DE60200292T2 - Transparente Abrechnung von mehreren Anschlussnummern in drahtlosen Telefonsystemen - Google Patents

Transparente Abrechnung von mehreren Anschlussnummern in drahtlosen Telefonsystemen Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft drahtlose Telekommunikationssysteme. Insbesondere betrifft die Erfindung drahtlose Telekommunikationssysteme, bei denen eine Mobilstation mehreren Teilnehmernummern zugewiesen werden kann, so dass Verbindungen zu oder von jeder Teilnehmernummer mit geeigneten Nachrichtenkontoführungs- und Benutzerkontroll- und Informationseinrichtungen durchgeführt werden können.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Drahtlose Telekommunikationssysteme genießen bei Telekommunikationssystemanbietern und Telekommunikationsdienstleistungskunden großes Ansehen. Eine beträchtliche Anzahl an Kunden von drahtlosen Dienstleistungen verwendet ihre drahtlosen Telefone zur Erfüllung mehrerer Funktionen. Zum Beispiel verwenden viele Kunden drahtloser Dienstleistungen ein drahtloses Telefon sowohl für geschäftliche als auch private Verbindungen. Viele Kunden möchten nicht zwei oder mehr drahtlose Telefone mit sich führen und verwenden daher ein einziges Telefon für berufliche Verbindungen, private Verbindungen und Verbindungen, die mit anderen Funktionen, die sie unter Umständen erfüllen, in Zusammenhang stehen.
  • Ein Problem, das sich durch die Verwendung eines einzigen Telefons für mehrere Funktionen ergibt, besteht darin, dass es oft wünschenswert ist, die Ausgaben, die mit den Verbindungen für die jeweiligen Funktionen in Zusammenhang stehen, getrennt abzurechnen. So geschieht es zum Beispiel oft, dass ein Kunde, der zwar ein einziges Telefon für private und geschäftliche Verbindungen verwendet, wünscht, dass geschäftliche Verbindungen getrennt abgerechnet werden, so dass der Kunde von einem Arbeitgeber eine Rücker stattung einfordern oder die Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Außerdem können manche drahtlosen Telefone von zwei Leuten gemeinsam verwendet werden, die eine getrennte Abrechnung ihrer Verbindungen wünschen.
  • Zudem ist es oft wünschenswert, dass Verbindungen in Abhängigkeit von den verschiedenen Funktionen, die eine Verbindung erfüllen kann, unterschiedlich gehandhabt werden. Zum Beispiel kann der Kunde wünschen, dass außerhalb der Arbeitszeiten geschäftliche Verbindungen an ein Sprachnachrichtensystem weitergeleitet, private Verbindungen hingegen zugestellt werden. Ferner kann, um ein weiteres Beispiel zu nennen, der Kunde wünschen, dass während einer wichtigen geschäftlichen Besprechung private Verbindungen weitergeleitet oder blockiert werden, während er bereit ist, während der Besprechung geschäftliche Verbindungen anzunehmen.
  • Einige drahtlose Telekommunikationssysteme, wie das drahtlose GSM-System, ermöglichen es, dass mehrere Teilnehmernummern einem einzigen drahtlosen Telefon oder einem Anschluss für drahtlose Dienstleistungen zugewiesen werden. Da diese Systeme jedoch in der Vergangenheit für ausgehende Verbindungen angewendet wurden, wurden keine Einrichtungen bereitgestellt, um es dem Kunden drahtloser Dienstleistungen zu ermöglichen, auf bequeme Weise auf einer verbindungsbezogenen Basis jene von zwei oder mehr „Leitungen", Anschlüssen oder Gebührenberechnungsnummern zu bestimmen, der die Kosten für die Verbindung berechnet werden sollen. Ebenso wurden für eingehende Verbindungen in Systemen mit getrennten Elementen für das Gateway-Mobilvermittlungs-Center (GMSC) und das Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) (der wünschenswerte Fall bei großen Netzen) keine Einrichtungen bereitgestellt, um Verbindungen, die für unterschiedliche Teilnehmer- oder Gebührenberechnungsnummern bestimmt sind, die einem einzigen drahtlosen Telefon zugewiesen sind, getrennt abzurechnen. Weiterhin wurden für eingehende Verbindungen keine Einrichtungen bereitgestellt, um die Handhabung (z. B. Weiterleitung, Blockieren usw.) von Verbindungen, die für verschiedene Teilnehmer- oder Gebührenberechnungsnummern bestimmt sind, getrennt zu steuern.
  • Zudem wurden keine Mittel bereitgestellt, um in dem Fall, in dem eine eingehende Verbindung bei einem drahtlosen Telefon, dem mehrere Nummern zugewiesen sind, ankommt, dem Benutzer jene von mehreren zugewiesenen Nummern anzuzeigen, an die die Verbindung ursprünglich gerichtet war. Das erschwert es dem Teilnehmer zum Beispiel, festzustellen, ob eine eingehende Verbindung eine geschäftliche oder eine private Verbindung ist. Wenn ein Telefon von mehreren Personen benutzt wird, ist es schwierig, festzustellen, an welchen Benutzer die eingehende Verbindung gerichtet ist.
  • Es wird angenommen, dass mindestens ein Normierungsinstitut eine Überarbeitung der GSM-Normen in Betracht zieht, wobei zusätzliche Funktionen zu drahtlosen Telefonen hinzugefügt und bestimmte Aspekte des standardisierten Signalisierungsprotokolls zwischen dem drahtlosen Telefon und der Infrastruktur von drahtlosen Netzen geändert würden, um die Zuweisung und Verwendung von zwei Gebührenberechnungsnummern zu bzw. mit einem einzigen drahtlosen Telefon zu ermöglichen. Es sollte beachtet werden, dass es zig Millionen Kunden von drahtlosen Telekommunikationssystemen gibt und dass jeder von diesen bereits eines oder mehrere drahtlose Telefone besitzt, die den bestehenden oder älteren Versionen der Normen entsprechen. Somit besteht ein Problem, das sich ergibt, wenn versucht wird, die Nachteile von bestehenden drahtlosen Telekommunikationssystemen durch Erweiterung der Telefonfunktionen und durch Ändern des Signalisierungsprotokolls zwischen dem Telefon und der Netz infrastruktur zu beseitigen, darin, dass es extrem teuer wäre, die installierte Basis von drahtlosen Telefonen zu ersetzen oder aufzurüsten, um neue Einrichtungen bereitzustellen, welche mehrfache Teilnehmer- oder Gebührenberechnungsnummern unterstützen. Selbst wenn der Kunde einer drahtlosen Dienstleistung nicht direkt für den Ersatz oder das Aufrüsten zahlen müsste, könnten deutliche Vorbehalte seitens der Kunden zum Tragen kommen.
  • WO-A-92/19078 offenbart ein Verfahren, bei dem Teilnehmeridentitätsmodule mit Mobiltelefonen verwendet und mindestens zwei Identitäten (Mobiltelefonidentifikationsnummern) bereitgestellt werden, die vom Benutzer wahlweise aktiviert werden können. In einer Ausführungsform wird beiden Identitäten eine einzige Teilnehmernummer zugewiesen. In einer anderen Ausführungsform wird jeder der zwei Identitäten eine getrennte Teilnehmernummer zugewiesen. Die mehrfachen Identitäten können die Verwendung eines einzigen Mobiltelefons durch verschiedene Benutzer oder die Verwendung eines einzigen Mobiltelefons durch einen einzigen Benutzer zur Unterscheidung von Verbindungen für unterschiedliche Zwecke, z.B. private Verbindungen und geschäftliche Verbindungen, unterstützen.
  • „Benutzerhandbuch", VIAG Interkom, Seiten 62-63, Ausgabe 15.06.99, beschreibt ein System, bei dem ein Verbindungsmanager bereitgestellt wird, um zu entscheiden, ob eine Verbindung in Abhängigkeit von der vom Benutzer aktivierten Konfiguration zu einer Mailbox oder einem Mobiltelefon weitergeleitet werden soll. Der Benutzer kann den Verbindungsmanager anwählen und auf ihn zugreifen. Sobald die Verbindung hergestellt ist, kann der Benutzer steuern, wie die Verbindungen vom Verbindungsmanager verarbeitet werden, z.B. 1 zum Weiterleiten von eingehenden Verbindungen an eine Sprachmailbox, 2 zum Weiterleiten von eingehenden Verbindungen an ein Mobiltelefon, 3 für keine Weiter leitung der Verbindung. Somit stellt dies eine vom Benutzer gesteuerte Verbindungsweiterleitung dar.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die Verfahren gemäß der Erfindung werden in den unabhängigen Ansprüchen dargelegt. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den abhängigen Ansprüchen angeführt.
  • Ein gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiertes drahtloses Telekommunikationssystem stellt Unterstützung für mehrfache Gebührenberechnungsnummern bereit, die einem drahtlosen Telefon (im Folgenden als Mobilstation oder MS bezeichnet) zugewiesen werden, erfordert aber vorteilhafterweise keine Änderungen beim Signalisierungsprotokoll zwischen der MS und der Infrastruktur des drahtlosen Netzes. Ein Ausführungsbeispiel, das zwei Gebührenberechnungsnummern unterstützt, wird hierin beschrieben, wobei die beschriebenen Techniken jedoch einfach erweiterbar sind, um mehr als zwei Gebührenberechnungsnummern zu unterstützen.
