DE60127387T2 - Verstellbare spitze für lanzettenvorrichtung - Google Patents

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    • A61B5/15101Details
    • A61B5/15103Piercing procedure
    • A61B5/15107Piercing being assisted by a triggering mechanism

Description

  • Die Erfindung betrifft eine verstellbare Spitze für eine Lanzettenvorrichtung und eine Lanzettenvorrichtung.
  • Die US-Patentschrift 5,318,584 offenbart eine Blutlanzettenvorrichtung zum Abnehmen von Blut für diagnostische Zwecke.
  • Die Europäische Patentschrift 0 885 590 A offenbart eine Blutprobenentnahmevorrichtung mit verstellbarer Endkappe.
  • Die US-Patentschrift 4,895,147 offenbart einen Lanzetteninjektor.
  • Lanzettenvorrichtungen werden verwendet, um die Haut zu durchdringen und zu durchstechen, um das Entnehmen einer Blutprobe zum Untersuchen zu ermöglichen. Die Vorrichtung ermöglicht es dem Anwender, die Tiefe dieses Durchdringens durch eine einfache Einstelleinrichtung zu steuern.
  • Lanzettenvorrichtungen werden allgemein verwendet, um in die Haut des Anwenders zu stechen, so dass einer oder mehrere Blutstropfen zum Untersuchen entnommen werden können. Einige Anwender, wie zum Beispiel Diabetiker, müssen ihren Blutzuckerspiegel mehrere Male am Tag prüfen. Dies kann vom Anwender unter Verwendung einer einfachen Nadel durchgeführt werden. Diese Methode ist für den Anwender häufig jedoch problematisch, weil die Nadel schwierig zu handhaben sein kann. Überdies kann die Steuerung der Eindringtiefe ohne die Verwendung einer mechanischen Vorrichtung nicht zuverlässig durchgeführt werden. Zusätzlich können viele Anwender den Vorgang einfach nicht durchführen, entweder wegen einer Furcht vor Nadeln oder weil ihnen eine ruhige Hand fehlt. Demzufolge wurden Lanzettenvorrichtungen entwickelt, die es dem Anwender ermöglichen, diesen Vorgang leichter und zuverlässiger durchzuführen.
  • Gegenwärtig fehlt den meisten Lanzettenvorrichtungen eine bequeme und anpassungsfähige Verstellbarkeit. Solche Vorrichtungen sind üblicherweise durch Umschalten ihrer Spitzen verstellbar ausgebildet. Die US-Patentschrift Nr. Re. 32,922 von Levin et al beschreibt eine derartige Vorrichtung. Das heißt, der Anwender muss eine Spitze mit einer festgelegten Tiefe abnehmen und durch eine andere ersetzen, die eine unterschiedlich festgelegte Tiefe aufweist. Dies erzeugt natürlich das Problem der Aufbewahrung der austauschbaren Spitzen, was, wenn es nicht sorgfältig durchgeführt wird, zu ihrer falschen Unterbringung, Beschädigung, Verunreinigung oder dergleichen führen kann.
  • Eine verbesserte Vorrichtung würde es dem Anwender ermöglichen, die Eindringtiefe leichter zu verstellen und würde einige der zuvor beschriebenen Nachteile überwinden. Weil außerdem die Hautdicke von Anwender zu Anwender und Finger zu Finger leicht wechseln kann, besteht eine Notwendigkeit, die Eindringtiefe einwandfrei anzupassen. Zum Beispiel kann ein Zeigefinger schwieliger als ein Mittelfinger sein, und der schwieligere Finger wird normalerweise eine dickere Haut aufweisen. Beim Einstellen der Einstichtiefe derart, dass die Tiefe nicht größer als zum Abnehmen einer erforderlichen Blutmenge notwendig ist, kann jeder vom Anwender erwartete Schmerz minimiert werden.
  • Lanzetten mit einer verstellbaren Spitze sind an sich bekannt. Zum Beispiel offenbart die US-Patentschrift Nr. 4,469,110 von Slama einen Mechanismus, der die Eindringtiefe durch Drehen einer Gewindebuchse relativ zu einem Körper einstellt. Die Slama-Vorrichtung ist als Einzelbodenvorrichtung („single bottom" device) gekennzeichnet, die eine Gewindeanordnung verwendet, die teuer herzustellen sein kann. Überdies kann der Anwender einer solchen Vorrichtung genötigt sein, die Gewindebuchse bis zu 360° und mehr zu drehen, um die genaue Tiefeneinstellung zu erreichen. Ferner neigt eine solche Gewindeanordnung zu versehentlichen Einstellungsänderungen, weil außer dem Reibeingriff zwischen den ineinander greifenden Gewinden nichts vorhanden ist, um die Anpassungseinstellung aufrechtzuerhalten.
  • Die Vorrichtung gemäß der US-Patentschrift Nr. 4,895,147 von Bodicky et al wirkt in einer ähnlichen Weise wie die Vorrichtung von Slama und leidet daher an ähnlichen Nachteilen.
  • Die US-Patentschriften Nr. 5,464,418 und 5,797,941 sowie 5,908,434 von Schraga offenbaren ebenfalls ähnliche Lanzettenvorrichtungen.
  • Wie in der US-Patentschrift Nr. 5,908,434 offenbart ist, weist die Lanzettenvorrichtung einen Körperteil auf, der eine Lanzette und eine Lanzettenabschusseinrichtung umhüllt. Die Lanzette weist normalerweise eine aus ihr herausragende Nadel auf und wird durch eine Auslöse- oder Abschusseinrichtung dazu veranlasst, sich zur Spitze der Vorrichtung zu bewegen. Die Lanzettenvorrichtung treibt die Nadel auf Grund dessen, dass die Nadel daran befestigt ist, um eine gewisse Entfernung oder Tiefe aus der Vorrichtung, so dass die Nadel die Haut des Anwenders durchdringen kann. Die Arbeitsweise dieser Abschusseinrichtung und die Gestaltung des Lanzettenkörpers ist in jeder der US-Patentschriften Nr. 5,797,942 und 5,908, 434 offenbart.
  • Was benötigt wird, ist eine Vorderkappen- oder Spitzengestaltung, welche die Eindringtiefe der Nadel relativ zur Hautoberfläche des Anwenders fehlerfrei und präzise steuern kann. Die Vorderkappe bildet den Spitzenteil der Lanzettenvorrichtung. Sie verwendet eine Einstellbuchse, die einer Mutter ähnelt und die durch den Anwender drehbar ist. Die Mutter weist ringsum Nuten und Vorsprünge auf, die dem Anwender helfen, sie mit seinen Fingern zu ergreifen. Die Mutter ist in Bezug auf die Vorderkappe und/oder den Lanzettenkörper drehbar. An der Innenseite der Frontkappe ist eine Anschlagkappe angeordnet, die in mindestens zwei Richtungen bewegbar ist. Die Anschlagkappe kann sich vorwärts und rückwärts in Richtung der Bewegung der Lanzette und der Nadel bewegen. Überdies ist die Anschlagkappe auch drehbar. Während Fortschritte gemacht wurden, besteht somit ein anhaltender Bedarf an einer Lanzettenvorrichtung, die eine bequeme und zuverlässige Einstellung der Eindringtiefe gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß werden eine Spitze für eine Lanzettenvorrichtung gemäß Anspruch 1 und eine Lanzettenvorrichtung gemäß Anspruch 28 geschaffen.
  • Weitere Ausführungsformen einer Lanzettenspitze sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 27 aufgeführt.
