DE602004011953T2 - Wundirrigationsvorrichtung und verfahren - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine Wundspülvorrichtung.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In der Handhabung und Behandlung einer Wunde gibt es drei Hauptziele: (1) Verhinderung einer Infektion, (2) Erhalt und/oder Wiederherstellung von Funktion und (3) Erhalt und/oder Wiederherstellung der kosmetischen Erscheinung. Das wichtigste dieser Ziele ist das Verhindern einer Infektion. Erfolg beim Verhindern einer Infektion wirkt direkt auf den Heilungsprozess und den Grad, zu welchem die anderen beiden Ziele, Funktion und kosmetische Erscheinung, erhalten und/oder wiederhergestellt werden können.
  • Es ist bekannt, dass die Anzahl von Bakterien, eher als Bakterienarten, eine entscheidende Bestimmungsgröße ist, ob eine Wunde infiziert wird. Experimenteller Nachweis legt nahe, dass ein kritisches Niveau von Bakterien bei ungefähr 105 Organismen pro Gramm Gewebe liegt. Unter diesem Niveau heilen Wunden; bei Niveaus größer als 105 Bakterien pro Gramm Gewebe werden Wunden häufig infiziert. Alle Verletzungswunden werden in der Zeit kontaminiert, in der die Wunde in einer medizinischen Versorgungseinrichtung zur Behandlung vorgezeigt wird (Dire, Daniel I. [1990] "A comparison of Wound Irrigation Solutions Used in the Emergency Department," Annals of Emergency Medicine 19(6): 704–708). Dreckige Wunden oder solche, welche nicht innerhalb von sechs Stunden behandelt wurden, werden wahrscheinlich mit Bakterien zu Niveaus kontaminiert, die höher als das kritische Niveau sind. Reduzieren der Anzahl von Bakterien in und um die Wunde ist ein anerkanntes und akzeptiertes Mittel zum Vermeiden von Infektionen und Fördern von Wundheilung.
  • Verschiedene Verfahren zur Wundhandhabung wurden entwickelt, um zu helfen, das Bakterienniveau, das in einer Wunde vorhanden ist, zu reduzieren, d. h. das Auftreten einer Infektion zu reduzieren. Das Reinigen einer Wunde und des Bereichs, der die Wunde umgibt, um Blutklumpen, Verschmutzung, Dreck oder anderes fremdes Material, das Kontaminanten einführen kann, einschließlich pathogener Mikroorganismen, ist entscheidend beim Reduzieren des Niveaus von Bakterien in und um eine Wunde. Es gibt zahlreiche Wundreinigungsverfahren, die derzeit von Gesundheitsversorgungsfachkräften verwendet werden, sowie Wundausschneidung, Ektomie und Spülung. Siehe zum Beispiel Sinkinson, Craig Alan, ed. (1989) "Maximising a Wound's Potential for Healing", Emergency Medicine Reports 10(11): 83–89; Lammers, Richard L. (1991) "Soft Tissue Procedures: Principles of Wound Management," in Clinical Procedures in Emergency Medicine, Roberts und Hedges, eds., 2. Auflage, W. B. Saunders Company, Seiten 515–521; Cracroft, Davis (1987), "Minor Lacerations and Abrasions," Emergency Medicine: A Comprehensive Review, Kravis und Warner, eds., 2. Auflage, Aspen Publishing Co., Seiten 107–110; und Mullikin, John B. (1984) "Management of Wounds", in Emergency Medicine, May ed., John Wiley & Sons, Seiten 283–286.
  • Spülen ist das am häufigsten verwendete Verfahren zum Reinigen offener kontaminierter Wunden. Spülen schließt die Anwendung von sterilen Lösungen oder Fluiden auf Wunden ein, um loses lebloses Gewebe, bakterielles Inoculum, Blutklumpen, lose Verschmutzung und fremde Körper, in Nähe und in den Tiefen der Wunde zu entfernen. Die zwei kritischen Komponenten irgendeines effektiven Wundspülungsverfahrens und/oder -vorrichtung sind: (1) die Anwendung eines angepassten Volumens steriler Spüllösung auf die Wunde, und (2) die Verwendung ausreichenden Drucks, der in einem effektiven Verteilungsmuster beim Darreichen der Lösung aufgebracht wird, um effektiv Kontaminanten zu entfernen. Bezüglich des Volumens wird die Menge der Spüllösung, die benötigt wird, von der Art der Wunde und dem Niveau der Kontamination abhängen. Verletzungen, welche eine große Menge von Bakterien in eine Wunde einführen (so wie Stichwunden und Bisse), können 1 Liter oder mehr Spüllösung erfordern. Siehe Mulliken, 1989. Bezüglich des Drucks wurde gezeigt, dass ein Mindeststrahldruck von 27,6 kPa (4 psi), und bevorzugt 48,3 kPa (7 psi) benötigt wird, um effektiv Kontaminanten aus der Wunde zu spülen oder zu entfernen. Siehe zum Beispiel Rodeheaver, GT. Wound Cleaning, Wound Irrigation, Wound Disinfection, in: Krasner D., Kane D. Chronic Wound Care. 2. Auflage, Wayne, P. A.: Health Management Publications; 1997, Seiten 97–108; und Bergstrom N., Bennet, M. A., Carlson, C. E. et al. Treatment of Pressure Ulcers. Clinical Guideline No. 15. AHCPR Publication No. 95–0652. Rockville, MD. Department of Health and Human Services. Public Health Services, Agency of Health Care Policy and Research; Dezember 1994.
  • Spüldruck oberhalb der gewünschten Grenzen (z. B. 172,6 kPa (25 psi) oder größer) kann tatsächlich Bakterien und partikuliertes Material tiefer in die Wunde treiben und dadurch den Zweck des Spülverfahrens zunichte machen. Hochdruckspülung kann auch Schaden am gesunden Gewebe anrichten und die Verteidigungen des Gewebes erschweren und Heilung verzögern. Daher erfordert effektive Wundspülung die Verwendung und Anwendung von angepasstem Volumen von Spüllösung, die der Wunde in einem effektiven Verteilungsmuster und bei adäquatem Druck dargereicht wird.
