DE60220175T2 - Vorrichtung zur drehstabilisierung von knochensegmenten - Google Patents

Vorrichtung zur drehstabilisierung von knochensegmenten Download PDF

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DE60220175T2
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locking sleeve
bone
anchor bolt
sleeve
distal end
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Harry Thomas Downingtown HALL
Jeffrey M. Monument TESSIER
Josef Peter Palmer Lake KAUFMANN
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    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
    • A61B17/74Devices for the head or neck or trochanter of the femur
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    • A61B17/746Devices for the head or neck or trochanter of the femur having one or more longitudinal elements oriented along or parallel to the axis of the neck the longitudinal elements coupled to a plate opposite the femoral head
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    • Y10S606/00Surgery
    • Y10S606/902Cortical plate specifically adapted for a particular bone

Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Verbindungsvorrichtungen, und insbesondere eine Knochenverbindungsvorrichtung für die Drehstabilisierung von Knochensegmenten.
  • Eine Vorrichtung nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ist aus der Patentschrift US 4,530,355 von Griggs bekannt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Vorrichtungen für die Reparatur großer Knochenbrüche (z.B. Brüche des Oberschenkelbeinhalses) bestanden allgemein aus gewissen Kombinationen einer Ankerschraube mit einer Seitenplatte und gewissen Mitteln zur Befestigung dieser beiden Elemente miteinander und mit den gebrochenen Knochensegmenten. Die Fähigkeit, eine Ankerschraube (auch als „Hüftschraube" bekannt) hinsichtlich ihrer Seitenplatte drehbar zu sperren, ist in solchen Vorrichtungen sehr wichtig, da nach einer Implantierung eine Drehbewegung der Ankerschraube der Seitenplatte gegenüber einen frühzeitigen Verschleiß des Knochenfragments und eine Auflockerung des Systems vor der endgültigen Heilung zur Folge haben kann.
  • Die Vorrichtungen der früheren Technik haben versucht, eingebaute Schlossschrauben durch Stifte, Bolzen, Ringe, Dorne usw. zu sperren. Siehe z.B. die U.S. Patente 5,007,910 und 5,514,138 von Anapliotis et al. und McCarthy. Die zusätzlich erforderliche Operationszeit und die Operationsgeräte zur Ausrichtung und ordnungsmäßigen Installierung dieser Einrichtungen haben einen Wunsch für einfachere und wirksamere Vorrichtungen für die Ausrichtung und drehbare Sperrung der Ankerschraube an der Seitenplatte angeregt. Ein derartiges Mittel könnte die chirurgische Operationszeit und Komplexität verringern und einen wirksameren und effizienteren Mechanismus für die drehbare Sperrung einer Ankerschraube an ihre zugehörige Seitenplatte schaffen, zum offensichtlich beiderseitigen Vorteil von Orthopäden und Patienten.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • In einer bevorzugten Ausführung ist die gegenwärtige Erfindung eine Vorrichtung für die Drehstabilisierung von Knochensegmenten, umfassend: eine Knochenankerschraube mit einem Knocheneingriffsende, einem distalen Ende und einem verkeilten Querschnittprofil, wobei das Knocheneingriffsende für den Eingriff in ein erstes Knochensegment ausgebildet ist; eine Knochenplatte mit einem flachen Abschnitt zum Eingriff in ein zweites Knochensegment und einen walzenförmigen Abschnitt mit einer inneren Bohrung zur gleitenden Aufnahme der Ankerschraube; und eine Sperrhülse mit einem dem verkeilten Querschnittprofil der Ankerschraube entsprechenden verkeilten Innenprofil, um die Sperrhülse und der Ankerschraube drehbar zu verbinden, wenn die Ankerschraube durch die Sperrhülse eingeführt worden ist, und eine für eine freie Drehbewegung (1) in einer ersten Position in der Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts und für einen Reibungseingriff (2) in einer zweiten Position in der Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts ausgebildete und dimensionierte Außenfläche, um einer Drehung der Knochenplattenhülse gegenüber zu widerstehen bzw. vorzubeugen, und dadurch einer Drehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber zu widerstehen bzw. vorzubeugen. Die Sperrhülse kann zylindrisch und die Außenfläche der Sperrhülse kann verjüngt ausgebildet sein. Die Verjüngung der Sperrhülsen-Außenfläche kann von 0 Grad bis etwa 10 Grad betragen. Die Verjüngung der Sperrhülsen-Außenfläche kann durch eine größeren und einen kleineren Durchmesser definiert sein, wobei das distale Hülsenende den größeren Durchmesser und das proximale Hülsenende den kleineren Durchmesser hat.
  • Die innere Bohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts kann gleichfalls mit einer Verjüngung ausgebildet sein, und die Verjüngung der Sperrhülsen-Außenfläche kann dieselbe Gradneigung und Profilierung wie die Verjüngung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts haben. In einem spezifischen Beispiel sperrt die Aufprallkraft am distalen Ende der Sperrhülse die verjüngte Außenfläche der Sperrhülse reibungskräftig gegen die verjüngte Innenfläche der inneren Knochenplattenbohrung, beugt einer weiteren Drehung der Knochenplattenhülse gegenüber vor und vermeidet dadurch eine weitere Drehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber. Diese Reibungssperrung ist als Morse-Verjüngungseffekt bekannt. Die oben beschriebenen Elemente (d.h. die Ankerschraube, die Knochenplatte und die Sperrhülse) können aus einem beliebigen biologisch verträglichen Material gefertigt sein, sind aber vorzugsweise aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium geformt.
  • Alternativ kann die Sperrhülsen-Außenfläche mit einer umgekehrten, von einem größeren Durchmesser und einem kleineren Durchmesser definierten Verjüngung ausgebildet sein, wobei das proximale Hülsenende den größeren und das distale Hülsenende den kleineren Durchmesser hat. In der zweiten Position kann die Sperrhülse dann reibungskräftig in einen proximalen Abschnitt der Knochenplatten-Innenbohrung eingreifen, und zwar mit einer in einer distalen Richtung wirkenden (dem Körper des Patienten ab- anstatt zugewendeten Richtung), z.B. durch eine mit einem Schlaghammer angebrachte Kraft.
