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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Vorrichtungen zum Trennen
eines Fluids, zum Beispiel eines biologischen oder empfindlichen
Fluids, wie beispielsweise Blut, in seine Komponenten und insbesondere
Vorrichtungen, welche Zentrifugalkraft verwenden, um ein Fluid nach
der Dichte in seine Komponenten zu trennen, um so die Komponentenausbeute
zu verbessern.
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ALLGEMEINER STAND DER
TECHNIK
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Mit
dem Fortschritt der medizinischen Wissenschaften ist es möglich geworden,
das Blut eines Patienten in geschlossenen Kreislaufverfahren zu behandeln,
wobei das eigene behandelte Blut des Patienten in einer medizinischen
Behandlung zu ihm zurückgeführt wird.
Beispiele solcher Verfahren schließen externe Behandlungsverfahren
für Krankheiten
ein, bei denen es eine pathologische Zunahme von Lymphozyten gibt,
wie beispielsweise das kutane 7-Zell-Lymphom oder andere Erkrankungen,
welche die weißen
Blutkörperchen
betreffen. Bei solchen Verfahren wird das Blut des Patienten in
der Gegenwart einer Chemikalie oder eines Antikörpers mit ultraviolettem Licht
bestrahlt. Ultraviolettes Licht beeinflußt die Bindung zwischen den
Lymphozyten und der Chemikalie oder dem Antikörper, die oder der die Stoffwechselvorgänge der
Lymphozyten hemmt.
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Während einer
dieser medizinischen Behandlungen trennt eine Zentrifugentrommel,
wie beispielsweise eine Latham-Trommel, wie sie in der US-Patentschrift
Nr. 4,303,193 gezeigt wird, Blut in rote Blutkörperchen („RBC") und Buffy Coat. Die Latham-Trommel
ist eine Blutkomponenten-Trennvorrichtung, die seit einiger Zeit
sowohl im Markt der medizinischen Apherese als auch bei innovativen medizinischen
Therapien, wie beispielsweise der extrakorporalen Photopherese (ECP),
verwendet worden ist. Die PCT-Anmeldungen WO 97/36581 und WO 97/36634
und die US-Patentschriften Nr. 4,321,919, 4,398,906, 4,428,744 und
4,464,166 stellen Beschreibungen der extrakorporalen Photopherese
bereit.
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Die
Wirksamkeit der Latham-Trommel wird häufig durch die „Ausbeute" an weißen Blutkörperchen
(„WBC") gemessen, die typischerweise
etwa 50% beträgt.
Die Ausbeute wird als der Prozentsatz aufgefangener Zellen gegenüber der
Zahl verarbeiteter definiert. Im Vergleich mit ande ren Arten von
Vollblut-Trennvorrichtungen ermöglicht
diese hohe Ausbeute, daß die
Latham-Trommel-Trennvorrichtung viel
größere Volumina
an WBC auffängt,
während
sie viel weniger Vollblut vom Spenderpatienten verarbeitet. Ein
Hauptnachteil der Latham-Trommel-Trennvorrichtung
ist jedoch, daß der
Trennvorgang wiederholt angehalten werden muß, um die dichtgepackten RBC
und das Plasma zu entfernen, sobald sie die Innenseite der Trommel
füllen,
was ein „Chargen"-Verfahren erzeugt.
Obwohl die Latham-Trommel-Trennvorrichtung eine hohe Volumenausbeute
hat, kostet das fortlaufende Füllen
und Leeren Zeit. Folglich ist das Verfahren als weniger wirksam
in Bezug auf die Zeit zu betrachten. Zusätzlich erfordert die Latham-Trommel eine Rotationsdichtung,
die teuer und schwierig zu fertigen ist.
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Ein
zusätzlicher
Nachteil von Zentrifugen-Verarbeitungsvorrichtungen sind deren hohe Fertigungskosten
auf Grund strenger Toleranzen, Rotationsdichtungen und teurer Fertigungsverfahren.
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Andere
Zentrifugentrommeln werden in
JP09192215 ,
EP0297216 und
US3103489 offenbart. Die Merkmale
der vorliegenden Erfindung, die von
EP0297216 bekannt
sind, sind in den Oberbegriff des hieran angefügten Anspruchs 1 gestellt worden.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung, wie sie in Anspruch
1 definiert wird, zum Trennen von Komponenten eines Fluids bereit,
die folgendes umfaßt:
ein Außengehäuse mit
einem oberen Gehäuseende
und einem unteren Gehäuseende, wobei
das Außengehäuse im Durchmesser
von dem oberen Gehäuseende
zu dem unteren Gehäuseende zunimmt
und das untere Gehäuseende
einen Gehäuseboden
aufweist, und das obere Gehäuseende
einen Gehäuseauslaß aufweist,
und das Außengehäuse dafür eingerichtet
ist, sich um eine Mittelachse zu drehen; wobei das Außengehäuse einen
Kern in dem Innenvolumen aufweist; der Kern eine Außenwand, ein
oberes Kernende und ein unteres Kernende aufweist; der Kern mit
dem Außengehäuse zur
Drehung damit verbunden ist; und ein Trennungsvolumen zwischen dem
Kern und dem Außengehäuse zur
Verfügung
stellt; wobei das Kernende einen Lumenverbinder und eine Lumenverbinderoberseite
aufweist; ein erstes Lumen, um Fluidverbindungen von dem Gehäuseauslaß durch
den Lumenverbinder und danach in Radialrichtung nach außen durch
den Kern zum Fluidtrennungsvolumen zur Verfügung zu stellen; ein zweites
Lumen, das Fluidverbindungen von dem Gehäuseauslaß zur Verfügung stellt, die sich axial
entlang der Mittelachse zu dem Gehäu seboden erstrecken; und eine
Verbindungshülse,
die mit dem Lumenverbinder eine Kammer bildet und Fluidverbindungen
zwischen dem Gehäuseauslaß und dem Trennungsvolumen
zur Verfügung
stellt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird detailliert beschrieben unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen, die eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
Baugruppen, Systeme und Verfahren illustrieren.
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1 ist
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Einwegbestecks
zur Verwendung bei der Photopheresebehandlung, die einige der Merkmale
der vorliegenden Erfindung enthält.
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2 ist
eine erhöhte
perspektivische Ansicht einer Kassette zum Steuern des Fluiddurchflusses
in dem Einweg-Photopheresebesteck von 1.
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3 ist
eine auseinandergezogene Ansicht der Kassette von 2.
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4 ist
eine Draufsicht der Kassette von 2, wobei
die Abdeckung entfernt ist und die inneren Röhrenkreise gezeigt werden.
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5 ist
eine Unteransicht der Kassette von 2.
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6 ist
eine erhöhte
perspektivische Ansicht einer Filterbaugruppe.
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7 ist
eine Unteransicht der Filterbaugruppe von 6.
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8 ist
eine auseinandergezogene Ansicht der Filterbaugruppe von 6.
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9 ist
eine hintere perspektivische Ansicht der Filterbaugruppe von 6.
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10 ist
eine schematische Darstellung der Filterbaugruppe von 6,
gekoppelt an Drucksensoren und einen Datenprozessor.
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11 ist
eine Vorderansicht einer Bestrahlungskammer.
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12 ist
eine seitliche Längsansicht
der Bestrahlungskammer von 11.
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13 ist
eine seitliche Queransicht der Bestrahlungskammer von 11.
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14 ist
eine aufgeschnittene Ansicht eines Schnitts der ersten Platte und
der zweiten Platte, bevor sie miteinander verbunden werden, um die
Bestrahlungskammer von 11 zu bilden.
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15 ist
eine aufgeschnittene dimensionsgerechte Stirnansicht der Bestrahlungskammer
von 11.
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16 ist
eine perspektivische Ansicht der Bestrahlungskammer von 11,
angeordnet innerhalb einer UV-A-Lichtbaugruppe.
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17 ist
eine erhöhte
perspektivische Ansicht eines dauerhaften Turmsystems für eine Verwendung
in Verbindung mit einem Einwegbesteck zum Erleichtern einer Photopherese-Behandlungssitzung.
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18 ist
eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der Photoaktivierungskammer, ohne
UV-A-Lichtbaugruppe, die im Turmsystem von 17 verwendet
wird.
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19 ist
eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der Zentrifugenkammer,
die im Turmsystem von 17 verwendet wird.
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20 ist
ein elektrisches Schaltbild des Lecksuchers, der in der Photoaktivierungskammer von 18 vorgesehen
ist.
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21 ist
ein elektrisches Schaltbild des Lecksuchers, der in der Zentrifugenkammer
von 19 vorgesehen ist.
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22 ist
eine erhöhte
perspektivische Ansicht der Fluiddurchfluß-Steuerungsetage des Turmsystems
von 17.
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23 ist
eine perspektivische Unteransicht der Steuerungsetage von 22.
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24 ist
eine auseinandergezogene Ansicht der Steuerungsetage von 22.
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25 ist
eine perspektivische Draufsicht der Steuerungsetage von 22,
mit der auf dieselbe geladenen Kassette von 2.
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26 ist
ein Ablaufdiagramm eines Photopherese-Behandlungsverfahrens.
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27 ist
ein Schema des Fluiddurchflußkreises,
der beim Ausführen
des Behandlungsverfahrens von 26 verwendet
wird.
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28 ist
eine perspektivische Draufsicht einer peristaltischen Pumpe.
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29 ist
eine seitliche Querschnittsansicht der peristaltischen Pumpe von 28.
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30 ist
eine perspektivische Draufsicht des Rotors der peristaltischen Pumpe
von 29.
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31 ist
eine perspektivische Unteransicht des Rotors von 30.
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32 ist
eine Draufsicht der peristaltischen Pumpe von 28.
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33 ist
eine Draufsicht der peristaltischen Pumpe von 28 in
einer Ladeposition und nahe der Kassette von 2.
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34 ist
ein elektrisches Schaltbild des Infrarot-Kommunikationsanschlußkreises.
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35 illustriert
eine Ausführungsform
der Erfindung, die eine Zentrifugentrommel und einen rotierenden
Rahmen aufweist.
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36 ist
eine dimensionsgerechte Ansicht der Trommel von 35.
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37 ist
eine auseinandergezogene Ansicht der Trommel von 36.
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38 zeigt eine Querschnittsansicht der Trommel
von 36 längs
der Linie XIX-XIX.
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39A zeigt eine Querschnittsansicht einer Verbindungshülse an ihrem
Platz mit einem Lumenverbinder der Trommel von 38 längs
der Linie XX.
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39B zeigt eine andere Querschnittsansicht einer
Verbindungshülse
an ihrem Platz mit einem Lumenverbinder der Trommel von 38.
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40 zeigt eine Querschnittsansicht des Oberkerns
der Trommel von 37.
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41 zeigt eine dimensionsgerechte Ansicht des Oberkerns
und der oberen Platte von 37.
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42 zeigt eine Unteransicht des Oberkerns von 41.
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43A zeigt eine dimensionsgerechte auseinandergezogene
Ansicht des Bodenkerns und einer unteren Platte der Trommel von 37.
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43B zeigt eine dimensionsgerechte Querschnittsansicht
des Bodenkerns und einer unteren Platte der Trommel von 3,
die aneinander befestigt sind.
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44 zeigt eine auseinandergezogene Seitenansicht
des Bodenkerns und einer unteren Platte von 43A.
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45 zeigt eine dimensionsgerechte Ansicht einer
anderen Ausführungsform
einer Leitungsbaugruppe.
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46 zeigt eine dimensionsgerechte Ansicht der Verbindungshülse von 45.
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47 zeigt eine dimensionsgerechte Ansicht eines
Endes der Leitungsbaugruppe von 45.
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48 zeigt eine dimensionsgerechte Ansicht eines
Ankerendes der vorliegenden Erfindung.
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49 zeigt eine seitliche Querschnittsansicht eines
Ankerendes.
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50 zeigt eine horizontale Querschnittsansicht
eines Ankerendes, längs
der Linie XXI.
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51 illustriert eine dimensionsgerechte Ansicht
des rotierenden Rahmens von 35.
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52 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer Halterung
für eine äußere Leitung.
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53 zeigt eine alternative Ausführungsform der Trommel, wobei
der Querschnitt ähnlich dem
in 38 genommen wird.
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54 zeigt eine alternative Ausführungsform des Oberkerns.
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55 zeigt eine alternative Ausführungsform der Verbindungshülse.
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MODI ZUM AUSFÜHREN DER
ERFINDUNG
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Verschiedene
Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in der dauerhaften Blutantriebsausrüstung, dem
Einweg-Photopheresebesteck, den verschiedenen Vorrichtungen, die
das Einwegbesteck ausmachen, und dem entsprechenden Behandlungsverfahren
enthalten. Die folgende schriftliche Beschreibung ist wie folgt
gegliedert:
- I. Einweg-Photopheresebesteck
- A. Kassette zum Steuern des Fluiddurchflusses
- 1. Filterbaugruppe
- B. Bestrahlungskammer
- C. Zentrifugentrommel
- 1. Antriebsröhre
- II. Dauerhaftes Turmsystem
- A. Photoaktivierungskammer
- B. Zentrifugenkammer
- C. Fluiddurchfluß-Steuerungsetage
- 1. Kassettenklemm-Mechanismus
- 2. Selbstladende peristaltische Pumpen
- D. Infrarot-Kommunikation
- III. Photopherese-Behandlungsverfahren
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Die
obige Gliederung ist eingefügt,
um ein Verständnis
der Merkmale der vorliegenden Erfindung zu erleichtern, die in Anspruch
1 definiert wird. Die Gliederung begrenzt die vorliegende Erfindung nicht
und soll keinen Aspekt der Erfindung kategorisieren oder begrenzen.
Die Erfindung und ihre verschiedenen Merkmale werden ausreichend
detailliert beschrieben und illustriert, damit Fachleute auf diesem
Gebiet sie leicht herstellen und verwenden können. Es sollten jedoch leicht
verschiedene Alternativen und Modifikationen offensichtlich werden,
ohne vom Umfang der Erfindung, wie er in den Ansprüchen definiert
wird, abzuweichen. Im Einzelnen ist, während die Erfindung im Kontext
eines Wegwerfbestecks und eines dauerhaften Blutantriebssystems zur
Verwendung bei der Photopheresebehandlung beschrieben wird, die
Erfindung nicht darauf begrenzt und ist daher anwendbar auf Bestecks
und Systeme, die zum Verabreichen anderer Behandlungen, wie beispielsweise
Apherese und anderer extrakorporaler Blutbehandlungstherapien, verwendet werden.
Die Erfindung ist eine Vorrichtung zum Trennen von Komponenten eines
Fluids.
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I. Einweg-Photopheresebesteck
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1 illustriert
ein Einweg-Photopheresebesteck 1000, das die Merkmale der
vorliegenden Erfindung ausführt.
Es ist notwendig, daß für jede Behandlungssitzung
ein neues steriles Besteck verwendet wird. Um den Umlauf von Fluiden
durch das Photopheresebesteck 1000 zu erleich tern und um
durch dasselbe umlaufende Blutfluid zu behandeln, ist das Photopheresebesteck 1000 in
ein dauerhaftes Turmsystem 2000 (17) eingebaut.
Der Einbau des Photopheresebestecks 1000 in das Turmsystem 2000 wird
weiter unten detailliert beschrieben.
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Das
Photopheresebesteck 1000 umfaßt eine Kassette 1100,
eine Zentrifugentrommel 10, eine Bestrahlungskammer 700,
einen Hämatokritsensor 1125,
eine herausnehmbare Datenkarte 1195, einen Behandlungsbeutel 50 und
einen Plasma-Auffangbeutel 51. Das Photopheresebesteck 1000 umfaßt ferner
einen Kochsalzlösungs-Anschlußdorn 1190 und
einen Antikoagulans-Anschlußdorn 1191,
um jeweils Kochsalzlösungs-
und Antikoagulans-Fluidbeutel (nicht gezeigt) anzuschließen. Das
Photopheresebesteck 1000 weist alle notwendigen Schläuche und Anschlüsse auf,
um alle Vorrichtungen in Fluidverbindung zu bringen und um den Umlauf
von Fluiden während
einer Photopherese-Behandlungssitzung zu leiten. Alle Schläuche sind
flexible Schläuche
medizinischer Güte.
An verschiedenen Positionen werden Dreiwegeanschlüsse 1192 zum
Einleiten von Fluiden in die Schläuche, falls notwendig, bereitgestellt.
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Nadeladapter 1193 und 1194 werden
bereitgestellt, um das Photopheresebesteck 1000 jeweils an
Nadeln zum Abziehen von Vollblut aus einem Patienten und Zurückführen von
Blutfluiden zum Patienten anzuschließen. Alternativ dazu kann das
Photopheresebesteck 1000 dafür eingerichtet sein, eine einzige
Nadel zu verwenden, um sowohl Vollblut aus dem Patienten abzuziehen
als auch Blutfluide zum Patienten zurückzuführen. Jedoch wird ein Zweinadelbesteck
auf Grund der Fähigkeit,
gleichzeitig Vollblut abzuziehen und Blutfluide zum Patienten zurückzuführen, bevorzugt.
Wenn ein Patient an das Photopheresebesteck 1000 angeschlossen
wird, wird ein geschlossenes Kreislaufsystem gebildet.
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Die
Kassette 1100 dient sowohl als Röhrenorganisationsmittel als
auch als Fluiddurchflußleiter. Die
Bestrahlungskammer 700 wird verwendet, um Blutfluide UV-Licht
auszusetzen. Die Zentrifugentrommel 10 trennt Vollblut
nach der Dichte in seine unterschiedlichen Komponenten. Der Behandlungsbeutel 50 ist
ein 1000-ml-Beutel mit drei Anschlüssen. Ein gerader Verbindungsanschluß 52 wird
verwendet, um eine photoaktivierbare oder lichtempfindliche Verbindung
in den Behandlungsbeutel 50 zu injizieren. Der Plasma-Auffangbeutel 51 ist
ein 1000-ml-Beutel mit zwei Anschlüssen. Sowohl der Behandlungsbeutel 50 als
auch der Plasma-Auffangbeutel 51 haben eine Scharnierkappen-Dornröhre 53,
die, falls notwendig, zur Drainage verwendet werden kann. Das Photopheresebesteck 1000 umfaßt ferner
hydrophobe Filter 1555 und 1556, die zur Verbindung
mit Drucksensoren 1550 und 1551 und einem Filter 1500 über Abzugsröhren 1552 und 1553 eingerichtet
sind, um die Drücke
innerhalb der den Patienten verbindenden Röhren zu überwachen und zu steuern (10).
Das Überwachen
des Drucks trägt
dazu bei, sicherzustellen, daß das
Besteck innerhalb sicherer Druckgrenzen arbeitet. Die einzelnen
Vorrichtungen des Photopheresebestecks 1000 und ihre Funktionsweise
werden weiter unten detailliert erörtert.
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A. Kassette zum Steuern
des Fluiddurchflusses
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2 zeigt
eine perspektivische Draufsicht einer Einwegkassette 1100 zum
Abschiebern, Pumpen und Steuern der Bewegung von Blutfluiden während einer
Photopherese-Behandlungssitzung.
Die Kassette 1100 hat ein Gehäuse 1101, das einen
Innenraum bildet, der als Ummantelung für deren verschiedene innere
Komponenten und Röhrenkreise dient.
Das Gehäuse 1101 ist
vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt, kann aber aus einem beliebigen
geeigneten steifen Material hergestellt sein. Das Gehäuse 1101 hat
eine Seitenwand 1104 und eine Oberseite 1105.
Die Seitenwand 1104 des Gehäuses 1101 hat Laschen 1102 und 1103,
die sich von disem erstrecken. Während
einer Photopheresebehandlung muß die
Kassette 1100 an einer Etage 1200 eines Turmsystems 200 befestigt
sein, wie am besten in 25 illustriert ist. Die Laschen 1102 und 1103 tragen
dazu bei, die Kassette 1100 an der Etage 1200 anzuordnen
und zu befestigen.
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Die
Kassette 1100 hat Fluideinlaßröhren 1106, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111 und 1112 zum Aufnehmen
von Fluiden in die Kassette 1100, Fluidauslaßröhren 1114, 1115, 1116, 1117, 1118 und 1119 zum
Ausstoßen
von Fluiden aus der Kassette 1100 und eine Fluideinlaß-/-auslaßröhre 1113,
die sowohl zum Einleiten als auch zum Ausstoßen von Fluiden in die und
aus der Kassette 1100 verwendet werden kann. Diese Fluideinlaß- und -auslaßröhren stellen
eine Fluidkopplung der Kassette 1100 mit einem gerade behandelten
Patienten sowie den verschiedenen Vorrichtungen des Photopheresebestecks 1000 her,
wie beispielsweise der Zentrifugentrommel 10, der Bestrahlungskammer 700,
dem Behandlungsbeutel 50, dem Plasma-Auffangbeutel 51 und
den Beuteln, die Kochsalzlösung,
Antikoagulansfluid enthalten, um einen geschlossenen extrakorporalen
Fluidkreis (27) zu bilden.
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Pumpenröhrenschleifen 1120, 1121, 1122, 1123 und 1124 springen
aus der Seitenwand 1104 des Gehäuses 1101 vor. Die
Pumpenröhrenschleifen 1120, 1121, 1122, 1123 und 1124 werden
bereitgestellt, um den Umlauf von Fluiden durch das gesamte Photopheresebesteck 1000 während der
Behandlung zu erleichtern. Im Einzelnen wird, wenn die Kassette 1100 für den Betrieb
an der Etage 1200 befestigt ist, jede einzelne der Pumpenröhrenschleifen 1120, 1121, 1122, 1123 und 1124 in
eine entsprechende peristaltische Pumpe 1301, 1302, 1303, 1304 und 1305 (4)
geladen. Die peristaltischen Pumpen 1301, 1302, 1303, 1304 und 1305 treiben das
Fluid in einer vorbestimmten Richtung durch die jeweiligen Pumpenröhrenschleifen 1120, 1121, 1122, 1123 und 1124,
wodurch sie das Fluid, wie notwendig, durch das Photopheresebesteck 1000 (1) treiben.
Der Betrieb und das selbsttätige
Laden und Entladen der peristaltischen Pumpen 1301, 1302, 1303, 1304 und 1305 werden
weiter unten mit Bezug auf 28 bis 33 detailliert
erörtert.
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3 zugewendet,
wird nun die Kassette 1100 mit dem Gehäuse 1101 in einem
auseinandergezogenen Zustand gezeigt. Der Leichtigkeit der Illustration
und Beschreibung wegen werden in 3 die inneren
Röhrenkreise
innerhalb des Gehäuses 1101 nicht
illustriert. Die inneren Röhrenkreise
werden in 4 illustriert und werden unter
Bezugnahme darauf erörtert.
Die Kassette 1100 hat eine Filterbaugruppe 1500,
die in dieser und in Fluidverbindung mit der Einlaßröhre 1106,
der Auslaßröhre 1114 und einem
Ende jeder der Pumpenschleifen 1120 und 1121 angeordnet
ist. Die Filterbaugruppe 1500 umfaßt Abzugskammern 1540 und 1542.
Die Filterbaugruppe 1500 und ihre Funktionsweise werden
weiter unten mit Bezug auf 6 bis 10 detailliert
erörtert.
