DE602004007130T2 - Fehlererkennung und unterdrückung in einem tdma-basierten netzknoten - Google Patents

Fehlererkennung und unterdrückung in einem tdma-basierten netzknoten Download PDF

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    • H04L12/417Bus networks with decentralised control with deterministic access, e.g. token passing

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Netzknoten mit einer Datenübertragungseinheit, die für die Umsetzung eines Datenübertragungsprotokolls zum Zweck der Datenübertragung des Netzknotens an andere Netzknoten über ein Datenübertragungsmedium bereitgestellt wird, und mit einem Busmonitor.
  • Datenübertragungssysteme mit mehreren Netzknoten werden häufig zeitgesteuert konstruiert. In Systemen dieser Art wird für den Austausch von Nachrichten zwischen verschiedenen Netzknoten in jedem Fall ein einzeln, exklusiv zugewiesenes Zeitfenster bereitgestellt. Als Folge ist der kollisionsfreie Austausch von Nachrichten in fehlerfreiem Betrieb gewährleistet. Dieses Verfahren ist allgemein als TDMA-(Time Division Multiple Access)Verfahren bekannt. Eine Konfiguration dieser Art wird häufig für den Austausch von Nachrichten in sicherheitsrelevanten Anwendungen bereitgestellt, zum Beispiel in Kraftfahrzeugen.
  • Durch eine entsprechende Konfiguration des Busmonitors kann Letzterer gemäß dem Zugriffszeitplan Zeitfenster bestimmen, in denen eine Übertragung unter Einbeziehung des jeweiligen Netzknotens erlaubt ist. In der übrigen Zeit ist der Netzknoten auf der Übertragungsseite blockiert. Dadurch kann verhindert werden, dass ein fehlerhaft arbeitender Netzknoten zu Zeiten überträgt, zu denen ihm kein Übertragungszeitfenster zugewiesen ist, d. h. zu denen er nicht hätte übertragen sollen.
  • Dadurch ist es möglich zu verhindern, dass ein fehlerhaft übertragender Netzknoten dieser Art ein Netz blockiert.
  • In manchen Anwendungen besteht jedoch ein Erfordernis, nicht nur einen fehlerhaft arbeitenden Netzknoten daran zu hindern, außerhalb der ihm zugewiesenen Zeitfenster auf das Netz zuzugreifen, sondern auch zu erkennen, dass der Knoten fehlerhaft arbeitet. Zu diesem Zweck sind die Busmonitore von Netzknoten in bekannten Systemen so konstruiert, dass in ihnen auch eine Fehlererkennungsfunktion umgesetzt ist. Der Busmonitor vergleicht dabei das Auftreten einer Übertragungsanforderung durch die Datenübertragungseinheit mit der aktuellen Position in dem eigenen Zugriffsplan. Ein solcher Knoten ist aus der US 2003/067873 bekannt. Wenn durch den Busmonitor festgestellt wird, dass eine Übertragungsanforderung zu einem Zeitpunkt vorliegt, für den der Zugriffszeitplan des zugewiesenen Netzknotens keine Übertragung spezifiziert, teilt der Busmonitor diesen Fehlerzustand einer Steuereinheit höherer Ordnung mit. Zusätzlich kann das System so konstruiert sein, dass der Zugriff des Netzknotens auf das Netz auf der Übertragungsseite als Folge einer durch den Busmonitor festgestellten Abweichung zwischen den Zugriffszeitplänen der Datenübertragungseinheit und des Busmonitors blockiert wird.
  • Unter diesen Umständen bieten sich einfach aus der Tatsache, dass die Datenübertragungseinheit das Steuersignal, das eine Übertragungsanforderung anzeigt, sowohl an den Bustreiber als auch den Busmonitor weiterleitet, viele Schwachstellen für eine mögliche Beeinträchtigung des Systemverhaltens, die durch den Einfluss von Fehlern entsteht.
  • Für Überwachungszwecke verwendet der Busmonitor das Steuersignal der Datenübertragungseinheit, das auch an den Bustreiber weitergeleitet wird. Wenn der Busmonitor fehlerhaft arbeitet, kann dieses Steuersignal selbst fehlerhaft sein und eine fehlerhafte Übertragungsanforderung kann durch den Busmonitor an den Bustreiber geleitet werden, was zur Aktivierung des Bustreibers, d. h. zu Medienzugriff, führt.
