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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten,
insbesondere die Adressierung eines Teilnehmers unter Verwendung
einer netzunabhängigen
Adresse.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Die
Art und Weise, in der ein Teilnehmer für Kommunikationsdienste adressiert
wird, war ursprünglich
netzspezifisch. Nehmen wir beispielsweise das Konzept der Teilnehmeradressierung
bei einem herkömmlichen
Fernsprechtyp (Fernsprech- oder Faxdienste) eines Kommunikationsnetzes.
Ein Teilnehmer in einem Fernsprechnetz wird mittels eines numerischen
Ziffernsatzes mit einem bestimmten Format (d. h., die wählbare Telefon-
oder Faxnummer des Teilnehmers) adressiert. In einem Datenkommunikationsnetz
wie dem Internet wird, in umgekehrter Weise, ein Teilnehmer mittels
einer Zusammenfassung numerischer Ziffern, die in einem bestimmten
Format angeordnet sind, adressiert (d. h. die Internetadresse des
Teilnehmers). Zum Zwecke der e-mail-Kommunikation schließlich wird
ein Teilnehmer mittels einer Zusammenfassung alphanumerischer Zeichen
mit einem bestimmten Format adressiert (d. h. die e-mail-Adresse
des Teilnehmers).
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Die
netzspezifischen Formate zur Teilnehmeradressierung in unterschiedlichen
Netzen haben häufig
nichts gemeinsam, so daß jede
Adresse, selbst wenn sie ein und demselben Teilnehmer zugeordnet
ist, zur Benutzung derart eingeschränkt ist, daß ein Teilnehmer nur innerhalb
des Netzes, für
welches die Adresse gültig
ist, kontaktiert werden kann. Diesbezüglich erlauben es herkömmliche
Abwicklungsverfahren für
Netzwerkadressen einem Telefonnetz nicht, einen Fernsprechruf oder
eine Faxverbindung aufgrund einer Anruferangabe der e-mail-Adresse
für den
angerufenen Teilnehmer an diesen weiterzuleiten. In ähnlicher
Weise ist das Datenkommunikationsnetz gemäß dem Stand der Technik nicht
in der Lage, eine Datennachricht aufgrund einer Absenderangabe einer
Telefonnummer für
den adressierten Teilnehmer an diesen weiterzuleiten. Aufgrund dieser
Einschränkungen
muß ein
Teilnehmer nicht nur separate Adressen für jedes Netz behalten, sondern
er muß auch
jede dieser Adressen denjenigen Personen mitteilen, die eine Kontaktierung
mit ihm wünschen.
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In
der Kommunikationsindustrie besteht ein wesentliche Interesse, insbesondere
angesichts der Ausbreitung vieler unterschiedlicher Arten von Kommunikationsdiensten
(Sprache, Daten, e-mail, Fax und dergleichen), eine Adressierlösung zu
finden, bei der einem Teilnehmer eine einheitliche weltweite Adresse
zugeordnet wird, die für
das Routing von Kommunikationen jeglichen Typs sowie in jedem Netz
verwendbar sind. Während
sich auf diesem Gebiet Fortschritte zeigen, bleibt die ursprüngliche
Lösung
mit einer in jedem Netz zugeordneten unterschiedlichen Teilnehmeradresse
bestehen, so daß es einer
Zwischenlösung
bedarf, um eine Verbesserung des Bequemlichkeitsgrades mit Blick
auf die Teilnehmeradressierung zu erzielen, während in der Technologie auf
einheitliche Teilnehmeridentifikationen hingearbeitet wird.
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In
dem Dokument
EP 0 738 093 der
TELIA AB, erteilt am 4. Juni 2003, wird ein persönliches Nummernkommunikationssystem
beschrieben. Hier wird das Konzept einer allgemeinen persönlichen Nummer
vorgeschlagen. Eingehenden Anrufe werden sämtlich mit einem zentralen
Netzknoten verbunden, der die allgemeine persönliche Nummer in eine bestimmte
Nummer umwandelt, die dem Telekommunikationsnetz entspricht, bei
dem der Teilnehmer zur Zeit angemeldet ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
netzunabhängige
Adresse wird einem Teilnehmer zugeordnet, wobei diese Adresse mit
einer Vielzahl von netzspezifischen Adressen verknüpft ist.
Als Antwort auf eine Hervorbringung, die an die netzunabhängige Adresse
des Teilnehmers gerichtet wird, wird diese Adresse zum Identifizieren der
zugeordneten Vielzahl von netzspezi fischen Adressen verwendet. Eine
bestimmte dieser identifizierten Adressen wird dann aufgrund eines
angegebenen Kontextes der Hervorbringung ausgewählt, wobei sich der Kontext
auf den hervorgebrachten Kommunikationstyp und/oder das Netz bezieht, über das
die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll. Die Hervorbringung
zu dem Teilnehmer, der die ausgewählte netzspezifische Adresse
verwendet, wird dann vervollständigt.
