DE60204120T2 - Verfahren zum markieren einer Papierbahn, Papierbahn mit einem Wasserzeichenmuster - Google Patents

Verfahren zum markieren einer Papierbahn, Papierbahn mit einem Wasserzeichenmuster Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Sanitär- oder Haushaltspapiere. Angezielt werden zum Beispiel Toilettenpapier, Handtücher oder jegliches Wischpapier, Tischservietten etc.
  • Zur Herstellung derartiger Produkte verwendet man im allgemeinen Zellulosewatte, die auch als Tissuepapier bezeichnet wird. Es handelt sich um ein saugfähiges Papier von geringer Flächenmasse zwischen 10 und 45 g/m2, das auf nassem Weg aus Papierfasern gewonnen wird. Es enthält gegebenenfalls in geringen Anteilen chemische Zusätze, je nach dem Verwendungszweck, für den es bestimmt ist. Es kann durch Pressen der noch nassen Bahn auf einer beheizten Walze von großem Durchmesser erhalten werden, auf der sie getrocknet wird und von der sie anschließend mittels einer Metallklinge, welche gegen diese quer zu ihrer Drehrichtung gedrückt wird, gelöst wird. Dieser Arbeitsgang hat zum Ziel, die Bahn zu kreppen, die dann quer zu ihrer Laufrichtung Wellungen aufweist. Das Kreppen verleiht der Bahn eine gewisse Elastizität, wobei es zugleich deren Dicke erhöht und ihr taktile Eigenschaften vermittelt. Eine andere bekannte Art der Herstellung umfasst eine erste Stufe der wenigstens teilweisen Trocknung der Bahn mittels eines sie durchquerenden heißen Luftstromes. Diese kann anschließend gekreppt werden oder auch nicht.
  • Die Erfindung hat ein Verfahren zum Beprägen einer Bahn, die aus einer oder mehreren Lagen Zellulosewatte besteht, zum Gegenstand, um ein Muster zu erhalten, das ein Wasserzeichen simuliert.
  • Der Ausdruck Prägen bezeichnet das Zusammendrücken bestimmter Teile auf einer Seite der Bahn, um auf diese Weise verdichtete Zonen zu bilden und ihre Dicke in diesen Zonen bedeutend zu verringern, ohne die Bildung eines entsprechenden Reliefs auf der gegenüberliegenden Seite der Bahn.
  • Ein Wasserzeichen ist der Abdruck eines Musters in der Dicke oder dem Körper des Papiers, das durch Transparenz sichtbar wird. Das Wasserzeichen wird "nasses" oder "echtes" Wasserzeichen genannt, wenn es während der Herstellung des Papiers in der nassen Phase des Verfahrens vor dessen Trocknung erzeugt wird. Es wird zum Beispiel durch Abdruck eines Musters erzeugt, das auf einer rotierenden Walze vorgesehen ist, welche mit der noch feuchten Bahn in Kontakt ist.
  • Ein trockenes oder simuliertes Wasserzeichen ist ein Abdruck von ähnlicher Erscheinung wie ein echtes Wasserzeichen, das auf dem Papier nach dessen Herstellung erzeugt wird. Es wurden bereits verschiedene Ausführungsformen vorgeschlagen, die sich jedoch im allgemeinen für unterschiedliche Anwendungen der Sanitär- oder Haushaltspapiere eignen.
  • Die Anmelderin hat in ihrem Patent EP-B-O 864 014 die Aufbringung eines Musters, das ein Wasserzeichen simuliert, auf eine saugfähige Papierbahn aus Zellulosewatte vorgeschlagen. Das Verfahren besteht darin, die Bahn durch den Durchlauf zwischen einer gravierten harten Walze und einer Aufnahmewalze mit einer Oberflächenhärte von über 40 Shore D unter einem spezifischen Druck von wenigstens 150 kg/cm2 mit einer Prägegeschwindigkeit von wenigstens 50 m/min unter Last zu verformen. Vorzugsweise ist die gravierte Walze aus Stahl und auf eine Temperatur erwärmt, die von 50°C bis 100°C reicht. Gegebenenfalls ist eine Zufuhr von Wasser in geringer Menge vorgesehen.
  • Das Verfahren ermöglicht die Gewinnung eines Produkts mit einem Muster, das ein Wasserzeichen simuliert, wobei die geprägte Oberfläche glatt, glänzend und durchscheinend mit einer geringen Dicke im Vergleich zu ihrer Ausdehnung ist.
