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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf ein aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät.
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Stand der Technik
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Ein
tragbares Funkkommunikationsgerät wird
zunehmend komplex, einschließlich
einer immer zunehmenden Anzahl von Funktionen, die Raum und Öffnungen
in der Abdeckung des tragbaren Funkkommunikationsgeräts, für Sondervorrichtungen,
z. B. Kameras, Anzeigen, Tastenfelder, Knöpfe, Kommunikationsanschlüsse, Sensoren
und Linsen erfordern. Folglich ist der Bedarf an zunehmendem funktionalem,
d. h. zugänglichem,
Oberflächengebiet
des tragbaren Funkkommunikationsgeräts offensichtlich. Gleichzeitig
müssen
die Vorrichtungen so kompakt wie möglich sein.
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Daher
ist die Verwendung von aufklappbaren tragbaren Funkkommunikationsgeräten, z.
B. vom Doppelschalen- oder Venusmuscheltyp, weit verbreitet, der
aus zwei aufklappbaren Deckteilen besteht, die wie eine Venusmuschel
geöffnet
werden können. Ein
solches Gerät
weist typischerweise eine Hauptanzeige in einem Teil und ein Haupttastenfeld
in dem anderen Teil auf der Innenseite der „Venusmuschel" auf, so dass die
Vorrichtung geöffnet
werden muss, um ihre Hauptfunktionen zu betreiben.
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Aufgrund
der zunehmenden Anzahl von Funktionen müssen jedoch z. B. zusätzliche
Anzeigen und Tastenfelder oder Kameralinsen auf Oberflächen angeordnet
werden, die nach Außen
gerichtet sind, wenn die Vorrichtung in geschlossener Position ist.
Wenn das Gerät
in geöffneter
Position ist, erscheinen diese Funktionen daher auf der „Rückseite" der Vorrichtung
und können
folglich nur durch Drehen der Vorrichtung bedient/erreicht werden,
wodurch die Steuerung der Funktionen auf der „Innenseite" der Vorrichtung
verloren wird.
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Ebenfalls
aus dem Stand der Technik bekannt ist der Klappmessertyp tragbarer
Funkkommunikationsgeräte,
der ebenfalls zwei Deckteile aufweist, die miteinander überlappen,
wenn sie in der geschlossenen Position sind, und die durch seitwärts Drehen
der Deckteile, d. h. in einer parallelen Ebene zur Frontoberfläche der
Vorrichtung, geöffnet
werden, durch Drehen der Deckteile relativ zueinander um ein Gelenk
mit einer einzigen gemeinsamen Drehachse. Beim Drehen der Deckteile
einer solchen Vorrichtung relativ zueinander werden die Funktionsmerkmale
auf der vordersten Oberfläche
auf dem Kopf erscheinen. Alle Knöpfe,
Verbindungen oder anderen Merkmale werden daher in unterschiedlichen Positionen
sein, wenn die Deckteile in der geöffneten bzw. geschlossenen
Position sind. Dies erschwert es, unerlässliche Merkmale, Knöpfe oder
angebrachte Zubehörteile
an den Seiten- oder Bodenoberflächen
des Geräts
anzuordnen. Ferner sind die Teile teilweise miteinander überlappend,
wo die Teile drehverbunden sind. Die Teile der Oberflächen, die überlappen,
können
nicht verwendet werden, was die Bedienungsoberfläche des Geräts begrenzt.
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Ebenfalls
aus dem Stand der Technik bekannt ist ein tragbares Funkkommunikationsgerät mit zwei
Deckteilen, das mit einem um eine erste Drehachse drehbaren Scharnier
wie eine herkömmliche Doppelschalentyp-Vorrichtung
versehen sind, wobei das Scharnier ferner eine zweite Drehachse
aufweist, die senkrecht zu der ersten Drehachse und parallel zu
einer Längsachse
der ungefalteten Vorrichtung verläuft. Eine solche Vorrichtung
ist aus der Europäischen
Patentanmeldung
EP
1 469 656 A2 bekannt. Dieses Scharnier ist nicht sehr stabil
und beim Drehen des oberen Deckteils um die zweite Drehachse gibt
es ein Risiko, das Deckteil um mehr als 180° zu drehen, da es keine direkte
Anzeige, in welche Richtung zu drehen ist, gibt. Daher gibt es ein
Risiko so zu drehen, dass eine elektrische Verbindung abgerissen
wird.
