DE602004003101T2 - Am rand eines toilettenbeckens angebrachte vorrichtung zur abgabe von zwei flüssigkeiten - Google Patents

Am rand eines toilettenbeckens angebrachte vorrichtung zur abgabe von zwei flüssigkeiten Download PDF

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M. Simon Burlington CONWAY
R. Stephen Racine SCHWALLIE
S. David Chicago IVERSON
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells
    • E03D9/02Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing
    • E03D9/03Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing consisting of a separate container with an outlet through which the agent is introduced into the flushing water, e.g. by suction ; Devices for agents in direct contact with flushing water
    • E03D9/032Devices connected to or dispensing into the bowl

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Ab- bzw. Ausgabe von Flüssigkeiten und insbesondere Vorrichtungen zum Freisetzen von flüssigen Reinigungs- und Auffrischungsmitteln unter dem Rand einer Toilettenschüssel.
  • 2. Beschreibung verwandter Technik
  • Toilettenschüsseln erfordern einigen Pflegeaufwand, um Ablagerungen zu verhindern, Gerüche abzuschwächen und das Bakterienwachstum zu hemmen. Traditionell reinigt, desinfiziert und desodoriert man Toilettenschüsseln durch Scheuern von Hand mit einem flüssigen oder pulverförmigen Reinigungs- und Hygienisierungsmittel. Um die Toilettenschüssel sauber zu halten, ist hierbei Handarbeit zu leisten.
  • Um das Scheuern von Hand zu beseitigen, hat man Reinigungsprodukte vorgeschlagen, mit denen die Toilettenreinigung selbsttätig erfolgt. Bei einer Produktart handelt es sich um einen massiven Stein oder feste Teilchen eines Reinigungs- und Auffrischungsmittels, der/die in einem Behälter an den Rand einer Toilettenschüssel in den Weg des Spülwassers gehängt wird/werden. Beispiele eines derartigen Reinigungssystems für Toilettenschüsseln sind in den US-Patenten 2 214 798 und 3 529 309 sowie in der US-Patentanmeldung/Veröffentlichung Nr. 2002/083 514 gezeigt. Typischerweise wird dabei mit jeder Spülung der Stein teilweise im Spülwasser gelöst und letzteres mit dem gelösten Produkt zusammen in die Toilettensachüssel ausgegeben, um diese zu reinigen. Diese Toilettenstein-Reinigungssysteme haben bestimmte Nachteile – bspw. eine kurze Nutzungsdauer und eine Abnahme der in die Toilettenschüssel freigesetzten Menge des Reinigungs- und Deosodorier-Wirkstoffs während des Aufbrauchs des Reinigersteins.
  • Andere selbsttätige Toilettenschüssel-Reinigungssysteme arbeiten mit einem flüssigen Reinigungsmittel, das in eine Toilettenschüssel ausgegeben wird. Bspw. die Anmeldungen EP 0 538 957 und EP 0 785 315 , die US-Patente 6 178 564, 6 230 334, 6 389 610, 6 412120, 6 434 758 und 6 519 783, die Int. PCT-Veröffentlichungen WO 99/66139 und 99/66140 sowie die US-Patentanmeldung/Veröffentlichung Nr. 2002/0 116 751 offenbaren allesamt Reinigungs- und/oder Auffrischungseinheiten, die unter den Tand einer Toilettenschüssel hängbar sind, um mit jeder Spülung flüssigen Wirkstoff aus einer Flasche in das Spülwasser auszugeben. Typischerweise kann es sich bei den flüssigen Wirkstoffen um einen oder mehrere der folgenden handeln: grenzflächenaktive Stoffe (bspw. eine Mischung aus einem anionischen und einem nicht ionischen grenzflächenaktiven Stoff), pH-Einsteller, Lösungs-, Sequestrier-, Eindickungs- und Konservierungsmittel, Duft- und Farbstoffe.
  • Während diese Reinigungssysteme mit unter dem Schüsselrand auszugebender Flüssigkeit eine verbesserte Alternative zu den oben beschriebenen Stein-Reinigungssystemen bieten, kann es schwierig sein, bestimmte Reinigungswirkstoffe – bspw. Bleichen und Hypochlorite – in den flüssigen Wirkstoff aufzunehmen. Bleichen und Hypochlorite können Eigenschaften der Komponenten des flüssigen Wirkstoffs beeinträchtigen. Bspw. bleichen sie typischerweise Farbstoffe aus und zerstören Duftstoffe nach längerem Kontakt. Auch sind bestimmte inkompatible Reinigungswirkstoffe in der Mischung nicht stabil und beeinträchtigen durch die resultierende chemische Wechselwirkung die Wirkung der einzelnen Reinigungskomponenten. Bspw. können Bleichen und Hypochlorite die Wirkung bestimmter grenzflächenaktiver Substanzen mindern. Diese Einschränkungen, denen Flüssigkeiten ausgebende Reinigungssysteme unterliegen, haben das Optimieren von Reinigungswirkstoffen in einem einzigen Flüssigansatz verhindert. Besonders nachteilig wirkt sich dabei die fehlende Möglichkeit aus, Bleichen und Hypochlorite in einen Flüssigwirkstoff aufzunehmen, da sie sehr wirksam Bakterien bekämpfen und Biofilme verhindern.
