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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft drahtlose Telekommunikationssysteme.
Insbesondere betrifft die Erfindung drahtlose Telekommunikationssysteme,
bei denen eine Mobilstation mehreren Teilnehmernummern zugewiesen
werden kann, so dass Verbindungen zu oder von jeder Teilnehmernummer
mit geeigneten Nachrichtenkontoführungs-
und Benutzerkontroll- und Informationseinrichtungen durchgeführt werden
können.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Drahtlose
Telekommunikationssysteme genießen
bei Telekommunikationssystemanbietern und Telekommunikationsdienstleistungskunden
großes Ansehen.
Eine beträchtliche
Anzahl an Kunden von drahtlosen Dienstleistungen verwendet ihre
drahtlosen Telefone zur Erfüllung
mehrerer Funktionen. Zum Beispiel verwenden viele Kunden drahtloser Dienstleistungen
ein drahtloses Telefon sowohl für geschäftliche
als auch private Verbindungen. Viele Kunden möchten nicht zwei oder mehr
drahtlose Telefone mit sich führen
und verwenden daher ein einziges Telefon für berufliche Verbindungen,
private Verbindungen und Verbindungen, die mit anderen Funktionen,
die sie unter Umständen
erfüllen,
in Zusammenhang stehen.
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Ein
Problem, das sich durch die Verwendung eines einzigen Telefons für mehrere
Funktionen ergibt, besteht darin, dass es oft wünschenswert ist, die Ausgaben,
die mit den Verbindungen für
die jeweiligen Funktionen in Zusammenhang stehen, getrennt abzurechnen.
So geschieht es zum Beispiel oft, dass ein Kunde, der zwar ein einziges
Telefon für
private und geschäftliche
Verbindungen verwendet, wünscht,
dass geschäftliche
Verbindungen getrennt abgerechnet werden, so dass der Kunde von
einem Arbeitgeber eine Rücker stattung
einfordern oder die Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Außerdem können manche
drahtlosen Telefone von zwei Leuten gemeinsam verwendet werden,
die eine getrennte Abrechnung ihrer Verbindungen wünschen.
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Zudem
ist es oft wünschenswert,
dass Verbindungen in Abhängigkeit
von den verschiedenen Funktionen, die eine Verbindung erfüllen kann,
unterschiedlich gehandhabt werden. Zum Beispiel kann der Kunde wünschen,
dass außerhalb
der Arbeitszeiten geschäftliche
Verbindungen an ein Sprachnachrichtensystem weitergeleitet, private
Verbindungen hingegen zugestellt werden. Ferner kann, um ein weiteres
Beispiel zu nennen, der Kunde wünschen, dass
während
einer wichtigen geschäftlichen
Besprechung private Verbindungen weitergeleitet oder blockiert werden,
während
er bereit ist, während
der Besprechung geschäftliche
Verbindungen anzunehmen.
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Einige
drahtlose Telekommunikationssysteme, wie das drahtlose GSM-System,
ermöglichen
es, dass mehrere Teilnehmernummern einem einzigen drahtlosen Telefon
oder einem Anschluss für
drahtlose Dienstleistungen zugewiesen werden. Da diese Systeme jedoch
in der Vergangenheit für
ausgehende Verbindungen angewendet wurden, wurden keine Einrichtungen
bereitgestellt, um es dem Kunden drahtloser Dienstleistungen zu
ermöglichen,
auf bequeme Weise auf einer verbindungsbezogenen Basis jene von
zwei oder mehr „Leitungen", Anschlüssen oder
Gebührenberechnungsnummern
zu bestimmen, der die Kosten für
die Verbindung berechnet werden sollen. Ebenso wurden für eingehende
Verbindungen in Systemen mit getrennten Elementen für das Gateway-Mobilvermittlungs-Center
(GMSC) und das Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) (der wünschenswerte
Fall bei großen
Netzen) keine Einrichtungen bereitgestellt, um Verbindungen, die
für unterschiedliche
Teilnehmer- oder Gebührenberechnungsnummern
bestimmt sind, die einem einzigen drahtlosen Telefon zugewiesen
sind, getrennt abzurechnen. Weiterhin wurden für eingehende Verbindungen keine
Einrichtungen bereitgestellt, um die Handhabung (z. B. Weiterleitung,
Blockieren usw.) von Verbindungen, die für verschiedene Teilnehmer- oder
Gebührenberechnungsnummern
bestimmt sind, getrennt zu steuern.
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Zudem
wurden keine Mittel bereitgestellt, um in dem Fall, in dem eine
eingehende Verbindung bei einem drahtlosen Telefon, dem mehrere
Nummern zugewiesen sind, ankommt, dem Benutzer jene von mehreren
zugewiesenen Nummern anzuzeigen, an die die Verbindung ursprünglich gerichtet
war. Das erschwert es dem Teilnehmer zum Beispiel, festzustellen,
ob eine eingehende Verbindung eine geschäftliche oder eine private Verbindung
ist. Wenn ein Telefon von mehreren Personen benutzt wird, ist es
schwierig, festzustellen, an welchen Benutzer die eingehende Verbindung
gerichtet ist.
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Es
wird angenommen, dass mindestens ein Normierungsinstitut eine Überarbeitung
der GSM-Normen in Betracht zieht, wobei zusätzliche Funktionen zu drahtlosen
Telefonen hinzugefügt
und bestimmte Aspekte des standardisierten Signalisierungsprotokolls
zwischen dem drahtlosen Telefon und der Infrastruktur von drahtlosen
Netzen geändert würden, um
die Zuweisung und Verwendung von zwei Gebührenberechnungsnummern zu bzw.
mit einem einzigen drahtlosen Telefon zu ermöglichen. Es sollte beachtet
werden, dass es zig Millionen Kunden von drahtlosen Telekommunikationssystemen
gibt und dass jeder von diesen bereits eines oder mehrere drahtlose
Telefone besitzt, die den bestehenden oder älteren Versionen der Normen
entsprechen. Somit besteht ein Problem, das sich ergibt, wenn versucht
wird, die Nachteile von bestehenden drahtlosen Telekommunikationssystemen
durch Erweiterung der Telefonfunktionen und durch Ändern des
Signalisierungsprotokolls zwischen dem Telefon und der Netz infrastruktur
zu beseitigen, darin, dass es extrem teuer wäre, die installierte Basis
von drahtlosen Telefonen zu ersetzen oder aufzurüsten, um neue Einrichtungen
bereitzustellen, welche mehrfache Teilnehmer- oder Gebührenberechnungsnummern unterstützen. Selbst
wenn der Kunde einer drahtlosen Dienstleistung nicht direkt für den Ersatz
oder das Aufrüsten
zahlen müsste,
könnten
deutliche Vorbehalte seitens der Kunden zum Tragen kommen.
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WO-A-92/19078
offenbart ein Verfahren, bei dem Teilnehmeridentitätsmodule
mit Mobiltelefonen verwendet und mindestens zwei Identitäten (Mobiltelefonidentifikationsnummern)
bereitgestellt werden, die vom Benutzer wahlweise aktiviert werden
können.
In einer Ausführungsform
wird beiden Identitäten
eine einzige Teilnehmernummer zugewiesen. In einer anderen Ausführungsform
wird jeder der zwei Identitäten
eine getrennte Teilnehmernummer zugewiesen. Die mehrfachen Identitäten können die
Verwendung eines einzigen Mobiltelefons durch verschiedene Benutzer
oder die Verwendung eines einzigen Mobiltelefons durch einen einzigen
Benutzer zur Unterscheidung von Verbindungen für unterschiedliche Zwecke,
z.B. private Verbindungen und geschäftliche Verbindungen, unterstützen.
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„Benutzerhandbuch", VIAG Interkom,
Seiten 62-63, Ausgabe 15.06.99, beschreibt ein System, bei dem ein
Verbindungsmanager bereitgestellt wird, um zu entscheiden, ob eine
Verbindung in Abhängigkeit von
der vom Benutzer aktivierten Konfiguration zu einer Mailbox oder
einem Mobiltelefon weitergeleitet werden soll. Der Benutzer kann
den Verbindungsmanager anwählen
und auf ihn zugreifen. Sobald die Verbindung hergestellt ist, kann
der Benutzer steuern, wie die Verbindungen vom Verbindungsmanager verarbeitet
werden, z.B. 1 zum Weiterleiten von eingehenden Verbindungen an
eine Sprachmailbox, 2 zum Weiterleiten von eingehenden Verbindungen
an ein Mobiltelefon, 3 für
keine Weiter leitung der Verbindung. Somit stellt dies eine vom Benutzer
gesteuerte Verbindungsweiterleitung dar.
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KURZDARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Verfahren gemäß der Erfindung
werden in den unabhängigen
Ansprüchen
dargelegt. Bevorzugte Ausführungsformen
werden in den abhängigen Ansprüchen angeführt.
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Ein
gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiertes drahtloses Telekommunikationssystem stellt
Unterstützung
für mehrfache
Gebührenberechnungsnummern
bereit, die einem drahtlosen Telefon (im Folgenden als Mobilstation
oder MS bezeichnet) zugewiesen werden, erfordert aber vorteilhafterweise keine Änderungen
beim Signalisierungsprotokoll zwischen der MS und der Infrastruktur
des drahtlosen Netzes. Ein Ausführungsbeispiel,
das zwei Gebührenberechnungsnummern
unterstützt,
wird hierin beschrieben, wobei die beschriebenen Techniken jedoch
einfach erweiterbar sind, um mehr als zwei Gebührenberechnungsnummern zu unterstützen.