  • Die Erfindung schafft daher eine Lanzettenvorrichtung zum Abnehmen von einem oder mehreren Blutstropfen zum Untersuchen. Die Erfindung schafft vorzugsweise auch eine Vorderkappeneinrichtung bzw. einen Vorderaufbau, der die Form einer Kappe aufweisen kann und der anpassbar ist, um ihn bei herkömmlichen Lanzettenvorrichtungen zur Erleichterung einer genauen Nadeltiefensteuerung zu verwenden. Überdies schafft die Erfindung vorzugsweise eine solche Vorrichtung, die eine von Hand gehaltene Vorrichtung sein kann, die klein genug ist, um sie in einer Tasche oder Handtasche unterzubringen. Sie weist einen Körperteil und einen Vorderkappen- oder Spitzenteil auf und wirkt in einer Weise ähnlich den Vorrichtungen, die in der US-Patentschrift Nr. 5,908,434 und der US-Patentschrift Nr. 5,797,942 offenbart sind, die jeweils Schraga erteilt wurden.
  • Die Erfindung sorgt vorzugsweise für eine Vordereinrichtung bzw. einen Vorderaufbau, der eine Verstelleinrichtung aufweist. Diese Vordereinrichtung kann bei vielen herkömmlichen Lanzettenvorrichtungen angewendet werden, und kann insbesondere bei den zuvor aufgeführten Vorrichtungen benutzt werden. Ferner sorgt die Erfindung für einen neuen Lanzettentyp, der diese verstellbare Vorderkappeneinrichtung anwendet. Bei einer Ausführungsform weist der Vorderaufbau oder die Vordereinrichtung die Form einer Kappe auf.
  • Die Stopp- bzw. Anschlagkappe weist auch einen nockenartigen Ansatz auf, der in einem in einer Seitenwand der Vorderkappe ausgebildeten Führungsschlitz bewegbar ist. Der Ansatz ragt durch den Führungsschlitz und weiter in eine an einer Innenfläche der Mutter ausgebildete Ausnehmung. Im Betrieb ermöglicht diese Gestaltung, dass die Anschlagkappe basierend auf einer Drehbewegung der Mutter sowohl gedreht als auch vorwärts und rückwärts bewegt werden kann. Der Führungsschlitz in der Vorderkappe ist in einer solchen Weise ausgerichtet, dass es ermöglicht wird, die Anschlagkappe innerhalb der Vorderkappe genau anzuordnen. Die Anschlagkappe wirkt, wie ihr Name nahe legt, als Anschlag für die Lanzette. Das heißt, sie fungiert als Anschlag für die Bewegung der Lanzette, nachdem sie in Richtung der Spitze abgeschossen wurde. Für diesen Zweck weist die Anschlagkappe eine Anschlagfläche auf, die verhindert, dass sich die Lanzette an einem festgelegten Punkt vorbei beliebig weiterbewegt. Überdies enthält die Anschlagkappe ein Durchgangsloch, die es der Nadel ermöglicht durch sie hindurch herauszuragen. Als Folge dessen, dass die Nadel an der Lanzette befestigt ist, verhindert die Anschlagkappe auch die Bewegung der Nadel an einem festgelegten Punkt vorbei.
  • Die Erfindung arbeitet folgendermaßen: ein Anwender dreht die Mutter entweder im Uhrzeigersinn oder Gegenuhrzeigersinn, um die Vorrichtung auf eine gewisse festgelegte Nadeltiefe einzustellen oder daran anzupassen. Dies wird durch an der Mutter ausgebildete Anzeigemarkierungen in Bezug auf eine an der Vorderkappe ausgebildete Bezugsmarkierung in Form eines Bezugspfeils erleichtert. Die Drehung der Mutter verursacht eine Bewegung der Anschlagkappe in eine festgelegte Stellung, um eine Weiterbewegung der Lanzette und Nadel zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt bringt der Anwender die Vorrichtung in Stellung, wobei die Vorderkappe an der Haut anliegt. Nach Betätigen der Auslösereinrichtung werden die Lanzette und die Nadel veranlasst, sich zur Haut zu bewegen. Jedoch können die Lanzette und die Nadel sich nicht an einem durch die Anschlagkappe festgelegten Anschlagpunkt vorbei bewegen. Demzufolge dringt die Nadel nur um den gewünschten maximalen Betrag in die Haut ein. Das heißt, die Nadel kann nur bis zu dem Punkt eindringen, an dem die Lanzette die Anschlagfläche berührt. Infolge der Geschwindigkeit der federbetätigten Kolben- und Abschusseinrichtung, welche die Lanzette zur Bewegung veranlasst, dringt die Nadel sehr schnell ein und wird ebenso zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hebt der Anwender die Vorrichtung von der Haut ab und bewahrt sie für eine spätere Benutzung auf. Dann sollte durch den Stich in der Haut ein Blutstropfen austreten, der untersucht werden kann.
  • Sollte jedoch eine ungenügende Blutmenge aus dem Stich an die Oberfläche gelangen, so kann die Vorrichtung nachgestellt werden, um zu ermöglichen, dass die Nadel noch ein wenig weiter in die Haut eindringt. Hierfür dreht der Anwender die Mutter lediglich in der erforderlichen Richtung zur nächsten Anzeigemarkierung. Dies veranlasst wiederum, dass sich die Anschlagkappe dichter zur Haut des Anwenders bewegt. Die Lanzettenvorrichtung kann dann wieder geladen und ausgelöst werden und sobald sie gelöst ist, ermöglicht sie der Nadel ein wenig weiter in die Haut einzudringen. Wenn infolge zu tiefen Eindringens der Nadel eine übertriebene Blutmenge ausfließt oder eine übermäßige Schmerzstärke erlitten wird, dann kann die Mutter natürlich in der entgegengesetzten Richtung gedreht werden, um die Eindringtiefe der Nadel zu verringern.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform der Vorrichtung ist die Mutter an der Vorderkappe angeordnet und ist in einem gewissen Abstand von einer distalen Fläche zurückgesetzt. Die distale Fläche ist eine Oberfläche, welche die Haut des Anwenders berührt und durch welche die Nadel herausragt. Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass die Mutter leichter herzustellen ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung weist die Mutter selbst die distale Fläche mit der distalen Öffnung auf. Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass die Mutter eine größere axiale Länge aufweist, die leichter ergriffen werden kann. Ein anderer Vorteil ist, dass die Vorderkappe infolge ihrer zylindrischen Form mit beiderseits offenen Enden leichter zu fertigen ist.
  • Die Erfindung sorgt so vorzugsweise für eine Vorderkappenverstelleinrichtung, die so eingerichtet werden kann, so dass sie auf herkömmliche Lanzettenvorrichtungen passt, um ein präzises Eindringen der Nadel zu erleichtern. Ferner sorgt die Erfindung für eine Lanzette, welche die Vorderkappe anwendet.
  • Wie zuvor in Verbindung mit der Vorrichtung erläutert wurde, ermöglicht das Verfahren dem Anwender, einen oder mehrere Blutstropfen einwandfrei, präzise, gleich bleibend und mit weniger Unannehmlichkeiten für den Anwender abzunehmen.
  • Andere beispielhafte Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung können durch Überdenken der Offenbarung und der zugehörigen Zeichnung herausgefunden werden.
