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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft im Allgemeinen eine Fixier-Vorrichtung zum Fixieren
von Frakturen. Insbesondere betrifft die Erfindung eine orthopädische Fixier-Vorrichtung,
die an ein inneres Fixieren einer Splitter-Fraktur in kleine Knochenstücke mit
einer komplizierten Anatomie angepasst ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Schwierige
Knochenfrakturen werden typischerweise durch eine offene Reduktion
und eine innere Fixation behandelt. Wenn ein gebrochener Knochen
verschoben und instabil ist, wird häufig ein orthopädisches
Implantat verwendet, um den gebrochenen Knochen im Körper zu
stabilisieren oder abzustützen.
Unterschiedliche Typen von Implantaten zum Fixieren von Frakturen
in unterschiedlichen Körperteilen
werden von verschiedenen Firmen hergestellt. Im Allgemeinen können Implantate
ein stabiles Knochengerüst
rekonstruieren, entweder durch Last-Verteilung oder Last-Abschirmung,
um dem verletzten Körperteil
zu ermöglichen,
mobilisiert zu werden.
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Eine
Fraktur-Fixation kann jedoch in einer Reihe von Situationen sehr
kompliziert werden. Wenn Frakturen in kleinen Knochen auftreten,
wie etwa Phalangeal-Knochen, ist eine Fraktur-Fixation aufgrund
der kleinen Größe der Knochen
sowie deren engem Verhältnis
zu vielfachen Weichgewebe-Strukturen
schwierig. Für
eine Fixation von kleinen Knochen können konventionelle Implantate
nur Frakturfragmente mit einfachen Fraktur-Konfigurationen und einigermaßen großer Größe fixieren.
Normalerweise muss ein Knochenfragment dreimal die Größe eines
Implantates wie etwa einer Schraube aufweisen, damit das Knochenfragment
durch das Implantat fixierbar ist. Aktuell haben die kleinsten verfügbaren Schrauben
für Handfrakturen
einen Durchmesser von 1,3 mm bis 1,5 mm. Damit muss ein fixierbares
Fragment größer als
4 mm sein. Jedoch können
in einer realen Lebenssituation Frakturfragmente häufig kleiner
als 4 mm sein. Konsequenterweise können keine Schrauben verwendet
werden, um derartig kleine Fragmente zu stabilisieren und eine frühe Mobilisation
des verletzten Körperteils
zu ermöglichen.
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Außerdem kann,
wenn Splitter-Frakturen, Knochenzerfall, komplizierte Frakturlinien
und Mehrfach-Knochenfragmente auftreten, eine Fraktur-Fixation sehr
viel schwieriger sein. Konventionelle Implantate können nur
eine halbfeste Fraktur-Fixation
in Fällen
von Splitter-Frakturen bereitstellen. Aufgrund einer derartig unzureichenden
Abstützung
und/oder Fixation der gebrochenen Knochen muss die Mobilität des verletzten
Körperteils
geopfert werden. Entsprechend sind konventionelle Implantate inadäquat, um
Splitter-Frakturen zu fixieren und eine Mobilisation eines verletzten
Körperteils
für seine
frühzeitige Rehabilitation
zu ermöglichen.
Das Dokument US-A-5779706 offenbart eine Fixier-Vorrichtung, die eine
längliche
Abstützplatte
und eine Querplatte aufweist, die an der länglichen Abstützplatte
fixiert ist.
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Es
ist wünschenswert,
eine Fixier-Vorrichtung zu schaffen, die auf die oben genannten
Probleme gerichtet ist. Die Erfindung schafft eine derartige Fixier-Vorrichtung,
die geeignet ist, Splitter-Frakturen insbesondere in einem kleinen
Knochen zu fixieren.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung schafft eine Fixier-Vorrichtung, die geeignet ist, alle
Arten von Frakturen zu fixieren. Insbesondere schafft die Erfindung
eine Fixier-Vorrichtung für
ein inneres Fixieren von Frakturen, die in kleinen Knochen wie etwa
Phalangeal-Knochen aufgetreten sind. Die Fixier-Vorrichtung der
Erfindung weist eine längliche
Abstützplatte,
eine Querplatte, die an der länglichen
Abstützplatte
fixiert ist und sich quer von dieser aus erstreckt, und ein Rippenelement auf,
das an der verlängerten
Trageplatte fixiert ist und sich quer von dieser aus erstreckt.