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Vor
dem Durchführen
oder Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer
muss ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst
mit zwei Gebührenberechnungsnummern
vorbereiten. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zweite Gebührenberechnungsnummer
für einen
Anschluss vorbereitet wird, wird ein Eintrag im Heimatregister (HLR)
des drahtlosen Netzes für
den Anschluss durchgeführt.
Dem Kunde wird ein spezieller Code mitgeteilt, wie zum Beispiel „*2*", den der Kunde verwenden
kann, um festzulegen, dass eine ausgehende Verbindung der zweiten
Gebührenberechnungsnummer
berechnet werden soll, und die dem Kunden angezeigt werden kann,
um anzuzeigen, dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an
die zweite Gebührenberechnungsnummer
gerichtet war. Ähnliche
Codes können in
Ausführungsformen,
in denen ein solcher Dienst bereitgestellt wird, zusätzlichen
Gebührenberechnungsnummern
zugewiesen werden, wie einer dritten oder vierten Gebührenberechnungsnummer.
Der spezielle Code oder die speziellen Codes können auf dem Ursprungs-VMSC
als büroweite
Daten bereitgestellt werden und würden konsequent auf alle Benutzer
angewendet werden, die die Dienste für eine zusätzliche Gebührenberechnungsnummer oder
eine zusätzliche
Leitung in Anspruch nehmen.
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Von
Zeit zu Zeit, einschließlich
in einigen Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) im Versorgungsbereich
eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen,
in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird,
und in verschiedenen anderen Situationen, wird die MS beim Netz
durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) registriert. Das
VLR kann mit einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) verbunden sein.
Das VLR meldet die Registrierung an das HLR, und das HLR sendet
als Reaktion darauf an das VLR Informationen bezüglich des der MS zugewiesenen Anschlusses.
Diese Informationen enthalten eine erste oder primäre Gebührenberechnungsnummer
in einem als MSISDN bezeichneten Feld. Wenn eine zweite oder „alternative
primäre" Gebührenberechnungsnummer
für den
Anschluss bereitgestellt worden ist, sendet das HLR auch die zweite
Gebührenberechnungsnummer,
die im VLR aufgezeichnet ist.
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Um
eine ausgehende Verbindung an die zweite Gebührenberechnungsnummer durchzuführen, fügt der Kunde
den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer
zur angerufenen Verbindung hinzu. Zum Beispiel kann ein Code einer
zweiten Gebührenberechnungsnummer,
wie zum Beispiel „*2*", der angerufenen
Nummer vorangesetzt werden. Die MS sendet eine Verbindungsaufbaunachricht,
welche den Code für
die zweite Gebührenberechnungsnummer
und die angerufene Nummer enthält,
an das VMSC.
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Da
es sich bei dem Code einfach um zusätzliche Ziffern handelt, die
zur angerufenen Nummer hinzugefügt
werden, muss die MS nicht geändert werden,
um den Code zu unterstützen,
und die MS muss nicht wissen, dass die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer
berechnet werden soll. Das VMSC erkennt den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer
und baut eine Verbindung in das Telefonnetz unter Verwendung der
im VLR gespeicherten zweiten Gebührenberechnungsnummer
auf. Außerdem
erstellt das VMSC geeignete Gebührenberechnungsdatensätze, die
sich auf die zweite Gebührenberechnungsnummer
beziehen.
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Eingehende
Verbindungen in das drahtlose Netz kommen bei einem Gateway-Mobilvermittlungs-Center
(GMSC) an, um zu einem VMSC geleitet zu werden, das Verbindungen
für die
MS handhabt, an die die Verbindung gerichtet ist. Verbindungen zu
zweiten Gebührenberechnungsnummern werden
in einer Weise gehandhabt, die im Allgemeinen der herkömmlichen
GSM-Verbindungshandhabung ähnlich
ist, wobei jedoch spezielle Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden, um
Verbindungen zur zweiten Gebührenberechnungsnummer
aufzunehmen. Das GMSC sendet eine Nachricht an das HLR, in dem es
dieses über
die eingehende Verbindung informiert (einschließlich der Nummer des angerufenen
Teilnehmers) und Bereichswechselinformationen anfordert. Das HLR
bestimmt, welches VLR Verbindungen für die MS handhabt und sendet
an dieses VLR eine Nachricht mit der Anforderung einer Bereichswechselnummer,
die dem Netzwerk von dem VLR zur Verwendung bei der Handhabung der
eingehenden Verbindung zugewiesen wird. Wenn das HLR bestimmt, dass
die Nummer des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer für die MS
ist, schließt
das HLR in seiner Nachricht einen Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer
ein. Als Reaktion darauf sendet das VLR die Bereichswechselnummer
an das HLR, und das HLR leitet sie an das GMSC weiter. Danach baut
das GMSC eine Verbindung zum Mobiltelefon durch das VLR/VMSC unter
Verwendung der zugewiesenen Bereichswechselnummer auf.
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Wenn
die Verbindungen beim VLR/VMSC ankommen, weist das VLR die Bereichswechselnummer
dem Verbindungsfall, der zuvor als Reaktion auf die HLR-Anforderung
erstellt wurde, zu. Das VLR erkennt, dass die Verbindung für die zweite
Gebührenberechnungsnummer
bestimmt ist. Die Signalisierungsprotokolle, die von herkömmlichen
GSM-Systemen verwendet
werden, nehmen weder die Nummer des angerufenen Teilnehmers (CPN)
in die Verbindungsaufbaunachricht auf, die vom drahtlosen Netz an
die MS gesendet wird, noch nehmen sie einen Indikator für eine „zweite
Leitung" oder eine „zweite
Gebührenberechnungsnummer" auf. Um den Kunden darüber zu informieren,
dass die eingehende Verbindung für
die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt
war, fügt
das VLR einen vordefinierten Code zur Information über die
anrufende Leitungsnummer, die an die MS gesendet wird, hinzu. Zum Beispiel
kann das VLR einen Code für
die zweite Gebührenberechnungsnummer,
wie zum Beispiel „*2*", der Nummer des
Anrufers voranstellen.
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Die
MS zeigt den Code mit der Information zur Identifizierung der anrufenden
Leitung an. Da der Code einfach aus zusätzlichen Ziffern besteht, die zur
Information über
die Nummer des Anrufers hinzugefügt
werden, muss die MS in keiner Weise geändert werden, um den Code anzuzeigen,
und muss selbst den Code oder seine Bedeutung nicht kennen. Wenn
die Nummer des Anrufers nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn sie
mit „Anzeige
eingeschränkt" markiert war oder
nicht empfangen wurde), unterdrückt
das VLR die tatsächliche
Nummer des Anrufers. Stattdessen sendet das VLR nur den Indikator für die zweite
Gebührenberechnungsnummer
als Nummer des Anrufers, wobei die Information mit „Anzeige
gestattet" gekennzeichnet
wird. Dies ermöglicht
es der Mobilstation, den Indikator der zweiten Gebührenberechnungsnummer
anzuzeigen, unabhängig
davon, ob die Nummer des Anrufers tatsächlich verfügbar ist und angezeigt werden
kann.
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Vorzugsweise
sind die Codes und Formate für
die zweite Gebührenberechnungsnummer,
die für eingehende
und ausgehende Verbindungen verwendet werden, identisch. In Mobilstationen,
welche ein Protokoll von eingehenden Verbindungen führen und Benutzern
erlauben, auf eine eingehende Verbindung zu antworten, indem sie
einen Protokolleintrag auswählen,
der die Nummer eines Anrufers enthält, gewährleistet die Verwendung von
Codes für
identische eingehende und ausgehende zweite Gebührenberechnungsnummern vorteilhafterweise,
dass Verbindungen unter Verwendung jener Leitungs- oder Gebührenberechnungsnummer
beantwortet werden, unter denen sie einlangten.
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Wenn
der angerufene Teilnehmer antwortet, erstellen das VLR/VMSC und
das GMSC jeweils vorzugsweise geeignete Verbindungsdetaildatensätze für Gebührenberechnungszwecke
(CDRBP). Die VLR/VMSC-CDRBP-Datensätze verwenden
vorzugsweise die zweite Gebührenberechnungsnummer.
Die GMSC-CRBP-Datensätze
können
die zweite Gebührenberechnungsnummer
oder die Nummer des angerufenen Teilnehmers (d. h. die erste Gebührenberechnungsnummer)
verwenden. Aktuelle drahtlose Normen sehen vor, dass die GMSC die
Nummer des angerufenen Teilnehmers in einer Bestätigungsnachricht vom HLR empfängt, wobei
von dieser Nachricht die CDRBP-Information abgeleitet wird. Es wird
jedoch angenommen, dass Normierungsinstitute eine Änderung
der Bestätigungsnachricht
in Betracht ziehen oder dieser zugestimmt haben, so dass das GMSC
die zweite Gebührenberechnungsnummer
erhalten würde.