  • Die Erfindung wird ferner in der folgenden ausführlichen Darstellung unter Bezugnahme auf die erwähnte Vielzahl von Zeichnungen anhand nicht einschränkender Muster von beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, in denen gleiche Bezugszeichen überall in den einzelnen Ansichten der Zeichnungen ähnliche Teile verkörpern. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Lanzettenvorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht der Vorderkappeneinrichtung der Ausführungsform der 1;
  • 3 die Vorderkappeneinrichtung der 2, wobei die Mutter von ihr abgenommen ist;
  • 4 eine Seitenansicht der in 2 dargestellten Mutter an sich;
  • 5 eine Seitenansicht der Vorderkappe, gesehen aus der proximalen Richtung oder aus einer Richtung, wo die Vorderkappe am Körper der Lanzettenvorrichtung befestigt ist, wobei beachtet werden sollte, dass die Mutter, die Anschlagkappe und eine zylindrische Beilage entfernt sind;
  • 6 einen Schnitt entlang der Linie 6-6 der 5;
  • 7 eine Seitenansicht der Vorderkappe, gesehen aus der proximalen Richtung oder aus einer Richtung, wo die Vorderkappe am Körper der Lanzettenvorrichtung befestigt ist, wobei beachtet werden sollte, dass diese Figur der 5 ähnlich ist, ausgenommen, dass die Anschlagkappe hinzugefügt ist;
  • 8 einen Schnitt entlang der Linie 8-8 der 7;
  • 9 eine stark vergrößerte Ansicht der 7, in der das Zusammenwirken zwischen den Sperrzähnen der Anschlagkappe und der inneren Keilverzahnung der Vorderkappe deutlicher zu sehen ist;
  • 10 eine Ansicht ähnlich jener der 8 und veranschaulicht die Bewegung der Anschlagkappe in Richtung des distalen Endes der Vorderkappe, wobei eine solche Bewegung eine Einstellung in Richtung einer größeren Nadeleindringtiefe darstellt;
  • 11 eine Ansicht ähnlich der der 8 und veranschaulicht die Bewegung der Anschlagkappe in Richtung weg vom distalen Ende der Vorderkappe, wobei eine solche Bewegung eine Einstellung in Richtung einer geringeren Nadeleindringtiefe darstellt;
  • 12 eine Ansicht ähnlich jener der 2 und 3, wobei die Vorderkappe in ihre Hauptteile zerlegt ist, die Anschlagkappe vom proximalen Ende innerhalb der Vorderkappe platzierbar ist und die Mutter vom distalen Ende her auf der Vorderkappe platzierbar ist;
  • 13 eine vergrößerte Schnittbildansicht der Anschlagkappe;
  • 14 eine vergrößerte Schnittbildansicht der Anschlagkappe und veranschaulicht, wie sich die auslenkbare Wand mit dem Eingriffsansatz biegt oder ausweicht, so dass die Anschlagkappe leichter in die Vorderkappe eingebaut werden kann;
  • 15 wie die zylindrische Beilage oder Haltebuchse in die Anschlagkappe eingepasst ist und veranschaulicht, wie sie verhindert, dass der Eingriffsansatz nach innen ausgelenkt wird wie in 14;
  • 16 eine Seitenansicht der Vorderkappeneinrichtung einer anderen Ausführungsform, bei der eine verlängerte oder axial längere Mutter verwendet wird;
  • 17 die Vorderkappeneinrichtung der 16, wobei die Mutter von ihr abgenommen ist;
  • 18 eine Seitenansicht der in 16 dargestellten Mutter an sich;
  • 19 eine Seitenansicht eines Schnittbilds der in 4 dargestellten Mutter;
  • 20 eine Seitenansicht eines Schnittbilds der in 18 dargestellten Mutter;
  • 21 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der Lanzettenvorrichtung, bei der die Vorderkappe der in 16 dargestellten Ausführungsform verwendet wird;
  • 22 die Ausführungsform der 1 als Teilschnittbild, wobei die Mutter abgenommen ist und insbesondere, wie die Lanzette, der innere Kolben, die Anschlagkappe, die zylindrische Beilage und die Vorderkappe zusammenwirken, um zu ermöglichen, dass die Nadel um eine mit „z" bezeichnete eingestellte Tiefe eindringt;
  • 23 die Ausführungsform der 1 als Teilschnittbild, wobei die Mutter abgenommen ist und insbesondere, wie die Lanzette, der innere Kolben, die Anschlagkappe, die zylindrische Beilage und die Vorderkappe zusammenwirken, um zu ermöglichen, dass die Nadel um eine andere, mit „a" bezeichnete eingestellte Tiefe eindringt;
  • 24 die Vorderkappeneinrichtung der Ausführungsform der 1 im Schnittbild (der Lanzettenkörper, der Lanzettenkolben, die Lanzette und die Nadel sind entfernt), und insbesondere, wie die Anschlagkappe, die zylindrische Beilage, die Mutter und die Vorderkappe zusammenwirken, um die axiale Stellung der Anschlagkappe innerhalb der Frontkappe einzustellen;
  • 25 die Vorderkappeneinrichtung der Ausführungsform der 21 im Schnittbild (der Lanzettenkörper, der Lanzettenkolben, die Lanzette und die Nadel sind entfernt), und insbesondere, wie die Anschlagkappe, die zylindrische Beilage, die Mutter und die Vorderkappe zusammenwirken, um die axiale Stellung der Anschlagkappe innerhalb der Frontkappe einzustellen;
  • 26 eine Seitenansicht eines Schnittbilds einer Mutter ähnlich der in 4 dargestellten Mutter aber von einer anderen Ausführungsform, wobei die Mutter selbst anstelle des Vorderaufbaus den Führungsschlitz aufweist, der mit dem Eingriffsansatz der Anschlagkappe in Eingriff steht;
  • 27 eine Seitenansicht eines Schnittbilds einer Mutter ähnlich der in 18 dargestellten Mutter aber von einer anderen Ausführungsform, wobei die Mutter selbst anstelle des Vorderaufbaus den Führungsschlitz aufweist, der mit dem Eingriffsansatz der Anschlagkappe in Eingriff steht;
  • 28 eine Seitenansicht eines Schnittbilds einer Mutter ähnlich der in 4 dargestellten Mutter aber von einer anderen Ausführungsform, wobei die Mutter selbst anstelle der Anschlagkappe den Eingriffsansatz aufweist;
  • 29 eine Seitenansicht eines Schnittbilds einer Mutter ähnlich der in 18 dargestellten Mutter aber von einer anderen Ausführungsform, wobei die Mutter selbst anstelle der Anschlagkappe den Eingriffsansatz aufweist;
  • 30 eine Seitenansicht einer Anschlagkappe ähnlich der in 12 dargestellten Anschlagkappe aber von einer anderen Ausführungsform, wobei die Anschlagkappe anstelle des Vorderaufbaus den Führungsschlitz aufweist, der mit einem Eingriffsansatz der Mutter, wie sie in den 28 und 29 dargestellt ist, in Eingriff steht;
  • 31 im Schnittbild eine Seitenansicht eines Vorderaufbaus mit Lanzette/Nadel, wobei die Nadel die Haut bis zu einer Tiefe durchdringt; und
  • 32 die Vorderkappeneinrichtung einer anderen Ausführungsform, bei der die Vorderkappe einen Längsschlitz anstelle der Mutter aufweist, wobei diese Bauform mit irgendeiner der in den 26-29 dargestellten Muttern verwendet werden kann und mit der Anschlagkappe 25 oder 25a funktionieren würde.
  • Die hier dargestellten Einzelheiten dienen lediglich als Beispiele und für Zwecke der anschaulichen Erörterung der Ausführungsformen der Erfindung und werden aufgrund dessen vorgestellt, um darzulegen, was für die nützlichste und am leichtesten verständliche Beschreibung der Prinzipien und konzeptionellen Gesichtspunkte der Erfindung gehalten wird. Im Hinblick darauf wird kein Versuch unternommen, die baulichen Einzelheiten der Erfindung genauer darzustellen, als es für das grundsätzliche Verstehen der Erfindung notwendig ist. Die Beschreibung macht den Fachleuten in Verbindung mit der Zeichnung klar, wie die einzelnen Formen der Erfindung in der Praxis ausgeführt werden können.