  • Ferner muss im Fall eines Busmonitors, der selbst einen Teil der Fehlererkennung übernimmt, gewährleistet sein, dass der Busmonitor seine Funktion immer erfüllt, oder zumindest, dass ein Funktionsversagen erkannt wird.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Netzknoten der oben genannten Art zu spezifizieren, in dem zusätzlich zu Fehlerunterdrückung auch Fehlererkennung so zuverlässig wie möglich stattfindet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit Hilfe der Merkmale nach Anspruch 1 erreicht:
    Ein Netzknoten mit einer Datenübertragungseinheit, die für die Umsetzung eines Datenübertragungsprotokolls zum Zweck der Datenübertragung an andere Netzknoten über ein Datenübertragungsmedium bereitgestellt wird, und mit einem Busmonitor, die dazu angepasst sind, gegenseitig voneinander unabhängig
    • – einen in einem Konfigurationsdatensatz enthaltenen Zugriffszeitplan umzusetzen, und
    • – jeweils gemäß dem Zugriffszeitplan ein Freigabesignal für einen im Netzknoten bereitgestellten Bustreiber verfügbar zu machen, der angepasst ist, um diese beiden Signale auszuwerten, und, im Fall, dass die beiden Freigabesignale nicht zusammenfallen, den Zugriff des Netzknotens auf das Datenübertragungsmedium zu blockieren,
    wobei die Datenübertragungseinheit angepasst ist, zusätzlich ein Übertragungsanforderungssignal an den Bustreiber einzugeben, in Abhängigkeit von dem der Bustreiber angepasst ist, seine Übertragungsphase zu beginnen, wenn keine Blockierung des Zugriffs auf das Datenübertragungsmedium vorliegt.
  • Im erfindungsgemäßen Netzknoten werden eine Datenübertragungseinheit, ein Bustreiber und ein Busmonitor bereitgestellt. Die Datenübertragungseinheit dient zum Umsetzen eines Datenübertragungsprotokolls, gemäß dem die Datenübertragung an andere Netzknoten, die über ein Datenübertragungsmedium aneinander gekoppelt sind, möglich ist. Der Busmonitor stellt eine unabhängige Einheit dar, die ein zweites, den Zugriffszeitplan betreffendes Informationselement verfügbar macht. Zusätzlich zu seiner Funktion als physische Netzverbindung bildet der Bustreiber eine dritte Einheit für die Übereinstimmungsprüfung zwischen dem Zugriffsverhalten der Datenübertragungseinheit und des Busmonitors.
  • In dem erfindungsgemäßen Netzknoten sind die Datenübertragungseinheit und der Busmonitor, die beide extern konfigurierbar sind, mit einem Konfigurationsdatensatz geladen. Vom Konfigurationsdatensatz kann unter anderem ein Zugriffszeitplan abgeleitet werden, der für den Netzknoten, in dem die Datenübertragungseinheit und der Busmonitor bereitgestellt sind, Zeitfenster spezifiziert, in denen dieser Netzknoten auf das Datenübertragungsmedium zugreifen kann. Während der restlichen Zeit kann der Netzknoten nicht auf das Datenübertragungsmedium zugreifen, d. h. nicht übertragen.
  • Dieser Mechanismus wird bereitgestellt, um zu gewährleisten, dass jeweils nur ein Netzknoten zu einem bestimmen Zeitpunkt in einem Netz aktiv ist, d. h. das Datenübertragungsmedium mit einem Übertragungsvorgang beschäftigt.
  • Der im Konfigurationsdatensatz enthaltene Zugriffsplan wird sowohl in der Datenübertragungseinheit als auch im Busmonitor unabhängig voneinander umgesetzt. Im Gegensatz zu der nach dem Stand der Technik bekannten Lösung geben sowohl die Datenübertragungseinheit als auch der Busmonitor unabhängig voneinander ein Freigabesignal ein, das die Zeitpunkte anzeigt, zu denen der Netzknoten, in dem die zwei Einheiten bereitgestellt werden, gemäß dem Zugriffszeitplan aktiv sein kann, d. h. übertragen kann. Diese zwei Freigabesignale sind immer redundant, wodurch eine zusätzliche Fehlersicherheit erreicht wird.
