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Hintergrund der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Hochfrequenz- und Mikrowellenantennen,
und insbesondere eine kleine Planarantenne und eine kleine Streifenantenne
mit verbesserter Bandbreite.
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In
niederfrequenter Bandbreite und bei UHF-Frequenzen stellt die Größe einer
Halbwellendipolantenne eine Einschränkung der mobilen oder HF-Identifikationsanwendungen
dar, und somit ist eine kleine Antenne mit relativ geringer Wellenlänge erforderlich.
Die Größe der Antenne
für eine
gegebene Anwendung bezieht sich jedoch nicht hauptsächlich auf
die verwendete Technologie, sondern ist durch wohl bekannte physikalische
Gesetze definiert. Die Antennengröße in Bezug auf die Wellenlänge ist nämlich der
Parameter, der den deutlichsten Einfluss auf die Strahlungseigenschaften
der Antenne hat.
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Jede
Antenne wird dazu verwendet, eine geleitete Welle in eine abgestrahlte
zu verwandeln oder umgekehrt. Um diese Umwandlung wirksam auszuführen, sollte
die Antennegröße grundsätzlich im
Bereich einer halben Wellenlänge
oder größer liegen. Natürlich kann
eine Antenne kleiner als diese Größe sein, aber dann werden Bandbreite,
Verstärkung bzw.
Gewinn und Effizienz abnehmen. Demzufolge ist die Kunst der Antennenminiaturisierung
im mer auch eine Kunst des Kompromisses zwischen Größe, Bandbreite
und Effizienz.
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Bei
Planarantennen kann ein guter Kompromiss erzielt werden, wenn der
Großteil
des vorgegebenen Antennenbereichs an der Abstrahlung teilhat.
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Die
WO 03/094293 offenbart
ein Beispiel für die
Miniaturisierung der Antenne auf eine Größe, die kleiner als die Größe der Resonanz
ist, während
eine relativ hohe Verstärkung
und die Effizienz der Resonanzmerkmale beibehalten werden.
1 zeigt
eine Antenne der
WO 03/094293 .
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Bezugnehmend
auf 1 enthält
die Antenne 1 ein dielektrisches Substrat 2, eine
Zuführleitung 5,
eine Metallschicht 3, einen Hauptschlitz 4 und
eine Vielzahl an Unterschlitzen 6a bis 6d, die
in die Metallschicht 3 gemustert sind. Die Metallschicht 3 mit
dem Hauptschlitz 4 und den Unterschlitzen 6a bis 6d bilden
einen Sende- bzw. Abstrahlungsteil der Antenne 1.
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Währenddessen
zeigt 2 einen Abstrahlungsteil einer herkömmlichen
Antenne, die einen vertikal-linearen Schlitz hat. 3 zeigt
einen Abstrahlungsteil einer herkömmlichen Antenne mit einem
vertikal rotierenden Schlitz, und 4 zeigt
einen Abstrahlungsteil einer herkömmlichen Antenne mit einem
vertikal-spiraligen Schlitz.
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In
den 2 bis 4 werden die gemeinsamen Bauteile,
das sind Hauptschlitz und Metallschicht, mit denselben Bezugsziffern
versehen. Eine Vielzahl an Unterschlitzen 8a bis 8d, 9a bis 9d, 10a bis 10d verschiedener
Ausgestaltungen sind an jedem Ende des Hauptschlitzes 4 gebildet.
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Eine
herkömmliche
Antenne, wie oben beispielhaft erläutert, ist dadurch beschränkt, dass
sie eine enge Bandbreite hat. Darüber hinaus ist die operative
Frequenzbandbreite einer kleinen Antenne eine Einflussgröße bei einer
Vielzahl von Anwendungen.
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Demnach
entsteht Bedarf an einer kleinen Antenne, die bei einer elektrisch
verbesserten Bandbreite arbeiten kann, ohne Strahlungsmuster, Verstärkung und
Strahlungseffizienz zu beeinträchtigen.
