DE60304342T2 - Verfahren zur verabreichung von katalysatoren für popylenpolymerisation - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung betreffen allgemein Katalysatorabgabe für die Olefinpolymerisation.
  • Hintergrund
  • Verfahren zur Herstellung von Polypropylen können das Leiten eines Stroms mit Propylenmonomeren in einen Polymerisationsreaktor einschließen, um einen Katalysator zu kontaktieren und Polypropylen zu bilden. Es können jedoch Probleme auftreten, die die Katalysatoreffizienz reduzieren. Hocheffiziente Katalysatoren können beispielsweise eine verringerte Effizienz zeigen, wenn sie Giften ausgesetzt werden, die in Polymerisationsreaktoren vorhanden sein können. Konventionelle Katalysatorträger, wie Hexan, schützen hochaktive Katalysatorsysteme allgemein nicht vor einer Verringerung der Effizienz, wenn sie Giften ausgesetzt werden. Es ist daher erwünscht, ein Transportmedium bereitzustellen, dass die Katalysatoreffizienz in Gegenwart von Giften aufrechterhalten kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • In bestimmten Ausführungsformen schließt ein Polymerisationsverfahren das Bereitstellen einer Katalysatoraufschlämmung mit einem Metallocenkatalysator und einem ersten Öl, Bereitstellen eines Transportmediums, das ein zweites Öl einschließt, und Kombinieren des Transportmediums und der Katalysatoraufschlämmung unter Bildung einer Katalysatormischung ein. Das Verfahren kann ferner das Einbringen der Katalysatormischung in einen Polymerisationsreaktor und Kontaktieren von Olefinmonomeren mit der Katalysatormischung einschließen, um die Olefinmonomere zu polymerisieren und Polyolefine zu bilden.
  • In bestimmten Ausführungsformen schließt das Breitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Mischen der Katalysatoraufschlämmung in einem ersten Gefäß ein, um den Metallocenkatalysator in dem ersten Öl suspendiert zu halten.
  • In bestimmten Ausführungsformen schließt das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Leiten der Katalysatoraufschlämmung aus einem ersten Gefäß in ein zweites Gefäß ein, bevor das Transportmedium und die Katalysatoraufschlämmung kombiniert werden, wobei das zweite Gefäß einen im Wesentlichen konischen Teil und ein Volumen aufweist, das kleiner als das Volumen des ersten Gefäßes ist. Das Verfahren kann ferner das Leiten der Katalysatormischung durch mindestens ein Messgerät einschließen, das zum Messen einer Katalysatorzugaberate konfiguriert ist. In anderen Ausführungsformen schließt das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Überwachen der Katalysatorzugaberate ein, indem die Katalysatoraufschlämmung in ein zweites Gefäß mit einem Katalysatoraufschlämmungseinlass und einem Katalysatoraufschlämmungsauslass eingebracht wird und die Änderung der Höhe der Katalysatoraufschlämmung in dem zweiten Gefäß gemessen wird.
  • In bestimmten Ausführungsformen schließt die Katalysatoraufschlämmung 25 Gew.-% oder weniger der Katalysatorfeststoffe, gemischt mit dem ersten Öl, ein. In bestimmten Ausführungsformen liegt die Durchflussrate des zweiten Öls zwischen 10 Gew.-% und 100 Gew.-% der Durchflussrate der Katalysatoraufschlämmung.
  • In bestimmten Ausführungsformen bildet das Kombinieren des zweiten Öls und der Katalysatoraufschlämmung eine Katalysatormischung, um eine Mischung mit einer niedrigeren Viskosität als der Viskosität der Katalysatoraufschlämmung bereitzustellen.
  • In bestimmten Ausführungsformen hat der Metallocenkatalysator eine Aktivität von 500 g PP/(g Kat·h) oder mehr.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist der Metallocenkatalysator trägergestützt.
  • In bestimmten Ausführungsformen schließen das erste Öl und das zweite Öl Mineralöl ein. In anderen Ausführungsformen haben das erste Öl und das zweite Öl jeweils eine kinematische Viskosität von 0,63 centistokes bis 200 centistokes bei 40°C.
  • In anderen Ausführungsformen schließt das Polymerisationsverfahren das Bereitstellen einer Katalysatoraufschlämmung, die einen Metallocenkatalysator und ein erstes Mineralöl mit einer kinematischen Viskosität von etwa 0,63 centistokes bis 200 centistokes bei 40°C einschließt, das Bereitstellen eines Transportmediums, das ein zweites Mineralöl einschließt, das Kombinieren des Transportmediums und der Katalysatoraufschlämmung unter Bildung einer Katalysatormischung, das Einbringen der Katalysatormischung in einen Polymerisationsreaktor und das Kontaktieren von Propylenmonomeren mit der Katalysatormischung ein, um die Propylenmonomere zu polymerisieren und Polypropylen zu bilden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 illustriert ein System, das zur Bereitstellung einer Katalysatoraufschlämmung für einen Polymerisationsreaktor verwendet werden kann.
  • 2 illustriert eine vergrößerte Ansicht eines speziellen Beispiels einer Molekularsiebanlage.
  • 3 illustriert ein Polymerisationsverfahren, bei dem der Rückführungsstrom mit einem im Wesentlichen reinen, "frischen" Einsatzmaterialstrom gemischt wird, um vor der Reinigung einen Eingangsstrom zu bilden.
  • 4 illustriert ein Beispiel für ein System, das betriebsfähig mit einem Polymerisationsgefäß verbunden ist, um Katalysator an das Polymerisationsgefäß abzugeben.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Verschiedene spezifische Ausführungsformen, Versionen und Beispiele der Erfindung einschließlich bevorzugter Ausführungsformen und Definitionen werden nun beschrieben, auf die hier zu Zwecken des Verständnisses der beanspruchten Erfindung zurückgegriffen wird. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Schutzumfang der "Erfindung", um eine Verletzung zu ermitteln, sich auf jeglichen oder mehrere der angefügten Ansprüche einschließlich ihrer Äquivalente und Elemente oder Einschränkungen, die zu den genannten äquivalent sind, bezieht. Bezugnahmen auf spezielle "Ausführungsformen" sollen Ansprüchen entsprechen, die diese Ausführungsformen abdecken, jedoch nicht notwendigerweise Ansprüchen, die mehr als jene Ausführungsformen abdecken.
  • Ausführungsformen der Erfindung schließen ein Polymerisationsverfahren ein. Bei dem Polymerisationsverfahren wird ein Einsatzmaterialstrom mit Olefinmonomeren durch einen Polymerisationsreaktor geleitet, um die Olefinmonomere zu polymerisieren und Polyolefin zu bilden. Der Einsatzmaterialstrom schließt vorzugsweise Olefinmonomere entweder allein oder in Kombination, z.B. Mischungen, mit 2 Kohlenstoffatomen bis zu 16 Kohlenstoffatomen pro Molekül ein. Der Einsatzmaterialstrom kann beispielsweise Ethylen, Propylen, Buten, Penten, Hexen, Hepten und/oder Octen einschließen. Der Einsatzmaterialstrom schließt insbesondere Propylenmonomere ein. In bestimmten Ausführungsformen schließt der Einsatzmaterialstrom Propylenmonomere in einer Menge von 85 Gew.-% bis 90 Gew.-% ein. In anderen Ausführungsformen schließt der Einsatzmaterialstrom Propylenmonomere in einer Menge von 95 Gew.-% oder mehr ein.
