DE60309030T2 - Vorrichtung zum schliessen von gefässwunden - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen ein System, das den Verschluss von Öffnungen in Blutgefäßen erleichtert. Genauer gesagt, wird mit der vorliegenden Erfindung ein Material in die Nähe eines Gefäßes geliefert.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Bei vielen medizinischen Verfahren ist es notwendig, eine Öffnung im Gewebe zu lokalisieren, so dass irgendeine Behandlung, Diagnose oder Überprüfung dieser Öffnung angewendet werden kann. So muss beispielsweise zur Durchführung einer transluminalen Ballon-Angioplastie eine Öffnung in einer Arterie geschaffen werden, um den Ballon einzuführen. Diese Öffnung muss später verschlossen werden.
  • Die transluminale Ballon-Angioplastie wird bei der Behandlung von Krankheiten peripherer Gefäße eingesetzt, um den Blutfluss durch eine wesentlich verengte Arterie in einer Gliedmaße zu steigern oder wiederherzustellen; ferner wird sie auch bei der Behandlung der Blockierung der Koronararterien eingesetzt. Tatsächlich hat sich die koronare Angioplastie als mögliche Hauptalternative zur Bypasschirurgie entwickelt, um verengte oder verschlossene Koronararterien zu revaskulisieren. Im Gegensatz zur Bypasschirurgie muss bei der Angioplastie nicht narkotisiert werden, ferner muss der Brustkorb nicht geöffnet und keine Herzlungenmaschinen oder Bluttransfusionen eingesetzt werden. Daher ist die Angioplastie nicht nur weniger invasiv und weniger traumatisch für den Patienten, sie ist ferner aufgrund der kürzeren Krankenhausverweildauer und der kürzeren Genesungszeit weniger kostenintensiv.
  • Die transluminale Ballon-Angioplastie wird durchgeführt, indem zuerst eine Hohlnadel durch die Haut und das umgebende Gewebe sowie in die Oberschenkelschlagader eines Patienten eingeführt wird. Durch die Hohlnadel und in die Arterie hinein wird ein Führungsdraht eingeführt, und anschließend entlang des Gefäßsystems des Patienten in Richtung der Stelle des blockierten Blutgefäßes oder der Herzklappe, die behandelt werden soll. Dabei wird eine Sichtbarmachung mittels Röntgenstrahlung eingesetzt, um die Bewegung des Führungsdrahtes durch das Gefäßsystem zu unterstützen und ihn hinter der Stenose, die behandelt werden soll, in Position zu bringen. Anschließend wird ein Ballonkatheter über den Führungsdraht gefädelt und vorgeschoben, bis der unexpandierte Ballon im Bereich der Stenose liegt. Der Ballon wird anschließend aufgeblasen, um das verengte Blutgefäß zu erweitern. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Katheter und der Führungsdraht aus den Blutgefäßen und aus dem Patienten herausgeführt.
  • Die Angiographie, die dazu eingesetzt wird, Krankheiten zu detektieren, die das äußere Erscheinungsbild von Blutgefäßen verändern, wird auf eine ähnliche Art und Weise durchgeführt. Hierzu wird eine Hohlnadel zuerst in die Oberschenkelarterie eingeführt, und anschließend ein Führungsdraht durch die Nadel und in das betroffene Blutgefäß eingeführt. Danach wird über den Führungsdraht und in das Blutgefäß hinein ein Katheter gefädelt. Auch hier wird ein Bildgebungsverfahren mittels Röntgenstrahlung eingesetzt, um den Katheter an eine gewünschte Position zu führen. Anschließend wird ein Kontrastmedium injiziert und eine schnelle Sequenz von Röntgenstrahlenbildern aufgenommen, so dass der Blutfluss entlang dem betroffenen Gefäß untersucht werden kann. Später wird der Katheter und der Führungsdraht aus dem Körper des Patienten entfernt.
  • Nach der Entfernung des Katheters, der während einer Angioplastie oder Angiographie eingesetzt wird, muss die Lochwunde in der Oberschenkelarterie geschlossen und die Blutung durch die punktierte Stelle in der Arterie gestoppt werden. Gegenwärtig werden Eispackungen und/oder Druck auf den Bereich ausgeübt bzw. aufgetragen, der die Wunde umgibt, und zwar für einen Zeitraum, der bis zu mehrere Stunden dauern kann, um die Blutung zu stoppen. Jedoch ist es sehr wahr scheinlich, dass sich die Wunde wieder öffnen und bluten wird, wenn sich der Patient bewegt. Eine weitere mögliche Komplikation ist die Entwicklung eines falschen Aneurysmas, das die Risiken einer Infektion und einer Wiederöffnung erhöht.
  • Obgleich Bemühungen unternommen wurden, um die Lochwunde unter Einsatz von Klammern, Clips, Kollagenstöpsel und durch Nähen zu verschließen, waren diese jedoch nicht erfolgreich, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass es nicht möglich ist, die Lochwunde in der Oberschenkelarterie zu sehen, und aufgrund der Schwierigkeit, die Arterie in den bereitstehenden begrenzten Raum kontrollierbar zu bearbeiten.
  • Andere Wunden im Gefäßsystem eines Patienten können ebenfalls schwer zu sehen sein, und sind daher schwer zu lokalisieren, sind ferner schwer zugänglich und verborgen. Daher wäre eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erleichterung der Lokalisierung und dem Verschließen solcher Wunden in dem Gefäßsystem eines Patienten äußerst hilfreich. Eine Vorrichtung, die die Möglichkeit bietet, die Lochwunde beständig und zuverlässig zu lokalisieren, zu isolieren und zu verschließen, würde eine verlängerte Blutung verhindern, die gegenwärtig mit solchen Wunden verbunden ist.
  • Die WO-A-02/05865 offenbart ein Beispiel zum Verschluss einer Gefäßwunde, welche ein Zuführröhrchen aufweist, mit welchem eine Kammer definiert wird, welche zur Aufnahme eines hämostatischen Materials darin ausgebildet ist, wobei das Zuführröhrchen ein proximales und ein distales Ende besitzt, ferner eine Vorrichtung, die dazu ausgebildet ist, das distale Ende des Zuführröhrchens angrenzend an die Gefäßwunde zu positionieren, sowie ein Schiebeelement mit einem distalen Abschnitt, der dazu ausgebildet ist, zumindest teilweise durch das proximale Ende des Zuführröhrchens zu passen, wobei ein Abschnitt des Schiebeelements einen Durchmesser aufweist, der größer ist als zumindest ein Abschnitt des Zuführröhrchens.
  • Zusammenfassende Darstellung der Erfindung
  • Dementsprechend besteht im Stand der Technik das Bedürfnis für eine Vorrichtung zum präzisen Lokalisieren einer Wunde in einem Blutgefäß und zum Verschließen der Wunde.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Anordnung zum Verschließen einer Gefäßwunde bereit, mit einem Zuführröhrchen, mit welchem eine Kammer definiert wird, welche zur Aufnahme eines hämostatischen Materials darin ausgebildet ist, wobei das Zuführröhrchen ein proximales Ende und eine distales Ende hat; einer Vorrichtung, die zur Positionierung des distalen Endes des Zuführröhrchens angrenzend an die Gefäßwunde ausgebildet ist; und ein Schiebetelement mit einem distalen Abschnitt, der derart ausgebildet ist, dass er zumindest teilweise durch das proximale Ende des Zuführröhrchens passt, wobei ein Abschnitt des Schiebeelements einen Durchmesser besitzt, der größer ist als der Durchmesser von zumindest einem Abschnitt des Zuführröhrchens; wobei das Schiebeelement und das Zuführröhrchen derart ausgebildet sind, dass, wenn das Schiebeelement distal relativ zum Einführröhrchen bewegt wird, das Schiebeelement mit dem Zuführröhrchen in Eingriff kommt und dieses derart deformiert, dass zumindest eine Öffnung gebildet wird, durch welche das hämostatische Material die Kammer verlassen kann.
  • Die vorliegende Erfindung kann eine Anordnung zum Verschließen einer Gefäßwunde mit einschließen. Ein Katheter der Anordnung besitzt ein proximales Ende, ein distales Ende und ein Lumen. Zumindest ein Indikatorloch ist durch eine Wand des Katheters gebildet, am proximalen und distalen Ende des Katheters. Ein Retraktor der Anordnung besitzt mindestens zwei Retraktorarme, die beweglich miteinander verbunden sind. Die Arme sind derart ausgebildet, dass sie zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position bewegt werden können. Jeder der Retraktorarme definiert eine inner Oberfläche, wobei die inneren Oberflächen einen Kanal durch die Retraktorarme hindurchdefinieren, wenn die Arme in der geschlossenen Position sind. Der Kanal ist zur Aufnahme des Katheters ausgebildet. Zumindest ein Abschnitt des Kanals weist eine Größe auf, um in Kontakt mit der Oberfläche des Katheters zu kommen, um den Katheter in einer fixierten Position relativ zu den geschlossenen Armen zu halten. Zumindest ein zweiter Abschnitt des Kanals ist derart ausgebildet, dass zwischen der inneren Oberfläche und dem Katheter ein Raum definiert wird.
  • Eine Anordnung zum Verschließen einer Gefäßwunde wird bereitgestellt. Die Anordnung schließt ein Zuführröhrchen mit ein, das zur Aufnahme eines hämostatischen Materials darin ausgebildet ist, wobei das Zuführröhrchen ein proximales und ein distales Ende besitzt. Eine Vorrichtung ist derart ausgebildet, dass das distale Ende des Zuführröhrchens angrenzend an die Gefäßwunde positioniert wird. Ein Schiebeelement besitzt einen distalen Abschnitt, der derart ausgebildet ist, dass er zumindest teilweise durch das proximale Ende des Zuführröhrchens passt. Ein Abschnitt des Schiebeelements besitzt einen größeren Durchmesser als der Durchmesser von zumindest einem Abschnitt des Zuführröhrchens.
  • Um bevorzugte Ausführungsformen und die Vorteile, die gegenüber dem Stand der Technik erreicht werden, zusammenzufassen, wurden bestimmte Ausführungsformen und Vorteile weiter oben beschrieben. Es versteht sich selbstverständlich, dass nicht notwendigerweise all diese Vorteile gemäß mit einer bestimmten Ausführungsform erreicht werden können. Daher wird beispielsweise der Fachmann erkennen, dass die Erfindung auf eine Art und Weise vorgesehen oder ausgeführt werden kann, mit der ein Vorteil oder eine Gruppe von Vorteilen, wie sie hierin offenbart wurden, erreicht oder optimiert werden kann, ohne notwendigerweise andere Aufgaben oder Vorteile zu erreichen, wie hierin offenbart oder vorgeschlagen sein mag.
  • Die oben diskutierten Ausführungsformen und andere Ausführungsformen werden dem Fachmann ausgehend von der folgenden detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen mit Bezug auf die beigefügten Figuren schnell klar werden, wobei die Erfindung nicht auf irgendeine besondere bevorzugte Ausführungsformen) beschränkt sein soll.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform einer Vorrichtung zum Gefäßverschluss, gezeigt in zusammengesetzter Form und bereit für einen Einsatz.
  • 2 ist eine Seitenansicht eines distalen Abschnitts der Vorrichtung aus 1.
  • 3 ist eine Seitenansicht eines Schiebeelements mit Merkmalen gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 4 zeigt die Vorrichtung aus 1, die über einen Führungsdraht in ein Blutgefäß eines Patienten geführt ist.
  • 5 zeigt die Anordnung aus 4 mit offenen Retraktorarmen und einem Saugwerkzeug im Einsatz.
  • 6 zeigt die Anordnung aus 5, wobei ein hämostatischer Schwamm in Kontakt mit der Blutgefäßwand gebracht wurde.
  • 7 zeigt die Anordnung aus 6, mit entfernten Retraktorarmen.
  • 8 zeigt die Anordnung aus 7, mit entferntem Katheter und Führungsdraht.
  • 9 zeigt die Anordnung aus 8, wobei ein fließfähiger Klebstoff dem Schwamm zugeführt wird.
  • 10 zeigt die Anordnung aus 8, wobei das Schiebeelement aus dem Patienten entfernt wird.
  • 11 zeigt eine verschlossene Lochwunde nach Behandlung mit einer Ausführungsform der Vorrichtung und dem Verfahren.
  • 12 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher ein weiterer Schwamm in Richtung der Wunde geführt wird.
  • 13 zeigt die Ausführungsform aus 12 mit dem weiteren Schwamm an Ort und Stelle.
  • 14 zeigt eine andere Ausführungsform eines hämostatischen Schwammelements.
  • 15 zeigt das Schwammelement aus 14 in Kontakt mit der Gefäßwand und mit einem sich hierdurch erstreckenden Katheter.
  • 16 zeigt die Anordnung aus 15 mit einem entfernten Katheter.
  • 17 zeigt eine Ausführungsform, bei der ein Verschlusselement proximal eines hämostatischen Schwammelements vorgesehen ist.
