DE60301070T2 - Vorrichtung zur aufbewahrung, verteilung und platzierung von i-förmigen chirurgischen aufsätzen - Google Patents

Vorrichtung zur aufbewahrung, verteilung und platzierung von i-förmigen chirurgischen aufsätzen Download PDF

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    • A61B2017/0419H-fasteners

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe und Positionierung von chirurgischen Anbringelementen in Form eines „I", die bspw. dazu verwendet werden können, um parietale und viszerale Verstärkungen zu fixieren.
  • Sie zielt insbesondere darauf ab permanente Anbringelemente und -klammern aus Metall durch Anbringelemente aus Kunststoffmaterial, bspw. aus resorbierbarem Material, zu ersetzen, die eine temporäre Funktion in Bezug auf die Dauer der Rehabilitation der Gewebeverstärkung haben, in dem eine Verankerung geschaffen wird, die die Risiken von nervösem Stechen ausschließt.
  • Aus der Textilindustrie ist bereits ein Anbringelement aus Kunststoffmaterial bekannt, dass die allgemeine Form eines „I" aufweist, d.h. aus einem Kopf, einem Verbindungsfilament und einem Fuß besteht. Dieses Anbringelement wird mit Hilfe einer Vorrichtung in Form einer Pistole abgegeben und platziert, deren Lauf durch eine Hohlnadel verlängert ist, und deren Körper mit einem Bedienungselement zur manuellen Betätigung versehen ist. Um verschiedene Tuchelemente zu verbinden, bspw. einen Anhänger mit einem Kleidungsstück, wird die Nadel quer in diese Elemente durch manuelles Vorschieben eingeführt, anschließend bewirkt die Betätigung des manuellen Bedienungselementes durch Verschiebung eines Ausschiebers, der in der Längsachse des Kanals der Nadel angeordnet ist:
    • – die Entnahme eines Anbringelementes, das zu einer Reihe von Anbringelementen in Warteposition in einem Magazin gehört,
    • – die Verschiebung des Kopfes des Anbringelementes in dem axialen Kanal der Hohlnadel,
    • – die Durchquerung der Tücher, durch den Kopf des Anbringelementes, das sich in der Nadel bewegt,
    • – anschließend, sobald das Verbindungsfilament in Kontakt mit den Tüchern kommt, dessen Umklappen gegen den Kopf und dessen Eindringen in die Tücher mit dem Rest des Kopfes, bis der Kopf vollständig auf der anderen Seite der zu verbindenden Tüchern angeordnet ist.
  • Am Ende der Betätigung holt ein Mittel, bspw. eine Feder, den Ausschieber zurück und die Nadel wird manuell zurückgezogen. Durch Wirkung der Elastizität des Materials, aus dem das Anbringelement gebildet ist, nimmt der Kopf des Letzteren seine ursprüngliche Position ein und kehrt im Wesentlichen rechtwinklig zu dem Verbindungsfilament zurück, indem die Verankerung des Anbringelementes auf der Hinterseite der Tücher gesichert wird. Diese werden dann zwischen dem Kopf und dem Fuß des Anbringelementes eingeschlossen, das sich auch quer, jedoch auf der vorderen Seite der Tücher erstreckt.
  • Es ist in Betracht gezogen worden, diese Art von Anbringelement auf die Sicherung von chirurgischen Ligaturen zu übertragen, bspw. einer Textilverstärkung auf biologischem Gewebe, indem das Anbringelement aus Kunststoffmaterial realisiert wird, insbesondere aus bioresorbierbarem Material, und indem dieses mit Hilfe eines entsprechenden Abgabemittels abgegeben wird. Dabei haben sich als Nachteile solche ergeben, die in dem Raumbedarf begründet sind, der durch die Reihe von Anbringelementen entsteht, die von der Nase des Verteilungsmittels hervorsteht, und die im Zusammenhang mit chirurgischen Spezifizierungen inhaerent sind, insbesondere die Sterilisierung. Dies trifft auch für die Vorrichtungen zu, die in der US-A-4 448 194 und WO 98/51179 beschrieben sind.
  • Um diesen Nachteilen abzuhelfen, beschreibt das Dokument WO 00/67644 eine Vorrichtung zur Abgabe und Positionierung, die einen Griffkörper aufweist, der mit ersten und zweiten Betätigungsmitteln und einem Ansatz ausgestattet ist und ein längliches Element aufweist, das auf dem Ansatz fixiert bereitgestellt wird, wobei die Vorrichtung, in der das längliche Element einen Körper von allgemeiner röhrenförmiger Gestalt aufweist, Folgendes aufweist, nämlich:
    • – in der Nähe ihres freien Endes einen Magazinschlitten, der selbst Anbringelemente in Form eines schrägen "I" aufweist, wovon jedes einen Verankerungsstab, einen Arretierstab und einen Verbindungssteg aufweist, wobei der Schlitten einerseits in dem länglichen Element über einen länglichen Stift verschiebbar ist, der durch die ersten Griffbetätigungsmittel betätigbar ist, und andererseits mit einer geschlitzten und länglichen Hohlnadel verbunden ist, die an dessen freien Ende hervorsteht und über das längliche Element hervorragen kann,
    • – und in ihrem röhrenförmigen Körper einerseits Mittel zur einzelnen Abgabe der verwahrten Anbringelemente, wobei deren Abgabe die Überführung des Verankerungsstabes des ersten Anbringelementes in einen Aufnahmeraum umfasst, der in der Verlängerung der Hohlnadel angeordnet ist, und andererseits eine Ausschubvorrichtung, die durch die zweiten Griffbetätigungsmittel verschiebbar und in der Ausrichtung der Hohlnadel angeordnet ist, um in diese den Verankerungsstab des ersten Anbringelementes in Warteposition zu drücken.
  • Bei dieser Vorrichtung unterliegen die Anbringelemente in ihrem Verwahrungsmagazin einer ständigen Krafteinwirkung eines Schubarmes, der diese in Richtung des freien Endes der Vorrichtung drückt und zusammen mit einer abschüssigen Rampe darauf abzielt, den Verankerungsstab des ersten Anbringelementes in einem Aufnahmeraum zu versenken, der hinter der geschlitzten Nadel angeordnet ist, und jedoch durch den Ausschieber im Ruhezustand verschlossen ist. Die Betätigung der Griffbetätigungsmittel bewirkt in einer ersten Phase die Verschiebung des Schlittens, damit die Nadel von dem freien Ende des länglichen Elementes hervorsteht, wobei diese Verschiebung, die ohne Verschiebung des Ausschiebers erfolgt, um den Aufnahmeraum zu bilden, der dann den Verankerungsstab des ersten Anbringelementes aufnimmt.
