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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung
zum Durchführen
einer Kommunikation auf kurze Distanz unter Verwendung des ISM-Bands (Industry Science
Medical-Band).
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Im
Mikrofilm der japanischen Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer 62-155535
ist eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung offenbart, in welcher
eine Basisstation an einem Fahrzeug angebracht ist und ein Headset
(eine Sprechgarnitur), die mit einem Lautsprecher, einem Mikrofon,
einer tragbaren Funksendereinrichtung und ähnlichem ausgestaltet ist,
ist an einem Helm eines Fahrers/Beifahrers vorgesehen, um die Kommunikation
zwischen Fahrern/Beifahrern eines Zweiradfahrzeugs zu ermöglichen,
sodass die Kommunikation über
die Basisstation zwischen den Personen (Fahrer/Beifahrer) auf demselben
Fahrzeug oder den Personen in unterschiedlichen Fahrzeugen hergestellt
werden kann. Eine Technik, welche Bluetooth als drahtlosen Kommunikationsstandard
der Fahrzeugwechselsprechanlage verwendet, ist in der veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 2001-141657 offenbart.
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Da
die Ausbreitung der Funkwellen geradlinig erfolgt, wird die Kommunikationsqualität größtenteils
durch das Relativverhältnis
zwischen der Größe eines
abschirmenden Objekts, das zwischen den Funkendgeräten vorhanden
ist, und der Wellenlänge beeinflusst.
Bei der Kommunikation mit dem ISM-Band (Industry Science Medical-Band),
das eine Frequenz des 2,5 GHz Bands im Bereich nahe der Obergrenze
des UHF-Bands verwendet,
wirkt nicht nur die Fahrzeugkarosserie sondern auch der Körper des
Insassen (Fahrers/Beifahrers) stark als Abschirmungsobjekt.
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Bluetooth
verwendet als drahtloses Kommunikationssystem auf kurze Distanz
das ISM-Band von 2,5 GHz, sodass dessen Kommunikationsqualität, wenn
dieses für
das Wechselsprechen oder die Kommunikation zwischen Fahrzeugen verwendet
wird, stark von einem relativen Positionsverhältnis zwischen einem Insassen
und einem Funkendgerät
abhängt.
Wenn daher die Kommunikation zwischen einer am Fahrzeug vorgesehenen
Bluetooth-Antenne und einer am Insassen vorgesehenen Bluetooth-Antenne
stattfindet, wird die Kommunikationsqualität stark durch eine Position
der am Fahrzeug vorgesehenen Antenne, einer Sitzposition des Insassen,
der das Kommunikationsziel ist, einer Unterbringungsposition des
Bluetooth-Endgeräts
am Insassen und ähnlichem
stark beeinflusst.
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Wenn
mehrere Bluetooth-Modulen vorgesehen sind, um die Anzahl der Funk-Endgeräte zu erhöhen, welche
mit einer Basisstation in Kommunikation stehen können, besteht die Möglichkeit,
dass eine Interferenz zwischen den Antennen der jeweiligen Bluetooth-Module
auftritt.
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In
dem Fall, in welchem eine Antenne des tragbaren Funkendgeräts nur an
einem Abschnitt der Hinterseite des Helms oder ähnlichem vorgesehen ist, selbst
wenn der Insasse (Fahrer/Beifahrer) seinen/ihren Kopf zur Seite
neigt, ist die Antenne hinter seinem/ihrem Kopf versteckt, wenn
sie von der Basisstation aus betrachtet wird, sodass die Möglichkeit besteht,
dass die Kommunikation abgeschirmt wird.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung
bereitzustellen, welche in der Lage ist, eine drahtlose Kommunikation
hoher Qualität
sicherzustellen, selbst wenn eine Antenne eines tragbaren Funkendgeräts an irgendeiner
Stelle vorgesehen ist.
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Um
die obige Aufgabe zu lösen,
besitzt die vorliegende Erfindung ihr Merkmal darin, dass eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung
bereitgestellt wird, die eine an einem Fahrzeug angebrachte Basisstation,
deren Antenne, eine Vielzahl von zu den jeweiligen Fahrgästen gehörenden tragbaren
Endgeräten
und deren Antennen umfasst, wobei jedes tragbare Endgerät mit der
Basisstation kommuniziert, wobei eine Antenne an der Vorderseite
des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne an dessen Hinterseite
angeordnet ist (Anspruch 1).
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Als
Alternative ist eine Antenne an der rechten Seite des Fahrzeugs
angeordnet und die andere Antenne ist an der linken Seite davon
angeordnet (Anspruch 2).
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Als
weitere Alternative sind die eine Antenne und die andere Antenne
getrennt angeordnet, wobei die Sitzposition eines Fahrgasts dazwischen
liegt (Anspruch 3).
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Da
gemäß Anspruch
1 eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet
werden können,
indem von der Fahrzeuglänge Gebrauch
gemacht wird, ist es möglich,
einen weiten Kommunikationsbereich sicherzustellen, der weniger blinde
Punkte aufweist.
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Da
gemäß Anspruch
2 eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet
werden können,
indem die Fahrzeugbreite verwendet wird, ist es möglich, einen
weiten Kommunikationsbereich sicherzustellen, der weniger blinde Punkte
aufweist.
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Da
gemäß Anspruch
3 ein Teil des Fahrzeugs oder ein Fahrgast, der zwischen den Antennen positioniert
ist, als gerade Wellen abschirmendes Objekt wirken kann, kann eine
Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen verringert werden.
