DE602004009151T2 - System, Gerät und Verfahren zum Bestimmen einer Verbindungsübereinkunft - Google Patents

System, Gerät und Verfahren zum Bestimmen einer Verbindungsübereinkunft Download PDF

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    • H04W8/26Network addressing or numbering for mobility support
    • H04W8/28Number portability ; Network address portability

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem, eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung und ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren, die bei der Sende- und Abschlusssteuerung (originating and terminated control) des Kurznachrichtendienstes in Mobilkommunikationsnetzen eine Bestimmung dahingehend ausführen, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, und mit der Nummer-Portabilität kompatibel sind.
  • Der Kurznachrichtendienst (SMS) ist als ein Kommunikationsdienst in Mobilkommunikationsnetzen geschaffen worden. Der Kurznachrichtendienst ist ein Nachrichtenaustauschdienst, durch den die Kommunikationsendgeräte Textdaten mit einer begrenzten Länge austauschen können.
  • Falls ein sendendes Endgerät, das eine Kurznachricht senden will, und ein empfangendes Endgerät, an das die Kurznachricht gerichtet ist, an verschiedenen Betreibern teilnehmen, können sie die Kurznachricht nicht senden oder empfangen, wenn nicht die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung (die im Folgenden als "SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung" bezeichnet wird) miteinander haben.
  • Deshalb muss eine Mobilvermittlungszentrale in dem Aufenthaltsbereich, die eine Anforderung zum Übertragen einer Kurznachricht von einem sendenden Endgerät empfangen hat, bestimmen, ob der Betreiber, an dem das sendende Endgerät teilnimmt, und der Betreiber, an dem das empfangende Endgerät teilnimmt, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Die Mobilvermittlungszentrale führt Steueroperationen, wie z. B. das Übertragen der empfangenen Kurznachricht an eine Kurznachrichtendienstzentrale (SMSC), nur aus, wenn die Mobilvermittlungszentrale bestimmt, dass die Betreiber eine derartige Vereinbarung miteinander haben.
  • 4 zeigt eine herkömmliche SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur. Die SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur enthält zwei Prozeduren: eine SMS-Sende-Steuerprozedur (Steuerprozedur für die Kurznachricht-Mobil sendung: SM-MO-Steuerprozedur) zum Senden einer Nachricht von einem sendenden Endgerät an eine Kurznachrichtenzentrale, und eine SMS-Abschluss-Steuerprozedur (Steuerprozedur für den Kurznachricht-Mobilabschluss: SM-MT-Steuerprozedur) zum Empfangen einer von einer Kurznachrichtendienstzentrale (die im Folgenden als "SMSC" bezeichnet wird) gesendeten Kurznachricht durch ein empfangendes Endgerät. Unter Bezugnahme auf 4 wird ein Verfahren in der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur zum Bestimmen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, beschrieben.
  • Wenn ein Absender Textdaten, die als eine Kurznachricht zu senden sind, und die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 durch das Betreiben eines sendenden Kommunikationsendgeräts 10 in der SMS-Steuerprozedur eingibt, erzeugt und sendet das sendende Kommunikationsendgerät 10 ein Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal (SM-MO-Signal), das die eingegebenen Textdaten und die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts enthält (Prozess P101).
  • Das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal wird an eine Mobilvermittlungszentrale (Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale) 200 gesendet, die den Bereich bedient, in dem sich das sendende Kommunikationsendgerät 10 momentan aufhält, und die durch den Betreiber betrieben und gemanagt wird, an dem das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, (die im Folgenden als die "Aufenthaltsbereichs-MSC" bezeichnet wird). Wenn die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal empfängt, bestimmt sie, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben (Prozess P102).
  • Zu diesem Zeitpunkt identifiziert die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 den Teilnahme-Betreiber eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 aus der Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, die in dem Kurznachrichten-Mobilsendungs-Signal enthalten ist, das sie empfangen hat, um zu bestimmen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Insbesondere gewinnt die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, die in dem Kurznachrichten-Mobilsendungs-Signal enthalten ist; die Telefonnummer ist eine Nummer in einem System, die als die MSISDN (Mobilstationsnummer des internationalen diensteintegrierenden digitalen Netzes) bezeichnet wird. Eine MSISDN enthält eine Landeskennzahl (CC), die ein Land identifiziert, und eine Netzzielkennzahl (NDC), die einen Betreiber identifiziert. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt aus der CC und der NDC in der MSISDN den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt dann aus den durch die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 gehaltenen Informationen über die an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber, ob der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, eine Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber des Netzes hat, in dem sich die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 befindet.
  • Falls die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt, dass die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal an die SMSC 40 (Prozess P103); andernfalls überträgt sie das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal nicht.
  • Wenn die SMSC 40 das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal empfängt, schickt die SMSC 40 eine SM-MO-Quittierung an die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 zurück (Prozess P104), die wiederum die SM-MO-Quittierung an das sendende Kommunikationsendgerät 10 überträgt (Prozess P105). Dann endet die SMS-Sendesteuerprozedur.
  • Wenn die SMSC 40 das SM-MO-Signal empfängt, führt sie die SMS-Abschlusssteuerprozedur aus. Insbesondere überträgt die SMSC 40 ein Kurznachricht-Mobilabschluss-Signal (SM-MT-Signal) an eine MSC 500, die ein Gateway zu einem weiteren Netz ist, (die im Folgenden als eine "Gateway-MSC" bezeichnet wird) (Prozess P106). Wenn die Gateway-MSC 500 das SM-MT-Signal empfängt, sendet sie ein SRIForSM-Signal (SRIForSM: sende die Lenkungsinformationen für die SM) (Lenkungsabfragesignal) an eine Heimatdatei (HLR) 30, die eine Vorrichtung ist, die die Teilnehmerinformationen aufrechterhält (Prozess P107), um wegen der Aufenthaltsbereichsinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 abzufragen. Die Gateway-MSC 500 empfängt ein SRIForSMack-Signal (SRIForSM-Quittierungssignal) (Lenkungsquittierungssignal) von der HLR 30 (Prozess P108), bestimmt die Lenkung an die MSC in dem Bereich, in dem sich das empfangende Kommunikationsendgerät 10 aufhält, und überträgt das SM-MT-Signal an die MSC (Prozess P109). Die Gateway-MSC 500 empfängt eine SM-MT-Quittierung von der MSC, an die sie das SM-MT-Signal gesendet hat, (Prozess P110), und die Gateway-MSC 500 überträgt die SM-MT-Quittierung an die SMSC 40 (Prozess P111). Dann endet die SMS-Abschlusssteuerprozedur. Es sollte angegeben werden, dass bei der SMS-Abschlusssteuerprozedur das sendende Netz keine Bestimmung bezüglich einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung vornimmt.
