DE60309572T2 - System zur Erfassung und Speicherung von Fahrzeugsensordaten - Google Patents

System zur Erfassung und Speicherung von Fahrzeugsensordaten Download PDF

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John Cumming OLSEN
David Alpharetta BRADLEY
Rhesa Atlanta JENKINS
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
    • G07C5/085Registering performance data using electronic data carriers
    • G07C5/0858Registering performance data using electronic data carriers wherein the data carrier is removable
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/20Monitoring the location of vehicles belonging to a group, e.g. fleet of vehicles, countable or determined number of vehicles

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Interface-Gerät, welches Kraftfahrzeugsensordaten sammelt und diese Daten in verschiedene Drahtlosformate umsetzt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Drahtloskommunikationsrevolution erobert die Automobilindustrie im Sturm. Telematik – ein breiter Ausdruck in Bezug auf Kfz-Drahtloskommunikationssysteme und Informationsdienste – wird von führenden Kreisen der US-Automobilindustrie zunehmend als neuer Einschnitt der Kfz-Innovationen angesehen. Für Fahrzeuge geeignete Technologien umfassen Internetzugang, Globalpositionsatellitensysteme (GPS-Systeme), Fahrzeugspurverfolgung, mobile Telefonie, sprachaktivierte Steuerungen, Radar und einen weiten Bereich von Unterhaltungssystemen von MP3-Abspielgeräten bis zu Rücksitz-DVD-Kinos.
  • Im Allgemeinen sind im Stande der Technik bekannte Telematikysteme derzeit kleine Computersysteme, die in einem Fahrzeug installiert sind. Diese Systeme besitzen fast die gesamte Hardware, die sich in einem Personalcomputer findet, einschließlich eines Prozessors, Speichers, Displays, Tastatur oder Berührungsbildschirms und gewöhnlich eines oder mehrerer Interface, welche eine Kommunikation des Telematiksystems mit einem GPS-System oder einem elektronischen Steuermodul des Fahrzeugs erlauben. Weil diese Systeme praktisch mobile Personalcomputer sind, benötigen sie ein Betriebssystem und mindestens eine Softwareanwendung für die Verarbeitung und Darstellung von Telematikdaten in einer Form, welche ein Benutzer anwenden und verstehen kann.
  • Verständlicherweise ist die Installation praktisch eines Personalcomputers in einem Fahrzeug mit erheblichen Kosten verbunden. Während Einzelpersonen und Firmen die Vorteile der Telematiktechnologie zwar schätzen, sind für viele die Kosten für den Kauf und die Installierung eines Computers in einem Fahrzeug abschreckend hoch. Und diese Kosten vervielfachen sich für Firmen, welche viele Fahrzeuge besitzen und betreiben. Eine Paketauslieferungsfirma sieht sich beispielsweise unglaublichen Anfangsinvestitionen gegenüber, wenn sie in einer Fahrzeugflotte Telematiktechnologie zu installieren beabsichtigt.
  • Es besteht daher in der Industrie ein Bedürfnis nach einem verbesserten System zum Sammeln und Managen von Telematikdaten. Insbesondere besteht ein Bedürfnis nach einem Gerät und einem System, welches die Vorteile von im Stande der Technik bekannten Telematiksystemen zu geringeren Kosten bietet.
  • In der US-A-5919239 ist ein Zeit-Positions-Einloggerät für ein Fahrzeug beschrieben, welches einen Bord-GPS-Empfänger zur Bestimmung primärer Positionsdaten, einen zum Empfang sekundärer Positionsdaten von einer externen GPS-Quelle geeigneten Empfänger und einen Prozessor zum Vergleichen der Positionsdaten zur Bestimmung einer genaueren Fahrzeugposition enthält.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der Erfindung ist ein System zum Sammeln und Speichern von Daten von einem oder mehreren zu einem Fahrzeug gehörenden Sensoren vorgesehen, wobei dieses System
    eine programmierbare Logiksteuereinheit (10) mit
    einem Eingangs-Interface (15),
    einem Prozessor (20),
    einem Speicher (25) und
    einem Ausgangs-Interface (40)
    umfasst und gekennzeichnet ist durch:
    Eine Mehrzahl von mit dem Ausgangs-Interface (40) verbundenen Drahtloskommunikationsgeräten und
    einem in der Hand haltbaren Rechner (50),
    welcher über mindestens eines der Mehrzahl der Drahtloskommunikationsgeräte mit der programmierbaren Logiksteuereinheit (10) kommuniziert,
    wobei die programmierbare Logiksteuereinheit (10) an dem Eingangs-Interface (15) Sensorsignaldaten von dem einen oder den mehreren Fahrzeugsensoren empfangen kann, diesen Sensorsignaldaten eine Zeit zuordnen kann und sie in ein Ausgangsformat umwandeln kann, das von mindestens einem der Mehrzahl von Drahtloskommunikationsgeräten benutzbar ist, ferner die umgewandelten Sensordaten und die zugeordnete Zeit in einem Speicher (25) abspeichern kann und die umgewandelten Sensordaten und die zugehörige Zeit in Abhängigkeit von einem Triggerereignis zu dem in der Hand haltbaren Rechner (50) übertragen kann.