  • Das Patent US 4 166 758 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines transparenten Papiers, das darin besteht, eine Bahn im nassen Zustand mittels einer gravierten beheizten Walze einem Druck auszusetzen.
  • Die Patentanmeldung WO 94/06623 beschreibt die Beprägung eines Papiers für Teebeutel unter Aufbringung eines Additivs im geschmolzenen Zustand, um das Aussehen des Musters und die Festigkeit der Bahn zu verbessern.
  • Die Patentanmeldung WO 01/47699 beschreibt ein Verfahren zum Verbinden mehrerer Lagen Tissuepapier, auf die eine Lotion aufgebracht wird. Gemäß diesem Verfahren übt man mittels beheizter Walzen im Warmen einen Druck aus.
  • Die Anmelderin hat versucht, ihr früheres Verfahren zu verbessern und insbesondere ein stark kontrastiertes Wasserzeichenmuster zu erhalten, ohne Heizmittel einsetzen zu müssen.
  • Das Verfahren der Erfindung erreicht dieses Ziel.
  • Das Verfahren der Erfindung zum Prägen eines Musters, das ein Wasserzeichen simuliert, auf eine Bahn, die aus wenigstens einer Lage Zellulosewatte besteht, welches darin besteht, die Bahn zwischen einer ersten starren Walze mit glatter Oberfläche und wenigstens einer zweiten starren Walze, die mit erhabenen Elementen versehen ist, unter Last zu verformen, ist dadurch gekennzeichnet, daß während des Arbeitsgangs der Prägung auf wenigstens eine der Oberflächen der Bahn ein dünner Film eines Additivs auf Mineralölbasis, der die Bildung des Wasserzeichens fördert, kalt aufgebracht wird.
  • Das Additiv wird auf die Oberfläche aufgebracht und dringt in die Dicke der Bahn ein, während diese verformt wird. Es wird kalt, das heißt ohne Zufuhr von äußerer Wärme, bei Umgebungstemperatur aufgebracht. Man erhält so mit einfachen Mitteln ein optimales Ergebnis.
  • Vorzugsweise wird das Additiv auf die erste Walze, auf die erhabenen Elemente der zweiten Walze oder auch auf beide Walzen aufgebracht. Im diesem letzteren Fall stellt man fest, daß sich das Muster sowohl auf der beprägten Seite als auch auf der gegenüberliegenden Seite ausgezeichnet hervorhebt.
  • Verschiedene Mittel zum Auftragen des Additivs sind denkbar: insbesondere Beschichten, Sprühen, Zerstäuben. Im Fall eines Versprühens kann das Additiv beim Arbeitsgang des Prägens direkt auf die Walze(n) aufgebracht werden. Gemäß einer vorteilhaften Art der Ausführung wird jedoch das Additiv durch Beschichten aufgebracht. Das Beschichten kann mittels einer Vorrichtung erfolgen, die eine Rasterwalze umfaßt. In der folgenden Beschreibung wird das Additiv durch Kontakt der zu beschichtenden Oberfläche, hier die Walze(n), mit einem saugfähigen Hilfsmittel, das mit dem Additiv getränkt ist, aufgebracht. Das Additiv wird dann während des Arbeitsgangs der Prägung von der Oberfläche der Walze(n) auf die Oberfläche(n) der Bahn übertragen.
  • Es genügt, eine recht geringe Additivmenge aufzubringen, so daß das Endprodukt weniger als 1% Massen-%, vorzugsweise zwischen 0,2 und 1 Massen-% und noch bevorzugter zwischen 0,2 und 0,5 Massen-% Additiv bezogen auf die Masse der Bahn enthält.
  • Vorzugsweise ist das Additiv ein weißes Mineralöl, das sich für medizinische Anwendungen oder Lebensmittelanwendungen eignet. Seine dynamische Viskosität gemäß der Norm NFT60-100 liegt bei Umgebungstemperatur in der Größenordnung von 25°C zwischen 15 und 80, vorzugsweise zwischen 20 und 30 mPa·s.
  • Dieses Verfahren ermöglicht die Schaffung von Mustern mit unterschiedlichsten Formen. Insbesondere bilden die erhabenen Elemente auf der zweiten Walze Mustereinheiten mit einer Oberfläche zwischen 20 und 50 mm2 und vorzugsweise zwischen 30 und 40 mm2. Insbesondere umfassen die erhabenen Elemente Teile von durchgehender, vorzugsweise linearer Form. Das Verhältnis der geprägten Oberfläche zur Gesamtoberfläche der Bahn beträgt vorzugsweise weniger als 20%.