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Währenddessen
erfordert eine kleine Antenne eine große Menge an leitendem Material
als Masse- bzw. Erdschicht. Somit wird auch das relativ hohe Gewicht
des leitenden Materials, das in Antennen benötigt wird, zu einer Einflussgröße.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Gemäß der Erfindung
ist, wie in Anspruch 1 definiert, eine kleine Planarantenne vorgesehen,
aufweisend: ein dielektrisches Substrat; eine Metallschicht, die
auf einem oberen Teil des dielektrischen Substrats gebildet ist;
einen Hauptschlitz, der in die Metallschicht gemustert ist und eine
Längsachse
hat; und eine Vielzahl an Unterschlitzen, die jeweils mit dem einen
oder anderen Ende des Hauptschlitzes verbunden und in eine vorbestimmte
Richtung gewickelt sind, wobei die Vielzahl an Unterschlitzen symmetrisch
in Bezug auf die Längsachse
des Hauptschlitzes angeordnet ist,
wobei die Vielzahl an Unterschlitzen
in Paare geteilt ist, wobei jedes Paar umfasst: einen ersten Unterschlitz,
der sich in einer Spule vom Hauptschlitz erstreckt; einen zweiten
Unter schlitz, der gegenüber dem
ersten Unterschlitz gewickelt und entlang der Innenseite des ersten
Unterschlitzes gebildet ist.
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Die
vorbestimmte Richtung kann im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn
verlaufen.
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Jeder
der Vielzahl an Unterschlitzen, die symmetrisch in Bezug auf die
Längsachse
des Hauptschlitzes angeordnet sind, kann in Gegenrichtung zu einem
Pendant eines jeden der Vielzahl an Unterschlitzen gewickelt sein.
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Entsprechende
Bereiche der Unterschlitze, die gewickelt sind, können kleiner
als einer Wellenlänge
sein, die innerhalb des Operationsfrequenzbereichs der Antenne liegt.
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Die
Vielzahl an Unterschlitzen kann einen ersten rechten Unterschlitz
umfassen, der im Uhrzeigersinn gewickelt und auf einer Oberseite
eines rechten Endes des Hauptschlitzes gebildet ist; einen zweiten
rechten Unterschlitz, der gegenüber
dem ersten rechten Unterschlitz gewickelt und entlang der Innenseite
des ersten rechten Unterschlitzes gebildet ist; einen vierten rechten
Unterschlitz, der gegenüber dem
ersten rechten Unterschlitz gewickelt und auf einer Unterseite des
rechten Endes des Hauptschlitzes gebildet ist; und einen dritten
rechten Unterschlitz, der gegenüber
dem vierten rechten Unterschlitz gewickelt und entlang der Innenseite
des vierten rechten Unterschlitzes gebildet ist.
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Erste
bis vierte linke Unterschlitze können auch
vorgesehen sein, die spiegelsymmetrisch gegenüber den ersten bis vierten
rechten Unterschlitzen in Bezug auf den Hauptschlitz angeordnet
sind, wobei jeder der ersten bis vierten linken Unter schlitze gegenüber einem
ersten bis vierten rechten Unterschlitzpendant angeordnet ist.
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Der
Hauptschlitz kann eine Länge
aufweisen, die geringer ist als eine halbe Welle, die innerhalb
des Operationsfrequenzbereichs der Antenne liegt.
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Die
Breiten der Unterschlitze und des Hauptschlitzes können identisch
sein.
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Die
Breite der Unterschlitze kann enger sein als die Breite des Hauptschlitzes.
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Die
Breite der Unterschlitze kann breiter sein als die Breite des Hauptschlitzes.
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Eine
Zufuhrleitung kann an der Rückseite des
dielektrischen Substrats vorgesehen sein, die eine Mikrostreifenleitung
eines am Ende offenen kapazitiven Fühlers enthält.
