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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Ab- bzw. Ausgabe
von Flüssigkeiten
und insbesondere Vorrichtungen zum Freisetzen von flüssigen Reinigungs-
und Auffrischungsmitteln unter dem Rand einer Toilettenschüssel.
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2. Beschreibung verwandter
Technik
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Toilettenschüsseln erfordern
einigen Pflegeaufwand, um Ablagerungen zu verhindern, Gerüche abzuschwächen und
das Bakterienwachstum zu hemmen. Traditionell reinigt, desinfiziert
und desodoriert man Toilettenschüsseln
durch Scheuern von Hand mit einem flüssigen oder pulverförmigen Reinigungs-
und Hygienisierungsmittel. Um die Toilettenschüssel sauber zu halten, ist
hierbei Handarbeit zu leisten.
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Um
das Scheuern von Hand zu beseitigen, hat man Reinigungsprodukte
vorgeschlagen, mit denen die Toilettenreinigung selbsttätig erfolgt.
Bei einer Produktart handelt es sich um einen massiven Stein oder
feste Teilchen eines Reinigungs- und Auffrischungsmittels, der/die
in einem Behälter
an den Rand einer Toilettenschüssel
in den Weg des Spülwassers
gehängt
wird/werden. Beispiele eines derartigen Reinigungssystems für Toilettenschüsseln sind in
den US-Patenten 2 214 798 und 3 529 309 sowie in der US-Patentanmeldung/Veröffentlichung
Nr. 2002/083 514 gezeigt. Typischerweise wird dabei mit jeder Spülung der
Stein teilweise im Spülwasser
gelöst
und letzteres mit dem gelösten
Produkt zusammen in die Toilettensachüssel ausgegeben, um diese zu
reinigen. Diese Toilettenstein-Reinigungssysteme haben bestimmte
Nachteile – bspw.
eine kurze Nutzungsdauer und eine Abnahme der in die Toilettenschüssel freigesetzten
Menge des Reinigungs- und Deosodorier-Wirkstoffs während des
Aufbrauchs des Reinigersteins.
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Andere
selbsttätige
Toilettenschüssel-Reinigungssysteme
arbeiten mit einem flüssigen
Reinigungsmittel, das in eine Toilettenschüssel ausgegeben wird. Bspw.
die Anmeldungen
EP 0 538 957 und
EP 0 785 315 , die US-Patente
6 178 564, 6 230 334, 6 389 610, 6 412120, 6 434 758 und 6 519 783,
die Int. PCT-Veröffentlichungen
WO 99/66139 und 99/66140 sowie die US-Patentanmeldung/Veröffentlichung
Nr. 2002/0 116 751 offenbaren allesamt Reinigungs- und/oder Auffrischungseinheiten,
die unter den Tand einer Toilettenschüssel hängbar sind, um mit jeder Spülung flüssigen Wirkstoff
aus einer Flasche in das Spülwasser
auszugeben. Typischerweise kann es sich bei den flüssigen Wirkstoffen
um einen oder mehrere der folgenden handeln: grenzflächenaktive
Stoffe (bspw. eine Mischung aus einem anionischen und einem nicht
ionischen grenzflächenaktiven
Stoff), pH-Einsteller, Lösungs-,
Sequestrier-, Eindickungs- und
Konservierungsmittel, Duft- und Farbstoffe.
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Während diese
Reinigungssysteme mit unter dem Schüsselrand auszugebender Flüssigkeit
eine verbesserte Alternative zu den oben beschriebenen Stein-Reinigungssystemen
bieten, kann es schwierig sein, bestimmte Reinigungswirkstoffe – bspw.
Bleichen und Hypochlorite – in
den flüssigen
Wirkstoff aufzunehmen. Bleichen und Hypochlorite können Eigenschaften
der Komponenten des flüssigen
Wirkstoffs beeinträchtigen.
Bspw. bleichen sie typischerweise Farbstoffe aus und zerstören Duftstoffe
nach längerem
Kontakt. Auch sind bestimmte inkompatible Reinigungswirkstoffe in
der Mischung nicht stabil und beeinträchtigen durch die resultierende
chemische Wechselwirkung die Wirkung der einzelnen Reinigungskomponenten.
Bspw. können
Bleichen und Hypochlorite die Wirkung bestimmter grenzflächenaktiver
Substanzen mindern. Diese Einschränkungen, denen Flüssigkeiten
ausgebende Reinigungssysteme unterliegen, haben das Optimieren von
Reinigungswirkstoffen in einem einzigen Flüssigansatz verhindert. Besonders
nachteilig wirkt sich dabei die fehlende Möglichkeit aus, Bleichen und
Hypochlorite in einen Flüssigwirkstoff
aufzunehmen, da sie sehr wirksam Bakterien bekämpfen und Biofilme verhindern.