  • Der zylindrische Knochenplattenabschnitt kann dem flachen Abschnitt gegenüber abgewinkelt und die Vorrichtung so beschaffen sein, dass sie sich für Reparaturen von Oberschenkelbeinbrüchen eignet. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die Vorrichtung allgemein bei jedem Knochenbruch Anwendung finden kann, für den eine Drehstabilisierung wichtig ist. Die Sperrhülse kann weiterhin mit einer Mehrzahl nicht durchgehender längsgerichteter Schlitze versehen sein, die sich vom distalen Hülsenende bis zum proximalen Hülsenende hin erstrecken. Die Ankerschraube kann mit einem Spongiosa-Schraubengewinde oder einer Mehrheit schraubenförmig gewundener Schaufeln ausgestaltet sein.
  • In einer Änderung dieser Ausführung kann die Vorrichtung weiterhin eine Gewindebohrung im distalen Ende der Ankerschraube und eine in der Gewindebohrung der Ankerschraube einführbare Druckschraube umfassen. Wenn die Druckschraube in die Gewindebohrung der Ankerschraube eingeschraubt ist, schlägt sie gegen das distale Ende der Sperrhülse an und zieht die Ankerschraube in einer axialen Richtung an, um die beiden Knochensegmente zu verbinden und den Bruch zu vermindern. Wie es schon bei den oben erwähnten Elementen der Fall war, kann die Druckschraube aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium geformt sein.
  • In einer anderen Ausführung ist die Erfindung eine Vorrichtung für die Drehstabilisierung von Knochensegmenten, die folgendes umfasst: eine Knochenankerschraube mit einem Knocheneingriffsende und einem distalen Ende, wobei das Knocheneingriffsende für den Eingriff in ein erstes Knochensegment ausgebildet ist; eine Knochenplatte mit einem flachen Abschnitt für den Eingriff in ein zweites Knochensegment und einen walzenförmigen Abschnitt mit einer Innenbohrung zur gleitenden Aufnahme einer Ankerschraube, wobei ein Teil der Innenbohrung verjüngt ist; und eine walzenförmige Sperrhülse mit einem ausgehöhlten zylindrischem Inneren, einem in ein verkeiltes Querschnittprofil der Ankerschraube passendes verkeiltes Innenprofil zur drehbaren Verbindung der Sperrhülse und der Ankerschraube nach Einführung der Ankerschraube in die Sperrhülse, und einer derart verjüngten und dimensionierten Außenfläche, dass sie (1) in einer ersten Position eine freie Drehung innerhalb der Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts zulässt und (2) in einer zweiten Position reibungskräftig in die Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts eingreift, um einer Drehung der Knochenplattenhülse gegenüber zu widerstehen bzw. vorzubeugen und damit einer Drehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber zu widerstehen bzw. vorzubeugen. Ein Anprallkraft an das distale Ende der Sperrhülse sperrt die verjüngte Außenfläche der Sperrhülse reibungskräftig gegen die verjüngte Innenfläche der Knochenplatten-Innenbohrung, meidet dadurch eine weitere Verdrehung der Knochenplattenhülse gegenüber und beugt dadurch einer weiteren Verdrehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber vor. Diese Reibungssperrung ist als Morse-Verjüngungseffekt bekannt. Die Verjüngung der Außenfläche der Sperrhülse kann sich von 0 Grad bis auf etwa 10 Grad belaufen, und kann durch einen größeren und einen kleineren Durchmesser definiert werden, wobei das distale Hülsenende den größeren und das proximale Hülsenende den kleineren Durchmesser hat. Der zylindrische Abschnitt der Knochenplatte kann dem flachen Abschnitt gegenüber abgewinkelt und die Vorrichtung kann so ausgebildet und dimensioniert sein, dass sie sich zwar für die Reparatur von Oberschenkelbeinbrüchen eignet, jedoch allgemein für jede Art von Knochenbruch eignet, bei dem eine Drehstabilisierung wichtig ist. Die oben beschriebenen Elemente (d.h. die Ankerschraube, die Knochenplatte und die Sperrhülse) können aus jedem beliebigem, biologisch verträglichem Material gefertigt sein, sind aber vorzugsweise aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium geformt. Die Sperrhülse kann zusätzlich mit einer Mehrzahl nicht durchgehender längsgerichteter Schlitze ausgebildet sein, die sich vom distalen Hülsenende zum proximalen Hülsenende hin erstrecken. Die Verjüngung der Sperrhülsen-Außenfläche kann dieselbe Gradneigung und Profilierung der Verjüngung der Innenbohrung des zylindrisch abgewinkelten Abschnitts aufweisen.
  • In einer alternativen Ausgestaltung kann die Sperrhülsen-Außenfläche mit einer umgekehrten, von einem größeren Durchmesser und einem kleineren Durchmesser definierten Verjüngung ausgebildet sein, wobei das proximale Hülsenende den größeren und das distale Hülsenende den kleineren Durchmesser hat. In der zweiten Position kann die Sperrhülse dann reibungskräftig in einen proximalen Abschnitt der Knochenplatten-Innenbohrung eingreifen, und zwar mit einer in einer distalen Richtung wirkenden (dem Körper des Patienten ab- anstatt zugewendeten Richtung) z.B. durch eine mit einem Schlaghammer angebrachte Kraft.
