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GEBIET DER TECHNIK
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Film- bzw. Folienprodukte,
insbesondere ein Verfahren zum Herstellen einer elektrisch geladenen
Folie.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Ein
Materialbogen oder eine Materialbahn dient oft zum Schutz einer
Fläche
und/oder eines oder mehrerer Gegenstände, die auf dem Bogen bzw.
der Bahn liegen. Bspw. benutzt man seit Langem Papier zum Be- und
Auslegen von Regalböden, Zügen und
anderen Oberflächen.
Das Papier kann einfach (d. h. unbeschichtet), beschichtet und/oder mit
einer Klebstoffschicht versehen sein. Papier und anderes Material
hat man auch für
Tischsets und -beläge
benutzt.
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Ein
weiteres Beispiel für
die Verwendung einer solchen Bahn oder eines Bogens ist als schützender Überzug auf
anderen größeren Elementen wie
bspw. auf einem Fußboden
(in einem zu renovierenden Raum) oder zum Auslegen eines Pkw-Kofferraums
oder einer Lkw-Ladefläche.
Diese Produkte müssen
typischerweise dauerhaft genug sein, um dem Begehen und/oder anderen
Formen schwerster Belastung zu widerstehen, obgleich auch weniger dauerhafte
Materialien (bspw. Papier) als kurzfristiger Schutz dienen können.
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Die
US-PS 1 151 895 (Mix) offenbart
ein hygienisches Knetbrett, bei dem Pergamentpapier von einer Rolle
abgezogen und auf das Brett gelegt wird, um es vollständig abzudecken. Ähnliche
Anordnungen ergeben sich aus der US-PS 1 952 375 (Johnson) und der
US-PS 2 369 898 (Hoel),
obgleich hier Wachs- statt Pergamentpapier benutzt wird.
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Die
US-PS 5 193 793 (Pollock)
offenbart eine Mischplatte, auf der ein Stapel Kunststoffbögen angeordnet
ist. Die Kunststoffbögen
sind auf der Rückseite
mit einem Haftkleber beschichtet, der die Bögen zusammenhält. Der
Benutzer kann auf dem obersten Bogen eine Masse mischen und dann
den obersten Bogen abziehen und entsorgen, so dass für den nächsten Gebrauch
eine saubere Fläche
bereit steht.
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Weiterhin
hat man Anordnungen entwickelt, bei denen ein elektrostatisch geladener
Bogen dazu dient, einen Gegenstand auf einer Fläche festzulegen. Bspw. offenbart
die
US-PS 5 970 638 (Henley) einen
transparenten elektrostatischen Vinyl-Bogen sowie eine Abdeckfolie,
zwischen die ein Gegenstand wie eine getrocknete und gepresste Blume dicht
eingeschlossen ist, um einen Dekorgegenstand auszubilden, den man
auf eine nichtporöse
Oberfläche
aufbringt, auf der dann die elektrostatische Folie den Dekorgegenstand
in der Solllage festhält.
Andere Anordnungen, die elektrostatische Bögen zum Haltern von Gegenständen verwenden,
sind in der
US-PS 5 826 851 (Arbisi),
US-PS 4 741 119 (Baryla), US-PS 5 102 171 (Saetre) und der
US-PS 4 992121 (Rubino)
diskutiert.
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Die
US-PS 5 899 010 (Peck) offenbart
ein wiederverwendbares Anzeigesystem mit einem Bogen Kunststoffmaterial
und einer Vielzahl flexibler, statisch haftender Vinyl-Zeichenelemente,
die auf den Kunststoffbogen zu einer Mitteilung aufsetzbar sind.
Die Zeichenelemente werden von der elektrostatischen Ladung, die
sie führen,
auf dem Kunststoffmaterial in der Solllage gehalten. In einer alternativen
Ausführungsform
ist der Kunststoffbogen elektrostatisch geladen und sind die Zeichenelemente aus
nichtporösem
Kunststoff gefertigt.
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Die
US-PS 5 010 671 (Stonehouse)
offenbart eine Klapptafel (Flipchart) mit mindestens zwei aufeinander
liegenden Bögen.
Die Bögen
sind elektrostatisch geladen und durch statische Haftung an eine Oberfläche mehrfach
ansetz- und von ihr abnehmbar. Die Bögen sind mit einem Filzstift
beschreib- und abwischbar und werden mit Klammern auf einer Unterlageplatte
gehalten. Jeder Bogen lässt
sich von den Klammern abreißen,
um ihn von der Klapptafel entfernen zu können.
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Die
US-PS 5 207 581 (Boyd) offenbart
eine Schreibvorrichtung mit einer flexiblen Elektret-Folie, die
mit einem Trockenlösch-Marker
beschreib- und dann abwischbar ist. Die Vorrichtung weist eine Rolle Elektret-Folie
in einer Aufnahme, eine Halterung zum Ansetzen der Aufnahme an eine
Wand oder einen Klapptafelständer
und eine Schneideinrichtung auf, mit der sich die Folie zu Bögen zerschneiden
lässt.
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Die
US-PS 5 285 214 (Cooledge)
offenbart eine thermoplastische Folie mit einem Bildaufdruck sowie
einer elektrostatischen Ladung, mit der die Folie auf einer Oberfläche festlegbar
ist. Das Material lässt
sich in Bogen- oder Rollenform mit Perforationen abpacken, an denen
es sich vereinzeln lässt.
