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- Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der provisorischen US-Patentanmeldung
Nr. 607284.969 mit dem Titel "DTMF
RELAY", eingereicht
am 18. April 2001.
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Telekommunikationssysteme
und im Besonderen ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verarbeiten
von Tönen
in einem Sprachstrom.
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HINTERGRUND
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Bei
Telekommunikationssystemen ist die Verwendung von Innenbandtönen zur
Signalisierung üblich.
Tonwahltelefone beispielsweise verwenden für gewöhnlich einen Ton, der aus zwei
Komponententonen gebildet ist, um Ziffern in einem Signalisierungsschema
zu senden, das als Tonwahlverfahren oder Doppeltonmehrfrequenzverfahren
(DTMF/Dual-Tone Multi-Frequency) bezeichnet wird. Doppeltonsignale
werden auch bei CAS (customer premise equipment alert signaling/Alarmsignalisierung
kundeneigener Endgeräte),
SAS (subscriber alert signaling/Teilnehmeralarmsignalisierung) und
als VSLE-(visual screen list editing/Sichtbildschirmlistenbearbeitungs-)Töne verwendet.
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Bei
herkömmlichen
Tonrelais kann eine Leckage oder Ableitung durch den Sprachpfad
zu einer Fehlerkennung von Tönen
am anderen Ende des Netzwerks führen.
Daher können
herkömmliche
Systeme, zur Vermeidung einer Tonleckage (tone leakage) in den Sprachpfad,
die Sprachabtastungen im Codierersystem in eine Warteschlange stellen
(aber nicht freigeben). Der Sprachcodierer kann beispielsweise durch
die maximale Zeitdauer verzögert
werden, die nötig
ist, um die Erkennung eines Tons zu garantieren (ungefähr 40 ms
bei einem DTMF-Ton). Eine solche Verzögerung würde zu einer Nullleckage durch
den Sprachpfad führen,
kann jedoch die Sprachqualität
negativ beeinflussen, da dem System eine Verzögerung von 40 ms hinzugefügt wird.
Darüber
hinaus ist bei speicherbegrenzten Systemen eine zusätzliche
Zwischenspeicherung von 40 ms Dauer in der Ingress-Richtung erforderlich.
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Alternativ
dazu erkennen manche Systeme Töne
vorab durch eine Kombination aus Tonentscheidungen und Zustandsmaschinenverarbeitung. Das
eingehende Signal wird typischerweise in eine Warteschlange gestellt,
wenn ein Ton vorab erkannt wird. Der Tondetektor trifft typischerweise
alle fünf
bis fünfzehn
Millisekunden eine Entscheidung (d. h. ob ein Ton vorhanden ist).
Wenn die Entscheidung falsch (ungültig) war, werden die Sprachabtastungen schließlich freigegeben,
anderenfalls werden sie verworfen. Dies manifestiert sich als Jitter
(Frequenzschwankungen oder Zittern), wenn Töne falsch vorab erkannt werden.
Der zusätzliche
Jitter, der infolge falscher frühzeitiger
Tonerkennungen eingebracht wird, kann zu verlorenen Paketen, Frame-Wiederholungen und/oder
einer erhöhten
Systemverzögerung
führen.
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Es
wäre daher
vorteilhaft, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erkennung und
Beseitigung von Frequenztönen
in Sprachsignalen bereitzustellen, ohne dabei einen erheblichen
Jitter oder eine beträchtliche
Verzögerung
in das Signal einzubringen.
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WO 01/13586 beschreibt
ein Verfahren zum Erkennen von Kontrolltönen in einem digitalen Signal durch
Verwendung einer Tonerkennungseinheit (TDU – Tone Detection Unit) und
einer Paket-Sprachprotokolleinheit (PVPU – Packet Voice Protocol Unit) in
einem Netzwerk, über
das das Signal gesendet wird. Die TDU erkennt das Vorhandensein
eines Kontrolltons im Signal innerhalb der ersten 5 ms der Übertragung
und generiert ein Alarmsignal für
die PVPU, um die weitere Übertragung
des Signals zu beenden. Nach der Bestätigung kann die PVPU die Übertragung
unterbrechen und die Sprachsignalpakete zwischenspeichern oder löschen. Alternativ kann
die PVPU, wenn keine Kontrolltöne
im Signal vorhanden sind, die Übertragung
jeglicher zwischengespeicherter Pakete fortsetzen. Das Verfahren
umfasst ferner das Senden des Kontrolltonsignals an das empfangende
Ende der Übertragung.
