DE602004012230T2 - Vorrichtung für Diebstahlsicherung mittels Positionsbestimmung - Google Patents

Vorrichtung für Diebstahlsicherung mittels Positionsbestimmung Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Diebstahlsicherungsvorrichtung für eine elektronische Vorrichtung, wobei die Diebstahlsicherungsvorrichtung folgendes aufweist: eine Lokalisierungseinrichtung zum Bestimmen eines tatsächlichen Orts, eine Speichereinrichtung zum Speichern eines zulässigen Orts, und eine Verarbeitungseinrichtung, die mit der Lokalisierungseinrichtung und der Speichereinrichtung verbunden ist, wobei die Verarbeitungseinrichtung so ausgebildet ist, daß sie den tatsächlichen Ort von der Lokalisierungseinrichtung abruft und den tatsächlichen Ort mit dem zulässigen Ort vergleicht und mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen Vorrichtung deaktiviert, wenn der tatsächliche Ort von dem zulässigen Ort um mehr als eine vorbestimmte Distanz entfernt ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der US-Patentanmeldung US2001/0011352 bekannt, die ein Verfahren und eine Anordnung zur Diebstahlsicherung eines Computersystems beschreibt.
  • Die US-Patentanmeldung US2002/099503 beschreibt eine Diebstahlsicherungsvorrichtung, die eine Ortsbestimmung verwendet. Die Vorrichtung sendet eine Meldung an ein Zentralbüro, wenn der bestimmte Ort von dem zulässigen Ort verschieden ist.
  • Die britische Patentanmeldung GB-A-23 06 736 zeigt ein Verfahren und ein System zur Sicherung eines beweglichen Gegenstands. Aus der tatsächlichen Position und einer Ursprungsposition beim Scharfschalten des Systems wird eine relative Distanz bestimmt, und wenn die relative Distanz eine vorbestimmte Distanz überschreitet, wird eine Reaktion aktiviert.
  • Die japanische Patentveröffentlichung JP2002173003 beschreibt ein Diebstahlsicherungssystem für Erdbewegungsvorrichtungen, d. h. von einer Antriebsmaschine angetriebene Maschinen, das an unterschiedlichen geografischen Lokationen eingesetzt werden kann. Bei dieser Erfindung weisen die Erdbewegungsvorrichtungen Einrichtungen zum Bestimmen des tatsächlichen Orts und zum Vergleichen desselben mit einem vorbestimmten zulässigen Bereich auf, der in Abhängigkeit von den auszuführenden Arbeiten jedesmal verschieden sein kann. Der zulässige Bereich wird von einem Bediener oder einer Managementabteilung der Erdbewegungsvorrichtung eingerichtet.
  • Wenn sich die Erdbewegungsvorrichtung außerhalb des zulässigen Bereichs befindet, wird der Betrieb der Erdbewegungsvorrichtung unterbrochen, indem die Antriebsmaschine abgeschaltet wird. Ferner kann ein Warnsignal, das den tatsächlichen Ort enthält, von einem Sender in der Erdbewegungsanordnung via Satellit an eine Überwachungsstation gesendet werden, so daß entweder die gestohlene Erdbewegungsvorrichtung wiederbeschafft oder alternativ die Abschaltung der Antriebsmaschine von der Überwachungsstation rückgängig gemacht werden kann, wenn die Geräte ungewollt außerhalb des zulässigen Bereichs bewegt wurden.
  • Dabei ist zu beachten, daß die Überwachung der Maschinen an einem abgesetzten Ort ausgeführt wird und deshalb ein Satellitensender für jedes Erdbewegungsgerät erforderlich ist, das gesichert werden muß; dadurch wird diese Lösung relativ teuer.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Diebstahlsicherungsvorrichtung, die insbesondere geeignet ist, um den Diebstahl elektronischer Vorrichtungen zu verhindern, und zwar speziell von Fernsehgeräten, HiFi-Geräten, Computern usw. sowie von elektrischen Geräten für den gewerblichen Gebrauch wie etwa von Servern, Meßgeräten und medizinischen Geräten.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß den Angaben im Patentanspruch 1 vorgesehen.
