DE60210134T2 - Befestigungsvorrichtung - Google Patents

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DE60210134T2
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fixing device
bone
fixation
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rib
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Wing-Yuk Kowloon IP
Ting-Lai Lau
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University of Hong Kong HKU
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws, setting implements or the like
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
    • A61B17/80Cortical plates, i.e. bone plates; Instruments for holding or positioning cortical plates, or for compressing bones attached to cortical plates
    • A61B17/8085Cortical plates, i.e. bone plates; Instruments for holding or positioning cortical plates, or for compressing bones attached to cortical plates with pliable or malleable elements or having a mesh-like structure, e.g. small strips
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B2017/00004(bio)absorbable, (bio)resorbable, resorptive

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft im Allgemeinen eine Fixier-Vorrichtung zum Fixieren von Frakturen. Insbesondere betrifft die Erfindung eine orthopädische Fixier-Vorrichtung, die an ein inneres Fixieren einer Splitter-Fraktur in kleine Knochenstücke mit einer komplizierten Anatomie angepasst ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Schwierige Knochenfrakturen werden typischerweise durch eine offene Reduktion und eine innere Fixation behandelt. Wenn ein gebrochener Knochen verschoben und instabil ist, wird häufig ein orthopädisches Implantat verwendet, um den gebrochenen Knochen im Körper zu stabilisieren oder abzustützen. Unterschiedliche Typen von Implantaten zum Fixieren von Frakturen in unterschiedlichen Körperteilen werden von verschiedenen Firmen hergestellt. Im Allgemeinen können Implantate ein stabiles Knochengerüst rekonstruieren, entweder durch Last-Verteilung oder Last-Abschirmung, um dem verletzten Körperteil zu ermöglichen, mobilisiert zu werden.
  • Eine Fraktur-Fixation kann jedoch in einer Reihe von Situationen sehr kompliziert werden. Wenn Frakturen in kleinen Knochen auftreten, wie etwa Phalangeal-Knochen, ist eine Fraktur-Fixation aufgrund der kleinen Größe der Knochen sowie deren engem Verhältnis zu vielfachen Weichgewebe-Strukturen schwierig. Für eine Fixation von kleinen Knochen können konventionelle Implantate nur Frakturfragmente mit einfachen Fraktur-Konfigurationen und einigermaßen großer Größe fixieren. Normalerweise muss ein Knochenfragment dreimal die Größe eines Implantates wie etwa einer Schraube aufweisen, damit das Knochenfragment durch das Implantat fixierbar ist. Aktuell haben die kleinsten verfügbaren Schrauben für Handfrakturen einen Durchmesser von 1,3 mm bis 1,5 mm. Damit muss ein fixierbares Fragment größer als 4 mm sein. Jedoch können in einer realen Lebenssituation Frakturfragmente häufig kleiner als 4 mm sein. Konsequenterweise können keine Schrauben verwendet werden, um derartig kleine Fragmente zu stabilisieren und eine frühe Mobilisation des verletzten Körperteils zu ermöglichen.
  • Außerdem kann, wenn Splitter-Frakturen, Knochenzerfall, komplizierte Frakturlinien und Mehrfach-Knochenfragmente auftreten, eine Fraktur-Fixation sehr viel schwieriger sein. Konventionelle Implantate können nur eine halbfeste Fraktur-Fixation in Fällen von Splitter-Frakturen bereitstellen. Aufgrund einer derartig unzureichenden Abstützung und/oder Fixation der gebrochenen Knochen muss die Mobilität des verletzten Körperteils geopfert werden. Entsprechend sind konventionelle Implantate inadäquat, um Splitter-Frakturen zu fixieren und eine Mobilisation eines verletzten Körperteils für seine frühzeitige Rehabilitation zu ermöglichen. Das Dokument US-A-5779706 offenbart eine Fixier-Vorrichtung, die eine längliche Abstützplatte und eine Querplatte aufweist, die an der länglichen Abstützplatte fixiert ist.
