DE602005006381T2 - Klappbares und tragbares Funkkommunikationsgerät mit einem doppelwirkenden Gelenk - Google Patents

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Sony Ericsson Mobile Communications AB
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät.
  • Stand der Technik
  • Ein tragbares Funkkommunikationsgerät wird zunehmend komplex, einschließlich einer immer zunehmenden Anzahl von Funktionen, die Raum und Öffnungen in der Abdeckung des tragbaren Funkkommunikationsgeräts, für Sondervorrichtungen, z. B. Kameras, Anzeigen, Tastenfelder, Knöpfe, Kommunikationsanschlüsse, Sensoren und Linsen erfordern. Folglich ist der Bedarf an zunehmendem funktionalem, d. h. zugänglichem, Oberflächengebiet des tragbaren Funkkommunikationsgeräts offensichtlich. Gleichzeitig müssen die Vorrichtungen so kompakt wie möglich sein.
  • Daher ist die Verwendung von aufklappbaren tragbaren Funkkommunikationsgeräten, z. B. vom Doppelschalen- oder Venusmuscheltyp, weit verbreitet, der aus zwei aufklappbaren Deckteilen besteht, die wie eine Venusmuschel geöffnet werden können. Ein solches Gerät weist typischerweise eine Hauptanzeige in einem Teil und ein Haupttastenfeld in dem anderen Teil auf der Innenseite der „Venusmuschel" auf, so dass die Vorrichtung geöffnet werden muss, um ihre Hauptfunktionen zu betreiben.
  • Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Funktionen müssen jedoch z. B. zusätzliche Anzeigen und Tastenfelder oder Kameralinsen auf Oberflächen angeordnet werden, die nach Außen gerichtet sind, wenn die Vorrichtung in geschlossener Position ist. Wenn das Gerät in geöffneter Position ist, erscheinen diese Funktionen daher auf der „Rückseite" der Vorrichtung und können folglich nur durch Drehen der Vorrichtung bedient/erreicht werden, wodurch die Steuerung der Funktionen auf der „Innenseite" der Vorrichtung verloren wird.
  • Ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt ist der Klappmessertyp tragbarer Funkkommunikationsgeräte, der ebenfalls zwei Deckteile aufweist, die miteinander überlappen, wenn sie in der geschlossenen Position sind, und die durch seitwärts Drehen der Deckteile, d. h. in einer parallelen Ebene zur Frontoberfläche der Vorrichtung, geöffnet werden, durch Drehen der Deckteile relativ zueinander um ein Gelenk mit einer einzigen gemeinsamen Drehachse. Beim Drehen der Deckteile einer solchen Vorrichtung relativ zueinander werden die Funktionsmerkmale auf der vordersten Oberfläche auf dem Kopf erscheinen. Alle Knöpfe, Verbindungen oder anderen Merkmale werden daher in unterschiedlichen Positionen sein, wenn die Deckteile in der geöffneten bzw. geschlossenen Position sind. Dies erschwert es, unerlässliche Merkmale, Knöpfe oder angebrachte Zubehörteile an den Seiten- oder Bodenoberflächen des Geräts anzuordnen. Ferner sind die Teile teilweise miteinander überlappend, wo die Teile drehverbunden sind. Die Teile der Oberflächen, die überlappen, können nicht verwendet werden, was die Bedienungsoberfläche des Geräts begrenzt.
  • Ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt ist ein tragbares Funkkommunikationsgerät mit zwei Deckteilen, das mit einem um eine erste Drehachse drehbaren Scharnier wie eine herkömmliche Doppelschalentyp-Vorrichtung versehen sind, wobei das Scharnier ferner eine zweite Drehachse aufweist, die senkrecht zu der ersten Drehachse und parallel zu einer Längsachse der ungefalteten Vorrichtung verläuft. Eine solche Vorrichtung ist aus der Europäischen Patentanmeldung EP 1 469 656 A2 bekannt. Dieses Scharnier ist nicht sehr stabil und beim Drehen des oberen Deckteils um die zweite Drehachse gibt es ein Risiko, das Deckteil um mehr als 180° zu drehen, da es keine direkte Anzeige, in welche Richtung zu drehen ist, gibt. Daher gibt es ein Risiko so zu drehen, dass eine elektrische Verbindung abgerissen wird.
  • Ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt ist ein aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät, das von Sony Ericsson veröffentlicht wurde, in dem zwei Deckteile – ein oberes und ein unteres Teil – miteinander durch einen Satz von zwei Armen verbunden sind, welche jeweils drehbar mit jedem der Deckteile auf gegenüberliegenden Seitenoberflächen der Deckteile verbunden sind. Mit diesem Scharnier kann das obere Deckteil frei gegenüber dem unteren Teil gedreht werden. In dieser Vorrichtung müssen die Arme jedoch miteinander durch die Deckteile verbunden sein, sodass beide Arme gleichzeitig denselben Winkel in Bezug auf jedes Deckteil zu jeder Zeit erhalten, um ein Verwinden des Scharniers zwischen den Teilen zu verhindern. Solches Verwinden ist unerwünscht, weil es elektrische Verbindungen zwischen den Deckteilen, die durch die Arme angeordnet sind, beschädigen kann oder das Scharnier selbst beschädigen kann. Die Verbindung zwischen dem Satz Armen wird ein beachtliches Maß an Raum innerhalb der Deckteile aufnehmen, was unerwünscht ist, weil dies die Kompaktheit des Geräts beeinträchtigt. Wenn die Verbindung ausgelassen wird, ist das Gerät instabil, weil sich das Scharnier zwischen den Deckteilen verwinden kann, wenn nicht sehr schwere Materialien für die das Scharnier bildenden Teile verwendet werden. Darüber hinaus müssen die Arme und/oder die Deckteile, wegen der durch die Arme angeordneten elektrischen Verbindungen, mit Haltemitteln versehen sein, um eine unbegrenzte Drehung eines Deckteils relativ zu den Armen zu verhindern. Andernfalls werden die elektrischen Verbindungen eventuell abgerissen. Wegen der Anordnung der Arme können solche Haltemittel jedoch zu leicht überwunden werden und die korrekte Drehposition eines Deckteils relativ zu den Armen kann nicht vorbestimmt werden, ohne die Vorrichtung auseinander zu nehmen.
  • Ebenfalls aus EP 1 217 501 bekannt ist eine tragbare elektronische Vorrichtung, umfassend ein Basisteil, das mit einem Deckteil mittels einer Scharnieranordnung verbunden ist. Die Scharnieranordnung umfasst zwei Paar von länglichen Verbindungselementen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät zur Verfügung zu stellen, welches die Probleme des Stands der Technik löst.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein kompaktes aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät zur Verfügung zu stellen, das leichten Zugang zu allen Oberflächen des Geräts und Kombinationen von Oberflächen des Geräts schafft, ohne das tragbare Funkkommunikationsgerät umdrehen zu müssen, um Zugang zu den an den Oberflächen vorhandenen Merkmalen während des Haltens zumindest eines Teils der Vorrichtung in einer gleich bleibenden Position in der Hand zu erlangen. Es ist auch eine Aufgabe der Erfindung, ein Gerät zu schaffen, die Verwenden aller Oberflächen für Merkmale, Funktionen, Knöpfe und dergleichen ermöglicht.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein alternatives aufklappbares tragbares Funkkommunikationsgerät zur Verfügung zu stellen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung wird erreicht durch ein tragbares Funkkommunikationsgerät, umfassend ein oberes Deckteil; ein unteres Deckteil; einen ersten Satz länglicher Arme mit ersten Enden und zweiten Enden, wobei die ersten Enden mit dem oberen Teil durch einen ersten Satz Gelenke verbunden ist und die zweiten Enden mit dem unteren Teil durch einen zweiten Satz Gelenke verbunden ist, wobei das tragbare Funkkommunikationsgerät ferner einen zweiten Satz Arme mit ersten Enden und zweiten Enden aufweist, wobei die ersten Enden mit dem oberen Teil durch einen dritten Satz Gelenke und die zweiten Enden mit dem unteren Teil durch einen vierten Satz Gelenke verbunden sind, wobei die Gelenke zumindest drei Drehachsen zwischen den Armen und den Deckteilen zur Verfügung stellen.
  • Dadurch wird ein stabiler alternativer Öffnungsmechanismus erreicht.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können die Drehachsen von zweien der Gelenke in Übereinstimmung gebracht werden, so dass die zwei Gelenke eine gemeinsame Drehachse bilden.
  • Dadurch wird erreicht, dass das Gerät auf zwei verschiedene Weisen betrieben werden kann, eine Weise, die mit der „Venusmuschel" vergleichbar ist, wo zwei Teile um eine einzige Drehachse drehbar sind, sodass der Benutzer Zugang zu zwei neuen Oberflächen des Geräts erhält, wenn es geöffnet ist, und eine Weise, die vergleichbar mit dem „Klappmesser"-Typ Gerät ist, wo das Gerät durch Verschieben der zwei Teile, deren gleiche Oberflächen zum Benutzer gerichtet sind, geöffnet wird. Daher kann das obere Teil relativ zu dem unteren Teil umgedreht werden, sodass beide Seiten des oberen Teils als Front verwendet werden können, wenn das Gerät in einer der zwei „geschlossenen" Positionen ist. Daher ist das Gerät gemäß der Erfindung leichter zu verwenden als Vorrichtungen aus dem Stand der Technik und besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Benutzer abgestimmt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung schaffen die Gelenke vier Drehachsen zwischen den Armen und den Deckteilen. Dadurch wird ein sehr stabiles parallelogrammähnliches Scharnier mit der Doppelwirkung erhalten.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird ein Satz von Gelenken angeordnet, um eine Schiebebewegung zwischen einem Deckteil und dem zweiten Satz Armen zu ermöglichen.