  • 18 zeigt eine verschlossene Lochwunde nach Behandlung mit der Vorrichtung aus 12.
  • 19 zeigt eine schematische Ansicht eines nicht entfalteten zweilagigen Pflasters.
  • 20 zeigt das Pflaster aus 19 in einer gefalteten Position.
  • 21 zeigt das Pflaster aus 19, das gleitfähig auf einem Katheter angebracht wurde, und durch ein Schiebeelement vorgeschoben wird.
  • 22 zeigt eine andere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Gefäßwundenverschluss.
  • 23 zeigt eine Seitenansicht eines Katheters zum Einsatz gemäß der in 22 dargestellten Ausführungsform.
  • 24 zeigt ein Retraktorabschnitt der Vorrichtung aus 22, wobei die Retraktorarme in offener Position sind.
  • 25 zeigt eine seitliche Draufsicht auf einen der in 24 dargestellten Retraktorarme.
  • 26 zeigt den Katheter aus 23, enthalten im Retraktorarm aus 25.
  • 27 zeigt eine teilweise angeschnittene Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Vorrichtung zum Verschluss von Gefäßwunden.
  • 28 zeigt eine Seitenansicht eines Katheters gemäß der in 27 dargestellten Ausführungsform.
  • 29 eine teilweise angeschnittene Ansicht eines Schiebeelements gemäß der in 27 dargestellten Ausführungsform.
  • 30 zeigt eine teilweise angeschnittene Ansicht des Zuführröhrchens gemäß der in 27 dargestellten Ausführungsform.
  • 31 zeigt einen Querschnitt des Zuführröhrchens aus 30 entlang der Linie 31-31.
  • 32 zeigt einen Wandabschnitt des Zuführröhrchens aus 30 mit einem verbindenden Rastklinken-Abschnitt.
  • 33 zeigt die Vorrichtung aus 22 während ihres Einsatzes.
  • 34 zeigt einen Wandabschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Zuführröhrchens mit einem verbindenden j-Verschluss-Abschnitt.
  • 35 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Verschluss von Gefäßwunden.
  • 36 zeigt eine teilweise angeschnittene Seitenansicht eines Katheters gemäß der in 35 dargestellten Ausführungsform.
  • 37 zeigt eine teilweise angeschnittene Querschnittsansicht eines Schiebeelements gemäß der in 35 dargestellten Ausführungsform.
  • 38 zeigt eine teilweise angeschnittene Ansicht eines Zuführröhrchens gemäß der in 35 dargestellten Ausführungsform.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Die vorliegende Vorrichtung und das Verfahren sind insbesondere zum Verschluss von Gefäßlochwunden nützlich, die schwer zugänglich und/oder schwer zu sehen sind. Es ist schwierig, eine Wunde in einem Blutgefäß direkt und akkurat zu bearbeiten, um solche Wunden zu verschließen. Darüber hinaus sind mit der direkten Bearbeitung des Blutgefäßes Schwierigkeiten verbunden. Da beispielsweise der Arzt die Wunde nicht sehen kann, ist es schwierig, ein Verschlussmittel wie beispielsweise Nähte, Klammern oder Clips genau zu platzieren. Das ungenaue Platzieren solcher Verschlussmittel führt daher zu einem unvollständigen Verschluss; die Lochwunde bleibt offen, ohne dass der behandelnde Arzt sich dessen bewusst ist. Darüber hinaus kann das ungenaue Platzieren eines Verschlussmittels eine dauerhafte Schädigung des Gefäßes verursachen, einschließlich der Rissbildung und zusätzlichen Bildung von Lochwunden. Ferner können die Mittel die Wahrscheinlichkeit der Thrombenbildung erhöhen, oder könnten möglicherweise toxische Substanzen in den Blutstrom führen, wenn die Verschlussmittel in die Wunde und in den Blutfluss hineingelangen. Selbstverständlich könnten Verschlussmittel, die unvermeidbar in dem Blutstrom freigesetzt werden, zu schwerwiegenden Komplikationen mit Blutgefäßblockaden führen.
  • Bezugnehmend auf 1 schließt eine Anordnung zum Verschluss einer Gefäßwunde 30 einen länglichen Katheter 32 mit ein, mit einem distalen Ende 34 und einem proximalen Ende 36 des Katheters 32. Eine distale Öffnung 38 wird durch das distale Ende 34 des Katheters 32 gebildet und öffnet sich entlang einer länglichen Achse des Katheters 32. Der Katheter 32 schließt eine verjüngte Spitze 4 0 am distalen Ende 34 mit ein. Ein länglicher Hauptkörper 42 des Katheters 32 liegt proximal zur verjüngten Spitze 40. Der Hauptkörper 42 besitzt einen im Wesentlichen einheitlichen Durchmesser über seine Länge hinweg. Innerhalb des Katheters 32 erstreckt sich längs ein Lumen 44, und zwar von der distalen Öffnung 38 zum proximalen Ende 36.
  • Ein Verbindungsabschnitt 46 ist am proximalen Ende 36 vorgesehen. Der Verbindungsabschnitt 46 schließt ein Hauptlumen 48 und ein Nebenlumen 50 mit ein. Das Hauptlumen 48 erstreckt sich entlang der Längsachse des Katheters 32 und erstreckt sich gemeinsam mit dem Katheterlumen 44. Das Nebenlumen 50 erstreckt sich auswärts vom Hauptlumen 48, kommuniziert jedoch mit dem Hauptlumen 48 und dem Katheterlumen 44. Eine proximale Öffnung 52 ist am proximalen Ende des Hauptlumens 48 vorgesehen und öffnet sich, ähnlich wie die distale Öffnung 38, entlang der Längsachse. Eine zweite Öffnung 54 öffnet sich in das zweite Lumen 50.
  • Die distalen und proximalen Öffnungen 38, 52 weisen eine derartige Größe auf und sind derart ausgebildet, dass sie einen Führungsdraht 58 aufnehmen können, ähnlich einem Führungsdraht, wie er in der Angioplastie und anderen Gefäßuntersuchungen verwendet wird. Der Führungsdraht 58 kann als solcher durch den Katheter 32 geführt werden, und der Katheter kann über den Führungsdraht 58 geführt werden.
  • Durch eine Seitenwand des Katheters 32 nahe dem distalen Ende 34 des Katheters 32 sind Löcher 60 gebildet. Vorzugsweise sind zumindest zwei Löcher 60 vorgesehen. Sämtliche der Löcher 60 sind vorzugsweise im Wesentlichen mit dem gleichen Abstand vom distalen Ende 34 des Katheters 32 angebracht. Im Bereich um die Löcher 60 ist vorzugsweise ein breiterer Abschnitt 62 des Katheters 32 vorgesehen, wobei der Bereich proximal zur Spitze 40 und distal des Hauptkörpers 42 liegt. Im breiteren Abschnitt 62 besitzt der Katheter 32 einen äußeren Durchmesser, der etwas größer ist als der äußere Durchmesser über den Katheterhauptkörper 42 hinweg.
  • Weiterhin in Bezug auf 1 wird ein Vakuum oder eine andere Saugquelle 64 bereitgestellt, die durch ein Röhrensystem 66 mit dem zweiten Lumen 50 des Verbindungsabschnitts 46 des Katheters kommuniziert. Dadurch wird durch das Katheterlumen 44 ein Vakuum gezogen. Vorzugsweise sind die distalen und proximalen Öffnungen 38, 52, die den Führungsdraht 58 aufnehmen, von einer derartigen Größe, dass der Führungsdraht 58 die Öffnungen im Wesentlichen verschließt; daher wird das Vakuum durch die Löcher 60 gezogen. Ein Sichtanschluss 68 ist zwischen der Saugquelle 64 und dem Katheter 32 vorgesehen. Der Sichtanschluss 68 ist derart ausgebildet, dass es einem behandelnden Arzt ermöglicht wird, das Material, das durch den Saugvorgang durch die Löcher 60 und durch das Katheterlumen 44 gezogen wird, zu beobachten. Der Sichtanschluss 68 wird nachstehend detaillierter beschrieben werden.
  • Bezugnehmend auf die 1 und 2 ist ein Retraktor 70 vorzugsweise an dem Katheter 32 angebracht. Der Retraktor 70 schließt einander gegenüberliegende längliche Retraktorarme 72 mit ein, die längs am Katheter 32 ausgerichtet sind. Ein Retraktorkörper 74 ist ausgebildet, um die Retraktorarme 72 bei Betätigung durch einen behandelnden Arzt wahlweise zu öffnen und zu schließen. Die länglichen Retraktorarme 72 des Retraktors 70 sind am Katheter 32 angebracht, so dass die distalen Enden 76 der Arme proximal zu den Katheterlöchern 60 mit einem Abstand positioniert werden, der zumindest der gleiche ist wie die Breite einer Arterienwand, vorzugsweise von mindestens ungefähr 0,5 bis 2 mm.
  • Es versteht sich, dass die vorliegende Vorrichtung Strukturen mit einschließen kann, die sich von der in den 1 und 2 gezeigten bestimmten Struktur unterscheiden. So können beispielsweise andere Katheter und Retraktorstrukturen ebenfalls eingesetzt werden. So sind beispielsweise einige akzeptierbare Katheter und Retraktorausführungsformen in der US-Anmeldung mit der Nr. 09/325,982, eingereicht am 4. Juni 1999, offenbart, welche nun das Patent US 6,287,322 darstellt.
  • Wiederum mit Bezug auf 1 ist ein hämostatisches Element 80 auf dem Katheter 32 proximal zum Retraktor 70 angeordnet. Wie nachstehend detaillierter diskutiert werden wird, weist das hämostatische Element ein Material auf, das aus einem hämostatischen Stoff gemacht ist oder einen solchen einschließt. Der hämostatische Stoff ist zur Unterstützung der Blutgerinnung vorgesehen. Bei einer Ausführungsform weist das hämostatische Element 80 einen Schwamm oder ein schwammähnliches Material auf. In der vorliegenden Beschreibung soll der Ausdruck Schwamm breit ausgelegt werden, wobei der Begriff gemäß seiner üblichen Bedeutung verwendet wird, und sich – ohne einschränkend zu sein – auf ein Material bezieht, das zumindest teilweise porös ist, und das dazu ausgebildet ist, um zumindest etwas Blut in und innerhalb des Materials hineinfließen zu lassen, so dass das Material mit Blut durchtränkt wird. So kann beispielsweise ein Schwamm einen natürlichen oder künstlichen Schwamm mit einschließen, ein gewebtes oder nichtgewebtes Tuch, einen faserartigen Bausch oder ähnliches. Darüber hinaus kann ein Schwamm ein Material aufweisen, das zumindest einen Teil des Blutes aufsaugt, der mit dem Material in Kontakt kommt, oder kann ein Material aufweisen, das kein Blut aufsaugt.
  • Zum Zwecke dieser Beschreibung wird auf das hämostatische Element 80 mit dem Schwamm 80 Bezug genommen. Dennoch soll vorliegend die Verwendung des Ausdrucks „Schwamm" den Rahmen der Materialien nicht eingrenzen, die als hämostatisches Element eingesetzt werden können. So kann tatsächlich jedes Material als hämostatisches Element verwendet werden, das die Blutgerinnung unterstützt oder erleichtert.
  • In der Beschreibung wird der Ausdruck hämostatischer Stoff als breiter Ausdruck in seiner üblichen Bedeutung verwendet und bezieht sich, ohne einschränkend zu sein, auf einen Stoff, der die Blutgerinnung fördert. Ein solcher Stoff kann viele Formen einnehmen, einschließlich einer Flüssigkeit, eines Pulvers, eines Kügelchen, etc. und kann einen Trägerstoff mit einschließen oder mit einem solchen kombiniert werden. Der Ausdruck hämostatisches Material wird ebenfalls in dieser Beschreibung als breiter Ausdruck verwendet, der in seinem üblichen Sinne verwendet wird. Er bezieht sich, ohne einschränkend zu sein, auf irgendein Material, das Eigenschaften besitzt, die die Blutgerinnung fördern. Daher kann das hämostatische Material einen hämostatischen Stoff mit einschließen, der allein verwendet oder in Kombination mit einem Träger eingesetzt wird, welcher getrennt vom Stoff gebildet wird. Der Ausdruck hämostatisches Material schließt hämostatische Schwämme mit ein.
  • Der Schwamm 80 erstreckt sich vorzugsweise umlaufend um den Hauptkörper des Katheters 42, und ist derart angebracht, dass er längs an dem Katheter 32 entlang gleiten kann. Am bevorzugtesten erstreckt sich der Katheter 32 durch einen Durchgang 82 durch den Schwamm 80. Der Durchgang 82 wird gebildet, wenn der Katheter 32 durch den Schwamm 80 gedrückt wird.