  • 1 stellt eine Ausführungsform einer Lanzettenvorrichtung 1 dar. Die Lanzettenvorrichtung 1 weist einen Lanzettenkörper 2 und einen Vorderaufbau oder eine Vorderkappeneinrichtung 3 auf (im Folgenden hierin auch als Spitze oder Vorderteil bezeichnet). Bei einer besonderen Ausführungsform enthält die Lanzettenvorrichtung 1 eine hintere Auslösereinrichtung 8 in der Form eines Druckknopfes. Die Einzelheiten dieser Art von Auslösereinrichtung oder eine Vorrichtung ähnlichen Typs sind zum Beispiel in den US-Patentschriften Nr. 5,908,434 und/oder 5,797,942 zu finden. Überdies kann die Vorderkappeneinrichtung 3 das Merkmal einer manuellen Löseeinrichtung 5 enthalten, wie es vollständig in der US-Patentschrift Nr. 5,797,942 beschrieben ist. Die Vorderkappeneinrichtung 3 ist am Lanzettenkörper 2 durch getrennte Eingriffseinrichtungen der beiden Teile lösbar befestigt. Zum Beispiel kann die Vorderkappe 3 an einer inneren Eingriffsfläche angeordnete Eingriffsansätze 22 (siehe 6) aufweisen, die in Eingriffsnuten oder Führungsschlitze an einer Außenfläche des Lanzettenkörpers 2 einrasten. Die Befestigung kann auch aus einem einfachen über lappenden verschieblichen Presssitz wie demjenigen, der in der US-Patentschrift Nr. 5,464, 418 offenbart ist, bestehen.
  • Wie in 1 zu sehen ist, enthält die Lanzettenvorrichtung 1 einen Vorderaufbau oder eine Vorderkappeneinrichtung 3 mit einer distalen Fläche 4, die eine Kontaktfläche bildet, die gegen die Oberfläche der Haut des Anwenders gedrückt wird. Einer Nadel 7 wird ermöglicht, um eine festgelegte Tiefe über diese Fläche vorzustehen, nachdem der Auslöser gedrückt wurde. Diese distale Fläche 4 kann einen Hauteingriffsabschnitt aufweisen, der eine Ebene definiert, durch welche sich die Nadel 7 erstrecken kann. Kurz nachdem sie ausgelöst wurde, wird die Nadel 7 in die Vorrichtung 1 zurückgezogen. Es ist zu beachten, dass, obwohl 1 die Nadel in einer herausstehenden Stellung zeigt, die Realität so ist, dass diese herausragende Stellung nur für einen sehr kurzen Zeitraum auftritt, zum Beispiel in der Größenordnung eines Bruchteils einer Sekunde. Die Einrichtung, welche die Bewegung der Lanzette 37 und der Nadel 7 steuert, und ihre Fähigkeit sie in die Vorrichtung 1 zurückzuziehen ist in den zuvor erwähnten Patentschriften offenbart. Überdies zieht die Erfindung in Erwägung, dass die Vorderkappeneinrichtung 3 mit anderen Typen von Lanzettenkörpern verwendet werden kann, vorausgesetzt, dass eine genau passende Bauform geschaffen wird.
  • Die Vorderkappeneinrichtung 3 kann einen Hauteingriffsabschnitt aufweisen, der zumindest teilweise eine Ebene definiert, über welche die Nadel 7 vorstehen kann. Bei der Ausführungsform der 1 ist dieser Hauteingriffsabschnitt durch die Kontaktfläche 4 definiert. Jedoch zieht die Erfindung auch in Erwägung, dass diese Fläche auch durch irgendeine Anzahl von Gebilden, wie zwei oder mehr Kontaktpunkten oder Vorsprüngen gebildet werden kann, die entweder von der Mutter 6 oder irgendeinem distalen Abschnitt der Vorderkappe 3 wegragen. In diesem Fall würden diese Gebilde die Kontaktebene zwischen der Lanzettenvorrichtung 1 und einer Hautoberfläche des Anwenders bilden.
  • 2 zeigt eine vergrößerte Ansicht der Vorderkappeneinrichtung 3 der Ausführungsform der 1. Die Vorderkappeneinrichtung 3 enthält einen manuellen Löseknopf 5, wie zuvor erläutert wurde. Ein Bezugsmarkierungspfeil 13 ist vorzugsweise ebenfalls vorgesehen und vorzugsweise integral mit der Vorderkappe 3 ausgebildet. Ein im Allgemeinen ringförmiges Element 6 (das auch als äußere Buchse oder Mutter bezeichnet wird) ist auf der Vorderkappe 3 angeordnet und ist in Bezug auf die Vorderkappe 3 drehbar. Das ringförmige Element bzw. die Mutter 6 weist Vorsprünge 14 und Nuten 15 auf, die integral mit der Mutter 6 ausgebildet sein können. Die Vorsprünge 14 und die Nuten 15 ermöglichen es dem Anwender, die Mutter 6 leichter zu ergreifen. Vornehmlich hält der Anwender die Mutter 6 zwischen Daumen und Zeigefinger und fährt dann fort, sie zu drehen. Die Mutter 6 kann über einen Drehwinkel im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn gedreht werden, der vorzugsweise kleiner als 360 Grad sein und vorzugsweise ungefähr annähernd 180 Grad betragen sollte.
  • 3 zeigt die Vorderkappeneinrichtung 3, wobei die Mutter 6 abgenommen ist. Die Vorderkappe 3 weist ein proximales Ende 39 auf, das dafür eingerichtet und/oder so gestaltet ist, dass es bequem an den Lanzettenkörper 2 angeschlossen werden kann, um so die Lanzettenvorrichtung 1 zu bilden. Die Vorderkappe 3 weist auch eine Auflagefläche bzw. Lagerfläche 10 auf, die eine Oberfläche verkörpert, auf der die Mutter 6 drehbar ist. Wie in 3 zu sehen ist, weist die Vorderkappe 3 auch einen Schlitz 17 in Form eines Führungsschlitzes auf (oder eines Längsschlitzes bei einer anderen Ausführungsform, siehe zum Beispiel 32) und der ein Schlitz ist, der sich durch eine Seitenwand 16 der Vorderkappe erstreckt. Der Führungsschlitz 17 dient als Führung für den Eingriffsansatz 18 des Anschlagkappenelements 25, das bei dieser Ausführungsform in Form eines Kappenanschlags ausgebildet ist. Der Führungsschlitz 17 sollte sich annähernd halbwegs durch oder über den Umfang der Lagerfläche 10 der Vorderkappe 3 erstrecken. Dies würde für annähernd 180 Grad Gesamtdrehbewegung der Mutter 6 sorgen. Nichtsdestoweniger werden von der Erfindung auch größere oder kleinere Bereiche für die Drehbewegung in Erwägung gezogen. Überdies kann der Führungsschlitz vielerlei Gestalten aufweisen, wie zum Beispiel eine Serpentinen- oder Schlangenform haben, die höhere Grade an Tiefenverstellung erleichtern würden.
  • 4 zeigt die von der Vorderkappe 3 abgenommene Mutter 6. Die Mutter 6 weist auch Anzeigemarkierungen 12 auf, welche in Form von Zahlen oder Buchstaben (nicht dargestellt) oder einfach von Linien ausgebildet sein können. Die Anzeigemarkierungen 12 stellen bestimmte Nadeltiefeneinstellungen dar. Die Vorrichtung 1 kann ferner eine Nullstellung anwenden, die eine typische Hauttiefe darstellen und positive und negative Werte umfassen kann, die an einer von beiden Seiten angeordnet sind, um größere und kleinere Eindringtiefen zu bezeichnen. Alternativ können die Anzeigemarkierungen 12 eine Reihe von Buchstaben oder Zahlen (nicht dargestellt) zeigen, die von kleiner nach größer die Werte von Eindringtiefen bezeichnen. Zum Beispiel kann eine „A"-Einstellung eine Eindringtiefe angeben, wobei die nächste Markierung angrenzend an diese Markierung eine „B"-Einstellung ist und eine ein wenig größere Eindringtiefe darstellt. Darüber hinaus ist die besondere Gestaltung der Mutter 6 nur wichtig im Hinblick auf ihre Fähigkeit, die Anschlagkappe oder das Anschlagelement 25 in eine gewünschte Stellung zu bewegen. Als solche kann die Mutter 6 alternativ Anzeigemarkierungen 12 und/oder einen abgeschrägten Abschnitt 11 an ihrer distalen Seite aufweisen. Bei einer solchen Gestaltung könnte der Pfeil 13 an einer Stelle auf der Seitenwand zwischen dem distalen Ende der eingebauten Mutter 6 und dem distalen Ende 9 (nicht dargestellt) des Vorderaufbaus angeordnet sein. Alternativ kann die Mutter 6 einen Pfeil 13 enthalten, während der Vorderaufbau Anzeigemarkierungen 12 aufweist.