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Erfindungsgemäß werden
ein Verfahren zum Empfangen und Weiterleiten von Signalisierungstönen in einem
Kommunikationssignal, wie durch den unabhängigen Anspruch 1 definiert,
und ein Datenübertragungssystem,
wie durch den unabhängigen Anspruch
7 definiert, beschrieben.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind durch die abhängigen Unteransprüche definiert.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese
und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung
gehen aus der folgenden Beschreibung, den anhängigen Ansprüchen und
begleitenden Zeichnungen genauer hervor. Es zeigt/zeigen:
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1 ein
vereinfachtes Blockdiagramm eines Tonrelais gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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2 ein
vereinfachtes Blockdiagramm eines Netzwerks zur Herstellung einer
Verbindung zwischen einem leitungsvermittelten Netzwerk (switched circuit
network) und einem paketbasierten Netzwerk (packet based network)
gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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3 ein
vereinfachtes Blockdiagramm eines DTMF-Tonrelais gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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4 eine
grafische Darstellung des Frequenzgangs eines beispielhaften Bandsperrfilters
zur Invalidierung der Hochfrequenztongruppe in einem vorab erkannten
DTMF-Signal gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und
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5a und 5b grafische
Darstellungen der Ablaufsteuerung des DTMF-Tonrelais aus 3 gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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GENAUE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung stellt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Erkennen und Beseitigen von Tönen von einem eingehenden Kommunikationskanal
bereit, der auch andere Signale, wie z. B. Sprache, übertragen
kann. Die beschriebene beispielhafte Ausführungsform sieht des Weiteren
die Regeneration dieser Töne
an einem anderen Ende des Netzwerks vor, bevorzugt mit reduzierten
Talk-Off-Fehlern.
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Bezug
nehmend nun auf 1 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm
eines Tonrelais gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Bei der beschriebenen beispielhaften
Ausführungsform
kann das Tonrelais in ein Sprachcodierersystem integriert sein.
Das beschriebene beispielhafte Sprachcodierersystem umfasst einen
Port oder Anschluss oder eine andere Einrichtung 30 zum
Empfangen analoger oder digitaler Signale. Dieses Signal kann von
einem Teilnehmer eines Telekommunikationssystems empfangene Informationen
repräsentieren
und durch den Kanal übertragene
Töne sowie
Informationen umfassen, wie etwa Sprache, Rauschen oder andere Signale.
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Der
Port 30 ist zur Kopplung an ein Kommunikationsmedium, wie
etwa eine Telefonleitung, ein Kabel, eine Glasfaser oder eine andere Übertragungsleitung,
ausgelegt. Bei der veranschaulichenden Ausführungsform werden die Daten
in einem digitalen Format verarbeitet, um zu bestimmen, ob eine Tonziffer
empfangen worden ist. Es ist jedoch für Fachleute auf dem Gebiet
ersichtlich, dass analoge Komponenten oder eine Kombination aus
analogen und digitalen Implementierungen dazu verwendet werden könnte, die
Schritte und Elemente gemäß der veranschaulichenden
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auszuführen.
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Das
beschriebene beispielhafte Tonrelais umfasst ferner einen mit dem
Port 30 gekoppelten Tondetektor 20. Der Tondetektor 20 kann
beispielsweise einen Doppeltondetektor umfassen, der das Eingangssignal
entlang paralleler Verarbeitungspfade aufteilt, wobei ein Verarbeitungspfad
das Vorhandensein eines Hochfrequenztons und der andere Pfad das
Vorhandensein eines Niederfrequenztons erkennt. Eine mit dem Tondetektor 20 gekoppelte Tonvalidierungslogik 40 kann
dann bestimmen, ob andere Parameter, wie z. B. die Tondauer, die
relativen Amplitudenbereiche zwischen Komponententönen, die
zulässige
Frequenzschwankung der Komponententöne, etc., gemäß den Vorgaben
geltender Richtlinien erfüllt
werden.
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Das
beschriebene beispielhafte Tonrelais kann die empfangenen digitalen
Sprachabtastungen stumm schalten oder Sprach-Frames verwerfen, wenn
Töne erkannt
werden. Darüber
hinaus können Töne, zur
Vermeidung einer Tonleckage in den Sprachpfad, durch eine Kombination
aus Tonentscheidungen und Zustandsmaschinenverarbeitung vorab erkannt
werden. Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform
trifft die Tonvalidierungslogik 40 ungefähr alle
fünf bis
zehn Millisekunden eine Entscheidung (d. h. ob ein Ton vorhanden ist).
Wenn ein Ton vorab erkannt wird, übermittelt die Tonvalidierungslogik 40 eine
Voraberkennungsmarke 40(a) an die Toninvalidierungslogik 50.
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In
Reaktion auf die Voraberkennungsmarke verarbeitet die Toninvalidierungslogik 50 das
eingehende Signal 30(a), um sicherzustellen, dass in dem verarbeiteten
Signal kein Ton erkannt wird, wenn dieses am anderen Ende des Netzwerks
empfangen wird. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird erkennen, dass
eine Vielzahl von Verfahren zur Invalidierung (Ungültigmachung)
von Mehrtonsignalen dazu genutzt werden kann, die Tonleckage in
den Sprachpfad zu minimieren. Im Betrieb kann das Verfahren zur
Invalidierung der Tonsignale jedoch in Übereinstimmung mit den rechnerischen
und speicherbedingten Beschränkungen
des Kommunikationskanals sowie den Auswirkungen auf andere Signale, wie
z. B. Sprache auf dem Kanal, optimiert werden.
