DE60310798T2 - Vorrichtung zur Interkommunikation zwischen Fahrzeugen - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung zum Durchführen einer Kommunikation auf kurze Distanz unter Verwendung des ISM-Bands (Industry Science Medical-Band).
  • Im Mikrofilm der japanischen Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer 62-155535 ist eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung offenbart, in welcher eine Basisstation an einem Fahrzeug angebracht ist und ein Headset (eine Sprechgarnitur), die mit einem Lautsprecher, einem Mikrofon, einer tragbaren Funksendereinrichtung und ähnlichem ausgestaltet ist, ist an einem Helm eines Fahrers/Beifahrers vorgesehen, um die Kommunikation zwischen Fahrern/Beifahrern eines Zweiradfahrzeugs zu ermöglichen, sodass die Kommunikation über die Basisstation zwischen den Personen (Fahrer/Beifahrer) auf demselben Fahrzeug oder den Personen in unterschiedlichen Fahrzeugen hergestellt werden kann. Eine Technik, welche Bluetooth als drahtlosen Kommunikationsstandard der Fahrzeugwechselsprechanlage verwendet, ist in der veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. 2001-141657 offenbart.
  • Da die Ausbreitung der Funkwellen geradlinig erfolgt, wird die Kommunikationsqualität größtenteils durch das Relativverhältnis zwischen der Größe eines abschirmenden Objekts, das zwischen den Funkendgeräten vorhanden ist, und der Wellenlänge beeinflusst. Bei der Kommunikation mit dem ISM-Band (Industry Science Medical-Band), das eine Frequenz des 2,5 GHz Bands im Bereich nahe der Obergrenze des UHF-Bands verwendet, wirkt nicht nur die Fahrzeugkarosserie sondern auch der Körper des Insassen (Fahrers/Beifahrers) stark als Abschirmungsobjekt.
  • Bluetooth verwendet als drahtloses Kommunikationssystem auf kurze Distanz das ISM-Band von 2,5 GHz, sodass dessen Kommunikationsqualität, wenn dieses für das Wechselsprechen oder die Kommunikation zwischen Fahrzeugen verwendet wird, stark von einem relativen Positionsverhältnis zwischen einem Insassen und einem Funkendgerät abhängt. Wenn daher die Kommunikation zwischen einer am Fahrzeug vorgesehenen Bluetooth-Antenne und einer am Insassen vorgesehenen Bluetooth-Antenne stattfindet, wird die Kommunikationsqualität stark durch eine Position der am Fahrzeug vorgesehenen Antenne, einer Sitzposition des Insassen, der das Kommunikationsziel ist, einer Unterbringungsposition des Bluetooth-Endgeräts am Insassen und ähnlichem stark beeinflusst.
  • Wenn mehrere Bluetooth-Modulen vorgesehen sind, um die Anzahl der Funk-Endgeräte zu erhöhen, welche mit einer Basisstation in Kommunikation stehen können, besteht die Möglichkeit, dass eine Interferenz zwischen den Antennen der jeweiligen Bluetooth-Module auftritt.
  • In dem Fall, in welchem eine Antenne des tragbaren Funkendgeräts nur an einem Abschnitt der Hinterseite des Helms oder ähnlichem vorgesehen ist, selbst wenn der Insasse (Fahrer/Beifahrer) seinen/ihren Kopf zur Seite neigt, ist die Antenne hinter seinem/ihrem Kopf versteckt, wenn sie von der Basisstation aus betrachtet wird, sodass die Möglichkeit besteht, dass die Kommunikation abgeschirmt wird.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung bereitzustellen, welche in der Lage ist, eine drahtlose Kommunikation hoher Qualität sicherzustellen, selbst wenn eine Antenne eines tragbaren Funkendgeräts an irgendeiner Stelle vorgesehen ist.
