DE60206274T2 - Verspreizbare vorrichtung für orthopädie - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft orthopädische Vorrichtungen zur chirurgischen Behandlung von Knochenbrüchen und zur prophylaktischen Behandlung pathologischer Knochen, und spezieller ausdehnbare intramedulläre Vorrichtungen, und Verfahren zur Herstellung und Anwendung solcher Vorrichtungen.
  • Frakturen von Gliedmaßenknochen sind mit innerlichen Fixiervorrichtungen behandelt worden, wie etwa auf der Oberfläche eines Knochens aufliegenden Platten, innerhalb des Markkanals eines gebrochenen Knochens verlaufenden Nägeln, und/oder Schrauben, die beide Enden eines gebrochenen Knochens aneinander befestigen. Diese innerlichen Fixiervorrichtungen können dem gebrochenen Knochen eine vernünftige strukturelle Starrheit und/oder Stabilität verleihen, ohne Abstriche an der Belastung zu machen, die zur Stimulierung von Knochenzellen erwünscht ist.
  • Ein intramedulläres Fixierverfahren ist eine traditionelles Vorgehensweise zur Behandlung von Brüchen langer Knochen, Befestigen der Knochenfraktur unter Verwendung intramedullärer Nägel, ohne das Periost des Knochens anzugreifen. Ein solches Verfahren kann auf eine geschlossene Art und Weise vollzogen werden, und der gebrochene Knochen kann während des Heilens funktionell gebraucht werden (einschließlich des Tragens von Gewicht). Die chirurgische Herangehensweise für das Einsetzen intramedullärer Nägel variiert etwas für jeden Knochen und ist in der orthopädischen Literatur gut beschrieben.
  • Manche der mit konventionellen intramedullären Fixierverfahren zusammenhängenden Probleme beinhalten Mangel an Rotationsstabilität, Zusammenbruch der Bruchstelle bei manchen Frakturtypen und/oder unerwünschtes Rückbewegen von Nägeln. Weiterhin sind die zum Reparieren des gebrochenen Knochens verwendeten intramedullären Nägel im allgemeinen gerade, obwohl die eigentliche Form des Knochens typischerweise einen bestimmten Krümmungsgrad beinhaltet. Noch weiter können intramedulläre Fixierverfahren Verriegelungsschrauben quer durch den Nagel einbringen, wodurch einige Nachteile erzeugt werden. Spezifisch können konventionelle intramedulläre Fixiernägel für lange Knochen eine starre Struktur (hohl oder voll) enthalten, die an ihren Enden durch die Hinzufügung von quer durch die Knochenwände und den Nagel selbst angebrachten Schrauben verriegelt sein kann. Dieser zusätzliche Schritt macht die Operation länger und komplizierter und kann zusätzliche Hauteinschnitte und/oder die längere Anwendung eines Bildverstärkers (Röntgenstrahlen) erfordern. Weiter können von den Schrauben unerwünschte Spalten zwischen den Knochenenden herrühren, die permanent sind, wenn sie nicht in einer neuen Operation entfernt werden. Auch kann die sich ergebende Struktur in bestimmten Situationen zu steif sein und es an der gewünschten Elastizität fehlen lassen. Bei verschmutzten Frakturen können intramedulläre Nägel aus Metall die Verschmutzung durch den gesamten Kanal fortpflanzen, trotz versuchter Reinigung der Frakturstelle, was zu Knocheninfektion führen kann.
  • Rezente Entwicklungen in der Herangehensweise an intramedulläre Fixierung haben versucht, manche dieser Probleme anzugehen. Beispielsweise schlägt WO-A-98/38918 an Beyar drei strukturelle Gestaltungsformen vor: 1. eine massive Metallplatte, die sich in dem Markkanal ausdehnt 2. eine Maschenstruktur, die aus Rippen besteht, die in Umfangsrichtung an den Spitzen verbunden sind; und 3. eine Ballonstruktur, die, sobald sie in den Markkanal eingebracht ist, aufgeblasen wird. Die ersten zwei Strukturen könnten jedoch möglicherweise keine feste Stütze innerhalb der Metaphyse des Knochens verschaffen. Spezifisch sind diese Strukturen nicht in der Lage, sich an ihren Enden auszudehnen, da die Gesamtausdehnung der Strukturen durch den Umfang des Diaphysenabschnitts des Markkanals begrenzt wird. Die Ballonstruktur ist auch von begrenzter Nützlichkeit, da sie, wenn sie aufgeblasen ist, die Blutzufuhr des Knochens unterbrechen und Regeneration oder Erholung verhindern kann und/oder, aufgrund ihres festgesetzten Volumens, sobald sie eingebracht und aufgeblasen ist, nicht an Veränderungen in der Form des Markkanals anpassbar sein könnte.
  • US-A-Nr. 5,281,225 an Vicenzi offenbart eine Struktur, die eine Vielzahl elastisch verformbarer Stengel, die durch einen Stumpf miteinander verbunden sind, umfasst. Wenn sie in den Markkanal eines gebrochenen Knochens eingesetzt ist, spreizen sich die distalen Spitzen der Stengel nach außen in das Ende des Markkanals, um die Vicenzi-Struktur innerhalb des Knochens zu verankern. Diese Vorrichtung ist jedoch eine passive Vorrichtung, die sich bei Entfaltung automatisch spreizt und nicht steuerbar gespreizt werden kann. Zusätzlich wird die Vicenzi-Struktur nicht innerhalb des Markkanals gespreizt und verschafft somit nicht mehrfache Kontaktpunkte mit der Wand des Markkanals. Folglich könnte die Vicenzi-Struktur nicht die strukturelle Stabilität entlang der quergerichteten und Drehebenen des gebrochenen Knochens sicherstellen.
  • Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch 1 beschrieben und das Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung ist in Anspruch 22 beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf orthopädische Vorrichtungen zur chirurgischen Behandlung von Knochenbrüchen und zur prophylaktischen Behandlung pathologischer Knochen gerichtet, und spezieller auf spreizbare intramedulläre Vorrichtungen und auf Verfahren zu deren Herstellung und Implantierung.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält eine Vorrichtung zum Stabilisieren von Knochen einen langgestreckten Körper mit ersten und zweiten Endbereichen, die eine Längsachse dazwischen definieren. Eine Vielzahl von Streifen erstreckt sich von dem ersten Endbereich, wobei die Streifen erste Enden umfassen, die an den ersten Endbereich des langgestreckten Körpers gekoppelt sind, und zweite Enden, die von dem ersten Endbereich weg angeordnet sind, wobei die zweiten Enden der Streifen von einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand gelenkt werden können. Stützarme sind an die Streifen gekoppelt, und ein Stellorgan ist an die Stützarme gekoppelt, wobei das Stellorgan in Bezug auf den länglichen Körper axial bewegbar ist, um die Stützarme zu veranlassen, die zweiten Enden der Streifen von dem eingeklappten Zustand in den ausgedehnten Zustand zu lenken.
  • In einer Ausführung ist der langgestreckte Körper ein röhrenförmiger Schaft, der einen Innenhohlraum umfasst, der sich zwischen den proximalen und distalen Endbereichen erstreckt, und umfasst das Stellorgan ein langgestrecktes Element, das innerhalb des Innenhohlraums aufgenommen ist und vorzugsweise durch ineinanderpassende, mit Gewinde versehene Bereiche verschieblich an den röhrenförmigen Schaft gekoppelt ist. Ein Kragen ist an das langgestreckte Element und an die Stützarme gekoppelt. Vorzugsweise umfasst das langgestreckte Element einen mit Gewinde versehenen Bereich, über den der Kragen geschraubt wird, sodass die Rotation des langgestreckten Elements in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft ein axiales Bewegen des Kragens verursacht, wodurch die Stützarme veranlasst werden, die Streifen zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand zu lenken.
  • In Übereinstimmung mit einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst eine Vorrichtung zum Stabilisieren von Knochen einen langgestreckten Körper mit ersten und zweiten Endbereichen, die eine Längsachse dazwischen definieren, und einem Zwischenbereich zwischen den ersten und zweiten Endbereichen. Eine erste Vielzahl von Streifen erstreckt sich von dem ersten Endbereich, wobei die Streifen von einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand in einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand lenkbar sind. Eine zweite Vielzahl von Stützarmen erstreckt sich von einem Bereich des langgestreckten Körpers distal zu dem proximalen Endbereich, wobei die Streifen von einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand lenkbar sind.
  • Die erste und zweite Vielzahl von Stützarmen sind mit der ersten beziehungsweise zweiten Vielzahl von Streifen gekoppelt, und ein Stellorgan ist mit den Stützarmen gekoppelt. Das Stellorgan ist in Bezug auf den langgestreckten Körper axial bewegbar, um die ersten und zweiten Vielzahlen von Stützarmen dazu zu veranlassen, die Streifen zwischen dem eingeklappten und dem ausgedehnten Zustand zu lenken.
  • Vorzugsweise ist der langgestreckte Körper ein röhrenförmiger Schaft, der einen Innenhohlraum enthält, der sich zwischen dem proximalen und distalen Endbereich erstreckt, und umfasst das Stellorgan ein langgestrecktes Element, das in dem Hohlraum aufgenommen ist. Erste und zweite Kragen sind mit dem langgestreckten Element beziehungsweise mit der ersten und zweiten Vielzahl von Stützarmen gekoppelt. Die Rotation des langgestreckten Elements in Bezug auf das röhrenförmige Element verursacht das axiale Bewegen des ersten und zweiten Kragens, wodurch die erste und zweite Vielzahl von Stützarmen dazu veranlasst wird, die Streifen zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand zu lenken.
  • In einer Ausführung erstreckt sich die zweite Vielzahl von Streifen distal von dem distalen Endbereich des röhrenförmigen Schafts. Das langgestreckte Element kann erste und zweite mit Gewinde versehene Bereiche beinhalten, welche Gewindemuster aufweisen, die in Bezug zueinander gegenläufig sind. Die ersten und zweiten Kragen sind schraubbbar mit den ersten beziehungsweise zweiten mit Gewinde versehenen Bereichen gekoppelt. Aufgrund der gegenläufigen Gewindeanordnung kann die Rotation des langgestreckten Elements die Kragen veranlassen, sich in entgegengesetzte Richtungen zu bewegen. Somit kann das Rotieren des langgestreckten Elements in eine erste Richtung die Kragen veranlassen, sich voneinander weg zu bewegen, um die Streifen auszudehnen, während das Rotieren des langgestreckten Elements in die entgegengesetzte Richtung die Kragen veranlassen kann, sich aufeinander zu zu bewegen und die Streifen einzuklappen.
