DE602004004575T2 - Modularer Aufbau für eine Fahrzeugkarosserie und Verfahren zu ihrem Zusammenbau - Google Patents

Modularer Aufbau für eine Fahrzeugkarosserie und Verfahren zu ihrem Zusammenbau Download PDF

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    • B62D65/02Joining sub-units or components to, or positioning sub-units or components with respect to, body shell or other sub-units or components
    • B62D65/04Joining preassembled modular units composed of sub-units performing diverse functions, e.g. engine and bonnet

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen eine modulare Karosserie für ein Fahrzeug, und im Speziellen eine modulare Karosserie für ein Personenfahrzeug.
  • Der abschließende Endzusammenbau einer Kraftfahrzeug-Karosserie vor dem Lackieren wird als Endzusammenbau der grundierten Rohkarosserie bezeichnet und umfasst das Aufspannen und Zusammenfügen von großen Karosserieblechen, Komponenten oder Vormontageeinheiten. Ein beispielhafter Kraftfahrzeug-Karosserierahmen umfasst einen Unterboden mit daran angeschweißten Seitenwänden und ein oberes Blech, das mit den Seitenwänden verschweißt ist. Die Kombination aus Unterboden, Seitenwänden und oberem Blech bildet einen Motorraum, einen Fahrgastraum und einen Stauraum. Da manche Fahrzeuge eine große Abmessung aufweisen, sind auch die Bleche entsprechend groß, was den Einsatz mehrerer, großer Aufspannwerkzeuge erforderlich macht.
  • In dem Bemühen, zu einer besseren Materialhandhabung und zur Reduzierung von Werkzeugeinrichtungs- und Aufspannkosten beizutragen, wurden modulare Baugruppen für die Kraftfahrzeugherstellung konstruiert, die eine Trennung zwischen Fahrgastraum und Motorraum und eine Trennung zwischen Fahrgastraum und Stauraum enthalten. Diese Bemühungen können jedoch nach wie vor die Handhabung von großen Seitenwänden zur Folge haben. Demgemäß besteht in der Technik ein Bedarf an einer modularen Fahrzeugkarosserie, die diese Nachteile beseitigt.
  • Die EP 0 618 106 A1 beschreibt eine modulare Karosserie und ein zugehöriges Montageverfahren gemäß den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, eine modulare Karosserie und ein Montageverfahren zu schaffen, welche einen geringeren Stellflächenbedarf auf der Ebene der Fahrzeug-Vormontage, eine höhere Packdichte während des Transports der Karosserie-Module, geringere Werkzeugeinrichtungs- und Aufspannkosten während der Prozesse der Montage und des Endzusammenbaus, eine geringere Anzahl unterschiedlicher Teile, die für den Bau der Rohkarosserie erforderlich sind, und einen im Allgemeinen geringeren Aufwand bei der Materialhandhabung ermöglichen.
  • Dieses Ziel wird durch die kennzeichnenden Merkmale der unabhängigen Ansprüche erreicht.
  • Eine modulare Karosserie für ein Fahrzeug umfasst ein erstes Modul mit einer ersten B-Säulen-Grenzfläche und ein zweites Modul mit einer zweiten B-Säulen-Grenzfläche. Das erste und das zweite Modul werden an der jeweiligen ersten bzw. zweiten B-Säulen-Grenzfläche zusammengefügt, wobei dort eine B-Säule gebildet wird.
  • Eine modulare Karosserie für ein Fahrzeug umfasst ein erstes Modul, das einen ersten Fahrgastraum bildet und eine erste B-Säulen-Grenzfläche aufweist, und ein zweites Modul, das einen zweiten Fahrgastraum bildet und eine zweite B-Säulen-Grenzfläche aufweist. Die erste B-Säulen-Grenzfläche ist nächst der zweiten B-Säulen-Grenzfläche angeordnet und bildet dort eine B-Säule.