  • In einer zweiten Phase wird der Ausschieber durch die zweiten Betätigungsmittel verschoben, um den Verankerungsstab des Anbringelements in der Nadel und anschließend die Nadel in den biologischen Geweben, die diese aufnehmen müssen, zu versenken. Am Ende der Abgabe gelangt der Arretierstab des Anbringelemen tes während des Positionierens gegen eine geneigte Rampe des Schlittens, um sich zu schwenken, um nicht mit den Geweben in Anschlag zu kommen, sondern sich im Gegenteil gegen sie zu legen.
  • Dabei zeigt sich in der Praxis, dass diese Rampe ungeeignet ist, um den Arretierstab ausreichend zu schwenken, so dass dieser noch gegen die Verstärkung stoßen kann, wobei die Verteilung und Ausrichtungsbewegung behindert wird, die der Verankerungsstab in den biologischen Geweben durchführen muss.
  • Es ist hier auch anzumerken, dass im Gegensatz zu den Anbringelementen, die zur Verbindung von Textilstücken verwendet werden, bei denen sich der Verankerungsstab hinter den Tüchern ausrichtet, jedoch unter Bedingungen, in denen durch die Elastizität des Materials, aus dem dieser gebildet ist, dieser eine Position parallel zu den Tüchern einnimmt, muss sich der Verankerungsstab eines chirurgischen Befestigungselementes in den biologischen Geweben ausrichten, d.h. indem es deren Widerstand entgegenwirkt. Diese Ausrichtung erfordert eine Kraft, die größer ist als die elastischen Kapazitäten des Materials, was bei den Vorrichtungen des Standes der Technik schlecht berücksichtigt ist, so dass die Positionierung des Verankerungsstabes und die Verankerung des Anbringelementes in den biologischen Geweben ungleichmäßig sind.
  • Diese Nachteile verschlechtern sich mit Anbringelementen aus einem Material, das eine niedrige Elastizität oder Flexibilität aufweist, wie dies der Fall ist für bioresorbierbare Materialien, da bei der Abgabe der Anbringelemente in die Gewebe die mechanischen Eigenschaften des Materials die Fähigkeiten für eine elastische Ausrichtung ihrer Stäbe, d.h. zur Verankerung und zur Ausrichtung, reduzieren, was zu einer schlechten Verankerung in den Geweben führt.
  • Schließlich kann der ständige Druck der Federmittel, die in Richtung des Auslasses des Magazins drücken, Anbringelemente aus bioresorbierbarem Material oder aus solchem mit niedriger Elastizität, durch Kriechen deformieren. Dies führt zu Defekten bei der Abgabe, mit der Folge, dass die Vorrichtung weggeworfen werden muss.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Bereitstellung einer Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von chirurgischen Anbringelementen zum Gegenstand, bei der die Belastungen reduziert werden, die auf die Anbringelemente ausgeübt werden, die sich in Wartestellung in dem Magazin befinden, und bei der deren Positionierung durch das Organisieren von deren Bewegungen während der Abgabe erleichtert ist.
  • Die Vorrichtung übernimmt die wesentlichen Elemente derjenigen, die in dem oben beschriebenen Dokument WO 00/67644 beschrieben sind, gestaltet diese jedoch um.
  • Zu diesem Zweck enthält der Aufnahmeraum des Magazinschlittens in Ruhestellung den Verankerungsstab des ersten Anbringelementes in Warteposition, wobei der Arretierstab des Anbringelementes, der am Ende des Magazins angeordnet ist, frei von jeglicher Schubkraft ist, wohingegen der Magazinschlitten Folgendes aufweist, nämlich:
    • – unter der Nadel und in der Auslassbahn des Magazins für den Arretierstab einen quer verlaufenden Zapfen, der dazu eingerichtet ist, während der Abgabe des Anbringelementes durch Verschieben von dessen Verankerungsstab mit Hilfe des Ausschiebers die Lagerung des stromabwärts gelegenen Endes des Arretierstabes zu übernehmen, um ein Kippen zu bewirken, indem dessen stromabwärts gelegenes Ende angehoben wird,
    • – neben der Nadel einen Steg, der zur Basis hin vorragt und dazu eingerichtet ist, das Umkippen und das Verschieben des stromaufwärts gelegenen Endes des Arretierstabes zu führen, damit Letzterer nicht gegen die Nadel stößt,
    • – und auf dem quer verlaufenden Zapfen eine abschüssige Seite, die das stromabwärts gelegene Ende des Arretierstabes schräg und von dem Zapfen wegdrückt.
  • Wenn die Vorrichtung in Ruhestellung ist, unterliegen so das erste und die nachfolgenden Anbringelemente keiner Schubkraft, wobei der Verankerungsstab des ersten Anbringelementes zusätzlich bereits in dem Aufnahmeraum des Magazinschlittens platziert ist. Auf Grund dessen werden die verwahrten Anbringelemente in ihrem ursprünglichen Zustand bewahrt und unterliegen nicht dem Risiko eines Fließens, sogar bei gering elastischen Materialien.
  • Während der Abgabe des Anbringelementes ermöglichen es der Zapfen, der Steg und die Schrägen des Schlittens, die sukzessive mit dem Arretierstab wechselwirken, in einer ersten Phase, dass die Verschiebungsbewegung, die durch den Ausschieber auf den Verankerungsstab übertragen wird, dazu verwendet wird, um ein Umkippen des Arretierstabes zu bewirken, und um diesen im Wesentlichen parallel zu der Verstärkung auszurichten, und dass in einer zweiten Phase der Arretierstab dazu verwendet wird, um den Verankerungsstab zurückzuhalten, und um bei diesem ein Kippen in die biologischen Gewebe zu erzwingen, so dass eine Position eingenommen wird, die parallel zu der Textilverstärkung ist.