  • Die vorliegende Erfindung läßt zu, daß eine elektronische Vorrichtung zu einem Ort bewegt wird, der sich von dem zulässigen Ort unterscheidet, jedoch funktionsfähig sein muß, beispielsweise im Fall von Wartungsarbeiten, Reparaturen oder mobilem Einsatz. Dadurch, daß die Diebstahlsicherungsvorrichtung für einen bestimmten Zeitraum in einen Standby-Modus gebracht wird, führt ein Unterschied zwischen dem tatsächlichen Ort und dem zulässigen Ort nicht zu einer Unterbrechung der Funktionalität, beispielsweise während einer Reise oder im Fall einer mobilen elektronischen Vorrichtung wie etwa eines Laptop-Computers. Der Zeitraum kann entweder ein vorprogrammierter Zeitraum sein oder vom Anwender eingegeben werden.
  • Ferner schützt die vorliegende Erfindung die elektronische Vorrichtung in kosteneffektiver Weise vor Diebstahl, da die Funktionsfähigkeit der elektronischen Vorrichtung, nachdem sie gestohlen und zu einem anderen Ort verbracht wurde, deaktiviert wird. Der tatsächliche Ort und der zulässige Ort können unterschiedliches Format haben, und die Verarbeitungseinrichtungen sind so angeordnet, daß sie den tatsächlichen Ort oder den zulässigen Ort neu berechnen. Im Idealfall ist die vorbestimmte Distanz vom zulässigen Ort sehr klein, d. h. die elektronische Vorrichtung (die sich normalerweise zuhause an einem festgelegten Ort befindet) hört auf, richtig zu funktionieren, wenn sie von ihrem normalen Ort entfernt wird.
  • Der Teil der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung, der gemäß der vorliegenden Erfindung deaktiviert wird, kann von der Art der betroffenen Vorrichtung abhängig sein. Beispielsweise kann bei einem Fernsehgerät der Bildschirm deaktiviert werden, oder bei einem HiFi-Gerät kann die Tonausgabe vom Lautsprecher deaktiviert werden. Falls vorhanden, kann außerdem eine Zentraleinheit oder ein anderer Prozessor deaktiviert werden. Durch Deaktivieren nur eines Teil der Funktionalität einer elektronischen Vorrichtung erkennt ein möglicher Käufer sofort, daß die Vorrichtung gestohlen wurde, da sie nicht richtig funktioniert, während es andererseits für den Dieb seht schwierig ist, diesen Teil der Funktionalität der Vorrichtung wieder herzustellen. Daher wird die elektronische Vorrichtung, nachdem sie gestohlen und von dem zulässigen Ort entfernt wurde, wertlos.
  • Wenn die elektronische Vorrichtung an den zulässigen Ort zurückgebracht wird, funktioniert sie wieder ordnungsgemäß.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Verarbeitungseinrichtungen so angeordnet, daß der mindestens eine Teil der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung deaktiviert wird durch Trennen einer Energieversorgung des Teils der elektronischen Vorrichtung. Elektronische Vorrichtungen weisen gewöhnlich eine Reihe von Modulen auf, die sehr einfach durch Unterbrechen ihrer Energieversorgung deaktiviert werden können. Als eine Alternative kann die Funktion der elektronischen Vorrichtung unter Anwendung einer Softwareblockierung deaktiviert werden. Dies eignet sich speziell für Unterhaltungselektronik, die Softwaremodule enthält, die gemeinsam mit Hardwaremodulen eine vorbestimmte Funktion ausführen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Verarbeitungseinrichtungen ferner so ausgebildet, daß sie das Abrufen, Vergleichen und/oder Deaktivieren nur einmal ausführen, beispielsweise beim Hochfahren der elektronischen Einrichtung. Dadurch wird die Funktionsweise der Dieb stahlsicherungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung vereinfacht, während gleichzeitig eine ausreichende Sicherheit gegen Diebstahl gegeben ist.
