DE60219313T2 - Implantat mit mitteln zum fixieren an einem körpergefäss - Google Patents

Implantat mit mitteln zum fixieren an einem körpergefäss Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Implantate und insbesondere die verbesserte Befestigung und abdichtende Verbindung eines prothetischen Bestandteils an bzw. mit einem Körperlumen.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Bei chirurgischen Eingriffen zur Behandlung von Aneurysmen und anderen Problemen des Gefäßsystems war es bisher üblich, chirurgische Implantate, wie endovaskuläre Implantate, zu verwenden. Bei diesen Vorrichtungen muss bei der Befestigung mit vielen Schwierigkeiten gerechnet werden, die hauptsächlich durch anatomische Veränderungen, die beim Fortschreiten der Erkrankung auftreten, und durch die unregelmäßige Form des Hohlraums des Körpers, in den die Vorrichtungen eingesetzt werden, bedingt sind. Um dieses Problem zu bekämpfen, werden viele Arten und Formen von Stents in einem Implantatmaterial platziert, um das Implantat vor Ort zu fixieren. Dieses Verfahren weist jedoch bestimmte Einschränkungen auf. Bei der Reparatur von Bauchaortenaneurysmen unter Verwendung dieses Verfahrens muss beispielsweise ein Mindestabstand von einem Zentimeter zwischen den Nierenarterien und dem Aneurysma vorhanden sein. Außerdem ist die Querschnittsform der meisten Stents im radial ausgedehnten Zustand kreisförmig, wohingegen die Querschnittsform des Hohlraums des Körpers, in dem er angeordnet wird, nicht kreisförmig ist.
  • EP-A-0 689 806 offenbart eine implantierbare röhrenförmige Prothese mit Manschetten, die dazu ausgelegt, Stents aufzunehmen. Die Prothese umfasst einen hohlen röhrenförmigen Kanal mit Manschetten an jedem Ende. Jede der Manschetten weist ein geschlossenes Ende und ein offenes Ende auf, damit ein Schlitz zur Aufnahme der Stents entsteht. Die Prothese kann eine implantierbare röhrenförmige intraluminale Prothese sein, die in ein Körpergefäß eingesetzt wird, wobei der hohle röhrenförmige Kanal radial ausgedehnt werden kann, um das Körpergefäß zu stützen. Wahlweise kann die Prothese eine implantierbare röhrenförmige Gefäßprothese sein, mit der beschädigte oder erkrankte bestehende Körpergefäße auf chirurgischem Wege ersetzt werden. Die Kombination aus röhrenförmiger Prothese und Stent kann radial ausgedehnt werden, sodass die Stents die Prothese im Hohlraum verankern. Die Schlitze, in denen die Stents aufgenommen sind, verhindern den Kontakt zwischen den Stents und Flüssigkeiten, die durch das Körpergefaß fließen.
  • Die gängige Verwendung von Implantats bei laparoskopischen und offenen chirurgischen Eingriffen beruht darauf, den inneren Umfang der Arterie am Umfang des Implantats anzunähen, was eine Operation zur Folge hat, die für einen Patienten und medizinisches Fachpersonal belastend und zeitaufwändig ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung bereit, die in ein Körperlumen implantiert werden kann, damit der Hohlraum wiederhergestellt oder repariert werden kann. Die Vorrichtung umfasst einen prothetischen Bestandteil, der ein Implantat mit einem darauf ausgebildeten Saum aufweist. Der Saum definiert in sich einen Innenraum, der dafür verwendet wird, einen Faden aufzunehmen. Der Faden ist so aufgebaut, dass er ein absorbierendes Material enthält, das sich bei Berührung mit einer Flüssigkeit wie Blut ausdehnt. Die Ausdehnung des Fadens, die durch die Absorption der Flüssigkeit bewirkt wird, hilft bei der Befestigung des Implantats um ein unregelmäßig geformtes Körperlumen, beispielsweise eine Aorta. Der sich ausdehnende Faden trägt dazu bei, den prothetischen Bestandteil an dem Körperlumen zu befestigen, der nach unten gerichteten Kraft des Blutflusses auf die Vorrichtung zu widerstehen und eine bessere Abdichtung zu bilden, um Endoleaks an der Verbindungsstelle des Implantats und des Hohlraums des Körpers zu vermindern. Ein Verfahren zur Implantation einer Vorrichtung in ein Körperlumen gemäß dieser Ausführungsform umfasst das Einführen der Vorrichtung in das Körperlumen und das in Kontakt Bringen des Fadens mit einer Flüssigkeit, um die Befestigung des prothetischen Bestandteils an dem Körperlumen zu unterstützen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind ein oder mehrere Befestigungsstreifen am Außenumfang des prothetischen Bestandteils befestigt. Jeder Streifen kann als Lasche gestaltet sein, die an einem Ende, beispielsweise dem distalen Ende, nicht gehalten ist. Die Streifen sind an ihrem anderen Ende, üblicherweise ihrem proximalen Ende, am Außenumfang des Implantats befestigt und erstrecken sich von diesem Befestigungspunkt am Implantat radial nach außen. Wenn der prothetische Bestandteil abgesetzt wird, wird ein Teil jedes Streifens, der nicht das befestigte Ende ist, beispielsweise das unbefestigte Ende, an einem angrenzenden Körperbereich befestigt, der den Hohlraum umgibt. Die Streifen sind als Befestigungsvorrichtungen für den prothetischen Bestandteil vorgesehen und dabei behilflich, nach unten gerichtete Bewegungen zu verringern, indem sie die Beanspruchung des Implantats über die Länge des prothetischen Bestandteils verteilen. Ein Verfahren zur Implantation einer Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform umfasst das Einführen der Vorrichtung in ein Körperlumen und das Befestigen des zweiten Teils des Befestigungsstreifens an einem angrenzenden Körperbereich, der den prothetischen Bestandteil umgibt.