  • Die von unverträglichen Reinigungswirkstoffen aufgeworfenen Probleme lassen sich durch den Einsatz eines selbsttätigen Unterrand-Reinigungssystems mit separaten Kammern für zwei Flüssigkeiten oder für eine Flüssigkeit und einen Feststoff behandeln. Bspw. die US-Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer 2002/0148 036A1 (auch WO 02/064898A1) offenbart eine Flüssigkeit-Ausgabeeinheitfür eine Toilettenschüssel mit einem ersten Behälter mit einem ersten Flüssigansatz und einem zweiten Behälter mit einem zweiten Ansatz, der eine Tablette oder eine Flüssigkeit sein kann. Die Flüssigkeit fließt aus ihrem Behälter auf eine Ausgabefläche, von der sie das Spülwasser in die Toilettenschüssel abspült. Ein Teil des Spülwassers fließt auch über den zweiten Ansatz, um dessen Komponenten zu lösen, mitzunehmen und durch eine Öffnung in die Toilettenschüssel auszugeben. Die Bestandteile der beiden Ansätze werden also bis zum Eintritt in die Toilettenschüssel getrennt gehalten. Die WO02/40792A1 beschreibt eine Unterrand-Ausgabevorrichtung mit einem Reservoir mit zwei Flüssigkammern und einer dritten Kammer für einen Reinigungsmittel-Stein. Durch Auslässe gelangen die beiden Flüssigansätze aus ihren Kammern auf eine poröse Masse, wo das Spülwasser sich mit den Flüssigkeiten mischt und in die Toilettenschüssel austritt. Spülwasser tritt auch in die dritte Kammer ein und löst dort den Stein teilweise auf, bevor es in die Toilettenschüssel ausfließt. Die WO 02/40787A1 beschreibt eine Unterrand-Vorrichtung, die Flüssigkeit unter dem Rand der Toilettenschüssel aus einem Reservoir mit zwei Flüssigkeitskammern in die Toilettenschüssel ausgibt. Diese Druckschrift liegt dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu Grunde.
  • Während diese selbsttätige, mit zwei Reinigern arbeitende Unterrand-Reinigungsvorrichtung die von unverträglichen Reinigungswirkstoffen aufgeworfenen Probleme behandeln kann, kann sie sehr massiv ausfallen und folglich das Aussehen der Toilettenschüssel beeinträchtigen. Es besteht also Bedarf an einer verbesserten, an einen Schüsselrand anzusetzenden Vorrichtung zum Ausgeben zweier separater Flüssigkeiten, die, wenn an einen Schüsselrand angesetzt, vollständiger gegen Einsicht verdeckt ist.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der vorgenannte Bedarf wird befriedigt durch eine erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung nach der Definition des Anspruchs 1 unten. Dabei dient das Spülwasser zur Ausgabe von zwei Flüssigkeiten in eine Toilettenschüssel beim Spülen. Die Ausgabevorrichtung weist eine erste und eine zweite Flasche zur Aufnahme einer ersten bzw. einer zweiten Flüssigkeit auf. Die erste und die zweite Flasche haben jeweils eine Mündung und einen diese abdeckenden Verschluss. Die Ausgabevorrichtung hat einen Basisteil zum Haltern der ersten und der zweiten Flasche. Der Basisteil hat einen ersten und einen zweiten Stechdorn. Mit dem ersten Stechdorn ist der Verschluss der ersten Flasche, mit dem zweiten Stechdorn der Verschluss der zweiten Flasche öffenbar. Der Basisteil haltert auch eine Kapillareinrichtung. Die Kapillareinrichtung ist geeignet, die Flüssigkeit aus der ersten Flasche einer ersten Ausgabestelle zuzuführen, die beim Spülen vom Spülwasser kontaktiert wird, und sie ist auch geeignet, die Flüssigkeit aus der zweiten Flaschen einer zweiten, beim Spülen vom Spülwasser kontaktierten Ausgabestelle zuzuführen. Ein Haken ist vorgesehen, mit dem sich der Basisteil an den Rand der Toilettenschüssel hängen lässt. Die erste und die zweite Flasche sind mindestens teilweise beabstandet, um einen Spülwasser-Strömungsweg zu bilden, der zwischen der ersten und der zweiten Flasche und durch Öffnungen im Unterteil auf eine Oberseite der Kapillareinrichtung führt.
  • Vorzugsweise und nach der beschriebenen Ausführungsform sind bei an den Schüsselrand angesetzter Ausgabevorrichtung die aufwärts weisenden Flächen der ersten und der zweiten Flasche von über dem Rand der Toilettenschüssel her größtenteils nicht-sichtbar.
  • Ebenfalls nach der beschriebenen Ausführungsform verläuft die Kapillareinrichtung nicht über eine am weitesten außen liegende Kante des Basisteils hinaus nach außen.
  • Bei der Kapillareinrichtung kann es sich um eine Ausgabeplatte handeln, die in einer Oberseite Kanäle aufweist, wobei diese Kanäle eine erste und eine zweite Gruppe von Kanälen aufweisen, die jeweils von unter der Mündung der ersten bzw. der zweiten Flasche einwärts verlaufen. Die Ausgabeplatte kann eine sich aufwärts erstreckende Wand aufweisen, die zwischen der ersten und der zweiten Kanalgruppe angeordnet ist. In einer Form verläuft die erste Kanalgruppe von einer ersten Sammelkammer an der Stelle unter der Mündung der ersten Flasche-einwärts und verläuft auch die zweite Kanalgruppe von einer zweiten Sammelkammer an der Stelle unter der Mündung der zweiten Flasche einwärts.