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Die
von unverträglichen
Reinigungswirkstoffen aufgeworfenen Probleme lassen sich durch den Einsatz
eines selbsttätigen
Unterrand-Reinigungssystems mit separaten Kammern für zwei Flüssigkeiten
oder für
eine Flüssigkeit
und einen Feststoff behandeln. Bspw. die US-Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer
2002/0148 036A1 (auch WO 02/064898A1) offenbart eine Flüssigkeit-Ausgabeeinheitfür eine Toilettenschüssel mit
einem ersten Behälter
mit einem ersten Flüssigansatz
und einem zweiten Behälter
mit einem zweiten Ansatz, der eine Tablette oder eine Flüssigkeit
sein kann. Die Flüssigkeit
fließt
aus ihrem Behälter
auf eine Ausgabefläche, von
der sie das Spülwasser
in die Toilettenschüssel abspült. Ein
Teil des Spülwassers
fließt
auch über den
zweiten Ansatz, um dessen Komponenten zu lösen, mitzunehmen und durch
eine Öffnung
in die Toilettenschüssel
auszugeben. Die Bestandteile der beiden Ansätze werden also bis zum Eintritt
in die Toilettenschüssel
getrennt gehalten. Die WO02/40792A1 beschreibt eine Unterrand-Ausgabevorrichtung
mit einem Reservoir mit zwei Flüssigkammern
und einer dritten Kammer für
einen Reinigungsmittel-Stein. Durch Auslässe gelangen die beiden Flüssigansätze aus
ihren Kammern auf eine poröse
Masse, wo das Spülwasser
sich mit den Flüssigkeiten
mischt und in die Toilettenschüssel
austritt. Spülwasser
tritt auch in die dritte Kammer ein und löst dort den Stein teilweise
auf, bevor es in die Toilettenschüssel ausfließt. Die
WO 02/40787A1 beschreibt eine Unterrand-Vorrichtung, die Flüssigkeit unter
dem Rand der Toilettenschüssel
aus einem Reservoir mit zwei Flüssigkeitskammern
in die Toilettenschüssel
ausgibt. Diese Druckschrift liegt dem Oberbegriff des Anspruchs
1 zu Grunde.
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Während diese
selbsttätige,
mit zwei Reinigern arbeitende Unterrand-Reinigungsvorrichtung die
von unverträglichen
Reinigungswirkstoffen aufgeworfenen Probleme behandeln kann, kann
sie sehr massiv ausfallen und folglich das Aussehen der Toilettenschüssel beeinträchtigen.
Es besteht also Bedarf an einer verbesserten, an einen Schüsselrand anzusetzenden
Vorrichtung zum Ausgeben zweier separater Flüssigkeiten, die, wenn an einen
Schüsselrand
angesetzt, vollständiger
gegen Einsicht verdeckt ist.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Der
vorgenannte Bedarf wird befriedigt durch eine erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung
nach der Definition des Anspruchs 1 unten. Dabei dient das Spülwasser
zur Ausgabe von zwei Flüssigkeiten in
eine Toilettenschüssel
beim Spülen.
Die Ausgabevorrichtung weist eine erste und eine zweite Flasche zur
Aufnahme einer ersten bzw. einer zweiten Flüssigkeit auf. Die erste und
die zweite Flasche haben jeweils eine Mündung und einen diese abdeckenden Verschluss.
Die Ausgabevorrichtung hat einen Basisteil zum Haltern der ersten
und der zweiten Flasche. Der Basisteil hat einen ersten und einen
zweiten Stechdorn. Mit dem ersten Stechdorn ist der Verschluss der
ersten Flasche, mit dem zweiten Stechdorn der Verschluss der zweiten
Flasche öffenbar. Der
Basisteil haltert auch eine Kapillareinrichtung. Die Kapillareinrichtung
ist geeignet, die Flüssigkeit aus
der ersten Flasche einer ersten Ausgabestelle zuzuführen, die
beim Spülen
vom Spülwasser
kontaktiert wird, und sie ist auch geeignet, die Flüssigkeit aus
der zweiten Flaschen einer zweiten, beim Spülen vom Spülwasser kontaktierten Ausgabestelle
zuzuführen.
Ein Haken ist vorgesehen, mit dem sich der Basisteil an den Rand
der Toilettenschüssel
hängen lässt. Die
erste und die zweite Flasche sind mindestens teilweise beabstandet,
um einen Spülwasser-Strömungsweg
zu bilden, der zwischen der ersten und der zweiten Flasche und durch Öffnungen
im Unterteil auf eine Oberseite der Kapillareinrichtung führt.
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Vorzugsweise
und nach der beschriebenen Ausführungsform
sind bei an den Schüsselrand
angesetzter Ausgabevorrichtung die aufwärts weisenden Flächen der
ersten und der zweiten Flasche von über dem Rand der Toilettenschüssel her
größtenteils
nicht-sichtbar.
