DE60202948T2 - Knochenausrichtungshebel - Google Patents

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    • A61B2017/2932Transmission of forces to jaw members
    • A61B2017/2944Translation of jaw members

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft medizinische Vorrichtungen, und im besonderen medizinische Vorrichtungen zum Fassen und Handhaben von Knochen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Hebel zum Fassen und Handhaben der Fragmente eines frakturierten Knochens, zum Beispiel das proximale Fragment eines frakturierten Femur.
  • Frakturen des proximalen Femurschaftes sind bei der Vorbereitung für die interne Fixation erwiesenermassen schwierig zu handhaben. Wenn es zum Beispiel zu proximalen Schaftfrakturen des Femur kommt, dreht sich das distale Ende des proximalen Fragments nach vorne (Flexion) und zur Seite (Abduktion), wodurch der Zugang zur Fossa piriformis, dem Eintrittspunkt bei einer Marknagelung oder sonstigen Methode der internen Fixation, erschwert wird.
  • Mehrere Vorrichtungen zum Ausrichten von frakturierten Knochen sind nach dem Stand der Technik beschrieben. In den U.S.-Patenten Nr. 5.133.342, Seaton, und 5.733.291, Guidera et al., werden beispielsweise Knochenausrichthebel beschrieben, welche aussen an das Bein eines Patienten angelegt werden und entsprechend gehandhabt werden, um Teile eines frakturierten Knochens auszurichten. Diese externen Vorrichtungen ermöglichen jedoch keine angemessene Handhabung des Knochens, um frakturierte Knochenteile, wie etwa den proximalen Femurschaft, in die richtige Ausrichtung zurückzudrehen.
  • Auch interne Vorrichtungen zum Ausrichten von frakturierten Knochen sind nach dem Stand der Technik beschrieben. Ein Beispiel dafür stellt das U.S.-Patent Nr. 5.312.412, Whipple, dar, in dem eine Fixations-Ausrichtführung beschrieben wird, die einen axial verstellbaren Schaft mit einem Knocheneingriffsarm beinhaltet, welcher sich aus dieser heraus erstreckt, um mit einem frakturierten Knochen an einer ersten Oberflächenstelle in Eingriff gebracht zu werden. Eine röhrenförmige Führung, durch welche der Schaft eingeführt wird, beinhaltet dem Knocheneingriffsarm gegenüberliegend angeordnete Backen, welche mit dem frakturierten Knochen an einer zweiten Oberflächenstelle in Eingriff zu bringen sind. Ein Sperrklinkenmechanismus und mit diesem zusammenwirkende Klinkenzähne stehen in Wirkverbindung mit der Führung, um den Knocheneingriffsarm in einem gewünschten Abstand von den Backen festzustellen, um so den frakturierten Knochen dazwischen in festem Eingriff zu halten. Die Backen und der Eingriffsarm sind lateral voneinander beabstandet und bilden ein breites Profil, das für das Einsetzen in den Körper des Patienten eine breite Inzision erforderlich macht. Ausserdem bieten der Sperrklinkenmechanismus und die Klinkenzähne nur eine inkrementale Einstellmöglichkeit des Abstandes zwischen den Backen und dem Eingriffsarm und beschränken dadurch die Fähigkeit des Benutzers, die auf den Knochen angewendete Kraft präzise einzustellen.
  • Eine andere Fixations-Ausrichtführung wird in dem U.S.-Patent Nr. 5.690.640, Gotfried, beschrieben. Diese Vorrichtung beinhaltet einen ersten Haken zum Fassen der Hinterseite des Knochens und einen Gewindestab mit Griff, der sich bis zur Aussenseite des Gliedes erstreckt. Ein zweiter Haken zum Fassen einer Verbindungsplatte ist auf dem Stab verschiebbar. Die beiden Haken werden durch eine auf den Stab aufgeschraubte Flügelmutter zusammengezogen, wodurch die Platte gegen den Knochen gepresst wird. Ähnlich wie die weiter oben behandelte Vorrichtung von Whipple erfordern die Haken für die Einführung in den Körper des Patienten eine breite Inzision. Ausserdem ist die Geschwindigkeit, mit welcher der Abstand zwischen den Haken eingestellt werden kann, durch die Fähigkeit des Benutzers begrenzt, die Flügelmutter rasch festzuziehen bzw. zu lockern, wodurch die Fähigkeit, die Vorrichtung bei einem Notfall rasch anzulegen oder zu lösen, begrenzt wird.
  • Somit bleibt nach wie vor ein Bedarf an einem Hebel, der eine angemessene Drehung eines Knochens, beispielsweise des Femur, ermöglicht, der nur eine kleine Inzision zur Einführung in den Körper des Patienten erforderlich macht, der eine präzise Einstellung der auf den Knochen angewendeten Kraft erlaubt und der rasch an den Knochen angelegt und wieder davon abgenommen werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Hebel zum Fassen von Knochengewebe gemäss Anspruch 1. Der Hebel beinhaltet einen Schaft, der einen Kanal bildet, ein an einem Ende des Schaftes angeordnetes Klauenelement zum Festhalten des Knochengewebes und einen schraubbar in dem Kanal aufgenommenen Stab. Eine Drehung des Stabs in Bezug auf den Schaft bewirkt auch, dass der Stab sich relativ zu dem Schaft im wesentlichen axial bewegt, um das distale Ende des Stabs in Bezug auf das Klauenelement selektiv zu positionieren. Der Kanal kann einen ersten Gewindeabschnitt beinhalten und der Stab einen zweiten Gewindeabschnitt, um mit dem ersten Gewindeabschnitt in schraubbarem Eingriff zu stehen. Der Hebel kann ein an dem distalen Ende des Stabs angeordnetes Knocheneingriffsendstück beinhalten, welches spitz, im wesentlichen konkav, schwenkbar oder gemäss einer beliebigen anderen, dem durchschnittlichen Fachmann bekannten Auslegung ausgebildet sein. Das Klauenelement kann ein Paar voneinander beabstandeter Krallen zum Fassen des Knochengewebes beinhalten. Der Hebel kann weiterhin einen an dem Stab angeordneten Einstellknopf beinhalten. Ausserdem kann an einem Ende des Schafts ein Griff angeordnet sein.
  • Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung beinhaltet der Hebel ein Feststellelement, welches einen im wesentlichen fluchtend mit dem ersten Kanal ausgerichteten zweiten Kanal bildet. Das Feststellelement ist zwischen einer ersten Stellung, in welcher der Stab in dem ersten Kanal axial verschiebbar ist, und einer zweiten Stellung, in welcher der Stab im wesentlichen an einer axialen Verschiebung innerhalb des ersten Kanals gehindert wird, beweglich. Wenn das Feststellelement sich in der zweiten Stellung befindet, steht das Feststellelement in schraubbarem Eingriff mit dem Stab, so dass eine Rotation des Stabs in Bezug auf den Schaft bewirkt, dass der Stab sich relativ zu dem Schaft im wesentlichen axial bewegt. Das Feststellelement kann einen ersten Gewindeabschnitt beinhalten, der Stab kann einen zweiten Gewindeabschnitt beinhalten, und das Feststellelement kann gegen den Stab hin elastisch vorgespannt sein, so dass der erste Gewindeabschnitt mit dem zweiten Gewindeabschnitt in Eingriff steht. Alternativ dazu kann das Feststellelement in Bezug auf den Stab zwischen der ersten und der zweiten Stellung drehbar sein, so dass wenn das Feststellelement sich in der ersten Stellung befindet, der erste Gewindeabschnitt aus dem Eingriff mit dem zweiten Gewindeabschnitt gelöst wird, und wenn das Feststellelement sich in der zweiten Stellung befindet, der erste Gewindeabschnitt mit dem zweiten Gewindeabschnitt in Eingriff steht. Der Hebel kann auch ein Halteelement beinhalten, um das Feststellelement in der zweiten Stellung zu halten.
  • Gemäss einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beinhaltet der Hebel einen Griffabschnitt und ist das Klauenelement abnehmbar und austauschbar mit dem Griffabschnitt verbunden. Der Griffabschnitt kann einen Schaft beinhalten, und das Klauenelement kann abnehmbar und austauschbar mit einem Ende des Schaftes verbunden sein. Alternativ dazu kann das Klauenelement einen Schaft beinhalten, und ein Ende des Schaftes kann abnehmbar und austauschbar mit dem Griffabschnitt verbunden sein. Der Hebel kann weiterhin einen Satz von Klauenelementen beinhalten, wobei ein jedes der Klauenelemente unterschiedliche Eigenschaften aufweist.
  • Die detaillierte Beschreibung ist besser verständlich in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen und in denen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines Knochenhebels darstellt, welcher ein frakturiertes Femur fasst;
  • 2 eine Perspektivansicht eines Knochenhebels aus 1 darstellt;
  • 3 eine Querschnittsansicht des Knochenhebels aus 2 darstellt;
  • 4 eine Draufsicht auf einen Druckschaft des Knochenhebels aus 2 darstellt;
  • 5 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemässen Knochenhebels darstellt;
  • 6 eine Seitenansicht eines Schnelllöseknopfes des Knochenhebels aus 5 darstellt;
  • 7 eine Querschnittsansicht eines Schnelllöseknopfes entlang der Linie VII-VII aus 8 darstellt;
  • 8 eine Vorderansicht des Schnelllöseknopfes aus 6 darstellt;
  • 9 eine Seitenansicht des Knochenhebels aus 5 darstellt, wobei Teile davon in Durchsicht abgebildet sind;
  • 10 eine Draufsicht auf den Knochenhebel aus 5 darstellt;
  • 11 eine Querschnittsansicht des Knochenhebels entlang der Linie XI-XI aus 9 darstellt;
  • 12 eine Perspektivansicht des Knochenhebels aus 5 einschliesslich einer zweiten Ausführungsform eines Schnelllöseknopfes darstellt;
  • 13 eine Querschnittsansicht des Knochenhebels aus 12 darstellt;
  • 14 eine Perspektivansicht des Schnelllöseknopfes aus 12 darstellt;
  • 15 eine Vorderansicht des Schnelllöseknopfes aus 12 darstellt;
  • 16 eine Querschnittsansicht des Schnelllöseknopfes entlang der Linie XVI-XVI aus 15 darstellt;
  • 17 eine teilweise als Explosionszeichnung abgebildete Perspektivansicht einer dritten Ausführungsform eines Knochenhebels darstellt;
  • 17A eine teilweise als Explosionszeichnung abgebildete Perspektivansicht einer Abwandlung des Knochenhebels aus 17 darstellt;
  • 18 eine teilweise als Explosionszeichnung abgebildete Seitenansicht des Knochenhebels, wobei Teile davon im Querschnitt dargestellt sind;
  • 19 eine Perspektivansicht einer Haltemutter aus 17 darstellt;
  • 20 eine Querschnittsansicht der Haltemutter aus 19 darstellt;
  • 21 eine Perspektivansicht eines Satzes von auswechselbaren Klauen für den Knochenhebel aus 17 darstellt;
  • 22 eine Seitenansicht des Satzes von auswechselbaren Klauen aus 21 darstellt;
  • 23 eine Seitenansicht eines Druckschaftes darstellt;
  • 24 eine vergrösserte Detailansicht eines Knocheneingriffsendstückes des Druckschafts aus 23 darstellt;
  • 25 eine Perspektivansicht eines Druckschaftes mit einem erfindungsgemässen schwenkbaren Knocheneingriffsendstück darstellt;
  • 26 eine vergrösserte Detailansicht des Knocheneingriffsendstücks aus 25 darstellt;
  • 27 eine Seitenansicht des Druckschaftes aus 25 mit abgenommenem, schwenkbarem Knocheneingriffsendstück darstellt;
  • 28 eine vergrösserte Querschnittsansicht eines Endes des Druckschaftes aus 27 darstellt;
  • 29 eine Perspektivansicht des schwenkbaren Knocheneingriffsendstücks aus 25 darstellt;
  • 30 eine Seitenansicht eines erfindungsgemässen Knochenhebels mit einem in Nicht-Haltestellung befindlichen Halteelement darstellt;
  • 31 eine Seitenansicht des Knochenhebels aus 30 mit einem in Haltestellung befindlichen Halteelement darstellt;
  • 32 eine perspektivische Detailansicht eines Teils des Knochenhebels aus 30 darstellt;
  • 33 eine Perspektivansicht des Halteelements des Knochenhebels aus 30 darstellt;
  • 34 eine Perspektivansicht des Schnelllöseknopfes des Knochenhebels aus 30 darstellt; und
  • 35 eine Draufsicht auf einen Teil des Griffs des Knochenhebels aus 30 mit dem Halteelement in Haltestellung darstellt.