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Wenn
der angerufene Teilnehmer nicht antwortet oder nicht erreichbar
ist, kann die Verbindung weitergeleitet werden. Das drahtlose Netz
kann den Umstand, dass eine Verbindung für eine zweite Leitung oder
Gebührenberechnungsnummer
bestimmt ist, dazu nutzen, zu bestimmen, wie eine Verbindung gehandhabt
werden soll (z. B. ob die Verbindung weitergeleitet werden soll),
und um die Verbindungen oder Zweige davon ordnungsgemäß zu berechnen, wenn
es zu einer Weiterleitung kommt. Außerdem kann das Netz Verbindungen
unterschiedlich weiterleiten, je nachdem, ob die Verbindungen für die erste oder
die zweite Gebührenberechnungsnummer
bestimmt waren. Zum Beispiel verfügt jede Leitungs- oder Gebührenberechnungsnummer
vorzugsweise über
einen dazugehörigen
Indikator „Teilnehmer nicht
erreichbar", der
vom Teilnehmer steuerbar und vom Indikator für andere Leitungen unabhängig ist. Nach
den Geschäftszeiten
kann ein Benutzer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Geschäftsleitung
wählen.
Danach würden
alle Verbindungen, die auf der Geschäftsleitung des Benutzers einlangen,
eine weitere Behandlung in Übereinstimmung
mit dem Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" erfahren,
während
Verbindungen, die auf der Privatleitung des Benutzers einlangen,
weiterhin zugestellt würden.
Wenn zum Beispiel eine Verbindungsweiterleitung beim Dienst „Teilnehmer
nicht erreichbar" für die Leitung
des Teilnehmers vorgesehen ist, dann würden Verbindungen, die auf
dieser Leitung ankommen, wenn der Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" aktiv ist, weitergeleitet
werden, z. B. zu einem Sprachpostsystem. Außerdem kann die Mobilstation selbst
auch auf unterschiedliche Weise Verbindungen weiterleiten, je nachdem,
ob die Verbindungen für
die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer
bestimmt waren, so wie durch das Vorhandensein oder das Fehlen des
Gebührenberechnungsnummerncodes
(z.B. *2*) angezeigt, der in der Information über die Nummer des Anrufers
bereitgestellt wird.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese
und andere Merkmale der Erfindung werden am besten durch Bezugnahme
auf folgende detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung gemeinsam mit den beiliegenden Zeichnungen verstanden.
Es zeigen:
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1 ein kombiniertes Block-
und Nachrichten-Flussdiagramm
einer Anordnung von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz
zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform, die gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiert ist, um einen Dienst mit zwei Gebührenberechnungsnummern
bereitzustellen, und die Handhabung einer ausgehenden Verbindung;
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2 ein kombiniertes Block-
und Nachrichten-Flussdiagram,
welches eine Anordnung von Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz
zur Verwendung in einer bevorzugten Ausführungsform zeigt, die gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiert wurde, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen,
und die die Handhabung einer eingehenden Verbindung, die an die
Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll, zeigt;
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3 ein Flussdiagramm, das
ein Verfahren zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 1 der vorliegenden Erfindung
zur Handhabung einer ausgehenden Verbindung zeigt;
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4A und 4B ein Flussdiagramm, welches ein Verfahren
zur Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 2 der vorliegenden Erfindung zur Handhabung
einer eingehenden Verbindung zeigt;
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5 ein Flussdiagramm, welches
einen alternativen Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung
mit dem Netz von 2 und
das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden
Verbindung zeigt, wenn eine bedingungslose Verbindungsweiterleitung
gewünscht
ist;
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6 ein Flussdiagramm, das einen alternativen
Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung mit dem Netzwerk von 2 und das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden Verbindung
zeigt, wenn eine bedingte Verbindungsweiterleitung durch das VLR/VMSC
gewünscht wird;
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7 ein Flussdiagramm, das
einen alternativen Verfahrenszweig zur Verwendung in Verbindung
mit dem Netz von 2 und
das Verfahren von 4A und 4B zur Handhabung einer eingehenden Verbindung
zeigt, wenn eine bedingte Verbindungsweiterleitung durch das GMSC
gewünscht
wird; und
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8 ein kombiniertes Block-
und Nachrichtenflussdiagramm, welches eine Anordnung von Netzelementen
in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in einer bevorzugten
Ausführungsform zeigt,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiert wurde, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen,
und die Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigt, die nicht
an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden soll, weil
der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" für die Leitung
oder die Gebührenberechnungsnummer
aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines drahtlosen Telekommunikationssystems, das gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiert wurde, stellt eine Unterstützung für mehrere Gebührenberechnungsnummern
bereit, die einem drahtlosen Telefon (im Folgenden als Mobilstation
oder MS bezeichnet) zugewiesen sind, wobei jedoch vorteilhafterweise keine Änderungen
am Signalisierungsprotokoll zwischen der MS und der Infrastruktur
des drahtlosen Netzes erforderlich sind. Obwohl hierin beispielhaft eine
Ausführungsform
beschrieben wird, die zwei Leitungen oder zwei Gebührenberechnungsnummern
unterstützt,
wird ein Fachmann schätzen,
dass die beschriebenen Techniken auf einfache Weise erweiterbar
sind, um mehr als zwei Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern zu unterstützen. Obwohl
feine Unterscheidungen zwischen Leitungen, Anschlüssen und
Gebührenberechnungsnummern gemacht
werden können,
sind solche Unterscheidungen im Allgemeinen für das Verständnis der Erfindung, an die
sich diese Anmeldung richtet, nicht hilfreich, und daher sind, sofern
nicht anders angegeben, diese Begriffe im Folgenden als Synonyme
auszulegen. Ebenso sind Formulierungen wie „Verbindungen zu", „Verbindungen,
die gerichtet sind an" und „Verbindungen,
die bestimmt sind für" eine Leitung oder
Gebührenberechnungsnummer
als Synonyme auszulegen, sofern nicht anders angegeben.
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1, 2 und 8 sind
kombinierte Block- und Nachrichten-Flussdiagramme, welche Anordnungen von
Netzelementen in einem Telekommunikationsnetz zur Verwendung in
einer bevorzugten Ausführungsform
zeigen, die gemäß der vorliegenden
Erfindung konstruiert ist, um zwei Gebührenberechnungsnummern bereitzustellen. 1 ist ein kombiniertes Block-
und Nachrichten-Flussdiagramm,
welches ein Telekommunikationssystem oder -netz darstellt, und insbesondere
die Bestandteile 110 des Netzes, die an der Handhabung
einer ausgehenden Verbindung beteiligt sind. 2 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichtenflussdiagramm,
welches die Bestandteile 210 des Netzes darstellt, die
an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, wenn
die Verbindung an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt werden
soll. 8 ist ein kombiniertes
Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, welches die Bestandteile des
Netzes darstellt, die an der Handhabung einer eingehenden Verbindung
beteiligt sind, die nicht an die Mobilstation des Teilnehmers zugestellt
werden soll, weil der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung
oder die Gebührenberechnungsnummer
aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist. 3 ist ein Flussdiagramm, das ein Verfahren 300 zur
Verwendung in Verbindung mit dem Netz von 1 zur Handhabung einer ausgehenden Verbindung
zeigt. 4A, 4B und 5 bis 7 sind
Flussdiagramme, die ein Verfahren 400 und alternative Unterverfahren 500, 600 und 700 davon
zur Handhabung einer eingehenden Verbindung zeigen.
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Die
Handhabung einer ausgehenden Verbindung und jener Elemente, die
sowohl eingehenden als auch ausgehenden Verbindungen gemein sind, wird
zuerst in Verbindung mit 1 und 3 beschrieben. Eine bevorzugte
Ausführungsform
der Erfindung wird hierin im Zusammenhang eines GSM-Netzes offenbart,
wobei ein Fachmann jedoch schätzen wird,
dass die Erfindung auch auf andere drahtlose Telekommunikationsnetze
angewendet werden könnte,
einschließlich
AMPS, TDMA, CDMA und andere. Netzelemente, deren spezielle Struktur
oder operatives Verhalten für
ein Verständnis
der Erfindung nicht wesentlich sind, werden ausgelassen. Zum Beispiel
werden Basisstationssysteme und Übertragungseinrichtungen
ausgelassen.
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Wie
am besten in 1 zu sehen
und auf dem Fachgebiet bekannt, kann ein drahtloses Telekommunikationssystem 110 eine
Mobilstation (MS) 112, ein Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC) 114,
einschließlich
eines Besucherregisters (VLR) 116, ein Heimatregister (HLR) 118,
ein zweites VMSC 122, einschließlich eines zweiten VLR 136, ein
Betriebsunterstützungs-
oder Vorbereitungssystem 120 und ein Gebührenberechnungssystem
oder einen Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 126 umfassen.
Der Rest des drahtlosen Telekommunikationssystems und alle etwaigen
externen Netze (z. B. das öffentliche
Fernsprechwählnetz)
werden gemeinsam als „Netz" 124 bezeichnet.
