DE60132690T2 - Ringförmiger Kontakt für eine drehbare Verbindung einer Schaltanordnung zum Verwenden in einem chirurgischen System - Google Patents

Ringförmiger Kontakt für eine drehbare Verbindung einer Schaltanordnung zum Verwenden in einem chirurgischen System Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Ultraschallsysteme und im besonderen ein verbessertes Gerät für das Erleichtern der Ausführung von chirurgischen Verfahren, wie zum Beispiel gleichzeitige Weichgewebedissektion und Kauterisation von großen und kleinen Blutgefäßen mit Hilfe des Einsatzes eines genau gesteuerten, mit Ultraschall angeregten Instruments, wie zum Beispiel eine Schneide oder ein Skalpell.
  • Es ist bekannt, daß elektrische Skalpelle und Laser als chirurgische Instrumente verwendet werden können, um die duale Funktion auszuführen, gleichzeitig die Inzision und die Hämostase von Weichgewebe durch die Kauterisation von Geweben und Blutgefäßen vorzunehmen. Diese Instrumente setzen jedoch sehr hohe Temperaturen ein, um die Koagulation zu erzielen, was Verdampfung und Dämpfe sowie Spritzer verursacht, was das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten auf Personal im Operationssaal erhöht. Darüber hinaus führt die Verwendung dieser Instrumente oft zu relativ großen Bereichen thermischer Gewebeschädigung.
  • Das Schneiden und Kauterisieren von Gewebe mit Hilfe von chirurgischen Schneiden, die durch Ultraschall-Antriebseinrichtungen bei hohen Geschwindigkeiten in Schwingungen versetzt werden, ist ebenfalls bekannt. Bei diesen Systemen wird ein Ultraschallgenerator bereitgestellt, der ein elektrisches Signal mit einer bestimmten Spannung, Stromstärke und Frequenz erzeugt, zum Beispiel 55,500 Hertz. Der Generator ist durch ein Kabel mit einem Handstück verbunden, welches piezokeramische Elemente enthält, die einen Ultraschallwandler ausbilden. Als Reaktion auf einen Schalter auf dem Handstück oder auf einen Fußschalter, der mit dem Generator durch ein anderes Kabel verbunden ist, wird das Generatorsignal auf den Wandler aufgebracht, was eine longitudinale Schwingung seiner Elemente bewirkt. Eine Struktur verbindet den Wandler mit einer chirurgischen Schneide, die somit bei Ultraschallfrequenzen in Schwingungen versetzt wird, wenn das Generatorsignal an den Wandler angelegt wird. Die Struktur ist so ausgelegt, daß sie bei der ausgewählten Frequenz mitschwingt, wodurch die vom Wandler initiierte Bewegung verstärkt wird. Die Form der Schneide ist oft nicht symmetrisch, und während des chirurgischen Verfahrens handhabt der Arzt das Handstück so, daß bewirkt wird, daß die Schneide das zu behandelnde Gewebe kontaktiert. Da der Schalter, welcher das Betätigen der Schneide steuert, auf dem Handstück angeordnet ist, kann die Position des Schalters zuweilen verhindern, daß der Arzt Gewebe mit der gewünschten Ausrichtung der Schneide kontaktiert, da die relative Position zwischen dem Schalter und der Schneide verhindern oder es schwierig für den Arzt gestalten kann, die Schneide zur korrekten Position zu führen, während er dennoch in der Lage ist, den Schalter mit seien Fingern zu betätigen.
  • Somit besteht Bedarf an einem Handstück und einer Schalteranordnung, welche es dem Arzt gestatten, freien Zugang zu Gewebe zu haben und dieses zu operieren, ohne sich Sorgen hinsichtlich der relativen Position zwischen dem Schalter und der Schneide machen zu müssen.
  • In der US 5,468,240 wird ein Handstück für ein chirurgisches Instrument der Art offenbart, das im Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1 dargelegt ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß wird ein Handstück für ein chirurgisches Instrument bereitgestellt, wie dieses in dem beigefügten Anspruch 1 dargestellt ist. Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind in den beigefügten abhängigen Ansprüchen dargestellt.
  • Somit sind der Handstückkörper und die Schalteinrichtung, die innerhalb der Schalterabschlußkappe angeordnet ist, elektrisch in einer Weise mit einander verbunden, welche gestattet, daß die Schalterabschlußkappe sich frei um den Handstückkörper drehen kann, während die elektrische Verbindung aufrechterhalten wird. Dies gestattet es einem Benutzer, zum Beispiel einem Chirurgen, die Schalterabschlußkappe während der Betätigung des Handstücks zu drehen, um die Schalterabschlußkappe in eine optimale Position relativ zur Schneide zu bringen. Da die Schneide im allgemeinen nicht symmetrisch ist, kann der Chirurg es vorziehen, die relative Position der Schalterabschlußkappe in Bezug auf die Schneide zu ändern, um das Gewebe bequem zu kontaktieren. Die vorliegende Erfindung stellt ein solches Merkmal bereit und gestattet es dem Chirurgen, den speziellen Ort der Schalterabschlußkappe für einen speziellen chirurgischen Eingriff und während desselben auszurichten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung offensichtlich, wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen gelesen wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorstehenden sowie weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden leichter aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung und den Zeichnungen einer veranschaulichenden Ausführungsform der Erfindung ersichtlich werden. Es zeigt:
  • 1 eine Veranschaulichung einer Konsole für ein chirurgisches Ultraschall-Schneide- und Hämostase-System sowie eines Handstücks und eines Fußschalters gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine fragmentarische perspektivische Explosionsansicht eines beispielhaften Handstücks und einer Schalterabschlußkappe;
  • 3 eine Längsquerschnittsansicht des Handstücks;
  • 4 eine Längsquerschnittsansicht der Schalterabschlußkappe;
  • 5 eine Querschnittsansicht des Handstücks und der Schalterabschlußkappe entlang der Schnittlinie 5-5 von 1;
  • 6 eine vergrößerte Querschnittsansicht, welche die Schalterabschlußkappe mit einem aufgebrochenen Abschnitt der äußeren Oberfläche zeigt;
  • 7 eine fragmentarische vergrößerte Querschnittsansicht der elektrischen Verbindung zwischen der Schalterabschlußkappe und dem Handstückkörper und entlang der Linie 7-7 von 4;
  • 8 eine fragmentarische perspektivische Explosionsansicht eines beispielhaften Handstücks und einer Schalterabschlußkappe gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 9 eine fragmentarische perspektivische Explosionsansicht eines beispielhaften Handstücks und einer Schalterabschlußkappe gemäß einer dritten Ausführungsform;
  • 10 eine Längsquerschnittsansicht einer drehbaren chirurgischen Vorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 11 eine Seitenansicht einer Schalterabschlußkappe gemäß einer vierten Ausführungsform, wobei die Außenschale von dieser entfernt worden ist;
  • 12 eine fragmentarische perspektivische Explosionsansicht eines beispielhaften Handstücks gemäß einer vierten Ausführungsform; und
  • 13 eine fragmentarische vergrößerte Querschnittsansicht der elektrischen Verbindung zwischen der Schalterabschlußkappe der Ausführungsform von 11 und dem Handstückkörper von 12.
  • BESCHREIBUNG VERANSCHAULICHENDER BEISPIELHAFTER AUSFÜHRHUNGSFORMEN
  • Es wird zuerst auf 1 Bezug genommen, in welcher ein chirurgisches Ultraschall-Schneide- und Hämostase-System gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht wird und allgemein mit 10 bezeichnet wird. Das System 10 schließt eine Konsole oder ein Gehäuse 20 für die Aufnahme eines Ultraschallgenerators (nicht gezeigt) und ein Steuersystem ein, das sich innerhalb der Konsole 20 befindet und einen Teil des Systems 10 bildet. Ein erstes Kabel 22 verbindet die Konsole 20 mit einem Handstück 100 und dient als elektrische Verbindung zwischen diesen. Das erste Kabel 22 schließt einen ersten Satz Drähte (nicht gezeigt) ein, welche es ermöglichen, daß elektrische Energie, das heißt Ansteuerungsstrom, von der Konsole 20 zum Handstück 100 zugeführt wird, wo er einem chirurgischen Instrument 30 eine Ultraschall-Längsbewegung verleiht. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das chirurgische Instrument 30 vorzugsweise eine scharfe Skalpellschneide oder ein Scherinstrument. Dieses Instrument 30 kann für die gleichzeitige Dissektion und Kauterisation von Gewebe verwendet werden.
  • Die Bereitstellung von Ultraschallstrom zum Handstück 100 wird durch eine Schalteinrichtung 110 gesteuert, die im Handstück 100 angeordnet ist. Wie hiernach detaillierter beschrieben werden wird, ist die Schalteinrichtung 110 mit der Konsole 20, genauer, mit dem Generator derselben, durch einen oder mehr Drähte (nicht gezeigt) des ersten Kabels 22 verbunden. Der Generator kann ebenfalls optional und weiterhin durch einen Fußschalter 40 gesteuert werden, der mit der Konsole 20 durch ein zweites Kabel 50 verbunden ist. Somit kann der Chirurg beim Gebrauch ein elektrisches Ultraschallsignal auf das Handstück 100 aufbringen, wodurch bewirkt wird, daß das Instrument 30 longitudinal bei einer Ultraschallfrequenz schwingt, indem die Schalteinrichtung 110 auf dem Handstück 100 oder der Fußschalter 40 betätigt werden. Die Schalteinrichtung 110 wird durch die Hand des Chirurgen betätigt, und der Fußschalter 40 wird durch den Fuß des Chirurgen betätigt.
  • Die Konsole 20 schließt ebenfalls eine Flüssigkristallanzeigeeinrichtung 24 ein, die für die Anzeige des gewählten Schnittleistungspegels in verschiedenen Vorrichtungen genutzt werden kann, wie zum Beispiel der Prozentsatz der maximalen Schnittleistung oder von mit der Schnittleistung verbundenen numerischen Leistungspegeln. Die Flüssigkristallanzeigeeinrichtung 24 kann ebenfalls genutzt werden, um weitere Parameter des Systems anzuzeigen. Ein Leistungsschalter 26 und eine Strom "An"-Anzeige 28 sind ebenfalls auf der Konsole 20 bereitgestellt, um es dem Benutzer zu ermöglichen, den Betrieb des Systems 10 weiter zu steuern. Zusätzliche Knöpfe und Steuerschalter, im allgemeinen mit 60 angegeben, steuern verschiedene weitere Funktionen des Systems 10 und können sich auf dem vorderen Bedienungsfeld der Konsole 20 befinden.
  • Wenn Strom dem Ultraschall-Handstück 100 durch die Betätigung entweder der Schalteinrichtung 110 oder des Schalters 40 zugeführt wird, wird bewirkt, daß das chirurgische Skalpell oder das chirurgische Instrument 30 longitudinal bei ungefähr 55,5 KHz schwingt, und daß der Betrag der Längsbewegung proportional zum Betrag der aufgebrachten Antriebsleistung (Strom) variiert, wie dies vom Benutzer einstellbar gewählt wird. Wenn eine relativ hohe Schneidleistung angelegt wird, ist das Instrument 30 dafür ausgelegt, sich longitudinal im Bereich von zirka 40–100 Mikron bei Ultraschallvibrationsgeschwindigkeit zu bewegen. Diese Ultraschallvibration des Instruments 30 erzeugt Wärme, wenn die Schneide das Gewebe kontaktiert. Dies ergibt sich daraus, daß die Beschleunigung des Instruments 30 durch das Gewebe die mechanische Energie des sich bewegenden Instruments 30 in einem sehr eng begrenzten und lokalisierten Bereich in Wärmeenergie umwandelt. Diese lokalisierte Wärme bewirkt eine enge Zone der Koagulation, welche Blutung in kleinen Gefäßen, wie in denjenigen, die einen Durchmesser von weniger als einen Millimeter haben, reduziert oder eliminiert. Die Schneideeffizienz des Instruments 30 sowie der Grad der Hämostase variieren mit dem Pegel der aufgebrachten Antriebsleistung, der Schnittgeschwindigkeit des Chirurgen, der Art des Gewebetyps und der Vaskularität des Gewebes. Ein beispielhaftes chirurgisches Ultraschallsystem wird in der Europäischen Patentanmeldung Nr. 01308901 (Anwaltsaktenzeichen: P028404EP) (die die Priorität der USSN 09/693621 beansprucht) beansprucht, die hiermit gleichzeitig eingereicht wurde, offenbart.
  • Unter Bezugnahme auf 27, in denen das Handstück 100 detaillierter veranschaulicht wird, ist ein piezoelektrischer Wandler im Ultraschall-Handstück 100 untergebracht, welcher allgemein mit 120 angegeben wird, für die Umwandlung von elektrischer Energie in mechanische Energie, was zur longitudinalen Vibrationsbewegung der Enden des Wandlers führt. Der Wandler 120 hat vorzugsweise die Form eines Stapels von keramischen piezoelektrischen Elementen mit einem Bewegungs-Nullpunkt zwischen dem Ende des Stapels. Ein Horn 130 ist mit dem Wandler 120 auf einer Seite verbunden. Das Instrument 30 ist an einem Abschnitt des Horns 130 angebracht. Das Ergebnis ist, daß das Instrument 30 in Längsrichtung bei der Ultraschallfrequenzgeschwindigkeit des Wandlers 120 schwingt. Die Enden des Wandlers 120 erreichen die maximale Bewegung, wenn der Wandler 120 mit einem Strom von 380 mA RMS bei der Wandler-Resonanzfrequenz angetrieben wird. Dies ist lediglich eine allgemeine Übersicht über den Betrieb des Handstücks 100, und für einen Fachmann wird es selbstverständlich sein, wie die speziellen Komponenten arbeiten, um den chirurgischen Ultraschallvorgang zu erzielen.
  • Die Teile des Handstücks 100 sind so gestaltet, daß die Kombination bei der gleichen Resonanzfrequenz schwingt. Im besonderen sind die darin enthaltenen Elemente so abgestimmt, daß die sich ergebende Länge jedes Elements eine halbe Wellenlänge ist. Die longitudinale Vorwärts- und Rückwärtsbewegung wird in dem Maße verstärkt, wie sich der Durchmesser des akustischen Befestigungshorns 130, der sich näher zum Instrument 30 befindet, abnimmt. Somit sind das Horn 130 sowie das Instrument 30 so geformt und verkleinert, daß sie die Bewegung der Schneide verstärken und für eine harmonische Schwingung bei Resonanz mit dem übrigen akustischen System sorgen, welches die maximale Rückwärts- und Vorwärtsbewegung des Endes des akustischen Befestigungshorns 130 nahe dem Instrument 30 erzeugt.
  • Das Handstück 100 schließt einen Körper 150 ein, der innere operative Komponenten enthält, wie zum Beispiel den Wandler 120 und das Horn 130, ohne darauf beschränkt zu sein. Der Körper 150 ist so ausgelegt, daß er mit einer Schalterabschlußkappe 200 (2) zusammenpaßt, die drehbar mit dem Körper 150 verbunden ist, wie hiernach detaillierter beschrieben werden wird. Vorzugsweise ist die Schalterabschlußkappe 200 lösbar mit dem Körper 150 verbunden. Der Körper 150 hat ein distales Ende 152 und ein gegenüberliegendes proximales Ende 154, das an einem Ende des Kabels 22 befestigt ist. Der Körper 150 kann jede Anzahl von Formen aufweisen, und er ist so gestaltet, daß ein Benutzer das Handstück 100 mühelos ergreifen kann und es bequem in einer Hand halten kann. Vorzugsweise ist der Körper 150 im allgemeinen ringförmig, und bei der beispielhaften Ausführungsform hat das Handstück 100 eine Gestaltungsform mit mehrfachen konisch zulaufenden Abschnitten, welche es dem Benutzer ermöglichen, das Handstück 100 zu ergreifen und einen Daumen und einen oder mehr Finger am Handstück 100 zu lagern. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Körper 150 aus einem Metallmaterial ausgebildet; es versteht sich jedoch, daß der Körper 150 aus einer Anzahl von Materialien ausgebildet sein kann, einschließlich von, jedoch nicht beschränkt auf Kunststoffmaterialien.