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Die
Breiten des am Ende offenen kapazitiven Fühlers und die der Streifen
der Mikrostreifenleitung können
identisch sein.
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Die
Breite des am Ende offenen kapazitiven Fühlers kann geringer als eine
Breite der Streifen der Mikrostreifenleitung sein.
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Die
Breite des am Ende offenen kapazitiven Fühlers kann breiter als eine
Breite der Streifen der Mikrostreifenleitung sein.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 15 definiert,
ist eine kleine Streifenantenne vorgesehen, aufweisend: einen Hauptstreifen
mit einer Längsachse,
und eine Vielzahl an gewickelten Streifenarmen, die den Hauptstreifen
an jedem Ende abschließen,
wobei die Vielzahl an gewickelten Streifenarmen spiegelsymmetrisch
in Bezug auf die Längsachse
des Hauptstreifens angeordnet sind, wobei die Vielzahl an gewickelten
Streifenarmen in Paare geteilt ist, wobei jedes Paar umfasst: einen
ersten Streifenarm, der sich in einer Spule vom Hauptstreifen erstreckt,
einen zweiten Streifenarm, der gegenüber dem ersten Streifenarm
gewickelt und entlang der Innenseite des ersten Streifenarms gebildet
ist.
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Der
Hauptstreifen kann einen mittig angeordneten Spalt enthalten, der
ein Zufuhrpunkt der Antenne ist.
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Der
Hauptstreifen und die Vielzahl an gewickelten Streifenarmen können auf
einem dielektrischen Substrat gebildet sein.
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Die
gewickelten Streifenarme können
spiegelsymmetrisch in Bezug auf die Längsachse des Hauptstreifens
angeordnet sein.
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Eine
Zuführung
kann ferner vorgesehen sein, die einen direkten Einlass eines elektronischen Chips
in den Spalt enthält.
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Eine
Zuführung
kann ferner vorgesehen sein, die eine plane auf einem dielektrischen
Substrat angeordnete Übertragungsleitung
enthält.
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Das
dielektrische Substrat, der Hauptstreifen und die gewickelten Streifenarme
können
im Wesentlichen plan sein.
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Der
Hauptstreifen und die gewickelten Streifenarme können als ein Massendraht mit
derselben Geometrie ausgebildet sein.
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Die
Erfindung stellt eine kleine Planarantenne bereit, die eine verbesserte
operative Frequenzbandbreite hat und Strahlungsmuster, Verstärkung und
Strahlungseffizienz nicht nachteilig beeinflusst. Der Erfindung
stellt auch eine kleine Streifenantenne bereit, die weniger Metall
oder anderes leitendes Material benötigt als herkömmliche
Antennen, zugleich aber arbeiten kann, ohne die Strahlungseigenschaften
nachteilig zu beeinflussen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
obigen Aspekte der vorliegenden Erfindung werden bei der Beschreibung
bestimmter beispielhafter Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
verständlicher,
in denen:
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1 eine
Ansicht einer Antenne gemäß der Stand
der Technik ist;
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2 einen
Abstrahlungsteil einer herkömmlichen
Antenne mit einem vertikal linearen Schlitz darstellt;
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3 einen
Abstrahlungsteil einer herkömmlichen
Antenne mit einem vertikal rotierenden Schlitz darstellt;
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4 einen
Abstrahlungsteil mit einem vertikal spiraligen Schlitz darstellt;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer kleinen Planaran tenne gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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6 eine
detaillierte Draufsicht auf die Metallschicht aus 5 ist,
die einen Hauptschlitz und eine Vielzahl von Unterschlitzen darin
hat
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7 die
Verteilung des elektromagnetischen Stroms in dem Schlitzmuster gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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8 ein
Strahlungsmuster auf den Ebenen E und H einer herkömmlichen
Antenne darstellt;
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9 ein
Strahlungsmuster auf den Ebenen E und H einer Antenne gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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10 eine
