DE602005001776T2 - Bipolare elektrochirurgische Schlinge - Google Patents
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Description
- GEBIET DER ERFINDUNG
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf chirurgische Instrumente und insbesondere auf bipolare elektrochirurgische Schlingeninstrumente für die Verwendung zum Schneiden und Koagulieren von Gewebe.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Die Nützlichkeit von HF-elektrochirurgischen Schlingen zum Abtrennen von Gewebestrukturen und zur Schaffung/Aufrechterhaltung der Hämostase sowohl in offener als auch in endoskopischer Operation wurde bereits in einer Anzahl von Modellen identifiziert und angesprochen. Die
US-Patente Nr. 3,805,791 ,3,910,279 ,3,955,578 ,4,202,338 und4,345,599 beschreiben Schlingen, die monopolare HF-Energie verwenden, um Gewebe zu schneiden und koagulieren zu lassen. Trotz hocheffizienter Schneidvorrichtungen erfordert die monopolare Technik, auf der diese Modelle basieren, relativ hohe Energieniveaus und sind generell mit einem höheren Maß an kollateraler Gewebebeschädigung verbunden und einer erhöhten Gefahr der Verletzung des Patienten, die sich aus unbeabsichtigtem Stromfluß ergibt. - Die
US-Patente Nr. 3,901,242 ,4,311,143 ,4,493,320 ,4,905,691 ,5,078,716 ,5,318,564 und6,050,995 beschreiben verbesserte Versionen der zuvor verwiesenen monopolaren Modelle, die Gebrauch von bipolarer HF-Energie machen, um das Schneiden zu bewirken. Die Nutzung bipolarer Instrumente wird generell mit niedrigeren Energieniveaus, einem reduzierten Maß an kollateraler Gewebsschädigung und verbesserter Patientensicherheit verbunden. Jedoch erzeugt die konventionelle bipolare Technik nicht ohne weiteres die für effektiven, raschen Gewebsschnitt erforderlichen Stromdichten. - Diese bekannten Schlingeninstrumente bestehen normalerweise aus einem isolierten Handgriff/einer isolierten Einführeinrichtung, der bzw. die verwendet wird, um die Schlinge in die chirurgische Position einzuführen und während des Einsatzes zu manipulieren, und einem Abschnitt eines freiliegenden Drahtes, der sich von der Einführeinrichtung ausfahren läßt, um eine Schleife oder ein Lasso zu formen, in der bzw. dem das herauszuschneidende Gewebe eingefangen wird. Das Schlingeninstrument wird in den Körper beispielsweise durch ein Endoskop eingeführt, wobei sich die Schlinge in einer Einführeinrichtung in eingefahrener Position befindet. Wenn sich das distale Ende des Instruments in unmittelbarer Nähe des herauszuschneidenden Gewebes befindet, wird die Schlinge vollständig aus dem Ende der Einführeinrichtung ausgefahren. Ein Greifer oder andere geeignete Vorrichtung wird benutzt, um das Ende der Schlinge zu ergreifen, dieses um das herauszuschneidende Gewebe zu wickeln und es dann in einen geeigneten Fangmechanismus am Instrument einzuführen und zu bewirken, daß die Schlinge die Schleife bildet, auf die oben verwiesen wurde. Die Energiequelle, beispielsweise ein Generator, wird dann aktiviert, während die Schlinge in Richtung der proximalen Seite des Gewebes gezogen wird, um das herauszuschneidende Gewebe zu schneiden und zu kauterisieren. Diese Vorrichtungen leiden an den oben erwähnten Nachteilen.