  • In einer alternativen Ausführung kann die zweite Vielzahl von Streifen sich an dem Zwischenbereich des röhrenförmigen Schafts befinden. In einer weiteren Alternative können zusätzliche Sätze von Streifen zusätzlich zu den oben beschriebenen entlang dem röhrenförmigen Schaft angeordnet sein. Somit kann ein einziges Stellorgan angewendet werden, um mehrere Streifensätze an einer einzigen Vorrichtung auszudehnen. Die Streifen können unterschiedliche Formen und/oder Längen aufweisen, wodurch ein Implantieren der Vorrichtung in einem Knochenhohlraum mit einer vorbestimmten Form ermöglicht wird.
  • Optionsweise kann eine axiale Verlängerung in einer Vorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, die sich beispielsweise proximal von dem proximalen Ende der Vorrichtung jenseits der Streifen erstreckt. Beispielsweise kann das langgestreckte Element proximal über die Streifen an dem ersten Ende des röhrenförmigen Schafts hinaus ausgedehnt sein, oder der röhrenförmige Schaft selbst kann eine Verlängerung enthalten. In der axialen Verlängerung können Öffnungen vorgesehen sein, durch die Nägel, Schrauben oder andere Fixierelemente aufgenommen werden können, um für eine zusätzliche quergerichtete Unterstützung zu sorgen. In einer weiteren Option kann ein Indikatorelement sich proximal von der Vorrichtung erstrecken oder das langgestreckte Element kann erweitert sein, um die Lokalisierung der Vorrichtung nach dem Implantieren zu erleichtern.
  • In Übereinstimmung mit noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung zum Stabilisieren von Knochen verschafft. Ein langgestreckter röhrenförmiger Körper wird verschafft, einschließlich erster und zweiter Endbereiche, die eine Längsachse dazwischen definieren. Streifen werden geformt, die erste Enden aufweisen, die an dem ersten Endbereich des röhrenförmigen Körpers befestigt bleiben, und zweite Enden, die in Bezug auf die ersten Enden axial angeordnet sind, wobei die zweiten Enden in Bezug auf den röhrenförmigen Körper frei bewegbar sind. Vorzugsweise werden die Streifen durch Erzeugen von Längsschlitzen in dem ersten Endbereich gebildet. Stützarme werden in den Streifen gebildet, wobei die Stützarme erste Enden aufweisen, die in Bezug auf die Streifen frei beweglich sind, und zweite Enden, die an den Streifen befestigt bleiben. Vorzugsweise werden die Stützarme durch teilweises Wegschneiden von Teilen jeweiliger Streifen gebildet.
  • Die ersten Enden der Stützarme können mit einem Stellorgan gekoppelt sein, und das Stellorgan kann in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft axial bewegbar sein, um die Stützarme in Bezug zur Längsachse quer nach außen zu wölben, wodurch die zweiten Enden der Streifen quer nach außen gelenkt werden. In einer bevorzugten Ausführung umfasst das Stellorgan ein langgestrecktes Element und einen ersten Kragen. Das langgestreckte Element kann in einen axialen Hohlraum in dem röhrenförmigen Schaft eingebracht werden, und der erste Kragen kann über das langgestreckte Element geschraubt werden, bis der Kragen sich proximal zu den ersten Enden der Stützarme befindet. Die ersten Enden der Stützarme können dann an den ersten Kragen gekoppelt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführung umfasst der röhrenförmige Schaft einen mit Innengewinde versehenen Teil innerhalb des Hohlraums und umfasst das langgestreckte Element auch einen passenden mit Gewinde versehenen Bereich, der verschieblich an dem mit Gewinde versehenen Teil des röhrenförmigen Schafts angreift. Somit kann die axiale Bewegung des langgestreckten Elements in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft eingeschränkt sein, außer bei kontrollierter Rotation des langgestreckten Elements.
  • Optionsweise kann ein zweiter Satz (oder zusätzliche Sätze) von Streifen und Stützarmen an anderen Bereichen des röhrenförmigen Schafts gebildet sein, beispielsweise an einem des zweiten Endbereichs oder einem Zwischenbereich des röhrenförmigen Schafts. In diesem Fall kann ein zweiter Kragen über das langgestreckte Element geschraubt werden, bis der zweite Kragen sich proximal zu dem zweiten Satz von Stützarmen befindet, und der zweite Satz von Stützarmen an den zweiten Kragen gekoppelt werden.
  • Eine Vorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung kann durch eine zuvor unter Verwendung konventioneller Vorgehensweisen gebildete Zugangsöffnung eingebracht werden, z.B. in einen Markkanal eines Knochens, wie etwa des Femurs, mit eingeklappten Streifen. Vorzugsweise wird zuerst ein Führungsdraht unter Anwendung konventioneller Verfahren durch die Zugangsöffnung in den Markkanal des Knochens eingebracht und zu einem distalen Segment des Knochens ausgestreckt. Die Vorrichtung kann dann über den Führungsdraht in den Markkanal vorgeschoben werden. Nach Einbringen der Vorrichtung kann der Führungsdraht entfernt werden.
  • Sobald die Vorrichtung vollständig in den Markkanal eingebracht ist, kann das Stellorgan aktiviert werden, beispielsweise unter Verwendung eines in die Zugangsöffnung eingebrachten Werkzeugs, um die Streifen in den ausgedehnten Zustand auszudehnen, sodass die Streifen im Wesentlichen an innerem Knochen oder anderem Gewebe angreifen, wodurch sie die Vorrichtung in Bezug zu dem Knochen im Wesentlichen verankern. Somit kann die Vorrichtung das axiale Bewegen, Biegen und/oder Rotieren in Bezug zueinander von Segmenten eines gebrochenen Knochens, in welchem die Vorrichtung implantiert ist, verhindern. Wenn zusätzliche Stabilität erwünscht ist, so kann optionsweise eine Verlängerung vorgesehen sein, die sich über die Streifen hinaus erstreckt, und Fixiermittel, z.B. Schrauben oder Nägel, können quer in den Knochen und durch Öffnungen in der Verlängerung eingebracht werden, um die Knochensegmente weiter zu sichern.
  • Nach Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung unter Anwendung konventioneller Zugangsprozeduren entfernt werden. Während solchen Entfernens kann ein Werkzeug eingebracht werden, um das Stellorgan zu aktivieren und die Streifen vor ihrem Entfernen aus dem Knochen wieder in den eingeklappten Zustand zu lenken.
  • Andere Gegenstände und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der Betrachtung der nachfolgenden Beschreibung, zusammengenommen mit den begleitenden Zeichnungen, deutlich werden.
  • 13 sind Seitenschnittansichten eines Femurs, einer Tibia beziehungsweise eines Humerus.
  • 4A und 4B sind Perspektivansichten einer Anordnung einer intramedullären Vorrichtung, mit Streifen in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem Zustand, die nicht Teil der Erfindung ist.
  • 5A und 5B sind Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung der 4A und 4B, die Streifen an dem Ende in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem Zustand zeigen.
  • 6A und 6B sind Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch die Vorrichtung der 4A und 4B stabilisierten Fraktur.
  • 7A und 7B sind Perspektivansichten einer zweiten Anordnung einer intramedullären Vorrichtung beziehungsweise ausgedehnter Zustände, die nicht Teil der Erfindung ist.
  • 8A und 8B sind Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung der 7A und 7B, die Streifen an dem Ende in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem Zustand zeigen.
  • 9A und 9B sind Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch eine dritte Ausführung einer intramedullären Vorrichtung stabilisierten Fraktur.
  • 10A, 10B, 11A und 11B sind Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch alternative intramedulläre Vorrichtungen stabilisierten Fraktur.
  • 12 ist eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführung einer intramedullären Vorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, mit Streifen in einem ausgedehnten Zustand.
  • 13A und 13B sind Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung von 12, welche die Streifen in einem eingeklappten Zustand beziehungsweise dem ausgedehnten Zustand zeigen.
  • 14A und 14B sind Querschnitts-Seitenansichten der Vorrichtung der 12 und 13, welche die Streifen in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem Zustand zeigen.
  • 15A15D sind Perspektivansichten, welche ein Verfahren zum Formen von Streifen in einem röhrenförmigen Körper in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung zeigen.
  • 16 ist eine Perspektivansicht einer alternativen Ausführung einer intramedullären Vorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • Die vorliegende Erfindung kann eingesetzt werden, um eine breite Spanne gebrochener Knochen zu reparieren, wie etwa Femur, Tibia oder Humerus. Als Hintergrundinformation werden die diesbezüglichen Eigenschaften dieser Knochen unter Verweis auf die 13 beschrieben. Unter speziellem Verweis auf 1 kann ein Femur 100 in sechs anatomische Bereiche unterteilt werden: eine Diaphyse oder Mittelschaft 102, proximale Metaphyse 104, distale Metaphyse 106, proximale Epiphyse oder Kopf 108, distale Epiphyse 110 und Femoralhals 112. Der Femur 100 setzt sich aus einer harten Kortex 114 und einem Markhohlraum 116 zusammen. Für die Zwecke dieser Erfindung umfasst der Markhohlraum 116 einen Markkanal 118, der durch das Zentrum des Schafts 102 verläuft, sowie proximale und distale Metaphysengebiete 120 und 122 und proximale und distale Epiphysengebiete 124 und 126.
  • Unter spezifischem Verweis auf 2 kann eine Tibia 140 in fünf anatomische Bereiche unterteilt werden eine Diaphyse oder Mittelschaft 142, eine proximale Metaphyse 144, distale Metaphyse 146, proximale Epiphyse 148 und distale Epiphyse 150. Wie der Femur 100 setzt sich die Tibia 140 aus einer harten Kortex 152 und einem Markhohlraum 154 zusammen. Für die Zwecke dieser Spezifizierung umfasst ein Markhohlraum 154 einen Markkanal 156, der durch das Zentrum des Schafts 142 verläuft, sowie proximale und distale Metaphysengebiete 158 und 160 und proximale und distale Epiphysengebiete 162 und 164.
  • Unter Verweis auf 3 kann ein Humerus 170, wie die Tibia 140, in fünf anatomische Bereiche unterteilt werden: eine Diaphyse oder Mittelschaft 172, eine proximale Metaphyse oder Hals 174, distale Metaphyse 176, proximale Epiphyse oder Kopf 178 und distale Epiphyse 180. Wie der Femur 100 und die Tibia 140 setzt sich der Humerus 170 aus einer harten Kortex 182 und einem Markhohlraum 184 zusammen. Für die Zwecke dieser Spezifikation umfasst ein Markhohlraum 184 einen Markkanal 186, der durch das Zentrum des Schafts 172 verläuft, sowie die proximalen und distalen Metaphysengebiete 188 und 190 und die proximalen und distalen Epiphysengebiete 192 und 194.