  • Außerdem wird eine Kraft auf die zweite Walze ausgeübt, die einem linearen Druck auf die Bahn zwischen etwa 20 und etwa 100 kg/cml und vorzugsweise zwischen 40 und 90 kg/cml entspricht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform wird zum Beprägen einer Bahn mit einer Maschinenbreite zwischen insbesondere 250 und 3200 mm die Bahn zwischen einer ersten Walze, die sich über die Maschinenbreite der Bahn erstreckt, und wenigstens einer zweiten Walze mit einer Breite zwischen 15 und 90 mm verformt.
  • Es werden insbesondere eine Vielzahl zweiter Walzen verteilt über die Länge der ersten Walze angeordnet. Jede Walze kann aus einer Verbindung mehrerer Scheiben bestehen.
  • Die erhaltene Bahn, welche wenigstens eine Lage Zellulosewatte mit einer Flächenmasse zwischen 10 und 45 g/m2 umfaßt und einen geprägten Bereich aufweist, der ein Wasserzeichen simuliert, ist dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem Additiv, insbesondere Mineralöl, imprägniert ist. Vorteilhafterweise beträgt die Menge an Additiv weniger als 1 Massen-% bezogen auf die Masse der Bahn.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden beim Lesen der folgenden Beschreibung, die zur Erläuterung gegeben wird und in keinster Weise einschränkend ist, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, wobei:
  • 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung ist,
  • 2 ein Schnitt durch eine erfindungsgemäß ausgeführte Bahn ist,
  • 3 eine Abbildung eines Musters auf einer erfindungsgemäßen Bahn ist.
  • Wie in 1 zu erkennen, wird eine Bahn 8, die aus wenigstens einer Lage Zellulosewatte besteht, hier zwei, von wenigstens einer Rolle abgewickelt. Sie wird über mindestens eine Umlenk- oder Führungsrolle (ohne Bezugszeichen) geleitet, bis sie zwischen einer ersten Walze 1, deren Oberfläche glatt ist, und einer Vielzahl zweiter Walzen 2, die mit erhabenen Elementen versehen sind, hindurchläuft. Die erste Walze weist eine Drehachse YY' auf. Die Walzen 2 sind graviert und sind zum Beispiel auf einer gemeinsamen Achse XX' montiert, die parallel zu YY' ist. Es fällt ebenfalls in den Rahmen der Erfindung, die zweiten Walzen 2 auf zwei oder mehreren parallelen Achsen anzuordnen. Sie können also entlang zwei diametral gegenüberliegenden Achsen angeordnet sein, mit dem Vorteil, daß eine bessere Ausgewogenheit der auf die erste Walze 1 ausgeübten Belastungskräfte gewährleistet ist. Die zweiten Walzen 2 können jeweils eine Breite zwischen 15 und 90 mm, zum Beispiel 80 mm, besitzen. Sie können voneinander beabstandet sein, um auf der zu behandelnden Bahn Dekorbänder zu bilden.
  • Die erhabenen Elemente auf den gravierten Rädern 2 sind von komplexer, durchgehender Form oder werden von durchgehenden Gruppen (offen oder geschlossen) gebildet. Ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen, ist es möglich, die Rändelräder 2 so zu verkeilen, daß man ein Muster erhält, welches sich über die gesamte oder einen Teil der Oberfläche der Bahn erstreckt. Zwischen den Walzen 1 und 2 erfolgt die Pressung der Bahn 8. Es sind Mittel vorgesehen, die es gestatten, eine Kraft auf die zweiten Walzen auszuüben, die einem linearen Druck zwischen etwa 20 und 100 kg/cml, vorzugsweise zwischen 40 und 90 kg/cml, entspricht.
  • Überdies wird auf dieser Stufe die Bahn 8 auf wenigstens einer ihrer Oberflächen mit einem Additiv auf Mineralölbasis wie Vaseline überzogen. Gemäß einer bevorzugten Art der Ausführung verwendet man ein weißes Mineralöl für medizinische oder Lebensmittelzwecke, das jedenfalls für Anwendungen mit direktem, indirektem oder gelegentlichem Lebensmittelkontakt geeignet ist. Zum Beispiel wird ein Öl verwendet, das unter dem Markennamen Primol oder Marcol von der Gesellschaft ESSO SAF vertrieben wird. Es handelt sich um eine farblose Flüssigkeit, deren dynamische Viskosität bei 25°C vorteilhafterweise zwischen 20 und 25 mPa·s liegt.