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Beispielsweise
lässt die
Tonvalidierung (Tongültigkeitsprüfung) am
anderen Ende typischerweise einen, und zwar nur einen, Ton in jeder
der Tongruppen zu. Somit können
während
jeder Abtastung eines gültigen
Tons nur ein Niederfrequenzton und ein Hochfrequenzton vorhanden
sein. Daher kann die Toninvalidierungslogik 50 Töne in eingehenden
Signal ungültig
machen, indem entweder der Niederfrequenz- oder Hochfrequerztongruppe ein zweiter
Ton hinzugefügt
wird. Ebenso besteht ein anderes Verfahren zur Invalidierung eines
Doppeltonsignals darin, eine Frequenzverschiebung des Tons durchzuführen, so
dass er ähnlich
klingt wie der Spektralinhalt des Originals, wobei sich der Ton
jedoch nicht auf der korrekten Frequenz befindet.
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Alternativ
kann die Toninvalidierungslogik ein eingehendes Signal zwischenspeichern
und die vor der Voraberkennung eines Tons empfangenen Daten erneut
senden, anstatt einen verarbeiteten Ton zu senden. Das erneute Senden
zwischengespeicherter Daten macht den Ton am anderen Ende ungültig, und zwar
bei minimaler Auswirkung auf andere Signale auf dem Kanal, da der
Spektralinhalt der erneut gesendeten Daten dem Spektralinhalt von
Daten ähnelt,
die am anderen Ende kürzlich
abgespielt wurden.
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Bei
der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform gibt die Toninvalidierungslogik 50 ein verarbeitetes
Signal an einen Sprachcodierer 60 aus, welcher beispielsweise
einen normalen 16Bit-PCM-Codierer oder einen beliebigen Sprachcodierer
umfassen kann, der einen oder mehrere der von ITU veröffentlichten
Standards unterstützt.
Im Wesentlichen verzögerungsfreie
codierte digitale Sprachabtastungen werden dann zur Übertragung über das
Netzwerk an den Host übermittelt.
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Bei
der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform übermittelt die Tonvalidierungslogik 40 ein
Tonerkennungsereignis an den Sprachcodierer 60, wenn das
Vorhandensein eines Tons bestätigt (validiert)
worden ist. Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform
beendet der Sprachcodierer 60 den Betrieb und Tonereignisse
werden dem Host 70 gemeldet. Dies ermöglicht es dem Host, beispielsweise
eine DTMF-Tastenfolge in eine Zieladresse umzuwandeln und eine Anrufweiterleitung über DTMF
zu unterstützen.
Die beschriebene beispielhafte Ausführungsform stellt daher ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum erheblichen Reduzieren der Tonleckage
in den Sprachpfad bereit, bei denen keine Signalwarteschlangenbildung
oder -verzögerung erforderlich
ist, wodurch ansonsten Jitter oder andere unerwünschte Artefakte in das System
eingebracht werden könnten.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung für
verschiedene Modifikationen und alternative Ausführungen offen ist, ist es vorteilhaft,
die Erfindung im Zusammenhang mit einem beispielhaften Kommunikationskanal
zu beschreiben. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung nicht
auf die spezifischen offenbarten Formen beschränkt sein soll. Im Gegenteil,
die Erfindung soll alle Modifikationen, Äquivalente und alternativen
Ausführungen
abdecken, die in den Schutzumfang der Erfindung fallen, welcher
in den anhängigen
Ansprüchen
dargelegt ist.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise als Tonwahl- oder
Doppeltonmehrfrequenzrelais in einem Signalverarbeitungssystem genutzt
werden, das dazu eingesetzt wird, Telefoniegeräte mit paketbasierten Netzwerken
zu verbinden. Telefoniegeräte umfassen
beispielsweise analoge und digitale Telefone, Ethernet-Telefone,
Internetprotokolltelefone, Faxgeräte, Datenmodems, Kabelmodems,
interaktive Sprachantwortsysteme, PBXs, Tastensysteme und beliebige
andere bekannte herkömmliche
Telefoniegeräte.
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Die
beschriebene beispielhafte Ausführungsform
des Signalverarbeitungssystems kann mit einer Vielzahl an Technologien
implementiert werden, welche beispielsweise eingebettete Kommunikationssoftware
umfassen, die die Übertragung
von Informationen, welche Sprach-, Fax- und Modemdaten umfassen, über paketbasierte
Netzwerke ermöglicht.
