DE60133145T2 - Schnurlose Kommunikationseinheit - Google Patents

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DE60133145T2 DE2001633145 DE60133145T DE60133145T2 DE 60133145 T2 DE60133145 T2 DE 60133145T2 DE 2001633145 DE2001633145 DE 2001633145 DE 60133145 T DE60133145 T DE 60133145T DE 60133145 T2 DE60133145 T2 DE 60133145T2
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    • Y02D30/70Reducing energy consumption in communication networks in wireless communication networks

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Erfindungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine drahtlose Kommunikationseinheit, die mit einer Hauptvorrichtung, an der sie angeschlossen ist, eine drahtlose Kommunikation unterhält.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Bisher ist als drahtlose Kommunikationseinheit eine PC-Drahtloskommunikationskarte bekannt geworden. Die PC-Drahtloskommunikationskarte wird mit einem Allgemeinzweck-Kartenanschluß (beispielsweise PC-Kartenstandardtyp 2) eines Computers verbunden und benutzt.
  • Mittlerweile wird in einem Computer ein Kommunikationstreiberprogramm für PC-Drahtloskommunikationskarte installiert. Das Kommunikationstreiberprogramm steuert die PC-Drahtloskommunikationskarte in Abhängigkeit von einer Kommunikationsanforderung, beispielsweise einem AT-Befehl, der von einem Anwenderprogramm und dergleichen erzeugt wird, und stellt die drahtlose Kommunikation her.
  • Daneben besteht hauptsächlich auf dem Gebiet der Presse ein wachsender Bedarf an Bilddaten, die durch eine elektronische Kamera drahtlos aufgenommen und kommuniziert werden.
  • In diesem Fall bewegt ein Benutzer die Bilddaten in der elektronischen Kamera eine Zeitlang zu dem Computer, und zwar unter Verwendung eines seriellen Kabels oder eines Aufnahmemediums als Mittel. Danach übermittelt der Benutzer die Bilddaten unter Verwendung der Drahtloskommunikationskarte, die mit dem Computer verbunden ist, an einen entfernt liegenden Platz (beispielsweise eine drahtlose Basisstation).
  • Für eine derartige Drahtloskommunikation kann eine normale Drahtloskommunikation in gewissen Fällen möglicherweise nicht benutzt werden, und zwar aufgrund einer Ausbreitungsbedingung der elektrischen Wellen oder eines Zustandes einer Energiequelle eines Gerätes. Daher muß der Benutzer die bereits übertragenen Bilddaten für eine Weile aussortieren und speichern, ohne daß sie sofort verloren gehen. Darüber hinaus muß der Benutzer die auf diese Weise gesammelten, bereits übertragenen Bilddaten gelegentlich löschen. Da diese Arbeit mühsam ist, hat es sich als schwierig erwiesen, Drahtloskommunikation unter Verwendung der herkömmlichen Drahtloskommunikationseinheit schnell durchzuführen.
  • Dazu kommt, daß bei der oben beschriebenen Drahtloskommunikation ein Computer einschließlich des allgemeinen Zwecken dienenden Anschlusses zusätzlich verlangt wird. Auch von diesem Gesichtspunkt aus ist es schwer gewesen, Drahtloskommunikation unter Verwendung der herkömmlichen Drahtloskommunikationseinheit leicht durchzuführen.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die oben beschriebene Aufgabe in gewisser Weise dadurch gelöst werden kann, daß ein allgemeinen Zwecken dienender Kartenanschluß in der elektronischen Kamera direkt mit der PC-Drahtloskommunikationskarte verbunden wird. Dabei ergibt sich jedoch ein anderes Problem, das darin besteht, daß die elektronische Kamera um ein Stück größer wird, das der allgemeinen Zwecken dienende Kartenanschluß verursacht, und daß das Kommunikationstreiberprogramm oder die Kommunikationssoftware in der elektronischen Kamera installiert werden müssen.
  • Eine Drahtloskommunikationseinheit gemäß der Präambel von Anspruch 1 ist aus der EP 1 001 348 A2 bekannt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Drahtloskommunikationseinheit zu schaffen, die an einer Hauptvorrichtung, beispielsweise einer elektronischen Kamera, angebracht werden kann und auch in der Lage ist, Drahtloskommunikation leicht bzw. schnell durchzuführen.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Drahtloskommunikationseinheit gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 umfaßt. Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist Gegenstand des Unteranspruchs.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung beschrieben.