  • Es sind Mittel 3 und 4 vorgesehen, die zum Aufbringen des Additivs bestimmt sind. Diese Mittel können entweder die gravierten Walzen 2 oder die glatte Walze 1 oder beide Arten von Walzen beschichten. Je nach Fall sind sie mit der einen und/oder der anderen dieser Walzen in Kontakt.
  • Die Mittel 3 und 4 können von jeder an sich bekannten Art sein, mit einer Vorratskammer 5 für das Additiv und einem saugfähigen Material, das ein Übertragen des Additivs aus der Vorratskammer 5 auf die zugehörige Walze 1 oder 2 gestattet. Das saugfähige Material kann Textilfasern mit einer Dichte zwischen 200 und 450 g/m2/mm, zum Beispiel 225 g/m2/mm, zur Grundlage haben.
  • Was die glatte Walze 1 betrifft, so wird das Additiv vorzugsweise auf ihrer gesamten Kontaktfläche aufgebracht und entlang der Mantellinie ausgerichtet.
  • Bei den gravierten Walzen 2 werden unter Verwendung der obigen Beschichtungsmittel die Scheitel der erhabenen Muster mit Additiv beschichtet. Das Verfahren der Erfindung ist besonders vorteilhaft bei Anlagen, die eine Stillstandszeit nach dem Aufwickeln einer Charge oder von Rollen verzeichnen, auf dem Gebiet unter der Bezeichnung "stop & go" bekannt.
  • Wenn beide Oberflächen einer Bahn 8 völlig oder teilweise mit Additiv imprägniert werden, kann man zum Beispiel ein Produkt erhalten, wie es im Schnitt in 2 schematisch dargestellt ist, mit zwei Additivschichten 6 und 7. Vorteilhafterweise ermöglicht dieser doppelte Auftrag von Additiv eine Verstärkung des visuellen Kontrasts der geprägten Muster. Der visuelle Eindruck und die Ästhetik werden durch die mechanische Druckeinwirkung des zweiten Mittels 2 auf die zu behandelnde Bahn verstärkt, die bei diesem Schritt mit Additiv auf Mineralölbasis imprägniert wird und an der ersten Walze (glatten Walze 1) anliegt.
  • Überdies ist neuartiger- und überraschenderweise die visuelle Kontrastwirkung tatsächlich verschärft, wenn die auf der Bahn aufgebrachte und meßbare Additivmenge weniger als 1 Massen-% bezogen auf die Gesamtmasse der Bahn beträgt.
  • Diese Menge ermöglicht nicht nur die Erzielung einer verstärkten visuellen Kontrastwirkung, sondern auch, daß keine Spuren oder Flecke um die Grenzen des Musters erzeugt werden. Man erhält ein Produkt, dessen Muster von ausgezeichneter Qualität ist.
  • Zur Erläuterung: Der Anpreßdruck des Mittels 2 an das Mittel 1 beträgt wenigstens 60 kg/cml (kg pro linearem cm, gemessen entlang der Kontakt-Mantellinie).
  • Vorteilhafterweise weisen die erhabenen Elemente auf den Walzen 2 Oberflächen in der Größenordnung von 20 bis 50 mm2 und vorzugsweise von 30 bis 40 mm2 auf. Sie sind so auf der zweiten Walze 2 angeordnet, daß diese ständig auf der glatten Walze 1 aufliegt, um Vibrationen zu vermeiden.
  • Die Muster sind von jeder Form, linear oder nicht; ein Beispiel ist in 3 gegeben, wo die federartigen Muster 9 dunkel auf hellem Grund erscheinen. Auf einer Bahn aus Zellulosewatte bilden nämlich die Muster einen Kontrast gegenüber dem Hintergrund der Bahn 8.
  • Die Bahn 8 kann von einer oder mehreren Lagen gebildet werden. In diesem letzteren Fall stellt man in den Zonen, die das Muster aufweisen, eine Verbindung der Lagen untereinander fest. Durch das erfindungsgemäße Verfahren können Bahnen großer Breite verziert werden. Ein Beispiel für ein Dekor ist in 3 gegeben.