  • Es ist wünschenswert, eine Fixier-Vorrichtung zu schaffen, die auf die oben genannten Probleme gerichtet ist. Die Erfindung schafft eine derartige Fixier-Vorrichtung, die geeignet ist, Splitter-Frakturen insbesondere in einem kleinen Knochen zu fixieren.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung schafft eine Fixier-Vorrichtung, die geeignet ist, alle Arten von Frakturen zu fixieren. Insbesondere schafft die Erfindung eine Fixier-Vorrichtung für ein inneres Fixieren von Frakturen, die in kleinen Knochen wie etwa Phalangeal-Knochen aufgetreten sind. Die Fixier-Vorrichtung der Erfindung weist eine längliche Abstützplatte, eine Querplatte, die an der länglichen Abstützplatte fixiert ist und sich quer von dieser aus erstreckt, und ein Rippenelement auf, das an der verlängerten Trageplatte fixiert ist und sich quer von dieser aus erstreckt.
  • Gemäß der Erfindung definieren die verlängerte Trageplatte und die Querplatte eine Mehrzahl von ersten Löchern darin, zum Aufnehmen von ersten Befestigungselementen, um die Fixier-Vorrichtung an einen Knochen zu montieren. Die ersten Löcher können so angeordnet sein, dass die ersten Befestigungselemente verhindern können, das die Fixier-Vorrichtung rotiert und/oder sich relativ zu dem Knochen verschiebt, nachdem die Fixier-Vorrichtung an dem Knochen montiert ist. Damit können die verlängerte Trageplatte und die Querplatte den verletzten Knochen abstützen und eine frühe Mobilisation des verletzten Köroperteils ermöglichen, wie etwa von benachbart zu dem gebrochenen Knochen befindlichen Gelenken. Zusätzlich ist das Rippenelement flexibler als die Querplatte ausgebildet. Dadurch kann das Rippenelement gebogen werden, um zum Fixieren und/oder Stabilisieren eines gebrochenen Fragments oder mehrerer gebrochener Fragmente zu der Kontur des Knochen zu passen. Als Ergebnis kann die Fixier-Vorrichtung einen verletzten Knochen sowohl abstützen als auch ein gebrochenes Fragment oder mehrere gebrochenen Fragmente fixieren oder stabilisieren. Die Fixier-Vorrichtung gemäß der Erfindung ist ein vielseitiges Implantat, welches an irgendeinem Knochen von irgendeinem Körperteil, von einem Finger- bis zu einem Zehen-Knochen fixiert werden kann. In der einen Ausführungsform ist die Fixier-Vorrichtung so ausgebildet, dass sie an kleinen Knochen wie etwa Fingerknochen fixiert werden kann.
  • Gemäß einem unabhängigen und separaten Aspekt der Erfindung kann die Fixier-Vorrichtung so ausgebildet sein, dass sie kleine gebrochene Fragmente fixiert oder stabilisiert. In einer exemplarischen Ausführungsform kann das Rippenelement ausgebildet sein, um kleine Fraktur-Fragmente wie etwa solche unter 4 mm zu stabilisieren. Zusätzlich oder alternativ kann die Fixier-Vorrichtung der Erfindung unterschiedliche Arten von Frakturen von einfachen bis zu Splitter-Frakturen fixieren, während eine Mobilisation des verletzten Körperteils für eine frühzeitige Rehabilitation ermöglicht wird. In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Fixier-Vorrichtung eine Mehrzahl von Rippenelementen aufweisen, die angepasst sind, um multiple gebrochene Fragmente zu fixieren oder zu stabilisieren, wie etwa in dem Fall einer Splitter-Fraktur.
  • Optional kann die Fixier-Vorrichtung ausgebildet sein, um zusätzlich Befestigungselemente aufzunehmen, um dadurch gebrochene Fragmente abzustützen und die Festigkeit der Fixier-Vorrichtung zu erhöhen. In einer Ausführungsform kann das Rippenelement ein zweites Loch definieren, zum Aufnehmen eines zweiten Befestigungselementes zum Fixieren von gebrochenen Fragmenten. In einer alternativen Ausführungsform kann das Rippenelement ein entferntes Ende aufweisen, welches einen ausgeschnittenen Abschnitt daran zum Aufnehmen eines dritten Befestigungselementes definiert, um eine zusätzliche Abstützung für sowohl den gebrochenen Knochen als auch die Fixier-Vorrichtung bereitzustellen.
  • Die Fixier-Vorrichtung der Erfindung kann andererseits so ausgebildet sein, dass sie den Kontaktbereich zwischen der Fixier-Vorrichtung und dem Knochen minimiert und/oder um einen Weichgewebe-Zusammenstoß zu verringern. In einer Ausführungsform können Rippenelemente von der Fixier-Vorrichtung entfernt werden, wenn solche Rippenelemente für eine Fixation unnötig sind.
