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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Implantate und insbesondere
die verbesserte Befestigung und abdichtende Verbindung eines prothetischen
Bestandteils an bzw. mit einem Körperlumen.
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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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Bei
chirurgischen Eingriffen zur Behandlung von Aneurysmen und anderen
Problemen des Gefäßsystems
war es bisher üblich,
chirurgische Implantate, wie endovaskuläre Implantate, zu verwenden.
Bei diesen Vorrichtungen muss bei der Befestigung mit vielen Schwierigkeiten
gerechnet werden, die hauptsächlich
durch anatomische Veränderungen,
die beim Fortschreiten der Erkrankung auftreten, und durch die unregelmäßige Form
des Hohlraums des Körpers,
in den die Vorrichtungen eingesetzt werden, bedingt sind. Um dieses
Problem zu bekämpfen,
werden viele Arten und Formen von Stents in einem Implantatmaterial
platziert, um das Implantat vor Ort zu fixieren. Dieses Verfahren
weist jedoch bestimmte Einschränkungen
auf. Bei der Reparatur von Bauchaortenaneurysmen unter Verwendung
dieses Verfahrens muss beispielsweise ein Mindestabstand von einem
Zentimeter zwischen den Nierenarterien und dem Aneurysma vorhanden
sein. Außerdem
ist die Querschnittsform der meisten Stents im radial ausgedehnten
Zustand kreisförmig, wohingegen
die Querschnittsform des Hohlraums des Körpers, in dem er angeordnet
wird, nicht kreisförmig
ist.
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EP-A-0 689 806 offenbart
eine implantierbare röhrenförmige Prothese
mit Manschetten, die dazu ausgelegt, Stents aufzunehmen. Die Prothese
umfasst einen hohlen röhrenförmigen Kanal
mit Manschetten an jedem Ende. Jede der Manschetten weist ein geschlossenes
Ende und ein offenes Ende auf, damit ein Schlitz zur Aufnahme der
Stents entsteht. Die Prothese kann eine implantierbare röhrenförmige intraluminale
Prothese sein, die in ein Körpergefäß eingesetzt
wird, wobei der hohle röhrenförmige Kanal
radial ausgedehnt werden kann, um das Körpergefäß zu stützen. Wahlweise kann die Prothese
eine implantierbare röhrenförmige Gefäßprothese sein,
mit der beschädigte
oder erkrankte bestehende Körpergefäße auf chirurgischem
Wege ersetzt werden. Die Kombination aus röhrenförmiger Prothese und Stent kann
radial ausgedehnt werden, sodass die Stents die Prothese im Hohlraum
verankern. Die Schlitze, in denen die Stents aufgenommen sind, verhindern
den Kontakt zwischen den Stents und Flüssigkeiten, die durch das Körpergefaß fließen.
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Die
gängige
Verwendung von Implantats bei laparoskopischen und offenen chirurgischen
Eingriffen beruht darauf, den inneren Umfang der Arterie am Umfang
des Implantats anzunähen,
was eine Operation zur Folge hat, die für einen Patienten und medizinisches
Fachpersonal belastend und zeitaufwändig ist.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung bereit, die in ein
Körperlumen
implantiert werden kann, damit der Hohlraum wiederhergestellt oder
repariert werden kann. Die Vorrichtung umfasst einen prothetischen
Bestandteil, der ein Implantat mit einem darauf ausgebildeten Saum
aufweist. Der Saum definiert in sich einen Innenraum, der dafür verwendet
wird, einen Faden aufzunehmen. Der Faden ist so aufgebaut, dass
er ein absorbierendes Material enthält, das sich bei Berührung mit
einer Flüssigkeit wie
Blut ausdehnt. Die Ausdehnung des Fadens, die durch die Absorption
der Flüssigkeit
bewirkt wird, hilft bei der Befestigung des Implantats um ein unregelmäßig geformtes
Körperlumen,
beispielsweise eine Aorta. Der sich ausdehnende Faden trägt dazu
bei, den prothetischen Bestandteil an dem Körperlumen zu befestigen, der
nach unten gerichteten Kraft des Blutflusses auf die Vorrichtung
zu widerstehen und eine bessere Abdichtung zu bilden, um Endoleaks
an der Verbindungsstelle des Implantats und des Hohlraums des Körpers zu
vermindern. Ein Verfahren zur Implantation einer Vorrichtung in
ein Körperlumen gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst das Einführen
der Vorrichtung in das Körperlumen
und das in Kontakt Bringen des Fadens mit einer Flüssigkeit,
um die Befestigung des prothetischen Bestandteils an dem Körperlumen
zu unterstützen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind ein oder mehrere Befestigungsstreifen am Außenumfang
des prothetischen Bestandteils befestigt. Jeder Streifen kann als
Lasche gestaltet sein, die an einem Ende, beispielsweise dem distalen
Ende, nicht gehalten ist. Die Streifen sind an ihrem anderen Ende, üblicherweise
ihrem proximalen Ende, am Außenumfang
des Implantats befestigt und erstrecken sich von diesem Befestigungspunkt
am Implantat radial nach außen.