- Die
US-Patente 5,697,281 ,5,697,536 ,5,697,882 und5,697,909 beschreiben bipolare Elektrochirurgietechnologie, die ein Plasmaloch bzw. eine Plasmatasche oder eine Plasmablase verwendet, um für eine rasche Gewebeverdampfung oder für Schneiden mit im Vergleich zu monopolarer Elektrochirurgie reduzierter kollateraler Gewebeschädigung zu sorgen. Diese Patente beschreiben einen üblichen Generator, der imstande ist, diese Plasmablase in leitfähigen Fluidmedien, wie normaler physiologischer Kochsalzlösung, zu formen und zu erhalten, und eine Zusammenstellung von Elektroden, die verwendet werden können, um Gewebe zu schneiden und verdampfen zu lassen. Keine dieser Bezugnahmen auf den Stand der Technik oder der Vorrichtungen, die sie offenbaren, lehrt jedoch oder schlägt vor, die Plasmatechnik in eine elektrochirurgische Schlinge einzubeziehen, um die oben beschriebenen Mängel von derzeit vorhandenen Schlingen zu überwinden. - Dementsprechend gibt es einen Bedarf an einer auf Plasmatechnik basierenden verbesserten elektrochirurgischen Schlinge, die den raschen, effizienten Schnitt schafft, der gewöhnlich nur mit monopolaren Instrumenten erreichbar ist, und die auch die mit bipolarer Elektrochirurgie verbundene erhöhte Sicherheit schafft.
- Die Merkmale der vorliegenden Erfindung, die vom
US-A 6071274 bekannt sind, sind in die Präambeln der hieran angefügten Ansprüche 1 und 9 aufgenommen worden. - ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Es wird ein bipolares elektrochirurgisches Instrument, wie in Anspruch 1 definiert, geschaffen, das eine Einführeinrichtung mit einem Handgriffabschnitt und einer mit dem Handgriffabschnitt gekoppelten Außenwelle umfaßt, wobei die Einführeinrichtung einen Kanal aufweist, der sich darin von einer Öffnung an einem distalen Ende der Einführeinrichtung erstreckt. Das Instrument umfaßt ferner eine Schlinge, die in dem Kanal gleitfähig positionierbar und zwischen einer nicht ausgefahrenen Position, in der sie im wesentlichen in den Kanal eingefahren ist, und einer ausgefahrenen Position gleitfähig ist, in der ein distaler Abschnitt der Schlinge außerhalb des Kanals verläuft. Zumindest der distale Abschnitt der Schlinge ist im Wesentlichen entlang seiner Länge mit Ausnahme eines vorab festgelegten freiliegenden Abschnitts isoliert. Eingeschlossen sind auch ein erstes elektrisch leitfähiges Element zum Anschließen an eine HF-Energiequelle, das eine durch den vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt der Schlinge freiliegende aktive Elektrode aufweist, und ein zweites elektrisch leitfähiges Element zum Anschließen an ein Erdungselement, das in der Schlinge positioniert ist und einen Rückleitungselektrodenabschnitt aufweist, der durch den vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt der Schlinge freiliegt, ein Rückhalteelement an einem distalen Ende der Schlinge zum Sichern des distalen Endes der Schlinge an der Einführeinrichtung, um dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge zu bilden, wobei mindestens ein Fluidzuführkanal durch die Einführeinrichtung zwischen einem Fluideinlaß an dem proximalen Ende der Einführeinrichtung und einem Fluidauslaß an dem distalen Ende der Einführeinrichtung verläuft, der sich in der Nähe des freiliegenden Abschnitts der Schlinge befindet.
- Bei einer Ausführungsform umfaßt das Instrument ferner eine im wesentlichen konzentrische und in der Außenwelle positionierte Innenwelle, wobei die Innenwelle einen dort hindurch verlaufenden Kanal aufweist. Die Schlinge ist in dem Kanal der Innenwelle positionierbar, und die Außenwelle und die Innenwelle sind relativ zueinander drehbar.
- Bei noch einer weiteren Ausführungsform weist die Außenwelle darin eine erste Öffnung auf, und die Innenwelle weist darin eine zweite Öffnung auf. Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Außenwelle und die Innenwelle relativ zueinander in eine erste Position drehbar, in der die ersten und zweiten Öffnungen im wesentlichen fluchten und dimensioniert und geformt sind, um darin das Schlingenrückhalteelement aufzunehmen, und in eine zweite Position drehbar, in der die erste Öffnung und zweite Öffnung ein verringertes Überlappungsgebiet mit einer Größe und Form aufweisen, die ausreicht, damit die Schlinge, aber nicht das Schlingenrückhalteelement dort hindurchgeht. Bei noch einer weiteren Ausführungsform umfaßt das Instrument ferner einen mit der Innenwelle gekoppelten Kopf zum Drehen der Innenwelle relativ zur Außenwelle.