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wobei der Umfang der Erfindung durch die anhängenden Ansprüche festgelegt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die detaillierte Beschreibung der Erfindung wird besser verstanden im Zusammenhang mit der anhängenden Zeichnung, welche eine Draufsicht einer Fixier-Vorrichtung zeigt, die gemäß der Prinzipien der Erfindung ausgebildet ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsformen
  • Eine exemplarische Fixier-Vorrichtung, die die Prinzipien der Erfindung verwirklicht, ist in der Zeichnung dargestellt und wird nun im Detail beschrieben.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann ein verlängertes Trageelement 12 und ein Querelement 14 aufweisen, die aneinander fixiert sind. Das Querelement 14 erstreckt sich quer zu dem verlängerten Element 12, das einen Tragerahmen 16 der Fixier-Vorrichtung 10 bildet. Der Tragerahmen 16 kann angepasst sein, um die Fixier-Vorrichtung 10 auf einem verletzten Knochen (nicht dargestellt) zu montieren, um damit den verletzten Knochen adäquat abzustützen.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 kann ebenfalls ein oder mehrere Rippenelemente 18 aufweisen, die sich quer zu dem verlängerten Element 12 erstrecken. Die Rippenelemente 18 können flexibler als das verlängerte Element 12 und/oder das Querelement 14 ausgebildet sein. Damit können die Rippenelemente 18 gebogen werden, um zu der Kontur des verletzten Knochen zu passen und damit den selben zu fixieren und/oder zu stabilisieren. Zusätzlich oder alternativ können die Rippenelemente 18 verwendet werden, um ein gebrochenes Fragment oder mehrere gebrochene Fragmente zu fixieren und/oder zu stabilisieren. In einer Ausführungsform können die Rippenelemente 18 gebogen werden, um gebrochene Fragmente ohne zusätzliche Befestigungselemente wie etwa Schrauben zu verstreben.
  • Gemäß der Erfindung kann der Tragerahmen 16 den verletzten Knochen adäquat abstützen. Als Ergebnis ermöglicht die Fixier-Vorrichtung 10 eine Mobilisation des verletzten Körperteils, was vorteilhaft für seine frühzeitige Rehabilitation ist. Zusätzlich kann das Rippenelement 18 der Fixier-Vorrichtung 10 gebrochene und/oder verschobene Fragmente fixieren oder stabilisieren. Wie es detaillierter in einer letzteren Ausführungsform beschrieben werden wird, kann die Fixier-Vorrichtung 10 eine Mehrzahl von Rippenelementen 18 aufweisen. Daher kann die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung zum Fixieren von Splitterbrüchen verwendet werden.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann an einem verletzten Knochen durch verschiedene Mechanismen montiert werden. Wie in der Zeichnung dargestellt, kann der Abstützrahmen 16 insgesamt eine Mehrzahl von Löchern 20 darin zur Aufnahme von ersten Befestigungselementen (nicht dargestellt) definieren. Zum Beispiel können die ersten Befestigungselemente Schrauben sein, die in die Löcher 20 eingesetzt und in einen intakten Bereich des verletzten Knochens eindringen können, um dadurch die Fixier-Vorrichtung 10 auf dem Knochen zu montieren. In einer Ausführungsform können die Löcher 20 Löcher sein, von welchen jedes angepasst sein kann, um eine Befestigungsschraube aufzunehmen. Es wird anerkannt sein, dass andere Verbindungsmechanismen wie etwa die Adhäsion ebenfalls verwendet werden können, um die Fixier-Vorrichtung 10 auf dem Knochen zu montieren, und dieses ist ebenfalls im Umfang der Erfindung.
  • Optional können das verlängerte Element 12 und das Querelement 14 jeweils zwei oder mehr Löcher 20 darin definieren. Zum Beispiel kann das verlängerte Trageelement 12 zwei bis zehn Löcher 20 darin definieren. In einer alternativen Ausführungsform kann das Querelement 14 zwei bis vier Löcher 20 darin definieren. Zusätzlich oder alternativ können die Löcher 20 unterschiedliche Abstände zwischen sich aufweisen. Dadurch kann der Tragerahmen 16 so angepasst sein, dass er an Knochen mit unterschiedlichen Größen und/oder unterschiedlichen Frakturbedingungen montiert werden kann.