Selbst wenn der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast als
Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, kann dies von der
anderen Antenne kompensiert werden, sodass die Kommunikationsqualität verbessert
werden kann.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel einer Kommunikationsform mithilfe
von Wechselsprechen zeigt (nicht Teil der vorliegenden Erfindung);
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2 ist
ein Blockdiagramm, das eine Ausgestaltung (erste Ausführungsform)
eines Kommunikationssystems einer Basisstation (N) und eines tragbaren
Funkendgeräts
NC0, NC1, NC2 zeigt, auf das die vorliegende Erfindung angewendet
wird;
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3 ist
ein Blockdiagramm, das eine Ausgestaltung (zweite Ausführungsform)
eines Kommunikationssystems der Basisstation N und der tragbaren
Funkendgeräte
NC0, NC1, NC2 zeigt, auf die die vorliegende Erfindung angewendet
wird;
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4 ist
eine Seitenansicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden
Antennen auf einem Zweiradfahrzeug zeigt;
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5 ist
eine Draufsicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen
auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
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6 ist
eine Vorderansicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden
Antennen auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
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7 ist
eine Hinteransicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden
Antennen auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
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8 ist
ein Diagramm, das eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen
auf einem Jethelm zeigt;
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9 ist
ein Diagramm, das eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen
auf einem Integralhelm zeigt;
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10 und 11 sind
Flussdiagramme, die ein Antennenauswahlverfahren in den Funkendgeräten gemäß der ersten
Ausführungsform
zeigen;
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12 bis 16 sind
Flussdiagramme, die ein Verfahren zur Verteilung eines Funkendgeräts auf jede
Antenne in der Basisstation gemäß der zweiten Ausführungsform
zeigen;
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17 ist
eine Draufsicht der Basisstation;
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18A bis 18C sind
Diagramme, die ein Adressregistrierungsverfahren der tragbaren Funkendgeräte mit der
Basisstation zeigen; und
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19 ist
ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 12 gezeigten
Flussdiagramms zeigt.
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20 ist
ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 15 gezeigten
Flussdiagramms zeigt.
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21 ist
ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 16 gezeigten
Flussdiagramms zeigt.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
gemäß der vorliegenden
Erfindung und einige weitere Ausführungsformen, die nicht Teil
davon sind, mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. 1 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel einer Kommunikationsform mithilfe
von Wechselsprechen zeigt (nicht Teil der vorliegenden Erfindung).
Eine Basisstation N ist an einem Fahrzeug A angebracht und jeder
Helm, welchen Fahrgäste
jedes Fahrzeugs A, B aufsetzen, ist mit einer Wechselsprechvorrichtung versehen,
die ein Mikrofon 11, einen Lautsprecher 12 und
ein tragbares Funkendgerät
Nx (NC0, NC1, NC2) enthält.
Entweder ein Fahrer oder ein Beifahrer auf dem Fahrzeug A besitzt
ein Mobiltelefon NTEL. Die Basisstation N und die jeweiligen tragbaren
Funkendgeräte
Nx (inklusive des Mobiltelefons NTEL) entsprechen dem Bluetooth-Standard
und die Basisstation N arbeitet in einem Master-Modus und die anderen
Funkendgeräte
Nx arbeiten in einem Slave-Modus auf einem Piconet, welches diese
Endgeräte
als untergeordnete Endgeräte
behandelt, sodass eine drahtlose Kommunikation zwischen ihnen hergestellt
wird.
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2 und 3 sind
Blockdiagramme, die die Konfigurationen eines Kommunikationssystems der
Basisstation N und der jeweiligen tragbaren Funkendgeräte NC0,
NC1, NC2 zeigen, und die Beschreibung der Konfigurationen, die zur
Erläuterung der
vorliegenden Erfindung unnötig
ist, wird weggelassen. Die vorliegende Erfindung ist so gestaltet, dass
mindestens zwei Antennen AT1 und AT2 in jedem Funkendgerät angeordnet
sind.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform,
die in 2 gezeigt ist, sind die beiden Antennen AT1 und AT2
lediglich mit einem Bluetooth-Modul BT0 über einen Antennensteuerungsschaltkreis 37 und
einem Bandpassfilter (BPF) 38 verbunden. Der Antennensteuerungsschaltkreis 37 umfasst
eine später
beschriebene Unterschiedsaufnahmefunktion, die ein auf einer der
beiden Antennen AT1 und AT2 empfangenes Signal auswählt oder
an den beiden Antennen empfangene Signale kombiniert, um dieselben
der BT0 zur Verfügung
zu stellen.
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Gemäß einer
in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform, umfasst jedes Funkendgerät zwei Bluetooth-Endmodule
BT1 und BT2, und die Antennen AT1 und AT2 sind jeweils mit BT1 und
BT2 verbunden.
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Eine
CPU 33 führt
verschiedene Verarbeitungsvorgänge
gemäß einem
in einem ROM 34 gespeicherten Programm durch. Ein RAM 35 stellt
einen Arbeitsbereich zum temporären
Speichern von Daten und ähnlichem
bereit, wenn die CPU 33 verschiedene Verarbeitungsaufgaben
durchführt.
Verschiedene Betriebsschalter und eine Anzeigevorrichtung sind mit
einer I/O-Schnittstelle 36 verbunden, wenn das Endgerät die Basisstation
N ist. Wenn das Endgerät
eines der tragbaren Funkendgeräte
NC0, NC1, NC2 ist, wird die Anzeigevorrichtung oder das Headset
oder ähnliches
damit verbunden.
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BT0,
BT1 und BT2 sind hauptsächlich
jeweils mit einer RF-Einheit 31 und
einem Bluetooth-Chip 32 ausgestaltet. Der Chip 32 führt die
Verarbeitungsschritte zum Aufbau eines Piconets mit Benutzerendgeräten, die
Verarbeitungsschritte des Kodierens/Dekodierens der Übertragungs-/Empfangssignale
und ähnliches
durch. In anderen Worten moduliert jedes BT-Modul digital ein Trägersignal
durch Übertragungsdaten
zum Zeitpunkt der Übertragung,
und weitet das Spektrum des modulierten Trägersignals durch Frequenzsprung
(frequency hopping) aus. Dieses Übertragungssignal
wird auf ein Übertragungsausgangsniveau
verstärkt,
das nicht mehr als einen vorgeschriebenen Wert beträgt, und
wird dann von der Antenne AT1 an das Funkendgerät am kommunizierenden Teilnehmer übertragen.
Weiter wird das von dem Funkendgerät am kommunizierenden Teilnehmer
eingehende Funksignal über
die Antenne AT1 empfangen, um der inversen Spektrumaufweitung unterworfen
zu werden, und wird dann digital moduliert.