  • JP-A-2001-16632 offenbart eine Technologie, die eine Kurznachricht an ein empfangendes Endgerät überträgt, das an einem Betreiber teilnimmt, der keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung hat. Diese Technologie erfordert außerdem eine Bestimmung bezüglich dessen, ob es eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen dem Betreiber des sendenden Endgeräts und dem Betreiber des empfangenden Endgeräts gibt. Folglich ist eine genaue Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, in einer Kurznachricht-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur entscheidend.
  • In den letzten Jahren sind Nummer-Portabilitätssysteme eingeführt worden. Die Nummer-Portabilität ist ein System, das es den Anwendern von Kommunikationsendgeräten ermöglicht, von einem Betreiber zu einem weiteren zu wechseln, während sie ihre vorhandene Telefonnummer für das Senden und Empfangen von Nachrichten behalten.
  • Falls ein empfangendes Endgerät die Nummer-Portabilität verwendet hat, um zu einem weiteren Betreiber zu wechseln (was im Folgenden als "Verwendung der Nummer-Portabilität" bezeichnet wird), und ein sendendes Endgerät eine Kurznachricht an das empfangende Endgerät sendet, ergibt sich das folgende Problem.
  • Falls der Betreiber des sendenden Endgeräts keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät unter Verwendung der Nummer-Portabilität teilnimmt, aber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät vor der Verwendung der Nummer-Portabilität teilgenommen hat, wird eine Aufenthaltsbereichs-MSC fälschlich in der SMS-Sendesteuerprozedur bestimmen, dass die momentanen Betreiber des sendenden und des empfangenden Endgeräts eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Eine Kurznachricht wird jedoch nicht an das empfangende Endgerät zugestellt, trotzdem kann aber dem sendenden Endgerät die Nachricht in Rechnung gestellt werden. Diese falsche Bestimmung wird ausgeführt, weil die Telefonnummer des empfangenden Endgeräts die gleiche wie die ist, die vor der Verwendung der Nummer-Portabilität verwendet worden ist, wobei deshalb die Aufenthaltsbereichs-MSC bestimmt, ob der Betreiber, an dem das empfangende Endgerät vor der Verwendung der Nummer-Portabilität teilgenommen hat, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber des sendenden Endgeräts hat.
  • Falls andererseits der Betreiber des sendenden Endgeräts eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät unter Verwendung der Nummer-Portabilität teilnimmt, aber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät vor der Verwendung der Nummer-Portabilität teilgenommen hat, bestimmt die Aufenthaltsbereichs-MSC fälschlich in der SMS-Sendesteuerprozedur, dass die Betreiber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, wobei sie deshalb kein SM-MO-Signal an die Kurznachrichtenzentrale überträgt. Folglich kann das sendende Endgerät keine Kurznachricht an das empfangende Endgerät senden. Der gleiche Grund, der oben beschrieben worden ist, gilt für diese falsche Bestimmung. Wie gerade beschrieben worden ist, hat es auf Grund einer derartigen falschen Bestimmung Probleme gegeben, wie z. B. dass eine Kurznachricht nicht an ein vorgesehenes empfangendes Endgerät gesendet wird oder dass eine Kurznachricht, die an eine Kurznachrichtendienstzentrale gesendet wird, nicht an ein empfangendes Endgerät übertragen wird, wobei dem sendenden Endgerät die Nachricht falsch in Rechnung gestellt wird.
  • Aus EP-A-1 453 328 , das Stand der Technik gemäß Artikel 54(3) und (4) EPÜ bildet, sind ein System und ein Verfahren zum Lenken von Nachrichten in einem Telekommunikationssystem bekannt, das eine Nummer-Portabilität verwendet.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem, eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung und ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren zu schaffen, die eine richtige Bestimmung bezüglich dessen ausführen können, ob der Betreiber, an dem ein sendendes Kommunikationsendgerät teilnimmt, und der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät teilnimmt, eine Kurznachricht-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, selbst wenn das empfangende Kommunikationsendgerät die Nummer-Portabilität verwendet.
  • Um die obenbeschriebenen Probleme zu lösen, wird ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 geschaffen.
  • Demgemäß identifiziert die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifikationsinformationen, die in dem von der Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung empfangenen Lenkungsquittierungssignal enthalten sind. Wenn das Kommunikationsendgerät von einem Betreiber zu einem weiteren unter Verwendung der Nummer-Portabilität wechselt, werden die Teilnehmeridentifikationsinformationen hierin entsprechend geändert, wobei deshalb die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifikationsinformationen genau identifizieren kann, selbst wenn die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts auf Grund der Nummer-Portabilität unverändert bleibt. Deshalb kann anhand der richtigen Identifikation des Betreibers die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale genau bestimmen, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben.
  • Dies kann das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht einem empfangenden Kommunikationsendgerät nicht zugestellt wird, selbst wenn der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät teilnimmt, und der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, oder das Problem vermeiden, dass ein Kurznachricht-Sendesignal an eine Kurznachrichtenzentrale übertragen wird und dem sendenden Kommunikationsendgerät in Rechnung gestellt wird, selbst wenn die Betreiber keine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben. Folglich erlaubt das Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem, dass eine Kurznachricht in Übereinstimmung mit einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung korrekt übertragen wird.
