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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Diebstahlsicherungsvorrichtung
für eine
elektronische Vorrichtung, wobei die Diebstahlsicherungsvorrichtung
folgendes aufweist: eine Lokalisierungseinrichtung zum Bestimmen
eines tatsächlichen
Orts, eine Speichereinrichtung zum Speichern eines zulässigen Orts,
und eine Verarbeitungseinrichtung, die mit der Lokalisierungseinrichtung
und der Speichereinrichtung verbunden ist, wobei die Verarbeitungseinrichtung
so ausgebildet ist, daß sie
den tatsächlichen
Ort von der Lokalisierungseinrichtung abruft und den tatsächlichen
Ort mit dem zulässigen
Ort vergleicht und mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen
Vorrichtung deaktiviert, wenn der tatsächliche Ort von dem zulässigen Ort
um mehr als eine vorbestimmte Distanz entfernt ist.
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Hintergrund der Erfindung
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Eine
solche Vorrichtung ist aus der US-Patentanmeldung US2001/0011352
bekannt, die ein Verfahren und eine Anordnung zur Diebstahlsicherung
eines Computersystems beschreibt.
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Die
US-Patentanmeldung US2002/099503 beschreibt eine Diebstahlsicherungsvorrichtung,
die eine Ortsbestimmung verwendet. Die Vorrichtung sendet eine Meldung
an ein Zentralbüro,
wenn der bestimmte Ort von dem zulässigen Ort verschieden ist.
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Die
britische Patentanmeldung
GB-A-23
06 736 zeigt ein Verfahren und ein System zur Sicherung
eines beweglichen Gegenstands. Aus der tatsächlichen Position und einer
Ursprungsposition beim Scharfschalten des Systems wird eine relative Distanz
bestimmt, und wenn die relative Distanz eine vorbestimmte Distanz überschreitet,
wird eine Reaktion aktiviert.
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Die
japanische Patentveröffentlichung
JP2002173003 beschreibt
ein Diebstahlsicherungssystem für
Erdbewegungsvorrichtungen, d. h. von einer Antriebsmaschine angetriebene
Maschinen, das an unterschiedlichen geografischen Lokationen eingesetzt
werden kann. Bei dieser Erfindung weisen die Erdbewegungsvorrichtungen
Einrichtungen zum Bestimmen des tatsächlichen Orts und zum Vergleichen
desselben mit einem vorbestimmten zulässigen Bereich auf, der in
Abhängigkeit
von den auszuführenden
Arbeiten jedesmal verschieden sein kann. Der zulässige Bereich wird von einem
Bediener oder einer Managementabteilung der Erdbewegungsvorrichtung
eingerichtet.
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Wenn
sich die Erdbewegungsvorrichtung außerhalb des zulässigen Bereichs
befindet, wird der Betrieb der Erdbewegungsvorrichtung unterbrochen, indem
die Antriebsmaschine abgeschaltet wird. Ferner kann ein Warnsignal,
das den tatsächlichen
Ort enthält,
von einem Sender in der Erdbewegungsanordnung via Satellit an eine Überwachungsstation gesendet
werden, so daß entweder
die gestohlene Erdbewegungsvorrichtung wiederbeschafft oder alternativ
die Abschaltung der Antriebsmaschine von der Überwachungsstation rückgängig gemacht
werden kann, wenn die Geräte
ungewollt außerhalb
des zulässigen
Bereichs bewegt wurden.
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Dabei
ist zu beachten, daß die Überwachung der
Maschinen an einem abgesetzten Ort ausgeführt wird und deshalb ein Satellitensender
für jedes
Erdbewegungsgerät
erforderlich ist, das gesichert werden muß; dadurch wird diese Lösung relativ
teuer.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer
Diebstahlsicherungsvorrichtung, die insbesondere geeignet ist, um
den Diebstahl elektronischer Vorrichtungen zu verhindern, und zwar
speziell von Fernsehgeräten,
HiFi-Geräten, Computern
usw. sowie von elektrischen Geräten
für den
gewerblichen Gebrauch wie etwa von Servern, Meßgeräten und medizinischen Geräten.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß den Angaben
im Patentanspruch 1 vorgesehen.