  • Ein Schiebeelement 84 ist ebenfalls am Katheter 32 proximal zum Schwamm 80 angebracht. Bezugnehmend auch auf 3 weist das Schiebeelement 84 einen Körperabschnitt 86 und einen proximalen Handhabungsabschnitt 88 auf. Ein längliches Lumen 90 wird durch den Körperabschnitt 86 hindurchgebildet. Wie in 1 gezeigt, schließt das Lumen 90 vorzugsweise den Katheter 32 kreisförmig derart ein, dass das Schiebeelement 84 relativ zum Katheter 32 bewegt werden kann. Eine Vielzahl an Löchern 92 sind durch den Körperabschnitt 86 hindurchgebildet, und zwar an einem Punkt nahe dem distalen Ende des Schiebeelements 84.
  • Wie nachstehend in Verbindung mit 4 detaillierter diskutiert werden wird, ermöglicht es die Anordnung zum Verschluss einer Gefäßwunde 30 einem Mediziner, eine subkutane Gefäßwunde „w" genau zu lokalisieren, sich Zugang zur Wunde w zu verschaffen und den hämostatischen Schwamm 80 an die Stelle der Wunde anzu bringen. Der hämostatische Schwamm 80 schließt einen hämostatischen Stoff mit ein, der den Verschluss der Wunde w unterstützt.
  • Um den hämostatischen Schwamm 80 richtig anzubringen, wird zunächst mit der Anordnung zum Gefäßverschluss 30 die Gefäßwunde „w" lokalisiert und sich Zugang zu dieser verschafft. Dabei soll klar sein, dass das vorliegende Verfahren und die Vorrichtung dazu eingesetzt werden können, verschiedene Gefäß- und andere Wunden zu schließen. Die 1 bis 11 sowie die beigefügte Beschreibung stellen unter Verwendung einer Ausführungsform ein Beispiel dar, um eine Lochwunde w in der Oberschenkelarterie 94 eines Patienten zu verschließen.
  • Mit spezifischem Bezug auf die 1, 2, 4 und 5 wird, um eine punktförmige Wunde w in der Oberschenkelarterie genau zu lokalisieren und sich Zugang zu dieser zu verschaffen, der Katheter 32 zunächst über einen Führungsdraht 58 geführt, der zuvor in die Oberschenkelarterie 94 eines Patienten durch die Lochwunde w eingeführt wurde. Das Lumen 44 wird an die Saugquelle 64 angeschlossen und die Anordnung 30 wird über den Führungsdraht 58 durch das Gewebe 96 eines Patienten bewegt, so dass die distale Spitze 40 des Katheters 32 sich durch die Lochwunde im Gefäß w erstreckt.
  • Bei einem Weiterschieben der Anordnung 30 zieht die Saugquelle 64 Körperflüssigkeiten durch die Löcher 60. Die Flüssigkeiten passieren den Sichtanschluss 68, der es dem Mediziner ermöglicht, die Körperflüssigkeiten, die entzogen werden, zu identifizieren. Der Sichtanschluss 68 kann irgendeine geeignete Struktur oder Platzierung besitzen. Beispielsweise kann der Sichtanschluss ein durchsichtiges Röhrchen umfassen, dass an den Katheter angebracht ist, eine im Wesentlichen transparente Spritze, die sowohl als Saugquelle als auch als Sichtanschluss fungiert, oder ein Abschnitt des Katheters, der im Wesentlichen transparent ist. Am Bevorzugtesten ist der Katheter 32 aus einem transparenten Material gebildet, so dass der Mediziner aufmerksam gemacht wird, sobald Blut durch den Katheter gezogen wird.
  • Wenn die Löcher 60 die Arterienwand 98 passieren und in das Blutgefäß 94 eintreten, wie in 4 gezeigt, wird das Blut „b" durch die Löcher 60 in den Katheter 32 und an dem Sichtanschluss 68 vorbeigeführt. Daher, wenn also Blut b im Sichtanschluss 68 beobachtet wird, wird der Mediziner wissen, dass die Löcher 60 gerade an der Lochwunde w vorbeigelangt sind und dass die distalen Enden 76 der Retraktorarme 72 daher angrenzend an die äußere Wand 98 der Arterie 94 positioniert sind, vorzugsweise innerhalb von 2 mm der Arterienwand 98. Die Retraktorarme 72 werden anschließend, wie in 5 gezeigt, getrennt, wodurch umgebendes Gewebe 96 von der Wunde w weggezogen wird, und wodurch ein Feld 100 um Lochwunde w gebildet wird. Der Katheter 32 bleibt teilweise innerhalb der Lochwunde w platziert, wodurch die Wunde effektiv verstopft wird, und wodurch verhindert wird, dass Blut aus der Wunde fließt. Der breitere Abschnitt 62 biegt die Ecken der Wunde w, um den Verschluss zwischen dem Katheter 32 und den Rändern der Lochwunde zu unterstützen.
  • Weiterhin bezugnehmend auf 5 kann ein Saugmittel 102 dazu eingesetzt werden, um Körperflüssigkeiten und andere Dinge, die im Feld 100 vorliegen können, zu beseitigen, und um die Wand 98 des Blutgefäßes 94, das an die Lochwunde w angrenzt, zu säubern.
  • Im Folgenden wird auf 6 Bezug genommen; wenn die Lochwunde w genau lokalisiert wurde, wird das Schiebeelement 84 distal entlang des Katheters 32 vorgeschoben, wodurch der Schwamm 80 in Kontakt mit der Gefäßwand 98 vorgeschoben wird, wodurch die Lochwunde w durch diesen umgeben wird. Wie zuvor oben erwähnt und nachstehend detaillierter beschrieben, weist der Schwamm 80 einen hämostatischen Stoff auf, der die Blutgerinnung an der Stelle der Wunde w beschleunigt, um den Wundheilungsprozess zu unterstützen.
  • Der Schwamm 80 ist vorzugsweise zumindest teilweise mit einem Klebstoff beschichtet, so dass der Schwamm zumindest teilweise an die Gefäßwand 98 binden wird. Alternativ, oder zusätzlich, kann ein fließfähiger Klebstoff in das Gebiet um die Lochwunde gebracht werden, bevor der Schwamm in Kontakt mit der Gefäßwand vorgeschoben wird. Selbstverständlich kann der Schwamm ohne Verwendung irgendeines Klebstoffs eingesetzt werden.
  • Der Schwamm 80 ist vorzugsweise auf dem Katheter 32 derart angebracht, dass er den Katheter 32 im Wesentlichen umgibt. Da die Spitze 40 des Katheters in der Wunde vorgesehen ist, umgibt der Schwamm 80 daher die Wunde w im Wesentlichen dann, wenn der Schwamm angrenzend an die Gefäßwand 98 positioniert wird. Wenn der Schwamm 80 angrenzend an die Wunde w platziert wird, kann der Retraktor 70 wie in 7 gezeigt entfernt werden. Wenn der Retraktor 70 entfernt wird, kollabiert das umgebende Körpergewebe 96 um den Schwamm 80 und das Schiebeelement 84. Das Schiebeelement 84 hält den Schwamm 80 in Position, während das Körpergewebe 96 den Schwamm 80 umgibt und während der Klebstoff aushärtet.
  • Im Folgenden wird auf 8 Bezug genommen; sobald das Schiebeelement 94 an Ort und Stelle ist, können der Katheter 32 und der Führungsdraht 58 ebenfalls aus dem Patienten entfernt werden. Die Durchführung 82 durch den Schwamm 80, die von dem Katheter 32 eingenommen wurde, kollabiert, so dass sie im Wesentlichen geschlossen ist. Die Gefäßwunde w wird nicht länger durch den Katheter 32 verstopft, so dass angenommen wird, dass Blut b aus dem Gefäß 94 in den Schwamm 80 hineinfließen wird, und zumindest teilweise vom Schwamm 80 aufgesaugt wird. Obwohl der Retraktor 70 in der oben beschriebenen Ausführungsform vor dem Katheter 32 entfernt wird, versteht es sich, dass in einer anderen Ausführungsform der Katheter vor dem Retraktor entfernt werden kann.
  • In einer noch anderen Ausführungsform kann auf das Schiebeelement 84 ein zusätzlicher Druck ausgeübt werden, um zumindest teilweise den Blutfluss durch das Blutgefäß 94 zu blockieren. Auf diese Art und Weise kann der Mediziner kontrollieren, wie schnell das Blut durch die Wunde w und in den Schwamm 80 fließen wird. Selbstverständlich können andere Verfahren und Vorrichtungen eingesetzt werden, um den Blutfluss durch das Gefäß temporär zu reduzieren.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Schwamm 80 ein Material auf, das aus einem hämostatischen Stoff besteht, in einem solchen aufgeweicht oder anderweitig mit einem solchen behandelt wird. Der Stoff ist spezifisch zur Unterstützung der Blutgerinnung angepasst. Daher wird das Blut, das in den Schwamm hineinfließt, auf den Stoff treffen, und schnell gerinnen, wodurch ein natürliches Verschließen der Wunde durch die Blutgerinnung verursacht wird. Schwammähnliche hämostatische Stoffe sind verfügbar und können Produkte, wie beispielsweise GelfoamTM, OxycellTM und AviteneTM mit einschließen. Ein anderes Material, das als Schwamm eingesetzt werden kann, ist Chitosan. Diese und andere geeignete Schwämme können mit Stoffen, wie beispielsweise Thrombin, imprägniert werden, einem flüssigen Gerinnungsstoff, um die Blutgerinnungsbildung zu beschleunigen, sowie HemadexTM, das von Medafor, Inc. erhältlich ist. Ein anderes Material, das vorteilhafterweise eingesetzt werden kann, ist ein Kollagenschwamm UltrafoamTM, der von C.R. Bard/Davol, Inc. vertrieben wird. Der UltrafoamTM-Schwamm ist aus AviteneTM-Kollagen hergestellt, einem natürlichen Gerinnungsstoff, und benötigt kein Hinzufügen von Thrombin. Dadurch wird die Vorbereitungszeit verkürzt, sowie das Risiko, dass ein Patient möglicherweise auf das Rinderthrombin nachteilig reagiert. Ebenso können andere Medikamente in den Schwamm eingeschlossen werden. So kann das Schwammmaterial beispielsweise mit Antibiotika, entzündungshemmenden Stoffen, heilungsfördernden Stoffen und Ähnlichem imprägniert werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das hämostatische Material und/oder Schwamm ein faserartiges Polysaccharidsubstrat auf, am Bevorzugtesten weist es Chitosan auf. Das Substrat kann auf verschiedenen Arten gebildet sein, wie beispielsweise in den ebenfalls anhängigen Anmeldungen der Anmelderin erläutert wird, von denen beide den folgenden Titel tragen: EINSETZBARER HÄMOSTATISCHER STOFF, und die beide am gleichen Tag wie die vorliegende Anmeldung eingereicht wurden. Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist der hämostatische Schwamm ein hydrophiles Material auf, das sich vorzugsweise mit nassen Oberflächen, wie beispielsweise Blutgefäße und umgebendes Gewebe, verbindet.
  • Das schwammähnliche Material ist vorzugsweise weich und biegsam und fügt sich an die Struktur des Blutgefäßes, der Wunde und dem Bereich um das Blutgefäß an. Daher ist das schwammähnliche Material spezifisch für den Einsatz im begrenzten Raum, der eine Lochwunde eines Gefäßes umgibt, geeignet. Darüber hinaus wird der hämostatische Schwamm 80 durch das Gewebe 96, das die Lochwunde w umgibt, an Ort und Stelle gehalten, wobei das Gewebe 96 über den Schwamm 80 kollabiert, wenn Vorrichtungen, wie beispielsweise der Retraktor 70 entfernt werden.
  • Um das Festhalten des Schwammes 80 an Ort und Stelle zu unterstützen, können fließfähige Klebstoffe 106 von einer Klebstoffquelle 108 durch das Lumen 90 des Schiebeelements 84 und auf den Schwamm 80 abgegeben werden, wie in 9 gezeigt. Der Klebstoff 106 fließt durch das offene distale Ende des Schiebeelements 84 und auch – durch die Löcher 92 – durch den Körperabschnitt 86 des Schiebeelements. Nach dem Aushärten kann der Klebstoff 106 eine Versiegelungsschicht um und innerhalb des Schwamms 80 bilden, wodurch das Blut b auf den Schwammbereich beschränkt wird. Dies trägt dazu bei, das die Blutung minimiert wird und beschleunigt sogar die Blutgerinnung. In einer Ausführungsform ist der Klebstoff nach seiner Aushärtung im Wesentlichen nicht porös, wodurch das Blut auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt wird. Das Hinzufügen eines Klebstoffs 106 wird ebenso den vollständigeren Verschluss der Durchführung durch den Schwamm erleichtern, welche durch den Katheter 32 freigehalten wurde. Darüber hinaus wird der Klebstoff 106 dazu beitragen, den Schwamm 80 an Ort und Stelle relativ zur Lochwunde w und dem umgebenden Gewebe 96 zu halten.