  • Das Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem kann ferner eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale enthalten, die Empfangsbetreiber-Identifizierungsmittel enthält, die beim Empfang eines die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts enthaltenden Kurznachricht-Empfangssignals von der Kurznachrichtenzentrale den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren, die in einem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, das in Reaktion auf ein an die Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung gesendetes Lenkungsabfragesignal empfangen wird; wobei die Gateway-Mobilvermittlungszentrale das Kurznachricht-Empfangssignal an eine Aufenthaltsbereichs-Vermittlungszentrale überträgt, die den Bereich, in dem sich das empfangende Kommunikationsendgerät momentan befindet, nur dann bedient, wenn die Gateway-Mobilvermittlungszentrale bestimmt, dass der Betreiber, der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungsmittel als der Betreiber identifiziert wird, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, und der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät teilnimmt, miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
  • Die Gateway-Mobilvermittlungszentrale bestimmt, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Folglich kann die Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, sowohl durch die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale als auch die Gateway-Mobilvermittlungszentrale ausgeführt werden. Falls sich die durch die Gateway-Mobilvermittlungszentrale bei der SMS-Abschlusssteuerprozedur gewonnenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen von den durch die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale bei der SMS-Sendesteuerprozedur gewonnenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen unterscheiden, kann das Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem eine richtige Bestimmung anhand der durch die Gateway-Mobilvermittlungszentrale gewonnenen neuesten Teilnehmeridentifizierungsinformationen vornehmen. Weil die Bestimmung in dieser Weise zweimal ausgeführt wird, kann die Genauigkeit verbessert werden.
  • Die vorliegende Erfindung schafft ferner eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 3.
  • Demgemäß identifiziert die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, aus den Teilnehmeridentifikationsinformationen, die in dem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind. Die Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren hierin das empfangende Kommunikationsendgerät, wobei sie geändert werden, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät von einem Betreiber zu einem weiteren wechselt. Folglich kann die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung den Betreiber genau identifizieren, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan teilnimmt, selbst wenn die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts auf Grund der Nummer-Portabilität unverändert gelassen wird, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät seinen Betreiber wechselt. Außerdem kann anhand der richtigen Identifizierung des Betreibers die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung genau bestimmen, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Deshalb kann die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung eine Kurznachricht gemäß der genau bestimmten Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung übertragen. Folglich können die Probleme vermieden werden, die durch eine falsche Bestimmung verursacht würden.
  • Die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung kann eine Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale, eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale oder irgendeine andere Vermittlungsvorrichtung sein. Bei der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur bestimmt wenigstens eine der Vorrichtungen, ob die Betreiber eine Kurznachricht-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Folglich kann eine genaue Bestimmung vorgenommen werden, wobei eine richtige Verarbeitung anhand der genauen Bestimmung ausgeführt werden kann. Die Genauigkeit der Bestimmung kann weiter verbessert werden, falls mehr als eine Vorrichtung die Bestimmung vornimmt.
  • In der Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung kann das empfangene Kurznachrichtensignal nur dann zum empfangenden Kommunikationsendgerät übertragen werden, wenn anhand der Identifizierung, die durch die Betreiberidentifizierungsmittel ausgeführt wird, die Bestimmung vorgenommen wird, dass die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben.
  • Demgemäß überträgt die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung nur dann ein Kurznachrichtensignal an das empfangende Kommunikationsendgerät, wenn sie bestimmt, dass die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Demgemäß wird die Kurznachricht nur an das empfangende Kommunikationsendgerät übertragen, das an einem Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber des sendenden Kommunikationsendgeräts eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung hat. Folglich kann die Zusammenschaltungsverein barungs-Bestimmungsvorrichtung das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht an ein empfangendes Kommunikationsendgerät übertragen wird, das an einem Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber eines sendenden Endgeräts keine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung hat, und dem sendenden Kommunikationsendgerät die Nachricht in Rechnung gestellt wird, oder das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht nicht an ein empfangendes Kommunikationsendgerät übertragen wird, das an einem Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber des sendenden Kommunikationsendgeräts eine Zusammenschaltungsvereinbarung hat.
  • Die Erfindung schafft ferner ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren gemäß den Merkmalen des Anspruchs 5.
  • Gemäß der Erfindung wird der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät teilnimmt, aus den in einem Lenkungsquittierungssignal enthaltenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen bestimmt. Die Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren das empfangende Kommunikationsendgerät und werden geändert, wenn das Kommunikationsendgerät von einem Betreiber zu einem weiteren wechselt. Deshalb kann der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan teilnimmt, genau bestimmt werden, selbst wenn die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts auf Grund der Nummer-Portabilität unverändert bleibt, wenn das Endgerät den Betreiber wechselt.
  • Folglich kann eine genaue Bestimmung bezüglich einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung anhand der genauen Identifizierung des Betreibers des Kommunikationsendgeräts vorgenommen werden, wobei eine Kurznachricht anhand der genauen Bestimmung übertragen werden kann.
  • Die Vorrichtung, die bestimmt, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, kann eine Aufenthaltsbereichs-MSC, eine Gateway-MSC oder irgendeine andere Vermittlungsvorrichtung sein, wobei die genau Bestimmung bezüglich einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung in der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur vorgenommen werden kann, indem in wenigstens einer derartigen Vorrichtung der Betreiber identifiziert wird, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung können aus der folgenden Beschreibung entnommen werden.
  • Die Erfindung wird nun im Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform ausführlich erklärt, wie sie in den beigefügten Zeichnungen gezeigt ist.
  • 1 ist ein Blockschaltplan, der eine Konfiguration eines SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystems gemäß einer Ausführungsform zeigt.
  • 2 ist ein Blockschaltplan, der eine funktionale Konfiguration einer Aufenthaltsbereichs-MSC gemäß der Ausführungsform zeigt.
  • 3 ist ein Blockschaltplan, der eine funktionale Konfiguration einer Gateway-MSC gemäß der Ausführungsform zeigt.
  • 4 ist ein Blockschaltplan, der eine herkömmliche SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur veranschaulicht.
  • (1. Die Konfiguration)
  • (1.1 Die Gesamtkonfiguration)
  • Das SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem 1 nach 1 ist ein Mobilkommunikationsnetz der dritten Generation, das dem 3GPP-Standard (Standard des Partnerschaftsprojekts der dritten Generation) entspricht, und enthält die Kommunikationsendgeräte 10, eine Mobilvermittlungszentrale (die im Folgenden als eine "Aufenthaltsbereichs-MSC" bezeichnet wird) 20, die den Bereich bedient, in dem sich das Kommunikationsendgerät 10 momentan aufhält, eine Heimatdatei (die im Folgenden als eine "HLR" bezeichnet wird) 30, die die Teilnehmerinformationen und die Aufenthaltsbereichsinformationen der Kommunikationsendgeräte 10 managt, eine Kurznachrichtendienstzentrale (SMSC) 40, die Kurznachrichten überträgt und speichert, eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale (die im Folgenden als eine "Gateway-MSC" bezeichnet wird) 50, die die Empfangsverarbeitung ausführt und die Verbindung zu einem weiteren Netz steuert, und ein Kommunikationsnetz, das diese Vorrichtungen verbindet.