  • Es wird ein Verfahren zur Montage einer Fahrzeugkarosserie offenbart. Ein erstes Modul mit einer ersten B-Säulen-Grenzfläche wird mit einem zweiten Modul mit einer zweiten B-Säulen-Grenzfläche in Eingriff gebracht, so dass die erste und die zweite B-Säulen-Grenzfläche einander nächstliegend angeordnet sind. Das erste Modul bildet einen ersten Fahrgastraum und das zweite Modul bildet einen zweiten Fahrgastraum. Die erste und die zweite B-Säulen-Grenzfläche werden zusammengefügt und bilden eine B-Säule.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In den beispielhaften Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird und in denen gleiche Elemente gleich nummeriert sind, zeigen
  • 1 eine beispielhafte Ausführungsform einer modularen Karosserie für ein Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 die Ausführungsform der modularen Karosserie aus 1, bei der die Komponenten der modularen Karosserie zusammengefügt sind;
  • 3 eine Seitenansicht einer Blockschemadarstellung der modularen Karosserie aus 1 und 2;
  • 4 eine Seitenansicht einer Blockschemadarstellung einer alternativen, modularen Karosserie gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 58 alternative, modulare Karosserieanordnungen für ein Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; und
  • 911 alternative Anordnungen zur Realisierung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Ausführungsform der Erfindung schafft eine modulare Karosserie für ein Fahrzeug, die an der B-Säule unterteilt ist. In der hier benutzten Verwendung bezieht sich der Begriff B-Säule auf ein Konstruktionselement, das eine Trennung zwischen einem ersten Fahrgastraum und einem zweiten Fahrgastraum bildet, der Begriff A-Säule auf ein Konstruktionselement, das eine Trennung zwischen einem Motorraum und einem ersten Fahrgastraum bildet, und der Begriff C-Säule auf ein Konstruktionselement, das eine Trennung zwischen dem zweiten Fahrgastraum und einem Stauraum bildet. In einer beispielhaften Ausführungsform schafft der erste Fahrgastraum eine Umgebung für einen Lenker und/oder einen Fahrgast auf den Vordersitzen und schafft der zweite Fahrgastraum eine Umgebung für einen Rücksitz-Fahrgast. Während die hier beschriebene Ausführungsform ein Kraftfahrzeug als ein beispielhaftes Fahrzeug darstellt, ist festzustellen, dass die offenbarte Erfindung auch auf andere Fahrzeuge, wie beispielsweise eine Limousine, einen Sportwagen und einen Lastkraftwagen anwendbar ist.
  • 1 ist eine beispielhafte Ausführungsform einer modularen Karosserie 100 für ein Fahrzeug, die ein erstes Modul 105 mit einer ersten B-Säulen-Grenzfläche 110 und ein zweites Modul 115 mit einer zweiten B-Säulen-Grenzfläche 120 aufweist. Das erste Modul 105, das einen ersten Fahrgastraum bildet, umfasst zwei Seitenabschnitte 125, 130, einen Unterbodenabschnitt 135 und wahlfrei einen oberen Abschnitt 140. Das zweite Modul 115, das einen zweiten Fahrgastraum bildet, umfasst zwei Seitenabschnitte 145, 150, einen Unterbodenabschnitt 155 und wahlfrei einen oberen Abschnitt 160. Die oberen Abschnitte 140, 160 können bei einem Fahrzeug, das als Sportwagen mit offenem Verdeck ausgelegt ist, fehlen. Das erste und das zweite Modul 105, 115, die jeweils entsprechend gefer tigt und verschweißt sind, um ein Konstruktionsmodul zu bilden, sind an den B-Säulen-Grenzflächen 110, 120 zusammengefügt, und bilden dort eine B-Säule 200, die am besten unter Bezugnahme auf 2 ersichtlich ist. In einer Ausführungsform befindet sich die erste B-Säulen-Grenzfläche 110 außen in Bezug auf die zweite B-Säulen-Grenzfläche 120, in einer alternativen Ausführungsform kann jedoch die entgegengesetzte Anordnung von äußeren/inneren Grenzflächen verwendet werden.