Die eingebettete Kommunikationssoftware wird bevorzugt auf programmierbaren
digitalen Signalprozessoren (DSPs) betrieben und in Gateways (Protokollumsetzern),
Kabelmodems, Fernzugriffsservern, PBXs und anderen paketbasierten
Netzwerkeinrichtungen verwendet.
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Wie
bei der in 2 gezeigten beispielhaften Ausführungsform
dargestellt, ermöglicht
der Signalverarbeitungsschaltungsaufbau, der beispielsweise als
Netzwerk-Gateway
ausgeführt
ist, die Übertragung
von Sprache über
ein paketbasiertes System, wie etwa Voice over IP (VOIP, H.323),
Voice over Frame Relay (VoFR, FRF- 11), Voice Telephony over ATM (VTOA)
oder ein beliebiges anderes firmeneigenes Netzwerk. Das Signalverarbeitungssystem
kann es auch ermöglichen,
Sprache über
traditionelle Medien zu übertragen,
wie etwa Zeitmultiplex-(TDM-/Time Division Multiplex)Netzwerke und
Sprachspeicher- und -wiedergabesysteme.
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Das
Netzwerk-Gateway 90a unterstützt den Sprachaustausch zwischen
einem traditionellen leitungsvermittelten Netzwerk 94 und
einem paketbasierten Netzwerk 96. Darüber hinaus unterstützen die Netzwerk-Gateways 90b, 90c, 90d, 90e den
Sprachaustausch zwischen dem paketbasierten Netzwerk 96 und
mehreren Telefonen 92a, 92b, 92c, 92d, 92e. Obgleich
die beschriebene beispielhafte Ausführungsform zur Telefonkommunikation über das
paketbasierte Netzwerk dargestellt ist, versteht es sich für Fachleute
auf dem Gebiet, dass andere Telefonie-/Netzwerkgeräte anstelle
eines oder mehrere der Telefone verwendet werden könnten, etwa
ein über ein
Kabelmodem angeschlossenes HPNA-Telefon.
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Das
Signalverarbeitungssystem umfasst ein Codierersystem mit DTMF-Erkennung
und ein Decodersystem mit DTMF-Erzeugung. DTMF-(Doppeltonmehrfrequenz-)Töne sind
Signalisierungstöne,
die innerhalb des Audiobands übertragen
werden. Ein Doppeltonsignal wird durch zwei sinusförmige Signale
repräsentiert,
deren Frequenzen in der Bandbreite getrennt sind und die nicht miteinander
korreliert sind, um eine falsche Tonerkennung zu vermeiden. Ein
DTMF-Signal umfasst einen von vier Tönen, die jeweils eine Frequenz
in einem Hochfrequenzband haben, und einen von vier Tönen, die
jeweils eine Frequenz in einem Niederfrequenzband haben. Die zur
DTMF-Codierung und -Erkennung verwendeten Frequenzen sind durch
verschiedene ITU- und Bellcore-Standards definiert und werden auf
der ganzen Welt weitgehend akzeptiert. Diese Standards umfassen
verschiedene Kriterien, wie etwa die Frequenzverzerrungstoleranz,
die Twist-Toleranz, die Rauschimmunität, die Schutzzeit, Talk-Down,
Talk-Off, den akzeptablen Rauschabstand, den dynamischen Bereich,
etc.
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Wie
im Stand der Technik bekannt ist, besteht jede gültige DTMF-Ziffer aus der gleichzeitigen Übertragung
eines Tons aus einer Niederfrequenzgruppe mit einem Frequenzbereich
von 697 bis 941 Hz und einer Hochfrequenzgruppe mit einem Frequenzbereich
von 1209 bis 1633 Hz. Es ist ersichtlich, dass die Töne bei einem
typischen Sprachfrequenzkanal, wie etwa von 300 bis 3000 Hz, eine
Innenbandsignalisierung darstellen. Daher können auch andere Signale, die
Sprache umfassen, Signale mit denselben Frequenzen erzeugen, die
von den DTMF-Tönen
genutzt werden.
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Weitere
Parameter spezifizieren die Anforderungen für eine gültige Ziffernerkennung. Ein
Verzerrungstoleranzkriterium spezifiziert beispielsweise, dass ein
DTMF-Detektor ein
gesendetes Signal erkennen sollte, das eine Frequenzverzerrung von
weniger als 1,5% aufweist, und keine DTMF-Signale erkennen sollte,
die eine Frequenzverzerrung von mehr als 3,5% aufweisen. Der Begriff "Twist" bezieht sich auf
den Unterschied, in Dezibel, zwischen der Amplitude des stärksten Tastatur-Spaltentons und der
Amplitude des stärksten
Tastatur-Zeilentons. Der Bellcore-Standard beispielsweise verlangt, dass
der Twist zwischen –8
und +4 dBm liegt. Das Rauschimmunitätskriterium verlangt, dass,
wenn das Signal einen Rauschabstand (SNR) aufweist, der größer als eine
bestimmte Dezibelzahl ist, der DTMF-Detektor das Signal dann nicht
verfehlen darf, d. h. das Signal erkennen muss. Unterschiedliche
Standards haben unterschiedliche SNR Anforderungen, die für gewöhnlich in
einem Bereich von 12 bis 24 Dezibel liegen.