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Das
Gehäuse 1101 umfaßt eine
Abdeckung 1130 und eine Basis 1131. Die Abdeckung 1130 hat eine
Oberseite 1105, eine Bodenseite 1160 (5) und
eine Seitenwand 1104. Die Abdeckung 1130 hat Öffnungen 1132 und 1133,
um zu ermöglichen,
daß sich
die Abzugskammern 1540 und 1542 der Filterbaugruppe 1500 durch
dieselbe erstrecken. Die Seitenwand 1104 hat mehrere Röhrenschlitze 1134,
um zu ermöglichen,
daß die
Einlaßröhren, die
Auslaßröhren und
die Pumpenschleifenröhren
in den Innenraum des Gehäuses 1101 führen, für eine Verbindung
mit den darin angeordneten inneren Röhrenkreisen. Nur einige Röhrenschlitze 1134 sind
in 3 beschriftet, um eine Zahlenanhäufung zu
vermeiden. Die Laschen 1102 und 1103 sind so an
der Seitenwand 1104 angeordnet, daß sie sich nicht mit den Röhrenschlitzen 1134 überlagern.
Die Abdeckung 1130 hat Verschlußriegel 1162 und 1162A,
die sich von der Bodenseite 1160 (5) aus erstrecken.
Die Verschlußriegel 1162 und 1162A werden
vorzugsweise in die Bodenseite 1160 der Abdeckung 1130 während deren
Formung gebildet.
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Die
Basis 1131 hat mehrere U-förmige Röhrenhalterungen 1135,
die sich von der Oberseite 1136 nach oben erstrecken. Die
U-förmigen
Röhrenhalterungen 1135 halten
die Einlaßröhren, die
Auslaßröhren, die
Pumpenschleifenröhren,
die Filterbaugruppe und die inneren Röhrenkreise an ihrem Platz. Nur
einige U-förmige
Röhrenhalterungen 1135 sind in 3 beschriftet,
um eine Zahlenanhäufung
zu vermeiden. Vorzugsweise wird an jeder Stelle, wo eine Einlaßröhre, eine
Auslaßröhre oder
eine Pumpenschleifenröhre
durch einen Röhrenschlitz 1134 an
der Seitenwand 1104 hindurchgeht, eine U-förmige Röhrenhalterung 1135 bereitgestellt.
Einsteckansätze 1136 springen
aus der Oberseite 1136 vor, um mit entsprechenden Aufnahmelöchern 1161,
die an einer Bodenseite 1160 der Abdeckung 1130 (5) angeordnet
sind, zusammenzupassen. Vorzugsweise ist an oder nahe jeder der
vier Ecken der Basis 1130 und nahe dem Filter 1500 ein
Einsteckansatz 1136 angeordnet. Die Einsteckansätze 1136 passen mit
den Aufnahmelöchern 1161 zusammen,
um eine Schnappverschluß zu
bilden und die Basis 1131 an der Abdeckung 1130 zu
befestigen.
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Die
Basis 1131 umfaßt
ferner ein Verbindungsstück 1140.
Das Verbindungsstück 1140 ist
ein Fünfwege-Röhrenverbinder,
der verwendet wird, um die fünf
Röhren
der inneren Röhrenkreise
zu verbinden. Vorzugsweise sind drei Öffnungen 1137 nahe den
Röhren,
die in das Verbindungsstück 1140 führen, angeordnet
und umschließen
dieselben. Das Verbindungsstück 1140 dient
als zentrale Verbindungsstelle, die in Verbindung mit Druckstellorganen 1240 bis 1247 (22)
verwendet werden kann, um Fluide durch das Photopheresebesteck 1000 und
zu und von einem Patienten zu leiten. Zusätzlich zu dem Verbindungsstück 1140 werden
passende Röhrenverbinder,
wie beispielsweise T-Verbinder 1141 und ein Y-Verbinder 1142,
verwendet, um die gewünschten
flexiblen Schlauchwege zu erhalten.
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Fünf Öffnungen 1137 sind
am Boden der Basis 1131 angeordnet. Jede Öffnung 1137 ist
umgeben von einer Öffnungswand 1138,
die Schlitze 1139 hat, um Abschnitte der inneren Röhrenkreise
durch dieselben zu führen.
Eine längliche Öffnung 1157 wird ebenfalls
am Boden der Basis 1131 bereitgestellt. Die Öffnungen 1137 sind
an der Basis 1131 so angeordnet, daß sie mit den entsprechenden
Druckstellorganen 1243 bis 1247 der Etage 1200 (22)
fluchten. Die Öffnung 1157 ist
an der Basis 1131 so angeordnet, daß sie mit den Druckstellorganen 1240 bis 1242 der
Etage 1200 (22) fluchtet. Jede Öffnung 1137 ist
so bemessen, daß sich
ein einzelnes Druckstellorgan 1243 bis 1247 durch
dieselbe erstrecken kann. Die Öffnung 1157 ist
so bemessen, daß sich
die drei Druckstellorgane 1240 bis 1242 durch
dieselbe erstrecken können.
Die Druckstellorgane 1240 bis 1247 werden verwendet,
um bestimmte Fluiddurchgänge
der inneren Röhrenkreise
zu schließen/zu sperren
und zu öffnen,
um einen Fluiddurchfluß längs einer
gewünschten
Bahn zu ermöglichen
oder zu verhindern. Wenn gewünscht
wird, einen bestimmten Durchgang öffnen zu lassen, so daß Fluid
durch denselben fließen
kann, befindet sich das Druckstellorgan 1240 bis 1247 für diesen
Durchgang in einer abgesenkten Position. Wenn jedoch gewünscht wird,
einen bestimmten Durchgang zu schließen, so daß Fluid nicht durch denselben
fließen
kann, wird das entsprechende Druckstellorgan 1240 bis 1247 für diesen
Durchgang angehoben, wobei sich das Druckstellorgan 1240 bis 1247 durch
die Öffnung 1137 oder 1157 erstreckt
und einen Abschnitt der flexiblen Röhrenkreise gegen die Bodenseite 1160 (5)
der Abdeckung 1130 zusammendrückt, wodurch dieser Durchgang
verschlossen wird. Vorzugsweise sind Verschlußriegel 1163 und 1173 (5)
an der Bodenseite 1160 so angeordnet, daß sie mit
den Druckstellorganen 1240 bis 1247 fluchten,
so daß der gerade
gesperrte Abschnitt der flexiblen Röhren gegen den Verschlußriegel 1163 oder 1173 zusammengedrückt wird.
Alternativ dazu kann der Verschlußriegel weggelassen oder an
den Druckstellorganen selbst angeordnet sein.
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Es
ist vorzuziehen, daß die
Kassette 1100 einen eindeutigen Identifikator hat, der
mit dem dauerhaften Turmsystem 2000 kommunizieren und Informationen
an dasselbe weitergeben kann. Der eindeutige Identifikator wird
bereitgestellt, um sicherzustellen, daß das Einweg-Photopheresebesteck
kompatibel mit der Blutantriebsausrüstung ist, in die es geladen
wird, und daß das
Photopheresebesteck in der Lage ist, den gewünschten Behandlungsvorgang auszuführen. Der
einzigartige Identifikator kann ebenfalls als Mittel verwendet werden,
um sicherzustellen, daß das
Einweg-Photopheresebesteck von einem bestimmten Markennamen oder
Hersteller ist. Bei dem dargestellten Beispiel ist der eindeutige Identifikator
als Datenkarte 1195 (2) ausgeführt, die
in einen Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 des dauerhaften
Turmsystems 2000 (17) eingesetzt
wird. Die Datenkarte 1195 hat sowohl Lese- als auch Schreibfähigkeiten
und kann Daten bezüglich der
durchgeführten
Behandlungstherapie für
eine zukünftige
Analyse speichern. Der eindeutige Identifikator kann ebenfalls eine
Vielzahl von Formen annehmen, einschließlich beispielsweise eines
Mikrochips, der mit der Blutantriebsausrüstung in Wechselwirkung tritt,
wenn das Besteck geladen wird, eines Strichcodes oder einer Seriennummer.
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Die
Abdeckung 1130 hat eine Datenkartenhalterung 1134 zum
Halten der Datenkarte 1195 (1). Die
Datenkartenhalterung 1134 umfaßt vier erhöhte Stege in einer segmentierten
rechteckigen Form zum Aufnehmen und Festhalten der Datenkarte 1195 an
der Kassette 1100. Die Datenkartenhalterung 1134 hält die Datenkarte 1195 über eine Schnappverschluß (2)
an ihrem Platz.
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Unter
Bezugnahme auf 1 und 4 werden
nun die inneren Röhrenkreise
der Kassette 1100 erörtert.
Wenigstens ein Abschnitt der inneren Röhrenkreise ist vorzugsweise
aus flexiblem Kunststoffschlauch hergestellt, der durch das Ausüben von Druck
gequetscht werden kann, ohne die hermetische Integrität der Röhre zu beeinträchtigen.
Die Basis 1131 der Kassette 1100 ist in 4 so
illustriert, daß die
inneren Röhrenkreise
zu sehen sind. Die Einlaßröhren 1107 und 1108 und
die Auslaßröhre 1115 werden
bereitgestellt, um die Kassette 1100 an die Zentrifugentrommel 10 (1)
zu koppeln. Im Einzelnen wird die Auslaßröhre 1115 bereitgestellt,
um Vollblut von der Kassette 1100 der Zentrifugentrommel 10 zuzuführen, und
die Einlaßröhren 1107 und 1108 werden
jeweils bereitgestellt, um Blutkomponenten niedrigerer Dichte und
Blutkomponenten höherer
Dichte zum Weiterleiten durch das Photopheresebesteck 1000 zu
der Kassette 1100 zurückzuführen. Die
Blutkomponenten niedrigerer Dichte können zum Beispiel Plasma, Leukozyten,
Blutplättchen, Buffy
Coat oder eine beliebige Kombination derselben einschließen. Die
Komponenten höherer
Dichte können
zum Beispiel rote Blutkörperchen
einschließen.
Die Auslaßröhre 1117 und
die Einlaßröhre 1112 koppeln
die Kassette 1100 in Fluidverbindung an die Bestrahlungskammer 700.
Im Einzelnen wird die Auslaßröhre 1117 bereitgestellt,
um eine unbehandelte Blutkomponente niedrigerer Dichte, zum Beispiel
Buffy Coat, für
eine Bestrahlung mit Lichtenergie der Bestrahlungskammer 700 zuzuführen, während die
Einlaßröhre 1112 bereitgestellt
wird, um die behandelte Blutkomponente niedrigerer Dichte zum Weiterleiten
zu der Kassette 1100 zurückzuführen.
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Die
Einlaßröhre 1111 und
die Auslaßröhre 1116 koppeln
den Behandlungsbeutel 50 an die Kassette 1100.
Die Auslaßröhre 1116 wird
bereitgestellt, um eine unbehandelte Blutkomponente niedrigerer Dichte,
zum Beispiel Buffy Coat, dem Behandlungsbeutel 50 zuzuführen. Die
Auslaßröhre 1116 hat
einen Hämatokrit-(„HCT"-)Sensor 1125,
der funktionell mit dieser verbunden ist, um die Einleitung einer
Blutkomponente höherer
Dichte, wie beispielsweise roter Blutkörperchen, zu überwachen.
Der HCT-Sensor 1125 ist eine Photosensor-Baugruppe und
ist funktionell an ein Steuergerät
gekoppelt. Der HCT-Sensor sendet ein Erkennungssignal an das Steuergerät, wenn
rote Blutkörperchen
in der Auslaßröhre 1116 erkannt
werden, und das Steuergerät
wird die entsprechende Maßnahme
ergreifen. Die Einlaßröhre 1111 wird
bereitgestellt, um die unbehandelte Blutkomponente niedrigerer Dichte
aus dem Behandlungsbeutel 50 zum Weiterleiten zu der Kassette 1100 zurückzuführen. Die
Einlaßröhren 1109 und 1110 sind
jeweils über
Dornen 1190 und 1191 mit einem Kochsalzlösungs- und
einem Antikoagulansspeicherbeutel (nicht gezeigt) verbunden und
werden bereitgestellt, um der Kassette 1100 zum Weiterleiten zum
Patienten Kochsalzlösung
und ein Antikoagulansfluid zuzuführen.
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Die
Einlaß-/Auslaßröhre 1113 und
die Auslaßröhre 1118 koppeln
den Plasma-Auffangbeutel 51 an die Kassette 1100.
Im Einzelnen führt
die Auslaßröhre 1118 dem
Plasma-Auffangbeutel 51 eine Blutkomponente, wie beispielsweise
Plasma, zu. Die Einlaß-/Auslaßröhre 1113 kann
verwendet werden, um entweder rote Blutkörperchen aus der Kassette 1100 dem
Plasma-Auffangbeutel 51 zuzuführen oder
die Blutkomponente(n), die sich im Plasma-Auffangbeutel 51 ansammelt/ansammeln,
zum Weiterleiten zu der Kassette 1100 zurückzuführen. Die
Einlaßröhre 1106 und
die Auslaßröhren 1119 und 1114 sind
an einen Patienten gekoppelt. Im Einzelnen wird die Auslaßröhre 1114 bereitgestellt,
um behandeltes Blut, Kochsalzlösung,
unbehandelte Blutkomponenten, behandelte Blutkomponenten und andere
Fluide zurück
zum Patienten zurückzuführen. Die
Einlaßröhre 1106 wird
bereitgestellt, um unbehandeltes Vollblut (und eine vorbestimmte
Menge eines Antikoagulansfluids) vom Patienten zum Leiten und Behandeln
innerhalb des Photopheresebestecks 1000 der Kassette 1100 zuzuführen. Die
Auslaßröhre 1119 wird
insbesondere bereitgestellt, um der Einlaßröhre 1106 ein Antikoagulansfluid
zuzuführen.
Es ist vorzuziehen, daß alle
Schläuche
sterile Einwegschläuche medizinischer
Güte sind.
Flexible Kunststoffschläuche
sind am meisten vorzuziehen.
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Die
Kassette 1100 hat fünf
Pumpenröhrenschleifen 1120, 1121, 1122, 1123 und 1124,
um Blutfluide durch die gesamte Kassette 1100 und das Photopheresebesteck 1000 zu
treiben. Im Einzelnen wird die Pumpenröhrenschleife 1121 in
die Vollblutpumpe 1301 geladen und treibt jeweils Vollblut über die
Einlaßröhre 1106 und
die Auslaßröhre 1115 in
die und aus der Kassette 1100, wobei es längs des
Weges durch den Filter 1500 hindurchtritt. Die Pumpenröhrenschleife 1120 wird
in die Rückführungspumpe 1302 geladen
und treibt Blutfluide über
die Auslaßröhre 1114 durch
den Filter 1500 und zurück
zum Patienten. Die Pumpenröhrenschleife 1122 wird
in die Pumpe 1305 für
rote Blutkörperchen
geladen und zieht rote Blutkörperchen
aus der Zentrifugentrommel 10 ab und treibt sie über die
Einlaßleitung 1108 in
die Kassette 1100. Die Pumpenröhrenschleife 1123 wird
in die Antikoagulanspumpe 1304 geladen und treibt ein Antikoagulansfluid über die
Einlaßröhre 1124 in
die Kassette 1100 und über
die Auslaßröhre 1119,
die mit der Einlaßröhre 1106 verbunden
ist, aus der Kassette 1100. Die Pumpenröhrenschleife 1124 wird
in die Wiederumlaufpumpe 1303 geladen und treibt Blutfluide,
wie beispielsweise Plasma, aus der Kassette 1100 durch
den Behandlungsbeutel 50 und die Bestrahlungskammer 700.
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Jede
der peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 wird
aktiviert, wenn es notwendig ist, um die Photopherese-Behandlungstherapie
nach einer Ausführungsform
des Verfahrens der vorliegen den Erfindung durchzuführen, das
weiter unten unter Bezugnahme auf 26 bis 27 beschrieben
wird. Die peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 können einzeln
oder in einer beliebigen Kombination betätigt werden. Die Pumpen 1301 bis 1305 arbeiten
in Verbindung mit den Druckstellorganen 1240 bis 1247, um
Fluide durch gewünschte
Bahnen des Photopheresebestecks 1000 zu leiten. Die Öffnungen 1137 und 1157 sind
auf der Basis 1131 längs
der inneren Röhrenkreise
strategisch angeordnet, um das richtige Leiten zu ermöglichen.
Durch die Verwendung der Druckstellorgane 1240 bis 1247 können die
Fluide längs
einer beliebigen Bahn oder Kombination derselben geleitet werden.
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1. Filterbaugruppe
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Der
Filter 1500, der, wie oben beschrieben, innerhalb der Kassette 1100 angeordnet
ist, wird in 6 bis 10 detailliert
illustriert. Unter Bezugnahme zuerst auf 6 und 7 wird
der Filter 1500 vollständig
zusammengebaut illustriert. Der Filter 1500 umfaßt ein Filtergehäuse 1501.
Das Filtergehäuse 1501 ist
vorzugsweise aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoff
medizinischer Güte
aufgebaut. Jedoch ist die Erfindung nicht darauf begrenzt, und das
Filterge häuse 1501 kann
aus einem beliebigen Material aufgebaut sein, das Blut oder andere
Fluide, die durch dasselbe fließen,
nicht verunreinigt.
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Das
Filtergehäuse 1501 hat
vier Fluidverbindungsanschlüsse,
die von demselben ausgehen, nämlich
den Vollblut-Einlaßanschluß 1502,
den Vollblut-Auslaßanschluß 1503,
den Einlaßanschluß 1504 für behandeltes
Fluid und den Auslaßanschluß 1505 für behandeltes
Fluid. Die Anschlüsse 1502 bis 1505 sind
standardmäßige medizinische
Schlauchverbindungsanschlüsse,
die es ermöglichen,
daß medizinische
Schläuche
in Fluidverbindung damit verbunden werden. Die Anschlüsse 1502 bis 1505 enthalten
jeweils Öffnungen 1506, 1507, 1508 und 1509.
Die Öffnungen 1506, 1507, 1508 und 1509 erstrecken
sich durch die Anschlüsse 1502, 1503, 1504 und 1505, wobei
sie an gewünschten
Positionen Fluiddurchgänge
in das Filtergehäuse 1501 bilden.
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Die
Anschlüsse 1502, 1503, 1504 und 1505 werden
ebenfalls verwendet, um den Filter 1500 innerhalb der Kassette 1100 zu
befestigen. Dabei können
die Anschlüsse 1502, 1503, 1504 und 1505 die U-förmigen Halterungen 1135 der
Kassette 1100 (3) in Eingriff nehmen. Das Filtergehäuse 1501 hat
ebenfalls einen Vorsprung 1510, der sich über die Bodenseite
des Gehäusebodens 1518 erstreckt.
Der Vorsprung 1510 paßt
in ein Führungsloch
der Basis 1131 der Kassette 1100 (3).
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Unter
Bezugnahme auf 8 wird nun der Filter 1500 in
einem auseinandergezogenen Zustand illustriert. Das Filtergehäuse 1501 ist
eine zweiteilige Baugruppe, die ein Dach 1511 und eine
Basis 1512 umfaßt.
Das Dach 1511 ist durch ein beliebiges auf dem Gebiet bekanntes
Mittel, wie beispielsweise Ultraschallschweißen, Wärmeschweißen, Aufbringen eines Klebstoffs
oder durch Ausformen des Dachs 1511 und der Basis 1512 so,
daß sich
zwischen den beiden eine enge Passung ergibt, mit der Basis 1512 verbunden.
Obgleich das Filtergehäuse 1501 als zweiteilige
Baugruppe illustriert wird, kann das Filtergehäuse 1501 auch eine
einteilige Struktur oder eine mehrteilige Struktur sein.
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Die
Basis 1512 hat eine Kammertrennwand 1513, die
sich von einer Oberseite des Gehäusebodens 1518 (7)
nach oben erstreckt. Wenn die Basis 1512 und das Dach 1511 zusammengebaut sind,
berührt
die Oberseite 1515 der Kammertrennwand 1513 die
Bodenseite des Dachs 1511, wobei innerhalb des Filtergehäuses zwei
Kammern gebildet werden, eine Vollblutkammer 1516 und eine
Filterkammer 1517. Ein Fluid kann nicht unmittelbar zwischen
der Vollblutkammer 1516 und der Filterkammer 1517 hindurchtreten.
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Die
Vollblutkammer 1516 ist eine im wesentlichen L-förmige Kammer,
die einen Boden 1514 hat. Die Vollblutkammer 1516 hat
ein Vollblut-Einlaßloch 1519 und
ein Vollblut-Auslaßloch
(nicht illustriert) im Boden 1514. Das Vollblut-Einlaßloch 1519 und
das Vollblut-Auslaßloch
sind an oder nahe den Enden der im wesentlichen L-förmigen Vollblutkammer 1516 angeordnet.
Das Vollblut-Einlaßloch 1519 bildet
einen Durchgang mit der Öffnung 1506 des
Einlaßanschlusses 1502,
so daß ein
Fluid in die Vollblutkammer 1516 fließen kann. Ähnlich bildet das Vollblut-Auslaßloch (nicht
illustriert) einen Durchgang mit der Öffnung 1507 des Auslaßanschlusses 1503,
so daß ein
Fluid aus der Vollblutkammer 1516 fließen kann.
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Die
Filterkammer 1517 hat einen Boden 1520. Der Boden 1520 hat
einen erhöhten
Steg 1521, der sich von demselben nach oben erstreckt.
Der erhöhte
Steg 1521 ist rechteckig und bildet eine äußere Begrenzung.
Obgleich der erhöhte
Steg 1521 bei der illustrierten Ausführungsform rechteckig ist,
kann der erhöhte
Steg 1521 eine beliebige Form haben, so lange er eine umschlossene äußere Begrenzung
bildet. Die Höhe
des erhöhten
Stegs 1521 ist geringer als die Höhe der Kammertrennwand 1513.
Daher besteht ein Raum zwischen dem Oberteil des erhöhten Stegs 1521 und
der Bodenseite des Dachs 1511, wenn das Dach 1511 und
die Basis 1512 zusammen gebaut sind. Der erhöhte Steg 1521 und
die Kammertrennwand 1513 bilden eine Rinne 1524 zwischen denselben.
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Um
den Fluiddurchfluß durch
die Filterkammer 1517 zu erleichtern, hat der Boden 1520 der
Filterkammer 1517 ein Einlaßloch 1522 für behandeltes Fluid
und ein Auslaßloch 1523 für behandeltes
Fluid. Das Einlaßloch 1522 für behandeltes
Fluid ist außerhalb
der durch den erhöhten
Steg 1521 gebildeten äußeren Begrenzung
angeordnet und bildet einen Durchgang mit der Öffnung 1508 des Einlaßanschlusses 1504,
so daß ein
Fluid von außerhalb
des Filtergehäuses 1501 in
die Filterkammer 1517 fließen kann. Das Auslaßloch 1523 für behandeltes
Fluid ist innerhalb der durch den erhöhten Steg 1521 gebildeten äußeren Begrenzung
angeordnet und bildet einen Durchgang mit der Öffnung 1509 des Auslaßanschlusses 1505,
so daß ein
Fluid aus der Filterkammer 1517 fließen kann.
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Der
Filter 1500 umfaßt
ferner ein Filterelement 1530. Das Filterelement 1530 umfaßt einen Rahmen 1531,
das ein in demselben angeordnetes Filtermedium 1532 hat.