  • Eine geeignete Durchführung der Erfindung besteht also darin, wenigstens eine erste Gruppe von gravierten Mitteln 2 vorzusehen, die entlang einer ersten Achse XX' angeordnet sind, sowie eine zweite Gruppe von gravierten Mitteln, die entlang einer zweiten, anderen Achse angeordnet sind, die parallel zu ersten (XX') ist, wobei die Achsen parallel zur Achse YY' der glatten Walze 1 sind. Die erste und die zweite Achse der gravierten zweiten Mittel können zum Beispiel in Bezug auf die glatte Walze 1 diametral gegenüberliegend angeordnet sein. Auf jeder der ersten Achsen (XX') sind die gravierten Mittel wie zum Beispiel Rändelräder in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnet. So ist im Falle von Beschädigungen oder Abnutzung der Austausch eines Rades einfach. Wenn sie entlang zwei Achsen angeordnet sind, sind die gravierten Walzen 2 vorzugsweise versetzt angeordnet.
  • Die von der Erfindung angezielten Produkte sind zum Beispiel Rollen von Toilettenpapier, Tischservietten, Handtücher oder auch Rollen für die gewerbliche Reinigung. Im Falle von Produkten wie etwa Handtücher oder Tischservietten kann ein Dekor vorgesehen sein, das zum Beispiel als Produktborte angeordnet ist.
  • Ein Dekor, das über die gesamte Oberfläche des Produkts verteilt ist, kann dagegen für Anwendungen von der Art des Toilettenpapiers oder gewerblichen Wischpapiers vorgesehen sein.
  • Es wurden Versuche zur Auftragung eines Additivs, dem Öl Marcol 82, auf einer Anlage, wie sie in 1 dargestellt ist, mit Beschichtung der Walzen 1 und 2 vorgenommen. Der Prägedruck betrug 60 kg/cml. Die Durchlaufgeschwindigkeit der Bahn betrug 100 m/min.
  • Es wurde eine Bildanalyse des Papiers in den beprägten Zonen und den nicht beprägten Zonen vorgenommen. Man kann auf diese Weise den Kontrast und die Sichtbarkeit des Wasserzeichens bewerten, indem man den Unterschied zwischen den gemessenen Grauwerten bestimmt. Dieses Verfahren wird aus dem Patent EP 0864014 B1 der Anmelderin übernommen. Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle angeführt.
  • Schließlich wurde die Additivmenge, mit der die Bahn imprägniert war, gemessen, das heißt die Massenprozent an Additiv, die in der so durch die beschriebene Vorrichtung erhaltenen Bahn vorhanden waren. Die Messung bestand darin, das Additiv mittels der Technik der gravimetrischen Bestimmung mit Chloroform zu extrahieren. Nachstehend wird dieses Verfahren noch einmal in Erinnerung gebracht.
  • Es wird eine Vergleichsprobe mit Additiv und eine Probe ohne Additiv hergestellt. Es weiden 4 g Papier entnommen, die man in eine Extraktionshülse einbringt. Das Additiv wird durch Lösungsmittel mittels 50 ml Chloroform in einer automatischen Soxhlet-Apparatur extrahiert. Nach einem halbstündigen Schritt des Einweichens und einer einstündigen Spülung erfolgt die Verdampfung des Lösungsmittels, und es wird der Extraktanteil quantifiziert. Der Additivanteil entspricht dem Extraktanteil der Probe mit Additiv abzüglich dem Extraktanteil der Probe ohne Additiv. Die so gemessenen Additivmengen sind in der untenstehenden Tabelle in % angegeben.
  • Die Dicke einer Bahn wird gemäß der Norm ENV 12625-3 bestimmt, und sie wird durch das erfindungsgemäße Verfahren nicht erhöht. Die Dicke der nicht beprägten Grundbahn beträgt etwa 0,224 mm.
  • Figure 00090001
  • Die Unterschiede der auf jeder Seite gemessenen Grauwerte veranschaulichen die gute Sichtbarkeit des ein Wasserzeichen simulierenden Musters. Man beobachtet außerdem Bildung eines Wasserzeichens sowohl auf der Seite, die mit der glatten Walze in Kontakt kommt, als auch auf der Seite, die mit den gravierten Walzen in Kontakt kommt.
