-
Hintergrund der Erfindung
-
1. Erfindungsgebiet
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine drahtlose Kommunikationseinheit,
die mit einer Hauptvorrichtung, an der sie angeschlossen ist, eine
drahtlose Kommunikation unterhält.
-
2. Beschreibung des Standes der Technik
-
Bisher
ist als drahtlose Kommunikationseinheit eine PC-Drahtloskommunikationskarte
bekannt geworden. Die PC-Drahtloskommunikationskarte wird mit einem
Allgemeinzweck-Kartenanschluß (beispielsweise
PC-Kartenstandardtyp 2) eines Computers verbunden und benutzt.
-
Mittlerweile
wird in einem Computer ein Kommunikationstreiberprogramm für PC-Drahtloskommunikationskarte
installiert. Das Kommunikationstreiberprogramm steuert die PC-Drahtloskommunikationskarte
in Abhängigkeit
von einer Kommunikationsanforderung, beispielsweise einem AT-Befehl, der
von einem Anwenderprogramm und dergleichen erzeugt wird, und stellt
die drahtlose Kommunikation her.
-
Daneben
besteht hauptsächlich
auf dem Gebiet der Presse ein wachsender Bedarf an Bilddaten, die
durch eine elektronische Kamera drahtlos aufgenommen und kommuniziert
werden.
-
In
diesem Fall bewegt ein Benutzer die Bilddaten in der elektronischen
Kamera eine Zeitlang zu dem Computer, und zwar unter Verwendung
eines seriellen Kabels oder eines Aufnahmemediums als Mittel. Danach übermittelt
der Benutzer die Bilddaten unter Verwendung der Drahtloskommunikationskarte,
die mit dem Computer verbunden ist, an einen entfernt liegenden
Platz (beispielsweise eine drahtlose Basisstation).
-
Für eine derartige
Drahtloskommunikation kann eine normale Drahtloskommunikation in
gewissen Fällen
möglicherweise
nicht benutzt werden, und zwar aufgrund einer Ausbreitungsbedingung
der elektrischen Wellen oder eines Zustandes einer Energiequelle
eines Gerätes.
Daher muß der
Benutzer die bereits übertragenen
Bilddaten für
eine Weile aussortieren und speichern, ohne daß sie sofort verloren gehen.
Darüber
hinaus muß der
Benutzer die auf diese Weise gesammelten, bereits übertragenen Bilddaten
gelegentlich löschen.
Da diese Arbeit mühsam
ist, hat es sich als schwierig erwiesen, Drahtloskommunikation unter
Verwendung der herkömmlichen
Drahtloskommunikationseinheit schnell durchzuführen.
-
Dazu
kommt, daß bei
der oben beschriebenen Drahtloskommunikation ein Computer einschließlich des
allgemeinen Zwecken dienenden Anschlusses zusätzlich verlangt wird. Auch
von diesem Gesichtspunkt aus ist es schwer gewesen, Drahtloskommunikation
unter Verwendung der herkömmlichen
Drahtloskommunikationseinheit leicht durchzuführen.
-
Es
wird darauf hingewiesen, daß die
oben beschriebene Aufgabe in gewisser Weise dadurch gelöst werden
kann, daß ein
allgemeinen Zwecken dienender Kartenanschluß in der elektronischen Kamera
direkt mit der PC-Drahtloskommunikationskarte verbunden wird. Dabei
ergibt sich jedoch ein anderes Problem, das darin besteht, daß die elektronische Kamera
um ein Stück
größer wird,
das der allgemeinen Zwecken dienende Kartenanschluß verursacht, und
daß das
Kommunikationstreiberprogramm oder die Kommunikationssoftware in
der elektronischen Kamera installiert werden müssen.
-
Eine
Drahtloskommunikationseinheit gemäß der Präambel von Anspruch 1 ist aus
der
EP 1 001 348 A2 bekannt.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Drahtloskommunikationseinheit
zu schaffen, die an einer Hauptvorrichtung, beispielsweise einer
elektronischen Kamera, angebracht werden kann und auch in der Lage
ist, Drahtloskommunikation leicht bzw. schnell durchzuführen.
-
Diese
Aufgabe wird mit einer Drahtloskommunikationseinheit gelöst, die
die Merkmale des Anspruchs 1 umfaßt. Eine bevorzugte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist Gegenstand des Unteranspruchs.
-
Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung beschrieben.