  • Die erste und die zweite Flasche können jeweils bogenförmig ausgeführt sein; bei im Basisteil eingesetzter erster und zweiter Flasche spannen je eine Seitenwand der ersten und der zweiten Flasche dem Haken gegenüber eine konvexe Ebene auf.
  • Der Basisteil kann bogenförmig ausgeführt sein. Der Basisteil kann eine Vielzahl aufwärts vorstehender Laschen aufweisen, mit denen die erste und die zweite Flasche im Basisteil arretierbar ist.
  • Die vorliegende Erfindung stellt daher vorteilhafterweise eine verbesserte Vorrichtung bereit, mit der sich zwei Flüssigkeiten zur Behandlung von Toilettenschüsseln beim Spülen von unter dem Rand einer Toilettenschüssel ausgeben lassen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin vorteilhafterweise eine Unterrand-Flüssigkeitausgabevorrichtung bereit, die unter den Rand der Toilettenschüssel ansetzbar ist derart, dass der Halter, die Reservoirs und die Ausgabeplatte von oben gesehen im wesentlichen nicht sichtbar sind, so dass die Ausgabevorrichtung das Aussehen der Toilette nicht beeinträchtigt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese sowie andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich klarer aus der folgenden ausführlichen Beschreibung, den beigefügten Ansprüchen sowie den Zeichnungen.
  • 1 zeigt als Perspektive von vorn rechts eine erfindungemäße Unterrand-Flüssigkeitausgabevorrichtung;
  • 2A zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1 als Sprengperspektive von vorn rechts;
  • 2B zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1 als Sprengperspektive von vorn;
  • 2C zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1 als Sprengperspektive von hinten;
  • 3 ist eine Frontalansicht der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 4 ist eine Rückansicht der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 5 ist eine rechtsseitige Ansicht der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1, wobei die linksseitige Ansicht zu dieser spiegelbildlich ist;
  • 6 zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1 von oben bei weggelassenem Haken;
  • 7 zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung von unten;
  • 8 zeigt als Frontalperspektive die Flasche und den Flaschenverschluss der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 9A zeigt als Perspektive von vorn rechts und oben das obere Basisteil der Flüssigkeitsausgabevorrichtung der 1;
  • 9B zeigt als Draufsicht das obere Basisteil der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 10A zeigt als als Perspektive von vorn rechts oben das untere Basisteil der Flüssigkeitsausgabevorrichtung der 1;
  • 10B ist eine Draufsicht des unteren Basisteils der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 10C ist eine Unteransicht des unteren Basisteils der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 11A zeigt als Frontalperspektive von oben rechts die Ausgabeplatte der Flüssigkeitsausgabevorrichtung der 1;
  • 11B ist eine Draufsicht der Ausgabeplatte der Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1;
  • 12 zeigt die Flüssigkeitausgabevorrichtung der 1 als linksseitigen Aufriss an eine Toilettenschüssel mit offenem Rand angesetzt; und 13 ist ein Schnitt in der Ebene 13-13 der 12.
  • In der folgenden Beschreibung der Erfindung dienen gleiche Bezugszeichen zur Kennzeichnung gleicher bzw. entsprechender Teile der verschiedenen Figuren.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die 1 bis 11B zeigen eine erfindungsgemäße Flüssigkeit-Ausgabevorrichtung 10 zur Ausgabe von Toilettenschüssel-Behandlungspräparaten vom Rand einer Toiletenschüssel her. Die Vorrichtung 10 hat einen unteren Basisteil 20, einen oberen Basisteil 30, einen federnden Haken 40 zum Aufhängen der Vorrichtung 10 am Rand einer Toilettenschüssel (vergl. 12 und 13), eine erste Flasche 50 mit einem ersten Verschluss 54, die eine erste Flüssigkeit 58 enthält, eine zweite Flasche 60 mit einem zweiten Verschluss 64, die eine zweite Flüssigkeit 68 enthält, sowie eine am unteren Basisteil 20 gehalterte Ausgabeplatte 70.
  • Die erste Flüssigkeit 58 in der ersten Flasche 50 kann ein beliebiger Flüssigansatz mit den Reinigungs-, Schäum-, Desinfizier- und Beduftungseigenschaften sein, die für eine bestimmte Toilettenreinigungsanwendung erforderlich sind.
  • Eine beispielhafte erste Flüssigkeit 58 weist ein anionisches und ein nichtionisches grenzflächenaktives Mittel, ein Lösungsmittel, ein Sequestriermittel, eine Base zur pH-Einstellung, ein Eindickungsmittel, ein Konservierungsmittel, einen Duft- und einen Farbstoff auf. Die zweite Flüssigkeit 68 in der zweiten Flasche 60 kann ein beliebiger Flüssigansatz mit den für eine bestimmte Toilettenreinigungsanwendung erforderlichen Reinigungs-, Schäum-, Desinfizier- und Beduftungseigenschaften sein. Eine beispielhafte zweite Flüssigkeit 68 ist ein wässriger Kalksteinentferner mit einer Säure wie Essig-, Zitronen- oder Sulfamsäure. Eine andere beispielhafte zweite Flüssigkeit 68 wäre ein wässriger Ansatz mit Bleichen und/oder verschiedenen Hypochloriten.