  • Diese und weitere Aspekte der Erfindung werden nachfolgend besser verstanden und insbesondere in den beigefügten Ansprüchen dargelegt. Es wird nun auf die folgende ausführliche Beschreibung in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der folgenden Beschreibung der angehängten Zeichnungen deutlicher verständlich. Es zeigen:
  • 1 eine teilweise geschnittene Draufsicht einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht der Vorrichtung von 1;
  • 3 eine Seitenansicht, in der die Vorrichtung von 1 in einer Aorta mit einem Aneurysma dargestellt ist;
  • 4 eine perspektivische Ansicht, in der ein Streifendehnungsansatz einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist;
  • 5 eine aufgeschnittene perspektivische Ansicht eines der Säume, die in 1 dargestellt sind;
  • 6 eine Seitenansicht einer Einführvorrichtung zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung im Querschnitt;
  • 7a, 7b und 7c Seitenansichten, in denen das Absetzen einer Vorrichtung der vorliegenden Erfindung unter Verwendung einer Einfuhrvorrichtung dargestellt ist; und
  • 8 eine Draufsicht mit einem aufgeschnittenen Bereich einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Mit Bezug auf 1 ist ein endovaskuläres Implantat oder eine endovaskuläre Vorrichtung 100 dargestellt. Die Vorrichtung 100 umfasst einen prothetischen Bestandteil 115, der ein Implantat 130 aufweist und auch einen Stent 140 aufweisen kann, der innerhalb des Innenumfangs des Implantats 130 angeordnet ist. Wird die Vorrichtung endovaskulär eingesetzt, ist es wünschenswert, dass der prothetische Bestandteil einen Stent aufweist. Andererseits kann der prothetische Bestandteil 115 ausschließlich aus einem Implantat bestehen, was wünschenswert sein kann, wenn die Vorrichtung bei einer Laparoskopie oder einem offenen chirurgischen Eingriff eingesetzt wird. Das Implantat 130 besteht aus einem Gewebe, wie Dacron, Polyester oder Polytetrafluorethylen, damit eine zylindrische Wand entsteht, die den Stent 140 umgibt. Der Stent 140 ist ein Drahtgeflecht und kann von jeder zweckmäßigen Art und Gestaltung sein, die im Fachgebiet bekannt sind. Der Stent 140 kann beispielsweise geflochten oder fadenartig oder lasergeschnitten oder geätzt sein und kann selbstexpandierbar oder ballonexpandierbar sein. Eine beispielhafte Form eines selbstexpandierenden Stents ist aus einer Formgedächtnislegierung aus Nickel und Titan hergestellt.
  • 1 zeigt einen ersten Saum 110 am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115 und veranschaulicht auch eine weitere Ausführungsform der Erfindung durch Aufnahme eines zweiten Saums 120 am proximalen Ende des prothetischen Bestandteils 115. Wie er hier verwendet wird, bezeichnet der Begriff „proximal" eine Stelle, die näher an einem Zugangspunkt von außerhalb des Körpers liegt und der Begriff „distal" bezeichnet eine Stelle, die weiter weg vom Zugangspunkt liegt, der sich üblicherweise im Bein eines Patienten befindet. Der erste Saum 110 und der zweite Saum 120 sind ähnlich aufgebaut, wie unter Verwendung des ersten Saums 110 als Beispiel nachfolgend beschrieben ist.