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Gemäß der Erfindung
definieren die verlängerte
Trageplatte und die Querplatte eine Mehrzahl von ersten Löchern darin,
zum Aufnehmen von ersten Befestigungselementen, um die Fixier-Vorrichtung
an einen Knochen zu montieren. Die ersten Löcher können so angeordnet sein, dass
die ersten Befestigungselemente verhindern können, das die Fixier-Vorrichtung rotiert
und/oder sich relativ zu dem Knochen verschiebt, nachdem die Fixier-Vorrichtung an
dem Knochen montiert ist. Damit können die verlängerte Trageplatte
und die Querplatte den verletzten Knochen abstützen und eine frühe Mobilisation des
verletzten Köroperteils
ermöglichen,
wie etwa von benachbart zu dem gebrochenen Knochen befindlichen
Gelenken. Zusätzlich
ist das Rippenelement flexibler als die Querplatte ausgebildet.
Dadurch kann das Rippenelement gebogen werden, um zum Fixieren und/oder
Stabilisieren eines gebrochenen Fragments oder mehrerer gebrochener
Fragmente zu der Kontur des Knochen zu passen. Als Ergebnis kann
die Fixier-Vorrichtung einen verletzten Knochen sowohl abstützen als
auch ein gebrochenes Fragment oder mehrere gebrochenen Fragmente
fixieren oder stabilisieren. Die Fixier-Vorrichtung gemäß der Erfindung
ist ein vielseitiges Implantat, welches an irgendeinem Knochen von
irgendeinem Körperteil,
von einem Finger- bis zu einem Zehen-Knochen fixiert werden kann.
In der einen Ausführungsform
ist die Fixier-Vorrichtung so ausgebildet, dass sie an kleinen Knochen
wie etwa Fingerknochen fixiert werden kann.
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Gemäß einem
unabhängigen
und separaten Aspekt der Erfindung kann die Fixier-Vorrichtung so ausgebildet
sein, dass sie kleine gebrochene Fragmente fixiert oder stabilisiert.
In einer exemplarischen Ausführungsform
kann das Rippenelement ausgebildet sein, um kleine Fraktur-Fragmente
wie etwa solche unter 4 mm zu stabilisieren. Zusätzlich oder alternativ kann
die Fixier-Vorrichtung der Erfindung unterschiedliche Arten von
Frakturen von einfachen bis zu Splitter-Frakturen fixieren, während eine
Mobilisation des verletzten Körperteils
für eine
frühzeitige
Rehabilitation ermöglicht
wird. In einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Fixier-Vorrichtung
eine Mehrzahl von Rippenelementen aufweisen, die angepasst sind,
um multiple gebrochene Fragmente zu fixieren oder zu stabilisieren,
wie etwa in dem Fall einer Splitter-Fraktur.
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Optional
kann die Fixier-Vorrichtung ausgebildet sein, um zusätzlich Befestigungselemente
aufzunehmen, um dadurch gebrochene Fragmente abzustützen und
die Festigkeit der Fixier-Vorrichtung zu erhöhen. In einer Ausführungsform
kann das Rippenelement ein zweites Loch definieren, zum Aufnehmen
eines zweiten Befestigungselementes zum Fixieren von gebrochenen
Fragmenten. In einer alternativen Ausführungsform kann das Rippenelement ein
entferntes Ende aufweisen, welches einen ausgeschnittenen Abschnitt
daran zum Aufnehmen eines dritten Befestigungselementes definiert,
um eine zusätzliche
Abstützung
für sowohl
den gebrochenen Knochen als auch die Fixier-Vorrichtung bereitzustellen.
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Die
Fixier-Vorrichtung der Erfindung kann andererseits so ausgebildet
sein, dass sie den Kontaktbereich zwischen der Fixier-Vorrichtung
und dem Knochen minimiert und/oder um einen Weichgewebe-Zusammenstoß zu verringern.
In einer Ausführungsform
können
Rippenelemente von der Fixier-Vorrichtung
entfernt werden, wenn solche Rippenelemente für eine Fixation unnötig sind.