- Bei einer anderen Ausführungsform verläuft der mindestens eine Fluidzuführkanal durch die Schlinge und liegt an dem vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt der Schlinge frei. Der vorab festgelegte freiliegende Abschnitt kann sich auf einer Seite der Schlinge befinden.
- Es wird auch ein Verfahren zur Verwendung des Instruments für die elektrochirurgische Transektion von Gewebe offenbart. Das Verfahren umfaßt, ein elektrochirurgisches Instrument einschließlich einer Einführeinrichtung zu schaffen, das einen Handgriffabschnitt und einen mit dem Handgriffabschnitt verbundenen Außenwellenabschnitt mit einem sich darin von einer Öffnung an einem distalen Ende der Einführeinrichtung erstreckenden Kanal aufweist. Das Instrument weist ferner eine elektrisch leitfähige Schlinge, die an eine HF-Energiequelle anschließbar und gleitfähig in dem Kanal positionierbar ist, und ein Rückhalteelement an einem distalen Ende der Schlinge auf. Die elektrisch leitfähige Schlinge ist im wesentlichen isoliert, mit Ausnahme eines vorab festgelegten freiliegenden Abschnitts. Das Verfahren umfaßt ferner bei nicht ausgefahrener Position der Schlinge, in der sie im Wesentlichen in den Kanal eingefahren ist, das Positionieren der Einführeinrichtung in der Nähe eines Zielgewebes, das gleitfähige Bewegen der Schlinge von der nicht ausgefahrenen Position in eine ausgefahrene Position, in der ein distaler Abschnitt der Schlinge außerhalb des Kanals verläuft, das Sichern des Rückhalteelements an der Einführeinrichtung, um dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge um das Zielgewebe herum zu bilden, das Kontaktieren des Zielgewebes mit dem freiliegenden Bereich der Schlinge und das Zuführen eines elektrisch leitfähigen Fluids in die Nähe des Zielgewebes und das Anlegen von HF-Energie an der Schlinge, um dadurch das Zielgewebe herauszuschneiden.
- Schließlich wird ein bipolares elektrochirurgisches Instrument, wie in Anspruch 9 definiert, geschaffen, das eine Einführeinrichtung mit einem Kanal darin aufweist, der von einer Öffnung an einem distalen Ende derselben verläuft, und eine elektrisch leitfähige Schlinge aufweist, die in dem Kanal gleitfähig positioniert ist und zwischen einer nicht ausgefahrenen Position, in der sie im wesentlichen in den Kanal eingefahren ist, und einer ausgefahrenen Position gleitfähig ist, in der ein distaler Abschnitt der Schlinge außerhalb des Kanals verläuft. Die elektrisch leitfähige Schlinge ist mit Ausnahme eines vorab festgelegten freiliegenden Abschnitts im Wesentlichen isoliert und weist eine aktive und eine Rückleitungselektrode auf, die durch den freiliegenden Abschnitt freiliegt. Das Instrument umfaßt ferner ein Rückhalteelement an einem distalen Ende der Schlinge zum Sichern des distalen Endes der Schlinge an der Einführeinrichtung, um dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge zu bilden, und wobei mindestens ein Fluidzuführkanal durch die Einführeinrichtung zwischen einem Fluideinlaß und einem Fluidauslaß an dem distalen Ende der Einführeinrichtung verläuft und sich in der Nähe des freiliegenden Abschnitts der Schlinge befindet.
- Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierteren Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen ersichtlich, die beispielhaft die Prinzipien der Erfindung erläutern.
- KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 veranschaulicht eine an einen bipolaren elektrochirurgischen Generator angeschlossene bipolare elektrochirurgische Schlinge gemäß der vorliegenden Erfindung; -
2a –2c sind Seitenansichten einer Ausführungsform eines elektrochirurgischen Schlingeninstruments gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem Schlingenelement in verschiedenen Ausfahrstufen; -
3 ist eine Seitenansicht des distalen Endabschnitts der Ausführungsform von2a –2c ; -
4a und4b sind Seitenansichten von distalen Endabschnitten der Innen- und Außenwellen der Ausführungsformen von2a –2c ; -
5a und5b veranschaulichen die distalen Endabschnitte von4a und4b zusammen und in erste und zweite Positionen relativ zueinander rotiert; -
6 ist eine Perspektivansicht eines Abschnitts eines Schlingenelements; -
6a ist eine Querschnittsansicht des Schlingenelements der Ausführungsform von2a –2c ; -
6b ist eine Querschnittsansicht des Schlingenelements der Ausführungsform von2a –2c an der Fensterposition; und -
7a –7d veranschaulichen verschiedene Schritte eines Verfahrens zur Nutzung der Ausführungsform von2a –2c . - DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Vor der detaillierten Erläuterung der vorliegenden Erfindung sollte beachtet werden, daß die Erfindung in ihrer Anwendung oder Nutzung nicht auf die Details der Konstruktion und der Anordnung von in den beigefügten Zeichnungen und in der Beschreibung erläuterten Teile beschränkt ist. Die veranschaulichten Ausführungsformen der Erfindung können in andere Ausführungsformen, Abwandlungen und Modifikationen verwirklicht oder integriert werden und können auf verschiedene Weisen in die Praxis umgesetzt oder ausgeführt werden.
- Ein bipolares elektrochirurgisches Schlingeninstrument gemäß der vorliegenden Erfindung wird detailliert in den
1 –7 gezeigt.1 veranschaulicht solch ein mittels Kabel108 an einen bipolaren elektrochirurgischen Generator106 und an eine (nicht gezeigte) Fluidquelle angeschlossenes bipolares elektrochirurgisches Schlingeninstrument100 . Der bipolare Generator106 weist durch einen Bediener einstellbare Spannungsregler30 auf, die eine Änderung der angelegten elektrischen Spannungshöhe ermöglichen, die an den elektrischen Spannungsanzeigen32 ablesbar ist. Der Generator umfaßt auch ein oder mehrere Fußpedale37 , die dem Chirurgen erlauben, den Elektrizitätsfluß zum Instrument zu steuern. Ein geeigneter Generator wird von ArthroCare, Inc. von Sunnyvale, CA, gefertigt. - Was nun
2a –2c betrifft, so zeigen diese eine bevorzugte Ausführungsform eines elektrochirurgischen Instruments200 gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Instrument besitzt ein Paar konzentrische hohle Wellen204 ,206 und umfaßt einen Handgriffabschnitt202 zum Ergreifen und Handhaben des Instruments. Der Außenwellenteil204 erstreckt sich vom Handgriffabschnitt und ist an diesem befestigt. Der Innenwellenteil206 ist innerhalb der Außenwelle angeordnet und an einem rotierenden Knopf240 oder dergleichen an dem proximalen Ende210 des Instruments befestigt. Die Innen- und die Außenwelle sind relativ zueinander dimensioniert, so daß die Innenwelle durch Betätigen des Knopfes240 innerhalb der Außenwelle drehbar ist. Ein Kanal verläuft durch die Innenwelle206 zwischen einer ersten Öffnung208 an dem proximalen Ende210 des Instruments und einer zweiten Öffnung212 an dem distalen Ende214 des Instruments. Der Handgriff ist von einer geeigneten, gut bekannten Ausführungsart und Konfiguration, um einem Chirurgen zu ermöglichen, die Vorrichtung von einer Außenseite des chirurgischen Zugangs zu ergreifen und zu manipulieren. Der Handgriffabschnitt202 , der rotierende Knopf240 und die Innen- und die Außenwelle können aus jeder Kombination oder Anordnung von geeignetem, ausreichend formbeständigen biologisch verträglichen Material wie Kunststoff oder rostfreiem Stahl bestehen. Normalerweise sollte die Außenwelle einen Durchmesser von weniger als ungefähr 5 mm und eine Länge von mindestens 35 cm aufweisen, um in der Lage zu sein, durch einen endoskopischen oder anderen chirurgischen Zugang zu passen. - Das Instrument