  • Um die obige Aufgabe zu lösen, besitzt die vorliegende Erfindung ihr Merkmal darin, dass eine Fahrzeugwechselsprechvorrichtung bereitgestellt wird, die eine an einem Fahrzeug angebrachte Basisstation, deren Antenne, eine Vielzahl von zu den jeweiligen Fahrgästen gehörenden tragbaren Endgeräten und deren Antennen umfasst, wobei jedes tragbare Endgerät mit der Basisstation kommuniziert, wobei eine Antenne an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne an dessen Hinterseite angeordnet ist (Anspruch 1).
  • Als Alternative ist eine Antenne an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet und die andere Antenne ist an der linken Seite davon angeordnet (Anspruch 2).
  • Als weitere Alternative sind die eine Antenne und die andere Antenne getrennt angeordnet, wobei die Sitzposition eines Fahrgasts dazwischen liegt (Anspruch 3).
  • Da gemäß Anspruch 1 eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet werden können, indem von der Fahrzeuglänge Gebrauch gemacht wird, ist es möglich, einen weiten Kommunikationsbereich sicherzustellen, der weniger blinde Punkte aufweist.
  • Da gemäß Anspruch 2 eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet werden können, indem die Fahrzeugbreite verwendet wird, ist es möglich, einen weiten Kommunikationsbereich sicherzustellen, der weniger blinde Punkte aufweist.
  • Da gemäß Anspruch 3 ein Teil des Fahrzeugs oder ein Fahrgast, der zwischen den Antennen positioniert ist, als gerade Wellen abschirmendes Objekt wirken kann, kann eine Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen verringert werden. Selbst wenn der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, kann dies von der anderen Antenne kompensiert werden, sodass die Kommunikationsqualität verbessert werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein Diagramm, das ein Beispiel einer Kommunikationsform mithilfe von Wechselsprechen zeigt (nicht Teil der vorliegenden Erfindung);
  • 2 ist ein Blockdiagramm, das eine Ausgestaltung (erste Ausführungsform) eines Kommunikationssystems einer Basisstation (N) und eines tragbaren Funkendgeräts NC0, NC1, NC2 zeigt, auf das die vorliegende Erfindung angewendet wird;
  • 3 ist ein Blockdiagramm, das eine Ausgestaltung (zweite Ausführungsform) eines Kommunikationssystems der Basisstation N und der tragbaren Funkendgeräte NC0, NC1, NC2 zeigt, auf die die vorliegende Erfindung angewendet wird;
  • 4 ist eine Seitenansicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf einem Zweiradfahrzeug zeigt;
  • 5 ist eine Draufsicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
  • 6 ist eine Vorderansicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
  • 7 ist eine Hinteransicht, die eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf dem Zweiradfahrzeug zeigt;
  • 8 ist ein Diagramm, das eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf einem Jethelm zeigt;
  • 9 ist ein Diagramm, das eine beispielhafte Anordnung der beiden Antennen auf einem Integralhelm zeigt;
  • 10 und 11 sind Flussdiagramme, die ein Antennenauswahlverfahren in den Funkendgeräten gemäß der ersten Ausführungsform zeigen;
  • 12 bis 16 sind Flussdiagramme, die ein Verfahren zur Verteilung eines Funkendgeräts auf jede Antenne in der Basisstation gemäß der zweiten Ausführungsform zeigen;
  • 17 ist eine Draufsicht der Basisstation;
  • 18A bis 18C sind Diagramme, die ein Adressregistrierungsverfahren der tragbaren Funkendgeräte mit der Basisstation zeigen; und
  • 19 ist ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 12 gezeigten Flussdiagramms zeigt.
  • 20 ist ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 15 gezeigten Flussdiagramms zeigt.
