DE602004002217T2 - Einziehbare Kopfstütze. - Google Patents

Einziehbare Kopfstütze. Download PDF

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Felix Nagelin
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David Shumate
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/806Head-rests movable or adjustable
    • B60N2/809Head-rests movable or adjustable vertically slidable
    • B60N2/832Head-rests movable or adjustable vertically slidable movable to an inoperative or stowed position
    • B60N2/835Head-rests movable or adjustable vertically slidable movable to an inoperative or stowed position specially adapted for rear seats

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kopfstütze für einen Sitz und insbesondere eine einziehbare Kopfstütze für einen Fahrzeugrücksitz.
  • Fahrzeugkopfstützen (auch Nackenstützen genannt) sind bekanntlich äußerst nützliche Vorrichtungen, um Passagiere bei einer Kollision, oder sogar bei einer plötzlichen Bremsung, vor Verletzungen zu schützen, indem die Rückwärtsbewegung des Kopfes des Passagiers im Verhältnis zu seinem Hals und Oberkörper begrenzt wird. Die überwiegende Mehrzahl aller heutzutage verkauften Automobile sind daher zum Schutz der Passagiere sowohl an den Vordersitzen als auch an den Rücksitzen mit Kopfstützen ausgestattet. An den Vordersitzen installierte Kopfstützen befinden sich unmittelbar hinter den Köpfen des Fahrers und Beifahrers und schränken, da der Fahrer entweder den Rückspiegel verwenden oder seinen Kopf nach hinten wenden kann, die Sicht nach hinten nicht wesentlich ein. Auf den Rücksitzen befindliche Passagiere können aber die Sicht des Fahrers nach hinten einschränken. Da sich die Rücksitzkopfstützen jedoch hinter den Rücksitzpassagieren befinden, ergibt sich dadurch, wenn sich Passagiere auf den Rücksitzen befinden, allgemein keine wesentliche zusätzliche Beeinträchtigung der Sicht der hinten.
  • Andererseits wird, wenn sich auf den Rücksitzen keine Passagiere befinden, die Sicht des Fahrers nach hinten durch aufrecht stehende Rücksitzkopfstützen weiterhin verschlechtert. Es ist daher erwünscht, in einem Automobil Rücksitzkopfstützen bereitzustellen, die, wenn sich auf den Rücksitzen keine Passagiere befinden, aus dem Sichtbereich des Fahrers herausbewegt, jedoch in eine schützende Position bewegt werden können, wenn sich Passagiere auf den Rücksitzen befinden. Es gibt frühere Versuche, um dieses Problem zu lösen. In dem Patrick erteilten US-Patent 3,586,366 wird ein Kopfstützenpolster bereitgestellt, das auf einer eingestellten Höhe in einer flachen liegenden Position verbleibt, bis im Falle einer Kollision oder eines plötzlichen Abbremsens ein oberer Abschnitt des Polsters trägheitsbedingt in eine aufrechte Position geschwenkt wird, um den Passagier zu schützen. Die von Patrick vorgesehene Konstruktion kann niemals vollständig aus dem Sichtbereich des Fahrers herausbewegt werden.
  • Andere haben Kopfstützen, allgemein für die Rücksitze, vorgeschlagen, wobei die Kopfstütze, wenn sie nicht benötigt wird, in einer eingezogenen Position in einem vertieften oder eingelassenen Abschnitt der Heckablage liegt, jedoch aus dem eingelassenen Abschnitt heraus in eine aufrechte Position geschwenkt werden kann, um einen Passagier zu schützen. Siehe beispielsweise das Klaus erteilte US-Patent 4,511,180, das Dieckmann erteilte US-Patent 4,596,403, das Andres erteilte US-Patent 4,623,166 und das Barros erteilte US-Patent 4,834,456. Diese Kopfstützenausführungen, die, wenn sie nicht in Gebrauch sind, aus dem Sichtbereich des Fahrers herausbewegt werden, sind in der eingezogenen Position nicht besonders attraktiv oder ästhetisch und bieten in der eingezogenen Position kein integriertes oder verdecktes Erscheinungsbild. Es sind gleichermaßen andere Kopfstützenausführungen bekannt, die sich vom Dachhimmel oder von der Seite aus in eine ausgefahrene Position drehen und, wenn sie nicht in Gebrauch sind, mindestens teilweise eingezogen werden können. Diese Ausführungen lassen sich nicht vollständig einziehen und beeinträchtigen somit die Sicht des Fahrers nach hinten.
  • Ein anderer Vorschlag sieht eine feststehende Kombination aus Kopfstütze und Drehstab vor, die in einer allgemein aufrechten Position verbleibt, jedoch, wenn sie nicht in Gebrauch ist, in einen hinter dem Rücksitz befindlichen Stauhohlraum eingezogen werden kann, und, wenn ein Passagier geschützt werden muß, durch einen Antriebsmechanismus, beispielsweise einen motorbetriebenen Zahnstangenantrieb, aus dem Stauhohlraum heraus in eine aufrechte Position ausgefahren werden kann. Siehe das Lutze erteilte US-Patent 5,056,816. Diese Kombination aus Kopfstütze und Drehstab ist sehr groß und relativ kompliziert. Noch andere haben aufblasbare Kopfstützen vorgeschlagen, die, wenn sie nicht benötigt werden, in einer flachen, nicht aufgeblasenen Position verbleiben, die aber, wenn ein Passagier geschützt werden muß, aufgeblasen und dadurch in eine aufrechte Position gebracht werden können. Siehe das Andres erteilte US-Patent 4,123,104 und das Nemoto erteilte US-Patent 4,865,388. Keine dieser Ausführungen bietet in der eingezogenen Position ein wirklich ästhetisches verdecktes Erscheinungsbild.
  • Durch die DE-A-19959900 ist eine einziehbare Kopfstütze bekannt, die alle Merkmale nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zeigt. Eine dehnfähige Gewebeplatte ist jeweils an einem oberen Abschnitt eines Sitzes und einer Heckablage befestigt. In der ausgefahrenen Position der Kopfstütze deckt die dehnbare Gewebeplatte die Kopfstütze in unbestimmter Weise ab.
  • Die DE-A-42276697 beschreibt eine einziehbare Kopfstütze, die nur teilweise von einer dehnbaren Gewebeplatte abgedeckt wird. Seitenoberflächen benötigen eine aus einem unterschiedlichen Material hergestellte separate Abdeckung.
  • Diese Konstruktionen bewegen sich allgemein in die ausgefahrene Position, wenn es entweder zu einem Aufprall des Fahrzeugs kommt, oder ein Fahrzeugpassagier muß durch manuellen Eingriff bewirken, daß die Kopfstütze entweder manuell in Position gebracht oder ein Antriebssystem ausgelöst wird, um die Kopfstütze in Position zu bringen.