  • 5 zeigt eine Ansicht einer Vorderkappe 3 der 2 gesehen aus der Richtung vom proximalen Ende 39. Ein manueller Löseknopf 5 ist dargestellt, aber die Einzelheiten seiner Konstruktion und Arbeitsweise sind hier nicht offenbart, weil dieser Aspekt im Einzelnen in der US-Patentschrift Nr. 5,797,942 erörtert ist. Wie zu sehen ist, weist die Vorderkappe 3 eine darin ausgebildete innere Keilverzahnung 19 auf. Überdies ist die innere Keilverzahnung 19 vorzugsweise integral mit der Vorderkappe 3 ausgebildet. Die Vorderkappe weist auch eine distale Öffnung 20 auf, welche es der Nadel 7 ermöglicht, durch dieselbe herauszuragen.
  • Wie zuvor und in 6 zu sehen ist, weist die Vorderkappe 3 eine Lagerfläche 10 auf. Die Lagerfläche 10 wird durch einen hinteren Halteabsatz 24 begrenzt, der verhindert, dass die Mutter 6 axial in Richtung des proximalen Endes 39 bewegt wird. Außerdem wird auch ein vorderer Halteabsatz 23 benutzt, um zu verhindern, dass die Mutter 6 axial in Richtung des distalen Endes 4 bewegt wird. Die Lagerfläche 10 ist so mit einem kleineren Durchmesser gefertigt als die beiden zylindrischen Flächen, die angrenzend an die Halteabsätze 23, 24 angeordnet sind. Vorzugsweise ist der Absatz 23 nur wenig größer als der Durchmesser der Lagerfläche 10. Ferner weist die Mutter 6 einen Innendurchmesser 39 auf (siehe 19), der ein wenig kleiner als der Durchmesser des vorderen Halteabsatzes 23 ist, so dass die Mutter 6 auf der Vorderkappe 3 einrasten und dadurch axial gehalten werden kann. Es sollte auch ein wenig Spiel zwischen dem Innendurchmesser 39 der Mutter 6 und dem Durchmesser der Lagerfläche 10 vorhanden sein, so dass die Mutter 6 darauf frei drehbar ist.
  • 7 ist der 5 ähnlich, enthält aber die auch als Lanzettenstoppelement bezeichnete, in die Vorderkappe 3 eingebaute Anschlagkappe 25. Die Anschlagkappe 25 weist Sperrzähne 26 (siehe auch 9) auf, die mit der inneren Keilverzahnung 19 der Vorderkappe 3 in Eingriff stehen.
  • 8 zeigt ein Querschnitt der Vorderkappe 3, bei der die Anschlagkappe 25 eingebaut ist. Die Anschlagkappe 25 ist in Bezug auf die innere Gleitfläche 21 der Vorderkappe bewegbar. Hierfür ist ein Spiel zwischen einem Außendurchmesser der Anschlagkappe 25 und der inneren Gleitfläche 21 der Vorderkappe 3 dargestellt. Außerdem weisen jeweils die Anschlagkappe 25 und die Vorderkappe 3 distale Öffnungen 31 beziehungsweise 20 auf, die so ausgerichtet sein sollten, dass die Nadel 7 durch sie hindurchgehen kann. Die Größe dieser Öffnungen 20, 31 ist nicht wichtig, es sei denn sie ist so groß, dass die Lanzette 37 (siehe 22) nicht am Stoppen gehindert wird, oder so klein, dass die Nadel 7 nicht störungsfrei durch sie hindurchtreten kann.
  • 9 zeigt eine vergrößerte Ansicht der 7. Die Anschlagkappe 25 weist mindestens einen und vorzugsweise zwei Sperrvorsprünge oder Sperrzähne 26 auf. Die Sperrzähne 26 können integral mit der Anschlagkappe 25 ausgebildet werden. Im Betrieb verursacht die Drehung der Mutter 6, dass der als Folgeelement dienende Eingriffsansatz 18 von der Ausnehmung 33 der Mutter 6 erfasst wird (siehe 19 und 24). Der Eingriffsansatz 18 ist während ihrer Drehbewegung auch innerhalb des Führungsschlitzes 17 geführt. Diese Bauform bedeutet, dass die Anschlagkappe 25 sowohl eine axiale Bewegung als auch eine Drehbewegung erfährt, wenn die Mutter 6 gedreht wird. Das heißt, die Anschlagkappe 25 kann im Uhrzeigersinn drehen, wenn sie sich zum distalen Ende 4 bewegt, und im Gegenuhrzeigersinn, wenn sie sich vom distalen Ende 4, basierend auf entsprechenden Drehbewegungen der Mutter 6 wegbewegt. Jedoch hängt diese Bewegung in hohem Maß von der Ausbildung des Führungsschlitzes 17 ab. Daher können durch Ändern des Winkels und/oder der Form des Führungsschlitzes 17 auch andere komplexe Bewegungen ausgeführt werden.
  • 9 zeigt ebenfalls im Einzelnen wie die innere Keilverzahnung 19 angeordnet ist, um mit den Sperrzähnen 26 zusammenzuarbeiten. Die Anzahl und/oder Größe der Sperrzähne 26 und der Zähne der Keilverzahnung 19 kann auf eine feine Bauform (mehr kleine Zähne), eine mittlere Bauform (weniger Zähne mittlerer Größe) oder eine große Bauform (noch weniger und große Zähne) ausgelegt sein. Diese Bauformen können zusammen mit der Anzahl der Sperrzähne 26 ausgewählt werden, so dass eine gewünschte Höhe des Drehwiderstandes er reicht wird. So würde zum Beispiel die Verwendung von mehr und kleineren Zähnen das Drehen der Anschlagkappe 25 und der Mutter 6 im Allgemeinen leichter machen. Alternativ würden weniger und große Zähne der Keilverzahnung 19 gewöhnlich ein höheres Drehmoment zum Drehen der Anschlagkappe 25 und der Mutter 6 erfordern. Außerdem steigert die Anzahl der an der Anschlagkappe 25 angeordneten Sperrzähne 26 ebenfalls das benötigte Drehmoment zum Drehen der Anschlagkappe 25. Bei der bevorzugten Vorrichtung ist die Anzahl der Zähne jeweils so festgelegt, dass ein Durchschnittsanwender die Drehung und folglich die Einstellung mit einem Minimum an Kraftaufwand bewirken kann. Jedoch kann das Vorsehen eine höheren Drehmoments vorteilhaft als Möglichkeit sein, die Vorrichtung kindersicher zu gestalten oder unbeabsichtigte Änderungen der gewünschten Tiefeneinstellungen zu verhindern. An dieser Stelle sollte beachtet werden, dass die Erfindung auch in Erwägung zieht, dass die Vorderkappe einen oder zwei Sperrzähne aufweist, während die Anschlagkappe 25 mit einer äußeren Keilverzahnung versehen ist (nicht dargestellt). Die Auswahl, welche Bauform verwendet wird, ist eine Angelegenheit der Einfachheit der Herstellung. Wie leicht erkennbar ist können zusätzlich leicht auch andere Bauformen, anders als Zähne und eine Keilverzahnung benutzt werden.
  • 10 zeigt eine Vorderkappe 3 mit der darin angeordneten Anschlagkappe 25 in einem zusammengebauten Zustand. Der Pfeil zeigt an, dass die Anschlagkappe 25 axial in der angezeigten Richtung bewegbar ist. Als Folge dieser Bewegung ergibt sich eine größere Nadeleindringtiefe.
