DE60202130T2 - Netzwerkunabhängige Teilnehmeradressierung durch die Verwendung von einem einzigartigen Identifizierer, der mit Netzwerkspezifischen Adressen verbunden ist - Google Patents

Netzwerkunabhängige Teilnehmeradressierung durch die Verwendung von einem einzigartigen Identifizierer, der mit Netzwerkspezifischen Adressen verbunden ist Download PDF

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q3/00Selecting arrangements
    • H04Q3/0016Arrangements providing connection between exchanges
    • H04Q3/0029Provisions for intelligent networking
    • H04Q3/005Personal communication services, e.g. provisions for portability of subscriber numbers

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, insbesondere die Adressierung eines Teilnehmers unter Verwendung einer netzunabhängigen Adresse.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Die Art und Weise, in der ein Teilnehmer für Kommunikationsdienste adressiert wird, war ursprünglich netzspezifisch. Nehmen wir beispielsweise das Konzept der Teilnehmeradressierung bei einem herkömmlichen Fernsprechtyp (Fernsprech- oder Faxdienste) eines Kommunikationsnetzes. Ein Teilnehmer in einem Fernsprechnetz wird mittels eines numerischen Ziffernsatzes mit einem bestimmten Format (d. h., die wählbare Telefon- oder Faxnummer des Teilnehmers) adressiert. In einem Datenkommunikationsnetz wie dem Internet wird, in umgekehrter Weise, ein Teilnehmer mittels einer Zusammenfassung numerischer Ziffern, die in einem bestimmten Format angeordnet sind, adressiert (d. h. die Internetadresse des Teilnehmers). Zum Zwecke der e-mail-Kommunikation schließlich wird ein Teilnehmer mittels einer Zusammenfassung alphanumerischer Zeichen mit einem bestimmten Format adressiert (d. h. die e-mail-Adresse des Teilnehmers).
  • Die netzspezifischen Formate zur Teilnehmeradressierung in unterschiedlichen Netzen haben häufig nichts gemeinsam, so daß jede Adresse, selbst wenn sie ein und demselben Teilnehmer zugeordnet ist, zur Benutzung derart eingeschränkt ist, daß ein Teilnehmer nur innerhalb des Netzes, für welches die Adresse gültig ist, kontaktiert werden kann. Diesbezüglich erlauben es herkömmliche Abwicklungsverfahren für Netzwerkadressen einem Telefonnetz nicht, einen Fernsprechruf oder eine Faxverbindung aufgrund einer Anruferangabe der e-mail-Adresse für den angerufenen Teilnehmer an diesen weiterzuleiten. In ähnlicher Weise ist das Datenkommunikationsnetz gemäß dem Stand der Technik nicht in der Lage, eine Datennachricht aufgrund einer Absenderangabe einer Telefonnummer für den adressierten Teilnehmer an diesen weiterzuleiten. Aufgrund dieser Einschränkungen muß ein Teilnehmer nicht nur separate Adressen für jedes Netz behalten, sondern er muß auch jede dieser Adressen denjenigen Personen mitteilen, die eine Kontaktierung mit ihm wünschen.
  • In der Kommunikationsindustrie besteht ein wesentliche Interesse, insbesondere angesichts der Ausbreitung vieler unterschiedlicher Arten von Kommunikationsdiensten (Sprache, Daten, e-mail, Fax und dergleichen), eine Adressierlösung zu finden, bei der einem Teilnehmer eine einheitliche weltweite Adresse zugeordnet wird, die für das Routing von Kommunikationen jeglichen Typs sowie in jedem Netz verwendbar sind. Während sich auf diesem Gebiet Fortschritte zeigen, bleibt die ursprüngliche Lösung mit einer in jedem Netz zugeordneten unterschiedlichen Teilnehmeradresse bestehen, so daß es einer Zwischenlösung bedarf, um eine Verbesserung des Bequemlichkeitsgrades mit Blick auf die Teilnehmeradressierung zu erzielen, während in der Technologie auf einheitliche Teilnehmeridentifikationen hingearbeitet wird.
  • In dem Dokument EP 0 738 093 der TELIA AB, erteilt am 4. Juni 2003, wird ein persönliches Nummernkommunikationssystem beschrieben. Hier wird das Konzept einer allgemeinen persönlichen Nummer vorgeschlagen. Eingehenden Anrufe werden sämtlich mit einem zentralen Netzknoten verbunden, der die allgemeine persönliche Nummer in eine bestimmte Nummer umwandelt, die dem Telekommunikationsnetz entspricht, bei dem der Teilnehmer zur Zeit angemeldet ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine netzunabhängige Adresse wird einem Teilnehmer zugeordnet, wobei diese Adresse mit einer Vielzahl von netzspezifischen Adressen verknüpft ist. Als Antwort auf eine Hervorbringung, die an die netzunabhängige Adresse des Teilnehmers gerichtet wird, wird diese Adresse zum Identifizieren der zugeordneten Vielzahl von netzspezi fischen Adressen verwendet. Eine bestimmte dieser identifizierten Adressen wird dann aufgrund eines angegebenen Kontextes der Hervorbringung ausgewählt, wobei sich der Kontext auf den hervorgebrachten Kommunikationstyp und/oder das Netz bezieht, über das die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll. Die Hervorbringung zu dem Teilnehmer, der die ausgewählte netzspezifische Adresse verwendet, wird dann vervollständigt.