  • Ein Benutzer setzt eine verschlossene erste Flasche 50 sowie eine verschlossene zweite Flasche 60 jeweils mit dem Verschluss nach unten in die Basisstruktur aus dem unteren und dem oberen Basiselement 20 bzw. 30 ein. Bei jedem Einsetzen wird ein Verschluss auf der Flasche geöffnet, wie unten beschrieben. Das Basiselement 20 trägt eine Kapillareinrichtung, die in der dargestellten bevorzugten Ausführungsform als die Ausgabeplatte 70 vorliegt, aber auch ein poröses Kissen sein kann. Mit "Kapillareinrichtung" ist ein Element gemeint, das ein Fluid von einer an eine andere Stelle übertragen kann. Die Ausgabeplatte 70 überträgt unter Nutzung des Kapillareffekts die erste und die zweite Flüssigkeit 58 bzw. 68 aus der ersten und zweiten Flasche 50 bzw. 60 jeweils an eine vom Spülwasser überspülte Stelle.
  • Zur Herstellung des unteren und des oberen Basiselements 20 bzw. 30, des Hakens 40, der ersten und der zweiten Flasche 50 bzw. 60 sowie der Ausgabeplatte 70 dient vorzugsweise ein Thermoplast wie Polyethylen oder Polypropylen. Typischerweise bestehen das untere und das obere Basiselement 20, 30, der Haken 40 und die Ausgabeplatte 70 aus einem opaken Thermoplast wie pigmentiertem Polyethylen oder Polypropylen, die erste und die zweite Flasche 50, 60 aus einem transparenten thermoplastischen Werkstoff wie klarem Polyethylen oder Polypropylen. Zur leichteren Herstellung ist der Haken 40 vom unteren Basiselement 20 getrennt ausgebildet, wobei an das untere Basisele ment 20 ein Führungskanal 21 einteilig angeformt ist, in den beim Zusammensetzen das untere Ende des Hakens 40 eingeführt wird derart, dass der Eingriff des Hakens 40 im Kanal 21 mittels einer Rast- oder Presssitzanordnung erhalten bleibt. Ebenfalls zur leichteren Herstellung sind das untere und das obere Basiselement 20, 30 getrennt ausgeführt. Sie lassen sich aber auch gemeinsam als einheitliche Basisstruktur zum Haltern der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 ausbilden. Das untere Basiselement 20 ist bogenförmig und hat eine Seitenwand 23, die von einem Boden 24 aus aufwärts ragt und zu einer äußersten oberen Kante 29 ausläuft. Die Seitenwand 23 und der Boden 24 ergeben eine Stützstruktur, die das obere Basiselement 30 hält. Stützpfosten 22a bis 22f verlaufen vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 abwärts, um die Ausgabeplatte zu stützen, wie unten erläutert. Vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 steht ein erster Stechdorn 25 aufwärts vor, der einen hohlzylindrischen Abschnitt 42 aufweist, durch den eine Speiseleitung 43 führt. Ein oberes Ende des hohlzylindrischen Abschnitts 42 ist schräg zu einer elliptischen Mündung weggeschnitten. Der Boden 24 des unteren Basiselements 20 weist in dem vom Abschnitt 42 des ersten Stechdorns 25 umschlossenen Bereich ein Austrittsloch 44 auf; dort befindet sich auch ein aufwärts ragender Vorsprung 26. Ebenfalls vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 ragt ein zweiter Stechdorn 27 aufwärts vor, bei dem es sich um einen hohlzylindrischen Abschnitt 47 handelt, durch den eine zweite Speiseleitung 48 verläuft. Ein oberes Ende des Abschnitts 47 ist schräg zu einer elliptischen Mündung weggeschnitten. Der Boden 24 des unteren Basiselements 20 enthält im vom Abschnitt 27 des zweiten Stechdorns 27 umschlossenen Bereich ein zweites Austrittsloch 49; dort befindet sich auch ein aufwäts ragender Vorsprung 28. Das untere Basiselement 20 enthält am unteren rückseitigen Ende eine Serie von Ablassschlitzen 88, durch die Spülwasser von oberhalb der Ausgabeplatte 70 abfließen kann.
  • Das obere Basiselement 30 ist bogenförmig und bei zusammengesetzter Ausgabevorrichtung 10 in das untere Basiselement 20 eingesetzt. Typischerweise werden das untere und das obere Basiselement 20, 20 vom Hersteller zusammengesetzt. (Optional lässt sich das untere mit dem oberen Basiselement 20 bzw. 30 einteilig ausführen, wie oben beschrieben). Das obere Basiselement 30 hat eine Seitenwand 37, die vom Boden 38 aufwärts ragt. Der Boden 38 des oberen Basiselements 30 enthält ein Paar Zugangslöcher 39a, 39b, durch die der erste und der zweite Stechdorn 25, 27 hindurchtreten, wenn das obere in das untere Basiselement 30 bzw. 20 eingesetzt wird. Die Zugangslöcher 39a, 39b sind von mehreren emporragenden Laschen 36 umgeben, deren Funktion unten beschrieben ist. Der Boden 38 des oberen Basiselements 30 hat mittig einen angehobenen Bereich 32 mit beiderseits desselben angeordneten länglichen schmalen Öffnungen 33.
