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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem,
eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung und ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren, die
bei der Sende- und Abschlusssteuerung (originating and terminated
control) des Kurznachrichtendienstes in Mobilkommunikationsnetzen
eine Bestimmung dahingehend ausführen,
ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben, und mit der Nummer-Portabilität kompatibel sind.
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Der
Kurznachrichtendienst (SMS) ist als ein Kommunikationsdienst in
Mobilkommunikationsnetzen geschaffen worden. Der Kurznachrichtendienst ist
ein Nachrichtenaustauschdienst, durch den die Kommunikationsendgeräte Textdaten
mit einer begrenzten Länge
austauschen können.
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Falls
ein sendendes Endgerät,
das eine Kurznachricht senden will, und ein empfangendes Endgerät, an das
die Kurznachricht gerichtet ist, an verschiedenen Betreibern teilnehmen,
können
sie die Kurznachricht nicht senden oder empfangen, wenn nicht die
Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
(die im Folgenden als "SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung" bezeichnet wird)
miteinander haben.
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Deshalb
muss eine Mobilvermittlungszentrale in dem Aufenthaltsbereich, die
eine Anforderung zum Übertragen
einer Kurznachricht von einem sendenden Endgerät empfangen hat, bestimmen,
ob der Betreiber, an dem das sendende Endgerät teilnimmt, und der Betreiber,
an dem das empfangende Endgerät
teilnimmt, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben.
Die Mobilvermittlungszentrale führt
Steueroperationen, wie z. B. das Übertragen der empfangenen Kurznachricht
an eine Kurznachrichtendienstzentrale (SMSC), nur aus, wenn die
Mobilvermittlungszentrale bestimmt, dass die Betreiber eine derartige
Vereinbarung miteinander haben.
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4 zeigt
eine herkömmliche
SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur. Die SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur
enthält
zwei Prozeduren: eine SMS-Sende-Steuerprozedur (Steuerprozedur für die Kurznachricht-Mobil sendung: SM-MO-Steuerprozedur)
zum Senden einer Nachricht von einem sendenden Endgerät an eine
Kurznachrichtenzentrale, und eine SMS-Abschluss-Steuerprozedur (Steuerprozedur für den Kurznachricht-Mobilabschluss:
SM-MT-Steuerprozedur)
zum Empfangen einer von einer Kurznachrichtendienstzentrale (die
im Folgenden als "SMSC" bezeichnet wird)
gesendeten Kurznachricht durch ein empfangendes Endgerät. Unter
Bezugnahme auf 4 wird ein Verfahren in der
SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur zum Bestimmen, ob die Betreiber
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, beschrieben.
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Wenn
ein Absender Textdaten, die als eine Kurznachricht zu senden sind,
und die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 durch
das Betreiben eines sendenden Kommunikationsendgeräts 10 in
der SMS-Steuerprozedur
eingibt, erzeugt und sendet das sendende Kommunikationsendgerät 10 ein
Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal (SM-MO-Signal), das die eingegebenen
Textdaten und die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts enthält (Prozess P101).
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Das
Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal wird an eine Mobilvermittlungszentrale
(Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale) 200 gesendet, die
den Bereich bedient, in dem sich das sendende Kommunikationsendgerät 10 momentan
aufhält,
und die durch den Betreiber betrieben und gemanagt wird, an dem
das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, (die
im Folgenden als die "Aufenthaltsbereichs-MSC" bezeichnet wird).
Wenn die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 das
Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal empfängt, bestimmt sie, ob die Betreiber
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben (Prozess
P102).
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Zu
diesem Zeitpunkt identifiziert die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 den
Teilnahme-Betreiber eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 aus
der Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10,
die in dem Kurznachrichten-Mobilsendungs-Signal enthalten ist, das
sie empfangen hat, um zu bestimmen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben. Insbesondere gewinnt die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 die Telefonnummer
des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, die in dem
Kurznachrichten-Mobilsendungs-Signal enthalten ist; die Telefonnummer
ist eine Nummer in einem System, die als die MSISDN (Mobilstationsnummer
des internationalen diensteintegrierenden digitalen Netzes) bezeichnet
wird. Eine MSISDN enthält
eine Landeskennzahl (CC), die ein Land identifiziert, und eine Netzzielkennzahl
(NDC), die einen Betreiber identifiziert. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt aus
der CC und der NDC in der MSISDN den Betreiber, an dem das empfangende
Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt.
Die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt dann aus den durch
die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 gehaltenen Informationen über die an
der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber, ob
der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, eine
Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber des Netzes hat,
in dem sich die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 befindet.
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Falls
die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 bestimmt, dass die Betreiber
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 das
Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal an die SMSC 40 (Prozess
P103); andernfalls überträgt sie das
Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal
nicht.
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Wenn
die SMSC 40 das Kurznachricht-Mobilsendungs-Signal empfängt, schickt
die SMSC 40 eine SM-MO-Quittierung an die Aufenthaltsbereichs-MSC 200 zurück (Prozess
P104), die wiederum die SM-MO-Quittierung an das sendende Kommunikationsendgerät 10 überträgt (Prozess
P105). Dann endet die SMS-Sendesteuerprozedur.
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Wenn
die SMSC 40 das SM-MO-Signal empfängt, führt sie die SMS-Abschlusssteuerprozedur aus.
Insbesondere überträgt die SMSC 40 ein
Kurznachricht-Mobilabschluss-Signal (SM-MT-Signal) an eine MSC 500,
die ein Gateway zu einem weiteren Netz ist, (die im Folgenden als
eine "Gateway-MSC" bezeichnet wird)
(Prozess P106). Wenn die Gateway-MSC 500 das SM-MT-Signal
empfängt,
sendet sie ein SRIForSM-Signal (SRIForSM: sende die Lenkungsinformationen
für die
SM) (Lenkungsabfragesignal) an eine Heimatdatei (HLR) 30, die
eine Vorrichtung ist, die die Teilnehmerinformationen aufrechterhält (Prozess
P107), um wegen der Aufenthaltsbereichsinformationen des empfangenden
Kommunikationsendgeräts 10 abzufragen.