  • Im Zusammenhang mit einer intelligenten Netzlösung wird insbesondere von einem Vermittlungsknoten, der einen ersten Teilnehmer bedient, welcher eine Kommunikation zu einer netzunabhängigen Adresse hervorbringt, die Ausführung einer Übersetzungsfunktion eingeleitet, um die netzspezifische Adresse eines zweiten Teilnehmers auszuwählen. Diese ausgewählte Adresse wird dann von dem bedienenden Vermittlungsknoten dazu verwendet, die hervorgebrachte Kommunikation zum zweiten Teilnehmer zu vervollständigen.
  • Im Zusammenhang mit einer bedienenden Netzlösung der dritten Generation antwortet ferner ein Server auf die Hervorbringung einer Kommunikation durch einen ersten Teilnehmer zu der netzunabhängigen Adresse, indem die Ausführung einer Übersetzungsfunktion zur Auswahl der netzspezifischen Adresse eines zweiten Teilnehmers eingeleitet wird. Die ausgewählte Adresse wird dann an das Ursprungsendgerät des ersten Teilnehmers zurückgesendet. Das Endgerät verwendet dann die ausgewählte Adresse zur Vervollständigung der hervorgebrachten Kommunikation zum zweiten Teilnehmer.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Zum besseren Verständnis des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird auf die folgende detaillierte Beschreibung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, wobei
  • 1 ein Blockdiagram einer intelligenten Netzlösung zur Abwicklung einer netzunabhängigen Teilnehmeradressierung in einem herkömmlichen Telefonnetz zeigt;
  • 2 ein Flußdiagram für ein intelligentes Netzverfahren zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse zeigt;
  • 3 ein Blockdiagram einer kombinierten drahtlosen Netzlösung gemäß der zweiten Generation (2G) und der dritten Generation (3G) zum Abwickeln einer netzunabhängigen Teilnehmeradressierung zeigt;
  • 4 ein Flußdiagram für ein 2G/3G-Netzverfahren zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse zeigt;
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • Es wird Bezug genommen auf 1, in der ein Blockdiagram einer intelligenten Netzlösung zur Abwicklung einer netzunabhängigen Teilnehmeradressierung gezeigt wird. Der Aufbau und die Funktion eines intelligenten Netzes (IN) sind dem Fachmann gut bekannt, so daß detaillierte Erläuterungen der IN-Konzepte und -Operationen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung stehen und nicht wiedergegeben werden.
  • Das Netz enthält einen Vermittlungsknoten 10 (der einen Dienstevermittlungspunkt (Service Switching Point – SSP) umfassen kann), der über Signalisierungsverbindungen 12 mit einem Verarbeitungsknoten 14 verbunden ist (der einen Dienstesteuerungspunkt (Service Control Point – SCP) umfassen kann). Zur Vereinfachung der Zeichnungsfigur ist nur einer von vielen in dem Netz enthaltenen Vermittlungsknoten 10 dargestellt, und es sind nicht alle der potentiellen Querverbindungen zwischen den Knoten gezeigt.
  • Ein Benutzertelekommunikationsinstrument 16 ist über eine beliebige herkömmliche drahtgebundene oder drahtlose Schnittstellentechnik 18 mit dem Vermittlungsknoten 10 verbunden. Im Zusammenhang mit einer drahtlosen intelligenten Netzimplementierung (Wireless Intelligent Netzwork – WIN) kann die drahtlose Schnittstellentechnik 18 beispielsweise eine Basisstation (BS – not ausdrücklich dargestellt) enthalten, die eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung mit dem Vermittlungsknoten aufweist und eine drahtlose Funkfrequenz-Luftschnittstellenverbindung (D-AMPS, GSM, PCS, CDMA, EDGE und dergleichen) mit dem Telekommunikationsinstrument 16 unterstützt. Im Zusammenhang mit einer drahtgebundenen Implementierung kann die Schnittstellentechnik 18 im umgekehrten Fall geeignete Teilnehmeranschluß-Schnittstellenbausteine (nicht ausdrücklich dargestellt) umfassen.
  • Der Vermittlungsknoten 10 ist entweder direkt oder über weitere Knoten mit einem Backbone-Kommunikationsnetz (beispielsweise einem öffentlichen Fernsprechwählnetz (Public Land Mobile Network – PLMN), einem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz (Public Switched Telephone Network – PSTN), einem Internetprotokollnetz (Internet Protocol – IP), einem asynchronen Transfermodusnetz (Asynchronous Transfer Mode – ATM) oder dergleichen) verknüpft. Das Backbone-Kommunikationsnetz sorgt für den Zugriff auf Kommunikationen mit anderen Netzen. Ein Teilnehmer verfügt über eine netzspezifische Adresse in wenigstens einem dieser weiteren Netze sowie über eine netzspezifische Adresse in dem intelligenten Netz selbst. Beispielsweise würde ein Teilnehmer in einem Fernsprechnetz eine netzspezifische Adresse umfassend eine Telefonnummer haben. Des weiteren, und dennoch gleichzeitig, kann derselbe Teilnehmer in wiederum einem anderen Netz (z. B. dem IP-Netz) über eine weitere unterschiedliche netzspezifische Adresse umfassend eine e-mail-Adresse verfügen. Um einen Kontakt mit diesem Teilnehmer herzustellen, muß ein Benutzer in umständlicher Weise jede dieser netzspezifischen Adressen im Kopf (oder Zugriff auf diese) haben, und muß weiterhin, in Verbindung mit der Abwicklung einer Kommunikation in jedem Netz, die korrekte verwenden.