  • Die Vorrichtung kann weiterhin am distalen Ende der Ankerschraube eine Gewindebohrung und eine in die Gewindebohrung der Ankerschraube einführbare Druckschraube umfassen. Wenn die Druckschraube in die Gewindebohrung der Ankerschraube eingeschraubt worden ist, schlägt die Druckschraube an das distale Sperrhülsenende an und zieht die Ankerschraube in einer axialen Richtung an, um die zwei Knochensegmente zu verbinden und den Bruch zu vermindern. Wie schon bei den oben erwähnten Elementen, kann die Druckschraube aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium geformt sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung ist die Erfindung eine Vorrichtungen für die Drehstabilisierung von Knochensegmenten, die eine Knochenankerschraube mit einem Knocheneingriffsende, einem distalen Ende und einem verkeilten Querschnittprofil aufweist, wobei das Knocheneingriffsende für den Eingriff in ein erstes Knochensegment ausgebildet ist; eine Knochenplatte mit einem flachen Abschnitt zum Eingriff in ein zweites Knochensegment und einen walzenförmigen Abschnitt mit einer Innenbohrung zur gleitenden Aufnahme der Ankerschraube; und eine Sperrhülse mit einem proximalen und einem distalen Ende, einem verkeilten Innenprofil und einem deformierbaren Abschnitt am distalen Ende; wobei das verkeilte Innenprofil mit dem verkeilten Querschnittprofil der Ankerschraube zusammenpasst, um die Sperrhülse und die Ankerschraube drehbar zu verbinden, wenn die Ankerschraube in die Sperrhülse eingeführt worden ist, und der deformierbare Abschnitt so ausgebildet und dimensioniert ist, dass er (1) in einer ersten Position innerhalb der Innenbohrung des walzenförmigen Abschnitts der Knochenplatte eine freie Drehung zulässt, und (2) in einer zweiten Position einen reibungskräftigen Eingriff in die Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts herbeiführt, um einer Drehung der Knochenplattenhülse gegenüber zu widerstehen oder vorzubeugen, und damit der Drehung der Knochenplattenhülse gegenüber zu widerstehen bzw. vorzubeugen. Eine axiale Aufprallkraft in einer proximalen Richtung am distalen Ende der Sperrhülse sperrt den deformierbaren Abschnitt der Sperrhülse reibungskräftig gegen die Innenfläche der Knochenplatten-Innenbohrung und beugt einer weiteren Drehung de Hülse der Knochenplatte gegenüber vor, wobei eine weitere Drehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber verhindert wird. Die Sperrhülse kann wesentlich zylindrisch und der deformierbare Abschnitt der Sperrhülse kann am distalen Ende der Sperrhülse einen Höchstdurchmesser und am proximalen Ende der Sperrhülse eine Verjüngung aufweisen, die mit der Längsachse der Sperrhülse einen Winkel von etwa 20° (etwa 70° mit der senkrechten Achse) bildet. Der Höchstdurchmesser kann größer als der Innendurchmesser der Innenbohrung sein, wenn die Sperrhülse in der ersten Position steht. Die Innenbohrung des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts kann am distalen Ende eine umfangsseitige Rille aufweisen, die in das distale Ende der Sperrhülse derart eingreift, dass die Hülse sich in der Innenbohrung des walzenförmigen Abschnitts in der ersten Position frei drehbar bewegt. Der deformierbare Abschnitt kann auch eine Mehrheit deformierbarer Laschen umfassen, die sich über einen Teil der Länge vom distalen Sperrhülsenende in Richtung zum proximalen Sprrhülsenende hin erstrecken. Die deformierbaren Laschen, die in Abständen am Umfang des distalen Sperrhülsenendes angebracht sein können, können am distalen Sperrhülsenende auch flache Abschnitte aufweisen und in Richtung zum proximalen Sperrhülsenende hin verjüngt sein.
  • Der walzenförmige Knochenplattenabschnitt kann dem flachen Abschnitt gegenüber abgewinkelt sein, das erste Knochensegment ist dabei der Oberschenkelbeinkopf, das zweite Knochensegment ist der Oberschenkelbeinschaft, und die Vorrichtung ist für die Reparatur von Brüchen des Oberschenkelbeinhalses ausgebildet und geeignet.
  • Wie in früheren Ausführungen kann die Ankerschraube mit einem Spongiosa-Schraubengewinde oder einer Mehrheit schraubenförmig gewundener Schaufeln ausgebildet sein, und die Ankerschraube, die Knochenplatte und die Sperrhülse können aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium gefertigt sein.
  • Die Vorrichtung kann außerdem im distalen Ende der Ankerschraube eine Gewindebohrung und eine in die Gewindebohrung der Ankerschraube einführbare Druckschraube aufweisen. Wenn die Druckschraube in die Gewindebohrung der Ankerschraube eingeführt ist, schlägt die Druckschraube am distalen Sperrhülsenende an und zieht die Ankerschraube in einer axialen Richtung an, um die zwei Knochensegmente zu verbinden und den Bruch zu vermindern. Wie bei den schon oben erwähnten Elementen kann die Druckschraube aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium gefertigt sein.
  • In noch einer weiteren Ausführung bietet die Erfindung ein verbessertes Verfahren für die Drehstabilisierung von Knochensegmenten mit einer Knochenankerschraube und einer Knochenplatte, wobei die Verbesserung folgendes umfasst: eine hinreichende Sperrung der Knochenschraube an die Knochenplatte durch einen reibungskräftigen Eingriff, um die Knochensegmente untereinander drehbar zu stabilisieren. Das Verfahren kann außerdem noch folgendes umfassen: die Einführung einer Sperrhülse in einen walzenförmigen Abschnitt einer Knochenplatte; die Einführung einer Ankerschraube durch die Sperrhülse und den walzenförmigen Abschnitt; die drehbare Verbindung der Sperrhülse und der Ankerschraube; die Befestigung des Knocheneingriffsendes der Ankerschraube an ein erstes Knochensegment; und ein Anprallen der Sperrhülse, um eine Außenfläche der Sperrhülse mit der Innenbohrung derart in Eingriff zu bringen, dass sie einer weiteren Verdrehung der Knochenplattenhülse gegenüber widersteht oder vorbeugt, und dadurch einer weiteren Verdrehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber entgegenwirkt. In einer Änderung kommt ein deformierbares, distales Sperrhülsenende mit der Innenbohrung reibungskräftig im Eingriff, um einer weiteren Verdrehung der Knochenplattenhülse gegenüber zu widerstehen und damit eine weitere Verdrehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber vorzubeugen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUGEN
  • Die vorliegende Erfindung soll durch die folgende, in Verbindung mit Zeichnungen gegebene Detailbeschreibung besser verstanden und übersehen werden. Diese zeigen:
  • 1 ist eine isometrische Ansicht der demontierten Vorrichtungselemente in einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine Querschnittansicht der Knochenplatte und der Sperrhülse einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 3A ist eine Querschnittansicht der in 2 gezeigten Sperrhülse;
  • 3B ist eine Grundansicht der in 2 gezeigten Sperrhülse;
  • 4 ist eine Querschnittansicht der Knochenplatte und Sperrhülse einer weiteren bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 5A ist eine Seitenansicht der in 4 gezeigten Sperrhülse;
  • 5B ist eine Grundansicht der in 4 gezeigten Sperrhülse;
  • 5C ist eine Querschnittansicht der 5 der Linie 5C-5C entlang geschnittenen Sperrhülse,
  • 6 ist eine Querschnittansicht durch ein Paar von Knochensegmenten, das die Anwendung einer Ausführung der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung vorführt; und
  • 7 ist eine Querschnittansicht durch ein Paar von Knochensegmenten, das die Anwendung einer weiteren Ausführung der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung vorführt.
  • DETAILBESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN
  • Es soll nun auf 1 Bezug genommen werden, die eine isometrische Ansicht der demontierten Elemente einer Ausführung der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung darstellt. Die Vorrichtung erlaubt es, eine Ankerschraube (eine Hüftenschraube) innerhalb der Bohrung einer Knochenreparaturplatte auszurichten und drehbar zu sperren. Obwohl die Vorrichtung im Zusammenhang mit der Reparatur eines Hüftbeinbruchs beschrieben ist, soll darauf hingewiesen werden, dass die Vorrichtung gleichermaßen auch für die Reparatur anderen Knochenbrüche, wie etwa Kniegelenkbrüchen, eingesetzt werden kann.
  • Eine Seitenplatte 10 weist einen flachen Abschnitt 12 zur Befestigung an einen (nicht gezeigten) Oberschenkelbeinschaft und einen abgewinkelten walzenförmigen Abschnitt 14 auf, der eine innere Bohrung 16 aufweist. Der flache Abschnitt 12 weist Löcher 15 (die selbstsperrende Schraubenlöcher sein können) zur Verbindung an den Oberschenkelbeinschaft mittels Schrauben oder sonstigen Verbindungsmitteln auf. Die Innenbohrung 16 ist mit einer Verjüngung oder Kegelform ausgebildet, wie noch weiter unten unter Bezugnahme zur 2 erläutert werden soll.
  • Eine Ankerschraube 18 weist an einem Knocheneingriffsende einen Bohrungsabschnitt 20 und an einem distalen Ende ein inneres Bohrgewinde 22 auf. Die Ankerschraube 18 kann mit einem konventionell Spongiosa-Schraubengewinde 46 (wie in 5 beschrieben) oder mit einer Mehrheit schraubenförmig gewundener Schaufeln (wie in 1 gezeigt) ausgebildet sein, so wie dies Z.B. in der U.S. Patentschrift No. 5,741,256 von Bresina offenbart wird.
  • Hinsichtlich der Beschreibung der Elemente der vorliegenden Erfindung soll auch erwähnt werden, dass die Ausdrücke „proximal" und „distal" im Bezug auf den Körper des Patienten (d.h., der die Knochenstabilisierungsvorrichtung empfangenden Person) definiert sind. Der Ausdruck „proximal" ist z.B. dafür verwendet, um den Abschnitt eines gegebenen Elementes näher am Patientenkörper zu bezeichnen, und der Ausdruck „distal" bezeichnet das vom Mittelpunkt des Patientenkörpers weiter abstehende Element.
  • In einer Ausführung hat eine Sperrhülse 24 ein hohles zylindrisches Innere und eine mit einer Verjüngung geformte Außenfläche 26. Die Verjüngung der Außenfläche 26 der Sperrhülse 24, die sich von etwa 0 Grad bis etwa 10 Grad erstreckt, hat dasselbe Maß und Profil wie die Verjüngung der Innenbohrung 16. Die Sperrhülse 24 hat also an einem distalen Ende eine Umfangslippe 28 (Siehe 3A) die sich mit einer Umfangsrille 30 am distalen Ende der Innenbohrung 16 paart. Wenn die Sperrhülse 24 in die Innenbohrung 16 eingeführt worden ist, greift die Umfangslippe 28 in die Umfangsrille 30 so ein, dass die Hülse in der Bohrung zwar axial festgehalten wird, sich aber der Bohrung gegenüber frei drehen kann. Es ist zu beachten, dass die Knochenstabilisierungsvorrichtung den Ärzten mit einer in die Umfangsrille 30 der Knochenplatten-Innenbohrung 16 schon eingreifenden Sperrhülse geliefert werden kann. Die Sperrhülse hat also ein verkeiltes Innenprofil, das sich, wie später noch unter Bezugnahme auf 3B erläutert werden soll, mit einem verkeilten Querschnittprofil 32 am Schaft der Ankerschraube 18 paart, um die Sperrhülse 24 mit der Ankerschraube 18 drehbar zu verbinden, wenn die Ankerschraube durch die Innenbohrung 16 und die Sperrhülse 24 eingeführt worden ist. Die Sperrhülse 24 erleichtert also die korrekte Ausrichtung der Ankerschraube 18 und der Seitenplatte 10, während sie gleichzeitig der Schraube 18 eine freie Drehbewegung derart erlaubt, dass diese während des Einbaus in das Knochensegment eingreifen kann. Diese integrale Ausrichtungsfunktion der Sperrhülse 24 erübrigt die Notwendigkeit zusätzlicher Elemente bzw. Ausrichtungswerkzeuge.
  • Nachdem die Sperrhülse 24 in die Bohrung 16 eingesetzt und die Ankerschraube 18 durch die Hülse gesteckt worden ist und sich dort zufrieden stellend mit dem Knochen in Eingriff gebracht hat, wird am ausgesetzten Hülsenende (d.h. am distalen Ende) eine Anprallkraft angebracht, die die Lippe 28 aus der Rille 30 ausrückt und die Hülse proximal im Inneren der Bohrung 16 weiterstößt, wodurch sich ergibt, dass die verjüngte Sperrhülsen-Außenfläche 26 reibungskräftig mit der verjüngten Fläche der Innenbohrung 16 in Eingriff gerät. Diese reibungskräftige Sperrung, die auch als Morse-Verjüngungseffekt bezeichnet wird, beugt einer weiteren (sowohl axialen als drehbaren) Bewegung der Hülse 24 der Innenbohrung 16 gegenüber vor, und verhindert somit eine weitere Verdrehung der Ankerschraube 18. Diese Drehstabilisierung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber wird einem vorzeitigen Verschleiß der Knochenfragmente und einer Auflockerung des Systems vor einer vollständigen Heilung vorbeugen.