  • Es ist hervorzuheben, dass der Femur 100, die Tibia 140 und der Humerus 170 beispielhafte Knochen darstellen, worin Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können. Die vorliegende Erfindung kann zum Reparieren anderer gebrochener Knochen als Femur 100, Tibia 140 und Humerus 170 verwendet werden, ohne von der Reichweite der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
  • Obwohl die Markkanäle von Femur 100, Tibia 140 und Humerus 170 einen im allgemeinen gleichförmigen Umfang entlang der Schäfte dieser Knochen haben, stehen die Markkanäle mit größeren Metaphysen- und Epiphysengebieten in Verbindung. Somit haben die Markhohlräume von Femur 100, Tibia 140 und Humerus 170 als Ganzes einen unterschiedlichen Umfang, wobei der Umfang an den Enden größer ist als der Umfang in der Mitte dieser Markhohlräume. Die intramedullären Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung können reversibel ausgedehnt werden, um beispielsweise eine zuvor abgemessene Form anzunehmen, die in die Innenform des Markhohlraums passt. Die Verwendung der intramedullären Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann die Knochensegmente eines gebrochenen Knochens rotierend verriegeln, während sie gleichzeitig eine ausreichende Stabilität in den anderen Ebenen ohne die Notwendigkeit von Schrauben verschafft. Wenn Schrauben benötigt werden, können sie zusammenwirkend mit den intramedullären Vorrichtungen verwendet werden. Diese Vorrichtungen sind minimal-invasiv und können durch einen einzigen Einschnitt, die Zugangsöffnung, implantiert werden. Verschiedene Längen und Typen der intramedullären Vorrichtungen können erforderlich sein, abhängig von dem zu reparierenden Knochen. Die intramedullären Vorrichtungen können sich an eine Vielfalt von Knochenumfangsmaßen anpassen.
  • Die intramedullären Vorrichtungen können unter Verwendung von Verfahren entfaltet werden, gleichartig den für konventionelle intramedulläre Nägel für Knochen, wie etwa Femur, Tibia und Humerus, verwendeten, während die nach der geschlossenen Verringerung der Fraktur und Kontrolle der Einbringung erforderlichen Röntgenstrahlen auf ein Minimum zurückgebracht werden. Die intramedullären Vorrichtungen können auch durch Standardherangehensweisen, wie sie für die Einbringung von Rush-Nägeln verwendet werden, in Radius und Ulna entfaltet werden. Für unreife Knochen (mit offener Physe) können die intramedullären Vorrichtungen durch Zugangsöffnungen unter der proximalen Physe und über der distalen Physe eingebracht werden, ohne sie in das Fixiergebiet einzubeziehen. Eine lange intramedulläre Vorrichtung kann beispielsweise in Kniefusionsfällen, die Femur und Tibia einschließen, verwendet werden. Eine kurze intramedulläre Vorrichtung kann beispielsweise bei metatarsalen und metacarpalen Knochenbrüchen verwendet werden.
  • Diese intramedulläre Herangehensweise, zusammen mit der minimal-invasiven Natur der intramedullären Vorrichtungen, lässt im allgemeinen das Periost des gebrochenen Knochens unberührt. Zusätzlich können die intramedullären Vorrichtungen leichter sein, ohne Abstriche an der Stabilität zu machen, aufgrund von weniger Metall eine bessere Visualisierung bei Kontrollröntgenaufnahmen gestatten, und sind kompatibel mit der Anwendung anderer Typen äußerlicher biomechanischer Reize, die potentiell als Behandlung zur Verbesserung des Zusammenwachsens angewendet werden könnten. Unter Verwendung gewisser Legierungen kann das Material, aus dem die intramedullären Vorrichtungen konstruiert sind, nicht-magnetisch bleiben, wodurch Interferenz mit den meisten modernen Abbildungstechniken, wie etwa MRI (Kernresonanzabbildungstechnik), vermieden wird.
  • In Hinwendung zu den 4 und 5 ist eine Anordnung einer intramedullären Vorrichtung 200 dargestellt, die einen röhrenförmigen Schaft 202 und proximale und distale Enden 204, 206, die eine Längsachse 208 dazwischen definieren, umfasst. Der röhrenförmige Schaft 202 ist ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der beispielsweise einen kreisförmigen oder anderen Querschnitt aufweist. Der röhrenförmige Körper kann eine massive Wand haben oder kann ein Gitterwerk oder anderes Lochmuster (nicht dargestellt) darin geformt haben, beispielsweise zur Erleichterung des Fluidflusses hierdurch, zur Gewichtsminimierung, zur Verschaffung einer gewünschten Flexibilität und/oder zur Zulassung des Ausdehnens des röhrenförmigen Schafts 202. In einer alternativen Ausführung kann der röhrenförmige Schaft 202 eine Vielzahl axialer Streifenelemente aufweisen, die durch ein Gitter oder andere Verbindungsstruktur miteinander verbunden sind, gleichartig zu den in WO-A-01/28443 dargestellten und beschriebenen Ausführungen.
  • Eine Vielzahl von Streifen 210 erstreckt sich ab dem proximalen Ende 204 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als auch dem distalen Ende 204, 206 des röhrenförmigen Schafts 202, wie dargestellt. Die Streifen 210 sind ausdehnbar zwischen einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in 4A und 5A dargestellt) und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in 4B und 5B dargestellt). Die Streifen 210 können im Wesentlichen flache Bänder sein, wie dargestellt, runde Drähte, Filamente oder andere Strukturen, die in der Lage sind, den eingeklappten und ausgedehnten Zustand anzunehmen.
  • Wie am besten in den 5A und 5B ersichtlich, umfasst jeder der Streifen 210 einen an den röhrenförmigen Schaft 202 gekoppelten ersten Endbereich 210a und einen an einen Kragen 212 gekoppelten zweiten Endbereich 210b. Die Endbereiche 210a, 210b der Streifen 210 können beispielsweise durch Scharniergelenke (nicht dargestellt) mit dem röhrenförmigen Schaft 202 und Kragen 212 verbunden sein. Alternativ können die Endbereiche 210a, 210b einstückig mit dem röhrenförmigen Schaft 202 und/oder Kragen 212 gebildet sein und können ausreichend flexibel sein, um sich zu biegen, wie erforderlich, um die Bewegung zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand zu gestatten. Somit können beispielsweise der röhrenförmige Schaft 202, die Streifen 210 und Kragen 212 aus einem einzigen Stück Rohrmaterial gebildet sein, wobei geeignetes Material unter Verwendung konventioneller Verfahren entfernt wurde, um die Streifen 210 zu bilden, wie von den Fachleuten in der Technik gewürdigt werden wird.
  • Jeder Streifen 210 umfasst auch einen Zwischenbereich oder Schleife 210c, der bzw. die in Bezug zur Längsachse 208 im Wesentlichen quer nach außen gerichtet sein kann, um den ausgedehnten Zustand zu definieren. Im eingeklappten Zustand, am besten ersichtlich in 5A, sind die ersten und zweiten Endbereiche 210a, 210b der Streifen 210 im allgemeinen benachbart zueinander angeordnet und erstrecken sich im allgemeinen parallel zur Längsachse 208. Der Kragen 212 hat vorzugsweise einen Durchmesser, der im Wesentlichen kleiner ist als ein Durchmesser des röhrenförmigen Schafts 202, sodass der Kragen 212 im eingeklappten Zustand innerhalb der Streifen 210 angeordnet sein kann. Somit erstrecken sich die Zwischenbereiche 210c im allgemeinen in derselben Richtung wie der Querschnitt des röhrenförmigen Schafts 202 im eingeklappten Zustand.
  • Im ausgedehnten Zustand, am besten ersichtlich in 5B, ist der Kragen 212 axial verschoben, d.h. weg von dem röhrenförmigen Schaft 202. Dieser Vorgang verschiebt die zweiten Endbereiche 210b, wodurch die Zwischenbereiche 210c der Streifen 210 veranlasst werden, sich im Wesentlichen quer nach außen zu bewegen. Somit definieren im ausgedehnten Zustand die Streifen 210 einen Durchmesser, der im Wesentlichen größer ist als der Durchmesser des röhrenförmigen Schafts 202.
  • In einer in den 6A und 6B dargestellten alternativen Anordnung können die Streifen 210' erste und zweite Endbereiche 210a', 210b' und Zwischenbereiche 210c' umfassen, die im eingeklappten Zustand im Wesentlichen linear sind (6A). Die ersten Endbereiche 210a' sind mit dem röhrenförmigen Schaft 202 gekoppelt und die zweiten Endbereiche 210b' sind mit einem Kragen 212 gekoppelt. Der Kragen 212 kann axial verschoben werden, d.h. auf den röhrenförmigen Schaft 202 zu, wodurch veranlasst wird, dass die Zwischenbereiche 210c' sich aufwölben und sich im Wesentlichen quer nach außen bewegen, bis sie den ausgedehnten Zustand erreichen (6B). Die Streifen 210' können geriefte oder ausgedünnte Bereiche (nicht dargestellt) aufweisen, um Scharniere zu verschaffen oder anderweitig sicherzustellen, dass die Streifen sich auf eine vorbestimmte Weise aufwölben, d.h. derart, dass die Zwischenbereiche 210c' sich im Wesentlichen quer nach außen bewegen.
  • Zur Veranlassung einer kontrollierten Bewegung des Kragens 212 und folglich einer selektiven Ausdehnung und Einklappung der Streifen 210 ist der Kragen 212 mit einem Stellorgan (nicht dargestellt) verbunden. Das Stellorgan ist im allgemeinen innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 angeordnet, und in einer bevorzugten Ausführung umfasst das Stellorgan ein längliches Steuerelement 214 (teilweise sichtbar in 6B) und einen innerhalb des Schafts 202 angeordneten Stellkragen (nicht dargestellt). Das Steuerelement 214 kann ein massiver Stab oder ein röhrenförmiges Element sein, das ein mit dem Kragen 212 gekoppeltes äußeres Ende 216 und ein inneres Ende (nicht dargestellt) innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 aufweist. Das innere Ende kann einen mit einem Gewinde versehenen Bereich zum Zusammenwirken mit einem passenden mit Gewinde versehenen Bereich auf einem Stellkragen (nicht dargestellt) aufweisen. Wenn der Stellkragen innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 rotiert wird, wird das Steuerelement 214 innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 axial verschoben, wodurch es den an die Streifen 210 gekoppelten Kragen 212 verschiebt. Somit ist das Stellorgan mittels des Kragens 212 an die Streifen 210 gekoppelt, um die Streifen 210 selektiv zwischen dem eingeklappten und dem ausgedehnten Zustand auszudehnen.