  • Es ist eine einziehbare Kopfstütze erwünscht, die die Nachteile des Standes der Technik ausschließt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine einziehbare Kopfstütze, die sich ausfahren läßt, um einen Passagier zu schützen, und die einziehbar ist, um die Sicht des Fahrers nach hinten zu verbessern. Die Kopfstütze ist in die umgebenden Platten und die umgebende Polsterung eingepaßt, um, passend zum umgebenden Dekor, ein sauberes attraktives Erscheinungsbild zu bieten, wenn sie sich in der eingezogenen Position befindet.
  • In einer ersten Ausführungsform beinhaltet die einziehbare Kopfstütze eine dehnbare Gewebeplatte, die jeweils an einem oberen Abschnitt eines Sitzes und einer Heckablage befestigt ist; einen unterhalb der dehnbaren Gewebeplatte positionierten Kopfstützenkörper; sowie einen am Kopfstützenkörper befestigten Betätigungsmechanismus, der so konstruiert und vorgesehen ist, daß der Kopfstützenkörper zwischen einer eingezogenen Position und einer ausgefahrenen Position angehoben und abgesenkt wird. Der Kopfstützenkörper ist so konstruiert und vorgesehen, daß er die dehnbare Gewebeplatte während des Anhebens so berührt, daß die dehnbare Gewebeplatte, wenn sich der Kopfstützenkörper in der ausgefahrenen Position befindet, zu einer Form des Kopfstützenkörpers ausgebildet wird, um so als eine Passagierkopfstütze zu dienen. Die dehnbare Gewebeplatte ist so konstruiert und vorgesehen, daß sie in ihre ursprüngliche Form zurückgeht, wenn der Kopfstützenkörper in die eingezogene Position bewegt wird.
  • In einer zweiten Ausführungsform beinhaltet die einziehbare Kopfstütze ein flexibles ausfahrbares Polster mit einem an einem Sitz befestigten proximalen Abschnitt und einem freien distalen Abschnitt, wobei der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters zwischen ei ner unteren eingezogenen Position und einer höheren ausgefahrenen Position bewegbar ist; sowie einen ausfahrbaren Arm, der einen einstellbaren Höhenabschnitt einschließt, der angehoben und abgesenkt werden kann. Der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters ist über einem oberen Abschnitt des ausfahrbaren Arms positioniert und greift in diesen Abschnitt so ein, daß bei einem Anheben des einstellbaren Höhenabschnitts des ausfahrbaren Arms der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters angehoben wird und bei einem Absenken des ausfahrbaren Arms das ausfahrbare Polster abgesenkt werden kann, so daß das ausfahrbare Polster eine Passagierkopfstütze in der ausgefahrenen Position bereitstellt.
  • In einer dritten Ausführungsform beinhaltet die einziehbare Kopfstütze eine Kopfstützenrahmeneinheit, wobei die Rahmeneinheit einen um einen festen Schwenkpunkt herum schwenkbaren vorderen Abschnitt sowie einen gepolsterten Abschnitt einschließt, wobei der erste Kopfstützenrahmen aus einer abgesenkten eingezogenen Position schwenkbar in eine angehobene ausgefahrene Position bewegt werden kann; einen an einer Heckablage des Fahrzeugs positionierten Kanal, wobei der Kanal passend zur Kopfstützenrahmeneinheit so geformt ist, um die Kopfstützenrahmeneinheit in einer passenden Weise aufzunehmen, wenn sich die Kopfstützenrahmeneinheit in der eingezogenen Position befindet; sowie einen an der Kopfstützenrahmeneinheit befestigten Betätigungsmechanismus, mit dem die Kopfstützenrahmeneinheit angehoben und abgesenkt werden kann.
  • Eine vierte Ausführungsform ist eine Hybridausführung zwischen der zweiten und der dritten Ausführungsform, in der ein flexibles ausfahrbares Polster durch einen schwenkbar montierten vorderen Abschnitt einer Rahmeneinheit angehoben und abgesenkt wird.
  • Es ist eine spezifische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die, wenn sie nicht in Gebrauch ist, eingezogen werden kann, um die Sicht des Fahrers nicht zu beeinträchtigen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die sowohl in der ausgefahrenen Position als auch in der eingezogenen Position ein in die umgebenden Platten und in die umgebende Polsterung integriertes ästhetisches Erscheinungsbild bietet.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die in der eingezogenen Position ein in den Sitz, die Heckablage, die umgebenden Platten und/oder die umgebende Polsterung integriertes Erscheinungsbild bietet, so daß sie nicht als eine Kopfstütze sichtbar ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die in der eingezogenen Position verbleibt, bis abgefühlt wird, daß ein Passagier auf dem zu dieser Kopfstütze gehörenden Sitz Platz genommen hat, woraufhin die Kopfstütze automatisch ausgefahren wird, um den Passagier zu schützen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die automatisch eingezogen wird, wenn abgefühlt wird, daß ein Passagier den zu dieser Kopfstütze gehörenden Sitz verlassen hat.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einziehbare Kopfstütze bereitzustellen, die eine einfache Konstruktion aufweist.