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Das
Schutzzeitüberprüfungskriterium
verlangt, dass, wenn ein Ton eine Dauer von mehr als 40 Millisekunden
hat, der DTMF-Detektor den Ton erkennen muss, wohingegen der DTMF-Detektor, wenn
der Ton eine Dauer von weniger als 23 Millisekunden hat, den Ton
nicht erkennen darf. Ebenso muss der DTMF-Detektor Zwischenziffernintervalle akzeptieren,
die größer oder
gleich 40 Millisekunden sind. Alternative Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sehen die Einhaltung anderer Telekommunikationsstandards
vor, wie etwa EIA-4648 und JJ-20.12.
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Es
ist somit offensichtlich, dass die Bandbreite an Zuständen und
Variationen, die toleriert werden müssen, einem DTMF-Empfänger Bürden auferlegt, insbesondere
in Anbetracht des Wunsches, Talk-Off, Jitter und andere Sprach-
und Signalstörzustände zu minimieren.
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Bezug
nehmend nun auf 3 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm
eines Tonrelais gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das beschriebene beispielhafte Sprachcodierersystem
umfasst einen Port oder Anschluss oder eine andere Einrichtung 130 zum
Empfangen analoger oder digitaler Signale. Dieses Signal kann von
einem Teilnehmer eines Telekommunikationssystems empfangene Informationen
repräsentieren
und durch den Kanal übertragene
Töne sowie
Informationen umfassen, wie etwa Sprache, Rauschen und andere Signale.
Der Port 130 ist zur Kopplung an ein Kommunikationsmedium
ausgelegt, wie etwa eine Telefonleitung, ein Kabel, eine Glasfaser
oder eine andere Übertragungsleitung.
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Das
beschriebene beispielhafte Tonrelais umfasst ferner einen mit dem
Port 130 gekoppelten Tondetektor 120. Der Tondetektor
kann einen A/D-Umsetzer 140 umfassen, um empfangene analoge
Signale in ein digitales Format umzusetzen. Es sei darauf hingewiesen,
dass das empfangene Signal komprimiert oder kompandiert sein kann
und somit vom A/D-Umsetzer 140 im Tondetektor erzeugte digitale
Daten kompandiert sein können,
d. h. logarithmisch komprimierte digitale Daten umfassen können. Wie
im Stand der Technik wohlbekannt ist, betrifft das Kompandieren
das logarithmische Komprimieren eines Signals an der Quelle und
das Dekomprimieren des Signals am Ziel, um einen durchgehend hohen
dynamischen Bereich zu erhalten, wobei gleichzeitig die dynamischen
Bereichsanforderungen im Kommunikationskanal reduziert werden. In
diesem Fall dekomprimiert der Tondetektor die Daten logarithmisch
in ein lineares Format, bevorzugt ein lineares 16Bit-Format.
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Der
Tondetektor kann ferner ein Hochpassfilter 150 umfassen,
um Netzleitungsfrequenzkomponenten von 60 Hz und harmonische Oberschwingungen
solcher Netzleitungskomponenten abzuschwächen. Bei einem Mehrtonsystem
kann das Eingangssignal aufgeteilt und entlang paralleler Verarbeitungspfade 160a und 160b gesendet
werden. Bei dem beschriebenen beispielhaften Doppeltonsystem erkennt
ein Verarbeitungspfad erkannt das Vorhandensein eines Hochfrequenztons 160a und
der andere Pfad das Vorhandensein eines Niederfrequenztons 160b.
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Bei
dem beschriebenen beispielhaften Tondetektor leiten die Verarbeitungspfade
das Eingangssignal durch Bandpassfilter 170 und 180,
wobei jedes Bandpassfilter einem der Komponententöne zugeordnet
und bevorzugt darauf zentriert ist. Die gefilterten Signale 170a und 180a werden
dann durch die Leistungsdetektoren 190 bzw. 200 und
einen Vergleicher 210 geleitet, um zu bestimmen, ob die
Signale eine ausreichende Stärke
haben. Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform kann die Tonvalidierungslogik 220 dann
bestimmen, ob andere Parameter erfüllt werden. Die Validierungslogik
kann beispielsweise die für
die oberen und unteren Bänder identifizierte
Frequenz mit vorgegebenen Frequenzpaaren vergleichen, die im Kontrollstandard
identifiziert sind, wie z. B. in den ITU-T-Empfehlungen zum Identifizieren
einer Ziffer.