Der Rahmen 1531 hat einen Hals 1534, der ein Filtereinlaßloch 1533 bildet.
Das Filterelement 1530 ist so in der Filterkammer 1517 angeordnet,
daß der
Rahmen 1531 in die Rinne 1524 paßt und der
Hals 1534 das Einlaßloch 1522 für behandeltes
Blut umschließt.
Das Filtereinlaßloch 1533 ist
mit dem Einlaßloch 1522 für behandeltes
Fluid ausgerichtet, so daß einströmendes Fluid
frei durch die Löcher 1522 und 1533 in
die Filterkammer 1517 fließen kann. Der Rahmen 1531 des
Filterelements 1530 bildet eine hermetische Passung mit
dem erhöhten
Steg 1521. Alles Fluid, das durch die Löcher 1522 und 1533 in
die Filterkammer 1517 eintritt, muß durch das Filtermedium 1532 hindurchgehen,
um über
das Auslaßloch
Einlaßloch 1523 für behandeltes
Fluid die Filterkammer 1517 zu verlassen. Das Filtermedium 1532 hat
vorzugsweise eine Porengröße von ungefähr 200 Mikrometer.
Das Filtermedium kann aus Netzgewebe, wie beispielsweise gewebtem Polyester,
geformt sein.
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Die
Filterkammer 1517 umfaßt
ferner eine Filterabzugskammer 1540 innerhalb des Dachs 1511.
Die Filterabzugskammer 1540 hat einen Gasabzug 1541 in
der Form eines Lochs (9). Weil sich der Gasabzug 1541 in
die Filterabzugskammer 1540 öffnet, die sich wiederum in
die Filterkammer 1517 öffnet,
können
Gase, die sich innerhalb der Filterkammer 1517 ansammeln,
durch den Gasabzug 1541 entweichen. Ähnlich umfaßt die Vollblutkammer 1516 eine
Blutabzugskammer 1542 innerhalb des Dachs 1511.
Die Blutabzugskammer 1542 hat einen Gasabzug 1543 in
der Form eines Lochs. Weil sich der Gasabzug 1543 in die
Blutabzugskammer 1542 öffnet, die
sich wiederum in die Vollblutkammer 1516 öffnet, können Gase,
die sich innerhalb der Vollblutkammer 1516 ansammeln, durch
den Gasabzug 1543 entweichen.
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10 ist
eine Draufsicht des Filters 1500, der Drucksensoren 1550 und 1551 hat,
die mit den Gasabzügen 1541 und 1543 verbunden
sind. Die Drucksensoren 1550 und 1551 sind vorzugsweise Druckwandler.
Der Drucksensor 1550 ist über einen Abzugsschlauch 1552 mit
dem Gasabzug 1541 verbunden. Der Abzugsschlauch 1552 paßt in den
Gasabzug 1541, so daß er
eine enge Passung und Abdichtung bildet. Weil sich der Gasabzug 1541 in
die Filterabzugskammer 1540 öffnet, die sich wiederum in
die Filterkammer 1517 öffnet,
ist der Druck im Abzugsschlauch 1552 der gleiche wie in
der Filterkammer 1517. Durch Messen des Drucks im Abzugsschlauch 1552 mißt der Drucksensor 1550 ebenfalls den
Druck innerhalb der Filterkammer 1517. Ähnlich ist der Drucksensor 1551 über einen
Abzugsschlauch 1553 mit dem Gasabzug 1543 verbunden. Der
Abzugsschlauch 1553 paßt
in den Gasabzug 1543, so daß er eine enge Passung und
Abdichtung bildet, und der Drucksensor 1551 mißt den Druck
innerhalb der Vollblutkammer 1516. Die Filterabzugskammer 1540 und
die Blutabzugskammer 1542 erstrecken sich durch die Öffnungen 1132 und 1133 der Kassette 1100,
wenn der Filter 1500 in derselben angeordnet ist (2).
Dies ermöglicht,
daß der
Druck innerhalb der Kammern 1516 und 1517 überwacht wird,
während
die Filterkammer 1517 und die Fluidverbindungen zu derselben
doch geschützt
werden.
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Die
Drucksensoren 1550 und 1551 sind an ein Steuergerät 1554 gekoppelt,
das ein entsprechend programmierter Prozessor ist. Das Steuergerät 1554 kann
ein Hauptprozessor sein, der zum Ansteuern des gesamten Systems
verwendet wird, oder kann ein gesonderter, an einen Hauptprozessor
gekoppelter, Prozessor sein. Die Drucksensoren 1550 und 1551 erzeugen
elektrische Ausgangssignale, welche die Druckablesungen innerhalb
der Kammern 1517 bzw. 1516 darstellen. Das Steuergerät 1554 empfängt auf
einer häufigen
oder fortlaufenden Grundlage Daten, die den Druck innerhalb der
Kammern 1516 und 1517 darstellen. Das Steuergerät 1554 wird
mit Werten programmiert, die gewünschte Drücke innerhalb
der Kammern 1516 und 1517 darstellen. Das Steuergerät 1554 analysiert
fortlaufend die Druckdaten, die es von den Drucksensoren 1550 und 1551 erhält, um zu
bestimmen, ob die Druckablesungen innerhalb eines vorbestimmten
Bereichs vom gewünschten
Druck für
die Kammern 1517 und 1516 liegen. Das Steuergerät 1554 ist
dafür programmiert,
als Reaktion auf die von den Drucksensoren 1551 und 1550 empfangenen
Druckdaten die Geschwindigkeit der Vollblutpumpe 1301 und
der Rückführungspumpe 1302 zu
steuern, wodurch die Durchflußgeschwindigkeiten
durch die Pumpen 1301 und 1302 eingestellt werden.
Das Einstellen dieser Durchflußgeschwindigkeiten
wiederum stellt den Druck innerhalb der Vollblutkammer 1516 bzw.
der Filterkammer 1517 ein. Auf diese Weise wird der Druck
innerhalb der Leitungen, die Blut vom Patienten abziehen und zu
demselben zurückführen, auf annehmbaren
Niveaus gehalten.
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Die
Funktionsweise des Filters 1500 während einer Photopherese-Behandlungssitzung
wird nun unter Bezugnahme auf 1, 6 und 10 erörtert. Während die
Funktionsweise des Filters 1500 detailliert in Bezug auf
das Abziehen von Vollblut aus einem Patienten und das Zurückführen einer Komponente
des Vollbluts in den Patienten, nach dem sie behandelt ist, beschrieben
wird, ist die Erfindung nicht darauf begrenzt. Der Filter 1500 kann
in Verbindung mit nahezu jedem Fluid, einschließlich von roten Blutkörperchen,
weißen
Blutkörperchen, Buffy
Coat, Plasma oder Kombinationen derselben, verwendet werden.
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Die
Vollblutpumpe 1601 zieht Vollblut aus einem Patienten ab,
der über
eine mit dem Anschluß 1193 verbundene
Nadel an das Photopheresebesteck angeschlossen ist. Die Drehzahl
der Vollblutpumpe wird so eingestellt, daß der Druck der das Vollblut
aus dem Patienten abziehenden Leitung auf einem annehmbaren Niveau
liegt. Nach dem Abziehen aus dem Patienten tritt das Vollblut über die
Einlaßröhre 1106 in
die Kassette 1100 ein. Die Einlaßröhre 1106 ist in Fluidverbindung
mit dem Einlaßanschluß 1502 des
Filters 1500. Das Vollblut tritt durch die Öffnung 1505 des
Einlaßanschlusses 1502 und
in die L-förmige
Vollblutkammer 1516. Das Vollblut tritt durch das Einlaßloch 1519,
das am Boden 1514 angeordnet ist, in die Kammer 1516 ein.
Wenn mehr Vollblut in die Kammer 1516 eintritt, läuft das
Vollblut längs
des Bodens 1514, bis es das Vollblut-Auslaßloch (nicht
illustriert) am anderen Ende der L-förmigen Vollblutkammer 1516 erreicht.
Wie oben erörtert, bildet
das Vollblut-Auslaßloch
einen Durchgang mit der Öffnung 1507 des
Auslaßanschlusses 1503.
Das Vollblut, das sich innerhalb der Kammer 1516 befindet,
fließt über den
Boden 1514, durch das Vollblut-Auslaßloch, in den Auslaßanschluß 1503 und aus
dem Filter 1500 durch die Öffnung 1507.
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Wenn
das Vollblut durch die Vollblutkammer 1516 hindurchgeht,
entweichen die Gase, die in dem Vollblut eingeschlossen sind. Diese
Gase sammeln sich in der Blutabzugskammer 1542 und entweichen danach über den
Gasabzug 1543. Der Drucksensor 1551 überwacht
fortlaufend durch die Abzugsröhre 1553 den
Druck innerhalb der Blutkammer 1516 und übermittelt
die entsprechenden Druckdaten an das Steuergerät 1554. Das Steuergerät 1554 analysiert die
empfangenen Druckdaten und stellt, falls notwendig, die Geschwindigkeit
der Vollblutpumpe 1301 ein, wodurch die Durchflußgeschwindigkeit
und der Druck innerhalb der Kammer 1516 und der Einlaßröhre 1106 eingestellt
werden. Das Steuergerät 1554 stellt
die Pumpengeschwindigkeit ein, um sicherzustellen, daß der Druck
innerhalb des gewünschten Druckbereichs
liegt.
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Danach
tritt das Vollblut durch den Auslaßanschluß 1503 aus dem Filter 1500 aus
und tritt über die
Auslaßröhre 1115 aus
der Kassette 1100 aus. Danach wird das Vollblut in Komponenten
getrennt und/oder behandelt, wie weiter unten detailliert beschrieben.
Bevor es zum Patienten zurückgeführt wird,
muß dieses
behandelte Fluid (d.h., behandeltes Blut oder Blutkomponenten) gefiltert
werden. Unbehandelte Fluide, wie beispielsweise rote Blutkörperchen,
müssen
ebenfalls gefiltert werden und werden dem unten angeführten Filtervorgang
unterworfen. Das behandelte Fluid wird durch die Öffnung 1508 des
Einlaßanschlusses 1504 in
die Filterkammer 1517 eingeleitet. Der Einlaßanschluß 1504 steht
in Fluidverbindung mit der Pumpenschleifenröhre 1120. Das behandelte
Fluid tritt durch das Einlaßloch 1522 in
die Filterkammer 1517 ein und tritt durch das Filtereinlaßloch 1533 des
Filterelements 1530 hindurch. Das behandelte Fluid füllt die
Filterkammer 1517, bis es über den Rahmen 1531 des
Filterelements 1530, das am erhöhten Steg 1521 befestigt
ist, überläuft. Das
behandelte Fluid tritt durch das Filtermedium 1532 hindurch.
Das Filtermedium 1532 entfernt Verunreinigungen und andere
unerwünschte
Materialien aus dem behandelten Fluid, während es gleichzeitig das Freisetzen
von eingeschlossenen Gasen aus dem behandelten Fluid erleichtert.
Das behandelte Fluid, das durch das Filtermedium 1532 hindurchtritt, sammelt
sich am Boden 1520 der Filterkammer 1517 innerhalb
der durch den erhöhten
Steg 1521 gebildeten äußeren Begrenzung.
Dieses behandelte Fluid geht danach in das Auslaßloch 1523 für behandeltes Fluid
und aus dem Filter 1500 durch die Öffnung 1506 der Auslaßöffnung 1502 hindurch.
Das behandelte Fluid wird danach über die Auslaßröhre 1114, die
in Fluidverbindung mit dem Auslaßanschluß 1502 steht, zu dem
Patienten zurückgeführt. Das
behandelte Fluid wird durch die Rückführungspumpe 1302 durch
die Filterkammer 1517 und die Auslaßröhre 1114 getrieben.
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Die
Gase, die in dem behandelten Fluid eingeschlossen sind, entweichen
und sammeln sich in der Filterabzugskammer 1540, wenn das
behandelte Fluid durch die Filterkammer 1517 fließt. Diese
Gase entweichen danach über
den Gasabzug 1541 aus dem Filter 1500. Der Drucksensor 1550 überwacht fortlaufend
durch die Abzugsröhre 1552 den
Druck innerhalb der Filterkammer 1517 und übermittelt
die entsprechenden Druckdaten an das Steuergerät 1554. Das Steuergerät 1554 analysiert
die empfangenen Druckdaten und vergleicht sie mit dem gewünschten
Druckwert und -bereich. Falls notwendig, stellt das Steuergerät 1554 die
Geschwindigkeit der Rück führungspumpe 1302 ein,
wodurch die Durchflußgeschwindigkeit
und der Druck innerhalb der Kammer 1517 und der Auslaßröhre 1114 eingestellt werden.
-
B. Bestrahlungskammer
-
11 bis 16 illustrieren
die Bestrahlungskammer 700 des Photopheresebestecks 1000 detailliert.
Unter Bezugnahme zuerst auf 11 wird die
Bestrahlungskammer 700 gebildet durch das Verbinden zweier
Platten, einer vorderen und einer hinteren Platte, mit einer Dicke
von etwa 0,06 Zoll bis 0,2 Zoll, die vorzugsweise aus einem Material
gebildet sind, das idealerweise durchlässig für die Wellenlänge elektromagnetischer
Strahlung ist. Im Fall von ultravioletter A-Strahlung hat sich Polycarbonat als
am meisten zu bevorzugen erwiesen, obwohl andere Materialien, wie
beispielsweise Acrylharz, eingesetzt werden können. Ähnlich können viele bekannte Verbindungsverfahren
eingesetzt werden und müssen hier
nicht weiter ausgeführt
werden.
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Die
erste Platte 702 hat eine erste Fläche 712 und eine zweite
Fläche 714.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
hat die erste Platte 702 einen ersten Anschluß 705 an
einer ersten Fläche 712,
in Fluidverbindung mit der zweiten Fläche 714. Die zweite
Fläche 714 der
ersten Platte 702 hat eine erhöhte Begrenzung 726A,
die eine Einfassung definiert. Die Begrenzung 726A erstreckt
sich vorzugsweise im wesentlichen senkrecht von der zweiten Fläche 714 (d.h.,
etwa 80 bis 100 Grad). Von der zweiten Fläche 714 erstrecken
sich (vorzugsweise im wesentlichen senkrecht) erhöhte Unterteilungen 720A.
Die Begrenzung 726A umschließt die Unterteilungen 720A.
Ein Ende jeder Unterteilung 720A steht vor und berührt die
Begrenzung 726A.
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Die
zweite Platte 701 hat eine erste Fläche 711 und eine zweite
Fläche 713.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
hat die erste Platte 701 vorzugsweise einen zweiten Anschluß 730 an
einer ersten Fläche 711,
in Fluidverbindung mit der zweiten Fläche 713. Die zweite
Fläche 713 der
hinteren Platte 701 hat eine erhöhte Begrenzung 726B,
die eine Einfassung definiert. Die Begrenzung 726B erstreckt sich
vorzugsweise wesentlich senkrecht von der zweiten Fläche 713 (d.h.,
etwa 80 bis 100 Grad). Von der zweiten Fläche 713 erstrecken
sich (vorzugsweise wesentlich senkrecht) erhöhte Unterteilungen 720B.
Die Begrenzung 726B umschließt die Unterteilungen 720B.
Ein Ende jeder Unterteilung 720B steht vor und berührt eine
Seite der Begrenzung (726B).
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Das
Verbinden der zweiten Flächen
der ersten und der zweiten Platte führt zu einer fluiddichten Verbindung
zwischen den Begrenzungen 726A und 726B, wodurch
eine Begrenzung 726 gebildet wird. Die Unterteilungen 720A und 720B werden
ebenfalls verbunden und bilden eine fluiddichte Verbindung, wodurch
eine Unterteilung 720 gebildet wird. Die Begrenzung 726 bildet
eine Bestrahlungskammer 700 und stellt zusammen mit den
Unterteilungen 720 eine Bahn 710 bereit, die Kanäle 715 zum
Leiten eines Fluids hat. Die Bahn kann schlangenförmig, zickzackförmig oder
schwalbenschwanzförmig
sein. Gegenwärtig
wird eine schlangenförmige
Bahn bevorzugt.
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Unter
Bezugnahme auf 11 und 12 umfaßt die Bestrahlungskammer 700 eine
schlangenförmige
Bahn 710 zum Leiten eines Patientenfluids, wie beispielsweise
von Buffy Coat oder weißen Blutkörperchen,
vom Einlaßanschluß 705 zum
Auslaßanschluß 730,
d.h., die schlangenförmige
Bahn 710 steht in Fluidverbindung mit dem Einlaßanschluß 705 der
vorderen Platte 702 und dem Auslaßanschluß 730 der hinteren
Platte 701. Das Patientenfluid wird über die Auslaßröhre 1117 von
der Kassette 1100 dem Einlaßanschluß 705 zugeführt. Nach
der Photoaktivierung und dem Hindurchgehen durch die schlangenförmige Bahn 710 wird
das behandelte Patientenfluid über
die Einlaßröhre 1112 (1 und 4)
zur Kassette 1100 zurückgeführt. Das
Patientenfluid wird durch die Wiederumlaufpumpe 1303 angetrieben.
Die Selbstabschirmungswirkungen der Zellen werden verringert, während die
Zellen durch eine Bestrahlung photoaktiviert werden, die auf beiden
Seiten der Bestrahlungskammer 700 auftrifft.
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11 zeigt
einen Stift 740 und eine Aussparung 735, welche
die zwei Platten der Bestrahlungskammer ausrichten, bevor sie durch HF-Schweißen, Wärmeimpulsschweißen, Quellschweißen oder
Klebeverbindung in eine dichte Konfiguration miteinander verbunden
werden. Das Verbinden der Platten durch Klebeverbindung und HF-Schweißen ist
am stärksten
bevorzugt. Das Verbinden der vorderen und der hinteren Platte durch HF-Schweißen ist
am stärksten
bevorzugt, da die Auslegung der erhöhten Unterteilungen 720 und
der äußeren Begrenzung 725 das
Gratbilden auf ein Minimum verringert und eine gleichmäßige Anwendung von
HF-Energie erlaubt. Die Anordnung des Stifts 740 und der
Aussparung 735 kann innerhalb der schlangenförmigen Bahn 710 oder
außerhalb
der schlangenförmigen
Bahn 710 sein. 2 zeigt ebenfalls eine Ansicht
einer Bestrahlungskammer mit einer Achse L. Ein Drehen der Bestrahlungskammer 700 um
180 Grad um die Achse L ergibt die ursprüngliche Konfiguration der Bestrahlungskammer.
Die Bestrahlungskammer der vorliegenden Erfindung hat eine C2-Symmetrie um die Achse L.
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Unter
Bezugnahme auf 11, 13 und 16 werden
das leukozytenangereicherte Blut, das Plasma und die Starterlösung durch
den Einlaßanschluß 705 der
vorderen Platte 702 der Bestrahlungskammer 700 in
den Kanal 715 zugeführt.
Der Kanal 715 in der Bestrahlungskammer 700 ist
verhältnismäßig „dünn" (z.B. in der Größenordnung
von ungefähr
0,04 Zoll als Abstand zwischen den zwei Platten), um eine große Oberfläche des
leukozytenreichen Bluts der Bestrahlung auszusetzen und die Selbstabschirmungswirkungen,
die bei niedrigeren Oberflächen-Volumen-Verhältnissen
anzutreffen sind, zu verringern. Die Querschnittsform des Kanals 715 ist
im wesentlichen rechteckig (z.B. rechteckig, rhombenförmig oder
trapezförmig),
wobei sie als ihre lange Seite den Abstand zwischen den Unterteilungen 720 bildet
und der Abstand zwischen den Platten als ihre kurze Seite bildet.
Die Form des Querschnitts ist für
eine optimale Bestrahlung von Zellen, die durch den Kanal 715 hindurchgehen,
ausgelegt. Obgleich eine schlangenförmige Bahn 710 zu
bevorzugen ist, um stagnierende Fließbereiche zu vermeiden oder
auf ein Minimum zu verringern, sind auch andere Anordnungen vorgesehen.
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Die
Bestrahlungskammer 700 erlaubt ein wirksames Aktivieren
von photoaktivierbaren Wirkstoffen durch Bestrahlung von einer Lichtanordnungsbaugruppe,
wie beispielsweise den zwei Bänken
von UV-A-Lampen (758) der PHOTOSETTE®, zum
Aktivieren. Die Bestrahlungsplatte und die UV-A-Lichtbaugruppe (759)
sind dafür
ausgelegt, in einer Einstellung verwendet zu werden, in der eine Kante 706 nach
unten ausgerichtet ist und eine Kante 707 nach oben zeigt.
In dieser Ausrichtung können Fluide,
die in den Einlaßanschluß 705 eintreten,
mit Hilfe der Schwerkraft aus dem Auslaßanschluß 730 austreten. Bei
der am meisten bevorzugten Ausführungsform
findet die Bestrahlung gleichzeitig auf beiden Seiten der Bestrahlungskammer
statt, während noch
ein leichtes Entfernen der Kammer ermöglicht wird. Die UV-A-Lichtbaugruppe 759 ist
innerhalb einer UV-Kammer 750 des dauerhaften Turmsystems 2000 (17 und 18)
angeordnet.
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Die
Fluidbahn der Bestrahlungskammer bildet eine Schleife, um zwei oder
mehr Kanäle
zu formen, in denen das leukozytenangereicherte Blut während des
Photoaktivierens durch UV-A-Licht
umgewälzt
wird. Vorzugsweise hat die Bestrahlungskammer 700 zwischen
4 und 12 Kanäle.
Noch bevorzugter hat die Bestrahlungskammer 6 bis 8 Kanäle. Insbesondere
hat die Bestrahlungskammer 8 Kanäle.
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14 zeigt
aufgeschnittene Ansichten der Bestrahlungskammer. Die Kanäle 715 der
schlangenförmigen
Bahn 710 werden durch das Verbinden der erhöhten Unterteilung 720 und
der äußeren Begrenzung 726 der
Platten gebildet.
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Die
Bestrahlungskammer der vorliegenden Erfindung kann aus einem bioverträglichen
Material hergestellt sein und kann durch bekannte Verfahren, wie
beispielsweise Erhitzen, Bestrahlung oder Behandlung mit Ethylenoxid
(ETO), sterilisiert werden.
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Das
bei der Behandlung eines Patienten zu verwendende Verfahren (wie
beispielsweise zum Induzieren einer Apoptose in den Zellen und Verabreichen
der Zellen in den Patienten) zum Bestrahlen von Zellen unter Verwendung
der Bestrahlungskammer 700 während einer extrakorporalen
Behandlung von Zellen mit elektromagnetischer Strahlung (UV-A) wird
nun erörtert.
Vorzugsweise werden die behandelten Zellen weiße Blutkörperchen sein.
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Bei
einer Ausführungsform
dieses Verfahrens wird vor der extrakorporalen Behandlung der Zellen
zuerst wenigstens einem Teil des Blutes eines Empfängers eine
photoaktivierbare oder lichtempfindliche Verbindung verabreicht.