  • In 5 weist das Implantat 130 einen ersten Saum 110 auf, der eine Hülle 150 bildet, die einen Innenraum 152 darin definiert. Von der Hülle 150 umschlossen und innerhalb des Innenraums 152 befindet sich ein absorbierender Faden 160 aus einem Material wie dem Polymer Merocel® oder einem ähnlichen absorbierenden Material, das vorhersagbar eine Flüssigkeit absorbieren kann und sich infolge dieser Absorption kontrollierbar ausdehnen kann. Nach Festlegung durch medizinische Fachkräfte könnte die Flüssigkeit, die verwendet wird, um den absorbierenden Faden 160 zuerst zu berühren, zu Beginn eine lokal eingebrachte Kochsalzlösung sein, um eine Fixierung zu erreichen, während der Blutfluss während der ersten Abschnitte des Implantats behindert wird. Anfänglich oder in Abwesenheit einer Druckflüssigkeit kann es sein, dass der Faden die Flüssigkeit nur teilweise absorbiert, beispielsweise in den Bereichen des Fadens, die der Flüssigkeit ausgesetzt sind. Wenn der Blutfluss wiederhergestellt wird, berührt das Blut selbst den absorbierenden Faden 160 und wird absorbiert, um für eine fortgesetzte weitere Fixierung zu sorgen.
  • Der erste Saum 110 sieht aus wie ein Saum, der entlang der oder um die Unterseite eines Rocks herum oder an der Unterseite von Hosenbeinen hergestellt werden kann. Im Fall des ersten Saums 110 kann er erstellt werden, indem ein Abschnitt des Materials des Implantats 130 umgeklappt und auf sich selbst gelegt und an sich selbst befestigt wird, damit die Hülle 150 entsteht, die den Innenraum 152 definiert. Der Saum muss sich nicht unbedingt an einem Ende des Implantats 130 befinden. Der absorbierende Faden 160 ist im Innenraum 152 eingeschlossen und kann jede zweckmäßige Form aufweisen, damit er der jeweiligen Anwendung genügt. Insbesondere kann das Material des Fadens 160, wenn es trocken ist, durch Zusammendrücken wie erforderlich in jede regelmäßige oder unregelmäßige Form gebracht werden. Diese Verdichtung könnte erforderlich sein, um die Vorrichtung in einem Einbringungskatheter zu platzieren. Der absorbierende Faden 160 kann die Form eines flachen Bands aufweisen, das das Profil der Vorrichtung verringert. Es ist möglich, dass noch weitere Formen für den Faden 160 verwendet werden können. Zu weiteren Formen des Fadens gehören ringförmig, kreisförmig, halbkreisförmig, D-förmig, rechteckig, achteckig, trapezförmig, dreieckig und quadratisch. Das Material des ersten Saums 110 ist vorzugsweise ausreichend duktil, um einen geeigneten Innenbereich zur Aufnahme des Fadens zu bilden und sich der unregelmäßigen Form des Hohlraums des Körpers anzupassen. Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der erste Saum 110 separat hergestellt, ohne das Material des Implantats 130 umzuklappen. Ein solcher separat hergestellter erster Saum 110 weist eine Hülle 150 aus einem separaten, vom Implantat 130 verschiedenen Material auf und verwendet das separate Material zur Bildung des Innenraums 152 zur Aufnahme des absorbierenden Fadens 160. Der auf diese Weise aufgebaute erste Saum 110 wird anschließend an der richtigen Stelle am Implantat 130 befestigt, indem er als separater Bestandteil am Implantat angenäht, angeklebt oder angewebt wird.
  • Es kann wünschenswert sein, den Zeitpunkt, zu dem die Flüssigkeit den Faden 160 berührt, gegenüber dem Zeitpunkt hinauszuzögern, zu dem die Flüssigkeit den prothetischen Bestandteil 115 berühren darf. Es kann beispielsweise erwünscht sein, zuerst die Flüssigkeit den Stent 140 berühren zu lassen, damit sich der Stent radial ausdehnt (in dem Fall, in dem eine Formgedächtnislegierung als Material für den Stent verwendet wird) und anschließend, nach einiger Zeit, den Faden 160 die Flüssigkeit absorbieren und sich anschließend ausdehnen zu lassen.