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Die
vorliegende Erfindung läßt zu, daß eine elektronische
Vorrichtung zu einem Ort bewegt wird, der sich von dem zulässigen Ort
unterscheidet, jedoch funktionsfähig
sein muß,
beispielsweise im Fall von Wartungsarbeiten, Reparaturen oder mobilem Einsatz.
Dadurch, daß die
Diebstahlsicherungsvorrichtung für
einen bestimmten Zeitraum in einen Standby-Modus gebracht wird,
führt ein
Unterschied zwischen dem tatsächlichen
Ort und dem zulässigen Ort
nicht zu einer Unterbrechung der Funktionalität, beispielsweise während einer
Reise oder im Fall einer mobilen elektronischen Vorrichtung wie
etwa eines Laptop-Computers. Der Zeitraum kann entweder ein vorprogrammierter
Zeitraum sein oder vom Anwender eingegeben werden.
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Ferner
schützt
die vorliegende Erfindung die elektronische Vorrichtung in kosteneffektiver
Weise vor Diebstahl, da die Funktionsfähigkeit der elektronischen
Vorrichtung, nachdem sie gestohlen und zu einem anderen Ort verbracht
wurde, deaktiviert wird. Der tatsächliche Ort und der zulässige Ort
können unterschiedliches
Format haben, und die Verarbeitungseinrichtungen sind so angeordnet,
daß sie
den tatsächlichen
Ort oder den zulässigen
Ort neu berechnen. Im Idealfall ist die vorbestimmte Distanz vom
zulässigen
Ort sehr klein, d. h. die elektronische Vorrichtung (die sich normalerweise
zuhause an einem festgelegten Ort befindet) hört auf, richtig zu funktionieren,
wenn sie von ihrem normalen Ort entfernt wird.
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Der
Teil der Funktionalität
der elektronischen Vorrichtung, der gemäß der vorliegenden Erfindung deaktiviert
wird, kann von der Art der betroffenen Vorrichtung abhängig sein.
Beispielsweise kann bei einem Fernsehgerät der Bildschirm deaktiviert
werden, oder bei einem HiFi-Gerät
kann die Tonausgabe vom Lautsprecher deaktiviert werden. Falls vorhanden, kann
außerdem
eine Zentraleinheit oder ein anderer Prozessor deaktiviert werden.
Durch Deaktivieren nur eines Teil der Funktionalität einer
elektronischen Vorrichtung erkennt ein möglicher Käufer sofort, daß die Vorrichtung
gestohlen wurde, da sie nicht richtig funktioniert, während es
andererseits für
den Dieb seht schwierig ist, diesen Teil der Funktionalität der Vorrichtung
wieder herzustellen. Daher wird die elektronische Vorrichtung, nachdem
sie gestohlen und von dem zulässigen
Ort entfernt wurde, wertlos.
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Wenn
die elektronische Vorrichtung an den zulässigen Ort zurückgebracht
wird, funktioniert sie wieder ordnungsgemäß.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
sind die Verarbeitungseinrichtungen so angeordnet, daß der mindestens
eine Teil der Funktionalität
der elektronischen Vorrichtung deaktiviert wird durch Trennen einer
Energieversorgung des Teils der elektronischen Vorrichtung. Elektronische
Vorrichtungen weisen gewöhnlich
eine Reihe von Modulen auf, die sehr einfach durch Unterbrechen
ihrer Energieversorgung deaktiviert werden können. Als eine Alternative
kann die Funktion der elektronischen Vorrichtung unter Anwendung
einer Softwareblockierung deaktiviert werden. Dies eignet sich speziell
für Unterhaltungselektronik,
die Softwaremodule enthält,
die gemeinsam mit Hardwaremodulen eine vorbestimmte Funktion ausführen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
sind die Verarbeitungseinrichtungen ferner so ausgebildet, daß sie das
Abrufen, Vergleichen und/oder Deaktivieren nur einmal ausführen, beispielsweise
beim Hochfahren der elektronischen Einrichtung. Dadurch wird die
Funktionsweise der Dieb stahlsicherungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung vereinfacht, während
gleichzeitig eine ausreichende Sicherheit gegen Diebstahl gegeben
ist.