graphische Darstellung ist, bei der die Bandbreitenmerkmale durch
Rückflussdämpfung zwischen
einer herkömmlichen
Antenne und einer Antenne gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verglichen werden;
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11 eine
kleine Streifenantenne gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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12 das
Streifenmuster aus 11 detailliert darstellt; und
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13 eine
zeitweise Verteilung der elektrischen Stromdichte in dem Steifenmuster
gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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Detaillierte Beschreibung der beispielhaften
Ausführungsformen
der Erfindung
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Beispielhafte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer kleinen Planarantenne gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In 5 enthält eine
kleine Planarantenne 100 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ein dielektrisches Substrat 20,
eine Metallschicht 30, die auf einem oberen Teil des dielektrischen
Substrats 20 gebildet ist, einen Hauptschlitz 40 und
eine Vielzahl an Unterschlitzen 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b,
die in die Metallschicht 30 gemustert sind, und eine Zufuhrleitung 50, die
auf einem unteren Teil des dielektrischen Substrats 20 gebildet
ist. Die Metallschicht 30 mit dem Hauptschlitz 40 und
eine Vielzahl an Unterschlitzen 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b bilden
den Abstrahlungsteil der Antenne 100.
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6 ist
eine detaillierte Draufsicht auf die Metallschicht 30,
die einen Hauptschlitz 40 und Unterschlitze 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b aus 5 hat.
Im Folgenden werden der Hauptschlitz 40 und die Unterschlitze 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b gemeinsam
als „Abstrahlungsteil" bezeichnet.
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Bezugnehmend
auf 6 enthält
der Abstrahlungsteil die Metallschicht 30, einen Hauptschlitz 40 und
die Vielzahl an Unterschlitzen 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b,
die auf beiden Seiten des Hauptschlitzes 40 gebildet sind.
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Jeder
der Unterschlitze 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b ist
mit dem Hauptschlitz 40 verbunden. Es ist auch jeder der
Unterschlitze 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b im
oder entgegen dem Uhrzeigersinn gewickelt. Darüber hinaus ist jeder der Unterschlitze 60a, 60b, 70a, 70b, 80a, 80b, 90a, 90b in
einem spiegelsymmetrischen Muster in Bezug auf die Längsachse
des Hauptschlitzes 40 angeordnet.
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Dementsprechend
können
der erste Unterschlitz 60a auf der rechten Seite und der
dritte Unterschlitz 80a auf der rechten Seite im Uhrzeigersinn
gewickelt sein, während
der zweite Unterschlitz 80 auf der rechten Seite und der
vierte Unterschlitz 90a auf der rechten Seite entgegen
dem Uhrzeigersinn gewickelt sein können.
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Des
Weiteren können
der erste Unterschlitz 60b auf der linken Seite und der
dritte Unterschlitz 80b auf der linken Seite entgegen dem
Uhrzeigersinn gewickelt sein, während
der zweite Unterschlitz 70b auf der linken Seite und der
vierte Unterschlitz 90b auf der linken Seite im Uhrzeigersinn
gewickelt sein können.
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Im
Grunde genommen dominiert ein abstrahlender Teil über die
elektromagnetischen Eigenschaften jeder Antenne. Wenn ein größerer Teil
des Abstrahlungsteils zum Strahlen verwendet wird, kann somit die
operative Bandbreite verbessert und eine Antenneminiaturisierung
erreicht werden, ohne dabei die erwünschten Strahlungseigenschaften,
wie zum Beispiel Verstärkung
und Strahlungseffizienz, zu verkleinern.
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Anders
als das Schlitzmuster herkömmlicher Antennen
enthält
der Abstrahlungsteil gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Antenne vier Unterschlitze, die jeweils am Endes
des Hauptschlitzes 40 gebildet sind, in einer spiegelsymmetrischen
Struktur in Bezug auf die Längsachse
des Hauptschlitzes. Die kleine Planarantenne gemäß dieser beispielhaften Ausführungsform
hat die obige recht schwierige Schlitzstruktur aus den nachfolgenden
Gründen.