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Drahtlose
Telekommunikationssysteme und Bestandteile davon sind bei mehreren
kommerziellen Anbietern erhältlich,
und viele dieser Systeme und Bestandteile könnte als geeignete Plattformen
für die Umsetzung
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dienen. VMSC 114 und 122 (und
VMSC 218 und GMSC 214, die zu einem späteren Zeitpunkt besprochen
werden) können
zum Beispiel jeweils unter Verwendung eines 5ESS®Mobile
Switching Center umgesetzt werden, das im Handel bei Lucent Technologies,
600–700
Mountain Ave., Murray Hill, NJ, 07974 erhältlich ist. VLR 116 und 136 (und
VLR 240, das zu einem späteren Zeitpunkt besprochen wird)
können
zum Beispiel jeweils unter Verwendung von Elementen und/oder Dienstleistungen
eines 5ESS®Mobile
Switching Center umgesetzt werden, das im Handel bei Lucent Technologies
erhältlich
ist. HLR 118 und HLR 216 können zum Beispiel jeweils unter
Verwendung von Elementen und/oder Dienstleistungen eines 5ESS® Switch
umgesetzt werden, der im Handel bei Lucent Technologies erhältlich ist und
der als ein mobiles Vermittlungs-Center mit HLR-Funktionen, aber
auch als selbständiges
Heimatregister eingesetzt werden kann. Diese spezifischen Produkte
werden beispielhaft offenbart, ohne einschränkende Wirkung; andere Produkte
des zuvor genannten Anbieters und Produkte anderer Anbieter könnten ebenfalls
verwendet werden. Das Betriebsunterstützungssystem 120,
Gebührenberechnungssystem 126 und
die Gebührenberechnungssysteme 222 und 224 (die
später
besprochen werden) können unter
Verwendung geeigneter Informationsverarbeitungssysteme (einschließlich geeigneter
Software), die auf dem Fachgebiet bekannt sind und kommerziell von
Telekommunikationsdienstanbietern verwendet werden, umgesetzt werden.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Teilnehmer eine Verbindung
erstellen und die Anweisung geben, dass die Verbindung der zweiten
Leitung oder zweiten Gebührenberechnungsnummer
zugewiesen wird. Die folgende Besprechung, welche eine solche Erstellung
beschreibt, betrifft das Netz 110 von 1 und das Verfahren 300 von 3. Vor dem Durchführen oder
Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer
muss ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst mit
zwei Gebührenberechnungsnummern
vorbereiten. Siehe Schritt 310 (3). Diese Vorbereitung kann unter Verwendung
eines Betriebsunterstützungssystems
oder eines anderen Vorbereitungssystems 120 erfolgen. Zu
dem Zeitpunkt, zu dem eine zweite Gebührenberechnungsnummer für einen
Anschluss bereitgestellt wird, zum Beispiel unter Verwendung einer
Nachricht 154, erfolgt ein Eintrag in das Heimatregister
(HLR) 118 des drahtlosen Netzes für den Anschluss unter Verwendung
eines zweiten oder alternativen Haupt-Gebührenberechnungsnummernfeldes
an einer Position 134 und mit der Bezeichnung MSISDN2.
Alle HLR-Anschluss-Datensätze enthalten
einen ersten oder Haupt-Gebührenberechnungsnummerneintrag
an einer Position 132.
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Ferner
stellt als Teil des Vorbereitungsschrittes 310 der Netzbetreiber
einen speziellen Code, wie zum Beispiel „*2*", bereit, den der Kunde verwenden kann,
um zu bestimmen, dass eine ausgehende Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer berechnet
werden soll, und der dem Kunden angezeigt werden kann, um zu zeigen,
dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an die zweite Gebührenberechnungsnummer
gerichtet war. Der Kunde ist über
den Code informiert. Der Code für
die zweite Gebührenberechnungsnummer
kann vorzugsweise vom Netzbetreiber ausgewählt oder von einer oder mehreren Normen
definiert werden, die auf Telekommunikationsnetze anwendbar sind. Ähnliche
Codes können
weiteren Gebührenberechnungsnummern, zum
Beispiel einer dritten oder einer vierten Gebührenberechnungsnummer, in Ausführungsformen
zugewiesen werden, in denen ein solcher Dienst bereitgestellt wird.
Der spezielle Code oder die speziellen Codes können auf dem Ursprungs-VMSC
als büroweite
Daten bereitgestellt werden und würden konsequent auf alle Benutzer
angewendet werden, welche sich für
den Dienst der zusätzlichen
Gebührenberechnungsnummer
oder der zusätzlichen
Leitung auf dem VMSC anmelden. Vorzugsweise werden der spezielle
Code oder die speziellen Codes so ausgewählt, dass sie in innerhalb
eines drahtlosen Systems oder Netzes identisch sind.
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Von
Zeit zu Zeit, einschließlich
einiger Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) im Versorgungsbereich
eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen,
in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird,
und in verschiedenen anderen Situationen, wird das MS beim Netz
durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) wie 116 oder 136 eingetragen.
Siehe Schritt 312. Die Verbindung kann durch ein VMSC 114 oder 122 erfolgen,
die mit dem VLR 116 bzw. 136 in Verbindung stehen,
in dem Ausmaß,
in dem das VLR keinen Teil des MSC bildet. Das jeweilige VLR, das
verwendet wird, hängt
typischerweise von der Position der MS 112 innerhalb des
Netzes ab. In 1 befindet
sich die MS 112 am nächsten
zu einer Basisstation (nicht dargestellt), die vom VLR 116 versorgt
wird. Das VLR kann mit einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC),
z. B. 114 oder 122, in Verbindung stehen und kann
als selbständiges
Netzelement konstruiert werden oder als ein Teil des verbundenen
VMSC integriert sein. In Schritt 312 meldet das VLR 116 die
Registrierung an das HLR 118 in einer Nachricht (nicht
dargestellt), und als Reaktion darauf sendet das HLR 118 an
das VLR 116 eine Nachricht „Teilnehmerdaten einfügen", welche Informationen
bezüglich
des der MS zugewiesenen Anschlusses enthält. Die Informationen enthalten
eine erste oder primäre
Gebührenberechnungsnummer
in einem als MSISDN bezeichneten Feld. In Schritt 314, falls
eine zweite oder „alternative
primäre" Gebührenberechnungsnummer
für den
Anschluss vorgesehen wurde, sendet das HLR unter Verwendung eines
Feldes mit der Bezeichnung MSISDN2 auch die zweite Gebührenberechnungsnummer
in einer Nachricht 152 „Teilnehmerdaten einfügen". Die ISD-Nachrichten
der Schritte 312 und 314 können zu einer einzigen Nachricht
zusammengefasst werden.
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In
Schritt 316 speichert das VLR 116 die Teilnehmerdaten,
einschließlich
der ersten Gebührenberechnungsnummer
an der Position 128 und der zweiten Gebührenberechnungsnummer an der
Position 130.
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In
Schritt 318 fügt
der Kunde, um eine ausgehende Verbindung zur zweiten Gebührenberechnungsnummer
zu erstellen, den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer zur angerufenen Nummer
hinzu. Zum Beispiel kann der Code einer zweiten Gebührenberechnungsnummer,
wie zum Beispiel „*2*", vor die angerufene
Nummer gesetzt werden. In Schritt 320 sendet die MS 112 eine
Verbindungsaufbaunachricht 150, einschließlich des
Codes für
die zweite Gebührenberechnungsnummer und
der angerufenen Nummer, an das VMSC 114. Da es sich bei
dem Code einfach um zusätzliche
Ziffern handelt, die zur angerufenen Nummer hinzugefügt werden,
muss die MS 112 nicht geändert werden, um den Code der
zweiten Gebührenberechnungsnummer
zu unterstützen,
und die MS muss nicht wissen, dass die Verbindung der zweiten Gebührenberechnungsnummer
berechnet werden soll. In Schritt 322 erkennt das VMSC 114 den
Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer
und baut eine Verbindung in das Telefonnetz 124 unter Verwendung
der zweiten Gebührenberechnungsnummer
auf, die an der Position 130 in dem VLR 116 gespeichert
ist. In Schritt 324 entfernt das VMSC den Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer
(z. B. *2*) von der angerufenen Nummer und sendet eine Initial Address
Message (IAM) 160 an das Abschluss-Netz.
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In
Schritt 326 erstellt das VMSC 114 geeignete Verbindungsdetaildatensätze zu Gebührenberechnungszwecken
(CRBP) 176, einschließlich
der zweiten Gebührenberechnungsnummer 142 in
dem A-Teilnehmer-Nummern-
(oder Anrufernummern-)Feld. Die CDRBP-Datensätze 176 werden vorzugsweise
als Nachrichten 158 an einen geeigneten Speicher 126 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet.
Der Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 126 kann
als ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem
umgesetzt werden, das Datensätze
oder Transaktionen in Echtzeit erhält. Der Speicher 126 könnte auch
als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren
Medium, wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt werden.
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Die
Handhabung einer eingehenden Verbindung in einer bevorzugten Ausführungsform
eines Telekommunikationssystem, das gemäß der vorliegenden Erfindung
konstruiert ist, kann am besten in Verbindung mit 2, 4 bis 7 und 8 verstanden werden. 2 ist ein kombiniertes Block- und Nachrichten-Flussdiagramm, welches
die Bestandteile des Telekommunikationssystems darstellt, welche
an der Handhabung einer eingehenden Verbindung beteiligt sind, die
an die Mobilstation des Teilnehmers weitergeleitet werden soll. 8 ist ein kombiniertes Block- und
Nachrichten-Flussdiagramm, das die Bestandteile des Telekommunikationssystems
darstellt, welche an der Handhabung einer eingehenden Verbindung
beteiligt sind, die nicht an die Mobilstation des Teilnehmers weitergeleitet
werden soll, weil der Teilnehmer den Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" für die Leitung
oder die Gebührenberechnungsnummer
aktiviert hat, an die die Verbindung gerichtet ist. Weil 8 der 2 sehr ähnlich ist, wird 8 nur in jenen Fällen extra
besprochen, in denen sie sich von 2 unterscheidet.