  • Die Drahtloskommunikationseinheit führt die drahtlose Kommunikation aus, wobei sie den Aufnahmevorgang im Zustand des Anschlusses an den Verbinder (vorzugsweise ein Speicherkartenschlitz) der Hauptvorrichtung simuliert, wobei der Verbinder dem Aufnahmemedium fest zugeordnet ist. Selbst wenn also in der Hauptvorrichtung kein Kartensteckverbinder für allgemeine Zwecke vorgesehen ist, so beispielsweise für eine elektronische Kamera, besteht die Möglichkeit, die drahtlose Kommunikationseinheit statt des Aufnahmemediums anzuschließen. Darüber hinaus werden in der Hauptvorrichtung keinerlei zusätzliche Vorkehrungen für Kommunikationstreiberprogramme oder Kommunikationssoftware benötigt, da die drahtlose Kommunikation durch Durchführung eines regulären Aufnahmevorgangs möglich gemacht wird. Demzufolge besteht keine Notwendigkeit, noch zusätzlich einen Computer vorzusehen, der mit allgemeinen Zwecken dienenden Kartenverbindern ausgestattet ist, und es ist möglich, die drahtlose Kommunikation leicht unter Verwendung nur der Hauptvorrichtung und der Drahtloskommunikationseinrichtung durchzuführen.
  • Bei der Drahtloskommunikationseinheit der vorliegenden Erfindung wählt der Steuerteil die Information nach vorbestimmter Attributinformation aus und überträgt die ausgewählte Information durch den Drahtloskommunikationsteil an das externe Ziel.
  • Wenn ein Stück Information eine vorbestimmte Attributinformation enthält, kommuniziert die Kommunikationseinheit drahtlos das Stück Information. Somit ist es für Benutzer möglich, ein bestimmtes Stück Information wahlweise drahtlos weiterzuleiten, indem die Attributinformation des bestimmten Informationsstücks bearbeitet wird.
  • Bei einer weiteren drahtlosen Kommunikationseinheit der vorliegenden Erfindung ist die Attributinformation eine Information, welche Schreibschutz einbezieht.
  • Wenn ein Stück Information Attributinformation beinhaltet, die den Schreibschutz anbelangt, so kommuniziert die Drahtloskommunikationseinheit das Stück Information drahtlos. Somit ist es für Benutzer möglich, ein bestimmtes Stück Information wahlweise mitzuteilen und drahtlos durch Bearbeitung der Attributinformation, die den Schreibschutz betrifft, zu übertragen.
  • Bei einer weiteren Drahtloskommunikationseinheit verhindert der Steuerteil, während die drahtlose Kommunikation mit dem Drahtloskommunikationsteil stattfindet, daß die Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung zu der Drahtloskommunikationseinheit gestoppt wird, indem der Aufnahmevorgang auf der Hauptvorrichtung durch das Interface simuliert wird.
  • Während die Drahtloskommunikation stattfindet, simuliert die Drahtloskommunikationseinheit den Aufnahmevorgang durch den Interfaceteil zur Hauptvorrichtung. Daher wird die Möglichkeit, daß die Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung während der Drahtloskommunikation gestoppt wird, beseitigt.
  • Bei noch einer anderen Drahtloskommunikationseinheit ist eine äußere Form der Drahtloskommunikationseinheit mit einer Form des aufnehmenden Mediums kompatibel, das mit dem Anschluß der Hauptvorrichtung verbunden ist, wobei der Anschluß dem aufnehmenden Medium zugeordnet ist.
  • Die äußere Form der Drahtloskommunikationseinheit ist mit der äußeren Form des aufnehmenden Mediums kompatibel. Daher ist es möglich, die Drahtloskommunikationseinheit anstelle des aufnehmenden Mediums selbst an eine Hauptvorrichtung anzupassen, die sich für die Benutzung von Drahtloskommunikationseinheiten nicht eignet. Somit läßt sich der Anwendungsbereich der Drahtloskommunikationseinrichtung erweitern.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Natur, Prinzip und Brauchbarkeit der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung noch klarer verständlich, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen gelesen wird, in denen gleiche Teile mit identischen Bezugszeichen bezeichnet sind. In den Zeichnungen sind:
  • 1 ein Schaubild, das eine Systemkonfiguration zeigt;
  • 2 ein Blockbild, das eine interne Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt;
  • 3 ein Fließbild (1/2), das die Arbeitsweisen der Drahtloskommunikationseinheit 14 erläutert;
  • 4 ein Fließbild (2/2), das die Betriebsweisen der Drahtloskommunikationseinheit 14 erläutert;
  • 5 ein Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 31 zeigt; und
  • 6 ein Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 41 zeigt.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine erste Ausführungsform ist eine solche, die der Erfindung gemäß den Ansprüche 1 und 2 entspricht.