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Die
Verarbeitungseinrichtungen sind ausgebildet, um bei einer weiteten
Ausführungsform
der Erfindung den tatsächlichen
Ort beim ersten Hochfahren der elektronischen Vorrichtung abzurufen
und den abgerufenen tatsächlichen
Ort als den zulässigen
Ort zu speichern. Dieser Vorgang kann vom Endverbraucher und/oder
nach Eingabe eines einmaligen Codes durchgeführt werden, indem beispielsweise
ein Hardwareschlüssel
oder Spracherkennung genutzt wird. Diese automatische Programmierung
des zulässigen
Orts ist für
den Anwender einfacher als die Eingabe eines Lokationscodes (oder
von Koordinaten) und schließt
die Gefahr der Eingabe eines falschen zulässigen Orts aus.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist die Lokalisierungseinrichtung ein Satelliten-basiertes Positioniersystem
wie GPS (Global Positioning System) zum Bestimmen des tatsächlichen
Orts auf, das eine wohlbekannte und kostengünstige Technologie darstellt.
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Der
zulässige
Ort ist bei einer weiteren Ausführungsform
durch eine Postleitzahl, eventuell zusätzlich mit einer Hausnummer,
repräsentiert,
was ein praktisches und zweckmäßiges Format
für den zulässigen Ort
ist, weil es von einem Anwender ohne weiteres eingegeben werden
kann.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
erfolgt der Eintritt in den Standby-Modus nach Empfang eines speziellen
Codes, z. B. von einem Hardwareschlüssel, der mit der Verarbeitungseinrichtung
im Dialog ist, wodurch sichergestellt wird, daß nur ein rechtmäßiger Eigentümer oder
eine autorisierte Person eine Umgehung der Unterbrechung des mindestens
einen Teils der Funktionalität
der elektronischen Vorrichtung durch die Diebstahlsicherungsvorrichtung
initiieren kann.
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Die
Diebstahlsicherungsvorrichtung weist bei einer weiteren Ausführungsform
eine Benutzeroberfläche
auf, damit der Anwender einen oder mehr mögliche Orte eingeben, einen
zulässigen
Ort z. B. im Fall eines Umzugs ändern
oder einen Berechtigungscode eingeben oder ändern kann.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Benutzeroberfläche eine
Spracherkennungseinrichtung auf, um zu bestimmen, ob der Anwender
berechtigt ist, die Diebstahlsicherungsvorrichtung einzurichten.
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Die
Verarbeitungseinrichtungen sind bei einer weiteren Ausführungsform
mit einem Display verbunden, und die Verarbeitungseinrichtungen
sind ferner ausgebildet, um die zulässigen Orte anzuzeigen, wenn
der tatsächliche
Ort nicht gleich dem zulässigen
Ort ist, so daß der
zulässige
Ort der elektronischen Vorrichtung angezeigt wird.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
weist die Diebstahlsicherungsvorrichtung einen Sender wie etwa ein
GSM-Modul auf, das mit den Verarbeitungseinrichtungen verbunden
ist, wobei der Sender ausgebildet ist, um ein Signal zu senden,
wenn der tatsächliche
Ort um mehr als die vorbestimmte Distanz von dem zulässigen Ort
entfernt ist. Das Signal, das einen spezifischen Code wie etwa die
Postleitzahl und Straßennummer
des Eigentümers
umfaßt,
kann an eine Überwachungsgesellschaft
oder Behörde
gesendet werden, um die gestohlene Vorrichtung zu lokalisieren und
wieder aufzufinden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsformen
der Erfindung werden nachstehend nur beispielhaft unter Bezugnahme
auf die beigefügten
schematischen Zeichnungen beschrieben, in denen einander entsprechende
Teile jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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1 zeigt
ein Schema einer Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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2 ist
ein Flußdiagramm
für ein
Diebstahlsicherungsverfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Genaue Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
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1 zeigt
schematisch die Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Eine Verarbeitungseinrichtung 1,
die mit einer Lokalisierungseinrichtung 2 und einer Speichereinrichtung 3 verbunden
ist, ruft einen tatsächlichen
Ort von der Lokalisierungseinrichtung 2 und einen zulässigen Ort
von der Speichereinrichtung 3 ab.