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Ebenfalls
nach der beschriebenen Ausführungsform
verläuft
die Kapillareinrichtung nicht über eine
am weitesten außen
liegende Kante des Basisteils hinaus nach außen.
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Bei
der Kapillareinrichtung kann es sich um eine Ausgabeplatte handeln,
die in einer Oberseite Kanäle
aufweist, wobei diese Kanäle
eine erste und eine zweite Gruppe von Kanälen aufweisen, die jeweils
von unter der Mündung
der ersten bzw. der zweiten Flasche einwärts verlaufen. Die Ausgabeplatte
kann eine sich aufwärts
erstreckende Wand aufweisen, die zwischen der ersten und der zweiten Kanalgruppe
angeordnet ist. In einer Form verläuft die erste Kanalgruppe von
einer ersten Sammelkammer an der Stelle unter der Mündung der
ersten Flasche-einwärts
und verläuft
auch die zweite Kanalgruppe von einer zweiten Sammelkammer an der Stelle
unter der Mündung
der zweiten Flasche einwärts.
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Die
erste und die zweite Flasche können
jeweils bogenförmig
ausgeführt
sein; bei im Basisteil eingesetzter erster und zweiter Flasche spannen
je eine Seitenwand der ersten und der zweiten Flasche dem Haken
gegenüber
eine konvexe Ebene auf.
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Der
Basisteil kann bogenförmig
ausgeführt sein.
Der Basisteil kann eine Vielzahl aufwärts vorstehender Laschen aufweisen,
mit denen die erste und die zweite Flasche im Basisteil arretierbar
ist.
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Die
vorliegende Erfindung stellt daher vorteilhafterweise eine verbesserte
Vorrichtung bereit, mit der sich zwei Flüssigkeiten zur Behandlung von
Toilettenschüsseln
beim Spülen
von unter dem Rand einer Toilettenschüssel ausgeben lassen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin vorteilhafterweise eine Unterrand-Flüssigkeitausgabevorrichtung
bereit, die unter den Rand der Toilettenschüssel ansetzbar ist derart,
dass der Halter, die Reservoirs und die Ausgabeplatte von oben gesehen im
wesentlichen nicht sichtbar sind, so dass die Ausgabevorrichtung
das Aussehen der Toilette nicht beeinträchtigt.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese
sowie andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung
ergeben sich klarer aus der folgenden ausführlichen Beschreibung, den
beigefügten
Ansprüchen
sowie den Zeichnungen.
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1 zeigt
als Perspektive von vorn rechts eine erfindungemäße Unterrand-Flüssigkeitausgabevorrichtung;
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2A zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1 als Sprengperspektive von vorn rechts;
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2B zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1 als Sprengperspektive von vorn;
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2C zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1 als Sprengperspektive von hinten;
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3 ist
eine Frontalansicht der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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4 ist
eine Rückansicht
der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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5 ist
eine rechtsseitige Ansicht der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1, wobei die linksseitige Ansicht zu dieser spiegelbildlich
ist;
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6 zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1 von oben bei weggelassenem Haken;
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7 zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
von unten;
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8 zeigt
als Frontalperspektive die Flasche und den Flaschenverschluss der
Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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9A zeigt
als Perspektive von vorn rechts und oben das obere Basisteil der
Flüssigkeitsausgabevorrichtung
der 1;
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9B zeigt
als Draufsicht das obere Basisteil der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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10A zeigt als als Perspektive von vorn rechts
oben das untere Basisteil der Flüssigkeitsausgabevorrichtung
der 1;
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10B ist eine Draufsicht des unteren Basisteils
der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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10C ist eine Unteransicht des unteren Basisteils
der Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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11A zeigt als Frontalperspektive von oben rechts
die Ausgabeplatte der Flüssigkeitsausgabevorrichtung
der 1;
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11B ist eine Draufsicht der Ausgabeplatte der
Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1;
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12 zeigt
die Flüssigkeitausgabevorrichtung
der 1 als linksseitigen Aufriss an eine Toilettenschüssel mit
offenem Rand angesetzt; und 13 ist
ein Schnitt in der Ebene 13-13 der 12.
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In
der folgenden Beschreibung der Erfindung dienen gleiche Bezugszeichen
zur Kennzeichnung gleicher bzw. entsprechender Teile der verschiedenen
Figuren.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die 1 bis 11B zeigen eine erfindungsgemäße Flüssigkeit-Ausgabevorrichtung 10 zur
Ausgabe von Toilettenschüssel-Behandlungspräparaten
vom Rand einer Toiletenschüssel
her. Die Vorrichtung 10 hat einen unteren Basisteil 20,
einen oberen Basisteil 30, einen federnden Haken 40 zum Aufhängen der
Vorrichtung 10 am Rand einer Toilettenschüssel (vergl. 12 und 13),
eine erste Flasche 50 mit einem ersten Verschluss 54,
die eine erste Flüssigkeit 58 enthält, eine
zweite Flasche 60 mit einem zweiten Verschluss 64,
die eine zweite Flüssigkeit 68 enthält, sowie
eine am unteren Basisteil 20 gehalterte Ausgabeplatte 70.