Die photoaktivierbare oder lichtempfindliche Verbindung kann in
vivo (z.B. oral oder intravenös)
verabreicht werden. Die lichtempfindliche Verbindung kann, wenn
sie in vivo verabreicht wird, oral verabreicht werden, kann aber ebenfalls
intravenös
und/oder durch andere herkömmliche
Verabreichungswege verabreicht werden. Die orale Dosierung der lichtempfindlichen
Verbindung kann im Bereich von etwa 0,3 bis etwa 0,7 mg/kg, insbesondere
etwa 0,6 mg/kg, liegen.
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Wenn
sie oral verabreicht wird, kann die lichtempfindliche Verbindung
wenigstens etwa eine Stunde vor der Photopheresebehandlung und nicht mehr
als etwa drei Stunden vor der Photopheresebehandlung verabreicht
werden. Falls sie intravenös verabreicht
würde,
wären die
Zeiten kürzer.
Alternativ dazu kann die lichtempfindliche Verbindung vor oder gleichzeitig
mit der Bestrahlung mit ultraviolettem Licht verabreicht werden.
Die lichtempfindliche Verbindung kann an Vollblut oder an eine Fraktion
desselben verabreicht werden, vorausgesetzt, daß die Zielblutzellen oder -blutkomponenten
die lichtempfindliche Verbindung erhalten. Ein Teil des Blutes könnte zuerst
unter Verwendung bekannter Verfahren bearbeitet werden, um die Erythrozyten
im wesentlichen zu entfernen, und die lichtempfindliche Verbindung
kann danach an die sich ergebende leukozytenangereicherte Fraktion
verabreicht werden. Bei einer Ausführungsform umfassen die Blutzellen weiße Blutkörperchen,
insbesondere T-Zellen.
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Die
photoaktivierbare oder lichtempfindliche Verbindung kann, im Fall
einiger Psoralene, in der Lage sein, sich nach einer Aktivierung
durch Belichten mit elektromagnetischer Strahlung eines vorgeschriebenen
Spektrums, z.B. ultraviolettem Licht, an Nukleinsäuren zu
binden.
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Photoaktive
Verbindungen können,
aber ohne darauf begrenzt zu sein, Verbindungen, die als Psoralene
(oder Furocumarine) bekannt sind, sowie Psoralenabkömmlinge,
wie beispielsweise jene, die zum Beispiel in der US-Patentschrift
Nr. 4,321,919 und der US-Patentschrift Nr. 5,399,719 beschrieben werden,
einschließen.
Die photoaktivierbaren oder lichtempfindlichen Verbindungen, die
nach der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, schließen, aber
ohne darauf begrenzt zu sein, Psoralen und Psoralenabkömmlinge,
8-Methoxypsoralen, 4,5',8-Trimethylpsoralen,
5-Methoxypsoralen, 4-Methylpsoralen, 4,4-Dimethylpsoralen, 4-5'-Dimethylpsoralen, 4'-Aminomethyl-4,5',8-trimethylpsoralen, 4'-Hydroxymethyl-4,5',8-trimethylpsoralen, 4',8-Methoxypsoralen
und ein 4'-(Omega-amino-2-oxa)alkyl-4,5',8-trimethylpsoralen
ein, einschließlich
von 4'-(4-Amino-2-oxa)butyl-4,5',8-trimethylpsoralen,
aber ohne darauf begrenzt zu sein. Bei einer Ausführungsform
umfaßt
die lichtempfindliche Verbindung, die verwendet werden kann, den
Psoralenabkömmling
Amotosalen (S-59) (Cerus, Corp., Concord, CA). Siehe z.B. die US-Patentschriften
Nr. 6,552,286, 6,469,052 und 6,420,570. Bei einer anderen Ausführungsform
umfaßt
die lichtempfindliche Verbindung, die nach der Erfindung verwendet
werden kann, 8-Methoxypsoralen.
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Methoxsalen
ist eine natürlich
vorkommende photoaktive Substanz, die im Samen der Ammi majus (Pflanze
der Familie der Doldengewächse)
zu finden ist. Es gehört
zu einer Klasse von Verbindungen, die als Psoralene oder Furocumarine
bekannt sind. Der chemische Name ist 9-Methoxy-7H-furo[3,2-g][1]-benzopyran-7-on.
Die Formulierung des Arzneimittels ist eine sterile Flüssigkeit
mit einer Konzentration von 20 μg/ml
in einer 10-ml-Ampulle. Siehe http://www.therakos.com/TherakosUS/pdf/uvadexpi.pdf.
Toxikologiestudien der extrakorporalen Photopherese und unterschiedliche
Dosierungen von UVADEX® und ultraviolettem Licht
bei Beagle-Hunden sind in der Broschüre des Forschers zu finden.
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Als
Nächstes
wird derjenige Teil des Blutes der Person, des Blutes des Empfängers oder
des Blutes des Spenders, dem die photoaktive Verbindung verabreicht
worden ist, dadurch behandelt, daß der Teil des Blutes unter
Verwendung von ultraviolettem Licht einer Photopherese unterworfen
wird. Die Photopheresebehandlung kann unter Verwendung von langwelligem
ultra violettem Licht (UV-A) mit einer Wellenlänge innerhalb des Bereichs
von 320 nm bis 400 nm ausgeführt
werden. Ein solcher Bereich ist jedoch nicht begrenzend, sondern
ist nur als Beispiel vorgesehen. Die Belichtung mit ultraviolettem
Licht während
der Photopheresebehandlung kann eine Dauer von ausreichender Länge haben,
um dem Blut zum Beispiel etwa 1 bis 2 J/cm2 zuzuführen.
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Der
Photophereseschritt wird in vitro ausgeführt durch Einbauen der Bestrahlungskammer 700 in
die Photoaktivierungskammer 750 des dauerhaften Turmsystems 2000 (17 und 18).
Bei einer Ausführungsform
wird, wenn der Photophereseschritt in vitro ausgeführt wird,
wenigstens eine Fraktion des behandelten Blutes zu der Person, dem Empfänger oder
Spender zurückgeführt. Das
behandelte Blut oder die behandelte leukozytenangereicherte Fraktion
(je nach Sachlage) kann danach wieder der Person, dem Empfänger oder
Spender verabreicht werden.
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Der
Photopheresevorgang besteht aus drei Phasen, die Folgendes einschließen: 1)
das Auffangen einer Buffy-Coat-Fraktion (leukozytenangereichert),
2) Bestrahlung der aufgefangenen Buffy-Coat-Fraktion und 3) Reinfusion der
behandelten weißen
Blutkörperchen.
Dieser Vorgang wird weiter unten detaillierter erörtert. Im
Allgemeinen wird Vollblut in der Zentrifugentrommel 10 zentrifugiert und
getrennt. Insgesamt werden ungefähr
240 ml Buffy Coat und 300 ml Plasma abgetrennt und für eine UV-A-Bestrahlung
aufbewahrt.
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Das
aufgefangene Plasma und Buffy Coat werden mit heparinisierter physiologischer
Kochsalzlösung
und UVADEX® (wasserlöslichem
8-Methoxypsoralin) vermischt. Diese Mischung fließt in einer
1,4 mm dicken Schicht durch die Bestrahlungskammer der vorliegenden
Erfindung. Die Bestrahlungskammer 700 ist zwischen zwei
Bänken
von UV-A-Lampen der PHOTOSETTE® (15) in
die Photoaktivierungskammer 750 des Turmsystems 2000 eingesetzt.
Die PHOTO-SETTE®-UV-A-Lampen
bestrahlen beide Seiten dieser UV-A-transparenten Bestrahlungskammer 700,
was ein Belichten mit Ultraviolett-A-Licht ermöglicht und eine mittlere Belichtung pro
Lymphozyt von 1 bis 2 J/cm2 ergibt. Anschließend an
den Photoaktivierungszeitraum werden die Zellen aus der Bestrahlungskammer 700 entfernt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die Zellen durch die Wirkung der
Schwerkraft entfernt, und alle Zellen, die in der Kammer verbleiben,
werden mit einem zusätzlichen
Fluid, ausgewählt
aus der Gruppe, die aus Kochsalzlösung, Plasma und Kombinationen
derselben besteht, aus der Kammer verdrängt. Für Patienten, die klein sind,
wie beispielsweise Kinder (z.B. unter 30 kg), oder Patienten, deren
Gefäßsystem
leicht mit Fluiden zu überlasten
ist, wird die Menge an zusätzlichem
Fluid, das zum Spülen
der Bestrahlungskammer verwendet wird, vorzugsweise nicht mehr als
das zweifache Volumen der Kammer, vorzugsweise nicht mehr als das
einfache Volumen der Kammer, noch bevorzugter nicht mehr als das
0,5-fache Volumen der Kammer oder nicht mehr als das 0,25-fache
Volumen der Kammer betragen. Das Volumen der behandelten Zellen
wird dem Patienten reinfundiert.
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Wegen
einer Beschreibung ähnlicher
Photopheresesysteme und -verfahren siehe die US-Patentanmeldung Nr. 09/480,893. Ebenfalls
nützlich
hierin sind die Verfahren und Systeme, die in den US-Patentschriften
Nr. 5,951,509, 5,985,914, 5,984,887, 4,464,166, 4,428,744, 4,398,906
und 4,321,919 und den PCT-Veröffentlichungen
WO 97/36634 und WO 97/36581 beschrieben werden.
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Die
wirksame Menge an Lichtenergie, die den biologischen Fluiden zugeführt wird,
kann unter Verwendung der Verfahren und Systeme bestimmt werden,
die in der US-Patentschrift Nr. 6,219,584, die hierin ausdrücklich im
Wege der Bezugnahme aufgenommen wird, beschrieben werden. Tatsächlich kann die
Anwendung von ECP auf die verschiedenen hierin beschriebenen Erkrankungen
ein Einstellen der Menge an Lichtenergie erfordern, um den Behandlungsvorgang
zu optimieren.
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Ferner
kann der bei dem ECP-Vorgang verwendete photosensibilisierende Wirkstoff
vor dem Zurückführen des
behandelten biologischen Fluids zu dem Patienten entfernt werden.
Zum Beispiel wird bei dem ECP-Vorgang Methoxsalen (UVADEX®)
verwendet. Methoxsalen gehört
zu einer Gruppe von Verbindungen, die als Psoralene bekannt sind.
Die Einwirkung von Methoxsalen oder anderen Psoralenen kann bei
der Person, dem Empfänger
oder Spender unerwünschte
Wirkungen, wie beispielsweise Phototoxizität oder andere toxische Wirkungen,
die mit Psoralen und dessen Zerfallsprodukten verbunden sind, verursachen.
Daher können
das Psoralen, die Psoralenabkömmlinge
oder Psoralen-Zerfallsprodukte, die in dem biologischen Fluid verbleiben
mögen,
nach der UV-Belichtung entfernt werden. Ein Verfahren für das Entfernen
von Psoralen aus biologischen Fluiden wird in der US-Patentschrift
Nr. 6,228,995 beschrieben.
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C. Zentrifugentrommel
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Bei
einer spezifischen Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung Verfahren und Vorrichtungen,
die Fluidkomponenten, wie beispielsweise die Komponenten eines biologischen
Fluids, nach Dichte oder Gewicht trennen. Biologische Fluide beinhalten
Fluide, die lebende Organismen umfassen, in denselben vorhanden
sind oder in denselben verwendet werden oder denselben zugeführt werden. Tatsächlich können biologische
Fluide Körperfluide und
deren Komponenten, wie beispielsweise Blutzellen, Plasma und andere
Fluide umfassen, die biologische Komponenten umfassen, einschließlich lebender
Organismen, wie beispielsweise Bakterien, Zellen oder anderer zellulärer Komponenten.
Biologische Fluide können
ebenfalls Vollblut oder spezifische Vollblutkomponenten, einschließlich von
roten Blutkörperchen,
weißen
Blutkörperchen
und Vorläuferzellen,
umfassen. Insbesondere kann es wünschenswert
sein, Blut für
eine Behandlung, wie beispielsweise für eine extrakorporale Behandlung,
aus einem Patienten zu entfernen. Es sollte sich jedoch verstehen,
daß die
vorliegende Erfindung an eine Verwendung mit verschiedenen Zentrifugalbearbeitungsvorrichtungen
angepaßt
werden kann und das hierin gegebene spezifische Beispiel nur illustrativen Zwecken
dient. Andere Verwendungen für
die Trenntechniken und -vorrichtungen können andere medizinische Verfahren,
wie beispielsweise Dialyse, Chemotherapie, Blutplättchentrennung
und -entfernung und die Trennung und Entfernung anderer spezifischer
Zellen einschließen.
Zusätzlich
kann die vorliegende Erfindung verwendet werden, um andere Arten
von Fluiden zu trennen, die eine breite Vielfalt von nicht medizinischen
Verwendungen, wie beispielsweise die Öl- und Fluidkomponententrennung, einschließen. Alle
in der vorliegenden Erfindung verwendeten Komponenten sollten biologische
Fluide nicht beeinträchtigen
oder sie für
deren beabsichtigte Verwendungen, wie beispielsweise die hierin
beschriebenen, ungeeignet machen und können aus einem beliebigen geeigneten
Material hergestellt sein, das mit den hierin beschriebenen Verwendungen verträglich ist,
einschließlich,
aber ohne darauf begrenzt zu sein, von Kunststoffen, wie beispielsweise Polycarbonat,
Methylmethacrylat, Styren-Acrylonitril, Acrylharzen, Styren, Acrylonitril
oder einem beliebigen anderen Kunststoff. Wenn angezeigt wird, daß Teile
der vorliegenden Erfindung aneinander befestigt sind und eine fluiddichte
Abdichtung bilden, kann ein beliebiges passendes herkömmliches
Mittel zum Verbinden der Teile verwendet werden, einschließlich, aber
ohne darauf begrenzt zu sein, von Klebstoffen, Ultraschallschweißen oder
HF-Schweißen.
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Die
vorliegende Erfindung hat mehrere Vorteile gegenüber Zentrifugen, die eine herkömmliche Latham-Trommel
verwenden. Die Latham-Trommel in dem System UVAR® XTSTM hat einen Einlaßanschluß, der ermöglicht, daß Vollblut in die Trommel gelangt,
und einen Auslaßan schluß, der ermöglicht, daß Plasma
und Buffy Coat herauskommen. Daß sie nur
zwei Anschlüsse
hat, begrenzt das Volumen an Buffy Coat, das pro Zyklus aufgefangen
werden kann. Jeder Zyklus schließt ein, die Trommel mit Vollblut
zu füllen,
2) die Trommel zu schleudern, um das Vollblut in Plasma, Buffy Coat
und rote Blutkörperchen
zu trennen, 3) die Buffy Coat für
eine Behandlung aufzufangen, 4) die Trommel zum Stillstand zu bringen
und 5) aufgefangenes Plasma und rote Blutkörperchen zurückzuführen. Dieses
Buffy-Coat-Auffangverfahren kann als „chargenartig" gekennzeichnet werden,
da das Volumen an Buffy Coat, das für eine Bestrahlungsbehandlung
erforderlich ist, nur nach mehreren Zyklen des Buffy-Coat-Auffangens aufgefangen
werden kann. Das begrenzte Volumen an aufgefangener Buffy Coat pro
Zyklus ergibt sich aus den angesammelten roten Blutkörperchen,
die innerhalb der Trommel verblieben. Folglich sind die angesammelten
roten Blutkörperchen,
die erst am Ende eines Buffy-Coat-Auffangzyklus entleert werden können, eine
innewohnende Begrenzung der Latham-Trommel.
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Die
Trommel der vorliegenden Erfindung hat drei gesonderte Fluidleitungen,
die als ein Einlaßanschluß und zwei
Auslaßanschlüsse verwendet
werden können.
Die zusätzliche
Fluidleitung ermöglicht, 1)
die Patientenbehandlungszeit dadurch zu verringern, daß es während des
gesamten Buffy-Coat-Auffangverfahrens ein durchgehendes Schleudern
gibt, ohne das Schleudern der Trommel zum Entfernen der angesammelten
roten Blutkörperchen
anhalten zu müssen,
2) Patienten mit kleinem Blutvolumen zu behandeln, diese Patienten
können
zugänglicher
für medizinische
Behandlungen, welche die Verwendung von Buffy Coat oder Fraktionen
davon erfordern, wie beispielsweise extrakorporale Photopherese,
sein, 3) bessere Trennung unterschiedlicher Komponenten von Fraktionen
von Zellen innerhalb der Buffy Coat auf Grund der gesteigerten Schleuder- oder
Rotationszeit und 4) die Fähigkeit,
Fraktionen roter Blutkörperchen
mit hoher Dichte aus dem Vollblut zu trennen. Diese Zentrifugentrommel
bietet ebenfalls die Möglichkeit
für eine
verringerte Behandlungszeit für
ein beliebiges medizinisches Verfahren, das erfordert, von Patienten
Buffy-Coat-Fraktionen aufzufangen, die wesentlich frei von roten
Blutkörperchen
sind, wie beispielsweise die extrakorporale Photopherese.
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35 und 36 bilden
spezifische Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ab, um die Aufgaben gemäß dem Zweck
der vorliegenden Erfindung, wie sie hierin ausgeführt und
ausführlich beschrieben
wird, zu lösen.
Die in 35 abgebildete Ausführungsform
umfaßt
eine Zentrifugentrommel 10A, eine Leitungsbaugruppe 860A,
einen Rahmen 910A und eine feststehende Zwangshalterung 918A. Die
Zentrifugentrommel 10A steht in Fluidverbindung mit einer äußeren Leitung 20A der
Leitungsbaugruppe 860A. Ein unteres Hülsenende 832A (46) einer Verbindungshülse 500A ist an der
Trommel 10A befestigt. Ein oberes Hülsenende 831A der
Verbindungshülse 500A ist
an der äußeren Leitung 20A befestigt,
wobei sie die äußere Leitung 20A mit
der Trommel 10A verbindet und eine Fluidverbindung von
der äußeren Leitung 20A zur
Trommel 10A gewährleistet.
Die Fluidverbindung ermöglicht,
daß der Trommel 10A durch
die äußere Leitung 20A ein
Fluid 800 zugeführt
wird. Ähnlich
ermöglicht
diese Fluidverbindung ebenfalls, daß abgetrennte Fluidkomponenten 810 und 820 durch
die äußere Leitung 20A aus
der Trommel 10A entfernt werden. Die Trommel 10A und
der Rahmen 910A sind dafür eingerichtet, um eine Mittelachse 11A gedreht
zu werden.
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Unter
Bezugnahme auf 36 umfaßt die Trommel 10A ein
Außengehäuse 100A,
eine Verbindungshülse 500A,
einen Oberkern 200A, einen Bodenkern 201A und
einen Gehäuseboden 180A.
Das Außengehäuse 100A kann
aus einem beliebigen geeigneten bioverträglichen Material aufgebaut
sein, wie zuvor beschrieben, ist das Außengehäuse 100A zum Zweck
der Illustration in 36 aus einem klaren Kunststoff
aufgebaut, so daß die
Kerne 200A und 201A durch dasselbe sichtbar sind.
Das Außengehäuse 100A ist
an einem Gehäuseboden 180A befestigt,
der wiederum Vorsprünge 150A umfaßt, um die
Trommel 10A in einer Drehvorrichtung, wie beispielsweise
der Drehvorrichtung 900A, zu arretieren. Die Trommel 10A ist
vorzugsweise im Aufbau vereinfacht und ist leicht durch Formen oder
ein anderes bekanntes Fertigungsverfahren zu fertigen derart, daß sie ein
Einwegartikel sein oder für
eine begrenzte Zahl von Behandlungen verwendet werden kann, und
ist insbesondere in der Lage, etwa 125 ml eines Fluids zu enthalten,
wobei ein solches Fluid möglicherweise
unter Druck gesetzt wird. Bei alternativen Ausführungsformen kann das Volumenfassungsvermögen der
Trommel in Abhängigkeit
von der Gesundheit des Patienten und seinem oder ihrem zulässigen extrakorporalen
Volumen variieren. Das Volumenfassungsvermögen der Trommel kann ebenfalls in
Abhängigkeit
von der Verwendung der Trommel oder der besonderen Behandlung, für welche
die Trommel benutzt wird, variieren. Zusätzlich werden, um eine Verunreinigung
biologischer Fluide oder ein Einwirken der Fluide auf Personen,
die am Bearbeitungsverfahren beteiligt sind, zu vermeiden, werden die Übertragungsvorgänge vorzugsweise
innerhalb eines abgedichteten Durchflußsystems ausgeführt, das
möglicherweise
unter Druck gesetzt, vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoff
oder einem ähnlichen
Material, das nach der Verwendung verworfen werden kann, geformt
ist.
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Wie
in 36 und 37 illustriert,
ist das Außengehäuse 100A wesentlich
konisch, wobei es ein oberes Gehäuseende 110A,
eine Gehäuseaußenwand 120A und
ein unteres Gehäuseende 190A hat.
Das Außengehäuse 100A kann
aus Kunststoff (wie beispielsweise den zuvor aufgelisteten Kunststoffen)
oder einem beliebigen anderen geeigneten Material hergestellt sein.
Das obere Gehäuseende 110A hat
eine Außenfläche 110B,
eine Innenfläche 110C und
einen Gehäuseauslaß 700A,
der einen Durchgang zwischen den Flächen bereitstellt. Vorzugsweise
wird das obere Gehäuse
ebenfalls einen Hals 115A, der um den Gehäuseauslaß 700A geformt
ist, haben. Der Gehäuseauslaß 700A und
der Hals 115A sind dafür
bemessen, zu ermöglichen, daß ein Körper 830A der
Verbindungshülse 500A hindurchgeht,
während
ein Hülsenflansch 790A,
der sich vom Körper 830A der
Verbindungshülse 500A aus
erstreckt, zurückgehalten
wird. Bei einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann ein O-Ring 791A zwischen
dem Hülsenflansch 790A und der
Innenfläche 110C des
Gehäuseendes 110A eingesetzt
sein, um zu sichern, daß eine
fluiddichte Abdichtung gewährleistet
ist. Bei einer in 53 illustrierten alternativen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erstreckt sich distal zu dem Hülsenflansch 790A ein
zweiter Hülsenflansch 790B vom Körper 830A der
Verbindungshülse 500B.
Beide Hülsenflansche 790A und 790B sind
dafür eingerichtet, in
den Hals 115A zu passen und den O-Ring 791A zwischen
sich festzuhalten. Bei dieser Ausführungsform wird eine fluiddichte
Abdichtung durch den O-Ring, der den Körper 830A und die
Innenfläche 110C des
Gehäuseendes 110A angrenzend
an den Hals 115A berührt,
gewährleistet.
Jedoch kann die Verbindungshülse 500A durch
ein beliebiges geeignetes Mittel an der Trommel 10A befestigt
sein, einschließlich
beispielsweise einer Lippe, einer Rille oder einer engen Passung
und eines Klebstoffs mit einer Komponente der Trommel 10A.
Die Gehäuseaußenwand
verbindet das obere Gehäuseende 110A und
das untere Gehäuseende 190A.
Das untere Gehäuseende 190A ist
an einem Gehäuseboden 180A mit
einem größeren Durchmesser
als das obere Ende 110A befestigt. Der Gehäuseboden 180A ist dafür eingerichtet,
mit dem unteren Gehäuseende 190A zusammenzupassen
und eine fluiddichte Abdichtung mit demselben zu gewährleisten.
Es kann ein beliebiges herkömmliches
Mittel verwendet werden, um das untere Gehäuseende 190A an dem
Gehäuseboden 180A zu
befestigen, einschließlich,
aber ohne darauf begrenzt zu sein, von Klebstoffen, Ultraschallschweißen oder
HF-Schweißen.