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Die
Verarbeitungseinrichtung 1 liefert an eine elektronische
Vorrichtung 5, z. B. einen PC oder DVD-Spieler oder dergleichen,
ein Unterbrechungssignal, um mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen
Vorrichtung 5 zu deaktivieren, wenn der abgerufene tatsächliche
Ort nicht mit dem abgerufenen zulässigen Ort übereinstimmt. Beispielsweise
könnte
im Fall eines DVD-Spielers nur der Empfänger der Fernsteuerung, der
in dem DVD-Spieler angebracht ist, deaktiviert werden, wodurch die
Funktionalität
des DVD-Spielers auf die Funktionalität beschränkt wird, die den Steuertasten an
der Vorderseite des DVD-Spielers zugeordnet ist. Bei einer alternativen
Ausführungsform
wird beispielsweise das CD-Fach des DVD-Spielers deaktiviert, wenn
sich der tatsächliche
Ort von dem zulässigen
Ort unterscheidet. Ein Bildschirm oder Display eines Fernsehgeräts könnte bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform deaktiviert werden. Auch
könnte
die Vorspannung von einem oder mehr elektrischen Verstärkern in
der elektroni schen Vorrichtung verringert werden, um ein Störsignal
zu erzeugen, das den Betrieb der elektronischen Vorrichtung entsprechend
den Spezifikationen verhindert, etwa beispielsweise ein minimales
Rauschverhältnis im
Fall eines CD-Spielers. Ferner könnte
bei einer weiteren Ausführungsform
ein Teil der Software, die in eine Speichereinrichtung der elektronischen
Vorrichtung eingebettet ist, deaktiviert werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ruft bei Aktivierung der Diebstahlsicherungsvorrichtung
die Verarbeitungseinrichtung 1 den tatsächlichen Ort von der Lokalisierungseinrichtung 2 ab
und speichert den tatsächlichen
Ort an dem Speicherplatz für
den zulässigen
Ort in der Speichereinrichtung 3. Dies ist eine attraktive
Lösung,
weil der zulässige
Ort eingerichtet wird, ohne daß beim
Definieren des zulässigen
Orts durch den Anwender Wissen erforderlich ist.
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Ferner
ist die Benutzeroberfläche 4 mit
der Verarbeitungseinrichtung 1 verbunden und ausgebildet,
um Koordinaten von einem oder mehr zulässigen Orten an die Verarbeitungseinrichtung
zu liefern, damit sie in der lokalen Speichereinrichtung 3 gespeichert
werden können.
Die Koordinaten der zulässigen
Orte könnten
beispielsweise eine Postleitzahl und eine Hausnummer, ein Paar von
Längen-
und Breitenkoordinaten oder eine Gruppe von GPS-Koordinaten sein.
Es ist wichtig zu beachten, daß eine
solche Anordnung eine Umwandlung der Koordinaten des zulässigen Orts
in das Koordinatensystem des tatsächlichen Orts erforderlich
machen kann, damit der zulässige
und der tatsächliche
Ort miteinander verglichen werden können.
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Die
Benutzeroberfläche 4 ist
ferner ausgebildet zur Aktivierung eines Standby-Modus, der Vorrang
vor der Unterbrechung des mindestens einen Teils der Funktionalität der elektronischen
Vorrichtung 5 durch die Diebstahlsicherungsvorrichtung
im Fall einer Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem zulässigen Ort
hat. Dieses Merkmal ermöglicht
die Wiedergewinnung der elektronischen Vorrichtung 5 an
einem Ort, der von dem zulässigen
Ort bzw. den zulässigen
Orten verschieden ist, oder die Verwendung der Diebstahlsicherungsvorrichtung
in mobilen elektronischen Vorrichtungen 5. Der Standby-Modus
kann bei einer speziellen Ausführungsform nur
an einem zulässigen
Ort aktiviert werden. Bei einer weiteren Ausführungsform könnte der
Standby-Modul aktiviert werden, indem der Hardwareschlüssel 4a,
z. B. ein USB-Hardwareschlüssel,
physisch mit der Verarbei tungseinrichtung 1 verbunden wird,
während
sich die elektronische Vorrichtung 5 an dem zulässigen Ort
befindet.