  • Die 129 zeigen nicht die beanspruchte Erfindung und dienen lediglich zu Veranschaulichungszwecken.
  • In 1, auf welche nun Bezug genommen wird, wird ein Knochenhebel 20 gezeigt, der einen Abschnitt eines frakturierten Femurs fasst. Der Hebel 20 ist dafür ausgelegt, durch eine perkutane Längsinzision in dem Bereich nahe des Trochanter major eingeführt zu werden und das proximate Fragment des frakturierten Femurs zu fassen. Durch die stromlinienförmige Auslegung des Hebels 20 ist die erforderliche Inzision typischerweise nur vier bis sechs Zentimeter lang und gerade tief genug, um den Bereich des Trochanter minor über die anteriore Seite des Femur zu erreichen. Nachdem er in die Inzision eingeführt worden ist, kann der Hebel 20 entsprechend gehandhabt werden, um die Frakturfragmente in Position zu bringen und auszurichten, beispielsweise um den Markkanal in Vorbereitung einer Marknagelung auszurichten. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf eine Verwendung im Zusammenhang mit dem Femur beschränkt und kann auch dazu verwendet werden, jeden beliebigen Knochen im menschlichen bzw. tierischen Körper handzuhaben und auszurichten. Der Hebel 20 kann alternativ beispielsweise auch an der Tibia verwendet werden.
  • In den 2 und 3, auf welche nun Bezug genommen wird, wird eine erste veranschaulichende Ausführungsform eines Knochenhebels als Hebel 20 gezeigt. Der Hebel 20 weist ein proximales Ende 22 und ein distales Ende 24 auf. Ein langgestreckter Schaft 30 verbindet einen an dem proximalen Ende 22 angeordneten Griff 40 mit einer an dem distalen Ende befindlichen Knochengreifklaue 50. Der Griff 40 ist entsprechend dimensioniert, um bequem in die Hand des Benutzers zu passen und kann mit Rillen, Graten, Erhebungen, Kerbverzahnungen oder einer auf beliebige sonstige Weise behandelten Oberfläche versehen sein, um dem Benutzer einen besseren Griff zu bieten. Obwohl der Griff 40 hier im wesentlichen zylindrisch und im wesentlichen koaxial zu dem Schaft 30 verlaufend dargestellt ist, so sind auch andere Auslegungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung gelegen. So kann der Griff 40 beispielsweise entsprechend geformt und konturiert sein, dass er sich an die Anatomie der menschlichen Hand anpasst. Der Griff 40 kann in Bezug auf den Schaft 30 abgesetzt, angewinkelt oder gebogen sein.
  • Die Klaue 50 beinhaltet ein Paar voneinander beabstandeter Krallen 52, welche gebogen sind, um sich um das Femur herum zu legen und es zu fassen. Jede Kralle 52 beinhaltet ein spitzes Endstück 54, welches die Einführung der Klaue 50 in den Patienten unterstützt und auch die Griffsicherheit an dem Femur erhöht. Die Klaue 50 ist nicht auf die in dieser Auslegung gezeigte Form beschränkt zu betrachten und kann als Alternative dazu beispielsweise in Bezug auf den Schaft 30 auch abgesetzt oder angewinkelt sein. Der Schaft 30 ist so dimensioniert, dass eine (in 3 dargestellte) Gesamtlänge L des Hebels 20 vorzugsweise zwischen ungefähr 25 Zentimeter und ungefähr 50 Zentimeter liegt, so dass der Hebel 20 als Kraftarm wirken kann, um Kraft auf das Femur auszuüben. Der Schaft 30, der Griff 40 und die Klaue 50 können in einem Stück ausgebildet sein oder können wahlweise auch getrennt ausgebildet sein und durch verschiedene, dem einschlägigen Fachmann bekannte Techniken, wie etwa Schweissen, Hartlöten, Weichlöten, Kleben, Verbolzen, Verschrauben oder Presspassen miteinander verbunden sein. Für den Fall, dass diese Teile getrennt geformt werden, wird der Schaft 30 vorzugsweise aus rostfreiem Stahl der Serie 300, der Griff 40 vorzugsweise aus Aluminium 6061-T6, und die Klaue 50 vorzugsweise aus 17-4 PH vergütetem, rostfreiem Stahl gefertigt, obwohl dem einschlägig gebildeten Fachmann auch andere geeignete Materialien bekannt wären.
  • Wie in 3 gezeigt, bilden der Schaft 30 und der Griff 40 einen Kanal 32, welcher einen Druckstab 60 aufnehmen kann. Bei dem in 4 dargestellten Druckstab 60 handelt es sich um einen langgestreckten Stab, welcher an einem Ende ein Knocheneingriffsendstück 62 und einen in der Nähe des Griffs 40 gelegenen Einstellknopf 64 beinhalten kann. Das Knocheneingriffsendstück 62 ist mit einer in das Knochengewebe einzudrückenden, scharten Spitze versehen dargestellt, obwohl auch andere, dem einschlägig gebildeten Fachmann bekannte Auslegungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung gelegen sind. Der Einstellknopf 64 kann mit Rillen, Graten, Erhebungen, Kerbverzahnungen oder einer auf beliebige sonstige Weise behandelten Oberfläche versehen sein, um dem Benutzer einen besseren Griff zu bieten. Der Druckstab 60 beinhaltet weiterhin einen Gewindeabschnitt 66, welcher in einem erweiterten Teilabschnitt 34 des Kanals 32 aufgenommen wird. Der Gewindeabschnitt 66 besteht vorzugsweise aus einem Sägezahngewinde, es kann jedoch alternativ dazu auch jede andere, dem einschlägig gebildeten Fachmann bekannte Gewindeart, wie zum Beispiel ein Acmetrapezgewinde oder ein scharfes Spitzgewinde in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Der Druckstab 60 ist vorzugsweise aus 17-4 PH vergütetem, rostfreiem Stahl, es können jedoch alternativ dazu in angemessener Weise auch andere geeignete Materialien verwendet werden.
