsglied und der PD-Dose, zurück bleibt.
Die O2-Dose (2) kann an diesem
Punkt entsorgt werden.
-
Es
ist wichtig, die PD-Dose (1) vertikal zu halten und den
Inhalt nicht zu schütteln,
da dieses in der Dose einen Makroschaum bilden würde und das spezifizierte Mischungsverhältnis von
Gas zu Flüssigkeit
und damit die Dichte des Mikroschaums stören würde. Wenn jedoch die PD-Dose
(1) unbeabsichtigt geschüttelt wird, während das
Gas eingeführt wird,
kann sie für
5 Minuten o. ä.
stehen gelassen werden, um zu ermöglichen, dass sich der Inhalt setzt.
Somit wird der unerwünschte
Makroschaum eliminiert. Selbst wenn die Dose nicht unbeabsichtigt geschüttelt wird,
ist es wünschenswert,
zwei bis drei Minuten zu warten, damit der Makroschaum, der durch
den Begasungsvorgang gebildet wurde, zusammenfällt.
-
Jeder
Behälter
(1, 2) weist ein standardmäßiges Design mit 200 bis 350
ml mit einer Aluminiumwand auf, wobei die Innenoberfläche von
dieser mit einem Epoxyharz beschichtet ist, das gegenüber der Wirkung
von Polidocanol und Sauerstoff beständig ist (z.B. Hoba 7940, Holden
UK). Der Boden der PD-Dose (1) ist nach innen gewölbt. Die
Wölbung
sorgt für eine
Umfangsfläche
um den Boden der inneren Kammer herum, in welcher ein Level der
Polidocanollösung
zurück
gehalten wird, der ausreicht, damit das am Boden gelegene offene
Ende eines Tauchrohrs darin untergetaucht wird, wenn das obere Ende
der Wölbung
nicht länger
mit der Lösung
bedeckt ist. Auf diese Weise kann durch die Verwendung von Markierungen
auf der Außenseite
des Behälters,
um die Position des Tauchrohrs anzuzeigen, der Behälter so orientiert
werden, dass nach Wunsch der letzte Teil der Lösung abgesaugt werden kann.
In der Praxis ist eine vertikale Orientierung ausreichend.
-
Ein
standardmäßiges Aerosolventil
mit 1'' Durchmesser (19)
(Precision Valves, Peterborough, UK) wird vor oder nach sterilem
Befüllen
mit der Lösung
in das obere Ende der PD-Dose (1) gequetscht (crimped)
und ist aktivierbar, indem das Netzstapelschiffchen (17)
herabgedrückt
wird, welches als ein Aerosol-Ventil-Betätigungsmechanismus fungiert, um
den Inhalt über
eine Auslassdüse
(22) freizusetzen, die in der Größe so gestaltet ist, dass sie
in einen Luer-Anschluss
einer Spritze oder eines Mehrwegeverbindungsglieds (nicht gezeigt)
eingreift.
-
BEISPIEL 2
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 2 gezeigt,
welche weithin ähnlich
ist im Arbeitsablauf zu Beispiel 1, auch wenn sie eine Variante
des Nockenbahnmechanismus beinhaltet. Die Vorrichtung umfasst einen
Behälter
(1) für
eine wässrige
sklerosierende Flüssigkeit,
einen Behälter
(2) für
ein physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas und eine Mitnahmeeinrichtung, welche
ein Verbindungsglied (3) umfasst. Die zwei Behälter werden
im Folgenden wieder als die PD[Polidocanol]-Dose (1) und
die O2-Dose (2) bezeichnet.