  • In einer Ausführungsform beschreibt die Erfindung ein System zum Sammeln und Speichern von Daten, wobei mindestens zwei der Mehrzahl von Drahtlosgeräten unterschiedliche Drahtlosstandards benutzen und die programmierbare Logiksteuereinheit so konfiguriert ist, dass sie eine Leiterlogikprogrammierung zur Umsetzung des Sensorsignals in Ausgangsformate benutzt, welche mit jedem der Drahtlosstandards kompatibel sind, wie es Anspruch 2 beschreibt.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird ein System zum Sammeln und Speichern von Daten beschrieben, bei welchem das in der Hand haltbare Gerät (50) mit der programmierbaren Logiksteuereinheit über mindestens zwei verschiedene Drahtlosstandards kommuniziert, wie im Anspruch 3 beschrieben.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist ein System zum Sammeln und Speichern von Daten vorgesehen, bei welchem ein Triggerereignis eine Anzeige dafür ist, dass die Fahrzeugzündung eingeschaltet ist und sich das Fahrzeug bewegt, wie Anspruch 4 beschreibt.
  • Eine andere Ausführungsform der Erfindung beschreibt ein System zum Sammeln und Speichern von Daten, bei welchem das Triggerereignis eine Anzeige dafür ist, dass das in der Hand haltbare Gerät (50) sich innerhalb eines vorbestimmten Abstandes von der programmierbaren Logiksteuereinheit (10) befindet, wie in Anspruch 5 beschrieben.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung schafft ein System zum Sammeln und Speichern von Daten, bei welchem der Prozessor (20) eine Leiterlogikprogrammierung zum Verarbeiten, Umsetzen und Speichern der von dem einen oder mehreren der Sensoren empfangenen Daten benutzt, wie im Anspruch 6 beschrieben.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist ein System zum Sammeln und Speicher von Daten vorgesehen, bei welchem die Mehrzahl von Drahtloskommunikationsgeräten aus einer Gruppe ausgewählt sind, die Drahtlosfunk, eine Infrarotkommunikationsverbindung und eine optische Kommunikationsverbindung umfasst, wie Anspruch 7 beschreibt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nach der vorstehenden Beschreibung der Erfindung in allgemeiner Form sei nun auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen, welche nicht notwendigerweise maßstäblich sind. Es zeigen
  • 1 ein Basisdiagramm einer programmierbaren Logiksteuereinheit,
  • 2 ein Verarbeitungsflussdiagramm einer programmierbaren Logiksteuereinheit und
  • 3 ein Verarbeitungsflussdiagramm zur Veranschaulichung des Betriebs einer programmierbaren Logiksteuereinheit für Telematik entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung sei nunmehr ins Einzelne gehend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen bevorzugter Ausführungsformen erläutert. Allerdings kann die Erfindung in vielen verschiedenen Formen realisiert werden und ist nicht auf die hier erläuterten Beispiele beschränkt, vielmehr dienen diese dazu, dass die Beschreibung genau und vollständig ist und dem Fachmann den Umfang der Erfindung voll übermittelt. Durchgehend sind gleiche Bezugsziffern verwendet.
  • Viele Modifikationen und andere Ausführungen der Erfindung ergeben sich für den Fachmann, an den sich die Erfindung wendet und der Nutzen aus den in der Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen ergebenden Lehren zieht. Es versteht sich somit, dass die Erfindung nicht auf die erläuterten speziellen Ausführungsformen beschränkt ist, sondern dass Abwandlungen und andere Ausführungen im Schutzbereich der beiliegenden Ansprüche enthalten sein sollen. Auch wenn hier spezielle Ausdrücke gebraucht werden, erfolgt dies nur in allgemeinem und beschreibendem Sinne und nicht zum Zwecke einer Beschränkung.
  • Es sei betont, dass die beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung, speziell jegliche als „bevorzugt" bezeichnete Ausführungsformen nur mögliche Realisierungsbeispiele sind, die nur zum Zwecke eines klaren Verständnisses der Prinzipien der Erfindung angeführt sind. Jegliche Variationen und Modifikationen der beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung sind möglich, ohne wesentlich vom Geist der Prinzipien der Erfindung abzuweichen. Alle solche Modifikationen und Variationen sollen im Bereich der Beschreibung und der Erfindung, wie sie in den beiliegenden Ansprüchen geschützt ist, enthalten sein.
