DE60213457T2 - Ultraschallkatheter für kleine gefässe - Google Patents

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    • A61N2007/0078Ultrasound therapy with multiple treatment transducers

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Katheter mit einem Ultraschallaufbau für die Lieferung von Ultraschallenergie an einen Behandlungsort in einem Körper. Die Vorrichtung ist besonders für die Abgabe von Ultraschallenergie an einem Behandlungsort geeignet, der in einem kleinen Blutgefäß in der distalen Anatomie angeordnet ist.
  • Beschreibung des relevanten Standes der Technik
  • Verschiedene therapeutische und diagnostische Anwendungen verwenden Ultraschallenergie. Zum Beispiel kann Ultraschallenergie für die Förderung der Abgabe und des therapeutischen Effektes verschiedener therapeutischer Präparate verwendet werden. Siehe zum Beispiel US-Patente Nr. 4,821,740, 4,953,565 und 5,007,438. Bei einigen Anwendungen ist es erwünscht, einen Ultraschallkatheter zu verwenden, um die Ultraschallenergie und/oder ein therapeutisches Präparat an einen speziellen Behandlungsort in dem Körper heranzubringen. Ein solcher Ultraschallkatheter weist in typischer Weise einen länglichen Körper mit einer Ausgestaltung für ein Vorwärtskommen durch eine Gefäßversorgung eines Patienten auf. Ein Ultraschallaufbau ist längs des distalen Endabschnittes des länglichen Körpers angebracht und geeignet, Ultraschallenergie zu emittieren. Der Ultraschallkatheter kann ein Abgabevolumen einschließen für die Abgabe des therapeutischen Präparates an dem Behandlungsort. Auf diese Weise kann die Ultraschallenergie an dem Behandlungsort emittiert werden, um die gewünschten therapeutischen Wirkungen und/oder die Abgabe des therapeutischen Präparates zu fördern.
  • Bei einer besonderen Anwendung sind Ultraschallkatheter erfolgreich verwendet worden, um menschliche Blutgefäße zu behandeln, welche durch eine Plaque, Thromben, Embolie oder andere Substanzen verschlossen wurden, welche die Blutträgerfähigkeit des Gefäßes verringern. Siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 6,001,069. Um die Blockade zu entfernen, wird der Ultraschallkatheter durch die Gefäßversorgung des Patienten vorbewegt, um Lösungen, welche Ablösungspräparate enthalten, direkt an den Blockageort abzugeben. Um die therapeutischen Wirkungen des Ablösepräparates zu begünstigen, wird Ultraschallenergie in das Präparat und/oder das umgebende Gewebe emittiert.
  • Bei einer anderen Anwendung können Ultraschallkatheter verwendet werden, um eine Gentherapie an einem isolierten Bereich eines Blutgefäßes oder einem anderen Körperlumen durchzuführen. Wie zum Beispiel in dem US-Patent Nr. 6,135,976 beschrieben ist, kann ein Ultraschallkatheter mit einem oder mehreren verlängerbaren Teilen für das Verschließen eines Abschnittes des Körperlu mens an einem Behandlungsort versehen sein. Eine Gentherapiestruktur bzw. -rezeptur wird durch das Abgabelumen des Katheters an den Behandlungsort gebracht. Der Ultraschallaufbau wird verwendet, um Ultraschallenergie an dem Behandlungsort zu emittieren und den Eintritt der Genrezeptur in die Zellen in dem Körperlumen zu fördern.
  • Zusätzlich zu den oben erwähnten Anwendungen können Ultraschallkatheter bei einer großen Vielzahl anderer Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel die Abgabe und Aktivierung von lichtaktivierten Arzneimitteln mit Ultraschallenergie (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 6,176,842).
  • Im Verlauf der Jahre wurden zahlreiche Arten von Ultraschallkathetern für verschiedene therapeutische Zwecke vorgeschlagen. Keiner der existierenden Ultraschallkatheter ist jedoch für eine wirksame Verwendung in kleinen Blutgefäßen in der distalen Anatomie gut geeignet. Als ein primärer Mangel ist zum Beispiel der Bereich des Katheters, an welchem der Ultraschallaufbau angeordnet ist (in typischer Weise längs des distalen Endabschnittes) relativ steif, und es fehlt ihm deshalb die notwendige Flexibilität für die Navigation bzw. das Führen durch schwierige Bereiche der distalen Anatomie. Ferner fand man es für schwierig, einen Ultraschallkatheter mit einem ausreichend kleinen Durchmesser für die Verwendung in kleinen Gefäßen herzustellen, während eine gute Stoß- und Drehfähigkeit vorgesehen werden. Weiterhin hat man gefunden, daß die distale Spitze eines Ultraschallkatheters leicht die anfälligen Gefäße der distalen Anatomie während des Vorwärtsgehens durch die Gefäßversorgung des Patienten beschädigen kann.
  • US-5,456,259 beschreibt einen Katheter, der mit einer Ultraschallwandlermatrix an seiner Spitze versehen ist. Die Wandlermatrix wird aus einem Kranz aus piezoelektrischem Material dadurch hergestellt, daß man längs zueinander parallele Schlitze in das Material einbringt. Dieses Dokument lehrt weder einen Katheter mit länglichen inneren und äußeren Hüllen, einem zylindrischen Ultraschallwandler und insbesondere einer Hülse, die um den zylindrischen Ultraschallwandler herum angeordnet ist, noch schlägt dieses Dokument diese vor.
  • US-2001/047,141 beschreibt ein therapeutisches Ultraschallabgabesystem. Das System weist einen Katheter mit einer Vielzahl von axial im Abstand angeordneten Vibrationswandlern auf, die entlang seiner Länge angeordnet sind. Eine äußere Abdeckung sorgt für eine äußere Oberfläche für den Katheter.
  • Deshalb gibt es ein dringendes Bedürfnis nach einem verbesserten Ultraschallkatheter, der in der Lage ist, sicher und wirksam in kleinen Blutgefäßen zu navigieren. Erwünscht ist es auch, daß eine solche Vorrichtung in der Lage ist, Ultraschallenergie richtig abzugeben, um den gewünschten therapeutischen Zweck zu erreichen. Erwünscht ist es auch, daß eine solche Vorrichtung in der Lage ist, einen Behandlungsort in schwachen distalen Gefäßen in einer Art und Weise zu erreichen, die für den Patienten sicher ist und nicht übermäßig mühsam ist. Die vorliegende Erfindung nimmt sich dieser Bedürfnisse an.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Aspekte der Erfindung werden in den anliegenden Ansprüchen bestimmt.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sehen eine Vorrichtung vor, die geeignet ausgestaltet ist, um Ultraschallenergie an kleine Blutgefäße abzugeben. Die Vorrichtung weist eine längliche äußere Hülle auf mit Maßen, um den Zugang zu der distalen Anatomie zu erlauben, einschließlich, nicht aber beschränkt auf neurovaskuläre und andere kleine Gefäße. Ein länglicher innerer Kern erstreckt sich längs der gesamten Länge des Katheters durch ein zentrales Lumen und endet an einer Ausgangsöffnung. Der innere Kern ist mit einem Lumen versehen mit einem Maß, um gleitbar einen Leitdraht für das Vorwärtskommen des Katheters über den Leitdraht aufzunehmen. Das Lumen kann auch verwendet werden, um eine Arzneimittellösung durch die Ausgangsöffnung an einen Behandlungsort abzugeben. Ein Ultraschallstrahlungselement ist längs des distalen Endabschnittes des inneren Kerns an einem zu der äußeren Hülle distalen Ort vorgesehen. Über dem Ultraschallstrahlungselement ist eine Hülle vorgesehen.
  • Bei einer Ausführungsform ist eine flexible Verbindung an einem Ort proximal zu dem Ultraschallstrahlungselement vorgesehen, um das Vorwärtskommen des Katheters durch eine Gefäßversorgung des Patienten zu erleichtern. Bei einer Ausführungsform ist die flexible Verbindung dadurch gebildet, daß man den inneren Kern mit einem geriffelten oder gewellten Bereich mit einem niedrigen Biegewiderstand ausgestaltet. Bei einer anderen Ausführungsform ist die flexible Verbindung durch einen umsponnenen bzw. umflochtenen Abschnitt vorgesehen, der für die Verbindung der äußeren Hülle mit der Hülse verwendet wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist ein Aufbau mit einer weichen Spitze vorgesehen, um eine Verletzung oder Beschädigung des Gewebes längs der Innenwand eines Blutgefäßes zu verringern. Der Aufbau mit der weichen Spitze kann an dem distalen Ende des Katheters unter Verwendung einer Hülse angebracht sein. Der Aufbau mit weicher Spitze hat vorzugsweise eine gerundete Spitze.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist der Katheter mit einem formbaren Draht längs des distalen Endabschnittes für das Vorformen des distalen Endabschnittes des Katheters versehen. Das Vorformen des distalen Endabschnittes begünstigt das Vorwärtskommen über Kurven in dem Leitdraht. Der formbare Draht kann verjüngt ausgestaltet sein.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist ein Versteifungsteil längs der Ausgangsöffnung an der distalen Spitze des Katheters vorgesehen. Das Versteifungsteil reduziert die Wahrscheinlichkeit einer „Fischmaul-Bildung" und kann im Zusammenwirken mit dem Leitdraht verwendet werden, um ein Fließsteuerventil vorzusehen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Ultraschallkatheters, der für das Einführen in kleine Blutgefäße des menschlichen Körpers besonderes gut geeignet ist.