  • Der Verarbeitungsknoten 14 enthält eine Übersetzungsfunktion 20, die eine Übersetzung einer einheitlichen netzunabhängigen Adresse für einen bestimmten Teilneh mer in eine der netzspezifischen Adressen für diesen bestimmten Teilnehmer vornimmt. Die einheitliche netzunabhängige Adresse wird von einem Benutzer in Verbindung mit einer Hervorbringung einer Kommunikation bereitgestellt, die an den bestimmten Teilnehmer gerichtet werden soll. Hier besteht ein Vorteil gegenüber Adressierungsschemata gemäß dem Stand der Technik darin, daß der Benutzer nichts über irgendeine der netzspezifischen Adressen für den bestimmten Teilnehmer wissen muß. Somit stellt die Verwendung der netzunabhängigen Adresse eine wesentliche Verbesserung im Falle der Verwendung und des Zugriffs für den Benutzer bei der Hervorbringung von Kommunikationen dar. Die in der Hervorbringung enthaltenen Adresseninformationen werden an den Verarbeitungsknoten 14 übermittelt, wo die Übersetzungsfunktion 20 eine der netzspezifischen Adressen zur Verwendung bei der weiteren Abwicklung der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert. Das Bestimmen, welche der netzspezifischen Adressen aus der Vielzahl hiervon (in Verbindung mit der bereitgestellten netzunabhängigen Adresse) verwendet werden soll, geschieht aufgrund einer Angabe eines Kontexts für die Kommunikation, die ebenfalls von dem Benutzer in der Hervorbringung bereitgestellt wird. Der Begriff „Kontext" bezieht sich auf eine Identifizierung des hervorgebrachten Kommunikationstyps (z. B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail und dergleichen) und/oder auf das Netz, über welches die Kommunikation stattfinden soll (PLMN, PSTN, IP und dergleichen). Eine ausführlichere Erläuterung dieses Verfahrens ist weiter unten im Zusammenhang mit der Beschreibung der 2 angegeben.
  • Zur Unterstützung der netzunabhängigen Adressierung für einen Teilnehmer, muß das Telekommunikationsinstrument 16 die Fähigkeit haben, Kommunikationen bei der Übertragung dieser netzunabhängigen Adresse hervorzubringen. Bei vielen, wenn nicht den meisten Implementierungen besitzt die einheitliche netzunabhängige Adresse ein alphanumerisches Format. Hierdurch müssen das Telekommunikationsinstrument 16 und die unterstützende Schnittstellentechnologie 18 das Senden derartiger alphanumerischer Kennzeichen an den Vermittlungsknoten 10 zur weiteren Abwicklung im Zusammenhang mit dem Aufbau und Weiterleiten der Kommunikationen unterstützen. Im Kontext einer drahtlosen intelligenten Netzwerklösung muß die das Endgerät enthaltende Mobilstation beispielsweise in der Lage sein, eine derartige netzunabhängige Adresse des kontaktierten Teilnehmers (über ein Tastenfeld oder einen Autodialer, eine Kontaktliste oder eine sprachgesteuerte Rufnummernfunktion) anzuwählen und diese Adresse in eine über die Luftschnittstelle gesendete, geeignete Rufhervorbringungsnachricht einzubauen. Gleichzeitig kann eine Konfiguration der Luftschnittstellenbedingung zur Unterstützung einer derartigen Rufhervorbringung erforderlich sein. In diesem Zusammenhang kann die Länge der netzunabhängigen Adresse mittels Einschränkungen der Parametergröße des angerufenen Teilnehmers der involvierten Luftschnittstellenbedingung begrenzt werden. Eine ähnliche Analyse findet in bezug auf eine drahtgebundene Implementierung dadurch statt, daß die betrieblichen Erfordernisse der drahtgebundenen Schnittstelle (beispielsweise durch einen Teilnehmeranschlußschnittstellenbaustein) die Art der netzunabhängigen Adresse, die zur Identifizierung des kontaktierten Teilnehmers verwendet wird, einigen Einschränkungen unterwerfen kann. Gleichzeitig ist klar, daß das Endgerät in der Lage sein muß, (wie oben im Zusammenhang mit dem mobilen Endgerät beschrieben) diese einheitliche netzunabhängige Adresse anzuwählen.
  • In der 2 ist ein Relaisdiagram für ein intelligentes Netzverfahren zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse gezeigt. Das Telekommunikationsinstrument 16 eines ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation hervor 40, die zu der netzunabhängigen Adresse eines zweiten Teilnehmers angewählt wird. Diese Hervorbringung im Kontext des fernsprechbasierten intelligenten Netzes gemäß 1 kann jegliche Standardrufhervorbringungsnachricht enthalten, die in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung zum Festlegen des zweiten Teilnehmers unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse modifiziert wird, sowie ferner zum Angeben eines Kontexts für die hervorgebrachte Kommunikation. Wie oben bereits erläutert, bezieht sich der „Kontext" der hervorgebrachten Kommunikation wiederum auf eine Identifizierung des Typs der hervorgebrachten Kommunikation (z. B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail und dergleichen) und/oder auf das Netz, über welches die Kommunikation stattfinden soll (PLMN, PSTN, IP und dergleichen). Die Hervorbringungsnachricht 40 wird von dem Vermittlungsknoten 10 verarbeitet, in dem ein Trigger-Erkennungspunkt eines intelligenten Netzes durch die Inhalte der Hervorbringung in bezug auf den ersten Teilnehmer involviert 42 wird. Dies veranlaßt den Vermittlungsknoten 10, eine Anforderung 44 zur Übersetzung der netzunabhängigen Adresse bei dem Verarbeitungsknoten 14 vorzunehmen. Die Anforderung 44 enthält sowohl die netzunabhängige Adresse als auch den angegebenen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation des ersten Teilnehmers. In dieser dargestellten intelligenten Netzimplementierung kann die Anforderung 44 beispielsweise – wie aus dem Stand der Technik bekannt – eine Hervorbringungsanforderungsnachricht (ORREQ) oder eine ähnliche IN-Nachricht enthalten und so modifiziert werden, daß sie die erforderliche Adresse und Kontextinformation enthält. Im Verarbeitungsknoten 14 wird die netzunabhängige Adresse des zweiten Teilnehmers zum Identifizieren 46 (unter Umständen mittels einer Datenbank-Nachschlageoperation) der entsprechenden Vielzahl netzspezifischer Adressen verwendet. Der Kontext wird dann zum Identifizieren 48 (unter Umständen mittels einer Filteroperation) herangezogen, welche spezifische aus der Vielzahl der Adressen im Zusammenhang mit der hervorgebrachten Kommunikation verwendet werden soll. Die abgeleitete (Vorgänge 46 und 48) netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50, und es findet eine herkömmliche Kommunikationshervorbringungsverarbeitung (im allgemeinen Vorgang 52, und unter Umständen umfassend die Verarbeitung gemäß des Hervorbringungsbasisrufstatusmodels – 0 – BCSM) im Vermittlungsknoten statt, um die angeforderte Kommunikation zu vervollständigen. Der Vorgang 52 zur Vervollständigung der Kommunikation kann den Zugriff auf und das Leiten durch ein anderes Netz als das intelligente Netz, in dem der Anruf hervorgebracht wird, erfordern.