  • Alternativ kann das Stellorgan ein Steuerdraht (nicht dargestellt) sein, der an den Kragen 212 gekoppelt ist und gezogen werden kann, beispielsweise axial innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202, um den Kragen 212 zu verschieben. In dieser Alternative können die Streifen 210 zu einem der eingeklappten oder ausgedehnten Zustände vorgespannt sein, was durch Ziehen des Steuerdrahts überwunden werden kann, z.B. unter Verwendung eines in den röhrenförmigen Schaft 202 eingebrachten Werkzeugs. Andere Variationen können für das Stellorgan vorgesehen sein, wie etwa mechanische, hydraulische oder pneumatische Stellorgane, wie von den Fachleuten in der Technik anerkannt werden wird.
  • In Hinwendung zu den 6A und 6B kann die Vorrichtung 200 innerhalb eines Markkanals 118 eines gebrochenen Femurs 100, der beispielsweise eine Verbundfraktur 128 aufweist, entfaltet werden. Alternativ kann die Vorrichtung 200 in anderen Knochen als dem Femur 100 entfaltet werden, wie etwa den oben beschriebenen. Zuerst kann die Vorrichtung 200 mit eingeklappten Streifen 210 durch eine zuvor geformte Zugangsöffnung 130 in den Markkanal 118 eingebracht werden, wie in 6A dargestellt. Wenn das Steuerelement 214 röhrenförmig ist, so kann zuerst ein Führungsdraht oder anderes längliches Element (nicht dargestellt) in den Markkanal 118 eingebracht werden und die Vorrichtung 200 kann über den Führungsdraht vorgeschoben werden, d.h. durch einen Innenhohlraum (nicht dargestellt) des Steuerelements 214, um das Positionieren der Vorrichtung 200 zu erleichtern.
  • Sobald die Vorrichtung 200 vollständig in den Markkanal 118 eingebracht ist, kann der Führungsdraht (falls verwendet) entfernt werden und kann ein Werkzeug (nicht dargestellt) durch die Zugangsöffnung 130 und in den röhrenförmigen Schaft 202 gelenkt werden, um an dem Stellorgan innerhalb der Vorrichtung 200 anzugreifen und es zu aktivieren. Beispielsweise kann das Werkzeug ein Antriebswerkzeug sein, das einen rotierenden Kopf hat, der an dem Stellkragen angreift. Das Antriebswerkzeug kann manuell, pneumatisch und/oder elektrisch angetrieben sein, um den Stellkragen zu rotieren, wodurch das Steuerelement 214 axial innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 bewegt wird und folglich der Kragen 212 verschoben wird, bis die Streifen 210 an dem proximalen Ende 204 ausgedehnt sind. Die ausgedehnten Streifen 210 können ausreichend flexibel und/oder federnd sein, um sich an das proximale Metaphysengebiet 120 anzupassen. Somit können die Streifen 210 an einer Vielzahl von Kontaktpunkten fest an den Wänden des proximalen Metaphysengebiets 120 angreifen. Dies kann die Vorrichtung 200 und folglich die Segmente des gebrochenen Knochens sowohl axial und/oder torsional in Bezug zueinander sichern.
  • Vorzugsweise werden die Streifen 210 an dem distalen Ende 206 gleichzeitig ausgedehnt, wenn die Streifen 210 an dem proximalen Ende 204 ausgedehnt werden. Alternativ können die Streifen 210 an dem distalen Ende 206 unabhängig durch ein getrenntes Stellorgan ausgedehnt werden, z.B. unter Verwendung eines Werkzeugs und Verfahrens gleichartig dem in Bezug auf das proximale Ende 204 beschriebenen. In einer weiteren Alternative kann eine intramedulläre Vorrichtung verschafft werden, die nur einen einzigen Satz Streifen umfasst, gleichartig zu den in den 10A11B dargestellten Ausführungen.
  • In einer weiteren Alternative kann, falls gewünscht, der Kragen 212 benachbart zu dem proximalen Satz von Streifen 210 sich proximal von den Streifen 210 weiter erstrecken und können ein oder mehr Öffnungen (nicht dargestellt) darin angebracht sein. Schrauben, Nägel oder andere Fixiervorrichtungen (ebenfalls nicht dargestellt) können quer durch den Knochen und durch diese Öffnungen eingebracht werden, um die Stabilität der Vorrichtung 200 weiter zu erhöhen. Gleichermaßen kann der Kragen 212 benachbart zu dem distalen Satz von Streifen 210 sich distal von den Streifen 210 erstrecken und kann ein oder mehr Öffnungen umfassen, um andere Fixiervorrichtungen hierdurch aufzunehmen, zusätzlich zu denen oder statt derer an dem proximalen Kragen 212.
  • Nach Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 200 durch die Zugangsöffnung 130 entfernt werden. Die Zugangsöffnung 130 kann durch neues Knochenwachstum (nicht dargestellt) bedeckt sein, das durch einen kleinen Hauteinschnitt freigelegt werden kann. Optionsweise kann die Vorrichtung ein Indikatorelement (nicht dargestellt) enthalten, das sich von dem proximalen Ende 204 erstrecken kann. Wenn dies so ist, dann kann das Indikatorelement aus der Oberfläche des neuen Knochenwachstums ragen oder kann darunter verborgen sein. Das neue Knochenwachstum kann um das Indikatorelement herum entfernt werden, um die Zugangsöffnung 130 freizulegen. Sobald sie lokalisiert ist, kann die Vorrichtung 200 durch Rotieren des Stellkragens in einer Richtung, entgegengesetzt zu der zum Ausdehnen der Streifenelemente 210 verwendeten, eingeklappt werden. Die Vorrichtung 200 kann dann aus dem Markkanal 118 herausgezogen werden und kann man die Zugangsöffnung 130 und das darüberliegende Gewebe heilen lassen.
  • Alternativ kann es möglich sein, die Vorrichtung 200 vollständig oder teilweise aus einem bioabsorbierbaren Material zu formen, sodass in manchen Fällen eine zweite Operation zur Entnahme der Vorrichtung 200 nicht nötig sein kann oder nur ein Teil der Vorrichtung 200 entnommen werden muss.
  • In Hinwendung zu 7 und 8 ist eine zweite Anordnung einer intramedullären Vorrichtung 300 dargestellt, die einen röhrenförmigen Schaft 302 und proximale und distale Enden 304, 306, die eine Längsachse 308 dazwischen definieren, umfasst. Der röhrenförmige Schaft 302 ist ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der beispielsweise einen kreisförmigen oder anderen Querschnitt aufweist, gleichartig dem röhrenförmigen Schaft 210 der oben beschriebenen Vorrichtung 200.
  • Eine Vielzahl von Streifen 310 erstreckt sich ab dem proximalen Ende 304 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als auch dem distalen Ende 304, 306 des röhrenförmigen Schafts 302, wie dargestellt. Die Streifen 310 sind ausdehnbar zwischen einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in 7A und 8A dargestellt) und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in 7B und 8B dargestellt). Die Streifen 310 können im Wesentlichen flache Bänder sein, runde Drähte, Filamente oder andere Strukturen, die in der Lage sind, den eingeklappten und ausgedehnten Zustand anzunehmen.
  • Wie am besten in den 7A und 7B ersichtlich, umfasst jeder der Streifen 310 einen an den röhrenförmigen Schaft 302 gekoppelten ersten Endbereich 310a und einen zweiten Endbereich 310b, der in den ersten Endbereich 310a des röhrenförmigen Schafts 302 eintritt. Die zweiten Endbereiche 310b der Streifen 310 sind an ein Stellorgan innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302 gekoppelt. Die ersten Endbereiche 310a der Streifen 310 können beispielsweise mittels Scharniergelenken (nicht dargestellt) mit dem röhrenförmigen Schaft 302 verbunden sein, oder können alternativ einstückig mit dem röhrenförmigen Schaft 302 geformt sein, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen.
  • Jeder Streifen 310 umfasst auch einen Zwischenbereich oder Schlaufe 310c, der bzw. die im Wesentlichen in Bezug zur Längsachse 308 quer nach außen gerichtet sein kann, um den ausgedehnten Zustand zu definieren. Im eingeklappten Zustand, am besten ersichtlich in 8A, sind die ersten und zweiten Endbereiche 310a, 310b der Streifen 310 im allgemeinen benachbart zueinander angeordnet und erstrecken sich im allgemeinen parallel zur Längsachse 308, z.B. derart, dass die Zwischenbereiche 310c sich im allgemeinen in derselben Richtung erstrecken wie der Querschnitt des röhrenförmigen Schafts 302. Im ausgedehnten Zustand, am besten ersichtlich in 8B, sind die Zwischenbereiche 310c der Streifen 310 im Wesentlichen quer nach außen angeordnet. Somit definieren, im ausgedehnten Zustand, die Streifen 310 einen Durchmesser, der im Wesentlichen größer ist als der Durchmesser des röhrenförmigen Schafts 302.
  • Zur Veranlassung kontrollierter Ausdehnung und Einklappung der Streifen 310 ist ein Stellorgan (nicht dargestellt) im allgemeinen innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302 angeordnet. In einer bevorzugten Ausführung kann das Stellorgan einen Kragen (nicht dargestellt) umfassen, der innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302, mit dem die zweiten Endbereiche 310b verbunden sind, verschiebbar ist. Der Kragen kann steuerbar innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302 axial verschoben werden, z.B. durch Verwendung einer mit Gewinde versehenen Kragen- und/oder Stabanordnung gleichartig der oben beschriebenen. Somit ist das Stellorgan an die Streifen 310 gekoppelt, um die Streifen 310 selektiv zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand auszudehnen.
  • In einer Ausführung können die Streifen 310 vorgespannt sein, ihre ausgedehnten Zustände anzunehmen, und der Kragen kann axial verschoben werden, z.B. weg von den Streifen 310, um an den zweiten Endbereichen 310b zu ziehen und die Streifen 310 in ihre eingeklappten Zuständen einzuklappen. Wenn der Kragen axial in der entgegengesetzten Richtung bewegt wird, z.B. auf die Streifen 310 zu, so können die Streifen 310 frei sein, um sich zu dem ausgedehnten Zustand auszudehnen.
