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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schleifgegenstand gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Allgemeiner Stand der Technik
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Es
werden eine Vielzahl verschiedener Schleifgegenstände verwendet,
um verschiedene Substrate abzuschleifen oder zu polieren, darunter Stahl
und andere Metalle, Hölzer,
holzartige Laminate, verarbeitete Bretter, Kunststoffe, Glasfaser,
Leder und Keramik. Die Schleifgegenstände liegen in beliebigen aus
einer Vielzahl verschiedener Formen vor, darunter dünne Lagen,
Scheiben, Riemen, Räder und
Bänder.
Ein Beispiel eines solchen Gegenstandes ist in
US-A-5,951,389 offenbart.
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Viele
Schleifgegenstände
werden als Scheiben in Schleifvorrichtungen verwendet. Eine typische Schmirgel-
oder Schleifvorrichtung enthält
ein kreisförmiges
Auflagepolster aus einem federnden und verstärkten Material, wie zum Beispiel
Gummi oder Kunststoff, und eine Schleifscheibe mit einer Trägerplatte
und einer Schleiffläche
(wie sie zum Beispiel beschichtete Schleifscheiben und Vlies-Schleifscheiben bieten),
die Schleifmaterial (zum Beispiel Schleifkörner und Schmirgelpulveremulsionen)
enthält.
Die Schleifscheibe und das Auflagepolster sind in der Regel auf
einer Drehwelle eines Werkzeugs montiert, und es wird eine Sicherungsmutter
verwendet, um die Schleifscheibe und das Auflagepolster an der Werkzeugwelle
zu sichern. Die Welle des Werkzeugs wird durch Löcher in der Mitte der Schleifscheibe
und des Auflagepolsters geschoben. Es wird ein Reibungsdruck auf
die Schleifscheibe ausgeübt,
indem die Mutter auf die Welle geschraubt wird, um die Scheibe drehbar
auf dem Auflagepolster zu montieren, indem die Schleifscheibe gegen
das Auflagepolster gequetscht wird. Während des Gebrauchs wird die
Welle der Vorrichtung gedreht, und die Schleiffläche der Scheibe wird mit beträchtlicher
Kraft gegen ein Substrat oder Werkstück gedrückt, um das Abschleifen des
Substrats oder Werkstücks
zu unterstützen.
Während
des Schleifprozesses wird die Scheibe erheblichen Belastungen ausgesetzt.
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Das
Schleifmaterial kann die Oberfläche
der Trägerplatte
vollständig
oder alternativ nur teilweise bedecken. Eine konkrete Form einer
Schleifscheibe weist einen Ring aus Schleifmaterial auf, der so
auf die Trägerplatte
aufgebracht ist, dass die innere radiale Grenzlinie des Schleifmaterials
konzentrisch mit der Trägerplatte
verläuft.
Zu Beispielen von Schleifscheiben mit einem Schleifmaterialring
gehören
Fächerschleifscheiben,
Vlies-Oberflächenzurichtscheiben
und Schleifräder.
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Die
Trägerplatten,
die in den Schleifgegenständen
(zum Beispiel Scheiben) verwendet werden, bestehen in der Regel
aus Papier, bestimmten Polymermaterialien, wie zum Beispiel mit
Phenol imprägnierte
Glasfaser, Tuch, Vliesmaterialien, Vulkanfaser oder Kombinationen
dieser Materialien. Viele dieser Materialien eignen sich jedoch
für bestimmte
Anwendungen nicht, weil sie nicht genügend Festigkeit, Flexibilität oder Schlagzähigkeit
aufweisen. Des Weiteren altern einige dieser Materialien zu schnell.
In einigen Fällen
reagieren die Materialien empfindlich auf Flüssigkeiten, die als Kühlmittel
und Schneidfluide verwendet werden. Infolge dessen kann es bei bestimmten
Anwendungen zu einer nur kurzen Grenznutzungsdauer für das Produkt
kommen.
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Ein
gängiges
Trägerplattenmaterial
ist Vulkanfaser. Vulkanfaser-Trägerplatten
sind in der Regel hitzebeständig
und fest, was vorteilhafte Eigenschaften sind, wenn das aufbeschichtete
Schleifmittel für Schleifprozesse
verwendet wird, bei denen ein hohes Maß an Hitze und Druck entsteht.
Zum Beispiel wird Vulkanfaser in bestimmten Schleifprozessen verwendet,
wie zum Beispiel Schweißnahtschleifen,
Konturschleifen und Kantenschleifen, wobei das aufbeschichtete Schleifmittel
Temperaturen von über 140°C ausgesetzt
sein kann. Vulkanfaser-Trägerplatten
sind jedoch teuer und hygroskopisch und damit feuchtigkeitsempfindlich.
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Unter
extremen Feuchtigkeitsbedingungen (d. h. Bedingungen von hoher und
niedriger Feuchtigkeit) kommt es bei Vulkanfaser in der Regel zu
einem Ausdehnen oder Schrumpfen infolge von Wasseraufnahme bzw.
Wasserverlust. Infolge dessen neigt ein Schleifgegenstand aus Vulkanfaser
zum Wölben, wodurch
sich eine beschichtete Schleifscheibe entweder in konkaver oder
in konvexer Form verzieht. Wenn dieses Wölben oder Verziehen auftritt,
so liegt die betroffene Schleifscheibe nicht flach an dem Auflagepolster
oder Trägerpolster
an. Das kann praktisch zur Unbrauchbarkeit der Schleifscheibe führen.
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Um
die Probleme des Wölbens
oder Verziehens zu beseitigen, sind schon andere Arten von Trägerplattenmaterialien
verwendet worden, wie zum Beispiel Phenol-verstärkte Faserträgerplatten.
Zwar waren diese Trägerplatten
in der Regel beständiger gegen
Wölben
oder Verziehen, doch hat die Verwendung dieser Materialart zu anderen
Problemen geführt
(zum Beispiel Reißen).
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Es
ist wünschenswert,
Schleifscheiben so zu gestalten, dass sie rasch und problemlos von
der Drehwelle heruntergenommen werden können. Eine übliche Technik zum Sichern
einer Schleifscheibe an der Welle wird in der Regel durch Aufschrauben
einer Mutter auf die Drehwelle eines Werkzeugs bewerkstelligt (wodurch
die Scheibe auf dem Auflagepolster zusammengedrückt wird). Es ist in der Regel
notwendig, jedes Mal, wenn es zweckmäßig ist, die Schleifscheibe
auszutauschen, Werkzeuge (zum Beispiel Schraubenschlüssel) zum
Lösen und
Festziehen der Mutter zu verwenden. Die Zeit, die zum Wechseln der Schleifscheibe
benötigt
wird, kann die Effizienz der Schleifaufgabe erheblich begrenzen.
Um dieses Problem zu lösen,
sind schon andere Verbindungselemente verwendet worden. Leider waren
derartige Verbindungselemente nicht für ein rasches und einfaches
Anbringen und Abnehmen geeignet.
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US-A-5,951,389 betrifft
ein Antriebssystem zur Eingriffnahme einer Schleifscheibe mit kleinem Durchmesser
an einem mechanischen Werkzeug. Das Antriebssystem enthält einen
Aufsteckhalter, der dafür
geeignet ist, das mechanische Werkzeug in Eingriff zu nehmen. Der
Aufsteckhalter enthält
einen an einem Ende ausgebildeten Schaftabschnitt und ein am anderen
Ende ausgebildetes Außengewinde. Das
Außengewinde
weist eine erste Steigung auf. Das Antriebssystem enthält außerdem eine
Schleifscheiben-Trägerplatte,
die auf einer Seite eine Montagehalterung aufweist, die sich von
der Trägerplatte nach
außen
erstreckt. In der Montagehalterung ist ein Innengewinde ausgebildet,
um das an dem Aufsteckhalter ausgebildete Gewinde in einen Schraubeingriff zu
nehmen. Die Eingriffnahme des Gewindes in der Montagehalterung und
des Gewindes an dem Aufsteckhalter bildet eine starre Befestigung
zum Ermöglichen
einer Drehbewegung der Scheibe durch das mechanische Werkzeug, wenn
der Aufsteckhalter mit dem mechanischen Werkzeug in Eingriff steht. Das
Gewinde an der Montagehalterung weist eine zweite Steigung auf,
die sich von der ersten Steigung unterscheidet. Der Steigungsunterschied
verriegelt die Trägerplatte
in einer Eingriffnahme mit dem Aufsteckhalter.
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Zum
Beispiel ist eine Phenol-verstärkte
Trägerplatte
schon in Kombination mit einem Einsatz verwendet worden, der an
einem in der Mitte des Auflagepolsters ausgebildeten Loch angebondet
oder befestigt ist. Ein weiteres Beispiel ist eine metallische Durchführhülse oder
Mutter, die an der Trägerplatte angeklebt
oder mechanisch befestigt ist. Die Produktionsverfahren zum Herstellen
kommerziell nutzbarer Ausführungsformen
unter Verwendung dieser beiden Arten von Montageanordnungen sind
relativ teuer. Zum Teil können
diese Kosten der Schwierigkeit zugerechnet werden, die das Bohren
oder Stanzen von Löchern
oder das Nieten des Einsatzes oder der Durchführhülse in die Trägerplatte
ohne Rissbildung in der relativ spröden Trägerplatte bereitet.