  • Die Verarbeitungseinrichtungen sind ausgebildet, um bei einer weiteten Ausführungsform der Erfindung den tatsächlichen Ort beim ersten Hochfahren der elektronischen Vorrichtung abzurufen und den abgerufenen tatsächlichen Ort als den zulässigen Ort zu speichern. Dieser Vorgang kann vom Endverbraucher und/oder nach Eingabe eines einmaligen Codes durchgeführt werden, indem beispielsweise ein Hardwareschlüssel oder Spracherkennung genutzt wird. Diese automatische Programmierung des zulässigen Orts ist für den Anwender einfacher als die Eingabe eines Lokationscodes (oder von Koordinaten) und schließt die Gefahr der Eingabe eines falschen zulässigen Orts aus.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform weist die Lokalisierungseinrichtung ein Satelliten-basiertes Positioniersystem wie GPS (Global Positioning System) zum Bestimmen des tatsächlichen Orts auf, das eine wohlbekannte und kostengünstige Technologie darstellt.
  • Der zulässige Ort ist bei einer weiteren Ausführungsform durch eine Postleitzahl, eventuell zusätzlich mit einer Hausnummer, repräsentiert, was ein praktisches und zweckmäßiges Format für den zulässigen Ort ist, weil es von einem Anwender ohne weiteres eingegeben werden kann.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform erfolgt der Eintritt in den Standby-Modus nach Empfang eines speziellen Codes, z. B. von einem Hardwareschlüssel, der mit der Verarbeitungseinrichtung im Dialog ist, wodurch sichergestellt wird, daß nur ein rechtmäßiger Eigentümer oder eine autorisierte Person eine Umgehung der Unterbrechung des mindestens einen Teils der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung durch die Diebstahlsicherungsvorrichtung initiieren kann.
  • Die Diebstahlsicherungsvorrichtung weist bei einer weiteren Ausführungsform eine Benutzeroberfläche auf, damit der Anwender einen oder mehr mögliche Orte eingeben, einen zulässigen Ort z. B. im Fall eines Umzugs ändern oder einen Berechtigungscode eingeben oder ändern kann.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Benutzeroberfläche eine Spracherkennungseinrichtung auf, um zu bestimmen, ob der Anwender berechtigt ist, die Diebstahlsicherungsvorrichtung einzurichten.
  • Die Verarbeitungseinrichtungen sind bei einer weiteren Ausführungsform mit einem Display verbunden, und die Verarbeitungseinrichtungen sind ferner ausgebildet, um die zulässigen Orte anzuzeigen, wenn der tatsächliche Ort nicht gleich dem zulässigen Ort ist, so daß der zulässige Ort der elektronischen Vorrichtung angezeigt wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform weist die Diebstahlsicherungsvorrichtung einen Sender wie etwa ein GSM-Modul auf, das mit den Verarbeitungseinrichtungen verbunden ist, wobei der Sender ausgebildet ist, um ein Signal zu senden, wenn der tatsächliche Ort um mehr als die vorbestimmte Distanz von dem zulässigen Ort entfernt ist. Das Signal, das einen spezifischen Code wie etwa die Postleitzahl und Straßennummer des Eigentümers umfaßt, kann an eine Überwachungsgesellschaft oder Behörde gesendet werden, um die gestohlene Vorrichtung zu lokalisieren und wieder aufzufinden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend nur beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen beschrieben, in denen einander entsprechende Teile jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • 1 zeigt ein Schema einer Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist ein Flußdiagramm für ein Diebstahlsicherungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Genaue Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • 1 zeigt schematisch die Diebstahlsicherungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Eine Verarbeitungseinrichtung 1, die mit einer Lokalisierungseinrichtung 2 und einer Speichereinrichtung 3 verbunden ist, ruft einen tatsächlichen Ort von der Lokalisierungseinrichtung 2 und einen zulässigen Ort von der Speichereinrichtung 3 ab.