  • Während des Gebrauchs kann die Vorrichtung 300 innerhalb eines Markkanals eines gebrochenen Knochens (nicht dargestellt) entfaltet sein, gleichartig zu der oben beschriebenen Ausführung. Die Vorrichtung 300 kann mit eingeklappten Streifen 310 durch eine zuvor gebildete Zugangsöffnung in den Markkanal eingebracht werden. Sobald die Vorrichtung 300 vollständig innerhalb des Markkanals eingebracht ist, kann ein Werkzeug (nicht dargestellt) durch die Zugangsöffnung und in den röhrenförmigen Schaft 302 gelenkt werden, um an dem Stellorgan innerhalb der Vorrichtung 300 anzugreifen und dieses zu aktivieren, d.h. die Streifen 310 an dem proximalen Ende 304 zu ihren ausgedehnten Zuständen auszudehnen. Die ausgedehnten Streifen 310 könenn ausreichend flexibel und/oder federnd sein, um sich an das proximale Metaphysengebiet anzupassen und/oder im Wesentlichen an einer Vielzahl von Kontaktpunkten fest an den Wänden des proximalen Metaphysengebiets anzugreifen.
  • In einer Ausführung können die Streifen 310 an dem distalen Ende 306 gleichzeitig ausgedehnt werden, wenn die Streifen 310 an dem proximalen Ende 304 ausgedehnt werden. Alternativ können die Streifen 310 an dem distalen Ende 306 von einem getrennten Stellorgan unabhängig ausgedehnt werden, z.B. unter Verwendung eines Werkzeugs und Verfahrens gleichartig dem in Bezug auf das proximale Ende 304 beschriebenen. In einer weiteren Alternative kann eine intramedulläre Vorrichtung vorgesehen sein, die nur einen einzigen Satz Streifen umfasst, gleichartig zu den in den 10A11B dargestellten Ausführungen.
  • Nach Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 300 entfernt werden, gleichartig zu der oben beschriebenen Ausführung. Während solchen Entfernens wird im allgemeinen ein Werkzeug in den röhrenförmigen Schaft 302 eingebracht, um an dem Stellorgan anzugreifen und die Streifen 310 einzuklappen, gleichartig dem Verfahren zum Ausdehnen der Streifen 310. In weiteren Alternativen kann die Vorrichtung 300 ein Indikatorelement (nicht dargestellt) umfassen, um das Entfernen der Vorrichtung 300 zu erleichtern, und/oder die Vorrichtung 300 kann zumindest teilweise aus einem bioabsorbierbaren Material zusammengesetzt sein, gleichartig der oben beschriebenen Ausführung.
  • In Hinwendung zu den 9A und 9B ist eine andere Ausführung einer intramedullären Vorrichtung 400 dargestellt, die einen röhrenförmigen Schaft 402 und proximale und distale Enden 404, 406, die eine Längsachse 408 dazwischen definieren, umfasst, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen. Eine Vielzahl von Streifen 410 erstreckt sich von dem proximalen Ende 404 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als auch dem distalen Ende 404, 406 des röhrenförmigen Schafts 402, wie dargestellt. Die Streifen 410 sind ausdehnbar zwischen einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (nicht dargestellt) und einem im Wesentlichen quer ausgedehnten Zustand (dargestellt in 9B). Die Streifen 410 könenn im Wesentlichen flache Bänder, Filamente oder andere Strukturen sein, die ein mit dem röhrenförmigen Schaft 402 verbundenes erstes Ende 410a und ein loses Ende 410b aufweisen. Vorzugsweise sind die Streifen 410 vorgespannt, um den ausgedehnten Zustand anzunehmen, können jedoch durch darüberliegende Buchsen 412 in dem eingeklappten Zustand zurückgehalten werden, die gleichartig den oben beschriebenen verschieblichen Kragen wirken.
  • Während des Gebrauchs kann die Vorrichtung 400 innerhalb eines Markkanals 118 eines gebrochenen Femurs 100, der z.B. eine Verbundfraktur 128 aufweist, entfaltet werden. Alternativ kann die Vorrichtung 400 in anderen Knochen als dem Femur 100 entfaltet werden, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen. Die Vorrichtung 400 kann mit eingeklappten Streifen 410 durch eine zuvor geformte Zugangsöffnung 130 in den Markkanal 118 eingebracht werden, wie in 9A dargestellt. Sobald die Vorrichtung 400 vollständig innerhalb des Markkanals 118 eingebracht ist, können die Buchsen 412 axial gelenkt werden, um die Streifen 410 freizulegen und freizugeben. Vorzugsweise dehnen sich die Streifen 210 automatisch zu dem ausgedehnten Zustand hin aus und sind ausreichend flexibel und/oder federnd, um sich an das proximale Metaphysengebiet 120 anzupassen und/oder fest an den Wänden des proximalen Metaphysengebiets anzugreifen.
  • Nach Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 400 entfernt werden, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen. Während solchen Entfernens kann ein Werkzeug eingebracht werden, um die Buchsen 412 wieder zurück über die Streifen 410 zu lenken, gleichartig dem Verfahren zur Ausdehnung der Streifen 410. In weiteren Alternativen kann die Vorrichtung 400 ein Indikatorelement (nicht dargestellt) umfassen, um das Entfernen der Vorrichtung 400 zu erleichtern.
  • Jede der hierin beschriebenen Vorrichtungen kann zumindest teilweise aus einem bioabsorbierbaren Material, einer Formgedächtnislegierung oder Polymer, z.B. Nitinol, oder anderen federnden Materialien, wie etwa Edelstahl oder einer Titanlegierung, zusammengesetzt sein. Zusätzlich kann, gleichartig den in den 10A bis 11B dargestellten Ausführungen, eine intramedulläre Vorrichtung einen einzigen Satz Streifen umfassen, der zum Stabilisieren eines Knochenbruchs verwendet werden kann, beispielsweise in oder benachbart zu einem Hals oder anderen Enden eines Knochens, wie etwa eines Femurs oder Humerus, oder in einem Hüftknochen.
  • In Hinwendung zu den 1214B ist eine bevorzugte Ausführung einer intramedullären Vorrichtung 500 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung dargestellt. Im allgemeinen umfasst die Vorrichtung 500 einen röhrenförmigen Schaft 502, einen oder mehrere Kragen 512 und ein längliches Steuerelement 522. Der röhrenförmige Schaft 502 umfasst proximale und distale Enden 504, 506, die eine Längsachse 508 dazwischen definieren. Der röhrenförmige Schaft 502 ist ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der z.B. einen kreisförmigen oder anderen Querschnitt (z.B. oval, quadratisch, gerippt und dergleichen) aufweist und einen sich zwischen dem proximalen und dem distalen Ende 504, 506 erstreckenden Innenhohlraum 507 definiert. Der röhrenförmige Körper 508 kann eine massive Wand oder ein Gitterwerk oder anderes darin geformtes Lochmuster (nicht dargestellt) aufweisen, z.B. zur Erleichterung des Fluidflusses hierdurch, zur Gewichtsminimierung, zur Verschaffung einer gewünschten Flexibilität und/oder zur Gestattung des Ausdehnens des röhrenförmigen Schafts 502. In einer alternativen Ausführung kann der röhrenförmige Schaft 502 eine Vielzahl axialer Streifenelemente beinhalten, die durch ein Gitter oder andere Verbindungsstruktur miteinander verbunden sind, wie in WO-A-01/28443 beschrieben.
  • Eine Vielzahl von Streifen 510 erstreckt sich von dem proximalen Ende 504 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als auch dem distalen Ende 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 502, wie dargestellt. Eine Vielzahl von Stützarmen 520 ist mit den Streifen 510 gekoppelt, um die Streifen 510 zwischen einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in den 13A und 14A dargestellt) und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in den 13B und 14B dargestellt) auszudehnen. Vorzugsweise sind die Streifen 510 und Stützarme 520 aus einem einzigen Materialband gebildet, wie weiter unten erläutert. Alternativ können sie als getrennte Komponenten geformt sein, die beispielsweise durch Schweißen, unlösbar Verbinden, Kleben und dergleichen aneinander befestigt werden. In weiteren Alternativen können die Streifen 510 und/oder Stützarme 520 im Wesentlichen runde Drähte, Filamente oder andere Strukturen sein, die in der Lage sind, den eingeklappten und ausgedehnten Zustand anzunehmen.
  • Wie am besten in den 13A14B ersichtlich, umfasst jeder der Streifen 510 einen an den röhrenförmigen Schaft 502 gekoppelten ersten Endbereich 510a und einen weg von dem röhrenförmigen Schaft 502 befindlichen zweiten freien Endbereich 510c. Vorzugsweise befindet sich der zweite Endbereich 510c im eingeklappten Zustand im Wesentlichen axial weg von dem röhrenförmigen Schaft 502. Jeder jeweilige Stützarm 520 umfasst ein erstes Ende 520a, das mit dem Kragen 512 gekoppelt ist, und ein zweites Ende 520c, das mit einem jeweiligen Streifen 510 gekoppelt ist. Vorzugsweise ist das zweite Ende 520c des Stützarms 520 mit dem freien Endbereich 510c des Streifens 510 gekoppelt, obwohl alternativ das zweite Ende des Stützarms 520 mit einem Zwischenbereich 510b des Streifens 510 gekoppelt sein kann (nicht dargestellt).
  • Vorzugsweise sind die ersten Endbereiche 510a der Streifen 510 einstückig mit dem röhrenförmigen Schaft 502 ausgebildet, während die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 einstückig mit den zweiten Endbereichen 510a jeweiliger Streifen 510 ausgebildet sind. Die Zwischenbereiche 510b, 520b der Streifen 510 und Stützarme 520 können ausreichend flexibel sein, um sich zu biegen, wie erforderlich, um die Bewegung zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand zu gestatten, wie weiter unten beschrieben. Beispielsweise können der röhrenförmige Schaft 502, die Streifen 510 und Stützarme 520 aus einem einzigen Stück Rohrmaterial geformt sein, unter Wegnahme geeigneten Materials, wie weiter unten erläutert. Alternativ können die ersten Endbereiche 510a der Streifen 510 getrennte Bänder sein, die durch Schweißnähte, Scharniere oder Stifte (nicht dargestellt) mit dem röhrenförmigen Schaft 502 verbunden sind, und/oder die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 können durch Schweißnähte, Scharniere oder Stifte (nicht dargestellt) mit den zweiten Endbereichen 510c der Streifen 510 verbunden sein.