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Wenn
relativ flexible Trägerplattenmaterialien
verwendet werden, so neigt die Trägerplatte dazu, sich in unerwünschter
Weise zu verziehen oder auf andere nachteilige Art ihre Form zu ändern. Des
Weiteren kann es schwieriger sein, das Verbindungselement ausreichend
an der Trägerplatte
zu sichern.
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Es
besteht nach wie vor Bedarf an der Entwicklung von Fertigungsprozessen,
die eine Schleifscheibe mit ausreichender Festigkeit bereitstellen, um
dem Einsatz unter relativ stark beanspruchenden Schleifbedingungen
gewachsen zu sein, die sich auf unkomplizierte Weise herstellen
lässt und
die sich mühelos
an einem Werkzeug anbringen und von einem Werkzeug abnehmen lässt.
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Kurzdarstellung der Erfindung
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In
einem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung einen Schleifgegenstand
nach Anspruch 1 bereit.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Herstellen eines Schleifgegenstandes nach Anspruch 9 bereit.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Abschleifen einer Oberfläche
nach Anspruch 10 bereit.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird nun weiter unter Bezug auf die unten
angesprochenen Zeichnungsfiguren erläutert, in denen in allen verschiedenen
Ansichten gleiche Strukturen in verschiedenen Ausführungsformen
der Erfindung durch gleiche Bezugzahlen kenntlich gemacht sind.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Schleifgegenstandes
gemäß der vorliegenden
Erfindung 10, der an einem Werkzeug montiert ist.
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2 ist
eine Draufsicht auf den beispielhaften Schleifgegenstand gemäß der vorliegenden
Erfindung, wie in 1 gezeigt.
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3 ist
eine Querschnittsansicht des in 2 gezeigten
Schleifgegenstandes entlang der Linie 3-3.
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4 ist
eine Querschnittsansicht eines weiteren beispielhaften Schleifgegenstandes
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Obgleich
die oben besprochenen Zeichnungen bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung darstellen, werden auch andere Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen, wie in der Besprechung
angemerkt wird. Diese Offenbarung stellt veranschaulichende Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung lediglich zum Zweck der Erläuterung
und nicht zum Zweck der Einschränkung
dar. Der Fachmann kann zahlreiche weitere Modifikationen und Ausführungsformen ersinnen,
die in den Geltungsbereich der Ansprüche fallen.
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Detaillierte Beschreibung
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Eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften Schleifscheibe gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in 1 gezeigt. Eine Schleifscheibe 10 ist an
einem Werkzeug (hier an einem Winkelschleifer) 12 montiert
gezeigt. Die Schleifscheibe 10 ist auf die mit einem Gewinde
versehene Welle 14 des Werkzeugs 12 geschraubt.
Die Welle 14 definiert eine Längsachse 15, die durch
die Mitte der Schleifscheibe 10 hindurch verläuft. Die
Schleifscheibe 10 hat einen kreisförmigen Ring aus Schleifmaterial 20 (hier eine
Fächerschleifscheibe),
der fixierbar an einer allgemein kreisförmigen Trägerplatte 22 montiert
ist. Obgleich die Schleifscheibe 10 an einem Winkelschleifer 12 montiert
gezeigt ist, versteht es sich, dass jedes beliebige Werkzeug mit
einer Drehwelle in Verbindung mit der Schleifscheibe 10 verwendet
werden könnte
(zum Beispiel eine Bohrmaschine). Mit "allgemein kreisförmig" ist gemeint, dass die Schleifscheibe
eine runde Form hat und in der Regel kreisförmig ist; jedoch kommen auch
andere Formen (zum Beispiel sechseckig) in Frage, ohne dass der
Geltungsbereich der Ansprüche
verlassen wird.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf die Schleifscheibe
10 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Ein Verbindungselement
24 ist so an einer Trägerplatte
22 montiert,
dass die Schleifscheibe
10 auf die Welle
14 des
Werkzeugs
12 geschraubt werden kann. Die Trägerplatte
22 hat
eine Schleiffläche
22A und
eine Werkzeugfläche
22B (in
3 gezeigt).
Das Verbindungselement
24 kann zum Beispiel ein "gewindeloses Verbindungselement" oder eine Blechmutter sein,
wie es dem Fachmann bekannt ist, oder kann eine Tinnerman-Mutter-Befestigungsvorrichtung sein,
wie zum Beispiel im
US-Patent
Nr. 2,156,002 (Tinnerman) beschrieben. Zwar ist die Tinnerman-Mutter
die bevorzugte Befestigungsvorrichtung, doch es können auch
andere Arten von Verbindungselementen verwendet werden, ohne vom
Geltungsbereich der Ansprüche
abzuweichen. Das bevorzugte Verbindungselement
24 ist ein
1,5 Inch (38,1 mm) messender Schnellwechselknopf zum Zusammenfügen mit
einer Welle mit einem Durchmesser von 5/8 Inch und 11 Gewindegängen je
Inch (15,875 mm Durchmesser und 0,43 Gewindegänge je mm) von der Firma Metal
Products Engineering, Los Angeles, Kalifornien. Das Verbindungselement
24 kann
zum Beispiel aus
28 gauge-Stahl hergestellt sein, obgleich auch
andere Materialien (zum Beispiel Messing oder Aluminium) verwendet
werden können, ohne
vom Geltungsbereich der Ansprüche
abzuweichen. Die zentrale Öffnung
26 (in
2 in
Strichlinie gezeigt) verläuft
durch die Mitte der Trägerplatte
22. Befestigungsöffnungen
29 sind
koaxial um die zentrale Öffnung
26 herum
angeordnet, sind radial um die zentrale Öffnung
26 herum beabstandet
und erstrecken sich durch Trägerplatte
22 hindurch.
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Ein
Querschnitt der in 2 gezeigten Schleifscheibe 10 ist
in 3 gezeigt. Die Werkzeugwelle 14 (in der
Strichlinie) ist zu Veranschaulichungszwecken in einem Zustand gezeigt,
in dem sie in das Verbindungselement 24 hineingeschraubt
ist. Das Verbindungselement enthält
einen kreisförmigen Flansch 28,
der so angeordnet ist, dass die Oberseite 30 des Flansches 28 die
Schleiffläche 22A der
Trägerplatte 22 in
Eingriff nimmt. Ein integral mit dem kreisförmigen Flansch 28 ausgebildeter
Längseingriffnahmezylinder 31 erstreckt
sich durch die zentrale Öffnung 26.
In der Regel wird die Auflagepolstervorrichtung 14A (in
Strichlinie gezeigt) dafür
verwendet, die Schleifscheibe 10 zu stützen, wenn sie an der Welle 14 montiert
ist. Die Welle 14 des Werkzeugs ist auf den kreisförmigen Ring 31A am
Zylinder 31 geschraubt. Der kreisförmige Ring 31A ermöglicht es, die
Schleifscheibe 10 rasch auf die Welle 14 und von der
Welle 14 zu schrauben.
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Das
Schleifmaterial 20 ist an die Schleiffläche 22A der Trägerplatte 22 angehaftet.
Das Schleifmaterial 20 kann zum Beispiel so geformt sein,
dass der Ringraum 32 konzentrisch mit der zentralen Öffnung 26 ausgebildet
ist. Der Ringraum 32 hat einen radial inneren Rand 34 und
einen radial äußeren Rand 36.
Ein Kleber 38 ist zwischen dem Schleifmaterial 20 und
der Trägerplatte 22 angeordnet,
um den Ringraum 32 des Schleifmaterials 20 an
der Trägerplatte 22 zu
fixieren. Eine innere Bahn 40 aus Kleber 38 ist
entlang des inneren Randes 34 des Ringraums 32 angeordnet,
wo der innere Rand 34 dem Träger 22 am nächsten liegt.
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Das
Verbindungselement 24 ist an der Trägerplatte 22 mittels
Zacken 46 befestigt, die integral mit dem kreisförmigen Flansch 28 ausgebildet
sind. Die Zacken 46 sind durch Befestigungsöffnungen 29 hindurch
gebogen und erstrecken sich von der Schleifseite 30 der
Trägerplatte 22 zu
der Werkzeugfläche 223 der
Trägerplatte 22.
Jener Abschnitt jeder Zacke 46, der sich über die
Werkzeugfläche 223 hinaus
erstreckt, wird dann so nach innen (oder nach außen) gebogen, dass er sich
radial entlang der Werkzeugfläche 223 der
Trägerplatte 22 erstreckt. Somit
nehmen die Zacken 46 die Trägerplatte 22 dergestalt
in Eingriff, dass das Verbindungselement 24 sowohl rotational
als auch axial an der Trägerplatte 22 befestigt
ist. Die Befestigungsöffnungen 29 in
der Trägerplatte 22 werden
in der Regel ausgebildet, wenn das Verbindungselement 24 an
der Trägerplatte 22 montiert
wird, wie weiter unten noch besprochen wird. Somit sollte das Verbindungselement 24 aus
einem Material bestehen, das hart genug ist, um die Zacken 46 durch
die Trägerplatte 22 zu
drücken, während es
flexibel genug ist, damit die Zacken 46 entlang der Werkzeugfläche 22B gebogen
werden können.