Die Gateway-MSC 500 empfängt ein SRIForSMack-Signal
(SRIForSM-Quittierungssignal) (Lenkungsquittierungssignal) von der
HLR 30 (Prozess P108), bestimmt die Lenkung an die MSC
in dem Bereich, in dem sich das empfangende Kommunikationsendgerät 10 aufhält, und überträgt das SM-MT-Signal
an die MSC (Prozess P109). Die Gateway-MSC 500 empfängt eine SM-MT-Quittierung
von der MSC, an die sie das SM-MT-Signal gesendet hat, (Prozess
P110), und die Gateway-MSC 500 überträgt die SM-MT-Quittierung an die
SMSC 40 (Prozess P111). Dann endet die SMS-Abschlusssteuerprozedur.
Es sollte angegeben werden, dass bei der SMS-Abschlusssteuerprozedur das sendende
Netz keine Bestimmung bezüglich
einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung vornimmt.
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JP-A-2001-16632 offenbart
eine Technologie, die eine Kurznachricht an ein empfangendes Endgerät überträgt, das
an einem Betreiber teilnimmt, der keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
hat. Diese Technologie erfordert außerdem eine Bestimmung bezüglich dessen,
ob es eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen dem Betreiber
des sendenden Endgeräts
und dem Betreiber des empfangenden Endgeräts gibt. Folglich ist eine
genaue Bestimmung bezüglich
dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben, in einer Kurznachricht-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur entscheidend.
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In
den letzten Jahren sind Nummer-Portabilitätssysteme eingeführt worden.
Die Nummer-Portabilität
ist ein System, das es den Anwendern von Kommunikationsendgeräten ermöglicht,
von einem Betreiber zu einem weiteren zu wechseln, während sie
ihre vorhandene Telefonnummer für
das Senden und Empfangen von Nachrichten behalten.
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Falls
ein empfangendes Endgerät
die Nummer-Portabilität
verwendet hat, um zu einem weiteren Betreiber zu wechseln (was im
Folgenden als "Verwendung
der Nummer-Portabilität" bezeichnet wird),
und ein sendendes Endgerät
eine Kurznachricht an das empfangende Endgerät sendet, ergibt sich das folgende Problem.
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Falls
der Betreiber des sendenden Endgeräts keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit
dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät unter Verwendung der Nummer-Portabilität teilnimmt,
aber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
mit dem Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät vor der
Verwendung der Nummer-Portabilität
teilgenommen hat, wird eine Aufenthaltsbereichs-MSC fälschlich
in der SMS-Sendesteuerprozedur bestimmen, dass die momentanen Betreiber
des sendenden und des empfangenden Endgeräts eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander
haben. Eine Kurznachricht wird jedoch nicht an das empfangende Endgerät zugestellt,
trotzdem kann aber dem sendenden Endgerät die Nachricht in Rechnung
gestellt werden. Diese falsche Bestimmung wird ausgeführt, weil
die Telefonnummer des empfangenden Endgeräts die gleiche wie die ist, die
vor der Verwendung der Nummer-Portabilität verwendet worden ist, wobei
deshalb die Aufenthaltsbereichs-MSC bestimmt, ob der Betreiber,
an dem das empfangende Endgerät
vor der Verwendung der Nummer-Portabilität teilgenommen hat, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
mit dem Betreiber des sendenden Endgeräts hat.
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Falls
andererseits der Betreiber des sendenden Endgeräts eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem
Betreiber hat, an dem das empfangende Endgerät unter Verwendung der Nummer-Portabilität teilnimmt,
aber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber
hat, an dem das empfangende Endgerät vor der Verwendung der Nummer-Portabilität teilgenommen
hat, bestimmt die Aufenthaltsbereichs-MSC fälschlich in der SMS-Sendesteuerprozedur,
dass die Betreiber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander
haben, wobei sie deshalb kein SM-MO-Signal an die Kurznachrichtenzentrale überträgt. Folglich
kann das sendende Endgerät
keine Kurznachricht an das empfangende Endgerät senden. Der gleiche Grund, der
oben beschrieben worden ist, gilt für diese falsche Bestimmung.
Wie gerade beschrieben worden ist, hat es auf Grund einer derartigen
falschen Bestimmung Probleme gegeben, wie z. B. dass eine Kurznachricht
nicht an ein vorgesehenes empfangendes Endgerät gesendet wird oder dass eine
Kurznachricht, die an eine Kurznachrichtendienstzentrale gesendet
wird, nicht an ein empfangendes Endgerät übertragen wird, wobei dem sendenden
Endgerät
die Nachricht falsch in Rechnung gestellt wird.
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Aus
EP-A-1 453 328 ,
das Stand der Technik gemäß Artikel
54(3) und (4) EPÜ bildet,
sind ein System und ein Verfahren zum Lenken von Nachrichten in
einem Telekommunikationssystem bekannt, das eine Nummer-Portabilität verwendet.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem,
eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung und
ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren zu schaffen, die
eine richtige Bestimmung bezüglich
dessen ausführen
können,
ob der Betreiber, an dem ein sendendes Kommunikationsendgerät teilnimmt,
und der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät teilnimmt,
eine Kurznachricht-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben,
selbst wenn das empfangende Kommunikationsendgerät die Nummer-Portabilität verwendet.
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Um
die obenbeschriebenen Probleme zu lösen, wird ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem
gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 1 geschaffen.
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Demgemäß identifiziert
die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale den Betreiber,
an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifikationsinformationen,
die in dem von der Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung
empfangenen Lenkungsquittierungssignal enthalten sind. Wenn das Kommunikationsendgerät von einem
Betreiber zu einem weiteren unter Verwendung der Nummer-Portabilität wechselt,
werden die Teilnehmeridentifikationsinformationen hierin entsprechend
geändert,
wobei deshalb die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale
den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan
teilnimmt, anhand der Teilnehmeridentifikationsinformationen genau
identifizieren kann, selbst wenn die Telefonnummer des empfangenden
Kommunikationsendgeräts auf
Grund der Nummer-Portabilität
unverändert bleibt.
Deshalb kann anhand der richtigen Identifikation des Betreibers
die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale genau bestimmen,
ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben.