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Im
Zusammenhang mit einer intelligenten Netzlösung wird insbesondere von
einem Vermittlungsknoten, der einen ersten Teilnehmer bedient, welcher
eine Kommunikation zu einer netzunabhängigen Adresse hervorbringt,
die Ausführung
einer Übersetzungsfunktion
eingeleitet, um die netzspezifische Adresse eines zweiten Teilnehmers
auszuwählen.
Diese ausgewählte
Adresse wird dann von dem bedienenden Vermittlungsknoten dazu verwendet, die
hervorgebrachte Kommunikation zum zweiten Teilnehmer zu vervollständigen.
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Im
Zusammenhang mit einer bedienenden Netzlösung der dritten Generation
antwortet ferner ein Server auf die Hervorbringung einer Kommunikation
durch einen ersten Teilnehmer zu der netzunabhängigen Adresse, indem die Ausführung einer Übersetzungsfunktion
zur Auswahl der netzspezifischen Adresse eines zweiten Teilnehmers
eingeleitet wird. Die ausgewählte
Adresse wird dann an das Ursprungsendgerät des ersten Teilnehmers zurückgesendet.
Das Endgerät
verwendet dann die ausgewählte
Adresse zur Vervollständigung
der hervorgebrachten Kommunikation zum zweiten Teilnehmer.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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Zum
besseren Verständnis
des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
wird auf die folgende detaillierte Beschreibung im Zusammenhang
mit den beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen, wobei
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1 ein
Blockdiagram einer intelligenten Netzlösung zur Abwicklung einer netzunabhängigen Teilnehmeradressierung
in einem herkömmlichen
Telefonnetz zeigt;
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2 ein
Flußdiagram
für ein
intelligentes Netzverfahren zum Abwickeln einer Hervorbringung mit
einer netzunabhängigen
Adresse zeigt;
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3 ein
Blockdiagram einer kombinierten drahtlosen Netzlösung gemäß der zweiten Generation (2G)
und der dritten Generation (3G) zum Abwickeln einer netzunabhängigen Teilnehmeradressierung
zeigt;
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4 ein
Flußdiagram
für ein 2G/3G-Netzverfahren
zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse
zeigt;
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Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
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Es
wird Bezug genommen auf 1, in der ein Blockdiagram einer
intelligenten Netzlösung
zur Abwicklung einer netzunabhängigen
Teilnehmeradressierung gezeigt wird. Der Aufbau und die Funktion
eines intelligenten Netzes (IN) sind dem Fachmann gut bekannt, so
daß detaillierte
Erläuterungen der
IN-Konzepte und -Operationen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung stehen und nicht wiedergegeben werden.
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Das
Netz enthält
einen Vermittlungsknoten 10 (der einen Dienstevermittlungspunkt
(Service Switching Point – SSP)
umfassen kann), der über
Signalisierungsverbindungen 12 mit einem Verarbeitungsknoten 14 verbunden
ist (der einen Dienstesteuerungspunkt (Service Control Point – SCP) umfassen
kann). Zur Vereinfachung der Zeichnungsfigur ist nur einer von vielen
in dem Netz enthaltenen Vermittlungsknoten 10 dargestellt,
und es sind nicht alle der potentiellen Querverbindungen zwischen
den Knoten gezeigt.
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Ein
Benutzertelekommunikationsinstrument 16 ist über eine
beliebige herkömmliche
drahtgebundene oder drahtlose Schnittstellentechnik 18 mit
dem Vermittlungsknoten 10 verbunden. Im Zusammenhang mit
einer drahtlosen intelligenten Netzimplementierung (Wireless Intelligent
Netzwork – WIN) kann
die drahtlose Schnittstellentechnik 18 beispielsweise eine
Basisstation (BS – not
ausdrücklich
dargestellt) enthalten, die eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung
mit dem Vermittlungsknoten aufweist und eine drahtlose Funkfrequenz-Luftschnittstellenverbindung
(D-AMPS, GSM, PCS, CDMA, EDGE und dergleichen) mit dem Telekommunikationsinstrument 16 unterstützt. Im
Zusammenhang mit einer drahtgebundenen Implementierung kann die
Schnittstellentechnik 18 im umgekehrten Fall geeignete
Teilnehmeranschluß-Schnittstellenbausteine
(nicht ausdrücklich
dargestellt) umfassen.
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Der
Vermittlungsknoten 10 ist entweder direkt oder über weitere
Knoten mit einem Backbone-Kommunikationsnetz (beispielsweise einem öffentlichen
Fernsprechwählnetz
(Public Land Mobile Network – PLMN),
einem öffentlichen
Mobilkommunikationsnetz (Public Switched Telephone Network – PSTN),
einem Internetprotokollnetz (Internet Protocol – IP), einem asynchronen Transfermodusnetz (Asynchronous
Transfer Mode – ATM)
oder dergleichen) verknüpft.