  • In einer Ausführungsform stehen die erste und die zweite B-Säulen-Grenzfläche über ineinandergreifende Schienen 165 verschiebbar miteinander in Eingriff, die beispielsweise Kanäle und Kontaktnasen umfassen können. Nachdem sie verschiebbar miteinander in Eingriff gebracht worden sind, wie in 2 dargestellt, können die B-Säulen-Grenzflächen 110, 120 durch mechanisches, klebendes, klebend-mechanisches, metallurgisches oder klebend-metallurgisches Verbinden zusammengefügt werden. In einer Ausführungsform sind die B-Säulen-Grenzflächen 110, 120 zusammengeschweißt.
  • In 3, auf die nun Bezug genommen wird, ist eine Seitenansicht einer Blockschemadarstellung der modularen Karosserie 100 aus 1 und 2 dargestellt, die in einer Ausführungsform ein viertüriges Kraftfahrzeug darstellen kann. Die modulare Karosserie 100 umfasst hier, ähnlich wie in 1 und 2, ein erstes und ein zweites Modul 105, 115 mit jeweils einer ersten bzw. einer zweiten B-Säulen-Grenzfläche 110, 120, wobei ein drittes Modul 170 einen Motorraum bildet und ein viertes Modul 175 einen Stauraum bildet. Das erste Modul 105 umfasst eine erste A-Säulen-Grenzfläche 180, das dritte Modul 170 umfasst eine zweite A-Säulen-Grenzfläche 185, das zweite Modul 115 umfasst eine erste C-Säulen-Grenzfläche 190, und das vierte Modul 175 umfasst eine zweite C-Säulen-Grenzfläche 195. Im montierten Zustand sind das erste und das dritte Modul 105, 170 an den A-Säulen-Grenzflächen 180, 185 zusammengefügt und bilden dort eine A-Säule 205, und sind das zweite und das vierte Modul 115, 175 an den C-Säulen-Grenzflächen 190, 195 zusammengefügt und bilden dort eine C-Säule 210. Ähnlich wie bei der B-Säule 200, können auch die A-Säulen-Grenzflächen 180, 185 und die C-Säulen-Grenzflächen 190, 195 verschiebbar miteinander in Eingriff gebracht und dann zusammengeschweißt sein.
  • In 4, auf welche nun Bezug genommen wird, ist eine Seitenansicht einer Blockschemadarstellung einer alternativen, modularen Karosserie 101 abgebildet, die in einer Ausführungsform ein limousingenartiges Kraftfahrzeug darstellen kann. Die modulare Karosserie 101 umfasst hier ein erstes Modul 106 (ähnlich dem ersten Modul 105 aus 3), ein zweites Modul 107, ein drittes Modul 116 (ähnlich dem zweiten Modul 115 aus 3), ein viertes Modul 171 (ähnlich dem dritten Modul 170 aus 3) und ein fünftes Modul 176 (ähnlich dem vierten Modul 175 aus 3). Das erste, zweite und dritte Modul 106, 107, 116 bildet jeweils einen Fahrgastraum, wobei die von den Modulen 107, 116 gebildeten Fahrgasträume wahlfrei als ein großer Fahrgastraum ausgelegt sein können. Das erste und das vierte Modul 106, 171 umfassen die A-Säulen-Grenzflächen 180 bzw. 185; das erste und das zweite Modul 106, 107 umfassen die B-Säulen-Grenzflächen 110 bzw. 220; das zweite und das dritte Modul 107, 116 umfassen die B-Säulen-Grenzflächen 225 bzw. 120; und das dritte und das fünfte Modul 116, 176 umfassen die C-Säulen-Grenzflächen 190 bzw. 195. Es bilden im montierten und zusammengefügten Zustand die A-Säulen-Grenzflächen 180, 185 im Grenzflächenbereich eine A-Säule 205, die C-Säulen-Grenzflächen 190, 195 ebendort eine C-Säule 210, die B-Säulen-Grenzflächen 110, 220 ebendort eine erste B-Säule 201, und die B-Säulen-Grenzflächen 225, 120 ebendort eine zweite B-Säule 202. Da die erste und die zweite B-Säule 201, 202 die von dem ersten, zweiten und dritten Modul 106, 107, 116 gebildeten Fahrgasträume unterteilen, werden sie, wie zuvor erörtert, als B-Säulen bezeichnet.