Der Gehäuseboden 180A kann
einen Einschnitt 185A haben, der verwendet wird, um ein
dichteres Fluid 810 aufzufangen. Der Durchmesser des Außengehäuses 100A steigert
sich von dem oberen Gehäuseende 110A zu dem
unteren Gehäuseende 190A.
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Das
Außengehäuse 100A ist
dafür eingerichtet,
drehbar mit einer Drehvorrichtung 900 (35),
wie beispielsweise einem Rotorantriebssystem oder einem rotierenden
Träger 910,
verbunden zu werden. Die drehbare Verbindung kann zum Beispiel ein
Lager sein, das ein freies Drehen der Trommel 10A ermöglicht.
Das Außengehäuse 100A hat
vorzugsweise einen Arretiermechanismus. Der Arretiermechanismus
kann ein oder mehrere Vorsprünge 150A sein,
die dafür
gestaltet sind, mit entsprechenden Einschnitten in einem Zentrifugenbehälter in
Wechselwirkung zu treten, oder ein beliebiger anderer Verbindungs-
oder Arretiermechanismus oder ein auf dem Gebiet bekanntes Äquivalent.
Der Arretiermechanismus kann ebenfalls eine Keilnut 160 (51) umfassen.
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Unter
Bezugnahme auf 37 definieren das Außengehäuse 100A und
die Basis 180A ein Innenvolumen 710A, in das die
Kerne 200A und 201A passen werden, wenn die Trommel 10A zusammengebaut
ist. Wenn sie vollständig
zusammengebaut sind, befinden sich die Kerne 200A und 201A vollständig innerhalb
des Innenvolumens 710A des Außengehäuses 100A, wobei sie
ein koaxiales Volumen des Innenvolumens 710A um die Achse 11A einnehmen.
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Unter
Bezugnahme auf 38, 40 und 44 sind
der Oberkern 200A und der Bodenkern 201A wesentlich
konisch und haben jeweils obere Kernenden 205A, 206A,
Kernaußenwände 210A, 211A und
untere Kernenden 295A, 296A. Die Kerne 200A und 201A nehmen
koaxiale Volumina des Innenvolumens 710A der Trommel 10A ein
und bilden ein Trennungsvolumen 220A zwischen dem oberen Ende 205A und
der Außenwand 210A des
Oberkerns 200A und der Außenwand 211A und dem
unteren Kernende 296A des Bodenkerns 201A und dem
Außengehäuse 100A.
Das Trennungsvolumen 220A ist derjenige Raum des Innenvolumens 710A, der
zwischen den Kernen 200A und 201A und dem Außengehäuse 100A liegt.
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Wie
in 40 und 41 abgebildet,
umfaßt
der Oberkern 200A ein oberes Kernende 205A und
ein unteres Kernende 295A, die durch die Kernaußenwand 210A verbunden
sind. Die Kernaußenwand 210A hat
eine Außenfläche 210B und
eine Innenwandfläche 210C und
eine Unterkante 210D. Der Durchmesser des Oberkerns 200A nimmt
vorzugsweise vom oberen Kernende 205A zum unteren Kernende 295A zu.
Das obere Kernende 205A umfaßt ebenfalls eine Außenfläche 205B und
eine Innenfläche 205C.
Ein Lumenverbinder 481A ist mittig um die Mittelachse angeordnet
und erstreckt sich senkrecht von der oberen Fläche 205B aus. Der
Lumenverbinder 481A hat eine Oberseite 482A und
eine Wandfläche 482B.
Die Oberseite 482A hat zwei Durchgänge 303B und 325D,
die durch das obere Kernende 205A eine Fluidverbindung
mit einem zweiten Mantelkanal 410A bzw. einem ersten Mantelkanal 420A gewährleisten.
Der zweite Mantelkanal 410A ist eine Leitung, die eine
Leitungswand 325A hat, die sich senkrecht von der Innenfläche 481C des
Lumenverbinders 481A aus erstreckt.
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Wie
in 39B, 39A und 40 gezeigt,
hat der zweite Mantelkanal 410A eine Fluidverbindung mit
einem Leitungskanal 760A durch eine Leitung 321A,
die ein erstes Ende 321B und ein zweites Ende 321C hat,
das dafür
eingerichtet ist, in den Durchgang 325D des Lumenverbinders 481A zu passen.
Im Betrieb hat der Leitungskanal 760A der äußeren Leitung 20A eine
Fluidverbindung mit dem Mantelkanal 410A. Der erste Mantelkanal 420A ist eine
zweite Leitung, die eine Leitungswand 401A hat, die sich
wesentlich senkrecht von der Innenfläche 481C des Lumenverbinders 481A aus
erstreckt. Wie in 39A, 39B und 40 gezeigt,
hat der erste Mantelkanal 420A eine Fluidverbindung mit
einem Leitungskanal 780A der äußeren Leitung 20A durch
einen Hohlzylinder 322A, der ein erstes Ende 322B und
ein zweites Ende 322C hat, das dafür eingerichtet ist, in die Öffnung 303B der
Oberseite 482A zu passen. Wie illustriert, ist bei einer
Ausführungsform
der zweite Mantelkanal 410A innerhalb des ersten Mantelkanals 420A angeordnet.
Bei einer in 53 illustrierten alternativen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die Leitungswand 325A aus
einem oberen Teil 325F und einem unteren Teil 325G zusammengesetzt
sein und mit den Kanalwänden 401A und 402A verschmolzen
sein.
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Die
Oberseite 482A hat ebenfalls einen Einschnitt 483A,
der eine Fluidverbindung mit einer Kammer 740A gewährleistet.
Wenn sie zusammengebaut ist, wird die Kammer 740A durch
eine Lumenanbringungsaussparung 851A, ohne die durch die Hohlzylinder 321A und 322A in
der Anschlußverbindungsstelle
der Verbindungshülse 500A und
des Lumenverbinders 481A eingenommenen Volumina, definiert.
Die Kammer 740A hat durch den Einschnitt 483A eine
Fluidverbindung mit einem Leitungskanal 770A und mit dem
Trennungsvolumen 220A nahe dem Hals 115A. Folglich
bildet der Einschnitt 483A einen Durchgang zum Entfernen
einer zweiten abgetrennten Fluidkomponente 820 durch die
Mantelkammer 740A. Wahlweise sind an der Außenfläche 205B mehrere
Abstandsstücke 207A vorhanden,
die sich von der Außenfläche aus
erstrecken und die Innenfläche 110C des
oberen Gehäuseendes 110A berühren, um
eine Fluidverbindung zwischen dem Trennungsvolumen 220A und
dem durch die Einschnitte 483A geformten Durchgang zu sichern.
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Bei
einer in 53, 54 und 55 illustrierten
alternativen Ausführungsform
können
die Leitungen 321A und 322A an Öffnungen 325D und 303B in
der Oberseite 482A des Lumenverbinders 481A befestigt
sein. Zusätzlich
können
die Einschnitte 483A mehrere Kanäle in dem Lumenverbinder 481A bilden
und dafür
eingerichtet sein, eine Kammer 740B zu bilden, wenn sie
mit der Verbindungshülse 500A oder 500B verbunden
sind. Die Kammer 740B ist dafür eingerichtet, eine oder mehrere
Flächen 742A zu
haben, die mit dem Einsteckende 853A der Verbindungshül se 500A (das
Einsteckende 853A umschließt das Ende 861 der äußeren Leitung 20A)
zusammenpassen können.
Um die richtige Ausrichtung der Verbindungshülse 500A zu dem Lumenverbinder 481A zu
erleichtern, kann die Form des Einsteckendes 853A und der
Kammer 740B asymmetrisch sein, oder, wie in 53, 54 und 55 illustriert
wird, kann eine Führung 855A vorgesehen
sein, die sich von der Oberseite des Lumenverbinders 481A aus
erstreckt und dafür
eingerichtet ist, in eine Öffnung 857A des
Hülsenflanschs 790A zu
passen.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 40 umfaßt das untere
Kernende 295A eine obere Platte 299A, die eine
Oberseite 298A, eine Bodenseite 297A und eine
Kante 299B hat, die an der Unterkante 210D der
Kernaußenwand 210A befestigt
ist und eine unmittelbare Berührung
mit derselben herstellt. Die Kante 299B der oberen Platte 299A ist
dafür eingerichtet,
mit der Unterkante 210D der Kernaußenwand 210A verbunden
zu werden und eine fluiddichte Abdichtung mit derselben zu bilden.
Senkrecht von der Oberseite 298A der oberen Platte 299A erstreckt sich
eine Kanalwand 402A, die ein oberes Ende 402B und
ein unteres Ende 402C hat und eine Öffnung 303A umschließt, die
wesentlich in der Mitte der oberen Platte 299A liegt. Eine
Zahl von Rippen 403A, die an der Außenseite der Kanalwand 402A und
der Oberseite 298A befestigt sind, stützt die Lumenwand 402A.
Die Kanalwand 402A ist dafür eingerichtet, mit der Kanalwand 401A zusammenzupassen,
wobei sie eine fluiddichte Abdichtung bilden und ein Lumen 400A bereitstellen.
Der erste Mantelkanal 420A ist durch die Leitung 322A in
Fluidverbindung mit dem Leitungskanal 780A der äußeren Leitung 20A.
Die Öffnung 303A gewährleistet,
wie im Weiteren erörtert wird,
eine Fluidverbindung vom Lumen 400A zum Trennungsvolumen 220A.
Der erste Mantelkanal 420A umschließt ebenfalls den zweiten Mantelkanal 410A.
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Unter
Bezugnahme auf 43A, 43B und 44 umfaßt der Bodenkern 201A ein
oberes Kernende 206A, eine Kernaußenwand 211A und ein unteres
Kernende 296A. Die Kernaußenwand 211A hat eine
Außenfläche 211B,
eine Innenwand 211C und eine Unterkante 211D.
Der Durchmesser des Bodenkerns 201A nimmt vorzugsweise
vom oberen Kernende 206A zum unteren Kernende 296A zu.
Der Bodenkern 201A hat ebenfalls eine Oberseite 309A und
eine Bodenseite 309B. Die Oberseite 309A hat wesentlich
in der Mitte der Seite 309A des oberen Kernendes 206A einen
Einschnitt 186A (vorzugsweise allgemein kreisförmig). Der
Einschnitt 186A hat eine obere Fläche 186B und eine
Innenfläche 186C. Die
obere Fläche 186B des
Einschnitts 186A hat in derselben eine Öffnung 324D, die sich
durch die Innenfläche 186C erstreckt.
Bei einer in 53 illustrierten alternativen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die obere Fläche 186B ebenfalls eine
Aussparung 186D haben, die dafür eingerichtet ist, einen O-Ring
aufzuneh men und eine fluiddichte Abdichtung um das untere Ende 325B der
Leitungswand 325A zu bilden. Von der Innenfläche 186C erstreckt
sich senkrecht um die Öffnung 324D eine
Leitungswand 324A, die ein distales Ende 324B hat.
An der Oberseite 309A erstrecken sich von dem Einschnitt 186A zur
Außenfläche 211B der
Kernaußenwand 211A ein
oder mehrere Kanäle 305A.
Die Oberseite 309A kann horizontal sein oder sich von dem
Einschnitt 186A nach oben oder unten neigen. Falls sich
die Oberseite 309A von dem Einschnitt 186A zum
Kernende 206A nach oben oder unten neigt, wäre ein Fachmann
auf dem Gebiet in der Lage, die Formen der oberen Platte 299A und
des oberen Kernendes 295A dementsprechend anzupassen. Die
Kanäle 305A können über die
gesamte Länge des
Kanals 305A eine gleichmäßige Tiefe haben. Jedoch kann
sich der Kanal 305A von der Mitte aus nach unten oder nach
oben neigen. Ein Fachmann auf dem Gebiet würde sehen, daß, falls
sich die Oberseite 309A nach oben oder unten neigt und
der Kanal 305A eine gleichmäßige Tiefe hat, sich der Kanal 305A dann
entsprechend nach unten oder nach oben neigt.
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Unter
Bezugnahme auf 38 steht die Bodenseite 297A der
oberen Platte 299A in unmittelbarer Berührung mit der Oberseitenfläche 309A des
Bodenkerns 201A, wenn sie vollständig zusammengebaut sind. Diese
Berührung
bildet eine fluiddichte Abdichtung zwischen den zwei Oberflächen, die
eine Öffnung 305B von
dem Einschnitt 186A zu dem Kanal 305A bilden.
Eine zweite Öffnung 305C vom
Kanal 305A ist in der Außenfläche 211B der Kernaußenwand 211A geformt.
Die Öffnung 305B gewährleistet
eine Fluidverbindung von dem Einschnitt 186A durch den
Kanal 305A und die Öffnung 305C zu
dem Trennungsvolumen 220A (38 und 40).
Folglich fließt
das Fluid 800 durch den Leitungskanal 780A und
geht anschließend
durch den ersten Mantelkanal 420A hindurch. Von dem ersten
Mantelkanal 420A geht das Fluid 800 danach durch
den Kanal 305A zu dem Trennungsvolumen 220A.
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Unter
Bezugnahme auf 43A und 44 umfaßt das untere
Kernende 296A eine obere Platte 300A, die eine
Oberseite 300B, eine Bodenseite 3000 und eine
Außenkante 300D hat.
Die Außenkante 300D ist
dafür eingerichtet,
an der Unterkante 211D der Kernaußenwand 211A befestigt
zu sein und eine fluiddichte Abdichtung mit derselben zu gewährleisten.
Angeordnet oberhalb des Gehäusebodens 180A,
ist die untere Platte 300A kreisförmig und wölbt sich von ihrer Mitte aus
in Radialrichtung nach oben (illustriert in 44).
Alternativ dazu kann die untere Platte 300A flach sein.
Wie in 38 gezeigt, besteht, wenn sie
oberhalb des Gehäusebodens 180A angeordnet
ist, ein Volumen 220C zwischen der unteren Platte 300A und
dem Gehäuseboden 180A.
Dieses Volumen 220C steht in Fluidverbindung mit dem Trennungsvolumen 220A.
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Die
untere Platte 300A kann aus Kunststoff oder einem beliebigen
anderen geeigneten Material hergestellt sein. Zusätzlich erstreckt
sich wesentlich senkrecht von der unteren Fläche 3000 der unteren Platte 300A eine
Leitung 320A. Die Leitung 320A hat ein erstes
Ende 320B, das sich in den Raum 220C zwischen
der unteren Platte 300A und dem Gehäuseboden 180A erstreckt,
und ein zweites Ende 320C, das sich oberhalb der Oberseite 300B der
unteren Platte 300A erstreckt. Der Durchmesser der Leitung 320A ist
so eingerichtet, daß sie
eine enge Passung mit dem Leitungswandende 324B hat. Das
Volumen innerhalb der Leitungswände 324A und 325A umfaßt ein Lumen 400B.
Das durch die untere Platte 300A, die Innenfläche 211C und
eine Decke 253A des Bodenkerns 201A definierte
Volumen, ausschließlich des
zweiten Mantelkanals 410A, kann aus Luft oder einem festen
Material gebildet sein (siehe 43B und 44).
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wie sie in 53 illustriert wird,
können
wahlweise Stützwände 405A und 407A vorhanden
sein. Die Stützwand 405A erstreckt
sich senkrecht von der Bodenseite 309B. Die Stützwand 407A erstreckt
sich senkrecht von der Oberseite 300B der unteren Platte
und ist mit der Stützwand 405A verbunden,
wenn der Bodenkern 201A zusammengebaut ist. Die Leitungswand 324A kann
mit der Leitung 320A verbunden sein, um eine fluiddichte Abdichtung
zu bilden, und die Leitungen 324A, 320A können jeweils
mit den Stützwänden 405A und 407A verschmolzen
sein. Zusätzlich
sind ein oder mehrere, sich von der Bodenseite 3000 der
unteren Platte 300A aus erstreckende, Ausrichtungsabstandsstücke 409A vorhanden,
die in den Einschnitt 185A passen.
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Wie
für einen
Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet leicht offensichtlich sein
wird, wird die Trommel 10A um die Mittelachse 11A ausgewuchtet werden
müssen.
Dementsprechend können
als Teil der Vorrichtung Gewichte, wie beispielsweise das in 53 illustrierte Gewicht 408A, hinzugefügt werden,
wie es angebracht ist, um das Auswuchten der Trommel 10A zu
erleichtern.
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Unter
Bezugnahme auf 38 ist die Trommel 10A so
eingerichtet, daß das
Außengehäuse 100A,
die Kerne 200A und 201A, die untere Platte 300A und
die obere Platte 299A, die äußeren Leitungen 20A und
die Verbindungshülse 500A und
die Lumina 400A und 400B in Verbindung stehen
und sich zusammen drehen. Der Gehäuseboden 180A des Außengehäuses 100A umfaßt Aussparungen 181A an
seiner Oberseite, und diese Aussparungen sind so geformt, daß sie mit
einem Vorsprung 301A der unteren Platte 300A zusammenpassen.
Wie gezeigt, hat die untere Platte 300A den runden Vorsprung 301A an
ihrer Bodenseite 3000, um die Bewegung der unteren Platte 300A in
Bezug auf den Gehäuseboden 180A zu
beschränken.
Wenn sie zusammenge baut ist, bildet jeder einzelne Vorsprung 301A an der
Bodenseite der unteren Platte 300A eine enge Passung mit
einer Aussparung 181A am Gehäuseboden 180A. Folglich
werden, wenn das Außengehäuse 100A gedreht
wird, sich die äußeren Leitungen 20A und
die Verbindungshülse 500A,
der Oberkern 200A, die obere Platte 299A, der
Bodenkern 201A, die untere Platte 300A, der Gehäuseboden 180A und
die Lumina 400A und 400B mit demselben drehen.
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Wie
in 38 illustriert, ermöglicht das Lumen 400A,
daß Blut über einen
ersten Mantelkanal 420A in die Trommel 10A gelangt.
Der erste Mantelkanal 420A stellt einen Durchgang zum Einströmen des
Fluids 800 durch das Lumen 400A zu dem Einschnitt 186A und
danach zu dem Trennungsvolumen 220A durch den Kanal 305A bereit.
Das Lumen 400A ist innerhalb des Oberkerns 200A angeordnet.
Das Lumen 400A hat eine Höhe von dem oberen Lumenende 480A und
dem unteren Lumenende 402C. Das Lumen 400A wird
durch die Verbindung der Kanalwand 401A, die sich von der
Innenfläche 481C des Lumenverbinders 481A aus
erstreckt, und der Kanalwand 402A, die sich von der Oberseite 298A der oberen
Platte 299A aus erstreckt, gebildet. Die Kanalwand 401A wird
durch mehrere Rippen 251A gestützt, die an der Innenwandfläche 210C der
Kernaußenwand 210A und
der Innenfläche 205C des
oberen Kernendes 205A befestigt sind, und die Kanalwand 402A wird
durch mehrere Rippen 403A (40)
gestützt.
Es ist leicht zu sehen, daß die Höhe des Lumens 400A durch
Verändern
der Größen und
Formen des Kerns 200A, der Kanalwand 401A, der
Kanalwand 402A, der Leitungswand 325A und der
Höhe der
Leitungswand 324A eingestellt werden kann.
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Wie
in 38 illustriert, umschließt das Lumen 400A,
vom oberen Lumenende 480A bis zum unteren Lumenende 402C,
ein inneres Lumen 400B. Das untere Lumenende 402C hat
eine Öffnung 303A, die
durch eine Zahl von Kanälen 305A in
Fluidverbindung mit dem Trennungsvolumen 220A steht. Bei
der illustrierten Ausführungsform
umfaßt
das Lumen 400A den ersten Mantelkanal 420A. Der
zweite Mantelkanal 410A ist innerhalb des ersten Mantelkanals 420A des
Oberkerns 200A angeordnet und ist in demselben von dem
Lumenende 480A bis zu dem Lumenende 402C eingeschlossen.
Ferner bildet der zweite Mantelkanal 410A von unterhalb
der unteren Platte 300A einen Durchgang durch das Lumen 400B zum
Entfernen einer ersten abgetrennten Fluidkomponente 810,
die sich in dem Einschnitt 185A des Gehäusebodens 180A sammelt.
Der zweite Mantelkanal 410A erstreckt sich vom Gehäuseboden 180A des
Außengehäuses 100A durch
das Lumen 400B und zu dem Leitungskanal 760A der äußeren Leitung 20A.
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Unter
Bezugnahme auf 38 (gezeigt ohne die Leitung 321C)
ermöglicht
das innere Lumen 400B, daß rote Blutkörperchen 810 über einen
zweiten Mantelkanal 410A, der eine Fluidverbindung von dem
Gehäuseboden
oberhalb des Einschnittes 185A zu einer Öffnung 324E gewährleistet,
aus der Trommel 10A austreten. Das innere Lumen 400B hat
ein oberes Leitungsende 325C und ein unteres Leitungsende 324B und
umfaßt
zwei Leitungswände 324A und 325A,
die auf eine fluiddichte Weise verbunden sind und den zweiten Mantelkanal 410A bilden,
der einen kleineren Durchmesser hat als der erste Mantelkanal 420A und
von demselben getrennt und unterschieden ist. Die Leitungswand 325A wird
durch eine Rippe 251A, die sich durch die Kanalwand 401A erstreckt
und an der Leitungswand 325A befestigt ist, gestützt. Anders
als das Lumen 400A, das ein Ende nahe dem Einschnitt 186A hat,
erstreckt sich das Lumen 400B über den Einschnitt 186A hinaus
und durch die Bodenplatte 300A. Die erste Leitungswand 325A hat
ein oberes Ende 325C, das eine Öffnung 325D an der
Oberseite 482A des Lumenverbinders 481A hat, und
ein unteres Ende 325B, das eine Öffnung 325E hat, die
dafür eingerichtet
ist, eng mit dem oberen Ende 324C der Leitungswand 324A zusammenzupassen.
Das obere Ende 324C der Leitungswand 324A ist
höher als
der Einschnitt 186A und hat eine Öffnung 324D. Die Leitungswand 324A hat ebenfalls
ein unteres Ende 324B und wird durch mehrere Rippen 252A gestützt. Das
untere Ende 324B, das eine Öffnung 325E hat, ist
dafür eingerichtet,
mit der Leitung 320A verbunden zu werden, die eine Öffnung 302A hat,
die nahe der Mitte der unteren Platte 300A angeordnet ist.
Die Verbindung der Öffnungen 325E und 302A gewährleistet
eine Fluidverbindung zwischen dem Lumen 400B und dem Raum 220C zwischen
der unteren Platte 300A und dem Gehäuseboden 180A. Der
Raum 220C zwischen der unteren Platte 300A und
dem Gehäuseboden 180A wiederum
steht in Fluidverbindung mit dem Trennungsvolumen 220A.
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Die
Leitung 320A gewährleistet
eine enge Passung mit dem unteren Ende 324B, was eine Stütze für den zweiten
Mantelkanal 410A bereitstellt. Jeder Mantelkanal 420A und 410A kann
aus einer beliebigen Art von flexiblen oder starren Röhren (wie beispielsweise
Metallröhren)
oder eine anderen derartigen Vorrichtung hergestellt sein, die einen
abgedichteten Durchgang, möglicherweise
für den
Durchfluß eines
unter Druck gesetzten oder nicht unter Druck gesetzten Fluiden,
bereitstellt und die vorzugsweise ein Einwegartikel und sterilisierbar
sein kann, d.h., von einfacher und effizienter Fertigung.
