DE60310378T2 - Einstellbares progressives gelenkbremssystem - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Leuchtenhalterungen. Sie findet insbesondere Anwendung in Verbindung mit einem einstellbaren Beleuchtungsaufbau zur Verwendung beim Betrieb von Theatern, zahntechnischen Einrichtungen und dergleichen und wird unter besonderer Bezugnahme darauf beschrieben werden. Es ist aber festzuhalten, dass die Erfindung auch anwendbar ist auf eine breite Vielfalt von mit Haltern versehenen Beleuchtungsanwendungen.
  • Mit Gelenken versehene Halter werden üblicherweise zum Ausrichten von Operationsleuchten in Krankenhausoperationssälen, zahntechnischen Einrichtungen und dergleichen zur Beleuchtung von Behandlungsstellen an Patienten verwendet. Der Halter wird dazu verwendet, einen oder mehr Leuchtköpfe von einer Decke oder einem Wandaufbau abzuhängen und er gestattet es dem Leuchtkopf, in mehreren Freiheitsgraden innerhalb des Operationssaals an verschiedene Stellen bewegt zu werden. Es wird dabei erwünscht, dass der Arm des Halters ein Gleichgewicht zu dem zugehörigen Leuchtkopf bildet, wenn sich der Leuchtkopf in einer beliebigen Position innerhalb eines Bereichs von Positionen befindet. Von dem Arm wird üblicherweise eine Feder getragen, um bei der Gleichgewichtsbildung des Armes von Unterstützung zu sein. Der Arm neigt aber oftmals über die Zeit dazu, auszuwandern und der Lichtkopf bewegt sich aus der Position heraus. Darüber hinaus ist die Feder nicht dazu in der Lage, Kräfteunterschiede vollständig auszugleichen, die dann auftreten, wenn sich der Arm in unterschiedlichen Winkelausrichtungen positioniert befindet.
  • Ein Armaufbau mit einem ersten und einem zweiten Armabschnitt mit einem Gelenk dazwischen zur Positionierung des zweiten Arms in einem Bereich von Drehausrichtungen relativ zu dem ersten Armabschnitt ist in dem US-Patent Nr. 4 770 384 beschrieben. Bei dieser Vorrichtung umfasst das Gelenk ein Lager, erste und zweite gegenüberliegende Gehäusebauteile, die eine Bremskraft auf das Lager ausüben und einen Federarmmechanismus, der mit dem Gelenk in Wirkverbindung steht. Bei der Vorrichtung nach US 4 770 384 besitzt der zweite Armabschnitt die Tendenz, relativ zum ersten Armabschnitt auszuwandern.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein neues und verbessertes einstellbares progressives Gelenkbremssystem und ein Verfahren der Verwendung zur Verfügung, die die vorstehend beschriebenen und weiteren Nachteile beseitigen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • In Übereinstimmung mit einem Aspekt gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Armaufbau vorgesehen. Der Armaufbau weist einen ersten Armabschnitt, einen zweiten Armabschnitt und ein Gelenk zum Positionieren des zweiten Armabschnitts in einem Bereich von Drehausrichtungen relativ zu dem ersten Armabschnitt auf. Der zweite Armabschnitt ist mit einem lichtaussendenden Bauteil verbunden. Das Gelenk umfasst ein Lager, erste und zweite gegenüberliegende Gehäusebauelemente, die eine erste Bremskraft auf das Lager ausüben und einen Federarmmechanismus, der mit dem Gelenk funktional verbunden ist. Der Federarm übt eine zweite Bremskraft auf das Lager aus, die einer Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement entgegenwirkt. Die zweite Bremskraft verändert sich in Relation zu der Drehausrichtung des zweiten Armabschnitts relativ zu dem ersten Armabschnitt. Die zweite Bremskraft nimmt zu, wenn eine von dem Federarmmechanismus erzeugte Kraft, die dazu neigt, den zweiten Armabschnitt in eine allgemein nach oben gerichtete Richtung zu drehen, zunimmt, um dadurch die Tendenz des zweiten Armabschnitts zum Auswandern zu verringern.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren des Ausbalanzierens eines Armabschnitts eines Armaufbaus bereitgestellt. Der Armaufbau weist ein Gelenk auf mit ersten und zweiten relativ verdrehbaren Gehäusebauelementen, die sich durch ein Lager im Abstand zueinander befin den. Der Armabschnitt ist mit dem zweiten Gehäusebauelement verbunden. Das Verfahren umfasst das Aufbringen eines Klemmdrucks zwischen den Gehäusebauelementen und dem Lager in einer ersten Richtung, um eine gleich bleibende Bremskraft zu erzeugen, die einer Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement widersteht. Das Verfahren umfasst weiterhin das Aufbringen eines veränderlichen Klemmdrucks zwischen wenigstens einem der Gehäusebauelemente und dem Lager in einer Richtung im allgemeinen senkrecht zu der ersten Richtung, um eine veränderliche Bremskraft bereitzustellen, die einer Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement entgegenwirkt, wobei sich der veränderliche Klemmdruck entsprechend den Relativdrehstellungen der ersten und zweiten Gehäusebauelemente verändert.
  • Ein Vorteil wenigstens einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, dass sie es einem Federarm ermöglicht, in einer definierten Stellung zu verbleiben, sogar wenn sich der Schwerpunkt einer Leuchte, an der er festgelegt ist, bewegt.
  • Ein weiterer Vorteil wenigstens einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, dass sie es einem Bremssystem ermöglicht, eingestellt zu werden, um eine veränderbare Bremskraft zu erzeugen.