  • Bei der Betrachtung von 3 und 4 ist festzustellen, dass die Anzahl an B-Säulen 200, 201, 202 nicht auf eine oder zwei begrenzt ist, sondern dass es sich um jede beliebige Anzahl handeln kann, die sich für den Zweck der Schaffung einer modularen Karosserie für ein Fahrzeug mit reduzierter Modulgröße eignet.
  • In 5, auf welche nun Bezug genommen wird, ist eine modulare Karosserie 100 für ein Fahrzeug abgebildet, mit einem ersten Modul 105, das einen Fahrgastraum bildet, einem zweiten Modul 115, das einen weiteren Fahrgastraum bildet, und einem vierten Modul 175, das einen Stauraum bildet. Im montierten Zustand werden die Unterbodenabschnitte 135, 155, 235 des ersten, zweiten bzw. dritten Moduls 105, 115, 175 jeweils zu einem einzigen Unterboden, wenn dazwischen Schweißnähte angebracht sind. In einer Ausführungsform wird das dritte Modul 170, das einen Motorraum bildet, zu einem Abschnitt der fertigen, modularen Karosserie. In einer alternativen Ausführungsform kann das dritte Modul 170 im Zuge der Montage der anderen Module auf dem Chassis zusammen mit diesen auf das Chassis 230 aufmontiert werden. Der hier verwendete Begriff "Chassis" bezieht sich auf jene Fahrzeugstruktur, die beispielsweise die Komponenten des Rahmens, des Antriebsstrangs und der Aufhängung umfasst, und welche hier allgemein mit der Ziffer 230 bezeichnet ist.
  • Alternative Ausführungsformen der modularen Karosserie 100 sind in 68 abgebildet. Obwohl in 58 die A-Säule 205, die B-Säule 200 und die C-Säule 210 als unterteilte Bereiche dargestellt sind, ist festzustellen, dass Grenzflächen für die A-Säule 205, die B-Säule 200 und die C-Säule 210 angewendet werden können, und zwar gemäß den früheren Ausführungen betreffend die A-Säulen-Grenzflächen 180, 185, die B-Säulen-Grenzflächen 110, 120 und die C-Säulen-Grenzflächen 190, 195. Beispielsweise können das zweite und das vierte Modul 115, 175 an der C-Säule 210 über die C-Säulen-Grenzflächen 190, 195 verschiebbar miteinander in Eingriff gebracht und dann zusammengeschweißt sein.
  • 68 stellen alternative, modulare Karosserieanordnungen 100 dar, wie beispielsweise ein in 6 abgebildetes Limousinen-Kraftfahrzeug, ein in 7 abgebildetes Sportfahrzeug, und einen in 8 abgebildeten Lastkraftwagen.
  • In einem beispielhaften Montageprozess wird das erste Modul 105 mit dem zweiten Modul 115 an der B-Säule 200 verschiebbar in Eingriff gebracht, wird das dritte Modul 170 mit dem ersten Modul an der A-Säule verschiebbar in Eingriff gebracht, wird das vierte Modul 175 mit dem zweiten Modul 115 an der C-Säule verschiebbar in Eingriff gebracht, und wird die gesamte Baugruppe dann auf ein Chassis 230 gesetzt. In Anbetracht der zuvor erfolgten Erörterung betreffend alternative, modulare Karosserieanordnungen ist festzustellen, dass Variationen an dem Montageprozess vorgenommen werden können. Während oder nach Vollendung der Montage der Module 105, 115, 170 und 175 auf dem Chassis 230 würde eine Befestigung an strategischen Punkten erfolgen, um die Dimensionsstabilität zu erhalten und um zusätzliche konstruktive Integrität zu gewährleisten.
  • Während die jeweils zusammenpassenden Teile der Säulen-Grenzflächen, wie offenbart, verschiebbar miteinander in Eingriff stehen, ist festzustellen, dass der verschiebbare Eingriff durch jede beliebige, geeignete Anordnung zum Zusammenfügen, wie beispielsweise eine überlappende und geschweißte Grenzflächenanordnung oder eine Rohrverbindungsanordnung ersetzt werden kann.