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4, 5, 6 und 7 sind
Diagramme, die die beispielhafte Anordnung der Antennen AT1 und
AT2 zeigen, wenn die Basisstation N auf einem Zweiradfahrzeug angebracht
ist. Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform,
wenn eine Antenne AT1 an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet ist,
ist die andere Antenne AT2 an der linken Seite davon angeordnet.
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Z.B.
ist eine Antenne AT1 am Ansatz des rechten Handgriffs [1R]
angeordnet und die andere Antenne AT2 ist am Einsatz des linken
Handgriffs [1L] angeordnet. Da ein Abstand zwischen dem
Helm des Fahrers, seinem/ihrem Brustabschnitt und seinem/ihrem rechten
Taillenabschnitt ein einsehbarer Abstand von der Antenne AT1 [1R]
ist und ein Abstand zwischen dem Helm des Fahrers, seinem/ihrem
Brustabschnitt und seinem/ihrem linken Taillenabschnitt ein einsehbarer
Abstand von der Antenne AT2 [1L] ist, kann gemäß einer
solchen Antennenanordnung eine stabile Kommunikation erwartet werden,
selbst wenn die Antenne des Fahrerendgeräts NC0 entweder auf dem Helm,
seiner/ihrer Brust oder seinem/ihrem Taillenabschnitt positioniert
ist. Weiter ist in Bezug auf einen Fahrgast der Abstand dazwischen
ein einsehbarer Abstand, wenn die Antenne des tragbaren Funkendgeräts NC1 am
Helm angebracht ist.
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Wenn
die Kommunikation mit einem anderen Fahrzeug B in Betracht gezogen
wird, kann gemäß der Antenne
AT1 [1R] eine hohe Empfindlichkeit erhalten werden, wenn
das Fahrzeug B an der rechten Seite des eigenen Fahrzeugs während des
Wartens an einer Ampel anhält
oder wenn das Fahrzeug B an der nächsten Kreuzung nach rechts
abbiegt. Gemäß der Antenne
AT2 [1L] kann eine hohe Empfindlichkeit erhalten werden, wenn das
Fahrzeug B an der linken Seite des eigenen Fahrzeugs während des
Wartens an einer Ampel anhält
oder wenn das Fahrzeug B von der linken Seite in die nächste Kreuzung
eintritt.
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Die
vorliegende Ausführungsform
kann auch so ausgestaltet sein, dass eine Antenne AT1 am Ansatz
eines vorderen rechten Blinkers [2R] angeordnet ist und
die andere Antenne AT2 am Ansatz eines vorderen linken Blinkers
[2L] angeordnet ist. Gemäß einer solchen Antennenanordnung
ist ein Abstand von der Antenne AT1 [2R] und dem Helm des
Fahrers länger
als wenn die Antenne AT1 an der Position [1R] angeordnet
ist, jedoch ist ein Abstand zu seinem/ihrem Brustabschnitt davon
gleich und ein Abstand zu seinem/ihrem Taillenabschnitt davon wird
kürzer
gemacht. Die Antenne AT1 kann im Vergleich mit dem Fall, bei dem
die Antenne AT1 an der Position [1R] angeordnet ist, ununterscheidbar
gemacht werden, so dass der Freiheitsgrad des äußeren Designs erhöht wird
und eine Verbesserung der Produktivität erwartet wird. Ähnliche
Effekte können
in Bezug auf die Antenne AT2 [2L] erwartet werden.
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Die
vorliegende Ausführungsform
kann so gestaltet sein, dass eine Antenne AT1 am Ansatz eines hinteren
rechten Blinkers [3R] angeordnet ist und die andere Antenne AT2
am Ansatz eines hinteren linken Blinkers [3L] angeordnet
ist. Gemäß einer
solchen Antennenanordnung wird ein Abstand von der Antenne AT1 [3R]
zum Fahrer länger
gemacht als wenn die Antenne AT1 an der Position [2R] angeordnet
ist, jedoch wird ein Abstand zu einem rechten Taillenabschnitt eines
Beifahrers davon bedeutend kürzer
gemacht. Weiter wird die Kommunikation mit dem anderen Fahrzeug
B, das sich von einer hinteren rechten Richtung annähert, erleichtert.
Weiter wird ähnlich
dem Fall, bei dem es an der Position [2R] angeordnet ist,
der Freiheitsgrad des äußeren Designs
erhöht,
sodass eine Verbesserung der Produktivität erwartet wird. Ähnliche
Effekte können
in Bezug auf die Antenne AT2 [3L] erwartet werden.
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Die
vorliegende Ausführungsform
kann auch so gestaltet sein, dass eine Antenne AT1 an der Vorderseite
des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne AT2 an der Hinterseite
davon angeordnet ist. Z.B. ist eine Antenne AT1 an der Mitte einer
Messeinheit [4F] angeordnet und die andere Antenne AT2 ist
an der Hinterseite eines Rücksitzes
[4R] angeordnet.
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Gemäß einer
solchen Antennenanordnung wird ein Abstand zwischen der Antenne
AT1 [4F], dem Fahrerhelm, seinem/ihrem Brustabschnitt und seinem/ihrem
Taillenabschnitt kürzer
gemacht. Selbst wenn die Antenne des Fahrers an entweder der rechten
oder der linken Seite seines/ihres Körpers angeordnet wird, wird
insbesondere eine stabile Kommunikation auf ähnliche Weise ermöglicht.
Die stabile Kommunikation wird in Bezug auf das andere Fahrzeug
B ermöglicht,
das in Fahrtrichtung unabhängig
davon positioniert ist, ob das Fahrzeug B auf der rechten oder der
linken Seite des eigenen Fahrzeugs positioniert ist.