  • Ballonspritzen oder Schwerkraftflussspülvorrichtungen liefern Fluid bei geringen Drücken und sind als solche nicht effektiv zum Säubern von Wunden von kleinen Materialpartikeln oder beim ausreichenden Reduzieren von Wundenbakterienzahlen. Spülen mittels Ballonspritze übt einen Druck von ungefähr 0,05 psi aus, welcher nicht die Anzahl der Bakterien oder Kontaminantenpartikel ausreichend reduziert, um Infektion zu verhindern. Die Flussrate von Spülfluid, das durch ein intravenöses (IV) Schlauchsystem dargereicht wird, kann durch Aufblasen einer Blutdruckmanschette um einen faltbaren Plastik IV-Sack erhöht werden. Dieses Verfahren ist schwierig und bietet erheblich weniger Spüldruck als durch eine kolbenartige Spritze dargereicht werden kann.
  • Die kolbenartige Spritze ist die derzeit am häufigsten verwendete Spülvorrichtung. Ihre Verwendung schließt Füllen des Zylinders der Spritze mit steriler Spüllösung und Niederdrücken des Kolbens ein, um einen einzigen unter Druck stehenden Lösungsstrahl zu erzeugen und in und um die Wunde anzuwenden, um Kontaminanten zu entfernen und zu spülen. Diese Vorrichtung hat zwei bemerkenswerte Nachteile: (1) einen extrem beschränkten Tank mit Spülfluid (typischerweise eine Spritze mit einem 35 cm3 Kapazitätszylinder) und (2) ist beschränkt auf Verteilung und Anwendung eines einzigen konzentrierten Lösungsstrahls auf der Wunde. Deshalb muss in den meisten Fällen die Spritze wiederholt aufgefüllt werden, um ausreichende Mengen Spüllösung auf eine Wunde aufzubringen. Das ist zeitaufwendig und schwierig während man versucht, ein steriles Feld zu bewahren. In einem Versuch, dieser Beschränkung abzuhelfen, wurde eine Vorrichtung entwickelt, die ein System einbezieht, das aus einer Spritze und einem IV-Schlauchsystem mit einem Ventilsystem besteht, das an einer Flasche mit Kochsalzlösung angebracht ist, um ein betriebsbereites Mittel bereitzustellen, um den Spritzenzylinder wieder zu befüllen. (Travenol Pressure Irrigation Set, Codenr. 2D2113, oder Irriget, Ackrad Laboratories, Garwood, NJ). Zusätzlich beschreibt US-Patent Nr. 4,357,937 eine manuell bedienbare, medizinische Einwegspülvorrichtung, welche ausgestaltet ist, um wählbare Volumen und Strahlintensität in Flüssigkeitsfluss aus mehreren Spritzen bereitzustellen. Diese Vorrichtungen helfen den Nachteilen des Verwendens von Spritzen zur Spülung wie oben besprochen nicht angemessen ab und werden in klinischer Praxis aufgrund ihrer Verwendungskomplexität und Kosten allgemein nicht verwendet.
  • Die Menge hydraulischen Drucks, die mit einer kolbenartigen Spritze dargereicht werden kann, verändert sich mit der Kraft, die auf den Kolben der Spritze ausgeübt wird und mit dem inneren Durchmesser der beigefügten Nadel. Kolbenartige Spritzvorrichtungen, die moderaten Druck darreichen, verwenden entweder eine 19 Gauge Nadel, die an einer 35 cm3 Spritze angebracht ist, welche einen hydraulischen Druck in dem Bereich von 27,6 bis 55,2 kPa (7–8 psi) oder eine 30 ml Spritze, die mit einer 19 Gauge Nadel ausgerüstet ist, was typischerweise ungefähr 27,6 kPa (7 psi) Spüldruck erzeugt. Eine 22 Gauge Nadel, die an einer 12 cm3 Spritze angebracht ist, liefert einen Druck von ungefähr 89,6 kPa (13 psi). Solche Drücke sind für Wundspülung bewiesenermaßen effektiv, aber wie oben bemerkt, liefern solche Vorrichtungen nur einen einzigen konzentrierten Lösungsstrahl an die Wunde. Zusätzlich beinhalten diese oben beschriebenen Vorrichtungen weniger als angemessene Volumen Spüllösungen und erfordern daher wiederholtes Auffüllen, was zeitraubend und schwierig ist.
  • US-Patent Nr. 5,071,104 beschreibt einen Wundspülapparat und Verfahren zum Reinigen von Wunden, welches eine Druckblase einschließt, z. B. eine Blutdruckmanschette, die in Nähe eines Tanks angeordnet ist, der eine Reinigungslösung beinhaltet. Die Vorrichtung in dem '104-Patent umfasst auch eine flexible Schlauchleitung, um die Lösung von dem Tank zu einer einzigen Düse zu leiten. Die Leitung und der Tank bilden ein zweiteiliges System, welches zeitaufwendig aufgebaut wird, unbequem zu verwenden und teuer ist.
  • US-Patent Nr. 5,133,701 beschreibt eine unter Druck gesetzte Einwegwundspülvorrichtung, welche eine unter Druck gesetzte Kammer zum Bereitstellen einer Kraft auf den Behälter aufweist, so dass ein einziger Flüssigkeitsstrahl aus Reinigungslösung von der Vorrichtung bei einem konstanten Druck ausgestoßen wird. Ein Antrieb wird beim Evakuieren der Reinigungsinhalte der Vorrichtung verwendet. Diese Erfindung erfordert einen Antrieb und umfasst einen verhältnismäßig ausgeklügelten Herstellungs- und Spülprozess, welcher arbeitsaufwendig ist und spezialisierte Maschinen erfordert. Diese Vorrichtung ist auch unbequem zu benutzen und teuer.