Wenn der prothetische Bestandteil abgesetzt wird, wird ein Teil
jedes Streifens, der nicht das befestigte Ende ist, beispielsweise
das unbefestigte Ende, an einem angrenzenden Körperbereich befestigt, der
den Hohlraum umgibt. Die Streifen sind als Befestigungsvorrichtungen
für den
prothetischen Bestandteil vorgesehen und dabei behilflich, nach
unten gerichtete Bewegungen zu verringern, indem sie die Beanspruchung
des Implantats über
die Länge
des prothetischen Bestandteils verteilen. Ein Verfahren zur Implantation
einer Vorrichtung gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst das Einführen
der Vorrichtung in ein Körperlumen
und das Befestigen des zweiten Teils des Befestigungsstreifens an
einem angrenzenden Körperbereich,
der den prothetischen Bestandteil umgibt.
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Diese
und weitere Aspekte der Erfindung werden nachfolgend besser verstanden
und insbesondere in den beigefügten
Ansprüchen
dargelegt. Es wird nun auf die folgende ausführliche Beschreibung in Verbindung
mit den zugehörigen
Zeichnungen Bezug genommen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der folgenden Beschreibung der
angehängten
Zeichnungen deutlicher verständlich.
Es zeigen:
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1 eine
teilweise geschnittene Draufsicht einer Ausführungsform der Erfindung;
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2 eine
Draufsicht der Vorrichtung von 1;
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3 eine
Seitenansicht, in der die Vorrichtung von 1 in einer
Aorta mit einem Aneurysma dargestellt ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht, in der ein Streifendehnungsansatz einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung dargestellt ist;
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5 eine
aufgeschnittene perspektivische Ansicht eines der Säume, die
in 1 dargestellt sind;
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6 eine
Seitenansicht einer Einführvorrichtung
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung im Querschnitt;
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7a, 7b und 7c Seitenansichten,
in denen das Absetzen einer Vorrichtung der vorliegenden Erfindung
unter Verwendung einer Einfuhrvorrichtung dargestellt ist; und
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8 eine
Draufsicht mit einem aufgeschnittenen Bereich einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Mit
Bezug auf 1 ist ein endovaskuläres Implantat
oder eine endovaskuläre
Vorrichtung 100 dargestellt. Die Vorrichtung 100 umfasst
einen prothetischen Bestandteil 115, der ein Implantat 130 aufweist
und auch einen Stent 140 aufweisen kann, der innerhalb
des Innenumfangs des Implantats 130 angeordnet ist. Wird
die Vorrichtung endovaskulär
eingesetzt, ist es wünschenswert,
dass der prothetische Bestandteil einen Stent aufweist. Andererseits
kann der prothetische Bestandteil 115 ausschließlich aus einem
Implantat bestehen, was wünschenswert
sein kann, wenn die Vorrichtung bei einer Laparoskopie oder einem
offenen chirurgischen Eingriff eingesetzt wird. Das Implantat 130 besteht
aus einem Gewebe, wie Dacron, Polyester oder Polytetrafluorethylen,
damit eine zylindrische Wand entsteht, die den Stent 140 umgibt.