200 umfaßt ferner ein flexibles Schlingenelement226 , das gleitfähig in dem Kanal positioniert ist. Das Schlingenelement ist gleitfähig beweglich zwischen einer ersten in2 gezeigten nicht ausgefahrenen Position, worin das Schlingenelement im wesentlichen in dem Kanal positioniert oder eingefahren ist, und einer zweiten ausgefahrenen Position, worin ein distaler Abschnitt218 der Schlinge außerhalb der Außenwelle positioniert ist, wie in2b und2c gezeigt.2b zeigt die Schlinge an einem Punkt während des Übergangs von der nicht-ausgefahrenen zur ausgefahrenen Position. Ein Rückhalteelement224 befindet sich am distalen Ende des Schlingenelements und wird verwendet, um das distale Ende der Schlinge an der Einführeinrichtung zu sichern und dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge auf eine Art und Weise zu bilden, die nachstehend detaillierter beschrieben wird. - Vorzugsweise besteht das Schlingenelement
226 , wie in3 gezeigt, aus einem ersten Innenteil302 aus elektrisch leitfähigem Material, das von einem isolierenden Teil304 im wesentlichen bis auf eine Öffnung306 im isolierenden Teil an einer vorab festgelegten Stelle entlang seiner ganzen Länge umgeben ist. Die Öffnung306 legt das elektrisch leitfähige Innenteil an dieser Stelle frei. Die Größe der Öffnung muß genügen, um eine geeignete Schneidlänge zu schaffen, vorzugsweise in der Größenordnung von 1 cm Länge. Das elektrisch leitfähige Innenteil302 bildet das aktive Element des bipolaren Paares und ist über einen oder mehrere Drähte durch Kabel220 elektrisch an eine Energiequelle wie den oben beschriebenen bipolaren Generator angeschlossen. Das Instrument umfaßt auch ein zweites elektrisch leitfähiges Element303 , das von dem ersten elektrisch leitfähigen Teil und von der Umgebung außer in der Nähe zur Öffnung306 isoliert ist. Dieses zweite Teil303 bildet das Rückhalteelement des bipolaren Paares und ist im Durchmesser und in der Oberfläche wesentlich größer als das erste Teil302 und über einen oder mehrere Drähte elektrisch durch Kabel220 mit dem Generator verbunden. Das erste und das zweite elektrisch leitfähige Teil müssen aus einem Metall geformt sein, das in der Lage ist, den hohen Stromstärken und der Hitze zu widerstehen, die für das Plasmaschneiden erforderlich sind. Geeignete Metalle umfassen Platin, Platiniridium, Wolfram und Molybdän sowie zahlreiche Legierungen derselben. Die Konstruktion einer bevorzugten Ausführungsform des Schlingenelements wird detaillierter nachstehend in Verbindung mit6 –6b beschrieben. - Was nun
4a und4b betrifft, so weisen die distalen Enden236 ,214 der Innen- beziehungsweise der Außenwelle ferner Öffnungen404 ,406 darin auf. Die Öffnungen sind so positioniert, daß sie ausgerichtet werden können, wenn die Innen- und die Außenwelle relativ zueinander gedreht werden (siehe5a ). Die Öffnungen sind ferner relativ zu dem Rückhalteelement224 an dem distalen Ende der Schlinge so dimensioniert und geformt, daß, wenn die Innen- und die Außenwelle relativ zueinander in eine erste in5a gezeigte Position gedreht werden, das Rückhalteelement durch die Öffnung eingeführt werden kann, die größer als das Rückhalteelement ist. Wenn jedoch die Innen- und die Außenwelle relativ zueinander in eine zweite in5b gezeigte Position gedreht werden, wird die Öffnung kleiner als die Größe des Rückhalteelements (jedoch groß genug, um zu erlauben, daß das Schlingenelement hindurchgeht), so daß das Rückhalteelement im Kanal der Innenwelle festgeklemmt wird. Auf diese Weise kann das Rückhalteelement innerhalb der Einführeinrichtung ergriffen oder abgefangen werden, so daß eine Schlaufenkonfiguration des Schlingenelements, wie in2c zu sehen ist, bewirkt wird. - Wie weiter in