  • 1 ist ein Schaubild, das eine Systemkonfiguration dieser Ausführungsform zeigt. In 1 ist ein Schlitz 12 zur Aufnahme einer Compact-Flash (CF)-Karte in einer elektronischen Kamera 11 vorgesehen. Ein Stiftstecker 13 zur signalgebenden Verbindung der CF-Karte ist in dem Schlitz 12 angeordnet. Eine Drahtloskommunikationseinheit 14 wird in dem Schlitz 12 aufgenommen. Eine äußere Form der Drahtloskommunikationseinheit 14 ist mit einer äußeren Form der CF-Karte kompatibel.
  • 2 ist ein Blockschaubild, das eine innere Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt. In 2 ist ein Blockschaubild dargestellt, das eine innere Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 14 zeigt. In 2 ist in der Drahtloskommunikationseinheit 14 ein Steckdosenanschluß 21 ähnlich demjenigen der CF-Karte vorgesehen. Der Steckdosenanschluß 21 wird mit einem Stiftstecker 13 der elektronischen Kamera 11 verbunden, wenn die Drahtloskommunikationseinheit 14 in der elektronischen Kamera 11 untergebracht wird. Dann wird von der elektronischen Kamera 11 an die Stromleitungen (VCC, GND) des Steckdosenanschlusses 21 elektrischer Strom geliefert.
  • Mittlerweile ist eine Signalleitung des Steckdosenanschlusses 21 über eine Interfaceschaltung 22 mit einem Bus 23 verbunden. An den Bus 23 sind folgende Elemente angeschlossen: (1) eine MPU 24 zur Steuerung des Betriebs der Drahtloskommunikationseinheit 14; (2) ein Flash-Speicher 25 zur Festaufnahme; und (3) ein Drahtloskommunikationsteil 26 für Bluetooth-Drahtloskommunikation. Darüber hinaus sind an den MPU 24 signalmäßig folgende Elemente angeschlossen: (1) ein Einstellschalter 27 der Drahtloskommunikationseinheit 14; und (2) ein Stromquellenstatusermittlungsteil 20 zur Überwachung des Absinkens einer Stromquellenspannung.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die hier erfolgende Beschreibung nur eine Ausführungsform als Beispiel zeigt und die vorliegende Erfindung nicht beschränkt.
  • Eine Hauptvorrichtung gemäß den Ansprüchen entspricht der elektronischen Kamera 11. Ein Interfaceteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Steckdosenanschluß 21 und der Interfaceschaltung 22.
  • Ein Aufnahmeteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Flash-Speicher 25.
  • Ein Drahtloskommunikationsteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Drahtloskommunikationsteil 26.
  • Ein Steuerteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem MPU 24.
  • Ein Stromquellenzustandsermittlungsteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20.
  • Ein Betriebsarteneingangsteil gemäß den Ansprüchen entspricht dem Einstellschalter 27.
  • Die 3 und 4 sind Fließbilder, die den Betrieb der Ausführungsform erläutern. Im folgenden wird die Beschreibung für den Betrieb der folgenden in den 3 und 4 gezeigten Schrittnummern gegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß zur Vereinfachung des Verständnisses der Beschreibung wird die in den 3 und 4 gezeigte "Hauptvorrichtung" beschrieben, während dieselbe als "elektronische Kamera 11" anzusehen ist, die das konkrete Beispiel der Hauptvorrichtung darstellt.
  • Schritt S1: Wenn eine Hauptstromquelle der elektronischen Kamera 11 eingeschaltet wird, dann beginnt durch die Stromleitung des Steckdosenanschlusses 21 an die Drahtloskommunikationseinheit 14 Strom zu fließen. Das MPU 24 wird durch diesen zugeführten Strom aktiviert.
  • Schritt S2: Das MPU 24 ist fertig für eine Betriebsinstruktion von der elektronischen Kamera 11.