  • 2A ist eine Querschnittsansicht eines distalen Endes des Ultraschallkatheters der 1.
  • 2B ist eine Querschnittsansicht des Ultraschallkatheters entlang der Line 2B-2B der 2A.
  • 3 ist eine alternative Ausführungsform des Ultraschallkatheters mit einem Versteifer an der distalen Spitze.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht des distalen Endes eines Ultraschallkatheters, bei welchem ein Abschnitt des inneren Kerns für die Förderung der Flexibilität eine geriffelte bzw. gewellte Konfiguration hat.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht des distalen Endes eines Ultraschallkatheters, bei welchem die proximale Verbindung umflochtene Abschnitte für die Begünstigung der Flexibilität aufweist.
  • 6A ist eine Querschnittsansicht des distalen Endes eines Ultraschallkatheters mit einem biegbaren Draht mit der Eignung, eine formbare Spitze vorzusehen.
  • 6B ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform der 6A mit der vorgeformten, formbaren Spitze, um das Vorwärtskommen über einen Leitdraht zu erleichtern.
  • 7A ist eine Draufsicht auf das distale Ende eines Ultraschallkatheters mit einem Aufbau mit weicher Spitze.
  • 7B ist eine Querschnittsansicht des Aufbaus mit weicher Spitze entlang der Linie 7B-7B der 7A.
  • 8 ist eine Seitenansicht eines Ultraschallelementes, welches an dem distalen Ende eines Leitdrahtes angebracht ist.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht eines Ultraschallkatheters, der mit dem Ultraschallelement und dem Leitdraht der 8 verwendet wird.
  • 10 ist eine Querschnittsansicht eines distalen Endes einer anderen modifizierten Ausführungsform eines Ultraschallkatheters, die mit dem Ultraschallelement und dem Leitdraht der 8 verwendet werden kann.
  • 11 ist eine Seitenansicht eines distalen Endes eines Behandlungsdrahtes, bei welchem ein Ultraschallelement längs des distalen Endes einer Hypotube bzw. eines Kanülenrohres vorgesehen ist.
  • 12 ist eine Seitenansicht eines distalen Endes eines Ultraschallkatheters, welcher den Behandlungsdraht der 11 aufweist.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Das Vorwärtskommen eines Ultraschallkatheters durch ein Blutgefäß zu einem Behandlungsort kann schwierig und gefährlich sein, insbesondere wenn der Behandlungsort in einem kleinen Gefäß in dem distalen Bereich der Gefäßversorgung eines Patienten angeordnet ist. Um den Behandlungsort zu erreichen, ist es oft notwendig, einen verschlungenen Weg um schwierige Biegungen und Wendungen zu navigieren. Während des Vorwärtskommens durch die Gefäßversorgung kann der Biegewiderstand längs des distalen Endabschnittes des Katheters seine Fähigkeit ernsthaft begrenzen, den notwendigen Wendungen zu folgen. Außerdem ist beim Vorwärtskommen des Katheters die distale Spitze des Katheters oft in Berührung mit der inneren Wand des Blutgefäßes. Die Steifigkeit und Starrheit der distalen Spitze des Katheters kann zu merklichen Verletzungen oder Beschädigungen des Gewebes längs der Innenwand des Blutgefäßes führen. Als Folge kann das Vorwärtskommen eines Ultraschallkatheters durch kleine Blutgefäße äußerst gefährlich sein. Deshalb besteht ein Bedürfnis nach einer verbesserten Ultraschallkatheterausgestaltung, die es einem Arzt erlaubt, in kleinen Blutgefäßen leichter durch schwierige Wendungen zu navigieren, während Verletzungen und/oder Schädigungen längs der inneren Wände der Blutgefäße minimal gemacht werden.
  • Um dieses Bedürfnis anzugehen, sorgen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die hier beschrieben sind, für einen Ultraschallkatheter, der für die Verwendung bei der Behandlung kleiner Blutgefäße oder anderer Körperlumen mit kleinem Innendurchmesser gut geeignet ist. Der Ultraschallkatheter kann verwendet werden, um die therapeutischen Wirkungen von Arzneimitteln, Medikamenten oder anderen pharmakologischen Mitteln an einem Behandlungsort innerhalb des Körpers zu fördern. Siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 5,318,014, 5,362,309, 5,474,531, 5,628,728, 6,001,069 und 6,210,356. Gewisse bevorzugte Ausführungsformen des Ultraschallkatheters sind für die Benutzung bei der Behandlung von thrombotischen Verschlüssen in kleinen Blutgefäßen besonders gut geeignet, wie zum Beispiel den Hirnarterien. Zusätzlich können bevorzugte Ausführungsformen auch bei anderen therapeutischen Anwendungen nützlich sein, wie zum Beispiel die Durchführung der Gentherapie (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 6,135,976), beim Aktivieren von lichtaktivierten Arzneimitteln für die Erzeugung von abgezieltem Gewebetod (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 6,176,842) unter Hervorrufen von Aushöhlungen, um verschiedene wünschenswerte biologische Effekte zu erzeugen (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. RE36,939). Ferner können solche therapeutische Anwendungen an einer weiten Vielzahl von Orten innerhalb des Körpers verwendet werden, wie zum Beispiel in anderen Teilen des Kreislaufsystems, festen Geweben, Duktsystemen und Körperhohlräumen. Es wird auch angenommen, daß die hier beschriebenen Ultraschallkatheter und Variationen derselben bei anderen medizinischen Anwendungen nützlich sein können, wie zum Beispiel diagnostischen und bildgebenden Anwendungen.
  • Ultraschallkatheter und Verfahren, wie sie hier beschriebnen sind, und ihre ähnlichen Abwandlungen können auch bei Anwendungen nützlich sein, bei denen die Ultraschallenergie selbst eine therapeutische Wirkung vorsieht. Zum Beispiel kann die Ultraschallenergie wirksam sein bei Verwendungen, wie zum Beispiel das Verhindern und/oder Reduzieren von Stenose und/oder Restenose, Gewebeablation, Abrasion oder Disruption, Fördern vorübergehender oder permanenter physiologischer Änderungen in interzellularen oder intrazellularen Strukturen oder Brechen von Mikroballons oder Mikrobläschen für die Arzneimittelabgabe. Siehe zum Beispiel US-Patente Nr. 5,269,291 und 5,431,663. Außerdem können die hier beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen auch nützlich sein bei Anwendungen, welche nicht die Benutzung eines Katheters erfordern. Zum Beispiel können die Verfahren und Vorrichtungen für das Verbessern der hyperthermischen Arzneimittelbehandlung verwendet werden oder für das Verwenden einer äußeren Ultraschallquelle zum Fördern therapeutischer Wirkungen von Arzneimitteln, Medikation oder anderen pharmakologischen Mitteln an einer speziellen Stelle innerhalb des Körpers oder zur Schaffung einer therapeutischen oder diagnostischen Wirkung selbst. Siehe zum Beispiel US-Patente Nr. 4,821,740, 4,953,565, 5,007,438 und 6,0963,000.
  • Der hier benutzte Begriff „Ultraschallenergie" ist ein weiter Begriff und wird in seinem gewöhnlichen Sinn verwendet und bedeutet ohne Beschränkung mechanische Energie, welche durch Druck oder Kompressionswellen mit einer Frequenz größer als etwa 20 KHz übertragen wird. Bei einer Ausführungsform haben die Wellen der Ultraschallenergie eine Frequenz von zwischen etwa 500 KHz und 20 MHz und bei einer anderen Ausführungsform zwischen etwa 1 MHz und 3 MHz. Bei einer weiteren anderen Ausführungsform haben die Wellen der Ultraschallenergie eine Frequenz von etwa 3 MHz.
  • Der hier benutzte Begriff „Katheter" ist ein weiter Begriff und wird in seinem gewöhnlichen Sinn verwendet und bedeutet, ohne Beschränkung, ein längliches flexibles Rohr mit einem Aufbau, so daß es in den Körper eines Patienten eingeführt wird, zum Beispiel einen Körperhohlraum, einen Duktus oder ein Gefäß.