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Ebenfalls
aus dem Stand der Technik bekannt ist ein aufklappbares tragbares
Funkkommunikationsgerät,
das von Sony Ericsson veröffentlicht wurde,
in dem zwei Deckteile – ein
oberes und ein unteres Teil – miteinander
durch einen Satz von zwei Armen verbunden sind, welche jeweils drehbar
mit jedem der Deckteile auf gegenüberliegenden Seitenoberflächen der
Deckteile verbunden sind. Mit diesem Scharnier kann das obere Deckteil
frei gegenüber dem
unteren Teil gedreht werden. In dieser Vorrichtung müssen die
Arme jedoch miteinander durch die Deckteile verbunden sein, sodass
beide Arme gleichzeitig denselben Winkel in Bezug auf jedes Deckteil zu
jeder Zeit erhalten, um ein Verwinden des Scharniers zwischen den
Teilen zu verhindern. Solches Verwinden ist unerwünscht, weil
es elektrische Verbindungen zwischen den Deckteilen, die durch die Arme
angeordnet sind, beschädigen
kann oder das Scharnier selbst beschädigen kann. Die Verbindung zwischen
dem Satz Armen wird ein beachtliches Maß an Raum innerhalb der Deckteile
aufnehmen, was unerwünscht
ist, weil dies die Kompaktheit des Geräts beeinträchtigt. Wenn die Verbindung
ausgelassen wird, ist das Gerät
instabil, weil sich das Scharnier zwischen den Deckteilen verwinden
kann, wenn nicht sehr schwere Materialien für die das Scharnier bildenden
Teile verwendet werden. Darüber
hinaus müssen
die Arme und/oder die Deckteile, wegen der durch die Arme angeordneten
elektrischen Verbindungen, mit Haltemitteln versehen sein, um eine
unbegrenzte Drehung eines Deckteils relativ zu den Armen zu verhindern.
Andernfalls werden die elektrischen Verbindungen eventuell abgerissen.
Wegen der Anordnung der Arme können
solche Haltemittel jedoch zu leicht überwunden werden und die korrekte Drehposition
eines Deckteils relativ zu den Armen kann nicht vorbestimmt werden,
ohne die Vorrichtung auseinander zu nehmen.
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Ebenfalls
aus
EP 1 217 501 bekannt
ist eine tragbare elektronische Vorrichtung, umfassend ein Basisteil,
das mit einem Deckteil mittels einer Scharnieranordnung verbunden
ist. Die Scharnieranordnung umfasst zwei Paar von länglichen
Verbindungselementen.
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Aufgabe der Erfindung
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, ein aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät zur Verfügung zu
stellen, welches die Probleme des Stands der Technik löst.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein kompaktes aufklappbares tragbares
Funkkommunikationsgerät
zur Verfügung
zu stellen, das leichten Zugang zu allen Oberflächen des Geräts und Kombinationen
von Oberflächen
des Geräts
schafft, ohne das tragbare Funkkommunikationsgerät umdrehen zu müssen, um
Zugang zu den an den Oberflächen
vorhandenen Merkmalen während
des Haltens zumindest eines Teils der Vorrichtung in einer gleich
bleibenden Position in der Hand zu erlangen. Es ist auch eine Aufgabe
der Erfindung, ein Gerät
zu schaffen, die Verwenden aller Oberflächen für Merkmale, Funktionen, Knöpfe und
dergleichen ermöglicht.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein alternatives aufklappbares
tragbares Funkkommunikationsgerät
zur Verfügung
zu stellen.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Aufgabe der Erfindung wird erreicht durch ein tragbares Funkkommunikationsgerät, umfassend
ein oberes Deckteil; ein unteres Deckteil; einen ersten Satz länglicher
Arme mit ersten Enden und zweiten Enden, wobei die ersten Enden
mit dem oberen Teil durch einen ersten Satz Gelenke verbunden ist
und die zweiten Enden mit dem unteren Teil durch einen zweiten Satz
Gelenke verbunden ist, wobei das tragbare Funkkommunikationsgerät ferner
einen zweiten Satz Arme mit ersten Enden und zweiten Enden aufweist,
wobei die ersten Enden mit dem oberen Teil durch einen dritten Satz
Gelenke und die zweiten Enden mit dem unteren Teil durch einen vierten
Satz Gelenke verbunden sind, wobei die Gelenke zumindest drei Drehachsen
zwischen den Armen und den Deckteilen zur Verfügung stellen.
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Dadurch
wird ein stabiler alternativer Öffnungsmechanismus
erreicht.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung können
die Drehachsen von zweien der Gelenke in Übereinstimmung gebracht werden,
so dass die zwei Gelenke eine gemeinsame Drehachse bilden.