  • Ein weiterer Vorteil wenigstens einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, dass ein Federarm optimal eingestellt wird durch eine Kombination aus Federspannung und Bremswirkung, um es dem Federarm zu ermöglichen, auf jede Position innerhalb eines Bereichs von Winkelstellungen eingestellt zu werden.
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden sich dem Fachmann durch das Studium und die Berücksichtigung der nachfolgend detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen erschließen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung kann Form annehmen in Form unterschiedlicher Bauteile und Anordnungen von Bauteilen und unterschiedlicher Schritte und Abfolgen von Schritten. Die Zeichnungen dienen nur zu Zwecken der Erläuterung einer bevorzugten Ausführungsform und dienen nicht der Beschränkung der Erfindung.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Beleuchtungssystems nach der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine vergrößerte perspektivische Darstellung eines Gelenkarmaufbaus des Beleuchtungssystems nach 1;
  • 3 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung des Armaufbaus nach 2;
  • 4 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung des Gelenks des Armaufbaus nach 2;
  • 5 ist eine weitere perspektivische Explosionsdarstellung des Gelenks des Armaufbaus nach 2;
  • 6 ist eine weitere perspektivische Explosionsdarstellung des Gelenks des Armaufbaus nach 2;
  • 7 ist eine weitere Teilexplosionsdarstellung des Gelenks des Armaufbaus nach 2;
  • 8 ist eine schematische Querschnittsansicht, die Kräfte auf den Lagerring des Gelenks nach 2 zeigt;
  • 9 ist eine schematische Darstellung, die den Bereichung von Positionen für den Federarm nach 2 zeigt;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht des Gelenks nach 2 in einer oberen Stellung; und
  • 11 ist eine perspektivische Darstellung des Gelenks nach 2 in einer unteren Stellung.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Bezug nehmend auf 1 besitzt ein Beleuchtungssystem mehrere Schwenkarmanordnungen zum Abstützen von Leuchten und anderer Ausrüstung über einem Patienten oder einem anderen Ort, der befeuchtet oder untersucht werden soll. Im Einzelnen weist das Beleuchtungssystem einen ersten Armaufbau oder Armanordnung 10 auf, einen zweiten Armaufbau 12, einen dritten Armaufbau 14, einen vierten Armaufbau 16 und einen fünften Armaufbau 18, die jeweils zum Abstützen eines Lichtkopfes 20, 22, eines Bildschirms 24, 26, einer flexiblen Arbeitsleuchte 28 oder eines anderen Ausrüstungsgegenstandes, der während einer zahnärztlichen oder einer chirurgischen Anwendung benutzt werden soll. Obwohl das Beleuchtungssystem unter besonderer Bezugnahme auf ein Operationsleuchtensystem beschrieben wird, wie es in 1 ersichtlich ist, ist es festzuhalten, dass das System einen einzelnen verschwenkbaren Armaufbau oder mehrere Anordnungen für eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungen besitzen kann.
  • Die Armanordnungen 10, 12, 14, 16, 18 werden durch eine mittige Nabe 30 an einem Tragbauteil 32 festgelegt, wie beispielsweise einer an einer Decke oder einer an einer Wand montierten Platte. Die Armanordnungen 12, 14, 16 gestatten es jedem der Lichtköpfe 20, 22 und einem lichtaussendendem Bauteil (nicht dargestellt) der Arbeitsleuchte 28, so positioniert zu werden, dass ein gewünschter Grad an Ausleuchtung an einer zu untersuchenden Person erreicht werden kann. Die Armanordnungen sind so angelenkt, dass die Ausrüstung in Position gebracht werden kann. Im Einzelnen besitzen die Armanordnungen jeweils zwei oder mehr Armabschnitte 34, 36, 38, 40, 42, die an Gelenken 50, 52 angelenkt sind. Jeder Armaufbau kann mehr als ein Gelenk besitzen, in Abhängigkeit von der Zahl der Armabschnitte.
  • Wie es anhand von 29 ersichtlich ist, weist wenigstens eines der Gelenke 52 ein Gelenkbremssystem auf, welches nachfolgend detaillierter beschrieben wird, welches es einem Federarm 42, an dem es angeordnet ist, gestattet, in einer definierten Stellung zu verbleiben, sogar wenn der Schwerpunkt der flexiblen Arbeitsleuchte 28 (1), des Lichtkopfs 56 (9) oder eines anderen Ausrüstungsgegenstandes, an dem er sich angeordnet befindet, sich bewegt. Es ist festzuhalten, dass das gleiche Gelenk und Bremssystem in vorteilhafter Weise an allen Gelenken zum Einsatz gelangt, obwohl es auch vorgesehen ist, dass einige der Gelenke 52 in dem Beleuchtungssystem auf bekannte Weise arbeiten.
  • Wie es anhand von 4 und 5 ersichtlich ist, besitzt das Gelenk oder besitzen die Gelenke 52, die von dem Gelenkbremssystem Gebrauch machen, ein Paar von gegenüberliegend angeordneten Gehäusebauelementen 60, 62 mit einem ringförmigen Lager 64, welches zwischen den Gehäusebauelementen angeordnet ist. Das Lager ist aus einem Polymerwerkstoff, wie beispielsweise Polyamid oder einem anderen geeigneten Werkstoff gebildet, der eine Gleitbewegung der benachbarten Gehäusebauelementoberflächen an dem Lager gestattet. Die Gehäusebauelemente 60, 62 bewegen sich auf diese Weise relativ zueinander über die Gleiteigenschaften des Lagers 64.