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Ferner
sind die Verarbeitungseinrichtungen 1 mit einem Display 6 verbunden,
das ausgebildet ist, um den in der Speichereinrichtung 3 gespeicherten zulässigen Ort
anzuzeigen. Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Benutzeroberfläche 4 ausgebildet
zur Abgabe einer Postleitzahl des zulässigen Orts an die Verarbeitungseinrichtung 1 zur
Speicherung in der Speichereinrichtung 3, und das Display 6 ist
ferner ausgebildet, die in der Speichereinrichtung 3 gespeicherte
Postleitzahl anzuzeigen.
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Die
Verarbeitungseinrichtungen 1 können beispielsweise digitale
Verarbeitungsschaltungen, analoge Verarbeitungsschaltungen oder
eine Kombination aus beiden aufweisen und unter Software-Anweisungen
arbeiten. Die Speichereinrichtung 3 kann jede Art von Datenspeicher
aufweisen, etwa – ohne Einschränkung – einen
RAM, PROM usw. Die Lokalisierungseinrichtung 2 kann Komponenten
aufweisen, die angeordnet sind, um empfängertypische Funktionen auszuführen, etwa
HF-Signalverarbeitung, z. B. in Form eines GPS-Empfängers und
entsprechender Antenne. Ferner können
bei einer anderen Ausführungsform
die Verarbeitungseinrichtungen 1, die Speichereinrichtung 3 oder
beide teilweise oder vollständig
in einer monolithisch gewachsenen elektronischen Schaltung integriert
sein, wodurch jede Modifikation der Diebstahlsicherungsvorrichtung
zum Zweck ihrer Umgehung praktisch unmöglich wird. Außerdem können die
Verarbeitungseinrichtungen 1 und die Speichereinrichtung 3 oder
beide mit einer Verarbeitungseinrichtung, z. B. einer CPU der elektronischen
Vorrichtung, monolithisch integriert sein, um jegliche Modifikation
der Diebstahlsicherungsvorrichtung weiter zu erschweren.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der tatsächliche Ort von einem GPS bzw.
Global Positioning System abgerufen, und die Koordinaten des zulässigen Orts,
z. B. die Kombination aus einer Postleitzahl und einer Hausnummer,
werden in eine Menge von GPS-Koordinaten umgewandelt und in der
lokalen Speichereinrichtung 3 gespeichert. Dadurch kann
der festgestellte tatsächliche
Ort leicht mit dem zulässigen
Ort verglichen werden, ohne daß eine
Umwandlung des Formats erforderlich ist, wodurch die notwendige
Verarbeitungsleistung gegenüber
dem Fall minimiert wird, in dem die GPS-Koordinaten bei jeder Prüfung des tatsächlichen
Orts in eine Postleitzahl und eine Hausnummer umgewandelt werden
müssen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
könnte der
Standby-Modus während
einer vom Anwender bezeichneten Betriebsdauer der Verarbeitungseinrichtungen 1,
z. B. einer Gesamtzahl von Taktzyklen, aktiviert werden. Dies kann
beispielsweise im Fall einer Reparatur der elektronischen Vorrichtung
angewandt werden. Bei einer alternativen Ausführungsform könnte der
Standby-Modus für
eine vorbestimmte Zeitdauer aktiviert werden, die z. B. durch einen
Startzeitpunkt und einen Endzeitpunkt bezeichnet ist. Die tatsächliche
Zeit könnte
beispielsweise im Fall eines GPS von der Lokalisierungseinrichtung 2 anstelle
einer lokalen Uhr abgerufen werden, um eine Verlängerung der absoluten Dauer
des Standby-Zeitraums durch eine Änderung der Zeit der lokalen
Uhr zu verhindern. Diese Ausführungsform
eignet sich insbesondere für
die Nutzung einer elektronischen Vorrichtung 5 außer Haus.
Die elektronische Vorrichtung 5 wird nur (teilweise) deaktiviert,
wenn sie sich nach dem Endzeitpunkt nicht wieder an dem zulässigen Ort
(Bereich) befindet.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
sendet eine Sendereinrichtung 6a ein Signal, das beispielsweise
den von der Lokalisierungsvorrichtung 2 gelieferten tatsächlichen
Ort aufweist, z. B. an eine Überwachungsstation,
wenn sich der tatsächliche
Ort außerhalb
des zulässigen
Orts befindet, um eine Rückkehr
der elektronischen Vorrichtung 5 an den zulässigen Ort
zu erleichtern.