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4A, 4B und 5 bis 7 sind Flussdiagramme, die
ein Verfahren 400 und alternative Unterverfahren 500, 600 und 700 davon
zur Verwendung in Verbindung mit dem System von 2 zur Handhabung einer eingehenden Verbindung
zeigen. Bestimmte Netzelemente, deren spezielle Struktur oder operatives
Verhalten für
das Verständnis
der Erfindung nicht wesentlich sind, werden ausgelassen. Zum Beispiel
werden Basisstationssysteme und Übertragungseinrichtungen
ausgelassen. Die Elemente und Struktur von 2 und 8 können mit
jenen von 1 identisch
oder diesen ähnlich
sein, werden aber der Klarheit willen in einer anderen Anordnung
dargestellt. Ein Fachmann wird schätzen, dass die Elemente von 1 und 2 und 8 einfach
unterschiedliche Untergruppen eines vollständigen drahtlosen Systems sein
können.
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Wie
am besten in 2 und 8 zu sehen und auf dem Fachgebiet
bekannt, können
drahtlose Telekommunikationssysteme 210, 810 ein
Gateway-Mobilvermittlungs-Center(GMSC) 214,
ein Heimatregister (HLR) 216 in Verbindung mit dem GMSC 214,
ein Besucher-Mobilvermittlungs-Center
(VMSC) 218 in Verbindung mit dem HLR 216, und
eine Mobilstation 220 in Verbindung mit dem VMSC 218 aufweisen.
Ein Besucherregister (VLR) 240 kann einen integralen Teil
des VMSC 218 bilden. Alternativ dazu könnte das VLR 240 auch
vom VMSC 210 getrennt, aber so angeordnet sein, dass es
damit in Verbindung steht. 8 zeigt
den Fall, in dem eine Verbindung nicht an das Endgerät des Teilnehmers
geliefert werden kann und zum Beispiel zu einem anderen Netz oder
MSC 874 weitergeleitet wird. Der Rest des drahtlosen Telekommunikationssystems 210 und
alle etwaigen externen Netze (z. B. das öffentliche Fernsprechwählnetz)
werden gemeinsam als „Netz" 212 bezeichnet. GMSC 214 befindet
sich in Verbindung mit dem Netz 124, durch welches das
GMSC 214 eingehende Verbindungen empfangen und ausgehende
Verbindungen starten oder weiterführen kann.
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GMSC 214 kann
von Zeit zu Zeit Verbindungsdetaildatensätze für Gebührenberechnungszwecke (CDRBP) 276 erstellen,
die aus den vom GMSC verarbeiteten Verbindungen stammen. Das GMSC 214 kann
die Gebührenberechnungsdatensätze lokal
auf einem beliebigen geeigneten Datenträger, wie einer Disk oder einem
Band, speichern. Vorzugsweise liefert das GMSC 214 die
Datensätze 276 mit
Hilfe von Nachrichten 268 an ein geeignetes Gebührenberechnungsoder
Kontoführungssystem oder
an eine Datenbank oder einen Speicher von Verbindungsdetail- und
Gebührenberechnungsdatensätzen, die
beide durch Box 222 dargestellt werden.
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Ebenso
kann das VMSC 218 von Zeit zu Zeit CDRBP-Datensätze 278 erzeugen,
die aus von dem VMSC verarbeiteten Verbindungen stammen. Das VMSC 218 kann
die Gebührenberechnungsdatensätze lokal
auf einem beliebigen geeigneten Datenträger, wie einer Disk oder einem
Band, speichern. Vorzugsweise liefert das VMSC 218 die
Datensätze 278 mit
Hilfe von Nachrichten 270 an ein geeignetes Gebührenberechnungs-
oder Kontoführungssystem oder
an eine Datenbank oder einen Speicher von Verbindungsdetail- und
Gebührenberechnungsdatensätzen, die
beide durch Box 224 dargestellt sind.
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Wie
zuvor in Zusammenhang mit der Besprechung in Bezug auf ausgehende
Verbindungen angeführt,
muss vor dem Durchführen
oder Empfangen von Verbindungen unter Verwendung einer zweiten Gebührenberechnungsnummer
ein Netzbetreiber den Anschluss des Kunden für den Dienst mit einer zweiten
Gebührenberechnungsnummer
vorbereiten. Dies erfolgt in Schritt 410 (4A). Zum Zeitpunkt, zu dem eine zweite
Gebührenberechnungsnummer für einen
Anschluss bereitgestellt wird, erfolgt ein Eintrag an einer Position 228 des
Heimatregisters (HLR) 216 des drahtlosen Netzes für den Anschluss unter
Verwendung eines als MSISDN2 bezeichneten Feldes der zweiten oder
alternativen Haupt-Gebührenberechnungsnummer.
Alle HLR-Anschluss-Datensätze enthalten
einen ersten oder Haupt-Gebührenberechnungsnummer-Eintrag
an einer Position 226.
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Ferner
wird in Schritt 410 ein spezieller Code, wie „*2*", im VMSC 218 bereitgestellt,
der verwendet wird, um anzuzeigen, dass eine ausgehende Verbindung
der zweiten Gebührenberechnungsnummer
berechnet werden soll, und der dem Kunden angezeigt werden kann,
um anzuzeigen, dass eine eingehende Verbindung ursprünglich an
die zweite Gebührenberechnungsnummer
gerichtet war. Der Kunde ist über
den Code informiert. Der Code der zweiten Gebührenberechnungsnummer kann
vorzugsweise vom Netzbetreiber ausgewählt werden. Der ausgewählte Code
der zweiten Gebührenberechnungsnummer
kann als büroweite
Daten auf dem VMSC 218 bereitgestellt werden und auf alle
Teilnehmer des Dienstes der zweiten Gebührenberechnungsnummer angewendet
werden. Der Code wird vorzugsweise so ausgewählt, dass er innerhalb des gesamten
drahtlosen Systems identisch ist.
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Von
Zeit zu Zeit, einschließlich
in einigen Situationen, in denen eine Mobilstation (MS) in dem Versorgungsbereich
eines drahtlosen Netzes eingeschaltet ist, und in einigen Situationen,
in denen die MS in den Versorgungsbereich des Netzes gebracht wird,
und in verschiedenen anderen Situationen, wird das MS beim Netz
durch Verbindung mit einem Besucherregister (VLR) wie jenem von
240 registriert. Siehe Schritt 412. Einige Registrierungen
können durch
den Teilnehmer gestartet werden. Zum Beispiel kann der Teilnehmer
an der MS eine Anforderung eingeben, dass eine oder beide Gebührenberechnungsnummern
oder Leitungen als „Teilnehmer nicht
erreichbar" markiert
werden, oder er kann eine Anforderung eingeben, das dieser Zustand
gelöscht wird.
In diesem Fall sendet die MS eine Registernachricht (z. B. Nachricht 882 ( 8)), die unstrukturierte
zusätzliche
Servicedaten enthalten kann, um anzuzeigen, dass entsprechende Leitungen
oder Gebührenberechnungsnummern
als „Teilnehmer
nicht erreichbar" markiert
sein sollten, oder dass der Zustand „Teilnehmer nicht erreichbar" für entsprechende
Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern gelöscht werden
sollte.
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Das
jeweils verwendete VLR hängt
typischerweise von der Position der MS 220 innerhalb des
Netzes ab. In 2 und 8 befindet sich die MS 220 am
nächsten
zu einer Basisstation (nicht dargestellt), die vom VLR 240 bedient
wird. Das VLR kann einem Besucher-Mobilvermittlungs-Center (VMSC), z.
B. 218, zugeordnet sein. Das VLR 240 meldet die Registrierung
an das HLR 216 in einer Nachricht 884 (8). Das HLR 216 führt die
Registrierung durch Speichern oder Aktualisieren verschiedener Informationen
durch, welche es bezüglich
des Teilnehmers bewahrt, einschließlich der abonnierten Dienste
und Gebührenberechnungsnummern,
z. B. in Position 226 und 228 (2, 8).
Wenn die Registernachricht zum Beispiel eine Anforderung enthält, eine
der Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern
als „nicht
erreichbar" zu markieren,
kann das HLR 216 Informationen zu diesem Zweck in einer
entsprechenden Position der Positionen 226, 228 oder
in einer anderen Speicher- oder Datenbankeinrichtung speichern,
die dem Teilnehmer, den Leitungen oder Gebührenberechnungsnummern zugewiesen
sind. Das HLR 216 bestätigt
die Registrierung durch Senden einer Bestätigungsnachricht 886 an
das VLR 240. Als Reaktion darauf sendet das VLR eine Bestätigungsnachricht 888 an
die MS 220. Für
bestimmte Funktionen, die unter Verwendung von Registernachrichten
umgesetzt werden, müssen
das Besucher-MSC 218 und/oder das VLR 240 nicht
speziell ausgestattet sein, um die Funktion zu unterstützen, weil
das Besucher-MSC 218 und das VLR 240 die Nachricht
an das HLR 216 weiterleiten können, ohne sonstiges andere
bedeutende Arbeiten auszuführen. Zum
Beispiel ist es im Fall, in dem die Registernachricht eine Leitung
oder eine Gebührenberechnungsnummer
als „nicht
erreichbar" markiert,
nicht notwendig, dass das Besucher-MSC 218 und das VLR 240 die
Funktion der zweifachen Nummernvergabe unterstützt, um an das HLR 216 eine
geeignete Registernachricht weiterzuleiten, welche unstrukturierte zusätzliche
Servicedaten enthält,
was dazu führt, dass
eine ausgewählte
Leitung oder Gebührenberechnungsnummer
als nicht erreichbar markiert wird.