  • In 911, auf welche nun Bezug genommen wird, sind alternative B-Säulen-Strukturen abgebildet, wobei 10 eine Querschnittsansicht durch die B-Säule 200 aus 9 ist. In 9 und 10 umfasst die B-Säule 200 einen Verbundbereich 235, der durch profilierte Kanäle 240, 245 gebildet wird, und in 11 umfasst die B-Säule 200 Öffnungen 250, um Vorsprünge 255 aufzunehmen. Die Öffnungen 250 und die Vorsprünge 255 können als Rohr-zu-Rohr-Verbindung, als Blech-zu-Blech-Verbindung, als Rohr-zu-Blech-Verbindung angeordnet, oder als beliebige andere Anordnung ausgelegt sein, die für den Zweck des Zusammenfügens zweier B-Säulen-Abschnitte geeignet ist. Jede beliebige der zuvor erörterten Verbindungstechniken kann zum Befestigen der zusammenpassenden Abschnitte der B-Säule 200 verwendet werden. Wie weiter oben erörtert, umfassen die verschiedenen Module (zum Beispiel 105, 115, 170 und 175) Unterbodenabschnitte, obere Abschnitte und Seitenabschnitte 135, 140, 145 und 150, welche in einer Ausführungsform in derselben oder in einer anderen Montageeinrichtung zu Modulen vormontiert werden. Durch das Modularisieren der Fahrzeugkarosserie wird weniger Stellfläche für die Montage eines jeden Moduls benötigt, können die für den Transport jedes Moduls benötigten Lattenkisten kleiner gehalten werden und ist beim Transport der Karosserie-Module eine höhere Packdichte erzielbar. Außerdem ist es durch die Verwendung von Modulen während der Phase des Endzusammenbaus (das heißt während der Phase der Endmontage der Karosserie-Module aneinander und an dem Chassis) möglich, dass weniger bewegliche Teile mittels Klammern in Position gehalten werden müssen, wodurch ein einfacherer Zugang für das Installieren bzw. Montieren zusätzlicher Komponenten geschaffen wird und die Größengenauigkeit zwischen zusammenpassenden Modulen verbessert wird. Es ist zwar hier eine Ausführungsform der Erfindung für ein Fahrzeug offenbart worden, das einen Motorraum im vorderen Fahrzeugbereich aufweist, es ist jedoch festzustellen, dass der Umfang der Erfindung sich nicht darauf beschränkt und dass ein Fahrzeug mit einer Heckmotoranordnung oder einer Motoranordnung im mittleren Fahrzeugbereich ebenfalls in den Umfang der Erfindung fällt.
  • Wie offenbart, können manche Ausführungsformen der Erfindung manche der folgenden Vorteile umfassen: eine geringere, aus der Teilefertigung oder aus den montierten Teilen herrührende Toleranzensummierung; eine verbesserte Größengenauigkeit auf der Ebene der Vormontage (Module) und der Endmontage (Endzusammenbau); eine verbesserte Größengenauigkeit auf Gesamtfahrzeugebene; ein geringerer Stellflächenbedarf auf der Ebene der Vormontage; eine höhere Packdichte während des Transports der Karosserie-Module; eine Vielseitigkeit hinsichtlich der Verwendung von Standardmodulen bei mehreren Fahrzeugausführungen; ein kleinerer Aufwand für Werkzeugeinrichtung und Aufspannung während der Prozesse der Montage und des Endzusammenbaus; eine weniger kostenintensive Werkzeugeinrichtung in der Station des Endzusammenbaus; eine geringere Anzahl unterschiedlicher Teile, die zum Bau der Rohkarosserie erforderlich sind; und die Fähigkeit, die Rohkarosserie für ein in Bezug auf Typ und Funktion vielseitiges Fahrzeug zu bauen.