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Die
erste Flüssigkeit 58 in
der ersten Flasche 50 kann ein beliebiger Flüssigansatz
mit den Reinigungs-, Schäum-,
Desinfizier- und Beduftungseigenschaften sein, die für eine bestimmte
Toilettenreinigungsanwendung erforderlich sind.
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Eine
beispielhafte erste Flüssigkeit 58 weist ein
anionisches und ein nichtionisches grenzflächenaktives Mittel, ein Lösungsmittel,
ein Sequestriermittel, eine Base zur pH-Einstellung, ein Eindickungsmittel,
ein Konservierungsmittel, einen Duft- und einen Farbstoff auf. Die
zweite Flüssigkeit 68 in
der zweiten Flasche 60 kann ein beliebiger Flüssigansatz mit
den für
eine bestimmte Toilettenreinigungsanwendung erforderlichen Reinigungs-,
Schäum-,
Desinfizier- und
Beduftungseigenschaften sein. Eine beispielhafte zweite Flüssigkeit 68 ist
ein wässriger Kalksteinentferner
mit einer Säure
wie Essig-, Zitronen- oder Sulfamsäure. Eine andere beispielhafte zweite
Flüssigkeit 68 wäre ein wässriger
Ansatz mit Bleichen und/oder verschiedenen Hypochloriten.
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Ein
Benutzer setzt eine verschlossene erste Flasche 50 sowie
eine verschlossene zweite Flasche 60 jeweils mit dem Verschluss
nach unten in die Basisstruktur aus dem unteren und dem oberen Basiselement 20 bzw. 30 ein.
Bei jedem Einsetzen wird ein Verschluss auf der Flasche geöffnet, wie
unten beschrieben. Das Basiselement 20 trägt eine
Kapillareinrichtung, die in der dargestellten bevorzugten Ausführungsform
als die Ausgabeplatte 70 vorliegt, aber auch ein poröses Kissen
sein kann. Mit "Kapillareinrichtung" ist ein Element
gemeint, das ein Fluid von einer an eine andere Stelle übertragen
kann. Die Ausgabeplatte 70 überträgt unter Nutzung des Kapillareffekts
die erste und die zweite Flüssigkeit 58 bzw. 68 aus
der ersten und zweiten Flasche 50 bzw. 60 jeweils
an eine vom Spülwasser überspülte Stelle.
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Zur
Herstellung des unteren und des oberen Basiselements 20 bzw. 30,
des Hakens 40, der ersten und der zweiten Flasche 50 bzw. 60 sowie
der Ausgabeplatte 70 dient vorzugsweise ein Thermoplast
wie Polyethylen oder Polypropylen. Typischerweise bestehen das untere
und das obere Basiselement 20, 30, der Haken 40 und
die Ausgabeplatte 70 aus einem opaken Thermoplast wie pigmentiertem Polyethylen
oder Polypropylen, die erste und die zweite Flasche 50, 60 aus
einem transparenten thermoplastischen Werkstoff wie klarem Polyethylen oder
Polypropylen. Zur leichteren Herstellung ist der Haken 40 vom
unteren Basiselement 20 getrennt ausgebildet, wobei an
das untere Basisele ment 20 ein Führungskanal 21 einteilig
angeformt ist, in den beim Zusammensetzen das untere Ende des Hakens 40 eingeführt wird
derart, dass der Eingriff des Hakens 40 im Kanal 21 mittels
einer Rast- oder Presssitzanordnung erhalten bleibt. Ebenfalls zur
leichteren Herstellung sind das untere und das obere Basiselement 20, 30 getrennt
ausgeführt.
Sie lassen sich aber auch gemeinsam als einheitliche Basisstruktur zum
Haltern der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 ausbilden.
Das untere Basiselement 20 ist bogenförmig und hat eine Seitenwand 23,
die von einem Boden 24 aus aufwärts ragt und zu einer äußersten oberen
Kante 29 ausläuft.
Die Seitenwand 23 und der Boden 24 ergeben eine
Stützstruktur,
die das obere Basiselement 30 hält. Stützpfosten 22a bis 22f verlaufen
vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 abwärts, um
die Ausgabeplatte zu stützen,
wie unten erläutert.
Vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 steht
ein erster Stechdorn 25 aufwärts vor, der einen hohlzylindrischen
Abschnitt 42 aufweist, durch den eine Speiseleitung 43 führt. Ein
oberes Ende des hohlzylindrischen Abschnitts 42 ist schräg zu einer
elliptischen Mündung
weggeschnitten. Der Boden 24 des unteren Basiselements 20 weist
in dem vom Abschnitt 42 des ersten Stechdorns 25 umschlossenen Bereich
ein Austrittsloch 44 auf; dort befindet sich auch ein aufwärts ragender
Vorsprung 26. Ebenfalls vom Boden 24 des unteren
Basiselements 20 ragt ein zweiter Stechdorn 27 aufwärts vor,
bei dem es sich um einen hohlzylindrischen Abschnitt 47 handelt, durch
den eine zweite Speiseleitung 48 verläuft. Ein oberes Ende des Abschnitts 47 ist
schräg
zu einer elliptischen Mündung
weggeschnitten. Der Boden 24 des unteren Basiselements 20 enthält im vom
Abschnitt 27 des zweiten Stechdorns 27 umschlossenen
Bereich ein zweites Austrittsloch 49; dort befindet sich
auch ein aufwäts
ragender Vorsprung 28. Das untere Basiselement 20 enthält am unteren
rückseitigen
Ende eine Serie von Ablassschlitzen 88, durch die Spülwasser
von oberhalb der Ausgabeplatte 70 abfließen kann.
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Das
obere Basiselement 30 ist bogenförmig und bei zusammengesetzter
Ausgabevorrichtung 10 in das untere Basiselement 20 eingesetzt.
Typischerweise werden das untere und das obere Basiselement 20, 20 vom
Hersteller zusammengesetzt. (Optional lässt sich das untere mit dem
oberen Basiselement 20 bzw. 30 einteilig ausführen, wie
oben beschrieben). Das obere Basiselement 30 hat eine Seitenwand 37,
die vom Boden 38 aufwärts
ragt. Der Boden 38 des oberen Basiselements 30 enthält ein Paar Zugangslöcher 39a, 39b,
durch die der erste und der zweite Stechdorn 25, 27 hindurchtreten,
wenn das obere in das untere Basiselement 30 bzw. 20 eingesetzt
wird. Die Zugangslöcher 39a, 39b sind
von mehreren emporragenden Laschen 36 umgeben, deren Funktion
unten beschrieben ist. Der Boden 38 des oberen Basiselements 30 hat
mittig einen angehobenen Bereich 32 mit beiderseits desselben
angeordneten länglichen
schmalen Öffnungen 33.
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Die
erste Flasche 50 ist bogenförmig und hat eine kreisrunde
Mündung 52,
die ein Verschluss 54 abdeckt, der zum Versand und zur
Lagerung die Flüssigkeit 58 in
der Flasche 50 dicht einschließt. In der in der 8 gezeigten
Version der ersten Flasche ist der Verschluss 54 eine Kappe
aus Thermoplast-Werkstoff mit einer Nut, in die ein kreisrunder Flansch
an der Mündung 52 der
ersten Flasche 50 eingreift. Andere Verschlüsse – bspw.
Metall- oder Kunststofffolie – wären zum
Verschließen
der Mündung 52 der
ersten Flasche 50 ebenfalls geeignet. Der Mittelteil 55 des
Veschlusses 54 der 8 enthält einen
aufbrechbaren Flächenbereich
verringerter Dicke. Die zweite Flasche 60 ist ebenfalls
bogenförmig
und weist auch eine kreisrunde Mündung 62 auf,
die ein Verschluss 64 abdeckt, der für die Lagerung und den Versand
die Flüssigkeit 68 in
der zweiten Flasche 60 einschließt. Der Verschluss 64 ist
eine Kappe aus Thermoplast-Werkstoff
mit einer Nut, in die ein kreisrunder Flansch an der Mündung 62 der zweiten
Flasche 60 eingreift. Andere Verschlüsse – bspw. aus Metall- oder Kunststoffolie – sind zum
Verschließen
der Mündung 62 der
zweiten Flasche 60 ebenfalls geeignet. Der Mittelteil 65 des
Verschlusses 64 enthält
einen aufreißbaren
kreisrunden Flächenbereich
verringerter Dicke.
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Beim
Einsetzen durch einen Benutzer wird die erste Flasche 50 mit
dem Hals nach unten über den
ersten Stechdorn 25 gebracht derart, dass die kreisrunde
Innenwandfläche
des Verschlusses 54 etwa mit der kreisrunden Außenfläche des
ersten Stechdorns 25 fluchtet, und wird abwärts geschoben, bis
das obere Ende des ersten Stechdorns 25 den aufreißbaren Bereich
der ersten Flasche 50 aufreißt. Die Speiseleitung 43 im
ersten Stechdorn 25 gerät
so in Strömungsverbindung
mit der Mündung 52 der
ersten Flasche 50 und die erste Flüssigkeit 58 kann unter
ihrem Eigengewicht aus der ersten Flasche 50 durch die
Speiseleitung 43 und das Austrittsloch 44 im Boden 24 des
unteren Basiselements 20 ausfließen. Durch richtiges Bemessen
des ersten Stechdorns 25 sowie des Verschlusses 54 und
der Mündung
der ersten Flasche 50 entsteht beim Einsetzen der ersten
Flasche 50 ein flüssigkeitsdichter
Abschluss. Der aufwärts
ragende Vorsprung 26 dient dazu, den runden Bereich 55 des
aufbrechbaren Verschlusses der ersten Flasche 50 am Wiederverschließen zu hindern.