  • Die Auswertung der zwei Freigabesignale wird im Bustreiber vorgenommen, für den diese zwei Signale verfügbar gemacht werden. Der Bustreiber wertet beide Signale aus. Angenommen der Netzknoten arbeitet korrekt, sollten die Freigabesignale immer entweder beide aktiv oder beide inaktiv sein. In diesem Fall liegt kein Fehlerzustand vor. Wenn die zwei Freigabesignale jedoch nicht zusammenpassen, liegt ein Fehlerzustand vor. In diesem Fall blockiert der Bustreiber den Zugriff des Netzknotens auf das Datenübertragungsmedium.
  • Durch diesen Entwurf des Netzknotens gemäß der Erfindung ist das Bauteil im Netzknoten, nämlich der Bustreiber, das auch die physische Kopplung des Netzknotens mit dem Datenübertragungsmedium vornimmt, auch an der Fehlererkennung beteiligt. Der erfindungsgemäße Netzknoten erkennt folglich einen fehlerhaften Zugriff im Bustreiber, der die Stelle im Netzknoten ist, an der im Fall eines Fehlers auch die angemessenen Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Dadurch ist gewährleistet, dass im Fall eines Fehlers, auch wenn die Datenübertragungseinheit oder der Busmonitor fehlerhaft arbeiten, die ursprüngliche Funktion von Fehlererkennung und Behebung, d. h. das Blockieren jedes Zugriffs durch den Netzknoten auf das Datenübertragungsmedium, sichergestellt ist.
  • Die Datenübertragungseinheit kann zusätzlich zum oben beschriebenen Freigabesignal ein Übertragungsanforderungssignal an den Bustreiber eingeben, das seine Übertragungsphase nur beginnt, wenn keine Blockade als Folge der Auswertung der zwei Freigabesignale vorliegt. Der Zugriff auf das Datenübertragungsmedium wird dadurch tatsächlich nur begonnen, wenn auch eine Übertragungsanforderung durch die Datenübertragungseinheit vorliegt. Eine Übertragungsanforderung dieser Art kann jedoch nur zum Beginnen der Übertragungsphase führen, wenn die Auswertung der zwei Freigabesignale keine Fehler aufgedeckt hat.
  • Die zwei Freigabesignale können vorteilhaft, wie gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 2 bereitgestellt, umgekehrt zueinander kodiert werden. Hierdurch ist der Einfluss eines Gleichtaktfehlers auf die Fehlererkennung unterdrückbar. Die Freigabesignale werden ferner im Bustreiber auf die Übereinstimmung der in ihnen enthaltenen Freigabeinformationen überprüft, wobei nun die spezielle Kodierung zu beachten ist.
  • Als Folge der Umsetzung des Zugriffszeitplans in zwei verschiedenen Einheiten können kleine Zeitverschiebungen oder Schwankungen auftreten. Um Einflüsse dieser Art während der Fehlererkennung auszuschließen, wird gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 3 ein Tiefpassfilter während der Auswertung der zwei Freigabesignale verwendet, um kurzfristige Unterschiede zwischen den zwei Freigabesignalen zu unterdrücken, so dass Unterschiede dieser Art nicht zu Fehlererkennung führen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung nach den Ansprüchen 4 und 5 ist die Erkennung des im Bustreiber erzeugten Zustands nach außen signalisierbar, zum Beispiel an eine Steuereinheit höherer Ordnung des fraglichen Netzknotens. Eine nach außen signalisierte Fehlerzustandserkennung dieser Art kann auch vorteilhaft von außen rücksetzbar sein, um den Netzknoten wieder in Betrieb zu setzen.
  • Der oben beschriebene Netzknoten kann vorteilhaft in einem Netz bereitgestellt werden, in dem mehrere Netzknoten über das Datenübertragungsmedium aneinander Daten übertragen. Dann wird ein individueller Zugriffszeitplan für jeden Netzknoten bereitgestellt, so dass immer nur ein Netzknoten gleichzeitig aktiven Zugriff auf das Datenübertragungsmedium hat, d. h. fähig ist zu übertragen.