  • Wiederum in 5 ist eine perspektivische Ansicht des ersten Saums 110 vergrößert dargestellt, um durch Abwickeln der Hülle 150 die bioabsorbierbare Beschichtung 170 besser zu veranschaulichen, die auf dem absorbierenden Faden 160 aufgebracht ist. Zum Zweck des Verzögerns der Flüssigkeitsabsorption weist der absorbierende Faden 160 eine bioabsorbierbare Beschichtung 170 auf, die auf seinem Außenumfang aufgebracht ist und mit der die Geschwindigkeit und Flüssigkeitsmenge gesteuert wird, die in das absorbierende Material gelangt. Wie sie hier verwendet wird, bezeichnet „bioabsorbierbare Beschichtung" jedes Material, das als Schicht über den Faden aufgebracht werden kann und sich unter dem Einfluss einer Körperflüssigkeit mit einer bekannten Geschwindigkeit auflöst. Polymere Beschichtungsmaterialien, die für die bioabsorbierbare Beschichtung verwendet werden können, umfassen unter anderem Gelatine, Polymilchsäure, Polyglycolsäure, Polysaccharide wie Cellulosen, Stärken, Dextrane, Alginate und Abkömmlinge sowie Chlorhexidinglukonat. Die Dicke der bioabsorbierbaren Beschichtung kann verändert werden, um die Stärke der Absorption einzustellen und die Art der bioabsorbierbaren Beschichtung kann so ausgewählt werden, dass sie bestimmte vorher festgelegte Flüssigkeiten wie Blut absorbiert.
  • Als zusätzliche oder alternative Möglichkeit zur Veränderung des Zeitpunkts des Flüssigkeitskontakts mit dem Faden 160 und der Absorptionsgeschwindigkeit des Fadens 160 können in die Hülle 150 des ersten Saums 110 eine Vielzahl der Löcher 180 gebohrt sein, um die Porosität des ersten Saums 110 zu erhöhen. Die Anzahl der Löcher und die Größe der Löcher werden durch die gewünschte Porosität bestimmt. Mit Bezug auf 1 und 2 sind die Löcher 180 dargestellt, die die Hülle 150 von einer radialen inneren Begrenzung 112 der Hülle aus durchdringen. Als weitere Alternative kann das Material um den Saum 110 herum je nach Wunsch eine vom übrigen Implantat 130 verschiedene Durchlässigkeit aufweisen. Wenn es beispielsweise erwünscht ist, die Zeit zu verkürzen, zu der die Flüssigkeit den Faden 160 berührt, kann es wünschenswert sein, ein Implantat 130 mit einer ersten Durchlässigkeit in Bereichen zu verwenden, die vom Saum 110 entfernt sind, und einer zweiten Durchlässigkeit am oder um den Saum 110 herum, die größer als die erste Durchlässigkeit ist. Bevorzugter kann es erwünscht sein, dass die radiale innere Begrenzung 112 eine relativ hohe Durchlässigkeit aufweist, wohingegen die radiale äußere Begrenzung 114 eine sehr geringe Durchlässigkeit aufweist, um Undichtigkeiten wie Endoleaks zu minimieren.
  • Der erste Saum 110 ist am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115 um den Außenumfang herum angeordnet und befestigt. Der erste Saum 110 ist so angeordnet, dass der nach außen gerichtete Radialdruck, den der Stent 140 ausübt, ungeachtet aller Unregelmäßigkeiten der Form des Hohlraums des Körpers an der Verbindungsstelle des Saums 110 und des Innendurchmessers des Hohlraums des Körpers gleichmäßig um den prothetischen Bestandteil 115 verteilt wird. Wie in 2 dargestellt ist, ist der Stent 140 radial im Inneren des Implantats 130 angeordnet und berührt die innere Begrenzung 112 des Saums 110. 1 und 2 veranschaulichen die Position des ersten Saums 110 am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115. Der erste Saum 110 besteht aus einem Material, das so ausgewählt ist, dass es duktil ist. Die Duktilität muss ausreichen, damit sich die Form des ersten Saums 110 unregelmäßigen Formen von Hohlräumen des Körpers anpassen kann. Durch die Ausdehnung des Fadens 160 und die Duktilität des ersten Saums 110 kann sich die Vorrichtung 100 der Wand eines menschlichen Gefäßes anpassen, die normalerweise Unterschiede aufweist und ein unvollkommener Kreis ist. 3 ist eine grafische Darstellung, in der die Vorrichtung 100 dargestellt ist, wobei das distale Ende mit dem ersten Saum 110 in einer typisch unregelmäßig geformten Aorta platziert und an deren innerem Umfang befestigt ist und sich das proximale Ende der Vorrichtung 100 ohne Verwendung des zweiten Saums 120 in den unregelmäßig geformten Beckenarterien befindet.