  • Wie oben diskutiert, kann der Schwamm 80, bevor er in Kontakt mit der Blutgefäßwand gebracht wird, in einem Klebstoff eingeweicht, oder bevorzugter, mit einer Klebstoffschicht beschichtet werden. Auf diese Art und Weise kann die Klebstoffverteilung auf dem Schwamm kontrolliert werden. Durch das kontrollierte Auftragen einer Beschichtung eines Klebstoffes auf die äußere Oberfläche des Schwammes wird der Klebstoff den Schwamm mit dem Bereich, der die Blutgefäßwunde w umgibt, verbinden, einschließlich mit dem Gefäß 94 selber, und kann auch einen umfassenden Verschluss des Schwammes bilden, wenn der Klebstoff aushärtet.
  • Die Beschichtung des Klebstoffes kann als eine nicht poröse oder selektiv poröse Membran fungieren, welche das Blut b auf den Schwamm 80 begrenzt. Es wird klar sein, dass eine Klebstoffbeschichtung anstelle oder zusätzlich zur Auftragung zusätzlicher Klebstoffe 106 durch das Schiebeelement 84 verwendet werden kann.
  • Verschiedene Arten an fließfähigen Klebstoffen können zur Verwendung mit dem Schwamm möglich sein. So können beispielsweise Fibrin-Gewebekleber wie beispielsweise Tisseel® geeignet sein, das von Baxter Healthcare Corp., erworben werden kann. Andere kommerziell erhältliche Klebstoffe, die geeignet sein können, schließen BioglueTM, erhältlich von Cryolife, Inc. mit ein, sowie FlosealTM, das von Fusion Medical Technologies verfügbar ist. Verschiedene Cyanoacrylatklebstoffe sind momentan kommerziell erhältlich und können im Rahmen der Erfindung verwendet werden. Selbstverständlich kann jedes Produkt, mit welchem der Schwamm verschlossen oder mit welchem zumindest der Blutfluss durch oder unterhalb des Schwammes verzögert wird, geeignet sein. Es soll auch klar sein, dass es bei bestimmten Klebstoffen nicht notwendig sein wird, dass der Bereich und/oder die äußere Wand des Blutgefäßes gereinigt werden müssen, bevor der Klebstoff injiziert wird.
  • Die Aushärtungszeit und die Einfachheit der Verwendung wird in Abhängigkeit des verwendeten Klebstoffes variieren. So härten beispielsweise einige Klebstoffe innerhalb von Sekunden zu einem dehnbaren gel-ähnlichen Zustand aus, wohingegen andere direkt innerhalb weniger Minuten in einen ausgehärteten Zustand aushärten. Der Zeitraum für das Aushärten wird derart gewählt, dass es dem Mediziner ermöglicht wird, den Schwamm in Position angrenzend an die Wunde und in Kontakt mit der Arterie zu bringen, zu welchem Zeitpunkt der Schwamm sich mit der Gefäßwand verbinden wird und im Wesentlichen durch den Klebstoff verschlossen wird. Es sollte klar sein, dass jeder geeignete Klebstoff mit irgendeiner geeigneten Aushärtungszeit eingesetzt werden kann. Gemäß der vorliegenden Beschreibung wird ein Klebstoff als ausgehärtet betrachtet, wenn er an das umgebende Gewebe anhaftet, und wenn er nicht spontan fließt.
  • Das Schiebeelement 84 kann für jeden geeigneten Zeitraum an Ort und Stelle gelassen werden, um die Aushärtung des Klebstoffs 106 zu ermöglichen. Es können ferner verschiedene Schwämme eingesetzt werden, falls dies erwünscht sein sollte. Es wird jedoch bevorzugt sein, wenn der Klebstoff 106 hinreichend gut in ungefähr fünf oder weniger Minuten aushärten wird. Andere Vorrichtungen, wie beispielsweise eine Quelle für ultraviolettes Licht oder eine Vorrichtung zur Hitzeanwendung können eingesetzt werden, um die Geschwindigkeit der Klebstoffaushärtung zu beschleunigen.
  • Wenn der Schwamm 80 einmal korrekt platziert ist, kann das Schiebeelement 84 entfernt werden. Das Entfernen des Schiebeelements 84 kann durch einen Freisetzungsstab 110 unterstützt werden, der, wie in 10 gezeigt, durch das Schiebeelement-Lumen 90 hindurch und in Kontakt mit dem Schwamm 80 gebracht wird. Das Freisetzungsstäbchen 110 hält den Schwamm 80 an Ort und Stelle, wenn das Schiebeelement 84 vom Patienten entfernt wird. Daher greift das Freisetzungsstäbchen 110 derart in den Schwamm 80 ein, dass ein Gegendruck bereitgestellt wird, wenn das Schiebeelement 84 herausgezogen wird. Auf diese Art und Weise kann das Schiebeelement 84 sogar dann entfernt werden, wenn zwischen dem Schwamm 80 und dem Schiebeelement 84 eine geringe Anhaftung auftritt. Im Folgenden wird auf 11 Bezug genommen; sobald das Freisetzungsstäbchen 110 herausgezogen wird, wird die Wunde 112 eines Patienten durch irgendein geeignetes Verschlussmittel, wie beispielsweise Nähte 114, geschlossen. Der hämostatische Schwamm 80 wird an Ort und Stelle belassen. Durch die natürliche Blutgerinnung des Körpers wird die Gefäßwunde w mit Hilfe des hämostatischen Schwamms 80 verstopft und repariert. Daher wird der Heilungsprozess ohne Gefahr eines falschen Aneurysmas, eines verfehlten oder falschen Wundverschlusses, oder Ähnlichem, fortschreiten.
  • Wie weiter oben erläutert und in den 1 und 7 gezeigt, umgibt der hämostatische Schwamm 80 umlaufend den Katheter 32, und der Katheter 32 erstreckt sich vorzugsweise durch ein punktförmiges Loch 82 durch den Schwamm 80 hindurch. Wenn der Katheter 32 entfernt wird, bleibt das Loch 82 jedoch bestehen. Schwämme, die relativ elastisch sind, werden an Ort und Stelle zurückspringen, wodurch das Loch 82 aufgefüllt wird. Jedoch haben einige hämostatische Schwammmaterialien relativ schlechte elastische Dehnungseigenschaften und eine geringe mechanische Stärke. Solche Materialien könnten sich gegebenenfalls nicht zurückdehnen, um das Loch aufzufüllen. Dies ist problematisch, da das Loch 82 mit der Blutgefäßwunde w ausgerichtet wird; daher kann das Blut b im Wesentlichen ungehindert durch das Loch 82 fließen, was möglicherweise zu Komplikationen führen kann. Auch der Klebstoff, der injiziert wird, kann möglicherweise durch das Loch 82 in den Schwamm 80 und weiter durch die Wunde w und in den Blutstrom fließen.
  • Dementsprechend kann in einer anderen, in den 12 und 13 dargestellten Ausführungsform das Freisetzungsstäbchen 110 dazu eingesetzt werden, ein oder mehrere zusätzliche hämostatische Elemente 118 durch das Lumen 90 des Schiebeelements und in Kontakt mit dem ursprünglichen Schwamm 80 zu bringen. Das zusätzliche Schwammmaterial 118 kann dazu beitragen, das Loch 82 im Schwamm 80, durch welches hindurch der Katheter 32 angebracht war, zu verstopfen, und wird den Blutfluss b mit dem hämostatischen Schwammmaterial 118 aufhalten, was die Blutgerinnung erleichtert. Das zusätzliche Schwammmaterial 118 wird auch das Loch 82, das im Originalschwamm 80 zurückgelassen wurde, verstopfen, so dass der Klebstoff, der später hinzugefügt werden kann, daran gehindert wird, in die Wunde w einzudringen.
  • Nachfolgend wird auf die 14 bis 16 Bezug genommen; eine weitere Ausführungsform eines hämostatischen Schwammelements 120 weist eine hämostatische Schwammschicht 122 und eine hoch elastische Schicht 124 auf. Eine Zementschicht 126 verbindet die hämostatische Schicht 122 mit der elastischen Schicht 124. Alternativ können die hämostatische Schicht 122 und die elastische Schicht 124 einstückig gebildet werden. Wie bei dem zuvor beschriebenen hämostatischen Schwamm 80, weist die hämostatische Schicht 122 einen hämostatischen Stoff auf, der die Blutgerinnung erleichtert und beschleunigt. Die elastische Schicht 124 verbessert die Gesamtelastizität sowie die mechanische Stärke des Schwammes 120. Die elastische Schicht 124 weist vorzugsweise ein Polymer mit relativ hoher Elastizität und mechanischer Stärke auf. Polymerelastomere, wie beispielsweise Polyurethan, SDS und Silikongummi können für die elastische Schicht 124 vorteilhaft eingesetzt werden. Es soll auch klar sein, dass die elastische Schicht 124 vorzugsweise nicht toxisch ist. Ferner ist es bei der elastischen Schicht nicht notwendig, einen hämostatischen Stoff oder ein anderes Medikament mit einzuschließen. Wie oben erläutert, erstreckt sich der Katheter 32 vorzugsweise durch ein punktförmiges Loch 82 durch den hämostatischen Schwamm 120. Weiter bezugnehmend auf 15 ist die elastische Schicht 124 vorzugsweise auf einer Seite des Schwammes 120 vorgesehen, abgewandt von der Wunde w, wohingegen die hämostatische Schwammschicht 122 derart ausgerichtet ist, dass sie mit der Blutgefäßwand 98 und der Wunde w direkt in Kontakt kommt. Mit spezifischer Bezugnahme auf 16 wird die hochelastische Schicht 124 sich sofort zurückziehen, wenn der Katheter 32 vom hämostatischen Schwamm 120 entfernt wird, wodurch das Loch 82 im Wesentlichen verschlossen wird. Da die hämostatische Schwammschicht 122 mit der elastischen Schicht 124 verbunden ist, wird das Schwammmaterial 122 ebenfalls zurückgezogen werden, wodurch das Loch geschlossen wird. Entsprechend wird nicht nur das Loch verschlossen, sondern das hämostatische Material 122 wird auch das Loch 82 verschließen, so dass es direkt im Fließweg des Bluts b platziert wird, das aus der Gefäßwunde w fließt. Dementsprechend wird eine gründlichere und schnellere Blutgerinnung erreicht.
  • In der in den 1 bis 9 dargestellten Ausführungsform weist der Katheter einen Katheter mit einem einzelnen Lumen auf. In einer anderen Ausführungsform (nicht gezeigt) weist der längliche Katheter ein erstes Lumen mit einem Röhrchen auf, das sich von der distalen Endöffnung zu der proximalen Endöffnung erstreckt und den Führungsdraht hierin gleitend aufnimmt. Die äußere Wand des Katheters definiert ein zweites Lumen, das das erste Lumen konzentrisch umgibt. Die Löcher durch die äußere Wand des Katheters öffnen sich in das zweite Lumen. Darüber hinaus kommuniziert ein Zugangslumen mit dem zweiten Lumen. In dieser Ausführungsform kommunizieren die distalen und proximalen Öffnungen, die den Führungsdraht aufnehmen, nicht mit dem zweiten Lumen, welches mit der Saugquelle durch das Zugangslumen kommuniziert. Dementsprechend kann bei dieser Ausfüh rungsform die Chance, dass Körperflüssigkeiten durch die distalen und proximalen Führungsdrahtöffnungen in den Katheter gezogen werden, kleiner sein als es bei einer Ausführungsform mit einem einzelnen Lumen der Fall ist. Nichtsdestotrotz kann ein Katheter mit einem einzelnen Lumen weniger kostspielig herzustellen sein, und kann einen kleineren Durchmesser aufweisen, als ein Katheter mit zwei Lumen.
  • 17 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei welcher eine Verschlussvorrichtung 130 eingesetzt wird, um den Schwamm 80 gegen die Arterienwand 98 an Ort und Stelle zu halten. Die Verschlussvorrichtung 130 ist vorzugsweise gleitend über dem Katheter 32 zwischen dem Schiebeelement 84 und dem Schwamm 80 angebracht. Die Verschlussvorrichtung 130 geht mit dem Schwamm 80 mit, wenn dieser auf der Blutgefäßwand 98, die die Gefäßwunde w umgibt, an Ort und Stelle gebracht wird. Die Verschlussvorrichtung 130 weist Arme auf, die vorzugsweise derart ausgebildet sind, dass sie eine Bewegung durch das Gewebe 96 in Richtung der Wunde w ermöglichen, die jedoch eine Bewegung der Vorrichtung 130 in entgegengesetzter Richtung zur Wunde w verhindern. Daher hält die Verschlussvorrichtung 130 den Schwamm 80 fest an Ort und Stelle angrenzend an die Wunde w, wie in 18 gezeigt.