Der Stent 140 ist ein Drahtgeflecht und kann von jeder
zweckmäßigen Art
und Gestaltung sein, die im Fachgebiet bekannt sind. Der Stent 140 kann
beispielsweise geflochten oder fadenartig oder lasergeschnitten
oder geätzt
sein und kann selbstexpandierbar oder ballonexpandierbar sein. Eine
beispielhafte Form eines selbstexpandierenden Stents ist aus einer
Formgedächtnislegierung
aus Nickel und Titan hergestellt.
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1 zeigt
einen ersten Saum 110 am distalen Ende des prothetischen
Bestandteils 115 und veranschaulicht auch eine weitere
Ausführungsform
der Erfindung durch Aufnahme eines zweiten Saums 120 am
proximalen Ende des prothetischen Bestandteils 115. Wie
er hier verwendet wird, bezeichnet der Begriff „proximal" eine Stelle, die näher an einem Zugangspunkt von
außerhalb
des Körpers
liegt und der Begriff „distal" bezeichnet eine
Stelle, die weiter weg vom Zugangspunkt liegt, der sich üblicherweise
im Bein eines Patienten befindet. Der erste Saum 110 und
der zweite Saum 120 sind ähnlich aufgebaut, wie unter
Verwendung des ersten Saums 110 als Beispiel nachfolgend
beschrieben ist.
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In 5 weist
das Implantat 130 einen ersten Saum 110 auf, der
eine Hülle 150 bildet,
die einen Innenraum 152 darin definiert. Von der Hülle 150 umschlossen
und innerhalb des Innenraums 152 befindet sich ein absorbierender
Faden 160 aus einem Material wie dem Polymer Merocel® oder
einem ähnlichen
absorbierenden Material, das vorhersagbar eine Flüssigkeit
absorbieren kann und sich infolge dieser Absorption kontrollierbar
ausdehnen kann. Nach Festlegung durch medizinische Fachkräfte könnte die
Flüssigkeit,
die verwendet wird, um den absorbierenden Faden 160 zuerst
zu berühren,
zu Beginn eine lokal eingebrachte Kochsalzlösung sein, um eine Fixierung
zu erreichen, während
der Blutfluss während
der ersten Abschnitte des Implantats behindert wird. Anfänglich oder
in Abwesenheit einer Druckflüssigkeit
kann es sein, dass der Faden die Flüssigkeit nur teilweise absorbiert,
beispielsweise in den Bereichen des Fadens, die der Flüssigkeit
ausgesetzt sind. Wenn der Blutfluss wiederhergestellt wird, berührt das
Blut selbst den absorbierenden Faden 160 und wird absorbiert,
um für
eine fortgesetzte weitere Fixierung zu sorgen.
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Der
erste Saum 110 sieht aus wie ein Saum, der entlang der
oder um die Unterseite eines Rocks herum oder an der Unterseite
von Hosenbeinen hergestellt werden kann. Im Fall des ersten Saums 110 kann
er erstellt werden, indem ein Abschnitt des Materials des Implantats 130 umgeklappt
und auf sich selbst gelegt und an sich selbst befestigt wird, damit die
Hülle 150 entsteht,
die den Innenraum 152 definiert. Der Saum muss sich nicht
unbedingt an einem Ende des Implantats 130 befinden. Der
absorbierende Faden 160 ist im Innenraum 152 eingeschlossen und
kann jede zweckmäßige Form
aufweisen, damit er der jeweiligen Anwendung genügt. Insbesondere kann das Material
des Fadens 160, wenn es trocken ist, durch Zusammendrücken wie
erforderlich in jede regelmäßige oder
unregelmäßige Form
gebracht werden. Diese Verdichtung könnte erforderlich sein, um
die Vorrichtung in einem Einbringungskatheter zu platzieren. Der
absorbierende Faden 160 kann die Form eines flachen Bands
aufweisen, das das Profil der Vorrichtung verringert. Es ist möglich, dass
noch weitere Formen für
den Faden 160 verwendet werden können. Zu weiteren Formen des
Fadens gehören
ringförmig,
kreisförmig,
halbkreisförmig,
D-förmig,
rechteckig, achteckig, trapezförmig,
dreieckig und quadratisch. Das Material des ersten Saums 110 ist
vorzugsweise ausreichend duktil, um einen geeigneten Innenbereich
zur Aufnahme des Fadens zu bilden und sich der unregelmäßigen Form
des Hohlraums des Körpers
anzupassen. Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird
der erste Saum 110 separat hergestellt, ohne das Material
des Implantats 130 umzuklappen. Ein solcher separat hergestellter
erster Saum 110 weist eine Hülle 150 aus einem
separaten, vom Implantat 130 verschiedenen Material auf
und verwendet das separate Material zur Bildung des Innenraums 152 zur
Aufnahme des absorbierenden Fadens 160. Der auf diese Weise
aufgebaute erste Saum 110 wird anschließend an der richtigen Stelle
am Implantat 130 befestigt, indem er als separater Bestandteil
am Implantat angenäht,
angeklebt oder angewebt wird.