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2 ist
ein Flußdiagramm
eines Verfahrens zum Einrichten eines Berechtigungscodes und eines
zulässigen
Orts in einer Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das Verfahren beginnt mit Block 7 mit
dem Start des Ablaufs der Diebstahlsicherungsvorrichtung. An dem
Funktionsblock 8 prüft
die Diebstahlsicherungsvorrichtung den Inhalt des Speicherplatzes,
der für
den Berechtigungscode reserviert ist. Im Normalbetrieb wird der
Berechtigungscode verifiziert, bevor eine Änderung des zulässigen Orts
zugelassen wird, z. B. im Fall eines Ortswechsels des Eigentümers der
Vorrichtung oder der Aktivierung des Standby-Modus, um sicherzustellen,
daß der
Anwender der rechtmäßige Eigentümer und
nicht ein unrechtmäßiger Nutzer
der elektronischen Vorrichtung 5 ist. An dem Block 9 wird
von der Verarbeitungseinrichtung der Inhalt des Speicherplatzes
in der Speichereinrichtung 3, der für den Berechtigungscode reserviert
ist, abgerufen. Wenn dieser gleich Null ist, muß ein Berechtigungscode über die
Benutzeroberfläche 4 im
Block 10 eingegeben werden.
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Eine
Spracherkennungseinrichtung, die z. B. ein Mikrofon aufweist, zur
Umwandlung von Sprache in ein elektrisches Signal und eine IS (integrierte Schaltung),
die speziell zur Verarbeitung von elektrischen Sprachsignalen ausgebildet
ist, könnten
als Benutzeroberfläche 4 dienen,
um die Identität
eines Anwenders zu prüfen,
der versucht, beispielsweise den zulässigen Ort (die zulässigen Orte)
zu ändern oder
den Standby-Modul zu aktivieren. Alternativ könnte die Identität des Anwenders
dadurch geprüft werden,
daß ein
Hardwareschlüssel 4a mit
der Verarbeitungseinrichtung verbunden wird.
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Wenn
die Diebstahlsicherungsvorrichtung bereits vorher eingerichtet wurde,
ist der abgerufene Berechtigungscode nicht Null, und die Verarbeitungseinrichtung 1 geht
zum nächsten
Schritt an dem Funktionsblock 11 und ruft anschließend den
zulässigen
Ort aus dem lokalen Speicher 3 ab. Dann prüft die Verarbeitungseinrichtung 1 den
Wert des zulässigen
Orts im Funktionsblock 12. Falls der zulässige Ort
nicht Null ist, geht das Verfahren weiter zu Funktionsblock 14,
wo abgefragt wird, ob die Lokalisierungseinrichtungen 2 funktionsfähig sind;
beispielsweise im Fall eines GPS prüft die Verarbeitungseinrichtung 1,
ob das GPS ein Signal empfängt.
Wenn dies nicht der Fall ist, geht das Verfahren weiter zu Funktionsblock 17,
um zu prüfen,
ob der Standby-Modus aktiviert ist. Wenn dies der Fall ist, wird
der tatsächliche
Ort am Funktionsblock 14a abgerufen. Wenn der im Funktionsblock 11 abgerufene
zulässige
Ort Null ist, prüft
die Verarbeitungseinrichtung 1 die richtige Funktionalität der Lokalisierungseinrichtung 2 in
Funktionsblock 13a. Wenn die Lokalisierungseinrichtung 2 funktionsfähig ist,
wird der zulässige
Ort erhalten durch Abrufen des tatsächlichen Orts in Funktionsblock 13a und
dadurch, daß der
zulässige
Ort gleich dem tatsächlichen
Ort gemacht wird. Wenn nicht, geht die Verarbeitungseinrichtung 1 in
der Schleife zu Funktionsblock 13 zurück, bis die Lokalisierungseinrichtung 2 funktionell
ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die durch die Strichlinien zu Block 15 bezeichnet
ist, könnte
der zulässige
Ort durch die Postleitzahl und Hausnummer des Orts definiert sein,
wo die elektronische Vorrichtung 5 verwendet wird. In diesem
Fall wandelt die Diebstahlsicherungsvorrichtung die Postleitzahl
und Haus nummer des zulässigen
Orts in Koordinaten des Formats um, das von der Lokalisierungseinrichtung 2 bereitgestellt
wird, z. B. GPS-Koordinaten, und speichert die resultierenden Koordinaten
in der Speichereinrichtung 3 als spätere Referenz und zum Vergleich mit
den GPS-Koordinaten, die von der Lokalisierungseinrichtung 2 geliefert
werden. Die Umwandlung der Postleitzahl und Hausnummer beispielsweise
in GPS-Koordinaten könnte
mittels einer Nachschlagetabelle erfolgen.