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Dadurch
wird erreicht, dass das Gerät
auf zwei verschiedene Weisen betrieben werden kann, eine Weise,
die mit der „Venusmuschel" vergleichbar ist,
wo zwei Teile um eine einzige Drehachse drehbar sind, sodass der
Benutzer Zugang zu zwei neuen Oberflächen des Geräts erhält, wenn
es geöffnet
ist, und eine Weise, die vergleichbar mit dem „Klappmesser"-Typ Gerät ist, wo das Gerät durch
Verschieben der zwei Teile, deren gleiche Oberflächen zum Benutzer gerichtet
sind, geöffnet
wird. Daher kann das obere Teil relativ zu dem unteren Teil umgedreht
werden, sodass beide Seiten des oberen Teils als Front verwendet
werden können,
wenn das Gerät
in einer der zwei „geschlossenen" Positionen ist.
Daher ist das Gerät
gemäß der Erfindung
leichter zu verwenden als Vorrichtungen aus dem Stand der Technik
und besser auf die Bedürfnisse
und Wünsche
der Benutzer abgestimmt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung schaffen die Gelenke vier Drehachsen zwischen den
Armen und den Deckteilen. Dadurch wird ein sehr stabiles parallelogrammähnliches
Scharnier mit der Doppelwirkung erhalten.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird ein Satz von Gelenken angeordnet, um eine Schiebebewegung
zwischen einem Deckteil und dem zweiten Satz Armen zu ermöglichen.
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Es
sollte betont werden, dass der Ausdruck „umfasst/umfassend" oder „aufweist/aufweisend", wenn er in dieser
Beschreibung verwendet wird, zum Beschreiben des Vorhandenseins
der angegebenen Merkmale, Zahlen, Schritte oder Komponenten genutzt
wird, aber das Vorhandensein oder die Zugabe von einem oder mehr
weiteren Merkmalen, Zahlen, Schritten, Komponenten oder Gruppen
hiervon nicht ausschließt.
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Der
Ausdruck elektronisches Gerät
enthält ein
tragbares Funkkommunikationsgerät.
Der Ausdruck tragbares Funkkommunikationsgerät, das hierin anschließend als
Mobilfunkendgerät
bezeichnet wird, enthält
alle Geräte,
wie beispielsweise Mobiltelefone, Pager, Communicators, d. h. elektronische Kalender,
Smartphones und dergleichen.
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Figurenbeschreibung
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Die
Erfindung wird im Detail im Folgenden mit Bezug auf die Figuren
beschrieben, in denen
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1A eine
perspektivische Ansicht eines tragbaren Funkkommunikationsgeräts gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist, das ein einer Zwischenposition gezeigt ist;
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1B–F Seitenansichten
des tragbaren Funkkommunikationsgerät sind, das in 1A gezeigt
ist, in unterschiedlichen Positionen;
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1G eine
weitere perspektivische Ansicht des in 1A gezeigten
tragbaren Funkkommunikationsgeräts
ist, in einer Position, die der in 1C gezeigten
Position entspricht;
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2A–F Seitenansichten
des tragbaren Funkkommunikationsgeräts gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind, das in unterschiedlichen Positionen gezeigt
ist; und
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3 eine
perspektivische Ansicht eines länglichen
Verbindungsarms eines ersten Satzes von länglichen Armen ist, der für beide
Ausführungsformen,
die in 1 und 2 gezeigt
sind, passend ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Verbindungsarms eines zweiten Satzes
von länglichen
Armen ist, der für
die in 1A–G gezeigte Ausführungsform
mit einer Ausführungsform
von elektrischen Verbindungsmitteln dazwischen passend ist.
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Detaillierte Beschreibung
von Ausführungsformen der
Erfindung
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Mit
Bezug auf 1, wobei 1A eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines tragbaren
Funkkommunikationsgeräts 1 gemäß der Erfindung,
wobei das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 ein oberes Deckteil 10 und
ein unteres Deckteil 20 aufweist. Das untere Deckteil weist
eine Frontoberfläche 21,
eine Rückoberfläche 22,
Seitenoberflächen 23 und
Endoberflächen 24 auf.
Entsprechend weist das obere Deckteil 10 eine erste Frontoberfläche 11,
eine zweite Frontoberfläche 12,
Seitenoberflächen 13 und
Endoberflächen 14 auf.
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Die
Deckteile 10, 20 sind bevorzugt darauf eingestellt,
eine Vielzahl von elektrischen Komponenten zu enthalten, die typischerweise
auf Leiterplatten innerhalb der Deckteile 10, 20 montiert
sind. Angeordnet in den äußeren Oberflächen der
Deckteile 10, 20 sind eine Serie von Kommunikationsmitteln vorhanden,
damit ein Benutzer die Funktion des Geräts 1 steuern kann.