  • Das Polymerisationsverfahren kann in jedem Typ von Polymerisationssystem durchgeführt werden, einschließlich Lösungs-, Gasphasen- oder Aufschlämmungsverfahren oder Kombinationen davon, jedoch nicht auf diese begrenzt. In einem Gasphasenpolymerisationsverfahren wird in der Regel ein kontinuierlicher Zyklus verwendet, wobei in einem Teil des Zyklus eines Reaktors ein Zyklusgasstrom, auch als Rückführungsstrom oder Verwirbelungsmedium bekannt, in dem Reaktor durch die Polymerisationswärme aufgeheizt wird. Diese Wärme wird in einem anderen Teil des Zyklus durch ein außerhalb des Reaktors befindliches Kühlsystem aus der Rückführungszusammensetzung abgeführt. Der gasförmige Strom, der ein oder mehrere Monomere enthält, kann kontinuierlich in Gegenwart von Katalysator unter reaktiven Bedingungen im Kreis durch ein Wirbelbett geführt werden. Der gasförmige Strom wird aus dem Wirbelbett abgezogen und in den Reaktor zurückgeführt. Gleichzeitig wird Polymerprodukt aus dem Reaktor abgezogen und frisches Monomer zugefügt, um das polymerisierte Monomer zu ersetzen. Alternativ können auch andere Typen von Gasphasenpolymerisationsverfahren verwendet werden.
  • Aufschlämmungspolymerisation beinhaltet in der Regel das Bilden einer Suspension von festem, teilchenförmigem Polymer in einem flüssigen Polymerisationsmedium, dem Monomere und gegebenenfalls Wasserstoff zusammen mit Katalysator zugefügt werden. Die Suspension (die Verdünnungsmittel einschließen kann) kann intermittierend oder kontinuierlich aus dem Reaktor entfernt werden, wobei die flüchtigen Komponenten von dem Polymer abgetrennt und gegebenenfalls nach Destillation in den Reaktor zurückgeführt werden können.
  • In einer speziellen Ausführungsform kann ein Aufschlämmungsverfahren kontinuierlich in einem oder mehreren Schleifenreaktoren (loop reactors) durchgeführt werden. Der Katalysator kann als Aufschlämmung oder trockenes, rieselfähiges Pulver regelmäßig in die Reaktorschleife injiziert werden, die selbst mit zirkulierender Aufschlämmung wachsender Polymerteilchen in einem Verdünnungsmittel gefüllt sein kann. Gegebenenfalls kann als Molekulargewichtkontrollmittel Wasserstoff zugefügt werden. Der Reaktor kann auf einem Druck von 27 bar bis 45 bar oder vorzugsweise 36 bar bis 43 bar und auf einer Temperatur im Bereich von 38°C bis 121°C oder vorzugsweise 60°C bis 105°C gehalten werden. Die Reaktionswärme kann über die Schleifenwand entfernt werden, da der größere Teil des Reaktors in Form eines doppelwandigen Rohrs vorliegt. Die Aufschlämmung kann den Reaktor in regelmäßigen Intervallen oder kontinuierlich in ein geheiztes Flash-Gefäß (Abdampfgefäß) mit niedrigem Druck, einen Rotationstrockner und eine Stickstoffspülkolonne in Folge verlassen, um das Verdünnungsmittel und sämtliches nicht-umgesetztes Monomer und nicht-umgesetzte Comonomere zu entfernen. Das resultierende kohlenwasserstofffreie Pulver kann dann zur Verwendung in verschiedenen Anwendungen kompoundiert werden. Alternativ können auch andere Typen von Aufschlämmungsphasenpolymerisationsverfahren verwendet werden.
  • In jedem der Typen der oben beschriebenen Polymerisationsverfahren wird ein Katalysator zur Förderung der Polymerisation verwendet. Es kommt jeder Katalysator in Frage, der Polyolefine in einem Polymerisationsreaktor polymerisieren kann. Hochaktive Metallocen-Katalysatorsysteme, z.B. Katalysatorsysteme mit einer Effizienz von 500 g PP/(g Kat·h) oder mehr, können beispielsweise verwendet werden. Der Katalysator hat vorzugsweise eine Effizienz von 2500 g PP/(g Kat·h) oder mehr. Besonders bevorzugt hat der Katalysator eine Effizienz von 3500 g PP/(g Kat·h) oder mehr und alternativ 5000 g PP/(g Kat·h) oder mehr. Brauchbare Katalysatoren sind detailliert in US-A-6 368 999 beschrieben, auf deren Katalysatorbeschreibungen hier Bezug genommen wird. In hier beschriebenen Verfahren beträgt die Menge an aktivem Metallocen vorzugsweise 1,5 Gew.-% oder weniger und die Menge an Metallalkylabfangmittel beträgt 12 Gew.-% oder weniger des Metallocenkatalysators. Es ist gefunden worden, dass ein Katalysator mit einer geringen Menge an aktivem Metallocen in Kombination mit einer geringen Menge an Metallalkylabfangmittel oder ohne Metallalkylabfangmittel eine hohe Empfindlichkeit gegen Gifte hat, was zu niedrigeren Katalysatoreffizienzen und daher geringer Polyolefinproduktausbeute führt. Zu bestimmten hier beschriebenen Aspekten gehört die Bereitstellung erhöhter Katalysatoreffizienz.
  • Bestimmte Polymerisationsverfahren können für einen Zeitraum Ziegler-Natta-Katalysatoren verwenden, woran sich die Verwendung von Metallocenkatalysatoren für weitere Polymerisationen anschließen kann. Das Verfahren kann beispielsweise das Kontaktieren von Propylenmonomeren mit einem Ziegler-Natta-Katalysatorsystem unter Bildung von Polyolefinen einschließen. Das Kontaktieren der Propylenmonomere mit einem Ziegler-Natta-System kann Gifte in der Produktmischung erzeugen. Mindestens ein Teil der Produktmischung kann zurückgeführt und mit den Propylenmonomeren kombiniert werden, um das Ziegler-Natta-Katalysatorsystem zu kontaktieren. Das Verfahren kann ferner das Stoppen der Einbringung des Ziegler-Natta-Katalysators in den Polymerisationsreaktor einschließen, um die Polymerisation zu beenden. Ein Metallocenkatalysatorsystem kann dann in den Polymerisationsreaktor geleitet werden, um die Propylenmonomere zu polymerisieren. Durch diese Vorgehensweise kann die Effizienz des Metallocenkatalysators wegen der Gifte verringert werden, die durch das Ziegler-Natta-Polymerisationsverfahren erzeugt werden. Die Aktivität der diesen Giften ausgesetzten Metallocenkatalysatoren kann beispielsweise 50 g PP/(g Kat·h) oder weniger sein. Obwohl die spezifischen Gifte und Giftkonzentrationen weit variieren können, bezieht sich der Begriff "Gifte" hier auf Substanzen, die die Effizienz des Katalysators herabsetzen, und schließt speziell Alkohole (z.B. Methanol, Isopropanol und Ethanol) und Halogenanteile (z.B. Fluoride und Organohalogenide wie Methylchlorid) ein.