-
Das
Verbindungsglied (3) ist eine Anordnung, welche eine Anzahl
von Spritzgussteilen umfasst. Es ist aus zwei Hälften (8, 9)
gefertigt, die jeweils mit Rippen versehen sind, um dem Anwender zu
erlauben, die Hälften
des Verbindungsglieds (8, 9) zu greifen und relativ
zueinander zu drehen. Die zwei Hälften
(8, 9) des Verbindungsglieds sind in der Form von
Nockenbahnhüllen,
welche als zwei konzentrische Röhren
zusammen passen. Diese Röhren
sind durch einen hervorstehenden Stift (14) auf der einen Hälfte, der
in eine versenkte Nockenbahn (15) auf der anderen Hälfte eingreift,
verbunden. Die Nockenbahn weist zwei arretierte Stopp-Positionen
(23) auf. Die erste dieser Arretierungen (23a)
ist die Stopp-Position für
die Lagerung, welche auf den Zusammenbau folgt. Eine extra Sicherheit
für diese
Arretierung wird bereit gestellt, indem eine entfernbare Manschette
(16) in einer Lücke
zwischen dem Ende einer Hülle
und der anderen angeordnet wird. Bis diese Manschette (16)
entfernt wird, ist es nicht möglich, die
Hüllen
hinter die erste Arretierungsposition zu drehen. Dieses sichert
gegen eine unbeabsichtigte Betätigung
des Verbindungsglieds. Die entfernbare Manschette (16)
umfasst einen Abstandhalter in der Form eines durch Ultraschall
geschweißten
Streifens aus Kunststoffmaterial, und bis diese entfernt wird, wird
der Stift (14) in einer Parkposition gehalten, wobei er
in den ersten Stopp (23a) der arretierten Nockenbahn (15)
eingreift.
-
Die
Nockenbahnhüllen
(8, 9) werden aus ABS als separate Artikel durch
Spritzgießen
geformt, welche eine Nockenmanschette (8) und eine Stiftmanschette
(9) umfassen. Der Stift (14) ist auf einem elastischen
Teil der Stiftmanschette (9) angeordnet. Diese werden später zusammengebaut,
indem diese in der Richtung des Pfeils A einschnappen gelassen werden,
so dass der Stift sich aus Position 1 in 2e zu
Position 2 bewegt, und die Nockenbahnhüllen (8, 9)
greifen an dem ersten Stopp (23a) der arretierten Nockenbahn
(15) ineinander ein. Die zusammengebauten Hüllen werden
zusammen in der Richtung des Pfeils B durch einen Schnappverschluss
als eine Einheit auf der O2-Dose (2)
eingebaut. Die Sicherheitsmanschette wird an diesem Punkt hinzugefügt, indem
sie durch Ultraschall mit der Einheit verschweißt wird, um eine O2-Dosen-Baugruppe
zu erzeugen.
-
Das
Verbindungsglied (3) ist so gestaltet, dass es in seinem
Inneren einen gesicherten Auslöser
(17) einschließt,
welcher wie in Beispiel 1 ein Netzstapelschiffchen auf der Nockenmanschette
(8) benachbart zu der PD-Dose (1) beinhaltet.
Der gesicherte Auslöser
(17) wird auf dem PD-Dosenventil (19) in der Richtung
des Pfeils C eingebaut und ist besser in 5 gezeigt.
Er umfasst einen allgemein zylindrischen frustro-konischen Körper (17b)
und einen ringförmigen
Deckel (17a). Der im Allgemeinen zylindrische Körper (17b)
ist mit einer Ausgangsdüse (22)
verbunden, die in der Größe so gestaltet
ist, dass sie mit Hilfe von Blattfedern (17c) in einen
Luer-Anschluss einer Spritze oder eines Mehrwegeverbindungsglieds
eingreift. Der ringförmige
Deckel (17a) greift in das offene Ende des im Allgemeinen zylindrischen
Körpers
(17b) ein, so dass die Blattfedern (17c) verdeckt
werden. Innerhalb des gesicherten Auslösers ist das Netzstapelschiffchen
verdeckt (nicht gezeigt).
-
Die
PD-Dose (1) und der befestigte gesicherte Auslöser (17)
werden an das Verbindungsglied (3) und die befestigte O2-Dose (2) angesetzt, und ein Steckverschluss
wird in der Richtung des Pfeils D durchgeführt. Dieses vervollständigt den
Zusammenbau des Systems.