  • Diese und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der vorliegenden Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine teilweise perspektivische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit einer Kopfstützenausführung gemäß der vorliegenden Erfindung, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 2 ist eine teilweise perspektivische Ansicht wie in 1, in der die Kopfstütze in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 3 ist ein teilweiser Frontaufriß, in dem die Kopfstütze von 1 und eine Ausführungsform eines Betätigungsmechanismus in der eingezogenen Position dargestellt sind;
  • 4 ist die gleiche Ansicht wie in 3, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 5 ist die gleiche Ansicht wie in 4, in der eine alternative Ausführungsform des Betätigungsmechanismus in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 6 ist ein Seitenaufriß, teilweise in Schnittansicht, in dem eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 7 ist die gleiche Ansicht wie in 6, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 8 ist eine teilweise Schnittansicht, in der eine Modifizierung der Ausführungsform von. 6 mit einem Stütznocken in einer angezogenen Position dargestellt ist;
  • 9 ist die gleiche Ansicht wie in 8, in der der Stütznocken in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 10 ist eine Seitenaufriß, teilweise in Schnittansicht, in dem eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 11 ist die gleiche Ansicht wie in 10, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 12 ist eine perspektivische Frontansicht, in der eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 13 ist eine Seitenschnittansicht, in der ein Kopfstützenpolster gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist;
  • 14 ist ein Seitenaufriß, teilweise in Schnittansicht, mit einem zwecks besserer Übersichtlichkeit nicht dargestellten Betätigungsmechanismus, in dem eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 15 ist die gleiche Ansicht wie in 14, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 16 ist die gleiche Ansicht wie in 14 und schließt den Betätigungsmechanismus ein;
  • 17 ist eine teilweise perspektivische Ansicht einer Autoheckablage mit einer alternativen Ausführungs form der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist;
  • 18 ist eine teilweise perspektivische Ansicht wie in 1, in der die Kopfstütze in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 19 ist eine teilweise Seitenschnittansicht, in der die Kopfstütze von 17 dargestellt ist;
  • 20 ist eine teilweise Seitenschnittansicht, in der eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist;
  • 21 ist eine teilweise Seitenschnittansicht, in der eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist;
  • 22 ist eine teilweise Seitenschnittansicht, in der eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist;
  • 23 ist eine perspektivische Frontansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der die einziehbare Kopfstütze in einer eingezogenen Position dargestellt ist;
  • 24 ist die Ansicht von 23, in der die Kopfstütze in einer ausgefahrenen Position dargestellt ist; und
  • 25 ist eine Seitenschnittansicht, in der der Betätigungsmechanismus der in den 23 und 24 gezeigten Ausführungsform dargestellt ist.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die 14 zeigen eine erste Ausführungsform der an einem Sitz 12 montierten Kopfstütze 10 der vorliegenden Erfindung. Die 1 und 4 zeigen die Kopfstütze 10 in einer vollständig ausgefahrenen Position 22, und die 2 und 3 zeigen die Kopfstütze 10 in einer vollständig eingezogenen Position 14. Ein Kopfstützenkörper 30 (siehe die 35) ist unterhalb einer am Sitz 12 montierten dehnbaren Gewebeabdeckung 32 positioniert. Wenn ein Betätigungsmechanismus 36 betätigt wird, um die Kopfstütze 10 auszufahren, bewegt sich der Körper 30 nach oben in Kontakt mit der dehnbaren Gewebeabdeckung 32, die mit der äußeren Form des Körpers 30 übereinstimmt. 1 zeigt in Phantomdarstellung die Zwischenpositionen der Kopfstütze 10, während sie aus der vollständig eingezogenen Position 14 in die vollständig ausgefahrene Position 22 ausgefahren wird, als die Positionen 16, 18 und 20. Die dehnbare Gewebeabdeckung 32 kann in die Sitzpolsterung als eine oben am Sitz 12 befestigte separate Platte 34 eingegliedert werden. Die Gewebeplatte 34 kann in herkömmlicher Weise an der umgebenden Polsterung oder an einem separaten Stützrahmen 38 befestigt werden, der sich am Sitz 12 befestigen läßt. Obwohl die Kopfstütze 10 in einer am Sitz 12 befestigten Ausführung dargestellt ist, ist es auch vorstellbar, die Kopfstütze 10 in die Heckablage einzugliedern, wie in hierin dargestellten Ausführungsformen vorgesehen, und umgekehrt.
  • Eine erste Ausführungsform des in den 3 und 4 dargestellten Betätigungsmechanismus 36 beinhaltet einen scherenartigen Mechanismus. Zwei (vorzugsweise untereinander austauschbare) Arme 40 und 42 sind an einem festen Schwenkpunkt 44 drehbar montiert. Eine durch einen Motor 48 angetriebene Antriebsschraube 46 ist zwischen den ausfahrbaren Abschnitten 56 und 58 der Arme 40 bzw. 42 montiert, wobei zwei Gewindekragen 50 in bekannter Weise an den jeweiligen Armen 40 und 42 schwenkbar montiert sind. Die Antriebsschraube 46 hat zwei mit gegenläufigen Gewinden ausgestattete separate Abschnitte 52 und 54, wobei der erste Abschnitt 52 mit dem Abschnitt 56 des Arms 40 und der zweite Abschnitt 54 mit dem Abschnitt 58 des Arms 42 verbunden ist. Auf diese Weise werden die Abschnitte 56 und 58 der Arme 40 und 42, abhängig von der Drehrichtung der Antriebsschraube, bei einer Betätigung des Motors 48 entweder aufeinander zubewegt oder voneinander wegbewegt.
  • Armabschnitte 56 und 60 der Arme 40 und 42 sind an Gleitverbindungselementen 64 befestigt, die in Kanälen 62 des Körpers 30 montiert sind, um eine Gleitverbindung zwischen dem Körper 30 und den Armabschnitten 56 und 60 bereitzustellen. Auf diese Weise werden die Armabschnitte 56 und 60, wenn die Armabschnitte 56 und 58 voneinander wegbewegt werden, aufeinander zubewegt und, während die Gleitverbindungselemente 64 durch die Kanäle 62 gleiten, nach oben bewegt, so daß der Körper 30 nach oben ausgefahren wird. Durch Umkehrung des Motors wird auch der Vorgang umgekehrt und die Kopfstütze 10 eingezogen. Wenn sich der Körper 30 nach oben bewegt, greift er in die dehnbare Gewebeabdeckung 32 ein und dehnt sie nach oben aus, wobei aufgrund der Elastizität der dehnbaren Gewebeabdeckung 32 eine Anpassung an die Form des Körpers 30 erfolgen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet der Körper 30, der aus Metall, Kunststoff oder aus anderen Materialien bestehen kann, eine äußere Schaumschicht, um eine abpolsternde Wirkung zwischen der Abdeckung 32 und dem Körper 30 bereitzustellen. Alternativ kann der Schaum an einer Unterseite der Gewebeabdeckung 32 befestigt werden. Der Körper 30 wird so geformt, daß er zunächst von einem mittleren Abschnitt aus und dann zunehmend nach außen in die Gewebeabdeckung 32 eingreift, um so die Elastizität der Gewebeabdeckung 32 am besten zu nutzen. Da der Körper 30 die Form der ausgefahrenen Kopfstütze bestimmt, erhält sie auch eine zum Sitz und zum Fahrzeuginnenraum passende ästhetische Form. Eine Zwischenschicht 66 mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten kann am Körper 30 oder an der Abdeckung 32 zwischen den jeweiligen Bauteilen befestigt werden, um ein Steckenbleiben zwischen den zwei Bauteilen zu verhindern, wenn der Körper 30 ausgefahren oder eingezogen wird.
  • Einer oder mehrere Sensoren 24 werden vorzugsweise im Sitz 12 positioniert, um abzufühlen, wann der Sitz belegt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Steuerung der Kopfstütze 10 automatisch, indem, wenn die Zündung eingeschaltet ist und die Sensoren 24 abfühlen und signalisieren, daß der Sitz belegt ist, der Betätigungsmechanismus 36 betätigt wird, um die Kopfstütze 10 auszufahren. Wenn abgefühlt wird, daß der Sitz nicht belegt ist, verbleibt die Kopfstütze 10 in der eingezogenen Position, um die Sicht des Fahrers nach hinten zu verbessern.
  • Eine alternative Ausführungsform des Antriebsmechanismus 36 ist in 5 dargestellt. Hier ist der Körper 30 an einem Paar Wellen 68 montiert, die in feststehenden Buchsen 70 in einer allgemein aufrechten Orientierung gleitbar montiert sind. Die Wellen 68 und die Buchsen 70 ermöglichen es dem Körper 30, sich nach oben und nach unten zu bewegen, verhindern aber eine andere unerwünschte Bewegung. Die Antriebsschraube 46 (hier mit einheitlichem Gewinde) greift in einen Gewindekragen 72 am Körper 30 ein, um den Körper nach oben oder nach unten zu treiben, wenn der mit der Antriebsschraube 46 verbundene Motor 48 betätigt wird. Alternativ können die Wellen 68 und die Buchsen 70 durch ein Paar feststehende Motoren 48 und Antriebsschrauben 46 ersetzt werden, die vorzugsweise im Gleichlauf betätigt werden. In dieser Ausführungsform sowie in den anderen hierin vorgesehenen Ausführungsformen können auch andere Antriebsmechanismen verwendet werden.
  • Eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in den 6 und 7 dargestellt. In dieser Ausführungsform ist ein ausfahrbarer Arm 80 in einem in oder hinter dem Sitz 12 montierten feststehenden Kanal 82 gleitbar montiert. Der Eingriff zwischen dem ausfahrbaren Arm 80 und dem Kanal 82 ermöglicht eine nach oben und nach unten erfolgende Bewegung des ausfahrbaren Arms 80, unterbindet jedoch eine andere unerwünschte Bewegung. Der ausfahrbare Arm kann durch eine Antriebsschraube, wie in 5, über einen Zahnstangenmechanismus oder durch andere bekannte Mechanismen nach oben und nach unten getrieben werden. Der ausfahrbare Arm und der Kanal können gerade ausgeführt sein oder, wie dargestellt, eine sich ergänzende bogenförmige Konfiguration aufweisen, so daß sich der ausfahrbare Arm entlang einer bogenförmigen Bahn, die auch, wenn der ausfahrbare Arm 80 ausgefahren wird, eine mehr nach vorne ausgerichtete Positionierung der Kopfstütze im Verhältnis zum Sitz bereitstellt, nach oben und nach unten bewegt.
  • Ein Rollenmechanismus 84 ist oben am ausfahrbaren Arm 80 montiert und beinhaltet vorzugsweise eine daran drehbar montierte Rolle 86. Ein proximaler Abschnitt 95 eines länglich ausfahrbaren Polsters 88 ist am Sitz 12 befestigt, wobei eine Unterseite des länglich ausfahrbaren Polsters 88 in eine äußere Oberfläche der Rolle 86 eingreift und sich um diese Rolle wickelt. Wenn der ausfahrbare Arm 80 nach oben getrieben wird, wickelt sich das ausfahrbare Polster 88 von der Rolle 86 ab, um die Kopfstütze 10 zu bilden. Die Drehung der Rolle 86 erleichtert die Reibung und Bewegung zwischen dem ausfahrbaren Polster 88 und dem Rollenmechanismus 84. Die drehbare Rolle kann in Ausführungsformen entfallen, in denen die Reibung zwischen dem ausfahrbaren Polster 88 und dem Rollenmechanismus 84 ansonsten gering ist. Das ausfahrbare Polster kann durch einen Federmechanismus 90, der zwischen einer feststehenden Halterung 92 und einem distalen Abschnitt 94 des ausfahrbaren Abschnitts 88 befestigt ist, in Kontakt mit dem Rollenmechanismus 84 gehalten werden. Der Federmechanismus 90 stellt eine Einziehkraft für das ausfahrbare Polster 88 bereit.
  • Das ausfahrbare Polster 88 kann mit einem vorzugsweise intern vorgesehenen und aus Metall mit einer plattenähnlichen Konfiguration bestehenden Federelement 96 (siehe 13) ausgestattet werden, das gekrümmt ausgeführt ist, um das ausfahrbare Polster 88 in Kontakt mit dem Rollenmechanismus 84 zu halten. Das Federelement 96 stellt eine zusätzliche Abstützung für die Front des ausfahrbaren Polsters 88 bereit, mit der der Kopf des Passagiers in Kontakt kommen würde, und daher kann wahlweise der Federmechanismus 90 entfallen. Das Federelement 96 kann auch drahtförmig ausgebildet sein, wobei dann mehrere Federelemente 96 in jedem ausfahrbaren Polster 88 verwendet werden können. In einer eingezogenen Position ist das distale Ende 94 des ausfahrbaren Polsters 88 vorzugsweise in einem Schlitz 98 zwischen dem Rollenmechanismus 84 und einer Heckablage 100 positioniert, um ein verbessertes Erscheinungsbild zu bieten; siehe 6. In alternativen Ausführungsformen kann das distale Ende 94 des ausfahrbaren Polsters 88 so konfiguriert sein, daß es im eingezogenen Zustand in einem passend dazu geformten Kanal in der Heckablage 100 ruht.
  • Wenn es die spezifischen Abmessungen und die Konfiguration zulassen, kann das distale Ende 94 des ausfahrbaren Polsters 88 an einem spezifischen Punkt an der Rolle 86 befestigt werden, und die Rolle 86 kann federbelastet oder motorangetrieben ausgeführt sein. In dieser Ausführungsform ist das ausfahrbare Polster 88 zwecks Abstützung und Steuerung fest an der Rolle 86 befestigt, und das Aufwickeln und Abwickeln des ausfahrbaren Polsters 88 auf der Rolle 86 wird im Betrieb durch die Federbelastung bzw. den Motorantrieb unterstützt. In einer solchen Ausführungsform kann der Federmechanismus 90 und/oder das interne Federelement 96 wahlweise entfallen.
  • Die 8 und 9 zeigen eine Modifizierung der Ausführungsformen der 6 und 7, wobei der Rollenmechanismus 84 mit einem an der Front montierten Nockenmechanismus 102 vorgesehen ist, der betätigt werden kann, um die Form des ausfahrbaren Polsters 88 in der ausgefahrenen Position zu verändern. Indem der Nockenmechanismus vorwärts gedreht und damit in Kontakt mit dem ausfahrbaren Polster 88 gebracht wird, kann das ausfahrbare Polster 88 nach vorne geschoben werden, um die gewünschte Abstützung oder den gewünschten Komfort bereitzustellen. Der Nockenmechanismus 102 ist in bekannter Weise vorzugsweise motorangetrieben ausgeführt, so daß der Passagier eine ihm genehme Einstellung vornehmen kann. Alternativ kann der Nockenmechanismus 102 automatisch gesteuert werden, um das ausfahrbare Polster 88, wenn die Kopfstütze 10 ausgefahren werden soll, in einem erwünschten Umfang nach vorne zu schieben, und es einzuziehen, wenn die Kopfstütze eingezogen werden soll. Obwohl der Nockenmechanismus mit einer feststehenden Höhe im Verhältnis zum Rollenmechanismus 84 dargestellt ist, kann der Nockenmechanismus 102 in einer alternativen Ausführungsform an einem Mechanismus mit einstellbarer Höhe montiert werden, um so eine weitere Einstellmöglichkeit zur Ausformung des ausfahrbaren Polsters 88 zu bieten; siehe beispielsweise 12, wie nachstehend ausführlicher beschrieben.