  • In einer oder mehreren Ausführungsformen wird ein Polymerisationsverfahren bereitgestellt, bei dem einem Polymerisationsreaktor eine Katalysatoraufschlämmung zur Verfügung gestellt wird, wobei die Katalysatoraufschlämmung Metallocenkatalysator und ein erstes Öl einschließt. Geeignete Metallocenkatalysatoren werden durch die folgende Formel wiedergegeben:
    Figure 00090001
    worin: M ein Metall der Gruppe 4, 5 oder 6 des Periodensystems ist, vorzugsweise Zirkonium, Hafnium und Titan, am meisten bevorzugt Zirkonium;
    R1 und R2 gleich oder verschieden, vorzugsweise gleich sind und eines von einem Wasserstoffatom, einer C1- bis C10-Alkylgruppe, vorzugsweise einer C1- bis C3-Alkylgruppe, einer C1-bis C10-Alkoxygruppe, vorzugsweise einer C1- bis C3-Alkoxygruppe, einer C6- bis C10-Arylgruppe, vorzugsweise einer C6- bis C8-Arylgruppe, einer C6- bis C10-Aryloxygruppe, vorzugsweise einer C6- bis C8-Aryloxygruppe, einer C2- bis C10-Alkenylgruppe, vorzugsweise einer C2- bis C4-Alkenylgruppe, einer C7- bis C40-Arylalkylgruppe, vorzugsweise einer C7- bis C10-Arylalkylgruppe, einer C7- bis C40-Alkylarylgruppe, vorzugsweise einer C7-bis C12-Alkylarylgruppe, einer C8- bis C40-Arylalkenylgruppe, vorzugsweise einer C8 bis C12-Arylalkenylgruppe oder einem Halogenatom, vorzugsweise Chlor sind; oder ein konjugiertes Dien sind, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren Kohlenwasserstoff-, Tri(kohlenwasserstoff)silylgruppen oder Kohlenwasserstoff-, Tri(kohlenwasserstoff)silylkohlenwasserstoffgruppen substituiert ist, wobei das Dien bis zu 30 Atome aufweist, wobei Wasserstoff nicht gezählt wird;
    R5 und R6 gleich oder verschieden, vorzugsweise gleich sind, eines von einem Halogenatom, vorzugsweise einem Fluor-, Chlor- oder Bromatom, einer C1-C10-Alkylgruppe, vorzugsweise einer C1-C4-Alkylgruppe, die halogeniert sein kann, einer C6-C10-Arylgruppe, die halogeniert sein kann, vorzugsweise einer C6-C8-Arylgruppe, einer C2-C10-Alkenylgruppe, vorzugsweise einer C2-C4-Alkenylgruppe, einer C7-C40-Arylalkylgruppe, vorzugsweise einer C7-C10-Arylalkylgruppe, einer C7-C40-Alkylarylgruppe, vorzugsweise einer C7-C12-Alkylarylgruppe, einer C8-C40-Arylalkenylgruppe, vorzugsweise einer C8-C12-Arylalkenylgruppe, einem -NR2 15, -SR15, -OR15, -OSiR3 15 oder -PR2 15 Rest sind, wobei R15 eines von einem Halogenatom, vorzugsweise einem Chloratom, einer C1- bis C10-Alkylgruppe, vorzugsweise einer C1- bis C3-Alkylgruppe oder einer C6- bis C10-Arylgruppe, vorzugsweise einer C6- bis C9-Arylgruppe ist,
    Figure 00100001
    -B(R14)-, -Al(R14)-, -Ge-, -Sn-, -O-, -S-, -SO-, -SO2-, -B(R14)-, -N(R14)-, -CO-, -P(R14)- oder -P(O)(R14)- ist;
    worin R14, R15 und R16 gleich oder verschieden sind und ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, eine verzweigte oder lineare C1- bis C20-Alkylgruppe, eine C1- bis C20-Fluoralkyl- oder Silaalkylgruppe, eine C6- bis C30-Arylgruppe, eine C6- bis C30-Fluorarylgruppe, eine C1- bis C20-Alkoxygruppe, eine C2- bis C20-Alkenylgruppe, eine C7- bis C40-Arylalkylgruppe, eine C8- bis C40-Arylalkenylgruppe, eine C7- bis C40-Alkylarylgruppe sind oder R14 und R15 zusammen mit den Atomen, an die sie gebunden sind, einen cyclischen Ring bilden;
    wobei R14, R15 und R16 vorzugsweise gleich sind und ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, eine C1- bis C4-Alkylgruppe, eine CF3-Gruppe, eine C6- bis C8-Arylgruppe, eine C6- bis C10-Fluorarylgruppe, insbesondere eine Pentafluorphenylgruppe, eine C1- bis C4-Alkoxygruppe, insbesondere eine Methoxygruppe, eine C2- bis C4-Alkenylgruppe, eine C7- bis C10-Arylalkylgruppe, eine C8- bis C12-Arylalkenylgruppe oder eine C7- bis C14-Alkylarylgruppe sind;
    oder R7 durch die folgende Formel wiedergegeben wird:
    Figure 00110001
    worin: R17 bis R24 wie für R1 und R2 definiert sind oder zwei oder mehr benachbarte Reste R17 bis R24 einschließlich R20 und R21 zusammen mit den Atomen, die sie verbinden, einen oder mehrere Ringe bilden, wobei R17 bis R24 vorzugsweise Wasserstoff sind;
    M2 Kohlenstoff, Silicium, Germanium oder Zinn ist; die Reste R3, R4 und R10 gleich oder verschieden sind und die für R5 und R6 angegebenen Bedeutungen haben, oder zwei benachbarte R10-Reste unter Bildung eines Rings, vorzugsweise eines Rings, der etwa 4 bis 6 Kohlenstoffatome enthält, miteinander verbunden sind.
  • Der Metallocenkatalysator ist vorzugsweise einer der bereits beschriebenen hocheffizienten Metallocenkatalysatoren. Die Katalysatoraufschlämmung schließt vorzugsweise 75 Gew.-% oder mehr des ersten Öls und 25 Gew.-% oder weniger des Metallocenkatalysators ein. Die Katalysatoraufschlämmung schließt insbesondere 90 Gew.-% bis 60 Gew.-% erstes Öl und 10 Gew.-% bis 40 Gew.-% Metallocenkatalysator ein. Das erste Öl kann Mineralöl mit einer kinematischen Viskosität von 0,63 centistokes (cSt) bis 200 cSt bei 40°C sein oder einschließen. Vorzugsweise hat das Mineralöl eine kinematische Viskosität von 50 cSt bis 100 cSt oder 45 cSt bis 65 cSt oder 25 cSt bis 85 cSt. Das erste Öl ist vorzugsweise paraffinisches Mineralöl oder schließt dieses ein, wie Kaydol Weißöl, das im Handel von Witco Corporation erhältlich ist. Das erste Öl kann Mineralöl in einer Menge von mehr als 95 Gew.-% einschließen. Das erste Öl schließt insbesondere 100 Gew.-% Mineralöl ein, d. h. das erste Öl ist "reines" Mineralöl. Ein Schemadiagramm, das ein Beispiel des Verfahrens illustriert, ist in 1 gezeigt.
  • Das Polymerisationsverfahren schließt ferner vorzugsweise das Bereitstellen eines Transportmediums ein, das ein zweites Öl einschließt. Es ist gefunden worden, dass das Bereitstellen des Transportmediums Katalysatorteilchenabrieb in Verfahrenspumpen reduziert. Das zweite Öl hat vorzugsweise dieselbe Zusammensetzung wie das erste Öl, d. h. Mineralöl. Das zweite Öl hat insbesondere eine Viskosität, die niedriger als die Viskosität der Katalysatoraufschlämmung ist. Das zweite Öl hat vorzugsweise beispielsweise eine kinematische Viskosität von 0,63 cSt bis 200 cSt bei 40°C. Ein Zweck des Transportmediums liegt im Schutz der Katalysatoreffizienz, z.B. um die Katalysatoreffizienz im Vergleich mit Katalysatorsystemen aufrechtzuerhalten, bei denen keine Gifte auftreten. Die Barriereeigenschaften des Transportmediums verringern vorzugsweise die Empfindlichkeit des hochaktiven Katalysatorsystems gegen in dem Polymerisationsverfahren produzierte Gifte.