  • Als ein anderer unabhängiger Aspekt der Erfindung können die Löcher 20 unterschiedliche Größen in Abhängigkeit von der Anwendung der Fixier-Vorrichtung 10 haben. Im Allgemeinen können die Löcher 20 größere Durchmesser aufweisen, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 zur Fixierung von Frakturen verwendet wird, die in größeren Knochen aufgetreten sind. In einer Ausführungsform, in der die Fixier-Vorrichtung 10 angepasst ist, um Frakturen in kleineren Knochen wie etwa in Phalangeal-Knochen zu fixieren, können die Löcher 20 einen Durchmesser im Bereich von etwa 1,3 mm bis etwa 2 mm aufweisen. In einer anderen Ausführungsform können die Löcher 20 einen Durchmesser von etwa 1,7 mm aufweisen. Optional können die Löcher mit einem 90°-Senkung ausgebildet sein, um Schraubenköpfe aufzunehmen, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem verletzten Knochen montiert ist. Es wird anerkannt sein, dass andere Größen von Löchern 20 ebenfalls innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Löcher 20 so ausgebildet sein, dass die ersten Befestigungselemente verhindern können, dass sich die Fixier-Vorrichtung 10 dreht und/oder sich relativ zu dem Knochen verschiebt, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem Knochen montiert ist. In einer Ausführungsform können das verlängerte Trageelement 12 und das Querelement 14 zusammen drei Löcher definieren. Die Löcher 20 sind so an dem Tragerahmen 16 angeordnet, dass sie nicht in der gleichen Linie ausgerichtet sind. Dadurch können, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 an dem verletzten Knochen montiert ist, die Schrauben effektiv verhindern, dass die Fixier-Vorrichtung 10 sich dreht und/oder sich in Relation zu dem Knochen verschiebt.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 kann aus verschiedenen geeigneten Materialien hergestellt sein. In einer Ausführungsform können das verlängerte Trageelement 12 und das Querelement 14 aus einem im Wesentlichen festen Material ausgebildet sein, um einen adäquate Abstützung des verletzten Knochen bereitzustellen. Ein Beispiel eines geeigneten Materials kann ein rostfreier Medizin-Stahl sein, welcher gewöhnlich zum Herstellen von Miniplatten oder Schrauben verwendet wird. Andere exemplarische Materialien, die für das Trageelement 12 und das Querelement 14 geeignet sind, umfassen, sind allerdings nicht darauf beschränkt, Titan, organische Materialien und resorbierbare Materialien.
  • Der Tragerahmen 16 kann auf verschiedene Weisen ausgebildet sein, um den verletzten Knochen abzustützen, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem Knochen montiert ist. In der Ausführungsform können das verlängerte Trageelement 12 und das Querelement 14 in einer Platten-Form ausgebildet sein. Die verlängerte Trageplatte 12 und die Querplatte 14 können einen Dicke innerhalb eines Bereichs aufweisen, der geeignet für eine innere Frakturfixierung ist. In einer Ausführungsform kann die Dicke der Platten 12 und 14 im Bereich von etwa 0,4 mm bis etwa 1,0 mm und vorzugsweise 0,6 mm bis 0,9 mm sein. In einer anderen Ausführungsform kann die Dicke der Platten 12 und 14 0,8 mm sein. Gemäß eines Aspektes der Erfindung ist die Dicke der Platten 12 und 14 größer als diejenige des Rippenelementes 18, wie es später beschrieben werden wird.
  • Die verlängerte Platte 12 und die Querplatte 14 können jeweils eine Länge und eine Weite aufweisen, die basierend auf der Anwendung der Fixier-Vorrichtung 10 bestimmt wird. Im Allgemeinen kann die verlängerte Trageplatte 12 eine solche Länge aufweisen, dass die Platte 12 einen verletzten Bereich des Knochen zum Abstützen des selben ausreichend überspannen kann. In einer Ausführungsform kann die Länge der verlängerten Platten 12 im Bereich von etwa 10 mm bis etwa 50 mm sein. Ferner kann die Querplatte 14 eine Länge zum Montieren an Knochen von unterschiedlicher Größe aufweisen. In einer Ausführungsform kann die Länge der Querplatte 14 im Bereich von etwa 8 mm bis etwa 16 mm liegen. Zusätzlich oder alternativ können sowohl die verlängerte Trageplatte 12 als auch die Querplatte 14 eine vergleichbare Weite in irgendeinem geeigneten Bereich aufweisen. In einer Ausführungsform kann die Weite der Platten 12 und 14 im Bereich von etwa 3,5 mm bis etwa 4,0 mm liegen. Es wird anerkannt sein, dass andere geeignete Längen und Weiten der verlängerten Platte und der Querplatte 14 ebenfalls innerhalb des Umfang der Erfindung liegen.