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Wenn
die Antenne am Helm angebracht ist (nicht Teil der Erfindung) besteht
die Möglichkeit, dass
ein Abstand zwischen der Antenne AT2 [4R] und dem Fahrer
einsehbar ist. Mit Bezug auf den Fahrgast ist die Kommunikation
mit der am Helm angebrachten Antennen im Vergleich mit der Position [3L]
oder [3R] vorteilhaft. Wenn die Kommunikation mit den Funkendgeräten oder ähnlichem
hergestellt wird, die auf dem Fahrzeug B vorgesehen wird, wird in
dem Fall, dass das Fahrzeug in Fahrtrichtung rückwärts vorhanden ist, eine stabile
Kommunikation unabhängig
davon ermöglicht,
ob das Fahrzeug sich auf der rechten oder der linken Seite des eigenen Fahrzeugs
befindet.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt und
kann so gestaltet werden, dass ein Paar von Antennen AT1 und AT2 so
angeordnet sind, dass eine Sitzposition eines Fahrgastes dazwischen
liegt. Z. B. kann eine Kombination der Position am Ansatz des linken
Handgriffs [1L] und der Position am Ansatz des hinteren
rechten Blinksignals [3R] oder eine Kombination der Position am
Ansatz des rechten Handgriffs [1R] und der Position am
Ansatz des hinteren linken Blinkers [3L] eingesetzt werden,
statt der Kombination der Mitte der Messeinheit [4F] und
der Hinterseite des Rücksitzes [4R].
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Da
die vorliegende Ausführungsform
so gestaltet ist, dass wenn eine der beiden Antennen AT1 und AT2
der Basisstation N an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet
ist, die andere Antenne an der linken Seite davon angeordnet ist,
kann eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet
werden, indem die Fahrzeugbreite ausgenutzt wird, und ein Teil des
Fahrzeugs oder der Fahrgast, der zwischen den Antennen positioniert
ist, können
als Funkwellen abschirmendes Objekt dienen, sodass die Interferenz
zwischen den jeweiligen Antennen verringert werden kann. Selbst
wenn des Weiteren der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast
als Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, kann dies von
der anderen Antenne kompensiert werden, sodass die Kommunikationsqualität verbessert
werden kann.
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Da
weiter die vorliegende Ausführungsform so
gestaltet ist, dass wenn eine der beiden Antennen AT1 und AT2 der
Basisstation N an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist,
die andere Antenne an dessen Hinterseite angeordnet ist, kann eine
Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet
werden, indem die Fahrzeuglänge ausgenutzt
wird, und ein Teil des Fahrzeugs oder der Fahrgast, der zwischen
den Antennen positioniert ist, kann als Funkwellen abschirmendes
Objekt dienen, sodass eine Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen
verringert werden kann. Selbst wenn des Weiteren der Empfang in
einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt
verhindert wird, kann dies von der anderen Antenne kompensiert werden,
sodass die Kommunikationsqualität
verbessert werden kann.
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8 und 9 sind
Diagramme, die ein Verfahren zum Befestigen der Antennen AT1 und AT2
der tragbaren Funkendgeräte
Nx an der äußeren Schale
des Helms zeigen (nicht Teil der Erfindung), und die vorliegende
Ausführungsform
setzt längliche ebene
Antennen ein.
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In
dem in 8 gezeigten Beispiel ist eine Antenne AT1 so angeordnet,
dass eine Längsseite parallel
zum unteren Rand der linken Seitenfläche des Helms oder zu einer
am unteren Rand vorgesehenen Verkleidung (Gummirand) ist, (linke
Seite der Zeichnung) und die andere Antenne AT2 ist auf ähnliche
Weise so angeordnet, dass eine Längsseite
parallel zum unteren Rand der rechten Seitenfläche des Helms (rechte Seite
der Zeichnung) ist. Wenn angenommen wird, dass die Wellenlänge des
ISM-Bands 12 cm beträgt
und die Antenne eine Halbwellenlängen-Dipolantenne
ist, kann die volle Länge
der Antenne auf ungefähr
6 cm verkürzt
werden, sodass die Antennen entlang der Kante de Helmöffnung (AT1', AT2') vorgesehen werden
können.
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Wenn
der Helm ein Integralhelm ist, wie in 9 gezeigt,
kann eine Antenne AT1 entlang des unteren Rands des vorderen Abschnitts
des Helms (linke Seite der Zeichnung) angeordnet werden und die
andere Antenne AT2 kann entlang des unteren Rands des hinteren Abschnitt
des Helms (rechte Seite der Zeichnung angeordnet werden. Wenn weiter die
Antenne eine Halbwellenlängen-Dipolatenne
ist, können
selbst bei dem Integralhelm die Antennen entlang des Randes des
Helmfensters AT1',
AT2' vorgesehen
werden.
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In 8 und 9 sind
die Antennen AT1, AT2 an der äußeren Schale
des Helms vorgesehen, jedoch kann die Antenne mit einem Plastikfilm
oder ähnlichem
laminiert sein, so dass sie an der Verkleidung des unteren Rands
des Helms angebracht ist. Alternativ kann die Antenne aus einer
leitenden Folie hergestellt sein, die in die Verkleidung in einer
integrierten Form eingesetzt wird.
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Da
auf diese Weise in der vorliegenden Ausführungsform ein Paar von Antennen
AT1, AT2 getrennt an der äußeren Schalenfläche (Außenhaut) des
Helms angeordnet sind, wird die Direktionalität zwischen den Antennen nicht
beeinträchtigt.
Da jede Antenne AT1, AT2 entlang des unteren Rands des Helms oder
des Rands der Öffnung
angeordnet ist, kann eine Vielzahl von Antennen angeordnet werden,
ohne das Aussehen des Helms oder die Designfreiheit zu verschlechtern.
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Im
Folgenden wird der Kommunikationsbetrieb im Funkendgerät mit der
Gestaltung der in 2 gezeigten ersten Ausführungsform
beschrieben, d. h. mit lediglich einem BT-Modul und den beiden Antennen AT1, AT2.
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10 ist
ein Flussdiagramm, das den Betrieb eines Verschiedenheitsempfangs
zeigt, welcher den Antennensteuerungsschaltkreis 37 veranlasst, als
Antennenschalter zu funktionieren, und selektiv eines der an einem
Paar von Antennen AT1, AT2 empfangenen Signale verwendet, was hauptsächlich von
der CPU 33 durchgeführt
wird.