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Die
US-A-5 227 172, die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu Grunde liegt,
offenbart ein Verfahren zum Erzeugen einer elektrisch geladenen
Materialbahn. Es werden schmelzgeblasene Fasern auf einer elektrisch
geladenen Trommel gesammelt. Die Hauptanwendung dieser Materialbahn
ist das Filtern.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Nach
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Verfahren zum
Herstellen einer elektrisch geladenen Folie die Schritte des Ausbildens
einer Materialbahn aus einem geschmolzenen thermoplastischen Material,
des elektrischen Aufladens der Bahn, während ihre Temperatur im wesentlichen
bei oder über
ihrem Verfestigungspunkt liegt, des Abkühlens der Bahn unter ihren
Verfestigungspunkt nach dem Aufladen und des Aufwickelns der Bahn
zu einzelnen Rollen unmittelbar nach dem Kühlen auf.
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Die
Materialbahn lässt
sich anfänglich
herstellen, indem man ein geschmolzenes thermoplastisches Material
extrudiert. Die Materialbahn kann eine beschreibbare Oberfläche aufweisen.
Der Aufladeschritt kann zu einer Materialbahn mit mäßigem bis hohem
Widerstand gegenüber
Scherkräften
führen, die
jedoch von einer Oberfläche
problemlos abziehbar ist.
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Andere
Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der folgenden ausführlichen
Beschreibung.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
isometrisch ein Schneidbrett mit aufgelegtem erfindungsgemäßem Folienmaterial;
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1A zeigt
isometrisch eine tragende Fläche
mit aufgelegtem erfindungemäßem Folienmaterial;
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2 zeigt
isometrisch einen Behälter
mit einer Rolle des erfindungsgemäßen Folienmaterials;
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3 ist
eine Draufsichtdarstellung einer mit einer mit einem Trockenlöschmarkerstift
beschriebenen erfindungsgemäßen Folie;
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4 zeigt
isometrisch eine erfindungsgemäße mehrlagige
Polymerisatfolie;
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5 und 6 zeigen
isometrische Darstellungen von Regalböden und einer Schublade;
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7 zeigt
isometrisch eine Folie mit einer Tasche, die ein mit einer Substanz
imprägniertes
Kissen oder anderes Element enthält;
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8 ist
ein Schnitt allgemein in der Ebene 8-8 der 7;
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9 zeigt
schaubildlich eine Vorrichtung zum Laden und Aufwickeln von Folienmaterial
zu einzelnen Rollen;
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10 zeigt
isometrisch ein Folienmaterial mit auf ihm gehaltertem mehrtaschigem
Aufbau; und
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11 ist
ein Schnitt allgemein in der Ebene 11-11 der 10.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die 1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Folienmaterial 10.
Nach der bevorzugten Ausführungsform
weist das Folienmaterial 10 ein Polymerisat oder anderes
Material auf, das eine elektrische Ladung problemlos annimmt und
beibehält.
Ebenfalls bevorzugt ist das Material kostengünstig, so dass es einmal benutzt
und aufgearbeitet oder entsorgt werden kann. Weiterhin ist das Folienmaterial 10 dauerhaft
genug, um der Berührung
mit einem Messer oder anderen Utensil zu widerstehen, und ausreichend elastisch,
um, wenn gebogen, nicht zu reißen. Schließlich weist
in der bevorzugten Ausführungsform
das Material eine Kunststofffolie auf, die für Flüssigkeit undurchlässig und
von den einschlägigen Behörden für die Berührung mit
Lebensmittel zugelassen ist.
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Die
Dicke des Folienmaterials beträgt
bis zu etwa 203 μm
(8 mils), wobei ein Bereich von etwa 12,7 μm bis 127 μm (0,5 bis etwa 5 mils) bevorzugt, ein
Bereich von etwa 25,4 μm
bis etwa 102 μm
(1 bis etwa 4 mils) besser und der Bereich von etwa 1,5 bis etwa
3 mils am besten ist. Weiterhin wird das Folienmaterial bevorzugt
durch Anlegen eines positiven oder negativen elektrischen Feldes
von mindestens etwa 15.000 V aus einer Entfernung zwischen 12,7 mm
(0,5 in.) und 25,4 mm (1 in.), besser von mindestens etwa 20.000
V und am besten von etwa 30.000 V aus einer Entfernung von 19 mm
(3/4 in.) geladen. Falls erwünscht,
lässt das
Material 10 sich auf einer Seite einem positiven und auf der
anderen Seite einem negativen elektrischen Feld aussetzen, wobei die
Stärke
der angelegten Felder die oben angegebenen Werte aufweist. In alternativen
Ausführungsformen
wird das Folienmaterial 10 auf beiden Seiten gleichgepolten
Feldern ausgesetzt (d. h. eine erste Seite des Materials 10 wird
einem ersten und eine zweite Seite desselben einem zweiten positiven
Feld ausgesetzt oder die erste und die zweite Seite des Materials 10 werden
einem ersten bzw. zweiten negativen Feld ausgesetzt). Zusätzlich behält das Material 10 vorzugsweise
in einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Laden des Materials – bspw.
drei Monate oder mehr – bei
einer Spannung von mindestens etwa 1500 V eine zum Aufbau eines
elektrischen Feldes ausreichende Ladung bei. Besser behält das Material
eine zum Aufbau eines elektrischen Felds ausreichende Ladung bei
einer Spannung von mindestens etwa 2500 V – am besten von mindestens etwa
3500 V – vom
anfänglichen
Anlegen der Ladung an das Folienmaterial 10 bis zur längsten zu
erwartenden Zeit einer Benutzung durch den Verbraucher bei.