Solche Kommunikationsmittel umfassen typischerweise ein oder mehrere
Tastenfelder 100, eine oder mehrere Anzeigen 101,
Mikrofone, Lautsprecher 102, Spurknöpfe, Spurbälle, Joysticks 101 oder
andere Navigationswerkzeuge 103, Funktionsknöpfe oder
Kameras 104. Diese Kommunikationsmittel sind typischerweise
in der Frontoberfläche 21 des
unteren Deckteils 20 und/oder in den ersten und zweiten
Frontoberflächen 11, 12 des
oberen Deckteils 10 angeordnet. Systemverbindungsanschlüsse 105 zum
Anbringen elektrischer Leiter, z. B. zum Laden von Batterien oder
zum Verbinden des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 mit
einem Computer oder dergleichen sind typischerweise in einer Endoberfläche 24 des
unteren Deckteils 20 angeordnet. Andere Kommunikationsmittel
und Komponenten können
eingesetzt werden, die oben genannten sind nur beispielhaft. Typischerweise
wird die Rückoberfläche 22 des
unteren Teils für
eine Klappe verwendet, die Zugang zu einer Batterie und SIM-Karte
im Innern des Deckteils 20 schafft.
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Weiter
mit Bezug auf 1B–F weist das tragbare Funkkommunikationsgerät 1,
das in 1A gezeigt ist, einen ersten
Satz länglicher
Arme 30 auf, welche die oberen und unteren Deckteile 10, 20 verbinden. 1B–F zeigt
das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in einer Seitenansicht.
Daher ist nur einer der zwei Arme im ersten Satz Arme 30 sichtbar. Der
zweite Arm des Satzes kann aus 1G geschätzt werden.
In den Ausführungsformen,
die in den Figuren gezeigt sind und wie bevorzugt ist das tragbare
Funkkommunikationsgerät 1 mit
Armen auf beiden Seiten ausgerüstet.
Es wird jedoch möglich sein,
die Erfindung mit Armen auf nur einer Seite der Vorrichtung zu auszuführen.
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Die
Arme 30 sind mit dem oberen Deckteil 10 an ersten
Enden 31 der Arme 30 durch Gelenke 41 verbunden.
Entsprechend sind die Arme 30 mit dem unteren Deckteil 20 an
einem zweiten Ende 32 der Arme 30 durch Gelenke 42 verbunden.
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Die
Gelenke 41 sind eingestellt, Drehung der Arme 30 in
Bezug auf das obere Deckteil 10 um eine Drehachse A zu
ermöglichen, wie
durch Vergleichen der 1A und 1G geschätzt werden
kann.
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Die
Gelenke 42 sind eingestellt, Drehung der Arme 30 in
Bezug auf das untere Deckteil 20 um eine Drehachse B zu
ermöglichen,
wie durch Vergleichen der 1A und 1G geschätzt werden
kann.
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Die
Gelenke 41, welche das obere Deckteil 10 und die
Arme 30 verbinden, sind bevorzugt aus zylindrischen Abgriffen
an den ersten Enden 31 der Arme 30 aufgebaut,
wie in 3 gezeigt ist, wobei die Abgriffe für ein Zusammenwirken
mit kreisförmigen Öffnungen
in dem oberen Deckteil angepasst sind. Alternativ können die
Abgriffe und Öffnungen
ihren Ort an dem Deckteil 10 und den Armen 30 tauschen.
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Die
Gelenke 42, die das untere Deckteil 10 und die
Arme 30 verbinden, sind bevorzugt aus zylindrischen Abgriffen
an den zweiten Enden 32 der Arme 30 aufgebaut,
die für
ein Zusammenwirken mit kreisförmigen Öffnungen
in dem oberen Deckteil 20 angepasst sind. Diese Öffnung ist
in Flanschen 25 angeordnet, die sich von den Seitenoberflächen 23 des
unteren Deckteils 20 auf eine solche Weise erstrecken,
dass ein Spalt oder Raum 26 zwischen den Seitenoberflächen 23 gebildet
wird. Die Abgriffe, die für
ein Zusammenwirken mit den kreisförmigen Öffnungen in den Flanschen 25 angepasst
sind, sind daher an der gegenüberliegenden
Seite des Arms 30 relativ zu den oben genannten Abgriffen
an den ersten Enden 31 der Arme 30 angeordnet,
wie in 3 gezeigt ist. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen
ihren Ort an den Flanschen 25 und Armen 30 tauschen.