  • 11 zeigt ebenfalls eine Vorderkappe 3 mit der darin angeordneten Anschlagkappe 25 in einem zusammengebauten Zustand. Der Pfeil zeigt an, dass die Anschlagkappe 25 axial in der angezeigten Richtung bewegbar ist. Als Folge dieser Bewegung ergibt sich eine geringere Nadeleindringtiefe.
  • Bei beiden 10 und 11 ist es wichtig, festzustellen, dass die axiale Länge der inneren Keilverzahnung ausreichend lang sein sollte, so dass die Sperrzähne 26 überall in dem gesamten Bewegungsbereich der Anschlagkappe 25 immer mit der inneren Keilverzahnung 19 in Eingriff stehen.
  • 12 zeigt die Vorderkappeneinrichtung 3 in einem zerlegten Zustand, ausgenommen, dass die Haltebuchse oder zylindrische Beilage 32 entfernt ist. Die Anschlagkappe 25 ähnelt einer Kappe, bei der ein Ende offen und das andere Ende im Wesentlichen geschlossen ist. Jedoch ist das im Wesentlichen geschlossene Ende mit einer Öffnung versehen, durch welche die Lanzettennadel herausragen kann. Das proximale Ende oder der erste Abschnitt ist durch mindestens einen Sperrzahn und vorzugsweise zwei Sperrzähne 26 und eine zylindrische Wand begrenzt, an der sie ausgebildet sind. Eine Trenn- oder Verbindungswand 29 verbindet die zylindrische Wand der Sperrzähne 26 mit dem übrigen Teil der Anschlagkappe 25. Zwei proximale Schlitze 30 dienen dazu, die zylindrische Wand der Sperrzähne 26 teilweise von dem übrigen Teil der Anschlagkappe 25 zu trennen und ermöglicht diesem Abschnitt, sich ein wenig zu biegen, wenn die Sperrzähne 26 in Bezug auf die innere Keilverzahnung 19 bewegt und gedreht werden. Die Breite und Form dieser Schlitze 30 und der Verbindungswand 29 können abhängig von Faktoren, wie dem Werkstoff und der Wanddicke der Anschlagkappe 25 geändert werden. Der verbleibende kappenförmige Teil der Anschlagkappe 25 weist einen umlaufenden Trennschlitz 27 auf, der eine Ablenkwand bzw. auslenkbare Wand 28 von einem Teil einer Umfangswand der Anschlagkappe 25 trennt. Die auslenkbare Wand 28 ist mit der Anschlagkappe 25 über eine Verbindungswand verbunden, so dass sie einwärts in Richtung einer Mittelachse biegbar ist (siehe 14). Auf der auslenkbaren Wand 28 ist ein Folgeelement oder Eingriffsansatz 18 angeordnet, der von ihr wegragt (siehe 13-15).
  • Wie durch die Pfeile angedeutet ist, wird die Anschlagkappe 25 vom proximalen Ende 39 in die Vorderkappe 3 eingebaut. Und wie zuvor besprochen wurde, wird die Mutter 6 vom distalen Ende 4 her montiert.
  • Die 13-15 zeigen Schnittbildansichten der Anschlagkappe 25. Eine distale Öffnung 31 ist am distalen Ende der Anschlagkappe 25 angeordnet. Das Zusammenwirken des Eingriffsansatzes 18 und der auslenkbaren Wand 28 ist in 14 zu sehen. Es ist wichtig, das es dem Eingriffsansatz 18 ermöglicht wird, sich in dieser Weise zu bewegen, um so den Einbau der Anschlagkappe 25 in die Vorderkappe 3 zu erleichtern. Wenn sie jedoch einmal eingebaut ist, wird die Fähigkeit der auslenkbaren Wand 28 sich zu biegen, nicht länger verlangt (bis und wenn nicht jemand wünscht, sie von der Vorderkappe zu demontieren). Um zu verhindern, dass sich die auslenkbare Wand 28 von jetzt an einwärts biegt, oder wenn die Lanzettenvorrichtung 1 eingestellt wird, kann eine Haltebuchse oder zylindrische Beilage 32 in nerhalb der Anschlagkappe 25 angeordnet werden. Wie in 15 zu sehen ist, verhindert die zylindrische Beilage 32 ein Einwärtsbiegen der auslenkbaren Wand 28. Alternativ kann die zylindrische Beilage 32 nicht benötigt werden, wenn der Werkstoff der Anschlagkappe 25 genügende Festigkeit aufweist oder die Wanddicke der Anschlagkappe 25 ausreichend stark ist, um einer Auslenkung nach innen zu widerstehen. Vorzugsweise wird nur ein kleines Spiel zwischen dem Außendurchmesser der zylindrischen Beilage 32 und dem Innendurchmesser der Anschlagkappe 25 aufrechterhalten, so dass sich die zylindrische Beilage 32 nicht über ihre Stellung hinaus oder daraus zurückbewegen kann, in der sie das Auslenken der Wand 28 verhindert. Es ist auch wichtig, dass der Innendurchmesser der zylindrischen Beilage 32 groß genug ist, um zu ermöglichen, dass sich die Lanzette 37 innerhalb von ihr ohne Behinderung bewegen kann (siehe 22).
  • Die 16-18 zeigen eine vergrößerte Ansicht der Vorderkappeneinrichtung 3a der Ausführungsform der 21. Die Vorderkappeneinrichtung 3a enthält vorzugsweise wieder ebnen manuellen Löseknopf 5 und einen Bezugsmarkierungspfeil 13, wie zuvor unter Bezugnahme auf die andere Ausführungsform erörtert wurde. Eine verlängerte äußere Buchse oder Mutter 6a ist auf der Vorderkappe 3a angeordnet und ist in Bezug auf die Vorderkappe 3a drehbar. Die verlängerte Mutter 6a weist ebenfalls Vorsprünge 14 und Nuten 15 ähnlich denen der Mutter 6 auf. Wieder ist, wie unter Bezugnahme auf 4 erläutert wurde, die besondere Bauform der Außenseite der Mutter 6a weniger wichtig als ihre Fähigkeit, die Anschlagkappe 25 zu bewegen und einzustellen.
  • Wie in den 19 und 20 zu sehen ist, ist die verlängerte Mutter 6a der Mutter 6 ähnlich, ausgenommen, dass die verlängerte Mutter 6a eine distale Wand 40 mit einer distalen Öffnung 34 aufweist. Außerdem enthält die verlängerte Mutter 6a einen distalen Halteabsatz 35, welcher der verlängerten Mutter 6a ermöglicht auf der Vorderkappe 3a einzurasten, so dass sie dadurch gehalten wird. Die Mutter 6 und die verlängerte Mutter 6a weisen jeweils auch eine Ausnehmung 33 und 33a zum Eingriff mit einem Ansatz auf. Die Ausnehmungen 33 und 33a weisen die Form eines Schlitzes auf, der an der Innenfläche der Mutter 6, 6a ausgebildet ist. Diese Ausnehmungen stehen mit dem Eingriffsansatz 18 der Anschlagkappe 25 in Eingriff. Die Form und Größe der Ausnehmung 33, 33a kann so lange geändert werden, wie sie überall im Einstellbereich so arbeitet, dass sie mit dem Eingriffsansatz in Eingriff steht. Jedoch zieht die Erfindung auch in Erwägung, dass dieses Zusammenspiel zwischen der Mutter 6, 6a und der Anschlagkappe 25 umgekehrt werden kann. Das heißt, dass die Mutter 6, 6a einen Eingriffsansatz aufweist, während die Anschlagkappe 25 eine Ausnehmung 33, 33a haben würde. Jedoch könnte sich eine solche Bauform als schwieriger herzustellen erweisen und würde aus Montagegründen voraussichtlich erfordern, dass der Eingriffsansatz 18 einzeln gefertigt wird und danach in eine Öffnung der Mutter 6, 6a eingepasst wird.
  • 21 zeigt eine andere Ausführungsform, die eine Vorderkappeneinrichtung 3a und eine verlängerte Mutter 6a verwendet und genauer unter Bezugnahme auf 25 beschrieben wird.