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Das
Folienmaterial 10 der 1 wird auf eine
tragende Fläche 12 – als Schneidebrett
gezeigt – aufgetragen
und wird ein oder mehr Gegenstände 14 auf
die Oberfläche 15 des
Folienmaterials 10 aufgelegt und bearbeitet. Wie in 1A dargestellt, kann
stattdessen das Folienmaterial auf ein anderes Objekt 13 aufgelegt
werden – bspw.
einen Tresen, einen Tisch, ein Tablett usw. Wie wiederum die 1 zeigt,
handelt es sich erfindungsgemäß bei den
Gegenständen 14 um
Lebensmittel, die auf dem Folienmaterial 10 liegend mit
einem Messer 16 geschnitten und/oder sonstwie behandelt
werden (bspw. beim Mischen, Kneten, Zerhacken und dergl.). das Folienmaterial 10 verhindert
den Durchgang von Säften
und anderen von den Lebensmittel 14 freigesetzten Substanzen – einschl.
Bakterien – von
der Oberseite 15 zur tragenden Fläche 12. Das Folienmaterial 10 verhindert
auch den Übergang
von Stoffen und Bakterien von der tragenden Fläche 12 zur Oberseite 15 des Folienmaterials 10;
daher wird eine Verunreinigung der Lebensmittel 14 vermieden.
Falls erwünscht, kann
das Folienmaterial 10 wahlweise eine oder mehr antimikrobielle
und/oder bakterizide Komponenten enthalten, die die Aktivität von Keimen und/oder
Bakterien mindestens auf der Oberseite 15 hemmen.
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Die
tragende Fläche
besteht vorzugsweise aus einem solchen Material und Aufbau, dass
sich eine statisch Anziehung für
das Folienmaterial 10 ergibt. Idealerweise bietet die tragende
Fläche
dem Folienmaterial und den Gegenständen 14 genug Abstützung, dass
letztere sich sicher und wirkungsvoll bearbeiten lassen. Ist das
Bearbeiten der Lebensmittel 14 abgeschlossen, kann die
Folie von der tragenden Fläche 12 entfernt
und aufgearbeitet oder entsorgt werden, nachdem die Folie 10 zunächst gefaltet und/oder
so zusammengeknüllt
worden ist, dass Lebensmittelteile und Säfte in ihr verbleiben. Ebenfalls bevorzugt
ist die Ladung des Folienmaterials 10 so groß, dass
das Folienmaterial 10 während
des Verarbeitens der Gegenstände 14 auf
ihr gegen eine wesentliche Bewegung arretiert ist, aber ein problemloses
Lösen des
Folienmaterial 10 von der tragenden Fläche 12 nach Wunsch
möglich
ist. Insbesondere zeigt vorzugsweise das Folienmaterial 10 einen
mäßigen bis
hohen Widerstand gegen Scherkräfte,
aber einen verhältnismäßig niedrigeren
Widerstand gegen eine Abziehkraft. Weiterhin ist der Widerstand
gegen Scherkräfte
vorzugsweise nicht so hoch, dass ein seitliches Justieren des Materials 10 nach
dem Auflegen auf eine Oberfläche
nicht mehr möglich
ist. So lässt
das Material 10 sich auf eine Oberfläche aufbringen und in der Lage
justieren; danach hält
seine elektrische Ladung es in der Solllage fest. Im Ergebnis lässt sich
das Material 10 beschreiben oder lassen sich Gegenstände auf
ihm bearbeiten und/oder bewegen, ohne das Material 210 wesentlich
zu verschieben; trotzdem kann man das Material bei Bedarf problemlos
umsetzen oder von der Oberfläche
unter ihm abziehen.
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Das
Filmmaterial weist vorzugsweise einen Einzel- oder Mehrschicht-Aufbau
aus einem oder mehr geeigneten Polymerisatmaterialien auf, aus dem/denen eine
Folie hergestellt wurde – bspw.
ein Olefin (wie Polypropylen oder Polyethylen), Nylon, PET, Teflon
oder eine beliebige andere Familie von Chemikalien, die sich zu
Folien verarbeiten lassen und/oder nicht orientierte, orientierte
oder biaxial orientierte Stoffe aufweisen können. Die Folie kann alternativ
Kombinationen solcher Stoffe in verschiedenen Lagen aufweisen, die
coextrudiert oder laminiert oder auf andere Weise zusammengefügt werden.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird das Folienmaterial 10 zu einer Bahn
extrudiert und zu einer oder mehr großen Stammrollen aufgewickelt.
Danach wird das Folienmaterial 10 von der/n Stammrolle/n
abgewickelt, durch eine beliebige handelsübliche elektrostatische Lademaschine
geführt
und unmittelbar danach zu einzelnen gebrauchsfertigen Rollen aufgewickelt.
Jede Rolle wird an den Endverbraucher geliefert, der das Material vorzugsweise
zu einer Sollgröße und/oder
-gestalt zuschneidet. Wie die 2 zeigt,
wird eine Rolle 20 des Folienmaterials 10 in einer
Schachtel bzw. Box 22 oder einem anderen Behältnis geliefert,
an der/m eine Schneidschiene 24 angeordnet ist, mit der
der Benutzer das Material 10 zu einem Bogen der gewünschten
Größe zertrennen
kann. Alternativ lässt sich
das Material 10 dem Endverbraucher in Form fertig zugeschnittener
Blätter
in einer Schachtel oder einem anderen Behälter zuführen. Darüberhinaus lässt sich das Material 10 perforieren,
damit der Benutzer es leicht zu Bögen zerreißen kann.