  • Die folgenden Absätze beschreiben Systeme und Verfahren zur Verwendung einer neuen programmierbaren Logiksteuereinheit (PLC) 10 für Telematikzwecke.
  • Die Vorteile der Verwendung von PLCs bei Steuer- und Überwachungssystemen und Verarbeitungen sind im Stande der Technik bekannt. PLCs bieten Steuermöglichkeiten, welche mit Steuersystemen auf Relaisbasis nicht möglich waren. Steuersysteme, die programmierbare Controller enthalten, sind nun in der Lage, Maschinen und Verfahren mit einer Effizienz und Genauigkeit zu steuern, die zuvor nicht erreichbar war. Ein anderer bekannter Vorteil von PLCs ist die modulare und flexible Architektur, die eine Erweiterung von Hardware- und Softwareelementen erlaubt, wenn die Anwendungserfordernisse sich ändern. Wächst eine Anwendung über die Beschränkungen eines PLC hinaus, dann kann die Einheit leicht durch eine Einheit mit größerer Speicher- und Eingangs-/Ausgangskapazität ersetzt werden, und die alte Hardware kann für kleinere Anwendungen wieder benutzt werden.
  • PLC-Attribute machen die Installation einfach und kosteneffektiv. Ihre geringe Größe erlaubt PLCs eine bequeme Unterbringung, oft in weniger als dem halben Raumbedarf, der für ein äquivalentes Relaissteuerfeld benötigt wird.
  • Unabhängig von Größe, Komplexität oder Kosten enthalten PLCs einen Basissatz von Teilen. Einige der Teile sind Hardware, andere Software. 1 identifiziert die Basisteile eines PLC. Zusätzlich zu einem Stromversorgungssystem und einem Gehäuse, das sich für die physische und elektrische Umgebung eignet, besteht ein PLC aus folgenden Teilen: einem Eingangs-Interface 15, einem Prozessor 20, einem Speicher 25, einer Programmiersprache 30, einem Programmierwerkzeug 35 und einem Ausgangs-Interface 40.
  • Das Eingangs-Interface sorgt für eine Verbindung mit der zu steuernden Maschine oder dem Prozess. Die prinzipielle Funktion des Interfaces 50 besteht im Empfangen und Umwandeln von Feldsignalen in eine Form, die der Prozessor 20 verarbeiten kann. Der Prozessor 20 bildet die Hauptintelligenz des PLC. Im Speicher ist grundlegende Betriebsinformation in Form eines BIT-Musters gespeichert, welches in als Wörter bezeichneten Arbeitsgruppen organisiert ist. Jedes im Speicher gespeichertes Wort ist entweder ein Befehl oder ein Datenteil. Die Daten können Referenzdaten oder ein gespeichertes Signal von einem Prozess sein, die durch das Eingangs-Interface eingegangen sind.
  • Der Betrieb eines traditionellen PLC verläuft nach der recht einfachen Wiederholungssequenz, die 2 zeigt. In Schritt 1 beobachtet der Prozessor 20 den zu steuernden Prozess durch Überprüfung der vom Eingangs-Interface 15 kommenden Information. Im Schritt 2 wird die Information mit der Steuerinformation verglichen, die vom Programm geliefert und dort gespeichert ist. In Schritt 3 erfolgt eine Bestimmung, ob eine Steueraktion erforderlich ist. In Schritt 4 wird die Steueraktion durch Übertragung von Signalen zum Ausgangs- Interface 40 ausgeführt, und nach ihrer Ausführung wiederholt sich der Prozess. Im Betrieb orientiert sich der Prozessor 20 kontinuierlich an dem im Speicher gespeicherten Programm, um sich Befehle bezüglich der nächsten Aktion und Bezugsdaten zu holen.
  • Das Ausgangs-Interface 40 übernimmt Signale vom Prozessor 20 und wandelt sie in Formen um, die sich eignen zur Erzeugung von Steueraktionen durch externe Vorrichtungen. Die Programmsprache 30 ist eine Darstellung von Aktionen, welche erforderlich sind, um die gewünschten Ausgangssteuersignale für einen gegebenen Prozesszustand zu erzeugen. Das Programm enthält Abschnitte, die mit der Übertragung von Prozessdaten in den Steuerspeicher zu tun haben, ferner Abschnitte, weiche die Entscheidungsbildung darstellen, und Abschnitte, die mit der Umwandlung der Entscheidung in eine physische Ausgangsaktion zu tun haben. Programmsprachen 40 haben viele Formen. Eine übliche Programmsprache 40, die in PLCs verwendet wird, entspricht den Konventionen der Relaislogik, die aus Leiterdiagrammen bestand, die Kontaktschließtypen und Spulen angaben. Eine Art von Programmsprache 40 besteht aus einer Darstellung eines Relaislogiksteuerschemas.