  • Während in 1 nur eine Vorrichtung in jeder Gruppe der Vorrichtungstypen 10 bis 50 gezeigt ist, gibt es in der Praxis mehr als eine derartige Vorrichtung. In der folgenden Beschreibung wird das gleiche Bezugszeichen für die Kommunikationsendgeräte 10 verwendet, außer wenn es notwendig ist, sie voneinander zu unterscheiden. Das Gleiche gilt für die Aufenthaltsbereichs-MSCs 20, die HLRs 30, die SMSCs 40 und die Gateway-MSCs 50.
  • Das Kommunikationsendgerät 10 ist ein herkömmliches Mobilkommunikationsendgerät, das dem 3GPP-Standard entspricht. Am Kommunikationsendgerät 10 ist ein UIM (Anwenderidentifizierungsmodul) angebracht. Ein UIM ist eine IC-Karte (Karte einer integrierten Schaltung), auf der die Informationen über einen Teilnehmer an einem Mobilkommunikationsdienst gespeichert sind. In einem Speicher der UIM sind eine MSISDN (Mobilstationsnummer des internationalen diensteintegrierenden digitalen Netzes) und eine IMUI (internationale Mobilanwenderkennung) gespeichert.
  • Eine MSISDN ist eine "Telefonnummer", die durch einen Absender durch das Betätigen der Bedienungstasten an einem Kommunikationsendgerät 10 eingegeben wird, wenn er ein weiteres Kommunikationsendgerät 10 anruft. Die in einem UIM gespeicherte MSISDN wird beibehalten, wenn das Kommunikationsendgerät die Nummer-Portabilität verwendet. Demgemäß kann ein sendendes Kommunikationsendgerät 10 ein Kommunikationsendgerät 10, das die Nummer-Portabilität verwendet hat, unter Verwendung der gleichen Telefonnummer erreichen, die verwendet worden ist, bevor das Kommunikationsendgerät 10 die Nummer-Portabilität verwendet hat.
  • Eine IMUI ist eine Kennung eines Teilnehmers in einem Mobilkommunikationsnetz, wobei sie beim Rufen oder Registrieren des Aufenthaltsorts eines Kommunikationsendgeräts 10 verwendet wird. Eine IMUI enthält eine MCC (Mobillandeskennzahl), die ein Land identifiziert, eine MNC (Mobildienstkennzahl), die einen Betreiber identifiziert, und eine MSIN (Mobilteilnehmer-Kennzahl), die einen Teilnehmer identifiziert. Wenn ein Kommunikationsendgerät 10 die Nummer-Portabilität verwendet, wird die in seinem UIM gespeicherte IMUI in die dem neuen Betreiber zugeordnete Nummer geändert. Deshalb wird der Betreiber des Kommunikationsendgeräts 10 durch die MCC und die MNC der IMUI genau identifiziert.
  • Es wird hier angenommen, dass jedes Kommunikationsendgerät 10 an einem Kurznachrichtendienst teilnimmt.
  • Ein sendendes Kommunikationsendgerät 10 sendet bei einer SMS-Sendesteuerprozedur ein Kurznachrichtendienst-Sendesignal (das im Folgenden als ein "SMS-Sendesignal" bezeichnet wird) an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10. Das SMS-Sendesignal enthält die MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, die beim sendenden Kommunikationsendgerät 10 eingegeben wird, und die Textdaten, die als eine Kurznachricht an das empfangende Kommunikationsendgerät 10 zu senden sind.
  • Die HLR 30 ist eine herkömmliche Vorrichtung und enthält eine Datenbank für das Management der Teilnehmerinformationen und der Aufenthaltsbereichsinformationen der Kommunikationsendgeräte 10. Die Teilnehmerinformationen enthalten die MSISDNs, die IMUIs und die Dienstinformationen, die angeben, ob jedes Kommunikationsendgerät an einem Dienst, wie z. B. einem Kurznachrichtendienst, teilnimmt.
  • Wenn die HLR 30 von einem Kommunikationsendgerät 10 über eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 eine Anschlussanforderung empfängt, sendet die HLR 30 die Teilnehmerinformationen des Kommunikationsendgeräts 10, die in der Datenbank aufrechterhalten werden, an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20. Die HLR 30 managt außerdem die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die sie durch die Anschlussanforderung empfangen hat, in der Datenbank als die Aufenthaltsbereichsinformationen des Kommunikationsendgeräts 10.
  • Wenn die HLR 30 ein SRIforSM-Signal (SRIForSM: sende die Lenkungsinformationen für die Kurznachricht) (Lenkungsabfragesignal) empfängt, gewinnt die HLR 30 anhand der in dem SRIforSM-Signal enthaltenen MSISDN die entsprechende IMUI aus der Datenbank. Die HLR 30 gewinnt außerdem die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die das durch die MSISDN identifizierte Kommunikationsendgerät 10 bedient, aus der Datenbank und fragt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ab, um zu prüfen, ob die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das Kommunikationsendgerät 10 bedient. Dann erzeugt die HLR 30 ein SRIforSMack-Signal (SRIforSM-Quittierungssignal) (Lenkungsquittierungssignal), das die gewonnene IMUI und die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 enthält, und schickt das SRIforSMack-Signal an die Vorrichtung zurück, die das SRIforSM gesendet hat.
  • Die SMSC 40 ist eine herkömmliche Vorrichtung, die eine von einem sendenden Kommunikationsendgerät 10 gesendete Kurznachricht an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 weitergibt und eine Kurznachricht, die nicht in einer SMS-Abschlusssteuerprozedur an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 übertragen werden kann, vorübergehend speichert.
  • (1.2 Die Aufenthaltsbereichs-MSC)
  • Im Folgenden wird die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 beschrieben. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 steuert die durch die Kommunikationsendgeräte 10, die sich im Dienstbereich der drahtlosen Kommunikation der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 befinden, ausgeführten drahtlosen Kommunikationen. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ist ein herkömmlicher Server, der als Hardware-Komponenten eine CPU (Zentraleinheit), die die ganze Aufenthaltsbereichs-MSC 20 steuert, einen Speicher, der einen ROM (Festwertspeicher), einen RAM (Schreib-Lese-Speicher) und eine Festplatte enthält, und eine Kommunikationsschnittstelle, die die Datenkommunikationen mit externen Vorrichtungen über ein Kommunikationsnetz steuert, enthält.