  • Ein Netz dieser Art kann vorteilhaft so konstruiert sein, dass es mit redundanten Netzkanälen ausgestattet ist. In diesem Fall sind ein Busmonitor und ein Bustreiber jedem Netzkanal in jedem Netzknoten zugewiesen, so dass die Fehlererkennung einzeln für jeden Übertragungskanal stattfinden kann.
  • Die Erfindung wird weiter beschrieben unter Bezugnahme auf Beispiele von Ausführungsformen, die in den Zeichnungen dargestellt werden, auf die die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist.
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Netzknotens.
  • 2 zeigt ein Schaltbild eines Bustreibers eines Netzknotens, wie in 1 dargestellt.
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Netzknotens 1 mit einer Datenübertragungseinheit 2. Zusätzlich zu der Datenübertragungseinheit 2 wird ein Busmonitor 3 bereitgestellt.
  • Sowohl die Datenübertragungseinheit 2 als auch der Busmonitor 3 sind von außen mit Konfigurationsdatensätzen konfigurierbar.
  • Bin Bustreiber 4 wird ebenfalls bereitgestellt, durch den Zugriff auf ein Datenübertragungsmedium 5 möglich ist. Über das Datenübertragungsmedium 5 kann der Netzknoten 1 mit anderen, in der Figur nicht dargestellten Netzknoten gekoppelt werden.
  • Die Datenübertragungseinheit 2 wird im Wesentlichen bereitgestellt, um ein Datenübertragungsprotokoll umzusetzen. Bin Datenübertragungsprotokoll dieser Art steuert die Natur der Datenübertragung des Netzknotens 1 an andere Netzknoten über das Übertragungsmedium 5.
  • In einem Datenübertragungsprotokoll dieser Art kann es zum Beispiel sein, dass für jeden Netzknoten nur spezielle Zeitfenster bereitgestellt werden, in denen er auf das Datenübertragungsmedium 5 zugreifen kann. Außerhalb dieser Zeitfenster ist es dem Netzknoten nicht erlaubt, aktiv auf das Datenübertragungsmedium 5 zuzugreifen, d. h. außerhalb der ihm gemäß dem Zugriffszeitplan zugewiesenen Zeiten ist der Netzknoten nicht fähig, das Datenübertragungsmedium 5 mit einem Übertragungsvorgang zu beschäftigen.
  • Dieser Zugriffszeitplan ist in dem erfindungsgemäßen Netzknoten 1 in einem Konfigurationsdatensatz enthalten, der extern sowohl an die Datenübertragungseinheit 2 als auch an den Busmonitor 3 gesendet wurde. Die Datenübertragungseinheit 2 und der Busmonitor 3 setzen diesen Zugriffszeitplan unabhängig voneinander um, d. h. sie stellen für jeden aktuellen Moment fest, ob der Netzknoten 1 aktiv auf das Datenübertragungsmedium 5 zugreifen darf oder nicht. Sowohl die Datenübertragungseinheit 2 als auch der Busmonitor 3 ge ben entsprechende Freigabesignale an den Bustreiber 4 ein. Nur wenn diese Freigabesignale zusammenpassen, ist gewährleistet, dass der Netzknoten 1 fähig ist, gemäß dem Zugriffszeitplan auf das Datenübertragungsmedium 5 zuzugreifen. Wenn andererseits die beiden Freigabesignale nicht identisch sind, blockiert der Bustreiber 4 den Zugriff des Netzknotens auf das Datenübertragungsmedium 5, da in diesem Fall ein Fehler vorliegt. Ein Fehler dieser Art kann verschiedene Ursachen haben; entscheidend für den Bustreiber ist, dass nicht mehr gewährleistet ist, dass die Datenübertragungseinheit 2 und der unabhängige Busmonitor 3 übereinstimmende Freigabeinformationen eingeben.
  • Da der Bustreiber 4 die Einheit im Netzknoten 1 ist, die direkt auf das Datenübertragungsmedium 5 zugreift, ist durch diese Ausführungsform des Netzknotens gewährleistet, dass die Einheit, die direkten Zugriff auf das Datenübertragungsmedium 5 hat, sowohl die Fehlererkennung vornimmt als auch im Fall eines Fehlers den Zugriff blockiert. Weitere Fehlerquellen während der Fehlererkennung durch die Datenübertragungseinheit oder der Interaktion zwischen mehreren Einheiten sind dadurch ausgeschlossen.