  • Das Verfahren gemäß 2 wird bei Betrachtung einiger spezifischer Beispiele besser verständlich. In jedem dieser Beispiele wird von folgendem ausgegangen: Der zweite Teilnehmer besitzt eine netzunabhängige Adresse secondparty@in.net, eine netzspezifische Adresse (wählbare Nummer) 214-555-1234 für Fernsprechrufe im intelligenten Netz, eine netzspezifische Adresse (wählbare Nummer) 214-555-4321 für Faxverbindungen im intelligenten Netz sowie eine netzspezifische Adresse (e-mail) secondparty@bigcorp.com im IP-Netz für Datennachrichten.
  • In einem ersten Beispiel wünscht der erste Teilnehmer über einen Fernsprechruf Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen von secondparty@in.net hervor 40. Die Verwendung des Begriffes „anwählen" geht in diesem Kontext davon aus, daß das Instrument in der Lage ist, eine Kommunikation über die Angabe hervorzubringen, die nicht eine herkömmliche wählbare Telefonnummer darstellt. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation an, die im vorliegenden Szenario ein Fernsprechruf ist. Im Vermittlungsknoten 10 wird ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt eingeleitet (Vorgang 42), der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl die netzunabhängige Adresse als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234, 214-555-4321, und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet den angegebenen Kontext (Fernsprechruf) zur Auswahl (im Vorgang 48) der netzspezifischen Adresse 214-555-1234 für einen Fernsprechruf. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50. Herkömmliche Fernsprechrufaufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des intelligenten Netzes (im allgemeinen Vorgang 52) werden dann von dem Vermittlungsknoten durchgeführt, um die angeforderte Kommunikation für einen Fernsprechruf zu vervollständigen.
  • In einem zweiten Beispiel wünscht der erste Teilnehmer über eine Faxverbindung Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen von secondparty@in.net hervor 40. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation an, die im vorliegenden Szenario eine Faxverbindung ist. Im Vermittlungsknoten 10 wird ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt eingeleitet (Vorgang 42), der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl die netzunabhängige Adres se als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234, 214-555-4321, und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet den angegebenen Kontext (Faxverbindung) zur Auswahl (im Vorgang 48) der netzspezifischen Adresse 214-555-4321 für eine Faxverbindung. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50. Herkömmliche Faxverbindungsaufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des intelligenten Netzes (im allgemeinen Vorgang 52) werden dann von dem Vermittlungsknoten durchgeführt, um die angeforderte Kommunikation für eine Faxverbindung zu vervollständigen.
  • In einem dritten Beispiel wünscht schließlich der erste Teilnehmer über eine e-mail-Verbindung Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 16 des ersten Teilnehmers bringt eine Kommunikation durch Anwählen (d. h. Adressieren) von secondparty@in.net hervor 40. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation an, die im vorliegenden Szenario eine e-mail ist. Angesichts dessen, daß sich die Anforderung auf eine e-mail bezieht, enthält die Hervorbringung ferner den Inhalt der eigentlichen e-mail-Nachricht selbst. Im Vermittlungsknoten 10 wird ein intelligenter Netztrigger-Erkennungspunkt eingeleitet (Vorgang 42), der eine vom Verarbeitungsknoten 14 durchzuführende Übersetzungsanforderung 44 (sowohl die netzunabhängige Adresse als auch den angegebenen Kontext enthaltend) veranlaßt. Der Verarbeitungsknoten 14 identifiziert 46 daraufhin die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234, 214-555-4321, und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet den angegebenen Kontext (e-mail-Verbindung) zur Auswahl (im Vorgang 48) der netzspezifischen Adresse secondparty@bigcorp.com für die e-mail. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann an den Vermittlungsknoten 10 zurückgesendet 50. Herkömmliche e-mail-Aufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des intelligenten Netzes, die in das Internetprotokollnetz reichen (im allgemeinen Vorgang 52), werden dann von dem Vermittlungsknoten durchgeführt, um die angeforderte Kommunikation für einen e-mail-Versand zu vervollständigen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die netzunabhängige Adresse vom Diensteanbieter für das unterstützende Netz dem zweiten Teilnehmer zugeordnet. In dem besonderen Beispiel gemäß den 1 und 2 würde dies den Diensteanbieter für das intelligente Netz (und somit die Top-Level-Domain bzw. die Zweit-Level Domain „net" und „in" in der netzunabhängigen Adresse) umfassen. Obwohl gemäß der bevorzugten Ausführungsform ein e-mail-Adressenformat für die netzunabhängige Adresse verwendet wird, versteht es sich, daß jedes geeignete Adressenformat Verwendung finden kann.