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Im
Schritt S101 wird ein Aufnahmestatusniveau Q eines an jeder Antenne
AT1, AT2 empfangenen Signals quantitativ gemessen. Das Aufnahmestatusniveau
Q kann auf Grundlage der Funktion mit lediglich der Empfangsstärke oder
mit sowohl der Empfangsstärke
als auch dem Interferenzgrad als Parameter erhalten werden.
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Im
Schritt S102 wird ein Unterschied zwischen dem Maximalwert Qmax
und dem Minimalwert Qmin jedes Aufnahmestatusniveaus Q mit einem
Referenzwert Qref1 verglichen. Hier wird die Beschreibung unter
der Annahme gegeben, dass das Aufnahmestatusniveau Q[1] an der Antenne
AT1 Qmax ist und das Aufnahmestatusniveau Q[2] an der Antenne AT2
Qmin ist. Wenn die Differenz (Qmax-Qmin) größer als der Referenzwert Qref1
ist, wird die Antenne AT1, an der das Empfangsstatusniveau Q den
Maximalwert Qmax wiedergibt, im Schritt S103 vom Antennensteuerungsschaltkreis 37 als
gegenwärtige Kommunikationsantenne
ausgewählt.
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Wenn
bestimmt wird, dass im Schritt S102 die Differenz (Qmax-Qmin) nicht größer als
der Referenzwert Qref1 ist, wird die Messung vorgenommen, ob ein
anderes Netzwerk unter Verwendung desselben Frequenzbands wie des
Frequenzbands, das gegenwärtig
verwendet wird, sich in der Nähe
befindet oder nicht (Schritt S104). Wenn bestimmt wird, dass kein
anderes Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit dem
Schritt S103 fort, wo die Antenne AT1 ausgewählt wird. Wenn bestimmt wird,
dass ein weiteres Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit Schritt
S105 fort.
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Im
Schritt S105 wird ein Empfangsstatusniveau Q' an jeder Antenne AT1, AT2 des vom Funkendgerät eines
anderen Netzwerks übertragenen Signals
gemessen. Im Schritt S106 wird vom Antennensteuerungsschaltkreis 37 die
Antenne ausgewählt,
an der das Empfangsstatusniveau Q' den Minimalwert Qmin wiedergibt.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
eine Vielzahl von Antennen getrennt angeordnet sind und die Antennen
mit dem besten Empfangsstatus aus ihnen ausgewählt wird, ist stets eine drahtlose
Kommunikation hoher Qualität
möglich.
Da weiter eine Antennenposition in Entsprechung mit jedem Kommunikationsteilnehmer
ausgewählt
werden kann, muss die Interferenz aufgrund der Phasendifferenz nicht
in Betracht gezogen werden, anders als wenn die Empfangssignale
von einer Vielzahl von Antennen kombiniert werden.
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11 ist
ein Flussdiagramm, dass einen Betrieb des Verschiedenheitsempfangs
zeigt, bei dem die Signale, die an den beiden Antennen AT1, AT2
empfangen werden, in der Basisstation N oder dem tragbaren Funkendgerät Nx kombiniert
werden, das ein BT-Modul und zwei Antennen AT1, AT2 umfasst, wie
oben beschrieben.
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Im
Schritt S201 wird das Empfangsstatusniveau Q der daraus kombinierten
Wellen gemessen, während
die Phasendifferenz zwischen jeweiligen Antennen AT1, AT2 geändert wird.
Im Schritt S202 wird die Phasendifferenz, an der das Empfangsstatusniveau
Q den Maximalwert Qmax wiedergibt, gemessen. Im Schritt S203 wird
der Maximalwert Qmax des Empfangsstatusniveaus Q mit einem vorbestimmten
Referenzwert Qref2 verglichen. Wenn der Maximalwert Qmax des Empfangsstatusniveaus
Q kleiner als der Referenzwert Qref2 ist, wird die Phasendifferenz
im Schritt S204 nun als optimale Phasendifferenz ausgewählt.
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Wenn
der Maximalwert Qmax größer als
der Referenzwert Qref2 ist, wird gemessen, ob ein anderes Netzwerk,
das dasselbe Frequenzband wie das Frequenzband, das gegenwärtig verwendet
wird, benutzt, sich in der Nähe
befindet (Schritt S205). Wenn bestimmt wird, dass kein weiteres
Netzwerk vorhanden ist, fährt
die Verarbeitung mit dem Schritt S204 fort, wo die Phasendifferenz,
die dem Empfangsstatusniveau Qmax entspricht, als optimale Phasendifferenz
ausgewählt
wird. Wenn bestimmt wird, dass ein weiteres Netzwerk vorhanden ist,
fährt die
Verarbeitung mit Schritt S206 fort, wo das Empfangsstatusniveau
Q' des von dem zum
anderen Netzwerk gehörenden
Endgerät übertragenen
Signals für
jede Phasendifferenz gemessen wird. In Schritt S207 wird die Phasendifferenz
als die optimale Phasendifferenz ausgewählt, wenn das Empfangsstatusniveau
Q nicht kleiner als der Referenzwert Qref2 und das Empfangsstatusniveau
Q' des von dem zum
anderen Netzwerk gehörenden
Funkendgerät übertragenen Signals
das Kleinste ist.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
das Empfangsstatusniveau der kombinierten Welle gemessen wird, während die
Phasendifferenz zwischen den an den beiden Antennen empfangenen Signale
geändert
wird und die Signale mit der Phasendifferenz empfangen werden, welche
das hohe Empfangsstatusniveau Q besitzt, kann eine drahtlose Kommunikation
mit höherer
Qualität
sichergestellt werden. Da gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
die Interferenz mit einem weiteren Netzwerk, das in der Nähe vorhanden
ist, berücksichtigt
wird, kann die drahtlose Kommunikation mit einer höheren Qualität sichergestellt
werden.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
jede Antenne AT1, AT2 als sog. Antennenphasenarray betrieben werden
kann, kann für
jeden Kommunikationsteilnehmer die Phasendifferenz mit dem stärksten Empfangsstatusniveau
Q ausgewählt werden,
während
das Signalstatusniveau Q' von
einer Übertragungsquelle,
die von dem Kommunikationsteilnehmer verschieden ist, eingeschränkt werden
kann. Selbst wenn daher ein Piconet eines anderen Fahrzeugs unabhängig vom
eigenen im Nahbereich vorhanden ist, kann die Möglichkeit, dass eine Paketkollision
zwischen den Piconetzen auftritt, eingeschränkt werden.