  • Es soll klar sein, dass mehrere Formen der Verschlussvorrichtung vorteilhaft eingesetzt werden können. So kann beispielsweise in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Verschlussvorrichtung zurückgefaltete Arme 132 aufweisen, die derart angepasst sind, dass die Vorrichtung 130 durch ein Gewebe 96 in Richtung der Gefäßwunde w geführt werden kann, jedoch nicht von der Wunde w hinweg, da die Arme 132 in das umgebende Gewebe 96 eingreifen würden. In einer anderen Ausführungsform können getrennt betätigbare Arme innerhalb der Verschlussvorrichtung vorgesehen sein. Ein Auslöser kann vorgesehen sein, so dass die Arme sich dann in das umgebende Gewebe erstrecken, wenn der Auslöser betätigt wird, wodurch die Vorrichtung an Ort und Stelle gesetzt wird, und der Schwamm angrenzend an die Wunde festgehalten wird.
  • Die Verschlussvorrichtung ist vorzugsweise aus einem Material gebildet, dass von dem Körper mit der Zeit absorbiert werden kann. Jedoch können auch andere Materialien, wie beispielsweise rostfreier Stahl vorteilhaft eingesetzt werden.
  • In einer weiteren zusätzlichen Ausführungsform, die in den 19 bis 21 gezeigt ist, wird ein vielschichtiges Pflaster 140 zusätzlich zu oder anstelle des Schwamms 80 eingesetzt. Das Pflaster 140 kann eingeweicht, beschichtet oder anderweitig mit einem hämostatischen Stoff und/oder Klebstoff imprägniert werden, und ist spezifisch dafür vorgesehen, dass es über den Katheter 32 geführt werden und die Gefäßwunde w bedecken kann. Wie in 19 gezeigt, weist das Pflaster 140 vorzugsweise ein einzelnes Materialstück 142 mit einer gefalteten Linie 144 auf, die ungefähr in dessen Mitte vorgesehen ist. Ein erster Schlitz 146 ist in einer ersten Hälfte 148 des Pflasters 140 vorgesehen, und ein zweiter Schlitz 150 ist in einer zweiten Hälfte 152 des Pflasters 140 vorgesehen. Der zweite Schlitz 150 ist vorzugsweise im Wesentlichen von der Art des ersten Schlitz 146. Das Pflastermaterial 142 wird mit sich selber gefaltet, wie in 20 gezeigt, und wird über den Katheter 32 wie in 21 gezeigt, geführt. Der Katheter 32 passt durch jeden der Schlitze 146, 150, die einen Raum für den Katheter 32 bereitstellen, so dass er gleitend hindurchpasst. Wenn jedoch das Pflaster 140 in Position geführt wird, und der Katheter 32 von dem Pflaster entfernt wird, überlappen die Schlitze 146 und 150 miteinander, wodurch nur ein kleines Loch zugelassen wird, wenn überhaupt. Auf das kleine Loch kann ein Klebstoff aufgetragen werden, und/oder zwischen den Hälften, um das Verschließen des Pflasters und den Verschluss der Wunde zu gewährleisten.
  • Bezugnehmend auf die 22 bis 26 wird als Nächstes eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Gefäßwundverschluss dargestellt. Die Vorrichtung schließt einen Retraktor 200 und einen länglichen Katheter 250 mit ein.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf 23 weist der Katheter 250 ein proximales Ende 250a und ein distales Ende 250b auf. Eine distale Öffnung wird durch das distale Ende des Katheters gebildet und öffnet sich entlang einer länglichen Achse des Katheters. Innerhalb des Katheters ist ein Lumen 250c definiert. Eine Spitze 256 am distalen Ende 250b des Katheters 250 ist vorzugsweise zugespitzt. Ein Verbindungsabschnitt ist am proximalen Ende 250a vorgesehen, welches vorzugsweise ein Hauptlumen und ein Nebenlumen mit einschließt. Das Hauptlumen erstreckt sich entlang der länglichen Achse des Katheters und erstreckt sich zusammen mit dem Katheterlumen 250c. Durch eine Seitenwand des Katheters nahe dem distalen Ende ist zumindest ein Anzeigeloch 258 gebildet. Der Katheter 250 ist vorzugsweise im Allgemeinen gerade und weist eine Größe zwischen ungefähr 4-8F und noch bevorzugter von ungefähr 6F auf.
  • Eine äußere Oberfläche 252 des Katheters 250 weist vorzugsweise eine im Allgemeinen zylindrische Form auf und schließt einen breiteren Abschnitt 254 mit ein. In einer bevorzugten Ausführungsform definiert der breitere Abschnitt 254 eine Verbindung zwischen zwei getrennten Abschnitten (nicht gezeigt) des Katheters 250. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der breitere Abschnitt 254 zylindrisch und schließt eine Länge 254a mit ein.
  • Weiter bezugnehmend auf 23 ist ein Schiebeelement 260 vorzugsweise über der äußeren Oberfläche 252 des Katheters bewegbar angeordnet. Das Schiebeelement 260 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es über den Katheter 250 gleiten kann. Das Schiebeelement 260 weist vorzugsweise ein inneres Lumen mit einem Durchmesser auf, der größer als die breiteren Abschnitte 254 des Katheters 250 ist, so dass das Schiebeelement 260 über den breiteren Abschnitt 254 gleiten kann.
  • Bezugnehmend auf die 24 bis 26 ist der Retraktor 200 vorzugsweise derart ausgebildet, dass er auf den Katheter 250 angebracht ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist der Retraktor 200 vorzugsweise zwei Retraktorarme 202 auf, die miteinander beweglich verbunden sind, und von denen jeder eine Länge 204 von einem proximalen Ende 206 bis zu einem distalen Ende 208 aufweist. Die Retraktorarme 202 können vorzugsweise zwischen einer offenen Position (siehe 24) und einer geschlossenen Position (siehe 22) bewegt werden. Wenn sie in der geschlossenen Position sind, wie in 22 gezeigt, schließen die Retraktorarme 202 vorzugsweise zumindest einen Abschnitt des Katheters 250 mit ein. Obwohl die dargestellte Ausführungsform des Retraktors 200 nur zwei Retraktorarme 202 zeigt, sollte es klar sein, dass der Retraktor 200 mehr als zwei Retraktorarme 202 aufweisen kann.
  • Weiter bezugnehmend auf die 24 und 25 definiert jeder der Retraktorarme 202 vorzugsweise eine innere Oberfläche 210, die im Allgemeinen der inneren Oberfläche 210 des anderen Armes 202 gegenüberliegt. Jede innere Oberfläche 210 definiert Ränder 212, die sich vorzugsweise über die Länge 204 der Arme 202 erstrecken. Die innere Oberfläche 210 definiert auch vorzugsweise einen Hohlraum oder Kanal 220, der sich zwischen den Rändern 212 erstreckt. Der Kanal 220 erstreckt sich vorzugsweise über die Länge der Retraktorarme 202. Wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind, wie in 22 gezeigt, vereinigen sich die Kanäle 220 auf den Retraktorarmen 202 und vorzugsweise, um einen Kanal 221 zu definieren, der sich über die Länge 204 der Arme 202 erstreckt.
  • Mit Bezug auf die 24 bis 25 weist der Kanal 220 vorzugsweise einen proximalen Abschnitt 222 auf, der am proximalen Ende 206 der Retraktorarme 202 vorgesehen ist. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der proximale Abschnitt 222 eine im Allgemeinen gebogene Form auf, die dazu ausgebildet ist, um zumindest einen Abschnitt des Katheters 250 entfernbar aufzunehmen, diesen im Wesentlichen in Kontakt und in einer fixierten Position zu halten, wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind. Der proximale Abschnitt 222 besitzt eine Tiefe 222a, die im Allgemeinen rechtwinklig zur Länge 204 der Retraktorarme 202 ist. So kann der proximale Abschnitt 222 beispielsweise einen halbrunden Querschnitt aufweisen, mit einem Radius 222a, der ungefähr der gleiche ist wie der einer äußeren Oberfläche 252 des Katheters 250. Jedoch kann der proximale Abschnitt 222 irgendeine Form haben, die dazu ausgebildet ist, den Katheter 250 im Wesentlichen zu kontaktieren, wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind. Am bevorzugtesten weist der proximale Abschnitt 222 eine Größe auf und ist im Allgemeinen komplementär zum Katheter 250 derart ausgebildet, dass der Retraktor 200 den Katheter 250 im Wesentlichen passend an dem proximalen Abschnitt 222 hält.
  • Weiter bezugnehmend auf die 25 und 26 weist der Kanal 220 vorzugsweise einen aufnehmenden Abschnitt 224 auf, der an dem proximalen Abschnitt 222 angrenzt. Der aufnehmende Abschnitt 224 weist vorzugsweise eine im Allgemeinen gebogene Form auf, und besitzt eine Tiefe 224a, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Länge 204 der Arme 202 ist, die größer ist als die Tiefe 222a des proximalen Abschnitts 222. Dementsprechend definiert der aufnehmende Abschnitt 224 einen Rand 224b zwischen dem aufnehmenden Abschnitt 224 und dem proximalen Abschnitt 222. Der dargestellte aufnehmende Abschnitt 224 besitzt einen halbrunden Querschnitt mit einem Radius 224a, der größer ist als der Radius 222a des proximalen Abschnitts 222. Am Bevorzugtesten ist der aufnehmende Abschnitt 224 im Allgemeinen komplementär zu dem breiteren Abschnitt 254 des Katheters, so dass der breitere Abschnitt 254 hierin aufgenommen wird.
  • Der Kanal 220 weist vorzugsweise auch einen Kontaktabschnitt 226 auf, der an den aufnehmenden Abschnitt 224 angrenzt. Ähnlich zu dem proximalen Abschnitt 222 ist der Kontaktabschnitt 226 vorzugsweise im Allgemeinen zu der äußeren Oberfläche 252 des Katheters komplementär und ist derart ausgebildet, dass er den Katheter 250 entfernbar aufnimmt und diesen im Wesentlichen kontaktiert und hält, wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind. Der Kontaktabschnitt 226 weist vorzugsweise eine Tiefe 226a auf, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Länge 204 der Retraktorarme 202 ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Tiefe 216a ähnlich zur Tiefe 222a des proximalen Abschnitts 222. So kann beispielsweise der Kontaktabschnitt 226 einen halbrunden Querschnitt mit einem Radius 226a besitzen, der der Gleiche ist, wie der Radius 222a des proximalen Abschnitts 222. Die Tiefe 226a des Kontaktabschnitts 226 ist ferner vorzugsweise kleiner als die Tiefe 224a des aufnehmenden Abschnitts 224, so dass der aufnehmende Abschnitt 224 einen Rand 224c zwischen dem aufnehmenden Abschnitt 224 und dem Kontaktabschnitt 226 definiert.
  • Weiter bezugnehmend auf die 25 und 26 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der proximale Abschnitt 222 und der Kontaktabschnitt 226 jeweils kleiner als der aufnehmende Abschnitt 224. Am Bevorzugtesten sind der proximale Abschnitt 222 und der Kontaktabschnitt 226 derart ausgebildet, dass der breitere Abschnitt 254 des Katheters nicht durch die Abschnitte 222, 226 gleiten kann. Wenn daher der breitere Abschnitt 254 in dem aufnehmenden Abschnitt 224 angebracht ist, wie in 26 gezeigt, so wird der breitere Abschnitt davon abgehalten, nach proximal oder distal bewegt zu werden. Dadurch ist der gesamte Katheter 250 in länglicher Richtung an Ort und Stelle relativ zum Retraktor 200 festgesetzt, wenn die Retraktorarme 202 um den Katheter geschlossen sind, wie in 22 gezeigt.
  • Der Kanal 220 weist ferner vorzugsweise einen Abteilabschnitt oder eine Kammer 228 auf, angrenzend an den Kontaktabschnitt 226. Die Kammer 228 besitzt vorzugsweise eine im Allgemeinen gebogene Form und eine Tiefe 228a, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Länge 204 der Retraktorarme 202 ist; und die Größe als die Tiefe 226a des Kontaktabschnitts 226 ist. So kann die Kammer 228 beispielsweise einen halbrunden Querschnitt mit einem Radius 228a besitzen, der größer ist als der Radius 226a. Ferner definiert der Kontaktabschnitt 226 zwischen dem Kontaktabschnitt 226 und der Kammer 228 einen Rand 226b. Die Kammer 228 ist zur Aufnahme eines Abschnitts des Katheters 250 darin ausgebildet, und definiert einen Raum 228b zwischen dem Katheter 250 und den Retraktorarmen 202. Wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind, erstreckt sich der Raum 228b im Allgemeinen über den gesamten Umfang des Katheters 250. Der Raum 228b ist derart ausgebildet, dass er ein hämostatisches Material 270 darin aufnimmt und derart verstaut, dass es zumindest einen Abschnitt der äußeren Oberfläche 252 des Katheters 250 umgibt. Das hämostatische Material 270 ist nachstehend weiter beschrieben.