  • 22 zeigt in einem Teilschnittbild eine Arbeitsbedingung der Lanzettenvorrichtung 1 der in 1 dargestellten Ausführungsform, wobei die Mutter 6 abgenommen ist. Die Lanzette 37 enthält eine Nadel 7 und ist an das distale Ende 38 des Kolbens 36 angebaut. Die Anschlagkappe 25 wird vom Anwender durch Drehen der Mutter 6 eingestellt und die Lage der Anschlagkappe 25 hindert die Nadel 7 daran, beliebig weiter als bis zu einer Tiefe „z" einzudringen. Nachdem der Auslöser 8 an der Lanzettenvorrichtung 1 gedrückt ist, werden der Kolben 36, die Lanzette 37 und die Nadel 7 veranlasst, sich zum distalen Ende 4 zu bewegen. Demzufolge steht die Nadel 7 um einen maximalen Betrag vor, der mit einer Tiefe „z" bezeichnet ist. Es sollte außerdem beachtet werden, dass die Nadel 7 nahezu augenblicklich und übereinstimmend mit dem in den zuvor aufgezeigten Patentschriften offenbarten Vorgang automatisch zurückgezogen wird.
  • 23 zeigt eine andere Einstellung, in der die Anschlagkappe 25 vom distalen Ende 4 rückwärts bewegt ist. In dieser Stellung ermöglicht die Anschlagkappe 25 der Nadel 7, bis zu einer Tiefe einzudringen, die mit „a" bezeichnet ist. Weil die Nadel 7 an der Lanzette 37 befestigt ist, ist somit hinsichtlich der 22 und 23 eine Steuerung der Stellung der Lanzette 37 gleichbedeutend mit einer Steuerung der Stellung der Nadel 7.
  • 24 zeigt eine vollständig zusammengebaute Vorderkappeneinrichtung 3 der Ausführungsform der 1-12. Im Einsatz veranlasst die Drehbewegung der Mutter 6 die Anschlagkappe 25 sich sowohl zu drehen als auch axial zu bewegen, weil der Eingriffsansatz 18 im Führungsschlitz 17 geführt wird. Diese Bewegung stellt die Stellung der Anschlagkappe 25 innerhalb der Vorderkappe 3 ein und bestimmt eine maximale Eindringtiefe der Nadel 7.
  • 25 zeigt eine vollständig zusammengebaute Vorderkappeneinrichtung 3a der Ausführungsform der 16-18 und 21. Im Einsatz veranlasst die Drehbewegung der verlängerten Mutter 6a die Anschlagkappe 25 sich sowohl zu drehen als auch axial zu bewegen, weil der Eingriffsansatz 18 im Führungsschlitz 17 geführt wird. Diese Bewegung stellt die Stellung der Anschlagkappe 25 innerhalb der Vorderkappe 3a ein und bestimmt eine maximale Eindringtiefe der Nadel 7.
  • Wie in den 26 und 27 zu sehen ist, sind eine Mutter 6b und eine verlängerte Mutter 6c der Mutter 6 ähnlich, wie sie zuvor beschrieben wurde, ausgenommen, dass sie jetzt einen Führungsschlitz 41, 41a verwendet, der dem Führungsschlitz 17 ähnlich ist. Außerdem können diese Mutterbauformen mit der in 32 dargestellten Ausführungsform verwendet werden, bei welcher der Führungsschlitz 17 der Vorderkappe durch einen Längsschlitz 45 ersetzt ist.
  • Die 28 und 29 zeigen sind eine Mutter 6d und eine verlängerte Mutter 6d, die wieder der Mutter 6 ähnlich sind, wie sie zuvor beschrieben wurde, ausgenommen, dass sie jetzt ein Folgeelement oder einen Eingriffsansatz 42, 42a verwendet, der dem Eingriffsansatz 18 ähnlich ist. Außerdem können diese Mutterbauformen mit jeder der zuvor beschriebenen Ausführungsformen einschließlich der in 32 dargestellten Ausführungsform verwendet werden, bei welcher der Führungsschlitz 17 der Vorderkappe durch einen Längsschlitz 45 ersetzt ist. Jedoch erfordert diese Bauform, dass das Stoppelement bzw. die Anschlagkappe 25 durch ein Stoppelement bzw. eine Anschlagkappe 25a ersetzt wird (siehe 30).
  • 30 zeigt eine Anschlagkappe 25a, die von der Anschlagkappe 25 insoweit abweicht, als der Eingriffsansatz 18 durch einen Führungsschlitz 43 ersetzt ist. Diese Bauform ist dafür ausgelegt, mit den Muttern 6d, 6e zusammenzuwirken, wie sie in den 28 und 29 dargestellt sind. Wie aus den verschiedenen Figuren ersichtlich ist, zieht die Erfindung in Betracht, dass die Bauform von Eingriffsansatz und Führungsschlitz viele Formen annehmen kann. Jede der vielen Bauformen hat Vorteile und Nachteile bezüglich der Leichtigkeit der Herstellung, so kann die Wahl, welche benutzt werden soll durch Kostenabwägungen diktiert werden.
  • 31 zeigt ein Schnittbild einer Ausführungsform (1) der Lanzettenvorrichtung, wie sie die Haut 44 durchsticht. Daher ist der hintere Abschnitt aus Gründen der Klarheit nicht dargestellt.
  • 32 zeigt eine andere Ausführungsform der Vorderkappe, bei welcher der Führungsschlitz 17 durch eine Längsschlitz 45 ersetzt ist. Diese Bauform ist dafür ausgelegt, mit der Anschlagkappe 25 und den Muttern 6b, 6c zu arbeiten.
  • Ein Vorteil der Erfindung ist ihr einfacher Aufbau. Es gibt wenige bewegliche Teile und der Anwender kann schnell lernen, wie sie zu benutzen ist. Die Vorrichtung kann auch relativ kostengünstig hergestellt werden, weil die Anzahl der Teile klein ist, woraus sich weniger Zusammenbauschritte ergeben. Außerdem sind die Teile selbst so ausgelegt, dass sie leicht herstellbar sind. Der Anwender kann lernen, die Vorrichtung schnell zu handhaben und kann übereinstimmende und genaue Ergebnisse erzielen. Außerdem ist die Vorrichtung infolge ihres Einstellbereichs an viele Anwender und viele Hautdicken anpassbar.
  • Alle Teile der Vorderkappeneinrichtung können aus Kunststoffen hergestellt werden und unter Anwendung herkömmlicher Spritzgießtechniken oder anderer bekannter Fertigungsverfahren geformt werden. Die Mutter kann zum Beispiel integral mit den Nuten, Vorsprüngen, Anzeigemarkierungen, dem abgeschrägten Ende und dem Anschlagkappen- Führungsschlitz ausgebildet werden. Die Anschlagkappe kann integral mit ihren Schlitzen, Sperrvorsprüngen, ihrer distalen Öffnung und ihrem Eingriffsansatz geformt werden. Ferner kann die Vorderkappe selbst integral mit dem Führungsschlitz, der Lagerfläche, vorderen und hinteren Halteabsätzen, der inneren Keilverzahnung, den mit der Kappe in Eingriff stehenden Ansätzen und der distalen Öffnung geformt werden. Alternativ kann jede dieser Vorrichtungen einzeln als Baugruppe hergestellt werden, um die Fertigung oder den Zusammenbau zu erleichtern.
  • Es sollte beachtet werden, dass es vorzuziehen ist, dass alle zuvor referenzierten Teile mit Ausnahme der Nadel 7 idealerweise aus synthetischem Harz oder Kunststoffen unter Anwendung herkömmlicher Techniken, wie Spritzgießen, hergestellt werden. Wenn es durchführbar ist, können jedoch auch andere Werkstoffe und Herstellungsverfahren verwendet werden.