  • In Hinwendung zu den 14A und 14B kann das Steuerelement 522 ein massiver Stab oder ein röhrenförmiges Element mit proximalen und distalen Enden 524, 526 sein. Das Steuerelement 522 hat einen solchen Durchmesser oder anderen Querschnitt, dass das Steuerelement 522 innerhalb des Innenhohlraums 507 des röhrenförmigen Schafts 502 aufgenommen werden kann. Vorzugsweise umfasst das Steuerelement 522 einen oder mehrere mit Gewinde versehene Bereiche, wie etwa einen proximalen, mit Gewinde versehenen Bereich 528a, mit Gewinde versehenen Zwischenbereich 528b und mit Gewinde versehenen distalen Bereich 528c, wie dargestellt. Bevorzugter weisen die mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereiche 528a, 528b gegenläufig zueinander gerichtete Gewinde auf, was weiter unten erläutert wird.
  • Der röhrenförmige Schaft 502 kann einen innerhalb des Innenhohlraums 507 angeordneten ringförmigen Innenbereich 530 enthalten, welcher eine Innenfläche 532 definiert, die gleichartig zu dem mit Gewinde versehenen Zwischenbereich 528b des Stabs 522 mit Gewinde versehen ist. Der ringförmige Bereich 530 hat vorzugsweise einen Durchmesser gleichartig dem des Steuerelements 522, sodass Gewinde an der Innenfläche 532 an dem mit Gewinde versehenen Zwischenbereich 528b angreifen, um die axiale Bewegung des Stabs 522 zu verhindern, außer wenn der Stab 522 um die Achse 508 rotiert wird. Der ringförmige Bereich 530 kann aus dem röhrenförmigen Schaft 502 herausgefräst sein oder kann eine ringförmige Buchse sein, die in den Innenhohlraum 507 eingebracht und an einem Zwischenstandort gesichert ist, z.B. durch Schweißen, unlösbar Verbinden und dergleichen.
  • Gleichermaßen haben die Kragen 512 auch mit Gewinde versehene Innenflächen, die an den mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereichen 528a, 528c des Steuerelements 522 angreifen können. Vorzugsweise hat der proximale Kragen 512a ein Innengewindemuster, das gegenläufig zu dem des distalen Kragens 512b ist, zum Ineinanderpassen mit den mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereichen 528a beziehungsweise 528b. Zusätzlich haben die Kragen 512 einen solchen Außendurchmesser, dass die Kragen 512 verschieblich in dem Innenhohlraum 507 in den proximalen und distalen Enden 504, 506 des röhrenförmigen Körpers 502 aufgenommen werden können. Die Kragen 512 können Schlitze oder Taschen (nicht dargestellt) zur Aufnahme der ersten Enden 520a der Stützarme 520 umfassen, wie weiter unten beschrieben.
  • Unter Verweis auf die 15A15D ist ein bevorzugtes Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Fertigung der Streifen 510 und Stützarme 520 als integrale Elemente des röhrenförmigen Schafts 502 dargestellt. Obwohl nur ein Ende dargestellt ist, wird gewürdigt werden, dass, falls gewünscht, Streifen 510 und Stützarme 520 an beiden Enden geformt werden können, wie hierin beschrieben. Zusätzlich wird gewürdigt werden, dass die Abfolge der Schritte zur Fertigung des röhrenförmigen Schafts 502 nicht von Bedeutung ist und in jeder beliebigen Reihenfolge vollzogen werden kann.
  • Zuerst, wie in 15A dargestellt, wird ein längliches Rohr 600, vorzugsweise mit einer zylindrischen (oder anderen) Form, verschafft, das auf eine Länge (nicht dargestellt) geschnitten wird, die einer kombinierten Länge des fertigen röhrenförmigen Schafts 502 und der Streifen 510 an einem Ende (oder beiden Enden) des röhrenförmigen Schafts 502 entspricht. Das Rohr kann aus einer Vielzahl biokompatibler Materialien gebildet sein, die eine ausreichende strukturelle Integrität vorsahen, wobei Edelstahl oder Titan bevorzugt werden. Erste Schlitze 602 können in dem Ende (bzw. den Enden) 604 des Rohrs 600 erzeugt werden, die sich in Längsrichtung im Wesentlichen parallel zur Achse 606 erstrecken, wodurch sie die Streifen 510 zwischen benachbarten Schlitzen 602 definieren, wie in 15B dargestellt. Die ersten Schlitze 602 können durch Laserschneiden, mechanisches Schneiden und dergleichen gebildet werden. Wenn gewünscht, so können die durch die ersten Schlitze 602 definierten Längskanten abgerundet, zugerichtet oder anderweitig modifiziert sein, um zu verhindern, dass benachbarte Streifen 510 aneinander hängenbleiben, z.B. wenn sie in den oder aus dem eingeklappten Zustand gelenkt werden.
  • In Hinwendung zu 15C können Paare zweiter Schlitze 608 zwischen benachbarten ersten Schlitzen 602 erzeugt werden, die sich im Wesentlichen parallel zur Achse 606 erstrecken, ohne sich völlig bis zu dem Ende 601 des Rohrs 600 zu erstrecken. Enden der zweiten Schlitze 608 können mit umfangsgerichteten Schlitzen 610 verbunden sein, wodurch sie Stützarme 520 definieren. Somit kann jeder der Streifen 620 durch ein Paar schmaler Stengel 511 definiert sein, die sich an beiden Seiten eines jeweiligen Stützarms 520 von dem röhrenförmigen Schaft 502 erstrecken und in einem freien Ende 510c enden. Die Stützarme 520 können, wie dargestellt, länger als die Streifen 510 sein, um im Vergleich zu den Streifen 510 eine größere Flexibilität zu verschaffen, oder alternativ können die Stützarme 520 im allgemeinen dieselben wie oder kürzer als die Streifen 510 sein. Von den Fachleuten in der Technik wird gewürdigt werden, dass die relative Breite und Länge der Streifen 510 und Stützarme 520 leicht festgelegt werden kann, um ein gewünschtes Ausmaß und Leichtigkeit von Ausdehnung und Einklappen zu verschaffen.
  • Optionsweise, wie in 15D dargestellt, können die freien Enden 510c der Streifen 510 behandelt sein, um an Gewebe angreifende Elemente, wie etwa gezackte Zinken 513, zu erzeugen. Alternativ oder zusätzlich können die freien Enden 510c gebogen oder gekrümmt sein, z.B. radial nach außen (nicht dargestellt), um das Angreifen an Knochen oder anderem Gewebe während des Implantierens zu verbessern. Zusätzlich können ein oder mehr Kerben 612 in einem ersten Ende 520a jedes der Stützarme 520 gebildet sein, um Zungen 614 zum Sichern der Stützarme 520 an dem Kragen 512 (nicht dargestellt) zu definieren. In einer weiteren Alternative können die Streifen 510 und Stützarme 520 an einer getrennten röhrenförmigen Buchse geformt sein, die an einem oder beiden Enden eines röhrenförmigen Schafts (nicht dargestellt) befestigt sein kann, z.B. durch Schweißen, Reibpassung, ineinanderpassende Gewinde, unlösbar Verbinden und dergleichen.
  • Zurückkehrend zu den 14A und 14B können, sobald die Streifen 510 und Stützarme 520 an einem oder beiden Enden 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 502 gebildet oder befestigt sind, ein (oder mehrere) Kragen 512 in den Innenhohlraum 507 eingebracht werden und können die ersten Enden 520a der Stützarme 520 an (dem) jeweiligen Kragen 512 befestigt werden. Der (bzw. die) Kragen 512 können Schlitze oder Aussparungen (nicht dargestellt) aufweisen, um die Zungen 614 jeweiliger Stützarme 520 aufzunehmen. Zusätzlich oder alternativ können die ersten Enden 520a der Stützarme 520 unlösbar mit dem (bzw. den) Kragen 512 verbunden oder darangeschweißt sein.
  • Vorzugsweise können der (bzw. die) Kragen 512 über das Steuerelement 522 in den röhrenförmigen Schaft 502 geschraubt werden. Das Steuerelement 522 kann in den Innenhohlraum 507 des röhrenförmigen Schafts 502 eingebracht werden und durch den ringförmigen Bereich 530 geschraubt werden, bis die proximalen und distalen Enden 524, 526 sich innerhalb der proximalen und distalen Enden 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 506 befinden. Der (bzw. die) Kragen 512 können auf das proximale Ende 524 (und/oder das distale Ende 526) geschraubt werden, bis der (bzw. die) Kragen 512 in den Innenhohlraum 507 eintritt (bzw. eintreten) und proximal zu den ersten Enden 520a der Stützarme 520 angeordnet werden. Die Stützarme 520 können dann an dem (bzw. den) Kragen 512 angeordnet werden, wie oben beschrieben.
  • Zu Anfang kann die Vorrichtung 500 so vorgesehen sein, dass die Streifen 510 in ihrem eingeklappten Zustand sind, wie in 13A dargestellt. In dem eingeklappten Zustand können die Streifen 510 und Stützarme 520 benachbart zueinander angeordnet sein, sodass sie sich im Wesentlichen parallel zur Längsachse 508 erstrecken. Zum Ausdehnen der Streifen 510 kann ein Werkzeug (nicht dargestellt) verwendet werden, um das Steuerelement 522 in eine vorbestimmte Richtung zu rotieren. Beispielsweise, wie in den 14A und 14B dargestellt, kann ein Schlitz 534 oder anderes ausgerundetes Element, wie etwa eine Nase (nicht dargestellt), die sich von dem Steuerelement 522 erstreckt, vorgesehen sein, das mit dem Werkzeug in Eingriff gebracht werden kann. Da die Gewindemuster an den mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereichen 528a, 528c gegenläufig zueinander sind, bewegen sich, wenn das Steuerelement 522 rotiert wird, beide Kragen 512 von dem Innenhohlraum 507 nach außen. Anders gesagt, der proximale Kragen 512a bewegt sich proximal, während der distale Kragen 512b sich distal bewegt.
  • Diese Wirkungsweise der Kragen 512 veranlasst die ersten Enden 520a der Stützarme 520, sich axial nach außen zu bewegen (d.h. proximal für die Stützarme 520 an dem proximalen Ende 504). Somit können, wenn Streifen 510 sowohl an den proximalen als auch den distalen Enden 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 502 vorgesehen sind, die ersten Enden 520a der proximalen und distalen Stützarme 520 voneinander weg. Da die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 an die Streifen 510 gekoppelt sind, veranlasst dies ein Aufwölben der Zwischenbereiche 520b der Stützarme 520 und lenkt die Streifen 510 radial nach außen, bis sie in Bezug auf die Längsachse 508 im Wesentlichen quer ausgerichtet sind, um den ausgedehnten Zustand zu definieren, wie in 12 dargestellt.