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1. Antriebsröhre
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Wie
in 39A und 39B illustriert,
ist die Leitungsbaugruppe 860A an der Trommel 10A befestigt über die
Verbindungshülse 500A,
die am ersten Ende 861A der äußeren Leitung 20A befestigt ist,
die einen ersten Leitungskanal 780A, einen zweiten Leitungskanal 760A und
einen dritten Leitungskanal 770A hat. Jeder Leitungskanal
hat eine Fluidverbindung mit einem ersten Mantelkanal 420A,
einem zweiten Mantelkanal 410A und einer Mantelkammer 740A.
Die drei Leitungskanäle
sind in der äußeren Leitung 20A mit
gleichem Zwischenraum von 120° zueinander
angeordnet und im Durchmesser gleich (siehe 50).
Wenn er in Fluidverbindung mit der äußeren Leitung 20A und
der Trommel 10A steht, ist der Leitungskanal 780A in
Fluidverbindung mit dem ersten Mantelkanal 420A, um das
Fluid 800 zum Trennen aus der äußeren Leitung 20A in
die Trommel 10A fließen
zu lassen. Ähnlich
ist der zweite Leitungskanal 760A in Fluidverbindung mit
dem zweiten Mantelkanal 410A, um die erste abgetrennte Fluidkomponente 810 aus
der Trommel 10A in die äußere Leitung 20A zu
entfernen. Schließlich
ist der dritte Leitungskanal mit der Mantelkammer 740A verbunden,
um die zweite abgetrennte Fluidkomponente 820 aus der Trommel 10A zu
entfernen.
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Wie
in 45 illustriert wird, hat die äußere Leitung 20A eine
Verbindungshülse 500A am
ersten Ende 861A und eine Ankerhülse 870A am zweiten Ende 862A der äußeren Leitung 20A.
Wahlweise sind zwischen der Verbindungshülse 500A und der Ankerhülse 870A an
der äußeren Leitung 20A ein erster
Absatz 882 und ein zweiter Absatz 884 vorhanden,
die sich senkrecht von der äußeren Leitung 20A aus
erstrecken und einen größeren Durchmesser
haben. Zwischen der Verbindungshülse 500A und
der Ankerhülse 870A (oder,
falls vorhanden, dem ersten und dem zweiten Absatz) gibt es einen
ersten und einen zweiten Lagerring 871A und 872A.
Die äußere Leitung 20A,
die Ankerhülse 870A und
die Verbindungshülse
können
aus dem gleichen oder unterschiedlichen bioverträglichen Materialien mit geeigneter
Festigkeit und Flexibilität
für eine
Verwendung bei dieser Art von Röhren
in einer Zentrifuge hergestellt sein (ein solches bevorzugtes Material
ist HYTREL®).
Die Verbindungshülse 500A und
die Ankerhülse 870A können durch
ein beliebiges geeignetes Mittel, wie beispielsweise Klebstoffe,
Schweißen usw.
befestigt werden, jedoch ist der Leichtigkeit der Fertigung wegen
vorzuziehen, daß die
Verbindungshülse 500A und
die Ankerhülse 870A auf
die äußere Leitung 20A überformt
werden.
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Unter
Bezugnahme auf 45, 48 und 49 umfaßt die Ankerhülse 870A einen
Körper 877B,
der ein erstes Ankerende 873A und ein zweites Ankerende 874A hat.
Die Ankerhülse 870A ist (vorzugsweise
durch Überformen)
an dem zweiten Leitungsende 862A der äußeren Leitung 20A befestigt
und nimmt von dem ersten Bund 873A zu dem zweiten Bund 874A im
Durchmesser zu. Mit Zwischenraum in Distalrichtung vom zweiten Ende 874A ist
ein Bund 886A angeordnet, der sich senkrecht vom Körper 877B aus
erstreckt und einen größeren Durchmesser
hat als der Körper 877B der
Ankerhülse 870A.
Mehrere Rippen 877A, die ein erstes Rippenende 877B zwischen
dem Bund 886A und dem zweiten Ankerende 874A und
ein zweites Rippenende 877C, das sich über das erste Ankerende 873A hinaus
erstreckt, haben, sind an dem Körper 877B befestigt.
Die zweiten Rippenenden 877C werden durch einen Ring 88A,
der ebenfalls an der äußeren Leitung 20A befestigt
ist, miteinander verbunden. Die Rippen 877A verlaufen parallel
zu der äußeren Leitung 20A und
sind vorzugsweise über
den Bereich angeordnet, in dem die Leitungskanäle 760A, 770A und 780A der
Oberfläche
der äußeren Leitung 20A am
nächsten
sind (50). Die Bereiche, in denen die
Leitungskanäle 760A, 770A und 780A dem
Außendurchmesser
der äußeren Leitung 20A am nächsten sind,
neigen dazu, wenn sie nicht verstärkt sind, während einer Hochgeschwindigkeitsdrehung zu
versagen. Das Vorhandensein von Rippen parallel zu den Leitungskanälen über das
Ankerhülsenende 873A hinaus
gewährleistet
eine Verstärkung
dieses Bereichs und verhindert einen Leitungsausfall bei einer Hochgeschwindigkeitsdrehung.
In einem Aspekt verhindern die Rippen das Knicken der äußeren Leitung 20A in
diesem Bereich und wirken als Strukturelemente, um die Torsionsbeanspruchung
auf die Ankerhülse 870A zu übertragen.
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Die
Verbindungshülse 500A umfaßt einen Körper 830A,
der ein oberes Hülsenende 831A und ein
unteres Hülsenende 832A (46 und 47) hat.
Das untere Hülsenende 832A hat
einen Hülsenflansch 790A und
mehrere Vorsprünge 843A,
die bemessen sind, um Einschnitte 484A an der Wandfläche 482A des
Lumenverbinders 481A in Eingriff zu nehmen. Wenn die Trommel 10A zusammengebaut wird,
kann durch Anordnen eines O-Rings 791A um den Körper 830A und
Zusammendrücken
des O-Rings 791A zwischen dem Flansch 790A und
dem Gehäuse 100A eine
fluiddichte Abdichtung gewährleistet
werden. Das obere Hülsenende 831A ist
dafür eingerichtet,
an der äußeren Leitung 20A befestigt
zu werden. Unter Bezugnahme auf 46, 39A und 39B ist
die Verbindungshülse 500A mit
Hilfe des Hülsenflanschs 790A an
der Trommel 10A befestigt und ist dafür eingerichtet, die Leitungskanäle 780A, 760A, 770A der äußeren Leitung 20A mit
den Mantelkanälen 420A und 410A und
der Kammer 740A der Trommel 10A in Fluidverbindung
zu bringen. Wenn sie zusammengebaut ist, ist die Verbindungshülse 500A am
Lumenverbinder 481A (39A und 39B) angebracht.
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Die
Verbindungshülse 500A nimmt
vorzugsweise vom oberen Hülsenende 831A zum
unteren Hülsenende 832A im
Durchmesser zu und ist auf das erste Leitungsende 861A der äußeren Lei tung 20A überformt.
Die Verbindungshülse 500A verbindet
die Trommel 10A ohne Verwendung einer drehbaren Dichtung,
die normalerweise zwischen der Trommel 10A und der Verbindungshülse 500A angeordnet
wäre, mit
der äußeren Leitung 20A.
Die dichtungslose Verbindung zwischen der Trommel 10A und
der Verbindungshülse 500A kann
erfolgen, wie oben erläutert,
oder durch die Verwendung beispielsweise eines O-Rings, einer Rille
oder Lippe, einer Verbindung der Art einer Durchführungsdichtung,
Schweißen
oder eine enge Passung mit oder ohne Klebstoff entweder in der Trommel 10A oder
in der Verbindungshülse 500.
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Wie
in 46 und 39B illustriert,
hat der Hülsenflansch 790A eine
Bodenseite 847A, die sich mit der Oberseite 482A des
Lumenverbinders 481A berührt und eine dichte Abdichtung
bildet. Jedoch hat der Lumenverbinder 481A mehrere Einschnitte 483A,
die eine Fluidverbindung zwischen der Trennungskammer 220A und
der Mantelkammer 740A gewährleisten, die wiederum eine
Fluidverbindung mit dem Leitungskanal 770A hat. Die Mantelkammer 740A wird
durch die Lumenanbringungsaussparung 851A und die Oberseite 482A des
Lumenverbinders 481A, ausschließlich des durch die Hohlzylinder 321A und 322A eingenommenen
Raums, definiert. Mehrere Vorsprünge 843A an
der Bodenseite 847A des Hülsenflanschs 790A nehmen
die Einschnitte 484A an der Wandfläche 482A des Lumenverbinders 481A in
Eingriff und gewährleisten
folglich eine enge Passung.
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Die
Verbindungshülse 500A trägt dazu
bei, die äußere Leitung 20A an
der Trommel 10A zu befestigen und folglich eine Fluidverbindung
der äußeren Leitung 20A mit
der Trommel 10A herzustellen. Diese Fluidverbindung ermöglicht,
daß das
Fluid 800 durch die äußere Leitung 20A der
Trommel 10A zugeführt
wird. Ähnlich
ermöglicht
diese Fluidverbindung ebenfalls, daß die abgetrennten Fluidkomponenten 820 durch
die äußere Leitung 20A aus
der Trommel 10A entfernt werden.
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Die äußere Leitung 20A hat
einen annähernd gleichbleibenden
Durchmesser, was dazu beiträgt, die
Steifigkeit zu verringern. Eine übermäßig steife äußere Leitung 20A wird
sich aufheizen und schneller ausfallen. Außerdem ist eine Leitung mit
gleichbleibendem Durchmesser billig/leicht zu fertigen, ermöglicht ein
leichtes Experimentieren mit den Größen der Verbindungshülse 500A und
der Ankerhülse 870A und
ermöglicht,
daß die
Lagerringe 871A und 872A durch den ersten und
den zweiten Absatz 882A und 884A festgehalten
werden. Die äußere Leitung 20A kann
aus einer beliebigen Art von flexiblem Schlauch (wie beispielsweise
medizinischem Schlauch) oder einer andere solchen Vorrichtung hergestellt
sein, die einen abgedichteten Durchgang für den Durchfluß von Fluiden,
die unter Druck gesetzt sein können,
in einen oder aus einem Behälter einer
beliebigen Art bereitstellen und die vorzugsweise Einwegartikel
und sterilisierbar sein können.
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II. Dauerhaftes Turmsystem
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17 illustriert
das Turmsystem 2000. Das Turmsystem 2000 ist das
dauerhafte (d.h. kein Einwegartikel) Anlagenteil, das die verschiedenen
Vorrichtungen des Photopheresebestecks 1000, wie beispielsweise
die Kassette 1100, die Bestrahlungskammer 700 und
die Zentrifugentrommel 10 (1), aufnimmt.
Das Turmsystem 2000 führt
das Abschiebern, Pumpen und die Gesamtsteuerung und den Antrieb des
Fluiddurchflusses durch das Einweg-Photopheresebesteck 1000 durch.
Das Turmsystem 2000 führt alle
notwendigen Steuerungsfunktionen durch die Verwendung eines entsprechend
programmierten Steuergeräts,
zum Beispiel eines Prozessors oder eines integrierten Schaltkreises,
gekoppelt an alle notwendigen Komponenten, selbsttätig aus.
Während nach
jeder Photopherese-Behandlungssitzung ein neues Einwegbesteck verworfen
werden muß,
wird das Turmsystem 2000 immer wieder verwendet. Das Turmsystem 2000 kann
durch entsprechendes Programmieren des Steuergeräts oder durch Austauschen einiger
seiner Komponenten modifiziert werden, um eine Zahl von extrakorporalen
Blutkreislaufbehandlungen, zum Beispiel eine Apherese, durchzuführen.
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Das
Turmsystem 2000 hat ein Gehäuse, das einen oberen Abschnitt 2100 und
einen Basisabschnitt 2200 hat. Der Basisabschnitt 2200 hat
einen Oberteil 2201 und einen Unterteil 2002.
Räder 2203 werden
an oder nahe dem Unterteil 2002 des Basisabschnitts 2200 bereitgestellt,
so daß das
Turmsystem 2000 beweglich ist und in einem Krankenhausumfeld
leicht von Raum zu Raum bewegt werden kann. Vorzugsweise können die
Vorderräder 2203 um
eine vertikale Achse geschwenkt werden, um eine Leichtigkeit beim
Lenken und Manövrieren
des Turmsystems 2000 zu ermöglichen. Das Oberteil 2201 des
Basisabschnitts 2200 hat eine Oberseite 2204,
die eine in dieselbe eingebaute (siehe 22) Steuerungsetage 1200 hat,
die am besten in 22 illustriert wird. In 17 ist
die Kassette 1100 auf die Steuerungsetage 1200 geladen.
Der Basisabschnitt 2200 hat ebenfalls Haken (nicht illustriert)
oder andere Verbinder, um den Plasma-Auffangbeutel 51 und den Behandlungsbeutel 50 daran
aufzuhängen.
Solche Haken können
woanders am Turmsystem 2000 angeordnet sein, solange ihre
Positionierung nicht das Funktionieren des Systems während der
Behandlung stört.
Der Basisabschnitt 2200 hat eine hinter einer Tür 751 angeordnete
Photoaktivierungskammer 750 (18). Zusätzliche
Haken (nicht illustriert) werden an dem Turmsystem 2000 bereitgestellt,
um Kochsalzlösungs-
und Antikoagulansbeutel aufzuhängen.
Vorzugsweise sind diese Haken am oberen Abschnitt 2100 angeordnet.
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Die
Photoaktivierungskammer 750 (18) ist
im Basisabschnitt 2200 des Turmsystems 2000 zwischen
dem Oberteil 2201 und dem Unterteil 2202 hinter
der Tür 751 vorgesehen.
Die Tür 751 ist schwenkbar
mit dem Basisabschnitt 2200 verbunden und wird für einen
Zugang zur Photoaktivierungskammer 750 bereitgestellt und,
um zu ermöglichen, daß der Bediener
die Photoaktivierungskammer 750 schließt, so daß das UV-Licht während der
Behandlung nicht in die Umgebung entweicht. Eine Aussparung 752 wird
bereitgestellt, um zu ermöglichen,
daß Röhren 1112, 1117 (1)
in die Photoaktivierungskammer 750 hindurchtreten, wenn
die Bestrahlungskammer 700 geladen ist und wenn die Tür 751 geschlossen
ist. Die Photoaktivierungskammer wird weiter unten unter Bezugnahme
auf 16 und 18 detailliert
erörtert.
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Der
obere Abschnitt 2100 ist oben auf dem Basisabschntt 2200 angeordnet.
Eine Zentrifugenkammer 2101 (19) ist
in dem oberen Abschnitt 2100 hinter einer Zentrifugenkammertür 2102 angeordnet.
Die Zentrifugenkammertür 2102 hat
ein Fenster 2103, so daß ein Bediener in die Zentrifugenkammer 2101 sehen
und auf jegliche Probleme überwachen
kann. Das Fenster 2103 ist mit Glas aufgebaut, das dick
genug ist, um jeglichen Kräften
zu widerstehen, die von einem Unfall während des Zentrifugierens darauf
ausgeübt
werden können,
wobei sich die Zentrifugentrommel mit Drehzahlen von mehr als 4800
U/min drehen kann. Die Tür 2102 ist
schwenkbar mit dem oberen Abschnitt 2100 verbunden und hat
einen selbsttätigen
Verriegelungsmechanismus, der während
des Systembetriebs durch das Systemsteuergerät aktiviert wird. Die Zentrifugenkammer 2101 wird
weiter unten in Bezug auf 19 detaillierter
erörtert.
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Vorzugsweise
ist die Etage 1200 an der Oberseite 2204 des Basisabschnitts 2200 an
oder nahe der Vorderseite des Systemturms 2000 angeordnet,
während
sich der obere Abschnitt 2100 vom Basisabschnitt 2200 nahe
der Rückseite
des Turmsystems 2000 nach oben erstreckt. Dies ermöglicht dem
Bediener einen leichten Zugriff auf die Steuerungsetage 1200,
während
es dem Bediener gleichzeitig Zugang zu der Zentrifugenkammer 2101 bietet. Durch
Gestalten des Turmsystems 2000 so, daß es die Zentrifugenkammer 2101 im
oberen Abschnitt hat und die Photoaktivierungskammer 750 und
die Etage 1200 im Basisabschnitt 2200 hat, wird
eine aufrechtstehende Konfiguration erreicht. Daher hat der Systemturm 2000 eine
verringerte Stellflächengröße und nimmt
eine verringerte Menge an wertvollem Krankenhausbodenplatz ein.
Die Höhe
des Systemturms 2000 bleibt unter sechzig Zoll, so daß einem
die Sicht nicht versperrt ist, wenn die Maschine von hinten durch
das Krankenhaus befördert
wird. Zusätzlich wird
die ziemlich horizontale Position der Etage 1200 dem Bediener
einen Platz zum Absetzen von Vorrichtungen des Photopheresebestecks 1000 während des
Ladens anderer Vorrichtungen bereitstellen, was das leichte Laden
erleichtert. Das Turmsystem 2000 ist ausreichend robust,
um den Kräften
und Vibrationen zu widerstehen, die durch den Zentrifugiervorgang
verursacht werden.
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Ein
Monitor 2104 wird an der Zentrifugenkammertür 2102 oberhalb
des Fensters 2103 bereitgestellt. Der Monitor 2104 hat
eine Anzeigefläche 2105 zum
visuellen Anzeigen von Daten für
einen Bediener, wie beispielsweise Benutzerschnittstellen für die Dateneingabe,
Ladeanweisungen, Grafiken, Warnungen, Alarmen, Behandlungsdaten
oder Behandlungsfortschritt. Der Monitor 2104 ist an das Systemsteuergerät gekoppelt
und wird durch dasselbe gesteuert. Ein Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 wird
an einer Seite des Monitors 2104 bereitgestellt. Der Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 wird bereitgestellt,
um gleitend eine Datenkarte 1195 aufzunehmen, die mit jedem
Einweg-Photopheresebesteck 1000 (1) geliefert
wird. Wie oben erwähnt, kann
die Datenkarte 1195 vorprogrammiert sein, um eine Vielzahl
von Daten zu speichern, um sie dem Systemsteuergerät des Turmsystems 2000 bereitzustellen.
Zum Beispiel kann die Datenkarte 1195 programmiert sein,
um Informationen weiterzugeben, so daß das Systemsteuergerät sicherstellen
kann: (1) daß das
Einweg-Photopheresebesteck kompatibel mit der Blutantriebsausrüstung ist,
in die es geladen wird, (2) daß das
Photopheresebesteck in der Lage ist, den gewünschten Behandlungsvorgang
auszuführen,
und (3) daß das
Einweg-Photopheresebesteck
von einem bestimmten Markennamen oder Hersteller ist. Der Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 hat
die notwendigen Ausrüstungen
und Schaltungen, um sowohl Daten von der Datenkarte 1195 zu
lesen als auch Daten auf dieselbe zu schreiben. Vorzugsweise wird
der Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 Behandlungstherapiedaten
auf die Datenkarte 1195 schreiben. Solche Informationen
können
zum Beispiel Auffangzeiten, Auffangvolumina, Behandlungszeiten,
volumetrische Durchflußgeschwindigkeiten,
jegliche Alarme, Fehlfunktionen, Störungen im Verfahren oder beliebige
andere gewünschte
Daten einschließen.
Während
der Datenkarten-Aufnahmeanschluß 2001 am
Monitor 2104 bereitgestellt wird, kann er woanders am Turmsystem 2000 angeordnet
sein, solange er an das Systemsteuergerät oder ein anderes passendes
Steuerungsmittel gekoppelt ist.
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A. Photoaktivierungskammer
zum Aufnehmen der Bestrahlungskammer
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Unter
Bezugnahme auf 16 und 18 wird
nun die Photoaktivierungskammer 750 im Querschnitt illustriert.
Die Photoaktivierungskammer 750 wird durch ein Gehäuse 756 gebildet.
Das Gehäuse 756 paßt in den
Basisabschnitt 2200 des Turmsystems 1000 hinter
der Tür 751 (17).
Die Photoaktivierungskammer 750 hat mehrere elektrische
Verbindungsanschlüsse 753,
die an einer Rückwand 754 bereitgestellt
werden. Die elektrischen Verbindungsanschlüsse 753 sind elektrisch
an eine Elektroenergiequelle gekoppelt. Die Photoaktivierungskammer 750 ist
dafür gestaltet,
eine UV-A-Lichtbaugruppe 759 (16) aufzunehmen.
Wenn sie vollständig in
die Photoaktivierungskammer 750 geladen ist, bilden an
einer Kontaktwand 755 der UV-A-Lichtbaugruppe 759 angeordnete
elektrische Kontakte (nicht illustriert) eine elektrische Verbindung
mit den elektrischen Verbindungsanschlüssen 753. Diese elektrische
Verbindung ermöglicht
es, daß UV-A-Lampen 758 Elektroenergie
zugeführt
wird, so daß sie
aktiviert werden können.
Vorzugsweise werden für
jeden Satz von UV-A-Lampen 758 drei elektrische Verbindungsanschlüsse bereitgestellt.
Insbesondere hat die UV-A-Lichtbaugruppe 759 zwei Sätze von UV-A-Lampen 758,
die einen Raum bilden, in den die Bestrahlungskammer 700 eingesetzt
werden kann. Die Zufuhr von Elektroenergie zu den UV-A-Lampen 758 wird
durch das entsprechend programmierte Systemsteuergerät unter
Verwendung eines Schalters gesteuert. Die UV-A-Lampen 758 werden während der
Photopherese-Behandlungssitzung durch das Steuergerät nach Notwendigkeit
aktiviert und deaktiviert.
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Im
Oberteil des Gehäuses 756 wird
nahe der Rückwand 754 der
Photoaktivierungskammer 750 ein Abzugsloch 757 bereitgestellt.
Das Abzugsloch 757 ist mit einer Abzugsleitung 760 verbunden,
die aus der Rückseite
des Turmsystems 2000 herausführt. Wenn während einer Behandlungstherapie
die durch die UV-A-Lampen 758 erzeugte Wärme in der Photoaktivierungskammer 750 zunimmt,
entweicht diese Wärme über das
Abzugsloch 757 und die Abzugsleitung 760 aus der
Photoaktivierungskammer 750. Die Wärme tritt durch ein Turmgehäuseloch 761,
das in der Rückseite
des Turmsystems 2000, weg von dem Patienten und dem Bediener,
angeordnet ist, aus dem Turmsystem 2000 aus.