  • Vor dem Durchführen oder Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer muss ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst mit zwei Gebührenberechnungsnummern vorbereiten. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zweite Gebührenberechnungsnummer für einen Anschluss vorbereitet wird, wird ein Eintrag im Heimatregister (HLR) des drahtlosen Netzes für den Anschluss durchgeführt. Dem Kunde wird ein spezieller Code mitgeteilt, wie zum Beispiel „*2*", den der Kunde verwenden kann, um festzulegen, dass eine ausgehende Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll, und die dem Kunden angezeigt werden kann, um anzuzeigen, dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an die zweite Gebührenberechnungsnummer gerichtet war. Ähnliche Codes können in Ausführungsformen, in denen ein solcher Dienst bereitgestellt wird, zusätzlichen Gebührenberechnungsnummern zugewiesen werden, wie einer dritten oder vierten Gebührenberechnungsnummer. Der spezielle Code oder die speziellen Codes können auf dem Ursprungs-VMSC als büroweite Daten bereitgestellt werden und würden konsequent auf alle Benutzer angewendet werden, die die Dienste für eine zusätzliche Gebührenberechnungsnummer oder eine zusätzliche Leitung in Anspruch nehmen.
  • Von Zeit zu Zeit, einschließlich in einigen Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) im Versorgungsbereich eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen, in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird, und in verschiedenen anderen Situationen, wird die MS beim Netz durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) registriert. Das VLR kann mit einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) verbunden sein. Das VLR meldet die Registrierung an das HLR, und das HLR sendet als Reaktion darauf an das VLR Informationen bezüglich des der MS zugewiesenen Anschlusses. Diese Informationen enthalten eine erste oder primäre Gebührenberechnungsnummer in einem als MSISDN bezeichneten Feld. Wenn eine zweite oder „alternative primäre" Gebührenberechnungsnummer für den Anschluss bereitgestellt worden ist, sendet das HLR auch die zweite Gebührenberechnungsnummer, die im VLR aufgezeichnet ist.
  • Um eine ausgehende Verbindung an die zweite Gebührenberechnungsnummer durchzuführen, fügt der Kunde den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer zur angerufenen Verbindung hinzu. Zum Beispiel kann ein Code einer zweiten Gebührenberechnungsnummer, wie zum Beispiel „*2*", der angerufenen Nummer vorangesetzt werden. Die MS sendet eine Verbindungsaufbaunachricht, welche den Code für die zweite Gebührenberechnungsnummer und die angerufene Nummer enthält, an das VMSC.
  • Da es sich bei dem Code einfach um zusätzliche Ziffern handelt, die zur angerufenen Nummer hinzugefügt werden, muss die MS nicht geändert werden, um den Code zu unterstützen, und die MS muss nicht wissen, dass die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll. Das VMSC erkennt den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer und baut eine Verbindung in das Telefonnetz unter Verwendung der im VLR gespeicherten zweiten Gebührenberechnungsnummer auf. Außerdem erstellt das VMSC geeignete Gebührenberechnungsdatensätze, die sich auf die zweite Gebührenberechnungsnummer beziehen.
  • Eingehende Verbindungen in das drahtlose Netz kommen bei einem Gateway-Mobilvermittlungs-Center (GMSC) an, um zu einem VMSC geleitet zu werden, das Verbindungen für die MS handhabt, an die die Verbindung gerichtet ist. Verbindungen zu zweiten Gebührenberechnungsnummern werden in einer Weise gehandhabt, die im Allgemeinen der herkömmlichen GSM-Verbindungshandhabung ähnlich ist, wobei jedoch spezielle Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden, um Verbindungen zur zweiten Gebührenberechnungsnummer aufzunehmen. Das GMSC sendet eine Nachricht an das HLR, in dem es dieses über die eingehende Verbindung informiert (einschließlich der Nummer des angerufenen Teilnehmers) und Bereichswechselinformationen anfordert. Das HLR bestimmt, welches VLR Verbindungen für die MS handhabt und sendet an dieses VLR eine Nachricht mit der Anforderung einer Bereichswechselnummer, die dem Netzwerk von dem VLR zur Verwendung bei der Handhabung der eingehenden Verbindung zugewiesen wird. Wenn das HLR bestimmt, dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer für die MS ist, schließt das HLR in seiner Nachricht einen Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer ein. Als Reaktion darauf sendet das VLR die Bereichswechselnummer an das HLR, und das HLR leitet sie an das GMSC weiter. Danach baut das GMSC eine Verbindung zum Mobiltelefon durch das VLR/VMSC unter Verwendung der zugewiesenen Bereichswechselnummer auf.
  • Wenn die Verbindungen beim VLR/VMSC ankommen, weist das VLR die Bereichswechselnummer dem Verbindungsfall, der zuvor als Reaktion auf die HLR-Anforderung erstellt wurde, zu. Das VLR erkennt, dass die Verbindung für die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt ist. Die Signalisierungsprotokolle, die von herkömmlichen GSM-Systemen verwendet werden, nehmen weder die Nummer des angerufenen Teilnehmers (CPN) in die Verbindungsaufbaunachricht auf, die vom drahtlosen Netz an die MS gesendet wird, noch nehmen sie einen Indikator für eine „zweite Leitung" oder eine „zweite Gebührenberechnungsnummer" auf. Um den Kunden darüber zu informieren, dass die eingehende Verbindung für die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt war, fügt das VLR einen vordefinierten Code zur Information über die anrufende Leitungsnummer, die an die MS gesendet wird, hinzu. Zum Beispiel kann das VLR einen Code für die zweite Gebührenberechnungsnummer, wie zum Beispiel „*2*", der Nummer des Anrufers voranstellen.
  • Die MS zeigt den Code mit der Information zur Identifizierung der anrufenden Leitung an. Da der Code einfach aus zusätzlichen Ziffern besteht, die zur Information über die Nummer des Anrufers hinzugefügt werden, muss die MS in keiner Weise geändert werden, um den Code anzuzeigen, und muss selbst den Code oder seine Bedeutung nicht kennen. Wenn die Nummer des Anrufers nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn sie mit „Anzeige eingeschränkt" markiert war oder nicht empfangen wurde), unterdrückt das VLR die tatsächliche Nummer des Anrufers. Stattdessen sendet das VLR nur den Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer als Nummer des Anrufers, wobei die Information mit „Anzeige gestattet" gekennzeichnet wird. Dies ermöglicht es der Mobilstation, den Indikator der zweiten Gebührenberechnungsnummer anzuzeigen, unabhängig davon, ob die Nummer des Anrufers tatsächlich verfügbar ist und angezeigt werden kann.
  • Vorzugsweise sind die Codes und Formate für die zweite Gebührenberechnungsnummer, die für eingehende und ausgehende Verbindungen verwendet werden, identisch. In Mobilstationen, welche ein Protokoll von eingehenden Verbindungen führen und Benutzern erlauben, auf eine eingehende Verbindung zu antworten, indem sie einen Protokolleintrag auswählen, der die Nummer eines Anrufers enthält, gewährleistet die Verwendung von Codes für identische eingehende und ausgehende zweite Gebührenberechnungsnummern vorteilhafterweise, dass Verbindungen unter Verwendung jener Leitungs- oder Gebührenberechnungsnummer beantwortet werden, unter denen sie einlangten.
  • Wenn der angerufene Teilnehmer antwortet, erstellen das VLR/VMSC und das GMSC jeweils vorzugsweise geeignete Verbindungsdetaildatensätze für Gebührenberechnungszwecke (CDRBP). Die VLR/VMSC-CDRBP-Datensätze verwenden vorzugsweise die zweite Gebührenberechnungsnummer. Die GMSC-CRBP-Datensätze können die zweite Gebührenberechnungsnummer oder die Nummer des angerufenen Teilnehmers (d. h. die erste Gebührenberechnungsnummer) verwenden. Aktuelle drahtlose Normen sehen vor, dass die GMSC die Nummer des angerufenen Teilnehmers in einer Bestätigungsnachricht vom HLR empfängt, wobei von dieser Nachricht die CDRBP-Information abgeleitet wird. Es wird jedoch angenommen, dass Normierungsinstitute eine Änderung der Bestätigungsnachricht in Betracht ziehen oder dieser zugestimmt haben, so dass das GMSC die zweite Gebührenberechnungsnummer erhalten würde.