  • Die Erfindung ist zwar unter Bezugnahme auf eine beispielhafte Ausführungsform beschrieben worden, es versteht sich jedoch für den Fachmann, dass verschiedene Veränderungen vorgenommen werden können und dass Teile davon durch äquivalente Elemente ersetzt werden können, ohne dass dadurch von dem Umfang der Erfindung abgewichen wird. Außerdem können zahlreiche Abänderungen vorgenommen werden, um eine bestimmte Situation oder ein Material an die Lehre der Erfindung anzupassen, ohne dass dadurch von dem grundsätzlichen Umfang derselben abgewichen wird. Die Erfindung soll daher nicht auf die im Speziellen offenbarte Ausführungsform als beste oder einzige, erwogene Umsetzungsart dieser Erfindung beschränkt sein, sondern die Erfindung soll alle Ausführungsformen umfassen, die in den Umfang der beigefügten Patentansprüche fallen. Zudem wird durch die Verwendung der Begriffe 'erster', 'zweiter', usw. keinerlei Reihenfolge oder Wichtigkeit bezeichnet, sondern werden die Begriffe 'erster', 'zweiter', usw. vielmehr nur dazu verwendet, um ein Element von einem anderen zu unterscheiden. Darüber hinaus wird durch die Verwendung der Begriffe 'ein', 'eine' usw. keine mengenmäßige Beschränkung bezeichnet, sondern ist damit vielmehr das Vorhandensein von zumindest einem der bezugsgegenständlichen Elemente gemeint.

Claims (18)

  1. Modulare Karosserie (100, 101) für ein Fahrzeug, umfassend: erste und zweite B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225), die dabei eine B-Säule (200, 201, 202) bilden, wobei die B-Säule (200, 201, 202) eine Trennung zwischen Fahrgasträumen bildet; gekennzeichnet durch: ein erstes Modul (105, 106, 107, 115, 116), das die erste B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225), zwei Seitenabschnitte (125, 130; 145, 150) und einen Unterbodenabschnitt (135, 155) aufweist, wobei das erste Modul (105, 106, 107, 115, 116) für den Aufbau auf einem Chassis (230) eingerichtet ist, das von der zusammengebauten modularen Karosserie (100, 101) getrennt ist; und ein zweites Modul (105, 106, 107, 115, 116), das eine zweite B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225), zwei Seitenabschnitte (125, 130; 145, 150) und einen Unterbodenabschnitt (135, 155) aufweist, wobei das zweite Modul (110, 120, 220, 225) für den Aufbau auf einem Chassis (230) eingerichtet ist, wobei das erste und zweite Modul an den ersten und zweiten B-Säulen-Grenzflächen zusammengefügt sind, wobei sie eine B-Säule bilden.
  2. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei die Unterbodenabschnitte (135, 155) des ersten und zweiten Moduls (110, 120, 220, 225) einen Unterbodenabschnitt des Fahrzeugs bilden.
  3. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 2, wobei: das erste Modul (105, 106, 107, 115, 116) einen oberen Abschnitt (140, 160) umfasst; und das zweite Modul (105, 106, 107, 115, 116) einen oberen Abschnitt (140, 160) umfasst.
  4. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei das zweite Modul (107) ferner eine dritte B-Säulen-Grenzfläche (225) aufweist, und ferner umfassend: ein drittes Modul (116), das eine vierte B-Säulen-Grenzfläche (120) aufweist, wobei das dritte Modul (116) für den Aufbau auf einem Chassis (230) eingerichtet ist; wobei das zweite und dritte Modul (107, 116) an den Grenzflächen der dritten und vierten B-Säule (225, 220) zusammengefügt sind, wobei sie eine zweite B-Säule (202) bilden, wobei die zweite B-Säule (202) eine Trennung zwischen Fahrgasträumen bildet.
  5. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei die erste B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225) sich außen in Bezug auf die zweite B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225) befindet.
  6. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei die ersten und zweiten B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225) verschiebbar miteinander in Eingriff stehen.
  7. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 6, die ferner eine Schweißnaht an den B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225) umfasst.
  8. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei das erste Modul (105, 106, 107, 115, 116) einen ersten Fahrgasraum bildet und das zweite Modul (105, 106, 107, 115, 116) einen zweiten Fahrgastraum bildet.
  9. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 1, wobei das erste Modul (105, 106) eine erste A-Säulen-Grenzfläche (180) aufweist, und ferner umfassend: ein drittes Modul (170, 171), das einen Motorraum bildet und eine zweite A-Säulen-Grenzfläche (185) aufweist; wobei die erste A-Säulen-Grenzfläche (180) nahe bei der zweiten A-Säulen-Grenzfläche (185) angeordnet ist, wobei sie eine A-Säule (205) bilden.