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Es
kann wünschenswert
sein, den Zeitpunkt, zu dem die Flüssigkeit den Faden 160 berührt, gegenüber dem
Zeitpunkt hinauszuzögern,
zu dem die Flüssigkeit
den prothetischen Bestandteil 115 berühren darf. Es kann beispielsweise
erwünscht
sein, zuerst die Flüssigkeit
den Stent 140 berühren
zu lassen, damit sich der Stent radial ausdehnt (in dem Fall, in
dem eine Formgedächtnislegierung
als Material für
den Stent verwendet wird) und anschließend, nach einiger Zeit, den
Faden 160 die Flüssigkeit
absorbieren und sich anschließend
ausdehnen zu lassen.
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Wiederum
in 5 ist eine perspektivische Ansicht des ersten
Saums 110 vergrößert dargestellt, um
durch Abwickeln der Hülle 150 die
bioabsorbierbare Beschichtung 170 besser zu veranschaulichen, die
auf dem absorbierenden Faden 160 aufgebracht ist. Zum Zweck
des Verzögerns
der Flüssigkeitsabsorption
weist der absorbierende Faden 160 eine bioabsorbierbare
Beschichtung 170 auf, die auf seinem Außenumfang aufgebracht ist und
mit der die Geschwindigkeit und Flüssigkeitsmenge gesteuert wird,
die in das absorbierende Material gelangt. Wie sie hier verwendet
wird, bezeichnet „bioabsorbierbare
Beschichtung" jedes
Material, das als Schicht über den
Faden aufgebracht werden kann und sich unter dem Einfluss einer
Körperflüssigkeit
mit einer bekannten Geschwindigkeit auflöst. Polymere Beschichtungsmaterialien,
die für
die bioabsorbierbare Beschichtung verwendet werden können, umfassen unter
anderem Gelatine, Polymilchsäure,
Polyglycolsäure,
Polysaccharide wie Cellulosen, Stärken, Dextrane, Alginate und
Abkömmlinge
sowie Chlorhexidinglukonat. Die Dicke der bioabsorbierbaren Beschichtung
kann verändert
werden, um die Stärke
der Absorption einzustellen und die Art der bioabsorbierbaren Beschichtung
kann so ausgewählt
werden, dass sie bestimmte vorher festgelegte Flüssigkeiten wie Blut absorbiert.
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Als
zusätzliche
oder alternative Möglichkeit zur
Veränderung
des Zeitpunkts des Flüssigkeitskontakts
mit dem Faden 160 und der Absorptionsgeschwindigkeit des
Fadens 160 können
in die Hülle 150 des
ersten Saums 110 eine Vielzahl der Löcher 180 gebohrt sein,
um die Porosität
des ersten Saums 110 zu erhöhen. Die Anzahl der Löcher und
die Größe der Löcher werden
durch die gewünschte
Porosität
bestimmt. Mit Bezug auf 1 und 2 sind die Löcher 180 dargestellt,
die die Hülle 150 von
einer radialen inneren Begrenzung 112 der Hülle aus
durchdringen. Als weitere Alternative kann das Material um den Saum 110 herum
je nach Wunsch eine vom übrigen
Implantat 130 verschiedene Durchlässigkeit aufweisen. Wenn es
beispielsweise erwünscht
ist, die Zeit zu verkürzen,
zu der die Flüssigkeit
den Faden 160 berührt,
kann es wünschenswert
sein, ein Implantat 130 mit einer ersten Durchlässigkeit
in Bereichen zu verwenden, die vom Saum 110 entfernt sind,
und einer zweiten Durchlässigkeit
am oder um den Saum 110 herum, die größer als die erste Durchlässigkeit
ist. Bevorzugter kann es erwünscht
sein, dass die radiale innere Begrenzung 112 eine relativ hohe
Durchlässigkeit
aufweist, wohingegen die radiale äußere Begrenzung 114 eine
sehr geringe Durchlässigkeit
aufweist, um Undichtigkeiten wie Endoleaks zu minimieren.