  • Der Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 speichert verschiedene Typen der Software. Der Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 speichert z. B. Informationen über beteiligte Betreiber an einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung, die verwendet werden, um zu bestimmen, ob der Betreiber des Netzes, in dem die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 vorhanden ist, und der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben. Im Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ist außerdem eine VLR (Besucherdatei) vorgesehen, die eine Datenbank zum Speichern der Teilnehmerinformationen der Kommunikationsendgeräte 10 innerhalb des Dienstbereichs ist. In der VLR sind die Teilnehmerinformationen der Kommunikationsendgeräte 10 gespeichert, die von der HLR 30 heruntergeladen werden, wenn eine Anschlussanforderung gesendet wird.
  • Die im Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 gespeicherten Programme enthalten sowohl die Programme zum Implementieren der herkömmlichen Funktionen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 als auch die Programme, die für die vorliegende Erfindung einzigartig sind, wie z. B. ein Programm zum Senden eines SRIforSM-Signals in Reaktion auf ein SMS-Sendesignal und ein Programm zum Identifizieren eines Betreibers aus einer IMUI.
  • Die CPU der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 liest diese Programme aus dem Speicher und führt sie aus, um die in 2 gezeigten Funktionseinheiten in der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 zu implementieren. Die in 2 gezeigten Funktionseinheiten werden im Folgenden beschrieben.
  • Wenn die Abfrageeinheit 21 ein SMS-Sendesignal von einem sendenden Kommunikationsendgerät 10 empfängt, gewinnt sie die MSISDN eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 aus dem empfangenen SMS-Sendesignal. Die Abfrageeinheit 21 bestimmt anhand der gewonnenen MSISDN die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt. Die Abfrageeinheit 21 erzeugt ein SRIforSM-Signal, das die MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 enthält. Dann sendet die Abfrageeinheit 21 das erzeugte SRIforSM über eine Kommunikationsschnittstelle an die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt. Das SRIforSM ist ein herkömmliches Signal, das zum Abfragen wegen der Aufenthaltsbereichsinformationen eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 gesendet wird.
  • Wenn die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 in Reaktion auf ein von der Abfrageeinheit 21 gesendetes SRIforSM ein SRIforSMack von einer HLR 30 empfängt, gewinnt sie die IMUI aus dem SRIforSMack.
  • Eine Ausgangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifiziert den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, aus den in einer von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 gewonnenen IMUI enthaltenen MCC und MNC.
  • Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 besitzt außerdem die folgenden herkömmlichen Fähigkeiten. Wenn die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein SMS-Sendesignal von einem sendenden Kommunikationsendgerät 10 empfängt, gewinnt sie die Dienstinformationen des sendenden Kommunikationsendgeräts 10 aus der VLR. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt anhand der gewonnenen Dienstinformationen, ob das sendende Kommunikationsendgerät 10 an einem Kurznachrichtendienst teilnimmt und ob das SMS-Sendesignal gesendet werden sollte.
  • Außerdem bestimmt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 anhand des an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreibers, ob der durch die Ausgangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifizierte Betreiber als der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt. Wenn die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt, dass die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, dann überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SMS-Sendesignal, das sie empfangen hat, an die SMSC 40.
  • Falls die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein von der SMSC 40 übertragenes Kurznachrichtendienst-Empfangssignal (das im Folgenden als ein "SMS-Empfangssignal" bezeichnet wird) in einer SMS-Abschlusssteuerprozedur empfängt, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SMS-Empfangssignal an das empfangende Kommunikationsendgerät 10.
  • (1.3 Die Gateway-MSC)
  • Die Gateway-MSC 50 wird im Folgenden beschrieben. Die Gateway-MSC 50 besitzt eine Hardware-Konfiguration eines typischen Servers ähnlich zu dem Fall der Aufenthaltsbereichs-MSC 20. Der Speicher der Gateway-MSC 50 speichert sowohl die Programme zum Implementieren der herkömmlichen Funktionen der Gateway-MSC 50 als auch ein Programm zum Bestimmen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, und Daten, wie z. B. den an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber, die für die vorliegende Erfindung einzigartig sind.
  • Die CPU der Gateway-MSC 50 liest die im Speicher gespeicherten Programme und führt sie aus, um die in 3 gezeigten Funktionseinheiten zu implementieren. Die in 3 gezeigten Funktionseinheiten werden im Folgenden beschrieben.
  • Die Abfrageeinheit 51 ist eine herkömmliche Funktionseinheit der Gateway-MSC 50 und besitzt eine Funktion, die im Wesentlichen zu jener der Abfrageeinheit 21 der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ähnlich ist. Wenn insbesondere die Abfrageeinheit 51 ein SMS-Empfangssignal von der SMSC 40 empfängt, gewinnt die Abfrageeinheit 51 die im SMS-Sendesignal enthaltene MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10. Die Abfrageeinheit 51 identifiziert aus der gewonnenen MSISDN die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt. Die Abfrageeinheit 51 erzeugt ein SRIforSM-Signal, das diese MSISDN enthält. Dann sendet die Abfrageeinheit 51 das erzeugte SRIforSM durch die Kommunikationsschnittstelle an die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt.
  • Die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 repräsentiert eine für die vorliegende Erfindung einzigartige Funktion. Wenn die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 ein SRIforSMack von einer HLR 30 als eine Quittierung des SRIforSM empfängt, gewinnt sie die in dem SRIforSMack enthaltene IMUI.
  • Die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53, die eine für die vorliegende Erfindung einzigartige Funktion repräsentiert, identifiziert den Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, anhand der in einer von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 gewonnenen IMUI enthaltenen MCC und MNC.
  • Eine weitere für die vorliegende Erfindung einzigartige Funktion besteht darin, dass die Gateway-MSC 50 anhand der Informationen über den an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber bestimmt, ob der Betreiber eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 identifiziert wird, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt und der der Betreiber des Netzes ist, zu dem die Gateway-MSC 50 gehört. Wenn die Gateway-MSC 50 bestimmt, dass sie eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, dann überträgt die Gateway-MSC 50 das empfangene SMS-Sendesignal an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die das empfangende Kommunikationsendgerät 10 bedient.