  • 1 zeigt den ersten Saum 110, der sich am distalen Ende der Vorrichtung 100 befindet, sodass sich ein Abschnitt des Stents 140 über den am weitesten distal liegenden Teil des daran befestigten oder einteilig damit ausgebildeten ersten Saums 110 hinaus oder distal davon erstreckt. Insbesondere besteht der Stent 140 aus einer Reihe von Reifen, wobei jeder Reifen eine Reihe der Drähte ist, die den Stent 140 ausmachen. Diese Verlängerung fördert das Einwachsen von Gewebe beim Stent, damit nach der Implantation mit der Zeit die Fixierung verbessert wird. 1 zeigt auch den zweiten Saum 120, der gleichermaßen, jedoch am proximalen Ende der Vorrichtung 100 platziert ist, sodass sich ein Abschnitt eines Reifens weiterhin über den am weitesten proximal liegenden Teil des daran befestigten oder einteilig damit ausgebildeten zweiten Saums 120 hinaus oder proximal davon erstreckt. Die Vorrichtung 100, bei der der Stent 140 radial im Inneren des Implantats 130 angeordnet ist, auf dem der erste Saum 110 ausgebildet ist, weist vorzugsweise mindestens einen Reifen des Stents 140 distal relativ zum ersten Saum 110 auf.
  • Zur endovaskulären Implantation einer Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung kann jede im Fachgebiet bekannte Einführvorrichtung verwendet werden. Einige typische Einfürvorrichtungen, die für diesen Zweck verwendet werden können, sind in der US-Patentschrift 5,609,627 beschrieben. 6 ist eine Querschnittdarstellung einer Einführvorrichtung 700 für ein Implantat der vorliegenden Erfindung. Der prothetische Bestandteil 115 mit entweder dem ersten Saum 110 oder sowohl dem ersten Saum 110 als auch dem zweiten Saum 120, die daran wie zuvor beschrieben befestigt sind, ist zur Lagerung und Einbringung in einer trockenen und zusammengedrückten Form ausgelegt. Der erste und der zweite Saum 110 und 120 weisen im zusammengedrückten Zustand jeweils eine Dicke von unter 0,85 μm (30 Tausendstel Zoll) auf. Aufgrund dieser Dünne im zusammengepressten Zustand kann der prothetische Bestandteil 115 mit dem ersten und dem zweiten Saum 110 und 120 der Erfindung so verwendet werden, dass er endovaskulär durch die Oberschenkel- oder Beckenarterien eingebracht wird.
  • Bei der Ausführungsform, die in 6 dargestellt ist, kann die Einführvorrichtung 700 dazu verwendet werden, eine Vorrichtung abzusetzen, die sich für die Behandlung eines Bauchaortenaneurysmas eignet. Eine derartige Vorrichtung könnte zwei Abschnitte aufweisen – einen proximalen Abschnitt zum Absetzen in einer Aorta und einen distalen Abschnitt zum Absetzen in einer Beckenarterie, wie es im Fachgebiet bekannt ist. Die Einführvorrichtung 700 weist die äußere Hülse 701 auf, die eine zylindrische Röhre ist, die dazu ausgelegt ist, perkutan oder durch Eingriffe mit „Eröffnung" von einem Eingangspunkt aus in das Gefäßsystem zu der Stelle im Körperlumen eingeführt zu werden, an der der prothetische Bestandteil 115 implantiert werden soll. In der äußeren Hülse 701 untergebracht ist die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt. Die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt ist eine zylindrische Röhre mit einem Außendurchmesser, der kleiner als der Innendurchmesser der äußeren Hülse 701 ist. Die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt kann vorzugsweise durch die gesamte Länge der äußeren Hülse 701 geschoben werden. In der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt ist die Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt angeordnet. Die Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt ist eine zylindrische Röhre, die verschiebbar in der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt aufgenommen ist. Die Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt ist vorzugsweise dazu ausgelegt, durch die gesamte Länge der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt geschoben werden zu können. In der Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt ist der Ballonkatheter 704 angeordnet. Der Ballonkatheter 704 ist dazu ausgelegt, in der Schubvorrichtung 703 am proximalen Abschnitt verschoben zu werden. Am distalen Ende des Ballonkatheters 704 befindet sich der Kegel 706. Der Ballon 707 ist zwischen dem Kegel 706 und dem distalen Ende der Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt am Ballonkatheter 704 befestigt.