  • Optional können die verlängerte Trageplatte 12 und/oder die Querplatte 14 leicht gebogen sein, um zu dem verletzten Knochen zu passen und um seine Frakturreduktion zu erleichtern, bevor die Fixier-Vorrichtung 10 an dem Knochen montiert wird. Zum Beispiel kann das Querelement 14 gebogen sein, um zu der Kontur von einem Ende des verletzten Knochens zu passen, bevor es daran montiert wird. In einer Ausführungsform kann das Querelement 14 gebogen sein, um zu entweder dem proximalen Ende oder dem distalen Ende eines Fingerknochens zu passen. Zusätzlich oder alternativ können das verlängerte Trageelement 12 und das Querelement 14 vorgeformt sein, um zu der spezifischen Konfiguration eines bestimmten Knochens zu passen.
  • In einer Ausführungsform ist das Querelement 14 an einem Ende des verlängerten Elements 12 fixiert, sodass der Tragerahmen 16 in etwa eine T-Form bildet. Es wird anerkannt sein, dass das verlängerte Element 12 und das Querelement 14 miteinander verbunden sein können, um andere Formen wie etwa ein L-Form oder eine Kreuzform zu bilden. Es wird ebenfalls anerkannt sein, dass sich das verlängerte Element 12 und das Querelement 14 in zu 90° verschiedenen Winkeln kreuzen können.
  • In einer exemplarischen Ausführungsform kann die Fixier-Vorrichtung 10 eine Mehrzahl von Rippenelementen 18 aufweisen, die sich quer von dem verlängerten Trageelement 12 aus erstrecken. Zum Beispiel können sieben Paare von Rippenelementen 18 bereitgestellt sein und an beiden Seiten des verlängerten Trageelements 12 angeordnet sein. Jedes Rippenelement 18 kann so angepasst sein, dass es ein verschobenes Fragment fixiert und stabilisiert. Als Ergebnis kann die Fixier-Vorrichtung multiple Bruchfragmente fixieren, wie etwa in dem Fall eines Splitterbruchs.
  • Gemäß der Erfindung kann jedes Rippenelement 18 so ausgebildet sein, das es an die Form des verletzten Knochen anpassbar ist. In einer Ausführungsform können die Rippenelemente 18 so ausgebildet sein, dass sie eine geringere Dicke als die Querplatte 14 aufweisen. Zum Beispiel kann die Dicke der Rippenelemente in einem Bereich von etwa 0,3 mm bis 0,5 mm und vorzugsweise 0,4 mm sein. Als Ergebnis können die Rippenelemente 18 bereits gebogen oder anderweitig deformiert sein, um den gesamten Kortex des verletzten Knochen zu umgreifen und die Bruchfragmente abzustützen. Die Rippenelemente 18 dienen damit als eine Verstrebungs-Vorrichtung für Bruchfragmente und verbessern dadurch die Festigkeit der inneren Fixation. In einer Ausführungsform können die Rippenelemente 18 damit beim Fixieren von Splitterknochenbrüchen assistieren, bei denen kleine Bruchfragmente wie etwa solche mit 4 oder 5 mm oder weniger eine Schrauben-Fixation unmöglich machen. In anderen Ausführungsformen können die Rippenelemente 18 vorgebogen sein, um zu der Form des verletzten Knochens zu passen. Die so ausgebildeten Rippenelemente 18 können bei einer Frakturreduktion helfen, um die Originalform und Höhe des verletzten Knochen wieder herzustellen, sogar wenn die Fraktur in eine lose Zusammenstellung von Knochenfragmenten gesplittert ist.