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Im
Allgemeinen ist die Gesamtlänge
einer Antenne kleiner als die halbe Wellenlänge, und sie kann sogar kleiner
als ein Viertel der Wellenlänge sein,
was unvermeidlich dazu führt,
dass der Hauptschlitz eine verkürzte
Größe hat.
Außerdem
muss der Abstrahlungsteil einer Antenne eine Halbwellenresonanzeigenschaft
beibehalten. Dementsprechend kann, um die Größe der Antenne zu verringern,
eine bestimmte Grenzspannung an beide Enden des Hauptschlitzes angelegt
werden, und somit wird eine gewünschte
Resonanzelektromagnetfeldverteilung an dem gekürzten Hauptschlitz erzeugt.
Um die gewünschte
Unstetigkeit der Spannung an beiden Enden des Hauptschlitzes bereitzustellen,
benötigen beide
Abschlussenden eines Unterschlitzes Abschlusselemente mit einem
induktiven Merkmal.
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Wenn
die Länge
des Abschlussunterschlitzes kleiner als ein Viertel einer Wellenlänge ist,
ist des Weiteren die induktive Last garantiert. Herkömmlicherweise
wird ein induktiver Abschluss durch ein Paar linearer oder spiraliger
Schlitze gebildet, die an beiden Enden des Hauptschlitzes 4 (siehe
Unterschlitze 8a bis 8d, 9a bis 9d, 10a bis 10d der 2, 3 und 4)
angeordnet sind. Anderes als die herkömmlichen Antennen werden bei
dieser beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Abschlüsse des Hauptschlitzes 40 aus
vier Unterschlitzen 60a, 70a, 80a, 90a gebildet,
die an der rechten Seite des Hauptschlitzes enden, und vier Unterschlitzen 60b, 70b, 80b und 90b,
die an der linken Seite des Hauptschlitzes 40 enden, wobei
entsprechende Unterschlitze 60a, 70a, 80a, 90a und 60b, 70b, 80b, 90b in
einem im oder entgegen dem Uhrzeigersinn gewickelten, spiegelsymmetrischen
Muster gewickelt sind.
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7 zeigt
die Verteilung der elektromagnetischen Ströme in dem Schlitzmuster gemäß der obigen
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In 7 ist die
Richtung des elektromagnetischen Stroms schematisch durch Pfeile
angezeigt. Durch die Kombination von im oder entgegen dem Uhrzeigersinn
gewickelten Unterschlitzen 60a, 70a, 80a, 90a können einzigartige
elektromagnetische Merkmale erreicht werden. Das heißt, es gibt
sechs Arme 62a, 71a, 75a, 85a, 92a aus
gewickelten Unterschlitzen, die denselben elektromagnetischen Fluss
wie der Hauptschlitz 40 haben.
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Außerdem gibt
es zwei Bereiche 73a, 83a die entgegengesetzten
elektromagnetischen Fluss in Bezug auf die Fließrichtung des Hauptschlitzes 40 haben.
Der elektromagnetische Strom hat eine kleine Amplitude in den beiden
Bereichen 73a, 83a.
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Währenddessen
wird ein unerwünschter Feldkopplungseffekt
erst an den Bereichen 72a und 74a, 82a und 84a, 61a und 63a und 91a und 93a verringert
und durch die spiegelsymmetrische Anordnung in Bezug auf die Längsachse
des Hauptschlitzes 40 weiter unterdrückt.
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Infolgedessen
können
unerwünschte
Erscheinungen durch induktive Unterschlitze vermieden werden. Zusätzlich kann
der Bereich, der elektromagnetischen Strom am abschließenden Unterschlitz
verwendet, erfolgreich verbessert werden und als Ergebnis können vergrößerte Antennenbereiche wirksam
zur Strahlung beitragen. Somit kann, wie oben in einigen beispielhaften
Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung beschrieben, eine kleine Planarantenne vorgesehen
sein, die mit einer verbesserten Bandbreite arbeiten kann, ohne
dabei das Strahlungsmuster, Verstärkung und Strahlungseffizienz
nachteilig zu beeinflussen.