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Der
erste Satz Gelenke 41, die das obere Deckteil 10 und
die Arme 30 verbinden, ist bevorzugt in einem Mittelabschnitt
der Seitenoberfläche 13 des oberen
Deckteils 10 angeordnet. Die Flansche 25 sind
bevorzugt so angeordnet, dass die Gelenke 42 entlang der
Seitenoberfläche 23 des
unteren Deckteils 20 an einem Endabschnitt des unteren
Deckteils 20 gelegen sind. Die Gelenke 42 sind
jedoch bevorzugt erhöht,
so dass sie oberhalb der Frontoberfläche 21 des unteren
Deckteils 20 gelegen sind.
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Der
erste Satz länglicher
Arme 30 weist bevorzugt eine Länge zwischen den Gelenken 41, 42 auf,
sodass die Endoberflächen 14, 24 der
unteren bzw. oberen Deckteile 10, 20 im Wesentlichen
fluchtend sind, wenn die oberen und unteren Deckteile 10, 20 näher zusammen
gebracht werden, wie in 1B und 1F zu
sehen ist, wobei das untere und obere Teil bevorzugt im Wesentlichen
dieselbe Gesamtlänge
und -breite aufweist. Daher hat die Länge des Satzes länglicher
Arme 30 bevorzugt eine Länge, die in etwa ½ der Länge einer
Seitenoberfläche 13, 23 der oberen
und unteren Deckteile 10, 20 entspricht.
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Das
tragbare Funkkommunikationsgerät 1, das
in 1 gezeigt ist, weist ferner einen
zweiten Satz länglicher
Arme 50 zum Verbinden der oberen und unteren Deckteile 10, 20 auf.
Der zweite Satz Arme 50, wie der oben beschriebene erste
Satz Arme 30, umfasst bevorzugt einen Arm auf jeder Seite 13, 23 der
oberen und unteren Deckteile 10, 20, kann aber
auch einen einzigen Arm aufweisen, der an einer Seite 13, 23 gelegen
ist.
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Die
in 1 gezeigten Arme 50 sind
mit dem oberen Deckteil 10 an ersten Enden 51 der
Arme 50 durch einen dritten Satz Gelenke 61 verbunden.
Entsprechend sind die Arme 50 mit dem unteren Deckteil 20 an
einem zweiten Ende 52 der Arme 50 durch einen
vierten Satz Gelenke 62 verbunden.
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Der
dritte Satz Gelenke 61 ist angepasst um Drehung der Arme 50 in
Bezug auf das obere Deckteil 10 um eine Drehachse C zu
erlauben, wie durch Vergleichen von 1A und 1G geschätzt werden
kann.
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Der
vierte Satz Gelenke 62 ist angepasst um Drehung der Arme 50 in
Bezug auf das untere Deckteil 20 um eine Drehachse D zu
erlauben, wie durch Vergleichen von 1A und 1G geschätzt werden
kann.
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Die
Gelenke 61, die das obere Deckteil 10 und die
Arme 50 verbinden, sind bevorzugt durch zylindrische Abgriffe
an den zweiten Enden 52 der Arme 50 aufgebaut,
wie aus 4 geschätzt werden kann, wobei die
Abgriffe zum Zusammenwirken mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen unteren
Teil 10 angepasst sind. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen
den Ort an dem Deckteil 10 und Armen 50 tauschen.
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Ähnlich sind
die Gelenke 62, die das untere Deckteil 20 und
die Arme 50 verbinden, bevorzugt durch zylindrische Abgriffe
an den zweiten Enden 52 der Arme 50 aufgebaut,
wie aus 4 geschätzt werden kann, wobei die
Abgriffe zum Zusammenarbeiten mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen unteren
Teil 20 angepasst sind. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen
den Ort an dem Deckteil 20 und Armen 50 tauschen.
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Der
dritte Satz Gelenke 61, der das obere Deckteil 10 und
die Arme 50 verbindet, ist bevorzugt in einem Abschnitt
der Seitenoberflächen 13 nahe
einer Endoberfläche 14 des
oberen Deckteils 10 angeordnet.
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Der
vierte Satz Gelenke 62, der das untere Deckteil 20 und
die Arme 50 verbindet, ist bevorzugt in einem Mittelabschnitt
der Seitenoberflächen 23 des
unteren Deckteils 20 angeordnet.
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Der
zweite Satz länglicher
Arme 50 weist bevorzugt eine Länge zwischen den Gelenken 61, 62 auf,
sodass die Endoberflächen 14, 24 der
unteren bzw. oberen Deckteile 10, 20 im Wesentlichen
fluchtend sind, wenn die oberen und unteren Deckteile 10, 20 nah
zusammen gebracht werden, wie in 1B und 1F gesehen
werden kann. Die Länge
des Satzes des zweiten Satzes von länglichen Armen 50 hat
bevorzugt eine Länge
entsprechend ½ der
Länge einer
Seitenoberfläche 13, 23 der
oberen und unteren Deckteile 10, 20 und ist daher
bevorzugt von in etwa derselben Länge wie der erste Satz Arme 30.