  • 1 illustriert ein System, das zur Bereitstellung einer Katalysatoraufschlämmung für einen Polymerisationsreaktor 100 verwendet werden kann. Um eine homogene Katalysatoraufschlämmung aufrechtzuerhalten, kann die Katalysatoraufschlämmung in ein erstes Gefäß 102 eingebracht werden, um den Metallocenkatalysator in dem ersten Öl suspendiert zu halten. Das erste Gefäß 102 schließt einen Mischer (nicht gezeigt) ein, der konfiguriert ist, um eine gleichförmige Suspension der Metallocen-Katalysatorteilchen in dem ersten Öl aufrechtzuerhalten. Nach Transport von dem ersten Gefäß 102 in ein anderes Gefäß oder einen anderen Reaktor behält die Katalysatoraufschlämmung vorzugsweise die gleiche Feststoffkonzentration bei wie nach Einbringung in das erste Gefäß 102. Das erste Gefäß 102 kann beispielsweise einen Mischer vom Ankertyp einschließen, z.B. ein Element, das die Form eines Ankers aufweist, mit einer Basis, die sich in der Nähe der Basis des ersten Gefäßes 102 befindet.
  • Das erste Gefäß 102 kann einen Katalysatoraufschlämmungseinlass 104, einen Katalysatoraufschlämmungsauslass 106 und ein Gehäuse 108 mit einem oberen Teil und einem unteren Teil einschließen. Der untere Teil kann in der Nähe des Katalysatoraufschlämmungsauslasses 106 angeordnet sein und ein proximales Ende, das dem Katalysatoraufschlämmungseinlass 104 am Nächsten liegt, und ein distales Ende aufweisen, das dem Katalysatoraufschlämmungsauslass 106 am Nächsten liegt. Bei dem Verfahren kann zu unterschiedlichen Zeiten ein verschiedener Katalysator in den Polymerisationsreaktor 100 geleitet werden. Das erste Gefäß 102 sollte daher zur vollständigen Verdrängung der Katalysatorfeststoffe entworfen sein, z.B. Spülen. Der untere Teil des ersten Gefäßes 102 sollte eine Oberfläche aufweisen, die gewinkelt ist, damit begünstigt wird, dass sich der Katalysator in einem speziellen Bereich ansammelt. "Gewinkelt" bedeutet hier eine Ebene größer als 0° und kleiner als 90° von der Horizontalen. In mindestens einer Ausführungsform ist die Oberfläche im Wesentlichen konisch. Eine Weise zum Spülen des ersten Gefäßes 102 besteht in dem Leiten eines Fluids, wie des ersten Öls, durch das erste Gefäß 102, um jegliche verbleibende Katalysatoraufschlämmung zu entfernen, bevor das erste Gefäß 102 mit einer anderen Katalysatoraufschlämmung gefüllt wird. Das proximale Ende hat daher vorzugsweise einen Umfang, der größer als der Umfang des distalen Endes ist, wodurch die Reinigung des ersten Gefäßes 102 zwischen den Polymerisationen erleichtert wird. Das erste Gefäß 102 kann basierend auf individuellen Systemanforderungen bemessen sein. Das Mischen der Katalysatoraufschlämmung in dem ersten Gefäß 102 funktioniert so, dass Katalysatorteilchenabrieb minimiert wird und höhere Katalysatorfeststoffkonzentration als bei Systemen geliefert wird, die keine Katalysatoraufschlämmung verwenden, die ein erstes Öl einschließt.
  • Das erste Gefäß 102 kann auch einen ersten Öleinlass 110 haben, um weitere Mengen des ersten Öls aufzunehmen, um das erste Gefäß 102 zu spülen. Das erste Gefäß 102 kann zwischen den Polymerisationsversuchen gespült werden. Das erste Gefäß 102 kann alternativ gespült werden, bevor der in dem ersten Gefäß 102 anzuordnende Katalysator geändert wird. Infolge der gewinkelten Oberfläche, z.B. des im Wesentlichen konischen Teils, führt Spülen des ersten Gefäßes 102 zu verbesserter Entfernung der Katalysatoraufschlämmung aus dem ersten Gefäß 102, verglichen mit Gefäßen ohne einen konischen Teil.
  • Bei dem Verfahren kann ferner die Katalysatoraufschlämmung von einem ersten Gefäß 102 in ein zweites Gefäß 112 geleitet werden, bevor die Katalysatoraufschlämmung in das Polymerisationsgefäß 100 eingebracht wird. Das zweite Gefäß 112 kann einen Katalysatoraufschlämmungseinlass 114 und einen Katalysatoraufschlämmungsauslass 116 aufweisen, die so konfiguriert sind, dass sie die Katalysatoraufschlämmung aufnehmen beziehungsweise abgeben. Das zweite Gefäß 112 kann zudem eine gewinkelte Unterseite aufweisen, z.B. einen im Wesentlichen konischen Teil, und ein Volumen, das unter dem Volumen des ersten Gefäßes 102 liegt. Das zweite Gefäß 112 kann zum Dosieren verwendet werden, z.B. um die Katalysatorzugaberate in das Polymerisationsgefäß 100 zu messen. Infolgedessen muss das Volumen des zweiten Gefäßes 112 nur groß genug sein, um die Katalysatoraufschlämmung adäquat zu dosieren und dem Polymerisationsgefäß 100 ein ausreichendes Volumen der Katalysatoraufschlämmung zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann das Dosieren in dem ersten Gefäß 102 erfolgen. Wenn in dem ersten Gefäß 102 dosiert wird, sollte das Volumen des ersten Gefäßes 102 ausreichend klein sein, um eine Fluidhöhe in dem ersten Gefäß 102 adäquat zu bestimmen. Das Dosieren kann das Leiten der Katalysatoraufschlämmung durch mindestens eine Durchflussüberwachungsvorrichtung (nicht gezeigt) einschließen, die so konfiguriert ist, dass eine Katalysatorzugaberate gemessen wird. Die Katalysatorzugaberate kann alternativ über Zahn radpumpen (nicht gezeigt) überwacht werden, die in der Rohrleitung angeordnet sind, die betriebsfähig mit dem Katalysatoraufschlämmungsauslass 116 verbunden ist. Die aus dem zweiten Gefäß 112 austretende Katalysatoraufschlämmung hat allgemein einen niedrigen Druck. Der Druck der Katalysatormischung kann daher erhöht werden, indem die Katalysatormischung durch eine oder mehrere Zahnradpumpen geleitet wird. Ein zweites Öl kann in die eine oder mehreren Zahnradpumpen eingebracht werden, um Schaden an den Katalysatorteilchen von den Zahnradpumpen zu verhindern. Eine bevorzugte "Durchflussüberwachungsvorrichtung" kann das sein, das in der Polymerisationsreaktorindustrie üblicherweise als "Meter" bekannt ist oder bezeichnet wird und ein Element einschließt, das so konfiguriert wird, dass die Rate der hindurchfließenden Katalysatoraufschlämmung gemessen wird.
  • Das Transportmedium 118 und die Katalysatoraufschlämmung werden in der einen oder den mehreren Zahnradpumpen kombiniert, um eine Katalysatormischung 120 zu bilden, die nachfolgend in das Polymerisationsgefäß 100 eingebracht wird. Die Katalysatormischung 120 schließt vorzugsweise 25 Gew.-% bis 75 Gew.-% Katalysatoraufschlämmung und 25 Gew.-% bis 75 Gew.-% Transportmedium ein. Die Katalysatormischung 120 wird dann in den Polymerisationsreaktor 100 eingebracht, so dass die Propylenmonomere mit der Katalysatormischung 120 in Kontakt gebracht werden, um die Propylenmonomere zu polymerisieren und Polypropylen zu bilden. Die Polymerisation erfolgt im Polymerisationsgefäß 100 wie oben beschrieben.