  • 7a, 7b und 7c sind aufeinander folgende Querschnittdarstellungen der Aufzweigung der Bauchaorta während des Einführens eines erfindungsgemäßen Implantats. Obwohl die Einfuhrvorrichtung 700 von 6 verwendet werden kann, um das Implantat abzusetzen, das in 7b und 7c dargestellt ist, kann es erwünscht sein, eine Einführvorrichtung mit lediglich einer Schubvorrichtung zu verwenden, da das dargestellte Implantat lediglich einen Abschnitt aufweist. Der prothetische Bestandteil 115, der in 7b und 7c dargestellt ist, ist teilweise aufgeschnitten, um den Stent 140 im Implantat 130 und die Lage des Saums 110 besser darzustellen. Nach dem Zusammendrücken und Einführen der Vorrichtung in die Einführvorrichtung 700 wird die Einfuhrvorrichtung durch einen Eingangspunkt (nicht dargestellt) geführt. Das Einführen kann unter Verwendung bekannter perkutaner Verfahren oder Verfahren mit Eröffnung erfolgen. Die Einfuhrvorrichtung 700 wird anschließend an die gewünschte Absetzstelle im Körperlumen befördert. In der Aorta wird die Einfuhrvorrichtung 700 platziert, und bei Bedarf kann der Ballon 707 über den Nierenarterien aufgeblasen werden. Während die Schubvorrichtung 702 am distalen Abschnitt in einer festen Position gehalten wird, wird die äußere Hülse 701 zurückgezogen, bis der prothetische Bestandteil 115 aus der äußeren Hülse 701 hervortritt, wie in 7a und 7b dargestellt ist. Nachdem der prothetische Bestandteil 115 optimal in der Aorta ausgerichtet ist, wird die äußere Hülse 701 anschließend vollständig zurückgezogen, bis der prothetische Bestandteil 115 in der Aorta abgesetzt ist, wie in 7b dargestellt ist. Anschließend wird der Ballon 707 entleert und in den distalen Abschnitt des prothetischen Bestandteils 115 zurückgezogen, wo der Ballon 707 erneut aufgeblasen wird, um die Einpassung des prothetischen Bestandteils 115 zu unterstützen, wie in 7c dargestellt ist.
  • Das Einführen des prothetischen Bestandteils 115 in das Körperlumen zur Durchführung der Einpflanzung umfasst zuerst das Zusammendrücken und Einführen der Vorrichtung in eine Einfuhrvorrichtung 700 auf bekannte Weise. Die Einfuhrvorrichtung 700 wird anschließend in das Körperlumen eingeführt und derart angeordnet, dass sich der prothetische Bestandteil 115 an einer festgelegten Stelle befindet. Es ist wahrscheinlich, dass der Faden 160 während des Positioniervorgangs und sogar innerhalb der Einfuhrvorrichtung 700 mit Körperflüssigkeiten in Berührung kommt. Aus diesem Grund wird auf die Außenseite des Fadens 160 eine absorptionsbehindernde Beschichtung aufgebracht. Dann wird ein Teil der Einfuhrvorrichtung zurückgezogen, um eine Ausdehnung des Implantats auf seine Größe im entspannten Zustand zu bewirken. Anschließend steht der Faden 160, dessen absorptionsbehindernde Beschichtung sich bis zu diesem Zeitpunkt reduziert hat, voll und ganz zur Verfügung, indem die Einfuhrvorrichtung vollständig zurückgezogen wird, um zu bewirken, dass er vollständig in die Flüssigkeit eintaucht und sie berührt, um die Befestigung des prothetischen Bestandteils 115 an dem Körperlumen zu unterstützen. Dies kann erreicht werden, indem eine Flüssigkeit wie eine unter Druck stehende Kochsalzlösung auf den Faden gerichtet wird. Wahlweise kann dies erfolgen, indem zuerst der Außenumfang des Saums 110 in eine Linie mit dem Innendurchmesser des Hohlraums des Körpers gebracht, anschließend ein Hindernis für die Flüssigkeitsströmung im Körperlumen zum Faden 160 entfernt wird, beispielsweise durch Entleeren des Ballons 707, und das Blut fließen und den Faden 160 berühren kann.
  • Mit Bezug auf 1 ist auch eine zweite Ausführungsform der Erfindung mit einem zweiten Saum 120 dargestellt, der aus demselben Material wie der erste Saum 110 aufgebaut ist und auf dieselbe Weise erstellt wurde. Es ist jedoch festzuhalten, dass, während sich der Saum 110 am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 115 befindet und dort befestigt ist, sich der zweite Saum 120 um den Umfang des proximalen Endes des prothetischen Bestandteils 115 herum befindet und dort befestigt ist.