  • Die erste Flasche 50 ist bogenförmig und hat eine kreisrunde Mündung 52, die ein Verschluss 54 abdeckt, der zum Versand und zur Lagerung die Flüssigkeit 58 in der Flasche 50 dicht einschließt. In der in der 8 gezeigten Version der ersten Flasche ist der Verschluss 54 eine Kappe aus Thermoplast-Werkstoff mit einer Nut, in die ein kreisrunder Flansch an der Mündung 52 der ersten Flasche 50 eingreift. Andere Verschlüsse – bspw. Metall- oder Kunststofffolie – wären zum Verschließen der Mündung 52 der ersten Flasche 50 ebenfalls geeignet. Der Mittelteil 55 des Veschlusses 54 der 8 enthält einen aufbrechbaren Flächenbereich verringerter Dicke. Die zweite Flasche 60 ist ebenfalls bogenförmig und weist auch eine kreisrunde Mündung 62 auf, die ein Verschluss 64 abdeckt, der für die Lagerung und den Versand die Flüssigkeit 68 in der zweiten Flasche 60 einschließt. Der Verschluss 64 ist eine Kappe aus Thermoplast-Werkstoff mit einer Nut, in die ein kreisrunder Flansch an der Mündung 62 der zweiten Flasche 60 eingreift. Andere Verschlüsse – bspw. aus Metall- oder Kunststoffolie – sind zum Verschließen der Mündung 62 der zweiten Flasche 60 ebenfalls geeignet. Der Mittelteil 65 des Verschlusses 64 enthält einen aufreißbaren kreisrunden Flächenbereich verringerter Dicke.
  • Beim Einsetzen durch einen Benutzer wird die erste Flasche 50 mit dem Hals nach unten über den ersten Stechdorn 25 gebracht derart, dass die kreisrunde Innenwandfläche des Verschlusses 54 etwa mit der kreisrunden Außenfläche des ersten Stechdorns 25 fluchtet, und wird abwärts geschoben, bis das obere Ende des ersten Stechdorns 25 den aufreißbaren Bereich der ersten Flasche 50 aufreißt. Die Speiseleitung 43 im ersten Stechdorn 25 gerät so in Strömungsverbindung mit der Mündung 52 der ersten Flasche 50 und die erste Flüssigkeit 58 kann unter ihrem Eigengewicht aus der ersten Flasche 50 durch die Speiseleitung 43 und das Austrittsloch 44 im Boden 24 des unteren Basiselements 20 ausfließen. Durch richtiges Bemessen des ersten Stechdorns 25 sowie des Verschlusses 54 und der Mündung der ersten Flasche 50 entsteht beim Einsetzen der ersten Flasche 50 ein flüssigkeitsdichter Abschluss. Der aufwärts ragende Vorsprung 26 dient dazu, den runden Bereich 55 des aufbrechbaren Verschlusses der ersten Flasche 50 am Wiederverschließen zu hindern. Die vorspringenden Laschen 36 dienen dazu, die erste Flasche 50 in der Vorrichtung zu sichern. Die vorspringenden Laschen 36 können den Hals der ersten Flasche 50 und/oder den Verschluss 54 erfassen.
  • Ebenfalls beim Einsetzen durch einen Benutzer wird die zweite Flasche 60 mit dem Hals nach unten über den zweiten Stechdorn 25 gebracht derart, dass die kreisrunde Innenwandfläche des Verschlusses 64 etwa mit der kreisrunden Außenfläche des zweiten Stechdorns 27 fluchtet, und wird abwärts geschoben, bis das obere Ende des zweiten Stechdorns 27 den aufbrechbaren Bereich der zweiten Flasche 60 aufreißt. Die Speiseleitung 48 im zweiten Stechdorn 27 gerät so in Strömungsverbindung mit der Mündung 62 der zweiten Flasche 60, und die zweite Flüssigkeit 68 kann unter ihrem Eigengewicht aus der zweiten Flasche 60 durch die Speiseleitung 48 und das Austrittsloch 49 im Boden 24 des unteren Basiselements 20 ausfließen. Bei richtigem Bemessen des zweiten Stechdorns 27 sowie des Verschlusses 64 und der Mündung 62 der zweiten Flasche 60 entsteht beim Einsetzen der zweiten Flasche 60 ein flüssigkeitsdichter Abschluss. Der aufwärts ragende Vorsprung 26 dient dazu zu verhindern, dass der runde Bereich 65 des aufbrechbaren Verschlusses der zweiten Flasche 60 sich wieder verschließt. Die vorspringenden Laschen 36 dienen dazu, die zweite Flasche 60 in der Vorrichtung zu sichern. Die vorspringenden Laschen 36 können den Hals der zweiten Flasche 60 und/oder den Verschluss 64 erfassen.