  • Die Anwendung der Vorrichtung 500 zur Behandlung einer Fraktur innerhalb eines Knochens kann gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen vor sich gehen. Die Vorrichtung 500 kann mit eingeklappten Streifen 510 durch eine zuvor geformte Eingangsöffnung in einen Markkanal eines Knochens, wie etwa des Femurs (nicht dargestellt), wie in 13A dargestellt, eingebracht werden. Vorzugsweise wird zuerst ein Führungsdraht oder anderes Element (nicht dargestellt) unter Anwendung konventioneller Verfahren durch die Eingangsöffnung in den Markkanal des Knochens eingebracht und zu einem distalen Segment des Knochens ausgestreckt. Die Vorrichtung 500 kann dann über den Führungsdraht in den Markkanal vorgeschoben werden, z.B. indem der Führungsdraht durch einen Innenhohlraum in dem Steuerelement 522 eingebracht wird. Nach Einbringen der Vorrichtung 500 kann der Führungsdraht dann entfernt werden.
  • Sobald die Vorrichtung 500 vollständig in den Markkanal eingebracht ist, kann das Steuerelement 522 rotiert werden, um die Streifen 510 in den ausgedehnten Zustand auszudehnen, wie in 13B dargestellt. Vorzugsweise werden die Streifen 510 so ausgedehnt, dass sie im Wesentlichen an innerem Knochen oder anderem Gewebe angreifen, wodurch sie die Vorrichtung 500 in Bezug zu dem Knochen im Wesentlichen verankern. Somit kann die Vorrichtung 500 das axiale Bewegen, Biegen und/oder Rotieren in Bezug zueinander von Knochensegmenten, innerhalb derer die Vorrichtung 500 implantiert ist, verhindern. Wenn zusätzliche Stabilität gewünscht wird, kann optionsweise eine proximate Verlängerung (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die sich proximal über die Streifen 510 an dem proximalen Ende 504 hinaus erstreckt. Beispielsweise kann der röhrenförmige Schaft 502 eine axiale Verlängerung (nicht dargestellt) umfassen, die sich proximal über die Streifen 510 hinaus erstreckt (was die Beseitigung eines oder mehrerer der Streifen 510 erfordern kann, um die Verlängerung unterzubringen), oder alternativ kann das Steuerelement 522 sich proximal über die Streifen 510 hinaus erstrecken. Eine Vielzahl von Öffnungen (nicht dargestellt) kann durch die proximale Verlängerung vorgesehen sein, und Schrauben, Nägel oder andere Fixiervorrichtungen können durch die Öffnungen eingebracht werden, z.B. quer durch den Knochen und die proximale Verlängerung, um die Knochensegmente weiter zu sichern.
  • Ein Vorteil des Schraubens des Steuerelements 522 ist, dass es das Ausdehnen der Streifen 510 an einem Ende der Vorrichtung 500 zu einer größeren Größe als die der Streifen 510 an dem anderen Ende gestattet. Statt das Steuerelement 522 nur zu rotieren, was jeden Satz Streifen 510 dazu veranlassen kann, sich im Wesentlichen gleich zueinander auszudehnen, kann eine axiale Kraft auf das Steuerelement 522 ausgeübt werden, wodurch das Steuerelement 522 veranlasst wird, sich axial durch den röhrenförmigen Schaft 502 zu bewegen. Somit kann, statt dass die Kragen 512 sich in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft 502 bewegen, ein Kragen 512 im Wesentlichen stationär bleiben, während der andere Kragen 512 sich weiter nach außen bewegt.
  • Nach Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 500 entfernt werden, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen. Während solchen Entfernens kann ein Werkzeug eingebracht werden, um die Streifen 510 zurück in den eingeklappten Zustand zu lenken, gleichartig dem Verfahren zum Ausdehnen der Streifen 510. In weiteren Alternativen kann die Vorrichtung 500 ein Indikatorelement (nicht dargestellt) enthalten, um das Lokalisieren und/oder Entfernen der Vorrichtung 500 zu erleichtern.
  • In Hinwendung zu 16 ist eine alternative Ausführung einer intramedullären Vorrichtung 700 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt, welche einen ersten Satz von Streifen 710 an einem Ende 704 eines röhrenförmigen Schafts 702 umfasst, gleichartig zu der zuvor beschriebenen Ausführung. Zusätzlich umfasst die Vorrichtung 700 einen zweiten Satz von Streifen 740, die sich an einem Zwischenstandort zwischen den Enden 704, 706 des röhrenförmigen Schafts 702 befinden. Der zweite Satz von Streifen 740 umfasst Stützarme 750, die beide direkt in einer Wand des röhrenförmigen Schafts 702 gebildet sein können, gleichartig den am Ende 704 gebildeten. Ein Kragen (nicht dargestellt) kann in den röhrenförmigen Schaft 702 eingebracht werden, z.B. über einen Stab oder anderes Steuerelement (ebenfalls nicht dargestellt) geschraubt, gleichartig der vorigen Ausführung, bis der Kragen proximal zu dem zweiten Satz von Streifen 740 ist. Die Stützarme 750 können dann mit dem Kragen gekoppelt werden, sodass Rotieren des Stabs den Kragen veranlassen kann, sich axial zu bewegen und den zweiten Satz von Streifen 740 auszudehnen, gleichartig zu der zuvor beschriebenen Ausführung. Optionsweise kann eine Vielzahl von Öffnungen (nicht dargestellt) durch den röhrenförmigen Schaft 702 angebracht sein. Schrauben, Nägel oder andere Fixiervorrichtungen können durch die Öffnungen eingebracht werden, z.B. quer durch den Knochen und den Schaft, um die Knochensegmente weiter zu sichern, gleichartig zu der oben beschriebenen Ausführung.
  • Obwohl nur ein Satz von Zwischenstreifen 740 dargestellt ist, ist zu würdigen, dass jede Anzahl von Sätzen von Streifen auf gleichartige Weise entlang dem röhrenförmigen Schaft vorgesehen werden kann. Somit kann, wenn die Vorrichtung 700 innerhalb eines langen Knochens implantiert ist, die Vorrichtung 700 ausgedehnt werden, um an mehreren Stellen des Knochens entlang seiner Länge anzugreifen. Zusätzlich ist zu würdigen, dass, obwohl der erste und zweite Satz Streifen 710, 740 als im Wesentlichen dieselbe Länge aufweisend dargestellt sind, Streifen von verschiedener Länge vorgesehen sein können. Beispielsweise kann der Zwischen-Streifensatz kürzer als diejenigen an dem Ende (bzw. den Enden) gemacht werden, um beispielsweise die Ausdehnung innerhalb eines engen Bereichs eines Knochens zu gestatten, während der Satz (bzw. die Sätze) von Streifen an dem Ende (bzw. den Enden) sich innerhalb eines erweiterten Bereichs, z.B. Endes (Enden) des Knochens, ausdehnen können.
  • In einer weiteren Alternative können die Vorrichtungen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung als eine Basis für einen intramedullären primären Fixierstammprotheseabschnitt verwendet werden. Beispielsweise kann ein Adapter (nicht dargestellt) an der Vorrichtung befestigt werden, z.B. an dem röhrenförmigen Schaft proximal oder distal zu dem Satz von Streifen, an welchem eine prothetische Kunstgelenkfläche, z.B. eine abgerundete Komponente, Kapsel oder anderes Verbindungselement (nicht dargestellt) befestigt werden kann. Alternativ kann eine Prothese direkt über dem Satz von Streifen befestigt werden. Somit können die Vorrichtungen in Gelenkersatzprozeduren zusätzlich zu oder statt des reinen Stabilisierens eines gebrochenen Knochens verwendet werden.

Claims (28)

  1. Eine Vorrichtung (500) zum Stabilisieren von Knochen, umfassend: einen langgestreckten Körper (502) mit ersten und zweiten Endbereichen (504, 506), die eine Längsachse (508) dazwischen definieren; eine Vielzahl von Streifen (510), die sich von dem ersten Endbereich (504) erstrecken, wobei die Streifen (510) erste Enden (510a) umfassen, die an den ersten Endbereich (504) gekoppelt sind, und zweite Enden (510c), die von dem ersten Endbereich (504) weg angeordnet sind, wobei die zweiten Enden (510c) der Streifen (510) von einem im allgemeinen axial eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand gelenkt werden können; eine Vielzahl von an die Streifen gekoppelten Stützarmen (520), und ein an die Stützarme (520) gekoppeltes Stellorgan, wobei das Stellorgan in Bezug auf den länglichen Körper (502) axial bewegbar ist, um die Stützarme (520) zu veranlassen, die zweiten Enden (510c) der Streifen (510) von dem eingeklappten Zustand in den ausgedehnten Zustand zu lenken, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Streifen (510) weiter ein erstes Längssegment (510b) und ein zweites Längssegment (510b) umfasst, wobei jeder Stützarm (520) sich zwischen dem ersten Längssegment (510b) und dem zweiten Längssegment (510b) jedes Streifens befindet.
  2. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 1, wobei der langgestreckte Körper (502) einen röhrenförmigen Schaft umfasst und wobei das Stellorgan einen an die Stützarme (520) gekoppelten Kragen (512) umfasst, wobei der Kragen (512) in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft axial bewegbar ist, wodurch er die zweiten Enden (510c) der Streifen (510) in Bezug auf die Längsachse (508) im Wesentlichen quer nach außen lenkt, um den ausgedehnten Zustand zu definieren.
  3. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 2, wobei das Stellorgan weiter ein an den Kragen (512) und den langgestreckten Körper (502) gekoppeltes langgestrecktes Element umfasst, wobei das langgestreckte Element in Bezug auf den Kragen (512) und den langgestreckten Körper (502) bewegbar ist, um den Kragen (512) axial zu lenken, wodurch der dazwischen befindliche Bereich im Wesentlichen quer nach außen gelenkt wird.
  4. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 3, wobei die Stützarme (520) im eingeklappten Zustand im Wesentlichen gerade sind und an den Kragen (512) gekoppelte erste Enden (520a) und an jeweilige Streifen (510) gekoppelte zweite Enden (520c) umfassen, und wobei das langgestreckte Element so an den Kragen (512) gekoppelt ist, dass eine axiale Bewegung des langgestreckten Elements ein axiales Bewegen des Kragens (512) verursacht, wodurch die ersten Enden (510a) der Streifen (510) und die Stützarme (520) aufeinander zu gelenkt werden und verursacht wird, dass die Streifen (510) und Stützarme (520) sich im Wesentlichen quer nach außen krümmen.