  • Die Verarbeitungseinrichtung 1 liefert an eine elektronische Vorrichtung 5, z. B. einen PC oder DVD-Spieler oder dergleichen, ein Unterbrechungssignal, um mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen Vorrichtung 5 zu deaktivieren, wenn der abgerufene tatsächliche Ort nicht mit dem abgerufenen zulässigen Ort übereinstimmt. Beispielsweise könnte im Fall eines DVD-Spielers nur der Empfänger der Fernsteuerung, der in dem DVD-Spieler angebracht ist, deaktiviert werden, wodurch die Funktionalität des DVD-Spielers auf die Funktionalität beschränkt wird, die den Steuertasten an der Vorderseite des DVD-Spielers zugeordnet ist. Bei einer alternativen Ausführungsform wird beispielsweise das CD-Fach des DVD-Spielers deaktiviert, wenn sich der tatsächliche Ort von dem zulässigen Ort unterscheidet. Ein Bildschirm oder Display eines Fernsehgeräts könnte bei einer weiteren beispielhaften Ausführungsform deaktiviert werden. Auch könnte die Vorspannung von einem oder mehr elektrischen Verstärkern in der elektroni schen Vorrichtung verringert werden, um ein Störsignal zu erzeugen, das den Betrieb der elektronischen Vorrichtung entsprechend den Spezifikationen verhindert, etwa beispielsweise ein minimales Rauschverhältnis im Fall eines CD-Spielers. Ferner könnte bei einer weiteren Ausführungsform ein Teil der Software, die in eine Speichereinrichtung der elektronischen Vorrichtung eingebettet ist, deaktiviert werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ruft bei Aktivierung der Diebstahlsicherungsvorrichtung die Verarbeitungseinrichtung 1 den tatsächlichen Ort von der Lokalisierungseinrichtung 2 ab und speichert den tatsächlichen Ort an dem Speicherplatz für den zulässigen Ort in der Speichereinrichtung 3. Dies ist eine attraktive Lösung, weil der zulässige Ort eingerichtet wird, ohne daß beim Definieren des zulässigen Orts durch den Anwender Wissen erforderlich ist.
  • Ferner ist die Benutzeroberfläche 4 mit der Verarbeitungseinrichtung 1 verbunden und ausgebildet, um Koordinaten von einem oder mehr zulässigen Orten an die Verarbeitungseinrichtung zu liefern, damit sie in der lokalen Speichereinrichtung 3 gespeichert werden können. Die Koordinaten der zulässigen Orte könnten beispielsweise eine Postleitzahl und eine Hausnummer, ein Paar von Längen- und Breitenkoordinaten oder eine Gruppe von GPS-Koordinaten sein. Es ist wichtig zu beachten, daß eine solche Anordnung eine Umwandlung der Koordinaten des zulässigen Orts in das Koordinatensystem des tatsächlichen Orts erforderlich machen kann, damit der zulässige und der tatsächliche Ort miteinander verglichen werden können.
  • Die Benutzeroberfläche 4 ist ferner ausgebildet zur Aktivierung eines Standby-Modus, der Vorrang vor der Unterbrechung des mindestens einen Teils der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung 5 durch die Diebstahlsicherungsvorrichtung im Fall einer Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem zulässigen Ort hat. Dieses Merkmal ermöglicht die Wiedergewinnung der elektronischen Vorrichtung 5 an einem Ort, der von dem zulässigen Ort bzw. den zulässigen Orten verschieden ist, oder die Verwendung der Diebstahlsicherungsvorrichtung in mobilen elektronischen Vorrichtungen 5. Der Standby-Modus kann bei einer speziellen Ausführungsform nur an einem zulässigen Ort aktiviert werden. Bei einer weiteren Ausführungsform könnte der Standby-Modul aktiviert werden, indem der Hardwareschlüssel 4a, z. B. ein USB-Hardwareschlüssel, physisch mit der Verarbei tungseinrichtung 1 verbunden wird, während sich die elektronische Vorrichtung 5 an dem zulässigen Ort befindet.