  • Es ist zu beachten, dass in einer alternativen Ausführung die Bohrung, anders als in der in den 2, 3A und 3B gezeigten Ausführung, eine umgekehrte Verjüngung haben kann. In dieser Ausführung hat die Bohrung ihren größeren Durchmesser am proximalen Ende, ihren kleineren Durchmesser am distalen Ende, und die Hülse wird ihrer Lage am proximalen Ende der Innenbohrung 16 durch eine in einer distalen Richtung wirkenden Kraft wie die eines Schlaghammers gesperrt.
  • An diesem Punkt anlangt, ist die Ankerschraube der Seitenplatte 10 und der Sperrhülse 24 gegenüber drehbar festgelegt, die Ankerschraube kann sich aber der Hülse und Seitenplatte gegenüber immer noch gleitend bewegen. Eine Druckschraube 34 kann in die Gewindebohrung 22 der Ankerschraube derart eingeführt werden, dass sie an das distale Ende der Sperrhülse 24 anschlägt und die Ankerschraube axial in einer distalen Richtung anzieht, um die getrennten Knochenfragmente dadurch zu verbinden (d.h. den Bruch zu vermindern) und die gewünschte Heilung herbeizuführen. Die oben beschriebenen Elemente können aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung, Titanium oder jedem anderen beliebigen Material geeigneter Festigkeit und biologischer Verträglichkeit gefertigt sein.
  • Wie weiterhin beschrieben und in den 4, 5A, 5B und 5C gezeigt, weist in einer weiteren bevorzugten Ausführung eine Sperrhülse 50 einen deformierbaren Abschnitt 52 auf. Bei Anwendung einer Aufprallkraft am exponierten distalen Hülsenende 50 wird die Hülse 50 proximal an der Bohrung 16 entlang nach innen gestoßen, und der deformierbare Abschnitt 52 greift reibungskräftig in die Innenbohrung 16 ein.
  • Es soll nun auf 2 Bezug genommen werden, die eine Querschnittansicht der Seitenplatte und der Sperrhülse einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung darstellt. Wie schon erwähnt weist die Seitenplatte 10 einen flachen Abschnitt 12 zur Verbindung an den Oberschenkelbeinschaft und an den abgewinkelten walzenförmigen Abschnitt 14 auf, der eine Innenbohrung 16 für die gleitende Aufnahme einer (nicht gezeigten) Ankerschraube besitzt. Die Bohrung 16 weist über einen Teil ihrer Länge eine verjüngte Oberfläche 17 auf. Eine Sperrhülse 24 sitzt in der Innenbohrung 16, während eine Umfangslippe 28 an der Hülse 24 drehbar in eine Umfangsrille 30 in der Bohrung 16 eingreift. Die Hülse 24 weist eine verjüngte Außenfläche 26 auf, die dieselbe Winkelgröße und Profilierung der verjüngten Oberfläche 17 der Innenbohrung 16 hat. Vor der Einführung und Ausrichtung der (nicht gezeigten) Ankerschraube und der Anbringung einer Aufprallkraft am distalen Hülsenende 19 kann die Hülse innerhalb der Bohrung 16 drehbar gleiten. Die Hülse 24 hat ein verkeiltes Innenprofil 21, wie aus der 3B besonders klar hervorgeht, um sich mit dem entsprechenden, verkeilten Querschnittprofil der Ankerschraube zu paaren und drehbar zu verbinden. Nach der Einführung der Ankerschraube durch die Bohrung 16 und die Hülse 24 bewirkt also die Drehung der Ankerschraube eine Drehung der Sperrhülse 24 der Bohrung 16 gegenüber. Bei Anwendung einer Aufprallkraft am distalen Hülsenende 19 wird die verjüngte Hülsenaußenfläche mit der verjüngten Oberfläche 17 der Bohrung 16 gesperrt. Dies gilt, wie schon oben beschrieben, als Morse-Verjüngungseffekt.
  • Es soll nun auf die 3A und 3B Bezug genommen werden, die jeweils Querschnitt- und Grundansichten der Sperrhülse einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung darstellen. Die Sperrhülse 24 weist eine verjüngte Außenfläche 26 mit einem distalen Ende 19 mit einem größeren Durchmesser, und einem proximalen Ende 23 mit einem kleineren Durchmesser 23 auf. Das distale Ende umfasst eine flache Außenfläche, die dazu definiert ist, der flachen Unterseite des Kopfs einer (nicht gezeigten) Druckschraube zu entsprechen. Am distalen Ende 19 ist eine Umfangslippe 29 vorgesehen, um in eine Rille in der Innenbohrung der Seitenplatte einzugreifen (siehe die 1 und 2). Die Hülse 24 weist gleichfalls ein verkeiltes Innenprofil 2 zur Paarung mit einem entsprechenden, verkeilten Querschnittprofil an der (nicht gezeigten) Schlossschraube und eine Mehrheit von längsgerichteten Schlitzen 27 auf, die sich vom distalen Ende zum proximalen Ende 23 hin erstrecken. Diese Schlitze 27 erleichtern das Ausrücken der Umfangslippe 28 aus der Umfangsrinne an der Innenbohrung der (nicht gezeigten) Seitenplatte, nachdem die Ankerschraube zufrieden stellend in den Knochen eingegriffen hat. Wie schon oben erwähnt, erleichtert die Hülse 24 die Ausrichtung und sichert die richtige Einstellung der Ankerschraube, während sie der Schraube eine freie Drehung derart gestattet, dass ihr Bohrungsabschnitt 20 während der Montage in das entsprechende Knochenfragment eingreifen kann. Eine anschließend am distalen Ende 19 angebrachte Aufprallkraft sperrt die verjüngte Außenfläche 26 an der verjüngten Paarungsfläche der Seitenplatten-Innenbohrung (siehe 2). Die Sperrhülse kann aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung, Titanium oder aus jedem anderen beliebigen Material geeigneter Festigkeit und biologischer Verträglichkeit gefertigt sein.