  • Am proximalen Ende 154 ist ein elektrischer Adapter 156 bereitgestellt und elektrisch mit dem Kabel 22 durch einen oder mehr Drähte (nicht gezeigt) verbunden. Der elektrische Adapter 156 ist ebenfalls elektrisch mit anderen inneren Komponenten des Handstücks 100 so verbunden, daß dem Handstück 100 selektiv Strom unter Nutzung der Schalteinrichtung 110 zugeführt werden kann, wie hiernach detaillierter beschrieben werden wird. Das proximale Ende 154 weist ein im allgemeinen geschlossenes Ende auf, wobei das Kabel 22 durch dieses hindurch geführt wird, während das distale Ende 152 ein zumindest teilweise offenes Ende aufweist. Das Horn 130 erstreckt sich in der Richtung des distalen Endes 152 dergestalt, daß eine distale Spitze 132 des Horns 130 sich über das distale Ende 152 des Handstücks 100 hinaus erstreckt. Die distale Spitze 132 umfaßt einen Stift 156 oder dergleichen, der sich nach außen aus dieser erstreckt. Vorzugsweise umfaßt der Stift 156 einen Gewindestift und ist dafür ausgelegt, über Gewinde mit dem Instrument 30 zusammenzupassen, um das Instrument 30 am Handstück 100 zu befestigen. Das Instrument 30 hat einen Schneidenabschnitt 32 (5) mit einer isolierenden Hülle 34, die um den Schneidenabschnitt 32 angeordnet ist. Der Schneidenabschnitt 32 hat ebenfalls eine exponierte Schneidenspitze 36, die sich über die isolierende Hülle 34 hinaus erstreckt, um für das Kontaktieren und Schneiden von Gewebe und dergleichen zur Verfügung zu stehen. Die isolierende Hülle 34 ist aus einer Reihe von geeigneten isolierenden Materialien ausgebildet, und bei einer beispielhaften Ausführungsform ist sie aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet.
  • Am distalen Ende 152 hat der Körper 150 einen reduzierten Durchmesser, um ein Flanschelement 160 (3) auszubilden. Das Flanschelement 160 definiert einen Hohlraum 162, durch welchen hindurch sich das Horn 130 erstreckt. Bei der veranschaulichten Ausführungsform hat das Flanschelement 160 eine ringförmige Form und erstreckt sich zu einem Ort unmittelbar vor der distalen Spitze 132 des Horns 130 dergestalt, daß ein Abschnitt des Horns 130, einschließlich der distalen Spitze 132, sich über das Ende des Flanschelements 160 hinaus erstreckt. Eine Schulter 164 ist an der Stelle ausgebildet, wo sich das Flanschelement 160 aus dem übrigen Abschnitt des Körpers 150 heraus erstreckt. Eine Außenfläche 166 des Flanschelements 160 kann einen oder mehr Grate einschließen, im allgemeinen mit 168 angegeben, die sich ringförmig um die Außenfläche 166 herum erstrecken. Bei der veranschaulichten Ausführungsform, die in 2 gezeigt wird, gibt es zwei Grate 168 in Form von voneinander beabstandeten Gewinden und, aufgrund der ringförmigen Form der Außenfläche 166, umfassen die Grate 168 ringförmige Gewinde. Es versteht sich, daß die Außenfläche 166 so gestaltet ist, daß sie komplementär mit der Schalterabschlußkappe 200 zusammenpaßt.
  • Wie am besten in 2 und in 7 zu sehen ist, schließt der Körper 150 ebenfalls ein erstes Handstückleitelement, oder Fingerelement, 170 ein, welches um das Horn 130 innerhalb des Hohlraums 162 angeordnet ist. Bei der beispielhaften Ausführungsform ist das erste Handstückleitelement 170 ein ringförmiges ringähnliches Element, ausgebildet aus einer Vielzahl von Fingern 171, welche radial um das Horn 130 angeordnet sind. Jeder Finger 171 des ersten Handstückleitelements 170 hat einen in Reihe geschalteten ersten Abschnitt 172 und einen zweiten Abschnitt 174, der ein freies Ende des Fingers 171 umfaßt. Der freie zweite Abschnitt 174 nimmt ein weiteres leitfähiges Element elektrisch in Eingriff, wenn das Handstück 100 zusammengebaut wird, wie detaillierter nachstehend beschrieben werden wird. Der zweite Abschnitt 174 ist vorzugsweise an mehreren Stellen gebogen, so daß er im allgemeinen eine Zick-Zack-Form annimmt und elastisch ist, so daß die Finger 171 bei einer aufgebrachten Kraft nach außen gebogen werden können. Es ist selbstverständlich, daß nur ein einzelner Finger 171 anstatt einer Vielzahl von Fingern 171 bereitgestellt werden kann.
  • Am proximalen Ende des ersten Abschnitts 172 ist jeder Finger 171 mit einem ersten leitfähigen Basisring, allgemein mit 176 angegeben, verbunden, der eine leitfähige Leiterbahn zwischen allen Fingern 171 bereitstellt. Der erste leitfähige Basisring 176 wird ebenfalls verwendet, um das erste Handstückleitelement 170 innerhalb des Körpers 150 ordnungsgemäß zu plazieren und zu positionieren und im besonderen innerhalb des Hohlraums 162. Der erste leitfähige Basisring 176 ist innerhalb des Körpers 150 verankert und ist elektrisch vom leitfähigen Körper 150 isoliert, indem ein oder mehr Abstandhalter 178 zum Einsatz kommen, die zwischen dem Körper 150 innerhalb des Hohlraums 162 und dem Ring 176 angeordnet sind. Aufgrund der ringförmigen Form des Körpers 150 und des Horns 130 weisen der eine oder die mehr Abstandhalter 178 im allgemeinen die Form von isolierenden Ringstrukturen auf, welche zwischen den Fingern 171 und dem leitfähigen Körper 150 angeordnet sind. Typischerweise sind der mindestens eine Abstandhalter 178 aus einer beliebigen Anzahl von geeigneten Kunststoffmaterialien oder elastomeren Materialien ausgebildet. Das erste Handstückleitelement 170 ist ebenfalls in einem ausreichenden Abstand vom Horn 130 beabstandet, welches ebenfalls aus einem leitfähigen Material ausgebildet ist, zum Beispiel aus Metall, so daß die Finger 171 oder ein anderes Teil des Elements 170 während des Zusammenbaus des Handstücks 100 nicht in Kontakt mit dem Horn 130 kommen. Indem der mindestens eine Abstandhalter 178 zwischen den Fingern 171 und dem Körper 150 angeordnet wird, dient der Abstandhalter 178 dazu, die Finger 171 leicht nach innen, weg von einer leitfähigen Innenfläche 151 des Körpers 150 zu drängen.
  • Wie zuvor unter Bezugnahme auf 3 erwähnt wurde, dient das Kabel 22 dazu, dem Handstück Strom zuzuführen, und dementsprechend ist das erste Handstückleitelement, oder das Fingerelement, 170 elektrisch mit dem elektrischen Adapter 156 mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten (nicht gezeigt) verbunden, die sich entlang einer Länge des Körpers 150 vom elektrischen Adapter 156 zum Handstückleitelement 170 erstrecken. Es versteht sich ebenfalls, und es wird nachfolgend in größeren Einzelheiten beschrieben werden, daß der Körper 150 selbst ein zweites Handstückleitelement ist, welches als eine elektrische Leiterbahn oder als ein elektrischer Draht dient, da der Körper 150 mit dem Kabel 22 elektrisch verbunden ist.
  • Wie am besten in 4 bis 7 gezeigt wird, paßt die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Körper 150 zusammen, so daß die Schalterabschlußkappe 200 frei um den Handstückkörper 150 während der Betätigung des Handstücks 100 rotieren kann. Die Schalterabschlußkappe 200 ist aus einer Außenschale 201 ausgebildet, die ein distales Ende 202 und ein gegenüberliegendes proximales Ende 204 aufweist, wobei das proximale Ende 204 der Schalterabschlußkappe 200 das distale Ende 152 des Körpers 150 (4) aufnimmt und mit diesem zusammenpaßt. Die Schale 201 hat eine Außenfläche 206 (7), die eine solche Form aufweist, daß sie von einem Benutzer während der Betätigung des Handstücks 100 ergriffen und gehalten werden kann. Das proximale Ende 204 der Schale 201 ist im allgemeinen ringförmiger Art, und die beispielhafte Schale 201 verjüngt sich leicht nach innen, um einen Schalterabschnitt 210 nahe zum distalen Ende 202 auszubilden. Diese leichte Verjüngung bildet fingerförmige vertiefte Abschnitte aus, was es ermöglicht, daß die Finger eines Benutzers die Schale 201 leicht ergreifen und halten können, wie während des Koppelns der Schalterabschlußkappe 200 an den Körper 150 oder während der Drehbewegung der Schalterabschlußkappe 200 relativ zum Körper 150.
  • Der Schalterabschnitt 210 ist in der Tat aus einem Paar von gegenüberliegenden ausgeformten Fingerabschnitten, allgemein mit 212 angegeben (1), und aus einem Paar gegenüberliegender vertiefter Knopfabschnitte, allgemein mit 214 angegeben (6), ausgebildet. Vorzugsweise ist jeder Fingerabschnitt 212 zirka 180° entfernt vom anderen Fingerabschnitt 212 ausgebildet, und ein vertiefter Knopfabschnitt 214 ist zirka 180° entfernt vom anderen Knopfabschnitt 214 ausgebildet. Das Halten und das Drehen der Schale 201 erfolgt, indem ein Daumen auf einen Fingerabschnitt 212 plaziert wird, und indem ein Finger, das heißt der Mittelfinger, in den anderen der Fingerabschnitte 212 plaziert wird. Dadurch kann der Zeigefinger auf einem der Knopfabschnitte 214 ruhen. Jeder Knopfabschnitt 214 verjüngt sich leicht relativ zum proximalen Ende 204, während die Verjüngung für die Ausbildung der Fingerabschnitte 212 stärker ausgeprägt ist, um Auflagestellen für den Daumen und für einen oder mehr Finger unterzubringen.
  • Die Außenschale 201 ist zumindest zum Teil offen sowohl am distalen Ende 202 als auch am proximalen Ende 204, wobei sich eine Bohrung 220 durch diese hindurch erstreckt (4). Die Größe der Bohrung 220 ist ausgelegt für die Aufnahme eines ersten Abschlußkappenleitelements 230, welches sicher innerhalb der Schalterabschlußkappe 200 befestigt wird, indem das erste Abschlußkappenleitelement 230 innerhalb der Bohrung 220 angeordnet wird. Bei der beispielhaften Ausführungsform umfaßt das erste Abschlußkappenleitelement 230 ein zylindrisches Element, welches aus einem geeigneten leitfähigen Material, wie zum Beispiel einem Metall, ausgebildet ist. Das erste Abschlußkappenleitelement 230 erstreckt sich entlang einer Länge der Außenschale 201 von einem Punkt nahe dem distalen Ende 202 zu einem Punkt nahe dem proximalen Ende 204. Vorzugsweise hat der Durchmesser der Öffnung am distalen Ende 202 zirka die gleiche Größe wie der Durchmesser des ersten Abschlußkappenleitelements 230 und ist axial mit diesem ausgerichtet, um den Zugang zum Inneren des ersten Abschlußkappenleitelements 230 zu gestatten, so daß das Instrument 30 in dieses eingeführt werden kann und das Innere des ersten Abschlußkappenleitelements 230 gereinigt werden kann, usw.
  • Wie am besten in 5 und 6 gezeigt wird, ist am distalen Ende 202 ein Dichtungselement 240 am Ende des ersten Abschlußkappenleitelements 230 angeordnet. Im besonderen wird das Dichtungselement 240 in einer Auskehlung gehalten, die in der Schale 201 benachbart zum ersten Abschlußkappenleitelement 230 ausgebildet ist. Das Dichtungselement 240 ist vorzugsweise aus einem elastischen Material ausgebildet, vorzugsweise einem Kunststoffmaterial, und ist noch besser aus Silikon ausgebildet. Wie hiernach detaillierter beschrieben werden wird, ist das Dichtungselement 240 so ausgelegt, daß es verhindert, daß unerwünschte Fremdkörper in das Innere des ersten Abschlußkappenleitelements 230 eintreten. Wenn die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 zusammenpaßt, erstreckt sich das Instrument 30 durch das erste Abschlußkappenleitelement 230 hindurch und tritt durch die Öffnung aus, die am distalen Ende 202 der Schalterabschlußkappe 200 ausgebildet ist. Dementsprechend erstreckt sich das Instrument 30 durch das Dichtungselement 240 hindurch. Aufgrund der elastischen Natur des Dichtungselements 240 nimmt das Dichtungselement 240 die Hülle 34 des Instruments 30 in Eingriff, um eine Abdichtung zwischen diesen zu erzeugen. Diese Abdichtung verhindert das Eintreten von unerwünschten Fremdkörpern durch die Öffnung, die am distalen Ende 202 der Schale 201 ausgebildet ist, da ein Fremdkörper, welcher während eines chirurgischen Eingriffes eintreten könnte, durch das Dichtungselement 240 daran gehindert wird.
  • Wie am besten in 6 gezeigt wird, weist die Schalterabschlußkappe 200 nahe dem proximalen Ende 204 eine dort ausgebildete ringförmige Plattform 250 auf, welche vorzugsweise konzentrisch zum ersten Abschlußkappenleitelement 230 ist. Die ringförmige Plattform 250 weist eine Öffnung auf, die am Zentrum derselben ausgebildet ist, da die Bohrung 220 durch die ringförmige Plattform 250 hindurch ausgebildet ist, und, im besonderen, beginnt ein Ende der Bohrung 220 an der ringförmigen Plattform 250. Die ringförmige Plattform 250 erstreckt sich radial nach innen hin zum proximalen Ende 204 und weg von einer anderen ringförmigen Oberfläche 252, welche sich zwischen der Innenfläche 203 der Schale 201 erstreckt. Da die ringförmige Plattform 250 vorzugsweise einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der Durchmesser, der durch die Innenfläche 203 der Außenschale 201 begrenzt wird, wird eine Lücke 254 zwischen der ringförmigen Plattform 250 und einer Innenfläche 203 der Schale 201 ausgebildet. Die ringförmige Plattform 250 kann somit als ein Abstandhalterelement betrachtet werden. Das erste Abschlußkappenleitelement 230 weist eine derartige Länge auf, daß sich ein Abschnitt des ersten Abschlußkappenleitelements 230 über die ringförmige Plattform 250 hinaus in einen Hohlraum hinein erstreckt, der zwischen der Innenfläche 203 der Schale 201 am proximalen Ende 204 ausgebildet ist. Der Innendurchmesser der Schale 201 nahe dem proximalen Ende 204 kann auf Grund von einem oder mehr Lippenabschnitten 258, die auf der Innenfläche 203 der Schale 201 ausgebildet sind, geringfügig variieren. Dieser mindestens eine Lippenabschnitt 258 dient dazu, Ineingriffnahmeoberflächen für das Handstück 100 bereitzustellen, wenn der Handstückkörper 150 mit der Schalterabschlußkappe 200 gekoppelt wird.