-
Die
Drahtloskommunikationseinheit führt
die drahtlose Kommunikation aus, wobei sie den Aufnahmevorgang im
Zustand des Anschlusses an den Verbinder (vorzugsweise ein Speicherkartenschlitz)
der Hauptvorrichtung simuliert, wobei der Verbinder dem Aufnahmemedium
fest zugeordnet ist. Selbst wenn also in der Hauptvorrichtung kein
Kartensteckverbinder für
allgemeine Zwecke vorgesehen ist, so beispielsweise für eine elektronische
Kamera, besteht die Möglichkeit,
die drahtlose Kommunikationseinheit statt des Aufnahmemediums anzuschließen. Darüber hinaus
werden in der Hauptvorrichtung keinerlei zusätzliche Vorkehrungen für Kommunikationstreiberprogramme
oder Kommunikationssoftware benötigt,
da die drahtlose Kommunikation durch Durchführung eines regulären Aufnahmevorgangs
möglich
gemacht wird. Demzufolge besteht keine Notwendigkeit, noch zusätzlich einen
Computer vorzusehen, der mit allgemeinen Zwecken dienenden Kartenverbindern
ausgestattet ist, und es ist möglich,
die drahtlose Kommunikation leicht unter Verwendung nur der Hauptvorrichtung
und der Drahtloskommunikationseinrichtung durchzuführen.
-
Bei
der Drahtloskommunikationseinheit der vorliegenden Erfindung wählt der
Steuerteil die Information nach vorbestimmter Attributinformation
aus und überträgt die ausgewählte Information
durch den Drahtloskommunikationsteil an das externe Ziel.
-
Wenn
ein Stück
Information eine vorbestimmte Attributinformation enthält, kommuniziert
die Kommunikationseinheit drahtlos das Stück Information. Somit ist es
für Benutzer
möglich,
ein bestimmtes Stück
Information wahlweise drahtlos weiterzuleiten, indem die Attributinformation
des bestimmten Informationsstücks
bearbeitet wird.
-
Bei
einer weiteren drahtlosen Kommunikationseinheit der vorliegenden
Erfindung ist die Attributinformation eine Information, welche Schreibschutz einbezieht.
-
Wenn
ein Stück
Information Attributinformation beinhaltet, die den Schreibschutz
anbelangt, so kommuniziert die Drahtloskommunikationseinheit das
Stück Information
drahtlos. Somit ist es für
Benutzer möglich,
ein bestimmtes Stück
Information wahlweise mitzuteilen und drahtlos durch Bearbeitung
der Attributinformation, die den Schreibschutz betrifft, zu übertragen.
-
Bei
einer weiteren Drahtloskommunikationseinheit verhindert der Steuerteil,
während
die drahtlose Kommunikation mit dem Drahtloskommunikationsteil stattfindet,
daß die
Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung zu der Drahtloskommunikationseinheit
gestoppt wird, indem der Aufnahmevorgang auf der Hauptvorrichtung
durch das Interface simuliert wird.
-
Während die
Drahtloskommunikation stattfindet, simuliert die Drahtloskommunikationseinheit den
Aufnahmevorgang durch den Interfaceteil zur Hauptvorrichtung. Daher
wird die Möglichkeit,
daß die
Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung während der Drahtloskommunikation
gestoppt wird, beseitigt.
-
Bei
noch einer anderen Drahtloskommunikationseinheit ist eine äußere Form
der Drahtloskommunikationseinheit mit einer Form des aufnehmenden
Mediums kompatibel, das mit dem Anschluß der Hauptvorrichtung verbunden
ist, wobei der Anschluß dem
aufnehmenden Medium zugeordnet ist.
-
Die äußere Form
der Drahtloskommunikationseinheit ist mit der äußeren Form des aufnehmenden
Mediums kompatibel. Daher ist es möglich, die Drahtloskommunikationseinheit
anstelle des aufnehmenden Mediums selbst an eine Hauptvorrichtung anzupassen,
die sich für
die Benutzung von Drahtloskommunikationseinheiten nicht eignet.
Somit läßt sich
der Anwendungsbereich der Drahtloskommunikationseinrichtung erweitern.