  • Die Programmierwerkzeuge 35 sorgen für die Verbindung zwischen Programmierer und PLC. Der Programmierer entwirft die erforderlichen Steuerkonzepte und überträgt sie dann in eine spezielle Programmform, wie sie der ausgewählte PLC benötigt. Das Werkzeug 35 erzeugt ein Muster elektrischer Signale, die den Symbolen, Buchstaben oder Zahlen in den Versionen des Programms entsprechen, welches von den Benutzern verwendet wird.
  • Die hier beschriebene Erfindung wendet ein PLC in neuer Weise an, welche viel von der Funktionalität eines Telematik-Computersystems zu einem Bruchteil der Kosten realisiert. Wie oben beschrieben, besteht der übliche Gebrauch eines PLC in der Steuerung eines Prozesses oder eines Systems aufgrund von Eingangsinformationen vom Prozess oder System. Bei der Erfindung steuert der PLC nicht den Prozess oder das System, welches in den PLC eingegeben wird, sondern statt dessen speichert die Telematik-PLC-Einheit 10 gemäß der Erfindung vom Eingangs-Interface 15 erhaltene Information und gibt ihr eine Zeitmarkierung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich die Telematik-PLC-Einheit 10 durch die Flexibilität hinsichtlich jedes Typs von Eingangsinformationen aus, in einem Falle Eingangssignale von einem Fahrzeugsensor, wobei diese Eingangssignale in eine Umgebung umgesetzt werden, die drahtlos ausgeführt sein kann. Bei einer Ausführungsform erfolgt ein Eingang in die Telematik-PLC-Einheit 10 über Verdrahtung, und es wird eine Leiterlogikprogrammiersprache 40 konfiguriert, welche Eingangssignaleigenschaften unterscheidet und individuelle Signaleigenschaften in ein Wort übersetzt, dass in drahtloser Umgebung verwendbar ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kommt externe Eingangsinformation zum Gerät von verschiedenen Sensoren, die an einem Fahrzeug vorgesehen sind, einschließlich einer Pumpe, eines Haubensensors, eines Hintertürsensors, eines Zündsensors und eines Elektroniksteuermodulsensors (EMC-Sensor). Der EMC ist in der Automobilindustrie gut bekannt und liefert Information über die Betriebsbedingungen des Fahrzeugs wie Temperatur, Öldruck, Motorlauf oder -stop, Fahrmeilen pro Stunde und Pedalposition. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das ECM-Signal analog und wird vor Eingabe in die Telematik-PLC-Einheit 10 mit einem Analog/Digital-Konverter digitalisiert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Prozess 20 ein INTEL-Prozessor auf Grundlage eines 8086-Chips. Der normale Fachmann sieht, dass auch andere Zentralprozessoreinheiten bei der Erfindung verwendet werden können. Der 8086-Chip und relativ langsame billige Speichermodule werden bei dieser Ausführungsform verwendet, weil der Betrieb der Telematik-PLC-Einheit (wie unten beschrieben) keine große Prozessorleistung oder Geschwindigkeit erfordert. Im Betrieb erhält die Einheit 10 Zeitmarkierungen und speichert Informationen von den verschiedenen Fahrzeugsensoren. Zu bestimmten Zeitpunkten wird die Information für drahtlose Umgebung umgewandelt und zu einem externen Drahtlosgerät 50 übertragen. Das externe Drahtlosgerät 50 übernimmt so einen großen Teil der Verantwortung für die Datenverarbeitung, und demzufolge kann die Telematik-PLC-Einheit 10 zu relativ niedrigen Kosten hergestellt und installiert werden.
  • Da ein großer Teil der Datenverarbeitungsfunktion auf das externe Drahtlosgerät 50 übertragen wird, erfordert die Telematik-PLC-Einheit 10 kein Betriebssystem. Stattdessen verlässt sie sich auf die Leiterlogikprogrammierung, die im Stande der Technik gut bekannt ist. Der Verzicht auf das Betriebssystem und das Arbeiten mit der Leiterlogik für die von der Telematik-PLC-Einheit 10 durchgeführte begrenzte Datenverarbeitung führt zu weiteren Kosteneinsparungen im Vergleich zu den bekannten komplexeren Telematik-Computersystemen.