Das Backbone-Kommunikationsnetz
sorgt für
den Zugriff auf Kommunikationen mit anderen Netzen. Ein Teilnehmer
verfügt über eine netzspezifische
Adresse in wenigstens einem dieser weiteren Netze sowie über eine
netzspezifische Adresse in dem intelligenten Netz selbst. Beispielsweise
würde ein
Teilnehmer in einem Fernsprechnetz eine netzspezifische Adresse
umfassend eine Telefonnummer haben. Des weiteren, und dennoch gleichzeitig,
kann derselbe Teilnehmer in wiederum einem anderen Netz (z. B. dem
IP-Netz) über
eine weitere unterschiedliche netzspezifische Adresse umfassend
eine e-mail-Adresse verfügen.
Um einen Kontakt mit diesem Teilnehmer herzustellen, muß ein Benutzer
in umständlicher
Weise jede dieser netzspezifischen Adressen im Kopf (oder Zugriff
auf diese) haben, und muß weiterhin,
in Verbindung mit der Abwicklung einer Kommunikation in jedem Netz,
die korrekte verwenden.
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Der
Verarbeitungsknoten 14 enthält eine Übersetzungsfunktion 20,
die eine Übersetzung
einer einheitlichen netzunabhängigen
Adresse für
einen bestimmten Teilneh mer in eine der netzspezifischen Adressen
für diesen
bestimmten Teilnehmer vornimmt. Die einheitliche netzunabhängige Adresse wird
von einem Benutzer in Verbindung mit einer Hervorbringung einer
Kommunikation bereitgestellt, die an den bestimmten Teilnehmer gerichtet
werden soll. Hier besteht ein Vorteil gegenüber Adressierungsschemata gemäß dem Stand
der Technik darin, daß der
Benutzer nichts über
irgendeine der netzspezifischen Adressen für den bestimmten Teilnehmer
wissen muß.
Somit stellt die Verwendung der netzunabhängigen Adresse eine wesentliche
Verbesserung im Falle der Verwendung und des Zugriffs für den Benutzer
bei der Hervorbringung von Kommunikationen dar. Die in der Hervorbringung
enthaltenen Adresseninformationen werden an den Verarbeitungsknoten 14 übermittelt,
wo die Übersetzungsfunktion 20 eine
der netzspezifischen Adressen zur Verwendung bei der weiteren Abwicklung
der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert. Das Bestimmen,
welche der netzspezifischen Adressen aus der Vielzahl hiervon (in
Verbindung mit der bereitgestellten netzunabhängigen Adresse) verwendet werden
soll, geschieht aufgrund einer Angabe eines Kontexts für die Kommunikation,
die ebenfalls von dem Benutzer in der Hervorbringung bereitgestellt
wird. Der Begriff „Kontext" bezieht sich auf
eine Identifizierung des hervorgebrachten Kommunikationstyps (z.
B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail und dergleichen) und/oder
auf das Netz, über
welches die Kommunikation stattfinden soll (PLMN, PSTN, IP und dergleichen).
Eine ausführlichere
Erläuterung
dieses Verfahrens ist weiter unten im Zusammenhang mit der Beschreibung
der 2 angegeben.
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Zur
Unterstützung
der netzunabhängigen Adressierung
für einen
Teilnehmer, muß das
Telekommunikationsinstrument 16 die Fähigkeit haben, Kommunikationen
bei der Übertragung
dieser netzunabhängigen
Adresse hervorzubringen. Bei vielen, wenn nicht den meisten Implementierungen
besitzt die einheitliche netzunabhängige Adresse ein alphanumerisches
Format. Hierdurch müssen
das Telekommunikationsinstrument 16 und die unterstützende Schnittstellentechnologie 18 das
Senden derartiger alphanumerischer Kennzeichen an den Vermittlungsknoten 10 zur
weiteren Abwicklung im Zusammenhang mit dem Aufbau und Weiterleiten
der Kommunikationen unterstützen.
Im Kontext einer drahtlosen intelligenten Netzwerklösung muß die das
Endgerät
enthaltende Mobilstation beispielsweise in der Lage sein, eine derartige netzunabhängige Adresse des
kontaktierten Teilnehmers (über
ein Tastenfeld oder einen Autodialer, eine Kontaktliste oder eine sprachgesteuerte
Rufnummernfunktion) anzuwählen und
diese Adresse in eine über
die Luftschnittstelle gesendete, geeignete Rufhervorbringungsnachricht einzubauen.
Gleichzeitig kann eine Konfiguration der Luftschnittstellenbedingung
zur Unterstützung
einer derartigen Rufhervorbringung erforderlich sein. In diesem
Zusammenhang kann die Länge
der netzunabhängigen
Adresse mittels Einschränkungen
der Parametergröße des angerufenen
Teilnehmers der involvierten Luftschnittstellenbedingung begrenzt werden.