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Dies
kann das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht einem empfangenden
Kommunikationsendgerät
nicht zugestellt wird, selbst wenn der Betreiber, an dem das sendende
Kommunikationsendgerät
teilnimmt, und der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt,
eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander
haben, oder das Problem vermeiden, dass ein Kurznachricht-Sendesignal
an eine Kurznachrichtenzentrale übertragen
wird und dem sendenden Kommunikationsendgerät in Rechnung gestellt wird,
selbst wenn die Betreiber keine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
haben. Folglich erlaubt das Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem, dass
eine Kurznachricht in Übereinstimmung
mit einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung korrekt übertragen
wird.
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Das
Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem kann ferner eine
Gateway-Mobilvermittlungszentrale enthalten, die Empfangsbetreiber-Identifizierungsmittel
enthält,
die beim Empfang eines die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts enthaltenden
Kurznachricht-Empfangssignals von der Kurznachrichtenzentrale den
Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt,
anhand der Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren,
die in einem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind, das in Reaktion
auf ein an die Teilnehmerinformations-Managementvorrichtung gesendetes Lenkungsabfragesignal
empfangen wird; wobei die Gateway-Mobilvermittlungszentrale das
Kurznachricht-Empfangssignal an eine Aufenthaltsbereichs-Vermittlungszentrale überträgt, die
den Bereich, in dem sich das empfangende Kommunikationsendgerät momentan
befindet, nur dann bedient, wenn die Gateway-Mobilvermittlungszentrale
bestimmt, dass der Betreiber, der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungsmittel
als der Betreiber identifiziert wird, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, und
der Betreiber, an dem das sendende Kommunikationsendgerät teilnimmt, miteinander
eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben.
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Die
Gateway-Mobilvermittlungszentrale bestimmt, ob die Betreiber eine
Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander
haben. Folglich kann die Bestimmung bezüglich dessen, ob die Betreiber
eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, sowohl
durch die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale als auch
die Gateway-Mobilvermittlungszentrale ausgeführt werden. Falls sich die
durch die Gateway-Mobilvermittlungszentrale
bei der SMS-Abschlusssteuerprozedur gewonnenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen
von den durch die Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale bei der SMS-Sendesteuerprozedur
gewonnenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen unterscheiden,
kann das Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem eine
richtige Bestimmung anhand der durch die Gateway-Mobilvermittlungszentrale
gewonnenen neuesten Teilnehmeridentifizierungsinformationen vornehmen.
Weil die Bestimmung in dieser Weise zweimal ausgeführt wird,
kann die Genauigkeit verbessert werden.
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Die
vorliegende Erfindung schafft ferner eine Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung
gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 3.
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Demgemäß identifiziert
die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung den Betreiber,
an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt, aus den Teilnehmeridentifikationsinformationen,
die in dem Lenkungsquittierungssignal enthalten sind. Die Teilnehmeridentifizierungsinformationen
identifizieren hierin das empfangende Kommunikationsendgerät, wobei
sie geändert
werden, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät von einem
Betreiber zu einem weiteren wechselt. Folglich kann die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung
den Betreiber genau identifizieren, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan
teilnimmt, selbst wenn die Telefonnummer des empfangenden Kommunikationsendgeräts auf Grund
der Nummer-Portabilität
unverändert
gelassen wird, wenn das empfangende Kommunikationsendgerät seinen
Betreiber wechselt. Außerdem kann
anhand der richtigen Identifizierung des Betreibers die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung
genau bestimmen, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben. Deshalb kann die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung
eine Kurznachricht gemäß der genau
bestimmten Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung übertragen.
Folglich können
die Probleme vermieden werden, die durch eine falsche Bestimmung
verursacht würden.
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Die
Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung kann eine
Aufenthaltsbereichs-Mobilvermittlungszentrale, eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale
oder irgendeine andere Vermittlungsvorrichtung sein. Bei der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur
bestimmt wenigstens eine der Vorrichtungen, ob die Betreiber eine
Kurznachricht-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben.
Folglich kann eine genaue Bestimmung vorgenommen werden, wobei eine
richtige Verarbeitung anhand der genauen Bestimmung ausgeführt werden
kann. Die Genauigkeit der Bestimmung kann weiter verbessert werden,
falls mehr als eine Vorrichtung die Bestimmung vornimmt.
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In
der Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung kann
das empfangene Kurznachrichtensignal nur dann zum empfangenden Kommunikationsendgerät übertragen
werden, wenn anhand der Identifizierung, die durch die Betreiberidentifizierungsmittel
ausgeführt
wird, die Bestimmung vorgenommen wird, dass die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben.
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Demgemäß überträgt die Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsvorrichtung
nur dann ein Kurznachrichtensignal an das empfangende Kommunikationsendgerät, wenn
sie bestimmt, dass die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben. Demgemäß wird die
Kurznachricht nur an das empfangende Kommunikationsendgerät übertragen,
das an einem Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber des sendenden
Kommunikationsendgeräts
eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung hat. Folglich
kann die Zusammenschaltungsverein barungs-Bestimmungsvorrichtung
das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht an ein empfangendes
Kommunikationsendgerät übertragen wird,
das an einem Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber eines sendenden
Endgeräts
keine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung hat,
und dem sendenden Kommunikationsendgerät die Nachricht in Rechnung
gestellt wird, oder das Problem vermeiden, dass eine Kurznachricht nicht
an ein empfangendes Kommunikationsendgerät übertragen wird, das an einem
Betreiber teilnimmt, mit dem der Betreiber des sendenden Kommunikationsendgeräts eine
Zusammenschaltungsvereinbarung hat.
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Die
Erfindung schafft ferner ein Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungsverfahren gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 5.
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Gemäß der Erfindung
wird der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät teilnimmt,
aus den in einem Lenkungsquittierungssignal enthaltenen Teilnehmeridentifizierungsinformationen
bestimmt. Die Teilnehmeridentifizierungsinformationen identifizieren
das empfangende Kommunikationsendgerät und werden geändert, wenn
das Kommunikationsendgerät
von einem Betreiber zu einem weiteren wechselt. Deshalb kann der
Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät momentan
teilnimmt, genau bestimmt werden, selbst wenn die Telefonnummer
des empfangenden Kommunikationsendgeräts auf Grund der Nummer-Portabilität unverändert bleibt,
wenn das Endgerät
den Betreiber wechselt.