  • Bevorzugte Merkmale des Ultraschallkatheters
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 2B sehen zwecks Darstellung bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung einen Ultraschallkatheter 100 vor, der insbesondere für die Verwendung in kleinen Gefäßen der distalen Anatomie gut geeignet ist, wie zum Beispiel in der entfernten Neurovaskulatur bzw. Blutgefäßverteilung mit kleinem Durchmesser im Gehirn.
  • Wie in 1 und 2A gezeigt ist, weist der Ultraschallkatheter 100 allgemein einen rohrförmigen Mehrkomponentenkörper 102 mit einem proximalen Ende 104 und einem distalen Ende 106 auf. Der rohrförmige Körper 102 und andere Komponenten des Katheters 100 können gemäß einer beliebigen Vielzahl von Techniken hergestellt werden, die auf dem Gebiet der Katheterherstellung bekannt sind. Wie nachfolgend in größerer Einzelheit noch diskutiert wird, können geeignete Materialmaße leicht ausgewählt werden, wenn man die natürlichen und anatomischen Maße des Behandlungsortes und der gewünschten perkutanen Zugangsstelle in Rechnung stellt.
  • Vorzugsweise kann der rohrförmige Körper 102 in mindestens drei Abschnitte veränderlicher Steifigkeit aufgeteilt werden. Der erste Abschnitt, der vorzugsweise das proximale Ende 104 einschließt, ist im allgemeinen steifer als ein zweiter Abschnitt, welcher zwischen dem proximalen Ende 104 und dem distalen Ende 106 des Katheters liegt. Diese Anordnung begünstigt die Bewegung und Anbringung des Katheters 102 in kleinen Gefäßen. Der dritte Abschnitt, welcher das Ultraschallstrahlungselement 124 einschließt, ist im allgemeinen steifer als der zweite Abschnitt, und zwar wegen der Gegenwart des Ultraschallstrahlungselementes 124.
  • Bei jeder der hier beschriebenen Ausführungsformen hat der zusammengebaute Ultraschallkatheter vorzugsweise ausreichende Unversehrtheit oder „Stoßfähigkeit" vom Aufbau her, um dem Katheter die Möglichkeit zu geben, durch eine Gefäßversorgung des Patienten an eine Behandlungsstelle ohne Knicken oder Krümmen voranzukommen. Ferner hat der Katheter die Fähigkeit, ein Drehmoment zu übertragen, derart, daß der distale Abschnitt in eine gewünschte Ausrichtung gedreht werden kann, nachdem er in einen Patienten eingeführt wurde, und zwar durch Aufbringen eines Drehmomentes an dem proximalen Ende.
  • Der längliche flexible, rohrförmige Körper 102 weist eine äußere Hülle 108 (siehe 2A) auf, die auf einem inneren Kern 110 positioniert ist. Bei einer besonders gut für kleine Gefäße geeigneten Ausführungsform weist die äußere Hülle 108 extrudiertes PEBAX, PTFE, PEEK, PE, Polyimide, umflochtene Polymide und/oder andere Materialien auf. Der distale Endabschnitt der äußeren Hülle 108 ist für ein Vorwärtskommen durch Gefäße geeignet, die einen sehr kleinen Durchmesser haben, wie zum Beispiel die bei der neurovaskulären Blutgefäßverteilung des Gehirns. Vorzugsweise hat der distale Endabschnitt der äußeren Hülle 108 einen Außendurchmesser von zwischen etwa 0,67 mm (etwa 2 und 5 French). Bevorzugter hat der distale Endabschnitt der äußeren Hülle 108 einen Außendurchmesser von etwa 0,93 mm (etwa 2,8 French). Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat die äußere Hülle 108 eine Axiallänge von etwa 150 cm.
  • Bei anderen Ausführungsformen kann die äußere Hülle 108 aus einem umflochtenen Rohr gebildet sein, welches beispielsweise aus hochdichten oder weniger dichten Polyethylenen, Urethanen, Nylon usw. gebildet ist. Eine solche Ausführungsform begünstigt die Flexibilität des rohrförmigen Körpers 102. Für eine verbesserte Stoßfähigkeit und Drehfähigkeit kann die äußere Hülle 108 mit einer veränderlichen Steifigkeit von dem proximalen zu dem distalen Ende gebildet sein. Um dies zu er reichen, kann ein Versteifungsteil längs des proximalen Endes des rohrförmigen Körpers 102 eingeschlossen werden.
  • Der innere Kern 110 bestimmt wenigstens zum Teil ein mittiges Leitdrahtlumen 112, welches sich vorzugsweise längs der gesamten Länge des Katheters 100 erstreckt. Das mittige Lumen 112 hat eine distale Ausgangsöffnung 114 und eine proximale Achsenöffnung 116. Bei wiederholter Bezugnahme auf 1 wird die proximale Zugangsöffnung 116 durch eine Arzneimitteleinlaßöffnung 117 einer Stützendnabe 118 bestimmt, die am proximalen Ende 104 der anderen Hülle 108 angebracht ist. Die dargestellte Stützendnabe 118 ist vorzugsweise an einem Steuerkastenverbinder 120 angebracht, dessen Nützlichkeit genauer nachfolgend beschrieben wird.
  • Das zentrale Lumen 112 ist vorzugsweise aufgebaut, um einen (nicht gezeigten) Leitdraht aufzunehmen. Vorzugsweise hat der Leitdraht einen Durchmesser von etwa 0,008 bis 0,012 Zoll. Bevorzugter hat der Leitdraht einen Durchmesser von etwa 0,010 Zoll. Der innere Kern 110 ist vorzugsweise aus Polyimid oder einem ähnlichen Material gebildet, welches bei einigen Ausführungsformen umflochten sein kann, um die Flexibilität des rohrförmigen Körpers 102 zu erhöhen.
  • Bei besonderer Bezugnahme auf die 2A und 2B weist das distale Ende 106 des Katheters 102 vorzugsweise das Ultraschallstrahlungselement 124 auf. Bei der dargestellten Ausführungsform weist das Ultraschallstrahlungselement 124 einen Ultraschallwandler auf, der zum Beispiel elektrische Energie in Ultraschallenergie umwandelt. Bei einer modifizierten Ausführungsform kann die Ultraschallenergie von einem Ultraschallwandler erzeugt werden, der von dem Ultraschallstrahlungselement 124 entfernt ist, und die Ultraschallenergie kann zum Beispiel über einen Draht zu dem Ultraschallstrahlungselement 124 übertragen werden.
  • Bei der in den 2A und 2B veranschaulichten Ausführungsform ist das Ultraschallstrahlungselement 124 als Hohlzylinder ausgestaltet. Als solcher kann der innere Kern 110 sich durch das Lumen des Ultraschallstrahlungselementes 124 erstrecken. Das Ultraschallstrahlungselement 124 kann auf beliebige geeignete Weise an dem inneren Kern 110 befestigt werden, wie zum Beispiel durch einen Klebstoff. Ein Tonmaterial kann auch verwendet werden, um die Anbringung des Ultraschallstrahlungselementes längs des Mittelkerns weiter zu sichern.
  • Bei anderen Ausführungsformen kann das Ultraschallstrahlungselement 124 mit unterschiedlicher Gestalt aufgebaut sein, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen. Zum Beispiel kann das Ultraschallstrahlungselement die Form einer festen Stange, einer Scheibe, eines festen Rechtecks oder eines dünnen Blocks annehmen. Fernerhin kann das Ultraschallstrahlungselement 124 eine Vielzahl kleinerer Ultraschallstrahlungselemente aufweisen. Die veranschaulichte Anordnung ist die im allgemeinen bevorzugte Konfiguration, denn sie sorgt für eine bessere Kühlung des Ultraschallstrahlungselementes 124. Zum Beispiel kann bei einer bevorzugten Ausführungsform eine Arzneimittellö sung durch das zentrale Lumen 112 zugeführt werden. Wenn die Arzneimittellösung durch das Lumen des Ultraschallstrahlungselementes hindurchgelangt, kann die Arzneimittellösung in vorteilhafter Weise eine Wärmesenke vorsehen für das Entfernen übermäßiger Wärme, die von dem Ultraschallstrahlungselement 124 erzeugt ist. Bei einer anderen Ausführungsform kann ein Rückführweg in dem Raum 138 zwischen der äußeren Hülle und dem inneren Kern derart gebildet sei, daß Kühlmittel aus einem Kühlmittelsystem durch den Raum 138 geführt werden kann.
  • Das Ultraschallstrahlungselement 40 ist vorzugsweise ausgewählt, um Ultraschallenergie in einem Frequenzbereich zu erzeugen, der für die besondere Anwendung gut geeignet ist. Passende Frequenzen der Ultraschallenergie für die hier beschriebenen Anwendungen schließen von etwa 20 KHz bis etwa 20 MHz ein, ohne auf diese beschränkt zu sein. Bei einer Ausführungsform liegt die Frequenz zwischen etwa 500 KHz und 20 MHz, und bei einer anderen Ausführungsform liegt sie von etwa 1 MHz bis etwa 3 MHz. Bei einer weiteren anderen Ausführungsform hat die Ultraschallenergie eine Frequenz von etwa 3 MHz.