  • Wenn der angerufene Teilnehmer nicht antwortet oder nicht erreichbar ist, kann die Verbindung weitergeleitet werden. Das drahtlose Netz kann den Umstand, dass eine Verbindung für eine zweite Leitung oder Gebührenberechnungsnummer bestimmt ist, dazu nutzen, zu bestimmen, wie eine Verbindung gehandhabt werden soll (z. B. ob die Verbindung weitergeleitet werden soll), und um die Verbindungen oder Zweige davon ordnungsgemäß zu berechnen, wenn es zu einer Weiterleitung kommt. Außerdem kann das Netz Verbindungen unterschiedlich weiterleiten, je nachdem, ob die Verbindungen für die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt waren. Zum Beispiel verfügt jede Leitungs- oder Gebührenberechnungsnummer vorzugsweise über einen dazugehörigen Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar", der vom Teilnehmer steuerbar und vom Indikator für andere Leitungen unabhängig ist. Nach den Geschäftszeiten kann ein Benutzer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Geschäftsleitung wählen. Danach würden alle Verbindungen, die auf der Geschäftsleitung des Benutzers einlangen, eine weitere Behandlung in Übereinstimmung mit dem Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" erfahren, während Verbindungen, die auf der Privatleitung des Benutzers einlangen, weiterhin zugestellt würden. Wenn zum Beispiel eine Verbindungsweiterleitung beim Dienst „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung des Teilnehmers vorgesehen ist, dann würden Verbindungen, die auf dieser Leitung ankommen, wenn der Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" aktiv ist, weitergeleitet werden, z. B. zu einem Sprachpostsystem. Außerdem kann die Mobilstation selbst auch auf unterschiedliche Weise Verbindungen weiterleiten, je nachdem, ob die Verbindungen für die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt waren, so wie durch das Vorhandensein oder das Fehlen des Gebührenberechnungsnummerncodes (z.B. *2*) angezeigt, der in der Information über die Nummer des Anrufers bereitgestellt wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und andere Merkmale der Erfindung werden am besten durch Bezugnahme auf folgende detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemeinsam mit den beiliegenden Zeichnungen verstanden. Es zeigen:
  • 1 ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm einer Anordnung von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, um einen Dienst mit zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen, und die Handhabung einer ausgehenden Verbindung;
  • 2 ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagram, welches eine Anordnung von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert wurde, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen, und die die Handhabung einer eingehenden Verbindung, die an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll, zeigt;
  • 3 ein Flussdiagramm, das ein Verfahren zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 1 der vorliegenden Erfindung zur Handhabung einer ausgehenden Verbindung zeigt;
  • 4A und 4B ein Flussdiagramm, welches ein Verfahren zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 2 der vorliegenden Erfindung zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt;
  • 5 ein Flussdiagramm, welches einen alternativen Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 2 und das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt, wenn eine bedingungslose Verbindungsweiterleitung gewünscht ist;
  • 6 ein Flussdiagramm, das einen alternativen Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung mit dem Netzwerk von 2 und das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt, wenn eine bedingte Verbindungsweiterleitung durch das VLR/VMSC gewünscht wird;
  • 7 ein Flussdiagramm, das einen alternativen Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 2 und das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt, wenn eine bedingte Verbindungsweiterleitung durch das GMSC gewünscht wird; und
  • 8 ein kombiniertes Block- und Nachrichtenflussdiagramm, welches eine Anordnung von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert wurde, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen, und die Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt, die nicht an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll, weil der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung oder die Gebührenberechnungsnummer aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Eine bevorzugte Ausführungsform eines drahtlosen Telekommunikationssystems, das gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert wurde, stellt eine Unterstützung für mehrere Gebührenberechnungsnummern bereit, die einem drahtlosen Telefon (im Folgenden als Mobilstation oder MS bezeichnet) zugewiesen sind, wobei jedoch vorteilhafterweise keine Änderungen am Signalisierungsprotokoll zwischen der MS und der Infrastruktur des drahtlosen Netzes erforderlich sind. Obwohl hierin beispielhaft eine Ausführungsform beschrieben wird, die zwei Leitungen oder zwei Gebührenberechnungsnummern unterstützt, wird ein Fachmann schätzen, dass die beschriebenen Techniken auf einfache Weise erweiterbar sind, um mehr als zwei Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern zu unterstützen. Obwohl feine Unterscheidungen zwischen Leitungen, Anschlüssen und Gebührenberechnungsnummern gemacht werden können, sind solche Unterscheidungen im Allgemeinen für das Verständnis der Erfindung, an die sich diese Anmeldung richtet, nicht hilfreich, und daher sind, sofern nicht anders angegeben, diese Begriffe im Folgenden als Synonyme auszulegen. Ebenso sind Formulierungen wie „Verbindungen zu", „Verbindungen, die gerichtet sind an" und „Verbindungen, die bestimmt sind für" eine Leitung oder Gebührenberechnungsnummer als Synonyme auszulegen, sofern nicht anders angegeben.
  • 1, 2 und 8 sind kombinierte Block- und Nachrichten-Flussdiagramme, welche Anordnungen von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform zeigen, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen. 1 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, welches ein Telekommunikationssystem oder -netz darstellt, und insbesondere die Bestandteile 110 des Netzes, die an der Handhabung einer ausgehenden Verbindung beteiligt sind. 2 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichtenflussdiagramm, welches die Bestandteile 210 des Netzes darstellt, die an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, wenn die Verbindung an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll. 8 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, welches die Bestandteile des Netzes darstellt, die an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, die nicht an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll, weil der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung oder die Gebührenberechnungsnummer aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist. 3 ist ein Flussdiagramm, das ein Verfahren 300 zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 1 zur Handhabung einer ausgehenden Verbindung zeigt. 4A, 4B und 5 bis 7 sind Flussdiagramme, die ein Verfahren 400 und alternative Unterverfahren 500, 600 und 700 davon zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigen.
  • Die Handhabung einer ausgehenden Verbindung und jener Elemente, die sowohl eingehenden als auch ausgehenden Verbindungen gemein sind, wird zuerst in Verbindung mit 1 und 3 beschrieben. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird hierin im Zusammenhang eines GSM-Netzes offenbart, wobei ein Fachmann jedoch schätzen wird, dass die Erfindung auch auf andere drahtlose Telekommunikationsnetze angewendet werden könnte, einschließlich AMPS, TDMA, CDMA und andere. Netzelemente, deren spezielle Struktur oder operatives Verhalten für ein Verständnis der Erfindung nicht wesentlich sind, werden ausgelassen. Zum Beispiel werden Basisstationssysteme und Übertragungseinrichtungen ausgelassen.
  • Wie am besten in 1 zu sehen und auf dem Fachgebiet bekannt, kann ein drahtloses Telekommunikationssystem 110 eine Mobilstation (MS) 112, ein Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) 114, einschließlich eines Besucherregisters (VLR) 116, ein Heimatregister (HLR) 118, ein zweites VMSC 122, einschließlich eines zweiten VLR 136, ein Betriebsunterstützungs- oder Vorbereitungssystem 120 und ein Gebührenberechnungssystem oder einen Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 126 umfassen. Der Rest des drahtlosen Telekommunikationssystems und alle etwaigen externen Netze (z. B. das öffentliche Fernsprechwählnetz) werden gemeinsam als „Netz" 124 bezeichnet.
  • Drahtlose Telekommunikationssysteme und Bestandteile davon sind bei mehreren kommerziellen Anbietern erhältlich, und viele dieser Systeme und Bestandteile könnte als geeignete Plattformen für die Umsetzung einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dienen. VMSC 114 und 122 (und VMSC 218 und GMSC 214, die zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden) können zum Beispiel jeweils unter Verwendung eines 5ESS®Mobile Switching Center umgesetzt werden, das im Handel bei Lucent Technologies, 600–700 Mountain Ave., Murray Hill, NJ, 07974 erhältlich ist. VLR 116 und 136 (und VLR 240, das zu einem späteren Zeitpunkt besprochen wird) können zum Beispiel jeweils unter Verwendung von Elementen und/oder Dienstleistungen eines 5ESS®Mobile Switching Center umgesetzt werden, das im Handel bei Lucent Technologies erhältlich ist. HLR 118 und HLR 216 können zum Beispiel jeweils unter Verwendung von Elementen und/oder Dienstleistungen eines 5ESS® Switch umgesetzt werden, der im Handel bei Lucent Technologies erhältlich ist und der als ein mobiles Vermittlungs-Center mit HLR-Funktionen, aber auch als selbständiges Heimatregister eingesetzt werden kann. Diese spezifischen Produkte werden beispielhaft offenbart, ohne einschränkende Wirkung; andere Produkte des zuvor genannten Anbieters und Produkte anderer Anbieter könnten ebenfalls verwendet werden. Das Betriebsunterstützungssystem 120, Gebührenberechnungssystem 126 und die Gebührenberechnungssysteme 222 und 224 (die später besprochen werden) können unter Verwendung geeigneter Informationsverarbeitungssysteme (einschließlich geeigneter Software), die auf dem Fachgebiet bekannt sind und kommerziell von Telekommunikationsdienstanbietern verwendet werden, umgesetzt werden.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Teilnehmer eine Verbindung erstellen und die Anweisung geben, dass die Verbindung der zweiten Leitung oder zweiten Gebührenberechnungsnummer zugewiesen wird. Die folgende Besprechung, welche eine solche Erstellung beschreibt, betrifft das Netz 110 von 1 und das Verfahren 300 von 3. Vor dem Durchführen oder Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer muss ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst mit zwei Gebührenberechnungsnummern vorbereiten. Siehe Schritt 310 (3). Diese Vorbereitung kann unter Verwendung eines Betriebsunterstützungssystems oder eines anderen Vorbereitungssystems 120 erfolgen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zweite Gebührenberechnungsnummer für einen Anschluss bereitgestellt wird, zum Beispiel unter Verwendung einer Nachricht 154, erfolgt ein Eintrag in das Heimatregister (HLR) 118 des drahtlosen Netzes für den Anschluss unter Verwendung eines zweiten oder alternativen Haupt-Gebührenberechnungsnummernfeldes an einer Position 134 und mit der Bezeichnung MSISDN2. Alle HLR-Anschluss-Datensätze enthalten einen ersten oder Haupt-Gebührenberechnungsnummerneintrag an einer Position 132.