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Folglich
kann eine genaue Bestimmung bezüglich
einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung anhand
der genauen Identifizierung des Betreibers des Kommunikationsendgeräts vorgenommen
werden, wobei eine Kurznachricht anhand der genauen Bestimmung übertragen werden
kann.
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Die
Vorrichtung, die bestimmt, ob die Betreiber eine Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben, kann eine Aufenthaltsbereichs-MSC, eine Gateway-MSC
oder irgendeine andere Vermittlungsvorrichtung sein, wobei die genau
Bestimmung bezüglich
einer Kurznachrichtendienst-Zusammenschaltungsvereinbarung in der
SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur vorgenommen werden kann,
indem in wenigstens einer derartigen Vorrichtung der Betreiber identifiziert
wird, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät teilnimmt.
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Weitere
Ausführungsformen
der Erfindung können
aus der folgenden Beschreibung entnommen werden.
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Die
Erfindung wird nun im Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform
ausführlich erklärt, wie
sie in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt ist.
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1 ist
ein Blockschaltplan, der eine Konfiguration eines SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystems
gemäß einer
Ausführungsform
zeigt.
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2 ist
ein Blockschaltplan, der eine funktionale Konfiguration einer Aufenthaltsbereichs-MSC gemäß der Ausführungsform
zeigt.
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3 ist
ein Blockschaltplan, der eine funktionale Konfiguration einer Gateway-MSC
gemäß der Ausführungsform
zeigt.
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4 ist
ein Blockschaltplan, der eine herkömmliche SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur
veranschaulicht.
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(1. Die Konfiguration)
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(1.1 Die Gesamtkonfiguration)
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Das
SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem 1 nach 1 ist
ein Mobilkommunikationsnetz der dritten Generation, das dem 3GPP-Standard
(Standard des Partnerschaftsprojekts der dritten Generation) entspricht, und
enthält
die Kommunikationsendgeräte 10,
eine Mobilvermittlungszentrale (die im Folgenden als eine "Aufenthaltsbereichs-MSC" bezeichnet wird) 20,
die den Bereich bedient, in dem sich das Kommunikationsendgerät 10 momentan
aufhält,
eine Heimatdatei (die im Folgenden als eine "HLR" bezeichnet
wird) 30, die die Teilnehmerinformationen und die Aufenthaltsbereichsinformationen
der Kommunikationsendgeräte 10 managt,
eine Kurznachrichtendienstzentrale (SMSC) 40, die Kurznachrichten überträgt und speichert,
eine Gateway-Mobilvermittlungszentrale (die im Folgenden als eine "Gateway-MSC" bezeichnet wird) 50,
die die Empfangsverarbeitung ausführt und die Verbindung zu einem
weiteren Netz steuert, und ein Kommunikationsnetz, das diese Vorrichtungen
verbindet.
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Während in 1 nur
eine Vorrichtung in jeder Gruppe der Vorrichtungstypen 10 bis 50 gezeigt ist,
gibt es in der Praxis mehr als eine derartige Vorrichtung. In der
folgenden Beschreibung wird das gleiche Bezugszeichen für die Kommunikationsendgeräte 10 verwendet,
außer
wenn es notwendig ist, sie voneinander zu unterscheiden. Das Gleiche
gilt für
die Aufenthaltsbereichs-MSCs 20, die HLRs 30, die
SMSCs 40 und die Gateway-MSCs 50.
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Das
Kommunikationsendgerät 10 ist
ein herkömmliches
Mobilkommunikationsendgerät,
das dem 3GPP-Standard entspricht. Am Kommunikationsendgerät 10 ist
ein UIM (Anwenderidentifizierungsmodul) angebracht. Ein UIM ist
eine IC-Karte (Karte einer integrierten Schaltung), auf der die
Informationen über
einen Teilnehmer an einem Mobilkommunikationsdienst gespeichert
sind. In einem Speicher der UIM sind eine MSISDN (Mobilstationsnummer
des internationalen diensteintegrierenden digitalen Netzes) und
eine IMUI (internationale Mobilanwenderkennung) gespeichert.
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Eine
MSISDN ist eine "Telefonnummer", die durch einen
Absender durch das Betätigen
der Bedienungstasten an einem Kommunikationsendgerät 10 eingegeben
wird, wenn er ein weiteres Kommunikationsendgerät 10 anruft. Die in
einem UIM gespeicherte MSISDN wird beibehalten, wenn das Kommunikationsendgerät die Nummer-Portabilität verwendet.
Demgemäß kann ein
sendendes Kommunikationsendgerät 10 ein
Kommunikationsendgerät 10, das
die Nummer-Portabilität verwendet
hat, unter Verwendung der gleichen Telefonnummer erreichen, die
verwendet worden ist, bevor das Kommunikationsendgerät 10 die
Nummer-Portabilität
verwendet hat.
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Eine
IMUI ist eine Kennung eines Teilnehmers in einem Mobilkommunikationsnetz,
wobei sie beim Rufen oder Registrieren des Aufenthaltsorts eines
Kommunikationsendgeräts 10 verwendet
wird. Eine IMUI enthält
eine MCC (Mobillandeskennzahl), die ein Land identifiziert, eine
MNC (Mobildienstkennzahl), die einen Betreiber identifiziert, und
eine MSIN (Mobilteilnehmer-Kennzahl), die einen Teilnehmer identifiziert.
Wenn ein Kommunikationsendgerät 10 die
Nummer-Portabilität
verwendet, wird die in seinem UIM gespeicherte IMUI in die dem neuen
Betreiber zugeordnete Nummer geändert.
Deshalb wird der Betreiber des Kommunikationsendgeräts 10 durch
die MCC und die MNC der IMUI genau identifiziert.
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Es
wird hier angenommen, dass jedes Kommunikationsendgerät 10 an
einem Kurznachrichtendienst teilnimmt.