  10. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 9, wobei das zweite Modul (115, 116) eine erste C-Säulen-Grenzfläche (190) aufweist, und ferner umfassend: ein viertes Modul (175, 176), das einen Stauraum bildet und eine zweite C-Säulen-Grenzfläche (195) aufweist; wobei die erste C-Säulen-Grenzfläche (190) nahe bei der zweiten C-Säulen-Grenzfläche (195) angeordnet ist, wobei sie eine C-Säule (210) bilden.
  11. Modulare Karosserie (100, 101) nach Anspruch 10, die ferner eine Schweißnaht an der A-Säule, der B-Säule, der C-Säule oder irgendeiner Kombination davon, die mindestens eine der vorstehenden Säulen umfasst, aufweist.
  12. Verfahren zum Zusammenbauen einer modularen Karosserie (100, 101) eines Fahrzeugs, das umfasst, dass: erste und zweite B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225) zusammengefügt werden, um dabei eine B-Säule (200, 201, 202) zu bilden; dadurch gekennzeichnet, dass: ein erstes Modul (105, 106, 107, 115, 116), das einen ersten Fahrgastraum bildet und einen Unterbodenabschnitt (135, 155), zwei Seitenabschnitte (125, 130; 145, 150) und die erste B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225) aufweist, mit einem zweiten Modul (105, 106, 107, 115, 116), das einen zweiten Fahrgastraum bildet und einen Unterbodenabschnitt (135, 155), zwei Seitenabschnitte (125, 130; 145, 150) und die zweite B-Säulen-Grenzfläche (110, 120, 220, 225) aufweist, in Eingriff gebracht wird, um die modulare Karosserie (100, 101) zu bilden, derart, dass die ersten und zweiten B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225) nahe beieinander angeordnet werden, wobei die modulare Karosserie an einem separaten Chassis (230) angebracht werden kann.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Zusammenfügen mindestens eines umfasst von mechanisches, klebendes, klebend-mechanisches, metallurgisches und klebend-metallurgisches Verbinden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das erste Modul (105, 106) eine erste A-Säulen-Grenzfläche (180) aufweist, und ferner umfassend, dass: ein drittes Modul (170, 171), das eine zweite A-Säulen-Grenzfläche (185) aufweist, mit dem ersten Modul (105, 106) derart in Eingriff gebracht wird, dass die ersten und zweiten A-Säulen-Grenzflächen (180, 185) nahe beieinander angeordnet werden, wobei das dritte Modul (170, 171) einen Motorraum bildet; und die ersten und zweiten A-Säulen-Grenzflächen (180, 185) zusammengefügt werden, wobei sie eine A-Säule (205) bilden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei das zweite Modul (115, 116) eine erste C-Säulen-Grenzfläche (190) aufweist, und ferner umfassend, dass: ein viertes Modul (175, 176), das eine zweite C-Säulen-Grenzfläche (195) aufweist, mit dem zweiten Modul (115, 116) derart in Eingriff gebracht wird, dass die ersten und zweiten C-Säulen-Grenzflächen (190, 195) nahe beieinander angeordnet werden, wobei das vierte Modul (175, 176) einen Stauraum bildet; und die ersten und zweiten C-Säulen-Grenzflächen (190, 195) zusammengefügt werden, wobei sie eine C-Säule (210) bilden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Zusammenfügen der A-Säulen- und C-Säulen-Grenzflächen mindestens eines umfasst von mechanisches, klebendes, klebend-mechanisches, metallurgisches und klebend-metallurgisches Verbinden.
  17. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Zusammenfügen umfasst, dass die ersten und zweiten B-Säulen-Grenzflächen (110, 120, 220, 225) miteinander verschiebbar in Eingriff gebracht werden.
  18. Fahrzeug, umfassend: ein Chassis (230); und eine modulare Karosserie (100, 101), die sich konstruktiv von dem Chassis (230) unterscheidet, wobei die modulare Karosserie (100, 101) auf dem Chassis angeordnet ist und gemäß der modularen Karosserie (100, 101) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 aufgebaut ist.
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