  • Zusätzlich oder alternativ kann jedes Rippenelement 18 zumindest ein Loch 22 darin zum Aufnehmen eines zweiten Befestigungselementes (nicht dargestellt) definieren, um eine zusätzliche Fixation für die Fragmente bereitzustellen. Die Löcher 22 können in verschiedenen Weisen ausgebildet sein, um eine Vielzahl von Frakturen zu fixieren. In einer exemplarischen Ausführungsform, wie etwa in der, die in der Figur dargestellt ist, können die Löcher 22 an den Rippenelementen 18 dorsal oder lateral entlang der gesamten Länge davon bereitgestellt sein, um die zweiten Befestigungselemente wie etwa Schrauben in den am besten zugänglichen Positionen aufzunehmen. Abhängig von der Fraktursituation können ein oder mehrere Löcher 22 an dem gleichen oder an unterschiedlichen Rippenelementen 18 zum Montieren der Knochenfragmente in der am besten geeigneten Weise bereitgestellt sein. Im Allgemeinen kann die Festigkeit der gesamten Fixation verbessert sein, wenn mehrere Schrauben verwendet werden. Daher ermöglichen es mehrfache Löcher 22 in den Rippenelemente 18, die Fixations-Festigkeit der Fixier-Vorrichtung 10 und insbesondere die Torsionsfestigkeit zu verbessern. Als Ergebnis ist die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung geeignet, das Problem des Fixierens schwieriger Frakturen wie etwa stark gesplitterter Frakturen zu lösen.
  • In einer exemplarischen Ausführungsform kann jedes Rippenelement 18 zwei Löcher 22 darin definieren, zum Aufnehmen von Schrauben zum Fixieren eines Knochenfragments von einer adäquaten Größe. Dies ist insbesondere vorteilhaft für sehr gesplitterte Frakturen von kleinen Knochen wie etwa Fingerknochen, bei denen der intakte Teil des Knochens nicht exakt zu den Positionen der Löcher 20 an dem Tragerahmen 16 passt. Die Größe der Löcher 22 an jedem Rippenelement 18 kann in Abhängigkeit von der Fraktursituation variieren. In einer Ausführungsform können die Löcher 22 einen Durchmesser im Bereich von 1,3 mm bis 1,8 mm und vorzugsweise 1,5 mm aufweisen. Optional können die Löcher 22 mit einer 90°-Senkung ausgebildet sein, um Schraubenköpfe aufzunehmen, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 an dem Knochen montiert ist.
  • Gemäß eines anderen Aspektes der Erfindung kann die Fixier-Vorrichtung 20 eine Mehrzahl von ausgeschnittenen Abschnitten 24 aufweisen, die an dem entfernten Ende 26 von den Rippenelementen 18 ausgebildet sind. Die ausgeschnittenen Abschnitte 24 können dem Rippenelementen 18 ermöglichen, unter Verwendung eines dritten Befestigungselementes wie etwa eine chirurgische Naht so angebunden zu werden, wie das Binden eines Schuhes. Die Naht kann an den Teil des Knochen gebunden werden und dadurch beim Halten der Fragmente assistieren, wo eine Schraubenfixation unmöglich oder inadäquat ist. Die Naht kann so gemacht werden, dass sie durch die Löcher 22 hindurch passiert, ohne irgendeine zusätzliche Hilfe, um dadurch signifikant die benötigte Operationszeit zu reduzieren und ein Festbinden in ungünstigen Positionen zu ermöglichen.