  • Ferner stellt als Teil des Vorbereitungsschrittes 310 der Netzbetreiber einen speziellen Code, wie zum Beispiel „*2*", bereit, den der Kunde verwenden kann, um zu bestimmen, dass eine ausgehende Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll, und der dem Kunden angezeigt werden kann, um zu zeigen, dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an die zweite Gebührenberechnungsnummer gerichtet war. Der Kunde ist über den Code informiert. Der Code für die zweite Gebührenberechnungsnummer kann vorzugsweise vom Netzbetreiber ausgewählt oder von einer oder mehreren Normen definiert werden, die auf Telekommunikationsnetze anwendbar sind. Ähnliche Codes können weiteren Gebührenberechnungsnummern, zum Beispiel einer dritten oder einer vierten Gebührenberechnungsnummer, in Ausführungsformen zugewiesen werden, in denen ein solcher Dienst bereitgestellt wird. Der spezielle Code oder die speziellen Codes können auf dem Ursprungs-VMSC als büroweite Daten bereitgestellt werden und würden konsequent auf alle Benutzer angewendet werden, welche sich für den Dienst der zusätzlichen Gebührenberechnungsnummer oder der zusätzlichen Leitung auf dem VMSC anmelden. Vorzugsweise werden der spezielle Code oder die speziellen Codes so ausgewählt, dass sie in innerhalb eines drahtlosen Systems oder Netzes identisch sind.
  • Von Zeit zu Zeit, einschließlich einiger Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) im Versorgungsbereich eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen, in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird, und in verschiedenen anderen Situationen, wird das MS beim Netz durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) wie 116 oder 136 eingetragen. Siehe Schritt 312. Die Verbindung kann durch ein VMSC 114 oder 122 erfolgen, die mit dem VLR 116 bzw. 136 in Verbindung stehen, in dem Ausmaß, in dem das VLR keinen Teil des MSC bildet. Das jeweilige VLR, das verwendet wird, hängt typischerweise von der Position der MS 112 innerhalb des Netzes ab. In 1 befindet sich die MS 112 am nächsten zu einer Basisstation (nicht dargestellt), die vom VLR 116 versorgt wird. Das VLR kann mit einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC), z. B. 114 oder 122, in Verbindung stehen und kann als selbständiges Netzelement konstruiert werden oder als ein Teil des verbundenen VMSC integriert sein. In Schritt 312 meldet das VLR 116 die Registrierung an das HLR 118 in einer Nachricht (nicht dargestellt), und als Reaktion darauf sendet das HLR 118 an das VLR 116 eine Nachricht „Teilnehmerdaten einfügen", welche Informationen bezüglich des der MS zugewiesenen Anschlusses enthält. Die Informationen enthalten eine erste oder primäre Gebührenberechnungsnummer in einem als MSISDN bezeichneten Feld. In Schritt 314, falls eine zweite oder „alternative primäre" Gebührenberechnungsnummer für den Anschluss vorgesehen wurde, sendet das HLR unter Verwendung eines Feldes mit der Bezeichnung MSISDN2 auch die zweite Gebührenberechnungsnummer in einer Nachricht 152 „Teilnehmerdaten einfügen". Die ISD-Nachrichten der Schritte 312 und 314 können zu einer einzigen Nachricht zusammengefasst werden.
  • In Schritt 316 speichert das VLR 116 die Teilnehmerdaten, einschließlich der ersten Gebührenberechnungsnummer an der Position 128 und der zweiten Gebührenberechnungsnummer an der Position 130.
  • In Schritt 318 fügt der Kunde, um eine ausgehende Verbindung zur zweiten Gebührenberechnungsnummer zu erstellen, den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer zur angerufenen Nummer hinzu. Zum Beispiel kann der Code einer zweiten Gebührenberechnungsnummer, wie zum Beispiel „*2*", vor die angerufene Nummer gesetzt werden. In Schritt 320 sendet die MS 112 eine Verbindungsaufbaunachricht 150, einschließlich des Codes für die zweite Gebührenberechnungsnummer und der angerufenen Nummer, an das VMSC 114. Da es sich bei dem Code einfach um zusätzliche Ziffern handelt, die zur angerufenen Nummer hinzugefügt werden, muss die MS 112 nicht geändert werden, um den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer zu unterstützen, und die MS muss nicht wissen, dass die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll. In Schritt 322 erkennt das VMSC 114 den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer und baut eine Verbindung in das Telefonnetz 124 unter Verwendung der zweiten Gebührenberechnungsnummer auf, die an der Position 130 in dem VLR 116 gespeichert ist. In Schritt 324 entfernt das VMSC den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer (z. B. *2*) von der angerufenen Nummer und sendet eine Initial Address Message (IAM) 160 an das Abschluss-Netz.
  • In Schritt 326 erstellt das VMSC 114 geeignete Verbindungsdetaildatensätze zu Gebührenberechnungszwecken (CRBP) 176, einschließlich der zweiten Gebührenberechnungsnummer 142 in dem A-Teilnehmer-Nummern- (oder Anrufernummern-)Feld. Die CDRBP-Datensätze 176 werden vorzugsweise als Nachrichten 158 an einen geeigneten Speicher 126 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet. Der Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 126 kann als ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem umgesetzt werden, das Datensätze oder Transaktionen in Echtzeit erhält. Der Speicher 126 könnte auch als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren Medium, wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt werden.
  • Die Handhabung einer eingehenden Verbindung in einer bevorzugten Ausführungsform eines Telekommunikationssystem, das gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, kann am besten in Verbindung mit 2, 4 bis 7 und 8 verstanden werden. 2 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, welches die Bestandteile des Telekommunikationssystems darstellt, welche an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, die an die Mobilstation des Teilnehmers weitergeleitet werden soll. 8 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, das die Bestandteile des Telekommunikationssystems darstellt, welche an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, die nicht an die Mobilstation des Teilnehmers weitergeleitet werden soll, weil der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung oder die Gebührenberechnungsnummer aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist. Weil 8 der 2 sehr ähnlich ist, wird 8 nur in jenen Fällen extra besprochen, in denen sie sich von 2 unterscheidet.
  • 4A, 4B und 5 bis 7 sind Flussdiagramme, die ein Verfahren 400 und alternative Unterverfahren 500, 600 und 700 davon zur Verwendung in Verbindung mit dem System von 2 zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigen. Bestimmte Netzelemente, deren spezielle Struktur oder operatives Verhalten für das Verständnis der Erfindung nicht wesentlich sind, werden ausgelassen. Zum Beispiel werden Basisstationssysteme und Übertragungseinrichtungen ausgelassen. Die Elemente und Struktur von 2 und 8 können mit jenen von 1 identisch oder diesen ähnlich sein, werden aber der Klarheit willen in einer anderen Anordnung dargestellt. Ein Fachmann wird schätzen, dass die Elemente von 1 und 2 und 8 einfach unterschiedliche Untergruppen eines vollständigen drahtlosen Systems sein können.
  • Wie am besten in 2 und 8 zu sehen und auf dem Fachgebiet bekannt, können drahtlose Telekommunikationssysteme 210, 810 ein Gateway-Mobilvermittlungs-Center(GMSC) 214, ein Heimatregister (HLR) 216 in Verbindung mit dem GMSC 214, ein Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) 218 in Verbindung mit dem HLR 216, und eine Mobilstation 220 in Verbindung mit dem VMSC 218 aufweisen. Ein Besucherregister (VLR) 240 kann einen integralen Teil des VMSC 218 bilden. Alternativ dazu könnte das VLR 240 auch vom VMSC 210 getrennt, aber so angeordnet sein, dass es damit in Verbindung steht. 8 zeigt den Fall, in dem eine Verbindung nicht an das Endgerät des Teilnehmers geliefert werden kann und zum Beispiel zu einem anderen Netz oder MSC 874 weitergeleitet wird. Der Rest des drahtlosen Telekommunikationssystems 210 und alle etwaigen externen Netze (z. B. das öffentliche Fernsprechwählnetz) werden gemeinsam als „Netz" 212 bezeichnet. GMSC 214 befindet sich in Verbindung mit dem Netz 124, durch welches das GMSC 214 eingehende Verbindungen empfangen und ausgehende Verbindungen starten oder weiterführen kann.
  • GMSC 214 kann von Zeit zu Zeit Verbindungsdetaildatensätze für Gebührenberechnungszwecke (CDRBP) 276 erstellen, die aus den vom GMSC verarbeiteten Verbindungen stammen. Das GMSC 214 kann die Gebührenberechnungsdatensätze lokal auf einem beliebigen geeigneten Datenträger, wie einer Disk oder einem Band, speichern. Vorzugsweise liefert das GMSC 214 die Datensätze 276 mit Hilfe von Nachrichten 268 an ein geeignetes Gebührenberechnungsoder Kontoführungssystem oder an eine Datenbank oder einen Speicher von Verbindungsdetail- und Gebührenberechnungsdatensätzen, die beide durch Box 222 dargestellt werden.