  • So ist am Ende der Positionierung ohne übermäßige Belastungen auf das Anbringelement auszuüben, das Letztere perfekt positioniert, wodurch eine perfekte Verankerung sichergestellt ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung steht der Arretierstab des ersten Anbringelementes in dem Magazin in Kontakt mit den Arretierstäben der anderen verwahrten Anbringelemente, und der Arretierstab des letzten Anbringelementes steht in Kontakt, jedoch ohne wesentlichen Druck, mit dem Ende einer Anschlagstange, die stufenweise verschiebbar ist, wobei die Anschlagstange mit Mitteln verbunden ist, die dazu geeignet sind, am Ende der Bewegung zur Abgabe des ersten Anbringelementes in die Gewebe und durch Bewegung der zweiten Betätigungsmittel dieses für die Länge eines Arretierstabes eines Anbringelementes zu verschieben, und wobei bei der Rückkehr des Magazinschlittens in seine Ausgangs- und Ruheposition in dem röhrenförmigen Körper, der Kontakt zwischen dem Ende der Anschlagstange und der Arretierstange des letzten Anbringelements die Verschiebung der Reihe von Anbringelementen in dem Magazin und die Überführung des Verankerungsstabes des ersten Anbringelements in den Aufnahmeraum bewirkt.
  • Dadurch wird nach der Abgabe des ersten Anbringelementes das Wiederbeladen des Aufnahmeraumes bei der Rückkehr des Schlittens in den Körper durch Anschlagen des Arretierstabes des letzten Anbringelementes gegen die Anschlagstange automatisch durchgeführt, welches nur um einen solchen Schritt vorrückt, der der Länge des Arretierstabes eines Anbringelementes entspricht.
  • Vorteilhafterweise ist der Magazinschlitten aus zwei Schalen aus Kunststoffmaterial gebildet, die entlang ihrer Mittelebene längs und vertikal zusammengesetzt sind, wobei die Schale, die mit der geschlitzten Hohlnadel verbunden ist, zwei Längsrinnen aufweist, die in der Nähe ihrer Kanten angeordnet sind und dazu eingerichtet sind, um einerseits die Arretierstäbe der Anbringelemente, und andererseits die Verankerungsstäbe aufzunehmen, wobei die Rinne für die Arretierstäbe frei aus dem Ende vor dem Schlitten herauskommt, wohingegen sich die Rinne für die Verankerungsstäbe durch eine geneigte Führungsebene in Richtung der Nadel verlängert, während die andere Schale einen längs und koaxial zur Nadel verlaufenden Kanal für die Ausschubvorrichtung und in dem Aufnahmeraum der Nadel eine vertikal geneigte Ruhepositionsfläche für den Verbindungssteg eines Anbringelements aufweist.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung, die Bezug nimmt auf die beigefügte schematische Zeichnung, die eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt.
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Anbringelementes im Aufriß,
  • 2 ist eine Gesamtansicht der Vorrichtung im teilweisen Aufriß und teilweisen Schnitt im Bereich seines Griffes und seiner Mittel zur Verbindung dieses Griffes mit dem länglichen Körper,
  • 3 ist eine Teilansicht des länglichen Elementes im Längsschnitt, das im Vergleich zu der 2, in vergrößertem Maßstab dargestellt ist,
  • 4 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung des vorderen Endes des länglichen Elementes und des Magazinschlittens in vergrößertem Maßstab,
  • 5 ist eine vergrößerte Seitenansicht des vorderen Ende des länglichen Elementes im Aufriß,
  • 6 ist eine Teilansicht entlang des Schnittes IV-IV der 5,
  • 7 ist eine Seitenansicht in vergrößertem Maßstab entlang des Schnittes VII-VII der 3, wenn sich die Vorrichtung in Ruhestellung befindet,
  • 8 und 9 sind Schnittansichten, die denen der aus 7 entsprechen, die die mit Vertiefung versehene Welle in den jeweiligen Phasen des Vorrückens der Spannhülse bzw. der mit Vertiefungen versehenen Welle um eine Schrittweite, und das Zurückkehren dieser Hülle in die Ruheposition zeigen,
  • 10 ist eine Teilansicht des Griffes im Querschnitt, während dieser betätigt wird,
  • 11 bis 16 sind Ansichten des länglichen Elementes und seiner Bestandteile im Längsschnitt, wenn sich diese in Ruhe bzw. in der Phase des Austretens der Nadel, in der Phase des Beginnes und des Abschlusses des Ausstoßens, bzw. in der Phase des Zurückziehens des Ausstoßers bzw. in der Phase des Zurückziehens des Schlittens befinden.
  • Die Vorrichtung ist dazu vorgesehen, Klammern A abzugeben, die, wie in 1 gezeigt ist, die allgemeine Form eines schrägen „I" aufweisen, und sich aus zwei parallelen Stäben, einem Verankerungsstab 2 bzw. einem Arretierstab 3, zusammensetzen, die durch einen schrägen Verbindungssteg 4 verbunden sind. Der Verankerungsstab 2 weist eine Stufe 2a auf, die von dessen Teil hervorsteht, das zuerst in das menschliche Gewebe eingreift. Dieses Anbringelement ist aus Kunststoffmaterial, insbesondere aus biokompatiblen, vorzugsweise bioresorbierbarem Material realisiert, es muss jedoch nicht bioresorbierbar sein.
  • Die Vorrichtung selbst setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich einer Konstruktion zum Greifen B und einem länglichen Element C.
  • Das Greifelement B weist folgendes auf, nämlich einen Griffkörper 4, der aus zwei symmetrischen Teilen realisiert ist, die durch Ultraschallschweißen oder durch Nieten oder Schrauben 5 zusammengesetzt sind, ferner einen Griff 6, der beweglich verbunden ist mit einer quer verlaufenden Achse 7 des Körpers, einen Betätigungshebel 8, dessen oberes Ende beweglich verbunden ist mit einer quer verlaufenden Achse 9 des Körpers, eine Torsionsfeder 11, die um die Achse 7 herum angeordnet ist und den außerhalb des Körpers vorhandenen Griff 6 zurückholt, einen Riegel 12, der in dem Körper verschiebbar montiert ist und den Griff in Ruheposition feststellen kann, und ein Ansatzstück 13, das zu dem Körper gehört, und auf dem mit Verklinkungsmitteln 14, die durch eine Drehhülse 15 betätigbar sind, das hintere Ende des Elementes C festgeklemmt ist. Eine Schnappfeder 10, die im Wesentlichen in der Mitte des Verlaufs des Griffes 6 in Kontakt kommt, bildet eine Empfindlichkeitsschwelle, die der Bedienperson anzeigt, dass die Nadel ohne den Ausstoß des Anbringelementes vollständig ausgetreten ist. Um den Zyklus des Positionierens bis zum Ausstoß eines Anbringelementes abzuschließen, ist es erforderlich, auf den Griff 6 eine größere Kraft auszuüben. Sämtliche Elemente des Griffes, mit Ausnahme der Achsen, der Schrauben und der Federn, werden durch Kunststoffformguss erhalten.