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Ferner
sendet in Schritt 412 das HLR 216 als Reaktion
an das VLR 240 eine Nachricht „Teilnehmerdaten einfügen" (ISD), welche Informationen über den
Anschluss enthält,
welcher der MS zugewiesen ist. Die Informationen schließen eine
erste oder primäre
Gebührenberechnungsnummer
in einem als MSISDN bezeichneten Feld ein. In Schritt 414 sendet,
wenn eine zweite oder „alternative
primäre" Gebührenberechnungsnummer
für den
Anschluss bereitgestellt worden ist, das HLR auch die zweite Gebührenberechnungsnummer
in einer „Teilnehmerdaten
einfügen" (ISD)-Nachricht
(gleichwertig mit der Nachricht 152, 1) unter Verwendung eines als MSISDN2
bezeichneten Feldes. Die Informationen, die in den ISD-Nachrichten
von Schritt 412 und 414 gesendet werden sollen,
können
wahlweise in einer einzigen ISD-Nachricht
gesendet werden. In Schritt 416 speichert das VLR 240 die
Teilnehmerdaten, einschließlich
der ersten Gebührenberechnungsnummer
bei Position 230 und der zweiten Gebührenberechnungsnummer bei Position 232.
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Eingehende
Verbindungen aus dem Netz 212, die für Mobilstationen bestimmt sind,
kommen beim Gateway-Mobilvermittlungs-Center
(GMSC) 214 an. In der Praxis kann es mehrere GMSCs in einem
drahtlosen Netz geben. Verbindungen an zweite Gebührenberechnungsnummern
werden in einer Weise gehandhabt, die im Allgemeinen herkömmlicher
GSM-Verbindungshandhabung ähnlich
ist, wobei jedoch spezielle Maßnahmen
zur Verfügung
stehen, um Verbindungen der zweiten Gebührenberechnungsnummer zuzuweisen.
In Schritt 418 wird eine eingehende Verbindung vom Netz 212 durch
eine Initial Address Message (IAM) 250 angekündigt. Das Feld
mit der Nummer des angerufenen Teilnehmers (z. B. in der IAM) enthält eine
der drahtlosen Nummern, die der zweiten drahtlosen Leitung zugeordnet sind.
Einige drahtlose Systeme, wie GSM, ermöglichen es, dass mehrere drahtlose
Nummern, von denen jede einem anderen Dienst oder einer Trägerkapazität (z. B.
Stimme, Fax, leitungsvermittelte Daten) entspricht, einer einzigen „Leitung" oder einem einzigen
Anschluss zugewiesen werden. In diesem Fall wird nur eine der Nummern,
und typischerweise die Nummer, welche dem Stimmendienst entspricht,
der Gebührenberechnungsnummer
für die „Leitung" oder den Anschluss
zugewiesen.
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Das
GMSC 214 ist für
das Routing der Verbindung zu einem VMSC 218 verantwortlich,
das Verbindungen für
die MS 220 handhabt, an welche die Verbindung gerichtet
ist. Obwohl nur ein VMSC 218 und VLR 240 in 2 dargestellt sind, kann
es davon in einem typischen drahtlosen System viele geben. In Schritt 420 sendet,
um zu bestimmen, in welchem – wenn überhaupt
zutreffend – VLR
die Mobilstation registriert ist – das GMSC eine „Sende
Routinginformation" (SRI)-Nachricht 2552 an
das HLR 216, mit der sie das HLR über die eingehende Verbindung
(einschließlich
der Nummer des angerufenen Teilnehmers) informiert und Routinginformationen
anfordert. Die SRI-Nachricht 252 enthält die Nummer des angerufenen
Teilnehmers, so wie mit der eingehenden Verbindung erhalten, in
einem als MSISDN bezeichneten Feld.
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In
Schritt 422 bestimmt das HLR 216, ob die Nummer
des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer für die MS
(wie zuvor in Position 228 gespeichert) ist. Diese Informationen werden
in nachfolgenden Schritten verwendet.
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Wenn
der angerufene Teilnehmer nicht antwortet oder nicht erreichbar
ist, kann die Verbindung weitergeleitet werden. Die Weiterleitung
erfolgt durch die Schritte 424, 432, 442 und 444.
Das drahtlose Netz kann den Umstand nutzen, dass eine Verbindung
für eine
zweite Leitung oder eine zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt
ist, um zu bestimmen, wie eine Verbindung zu behandeln ist (z. B.
ob die Verbindung weitergeleitet werden soll) und um Verbindungen,
oder Zweige davon, ordnungsgemäß zu berechnen,
wenn es zu einer Weiterleitung kommt. Ferner kann das Netz Verbindungen
in Abhängigkeit
davon, ob die Verbindungen für
die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer
bestimmt waren, unterschiedlich weiterleiten. Zum Beispiel weist
jede Leitung oder Gebührenberechnungsnummer
vorzugsweise einen zugewiesenen Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" auf, der durch den
Teilnehmer steuerbar und vom Indikator für andere Leitungen unabhängig ist.
Nach den Geschäftszeiten kann
ein Benutzer den Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" für die Geschäftsleitung
wählen.
Danach würden
alle Verbindungen, die auf der Geschäftsleitung des Benutzers einlangen,
weiterhin in Übereinstimmung
mit dem Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" behandelt
werden, während
Verbindungen, die auf der Privatleitung des Benutzers ankommen, weiterhin
zugestellt würden.
Zum Beispiel würden, wenn
für die Leitung
des Teilnehmers der Weiterleitungsdienst bei „Teilnehmer nicht erreichbar" bereitgestellt ist,
Verbindungen, die auf dieser Leitung ankommen, wenn der Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" aktiv
ist, weitergeleitet werden, z. B. an ein Sprachpostsystem. Ferner
kann die Mobilstation selbst auch Verbindungen in Abhängigkeit
davon, ob die Verbindungen für
die erste oder die zweite Gebührenberechnungsnummer
bestimmt waren, so wie durch das Vorhandensein oder das Fehlen des
Gebührenberechnungsnummern-Codes
(z. B. „*2*"), der in der Information
der Nummer des Anrufers geliefert wird, unterschiedlich weiterleiten.
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In
Schritt 424 werden bestimmte Fälle der Verbindungsweiterleitung
umgesetzt. Wenn eine „bedingungslose
Verbindungsweiterleitung" oder „Verbindungsweiterleitung – Nicht
erreichbar" aktiv
und für
die angerufene Leitung aufgerufen ist (z. B. wenn der Teilnehmer
den Indikator „Teilnehmer
nicht erreichbar" für die angerufene
Leitung oder Gebührenberechnungsnummer
eingestellt hat), dann sendet das HLR eine SRI-Bestätigungsnachricht,
welche die Weiterleitungs-Nummer enthält, an das GMSC, und das Verfahren
fährt in
Schritt 510 (5)
fort. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden,
dann geht das Verfahren in Schritt 426 weiter.
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In
Schritt 426 bestimmt das HLR 216, welches VLR
(z. B. 240) die Verbindungen für die MS 220 handhabt
und sendet eine „Bereichswechselnummer
bereitstellen" (PRN)-Nachricht 256 an
das VLR 240, wobei eine spezielle Bereichswechselnummer
angefordert wird, die vom VLR 240 zuzuweisen ist, um vom
Netz bei der Handhabung der eingehenden Verbindung verwendet zu
werden. Wen die Nummer des angerufenen Teilnehmers die zweite Gebührenberechnungsnummer
ist, dann schließt
das HLR 216 in der PRN-Nachricht 256 einen Indikator
für die zweite
Gebührenberechnungsnummer
ein.
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In
Schritt 428 speichert das VLR 240 die erhaltenen
Daten in der PRN-Nachricht, welche die eingehende Verbindung im
Verbindungsdatensatz des VLRs beschreibt, einschließlich verschiedener
Informationen über
die Verbindung an Position 272 und eines Indikators für die zweite
Gebührenberechnungsnummer
an Position 232. In Schritt 430 weist das VLR 240 als
Reaktion darauf eine Bereichswechselnummer zur Verwendung beim Routing
der Verbindung zu und sendet die Bereichswechselnummer, gemeinsam
mit anderen Informationen, in einer PRN-Bestätigungsnachricht 258 an
das HLR 216. Wenn das VLR 240 jedoch bestimmt,
dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist, gibt das VLR 240 stattdessen
an das HLR 216 eine Fehlernachricht aus, z.B. eine „PRN-Fehler"-Nachricht (nicht dargestellt), in der
angeführt
wird, dass der Teilnehmer abwesend ist.
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In
Schritt 432 (4B)
bestimmt das HLR, ob der Kunde drahtloser Dienste, an den die Verbindung
gerichtet ist, über
bestimmte Typen der Weiterleitung verfügt und ob die Verbindung weitergeleitet werden
sollte. Insbesondere wird das HLR, wenn „Verbindungsweiterleitung – nicht
erreichbar" für die angerufene
Leitung aktiv und der Teilnehmer nicht erreichbar ist, eine SRI-Bestätigungsnachricht,
welche die Weiterleitungsnummer enthält, an das GMSC senden, und
das Verfahren fährt
in Schritt 510 (5)
fort. Der Teilnehmer kann aus Gründen
unerreichbar sein, die mit dem Indikator „Teilnehmer nicht erreichbar" nichts zu tun haben.