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Die
Photoaktivierungskammer 750 umfaßt ferner einen Trakt 762 zum
Aufnehmen der Bestrahlungskammer 700 und Halten der Bestrahlungskammer
in einer aufrechten Position zwischen den UV-A-Lampen. Der Trakt 762 befindet
sich an oder nahe dem Boden der Photoaktivierungskammer 750. Vorzugsweise
wird unterhalb des Trakts 762 ein Leckortungskreis 763 bereitgestellt,
um jegliches Fluid zu orten, das vor, während oder nach dem Betrieb aus
der Bestrahlungskammer 700 ausläuft. Der Leckortungskreis 762 hat
zwei in einer U-Form ausgeführte Elektroden,
die an einem flexiblen Kreis mit Kleberücken angeordnet sind. Die Elektroden
sind dafür
gestaltet, das Anlegen eines Kurzschlusses zu ermöglichen,
um auf Unterbrechungen zu prüfen. Das
eine Ende jeder Elektrode geht zu einem integrierten Schaltkreis,
während
das andere Ende jeder Elektrode mit einem Festkörperschalter verknüpft ist. Der
Festkörperschalter
kann verwendet werden, um auf den Durchgang der Elektroden zu prüfen. Durch Schließen des
Schalters werden die Elektroden miteinander kurzgeschlossen. Danach
erfaßt
der integrierte Schaltkreis den Kurzschluß. Das Schließen des
Schalters verursacht eine Situation, die der entspricht, wenn die
Elektroden naß werden
(d.h., einem Leck). Falls die Elektroden auf irgendeine Weise beschädigt sind,
wird die Durchgangsprüfung
versagen. Dies ist eine sicher Anzeige, daß die Elektroden nicht beschädigt sind.
Diese Prüfung
kann jedes Mal beim Systemstart oder periodisch während des
normalen Betriebs durchgeführt
werden, um zu sichern, daß der
Leckortungskreis 762 richtig arbeitet. Der Leckortungskreis 762 trägt dazu
bei, zu sichern, daß Lecks nicht
während
einer ganzen Behandlungssitzung unbemerkt bleiben, weil der Leckortungskreis
beschädigt
ist. Ein elektrisches Schaltbild des Leckortungskreises 762 wird
in 20 bereitgestellt.
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B. Zentrifugenkammer
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19 illustriert
die Zentrifugenkammer 2101 im Querschnitt, wobei das Gehäuse des
Turmsystems 2000 entfernt ist. Eine Drehvorrichtung 900 (ebenfalls
im Querschnitt), die in der Lage ist, eine 1-Omega-2-Omega-Schleudertechnologie
zu benutzen, ist innerhalb der Zentrifugenkammer 2101 angeordnet.
Die Drehvorrichtung 900 schließt einen rotierenden Träger 910 und
eine Trommelhalteplatte 919 zum drehbaren Befestigen der
Zentrifugentrommel 10 (1) ein.
Ein Gehäuse 2107 der
Zentrifugenkammer 2101 ist vorzugsweise aus Aluminium oder einem
anderen leichten haltbaren Metall hergestellt. Alternativ dazu können innerhalb
des Turmsystems 2000 andere Drehsysteme, wie beispielsweise
das in der US-Patentschrift Nr. 3,986,442 beschriebene, verwendet
werden.
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Ein
Leckortungskreis 2106 wird an einer Rückwand 2108 des Gehäuses 2107 bereitgestellt. Der
Leckortungskreis 2106 wird bereitgestellt, um während der
Verarbeitung jegliche Lecks innerhalb der Zentrifugentrommel 10 oder
der Verbindungsröhren
zu erfassen. Der Leckortungskreis 2106 ist identisch mit
dem oben beschriebenen Leckortungskreis 762. Ein elektrisches
Schaltbild des Leckortungskreises 2106 wird in 21 bereitgestellt.
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C. Fluiddurchfluß-Steuerungsetage
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22 illustriert
die Steuerungsetage 1200 des Turmsystems 2000 (17)
ohne eine auf dieselbe geladene Kassette 1100. Die Steuerungsetage 1200 führt das
Abschiebern und Pumpen aus, um so den Fluiddurchfluß durch
das gesamte Photopheresebesteck 1000 anzutreiben und zu
steuern. Vorzugsweise ist die Etage 1200 eine gesonderte
Platte 1202, die über
Schrauben oder andere Befestigungsmittel, wie beispielsweise Bolzen,
Muttern oder Klemmen, am Basisabschnitt 2200 des Turmsystems 2000 befestigt
ist. Die Platte 1202 kann aus Stahl, Aluminium oder einem
anderen dauerhaften Metall oder Material hergestellt sein.
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Die
Etage 1200 hat fünf
peristaltische Pumpen, die Vollblutpumpe 1301, die Rückführungspumpe 1302,
die Wiederumlaufpumpe 1303, die Antikoagulanspumpe 1304 und
die Pumpe 1305 für
rote Blutkörperchen,
die sich durch die Platte 1202 erstrecken. Die Pumpen 1301 bis 1305 sind
so auf der Platte 1202 angeordnet, daß sich die Pumpenschleifenröhren 1120 bis 1124 über und
um die Pumpen 1301 bis 1305 erstrecken, wenn die
Kassette 1100 für
den Betrieb auf die Etage 1200 geladen ist.
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Eine
Luftblasen-Sensorbaugruppe 1204 und eine HCT-Sensorbaugruppe 1205 werden
auf der Platte 1202 bereitgestellt. Die Luftblasen-Sensorbaugruppe 1204 hat
drei Rinnen 1206 zum Aufnehmen der Röhren 1114, 1106 und 1119 (25).
Die Luftblasen-Sensorbaugruppe 1204 verwendet Ultraschallenergie,
um die Röhren 1114, 1106 und 1119 auf
Unterschiede in der Dichte zu überwachen,
die das Vorhandensein von Luft in den flüssigen Fluiden anzeigen würden, die
normalerweise durch dieselben hindurchgehen. Die Röhren 1114, 1106 und 1119 werden überwacht,
weil diese Leitungen zum Patienten laufen. Die Luftblasen-Sensorbaugruppe 1204 ist wirksam
an das Systemsteuergerät
gekoppelt und übermittelt
ihm Daten zur Analyse. Falls eine Luftblase erfaßt wird, wird das Systemsteuergerät den Betrieb
herunterfahren und durch Verschließen der Röhren 1114, 1106 und 1119 durch
Bewegen der Druckstellorgane 1240 bis 1242 zu
einer erhöhten Position,
wodurch die Röhren 1114, 1106 und 1119, wie
oben erörtert,
gegen die Kassette 1100 zusammengedrückt werden, und/oder Abschalten
der entsprechenden Pumpe einen Fluiddurchfluß in den Patienten verhindern.
Die HCT-Sensorbaugruppe 1205 hat eine Rinne 1207 zum
Aufnehmen einer HCT-Komponente 1125 der Röhre 1116.
Die HCT-Sensorbaugruppe 1205 ist
ebenfalls wirksam an das Systemsteuergerät gekoppelt und übermittelt ihm
Daten. Nachdem die HCT-Sensorbaugruppe 1205 das Vorhandensein
von roten Blutkörperchen
in der Röhre 1116 erfaßt, wird
das Systemsteuergerät die
entsprechende Maßnahme
ergrei fen, wie beispielsweise die entsprechende Pumpe anhalten oder eines
der Druckstellorgane 1243 bis 1247 aktivieren, um
den Fluiddurchfluß durch
die Röhre 1116 anzuhalten.
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Die
Etage 1200 hat ebenfalls fünf Druckstellorgane 1243 bis 1247 und
drei Druckstellorgane 1240 bis 1242, die strategisch
auf der Platte 1202 angeordnet sind, so daß jedes
der Druckstellorgane 1240 bis 1247 mit den entsprechenden Öffnungen 1137 und 1157 ausgerichtet
ist, wenn die Kassette 1100 für den Betrieb auf die Etage 1200 geladen
ist. Die Druckstellorgane 1240 bis 1247 können zwischen
einer abgesenkten Position und einer erhöhten Position bewegt werden.
Wie in 22 illustriert, befinden sich
die Druckstellorgane 1243 bis 1247 in der abgesenkten
Position, und die Druckstellorgane 1240 bis 1242 befinden
sich in der erhöhten
Position. Wenn sie sich in der erhöhten Position befinden und wenn
die Kassette 11000, wie in 25 illustriert,
auf die Etage 1200 geladen ist, werden sich die Druckstellorgane 1240 bis 1247 durch
die entsprechenden Öffnungen 1137 oder 1157 erstrecken
und den Abschnitt des flexiblen Schlauchs, der mit dieser Öffnung ausgerichtet
ist, zusammendrücken,
wodurch die flexible Röhre
zugequetscht wird, so daß kein
Fluid hindurchgehen kann. Wenn sie sich in der abgesenkten Position
befinden, erstrecken sich die Druckstellorgane 1240 bis 1247 nicht
durch die Öffnungen 1137 und 1157 und
drücken
folglich den flexiblen Schlauch nicht zusammen.
-
Die
Druckstellorgane 1243 bis 1247 sind durch Federn
eingezogen, so daß ihre
Vorgabeposition ist, sich zur abgesenkten Position zu bewegen, wenn
sie nicht aktiviert werden. Die Druckstellorgane 1243 bis 1247 werden
unabhängig
gesteuert und können
unabhängig
voneinander angehoben oder abgesenkt werden. Die Druckstellorgane 1240 bis 1242 andererseits
sind aneinander gekoppelt. Daher werden, wenn ein Druckstellorgan 1240 bis 1242 abgesenkt
oder angehoben wird, die anderen zwei Druckstellorgane 1240 bis 1242 ebenfalls
entsprechend abgesenkt oder angehoben. Zusätzlich sind die Druckstellorgane 1240 bis 1242 so
gefedert, daß ihre
Vorgabeposition ist, sich zur erhöhten Position zu bewegen. Folglich
werden sich die Druckstellorgane 1240 bis 1242,
falls das System während
einer Behandlungssitzung an Leistung verliert, selbsttätig zur
erhöhten
Position bewegen, wobei sie die Röhren 1114, 1106 und 1119 verschließen und
verhindern, daß Fluide
in den Patienten eintreten oder ihn verlassen.
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Unter
Bezugnahme auf 23 und 24 schließt die Etage 1200 ferner
das Systemsteuergerät 1210,
eine Zylinderbaugruppe 1211, Verteilerbaugruppen 1213,
ein Pumpenkabel 1215, ein Pumpenmotorkabel 1216 und
eine Synchronriemen-Baugruppe 1217 ein. Das Systemsteuergerät 1210 ist
ein entsprechend programmierter integrierter Schaltkreis, der wirksam
an die notwendi gen Komponenten des Systems gekoppelt ist, um alle
oben erörterten und
zum Durchführen
einer Photopheresebehandlung nach der vorliegenden Erfindung erforderlichen Funktionen,
Wechselwirkungen, Entscheidungen und Reaktionen durchzuführen. Die
Zylinderbaugruppe 1211 koppelt jedes der Druckstellorgane 1240 bis 1247 an
einen Pneumatikzylinder. Luftanschlüsse 1212 werden an
den verschiedenen Elementen der Etage 1200 nach Notwendigkeit
bereitgestellt, um Luftleitungen mit den Vorrichtungen und dem entsprechenden
der Verteiler 1213 zu verbinden. Daher kann den Vorrichtungen
nach Notwendigkeit Luft zugeführt
werden, um die notwendige Komponente, wie beispielsweise die Druckstellorgane 1240 bis 1247,
zu betätigen.
Alle diese Funktionen und die Zeitsteuerung werden durch das Systemsteuergerät 1210 gesteuert.
Schließlich
schließt
die Platte 1202 mehrere Löcher 1215, 1219, 1220, 1221 und 1218 ein,
so daß die
verschiedenen Komponenten der Etage 1200 richtig in dieselbe
geladen werden können
und so daß die
Etage 1200 am Turmsystem 2000 befestigt werden
kann. Im Einzelnen passen die Pumpen 1301 bis 1305 in
die Löcher 1314, die
HCT-Sensorbaugruppe 1205 paßt in das Loch 1220,
die Luftblasen-Detektorbaugruppe 1204 paßt in das
Loch 1219, die Druckstellorgane 1240 bis 1247 erstrecken
sich durch die Löcher 1218,
und Bolzen erstrecken sich durch die Löcher 1221, um die Etage 1200 an
der Turmbaugruppe 2000 zu befestigen.
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1. Kassettenklemm-Mechanismus
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Unter
Bezugnahme auf 22 und 25 wird
nun das Verfahren erörtert,
wodurch die Kassette 1100 in die Etage 1200 geladen
und daran befestigt wird. Damit das System 2000 eine Photopheresebehandlung
durchführt,
muß die
Kassette 1100 richtig auf die Etage 1200 geladen
werden. Auf Grund des in der vorliegenden Erfindung eingeschlossenen Druckstellorgan-Abschieberungssystems
ist es unerläßlich, daß die Kassette 1100 richtig
an der Etage 1200 befestigt ist und sich nicht verlagert
oder verschoben wird, wenn die Druckstellorgane 1240 bis 1247 Abschnitte
des flexiblen Schlauchs durch Zusammendrücken des flexiblen Schlauchs
gegen die Abdeckung 1130 der Kassette 1100 (3)
verschließen.
Jedoch konkurriert diese Forderung mit den erwünschten Zielen einer Leichtigkeit
beim Laden der Kassette 1100 auf die Etage 1200 und
einer Verringerung von Bedienerfehlern. Alle diese Ziele werden
durch den weiter unten beschriebenen Kassettenklemm-Mechanismus
erreicht.
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Um
das Festklemmen der Kassette 1100 an der Etage 1200 zu
erleichtern, ist die Etage 1200 mit zwei Rasten 1208 und
zwei Drehklemmen 1203 und 1223 versehen. Die Rasten 1208 haben
einen Schlitz 1228 nahe der Mitte der Oberplatte. Die Rasten 1208 sind
an vorbestimmten Positio nen an der Platte 1202 befestigt,
so daß der
Abstand zwischen ihnen wesentlich der gleiche ist wie der Abstand
zwischen den Laschen 1102 und 1103 an der Kassette 1100.
Die Drehklemmen 1203 und 1223 werden in einer
geschlossenen Position illustriert. Jedoch können die Drehklemmen 1203 und 1223 von
Hand oder durch das selbsttätige
Betätigen
eines Pneumatikzylinders zu einer offenen Position (nicht illustriert)
gedreht werden. Die Drehklemmen 1203 und 1223 werden durch
Drehmomentfedern so gefedert, daß sie selbsttätig zur
geschlossenen Position zurückkehren, wenn
kein zusätzliches
Drehmoment ausgeübt
wird. Die Drehklemmen 1203 und 1223 werden durch
die Synchronriemen-Baugruppe 1217 (24) miteinander
verknüpft.
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Unter
Bezugnahme auf 23 umfaßt nun die Synchronriemen-Baugruppe 1217 einen
Synchronriemen 1226, Drehmomentfedergehäuse 1224 und eine
Spannbaugruppe 1225. Die Synchronriemen-Baugruppe 1217 koordiniert
das Drehen der Drehklemmen 1203 und 1223 so, daß, falls
die eine gedreht wird, sich die andere ebenfalls in der gleichen
Richtung und im gleichen Ausmaß dreht.
Mit anderen Worten, die Drehklemmen 1203 und 1223 sind
gekoppelt. Die Spannbaugruppe 1217 sichert, daß der Synchronriemen 1226 unter
ausreichender Spannung steht, um die Drehklemme 1203 oder 1223,
die koordiniert wird, in Eingriff zu nehmen und zu drehen. Die Drehmomentfedergehäuse 1224 stellen
Ummantelungen für
die Drehmomentfedern bereit, welche die Drehklemmen 1203 und 1223 zur
geschlossenen Position drehen.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 22 und 25 wird
die Kassette 1100, wenn die Kassette 1100 auf
die Etage 1200 geladen wird, in einem Winkel zur Etage 1200 angeordnet,
und die Laschen 1102 und 1103 (2)
werden mit den Rasten 1208 ausgerichtet. Die Kassette 1100 wird
so bewegt, daß die
Laschen 1102 und 1103 gleitend in die Rasten 1208 eingesetzt
werden. Die Drehklemmen 1203 und 1223 sind zu
diesem Zeitpunkt in der geschlossenen Position. Die Rückseite
der Kassette 1100 (d.h., die Seite gegenüber den
Laschen 1102 und 1103) berührt die Drehklemmen 1203 und 1223,
wenn die Laschen 1102 und 1103 in die Rasten 1208 eingesetzt werden.
Wenn auf die Kassette 1100 eine Kraft nach unten ausgeübt wird,
werden die Drehklemmen 1203 und 1223 zur offenen
Position gedreht, was ermöglicht,
daß sich
die Rückseite
der Kassette 1100 nach unten zu einer Position unterhalb
von Stegen 1231 der Drehklemmen 1203 und 1223 bewegt.
Sobald die Kassette 1100 in dieser Position ist, federn
die Drehklemmen 1203 und 1223 von der durch die
Drehmomentfedern ausgeübten
Kraft zurück
und drehen sich zurück
zur geschlossenen Position, was die Kassette 1100 an ihrem
Platz arretiert. Wenn sie in der arretierten Position ist, kann
die Kassette 1100 Aufwärts- und
Seitenkräften
widerstehen.
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Um
die Kassette 1100 zu entfernen, nachdem die Behandlungssitzung
abgeschlossen ist, werden die Drehklemmen 1203 und 1223 entweder
von Hand oder selbsttätig
zur offenen Position gedreht. Das selbsttätige Drehen wird durch einen
Luftzylinder erleichtert, der an eine Luftleitung und das Systemsteuergerät 1210 gekoppelt
ist. Sobald die Drehklemmen 1203 und 1223 in der
offenen Position sind, wird die Kassette 1100 durch einfaches
Anheben und Herausschieben der Laschen 1102 und 1103 aus
den Rasten 1208 entfernt.
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2. Selbstladende
peristaltische Pumpen
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Unter
Bezugnahme auf 24 werden die peristaltischen
Pumpen 1301 bis 1305 auf der Etage 1200 bereitgestellt
und werden verwendet, um Fluide längs gewünschter Bahnen durch das Photopheresebesteck 1000 (1)
zu treiben. Die Aktivierung, Deaktivierung, Zeitsteuerung, Geschwindigkeit,
Koordination und alle anderen Funktionen der peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 werden
durch das Systemsteuergerät 1210 gesteuert.
Die peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 sind
in der Struktur identisch. Jedoch bestimmt die Anordnung jeder peristaltischen Pumpe 1301 bis 1305 auf
der Etage 1200 die Funktion jeder peristaltischen Pumpe 1301 bis 1305 in
Bezug darauf, welches Fluid angetrieben wird und längs welcher
Bahn. Dies liegt daran, daß die
Anordnung der peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 bestimmt, welche
Pumpenschleife 1220 bis 1224 darin geladen wird.
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Unter
Bezugnahme auf 28 und 29 wird
nun die Vollblutpumpe 1301 detailliert illustriert. Die
Struktur und Funktionsweise der Vollblutpumpe werden in dem Verständnis beschrieben,
daß die
peristaltischen Pumpen 1301 bis 1305 identisch
sind. Die Vollblutpumpe 1301 hat einen Motor 1310,
einen Positionssensor 1311, einen Pneumatikzylinder 1312,
ein Pneumatikstellorgan 1313, einen Rotor 1314 (am
besten illustriert in 30) und ein Gehäuse 1315.
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Der
Rotor 1314 ist drehbar innerhalb des Gehäuses 1315 angeordnet
und steht in betätigbarer Verbindung
mit einer Antriebswelle 1316 des Motors 1310.
Im Einzelnen ist der Rotor 1314 innerhalb einer gekrümmten Wand 1317 des
Gehäuses 1315 so
angeordnet, daß er
durch den Motor 1310 um eine Achse A-A gedreht werden kann.
Wenn der Rotor 1314 innerhalb des Gehäuses 1315 angebracht
ist, besteht zwischen dem Rotor 1314 und der gekrümmten Wand 1317 ein
Raum 1318. Dieser Raum 1318 ist der Röhrenpumpbereich
der Vollblutpumpe 1301, in den die Pumpenschleifenröhre 1121 (33)
paßt, wenn
sie zum Pumpen geladen wird. Der Positionssensor 1311 ist
an die Antriebswelle 1316 des Motors 1310 gekoppelt,
so daß die
Dreh position des Rotors 1314 durch Überwachen der Antriebswelle 1316 überwacht
werden kann. Der Positionssensor 1311 ist wirksam mit dem
Systemsteuergerät 1210 (24)
verbunden und überträgt Daten
zu demselben. Durch Analysieren dieser Daten kann das Systemsteuergerät 1210,
das ebenfalls an den Motor 1310 gekoppelt ist, den Motor 1310 aktivieren,
um den Rotor 1314 in einer beliebigen gewünschten Drehposition
anzuordnen.
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Das
Gehäuse 1315 schließt ebenfalls
einen Gehäuseflansch 1319 ein.
Der Gehäuseflansch 1319 wird
verwendet, um die Vollblutpumpe 1301 an der Platte 1202 der
Etage 1200 (22) zu befestigen. Im Einzelnen
erstreckt sich ein Bolzen durch Bolzenlöcher 1320 des Gehäuseflanschs 1319,
um Löcher innerhalb
der Platte 1202 in Gewindeeingriff zu nehmen. Der Gehäuseflansch 1319 schließt ebenfalls ein
Loch (nicht gezeigt) ein, um zu ermöglichen, daß sich das Pneumatikstellorgan 1313 durch
dasselbe erstreckt. Dieses Loch ist so bemessen, daß sich das Pneumatikstellorgan 1313 ohne
beträchtlichen
Widerstand zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Position
bewegen kann. Das Pneumatikstellorgan 1313 wird durch den
Pneumatikzylinder 1312 auf eine kolbenartige Weise durch
die Verwendung von Luft aktiviert und deaktiviert. Wenn dem Pneumatikzylinder 1312 Luft
zugeführt
wird, erstreckt sich das Pneumatikstellorgan durch den Gehäuseflansch 1319 nach
oben zu einer angehobenen Position. Wenn die Luftzufuhr zum Pneumatikzylinder 1312 aufhört, fährt sich
das Pneumatikstellorgan zurück
in den Pneumatikzylinder 1312 ein, wobei es zur abgesenkten
Position zurückkehrt.
Das Systemsteuergerät 1210 (22)
steuert die Zufuhr von Luft zu einem Lufteinlaßloch 1321.
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Die
gekrümmte
Wand 1317 des Gehäuses 1315 enthält zwei
Schlitze 1322 (nur einer sichtbar). Die Schlitze 1322 sind
auf wesentlich entgegengesetzten Seiten der gekrümmten Wand 1317 angeordnet.
Die Schlitze 1322 sind vorgesehen, um zu ermöglichen,
daß die
Pumpenschleifenröhre 1121 (33)
in den Röhrenpumpbereich 1318 paßt. Im Einzelnen
gehen der Pumpeneinlaßabschnitt 1150 und
die Auslaßabschnitte 1151 (33)
der Pumpenschleifenröhre 1121 durch
die Schlitze 1322 hindurch.
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Unter
Hinwendung zu 30 und 31 wird
nun der Rotor 1314 entfernt von Gehäuse 1315 illustriert,
so daß seine
Komponenten deutlicher zu sehen sind. Der Rotor 1314 hat
eine Oberseite 1323, eine abgewinkelte Führung 1324,
einen Rotorflansch 1325, zwei Führungsrollen 1326,
zwei Antriebsrollen 1327 und einen Rotorboden 1328.
Die Führungsrollen 1326 und
die Antriebsrollen 1327 sind zwischen dem Rotorboden 1328 und
einer Bodenfläche 1329 des
Rotorflanschs 1325 drehbar um Kerne 1330 befestigt.