-
Wenn
die Sicherheitsmanschette (16) entfernt wird, ist es möglich, die
Rippen auf den zwei Hälften
des Verbindungsglieds (8, 9) zu greifen und eine
Hälfte
des Verbindungsglieds (3) gegen die andere Hälfte in
der Richtung des Pfeils E zu drehen, wobei der Stift (14)
aus seiner Parkposition 2, die in den ersten Stopp (23a)
der arretierten Nockenbahn (15) eingreift, zu einer Auslöseposition 3,
welche in den zweiten Stopp (23b) der Nockenbahn (15)
eingreift, bewegt wird. Dieses verursacht das Eingreifen in und Öffnen der
Dosenventile (19, 20). Der tatsächliche
Auslöseweg
(actuating stroke) ist der Abstand ⨍.
-
Nach
einem Warten für
30 Sekunden an der Auslöseposition 3 wird
das Verbindungsglied (3) durch den Anwender weiter in der
Richtung des Pfeils F gedreht. An dieser Position können die
zwei Dosen (1, 2) getrennt werden, indem der Stift
(14) zu Position 4 in 4e in
der Richtung des Pfeils G bewegt wird und die PD-Dose (1)
mit der Hälfte
(8) des Verbindungsglieds und der Schiffchenanordnung (17), eingeschlossen
zwischen dem Verbindungsglied und der PD-Dose, zurück bleibt.
Die O2-Dose (2) kann an diesem
Punkt entsorgt werden.
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BEISPIEL 3
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, welche einen Schraubgewindemechanismus
beinhaltet, ist in 3 gezeigt. Die äußere Form
der verschiedenen Elemente ist ähnlich
zu Beispiel 2. Die Vorrichtung umfasst einen Behälter (1) für eine wässrige sklerosierende
Flüssigkeit,
einen Behälter
(2) für
ein physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas und eine Mitnahmeeinrichtung, welche
ein Verbindungsglied (3) umfasst. Die zwei Behälter werden
im Folgenden wieder als die PD[Polidocanol]-Dose (1) und
die O2-Dose (2) bezeichnet.
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Das
Verbindungsglied (3) ist eine Anordnung, welche eine Anzahl
von Spritzgussteilen umfasst. Sie ist in zwei Hälften (8, 9)
gefertigt, welche jeweils mit Rippen versehen sind, um zu erlauben, dass
der Anwender diese greift und die Verbindungsgliedhälften (8, 9)
relativ zueinander dreht. Die spritzgussgeformten Hälften (8, 9)
umfassen eine männliche
Manschette (8) und eine weibliche Manschette (9).
Eine extra Sicherheit wird bereit gestellt, indem eine entfernbare
Manschette (16) um das Verbindungsglied (3) herum
angeordnet wird. Die entfernbare Manschette (16) umfasst
einen Abstandhalter in der Form eines Papprohrs. Die zwei Manschetten
(8, 9) sind jeweils mit Mitnehmern (drive tangs)
(24) versehen, um zu ermöglichen, dass ein entsprechendes Werkzeug
diese in der Richtung der Pfeile C bei aufgesteckten Papprohr (16)
zusammenschiebt.
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Die
weibliche Manschette (9) wird in der Richtung des Pfeils
B auf die O2-Dose (2) gesteckt. Die
männliche
Manschette (8) beinhaltet in ihrem Inneren einen gesicherten
Auslöser
(17), welcher ein Netzstapelschiffchen wie in Beispiel
2 beinhaltet. Der gesicherte Auslöser (17) wird in der
Richtung des Pfeils A auf dem PD-Dosenventil (19) eingebaut,
und die männliche
Manschette (8) in der Richtung des Pfeils D über dieses
geschoben.
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Wenn
das Papprohr (16) entfernt wird, ist es möglich, die
Rippen auf den zwei Hälften
des Verbindungsglieds (8, 9) zu greifen und eine
Hälfte
des Verbindungsglieds (3) in Uhrzeigerrichtung gegen die andere
Hälfte
zu drehen. Dieses bewirkt das Eingreifen in und das Öffnen des
O2-Dosenventils und des PD-Dosenventils,
wie in Beispiel 2.
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Nach
einem Warten für
30 Sekunden werden die zwei Hälften
des Verbindungsglieds (3) in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht.
Die zwei Dosen (1, 2) können getrennt und die O2-Dose (2) entsorgt werden.