Eine ähnliche
Analyse findet in bezug auf eine drahtgebundene Implementierung
dadurch statt, daß die
betrieblichen Erfordernisse der drahtgebundenen Schnittstelle (beispielsweise
durch einen Teilnehmeranschlußschnittstellenbaustein)
die Art der netzunabhängigen
Adresse, die zur Identifizierung des kontaktierten Teilnehmers verwendet
wird, einigen Einschränkungen
unterwerfen kann. Gleichzeitig ist klar, daß das Endgerät in der
Lage sein muß,
(wie oben im Zusammenhang mit dem mobilen Endgerät beschrieben) diese einheitliche
netzunabhängige Adresse
anzuwählen.
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In
der 2 ist ein Relaisdiagram für ein intelligentes Netzverfahren
zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse
gezeigt. Das Telekommunikationsinstrument 16 eines ersten
Teilnehmers bringt eine Kommunikation hervor 40, die zu
der netzunabhängigen
Adresse eines zweiten Teilnehmers angewählt wird. Diese Hervorbringung
im Kontext des fernsprechbasierten intelligenten Netzes gemäß 1 kann
jegliche Standardrufhervorbringungsnachricht enthalten, die in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zum Festlegen des zweiten Teilnehmers
unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse modifiziert wird,
sowie ferner zum Angeben eines Kontexts für die hervorgebrachte Kommunikation.
Wie oben bereits erläutert,
bezieht sich der „Kontext" der hervorgebrachten
Kommunikation wiederum auf eine Identifizierung des Typs der hervorgebrachten
Kommunikation (z. B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail
und dergleichen) und/oder auf das Netz, über welches die Kommunikation
stattfinden soll (PLMN, PSTN, IP und dergleichen). Die Hervorbringungsnachricht 40 wird
von dem Vermittlungsknoten 10 verarbeitet, in dem ein Trigger-Erkennungspunkt
eines intelligenten Netzes durch die Inhalte der Hervorbringung
in bezug auf den ersten Teilnehmer involviert 42 wird.
Dies veranlaßt
den Vermittlungsknoten 10, eine Anforderung 44 zur Übersetzung
der netzunabhängigen
Adresse bei dem Verarbeitungsknoten 14 vorzunehmen. Die
Anforderung 44 enthält
sowohl die netzunabhängige
Adresse als auch den angegebenen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation
des ersten Teilnehmers. In dieser dargestellten intelligenten Netzimplementierung
kann die Anforderung 44 beispielsweise – wie aus dem Stand der Technik
bekannt – eine
Hervorbringungsanforderungsnachricht (ORREQ) oder eine ähnliche IN-Nachricht
enthalten und so modifiziert werden, daß sie die erforderliche Adresse
und Kontextinformation enthält.
Im Verarbeitungsknoten 14 wird die netzunabhängige Adresse
des zweiten Teilnehmers zum Identifizieren 46 (unter Umständen mittels
einer Datenbank-Nachschlageoperation) der entsprechenden Vielzahl
netzspezifischer Adressen verwendet. Der Kontext wird dann zum Identifizieren 48 (unter Umständen mittels
einer Filteroperation) herangezogen, welche spezifische aus der
Vielzahl der Adressen im Zusammenhang mit der hervorgebrachten Kommunikation
verwendet werden soll. Die abgeleitete (Vorgänge 46 und 48)
netzspezifische Adresse für
den zweiten Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50,
und es findet eine herkömmliche
Kommunikationshervorbringungsverarbeitung (im allgemeinen Vorgang 52,
und unter Umständen
umfassend die Verarbeitung gemäß des Hervorbringungsbasisrufstatusmodels – 0 – BCSM)
im Vermittlungsknoten statt, um die angeforderte Kommunikation zu
vervollständigen.
Der Vorgang 52 zur Vervollständigung der Kommunikation kann
den Zugriff auf und das Leiten durch ein anderes Netz als das intelligente
Netz, in dem der Anruf hervorgebracht wird, erfordern.
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Das
Verfahren gemäß 2 wird
bei Betrachtung einiger spezifischer Beispiele besser verständlich.
In jedem dieser Beispiele wird von folgendem ausgegangen: Der zweite
Teilnehmer besitzt eine netzunabhängige Adresse secondparty@in.net, eine
netzspezifische Adresse (wählbare
Nummer) 214-555-1234 für
Fernsprechrufe im intelligenten Netz, eine netzspezifische Adresse
(wählbare
Nummer) 214-555-4321 für
Faxverbindungen im intelligenten Netz sowie eine netzspezifische
Adresse (e-mail)
secondparty@bigcorp.com im IP-Netz für Datennachrichten.