  • Ferner sind die Verarbeitungseinrichtungen 1 mit einem Display 6 verbunden, das ausgebildet ist, um den in der Speichereinrichtung 3 gespeicherten zulässigen Ort anzuzeigen. Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Benutzeroberfläche 4 ausgebildet zur Abgabe einer Postleitzahl des zulässigen Orts an die Verarbeitungseinrichtung 1 zur Speicherung in der Speichereinrichtung 3, und das Display 6 ist ferner ausgebildet, die in der Speichereinrichtung 3 gespeicherte Postleitzahl anzuzeigen.
  • Die Verarbeitungseinrichtungen 1 können beispielsweise digitale Verarbeitungsschaltungen, analoge Verarbeitungsschaltungen oder eine Kombination aus beiden aufweisen und unter Software-Anweisungen arbeiten. Die Speichereinrichtung 3 kann jede Art von Datenspeicher aufweisen, etwa – ohne Einschränkung – einen RAM, PROM usw. Die Lokalisierungseinrichtung 2 kann Komponenten aufweisen, die angeordnet sind, um empfängertypische Funktionen auszuführen, etwa HF-Signalverarbeitung, z. B. in Form eines GPS-Empfängers und entsprechender Antenne. Ferner können bei einer anderen Ausführungsform die Verarbeitungseinrichtungen 1, die Speichereinrichtung 3 oder beide teilweise oder vollständig in einer monolithisch gewachsenen elektronischen Schaltung integriert sein, wodurch jede Modifikation der Diebstahlsicherungsvorrichtung zum Zweck ihrer Umgehung praktisch unmöglich wird. Außerdem können die Verarbeitungseinrichtungen 1 und die Speichereinrichtung 3 oder beide mit einer Verarbeitungseinrichtung, z. B. einer CPU der elektronischen Vorrichtung, monolithisch integriert sein, um jegliche Modifikation der Diebstahlsicherungsvorrichtung weiter zu erschweren.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der tatsächliche Ort von einem GPS bzw. Global Positioning System abgerufen, und die Koordinaten des zulässigen Orts, z. B. die Kombination aus einer Postleitzahl und einer Hausnummer, werden in eine Menge von GPS-Koordinaten umgewandelt und in der lokalen Speichereinrichtung 3 gespeichert. Dadurch kann der festgestellte tatsächliche Ort leicht mit dem zulässigen Ort verglichen werden, ohne daß eine Umwandlung des Formats erforderlich ist, wodurch die notwendige Verarbeitungsleistung gegenüber dem Fall minimiert wird, in dem die GPS-Koordinaten bei jeder Prüfung des tatsächlichen Orts in eine Postleitzahl und eine Hausnummer umgewandelt werden müssen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform könnte der Standby-Modus während einer vom Anwender bezeichneten Betriebsdauer der Verarbeitungseinrichtungen 1, z. B. einer Gesamtzahl von Taktzyklen, aktiviert werden. Dies kann beispielsweise im Fall einer Reparatur der elektronischen Vorrichtung angewandt werden. Bei einer alternativen Ausführungsform könnte der Standby-Modus für eine vorbestimmte Zeitdauer aktiviert werden, die z. B. durch einen Startzeitpunkt und einen Endzeitpunkt bezeichnet ist. Die tatsächliche Zeit könnte beispielsweise im Fall eines GPS von der Lokalisierungseinrichtung 2 anstelle einer lokalen Uhr abgerufen werden, um eine Verlängerung der absoluten Dauer des Standby-Zeitraums durch eine Änderung der Zeit der lokalen Uhr zu verhindern. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für die Nutzung einer elektronischen Vorrichtung 5 außer Haus. Die elektronische Vorrichtung 5 wird nur (teilweise) deaktiviert, wenn sie sich nach dem Endzeitpunkt nicht wieder an dem zulässigen Ort (Bereich) befindet.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform sendet eine Sendereinrichtung 6a ein Signal, das beispielsweise den von der Lokalisierungsvorrichtung 2 gelieferten tatsächlichen Ort aufweist, z. B. an eine Überwachungsstation, wenn sich der tatsächliche Ort außerhalb des zulässigen Orts befindet, um eine Rückkehr der elektronischen Vorrichtung 5 an den zulässigen Ort zu erleichtern.