  • Es wurde gleichfalls erwähnt, daß eine Präferenz für die Verwendung einer netzunabhängigen Adresse besteht. Die Verwendung des Begriffes „netzunabhängig" muß nicht notwendigerweise darauf hindeuten, daß es sich bei der Adresse nicht um eine leitfähige Adresse in irgendeinem Netz handelt. Es ist möglich, insbesondere wenn die Adresse ein e-mail-Format hat, daß die netzunabhängige Adresse eine leitfähige e-mail-Adresse ist. Die Einschränkung auf „netzunabhängig" mit Bezug auf die zweite Teilnehmeradresse kann vielmehr als eine Identifizierung einer Adresse für einen Teilnehmer aufgefaßt werden, dem eine Vielzahl von netzspezifischen Adressen zugeordnet sind (bzw. der mit diesen verknüpft ist). Es ist möglich, daß diese netzunabhängige Adresse auch in der Lage ist, in einem spezifischen Netz weitergeleitet zu werden, wobei die verknüpften netzspezifischen Adressen zum Weiterleiten in Verbindung mit anderen Netzen verwendet werden.
  • Die im obigen Zusammenhang gemäß den 1 und 2 beschriebene Abwicklung gewährleistet, daß das Routing weiterhin gemäß den netzspezifischen Adressen implementiert wird. Diese Lösung ist deshalb vollständig mit älteren Netzen kompatibel. Die Abwicklung des Routings in einer anderen Art und Weise würde unerwünschte und wesentliche Änderungen in den Routing-Analyseoperationen, die von den älteren Netzen durchgeführt werden, mit sich bringen. Ein mit der Lösung erzielter Vorteil besteht darin, daß das Routing nach dem alten Verfahren aufrechterhalten wird, während gleichzeitig Teilnehmer in das Konzept der einheitlichen und netzunabhängigen Teilnehmeradressierung eingeführt werden, die in künftigen Netzimplementierungen zum Alltag gehören könnten.
  • In der 3 ist ein Blockdiagram einer kombinierten drahtlosen Netzwerklösung der zweiten Generation (2G) und der dritten Generation (3G) zum Abwickeln netzunabhängiger Teilnehmeradressierung dargestellt. Es ist klar, daß während des Wechsels von 2G zu 3G die Koexistenz beider Netze für eine Zeit weiterbestehen bleibt. Im allgemeinen umfassen die 2G-Netze solche Netze, die gemäß leitungsvermittelter Technologien arbeiten, während die 3G-Netze solche Netze umfassen, die gemäß paketvermittelter Technologien arbeiten. Angesichts des derzeitigen Status paketvermittelter Technologien werden Fernsprechrufe vorzugsweise über das 2G-Netz aufgebaut, während sämtliche andere datenbezogene Kommunikationen (e-mail, Fax, Dateitransfer und dergleichen) über das 3G-Netz aufgebaut werden. Der Aufbau und die Funktionsweise von drahtlosen 2G-Telekommunikationsnetzen (z. B. D-AMPS, GSM, PCS etc.) und drahtlosen 3G-Telekommunikationsnetzen (z. B. EDGE, GPRS, W-CDMA, CDMA2000 etc.) sind dem Fachmann bekannt, so daß eine ausführliche Erläuterung der Netzwerkkonzepte und -operationen außerhalb des Kontextes der vorliegenden Erfindung liegt und nicht wiedergegeben wird.
  • Ein Teilnehmer verfügt über eine netzspezifische Adresse sowohl im 2G-Netz als auch im 3G-Netz sowie, unter Umständen, in anderen Netzen. Im 2G-Netz hat der Teilnehmer beispielsweise eine netzspezifische Adresse, die eine Telefonnummer enthält. Gleichzeitig kann derselbe Teilnehmer im 3G-Netz eine andere unterschiedliche netzspezifische Adresse haben, die eine e-mail-Adresse enthält. Um einen Kontakt zu diesem Teilnehmer herzustellen, muß ein Benutzer jede dieser netzspezifischen Adressen auf umständliche Weise im Kopf (oder Zugriff auf diese) haben, und er muß ferner die korrekte im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Kommunikation über jedes Netz verwenden.
  • Ein Benutzertelekommunikationsinstrument 100 (normalerweise umfassend ein Endgerät der Klasse B) ist über eine herkömmliche drahtlose 2G-/3G-Schnittstellentech nologie 102 mit dem 2G-/3G-Netz verbunden. Im Zusammenhang mit der 2G-Netzimplementierung kann die drahtlose Schnittstellentechnologie 102 beispielsweise eine Basisstation (BS – nicht ausdrücklich dargestellt) umfassen, die über eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung zu dem Netz verfügt und eine drahtlose Funkfrequenzluftschnittstelienverbindung (D-AMPS, GSM, PCS, CDMA und dergleichen) 102 zu dem Telekommunikationsinstrument unterstützt.
  • Im Zusammenhang mit der 3G-Netzimplementierung kann die Schnittstellentechnologie 102 in ähnlicher Weise eine Basisstation (BS – nicht ausdrücklich dargestellt) umfassen, die über eine Signalisierungs- und Sprach-/Datenverbindung zu dem Netz verfügt und eine drahtlose Funkfrequenzluftschnittstellenverbindung (GPRS, W-CDMA, CDMA2000 und dergleichen) zu dem Telekommunikationsinstrument 100 unterstützt.