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In
einem ersten Beispiel wünscht
der erste Teilnehmer über
einen Fernsprechruf Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des
ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen von
secondparty@in.net hervor 40. Die Verwendung des Begriffes „anwählen" geht in diesem Kontext
davon aus, daß das
Instrument in der Lage ist, eine Kommunikation über die Angabe hervorzubringen,
die nicht eine herkömmliche
wählbare
Telefonnummer darstellt. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den
zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse
an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation
an, die im vorliegenden Szenario ein Fernsprechruf ist. Im Vermittlungsknoten 10 wird
ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt eingeleitet (Vorgang 42),
der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl
die netzunabhängige Adresse
als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der
Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin
die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234,
214-555-4321, und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse
und verwendet den angegebenen Kontext (Fernsprechruf) zur Auswahl
(im Vorgang 48) der netzspezifischen Adresse 214-555-1234
für einen
Fernsprechruf. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten
Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50. Herkömmliche
Fernsprechrufaufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des intelligenten
Netzes (im allgemeinen Vorgang 52) werden dann von dem
Vermittlungsknoten durchgeführt,
um die angeforderte Kommunikation für einen Fernsprechruf zu vervollständigen.
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In
einem zweiten Beispiel wünscht
der erste Teilnehmer über
eine Faxverbindung Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des
ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen von
secondparty@in.net hervor 40. Diese Hervorbringung gibt
nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse
an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation
an, die im vorliegenden Szenario eine Faxverbindung ist. Im Vermittlungsknoten 10 wird
ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt
eingeleitet (Vorgang 42), der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl
die netzunabhängige
Adres se als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der
Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin die netzspezifischen
Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234, 214-555-4321, und
secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet
den angegebenen Kontext (Faxverbindung) zur Auswahl (im Vorgang 48)
der netzspezifischen Adresse 214-555-4321 für eine Faxverbindung. Diese
abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird
dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50. Herkömmliche Faxverbindungsaufbau-
und Weiterleitungsvorgänge innerhalb
des intelligenten Netzes (im allgemeinen Vorgang 52) werden
dann von dem Vermittlungsknoten durchgeführt, um die angeforderte Kommunikation
für eine
Faxverbindung zu vervollständigen.
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In
einem dritten Beispiel wünscht
schließlich der
erste Teilnehmer über
eine e-mail-Verbindung Kontakt
zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des
ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen (d.
h. Adressieren) von secondparty@in.net hervor 40. Diese
Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung
dessen netzunabhängiger
Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation
an, die im vorliegenden Szenario eine e-mail ist. Angesichts dessen,
daß sich
die Anforderung auf eine e-mail bezieht, enthält die Hervorbringung ferner
den Inhalt der eigentlichen e-mail-Nachricht selbst. Im Vermittlungsknoten 10 wird
ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt
eingeleitet (Vorgang 42), der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl
die netzunabhängige
Adresse als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der
Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin
die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234, 214-555-4321,
und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet den
angegebenen Kontext (e-mail-Verbindung)
zur Auswahl (im Vorgang 48) der netzspezifischen Adresse
secondparty@bigcorp.com für
die e-mail. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten
Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50.
Herkömmliche e-mail-Aufbau-
und Weiterleitungsvorgänge
innerhalb des intelligenten Netzes, die in das Internetprotokollnetz
reichen (im allgemeinen Vorgang 52), werden dann von dem
Vermittlungsknoten durchgeführt, um
die angeforderte Kommunikation für
einen e-mail-Versand zu vervollständigen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die netzunabhängige
Adresse vom Diensteanbieter für
das unterstützende
Netz dem zweiten Teilnehmer zugeordnet. In dem besonderen Beispiel
gemäß den 1 und 2 würde dies
den Diensteanbieter für
das intelligente Netz (und somit die Top-Level-Domain bzw. die Zweit-Level
Domain „net" und „in" in der netzunabhängigen Adresse)
umfassen. Obwohl gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
ein e-mail-Adressenformat für
die netzunabhängige
Adresse verwendet wird, versteht es sich, daß jedes geeignete Adressenformat
Verwendung finden kann.
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Es
wurde gleichfalls erwähnt,
daß eine
Präferenz
für die
Verwendung einer netzunabhängigen Adresse
besteht. Die Verwendung des Begriffes „netzunabhängig" muß nicht
notwendigerweise darauf hindeuten, daß es sich bei der Adresse nicht
um eine leitfähige
Adresse in irgendeinem Netz handelt. Es ist möglich, insbesondere wenn die
Adresse ein e-mail-Format hat, daß die netzunabhängige Adresse
eine leitfähige
e-mail-Adresse ist. Die Einschränkung
auf „netzunabhängig" mit Bezug auf die
zweite Teilnehmeradresse kann vielmehr als eine Identifizierung
einer Adresse für
einen Teilnehmer aufgefaßt werden,
dem eine Vielzahl von netzspezifischen Adressen zugeordnet sind
(bzw. der mit diesen verknüpft
ist). Es ist möglich,
daß diese
netzunabhängige
Adresse auch in der Lage ist, in einem spezifischen Netz weitergeleitet
zu werden, wobei die verknüpften
netzspezifischen Adressen zum Weiterleiten in Verbindung mit anderen
Netzen verwendet werden.