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Der
erste Saum 110 ist am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115 um
den Außenumfang
herum angeordnet und befestigt. Der erste Saum 110 ist
so angeordnet, dass der nach außen gerichtete
Radialdruck, den der Stent 140 ausübt, ungeachtet aller Unregelmäßigkeiten
der Form des Hohlraums des Körpers
an der Verbindungsstelle des Saums 110 und des Innendurchmessers
des Hohlraums des Körpers
gleichmäßig um den
prothetischen Bestandteil 115 verteilt wird. Wie in 2 dargestellt
ist, ist der Stent 140 radial im Inneren des Implantats 130 angeordnet
und berührt
die innere Begrenzung 112 des Saums 110. 1 und 2 veranschaulichen
die Position des ersten Saums 110 am distalen Ende des
prothetischen Bestandteils 115. Der erste Saum 110 besteht
aus einem Material, das so ausgewählt ist, dass es duktil ist.
Die Duktilität muss
ausreichen, damit sich die Form des ersten Saums 110 unregelmäßigen Formen
von Hohlräumen
des Körpers
anpassen kann. Durch die Ausdehnung des Fadens 160 und
die Duktilität
des ersten Saums 110 kann sich die Vorrichtung 100 der
Wand eines menschlichen Gefäßes anpassen,
die normalerweise Unterschiede aufweist und ein unvollkommener Kreis
ist. 3 ist eine grafische Darstellung, in der die Vorrichtung 100 dargestellt
ist, wobei das distale Ende mit dem ersten Saum 110 in
einer typisch unregelmäßig geformten
Aorta platziert und an deren innerem Umfang befestigt ist und sich
das proximale Ende der Vorrichtung 100 ohne Verwendung des
zweiten Saums 120 in den unregelmäßig geformten Beckenarterien
befindet.
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1 zeigt
den ersten Saum 110, der sich am distalen Ende der Vorrichtung 100 befindet,
sodass sich ein Abschnitt des Stents 140 über den
am weitesten distal liegenden Teil des daran befestigten oder einteilig
damit ausgebildeten ersten Saums 110 hinaus oder distal
davon erstreckt. Insbesondere besteht der Stent 140 aus
einer Reihe von Reifen, wobei jeder Reifen eine Reihe der Drähte ist,
die den Stent 140 ausmachen. Diese Verlängerung fördert das Einwachsen von Gewebe
beim Stent, damit nach der Implantation mit der Zeit die Fixierung
verbessert wird. 1 zeigt auch den zweiten Saum 120,
der gleichermaßen,
jedoch am proximalen Ende der Vorrichtung 100 platziert
ist, sodass sich ein Abschnitt eines Reifens weiterhin über den
am weitesten proximal liegenden Teil des daran befestigten oder
einteilig damit ausgebildeten zweiten Saums 120 hinaus oder
proximal davon erstreckt. Die Vorrichtung 100, bei der
der Stent 140 radial im Inneren des Implantats 130 angeordnet
ist, auf dem der erste Saum 110 ausgebildet ist, weist
vorzugsweise mindestens einen Reifen des Stents 140 distal
relativ zum ersten Saum 110 auf.
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Zur
endovaskulären
Implantation einer Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform
der Erfindung kann jede im Fachgebiet bekannte Einführvorrichtung
verwendet werden. Einige typische Einfürvorrichtungen, die für diesen
Zweck verwendet werden können,
sind in der
US-Patentschrift
5,609,627 beschrieben.
6 ist eine
Querschnittdarstellung einer Einführvorrichtung
700 für ein Implantat
der vorliegenden Erfindung. Der prothetische Bestandteil
115 mit
entweder dem ersten Saum
110 oder sowohl dem ersten Saum
110 als
auch dem zweiten Saum
120, die daran wie zuvor beschrieben
befestigt sind, ist zur Lagerung und Einbringung in einer trockenen und
zusammengedrückten
Form ausgelegt. Der erste und der zweite Saum
110 und
120 weisen
im zusammengedrückten
Zustand jeweils eine Dicke von unter 0,85 μm (30 Tausendstel Zoll) auf.