Claims (28)

  1. Spitze für eine Lanzettenvorrichtung, mit: – einem Vorderaufbau (3, 3a), der einen Seitenwandabschnitt (16), einen Hauteingriffsabschnitt (4), der zumindest teilweise eine Ebene festlegt, jenseits welcher sich eine Lanzettnadel (7) erstrecken kann, und ein Lanzettenstoppelement (25; 25a) aufweist; – einem Schlitz (17, 43, 45), der entweder in dem Seitenwandabschnitt (16) oder dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) angeordnet ist; – mindestens einem Folgeelement (18, 42, 42a), das sich in den Schlitz (17, 43, 45) erstreckt; und – einem Stellglied, das ein im Wesentlichen ringförmiges, drehbares Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) zum Eingriff mit dem mindestens einen Folgeelement (18, 42, 42a) aufweist; wobei das Lanzettenstoppelement (25, 25a) in Abhängigkeit von der Bewegung des mindestens einen Folgeelements (18, 42, 42a) zur Ebene hin und von dieser weg bewegbar ist.
  2. Spitze nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine Folgeelement (18, 42, 42a) an dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) befestigt ist.
  3. Spitze nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine Folgeelement (18, 42, 42a) an dem ringförmigen drehbaren Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) befestigt ist.
  4. Spitze nach Anspruch 1, wobei der Schlitz (17, 43, 45) auf dem Seitenwandabschnitt (16) angeordnet ist.
  5. Spitze nach Anspruch 4, wobei der Schlitz (17, 41, 41a, 43, 45) einen Führungsschlitz (17, 41, 41a, 43, 45) aufweist.
  6. Spitze nach Anspruch 1, wobei der Schlitz (17, 43, 45) auf dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) angeordnet ist.
  7. Spitze nach Anspruch 6, wobei der Schlitz (17, 41, 41a, 43, 45) einen Führungsschlitz (17, 41, 41a, 43, 45) aufweist.
  8. Spitze nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine Folgeelement (18, 42, 42a) an dem äußeren, im Wesentlichen ringförmigen drehbaren Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) befestigt ist.
  9. Spitze nach Anspruch 8, wobei das im Allgemeinen ringförmige drehbare Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) einen Schlitz (17, 43, 45) aufweist.
  10. Spitze nach Anspruch 9, wobei der Schlitz (17, 43, 45) auf dem im Wesentlichen ringförmigen drehbaren Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) einen Führungsschlitz (17, 43, 45) aufweist.
  11. Spitze nach Anspruch 1, ferner umfassend mindestens einen Zahn (26), der entweder auf dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) oder dem Vorderaufbau (3, 3a) angeordnet ist.
  12. Spitze nach Anspruch 11, wobei der Vorderaufbau (3, 3a) eine Verzahnung (19) mit einer Vielzahl von Zähnen (26) zum Eingriff des mindestens einen Zahns (26), der auf dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) angeordnet ist, aufweist.
  13. Spitze nach Anspruch 11, ferner mit mindestens zwei Sperrzähnen (26), die auf dem Lanzettenstoppelement (25, 25a) mit einem Abstand von etwa 180° zueinander angeordnet sind.
  14. Spitze nach Anspruch 11, wobei das Lanzettenstoppelement (25, 25a) einen ersten Abschnitt, der mindestens einen Sperrzahn (26) umfasst, und einen zweiten Abschnitt, der ein Folgestück (18) als das Folgeelement (18, 42, 42a) umfasst, aufweist, wobei der erste Abschnitt teilweise von dem zweiten Abschnitt durch mindestens einen Trennschlitz (30) getrennt ist.
  15. Spitze nach Anspruch 14, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt teilweise durch mindestens zwei Trennschlitze (30) derartig getrennt sind, dass die Trennschlitze (30) mindestens zwei Verbindungswände (29) abgrenzen.
  16. Spitze nach Anspruch 15, wobei der zweite Abschnitt ferner eine Ablenkwand (28) zum Verbinden des Folgestücks (18) mit einer zylindrischen Wand des Lanzettenstoppelements (25, 25a) aufweist.
  17. Spitze nach Anspruch 15, wobei der zweite Abschnitt ferner einen Umfangstrennschlitz (27) zum Trennen eines Abschnitts der Ablenkwand (28) von der zylindrischen Wand des Lanzettenstoppelements (25, 25a) aufweist derart, dass die Ablenkwand (28) mit der zylindrischen Wand durch eine Verbindungswand verbunden ist.
  18. Spitze nach Anspruch 17, wobei es die Verbindungswand der Ablenkwand (28) ermöglicht, sich nach innen in Richtung der Mittelachse des Lanzettenstoppelements (25, 25a) zu biegen.
  19. Spitze nach Anspruch 1, wobei das Lanzettenstoppelement (25, 25a) innerhalb des Vorderaufbaus (3, 3a) derartig beweglich gehalten ist, dass es sich drehen und in Bezug auf den Vorderaufbau (3, 3a) axial bewegen kann.
  20. Spitze nach Anspruch 19, wobei das Lanzettenstoppelement (25, 25a) derart zu der Ebene hin und von dieser weg beweglich ist, dass mindestens ein Sperrzahn (26) den Eingriff mit einer Verzahnung (19), das auf einer Innenfläche (21) des Vorderaufbaus (3, 3a) angeordnet ist, während dieser gesamten Bewegung aufrecht erhält.
  21. Spitze nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine Folgeelement (18, 42, 42a) innerhalb des Schlitzes (17, 43, 45) geführt wird, wenn das Lanzettenstoppelement (25, 25a) axial bewegt oder gedreht wird.
  22. Spitze nach Anspruch 1, wobei der Vorderaufbau (3, 3a) ferner eine Auflagefläche (10) aufweist, die zwischen mindestens zwei Absätzen (23, 24) angeordnet ist, und wobei das ring förmige drehbare Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) drehbar auf der Auflagefläche (10) angeordnet ist und durch mindestens einen Absatz (23, 24) an einer axialen Bewegung gehindert wird.
  23. Spitze nach Anspruch 1, wobei der Vorderaufbau (3, 3a) ferner Eingriffsansätze (22) aufweist, die mit Eingriffsnuten auf einem Lanzettenkörper (2) und einem manuellen Lanzetten-Löseknopf (5) zum Trennen der Lanzette (37) von dem Lanzettenkörper (2) zusammenwirken.
  24. Spitze nach Anspruch 1, wobei das Lanzettenstoppelement (25, 25a) eine Öffnung (31) zum Durchgang der Nadel (7) durch diese aufweist.
  25. Spitze nach Anspruch 1, wobei das ringförmige drehbare Element (6, 6a, 6b, 6c, 6d, 6e) eine drehbare Mutter aufweist, die auf dem Vorderaufbau (3, 3a) angeordnet ist, aufweisend einen eine von einer Vielzahl von Vorsprüngen (14) und Nuten (15), die auf einer Außenfläche angeordnet sind.
  26. Spitze nach Anspruch 25, wobei die Mutter ferner Anzeigemarkierungen (12) aufweist und der Vorderaufbau (3, 3a) ferner eine Bezugsmarkierung (13) aufweist.
  27. Spitze nach Anspruch 27, wobei die Mutter ferner eine distale Wand aufweist, die eine Öffnung zum Durchgang der Nadel (7) durch diese aufweist.
  28. Lanzettenvorrichtung, mit: – einem Lanzettenkörper (2), welcher einen Lanzettenzündmechanismus aufweist, der zumindest teilweise innerhalb einer Lanzettenkörperhülle eingeschlossen ist; – einem Lanzettenhalteelement, das eine Lanzette (37) halten kann, wobei das Lanzettenhalteelement zumindest teilweise in dem Gehäuse enthalten ist; – der Lanzette (37), die von dem Lanzettenhalteelement gehalten ist; – einem Vorspannelement, das das Lanzettenhalteelement in Richtung einer erweiterten Position halten kann; und – einem Auslöser, der das Lanzettenhalteelement aus einer eingefahrenen Position lösen kann, gekennzeichnet durch eine Lanzettspitze nach Anspruch 1.
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