  • Die 10 und 11 zeigen eine alternative Ausführungsform, in der die Rolle 86 in einer versetzten Weise drehbar montiert ist, um bei der Drehung als ein Nocken zu dienen. In der eingezogenen Position der Kopfstütze 10 befindet sich die Rolle 86 somit in einer nach unten gedrehten Position. Wenn die Rolle 86 durch einen bekannten Antriebsmechanismus entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird, schiebt sie das ausfahrbare Polster 88 nach oben in die ausgefahrene Position. Diese Ausführungsform kann ohne einen ausfahrbaren Arm 80 und ohne einen Antriebsmechanismus für den ausfahrbaren Arm verwendet oder in Verbindung mit diesen Bauteilen eingesetzt werden. Insbesondere in der letztgenannten Situation kann die Rolle 86 entgegen dem Uhrzeigersinn ausreichend gedreht werden, so daß sie damit beginnt, das ausfahrbare Polster 88 nach vorne in der gleichen Weise wie der Nockenmechanismus 102 zu schieben.
  • In einer alternativen Ausführungsform, wie in den 1416 dargestellt, wird das ausfahrbare Polster 88 durch ein spiralförmig konfiguriertes Federelement 96 in der eingezogenen Position in einer spiralförmigen Konfiguration gehalten (siehe 14 und 16), wobei das distale Ende 94 des ausfahrbaren Polsters 88 mit einer Rollenwelle 104 verbunden ist. Die Rollenwelle 104 ist am Rollenmechanismus 84 drehbar montiert (in den 14 und 15 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt). Wenn der ausfahrbare Arm 80 aus der eingezogenen Position nach oben getrieben wird (14), wickelt sich das spiralförmig aufgewickelte ausfahrbare Polster 88 selbständig ab, um die Kopfstütze 10 in der ausgefahrenen Position zu bilden (15). 12 zeigt eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung. Hier kann der ausfahrbare Arm 80 selbst in das ausfahrbare Polster 88 eingreifen und es ausfahren. Der ausfahrbare Arm 80 beinhaltet einen Nockenmechanismus 102, wie vorstehend beschrieben. In dieser Ausführungsform läßt sich der Nockenmechanismus 102 durch Verwendung eines bekannten Betätigungsmechanismus jedoch in der Höhe einstellen, um die vordere Oberfläche der Kopfstütze 10 einstellen zu können. Vergleiche die Form der dargestellten Kopfstütze mit der in Phantomdarstellung gezeigten Form.
  • Die 1719 zeigen eine alternative Ausführungsform der Kopfstütze 10 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei 17 die Kopfstütze 10 in einer ausgefahrenen Position und 18 die Kopfstütze 10 in einer eingezogenen Position zeigen. In dieser Ausführungsform ist die Kopfstütze so konfiguriert, daß sie in die Heckablage 100 eingezogen wird. Wie aus 17 ersichtlich, beinhaltet die Heckablage einen Kanal 106, der so geformt ist, daß er die Kopfstütze in einer ergänzenden und formschlüssigen Weise aufnehmen kann, so daß die Kopfstütze in der eingezogenen Position wie ein Abschnitt der Heckablage wirkt und die Funktionsweise der Kopfstütze 10 verborgen bleibt; siehe 18.
  • 19 zeigt Details der Betätigung der Kopfstütze 10 in einer Faltkonfiguration. Die Kopfstütze 10 beinhaltet einen vorderen Stützrahmen 108 und einen hinteren Stützrahmen 110, die über ein Gelenk 112 schwenkbar miteinander verbunden sind. Ein Bodenabschnitt des vorderen Stützrahmens 108 ist schwenkbar mit einem feststehenden Schwenkpunkt 114 verbunden, und ein Bodenabschnitt des hinteren Stützrahmens 110 ist schwenkbar mit einem bewegbaren Schwenkpunkt 116 verbunden. Der bewegbare Schwenkpunkt 116 ist mit einem Riemen- (oder Ketten-)-Antriebsmechanismus 118 verbunden. Der Riemenantriebsmechanismus 118 beinhaltet einen Antriebsmotor 120, eine Spannrolle 122 und einen dazwischen verbundenen Riemen 124. Wenn der Antriebsmotor betätigt wird, um die Kopfstütze auszufahren, wird der obere Abschnitt des Riemens 124 und der damit verbundene bewegbare Schwenkpunkt 116 nach vorne (in 19 nach rechts) bewegt. Dies bewirkt, daß die mittleren Abschnitte der Rahmen 108 und 110 angehoben und um das Gelenk 112 geschwenkt werden und der Rahmen 108 nach vorne um den Schwenkpunkt 114 geschwenkt wird. Bei Umkehrung des Antriebsmotors 120 wird der obere Abschnitt des Riemens 124 nach hinten (nach links) bewegt, wodurch der Vorgang umgekehrt und die Kopfstütze 10 abgesenkt wird. Die Stützrahmen 108 und 110 sind mit gepolsterten Auflagen 128 und 130 abgedeckt, die ergänzend zur Polsterung der Heckablage 100 ausgeführt sind.
  • 20 zeigt eine Modifizierung der vorliegenden Ausführungsform, in der statt des hinteren Stützrahmens und des Riemenantriebs ein für lineare Bewegung ausgelegter pneumatischer, hydraulischer oder Gewindebetätiger 132 verwendet wird, der zwischen einem festen Schwenkpunkt 134 und einem am vorderen Stützrahmen 108 befestigten Schwenkpunkt 136 verbunden ist. Die Kopfstütze wird ausgefahren, indem der Betätiger 132 ausgefahren wird, und die Kopfstütze wird eingezogen, indem der Betätiger 132 eingezogen wird. Ein Bodenabschnitt des Betätigers 132 ist unterhalb des Kanals 106 positioniert und verläuft durch eine Öffnung 126 im Kanal 106.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die in 21 dargestellt ist, wird statt der Stützrahmen 108 und 110 und des Gelenks 112 ein flexibles Federelement 138 verwendet. Das Federelement wird von einer Auflage 140, die segmentiert dargestellt ist, abgedeckt. In der eingezogenen Position ist das Federelement 138 allgemein flach. Wenn der Motor 120 betätigt wird, um den oberen Riemenabschnitt nach vorne zu bewegen und die Kopfstütze auszufahren, wird der Schwenkpunkt 116 näher an den Schwenkpunkt 114 gebracht, wodurch das Federelement 138 dazu gezwungen wird, sich nach oben zu biegen, bis ein vorderer Abschnitt des Federelements 138 und der Auflage 140 den nach vorne gerichteten Abschnitt der Kopfstütze 10 bilden.