  • Es sollte betont werden, dass der Ausdruck „umfasst/umfassend" oder „aufweist/aufweisend", wenn er in dieser Beschreibung verwendet wird, zum Beschreiben des Vorhandenseins der angegebenen Merkmale, Zahlen, Schritte oder Komponenten genutzt wird, aber das Vorhandensein oder die Zugabe von einem oder mehr weiteren Merkmalen, Zahlen, Schritten, Komponenten oder Gruppen hiervon nicht ausschließt.
  • Der Ausdruck elektronisches Gerät enthält ein tragbares Funkkommunikationsgerät. Der Ausdruck tragbares Funkkommunikationsgerät, das hierin anschließend als Mobilfunkendgerät bezeichnet wird, enthält alle Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone, Pager, Communicators, d. h. elektronische Kalender, Smartphones und dergleichen.
  • Figurenbeschreibung
  • Die Erfindung wird im Detail im Folgenden mit Bezug auf die Figuren beschrieben, in denen
  • 1A eine perspektivische Ansicht eines tragbaren Funkkommunikationsgeräts gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist, das ein einer Zwischenposition gezeigt ist;
  • 1B–F Seitenansichten des tragbaren Funkkommunikationsgerät sind, das in 1A gezeigt ist, in unterschiedlichen Positionen;
  • 1G eine weitere perspektivische Ansicht des in 1A gezeigten tragbaren Funkkommunikationsgeräts ist, in einer Position, die der in 1C gezeigten Position entspricht;
  • 2A–F Seitenansichten des tragbaren Funkkommunikationsgeräts gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind, das in unterschiedlichen Positionen gezeigt ist; und
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines länglichen Verbindungsarms eines ersten Satzes von länglichen Armen ist, der für beide Ausführungsformen, die in 1 und 2 gezeigt sind, passend ist;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Verbindungsarms eines zweiten Satzes von länglichen Armen ist, der für die in 1A–G gezeigte Ausführungsform mit einer Ausführungsform von elektrischen Verbindungsmitteln dazwischen passend ist.
  • Detaillierte Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung
  • Mit Bezug auf 1, wobei 1A eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 gemäß der Erfindung, wobei das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 ein oberes Deckteil 10 und ein unteres Deckteil 20 aufweist. Das untere Deckteil weist eine Frontoberfläche 21, eine Rückoberfläche 22, Seitenoberflächen 23 und Endoberflächen 24 auf. Entsprechend weist das obere Deckteil 10 eine erste Frontoberfläche 11, eine zweite Frontoberfläche 12, Seitenoberflächen 13 und Endoberflächen 14 auf.
  • Die Deckteile 10, 20 sind bevorzugt darauf eingestellt, eine Vielzahl von elektrischen Komponenten zu enthalten, die typischerweise auf Leiterplatten innerhalb der Deckteile 10, 20 montiert sind. Angeordnet in den äußeren Oberflächen der Deckteile 10, 20 sind eine Serie von Kommunikationsmitteln vorhanden, damit ein Benutzer die Funktion des Geräts 1 steuern kann. Solche Kommunikationsmittel umfassen typischerweise ein oder mehrere Tastenfelder 100, eine oder mehrere Anzeigen 101, Mikrofone, Lautsprecher 102, Spurknöpfe, Spurbälle, Joysticks 101 oder andere Navigationswerkzeuge 103, Funktionsknöpfe oder Kameras 104. Diese Kommunikationsmittel sind typischerweise in der Frontoberfläche 21 des unteren Deckteils 20 und/oder in den ersten und zweiten Frontoberflächen 11, 12 des oberen Deckteils 10 angeordnet. Systemverbindungsanschlüsse 105 zum Anbringen elektrischer Leiter, z. B. zum Laden von Batterien oder zum Verbinden des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 mit einem Computer oder dergleichen sind typischerweise in einer Endoberfläche 24 des unteren Deckteils 20 angeordnet. Andere Kommunikationsmittel und Komponenten können eingesetzt werden, die oben genannten sind nur beispielhaft. Typischerweise wird die Rückoberfläche 22 des unteren Teils für eine Klappe verwendet, die Zugang zu einer Batterie und SIM-Karte im Innern des Deckteils 20 schafft.