  • In 3, auf welche nun nochmals Bezug genommen wird, beinhaltet der erweiterte Teilabschnitt 34 des Kanals 32 einen Gewindeabschnitt 36, welcher mit dem Gewindeabschnitt 66 des Druckstabs 60 in Eingriff steht, so dass eine Drehung des Druckstabs 60 den Druckstab 60 relativ zu dem Kanal 32 linear bewegt, wodurch das Knocheneingriftsendstück 62 in Richtung zu den Endstücken 54 der Krallen 52 hin bzw. von diesen weg bewegt wird. Somit kann das distale Ende 24 des Hebels 20 in eine am Körper des Patienten angebrachte Inzision eingeführt werden, wobei die Krallen 52 so ausgerichtet sind, dass sie die anteriore, mediale Oberfläche in der Nähe des Trochanter minor fassen, und kann der Einstellknopf 64 gedreht werden, um das Knocheneingriffsendstück 62 in Richtung zu dem Bereich des Trochanter major hin vorzuschieben, wodurch das Femurfragment in der Klaue 50 zwischen den Krallen 54 und dem Knocheneingriftsendstück 62 zusammengedrückt und festgeklemmt wird. Der Einstellknopf 64 kann in der Folge in die entgegengesetzte Richtung gedreht werden, um das Femur aus der Klaue 50 zu lösen.
  • In 5, auf welche nun Bezug genommen wird, wird eine zweite veranschaulichende Ausführungsform eines Knochenhebels als Hebel 120 gezeigt. Zusätzlich zu den weiter oben besprochenen Merkmalen des Hebels 20 beinhaltet der Hebel 120 einen Schnelllöseknopf 170 zum Lösen und Wieder-in-Eingriff-bringen der Gewindeverbindung zwischen dem Druckstab 160 und dem Kanal 132 (nicht dargestellt). Wird der Knopf 170 weit genug eingedrückt, so kann der Benutzer den Druckstab 160 frei innerhalb des Kanals 132 verschieben, wodurch es möglich wird, das Knocheneingriffsendstück 162 rasch in Richtung der Endstücke 154 der Krallen 152 und wieder von diesen weg zu bewegen. Der Benutzer kann diesen Knopf beispielsweise verwenden, um das Knocheneingriftsendstück 162 des Druckstabes 160 rasch mit dem frakturierten Femurfragment in Kontakt zu bringen, oder, alternativ dazu, das Knocheneingriffsendstück 162 rasch wieder aus dem Kontakt mit dem Fragment zu lösen. Wird der Knopf 170 wieder losgelassen, so wird der Druckstab 160 in schraubbaren Eingriff mit dem Kanal 132 (nicht gezeigt) gebracht, und der Einstellknopf 164 kann dazu verwendet werden, um eine Feineinstellung des Knocheneingriftsendstücks 162 vorzunehmen.
  • In den 68, auf welche nun Bezug genommen wird, wird ein Schnelllöseknopf 170 von im allgemeinen rechteckiger Form mit einem Paar von an gegenüberliegenden Seiten ausgebildeten Keilnuten 172 gezeigt. Eine teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 174 (dargestellt in den 7 und 8) ist durch den Knopf 170 hindurch ausgebildet und bildet einen länglichen, beinahe kreisförmigen Querschnitt von im wesentlichen derselben Grösse wie ein Querschnitt des Kanals 132. Es versteht sich jedoch, dass sich die vorliegende Erfindung nicht auf die hier gezeigte und beschriebene Querschnittgeometrie der Öffnung 174 beschränkt. Die Öffnung 174 beinhaltet einen Gewindeabschnitt 176, welcher dem Gewindeabschnitt 166 des Druckstabs 160 (nicht dargestellt) entspricht. Der Knopf 170 ist vorzugsweise aus rostfreiem Stahl der Serie 304 gefertigt, es können jedoch in angemessener Weise auch andere geeignete Materialien verwendet werden.
  • Wie in den 911 gezeigt, wird der Knopf 170 in dem im Griff 140 ausgebildeten Schlitz 142 gleitend aufgenommen, wobei der Druckstab 160 sich durch die teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 174 hindurch erstreckt. Ein Paar elastischer Elemente 144, die in 11 als Federn dargestellt sind, bewirken eine Vorspannung des Knopfes 170 in Richtung D1 gegen die Öffnung in Schlitz 142, so dass der Gewindeabschnitt 176 mit dem Gewindeabschnitt 166 des Druckstabs 160 in Eingriff steht. Alternativ dazu kann, wie in 18 gezeigt, auch nur ein elastisches Element 344 anstatt zweier Elemente verwendet werden, es können jedoch elastische Elemente in beliebiger Art, Anzahl und Auslegung im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden, um den Knopf 170 in Richtung D1 vorzuspannen. Ein Paar Stifte 146 erstrecken sich vorzugsweise durch die im Griff 140 ausgebildeten Öffnungen 148 und greifen in die Keilnuten 172 ein, um den Knopf 170 in dem Schlitz 142 zu halten. Die Stifte 146 sind jedoch nicht zwingend erforderlich und der Knopf 170 kann alternativ dazu auch allein durch den durch die teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 174 hindurchgeführten Druckstab 160 in dem Schlitz 142 gehalten werden. Wenn der Knopf 170 gegen die Kraft der Federn 144 in Richtung D2 gedrückt ist, löst sich der Gewindeabschnitt 176 aus dem Gewindeabschnitt 166 und ermöglicht dadurch eine freie Verschiebung des Druckstabs 160 in dem Kanal 132. Der Löseknopf 170 bringt die Gewindeabschnitte 166 und 176 wieder in Gewindeeingriff und hindert den Druckstab 160 daran, frei in dem Kanal 132 zu gleiten.
  • In den 1216, auf welche nun Bezug genommen wird, wird eine zweite Ausführungsform eines Schnelllöseknopfes als Knopf 270 dargestellt. In den 1416, auf welche nun Bezug genommen wird, wird beispielsweise ein Knopf 270 von im allgemeinen rechteckiger Form gezeigt, der ein Paar von darauf ausgebildeten, gegenüberliegenden Erhebungen 271 (dargestellt in den 14 und 15) beinhaltet. Ein durchgehendes Loch 273 ist durch den Knopf 270 hindurch ausgebildet und wird durch die beiden Erhebungen 271 ausgerichtet. Eine teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 274 ist auch in dem Knopf 270 ausgebildet, welcher einen geringfügig grösseren Durchmesser als der Druckstab 260 (dargestellt in 13) aufweist und den oberen und unteren Gewindeabschnitt 275, 276 beinhaltet. Wie in 16 gezeigt, bildet die teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 274 eine Längsachse 278, welche winkelig zu der Horizontalachse 280 angeordnet ist und einen Winkel 282 in Bezug auf diese bildet. Der Winkel 282 beträgt vorzugsweise etwa 10 Grad, es können jedoch auch andere von einem einschlägig gebildeten Fachmann in einfacher Weise bestimmbare Winkel geeignet sein.