Aufgrund dieser Dünne
im zusammengepressten Zustand kann der prothetische Bestandteil
115 mit
dem ersten und dem zweiten Saum
110 und
120 der
Erfindung so verwendet werden, dass er endovaskulär durch
die Oberschenkel- oder
Beckenarterien eingebracht wird.
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Bei
der Ausführungsform,
die in 6 dargestellt ist, kann die Einführvorrichtung 700 dazu
verwendet werden, eine Vorrichtung abzusetzen, die sich für die Behandlung
eines Bauchaortenaneurysmas eignet. Eine derartige Vorrichtung könnte zwei Abschnitte
aufweisen – einen
proximalen Abschnitt zum Absetzen in einer Aorta und einen distalen
Abschnitt zum Absetzen in einer Beckenarterie, wie es im Fachgebiet
bekannt ist. Die Einführvorrichtung 700 weist
die äußere Hülse 701 auf,
die eine zylindrische Röhre
ist, die dazu ausgelegt ist, perkutan oder durch Eingriffe mit „Eröffnung" von einem Eingangspunkt
aus in das Gefäßsystem
zu der Stelle im Körperlumen
eingeführt
zu werden, an der der prothetische Bestandteil 115 implantiert
werden soll. In der äußeren Hülse 701 untergebracht
ist die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt. Die
Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt ist eine zylindrische
Röhre mit
einem Außendurchmesser,
der kleiner als der Innendurchmesser der äußeren Hülse 701 ist. Die Schubvorrichtung 702 am
distalen Abschnitt kann vorzugsweise durch die gesamte Länge der äußeren Hülse 701 geschoben
werden. In der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt
ist die Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt angeordnet.
Die Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt ist eine
zylindrische Röhre,
die verschiebbar in der Schubvorrichtung 702 am distalen
Abschnitt aufgenommen ist. Die Schubvorrichtung 703 am
proximalen Abschnitt ist vorzugsweise dazu ausgelegt, durch die
gesamte Länge
der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt geschoben
werden zu können.
In der Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt ist
der Ballonkatheter 704 angeordnet. Der Ballonkatheter 704 ist
dazu ausgelegt, in der Schubvorrichtung 703 am proximalen
Abschnitt verschoben zu werden. Am distalen Ende des Ballonkatheters 704 befindet
sich der Kegel 706. Der Ballon 707 ist zwischen
dem Kegel 706 und dem distalen Ende der Schubvorrichtung 702 am
distalen Abschnitt am Ballonkatheter 704 befestigt.
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7a, 7b und 7c sind
aufeinander folgende Querschnittdarstellungen der Aufzweigung der
Bauchaorta während
des Einführens
eines erfindungsgemäßen Implantats.
Obwohl die Einfuhrvorrichtung 700 von 6 verwendet
werden kann, um das Implantat abzusetzen, das in 7b und 7c dargestellt
ist, kann es erwünscht
sein, eine Einführvorrichtung
mit lediglich einer Schubvorrichtung zu verwenden, da das dargestellte
Implantat lediglich einen Abschnitt aufweist. Der prothetische Bestandteil 115,
der in 7b und 7c dargestellt ist,
ist teilweise aufgeschnitten, um den Stent 140 im Implantat 130 und
die Lage des Saums 110 besser darzustellen. Nach dem Zusammendrücken und
Einführen
der Vorrichtung in die Einführvorrichtung 700 wird
die Einfuhrvorrichtung durch einen Eingangspunkt (nicht dargestellt)
geführt.
Das Einführen
kann unter Verwendung bekannter perkutaner Verfahren oder Verfahren
mit Eröffnung
erfolgen. Die Einfuhrvorrichtung 700 wird anschließend an
die gewünschte
Absetzstelle im Körperlumen
befördert.