  • Wie am besten in 5 und 6 gezeigt wird, schließt die Schalterabschlußkappe 200 ebenfalls ein Paar Schalterknopfelemente 270 ein, die lösbar innerhalb der Knopfabschnitte 214 befestigt sind, die in der Außenschale 201 ausgebildet sind. Jedes Schalterknopfelement 270 hat eine Oberfläche 272 und schließt einen Flansch 274 ein, der gegen eine Halteeinrichtung 275 anliegt, die als Teil der Außenschale 201 ausgebildet ist. Der Flansch 274 dichtet mit der Halteeinrichtung 275 so ab, daß Fremdkörper und dergleichen daran gehindert werden, in die elektronischen Schaltkomponenten der Schalteinrichtung 110 einzudringen. Die Rückhalteeinrichtung 275 ist vorzugsweise an der Außenschale 201 mit Hilfe herkömmlicher Methoden befestigt, einschließlich einer Schnappsitzanordnung. Erste beziehungsweise zweite Zapfen 276, 278 erstrecken sich von dem Schalterknopfelement 270 nach außen. Der erste und zweite Zapfen 276, 278 sind voneinander durch eine mittlere Querwand 280, die zwischen ihnen ausgebildet ist, beabstandet. Die Oberfläche 272 schließt einen ersten erhabenen Abschnitt 282 und einen zweiten erhabenen Abschnitt 284 ein, die von dieser durch einen mittleren vertieften Abschnitt 286, welcher zwischen ihnen ausgebildet ist, beabstandet sind. Die Oberfläche 272 ist somit leicht abgeschrägt, wenn das Schalterknopfelement 270 vom mittleren vertieften Abschnitt 286 zum ersten und zum zweiten erhabenen Abschnitt 282, 284 übergeht. Bei der veranschaulichten Ausführungsform befindet sich der erste Zapfen 276 im allgemeinen unterhalb des ersten erhabenen Abschnitts 282, und der zweite Zapfen 278 befindet sich im allgemeinen unterhalb des zweiten erhabenen Abschnitts 284, so daß der erste Zapfen 276, wenn ein Benutzer auf dem ersten erhabenen Abschnitt 282 nach unten drückt, ebenfalls nach unten gerichtet wird. In ähnlicher Weise wird der zweite Zapfen 278, wenn ein Benutzer auf dem zweiten erhabenen Abschnitt 284 nach unten drückt, nach unten gerichtet.
  • Die Schalterknopfelemente 270 sind so ausgelegt, daß sie als ein niederdrückbarer Schalterknopf für das selektive Bewirken der Betätigung des Handstücks 100 wirken, wie nachfolgend detaillierter beschrieben werden wird. Die Schalterknopfelemente 270 sind aus geeigneten Materialien ausgebildet, wie zum Beispiel Kunststoffmaterialien, und vorzugsweise sind die Schalterknopfelemente 270 aus einem elastischen Kunststoffmaterial ausgebildet. Bei einer beispielhaften Ausführungsform sind die Schalterknopfelemente 270 aus Silikon ausgebildet, was es möglich macht, daß die Elemente elastisch genug dafür sind, innerhalb der Knopfabschnitte 214 eingepaßt und befestigt zu werden und ebenfalls eine Ineingriffnahmeoberfläche für einen Finger oder für einen Daumen während der Betätigung des Handstücks 100 bereitzustellen. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ermöglicht es die Form des Schalterknopfelements 270, daß eine Fingerspitze mühelos zwischen dem ersten und dem zweiten erhabenen Abschnitt 282, 284 ruhen kann. Mit anderen Worten gesagt, die Fingerspitze sitzt und ruht innerhalb des mittigen vertieften Abschnitts 286, ohne die Schalteinrichtung 110 zu betätigen. Da die Schalterknopfelemente 270 innerhalb der Knopfabschnitte 214 angeordnet sind, sind die Schalterknopfelemente 270 um zirka 180° voneinander beabstandet. Der vertiefte Abschnitt 286 stellt in vorteilhafter Weise eine Stelle bereit, auf welcher der Benutzer einen Finger während der Betätigung des Schalterknopfelements 270 ruhen lassen kann, ohne versehentlich das Schalterknopfelement 270 zu betätigen. Dies ergibt sich daraus, daß der vertiefte Abschnitt 286 sich oberhalb des Drehpunktes des Schalterknopfelements 270 befindet.
  • Die Schalterabschlußkappe 200 schließt ebenfalls ein Paar Leiterplatten (PCB) 290 ein, welche einen Bestandteil der elektronischen Schalteinrichtung 110 bilden. Die PCBs 290 sind innerhalb der Außenschale 201 so angeordnet, daß die PCBs 290 zwischen dem ersten Abschlußkappenleitelement 230 und den Schalterknopfelementen 270 angeordnet sind. Die PCB 290 erstrecken sich longitudinal relativ zu einer Achse, die durch die Bohrung 220 hindurch verläuft, welche in der Schalterabschlußkappe 200 ausgebildet ist. Ein distales Ende 292 jeder PCB 290 befindet sich in der Nähe des distalen Endes 202 der Schalterabschlußkappe 200 und nahe dem Dichtungselement 240. Die PCB 290 weist ein proximales Ende 294 gegenüber dem distalen Ende 292 auf. Es versteht sich, daß anstelle der Verwendung der PCBs 290 andere geeignete elektronische Komponenten zum Einsatz kommen können, wie zum Beispiel eine flexible Schaltkreiskomponente, welche als "flexprint" bekannt ist.
  • Ein Paar Befestigungselemente 300 dient dazu, die PCB 290 mit dem ersten Abschlußkappenleitelement 230 elektrisch zu verbinden. Im besonderen wird eine Seite eines Schalterstromkreises gemäß der vorliegenden Erfindung durch das erste Abschlußkappenleitelement 230 begrenzt, da die PCB 290 elektrisch mit diesem verbunden ist. Das Paar Befestigungselemente 300 erstreckt sich durch Öffnungen hindurch (nicht gezeigt), die in den PCB 290 ausgebildet sind, um die gewünschte elektrische Verbindung zwischen den PCBs 290 und dem leitfähigen Element 230 bereitzustellen.
  • Wie in 5 gezeigt wird, ist das Paar Befestigungselemente 300 unterhalb der mittigen Querwand 280 positioniert. Jeder Knopfabschnitt 214, der in der Außenschale 201 ausgebildet ist, enthält Öffnungen, die darin ausgebildet sind und von einander für die Aufnahme der ersten und zweiten Zapfen 276, 278 des Schalterknopfelements 270 beabstandet sind. Die beispielhafte Schalteinrichtung 110 ist bekannt als eine Schalteinrichtung des Wipptyps (rocker type) und, gemäß der vorliegenden Erfindung, bilden zwei Schalterknopfelemente 270, zum Teil, die Schalteinrichtung 110 aus. Jedes Schalterknopfelement 270 hat zwei Schalterstellungen. Zum Beispiel sind dem ersten erhabenen Abschnitt 282 und dem ersten Zapfen 276 eine erste Schalterstellung zugeordnet, und dem zweiten erhabenen Abschnitt 284 und dem zweiten Zapfen 278 ist eine zweite Schalterstellung zugeordnet. Vorzugsweise ist die erste Schalterstellung eines Schalterknopfelements 270 die gleiche wie die erste Schalterstellung des anderen Schalterknopfelements 270, zirka 180° von diesem angeordnet. Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist die erste Schalterstellung eine maximale Leistungseinstellung, und die zweite Schalterstellung ist eine minimale Leistungseinstellung. Es versteht sich jedoch, daß das Gegenteil gleichfalls zutreffen kann, dahingehend daß die erste Schalterstellung dafür ausgelegt sein kann, die Übertragung von minimaler Leistung zum Handstück 100 zu bewirken, und die zweite Schalterstellung wird dann die Übertragung von maximaler Leistung zum Handstück 100 bewirken.
  • Die PCBs 290 sind somit ebenfalls dafür ausgelegt, einen Schaltkreis mit zwei verschiedenen Schalterstellungen bereitzustellen. Es versteht sich ebenfalls, daß eine beliebige Anzahl von PCBs 290 bei der praktischen Umsetzung der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, solange die PCBs 290 Schaltkreise enthalten, welche dem Generator Signale oder dergleichen übermitteln, welche die Zuführung von zumindest zwei verschiedenen Leistungspegeln zum Handstück 100 bewirken, abhängig davon, welcher Abschnitt des Schalterknopfelements 270 vom Benutzer kontaktiert wird. Ein bevorzugter Typ der PCB 290 ist ein PCB 290 des Kuppelschaltertyps, bei der eine erste Kuppel (nicht gezeigt) als Teil der PCB 290 für die Erzeugung eines ersten Signals (zum Beispiel eines maximalen Leistungssignals) ausgebildet ist, wenn die erste Kuppel unter einer aufgebrachten Kraft zum Kollabieren gebracht wird. Die PCB 290 vom Kuppelschaltertyp schließt ebenfalls eine zweite Kuppel (nicht gezeigt) ein, die als Teil der PCB 290 für die Erzeugung eines zweiten Signals (zum Beispiel eines minimalen Leistungssignals) ausgebildet ist, wenn die zweite Kuppel unter einer aufgebrachten Kraft zum Kollabieren gebracht wird. Es versteht sich, daß die Schalteinrichtung 110 der vorliegenden Erfindung nicht darauf beschränkt ist, Signale für die Steuerung der Zuführung von Strom zum Handstück 100 zu erzeugen. Die Schalteinrichtung 110 kann ebenfalls dafür genutzt werden, Signale zu erzeugen, welche andere Funktionen des Handstücks 100 steuern. Die Steuersignale können zum Beispiel genutzt werden, um selektiv Konsolenfunktionen zu steuern, einschließlich von, jedoch nicht beschränkt auf eine Standby-Funktion, eine Diagnostik-Funktion und das Ein- und Ausschalten der Konsole 20.
  • Die erste Kuppel ist unterhalb des ersten Zapfens 276 angeordnet, so daß das Schalterknopfelement 270, wenn der Benutzer den ersten erhabenen Abschnitt 282 niederdrückt, sich um das Befestigungselement 300 dreht und der erste Zapfen 276 nach unten gerichtet ist durch die entsprechende Öffnung hindurch, welche im Knopfabschnitt 214 ausgebildet ist, bis der Kontakt zwischen dem ersten Zapfen 276 und der PCB 290 hergestellt ist. Im besonderen kontaktiert der erste Zapfen 276 die erste Kuppel der PCB 290 und bewirkt das Kollabieren der ersten Kuppel. Wenn die erste Kuppel kollabiert, fließt elektrischer Strom in einer ersten Richtung durch die PCB 290 hindurch und im allgemeinen durch die Schalteinrichtung 110 hindurch. Wenn der Benutzer den zweiten erhabenen Abschnitt 284 niederdrückt, kontaktiert der zweite Zapfen 278 die zweite Kuppel und bringt diese zum Kollabieren und bewirkt, daß der elektrische Strom in eine entgegengesetzte zweite Richtung durch die PCB 290 hindurch und im allgemeinen durch die Schalteinrichtung 110 hindurch fließt. Es versteht sich ebenfalls, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Kuppeln beschränkt ist, sondern daß vielmehr jede Einrichtung, die dazu dient, einen normalerweise offenen Schalter zu schließen, bei der praktischen Umsetzung der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Die Kollabierbewegung einer Kuppel ist lediglich eine beispielhafte Art und Weise für das Schließen eines normalerweise offenen Schalters.
  • Wie am besten in 6 und in 7 gezeigt wird, schließt die Schalterabschlußkappe 200 ebenfalls ein zweites Abschlußkappenleitelement, oder Fingerelement, 310 ein, welches um das proximale Ende des ersten Abschlußkappenleitelements 230 angeordnet ist. Bei der beispielhaften Ausführungsform ist das zweite Abschlußkappenleitelement 310 ein ringförmiges ringähnliches Element, ausgebildet aus einer Vielzahl von Fingern 311, die radial um das Leitelement 230 angeordnet sind. Jeder Finger 311 des leitfähigen Fingerelements 310 hat einen ersten Abschnitt 312, der elektrisch mit einer der PCB 290 und einem in Reihe geschalteten zweiten Abschnitt 314 verbunden ist, der ein freies Ende des Fingers 311 umfaßt. Der freie zweite Abschnitt 314 stellt den elektrischen Kontakt zu einem weiteren leitfähigen Element her, wenn das Handstück 100 zusammengebaut ist, wie nachstehend detaillierter beschrieben werden wird. Der zweite Abschnitt 314 ist vorzugsweise an mehreren Stellen gebogen, so daß er im allgemeinen eine Zick-Zack-Form annimmt. Das erste Handstückleitelement und das zweite Abschlußkappenleitelement 170, 310 können aus einer Anzahl geeigneter leitfähiger Materialien ausgebildet sein.
  • Zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt 312, 314 ist jeder Finger 311 mit einem leitfähigen Basisring verbunden, der allgemein mit 316 angegeben ist, welcher eine leitfähige Leiterbahn zwischen allen Fingern 311 (7) bereitstellt. Der leitfähige Basisring 316 wird ebenfalls verwendet, um das zweite Abschlußkappenleitelement 310 innerhalb der Schalterabschlußkappe 200 ordnungsgemäß zu plazieren und zu positionieren. Die ringförmige Plattform 250 schließt vorzugsweise eine Vielzahl von radial beabstandeten Vorsprüngen (nicht gezeigt) ein, welche dazu dienen, das zweite Abschlußkappenleitelement 310 zu halten, indem der leitfähige Basisring 316 unterhalb der Vorsprünge so eingeführt wird, daß der zweite Abschnitt 314 des Fingers 311 sich zwischen den benachbarten Vorsprüngen befindet und sich von dort nach außen erstreckt. Durch das Verankern des zweiten Abschlußkappenleitelements 310 innerhalb der ringförmigen Plattform 250 können die zweiten Abschnitte 314 der Vielzahl der Finger 311 manipuliert und in Richtungen im allgemeinen hin zu dem ersten Abschlußkappenleitelement 230 oder weg von diesem bewegt werden. Die Anzahl der Finger 311 kann variieren, abhängig von der genauen Anwendung, und bei einer beispielhaften Ausführungsform schließt das zweite Abschlußkappenleitelement 310 sechs (6) Finger 311 ein. Die Finger 311 stellen auch eine Einrichtung für das lösbare Halten der Schalterabschlußkappe 200 am Flansch 160 bereit. Wenn die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 zusammengesetzt wird, werden die Finger 311 durch Eingriff mit der inneren Oberfläche des Körpers 150 nach innen gebogen. Dieses Biegen der Finger 311 nach innen bewirkt, daß die Finger 311 eine nach außen gerichtete Vorspannkraft gegen den Flansch 160 aufbringen, was ein Halten zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Körper 150 bewirkt. Da das zweite Abschlußkappenleitelement 310, zum Teil, eine elektrische Leiterbahn für das Handstück 100 bereitstellt, ist es wichtig, daß das zweite Abschlußkappenleitelement 310 das erste Abschlußkappenleitelement 230 nicht berührt. Es versteht sich, daß die Schalterabschlußkappe 200 vorzugsweise eine Reihe von anderen Abstandhalterelementen einschließt, die dazu dienen, das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement, nämlich das Element 310 und das Element 230, weiter zu isolieren.
  • Alle der Leiterelemente, die bei dem chirurgischen Instrument 10 (1) der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind aus einer Anzahl geeigneter leitfähiger Materialien ausgebildet. Bei einer beispielhaften Ausführungsform sind die leitfähigen Elemente aus rostfreiem Stahl, aus vergoldetem Kupfer, aus Berylliumkupfer, aus Titannitrid oder aus leitfähigen Kunststoffen ausgebildet, welche dazu dienen, die Neigung der Elemente zur Korrosion auf Grund von scharfen Reinigungslösungen oder der Autoklavenbehandlung zu reduzieren.
  • Der Zusammenbau und die Betätigung des Handstücks 100 werden jetzt unter Bezugnahme auf 1 bis 7 beschrieben. Die Schalterabschlußkappe 200 ist lösbar am Handstückkörper 150 durch das Ausrichten des Stiftes 156 und des Horns 130 mit der Innenseite des ersten Abschlußkappenleitelements 230 befestigt. Nach dem Ausrichten des Stiftes 156 und des Horns 130 mit der Bohrung, die im ersten Abschlußkappenleitelement 230 ausgebildet ist, wird die Schalterabschlußkappe 200 in Eingriff mit dem Flanschelement 160 gebracht, was bewirkt, daß der Stift 156 und ein Abschnitt des Horns 130 im Inneren des ersten Abschlußkappenleitelements 230 angeordnet werden, wenn die Schalterabschlußkappe 200 ordnungsgemäß um den Körper 150 angebracht worden ist. Der Stift 156 und das Horn 130 kommen jedoch nicht in Kontakt mit dem ersten Abschlußkappenleitelement 230, wenn die Schalterabschlußkappe 200 am Körper 150 befestigt ist. Das proximale Ende 204 der Schalterabschlußkappe 200 liegt nahe der Schulter 164 oder gegen diese auf. Ein Anschlag 391, ausgebildet in der Schalterabschlußkappe 200, nimmt das distale Ende 152 des Körpers 150 in Eingriff und stellt damit einen Anschlag bereit, welcher die weitere Bewegung der Schalterabschlußkappe 200 beschränkt.