  • Es sei jetzt Bezug genommen auf 4, die eine Querschnittansicht der Seiteplatte und der Sperrhülse einer weiteren bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung darstellt. So wie für die oben erwähnte Ausführung, hat die Seitenplatte 10 einen flachen Abschnitt 12 für die Verbindung an den Oberschenkelbeinschaft und an den abgewinkelten walzenförmigen Abschnitt 14 und ist mit einer Innenbohrung 16 für die gleitende Aufnahme einer (nicht gezeigten) Ankerschraube. Eine Sperrhülse 50 sitzt in einer Innenbohrung 16, und ein deformierbarer Abschnitt 52 an der Hülse 50 greift drehbar in eine Umfangsrille 30 der Bohrung 16 ein. Der deformierbare Abschnitt 52 umfasst eine Mehrzahl deformierbarer, längsgerichteter (in den unten besprochenen 5A-5C näher dargestellten) Laschen 54, die sich teilweise der Länge des deformierbaren Abschnitts entlang erstrecken. Diese Laschen weisen am distalen Ende 56 der Hülse 50 (wo die Höhe der Laschen 54, radial von der axialen Mittellinie der Hülse aus gemessen, am größten ist) einen anfänglich flachen Abschnitt auf, und verjüngen sich anschließend in Richtung zum proximalen Ende 58 der Hülse 50 hin (wo die Höhe der Lasche 54 am geringsten ist), und bilden somit einen Winkel von etwa 20° mit der Längsachse (70° zur Senkrechten). Die flachen Abschnitte 55 der Laschen 54 können eine Länge von etwa 1,3 mm haben. Vor der Einführung und Ausrichtung der (nicht gezeigten) Ankerschraube und der Anbringung einer Aufprallkraft an das distale Hülsenende 56 kann die Hülse innerhalb der Bohrung 16 drehbar gleiten. Die Hülse 50 hat ein verkeiltes Innenprofil 21, wie am klarsten aus der 5B hervorgeht, um sich mit einem entsprechenden, verkeilten Querschnittprofil der Ankerschraube zu paaren und drehbar zu verbinden. Nach Einführung der Ankerschraube durch die Bohrung 16 und die Hülse 50 verursacht die Drehung der Ankerschraube daher die Drehung der Sperrhülse 50 der Bohrung 16 gegenüber. Nach Anbringung einer Aufprallkraft am distalen Ende 56 der Hülse 50 wird die Hülse 50 proximal der Bohrung 16 entlang nach innen geschoben und bewirkt dadurch, dass die Laschen 54 mit den Wänden der Innenbohrung 16 in Berührung kommen. Bei hinlänglich großer Aufprallkraft deformieren sich die Laschen 54 und bewirken damit die reibungskräftige (axial- wie drehsinnige) Sperrung der Hülse 50 an der Innenbohrung 16.
  • Es sei nun Bezug genommen auf die 5A, 5B und 5C, die jeweils Seiten-, Grund- und Querschnittsansichten der Sperrhülse 50 dieser bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung darstellen. Die Sperrhülse 50, die wesentlich zylindrisch ist, hat einen deformierbaren Abschnitt 52, der eine Mehrheit deformierbarer, nicht durchgehender längsgerichteter Laschen 54 einschließt, die anfänglich flache Abschnitte 55 am distalen Ende 56 und anschließend gegen das proximale Ende 58 der Hülse 50 hin verjüngte Abschnitte 55 aufweist. Wie in 5B gezeigt, sind die Laschen 54 in Abständen voneinander um den Hülsenumfang 50 am distalen Ende 56 angeordnet. Wie am besten in den 5A und 5B gezeigt, hat der deformierbare Abschnitt 52 einen Höchstdurchmesser am distalen Ende 56 der Hülse 50. Dieser Durchmesser ist größer als der Durchmesser der Innenbohrung 16 des tonneförmigen Knochenplattenabschnitts (siehe 4). Das distale Ende 56 umfasst eine Außenfläche, die flach oder konkav und so entworfen sein kann, dass sie der Unterseite des Kopfes einer (nicht gezeigten) Druckschraube entspricht. Der deformierbare Abschnitt 52 greift in eine Rille an der Innenbohrung der Seitenplatte (siehe 4) ein, und erlaubt es somit der Hülse 50, drehbar im Inneren der Bohrung 16 zu gleiten. Die Hülse 50 weist außerdem ein verkeiltes Innenprofil 21 zur Paarung mit einem entsprechenden, verkeilten Querschnittprofil an der (nicht gezeigten) Ankerschraube auf.
  • Wie schon besprochen erleichtert die Hülse 50 eine freie Drehbewegung, sodass ihr Bohrungsabschnitt 20 während der Montage in ihr entsprechendes Knochenfragment eingreifen kann. Eine anschließend am distalen Ende 56 angebrachte Aufprallkraft sperrt die deformierbaren Laschen 54 des deformierbaren Abschnitts 52 reibungskräftig an die Innenfläche der Knochenplatten-Innenbohrung (siehe 2). Diese Passung durch Reibung oder Eingriffskraft verhindert eine weitere Verdrehung der Hülse 50 der Innenbohrung gegenüber. Die Sperrhülse 50 kann aus Edelstahl, Titanium, einer Titaniumlegierung oder einem sonstigen Material mit geeigneter Festigkeit und biologisch verträglichen Eigenschaften bestehen.
  • Es soll nun auf die 6 und 7 Bezug genommen werden, die die Anwendung der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung zur Reparatur eines Oberschenkelbeinhalsbruches (d.h. Hüftbruches) vorführen. Wie gezeigt wird die aufgebaute Vorrichtung 40 dazu verwendet, zwei Knochensegmente 41, 42 (d.h. den Oberschenkelbeinkopf und den Oberschenkelbeinschaft) zu verbinden. Es ist eine Ankerschraube 18 vorgesehen, der ein Knocheneingriffsende, ein distales Ende und ein über eine gewisse Länge reichendes verkeiltes Querschnittprofil aufweist. Das Knocheneingriffsende der Ankerschraube 18, das eine Mehrheit schraubenförmig verdrehter (in 6 gezeigter) Schaufeln 45 oder ein (in 7 gezeigtes) Spongiosa- Schraubengewinde 46 aufweisen kann, ist für einen Eingriff in das erste Knochensegment 41 ausgebildet, und das distale Ende weist eine Gewindebohrung auf.