  • 4 veranschaulicht eine bevorzugte Ausführungsform eines Streifendehnungsansatzes 230, der bei einem laparoskopischen oder endovaskulären Eingriff verwendet wird. Mindestens ein Streifendehnungsansatz 230 wird beispielsweise durch Weben aus dem Stentmaterial hergestellt und ist ein fester Bestandteil des Stents 140. Er wird entlang des Außenumfangs des Implantats 130 befestigt und dient der Befestigung an mindestens einem Streifen 200, um den Streifen radial zu strecken, damit er einen angrenzenden Körperbereich entlang des Außenumfangs des prothetischen Bestandteils 115 berührt. Der Streifendehnungsansatz 230 wird vor dem Zusammendrücken zur Verwendung in der Einführvorrichtung vorher in den mindestens einen Streifen 200 eingesetzt. Bei der Ausdehnung des Implantats nach dem Einführen kommt es an der Einsatzstelle im Körperlumen zur starren Streckung des Streifens 200 hin zu angrenzenden Körperbereichen zur Fixierung des Implantats. Der Streifendehnungsansatz 230 kann, obwohl er Teil des Stents 140 ist, durch Weben in Form eines Ansatzes entworfen werden, sodass der Ansatz während des Einführens neben dem Außenumfang des prothetischen Bestandteils liegt, jedoch vom Umfang des Implantats 130 aus radial nach außen hervorragt, wenn die Entspannung stattfindet.
  • 8 veranschaulicht ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein gegabelter prothetischer Bestandteil 930, der einen Saum 110 aufweist, der einen absorbierenden Faden 160 enthält, ist am distalen Ende an einer Aorta 940 befestigt, wobei sich die gegabelten proximalen Enden in die Beckenarterienäste 950 und 960 für die gemeinsamen Beckenarterien erstrecken. Wenn es erforderlich ist, einen prothetischen Bestandteil in die Beckenarterie einzupflanzen, wird ein zweiter prothetischer Bestandteil 920 verwendet, um am proximalen Ende des gegabelten prothetischen Bestandteils 930 befestigt zu werden. Der zweite prothetische Bestandteil 920 mit dem Saum 110 ist am distalen Ende des prothetischen Bestandteils 920 um den Außenumfang herum befestigt. Der Saum 110 ist so angeordnet, dass durch den nach außen gerichteten Radialdruck, den ein Stent oder eine Fixiervorrichtung ausübt, unabhängig von jeglichen Unregelmäßigkeiten der Form des prothetischen Bestandteils 930 an der Verbindungsstelle des Saums 110 und des Innendurchmessers des prothetischen Bestandteils 930 der nach außen gerichtete Radialdrucks um den Umfang des prothetischen Bestandteils 920 herum besser verteilt wird. Wie in 8 dargestellt ist, ist der prothetische Bestandteil 920 radial im Inneren des Beckenarterienabschnitts des prothetischen Bestandteils 930 angeordnet und bildet mit dem durch die Flüssigkeitsabsorption ausgedehnten Faden 160 einen konzentrischen Kreis zur Berührung mit der Innenwand, um die beiden prothetischen Bestandteile dicht miteinander zu verbinden und aneinander zu befestigen. Obwohl als gegabelter prothetischer Bestandteil dargestellt, kann auch ein gerader modularer prothetischer Bestandteil in Verbindung mit dieser Ausführungsform verwendet werden. Ebenfalls radial um den zweiten prothetischen Bestandteil 920 herum angeordnet dargestellt ist ein Saum 110a, der proximal zum proximalen Ende des Beckenarterienasts 950 angesetzt ist. Der Saum 110a kann vorgesehen sein, um zu verhindern, dass der zweite prothetische Bestandteil 920 distal in den Beckenarterienast 950 rutscht. Insbesondere würde, wenn eine Kraft auf den zweiten prothetischen Bestandteil 920 ausgeübt wird, um eine distale Bewegung des zweiten prothetischen Bestandteils 920 zu bewirken, diese Bewegung aufgehalten werden, da der Saum 110a an das proximale Ende des Beckenarterienasts 950 anstößt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann unter anderem bei der Behandlung von Bauchaortenaneurysmen, Brustaortenaneurysmen, der arteriellen Verschlusskrankheit oder SFA verwendet werden.
  • Es wurden einige der Vorteile der vorliegenden Erfindung offenbart, die einen absorbierenden Faden in einem Saum bereitstellen, der sich bei Berührung mit einer Flüssigkeit ausdehnt, um eine größere Oberfläche zur Berührung der Wände eines Hohlraums des Körpers zu schaffen, die die Möglichkeit der Abwärtsbewegung des Implantats herabsetzt. Mit der Erfindung kann sich der prothetische Bestandteil jeder Formveränderung des Hohlraums des Körpers anpassen und wird die Abdichtung der Verbindungsstelle des prothetischen Bestandteils und des Hohlraums des Körpers am Implantat unterstützt.