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Diese
und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden
detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wobei der
Umfang der Erfindung durch die anhängenden Ansprüche festgelegt
wird.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die
detaillierte Beschreibung der Erfindung wird besser verstanden im
Zusammenhang mit der anhängenden
Zeichnung, welche eine Draufsicht einer Fixier-Vorrichtung zeigt,
die gemäß der Prinzipien der
Erfindung ausgebildet ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsformen
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Eine
exemplarische Fixier-Vorrichtung, die die Prinzipien der Erfindung
verwirklicht, ist in der Zeichnung dargestellt und wird nun im Detail
beschrieben.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann ein verlängertes
Trageelement 12 und ein Querelement 14 aufweisen,
die aneinander fixiert sind. Das Querelement 14 erstreckt
sich quer zu dem verlängerten
Element 12, das einen Tragerahmen 16 der Fixier-Vorrichtung 10 bildet.
Der Tragerahmen 16 kann angepasst sein, um die Fixier-Vorrichtung 10 auf
einem verletzten Knochen (nicht dargestellt) zu montieren, um damit
den verletzten Knochen adäquat
abzustützen.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 kann ebenfalls ein oder mehrere Rippenelemente 18 aufweisen,
die sich quer zu dem verlängerten
Element 12 erstrecken. Die Rippenelemente 18 können flexibler
als das verlängerte
Element 12 und/oder das Querelement 14 ausgebildet
sein. Damit können
die Rippenelemente 18 gebogen werden, um zu der Kontur
des verletzten Knochen zu passen und damit den selben zu fixieren
und/oder zu stabilisieren. Zusätzlich
oder alternativ können
die Rippenelemente 18 verwendet werden, um ein gebrochenes
Fragment oder mehrere gebrochene Fragmente zu fixieren und/oder
zu stabilisieren. In einer Ausführungsform
können
die Rippenelemente 18 gebogen werden, um gebrochene Fragmente
ohne zusätzliche
Befestigungselemente wie etwa Schrauben zu verstreben.
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Gemäß der Erfindung
kann der Tragerahmen 16 den verletzten Knochen adäquat abstützen. Als
Ergebnis ermöglicht
die Fixier-Vorrichtung 10 eine Mobilisation des verletzten Körperteils,
was vorteilhaft für
seine frühzeitige
Rehabilitation ist. Zusätzlich
kann das Rippenelement 18 der Fixier-Vorrichtung 10 gebrochene
und/oder verschobene Fragmente fixieren oder stabilisieren. Wie
es detaillierter in einer letzteren Ausführungsform beschrieben werden
wird, kann die Fixier-Vorrichtung 10 eine Mehrzahl von
Rippenelementen 18 aufweisen. Daher kann die Fixier-Vorrichtung 10 der
Erfindung zum Fixieren von Splitterbrüchen verwendet werden.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann an einem verletzten
Knochen durch verschiedene Mechanismen montiert werden. Wie in der
Zeichnung dargestellt, kann der Abstützrahmen 16 insgesamt
eine Mehrzahl von Löchern 20 darin
zur Aufnahme von ersten Befestigungselementen (nicht dargestellt)
definieren. Zum Beispiel können
die ersten Befestigungselemente Schrauben sein, die in die Löcher 20 eingesetzt
und in einen intakten Bereich des verletzten Knochens eindringen
können,
um dadurch die Fixier-Vorrichtung 10 auf dem Knochen zu
montieren. In einer Ausführungsform
können
die Löcher 20 Löcher sein,
von welchen jedes angepasst sein kann, um eine Befestigungsschraube
aufzunehmen. Es wird anerkannt sein, dass andere Verbindungsmechanismen
wie etwa die Adhäsion
ebenfalls verwendet werden können,
um die Fixier-Vorrichtung 10 auf dem Knochen zu montieren,
und dieses ist ebenfalls im Umfang der Erfindung.
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Optional
können
das verlängerte
Element 12 und das Querelement 14 jeweils zwei
oder mehr Löcher 20 darin
definieren. Zum Beispiel kann das verlängerte Trageelement 12 zwei
bis zehn Löcher 20 darin
definieren. In einer alternativen Ausführungsform kann das Querelement 14 zwei
bis vier Löcher 20 darin
definieren. Zusätzlich
oder alternativ können die
Löcher 20 unterschiedliche
Abstände
zwischen sich aufweisen. Dadurch kann der Tragerahmen 16 so
angepasst sein, dass er an Knochen mit unterschiedlichen Größen und/oder
unterschiedlichen Frakturbedingungen montiert werden kann.