  • Ein distaler Abschnitt 230 des Kanals ist angrenzend an die Kammer 228 definiert und weist eine Tiefe 230a auf, die im Allgemeinen rechtwinklig zur Länge 204 der Retraktorarme 202 ist, und die kleiner als die Tiefe 228a der Kammer 228 ist. Der distale Abschnitt 230 ist vorzugsweise im Allgemeinen komplementär zu der äußeren Oberfläche 252 des Katheters, so dass er im Wesentlichen den Katheter 250 kontaktiert und hält, wenn die Retraktorarme 202 in der geschlossenen Position sind. So kann beispielsweise der distale Abschnitt 230 einen halbrunden Querschnitt mit einem Radius 230a besitzen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Radius 230a ungefähr der gleiche wie der Radius 226a des Kontaktabschnitts 226 und/oder der Radius 222a des proximalen Abschnitts 222. Ein im Allgemeinen glatter Übergangsbereich 230b verbindet vorzugsweise den Kammerabschnitt 228 und den distalen Abschnitt 230.
  • Bezugnehmend wieder auf die 22 bis 26 wird das hämostatische Material 270 bei der Anwendung vorzugsweise um die äußere Oberfläche 252 des Katheters 250 platziert, und zwar an einer Stelle zwischen dem breiteren Abschnitt 254 und den Katheterlöchern 258. Der Katheter 250 wird in den Kanal 220 platziert, wobei die Arme 202 in einer offenen Position sind, so dass der breitere Abschnitt 254 in dem aufnehmenden Abschnitt 224 platziert ist, und das hämostatische Material 270 in der Kammer 228 aufgenommen ist. Der Katheter 250 und der Retraktor 200 sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass – im zusammengebauten Zustand – die Distanz zwischen dem distalen Ende 208 der Retraktorarme 202 und den Sichtlöchern 258 mindestens gleich groß ist wie die Weite einer Arterienwand. Die Distanz ist vorzugsweise mindestens ungefähr 0,5 bis 2 mm.
  • Wenn die Retraktorarme 202 in die geschlossene Position bewegt werden, wobei der breitere Abschnitt 254 in dem aufnehmenden Abschnitt 224 vorgesehen ist, wird der Katheter 250 längs relativ zum Retraktor 200 eingeschlossen. Daher werden der Katheter 250 und der Retraktor 200 sich auch dann zusammen bewegen, wenn auf die eine oder die andere Struktur Kräfte in Längsrichtung ausgeübt werden. Bei einem Einsatz wird die Vorrichtung in den Patienten derart eingeführt, dass der Katheter 250 in die Wunde „w" hineingeführt wird, und zwar wie oben diskutiert in Verbindung mit der Ausführungsform, die in Verbindung mit den 1 bis 4 erläutert wurde. Wenn in einem Sichtanschluss (nicht gezeigt), der mit dem Katheter 250 verbunden ist, Blut „b" beobachtet wird, werden die Retraktorarme 202 vorzugsweise in die offene Position bewegt. Das Schiebeelement 260 wird anschließend in Richtung des distalen Endes 250b des Katheters 250 vorgeschoben, um in das hämostatische Material 270 einzugreifen und dieses in Richtung Kontakt mit der Wunde w zu bewegen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das hämostatische Material 270 HemadexTM auf, das von Medafor, Inc. aus Minneapolis, MN verfügbar ist. Bei anderen Ausführungsformen kann das hämostatische Material 270 mit irgendeiner Anzahl von Medikamenten beladen sein, die mit der Behandlung von Wunden assoziiert sind. Darüber hinaus kann das hämostatische Material 270 verschiedenartige Strukturen besitzen. So besitzt in einer bevorzugten Ausführungsform das hämostatische Material 270 eine dicht zusammenhängende Form. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform besitzt das hämostatische Material 270 eine im Allgemeinen lose und aufgeplusterte Form, die ähnlich ist zu derjenigen eines Wattebausches oder -ballens.
  • Bezugnehmend auf die 27 bis 33 wird als Nächstes eine andere Ausführungsform einer Anordnung 300 zum Verschluss einer Gefäßwunde gezeigt, die einen Katheter 310 mit einem proximalen Ende 312 in einem distalen Ende 314 aufweist, wobei zwischen diesen ein Lumen definiert wird (nicht gezeigt). Ein Schiebeelement 330 mit einem proximalen Ende 332 und einem distalen Ende 334 ist auf dem Katheter 310 gleitend angebracht. Ein Zuführröhrchen 350 mit einem proximalen Ende 352 und einem distalen Ende 354 ist auf dem Katheter 310 gleitend angebracht und ist distal zum Schiebeelement 330 positioniert. Die Verschlussanordnung 300 ist vorzugsweise aus einem Polymermaterial hergestellt, wie beispielsweise Polypropylen. Die Anordnung 300 ist auch vorzugsweise aus hypoallergenen Materialien hergestellt.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf 28 weist der Katheter 310 ein Stoppelement 316 auf, das über der Katheteroberfläche 310a in einer fixierten Position angebracht ist. Das distale Ende 314 ist vorzugsweise zugespitzt, und Katheterlöcher 318 sind durch eine Seite des Katheters 310 proximal zum distalen Ende 314 gebildet. In einer Ausführungsform weist der Katheter 310 einen Seitenzweig 319 auf, der am proximalen Ende 312 angebracht ist, sowie ein Nebenlumen (nicht gezeigt), das mit dem Lumen des Katheters 310 verbunden ist. Der Seitenzweig 319 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass er mit verschiedenen Vorrichtungen, die zum Verschluss von Gefäßwunden eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Saugvorrichtung, operativ verbunden werden kann. So kann beispielsweise in einer Ausführungsform eine Spritze mit dem Seitenzweig 319 verbunden sein, um durch den Katheter 310 ein Vakuum zu ziehen.
  • Ein Verbindungselement 320 ist vorzugsweise über dem Katheter 310 bewegbar angebracht und ist derart ausgebildet, dass es mit dem Stoppelement 316 mechanisch verbunden wird. Bei der dargestellten Ausführungsform weist das Stoppelement 316 an seiner äußeren Oberfläche ein Gewinde auf, und das Verbindungselement 320 an seiner inneren Oberfläche ein Gewinde, so dass die jeweiligen Gewinde ineinander eingreifen können, wodurch das Verbindungselement 320 und der Katheter 310 – wenn sie ineinander eingreifen – sich nicht relativ zueinander in Längsrichtung bewegen. Dadurch sind das Element 320 und der Katheter 310 lösbar miteinander verbunden. In anderen Ausführungsformen können andere geeignete mechanische Verbindungsmechanismen eingesetzt werden. So kann beispielsweise ein Rast- und Fangmechanismus oder ein j-Verschlussmechanismus geeignet eingesetzt werden.
  • In der vorliegenden Beschreibung ist der Ausdruck „lösbar verbunden" ein breiter Ausdruck, der in seinem üblichen Sinne benutzt wird, und der sich nicht einschränkend auf Elemente bezieht, die miteinander verbunden oder aneinander derart angebracht werden, dass sie wieder voneinander entkoppelt werden können. So können beispielsweise – ohne einschränkend zu sein – Elemente über Gewinde, einen Rastmechanismus, einer vorgeformten, aber zerbrechbaren Brücke, wie beispielsweise einen Überzug aus einem Spritzguss, einen Klebstoff oder ähnlichem, verbunden sein.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf 29 weist das Schiebeelement 330 vorzugsweise einen im Allgemeinen zylindrischen zentralen Abschnitt 336 auf, einen im Allgemeinen konischen Übergangsabschnitt 337 und einen im Allgemeinen zylindrischen distalen Abschnitt 338. Der Durchmesser des zentralen Abschnitts 336 ist vorzugsweise größer als der Durchmesser des distalen Abschnitts 338. Das Schiebeelement 330 definiert vorzugsweise einen Kanal 330a, der sich vom proximalen Ende 332 bis zum distalen Ende 334 erstreckt, und der vorzugsweise derart ausgebildet ist, dass er den Katheter 310 hierdurch gleitend aufnimmt. Der Kanal 330a kann bei spielsweise einen ringförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser aufweisen, der größer ist als der Durchmesser der Katheteroberfläche 310a. Der Kanal 330a ist jedoch nicht groß genug, um über das Stoppelement 316 des Katheters zu passen. Daher kann das Schiebeelement 330 nicht proximal über den Katheter 310 hinter das Stoppelement 316 geschoben werden.
  • Das Schiebeelement 330 weist in der Nähe des proximalen Endes 332 vorzugsweise einen Handgriff 340 auf. Es versteht sich, dass das Schiebelement 330 mehr als einen Handgriff 340 aufweisen kann.
  • Ein proximales Verbindungselement 342 ist am proximalen Ende 332 vorgesehen. In der dargestellten Ausführungsform weist das proximale Verbindungselement 342 Gewinde an seiner äußeren Oberfläche auf, die eine derartige Größe aufweisen und derart ausgebildet sind, dass sie in die Gewinde des Verbindungselements 320 eingreifen. Wie in 27 gezeigt, ist das Verbindungselement 320 des Katheters derart ausgebildet, dass es sowohl in das Stoppelement 316 als auch in das proximale Verbindungselement 342 des Schiebeelements eingreift, so dass der Schieber 330 relativ zum Katheter 310 in Längsrichtung selektiv festgehalten wird.
  • Ein distales Verbindungselement 344 ist proximal zum Übergangsabschnitt 337 vorgesehen. In der dargestellten Ausführungsform weist das distale Verbindungselement 344 einen im Allgemeinen halbkugelförmigen breiteren Abschnitt auf.
  • Bezugnehmend auf die 30 bis 31 besitzt das Zuführröhrchen 350 vorzugsweise einen Körper 350a mit einer konischen äußeren Oberfläche 350b mit einem Durchmesser 350c, der zwischen einem oberen Rand 357 am proximalen Ende 352 und dem distalen Ende 354 allgemein abnimmt. Eine Wand 350e des Zuführröhrchens 350 besitzt eine Dicke „t". Die Wand des Zuführröhrchens 350e definiert vorzugsweise eine Kammer 350d, die sich vom proximalen Ende 352 bis zum distalen Ende 354 erstreckt. Die Kammer 350d weist vorzugsweise eine konische Form auf, und ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie zwischen dem Katheter und der Wand ein hämostatisches Material 270 dazwischen aufnimmt. Das proximale Ende 352 des Zuführröhrchens 350 ist ferner vorzugsweise derart ausgebildet, dass es zumindest einen distalen Abschnitt des Schiebeelements 330 aufnimmt. Das distale Ende 354 des Zuführröhrchens 350 besitzt eine distale Öffnung, die zur Aufnahme des sich hierdurch erstreckenden Katheters 310 ausgebildet ist.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf die 31 weist das Zuführröhrchen 350 vorzugsweise geschwächte Abschnitte 356 auf. In der dargestellten Ausführungsform weisen die geschwächten Abschnitte 356 Abschnitte des Röhrchens 350 mit einer reduzierten Dicke „t" auf. Die geschwächten Abschnitte 356 mit der verminderten Dicke erstrecken sich vorzugsweise von oder nahe des proximalen Endes 352 bis zum distalen Ende 354 des Zuführröhrchens 350. Die geschwächten Abschnitte 356 definieren einen bevorzugten Bruch- oder Deformationsbereich des Zuführröhrchens 350 derart, dass, wenn ein Druck über einen bestimmten Grenzwert hinaus angewandt wird, das Röhrchen in der Nähe der geschwächten Abschnitte 356 deformieren oder brechen wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Zuführröhrchen 350 zwei geschwächte Abschnitte 356 auf, welche längliche Abschnitte mit reduzierter Dicke „t'" aufweisen, die einander diametral gegenüberliegen. Die länglichen geschwächten Abschnitte 356 erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Zuführröhrchens 350.
  • Gemäß der vorliegenden Beschreibung ist der Ausdruck „geschwächter Abschnitt" ein breiter Ausdruck, der in seinem üblichen Sinne gebraucht wird und der sich, ohne beschränkend zu sein, auf einen Bereich oder ein Gebiet bezieht, das vorzugsweise bricht, biegt, gestreckt wird, expandiert oder sich anderweitig deformiert, wenn eine grenzwertige Kraft darauf ausgeübt wird. In der dargestellten Ausführungsform weisen die geschwächten Abschnitte Abschnitte auf, die relativ dünn sind. Gemäß anderen Ausführungsformen kann ein geschwächter Abschnitt, ohne einschränkend zu sein, einen Abschnitt eines Materials mit einschließen, der angeritzt, perforiert, physikalisch oder chemisch behandelt oder Ähnliches ist. Darüber hinaus kann ein geschwächter Abschnitt ein elastisches oder leicht defor mierbares Material aufweisen, das bezüglich zum übrigen Element unterschiedlich sein kann oder auch nicht.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform, wie in 31 gezeigt, besitzt das Zuführröhrchen 350 zwei geschwächte Abschnitte 356. Es versteht sich jedoch, dass das Zuführröhrchen 356 auch einen oder eine Vielzahl von geschwächten Abschnitten 356 aufweisen kann.