  • Wie in den 12 und 13 gezeigt, ist der Knopf 270 in dem im Griff 240 ausgebildeten Schlitz 242 angeordnet, wobei sich der Druckstab 260 durch die teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 274 (dargestellt in 13) hindurch erstreckt. Ein Paar in 12 dargestellter Passstifte 246 erstrecken sich durch die in dem Griff 240 ausgebildeten Langlöcher 248 in gegenüberliegende Enden des in dem Knopf 270 ausgebildeten durchgehenden Lochs 273 hinein. Der Knopf 270 wird somit in dem Schlitz 242 gehalten und kann sich um die Passstifte 246 herum drehen. Da die Langlöcher 248 sich in Bezug auf die Längsachse des Hebels 220 langgestreckt sind, ist der Knopf 270 auch entlang dieser Längsachse in dem Schlitz 242 verschiebbar. In 13, auf welche nun Bezug genommen wird, ist festzuhalten, dass da die teilweise mit Gewinde versehene Öffnung 274 einen geringfügig grösseren Durchmesser als der Druckstab 260 aufweist, der Knopf 270 um einen Winkel, der dem Winkel 282 entspricht, in Bezug auf die Passstifte 246 zwischen einer Eingriffsstellung und einer Nicht-Eingriffsstellung drehbar ist. In der in 13 dargestellten Eingriffsstellung befinden sich der obere und der untere Gewindeabschnitt 275, 276 der teilweise mit Gewinde versehenen Öffnung 274 in Gewindeeingriff mit dem Gewindeabschnitt 266 des Druckstabs 260. In der Nicht-Eingriffsstellung (nicht dargestellt) hingegen sind der obere und der untere Gewindeabschnitt 275, 276 aus dem Gewindeeingriff mit dem Gewindeabschnitt 266 herausgedreht und kann der Druckstab 260 ungehindert in dem Kanal 232 gleiten. Somit kann der Benutzer den Knopf 270 in die Nicht-Eingriffsstellung drehen, um ein rasches Verschieben des Druckstabs 260 und des Knocheneingriffsendstücks 262 in Richtung der Endstücke 254 der Klaue 250 bzw. weg von diesen zu ermöglichen, oder alternativ dazu den Knopf 270 in die Eingriffsstellung drehen, um durch Drehen des Einstellknopfs 264 eine Feineinstellung der Position des Knocheneingriffsendstücks 262 vorzunehmen.
  • In den 17 und 18, auf welche nun Bezug genommen wird, wird eine dritte veranschaulichende Ausführungsform eines Knochenhebels als Hebel 320 gezeigt. Der Hebel 320 ähnelt den weiter oben besprochenen Hebeln, abgesehen davon, dass die Klaue 350 abnehmbar und austauschbar mit dem Griff 340 verbunden ist. In der in 17 dargestellten Ausführungsform kann die Klaue 350 mittels einer Haltemutter 390 von dem Ende des Schaftes 330 abgenommen und wieder daran befestigt werden. Die Klaue 350 weist eine darin ausgebildete Keilnut 356 auf, welche ein Paar von am Ende des Schaftes 330 ausgebildeten Verlängerungen 338 aufnimmt. Die Keilnut 356 und die Verlängerungen 338 wirken zusammen, um die Klaue 350 in Bezug auf den Griff 340 auszurichten und gegen Verdrehung zu sichern. Die Haltemutter 390 ist auf dem Schaft 330 verschiebbar und weist vorzugsweise eine Verengung 392 auf (dargestellt in den 20 und 21), die an einer am Ende des Schaftes 330 ausgebildeten Schulter 339 hängen bleibt und so verhindert, dass die Haltemutter 390 vom Ende des Schaftes 330 abgleitet. Die Haltemutter 390 weist auch einen an ihrer Innenseite ausgebildeten Gewindeabschnitt 394 auf, welcher einem in der Klaue 350 ausgebildeten Gewindeabschnitt 358 entspricht. Alternativ dazu kann die Auslegung der Haltemutter 390 und des Gewindeabschnitts 358 auch vertauscht werden. Wenn die Klaue 350 mit dem Ende des Schaftes 330 ausgerichtet ist und die Verlängerungen 338 in der Keilnut 356 aufgenommen ist, kann die Haltemutter 390 über den Gewindeabschnitt 358 der Klaue 350 geschraubt werden, um die Klaue 350 an dem Schaft 330 festzuklemmen. Um die Klaue 350 vom Ende des Schaftes 330 zu entfernen, beispielsweise um sie gegen eine andere Klaue auszutauschen, braucht der Benutzer lediglich die Haltemutter 390 genügend weit aufzudrehen, damit die Gewindeabschnitte 358, 394 ausser Eingriff gelangen. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die in 17 dargestellte Stelle für die abnehmbare Verbindung der Klaue 350 beschränkt. Beispielsweise können, wie in 17A gezeigt, die Klaue 350 und der Schaft 330 zu einem Stück verbunden sein und abnehmbar mit dem Griff 340 in Verbindung stehen. Somit würde es sich für den einschlägig gebildeten Fachmann verstehen, dass die Klaue 350 und/oder der Schaft 330 an jeder beliebigen Anzahl und Kombination von Stellen auf dem Hebel 320 mit dem Griff 340 verbunden sein kann. Ausserdem ist die vorliegende Erfindung nicht auf die oben beschriebene Struktur zum Entfernen und Ersetzen der Klaue 350 und/oder des Schaftes 330 auf dem Griff 340 beschränkt und es können alternativ dazu verschiedene Strukturen, wie zum Beispiel Nocken oder Schnelllösestifte eingesetzt werden.