  • Es ist eine Seitenplatte 10 vorgesehen, die einen flachen Abschnitt für einen Eingriff in das zweite Knochensegment 42 und einen abgewinkelten, walzenförmigen Abschnitt 14 mit einer Innenbohrung zur gleitenden Aufnahme der Ankerschraube vorsieht. Ein (nicht gezeigter) Abschnitt der Innenbohrung weist eine Verjüngung, und ein distales Ende der Innenbohrung eine Umfangsrille auf.
  • Eine (nicht gezeigte) zylindrische Sperrhülse 24 bzw. 50 mit einem ausgehöhlten zylindrischen Inneren und ein verkeiltes Innenprofil ist ebenfalls vorgesehen. In einer Ausführung hat die Hülse eine mit einer Verjüngung ausgebildete, von einem größeren und einem kleineren Durchmesser definierte Außenfläche, wobei ein distales Hülsenende den größeren und ein proximales Hülsenende den kleiner Durchmesser aufweist, und eine Umfangslippe am distalen Ende, um in die Umfangsrille der Innenbohrung einzugreifen. In einer anderen Ausführung weist der deformierbare Abschnitt einen Höchstdurchmesser auf, der größer als der Durchmesser der Innenbohrung ist, wobei das distale Ende der Sperrhülse ebenfalls in eine Umfangsrille der Innenbohrung eingreift.
  • Das System wird zusammengesetzt, indem man eine zylindrische Sperrhülse in die Knochenplatten-Innenbohrung derart einführt, dass sie in die Innenbohrung drehbar eingreift. Wie schon besprochen, kann das System den Ärzten mit einer in der Knochenplatten-Innenbohrung schon im Eingriff stehenden Sperrhülse geliefert werden, wodurch sich die Forderung an Ärzte oder Fachleute erübrigt, die Hülse erst in die Knochenplattenbohrung einzuführen. Die Ankerschraube 18 ist in die Sperrhülse derart eingeführt, dass das verkeilte Querschnittprofil der Ankerschraube sich mit dem verkeilten Innenprofil der Sperrhülse paart, um die Sperrhülse und die Ankerschraube drehbar zu verbinden. Nach dem ordnungsgemäßen Eingriff der Ankerschraube 34 in den ersten Knochenabschnitt 41 wird das (nicht gezeigte) distale Sperrhülsenende mit einem schlägelartigen Werkzeug geschlagen, um die Hülse dadurch reibungskräftig im abgewinkelten walzenförmigen Abschnitt 14 der Seitenplatte 10 zu sperren. Diese reibungskräftige Sperrung verhindert eine weitere Verdrehung der Knochenplattenhülse gegenüber, und beugt dadurch einer weiteren Verdrehung der Ankerschraube der Knochenplatte gegenüber vor. In einer alternativen Ausführung wird die Hülse durch eine in einer distalen Richtung wirkender Kraft, wie die eines Schlaghammers, in ihrer Lage gesperrt. Die Seitenplatte 10 würde typischerweise am Oberschenkelbeinschaft 42 mit Knochenschrauben 44 (aus Edelstahl, Titanium oder einer Titaniumlegierung) verankert werden. Eine Druckschraube 34 würde alsdann so in die Gewindebohrung (siehe 1 der Ankerschraube) eingeführt werden, dass sie an die Sperrhülse anschlägt und das Knochensegment 41 an das Knochensegment 42 (siehe 6 und 7) heranzieht. Alternativ kann die Seitenplatte 10 vor dem Anprallen der Sperrhülse am Oberschenkelbeinschaft befestigt werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung hinsichtlich bevorzugter Ausführungen beschrieben worden ist, werden die Fachleute der Technik erkennen, dass zahlreiche Varianten und Änderungen angebracht werden können, ohne jedoch dadurch vom Zweck der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Dies trifft besonders hinsichtlich der Form und Ausgestaltung der Knochenplatte und der Ankerschraube zu, die je nach Art und Lage der zu verbindenden Knochensegmente eingestellt werden können. Es sollte dementsprechend klar verstanden sein, dass die oben angeführten Ausführungen der Erfindung nicht als Zweckeinschränkungen der Erfindung zu verstehen sind, die demnach nur durch die folgenden Ansprüche definiert ist.

Claims (33)

  1. Eine Vorrichtung zur Drehstabilisierung von Knochensegmenten, umfassend: eine Ankerschraube (18) für Knochen mit einem Knocheneingriffsende, einem distalen Ende und einem verkeilbaren Querschnittprofil, wobei das Knocheneingriffsende für den Eingriff in ein erstes Knochensegment ausgebildet ist; eine Knochenplatte (10) mit einem flachen Abschnitt (12) zum Eingriff in ein zweites Knochensegment, und einem walzenförmigen Abschnitt (14) mit einer Innenbohrung (16) für eine gleitbare Aufnahme der Ankerschraube (18); und eine Sperrhülse (24; 50) mit einem proximalen Ende (23; 58), einem distalen Ende (19; 56), einem verkeilbaren Innenprofil (21) und einem deformierbaren Abschnitt (52) am distalen Ende (19; 56); worin sich das verkeilbare Innenprofil (21) mit dem verkeilbaren Querschnittprofil der Ankerschraube (18) paart, um die Sperrhülse (24; 50) und die Ankerschraube (18) drehbar zu verbinden, wenn die Ankerschraube (18) in die Sperrhülse (24; 50) eingeführt worden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der deformierbare Abschnitt (52) für eine freie Drehung ausgebildet und dimensioniert ist, und zwar in einer ersten Position in der Innenbohrung (16) des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts (14), und in einer zweiten Position für einen reibschlüssigen Eingriff in die Innenbohrung (16) des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts (14), um einer Drehung der Hülse (24; 50) relativ zur Knochenplatte (10) Widerstand entgegenzusetzen oder diese zu verhindern, und dadurch einer Drehung der Ankerschraube (18) relativ zur Knochenplatte (10) Widerstand entgegenzusetzen oder diese zu verhindern.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Sperrhülse (24; 50) in der zweiten Position reibschlüssig in die Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) durch eine Deformierung des deformierbaren Abschnitts (52) innerhalb der Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) eingreift.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, worin die Deformierung des deformierbaren Abschnitts (52) der Sperrhülse (24; 50) in der Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) durch Anbringung einer Kraft an die Sperrhülse (24; 50) in einer proximalen Richtung erreicht wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, worin der deformierbare Abschnitt (52) am distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) einen Höchstdurchmesser aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin der deformierbare Abschnitt (52) sich vom distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) in Richtung zum proximalen Ende (23; 58) der Sperrhülse (24; 50) hin verjüngt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, worin die Sperrhülse (24; 50) eine Längsachse hat und der verjüngte, deformierbare Abschnitt (52) einen Winkel von etwa 20° mit der Längsachse einschliesst.