  • Die in 22 gezeigte Ausführungsform ist ähnlich, die auflage 142 nimmt jedoch die Form mehrerer allgemein zylindrischer Polsterabschnitte 144 an, und das Federelement 138 verläuft durch die zylindrischen Abschnitte 144. Diese zylindrischen Polsterabschnitte 144 können auf dem Federelement 138 aufgeformt oder über dem Federelement 138 installiert werden. Die zylindrischen Polsterabschnitte 144 können separat oder als eine einzelne Einheit ausgeführt sein. Die zylindrischen Polsterabschnitte 144 minimieren die Beanspruchungen der Auflage und der Polsterung, wenn sich das Federelement 138 aus dem flachen Zustand heraus in den gebogenen Zustand biegt. In diesen zwei Ausführungsformen kann ein vorderer Abschnitt des Federelements 138 tatsächlich durch eine ausreichende Vorwärtsbewegung des Schwenkpunkts 116 dazu gezwungen werden, sich nach vorne zu biegen, um den Raum zwischen der Kopfstütze und dem Kopf des Passagiers zu verringern. Das Federelement 138 kann wunschgemäß so konfiguriert sein, daß es im entspannten Zustand flach oder im entspannten Zustand gebogen ist.
  • Eine alternative Ausführungsform ist in den 2325 dargestellt. Diese Ausführungsform ist eine Hybridausführung der in den 616 und den 1722 gezeigten Ausführungsformen. Ein ausfahrbares Polster 88 ist an einem Sitzstützelement 150 mit einem oder mehreren Befestigungselementen 152 befestigt. Ein gekrümmter vorderer Stützrahmen 108 ist über einen feststehenden Schwenkpunkt 114 schwenkbar. Ein hinterer Stützrahmen 110 ist über ein Gelenk 112 schwenkbar am vorderen Stützrahmen 108 befestigt. Der hintere Stützrahmen 110 ist durch eine Torsionsfeder 154 zum vorderen Stützrahmen 108 hin vorgespannt, so daß ein unterer Abschnitt des hinteren Stützrahmens 110 in Kontakt mit einem Boden der Heckablage 100 gehalten wird, damit der Betätigungsmechanismus nicht sichtbar ist. Ein distaler Abschnitt des ausfahrbaren Polsters 88 ist durch ein oder mehrere Befestigungselemente 156 am hinteren Stützrahmen 110 befestigt. Ein Schraubenantriebsmechanismus 158, beispielsweise ähnlich wie die zur Verwendung an Autositzen bekannte Ausführung eines Schraubenantriebsmechanismus, mit dem eine eine Höhe einer Lendenabstützung verändert werden kann, ist so am Fahrzeug befestigt, daß ein bewegbarer Schlitten 160 des Schraubenantriebsmechanismus wunschgemäß in eine nach vorne und eine nach hinten gerichtete Bewegung (nach links und nach links, wie in 25 dargestellt) getrieben werden kann. Eine Zugstange 162 ist über den bewegbaren Schwenkpunkt 116 schwenkbar mit dem Schlitten 160 und über den vorderen Stützrahmenschwenkpunkt 136 schwenkbar mit dem vorderen Stützrahmen 108 verbunden, um die lineare Bewegung des Schlittens 160 in eine Schwenkbewegung des vorderen Stützrahmens 108 umzuwandeln.
  • Mit diesem Betätigungsmechanismus wird, wenn der Schlitten 160 durch den Schraubenantrieb 158 nach vorne getrieben wird, der vordere Stützrahmen 108 nach vorne und und nach oben geschwenkt, so daß das ausfahrbare Polster 88 in die ausgefahrene Schutzposition angehoben wird; siehe 24. Indem der Vorgang umgekehrt und der Schlitten 160 nach hinten getrieben wird, wird der vordere Stützrahmen 108 nach hinten und nach unten geschwenkt, so daß das ausfahrbare Polster 88 in die eingezogene Position abgesenkt wird, wodurch die Sicht nach hinten durch die Heckscheibe 164 verbessert wird (23). Da der distale Abschnitt 94 des ausfahrbaren Polsters 88 am hinteren Stützrahmen 110 befestigt ist, der dem vorderen Stützrahmen aufgrund der Betätigung der Torsionsfeder 154 oder eines anderen Federelements folgt, folgt der distale Abschnitt 94 dem hinteren Stützrahmen 110 und trägt dadurch dazu bei, der Kopfstütze 10 ein ästhetisches Erscheinungsbild zu verleihen und den Betätigungsmechanismus zu verbergen. Dieser Mechanismus sorgt für eine geringe Mindesthöhe, die sich problemlos in den in der Heckablage und im oberen Sitzbereich eines Fahrzeugs vorhandenen Raum positionieren oder nachträglich einbauen läßt.
  • Die Betätigung der Kopfstütze 10 wird vorzugsweise automatisch durch die Sensoren 24 bestimmt. Wie bei dieser Ausführungsform, so können auch andere Hybridausführungsformen durch Kombination verschiedener Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen geschaffen werden.
  • Es ist beabsichtigt, für die verschiedenen Ausführungsformen verschiedene Bleche, Hauben und Abdeckungen zu verwenden, um die Konstruktion sowie Öffnungen zu ver bergen, wenn die Kopfstütze gemäß der vorliegenden Erfindung ausgefahren und/oder eingezogen wird, um so das Erscheinungsbild der Kopfstütze zu verbessern. Die ausfahrbaren Polster und Auflagen können aus einem flexiblen Schaum mit einer Abdeckung aus einem gewünschten Polstermaterial, wie beispielsweise aus gewebe-, leder- oder kunstlederartigem Material, bestehen. Verschiedene Einsätze können den Hauben und ausfahrbaren Polstern hinzugefügt werden, wie beispielsweise Einsätze zur Erhöhung der Steifigkeit der Bauteile oder befestigungselementartige Einsätze zur Erleichterung der Befestigung der Auflagen und ausfahrbaren Polster an anderen Bauteilen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine einziehbare Kopfstütze bereit, die bei Nichtgebrauch eingezogen werden kann, um die Sicht des Fahrers nicht zu beeinträchtigen, und die sowohl in der ausgefahrenen Position als auch in der eingezogenen Position ein in die umgebenden Platten und die umgebende Polsterung integriertes ästhetisches Erscheinungsbild bietet. In der eingezogenen Position bietet die Kopfstütze ein in den Sitz, die Heckablage, die umgebenden Platten und/oder die umgebende Polsterung integriertes Erscheinungsbild, so daß sie nicht wie eine Kopfstütze in Erscheinung tritt. Die einziehbare Kopfstütze wird in der eingezogenen Position gehalten, bis abgefühlt wird, daß ein Passagier auf dem zu dieser Kopfstütze gehörenden Sitz Platz genommen hat, woraufhin die Kopfstütze automatisch ausgefahren wird, um den Passagier zu schützen. Die einziehbare Kopfstütze wird automatisch eingezogen, wenn abgefühlt wird, daß ein Passagier den zu dieser Kopfstütze gehörenden Sitz verlassen hat. Die Kopfstütze hat einen einfachen aufbau, und der Betätigungsmechanismus kann in den Sitz oder in die begrenzte Fläche zwischen dem Gepäckraum und der Heckablage eingepaßt werden. Die komplette Kopfstütze kann als ein Einheitspaket in Form eines Bausatzes konstruiert sein, der sich problemlos nachträglich in vorhandene Fahrzeuge einbauen läßt, um die hierin beschriebenen Vorteile zu erzielen.