  5. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 3, wobei das langgestreckte Element ein röhrenförmiges Element (522) umfasst, das sich zumindest teilweise durch den röhrenförmigen Schaft (502) erstreckt.
  6. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 3, die weiter eine proximale Verlängerung umfasst, die sich proximal über die Streifen (510) hinaus erstreckt, wobei die proximale Verlängerung ein oder mehr Öffnungen zur Aufnahme von Fixiervorrichtungen quer durch diese umfasst.
  7. Die Vorrichtung 500 gemäß Anspruch 1, wobei die Stützarme (520) an ein Zwischenteil der Streifen (510) gekoppelt sind.
  8. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 1, die weiter eine Vielzahl von Streifen (510) umfasst, die sich von dem zweiten Endbereich (506) erstrecken, wobei die Streifen (510) zwischen einer im allgemeinen axialen eingeklappten Konfiguration und einer im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Konfiguration ausdehnbar sind.
  9. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 8, wobei die Streifen (510) an dem zweiten Endbereich (506) durch Stützarme (520) an das Stellorgan gekoppelt sind.
  10. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 9, wobei der langgestreckte Körper einen röhrenförmigen Schaft (502) umfasst, der einen Hohlraum (507) umfasst, und wobei das Stellorgan ein langgestrecktes Element (522) umfasst, das rotierbar in dem Hohlraum des röhrenförmigen Schafts (502) aufgenommen ist, und proximale und distale Kragen (512a, 512b), die durch zusammenwirkende Gewinde (528a, 528b, 528c) bewegbar mit dem langgestreckten Element gekoppelt sind, wobei die proximalen und distalen Kragen (512a, 512b) an den proximalen beziehungsweise distalen Endbereichen des röhrenförmigen Schafts (502) an die Stützarme (520) gekoppelt sind.
  11. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 10, wobei das langgestreckte Element proximale und distale mit Gewinde versehene Teile umfasst, die Gewindemuster aufweisen, die entgegengesetzt zueinander verlaufen, wobei die proximalen und distalen Kragen Gewindemuster zum rotierbaren Ineinandergreifen mit den proximalen beziehungsweise distalen Teilen enthalten.
  12. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 1, wobei der langgestreckte Körper einen röhrenförmigen Schaft (502) einschließlich eines Hohlraums (507) und eines ersten, mit Gewinde versehenen Teils innerhalb des Hohlraums umfasst, und wobei das Stellorgan ein langgestrecktes Element innerhalb des Hohlraums und einschließlich eines zweiten mit Gewinde versehenen Teils zum gleitenden Ineinandergreifen mit dem ersten mit Gewinde versehenen Teil umfasst, wobei das langgestreckte Element, durch Rotieren des langgestreckten Elements, in Bezug auf den röhrenförmigen Körper axial bewegbar ist.
  13. Die Vorrichtung (500) gemäß Anspruch 1, wobei der langgestreckte Körper einen röhrenförmigen Körper umfasst, und wobei die Streifen (510) durch Schneiden von Längsschlitzen (602) in den ersten Endbereich des röhrenförmigen Körpers gebildet sind.
  14. Die Vorrichtung (500) von Anspruch 13, wobei die Stützarme (520) durch teilweises Wegschneiden von Teilen jeweiliger Streifen gebildet sind, sodass Stützarme (520) erste Enden, die an den jeweiligen Streifen (510) befestigt bleiben, und zweite Enden (520a), die an das Stellorgan gekoppelt sind, definieren.
  15. Die Vorrichtung (500, 700) gemäß Anspruch 13, die weiter eine Vielzahl von Zwischenstreifen (740) umfasst, die an einem dazwischen befindlichen Standort an dem langgestreckten Körper zwischen den ersten und zweiten Bereichen (704, 706) gebildet sind, wobei die Zwischenstreifen (740) von einem axial eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand ausdehnbar sind.
  16. Die Vorrichtung (500, 700) gemäß Anspruch 15, wobei die Zwischenstreifen (740) Stützarme umfassen, die sich davon erstrecken, wobei die Stützarme (750) an das Stellorgan gekoppelt sind, um die Zwischenstreifen (740) von dem eingeklappten Zustand in den ausgedehnten Zustand zu lenken.
  17. Die Vorrichtung (500, 700) gemäß Anspruch 1, wobei der langgestreckte Körper einen Zwischenbereich zwischen den ersten und zweiten Endbereichen (504, 506) umfasst und wobei die Vielzahl von Streifen (510; 720) eine erste Vielzahl von Streifen (510) umfasst und die Vielzahl von Stützarmen (520, 740) eine an die erste Vielzahl von Streifen (510) gekoppelte erste Vielzahl von Stützarmen (520) umfasst, wobei die Vorrichtung weiter folgendes umfasst: eine zweite Vielzahl von Streifen (740), die sich von dem Zwischenbereich des langgestreckten Körpers erstreckt, wobei die Streifen (740) von einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand lenkbar sind; und eine zweite Vielzahl von Stützarmen (750), die an die zweite Vielzahl von Streifen (740) gekoppelt ist, wobei das Stellorgan an die Stützarme (750) gekoppelt ist, das Stellorgan in Bezug auf den langgestreckten Körper axial bewegbar ist, um zu verursachen, dass die ersten und zweiten Vielzahlen von Stützarmen die erste und zweite Vielzahl von Streifen (510, 740) vom eingeklappten in den ausgedehnten Zustand und umgekehrt lenken.
  18. Die Vorrichtung (500; 700) gemäß Anspruch 17, wobei der langgestreckte Körper einen röhrenförmigen Schaft (504, 709) einschließlich eines sich zwischen den proximalen und distalen Endbereichen erstreckenden Hohlraums umfasst, und wobei das Stellorgan folgendes umfasst: ein in dem Hohlraum aufgenommenes langgestrecktes Element; und erste und zweite Kragen (512a, 512b), die mit dem langgestreckten Element beziehungsweise mit den ersten und zweiten Vielzahlen von Stützarmen (750, 520) gekoppelt sind, wobei die Rotation des langgestreckten Elements in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft (502) das axiale Bewegen des ersten und zweiten Kragens (512a, 512b) verursacht, wodurch veranlasst wird, dass die ersten und zweiten Vielzahlen von Stützarmen (520; 750) die Streifen vom eingeklappten in den ausgedehnten Zustand und umgekehrt lenken.
  19. Die Vorrichtung (700) gemäß Anspruch 18, wobei die zweite Vielzahl von Streifen (740) sich distal von dem distalen Endbereich des röhrenförmigen Schafts erstreckt.
  20. Die Vorrichtung (700) gemäß Anspruch 19, wobei das langgestreckte Element erste und zweite mit Gewinde versehene Bereiche umfasst, die Gewindemuster aufweisen, die in Bezug zueinander entgegengesetzt verlaufen, und wobei die ersten und zweiten Kragen schraubbar mit den ersten beziehungsweise zweiten mit Gewinde versehenen Bereichen gekoppelt sind.
  21. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 17, wobei die zweite Vielzahl von Streifen (740) sich an dem Zwischenbereich des langgestreckten Körpers befindet.
  22. Ein Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung (500) zum Stabilisieren eines Knochens, umfassend: das Vorsehen eines langgestreckten röhrenförmigen Körpers (502) einschließlich erster und zweiter Endbereiche, die eine Längsachse dazwischen definieren; das Formen von Streifen (510) in dem ersten Endbereich, wobei die Streifen (510) erste Enden aufweisen, die an dem ersten Endbereich des röhrenförmigen Körpers befestigt bleiben, und zweite Enden, die in Bezug auf die ersten Enden axial angeordnet sind, wobei die zweiten Enden in Bezug auf den röhrenförmigen Körper frei bewegbar sind; wobei jeder Streifen (510) weiter ein erstes Längssegment (510b) und ein zweites Längssegment (510b) umfasst, die Stützarme (520) in den Streifen (510) bilden, wobei die Stützarme (520) erste Enden (520a) aufweisen, die in Bezug auf die Streifen frei beweglich sind, und zweite Enden, die an den Streifen (510) befestigt bleiben; wobei jeder Stützarm (520) sich zwischen besagtem ersten Längssegment (510b) und besagtem zweiten Längssegment (510b) jedes besagten Streifens (510) befindet, und das Koppeln der ersten Enden (520a) der Stützarme (520) an ein Stellorgan, wobei das Stellorgan in Bezug auf den röhrenförmigen Körper (502) axial bewegbar ist, um die zweiten Enden (510c) der Streifen in Bezug auf die Längsachse quer nach außen zu lenken.
  23. Das Verfahren gemäß Anspruch 22, wobei der Schritt des Formens von Streifen (520) das Erzeugen von Längsschlitzen (602) in dem ersten Endbereich (504) umfasst.
  24. Das Verfahren gemäß Anspruch 22, wobei der Schritt des Formens von Stützarmen (520) das teilweise Wegschneiden von Teilen jeweiliger Streifen (510) umfasst.
  25. Das Verfahren gemäß Anspruch 22, wobei das Stellorgan ein langgestrecktes Element und einen ersten Kragen (512a) umfasst, und wobei der Koppelschritt folgendes umfasst: das Einsetzen des langgestreckten Elements in einen axialen Hohlraum in den röhrenförmigen Körper; das Schrauben des ersten Kragens (512a) über das langgestreckte Element, bis der Kragen (512a) proximal zu den ersten Enden (520a) der Stützarme (520) ist; und das Koppeln der ersten Enden (520a) der Stützarme (520) mit dem ersten Kragen (512a).
  26. Das Verfahren gemäß Anspruch 25, wobei der röhrenförmige Körper einen mit Gewinde versehenen Teil innerhalb des Hohlraums umfasst, und wobei der Schritt des Einsetzens des langgestreckten Elements (502) das Schrauben eines mit Gewinde versehenen Bereichs des langgestreckten Elements (502) in den mit Gewinde versehenen Bereich des röhrenförmigen Körpers umfasst.
  27. Das Verfahren gemäß Anspruch 26, das weiter das Formen von Streifen (510, 720) und Stützarmen (520, 740) an zumindest einem des zweiten Endbereichs des röhrenförmigen Körpers und einem Zwischenbereich des röhrenförmigen Körpers umfasst.
  28. Das Verfahren gemäß Anspruch 27, weiter umfassend: das Schrauben eines zweiten Kragens (512b) über das langgestreckte Element, bis der zweite Kragen (512b) sich proximal zu den Stützarmen (520) an dem zweiten Endbereich (506) des röhrenförmigen Körpers befindet; und das Koppeln der Stützarme (520) an dem zweiten Endbereich (506) mit dem zweiten Kragen (512b).
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