  • Das 3G-Netz umfaßt ferner einen Server 104 mit einer Übersetzungsfunktion 106, die der Übersetzung einer einheitlichen netzunabhängigen Adresse für einen bestimmten Teilnehmer in eine der netzspezifischen Adressen für diesen bestimmten Teilnehmer dient. Die einheitliche netzunabhängige Adresse wird von einem Benutzer in Verbindung mit einer Hervorbringung einer an diesen bestimmten Teilnehmer gerichteten Kommunikation bereitgestellt. In diesem Zusammenhang muß der Benutzer nichts über irgendeine der netzspezifischen Adressen für diesen bestimmten Teilnehmer wissen. Somit stellt die Verwendung der netzunabhängigen Adresse eine wesentliche Verbesserung im Falle der Verwendung und des Zugriffs für den Benutzer bei der Hervorbringung von Kommunikationen dar. Die in der Hervorbringung enthaltenen Adresseninformationen werden über eine 3G-Paketsitzung an den Server 104 übermittelt, wo die Übersetzungsfunktion 106 eine der netzspezifischen Adressen zur Verwendung bei der weiteren Abwicklung der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert. Das Bestimmen, welche der netzspezifischen Adressen aus der Vielzahl hiervon verwendet werden soll, geschieht aufgrund einer Angabe eines Kontexts für die Kommunikation, die ebenfalls von dem Benutzer in der Hervorbringung bereitgestellt wird. Der Begriff „Kontext" bezieht sich auf den hervorgebrachten Kommunikationstyp (z. B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail und derglei chen) und/oder auf das Netz, über welches die Kommunikation stattfinden soll (2G, 3G und dergleichen). Eine ausführlichere Erläuterung dieses Verfahrens ist weiter unten im Zusammenhang mit der Beschreibung der 4 angegeben.
  • Zur Unterstützung der netzunabhängigen Adressierung für einen Teilnehmer, muß das Telekommunikationsinstrument 100 die Fähigkeit haben, Kommunikationen bei der Übertragung dieser netzunabhängigen Adresse hervorzubringen. Bei vielen, wenn nicht den meisten Implementierungen besitzt die netzunabhängige Adresse ein alphanumerisches Format. Hierdurch müssen das Telekommunikationsinstrument 100 und die unterstützende Schnittstellentechnologie 102 das Senden derartiger alphanumerischer Kennzeichen an das 2G-/3G-Netz zur weiteren Abwicklung unterstützen. Beispielsweise muß das bevorzugte Endgerät der Klasse B in der Lage sein, eine derartige netzunabhängige Adresse des kontaktierten Teilnehmers (über ein Tastenfeld oder einen Autodialer, eine Kontaktliste oder eine sprachgesteuerte Rufnummernfunktion) anzuwählen und diese Adresse in eine über die Luftschnittstelle gesendete, geeignete Rufhervorbringungsnachricht einzubauen. Gleichzeitig ist eine Konfiguration der Luftschnittstellenbedingung zur Unterstützung einer derartigen Rufhervorbringung erforderlich. In diesem Zusammenhang kann die Länge der netzunabhängigen Adresse mittels Einschränkungen der Parametergröße des angerufenen Teilnehmers der involvierten Luftschnittstellenbedingung begrenzt werden. Gleichzeitig ist klar, daß das Endgerät in der Lage sein muß, (wie oben im Zusammenhang mit dem mobilen Endgerät beschrieben) diese einheitliche netzunabhängige Adresse anzuwählen.
  • Es wird nunmehr zusätzlich Bezug genommen auf die 4, in der ein Flußdiagram für ein 2G/3G-Netzverfahren zum Abwickeln einer Hervorbringung mit einer netzunabhängigen Adresse gezeigt ist. Das Telekommunikationsinstrument 100 eines ersten Teilnehmers befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes in Wartestellung. Danach wird eine Hervorbringung 110 einer zur netzunabhängigen Adresse eines zweiten Teilnehmers gewählten Kommunikation vorgenommen. Eine Paketsitzung 112 wird sodann zwischen dem Telekommunikationsinstrument 100 und dem 3G-Netz aufgebaut, um die Übermittlung des einheitlichen Kennzeichens und des Kontextes an den Server 104 zu unterstützen. Der Begriff „Kontext" der Hervorbringung 110 bezieht sich wiederum auf den hervorgebrachten Kommunikationstyp (z. B. ein Telefonanruf, eine Faxverbindung, e-mail und dergleichen) und/oder auf das Netz, über welches die Kommunikation stattfinden soll (2G, 3G und dergleichen).
  • Durch die Verwendung der Übersetzungsfunktion 106 verwendet der Server 104 wird die netzunabhängige Adresse des zweiten Teilnehmers zum Identifizieren 114 (unter Umständen mittels einer Datenbank-Nachschlageoperation) der entsprechenden Vielzahl netzspezifischer Adressen. Der Kontext wird dann zum Identifizieren 116 (unter Umständen mittels einer Filteroperation) herangezogen, welche spezifische aus der Vielzahl der Adressen im Zusammenhang mit der hervorgebrachten Kommunikation verwendet werden soll. Die abgeleitete (Vorgänge 114 und 116) netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann über die Paketsitzung 112 an das Telekommunikationsinstrument 100 zurückgesendet 118.
  • Eine Anwendung 120 in dem Telekommunikationsinstrument 100 wird dann ausgeführt 122, um die empfangene netzspezifische Adresse zur Vervollständigung 124 einer Kommunikation mit dem zweiten Teilnehmer zu verwenden. Der Vorgang 124 zur Vervollständigung der Kommunikation kann den Zugriff auf und das Leiten durch ein anderes Netz als das 3G-Netz erfordern (beispielsweise das 2G-Netz).