  • Wie oben erwähnt, wird bei der dargestellten Ausführungsform Ultraschallenergie von einem Netzgerät zu dem Ultraschallstrahlungselement 124 erzeugt. Die elektrische Energie kann durch den Steuerkastenverbinder 120 zugeführt werden, der mit einem Paar von Drähten 126, 128 verbunden ist, die sich durch den Katheterkörper 102 erstrecken. Die elektrischen Leitungen 126, 128 können an dem inneren Kern 110 befestigt sein, liegen längs des inneren Kerns 110 und/oder erstrecken sich frei in dem Raum zwischen dem inneren Kern 110 und der äußeren Hülle 108. Bei der dargestellten Anordnung ist der erste Draht 126 mit dem hohlen Zentrum des Ultraschallstrahlungselementes 124 verbunden, während der zweite Draht 128 mit dem äußeren Umfang des Ultraschallstrahlungselementes 124 verbunden ist. Das Ultraschallstrahlungselement 124 ist vorzugsweise ein Wandler, ist aber nicht auf diesen beschränkt, der aus einem piezoelektrischen Keramikoszillator oder einem ähnlichen Material gebildet ist.
  • Bei weiterer Bezugnahme auf die 2A und 2B schließt das distale Ende 104 des Katheters 100 vorzugsweise eine Hülse oder Buchse 130 ein, die im allgemeinen um das Ultraschallstrahlungselement 124 herum angeordnet ist. Die Buchse 130 ist vorzugsweise aus einem Material aufgebaut, welches gut Ultraschallenergie überträgt. Geeignete Materialien für die Buchse 130 sind Polyolefine, Polyimide, Polyester und andere Materialien mit einer relativ geringen Impedanz für Ultraschallenergie, sind aber nicht auf diese beschränkt. Materialien mit niedriger Ultraschallimpedanz sind Materialien, welche gut Ultraschallenergie bei minimaler Absorption der Schallenergie übertragen. Das proximate Ende der Buchse 130 kann an der äußeren Hülle 108 mit einem Klebstoff 132 angebracht werden. Um die Bindung des Klebstoffes 132 an der äußeren Hülle 108 zu verbessern, kann eine Schulter 127 oder Kerbe in der äußeren Hülle für die Anbringung des Klebstoffes an dieser gebildet sein. Vorzugsweise haben die äußere Hülle 108 und die Buchse 130 im wesentlichen denselben Außendurchmesser.
  • In ähnlicher Weise kann das distale Ende der Buchse 130 an einer Spitze 134 angebracht sein. Bei der gezeigten Anordnung ist auch die Spitze 134 an dem distalen Ende des inneren Kerns 110 angebracht. Vorzugsweise ist die Spitze zwischen etwa 0,5 und 4,0 mm lang. Bevorzugter ist die Spitze etwa 2 mm lang. Gemäß Darstellung ist die Spitze vorzugsweise in der Form gerundet, um eine Verletzung oder Beschädigung des Gewebes längs der inneren Wand eines Blutgefäßes oder einer anderen Körperstruktur während des Vorwärtskommens zu der Behandlungsstelle hin zu reduzieren.
  • Bei weiterer Bezugnahme auf 2B weist der Katheter 100 vorzugsweise mindestens einen Temperatursensor 136 längs des distalen Endes 106 auf. Der Temperatursensor 136 ist vorzugsweise an dem Ultraschallstrahlungselement 124 oder nahe diesem angeordnet. Geeignete Temperatursensoren sind Dioden, Thermistoren, Thermoelemente, Widerstandstemperaturdetektoren (RTD) und faseroptische Temperatursensoren, die thermalchromische flüssige Kristalle verwendeten. Der Temperatursensor ist betrieblich vorzugsweise mit einem Steuerkasten verbunden (der nicht gezeigt ist), und zwar über eine Steuerleitung, welche sich durch den Katheterkörper 102 und die Stützendnabe 118 erstreckt, und ist betrieblich über den Steuerkastenverbinder 120 mit einem Steuerkasten verbunden. Der Steuerkasten weist vorzugsweise ein Rückkopplungssteuersystem auf mit der Fähigkeit, die Energie, die Spannung, den Strom und die Phase zu überwachen und zu steuern, welche dem Ultraschallstrahlungselement zugeführt werden. Auf diese Weise kann die Temperatur längs des relevanten Bereiches des Katheters für einen optimalen Betrieb überwacht und gesteuert werden. Einzelheiten des Steuerkastens kann man in der anhängigen vorläufigen Anmeldung des Anmelders finden mit dem Titel CONTROL POD FOR ULTRASONIC CATHETER (Steuersockel für Ultraschallkatheter) Anmeldung Nr. 60/336,630, angemeldet 3. Dezember 2001, die durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit hier eingeschlossen wird.
  • Bei einer beispielhaften Anwendung des Ultraschallkatheters 100, wie er oben beschrieben ist, kann die Vorrichtung benutzt werden, um einen thrombotischen Verschluß aus einem kleinen Blutgefäß zu entfernen. Bei einem bevorzugten Benutzungsverfahren wird ein freies Ende eines Leitdrahtes perkutan in die Gefäßversorgung eines Patienten an einer geeigneten ersten Eintrittsstelle eingeführt. Der Leitdraht wird durch die Gefäßversorgung zu einer Behandlungsstelle vorbewegt, wo das Blutgefäß durch den Thrombus verschlossen ist. Der Leitdraht wird dann vorzugsweise durch den Thrombus geführt.
  • Nach dem Vorbewegen des Leitdrahtes zu der Behandlungsstelle wird der Katheter 100 danach perkutan in die Gefäßversorgung durch die erste Einstichstelle eingeführt und längs des Leitdrahtes zu der Behandlungsstelle unter Verwendung traditioneller Techniken über den Leitdraht vorbewegt. Der Katheter 100 wird vorbewegt, bis das distale Ende 106 des Katheters 100 an oder in dem Verschluß angeordnet ist. Das distale Ende 106 des Katheters 100 kann einen oder mehrere röntgen dichte (nicht gezeigte) Marker einschließen, um das Anordnen des distalen Endes 106 in der Behandlungsstelle zu unterstützen.
  • Nach dem Anordnen des Katheters kann der Leitdraht dann von dem Zentrallumen zurückgezogen werden. Eine (nicht gezeigte) Quelle für eine Arzneimittellösung, wie zum Beispiel eine Spritze mit einem Luer-Anschlußstück, wird an der Arzneimitteleinlaßöffnung 117 angebracht, und der Steuerkastenverbinder 120 wird mit dem Steuerkasten verbunden. Die Arzneimittellösung kann durch das Zentrallumen 112 und aus der distalen Zugangsöffnung 114 zu dem Thrombus zugeführt werden. Geeignete Arzneimittellösungen zur Behandlung eines Thrombus weisen eine wäßrige Lösung, enthaltend Heparin, Uronkinase, Streptokinase und/oder Gewebe Plasminogen-Aktivator (TPA) auf, sind aber auf diese nicht beschränkt.
  • Das Ultraschallstrahlungselement 124 wird eingeschaltet, um Ultraschallenergie aus dem distalen Ende 106 des Katheters 100 zu emittieren. Wie oben erwähnt, schließen geeignete Frequenzen für das Ultraschallstrahlungselement 124 von etwa 20 KHz bis etwa 20 MHz ein, sind aber nicht auf diese beschränkt. Bei einer Ausführungsform liegt die Frequenz zwischen etwa 500 KHz und 20 MHz und bei einer anderen Ausführungsform zwischen 1 MHz und 3 MHz. Bei einer weiteren anderen Ausführungsform wird die Ultraschallenergie mit einer Frequenz von etwa 3 MHz emittiert. Die Arzneimittellösung und die Ultraschallenergie werden angewendet, bis der Thrombus teilweise oder ganz aufgelöst ist. Nachdem der Thrombus bis zu dem gewünschten Grad aufgelöst wurde, wird der Katheter 100 von der Behandlungsstelle zurückgezogen.