  • Da der Anschlag 156 und ein Abschnitt des Horns 130 innerhalb des ersten Abschlußkappenleitelements 230 an einem proximalen Ende desselben angeordnet sind, wird das Instrument 30 innerhalb der Schalterabschlußkappe 200 befestigt, indem das Instrument 30 am Stift 156 befestigt wird. Im besonderen weist das Instrument 30 vorzugsweise eine mit einem Gewinde versehene Bohrung auf, die darin an einem Ende gegenüber der Schneidenspitze 36 (3) ausgebildet ist. Das Instrument 30 ist vorzugsweise am Stift 156 durch den Gewindeeingriff der Gewindebohrung mit dem Gewindestift 156 befestigt, wodurch das Instrument 30 an dem Stift 156 befestigt ist. Das Instrument 30 kann zum Zwecke der Reinigung oder des Austausches desselben leicht entfernt werden, indem das Instrument 30 einfach in eine Richtung gedreht wird, bis der Eingriff des Instruments 30 mit dem Stift 156 gelöst ist. Wenn das Instrument 30 am Stift 156 befestigt ist, kontaktiert die isolierende Hülle 34 des Instruments 30 das Dichtungselement 240 und bildet eine Dichtung mit diesem aus, so daß unerwünschte Fremdkörper daran gehindert werden, durch die Öffnung zu wandern, die am distalen Ende 202 ausgebildet ist. Auf Grund der elastischen Natur des Dichtungselements 240 entspricht das Dichtungselement 240 der Form der Schneide, und die elastische Natur der isolierenden Hülle 34 stellt eine weitere effektive Abdichtung bereit.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellen das erste Handstückleitelement 170 und das zweite Abschlußkappenleitelement 310 eine elektrische Leiterbahn zwischen der Schalteinrichtung 110 der Schalterabschlußkappe 200 und dem Kabel 22 bereit, welche das Mittel für die Zuführung von Strom zum Handstück 100 bereitstellt. Wie am besten in 7 gezeigt wird, kontaktieren die Finger 171 des ersten Handstückleitelements 170, wenn die Schalterabschlußkappe 200 am Körper 150 befestigt ist, eine Außenfläche 231 des ersten Abschlußkappenleitelements 230 und sind gegen diese vorgespannt. Dies ergibt sich daraus, daß das erste Abschlußkappenleitelement 230 zwischen den Fingern 171 und dem Horn 130 angeordnet ist, wenn die Schalterabschlußkappe 200 befestigt ist. Wegen der leitfähigen Natur sowohl des ersten Abschlußkappenleitelements 230 als auch der Finger 171 wird eine elektrische Leiterbahn zwischen den PCBs 290 und dem Kabel 22 ausgebildet. Diese elektrische Verbindung dient ebenfalls dazu, eine Seite des Schaltkreises der Schalteinrichtung 110 zu vervollständigen, wenn eines der Schalterknopfelemente 270 niedergedrückt wird, um das Kollabieren einer der Kuppeln zu bewirken, wodurch es möglich wird, daß Strom durch die PCBs 290 fließt. Sobald der Benutzer einen der ersten und zweiten erhabenen Abschnitte 282, 284 freigibt (welchen der Benutzer zuvor niedergedrückt hatte), dehnt sich die Kuppel aus, und die elektrische Leiterbahn wird unterbrochen, was zur Unterbrechung des Fließens von Strom durch die Schalteinrichtung 110 führt. Dies stoppt die Zuführung von Strom zum Handstück 100. Es ist auch selbstverständlich, daß die Schalteinrichtung 110 der vorliegenden Erfindung ebenfalls ein einziges Knopfelement 270 einschließen kann.
  • Die Schalteinrichtung 110 ist zwar im allgemeinen so erörtert worden, daß sie eine normalerweise offene Schalteranordnung ist, bei der eine Einrichtung (wie zum Beispiel eine oder mehr Kuppeln) betätigt wird, um das Schließen des Schalters zu bewirken, jedoch wird es für einen Fachmann selbstverständlich sein, daß die Schalteinrichtung 110 eine normalerweise geschlossene Schaltanordnung sein kann. Bei diesen Ausführungsformen wird das Niederdrücken eines der Abschnitte 282, 284 dazu führen, daß einer der Schalter sich öffnet und nicht, wie bei der anderen Ausführungsform, sich schließt. Da bei der dualen Schalteinrichtung 110 Strom in einer ersten und in einer zweiten entgegengesetzten Richtung fließt, wird beim Öffnen eines Schalters bewirkt, daß Strom nur in einer einzigen Richtung fließt. Bei dieser Ausführungsform hat der Generator oder dergleichen eine Sensoreinrichtung, wie zum Beispiel einen Sensorschaltkreis, der dafür ausgelegt ist, den Strom, der in der einzigen Richtung fließt, festzustellen und dies mit der Betätigung eines der Abschnitte 282, 284 gleichzusetzen.
  • Eine erste elektrische Leiterbahn wird somit ausdrücklich durch die PCBs 290 begrenzt, wobei die Befestigungselemente 300, das erste Abschlußkappenleitelement 230, die Finger 171 und einer oder mehr Drähte die Finger 171 mit dem Kabel 22 elektrisch verbinden. Mit anderen Worten gesagt: Die Verbindung zwischen den Finger 171 und dem ersten Abschlußkappenleitelement 230 dient dazu, den Körper 150 und die Schalteinrichtung 110 elektrisch in Brücke zu schalten. Der elektrische Strom fließt durch das Kabel 22 und danach durch den einen oder mehr Drähte hindurch zum ersten Handstückleitelement 170. Der Strom fließt dann in die Schalteinrichtung 110 mit Hilfe der elektrischen Verbindung zwischen den Fingern 171 und dem ersten Abschlußkappenleitelement 230, sobald die Schalteinrichtung 110 durch die Betätigung eines der Schalterknopfelemente 270 aktiviert wird.
  • In ähnlicher Weise kontaktieren die Finger 311 des zweiten Abschlußkappenleitelements 310 den Körper 150 des Handstücks 100 und sind gegen diesen vorgespannt. Da der Körper 150 bei dieser Ausführungsform aus einem leitfähigen Element ausgebildet ist und elektrisch mit einem oder mehr Drähten des Kabels 22 verbunden ist, umfaßt der Körper 150 ein zweites Handstückleitelement, welches genutzt werden kann, um den Schaltkreis der Schalteinrichtung 110 zu vervollständigen. Die Finger 311 sind so ausreichend vom ersten Abschlußkappenleitelement 230 beabstandet, daß die Finger 171 tatsächlich zwischen den Fingern 311 und dem ersten Abschlußkappenleitelement 230 angeordnet sind, wenn die Schalterabschlußkappe 200 am Körper 150 befestigt ist.
  • Die flexible Natur der zweiten Abschnitte 314 der Finger 311 gestatten es, daß die Finger 311 den Körper 150 kontaktieren und sich relativ zu diesem nach innen oder nach außen biegen, wenn die Schalterabschlußkappe 200 befestigt wird. Da die ersten Abschnitte 312 der Finger 311 mit den PCB 290 elektrisch verbunden sind, vervollständigt der Kontakt zwischen den zweiten Enden 314 und dem Körper 150 den Schaltkreis der Schalteinrichtung 110 und gestattet es, daß Strom durch den Körper 150 und das zweite Abschlußkappenleitelement 310 fließt, sobald die Schalteinrichtung 110 betätigt wird. Mit anderen Worten gesagt, wird eine zweite elektrische Leiterbahn ausgebildet und wird durch die PCB 290, das zweite Abschlußkappenleitelement 310 und den Körper 150 begrenzt.
  • Die Schalteinrichtung 110 kann so aufgefaßt werden, daß sie vier (4) Schalter mit jeweils einer in Reihe geschalteten Diode aufweist. Genauer gesagt entspricht der erste erhabene Abschnitt 282 eines Schalterknopfelements 270 einem ersten vorderen Schalter, der zweite erhabene Abschnitt 284 des einen Schalterknopfelements 270 entspricht einem ersten hinteren Schalter, und der erste erhabene Abschnitt 282 des anderen Schalterknopfelements 270 entspricht einem zweiten vorderen Schalter und der zweite erhabene Abschnitt 284 des anderen Schalterknopfelements 270 entspricht einem zweiten hinteren Schalter. Es versteht sich, daß jeder der zuvor erwähnten vorderen und hinteren Schalter eine in Reihe mit einander geschaltete Diode aufweist. Vorzugsweise haben der erste und der zweite vordere Schalter die gleiche Diodenausrichtung, und der erste und der zweite hintere Schalter haben die gleiche entgegengesetzte Diodenausrichtung. Die Polarität der Diode hängt davon ab, ob die Diode Teil des vorderen oder des hinteren Schalters ist. Wenn ein Benutzer einen der ersten erhabenen Abschnitte 282 niederdrückt, wird der entsprechende erste oder zweite vordere Schalter dadurch betätigt, daß die zugeordnete PCB-Kuppel aufgrund der Kraft kollabiert, welche durch einen der ersten Zapfen 276 aufgebracht wird. Dies bewirkt, daß Strom in einer ersten Richtung durch das Handstück 100 fließt. Wenn ein Benutzer einen der zweiten erhabenen Abschnitte 284 niederdrückt, wird der entsprechende erste oder zweite hintere Schalter dadurch betätigt, daß die zugeordnete PCB-Kuppel aufgrund der Kraft kollabiert, welche durch einen der zweiten Zapfen 278 aufgebracht wird. Dies bewirkt, daß Strom in einer entgegengesetzten zweiten Richtung durch das Handstück 100 fließt. Daher gibt es bei dieser Ausführungsform vier Kuppeln, die als Teil der PCBs 290 ausgebildet sind, wobei zwei Kuppeln auf jeder PCB 290 ausgebildet sind.
  • Das Handstück 100 kann so ausgelegt sein, daß die vorderen Schalter Schalter für maximale Leistung umfassen, wobei die vorderen Dioden derselben dazu dienen, die Zuführung von maximaler Leistung zum Handstück 100 für maximale Schwingungen des Instruments 30 zu signalisieren. Bei dieser Ausführungsform umfassen die hinteren Schalter Schalter für minimale Leistung, wobei die hinteren Dioden derselben dazu dienen, die Zuführung von minimaler Leistung zum Handstück 100 für minimale Schwingungen des Instruments 30 zu signalisieren. Der Generator ist so ausgelegt, daß der Generator beim Feststellen von Strom in der ersten Richtung aufgrund der Betätigung eines der vorderen Schalter so programmiert ist, daß er dem Handstück 100 maximale Leistung zuführt, und daß der Generator auf ähnliche Weise, wenn er Strom in der zweiten Richtung feststellt, dem Handstück 100 minimale Leistung zuführt. Wenn einer der vorderen Schalter und einer der hinteren Schalter Leistung zuführt. Wenn einer der vorderen Schalter und einer der hinteren Schalter versehentlich gleichzeitig niedergedrückt werden, erkennt der Generator Strom in sowohl der ersten als auch in der zweiten Richtung. Wenn er einander entgegengesetzte Ströme feststellt, ist der Generator so programmiert, daß er die Zuführung von Strom zum Handstück 100 stoppt, bis der Zustand behoben worden ist. Vorzugsweise erscheint eine Fehler- oder Warnmeldung ebenfalls auf der Flüssigkristallanzeigeeinrichtung 20.
  • Es ist wichtig, daß die Finger 171 des ersten Handstückleitelements 170 und die Finger 311 des zweiten Abschlußkappenleitelements 310 während des Betriebs des Handstücks 100 nicht mit einander in Kontakt kommen. Sollte einer der Finger 171 einen der Finger 311 kontaktieren, würde sich wahrscheinlich ein elektrischer Kurzschluß ergeben, da die elektrischen Leiterbahnen gekreuzt wurden. Wenn im Handstück 100 ein elektrischer Kurzschluß vorhanden ist, erkennt der Generator Strom sowohl in der ersten als auch in der zweiten Richtung, was dazu führt, daß der Generator die Zuführung von Strom zum Handstück 100 stoppt und optional eine Art Fehler- oder Warnmeldung erzeugt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Schalterabschlußkappe 200 sich frei um den Handstückkörper 150 drehen, ohne die elektrische Verbindung zu unterbrechen, die zwischen dem Kabel 22 und der in der Außenschale 201 untergebrachten Schalteinrichtung 110 bereitgestellt ist. Der eine oder mehr Grate 168, die auf dem Flanschelement 160 ausgebildet sind, stellen ringförmige Flächen für die Innenfläche 203 der Schalterabschlußkappe 200 für das Gleiten auf dieser bereit, wenn die Schalterabschlußkappe 200 sich frei um das distale Ende 154 des Körpers 150 dreht. Da die Schalterabschlußkappe 200 und der Körper 150 in vorteilhafter Weise durch das drehbare erste Handstückleitelement 170 und das zweite Abschlußkappenleitelement 310 elektrisch verbunden sind, können sich die Schalterabschlußkappe 200 und der Körper 150 frei relativ zueinander drehen, ohne eine Unterbrechung im Fließen des Stroms innerhalb des Handstücks 100 zu verursachen. Die zweiten Abschnitte 174, 314 der Finger 171 bzw. 311 sind so ausreichend gegen die entsprechenden komplementären leitfähigen Flächen vorgespannt, daß die zweiten Abschnitte 174, 314 drehbar entlang dieser leitfähigen Flächen gleiten. Somit kann die Schalterabschlußkappe 200 um den Körper 150 zu einer gewünschten Position gedreht werden, und sie verbleibt in elektrischer Verbindung mit dem Körper 150 und dem Generator, ungeachtet der Position der Schalterabschlußkappe 200. Da die meisten Schneiden 30 eine nicht symmetrische Art haben, kann der Chirurg es vorziehen, die relative Position der Schalterknopfelemente 270 zum Instrument 30, das in einer Position innerhalb des Handstücks 100 gehalten wird, zu ändern. Die leitfähigen Elemente (Fingerelemente) 170, 310 gestattet dies.
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die Unvollkommenheiten herkömmlicher chirurgischer Vorrichtungen durch eine Einrichtung für elektrische Schalterverbindung ohne das Erfordernis einer Festverdrahtung. Dies ermöglicht es, die Schalterabschlußkappe 200 problemlos vom Körper 150 für Reinigungs- und andere Zwecke zu lösen. Die Gestaltung gestattet zum Beispiel eine mühelose Inspektion der Elemente, welche für die elektrische Verbindung zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Körper 150 sorgen. Aus diesem Grunde kann die Unversehrtheit des ersten Handstückleitelements 170 und des zweiten Abschlußkappenleitelements 310 zu jedem Zeitpunkt geprüft werden, um zu gewährleisten, daß sie im funktionsfähigen Zustand verbleiben. Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, entweder die Schalterabschlußkappe 200 oder den Handsttickkörper 150 auszutauschen oder diese zu warten, können ebenfalls die zwei Komponenten schnell und problemlos abgenommen werden, und der Austausch oder die Wartung können vorgenommen werden. Dies gestattet die unbehinderte Fortsetzung der Vornahme chirurgischer Eingriffe.