  • 2 zeigt als Ausführungsformbeispiel, ein ausführliches Schaltbild des Bustreibers 4 des Netzknotens 1, wie in 1 dargestellt.
  • Im Busmonitor 4 ist, wie in 2 dargestellt, eine Vergleichsphase 6 bereitgestellt, an die einerseits das durch den in 2 nicht dargestellten Busmonitor 3 eingegebene Freigabesignal BGEN gesendet wird. Ferner wird an die Vergleichsphase 6 das Freigabesignal CCEN der Datenübertragungseinheit 2 gesendet, wie in 1 dargestellt.
  • Da die Datenübertragungseinheit 2 und der Busmonitor 3 des Netzknotens 1, wie in 1 dargestellt, möglicherweise mit kleinen Zeitverschiebungen arbeiten, oder weil möglicherweise Schwankungen in ihren Freigabesignalen BGEN und CCEN auftreten können, kann kurzfristig ein Fehler im Ausgabesignal der Vergleichsphase 6 signalisiert werden, obwohl eigentlich kein Fehler vorliegt. Um Einflüsse dieser Art durch Zeitverschiebungen oder Schwankungen auszuschließen, ist ein Tiefpassfilter 7 der Vergleichsphase 6 nachgeschaltet verbunden, der diese kurzfristigen irrtümlichen Fehlermeldungen unterdrückt. Der Tiefpassfilter 7 kann bezüglich seiner Filterfunktion vorteilhaft einstellbar konstruiert sein, um in der Lage zu sein, eine Anpassung an verschiedene mögliche Zeitverschiebungen oder Schwankungen vorzunehmen.
  • Nachdem es durch den Tiefpassfilter gefiltert wurde, kommt das Ausgabesignal des Tiefpassfilters 7 bei einer Fehlerzustandsmaschine 8 an, die im Wesentlichen eine bistabile Kippschaltung umfasst, die zwei invertierende AND-Glieder 12 und 13 umfasst (bekannt als asynchrone RS-Kippschaltung). Das tiefpassgefilterte Ausgabesignal des Tiefpassfilters 7 wird in den „Set"-Eingang (S_INV) der Kippschaltung eingegeben.
  • Wenn Zustände, die einen Fehler signalisieren, im Ausgabesignal des Tiefpassfilter 7 auftreten, ist die Fehlerzustandsmaschine 8, oder insbesondere die in ihr bereitgestellte Kippschaltung, gesetzt.
  • Bezogen auf die Folgen für die Fehlerzustandsmaschine 8 ist das durch die Vergleichsphase 6 des Bustreibers 4, wie in 2 dargestellt, eingegebene Ausgabesignal immer inaktiv (logischer Zustand „1"), wenn diese zwei Signale identisch sind. In diesem Fall gibt es keinen Fehler. Wenn eine Abweichung zwischen den zwei Signalen BGEN und CCEN festgestellt wird, wird das Ausgabesignal der Vergleichsphase 6, bezogen auf die Folgen für die Fehlerzustandsmaschine 8, aktiviert (logischer Zustand „0"), d. h. es signalisiert einen Fehler.
  • Für dieses Ausführungsformbeispiel wird angenommen, dass der Anfangszustand (Grundzustand) der Fehlerzustandsmaschine 8 so ist, dass ein logischer Zustand „1" am Ausgang Q_INV vorliegt, d. h. es wurde kein Fehler erkannt. In einer realen Schaltungsumsetzung muss dies für eine asynchrone Kippschaltung durch angemessene Aktivierung der Rücksetzeingabe (R_INV) gewährleistet werden, die in 2 nicht dargestellt ist.