  • Der Griff 6 weist eine zweifingrige Gabel 6a auf, die dazu eingerichtet ist, mit Zapfen 8a zu wechselwirken, die seitlich von dem Hebel 8 hervorragen, damit der Hebel nach vorn schwenken kann. Die Finger 6a, die Zapfen 8a und der Hebel 8 bilden die ersten Betätigungsmittel der Vorrichtung. Die zweiten Betätigungsmittel werden durch zwei Seitenflächen 6b gebildet, die an ihrem vorderen Ende ein Nockenprofil 6c aufweisen, das in den 2 und 10 erkennbar ist.
  • Wie in 2 und 3 gezeigt, weist das längliche Element C einen röhrenförmigen Körper 20 auf, in dem verschiebbar ein Magazinschlitten 22 und Gehäuse 23 montiert sind. Letzteres ist über einen metallischen röhrenförmigen Abschnitt 24 mit einem Kolben 25 verbunden, der in den Griffkörper eindringt und in Anlage mit den Nockenprofilen 6c kommt. Der röhrenförmige Körper 20 selbst setzt sich aus zwei zylindrischen Halbschalen aus Kunststoffmaterial zusammen, die in ihrer diametralen Ebene durch Schweißen oder Verkleben zusammengesetzt sind, wobei jede der Schalen einstückig ist oder aus zwei Elementen besteht, die durch Ineinanderstecken und Vernieten ihrer gemeinsamen Enden zusammengefügt sind. Dieses Verbindungsverfahren ist für den Fachmann verständlich, so dass es nicht erforderlich ist dieses darzustellen um die Zeichnungen nicht zu verkomplizieren. Vorzugsweise und wie in 6 gezeigt, ist der Körper 20 und mehrere Teile in einem metallischen röhrenförmigen Mantel 21 angeordnet, der sich in Längsrichtung erstreckt und das längliche Element C versteift.
  • Diese Konstruktions- und Verbindungsweise ermöglicht es in dem Inneren des röhrenförmigen Körpers 20 verschiedene Wände oder Flansche vorzusehen, die in 3 zu sehen sind, wie
    • – den Flansch 26, der als Anlage für eine Feder 27 dient, die den Kolben 25 gegen das Nockenprofil 6c des Griffes 6 drückt,
    • – eine Wand 28, die einer Spannhülse 29 als Anlage dient, die unter ständiger Einwirkung einer Feder 30 steht, die in Anlage ist mit einem anderen Flansch,
    • – ein Lager 33, in dem der Flansch einer Positionierhülse 34 sitzt,
    • – ein Flansch 35, der dem Magazinschlitten 22 als Anlage dient, wenn dieser in Ruheposition ist,
    • – und eine Wand 31, die in das Gehäuse 23 eindringt und als Anlage für seine Rückstellfeder 38 dient.
  • Der Kolben 25 wird axial von einem Betätigungsbolzen 36 durchquert, der gleichermaßen das Rohr 24 durchquert, das den Kolben mit dem Gehäuse 23 verbindet, und dringt in das Gehäuse ein, wo sein vorderes Ende durch einen Flansch 37 den Druck der Feder 38 erfährt. Der Bolzen 36 ist durch einen axialen Bolzen 39 mit einem kleineren Durchmesser als seinem verlängert, und dessen vorderes Ende 39a, das gebogen und gegengebogen ist, ist mit dem Schlitten 22 verbunden, wie in 7 gezeigt.
  • Das Gehäuse 23, das in dem röhrenförmigen Körper 20 verschiebbar montiert ist, verlängert sich an der Vorderseite durch ein röhrenförmiges Ansatzstück 23a mit einem kleineren Durchmesser als der des Gehäuses. Die Innenbohrung dieses Ansatzstückes dient der Führung einer zylindrischen Welle 40, die von dem Stift 39 axial verläuft und als mit Vertiefungen versehene Hohlwelle bezeichnet wird. Schließlich ist das Gehäuse 23 mit dem Ausschieberstift 42 verbunden, der den Schlitten 22 durchquert.
  • Wie dies detaillierter in den 7 bis 9 dargestellt ist, bei denen es sich um Schnittperspektiven durch eine Ebene handelt, die in Bezug auf die Ebene des Schnittes aus der 3 um 90° versetzt ist, erstreckt sich die Welle 40 über das Lager 33 für die Positionierhülse 34, und weist ein Ende in Kolbenform 40a auf, das in den röhrenförmigen Körper 20 verschiebbar ist und zu ihrer Führung bei der Translationsbewegung beiträgt. Dieses Ende 40a ist mit einer Anschlagstange 41 verbunden, die sich der Länge nach erstreckt und in den Schlitten 22 eindringt. Die Welle 40 weist außen Vertiefungen 43 auf. Hei jeder dieser Vertiefungen ist die vordere Kante 43a senkrecht, d.h. in einer diametralen Ebene angeordnet, während die hintere Kante 43b geneigt ist und derart verläuft, dass diese ausgehend vom Boden der Vertiefung in die Gegenrichtung der senkrechten Kante verläuft. Diese Vertiefungen sind auf der Welle 40 mit einer Schrittweite P verteilt, die die Größe hat, die der Länge L (1) des Arretierstabes 3 eines Anbringelementes A entspricht. Diese sind dazu vorgesehen, mit den Rasten 44 bzw. 45 der verbundenen entgegengesetzten elastischen Rastfedern 46 bzw. 47 der Spannhülse 29 bzw. der Positionierhülse 34 wechselzuwirken.
  • Wie dies detaillierter in den 4 bis 6 gezeigt ist, ist der Magazinschlitten 22 aus zwei Schalen aus Kunststoffmaterial 22a, 22b gebildet, die durch Verkleben oder Verschweißen entlang ihrer Längs- und vertikalen Mittelebene verbunden werden, indem eine Einlegplatte 22c eingefügt wird.