  • In einer Ausführungsform weist das Zuführröhrchen 350 vorzugsweise Trennungsstarterabschnitte 358 auf, die am proximalen Ende 352 vorgesehen sind. Die Starterabschnitte 358 sind vorzugsweise angrenzend an und ausgerichtet mit den geschwächten Abschnitten 256 angebracht. In der dargestellten Ausführungsform sind die Starterabschnitte 358 Kerben 358, die mit den geschwächten Abschnitten 356 ausgerichtet sind. In anderen Ausführungsformen können Starterabschnitte 358 mit anderen Formen vorgesehen sein.
  • Das Zuführröhrchen 350 weist ferner einen Verbindungsabschnitt 360 auf, der am proximalen Ende 352 vorgesehen ist. Der Verbindungsabschnitt 360 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass er sich mit dem distalen Verbindungselement 344 des Schiebeelements mechanisch verbindet. Bezugnehmend auf 32 weist der dargestellte Verbindungsabschnitt 360a einen Befestiger auf, der derart ausgebildet ist, dass der breitere Abschnitt des distalen Verbindungselements 344 des Schiebeelements lösbar hält. Um die Verbindungsabschnitte 244, 260 zu verbinden wird das Zuführröhrchen 350 in Längsrichtung relativ zum Schiebeelement 344 bewegt, bis der Befestiger mit dem breiteren Abschnitt ausgerichtet ist, weil zu diesem Zeitpunkt der breitere Abschnitt in den Befestiger eingreift. Der Befestiger und der breitere Abschnitt sind derart ausgebildet, dass der breitere Abschnitt aus dem Befestiger nur dann freigesetzt wird, wenn eine grenzwertige Kraft angewandt wird. Daher werden das Schiebeelement 330 und das Röhrchen 350 lösbar verbunden und relativ zueinander in Längsrichtung fixiert.
  • Bezugnehmend wiederum auf 30 weist das Zuführröhrchen 350 einen Handgriff 362 auf, der angrenzend an das proximale Ende 352 vorgesehen ist. Der Handgriff 362 weist vorzugsweise zwei sich gegenüberliegende Trägerarme auf, die sich von der konischen äußeren Oberfläche 350b an Stellen nach auswärts erstrecken, die von den geschwächten Abschnitten 356 getrennt sind. In der dargestellten Ausführungsform weist der Handgriff 362 des Zuführröhrchens zwei Trägerarme auf, die einander diametral gegenüberliegen und die im Allgemeinen mit 90° von den geschwächten Abschnitten 356 angebracht sind.
  • Bezugnehmend wiederum auf 27 wird die Anordnung zum Verschließen einer Gefäßwunde 300 dadurch zusammengesetzt, dass das distale Ende 314 des Katheters 310 durch den Kanal 330a des Schiebeelements 330 geschoben wird, so dass das proximale Ende 332 des Schiebeelements 330 vorzugsweise an dem Stoppelement 316 anschlägt, wodurch das distale Ende 314 des Katheters 310 sich aus dem distalen Ende 334 des Schiebeelements 330 erstreckt. Das Verbindungselement 320 greift in das Stoppelement 316 und das proximale Verbindungselement 342 des Schiebeelements ein, so dass das Schiebeelement 330 in Längsrichtung zum Katheter 310 fixiert ist.
  • Das proximale Ende 352 des Zuführröhrchens 350 wird über das distale Ende 314 des Katheters 310 geschoben, so dass der Katheter 310 durch die Öffnung 350d geführt wird. Wenn das Zuführröhrchen 350 proximal über den Katheter 310 geführt wird, greift der Verbindungsabschnitt 360 mechanisch in das distale Verbindungselement 344 des Schiebeelements 330 ein. Dadurch werden der Katheter 310, das Schiebeelement 330 und das Zuführröhrchen 350 in Längsrichtung miteinander fixiert. Auf diese Weise bewegen sich das Schiebeelement und das Röhrchen zusammen als Einheit. Das hämostatische Material 270 kann in die Kammer 350d des Zuführröhrchens 350 vor oder während des Zusammensetzungsprozesses hinzugefügt werden.
  • Weiterhin mit Bezugnahme auf 27 erstreckt sich das distale Ende 314 des Katheters 310 – wenn die Vorrichtung zusammengesetzt wird – vom distalen Ende 354 des Zuführröhrchens 350, und die Katheterlöcher 318 sind vorzugsweise vom distalen Ende 354 mit einer Distanz entfernt, die mindestens die gleiche ist wie die Breite einer Arterienwand. Die Distanz ist vorzugsweise 0,5 bis 2 mm.
  • Um die Vorrichtung einzusetzen, wird die zusammengesetzte Vorrichtung in eine Gefäßwunde „w" auf eine Art und Weise eingeführt, die ähnlich ist zu derjenigen, die in Zusammenhang mit den 1 bis 4 erläutert wurde. Wenn die Vorrichtung derart positioniert ist, dass das distale Ende 354 des Zuführröhrchens 350 im Allgemeinen angrenzend an die Wunde „w" ist, wird das Verbindungselement 320 vorzugsweise vom Stoppelement 316 des Katheters 310 und dem proximalen Verbindungselement 342 des Schiebeelements 330 gelöst. Auf ähnliche Weise wird der Verbindungsabschnitt 360 des Zuführröhrchens 350 vorzugsweise vom distalen Verbindungselement 344 des Schiebeelements 330 gelöst. Dementsprechend sind das Schiebeelement 330 und das Zuführröhrchen 350 nicht länger relativ miteinander in Längsrichtung fixiert.
  • Bezugnehmend als nächstes auf 33 wird das Schiebeelement 330 anschließend vorzugsweise distal in die Öffnung 350d des Zuführröhrchens 350 geschoben, während das Zuführröhrchen 350 im Allgemeinen stationär angrenzend an die Wunde w gehalten wird. Da das Schiebeelement 330 im Allgemeinen einen größeren Durchmesser als das Zuführröhrchen 350 besitzt, bricht das Zuführröhrchen 350 entlang den geschwächten Abschnitten 356, wenn das Schiebeelement 330 vorgeschoben wird. In einer Ausführungsform greift ein Benutzer den Handgriff 340 des Schiebeelements 330 und den Handgriff 362 des Zuführröhrchens 350 um das Schiebeelement 330 durch das Zuführröhrchen 350 zu führen.
  • Wenn das Zuführröhrchen 350 bricht, werden Öffnungen gebildet, so dass das hämostatische Material 270 die Kammer frei verlassen kann. Wenn das Schiebeelement 330 weiter fortgeführt wird, greift es in das hämostatische Material 270 ein und schiebt es aus dem Röhrchen 350 hinaus und bringt es in Kontakt mit der Wunde „w". Die gebrochenen Abschnitte des Zuführröhrchens 350 werden vorzugsweise von der verwundeten Stelle entfernt.
  • Wie weiter oben in Verbindung mit anderen Ausführungsformen beschrieben, kann der Katheter 310 gleitend durch den Kanal 330a des Schiebeelements 330 hinausgezogen werden. Ferner kann auch ein Freisetzungsstäbchen (nicht gezeigt) eingesetzt werden, um eine entgegenwirkenden Zugkraft bereitzustellen, mit welcher das Schiebeelement 330 von der Wundstelle entfernt werden kann. So kann das Freisetzungsstäbchen gleitend durch den Kanal 330a des Schiebeelements 330 hineingeführt werden, so dass es das hämostatische Material 270 gegen die Wundstelle drückt. Ein Benutzer kann anschließend das Schiebeelement 330 entfernen, ohne das hämostatische Material 270 zu stören, da die gegenwirkende Kraft, die durch das Freisetzungsstäbchen bereitgestellt wird, das hämostatische Material 270 an Ort und Stelle halten wird, wenn das Schiebeelement entfernt wird.
  • In der oben diskutierten Ausführungsform werden die Verbindungselemente vor Weiterführung des Schiebeelements relativ zum Zuführröhrchen gelöst. Es versteht sich, dass bei anderen Ausführungsformen die Verbindungselemente derart ausgebildet sein können, dass die bloße Anwendung einer Kraft über einem bestimmten Grenzwert die Verbindungselemente derart beeinflussen wird, dass die lösbar miteinander verbundenen Elemente voneinander gelöst werden. Wenn der Benutzer daher eine Kraft anwendet, um das Schiebeelement weiterzuführen, so löst der Benutzer gleichzeitig die Verbindungselemente und führt das Schiebeelement weiter.
  • In einer anderen Ausführungsform ist das distale Verbindungselement des Schiebeelements an seiner äußeren Oberfläche mit einem Gewinde versehen, und das proximale Verbindungselement des Zuführröhrchens weist an seiner inneren Oberfläche ein Gewinde auf. Auf diese Weise werden das Schiebeelement und das Zuführröhrchen über die Gewinde miteinander verbunden. Bei dieser Anordnung wird das Schiebeelement relativ zum Zuführröhrchen bewegt, indem das Schiebeelement aufgeschraubt wird. Diese Anordnung ermöglicht es dem Benutzer, die Distanz zwischen den distalen Enden des Zuführröhrchens und den Anzeigelöchern des Katheters anzupassen. Wenn die Vorrichtung derart positioniert ist, dass das Zuführröhrchen an die Wunde angrenzt, wird das Schiebelement vorgeschoben, indem das Schiebeelement in das Zuführröhrchen weiter eingeschraubt wird, wobei gleichzeitig das Zuführröhrchen an Ort und Stelle gehalten wird. Daher wird das Schiebeelement vorgeschoben und dadurch das Röhrchen an den geschwächten Abschnitten schließlich brechen. Das Schiebeelement kann anschließend durch Benutzen der Handgriffe weiter vorgeschoben werden.
  • Bei noch anderen Ausführungsformen können andere Arten und Strukturen der Verbindungselemente eingesetzt werden. So können beispielsweise verschiedene lösbare verschließende Strukturen eingesetzt werden, wie beispielsweise ein J-Verschluss oder ein L-Verschluss (siehe 34). Darüber hinaus können bei noch anderen Ausführungsformen die Verbindungselemente unterschiedliche Strukturen besitzen. So kann beispielsweise das Verbindungselement einen Kleber zwischen dem Schiebeelement und dem Katheter aufweisen, wobei der Klebstoff derart ausgebildet ist, dass er nach Anwenden einer grenzwertigen Kraft gelöst wird. Bei einer noch anderen Ausführungsform sind das Schiebeelement und der Katheter leicht hitzeverklebt oder anderweitig miteinander verbunden. Dadurch wird die Bindung zwischen dem Schiebeelement und dem Katheter durch Anwendung einer grenzwertigen Kraft überwunden.
  • Die 35 bis 38 zeigen eine andere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Wundverschluss 300' mit vielen Aspekten, die zu der mit Bezug auf die 27 bis 33 beschriebenen Ausführungsform ähnlich sind. Wenn möglich, wurden die gleichen Bezugszeichen zur Bezeichnung ähnlicher Elemente verwendet, jedoch werden die Elemente dieser Ausführungsform die Benennung "'" mit einschließen.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf 35 weist die Verschlussvorrichtung 300' vorzugsweise einen Katheter 310', ein Schiebeelement 330' und ein Zuführröhrchen 350' auf, die lösbar miteinander verbunden sind. Darüber hinaus weist die Vorrichtung 300' vorzugsweise ein mit einem Gewinde versehenes Verbindungselement 344', das gleitend zwischen dem Schiebeelement 330' vorgesehen ist.
  • Mit spezifischer Bezugnahme auf die 36 weist der Katheter 310' vorzugsweise ein gewindefreies Stoppelement 316' auf. Darüber hinaus ist ein Verbindungselement 320' vorzugsweise derart ausgebildet, dass ein Abschnitt des Verbindungselements über das Stoppelement 316' gleitet, um dieses mit einzuschließen. Jedoch kann ein proximaler Abschnitt des Verbindungselements nicht über das Stoppelement 316' gleiten, wodurch das Stoppelement die distale Weiterführung des Verbindungselements begrenzt.
  • Bezugnehmend als nächstes auf die 35 und 37 ist das proximale Ende 332 des Schiebeelements 330' derart ausgebildet, dass es gegen das Stoppelement 316' anschlägt, wenn das Schiebeelement 330' gleitbar am Katheter 310' vorgesehen ist. Die mit einem Gewinde versehene äußere Oberfläche des proximalen Verbindungselements 342 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es in die Gewinde des Verbindungselements 320' mechanisch eingreift, wenn das Element 320' über das proximale Ende 332 des Schiebeelements 330' geführt wird.