  • Kürzlich wurde ein vorteilhaftes Wundspülsystem entwickelt, bei welchem ein verteilter Spülfluidstrahl einfach und effektiv auf Wunden aufgebracht wird. Dieses System wird zum Beispiel in US-Patenten Nr. 5,830,197 und 6,468,253 und in den Internationalen Patentanmeldungen WO 00/15279 und WO 02/007799 beschrieben. Auch wenn die Verwendung eines verteilten Strahls sehr vorteilhaft war, wurde nun festgestellt, dass die Form und Größe der Düsen, die das Spülfluid liefern, verbessert werden kann, um noch bessere Resultate zu liefern.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine Vorrichtung zur Wundspülung ein Behältergehäuse, das eine sterile Wundspülungslösung enthält, wobei das Behältergehäuse an ein Ausstoßmittel mit mindestens einer Düse mit einem Durchlass angeschlossen ist, durch welchen die Wundspülungslösung das Behältergehäuse verlassen kann, wobei der Durchlass eine Querschnittsfläche hat, die von seinem vorgelagerten Ende zu seinem nachgelagerten Ende abnimmt und der Durchlass einen Abschnitt mit einer gekrümmten Oberfläche einschließt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Mehrzahl von Düsen auf, die spezifisch ausgestaltet sind, um den Druckverlust zu reduzieren, während das Spülfluid das Behältergehäuse verlässt. Es gibt zwei Elemente an der Ausgestaltung, die besonders wichtig sind, das sind die Form der Düse und die Länge der Düse.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Behältergehäuse, an dem ein Ausstoßmittel entweder dauerhaft oder trennbar befestigt ist, kompressibel (zum Beispiel Kunststoffflaschen, in welchen Kochsalzlösungen im Moment vorrätig sind). Der Bediener (d. h. eine medizinische oder gesundheitsversorgende Fachkraft oder andere Person), der die Vorrichtung verwendet, und Wundspülungstherapie bietet, kann einfach das Behältergehäuse zusammendrücken, um die Spüllösung durch die Düse(n) der Ausstoßmittel unter ausreichendem Druck hinaus zu drücken, um Dreck, Verschmutzung oder andere Partikel einschließlich Mikroorganismen, zum Beispiel pathogene Bakterien, zu entfernen.
  • Hierin besonders beispielhaft ist die Verwendung einer Mehrzahl von länglichen Düsen, um die gewünschte Verteilung, Druck und Volumen des Spüllösungsstrahls zu erreichen.
  • Die vorliegende Erfindung bietet ein leicht zu verwendendes, wirtschaftliches Wundspülsystem, das in der Lage ist, angepasste Volumen Spülflüssigkeit zu liefern (ohne den Behälter wieder zu befüllen), in einem verteilten Strahl unter ausreichendem Druck, um die Wunde effektiv zu reinigen, um dadurch das Auftreten einer Infektion zu vermindern.
  • Kurzfassung der Zeichnungen
  • 1 zeigt die betreffende Wundspülvorrichtung, die ein kompressibles Behältergehäuse umfasst, und ein Ausstoßmittel, das eine Mehrzahl von Düsen aufweist, um einen unter Druck gesetzten Spüllösungsstrahl zu einer Wunde zu leiten.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform der betreffenden Wundspülvorrichtung mit einer Schutzabdeckung.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform der betreffenden Wundspülvorrichtung.
  • 4 zeigt längliche Düsen der betreffenden Erfindung.
  • 5 zeigt eine besondere Ausführungsform der betreffenden Erfindung.
  • 6 zeigt eine Venturi-förmige Düse der betreffenden Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die betreffende Erfindung stellt neue, praktische, billige und effektive Wundspülvorrichtungen bereit, die in einer bevorzugten Ausführungsform ein Behältergehäuse und ein Ausstoßmittel umfassen, das eine oder mehr Düsen zur Spülung einer Wunde umfasst.
  • Die Verwendung einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht es, praktisch und einfach einen Spülfluidstrahl auf eine Wunde aufzubringen, wobei der Strahl ein angemessenes Volumen, Druck und Verteilungsmuster aufweist. Unter optimalen Umständen wird eine Vorrichtung der vorliegenden Erfindung durch geschulte medizinische Assistenten im Notdienst verwendet; aufgrund der Einfachheit und Praktikabilität der Vorrichtung kann sie allerdings verwendet werden, um die Effektivität von Wundspülungen zu steigern, ohne Rücksicht auf das Ausbildungsniveau des Bedieners, der die Spülung durchführt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wirkt jede Düse als eine Strahldüse, durch welche Spülfluid unter Druck gepresst wird, um Geschwindigkeiten und Drücke zu erreichen, die angemessen zur effizienten Wundreinigung (einschließlich Auge) sind. Die Düsen sind ausgestaltet, um Reibung und Turbulenz zu reduzieren und vereinfachen Erreichen passender Spüldrücke mit minimalem Bedieneraufwand.
  • In Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Erfindung, wurde befunden, dass eine längliche Düse bevorzugt wird. Wie hierin verwendet, bezieht sich ein Bezug auf die "Düse" auf einen Durchlass 98, der einen Strahl aus Spülfluid von dem Inneren zu dem Äußeren eines Behältergehäuses liefert. In Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Erfindung ist die Düse vorzugsweise länger als 0,127 mm (0,005 Zoll) von der Einlassöffnung 102 zur Auslassöffnung 96. Noch bevorzugter ist die Düse länger als 0,254 mm (0,01 Zoll). Auch wurde befunden, dass es bevorzugt für die Düse ist, kürzer als 12,7 mm (0,05 Zoll) zu sein. Bevorzugter ist die Düse weniger als 7,62 mm (0,3 Zoll). Noch bevorzugter ist die Düse ungefähr 5,08 mm (0,2 Zoll) lang.
  • In bestimmten Ausführungsformen der Erfindung (siehe 5 und 6) ist die Düse durch ein zylindrisches Loch 98 definiert, das sich verengt, wenn es sich der Auslassöffnung 96 annähert. Der profilierte Durchlassweg der Düse beschränkt die Erzeugung von Turbulenz in dem Spülfluid, während es die Düse durchläuft, während der Bedienung der Wundspülvorrichtung. Deshalb erfährt Fluid, das die Düse durchläuft, laminaren Fluss (oder zumindest eine Reduktion von Turbulenz), während es hindurchläuft und die Düse verlässt. Die Turbulenz durch die Düse ist weniger als die Turbulenz einer Düse der gleichen oder ähnlichen Größe mit einer kantigen Einlassöffnung und/oder konstantem Durchmesser am Durchlassweg. Diese profilierte Düse wurde als besonders vorteilhaft befunden, um gewünschte Spülfluiddrücke und Geschwindigkeiten zu erreichen.
  • Wie von einem Fachmann mit dem Vorteil der aktuellen Offenbarung anerkannt würde, können die Düsen in einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in dem Material der Ausstoßmittel ausgebildet sein. Deshalb, wenn das Ausstoßmittel aus Kunststoffen ausgebildet ist, die ausreichend dick sind, kann die Düse einfach durch das Material des Ausstoßmittels führen. Alternativ dazu kann die Düse von einer Seite des Ausstoßmittels hervorragen. Solche Ausführungsformen sind in 3 bis 5 gezeigt.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform des Gegenstands der Erfindung, wobei die Vorrichtung ein druckbares Behältergehäuse umfasst, das eine Wandung 60 aufweist, die einen Behälter bildet, der darin ein Spülmaterial beinhalten kann (so wie ein Wundreinigungsmaterial). Der Behälter kann vorzugsweise eine Flüssigkeitslösung beinhalten (zum Beispiel eine sterile Kochsalzlösung) als Wundreinigungslösung zur Spülung und dadurch Partikel oder andere Kontaminanten aus einer Wunde entfernen. Das Behältergehäuse hat eine Öffnung 62, durch welche der Behälter mit dem Äußeren des Gehäuses in Verbindung steht. Über der Behältergehäuseöffnung angeordnet und an der Behältergehäuseöffnung angebracht ist ein Ausstoßmittel 80, 100.