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Die
im obigen Zusammenhang gemäß den 1 und 2 beschriebene
Abwicklung gewährleistet,
daß das
Routing weiterhin gemäß den netzspezifischen
Adressen implementiert wird. Diese Lösung ist deshalb vollständig mit älteren Netzen
kompatibel. Die Abwicklung des Routings in einer anderen Art und
Weise würde
unerwünschte
und wesentliche Änderungen
in den Routing-Analyseoperationen, die von den älteren Netzen durchgeführt werden,
mit sich bringen. Ein mit der Lösung
erzielter Vorteil besteht darin, daß das Routing nach dem alten
Verfahren aufrechterhalten wird, während gleichzeitig Teilnehmer
in das Konzept der einheitlichen und netzunabhängigen Teilnehmeradressierung
eingeführt
werden, die in künftigen
Netzimplementierungen zum Alltag gehören könnten.
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In
der 3 ist ein Blockdiagram einer kombinierten drahtlosen
Netzwerklösung
der zweiten Generation (2G) und der dritten Generation (3G) zum Abwickeln
netzunabhängiger
Teilnehmeradressierung dargestellt. Es ist klar, daß während des
Wechsels von 2G zu 3G die Koexistenz beider Netze für eine Zeit
weiterbestehen bleibt. Im allgemeinen umfassen die 2G-Netze solche
Netze, die gemäß leitungsvermittelter
Technologien arbeiten, während
die 3G-Netze solche Netze umfassen, die gemäß paketvermittelter Technologien
arbeiten. Angesichts des derzeitigen Status paketvermittelter Technologien werden
Fernsprechrufe vorzugsweise über
das 2G-Netz aufgebaut, während
sämtliche
andere datenbezogene Kommunikationen (e-mail, Fax, Dateitransfer
und dergleichen) über
das 3G-Netz aufgebaut werden. Der Aufbau und die Funktionsweise
von drahtlosen 2G-Telekommunikationsnetzen (z. B. D-AMPS, GSM, PCS etc.)
und drahtlosen 3G-Telekommunikationsnetzen (z. B. EDGE, GPRS, W-CDMA,
CDMA2000 etc.) sind dem Fachmann bekannt, so daß eine ausführliche Erläuterung der Netzwerkkonzepte
und -operationen außerhalb
des Kontextes der vorliegenden Erfindung liegt und nicht wiedergegeben
wird.
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Ein
Teilnehmer verfügt über eine
netzspezifische Adresse sowohl im 2G-Netz als auch im 3G-Netz sowie,
unter Umständen,
in anderen Netzen. Im 2G-Netz hat der Teilnehmer beispielsweise eine
netzspezifische Adresse, die eine Telefonnummer enthält. Gleichzeitig
kann derselbe Teilnehmer im 3G-Netz eine andere unterschiedliche
netzspezifische Adresse haben, die eine e-mail-Adresse enthält. Um einen
Kontakt zu diesem Teilnehmer herzustellen, muß ein Benutzer jede dieser
netzspezifischen Adressen auf umständliche Weise im Kopf (oder
Zugriff auf diese) haben, und er muß ferner die korrekte im Zusammenhang
mit der Abwicklung einer Kommunikation über jedes Netz verwenden.
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Ein
Benutzertelekommunikationsinstrument 100 (normalerweise
umfassend ein Endgerät
der Klasse B) ist über
eine herkömmliche
drahtlose 2G-/3G-Schnittstellentech nologie 102 mit dem 2G-/3G-Netz
verbunden. Im Zusammenhang mit der 2G-Netzimplementierung kann die drahtlose
Schnittstellentechnologie 102 beispielsweise eine Basisstation
(BS – nicht
ausdrücklich
dargestellt) umfassen, die über
eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung zu dem Netz verfügt und eine
drahtlose Funkfrequenzluftschnittstelienverbindung (D-AMPS, GSM,
PCS, CDMA und dergleichen) 102 zu dem Telekommunikationsinstrument
unterstützt.
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Im
Zusammenhang mit der 3G-Netzimplementierung kann die Schnittstellentechnologie 102 in ähnlicher
Weise eine Basisstation (BS – nicht
ausdrücklich
dargestellt) umfassen, die über
eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung zu dem Netz verfügt und eine
drahtlose Funkfrequenzluftschnittstellenverbindung (GPRS, W-CDMA, CDMA2000 und
dergleichen) zu dem Telekommunikationsinstrument 100 unterstützt.