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Das
beschriebene beispielhafte Tonrelais kann DTMF-Töne vorab erkennen, um eine
Tonleckage in den Sprachpfad zu vermeiden. Im Betrieb trifft die
Validierungslogik 220 ungefähr alle fünf bis zehn Millisekunden eine
Entscheidung (d. h. ob ein Ton vorhanden ist). Wenn ein Ton vorab
erkannt wird, übermittelt
die Validierungslo gik eine Voraberkennungsmarke 220a an
die Toninvalidierungslogik 230. In Reaktion auf die Voraberkennungsmarke
verarbeitet die Toninvalidierungslogik 230 das eingehende
Signal 130(a), um sicherzustellen, dass am anderen Ende
des Netzwerks keine gültige
DTMF-Ziffer erkannt wird, bevorzugt ohne erheblichen Qualitätsverlust
der Sprache oder anderer Signale, die auf dem Kanal vorhanden sein
können.
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Gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
kann die Toninvalidierungslogik 230 ein Bandsperrfilter
umfassen, das den Hochfrequenzton ungültig macht. Im Betrieb können die
Auswirkungen auf die Qualität
von auf dem Kanal vorhandenen Sprachsignalen minimiert werden, wenn
das Bandsperrfilter nur den spezifischen Hochfrequenzton beseitigt,
der im DTMF-Signal vorab erkannt wurde. Dazu sind jedoch vier unterschiedliche
Filter nötig, wodurch
die Konstruktion des Systems erheblich komplexer wird. Daher kann
die Toninvalidierungslogik bei der beschriebenen beispielhaften
Ausführungsform
ein Bandsperrfilter umfassen, das die gesamte Hochfrequenztongruppe
filtert oder beseitigt.
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Die
Beseitigung der Hochfrequenztongruppe könnte sich in Sprache bemerkbar
machen, wenn dies über
eine längere
Zeitspanne durchgeführt
wird. Die Toninvalidierungslogik ist jedoch in Übereinstimmung mit den Schutzzeitüberprüfungskriterien
des verwendeten Protokolls typischerweise für eine relativ kurze Zeitspanne
aktiv. Bei einer DTMF-Ziffer beispielsweise kann die Tonvalidierungslogik
alle Töne mit
einer Dauer von weniger als ungefähr 23 ms zurückweisen
und alle Töne
mit einer Dauer von mehr als 40 ms annehmen. Daher beschädigt oder
verarbeitet die beschriebene beispielhafte Ausführungsform im Betrieb das eingehende
Signal, um den Ton für
eine begrenzte Zeitspanne, typischerweise in einer Größenordnung
von 5 bis 30 ms, während
einer Fehlerkennung ungültig
zu machen.
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Des
Weiteren ist das Auftreten einer falschen Ton-Voraberkennung in
normaler Sprache relativ selten. Darüber hinaus werden falsch vorab
erkannte Töne
während
des nächsten
Entscheidungszeitpunkts, typischerweise in einer Größenordnung
von fünf
bis zehn Millisekunden später,
häufig
durch die Validierungslogik ungültig
gemacht. Das Filtern der Hochfrequenzgruppe über derart kurze Zeitspannen ist
typischerweise in normalen Gesprächen
nicht bemerkbar und führt
daher zu einer minimalen Verschlechterung der tatsächlichen
Sprachqualität
des Kommunikationskanals.
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Demgemäß kann die
beschriebene beispielhafte Ausführungsform
ein symmetrisches (linearphasiges) FIR-Filter fünfter Ordnung nutzen, um die Hochfrequenztongruppe
ungültig
zu machen. Der Frequenzgang des beschriebenen beispielhaften Bandsperrfilters
ist in 4 grafisch dargestellt. Im Betrieb kann die konstante
Gruppenverzögerung durch
das Filter bewirken, dass der gefilterte Ausgang bezogen auf den
Eingang verzögert
wird. Daher kann die beschriebene beispielhafte Toninvalidierungslogik
den gefilterten Ausgang verschieben, um Phasendiskontinuitäten im verarbeiteten
Signal zu minimieren.
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Ein
Fachmann auf dem Gebiet wird erkennen, dass eine Vielzahl an Verfahren
zur Ungültigmachung
(Invalidierung) von DTMF-Signalen zur Minimierung der Tonleckage
in den Sprachpfad verwendet werden kann. Der Twist eines DTMF-Signals
beispielsweise, der als das Amplitudenverhältnis eines Paares DTMF-Töne definiert
wird, muss innerhalb eines spezifizierten Bereichs liegen. Daher
kann die Toninvalidierungslogik die Amplitude des niedrigen oder
hohen Tons erheblich verändern
(verstärken oder
abschwächen),
so dass der Twist des Tonpaares die in dem entsprechenden Protokoll
spezifizierten Twist-Anforderungen nicht erfüllt und am anderen Ende kein
gültiger
Ton erkannt wird.