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Ein
sendendes Kommunikationsendgerät 10 sendet
bei einer SMS-Sendesteuerprozedur ein Kurznachrichtendienst-Sendesignal
(das im Folgenden als ein "SMS-Sendesignal" bezeichnet wird)
an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10. Das SMS-Sendesignal
enthält
die MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10, die beim sendenden
Kommunikationsendgerät 10 eingegeben wird,
und die Textdaten, die als eine Kurznachricht an das empfangende
Kommunikationsendgerät 10 zu senden
sind.
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Die
HLR 30 ist eine herkömmliche
Vorrichtung und enthält
eine Datenbank für
das Management der Teilnehmerinformationen und der Aufenthaltsbereichsinformationen
der Kommunikationsendgeräte 10.
Die Teilnehmerinformationen enthalten die MSISDNs, die IMUIs und
die Dienstinformationen, die angeben, ob jedes Kommunikationsendgerät an einem
Dienst, wie z. B. einem Kurznachrichtendienst, teilnimmt.
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Wenn
die HLR 30 von einem Kommunikationsendgerät 10 über eine
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 eine Anschlussanforderung empfängt, sendet
die HLR 30 die Teilnehmerinformationen des Kommunikationsendgeräts 10,
die in der Datenbank aufrechterhalten werden, an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20.
Die HLR 30 managt außerdem
die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20,
die sie durch die Anschlussanforderung empfangen hat, in der Datenbank
als die Aufenthaltsbereichsinformationen des Kommunikationsendgeräts 10.
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Wenn
die HLR 30 ein SRIforSM-Signal (SRIForSM: sende die Lenkungsinformationen
für die Kurznachricht)
(Lenkungsabfragesignal) empfängt, gewinnt
die HLR 30 anhand der in dem SRIforSM-Signal enthaltenen
MSISDN die entsprechende IMUI aus der Datenbank. Die HLR 30 gewinnt
außerdem die
Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die
das durch die MSISDN identifizierte Kommunikationsendgerät 10 bedient,
aus der Datenbank und fragt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ab,
um zu prüfen,
ob die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das Kommunikationsendgerät 10 bedient.
Dann erzeugt die HLR 30 ein SRIforSMack-Signal (SRIforSM-Quittierungssignal)
(Lenkungsquittierungssignal), das die gewonnene IMUI und die Adresseninformationen
der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 enthält, und schickt das SRIforSMack-Signal
an die Vorrichtung zurück,
die das SRIforSM gesendet hat.
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Die
SMSC 40 ist eine herkömmliche
Vorrichtung, die eine von einem sendenden Kommunikationsendgerät 10 gesendete
Kurznachricht an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 weitergibt
und eine Kurznachricht, die nicht in einer SMS-Abschlusssteuerprozedur
an ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 übertragen
werden kann, vorübergehend
speichert.
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(1.2 Die Aufenthaltsbereichs-MSC)
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Im
Folgenden wird die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 beschrieben.
Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 steuert die durch die Kommunikationsendgeräte 10,
die sich im Dienstbereich der drahtlosen Kommunikation der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 befinden,
ausgeführten
drahtlosen Kommunikationen. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ist
ein herkömmlicher
Server, der als Hardware-Komponenten eine CPU (Zentraleinheit),
die die ganze Aufenthaltsbereichs-MSC 20 steuert, einen
Speicher, der einen ROM (Festwertspeicher), einen RAM (Schreib-Lese-Speicher) und eine
Festplatte enthält, und
eine Kommunikationsschnittstelle, die die Datenkommunikationen mit
externen Vorrichtungen über ein
Kommunikationsnetz steuert, enthält.
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Der
Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 speichert verschiedene
Typen der Software. Der Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 speichert z.
B. Informationen über
beteiligte Betreiber an einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung,
die verwendet werden, um zu bestimmen, ob der Betreiber des Netzes,
in dem die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 vorhanden ist, und
der Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt,
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben. Im Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ist
außerdem
eine VLR (Besucherdatei) vorgesehen, die eine Datenbank zum Speichern der
Teilnehmerinformationen der Kommunikationsendgeräte 10 innerhalb des
Dienstbereichs ist. In der VLR sind die Teilnehmerinformationen
der Kommunikationsendgeräte 10 gespeichert,
die von der HLR 30 heruntergeladen werden, wenn eine Anschlussanforderung
gesendet wird.
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Die
im Speicher der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 gespeicherten
Programme enthalten sowohl die Programme zum Implementieren der
herkömmlichen
Funktionen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 als auch die
Programme, die für
die vorliegende Erfindung einzigartig sind, wie z. B. ein Programm
zum Senden eines SRIforSM-Signals in Reaktion auf ein SMS-Sendesignal
und ein Programm zum Identifizieren eines Betreibers aus einer IMUI.
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Die
CPU der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 liest diese Programme
aus dem Speicher und führt sie
aus, um die in 2 gezeigten Funktionseinheiten
in der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 zu implementieren. Die
in 2 gezeigten Funktionseinheiten werden im Folgenden
beschrieben.
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Wenn
die Abfrageeinheit 21 ein SMS-Sendesignal von einem sendenden
Kommunikationsendgerät 10 empfängt, gewinnt
sie die MSISDN eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 aus
dem empfangenen SMS-Sendesignal.
Die Abfrageeinheit 21 bestimmt anhand der gewonnenen MSISDN
die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen des empfangenden
Kommunikationsendgeräts 10 managt. Die
Abfrageeinheit 21 erzeugt ein SRIforSM-Signal, das die
MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 enthält. Dann
sendet die Abfrageeinheit 21 das erzeugte SRIforSM über eine
Kommunikationsschnittstelle an die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen
des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt. Das
SRIforSM ist ein herkömmliches
Signal, das zum Abfragen wegen der Aufenthaltsbereichsinformationen
eines empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 gesendet wird.
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Wenn
die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 in
Reaktion auf ein von der Abfrageeinheit 21 gesendetes SRIforSM
ein SRIforSMack von einer HLR 30 empfängt, gewinnt sie die IMUI aus
dem SRIforSMack.