Zum Beispiel kann das HLR in Schritt 430 in einer PRN-Fehlernachricht vom
VLR 240 eine „Teilnehmer
abwesend"-Mitteilung erhalten
haben. Falls die Bedingungen für
die Verbindungsweiterleitung nicht erfüllt werden, fährt das
Verfahren in Schritt 434 fort.
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In
Schritt 434 sendet das HLR 216, unter Annahme,
dass das HLR 216 eine PRN-Bestätigungsnachricht in Schritt 432 erhalten
hat, eine SRI-Bestätigungsnachricht 254 an das
GMSC 214, in der die Bereichswechselnummer angegeben wird,
die für das
Routing der Verbindung verwendet werden soll. Wenn das HLR bestimmt
hat, dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers eine zweite Gebührenberechnungsnummer
war, kann die Nachricht 254 die zweite Gebührenberechnungsnummer
im MSISDN-Feld enthalten. Wenn das HLR 216 jedoch eine
PRN-Fehlernachricht
in Schritt 432 erhalten hat, sendet das HLR 216 stattdessen
eine SRI-Fehlernachricht (nicht dargestellt) an das GMSC 214.
In diesem Fall stellt das GMSC für
die Verbindung eine normale Fehlerbehandlung bereit, welche einen
Ton oder eine Ankündigung
enthalten kann, die anzeigen, dass der Teilnehmer nicht erreichbar
ist.
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In
Schritt 436 baut das GMSC 214 eine Verbindung
zur Mobilstation 220 durch VLR/VMSC 240 unter
Verwendung der zugewiesenen Bereichswechselnummer auf. Das GMSC 214 erstellt
und sendet an das VMSC 218 eine Initial Address Message (IAM) 264,
die die Verbindung aufbaut. Die IAM-Nachricht 264 schließt die zuvor
durch VMSC/VLR 218, 240 bereitgestellte Bereichswechselnummer
ein. In Schritt 438 erstellt das GMSC 214 einen
oder mehrere geeignete Abschluss-CDRBP-Datensätze 276, einschließlich der
ursprünglichen
Nummer des angerufenen Teilnehmers (MISDN), so wie vom HLR in der
SRI-Bestätigungsnachricht 254 enthalten,
im B-Teilnehmer
(oder Nummernfeld des angerufenen Teilnehmers)-Feld 236 des
Datensatzes. Die CDRBP-Datensätze 276 werden
vorzugsweise als Nachrichten 268 an einen geeigneten Speicher 222 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet. Der
Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 222 kann
als ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem
umgesetzt werden, das Datensätze oder
Transaktionen in Echtzeit erhält.
Der Speicher 222 könnte
auch als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren
Datenträger,
wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt werden.
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Wenn
die Verbindung beim VMSC/VLR 218, 240 ankommt,
weist das VLR 240 die Bereichswechselnummer dem zuvor in
Reaktion auf die HLR-Anforderung erstellten Verbindungsdatensatz
zu. In Schritt 440 sendet das VMSC 218 eine Aufbaunachricht 260 an
die Mobilstation 220. Die Signalisierungsprotokolle, die
von herkömmlichen
GSM-Systemen verwendet werden, nehmen weder die Nummer des angerufenen
Teilnehmers (CPN) nicht in die Verbindungsaufbaunachricht auf, die
vom drahtlosen Netz an die MS gesendet wird, noch nehmen sie einen
Indikator einer „zweiten
Leitung" oder einer „zweiten
Gebührenberechnungsnummer" auf. Um den Kunden
darüber
zu informieren, dass die eingehende Verbindung für die zweite Gebührenberechnungsnummer
bestimmt war, fügt
das VLR einen vordefinierten Code zur Information über die
Nummer der anrufenden Leitung, die an die MS gesendet wird, hinzu.
Zum Beispiel kann das VLR einen Code für die zweite Gebührenberechnungsnummer,
wie „*2*", vor die Nummer
des Anrufers setzen. Wenn der angerufene Teilnehmer den Dienst für die Anzeige
der Identifikation der anrufenden Leitung (CLIP) abonniert, schließt die Aufbaunachricht 260 die
Nummer des Anrufers (CPN) und den Indikator für die zweite Leitung ein. Wenn
der angerufene Teilnehmer den CLIP-Dienst nicht abonniert, dann
wird der Indikator der zweiten Leitung ohne CPN übertragen.
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Die
MS zeigt den Code mit der Identifikationsinformation der anrufenden
Leitung an. Weil es sich bei dem Code lediglich um zusätzliche
Ziffern handelt, die zur Information über die Nummer des Anrufers
hinzugefügt
werden, muss die MS in keiner Weise geändert werden, um den Code anzuzeigen und
muss selbst den Code oder seine Bedeutung nicht kennen. Wenn die
Nummer des Anrufers nicht angezeigt werden kann (z. B. weil die
Nummer mit „Anzeige
beschränkt" markiert war oder
weil sie nicht empfangen wurde), unterdrückt das VLR die tatsächliche
Anrufernummer. Stattdessen sendet das VLR nur den Indikator der
zweiten Gebührenberechnungsnummer
als Anrufernummer, wobei die Information mit „Anzeige erlaubt" markiert wird. Dies
ermöglicht
es der Mobilstation, den Indikator für die zweite Gebührenberechnungsnummer
anzuzeigen, unabhängig
davon, ob die Anrufernummer tatsächlich
verfügbar
ist und angezeigt werden kann.
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Vorzugsweise
sind die Codes und Formate der zweiten Gebührenberechnungsnummer, die
für eingehende
und ausgehende Verbindungen verwendet werden, identisch. In Mobilstationen,
welche ein Protokoll für
eingehende Verbindungen führen
und Benutzern erlauben, eine eingehende Verbindung zu beantworten,
indem sie einen Protokolleintrag auswählen, der eine Anrufernummer
enthält,
gewährleistet
die Verwendung von identischen Codes für zweite eingehende und ausgehende
Gebührenberechnungsnummern
vorteilhafterweise, dass Verbindungen unter Verwendung der Leitung
oder Gebührenberechnungsnummer
beantwortet werden, auf welchen sie angekommen sind.
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Wenn
der angerufene Teilnehmer antwortet, erstellen das VLR/VMSC und
das GMSC jeweils vorzugsweise geeignete Gebührenberechnungsdatensätze, einschließlich der
zweiten Gebührenberechnungsnummer.
Wenn der angerufene Teilnehmer nicht erreicht werden kann (z. B.
wenn er nicht antwortet oder gerade mit einer anderen Verbindung
beschäftigt
ist oder die Mobilstation auf einen Funkruf nicht antwortet), kann
die Verbindung weitergeleitet werden. Das drahtlose Netz kann den
Umstand nutzen, dass eine Verbindung für eine zweite Leitung oder
Gebührenberechnungsnummer
bestimmt ist, um Verbindungen, oder Zweige davon, ordnungsgemäß zu berechnen,
wenn es zu einer Weiterleitung kommt. Ferner kann das Netz Verbindungen
in Abhängigkeit
davon, ob die Verbindungen für
die erste oder für
die zweite Gebührenberechnungsnummer bestimmt
waren unterschiedlich weiterleiten. Zum Beispiel kann ein Benutzer
nach den Geschäftszeiten
die Funktion „Verbindungsweiterleitung – nicht
erreichbar" für eine der
Leitungen aktivieren, wodurch alle Verbindungen, die auf dieser
Leitung ankommen, an verschiedene vordefinierte Nummern weitergeleitet
werden, zum Beispiel ein Sprachnachrichtensystem.
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Schritt 442 ist
in 4B als ein Schritt
dargestellt, der seriell nach Schritt 440 ausgeführt wird, während in
der Tat Teile von Schritt 442 gemeinsam mit Teilen der
Schritte 440, 444 und 446 ausgeführt werden
müssen.
In Schritt 442 bestimmt das VMSC 218, ob die Leitung
des angerufenen Teilnehmers für die
bedingte Verbindungsweiterleitung vorbereitet ist, und bestimmt
ferner, ob die bedingte Verbindungsweiterleitung aufgerufen werden
soll (z. B. der angerufene Teilnehmer antwortet nicht, ist mit einer
anderen Verbindung beschäftigt
oder die Mobilstation reagiert nicht auf das Funksignal) und bestimmt
schließlich,
ob es die Weiterleitung handhaben wird. Wenn die Leitung für VMSC-Weiterleitung
vorbereitet ist und eine Weiterleitungsbedingung erfüllt wird,
dann fährt
das Verfahren mit Schritt 610 fort (siehe 6, die
zu einem späteren
Zeitpunkt im Detail besprochen wird). Andernfalls fährt das
Verfahren in Schritt 444 fort.
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Schritt 444 ist
in 4B als ein Schritt
dargestellt, der seriell nach Schritt 442 ausgeführt wird,
wobei aber tatsächlich
Teile von Schritt 444 gemeinsam mit Teilen der Schritte 442, 446 und 448 ausgeführt werden
müssen.