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Nach
dem Einstellen des zulässigen
Orts gleich dem tatsächlichen
Ort in Block 13a oder nach dem Abrufen des tatsächlichen
Orts in Block 14a, falls der zulässige Ort bereits existiert,
fragt die Verarbeitungseinrichtung 1 in Funktionsblock 16 ab,
ob die Differenz zwischen dem tatsächlichen Ort und dem zulässigen Ort
kleiner als ein vorbestimmter Wert, z. B. 50 m, ist. Wenn dies der
Fall ist, befindet sich die elektronische Vorrichtung 5 an
dem zulässigen
Ort und ist vollkommen funktionsfähig und arbeitet entsprechend
den Spezifikationen des Herstellers der elektronischen Vorrichtung.
Das Verfahren endet dann in Funktionsblock 21. Wenn dies
nicht der Fall ist, ruft die Verarbeitungseinrichtung 1 den
Standby-Zähler
an dem Funktionsblock 17 auf und prüft am Funktionsblock 18,
ob der Standby-Zähler
gleich Null ist. Wenn der Standby-Zähler gleich Null ist, ist der Standby-Modus
nicht aktiviert, und die Verarbeitungseinrichtung 1 unterbricht
den mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen Vorrichtung
am Funktionsblock 19. Wenn der Standby-Zähler nicht
Null ist, ist der Standby-Modus aktiviert, und die Verarbeitungseinrichtung 1 dekrementiert
den Standby-Zähler
im Funktionsblock 20 beispielsweise zu jedem Taktzyklus
eines CPU-Taktgebers, und das Verfahren geht in der Schleife zu
Funktionsblock 17 zurück,
bis der Standby-Zähler
gleich Null ist. Bei diesem Verfahren repräsentiert der Standby-Zähler die Anzahl
von Taktzyklen der Verarbeitungseinrichtung 1, in denen
die Unterbrechung von mindestens einem Teil der Funktionalität der elektronischen
Vorrichtung nicht Vorrang hat, und stellt sicher, daß die elektronische
Vorrichtung 5 vollständig
funktionsfähig
ist, und zwar z. B. an einem Reparaturort, der sich gewöhnlich außerhalb
des zulässigen
Orts befindet, oder im Fall einer mobilen elektronischen Vorrichtung
wie etwa einer Videokamera oder eines Laptop-PCs. Bei einer weiteren
Ausführungsform
könnte
die Vorgabe lauten, daß der
Standby-Modus bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt aktiviert ist,
z. B. bis zum Ende einer Urlaubs- oder Geschäftsreise, anstelle einer maximalen
Anzahl von Taktzyklen O. h. Gesamtbetriebszeit der Verarbeitungseinrichtung 1).
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Alternativ
ist der Funktionsblock 16 ausgebildet, um den tatsächlichen
Ort wiederholt in bezug auf den zulässigen Ort zu überprüfen, z.
B. mit einer vorbestimmten Häufigkeit,
und das Ablaufdiagramm springt zu Block 14a zurück, anstatt
zu Block 21 weiterzugehen, wenn sich der tatsächliche
Ort innerhalb einer vorbestimmten Distanz von dem zulässigen Ort befindet.
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Vorstehend
wurden spezielle Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben; es versteht sich jedoch, daß die Erfindung
auch auf andere als die beschriebene Weise praktiziert werden kann.
Die Beschreibung soll den Umfang der Erfindung, der durch die beigefügten Patentansprüche definiert
ist, nicht einschränken.
Für den
Fachmann ist z. B. ersichtlich, daß bei der vorliegenden Erfindung
eine Vielzahl von zulässigen
Orten gespeichert und genutzt werden können.