  • 21 ist ein Diagramm, das schematisch den Ablauf des in 16 gezeigten Flussdiagramms zeigt.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung und einige weitere Ausführungsformen, die nicht Teil davon sind, mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. 1 ist ein Diagramm, das ein Beispiel einer Kommunikationsform mithilfe von Wechselsprechen zeigt (nicht Teil der vorliegenden Erfindung). Eine Basisstation N ist an einem Fahrzeug A angebracht und jeder Helm, welchen Fahrgäste jedes Fahrzeugs A, B aufsetzen, ist mit einer Wechselsprechvorrichtung versehen, die ein Mikrofon 11, einen Lautsprecher 12 und ein tragbares Funkendgerät Nx (NC0, NC1, NC2) enthält. Entweder ein Fahrer oder ein Beifahrer auf dem Fahrzeug A besitzt ein Mobiltelefon NTEL. Die Basisstation N und die jeweiligen tragbaren Funkendgeräte Nx (inklusive des Mobiltelefons NTEL) entsprechen dem Bluetooth-Standard und die Basisstation N arbeitet in einem Master-Modus und die anderen Funkendgeräte Nx arbeiten in einem Slave-Modus auf einem Piconet, welches diese Endgeräte als untergeordnete Endgeräte behandelt, sodass eine drahtlose Kommunikation zwischen ihnen hergestellt wird.
  • 2 und 3 sind Blockdiagramme, die die Konfigurationen eines Kommunikationssystems der Basisstation N und der jeweiligen tragbaren Funkendgeräte NC0, NC1, NC2 zeigen, und die Beschreibung der Konfigurationen, die zur Erläuterung der vorliegenden Erfindung unnötig ist, wird weggelassen. Die vorliegende Erfindung ist so gestaltet, dass mindestens zwei Antennen AT1 und AT2 in jedem Funkendgerät angeordnet sind.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform, die in 2 gezeigt ist, sind die beiden Antennen AT1 und AT2 lediglich mit einem Bluetooth-Modul BT0 über einen Antennensteuerungsschaltkreis 37 und einem Bandpassfilter (BPF) 38 verbunden. Der Antennensteuerungsschaltkreis 37 umfasst eine später beschriebene Unterschiedsaufnahmefunktion, die ein auf einer der beiden Antennen AT1 und AT2 empfangenes Signal auswählt oder an den beiden Antennen empfangene Signale kombiniert, um dieselben der BT0 zur Verfügung zu stellen.
  • Gemäß einer in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform, umfasst jedes Funkendgerät zwei Bluetooth-Endmodule BT1 und BT2, und die Antennen AT1 und AT2 sind jeweils mit BT1 und BT2 verbunden.
  • Eine CPU 33 führt verschiedene Verarbeitungsvorgänge gemäß einem in einem ROM 34 gespeicherten Programm durch. Ein RAM 35 stellt einen Arbeitsbereich zum temporären Speichern von Daten und ähnlichem bereit, wenn die CPU 33 verschiedene Verarbeitungsaufgaben durchführt. Verschiedene Betriebsschalter und eine Anzeigevorrichtung sind mit einer I/O-Schnittstelle 36 verbunden, wenn das Endgerät die Basisstation N ist. Wenn das Endgerät eines der tragbaren Funkendgeräte NC0, NC1, NC2 ist, wird die Anzeigevorrichtung oder das Headset oder ähnliches damit verbunden.
  • BT0, BT1 und BT2 sind hauptsächlich jeweils mit einer RF-Einheit 31 und einem Bluetooth-Chip 32 ausgestaltet. Der Chip 32 führt die Verarbeitungsschritte zum Aufbau eines Piconets mit Benutzerendgeräten, die Verarbeitungsschritte des Kodierens/Dekodierens der Übertragungs-/Empfangssignale und ähnliches durch. In anderen Worten moduliert jedes BT-Modul digital ein Trägersignal durch Übertragungsdaten zum Zeitpunkt der Übertragung, und weitet das Spektrum des modulierten Trägersignals durch Frequenzsprung (frequency hopping) aus. Dieses Übertragungssignal wird auf ein Übertragungsausgangsniveau verstärkt, das nicht mehr als einen vorgeschriebenen Wert beträgt, und wird dann von der Antenne AT1 an das Funkendgerät am kommunizierenden Teilnehmer übertragen. Weiter wird das von dem Funkendgerät am kommunizierenden Teilnehmer eingehende Funksignal über die Antenne AT1 empfangen, um der inversen Spektrumaufweitung unterworfen zu werden, und wird dann digital moduliert.