  • Eine weitere Ausführungsform der betreffenden Erfindung umfasst ein Behältergehäuse, das eine Einlassöffnung und eine Halterung zum Anbringen von einer Rohrleitung zur Lieferung von unter Druck gesetztem Gas an den Behälter umfasst. Druckquellen, die allgemein in Krankenhäusern, Notaufnahmen und anderen medizinischen Kliniken oder Einrichtungen zur Verfügung stehen, bieten einen Druck von bis zu 379 kPa (55 psi). Der Behälter kann zum Beispiel durch ein flexibles Rohr an dem Druckquellenanschluss angebracht werden und an einer Halterung, die an dem Behältergehäuse der betreffenden Vorrichtung bereitgestellt wird.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist das Ausstoßmittel trennbar an der Behältergehäuseöffnung angebracht. In solchen Ausführungsformen kann die Behälteröffnung Verbindungsmittel wie Gewinde, Schnappverschlüsse, Nuten oder andere mechanische Verbindungskonfigurationen umfassen, um die Behältergehäuseöffnung mit dem Ausstoßmittel durchführbar zu verbinden.
  • Die Wandung des Behältergehäuses kann aus irgendeinem Material, das vorzugsweise fest genug ist, um aufrecht zu stehen, wenn der Behälter mit Spüllösung gefüllt wird, gemacht oder gegossen werden. In einer typischen Ausführungsform ist das Behältergehäuse aus einem gegossenem Kunststoff, welcher biegsam genug ist, so dass die Wandung des Behältergehäuses von Hand gepresst oder zusammengedrückt werden kann, um Druck auf die Inhalte des Behälters auszuüben. Die bevorzugte Ausführungsform umfasst ein Kunststoffmaterial, das biegsam genug ist, um von Hand gepresst zu werden und welches auch ausreichend elastisch ist, um in seine ursprüngliche Form zurückzukehren, wenn es nicht mehr zusammengedrückt oder gepresst wird.
  • Die horizontale Querschnittsform des Behältergehäuses kann kreisförmig, quadratisch, rechteckig oder gemäß anderer geometrischer Formen wie gewünscht oder wie bereits verfügbar, sein. Die Wandungen können sich zu dem einen oder dem anderen Ende hin verjüngen. Alternativ können andere Formen für das Behältergehäuse gemäß und angepasst an eine bestimmte Verwendung gemacht werden. Zum Beispiel kann ein Teil der Behältergehäusewandung leicht gerundet sein, so wie in einer allgemeinen Sanduhrform und/oder kann aus ergonomischen Gründen so geformt sein, dass sie leicht zu einer Hand passt, oder auf andere Weise, um Handhabung oder Zusammendrücken des Behältergehäuses zu vereinfachen. Der Behälter, der durch das Gehäuse der betreffenden Erfindung geformt wird, kann typischerweise ein Volumen von ungefähr 100 ml bis 1000 ml beinhalten, vorzugsweise ungefähr 250 ml bis ungefähr 750 ml und in bevorzugtester Weise ungefähr 500 ml. Vorteilhafterweise kann die Vorrichtung und das Verfahren des Gegenstands der Erfindung mit manueller Kompression 500 ml Spülfluid in weniger als 30 Sekunden darreichen und typischerweise in 15 bis 27 Sekunden. Das Fluid wird bei 27,6 bis 137,9 kPa (4 bis 20 psi) dargereicht. Geringere Drücke können zur Spülung von Augenwunden verwendet werden. Zum Spülen von Wunden in oder um das Auge wird ein Druck von 6,9 bis 34,5 kPa (1 bis 5 psi) bevorzugt.
  • Des weiteren umfasst das Behältergehäuse in einer bevorzugten Ausführungsform an einem Ende einen Einschnürungsbereich, der an der Öffnung des Behältergehäuses ausgebildet ist. Der Einschnürungsbereich des Behältergehäuses ist allgemein mindestens etwas kleiner in der Querschnittsfläche als das Behältergehäuse. Die Behältergehäuseeinschnürung ist vorzugsweise integral mit dem Behältergehäuse gegossen, aber kann separat ausgebildet oder gegossen werden und an der Öffnung des Behältergehäuses angebracht werden. Das Material, das für den Einschnürungsbereich des Behältergehäuses verwendet wird, kann das gleiche sein wie das Material, das verwendet wird, um den Behältergehäusezylinder zu machen. Alternativ kann der Einschnürungsbereich ein anderes Material sein, zum Beispiel ein festeres oder stabileres Material als das kompressible Material, das die Behältergehäusewandung ausbildet. Zum Beispiel kann das Material, das verwendet wird, um den Einschnürungsbereich zu machen, ein Metall oder Hartkunststoff oder ähnliches sein.
  • Mit Behältergehäuseausführungsformen, die einen Einschnürungsbereich umfassen, ist das Ausstoßmittel typischerweise über dem Einschnürungsbereich angeordnet und daran befestigt. In einer ähnlichen Ausführungsform kann der Einschnürungsbereich des Behältergehäuses ein Verbindungsmittel umfassen, um daran ein Ausstoßmittel trennbar zu befestigen. Das Befestigungsmittel kann Gewinde, Riegel oder Nuten oder andere mechanische Verbindungskonfigurationen umfassen, um den Einschnürungsbereich an dem Ausstoßmittel durchführbar zu verbinden. Das Verbindungsmittel kann an der äußeren Seite des Einschnürungbereichs sein, wobei es ein Steckverbindungsende bildet, oder kann auf der inneren Seite sein, wobei es ein Buchsenverbindungsende des Einschnürungbereichs bildet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Ausstoßmittel eine Mehrzahl von länglichen Düsen 70 auf, durch welche die Spüllösung in dem Behälter hindurchläuft, in einer unter Druck stehenden und gerichteten Art. Ein Rückspritzschirm 90 kann auch entweder mit dem Behältergehäuse oder mit dem Ausstoßmittel bereitgestellt werden.