  • Die Schalterabschlußkappe 200 ist ebenfalls ergonomisch dahingehend gestaltet, daß die zwei Schalterknopfelemente 270 zirka 180° voneinander angeordnet sind, weil dies für eine bevorzugte Ausrichtung sorgt, bei welcher der Benutzer (der Chirurg) problemlos beide Schalterknopfelemente 270 kontaktieren kann, wenn das Handstück 100 vom Benutzer ergriffen wird. Durch das Plazieren der Schalterknopfelemente 270 an mehr als einer Stelle kann der Benutzer leicht und schnell ein Schalterknopfelement 270 handhaben, das sich am nahesten zum betätigenden Finger/den betätigenden Fingern befindet. Anders gesagt ist es festgestellt worden, daß während einer typischen manuellen Handhabung der Schalterabschlußkappe 200 ein Daumen und ein oder mehr Finger im allgemeinen 180° voneinander positioniert sind, und dies komplettiert die Positionierung der zwei Schalterknopfelemente 270. Die 180°-Ausrichtung hat ebenfalls strategische Vorteile dergestalt, daß, wenn die Schalterknopfelemente 270 an mehreren Stellen, wie zum Beispiel an drei Stellen, plaziert wären, es schwierig für den Benutzer wäre, die chirurgische Vorrichtung 10 zu ergreifen, ohne möglicherweise eines der Schalterknopfelemente 270 zu kontaktieren und in Eingriff zu nehmen. Bei der vorliegenden Gestaltung sorgt die 180°-Ausrichtung für einen Bereich zum Ergreifen, in welchem die Finger des Benutzers die Schalterknopfelemente 270 nicht kontaktieren, wenn der Benutzer die Vorrichtung 10 hält. Andere Gestaltungsmerkmale, zum Beispiel gegenüberliegende konturierte Fingerabschnitte 212 sind dafür ausgelegt, ebenfalls für die Schalterabschlußkappe 200 ein besseres Anfühlen zu ermöglichen und es dem Benutzer zu gestatten, die Schalterabschlußkappe 200 mühelos zu ergreifen und zu drehen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt somit ein chirurgisches Handstück 100 bereit, bei welchem die Schalteinrichtung 110 der Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 in einer Weise elektrisch verbunden ist, die es möglich macht, daß die Schalterabschlußkappe 200 frei um den Handstückkörper 150 gedreht wird, wenn die elektrische Verbindung aufrechterhalten wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist zwar als ein frei drehbares System beschrieben worden, jedoch liegt es ebenfalls im Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, daß das Handstück 100 nur teilweise drehbar sein kann. In diesem Fall ist eine Reihe von Anschlägen oder Feststelleinrichtungen (nicht gezeigt) in die Struktur des Handstücks 100 eingefügt, so daß die Schalterabschlußkappe 200 nur zum Teil in Bezug auf den Handstückkörper 150 gedreht werden kann. Der Grad der Drehung kann somit bei der Herstellung ausgewählt werden, und die Anschläge oder Feststelleinrichtungen können entsprechend positioniert werden. Bei einer weiteren Ausführungsform können die Feststelleinrichtungen so ausgebildet werden, daß die Schalterabschlußkappe 200 inkremental in der Art einer Sperrklinke gedreht wird. Wiederum können diese Feststelleinrichtungen (detents) ausgebildet werden, und komplementäre eingreifbare Merkmale sind ebenfalls ausgebildet, um für diesen Sperrklinkeneffekt zu sorgen. Das Handstück 100 kann ebenfalls so gestaltet werden, daß es eine indexierbare Drehung bereitstellt, wo die Drehung der Schalterabschlußkappe 200 relativ zum Instrument 30 indexiert ist. Das Instrument 30 kann zum Beispiel so gestaltet sein, daß das Instrument 30, wenn es am Horn 130 befestigt wird, stets eine Ausrichtung annimmt. Zum Beispiel kann das Instrument 30 eine Nord-Süd- (vertikale) Ausrichtung annehmen. Durch die Verwendung von Feststelleinrichtungen und dergleichen kann die Drehung der Schalterabschlußkappe 200 so indexiert werden, daß die Schalterabschlußkappe 200 anfänglich in einer vorgegebenen ersten Position ist und die Drehung der Schalterabschlußkappe 200 bewirkt, daß die Schalterabschlußkappe 200 sich in vorgegebenen Sprüngen dreht, zum Beispiel in Sprüngen von 90°. Dies gestattet, daß durch das indexierte Rotationssystem die bevorzugtesten Positionen der Schalterabschlußkappe 200 bereitgestellt werden.
  • Es versteht sich ebenfalls, daß die vorliegende Erfindung ein Verfahren für die Bereitstellung von Drehung zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Handstückkörper 150 bereitstellt, bei dem eine vorgegebene Anzahl von leitfähigen Leiterbahnen durch zusammenpassende elektrische Leiter ausgebildet wird. Jedes Paar zusammenpassender elektrischer Leiter ist so gestaltet, daß es ein unabhängiges elektrisches Signal übermittelt.
  • Es wird jetzt Bezug genommen auf 8, in welcher eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht wird. Diese Ausführungsform ist der ersten Ausführungsform, die in 1 bis 7 gezeigt wird, dahingehend ähnlich, daß der Handstückkörper 150 und die Schalteinrichtung 110 (1), die in der Schalterabschlußkappe 200 angeordnet ist, lösbar in Bezug auf einander und mit einander auf eine solche Weise elektrisch verbunden sind, die es gestattet, daß die Schalterabschlußkappe 200 frei um den Handstückkörper 150 gedreht werden kann, während die elektrische Verbindung zwischen ihnen aufrechterhalten wird. Die Einrichtung bei dieser Ausführungsform ist jedoch unterschiedlich in Bezug auf die zweite Ausführungsform von 8. Zum Zwecke der Veranschaulichung versteht es sich, daß der Handstückkörper 150 und die Schalterabschlußkappe 200 von 8 im wesentlichen mit denen identisch sind, die bei der ersten Ausführungsform beschrieben werden, mit den Unterschieden, die hierin vermerkt sind. Im besonderen schließt der Handstückkörper 150 ein erstes Handstückleitelement ein, welches einen ersten leitfähigen Ring 400 und ein zweites Handstückleitelement einschließt, das einen zweiten leitfähigen Ring 410 umfaßt, die sicher innerhalb des Handstückkörpers 150 angeordnet sind.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfaßt das erste Handstückleitelement 400 ein Ringelement, das zwischen dem Handstückkörper 150 und dem Horn 130 angeordnet ist. Vorzugsweise ist das erste Handstückleitelement 400 benachbart zum Flanschelement 160 innerhalb des Hohlraums 162 angeordnet und von anderen elektrischen Komponenten elektrisch isoliert. Das erste Handstückleitelement 400 ist verankert an einer nicht leitenden Plattform oder dergleichen (nicht gezeigt), die innerhalb des Handstückkörpers 150 ausgebildet ist, und erstreckt sich von dieser aus nach oben. Das erste Handstückleitelement 400 ist mit dem Kabel 22 (1) mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten (nicht gezeigt) elektrisch verbunden, die sich entlang der Länge des Körpers 150 vom elektrischen Adapter 156 (3) zum ersten Handstückleitelement 400 erstrecken.
  • Das zweite Handstückleitelement 410 des Handstückkörpers 150 umfaßt in ähnlicher Weise ein Ringelement, welches zwischen dem Handstückkörper 150 und dem Horn 130 angeordnet ist. Das zweite Handstückleitelement 410 ist zwischen dem ersten Handstückleitelement 400 und dem Horn 130 angeordnet, und daher sind das erste und das zweite Handstückleitelement 400, 410 konzentrische Elemente. Das zweite Handstückleitelement 410 ist ebenfalls vom ersten Handstückleitelement 400 und von anderen elektrischen Komponenten elektrisch isoliert, die sich innerhalb des Körpers 150 befinden. Ähnlich dem ersten Handstückleitelement 400 ist das zweite Handstückleitelement 410 vorzugsweise an der nicht leitenden Plattform verankert und erstreckt sich von dieser aus nach oben. Es versteht sich, daß das erste und das zweite Handstückleitelement 400, 410 ausreichend von einander beabstandet sind, so daß sie von einander elektrisch isoliert sind. Dies kann durch den Einsatz von einem oder mehr Abstandhaltern 413 erreicht werden, die zwischen dem ersten und dem zweiten Handstückleitelement 400, 410 oder zwischen den Elementen 400, 410 und anderen Elementen innerhalb des Handstückkörpers 150 angeordnet sind. Das zweite Handstückleitelement 410 ist ebenfalls mit dem Kabel 22 (1) mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten (nicht gezeigt) elektrisch verbunden, die sich entlang der Länge des Körpers 150 vom elektrischen Adapter 156 (3) zum zweiten Handstückleitelement 410 erstrecken. Das zweite Handstückleitelement 410 ist somit bereitgestellt, um zum Teil eine zweite elektrische Leiterbahn vom Kabel 22 zur Schalteinrichtung 110 (4) zu begrenzen.
  • Es versteht sich, daß bei dieser Ausführungsform der Handstückkörper 150 vorzugsweise aus einem nicht leitfähigen Material, wie zum Beispiel einem Kunststoffmaterial, ausgebildet ist, da beide elektrische Leiterbahnen innerhalb des Handstückkörpers 150 durch das erste und das zweite Handstückleitelement 400, 410 (mit ihren entsprechenden elektrischen Drähten) definiert werden, und nicht durch den Handstückkörper 150 selbst, wie bei der ersten Ausführungsform. Wie nachstehend detaillierter beschrieben werden wird, stellen eine erste Planare Kontaktfläche 401 des ersten Handstückleitelements 400 und eine zweite Planare Kontaktfläche 411 des zweiten Handstückleitelements 410 leitfähige Flächen bereit, die komplementäre leitfähige Elemente der Schalterabschlußkappe 200 in Eingriff nehmen, um für die elektrische Verbindung zwischen diesen zu sorgen.
  • Die Schalterabschlußkappe 200 ist so modifiziert, daß das Element 230 (7) nicht als ein leitfähiges Element dient, sondern vielmehr ein Element 230' umfaßt, welches lediglich das Horn 130 und das Instrument 30 (1) aufnimmt. Demgemäß ist das Element 230' nicht mit den PCBs 290 (4) elektrisch verbunden, und es kann aus einem nicht leitfähigen Material, wie zum Beispiel einem Kunststoff, ausgebildet sein. Darüber hinaus wird bei dieser Ausführungsform von 8 das Element 310 (7) als erstes Abschlußkappenleitelement bezeichnet und erhält das Bezugszeichen 310', und das zweite Abschlußkappenleitelement erhält das Bezugszeichen 420. Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfaßt das zweite Abschlußkappenleitelement 420 ein ringförmiges ringähnliches Element, das aus einer Vielzahl von elektrischen Kontakten 421 ausgebildet ist, die radial um das Element 230' herum angeordnet sind. Die Kontakte 421 können die Form von Fingern, Stiften oder Abschlußkappenleitelement 310' und dem Element 230' angeordnet. Ähnlich dem ersten Abschlußkappenleitelement 310' ist das zweite Abschlußkappenleitelement 420 mit den PCBs 290 (4) mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten (nicht gezeigt) elektrisch verbunden. Somit ist das zweite Abschlußkappenleitelement 420 und nicht das Element 230' mit den PCBs 290 (4) elektrisch verbunden, um somit eine Seite des Schaltkreises der Schalteinrichtung 110 (4) zu vervollständigen, sobald eines der Schalterknopfelemente 270 (4) niedergedrückt wird, um das Kollabieren einer der Kuppeln zu bewirken und dadurch zu gestatten, daß Strom durch die PCBs 290 (4) fließt.
  • Gemäß dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellen das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 und das erste und das zweite Handstückleitelement (Ringe) 400, 410 erste und zweite elektrische Leiterbahnen zwischen der Schalteinrichtung 110 (1) der Schalterabschlußkappe 200 und dem Kabel 22 (1) bereit, was das Mittel für die Zuführung von Strom zum Handstück 100 bereitstellt (das vollständig in 1 gezeigt wird). Im besonderen nimmt, wenn die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstück 100 zusammenpaßt, das erste Abschlußkappenleitelement 310' die erste Planare Kontaktfläche 401 des ersten Handstückleitelements (Ring) 400 in Eingriff, um die erste elektrische Leiterbahn zu schaffen. Da das erste Abschlußkappenleitelement 310' ein ringförmiges Element umfaßt, welches radial beabstandete Kontakte 311' aufweist, bewirkt das Drehen der Schalterabschlußkappe 200, daß die Kontakte 311' sich entlang der ersten Planaren Kontaktoberfläche 401 bewegen. Die Kontakte 311' können die Form von leitfähigen Fingern, Stiften oder dergleichen haben. Wenn die Schalterabschlußkappe 200 gedreht wird und die Kontakte 311' sich entlang der Fläche 401 bewegen, wird die erste elektrische Leiterbahn aufrechterhalten.
  • In ähnlicher Weise nehmen die Kontakte 421 des zweiten Abschlußkappenleitelements (Fingerelement) 420 die zweite Planare Kontaktoberfläche 411 des zweiten Abschlußkappenleitelements (Ring) 410 in Eingriff, um die zweite elektrische Leiterbahn zu schaffen. Da sowohl das zweite Abschlußkappenleitelement 420 als auch das zweite Handstückleitelement 410 ringförmige Elemente umfassen, kann die Schalterabschlußkappe 200 frei gedreht werden, ohne die elektrische Verbindung zwischen der Schalteinrichtung 110 (4) und dem Handstück 100 zu unterbrechen. Bei dieser Ausführungsform sind die Kontakte 311', 421 im allgemeinen longitudinal zum ersten und zweiten Handstückleitelement 400, 410 angeordnet.
  • Die drehbare Verbindung zwischen den Kontakten 311', 421 und dem ersten und dem zweiten Handstückleitelement (Ringe) 400, 410 dient dazu, den Körper 150 und die Schalteinrichtung 110 (4) elektrisch in Brücke zu schalten. Elektrischer Strom fließt durch das Kabel 22 (1) und dann durch die elektrischen Drähte zu dem ersten und dem zweiten leitfähigen Ring 400, 410. Der Strom fließt dann durch die Finger 311', 421 zur Schalteinrichtung 110 (4), sobald die Schalteinrichtung 110 4) durch Manipulation an einem der Schalterknopfelemente 270 (4) betätigt wird. Sobald der Benutzer einen der ersten und zweiten erhabenen Abschnitte 282, 284 (4) niederdrückt, fällt eine der Kuppeln zusammen, wodurch Strom durch die PCBs 290 (4) fließen kann. Wenn der Benutzer entweder den ersten oder dem zweiten erhabenen Abschnitt 282, 284 (4) freigibt, dehnt sich die Kuppel aus, und die elektrische Leiterbahn wird unterbrochen, wodurch der Stromfluß durch die Schalteinrichtung 110 (4) unterbrochen wird. Dies unterbricht die Zuleitung von Strom zum Handstück 100.
  • Die Betätigung der Schalteinrichtung 110 (4) bei dieser Ausführungsform ist im wesentlichen die gleiche wie die Betätigung bei der ersten Ausführungsform von 1 bis 7 und wird daher nicht detaillierter beschrieben werden. Es versteht sich ebenfalls, daß, abhängig von der Zahl der in der Schalteinrichtung 110 (4) enthaltenen Schalter, die Zahl der komplementären und zusammenpassenden Kontaktringelemente variieren wird. Während 8 zum Beispiel zwei Sätze Kontaktringanordnungen zeigt, versteht es sich, daß zusätzliche Kontaktringanordnungen der Schalterabschlußkappe 200 bzw. dem Körper 150 hinzugefügt werden können. Es versteht sich ebenfalls, daß die Plazierung des ersten und des zweiten Abschlußkappenleitelements 310' und 420 und des ersten und des zweiten Handstückleitelements 400, 410 umgekehrt werden kann. Mit anderen Worten gesagt, können das erste und das zweite Handstückleitelement (Ringe) 400, 410 in der Schalterabschlußkappe das erste und das zweite Handstückleitelement (Ringe) 400, 410 in der Schalterabschlußkappe 200 bereitgestellt werden, wobei jede elektrisch durch eine Einrichtung, wie zum Beispiel einem elektrischen Draht, mit den PCBs 290 (4) verbunden ist. Das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 sind innerhalb des Körpers 150 und vorzugsweise innerhalb des Flansches 160 desselben angeordnet. Das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 sind hier mit dem Kabel 22 (1) durch eine Einrichtung elektrisch verbunden, wie zum Beispiel elektrische Drähte zwischen jedem Element 310', 420 und dem Kabel 22 (1). Die Betätigung der Vorrichtung ist die gleiche, da eine drehbare elektrische Verbindung zwischen dem Handstück 100 und der Schalteinrichtung 110 (4), die innerhalb der Schalterabschlußkappe 200 angeordnet ist, bereitgestellt wird.