  • In einer Ausführungsform können die ausgeschnitten Abschnitte 24 unterschiedlich im Bezug auf die Achse der Löcher 22 orientiert sein. Als Ergebnis kann die Naht gegenüberliegende oder benachbarte Rippenelemente 28 zusammenziehen, um die Fixations-Festigkeit zu verbessern. In einer anderen Ausführungsform kann die Naht den gesamten Knochen umgreifen, um einen zusätzliche Festigkeit bereitzustellen. Wenn die Naht eine ausreichende Spannung hat, kann die Fixier-Vorrichtung 10 zusammen mit dem gebrochenen Fingerknochen darin einen zusammengesetzten Körper bilden, welcher sehr viel stärker als derjenige ist, der mit konventionellen dorsalen oder lateralen Platten ausgebildet wird. Es wird anerkannt sein, dass andere Ausführungsformen zum Festigen der Fixation ebenfalls im Umfang der Erfindung liegen.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann auf verschiedene Weisen ausgebildet werden, um Blutgefäßen zu ermöglichen, in den verletzten Knochen hinein zu wachsen. Zum Beispiel kann die Fixier-Vorrichtung 10 wie eine offene Struktur ausgebildet sein, um eine Weichgewebe-Störung zu reduzieren und die Gesamtmenge an Fremdmaterialien zu minimieren, die in den verletzen Körperteil implantiert wird. In einer Ausführungsform können die Rippenelemente 18 entfernbar an dem Tragerahmen 16 ausgebildet sein. Entsprechend kann, wenn ein Rippenelement 18 als nicht essentiell für eine Fraktur-Fixation angesehen wird, ein derartiges Rippenelement 18 leicht weggeschnitten oder anderweitig entfernt werden, um die Menge an Fremdmaterialien innerhalb des Körperteils wie etwa innerhalb eines Fingers zu minimieren. In einer anderen Ausführungsform kann der gesamte Knochenkontaktbereich durch Entfernen eines Bereich des Rippenelement 18 minimiert werden. Der reduzierte bzw. verjüngte Bereich der Rippenelemente 18 kann ferner ein leichtes oder weiches Biegen des Rippenelements 18 ermöglichen. Zusätzlich oder alternativ wird nur eine adäquate, aber nicht exzessive Anzahl von Schrauben verwendet werden, um ein Weichgewebe-Abziehen von dem Knochen zu minimieren. Es wird anerkannt werden, das andere Verfahren zum Reduzieren des gesamten Knochenkontaktbereichs ebenfalls in dem Umfang der Erfindung liegen.
  • Zusätzlich oder alternativ können die Ränder der Fixier-Vorrichtung 20 abgerundet sein. Entsprechend wird, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem verletzten Knochen montiert ist, diese nicht Sehnen daran hindern über die Fixier-Vorrichtung 10 zu gleiten. Dies ist insbesondere bei einer Finger-Fraktur-Reduktion wichtig, da ein frühzeitiges Bewegen des verletzten Fingers für ein gutes Endergebnis essentiell sein kann.
  • Die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann insbesondere für stark gesplitterte Frakturen in kleinen Knochen mit komplizierter Anatomie nützlich sein. Die Löcher 22 an den Rippenelementen 18 und die ausgeschnittenen Abschnitte daran können einen adäquaten Aufnahmemechanismus für Befestigungselemente wie etwa Schrauben und Nähte bereitstellen, um dadurch eine Verstrebungseinheit für sehr zersplitterte Knochenfragmente zu bilden. Eine adäquate Anzahl von Befestigungselementen wie etwa Schrauben kann verwendet werden, um an die intakten Abschnitte des verletzten Knochen montiert zu werden, sogar an ungünstigen Positionen. Zusätzlich oder alternativ können zusätzliche Befestigungselemente wie etwa Nähte an den ausgeschnittenen Abschnitten der Rippenelemente 18 angebunden sein, um die Festigkeit der gesamten Fixation zu verbessern. Als Ergebnis kann die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung 1 eine feste innere Fixation bereitstellen.

Claims (19)

  1. Fixier-Vorrichtung zum inneren Fixieren von Frakturen, aufweisend: eine verlängerte Trageplatte (12); eine Querplatte (14), die an der verlängerten Trageplatte (12) befestigt ist und sich quer dazu erstreckt; ein Rippenelement (18), das an der verlängerten Trageplatte (12) befestigt ist und sich quer dazu erstreckt; wobei sich die verlängerte Trageplatte (12), die Querplatte (14) und das Rippenelement (1.8) in derselben Ebene erstrecken; wobei die verlängerte Trageplatte (12) und die Querplatte (14) eine Mehrzahl von ersten Löchern darin definieren, zum Empfangen von ersten Fixierelementen zum Anbringen der Fixier-Vorrichtung an einem Knochen, wobei die ersten Löcher so angeordnet sind, dass die ersten Fixierelemente verhindern können, dass sich die Fixier-Vorrichtung bezüglich des Knochens dreht, nachdem die Fixier-Vorrichtung an dem Knochen angebracht wurde; und wobei das Rippenelement (18) flexibler ist als die Querplatte (14), so dass das Rippenelement gebogen werden kann, um sich an die Kontur des Knochens zum Fixieren der Frakturen anzupassen.