  • Die Schale 22a ist an ihrem Ende mit einer hohlen und geschlitzten Nadel 50 verbunden und weist in der Nähe ihrer Ränder zwei Längsrinnen, nämlich eine Rinne 52, die den Verankerungsstäben 2 der Anbringelemente A dient, und eine Rinne 53, die den Arretierstäben der selben Anbringelemente dient, auf. Diese beiden Rinnen liegen in der selben vertikalen Ebene, die verschieden ist von jener, durch die die Nadel verläuft, wobei die Rinne 53 frei aus dem vorderen Ende der Schale 22a austritt, während die Rinne 52 auf einer geneigten Ebene 54 endet, was in 6 sichtbar ist. Letztere begünstigt die Querverschiebung des Verankerungsstabes 2 des ersten Anbringelementes, bis dieser Stab hinter und in die Längsachse der Hohlnadel 50 in einen Aufnahmeraum 55 gelangt, wie in 4 gezeigt.
  • Die Schale 22a weist ferner auf der Seite der Nadel 50 einen Steg 51 auf, der nach unten ragt und über der Auslassbahn der Rinne 53 für einen Arretierstab eine schräge Fläche 51a aufweist.
  • 6, die die Vorrichtung in Ruheposition darstellt, zeigt, dass in dieser Position der Ausschiebestift 42 von dem hinteren Ende der Nadel 50 zurücktritt, um den Aufnahmeraum 55, der in der anderen Schale 22b angeordnet ist, freizugeben.
  • 4 zeigt, dass sich der Aufnahmeraum 55 für den Verankerungsstab 2 des ersten Anbringelementes nach unten durch eine geneigte Fläche 56 zur Stütze des Verbindungssteges 4 des Anbringelementes verlängert. Diese Schale 22b weist ferner eine halbzylindrische Rinne 57 auf, die mit einer komplementären Rinne 58, die in der Schale 22c angeordnet ist, einen Kanal zur Führung des Ausschiebestiftes 42 bildet. Der Kanal verläuft koaxial zu der Nadel 50. Durch ihr hinteres Teil ist die Schale 22b mit dem Ende 39a des Betätigungsstiftes 39 verbunden, wohingegen ihr vorderes Ende in dem Teil, das unter die Nadel gelangt, mit einem quer verlaufenden Zapfen 59 versehen ist, der in die Richtung der anderen Schale ragt und eine schräge Fläche 59a aufweist, deren Nutzen später präzisiert wird.
  • Die Einlegplatte 22 hat eine Breite, die ein Einlegen zwischen den Rinnen 52 und 53 der Schale 22a ermöglicht, und eine Dicke, die es ermöglicht, mit der Schale 22a einen Gang 60 zu bilden, der in 5 zu sehen ist, und der es ermöglicht, den Durch gang für die Verbindungsstege 4 der Anbringelemente freizugeben.
  • Der so gebildete Magazinschlitten hat eine Länge, die es ermöglicht mehrere Anbringelemente A, bspw. zehn Anbringelemente, zu verwahren.
  • Wenn sich die Vorrichtung in Ruhe befindet, ist der Griff 6 in der Position, die in 2 dargestellt ist, bei der der axiale Betätigungsstift 36 in Anlage mit dem vorderen Ende des Hebels 8, und der Kolben 25 in Anlage ist mit den Schrägen 6c des Griffs 6. Der Magazinschlitten 22 ist in einer in den röhrenförmigen Körper 20 zurückgezogenen Position. Die Spritze 50 ist in den Körper zurückgezogen und der Ausschiebestift 42, der den Aufnahmeraum 55 freigibt, übt keine Kraft auf den Verankerungsstab 2 aus, der sich in diesem Raum befindet. Gleichermaßen stehen die Arretierstäbe 3 der Anbringelemente A in der Warteposition in dem Magazin miteinander in Kontakt, während der Arretierstab des letzten Anbringelementes sich mit oder ohne Kontakt, jedoch ohne signifikante Kraftausübung, in der Nähe des Endes der Anschlagstange 35 befindet.
  • Daraus ergibt sich, dass keines der Anbringelemente irgendeiner Krafteinwirkung unterzogen wird, die diese über die Zeit hinweg zum Fließen oder Verformen bringen und deren Übertragung beeinträchtigen können.
  • Bei der Verwendung wird das längliche Element C der Vorrichtung mit der zurückgezogenen Nadel 50 in einen Trokar eingeführt. von dort an kann diese auf zwei Art und Weisen verwendet werden:
    • – der Eingriff erfolgt bis zu dem Kontakt mit den Geweben, anschließend tritt die Nadel durch Betätigung des Griffes 6 her aus, um diese zu durchqueren, wie in 12 gezeigt,
    • – der Eingriff erfolgt, indem das Ende des Körpers 20 in der Nähe und beabstandet zu der Verstärkungswand anhält, wie in 11 gezeigt, anschließend lässt man die Nadel austreten, ohne dass diese in die Gewebe eindringt.
  • Dieses letzte Vorgehen wird bevorzugt, denn es ermöglicht die Position der Nadel 50 hinsichtlich der Bereiche darzustellen, die ein Anbringelement erhalten sollen, und es ermöglicht es diese Position anzupassen, indem das Element C hinsichtlich des Griffkörpers geschwenkt wird. Wenn die Nadel 50 demnach gut positioniert ist, wird sie durch Verschiebung der gesamten Vorrichtung in die beiden Gewebe 61 und 62, bezüglich derer man die Verbindung sicherstellen muss, bspw. eine textile Verstärkung 61 und eine Bauchwand 62, eingeführt.
  • Um die Nadel 50 herauskommen zu lassen, drückt die Bedienperson den Griff 6, damit sich diese dreht und in den Körper zurückkehrt. In einem ersten Teil des Ablaufes verschiebt sich das hintere Ende des Hebels 8 weiter als der Kolben 25, so dass sich durch den Stift 36 der Schlitten 22 verschiebt, indem er die Nadel 50 aus dem Körper 20 hervorragen lässt.
  • 10 zeigt, dass, wenn die Nadel 50 vollständig ausgetreten ist, der Griff im Wesentlichen in der Mitte des Ablaufes ist und in Kontakt mit der Schnappfeder 10 kommt. Durch den Widerstand, den diese auf den Griff 6 ausübt, wird die Bedienperson auf diese Position hingewiesen, und dass das Fortführen der Bewegung die Abgabe des Anbringelementes zur Folge hat. Dies ermöglicht es, indem die Kraft auf den Griff stets aufrechterhalten wird, das Element 20 ggf. zu drehen, um es an die Bedürfnisse der Positionierung anzupassen. Ab dieser Position üben die Finger 6a der Gabel auf die Zapfen 8a eine Kraft aus, die ausreichend ist, um den Hebel 8 in seiner Position zu halten, ohne diesen jedoch zu verschieben.