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Im
Folgenden wird die Funktion des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 erklärt werden.
In 1B wird das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in
einer geschlossenen Position gezeigt, wobei die Rückoberfläche 22 des
unteren Deckteils 20 nach unten zeigt und die zweite Frontoberfläche 12 des oberen
Teils 10 nach oben zeigt. Die Frontoberfläche 21 des
unteren Teils 20 und die erste Frontoberfläche 11 des
oberen Teils sind in dieser Position zwischen den Deckteilen einander
zugewandt, vor dem Benutzer verborgen. In dieser Position stehen
dem Benutzer nur die Funktionsmerkmale der zweiten Frontoberfläche 12 zur
Verfügung.
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Durch
Drücken
des oberen Deckteils 10 nach Rechts und aufwärts (wie
in 1B und C zu sehen ist) wird eine Bewegung im Uhrzeigersinn
jeweils von beiden Sätzen
von Armen 30, 50 um Achsen B und D, die durch
Gelenke 42, 62 definiert sind, in Richtung einer
in 1D gezeigten Position eingeleitet. Zusätzlich zu
der zweiten Frontoberfläche 12 des
oberen Teils 10 wird die Frontoberfläche des unteren Deckteils 20 dem
Benutzer in dieser Position zugänglich.
Dieses Bewegungsmuster kann als Z-ähnliche Bewegung beschrieben
werden, weil die Frontoberfläche 21 des
unteren Teils 20 und die zweite Frontoberfläche 12 des
oberen Teils 10 während dieses
Bewegungsmusters im Wesentlichen parallel oder zumindest in dieselbe
Richtung weisend (nach oben) gehalten werden.
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Durch
Fortsetzen der Bewegung des oberen Deckteils 10 nach Rechts
in Bezug auf das untere Deckteil 20 kann das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in
die in 1D gezeigte Position gebracht werden,
die als eine Zwischenposition beschrieben werden könnte. In
dieser Position ist die Drehachse C der Gelenke 61 zwischen
dem zweiten Satz Arme 50 und dem oberen Deckteil 10 in
Flucht mit der Drehachse B des Gelenks 42 zwischen dem
unteren Deckteil 20 und dem ersten Satz Arme 30 gebracht. Der
zweite Satz Arme 50 dringt in die Räume 26 zwischen die
Seitenoberflächen 23 der
unteren Deckteils 20 und den Flanschen 25 vor.
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Wenn
die oberen und unteren Deckteile 10, 20 in der
in 1D gezeigten Zwischenposition sind, kann das tragbare
Funkkommunikationsgerät 1 nun wie
eine Vorrichtung vom Doppelschalentyp betrieben werden, wie in 1E und 1F gezeigt
ist, wegen des Fluchtens der Drehachse C der Gelenke 61 zwischen
dem zweiten Satz Arme 50 und dem oberen Deckteil 10 und
der Drehachse B des Gelenks 42 zwischen dem unteren Deckteil 20 und
dem ersten Satz Arme 30, die damit eine gemeinsame Drehachse
E für die
beiden Gelenke 42, 61 bilden, wie in 1A gezeigt
ist.
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Durch
Drehen des oberen Deckteils 10 in einer Richtung gegen
den Uhrzeigersinn in Bezug auf die gemeinsame Drehachse E (wenn
das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 wie in 1D gezeigt positioniert
ist) kann das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in eine zweite
geschlossene Position bewegt werden, wie in 1F gezeigt
ist, wobei es durch die in 1E gezeigte
Position läuft.
In der zweiten geschlossenen Position sind die Funktionen der ersten
Frontoberfläche 11 des
oberen Teils für den
Benutzer zugänglich.
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Daher
arbeiten die zwei Sätze
von Armen 30, 50 wie zwei unabhängige Scharniere,
die kombiniert sind um die Möglichkeit
für zwei
unterschiedliche Bewegungsmuster zu schaffen. Die zwei Scharniere
arbeiten in einer Mittelposition zusammen, wo diese in einem gemeinsamen
Drehpunkt zusammen gekoppelt sind.
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Mit
dem Doppelbewegungsscharnier sind einem tragbaren Funkkommunikationsgerät 1 extreme Positionen
erlaubt, wo das obere Deckteil 10 in Bezug auf das stationär gehaltene
untere Deckteil 20 umgedreht werden kann. Beide Seiten
des oberen Deckteils 10 können damit nach Außen gedreht
werden und für
eine Eingabe/Ausgabe eines Benutzers verwendet werden.