  • Ebenso kann das VMSC 218 von Zeit zu Zeit CDRBP-Datensätze 278 erzeugen, die aus von dem VMSC verarbeiteten Verbindungen stammen. Das VMSC 218 kann die Gebührenberechnungsdatensätze lokal auf einem beliebigen geeigneten Datenträger, wie einer Disk oder einem Band, speichern. Vorzugsweise liefert das VMSC 218 die Datensätze 278 mit Hilfe von Nachrichten 270 an ein geeignetes Gebührenberechnungs- oder Kontoführungssystem oder an eine Datenbank oder einen Speicher von Verbindungsdetail- und Gebührenberechnungsdatensätzen, die beide durch Box 224 dargestellt sind.
  • Wie zuvor in Zusammenhang mit der Besprechung in Bezug auf ausgehende Verbindungen angeführt, muss vor dem Durchführen oder Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst mit einer zweiten Gebührenberechnungsnummer vorbereiten. Dies erfolgt in Schritt 410 (4A). Zum Zeitpunkt, zu dem eine zweite Gebührenberechnungsnummer für einen Anschluss bereitgestellt wird, erfolgt ein Eintrag an einer Position 228 des Heimatregisters (HLR) 216 des drahtlosen Netzes für den Anschluss unter Verwendung eines als MSISDN2 bezeichneten Feldes der zweiten oder alternativen Haupt-Gebührenberechnungsnummer. Alle HLR-Anschluss-Datensätze enthalten einen ersten oder Haupt-Gebührenberechnungsnummer-Eintrag an einer Position 226.
  • Ferner wird in Schritt 410 ein spezieller Code, wie „*2*", im VMSC 218 bereitgestellt, der verwendet wird, um anzuzeigen, dass eine ausgehende Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll, und der dem Kunden angezeigt werden kann, um anzuzeigen, dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an die zweite Gebührenberechnungsnummer gerichtet war. Der Kunde ist über den Code informiert. Der Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer kann vorzugsweise vom Netzbetreiber ausgewählt werden. Der ausgewählte Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer kann als büroweite Daten auf dem VMSC 218 bereitgestellt werden und auf alle Teilnehmer des Dienstes der zweiten Gebührenberechnungsnummer angewendet werden. Der Code wird vorzugsweise so ausgewählt, dass er innerhalb des gesamten drahtlosen Systems identisch ist.
  • Von Zeit zu Zeit, einschließlich in einigen Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) in dem Versorgungsbereich eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen, in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird, und in verschiedenen anderen Situationen, wird das MS beim Netz durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) wie jenem von 240 registriert. Siehe Schritt 412. Einige Registrierungen können durch den Teilnehmer gestartet werden. Zum Beispiel kann der Teilnehmer an der MS eine Anforderung eingeben, dass eine oder beide Gebührenberechnungsnummern oder Leitungen als „Teilnehmer nicht erreichbar" markiert werden, oder er kann eine Anforderung eingeben, das dieser Zustand gelöscht wird. In diesem Fall sendet die MS eine Registernachricht (z. B. Nachricht 882 ( 8)), die unstrukturierte zusätzliche Servicedaten enthalten kann, um anzuzeigen, dass entsprechende Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern als „Teilnehmer nicht erreichbar" markiert sein sollten, oder dass der Zustand „Teilnehmer nicht erreichbar" für entsprechende Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern gelöscht werden sollte.
  • Das jeweils verwendete VLR hängt typischerweise von der Position der MS 220 innerhalb des Netzes ab. In 2 und 8 befindet sich die MS 220 am nächsten zu einer Basisstation (nicht dargestellt), die vom VLR 240 bedient wird. Das VLR kann einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC), z. B. 218, zugeordnet sein. Das VLR 240 meldet die Registrierung an das HLR 216 in einer Nachricht 884 (8). Das HLR 216 führt die Registrierung durch Speichern oder Aktualisieren verschiedener Informationen durch, welche es bezüglich des Teilnehmers bewahrt, einschließlich der abonnierten Dienste und Gebührenberechnungsnummern, z. B. in Position 226 und 228 (2, 8). Wenn die Registernachricht zum Beispiel eine Anforderung enthält, eine der Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern als „nicht erreichbar" zu markieren, kann das HLR 216 Informationen zu diesem Zweck in einer entsprechenden Position der Positionen 226, 228 oder in einer anderen Speicher- oder Datenbankeinrichtung speichern, die dem Teilnehmer, den Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern zugewiesen sind. Das HLR 216 bestätigt die Registrierung durch Senden einer Bestätigungsnachricht 886 an das VLR 240. Als Reaktion darauf sendet das VLR eine Bestätigungsnachricht 888 an die MS 220. Für bestimmte Funktionen, die unter Verwendung von Registernachrichten umgesetzt werden, müssen das Besucher-MSC 218 und/oder das VLR 240 nicht speziell ausgestattet sein, um die Funktion zu unterstützen, weil das Besucher-MSC 218 und das VLR 240 die Nachricht an das HLR 216 weiterleiten können, ohne sonstiges andere bedeutende Arbeiten auszuführen. Zum Beispiel ist es im Fall, in dem die Registernachricht eine Leitung oder eine Gebührenberechnungsnummer als „nicht erreichbar" markiert, nicht notwendig, dass das Besucher-MSC 218 und das VLR 240 die Funktion der zweifachen Nummernvergabe unterstützt, um an das HLR 216 eine geeignete Registernachricht weiterzuleiten, welche unstrukturierte zusätzliche Servicedaten enthält, was dazu führt, dass eine ausgewählte Leitung oder Gebührenberechnungsnummer als nicht erreichbar markiert wird.
  • Ferner sendet in Schritt 412 das HLR 216 als Reaktion an das VLR 240 eine Nachricht „Teilnehmerdaten einfügen" (ISD), welche Informationen über den Anschluss enthält, welcher der MS zugewiesen ist. Die Informationen schließen eine erste oder primäre Gebührenberechnungsnummer in einem als MSISDN bezeichneten Feld ein. In Schritt 414 sendet, wenn eine zweite oder „alternative primäre" Gebührenberechnungsnummer für den Anschluss bereitgestellt worden ist, das HLR auch die zweite Gebührenberechnungsnummer in einer „Teilnehmerdaten einfügen" (ISD)-Nachricht (gleichwertig mit der Nachricht 152, 1) unter Verwendung eines als MSISDN2 bezeichneten Feldes. Die Informationen, die in den ISD-Nachrichten von Schritt 412 und 414 gesendet werden sollen, können wahlweise in einer einzigen ISD-Nachricht gesendet werden. In Schritt 416 speichert das VLR 240 die Teilnehmerdaten, einschließlich der ersten Gebührenberechnungsnummer bei Position 230 und der zweiten Gebührenberechnungsnummer bei Position 232.
  • Eingehende Verbindungen aus dem Netz 212, die für Mobilstationen bestimmt sind, kommen beim Gateway-Mobilvermittlungs-Center (GMSC) 214 an. In der Praxis kann es mehrere GMSCs in einem drahtlosen Netz geben. Verbindungen an zweite Gebührenberechnungsnummern werden in einer Weise gehandhabt, die im Allgemeinen herkömmlicher GSM-Verbindungshandhabung ähnlich ist, wobei jedoch spezielle Maßnahmen zur Verfügung stehen, um Verbindungen der zweiten Gebührenberechnungsnummer zuzuweisen. In Schritt 418 wird eine eingehende Verbindung vom Netz 212 durch eine Initial Address Message (IAM) 250 angekündigt. Das Feld mit der Nummer des angerufenen Teilnehmers (z. B. in der IAM) enthält eine der drahtlosen Nummern, die der zweiten drahtlosen Leitung zugeordnet sind. Einige drahtlose Systeme, wie GSM, ermöglichen es, dass mehrere drahtlose Nummern, von denen jede einem anderen Dienst oder einer Trägerkapazität (z. B. Stimme, Fax, leitungsvermittelte Daten) entspricht, einer einzigen „Leitung" oder einem einzigen Anschluss zugewiesen werden. In diesem Fall wird nur eine der Nummern, und typischerweise die Nummer, welche dem Stimmendienst entspricht, der Gebührenberechnungsnummer für die „Leitung" oder den Anschluss zugewiesen.
  • Das GMSC 214 ist für das Routing der Verbindung zu einem VMSC 218 verantwortlich, das Verbindungen für die MS 220 handhabt, an welche die Verbindung gerichtet ist. Obwohl nur ein VMSC 218 und VLR 240 in 2 dargestellt sind, kann es davon in einem typischen drahtlosen System viele geben. In Schritt 420 sendet, um zu bestimmen, in welchem – wenn überhaupt zutreffend – VLR die Mobilstation registriert ist – das GMSC eine „Sende Routinginformation" (SRI)-Nachricht 2552 an das HLR 216, mit der sie das HLR über die eingehende Verbindung (einschließlich der Nummer des angerufenen Teilnehmers) informiert und Routinginformationen anfordert. Die SRI-Nachricht 252 enthält die Nummer des angerufenen Teilnehmers, so wie mit der eingehenden Verbindung erhalten, in einem als MSISDN bezeichneten Feld.
  • In Schritt 422 bestimmt das HLR 216, ob die Nummer des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer für die MS (wie zuvor in Position 228 gespeichert) ist. Diese Informationen werden in nachfolgenden Schritten verwendet.