  • Der Rückspritzschutzschirm schützt die Gesundheitsversorgungsfachkräfte (oder andere Benutzer) vom Rückspritzen von menschlichen und/oder tierischen Körperfluiden, die mit der Wunde vermischt werden und von der Wunde spritzen, wenn die Wunde mit der ausgestoßenen Spüllösung in Kontakt gebracht wird.
  • Wie hierin beschrieben ist ein entscheidendes Merkmal des Gegenstands der Erfindung die einzigartige Ausgestaltung der Düsen, die erlauben, einfach und bequem einen verteilten Strahl Spüllösung zu erzeugen, der ein angemessenes Volumen, Druck und Verteilungsmuster aufweist, um effektive Wundspülung zu erhalten.
  • Wie hierin verwendet bedeutet der Bezug auf einen "verteilten" Strahl von Lösung, das die Oberfläche, von welcher der Strahl hervortritt, oder die Oberfläche, welche er in Kontakt bringt, größer ist als die, welche erreicht werden kann, wenn eine typische Spritze zur Spülung verwendet wird. Eine typische Spritze, wie im Stand der Technik allgemein bekannt, kann zum Beispiel eine 16 oder 18 Gauge Spritze sein. In einer Ausführungsform kann der verteilte Strahl erhalten werden, indem eine Vielzahl von Düsen verwendet wird. Die Düsen können in einer Verschiedenheit von Mustern auf einem Ausstoßmittel zugegen sein, so wie ein kreisförmiges oder quadratisches Muster.
  • Das Ausstoßmittel mit Düsen ist ein besonders vorteilhaftes Merkmal der Erfindung. Das Ausstoßmittel kann zum Beispiel eine flache oder gewölbte Scheibe von ungefähr der gleichen Größe wie die Öffnung des Behältergehäuses sein. In einer Ausführungsform weist das Ausstoßmittel eine Mehrzahl von Düsen auf.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist das Ausstoßmittel mit Verbindungsmitteln ausgestaltet, die Gewinde oder Nuten sind, welche ergänzende Anfügung von derzeit erhältlichen Spüllösungsflaschen gestatten. Deshalb kann das Ausstoßmittel der betreffenden Erfindung austauschbar sein, wenn gewünscht mit einer Schraubkappe, die mit einer Spüllösungsflasche, wie erhältlich, bereitgestellt wird. Die Schraubaufsatzausgestaltung des Ausstoßmittels stattet den Benutzer mit der Möglichkeit aus, das Behältergehäuse mit den Düsen der Erfindung zu verwenden oder die Ausstoßmittel abschraubend zu entfernen und die Spüllösung auszuschütten oder zu wechseln.
  • Jede der Düsen des Ausstoßmittels kann von irgendeiner gewünschten Größe sein, vorzugsweise weniger als ein Achtel Zoll im Durchmesser und mit einer Größe zwischen ungefähr einer 10 Gauge Injektionsnadel und ungefähr einer 30 Gauge Nadel, und in bevorzugtester Weise mit einer Größe, die sich im Bereich zwischen der einer 16 Gauge Nadel und der einer 25 Gauge Nadel bewegt. Besondere Abmessungen und Formen sind in 5 gezeigt. Die Auslassöffnung 96 kann zum Beispiel einen inneren Durchmesser von 0,508 bis 0,178 mm (0,02 bis 0,07 Zoll) aufweisen. Für die Venturi-förmige Düse (6) kann der Durchmesser der Einlassöffnung 102 (proximal zu dem Behälter) zum Beispiel 1,27 bis 7,62 mm (0,05 bis 0,30 Zoll) oder mehr betragen.
  • Jede der Düsen kann von der gleichen Größe sein oder die Düsen können von verschiedenen Größen und Formen sein. Die verschiedenen Größen von Düsen gestatten der Flüssigkeit, von dem Ausstoßmittel bei unterschiedlichen Drücken ausgestoßen zu werden. Zum Beispiel gestattet die 16 Gauge Düse einen Strahl mit ungefähr 41,4 kPa (6 psi) Druck, wenn die Vorrichtung von dem gewöhnlichen Erwachsenen gedrückt wird; die 25 Gauge Düse stellt einen Druck von bis zu ungefähr 137,9 kPa (20 psi) von jeder Düse bereit.
  • Die geformten Düsen der Erfindung haben den zusätzlichen Vorteil, wenn sie mit anderen Düsen verglichen werden, dass wenig oder kein Lösen von Spülmaterial ermöglicht wird, wenn kein Druck auf das Spülmaterial aufgebracht wird. Zum Beispiel wenn ein Behältergehäuse mit geformten Düsen auf seine Seite kippt oder auch verkehrt herum gehalten wird, mit schwerkraftbedingtem Zug auf dem Spülmaterial durch das Ausstoßmittel, wird es wenig oder kein Ablösen von Spülmaterial durch die geformten Düsen geben.
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst eine Ausführungsform des Gegenstands der Erfindung auch eine entfernbare oder teilweise trennbare Schutzkappe 92, welche über dem Ausstoßmittel angeordnet ist, um die Düsen und Inhalte des Behälters von Kontamination oder vorzeitigem Ausstoß oder Leckage zu hindern. Die Schutzkappe kann mit einem Element 94 angebracht werden, das entfernbar ist. Solche Elemente 94 umfassen Befestiger, nicht-permanente Klebemittel und ähnliches.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Ausstoßmittel 70 vier Düsen. Zusätzlich, um die Spüllösung bei angemessenem Druck auszustoßen, kann der Durchmesser der Düsen 74 von 0,508 bis 1,778 mm (0,02 bis 0,07 Zoll) als Durchmesser betragen.
  • Die Spüllösung, die verwendet wird, kann Wasser, Kochsalzlösung oder eine ausgeglichene Salzlösung sein. Die Lösung ist vorzugsweise steril und kann, nach dem Ermessen des Verwenders oder Herstellers der Spüllösung, zusätzlich eine antibakterielle und/oder eine antimykotische Komponente umfassen. Die Vorrichtung kann durch bekannte Sterilisationstechniken sterilisiert werden, einschließlich Kochen, Autoklavieren, Gassterilisation und ähnliches, entweder getrennt oder zusammen mit dem Behältergehäuse.