  • Obwohl die verschiedenen Kopfstützen für eine Verwendung in Rücksitzanwendungen dargestellt wurden, können die verschiedenen Ausführungsformen auch für Vordersitze (insbesondere in zweisitzigen Fahrzeugen) und für Mittelsitze in Fahrzeugen mit drei oder mehr Sitzreihen verwendet werden. Die Erfindung kann, außer in Autos, auch für andere Fahrzeuge eingesetzt werden.

Claims (38)

  1. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug, die folgendes umfaßt: eine an einem eines oberen Abschnitts eines Sitzes (12) und einer Heckablage befestigte dehnbare Gewebeplatte (32); ein unterhalb der dehnbaren Gewebeplatte (32) positionierter Kopfstützenkörper (30); und ein am Kopfstützenkörper befestigter Betätigungsmechanismus (36), der so konstruiert und vorgesehen ist, daß der Kopfstützenkörper zwischen einer eingezogenen Position (14) und einer ausgefahrenen Position (22) angehoben und abgesenkt werden kann, wobei der Kopfstützenkörper (30) so konstruiert mund vorgesehen ist, daß er beim Anheben die dehnbare Gewebeplatte (32) so berührt, daß die dehnbare Gewebeplatte (32) eine Form des Kopfstützenkörpers (30) annimmt, wenn sich der Kopfstützenkörper (30) in der ausgefahrenen Position (22) befindet, um als eine Passagierkopfstütze (10) zu dienen, wobei die dehnbare Gewebebahn (32) so konstruiert und vorgesehen ist, daß sie wieder in ihre ursprüngliche Form zurückgeht, wenn der Kopfstützenkörper (30) in die eingezogene Position (14) bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stützrahmen (38) an einem des Sitzes (12) und der Heckablage befestigt ist und daß die dehnbare Gewebeplatte (32) am Stützrahmen (38) befestigt ist.
  2. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, bei der der Betätigungsmechanismus (36) folgendes umfaßt: einen scherenartigen Mechanismus, der schwenkbar an einem festen Schwenkpunkt (44) montiert und am Kopfstützenkörper (30) befestigt ist; und einen am scherenartigen Mechanismus (36) befestigten Schraubenantrieb (46) zur Betätigung des scherenartigen Mechanismus (36).
  3. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, bei der der Betätigungsmechanismus (36) folgendes umfaßt: ein Paar feststehende Buchsen (70); ein Paar am Kopfstützenkörper (30) befestigte Wellen (68), die allgemein vertikal gleitbar in dem feststehenden Buchsenpaar (70) montiert sind; und ein am Kopfstützenkörper befestigter Schraubenantrieb (46, 72) zur Betätigung des Betätigungsmechanismus.
  4. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, und weiterhin den Sitz des Fahrzeugs umfassend, wobei die Kopfstütze am Sitz befestigt ist.
  5. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug, die folgendes umfaßt: ein flexibles ausfahrbares Polster (88) mit einem an einem Stützelement in einem Bereich (92) des Sitzes (12) befestigten proximalen Abschnitt (95) und mit einem freien distalen Abschnitt (94), wobei der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters (88) zwischen einer unteren eingezogenen Position und einer höheren ausgefahrenen Position bewegbar ist; und einen ausfahrbaren Arm (80), der einen einstellbaren Höhenabschnitt beinhaltet, der angehoben und abgesenkt werden kann; wobei der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters über einem oberen Abschnitt des ausfahrbaren Arms positioniert ist und in diesen eingreift, so daß bei einem Anheben des einstellbaren Höhenabschnitts des ausfahrbaren Arms der freie Abschnitt des ausfahrbaren Polsters angehoben wird und bei einem Absenken des ausfahrbaren Arms das ausfahrbare Polster abgesenkt werden kann, wobei das ausfahrbare Polster in der ausgefahrenen Position eine Passagierkopfstütze bereitstellt.
  6. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 5, bei der der ausfahrbare Arm weiterhin folgendes umfaßt: einen an einem oberen Abschnitt des ausfahrbaren Arms (80) montierter Rollenmechanismus (84), wobei der Rollenmechanismus (84) eine drehbare Rolle (86) beinhaltet, wobei das ausfahrbare Polster (88) so in die drehbare Rolle (86) eingreift und sich mindestens teilweise so über diese Rolle wickelt, daß ein Anheben und Absenken des einstellbaren Höhenabschnitts des ausfahrbaren Arms bewirkt, daß sich die Rolle dreht, wodurch die Reibung zwischen der Rolle (86) und dem ausfahrbaren Polster (88) reduziert wird.
  7. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 6, die weiterhin folgendes umfaßt: einen in das distale Ende (94) des ausfahrbaren Polsters (88) eingreifenden Federmechanismus (90), um für das ausfahrbare Polster (88) eine Einziehkraft bereitzustellen.
  8. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 7, bei der das ausfahrbare Polster (88) weiterhin ein Federelement (96) umfaßt, das für das ausfahrbare Polster (88) eine Einziehkraft bereitstellt.
  9. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 8, bei der die Rolle (86) frei drehbar ist.
  10. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 8, bei der die Rolle (86) motorangetrieben ist.
  11. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 6, bei der die drehbare Rolle (86) in einer versetzten Weise so um eine Drehachse montiert ist, daß die drehbare Rolle bei ihrer Drehung wie ein Nocken wirkt, um das ausfahrbare Polster anzuheben und abzusenken.
  12. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 6, die weiterhin folgendes umfaßt: einen Betätigungsmechanismus zum Anheben und Absenken des ausfahrbaren Arms (80), wobei der gesamte ausfahrbare Arm (80) in der Höhe einstellbar ist.
  13. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 12, bei der der ausfahrbare Arm (80) in einem Kanal (82) gleitbar montiert ist, um eine Aufwärts- und Abwärtsbewegung zu ermöglichen.
  14. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 12, bei der der Betätigungsmechanismus einen Schraubenantriebsbetätiger beinhaltet.
  15. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 13, bei der der Betätigungsmechanismus einen Zahnstangenmechanismus umfaßt.
  16. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 13, bei der die drehbare Rolle in der Form einer Rollenwelle ausgebildet und das ausfahrbare Polster spiralförmig um die Rollenwelle gewickelt ist.
  17. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 5, die weiterhin folgendes umfaßt: einen am ausfahrbaren Arm (80) befestigten Nockenmechanismus (102), wobei der Nockenmechanismus (102) so konstruiert und vorgesehen ist, daß er eine Rückseite des ausfahrbaren Polsters in einer einstellbaren Weise berührt, um eine nach vorne erfolgende Bewegung eines Abschnitts des ausfahrbaren Polsters (88) zu verändern.
  18. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 17, bei der der Nockenmechanismus im Verhältnis zum ausfahrbaren Arm vertikal einstellbar ist.
  19. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 5, die weiterhin den Sitz umfaßt, an dem die einziehbare Kopfstütze befestigt ist.
  20. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 6, bei der der distale Abschnitt der ausfahrbaren Haube an der drehbaren Rolle befestigt ist.