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Die 9 stellt
diesen Vorgang ausführlicher dar.
Das zu einer großen
Stammrolle 21 aufgewickelte Folienmaterial 10 wird
von einer angetriebenen Bettrolle 23 von dieser abgezogen
und über
eine weitere Rolle 25 geführt, die sich an einer Lademaschine 26 befindet.
Vorzugsweise weist die Lademaschine 26 einen Tetra-Ladestab
der Fa. Simco, Hatfield, PA, US, auf, der vorzugsweise eine positive
Ladung an das Folienmaterial 10 abgibt. Ebenfalls bevorzugt läuft das
Folienmaterial mit einer Geschwindigkeit von etwa 4,06 m/s (800
ft./min.) an der Lademaschine vorbei, obwohl alternativ auch höhere oder
niedrigere Geschwindigkeiten brauchbar sind. Das geladene Folienmaterial 10 läuft dann über weitere
Rollen 27a, 27b, 27c und wird zu Einzelrollen
aufgewickelt, die ein umlaufender Revolver 28 trägt. Vorzugsweise werden
die Rollen 25, 27a, 27c mit Bürsten oder
anderen Einrichtungen zu einem Maschinengestell geerdet und die
Rollen 27a–27c mit
einem Teflon-Überzug
isoliert. Zusätzlich
ist die Rolle 25 vorzugsweise mit einem industriellen,
elektrisch nicht leitfähigen harten Überzug versehen.
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Das
vorgenannte Fertigungsverfahren erfordert weniger Handhabung durch
Fertigungspersonal als ein Verfahren, bei dem die extrudierte Folie
zu einer große
Stammrolle aufgewickelt und diese dann insgesamt elektrostatisch
geladen und zu einzelnen Rollen abgewickelt bzw. zu einzelnen Bögen umgeformt
wird. Diese verminderte Handhabung ergibt einen besseren Beibehalt
der Ladung und eine verbesserte Folienqualität. Ebenso wird im vorgehenden Verfahren
Ozon nur innerhalb akzeptabler Mengengrenzen erzeugt.
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Falls
erwünscht,
lässt das
Folienmaterial 10 sich im halbgeschmolzenen Zustand laden,
so dass man ein Elektret mit Ladungen innerhalb des Foliengefüges erhält. Insbesondere
umfasst dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung die Schritte des
Ausbildens einer Bahn aus geschmolzenem thermoplastischem Material,
des elektrischen Aufladens der Bahn bei einer im wesentlichen bei
oder über
ihrer Verfestigungstemperatur liegenden Temperatur, Abkühlen der
Bahn unter die Verfestigungstemperatur nach dem Laden und Aufwickeln
der Bahn zu Einzelrollen unmittelbar nach dem Kühlen. Die Bahn kann ein- oder
mehrlagig aufgebaut sein, wobei der letztere Aufbau sich durch Coextrudierverfahren
erreichen lässt.
Vorzugsweise umfasst das Verfahren die Anwendung einer Lademaschine ähnlich oder
identisch der oben beschriebenen Lademaschine 26, die laufabwärts einer
Extrudierdüse
liegt, die die thermoplastische Bahn abgibt. Nach dem Laden lässt man
das halbgeschmolzene Material – entweder
an der Umluft oder durch aktives Abkühlen mit einer Kühlrolle – abkühlen. Die
Bahn lässt
sich ein- oder beidseitig koronabehandeln, um das Beschreiben mit
einem Markerstift zuzulassen. Danach wird die abgekühlte Bahn
zu einzelnen Rollen aufgewickelt und abgepackt.
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Beim
Laden wird das Material 10 einem positiven oder negativen
elektrischen Feld vorzugsweise dann ausgesetzt, wenn die Folientemperatur
gerade höher
als die Glasübergangsstemperatur
TG des Materials 10 ist. Ebenfalls
bevorzugt wird das halbgeschmolzene Material einer Spannung von
mindestens etwa 15.000 V–17.000
V aus einer Distanz von angenähert
zwischen 12,7 mm (1/2 in.) und 25,4 mm (1 in.) – vorzugsweise mindestens etwa
20.000 V und am besten mindestens etwa 30.000 V im wesentlichen
aus einem Abstand von 19 mm (3/4 in.) – ausgesetzt. Falls erwünscht, lässt das
Material 10 sich auf einer Seite einem positiven und auf
der anderen Seite einem negativen elektrischen Feld aussetzen, wobei
die Stärke
der angelegten Felder die oben angegebenen Beträge hat. In alternativen Ausführungsformen
wird das Folienmaterial 10 auf den beiden Seiten gleichgepolten
Feldern ausgesetzt, d. h. eine erste Seite des Materials 10 wird
einem ersten positiven Feld und eine zweite Seite des Materials 10 einem
zweiten positiven Feld ausgesetzt oder es werden die erste und die
zweite Seite des Materials 10 einem ersten bzw. einem zweiten
negativen Feld ausgesetzt.
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Im
Gegensatz zum oben beschriebenen elektrostatischen Aufladen, das
im Material 10 Oberflächenladungen
erzeugt, ergibt diese Technik über die
Zeit und bei Umweltbedingungen eine stabilere Ladungserhaltung.