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Als
ein anderer unabhängiger
Aspekt der Erfindung können
die Löcher 20 unterschiedliche
Größen in Abhängigkeit
von der Anwendung der Fixier-Vorrichtung 10 haben. Im Allgemeinen
können die
Löcher 20 größere Durchmesser
aufweisen, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 zur Fixierung
von Frakturen verwendet wird, die in größeren Knochen aufgetreten sind.
In einer Ausführungsform,
in der die Fixier-Vorrichtung 10 angepasst ist, um Frakturen
in kleineren Knochen wie etwa in Phalangeal-Knochen zu fixieren,
können
die Löcher 20 einen
Durchmesser im Bereich von etwa 1,3 mm bis etwa 2 mm aufweisen.
In einer anderen Ausführungsform
können
die Löcher 20 einen
Durchmesser von etwa 1,7 mm aufweisen. Optional können die
Löcher
mit einem 90°-Senkung
ausgebildet sein, um Schraubenköpfe aufzunehmen,
nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem verletzten Knochen
montiert ist. Es wird anerkannt sein, dass andere Größen von
Löchern 20 ebenfalls
innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die Löcher 20 so
ausgebildet sein, dass die ersten Befestigungselemente verhindern
können,
dass sich die Fixier-Vorrichtung 10 dreht und/oder sich
relativ zu dem Knochen verschiebt, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an
dem Knochen montiert ist. In einer Ausführungsform können das
verlängerte
Trageelement 12 und das Querelement 14 zusammen
drei Löcher
definieren. Die Löcher 20 sind
so an dem Tragerahmen 16 angeordnet, dass sie nicht in
der gleichen Linie ausgerichtet sind. Dadurch können, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 an
dem verletzten Knochen montiert ist, die Schrauben effektiv verhindern,
dass die Fixier-Vorrichtung 10 sich dreht und/oder sich
in Relation zu dem Knochen verschiebt.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 kann aus verschiedenen geeigneten
Materialien hergestellt sein. In einer Ausführungsform können das
verlängerte
Trageelement 12 und das Querelement 14 aus einem
im Wesentlichen festen Material ausgebildet sein, um einen adäquate Abstützung des
verletzten Knochen bereitzustellen. Ein Beispiel eines geeigneten
Materials kann ein rostfreier Medizin-Stahl sein, welcher gewöhnlich zum
Herstellen von Miniplatten oder Schrauben verwendet wird. Andere
exemplarische Materialien, die für
das Trageelement 12 und das Querelement 14 geeignet
sind, umfassen, sind allerdings nicht darauf beschränkt, Titan,
organische Materialien und resorbierbare Materialien.
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Der
Tragerahmen 16 kann auf verschiedene Weisen ausgebildet
sein, um den verletzten Knochen abzustützen, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem
Knochen montiert ist. In der Ausführungsform können das
verlängerte
Trageelement 12 und das Querelement 14 in einer
Platten-Form ausgebildet sein. Die verlängerte Trageplatte 12 und
die Querplatte 14 können
einen Dicke innerhalb eines Bereichs aufweisen, der geeignet für eine innere
Frakturfixierung ist. In einer Ausführungsform kann die Dicke der
Platten 12 und 14 im Bereich von etwa 0,4 mm bis
etwa 1,0 mm und vorzugsweise 0,6 mm bis 0,9 mm sein. In einer anderen
Ausführungsform
kann die Dicke der Platten 12 und 14 0,8 mm sein.
Gemäß eines
Aspektes der Erfindung ist die Dicke der Platten 12 und 14 größer als
diejenige des Rippenelementes 18, wie es später beschrieben
werden wird.
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Die
verlängerte
Platte 12 und die Querplatte 14 können jeweils
eine Länge
und eine Weite aufweisen, die basierend auf der Anwendung der Fixier-Vorrichtung 10 bestimmt
wird. Im Allgemeinen kann die verlängerte Trageplatte 12 eine
solche Länge
aufweisen, dass die Platte 12 einen verletzten Bereich
des Knochen zum Abstützen
des selben ausreichend überspannen
kann. In einer Ausführungsform
kann die Länge
der verlängerten
Platten 12 im Bereich von etwa 10 mm bis etwa 50 mm sein.