  • Eine herkömmliche Funktion der Gateway-MSC 50 ist, dass sie die Lenkung zur Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 bedient, anhand der in der SRIforSMack enthaltenen Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt.
  • (2. Der Betrieb)
  • Die Operationen bei der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur, die in der obenbeschriebenen Konfiguration ausgeführt werden, werden im Folgenden unter Bezugnahme auf 1 beschrieben. In der folgenden Beschreibung wird ein Kommunikationsendgerät 10, das eine Kurznachricht sendet, als ein sendendes Endgerät 10a bezeichnet, während ein Kommunikationsendgerät 10, das die Kurznachricht empfängt, als ein empfangendes Endgerät 10b bezeichnet wird. Es wird hier angenommen, dass das sendende Endgerät 10a und das empfangende Endgerät 10b an verschiedenen Betreibern teilnehmen. Es wird außerdem angenommen, dass die Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die SMSC 40 und die Gateway-MSC 50, die in 1 gezeigt sind, durch den Betreiber betrieben werden, an dem das sendende Endgerät 10a teilnimmt.
  • (2.1 Die SMS-Sendesteuerprozedur (die SM-MO-Steuerprozedur))
  • Die SMS-Sendesteuerprozedur (die SM-MO-Steuerprozedur) wird zuerst beschrieben.
  • Ein Absender gibt die als eine Kurznachricht zu sendenden Textdaten ein, indem er das sendende Endgerät 10a bedient. Der Absender gibt dann die Telefonnummer (MSISDN) des empfangenden Endgeräts 10b ein und weist das sendende Endgerät 10a an, die Nachricht zu senden.
  • Dies veranlasst das sendende Endgerät 10a, ein SMS-Sendesignal (SM-MO-Signal) zum Anfordern der Übertragung der an das empfangende Endgerät 10b gerichteten Kurznachricht zu erzeugen. Insbesondere liest das sendende Endgerät 10a die Teilnehmerinformationen aus einer am sendenden Endgerät 10a angebrachten UIM. Dann erzeugt das sendende Endgerät 10a ein SMS-Sendesignal, das die gelesenen Teilnehmerinformationen und die MSISDN des empfangenden Endgeräts 10b enthält, und sendet das erzeugte SMS-Sendesignal (Prozess P1).
  • Das vom sendenden Endgerät 10a gesendete SMS-Sendesignal wird an eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 übertragen, die durch den Betreiber betrieben wird, an dem das sendende Endgerät 10a teilnimmt. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 empfängt das SMS-Sendesignal und liest die in seiner VLR gespeicherten Teilnehmerinformationen des sendenden Endgeräts 10a und prüft, ob das sendende Endgerät 10a am Kurznachrichtendienst teilnimmt.
  • Gemäß der herkömmlichen Technik würde die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 dann anhand der im SMS-Sendesignal enthaltenen MSISDN eine Bestimmung bezüglich dessen ausführen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben. Gemäß der vorliegenden Erfindung führt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 diese Bestimmung nicht aus. Stattdessen identifiziert die Abfrageeinheit 21 der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 aus der MSISDN die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Endgeräts 10b managt. Die Abfrageeinheit 21 erzeugt ein SRIForSM-Signal, das die MSISDN des empfangenden Endgeräts 10b enthält. Dann sendet die Abfrageeinheit 21 das erzeugte SRIForSM an die HLR 30 (Prozess P2).
  • Wenn die HLR 30 das SRIForSM empfängt, gewinnt sie in einer herkömmlichen Weise anhand der in der SRIForSM enthaltenen MSISDN des empfangenden Endgeräts 10b die der MSISDN zugeordnete IMUI aus einer Datenbank. Die HLR 30 gewinnt außerdem aus der Datenbank die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC des Bereichs, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält. Dann schickt die HLR 30 ein SRIForSMack, das die IMUI und die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC des Bereichs, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält, enthält, an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 zurück (Prozess P3).
  • Wenn die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SRIForSMack von der HLR 30 empfängt, gewinnt die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 die IMUI des empfangenden Endgeräts 10b aus dem SRIForSMack.
  • Die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifiziert den Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt, aus den in der IMUI des empfangenden Endgeräts 10b enthaltenen MCC und MNS.
  • Dann bestimmt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 aus den Informationen über einen an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber in einer herkömmlichen Weise, ob der Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an dem das sendende Endgerät 10a teilnimmt, der außerdem der Betreiber des Netzes ist, zu dem die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 gehört (Prozess P4).
  • Falls bestimmt wird, dass es zwischen ihnen eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung gibt, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SMS-Sendesignal an die SMSC 40 (Prozess P5).
  • Wenn die SMSC 40 das SMS-Sendesignal empfängt, sendet die SMSC 40 eine SM-MO-Quittierung an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 (Prozess P6), die wiederum die SM-MO-Quittierung an das sendende Endgerät 10 überträgt (Prozess P7). Dann endet die SMS-Sendesteuerprozedur.
  • (2.2 Die SMS-Abschlusssteuerprozedur (die SM-MT-Steuerprozedur))
  • Die SMS-Abschlusssteuerprozedur (die SM-MT-Steuerprozedur) wird im Folgenden beschrieben.
  • In der SMS-Abschlusssteuerprozedur erzeugt die SMSC 40 ein SMS-Abschlusssignal (SM-MT-Signal), das die MSISDN eines empfangenden Endgeräts 10b enthält, und sendet das erzeugte SMS-Abschlusssignal an die Gateway-MSC 50 (Prozess P8).
  • Die Gateway-MSC 50 empfängt das SMS-Empfangssignal und erzeugt in einer herkömmlichen Weise ein SRIForSM, das die im SMS-Empfangssignal enthaltene MSISDN enthält. Die Abfrageeinheit 51 sendet das SRIForSM an die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden Endgeräts 10b managt (Prozess P9).
  • Wenn die HLR 30 das SRIForSM empfängt, erzeugt sie in einer herkömmlichen Weise ein SRIForSMack, das im Abschnitt "2.1 Die SMS-Sendesteuerprozedur" beschrieben worden ist, und schickt es an die Gateway-MSC 50 zurück (Prozess P10).
  • Wenn die Gateway-MSC 50 das SRIForSMack von der HLR 30 empfängt, bestimmt die Gateway-MSC 50 in einer herkömmlichen Weise anhand der im SRIForSMack enthaltenen Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die den Bereich bedient, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält, die Lenkung zur Aufenthaltsbereichs-MSC 20.