  • 4, 5, 6 und 7 sind Diagramme, die die beispielhafte Anordnung der Antennen AT1 und AT2 zeigen, wenn die Basisstation N auf einem Zweiradfahrzeug angebracht ist. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform, wenn eine Antenne AT1 an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet ist, ist die andere Antenne AT2 an der linken Seite davon angeordnet.
  • Z.B. ist eine Antenne AT1 am Ansatz des rechten Handgriffs [1R] angeordnet und die andere Antenne AT2 ist am Einsatz des linken Handgriffs [1L] angeordnet. Da ein Abstand zwischen dem Helm des Fahrers, seinem/ihrem Brustabschnitt und seinem/ihrem rechten Taillenabschnitt ein einsehbarer Abstand von der Antenne AT1 [1R] ist und ein Abstand zwischen dem Helm des Fahrers, seinem/ihrem Brustabschnitt und seinem/ihrem linken Taillenabschnitt ein einsehbarer Abstand von der Antenne AT2 [1L] ist, kann gemäß einer solchen Antennenanordnung eine stabile Kommunikation erwartet werden, selbst wenn die Antenne des Fahrerendgeräts NC0 entweder auf dem Helm, seiner/ihrer Brust oder seinem/ihrem Taillenabschnitt positioniert ist. Weiter ist in Bezug auf einen Fahrgast der Abstand dazwischen ein einsehbarer Abstand, wenn die Antenne des tragbaren Funkendgeräts NC1 am Helm angebracht ist.
  • Wenn die Kommunikation mit einem anderen Fahrzeug B in Betracht gezogen wird, kann gemäß der Antenne AT1 [1R] eine hohe Empfindlichkeit erhalten werden, wenn das Fahrzeug B an der rechten Seite des eigenen Fahrzeugs während des Wartens an einer Ampel anhält oder wenn das Fahrzeug B an der nächsten Kreuzung nach rechts abbiegt. Gemäß der Antenne AT2 [1L] kann eine hohe Empfindlichkeit erhalten werden, wenn das Fahrzeug B an der linken Seite des eigenen Fahrzeugs während des Wartens an einer Ampel anhält oder wenn das Fahrzeug B von der linken Seite in die nächste Kreuzung eintritt.
  • Die vorliegende Ausführungsform kann auch so ausgestaltet sein, dass eine Antenne AT1 am Ansatz eines vorderen rechten Blinkers [2R] angeordnet ist und die andere Antenne AT2 am Ansatz eines vorderen linken Blinkers [2L] angeordnet ist. Gemäß einer solchen Antennenanordnung ist ein Abstand von der Antenne AT1 [2R] und dem Helm des Fahrers länger als wenn die Antenne AT1 an der Position [1R] angeordnet ist, jedoch ist ein Abstand zu seinem/ihrem Brustabschnitt davon gleich und ein Abstand zu seinem/ihrem Taillenabschnitt davon wird kürzer gemacht. Die Antenne AT1 kann im Vergleich mit dem Fall, bei dem die Antenne AT1 an der Position [1R] angeordnet ist, ununterscheidbar gemacht werden, so dass der Freiheitsgrad des äußeren Designs erhöht wird und eine Verbesserung der Produktivität erwartet wird. Ähnliche Effekte können in Bezug auf die Antenne AT2 [2L] erwartet werden.
  • Die vorliegende Ausführungsform kann so gestaltet sein, dass eine Antenne AT1 am Ansatz eines hinteren rechten Blinkers [3R] angeordnet ist und die andere Antenne AT2 am Ansatz eines hinteren linken Blinkers [3L] angeordnet ist. Gemäß einer solchen Antennenanordnung wird ein Abstand von der Antenne AT1 [3R] zum Fahrer länger gemacht als wenn die Antenne AT1 an der Position [2R] angeordnet ist, jedoch wird ein Abstand zu einem rechten Taillenabschnitt eines Beifahrers davon bedeutend kürzer gemacht. Weiter wird die Kommunikation mit dem anderen Fahrzeug B, das sich von einer hinteren rechten Richtung annähert, erleichtert. Weiter wird ähnlich dem Fall, bei dem es an der Position [2R] angeordnet ist, der Freiheitsgrad des äußeren Designs erhöht, sodass eine Verbesserung der Produktivität erwartet wird. Ähnliche Effekte können in Bezug auf die Antenne AT2 [3L] erwartet werden.