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Um
die Leistungen der Antenne gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung und der herkömmlichen Antenne zu vergleichen,
wurden beide Antennen mit einer identischen Größe für UHF-Vorgänge ausgestaltet. Das heißt, die Metallschicht 30 ist
0,21λ0 × 0,15λ0 groß und der Schlitz
ist 0,17λ0 × 0,08λ0 groß, wobei λ0 Wellen
im freien Raum bezeichnet.
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Die
Zuführung
zur Antenne kann eine am Ende offene Mikrostreifenleitung mit einem
Fühler sein,
der an der Rückseite
des dielektrischen Substrats oder an jeder anderen Übertragungsleitung
installiert ist.
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8 zeigt
ein Strahlungsmuster auf den Ebenen E und H einer herkömmlichen
Antenne, und 9 zeigt ein Strahlungsmuster
auf den Ebenen E und H einer Antenne gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Bezugnehmend
auf die 8 und 9 wurde
beobachtet, dass die vorwärts
ausgerichteten Muster beider Antennen fast gleich sind. Die kleine Planarantenne
der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform verstärkt mit –1,9 dBi
und die herkömmliche
Antenne verstärkt
mit –1,8
dBi. Dementsprechend können
die Vorteile der Antenne gemäß dieser
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung im Hinblick auf Verstärkung und Effizienz nicht bemerkenswert
sein.
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10 ist
eine graphische Darstellung, die die Bandbreitenmerkmale einer Antenne
gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit denen einer herkömmlichen auf Rückfluss-
bzw. Echodämpfung
basierenden Antenne vergleicht. In 10 ist
die Rückflussdämpfung der
herkömmlichen
Antenne durch eine gestrichelte Linie dargestellt, während die
Rückflussdämpfung der
Antenne gemäß der vorliegenden
beispielhaften Ausführungsform
durch eine durchgezogene Linie dargestellt ist.
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Bei
der Rückflussdämpfung mit
einem Wert von –10
dB hat die Antenne gemäß der beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine Operationsbandbreite von 38 MHz,
während
die herkömmliche
Antenne eine Operationsbandbreite von 29 MHz hat. Anders ausgedrückt hat
die Antenne gemäß der beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine etwa 30 breitere Bandbreite als
die herkömmliche
Antenne. Gleichzeitig leidet die Antenne gemäß der beispielhaften Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung nicht unter den Einflüssen auf Strahlungsmuster und
-effizienz und Polarisationsreinheit.
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Währenddessen
erfordert die Antenne 100 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wie in 5 dargestellt, eine
im Wesentlichen große
Menge an leitendem Material, um eine Bodenmetallschicht 30 zu
bilden. Zusätzlich
wird das relativ schwere Metall, das durch die Antenne 100 benötigt wird,
zu einer Einflussgröße. Somit
ist es wünschenswert,
einen Abstrahlungsteil vorzusehen, der weniger Metall oder anderes
leitendes Material benötigt
und der arbeiten kann, ohne dabei die Strahlungseigenschaft nachteilig
zu beeinflussen. Ein solcher Abstrahlungsteil wird unten unter Bezugnahme
auf eine weitere beispielhafte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung vorgeschlagen.
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Grundsätzlich ist
die Abstrahlungseigenschaft die dominante Eigenschaft unter den
elektromagnetischen Eigenschaften jeder Antenne. Somit sollte der
größte Bereich
des Abstrahlungsteils beim Strahlen dazu benutzt werden, die Parameter
der Antenne zu verbessern. Anders als der Abstrahlungsteil mit Vierschlitzmuster
in 6, beruht ein Abstrahlungsteil gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auf einem Streifenmuster, weil bei einer
solchen Struktur im Wesentlichen weniger Metall verbraucht wird.