  • Wenn der angerufene Teilnehmer nicht antwortet oder nicht erreichbar ist, kann die Verbindung weitergeleitet werden. Die Weiterleitung erfolgt durch die Schritte 424, 432, 442 und 444. Das drahtlose Netz kann den Umstand nutzen, dass eine Verbindung für eine zweite Leitung oder eine zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt ist, um zu bestimmen, wie eine Verbindung zu behandeln ist (z. B. ob die Verbindung weitergeleitet werden soll) und um Verbindungen, oder Zweige davon, ordnungsgemäß zu berechnen, wenn es zu einer Weiterleitung kommt. Ferner kann das Netz Verbindungen in Abhängigkeit davon, ob die Verbindungen für die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt waren, unterschiedlich weiterleiten. Zum Beispiel weist jede Leitung oder Gebührenberechnungsnummer vorzugsweise einen zugewiesenen Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" auf, der durch den Teilnehmer steuerbar und vom Indikator für andere Leitungen unabhängig ist. Nach den Geschäftszeiten kann ein Benutzer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Geschäftsleitung wählen. Danach würden alle Verbindungen, die auf der Geschäftsleitung des Benutzers einlangen, weiterhin in Übereinstimmung mit dem Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" behandelt werden, während Verbindungen, die auf der Privatleitung des Benutzers ankommen, weiterhin zugestellt würden. Zum Beispiel würden, wenn für die Leitung des Teilnehmers der Weiterleitungsdienst bei „Teilnehmer nicht erreichbar" bereitgestellt ist, Verbindungen, die auf dieser Leitung ankommen, wenn der Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" aktiv ist, weitergeleitet werden, z. B. an ein Sprachpostsystem. Ferner kann die Mobilstation selbst auch Verbindungen in Abhängigkeit davon, ob die Verbindungen für die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt waren, so wie durch das Vorhandensein oder das Fehlen des Gebührenberechnungsnummern-Codes (z. B. „*2*"), der in der Information der Nummer des Anrufers geliefert wird, unterschiedlich weiterleiten.
  • In Schritt 424 werden bestimmte Fälle der Verbindungsweiterleitung umgesetzt. Wenn eine „bedingungslose Verbindungsweiterleitung" oder „Verbindungsweiterleitung – Nicht erreichbar" aktiv und für die angerufene Leitung aufgerufen ist (z. B. wenn der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die angerufene Leitung oder Gebührenberechnungsnummer eingestellt hat), dann sendet das HLR eine SRI-Bestätigungsnachricht, welche die Weiterleitungs-Nummer enthält, an das GMSC, und das Verfahren fährt in Schritt 510 (5) fort. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, dann geht das Verfahren in Schritt 426 weiter.
  • In Schritt 426 bestimmt das HLR 216, welches VLR (z. B. 240) die Verbindungen für die MS 220 handhabt und sendet eine „Bereichswechselnummer bereitstellen" (PRN)-Nachricht 256 an das VLR 240, wobei eine spezielle Bereichswechselnummer angefordert wird, die vom VLR 240 zuzuweisen ist, um vom Netz bei der Handhabung der eingehenden Verbindung verwendet zu werden. Wen die Nummer des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer ist, dann schließt das HLR 216 in der PRN-Nachricht 256 einen Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer ein.
  • In Schritt 428 speichert das VLR 240 die erhaltenen Daten in der PRN-Nachricht, welche die eingehende Verbindung im Verbindungsdatensatz des VLRs beschreibt, einschließlich verschiedener Informationen über die Verbindung an Position 272 und eines Indikators für die zweite Gebührenberechnungsnummer an Position 232. In Schritt 430 weist das VLR 240 als Reaktion darauf eine Bereichswechselnummer zur Verwendung beim Routing der Verbindung zu und sendet die Bereichswechselnummer, gemeinsam mit anderen Informationen, in einer PRN-Bestätigungsnachricht 258 an das HLR 216. Wenn das VLR 240 jedoch bestimmt, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist, gibt das VLR 240 stattdessen an das HLR 216 eine Fehlernachricht aus, z.B. eine „PRN-Fehler"-Nachricht (nicht dargestellt), in der angeführt wird, dass der Teilnehmer abwesend ist.
  • In Schritt 432 (4B) bestimmt das HLR, ob der Kunde drahtloser Dienste, an den die Verbindung gerichtet ist, über bestimmte Typen der Weiterleitung verfügt und ob die Verbindung weitergeleitet werden sollte. Insbesondere wird das HLR, wenn „Verbindungsweiterleitung – nicht erreichbar" für die angerufene Leitung aktiv und der Teilnehmer nicht erreichbar ist, eine SRI-Bestätigungsnachricht, welche die Weiterleitungsnummer enthält, an das GMSC senden, und das Verfahren fährt in Schritt 510 (5) fort. Der Teilnehmer kann aus Gründen unerreichbar sein, die mit dem Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" nichts zu tun haben. Zum Beispiel kann das HLR in Schritt 430 in einer PRN-Fehlernachricht vom VLR 240 eine „Teilnehmer abwesend"-Mitteilung erhalten haben. Falls die Bedingungen für die Verbindungsweiterleitung nicht erfüllt werden, fährt das Verfahren in Schritt 434 fort.
  • In Schritt 434 sendet das HLR 216, unter Annahme, dass das HLR 216 eine PRN-Bestätigungsnachricht in Schritt 432 erhalten hat, eine SRI-Bestätigungsnachricht 254 an das GMSC 214, in der die Bereichswechselnummer angegeben wird, die für das Routing der Verbindung verwendet werden soll. Wenn das HLR bestimmt hat, dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers eine zweite Gebührenberechnungsnummer war, kann die Nachricht 254 die zweite Gebührenberechnungsnummer im MSISDN-Feld enthalten. Wenn das HLR 216 jedoch eine PRN-Fehlernachricht in Schritt 432 erhalten hat, sendet das HLR 216 stattdessen eine SRI-Fehlernachricht (nicht dargestellt) an das GMSC 214. In diesem Fall stellt das GMSC für die Verbindung eine normale Fehlerbehandlung bereit, welche einen Ton oder eine Ankündigung enthalten kann, die anzeigen, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist.
  • In Schritt 436 baut das GMSC 214 eine Verbindung zur Mobilstation 220 durch VLR/VMSC 240 unter Verwendung der zugewiesenen Bereichswechselnummer auf. Das GMSC 214 erstellt und sendet an das VMSC 218 eine Initial Address Message (IAM) 264, die die Verbindung aufbaut. Die IAM-Nachricht 264 schließt die zuvor durch VMSC/VLR 218, 240 bereitgestellte Bereichswechselnummer ein. In Schritt 438 erstellt das GMSC 214 einen oder mehrere geeignete Abschluss-CDRBP-Datensätze 276, einschließlich der ursprünglichen Nummer des angerufenen Teilnehmers (MISDN), so wie vom HLR in der SRI-Bestätigungsnachricht 254 enthalten, im B-Teilnehmer (oder Nummernfeld des angerufenen Teilnehmers)-Feld 236 des Datensatzes. Die CDRBP-Datensätze 276 werden vorzugsweise als Nachrichten 268 an einen geeigneten Speicher 222 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet. Der Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 222 kann als ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem umgesetzt werden, das Datensätze oder Transaktionen in Echtzeit erhält. Der Speicher 222 könnte auch als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren Datenträger, wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt werden.
  • Wenn die Verbindung beim VMSC/VLR 218, 240 ankommt, weist das VLR 240 die Bereichswechselnummer dem zuvor in Reaktion auf die HLR-Anforderung erstellten Verbindungsdatensatz zu. In Schritt 440 sendet das VMSC 218 eine Aufbaunachricht 260 an die Mobilstation 220. Die Signalisierungsprotokolle, die von herkömmlichen GSM-Systemen verwendet werden, nehmen weder die Nummer des angerufenen Teilnehmers (CPN) nicht in die Verbindungsaufbaunachricht auf, die vom drahtlosen Netz an die MS gesendet wird, noch nehmen sie einen Indikator einer „zweiten Leitung" oder einer „zweiten Gebührenberechnungsnummer" auf. Um den Kunden darüber zu informieren, dass die eingehende Verbindung für die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt war, fügt das VLR einen vordefinierten Code zur Information über die Nummer der anrufenden Leitung, die an die MS gesendet wird, hinzu. Zum Beispiel kann das VLR einen Code für die zweite Gebührenberechnungsnummer, wie „*2*", vor die Nummer des Anrufers setzen. Wenn der angerufene Teilnehmer den Dienst für die Anzeige der Identifikation der anrufenden Leitung (CLIP) abonniert, schließt die Aufbaunachricht 260 die Nummer des Anrufers (CPN) und den Indikator für die zweite Leitung ein. Wenn der angerufene Teilnehmer den CLIP-Dienst nicht abonniert, dann wird der Indikator der zweiten Leitung ohne CPN übertragen.
  • Die MS zeigt den Code mit der Identifikationsinformation der anrufenden Leitung an. Weil es sich bei dem Code lediglich um zusätzliche Ziffern handelt, die zur Information über die Nummer des Anrufers hinzugefügt werden, muss die MS in keiner Weise geändert werden, um den Code anzuzeigen und muss selbst den Code oder seine Bedeutung nicht kennen. Wenn die Nummer des Anrufers nicht angezeigt werden kann (z. B. weil die Nummer mit „Anzeige beschränkt" markiert war oder weil sie nicht empfangen wurde), unterdrückt das VLR die tatsächliche Anrufernummer. Stattdessen sendet das VLR nur den Indikator der zweiten Gebührenberechnungsnummer als Anrufernummer, wobei die Information mit „Anzeige erlaubt" markiert wird. Dies ermöglicht es der Mobilstation, den Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer anzuzeigen, unabhängig davon, ob die Anrufernummer tatsächlich verfügbar ist und angezeigt werden kann.