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Im
Folgenden wird der Betrieb der Basisstation mit der in 3 gezeigten
Gestaltung beschrieben, d. h. mit den beiden BT-Modulen und den
beiden Antennen AT1, AT2.
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Selbst
wenn, wie in 3 gezeigt, eine Vielzahl von
Antennenpaaren und BT-Modulen vorgesehen sind, wird die Ausnutzungseffizienz
verringert, wenn die jeweiligen Endgeräte auf ein BT-Modul konzentriert
sind. Da weiter die Kommunikation zwischen den jeweiligen Funkendgeräten hauptsächlich im
Fahrerendgerät
NC0 vorgenommen wird und der Fahrer als Benutzer den Kommunikationsteilnehmer zuschaltet,
während
er die Basisstation N betreibt, wird das Endgerät NC0 stets im verbunden Status gehalten
und eine Verbindung der anderen tragbaren Funkendgeräte Nx wird
dynamisch getrennt. Da auf diese Weise eine Kommunikationsfrequenz
des Fahrerendgeräts
NC0 höher
als jene der anderen tragbaren Funkendgeräte Nx in der Wechselsprechanlage ist,
ist es erwünscht,
dass eine Synchronisation im Piconet des Endgeräts NC0 vorrangig mit den anderen Endgeräten NC1,
NC2, NTEL aufgebaut wird und dem Endgerät NC0 eine Kommunikation mit
höherer Qualität bereitgestellt
wird. In der später
beschriebenen Ausführungsform
werden eine vorrangige Verbindung des Fahrerendgeräts NC0 und
eine Verbesserung bei der Funkausnutzungseffizienz kompatibel gemacht.
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12 ist
ein Flussdiagramm, das den Betrieb der Verteilung einer Vielzahl
von Funkendgeräten
in der Basisstation N der Konfiguration der in 3 gezeigten
zweiten Ausführungsform
zeigt, d. h. mit zwei Antennen AT1, AT2 und den zwei BT-Modulen BT1, BT2.
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Im
Schritt S301 wird eine BT (Bluetooth)-Adresse, die zuvor jedem im
Slave-Modus arbeitenden Endgerät
Nx zugewiesen wurde, in der Basisstation N entsprechend mit einem Identifikator
registriert. 17 ist eine Draufsicht der Basisstation N,
welche Kippschalter (Kipptaster) 51, 52, einen Adressenanzeigeabschnitt 53 und
einen drehbaren Kodierdrehknopf 54 umfasst.
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Wenn
ein Identifikator „C1" der BT-Adresse des
Endgeräts
NC1 des Fahrgasts des Fahrzeugs A zugewiesen wird, wird der Drehknopf 54 in
den Status gedreht, wo das tragbare Funkendgerät NC1 sich im Registrierungsmodus
der Piconet-Verbindungsvorrichtung
befindet, um „C1" auf dem Displayabschnitt 53,
wie in 18A gezeigt, anzuzeigen und den
Kippschalter 51 zur „COM1"-Seite zu neigen.
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Wenn
ein Identifikator „C2" der BT-Adresse des
Endgeräts
NC2 im Fahrzeug B zugewiesen wird, wird „C2" auf dem Displayabschnitt 53 in
dem Status angezeigt, in dem sich das tragbare Funkendgerät NC2 im
Registrierungsmodus der Piconet-Verbindungsvorrichtung
befindet (18B), und dann wird der Kippschalter 51 zur „COM2"-Seite geneigt. Auf ähnliche
Weise wird, wenn ein Identifikator „TEL" der BT-Adresse des Mobiltelefons NTEL
zugewiesen wird, „P-" auf dem Anzeigeabschnitt 53 in
dem Status angezeigt, in dem sich das Mobiltelefon NTEL in einem
Deckungsbereich des Piconetes befindet (18C),
und dann wird der Kippschalter 52 zur „TEL"-Seite geneigt.
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Wenn
die Registrierung der BT-Adresse an jedes tragbare Funkendgerät Nx vollendet
ist, wird jedem Endgerät
Nx von BT1 ein IQ-Paket über
die Antenne AT1 zugesendet, so dass im Schritt S302 in 12 eine
im Bluetoothstandard vorgeschriebene Anfrage durchgeführt wird.
Gemäß der vorliegenden Ausführungsform
wird die interne Kommunikation zwischen BT1 und BT2 ermöglicht und
BT2 nimmt zuvor ein von BT1 durchgeführtes Frequenzsprungmuster
auf.
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Im
Schritt S303 empfängt
BT1 ein Antwortsignal (FHS-Paket), das von jedem Endgerät Nx als Reaktion
auf diese Anfrage über die
Antenne AT1 zurückgesendet
wird. Da gemäß dieser
Ausführungsform
BT2 das Frequenzsprungmuster erkennt, empfängt BT2 auch das Antwortsignal über die
Antenne AT2.
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Im
Schritt S304 werden am BT1 und BT2 die Empfangsstatusniveaus QC0[1]
und QC0[2] der Antwortsignale, die vom Fahrerendgerät NC0 zurückgesendet
werden, verglichen. Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S305 das
Empfangsstatusniveau QC0[1] höher
als das Empfangsstatusniveau QC0[2] ist, führt BT1 ein Paging zum Endgerät NC0 durch, um
das Piconet so aufzubauen, dass BT1 und NC0 im Schritt S306 im Piconet
synchronisiert werden. Im Schritt S307 führt BT2 das Paging zu den anderen Endgeräten Nx (NC1,
NC2, NTEL) durch, um das Piconet aufzubauen.