  • 2 ist ein Flußdiagramm eines Verfahrens zum Einrichten eines Berechtigungscodes und eines zulässigen Orts in einer Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Verfahren beginnt mit Block 7 mit dem Start des Ablaufs der Diebstahlsicherungsvorrichtung. An dem Funktionsblock 8 prüft die Diebstahlsicherungsvorrichtung den Inhalt des Speicherplatzes, der für den Berechtigungscode reserviert ist. Im Normalbetrieb wird der Berechtigungscode verifiziert, bevor eine Änderung des zulässigen Orts zugelassen wird, z. B. im Fall eines Ortswechsels des Eigentümers der Vorrichtung oder der Aktivierung des Standby-Modus, um sicherzustellen, daß der Anwender der rechtmäßige Eigentümer und nicht ein unrechtmäßiger Nutzer der elektronischen Vorrichtung 5 ist. An dem Block 9 wird von der Verarbeitungseinrichtung der Inhalt des Speicherplatzes in der Speichereinrichtung 3, der für den Berechtigungscode reserviert ist, abgerufen. Wenn dieser gleich Null ist, muß ein Berechtigungscode über die Benutzeroberfläche 4 im Block 10 eingegeben werden.
  • Eine Spracherkennungseinrichtung, die z. B. ein Mikrofon aufweist, zur Umwandlung von Sprache in ein elektrisches Signal und eine IS (integrierte Schaltung), die speziell zur Verarbeitung von elektrischen Sprachsignalen ausgebildet ist, könnten als Benutzeroberfläche 4 dienen, um die Identität eines Anwenders zu prüfen, der versucht, beispielsweise den zulässigen Ort (die zulässigen Orte) zu ändern oder den Standby-Modul zu aktivieren. Alternativ könnte die Identität des Anwenders dadurch geprüft werden, daß ein Hardwareschlüssel 4a mit der Verarbeitungseinrichtung verbunden wird.
  • Wenn die Diebstahlsicherungsvorrichtung bereits vorher eingerichtet wurde, ist der abgerufene Berechtigungscode nicht Null, und die Verarbeitungseinrichtung 1 geht zum nächsten Schritt an dem Funktionsblock 11 und ruft anschließend den zulässigen Ort aus dem lokalen Speicher 3 ab. Dann prüft die Verarbeitungseinrichtung 1 den Wert des zulässigen Orts im Funktionsblock 12. Falls der zulässige Ort nicht Null ist, geht das Verfahren weiter zu Funktionsblock 14, wo abgefragt wird, ob die Lokalisierungseinrichtungen 2 funktionsfähig sind; beispielsweise im Fall eines GPS prüft die Verarbeitungseinrichtung 1, ob das GPS ein Signal empfängt. Wenn dies nicht der Fall ist, geht das Verfahren weiter zu Funktionsblock 17, um zu prüfen, ob der Standby-Modus aktiviert ist. Wenn dies der Fall ist, wird der tatsächliche Ort am Funktionsblock 14a abgerufen. Wenn der im Funktionsblock 11 abgerufene zulässige Ort Null ist, prüft die Verarbeitungseinrichtung 1 die richtige Funktionalität der Lokalisierungseinrichtung 2 in Funktionsblock 13a. Wenn die Lokalisierungseinrichtung 2 funktionsfähig ist, wird der zulässige Ort erhalten durch Abrufen des tatsächlichen Orts in Funktionsblock 13a und dadurch, daß der zulässige Ort gleich dem tatsächlichen Ort gemacht wird. Wenn nicht, geht die Verarbeitungseinrichtung 1 in der Schleife zu Funktionsblock 13 zurück, bis die Lokalisierungseinrichtung 2 funktionell ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die durch die Strichlinien zu Block 15 bezeichnet ist, könnte der zulässige Ort durch die Postleitzahl und Hausnummer des Orts definiert sein, wo die elektronische Vorrichtung 5 verwendet wird. In diesem Fall wandelt die Diebstahlsicherungsvorrichtung die Postleitzahl und Haus nummer des zulässigen Orts in Koordinaten des Formats um, das von der Lokalisierungseinrichtung 2 bereitgestellt wird, z. B. GPS-Koordinaten, und speichert die resultierenden Koordinaten in der Speichereinrichtung 3 als spätere Referenz und zum Vergleich mit den GPS-Koordinaten, die von der Lokalisierungseinrichtung 2 geliefert werden. Die Umwandlung der Postleitzahl und Hausnummer beispielsweise in GPS-Koordinaten könnte mittels einer Nachschlagetabelle erfolgen.