  • Vorzugsweise sind die Codes und Formate der zweiten Gebührenberechnungsnummer, die für eingehende und ausgehende Verbindungen verwendet werden, identisch. In Mobilstationen, welche ein Protokoll für eingehende Verbindungen führen und Benutzern erlauben, eine eingehende Verbindung zu beantworten, indem sie einen Protokolleintrag auswählen, der eine Anrufernummer enthält, gewährleistet die Verwendung von identischen Codes für zweite eingehende und ausgehende Gebührenberechnungsnummern vorteilhafterweise, dass Verbindungen unter Verwendung der Leitung oder Gebührenberechnungsnummer beantwortet werden, auf welchen sie angekommen sind.
  • Wenn der angerufene Teilnehmer antwortet, erstellen das VLR/VMSC und das GMSC jeweils vorzugsweise geeignete Gebührenberechnungsdatensätze, einschließlich der zweiten Gebührenberechnungsnummer. Wenn der angerufene Teilnehmer nicht erreicht werden kann (z. B. wenn er nicht antwortet oder gerade mit einer anderen Verbindung beschäftigt ist oder die Mobilstation auf einen Funkruf nicht antwortet), kann die Verbindung weitergeleitet werden. Das drahtlose Netz kann den Umstand nutzen, dass eine Verbindung für eine zweite Leitung oder Gebührenberechnungsnummer bestimmt ist, um Verbindungen, oder Zweige davon, ordnungsgemäß zu berechnen, wenn es zu einer Weiterleitung kommt. Ferner kann das Netz Verbindungen in Abhängigkeit davon, ob die Verbindungen für die erste oder für die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt waren unterschiedlich weiterleiten. Zum Beispiel kann ein Benutzer nach den Geschäftszeiten die Funktion „Verbindungsweiterleitung – nicht erreichbar" für eine der Leitungen aktivieren, wodurch alle Verbindungen, die auf dieser Leitung ankommen, an verschiedene vordefinierte Nummern weitergeleitet werden, zum Beispiel ein Sprachnachrichtensystem.
  • Schritt 442 ist in 4B als ein Schritt dargestellt, der seriell nach Schritt 440 ausgeführt wird, während in der Tat Teile von Schritt 442 gemeinsam mit Teilen der Schritte 440, 444 und 446 ausgeführt werden müssen. In Schritt 442 bestimmt das VMSC 218, ob die Leitung des angerufenen Teilnehmers für die bedingte Verbindungsweiterleitung vorbereitet ist, und bestimmt ferner, ob die bedingte Verbindungsweiterleitung aufgerufen werden soll (z. B. der angerufene Teilnehmer antwortet nicht, ist mit einer anderen Verbindung beschäftigt oder die Mobilstation reagiert nicht auf das Funksignal) und bestimmt schließlich, ob es die Weiterleitung handhaben wird. Wenn die Leitung für VMSC-Weiterleitung vorbereitet ist und eine Weiterleitungsbedingung erfüllt wird, dann fährt das Verfahren mit Schritt 610 fort (siehe 6, die zu einem späteren Zeitpunkt im Detail besprochen wird). Andernfalls fährt das Verfahren in Schritt 444 fort.
  • Schritt 444 ist in 4B als ein Schritt dargestellt, der seriell nach Schritt 442 ausgeführt wird, wobei aber tatsächlich Teile von Schritt 444 gemeinsam mit Teilen der Schritte 442, 446 und 448 ausgeführt werden müssen. In Schritt 444 bestimmt das VMSC 218, ob die Leitung des angerufenen Teilnehmers für bedingte Verbindungsweiterleitung vorbereitet ist, bestimmt ferner, ob die bedingte Verbindungsweiterleitung aufgerufen werden soll (z. B. der angerufene Teilnehmer antwortet nicht, ist mit einer anderen Verbindung beschäftigt oder die Mobilstation reagiert nicht auf das Funksignal) und bestimmt schließlich, ob das GMSC die Weiterleitung handhaben soll. Das GMSC kann die Weiterleitung handhaben, wenn die Funktion des GMSC optimalen Routings bei später Verbindungsweiterleitung dem Benutzer zur Verfügung steht. Wenn die Weiterleitungsbedingung erfüllt wird und das GMSC die Weiterleitung handhaben soll, dann fährt das Verfahren mit Schritt 710 fort (siehe 7, die zu einem späteren Zeitpunkt näher erläutert wird). Andernfalls fährt das Verfahren in Schritt 446 fort.
  • In Schritt 446 antwortet der angerufene Teilnehmer. Die Mobilstation sendet eine Verbinden-Nachricht 262 an das VMSC 218. In Schritt 448 sendet das VMSC 218 durch das GMSC 214 eine Antwort-Nachricht (ANM) 266 an die Ursprungs-Vermittlung. Das VMSC 218 überprüft den VLR-Verbindungsdatensatz (z. B. Datenposten 272, 230, 232), um die Gebührenberechnungsnummer zu bestimmen, die der Verbindung zugewiesen wird. Wenn die Verbindung bei der zweiten drahtlosen Leitung endete, sendet das MSC die zweite Gebührenberechnungsnummer 232 als die verbundene Nummer in der Antwort-Nachricht (ANM) 266.
  • In Schritt 450 erstellt das VMSC einen Abschluss-CDRBP-Datensatz 278. Wenn das VLR 240 bestimmt, dass die Verbindung für die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt ist, basierend auf dem Indikator für die zweite Leitung an Position 232, enthält das B-Teilnehmer- (d.h. das Nummernfeld des angerufenen Teilnehmers)Feld die zweite Gebührenberechnungsnummer von Position 234. Die CDRBP-Datensätze 278 werden vorzugsweise als Nachrichten 270 an einen geeigneten Speicher 224 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet. Der Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 224 kann als ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem umgesetzt sein, das Datensätze oder Transaktionen in Echtzeit empfängt. Der Speicher 224 könnte auch als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren Datenträger, wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt sein. Das Verfahren endet bei Schritt 452.
  • 5 ist ein Flussdiagramm, das ein alternatives Unterverfahren 500 darstellt, das ausgeführt werden kann, wenn der Kunde „unbedingte Verbindungsweiterleitung" aktiviert hat oder der Teilnehmer unerreichbar ist. In Schritt 510 sendet das HLR 216 die SRI-Bestätigungsnachricht 254 an das GMSC 214, welche einen Indikator „unbedingte Verbindungsweiterleitung" oder „Verbindungsweiterleitung – Mobilteilnehmer nicht erreichbar" enthält, einschließlich der Weiterleitungsnummer für Routing-Zwecke. Die SRI-Bestätigungsnachricht 254 kann das MSISDN-Feld einschließen. Wenn die Verbindung an eine zweite drahtlose Leitung gerichtet war, enthält das MSISDN-Feld die zweite Gebührenberechnungsnummer 228.
  • In Schritt 512 leitet das GMSC 214 die Verbindung durch Senden einer Initial Address Message (IAM) 864 ( 8) an das Netz oder das MSC 874 weiter, wobei die Weiterleitungsnummer bedient wird. Die IAM enthält vorzugsweise die Weiterleitungsnummer im B-Teilnehmerfeld. Die IAM kann auch die ursprünglich empfangene Nummer der angerufenen Partei in einem Feld für eine umgeleitete Nummer enthalten.
  • Alternativ dazu kann, wenn die MSISDN in der SRI-Bestätigungsnachricht 254 empfangen wurde, die MSISDN im Feld für eine umgeleitete Nummer von IAM 864 verwendet werden. Wenn der Teilnehmer, an den weitergeleitet wurde, antwortet, schickt das Abschluss-Netz oder MSC 874 eine Antwort-Nachricht 866 an das GMSC 214 zurück. Das GMSC 214 sendet als Reaktion darauf eine Antwort-Nachricht 872 an das ursprüngliche Netz 212.
  • In Schritt 514 erstellt das GMSC 214 einen Mobil-Ursprungs-Verbindungsweiterleitungs-CDRBP 276. Das A-Teilnehmer-Nummernfeld (d. h. das Nummernfeld des Anrufers) wird auf die ursprünglich empfangene Nummer des Teilnehmers (vor der Weiterleitung) gesetzt. Alternativ dazu kann das A-Teilnehmer-Nummernfeld das MSISDN-Feld enthalten, so wie in der SRI-Bestätigungsnachricht 854 vom HRL 216 empfangen. Das Verfahren endet in Schritt 516.