Claims (18)

  1. Vorrichtung zur Implantation (100) in ein Körperlumen, umfassend: einen prothetischen Bestandteil (115), der ein Implantat (130) mit einem auf dem Implantat ausgebildeten Saum (110) umfasst, wobei der Saum (110) einen Innenraum (152) definiert; und einen Faden (160), der im Innenraum (152) angeordnet ist und sich nach Absorption einer Flüssigkeit ausdehnt, um die Befestigung des prothetischen Bestandteils am Körperlumen zu unterstützen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der prothetische Bestandteil ferner einen Stent (140) umfasst, der radial im Inneren des Implantats (130) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Saum am distalen Ende des prothetischen Bestandteils (115) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei das Implantat (130) ferner einen zweiten Saum (120) umfasst, der am proximalen Ende des prothetischen Bestandteils angeordnet ist und einen zweiten Innenraum definiert, und wobei die Vorrichtung ferner einen zweiten Faden umfasst, der im zweiten Innenraum angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei sich der Faden (160) in einem zusammengedrückten Zustand befindet, bevor er mit einer Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Stärke des Fadens (160) im komprimierten Zustand weniger als 0,85 um (dreißig Tausendstel Zoll) beträgt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Faden (160) die Form eines flachen Bands aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Faden eine Form aufweist, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus ringförmig, kreisförmig, halbkreisförmig, D-förmig, rechteckig, achteckig, trapezförmig, dreieckig und quadratisch besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner eine Außenbeschichtung (170) auf dem Faden (160) umfasst, wobei sich die Beschichtung unter Einfluss einer Flüssigkeit auflöst, um die Geschwindigkeit zu verändern, mit der sich der Faden (160) nach dem Einsetzen der Vorrichtung (100) ausdehnt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Saum (110) Löcher (180) aufweist, um die Porosität des Saums anzupassen, damit eine Flüssigkeit mit dem Faden (160) in Kontakt kommen kann.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Saum (110) ausreichend duktil ist, um sich unregelmäßigen Formen anzupassen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Saum (110) so angeordnet ist, dass der Stent distal relativ zum Saum hervorragen kann.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei sich mindestens ein Reif des Stents (140) distal relativ zum Saum befindet.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Implantat (130) in Bereichen, die vom Saum (110) entfernt sind, eine erste Durchlässigkeit aufweist, und am Saum eine zweite Durchlässigkeit aufweist, die größer ist als die erste Durchlässigkeit.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend einen Befestigungsstreifen (200), der einen ersten Teil aufweist, der an dem Implantat befestigt ist, und einen zweiten Teil (230), der sich vom ersten Teil aus radial nach außen ausdehnt, um an einem angrenzenden Körperbereich, der den prothetischen Bestandteil umgibt, befestigt zu werden.
  16. Vorrichtung zur Implantation in ein Körperlumen nach Anspruch 1, umfassend: einen prothetischen Bestandteil, der ein Implantat mit einem Saum umfasst, der auf dem Implantat ausgebildet ist, wobei der Saum einen Innenraum definiert; einen Stent, der radial im Inneren des Implantats angeordnet ist; einen Faden, der im Innenraum angeordnet ist und sich nach der Absorption einer Flüssigkeit ausdehnt, um die Befestigung des prothetischen Bestandteils am Körperlumen zu unterstützen; mindestens einen Befestigungsstreifen, der einen ersten Teil aufweist, der am Außenumfang des Implantats befestigt ist, und einen zweiten Teil, der dafür eingerichtet ist, sich vom ersten Teil aus radial nach außen auszudehnen, um an einem angrenzenden Körperbereich, der den prothetischen Bestandteil umgibt, befestigt zu werden; und mindestens einen Streifendehnungsring, der entlang dem Außenumfang des Implantats als Teil des Stents ausgestaltet und an mindestens einem Streifen befestigt ist, um den Streifen radial auszudehnen, um den angrenzenden Körperbereich zu berühren.
  17. Vorrichtung zur Implantation in ein Körperlumen nach Anspruch 1, umfassend: einen ersten prothetischen Bestandteil, der ein erstes Implantat umfasst; einen zweiten prothetischen Bestandteil, der ein zweites Implantat umfasst, der einen ersten Saum aufweist, wobei der erste Saum einen Innenraum definiert und ein Abschnitt des zweiten prothetischen Bestandteils so angepasst ist, dass er im ersten prothetischen Bestandteil angeordnet werden kann, sodass der erste Saum die Innenwand des ersten prothetischen Bestandteils berührt; und einen Faden, der im Innenraum angeordnet ist und sich nach der Absorption einer Flüssigkeit ausdehnt, um die Befestigung des zweiten prothetischen Bestandteils am ersten prothetischen Bestandteil zu unterstützen.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei der zweite prothetische Bestandteil ferner einen zweiten Saum umfasst, der proximal zum proximalen Ende des ersten prothetischen Bestandteils radial um den zweiten prothetischen Bestandteil herum angeordnet ist, um der Bewegung des zweiten prothetischen Bestandteils in distale Richtung standzuhalten.
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