  • Puffer-Ringer-Lösung oder kommerziell erhältliche ausgewogene Salzlösung (zum Beispiel Tis-U-Sol oder Physio-Sol) sind physiologisch verträglich und werden allgemein bei Wundspülverfahren verwendet. Die antiseptischen Wirkstoffe, die im allgemeinsten bei Wundpflege im Moment verwendet werden, umfassen:
    • Povidon-Jodlösung (Betadinzubereitungs-)Jod, das dem Träger Polyvinylpyrrolidon(PVP) zugefügt wird, einem wasserlöslichen organischen Komplex; diese Kombination wird Jodophor genannt. Standardlösungen von Betadinzubereitungen sind 10%.
    • Povidon-Jod, chirurgische Seife (Betadinseife) – das Jodophor PVP-I und eine anionische Detergens (pH 4,5).
    • pHisoHex – eine Emulsion einer anionischen Detergens, Entsulfon, Lanolincholesterine, Vaseline und Hexachlorophen (pH 5,5).
    • Hi-Bi-clens-Chlorhexidingluconat plus einer schäumenden Base (pH 5,1 bis 6,5).
    • Tinktur aus grünem Seifenkaliumoleat, Isopropanol, Kalium, Kokusnussöl, Seife.
    • Dakinsche Lösung 0,2% Lösung Hypochloritlösung.
    • Wasserstoffperoxid – ein Oxidationsmittel.
    • Benzalkoniumchlorid (Zephiran) – eine quarternäre Ammoniumverbindung, die als kationenaktiver Stoff wirkt.
    • Nicht-ionische Oberflächen-aktive Stoffe – Pluronic F-68 (Shur-Clens) und Poloxamer 188 (Pharma Clens) – Wirkstoffe, die keine anti-mikrobielle Wirkung aufweisen (pH 7,1).
  • Aus der Beschreibung der Vorrichtung von vorher ist ein Verfahren zur Verwendung des Gegenstands der Vorrichtung unmittelbar verständlich und von Duchschnittsfachmännern anwendbar. Das Behältergehäuse ist mit einer gewünschten Spüllösung gefüllt. Die Spüllösung wird vor oder nach dem Füllen sterilisiert. Das Behältergehäuse und die Inhalte können in einem sterilen Umfeld gelagert werden, z. B. eine sterile Verpackung, welche direkt vor einer Verwendung geöffnet wird. In einer bevorzugten Verwendung wird der Schutzschirm entfernt, dann kann das Behältergehäuse auf die Wunde gerichtet werden und gepresst oder zusammengedrückt werden, um die Lösung in die gewünschte Richtung auszustoßen oder abzusondern, und bei dem gewünschten Druck um eine Spülung einer Wunde zu bewirken, um Kontaminanten oder Verschmutzung zu entfernen. Siehe auch Beispiel 2, unten bereitgestellt.
  • Es ist selbstverständlich, dass das beschriebene Ausstoßmittel getrennt von dem Behältergehäuse verpackt werden kann. Das Behältergehäuse ist in einem sterilen Umfeld verpackt. In einer bevorzugten Verwendung der Ausführungsform, bei welcher das Ausstoßmittel von dem Behältergehäuse getrennt bereitgestellt wird, wird die Kappe einer fertig zur Verfügung stehenden, pressbaren Spülflasche, die eine sterile Spüllösung enthält, zum Beispiel normale Kochsalzlösung, mit dem betreffenden Ausstoßmittel ersetzt. Die Flasche, an der jetzt das betreffende Ausstoßmittel befestigt ist oder damit in Eingriff gebracht ist, kann, wie hierin beschrieben, verwendet werden.
  • In einer Ausführungsform wird das Ausstoßmittel auf einem sterilen Lazerationstablett bereitgestellt. Gemäß der betreffenden Erfindung hat das Lazerationstablett zusätzlich zu einem Ausstoßmittel oder einer ganzen Spülflasche der betreffenden Erfindung, andere Gegenstände, die praktischerweise zur Wundbehandlung bereitgestellt werden. In Betracht gezogene Objekte, die auf einem Lazerationstablett umfasst sein können, umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Nadelhalter (d. h. 127 mm oder 5'' einfache Ausführung(floorgrade), glatt), Schere (d. h. 104 mm oder 4,5'' einfache Ausführung, gerade Irisschere), Gefäßklemmen (d. h. 127 mm oder 5'' einfache Ausführung, gebogene Moskito-Gefäßklemme); Forzeps (d. h. einfache Ausführung, Hakenzange mit 1 × 2 Zähnen); Schalen (d. h. 2 Unzen Medizinschalen); Spritzen (d. h. 10 cm3 Lüersche Injektionsspritze); Nadeln (d. h. 25 Gauge × 15,9 mm oder 5/8'' Nadel; 27 Gauge × 38 mm oder 1,5'' Nadel; 18 Gauge × 38 mm oder 1,5'' Nadel); Verbände (d. h. Mullverbände); Tücher (d. h. viellagig (polylined) Lochtücher); und Handtücher (d. h. absorbierende Handtücher).
  • Eine andere Ausführungsform der Erfindung stellt eine unter Druck gesetzte Spülanordnung bereit, um eine automatisierte Verteilung von Spüllösung bereitzustellen. Die unter Druck gesetzte Spülanordnung kann umfassen: Spüllösung; ein Behältergehäuse, das die Spüllösung enthält; ein Ausstoßmittel mit einer Mehrzahl von besonders ausgestalteten Düsen, durch welche ein ausreichendes Volumen der Spüllösung bei angemessenem Druck hindurchlaufen kann; ein Mittel, um Spüllösungsdruck zu erzeugen für die Erzeugung einer Mehrzahl von verteilten Strahlen durch die Düsen, um beschädigtes Gewebe zu spülen.
  • Eine Vielfalt von Druckmitteln wurden entwickelt, um automatische (im Gegensatz zu manueller) Übertragung von Spülflüssigkeit aus einem Behältergehäuse zu beschädigtem Gewebe zu gestatten. Zum Beispiel beschreibt US-Patent Nr. 6,574,527 für Henniges et al., einen tragbaren Spüler, der an der Öffnung eines Behälters, der Spülflüssigkeit enthält, angebracht werden kann. Vielfältige andere Apparate, die automatische Übertragung von Spüllösung von einem Behältergehäuse zu beschädigtem Gewebe gestatten, umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, US-Patente Nr. 6,751,813 ; 6,746,419 ; 6,106,494 ; 5,484,402 ; 5,470,305 ; 5,269,750 ; und 5,046,486 .