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Wenn
bestimmt wird, dass im Schritt S305 das Empfangsstatusniveau QC0[1]
im BT1 nicht höher
als das Empfangsstatusniveau QC0[2] im BT2 ist, führt BT2
ein Paging zum Endgerät
NC0 durch, um im Schritt S308 das Piconet aufzubauen. Hier können die
Frequenzsprungmuster von BT1 und BT2 voneinander verschieden sein.
Im Schritt S309 führt
BT1 das Paging zu den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet
aufzubauen.
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19 ist
ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren für jedes
Endgerät
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
zeigt. Da das Empfangsstatusniveau QC0[1] des Fahrerendgeräts NC0 im
BT1 höher
als das Empfangsstatusniveau QC0[2] im BT2 ist, baut BT1 das Piconet
mit dem Endgerät
NC0 auf und BT2 baut das Piconet mit den anderen Endgeräten NC1,
NC2, NTEL auf.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
das Fahrerendgerät
NC0 das Piconet mit einem BT-Modul mit dem stärkeren Empfangsstatusniveau Q
der Antenne aufbaut und die anderen Endgeräte des Piconet mit dem anderen
BT-Modul aufbauen, kann die bevorzugte Verbindung mit dem Endgerät NC0 und
die Verbesserung bei der Funkverwendungseffizienz kompatibel gemacht
werden und zusätzlich
kann eine hohe Kommunikationsqualität für das Endgerät NC0 mit
der höheren
Bevorzugung sichergestellt werden.
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13 ist
ein Flussdiagramm, das ein weiteres Beispiel des Betriebs der Verteilung
einer Vielzahl von Endgeräten
in der Basisstation N zeigt, welche die Gestaltung der in 3 gezeigten
zweiten Ausführungsform
besitzt, wobei im Schritt S401 bis S403 die Verarbeitung ähnlich jener
in Schritten S301 bis S302 in 12 durchgeführt wird.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform wird
das BT-Modul, das das Fahrerendgerät NC0 mit der höheren Bevorzugung
enthält,
auf Grundlage seines Anordnungsstatus oder ähnlichem reserviert (BT1 in
der vorliegenden Ausführungsform),
und BT1 führt
ein Paging mit dem Endgerät
NC0 durch, um im Schritt S404 das Piconet aufzubauen. Im Schritt
405 führt
BT2 ein Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet
aufzubauen.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
die Antenne, welche an einer für
die Kommunikation mit dem Fahrerendgerät NC0 optimalen Position angeordnet
ist, als Antenne für
das Fahrerendgerät
reserviert ist und das Fahrerendgerät NC0 das Piconet mit der reservierten
Antenne aufbaut, kann eine hohe Kommunikationsqualität für das tragbare Funkendgerät NC0 des
Fahrers mit der höheren
Priorität
sichergestellt werden.
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14 ist
ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs einer
Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche
die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform
besitzt, wobei in den Schritten S501 bis S503 die Verarbeitung ähnlich jener
in Schritten S301 bis S303 durchgeführt wird.
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Im
Schritt S504 wird eine Bestimmung vorgenommen, ob das Piconet zwischen
einem BT-Modul und dem Endgerät
NC0 aufgebaut wird oder nicht. Wenn hier das Piconet zwischen einem
BT-Modul und dem Endgerät
NC0 aufgebaut wird, wird das Piconet zwischen dem anderen BT-Modul
und den anderen tragbaren Funkendgeräten Nx im Schritt S505 aufgebaut.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform kann
das Piconet für
das Fahrerendgerät
NC0 mit der höheren
Priorität
aufgebaut werden.
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15 ist
ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs einer
Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche
die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform
besitzt, wobei in den Schritten S601 bis S604 die Verarbeitung ähnlich jener
in den Schritten S301 bis S304 durchgeführt wird.
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Im
Schritt S605 wird der Minimalwert Qmin von dem Empfangsstatusniveau
Q aller Endgeräte mit
einem vorbestimmten Referenzwert Qref3 verglichen. Wenn ein Minimalwert
Qmin nicht niedriger als der Referenzwert Qref3 ist, fährt die
Verarbeitung mit dem Schritt S606 fort. Im Schritt S606 werden das Empfangsstatusniveau
QC0[1] an der Antenne AT1 des Endgeräts NC0 und das Empfangsstatusniveau QC0[2]
an der Antenne AT2 verglichen. Im Fall von QC0[1] größer QC0[2]
fährt die
Verarbeitung mit dem Schritt S607 fort, wo BT1 ein Paging zu Endgerät NC0 durchführt, um
das Piconet aufzubauen. Im Schritt S608 führt BT2 ein Paging mit den
anderen Endgeräten
Nx (NC1, NC2, NTEL), um das Piconet aufzubauen.
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Wenn
bestimmt wird, dass im Schritt S606 QC0(1] größer QC0[2] nicht erfüllt ist,
führt BT2
ein Paging mit dem Endgerät
NC0 durch, um im Schritt S609 das Piconet aufzubauen. Im Schritt
S610 führt BT1
ein Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet
aufzubauen.
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Wenn
bestimmt wird, dass im Schritt S605 der Minimalwert Qmin niedriger
als der Referenzwert Qref3 ist, wird in dem Fall, in dem die den
Minimalwert Qmin wiedergebende Kombination eine Kombination des
BT-Moduls [1] und des Endgeräts
Nx ist, im Schritt S611 das Piconet zwischen dem anderen BT-Modul
[2] und den Endgeräten
Nx aufgebaut (z. B. in dem Fall, in dem die den Minimalwert Qmin
wiedergebende Kombination einer Kombination von BT1 und den Endgeräten Nx ist,
das Piconet zwischen BT2 und den Endgeräten Nx aufgebaut).
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Im
Schritt S612 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob das den Minimalwert
Qmin wiedergebende Endgerät
das Fahrerendgerät
NC0 ist oder nicht. In dem Fall des Endgeräts NC0 wird im Schritt S614 das
Piconet zwischen dem anderen BT-Modul [1] und den verbleibenden
Endgeräten
Nx durchgeführt.