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Das
Montieren des Verbindungselements 24 an der Trägerplatte 22 unter
Verwendung der Zacken 46 zum befestigen des Verbindungselements 24 an seiner
Position ermöglicht
eine Vereinfachung des Verfahrens der Montage der Schleifscheibe
unter Nutzung der vorliegenden Erfindung. Die Schleifscheibe 10 kann
zum Beispiel hergestellt werden, indem man die Trägerplatte 22 entweder
manuell oder automatisch (unter Verwendung einer Maschine) aufnimmt
und die Trägerplatte 22 auf
einer rotierenden Spindel anordnet. Die Spindel kann mit einer konstanten
Drehzahl gedreht werden, um das Auftragen des Klebers zu unterstützen. Der
Kleber kann zum Beispiel manuell oder automatisch aufgetragen werden.
Die aufgetragene Menge an Kleber kann zum Beispiel durch die Drehzahl,
die Auftragsdauer, die Klebstoffflussrate und die Anzahl der Zeilen,
die auf die Kunststoff-Trägerplatte 22 aufzubringen
sind, gesteuert werden. Solche Faktoren können zum Beispiel durch den
Durchmesser der Trägerplatte
und die Art des Schleifmaterials, das an die Trägerplatte angehaftet wird,
beeinflusst werden. Die Kunststoff-Trägerplatte 22 kann
dann, zum Beispiel manuell oder automatisch, zu einer anderen Station
weiter transportiert werden, wo zum Beispiel je nach der Art der
zu bildenden Schleifscheibe rechteckige Fächerklappen aus Schleifmittel
zu der Trägerplatte
hinzugefügt
werden, um eine Fächerschleifscheibe
zu bilden, wo ein Schleifmaterialring auf der Trägerplatte angeordnet wird oder
wo Schleifmaterial auf sonstige Weise zu der Trägerplatte hinzugefügt wird.
Das Schleifmaterial kann zum Beispiel unter Verwendung einer Aufspannvorrichtung
oder einer Presse auf der Trägerplatte
zentriert oder anderweitig positioniert werden. In der Regel ist
der Kleber ein härtbares
Material, das gehärtet
wird, bevor oder nachdem das Verbindungselement 24 zum
Beispiel manuell oder automatisch durch die zentrale Öffnung 26 der
Trägerplatte 22 hindurch
hinzugefügt
wurde.
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Die
Trägerplatte 22 wird
in einer Niet-Aufspannvorrichtung
angeordnet, um die zentrale Öffnung 26 auszurichten.
Das Verbindungselement 24 wird in der zentralen Öffnung 26 angeordnet
und so ausgerichtet, dass es im Wesentlichen konzentrisch mit dem
durch die Öffnung 26 definierten
Umfang angeordnet ist. Es wird ein Druck an eine (nicht gezeigte)
Niet-Spannvorrichtung
angelegt, die dazu dient, die Trägerplatte 22 und
das Verbindungselement 24 in Position zu halten, während die
Zacken 46 durch die Trägerplatte 22 hindurchgestoßen werden,
und die Zacken 46 umzubiegen, um eine formschlüssige Verbindung
zwischen der Trägerplatte 22 und
dem Verbindungselement 24 herzustellen.
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Das
oben beschriebene Verfahren ist ein beispielhaftes Verfahren zum
Einsetzen eines Verbindungselements in die Trägerplatte. Es versteht sich, dass
auch andere dem Fachmann bekannte Verfahren verwendet werden können, ohne
vom Geltungsbereich der Ansprüche
abzuweichen. Zum Beispiel kann sich das Verbindungselement durch
die zentrale Öffnung
von der Werkzeugfläche
bis zu der Schleiffläche
erstrecken. Außerdem
kann zum Beispiel ein Grit-Lock-Verbindungselement
verwendet werden, wie es zum Beispiel im
US-Patent Nr. 4,245,438 , (van Buren,
Jr.) beschrieben ist. Das Grit-Lock-Verbindungselement kann an der
Trägerplatte
im Wesentlichen in der gleichen Weise wie oben beschrieben montiert
werden. Des Weiteren braucht die Reihenfolge der Montageschritte
nicht genau in der oben beschriebenen Weise abzulaufen (zum Beispiel
kann das Verbindungselement
24 an der Trägerplatte
22 angebracht
werden, bevor das Schleifmaterial befestigt wird).
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Das
Pressen des Verbindungselements in die Trägerplatte ermöglicht das
wirtschaftliche Einsetzen eines Schnellwechsel-Verbindungselements in
die Schleifscheibe. Das Verbindungselement ist leicht, konzentrisch
und rotational relativ zu der Scheibe fixiert, so dass die gesamte
Scheibe gedreht werden kann, um das Verbindungselement auf die Welle
und von der Welle zu schrauben, anstatt Schraubenschlüssel zu
verwenden, wie es früher
erforderlich war. Das Ergebnis ist eine deutliche Verbesserung der
Benutzerfreundlichkeit, weil ein Schnellwechsel der Schleifscheiben
möglich
wird, was wünschenswert
ist, wenn jede Scheibe verschlissen ist oder wenn eine Scheibe mit
einem anderen Schleifmittel benötigt
wird. Frühere
Trägerplatten
bestanden aus relativ steifen, unflexiblen Materialien, die zwar
den anspruchsvollen Schleifbedingungen gewachsen waren, doch wenn
man versuchte, Verbindungselemente in diese früheren Trägerplatten hineinzupressen,
so rissen die Trägerplatten.
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Obgleich
die 1–4 für Schleifgegenstände gemäß der vorliegenden
Erfindung repräsentativ
sind, werden auch andere Bauweisen mit anderen Gestalten und Formen
in Betracht gezogen, ohne vom Geltungsbereich der Ansprüche abzuweichen. Schleifgegenstände (zum
Beispiel eine Scheibe) gemäß der vorliegenden
Erfindung können
je nach dem Endverwendungszweck des Schleifgegenstandes eine breite
Vielzahl verschiedener Trägerplattenformen
aufweisen. Zum Beispiel kann die Trägerplatte so verjüngt sein,
dass der mittige Abschnitt der Trägerplatte dicker als die äußeren Abschnitte
ist. Die Trägerplatte
kann eine gleichmäßige oder
eine ungleichmäßige Dicke
haben. Die Trägerplatte
kann geprägt
sein. Die Mitte der Trägerplatte
kann eingedrückt
sein oder tiefer als die äußeren Abschnitte
liegen. Die Ränder
der Trägerplatte
können
gewünschtenfalls
bewusst zu einer "schalenförmigen" Scheibe gebogen
sein. Die Ränder
der Trägerplatte
können auch
glatt oder gezahnt sein.
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Die
Trägerplatte
ist unter anspruchsvollen Schleifbedingungen ausreichend zäh und hitzebeständig, so
dass die Trägerplatte
nicht durch die während
des Gebrauchs erzeugte Hitze (zum Beispiel während eines Schleif-, Schmirgel-
oder Poliervorgangs) in größerem Ausmaß zerschleißt oder
sich verformt. Eine Ausführungsform
einer Trägerplatte kann
einer Arbeitstemperatur an der Schleifkontaktstelle eines Werkstücks von
mindestens etwa 200°C widerstehen.
Die Phrase "an der
Schleifkontaktstelle" meint
im Zusammenhang mit Temperatur und Druck die momentane oder örtlich begrenzte
Temperatur und bzw. den momentanen oder örtlich begrenzten Druck, dem
die Trägerplatte
am Kontaktpunkt zwischen dem Schleifmaterial an dem Gegenstand und dem
Werkstück
ausgesetzt ist. Somit kann die Gleichgewichts- oder Gesamttemperatur
der Trägerplatte
in der Regel niedriger sein als die momentane oder örtlich begrenzte
Temperatur an einem Kontaktpunkt zwischen dem Schleifmaterial und
dem Werkstück
während
des Arbeitens.
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Die
Trägerplatte
ist ausreichend zäh,
so dass sie nicht in nennenswertem Ausmaß durch die Kräfte reißt oder
zerbricht, denen sie während
der Herstellung des Schleifgegenstandes sowie während des Gebrauchs ausgesetzt
ist. Das heißt,
die Trägerplatte ist
vorzugsweise in der Lage, dem Arbeitsdruck beim Einpressen des Verbindungselements
sowie einem Arbeiten während
eines Schleifvorgangs mit einem Druck an der Schleifkontaktstelle
eines Werkstücks von
mindestens etwa 7 kg/cm2, bevorzugt mindestens
etwa 13,4 kg/cm2 zu widerstehen. Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwenden eine Trägerplatte, die genügend Flexibilität aufweist,
um typischen Schleifbedingungen und bevorzugt anspruchsvollen Schleifbedingungen
zu widerstehen. Mit "genügend Flexibilität" ist gemeint, dass
die Trägerplatte
gebogen und in ihre Ausgangsform zurückgebracht werden kann, ohne
sich nennenswert dauerhaft zu verformen. Das heißt, für einige Schleifprozesse ist
eine "flexible" Trägerplatte
eine, die in der Lage ist, sich zu verbiegen und an die Kontur des
geschliffenen Werkstücks
anzupassen, ohne dass sich die Trägerplatte dauerhaft verformt,
die aber ausreichend fest ist, um eine effektive Schleifkraft zu übertragen,
wenn sie gegen das Werkstück
gepresst wird.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwenden eine Trägerplatte, die einen Biegemodul
von mindestens etwa 9000 kg/cm2 unter Umgebungsbedingungen
aufweist, und zwar bei einer Probengröße von 25,4 mm (Breite) × 50,8 mm (Spannweite über die
Aufspannvorrichtung hinweg) × 0,8–1,0 mm
(Dicke) und einer Verschiebungsrate von 4,8 mm/min, gemäß Bestimmung
durch Befolgen der Verfahrensweise, die in dem Testverfahren American Society
for Testing and Materials (ASTM) D790 (Ausgabe 1991) dargelegt ist.