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Bei
der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform wird das verarbeitete
Signal mit einem Sprachcodierer 240 gekoppelt, welcher
beispielsweise einen normalen 16Bit-PCM-Codierer oder einen beliebigen
Sprachcodierer umfassen kann, der einen oder mehrere der von ITU
veröffentlichten
Standards unterstützt.
Die codierten digitalen Sprachabtastungen werden durch eine Paketierungsmaschine 250 zu
einem Sprachpaket (oder -paketen) formatiert. Die Paketierungsmaschine 250 formatiert
die Sprachpakete gemäß einem
Anwendungsprotokoll und gibt formatierte Pakete an einen Host (nicht
gezeigt) aus. Die Paketierungsmaschine 250 kann das gesamte Sprachpaket
oder nur den Sprachabschnitt des Sprachpakets generieren. Spezifischer
kann ein voll paketiertes System mit allen Protokoll-Headern implementiert
werden oder es wird alternativ nur der Sprachabschnitt des Pakets
an den Host geliefert.
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Als
Beispiel ist es bei VOIP sinnvoll, das in einem Echtzeittransportprotokoll
(RTP/Real-Time Transport Protocol) gekapselte Paket mit der Paketierungsmaschine
zu erzeugen, den restlichen Übertragungssteuerprotokoll/Internetprotokoll-(TCP/IP (Transmission
Control Protocol/Internet Protocol))Stapel jedoch im Host zu belassen.
Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform befinden sich die
Sprachpaketierungsfunktionen in der Paketierungsmaschine. Das Sprachpaket
sollte gemäß dem spezifischen
Standard formatiert werden, obgleich nicht alle Header (Anfangsinformationen) oder
alle Komponenten des Headers konstruiert werden müssen.
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Bei
der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform analysiert die Tonvalidierungslogik 210 die
Ereigniszeitabfolge und vergleicht die Ton-An- und Ton-Aus-Zeitspannen
bei einem gegebenen Ton mit den vordefinierten Standards, um zu
bestimmen, ob eine gültige
DTMF-Ziffer vorhanden ist. Bei der beschriebenen beispielhaften
Ausführungsform übermittelt
die Tonvalidierungslogik 220 ein Tonerkennungsereignis 220(b) an
den Sprachcodierer 240, wenn eine DTMF-Ziffer für gültig erklärt (validiert)
worden ist. Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform
beendet der Sprachcodierer 240 den Betrieb und DTMF-Erkennungsereignisse werden
bevorzugt dem Host gemeldet.
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Dies
ermöglicht
es dem Host beispielsweise, eine DTMF-Tastenfolge in eine Zieladresse
umzuwandeln und eine Rufweiterleitung über DTMF zu unterstützen. Die
beschriebene beispielhafte Ausführungsform
stellt daher ein Verfahren und eine Vorrichtung zum erheblichen
Verringern der Tonleckage in den Sprachpfad bereit, bei denen keine
Signalwarteschlangenbildung oder -verzögerung erforderlich ist, wodurch
andernfalls Jitter oder andere unerwünschte Artefakte in das System
eingebracht werden könnten.
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Die 5a und 5b stellen
die Ablaufsteuerung eines beispielhaften Paket-Tonrelais bei einer Ausführungsform
mit DTMF-Detektor grafisch dar. 5a stellt
den Original-Audiopfad dar, bei dem ein eingehendes Signal zunächst empfangen,
durch einen Tondetektor parallel verarbeitet und durch einen Sprachcodierer
codiert wird. Bei diesem Beispiel übermittelt die Tonvalidierungslogik
eine Ton-Voraberkennungsmarke an die Toninvalidierungslogik, nachdem
ein gültiger
Ton ungefähr
10 ms lang erkannt worden ist. Die Toninvalidierungslogik beginnt, die
Hochfrequenzgruppe zu filtern, um den Ton im eingehenden Signal
in Reaktion auf die Voraberkennungsmarke ungültig zu machen. Gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
fährt der
Sprachcodierer fort, die gefilterte Sprache zu codieren und gefilterte
Sprachpakete werden ohne erhebliche Verzögerung oder beträchtlichen
Jitter über
das Netzwerk übertragen.
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Bei
diesem Beispiel fährt
das Tonrelais fort, weitere 25 ms lang ein gültiges DTMF-Signal zu erkennen, wonach die Tonvalidierungslogik
ein Tonerkennungsereignis an den Sprachcodierer übermittelt. Bei der beschriebenen
beispielhaften Ausführungs form
beendet der Sprachcodierer den Betrieb und DTMF-Ereignisse werden
bevorzugt dem Host gemeldet. Der Host überträgt Ton-An-Pakete über eine vordefinierte
Zeitspanne über
das Netzwerk. Der Sprachcodierer kann dann wieder aktiviert und Ton-Aus-Pakete
für eine
vordefinierte Zeitspanne über
das Netzwerk übertragen
werden.