Falls weiterhin erwünscht,
lässt die
Folie sich anfänglich
laden, wenn sie teilweise geschmolzen ist, und nach dem Verfestigen
des Materials 10 unmittelbar vor dem Aufwickeln zu einzelnen Rollen
durch eine Lademaschine führen,
wie oben ausgeführt;
man erhält
so ein Produkt mit einer Kombination aus internen und Oberflächenladungen.
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Unabhängig davon,
ob sie nur im teilgeschmolzenen Zustand oder vor und nach dem Verfestigen
geladen wird, hat die resultierende Folie vorzugsweise mindestens
die oben angegebenen Ladungserhaltungseigenschaften. Das resultierende Folienmaterial 10 behält also
vorzugsweise eine Ladung bei, die ausreicht, an einem bestimmten
Zeitpunkt nach dem Laden des Materials – bspw. drei Monate oder mehr – ein elektrisches
Feld einer Spannung von im wesentlichen mindestens etwa 1500 V zu
erzeugen. Insbesondere behält
das Material 10 eine ausreichende Ladung bei, um mindestens
für die
Zeitspanne zwischen dem anfänglichen
Anlegen der Ladung an das Folienmaterial 10 und der längsten erwarteten
Dauer bis zum Einsatz durch den Verbraucher ein elektrisches Feld
einer Spannung von mindestens etwa 2500 V und vorzugsweise mindestens
etwa 3500 V zu erzeugen.
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Das
Folienmaterial 10 kann nach Wunsch farblos oder pigmentiert
sowie transparent, durchscheinend oder opak sein. Wie in 4 gezeigt, kann
in einer Ausführungsform
das Material 10 einen mehrlagigen coextrudierten oder laminierten
Aufbau aus einer kavitierten Zentralschicht 30 aus Polypropylen,
das unter dem Warenzeichen OPPALYTE® von
der Fa. Exxon Mobil Corp., einer ersten und einer zweiten Zwischenschicht 32, 34 aus
Polypropylen, das durch Zugabe von Titandioxid zum Erreichen einer
weißen
Pigmentierung modifiziert ist, und einer oberen und einen unteren
Außenschicht 36, 38 aufweisen.
In dieser Ausführungsform
besteht die obere Außenschicht 36 vorzugsweise
aus Polypropylen, das koronabehandelt wurde, um ein Beschriften
mit einem Permanentmarker oder ein entfernbares Beschriften mit
einem Trockenlöschstift
zu ermöglichen. Weiterhin
besteht die untere Außenschicht 38 vorzugsweise
aus Polypropylen, das durch Zugabe eines beliebigen bekannten Materials
modifiziert wurde, das ein Kaltschweißen des Folienmaterials 10 erleichtert.
Falls erwünscht,
kann die untere Außenschicht 38 koronabehandelt
sein, um ein permanenten oder entfernbares Beschriften zu ermöglichen, wie
oben ausgeführt.
Weiterhin kann die resultierende Folie auf ein anderes Element – bspw.
ein Substrat – auflaminiert
sein. Wie also in 3 gezeigt, lässt sich das Material auf eine
Sollgröße zuschneiden,
auf einer Oberfläche
anordnen und als tragbare, trocken löschbare Tafel verwenden. Das
Beschriften des Materials ist an einem beliebigen Zeitpunkt möglich – bspw.
vor oder nach dem Zertrennen, aber vor oder nach dem Auftragen.
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Weiterhin
lässt sich
das Material 10 auf einer oder beiden Seiten bedrucken.
Desgl. lässt
sich das Folienmaterial 10 an einer oder mehr Stellen 39 (4)
perforieren, damit es ohne Schlagmesser zu Bögen bzw. Blättern zerteilt werden kann.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist das Folienmaterial 10 mit der in der 4 dargestellten identisch,
außer
dass die Außenschichten 36, 38 entfallen.
Zusätzlich
dazu werden die drei Lagen (187,155LLG102 BOPP der Fa. Exxon Mobil
Corp.) coextrudiert oder laminiert; sie sind weder durch Pigment
modifiziert noch kavitiert, um ein durchsichtiges Produkt zu erhalten.
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GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf ein Material beschränkt, dass
sich im angegebenen Sinn verwenden lässt. Bspw. kann das Material 10 zum Auslegen
eines oder mehr Regalböden 50 oder
Züge 52 (5 und 6)
verwenden und es lassen sich Gegenstände darauf anordnen und/oder
bearbeiten; desgl. kann das Material 10 zum Abdecken und/oder Schutz
der Oberfläche
anderer Möbel,
Gegenstände und
tragenden Flächen
dienen, so dass ein oder mehr Gegenstände darauf aufgestellt und/oder
bearbeitet werden können
(bspw. Pflanzen, Bilderrahmen oder dergl.). Andere Gegenstände als
Lebensmittel (bspw. solche, die im Handwerk oder Kunstgewerbe Anwendung
finden) lassen sich zur Bearbeitung auf das Material 10 auflegen.