In der Aorta wird die Einfuhrvorrichtung 700 platziert,
und bei Bedarf kann der Ballon 707 über den Nierenarterien aufgeblasen
werden. Während
die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt in einer
festen Position gehalten wird, wird die äußere Hülse 701 zurückgezogen,
bis der prothetische Bestandteil 115 aus der äußeren Hülse 701 hervortritt,
wie in 7a und 7b dargestellt
ist. Nachdem der prothetische Bestandteil 115 optimal in
der Aorta ausgerichtet ist, wird die äußere Hülse 701 anschließend vollständig zurückgezogen,
bis der prothetische Bestandteil 115 in der Aorta abgesetzt
ist, wie in 7b dargestellt ist. Anschließend wird
der Ballon 707 entleert und in den distalen Abschnitt des
prothetischen Bestandteils 115 zurückgezogen, wo der Ballon 707 erneut aufgeblasen
wird, um die Einpassung des prothetischen Bestandteils 115 zu
unterstützen,
wie in 7c dargestellt ist.
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Das
Einführen
des prothetischen Bestandteils 115 in das Körperlumen
zur Durchführung
der Einpflanzung umfasst zuerst das Zusammendrücken und Einführen der
Vorrichtung in eine Einfuhrvorrichtung 700 auf bekannte
Weise. Die Einfuhrvorrichtung 700 wird anschließend in
das Körperlumen
eingeführt
und derart angeordnet, dass sich der prothetische Bestandteil 115 an
einer festgelegten Stelle befindet. Es ist wahrscheinlich, dass
der Faden 160 während
des Positioniervorgangs und sogar innerhalb der Einfuhrvorrichtung 700 mit
Körperflüssigkeiten
in Berührung
kommt. Aus diesem Grund wird auf die Außenseite des Fadens 160 eine
absorptionsbehindernde Beschichtung aufgebracht. Dann wird ein Teil
der Einfuhrvorrichtung zurückgezogen,
um eine Ausdehnung des Implantats auf seine Größe im entspannten Zustand zu
bewirken. Anschließend
steht der Faden 160, dessen absorptionsbehindernde Beschichtung
sich bis zu diesem Zeitpunkt reduziert hat, voll und ganz zur Verfügung, indem
die Einfuhrvorrichtung vollständig
zurückgezogen
wird, um zu bewirken, dass er vollständig in die Flüssigkeit
eintaucht und sie berührt,
um die Befestigung des prothetischen Bestandteils 115 an
dem Körperlumen
zu unterstützen.
Dies kann erreicht werden, indem eine Flüssigkeit wie eine unter Druck
stehende Kochsalzlösung
auf den Faden gerichtet wird. Wahlweise kann dies erfolgen, indem
zuerst der Außenumfang
des Saums 110 in eine Linie mit dem Innendurchmesser des
Hohlraums des Körpers
gebracht, anschließend ein
Hindernis für
die Flüssigkeitsströmung im
Körperlumen
zum Faden 160 entfernt wird, beispielsweise durch Entleeren
des Ballons 707, und das Blut fließen und den Faden 160 berühren kann.
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Mit
Bezug auf 1 ist auch eine zweite Ausführungsform
der Erfindung mit einem zweiten Saum 120 dargestellt, der
aus demselben Material wie der erste Saum 110 aufgebaut
ist und auf dieselbe Weise erstellt wurde. Es ist jedoch festzuhalten, dass,
während
sich der Saum 110 am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115 befindet
und dort befestigt ist, sich der zweite Saum 120 um den
Umfang des proximalen Endes des prothetischen Bestandteils 115 herum
befindet und dort befestigt ist.
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4 veranschaulicht
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Streifendehnungsansatzes 230, der bei einem laparoskopischen
oder endovaskulären
Eingriff verwendet wird. Mindestens ein Streifendehnungsansatz 230 wird
beispielsweise durch Weben aus dem Stentmaterial hergestellt und
ist ein fester Bestandteil des Stents 140. Er wird entlang
des Außenumfangs
des Implantats 130 befestigt und dient der Befestigung
an mindestens einem Streifen 200, um den Streifen radial
zu strecken, damit er einen angrenzenden Körperbereich entlang des Außenumfangs
des prothetischen Bestandteils 115 berührt. Der Streifendehnungsansatz 230 wird
vor dem Zusammendrücken
zur Verwendung in der Einführvorrichtung
vorher in den mindestens einen Streifen 200 eingesetzt.