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Eine
Ausgangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifiziert
den Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt, aus
den in einer von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 gewonnenen IMUI
enthaltenen MCC und MNC.
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Die
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 besitzt außerdem die folgenden herkömmlichen
Fähigkeiten. Wenn
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein SMS-Sendesignal von einem sendenden Kommunikationsendgerät 10 empfängt, gewinnt
sie die Dienstinformationen des sendenden Kommunikationsendgeräts 10 aus
der VLR. Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt anhand
der gewonnenen Dienstinformationen, ob das sendende Kommunikationsendgerät 10 an
einem Kurznachrichtendienst teilnimmt und ob das SMS-Sendesignal
gesendet werden sollte.
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Außerdem bestimmt
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 anhand des an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
beteiligten Betreibers, ob der durch die Ausgangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifizierte
Betreiber als der Betreiber, an dem das empfangende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt,
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an
dem das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt. Wenn
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt,
dass die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander
haben, dann überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das
SMS-Sendesignal, das sie empfangen hat, an die SMSC 40.
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Falls
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein von der SMSC 40 übertragenes
Kurznachrichtendienst-Empfangssignal (das im Folgenden als ein "SMS-Empfangssignal" bezeichnet wird)
in einer SMS-Abschlusssteuerprozedur empfängt, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das
SMS-Empfangssignal an das empfangende Kommunikationsendgerät 10.
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(1.3 Die Gateway-MSC)
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Die
Gateway-MSC 50 wird im Folgenden beschrieben. Die Gateway-MSC 50 besitzt
eine Hardware-Konfiguration eines typischen Servers ähnlich zu
dem Fall der Aufenthaltsbereichs-MSC 20. Der Speicher der
Gateway-MSC 50 speichert sowohl die Programme zum Implementieren
der herkömmlichen Funktionen
der Gateway-MSC 50 als auch ein Programm zum Bestimmen,
ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben, und
Daten, wie z. B. den an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten
Betreiber, die für die
vorliegende Erfindung einzigartig sind.
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Die
CPU der Gateway-MSC 50 liest die im Speicher gespeicherten
Programme und führt
sie aus, um die in 3 gezeigten Funktionseinheiten
zu implementieren. Die in 3 gezeigten
Funktionseinheiten werden im Folgenden beschrieben.
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Die
Abfrageeinheit 51 ist eine herkömmliche Funktionseinheit der
Gateway-MSC 50 und besitzt eine Funktion, die im Wesentlichen
zu jener der Abfrageeinheit 21 der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ähnlich ist.
Wenn insbesondere die Abfrageeinheit 51 ein SMS-Empfangssignal
von der SMSC 40 empfängt,
gewinnt die Abfrageeinheit 51 die im SMS-Sendesignal enthaltene
MSISDN des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10. Die Abfrageeinheit 51 identifiziert
aus der gewonnenen MSISDN die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen
des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt. Die
Abfrageeinheit 51 erzeugt ein SRIforSM-Signal, das diese
MSISDN enthält.
Dann sendet die Abfrageeinheit 51 das erzeugte SRIforSM
durch die Kommunikationsschnittstelle an die HLR 30, die
die Teilnehmerinformationen des empfangenden Kommunikationsendgeräts 10 managt.
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Die
Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 repräsentiert
eine für
die vorliegende Erfindung einzigartige Funktion. Wenn die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 ein
SRIforSMack von einer HLR 30 als eine Quittierung des SRIforSM
empfängt,
gewinnt sie die in dem SRIforSMack enthaltene IMUI.
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Die
Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53, die eine
für die
vorliegende Erfindung einzigartige Funktion repräsentiert, identifiziert den
Betreiber, an dem ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt,
anhand der in einer von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 gewonnenen
IMUI enthaltenen MCC und MNC.
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Eine
weitere für
die vorliegende Erfindung einzigartige Funktion besteht darin, dass
die Gateway-MSC 50 anhand der Informationen über den
an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
beteiligten Betreiber bestimmt, ob der Betreiber eines empfangenden
Kommunikationsendgeräts 10,
der durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 identifiziert
wird, eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
mit dem Betreiber hat, an dem das sendende Kommunikationsendgerät 10 teilnimmt
und der der Betreiber des Netzes ist, zu dem die Gateway-MSC 50 gehört. Wenn
die Gateway-MSC 50 bestimmt, dass sie eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
haben, dann überträgt die Gateway-MSC 50 das
empfangene SMS-Sendesignal an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20,
die das empfangende Kommunikationsendgerät 10 bedient.
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Eine
herkömmliche
Funktion der Gateway-MSC 50 ist, dass sie die Lenkung zur
Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die ein empfangendes Kommunikationsendgerät 10 bedient,
anhand der in der SRIforSMack enthaltenen Adresseninformationen der
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 bestimmt.
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(2. Der Betrieb)
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Die
Operationen bei der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur, die
in der obenbeschriebenen Konfiguration ausgeführt werden, werden im Folgenden
unter Bezugnahme auf 1 beschrieben. In der folgenden
Beschreibung wird ein Kommunikationsendgerät 10, das eine Kurznachricht
sendet, als ein sendendes Endgerät 10a bezeichnet,
während
ein Kommunikationsendgerät 10,
das die Kurznachricht empfängt,
als ein empfangendes Endgerät 10b bezeichnet
wird. Es wird hier angenommen, dass das sendende Endgerät 10a und
das empfangende Endgerät 10b an
verschiedenen Betreibern teilnehmen. Es wird außerdem angenommen, dass die
Aufenthaltsbereichs-MSC 20, die SMSC 40 und die
Gateway-MSC 50, die in 1 gezeigt
sind, durch den Betreiber betrieben werden, an dem das sendende
Endgerät 10a teilnimmt.
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(2.1 Die SMS-Sendesteuerprozedur (die SM-MO-Steuerprozedur))
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Die
SMS-Sendesteuerprozedur (die SM-MO-Steuerprozedur) wird zuerst beschrieben.
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Ein
Absender gibt die als eine Kurznachricht zu sendenden Textdaten
ein, indem er das sendende Endgerät 10a bedient. Der
Absender gibt dann die Telefonnummer (MSISDN) des empfangenden Endgeräts 10b ein
und weist das sendende Endgerät 10a an,
die Nachricht zu senden.