  • Das Verfahren gemäß 4 wird bei Betrachtung einiger spezifischer Beispiele besser verständlich. In jedem dieser Beispiele wird von folgendem ausgegangen: Der zweite Teilnehmer besitzt eine netzunabhängige Adresse secondparty@servprov.net, eine netzspezifische Adresse (wählbare Nummer) 214-555-1234 für Fernsprechrufe im 2G-Netz und eine netzspezifische Adresse (e-mail) secondparty@bigcorp.com für Datennachrichten, auf die über das 3G-Netz zugegriffen wird (und unter Umständen über das Internetprotokollnetz).
  • In einem ersten Beispiel wünscht der erste Teilnehmer über einen Fernsprechruf Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 100 des ersten Teilnehmers befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes in Warte stellung. Durch Anwählen von secondparty@servprov.net erfolgt eine Rufhervorbringung 110 mit dem 3G-Netz über den Paketsteuerkanal, und eine Paketsitzung 112 wird aufgebaut. Die Verwendung des Begriffes „anwählen" bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Fähigkeit eines Endgerätes der Klasse B, eine Kommunikation über die Angabe hervorzubringen, die nicht eine herkömmliche wählbare Telefonnummer darstellt. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte Kommunikation an, die im vorliegenden Szenario ein Fernsprechruf ist. Die Übersetzungsfunktion 106 identifiziert 114 daraufhin im Server 104 die netzspezifischen Adressen des zweiten Teilnehmers (214-555-1234 und secondparty@bigcorp.com) durch die netzunabhängige Adresse und verwendet den angegebenen Kontext (Fernsprechruf) zur Auswahl (im Vorgang 116) der netzspezifischen Adresse 214-555-1234. Diese abgeleitete netzspezifische Adresse für den zweiten Teilnehmer wird dann an das Telekommunikationsinstrument 100 zurückgesendet 118. Herkömmliche Fernsprechrufaufbau- und Weiterleitungsvorgänge innerhalb des 2G-Netzes (im allgemeinen Vorgang 124) werden dann durchgeführt, um die angeforderte Kommunikation für einen Fernsprechruf zu vervollständigen.
  • In einem zweiten Beispiel wünscht der erste Teilnehmer über eine e-mail-Mitteilung Kontakt zu einem zweiten Teilnehmer. Das Telekommunikationsinstrument 100 des ersten Teilnehmers befindet sich auf dem Paketsteuerkanal des 3G-Netzes in Wartestellung. Durch Anwählen von secondparty@servprov.net erfolgt eine Rufhervorbringung 110 mit dem 3G-Netz über den Paketsteuerkanal, und eine Paketsitzung 112 wird aufgebaut. Diese Hervorbringung gibt nicht nur den zweiten Teilnehmer unter Verwendung dessen netzunabhängiger Adresse an, sondern gibt ferner einen Kontext für die hervorgebrachte unabhängige Adresse an. Es versteht sich, daß jedes beliebige Adressenformat Verwendung finden kann.
  • Die im obigen Zusammenhang gemäß den 3 und 4 beschriebene Abwicklung gewährleistet, daß das Routing weiterhin gemäß den netzspezifischen Adressen implementiert wird. Diese Lösung ist deshalb vollständig mit älteren 2G-Netzen kompatibel. Die Abwicklung des Routings in einer anderen Art und Weise würde uner wünschte und wesentliche Änderungen in den Routing-Analyseoperationen, die von den älteren Netzen durchgeführt werden, mit sich bringen. Ein mit der Lösung erzielter Vorteil besteht darin, daß das Routing nach dem alten Verfahren aufrechterhalten wird, während gleichzeitig Teilnehmer in das Konzept der einheitlichen und netzunabhängigen Teilnehmeradressierung eingeführt werden, die in künftigen Netzimplementierungen (wie 3G-Netze) zum Alltag gehören könnten.

Claims (29)

  1. Intelligentes Netzverfahren umfassend die Schritte des Empfangens einer Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) von einem ersten Teilnehmer (16, 100) zum Aufbau einer Kommunikation mit einem zweiten Teilnehmer unter Verwendung einer netzunabhängigen Adresse, die mit einer Vielzahl von netzspezifischen Adressen für den zweiten Teilnehmer verknüpft ist, Einleiten durch die empfangene Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) von einer Anforderung zur Übersetzung (44) der netzunabhängigen Adresse in eine aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) einen Kontext für die Kommunikation enthält; die Übersetzung (46, 48, 114, 116) der netzunabhängigen Adresse in die aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte auf dem angegebenen Kontext für die Kommunikation beruht; und die Vervollständigung (52, 124) der Kommunikation zum zweiten Teilnehmer unter Verwendung der aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählten durchgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Empfangen, das Einleiten und die Vervollständigung in einem intelligenten Netzvermittlungsknoten (14) durchgeführt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Übersetzung in einem intelligenten Netzverarbeitungsknoten (14) durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Kontext einen Typ der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei der Typ der Kommunikation einen aus einem Sprachanruf, einer Datenübertragung und einer e-mail-Übertragung umfaßt.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Kontext ein Netz identifiziert, über das die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Netz eines aus einem öffentlichen Fernsprechwählnetz, einem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz und einem Internetprotokollnetz umfaßt.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Verfahren vor dem Schritt des Empfangens weiterhin den Schritt des Aufbauens einer Paketdatensitzung (112) mit dem ersten Teilnehmerendgerät zur Unterstützung einer Übertragung der Kommunikationshervorbringungsnachricht (110) umfaßt; wobei der Schritt des Vervollständigens der Kommunikation das Zurücksenden (118) der aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählten an das erste Teilnehmerendgerät (100) über die Paketdatensitzung zur Verwendung bei der Vervollständigung der Kommunikation zum zweiten Teilnehmer umfaßt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Kontext einen Typ der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei der Typ der Kommunikation einen aus einem Sprachanruf, einer Datenübertragung und einer e-mail-Übertragung umfaßt.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Kontext ein Netz identifiziert, über das die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Netz eines aus einem öffentlichen Fernsprechwählnetz, einem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz und einem Internetprotokollnetz umfaßt.