  • Das Lager 64 ist insbesondere so ausgebildet, sowohl axiale als auch radiale Kräfte aufzunehmen. Wie es insbesondere in 8 ersichtlich ist, besitzt das Lager 64 einen ringförmigen Scheibenabschnitt 66 mit einander gegenüberliegenden Flächen 68, 70. Radiale Flansche 72, 74 verlaufen im allgemeinen rechtwinklig zu und in entgegengesetzte Richtungen von den Flächen 68, 70 der Scheibe 66 aus an einem inneren Umfangsrand 75 der Scheibe, um dem Lager 64 einen insgesamt T-förmigen Querschnitt zu erteilen. Die Gehäusebauelemente 60, 62 besitzen jeweils einen hohlgezogenen Abschnitt 76, 78, wobei jeder hohlgezogene Abschnitt einen hohlen Innenraum 80 und eine ringförmige Lagerfläche 82, 84 an einem offenen Ende 86, 88 davon besitzt. Der Scheibenabschnitt 66 des Lagers 64 befindet sich zwischen den gegenüberliegenden ringförmigen Flächen 82, 84 angeordnet, wobei jeder der radialen Flansche 72, 74 an einer Stufe oder einem Vorsprung 90, 92 benachbart zum jeweiligen offenen Ende 86, 88 angeordnet ist. Die vom Lager 64 erzeugte Reibung dient zum Bremsen, wie es nachfolgend noch detaillierter erläutert werden wird.
  • Wie es insbesondere anhand von 46 ersichtlich ist, werden die Gehäusebauelemente 60, 62 von einem Klemmaufbau 96 aneinandergeklemmt. Insbesondere werden die Gehäusebauelemente 60, 62 über einen querverlaufenden Achszapfen oder einen Gelenkstift 98, der sich zwischen ihnen erstreckt, lösbar verbunden. Der Achszapfen 98 kann über eine mittige Öffnung 100 in dem hohlgezogenen Abschnitt 78 des Gehäusebauelements 62 aufgenommen werden. Ein Kopf 102 des Achszapfens befindet sich an einer Scheibe 104 in einer Ausnehmung 106 um die Öffnung 100 herum angeordnet. Ein Schaft 108 des Achszapfens durchsetzt die Öffnung 100 und eine entsprechende mittige Öffnung 110 in dem hohlgezogenen Abschnitt 76 des Gehäusebauelements 60. Ein distales Ende 112 des Achsenschaftes 108 ist an dem Gehäusebauelement 76 über eine Paßfeder 114 festgelegt. Die Paßfeder verhindert eine Relativdrehung zwischen dem Gehäusebauelement 60 und dem Achsenschaft 108.
  • Wie es anhand von 5 und 7 ersichtlich ist, werden die Gehäusebauelemente 60, 62 an dem Achszapfen 98 durch ein Klemmbauteil 120 der Klemmanordnung 96 aneinander geklemmt. Die dargestellte Klemmeinrichtung 120 umfasst einen Klemmanordnungshalter 122, eine Schraubenabstützung 124 und eine Einrichtung zur veränderlichen Einstellung des Klemmdrucks, wie beispielsweise eine Bremsschraube 126. Der Halter 122 und die Schraubenabstützung 124 werden in einer Vertiefung 125 um die Öffnung 110 herum aufgenommen und mittels eines Stiftes 128 an dem Gehäusebauelement 60 festgelegt. Die Bremsschraube 126 besitzt einen Gewindeschaft, der in einer zugehörigen Gewindebohrung 129 an dem distalen Ende des Achszapfens 98 aufgenommen wird. Der Schaft der Bremsschraube durchsetzt zunächst mittige Öffnungen in dem Klemmanordnungshalter 122 und in der Schraubenabstützung 124. Eine Drehung der Bremsschraube 126 im Uhrzeigersinn zieht den Achsenschaft in die Richtung des Pfeiles A (5), um die Gehäusebauelemente 60, 62 an dem Lager 64 in Klemmung zu bringen.
  • Die Bremsschraube 126 wird eingestellt (eingeschraubt oder herausgeschraubt), bis die Gehäusebauelemente 60, 62 in einem bestimmten Grad an Spannung geklemmt sind, wie es nachfolgend noch detaillierter erläutert werden wird, unter der die Gehäusebauelemente relativ zueinander verdreht werden können, wenn eine ausreichende Drehkraft aufgebracht wird. Das Klemmen der Gehäusebauelemente an dem Lager sorgt für eine lineare Bremskraft, die mittels der Bremsschraube einstellbar ist. Wenn die Einstellung einmal vollzogen worden ist, wird die Bremsschraube 126 relativ zu dem Gehäusebauelement 60 durch eine Bremsscheibe 130, die von einer Abdeckung 132 und Schrauben 134 an dem Halter 122 und dem Gehäusebauelement 60 geklemmt sind, in Position gehalten. Wie es am besten in 7 dargestellt ist, besitzt die Bremsscheibe 130 eine mittige Öffnung 136, die von ausreichendem Durchmesser ist, einen Kopf 138 der Bremsschraube 126 aufzunehmen. Zwei Passformschlitze 140 erstrecken sich von gegenüberliegenden Seiten der Öffnung radial weg und sind zur Aufnahme von zugehörigen seitlichen Vorsprüngen 142 ausgebildet, die an dem Brems schraubenkopf ausgebildet sind (beispielsweise durch einen Stift, der den Kopf durchsetzt). Die Schlitze 140 verhindern, dass sich die Bremsschraube relativ zu der Scheibe 130 dreht, die am Gehäusebauteil 60 fixiert gehalten wird, wie es vorstehend erläutert wurde. Die Scheibe 130 hält so die Position der Bremsschraube aufrecht und verhindert eine unbeabsichtigte Drehung der Schraube während der Betätigung des Gelenks.