Ferner kann die Querplatte 14 eine Länge zum Montieren an Knochen
von unterschiedlicher Größe aufweisen.
In einer Ausführungsform
kann die Länge
der Querplatte 14 im Bereich von etwa 8 mm bis etwa 16
mm liegen. Zusätzlich
oder alternativ können
sowohl die verlängerte
Trageplatte 12 als auch die Querplatte 14 eine vergleichbare
Weite in irgendeinem geeigneten Bereich aufweisen. In einer Ausführungsform
kann die Weite der Platten 12 und 14 im Bereich
von etwa 3,5 mm bis etwa 4,0 mm liegen. Es wird anerkannt sein, dass
andere geeignete Längen
und Weiten der verlängerten
Platte und der Querplatte 14 ebenfalls innerhalb des Umfang
der Erfindung liegen.
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Optional
können
die verlängerte
Trageplatte 12 und/oder die Querplatte 14 leicht
gebogen sein, um zu dem verletzten Knochen zu passen und um seine
Frakturreduktion zu erleichtern, bevor die Fixier-Vorrichtung 10 an
dem Knochen montiert wird. Zum Beispiel kann das Querelement 14 gebogen sein,
um zu der Kontur von einem Ende des verletzten Knochens zu passen,
bevor es daran montiert wird. In einer Ausführungsform kann das Querelement 14 gebogen
sein, um zu entweder dem proximalen Ende oder dem distalen Ende
eines Fingerknochens zu passen. Zusätzlich oder alternativ können das
verlängerte
Trageelement 12 und das Querelement 14 vorgeformt
sein, um zu der spezifischen Konfiguration eines bestimmten Knochens
zu passen.
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In
einer Ausführungsform
ist das Querelement 14 an einem Ende des verlängerten
Elements 12 fixiert, sodass der Tragerahmen 16 in
etwa eine T-Form bildet. Es wird anerkannt sein, dass das verlängerte Element 12 und
das Querelement 14 miteinander verbunden sein können, um
andere Formen wie etwa ein L-Form oder eine Kreuzform zu bilden. Es
wird ebenfalls anerkannt sein, dass sich das verlängerte Element 12 und
das Querelement 14 in zu 90° verschiedenen Winkeln kreuzen
können.
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In
einer exemplarischen Ausführungsform kann
die Fixier-Vorrichtung 10 eine
Mehrzahl von Rippenelementen 18 aufweisen, die sich quer
von dem verlängerten
Trageelement 12 aus erstrecken. Zum Beispiel können sieben
Paare von Rippenelementen 18 bereitgestellt sein und an
beiden Seiten des verlängerten
Trageelements 12 angeordnet sein. Jedes Rippenelement 18 kann
so angepasst sein, dass es ein verschobenes Fragment fixiert und
stabilisiert. Als Ergebnis kann die Fixier-Vorrichtung multiple
Bruchfragmente fixieren, wie etwa in dem Fall eines Splitterbruchs.
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Gemäß der Erfindung
kann jedes Rippenelement 18 so ausgebildet sein, das es
an die Form des verletzten Knochen anpassbar ist. In einer Ausführungsform
können
die Rippenelemente 18 so ausgebildet sein, dass sie eine
geringere Dicke als die Querplatte 14 aufweisen. Zum Beispiel
kann die Dicke der Rippenelemente in einem Bereich von etwa 0,3
mm bis 0,5 mm und vorzugsweise 0,4 mm sein. Als Ergebnis können die
Rippenelemente 18 bereits gebogen oder anderweitig deformiert
sein, um den gesamten Kortex des verletzten Knochen zu umgreifen
und die Bruchfragmente abzustützen.