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin der deformierbare Abschnitt (52) eine Vielzahl deformierbarer Laschen einschließt, die sich über einen Teil des Abstandes vom distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) in Richtung zum proximalen Ende (23; 58) der Sperrhülse (24; 50) erstrecken.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin die deformierbaren Laschen (54) am distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) flache Abschnitte (55) aufweisen und sich in Richtung zum proximalen Ende (23; 58) der Sperrhülse (24; 50) hin verjüngen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin das distale Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) einen Umfang aufweist, und die Vielzahl der deformierbaren Laschen (54) in Abständen um den Umfang angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin die Sperrhülse (24; 50) in der zweiten Position, durch Deformierung der deformierbaren Laschen (54) reibschlüssig in die Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) eingreift.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin die Innenbohrung 816) des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts (14) einen Durchmesser hat, und der Höchstdurchmesser des deformierbaren Abschnitts (52), wenn sich die Hülse (24; 50) in der ersten Position befindet, größer als der Durchmesser der Innenbohrung (16) ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Sperrhülse (24; 50) wesentlich zylindrisch ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin der walzenförmige Abschnitt der Knochenplatte (10) dem flachen Abschnitt (12) gegenüber abgewinkelt ist, das erste Knochensegment der Oberschenkelbeinkopf und das zweite Knochensegment der Oberschenkelbeinschaft ist, und die Vorrichtung für die Reparatur von Oberschenkelbeinhalsbrüchen ausgebildet und geeignet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Ankerschraube (18) mit einem Spongiosa-Schraubengewinde ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Ankerschraube (18) aus einer Vielzahl von schraubenförmig verdrehten Klingen besteht.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Ankerschraube (18), die Knochenplatte (10) und die Sperrhülse (24; 50) aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium gefertigt sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend: eine Gewindebohrung im distalen Ende der Ankerschraube (18); und eine in die Gewindebohrung der Ankerschraube (18) einführbare Druckschraube.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, worin die Druckschraube (34) nach dem Einschrauben in die Gewindebohrung der Ankerschraube (18), am distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) anschlägt und die Ankerschraube (18) in axialer Richtung anzieht, um die zwei Knochensegmente zu verbinden.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17, worin die Druckschraube (34) aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium geformt ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin: die Sperrhülse (24; 50) eine wesentlich zylindrische Form hat und ein zylindrisch ausgehöhltes Innere aufweist; und der deformierbare Abschnitt (52) eine Vielzahl deformierbarer Laschen (54) einschließt.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, worin die Sperrhülse (24; 50) an ihrem distalen Ende (19; 56) einen Höchstdurchmesser hat.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, worin jede der deformierbaren Laschen (54) am distalen Ende (19; 56) der Sperrhülse einen flachen Abschnitt aufweist und sich vom flachen Abschnitt (55) in Richtung zum proximalen Ende (23; 58) der Sperrhülse (24; 50) hin verjüngt.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, worin die Sperrhülse (24; 50) eine Längsachse aufweist, und die deformierbaren Laschen (54) sich der Längsachse entlang verjüngen.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 20, worin das distale Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) einen Umfang aufweist, und die Vielzahl der deformierbaren Laschen (54) in Abständen um den Umfang angeordnet sind.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 21, worin die Innenbohrung (16) des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts (14) einen Durchmesser hat, und der Höchstdurchmesser der Sperrhülse (24; 50) wenn sich die Hülse (24; 50), in der ersten Position befindet, größer als der Durchmesser der Innenbohrung (16) ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 20, worin die Sperrhülse (24; 50) in der zweiten Position reibschlüssig in die Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) durch eine Deformierung der deformierbaren Laschen (54) innerhalb der Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) eingreifen.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 26, worin die Deformierung der deformierbaren Laschen (54) der Sperrhülse (24; 50) innerhalb der Innenbohrung (16) der Knochenplatte (10) durch Anbringen einer Kraft an der Sperrhülse (24; 50) in einer proximalen Richtung bewirkt wird.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 20, worin der walzenförmige Abschnitt (14) der Knochenplatte (10) dem flachen Abschnitt (10) gegenüber abgewinkelt ist, das erste Knochensegment der Oberschenkelbeinkopf ist, das zweite Knochensegment der Oberschenkelbeinschaft ist, und die Vorrichtung für die Reparatur von Oberschenkelbeinbrüchen ausgebildet und geeignet ist.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 20, worin die Ankerschraube (18), die Knochenplatte (10) und die Sperrhülse (24; 50) aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung, oder Titanium gefertigt sind.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 20, weiterhin umfassend: eine Gewindebohrung am distalen Ende der Ankerschraube (18); und eine in die Gewindebohrung der Ankerschraube (18) einführbare Druckschraube (34).
  31. Vorrichtung nach Anspruch 30, worin die Druckschraube (34), nach dem Einschrauben in die Gewindebohrung der Ankerschraube (18), an das distale Ende (19; 56) der Sperrhülse (24; 50) anschlägt und die Ankerschraube (18) in einer axialen Richtung anzieht, um die zwei Knochensegmente zu verbinden.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 30, worin die Druckschraube (34) aus Edelstahl, einer Titaniumlegierung oder Titanium gefertigt ist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 20, die weiterhin am distalen Ende der Innenbohrung (16) des walzenförmigen Knochenplattenabschnitts (14) eine Umfangsrille derart umfasst, das sich die Hülse innerhalb der Innenbohrung (16) des walzenförmigen Abschnitts in der ersten Position frei dreht.
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