Die vorspringenden Laschen 36 dienen dazu, die erste Flasche 50 in
der Vorrichtung zu sichern. Die vorspringenden Laschen 36 können den
Hals der ersten Flasche 50 und/oder den Verschluss 54 erfassen.
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Ebenfalls
beim Einsetzen durch einen Benutzer wird die zweite Flasche 60 mit
dem Hals nach unten über
den zweiten Stechdorn 25 gebracht derart, dass die kreisrunde
Innenwandfläche
des Verschlusses 64 etwa mit der kreisrunden Außenfläche des zweiten
Stechdorns 27 fluchtet, und wird abwärts geschoben, bis das obere
Ende des zweiten Stechdorns 27 den aufbrechbaren Bereich
der zweiten Flasche 60 aufreißt. Die Speiseleitung 48 im
zweiten Stechdorn 27 gerät so in Strömungsverbindung mit der Mündung 62 der
zweiten Flasche 60, und die zweite Flüssigkeit 68 kann unter
ihrem Eigengewicht aus der zweiten Flasche 60 durch die
Speiseleitung 48 und das Austrittsloch 49 im Boden 24 des
unteren Basiselements 20 ausfließen. Bei richtigem Bemessen
des zweiten Stechdorns 27 sowie des Verschlusses 64 und
der Mündung 62 der
zweiten Flasche 60 entsteht beim Einsetzen der zweiten
Flasche 60 ein flüssigkeitsdichter
Abschluss. Der aufwärts
ragende Vorsprung 26 dient dazu zu verhindern, dass der
runde Bereich 65 des aufbrechbaren Verschlusses der zweiten
Flasche 60 sich wieder verschließt. Die vorspringenden Laschen 36 dienen
dazu, die zweite Flasche 60 in der Vorrichtung zu sichern.
Die vorspringenden Laschen 36 können den Hals der zweiten Flasche 60 und/oder
den Verschluss 64 erfassen.
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Die
Flüssigkeit-Ausgabeplatte 70,
die das Verteilen der Flüssigkeiten 58, 68 in
das Spülwasser unterstützt, wird
vom unteren Basiselement 20 getragen. Die Ausgabeplatte 70 kann
ein separates Bauteil und an das untere Basiselement 20 angesetzt oder
auch einteilig mit dem unteren Basiselement 20 daran angeformt
sein. In der in den Zeichnungen gezeigten Version der Ausgabevorrichtung 70 ist
die Ausgabeplatte 70 ein separates Bauteil, das mittels Pfostenlöchern 71a bis 71f in
der Ausgabeplatte 70 und Stützpfosten 22a bis 22f,
die vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 abwärts ragen,
an dieses angesetzt ist. Die Stützpfosten 22a bis 22f sind
in die Pfostenlöcher 71a bis 71f in
der Ausgabeplatte 70 eingepresst, um letztere am unteren
Basiselement 20 festzulegen.
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Die 11A, 11B zeigen
die Ausgestaltung einer bestimmten Version der Ausgabeplatte 70. Die
Ausgabeplatte 70 hat eine Oberseite 72 mit einer ersten
Gruppe Kapillarkanäle 73,
die von einer ersten Sammelkammer 74, die an einer von
der Kante der Ausgabeplatte 70 einwärts beabstandeten Stelle ausgebildet
ist, in deren Oberseite strahlenförmig weg verlaufen. Die Kapillarkanäle 73 können mit
unterschiedlicher Querschnittsgestalt vorliegen; vorzugsweise haben
sie einen quadratischen, recht- oder dreieckigen Querschnitt. Auch
in der Tiefe können
die Kapillarkanäle 73 unterschiedlich
ausgebildet sein. So kann die Bodenfläche der Kapillarkanäle 73 von
der ersten Sammelkammer 74 zum Ende der Kapillarkanäle 73 mit
der Unterseite der ersten Sammelkammer 74 koplanar verlaufen,
so dass die Tiefe der Kapillarkanäle 73 im wesentlichen
gleich der der Sammelkammer 74 ist. Der Boden der Kapillarkanäle 73 kann
auch vom Boden der ersten Sammelkammer 74 zum Ende der
Kapillarkanäle
hin abgesenkt sein.