2c veranschaulicht ist, ist die Innenwelle206 an ein rotierendes Element240 wie einen Knopf oder dergleichen gekoppelt, der vom Nutzer ergriffen und manipuliert werden kann. Eine Drehbewegung des rotierenden Elements verursacht eine entsprechende Drehbewegung der Innenwelle relativ zur Außenwelle, wie oben beschrieben. - Schließlich umfaßt das elektrochirurgische Instrument eine oder mehrere Flüssigkeitszuführleitungen, die Fluid von einer Fluidquelle zu einem Bereich in nächster Nähe zu dem freiliegenden Teil des Schlingenelements zuführt. Bei einer in
6 –6b dargestellten Ausführungsform besteht das Schlingenelement aus einer flexiblen Multilumenextrusion, die die aktive Elektrode302 und die Rückleitungselektrode303 und die eine Fluidzuführleitung oder mehrere Fluidzuführleitungen600 zu einer integralen Einheit zusammenfaßt. Die Extrusion wird namentlich aus Silikon oder einem anderen flexiblen Material gemacht, das hohen Temperaturen ohne signifikante Verschlechterung standhalten kann.6a zeigt den Querschnitt des Schlingenelements im Wesentlichen entlang seiner Länge außer in der Nähe der Öffnung306 , während6b den Querschnitt bei der Öffnung306 zeigt. Wie zu sehen ist, ist der obere Abschnitt des isolierenden Elements304 und des die (vorzugsweise aus demselben integralen Material bestehenden) Fluidleitungen307 umgebenden und bildenden Elements entfernt, um Öffnung306 auszubilden. Dies legt sowohl die aktive als auch die Rückleitungselektrode sowie die Fluidleitungen frei, so daß Fluid, wenn zugeführt, in die unmittelbare Nähe zur aktiven Elektrode geliefert wird, um das oben beschriebene Plasmaschneiden zu ermöglichen. Das Freilegen der aktiven und der Rückleitungselektrode auf nur einer Seite erlaubt das Schneiden in nur einer Richtung, während es unbeabsichtigte Beschädigung von umliegendem Gewebe verhindert. - Die Handhabung des elektrochirurgischen Instruments wird jetzt detaillierter mit Bezug auf
7a –7d beschrieben.7a veranschaulicht die distale Spitze des Instruments200 bei der Annäherung an das auszuschneidende Zielgewebe. Um das Zielgewebe zu erreichen, wird das Instrument durch einen Trokar oder einen chirurgischen Zugangspunkt auf eine in Fachkreisen gut bekannte Art eingeführt. Wie gezeigt, ist das Schlingenelement im wesentlichen in seiner vollständig eingefahrenen Position. Sobald das Instrument richtig positioniert ist, wird ein Greifer700 oder anderes geeignetes Instrument benutzt, um das distale Ende der Schlinge zu ergreifen und die Schlinge nach außen in ihre vollständig ausgefahrene Position zu ziehen, wie in7b gezeigt. Anschließend wird der Greifer700 zum weiteren Manipulieren des distalen Endes der Schlinge verwendet (7c ), um das Halteelement224 in die Öffnung(en) in der Innen- und der Außenwelle einzuführen. Die Innen- und die Außenwelle werden dann relativ zueinander gedreht, um das Rückhalteelement innerhalb des Kanals der Innenwelle wie beschrieben zurückzuhalten, was eine Schleifenkonfiguration der Schlinge ergibt, wie in7d gezeigt. Auf diese Weise wird eine Schleife um das Zielgewebe herum geformt, wobei der freiliegende Abschnitt des Schlingenelements (der Abschnitt, der durch die in3 gezeigte Öffnung306 zugänglich ist) mit dem Zielgewebe in Kontakt steht oder in dessen Nähe liegt. - HF-Energie wird dann durch das Schlingenelement angelegt, und Fluid wird über den Fluidzuführmechanismus in die Nähe des freiliegenden Abschnitts des Schlingenelements geliefert. Die HF-Energie am freiliegenden Teil der Schlinge in Verbindung mit dem Fluid bewirkt, daß das in Kontakt mit dem freiliegenden Abschnitt der Schlinge befindliche Gewebe verdampft. Durch Manipulieren der Position des distalen Endes des Instruments wird der freiliegende Abschnitt der Schlinge relativ zu dem Zielgewebe manipuliert, bis das Gewebe in seiner Gesamtheit herausgeschnitten ist. Um das Instrument aus dem Körper zu entfernen, wird das Rückhalteelement von der Öffnung bzw. von den Öffnungen durch erneutes Drehen der Innen- und der Außenwelle relativ zueinander freigegeben, das Schlingenelement vollständig eingefahren und das Instrument aus dem Körper durch den Trokar abgezogen.