  • Die Flüssigkeit-Ausgabeplatte 70, die das Verteilen der Flüssigkeiten 58, 68 in das Spülwasser unterstützt, wird vom unteren Basiselement 20 getragen. Die Ausgabeplatte 70 kann ein separates Bauteil und an das untere Basiselement 20 angesetzt oder auch einteilig mit dem unteren Basiselement 20 daran angeformt sein. In der in den Zeichnungen gezeigten Version der Ausgabevorrichtung 70 ist die Ausgabeplatte 70 ein separates Bauteil, das mittels Pfostenlöchern 71a bis 71f in der Ausgabeplatte 70 und Stützpfosten 22a bis 22f, die vom Boden 24 des unteren Basiselements 20 abwärts ragen, an dieses angesetzt ist. Die Stützpfosten 22a bis 22f sind in die Pfostenlöcher 71a bis 71f in der Ausgabeplatte 70 eingepresst, um letztere am unteren Basiselement 20 festzulegen.
  • Die 11A, 11B zeigen die Ausgestaltung einer bestimmten Version der Ausgabeplatte 70. Die Ausgabeplatte 70 hat eine Oberseite 72 mit einer ersten Gruppe Kapillarkanäle 73, die von einer ersten Sammelkammer 74, die an einer von der Kante der Ausgabeplatte 70 einwärts beabstandeten Stelle ausgebildet ist, in deren Oberseite strahlenförmig weg verlaufen. Die Kapillarkanäle 73 können mit unterschiedlicher Querschnittsgestalt vorliegen; vorzugsweise haben sie einen quadratischen, recht- oder dreieckigen Querschnitt. Auch in der Tiefe können die Kapillarkanäle 73 unterschiedlich ausgebildet sein. So kann die Bodenfläche der Kapillarkanäle 73 von der ersten Sammelkammer 74 zum Ende der Kapillarkanäle 73 mit der Unterseite der ersten Sammelkammer 74 koplanar verlaufen, so dass die Tiefe der Kapillarkanäle 73 im wesentlichen gleich der der Sammelkammer 74 ist. Der Boden der Kapillarkanäle 73 kann auch vom Boden der ersten Sammelkammer 74 zum Ende der Kapillarkanäle hin abgesenkt sein.
  • Die Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 enthält auch eine zweite Gruppe von Kapillarkanälen 76, die von einer zweiten Sammelkammer 77, die an einer von der Kante der Ausgabeplatte 70 einwärts beabstandeten Stelle in deren Oberseite 72 ausgebildet ist, strahlenförmig weg verlaufen. Die Kapillarkanäle 76 können mit unterschiedlicher Querschnittsgestalt vorliegen; vorzugsweise haben sie einen Quadrat-, Recht- oder Dreieckquerschnitt. Auch in der Tiefe kön nen die Kapillarkanäle 76 unterschiedlich ausgebildet sein, wie oben zu den Kapillarkanälen 73 beschrieben.
  • Die Ausgabeplatte 70 ist so an das untere Basiselement 20 angesetzt, dass ihre erste Sammelkammer 74 in Strömungsverbindung mit dem Austrittsloch 44 am unteren Ende des ersten Stechdorns 25 gerät und ein Strömungsweg zwischen der Speiseleitung 43 und der Sammelkammer 74 der Ausgabeplatte 70 entsteht. Infolgedessen strömt Flüssigkeit aus der ersten Flasche 50 in die Speiseleitung 43, durch das Austrittsloch 44 und in die erste Sammelkammer 74 der Ausgabeplatte 70, danach aus der ersten Sammelkammer 74 der Ausgabeplatte 70 in die Kapillarkanäle 73 in deren Oberseite 72 und schließlich weiter zum Ende der Kapillarkanäle 73, wo die Flüssigkeit in die Toilette ausgegeben wird, wie unten beschrieben. Verschiedene Einrichtungen lassen sich einsetzen, um die Flüssigkeit aus der Sammelkammer 74 der Ausgabeplatte 70 in die Kapillarkanäle 73 zu transportieren. Zunächst dient die Kapillarwirkung in Folge des Anhaftens des Fluids an den Seitenflächen der Kapillarkanäle 73 dazu, die Flüssigkeit zu deren Ende zu bringen. Zweitens können die Kapillarkanäle 73 tiefer sein als die Sammelkammer 74, so dass die Flüssigkeit aus der Sammelkammer 74 hinaus zum Ende der Kapillarkanäle 73 fließt.
  • Analog ist die Ausgabeplatte 70 so an das untere Basiselement 20 angesetzt, dass ihre zweite Sammelkammer 77 in Strömungsverbindung mit dem Austrittsloch 49 am unteren Ende des zweiten Stechdorns 27 gerät und ein Strömungsweg zwischen der Speiseleitung 48 und der zweiten Sammelkammer 77 entsteht. Dadurch fließt Flüssigkeit aus der zweiten Flasche 60 in die Speiseleitung 48, durch das Austrittsloch 49 in die zweite Sammelkammer 77 der Ausgabeplatte 70, aus dieser in die Kapillarkanäle 76 auf der Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 und schließlich zum Ende der Kapillarkanäle 76, so sie in die Toilette ausgegeben wird, wie unten beschrieben. Die Einrichtung, mit der Flüssigkeit aus der Sammelkammer 77 der Ausgabeplatte 70 in die Kapillarkanäle 76 bringbar ist, ist oben beschrieben. Die Ausgabeplatte 70 kann zwischen der ersten und der zweiten Kanalgruppe 73, 76 eine aufwärts ragende Wand 78 auf weisen, die verhindert, dass sich die erste und die zweite Flüssigkeit 58, 68 sich auf der Ausgabeplatte 70 vermischen.