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist das Druckmittel eine tragbare Vorrichtung ähnlich zu dem Spüler, der im US-Patent Nr. 6,754,527 offenbart wird. Die tragbare Vorrichtung hat eine Spitze und ein Versorgungsende. Spüllösung von dem Behältergehäuse wird an das Versorgungsende des Druckmittels geliefert und wird gelegentlich von der Spitze des Druckmittels ausgestoßen. Befestigt an der Spitze ist ein Ausstoßmittel der Erfindung, welches trennbar an der Spitze befestigt werden kann. Die tragbare Vorrichtung umfasst des weiteren eine Pumpe zum Einstellen der Spüllösungsausstoßrate und einen Motor, um die Pumpe zu betreiben. In bestimmten Ausführungsformen ist der Motor ein batteriebetriebener Motor.
  • In einem Anwendungsverfahren, wo ein Behältergehäuse 60 mit Ausstoßmitteln 70, die daran befestigt sind, bereitgestellt wird, wird eine Schutzkappe 92 zuerst von dem Rückspritzschirm 90 entfernt. Das Ausstoßmittel 70 ist auf die Wunde gerichtet und das Behältergehäuse 60 wird zusammengedrückt, wobei die Spülflüssigkeit durch die Ausstoßmittel 70 ausgestoßen wird. Die Lösung kann in einem Druckbereich von 55,2 bis 137,9 kPa (4–20 psi), mit einem bevorzugten Druck von ungefähr 48,9 kPa (7 psi) ausgestoßen werden.
  • Das Behältergehäuse 60 kann von Hand zusammengedrückt werden oder über andere mechanische Mittel. Beispielsweise kann der Bediener das Behältergehäuse zusammendrücken, wobei er entweder eine Hand oder zwei Hände verwendet, um erhöhten Druck (d. h. 110,3 kPa oder 16 psi) bereitzustellen. Alternativ kann ein Druckmittel betätigt werden, um einen verteilten Strahl Spüllösung durch das Ausstoßmittel zu erzeugen.
  • In einem anderen Verfahren zur Verwendung, wo ein Behältergehäuse 60 und ein Ausstoßmittel 70 getrennt voneinander bereitgestellt werden, wird eine Schutzkappe 92 von der Öffnung oder dem Einschnürungsbereich des Behältergehäuses entfernt. Das Ausstoßmittel wird dann an der Öffnung oder dem Einschnürungsbereich des Behältergehäuses über ein entsprechendes Verbindungsmittel befestigt. Nachdem das Ausstoßmittel an dem Behältergehäuse befestigt wurde, wird das Ausstoßmittel auf die Wunde oder das Auge gerichtet, und das Behältergehäuse wird zusammengedrückt, um einen verteilten Strahl Spüllösung durch die Düsen des Ausstoßmittels auszustoßen.
  • Bezeichnenderweise ist bekannt, dass mehr Kraft benötigt wird, um die Wunde von Partikeln mit einer kleinen Oberfläche (zum Beispiel Bakterien) zu säubern, als Partikel mit einer großen Oberfläche (zum Beispiel Dreck, Sand oder Vegetation) zu entfernen. Minimale empfohlene Volumen Spüllösung schwanken, aber für eine potentiell kontaminierte Wunde gemäßigter Größe, zum Beispiel eine Lazeration von 3 bis 6 cm Länge und weniger als 2 cm Tiefe, sollten mindestens 200 bis 500 ml oder mehr verwendet werden. Größere Volumen im Bereich von einem oder zwei Litern könnten für größere oder stark kontaminierte Wunden benötigt werden. Spülen sollte zumindest andauern bis alle sichtbaren, losen partikulierten Materialien entfernt wurden.
  • Im folgenden sind Beispiele, die Verfahren um die Erfindung auszuüben, darstellen. Diese Beispiele sollten nicht als beschränkend ausgelegt werden.
  • Beispiel 1 – bevorzugte Düsengestaltungen
  • Leistungsfähigkeit von Düsengestaltungen unter Berücksichtigung von Druck, Flussrate und dynamischem Druck wurde verglichen.
  • In einem Test wurde eine Druckflasche mit Einlasshalterung und unter Druck gesetztem Behälter auf die Seite gelegt und gefüllt. Ein Strömungsmesser wurde zwischen der Druckflasche und dem Behälter angeordnet. Ein Testdruckbereich von 13,8 bis 48,3 kPa (2–7 psi) wurde auf jede Düsengestaltung aufgebracht und die Flussrate wurde für jeden Testdruck aufgenommen (Inkremente von 6,9 kPa oder 1 psi).
  • Die profilierte Düsengestaltung (definiert durch einen Venturi-förmigen Durchlass) erzeugte größeren Fluss als die scharfkantige, nicht profilierte Düse mit dem gleichen Fluiddruck.
  • Für einen Drucktest wurden ein Anhaltspunkt und eine Skala vor der horizontal angebrachten Spülvorrichtung angeordnet. Der Druck auf die Düsen wurde von 13,8 bis 48,3 kPa (2–7 psi) variiert und die Kraft wurde bei jedem 6,9 kPa (1 psi) Inkrement aufgenommen.
  • Die profilierte Düsengestaltung (durch einen Venturi-förmigen Durchlassweg definiert) erzeugte mehr Fluss als die scharfkantige, nicht profilierte Düse bei dem gleichen Fluiddruck.
  • Für einen Drucktest wurden ein Drehpunkt und eine Skala vor der horizontal befestigten Spülvorrichtung aufgestellt. Der Druck auf die Düsen wurde von 13,8 bis 48,3 kPa (2 bis 7 psi) variiert und die Kraft wurde bei jedem 6,9 kPa (1 psi) Inkrement aufgenommen.
  • Die profilierte Düse erzeugte zwischen 70% bis 200% mehr Kraft als die scharfkantige Düse.
  • Bei 27,6 kPa (4 psi) zeigen die Berechnungen 25,7 bzw. 19,2 Gramm Kraft für die profilierten bzw. nicht profilierten Düsen.
  • Daher erzeugt das Ausstoßmittel mit vier Venturi-förmigen Düsen mehr Kraft und mehr Fluss pro Druck auf die Spülflasche als das Ausstoßmittel mit vier nicht profilierten Düsen.
  • Beispiel 2 – Verfahren zur Wundspülung
  • Wenn ein Patient eine Wunde einer medizinischen oder anderen Gesundheitsversorgungsfachkraft zeigt, bewertet jene medizinische Fachkraft das Ausmaß der Verletzung, die der Patient erlitt, einschließlich aller anderen lebensbedrohenden Verletzungen. Angemessene Handlung bezüglich dieser lebensbedrohenden Verletzungen wird durchgeführt und eine Historie wird aufgenommen. Alle Wunden werden bedeckt, um weitere Kontaminationen zu minimieren, bis der tatsächliche Wiederherstellungsprozess beginnt.