  • Es versteht sich, daß das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 und das erste und das zweite Handstückleitelement 400, 410 aus einem leitfähigen Material ausgebildet sind, wie zum Beispiel rostfreier Stahl oder vergoldetes Kupfer. Es versteht sich ebenfalls, daß jedes des ersten und zweiten Abschlußkappenleitelements 310', 420, anstatt eine Vielzahl von leitfähigen Kontakten zu enthalten, einen einzigen leitfähigen Finger umfassen kann. Die Einfügung einer Anordnung von gemeinsam verbundenen leitfähigen Fingern (wie in 1 bis 8 gezeigt) sorgt für eine erhöhte Kontaktrobustheit, da, wenn einer der Finger ausfällt, es eine Reihe von weiteren Kontakten gibt, die dazu dienen, für die elektrische Verbindung zu sorgen. Weiterhin sind das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 so ausreichend von einander beabstandet, daß die einzelnen Kontakte während der Wirkkopplung der Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 nicht miteinander in Kontakt kommen. Wenn das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 310', 420 miteinander in Kontakt kommen würden, würde sich wahrscheinlich ein Kurzschlußzustand ergeben.
  • Demgemäß stellt diese Ausführungsform, wie bei der ersten Ausführungsform, eine chirurgische Vorrichtung bereit, bei der die Schalteinrichtung 110 (4) der Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 in einer Weise elektrisch verbunden ist, die es gestattet, daß die Schalterabschlußkappe 200 frei um den Handstückkörper 150 gedreht wird, während die elektrische Verbindung aufrechterhalten wird. In vorteilhafter Weise ist für die elektrische Verbindung des Schalters keine Festverdrahtung erforderlich. Dies gestattet es, daß die Schalterabschlußkappe 200 vom Körper 150 lösbar ist und gestattet ebenfalls das Drehen der Schalterabschlußkappe 200 dergestalt, daß der Benutzer ihre Position während einer Betätigung mühelos anpassen kann.
  • Es wird jetzt Bezug auf 9 genommen, bei der eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt wird. Bei dieser Ausführungsform hat die Schalterabschlußkappe 200 ein erstes Abschlußkappenleitelement 600 und ein zweites Abschlußkappenleitelement 610. Wie bei der Ausführungsform von 8 dient bei dieser Ausführungsform das Element 230' nicht als ein leitfähiges Element für die elektrische Verbindung der PCBs 290 (4) mit dem Kabel 22 (1). Statt dessen umfaßt das Element 230' ein Element, welches das Horn 130 und das Instrument 30 aufnimmt (1). Es versteht sich, daß das Element 230' daher aus einem leitfähigen Material oder aus einem nicht-leitfähigen Material ausgebildet sein kann.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist das erste Abschlußkappenleitelement 600 ringförmig; es hat jedoch nicht die Form eines ringförmigen Rings wie bei den anderen Ausführungsformen, sondern es umfaßt vielmehr vorzugsweise ein halbkreisförmiges Element. Das erste Abschlußkappenleitelement 600 ist zwischen dem Element 230' und der Außenschale 201 der Schalterabschlußkappe 200 angeordnet. Das erste Abschlußkappenleitelement 600 schließt einen oder mehr Kontakte 601 ein, die sich nach außen in Richtung zum proximalen Ende 204 der Schalterabschlußkappe 200 hin erstrecken. Die Kontakte 601 können in der Form von leitfähigen Fingern, Stiften oder dergleichen vorliegen. Das erste Abschlußkappenleitelement 600 ist mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten oder dergleichen mit den PCBs 290 (4) elektrisch verbunden. In ähnlicher Weise umfaßt das zweite Abschlußkappenleitelement 610 vorzugsweise ein halbkreisförmiges Element, das ebenfalls zwischen dem Element 230' und der Außenschale 201 gegenüber dem ersten Abschlußkappenleitelement 600 angeordnet ist. Das zweite Abschlußkappenleitelement 610 schließt einen oder mehr Kontakte 611 ein, die sich zum proximalen Ende 204 hin erstrecken. Die Kontakte 611 können in der Form von leitfähigen Fingern, Stiften oder dergleichen vorliegen. Das zweite Abschlußkappenleitelement 610 ist mit Hilfe von einem oder mehr elektrischen Drähten oder dergleichen mit den PCBs 290 (4) elektrisch verbunden. Vorzugsweise existiert ein gemeinsamer Radius zwischen den Fingern 601 und dem Element 230' und zwischen den Kontakten 611 und dem Element 230'.
  • Bei dieser Ausführungsform hat der Handstückkörper 150 ein erstes Handstückleitelement 620 und ein zweites Handstückleitelement 630. Wie in 10 gezeigt wird, hat jedes erste und jedes zweite Handstückleitelement 620, 630 vorzugsweise eine halbkreisförmige Form, um das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 600, 610 zu ergänzen. Im besonderen ist das erste Handstückleitelement 620 um das Horn 130 angeordnet, und das zweite Handstückleitelement 630 ist ebenfalls um das Horn 130 gegenüber dem ersten Handstückleitelement 620 angeordnet. Eine Lücke 650 ist zwischen jedem Ende des ersten Handstückleitelements 620 und jedem Ende des zweiten Handstückleitelements 630 ausgebildet. Es versteht sich, daß, wenn das erste und das zweite Handstückleitelement 620, 630 miteinander verbunden würden, ein durchgehender ringförmiger leitfähiger Ring ausgebildet würde. Das erste und das zweite Handstückleitelement 620, 630 sind im Körper 150 ausgebildet (vorzugsweise zwischen dem Flansch 160 desselben), so daß jedes von anderen leitfähigen Elementen elektrisch isoliert ist. Ein oder mehr isolierende Abstandhalter (nicht gezeigt) können zum Beispiel verwendet werden, um dies zu erreichen.
  • Das erste Handstückleitelement 620 ist mit dem Kabel 22 (1) durch einen oder mehr elektrische Drähte (nicht gezeigt) elektrisch verbunden, und das zweite Handstückleitelement 630 ist gleichfalls mit dem Kabel 22 (1) durch einen oder mehr elektrische Drähte (nicht gezeigt) elektrisch verbunden. Somit weist diese Ausführungsform die elektrischen Merkmale von zwei konzentrischen leitfähigen Ringen in einer einzigen segmentierten Ringstruktur auf. Dies erfordert es in vorteilhafter Weise, daß der Körper 150 nur eine "Ringbreite" anstatt von zwei unterbringt, und es stellt somit eine attraktive alternative Gestaltung bereit, wenn der Körper 150 über einen eingeschränkten Raum für die Aufnahme von leitfähigen Ringelementen verfügt.
  • Die Schalterabschlußkappe 200 dieser Ausführungsform paßt mit dem Körper 150 in einer ähnlichen Weise zusammen, wie in derjenigen, die zuvor unter Bezugnahme auf die Ausführungsform von 8 beschrieben wurde. Lediglich zum Zwecke der Veranschaulichung wird das erste Abschlußkappenleitelement 600 als zusammenpassend mit dem ersten Handstückleitelement 620 beschrieben, und das zweite Abschlußkappenleitelement 610 wird als zusammenpassend mit dem zweiten Handstückleitelement 630 beschrieben. Das erste Handstückleitelement 620 hat eine erste planare Kontaktoberfläche 622, und das zweite Handstückleitelement 630 hat eine zweite planare Kontaktoberfläche 632. Eine elektrische Verbindung wird zwischen der Schalteinrichtung 110 (4) und dem Handstückkörper 150 ausgebildet, indem die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Körper 150 so zusammengesetzt wird, daß das erste Abschlußkappenleitelement 600 die erste planare Kontaktoberfläche 622 in Eingriff nimmt und das zweite Abschlußkappenleitelement 610 die zweite planare Kontaktoberfläche 632 in Eingriff nimmt, wenn die Schalterabschlußkappe 200 sicher, jedoch drehbar, mit dem Körper 150 verbunden ist.
  • Die Kontakte 601, 611 können sich frei in einer elektrisch leitfähigen Weise um einen größten Teil des ringförmigen Drehbereiches drehen, der durch das erste und das zweite Handstückleitelement 620, 630 definiert wird. Im besonderen befindet sich der einzige Ort, an dem einer der Kontakte 601, 611 nicht in elektrischem Kontakt mit einem der Elemente 620, 630 ist, in einer der Lücken 650. Wenn der Benutzer die Schalterabschlußkappe 200 relativ zum Körper 150 dreht, bewegen sich die Kontakte 601, 611 um die jeweilige erste und zweite planare Kontaktfläche 622, 632, und sie überqueren danach eine der Lücken 650 zur anderen der ersten und zweiten planaren Kontaktfläche 622, 632.
  • Die Betätigung der Schalteinrichtung 110 (4) bei dieser Ausführungsform ist identisch mit oder ähnlich der Betätigung, die unter Bezugnahme auf frühere Ausführungsformen beschrieben worden ist. Das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 600, 610 sind zwar so beschrieben worden, daß sie eine Reihe von Kontakten 601 bzw. 611 enthalten, es versteht sich jedoch, daß ein einzelner leitfähiger Kontakt für jedes Element bereitgestellt werden kann. Da die elektrischen Leiterbahnen zwischen den Elementen 600, 610 und den Elementen 620, 630 bereitgestellt sind, ist die Schalteinrichtung 110 (4) elektrisch mit dem Kabel 22 (1) in einer solchen Weise verbunden, daß die Schalterabschlußkappe 200 frei drehbar ist und die Schalterabschlußkappe 200 nicht mit dem Körper 150 hartverdrahtet ist.
  • Es wird jetzt Bezug genommen auf 10, in welcher noch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht wird. Bei dieser Ausführungsform wird ein chirurgisches Instrument bereitgestellt und allgemein mit 700 bezeichnet. Das chirurgische Instrument 700 schließt ein Handstück 710 ein, das teilweise gezeigt ist und eine Schalterabschlußkappe, die allgemein mit 720 angegeben wird, und eine darin ausgebildete Schalteinrichtung 730 einschließt. Wie bei den anderen Ausführungsformen ist das chirurgische Instrument 700 vorzugsweise eine chirurgische Ultraschall-Vorrichtung mit dem Handstück 710, in welchem ein piezoelektrischer Wandler untergebracht ist, der allgemein mit 712 angegeben wird, zur Umwandlung von elektrischer Energie in mechanische Energie, die zur longitudinalen Vibrationsbewegung der Enden des Wandlers führt. Ein Horn 714 ist an den Wandler 710 gekoppelt, wobei die chirurgische Schneide, die allgemein mit 716 angegeben wird, am Horn 714 befestigt ist. Somit vibriert die Schneide 716 in longitudinaler Richtung bei der Ultraschallfrequenzgeschwindigkeit des Wandlers 710.
  • Gemäß dieser Ausführungsform wird ein erstes Handstückleitelement, oder Band, 740 als Teil des Handstücks 710 bereitgestellt. Das erste Handstückleitelement 740 umfaßt vorzugsweise ein durchgehendes ringförmiges Band, das sich rund um ein inneres Element des Handstücks 710, wie zum Beispiel das Horn 714, erstreckt. Das Handstück 710 umfaßt ebenfalls ein zweites Handstückleitelement, oder Band, 750, das vorzugsweise ebenfalls ein durchgehendes ringförmiges Band umfaßt, das sich rund um das Horn 714 erstreckt. Ein drittes Handstückleitelement, oder Band, 760 ist rund um das Horn 714 angeordnet, wobei das zweite Handstückleitband 750 zwischen dem ersten Handstückleitband 740 und dem dritten Handstückleitband 760 angeordnet ist. Das dritte Handstückleitband 760 umfaßt ebenfalls vorzugsweise ein durchgehendes ringförmiges Band. Jedes der Bänder 740, 750, 760 hat eine solche Breite und ist so angeordnet, daß eine erste Lücke 770 zwischen dem ersten und dem zweiten Band 740, 750 ausgebildet wird und eine zweite Lücke 772 zwischen dem zweiten Band 750 und dem dritten Band 760 ausgebildet wird. Jedes der Bänder 740, 750, 760 ist elektrisch mit einer elektrischen Adapter- und Kabelanordnung (nicht gezeigt) des Handstücks 710 verbunden, welche dem Handstück 710 Strom zuführt. Vorzugsweise werden ein oder mehr elektrische Drähte (nicht gezeigt) verwendet, um jedes der Bänder 740, 750, 760 mit der elektrischen Adapter- und Kabelanordnung elektrisch zu verbinden.
  • Im Gegensatz zur Schalteinrichtung 110 (4) der anderen Ausführungsformen umfaßt die Schalteinrichtung 730 dieser Ausführungsform eine einfache mechanische Einrichtung für die Bereitstellung eines elektrischen Stroms zwischen der Schalteinrichtung 730 und dem Handstück 710, wobei die Schalterabschlußkappe 720 während der Betätigung frei drehbar ist, ohne die elektrische Verbindung zwischen diesen zu unterbrechen. Die Schalteinrichtung 730 ist im allgemeinen aus einem oder mehr Schalterknopfelementen 780 ausgebildet. In dem Fall, daß mehr als ein Schalterknopfelement 780 verwendet wird, sind die Schalterknopfelemente 780 voneinander beabstandet, zum Beispiel in einer Beabstandung von 180° im Falle von zwei Schalterknopfelementen 780. Jedes Schalterknopfelement 780 hat einen ersten niederdrückbaren Abschnitt 782 und einen zweiten niederdrückbaren Abschnitt 784. Das Schalterknopfelement 780 kann die Form eines Wippschalters haben, der einen zentralen Drehzapfenabschnitt 786 aufweist, um es dem Schalterknopfelement 780 zu ermöglichen, sich um diesen zu drehen, abhängig davon, welcher von dem ersten und dem zweiten niederdrückbaren Abschnitt 782, 784 niedergedrückt wird.
  • Das Schalterknopfelement 780 weist ein erstes Abschlußkappenleitelement 790 mit einem ersten Vorsprung 792, der an einem Ende ausgebildet ist, und mit einem zweiten Vorsprung 794 auf, der am gegenüberliegenden Ende ausgebildet ist. Das Schalterknopfelement 780 weist ebenfalls ein zweites Abschlußkappenleitelement 800 mit einem ersten Vorsprung 802, der an einem Ende ausgebildet ist, und mit einem zweiten Vorsprung 804 auf, der am gegenüberliegenden Ende ausgebildet ist. Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfassen der erste und der zweite Vorsprung 792, 802, 794 bzw. 804 jeweils einen Zahn, der sich nach außen vom übrigen Abschnitt der ersten und der zweiten Abschlußkappenleitelemente 790, 800 aus erstreckt.
  • Diese Ausführungsform veranschaulicht die Verwendung des ersten Abschlußkappenleitelements 790 und des zweiten Abschlußkappenleitelement 800 als Schalter. Das erste Abschlußkappenleitelement 790 ist am Schalterknopfelement 780 an dem Ende befestigt, welches den ersten niederdrückbaren Abschnitt 782 einschließt, und das zweite Abschlußkappenleitelement 800 ist am Schalterknopfelement 780 am gegenüberliegenden Ende befestigt, welches den zweiten niederdrückbaren Abschnitt 784 einschließt. Vorzugsweise haben das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 790, 800 eine Breite, die ähnlich der Breite des Schalterknopfelements 780 ist, so daß die Elemente 790, 800 unterhalb des Schalterknopfelements 780 liegen.