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Da
die Scharniere an beiden Deckteilen 10, 20 während des
gesamten Satzes von Bewegungsmustern angebracht sind, können die
oberen und unteren Deckteile 10, 20 durchgehend
elektrisch und mechanisch verbunden sein.
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Wie
in 4 gezeigt ist, kann in dieser Ausführungsform
eine elektronische Verbindung 110 in einem oder beiden
Armen des zweiten Satzes länglicher
Arme 50 zum Übertragen
von Daten und/oder Leistung von einem Deckteil zum anderen vorhanden sein.
Die elektronische Verbindung 110 umfasst einen Satz elektronischer
Leiter, die bevorzugt in einem Kabel geformt sind, das sich innerhalb
der länglichen
Arme 50 ausdehnt. In jedem der Enden 51, 52 der
länglichen
Arme 50 läuft
das Kabel in die zylindrischen Abgriffe, die einen Teil der Gelenke 61, 62 bilden,
wobei das Kabel einmal oder zweimal am Inneren der Abgriffe gewunden
wird, bevor es durch die Basis des zylindrischen Abgriffs in Verbindungen 111, 112 nach
außen
tritt, die an jedem Ende der elektronischen Verbindung 110 ausgebildet
sind. Die Verbindungen 111, 112, die an jedem
Ende ausgebildet sind, erlauben eine einfache Verbindung zu den
jeweils relevanten Teilen jedes Deckteils 10, 20.
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Wegen
der Anordnung der zwei Sätze
von Armen ist ein natürlicher
Halt ausgebildet, der es dem oberen Deckteil 10 erlaubt,
nur einmal in Bezug auf den unteren Teil 20 gedreht oder
geschoben zu werden. Damit ist die elektrische Verbindung davor
geschützt
dadurch abgerissen zu werden, dass sie mehrere Umdrehungen verdreht
wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
und wie in 2 gezeigt ist, ist der
zweite Satz länglicher
Arme 50 wie oben beschrieben drehbar mit dem oberen Deckteil 10 verbunden
und verschiebbar mit dem unteren Teil 20 verbunden. Da
viele in 1 gezeigte Elemente auch
in 2 zu finden sind, werden dieselben
Bezugszeichen für
dieselben Teile verwendet, auch wenn diese in Details abweichen.
Elemente des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1, die auch in 1 zu finden sind, werden ferner nicht
beschrieben. Die Schiebeverbindungen zwischen den Armen 50 und
dem unteren Deckteil 20 sind durch Gelenke 62 gebildet,
die eine Schiebebewegung der Arme 50 entlang einer Längsachse
der Seitenoberfläche 23 des
tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 erlauben.
Diese Gelenke sind durch Schiebemittel an den länglichen Armen 50 und
längliche
Schiebemittel 63 an dem unteren Deckteil 20 gebildet.
Die Gelenke 62 können
bevorzugt so ausgebildet sein, dass die Schiebemittel an den länglichen
Armen durch Abgriffe geschaffen werden, die sich in längliche
Schlitze erstrecken, welche die länglichen Schiebemittel 63 an
dem unteren Deckteil 20 bilden, wobei der längliche
Schlitz in und entlang der Seitenoberflächen 23 des tragbaren
Funkkommunikationsgeräts 1 ausgebildet
ist. Alternativ kann das Gelenk 62 durch eine Schiene an
und entlang einer oder beider Oberflächen 23 gebildet sein,
z. B. mit einer T-Form, wobei der Arm 50 Mittel aufweist,
die Schiene zu greifen, z. B. einen U-förmigen Griff. Alternativ können die
länglichen
Schiebemittel 63 an oder in einer Kante zwischen der Seitenoberfläche 23 und
der Frontoberfläche 21 oder
in oder an der Frontoberfläche 22 des tragbaren
Funkkommunikationsgeräts 1 gebildet sein.
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Die
Länge der
Arme in dem zweiten Satz Arme 50 in dieser Ausführungsform
ist derart, dass die Drehachse C des Gelenks 61 im gleichen
Abstand über
der Frontoberfläche 21 wie
die Drehachse B des Gelenks 42 liegt, wie oben beschrieben
ist. Die Drehachse C muss jedoch nicht unbedingt denselben Abstand über der
Frontoberfläche 21 haben
wie die Drehachse B. Die Bewegung muss jedoch an einem Punkt enden,
wo der Abstand korrekt ist und die gemeinsame Drehachse E ermöglicht.