  • Während der Achszapfen 98 als an das Gehäusebauelement 60 geklemmt dargestellt ist, ist es auch vorgesehen, dass der Achszapfen alternativ an dem zweiten Gehäusebauelement 62 festgeklemmt wird und das erste Gehäusebauelement um den Achszapfen drehbar ausgebildet ist. So könnte beispielsweise der Achszapfen die Gehäusebauelemente in eine zur in 4 und 5 gezeigten Richtung entgegengesetzten Richtung durchsetzen und der Klemmmechanismus am Gehäusebauelement 62 festgelegt werden.
  • Wie es in 4 ersichtlich ist, besitzen die Gehäusebauelemente 60, 62 jeweils einen hohlen Rohrabschnitt 150, 152. Die Rohrabschnitte 150, 152 erstrecken sich von den hohlgezogenen Abschnitten 76 beziehungsweise 78 und proximale Enden der Innenbohrungen 154 davon erstrecken sich in die hohlen Innenseiten der hohlgezogenen Abschnitte. Die Rohrabschnitte 150, 152 werden verschraubt, über Bolzen, verschweißt oder anderweitig mit ihren distalen Enden mit zugehörigen hohlen Armabschnitten 40, 42 verbunden. Nach einer Ausführungsform ist der Rohrabschnitt 150 lösbar mit dem Armabschnitt 40 verbunden, um es dem Gelenk 52 und dem Federarm 42 zu gestatten, gegen unterschiedliche Gelenk- und Federarmanordnungen ausgetauscht zu werden, wenn dies gewünscht ist. So kann beispielsweise die Arbeitsleuchte 28 auf diese Weise gegen einen Lichtkopf 20, 22 ausgetauscht werden.
  • Wie es anhand von 5 und 6 ersichtlich ist, dienen die Rohrabschnitte 150, 152 dem Gelenk 52 als Einlass beziehungsweise Auslass für eine Kabelhülle 156. Nach einer bevorzugten Ausführungsform trägt die Kabelhülle 156 in sich ein faseroptisches Kabel (nicht dargestellt), welches Licht von einer Lichtquelle 158 (1) an die Spitze der Handarbeitsleuchte 28 leitet. Die Kabelhülle 156 (oder Verbindungsabschnitte davon) erstreckt sich auf diese Weise von der Quelle 158, die eine Glühlampe aufweisen kann, durch die Nabe 30 und in den Armabschnitt 40 hinein über einen geeigneten Nabenverbinder, wie beispielsweise einen Verbinder 164, der relativ zur Nabe 30 verschwenkbar ist. Die Hülle 156 und das faseroptische Kabel in ihr werden von dem Armabschnitt 40 zu dem Federarm 42 über das Gelenk 52 und dann zu der distalen Spitze der flexiblen Arbeitsleuchte 28 geführt.
  • Alternativ kann, wie es in 9 dargestellt ist, die Kabelhülle durch den Federarm 42 geführt werden und das faseroptische Kabel führt Licht zu einem Lichtauslass 160, der innerhalb des Lichtkopfes 54 angeordnet ist. Der Lichtkopf ist an einem distalen Ende des Federarms 42 über ein Joch 162 befestigt. Die Kabelhülle 156 durchsetzt das Joch zu einem Verbinder 166 hin, der eine lösbare Verbindung zwischen dem Lichtkopf und dem Joch 162 bereitstellt.
  • Alternativ oder zusätzlich trägt die Kabelhülle 156 eine elektrische Leitung, um Strom an eine in dem Lichtkopf angeordnete übliche Lampe zu führen oder an Funktionselemente des Lichtkopfes, wie beispielsweise fokussierende Linsensysteme und dergleichen. Wenn der Federarm 42 mit einem Bildschirm verbunden ist, wie beispielsweise einem Bildschirm 24, dann führt die Kabelhülle audiovisuelle Input- und Output-Verbindungskabel. Nach einer weiteren Ausführungsform werden die Leitung und/oder das faseroptische Kabel getrennt von dem Armaufbau geführt oder zwischen Armabschnitten außerhalb des Gelenks geführt.
  • Wie es in 2 und 3 ersichtlich ist, besitzt der Federarm 42 ein Zwischenstück 168 und erste und zweite rohrförmige Hülsenabschnitte 170, 172. Die Hülsenabschnitte sind verschieblich miteinander verbunden. Der Hülsenabschnitt 170 ist an dem Rohrabschnitt 152 des Gehäusebauelements 62 über das dazwischen angeordnete Zwischenstück 168 befestigt. Der Hülsenabschnitt 170 nimmt sowohl die Kabelhülle 156 als auch einen Federarmmechanismus 174 innen auf. Der zweite Hülsenabschnitt 162 ist teleskopartig in einem Ende des ersten Hülsenabschnitts 170 angeordnet, um einen verlängerbaren Arm 42 zu schaffen.