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Die
Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 enthält auch
eine zweite Gruppe von Kapillarkanälen 76, die von einer
zweiten Sammelkammer 77, die an einer von der Kante der
Ausgabeplatte 70 einwärts
beabstandeten Stelle in deren Oberseite 72 ausgebildet ist,
strahlenförmig
weg verlaufen. Die Kapillarkanäle 76 können mit
unterschiedlicher Querschnittsgestalt vorliegen; vorzugsweise haben
sie einen Quadrat-, Recht- oder Dreieckquerschnitt. Auch in der
Tiefe kön nen
die Kapillarkanäle 76 unterschiedlich
ausgebildet sein, wie oben zu den Kapillarkanälen 73 beschrieben.
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Die
Ausgabeplatte 70 ist so an das untere Basiselement 20 angesetzt,
dass ihre erste Sammelkammer 74 in Strömungsverbindung mit dem Austrittsloch 44 am
unteren Ende des ersten Stechdorns 25 gerät und ein
Strömungsweg
zwischen der Speiseleitung 43 und der Sammelkammer 74 der
Ausgabeplatte 70 entsteht. Infolgedessen strömt Flüssigkeit
aus der ersten Flasche 50 in die Speiseleitung 43,
durch das Austrittsloch 44 und in die erste Sammelkammer 74 der
Ausgabeplatte 70, danach aus der ersten Sammelkammer 74 der
Ausgabeplatte 70 in die Kapillarkanäle 73 in deren Oberseite 72 und schließlich weiter
zum Ende der Kapillarkanäle 73, wo
die Flüssigkeit
in die Toilette ausgegeben wird, wie unten beschrieben. Verschiedene
Einrichtungen lassen sich einsetzen, um die Flüssigkeit aus der Sammelkammer 74 der
Ausgabeplatte 70 in die Kapillarkanäle 73 zu transportieren.
Zunächst
dient die Kapillarwirkung in Folge des Anhaftens des Fluids an den
Seitenflächen
der Kapillarkanäle 73 dazu,
die Flüssigkeit
zu deren Ende zu bringen. Zweitens können die Kapillarkanäle 73 tiefer
sein als die Sammelkammer 74, so dass die Flüssigkeit
aus der Sammelkammer 74 hinaus zum Ende der Kapillarkanäle 73 fließt.
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Analog
ist die Ausgabeplatte 70 so an das untere Basiselement 20 angesetzt,
dass ihre zweite Sammelkammer 77 in Strömungsverbindung mit dem Austrittsloch 49 am
unteren Ende des zweiten Stechdorns 27 gerät und ein
Strömungsweg
zwischen der Speiseleitung 48 und der zweiten Sammelkammer 77 entsteht.
Dadurch fließt
Flüssigkeit
aus der zweiten Flasche 60 in die Speiseleitung 48,
durch das Austrittsloch 49 in die zweite Sammelkammer 77 der
Ausgabeplatte 70, aus dieser in die Kapillarkanäle 76 auf
der Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 und schließlich zum
Ende der Kapillarkanäle 76,
so sie in die Toilette ausgegeben wird, wie unten beschrieben. Die
Einrichtung, mit der Flüssigkeit
aus der Sammelkammer 77 der Ausgabeplatte 70 in
die Kapillarkanäle 76 bringbar
ist, ist oben beschrieben. Die Ausgabeplatte 70 kann zwischen
der ersten und der zweiten Kanalgruppe 73, 76 eine
aufwärts
ragende Wand 78 auf weisen, die verhindert, dass sich die
erste und die zweite Flüssigkeit 58, 68 sich
auf der Ausgabeplatte 70 vermischen.