  • Nach der Beschreibung der Mittel zum Verbringen der Flüssigkeit aus der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 in die Kapillarkanal-Ausgabeorte auf der Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 lässt sich nun die Anwendung der Flüssigkeit-Ausgabevorrichtung 10 unter Bezug auf die 12 und 13 beschreiben, die die Ausgestaltung der Ausgabevorrichtung 10 beim Einsatz mit einer Toilette 16B mit offenem Rand darstellen. Bei an den Rand der Toilette 16B gehängter Ausgabevorrichtung gerät bei jedem Spülen das Spülwasser W in Berührung mit der Ausgabeplatte 70. Insbesondere sind die erste und die zweite Flasche 50, 60 mindestens teilweise beabstandet, um zwischen sich einen Spülwasserweg 85 zu belassen (6 und 13). Spülwasser kann auf dem Spülwasserweg 85 und dann durch längliche schmale Öffnungen 33 beiderseits des mittigen, aufwärts vorstehenden Bereichs 32 des oberen Basiselements 30 abwärts fließen. Danach fließt das Spülwasser durch das Loch 90 im Boden 24 des unteren Basiselements 20 und auf die Ausgabeplatte 70. Auf der Ausgabeplatte 70 vermischt sich das Spülwasser mit den Flüssigkeiten 58, 68 in den Kapillarkanälen 73 bzw. 76 auf der Oberseite 72 der Ausgabeplatte und wird dann mit den Flüssigkeitsanteilen 58, 68 zusammen durch eine Öffnung 82 am unteren rückseitigen Ende des unteren Basiselements (vergl. 4) in die Toilette ausgegeben. Spülwasser kann auch durch die Öffnung 82 in der Vorderseite des unteren Basiselements 20 eintreten, so dass es sich mit den Flüssigkeiten 58, 68 in den Kapillarkanälen 73, 76 auf der Oberseite 72 der Ausgabeplatte 70 vermischt, bevor es in die Toilettenschüssel austritt. Nachdem das Spülwasser die Flüssigkeiten 58, 68 von den Ausgabestellen auf der Ausgabeplatte 70 in das Spülwasser gespült hat, wird ein frischer Vorrat beider aus der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 in die Kapillarkanäle 73, 77 ausgegeben, wie oben beschrieben, und ist dann für die nächste Spülung verfügbar.
  • Die Unterrand-Vorrichtung 10 zur Ausgabe von zwei Flüssigkeiten hat zahlreiche Vorteile. Bei an einen Toilettenrand angesetzter Ausgabevorrichtung 10 sind der größte Teil (d.h. mehr als die Hälfte) der Oberseite der ersten Flasche und der größte Teil (d.h. mehr als die Hälfte) der Oberseite der zweiten Flasche von oberhalb des Schüsselrands her nicht sichtbar. Dies ergibt sich aus der bogenförmigen Gestalt der ersten und der zweiten Flaschen 50, 60 und des unteren Basiselements 20. Wie die 13 zeigt, haben die bogenförmige erste und zweite Flasche 50, 60 jeweils eine der des Schüsselrands entsprechende Gestalt. Mit anderen Worten: Bei in die Vorrichtung 10 eingesetzter erster und zweiter Flasche 50, 60 spannen eine Seitenwand 51 der ersten Flasche 50 und eine Seitenwand 61 der zweiten Flasche 60 dem Haken 40 gegenüber eine konvexe Ebene auf. Die Ausgabevorrichtung 10 passt also diskret in die Toilettenschüssel. Folglich deckt der Schüsselrand die Vorrichtung 10 größtenteils gegen Blicke ab; wie sich aus einer Analyse der 13 ergibt. Dieses diskrete Erscheinungsbild ist für viele Verbraucher attraktiv.
  • Der diskrete Sitz ist das Ergebnis eine Gestaltung der Ausgabeplatte 70 derart, dass sie nicht über die äußerste Kante 29 des unteren Basiselements 20 (vergl. 7) hinausragt. Würde die Ausgabeplatte 70 über das untere Basiselement 20 hinausragen, ließen sich die Flaschen der Ausgabevorrichtung nicht nahe genug an die Innenwandfläche der Toilettenschüssel heranbringen, da die Ausgabeplatte 70 die Innenwandfläche der Toilettenschüssel berühren und einen Abstand zwischen dem unteren Basiselement 20 und der Toilettenschüssel herstellen würde.