Einige Ausführungsformen der
Trägerplatte
haben einen Biegemodul zwischen etwa 9000 kg/cm2 und
etwa 141.000 kg/cm2. Ein Biegemodul von
weniger als etwa 9000 kg/cm2 ist in der Regel
zu niedrig, um das gewünschte
Maß an Schleifleistung
zu erbringen. Eine Trägerplatte
mit einem Biegemodul von über
etwa 141.000 kg/cm2 ist allgemein zu steif,
um sich ausreichend an die Oberfläche des Werkstücks anzupassen.
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Kurz
gesagt, beinhaltet das Testverfahren ASTM D790 die Verwendung entweder
eines Dreipunktbelastungssystems unter Verwendung einer Mittenbelastung
mittels einer Belastungsnase, die eine zylindrische Oberfläche aufweist,
in der Mitte zwischen zwei Stützen,
von denen jede eine zylindrische Oberfläche aufweist; oder eines Vierpunktbelastungssystems
unter Verwendung zweier Belastungspunkte, die von ihren benachbarten
Stützpunkten
einen gleichen Abstand haben, mit einem Abstand zwischen den Belastungspunkten
von entweder einem Drittel oder der Hälfte der Stützspannweite. Das Prüfstück wird
durchgebogen, bis es bricht oder bis die maximale Dehnung 0,05 mm/mm
(d. h. eine Durchbiegung von 5%) erreicht hat. Der Biegemodul (d.
h. der Elastizitätstangentialmodul)
wird anhand des Anfangsgefälles
der Last-Durchbiegungs-Kurve bestimmt.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwenden eine Trägerplatte, die genügend Biegezähigkeit
aufweist. Mit "genügend Biegezähigkeit" ist gemeint, dass
die Trägerplatte
ausreichend steif ist, um dem Einsetzen des Verbindungselements
während
der Montage des Schleifgegenstandes sowie den Schleifbedingungen
zu widerstehen, aber nicht in unzweckmäßigem Ausmaß spröde ist, so dass Risse in der
Trägerplatte
entstehen, wodurch ihre strukturelle Integrität verringert wird.
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Die
wünschenswerte
Zähigkeit
der Trägerplatte
kann auch durch Messen der Schlagzähigkeit der Trägerplatte
demonstriert werden. Die Schlagzähigkeit
kann durch Befolgen der Testvorschriften gemessen werden, die in
den Testverfahren ASTM D256 (Ausgabe 1990, Version b) oder D3029
(Ausgabe 1990) dargelegt sind. Diese Verfahren beinhalten eine Bestimmung
der Kraft, die erforderlich ist, um ein Standard-Prüfstück von einer
vorgegebenen Größe zu zerbrechen.
Die Trägerplatte
hat bevorzugt eine Schlagzähigkeit
(d. h. einen Gardner-Aufprallwert)
oder eine mittlere Bruchenergie von mindestens etwa 0,4 Joules für ein 0,89
mm dickes Prüfstück unter
Umgebungsbedingungen. Besonders bevorzugt hat eine in der vorliegenden
Erfindung verwendete Trägerplatte
einen Gardner-Aufprallwert von mindestens etwa 0,9 Joules für ein 0,89
mm dickes Prüfstück unter
Umgebungsbedingungen und ganz besonders bevorzugt mindestens etwa
1,6 Joules für
ein 0,89 mm dickes Prüfstück unter
Umgebungsbedingungen.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwenden eine Trägerplatte mit einer wünschenswerten
Zugfestigkeit. Die Zugfestigkeit ist eine Messgröße der größten Längsdehnung, die eine Substanz
aushalten kann, ohne zu zerreißen.
Sie demonstriert den Widerstand gegen Rotationsbruch und "Reißen" infolge eines hohen Widerstands
an Diskontinuitäten
in dem Werkstück,
die der Schleifgegenstand während
des Schleifens möglicherweise berührt. Eine
wünschenswerte
Zugfestigkeit ist als mindestens etwa 17,9 kg/cm an Breite bei etwa 150°C für eine Prüfstückdicke
von etwa 0,75–1,0
mm definiert.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwenden eine Trägerplatte, die eine zweckmäßige Formkontrolle
aufweist und ausreichend unempfindlich gegen Umgebungsbedingungen,
wie zum Beispiel Feuchtigkeit und Temperatur, ist. Damit ist gemeint,
dass bevorzugte Trägerplatten
die oben angeführten
Eigenschaften über
einen weiten Bereich von Umgebungsbedingungen hinweg aufweisen.
Bevorzugt weist die Trägerplatte
die oben angeführten
Eigenschaften innerhalb eines Temperaturbereichs von etwa 10–30°C und eines
Feuchtigkeitsbereichs von etwa 30–50% relativer Feuchte (RF) auf.
Besonders bevorzugt weist die Trägerplatte
die oben angeführten
Eigenschaften über
einen weiten Bereich von Temperaturen (d. h. von unter 0°C bis über 100°C) und einen
weiten Bereich von Feuchtigkeitswerten (d. h. von unter 10% RF bis über 90% RF)
auf.
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Unter
extremen Feuchtigkeitsbedingungen (d. h. Bedingungen von hoher Feuchtigkeit, über etwa
90% RF, und niedriger Feuchtigkeit, weniger als etwa 10% RF) wird
die Trägerplatte
nicht in nennenswertem Ausmaß entweder
durch Ausdehnung oder durch Schrumpfung infolge von Wasseraufnahme bzw.
Wasserverlust beeinträchtigt.
Infolge dessen verformen sich Schleifgegenstände, die in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, nicht in nennenswertem Ausmaß (zum Beispiel
ein Wölben
oder Verziehen entweder in einer konkaven oder einer konvexen Weise).
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Die
Trägerplatte
enthält
einen thermoplastischen Verbindungswerkstoff (25, wie in 3 gezeigt)
und eine wirksame Menge eines faserigen Verstärkungswerkstoffs (26,
wie in 3 gezeigt). Mit einer "wirksamen Menge" eines faserigen Verstärkungswerkstoffs
ist gemeint, dass die Trägerplatte eine
genügende
Menge des faserigen Verstärkungswerkstoffs
enthält,
um mindestens eine Verbesserung der Hitzebeständigkeit, der Zähigkeit,
der Flexibilität,
der Steifigkeit, der Formkontrolle usw., wie oben besprochen, zu
bewirken.
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Bevorzugt
liegt die Menge des thermoplastischen Verbindungswerkstoffs in der
Trägerplatte
innerhalb eines Bereichs von etwa 60–99%, besonders bevorzugt innerhalb
eines Bereichs von etwa 62–95%
und ganz besonders bevorzugt innerhalb eines Bereichs von etwa 65–85%, auf
der Basis des Gesamtgewichts der Trägerplatte. Der Rest einer typischen
Trägerplatte
ist überwiegend
der faserige Verstärkungswerkstoff
mit allenfalls wenigen Hohlräumen
in der gehärteten
Trägerplattenzusammensetzung.
Obgleich der Verbindungswerkstoffzusammensetzung weitere Bestandteile
beigegeben werden können,
enthält
die in der vorliegenden Erfindung verwendete Trägerplatte überwiegend einen thermoplastischen
Verbindungswerkstoff und eine wirksamen Menge eines faserigen Verstärkungswerkstoffs.
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In
der Regel ist die Trägerplatte
umso fester, je höher
der Gehalt an Verstärkungswerkstoff
ist. Wenn jedoch zu viel faseriger Verstärkungswerkstoff vorhanden ist,
so kann die Trägerplatte
für gewünschte Anwendungen
zu spröde
sein. Durch die richtige Auswahl des thermoplastischen Verbindungswerkstoffs
und des faserigen Verstärkungswerkstoffs,
wie zum Beispiel ein thermoplastischer Polyamid-Verbindungswerkstoff
und verstärkende Glasfaser,
können
beträchtlich
größere Mengen
des Verbindungswerkstoffs verwendet werden, um eine gehärtete Trägerplattezusammensetzung
mit allenfalls wenigen Hohlräumen
und mit den oben beschriebenen Eigenschaften herzustellen.
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Optional
weist das gehärtete
Material, das die Trägerplatte
bildet, ein Hohlraumvolumen von weniger als etwa 0,1% auf. Im Sinne
des vorliegenden Textes meint "Hohlraumvolumen" ein Volumen innerhalb
der Trägerplatte,
das mit Luft oder Gas gefüllt
ist (d. h. fehlendes massives Material). Der prozentuale Anteil
des Hohlraumvolumens kann durch Vergleichen der tatsächlichen
Dichte (Masse/Volumen) der gehärteten
Trägerplattezusammensetzung mit
der errechneten Gesamtdichte der verschiedenen Komponenten ermittelt
werden. Das heißt,
der prozentuale Anteil des Hohlraumvolumens ist gleich [1-(tatsächliche
Dichte/errechnete Dichte)] × 100.