  • Versteifungskomponente
  • Es wird wieder auf 2A Bezug genommen. Weil der Durchmesser der distalen Ausgangsöffnung 114 im Vergleich zu dem Durchmesser des (nicht gezeigten) Leitdrahtes oft relativ groß ist, kann ein Spalt zwischen dem inneren Rand der Spitze 134 und dem Leitdraht vorhanden sein. Wenn dieser Spalt ausreichend groß ist, kann die Spitze 134 des Katheters das Einfangen oder Einhaken eines Objekts längs der Ausgangsöffnung 114 veranlassen. Wenn die Spitze 134 gegen ein Objekt fährt, kann sich die Ausgangsöffnung 114 dehnen (d.h. den Durchmesser vergrößern), wenn der Katheter nach vorn gestoßen wird. Dieser Effekt tritt mit besonderer Wahrscheinlich an Gefäßgabelungen auf und wird nachfolgend als „Fischmaul"-Formung bezeichnet.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform mit geeigneter Ausgestaltung, die Wahrscheinlichkeit der Fischmaul-Bildung zu reduzieren, wobei ein kreisförmiges Versteifungsteil 140 längs der distalen Spitze 134 vorgesehen ist. Die kreisförmige Versteifungskomponente 140 reduziert den Spalt zwischen der Spitze 134 und dem Leitdraht und ist vorzugsweise aus einem steifen Material hergestellt, wie zum Beispiel Aluminium, welches die Spitze 134 an der Fischmaul-Formung hindert. Wenn ferner der Leitdraht mit einem variablen Durchmesser gebildet ist, kann das Zusammenwirken des Leitdrahtes und des kreisförmigen Versteifungsbauteils 140 in vorteilhafter Weise wie ein Ventil benutzt werden. Durch Einstellen der relativen Positionen des Leitdrahtes und des Katheters ist es möglich, die Lieferung bzw. Beschickung von Arzneimitteln, Medikationen oder anderen therapeutischen Präparaten durch die Ausgangsöffnung 114 längs der Spitze 134 zu steuern. Wie man in 3 sieht, weist diese Ausführungsform auch eine Variation des inneren Kerns 110A auf mit einem aufgeweiteten Ende, welches in eine Umfangskerbe 142 eingeführt werden kann, die in der distalen Spitze 134 gebildet ist. Das Einführen des aufgeweiteten Endes in die Umfangskerbe sorgt für eine verbesserte strukturelle Unversehrtheit.
  • Bei alternativen Ausführungsformen kann die Fischmaulbildung dadurch verhindert werden, daß man die Dicke der Spitze 134 erhöht, oder durch Herstellen der Spitze 134 unter Verwendung eines Materials mit erhöhter Steifigkeit. Bei diesen Ausführungsformen hat die Spitze 134 verminderte Flexibilität und unterliegt deshalb weniger der Fischmaulbildung.
  • Flexible Verbindung
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 2A kann bei modifizierten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Festigkeit oder Steifheit des Katheters entlang der Verbindung (nachfolgend als die „proximale Elementverbindung" bezeichnet) zwischen der äußeren Hülle 108 und der Buchse 130 merklich reduziert werden. Die Festigkeit der proximalen Elementverbindung wird reduziert, um die Flexibilität weiter zu fördern, das Krümmen des flexiblen Stützabschnittes des Katheters zu verhindern und das Nachführen des Katheters über den Leitdraht zu erleichtern.
  • Bei diesen Ausführungsformen kann die Verwendung eines Klebstoffes eliminiert werden, und das proximale Ende der Buchse 130 kann an der äußeren Hülle 108 an der proximalen Elementverbindung dadurch angebracht werden, daß man ein direktes Verbindungsverfahren verwendet, welches geeignet ist, um eine flexiblere proximale Elementverbindung zu erzeugen. Beispiele solcher direkter Verbindungsverfahren schließen die Verwendung von Wärme, einem Lösungsmittel, einer Form oder einer Gußform ein, sind aber auf diese nicht beschränkt. Alternativ kann ein Rückfluß bzw. ein Aufschmelzen oder die Technik des „die wiping" (das Formwerkzeug-Wischen) verwendet werden, wobei eine extrudierte Katheterwelle mit einem Wärmeschrumpfrohr bedeckt wird und erwärmt wird, um die Polymere in der Katheterwelle aufzuschmelzen und zu binden. Eine Wärmequelle kann bei einer Reflow-Technik (Rückflußtechnik) verwendet werden, oder wenn der Katheter Metallbauteile an der proximalen Elementverbindung aufweist, kann Hochfrequenzenergie („HF") verwendet werden, um die Polymere in der Katheterwelle zu erwärmen und zu binden.
  • 4 veranschaulicht eine weitere andere alternative Ausführungsform für das Reduzieren der Steifigkeit der proximalen Elementverbindung, um dadurch die Flexibilität des Ultraschallkatheters zu fördern. Wie in 4 dargestellt ist, weist der innere Kern 410 einen geriffelten bzw. gewellten Abschnitt 452 längs der proximalen Elementverbindung gerade proximal von dem Ultraschallstrahlungselement 424 auf. Bei diesen Ausführungsformen kann ein Teflon® 450 geeignet sein, um die innere Oberfläche des gewellten Abschnittes 452 des inneren Kerns 410 zu umgeben und den Leitdraht daran zu hindern, die Wellungen oder Riffelungen zu erreichen. Außerdem können ein flexibles Füllmaterial 456 und eine flexible Abdeckbuchse 454 geeignet ausgestaltet sein, um die äußere Oberfläche des gewellten Abschnittes 452 des Katheters zu bedecken und den Katheter daran zu hindern, die inneren Wände der Gefäßanatomie zu erreichen. Ein geriffelter oder gewellter Abschnitt 452 des inneren Kerns 410 kann dadurch erzeugt werden, daß man einen eng anliegenden Stift in einem Abschnitt des Polyimid Materials anordnet, welches zur Bildung des inneren Kerns verwendet wird, und durch Aufbringen einer Kompressionskraft auf das Polyimid Material auf jeder Seite des Stiftes. Wenn der Stift von dem inneren Kern 410 weggenommen wird, hat der geriffelte oder gewellte Abschnitt 452 des inneren Kerns 410 verbesserte Flexibilität und erhöht daher die Flexibilität des Ultraschallkatheters.
  • Bei noch anderen Ausführungsformen kann die Steifigkeit der proximalen Elementverbindung weiter dadurch reduziert werden, daß man den inneren Kern 410 des Zentrallumens 412 aus einem Material mit erhöhter Flexibilität und Widerstand gegen Krümmen bildet. Zum Beispiel kann der innere Kern 410 des Zentrallumens 412 einen Teflon®-beschichteten Polyimidschaft aufweisen. Zusätzlich kann eine Spule oder eine Borte bzw. Litze in das Zentrallumen 412 eingebaut sein, wodurch die Neigung zum Krümmen weiter reduziert wird, ohne die Seifigkeit des Katheters zu erhöhen.
  • 5 veranschaulicht eine weitere andere alternative Ausführungsform, bei welcher die Steifigkeit der proximalen Elementverbindung 548 dadurch reduziert ist, daß man eine äußere Hülle 508 vorsieht, welche eine eingebettete Borte bzw. Litze 560 einschließt. Weiterhin ist die äußere Hülle 508 an der Buchse 530 unter Verwendung eines flexiblen, freien, umflochtenen Abschnittes 558 angebracht. Ein flexibles Füllermaterial 556 und eine flexible Abdeckbuchse 554 werden verwendet, um die äußere Hülle 508, die Buchse 530 und den freien umflochtenen Abschnitt 558 zusammenzubinden. Durch diese Ausführungsform wird der Katheter mit einem flexiblen Bereich gerade proximal zu dem Ultraschallstrahlungsteil 524 zur Verfügung gestellt. Bei verschiedenen bevorzugten Ausführungsformen können die umflochtenen Abschnitte aus hochdichten oder niedrigdichten Polyethylenen, Urethanen oder Nylon gebildet sein.
  • Formbare Spitze
  • 6A veranschaulicht eine weitere andere modifizierte Ausführungsform, bei welcher der Ultraschallkatheter ein verbessertes Nachführen über den Leitdraht 602 vorsieht. Das Prolavieren eines Leitdrahtes tritt mit großer Wahrscheinlichkeit bei kleinen Gefäßradien auf, wo der Leitdraht 602 einer scharfen Krümmung folgt und wo der Winkel ϴ, welcher durch das Schneiden zwischen dem Leitdraht 602 und dem Katheterkörper gebildet wird, groß ist. Um den Einfallswinkel ϴ zwischen dem Leitdraht und dem Katheterkörper zu verringern, ist ein verjüngter Draht 642 längs der äußeren Hülle 608 außen für das Formen des distalen Endes des Katheters vorgesehen. Der verjüngt ausgebildete Draht 642 kann in einem flexiblen Ton- oder Füllermaterial 644 eingesetzt sein, welches in einer flexiblen Hülse oder Buchse 642 enthalten ist. Der verjüngte Draht 642 besteht vorzugsweise aus einem biegbaren Material, so daß er vor der Benutzung in eine auswählbare, gewünschte Ausrichtung vorgeformt werden kann. Das Vorformen des verjüngt zulaufenden Drahts 642 unterstützt den Arzt beim Lenken des Katheters, um dem Leitdraht 602 in zuverlässiger Weise um kleine Gefäßradien herum durch Reduzieren des Winkels ϴ zu folgen, welcher von dem Schnittpunkt zwischen dem Leitdraht 602 und dem Katheterkörper gebildet ist. Der verjüngte Draht ist vorzugsweise in dem Bereich vorgesehen, welcher das Ultraschallstrahlungselement 624 umgibt. 6B veranschaulicht die Ausführungsform der 6A bei der Benutzung, wobei die Spitze für das verbesserte Nachführen über den Leitdraht vorgeformt ist.