  • Ein weiterer Gesichtspunkt der PLC-Einheit 10 der Erfindung besteht in der Hinzufügung von Firmware zum 8086-Prozessor, um Speicherung zu ermöglichen und für das Funktionieren zu sorgen. Firmware ist eine allgemein bekannte Kategorie von Speicherchips, die ihren Inhalt ohne Leistung halten, und hierzu zählen ohne Begrenzung nur auslesbare Speicher (ROM), programmierbare nur auslesbare Speicher (PROM), löschbare programmierbare nur auslesbare Speicher (EROM) und elektrisch löschbare programmierbare nur auslesbare Speicher (EEPROM).
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Speicherteil der Speicher- und Durchführungsfunktionalität der Prozess, bei welchem Signale von den PLC-Eingangsanschlüssen erhalten werden und Signalzeichen von der Leiterlogikmaschinensprache interpretiert werden. Die Leiterlogik erlaubt eine Programmierung jedes Anschlusses für die Übersetzung der Zeichen des ankommenden Signals in ein gewünschtes Ausgangsformat, und die übersetzten Daten werden in den Speicher eingegeben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird der Datentransport durch bekannte Drahtlosprotokolle wie 802.11 A oder B erreicht. Bei Anwendung einer Frequenzsprungstreuspektrumstechnologie sind von 2,402 GHz bis 2,480 GHz Baudrahten wählbar für irgendein RS232-Protokoll.
  • Die Leiterlogikprogrammierung wird benutzt, um die Ausgangsdaten in Pakete oder Datenwörter zusammenzufassen und das Timing des Sammelns, der Übersetzung und des Haltens jedes Signals an jedem Eingangsanschluss und jedes im Speicher gespeicherten Datenwortes zu steuern.
  • Im Gegensatz dazu ist der Durchführungsteil der Speicher- und Durchführungsfunktionalität der Prozess, in dem die Leiterlogik benutzt wird, um einen der PLC-Anschlüsse zu konditionieren für den Empfang eines Signals (rs), welches die Übertragung der im Speicher gespeicherten Datenwörter zum Ausgang triggert. Die Leiterlogikprogrammierung fixiert das Timing der Ausgabe jedes im Speicher gespeicherten Datenwortes, so dass alle seit der letzten Übertragung (ts) gespeicherten Wörter in einem Strom ausgegeben werden, bis der Speicher geleert ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die in die Telematik-PLC-Einheit 10 eingegebenen Fahrzeugsensordaten für eine Drahtlosumgebung übersetzt. Mehrere Drahtlosstandards sind im Stande der Technik bekannt, welche bei der Erfindung gleichermaßen vorteilhaft sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat die Telematik-PLC-Einheit 10 zwei mit dem Ausgangs-Interface 40 der Einheit verbundene Drahtlosgeräte. Mit zwei Drahtlosgeräten kann das Gerät mit beiden Drahtlosstandards arbeiten und ergibt ein Backup-System für externe Drahtloseinheiten 50, die mit vielen Drahtlosfunkgeräten ausgerüstet sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Ausgangs-Interface 40 der Telematik-PLC-Einheit 10 zu Drahtloskommunikationen mit Bluetooth und 802-Standars fähig.
  • Die Bluetooth- und 802-Standars sind im Stand der Technik bekannt. Allgemein ist Bluetooth ein Drahtlosfunk der Klasse 3, der bei einer Frequenz von 2,4 GHz arbeitet. Bluetooth ist ein Datenfunk niedriger Leistung für kleine Bereiche, der die Fähigkeit hat, einen Datenaustausch zwischen Geräten über kurze Entfernungen zu erlauben. Drahtlose Geräte, welche den 802-Standard benutzen, arbeiten bei höheren Frequenzen und haben die Fähigkeit Daten über größere Entfernungen zu übertragen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Kommunikation zwischen einem externen Gerät und der PLC-Einheit 10 über einen Infrarotkommunikationsport und/oder einen optischen Kommunikationsport. Bei dieser alternativen Ausführungsform kann ein externes Gerät über drahtlose Kommunikation verfügen, jedoch ist diese Fähigkeit nicht Wesentlich. Bei noch weiteren Ausführungsformen sind andere Methoden zur Informationsübertragung von der PLC-Einheit 10 zu einem externen Gerät im Stand der Technik gut bekannt und sind bei der Erfindung gleichermaßen von Vorteil.
  • Die folgenden Absätze beschreiben den Betrieb einer PLC-Einheit 10 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die nachstehende Beschreibung erfolgt im Kontext einer Fahrzeuginstallation, bei welcher Eingangssignale von einer Mehrzahl am Fahrzeug vorhandener Sensoren erhalten werden. Jedoch ist die oben beschriebene Telematik 10 unabhängig von der Plattform und ist auch in anderen Umgebungen gleichermaßen von Vorteil.