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Ein
thermoplastischer Verbindungswerkstoff ist ein Polymermaterial (zum
Beispiel ein organisches Polymermaterial), das weich wird und schmilzt,
wenn es erhöhten
Temperaturen ausgesetzt wird, und allgemein in seinen Ursprungszustand
(d. h. seinen physikalischen Ursprungszustand) zurückkehrt, wenn
es auf Umgebungstemperaturen abgekühlt wird. Während des Herstellungsprozesses
wird der thermoplastische Verbindungswerkstoff über seine Erweichungstemperatur,
oder in einigen Fällen über seine
Schmelztemperatur, hinaus erwärmt,
so dass er fließt
und die gewünschte
Form des Schleifgegenstandes bildet. Nach dem Ausbilden der Trägerplatte wird
der thermoplastische Verbindungswerkstoff abgekühlt und verfestigt. Auf diese
Weise kann der thermoplastische Verbindungswerkstoff zu verschiedenen
Formen und Größen geformt
werden.
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Die
Trägerplatte
kann zum Beispiel durch Formgebung oder Formen des thermoplastischen Materials
unter Verwendung herkömmlicher
Formungstechniken wie zum Beispiel Spritzgießen ausgebildet werden. Die Verwendung
solcher Formungstechniken kann die Menge der während der Herstellung vergeudeten
Materialien im Vergleich zu herkömmlichen "Bahn"-Prozessen verringern.
Spritzgießen
kann es auch ermöglichen,
dass die Trägerplatte stärker konzentrisch
ist, als es früher
möglich
war. Wird die Trägerplatte
konzentrisch ausgebildet, so unterstützt dies das Minimieren oder
Beseitigen des Flatterns während
des Gebrauchs der Schleifscheibe. Außerdem kann zum Beispiel eine
konzentrische Trägerplatte
die Einhaltung engerer Fertigungstoleranzen gestatten (d. h. bei
der Montage des Schleifmaterials und des Verbindungselements). Außerdem kann
zum Beispiel eine höhere
Konzentrizität
der Schleifscheibe ein Hochwölben
der Ränder,
zu dem es während
des Schleifens kommen kann, minimieren oder verhindern, wodurch
die Effizienz der Schleifscheibe erhöht wird.
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Formungstechniken
können
es auch ermöglichen,
einem Schrumpfen der Trägerplatte
während der
Herstellung entgegenzuwirken, und können ein Formen von Strukturelementen
(zum Beispiel Verstärkungsrippen)
in die Trägerplatte
gestatten (wie es dem Fachmann bekannt ist), um ein Verziehen zu
minimieren oder zu verhindern.
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Es
können
auch Bahn-Herstellungsprozesse zum Bilden der Trägerplatte verwendet werden.
In einem typischen Bahn-Herstellungsprozess
wird die Trägerplatte
für die
Schleifscheibe in einer durchgängigen
Bahnform ausgebildet und dann in die gewünschte Scheibenform geschnitten.
Obgleich Spritzgießtechniken
verwendet werden können,
um Trägerplatten
herzustellen, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden
(um engere Fertigungstoleranzen zu ermöglichen sowie Abfall zu vermeiden),
soll dies nicht bedeuten, dass keine herkömmlichen "Bahn"-Prozesse
verwendet werden können. Im
Gegenteil: Das Verwenden herkömmlicher Bahn-Prozesse
zum Ausbilden der Trägerplatte
kann notwendig sein, wenn bestimmte Ausführungsformen der Trägerplatte
(zum Beispiel thermoplastische imprägnierte Gewebe) verwendet werden.
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Zu
formbaren thermoplastischen Materialien, die in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, gehören
jene mit einer hohen Schmelztemperatur, guten Hitzebeständigkeitseigenschaften
und guten Zähigkeitseigenschaften,
so dass die gehärtete
Trägerplattezusammensetzung,
die diese Materialien enthält,
den Arbeitsbedingungen beim Schleifen und beim mechanischen Einsetzen
des Verbindungselements ohne wesentliches Verformen oder Zerschleißen widersteht.
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Zu
gehärteten
Trägerplattezusammensetzungen
gehören
jene, die einer Temperatur von mindestens etwa 200°C und einem
Druck von mindestens etwa 7 kg/cm2, bevorzugt
mindestens etwa 13,4 kg/cm2, an der Schleifkontaktstelle
eines Werkstücks widerstehen
können.
Zu formbaren thermoplastischen Materialien gehören jene mit einem Schmelzpunkt
von mindestens etwa 200°C,
bevorzugt mindestens etwa 220°C.
Außerdem
ist die Schmelztemperatur des zähen,
hitzebeständigen
thermoplastischen Materials bevorzugt ausreichend niedriger (d. h.
mindestens etwa 25°C
niedriger) als die Schmelztemperatur des faserigen Verstärkungswerkstoffs. Auf
diese Weise wird der faserige Verstärkungswerkstoff während des
Formens des Verbindungswerkstoffs nicht beschädigt. Geeignete thermoplastische Materialien
zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie in einer wässrigen
Umgebung allgemein unlöslich sind,
mindestens wegen des Wunsches, die Schleifscheibe auf nassen Oberflächen anzuwenden.
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Zu
Beispielen von thermoplastischen Materialien, die sich zur Herstellung
von Trägerplatten
in Schleifgegenständen
gemäß der vorliegenden
Erfindung eignen, gehören
Polycarbonate, Polyetherimide, Polyester, Polysulfone, Polystyrene,
Acrylnitril- Butadien-Styren-Blockcopolymere,
Acetalpolymere, Polyamide und Kombinationen daraus. Polyamid-Materialien sind
bevorzugte thermoplastische Verbindungswerkstoffe, mindestens deshalb,
weil sie von sich aus zäh
und hitzebeständig
sind, in der Regel eine gute Adhäsion
an den bevorzugten Klebstoffharzen ohne Grundieren aufweisen und
relativ preisgünstig
sind.
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Ein
bevorzugtes thermoplastisches Material, aus dem eine Trägerplatte
gebildet wird, ist ein Polyamidharzmaterial, das dadurch gekennzeichnet
ist, dass es eine Amidgruppe aufweist, d. h. --C(O)NH--. Verschiedene
Arten von Polyamidharzmaterialien (d. h. Nylons) können verwendet
werden, wie zum Beispiel Nylon 6/6 oder Nylon 6. Nylon 6/6 ist ein
Kondensationsprodukt von Apidinsäure
und Hexamethylendiamin. Nylon 6/6 hat einen Schmelzpunkt von etwa
264°C und
eine Zugfestigkeit von etwa 770 kg/cm2.
Nylon 6 ist ein Polymer von ε-Caprolactam. Nylon
6 hat einen Schmelzpunkt von etwa 223°C und eine Zugfestigkeit von
etwa 700 kg/cm2.
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Zu
Beispielen von handelsüblichen
Nylonharzen, die als Trägerplatten
in Gegenständen
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können,
gehören
jene, die unter folgenden Handelsbezeichnung en erhältlich sind: "VYDYNE" von Monsanto, St.
Louis, Missouri; "ZYTEL" und "MINLON", beide von DuPont,
Wilmington, Delaware; "TROGAMID
T" von Huls America,
Inc., Piscataway, New Jersey; "CAPRON" von Allied Chemical
Corp., Morristown, New Jersey; "NYDUR" von Mobay, Inc.,
Pittsburgh, Pennsylvania; und "ULTRAMID" von BASF Corp.,
Parsippany, New Jersey; obgleich auch ein mineralgefülltes thermoplastisches
Material verwendet werden kann, wie zum Beispiel das mineralgefüllte Nylon
6-Harz, das unter der Handelsbezeichnung "MINLON" erhältlich
ist.
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Es
sei noch einmal angemerkt, dass Trägerplatten, die in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, neben dem thermoplastischen Verbindungswerkstoff
eine wirksame Menge an faserigem Verstärkungswerkstoff enthalten.
Wie besprochen, ist eine "wirksame
Menge" eines faserigen
Verstärkungswerkstoffs
eine genügende
Menge, um mindestens eine Verbesserung der physikalischen Eigenschaften
der Trägerplatte
zu bewirken (d. h. Hitzebeständigkeit,
Zähigkeit,
Flexibilität,
Steifigkeit, Formkontrolle usw.). Außerdem wird nicht so viel faseriger
Verstärkungswerkstoff
verwendet, dass eine nennenswerte Anzahl von Hohlräumen entstünde und
die strukturelle Integrität
der Trägerplatte
beeinträchtigt
werden würde.
Bevorzugt liegt die Menge des faserigen Verstärkungswerkstoffs in der Trägerplatte
innerhalb eines Bereichs von etwa 1–45%, besonders bevorzugt innerhalb
eines Bereichs von etwa 5–40%
und ganz besonders bevorzugt innerhalb eines Bereichs von etwa 15–35%, auf
der Basis des Gewichts der Trägerplatte.
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Der
faserige Verstärkungswerkstoff
kann in der Form von Einzelfasern oder Fasersträngen oder in der Form einer
Fasermatte oder -bahn vorliegen. Der faserige Verstärkungswerkstoff
kann zum Beispiel in der Form von Einzelfasern oder Fasersträngen für eine vorteilhafte
Herstellung vorliegen. Fasern sind in der Regel als feine fadenartige
Stücke mit
einem Seitenverhältnis
von mindestens etwa 100:1 definiert. Das Seitenverhältnis einer
Faser ist das Verhältnis
der längeren
Abmessung der Faser zu der kürzeren
Abmessung. Die Matte oder Bahn kann entweder in Form einer Gewebe-
oder einer Vlies-Matrix vorliegen. Eine Vlies-Matte ist eine Matrix
aus einer zufälligen
Verteilung von Fasern, die durch Bonden oder Verheddern von Fasern
durch mechanische, thermische oder chemische Mittel hergestellt
wird..