- Aus dem Vorhergehenden wird ersichtlich, daß, während besondere Formen der Erfindung erläutert und beschrieben worden sind, verschiedene Änderungen vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Dementsprechend ist nicht beabsichtigt, die Erfindung zu beschränken, es sei denn, durch die beigefügten Ansprüche.
Claims (14)
- Bipolares elektrochirurgisches Instrument (
200 ), umfassend: eine Einführeinrichtung mit einem Handgriffabschnitt (202 ) und einer mit dem Handgriffabschnitt (202 ) gekoppelten Außenwelle (204 ), wobei die Einführeinrichtung einen Kanal aufweist, der sich darin von einer Öffnung (212 ) an einem distalen Ende (214 ) der Einführeinrichtung erstreckt, eine Schlinge (226 ), die in dem Kanal gleitfähig positionierbar und zwischen einer nicht ausgefahrenen Position, in der sie im wesentlichen in den Kanal eingefahren ist, und einer ausgefahrenen Position gleitfähig ist, in der ein distaler Abschnitt (218 ) der Schlinge (226 ) außerhalb des Kanals verläuft, wobei zumindest der distale Abschnitt (218 ) der Schlinge (226 ) im wesentlichen entlang seiner Länge mit Ausnahme eines vorab festgelegten freiliegenden Abschnitts (306 ) isoliert ist, ein erstes elektrisch leitfähiges Element (302 ) zum Anschließen an eine HF-Energiequelle, wobei das erste elektrisch leitfähige Element (302 ) in der Schlinge (226 ) positioniert ist und eine aktive Elektrode aufweist, die durch den vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (226 ) freiliegt, ein zweites elektrisch leitfähiges Element (303 ) zum Anschließen an ein Erdungselement, wobei das zweite elektrische leitfähige Element (303 ) in der Schlinge (226 ) positioniert ist und einen Rückleitungselektrodenabschnitt aufweist, der durch den vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (226 ) freiliegt, und ein Rückhalteelement (224 ) an einem distalen Ende der Schlinge (226 ) zum Sichern des distalen Endes der Schlinge (226 ) an der Einführeinrichtung, um dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge (226 ) zu bilden, wobei mindestens ein Fluidzuführkanal (600 ) durch die Einführeinrichtung zwischen einem Fluideinlaß an dem proximalen Ende der Einführeinrichtung und einem Fluidauslaß an dem distalen Ende der Einführeinrichtung verläuft und sich der Kanal in der Nähe des freiliegenden Abschnitts (306 ) der Schlinge (226 ) befindet, so daß er Fluid in die Nähe des freiliegenden Abschnitts (306 ) der Schlinge (226 ) zuführen kann, um eine Verdampfung von Gewebe vereint mit HF-Energie von der HF-Energiequelle, das mit dem freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (226 ) in Kontakt steht, zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument (200 ) ein elektrochirurgisches Instrument ist, das auf Plasmaloch (plasma pocket)- oder Plasmablasen (plasma bubble)-Technologie basiert, und daß die Rückleitungselektrode eine wesentlich größere Oberfläche als die aktive Elektrode aufweist. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 1, ferner umfassend eine Innenwelle (206 ), die im wesentlichen konzentrisch und in der Außenwelle (204 ) positioniert ist, wobei die Innenwelle (206 ) einen dort hindurch verlaufenden Kanal aufweist und die Schlinge (226 ) in dem Kanal der Innenwelle positionierbar ist und die Außenwelle und die Innenwelle (204 ,206 ) relativ zueinander drehbar sind. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwelle (204 ) darin eine erste Öffnung (404 ) aufweist und die Innenwelle (206 ) darin eine zweite Öffnung (406 ) aufweist. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwelle und die Innenwelle (204 ,206 ) relativ zueinander in eine erste Position drehbar sind, in der die ersten und zweiten Öffnungen (404 ,406 ) im wesentlichen fluchten und dimensioniert und geformt sind, um darin das Schlingenrückhalteelement (224 ) aufzunehmen. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwelle und die Innenwelle (204 ,206 ) relativ zueinander in eine zweite Position drehbar sind, in der die erste Öffnung und zweite Öffnung (404 ,406 ) ein verringertes Überlappungsgebiet mit einer Größe und Form aufweisen, die ausreicht, damit die Schlinge (226 ), aber nicht das Schlingenrückhalteelement (224 ) dort hindurchgeht. - Instrument (