Die Rippenelemente 18 dienen damit als eine Verstrebungs-Vorrichtung für Bruchfragmente
und verbessern dadurch die Festigkeit der inneren Fixation. In einer
Ausführungsform
können
die Rippenelemente 18 damit beim Fixieren von Splitterknochenbrüchen assistieren,
bei denen kleine Bruchfragmente wie etwa solche mit 4 oder 5 mm
oder weniger eine Schrauben-Fixation unmöglich machen. In anderen Ausführungsformen
können
die Rippenelemente 18 vorgebogen sein, um zu der Form des
verletzten Knochens zu passen. Die so ausgebildeten Rippenelemente 18 können bei
einer Frakturreduktion helfen, um die Originalform und Höhe des verletzten
Knochen wieder herzustellen, sogar wenn die Fraktur in eine lose
Zusammenstellung von Knochenfragmenten gesplittert ist.
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Zusätzlich oder
alternativ kann jedes Rippenelement 18 zumindest ein Loch 22 darin
zum Aufnehmen eines zweiten Befestigungselementes (nicht dargestellt)
definieren, um eine zusätzliche
Fixation für
die Fragmente bereitzustellen. Die Löcher 22 können in
verschiedenen Weisen ausgebildet sein, um eine Vielzahl von Frakturen
zu fixieren. In einer exemplarischen Ausführungsform, wie etwa in der,
die in der Figur dargestellt ist, können die Löcher 22 an den Rippenelementen 18 dorsal
oder lateral entlang der gesamten Länge davon bereitgestellt sein,
um die zweiten Befestigungselemente wie etwa Schrauben in den am
besten zugänglichen
Positionen aufzunehmen. Abhängig
von der Fraktursituation können
ein oder mehrere Löcher 22 an
dem gleichen oder an unterschiedlichen Rippenelementen 18 zum Montieren
der Knochenfragmente in der am besten geeigneten Weise bereitgestellt
sein. Im Allgemeinen kann die Festigkeit der gesamten Fixation verbessert sein,
wenn mehrere Schrauben verwendet werden. Daher ermöglichen
es mehrfache Löcher 22 in
den Rippenelemente 18, die Fixations-Festigkeit der Fixier-Vorrichtung 10 und
insbesondere die Torsionsfestigkeit zu verbessern. Als Ergebnis
ist die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung geeignet, das
Problem des Fixierens schwieriger Frakturen wie etwa stark gesplitterter
Frakturen zu lösen.
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In
einer exemplarischen Ausführungsform kann
jedes Rippenelement 18 zwei Löcher 22 darin definieren,
zum Aufnehmen von Schrauben zum Fixieren eines Knochenfragments
von einer adäquaten Größe. Dies
ist insbesondere vorteilhaft für
sehr gesplitterte Frakturen von kleinen Knochen wie etwa Fingerknochen,
bei denen der intakte Teil des Knochens nicht exakt zu den Positionen
der Löcher 20 an dem
Tragerahmen 16 passt. Die Größe der Löcher 22 an jedem Rippenelement 18 kann
in Abhängigkeit von
der Fraktursituation variieren. In einer Ausführungsform können die
Löcher 22 einen
Durchmesser im Bereich von 1,3 mm bis 1,8 mm und vorzugsweise 1,5
mm aufweisen. Optional können
die Löcher 22 mit
einer 90°-Senkung ausgebildet
sein, um Schraubenköpfe
aufzunehmen, wenn die Fixier-Vorrichtung 10 an dem Knochen
montiert ist.
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Gemäß eines
anderen Aspektes der Erfindung kann die Fixier-Vorrichtung 20 eine Mehrzahl von
ausgeschnittenen Abschnitten 24 aufweisen, die an dem entfernten
Ende 26 von den Rippenelementen 18 ausgebildet
sind. Die ausgeschnittenen Abschnitte 24 können dem
Rippenelementen 18 ermöglichen,
unter Verwendung eines dritten Befestigungselementes wie etwa eine
chirurgische Naht so angebunden zu werden, wie das Binden eines
Schuhes. Die Naht kann an den Teil des Knochen gebunden werden und
dadurch beim Halten der Fragmente assistieren, wo eine Schraubenfixation
unmöglich
oder inadäquat
ist. Die Naht kann so gemacht werden, dass sie durch die Löcher 22 hindurch
passiert, ohne irgendeine zusätzliche
Hilfe, um dadurch signifikant die benötigte Operationszeit zu reduzieren
und ein Festbinden in ungünstigen
Positionen zu ermöglichen.