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Zu
Beispielen brauchbarer Verstärkungsfasern
in Anwendungen der vorliegenden Erfindung gehören metallische Fasern oder
nichtmetallische Fasern. Zu nichtmetallischen Fasern gehören Glasfasern,
Kohlefasern, Mineralfasern, Kunst- oder Naturfasern, die aus hitzebeständigen organischen
Materialien hergestellt sind, oder Fasern aus Keramikmaterialien.
Zu bevorzugten Fasern für
Anwendungen der vorliegenden Erfindung gehören nichtmetallische Fasern,
und zu besonders bevorzugten Fasern gehören hitzebeständige organische
Fasern, Glasfasern oder Keramikfasern.
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Mit "hitzebeständigen" organischen Fasern sind
organische Fasern gemeint, die gegen Schmelzen oder sonstiges Aufbrechen
unter den Bedingungen der Herstellung und des Gebrauchs der Trägerplatten
beständig
sind. Zu Beispielen brauchbarer organischer Naturfasern gehören Wolle,
Seide, Baumwolle oder Zellulose. Zu Beispielen brauchbarer organischer
Kunstfasern gehören
Polyvinylalkohol-Fasern, Polyester-Fasern, Rayon-Fasern, Polyamid-Fasern,
Acryl-Fasern, Aramid-Fasern oder Phenol-Fasern. Die bevorzugte organische
Faser für
Anwendungen der vorliegenden Erfindung ist die Aramid-Faser. Diese
Faser ist auf dem freien Markt von DuPont Co., Wilmington, Delaware,
unter den Handelsbezeichnung en "KEVLAR" und "NOMEX" erhältlich.
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Generell
eignet sich jede Keramikfaser in Anwendungen der vorliegenden Erfindung.
Zu Beispielen von Keramikfasern, die für die vorliegende Erfindung
geeignet sind, gehören
jene, die unter den Warenzeichen "NEXTEL 312, 440, 610, 650 und 720" von 3M Company,
St. Paul, Minnesota, vermarktet werden.
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Die
ganz besonders bevorzugten Verstärkungsfasern
für Anwendungen
der vorliegenden Erfindung sind Glasfasern, mindestens deshalb,
weil sie den beschichteten Schleifgegenständen wünschenswerte Eigenschaften verleihen
und relativ preisgünstig
sind. Des Weiteren gibt es geeignete Grenzflächenbindemittel zum Verbessern
der Adhäsion
von Glasfasern an thermoplastischen Materialien. Glasfasern werden
in der Regel anhand von mit Buchstaben gekennzeichneten Sorten klassifiziert; zum
Beispiel E-Glas für
elektrische Anwendungen und S-Glas für Festigkeitsanwendungen. Buchstaben-Codes
bezeichnen auch Durchmesserbereiche. Zum Beispiel stellt die Größe "D" ein Filament mit einem Durchmesser
von etwa 6 Mikrometern dar, und die Größe "G" stellt
ein Filament mit einem Durchmesser von etwa 10 Mikrometern dar.
Zu brauchbaren Sorten von Glasfasern gehören sowohl das E-Glas als auch
das S-Glas der Filamentbezeichnungen
D bis U. Zu bevorzugten Sorten von Glasfasern gehören das
E-Glas der Filamentbezeichnung "G" und das S-Glas der
Filamentbezeichnung "G". Handelsübliche Glasfasern
gibt es zum Beispiel von Specialty Glass Inc., Oldsmar, Florida;
Owens-Corning Fiberglass Corp., Toledo, Ohio; und Mo-Sci Corporation,
Rolla, Missouri.
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Wenn
Glasfasern verwendet werden, so ist es bevorzugt, dass die Glasfasern
von einem Grenzflächenbindemittel
begleitet sind (d. h. einem Haftvermittler, wie zum Beispiel einem
Silan-Haftvermittler), um die Adhäsion an dem thermoplastischen
Material zu verbessern. Zu Beispielen von Silan-Haftvermittlern
gehören
jene, die unter den Handelsbezeichnung en "Z-6020" und "Z-6040" von Dow Corning Corp., Midland, Michigan,
vermarktet werden.
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Vorteile
können
durch die Verwendung von Fasermaterialien realisiert werden, die
eine Länge von
nur 100 Mikrometern aufweisen oder die so lang sind, wie es für eine durchgängige Faser
erforderlich ist. Bevorzugt beträgt
die Länge
der Faser etwa 0,5 mm bis etwa 50 mm, besonders bevorzugt etwa 1 mm
bis etwa 25 mm und ganz besonders bevorzugt etwa 1,5 mm bis etwa
10 mm. Der Denier-Wert von faserigen Verstärkungswerkstoffen, d. h. der
Feinheitsgrad, für
bevorzugte Fasern reicht von etwa 1 bis etwa 5000 Denier und liegt
in der Regel zwischen etwa 1 und etwa 1000 Denier. Besonders bevorzugt liegt
der Faser-Denier zwischen etwa 5 und etwa 300 und ganz besonders
bevorzugt zwischen etwa 5 und etwa 200. Es versteht sich, dass der
Denier stark durch den konkreten Typ des verwendeten faserigen Verstärkungswerkstoffs
beeinflusst wird.
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Der
faserige Verstärkungswerkstoff
kann in dem gesamten thermoplastischen Material verteilt sein (d.
h. in dem gesamten Körper
der Trägerplatte, anstatt
bloß in
der Oberfläche
des thermoplastischen Materials eingebettet zu sein). Das dient
dem Zweck des Verleihens verbesserter Festigkeits- und Verschleißeigenschaften
in dem Körper
der Trägerplatte. Eine
Bauweise, wobei der faserige Verstärkungswerkstoff in dem gesamten
thermoplastischen Verbindungswerkstoff des Trägerplattenkörpers verteilt ist, kann entweder
unter Verwendung von Einzelfasern oder Fasersträngen oder einer Fasermatten- oder
-bahnstruktur mit Abmessungen, die im Wesentlichen den Abmessungen
der fertigen Trägerplatte entsprechen,
realisiert werden. Obgleich in dieser bevorzugten Ausführungsform
bestimmte Regionen der Trägerplatte
möglicherweise
keinen faserigen Verstärkungswerkstoff
enthalten, ist es bevorzugt, dass der faserige Verstärkungswerkstoff
im Wesentlichen gleichmäßig in der
gesamten Trägerplatte
verteilt ist.
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Der
faserige Verstärkungswerkstoff
kann für vorteilhafte
Anwendungen der vorliegenden Erfindung nach Wunsch ausgerichtet
sein. Das heißt,
die Fasern können
zufällig
verteilt sein, oder sie können so
ausgerichtet sein, dass sie sich entlang einer gewünschten
Richtung erstrecken, um verbesserte Festigkeits- und Verschleißeigenschaften
zu verleihen. In der Regel sollten, wenn eine Orientierung gewünscht wird,
die Fasern allgemein quer (±20°) zu der
Richtung verlaufen, entlang der ein reißen vermieden werden soll.
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Die
Trägerplatten
können
des Weiteren eine wirksame Menge eines Zähigkeitsverbesserungsmittels
enthalten. Dies ist für
bestimmte Anwendungen bevorzugt. Ein Hauptzweck des Zähigkeitsverbesserungsmittels
ist die Erhöhung
der Schlagzähigkeit
der Trägerplatte.
Mit einer "wirksamen
Menge eines Zähigkeitsverbesserungsmittels" ist gemeint, dass
das Zähigkeitsverbesserungsmittel
in einer solchen Menge vorhanden ist, die mindestens eine Verbesserung der
Zähigkeit
der Trägerplatte
verleiht, ohne dass sie zu flexibel wird. Trägerplatten, die in der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, enthalten bevorzugt genügend Zähigkeitsverbesserungsmittel,
um die oben genannten wünschenswerten
Aufpralltestwerte zu erreichen.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
eine Trägerplatte
verwenden, die etwa 1% bis etwa 30% des Zähigkeitsverbesserungsmittels,
auf der Basis des Gesamtgewichts der Trägerplatte, enthält. Bevorzugt
liegt das Zähigkeitsverbesserungsmittel
(d. h. der Zähigkeitsverbesserer)
in einer Menge von etwa 5–15
Gewichts-% vor. Die Menge an Zähigkeitsverbesserer,
die in einer Trägerplatte vorhanden
ist, kann je nach dem konkret verwendeten Zähigkeitsverbesserer variieren.
Je weniger elastomere Eigenschaften ein Zähigkeitsverbesserungsmittel
besitzt, desto größer kann
zum Beispiel die Menge des Zähigkeitsverbesserungsmittels
sein, die benötigt
wird, um den Trägerplatten
wünschenswerte Eigenschaften
zu verleihen.
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Zu
Beispielen von Zähigkeitsverbesserungsmitteln,
die einer Trägerplatte
der vorliegenden Erfindung wünschenswerte
Steifigkeitseigenschaften verleihen, gehören gummiartige Polymere (zum
Beispiel Naturkautschuk und synthetische Elastomere) und Weichmacher.