  • Wie es anhand von 4 ersichtlich ist, besitzt der Federarmmechanismus 174 eine Einstellmutter 178 mit einem Innengewinde, die an einem Ende einer mit einem entsprechenden Außengewinde versehenen hohlen Stange 180 angeordnet ist. Die Stange bildet eine Innenbohrung aus, die zur Aufnahme der Kabelhülle 156 durch sie hindurch ausgebildet ist. Ein Kraftaufbringungsmittel, wie beispielsweise eine Schraubenfeder 182 ist um die Stange 180 herum angeordnet und erstreckt sich zwischen der Einstellmutter und einem Kraftübertragungsbauteil 184, welches in vorteilhafter Weise als eine Scheibe ausgebildet ist. Die Scheibe 184 ist um das andere Ende der Stange 182 herum aufgenommen. Die Scheibe 184 sitzt an einem inneren Vorsprung (nicht dargestellt) innerhalb des Zwischenstücks 168, das die axiale Bewegung der Scheibe in die Richtung des Gelenks beschränkt. Die Feder wird zwischen der Einstellmutter 178 und der Scheibe 184 unter Spannung gehalten, die die Scheibe gegen den inneren Vorsprung in die Richtung des Pfeiles B (5) beaufschlägt. Durch Drehung der Einstellmutter 178 in eine Richtung nimmt die effektive Länge der Stange 180 zu, um auf diese Weise die Vorspannung in der Feder 182 entsprechend zu verringern. Durch Drehung der Einstellmutter 178 in eine entgegengesetzte Richtung nimmt die effektive Stangenlänge ab, um auf diese Weise die Vorspannung in der Feder entsprechend zu erhöhen. Die Feder 182 neigt dazu, diese Vorspannung durch Ziehen an einer Verbindung 186 und durch stärkeres Beaufschlagen der Scheibe 184 gegen den inneren Vorsprung auszugleichen. Das Rohr 172 besitzt vorzugsweise ein Fenster (nicht dargestellt), um zu der Einstellmutter Zugang zu gewähren, um Einstellungen unter Verwendung einer geraden Stange oder dergleichen zu ermöglichen.
  • Die Stange 180 wird von der gelenkigen Verbindung 186 verschwenkbar an einem Block 188 (6) festgelegt. Der Block ist an dem Gehäusebauelement 60 innerhalb des Innenraums 80 starr angeordnet. Eine Bohrung 190 innerhalb des Blocks 188 (4) nimmt den Achszapfen beziehungsweise den Stift 98 in durchsetzender Weise auf. Im Einzelnen ist die verschwenkbare Verbindung 186 mit dem Block durch einen Drehstift oder Bolzen 192 an einem Punkt verbunden, der von dem Stift radial beabstandet ist derart, dass eine Drehung des Gehäusebauelements 62 und des Federarms 42 in eine Richtung (im Uhrzeigersinn) eine Druckkraft an der Feder 182 erhöht, während eine Drehung in die entgegengesetzte Richtung (gegen den Uhrzeigersinn) die Druckkraft in der Feder verringert.
  • Wie es am besten in 4 ersichtlich ist, weist die gelenkige Verbindung einen ersten Verbindungsabschnitt 194 auf mit einem Paar paralleler, beabstandeter Arme. Die Arme 194A, 194B sind benachbart zueinander an einem Ende der Stange 180 verbunden und an dem anderen Ende mit einem zweiten Verbindungsabschnitt 196, und zwar über einen Drehzapfen 198. Ein Verdrehen der beiden Abschnitte 194, 196 gestattet es dem Bolzen 192, sich von der Achse der Stange 180 wegzubewegen, wenn sich der Block 188 um den Achszapfen 98 dreht.
  • Der Federarmmechanismus 174 erstreckt sich innerhalb des Hülsenabschnitts 170 und Schulterabschnitts 168 und wird in den Rohrabschnitt 152 des Gehäusebauelements 62 geführt. Die Umhüllung 154 des faseroptischen Kabels wird durch das Gelenk 52 hindurch geführt, indem es als erstes darin eingesetzt wird und dann durch den Federarmmechanismus 174 hindurch geleitet wird. Eine Kabelführung 200, die zwischen den Armen der Verbindung 186 angeordnet ist, ist dafür vorgesehen, sicherzustellen, dass das Kabel 18 automatisch durch den Federarmmechanismus 174 hindurch und entlang der Kabelführung zu einem Rohrabschnitt 150 des Gehäusebauelements 60 geleitet wird.
  • Wie es anhand von 4, 5 und 6 ersichtlich ist, erstreckt sich ein Stift 202 von dem Block 188 an einem Punkt radial beabstandet von der Bohrung 190 und dem Bolzen 192 weg. Der Stift gleitet entlang eines gekrümmten Schlitzes 204 (5), der in dem hohlgezogenen Abschnitt 78 des Gehäusebauelements 62 ausgebildet ist und zwar benachbart zum offenen Ende. Der Schlitz beschränkt den Drehweg des Gehäusebauelements 60 relativ zum Gehäusebauelement 62. Nach einer bevorzugten Ausführungsform gestatten der Stift 202 und Schlitz 204 ein Maximum von etwa 100º der Gehäusebauelementrelativdrehung. So ist beispielsweise, wie es in 9, 10 und 11 dargestellt ist, wenn der rohrförmige Abschnitt 150 des Gehäusebauelements 60 in einer vertikalen Orientierung ausgerichtet ist, das Gehäusebauelement 62 drehbar derart, dass der Federarm 42 in einer ersten Ausrichtung U (10) positionierbar ist, die etwa 15º oberhalb der Horizontalen liegt und kann dann über 100º zu einer zweiten Ausrichtung D hin (11) verdreht werden, die etwa 85º unterhalb der Horizontalen liegt, das heißt, nahezu kollinear mit dem Rohrabschnitt 150. Der Arm 42 kann in gewünschter Weise in jeder radialen Stellung zwischen diesen beiden Ausrichtungen U, D positioniert werden.