  • Weiter mit Bezug auf 1B–F weist das tragbare Funkkommunikationsgerät 1, das in 1A gezeigt ist, einen ersten Satz länglicher Arme 30 auf, welche die oberen und unteren Deckteile 10, 20 verbinden. 1B–F zeigt das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in einer Seitenansicht. Daher ist nur einer der zwei Arme im ersten Satz Arme 30 sichtbar. Der zweite Arm des Satzes kann aus 1G geschätzt werden. In den Ausführungsformen, die in den Figuren gezeigt sind und wie bevorzugt ist das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 mit Armen auf beiden Seiten ausgerüstet. Es wird jedoch möglich sein, die Erfindung mit Armen auf nur einer Seite der Vorrichtung zu auszuführen.
  • Die Arme 30 sind mit dem oberen Deckteil 10 an ersten Enden 31 der Arme 30 durch Gelenke 41 verbunden. Entsprechend sind die Arme 30 mit dem unteren Deckteil 20 an einem zweiten Ende 32 der Arme 30 durch Gelenke 42 verbunden.
  • Die Gelenke 41 sind eingestellt, Drehung der Arme 30 in Bezug auf das obere Deckteil 10 um eine Drehachse A zu ermöglichen, wie durch Vergleichen der 1A und 1G geschätzt werden kann.
  • Die Gelenke 42 sind eingestellt, Drehung der Arme 30 in Bezug auf das untere Deckteil 20 um eine Drehachse B zu ermöglichen, wie durch Vergleichen der 1A und 1G geschätzt werden kann.
  • Die Gelenke 41, welche das obere Deckteil 10 und die Arme 30 verbinden, sind bevorzugt aus zylindrischen Abgriffen an den ersten Enden 31 der Arme 30 aufgebaut, wie in 3 gezeigt ist, wobei die Abgriffe für ein Zusammenwirken mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen Deckteil angepasst sind. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen ihren Ort an dem Deckteil 10 und den Armen 30 tauschen.
  • Die Gelenke 42, die das untere Deckteil 10 und die Arme 30 verbinden, sind bevorzugt aus zylindrischen Abgriffen an den zweiten Enden 32 der Arme 30 aufgebaut, die für ein Zusammenwirken mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen Deckteil 20 angepasst sind. Diese Öffnung ist in Flanschen 25 angeordnet, die sich von den Seitenoberflächen 23 des unteren Deckteils 20 auf eine solche Weise erstrecken, dass ein Spalt oder Raum 26 zwischen den Seitenoberflächen 23 gebildet wird. Die Abgriffe, die für ein Zusammenwirken mit den kreisförmigen Öffnungen in den Flanschen 25 angepasst sind, sind daher an der gegenüberliegenden Seite des Arms 30 relativ zu den oben genannten Abgriffen an den ersten Enden 31 der Arme 30 angeordnet, wie in 3 gezeigt ist. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen ihren Ort an den Flanschen 25 und Armen 30 tauschen.
  • Der erste Satz Gelenke 41, die das obere Deckteil 10 und die Arme 30 verbinden, ist bevorzugt in einem Mittelabschnitt der Seitenoberfläche 13 des oberen Deckteils 10 angeordnet. Die Flansche 25 sind bevorzugt so angeordnet, dass die Gelenke 42 entlang der Seitenoberfläche 23 des unteren Deckteils 20 an einem Endabschnitt des unteren Deckteils 20 gelegen sind. Die Gelenke 42 sind jedoch bevorzugt erhöht, so dass sie oberhalb der Frontoberfläche 21 des unteren Deckteils 20 gelegen sind.
  • Der erste Satz länglicher Arme 30 weist bevorzugt eine Länge zwischen den Gelenken 41, 42 auf, sodass die Endoberflächen 14, 24 der unteren bzw. oberen Deckteile 10, 20 im Wesentlichen fluchtend sind, wenn die oberen und unteren Deckteile 10, 20 näher zusammen gebracht werden, wie in 1B und 1F zu sehen ist, wobei das untere und obere Teil bevorzugt im Wesentlichen dieselbe Gesamtlänge und -breite aufweist. Daher hat die Länge des Satzes länglicher Arme 30 bevorzugt eine Länge, die in etwa ½ der Länge einer Seitenoberfläche 13, 23 der oberen und unteren Deckteile 10, 20 entspricht.
  • Das tragbare Funkkommunikationsgerät 1, das in 1 gezeigt ist, weist ferner einen zweiten Satz länglicher Arme 50 zum Verbinden der oberen und unteren Deckteile 10, 20 auf. Der zweite Satz Arme 50, wie der oben beschriebene erste Satz Arme 30, umfasst bevorzugt einen Arm auf jeder Seite 13, 23 der oberen und unteren Deckteile 10, 20, kann aber auch einen einzigen Arm aufweisen, der an einer Seite 13, 23 gelegen ist.