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Zu
Beispielen von Zähigkeitsverbesserungsmitteln
(d. h. Gummizähigkeitsverbesserern
und -weichmachern) gehören:
Toluensulfonamid-Derivate (wie zum Beispiel ein Gemisch aus N-Butyl-
und N-Ethyl-p-toluensulfonamid, auf dem freien Markt zum Beispiel
zu beziehen bei Akzo Chemicals, Chicago, Illinois, unter der Handelsbezeichnung "KETJENFLEX 8"); Styren-Butadien-Copolymere; Polyether-Hauptketten-Polyamide
(auf dem freien Markt zum Beispiel zu beziehen bei Atochem, Glen
Rock, New Jersey, unter der Handelsbezeichnung "PEBAX"); Gummi-Polyamid-Copolymere (auf dem
freien Markt zum Beispiel zu beziehen bei DuPont, Wilmington, Delaware,
unter der Handelsbezeichnung "ZYTEL
FN"); und funktionalisierte
Triblock-Polymere aus Styren-(ethylen-butylen)-styren
(auf dem freien Markt zum Beispiel zu beziehen bei Shell Chemical
Co., Houston, Texas, unter der Handelsbezeichnung "KRATON FGI901"); und Gemischs daraus.
Aus dieser Gruppe sind Gummi-Polyamid-Copolymere
und Styren-(ethylen-butylen)-styren-Triblock-Polymere
besonders bevorzugt, mindestens wegen der nutzbringenden Eigenschaften,
die sie den Trägerplatten
und dem Herstellungsprozess der vorliegenden Erfindung verleihen.
Gummi-Polyamid-Copolymere
sind ganz besonders bevorzugt, mindestens wegen der nutzbringenden
Schlagfestigkeits- und Schleifeigenschaften, die sie den Trägerplatten
verleihen, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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Wenn
eine Trägerplatte
durch Spritzgießen hergestellt
wird, so wird der Zähigkeitsverbesserer
in der Regel als eine Trockenmischung aus Zähigkeitsverbesserer-Pellets mit den anderen
Komponenten beigegeben. Der Prozess beinhaltet in der Regel das Freifallmischen
der Pellets des Zähigkeitsverbesserers
mit Pellets des faserhaltigen thermoplastischen Materials. Ein besonders
bevorzugtes Verfahren beinhaltet das Compoundieren des thermoplastischen Materials,
der Verstärkungsfasern
und des Zähigkeitsverbesserers
in einem geeigneten Extruder, das Pelletisieren dieses Gemischs
und das anschließende
Einleiten dieser hergestellten Pellets in die Spritzgießmaschine.
Handelsübliche
Zusammensetzungen aus Zähigkeitsverbesserer
und thermoplastischem Material gibt es zum Beispiel unter der Bezeichnung "ULTRAMID" von BASF Corp.,
Parsippany, New Jersey. Genauer gesagt, ist "ULTRAMID B3ZG6" ein Nylon-Harz, das ein Zähigkeitsverbesserungsmittel
und Glasfasern enthält
und zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
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Neben
den oben beschriebenen Materialien kann die Trägerplatte, die in der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, je nach den gewünschten Endeigenschaften noch
wirksame Mengen anderer Materialien oder Komponenten enthalten.
Zum Beispiel kann die Trägerplatte
einen Formstabilisator enthalten (d. h. ein thermoplastisches Polymer
mit einem Schmelzpunkt, der höher
ist als der, der oben für
den thermoplastischen Verbindungswerkstoff beschrieben ist). Zu
geeigneten Formstabilisatoren gehören, ohne darauf beschränkt zu sein,
Poly(phenylensulfid), Polyimide und Polyaramide. Ein Beispiel eines bevorzugten
Formstabilisators ist ein Polyphenylenoxid-Nylon-Gemisch, auf dem freien Markt
zum Beispiel bei General Electric, Pittsfield, Massachusetts, unter
der Handelsbezeichnung "NORYL
GTX 910" zu beziehen.
Wenn jedoch in dem Aufbau des aufbeschichteten Schleifmittels ein
Grundbinder und ein Deckbinder auf Phenolbasis verwendet werden,
so ist das Polyphenylenoxid-Nylon-Gemisch aufgrund einer ungleichmäßigen Wechselwirkung
zwischen den Phenolharzklebeschichten und dem Nylon und einer daraus
resultierenden Umkehrung des Formstabilisierungseffekts nicht bevorzugt.
Diese ungleichmäßige Wechselwirkung
resultiert aus der Schwierigkeit, gleichmäßige Gemische aus dem Polyphenylenoxid
und dem Nylon zu erhalten.
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Zu
weiteren derartigen optionalen Materialien, die der Trägerplatte
für bestimmte
Anwendungen der vorliegenden Erfindung beigegeben werden können, gehören anorganische
oder organische Füllstoffe.
Anorganische Füllstoffe
sind auch als mineralische Füllstoffe
bekannt. Ein Füllstoff
ist als ein teilchenförmiges
Material definiert, das in der Regel eine Teilchengröße von weniger
als etwa 100 Mikrometer, bevorzugt weniger als etwa 50 Mikrometer
aufweist. Zu Beispielen brauchbarer Füllstoffe für Anwendungen der vorliegenden
Erfindung gehören
Ruß, Kalziumcarbonat,
Siliziumdioxid, Kalziummetasilikat, Kryolit, Phenol-Füllstoffe
oder Polyvinylalkohol-Füllstoffe.
Wenn ein Füllstoff
verwendet wird, so basiert dies auf der Theorie, dass der Füllstoff
die Lücken
zwischen den Verstärkungsfasern
füllt und
möglicherweise
die Rissausbreitung durch die Trägerplatte
hindurch verhindert. In der Regel wird ein Füllstoff nicht in einer Menge
von mehr als etwa 20 auf der Basis des Gewichts der Trägerplatte,
verwendet. Bevorzugt wird mindestens eine wirksame Menge an Füllstoff verwendet.
Im vorliegenden Text meint der Begriff "wirksame Menge" in diesem Zusammenhang eine Menge,
die genügt,
um die gehärtete
Trägerplatte auszufüllen, ohne
in nennenswertem Ausmaß ihre Zugfestigkeit
zu verringern.
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Zu
anderen brauchbaren optionalen Materialien oder Komponenten, die
der Trägerplatte
für bestimmte
Anwendungen der vorliegenden Erfindung beigegeben werden können, gehören Pigmente, Öle, Antistatikmittel,
Flammhemmer, Wärmestabilisatoren,
Ultraviolettstabilisatoren, innere Schmiermittel, Antioxidanzien
und Verarbeitungshilfsmittel. In der Regel verwendet man keine größeren Mengen
dieser Komponenten, als für
gewünschte
Ergebnisse benötigt
werden.
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Das
Verwenden des Verbindungswerkstoffs in Kombination mit dem faserigen
Verstärkungswerkstoff
verleiht dem Trägerplattenmaterial
Festigkeit und Flexibilität,
wodurch es dünner
und leichter als Trägerplatten
sein kann, die in früheren
Schleifscheiben verwendet wurden (zum Beispiel thermoplastische
imprägnierte
Gewebe). Die mechanischen Eigenschaften der Trägerplatte in der erfindungsgemäßen Schleifscheibe
ermöglichen
es, das Verbindungselement in die Trägerplatte hineinzupressen, ohne
dass die Trägerplatte
reißt,
während
die Trägerplatte
fest genug bleibt, um den rauen Arbeitsbedingungen während des
Schleifens gewachsen zu sein.
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Bevorzugt
misst die Trägerplatte
zwischen 3 Inch (7,62 cm) bis 7 Inch (17,78 cm) im Durchmesser und
ist im Wesentlichen von kreisrunder Form, weil dies industrielle
Standardgrößen von
Schleifscheiben sind. Dem Fachmann ist jedoch klar, dass auch andere
Größen in Betracht
gezogen werden können, ohne
vom Geist und Geltungsbereich der Erfindung abzuweichen. Die Trägerplatte
wird in der Regel auf eine Dicke von ungefähr 20 Milli-Inch (0,51 mm)
bis ungefähr
70 Milli-Inch (1,78
mm) ausgebildet, besonders bevorzugt von ungefähr 40 Milli-Inch (1,02 mm) bis
ungefähr
55 Milli-Inch (1,40
mm) und ganz besonders bevorzugt bis ungefähr 50 Milli-Inch (1,27 mm).
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Dünne Trägerplatten
haben zusätzliche
Vorteile. Wird zum Beispiel eine Schleifscheibe mit einer dünnen, festen
Trägerplatte
hergestellt, so verringert sich das Gewicht der Schleifscheibe.
In vielen industriellen Schleifanwendungen werden höhere Drehzahlen
benötigt.
Bei einer leichteren Schleifscheibe. wird die Kraft verringert,
die zum Drehen der Schleifscheibe erforderlich ist. Somit werden
die Umdrehungen pro Minute (U/min), die mit dem gleichen Kraftaufwand
erzeugt werden können,
erhöht.
Außerdem verringert
das Senken des Gewichts der Schleifscheibe das Gewicht, das durch
den Arbeiter zu tragen ist, wodurch einer raschen Ermüdung entgegengewirkt
wird. Und schließlich
erfordern dünnere
Trägerplatten
weniger Material für
die Produktion und sind von sich aus billiger.
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Trägerplatten,
die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden, können die
Verwendung leichter gewindeloser Verbindungselemente ermöglichen,
die in die Trägerplatte
hineingeprägt
werden können.