In Schritt 444 bestimmt das VMSC 218, ob die Leitung
des angerufenen Teilnehmers für bedingte
Verbindungsweiterleitung vorbereitet ist, bestimmt ferner, ob die
bedingte Verbindungsweiterleitung aufgerufen werden soll (z. B.
der angerufene Teilnehmer antwortet nicht, ist mit einer anderen
Verbindung beschäftigt
oder die Mobilstation reagiert nicht auf das Funksignal) und bestimmt
schließlich, ob
das GMSC die Weiterleitung handhaben soll. Das GMSC kann die Weiterleitung
handhaben, wenn die Funktion des GMSC optimalen Routings bei später Verbindungsweiterleitung
dem Benutzer zur Verfügung
steht. Wenn die Weiterleitungsbedingung erfüllt wird und das GMSC die Weiterleitung
handhaben soll, dann fährt
das Verfahren mit Schritt 710 fort (siehe 7, die zu einem späteren Zeitpunkt näher erläutert wird).
Andernfalls fährt
das Verfahren in Schritt 446 fort.
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In
Schritt 446 antwortet der angerufene Teilnehmer. Die Mobilstation
sendet eine Verbinden-Nachricht 262 an das VMSC 218.
In Schritt 448 sendet das VMSC 218 durch das GMSC 214 eine Antwort-Nachricht
(ANM) 266 an die Ursprungs-Vermittlung. Das VMSC 218 überprüft den VLR-Verbindungsdatensatz
(z. B. Datenposten 272, 230, 232), um
die Gebührenberechnungsnummer
zu bestimmen, die der Verbindung zugewiesen wird. Wenn die Verbindung
bei der zweiten drahtlosen Leitung endete, sendet das MSC die zweite
Gebührenberechnungsnummer 232 als
die verbundene Nummer in der Antwort-Nachricht (ANM) 266.
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In
Schritt 450 erstellt das VMSC einen Abschluss-CDRBP-Datensatz 278.
Wenn das VLR 240 bestimmt, dass die Verbindung für die zweite
Gebührenberechnungsnummer
bestimmt ist, basierend auf dem Indikator für die zweite Leitung an Position 232, enthält das B-Teilnehmer- (d.h.
das Nummernfeld des angerufenen Teilnehmers)Feld die zweite Gebührenberechnungsnummer
von Position 234. Die CDRBP-Datensätze 278 werden vorzugsweise
als Nachrichten 270 an einen geeigneten Speicher 224 für Gebührenberechnungsdatensätze gesendet.
Der Gebührenberechnungsdatensatzspeicher 224 kann als
ein Telekommunikationsgebührenberechnungssystem
umgesetzt sein, das Datensätze
oder Transaktionen in Echtzeit empfängt. Der Speicher 224 könnte auch
als eine Datei oder Datenbank auf einem beliebigen computerlesbaren
Datenträger,
wie einer Disk oder einem Band, umgesetzt sein. Das Verfahren endet
bei Schritt 452.
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5 ist ein Flussdiagramm,
das ein alternatives Unterverfahren 500 darstellt, das
ausgeführt werden
kann, wenn der Kunde „unbedingte
Verbindungsweiterleitung" aktiviert
hat oder der Teilnehmer unerreichbar ist. In Schritt 510 sendet
das HLR 216 die SRI-Bestätigungsnachricht 254 an
das GMSC 214, welche einen Indikator „unbedingte Verbindungsweiterleitung" oder „Verbindungsweiterleitung – Mobilteilnehmer
nicht erreichbar" enthält, einschließlich der
Weiterleitungsnummer für
Routing-Zwecke. Die SRI-Bestätigungsnachricht 254 kann
das MSISDN-Feld einschließen.
Wenn die Verbindung an eine zweite drahtlose Leitung gerichtet war,
enthält
das MSISDN-Feld
die zweite Gebührenberechnungsnummer 228.
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In
Schritt 512 leitet das GMSC 214 die Verbindung
durch Senden einer Initial Address Message (IAM) 864 ( 8) an das Netz oder das
MSC 874 weiter, wobei die Weiterleitungsnummer bedient
wird. Die IAM enthält
vorzugsweise die Weiterleitungsnummer im B-Teilnehmerfeld. Die IAM kann auch die ursprünglich empfangene
Nummer der angerufenen Partei in einem Feld für eine umgeleitete Nummer enthalten.
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Alternativ
dazu kann, wenn die MSISDN in der SRI-Bestätigungsnachricht 254 empfangen
wurde, die MSISDN im Feld für
eine umgeleitete Nummer von IAM 864 verwendet werden. Wenn
der Teilnehmer, an den weitergeleitet wurde, antwortet, schickt
das Abschluss-Netz
oder MSC 874 eine Antwort-Nachricht 866 an das
GMSC 214 zurück.
Das GMSC 214 sendet als Reaktion darauf eine Antwort-Nachricht 872 an
das ursprüngliche
Netz 212.
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In
Schritt 514 erstellt das GMSC 214 einen Mobil-Ursprungs-Verbindungsweiterleitungs-CDRBP 276.
Das A-Teilnehmer-Nummernfeld (d.
h. das Nummernfeld des Anrufers) wird auf die ursprünglich empfangene
Nummer des Teilnehmers (vor der Weiterleitung) gesetzt. Alternativ
dazu kann das A-Teilnehmer-Nummernfeld das MSISDN-Feld enthalten,
so wie in der SRI-Bestätigungsnachricht 854 vom
HRL 216 empfangen. Das Verfahren endet in Schritt 516.
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6 ist ein Flussdiagramm, das ein alternatives
Unterverfahren 600 zeigt, das ausgeführt werden kann, wenn die Funktion „optimales
Routing für späte Verbindungsweiterleitung" für den Abschluss-Teilnehmer
bereitgestellt ist und die „bedingte
Verbindungsweiterleitung" durch
das VMSC 218 angefordert wird. Diese Art der Verbindungsweiterleitung
kann angefordert werden, wenn der Teilnehmer nicht antwortet oder
die MS nicht auf Funksignale reagiert oder der Teilnehmer mit einer
anderen Verbindung beschäftigt
ist. In Schritt 610 leitet das VMSC 218 die Verbindung
gemäß zuvor
von dem angerufenen Teilnehmer festgelegten Anweisungen weiter.
In Schritt 612 erstellt das VMSC einen Mobil-Ursprungs-Verbindungsweiterleitungs-CDRBP-Datensatz 278,
der dem Weiterleitungsverbindungszweig entspricht und zeichnet ihn
auf oder sendet ihn an das geeignete Gebührenberechnungssystem 224. Der
CDRBP-Datensatz 278 schließt Informationen 234 ein,
welche die zweite Gebührenberechnungsnummer
als die Nummer des A-Teilnehmers
oder des Anrufers identifizieren, weil der Indikator für die zweite
Leitung in der PRN-Nachricht 256 (2) erhalten wurde. Siehe Schritt 426 ( 4a). Die Informationen 234,
welche die zweite Gebührenberechnungsnummer
identifizieren, sind vorzugsweise vom Feld 232 (2, 8) abgeleitet, das zuvor im VLR 240 gespeichert
wurde. Siehe auch Schritt 414 (4A). Das Verfahren endet in Schritt 614.
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7 ist ein Flussdiagramm,
welches ein alternatives Unterverfahren 700 zeigt, das
ausgeführt werden
kann, wenn eine „bedingte
Verbindungsweiterleitung" durch GMSC
von dem VMSC infolge des Auftretens von bestimmten Bedingungen angefordert wurde,
die eine Verbindungsweiterleitung auslösen. Solche Bedingungen können zum
Beispiel auftreten, wenn der Teilnehmer nicht antwortet, die MS
nicht auf Funksignale reagiert oder der Teilnehmer mit einer Verbindung
beschäftigt
ist. In Schritt 710 fordert das VMSC 218 dazu
auf, dass das GMSC 214 die Verbindung weiterleitet, indem
es an das GMSC 214 eine „Verbindungshandhabung wieder
aufnehmen"-Nachricht
(nicht dargestellt) sendet. Die „Verbindungshandhabung wieder
aufnehmen"-Nachricht (RCH-Nachricht)
kann das MSISDN-Feld einschließen,
welches die Gebührenberechnungsnummer enthält. Wenn
die Verbindung an eine drahtlose Nummer gerichtet war, die der zweiten
Leitung zugewiesen ist, wird die zuvor im VLR 240 an Position 232 gespeicherte
zweite Gebührenberechnungsnummer im
MSISDN-Feld bereitgestellt.
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In
Schritt 712 leitet das GMSC 214 die Verbindung
gemäß zuvor
von dem angerufenen Teilnehmer festgelegten Anweisungen weiter.
In Schritt 714 erstellt das GMSC einen CDRBP-Datensatz 276,
der dem Weiterleitungsverbindungszweig entspricht. Der Datensatz
ist vom Typ Mobilursprungs-Verbindungsweiterleitung,
und sein A-Teilnehmernummernfeld enthält die ursprünglich empfangene
Nummer des angerufenen Teilnehmers (vor der Weiterleitung). Alternativ
dazu kann das A-Teilnehmernummernfeld die
MSISDN enthalten, welche der zweiten Gebührenberechnungsnummer entspricht,
wie zuvor im VLR 240 an Position 232 gespeichert
und in der RCH-Nachricht
empfangen. Das Verfahren endet bei Schritt 716.