  • Wenn das Schwenken des Griffes 6 fortgesetzt wird, sind es die zweiten Betätigungsmittel, die in Aktion treten, und die nur die Verschiebung des Kolbens 25, d.h. von dem Ausschieber 42, bewirken, wobei diese Verschiebung in Bezug auf den Magazinschlitten 22 zeitweilig fixiert bleibt.
  • Der Ausschiebestift 42 wird also der Länge nach verschoben, damit dessen Ende in Kontakt mit dem hinteren Teil des Verankerungsstabes 2 des Anbringelementes A kommt, das sich in dem Aufnahmeraum 55 befindet, und drückt diesen Verankerungsstab in die Nadel 50, wie in 13 gezeigt.
  • Die Verschiebung des Verankerungsstabes 2 zieht den Verbindungssteg 4 und den Arretierstab 3 des Anbringelementes, das abgegeben wird, nach sich. Das stromabwärtsgelegene Ende 3a des Arretierstabes 3 gelangt in Anlage mit dem Zapfen 59, was das Umkippen dieses Stabes nach oben bewirkt, bis dieser parallel zu der Verstärkung 61 ausgerichtet ist. Während dieser Bewegung gelangt das stromaufwärtsgelegene Ende 3b gegen die schräge Fläche 51a des Steges 51, die quer auf dieses Ende drückt, damit bei der Ausrichtung des Stabes dieses Ende nicht gegen die Nadel stößt, sondern sich im Gegenteil von dieser entfernt.
  • Während dieser Bewegung rückt der Verankerungsstab 2 in der Nadel vor. Wenn der Verbindungssteg 4 aus dieser austritt, beginnt der Stab 2 mit Hilfe des Arretierstabes 3 umzukippen. In der Tat hat diese organisierte Bewegung des Arretierstabes 3 durch den Verbindungssteg 4 zur Folge, dass der Verankerungsstab 2 zurückgehalten und so ausgerichtet wird, dass sich dieser in den biologischen Geweben 62 verankert, wie in 14 gezeigt. Während oder am Ende der Ausrichtung des Verankerungsstabes gleitet der Arretierstab 3, der im Wesentlichen parallel zu der Textilverstärkung 61 ist, über sein stromabwärts gelegenes Ende 3a auf der schrägen Fläche 59a des Zapfens 59, der diesen in die Schräge drückt und freisetzt.
  • Am Ende dieser Bewegung und wie dies in 15 gezeigt ist, ermöglicht das Nachlassen der Betätigung des Griffes 6 es den Federn 27 und 38 den Magazinschlitten 22 bzw. den Ausschiebestiftes 42 zurückzustellen. Nach dieser Entspannung des Griffes wird die Vorrichtung von dem menschlichen Körper weggenommen, wie dies in 16 gezeigt ist.
  • Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass während der Abgabe des Anbringelementes A es die eingesetzten Abgabemittel ermöglichen, dass sich dessen Verankerungsstab und dessen Arretierstab ausrichten, um einen perfekten Sitz der Gewebe zu gewährleisten.
  • Es ist festzustellen, dass während der Phase der Abgabe des ersten Anbringelementes A, und wie dies in den 13 bis 15 gezeigt ist, der Aufnahmeraum 55 von dem Ausschiebestift 42 ausgefüllt ist, und dass die Anbringelemente in Warteposition ihre Position beibehalten, da diese während dieser Verschiebung keiner Kraft durch die Anschlagsstange 41 unterliegen. In der Tat nimmt die Verschiebung des Magazinschlittens 22 in Richtung der Vorderseite der Vorrichtung die verwahrten Anbringelemente mit und entfernt diese somit von dem freien Ende der Anschlagstange 41, die nur am Ende der Verschiebung des Ausschiebestiftes 42 in Bewegung gesetzt wird.
  • Wie in 8 gezeigt, wird diese Verschiebung durch den Kontakt des Endes des Ansatzstückes 23a des Gehäuses 23 mit dem Ende der Federn 46 der Spannhülse 29 gewährleistet. Auf Grund der Verschiebung dieser Hülse 29, deren Rasten in einer Vertiefung 43 der Welle 40 in Eingriff verbleiben, unterliegt diese Welle einer Längskraft, die durch den schrägen Rand 43b der Welle, die mit den Rasten 45 der Spannhülse 34 in Eingriff steht, das Auseinandergehen der Federn 47, die die Rasten 45 tragen, bewirkt, wodurch die Längsverschiebung dieser Welle, im Sinne des Pfeiles 71 der 8 ermöglicht wird. Diese Verschiebung erfolgt, bis die Rasten 45 mit Hilfe der elastischen Federn 46 in die folgende Vertiefung 43 schnappen. Diese Position entspricht dem Ende der Verschiebung des Gehäuses 23 durch den Kolben 25, der in Anlage mit dem Nockenprofil 6c des Griffes steht.
  • Daraus geht hervor, dass das Ende der Anschlagstange 41 in Bezug auf die Ausgangsposition, die diese zuvor einnahm, um eine Schrittweite vorgeschoben wurde. Auf diese Art und Weise kommt bei dem Rückgang des Magazinschlittens 22 der Arretierstab 3 des letzten Anbringelementes in Kontakt mit dem Ende der Anschlagstange 41 und hält die Reihe von Anbringelementen zurück, während der Schlitten seine Rückkehr in den Körper 20 abschließt.
  • Am Ende der Rückkehr des Schlittens kommt der Verankerungsstab 2 des ersten Anbringelementes in Kontakt mit der Schräge 54, gezeigt in 6, wobei die Schräge dessen Transfer in den Aufnahmeraum 55 gewährleistet.
  • Auf Grund des funktionalen Zusammenwirkens in der Vorrichtung und des Fehlens von Federmitteln, die die Anbringelemente in Richtung des Auslasses des Magazins drücken, wird der Verankerungsstab 2 des ersten Anbringelementes ohne Krafteinwirkung in dem Aufnahmeraum 55 verwahrt, während dessen Arretierstab 3, der in Anlage oder nicht in Anlage mit den Arretierstäben A der anderen verwahrten Anbringelemente ist, ohne Krafteinwirkung ist bzw. keiner Kraft unterzogen wird, die ausreichend wäre, um diesen zu verformen, denn selbst wenn der Arretierstab 3 des letzten Anbringelementes in Kontakt mit der Anschlagstange 41 verbleibt, erfolgt dies ohne Krafteinwirkung.