  • Aufbau mit weicher Spitze
  • Zusätzlich zu einer exzellenten Flexibilität ist es für einen Ultraschallkatheter auch wünschenswert, einen Aufbau mit gerundeter und/oder weicher Spitze für das Minimieren einer Verletzung oder Schädigung des Gewebes längs der inneren Wand des Blutgefäßes zu haben. Dieses Merkmal ist besonders wichtig während des Vorwärtskommens durch kleine Blutgefäße in der Nervengefäßversorgung.
  • 7A veranschaulicht eine alternative Ausführungsform, bei welcher der distale Endabschnitt eines Ultraschallkatheters mit einem Aufbau 700 mit einer weichen Spitze versehen ist. Bei der dargestellten Ausführungsform weist der Ultraschallkatheter allgemeinen einen länglichen Schaftkörper 702, ein Ultraschallstrahlungselement 704, eine längliche weiche Spitze 706 und eine Verbindungshülse bzw. -buchse 708 auf. Die weiche Spitze 706 des Katheters ist so gestaltet, daß sie weicher und flexibler ist als der Schaftkörper 702 mit dem Zweck, eine Beeinträchtigung des Gewebes längs der inneren Wand eines Blutgefäßes minimal zu machen oder zu eliminieren. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die weiche Spitze 706 so aufgebaut wie ein im wesentlichen hohler Körper mit einem Zentrallumen 710. Das Lumen 710 kann für die Aufnahme eines Leitdrahtes und/oder für die Abgabe von Arzneimitteln an die Behandlungsstelle benutzt werden. Vorzugsweise haben der Schaftkörper 702 und die weiche Spitze 706 im wesentlichen denselben äußeren Durchmesser. Das Zentrallumen 710 endet an einer Ausgangsöffnung 720 an der äußeren distalen Spitze des Aufbaus mit weicher Spitze.
  • Bei weiterer Bezugnahme auf 7A ist das Ultraschallstrahlungselement 704 an einer Stelle gerade distal von dem Schaftkörper 702 und gerade proximal von der weichen Spitze 710 vorgesehen. Vorzugsweise ist ein kleiner Spalt 712 zwischen dem Ultraschallstrahlungselement 704 und dem länglichen Körper 702 und auch zwischen dem Ultraschallstrahlungselement 704 und der wei chen Spitze 706 vorgesehen. Bei der dargestellten Ausführungsform ist ein einziges zylindrisches Ultraschallstrahlungselement 704 vorgesehen, bei alternativen Ausführungsformen können jedoch andere Abwandlungen verwendet werden, wie zum Beispiel eine Vielzahl von kleineren Ultraschallstrahlungselementen.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind der Schaftkörper 702, das Ultraschallstrahlungselement 704 und die weiche Spitze 706 durch die Buchse 708 aneinander angebracht. Das Ultraschallstrahlungselement 704 ist in dem Lumen der Buchse 708 enthalten. Das proximate Ende 714 der Buchse 708 erstreckt sich über den distalen Abschnitt des Schaftkörpers 702. Das distale Ende 716 der Buchse 708 erstreckt sich über das proximale Ende der weichen Spitze 706. Bei einer Ausführungsform ist die Buchse 708 aus einem Wärmeschrumpfrohr gebildet. Um die Wirkung des Ultraschallkatheters maximal zu machen, ist die Buchse 708 vorzugsweise aus einem Material mit einer niedrigen Impedanz für Ultraschallenergie aufgebaut. 7B zeigt eine Querschnittsansicht des Aufbaus mit weicher Spitze nach 7A, wenn man entlang der Linie 7B-7B blickt.
  • Bei nochmaliger Bezugnahme auf 7A ist die dargestellte Ausführungsform des Aufbaus mit weicher Spitze 706 mit einer Vielzahl von Seitenlöchern 718 gebildet. Die Seitenlöcher 718 stehen mit dem Zentrallumen 710 in Verbindung und fördern die Abgabe von Arzneimitteln an der Behandlungsstelle. Bei Verwendung der Seitenlöcher 718 kann das therapeutische Mittel radial an einer Stelle dichter an dem Ultraschallstrahlungselement 704 abgegeben werden. Die dargestellte Ausführungsform weist zwei Seitenlöcher auf, bei alternativen Ausführungsformen kann jedoch jede beliebige Anzahl von Seitenlöchern verwendet werden, ohne daß man den Geist und Geltungsumfang der Erfindung verläßt. Alternativ kann der Aufbau mit weicher Spitze auch ohne irgendwelche Seitenlöcher aufgebaut sein.
  • Bei alternativen Ausführungsformen kann der Aufbau mit weicher Spitze eine feste Spitze haben, wobei Arzneimittel den Spitzenaufbau nur durch Seitenöffnungen verlassen. Bei den Ausführungsformen mit einer festen Spitze tritt der Leitdraht durch eine Seitenöffnung aus dem Katheter, wie zum Beispiel bei einem Muster mit schnellem Wechsel oder einem Monorail-(Einschienen-)Kathetterdesign. Bei einer anderen Ausführungsform weist der Aufbau mit weicher Spitze ein Röntgenstrahlen-undurchlässiges Material auf, um für eine hohe Sichtbarkeit und Röntgenfluoroskopie zu sorgen. Bei verschiedenen alternativen Ausführungsformen kann der Aufbau mit weicher Spitze unterschiedliche Längen haben, wie zum Beispiel 1 mm, 3 mm und 6 mm.
  • Im Betrieb wird der Ultraschallkatheter über einen Leitdraht vorbewegt, der sich durch das Zentrallumen 710 erstreckt. Wenn der Ultraschallkatheter durch ein kleines Blutgefäß vorbewegt wird, biegt sich der Aufbau mit weicher Spitze und paßt sich an die Gestalt des Blutgefäßes an, um den längs der Innenwand aufgebrachten Druck zu reduzieren. Die gerundete Spitze des Aufbaus mit weicher Spitze macht auch Gewebeverletzungen minimal, wenn sie längs der Innenwände der Blutgefäße vorbewegt wird. Der Aufbau mit weicher Spitze kann sich biegen, um das Vorwärtskommen des Katheters zu erleichtern, kehrt aber im wesentlichen in seine ursprüngliche Gestalt zurück. Nachdem das Ultraschallelement an dem gewünschten Ort positioniert ist, kann der Leitdraht entfernt werden und das Zentrallumen 710 für die Abgabe eines therapeutischen Mittels an der Behandlungsstelle benutzt werden.
  • Der Aufbau mit weicher Spitze ist vorzugsweise aus einem weichen Extrusionspolymer hergestellt, wie zum Beispiel Polyimid. Bei einem bevorzugten Aufbauverfahren ist die Anordnung mit weicher Spitze dadurch erstellt, daß man zuerst den extrudierten, weichen, rohrförmigen Körper auf eine Länge von etwa 3 bis 6 mm schneidet. Die distale Spitze wird dann gerundet und unter Verwendung eines erwärmten Formwerkzeuges mit der gewünschten Kontur geglättet. Bei denjenigen Ausführungsformen, bei welchen Seitenlöcher vorgesehen sind, werden die Seitenlöcher unter Verwendung eines Lochstößels für 0,010 Zoll-Löcher hergestellt. Der Aufbau mit weicher Spitze wird dann an dem länglichen Schaftkörper unter Verwendung eines Klebstoffs oder durch Wärmeverbindung angebracht. Alternativ kann eine Länge Wärmeschrumpfrohr verwendet werden, um den Schaftkörper an dem Aufbau mit weicher Spitze zu befestigen.