  • Schritt S3: Nach Empfang der Betriebsinstruktion von der elektronischen Kamera 11 bewertet das MPU 24 den Inhalt der Betriebsinstruktion. Wenn hier der Inhalt darin besteht, daß den Dateien in dem Flash-Speicher 25 eine Attributinformation gegeben wird (oder geändert wird), dann läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S21 weiter. Alternativ dazu, wenn der Inhalt eine Betriebsanweisung zur Neuaufnahme eines frisch fotografierten Bildes in die Datei eintrifft, so läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S4 weiter.
  • Schritt S4: Das MPU 24 bestimmt den Zustand des Einstellschalters 27 und erhält eine Betriebsarteneinstellung durch den Benutzer. An dieser Stelle läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S15 weiter, sobald die Betriebsart auf einen "Kommunikationsmodus" eingestellt ist. Alternativ dazu läuft der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S5, wenn der Betriebsmodus auf irgendeinen "Kommunikations& Notmodus" und einen "Aufnahmemodus" eingestellt ist.
  • Schritt S5: Ähnlich einer regulären CF-Karte nimmt das MPU 24 aufeinanderfolgend Dateien in den Flash-Speicher 25 auf, die von der elektronischen Kamera 11 erhalten werden.
  • Schritt S6: Das MPU 24 bestimmt wieder die Betriebsart oder den Betriebsmodus. Wenn hier der "Aufnahmemodus" als Betriebsart eingestellt ist, läßt das MPU 24 die Kommunikationsvorgänge weg und läuft zu Schritt S13 weiter. Alternativ führt das MPU 24, wenn der "Kommunikations- & Notmodus" eingestellt ist, die Kommunikationsvorgänge des Schrittes S7 und folgende aus.
  • Schritt S7: Das MPU 24 empfängt ein Überwachungsergebnis des Zustandes der Stromquelle von dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20. Wenn hier festgestellt wird, daß "die Stromquellenspannung für den Betrieb der Drahtloskommunikation zu niedrig ist", stellt das MPU 24 den Kommunikationsvorgang ein und läuft zum Schritt S13 weiter. Alternativ dazu, wenn festgestellt wird, daß in dem Stromquellenzustandsermittlungsteil 20 "die Stromquellenspannung gut" ist, dann läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S8 weiter.
  • Schritt S8: Durch die Interface-Schaltung 22 und den Steckdosenanschluß 21 an der elektronischen Kamera 11 gibt das MPU 24 an, daß sich der Aufzeichnungsvorgang fortsetzt. Demzufolge versorgt die elektronische Kamera 11 die Drahtloskommunikationseinheit 14 weiter mit Strom.
  • Schritt S9: Das MPU 24 liest die Datei ab, die im Schritt S5 von dem Flash-Speicher 25 aufgenommen wurde, und gibt sie Schritt für Schritt an den Drahtloskommunikationsteil 26 weiter. Der Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft die ihm zur Bearbeitung übergebenen Dateidaten, wie Basisbandbearbeitung und Spektrumstreuung und sendet dann die Daten als Radiowellen in ein vorbestimmtes Ziel. Es wird darauf hingewiesen, daß das Ziel durch den Einstellschalter 27 und dergleichen vorher eingestellt wird.
  • Schritt S10: Auf der Grundlage des Zustandes des Einstellschalters 27 beurteilt das MPU 24, ob oder ob nicht die automatische Löschung eingeschaltet ist. Wenn die automatische Löschung ausgeschaltet ist, läuft der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S13, wobei die Notinformation im Flash-Speicher 25 bleibt. Alternativ dazu, wenn die automatische Löschung eingeschaltet ist, läuft der Betrieb des MPU 24 weiter zum Schritt S11.
  • Schritt S11: Das MPU 24 beurteilt, ob oder ob nicht die Drahtloskommunikation im Schritt 59 normal beendet ist, beispielsweise durch Empfang einer Antwort von dem Ziel durch den Drahtloskommunikationsteil 26. Wenn an dieser Stelle die Drahtloskommunikation nicht normal beendet ist, läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter, während die Notinformation im Flash-Speicher 25 bleibt, und zwar in Vorbereitung eines weiteren Versuchs der Drahtloskommunikation und dergleichen. Alternativ dazu, wenn die Drahtloskommunikation normal beendet ist, läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S12 weiter. Es wird darauf hingewiesen, daß dann, wenn das Ergebnis der Drahtloskommunikation infolge des Kommunikationsstandards nicht bestätigt werden kann, das MPU 24 bestimmt, ob oder ob nicht die Notinformation in dem Flash-Speicher 25 automatisch aus Gründen der Sicherung eines freien Raums vorbestimmter Größe in dem Flash-Speicher 25 gelöscht wird.