  • Der diskrete Sitz ist auch möglich, weil die erste und die zweite Flasche 50, 60 mindestens teilweise bebstandet sind und einen Spülwasserweg 85 zwischen sich bilden (vergl. 13). Spülwasser kann auf dem Spülwasserweg 85 durch die Basiselemente 20, 30 oder durch die Öffnung 82 vorn unten im Basiselement und auf die Ausgabeplatte 70 abwärts fließen. Folglich ist ein Abstand zwischen der ersten und der zweiten Flasche 50, 60 und der Innenwandfläche der Toilettenschüssel für einen Spülwasserweg nicht unbedingt erforderlich.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung oben an Hand bestimmten Ausführungsformen sehr ausführlich beschrieben ist, sollte den Fachmann klar sein, dass sie sich auch mit anderen als den beschriebenen Ausführungsformen in die Praxis umsetzen lässt, die nur zur Erläuterung, nicht zur Einschränkung der Erfindung ausgeführt wurden. Der Umfang der beigefügten Ansprüche ist daher nicht auf die hierin enthaltene Beschreibung von Ausführungsformen beschränkt.
  • GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
  • Die Erfindung ist geeignet zum Freisetzen von Flüssigkeiten wie Reinigungs- und Auffrischmitteln durch die Spülwasserströmung von unter dem Rand einer Toilettenschüssel her.

Claims (9)

  1. Ausgabevorrichtung (10) zur Nutzung des Spülwassers bei der Toilettenspülung zum Freisetzen von Flüssigkeiten in die Toilettenschüssel mit: einer ersten Flasche (50) zur Aufnahme einer ersten Flüssigkeit (58), wobei die erste Flasche (50) eine Mündung (52) und einen Verschluss (54) aufweist, mit dem letztere abdeckbar ist; einer zweiten Flasche (60), die mindestens teilweise von der ersten Flasche (50) beabstandet ist, zur Aufnahme einer zweiten Flüssigkeit (68), wobei die zweite Flasche (60) eine Mündung (62) und einen Verschluss (64) aufweist, mit dem die Mündung (62) abdeckbar ist; einem Basisteil (20, 30) zur Aufnahme der ersten und der zweiten Flasche (50, 60), wobei der Basisteil (20, 30) einen ersten Stechdorn (25) und einen zweiten Stechdorn (27) aufweist und der erste Stechdorn (25) zum Öffnen des Verschlusses (54) der ersten Flasche (50) und der zweite Stechdorn (27) zum Öffnen des Verschlusses (64) der zweiten Flasche (60) geeignet sind; einer Kapillareinrichtung (70), die von dem Unterteil (20, 30) getragen wird und mit der die Flüssigkeit (58) aus der ersten Flasche (50) einer ersten Ausgabestelle zuführbar ist, die beim Spülen der Toilette von Spülwasser überspült wird, und mit der auch die Flüssigkeit (68) aus der zweiten Flasche (60) einer zweiten Ausgabestelle zuführbar ist, die beim Spülen der Toilette von Spülwasser überspült wird; und einer Hängeeinrichtung, (40), mit der der Unterteil (20, 30) an einem Rand der Toilettenschüssel aufhängbar ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Hängeeinrichtung einen Haken (40) aufweist, der an eine Seite des Unterteils angesetzt ist, und dass die Flaschen (50, 60) dem Haken (40) gegenüber jeweils eine Seitenwand (51, 61) aufweisen, die eine konvexe Ebene aufspannen, die der Gestalt der Schüsselwandung am Rand entspricht, wobei das offene Ende des Hakens die Flaschen übergreift, so dass die Ausgabevorrichtung mittels des Hakens (40) diskret passend unter den Rand einer Toilette hängbar ist, und dabei der Rand den Blick auf die Vorrichtung zu einem großen Teil blockiert; und dass die erste und die zweite Flasche (50, 60) einen Spülwasserweg (85) bilden, der zwischen der ersten und der zweiten Flasche hindurch, durch Öffnungen (33) im Basisteil und auf die erste und die zweite Ausgabestelle führt.
  2. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der die erste und die zweite Flasche (50, 60) bogenförmig sind.
  3. Ausgabervorrichtung nach Anspruch 2, bei der die erste und die zweite Flasche (50, 60) an der dem Haken (40) zugewandten Seite nicht beabstandet sind.
  4. Ausgabevorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, bei der die Kapillareinrichtung (70) eine Ausgabeplatte aufweist, in deren Oberseite Kanäle (73, 76) ausgebildet sind; wobei es sich um eine erste Gruppe von Kanälen (73), die von unter der Mündung (52) der ersten Flasche (50) einwärts verlaufen, und um eine zweite Gruppe von Kanälen (76) handelt, die von unter der Mündung (62) der zweiten Flasche (60) einwärts verlaufen.
  5. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Ausgabeplatte zwischen der ersten und der zweiten Kanalgruppe (73, 76) eine aufwärts ragende Wand (78) aufweist.
  6. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, bei der die Kanäle (73) der ersten Gruppe von einer ersten Sammelkammer (74) unter der Mündung (52) der ersten Flasche (50) und die Kanäle (76) der zweiten Gruppe von einer zweiten Sammelkammer (77) unter der Mündung (62) der zweiten Flasche jeweils einwärts verlaufen.
  7. Ausgabevorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, bei der die Kapillareinrichtung (70) sich nicht über die äußerste Kante des Unterteils (20, 30) auswärts hinaus erstreckt.
  8. Ausgabevorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, deren Unterteil (20, 30) bogenförmig ist.
  9. Ausgabevorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, deren Unterteil (20, 30) eine Vielzahl emporstehender Laschen (36) aufweist, mit denen die erste und die zweite Flasche (50, 60) im Unterteil (20, 30) festlegbar sind.
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