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Das
Muster mit Metallstreifen verdoppelt geometrisch nahezu das in 6 gezeigte
Muster mit vier Schlitzen. Anders ausgedrückt, gemäß dieser besonderen Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung, ersetzt der Streifen den Schlitz nach
dem Prinzip der elektromagnetischen Dualität. Nach diesem gut bekannten
Prinzip kann eine duale Struktur gebildet werden, indem das Metall
durch Luft und Luft durch Metall ersetzt wird. Duale Strukturen ähneln einem
Positiv und einem Negativ in der Photographie.
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Der
Abstrahlungsteil gemäß dieser
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann als eine „komplementäre" Strahlungsstruktur hinsichtlich
des Abstrahlungsteils eingestuft werden, der ein auf Schlitzen basierendes
Muster hat. Dementsprechend sind auch die Aspekte des Abstrahlungsteils
aus 6 auf eine kleine Planarantenne anwendbar, die
unten gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben wird.
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11 zeigt
eine kleine Streifenantenne gemäß einer
weiteren Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung.
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In 11 enthält eine
gedruckte Streifenantenne 1000 ein dielektrisches Substrat 200 und
ein leitendes Streifenmuster 300, das auf einer Seite des dielektrischen
Substrats 200 gebildet ist. Das dielektrische Substrat 200 bildet
unmittelbar eine kleine Streifenantenne 1000.
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12 zeigt
das Streifenmuster aus 11 im Detail. Das Streifenmuster 200 enthält einen Hauptstreifen 310 und
eine Vielzahl an Streifenarmen, die den Hauptstreifen 310 an
jedem Ende abschließen.
Der Hauptstreifen 310 hat einen mittig angeordneten Spalt 360 am
Zufuhrpunkt der Antenne 1000.
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Die
Streifenarme 320a, 320b, 330a, 330b, 340a, 340b, 350a, 350b sind
paarweise angeordnet, die in Bezug auf die Längsachse des Hauptstreifens 310 angeordnet
sind. Das heißt,
die Streifenarme 320a, 320b, 330a, 330b, 340a, 340b, 350a, 350b schließen so den
Hauptstreifen 310 ab, dass ein Arm, beispielsweise der
Arm 320a, im Uhrzeigersinn gewickelt ist, während der
andere Arm, beispielsweise der Arm 320b, entgegen dem Uhrzeigersinn
gewickelt ist. Die abschließenden
Streifenarme sind des Weiteren als spiegelsymmetrische Paare in
Bezug auf die Längsachse
des Hauptstreifens 310 ausgebildet.
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Die
Größe der Metallbodenschicht 30 der Antenne
aus 6 wäre
idealerweise unendlich. Nichtsdestoweniger kann die Antenne 1000,
trotz theoretischer Unvollkommenheiten einer tatsächlichen
Implementierung, sehr gut unter der Voraussetzung arbeiten, dass
die einwandfreie Abstimmung des zweckmäßigen Streifenmusters beachtet
wird. Natürlich
wäre die
Eingabeimpedanz der Antenne mit komplementärer Antenne im Wesentlichen
unterschiedlich und erfordert eine genaue Anpassung an die bestimmte
Zuführungsimplementierung.
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13 zeigt
eine zeitweise Verteilung der Stromdichte am Streifenmuster.
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Im
Falle einer elektrisch kleinen Antenne (d.h. klein im Verhältnis zur
Wellenlänge)
ist der Phasenunterschied des elektromagnetischen Felds entlang
der Struktur klein, somit kann die unmittelbare Verteilung der elektrischen
Stromdichte an dem Streifenmuster schematisch durch Pfeile mit proportionaler
Länge wie
in 13 gezeigt werden. Die Kombination von im Uhrzeigersinn
und entgegen dem Uhrzeigersinn gewickelten Streifenarmen sorgt für den Abschluss
mit einzigartigen elektromagnetischen Merkmalen.