  • Bei einer nicht in Eingriff genommenen Stellung des Schalterknopfelements 780 ist der erste Vorsprung 792 oberhalb des ersten Handstückleitelements (Band) 740 positioniert, und der zweite Vorsprung 794 ist oberhalb des zweiten Handstückleitelements (Band) 750 positioniert. Der zweite Vorsprung 804 des zweiten Abschlußkappenleitelements 800 ist ebenfalls oberhalb des zweiten Handstückleitelements (Band) 750 an einem gegenüberliegenden Ende desselben in Bezug auf die Position des zweiten Vorsprungs 794 positioniert. Der erste Vorsprung 802 ist oberhalb des dritten Handstückleitelements (Band) 760 positioniert. Es versteht sich, daß die Bänder 740, 750, 760 unterschiedliche Breiten haben können; das zweite leitfähige Band 750 ist jedoch vorzugsweise breiter als das erste und das dritte leitfähige Band 740, 760, da sowohl das erste als auch das zweite leitfähige Element 790, 800 das zweite leitfähige Band 750 in Eingriff nehmen.
  • Beim Betrieb wird der Benutzer einen des ersten und des zweiten niederdrückbaren Abschnitts 782, 784 des Schalterknopfelements 780 niederdrücken, um zu bewirken, daß Strom von einem Generator (nicht gezeigt) zum Handstück 710 fließt, um die Vibration der Schneide 716 zu bewirken. Wenn zum Beispiel der Benutzer den ersten niederdrückbaren Abschnitt 782 niederdrückt, nimmt der erste Vorsprung 792 das erste Handstückleitelement 740 in Eingriff, und der zweite Vorsprung 794 nimmt das zweite Handstückleitelement 750 in Eingriff. Eine elektrische Verbindung wird somit bereitgestellt durch das Schalten in Brücke des ersten und des zweiten Handstückleitelements 740, 750, unter Nutzung des ersten Abschlußkappenleitelements 790. Solange der erste niederdrückbare Abschnitt 782 niedergedrückt bleibt, kann Strom zwischen den ersten und den zweiten leitfähigen Bändern 740, 750 fließen, um eine elektrische Leiterbahn zu komplettieren, was dazu führt, daß Strom dem Handstück 710 zugeführt wird. Sobald der erste niederdrückbare Abschnitt 782 freigegeben wird, wird die Schaltung in Brücke zwischen dem ersten und dem zweiten Handstückleitelement 740, 750 eliminiert und Strom wird nicht länger dem Handstück 710 zugeführt.
  • In ähnlicher Weise nimmt, wenn der Benutzer den zweiten niederdrückbaren Abschnitt 784 niederdrückt, der erste Vorsprung 802 das dritte Handstückleitelement 760 in Eingriff, und der zweite Vorsprung 804 nimmt das zweite Handstückleitelement 750 in Eingriff. Eine elektrische Verbindung wird somit durch das Schalten in Brücke des zweiten und des dritten Handstückleitelements 750,760 unter Nutzung des zweiten Abschlußkappenleitelements 800 bereitgestellt. So lange wie der zweite niederdrückbare Abschnitt 784 niedergedrückt bleibt, kann Strom zwischen dem zweiten und dem dritten Handstückleitelement 750, 760 fließen, um eine elektrische Leiterbahn zu komplettieren, was dazu führt, dass dem Handstück 710 Strom zugeführt wird. Sobald der zweite niederdrückbare Abschnitt 784 freigegeben wird, wird die Schaltung in Brücke zwischen dem zweiten und dem dritten Handstückleitelement 750, 760 eliminiert, und dem Handstück 710 wird kein Strom mehr zugeführt.
  • Bei dieser Ausführungsform fungieren das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 790, 800 somit als Schalter, indem sie für eine Schaltung in Brücke sorgen, welche zwei entsprechende Handstückleitelemente elektrisch verbindet, die elektrisch mit einer Stromversorgung verbunden sind. Somit ist, sobald die Schaltung in Brücke geschaffen worden ist, die elektrische Leiterbahn vollständig, und Strom wird dem Handstück 710 zugeführt. Abhängig von der gewünschten Konfiguration der Schalteinrichtung 730 kann der erste niederdrückbare Abschnitt 782 genutzt werden, um dem Handstück 710 einen ersten Leistungspegel bereitzustellen, und der zweite niederdrückbare Abschnitt 784 kann genutzt werden, um dem Handstück 710 einen zweiten Leistungspegel bereitzustellen. Es versteht sich ebenfalls, daß die zusätzlichen Handstückleitelemente (Bänder) und komplementäre Abschlußkappenleitelemente bei der Vorrichtung 700 für die Bereitstellung zusätzlicher Schalter bereitgestellt werden können.
  • Es versteht sich, daß die Schalterabschlußkappe 720 relativ so zum Handstück 710 drehbar ist, daß die elektrische Verbindung zwischen ihnen während der Drehung der Schalterabschlußkappe 720 nicht unterbrochen wird, wenn einer der ersten und zweiten niederdrückbaren Abschnitte 782, 784 betätigt wird. Dies ergibt sich daraus, daß der jeweilige erste und zweite Vorsprung mit den jeweiligen Handstückleitelementen im Eingriff verbleibt, indem er lediglich über die Fläche der leitfähigen Bänder gleitet, wenn die Schalterabschlußkappe 720 gedreht wird. Da die Handstückleitelemente ringförmiger Natur sind und sich rund um den gesamten Umkreis des Handstücks 710 erstrecken, wird die elektrische Verbindung aufrechterhalten, wenn die Schalterabschlußkappe 720 zu einer Position um das Handstück 710 herum gedreht wird.
  • Diese Ausführungsform stellt eine viel einfachere Schalteinrichtung als die anderen Ausführungsformen bereit, jedoch kann die Schalterabschlußkappe 720 dennoch gedreht werden, ohne die elektrische Verbindung zu unterbrechen, und es ist keine Hartverdrahtung zwischen dem Handstück 710 und der Schalterabschlußkappe 720 erforderlich.
  • Es wird jetzt auf 1113 Bezug genommen, bei denen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht wird. Diese Ausführungsform ist den in 19 veranschaulichten Ausführungsformen dahingehend ähnlich, daß die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 zusammenpaßt, um eine elektrische Verbindung zwischen ihnen auszubilden. Bei dieser Ausführungsform hat die erste Schalterabschlußkappe 200 ein erstes Abschlußkappenleitelement 910 und ein zweites Abschlußkappenleitelement 920, die jeweils mit einem ersten Handstückleitelement 930 und einem zweiten Handstückleitelement 940 zusammenpassen, die innerhalb des Handstückkörpers 150 angeordnet sind. Aus Gründen der Einfachheit veranschaulicht 11 die Schalterabschlußkappe 200 ohne die Außenschale 201, so daß das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 besser betrachtet werden können. Das erste Abschlußkappenleitelement 910 wird innerhalb einer ersten Lücke oder einem ersten Kanal 912 gehalten, der in der Schalterabschlußkappe 200 ausgebildet ist. Der erste Kanal 912 wird durch gegenüberliegende erste und zweite Elemente 914, 916 definiert, wobei der erste Kanal 912 zwischen diesen begrenzt wird. Es versteht sich, daß das erste und das zweite Element 914, 916 vorzugsweise isolierende Elemente umfassen, welche das erste Abschlußkappenleitelement 910 isolieren. Bei der gezeigten beispielhaften Ausführungsform haben das erste Abschlußkappenleitelement 910 und die ersten und zweiten Elemente 914, 916 jeweils eine ringförmige Form. Vorzugsweise hat das erste Abschlußkappenleitelement 910 die Form eine O-Rings, der innerhalb des Kanals 912 zwischen den Elementen 914, 916 gehalten wird. Wenn das erste Abschlußkappenleitelement 910 innerhalb des Kanals 912 sitzt, steht ein Abschnitt 918 im allgemeinen oberhalb der Außenflächen der Elemente 914, 916 vor. Dieser Abschnitt 918 dient als die leitfähige Kontaktfläche für das erste Abschlußkappenleitelement 910.
  • In ähnlicher Weise wird das zweite Abschlußkappenleitelement 920 innerhalb einer zweiten Lücke oder eines Kanals 922, ausgebildet in der Schalterabschlußkappe 200, gehalten. Der zweite Kanal 914 wird durch gegenüberliegende dritte und vierte Elemente 924, 926 begrenzt, wobei der zweite Kanal 922 zwischen ihnen begrenzt wird. Das dritte und das vierte Element 924, 926 umfassen vorzugsweise isolierende Elemente, welche das zweite Abschlußkappenleitelement 920 isolieren. Wie das erste Abschlußkappenleitelement 910 ist das zweite Abschlußkappenleitelement 920 vorzugsweise ein O-Ring, welcher innerhalb des zweiten Kanals 922 gehalten wird. Wenn das zweite Abschlußkappenleitelement 920 innerhalb des zweiten Kanals 922 sitzt, steht ein Abschnitt 928 im allgemeinen über die Außenfläche der Elemente 924, 926 hervor und ist so gestaltet, daß er eine leitfähige Kontaktfläche bereitstellt.
  • Bei dieser Ausführungsform, wie bei der Ausführungsform von 8, dient das Element 230' nicht als ein leitfähiges Element, sondern umfaßt vielmehr ein Element, das einfach das Horn 130 und das Instrument 30 aufnimmt. Das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 sind jeweils elektrisch mit den PCBs 290 (4) verbunden, um eine Seite des Schaltkreises der Schalteinrichtung 110 auszubilden. Die elektrische Verbindung zwischen jedem des ersten und des zweiten Abschlußkappenleitelements 910, 920 und den PCBs 290 (4) kann ausgebildet werden, indem eine beliebige Anzahl von Verfahren genutzt wird, einschließlich der Verdrahtung des ersten und des zweiten Abschlußkappenleitelements 910, 920 mit den PCBs 290.
  • Es wird jetzt Bezug genommen auf 12, in welcher der Handstückkörper 150 detaillierter gezeigt wird. Bei dieser Ausführungsform ist der Handstückkörper 150 dem Handstückkörper 150 ähnlich, welcher unter Bezugnahme auf 8 gezeigt und beschrieben wird, dahingehend daß der Handstückkörper 150 komplementäre leitfähige Elemente einschließt, die mit dem ersten und dem zweiten Abschlußkappenleitelement 910, 920 der Schalterabschlußkappe 200 zusammenpassen, um die elektrische Verbindung zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Handstückkörper 150 bereitzustellen. Genauer gesagt schließt der Handstückkörper 150 das erste und das zweite Handstückleitelement 930, 940 ein, die jeweils mit dem ersten und dem zweiten Abschlußkappenleitelement 910, 920 zusammenpassen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfaßt jedes der ersten und der zweiten Handstückleitelemente 930, 940 einen leitfähigen Streifen, welcher innerhalb des Flanschabschnitts 160 des Handstückkörpers 150 angeordnet ist. Aufgrund der allgemein ringförmigen Natur des Handstückkörpers 150 haben das erste und das zweite Handstückleitelement 930, 940 ebenfalls eine ringförmige Form. Das erste und das zweite Handstückleitelement 930, 940 sind so innerhalb des Handstückkörpers 150 angeordnet, daß jedes vom anderen elektrisch isoliert ist. Mit anderen Worten gesagt, befinden sich ein oder mehr Abstandhalter, die aus einem isolierenden Material ausgebildet sind, zwischen dem ersten und dem zweiten Handstückleitelement 930, 940. Jedes der ersten und zweiten Handstückleitelemente 930, 940 ist mit dem Kabel 22 (1) elektrisch verbunden.
  • Wie am besten in 13 gezeigt wird, schließen bei einer weiteren Gestaltung dieser Ausführungsform das erste und das zweite Handstückleitelement 930, 940 jeweils einen leicht vertieften Abschnitt ein, der allgemein mit 950 bezeichnet wird, welcher als ein Haltemerkmal für das Erfassen des jeweils ersten oder des zweiten Abschlußkappenleitelements 910, 920 dient. Da das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 vorzugsweise leitfähige Spiralfedern in Form des O-Rings umfassen, speichern die Elemente 910, 920 Energie und geben diese ab, abhängig davon, ob die Ringe zusammengepresst sind oder nicht. Wenn die Schalterabschlußkappe 200 mit dem Handstückkörper 150 zusammenpaßt, sitzt das erste Abschlußkappenleitelement 910 innerhalb des vertieften Abschnitts 950, der im ersten Handstückleitelement 930 ausgebildet ist, und das zweite Abschlußkappenleitelement 920 sitzt innerhalb des vertieften Abschnitts 950, der im zweiten Handstückleitelement 940 ausgebildet ist. Das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 dienen somit als Feststelleinrichtungen, welche innerhalb der Abschnitte 950 aufgenommen werden, aufgrund der elastischen Art derselben. Mit anderen Worten gesagt, wenn die Schalterabschlußkappe 200 anfänglich mit dem Handstückkörper 150 zusammengesetzt wird, werden das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 durch die Innenfläche des Flansches 160 zusammengedrückt, und wenn sie auf die Abschnitte 950 treffen, biegen sich die Elemente 910, 920 nach außen in die Abschnitte 950 hinein. Die Abschnitte 950 dienen daher dazu, das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 gegen das erste und das zweite Handstückleitelement 930, 940 zu plazieren, so daß sich die elektrische Verbindung zwischen ihnen ergibt.
  • Bei dieser Ausführungsform wird ebenfalls vorzugsweise eine Dichtung 960 bereitgestellt, um eine sichere Passung zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Handstückkörper 150 zu gewährleisten, wenn die beiden zusammenpassen. Diese Dichtung 960 wird vorzugsweise aus einem elastischen Material, wie zum Beispiel einem Elastomer ausgebildet. Die Schalterabschlußkappe 200 und der Handstückkörper 150 sind relativ zu einander drehbar, wenn sich bei der Drehung das erste und das zweite Abschlußkappenleitelement 910, 920 einfach innerhalb der vertieften Abschnitte 950 bewegen und ständig in elektrischem Kontakt mit dem ersten bzw. dem zweiten Handstückleitelement 930, 940 verbleiben. Bei der veranschaulichten Ausführungsform beträgt der Durchmesser des ersten Abschlußkappenleitelements 910 weniger als einen Durchmesser des zweiten Abschlußkappenleitelements 920, um die Form des Handstückkörpers 150 zu vervollständigen. Wie bei den anderen Ausführungsformen wird, wenn eine elektrische Verbindung zwischen der Schalterabschlußkappe 200 und dem Handstückkörper 150 ausgebildet ist, der Strom vom Generator (nicht gezeigt) über das Kabel 22 und dann über zwei elektrische Leiterbahnen zugeführt. Die erste elektrische Leiterbahn wird durch das jeweilige erste Abschlußkappenleitelement 910 und das Handstückleitelement 930 begrenzt, und die zweite elektrische Leiterbahn wird durch das jeweilige zweite Abschlußkappenleitelement 920 und das Handstückleitelement 940 begrenzt. Es versteht sich, daß es nur eine elektrische Leiterbahn geben kann, oder daß es mehr als zwei elektrische Leiterbahnen geben kann, wobei jede Leiterbahn durch ein Paar komplementäre leitfähige Elemente begrenzt wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung bereit, um zu gewährleisten, daß die Auswirkungen von Trümmern und anderem leitfähigen Fremdmaterial auf die zusammenpassenden leitfähigen Elemente (Kontakte), das heißt Oberflächenoxidation oder Trümmer oder andere Fremdkörper, die sich auf die Leitung zwischen den Kontakten auswirken könnten, gemildert werden. Durch das Entfernen dieser Materialien kann ein robuster leitfähiger Kontakt wiederhergestellt werden. Bei der vorliegenden Erfindung gibt es zumindest zwei Formen von Reibungskontakt-/Schabeaktion, die den robusten Kontakt zwischen vorgesehenen Oberflächen wiederherstellen. Erstens führt das Einführen der Schalterabschlußkappe 200 in den Haupthandstückkörper 150 zu Kontaktbiegung und Reibungsreiben (frictional rubbing), wenn die Kontakte in Eingriff kommen und voll gegen einander anliegen. Zweitens bewirkt die Drehanpassung der Schalterabschlußkappe 200, während sie anfänglich die Schalter so ausrichtet, daß sie mit der gewünschten Schneiden-Symmetrie oder Neuausrichtung während der Benutzung fluchten, eine Wischaktion zwischen den Kontakten. Diese Wischaktion wischt die Kontaktoberflächen sauber, und das Reibungsreiben der Kontakte schabt ebenfalls Oxide ab.