  • In den 21 und 22, auf welche nun Bezug genommen wird, ist ein Satz von sechs verschiedenen Klauen 350a-f gezeigt, wobei jede Klaue eine unterschiedliche, jeweils für einen spezifischen Anwendungszweck bestimmte Gestalt aufweist. Die Klauen 350a und 350c weisen jeweils ein Paar voneinander beabstandeter Krallen 352 mit scharf zugespitzten Endstücken 354 auf. Die Klaue 350c hat allerdings eine geringere Breite Wc als die Klaue 350a und ist daher auch weniger invasiv als die Klaue 350a. Die Klauen 350b und 350d weisen jeweils ein einziges breites Blatt 352 mit einem gezahnten Endstück 354 auf. Auch hier hat die Klaue 350d wiederum eine Breite Wd, welche geringer ist als die Breite Wb der Klaue 350b und ist daher weniger invasiv als die Klaue 350b. Die Klaue 350e weist ein Paar relativ langer, enger Krallen 352e mit scharf zugespitzten Endstücken 354e auf, und die Klaue 350f ein einzelnes, scharf zugespitztes Endstück 354f. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf Gestalt und Auslegungen der hier gezeigten Klaue 350 beschränkt und es können auch zahlreiche andere Auslegungen geeignet sein. Beispielsweise kann die Klaue 350 auch drei oder mehrere voneinander beabstandete Krallen aufweisen. Die Klaue 350 ist vorzugsweise aus 17-4 PH vergütetem, rostfreiem Stahl gefertigt, es können jedoch auch andere geeignete Materialien verwendet werden. Die oben beschriebenen Klauen können als ein Satz bereitgestellt werden, wobei jede Klaue unterschiedliche Eigenschaften bezüglich Geometrie, Materialien usw. aufweist.
  • In den 23 und 24, auf welche nun Bezug genommen wird, ist eine zweite Ausführungsform des Druckschaftes dargestellt. Gemäss dieser Ausführungsform des Druckschaftes 460 ist das Knocheneingriffsendstück 462 im Hinblick auf eine bestmögliche Eignung zur Verwendung in osteoporotischem Knochen, der gewöhnlich weich und spongiös ist, im wesentlichen konkav bzw. schalenförmig ausgebildet. Das Knocheneingriffsendstück 462 versenkt sich in den Knochen und bietet darauf eine grosse Griffsicherheit.
  • In den 25 und 26, auf welche nun Bezug genommen wird, ist eine dritte Ausführungsform des Druckschaftes dargestellt. Der Druckschaft 560 beinhaltet ein schwenkbares Knocheneingriffsendstück 562, welches zur Verwendung in osteoporotischem Knochen geeignet ist. Das schwenkbare Endstück 562 bildet eine zentrale Bohrung 563 (dargestellt in 29), welche über einen am Ende des Schaftes 530 ausgebildeten und mit einem Gewinde versehenen Vorsprung 567 (dargestellt in den 27 und 28) geschoben wird. Die zentrale Bohrung 563 ist in Bezug auf den mit einem Gewinde versehenen Vorsprung 567 leicht überdimensioniert, um ein Schwenken des schwenkbaren Endstückes 562 auf diesem zu ermöglichen. Ein Befestigungsmittel 568, wie zum Beispiel eine Maschinenschraube, kann in den mit einem Gewinde versehenen Vorsprung 567 eingeschraubt werden, um das schwenkbare Endstück 562 am Ende des Schaftes 560 zu halten. Das schwenkbare Endstück 562 kann alternativ dazu auch unter Verwendung verschiedener anderer Strukturen, wie zum Beispiel eines Kugelgelenks, schwenkbar am Ende des Schaftes 560 befestigt werden. Wie in 29 gezeigt, weist das schwenkbare Endstück eine leicht konkave Knochenkontaktfläche 569 auf, welche mit einer behandelten Oberfläche versehen ist, beispielsweise in Form von Zacken oder Zähnen, die in den Knochen eindringen können und die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Endstück 562 und dem Knochen erhöhen. Die Oberflächenbehandlung weist, wie gezeigt, vorzugsweise ein Sternschliffmuster auf, es können jedoch auch alle anderen, dem einschlägig gebildeten Fachmann bekannten Auslegungen ebenfalls geeignet sein. Alle weiter oben beschriebenen Druckschäfte können untereinander austauschbar mit einem Knochenhebel der weiter oben gezeigten und beschriebenen Art verwendet werden, wodurch es möglich wird, einen einzigen Hebel für Knochen verschiedener Art und Beschaffenheit zu verwenden.
  • In den 30 und 31, auf welche nun Bezug genommen wird, wird eine vierte veranschaulichende Ausführungsform eines Knochenhebels als Hebel 620 gezeigt. Der Hebel 620 ähnelt den weiter oben besprochenen Hebeln, abgesehen davon, dass er ein erfindungsgemässes Halteelement 695 beinhaltet, um den Schnelllöseknopf 670 in einer Stellung zu halten, in welcher der Knopf 670 mit dem Druckstab 660 in Eingriff steht, d.h. in welcher z.B. der (am besten in 34 dargestellte) Gewindeabschnitt 676 des Knopfes 670 mit dem (nicht dargestellten) Gewindeabschnitt 666 des Druckstabs 660 in Eingriff steht. Das Halteelement 695 kann vorteilhaft sein, beispielsweise um ein unbeabsichtigtes Drücken des Knopfes 670 zu verhindern oder um die Kraft zu verstärken, mit welcher der Knopf 670 mit dem Druckstab 660 in Eingriff steht.
  • Das Halteelement 695 ist zwischen einer in 30 gezeigten Nicht-Haltestellung, in welcher der Knopf 670 genügend weit eingedrückt werden kann, um die Gewindeverbindung zwischen dem Druckstab 660 und dem Knopf 670 ausser Eingriff zu bringen, und einer in 31 gezeigten Haltestellung, in welcher das Halteelement 695 die Bewegung des Knopfes 670 in ausreichendem Mass verhindert, um ein Lösen der Gewindeverbindung zwischen dem Druckstab 660 und dem Knopf 670 zu verhindern. Im spezifischeren kann das Halteelement 695, wie in 32 gezeigt, in einer in dem Griff 640 ausgebildeten Ausnehmung 647 angeordnet sein und kann in der Ausnehmung 647 zwischen einer Nicht-Haltestellung und einer Haltestellung verschoben werden. Für den einschlägig gebildeten Fachmann würde es sich verstehen, dass das Halteelement 695 nicht auf eine Bewegung in einer Ausnehmung bzw. auf eine Verschiebebewegung beschränkt ist sondern dass es gedreht, geschwenkt oder auf beliebige andere Weise zwischen einer Nicht-Haltestellung und einer Haltestellung bewegt werden kann. Ferner befindet sich in der gezeigten, veranschaulichenden Ausführungsform die Ausnehmung 647 an einer optionalen Deckplatte 649, welche mit dem Griff 640 verbunden ist, die Ausnehmung 647 kann jedoch alternativ dazu auch direkt in bzw. an dem Griff 640 ausgebildet sein.