  • Schritt 512: Das MPU 24 löscht automatisch die Notinformation, die im Schritt S5 von dem Flash-Speicher 25 gegeben wird. Nach einem Löschungsvorgang läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter.
  • Schritt S13: Das MPU 24 informiert die elektronische Kamera 11 über den Abschluß des Aufzeichnungsvorgangs. Danach kehrt der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S2 zurück und bereitet den nächsten Vorgang vor.
  • Durch die Reihe der obigen Vorgänge (Schritte S5 bis S13) werden die Vorgänge sowohl des "Aufnahmemodus" als auch des "Kommunikations- & Notmodus" verwirklicht.
  • Im folgenden wird der Betrieb des Schrittes S15 und weiterer beschrieben, die von dem oben beschriebenen Schritt 54 abzweigen.
  • Schritt S15: Sobald die Drahtloskommunikationseinheit 14 in dem oben beschriebenen Schritt S4 auf den "Kommunikationsmodus" geschaltet wird, führt das MPU 24 den Aufzeichnungsvorgang der CF-Karte mit der elektronischen Kamera 11 durch die Interface-Schaltung 22 und den Steckdosenanschluß 21 durch. Demzufolge überträgt die elektronische Kamera 11 aufeinanderfolgend die Dateien zur Aufzeichnung an die Drahtloskommunikationseinheit 14, wobei angenommen wird, daß dies ein regulärer Aufzeichnungsvorgang ist.
  • Schritt S16: Das MPU 24 gibt die Daten der Dateien, die im Schritt S15 erhalten worden sind, Schritt für Schritt an den Drahtloskommunikationsteil 26 weiter. Der Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft die Daten der Basisbandbehandlung und der Spektrumzerstreuung und sendet sie dann als Radiowellen zu einem vorbestimmten Ziel. Nach Abschluß des Vorgangs einer solchen Drahtloskommunikation läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter.
  • Durch die oben beschriebene Reihe von Vorgängen (Schritte S15 und S16) wird der Vorgang des "Kommunikationsmodus" verwirklicht.
  • Als nächstes wird der Vorgang des Schrittes S21 und weiterer beschrieben, die von dem oben beschriebenen Schritt S3 abzweigen.
  • Schritt S21: Sobald die elektronische Kamera 11 anweist, daß den Dateien in dem oben beschriebenen Schritt S3 Attribute erteilt werden, übermittelt das MPU 24 die Attributinformation den Dateien in dem Flash-Speicher 25 als Folge der obigen Vorgangsanweisung.
  • Schritt S22: Als nächstes beurteilt das MPU 24, ob oder ob nicht die Attributinformation, die den Dateien gegeben worden ist, eine Attributinformation ist, welche anzeigt, daß die Dateien Schreibschutz (für beispielsweise bloßes Lesen) haben. Wenn die Attributinformation nicht den Schreibschutz betrifft, überspringt das MPU 24 die folgende Bearbeitung und läuft zum Schritt S13 weiter. Alternativ dazu läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S23 weiter, wenn die Attributinformation der Schreibschutz ist.
  • Schritt S23: Das MPU 24 zeigt der elektronischen Kamera 11 an, daß der Aufnahmevorgang sich fortsetzt (beispielsweise der Vorgang des Zuteilens der Attributinformation).
  • Schritt S24: Das MPU 24 wählt die Datei aus dem Flash-Speicher 25 aus, die mit der Attributinformation im Schritt 21 versehen wurde, und gibt danach die Daten der ausgewählten Datei an den Drahtloskommunikationsteil 26. Der Drahtloskommunikationsteil 26 unterwirft die Daten der Bandbasisbehandlung und der Spektrumstreuung und sendet dann die Daten als Radiowellen zu dem vorbestimmten Ziel. Nach Vervollständigung dieser Drahtloskommunikation läuft der Betrieb des MPU 24 zum Schritt S13 weiter.
  • Durch die obigen Reihen Betriebsvorgänge (Schritte S21 bis S24) wurde es möglich, die in dem Flash-Speicher 25 aufgezeichneten Dateien zu späteren Zeitpunkten drahtlos zu kommunizieren.