  • Die Erfindung ist zwar im besonderen unter Bezugnahme auf die bevorzugten Ausführungsformen derselben gezeigt und beschrieben worden, jedoch ist es für die Fachleute klar, daß verschiedene Änderungen bei Form und Details dabei vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, wie er durch die beigefügten Ansprüche definiert wird.

Claims (39)

  1. Handstück für ein chirurgisches Instrument (100), umfassend: einen Handstückkörper (150; 710) mit distalen und proximalen Enden (152, 154), wobei das proximale Ende ein elektrisches Kabel (22) zum Versorgen des Handstücks mit Strom aufnimmt, wobei der Handstückkörper ein erstes Handstückleitelement (170; 400; 620; 740; 930) enthält; eine mit dem Handstückkörper verbundene Schalterabschlußkappe (200; 720), wobei die Schalterabschlußkappe eine Schalteinrichtung (110; 730) zum wahlweisen Steuern von mindestens einer Funktion des Handstücks enthält, wobei die Schalterabschlußkappe ein erstes Abschlußkappenleitelement (230, 310'; 600; 750; 760; 940) enthält, das mit dem ersten Handstückleitelement (170; 400; 620; 740; 930) zum Bereitstellen einer elektrischen Verbindung zwischen dem Handstückkörper (150; 710) und der Schalterabschlußkappe (200; 720) zusammenpaßt; und ein Instrument (30; 716), das mit dem Handstückkörper (150; 710) lösbar verbunden ist; dadurch gekennzeichnet, daß die Schalterabschlußkappe (200; 720) um den Handstückkörper (150; 710) drehbar ist und dabei die elektrische Verbindung zwischen dem Handstückkörper (150; 710) und der Schalterabschlußkappe (200; 720) aufrechterhalten wird.
  2. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument (30; 716) zur Durchführung einer chirurgischen Operation mit Ultraschall angeregt wird.
  3. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handstückkörper (150; 710) ein Hornelement (130; 714) enthält, das darin angeordnet ist und sich entlang einer Längsachse desselben erstreckt, wobei das Instrument (30; 716) mit einem Ende des Hornelements lösbar verbunden ist.
  4. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Handstückleitelement ein erstes leitfähiges Ringelement (170; 400; 740; 930) umfaßt, das in dem Handstückkörper (150; 710) so angeordnet ist, daß das erste leitfähige Ringelement das erste Abschlußkappenleitelement (230; 310'; 600; 740; 910) zur Bereitstellung der elektrischen Verbindung innig kontaktiert.
  5. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abschlußkappenleitelement (230) ein leitfähiges Element umfaßt, das in einer Bohrung (220) der Abschlußkappe (200) angeordnet ist, wobei das erste leitfähige Ringelement (170) eine Vielzahl von leitfähigen Fingern (171) enthält, die in einem ringförmigen Ring verbunden sind und das erste Abschlußkappenleitelement (230) kontaktieren und dort aufliegen und sich das Instrument (30) durch eine Öffnung erstreckt, die durch das erste Abschlußkappenleitelement (230) ausgebildet ist, so daß sich ein Teil desselben über die Schalterabschlußkappe (200) hinaus erstreckt.
  6. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Handstückkörper (150) aus einem leitfähigen Material gebildet ist, so daß der Handstückkörper selbst als ein leitfähiger Körperkontakt wirkt.
  7. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste leitfähige Ringelement (170) eine Vielzahl von leitfähigen Fingern (171) enthält, die in einem ringförmigen Ring verbunden sind, wobei die Finger in einem Hohlraum (162) radial beabstandet sind, der an dem distalen Ende (152) des Handstückkörpers (150) ausgebildet ist, und die Vielzahl von Fingern vom leitfähigen Handstückkörper (150) durch ein dazwischen angeordnetes Abstandhalterelement (178) elektrisch isoliert ist.
  8. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der leitfähige Handstückkörper (150) mit dem elektrischen Kabel (22) elektrisch verbunden ist.
  9. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste leitfähige Ringelement (170; 400; 740; 930) durch mindestens einen Draht mit dem elektrischen Kabel (22) elektrisch verbunden ist.
  10. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Handstückkörper (150) ein Flanschelement (160) enthält, das an dem distalen Ende (152) desselben ausgebildet ist, wobei ein Teil einer Außenschale (201) der Schalterabschlußkappe (200) um das Flanschelement lösbar verbunden ist.
  11. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalterabschlußkappe (200) eine Außenschale (201) mit einer Bohrung enthält, die sich dort hindurch vom distalen Ende (202) zum proximalen Ende (204) erstreckt.
  12. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (110; 730) ein oder mehr Schalterknopfelement(e) (270; 780) enthält, die an der Außenschale (201) operativ befestigt sind, wobei jedes des einen oder mehr Schalterknopfelemente eine erste Schalterstellung und eine zweite Schalterstellung aufweist.
  13. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schalterstellung eine Einstellung mit maximaler Leistung ist und die zweite Schalterstellung eine Einstellung mit minimaler Leistung ist.
  14. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aktivierung von einer der ersten und zweiten Schalterstellungen das Ein- oder Ausschalten von bestimmten vorab ausgewählten Konsolenfunktionen steuert.
  15. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das eine oder mehr Schalterknopfelement (270) jeweils mit einem inaktiven zentralen Gebiet (286) zum Lager eines Fingers ohne versehentliches Aktivieren des Handstücks ausgebildet ist bzw. sind.
  16. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (110) mindestens eine Leiterplatte (290) enthält, die in der Schalterabschlußkappe (200) angeordnet ist, wobei die Leiterplatte mit dem ersten Handstückleitelement (170; 400; 620) so elektrisch verbunden ist, daß eine Aktivierung der Schalteinrichtung einen Stromfluß durch die Leiterplatte bewirkt und das Instrument (30) in Schwingungen versetzt wird.
  17. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (110) umfaßt: ein Paar Leiterplatten (290), die um das erste Abschlußkappenleitelement (230) angeordnet sind, das sich durch die Schalterabschlußkappe (200) erstreckt, ein Paar Schalterknopfelemente (270), die mit dem ersten Handstückleitelement (170; 400; 620) elektrisch verbunden sind, wobei jedes der ersten und zweiten Schalterknopfelemente eine erste Schalterstellung und eine zweite Schalterstellung aufweist, wobei jedes der Schalterknopfelemente wahlweise eine der Leiterplatten (290) so kontaktiert, daß eine Aktivierung der ersten Schalterstellung ein erstes Steuersignal erzeugt und eine Aktivierung der zweiten Schalterstellung ein zweites Steuersignal erzeugt.
  18. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Steuersignal einer Stromquelle zugeführt wird und bewirkt, daß das Instrument mit maximaler Leistung aktiviert wird, und das zweite Steuersignal der Stromquelle zugeführt wird und bewirkt, daß das Instrument mit minimaler Leistung aktiviert wird.
  19. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abschlußkappenelement (230) ein leitfähiges Element umfaßt, das sich durch eine Außenschale (201) der Schalterabschlußkappe (200) erstreckt, wobei das Instrument (30) in dem ersten Abschlußkappenleitelement (230) aufgenommen wird und sich dort hindurch erstreckt und die Schalterabschlußkappe (200) ferner ein zweites Abschlußkappenleitelement (310) enthält, das zwischen dem ersten Abschlußkappenleitelement (230) und der Außenschale (201) angeordnet ist.
  20. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abschlußkappenleitelement (310) mit einem Abstandhalterelement gekoppelt ist, das um das erste Abschlußkappenleitelement (230) so angeordnet ist, daß das zweite Abschlußkappenleitelement (310) vom ersten Abschlußkappenleitelement (230) elektrisch isoliert ist.
  21. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abschlußkappenleitelement (230) ein zylindrisches Metallrohr aufweist.
  22. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abschlußkappenleitelement (310) eine Vielzahl von leitfähigen Fingern (311) enthält, die in einem ringförmigen Ring verbunden und um das erste Abschlußkappenleitelement (230) radial angeordnet sind, wobei die leitfähigen Finger (311) den Handstückkörper (150) elektrisch kontaktieren, der als ein leitfähiges Element wirkt, so daß eine elektrische Leiterbahn vom Kabel (22) durch den leitfähigen Handstückkörper (150) und das zweite Abschlußkappenleitelement (310) definiert ist, wodurch während einer Drehung der Schalterabschlußkappe (200) sich die leitfähigen Finger (311) radial in Kontakt mit dem Handstückkörper (150) bewegen.
  23. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abschlußkappenleitelement (230) eine Vielzahl von leitfähigen Fingern (171) innig kontaktiert, die einen Teil des ersten Handstückleitelements (170) bilden und mit dem Kabel (22) elektrisch verbunden sind, so daß eine zweite elektrische Leiterbahn vom Kabel durch die leitfähigen Finger (171) des Handstückkörpers (150) und das erste Abschlußkappenleitelement (230) definiert ist, wodurch während einer Drehung der Schalterabschlußkappe (200) sich die leitfähigen Finger (171) radial in Kontakt mit dem ersten Abschlußkappenleitelement (230) bewegen.
  24. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, ferner umfassend ein Abdichtungselement (240), das in der Schalterabschlußkappe (200) in der Nähe des distalen Endes (202) derselben angeordnet ist, wobei der Dichtungselement das Instrument (30) dichtend ergreift, um dadurch zu verhindern, daß Fremdkörper in die Schalteinrichtung (110) eindringen und diese kontaktieren.
  25. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtungselement (240) ein Ringelement umfaßt.
  26. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Vielzahl von leitfähigen Fingern (311) des zweiten Abschlußkappenleitelements (310) als eine Halteeinrichtung zum lösbaren Halten der Schalterabschlußkappe (200) an dem Handstückkörper (150) wirken, indem sie nach außen vorgespannt werden, so daß eine Kopplung zwischen der Schalterabschlußkappe und dem Handstückkörper bewirkt, daß sich die leitfähigen Finger (311) gegen die von den leitfähigen Fingern ausgeübte nach außen gerichtete Vorspannkraft nach innen biegen.
  27. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument (30; 716) eine chirurgische Schneide, ein Skalpell oder ein Scherinstrument ist.
  28. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handstückkörper (150; 710) ferner ein zweites Handstückleitelement (410; 630; 150; 750; 760; 940) enthält; die Schalterabschlußkappe (200; 720) ferner ein zweites Abschlußkappenleitelement (420; 610; 310; 800; 920) aufweist, wobei die ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (310', 420; 600, 610; 230; 310; 790; 800; 910; 920) komplementär zu den ersten und zweiten Handstückleitelementen (400, 410; 620, 630; 170; 150; 740; 750; 760; 930; 940) sind und damit zusammenpassen, um eine elektrische Verbindung zwischen dem Handstückkörper (150) und der Schalterabschlußkappe (200) bereitzustellen; und eine Aktivierung einer ersten Einstellung der Schalteinrichtung (110; 780) bewirkt, daß ein erstes Steuersignal über die jeweiligen ersten Handstück- und Abschlußkappenleitelemente (400, 310'; 620, 600; 170; 230; 740; 790; 930; 910) zum wahlweisen Steuern der ersten Funktion des Handstücks abgegeben wird, und daß eine Aktivierung der zweiten Einstellung bewirkt, daß ein zweites Steuersignal über die jeweiligen zweiten Handstück- und Abschlußkappenleitelemente (410, 420; 630, 610; 150; 310; 750; 800; 940; 920) zum wahlweisen Steuern der ersten Funktion des Handstücks abgegeben wird.
  29. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten Handstückleitelemente (400, 410) einen Ringkontakt aufweist, wobei die ersten und zweiten leitfähigen Ringkontakte voneinander elektrisch isoliert sind.
  30. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (310, 420) ein ringförmiges Kontaktelement mit einem oder mehreren vorstehendem Element (311', 421) aufweist, das/die sich davon erstreckt/erstrecken, wobei die ersten und zweiten Abschußkappenleitelemente (310', 420) voneinander elektrisch isoliert sind, das eine oder die mehreren vorstehenden Elemente (311', 421) mit den ersten und zweiten Handstückleitelementen (400, 410) in Eingriff stehen, um die elektrische Verbindung zwischen den jeweiligen Handstück- und Abschlußkappenleitelementen (400, 310') und den jeweiligen zweiten Handstück- und Abschlußkappenleitelementen (410, 420) bereitzustellen.
  31. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das eine oder die mehreren vorstehenden Elemente (311', 421) elastische Kontaktfinger aufweist/aufweisen.
  32. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das eine oder die mehreren vorstehenden Elemente (311', 421) Kontaktstifte aufweist/aufweisen.
  33. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (310', 420) mit der Schalteinrichtung (110) elektrisch verbunden sind und die ersten und zweiten Handstückleitelemente (400, 410) mit einer Stromversorgung elektrisch verbunden sind, wodurch eine Aktivierung der Schalteinrichtung (110) bewirkt, daß Leistung mit einer vorab festgelegten Größe an das Handstück (100) abgegeben wird, wenn die Schalterabschlußkappe (200) mit dem Handstückkörper (150) elektrisch verbunden ist.
  34. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (310', 420) einen Ringkontakt aufweist, wobei die ersten und zweiten Abschlußkappenleitringkontakte voneinander elektrisch isoliert sind.
  35. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten Handstückleitelemente (400, 410) ein ringförmiges Kontaktelement mit einem oder mehreren vorstehenden Elementen aufweist, das/die sich davon erstreckt/erstrecken, wobei die ersten und zweiten Handstückleitelemente (400, 410) voneinander elektrisch isoliert sind, das eine oder die mehreren vorstehenden Elemente mit den ersten und zweiten Abschlußkappenleitelementen (310', 420) in Eingriff stehen, um die elektrische Verbindung zwischen den jeweiligen ersten Handstück- und Abschlußkappenleitelementen (400, 310') und den jeweiligen zweiten Handstück- und Abschlußkappenleitelementen (410, 420) bereitzustellen.
  36. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 35, daß das eine oder die mehreren vorstehenden Elemente elastische Kontaktfinger aufweist/aufweisen.
  37. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die mehreren vorstehenden Elemente Kontaktstifte aufweist/aufweisen.
  38. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Handstückleitelemente (620, 630) gemeinsam ein erstes leitfähiges geteiltes Element mit ersten und zweiten voneinander getrennten Kontakten bilden, wobei die ersten und zweiten Handstückleitelemente (620, 630) mit dem Kabel (22) elektrisch verbunden sind; die Abschlußkappe (200) mit dem Handstückkörper (150) lösbar verbunden ist; die ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (600, 610) gemeinsam ein zweites leitfähiges geteiltes Element mit ersten und zweiten voneinander getrennten Kontakten bilden, wobei die ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (600, 610) mit der Schalteinrichtung (110) elektrisch verbunden sind derart, daß Zusammensetzen der ersten und zweiten leitfähigen geteilten Elemente eine elektrische Verbindung zwischen dem Handstückkörper (150) und der Schalterabschlußkappe (200) bereitstellt.
  39. Handstück für ein chirurgisches Instrument nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten leitfähigen geteilten Elemente einen geteilten leitfähigen Ring aufweist, wobei die ersten und zweiten Handstückleitelemente (620, 630) erste und zweite Kontakte des ersten geteilten leitfähigen Rings aufweisen und die ersten und zweiten Abschlußkappenleitelemente (600, 610) erste und zweite Kontakte des zweiten geteilten leitfähigen Rings aufweisen, wobei die Kontakte von einem der ersten und zweiten leitfähigen geteilten Elemente jeweils einen oder mehrere vorstehenden Kontakt/Kontakte (601, 611) aufweisen, die mit den ersten und zweiten Kontakten des anderen der ersten und zweiten leitfähigen geteilten Elemente in Eingriff stehen.
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