  21. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 7, bei der der distale Abschnitt (94) des ausfahrbaren Polsters (88) in einem Schlitz (98) positioniert ist, der unterhalb einer Heckablage (100) des Fahrzeugs verläuft, wenn sich das ausfahrbare Polster (88) in der eingezogenen Position (14) befindet.
  22. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 5, bei der der ausfahrbare Arm (80) einen vorderen Stützrahmen umfaßt, der an einem unteren ende davon schwenkbar so montiert ist, daß ein Anheben und Absenken des vorderen Stützrahmens durch nach oben und unten erfolgendes Schwenken des vorderen Stützrahmens erzielt wird.
  23. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 22, die weiterhin folgendes umfaßt: einen Betätigungsmechanismus zum Anheben und Absenken des ausfahrbaren Arms.
  24. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 23, bei der der Betätigungsmechanismus folgendes umfaßt: einen Schraubenantriebsmechanismus (158); einen am Schraubenantriebsmechanismus (158) befestigten Schlitten (160), der so konstruiert und vorgesehen ist, daß er in einer linearen Vorwärts- und Rückwärtsbewegung wahlweise angetrieben werden kann; und mindestens eine Zugstange (162), die schwenkbar mit dem Schlitten (160) und dem vorderen Stützrahmen (168) verbunden ist, um die lineare Bewegung des Schlittens in eine Schwenkbewegung des vorderen Stützrahmens (168) umzuwandeln und den vorderen Stützrahmen (168) zu schwenken, wenn der Schlitten (160) bewegt wird.
  25. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 24, die weiterhin folgendes umfaßt: einen hinteren Stützrahmen (110), der schwenkbar mit einem oberen Abschnitt des vorderen Stützrahmens (168) verbunden ist; und ein Federelement (154), um den hinteren Stützrahmen (110) hin zum vorderen Stützrahmen (108) vorzuspannen, wobei ein freier distaler Abschnitt (94) des ausfahrbaren Polsters (88) am hintern Stützrahmen (110) befestigt ist.
  26. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 25, bei der der freie distale Abschnitt (94) des ausfahrbaren Polsters (88) und ein Abschnitt des hinteren Stützrahmens (110) so konstruiert und vorgesehen sind, daß sie in einem ergänzend geformten Kanal einer Heckablage (100) des Fahrzeugs untergebracht werden können.
  27. Einziehbare Kopfstütze nach Anspruch 26, die weiterhin die Heckablage (100) umfaßt.
  28. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug, die folgendes umfaßt: eine Kopfstützenrahmeneinheit, wobei die Rahmeneinheit einen schwenkbar um einen festen Schwenkpunkt (114) montierten vorderen Abschnitt (108) und einen gepolsterten Abschnitt (128) beinhaltet, wobei der erste Kopfstützenrahmen aus einer abgesenkten eingezogenen Position in eine angehobene ausgefahrene Position schwenkbar bewegbar ist; einen an einer Heckablage (100) des Fahrzeugs positionierten Kanal (106), wobei der Kanal (106) ergänzend zur Kopfstützenrahmeneinheit so geformt ist, daß er die Kopfstützenrahmeneinheit in einer ergänzenden Weise aufnehmen kann, wenn sich die Kopfstützenrahmeneinheit in der eingezogenen Position befindet; und einen an der Kopfstützenrahmeneinheit befestigten Betätigungsmechanismus zum Anheben und Absenken der Kopfstützenrahmeneinheit.
  29. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 28, bei der der Betätigungsmechanismus einen Riemenantriebsmechanismus (118) beinhaltet, wobei der Riemenantriebsmechanismus (118) folgendes umfaßt: einen Antriebsmotor (120); eine Spannrolle (122), die vom Antriebsmotor (120) beabstandet vorgesehen ist; und einen Riemen (124), der zwischen dem Antriebsmotor (120) und der Spannrolle (122) eingreift und in einer allgemein nach vorne und hinten erfolgenden Richtung läuft; wobei die Kopfstützenrahmeneinheit einen hinteren Abschnitt (110) beinhaltet, der an einem Strang des Riemens (124) schwenkbar so montiert ist, daß die Kopfstützenrahmeneinheit in die ausgefahrene Position angehoben wird, wenn der Riemenstrang (124) vorwärts getrieben wird, und daß die Kopfstützenrahmeneinheit in die eingezogene Position abgesenkt wird, wenn dieser Riemenstrang rückwärts getrieben wird.
  30. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 29, bei der die Kopfstützenrahmeneinheit folgendes umfaßt: einen vorderen Stützrahmen (108); einen hinteren Stützrahmen (110); und ein Gelenk (112), wobei der vordere Stützrahmen (108) durch das Gelenk (117) so schwenkbar mit dem hinteren Stützrahmen (110) verbunden, der vordere Stützrahmen (108) schwenkbar um einen festen Schwenkpunkt (114) montiert und der hintere Stützrahmen (110) schwenkbar am Riemen (124) montiert ist, daß die Kopfstützenrahmeneinheit in der eingezogenen Position allgemein flach, in der ausgefahrenen Position jedoch um das Gelenk (112) gefaltet ausgebildet ist.
  31. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 29, bei der die Kopfstützenrahmeneinheit folgendes umfaßt: ein Federelement (138), das schwenkbar an einem vorderen Abschnitt um einen festen Schwenkpunkt (114) verbunden und schwenkbar an einem hinteren Abschnitt mit dem Riemen (124) so verbunden ist, daß die Kopfstützenrahmeneinheit in der eingezogenen Position allgemein flach ausgebildet, jedoch in der ausgefahrenen Position nach oben gebogen ist.
  32. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 31, bei der der gepolsterte Abschnitt (140) des Kopfstützenrahmens mehrere allgemein zylindrische Polsterabschnitte beinhaltet, die von vorne nach hinten in Reihe quer am Federelement befestigt sind.
  33. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 32, bei der die mehreren allgemein zylindrischen Polsterabschnitte (140) als eine Einheit geformt sind.
  34. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 33, bei der die mehreren allgemein zylindrischen Polsterabschnitte (140) gemeinsam mit dem Federelement (138) als eine Einheit geformt sind.
  35. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 31, bei der der gepolsterte Abschnitt (140) mindestens eine am Federelement (138) befestigte gepolsterte Auflage beinhaltet.
  36. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 32, bei der der Betätigungsmechanismus einen linearen Bewegungsbetätiger (124) beinhaltet, der an einem oberen Abschnitt (116) schwenkbar an der Stützrahmeneinheit und an einem unteren Abschnitt schwenkbar um einen festen Schwenkpunkt (114) montiert ist.
  37. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 28, die weiterhin eine den Heckablagenkanal beinhaltende Heckablagenplatte umfaßt.
  38. Einziehbare Kopfstütze für ein Fahrzeug nach Anspruch 29, die weiterhin eine den Heckablagenkanal beinhaltende Heckablagenplatte umfaßt.
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