Alternativ kann man das Material als Schutzüberzug (beim Renovieren) und/oder
als Tischset oder in einer anderen Anwendung wie bspw. in einem
Kühlschrank
oder einem Mikrowellenofen verwenden, wo eine Auflagefläche geschützt werden
soll. Darüberhinaus
lässt das
Material 10 sich als Überzug
für eine
Schale, eine Tasse oder ein anderes Behältnis oder als Spritzschutz
für eine
oder mehr Oberflächen
in einem Mikrowellenofen oder einem Kühlschrank verwenden; in einer
anderen Anwendung würde
man es wie ein Abdeckband verwenden, das verhindert, dass Farbe
auf andere als zu streichende Flächenbereiche
aufgetragen wird. Eine weitere Anwendung wäre das Fixieren eines Gegenstandes
auf einem Fensterscheibe oder einem anderen Objekt, indem man den
Gegenstand zwischen das Folienmaterial 10 und der Fensterscheibe
bzw. dem anderen Objekt sandwichartig einfügt. Die Oberfläche, auf
die das Material 10 aufgebracht wird, kann stetig oder
unstetig (wie bspw. ein gefliester Fußboden) und hart oder weich
sein und braucht weder eine homogene Zusammensetzung aufweisen noch
homogene physikalische Eigenschaften zeigen.
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Als
weitere Alternativen kann das Folienmaterial 10 nach Bedarf
eine oder mehr Öffnungen
enthalten und/oder pigmentierte und nicht pigmentierte und/oder
elektrisch geladene und ladungsfreie Bereiche aufweisen. So kann
ein rechteckiges Stück
Folienmaterial 10 einen Außenbereich, der einen Rahmen
darstellt, der elektrostatisch geladen und zur Beschriftung koronabehandelt
ist, sowie einen mittigen Bereich aufweisen, der transparent ist
oder eine Öffnung
enthält.
Das Material des (ggf. vorliegenden) mittigen Bereichs kann elektrostatisch
geladen oder ladungsfrei sein. Das resultierende Produkt ist besonders
geeignet zum Haltern einer Fotografie, Zeichnung oder Grußkarte,
eines Gemäldes,
oder eines anderen Gegenstands auf einer Fensterscheibe oder einem
anderen (vertikalen oder nicht vertikalen) Substrat derart, dass
die Fotografie, die Zeichnung usw. ... durch den oder im mittigen
Bereich sichtbar ist. Wo das Folienmaterial 10 einen Gegenstand
an einer vertikalen Fläche
halten soll und der Bogen teilweise oder vollständig (einschl. eines mittigen
Bereichs) elektrostatisch geladen ist, ist die elektrische Ladung
des Folienmaterials vor zugsweise (aber nicht unbedingt) so stark,
dass es einen separaten Gegenstand halten kann, der mindestens so
schwer ist wie das Folienmaterial 10 selbst. In alternativen Ausführungsformen
reicht die Ladung des Folienmaterials aus, dass sie einen separaten
Gegenstand halten kann, der schwerer ist als das Folienmaterial – bspw.
mindestens das dreifache Gewicht des Folienmaterials.
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Nach
einer noch anderen Ausführungsform kann
ein Bogen des Folienmaterials 10 äußere Randbereiche aufweisen,
die eine elektrische – bspw. elektrostatische – Ladung
beibehalten. Der Bogen kann so auf sich selbst gefaltet sein, dass
Teile der Randbereiche einander berühren, so dass eine Tasche entsteht,
die einen Gegenstand aufnehmen kann. Falls erwünscht, kann der Bogen insgesamt oder
können
andere Teile desselben als die Ränder elektrisch
geladen sein. Eine oder mehr Oberflächen können optional behandelt sein,
wie oben ausgeführt,
um sie dauerhaft oder – mit
einem Gerät
wie einem Trockenlöschstift – löschbar beschreibbar
zu machen. Wie in den vorgehenden Ausführungsformen verhindert das
Folienmaterial die Übertragung von
Bakterien und Fluiden zwischen den Materialoberflächen.
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Eine
noch andere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst einen elektrisch geladenen Boden
aus Folienmaterial, wie es oben beschrieben ist, in Verbindung mit
einer beliebigen der vorgehenden Ausführungsformen, wobei das Folienmaterial 10 auf
irgendeine Weise gehandelt und/oder modifiziert ist, um auf es eine
Substanz aufzubringen, die eine gewünschte Eigenschaft aufweist.
Bspw. kann eine elektrostatisch geladene Folie mit einer Oberfläche, die
mit einem Trockenlöschstift
beschreibbar behandelt ist, in einem oder mehr Bereichen mit einer flüchtigen
Substanz beschichtet sein – bspw.
einem Insektizid, einem Bakterizid, einem antimikrobiellen Wirkstoff
und/oder einem Duftstoff. Die Folie kann für Flüssigkeiten undurchlässig und
zu einer Sollgröße zugeschnitten
sein und so in Berührung
mit einer Oberfläche
(einer nach oben oder unten weisenden oder einer seitlichen Fläche eines
Regalbodens usw. ...) gebracht sein, dass die Folie zur Oberfläche hin angezogen
und auf ihr festgehalten wird. Die flüchtige Substanz wird dann in
die Umluft freigesetzt. Wahlweise kann ein Gegenstand auf der Folie
bearbeitet werden, sofern die flüchtige
Substanz ihn nicht beeinträchtigt.
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Falls
erwünscht,
kann die Substanz eine im wesentlichen nicht flüchtige Flüssigkeit wie ein Öl oder ein
Feststoff oder fester Gegenstand wie ein bedruckter Bogen aus Papier,
Tuch, Kunststoff usw. ... sein. In diesem Fall kann die Substanz
unentfernbar am Folienmaterial 10 festgelegt oder von ihm
entfernbar sein. Im letzteren Fall kann das Folienmaterial 10 als
Transferträger
dienen, der die Substanz trägt,
bis es auf die Oberfläche
aufgebracht wird, woraufhin die Substanz auf diese übertragen
und dort durch einen geeigneten Mechanismus festgehalten wird. Bei
einem solchen Mechanismus kann es sich um die elektrostatische Anziehung
in Folge der elektrischen Ladung handeln, die vom Folienmaterial 10 auf
die Substanz übergeht.