-
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
-
Natur,
Prinzip und Brauchbarkeit der Erfindung werden aus der folgenden
detaillierten Beschreibung noch klarer verständlich, wenn diese in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen gelesen wird, in denen gleiche Teile mit identischen
Bezugszeichen bezeichnet sind. In den Zeichnungen sind:
-
1 ein
Schaubild, das eine Systemkonfiguration zeigt;
-
2 ein
Blockbild, das eine interne Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt;
-
3 ein
Fließbild
(1/2), das die Arbeitsweisen der Drahtloskommunikationseinheit 14 erläutert;
-
4 ein
Fließbild
(2/2), das die Betriebsweisen der Drahtloskommunikationseinheit 14 erläutert;
-
5 ein
Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 31 zeigt;
und
-
6 ein
Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 41 zeigt.
-
Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
-
Eine
erste Ausführungsform
ist eine solche, die der Erfindung gemäß den Ansprüche 1 und 2 entspricht.
-
1 ist
ein Schaubild, das eine Systemkonfiguration dieser Ausführungsform
zeigt. In 1 ist ein Schlitz 12 zur
Aufnahme einer Compact-Flash (CF)-Karte in einer elektronischen
Kamera 11 vorgesehen. Ein Stiftstecker 13 zur
signalgebenden Verbindung der CF-Karte ist in dem Schlitz 12 angeordnet.
Eine Drahtloskommunikationseinheit 14 wird in dem Schlitz 12 aufgenommen.
Eine äußere Form
der Drahtloskommunikationseinheit 14 ist mit einer äußeren Form
der CF-Karte kompatibel.
-
2 ist
ein Blockschaubild, das eine innere Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt.
In 2 ist ein Blockschaubild dargestellt, das eine
innere Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt.
In 2 ist in der Drahtloskommunikationseinheit 14 ein
Steckdosenanschluß 21 ähnlich demjenigen
der CF-Karte vorgesehen. Der Steckdosenanschluß 21 wird mit einem
Stiftstecker 13 der elektronischen Kamera 11 verbunden,
wenn die Drahtloskommunikationseinheit 14 in der elektronischen
Kamera 11 untergebracht wird. Dann wird von der elektronischen
Kamera 11 an die Stromleitungen (VCC, GND) des Steckdosenanschlusses 21 elektrischer
Strom geliefert.
-
Mittlerweile
ist eine Signalleitung des Steckdosenanschlusses 21 über eine
Interfaceschaltung 22 mit einem Bus 23 verbunden.
An den Bus 23 sind folgende Elemente angeschlossen: (1)
eine MPU 24 zur Steuerung des Betriebs der Drahtloskommunikationseinheit 14;
(2) ein Flash-Speicher 25 zur Festaufnahme; und (3) ein
Drahtloskommunikationsteil 26 für Bluetooth-Drahtloskommunikation.
Darüber
hinaus sind an den MPU 24 signalmäßig folgende Elemente angeschlossen:
(1) ein Einstellschalter 27 der Drahtloskommunikationseinheit 14;
und (2) ein Stromquellenstatusermittlungsteil 20 zur Überwachung
des Absinkens einer Stromquellenspannung.
-
Es
wird darauf hingewiesen, daß die
hier erfolgende Beschreibung nur eine Ausführungsform als Beispiel zeigt
und die vorliegende Erfindung nicht beschränkt.
-
Eine
Hauptvorrichtung gemäß den Ansprüchen entspricht
der elektronischen Kamera 11. Ein Interfaceteil gemäß den Ansprüchen entspricht
dem Steckdosenanschluß 21 und
der Interfaceschaltung 22.
-
Ein
Aufnahmeteil gemäß den Ansprüchen entspricht
dem Flash-Speicher 25.
-
Ein
Drahtloskommunikationsteil gemäß den Ansprüchen entspricht
dem Drahtloskommunikationsteil 26.
-
Ein
Steuerteil gemäß den Ansprüchen entspricht
dem MPU 24.
-
Ein
Stromquellenzustandsermittlungsteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20.
-
Ein
Betriebsarteneingangsteil gemäß den Ansprüchen entspricht
dem Einstellschalter 27.
-
Die 3 und 4 sind
Fließbilder,
die den Betrieb der Ausführungsform
erläutern.
Im folgenden wird die Beschreibung für den Betrieb der folgenden in
den 3 und 4 gezeigten Schrittnummern gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, daß zur
Vereinfachung des Verständnisses
der Beschreibung wird die in den 3 und 4 gezeigte "Hauptvorrichtung" beschrieben, während dieselbe
als "elektronische
Kamera 11" anzusehen
ist, die das konkrete Beispiel der Hauptvorrichtung darstellt.