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Wenn
das den Minimalwert Qmin wiedergebende Endgerät ein Endgerät ist, das
vom Fahrerendgerät
NC0 verschieden ist, wird im Schritt S613 das Piconet zwischen dem
Endgerät
NC0 und dem BT-Modul [1] aufgebaut. Im Schritt S615 wird das Pcionet
zwischen dem Endgerät
Nx, das von den Endgeräten
Nx verschieden ist, mit welchen das Piconet mit dem Endgerät NC0 und
den BT-Modulen [2] aufgebaut wurde, und dem BT-Modul [2] aufgebaut.
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20 ist
ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren jedes Endgeräts gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
zeigt. Da das Empfangsstatusniveau QTEL [2] des Endgeräts NTEL
bei BT2 niedriger als der Referenzwert Qref3 ist, bauen die Endgeräte NC1,
NC2, NTEL inklusive dieses Endgeräts NTEL, das vom Endgerät NC0 verschieden
ist, das Piconet mit BT1 auf und das Endgerät NC0 baut das Piconet mit
BT2 auf.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform wird
eine Kombination, bei der das Empfangsstatusniveau Q das niedrigste
ist, aus allen Kombinationen vermieden, so dass im Durchschnitt
eine exzellente Kommunikationsqualität sichergestellt werden kann.
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16 ist
ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs der
Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche
die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform
besitzt, wobei in den Schritten S701 bis S703 die Verarbeitung ähnlich jener
in den Schritten S301 bis S303 durchgeführt wird.
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Im
Schritt S704 wird eine Differenz ΔQa
zwischen dem Maximalwert (MAX) und dem Minimalwert (MIN) aus dem
Empfangsstatusniveau QC0[1] bei BT1 des Endgeräts NC0 und den Empfangsstatusniveaus
QC1[2], QC2[2], QTEL[2] bei BT2 der anderen Endgeräte NC1,
NC2, NTEL erhalten. Weiter wird eine Differenz ΔQb zwischen dem Maximalwert (MAX)
und dem Minimalwert (MIN) aus den Empfangsstatusniveaus QC0[2] bei
BT2 des Endgeräts NC0
und dem Empfangstatusniveaus QC1[1], QC2[1], QTEL[1] bei BT1 der
Endgeräte
NC1, NC2, NTEL erhalten.
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Im
Schritt S705 werden die Differenzen ΔQa und ΔQb verglichen. Wenn ΔQa größer als ΔQb ist, fährt die
Verarbeitung mit dem Schritt S706 fort. Im Schritt S706 führt BT2
ein Paging mit dem Endgerät NC0
durch, um das Piconet aufzubauen. Im Schritt S707 führt BT1
das Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet
aufzubauen.
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Wenn
bestimmt wird, dass im Schritt S705 ΔQa nicht größer als ΔQb ist, fährt die Verarbeitung mit Schritt
S708 fort. Im Schritt S708 führt
BT1 das Paging mit dem Endgrät
NC0 durch, um das Piconet aufzubauen. Im Schritt S709 führt BT2
das Paging mit den anderen Endgeräten (NC1, NC2, NTEL) durch,
um das Piconet aufzubauen.
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21 ist
ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren jedes Endgeräts gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
zeigt.
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Da
hier der Maximalwert der Differenz zwischen dem Endgerät NC0 und
den anderen Endgeräten
NC1, NC2, NTEL im entgegengesetzten Fall größer wird als im Fall, in dem
das Endgerät
NC0 das Piconet mit BT1 aufbaut und die anderen Endgeräten NC1,
NC2 und NTEL das Piconet mit BT2 aufbauen, bauen das Endgerät NC0 und
BT1 das Piconet auf und die anderen Endgeräte NC1, NC2, NTEL und BT2 bauen
das Piconet auf.
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Da
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
eine Differenz zwischen dem Empfangsstatusniveau Q des Fahrerendgeräts NC0 und
dem Empfangsstatusniveau Q der anderen Endgeräte kleiner wird, kann der Fahrer
eine Kommunikation im Empfangsstatus machen, der ähnlich jenem
jedes Endgeräts
ist.
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In
jeder oben beschriebenen Ausführungsform
wurde die Beschreibung unter der Annahme durchgeführt, dass
das Bluetoothemodul als drahtloses Modul eingesetzt wird, jedoch
ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt und
kann auf ähnliche
Weise auf den Fall angewendet werden, wo ein drahtloses Modul eingesetzt
wird, das einem anderen drahtlosen Netzwerkstandard konform ist
(z. B. IEEE802.11 oder 802.11b).
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung können die
folgenden Wirkungen erhalten werden.
- (1) Da
eine Antenne aus einer Vielzahl von Antennen, die in der Basisstation
vorgesehen sind, an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist
und die andere Antenne an der Hinterseite davon angeordnet ist,
so dass die jeweiligen Antennen getrennt unter einem Maximalabstand
angeordnet sind, indem die Länge
des Fahrzeugs ausgenutzt wird, kann ein umfassender Kommunikationsbereich
mit weniger blinden Punkten sichergestellt werden.
- (2) Da eine Antenne aus einer Vielzahl von Antennen, die in
der Basisstation vorgesehen sind, an der rechten Seite des Fahrzeugs
angeordnet ist und die andere Antenne an der linken Seite davon angeordnet
ist, so dass die jeweiligen Antennen getrennt und unter dem Maximalabstand
angeordnet sind, indem die Fahrzeugbreite ausgenutzt wird, kann
ein umfassender Kommunikationsbereich mit weniger blinden Punkten
sichergestellt werden.
- (3) Da ein Vielzahl von Antennen in der Basisstation vorgesehen
sind und eine Antenne und die andere Antenne getrennt angeordnet
sind, wobei eine Sitzposition eines Fahrgasts dazwischen liegt,
kann der zwischen den Antennen positionierte Fahrgast als Funkwellen
abschirmendes Objekt wirken. Daher kann nicht nur wenn eine Interferenz
zwischen den jeweiligen Antennen verringert wird, sondern auch wenn
der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes
Objekt verhindert wird, dies durch die andere Antenne kompensiert
werden, so dass die Kommunikationsqualität verbessert werden kann.