  • 6 ist ein Flussdiagramm, das ein alternatives Unterverfahren 600 zeigt, das ausgeführt werden kann, wenn die Funktion „optimales Routing für späte Verbindungsweiterleitung" für den Abschluss-Teilnehmer bereitgestellt ist und die „bedingte Verbindungsweiterleitung" durch das VMSC 218 angefordert wird. Diese Art der Verbindungsweiterleitung kann angefordert werden, wenn der Teilnehmer nicht antwortet oder die MS nicht auf Funksignale reagiert oder der Teilnehmer mit einer anderen Verbindung beschäftigt ist. In Schritt 610 leitet das VMSC 218 die Verbindung gemäß zuvor von dem angerufenen Teilnehmer festgelegten Anweisungen weiter. In Schritt 612 erstellt das VMSC einen Mobil-Ursprungs-Verbindungsweiterleitungs-CDRBP-Datensatz 278, der dem Weiterleitungsverbindungszweig entspricht und zeichnet ihn auf oder sendet ihn an das geeignete Gebührenberechnungssystem 224. Der CDRBP-Datensatz 278 schließt Informationen 234 ein, welche die zweite Gebührenberechnungsnummer als die Nummer des A-Teilnehmers oder des Anrufers identifizieren, weil der Indikator für die zweite Leitung in der PRN-Nachricht 256 (2) erhalten wurde. Siehe Schritt 426 ( 4a). Die Informationen 234, welche die zweite Gebührenberechnungsnummer identifizieren, sind vorzugsweise vom Feld 232 (2, 8) abgeleitet, das zuvor im VLR 240 gespeichert wurde. Siehe auch Schritt 414 (4A). Das Verfahren endet in Schritt 614.
  • 7 ist ein Flussdiagramm, welches ein alternatives Unterverfahren 700 zeigt, das ausgeführt werden kann, wenn eine „bedingte Verbindungsweiterleitung" durch GMSC von dem VMSC infolge des Auftretens von bestimmten Bedingungen angefordert wurde, die eine Verbindungsweiterleitung auslösen. Solche Bedingungen können zum Beispiel auftreten, wenn der Teilnehmer nicht antwortet, die MS nicht auf Funksignale reagiert oder der Teilnehmer mit einer Verbindung beschäftigt ist. In Schritt 710 fordert das VMSC 218 dazu auf, dass das GMSC 214 die Verbindung weiterleitet, indem es an das GMSC 214 eine „Verbindungshandhabung wieder aufnehmen"-Nachricht (nicht dargestellt) sendet. Die „Verbindungshandhabung wieder aufnehmen"-Nachricht (RCH-Nachricht) kann das MSISDN-Feld einschließen, welches die Gebührenberechnungsnummer enthält. Wenn die Verbindung an eine drahtlose Nummer gerichtet war, die der zweiten Leitung zugewiesen ist, wird die zuvor im VLR 240 an Position 232 gespeicherte zweite Gebührenberechnungsnummer im MSISDN-Feld bereitgestellt.
  • In Schritt 712 leitet das GMSC 214 die Verbindung gemäß zuvor von dem angerufenen Teilnehmer festgelegten Anweisungen weiter. In Schritt 714 erstellt das GMSC einen CDRBP-Datensatz 276, der dem Weiterleitungsverbindungszweig entspricht. Der Datensatz ist vom Typ Mobilursprungs-Verbindungsweiterleitung, und sein A-Teilnehmernummernfeld enthält die ursprünglich empfangene Nummer des angerufenen Teilnehmers (vor der Weiterleitung). Alternativ dazu kann das A-Teilnehmernummernfeld die MSISDN enthalten, welche der zweiten Gebührenberechnungsnummer entspricht, wie zuvor im VLR 240 an Position 232 gespeichert und in der RCH-Nachricht empfangen. Das Verfahren endet bei Schritt 716.

Claims (6)

  1. Verfahren zur Verarbeitung einer Verbindung in einem drahtlosen System (110) von einem drahtlosen Endgerät (112) mit einer ersten (128, 132) und einer zweiten (130, 134) dem drahtlosen Endgerät zugewiesenen Gebührenberechnungsnummer, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a. in dem drahtlosen System werden Informationen gespeichert (310, 312), die das drahtlose Endgerät durch eine einzige Identifikationsnummer identifizieren, und das drahtlose Endgerät wird weiterhin als eine erste und eine zweite Gebührenberechnungsnummer aufweisend identifiziert; b. von dem Endgerät wird eine Anforderung, eine Verbindung einzuleiten, empfangen (318, 320), wobei die Anforderung die einzige Identifikationsnummer und vordefinierte Kennzeichen enthält, die signalisieren, daß die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll, wobei die vordefinierten Kennzeichen durch -den Benutzer des drahtlosen Endgeräts eingegeben werden; c. als Reaktion auf die Anforderung erfaßt das drahtlose System die vordefinierten Kennzeichen, ruft die Informationen, die die zweite Gebührenberechnungsnummer mit der einzigen Identifikationsnummer des Endgeräts identifizieren, ab und führt die Verbindung durch das drahtlosen System weiter (322, 324); d. es wird mindestens ein Gebührenberechnungsdatensatz für die Verbindung erstellt (326), wobei der Datensatz eine Repräsentation der zweiten Gebührenberechnungsnummer enthält.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Empfangens das Empfangen von durch den Benutzer gewählten Ziffern umfaßt, wobei die gewählten Ziffern ein Feld für die angerufene Nummer (318) umfassen, wobei das Feld für die angerufene Nummer eine gewünschte Zielrufnummer für die Verbindung enthält und die vordefinierten Kennzeichen signalisieren, daß die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet werden soll.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin mit den folgenden Schritten: das drahtlose Endgerät wird in einem Besucherregister des drahtlosen Systems registriert (312); und in dem Besucherregister wird von einem Heimatregister des drahtlosen Systems eine Nachricht empfangen, die dem Endgerät zugeordnete Teilnehmerdaten enthält, wobei die Teilnehmerdaten die zweite Gebührenberechnungsnummer des drahtlosen Endgeräts enthalten.
  4. Verfahren zur Verarbeitung einer Verbindung in einem drahtlosen System (110) zu einem drahtlosen Endgerät (112), dem eine erste (128, 132) und eine zweite (130, 134) Gebührenberechnungsnummer zugewiesen sind, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a. in dem drahtlosen System werden Informationen gespeichert (410416), die das drahtlose Endgerät durch eine einzige Identifikationsnummer identifizieren, und das drahtlose Endgerät wird weiterhin als eine erste und eine zweite Gebührenberechnungsnummer aufweisend identifiziert; b. das drahtlose System empfängt (418) eine Verbindung zu einer Nummer eines angerufenen Teilnehmers, die die zweite Gebührenberechnungsnummer des Endgeräts ist; c. als Reaktion auf die Verbindung werden auf der Basis der Nummer des angerufenen Teilnehmers Informationen in dem drahtlosen System abgerufen (420438), wobei die Informationen die Nummer des angerufenen Teilnehmers als mit der zweiten Gebührenberechnungsnummer des Endgeräts übereinstimmend identifizieren; d. unter Verwendung der einzigen Identifikationsnummer wird eine Verbindungsaufbaunachricht an das Endgerät gesendet (440), wobei die Verbindungsaufbaunachricht mindestens ein Feld enthält, mit dem gewöhnlich eine Anrufernummer mit einem Benutzer des Endgeräts identifiziert wird, wobei das Feld mindestens ein vordefiniertes Kennzeichen enthält, das signalisiert, daß die Verbindung an die zweite Gebührenberechnungsnummer gerichtet ist; und es wird mindestens ein der Verbindung zugeordneter Gebührenberechnungsdatensatz erstellt (438), wobei der Datensatz eine Repräsentation der zweiten Gebührenberechnungsnummer enthält.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem weiterhin das Endgerät zur Betrachtung durch den Benutzer des Endgeräts das vordefinierte Kennzeichen an die Rufnummer des Anrufers angehängt anzeigt (440).
  6. Verfahren nach Anspruch 4, wobei Schritt c. weiterhin die folgenden Schritte umfaßt: zu einem Heimatregister des Systems (420) wird eine Nachricht gesendet, die Routinginformationen für die Verbindung anfordert und eine mit der zweiten Gebührenberechnungsnummer übereinstimmende Nummer eines angerufenen Teilnehmers enthält; zu einem Besucherregister des Systems wird eine Nachricht gesendet (426), die eine Bereichswechselnummer anfordert, mit der die Verbindung in Richtung des drahtlosen Endgeräts weitergeführt werden soll, wobei die Bereichswechselnummer der zweiten Gebührenberechnungsnummer entspricht; von dem Heimatregister wird eine Nachricht empfangen (428), die die der zweiten Gebührenberechnungsnummer entsprechende Bereichswechselnummer enthält; zu dem Besucherregister wird eine Verbindungsaufbaunachricht gesendet (434), die die der zweiten Gebührenberechnungsnummer entsprechende Bereichswechselnummer enthält; als Reaktion auf die Verbindungsaufbaunachricht, die die der zweiten Gebührenberechnungsnummer entsprechende Bereichswechselnummer enthält, wird eine weitere Verbindungsaufbaunachricht zu dem Endgerät gesendet (440), wobei die weitere Verbindungsaufbaunachricht mindestens ein Feld enthält, mit dem gewöhnlich eine der Verbindung zugeordnete Anrufernummer mit einem Benutzer des Endgeräts identifiziert wird, und wobei das Feld mindestens ein vordefiniertes Kennzeichen enthält, das signalisiert, daß die Verbindung an die zweite Gebührenberechnungsnummer gerichtet war; und das Besucherregister erstellt mindestens einen der Verbindung zugeordneten Gebührenberechnungsdatensatz (438), wobei der Datensatz eine Repräsen tation der zweiten Gebührenberechnungsnummer enthält.
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