-
Schritt
S1: Wenn eine Hauptstromquelle der elektronischen Kamera 11 eingeschaltet
wird, dann beginnt durch die Stromleitung des Steckdosenanschlusses 21 an
die Drahtloskommunikationseinheit 14 Strom zu fließen. Das
MPU 24 wird durch diesen zugeführten Strom aktiviert.
-
Schritt
S2: Das MPU 24 ist fertig für eine Betriebsinstruktion
von der elektronischen Kamera 11.
-
Schritt
S3: Nach Empfang der Betriebsinstruktion von der elektronischen
Kamera 11 bewertet das MPU 24 den Inhalt der Betriebsinstruktion.
Wenn hier der Inhalt darin besteht, daß den Dateien in dem Flash-Speicher 25 eine
Attributinformation gegeben wird (oder geändert wird), dann läuft der
Betrieb des MPU 24 zum Schritt S21 weiter. Alternativ dazu, wenn
der Inhalt eine Betriebsanweisung zur Neuaufnahme eines frisch fotografierten
Bildes in die Datei eintrifft, so läuft der Betrieb des MPU 24 zum
Schritt S4 weiter.
-
Schritt
S4: Das MPU 24 bestimmt den Zustand des Einstellschalters 27 und
erhält
eine Betriebsarteneinstellung durch den Benutzer. An dieser Stelle
läuft der
Betrieb des MPU 24 zum Schritt S15 weiter, sobald die Betriebsart
auf einen "Kommunikationsmodus" eingestellt ist.
Alternativ dazu läuft
der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S5, wenn der Betriebsmodus
auf irgendeinen "Kommunikations& Notmodus" und einen "Aufnahmemodus" eingestellt ist.
-
Schritt
S5: Ähnlich
einer regulären
CF-Karte nimmt das MPU 24 aufeinanderfolgend Dateien in den
Flash-Speicher 25 auf, die von der elektronischen Kamera 11 erhalten
werden.
-
Schritt
S6: Das MPU 24 bestimmt wieder die Betriebsart oder den
Betriebsmodus. Wenn hier der "Aufnahmemodus" als Betriebsart
eingestellt ist, läßt das MPU 24 die
Kommunikationsvorgänge
weg und läuft
zu Schritt S13 weiter. Alternativ führt das MPU 24, wenn
der "Kommunikations- & Notmodus" eingestellt ist,
die Kommunikationsvorgänge
des Schrittes S7 und folgende aus.
-
Schritt
S7: Das MPU 24 empfängt
ein Überwachungsergebnis
des Zustandes der Stromquelle von dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20. Wenn
hier festgestellt wird, daß "die Stromquellenspannung
für den
Betrieb der Drahtloskommunikation zu niedrig ist", stellt das MPU 24 den Kommunikationsvorgang
ein und läuft
zum Schritt S13 weiter. Alternativ dazu, wenn festgestellt wird,
daß in
dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20 "die Stromquellenspannung
gut" ist, dann läuft der
Betrieb des MPU 24 zum Schritt S8 weiter.
-
Schritt
S8: Durch die Interface-Schaltung 22 und den Steckdosenanschluß 21 an
der elektronischen Kamera 11 gibt das MPU 24 an,
daß sich
der Aufzeichnungsvorgang fortsetzt. Demzufolge versorgt die elektronische
Kamera 11 die Drahtloskommunikationseinheit 14 weiter
mit Strom.
-
Schritt
S9: Das MPU 24 liest die Datei ab, die im Schritt S5 von
dem Flash-Speicher 25 aufgenommen
wurde, und gibt sie Schritt für
Schritt an den Drahtloskommunikationsteil 26 weiter. Der
Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft die ihm zur Bearbeitung übergebenen
Dateidaten, wie Basisbandbearbeitung und Spektrumstreuung und sendet
dann die Daten als Radiowellen in ein vorbestimmtes Ziel. Es wird
darauf hingewiesen, daß das
Ziel durch den Einstellschalter 27 und dergleichen vorher
eingestellt wird.
-
Schritt
S10: Auf der Grundlage des Zustandes des Einstellschalters 27 beurteilt
das MPU 24, ob oder ob nicht die automatische Löschung eingeschaltet
ist. Wenn die automatische Löschung
ausgeschaltet ist, läuft
der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S13, wobei die
Notinformation im Flash-Speicher 25 bleibt. Alternativ
dazu, wenn die automatische Löschung
eingeschaltet ist, läuft
der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S11.
-
Schritt
S11: Das MPU 24 beurteilt, ob oder ob nicht die Drahtloskommunikation
im Schritt 59 normal beendet ist, beispielsweise durch
Empfang einer Antwort von dem Ziel durch den Drahtloskommunikationsteil 26.