  • Bei der oben beschrieben Ausführungsform erfolgt die Sicherung in der Drahtloskommunikationseinheit 14, während die Drahtloskommunikation durchgeführt wird. Daher erwarten den Benutzer keine großen Schwierigkeiten durch Sortieren und Speichern der Information im Falle eines Drahtloskommunikationsfehlers, so daß es möglich wird, Drahtloskommunikation leicht und schnell durchzuführen.
  • Darüber hinaus werden bei der genannten Ausführungsform die aufgenommenen Daten drahtlos kommuniziert, während der Aufnahmevorgang der CF-Karte simuliert wird. Wenn also die Hauptvorrichtung den Schlitz für die CF-Karte aufweist, kann die Drahtloskommunikationseinheit 14 an sie angeschlossen werden. In diesem Fall wird die Drahtloskommunikationseinheit 14 durch die Hauptvorrichtung als CF-Karte betrachtet, und es besteht die Möglichkeit, drahtlos zu kommunizieren, indem der reguläre Aufnahmevorgang durchgeführt wird. Demzufolge braucht das Kommunikationstreiberprogramm oder die Kommunikationssoftware nicht zusätzlich in der Hauptvorrichtung vorgesehen zu werden.
  • Darüber hinaus wird bei der genannten Ausführungsform bestimmt, ob oder ob nicht die Drahtloskommunikation in Abhängigkeit von der Qualitätsbeurteilung des Zustandes der in ihr befindlichen Stromquelle ausgeführt wird. Demzufolge kann die Drahtloskommunikation mit sehr hoher Zuverlässigkeit durchgeführt werden.
  • Darüber hinaus besteht bei der genannten Ausführungsform die Möglichkeit, die Drahtloskommunikationseinheit 14 als gewöhnliche CF-Karte zu benutzen, indem der "Aufzeichnungsmodus" gewählt wird. Demzufolge läßt sich in einer Notfallsituation, in der Speicherkarten fehlen, der Aufzeichnungsteil der Drahtloskommunikationseinheit 14 effektiv nutzen.
  • Darüber hinaus ist es bei der genannten Ausführungsform möglich, die Drahtloskommunikation zu verwenden, ohne Sicherungen zu schaffen, indem der "Kommunikationsmodus" selbst in einer Situation gewählt wird, in der in dem Flash-Speicher 25 keine ausreichende Sicherungskapazität vorhanden ist.
  • Dazu kommt, daß bei der genannten Ausführungsform die Sicherungsinformation nach normaler Beendigung der Drahtloskommunikation automatisch aus dem Flash-Speicher 25 gelöscht werden kann. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Situation- beispielsweise den Kapazitätsengpaß des Flash-Speichers 25, zu vermeiden, der durch das Verbleiben der Sicherungsinformation verursacht wird.
  • Darüber hinaus wird durch diese Ausführungsform die Möglichkeit gegeben, die mit dem Schreibschutz versehene Information drahtlos selektiv zu kommunizieren.
  • Dazu kommt, daß bei der obigen Ausführungsform, da Kontinuität des Aufzeichnungsvorgangs für die Hauptvorrichtung während der Drahtloskommunikation vorausgesetzt wird, keine Möglichkeit gegeben ist, daß während der Drahtloskommunikation die Stromzufuhr von der Hauptvorrichtung unterbrochen wird.
  • Darüber hinaus ist bei dieser Ausführungsform die äußere Form der Drahtloskommunikationseinheit 14 mit der äußeren Form der CF-Karte kompatibel. Demzufolge ist es möglich, die Drahtloskommunikationseinheit 14 anstelle der CF-Karte selbst an eine Hauptvorrichtung anzupassen, die von der Drahtloskommunikationseinheit 14 keinen Gebrauch macht.
  • Es folgt nun die Beschreibung für andere Beispiele.
  • 5 ist ein Schaubild, das eine Konfiguration einer Drahtloskommunikationseinheit 31 als ein erstes Beispiel zeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß in 5 Komponenten enthalten sind, die denjenigen der obigen Ausführungsformen entsprechen und mit Bezugszeichen versehen sind, die mit denjenigen der genannten Ausführungsformen identisch sind, und daß hier eine Beschreibungswiederholung weggelassen ist.