  • In dem in 2 dargestellten Ausführungsformbeispiel wird die invertierte Ausgabe Q_INV der Fehlerzustandsmaschine 8 ausgewertet und an einen Eingang eines AND-Glieds 9 gesendet. An den anderen Eingang des AND-Glieds 9 wird ein durch die Datenübertragungseinheit 2 des Netzknotens, wie in 1 dargestellt, eingegebenes Übertragungsanforderungssignal TXEN gesendet. Da das Ausgabesignal der Fehlerzustandsmaschine 8 invertiert ist, hat dieses Signal einen hohen (Logik „1") Zustand im fehlerfreien Zustand, d. h. das Übertragungsanforderungssignal TXEN erreicht den Ausgang des AND-Glieds 9. Wenn andererseits ein Fehlerfall vorliegt, hat das Ausgabesignal der Fehlerzustandsmaschine 8 einen niedrigen (Logik „0") Zustand, so dass alle auftretenden Übertragungsanforderungssignale unterdrückt werden.
  • Als Folge tritt ein Aktivierungszustand (Logik „1") an der Ausgabe des AND-Glieds 9 nur auf, wenn einerseits kein Fehler vorliegt, aber andererseits das Übertragungsanforderungssignal TXEN signalisiert, dass eine Übertragung stattfinden soll. Dieses Signal kommt an einer Steuereingabe 11 eines Übertragungsverstärkers 10 an.
  • An den Übertragungsverstärker 10 auf der Eingabeseite wird ein Datensignal TXD gesendet, das übertragen werden soll. Zu diesem Zweck ist der Übertragungsverstärker für die Differentialleitungsübertragung zum Beispiel mit einer nicht invertierenden und einer invertierenden Ausgabe ausgestattet, die mit zwei Leitungen des Datenübertragungsmediums 5 gekoppelt sind.
  • Auf der Grundlage der oben beschriebenen Zusammenhänge kann daher eine Übertragung von Daten durch den Übertragungsverstärker 10 nur stattfinden, wenn kein Fehler vorliegt und andererseits eine Übertragungsanforderung durch die Datenübertragungseinheit 2 gegeben wird.
  • Infolge der Konstruktion des Netzknotens einerseits und der Fehlerauswertung im Bustreiber 4 des Netzknotens 1 andererseits wird erreicht, dass in der speziellen Einheit des Netzknotens 1, mit deren Hilfe der aktive Zugriff auf das Datenübertragungsmedium stattfindet, nämlich im Bustreiber 4, auch Fehlererkennung stattfindet. Daher findet direkt in dieser Einheit die Fehlererkennung und die Maßnahme zur Unterdrückung weiterer Fehlerverbreitung statt. Zusätzlich wird infolge der unabhängigen Umsetzung des Zugriffszeitplans in der Datenübertragungseinheit 2 und dem Busmonitor 3 eine Redundanz bei der Auswertung erreicht.

Claims (5)

  1. Netzknoten (1) mit einer Datenübertragungseinheit (2), der für die Umsetzung eines Datenübertragungsprotokolls zum Zweck der Datenübertragung an andere Netzknoten über ein Datenübertragungsmedium (5) und mit einem Busmonitor (3) bereitgestellt wird, die dazu angepasst sind, gegenseitig voneinander unabhängig – einen in einem Konfigurationsdatensatz enthaltenen Zugriffszeitplan umzusetzen, und – jeweils gemäß dem Zugriffszeitplan ein Freigabesignal für einen im Netzknoten (1) bereitgestellten Bustreiber (4) verfügbar zu machen, der angepasst ist, um diese beiden Signale auszuwerten und, in dem Fall, dass die beiden Signale nicht zusammenfallen, den Zugriff des Netzknotens (1) auf das Datenübertragungsmedium (5) zu blockieren, wobei die Datenübertragungseinheit (2) angepasst ist, zusätzlich ein Übertragungsanforderungssignal an den Bustreiber (4) einzugeben, in Abhängigkeit von dem der Bustreiber (4) angepasst ist, eine Übertragungsphase (10) zu beginnen, wenn keine Blockierung des Zugriffs auf das Datenübertragungsmedium (5) vorliegt.
  2. Netzknoten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabesignale der Datenübertragungseinheit (2) und des Busmonitors (3) umgekehrt zueinander kodiert sind.
  3. Netzknoten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertung der beiden Freigabesignale im Bustreiber (4) unter dem Einfluss eines Tiefpassfilters (7) vorgenommen wird.
  4. Netzknoten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bustreiber (4) erzeugte Fehlererkennung von außen rücksetzbar ist.
  5. Netzknoten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bustreiber (4) erzeugte Fehlererkennung nach außen signalisiert wird.
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