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Nach
der Beschreibung der Mittel zum Verbringen der Flüssigkeit
aus der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 in
die Kapillarkanal-Ausgabeorte auf der Oberseite 72 der
Ausgabeplatte 70 lässt
sich nun die Anwendung der Flüssigkeit-Ausgabevorrichtung 10 unter
Bezug auf die 12 und 13 beschreiben,
die die Ausgestaltung der Ausgabevorrichtung 10 beim Einsatz
mit einer Toilette 16B mit offenem Rand darstellen. Bei
an den Rand der Toilette 16B gehängter Ausgabevorrichtung gerät bei jedem Spülen das
Spülwasser
W in Berührung
mit der Ausgabeplatte 70. Insbesondere sind die erste und
die zweite Flasche 50, 60 mindestens teilweise
beabstandet, um zwischen sich einen Spülwasserweg 85 zu belassen
(6 und 13). Spülwasser kann auf dem Spülwasserweg 85 und
dann durch längliche schmale Öffnungen 33 beiderseits
des mittigen, aufwärts
vorstehenden Bereichs 32 des oberen Basiselements 30 abwärts fließen. Danach
fließt
das Spülwasser
durch das Loch 90 im Boden 24 des unteren Basiselements 20 und
auf die Ausgabeplatte 70. Auf der Ausgabeplatte 70 vermischt
sich das Spülwasser mit
den Flüssigkeiten 58, 68 in
den Kapillarkanälen 73 bzw. 76 auf
der Oberseite 72 der Ausgabeplatte und wird dann mit den
Flüssigkeitsanteilen 58, 68 zusammen
durch eine Öffnung 82 am
unteren rückseitigen
Ende des unteren Basiselements (vergl. 4) in die
Toilette ausgegeben. Spülwasser
kann auch durch die Öffnung 82 in
der Vorderseite des unteren Basiselements 20 eintreten,
so dass es sich mit den Flüssigkeiten 58, 68 in
den Kapillarkanälen 73, 76 auf der
Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 vermischt, bevor
es in die Toilettenschüssel
austritt. Nachdem das Spülwasser
die Flüssigkeiten 58, 68 von
den Ausgabestellen auf der Ausgabeplatte 70 in das Spülwasser
gespült
hat, wird ein frischer Vorrat beider aus der ersten und der zweiten
Flasche 50, 60 in die Kapillarkanäle 73, 77 ausgegeben,
wie oben beschrieben, und ist dann für die nächste Spülung verfügbar.
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Die
Unterrand-Vorrichtung 10 zur Ausgabe von zwei Flüssigkeiten
hat zahlreiche Vorteile. Bei an einen Toilettenrand angesetzter
Ausgabevorrichtung 10 sind der größte Teil (d.h. mehr als die
Hälfte)
der Oberseite der ersten Flasche und der größte Teil (d.h. mehr als die
Hälfte)
der Oberseite der zweiten Flasche von oberhalb des Schüsselrands
her nicht sichtbar. Dies ergibt sich aus der bogenförmigen Gestalt der
ersten und der zweiten Flaschen 50, 60 und des unteren
Basiselements 20. Wie die 13 zeigt,
haben die bogenförmige
erste und zweite Flasche 50, 60 jeweils eine der
des Schüsselrands
entsprechende Gestalt. Mit anderen Worten: Bei in die Vorrichtung 10 eingesetzter
erster und zweiter Flasche 50, 60 spannen eine
Seitenwand 51 der ersten Flasche 50 und eine Seitenwand 61 der
zweiten Flasche 60 dem Haken 40 gegenüber eine
konvexe Ebene auf. Die Ausgabevorrichtung 10 passt also
diskret in die Toilettenschüssel.
Folglich deckt der Schüsselrand die
Vorrichtung 10 größtenteils
gegen Blicke ab; wie sich aus einer Analyse der 13 ergibt.
Dieses diskrete Erscheinungsbild ist für viele Verbraucher attraktiv.
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Der
diskrete Sitz ist das Ergebnis eine Gestaltung der Ausgabeplatte 70 derart,
dass sie nicht über
die äußerste Kante 29 des
unteren Basiselements 20 (vergl. 7) hinausragt.
Würde die
Ausgabeplatte 70 über
das untere Basiselement 20 hinausragen, ließen sich
die Flaschen der Ausgabevorrichtung nicht nahe genug an die Innenwandfläche der
Toilettenschüssel
heranbringen, da die Ausgabeplatte 70 die Innenwandfläche der
Toilettenschüssel berühren und
einen Abstand zwischen dem unteren Basiselement 20 und
der Toilettenschüssel
herstellen würde.
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Der
diskrete Sitz ist auch möglich,
weil die erste und die zweite Flasche 50, 60 mindestens
teilweise bebstandet sind und einen Spülwasserweg 85 zwischen
sich bilden (vergl. 13). Spülwasser kann auf dem Spülwasserweg 85 durch
die Basiselemente 20, 30 oder durch die Öffnung 82 vorn
unten im Basiselement und auf die Ausgabeplatte 70 abwärts fließen. Folglich
ist ein Abstand zwischen der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 und
der Innenwandfläche
der Toilettenschüssel
für einen
Spülwasserweg
nicht unbedingt erforderlich.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung oben an Hand bestimmten Ausführungsformen
sehr ausführlich
beschrieben ist, sollte den Fachmann klar sein, dass sie sich auch
mit anderen als den beschriebenen Ausführungsformen in die Praxis
umsetzen lässt, die
nur zur Erläuterung,
nicht zur Einschränkung
der Erfindung ausgeführt
wurden. Der Umfang der beigefügten
Ansprüche
ist daher nicht auf die hierin enthaltene Beschreibung von Ausführungsformen
beschränkt.
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GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
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Die
Erfindung ist geeignet zum Freisetzen von Flüssigkeiten wie Reinigungs- und Auffrischmitteln
durch die Spülwasserströmung von
unter dem Rand einer Toilettenschüssel her.