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Die
Gelenke 62 zwischen dem zweiten Satz länglicher Arme 50 und
dem unteren Deckteil 20 sind bevorzugt so eingerichtet,
dass das drehbare Gelenk 61 zwischen dem zweiten Satz Arme 50 und
dem oberen Teil 10 von einer Position an einer Endoberfläche 24a zu
einer Position an einer zweiten Endoberfläche 24b des tragbaren
Funkkommunikationsgeräts 1 verschoben
werden, wie in 2A–D gezeigt ist, sodass die
Drehachse C des Gelenks 61 an einer Position an einer Endoberfläche 24b dazu
gebracht wird, mit der Drehachse B des Gelenks 42 überein zu
stimmen. Der Flansch 25 ist in dieser Ausführungsform
so eingerichtet, dass die Arme 50 oder zumindest Teile
davon innerhalb des Flanschs 25 in einem Spalt oder Raum 26,
der zwischen den Seitenoberflächen 23 und
dem Flansch 25 an jeder Seite ausgebildet ist zu verschieben,
um es den Gelenken 61, 42 zu erlauben überein zu
stimmen.
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In
der in 2A gezeigten Position wird dem Benutzer
der Zugang zur zweiten Frontoberfläche 12 zur Verfügung gestellt.
Durch Verschieben des oberen Deckteils 10 nach Rechts (wie
in 2B und 2C gezeigt
ist wird das obere Deckteil 10 zu drehen beginnen und den
Zugang zu einer Kombination der zweiten Frontoberfläche 12 des
oberen Deckteils 10 und der Frontoberfläche des unteren Teils 20 zur Verfügung stellen,
wie in 2B, 2C und 2D gezeigt
ist. Voller Zugang wird dem Benutzer zu diesen zwei Oberflächen zur
Verfügung
gestellt, wenn die oberen und unteren Deckteile 30, 50 in
der in 2D gezeigten Zwischenposition
sind.
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Wenn
die Drehachse C des Gelenks 61 wie in 2D gezeigt
ist zum Übereinstimmen
mit der Drehachse B des Gelenks 42 gebracht wird kann das tragbare
Funkkommunikationsgerät
als Doppelschalentyp-Vorrichtung funktionieren, sodass der obere Teil
um eine gemeinsame Drehachse in einer Richtung gegen den Uhrzeigersinn
gedreht werden kann, wie in 2E gezeigt ist,
bis die in 2F gezeigte geschlossene Position
erreicht worden ist. In dieser Position ist der Zugang zu der ersten
Frontoberfläche 11 des
oberen Deckteils vorhanden.
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In
dieser Ausführungsform
ist die notwendige elektrische Verbindung bevorzugt durch einen oder
beide Arme in dem ersten Satz Arme 30 auf eine Weise hergestellt,
die der oben in Bezug auf 3 beschriebenen
entspricht. In diesem Fall wird die elektrische Verbindung jedoch
dazu gebracht, durch die Basis des zylindrischen Abgriffs an einer
Seite des Arms 30 in einem Ende des Arms 30 und
an der gegenüberliegenden
Seite des Arms 30 an dem anderen Ende des Arms 30 und
ferner durch die Flansche 25 des unteren Teils durchzulaufen.
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Daher
können
beide oben beschriebenen Ausführungsformen
so angesehen werden, dass sie zwei kombinierte Scharniere aufweisen,
die entweder alle feste Drehpunkte oder eine Kombination aus festen
Drehpunkten und einer Schiebeverbindung aufweisen. In beiden Fällen arbeiten
die zwei Scharniere mit einem gemeinsamen Drehpunkt in einer Zwischenposition
zusammen, wodurch ein Übergang zwischen
den zwei einzelnen Bewegungsmustern geschaffen wird.
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Die
Arme 30, 50 können
in jedem passenden Material gebildet sein, wie beispielsweise einem
Polymer oder einem Metall, z. B. Aluminium oder Stahl.
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Als
eine Alternative oder zusätzlich
zu der elektrischen Verbindung zwischen den oberen und unteren Teilen,
die oben beschrieben wurden, kann Kommunikation zwischen den zwei
Teilen durch eine optische Verbindung oder eine Funkverbindung,
wie beispielsweise Bluetooth zur Verfügung gestellt werden.
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Der
Rücken
oder die Unterseite 22 des Bodenteils 20 des oben
diskutierten Geräts 1 kann
natürlich
ebenfalls, wie im Stand der Technik, dazu verwendet werden Merkmale/Funktionen, Knöpfe und/oder
Kameras anzuordnen, obwohl Zugang zu diesen Merkmalen nicht möglich sein
wird ohne das gesamte Gerät
zu drehen.