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Es
gibt nämlich
sechs Bereiche 321b, 331b, 322b, 332b, 314b, 344b in 13,
bei denen der Stromfluss in dieselbe Richtung wie beim Hauptstreifen 310 läuft. Der
gegenläufige
Stromfluss mit im Wesentlichen niedriger Amplitude besteht nur auf
den zwei Bereichen 325b, 335b.
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Der
unerwünschte
sekundäre
Effekt der Abschlussstreifenarme wird unterdrückt. Gewiss wird ein unerwünschter
Fernfeldkopplungseffekt aus Paaren der Bereiche 324b und 323b, 334b und 333b, 312b und 316b,
und 342b und 346b zuerst paarweise reduziert,
und dann durch die Spiegelsymmetrie in Bezug auf die Längsachse
des Hauptstreifens 310 unterdrückt.
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Somit
löschen
die Strahlungsfelder von den Streifenbereichen 324b, 323b, 312b, 316b die
Strahlungsfelder von den Bereichen 334b, 333b, 342b, 346b und
sie tragen nicht zu dem gesamten Fernfeld bei. Zusätzlich werden
die Bereiche 321b, 331b, 322b, 332b, 314b, 344b der
vertikalen elektrischen Strom verwendenden Streifenarme erfolgreich
verbessert, wodurch der Antennenbereich, der tatsächlich an
dem Abstrahlungsphänomen
teilhat, zunimmt.
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Der
Abstrahlungsteil arbeitet somit als ein Basiselement elektrisch
kleiner Planarantennen. Die Zufuhr zur Antenne kann entweder durch
eine herkömmliche
plane Übertragungsleitung
oder durch direkten Einlass eines elektronischen Chips in das Streifenmuster
realisiert werden.
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Folglich
stellen beispielhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung einen Abstrahlungsteil für elektrisch
kleine Antennen bereit, die weniger Metall oder anderes leitendes
Material erfordern als herkömmliche
Abstrahlungsteile und die gleichzeitig arbeiten können, ohne
die Abstrahlungseigenschaften nachteilig zu beeinflussen.
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Das
praktische Verfahren zur Herstellung des Abstrahlungsteils umfasst
gedruckte Schaltungstechnologie jeder Art. Ein gedrucktes Steifenmuster durch
ein Massendrahtmuster mit dersel ben gattungsgemäßen Geometrie zu ersetzen,
würde auch nicht
vom Schutzumfang und dem Geist der vorliegenden Erfindung abweichen.
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Wie
oben in einigen beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung beschrieben, kann eine kleine Planarantenne einen vergrößerten Bereich
haben, um wirksam am Abstrahlungsphänomen teilzuhaben und deshalb
für eine
verbesserte Bandbreite sorgen, ohne Abstrahlungsmuster, Verstärkung und
Effizienz nachteilig zu beeinflussen.
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Zusätzlich kann
bei kleinen Streifenantennen gemäß den Aspekten
der vorliegenden Erfindung ein elektrisch kleiner Antennenabstrahlungsteil
vorgesehen sein, der weniger Metall oder leitendes Material als
herkömmliche
Antennen benötigt,
und der auch arbeiten kann, ohne die Abstrahlungseigenschaften der
Antenne nachteilig zu beeinflussen.
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Die
zuvor erwähnten
beispielhaften Ausführungsformen
und Aspekte der vorliegenden Erfindung sind lediglich beispielhaft
und nicht als die vorliegende Erfindung beschränkend auszulegen. Die vorliegende
Lehre kann leicht auf andere Vorrichtungsarten angewendet werden.
Auch die Beschreibung der beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung soll veranschaulichend sein und nicht den Schutzumfang
der Ansprüche
begrenzen, und viele Alternativen, Änderungen und Variationen werden
für den
Fachmann offensichtlich sein.