  • Reinigung des Einsatzmaterialstroms
  • In einer oder mehreren Ausführungsformen wird ein Polymerisationsverfahren bereitgestellt, bei dem Olefinmonomere mit einem trägergestützten Metallocenkatalysator kontaktiert werden, um die Monomere zu polymerisieren und eine Produktmischung zu bilden, die Makromere und/oder Polymere, nicht-umgesetzte oder teilweise umgesetzte Monomere und Gifte einschließt. Die Olefinmonomere haben vorzugsweise zwei bis sechzehn Kohlenstoffatome. Die Olefinmonomere schließen insbesondere Propylen, Ethylen oder Kombinationen davon ein. Die Produktmischung kann Gifte in einer Menge von 2,5 ppm oder mehr einschließen. Das trägergestützte Metallocenkatalysatorsystem ist vorzugsweise ein hocheffizientes Metallocenkatalysatorsystem wie oben beschrieben.
  • Das Polymerisationsverfahren kann in einem System erfolgen, das ein spezielles Katalysatorsystem für einen Polymerisationsdurchlauf verwendet, wie ein Ziegler-Natta-Katalysatorsystem, und danach ein anderes Katalysatorsystem für einen anderen Polymerisationsdurchlauf verwendet, wie ein Metallocenkatalysatorsystem. Bei dem Verfahren können beispielsweise Propylenmonomere mit einem Ziegler-Natta-Katalysatorsystem unter Bildung von Polypropylen in Kontakt gebracht werden, wodurch Gifte in der Produktmischung erzeugt werden. Mindestens ein Teil der Produktmischung kann zurückgeführt und mit Monomeren kombiniert werden, um in Kontakt mit dem Ziegler-Natta-Katalysatorsystem zu kommen. Das Verfahren kann ferner das Stoppen des Flusses des Ziegler-Natta-Katalysators in den Polymerisationsreaktor einschließen, um die auf jenem speziellen Katalysatorsystem basierende Polymerisation zu beenden. Ein Metallocenkatalysatorsystem kann dann in den Polymerisationsreaktor eingebracht werden, um die Monomere zu polymerisieren. "Gifte", wie Organohalogenide und Alkohole, die durch die Ziegler-Natta-Katalysatoren produziert worden sind, sind jedoch noch vorhanden und können die Effizienz des Metallocenkatalysatorsystems reduzieren. Die Gifte einschließende Produktmischung kann dann mit den "frischen" Propylenmonomeren kombiniert werden, um den Polymerisationsreaktor zu passieren und in Kontakt mit dem Metallocenkatalysatorsystem zu kommen. Der frische Propyleneinsatzmaterialstrom kann eine geringe Menge Verunreinigungen einschließen, die auch als Gifte wirken können. Polymerisationskatalysatoren mit hoher Effizienz und daher hoher Ausbeute sind besonders empfindlich gegenüber Giften, die aus einer geringen Menge Metallalkylabfangmittel resultieren, das in dem Katalysator vorhanden ist. Die Giftkonzentration sollte daher reduziert werden, bevor Monomere durch ein Polymerisationsverfahren geleitet werden. Das Verfahren kann ferner das Entfernen eines Teils der Produktmischung und Leiten derselben durch eine Entfernungsvorrichtung einschließen, die Zeolithteilchen auf einem Maschensieb einschließt, wobei die Zeolithteilchen eine Porengröße von 6 Å bis 16 Å haben, wodurch der Durchgang von Molekülen mit einer Größe von mehr als 16 Å verhindert wird. Durch diese Vorgehensweise wird mindestens ein Teil der Gifte von der Produktmischung in die Zeolithteilchen überführt, wodurch ein gereinigter Monomerstrom mit Giften in einer Menge von 1 ppm oder weniger geliefert wird. Der gereinigte Monomerstrom weist insbesondere Gifte in einer Menge von 0,5 ppm oder weniger auf.
  • Die Entfernungsvorrichtung (die nachfolgend detaillierter erläutert wird) schließt vorzugsweise Molekularsiebteilchen mit einer durchschnittlichen Porengröße von 6 Å bis 16 Å ein. Der Begriff "Molekularsieb" bedeutet hier eine Struktur mit einer hohen Oberfläche, um den Durchgang spezieller Moleküle durch diese hindurch zu verhindern, wie Moleküle mit einem kritischen Durchmesser bis zu 10 Å. Die Molekularsiebeinheit kann beispielsweise Molekularsieb vom Typ X einschließen. Zeolith vom Strukturtyp X ist durch die folgende Formel I charakterisiert: Formel I : (0,9 ± 0,2)M2/nO : Al2O3(2,5 ± 0,5)SiO2 : y H2O wobei M für mindestens ein Kation mit einer Wertigkeit von nicht mehr als 3 steht, n für die Wertigkeit von M steht und y in Abhängigkeit von der Identität von M und dem Hydratisierungsgrad des Kristalls ein Wert bis zu 8 ist. Das Kation M kann eines oder mehrere von einer Reihe von Kationen sein, wie Wasserstoffkation, Alkalimetallkation oder Erdalkalimetallkation oder andere gewählte Kationen und wird allgemein als austauschbare Stelle bezeichnet. Der Zeolith vom Typ X kann in dem Basismaterial in Konzentrationen vorliegen, die allgemein im Bereich von 75 Gew.-% bis 90 Gew.-% des Basismaterials liegen, bezogen auf eine von flüchtigen Bestandteilen freie Zusammensetzung. Das restliche Material in dem Basismaterial umfasst vorzugsweise amorphes Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid oder beide, die in inniger Mischung mit dem Zeolithmaterial vorhanden sind.
  • Die Molekularsiebeinheit schließt insbesondere ein 13X Molekularsieb ein, das im Handel von UOP, Des Plaines, Illinois, USA, erhältlich ist. Das UOP 13X Molekularsieb hat eine durchschnittliche Porengröße von 10 Å, die ihm die Adsorption von Molekülen mit einem kritischen Durchmesser kleiner als 10 Å ermöglicht.
  • Das Kontaktieren eines Eingangsstroms mit der hier beschriebenen Entfernungsvorrichtung führt vorzugsweise zu einem gereinigten Ausgangsstrom mit Giften in einer Menge von 1 ppm oder weniger. In bestimmten Ausführungsformen enthält der Eingangsstrom Gifte in einer Menge von 2,5 ppm oder mehr, und in bestimmten anderen Ausführungsformen enthält der Eingangsstrom Gifte in einer Menge von 5 ppm oder mehr, z.B. bis zu 10 ppm oder mehr Giftgehalt. Infolge des niedrigen Gehalts an Giften, der in dem Ausgangsstrom vorhanden ist, zeigte der Metallocenkatalysator eine Effizienz von mehr als 3500 g PP/(g Kat·h) und alternativ eine Effizienz von mehr als 5000 g PP/(g Kat·h). In bestimmten Ausführungsformen ist der Eingangsstrom der Rückführungsstrom vor Kombinieren mit dem Frischeinsatzmaterialstrom, wobei der Ausgangsstrom in diesem Fall dem Frischeinsatzmaterialstrom zugefügt wird. Der Eingangsstrom ist vorzugsweise jedoch eine Kombination aus dem Rückführungsstrom und dem Frischeinsatzmaterialstrom.