  • Nach dem Einstellen des zulässigen Orts gleich dem tatsächlichen Ort in Block 13a oder nach dem Abrufen des tatsächlichen Orts in Block 14a, falls der zulässige Ort bereits existiert, fragt die Verarbeitungseinrichtung 1 in Funktionsblock 16 ab, ob die Differenz zwischen dem tatsächlichen Ort und dem zulässigen Ort kleiner als ein vorbestimmter Wert, z. B. 50 m, ist. Wenn dies der Fall ist, befindet sich die elektronische Vorrichtung 5 an dem zulässigen Ort und ist vollkommen funktionsfähig und arbeitet entsprechend den Spezifikationen des Herstellers der elektronischen Vorrichtung. Das Verfahren endet dann in Funktionsblock 21. Wenn dies nicht der Fall ist, ruft die Verarbeitungseinrichtung 1 den Standby-Zähler an dem Funktionsblock 17 auf und prüft am Funktionsblock 18, ob der Standby-Zähler gleich Null ist. Wenn der Standby-Zähler gleich Null ist, ist der Standby-Modus nicht aktiviert, und die Verarbeitungseinrichtung 1 unterbricht den mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen Vorrichtung am Funktionsblock 19. Wenn der Standby-Zähler nicht Null ist, ist der Standby-Modus aktiviert, und die Verarbeitungseinrichtung 1 dekrementiert den Standby-Zähler im Funktionsblock 20 beispielsweise zu jedem Taktzyklus eines CPU-Taktgebers, und das Verfahren geht in der Schleife zu Funktionsblock 17 zurück, bis der Standby-Zähler gleich Null ist. Bei diesem Verfahren repräsentiert der Standby-Zähler die Anzahl von Taktzyklen der Verarbeitungseinrichtung 1, in denen die Unterbrechung von mindestens einem Teil der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung nicht Vorrang hat, und stellt sicher, daß die elektronische Vorrichtung 5 vollständig funktionsfähig ist, und zwar z. B. an einem Reparaturort, der sich gewöhnlich außerhalb des zulässigen Orts befindet, oder im Fall einer mobilen elektronischen Vorrichtung wie etwa einer Videokamera oder eines Laptop-PCs. Bei einer weiteren Ausführungsform könnte die Vorgabe lauten, daß der Standby-Modus bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt aktiviert ist, z. B. bis zum Ende einer Urlaubs- oder Geschäftsreise, anstelle einer maximalen Anzahl von Taktzyklen O. h. Gesamtbetriebszeit der Verarbeitungseinrichtung 1).
  • Alternativ ist der Funktionsblock 16 ausgebildet, um den tatsächlichen Ort wiederholt in bezug auf den zulässigen Ort zu überprüfen, z. B. mit einer vorbestimmten Häufigkeit, und das Ablaufdiagramm springt zu Block 14a zurück, anstatt zu Block 21 weiterzugehen, wenn sich der tatsächliche Ort innerhalb einer vorbestimmten Distanz von dem zulässigen Ort befindet.