  2. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die verlängerte Trageplatte (12) und das Rippenelement (18) jeweils eine erste Dicke bzw. eine zweite Dicke aufweisen und wobei die erste Dicke größer als die zweite Dicke ist.
  3. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei eine Mehrzahl von Rippenelementen (18) vorgesehen ist, die sich auf gegenüberliegenden Seiten der verlängerten Trageplatte (12) erstrecken.
  4. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei eine Mehrzahl von Rippenelementen (18) vorgesehen ist, die sich auf der gleichen Seite der verlängerten Trageplatte (12) erstrecken.
  5. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Rippenelement (18) ein zweites Loch (22) darin definiert, zum Empfangen eines zweiten Fixierelements zum Fixieren eines gebrochenen Knochens.
  6. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Rippenelement (18) eine Mehrzahl von zweiten Löchern (22) darin definiert.
  7. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 5, wobei die ersten Löcher und die zweiten Löcher (22) kreisförmig sind und jedes einen Durchmesser von weniger als ungefähr 2 mm aufweist.
  8. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 5, wobei die ersten Löcher und die zweiten Löcher (22) kreisförmig sind und jedes einen Durchmesser zwischen ungefähr 1,3 mm und ungefähr 2 mm aufweist.
  9. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 8, wobei jedes erste Loch (22) einen Durchmesser von ungefähr 1,7 mm aufweist.
  10. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 8, wobei das zweite Loch (22) einen Durchmesser zwischen ungefähr 1,3 mm und ungefähr 1,5 mm aufweist.
  11. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 8, wobei das zweite Loch (22) einen Durchmesser von ungefähr 1,3 mm aufweist.
  12. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 6, wobei die ersten Löcher (22) eine größere Abmessung als das zweite Loch aufweisen.
  13. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei die Rippenelemente (18) jeweils wenigstens ein entferntes Ende aufweisen und wobei jedes entfernte Ende (26) einen ausgeschnittenen Abschnitt (24) zum Aufnehmen eines dritten Fixierelements aufweist, so dass eine weitere Abstützung für gebrochene Knochen geschaffen ist.
  14. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Querplatte (14) eine Mehrzahl von ersten Löchern zum Anbringen der Fixier-Vorrichtung an verschieden große Knochen aufweist.
  15. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die verlängerte Trageplatte (12) zwei Enden aufweist und die Querplatte (14) an einem der zwei Enden befestigt ist, zum Anbringen an einem Ende des Knochens.
  16. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei die Rippenelemente (18) von der verlängerten Trageplatte entfernbar sind, so dass das Gesamt-Kontaktgebiet zwischen der Fixier-Vorrichtung und dem Knochen minimiert ist.
  17. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 6, wobei die Rippenelemente (18) einen reduzierten Abschnitt zwischen benachbarten zweiten Löchern aufweisen, so dass das Gesamt-Kontaktgebiet zwischen der Fixier-Vorrichtung und dem Knochen minimiert ist und das gleichmäßige Biegen der Rippenelemente (18) erleichtert ist.
  18. Fixier-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei jeweils die verlängerte Trageplatte (12), die Querplatte (14) und das Rippenelement (18) wenigstens ein entferntes Ende aufweisen und wobei die entfernten Enden abgerundet sind, so dass eine stumpfe Kontur der Fixier-Vorrichtung gebildet ist.
  19. Fixier-Vorrichtung zum inneren Fixieren von Frakturen, aufweisend: eine erste und eine zweite Trageplatte (12), die quer aneinander befestigt sind; eine Mehrzahl von Rippenelementen (18), die an wenigstens einer der Trageplatten (12) befestigt sind und sich quer zu dieser erstrecken; wobei in der ersten und der zweiten Trageplatte (12) eine Mehrzahl von ersten Löchern zum Aufnehmen von Fixierelementen definieren, zum Anbringen der Fixier-Vorrichtung an einem Knochen, wobei die ersten Löcher so angeordnet sind, dass die Fixierelemente verhindern können, dass sich die Fixier-Vorrichtung bezüglich des Knochens dreht, nachdem die Fixier-Vorrichtung an dem Knochen angebracht wurde; und wobei die Rippenelemente (18) flexibler sind als entweder die erste oder die zweite Trageplatte, so dass die Rippenelemente zum Fixieren der Frakturen gebogen werden können und sich an die Kontur des Knochens anpassen können.
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