Wenn an dieser Stelle die Drahtloskommunikation nicht normal beendet
ist, läuft
der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter, während die
Notinformation im Flash-Speicher 25 bleibt, und zwar in Vorbereitung
eines weiteren Versuchs der Drahtloskommunikation und dergleichen.
Alternativ dazu, wenn die Drahtloskommunikation normal beendet ist, läuft der
Betrieb des MPU 24 zum Schritt S12 weiter. Es wird darauf
hingewiesen, daß dann,
wenn das Ergebnis der Drahtloskommunikation infolge des Kommunikationsstandards
nicht bestätigt
werden kann, das MPU 24 bestimmt, ob oder ob nicht die
Notinformation in dem Flash-Speicher 25 automatisch aus Gründen der
Sicherung eines freien Raums vorbestimmter Größe in dem Flash-Speicher 25 gelöscht wird.
-
Schritt 512:
Das MPU 24 löscht
automatisch die Notinformation, die im Schritt S5 von dem Flash-Speicher 25 gegeben
wird. Nach einem Löschungsvorgang
läuft der
Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter.
-
Schritt
S13: Das MPU 24 informiert die elektronische Kamera 11 über den
Abschluß des
Aufzeichnungsvorgangs. Danach kehrt der Betrieb des MPU 24 zum
Schritt S2 zurück
und bereitet den nächsten
Vorgang vor.
-
Durch
die Reihe der obigen Vorgänge (Schritte
S5 bis S13) werden die Vorgänge
sowohl des "Aufnahmemodus" als auch des "Kommunikations- & Notmodus" verwirklicht.
-
Im
folgenden wird der Betrieb des Schrittes S15 und weiterer beschrieben,
die von dem oben beschriebenen Schritt 54 abzweigen.
-
Schritt
S15: Sobald die Drahtloskommunikationseinheit 14 in dem
oben beschriebenen Schritt S4 auf den "Kommunikationsmodus" geschaltet wird, führt das MPU 24 den
Aufzeichnungsvorgang der CF-Karte mit der elektronischen Kamera 11 durch
die Interface-Schaltung 22 und den Steckdosenanschluß 21 durch.
Demzufolge überträgt die elektronische Kamera 11 aufeinanderfolgend
die Dateien zur Aufzeichnung an die Drahtloskommunikationseinheit 14, wobei
angenommen wird, daß dies
ein regulärer
Aufzeichnungsvorgang ist.
-
Schritt
S16: Das MPU 24 gibt die Daten der Dateien, die im Schritt
S15 erhalten worden sind, Schritt für Schritt an den Drahtloskommunikationsteil 26 weiter.
Der Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft die Daten
der Basisbandbehandlung und der Spektrumzerstreuung und sendet sie
dann als Radiowellen zu einem vorbestimmten Ziel. Nach Abschluß des Vorgangs
einer solchen Drahtloskommunikation läuft der Betrieb des MPU 24 zum
Schritt S13 weiter.
-
Durch
die oben beschriebene Reihe von Vorgängen (Schritte S15 und S16)
wird der Vorgang des "Kommunikationsmodus" verwirklicht.
-
Als
nächstes
wird der Vorgang des Schrittes S21 und weiterer beschrieben, die
von dem oben beschriebenen Schritt S3 abzweigen.
-
Schritt
S21: Sobald die elektronische Kamera 11 anweist, daß den Dateien
in dem oben beschriebenen Schritt S3 Attribute erteilt werden, übermittelt
das MPU 24 die Attributinformation den Dateien in dem Flash-Speicher 25 als
Folge der obigen Vorgangsanweisung.
-
Schritt
S22: Als nächstes
beurteilt das MPU 24, ob oder ob nicht die Attributinformation,
die den Dateien gegeben worden ist, eine Attributinformation ist,
welche anzeigt, daß die
Dateien Schreibschutz (für
beispielsweise bloßes
Lesen) haben. Wenn die Attributinformation nicht den Schreibschutz
betrifft, überspringt
das MPU 24 die folgende Bearbeitung und läuft zum
Schritt S13 weiter. Alternativ dazu läuft der Betrieb des MPU 24 zum
Schritt S23 weiter, wenn die Attributinformation der Schreibschutz
ist.