  • Die in 1 gezeigten Arme 50 sind mit dem oberen Deckteil 10 an ersten Enden 51 der Arme 50 durch einen dritten Satz Gelenke 61 verbunden. Entsprechend sind die Arme 50 mit dem unteren Deckteil 20 an einem zweiten Ende 52 der Arme 50 durch einen vierten Satz Gelenke 62 verbunden.
  • Der dritte Satz Gelenke 61 ist angepasst um Drehung der Arme 50 in Bezug auf das obere Deckteil 10 um eine Drehachse C zu erlauben, wie durch Vergleichen von 1A und 1G geschätzt werden kann.
  • Der vierte Satz Gelenke 62 ist angepasst um Drehung der Arme 50 in Bezug auf das untere Deckteil 20 um eine Drehachse D zu erlauben, wie durch Vergleichen von 1A und 1G geschätzt werden kann.
  • Die Gelenke 61, die das obere Deckteil 10 und die Arme 50 verbinden, sind bevorzugt durch zylindrische Abgriffe an den zweiten Enden 52 der Arme 50 aufgebaut, wie aus 4 geschätzt werden kann, wobei die Abgriffe zum Zusammenwirken mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen unteren Teil 10 angepasst sind. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen den Ort an dem Deckteil 10 und Armen 50 tauschen.
  • Ähnlich sind die Gelenke 62, die das untere Deckteil 20 und die Arme 50 verbinden, bevorzugt durch zylindrische Abgriffe an den zweiten Enden 52 der Arme 50 aufgebaut, wie aus 4 geschätzt werden kann, wobei die Abgriffe zum Zusammenarbeiten mit kreisförmigen Öffnungen in dem oberen unteren Teil 20 angepasst sind. Alternativ können die Abgriffe und Öffnungen den Ort an dem Deckteil 20 und Armen 50 tauschen.
  • Der dritte Satz Gelenke 61, der das obere Deckteil 10 und die Arme 50 verbindet, ist bevorzugt in einem Abschnitt der Seitenoberflächen 13 nahe einer Endoberfläche 14 des oberen Deckteils 10 angeordnet.
  • Der vierte Satz Gelenke 62, der das untere Deckteil 20 und die Arme 50 verbindet, ist bevorzugt in einem Mittelabschnitt der Seitenoberflächen 23 des unteren Deckteils 20 angeordnet.
  • Der zweite Satz länglicher Arme 50 weist bevorzugt eine Länge zwischen den Gelenken 61, 62 auf, sodass die Endoberflächen 14, 24 der unteren bzw. oberen Deckteile 10, 20 im Wesentlichen fluchtend sind, wenn die oberen und unteren Deckteile 10, 20 nah zusammen gebracht werden, wie in 1B und 1F gesehen werden kann. Die Länge des Satzes des zweiten Satzes von länglichen Armen 50 hat bevorzugt eine Länge entsprechend ½ der Länge einer Seitenoberfläche 13, 23 der oberen und unteren Deckteile 10, 20 und ist daher bevorzugt von in etwa derselben Länge wie der erste Satz Arme 30.
  • Im Folgenden wird die Funktion des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 erklärt werden. In 1B wird das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in einer geschlossenen Position gezeigt, wobei die Rückoberfläche 22 des unteren Deckteils 20 nach unten zeigt und die zweite Frontoberfläche 12 des oberen Teils 10 nach oben zeigt. Die Frontoberfläche 21 des unteren Teils 20 und die erste Frontoberfläche 11 des oberen Teils sind in dieser Position zwischen den Deckteilen einander zugewandt, vor dem Benutzer verborgen. In dieser Position stehen dem Benutzer nur die Funktionsmerkmale der zweiten Frontoberfläche 12 zur Verfügung.
  • Durch Drücken des oberen Deckteils 10 nach Rechts und aufwärts (wie in 1B und C zu sehen ist) wird eine Bewegung im Uhrzeigersinn jeweils von beiden Sätzen von Armen 30, 50 um Achsen B und D, die durch Gelenke 42, 62 definiert sind, in Richtung einer in 1D gezeigten Position eingeleitet. Zusätzlich zu der zweiten Frontoberfläche 12 des oberen Teils 10 wird die Frontoberfläche des unteren Deckteils 20 dem Benutzer in dieser Position zugänglich. Dieses Bewegungsmuster kann als Z-ähnliche Bewegung beschrieben werden, weil die Frontoberfläche 21 des unteren Teils 20 und die zweite Frontoberfläche 12 des oberen Teils 10 während dieses Bewegungsmusters im Wesentlichen parallel oder zumindest in dieselbe Richtung weisend (nach oben) gehalten werden.