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Dies
veranlasst das sendende Endgerät 10a, ein
SMS-Sendesignal (SM-MO-Signal) zum Anfordern der Übertragung
der an das empfangende Endgerät 10b gerichteten
Kurznachricht zu erzeugen. Insbesondere liest das sendende Endgerät 10a die Teilnehmerinformationen
aus einer am sendenden Endgerät 10a angebrachten
UIM. Dann erzeugt das sendende Endgerät 10a ein SMS-Sendesignal,
das die gelesenen Teilnehmerinformationen und die MSISDN des empfangenden
Endgeräts 10b enthält, und
sendet das erzeugte SMS-Sendesignal
(Prozess P1).
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Das
vom sendenden Endgerät 10a gesendete
SMS-Sendesignal wird an eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 übertragen,
die durch den Betreiber betrieben wird, an dem das sendende Endgerät 10a teilnimmt.
Die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 empfängt das SMS-Sendesignal und
liest die in seiner VLR gespeicherten Teilnehmerinformationen des
sendenden Endgeräts 10a und
prüft,
ob das sendende Endgerät 10a am
Kurznachrichtendienst teilnimmt.
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Gemäß der herkömmlichen
Technik würde die
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 dann anhand der im SMS-Sendesignal
enthaltenen MSISDN eine Bestimmung bezüglich dessen ausführen, ob
die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben. Gemäß der vorliegenden
Erfindung führt
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 diese Bestimmung nicht aus.
Stattdessen identifiziert die Abfrageeinheit 21 der Aufenthaltsbereichs-MSC 20 aus
der MSISDN die HLR 30, die die Teilnehmerinformationen
des empfangenden Endgeräts 10b managt.
Die Abfrageeinheit 21 erzeugt ein SRIForSM-Signal, das
die MSISDN des empfangenden Endgeräts 10b enthält. Dann
sendet die Abfrageeinheit 21 das erzeugte SRIForSM an die
HLR 30 (Prozess P2).
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Wenn
die HLR 30 das SRIForSM empfängt, gewinnt sie in einer herkömmlichen
Weise anhand der in der SRIForSM enthaltenen MSISDN des empfangenden
Endgeräts 10b die
der MSISDN zugeordnete IMUI aus einer Datenbank. Die HLR 30 gewinnt außerdem aus
der Datenbank die Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC
des Bereichs, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält. Dann
schickt die HLR 30 ein SRIForSMack, das die IMUI und die
Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC des Bereichs,
in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält, enthält, an die
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 zurück (Prozess P3).
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Wenn
die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SRIForSMack von der
HLR 30 empfängt,
gewinnt die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 22 die
IMUI des empfangenden Endgeräts 10b aus
dem SRIForSMack.
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Die
Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 23 identifiziert
den Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt, aus
den in der IMUI des empfangenden Endgeräts 10b enthaltenen MCC
und MNS.
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Dann
bestimmt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 aus den Informationen über einen
an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber
in einer herkömmlichen
Weise, ob der Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt,
eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem Betreiber hat, an
dem das sendende Endgerät 10a teilnimmt,
der außerdem
der Betreiber des Netzes ist, zu dem die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 gehört (Prozess
P4).
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Falls
bestimmt wird, dass es zwischen ihnen eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
gibt, überträgt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das SMS-Sendesignal an die
SMSC 40 (Prozess P5).
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Wenn
die SMSC 40 das SMS-Sendesignal empfängt, sendet die SMSC 40 eine
SM-MO-Quittierung an die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 (Prozess P6),
die wiederum die SM-MO-Quittierung an das sendende Endgerät 10 überträgt (Prozess
P7). Dann endet die SMS-Sendesteuerprozedur.
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(2.2 Die SMS-Abschlusssteuerprozedur (die SM-MT-Steuerprozedur))
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Die
SMS-Abschlusssteuerprozedur (die SM-MT-Steuerprozedur) wird im Folgenden
beschrieben.
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In
der SMS-Abschlusssteuerprozedur erzeugt die SMSC 40 ein
SMS-Abschlusssignal (SM-MT-Signal),
das die MSISDN eines empfangenden Endgeräts 10b enthält, und
sendet das erzeugte SMS-Abschlusssignal an die Gateway-MSC 50 (Prozess
P8).
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Die
Gateway-MSC 50 empfängt
das SMS-Empfangssignal und erzeugt in einer herkömmlichen Weise ein SRIForSM,
das die im SMS-Empfangssignal enthaltene MSISDN enthält. Die
Abfrageeinheit 51 sendet das SRIForSM an die HLR 30, die
die Teilnehmerinformationen des empfangenden Endgeräts 10b managt
(Prozess P9).
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Wenn
die HLR 30 das SRIForSM empfängt, erzeugt sie in einer herkömmlichen
Weise ein SRIForSMack, das im Abschnitt "2.1 Die SMS-Sendesteuerprozedur" beschrieben worden ist, und schickt es
an die Gateway-MSC 50 zurück (Prozess
P10).
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Wenn
die Gateway-MSC 50 das SRIForSMack von der HLR 30 empfängt, bestimmt
die Gateway-MSC 50 in einer herkömmlichen Weise anhand der im
SRIForSMack enthaltenen Adresseninformationen der Aufenthaltsbereichs-MSC 20,
die den Bereich bedient, in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält, die
Lenkung zur Aufenthaltsbereichs-MSC 20.
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In
der vorliegenden Prozedur gewinnt im Gegensatz zur herkömmlichen
Prozedur die Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 die
IMUI aus dem empfangenen SRIForSMack. Die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 identifiziert
den Betreiber, an dem das empfangende Endgerät 10b teilnimmt, anhand
der in der von der Teilnehmeridentifizierungsinformations-Gewinnungseinheit 52 gewonnenen
IMUI des empfangenden Endgeräts 10b enthaltenen
MCC und MNC. Dann bestimmt die Gateway-MSC 50 anhand der
durch die Empfangsbetreiber-Identifizierungseinheit 53 vorgenommenen
Identifizierung, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben (Prozess P11).