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Das
3G-Netz umfaßt
ferner einen Server 104 mit einer Übersetzungsfunktion 106,
die der Übersetzung
einer einheitlichen netzunabhängigen
Adresse für
einen bestimmten Teilnehmer in eine der netzspezifischen Adressen
für diesen
bestimmten Teilnehmer dient. Die einheitliche netzunabhängige Adresse wird
von einem Benutzer in Verbindung mit einer Hervorbringung einer
an diesen bestimmten Teilnehmer gerichteten Kommunikation bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang muß der
Benutzer nichts über
irgendeine der netzspezifischen Adressen für diesen bestimmten Teilnehmer
wissen. Somit stellt die Verwendung der netzunabhängigen Adresse
eine wesentliche Verbesserung im Falle der Verwendung und des Zugriffs
für den
Benutzer bei der Hervorbringung von Kommunikationen dar. Die in
der Hervorbringung enthaltenen Adresseninformationen werden über eine
3G-Paketsitzung an den Server 104 übermittelt, wo die Übersetzungsfunktion 106 eine der
netzspezifischen Adressen zur Verwendung bei der weiteren Abwicklung
der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert. Das Bestimmen,
welche der netzspezifischen Adressen aus der Vielzahl hiervon verwendet
werden soll, geschieht aufgrund einer Angabe eines Kontexts für die Kommunikation,
die ebenfalls von dem Benutzer in der Hervorbringung bereitgestellt
wird. Der Begriff „Kontext" bezieht sich auf
den hervorgebrachten Kommunikationstyp (z. B. ein Telefonanruf,
eine Faxverbindung, e-mail und derglei chen) und/oder auf das Netz, über welches
die Kommunikation stattfinden soll (2G, 3G und dergleichen). Eine
ausführlichere
Erläuterung
dieses Verfahrens ist weiter unten im Zusammenhang mit der Beschreibung
der 4 angegeben.
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Zur
Unterstützung
der netzunabhängigen Adressierung
für einen
Teilnehmer, muß das
Telekommunikationsinstrument 100 die Fähigkeit haben, Kommunikationen
bei der Übertragung
dieser netzunabhängigen
Adresse hervorzubringen. Bei vielen, wenn nicht den meisten Implementierungen
besitzt die netzunabhängige
Adresse ein alphanumerisches Format. Hierdurch müssen das Telekommunikationsinstrument 100 und
die unterstützende
Schnittstellentechnologie 102 das Senden derartiger alphanumerischer
Kennzeichen an das 2G-/3G-Netz zur weiteren Abwicklung unterstützen. Beispielsweise
muß das
bevorzugte Endgerät
der Klasse B in der Lage sein, eine derartige netzunabhängige Adresse
des kontaktierten Teilnehmers (über
ein Tastenfeld oder einen Autodialer, eine Kontaktliste oder eine
sprachgesteuerte Rufnummernfunktion) anzuwählen und diese Adresse in eine über die
Luftschnittstelle gesendete, geeignete Rufhervorbringungsnachricht einzubauen.
Gleichzeitig ist eine Konfiguration der Luftschnittstellenbedingung
zur Unterstützung
einer derartigen Rufhervorbringung erforderlich. In diesem Zusammenhang
kann die Länge
der netzunabhängigen
Adresse mittels Einschränkungen
der Parametergröße des angerufenen
Teilnehmers der involvierten Luftschnittstellenbedingung begrenzt
werden. Gleichzeitig ist klar, daß das Endgerät in der
Lage sein muß,
(wie oben im Zusammenhang mit dem mobilen Endgerät beschrieben) diese einheitliche
netzunabhängige
Adresse anzuwählen.
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Es
wird nunmehr zusätzlich
Bezug genommen auf die 4, in der ein Flußdiagram
für ein 2G/3G-Netzverfahren
zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse
gezeigt ist. Das Telekommunikationsinstrument 100 eines
ersten Teilnehmers befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes
in Wartestellung. Danach wird eine Hervorbringung 110 einer
zur netzunabhängigen
Adresse eines zweiten Teilnehmers gewählten Kommunikation vorgenommen.
Eine Paketsitzung 112 wird sodann zwischen dem Telekommunikationsinstrument 100 und
dem 3G-Netz aufgebaut, um die Übermittlung
des einheitlichen Kennzeichens und des Kontextes an den Server 104 zu
unterstützen. Der
Begriff „Kontext" der Hervorbringung 110 bezieht sich
wiederum auf den hervorgebrachten Kommunikationstyp (z. B. ein Telefonanruf,
eine Faxverbindung, e-mail und dergleichen) und/oder auf das Netz, über welches
die Kommunikation stattfinden soll (2G, 3G und dergleichen).