  • Durch Fortsetzen der Bewegung des oberen Deckteils 10 nach Rechts in Bezug auf das untere Deckteil 20 kann das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in die in 1D gezeigte Position gebracht werden, die als eine Zwischenposition beschrieben werden könnte. In dieser Position ist die Drehachse C der Gelenke 61 zwischen dem zweiten Satz Arme 50 und dem oberen Deckteil 10 in Flucht mit der Drehachse B des Gelenks 42 zwischen dem unteren Deckteil 20 und dem ersten Satz Arme 30 gebracht. Der zweite Satz Arme 50 dringt in die Räume 26 zwischen die Seitenoberflächen 23 der unteren Deckteils 20 und den Flanschen 25 vor.
  • Wenn die oberen und unteren Deckteile 10, 20 in der in 1D gezeigten Zwischenposition sind, kann das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 nun wie eine Vorrichtung vom Doppelschalentyp betrieben werden, wie in 1E und 1F gezeigt ist, wegen des Fluchtens der Drehachse C der Gelenke 61 zwischen dem zweiten Satz Arme 50 und dem oberen Deckteil 10 und der Drehachse B des Gelenks 42 zwischen dem unteren Deckteil 20 und dem ersten Satz Arme 30, die damit eine gemeinsame Drehachse E für die beiden Gelenke 42, 61 bilden, wie in 1A gezeigt ist.
  • Durch Drehen des oberen Deckteils 10 in einer Richtung gegen den Uhrzeigersinn in Bezug auf die gemeinsame Drehachse E (wenn das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 wie in 1D gezeigt positioniert ist) kann das tragbare Funkkommunikationsgerät 1 in eine zweite geschlossene Position bewegt werden, wie in 1F gezeigt ist, wobei es durch die in 1E gezeigte Position läuft. In der zweiten geschlossenen Position sind die Funktionen der ersten Frontoberfläche 11 des oberen Teils für den Benutzer zugänglich.
  • Daher arbeiten die zwei Sätze von Armen 30, 50 wie zwei unabhängige Scharniere, die kombiniert sind um die Möglichkeit für zwei unterschiedliche Bewegungsmuster zu schaffen. Die zwei Scharniere arbeiten in einer Mittelposition zusammen, wo diese in einem gemeinsamen Drehpunkt zusammen gekoppelt sind.
  • Mit dem Doppelbewegungsscharnier sind einem tragbaren Funkkommunikationsgerät 1 extreme Positionen erlaubt, wo das obere Deckteil 10 in Bezug auf das stationär gehaltene untere Deckteil 20 umgedreht werden kann. Beide Seiten des oberen Deckteils 10 können damit nach Außen gedreht werden und für eine Eingabe/Ausgabe eines Benutzers verwendet werden.
  • Da die Scharniere an beiden Deckteilen 10, 20 während des gesamten Satzes von Bewegungsmustern angebracht sind, können die oberen und unteren Deckteile 10, 20 durchgehend elektrisch und mechanisch verbunden sein.
  • Wie in 4 gezeigt ist, kann in dieser Ausführungsform eine elektronische Verbindung 110 in einem oder beiden Armen des zweiten Satzes länglicher Arme 50 zum Übertragen von Daten und/oder Leistung von einem Deckteil zum anderen vorhanden sein. Die elektronische Verbindung 110 umfasst einen Satz elektronischer Leiter, die bevorzugt in einem Kabel geformt sind, das sich innerhalb der länglichen Arme 50 ausdehnt. In jedem der Enden 51, 52 der länglichen Arme 50 läuft das Kabel in die zylindrischen Abgriffe, die einen Teil der Gelenke 61, 62 bilden, wobei das Kabel einmal oder zweimal am Inneren der Abgriffe gewunden wird, bevor es durch die Basis des zylindrischen Abgriffs in Verbindungen 111, 112 nach außen tritt, die an jedem Ende der elektronischen Verbindung 110 ausgebildet sind. Die Verbindungen 111, 112, die an jedem Ende ausgebildet sind, erlauben eine einfache Verbindung zu den jeweils relevanten Teilen jedes Deckteils 10, 20.