  13. Intelligentes Netz umfassend einen Vermittlungsknoten (10), der einen ersten Teilnehmer (16, 100) bedient, welcher eine Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) zum Aufbau einer Kommunikation mit einem zweiten Teilnehmer unter Verwendung einer netzunabhängigen Adresse, die mit einer Vielzahl von netzspezifischen Adressen für den zweiten Teilnehmer verknüpft ist, erzeugt, wobei der Vermittlungsknoten aus der empfangenen Kommunikationshervorbringungsnachricht eine Anforderung zur Übersetzung der netzunabhängigen Adresse in eine aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte einleitet, wobei das Netz dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) einen Kontext für die Kommunikation enthält; und ein Verarbeitungsknoten (14, 104), der auf die Anforderung antwortet, die netzunabhängige Adresse in die aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte aufgrund des angegebenen Kontextes für die Kommunikation übersetzt; wobei der Vermittlungsknoten (10) die Kommunikation zum zweiten Teilnehmer unter Verwendung der aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählten vervollständigt.
  14. Netz nach Anspruch 13, wobei der Vermittlungsknoten einen Dienstevermittlungspunkt umfaßt.
  15. Netz nach Anspruch 14, wobei der Verarbeitungsknoten einen Dienstesteuerungspunkt umfaßt.
  16. Netz nach Anspruch 13, wobei der Kontext einen Typ der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert.
  17. Netz nach Anspruch 16, wobei der Typ der Kommunikation einen aus einem Sprachanruf, einer Datenübertragung und einer e-mail-Übertragung umfaßt.
  18. Netz nach Anspruch 13, wobei der Kontext ein Übertragungsnetz identifiziert, über das die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll.
  19. Netz nach Anspruch 18, wobei das Übertragungsnetz eines aus einem öffentlichen Fernsprechwählnetz, einem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz und einem Internetprotokollnetz umfaßt.
  20. Netz nach Anspruch 13, wobei der Vermittlungsknoten (10) und der Verarbeitungsknoten (14) in einem drahtlosen Netz der dritten Generation enthalten sind und dem Aufbau einer Paketdatensitzung (112) mit einem Endgerät (100) des ersten Teilnehmers zur Unterstützung der Hervorbringungskommunikationsnachricht dienen, wobei das Netz der dritten Generation die aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte an das erste Teilnehmerendgerät (100) über die Paketdatensitzung (112) zur Verwendung bei der Vervollständigung der Kommunikationshervorbringung zum zweiten Teilnehmer zurücksendet.
  21. Netz nach Anspruch 20, wobei das erste Teilnehmerendgerät eine Anwendung (120) enthält, die als Antwort auf die aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte zurückgesendete Adresse ausgeführt wird, um eine Hervorbringung zu dem zweiten Teilnehmer über ein anderes Netz als das der dritten Generation zu vervollständigen.
  22. Netz nach Anspruch 21, wobei das andere Netz ein drahtloses Netz der zweiten Generation umfaßt.
  23. Vermittlungsknoten (10, 104) zum Empfangen einer Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) von einem ersten Teilnehmer (16, 100) zum Aufbau einer Kommunikation mit einem zweiten Teilnehmer unter Verwendung einer netzunabhängigen Adresse, die in einer Datenbank mit einer Vielzahl von netzspezifischen Adressen für den zweiten Teilnehmer verknüpft ist, wobei der Vermittlungsknoten dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kommunikationshervorbringungsnachricht einen Kontext für die Kommunikation enthält; und der Vermittlungsknoten arbeitet, durch die empfangene Kommunikationshervorbringungsnachricht (40, 110) eine Übersetzung (46, 48, 114, 116) der netzunabhängigen Adresse in eine aus der in der Datenbank abgespeicherten Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählte aufgrund des angegebenen Kontextes für die Kommunikation einzuleiten; und die Kommunikation zum zweiten Teilnehmer unter Verwendung der aus der Vielzahl von netzspezifischen Adressen ausgewählten zu vervollständigen.
  24. Knoten (10, 104) nach Anspruch 23, wobei die Übersetzung (46, 48, 114, 116) von dem Vermittlungsknoten (10, 104) selbst durchgeführt wird.
  25. Knoten (10, 104) nach Anspruch 23, wobei der Kontext einen Typ der hervorgebrachten Kommunikation identifiziert.
  26. Knoten (10, 104) nach Anspruch 25, wobei der Typ der Kommunikation einen aus einem Sprachanruf, einer Datenübertragung und einer e-mail-Übertragung umfaßt.
  27. Knoten (10, 104) nach Anspruch 23, wobei der Kontext ein Netz identifiziert, über das die hervorgebrachte Kommunikation stattfinden soll.
  28. Knoten nach Anspruch 27, wobei das Netz eines aus einem öffentlichen Fernsprechwählnetz, einem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz und einem Internetprotokollnetz umfaßt.
  29. Knoten nach Anspruch 27, wobei der Knoten einen intelligenten Netz-(IN)-Vermittlungsknoten umfaßt.
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