  • Ultraschallelement auf einem Leitdraht
  • Die 8 und 9 veranschaulichen eine andere modifizierte Ausführungsform eines Ultraschallkatheters 850. Wie in 8 gezeigt ist, ist bei dieser Ausführungsform ein Ultraschallstrahlungselement 852 mit einem distalen Ende 854 eines Leitdrahtes 856 verbunden oder auf diesem befestigt. Bei der dargestellten Anordnung hat das Ultraschallstrahlungselement 852 die Form eines Hohlzylinders. Insofern kann sich der Leitdraht 856 durch das Ultraschallstrahlungselement 852 erstrecken, welches über dem Leitdraht 856 angeordnet ist. Das Ultraschallstrahlungselement 852 kann an dem Leitdraht 856 in einer beliebigen geeigneten Weise angebracht sein, wie zum Beispiel mit Klebstoff. Bei anderen Ausführungsformen kann das Ultraschallstrahlungselement 856 unterschiedliche Gestalt haben, wie zum Beispiel ein massiver Zylinder, eine Scheibe, ein festes Rechteck oder eine Platte, die an dem Leitdraht 856 angebracht sind. Das Ultraschallstrahlungselement 852 kann auch aus einer Vielzahl kleinerer Ultraschallelemente gebildet sein.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird die Ultraschallenergie aus elektrischer Energie, die dem Ultraschallstrahlungselement 852 zugeführt wird, erzeugt. Insofern ist das Ultraschallstrahlungselement 852 mit einem Paar Leitungen 860, 862 verbunden, die sich durch den Katheterkörper hindurch erstrecken können. Bei der veranschaulichten Ausführungsform sind die Drähte 860, 862 vorzugsweise an dem Leitdraht 856 angebracht, wobei der erste Draht 860 mit der hohlen Mitte des Ultraschallstrahlungselementes 852 verbunden ist und der zweite Draht 862 mit dem äußeren Umfang des Ultraschallstrahlungselementes 852 verbunden ist. Wie bei den vorherigen Ausführungsformen ist das Ultraschallstrahlungselement 852 vorzugsweise aus einem piezoelektrischen Kera mikoszillator oder einem ähnlichen Material gebildet, ist auf dieses aber nicht beschränkt. Andere Verdrahtungspläne weisen Leitungen auf, die mit beiden Enden eines festen Wandlers oder beiden Seiten eines Blocks verbunden sind. Das Ultraschallstrahlungselement 852 und die Leitungen 860, 862 sind vorzugsweise mit einem dünnen Isoliermaterial 857 bedeckt.
  • 9 zeigt eine Ausführungsform eines Katheters 850, der mit dem Leitdraht 856 gemäß obiger Beschreibung benutzt werden kann. Bei dieser Ausführungsform weist der Katheter 850 eine äußere Hülle 866 auf, die das Zentrallumen 868 bestimmt. Insofern schließt die dargestellte Ausführungsform nicht einen inneren Kern ein. Das Zentrallumen 868 weist eine distale Öffnung 870 auf. Wie unten erläutert wird, kann bei einer Anordnung die distale Öffnung 870 so ausgestaltet sein, daß der Leitdraht 856 und das Ultraschallstrahlungselement 852 durch die distale Öffnung 870 in den Katheter 850 hinein zurückgezogen werden können. Bei einer solchen Anordnung schließt ein distales Ende 872 des Katheters 850 vorzugsweise eine Hülse oder Buchse 874 ein, die aus einem Material aufgebaut ist, welches gut Ultraschallenergie, wie oben beschrieben, überträgt. Bei einer anderen Anordnung kann die distale Öffnung 870 so ausgestaltet sein, daß das Ultraschallstrahlungselement 852 nicht durch die distale Öffnung 870 in den Katheter 850 hinein zurückgezogen werden kann. Bei einer solchen Anordnung ist das Ultraschallstrahlungselement 852 aufgebaut, um in der Nähe der distalen Öffnung 870 außerhalb des Katheters 850 zu arbeiten.
  • Bei einer Ausführungsform wird das distale Ende 854 des Leitdrahtes 856 perkutan an einer geeigneten ersten Einstichstelle in das Arteriensystem eingeführt. Der Leitdraht 856 und das Ultraschallstrahlungselement 852 werden durch die Gefäße zu einer Behandlungsstelle hin, welche einen thrombotischen Verschluß aufweist, vorbewegt. Der Leitdraht 856 wird dann vorzugsweise durch den thrombotischen Verschluß geführt.
  • Der Katheter 850 wird danach perkutan in die erste Einstichstelle eingeführt und längs des Leitdrahtes 856 zu der Behandlungsstelle hin vorbewegt, wobei man die traditionellen Leitdrahttechniken (over-the-guideline techniques) verwendet. Der Katheter 850 wird vorbewegt, bis das distale Ende des Katheters 856 an oder in dem Verschluß positioniert ist. Vorzugsweise schließt das distale Ende röntgenundurchlässige Marker ein, um das Positionieren des distalen Endes in der Behandlungsstelle zu unterstützen.
  • Bei einer Ausführungsform kann der Leitdraht 856 dann zurückgezogen werden, bis das Ultraschallstrahlungselement 852 in dem distalen Ende 874 des Katheters 850 angeordnet ist. Bei dieser Anordnung kann der Katheter 850 einen proximalen Anschlag 875 einschließen, um das Positionieren des Ultraschallstrahlungselementes 852 zu unterstützen. Bei einer anderen Ausführungsform kann der Leitdraht zurückgezogen werden, bis das Ultraschallstrahlungselement 852 nahe oder neben der distalen Öffnung 870 angeordnet ist. Der Katheter 850 kann dann wie oben beschrieben betrieben werden.
  • Bei einer anderen modifizierten Ausführungsform wird ein Standardleitdraht (der nicht gezeigt ist) perkutan in die erste Einstichstelle eingeführt und durch die Gefäße zu dem Verschluß und vorzugsweise durch diesen hindurch vorbewegt. Der Katheter 850 wird danach perkutan in die Einstichstelle eingeführt und längs des Standardleitdrahtes unter Verwendung traditioneller Leitdrahttechniken zu der Behandlungsstelle hin vorbewegt. Der Katheter 850 wird vorbewegt, bis das distale Ende des Katheters 850 an oder in dem Verschluß positioniert ist. Der Standardleitdraht kann dann aus dem Zentrallumen zurückgezogen werden. Der Leitdraht 856 und das Ultraschallstrahlungselement 852 der 8 können dann in das Zentrallumen eingeführt werden. Bei einer Ausführungsform wird das Ultraschallstrahlungselement 852 vorbewegt, bis es sich in dem distalen Ende des Katheters 850 befindet. Bei einer anderen Ausführungsform wird das Ultraschallstrahlungselement 852 vorbewegt, bis es aus dem distalen Ende 870 des Zentrallumens 868 austritt. Der Katheter kann dann wie oben beschrieben betrieben werden.
  • 10 veranschaulicht noch eine andere modifizierte Ausführungsform eines Ultraschallkatheters 1000, der mit dem Leitdraht 1056 und dem Ultraschallstrahlungselement 1052, wie oben beschrieben ist, benutzt werden kann. Bei dieser Ausführungsform wird das Leitdrahtlumen 1068 durch eine innere Buchse oder ein Rohr 1002 bestimmt. Das distale Ende 1070 des Zentrallumens 1068 kann in der oben beschriebenen Weise für das Verhindern oder Zurückziehen des Ultraschallstrahlungselements 1052 in den Katheter 1050 hinein aufgebaut werden. Bei der dargestellten Anordnung kann das Zentrallumen 1068 für den Transport der Arzneimittellösung verwendet werden. Bei einer anderen Anordnung kann der Raum 1004 zwischen dem inneren Kern 1002 und der äußeren Hülle 1066 für den Transport der Arzneimittellösung verwendet werden. Bei einer solchen Anordnung schließt die äußere Hülle 1066 vorzugsweise eines oder mehrere Löcher ein, die an dem distalen Ende 1072 der äußeren Hülle 1066 angeordnet sind. Der Katheter kann auf dem Leitdraht 856 der 8 oder einem Standardleitdraht, wie oben beschrieben, vorbewegt werden.
  • Ultraschallelement auf einem Hypotube (Kanülenrohr)
  • Die 11 und 12 veranschaulichen eine andere Ausführungsform eines Ultraschallkatheters 1101, der besonders für die Verwendung bei kleinen Gefäßen der distalen Anatomie geeignet ist. Wie in 12 gezeigt ist, weist diese Ausführungsform des Ultraschallkatheters 1101 im allgemeinen einen Behandlungsdraht 1103 und einen Mikrokatheter 1105 auf.
  • 11 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Behandlungsdrahts 1103. Wie in 11 gezeigt ist, ist bei dieser Ausführungsform ein Ultraschallstrahlungselement 1106 mit der distalen Spitze eines Hypotubes 1108 verbunden. Wie unter Bezugnahme auf kleine Gefäßkatheter, die oben beschrieben sind, diskutiert wurde, kann das Ultraschallstrahlungselement viele Gestaltungen und Formen annehmen. Das Ultraschallstrahlungselement 1106 ist in einem Isoliermaterial entwe der wie einer passenden Beschichtung eingebettet oder innerhalb einer äußeren Buchse eingebettet. Der Ton 1110 über den Abschnitten des Ultraschallstrahlungselements 1106 ist für die Übertragung von Ultraschallenergie optimiert. Bei der dargestellten Ausführungsform in 11 beträgt die Breite des eingebetteten Ultraschallschallstrahlungselementes 1112 etwa 0,018 Zoll. Ein Epoxi- oder ähnlicher Klebstoff, der auf dem Gebiet der Katheterherstellung bekannt ist, verbindet das eingebettete Ultraschallstrahlungselement 1112 an der Verbindung 1114 mit dem Hypotube 1108.