-
Schritt
S23: Das MPU 24 zeigt der elektronischen Kamera 11 an,
daß der
Aufnahmevorgang sich fortsetzt (beispielsweise der Vorgang des Zuteilens der
Attributinformation).
-
Schritt
S24: Das MPU 24 wählt
die Datei aus dem Flash-Speicher 25 aus, die mit der Attributinformation
im Schritt 21 versehen wurde, und gibt danach die Daten
der ausgewählten
Datei an den Drahtloskommunikationsteil 26. Der Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft
die Daten der Bandbasisbehandlung und der Spektrumstreuung und sendet dann
die Daten als Radiowellen zu dem vorbestimmten Ziel. Nach Vervollständigung
dieser Drahtloskommunikation läuft
der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter.
-
Durch
die obigen Reihen Betriebsvorgänge (Schritte
S21 bis S24) wurde es möglich,
die in dem Flash-Speicher 25 aufgezeichneten Dateien zu
späteren
Zeitpunkten drahtlos zu kommunizieren.
-
Bei
der oben beschrieben Ausführungsform erfolgt
die Sicherung in der Drahtloskommunikationseinheit 14,
während
die Drahtloskommunikation durchgeführt wird. Daher erwarten den
Benutzer keine großen
Schwierigkeiten durch Sortieren und Speichern der Information im
Falle eines Drahtloskommunikationsfehlers, so daß es möglich wird, Drahtloskommunikation
leicht und schnell durchzuführen.
-
Darüber hinaus
werden bei der genannten Ausführungsform
die aufgenommenen Daten drahtlos kommuniziert, während der Aufnahmevorgang der
CF-Karte simuliert wird. Wenn also die Hauptvorrichtung den Schlitz
für die
CF-Karte aufweist, kann die Drahtloskommunikationseinheit 14 an
sie angeschlossen werden. In diesem Fall wird die Drahtloskommunikationseinheit 14 durch
die Hauptvorrichtung als CF-Karte betrachtet, und es besteht die Möglichkeit,
drahtlos zu kommunizieren, indem der reguläre Aufnahmevorgang durchgeführt wird.
Demzufolge braucht das Kommunikationstreiberprogramm oder die Kommunikationssoftware
nicht zusätzlich
in der Hauptvorrichtung vorgesehen zu werden.
-
Darüber hinaus
wird bei der genannten Ausführungsform
bestimmt, ob oder ob nicht die Drahtloskommunikation in Abhängigkeit
von der Qualitätsbeurteilung
des Zustandes der in ihr befindlichen Stromquelle ausgeführt wird.
Demzufolge kann die Drahtloskommunikation mit sehr hoher Zuverlässigkeit
durchgeführt
werden.
-
Darüber hinaus
besteht bei der genannten Ausführungsform
die Möglichkeit,
die Drahtloskommunikationseinheit 14 als gewöhnliche
CF-Karte zu benutzen, indem der "Aufzeichnungsmodus" gewählt wird.
Demzufolge läßt sich
in einer Notfallsituation, in der Speicherkarten fehlen, der Aufzeichnungsteil
der Drahtloskommunikationseinheit 14 effektiv nutzen.
-
Darüber hinaus
ist es bei der genannten Ausführungsform
möglich,
die Drahtloskommunikation zu verwenden, ohne Sicherungen zu schaffen,
indem der "Kommunikationsmodus" selbst in einer
Situation gewählt
wird, in der in dem Flash-Speicher 25 keine ausreichende
Sicherungskapazität
vorhanden ist.
-
Dazu
kommt, daß bei
der genannten Ausführungsform
die Sicherungsinformation nach normaler Beendigung der Drahtloskommunikation
automatisch aus dem Flash-Speicher 25 gelöscht werden
kann. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Situation- beispielsweise
den Kapazitätsengpaß des Flash-Speichers 25,
zu vermeiden, der durch das Verbleiben der Sicherungsinformation
verursacht wird.
-
Darüber hinaus
wird durch diese Ausführungsform
die Möglichkeit
gegeben, die mit dem Schreibschutz versehene Information drahtlos
selektiv zu kommunizieren.
-
Dazu
kommt, daß bei
der obigen Ausführungsform,
da Kontinuität
des Aufzeichnungsvorgangs für
die Hauptvorrichtung während
der Drahtloskommunikation vorausgesetzt wird, keine Möglichkeit
gegeben ist, daß während der
Drahtloskommunikation die Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung unterbrochen
wird.