  • Die vorliegende Ausführungsform kann auch so gestaltet sein, dass eine Antenne AT1 an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne AT2 an der Hinterseite davon angeordnet ist. Z.B. ist eine Antenne AT1 an der Mitte einer Messeinheit [4F] angeordnet und die andere Antenne AT2 ist an der Hinterseite eines Rücksitzes [4R] angeordnet.
  • Gemäß einer solchen Antennenanordnung wird ein Abstand zwischen der Antenne AT1 [4F], dem Fahrerhelm, seinem/ihrem Brustabschnitt und seinem/ihrem Taillenabschnitt kürzer gemacht. Selbst wenn die Antenne des Fahrers an entweder der rechten oder der linken Seite seines/ihres Körpers angeordnet wird, wird insbesondere eine stabile Kommunikation auf ähnliche Weise ermöglicht. Die stabile Kommunikation wird in Bezug auf das andere Fahrzeug B ermöglicht, das in Fahrtrichtung unabhängig davon positioniert ist, ob das Fahrzeug B auf der rechten oder der linken Seite des eigenen Fahrzeugs positioniert ist.
  • Wenn die Antenne am Helm angebracht ist (nicht Teil der Erfindung) besteht die Möglichkeit, dass ein Abstand zwischen der Antenne AT2 [4R] und dem Fahrer einsehbar ist. Mit Bezug auf den Fahrgast ist die Kommunikation mit der am Helm angebrachten Antennen im Vergleich mit der Position [3L] oder [3R] vorteilhaft. Wenn die Kommunikation mit den Funkendgeräten oder ähnlichem hergestellt wird, die auf dem Fahrzeug B vorgesehen wird, wird in dem Fall, dass das Fahrzeug in Fahrtrichtung rückwärts vorhanden ist, eine stabile Kommunikation unabhängig davon ermöglicht, ob das Fahrzeug sich auf der rechten oder der linken Seite des eigenen Fahrzeugs befindet.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt und kann so gestaltet werden, dass ein Paar von Antennen AT1 und AT2 so angeordnet sind, dass eine Sitzposition eines Fahrgastes dazwischen liegt. Z. B. kann eine Kombination der Position am Ansatz des linken Handgriffs [1L] und der Position am Ansatz des hinteren rechten Blinksignals [3R] oder eine Kombination der Position am Ansatz des rechten Handgriffs [1R] und der Position am Ansatz des hinteren linken Blinkers [3L] eingesetzt werden, statt der Kombination der Mitte der Messeinheit [4F] und der Hinterseite des Rücksitzes [4R].
  • Da die vorliegende Ausführungsform so gestaltet ist, dass wenn eine der beiden Antennen AT1 und AT2 der Basisstation N an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet ist, die andere Antenne an der linken Seite davon angeordnet ist, kann eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet werden, indem die Fahrzeugbreite ausgenutzt wird, und ein Teil des Fahrzeugs oder der Fahrgast, der zwischen den Antennen positioniert ist, können als Funkwellen abschirmendes Objekt dienen, sodass die Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen verringert werden kann. Selbst wenn des Weiteren der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, kann dies von der anderen Antenne kompensiert werden, sodass die Kommunikationsqualität verbessert werden kann.
  • Da weiter die vorliegende Ausführungsform so gestaltet ist, dass wenn eine der beiden Antennen AT1 und AT2 der Basisstation N an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist, die andere Antenne an dessen Hinterseite angeordnet ist, kann eine Vielzahl von Antennen getrennt unter maximalem Abstand angeordnet werden, indem die Fahrzeuglänge ausgenutzt wird, und ein Teil des Fahrzeugs oder der Fahrgast, der zwischen den Antennen positioniert ist, kann als Funkwellen abschirmendes Objekt dienen, sodass eine Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen verringert werden kann. Selbst wenn des Weiteren der Empfang in einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, kann dies von der anderen Antenne kompensiert werden, sodass die Kommunikationsqualität verbessert werden kann.