  • Wie aus 5 hervorgeht, besteht die Drahtloskommunikationseinheit 31 aus einer Verbindungseinheit 32 derselben Größe wie die CF-Karte und einer Körpereinheit 33, die ersichtlich an die Verbindungseinheit 32 angeschlossen ist. Bei der Verbindungseinheit 32 wird für eine CF-Karte ein Steckdosenanschluß 21 vorgesehen. Darüber hinaus werden vorteilhafterweise eine Interface-Schaltung 22, ein Bus 23, ein Flash-Speicher 35 für ein Programm und ein MPU 34 in der Verbindungseinheit 32 vorgesehen. Das MPU 34 erfüllt eine Funktion des Nachmachens des Aufzeichnungsvorgangs für die Hauptvorrichtung durch den Steckdosenanschluß 21 sowie eine Funktion, durch die die Information, die durch den Steckdosenanschluß 21 erhalten wird, der seriellen Konversion unterworfen wird, so daß die Information zu der Körpereinheit 33 übertragen wird.
  • Unterdessen wird wenigstens ein Drahtloskommunikationsteil 26 in der Körpereinheit 33 geschaffen. Darüber hinaus werden in der Körpereinheit 33 vorzugsweise ein MPU 34b, ein Flash-Speicher 25 und ein Bus 37 vorgesehen. Das MPU 34b hat die Aufgabe der Aufzeichnung (beispielsweise Schaffung einer Sicherung) der Information, die von der Anschlußeinheit 32 in den Flash-Speicher 25 übertragen wird, sowie die Aufgabe der drahtlosen Kommunizierung der Information durch den Drahtloskommunikationsteil 26.
  • Gemäß dieser Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 31 wird die Miniaturisierung der Verbindungseinheit 32 erleichtert. Demzufolge besteht die Möglichkeit, eine Drahtloskommunikationseinheit 31 schnell zu realisieren, die anstelle eines Aufnahmemediums, beispielsweise einer CF-Karte, benutzt werden kann.
  • 6 ist ein Schaubild, das eine Konfiguration der Drahtloskommunikationseinheit 41 als zweites Beispiel zeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß in 6 die Einzelteile, die denjenigen des ersten Beispiels gleichen, mit Bezugszeichen versehen sind, welche mit denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels identisch sind, und daß daher eine Wiederholung der Beschreibung hier weggelassen ist.
  • Ein wesentliches Merkmal der Drahtloskommunikationseinheit 41 ist darin zu sehen, daß anstelle des Flash-Speichers 25 in der zweiten Ausführungsform ein Interface 42 für eine CF-Karte und einen CF-Kartenschlitz 43 vorgesehen sind (entsprechend einem Verlängerungsanschluß 13).
  • Eine CF-Karte 44 wird in passender Weise als Ersatz in den CF-Kartenschlitz 43 eingesteckt. Das MPU 34b zeichnet (beispielsweise bei der Erstellung einer Sicherung) die Information auf, die von der Verbindungseinheit 32 auf die CF-Karte 44 übertragen wird.
  • Gemäß der Konfiguration der oben beschriebenen Drahtloskommunikationseinheit 41 wird die Möglichkeit geschaffen, die Sicherungskapazität ohne Beschränkung erheblich zu vergrößern durch geeigneten Austausch der CF-Karten 44, die zu dem CF-Kartenschlitz 43 passen.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die elektronische Kamera 11 in der Beschreibung beispielshalber als Hauptvorrichtung angegeben ist. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt. Im allgemeinen läßt sich eine beliebige Hauptvorrichtung verwenden, solange die Hauptvorrichtung einen Verbinder aufweist, der einem Aufnahmemedium zugewiesen ist.
  • Darüber hinaus wurde der CF-Kartenschlitz beispielshalber als Verbinder genommen, der in der Beschreibung einem Aufnahmemedium zugeordnet ist. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auf dieses Merkmal nicht beschränkt. Jeglicher Verbinder, der einem Aufnahmemedium zugeordnet ist, läßt sich einsetzen, solange der Verbinder ein Schlitz für einen Speicherstick hat sowie einen Schlitz für ein intelligentes Medium und dergleichen.
  • Des weiteren wurde die Beschreibung auf den Drahtloskommunikationsteil 26 abgestellt, der die Bluetooth-Drahtloskommunikation ausführt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt. Ein beliebiger Drahtloskommunikationsteil läßt sich einsetzen, solange der Drahtloskommunikationsteil die Drahtloskommunikation bewirkt, beispielsweise Drahtloskommunikation durch Mobilfunktelefon.