  • Die innerhalb der Feder 182 erzeugten Druckkräfte verändern sich auf der Basis des Winkels des Federarms 42 relativ zum oberen Arm 40. Wenn sich der Federarm in einer Position U (10) befindet, befindet sich die Druckkraft in der Feder, die auf die Stange 180 so wirkt, sie von dem Gelenk 52 wegzuziehen, in einem Minimum. Wenn der Federarm 42 zu einer Position D (11) hin ge dreht wird, nimmt die Federkraft zu. Diese Federkraft wirkt so, dass sie versucht, den Arm 42 in Richtung nach oben zu beaufschlagen zu einer Position U hin. Die ansteigende Federkraft neigt auch dazu, den hohlgezogenen Abschnitt 78 des Gehäuses 62 relativ zum hohlgezogenen Abschnitt 76 des Gehäuses 60 zu ziehen und zwar in einer Richtung B entlang der Achse des Federarms 42, wie es in 5 und 8 dargestellt ist. Im Einzelnen wird die Scheibe 184 von der Feder 180 stärker gegen den inneren Vorsprung des Zwischenstücks 168 gedrückt und zwar mit einer ausreichenden Kraft, um das Zwischenstück und das gesamte Gehäusebauelement 62 um einen kleinen Weg in die durch den Pfeil B (das heißt in eine Richtung im allgemeinen rechtwinklig zum Achszapfen 98 und der in die Richtung des Pfeiles A durch das Zusammenklemmen der Gehäusebauelemente aufgebrachten Kraft) zu drücken. Dies erzeugt radiale Kräfte F1 zwischen den hohlgezogenen Abschnitten 76, 78 und den radialen Flanschen 72, 74. Abhängig von der Relativwinkelstellung des Gehäusebauelements 62 zum Gehäusebauelement 60 verändert sich die von dem Federarm 42 auf den Lagerring 64 ausgeübte Radialkraft. Eine maximale Radialkraftkomponente auf das Lager 64 wird mit einer Maximalstellung von 85º unterhalb der Horizontalen erreicht. Infolge dessen wird eine progressiv ansteigende Bremskraftkomponente F1 erzeugt, wenn sich der Federarm von der Minimalposition U zu der Maximalposition D bewegt. Die Kraft wird zwischen Seitenwänden 206 der Stufen 90, 92 und der benachbarten Flächen der radialen Flansche 72, 74 des Lagers erzeugt. Diese Bremskraft neigt dazu, die Gehäusebauelemente stärker gegeneinander zu verklemmen, um so der Tendenz des Federarms, sich aufgrund des ansteigenden Federdrucks anzuheben, entgegen zu wirken. Die Reibkraft gleicht die Kraft der zusammengedrückten Feder im Wesentlichen aus, um dadurch den Arm an Ort und Stelle zu halten.
  • Die Öffnung 100 in dem Gehäusebauelement 62 ist ausreichend groß oder weist in eine Richtung parallel zu dem Pfeil B eine lang gestreckte Form auf derart, dass sie einen kleinen Betrag an Relativbewegung zwischen dem Gehäusebauelement 62 und dem Achszapfen 98 und dem Gehäusebauelement 60 in der Richtung des Pfeiles B gestattet.
  • Zusätzlich wird durch das Aneinanderklemmen der beiden Gehäusebauelemente 60, 62 mit der Bremsschraube 126 eine lineare Bremskraft F2 auf den Scheibenabschnitt 66 des Lagerrings 64 in die Richtung des Pfeiles A erzeugt, das heißt, die lineare Bremsleistung hängt nicht von einer Position des Federarms 42 ab, sondern hängt nur von dem Grad des Anzugmoments der Bremsschraube 126 ab. Wenn sich daher der Federarm 42 in seiner niedrigsten Stellung befindet und die Feder 182 dazu neigt, den Arm zu einer horizontalen Position hin zurückzudrehen, widersteht die vergrößerte Bremskraft F1, die zwischen dem Lager 64 und den Gehäusebauteilen 60, 62 erzeugt wird und die in die Richtung des Pfeiles B wirkt, dieser Tendenz und der Federarm verbleibt in seiner unteren Position festgelegt.
  • Das Gelenk 52 kann auf unterschiedliche Lastbereiche eingestellt werden durch Verändern der Spannung der Feder 182 über die Einstellmutter 178. Alternativ oder zusätzlich kann das Gelenk auch auf unterschiedliche Lastbereiche eingestellt werden durch Verändern des Abstands zwischen dem Bolzen 192 und dem Achszapfen 98. Genauer gesagt, wird der Bolzen näher zu oder weiter weg von dem Achszapfen in einem Schlitz (nicht dargestellt) bewegt, der in dem Block ausgebildet ist.
  • Wie es in 9 und 10 dargestellt ist, besitzt der Federarm 42 in der Position U, 15º oberhalb der Horizontalen, die niedrigste von der Feder generierte Klemmkraft, was in der niedrigsten radialen Bremskraft resultiert. In der Position von 85º (11) unterhalt der Horizontalen, besitzt der Federarm die höchste, von der Feder erzeugte Klemmkraft, was die größte radiale Bremskraft erzeugt. Zwischen diesen beiden Positionen wird eine sich progressiv verändernde Bremskraftkomponente erzeugt.