  • 8 und 9 sind Diagramme, die ein Verfahren zum Befestigen der Antennen AT1 und AT2 der tragbaren Funkendgeräte Nx an der äußeren Schale des Helms zeigen (nicht Teil der Erfindung), und die vorliegende Ausführungsform setzt längliche ebene Antennen ein.
  • In dem in 8 gezeigten Beispiel ist eine Antenne AT1 so angeordnet, dass eine Längsseite parallel zum unteren Rand der linken Seitenfläche des Helms oder zu einer am unteren Rand vorgesehenen Verkleidung (Gummirand) ist, (linke Seite der Zeichnung) und die andere Antenne AT2 ist auf ähnliche Weise so angeordnet, dass eine Längsseite parallel zum unteren Rand der rechten Seitenfläche des Helms (rechte Seite der Zeichnung) ist. Wenn angenommen wird, dass die Wellenlänge des ISM-Bands 12 cm beträgt und die Antenne eine Halbwellenlängen-Dipolantenne ist, kann die volle Länge der Antenne auf ungefähr 6 cm verkürzt werden, sodass die Antennen entlang der Kante de Helmöffnung (AT1', AT2') vorgesehen werden können.
  • Wenn der Helm ein Integralhelm ist, wie in 9 gezeigt, kann eine Antenne AT1 entlang des unteren Rands des vorderen Abschnitts des Helms (linke Seite der Zeichnung) angeordnet werden und die andere Antenne AT2 kann entlang des unteren Rands des hinteren Abschnitt des Helms (rechte Seite der Zeichnung angeordnet werden. Wenn weiter die Antenne eine Halbwellenlängen-Dipolatenne ist, können selbst bei dem Integralhelm die Antennen entlang des Randes des Helmfensters AT1', AT2' vorgesehen werden.
  • In 8 und 9 sind die Antennen AT1, AT2 an der äußeren Schale des Helms vorgesehen, jedoch kann die Antenne mit einem Plastikfilm oder ähnlichem laminiert sein, so dass sie an der Verkleidung des unteren Rands des Helms angebracht ist. Alternativ kann die Antenne aus einer leitenden Folie hergestellt sein, die in die Verkleidung in einer integrierten Form eingesetzt wird.
  • Da auf diese Weise in der vorliegenden Ausführungsform ein Paar von Antennen AT1, AT2 getrennt an der äußeren Schalenfläche (Außenhaut) des Helms angeordnet sind, wird die Direktionalität zwischen den Antennen nicht beeinträchtigt. Da jede Antenne AT1, AT2 entlang des unteren Rands des Helms oder des Rands der Öffnung angeordnet ist, kann eine Vielzahl von Antennen angeordnet werden, ohne das Aussehen des Helms oder die Designfreiheit zu verschlechtern.
  • Im Folgenden wird der Kommunikationsbetrieb im Funkendgerät mit der Gestaltung der in 2 gezeigten ersten Ausführungsform beschrieben, d. h. mit lediglich einem BT-Modul und den beiden Antennen AT1, AT2.
  • 10 ist ein Flussdiagramm, das den Betrieb eines Verschiedenheitsempfangs zeigt, welcher den Antennensteuerungsschaltkreis 37 veranlasst, als Antennenschalter zu funktionieren, und selektiv eines der an einem Paar von Antennen AT1, AT2 empfangenen Signale verwendet, was hauptsächlich von der CPU 33 durchgeführt wird.
  • Im Schritt S101 wird ein Aufnahmestatusniveau Q eines an jeder Antenne AT1, AT2 empfangenen Signals quantitativ gemessen. Das Aufnahmestatusniveau Q kann auf Grundlage der Funktion mit lediglich der Empfangsstärke oder mit sowohl der Empfangsstärke als auch dem Interferenzgrad als Parameter erhalten werden.