  • 2 illustriert eine Querschnittansicht einer Ausführungsform einer Entfernungsvorrichtung 200, die mit Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung brauchbar ist. Zu der Entfernungsvorrichtung 200 gehört eine Schale 202, in der mindestens ein erstes Trägerelement 204 angeordnet ist. Das erste Trägerelement 204 schließt eine Anzahl von Perforationen (z.B. Löcher) ein, damit ein Monomerstrom durch das erste Trägerelement 204 fließen kann. Das erste Trägerelement 204 ist vorzugsweise zwischen dem Einsatzmaterialeinlass 203 und dem Einsatzmaterialauslass 205 der Entfernungsvorrichtung 200 angeordnet und kommt in Kontakt mit einem ersten Teil der Molekularsiebteilchen 206, die an einer Seite des ersten Trägerelements 204 angeordnet sind, die dem Einsatzmaterialauslass 205 am Nächsten liegt. Das erste Trägerelement 204 kann ein oder mehrere darauf angeordnete Siebe 210 einschließen, um den ersten Teil der Molekularsiebteilchen 206 weiter zu trennen und zu halten. Maschensieb 210 kann eine Teilchengröße von 8 × 12 mesh oder weniger haben. Der erste Teil der Molekularsiebteilchen hat vorzugsweise eine Größe von 8 × 12 mesh oder mehr. Die Schale 202 kann ferner ein Sieb 210 einschließen, das über dem ersten Teil 206 angeordnet ist, um den ersten Teil 206 von einem zweiten Teil 208 der Molekularsiebteilchen zu trennen. Das Sieb 210 kann eine Teilchengröße von 4 × 8 mesh oder weniger haben, und der zweite Teil der Molekularsiebteilchen hat vorzugsweise eine Teilchengröße von größer als oder gleich 4 × 8 mesh. Die Molekularsiebteilchen 212 sind vorzugsweise nicht gebrochen. Die Entfernungsvorrichtung 200 kann auch ein Sieb 214 einschließen, das bereitgestellt wird, um die Menge an Molekularsiebteilchen zu begrenzen, die durch den Einsatzmaterialauslass 205 aus der Entfernungsvorrichtung 200 herausfließen.
  • 3 illustriert ein Polymerisationsverfahren, bei dem der Rückführungsstrom mit einem "frischen" Einsatzmaterialstrom gemischt wird, z.B. einem Monomerstrom, der keiner Polymerisation in dem Polymerisationsgefäß 100 unterzogen worden ist, um vor der Reinigung einen Eingangsstrom zu bilden. Bei dem Verfahren wird der Eingangsstrom, z.B. ein erster Monomerstrom 300, mit einer oder mehreren Entfernungsvorrichtungen 302 in Kontakt gebracht, um einen zweiten Monomerstrom 304 zu bilden. Bei dem Verfahren wird ferner der zweite Monomerstrom 304 mit einem Metallocenkatalysatorsystem in einem Polymerisationsgefäß 306 kontaktiert, um das Propylen zu polymerisieren, um in einem dritten Strom 308 Polyolefine zu produzieren. Der erste Monomerstrom 300 schließt vorzugsweise Ethylen, Propylen und höhere α-Olefinmonomere mit vier bis sechzehn Kohlenstoffatomen ein. Der erste Monomerstrom 300 schließt insbesondere Propylen ein. Der erste Monomerstrom 300 schließt spezieller vorzugsweise frisches Propylen ein. Der erste Monomerstrom 300 fließt vorzugsweise mit einer Durchflussrate von 3700 kg/h bis 56000 kg/h zu Entfernungsvorrichtung 302.
  • Zusätzlich zu dem Einschluss von frischem Propylen kann der erste Monomerstrom 300 Gifte einschließen, die die Effizienz des Metallocenkatalysatorsystems reduzieren. Es ist bevorzugt, dass diese Verunreinigungen weniger als 1 ppm der Mischung ausmachen, die in das Polymerisationsgefäß 306 eintritt, z.B. der "Eingangsstrom".
  • Der erste Monomerstrom 300 strömt daher durch die Entfernungsvorrichtung 302, um mindestens einen Teil der Gifte vor der anschließenden Polymerisation aus dem Propylen zu entfernen.
  • Infolge des Leitens durch die eine oder mehreren Entfernungsvorrichtungen 302 hat der zweite Monomerstrom 304 eine herabgesetzte Giftkonzentration, verglichen mit dem ersten Monomerstrom 300. Der zweite Monomerstrom 304 weist vorzugsweise 1 ppm oder weniger Gifte auf. Der zweite Monomerstrom 304 schließt insbesondere weniger als 0,5 ppm Gifte ein.
  • Das Polymerisationsverfahren schließt ferner das Kontaktieren des zweiten Monomerstroms 304 mit einem Metallocenkatalysatorsystem ein, um in einem dritten Strom 308 Polyolefine zu produzieren. Der zweite Monomerstrom 304 tritt vorzugsweise mit einer Durchflussrate von 3700 kg/h bis 56000 kg/h in den Reaktor 306 ein. Der dritte Strom 308 verlässt den Reaktor 306 vorzugsweise mit einer Durchflussrate von 3700 kg/h bis 56000 kg/h.
  • Das Polymerisationsverfahren kann ferner das Abtrennen nicht-polymerisierter Monomere von dem dritten Strom 308 einschließen, um einen vierten Monomerstrom 310, z.B. einen Rückführungsstrom, und einen Polyolefinstrom 312 zu bilden. Der Polyolefinstrom 312 kann von dem vierten Monomerstrom 310 durch einen Abscheider 314 oder jedes andere Verfahren getrennt werden, das in der Technik zum Trennen nicht-umgesetzter Olefinmonomere von gebildeten Polyolefinen bekannt ist. Der vierte Monomerstrom 310 schließt nicht-polymerisierte Monomere plus andere inerte Flüssigkeiten und Gase ein. Der vierte Monomerstrom 310 schließt zudem Gifte ein, die in einer Menge von 5 ppm oder mehr vorhanden sein können. Der vierte Monomerstrom 310 hat vorzugsweise eine Durchflussrate von 7 klb/h bis 105 klb/h. Der vierte Monomerstrom 310 kann anschließend mit dem ersten Monomerstrom 300 kombiniert werden, um einen gemischten Monomerstrom 316 zu bilden. Der erste Monomerstrom 300 und der vierte Monomerstrom 310 können in einer Menge kombiniert werden, die durch individuelle Systemanforderungen bestimmt wird. Der erste Monomerstrom 300 und der vierte Monomerstrom 310 werden vorzugsweise in gleichen Mengen kombiniert. Der gemischte Monomerstrom 316 kann bei Kombinieren in gleichen Mengen Gifte in einer Menge von 2,5 ppm oder mehr einschließen. Alternativ kann der vierte Monomerstrom 310 direkt die eine oder mehreren Molekularsiebeinheiten 302 kontaktieren.