  • Das einstellbare progressive Gelenkbremssystem gestattet es daher dem Federarm 42, in Position zu verbleiben, ohne „auszuwandern", wenn sich der Schwerpunkt der Arbeitsleuchte 28 oder des Lichtkopfes 56 bewegt. Der Federarm 42 wird während der Montage durch eine Einstellung des Drucks in der Feder 182 ausbalanciert und auch durch Einstellen des Bremsmechanismus. Auf diese Weise wird der Federarm eingestellt durch eine Kombination aus Federspannung und Bremswirkung, das heißt der Federarm kann auf jede Stellung eingestellt werden und verbleibt an Ort und Stelle.
  • Wenn sich der Schwerpunkt der Leuchte bewegt, beispielsweise durch eine flexible Lageveränderung der flexiblen Arbeitsleuchte 28 oder durch ein Neigen des Lichtkopfes 56 relativ zum Joch 162, wird ein Ausbalancieren des Federarms durch die Feder und auch durch den linearen Bremsmechanismus bewerkstelligt. Der lineare Bremsmechanismus wird in der notwendigen Weise eingestellt (beispielsweise, wenn der Lichtkopf gegen einen anderen von unterschiedlicher Größe und Gewicht ersetzt wird) und erzeugt eine sich verändernde Bremskraft, in Abhängigkeit von dem Grad der Einstellung der Bremsschraube. Wenn der Federarm in einem vertikalen Drehbereich von 100 (das heißt zwischen etwa +15º oberhalb der Horizontalen und etwa –85º unterhalb), benutzt wird, dann bewegen sich der Federarm und die Leuchte zusätzlich. Der Arm verbleibt stabil sogar mit einem Lastmoment von 0 Nm oder einem negativen Moment. Auf diese Weise wird der Federarm in optimaler Weise eingestellt durch eine Kombination der Federspannung und Bremswirkung (das heißt, der Federarm kann in jeder Position eingestellt werden und verbleibt an Ort und Stelle). Wenn das Gelenk in einer vertikalen Ebene stationär verbleibt, wird die statische Reibung in dem Lagerbremssystem auch zur Sicherung der Position verwendet. Auf diese Weise wirkt der Bremsmechanismus auf das System so, eine lineare Bremskraft und eine progressiv ansteigende radiale Bremskraft bereitzustellen, und zwar in Abhängigkeit von der Position des Federarms und der Vertikalebene.

Claims (24)

  1. Armaufbau (12, 14, 16), umfassend einen ersten Armabschnitt (34, 40), einen zweiten Armabschnitt (38, 42), wobei der zweite Armabschnitt mit einem Licht aussendenden Bauteil (20, 22, 28) verbunden ist, und ein Gelenk (52) zum Positionieren des zweiten Armabschnitts in einem Bereich von Drehausrichtungen relativ zu dem ersten Armabschnitt, wobei das Gelenk aufweist: ein Lager (64), erste und zweite gegenüberliegende Gehäusebauelemente (60, 62), die auf das Lager eine erste Bremskraft ausüben; und einen Federarmmechanismus (174), der funktional mit dem Gelenk verbunden ist, wobei das Gelenk dadurch gekennzeichnet ist, dass eine zweite Bremskraft aufgebracht ist, um die Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement (62) zu bremsen und die zweite Bremskraft zunimmt, wenn sich der zweite Armabschnitt (38, 42) aus einer horizontalen Orientierung in eine nach unten gerichtete Richtung bewegt, um dadurch die Tendenz des zweiten Armabschnitts zum Auswandern zu verringern.
  2. Armaufbau nach Anspruch 1, weiterhin gekennzeichnet durch: der Federarmmechanismus ist wenigstens teilweise in dem zweiten Armabschnitt aufgenommen.
  3. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 und 2, weiterhin gekennzeichnet durch: das erste Gehäusebauelement ist mit dem ersten Armabschnitt verbunden und das zweite Gehäusebauelement ist mit dem zweiten Armabschnitt verbunden.
  4. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–3, weiterhin gekennzeichnet durch: einen Klemmaufbau (96), der das erste und zweite Gehäusebauelement an das Lager klemmt mit ausreichender Kraft zur Bereitstellung der ersten Bremskraft auf das Lager.
  5. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–4, weiterhin gekennzeichnet durch: der Federarmmechanismus übt die zweite Bremskraft auf das Lager in einer Richtung im Allgemeinen rechtwinklig zu der ersten Bremskraft aus.
  6. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–5, weiterhin gekennzeichnet durch: ein Glasfaserkabel (156), wobei das Kabel durch den ersten und zweiten Arm und das Gelenk hindurchläuft zur Versorgung des Licht aussendenden Bauteils mit Licht von einer entfernten Lichtquelle.
  7. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–6, weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass das Lager umfasst: einen Scheibenabschnitt (66), der die erste Bremskraft aufnimmt; und einen radialen Flansch (72, 74), der sich von der Scheibe weg erstreckt und der die zweite Bremskraft aufnimmt.
  8. Armaufbau nach Anspruch 4, weiterhin gekennzeichnet durch: der Klemmaufbau umfasst eine Achse (98), um die eines der ersten und zweiten Gehäusebauelemente drehbar ist; und ein Klemmmittel (120), welches mit der Achse zusammenwirkt zur Verriegelung des anderen des ersten und zweiten Gehäusebauelements gegen eine Drehung um die Achse.
  9. Armaufbau nach Anspruch 8, weiterhin gekennzeichnet durch: das Klemmmittel umfasst ein Mittel (126, 130) zur veränderlichen Einstellung der linearen Klemmkraft.