  • Wegen der Anordnung der zwei Sätze von Armen ist ein natürlicher Halt ausgebildet, der es dem oberen Deckteil 10 erlaubt, nur einmal in Bezug auf den unteren Teil 20 gedreht oder geschoben zu werden. Damit ist die elektrische Verbindung davor geschützt dadurch abgerissen zu werden, dass sie mehrere Umdrehungen verdreht wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform und wie in 2 gezeigt ist, ist der zweite Satz länglicher Arme 50 wie oben beschrieben drehbar mit dem oberen Deckteil 10 verbunden und verschiebbar mit dem unteren Teil 20 verbunden. Da viele in 1 gezeigte Elemente auch in 2 zu finden sind, werden dieselben Bezugszeichen für dieselben Teile verwendet, auch wenn diese in Details abweichen. Elemente des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1, die auch in 1 zu finden sind, werden ferner nicht beschrieben. Die Schiebeverbindungen zwischen den Armen 50 und dem unteren Deckteil 20 sind durch Gelenke 62 gebildet, die eine Schiebebewegung der Arme 50 entlang einer Längsachse der Seitenoberfläche 23 des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 erlauben. Diese Gelenke sind durch Schiebemittel an den länglichen Armen 50 und längliche Schiebemittel 63 an dem unteren Deckteil 20 gebildet. Die Gelenke 62 können bevorzugt so ausgebildet sein, dass die Schiebemittel an den länglichen Armen durch Abgriffe geschaffen werden, die sich in längliche Schlitze erstrecken, welche die länglichen Schiebemittel 63 an dem unteren Deckteil 20 bilden, wobei der längliche Schlitz in und entlang der Seitenoberflächen 23 des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 ausgebildet ist. Alternativ kann das Gelenk 62 durch eine Schiene an und entlang einer oder beider Oberflächen 23 gebildet sein, z. B. mit einer T-Form, wobei der Arm 50 Mittel aufweist, die Schiene zu greifen, z. B. einen U-förmigen Griff. Alternativ können die länglichen Schiebemittel 63 an oder in einer Kante zwischen der Seitenoberfläche 23 und der Frontoberfläche 21 oder in oder an der Frontoberfläche 22 des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 gebildet sein.
  • Die Länge der Arme in dem zweiten Satz Arme 50 in dieser Ausführungsform ist derart, dass die Drehachse C des Gelenks 61 im gleichen Abstand über der Frontoberfläche 21 wie die Drehachse B des Gelenks 42 liegt, wie oben beschrieben ist. Die Drehachse C muss jedoch nicht unbedingt denselben Abstand über der Frontoberfläche 21 haben wie die Drehachse B. Die Bewegung muss jedoch an einem Punkt enden, wo der Abstand korrekt ist und die gemeinsame Drehachse E ermöglicht.
  • Die Gelenke 62 zwischen dem zweiten Satz länglicher Arme 50 und dem unteren Deckteil 20 sind bevorzugt so eingerichtet, dass das drehbare Gelenk 61 zwischen dem zweiten Satz Arme 50 und dem oberen Teil 10 von einer Position an einer Endoberfläche 24a zu einer Position an einer zweiten Endoberfläche 24b des tragbaren Funkkommunikationsgeräts 1 verschoben werden, wie in 2A–D gezeigt ist, sodass die Drehachse C des Gelenks 61 an einer Position an einer Endoberfläche 24b dazu gebracht wird, mit der Drehachse B des Gelenks 42 überein zu stimmen. Der Flansch 25 ist in dieser Ausführungsform so eingerichtet, dass die Arme 50 oder zumindest Teile davon innerhalb des Flanschs 25 in einem Spalt oder Raum 26, der zwischen den Seitenoberflächen 23 und dem Flansch 25 an jeder Seite ausgebildet ist zu verschieben, um es den Gelenken 61, 42 zu erlauben überein zu stimmen.
  • In der in 2A gezeigten Position wird dem Benutzer der Zugang zur zweiten Frontoberfläche 12 zur Verfügung gestellt. Durch Verschieben des oberen Deckteils 10 nach Rechts (wie in 2B und 2C gezeigt ist wird das obere Deckteil 10 zu drehen beginnen und den Zugang zu einer Kombination der zweiten Frontoberfläche 12 des oberen Deckteils 10 und der Frontoberfläche des unteren Teils 20 zur Verfügung stellen, wie in 2B, 2C und 2D gezeigt ist. Voller Zugang wird dem Benutzer zu diesen zwei Oberflächen zur Verfügung gestellt, wenn die oberen und unteren Deckteile 30, 50 in der in 2D gezeigten Zwischenposition sind.
  • Wenn die Drehachse C des Gelenks 61 wie in 2D gezeigt ist zum Übereinstimmen mit der Drehachse B des Gelenks 42 gebracht wird kann das tragbare Funkkommunikationsgerät als Doppelschalentyp-Vorrichtung funktionieren, sodass der obere Teil um eine gemeinsame Drehachse in einer Richtung gegen den Uhrzeigersinn gedreht werden kann, wie in 2E gezeigt ist, bis die in 2F gezeigte geschlossene Position erreicht worden ist. In dieser Position ist der Zugang zu der ersten Frontoberfläche 11 des oberen Deckteils vorhanden.