  • Katalysatorabgabe
  • Bestimmte Ausführungsformen schließen das Bereitstellen einer Rohrleitung 400 ein, die betriebsfähig mit einem Polymerisationsgefäß 404 verbunden ist, um Katalysator an das Polymerisationsgefäß 404 abzugeben, wie in 4 gezeigt ist. Ein Katalysator kann über einen Katalysatoreinlass 402 in die Rohrleitung 400 eingebracht werden. Der Katalysatoreinlass 402 kann eine Rohrleitung mit einem Einlass 418 und einem Auslass 420 sein, wobei der Auslass innerhalb der Rohrleitung 400 angeordnet ist. Der Katalysator ist allgemein in einer flüssigen Phase suspendiert. Der Katalysator kann alternativ in Form von rieselfähigem Pulver vorliegen. Das rieselfähige Pulver kann durch ein Inertgas durch die Rohrleitung geleitet/transportiert werden. Der Begriff "Rohrleitung" bezieht sich hier auf jedes Rohrmaterial usw., das so konfiguriert ist, um einen Katalysator hindurchzuleiten. Die Rohrleitung 400 ist wünschenswerterweise ein Rohr mit einem Durchmesser von 0,0120 m bis 0,00635 m. Der Katalysator kann ein Metallocensystem oder ein Ziegler-Natta-System oder jeden anderen Katalysator einschließen, der Olefine polymerisieren kann. Bei Verwendung eines Metallocenkatalysators kann bei dem Verfahren ein Träger, wie ein inertes Fluid, mit dem Metallocenkatalysator kombiniert werden, bevor der Metallocenkatalysator in das Polymerisationsgefäß 404 eingebracht wird, um den Metallocenkatalysator durch die Rohrleitung 400 zu transportieren. Das inerte Fluid kann ein Öl mit einer kinematischen Viskosität von 0,63 cSt bis 200 cSt bei 40°C sein. Bei Verwendung eines Ziegler-Natta-Katalysatorsystems kann das Verfahren das Kombinieren von flüssigem Lösungsmittel, wie Hexan, mit dem Ziegler-Natta-Katalysator vor Einbringung des Ziegler-Natta-Katalysators in das Polymerisationsgefäß 404 einschließen.
  • Die Rohrleitung 400 hat zudem vorzugsweise einen ersten Monomerstromeinlass 406. Ein erster Monomerstrom 409, der Propylenmonomere einschließt, kann über den ersten Monomerstromeinlass 406 in die Rohrleitung 400 eingebracht werden, um nach Monomerkontakt mit dem Katalysator einen gemischten Katalysatorstrom (eine Mischung aus Katalysator und Monomeren) bereitzustellen, z.B. wenn der Katalysator in den ersten Monomerstrom 418 injiziert wird. Das Monomer ist vorzugsweise dasselbe Monomer wie das Monomer, das in dem Polymerisationsgefäß 404 polymerisiert wird. Das Monomer ist beispielsweise vorzugsweise Propylen. Der gemischte Katalysatorstrom wirkt so, dass die Geschwindigkeit des in das Polymerisationsgefäß 404 eintretenden Katalysators erhöht wird. Der erste Monomerstromeinlass 406 kann eine erste Rohrleitung 407 mit einem ersten Monomerventil 408 einschließen. Das erste Monomerventil 408 arbeitet so, dass ein gemischter Katalysatorstrom mit einer ausreichenden Geschwindigkeit geliefert wird, um Verstopfen der Rohrleitung 400 während der Polymerisationsverfahren zu verhindern. Die Geschwindigkeit des gemischten Katalysatorstroms hängt von individuellen Systemanforderungen ab, wie dem Rohrleitungsdurchmesser.
  • Während eines typischen Polymerisationsbetriebs kann die Rohrleitung 400 verstopfen, z.B. Stoppen des Katalysatorflusses durch die Rohrleitung 400 in mindestens einem Teil der Rohrleitung 400. Verstopfen kann aus Polymerisation in der Rohrleitung 400 nach Katalysatorkontakt mit dem Monomer resultieren, das zum Transport des Katalysators in den Reaktor 404 verwendet worden ist. Infolgedessen muss möglicherweise mindestens ein Teil der Rohrleitung 400 gewartet werden, um die Verstopfung zu entfernen. Das vollständige Ersetzen der Rohrleitung 400 kann das Beenden des Polymerisationsverfahrens erfordern, während die Rohrleitung 400 ersetzt wird. Es ist erwünscht, dass die Polymerisation weiterläuft, während die Rohrleitung 400 gewartet wird, z.B. kann der Fluss des die Rohrleitung 400 passierenden Katalysators beendet werden, während die Polymerisation aufrechterhalten wird. Obwohl Polymerisationsgefäße ein alternatives Katalysatorinjektionssystem 422 einschließen können, haben viele Gefäße nicht die Möglichkeit, das Fließen des Polymers in die Rohrleitung zu verhindern, die gewartet wird. Die Rohrleitung 400 kann daher einen ersten Teil 424 einschließen, der bei mindestens partiellem Verstopfen entfernt werden kann, oder zu beliebiger anderer Zeit, wenn das System gewartet werden muss. Um zu bestimmen, wann die Rohrleitung 400 ersetzt werden muss, z.B. nach Verstopfen, kann das Verfahren das Überwachen der Rohrleitung 400 einschließen, um Verstopfen zu identifizieren. Das Schließen eines ersten Katalysatorventils 410 und des ersten Monomerventils 408 kann den Fluss stoppen. Nach Stoppen des Flusses des Katalysators durch die Rohrleitung 400 kann ein zweiter Monomerstrom 419 in die Rohrleitung 426 durch einen zweiten Monomerstromeinlass 412 eingebracht werden, der sich stromabwärts von dem ersten Monomerstromeinlass 406 befindet, und in das Polymerisationsgefäß 404 geleitet werden. Der zweite Monomerstrom 419 fließt während der Reparatur/des Ersetzens des verstopften Rohrleitungsteils in das Polymerisationsgefäß 404. Der zweite Monomereinlass 412 kann eine zweite Rohrleitung 413 mit einem zweiten Monomerventil 414 einschließen. Alternativ kann der zweite Monomerstrom 419 durch eine zweite Rohrleitung 426 in das Polymerisationsgefäß 404 fließen, statt durch einen Teil der verstopften Rohrleitung 400 zu fließen. Der zweite Monomerstrom 419 kann mit einer Geschwindigkeit, die im Wesentlichen der Geschwindigkeit des ersten Monomerstroms 409 entspricht, in die Rohrleitung 426 fließen. Der zweite Monomerstrom 419 kann beispielsweise eine Geschwindigkeit haben, die 50% bis 150 der Geschwindigkeit des ersten Monomerstroms beträgt. Der zweite Monomerstrom 419 kann vorzugsweise eine Geschwindigkeit haben, die 80% bis 120% der Geschwindigkeit des ersten Monomerstroms beträgt.
  • Der Abschnitt der Rohrleitung 400, der verstopft ist, oder jeder andere Abschnitt, der entfernt/ersetzt werden soll, wird dann entfernt (oder der Fluss in eine zweite Rohrleitung umgeleitet) und der entfernte Abschnitt der Rohrleitung 400 durch einen anderen Rohrleitungsabschnitt ersetzt. Die Rohrleitung 400 kann ein erstes Katalysatorventil 410 und ein zweites Katalysatorventil 416 einschließen, wobei das erste Katalysatorventil 410 in dem ersten Abschnitt 424 angeordnet ist, um den Katalysatorfluss zu regulieren, und das zweite Katalysatorventil 416 in einem zweiten Abschnitt 426 zwischen dem ersten Monomerstromeinlass 406 und dem zweiten Monomerstromeinlass 412 angeordnet ist. Das erste Ventil 410 und das zweite Ventil 416 können mehr als ein Ventil einschließen, und der erste Abschnitt 424 und ein Flansch 428 können den zweiten Abschnitt 426 mit dem ersten Abschnitt 424 verbinden. Der Flansch 428 sorgt für leichte Entfernung jeglichen Abschnitts, um die Wartung durchzuführen. Das zweite Katalysatorventil 416 ist so konfiguriert, dass es einen Rückdruck hält, um den Fluss der polymerisierbaren Propylenmonomere in die Rohrleitung 400 aus dem Polymerisationsgefäß 404 zu verhindern. Das zweite Katalysatorventil 416 ist ein dicht schließendes Hochdruckventil. Der Ventildruck hängt von individuellen Reaktordrücken ab.