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In
einer Ausführungsform
können
die ausgeschnitten Abschnitte 24 unterschiedlich im Bezug
auf die Achse der Löcher 22 orientiert
sein. Als Ergebnis kann die Naht gegenüberliegende oder benachbarte Rippenelemente 28 zusammenziehen,
um die Fixations-Festigkeit zu verbessern. In einer anderen Ausführungsform
kann die Naht den gesamten Knochen umgreifen, um einen zusätzliche
Festigkeit bereitzustellen. Wenn die Naht eine ausreichende Spannung hat,
kann die Fixier-Vorrichtung 10 zusammen
mit dem gebrochenen Fingerknochen darin einen zusammengesetzten
Körper
bilden, welcher sehr viel stärker
als derjenige ist, der mit konventionellen dorsalen oder lateralen
Platten ausgebildet wird. Es wird anerkannt sein, dass andere Ausführungsformen zum
Festigen der Fixation ebenfalls im Umfang der Erfindung liegen.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann auf verschiedene
Weisen ausgebildet werden, um Blutgefäßen zu ermöglichen, in den verletzten
Knochen hinein zu wachsen. Zum Beispiel kann die Fixier-Vorrichtung 10 wie
eine offene Struktur ausgebildet sein, um eine Weichgewebe-Störung zu
reduzieren und die Gesamtmenge an Fremdmaterialien zu minimieren,
die in den verletzen Körperteil
implantiert wird. In einer Ausführungsform
können
die Rippenelemente 18 entfernbar an dem Tragerahmen 16 ausgebildet
sein. Entsprechend kann, wenn ein Rippenelement 18 als
nicht essentiell für
eine Fraktur-Fixation
angesehen wird, ein derartiges Rippenelement 18 leicht
weggeschnitten oder anderweitig entfernt werden, um die Menge an
Fremdmaterialien innerhalb des Körperteils
wie etwa innerhalb eines Fingers zu minimieren. In einer anderen
Ausführungsform
kann der gesamte Knochenkontaktbereich durch Entfernen eines Bereich
des Rippenelement 18 minimiert werden. Der reduzierte bzw.
verjüngte
Bereich der Rippenelemente 18 kann ferner ein leichtes
oder weiches Biegen des Rippenelements 18 ermöglichen. Zusätzlich oder
alternativ wird nur eine adäquate, aber
nicht exzessive Anzahl von Schrauben verwendet werden, um ein Weichgewebe-Abziehen von dem Knochen
zu minimieren. Es wird anerkannt werden, das andere Verfahren zum
Reduzieren des gesamten Knochenkontaktbereichs ebenfalls in dem
Umfang der Erfindung liegen.
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Zusätzlich oder
alternativ können
die Ränder der
Fixier-Vorrichtung 20 abgerundet
sein. Entsprechend wird, nachdem die Fixier-Vorrichtung 10 an dem
verletzten Knochen montiert ist, diese nicht Sehnen daran hindern über die
Fixier-Vorrichtung 10 zu gleiten.
Dies ist insbesondere bei einer Finger-Fraktur-Reduktion wichtig,
da ein frühzeitiges
Bewegen des verletzten Fingers für
ein gutes Endergebnis essentiell sein kann.
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Die
Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung kann insbesondere für stark
gesplitterte Frakturen in kleinen Knochen mit komplizierter Anatomie
nützlich sein.
Die Löcher 22 an
den Rippenelementen 18 und die ausgeschnittenen Abschnitte
daran können
einen adäquaten
Aufnahmemechanismus für
Befestigungselemente wie etwa Schrauben und Nähte bereitstellen, um dadurch
eine Verstrebungseinheit für sehr
zersplitterte Knochenfragmente zu bilden. Eine adäquate Anzahl
von Befestigungselementen wie etwa Schrauben kann verwendet werden,
um an die intakten Abschnitte des verletzten Knochen montiert zu
werden, sogar an ungünstigen
Positionen. Zusätzlich
oder alternativ können
zusätzliche
Befestigungselemente wie etwa Nähte
an den ausgeschnittenen Abschnitten der Rippenelemente 18 angebunden sein,
um die Festigkeit der gesamten Fixation zu verbessern. Als Ergebnis
kann die Fixier-Vorrichtung 10 der Erfindung 1 eine
feste innere Fixation bereitstellen.