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Durch
die Verwendung der Übersetzungsfunktion 106 verwendet
der Server 104 wird die netzunabhängige Adresse des zweiten Teilnehmers zum
Identifizieren 114 (unter Umständen mittels einer Datenbank-Nachschlageoperation)
der entsprechenden Vielzahl netzspezifischer Adressen. Der Kontext
wird dann zum Identifizieren 116 (unter Umständen mittels
einer Filteroperation) herangezogen, welche spezifische aus der
Vielzahl der Adressen im Zusammenhang mit der hervorgebrachten Kommunikation
verwendet werden soll. Die abgeleitete (Vorgänge 114 und 116)
netzspezifische Adresse für
den zweiten Teilnehmer wird dann über die Paketsitzung 112 an
das Telekommunikationsinstrument 100 zurückgesendet 118.
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Eine
Anwendung 120 in dem Telekommunikationsinstrument 100 wird
dann ausgeführt 122,
um die empfangene netzspezifische Adresse zur Vervollständigung 124 einer
Kommunikation mit dem zweiten Teilnehmer zu verwenden. Der Vorgang 124 zur Vervollständigung
der Kommunikation kann den Zugriff auf und das Leiten durch ein
anderes Netz als das 3G-Netz erfordern (beispielsweise das 2G-Netz).
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Das
Verfahren gemäß 4 wird
bei Betrachtung einiger spezifischer Beispiele besser verständlich.
In jedem dieser Beispiele wird von folgendem ausgegangen: Der zweite
Teilnehmer besitzt eine netzunabhängige Adresse secondparty@servprov.net,
eine netzspezifische Adresse (wählbare Nummer)
214-555-1234 für
Fernsprechrufe im 2G-Netz und eine netzspezifische Adresse (e-mail) secondparty@bigcorp.com
für Datennachrichten,
auf die über
das 3G-Netz zugegriffen wird (und unter Umständen über das Internetprotokollnetz).
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In
einem ersten Beispiel wünscht
der erste Teilnehmer über
einen Fernsprechruf Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 100 des
ersten Teilnehmers befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes
in Warte stellung. Durch Anwählen
von secondparty@servprov.net erfolgt eine Rufhervorbringung 110 mit
dem 3G-Netz über
den Paketsteuerkanal, und eine Paketsitzung 112 wird aufgebaut.
Die Verwendung des Begriffes „anwählen" bezieht sich in
diesem Zusammenhang auf die Fähigkeit
eines Endgerätes
der Klasse B, eine Kommunikation über die Angabe hervorzubringen,
die nicht eine herkömmliche
wählbare Telefonnummer
darstellt. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer
unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern
gibt ferner einen Kontext für
die hervorgebrachte Kommunikation an, die im vorliegenden Szenario
ein Fernsprechruf ist. Die Übersetzungsfunktion 106 identifiziert 114 daraufhin
im Server 104 die netzspezifischen Adressen des zweiten
Teilnehmers (214-555-1234 und secondparty@bigcorp.com) durch die
netzunabhängige
Adresse und verwendet den angegebenen Kontext (Fernsprechruf) zur
Auswahl (im Vorgang 116) der netzspezifischen Adresse 214-555-1234.
Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird
dann an das Telekommunikationsinstrument 100 zurückgesendet 118.
Herkömmliche
Fernsprechrufaufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des 2G-Netzes
(im allgemeinen Vorgang 124) werden dann durchgeführt, um
die angeforderte Kommunikation für
einen Fernsprechruf zu vervollständigen.
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In
einem zweiten Beispiel wünscht
der erste Teilnehmer über
eine e-mail-Mitteilung Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das
Telekommunikationsinstrument 100 des ersten Teilnehmers
befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes in Wartestellung.
Durch Anwählen
von secondparty@servprov.net erfolgt eine Rufhervorbringung 110 mit
dem 3G-Netz über
den Paketsteuerkanal, und eine Paketsitzung 112 wird aufgebaut.
Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter
Verwendung dessen netzunabhängiger
Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte unabhängige Adresse
an. Es versteht sich, daß jedes beliebige
Adressenformat Verwendung finden kann.
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Die
im obigen Zusammenhang gemäß den 3 und 4 beschriebene
Abwicklung gewährleistet,
daß das
Routing weiterhin gemäß den netzspezifischen
Adressen implementiert wird. Diese Lösung ist deshalb vollständig mit älteren 2G-Netzen kompatibel.
Die Abwicklung des Routings in einer anderen Art und Weise würde uner wünschte und
wesentliche Änderungen
in den Routing-Analyseoperationen, die von den älteren Netzen durchgeführt werden,
mit sich bringen. Ein mit der Lösung
erzielter Vorteil besteht darin, daß das Routing nach dem alten
Verfahren aufrechterhalten wird, während gleichzeitig Teilnehmer
in das Konzept der einheitlichen und netzunabhängigen Teilnehmeradressierung
eingeführt
werden, die in künftigen
Netzimplementierungen (wie 3G-Netze) zum Alltag gehören könnten.