  • In der vorliegenden Prozedur gewinnt im Gegensatz zur herkömmlichen Prozedur die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 die IMUI aus dem empfangenen SRIForSMack. Die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 identifiziert den Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt, anhand der in der von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 gewonnenen IMUI des empfangenden Endgeräts 10b enthaltenen MCC und MNC. Dann bestimmt die Gateway-MSC 50 anhand der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 vorgenommenen Identifizierung, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben (Prozess P11).
  • Wenn die Gateway-MSC 50 bestimmt, dass sie eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, dann überträgt die Gateway-MSC 50 das SMS-Empfangssignal an eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 eines weiteren Netzes, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält (Prozess P12). Wenn die Gateway-MSC 50 eine SM-MT-Quittierung von der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 des weiteren Netzes empfängt (Prozess P13), überträgt die Gateway-MSC 50 die SM-MT-Quittierung an die SMSC 40 (Prozess P14). Dann endet die SMS-Abschlusssteuerprozedur.
  • In dieser Weise wird die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung sowohl in der SMS-Abschlusssteuerprozedur als auch in der SMS-Sendesteuerprozedur ausgeführt, wobei, falls das empfangende Endgerät 10b seinen Teilnahme-Betreiber ändert, nachdem die Bestimmung in der SMS-Sendersteuerprozedur so ausgeführt worden ist, dass der Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber des sendenden Endgeräts hat, in der SMS-Abschlusssteuerprozedur bestimmt wird, dass die Betreiber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben. Folglich kann die Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, anhand der neuesten IMUI-Informationen mit einer verbesserten Genauigkeit ausgeführt werden.
  • Wie beschrieben worden ist, sendet die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SRIForSM-Signal an die HLR 30 und empfängt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein SRIForSMack-Signal als seine Quittierung, um die IMUI eines empfangenden Endgeräts 10b zu gewinnen, wobei sie die IMUI verwendet, um zu bestimmen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, gemäß der vorliegenden Erfindung in der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur der Mobilkommunikationsnetze. Folglich kann der Teilnahme-Betreiber des empfangenden Endgeräts 10b genau identifiziert werden, wobei deshalb die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung genau ausgeführt werden kann. Folglich ist es möglich, den Betreiber genau zu identifizieren, an dem ein empfangendes Endgerät 10b teilnimmt, und richtig zu bestimmen, ob der Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung hat, selbst wenn das empfangende Endgerät 10b die Nummer-Portabilität verwendet.
  • Weil außerdem die vorliegende Erfindung mit den Signalen (SRIForSM und SRIForSMack) implementiert werden kann, die traditionell verwendet worden sind, sind keine zusätzlichen Einrichtungen für die HLR 30 oder Hardware-Erweiterungen erforderlich. Weil es außerdem keinen Bedarf gibt, Einrichtungen zu den Kommunikationsendgeräten 10 oder zu den SMSCs 40 hinzuzufügen, kann die vorliegende Erfindung mit niedrigen Kosten implementiert werden.
  • Außerdem wird die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung ebenso durch eine Gateway-MSC 50 in der SMS-Abschlusssteuerprozedur ausgeführt, wobei die Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, genau ausgeführt werden kann, selbst wenn sich die Informationen in der in der SMS-Abschlusssteuerprozedur gewonnenen IMUI von den Informationen in der in der SMS-Sendesteuerprozedur gewonnenen IMUI unterscheiden oder wenn die Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, in der SMS-Sendesteuerprozedur nicht ausgeführt wird.
  • Während das SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem 1 in der obenbeschriebenen Ausführungsform ein Mobilkommunikationsnetz ist, das dem 3GPP entspricht, ist das Netz nicht auf ein derartiges Netz eingeschränkt. Alle Netze, die es den Kommunikationsendgeräten 10, die Informationen, die zu den Telefonnummern (MSISDN) äquivalent sind, und Informationen, die zu den Teilnehmerinformationen (IMUI) äquivalent sind, besitzen, erlauben, Kurznachrichten zu senden und zu empfangen, können verwendet werden. Das Netz kann z. B. ein Kommunikationsnetz der nächsten Generation oder ein 2G-Mobilkommunikationsnetz (Mobilkommunikationsnetz der zweiten Generation) sein. Die als eine Kurznachricht gesendeten Daten sind nicht auf Textdaten eingeschränkt. Die Daten können z. B. Bilddaten sein.
  • Während in der obenbeschriebenen Ausführungsform in der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 und eine Gateway-MSC 50 die Bestimmung bezüglich einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung ausführen, ist die Erfindung nicht in dieser Weise eingeschränkt. Die Bestimmung kann durch eine dieser Vorrichtungen oder durch andere Vorrichtungen, wie z. B. eine SMSC 40, ausgeführt werden.
  • Während in der obenbeschriebenen Ausführungsform die Bestimmung bezüglich einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung anhand der Informationen über einen an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber ausgeführt wird, ist das Bestimmungsverfahren nicht in dieser Weise eingeschränkt. Die Bestimmung kann z. B. durch ein Programm ausgeführt werden.
  • Während in der obenbeschriebenen Ausführungsform vorhandene Signale verwendet werden, um eine IMUI zu gewinnen, ist die vorliegende Erfindung nicht in dieser Weise eingeschränkt. Es können neue Signale verwendet werden, um die IMUI zu gewinnen.
  • Die vorliegende Erfindung kann in Anwendungsbereichen, in denen eine Nummer-Portabilität angesprochen werden sollte, oder in Anwendungsbereichen, in denen ein Betreiber identifiziert wird oder eine Bestimmung bezüglich dessen, ob die Teilnehmer eine Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, erforderlich ist, verwendet werden.