Bei der Ausdehnung des Implantats nach dem Einführen kommt es an der Einsatzstelle im
Körperlumen
zur starren Streckung des Streifens 200 hin zu angrenzenden
Körperbereichen
zur Fixierung des Implantats. Der Streifendehnungsansatz 230 kann,
obwohl er Teil des Stents 140 ist, durch Weben in Form
eines Ansatzes entworfen werden, sodass der Ansatz während des
Einführens
neben dem Außenumfang
des prothetischen Bestandteils liegt, jedoch vom Umfang des Implantats 130 aus
radial nach außen
hervorragt, wenn die Entspannung stattfindet.
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8 veranschaulicht
ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Ein gegabelter prothetischer Bestandteil 930,
der einen Saum 110 aufweist, der einen absorbierenden Faden 160 enthält, ist
am distalen Ende an einer Aorta 940 befestigt, wobei sich
die gegabelten proximalen Enden in die Beckenarterienäste 950 und 960 für die gemeinsamen
Beckenarterien erstrecken. Wenn es erforderlich ist, einen prothetischen
Bestandteil in die Beckenarterie einzupflanzen, wird ein zweiter
prothetischer Bestandteil 920 verwendet, um am proximalen
Ende des gegabelten prothetischen Bestandteils 930 befestigt
zu werden. Der zweite prothetische Bestandteil 920 mit
dem Saum 110 ist am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 920 um
den Außenumfang
herum befestigt. Der Saum 110 ist so angeordnet, dass durch
den nach außen
gerichteten Radialdruck, den ein Stent oder eine Fixiervorrichtung
ausübt,
unabhängig
von jeglichen Unregelmäßigkeiten der
Form des prothetischen Bestandteils 930 an der Verbindungsstelle
des Saums 110 und des Innendurchmessers des prothetischen
Bestandteils 930 der nach außen gerichtete Radialdrucks
um den Umfang des prothetischen Bestandteils 920 herum
besser verteilt wird. Wie in 8 dargestellt
ist, ist der prothetische Bestandteil 920 radial im Inneren
des Beckenarterienabschnitts des prothetischen Bestandteils 930 angeordnet
und bildet mit dem durch die Flüssigkeitsabsorption
ausgedehnten Faden 160 einen konzentrischen Kreis zur Berührung mit
der Innenwand, um die beiden prothetischen Bestandteile dicht miteinander
zu verbinden und aneinander zu befestigen. Obwohl als gegabelter
prothetischer Bestandteil dargestellt, kann auch ein gerader modularer
prothetischer Bestandteil in Verbindung mit dieser Ausführungsform
verwendet werden. Ebenfalls radial um den zweiten prothetischen
Bestandteil 920 herum angeordnet dargestellt ist ein Saum 110a,
der proximal zum proximalen Ende des Beckenarterienasts 950 angesetzt
ist. Der Saum 110a kann vorgesehen sein, um zu verhindern,
dass der zweite prothetische Bestandteil 920 distal in
den Beckenarterienast 950 rutscht. Insbesondere würde, wenn
eine Kraft auf den zweiten prothetischen Bestandteil 920 ausgeübt wird,
um eine distale Bewegung des zweiten prothetischen Bestandteils 920 zu
bewirken, diese Bewegung aufgehalten werden, da der Saum 110a an
das proximale Ende des Beckenarterienasts 950 anstößt. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann unter anderem bei der Behandlung von Bauchaortenaneurysmen,
Brustaortenaneurysmen, der arteriellen Verschlusskrankheit oder
SFA verwendet werden.
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Es
wurden einige der Vorteile der vorliegenden Erfindung offenbart,
die einen absorbierenden Faden in einem Saum bereitstellen, der
sich bei Berührung
mit einer Flüssigkeit
ausdehnt, um eine größere Oberfläche zur
Berührung
der Wände
eines Hohlraums des Körpers
zu schaffen, die die Möglichkeit
der Abwärtsbewegung
des Implantats herabsetzt. Mit der Erfindung kann sich der prothetische Bestandteil
jeder Formveränderung
des Hohlraums des Körpers
anpassen und wird die Abdichtung der Verbindungsstelle des prothetischen
Bestandteils und des Hohlraums des Körpers am Implantat unterstützt.