-
Darüber hinaus
ist bei dieser Ausführungsform
die äußere Form
der Drahtloskommunikationseinheit 14 mit der äußeren Form
der CF-Karte kompatibel. Demzufolge ist es möglich, die Drahtloskommunikationseinheit 14 anstelle
der CF-Karte selbst an
eine Hauptvorrichtung anzupassen, die von der Drahtloskommunikationseinheit 14 keinen
Gebrauch macht.
-
Es
folgt nun die Beschreibung für
andere Beispiele.
-
5 ist
ein Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 31 als
ein erstes Beispiel zeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß in 5 Komponenten
enthalten sind, die denjenigen der obigen Ausführungsformen entsprechen und
mit Bezugszeichen versehen sind, die mit denjenigen der genannten
Ausführungsformen
identisch sind, und daß hier
eine Beschreibungswiederholung weggelassen ist.
-
Wie
aus 5 hervorgeht, besteht die Drahtloskommunikationseinheit 31 aus
einer Verbindungseinheit 32 derselben Größe wie die
CF-Karte und einer Körpereinheit 33,
die ersichtlich an die Verbindungseinheit 32 angeschlossen
ist. Bei der Verbindungseinheit 32 wird für eine CF-Karte
ein Steckdosenanschluß 21 vorgesehen.
Darüber
hinaus werden vorteilhafterweise eine Interface-Schaltung 22,
ein Bus 23, ein Flash-Speicher 35 für ein Programm
und ein MPU 34 in der Verbindungseinheit 32 vorgesehen.
Das MPU 34 erfüllt
eine Funktion des Nachmachens des Aufzeichnungsvorgangs für die Hauptvorrichtung
durch den Steckdosenanschluß 21 sowie eine
Funktion, durch die die Information, die durch den Steckdosenanschluß 21 erhalten
wird, der seriellen Konversion unterworfen wird, so daß die Information
zu der Körpereinheit 33 übertragen
wird.
-
Unterdessen
wird wenigstens ein Drahtloskommunikationsteil 26 in der
Körpereinheit 33 geschaffen.
Darüber
hinaus werden in der Körpereinheit 33 vorzugsweise
ein MPU 34b, ein Flash-Speicher 25 und ein Bus 37 vorgesehen.
Das MPU 34b hat die Aufgabe der Aufzeichnung (beispielsweise Schaffung
einer Sicherung) der Information, die von der Anschlußeinheit 32 in
den Flash-Speicher 25 übertragen
wird, sowie die Aufgabe der drahtlosen Kommunizierung der Information
durch den Drahtloskommunikationsteil 26.
-
Gemäß dieser
Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 31 wird
die Miniaturisierung der Verbindungseinheit 32 erleichtert.
Demzufolge besteht die Möglichkeit,
eine Drahtloskommunikationseinheit 31 schnell zu realisieren,
die anstelle eines Aufnahmemediums, beispielsweise einer CF-Karte,
benutzt werden kann.
-
6 ist
ein Schaubild, das eine Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 41 als
zweites Beispiel zeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß in 6 die
Einzelteile, die denjenigen des ersten Beispiels gleichen, mit Bezugszeichen
versehen sind, welche mit denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels
identisch sind, und daß daher
eine Wiederholung der Beschreibung hier weggelassen ist.
-
Ein
wesentliches Merkmal der Drahtloskommunikationseinheit 41 ist
darin zu sehen, daß anstelle
des Flash-Speichers 25 in der zweiten Ausführungsform
ein Interface 42 für
eine CF-Karte und einen CF-Kartenschlitz 43 vorgesehen
sind (entsprechend einem Verlängerungsanschluß 13).
-
Eine
CF-Karte 44 wird in passender Weise als Ersatz in den CF-Kartenschlitz 43 eingesteckt. Das
MPU 34b zeichnet (beispielsweise bei der Erstellung einer
Sicherung) die Information auf, die von der Verbindungseinheit 32 auf
die CF-Karte 44 übertragen
wird.
-
Gemäß der Konfiguration
der oben beschriebenen Drahtloskommunikationseinheit 41 wird
die Möglichkeit
geschaffen, die Sicherungskapazität ohne Beschränkung erheblich
zu vergrößern durch geeigneten
Austausch der CF-Karten 44, die zu dem CF-Kartenschlitz 43 passen.
-
Es
wird darauf hingewiesen, daß die
elektronische Kamera 11 in der Beschreibung beispielshalber
als Hauptvorrichtung angegeben ist. Die vorliegende Erfindung ist
jedoch nicht darauf beschränkt. Im
allgemeinen läßt sich
eine beliebige Hauptvorrichtung verwenden, solange die Hauptvorrichtung
einen Verbinder aufweist, der einem Aufnahmemedium zugewiesen ist.