  • 3 ist ein Hochpegel-Prozessflussdiagramm, welches den Betrieb einer Telematik-PLC-Einheit gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht. Hierbei sind Sensoren an einem Fahrzeug vorgesehen, um Informationen über den Betrieb des Fahrzeugs zu erfassen, und sie sind mit dem Eingangs-Interface 15 der Telematik-PLC-Einheit 10 verdrahtet. Weiterhin ist ein Sensor auf der ECM-Einheit des Fahrzeugs angeordnet und liefert zusätzliche Informationen über das Fahrzeug, wie etwa Temperatur, Öldruck, Motorzustand, Fahrgeschwindigkeit und Pedalposition. Einige oder alle der Sensorsignale können analog vorliegen und werden vor Zuführung zum Eingang zur Telematik-PLC-Einheit 10 mit einem Analog/Digital-Wandler digitalisiert.
  • Die Eingangssignale werden in Datenpaketen zusammengefasst, die mit Ereignistypen gekennzeichnet werden, zeitlich markiert werden und in einem adressierbaren Speicher gespeichert werden. Für die ECM-Kommunikation sind Ereignistypen Codes, die von der Society of Automotive Engineers (SAE) festgelegt worden sind und beispielsweise SAE 1939, SAE 1587 und SAE 1708 enthalten. Sensor- und/oder Schaltereignisse können auf einem Analogsignal basieren, dass in Volt oder Millivolt aufgenommen wird. Die PLC-Leiterlogik interpretiert und übersetzt dann die Daten für flexiblen Ausgang in verschiedene Formate. Gemäß 3 wird ein Analogsignal in ein Digitalsignal umgewandelt, und das Digitalsignal wird in ASCII unter Verwendung der Leiterlogik und Modbus umgewandelt. Modbus ist ein bekanntes „application later messaging protocol", das benutzt wird zur Durchführung einer Kommunikation zwischen Geräten unterschiedlicher Bus- oder Netzwerktypen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform erlaubt ein Datenarray die Trennung einzelner Eingangssignale und individuelle Übersetzung einzelner Signale an jedem Terminal. Beispielsweise kann der Terminal 1 eine Analog/Digital-Umsetzung, Terminal 2 eine Umsetzung Digital in ASCII usw. sein. Bei dieser Ausführung gelangt das Ausgangssignal unter Verwendung der Standard I/O-Geräteprotokolle RS 232 und 485 zum Ausgangsanschluss. Für den Fachmann versteht es sich, dass auch andere bekannte Protokolle benutzt werden können, wie, ohne Beschränkung, 422 und 486. Gleichermaßen können bei alternativen Ausführungen Ausgangssignale formatiert sein als ASCII, binär, hexadezimal, dezimal und zu irgendeinen von diesen Standardprotokollen ausgegeben werden.
  • Die Daten werden dann an ein externes Gerät 50 unter Verwendung mindestens eins der Bluetooth- und 802.1-Drahtlosstandards übertragen. Wie oben erläutert, sind auch andere Methoden der Datenübertragung von der Telematik-PLC-Einheit 10 zu einem externen Gerät 50 im Stande der Technik bekannt und sind gleichermaßen von Vorteil bei der Erfindung.
  • Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, vereinfacht die Erfindung die Aufgabe einer Realzeitaufnahme und Integration von Autotelematikdaten durch Hinzufügen eines PLC zu Fahrzeugelektronikkommunikationsmodulen. Die Kombination erlaubt geräteunabhängige Übertragung und flexible Kommunikation von Telematikdaten. Im Gegensatz dazu erfordert der derzeitige Stand der Technik eigentümerspezifische Softwaredecodierung und Neuzusammensetzung der Daten, um dieselbe Flexibilität zu erreichen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das externe Gerät 50, zu welchem die Telematikdaten übertragen werden, ein drahtloses Gerät, welches mit einem Betriebssystem wie Windows CE arbeitet. Im Kontext eines Paketauslieferungssystems kann beispielsweise das externe Gerät 50 ein tragbares Terminal oder ein persönlicher Digitalassistent (PDA) sein, den ein Fahrer mit sich führt, wenn der das Fahrzeug zur Auslieferung von Paketen verlässt. Wenn der Fahrer das externe Gerät 50 vom Fahrzeug entfernt, kann von den Fahrzeugsensoren nach wie vor Information erfasst und zur Telematik-PLC-Einheit 10 übertragen werden. Diese Information wird automatisch zu dem externen Gerät 50 übertragen, wenn das Gerät innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von der Telematik-PLC-Einheit bleibt. In diesem Fall ist das externe Gerät 50 so programmiert, dass es ein Signal an die Telematik-PLC-Einheit 10 sendet, welches diese instruiert, alle seit der letzten Übertragung gesammelten Sensorinformationen zu übertragen.