  • Der entfernte Abschnitt kann der Abschnitt der Rohrleitung 400 zwischen dem ersten Katalysatorventil 410 und dem zweiten Katalysatorventil 416 sein. Der entfernte Abschnitt kann alternativ der erste Abschnitt 424 sein, z.B. der Rohrleitungsabschnitt, der den Katalysatoreinlass 418 bis zu dem Flansch 428 einschließt. Die Rohrleitung 400 schließt vorzugsweise mehrere Abschnitte ein, wie einen Abschnitt zwischen dem ersten Katalysatorventil 410 und dem zweiten Katalysatorventil 416, um sich der Entfernung nur eines Abschnitts der Rohrleitung 400 anzupassen. Die mehreren Abschnitte können nach in der Technik bekannten Verfahren zum Verbinden der mehreren Abschnitte verbunden sein, beispielsweise Gewinde oder Flansche. Der entfernte Abschnitt kann dann zur erneuten Verwendung wieder hergerichtet werden. Während der Wartung kann weiterer Katalysator über eine zweite Rohrleitung 422 in den Reaktor 404 fließen. Die zweite Rohrleitung 422 ist der Rohrleitung 400 im Wesentlichen ähnlich. In Abwesenheit einer betriebsfähigen zweiten Rohrleitung 422 liefert die entfernbare Rohrleitung 400 minimalen Produktionsstopp infolge des fortgesetzten Monomerflusses in den Reaktor 404. Nachdem der verunreinigte Abschnitt der Rohrleitung 400 ersetzt worden ist, wird der Katalysatorfluss wieder in die Rohrleitung 400 geleitet und der Fluss des zweiten Monomerstroms 419 kann beendet werden.
  • Die vorhergehenden Verfahren können entweder allein oder in Kombination zu einer herabgesetzten Wirkung von Giften auf Metallocenkatalysatorsysteme führen. Infolgedessen zeigen die Metallocenkatalysatorsysteme erhöhte Effizienz.
  • Da nun diese Erfindung vollständig beschrieben worden ist, werden Fachleute erkennen, dass die Erfindung in einem weiten Bereich von Parametern innerhalb des beanspruchten Bereichs durchgeführt werden kann, ohne von dem Geist und dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Soweit anwendbar, sind alle Patente, Patentanmeldungen und Veröffentlichungen, die hier zitiert sind, einschließlich jener, auf die für die Priorität Bezug genommen wurde, durch Bezugnahme mit eingeschlossen.

Claims (20)

  1. Verfahren zur Bildung von Polyolefinen, bei dem eine Katalysatoraufschlämmung bereitgestellt wird, die einen Metallocenkatalysator und ein erstes Öl umfasst; ein Transportmedium bereitgestellt wird, das ein zweites Öl umfasst; das Transportmedium und die Katalysatoraufschlämmung unter Bildung einer Katalysatormischung kombiniert werden; die Katalysatormischung in einen Polymerisationsreaktor eingebracht wird; und Olefinmonomere mit der Katalysatormischung kontaktiert werden, um die Olefinmonomere zu polymerisieren und Polyolefine zu bilden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Mischen der Katalysatoraufschlämmung in einem ersten Gefäß einschließt, um den Metallocenkatalysator in dem ersten Öl suspendiert zu halten.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Mischen der Katalysatoraufschlämmung in einem ersten Gefäß einschließt, wobei das erste Gefäß einen Katalysatoraufschlämmungseinlass, einen Katalysatoraufschlämmungsauslass und ein Gehäuse mit einem oberen Teil und einem unteren Teil einschließt, wobei der untere Teil anschließend an den Katalysatoraufschlämmungsauslass angeordnet ist und ein proximales Ende, das dem Katalysatoraufschlämmungseinlass am nächsten liegt, und ein distales Ende aufweist, das dem Katalysatoraufschlämmungsauslass am nächsten liegt, wobei das proximale Ende einen Umfang hat, der größer als der Umfang des distalen Endes ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Leiten der Katalysatoraufschlämmung aus einem ersten Gefäß in ein zweites Gefäß einschließt, bevor das Transportmedium und die Katalysatoraufschlämmung kombiniert werden, wobei das zweite Gefäß einen im Wesentlichen konischen Teil und ein Volumen aufweist, das kleiner als das Volumen des ersten Gefäßes ist, wobei bei dem Verfahren ferner die Katalysatormischung durch mindestens ein Messgerät geleitet wird, das zum Messen einer Katalysatorzugaberate konfiguriert ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Bereitstellen der Katalysatoraufschlämmung das Überwachen einer Katalysatorzugaberate einschließt, wobei das Überwachen einer Katalysatorzugaberate das Einbringen der Katalysatoraufschlämmung in ein zweites Gefäß mit einem Katalysatoraufschlämmungseinlass und einem Katalysatoraufschlämmungsauslass und das Messen der Höhe der Katalysatoraufschlämmung in dem zweiten Gefäß einschließt.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Metallocenkatalysator 25 Gew.-% oder weniger der Katalysatoraufschlämmungsmischung ausmacht.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Katalysator eine Aktivität von 3500 g PP/(g Kat·h) oder mehr hat.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erste Öl und das zweite Öl Mineralöl umfassen.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erste Öl und das zweite Öl jeweils eine kinematische Viskosität von 0,63 centistokes bis 200 centistokes bei 40°C haben.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Katalysator ein trägergestützter Metallocenkatalysator ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das zweite Öl 10 Gew.- oder mehr der Katalysatormischung ausmacht.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Katalysatoraufschlämmung 25 Gew.-% bis 5 Gew.-% Metallocenkatalysator und 75 Gew.-% bis 95 Gew.-% erstes Öl umfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Transportmedium 85 Gew.-% oder mehr zweites Öl umfasst.
  14. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Transportmedium 95 Gew.-% oder mehr zweites Öl umfasst.
  15. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Katalysatormischung 20 Gew.-% bis 80 Gew.-% Katalysatoraufschlämmung und 80 Gew.-% bis 20 Gew.-% Transportmedium umfasst.
  16. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Kombinieren des Transportmediums und der Katalysatoraufschlämmung unter Bildung einer Katalysatormischung eine Katalysatormischung mit einer niedrigeren Viskosität als der Viskosität der Katalysatoraufschlämmung liefert.
  17. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Olefinmonomere Propylen umfassen.
  18. Verfahren zur Bildung von Polypropylen, bei dem eine Katalysatoraufschlämmung bereitgestellt wird, die im Wesentlichen aus einem Metallocenkatalysator und einem ersten Mineralöl mit einer kinematischen Viskosität bei 40°C von etwa 0,63 centistokes bis etwa 200 centistokes besteht; ein Transportmedium bereitgestellt wird, das im Wesentlichen aus einem zweiten Mineralöl besteht; das Transportmedium und die Katalysatoraufschlämmung unter Bildung einer Katalysatormischung kombiniert werden; die Katalysatormischung in einen Polymerisationsreaktor eingebracht wird; und Propylenmonomere mit der Katalysatormischung kontaktiert werden, um die Propylenmonomere zu polymerisieren und Polypropylen zu bilden.
  19. Verfahren nach Anspruch 1 oder 18, bei dem die Katalysatormischung 10 Gew.-% bis 90 Gew.-% Katalysatoraufschlämmung und 90 Gew.-% bis 10 Gew.-% Transportmedium umfasst.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, bei dem die Katalysatormischung 20 Gew.-% bis 80 Gew.-% Katalysatoraufschlämmung und 80 Gew.-% bis 20 Gew.-% Transportmedium umfasst.
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