  • In dieser Ausführungsform ist die notwendige elektrische Verbindung bevorzugt durch einen oder beide Arme in dem ersten Satz Arme 30 auf eine Weise hergestellt, die der oben in Bezug auf 3 beschriebenen entspricht. In diesem Fall wird die elektrische Verbindung jedoch dazu gebracht, durch die Basis des zylindrischen Abgriffs an einer Seite des Arms 30 in einem Ende des Arms 30 und an der gegenüberliegenden Seite des Arms 30 an dem anderen Ende des Arms 30 und ferner durch die Flansche 25 des unteren Teils durchzulaufen.
  • Daher können beide oben beschriebenen Ausführungsformen so angesehen werden, dass sie zwei kombinierte Scharniere aufweisen, die entweder alle feste Drehpunkte oder eine Kombination aus festen Drehpunkten und einer Schiebeverbindung aufweisen. In beiden Fällen arbeiten die zwei Scharniere mit einem gemeinsamen Drehpunkt in einer Zwischenposition zusammen, wodurch ein Übergang zwischen den zwei einzelnen Bewegungsmustern geschaffen wird.
  • Die Arme 30, 50 können in jedem passenden Material gebildet sein, wie beispielsweise einem Polymer oder einem Metall, z. B. Aluminium oder Stahl.
  • Als eine Alternative oder zusätzlich zu der elektrischen Verbindung zwischen den oberen und unteren Teilen, die oben beschrieben wurden, kann Kommunikation zwischen den zwei Teilen durch eine optische Verbindung oder eine Funkverbindung, wie beispielsweise Bluetooth zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Rücken oder die Unterseite 22 des Bodenteils 20 des oben diskutierten Geräts 1 kann natürlich ebenfalls, wie im Stand der Technik, dazu verwendet werden Merkmale/Funktionen, Knöpfe und/oder Kameras anzuordnen, obwohl Zugang zu diesen Merkmalen nicht möglich sein wird ohne das gesamte Gerät zu drehen.

Claims (8)

  1. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1), umfassend ein oberes Deckteil (10); ein unteres Deckteil (20); einen ersten Satz länglicher Arme (30) mit ersten Enden (31) und zweiten Enden (32); einen zweiten Satz von Armen (50) mit ersten Enden (51) und zweiten Enden (52), wobei die ersten Enden (31) des ersten Satzes von länglichen Armen (30) mit dem oberen Deckteil (10) durch einen ersten Satz von Gelenken (41) und die zweiten Enden (32) des ersten Satzes von länglichen Armen (30) mit dem unteren Deckteil (20) durch einen zweiten Satz von Gelenken (42) verbunden sind und die ersten Enden (51) des zweiten Satzes von Armen (50) mit dem oberen Deckteil (10) über einen dritten Satz von Gelenken (61) und die zweiten Enden (52) des zweiten Satzes von Armen (50) mit dem unteren Deckteil (20) durch einen vierten Satz von Gelenken (62) verbunden sind, wobei die Gelenke (41, 42, 61, 62) mindestens drei Drehachsen (A, B, C) zwischen den Armen (30, 50) und den Deckteilen (10, 20) versehen, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen von zwei der Gelenke (61, 42) in Übereinstimmung gebracht werden können, derart, dass die beiden Gelenke eine gemeinsame Drehachse (E) bilden.
  2. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Satz von Armen (30) mit dem unteren Deckteil (20) an einem Punkt verbunden ist, der über eine Frontoberfläche (20) des unteren Deckteils (20) erhöht ist.
  3. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Satz von Armen mit dem unteren Deckteil (20) durch Flansche (25) verbunden ist, welche parallel zu einer Seitenfläche (23) des unteren
  4. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenke (41, 42, 61, 62) vier Drehachsen (A, B, C, D) zwischen den Armen (30, 50) und den Deckteilen (10, 20) vorsehen.
  5. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Verbindung (110) zwischen den oberen und unteren Deckteilen (10, 20) durch zumindest einen Arm des zweiten Satzes von Armen (50) angeordnet ist.
  6. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Satz von Gelenken (62) angeordnet ist um eine Schiebebewegung zwischen einem Deckteil (20) und dem zweiten Satz von Armen (50) zu ermöglichen.
  7. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Verbindung (110) zwischen den Deckteilen (10, 20) durch zumindest einen Arm vorgesehen ist, der zu dem ersten Satz von Armen (30) gehört.
  8. Tragbares Funkkommunikationsgerät (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Verbindung (110) zwischen den Deckteilen (10, 20) durch eine optische Verbindung oder eine Funkverbindung vorgesehen wird.
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