  • In der Haltestellung kann ein Teil des Halteelements 695 mit einem Teil des Schalters 670 in Eingriff stehen, um eine Bewegung des Knopfes 670 zu verhindern. Beispielsweise kann, wie in den 33 und 34 gezeigt, das Halteelement 695 einen Eingriffsabschnitt 696 beinhalten und kann der Knopf 670 einen Kanal 679 enthalten, der entsprechend ausgelegt und dimensioniert ist, um den Eingriffsabschnitt 696 aufzunehmen. Wenn der Eingriffsabschnitt 696 in dem Kanal 679 aufgenommen ist, verhindert der Eingriffsabschnitt 696 im wesentlichen eine Bewegung des Knopfes 670, so dass ein Lösen der Gewindeverbindung zwischen dem Druckstab 660 und dem Knopf 670 verhindert wird. In der in den 33 und 34 dargestellten Ausführungsform werden der Eingriffsabschnitt 696 und der Kanal 679 als von im wesentlichen zylindrischer Gestalt gezeigt, für den einschlägig gebildeten Fachmann würde es sich jedoch verstehen, dass der Eingriffsabschnitt 696 und der Kanal 679 alle beliebigen, angepassten oder nicht-angepassten Gestalten aufweisen können, die es ermöglichen, dass der Eingriffsabschnitt 696 in dem Kanal 679 aufgenommen wird und im wesentlichen eine Bewegung des Knopfes 670 verhindert. Für den einschlägig gebildeten Fachmann würde es sich weiterhin verstehen, dass zahlreiche weitere nach dem Stand der Technik bekannte Strukturen realisiert werden können, um das Halteelement 695 mit dem Knopf 670 in Eingriff zu bringen.
  • In 35, auf welche nun Bezug genommen wird, können der Kanal 647 und das Halteelement 695 entsprechend ausgelegt und dimensioniert sein, um das Halteelement 695 lösbar in der Haltestellung und/oder der Nicht-Haltestellung zu halten. Beispielsweise kann in dem Kanal 647 zumindest eine durch eine Feder vorgespannte Kugel 702 vorhanden sein, welche lösbar in eine an dem Halteelement 695 vorhandene Arretierung 704 (dargestellt in 33) eingreift. Wenn sich das Halteelement 695 in der Haltestellung befindet, greift die Kugel 702 in die Arretierung 704 ein und hält das Halteelement 695 in der Haltestellung, d.h. sie erhöht den Kraftaufwand, der erforderlich ist, um das Halteelement 695 aus der Haltestellung heraus zu bewegen. Alternativ dazu bzw. zusätzlich dazu kann das Halteelement 695 einen sich verjüngenden Nasenabschnitt 706 aufweisen, welcher mit der Kugel 702 zusammenwirkt, um das Halteelement 695 lösbar in der Nicht-Haltestellung zu halten. Als Alternative zu dem sich verjüngenden Nasenabschnitt 706 kann das Halteelement mit einem zweiten Satz Arretierungen ausgestattet sein, welche entsprechend positioniert sind, um das Halteelement 695 lösbar in der Nicht-Haltestellung zu halten. Das Halteelement 695 und/oder die Kugel 702 können auch entsprechend ausgelegt und dimensioniert sein, dass wenn das Halteelement 695 sich zwischen der Haltestellung und der Nicht-Haltestellung befindet, die Kugel 702 eine Reibkraft auf das Halteelement 695 ausübt, wodurch ein leichter, die Bewegung des Halteelements 695 hemmender Widerstand geschaffen wird, welcher verhindert, dass das Halteelement 695 frei in dem Kanal 647 gleitet bzw. sich unkontrolliert darin bewegt. Für den einschlägig gebildeten Fachmann würde es sich verstehen, dass die Arretierung 704 alternativ dazu an dem Kanal 647 vorgesehen sein kann, wobei die Kugel 702 dann auf dem Halteelement 695 vorgesehen ist. Weiterhin würde es sich für den einschlägig gebildeten Fachmann verstehen, dass jede beliebige Anzahl von nach dem Stand der Technik bekannten Strukturen zum lösbaren Halten des Halteelements 695 in der Haltestellung und/oder der Nicht-Haltestellung eingesetzt werden kann.
  • Es wurden weiter oben zwar verschiedene Beschreibungen der vorliegenden Erfindung gegeben, es versteht sich jedoch, dass die verschiedenen darin beschriebenen Merkmale entweder allein oder in beliebiger Kombination miteinander verwendet werden können. Daher ist die vorliegende Erfindung nicht nur auf die hier geschilderten, spezifisch bevorzugten Ausführungsformen beschränkt und weiterhin nicht auf eine Verwendung mit dem Femur beschränkt.
  • Weiterhin versteht es sich, dass Fachleuten mit Kenntnissen in dem Gebiet, welchem die Erfindung zuzurechnen ist, innerhalb des Umfangs der Erfindung gelegene Variationen und Modifikationen einfallen können. Demgemäss wird der Umfang der vorliegenden Erfindung wie in den beigefügten Patentansprüchen dargelegt definiert.

Claims (29)

  1. Hebel (20; 120; 220; 320; 620) zum Fassen von Knochengewebe, welcher folgendes umfasst: einen Schaft (30; 130; 230; 330) mit einem Klauenelement (50; 150; 250; 250) zum Festhalten des Knochengewebes, wobei der Schaft (30; 130; 230; 330) einen ersten Kanal (32) bildet; einen Stab (60; 160; 660), der zumindest teilweise in dem ersten Kanal (32) aufgenommen wird, um das Knochengewebe gegen das Klauenelement (50) hin vorzuspannen; ein Feststellelement, welches zwischen einer ersten Stellung, in welcher der Stab (60; 160; 660) in dem ersten Kanal (32) axial verschiebbar ist, und einer zweiten Stellung, in welcher der Stab (60; 160; 660) im wesentlichen an einer axialen Verschiebung innerhalb des Kanals (32) gehindert wird, beweglich mit dem Schaft (30; 130; 230; 330) verbunden ist; und ein Halteelement (695), um das Feststellelement in der zweiten Stellung zu halten.