  • Zur Auswertung der Wunde wird angenommen, dass eine medizinische Fachkraft eine detaillierte Bewertung des Ausmaßes der Gewebeverletzung durchgeführt hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Abschätzungen bezüglich des anatomischen Bereichs, der Tiefe der Wunde, Art der Verletzung, zum Beispiel Stoßverletzung, Stichwunde, Bisse, Projektile, Schnitte mit scharfen Gegenständen oder ähnliches. Eingeschlossen in diese Prüfung wäre eine Bestimmung der Art(en) der Kontamination, der vergangenen Zeit zwischen dem Auftritt der Verletzung bis zum Vorzeigen, grobe Kontamination einer Wunde, und anderer medizinischer Faktoren, die mit einem erhöhten Vorkommen von Infektionen verbunden werden (zum Beispiel Diabetiker, Aidspatienten und Chemotherapie-Patienten).
  • Die Wunde und umgebendes Gewebe könnte nach Wahl der Gesundversorgungsfachkraft anästhesiert werden, wobei oberflächliche, lokale oder allgemeine Anästhesien verwendet werden, bevor das Wundreinigungsverfahren beginnt.
  • In einer Ausführungsform weist die betreffende Vorrichtung ein Ausstoßmittel auf, das an ein Behältergehäuse, wie beschrieben, befestigt ist, mit einem Schutzschirm, der das Ausstoßmittel bedeckt. Die Gesundheitsversorgungsfachkraft, die die betreffende Vorrichtung benutzt, würde den Schutzschirm entfernen, um das Ausstoßmittel freizusetzen. Die betreffende Vorrichtung kann in jeder Hand, wie vom Benutzer bevorzugt, gehalten werden. Normalerweise würde sie in der dominanten Hand gehalten, in einer Weise wie eine Flasche gehalten wird. Das gestattet der medizinischen Versorgungsfachkraft die Wunde, wenn benötigt, mit der entgegengesetzten Hand, die bevorzugterweise von einem sterilen Handschuh geschützt ist, sanft zu öffnen, um die Tiefen der Wunde freizulegen.
  • Sobald die Tiefen der Wunde freigelegt wurden, wird das Ende des Behältergehäuses mit dem Ausstoßmittel, das daran befestigt ist, auf die Wunde gerichtet. Manuell oder mechanisch erzeugter Druck wird auf das Behältergehäuse ausgeübt, um die Spüllösung durch die Düsen des Ausstoßmittels auszustoßen. Die Wunde sollte in dieser Weise gespült werden, bis alle sichtbaren Anzeichen einer Kontamination entfernt wurden. Eine potentiell kontaminierte Wunde irgendeiner Größe sollte mit einem Minimum von 200 bis 300 ml Spüllösung gespült werden. Stark kontaminierte oder größere Wunden können 2 bis 3 Liter Spüllösung erfordern. Die Gesundheitsversorgungsfachkraft kann den Winkel der ausgestoßenen Spüllösung von dem Ausstoßmittel in Bezug auf die Wunde verändern, um die weitere Entfernung von Kontaminanten zu fördern. Diese Veränderung des Winkels wird auch die Menge von Rückspritzen verringern oder erhöhen. Es wäre also wichtig, in einer Weise zu spülen, die das Rückspritzen verringert. Verringern von Rückspritzen wird erreicht durch Spülen bei spitzen Winkeln zu der Ebene der Wunde.
  • Einer anfänglichen Spülung der Wunde folgend sollte eine nochmalige Überprüfung der Wunde unternommen werden. Die Wunde sollte bis zu ihrem Grund untersucht werden, um zu versichern, dass keine sichtbaren fremden Körper oder Kontaminanten übrig bleiben. Wenn fremde Körper oder Kontaminanten gefunden werden, sollte der Spülprozess wiederholt werden, worauf eine nochmalige Überprüfung folgt. Das kann mehrere Durchläufe weitergehen.
  • Sobald die Spülung abgeschlossen wurde, d. h. keine sichtbaren Kontaminanten bleiben übrig, würde das beschädigte Gewebe in einer gewöhnlich anerkannten Art wiederhergestellt.
  • Spülen von Hautwunden wie Schnitte, Kratzer, Stiche, Abschürfungen etc. sind besonders gut zur Spülung geeignet, wobei eine Vorrichtung gemäß der betreffenden Erfindung verwendet wird.

Claims (15)

  1. Vorrichtung zur Wundspülung, welche ein Behältergehäuse umfasst, das eine sterile Wundspülungslösung enthält, wobei das Behältergehäuse an ein Ausstoßmittel mit mindestens einer Düse mit einem Durchlass (98) angeschlossen ist, durch welchen die Wundspülungslösung das Behältergehäuse verlassen kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchlass eine Querschnittsfläche hat, die von seinem vorgelagerten Ende (102) zu seinem nachgelagerten Ende (96) abnimmt und der Durchlass einen Abschnitt mit einer gekrümmten Oberfläche einschließt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Durchlass zwischen 0,127 und 12,7 mm (0,005 und 0,50 Zoll) lang ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Durchlass zwischen 0,254 und 7,62 mm (0,01 und 0,3 Zoll) lang ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Durchlass einen inneren Durchmesser zwischen 0,508 und 1,778 mm (0,02 und 0,07 Zoll) am nachgelagerten Ende und zwischen 1,27 und 7,62 mm (0,05 und 0,30 Zoll) am vorgelagerten Ende hat.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, des weiteren einen Rückspritzschirm umfassend.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behältergehäuse aus einem kompressiblen Material hergestellt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das Behältergehäuse aus Kunststoff hergestellt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behältergehäuse im Allgemeinen in der Form eines Zylinders ist mit einer ergonomischen Form mit gekrümmten Seiten, so dass die Querschnittsfläche des Zylinders über die Länge des Zylinders veränderlich ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, des weiteren Mittel zum unter Druck Setzen des Behältergehäuses umfassend.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei das Mittel zum unter Druck Setzen des Behältergehäuses batteriebetrieben ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, mit einer Mehrzahl der Düsen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, mit vier Düsen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche einen zerstäubten Strom Spülflüssigkeit erzeugt, wenn das Spülfluid die Vorrichtung unter Druck verlässt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Behälter ungefähr 500 ml der Spüllösung enthält.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche steril und eingeschlossen in einer Verpackung ist, die Sterilität erhält bis die Verpackung geöffnet wird.
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