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Wenn
die Gateway-MSC 50 bestimmt, dass sie eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben,
dann überträgt die Gateway-MSC 50 das SMS-Empfangssignal an
eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 eines weiteren Netzes,
in dem sich das empfangende Endgerät 10b aufhält (Prozess P12).
Wenn die Gateway-MSC 50 eine SM-MT-Quittierung von der
Aufenthaltsbereichs-MSC 20 des weiteren Netzes empfängt (Prozess
P13), überträgt die Gateway-MSC 50 die
SM-MT-Quittierung an die SMSC 40 (Prozess P14). Dann endet
die SMS-Abschlusssteuerprozedur.
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In
dieser Weise wird die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung sowohl
in der SMS-Abschlusssteuerprozedur als auch in der SMS-Sendesteuerprozedur
ausgeführt,
wobei, falls das empfangende Endgerät 10b seinen Teilnahme-Betreiber ändert, nachdem
die Bestimmung in der SMS-Sendersteuerprozedur
so ausgeführt
worden ist, dass der Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung mit dem
Betreiber des sendenden Endgeräts
hat, in der SMS-Abschlusssteuerprozedur bestimmt wird, dass die
Betreiber keine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben. Folglich
kann die Bestimmung bezüglich
dessen, ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben, anhand der neuesten IMUI-Informationen mit einer
verbesserten Genauigkeit ausgeführt
werden.
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Wie
beschrieben worden ist, sendet die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 das
SRIForSM-Signal an die HLR 30 und empfängt die Aufenthaltsbereichs-MSC 20 ein
SRIForSMack-Signal als seine Quittierung, um die IMUI eines empfangenden
Endgeräts 10b zu
gewinnen, wobei sie die IMUI verwendet, um zu bestimmen, ob die
Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben,
gemäß der vorliegenden
Erfindung in der SMS-Sende- und -Abschluss-Steuerprozedur der Mobilkommunikationsnetze.
Folglich kann der Teilnahme-Betreiber des empfangenden Endgeräts 10b genau
identifiziert werden, wobei deshalb die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung
genau ausgeführt
werden kann. Folglich ist es möglich,
den Betreiber genau zu identifizieren, an dem ein empfangendes Endgerät 10b teilnimmt,
und richtig zu bestimmen, ob der Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
hat, selbst wenn das empfangende Endgerät 10b die Nummer-Portabilität verwendet.
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Weil
außerdem
die vorliegende Erfindung mit den Signalen (SRIForSM und SRIForSMack)
implementiert werden kann, die traditionell verwendet worden sind,
sind keine zusätzlichen
Einrichtungen für die
HLR 30 oder Hardware-Erweiterungen
erforderlich. Weil es außerdem
keinen Bedarf gibt, Einrichtungen zu den Kommunikationsendgeräten 10 oder zu
den SMSCs 40 hinzuzufügen,
kann die vorliegende Erfindung mit niedrigen Kosten implementiert
werden.
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Außerdem wird
die SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmung ebenso durch
eine Gateway-MSC 50 in der SMS-Abschlusssteuerprozedur
ausgeführt,
wobei die Bestimmung bezüglich dessen,
ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
miteinander haben, genau ausgeführt
werden kann, selbst wenn sich die Informationen in der in der SMS-Abschlusssteuerprozedur
gewonnenen IMUI von den Informationen in der in der SMS-Sendesteuerprozedur
gewonnenen IMUI unterscheiden oder wenn die Bestimmung bezüglich dessen,
ob die Betreiber eine SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung haben,
in der SMS-Sendesteuerprozedur nicht ausgeführt wird.
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Während das
SMS-Zusammenschaltungsvereinbarungs-Bestimmungssystem 1 in
der obenbeschriebenen Ausführungsform
ein Mobilkommunikationsnetz ist, das dem 3GPP entspricht, ist das
Netz nicht auf ein derartiges Netz eingeschränkt. Alle Netze, die es den
Kommunikationsendgeräten 10,
die Informationen, die zu den Telefonnummern (MSISDN) äquivalent
sind, und Informationen, die zu den Teilnehmerinformationen (IMUI) äquivalent
sind, besitzen, erlauben, Kurznachrichten zu senden und zu empfangen,
können
verwendet werden. Das Netz kann z. B. ein Kommunikationsnetz der
nächsten
Generation oder ein 2G-Mobilkommunikationsnetz (Mobilkommunikationsnetz
der zweiten Generation) sein. Die als eine Kurznachricht gesendeten
Daten sind nicht auf Textdaten eingeschränkt. Die Daten können z.
B. Bilddaten sein.
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Während in
der obenbeschriebenen Ausführungsform
in der SMS-Sende- und
-Abschluss-Steuerprozedur eine Aufenthaltsbereichs-MSC 20 und eine
Gateway-MSC 50 die Bestimmung bezüglich einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung
ausführen,
ist die Erfindung nicht in dieser Weise eingeschränkt. Die
Bestimmung kann durch eine dieser Vorrichtungen oder durch andere
Vorrichtungen, wie z. B. eine SMSC 40, ausgeführt werden.
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Während in
der obenbeschriebenen Ausführungsform
die Bestimmung bezüglich
einer SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung anhand der Informationen über einen
an der SMS-Zusammenschaltungsvereinbarung beteiligten Betreiber
ausgeführt wird,
ist das Bestimmungsverfahren nicht in dieser Weise eingeschränkt. Die
Bestimmung kann z. B. durch ein Programm ausgeführt werden.
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Während in
der obenbeschriebenen Ausführungsform
vorhandene Signale verwendet werden, um eine IMUI zu gewinnen, ist
die vorliegende Erfindung nicht in dieser Weise eingeschränkt. Es
können neue
Signale verwendet werden, um die IMUI zu gewinnen.
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Die
vorliegende Erfindung kann in Anwendungsbereichen, in denen eine
Nummer-Portabilität angesprochen
werden sollte, oder in Anwendungsbereichen, in denen ein Betreiber
identifiziert wird oder eine Bestimmung bezüglich dessen, ob die Teilnehmer
eine Zusammenschaltungsvereinbarung miteinander haben, erforderlich
ist, verwendet werden.