  • Das in dem Patent EP864014 beschriebene Verfahren besteht darin, die Bahn mittels einer optischen Faser und eines Lichtdiffusors zu beleuchten und den Grauwert mittels einer CCD-Kamera und eines Bildanalysators Quantilet 600S Leica zu messen. Die Parameter wie die Helligkeit und der Kontrast werden eingestellt. Es wird eine Oberfläche abgegrenzt, um ein Bild zu erhalten. Das Bild wird in Pixel unterteilt. Jedes Pixel dieser Oberfläche besitzt einen Grauwert. Der Mittelwert aller Pixel des Bildes liefert einen mittleren Grauwert der Oberfläche. In der Grauskala besitzt Weiß einen Wert von 256 und Schwarz 0. Man mißt den mittleren Grauwert einer beprägten Oberfläche, indem man eine kleine geschlossene Zone abgrenzt. Man grenzt eine entsprechende nicht beprägte Oberflächenzone nahe dieser beprägten Zone ab und mißt den mittleren Grauwert. Man berechnet die Differenz zwischen den Mittelwerten der beiden Bilder und trägt sie in die Tabelle ein. Üblicherweise wird ein Wasserzeichen erhalten, sobald der Wert der Grauwertdifferenz größer als 20 ist.

Claims (16)

  1. Verfahren zum Prägen eines Musters, das ein Wasserzeichen simuliert, auf eine Bahn (8), die aus wenigstens einer Lage Zellulosewatte besteht, welches darin besteht, die Bahn zwischen einer ersten starren Walze (1) mit glatter Oberfläche und wenigstens einer zweiten starren Walze (2), die mit erhabenen Elementen versehen ist, unter Last zu verformen, dadurch gekennzeichnet, daß während des Arbeitsgangs der Prägung auf wenigstens eine der Oberflächen der Bahn ohne Zufuhr äußerer Wärme ein dünner Film eines Additivs auf Mineralölbasis, der die Bildung des Wasserzeichens fördert, kalt aufgebracht wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Additiv auf die erste Walze (1) aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Additiv auf die erhabenen Elemente der zweiten Walze (2) aufgebracht wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Additiv auf die beiden Walzen (1 und 2) aufgebracht wird.
  5. Verfahren nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Additiv durch Sprühen oder Zerstäuben oder Beschichten und vorzugsweise durch Kontakt mit einem saugfähigen Hilfsmittel, das mit diesem Additiv getränkt ist, aufgebracht wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem weniger als 1 Massen-%, vorzugsweise zwischen 0,2 und 1 Massen-% Additiv bezogen auf die Bahn und insbesondere zwischen 0,2 und 0,5 Massen-% bezogen auf die Masse der Bahn aufgetragen werden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Additiv ein weißes Mineralöl mit einer dynamischen Viskosität bei etwa 25°C zwischen 15 und 80 mPa·s und vorzugsweise zwischen 20 und 30 mPa·s ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Anspruche, bei dem die erhabenen Elemente auf der zweiten Walze Mustereinheiten mit einer Oberfläche zwischen 20 und 50 mm2, vorzugsweise zwischen 30 und 40 mm2 bilden.
  9. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem die erhabenen Elemente Teile von durchgehender Form umfassen.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Kraft auf die zweite Walze (2) ausgeübt wird, die einem linearen Druck zwischen etwa 20 und 100 kg/cml und vorzugsweise zwischen 40 und 90 kg/cml entspricht.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche zum Prägen einer Bahn mit einer Maschinenbreite zwischen 250 und 3200 mm, gemäß dem die Bahn zwischen einer ersten Walze, die sich über die Maschinenbreite der Bahn erstreckt, und wenigstens einer zweiten Walze mit einer Breite zwischen 15 und 90 mm verformt wird.
  12. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, bei dem die Bahn zwischen einer ersten Walze und einer Vielzahl zweiter Walzen, die über die Länge der ersten Walze verteilt sind, verformt wird.
  13. Bahn, umfassend wenigstens eine Lage Zellstoffwatte mit einer Flächenmasse zwischen 10 und 45 g/m2, erhalten durch das Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche einen geprägten Bereich aufweist, der ein Wasserzeichen simuliert, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem Additiv auf Mineralölbasis imprägniert ist.
  14. Bahn nach Anspruch 13, bei dem das Additiv in Höhe der geprägten Oberflächen vorhanden ist.
  15. Bahn nach einem der Ansprüche 13 und 14, bei dem die Menge an Additiv auf Mineralölbasis weniger als 1 Massen-% bezogen auf die Gesamtmasse der Bahn beträgt.
  16. Bahn nach irgendeinem der Ansprüche 13 bis 15, bei dem der prozentuale Anteil der geprägten Oberfläche an der Gesamtoberfläche der Bahn kleiner als 20% ist.
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EP (1) EP1362953B1 (de)
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DE (1) DE60204120T2 (de)
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