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BEISPIEL 4
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, welche einen Schnappmechanismus beinhaltet,
ist in 4 gezeigt. Die äußere Form
der verschiedenen Elemente ist ähnlich
zu Beispiel 3. Die Vorrichtung umfasst einen Behälter (1) für eine wässrige sklerosierende
Flüssigkeit,
einen Behälter
(2) für ein
physiologisch verträgliches
in Blut dispergierbares Gas und eine Mitnahmeeinrichtung, welche
ein Verbindungsglied (3) umfasst. Die zwei Behälter werden
im Folgenden wieder als die PD[Polidocanol]-Dose (1) und
die O2 Dose-(2) bezeichnet.
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Das
Verbindungsglied (3) ist eine Gruppenanordnung und beinhaltet
zwei spritzgussgeformte Hälften
(8, 9), welche eine männliche Manschette (8) und
eine weibliche Manschette (9) umfassen. Eine extra Sicherheit
wird dadurch bereit gestellt, dass eine entfernbare Manschette (16)
angeordnet wird. Die entfernbare Manschette (16) umfasst
einen flexiblen Abstandhalter aus Kunststoffmaterial, welcher einen
elastischen Zapfen (16a) und eine Buchse (16b)
beinhaltet, welche dazu dienen, die entfernbare Manschette (16)
an Ort und Stelle zu fixieren, indem sie in der Richtung des Pfeils
E eingerastet werden. Der flexible Abstandhalter (16) kann
zusätzlich durch
Ultraschall verschweißt
sein. Die zwei spritzgussgeformten Hälften (8, 9)
werden zusammengebaut, indem sie in der Richtung des Pfeils C zusammengeschoben
werden, wie in den 4e und 4f gezeigt
wird, wobei 4f die Vorrichtung in ihrer
Transportposition zeigt.
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Die
weibliche Manschette (9) wird in der Richtung des Pfeils
B auf die O2-Dose (2) gesteckt. Die
männliche
Manschette (8) beinhaltet in ihrem Inneren einen gesicherten
Auslöser
(17), welcher ein Netzstapelschiffchen wie in Beispiel
2 beinhaltet. Der gesicherte Auslöser (17) wird auf
dem PD-Dosenventil (19) in der Richtung des Pfeils A eingebaut
und die männliche
Manschette (8) in der Richtung des Pfeils D über dieses
geschoben.
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Die
weibliche Manschette (9) ist aus einem elastischen Material
gefertigt und ist mit flexiblen Zähnen (9a) und Mitnehmern
(tangs) (9b) versehen. In der Transportposition ruhen die
Zähne in
entsprechenden Rillen (8a) in der männlichen Manschette (8).
Zusätzliche
Rillen (8c) werden benachbart zu diesen, näher an der
PD-Dose (1), bereit gestellt. Die Mitnehmer (9b)
sperren gegen entsprechende Grate (8b) in der männlichen
Manschette (8).
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Wenn
der flexible Abstandhalter (16) entfernt wird, indem der
elastische Zapfen (16a) aus der Buchse (16b) in
der Richtung des Pfeils F herausgezogen wird, ist es möglich, die
zwei Dosen (1, 2) zu greifen und eine Hälfte des
Verbindungsglieds (3) in der Richtung des Pfeils G zu der
anderen Hälfte
hin zu schieben, wie in 4g gezeigt
wird. Die flexiblen Zähne
(9a) in der weiblichen Manschette (9) bewegen
sich dadurch in die Rillen (8c), die näher zu der PD-Dose (1)
liegen. Dieses bewirkt das Eingreifen in und die Öffnung des
O2-Dosenventils und des PD-Dosenventils
wie in Beispiel 2.
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Nach
einem Warten für
30 Sekunden werden die zwei Hälften
des Verbindungsglieds (3) in Bezug aufeinander in der Richtung
des Pfeils H gedreht. Dieses ist möglich, da die Mitnehmer (9b)
nun von den Graten (8b) in der männlichen Manschette (8) frei
sind. Die Drehung bewirkt, dass die flexiblen Zähne (9a) in der weiblichen
Manschette (9) freigegeben werden. Die zwei Dosen (1, 2)
können
getrennt und die O2-Dose (2) entsorgt
werden.