-
Darüber hinaus
wurde der CF-Kartenschlitz beispielshalber als Verbinder genommen,
der in der Beschreibung einem Aufnahmemedium zugeordnet ist. Die
vorliegende Erfindung ist jedoch auf dieses Merkmal nicht beschränkt. Jeglicher
Verbinder, der einem Aufnahmemedium zugeordnet ist, läßt sich einsetzen,
solange der Verbinder ein Schlitz für einen Speicherstick hat sowie
einen Schlitz für
ein intelligentes Medium und dergleichen.
-
Des
weiteren wurde die Beschreibung auf den Drahtloskommunikationsteil 26 abgestellt,
der die Bluetooth-Drahtloskommunikation ausführt. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht darauf beschränkt.
Ein beliebiger Drahtloskommunikationsteil läßt sich einsetzen, solange
der Drahtloskommunikationsteil die Drahtloskommunikation bewirkt,
beispielsweise Drahtloskommunikation durch Mobilfunktelefon.
-
Darüber hinaus
wurde der Flash-Speicher 25 als Beispiel für einen
Aufnahmeteil in der Beschreibung angeführt, der die Festaufnahme bewerkstelligt.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch auf dieses Merkmal beschränkt. Dieser
beliebige Teil läßt sich benutzen,
solange der Aufnahmeteil ein Festaufnahmemedium ist, beispielsweise
ein magnetorestriktiver Direktzugriffspeicher (MRAM).
-
Es
wird darauf hingewiesen, daß die
Beschreibung für
den Betrieb gemacht worden ist, wenn der Schreibschutzzusatz oder
das Schreibschutzattribut den Dateien im Flash-Speicher 25 später zugefügt wurde.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf dieses Merkmal beschränkt. So
kann beispielsweise das MPU 24 wahlweise wenigstens in einer
der drei folgenden Betriebsarten arbeiten, nämlich dem "Kommunikationsmodus", dem "Aufnahmemodus" und dem "Kommunikations- & Sicherungsmodus", und zwar gemäß dem aufgegebenen Dateiattribut,
wenn Neuaufnahme verlangt wird. Bei einem solchen Vorgang wird die
Attributinformation während
der Neuaufnahme durch die Hauptvorrichtung gesteuert, wodurch die
Möglichkeit
gegeben ist, den Betriebsmodus der Drahtloskommunikationseinheit zu
steuern.
-
Darüber hinaus
wurde in der Beschreibung beispielshalber der Schreibschutz als
Attributinformation angeführt,
wenn die Attributinformation die Drahtloskommunikation selektiv
ausführt.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung auf dieses Merkmal ebenfalls
nicht beschränkt.
Im allgemeinen ist festzustellen, daß jede beliebige Attributinformation
benutzt werden kann. So können
beispielsweise die folgenden Attributinformationen verwendet werden.
Eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht diese Datei eine versteckte
Datei ist, eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht die Datei
ein Archiv ist, und eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht die
Datei eine Systemdatei ist.
-
Dazu
kommt beispielsweise, daß die
Attributinformation, betreffend ein Verzeichnis (directory), eine
selektive Ausführung
der Drahtloskommunikation schalten kann. In diesem Fall macht die
Aufnahme (einschließlich
Bewegen) der Dateien in ein Verzeichnis in der Hauptvorrichtung
selektive Drahtloskommunikation der Dateien möglich. Darüber hinaus ist in diesem Fall
vorteilhaft, daß der
Steuerteil der Drahtloskommunikationseinheit die Dateien drahtlos zu
einem Ziel kommuniziert, das in dem gewissen Verzeichnis bestimmt
wird (Verzeichnisname entspricht beispielsweise einer IP-Adresse,
einer URL oder einer Telefonnummer). Unter solchen Bedingungen wird
das Verzeichnis, daß die
Dateien enthält,
in der Hauptvorrichtung bezeichnet oder ausgewählt, wodurch die Möglichkeit
besteht, das Ziel anzugeben.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die obige Ausführungsform beschränkt, und
verschiedene Modifikationen können
durchgeführt
werden, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, der durch
die Ansprüche
bestimmt wird. Auch können
beliebige Verbesserungen an einem Teil oder an allen Komponenten
vorgenommen werden.