  • Vorstehend wurden spezielle Ausführungsformen der Erfindung beschrieben; es versteht sich jedoch, daß die Erfindung auch auf andere als die beschriebene Weise praktiziert werden kann. Die Beschreibung soll den Umfang der Erfindung, der durch die beigefügten Patentansprüche definiert ist, nicht einschränken. Für den Fachmann ist z. B. ersichtlich, daß bei der vorliegenden Erfindung eine Vielzahl von zulässigen Orten gespeichert und genutzt werden können.

Claims (11)

  1. Diebstahlsicherungsvorrichtung für eine elektronische Vorrichtung, wobei die Diebstahlsicherungsvorrichtung Folgendes aufweist: – eine Lokalisierungseinrichtung (2) zum Bestimmen eines tatsächlichen Orts; – eine Speichereinrichtung (3) zum Speichern eines zulässigen Orts; – eine Verarbeitungseinrichtung (1), die mit der Lokalisierungseinrichtung und der Speichereinrichtung verbunden ist, wobei die Verarbeitungseinrichtung (1) so ausgebildet ist, dass sie den tatsächlichen Ort von der Lokalisierungseinrichtung (2) abruft, um den tatsächlichen Ort mit dem zulässigen Ort zu vergleichen und um mindestens einen Teil einer Funktionalität der elektronischen Vorrichtung zu deaktivieren, wenn der tatsächliche Ort von dem zulässigen Ort um mehr als eine vorbestimmte Distanz entfernt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinrichtung (1) ferner so ausgebildet ist, dass sie die Diebstahlsicherungsvorrichtung in einen Standby-Modus bringt, in dem die elektronische Vorrichtung von der Diebstahlsicherungsvorrichtung niemals deaktiviert wird, und dass der Eintritt in den Standby-Modus für einen vorbestimmten Zeitraum erfolgt.
  2. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitungseinrichtung (1) so ausgebildet ist, dass sie den mindestens einen Teil der Funktionalität der elektronischen Vorrichtung deaktiviert, indem sie eine Energieversorgung zu mindestens einem Teil der elektronischen Vorrichtung trennt.
  3. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Verarbeitungseinrichtung (1) ferner so ausgebildet ist, dass sie das Abrufen, Vergleichen und/oder Deaktivieren nur einmal, beispielsweise beim Hochfahren der elektronischen Vorrichtung, ausführt.
  4. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei die Verarbeitungseinrichtung (1) so ausgebildet ist, dass sie den tatsächlichen Ort bei einem ersten Hochfahren der elektronischen Vorrichtung abruft und den abgerufenen tatsächlichen Ort als den zulässigen Ort speichert.
  5. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Lokalisierungseinrichtung (2) ein Satelliten-basiertes Positioniersystem zum Bestimmen des tatsächlichen Orts aufweist.
  6. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der zulässige Ort durch eine Postleitzahl repräsentiert ist.
  7. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Eintritt in den Standby-Modus erst nach Empfang eines einzigartigen Codes erfolgt.
  8. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner eine Benutzeroberfläche (4) aufweist, die mit der Verarbeitungseinrichtung (1) verbunden ist.
  9. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Benutzeroberfläche (4) Einrichtungen aufweist, die zum Umwandeln eines Sprachsignals in ein elektrisches Signal ausgebildet sind, und die Verarbeitungseinrichtung (1) ferner zum Verarbeiten des elektrischen Signals ausgebildet ist.
  10. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner ein Display (6) aufweist, das mit der Verarbeitungseinrichtung (1) verbunden ist, wobei die Verarbeitungseinrichtung (1) ferner ausgebildet ist, um die zulässigen Orte anzuzeigen, wenn der tatsächliche Ort nicht gleich dem zulässigen Ort ist.
  11. Diebstahlsicherungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner einen Sender (6a) aufweist, der mit der Verarbeitungseinrichtung (1) verbunden ist, wobei der Sender (6a) so ausgebildet ist, dass er ein Signal sendet, wenn der tatsächliche Ort von dem zulässigen Ort um mehr als die vorbestimmte Distanz entfernt ist.
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