  • Das Schiebeelement 330' weist vorzugsweise einen Übergangsabschnitt 337' auf, der an dem distalen Abschnitt 338 angrenzt. Der Übergangsabschnitt 337' weist vorzugsweise einen zylindrischen breiteren Abschnitt 337a' und einen im Allgemeinen konischen Abschnitt 337b' auf. Der breitere Abschnitt 337a' weist eine gewindefreie äußere Oberfläche auf, und ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass er einen distalen Abschnitt des Verbindungselements 344' über und über dessen äußere Oberfläche hinaus gleitbar aufnimmt, so dass das Verbindungselement 344' den breiteren Abschnitt 337a' mit einschließt. Ein proximaler Abschnitt des Verbindungselements 344' kann nicht über den breiteren Abschnitt 337a' gleiten, wodurch der breitere Abschnitt 337a' die distale Bewegung des Verbindungselements 344' über das Schiebeelement 330' begrenzt.
  • Mit Bezug auf die 35 und 38 weist das Zuführröhrchen 350' vorzugsweise ein Verbindungselement 360' an seinem proximalen Ende 352 auf. Das Verbindungselement 360' schließt vorzugsweise eine mit einem Gewinde versehene äußere Oberfläche 360a' auf, die derart ausgebildet ist, dass sie in das Verbindungselement 344' mechanisch eingreift. In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Zuführröhrchen 350' geschwächte Abschnitte 356 auf, wie weiter oben erläutert. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist der Körper 350a' des Zuführröhrchens 350' zwei getrennte Hälften 350, 350g auf, die derart ausgebildet sind, dass sie aneinander über eine Achse "z" anschlagen und dass sie in einer allgemeinen fixierten Position relativ zueinander fixiert werden, wenn das Verbindungselement 344' auf den Verbindungsabschnitt 360' geschraubt wird. In einer noch anderen bevorzugten Ausführungsform weist das Zuführröhrchen 350' einen Körper 350a' mit zwei Hälften 350f, 350g auf, die am proximalen Ende 352 des Zuführröhrchens 350' durch geschwächte Abschnitte 356' verbunden sind. In einer anderen Ausführungsform sind die zwei Hälften durch ein elastisches Element verbunden, das dazu beiträgt, die Hälften zusammenzuhalten, bevor das hämostatische Material eingesetzt wird.
  • Bezugnehmend wieder auf 35 ist die Vorrichtung zum Gefäßverschluss 300' vorzugsweise derart zusammengesetzt, dass der Katheter 310', das Schiebeelement 330', und das Zuführröhrchen 350' lösbar durch die Verbindungselemente verbunden sind, so dass sie relativ zueinander fixiert sind. So ist der Katheter 310' beispielsweise gleitend in das Schiebeelement 330' eingeführt, bis das Stoppelement 316' gegen das proximale Ende 332 des Schiebeelements 330' anschlägt. Das Verbindungselement 320' wird dann über das Stoppelement 316' geführt und auf das proximale Verbindungselement 342 des Schiebeelements 330' geschraubt. Das Zuführröhrchen 350' wird auf ähnliche Art und Weise über den Katheter 310' und das Schiebeelement 330' geführt, bis das proximale Ende 352 des Zuführröhrchens 350' gegen den Übergangsabschnitt 337' anschlägt, wobei das Zuführröhrchen 350' vorzugsweise das hämostatische Material 270 darin einschließt. Das Verbindungselement 344' wird anschließend über den breiteren Abschnitt 337a' geschoben und greift über das Gewinde in den verbindenden Abschnitt 360' ein.
  • Wie weiter oben erläutert, werden – wenn die Vorrichtung einmal an Ort und Stelle und angrenzend an die Wunde "w" liegt – die Verbindungselemente 344', 320' gelöst, so dass das Schiebeelement 330' vom Katheter 310' und dem Zuführröhrchen 350' entkoppelt wird. Der Benutzer führt das Schiebeelement 330' in das Zuführröhr chen 350' hinein, um das Röhrchen zu deformieren, und um in das hämostatische Material 270 einzugreifen und es angrenzend an die Wunde "w" vorzuschieben.
  • In den soeben diskutierten Ausführungsformen ist das Zuführröhrchen derart ausgebildet, dass es bricht, wenn das Schiebeelement vorgeschoben wird. In anderen Ausführungsformen kann das Zuführröhrchen nicht brechen, sich jedoch hinreichend deformieren, so dass das Material innerhalb des Röhrchens daraus entfernt werden kann. So kann beispielsweise mindestens ein Abschnitt des Röhrchens aus einem elastischen Material gebildet sein, wie beispielsweise Silikon, so dass das Schiebeelement das Röhrchen deformiert und Material aus dem Röhrchen heraus und angrenzend an die Wunde führt. Darüber hinaus muss das Röhrchen in einer Ausführungsform, bei welcher das Röhrchen aus einem elastischen Material gebildet ist, nicht notwendigerweise einen geschwächten Abschnitt mit einschließen.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform ist eine Vorrichtung zum Verschließen einer Gefäßwunde, die Merkmale wie oben in Verbindung mit den 22-33 oder 35-38 aufweist, in einem Kit zum Einsatz durch einen Mediziner vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform ist die Vorrichtung aus einem wegwerfbaren aber geeigneten Material gebildet, wie beispielsweise aus einem medizinisch reinen Kunststoff, und wird derart zusammengesetzt und geladen, dass die Elemente lösbar miteinander verbunden sind und das hämostatische Material in dem Zuführröhrchen vorgesehen ist. Die Vorrichtung ist sterilisiert und liegt vorzugsweise innerhalb eines geschlossenen, sterilisierten Behälters (nicht gezeigt), welcher derart ausgebildet ist, dass er in einer sterilen Umgebung, wie bspw. einem Operationssaal oder einem Katheterlabor, geöffnet werden kann.
  • Obgleich die Erfindung im Zusammenhang mit bestimmten bevorzugten Ausführungsformen und Beispielen offenbart wurde, wird es für den Fachmann klar sein, dass sich die vorliegende Erfindung über die spezifisch offenbarten Ausführungsformen hinaus auch auf andere alternative Ausführungsformen und/oder Verwendungen der Erfindung erstreckt, sowie auf offensichtliche Modifizierungen und Äquivalente davon. Während eine ganze Anzahl von Variationen gezeigt wurde und detail liert beschrieben wurde, werden darüber hinaus andere Modifizierungen, die innerhalb des Rahmens dieser Erfindung liegen, den Fachleuten basierend auf dieser Offenbarung schnell offenbar werden. Es versteht sich, dass verschiedene Kombinationen oder Unterkombinationen der spezifischen Merkmale und Aspekte der Ausführungsformen vorgenommen werden können, die immer noch in den Rahmen der Erfindung fallen. Dementsprechend versteht es sich, dass verschiedene Merkmale und Aspekte der offenbarten Ausführungsformen miteinander kombiniert oder gegeneinander ausgetauscht werden können, um unterschiedliche Formen der offenbarten modularen Anordnung und des Verfahrens zu bilden. Daher soll der Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht durch die weiter oben beschriebenen, bestimmten, offenbarten Ausführungsformen begrenzt werden, sondern sollte nur durch ein angemessenes Lesen der nachstehenden Ansprüche bestimmt werden.

Claims (18)

  1. Anordnung (300; 300') zum Verschließen einer Gefäßwunde mit: einem Zuführröhrchen (350; 350'), mit welchem eine Kammer definiert wird, welche zur Aufnahme eines hämostatischen Materials (270) ausgebildet ist, wobei das Zuführröhrchen (350; 350') ein proximales Ende (352) und ein distales Ende (354) hat; einer Vorrichtung, die zur Positionierung des distalen Endes des Zuführröhrchens (350; 350') angrenzend an die Gefäßwunde ausgebildet ist; und einem Schiebeelement (330; 330') mit einem distalen Abschnitt, der derart ausgebildet ist, dass er zumindest teilweise durch das proximale Ende (352) des Zuführröhrchens (350; 350') passt, wobei ein Abschnitt des Schiebeelements (330; 330') einen Durchmesser besitzt, der größer ist als der Durchmesser von zumindest einem Abschnitt des Zuführröhrchens (350; 350'); dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (330; 330') und das Zuführröhrchen (350; 350') derart ausgebildet sind, dass, wenn das Schiebeelement (330; 330') distal relativ zum Einführröhrchen (350; 350') bewegt wird, das Schiebeelement (330; 330') mit dem Zuführröhrchen (350; 350') in Eingriff kommt und dieses derart deformiert, dass zumindest eine Öffnung gebildet wird, durch welche das hämostatische Material (270) die Kammer verlassen kann.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, bei welcher die Vorrichtung einen Katheter (310; 310') mit einem distalen konischen Abschnitt (314) und mit zumindest einem Katheterloch (318) proximal zu dem distalen Abschnitt aufweist.
  3. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 2, bei welcher der Katheter (310; 310') durch das Zuführröhrchen (350; 350') hindurchreicht.
  4. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 3, bei welcher das hämostatische Material (270) zwischen dem Katheter (310; 310') und dem Zuführröhrchen (350; 350') angeordnet ist.
  5. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 2, welche ferner Folgendes aufweist: ein Stoppelement (316; 316'), welches über einer Oberfläche (310a) des Katheters (310; 310') angeordnet ist; und ein Verbindungselement (320; 320'), welches über dem Katheter (310; 310') beweglich angeordnet ist und zum Eingriff mit dem Stoppelement (316; 316') und zum Eingriff mit einem proximalen Verbindungselement (342) auf dem Schiebeelement (330; 330') ausgebildet ist, um den Katheter (310; 310') und das Schiebeelement (330; 330') lösbar miteinander zu verbinden.
  6. Annordnung (300; 300') nach Anspruch 5, bei welcher das Schiebeelement (330; 330') ferner ein distales Verbindungselement (344; 344') aufweist, welches zur lösbaren Verbindung des Schiebeelements (330; 330') und des Zuführröhrchens (350; 350') ausgebildet ist.
  7. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, welche ferner Mittel zur lösbaren Verbindung des Zuführröhrchens (350; 350'), der Vorrichtung (300; 300') und des Schiebeelements (330; 330') in starrer Beziehung zueinander aufweist.
  8. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, bei welcher das Zuführröhrchen (350; 350') im Allgemeinen konisch ist.
  9. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, bei welcher das hämostatische Material (370) HemadexTM aufweist.
  10. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, bei welcher das Zuführröhrchen (350; 350') zumindest einen verdünnten Abschnitt (356) aufweist, der dazu ausgebildet ist, vorzugsweise dann zu brechen, wenn das Schiebeelement (330; 330') distal relativ zu dem Zuführröhrchen (350; 350') bewegt wird.
  11. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 10, bei welcher der zumindest eine verdünnte Abschnitt (356) einen Wandabschnitt mit reduzierter Dicke aufweist.
  12. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 10, bei welcher der zumindest eine verdünnte Abschnitt einen Abrisswandabschnitt aufweist.
  13. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, bei welcher das Zuführröhrchen (350; 350') zwei getrennte Hälften (350f; 350g) aufweist, die miteinander verbunden sind.
  14. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 1, bei welcher das Zuführröhrchen (350) ein elastisches Material aufweist.
  15. Anordnung nach Anspruch 1, bei welcher das Zuführröhrchen (200) zumindest zwei Retraktorarme (202) aufweist, die bewegbar miteinander verbunden sind, wobei die Arme (202) dazu ausgebildet sind, zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position bewegt zu werden, wobei jeder der Retraktorarme (202) eine innere Oberfläche (210) definiert, und wobei die inneren Oberflächen (210) einen Kanal (220) durch die Retraktorarme (202) hindurch definieren, wenn die Arme (202) in der geschlossenen Position sind, wobei der Kanal (220) zur Aufnahme des Katheters (250) ausgebildet ist, wobei zumindest ein erster Abschnitt (222) des Kanals (220) derartige Ausmaße besitzt, dass er mit der Oberfläche des Katheters (250) in Eingriff kommt, um den Katheter (250) in einer starren Position relativ zu den geschlossenen Armen (202) zu halten, und wobei zumindest ein zweiter Abschnitt (228) des Kanals (220) derart ausgebildet ist, dass er einen Raum (228b) zwischen der inneren Oberfläche (210) und dem Katheter (250) definiert.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, bei welcher ein hämostatisches Material (270) in dem Raum (228b) angeordnet ist.
  17. Anordnung (300) nach Anspruch 1, welche zusätzlich ein erstes Verbindungselement aufweist, das zur lösbaren Verbindung des Zuführröhrchens (350; 350') und des Schiebeelements (330; 330') ausgebildet ist, so dass das Schiebeelement (330; 330') sich nicht proximal oder distal relativ zu dem Zuführröhrchen (350; 350') bewegt.
  18. Anordnung (300; 300') nach Anspruch 17, welche zusätzlich ein zweites Verbindungselement aufweist, das zur lösbaren Verbindung des Katheters (310; 310') mit dem Schiebeelement (330; 330') ausgebildet ist, so dass, wenn das erste und das zweite Verbindungselement in Eingriff sind, der Katheter (310; 310') das Schiebeelement (330; 330') und das Zuführröhrchen (350; 350') sich nicht proximal oder distal relativ zueinander bewegen.
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