  • 9 zeigt, dass das Entspannen des Griffes 9 das Zurückziehen des Schlittens in den röhrenförmigen Körper 20 des länglichen Elementes C bewirkt, wodurch das Ansatzstück 23a der Spannhülse 29 entfernt wird und es dieser ermöglicht wird, sich unter Druck von deren Feder im Sinne des Pfeiles 72 zu verschieben, und dies ist um so leichter, da unter der Krafteinwirkung, die diese erfährt, die Rasten 44, die auf die schräge Fläche 43b der Vertiefung 43 stoßen, in der sich diese befinden, das Auseinandergehen der Federn 46 bis zu ihrem erneuten Einschnappen in die nachfolgende Vertiefung bewirkt wird, so dass die Vorrichtung für eine nächste Verschiebung der Anschlagstange eingerichtet ist.
  • Die Vorrichtung, die im Rahmen seiner Anwendung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von chirurgischen Anbringelementen aus bioresorbierbarem Material mit geringer Elastizität beschrieben wurde, kann sehr gut Anbringelemente abgeben, die aus einem Material realisiert sind, das bessere mechanische Eigenschaften hat, da die Verwahrung, die Abgabe und die Positionierung unter ungünstigeren Bedingungen durchgeführt werden.
  • Bspw. liegt für eine Vorrichtung, die einen Außendurchmesser des länglichen Elementes C von 10 mm hat und Anbringelemente in Form eines schrägen „I" ausgibt, die eine Höhe von 7 mm und Verankerungs- und Arretierstäbe mit einer Länge von 7 mm haben, der Verschiebungsweg des Magazinschlittens in der Größenordnung von 13 mm, während der Weg der Ausschubvorrichtung 42 in der Größenordnung von 30 mm liegt, und die Welle 40, die die Vertiefungen 43 aufweist auf den letzten 7 mm des Weges verschoben wird.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und zum Positionieren von chirurgischen Anbringelementen (A) in Form eines schrägen "I", die einen Griffkörper (B), der mit ersten und zweiten Griffbetätigungsmitteln (6) und einem Ansatzstück (13) ausgestattet ist, und ein längliches Element (C) aufweist, das auf dem Ansatzstück fixiert bereitgestellt ist, wobei die Vorrichtung, in der das längliche Element (C) einen Körper (20) von allgemeiner röhrenförmiger Gestalt aufweist, Folgendes aufweist, nämlich: – in der Nähe ihres freien Endes einen Magazinschlitten (22), der selbst Anbringelemente (A) in Form eines schrägen "I" aufweist, wovon jedes einen Verankerungsstab (2), einen Arretierstab (3) und einen Verbindungssteg (4) aufweist, wobei der Schlitten (22) einerseits in dem länglichen Element über einen länglichen Stift (39) verschiebbar ist, der durch die ersten Griffbetätigungsmittel (6a, 8a, 8) betätigbar ist, und andererseits mit einer geschlitzten und länglichen Hohlnadel (50) verbunden ist, die an dessen freien Ende hervorsteht und über das längliche Element (C) hervorragen kann, – und in ihrem röhrenförmigen Körper (20) einerseits Mittel zur einzelnen Abgabe der verwahrten Anbringelemente (A), wobei deren Abgabe die Überführung des Verankerungsstabes (2) des ersten Anbringelementes in einen Aufnahmeraum (55) umfasst, der in der Verlängerung der Hohlnadel (50) angeordnet ist, und andererseits eine Ausschubvorrichtung (42), die durch die zweiten Griffbetätigungsmittel (25) verschiebbar und in der Ausrichtung der Hohlnadel (50) angeordnet ist, um in diese den Verankerungsstab (2) des ersten Anbringelementes (A) zu drücken, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (55) des Magazinschlittens (22) in Ruhestellung den Verankerungsstab (2) des ersten Anbringelementes (A) in Warteposition enthält, wobei der Arretierstab (3) des Anbringelementes, der am Ende des Magazins angeordnet ist, frei von jeglicher Schubkraft ist, wohingegen der Magazinschlitten (22) Folgendes aufweist, nämlich: – unter der Nadel (50) und in der Auslassbahn des Magazins für den Arretierstab (3) einen quer verlaufenden Zapfen (59), der dazu eingerichtet ist, während der Abgabe des Anbringelementes durch Verschieben von dessen Verankerungsstab (2) mit Hilfe des Ausschiebers (42) die Lagerung des stromabwärts gelegenen Endes (3a) des Arretierstabes zu übernehmen, um ein Kippen zu bewirken, indem dessen stromabwärts gelegenes Ende (3b) angehoben wird, – neben der Nadel (50) einen Steg (51), der zur Basis hin vorragt und dazu eingerichtet ist, das Umkippen und das Verschieben des stromaufwärts gelegenen Endes (3b) des Arretierstabes (3) zu führen, damit Letzterer nicht gegen die Nadel stößt, – und auf dem quer verlaufenden Zapfen (59) eine abschüssige Seite (59a), die das stromabwärts gelegene Ende (3a) des Arretierstabes (3) schräg und von dem Zapfen wegdrückt.
  2. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Ruhestellung das Vorderende des Ausschiebers (42) von dem hinteren Ende der Nadel (50) beabstandet ist, um den Aufnahmeraum (55) zu bilden, der den Verankerungsstab (2) des ersten Anbringelementes (A) enthält.
  3. Vorrichtung zur Verwahrung, Ausgabe und Anbringung von Anbringelementen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierstab (3) des ersten Anbringelements in dem Magazin in Kontakt mit Arretierstäben anderer verwahrter Anbringelemente (A) steht, und wobei der Arretierstab (3) des letzten Anbringelementes in Kontakt, jedoch ohne wesentlichen Druck, mit dem Ende einer Anschlagstange (41) steht, die stufenweise verschiebbar ist, wobei die Anschlagstange (41) mit Mitteln (40, 29, 34) verbunden ist, die dazu geeignet sind, am Ende der Bewegung zur Verteilung des ersten Anbringelementes in die Gewebe (61, 62) und durch Bewegung der zweiten Betätigungsmittel dieses um die Länge eines Arretierstabes (3) eines Anbringelementes zu verschieben, damit, bei der Rückkehr des Magazinschlittens (22) in seine Ausgangs- und Ruheposition im röhrenförmigen Körper (20), der Kontakt zwischen dem Ende der Anschlagstange (41) und der Arretierstange (3) des letzten Anbringelements die Verschiebung der Reihe von Anbringelementen (A) in dem Magazin und die Übertragung des Verankerungsstabes (2) des ersten Anbringelements in dem Aufnahmeraum (55) bewirkt.