  10. Armaufbau nach Anspruch 9, weiterhin gekennzeichnet durch: das Mittel zur veränderlichen Einstellung umfasst eine Bremsschraube, die mit der Achse in Schraubverbindung steht.
  11. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–10, weiterhin gekennzeichnet durch: der Federarmmechanismus umfasst: eine Stange (180); eine Feder (182), die an der Stange aufgenommen ist; und ein Kraft übertragendes Bauteil (184), welches an der Stange angeordnet ist, wobei ein Ende der Feder eine Kraft auf das Kraft übertragende Bauteil ausübt, die von dem Kraft übertragenden Bauteil auf das zweite Gehäusebauelement übertragen ist.
  12. Armaufbau nach Anspruch 11, weiterhin gekennzeichnet durch: das zweite Gehäusebauelement ist um die Achse drehbar; einen Block (188), der von dem zweiten Gehäusebauelement getragen ist und der eine Bohrung (190) zur durchsetzenden Aufnahme der Achse definiert; und der Federarmmechanismus weiterhin ein mit der Stange und dem Block verbundenes Gestänge (186) besitzt.
  13. Armaufbau nach Anspruch 12, weiterhin gekennzeichnet durch: eine Einstellmutter (178), welche im Schraubeingriff an der Stange angeordnet ist und durch die Feder beabstandet von dem Kraft übertragenden Bauteil, wobei die Einstellung durch die Einstellmutter die zweite Bremskraft auf das Lager verändert.
  14. Bremsaufbau nach Anspruch 12 oder 13, weiterhin gekennzeichnet durch: das Kraft übertragende Bauteil umfasst eine ringförmige Scheibe, die an einem Innengehäuse des zweiten Armabschnitts angeordnet ist.
  15. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 11–14, weiterhin gekennzeichnet durch: das Gestänge ist verschwenkbar mit dem Block verbunden an einem Punkt radial nach außen gerichtet beabstandet von der Achse.
  16. Armaufbau nach Anspruch 15, weiterhin gekennzeichnet durch: einen Stift (202), der von einem des ersten und zweiten Gehäusebauelements ausgebildet ist; und einen Schlitz (204), der durch das andere Gehäusebauelement gebildet ist und den der Stift durchsetzt, wobei der Stift und der Schlitz einen Bereich von Drehstellungen des zweiten Armabschnitts begrenzt.
  17. Armaufbau nach Anspruch 16, weiterhin gekennzeichnet durch: die zweite Bremskraft verändert sich, wenn sich der Stift zwischen den Enden des Schlitzes bewegt.
  18. Armaufbau nach Anspruch 16–17, weiterhin gekennzeichnet durch: die zweite Bremskraft ist am größten, wenn sich der Stift an einem Ende des Schlitzes befindet, welches den zweiten Armabschnitt in seinem maximalen Winkel unterhalb der Horizontalen positioniert, wenn sich der erste Armabschnitt in einer vertikalen Orientierung oberhalb der Horizontalen befindet.
  19. Armaufbau nach Anspruch 18, wobei der maximale Winkel unterhalb der Horizontalen etwa 85 Grad ist.
  20. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 18–19, weiterhin gekennzeichnet durch: die zweite Bremskraft ist am niedrigsten, wenn sich der Stift an einem Ende des Schlitzes befindet, welches den zweiten Armabschnitt in seinem maximalen Winkel oberhalb der Horizontalen positioniert.
  21. Armaufbau nach Anspruch 20, weiterhin gekennzeichnet durch: der maximale Winkel oberhalb der Horizontalen ist etwa 15 Grad.
  22. Armaufbau nach einem der vorstehenden Ansprüche 1–21, weiterhin gekennzeichnet durch: der Federarmmechanismus wird von dem zweiten Arm getragen.
  23. Verfahren des Ausbalancierens eines Armabschnitts eines Armaufbaus, der ein Licht aussendendes Bauteil abstützt, wobei der Armaufbau ein Gelenk besitzt mit ersten und zweiten relativ drehbaren Gehäusebauelementen, die durch ein Lager getrennt sind, wobei der Armabschnitt mit dem zweiten Gehäusebauelement und mit dem Licht aussendenden Bauteil verbunden ist, ein Klemmdruck zwischen den Gehäusebauelementen und dem Lager in einer ersten Richtung ausgeübt wird zur Schaffung einer konstanten Bremskraft, die einer Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement entgegenwirkt; und das Verfahren gekennzeichnet ist durch: Aufbringen eines veränderlichen Klemmdrucks zwischen wenigstens einem der Gehäusebauelemente und dem Lager in einer Richtung weitgehend senkrecht zu der ersten Richtung zur Bereitstellung einer veränderlichen Bremskraft, die der Drehung des zweiten Gehäusebauelements relativ zu dem ersten Gehäusebauelement entgegenwirkt und der veränderliche Klemmdruck sich verändert gemäß der Relativdrehstellungen des ersten und zweiten Gehäusebauelements und die veränderliche Bremskraft ansteigt, wenn sich der zweite Armabschnitt aus einer horizontalen Orientierung nach unten gerichtet bewegt, um dadurch die Tendenz des zweiten Armabschnitts zum Auswandern zu verringern.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, weiterhin gekennzeichnet durch: Leiten eines Glasfaserkabels (156) durch den ersten und zweiten Arm und das Gelenk zur Versorgung eines Licht aussendenden Bauteils mit Licht von einer entfernten Lichtquelle.
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