Claims (5)

  1. Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem, bei dem: eine Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) so beschaffen ist, dass sie den Bereich, in dem sich das sendende Kommunikationsendgerät (10) momentan aufhält, bedient und von dem sendenden Kommunikationsendgerät (10) ein Kurznachricht-Ausgangssignal empfängt, um die Übertragung einer Kurznachricht zu einem empfangenden Kommunikationsendgerät (10) anzufordern; und die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) so beschaffen ist, dass sie das Kurznachricht-Ausgangssignal an eine Kurznachricht-Dienstzentrale (40) überträgt, die so beschaffen ist, dass sie eine Kurznachricht speichert und weitergibt; wobei die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) umfasst: Abfragemittel (21), um bei Empfang des Kurznachricht-Ausgangssignals ein Lenkungsabfragesignal, das die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) enthält, zu einer Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung zu senden, die ihrerseits so beschaffen ist, dass sie Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die das empfangende Kommunikationsendgerät (10) identifizieren, managt; und Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsmittel (22) zum Gewinnen von Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die in einem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, das von der Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung in Reaktion auf das durch die Abfragemittel (21) gesendete Lenkungsabfragesignal empfangen wird, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einer Nummer-Portabilität kompatibel ist, wobei die Nummer-Portabilität zulässt, dass eine an dem sendenden Kommunikationsendgerät (10) eingegebene Telefonnummer zum Anrufen des empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) unverändert bleibt, wenn das empfangende Kommunikationsend gerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; die Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die das empfangende Kommunikationsendgerät (10) identifizieren, in Zuordnung zu der Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) geändert werden, falls das empfangende Kommunikationsendgerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) so beschaffen ist, dass sie den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, identifiziert; die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) so beschaffen ist, dass sie eine Kurznachricht nur dann überträgt, wenn die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) bestimmt, dass der identifizierte Betreiber und der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben; die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) Ausgangsbetreiber-Identifizierungsmittel (23) umfasst, die anhand der Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die durch die Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsmittel (22) erhalten werden, den Betreiber identifizieren, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt; und die Aufenthaltsbereich-Mobilvermittlungszentrale (20) so beschaffen ist, dass sie anhand der durch die Ausgangsbetreiber-Identifizierungsmittel (23) vorgenommenen Identifizierung bestimmt, ob die Betreiber miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale (50) umfasst, die Mittel (53) zum Identifizieren eines Empfangsbetreibers enthält, die ihrerseits so beschaffen sind, dass sie bei Empfang eines die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) enthaltenden Kurznachricht-Empfangssignals von der Kurznachricht-Dienstzentrale (40) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren, die in einem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, das in Reaktion auf ein zu der Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung gesendetes Lenkungsabfragesignal empfangen wird; wobei die Gateway-Mobilvermittlungszentrale (50) so beschaffen ist, dass sie das Kurznachricht-Empfangssignal an eine Aufenthaltsbereich-Vermittlungszentrale überträgt, die so beschaffen ist, dass sie den Bereich, in dem sich das empfangende Kommunikationsendgerät (10) momentan befindet, nur dann bedient, wenn die Gateway-Mobilvermittlungszentrale (50) bestimmt, dass der Betreiber, der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungsmittel (53) als der Betreiber identifiziert wird, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, und der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
  3. Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung in einem Kurznachrichtendienst-Sendekommunikationsnetz, bei der: ein sendendes Kommunikationsendgerät (10) so beschaffen ist, dass es die Übertragung einer Kurznachricht an ein empfangendes Kommunikationsendgerät (10) anfordert; die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung umfasst: Abfragemittel (21) zum Senden eines die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) enthaltenden Lenkungsabfragesignals, wenn ein von dem sendenden Kommunikationsendgerät (10) gesendetes Kurznachrichtensignal empfangen wird, um die Übertragung einer Kurznachricht zu dem empfangenden Kommunikationsendgerät (10) anzufordern; und Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsmittel (22) zum Gewinnen von Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die in einem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, das in Reaktion auf das von den Abfragemitteln (21) gesendete Lenkungsabfragesignal empfangen wird, wobei die Teilnehmeridentifizierungsinformationen das empfangende Kommunikationsendgerät (10) identifizieren, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit der Nummer-Portabilität kompatibel ist, wobei die Nummer-Portabilität zulässt, dass eine Telefonnummer, die an einem sendenden Kommunikationsendgerät (10) eingegeben wird, um das empfangende Kommunikationsendgerät (10) anzurufen, unverändert bleibt, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; die Teilnehmeridentifizierungsinformationen geändert werden, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung ferner umfasst: Mittel zum Identifizieren des Betreibers, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt; Mittel zum Bestimmen, ob der identifizierte Betreiber und der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben; und Betreiberidentifizierungsmittel zum Identifizieren des Betreibers, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die durch die Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsmittel (22) gewonnen werden; wobei die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung so beschaffen ist, dass sie anhand der durch die Betreiberidentifizierungsmittel vorgenommenen Identifizierung bestimmt, ob die Betreiber miteinander die Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das empfangene Kurznachrichtensignal an das empfangende Kommunikationsendgerät (10) nur dann übertragen wird, wenn anhand der durch die Betreiberidentifizierungsmittel vorgenommenen Identifizierung festgestellt wird, dass die Betreiber miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
  5. Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren in einer Kurznachrichtendienst-Erzeugungsprozedur, das umfasst: einen Abfrageschritt zum Senden eines Lenkungsabfragesignals, das die Telefonnummer eines empfangenden Kommunikationsendgeräts (10) enthält, mittels einer Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung, wenn ein von einem sendenden Kommunikationsendgerät (10) gesendetes Kurznachrichtensignal empfangen wird, um die Übertragung einer Kurznachricht an das empfangende Kommunikationsendgerät (10) anzufordern; und einen Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsschritt zum Gewinnen von Teilnehmeridentifizierungsinformationen, die in einem in Reaktion auf das im Abfrageschritt gesendete Lenkungsabfragesignal empfangenen Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, durch die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung, wobei die Teilnehmeridentifizierungsinformationen das empfangende Kommunikationsendgerät (10) identifizieren, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einer Nummer-Portabilität kompatibel ist, wobei die Nummer-Portabilität zulässt, dass eine Telefonnummer, die in das sendende Kommunikationsendgerät (10) eingegeben wird, um das empfangende Kommunikationsendgerät (10) anzurufen, unverändert bleibt, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; die Teilnehmeridentifizierungsinformationen geändert werden, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät (10) den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, wechselt; der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, durch die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung identifiziert wird und die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung bestimmt, ob der identifizierte Betreiber und der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, miteinander eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaitungsvereinbarung haben; und ein Betreiberidentifizierungsschritt vorgesehen ist, um durch die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät (10) teilnimmt, anhand der im Teilnehmeridentifizierungsinformation-Gewinnungsschritt enthaltenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen zu identifizieren; und die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung anhand der im Betreiberidentifizierungsschritt vorgenommenen Identifizierung bestimmt, ob die Betreiber miteinander die Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
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