Das Formen von Strukturelementen in die Trägerplatte erhöht die strukturierte
Festigkeit der Trägerplatte,
ohne das Gewicht der Trägerplatte
wesentlich zu erhöhen.
Alle diese Merkmale ermöglichen
eine Senkung des Gesamtgewichts des Werkzeugs, wodurch der Arbeiter
nicht so schnell ermüdet.
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Schleifmaterial,
das in Schleifgegenständen gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, kann so geformt sein, dass ein Ringraum
aus Material gebildet wird, der auf der Trägerplatte montiert wird. In
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schleifscheibe
wird Schleifmaterial auf einzelne Fächerklappen aufbeschichtet
(50, in 2 gezeigt), die überlappt
und an der Trägerplatte
angehaftet sind, so dass eine "Fächerschleifscheibe" entsteht, wie sie
dem Fachmann bekannt ist und in den 1–3 veranschaulicht
sind. Die Fächerklappen
sind so angeordnet, dass, wenn die Schleifscheibe an dem Werkzeug
(12, wie in 1 gezeigt) angebracht ist und
in Kontakt mit einer Arbeitsoberfläche gebracht wird, die Rotation
der Schleifscheibe bewirkt, dass die Schleifmittel-Fächerklappen die Arbeitsoberfläche abschleifen.
-
Andere
Ausführungsformen
von Schleifgegenständen
gemäß der vorliegenden
Erfindung können
anderes Schleifmaterial verwenden, wie zum Beispiel aufbeschichtete
Schleifmittel, gebundene Schleifmittel und Vlies-Schleifmittel,
die dem Fachmann allesamt bekannt sind.
-
Ein
weiteres Beispiel einer beispielhaften Schleifscheibe gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in 4 gezeigt. Die Schleifscheibe 110 enthält Schleifmaterial 122,
ein Verbindungselement 124 und Kleber 138 (einschließlich einer
inneren Bahn 140 aus Kleber 138), wie mit Bezug
auf die 1–3 beschrieben.
Der Schleifgegenstand 120 in 4 ist als
ein Vlies-Schleifmittel veranschaulicht. Vlies-Schleifmittelprodukte (die zum Beispiel
in 4 veranschaulicht sind) enthalten in der Regel
eine offene, federnd-poröse
Polymerfilamentstruktur mit Schleifkörnern, die in der gesamten Struktur
verteilt sind und darin mittels eines organischen Verbindungswerkstoffs
haftend gebunden sind. Zu Beispielen von Filamenten gehören Polyester-Fasern,
Polyamid-Fasern und Polyaramid-Fasern.
-
Techniken
zum Herstellen von Schleifbelägen,
-materialien usw. sind dem Fachmann bekannt, wie auch Materialien
zum Herstellen derselben (siehe zum Beispiel
US-Patent-Nummern 4,314,827 (Leitheiser
und Mitarbeiter);
4,518,397 (Leitheiser und
Mitarbeiter);
4,623,364 (Cottringer
und Mitarbeiter);
4,744,802 (Schwabel);
4,770,671 (Monroe und Mitarbeiter);
4,881,951 (Wood und Mitarbeiter);
5,011,508 (Wald und Mitarbeiter);
5,139,978 (Wood);
5,201,916 (Berg und Mitarbeiter);
5,366,523 (Rowenhorst und
Mitarbeiter);
5,429,647 (Larmie);
5,498,269 (Larmie);
5,551,963 (Larmie);
4,311,489 (Kressner);
4,652,275 (Bloecher und
Mitarbeiter);
4,799,939 (Bloecher
und Mitarbeiter);
4,734,104 (Broberg);
4,737,163 (Larkey);
5,203,884 (Stout und Mitarbeiter);
5,496,386 (Broberg und Mitarbeiter);
5,609,706 (Benedict und
Mitarbeiter);
5,961,674 (Gagliardi
und Mitarbeiter);
4,543,107 (Rue);
und
2,958,593 (Hoover
und Mitarbeiter)).
-
Zu
geeigneten organischen Verbindungswerkstoffen zur Herstellung von
Schleifbelägen
gehören
duroplastische organische Polymere. Zu Beispielen geeigneter duroplastischer
organischer Polymere gehören
Phenolharze, Harnstoff-Formaldehydharze, Melamin-Formaldehydharze, Urethanharze, Acrylatharze,
Polyesterharze, Aminoplastharz mit α,β-ungesättigten Carbonyl-Seitengruppen,
Epoxidharze, acryliertes Urethan, acrylierte Epoxidharze, und Kombinationen
daraus. Der Verbindungswerkstoff und/oder das Schleifmittelprodukt
können
auch Zusatzstoffe enthalten, wie zum Beispiel Fasern, Schmiermittel,
Netzmittel, thixotrope Materialien, oberflächenaktive Substanzen, Pigmente,
Farbstoffe, Antistatik-Mittel (zum Beispiel Ruß, Vanadiumoxid, Graphit usw.),
Haftvermittler (zum Beispiel Silane, Titanate, Zirkoaluminate usw.),
Weichmacher, Suspendierhilfsmittel und dergleichen. Die Mengen dieser
optionalen Zusatzstoffe werden so gewählt, dass die gewünschten
Eigenschaften erhalten werden. Die Haftvermittler können die
Adhäsion
an den Schleifmittelteilchen und/oder dem Füllstoff verbessern. Die Verbindungswerkstoffchemie
kann thermisch gehärtet
oder strahlungsgehärtet
oder thermisch gehärtet
und strahlungsgehärtet
werden. Zusätzliche
Details zur Verbindungswerkstoffchemie finden sich zum Beispiel
in den
US-Patent-Nummern 4,588,419 (Caul
und Mitarbeiter),
4,751,137 (Turney und
Mitarbeiter) und
5,436,063 (Follett
und Mitarbeiter).
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In
der Regel haben die Schleifmittelteilchen eine Moh-Härte von mindestens 5, 6, 7,
8, 9 oder sogar 10. Zu geeigneten Schleifkörnern gehören Schmelz-Sinterkorund (einschließlich weißer Schmelz-Sinterkorund, wärmebehandeltes
Aluminiumoxid und braunes Aluminiumoxid), Siliziumcarbid, Borcarbid,
Titancarbid, Diamant, kubisches Bornitrid, Granat, Schmelz-Sinterkorund-Zirkoniumoxid
und Solgel-abgeleitete Schleifmittelteilchen und dergleichen. Die
Solgel-abgeleiteten
Schleifmittelteilchen können
gekeimt oder nicht-gekeimt sein. Gleichermaßen können die Solgel-abgeleiteten Schleifmittelteilchen
zufällig
geformt sein, oder ihnen kann eine Form zugeordnet sein, wie zum
Beispiel eine Stab- oder eine Dreiecksform. Zu Beispielen von Solgel-Schleifmittelteilchen
gehören
jene, die in den
US-Patent-Nummern
4,314,827 (Leitheiser und Mitarbeiter),
4,518,397 (Leitheiser und Mitarbeiter),
4,623,364 (Cottringer und
Mitarbeiter),
4,744,802 (Schwabel),
4,770,671 (Monroe und Mitarbeiter),
4,881,951 (Wood und Mitarbeiter),
5,011,508 (Wald und Mitarbeiter),
5,090,968 (Pellow),
5,139,978 (Wood),
5,201,916 (Berg und Mitarbeiter),
5,227,104 (Bauer),
5,366,523 (Rowenhorst und
Mitarbeiter),
5,429,647 (Larmie),
5,498,269 (Larmie) und
5,551,963 (Larmie) beschrieben
sind. Die Schleifkörner
können
auch in der Form von Schleifmittelagglomeraten vorliegen.
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Bei
den Ausführungsformen
der in den 1–4 gezeigten
Schleifscheiben ist das Schleifmaterial 20 und 120 an
der Trägerplatte 22 und 122 mittels
Kleber 38 und 138 angehaftet. Die radiale und
die axiale Dicke des Schleifmittels 20 und 120 können gemäß der gewünschten
Anwendung und der Art des Schleifmaterials variieren.
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Das
Schleifen mit Schleifgegenständen
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann trocken oder nass erfolgen. Beim Nassschleifen kann
die Flüssigkeit
in Form eines leichten Nebels oder in überflutender Form eingeleitet
oder zugeführt
werden. Zu Beispielen von üblicherweise
verwendeten Flüssigkeiten gehören: Wasser,
wasserlösliches Öl, organisches Schmiermittel
und Emulsionen. Die Flüssigkeit
kann dazu dienen, die beim Schleifen entstehende Wärme zu mindern,
und/oder kann als Schmiermittel fungieren. Die Flüssigkeit
kann geringe Mengen an Zusatzstoffen enthalten, wie zum Beispiel
Bakterizide, schaumbremsende Mittel und dergleichen.
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Die
Schleifgegenstände
gemäß der vorliegenden
Erfindung können
dafür verwendet
werden, Werkstücke
wie zum Beispiel Aluminium und Aluminiumlegierungen, Kohlenstoffstähle, unlegierte Weichstähle, Werkzeugstähle, Edelstahl,
gehärteten Stahl,
Messing, Titan, Glas, Keramik, Holz, holzartige Materialien, Kunststoffe,
Farbe, lackierte Oberflächen,
organische beschichtete Oberflächen
und dergleichen zu schleifen.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
beschrieben wurde, erkennt der Fachmann, dass Änderungen in Form und Detail
vorgenommen werden können,
ohne vom Geltungsbereich der Ansprüche abzuweichen.