Eine alternative Mechanik kann die Haftung sein, die sich ergibt,
wenn man eine oder mehr Oberflächen
der Substanz klebrig macht. Auf jeden Fall ist das Folienmaterial 10 von
der Oberfläche
abziehbar, so dass mindestens eine Teilmenge von ihr auf der Oberfläche verbleibt.
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Alternativ
lässt sich
ein flüchtiges
Material oder eine andere Substanz oder ein Gegenstand in oder von
einer Struktur festhalten, die von der Folie getragen oder an ihr
befestigt ist. Wie bspw. die 7 und 8 zeigen,
kann eine Lage 60 einer ersten Folie auf einer Lage 62 einer
zweiten Folie festgelegt sein, die – wie oben erwähnt – elektrisch geladen
ist, so dass eine Tasche 64 entsteht. Die Lagen 60, 62 können aus
beliebigen der oben erwähnten
Stoffe oder einem anderen Material hergetellt sein und die Lage 60 kann
auf beliebige bekannte Weise an der Lage 62 festgelegt – bspw.
mit ihr verschweißt,
verklebt, coextrudiert usw. – sein.
In der Tasche 64 kann sich ein Kissen 66 befinden,
das mit einer gewünschten
Substanz – bspw.
einem Duftstoff, einem Insektizid oder dergl., wie hierin beschrieben – getränkt ist.
Das Kissen 66 kann ein Gel in einer Umhüllung aus zwei Lagen aus dampfdurchlässigem Material
aufweisen, die auf beliebige geeignete Weise aneinander befestigt
sein. Eine oder beide der Lagen 60, 62 können dampfdurchlässig sein
und/oder es kann in der ersten und/oder der zweiten Folie eine oder
mehr Öffnungen 68 vorgesehen
sein, die einen Dampfdurchgang zwischen der Umluft und der Tasche 64 ermöglichen.
Die Löcher 68 können anfangs mit
einem oder mehr entfernbaren Klebestreifen 70 (vergl. nur
die 7) oder anderen Elementen abgedeckt sein. Durch
Entfernen des/r Klebestreifen/s 70 legt man die Substanz
zur Umluft hin frei; ist die Substanz flüchtig, wird sie verdunsten
und sich in der Umgebung verteilen. Ggf. lässt das Kissen 66 sich durch
einen anderen Träger
ersetzen – bspw.
ein Faserkissen oder anderes Material, das eine gewünschte Substanz
enthält
oder mit ihm getränkt
ist.
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Eine
noch andere Alternative ist eine Konstruktion, bei der ein durch
Falten des (oben beschriebenen oder anderen) Materials auf sich
selbst oder durch Befestigen von zwei oder mehr Stücken des
gleichen oder ungleicher Materialien aneinander zur Bildung von
einer oder mehr Taschen ein Beutel ausgebildet wird, den man auf
beliebige geeignete Weise (bspw. Verschweißen, Verkleben, Coextrudieren,
Colaminieren oder dergl.) mit einem wie oben beschrieben elektrisch
geladenen Folienabschnitt verbindet. Die Tasche/n kann/können einen
oder mehr Gegenstände
aufnehmen – u.
a. ein Kissen, das mit einer Substanz getränkt ist, wie oben beschrieben.
Das Beutelmaterial kann dampfdurchlässig sein und/oder er kann
eine oder mehr Öffnungen enthalten.
Wie in den vorgehenden Ausführungsformen
kann man ein oder mehr Löcher
mit entfernbaren Elementen abgedeckt vorsehen. Das resultierende
Produkt lässt
sich wie in der vorgehenden Ausführungsform
anordnen und verwenden, um die Tränksubstanz zur Umluft freizulegen.
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Bei
allen vorgenannten Ausführungsformen kann
es sich bei der gewünschten
Substanz um ein Mittel handeln, das auf ein oder mehr unerwünschte Organismen,
Lebewesen usw. ... abstoßend und/oder
toxisch wirkt, also um ein antimikrobielles Mittel, ein Insektizid,
ein Bakterizid, ein Herbizid, ein ein Tier abstoßendes Mittel oder dergl. Alternativ kann
sie ein anziehend wirkendes Mittel (bspw. ein Duftstoff, wie oben
angemerkt) oder eine Substanz sein, die das Wachstum oder die Vermehrung
eines oder mehrerer Organismen fördert.
Von besonderem Interesse sind hier Geruchs- und andere Wirkstoffe zum
Beeinflussen der Luftqualität
sowie Stoffe zur Insektenbekämpfung – einschl.