Wie am besten in 29 illustriert ist, passen die
Kerne 1330 in Löcher 1331 des
Rotorbodens 1328 und Aussparungen 1332 in der
Bodenfläche 1329.
Die Führungsrollen 1326 und
die Antriebsrollen 1327 passen um die Kerne 1330 und
können
sich um dieselben drehen. Vorzugsweise werden zwei Führungsrollen 1326 und
zwei Antriebsrollen 1327 bereitgestellt. Insbesondere werden
die Führungsrollen 1326 und
die Antriebsrollen 1327 so am Rotor 1314 bereitgestellt,
daß sie
sich in einem abwechselnden Muster befinden.
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Unter
Bezugnahme auf 29 und 31 werden
die Antriebsrollen 1327 bereitgestellt, um den Abschnitt
der Pumpenschleifenröhre 1121,
der in den Röhrenpumpbereich 1318 geladen
ist, gegen die Innenseite der gekrümmten Wand 1317 zusammenzudrücken, wenn
sich der Rotor 1314 um die Achse A-A dreht, wodurch die
Röhre verformt
und Fluide gezwungen werden, durch die Röhre zu fließen. Ein Verändern der
Drehzahl des Rotors 1314 wird dementsprechend die Durchflußgeschwindigkeit
des Fluiddurchflusses durch die Röhre verändern. Die Führungsrollen 1326 werden
bereitgestellt, um den Abschnitt der Pumpenschleifenröhre 1121,
der in den Röhrenpumpbereich 1318 geladen
ist, während
des Pumpens richtig ausgerichtet zu halten. Zusätzlich tragen die Führungsrollen 1326 dazu
bei, die Pumpenschleifenröhre 1121 richtig
in den Röhrenpumpbereich 1318 zu
laden. Während
die Führungsrollen 1326 so
illustriert werden, daß sie
einen gleichförmigen
Querschnitt haben, ist es vorzuziehen, daß die Oberplatte der Führungsrollen
verjüngt
ist, um so nahe ihrem Außendurchmesser
zu einer schärferen Kante
zu kommen. Das Verjüngen
der Oberplatte führt
zu einer Führungsrolle
mit einem asymmetrischen Querschnittsprofil. Die sich verjüngende Ausführungsform
trägt dazu
bei, ein richtiges Laden des Schlauchs in den Röhrenpumpbereich zu sichern.
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Der
Rotor 1314 schließt
ferner einen Hohlraum 1328 ein, der sich durch dessen Mitte
erstreckt. Der Hohlraum 1328 ist dafür ausgelegt, den Rotor 1314 mit
der Antriebswelle 1316 des Motors 1310 zu verbinden.
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Unter
Bezugnahme auf 30 und 32 hat
nun der Rotorflansch eine Öffnung 1333.
Die Öffnung 1333 wird
durch eine vordere Kante 1334 und eine hintere Kante 1335 definiert.
Die Begriffe vordere und hintere werden unter der Annahme verwendet, daß ein Drehen
des Rotors 1314 im Uhrzeigersinn die Vorwärtsrichtung
ist, während
ein Drehen des Rotors 1314 gegen den Uhrzeigersinn die
Rückwärtsrichtung
ist. Jedoch ist die Erfindung nicht darauf begrenzt und kann für Pumpen
gegen den Uhrzeigersinn modifiziert werden. Die vordere Kante 1334 ist nach
unten in die Öffnung 1333 abgeschrägt. Die
hintere Kante 1335 erstreckt sich höher von der Oberseite des Rotorflanschs 1325 als
die vordere Kante 1334. Die vordere Kante wird für die hintere
Kante bereitgestellt, um die Pumpenschleifenröhre 1121 zu erfassen
und in den Röhrenpumpbereich 1318 einzuführen, nachdem
der Rotor 1314 in der Vorwärtsrichtung gedreht wird.
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Der
Rotor 1314 hat ebenfalls die abgewinkelte Führung 1324,
die sich von Rotorflansch 1325 in einem umgekehrten Winkel
nach oben erstreckt. Die abgewinkelte Führung 1324 wird bereitgestellt,
um die Pumpenschleifenröhre 1121 zum
Rotorflansch 1325 hin zu verschieben, nachdem der Rotor 1314 in der
Vorwärtsrichtung
gedreht wird. Vorzugsweise hat die abgewinkelte Führung 1324 einen
erhöhten
Steg 1336, der längs
der Oberseite 1323 verläuft,
für einen manuellen
Eingriff durch einen Bediener, falls notwendig. Insbesondere ist
die abgewinkelte Führung 1324 vor
der vorderen Kante 1334 angeordnet.
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Unter
Bezugnahme auf 28 und 33 kann
die Vollblutpumpe 1301 nun selbsttätig die Pumpenschleifenröhre 1121 in
den Röhrenpumpbereich 1318 und
aus demselben laden. Unter Verwendung des Positionssensors 1311 wird
der Rotor 1314 zu einer Ladeposition gedreht, in der die
abgewinkelte Führung 1324 der
Kassette 1100 gegenüberliegen wird,
wenn die Kassette 1100 auf die Etage 1200 (25)
geladen wird. Im Einzelnen wird der Rotor 1314 in eine
Position voreingestellt, so daß die
abgewinkelte Führung 1324 zwischen
dem Einlaßabschnitt 1150 und
dem Auslaßabschnitt 1151 der
Pumpenschleife 1121 angeordnet ist, wenn die Kassette 1100 an
der Etage befestigt ist, wie in 13 illustriert
wird. Wenn die Kassette 1100 an der Etage 1200 befestigt
ist, erstreckt sich die Pumpenschleifenröhre 1121 über und
um den Rotor 1314. Das Pneumatikstellorgan 1313 ist
zu diesem Zeitpunkt in der abgesenkten Position.
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Sobald
die Kassette 1100 richtig befestigt ist und das System
bereit ist, wird der Rotor 1314 im Uhrzeigersinn (d.h.,
in der Vorwärtsrichtung)
gedreht. Wenn sich der Rotor 1314 dreht, wird die Pumpenschleifenröhre 1121 durch
die abgewinkelte Führung 1324 berührt und
verschiebt sich gegen die Oberseite des Rotorflanschs 1325.
Die Abschnitte der Pumpenschleifenröhre 1121, die gegen
den Rotorflansch 1325 verschoben werden, werden danach
durch die hintere Kante 1335 berührt und durch die Öffnung 1333 nach
unten in den Röhrenpumpbereich 1318 eingespeist.
Eine Führungsrolle 1326 wird
unmittelbar nach der Öffnung 1333 bereitgestellt,
um den Schlauch zum Pumpen durch die Antriebsrollen 1327 richtig
innerhalb der Röhrenpumpkammer
anzuordnen. Wenn sie geladen ist, gehen der Einlaßabschnitt 150 und
der Auslaßabschnitt 1151 der
Pumpenschleifenröhre 1121 durch
die Schlitze 1322 der gekrümmten Wand 1317 hindurch.
Es werden anderthalb Umdrehungen benötigt, um den Schlauch vollständig zu
laden.
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Um
die Pumpenschleifenröhre 1121 selbsttätig aus
der Vollblutpumpe 1301 zu entladen, nachdem die Behandlung
abgeschlossen ist, wird der Rotor 1314 zu einer Position
gedreht, in der die Öffnung 1333 mit
dem Schlitz 1322 ausgerichtet ist, durch den der Auslaßabschnitt 1151 hindurchgeht.
Sobald sie ausgerichtet ist, wird das Pneumatikstellorgan 1313 aktiviert
und zur angehobenen Position ausgefahren, wobei es den Auslaßabschnitt 1151 berührt und
zu einer Höhe
oberhalb der hinteren Kante 1335 anhebt. Der Rotor 1314 wird
danach gegen den Uhrzeigersinn gedreht, was bewirkt, daß die hintere
Kante 1335 die Pumpenschleifenröhre 1121 berührt und über die Öffnung 1333 aus
dem Röhrenpumpbereich 1318 entfernt.
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D. Infrarot-Kommunikation
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Unter
Bezugnahme auf 34 schließt das Turmsystem 2000 (17)
vorzugsweise ferner eine drahtlose Infrarot-(„IR"-)Kommunikationsschnittstelle (nicht
gezeigt) ein. Die drahtlose IR-Schnittstelle
besteht aus drei Hauptelementen, dem Systemsteuergerät 1210,
einem integrierten IrDA-Protokoll-Schaltkreis 1381 und
einem hDA-Transceiver-Anschluß 1382.
Die IR-Kommunikationsschnittstelle
ist in der Lage, Daten über
IR-Signale von einem entfernten Rechner oder einem anderen Gerät mit IR-Fähigkeiten
sowohl zu senden als auch zu empfangen. Beim Senden von Daten sendet
das Systemsteuergerät 1210 serielle
Kommunikationsdaten zum IrDA-Protokoll-Chip 1381, um die
Daten zwischenzuspeichern. Der IrDA-Protokoll-Chip 1381 fügt dem übertragenen String
zusätzliche
Daten und andere Kommunikationsinformationen hinzu und sendet ihn
danach zum IrDA-Transceiver 1382. Der Transceiver 1382 wandelt
die elektrisch übertragenen
Daten in codierte Lichtimpulse um und überträgt sie über einen Lichtsender zu einem
entfernten Gerät.
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Beim
Empfangen der Daten werden durch einen auf dem Transceiverchip 1382 angeordneten
Fotodetektor IR-Datenimpulse empfangen. Der Transceiverchip 1382 wandelt
die optischen Lichtimpulse in elektrische Daten um und sendet den
Datenstrom zum IrDA-Protokoll-Chip 1381, wo das elektrische
Signal von dem Steuerungs- und dem zusätzlichen IrDA-Protokoll-Inhalt getrennt wird.
Die verbleibenden Daten werden danach zum Systemsteuergerät 1210 gesendet,
wo der Datenstrom nach dem Kommunikationsprotokoll analysiert wird.
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Durch
Einbeziehen einer IR-Kommunikationsschnittstelle am Turmsystem 2000 können Echtzeitdaten
bezüglich
einer Behandlungssitzung zum Aufzeichnen, Analysieren oder weiteren Übermitteln zu
einem entfernten Gerät übertragen
werden. Daten können über IR-Signale
zum Turmsystem 2000 gesendet werden, um die Behandlung
zu steuern oder zu ermöglichen,
daß Protokolle
in einem Blendzustand verändert
werden. Zusätzlich
stören
IR-Signale keine andere Krankenhausausrüstung, wie andere drahtlose Übertragungsverfahren,
wie beispielsweise Hochfrequenz.
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III. Photopherese-Behandlungsverfahren
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Unter
gemeinsamer Bezugnahme auf 26, ein
Ablaufdiagramm, das eine Ausführungsform
der Erfindung illustriert, welche die Photoaktivierung von Buffy
Coat einschließt,
und 27, eine schematische Darstellung einer Vorrichtung,
die bei einer solchen Ausführungsform
eingesetzt werden kann, beginnt 1400 das Verfahren mit
einem Patienten 600, angeschlossen mit Hilfe eines Nadeladapters 1193,
der eine Nadel zum Abziehen von Blut trägt, und einem Nadeladapter 1194,
der eine andere Nadel zum Zurückführen von
behandeltem Blut und anderen Fragmenten trägt. Ein Kochsalzlösungsbeutel 55 ist
durch den Verbinder 1190 angeschlossen, und ein Antikoagulansbeutel 54 ist
durch den Verbinder 1191 angeschlossen. Die Stellorgane 1240, 1241 und 1242 werden
geöffnet,
die Antikoagulanspumpe 1304 wird angeschaltet, und das
Kochsalzlösungsstellorgan 1246 wird
geöffnet,
so daß der
gesamte verfügbare
Röhrensatz
mit Kochsalzlösung 55 und Antikoagulans 54 vorbereitet 1401 wird.
Die Zentrifuge 10 wird angeschaltet 1402, und
ein Blut-Antikoagulans-Gemisch wird zur Zentrifugentrommel 10 gepumpt 1403,
wobei die Antikoagulanspumpe 1304 und die Vollblutpumpe 1301 in
einem Geschwindigkeitsverhältnis
von 1:10 gesteuert werden.
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Wenn
das aufgefangene Volumen 150 ml erreicht 1404, wird die
Rückführungspumpe 1302 auf die
Geschwindigkeit der Auffangpumpe 1301 gesetzt 1405,
bis an einem HCT-Sensor (nicht gezeigt) in der Zentrifugenkammer 1201 (19)
rote Blutkörperchen
erfaßt 1406 werden.
Die dichtgepackten roten Blutkörperchen
und die Buffy Coat haben sich an diesem Punkt in der schleudernden
Zentrifugentrommel angesammelt und werden mit einer durch den Prozessor
gesteuerten Geschwindigkeit hinausgepumpt, welche die rote Zell-Linie
auf dem Sensorschnittstellenniveau erhält.
-
Danach
wird die Pumpe 1305 für
rote Blutkörperchen
auf 35% der Einlaßpumpengeschwindigkeit
gestellt 1407, während
die Geschwindigkeit gesteuert wird 1408, um die Zell-Linie
auf dem Schnittstellenniveau zu erhalten, bis das Auffangzyklusvolumen
erreicht ist 1409, wobei an die sem Punkt die Pumpe 1305 für rote Blutkörperchen
abgeschaltet wird 1410, und die Fluidbahn zum Behandlungsbeutel 50 über den
HCT-Sensor 1125 wird durch Absenken des Stellorgans 1244 geöffnet und
hält an,
wenn der HCT-Sensor 1125 rote Blutkörperchen erfaßt 1411.
Das „Auffangzyklusvolumen" ist definiert als das
Vollblut-Verarbeitungsziel, dividiert durch die Zahl von Auffangzyklen,
zum Beispiel kann ein Vollblut-Verarbeitungsziel von 1500 ml 6 Zyklen
erfordern und so ist 1500/6 ein Volumen von 250 ml. Wenn bei 1410 weiter
Vollblut vom Patienten der Trommel zugeführt wird und die Pumpe für rote Blutkörperchen
abgeschaltet ist, werden sich rote Blutkörperchen ansammeln und werden
die Buffy Coat aus dem Inneren der Trommel 10 hinausschieben. Die
roten Blutkörperchen
werden verwendet, um die Buffy Coat hinauszuschieben und werden
durch den Abfluß-Hämatokrit-(HCT-)Sensor
erfaßt,
was anzeigt, daß die
Buffy Coat aufgefangen worden ist.
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Falls
ein weiterer Zyklus benötigt
wird 1412, wird die Abflußbahn der Zentrifuge 10 zum
Plasmabeutel 51 zurückgeführt 1413,
und die Geschwindigkeit der Pumpe 1305 für rote Blutkörperchen
wird auf die Geschwindigkeit der Einlaßpumpe 1301 gesteigert 1413,
bis rote Blutkörperchen
erfaßt
werden 1414, was der Beginn des zweiten Zyklus ist. Fall kein
weiterer Zyklus benötigt
wird 1412, wird die Zentrifuge 10 abgeschaltet 1415,
und die Einlaßpumpe 1301 und
die Antikoagulanspumpe 1304 werden auf die KVO-Rate, bei
dieser Ausführungsform
10 ml/h, gestellt. Die Abflußbahn
wird zum Plasmabeutel 51 gerichtet 1416, die Geschwindigkeit
der Pumpe 1305 für
rote Blutkörperchen
wird auf 75 ml/h gestellt 1417, die Wiederumlaufpumpe 1303 und
die Photoaktivierungslampen werden angeschaltet 1418, für einen zum
Behandeln der Buffy Coat ausreichenden Zeitraum, berechnet durch
das Steuergerät
in Abhängigkeit
von dem Volumen und der Art der behandelten Krankheit.
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Wenn
die Trommel 10 leer ist 1419, wird die Pumpe 1305 für rote Blutkörperchen
abgeschaltet 1420, und der Plasmabeutel 51 wird
durch Öffnen des
Stellorgans 1247 und Fortführen der Rückführungspumpe 1302 entleert 1421.
Die Rückführungspumpe 1302 wird
abgeschaltet 1422, wenn der Plasmabeutel 51 leer
ist, und wenn die Photoaktivierung abgeschlossen ist 1423,
werden die behandelten Zellen mit Hilfe der Rückführungspumpe 1302 von der
Platte 700 zum Patienten zurückgeführt 1424. Kochsalzlösung wird
verwendet, um das System zu spülen,
und die Spülung
wird zum Patienten zurückgeführt, was
das Verfahren abschließt 1425.
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Das
Antikoagulans, das Blut von Patienten und das Fluid zurück zum Patienten
werden alle durch die Luftdetektoren 1204 und 1202 überwacht, und
das Fluid zurück
zum Patienten geht durch eine Tropfkammer und den Filter 1500.
Die Pumpen 1304, 1301, 1302, 1303 und 1305,
die Stellorgane 1240, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, 1246 und 1247 und das
Schleudern der Trommel 10 werden alle durch den programmierten
Prozessor im Turm gesteuert.
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Das
Verfahren und die damit verbundene Vorrichtung haben bedeutsame
Vorzüge
gegenüber Verfahren
und Vorrichtungen des Standes der Technik insofern, als die Erfindung
ermöglicht,
daß die Buffy
Coat länger
in der Trommel ist, weil rote Blutkörperchen abgezogen werden,
während
die Buffy Coat während
des Zentrifugierens in der Trommel aufgefangen wird, was mehr Buffy
Coat in der Trommel hält,
bis die gewünschte
Menge an Buffy-Coat-Zellen aufgefangen ist, bevor die aufgefangenen
Buffy-Zellen abgezogen werden. Blutplättchen, Leukozyten und andere
Buffy-Coat-Fraktionen können
aufgefangen werden, statt sie mit Plasma zum Patienten zurückzuführen, wie
es das illustrierte Verfahren tut.
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Es
hat sich gezeigt, daß ein
Steigern der Zeit, über
welche die Buffy Coat 820 einer Drehbewegung in der Zentrifugentrommel 10 ausgesetzt
ist, einen „saubereren
Schnitt" an Buffy
Coat 820 ergibt. Ein „saubererer
Schnitt" bedeutet,
daß die
Hämatokritzahl
(HCT%) vermindert wird. HCT% ist die Menge an roten Blutkörperchen,
die pro Volumen an Buffy Coat vorhanden sind. Die Zeitdauer, über welche
die Buffy Coat 820 einer Drehbewegung in der Zentrifugentrommel 10 ausgesetzt
ist, kann auf die folgende Weise auf ein Maximum gesteigert werden.
Zuerst wird das Vollblut 800 dem ersten Mantelkanal 420 zugeführt, wenn
sich die Zentrifugentrommel 10 dreht. Wie oben erörtert, wird
das Vollblut 800 in Buffy Coat 820 und RBC 810 getrennt,
wenn es sich auf der unteren Platte 300 nach außen bewegt.
Der zweite Mantelkanal 410 und der dritte Mantelkanal 740 sind zu
dieser Zeit geschlossen. Das Einströmen von Vollblut 800 wird
fortgesetzt, bis das Trennungsvolumen 220 mit einer Kombination
von Buffy Coat 820 nahe dem Oberteil und RBC 810 nahe
dem Boden der Zentrifugentrommel 10 gefüllt ist. Durch Entfernen der
RBC 810 aus der Zentrifugentrommel 10 nur über den
zweiten Mantelkanal 410 wird ein zusätzliches Volumen für das Einströmen von
Vollblut 800 geschaffen, und die nicht entfernte Buffy
Coat 820 wird über
einen ausgedehnten Zeitraum Rotationskräften ausgesetzt. Wenn sich
die Zentrifugentrommel 10 weiterdreht, werden einige der
RBC 810, die in der Buffy Coat 820 mitgerissen
werden können,
zum Boden der Zentrifugentrommel 10 und weg von dem dritten
Mantelkanal 740 und der Buffy Coat 820 gezogen.
Folglich hat, wenn der dritte Mantelkanal 740 geöffnet wird,
die Buffy Coat 820, die entfernt wird, einen niedrigeren
HCT%. Durch Steuern der Einströmungsgeschwindigkeit
des Vollbluts 800 und der Ausströmungsgeschwindigkeiten der
Buffy Coat 820 und der RBC 810 kann ein stabiler
Zustand erreicht werden, der eine Buffy Coat 820 mit einem
annähernd
gleichbleibenden HCT% ergibt.
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Das
Beseitigen der Chargenverarbeitung und die verbesserten Ausbeuten,
die durch die vorliegende Erfindung erreicht werden, haben die Behandlungszeit
verringert, die notwendig ist, um Patienten richtig zu behandeln.
Für einen
Erwachsenen mittlerer Größe müssen 90
bis 100 ml an Buffy Coat/weißen
Blutkörperchen
aufgefangen werden, um eine vollständige Photopheresebehandlung
durchzuführen.
Um diese Menge an Buffy Coat/weißen Blutkörperchen aufzufangen, muß die vorliegende
Erfindung rund 1,5 Liter an Vollblut verarbeiten. Die erforderliche
Menge an Buffy Coat/weißen
Blutkörperchen kann
unter Verwendung der vorliegenden Erfindung in etwa 30 bis 45 Minuten
aus den 1,5 Liter an Vollblut entfernt werden, wobei rund 60% oder
mehr der Gesamtmenge der Buffy Coat/weißen Blutkörperchen, die dem Trennungsverfahren
unterworfen werden, aufgefangen werden. Die aufgefangenen Buffy Coat/weißen Blutkörperchen
haben einen HCT von 2% oder weniger. Im Vergleich braucht eine vorhandene
Vorrichtung, die UVAR XTS, rund 90 Minuten, um 1,5 Liter an Vollblut
zu verarbeiten, um die ausreichende Menge an Buffy Coat/weißen Blutkörperchen zu
gewinnen. Die UVAR XTS fängt
nur rund 50% der Gesamtmenge der Buffy Coat/weißen Blutkörperchen, die dem Trennungsverfahren
unterworfen werden, auf. Der HCT der durch die UVAR XTS aufgefangenen
Buffy Coat/weißen
Blutkörperchen
liegt bei rund 2%, aber nicht wesentlich darunter. Eine andere vorhandene
Vorrichtung, die Cobe SpectraTM von Gambro,
muß 10
Liter an Vollblut verarbeiten, um die ausreichende Menge an Buffy
Coat/weißen
Blutkörperchen
aufzufangen. Dies dauert typischerweise rund 150 Minuten, wobei
nur 10 bis 15% der Gesamtmenge der Buffy Coat/weißen Blutkörperchen,
die dem Trennungsverfahren unterworfen werden, aufgefangen werden,
und sie einen HCT von etwa 2% haben. Es ist folglich entdeckt worden,
daß die
vorliegende Erfindung die gleichen Funktionen in weniger als 70
Minuten ausführen
kann, während
vorhandene Vorrichtungen und Systeme ungefähr von 152 bis 225 Minuten
erfordern, um die erforderliche Menge an weißen Blutkörperchen oder Buffy Coat abzutrennen,
zu verarbeiten, zu behandeln und zu reinfundieren. Diese Zeiten
schließen
nicht die Patientenvorbereitung oder die Vorbereitungszeit ein.
Die Zeiten zeigen nur die Gesamtzeit an, über die der Patient an das
System angeschlossen ist.