  4. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagstange (41), die in dem Körper des Magazinschlittens (22) verschiebbar angebracht ist, über ihr hinteres Ende mit einer Welle (40) verbunden ist, wobei diese Welle: – verschiebbar auf einer Achsstange (39) angebracht ist, die sich zwischen den ersten Griffbetätigungsmitteln (6) und dem Schlitten (22) erstreckt, mit dem diese Stange verbunden ist, – mit Vertiefungen (43) versehen ist, die einen Abstand zueinander aufweisen, der der Länge des Arretierstabes (3) eines Anbringelementes (A) entspricht, wobei jede Vertiefung (43) mit einer senkrechten vorderen Kante (43a) und einer geneigten hinteren Kante (43b) versehen ist, – in Arbeitsposition durch verrastete elastische Federn (47) festgeklemmt ist, die von einer Positionierhülse (34) hervorstehen, die mit dem röhrenförmigen Körper (20) verbunden ist, und deren Rasten (45) in eine der Vertiefungen (43) eindringen, die auf dem Vorderteil der mit Vertiefungen versehenen Welle (40) angeordnet ist, – mit einer Spannhülse (29) verbunden ist, die hinter der Positionierhülse (34) angeordnet ist, die verschiebbar in dem röhrenförmigen Körper (20) gegen ein Rückstellmittel (30) angebracht ist, das gegen einen inneren Flansch (28) des Körpers drückt, wobei diese Verbindung durch das Eindringen von Rastfedern (46) gesichert wird, die mit der Spannhülse in einer der Vertiefungen (43) der mit Vertiefungen versehenen Welle (40) verbunden sind, – ferner mit Verschiebemitteln verbunden ist, die durch einen länglichen Körper (23a) gebildet werden, der durch die zweiten Betätigungsmittel (25, 6c) betätigbar ist, und am Ende der Ausgabe und Anbringung eines Anbringelements die Spannhülse (29) über die Länge eines Arretierstabes (3) verrückt, um die mit Vertiefungen versehene Welle (40) zu verschieben, indem das Auseinandergehen der Federn (47) der Positionierhülse (34) bis zum Eindringen ihrer Rasten in die nachfolgende Vertiefung und das Fortschreiten der Anschlagstange (41) um den Wert eines Arretierstabes (3) eines Anbringelementes bewirkt wird.
  5. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper (23a), der die Verschiebung der Spannhülse (29) bewirkt, durch ein röhrenförmiges Ansatzstück (23a) gebildet ist, das die mit Vertiefungen versehene Welle (40) umgibt, und am Ende eines Gehäuses (23) hervorsteht, das mit dem Ausschieber (42) verbunden ist, wobei das Gehäuse, das die Rückstellmittel (38) von der Achsstange (39) des Schlittens (22) aufweist, mit einem Betätigungskolben (25) verbunden ist, der in den Griffkörper (6) eindringt und mit den zweiten Betätigungsmitteln (6c) zusammenwirkt.
  6. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Ende der Stange (39), die mit dem Magazinschlitten (22) verbunden ist, auf einem Hebel (8) aufliegt, der in dem Griffkörper (6) gelenkig angebracht ist, und über eine zweifingrige Gabel (6a) des Griffes (6) verschiebbar ist, die in dem Körper gelenkig angebracht ist, während der mit dem Gehäuse (23) und der Schubstange (39) verbundene Kolben (25) auf einem Nockenprofil (6c) auf liegt, das auf dem Griff (6) angebracht ist.
  7. Verfahren zur Verwahrung, Ausgabe und Anbringung von Anbringelementen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Magazinschlitten (22) durch zwei Schalen aus Kunststoffmaterial (22a, 22b) gebildet ist, die entlang ihrer Mittelebene, längs und vertikal zusammengesetzt sind, wobei die Schale (22a), die mit der geschlitzten Hohlnadel (50) verbunden ist, zwei Längsrinnen (53, 52) aufweist, die in der Nähe ihrer Kanten angeordnet sind und dazu eingerichtet sind, um einerseits die Arretierstäbe (3) der Anbringelemente, und andererseits die Verankerungsstäbe (2) aufzunehmen, wobei die Rinne (53) für die Arretierstäbe (3) frei aus dem Ende vor dem Schlitten (22) herauskommt, wohingegen sich die Rinne (52) für die Verankerungsstäbe (2) durch eine geneigte Führungsebene (54) in Richtung der Nadel (50) verlagert, während die andere Schale (22b) einen längs und koaxial zur Nadel (50) verlaufenden Kanal (57, 58) für die Ausschubvorrichtung (42) und in dem Aufnahmeraum (55) der Nadel (A) eine vertikal geneigte Ruhepositionsfläche (56) für den Verbindungssteg (4) eines Anbringelements, aufweist.
  8. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal für die Ausschubvorrichtung (42) durch eine Rinne (57), die in der entsprechenden Schale (22b) angebracht ist und durch eine solche Rinne (58) gebildet ist, die in einer Platte (22c) angebracht ist, die innen auf die Schale (22b) aufgesetzt ist, wobei die Platte (22c) eine Breite hat, die es ihr ermöglicht, sich zwischen die Rinnen (52, 53) zu schieben, die in der anderen Schale (22a) für die Verankerungsstäbe (2) bzw. für die Arretierstäbe (3) angebracht sind, und die eine Dicke hat, die es ihr ermöglicht, mit der anderen Schale (22a) einen Gang (60) für das Hindurchtreten der Verbindungsstege (4) der Anbringelemente zu begrenzen.
  9. Vorrichtung zur Verwahrung, Abgabe und Positionierung von Anbringelementen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper (C) aus mehreren Elementen aus Kunststoffmaterial zusammengesetzt ist, die zusammengesetzt und in einem rohrförmigen metallischen Körper (21) angeordnet sind.
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