  • Das Hypotube (Kanülenrohr) 1108 ist aus Nitinol oder nicht-rostendem Stahl oder einem anderen geeigneten Material entsprechend den Techniken und Materialien hergestellt, die auf dem Gebiet der Katheterherstellung bekannt sind. Bei einer Ausführungsform hat das Hypotube einen Durchmesser von etwa 0,014 bis 0,015 Zoll. Das Hypotube 1108 sorgt für ein isoliertes Lumen 1116, durch welches man Energieleitungen 1118 für das Ultraschallstrahlungselement 1116 oder (nicht gezeigte) Leitungen für Temperatursensoren in dem Mikrokatheter 1105 führen kann. Der Mikrokatheter 1105, in welchen der Behandlungsdraht 1103 eingeführt ist, hat einen Durchmesser, der größer ist als die Breite des eingebetteten Ultraschallstrahlungselements 1112.
  • Wie in 11 gezeigt ist, ist bei dieser Ausführungsform ein flexibler Vorsprung bzw. eine flexible Nase 1120 mit dem distalen Ende des eingebetteten Ultraschallstrahlungselementes 1112 verbunden. Ein Epoxi – oder ähnlicher Klebstoff, der auf dem Gebiet der Katheterherstellung bekannt ist, verbindet die flexible Nase 1120 mit dem eingebetteten Ultraschallstrahlungselement 1112 an der Verbindung 1122. Die flexible Nase 1120 ist mindestens etwa 3 mm lang und arbeitet wie ein Leitdraht, wenn der Behandlungsdraht 1103 in einen Mikrokatheter 1105 eingeführt wird. Bei der in 11 dargestellten Ausführungsform ist die flexible Nase 1120 eine weiche Spule, die aus Metall oder einem anderen geeigneten, in der Technik bekannten Material hergestellt ist. Die flexible Nase 1120 erleichtert die Zufuhr des eingebetteten Ultraschallstrahlungselementes 1112 durch den Mikrokatheter 1105 und in das Gefäßlumen der Behandlungsstelle hinein. Vorzugsweise ist die flexible Nase 1120 in einer solchen Weise verjüngt zulaufend, daß das distale Ende der Nase einen kleineren Durchmesser als das proximale Ende hat.
  • Bei der Benutzung wird ein freies Ende eines Leitdrahtes perkutan in das Arteriensystem an einer geeigneten ersten Einstichstelle eingeführt. Der Leitdraht wird durch die Gefäße zu einer Behandlungsstelle hin, wie zum Beispiel einem thrombotischen Verschluß in der mittleren Hirnarterie, vorbewegt.
  • Der Mikrokatheter 1105 wird danach perkutan in die erste Einstichstelle eingeführt und längs des Leitdrahtes zu der Behandlungsstelle unter Verwendung traditioneller Leitdrahttechniken vorbewegt. Der Katheter 1105 wird vorbewegt, bis das distale Ende 1199 des Katheters 1105 an oder in dem Verschluß angeordnet ist. Vorzugsweise schließt das distale Ende 1199 röntgenundurchlässige Marker ein, um das Positionieren des distalen Endes 1199 in der Behandlungsstelle zu unterstützen.
  • Der Leitdraht kann dann aus dem Zentrallumen 1197 des Mikrokatheters 1105 zurückgezogen werden. Wie in 12 veranschaulicht ist, wird dann der Behandlungsdraht 1103 eingeführt und durch den Mikrokatheter 1105 zu der Behandlungsstelle vorbewegt. Das eingebettete Ultraschallstrahlungselement 1112 des Behandlungsdrahtes 1103 wird über das distale Ende 1199 des Mikrokatheters hinaus und in das Lumen des Gefäßes vorbewegt. Wenn sich das Ultraschallstrahlungselement 1106 an der Zielstelle befindet, wird Ultraschallenergie zur Verfügung gestellt.
  • Vorzugsweise werden Arzneimittel 1124, einschließlich Arzneimitteln mit thrombolitischen Effekten, ohne auf diese begrenzt zu sein, durch den Mikrokatheter 1105 durch Infusion eingeführt und in das Gefäß rund um das Ultraschallstrahlungselement 1106 zugeführt, wobei das Ultraschallstrahlungselement 1106 gleichzeitig Energie emittiert. Man glaubt, daß die Weitergabe von Ultraschallenergie an der Behandlungsstelle die Arzneimittelaufnahme und Aktivität begünstigt und andere therapeutische Wirkungen hat. Vorzugsweise erstreckt sich das eingebettete Ultraschallstrahlungselement 1112 weit genug von der distalen Spitze 1199 des Mikrokatheters 1105 weg, um die Infusion von Arzneimitteln (durch den Pfeil 1124 gezeigt) durch den Mikrokatheter 1105 und in das Gefäß hinein zu fördern.
  • Die vorstehende ausführliche Beschreibung hat zwar verschiedene Ausführungsformen der Vorrichtungen und Verfahren der vorliegenden Erfindung beschrieben, es versteht sich aber, daß die obige Beschreibung nur darstellend ist und sich nicht auf die offenbarte Erfindung beschränkt. Es versteht sich, daß die speziellen Maße und Ausgestaltungen von den oben beschriebenen unterschiedlich sein können und daß die beschriebenen Verfahren in irgendeiner biologischen Leitung in dem Körper verwendet werden können und im Rahmen der vorliegenden Erfindung bleiben. Somit ist die Erfindung nur durch die folgenden Ansprüche beschränkt.

Claims (13)

  1. Katheter (100) mit: einer länglichen äußeren Hülle (108) mit einer äußeren Oberfläche, wobei ein distaler Endabschnitt der äußeren Hülle einen Außendurchmesser von weniger als etwa 1,67 mm (ungefähr 5 French) für das Vorwärtskommen durch ein kleines Blutgefäß hat, wobei die äußere Hülle ein zentrales Lumen bildet, welches sich längs durch diese erstreckt; einem länglichen inneren Kern (110), der sich durch das zentrale Lumen der äußeren Hülle erstreckt und an einer Ausgangsöffnung (114) endet, die an einer distalen Spitze (134) angeordnet ist, wobei der innere Kern ein Abgabelumen (112) bildet mit geeigneter Ausgestaltung für die Abgabe einer Arzneimittellösung durch das Abgabelumen und aus der Ausgangsöffnung heraus zu einem Behandlungsort; einem zylindrischen Ultraschallwandler (124), der längs eines distalen Endabschnitts des inneren Kerns gekoppelt und distal von der äußeren Hülle (108) angeordnet ist; einer Buchse (130), die um den zylindrischen Ultraschallwandler (124) herum positioniert und distal von der äußeren Hülle angeordnet ist; und einem Leitdraht, der so konfiguriert ist, daß er gleitbar in dem Abgabelumen des inneren Kerns für ein Vorwärtskommen des Katheters zu einem Behandlungsort aufgenommen wird.
  2. Katheter nach Anspruch 1, ferner mit einem Aufbau mit weicher Spitze (134), der an dem distalen Endabschnitt des inneren Kerns (110) angekoppelt ist.
  3. Katheter nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei der distale Endabschnitt des Katheters für das Begünstigen des Vorwärtskommens des Katheters über den Leitdraht formbar ist.
  4. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, ferner mit einer flexiblen Verbindung proximal von dem Wandler, wobei die flexible Verbindung für das Begünstigen der Manövrierbarkeit des Ultraschallkatheters durch das kleine Gefäß einen verringerten Biegewiderstand hat.
  5. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, ferner mit mindestens einem Loch längs des Aufbaus mit weicher Spitze zur Schaffung einer Seitenöffnung für die Abgabe der Arzneimittellösung.
  6. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die weiche Spitze eine gerundete Form hat, um eine Schädigung längs einer Innenwand des Gefäßes minimal zu machen.
  7. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, ferner mit einem Versteifungsring (140), der um die Ausgangsöffnung der distalen Spitze umschrieben ist und geeignet ausgestaltet ist, um zu verhindern, daß die Ausgangsöffnung im Durchmesser zunimmt.
  8. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die Hülle ein Material aufweist, welches für Ultraschallenergie einen geringen Widerstand hat.
  9. Katheter nach Anspruch 8, wobei das Material der Hülle ein Polyolefin, ein Polyimid oder ein Polyester aufweist.
  10. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei das proximale Ende der Buchse (130) an der länglichen äußeren Hülle (108) mit einem Klebstoff (132) angebracht ist.
  11. Katheter nach Anspruch 10, wobei eine Schulter oder Kerbe in der länglichen äußeren Hülle (108) für die Anbringung des Klebstoffes an dieser gebildet ist.
  12. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die längliche äußere Hülle (108) und die Buchse (130) im wesentlichen denselben Außendurchmesser haben.
  13. Katheter nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei ein distales Ende der Buchse (130) an der distalen Spitze (134) angebracht ist.
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