  • Darüber hinaus wurde der Flash-Speicher 25 als Beispiel für einen Aufnahmeteil in der Beschreibung angeführt, der die Festaufnahme bewerkstelligt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auf dieses Merkmal beschränkt. Dieser beliebige Teil läßt sich benutzen, solange der Aufnahmeteil ein Festaufnahmemedium ist, beispielsweise ein magnetorestriktiver Direktzugriffspeicher (MRAM).
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschreibung für den Betrieb gemacht worden ist, wenn der Schreibschutzzusatz oder das Schreibschutzattribut den Dateien im Flash-Speicher 25 später zugefügt wurde. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf dieses Merkmal beschränkt. So kann beispielsweise das MPU 24 wahlweise wenigstens in einer der drei folgenden Betriebsarten arbeiten, nämlich dem "Kommunikationsmodus", dem "Aufnahmemodus" und dem "Kommunikations- & Sicherungsmodus", und zwar gemäß dem aufgegebenen Dateiattribut, wenn Neuaufnahme verlangt wird. Bei einem solchen Vorgang wird die Attributinformation während der Neuaufnahme durch die Hauptvorrichtung gesteuert, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, den Betriebsmodus der Drahtloskommunikationseinheit zu steuern.
  • Darüber hinaus wurde in der Beschreibung beispielshalber der Schreibschutz als Attributinformation angeführt, wenn die Attributinformation die Drahtloskommunikation selektiv ausführt. Jedoch ist die vorliegende Erfindung auf dieses Merkmal ebenfalls nicht beschränkt. Im allgemeinen ist festzustellen, daß jede beliebige Attributinformation benutzt werden kann. So können beispielsweise die folgenden Attributinformationen verwendet werden. Eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht diese Datei eine versteckte Datei ist, eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht die Datei ein Archiv ist, und eine solche, die anzeigt, ob oder ob nicht die Datei eine Systemdatei ist.
  • Dazu kommt beispielsweise, daß die Attributinformation, betreffend ein Verzeichnis (directory), eine selektive Ausführung der Drahtloskommunikation schalten kann. In diesem Fall macht die Aufnahme (einschließlich Bewegen) der Dateien in ein Verzeichnis in der Hauptvorrichtung selektive Drahtloskommunikation der Dateien möglich. Darüber hinaus ist in diesem Fall vorteilhaft, daß der Steuerteil der Drahtloskommunikationseinheit die Dateien drahtlos zu einem Ziel kommuniziert, das in dem gewissen Verzeichnis bestimmt wird (Verzeichnisname entspricht beispielsweise einer IP-Adresse, einer URL oder einer Telefonnummer). Unter solchen Bedingungen wird das Verzeichnis, daß die Dateien enthält, in der Hauptvorrichtung bezeichnet oder ausgewählt, wodurch die Möglichkeit besteht, das Ziel anzugeben.
  • Die Erfindung ist nicht auf die obige Ausführungsform beschränkt, und verschiedene Modifikationen können durchgeführt werden, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, der durch die Ansprüche bestimmt wird. Auch können beliebige Verbesserungen an einem Teil oder an allen Komponenten vorgenommen werden.

Claims (2)

  1. Drahtlose Kommunikationseinheit (14), umfassend einen Interface-Teil (21, 22), der mit einem Anschluß (13) einer Hauptvorrichtung (11) verbunden ist und sich an ein Aufzeichnungsmittel anpassen kann; einen drahtlosen Kommunikationsteil (26), der in der Lage ist, eine drahtlose Kommunikation durchzuführen; und einen Steuerteil (24) mit einer Einrichtung zur Informationsgewinnung, die von der genannten Hauptvorrichtung aufgezeichnet wird, während der Steuerteil (24) einen Aufnahmevorgang durch den Interface-Teil (21, 22) nachbilden kann, der auf der Hauptvorrichtung (11) stattfindet, und wobei eine Einrichtung zur Übertragung der gewonnen Information über den drahtlosen Kommunikationsteil (26) an eine Außenstelle vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerteil (24) in der Lage ist, die besagte Information mit einer vorbestimmten Zusatzinformation auszuwählen, die von den Benutzern selektiv Daten zugeordnet wird, und daß der Steuerteil (24) nur die ausgewählte Information durch den drahtlosen Kommunikationsteil (26) an das äußere Ziel übertragen kann.
  2. Drahtlose Kommunikationseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzinformation eine solche ist, die Schreibschutz einbezieht.
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