  • Bei alternativen Ausführungsformen erfolgt der Informationstransfer von der Telematik-PLC-Einheit 10 zum externen Gerät 50 nicht automatisch sondern ist stattdessen an ein Triggerereignis gebunden. Beispielsweise kann die Kommunikation zwischen der Telematikeinheit 10 und dem externen Gerät nur dann erfolgen, wenn der Fahrzeugmotor läuft, oder bei einer noch anderen Ausführungsform, wenn die Zündung eingeschaltet oder ausgeschaltet ist. Es sind auch andere Arten von Datentransfertriggerereignissen möglich, die für den Fachmann auf diesem Gebiet auf der Hand liegen.
  • Bei einem Paketauslieferungssystem liegt der Wert der Erfindung darin, dass es einen Träger mit einem deutlichen Bild von Telematikinformation versorgt, ohne dass die Installation eines Personalcomputersystems in jedem Fahrzeug erforderlich wird. Stattdessen bietet die Erfindung eine relativ preiswerte Alternative, welche die Verarbeitungsleistung, die bei vom Fahrer mit sich geführten tragbaren Computersystemen bereits vorhanden ist, hebelartig verstärkt. Durch Ergänzung der Telematik-PLC-Einheit 10 bei seinen Fahrzeugen bekommt der Halter wichtige Telematikinformationen über die Fahrer in der Aktion mit und innerhalb des Fahrzeugs. Die erhöhte Sichtbarkeit wiederum erleichtert ein besseres Management und Kommunikationspraktiken, welche Paketauslieferungsdienste und Fahrereffektivität verbessern. Außerdem erlaubt die von der Erfindung gebotene Funktionalität eine automatisierte Arbeitsüberwachung der Paketoperationen, welche früher eine weitere Person erfordert haben, die mit dem Fahrer fuhr und aufwendige Notizen über die Aktivitäten des Fahrers während der Auslieferungstour notierte.
  • Die Installation einer PLC-Einheit 10 in der 12-Volt-Umgebung eines Auslieferungsfahrzeugs erfordert die Verwendung einer integrierten Stromversorgungsquelle, welche eine Erhöhung von 12 Volt auf von der Einheit 10 benötigten 24 erlaubt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Stromversorgung ferner so ausgelegt, dass sie Leistung filtert und speichert, um Konstanzunterbrechungen zu vermeiden, die von verstärkten Spitzen im 12-Volt-System herrühren.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt auf dem Gebiet der Diagnose und Fahrzeugwartung. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist eine relativ preiswerte Telematik-PLC-Einheit 10 in jedem Fahrzeug einer Flotte installiert. Jede Einheit 10 ist so konfiguriert, dass sie Fahrzeugdiagnoseinformation erfasst, die einem Mechaniker bei der Überwachung hilft, welches Fahrzeug Wartung benötigt. Statt des Erfordernisses, dass jedes Fahrzeug mit einer komplizierten Diagnosevorrichtung ausgestattet wird, wird eine Telematik-PLC-Einheit 10 installiert, um die benötigten Diagnosedaten zu erfassen und zu übertragen. Bei einer solchen Ausführungsform geht ein Mechaniker einfach eine Reihe von Fahrzeugen mit einem tragbaren Computerterminal ab, der so konfiguriert ist, dass er die Diagnoseinformation von den jeweiligen Fahrzeugtelematik-PLC-Einheiten 10 drahtlos erfasst. Der Mechaniker kann so Diagnosedaten aufnehmen, ohne in die einzelnen Fahrzeuge einzusteigen oder sie zu inspizieren.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Datenerfassung bezüglich Kraftfahrzeugen beschränkt. Wie bereits gesagt, ist die Erfindung unabhängig von der Plattform. So kann ein Sensor an einer Tür innerhalb eines Bürogebäudes platziert sein, und eine PLC-Einheit 10 kann so konfiguriert sein, dass sie bei jedem Öffnen der Tür Daten speichert und zeitlich markiert. Bei diesem Beispiel erfasst die Erfindung genau, wie oft die Tür geöffnet wurde, warum sie geöffnet wurde und für wie lange Zeit. In einer verwandten Ausführungsform kann eine erfindungsgemäße PLC-Einheit 10 somit als billiges Alarmsystem dienen.