Insekten abtötende und
abweisende sowie auf deren Verhalten und/oder Entwicklung wirkende
Mittel. Alle diese Substanzen lassen sich zusätzlich zu den oben beschriebenen auf
geeignete Weise auf das Folienmaterial 10 aufbringen – bspw.
durch direktes Aufdrucken auf das Folienmaterial 10, durch
Tränken
eines Gewebes oder Vlieses mit ihm oder Auflaminieren oder sonstiges
Verbinden mit dem Folienmaterial 10 usw. ... Die Substanz
lässt sich
so ohne unsaubere und/oder klebrige Rückstände abgeben. Ein Beispiel einer
solchen Anordnung zum Freisetzen einer Substanz ist ein 10 in. × 10 in. × 2 mils
großes
Blatt Polypropylen-Folie mit einem Auftrag von 100 mg Transfluthrin oder
einem anderen Insektizid oder Wirkstoff. Auf diese Weise lassen
sich auch andere insektizide Zusammensetzungen anwenden. Das resultierende Material
kann man in Blatt- oder Rollenform liefern und im letzteren Fall
mit einem Schlagmesser oder anderen Gerät zur Sollgröße zerreißen oder
-schneiden. Alternativ kann man das Material perforieren, damit
es sich problemlos zu Einzelblättern
aufteilen lässt,
wie oben beschrieben. Das Material kann auf eine im wesentlichen
horizontale Unterseite oder jede andere Oberfläche eines Gegenstandes – bspw. auf
ein Tablett, einen Tisch, einen Tresen, einen Zug, einen Regalboden,
eine im wesentlichen vertikale Fläche usw. ... – aufbringen;
die flüchtige
Substanz verflüchtigt
sich dann und setzt dabei einen Wirkstoff an die Umluft frei.
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Falls
erwünscht,
lässt jede
der vorgehenden Ausführungsformen
sich mit einer Heizung ausführen,
die das Folienmaterial 10 erwärmt, um das Freisetzen der
Substanz in die Umluft entweder einzuleiten oder zu beschleunigen.
Zum Einleiten und/oder Beschleunigen des Freisetzens der Substanz
kann stattdessen oder zusätzlich
ein Gebläse
dienen.
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Eine
noch andere Ausführungsform
weist einen Aufbau mit zwei oder mehr Kammern oder Taschen auf,
die am elektrisch geladenen Folienmaterial 10 festgelegt
sind. Wie bspw. in den 10 und 11 ersichtlich,
weist eine Mehrkammer-Anordnung 80 mindestens eine erste
und eine zweite Kammer bzw. Tasche 82, 84 auf,
die von einer zerreißbaren
Zwischenwand 86 getrennt sind. Die Kammern 82, 84 sind
zwischen einer Basislage aus einem Abschnitt Folienmaterial 10 und
einer Decklage 88 eingeschlossen, die auf beliebige geeignete
Weise an der Basislage festgelegt ist. Bei mehr als zwei Kammern
ist jede von ihnen durch eine oder mehr zerreißbare Wänden von der/den angrenzenden
Kammer/n getrennt. In den Kammern befindet sich jeweils ein chemisches
Mittel und die Wände
lassen sich mit der Hand zerreißen,
so dass die Chemikalien sich vermischen und eine gewünschte chemische
Reaktion eingeleitet wird. Der Aufbau lässt sich von der Ladung des
Folienmaterials 10 auf einer beliebigen Oberfläche anordnen
und festhalten. Bspw. lässt
sich mit einem Mehrkammer-Aufbau eine Kältepackung ausführen, deren
Komponenten vor der Anwendung von den zerreißbaren Wänden getrennt gehalten werden. Die
Kältepackung
wird von der Ladung des Folienmaterials 10 mit Vorteil
im betroffenen Bereich festgehalten. Soll die Kältepackung angewandt werden, zerreißt der Benutzer
die Wände,
so dass die Chemikalien sich vermischen und der Kühlprozess
eingeleitet wird, woraufhin man die Kältepackung auf den betroffenen
Bereich des Körpers
einer Person auflegt. Die Ladung des Folienmaterials 10 hält dann
die Kältepackung
mit Vorteil in diesem Bereich fest. Andere ähnliche Anordnungen sind vorstellbar,
bei denen Chemikalien selektiv gemischt werden, um Wärme, Licht,
Rauch oder ein anderes Nebenprodukt zu erzeugen, wobei die Anordnung
von der elektrischen Ladung des Folienmaterials 10 auf
einer Oberfläche festgehalten
wird.
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Sämtliche
Merkmale einer der oben offenbarten Ausführungsformen lassen sich mit
einem oder mehr Merkmalen einer oder mehr der anderen oben offenbarten
Ausführungsformen
kombinieren. So kann bspw. ein elektrisch geladener Bogen aus Polymerisatmaterial,
wie oben beschrieben, mit den angegebenen Ladungshalteeigenschaften
mit einer flüchtigen
Substanz wie einem Insektizid oder Duftstoff beschichtet oder getränkt werden;
auch lassen sich, falls erwünscht,
eine oder beide Seiten des Bogens so behandeln, dass sie sich mit
einer Einrichtung wie einem Trockenlöschstift dauerhaft oder löschbar beschriften
lassen. Das Material lässt
sich in Bogen- oder Rollenform liefern; im letzteren Fall kann man
es mit einem Schlagmesser oder anderen Gerät, wie oben beschrieben, zur
Sollgröße zerreißen oder
zuschneiden. Alternativ lässt
das Material sich perforieren, um ein problemlosen Aufteilen zu
Einzelbögen
zu ermöglichen,
wie oben beschrieben.
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Für den Fachmann
liegen aus der vorgehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen
an der vorliegenden Erfindung auf der Hand. Die Beschreibung ist
daher nur als erläuternd
aufzufassen und soll lediglich dem Fachmann die Benutzung der Erfindung
ermöglichen
und ihn die beste Durchführungsart
lehren. Sämtliche
Rechte an allen Modifikationen innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche bleiben
vorbehalten.