200 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, ferner umfassend einen mit der Innenwelle (206 ) gekoppelten Knopf (240 ) zum Drehen der Innenwelle (206 ) relativ zur Außenwelle (204 ). - Instrument (
200 ) nach einem vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Fluidzuführkanal (600 ) durch die Schlinge (226 ) verläuft und an dem vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (226 ) freiliegt. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vorab festgelegte freiliegende Abschnitt (306 ) sich auf einer Seite der Schlinge (226 ) befindet. - Bipolares elektrochirurgisches Instrument (
200 ), umfassend: eine Einführeinrichtung mit einem Kanal darin, der von einer Öffnung (212 ) an einem distalen Ende (214 ) derselben verläuft, eine elektrisch leitfähige Schlinge (226 ), die in dem Kanal gleitfähig positioniert ist und zwischen einer nicht ausgefahrenen Position, in der sie im wesentlichen in den Kanal eingefahren ist und einer ausgefahrenen Position gleitfähig ist, in der ein distaler Abschnitt (218 ) der Schlinge (226 ) außerhalb des Kanals verläuft, wobei die elektrisch leitfähige Schlinge (226 ) mit Ausnahme eines vorab festgelegten freiliegenden Abschnitts (306 ) im wesentlichen isoliert ist und eine aktive und eine Rückleitungselektrode (302 ,303 ) aufweist, die durch den freiliegenden Abschnitt (306 ) freiliegt, ein Rückhalteelement (224 ) an einem distalen Ende der Schlinge (226 ) zum Sichern des distalen Endes der Schlinge (226 ) an der Einführeinrichtung, um dadurch eine Schlaufenkonfiguration der Schlinge (226 ) zu bilden, wobei mindestens ein Fluidzuführkanal (600 ) durch die Einführeinrichtung zwischen einem Fluideinlaß und einem Fluidauslaß an dem distalen Ende der Einführeinrichtung verläuft, wobei sich der Kanal in der Nähe des freiliegenden Abschnitts (306 ) der Schlinge (226 ) befindet, so daß er Fluid in die Nähe des freiliegenden Abschnitts (306 ) der Schlinge (226 ) zuführen kann, um eine Verdampfung von Gewebe, das mit dem freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (226 ) in Kontakt steht, vereint mit HF-Energie von der HF-Energiequelle zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument (200 ) ein elektrochirurgisches Instrument ist, das auf Plasmaloch (plasma pocket)- oder Plasmablasen (plasma bubble)-Technologie basiert, und daß die Rückleitungselektrode eine wesentlich größere Oberfläche als die aktive Elektrode aufweist. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführeinrichtung ferner einen Handgriffabschnitt (202 ) und eine Außenwelle (204 ) enthält, die sich benachbart zum Handgriffabschnitt (202 ) befindet und von dort erstreckt. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 10, ferner umfassend eine Innenwelle (206 ), die im wesentlichen konzentrisch zur Außenwelle (204 ) und in selbiger positioniert ist, wobei die Schlinge (226 ) in der Innenwelle (206 ) gleitfähig positioniert ist. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwelle und die Außenwelle (204 ,206 ) erste und zweite Öffnungen (404 ,406 ) jeweils darin aufweisen und daß die Innenwelle und die Außenwelle (204 ,206 ) relativ zueinander in eine erste Position, in der die erste Öffnung und die zweite Öffnung (404 ,406 ) im wesentlichen fluchten, und eine zweite Position drehbar sind, in der die erste Öffnung und die zweite Öffnung (404 ,406 ) nicht im wesentlichen fluchten. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückhalteelement (224 ), wenn sich die Innenwelle und die Außenwelle (204 ,206 ) in der ersten Position befinden, durch die ersten und zweiten Öffnungen (404 ,406 ) in das Innere der Innenwelle (206 ) einführbar ist und daß das Rückhalteelement (224 ), wenn sich die Innenwelle und Außenwelle (204 ,206 ) in der zweiten Position befinden, nicht in das Innere der Innenwelle (206 ) einführbar ist. - Instrument (
200 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Fluidzuführkanal (600 ) durch die Schlinge (226 ) verläuft und an dem vorab festgelegten freiliegenden Abschnitt (306 ) der Schlinge (206 ) freiliegt.
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