  • Betrachtet man wieder das Beispiel des Paketauslieferungssystem, dann kann eine PLC-Einheit 10 gemäß der Erfindung so konfiguriert werden, dass sie Informationen von einem Zentralbrieflkasten aufnimmt. Zentralbriefkästen sind eine Einrichtung, bei welcher Kunden des Beförderungsunternehmens Briefe oder Pakete an einer bequemen Stelle einwerfen, die von einem Fahrer des Beförderungsunternehmens eingesammelt werden. Zentralbriefkästen sind bequem für Kunden, jedoch weiß der Fahrer nicht, ob ein Briefkasten ein Paket enthält, das er mitnehmen soll, ehe er nicht den Briefkasten geöffnet hat. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine PLC-Einheit 10 so konfiguriert, dass sie Informationen von einem Sensor aufnimmt, der an der Briefkastentür befestigt ist. Die PLC-Einheit 10 nimmt jedes Mal beim Öffnen der Briefkästen Türdaten auf und markiert sie zeitlich. Diese Information wird zu einem tragbaren Terminal übertragen, welches der Fahrer mit sich führt, wenn er sich dem Briefkasten nähert. Das tragbare Terminal ist so ausgelegt, dass es die Daten verarbeitet und dem Fahrer die Anzahl der Pakete anzeigt, die sich im Briefkasten befinden. Das Aufsammeln der zeitlich markierten Ereignisse, die an jedem Briefkasten anfallen, kann auch Daten für eine Bedarfsanalyse zur Aufstellung liefern, welche Entscheidungen über den Ort eines Briefzentrums und die Betriebsstunden erleichtert.
  • Viele Abwandlungen und andere Ausführungsformen ergeben sich für den Fachmann, an den sich die Erfindung wendet, wenn er den Nutzen der in den vorstehenden Erläuterungen und zugehörigen Zeichnungen gegebenen Lehren zieht. Es versteht sich daher, dass die Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ist, sondern Modifikationen und andere Ausführungen im Schutzbereich der beiliegenden Ansprüche liegen sollen. Auch wenn hier spezielle Ausdrücke verwendet sind, sind diese nur im allgemeinen und beschreibenden Sinne nicht einschränkend zu verstehen.

Claims (7)

  1. System zum Sammeln und Speichern von Daten von einem oder mehreren zu einem Fahrzeug gehörigen Sensoren mit: einer programmierbaren Logiksteuereinheit (10), die – ein Eingangs-Interface (15), – einen Prozessor (20), – einen Speicher (25) und – ein Ausgangs-Interface (40) aufweist, wobei das System gekennzeichnet ist durch eine Mehrzahl von mit dem Ausgang-Interface (40) verbundenen Drahtloskommunikationsgeräten und einen in der Hand haltbaren Rechner (50), der mit der programmierbaren Logiksteuereinheit (10) über mindestens eines der Mehrzahl der Drahtloskommunikationsgeräte kommuniziert, wobei die programmierbare Logiksteuereinheit (10) geeignet ist, an dem Eingangs-Interface (15) Sensorsignaldaten von dem einen oder den mehreren Fahrzeugsensoren zu empfangen, den Sensorsignaldaten eine Zeit zuzuordnen, die Sensorsignaldaten in ein Ausgangsformat umzusetzen, das von mindestens einem der Mehrzahl der Drahtloskommunikationsgeräte benutzbar ist, die umgesetzten Sensordaten und die zugeordnete Zeit in einem Speicher (25) zu speichern und die umgesetzten Sensordaten und die zugeordnete Zeit an den in der Hand haltbaren Rechner (50) auf ein Triggerereignis hin zu übertragen.
  2. System nach Anspruch 1, bei welchem mindestens zwei der Mehrzahl der Drahtloskommunikationsgeräte verschiedene Drahtlosübertragungsstandards benutzen und die programmierbare Logiksteuereinheit so ausgelegt ist, dass sie eine Leiterlogikprogrammierung zur Umsetzung der Sensorsignaldaten in Ausgangsformate, die mit jedem der Drahtlosübertragungsstandards kompatibel sind, benutzt.
  3. System nach Anspruch 2, bei welchem der Rechner (50) mit der programmierbaren Logiksteuereinheit über mindestens zwei unterschiedliche Drahtlosübertragungsstandards kommuniziert.
  4. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem das Triggerereignis eine Anzeige dafür ist, dass die Zündung des Fahrzeugs eingeschaltet ist und das Fahrzeug sich bewegt.
  5. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem das Triggerereignis eine Anzeige dafür ist, dass der in der Hand haltbare Rechner (50) sich in einem vorbestimmten Abstand zu der programmierbaren Logiksteuereinheit (10) befindet.
  6. System nach Anspruch 2, bei welchem der Prozessor (20) eine Leiterlogikprogrammierung zur Verarbeitung, Umsetzung und Speicherung der von einem oder mehreren der Sensoren erhaltenen Daten benutzt.
  7. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem die Mehrzahl der Drahtlosenkommunikationsgeräte aus der Gruppe ausgewählt sind, welche ein drahtloses Funkgerät, ein Infrarotkommunikationsglied und ein optisches Kommunikationsglied umfasst.
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