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Der
regenerierte Audiopfad am anderen Ende des Netzwerks ist in 5b dargestellt.
Ungefilterte Sprachpakete werden am anderen Ende des Netzwerks solange
ständig
empfangen und verarbeitet bis die Voraberkennungsmarke generiert
wird, und zwar 10 ms lang innerhalb dessen, was ein gültiger Ton
an diesem Ende des Netzwerks sein könnte. Zu diesem Zeitpunkt werden
im Wesentlichen verzögerungsfreie
gefilterte Sprachpakete, bei denen die obere Frequenztongruppe beseitigt
worden ist, am anderen Ende des Netzwerks empfangen und verarbeitet.
Gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
werden in den gefilterten Sprachpaketen keine gültigen DTMF Ziffern erkannt.
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Nach
ungefähr
35 ms werden Ton-An-Pakete am anderen Ende des Netzwerks infolge
des an diesem Ende des Netzwerks generierten Erkennungsereignisses
empfangen. Gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
wandelt ein DTMF-Tongenerator
die DTMF-Signale in einen DTMF-Ton um, der für ein normales digitales oder
analoges Telefon geeignet ist. Bei der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform übersteigt
die Ausdehnung des DTMF-Tons die Mindestdauer, die erforderlich
ist, um eine Tonerkennung sicherzustellen, und die bei einem DTMF-Ton
eine Größenordnung
von ungefähr 40
ms hat. Auf den DTMF Ton folgt ein DTMF-Ton-Aus-Puls, was erforderlich ist,
um eine gültige
Tonerkennung zu gewährleisten.
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Obgleich
eine beispielhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden ist, sollte diese
nicht so ausgelegt werden, dass sie den Schutzumfang der anhängigen Ansprüche einschränkt. Fachleute
auf dem Gebiet werden verstehen, dass an der beschriebenen Ausführungsform verschiedene
Modifikationen vorgenommen werden können. Die beschriebene beispielhafte
Ausführungsform
stellt beispielsweise ein Doppeltonrelais dar, das DTMF-Töne von einem
eingehenden Kommunikationskanal erkennt und beseitigt, wobei jeder Ton
einer von mehreren vordefinierten Tönen aus zwei jeweiligen Frequenzgruppen
ist. Die vorliegende Erfindung kann jedoch einen Mehrtonmehrfrequenz-(MTMF-/Multi
Tone Multi Frequency)Detektor zum Erkennen einer größeren Anzahl
an Tönen
in einem empfangenen Signal, d. h. zwei oder mehr Töne, umfassen.
Die zwei oder mehr Töne
können,
je nach Wunsch, aus zwei oder mehr unterschiedlichen Frequenz gruppen
oder aus einer einzelnen Frequenzgruppe stammen. Daher können das
System und das Verfahren der vorliegenden Erfindung zum Erkennen
einer beliebigen Anzahl an Tönen
in einem empfangenen Signal verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung kann beispielsweise in Übereinstimmung mit Mehrfrequenz-(MF-)Tonplänen genutzt
werden, wie z. B. MF-R1, MF-R2-Forward und MF-R2-Backward, die durch
die Bellcore GR-506-CORE-Spezifikation und verschiedene ITU-Spezifikationen
definiert sind. Mehrfrequenztöne
werden typischerweise in Zwischenvermittlungssystemübertragungseinrichtungen
verwendet. Ein MF-Tonrelais kann bei der Übertragung einer angerufenen
Nummer von einem SPCS an ein anderes Vermittlungssystem, der Übertragung
der anrufenden Nummer (ANI-Information) von
einem SPCS an ein Operator-System oder ein anderes Netzwerkgerät, das Informationen
bezüglich der
anrufenden Nummer benötigt,
oder zur Steuerung von öffentlichen
Münzfernsprechern
von Operator-Systemen aus verwendet werden. MF-Töne sind typischerweise jedoch
nicht in Hoch- und Niederfrequenzgruppen eingeteilt. Daher kann
die Toninvalidierungslogik die vorab erkannten Töne vor der Übertragung an das andere Ende
des Netzwerks filtern oder erheblich abschwächen.
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Darüber hinaus
gibt die Erfindung Fachleuten auf den verschiedenen Gebieten hierin
Lösungsvorschläge bezüglich anderer
Aufgaben und Anpassungsvorschläge
für andere
Anwendungen. Die vorliegenden Ausführungsformen sollen daher in
jeder Hinsicht als veranschaulichend und nicht als einschränkend angesehen
werden, wobei vielmehr auf die anhängigen Ansprüche als
auf die vorstehende Beschreibung Bezug genommen wird, um den Schutzumfang
der Erfindung anzugeben.