  2. Hebel nach Anspruch 1, wobei dann, wenn das Feststellelement sich in der zweiten Stellung befindet, eine Rotation des Stabs relativ zu dem Schaft bewirkt, dass der Stab sich relativ zu dem Schaft im wesentlichen axial bewegt.
  3. Hebel nach Anspruch 1, wobei: das Feststellelement einen ersten Gewindeabschnitt beinhaltet; der Stab (660) einen zweiten Gewindeabschnitt (666) beinhaltet; und der erste Gewindeabschnitt mit dem zweiten Gewindeabschnitt in Eingriff steht, wenn das Feststellelement sich in der zweiten Stellung befindet.
  4. Hebel nach Anspruch 3, wobei das Feststellelement gegen die zweite Stellung hin elastisch vorgespannt ist.
  5. Feststellelement nach Anspruch 3, wobei: das Feststellelement einen zweiten Kanal bildet; ein Teil des Stabs sich durch den zweiten Kanal hindurch erstreckt; und der erste Gewindeabschnitt an dem zweiten Kanal ausgebildet ist.
  6. Hebel nach Anspruch 1, wobei das Halteelement zwischen einer Haltestellung, in welcher das Halteelement das Feststellelement in der zweiten Stellung hält, und einer Nicht-Haltestellung, in welcher das Feststellelement von der zweiten Stellung in die erste Stellung bewegt werden kann, verstellbar ist.
  7. Hebel nach Anspruch 6, wobei das Halteelement zwischen der Haltestellung und der Nicht-Haltestellung verschiebbar ist.
  8. Hebel nach Anspruch 6, wobei dann, wenn das Halteelement sich in der Haltestellung befindet, ein Abschnitt des Halteelements mit einem Abschnitt des Feststellelements im Eingriff steht.
  9. Hebel nach Anspruch 8, wobei das Feststellelement einen dritten Kanal bildet und wobei, wenn das Halteelement sich in der Haltestellung befindet, ein Abschnitt des Halteelements in dem dritten Kanal aufgenommen wird.
  10. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, welcher weiterhin ein am distalen Ende des Stabs angeordnetes Knocheneingriffsendstück umfasst.
  11. Hebel nach Anspruch 10, wobei das Knocheneingriffsendstück zugespitzt ausgebildet ist.
  12. Hebel nach Anspruch 10, wobei das Knocheneingriffsendstück im wesentlichen konkav ausgebildet ist.
  13. Hebel nach Anspruch 10, wobei das Knocheneingriffsendstück in Bezug auf den Stab schwenkbar ausgebildet ist.
  14. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das Klauenelement ein Paar voneinander beabstandeter Krallen beinhaltet.
  15. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, welcher weiterhin einen am proximalen Ende des Stabes angeordneten Einstellknopf umfasst.
  16. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, welcher weiterhin einen am proximalen Ende des Schaftes angeordneten Griff (640) umfasst, wobei der Griff im wesentlichen koaxial zu dem Schaft ausgerichtet ist.
  17. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei das Feststellelement gegen die zweite Stellung hin elastisch vorgespannt ist.
  18. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Feststellelement zwischen der ersten und der zweiten Stellung in Bezug auf den Stab drehbar ist.
  19. Hebel nach Anspruch 18, wobei das Feststellelement eine horizontale Achse bildet und der zweite Kanal eine Längsachse bildet, welche in Bezug auf die horizontale Achse winkelig angeordnet ist.
  20. Hebel nach Anspruch 18, wobei das Feststellelement in einem in dem Schaft ausgebildeten Schlitz aufgenommen wird und der Schlitz entsprechend dimensioniert ist, um ein Drehen des Feststellelements zwischen der ersten und der zweiten Stellung zu ermöglichen.
  21. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei der Griffabschnitt weiterhin einen Schaft beinhaltet und das Klauenelement abnehmbar und austauschbar mit einem Ende des Schaftes verbunden ist.
  22. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei das Klauenelement weiterhin einen Schaft beinhaltet und ein Ende des Schaftes abnehmbar und austauschbar mit dem Griffabschnitt verbunden ist.
  23. Hebel nach einem der Ansprüche 16 bis 22, welcher weiterhin folgendes umfasst: eine Haltemutter, welche mit einem der Elemente bestehend aus dem Griffabschnitt und dem Klauenelement operativ verbunden ist; und einen Gewindeabschnitt, welcher in dem jeweils anderen der Elemente bestehend aus dem Klauenelement und dem Griffabschnitt ausgebildet ist, wobei die Haltemutter auf den Gewindeabschnitt aufschraubbar ist, um das Klauenelement an dem Griffabschnitt festzuhalten.
  24. Hebel nach Anspruch 23, wobei das Klauenelement und der Griffabschnitt verkeilt sind, um eine Drehung des Klauenelements und des Griffabschnitts relativ zueinander zu verhindern.
  25. Hebel nach Anspruch 23, welcher weiterhin eine auf dem Griffabschnitt oder auf dem Klauenelement ausgebildete Schulter umfasst, um zu verhindern, das die Haltemutter von dem Griffabschnitt bzw. dem Klauenelement abgleitet.
  26. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 25, welcher weiterhin einen Satz von Klauenelementen umfasst, wobei ein jedes der Klauenelemente unterschiedliche Eigenschaften aufweist.
  27. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei das Halteelement einen im wesentlichen zylindrischen Eingriffsabschnitt zur Aufnahme in dem dritten Kanal umfasst.
  28. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 27, welcher weiterhin zumindest eine Arretierung zum lösbaren Festhalten des Halteelements in der Haltestellung beinhaltet.
  29. Hebel nach einem der Ansprüche 1 bis 28, welcher weiterhin zumindest eine Arretierung zum lösbaren Festhalten des Halteelements in der Nicht-Haltestellung beinhaltet.
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