  • Im Schritt S102 wird ein Unterschied zwischen dem Maximalwert Qmax und dem Minimalwert Qmin jedes Aufnahmestatusniveaus Q mit einem Referenzwert Qref1 verglichen. Hier wird die Beschreibung unter der Annahme gegeben, dass das Aufnahmestatusniveau Q[1] an der Antenne AT1 Qmax ist und das Aufnahmestatusniveau Q[2] an der Antenne AT2 Qmin ist. Wenn die Differenz (Qmax-Qmin) größer als der Referenzwert Qref1 ist, wird die Antenne AT1, an der das Empfangsstatusniveau Q den Maximalwert Qmax wiedergibt, im Schritt S103 vom Antennensteuerungsschaltkreis 37 als gegenwärtige Kommunikationsantenne ausgewählt.
  • Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S102 die Differenz (Qmax-Qmin) nicht größer als der Referenzwert Qref1 ist, wird die Messung vorgenommen, ob ein anderes Netzwerk unter Verwendung desselben Frequenzbands wie des Frequenzbands, das gegenwärtig verwendet wird, sich in der Nähe befindet oder nicht (Schritt S104). Wenn bestimmt wird, dass kein anderes Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit dem Schritt S103 fort, wo die Antenne AT1 ausgewählt wird. Wenn bestimmt wird, dass ein weiteres Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit Schritt S105 fort.
  • Im Schritt S105 wird ein Empfangsstatusniveau Q' an jeder Antenne AT1, AT2 des vom Funkendgerät eines anderen Netzwerks übertragenen Signals gemessen. Im Schritt S106 wird vom Antennensteuerungsschaltkreis 37 die Antenne ausgewählt, an der das Empfangsstatusniveau Q' den Minimalwert Qmin wiedergibt.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform eine Vielzahl von Antennen getrennt angeordnet sind und die Antennen mit dem besten Empfangsstatus aus ihnen ausgewählt wird, ist stets eine drahtlose Kommunikation hoher Qualität möglich. Da weiter eine Antennenposition in Entsprechung mit jedem Kommunikationsteilnehmer ausgewählt werden kann, muss die Interferenz aufgrund der Phasendifferenz nicht in Betracht gezogen werden, anders als wenn die Empfangssignale von einer Vielzahl von Antennen kombiniert werden.
  • 11 ist ein Flussdiagramm, dass einen Betrieb des Verschiedenheitsempfangs zeigt, bei dem die Signale, die an den beiden Antennen AT1, AT2 empfangen werden, in der Basisstation N oder dem tragbaren Funkendgerät Nx kombiniert werden, das ein BT-Modul und zwei Antennen AT1, AT2 umfasst, wie oben beschrieben.
  • Im Schritt S201 wird das Empfangsstatusniveau Q der daraus kombinierten Wellen gemessen, während die Phasendifferenz zwischen jeweiligen Antennen AT1, AT2 geändert wird. Im Schritt S202 wird die Phasendifferenz, an der das Empfangsstatusniveau Q den Maximalwert Qmax wiedergibt, gemessen. Im Schritt S203 wird der Maximalwert Qmax des Empfangsstatusniveaus Q mit einem vorbestimmten Referenzwert Qref2 verglichen. Wenn der Maximalwert Qmax des Empfangsstatusniveaus Q kleiner als der Referenzwert Qref2 ist, wird die Phasendifferenz im Schritt S204 nun als optimale Phasendifferenz ausgewählt.
  • Wenn der Maximalwert Qmax größer als der Referenzwert Qref2 ist, wird gemessen, ob ein anderes Netzwerk, das dasselbe Frequenzband wie das Frequenzband, das gegenwärtig verwendet wird, benutzt, sich in der Nähe befindet (Schritt S205). Wenn bestimmt wird, dass kein weiteres Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit dem Schritt S204 fort, wo die Phasendifferenz, die dem Empfangsstatusniveau Qmax entspricht, als optimale Phasendifferenz ausgewählt wird. Wenn bestimmt wird, dass ein weiteres Netzwerk vorhanden ist, fährt die Verarbeitung mit Schritt S206 fort, wo das Empfangsstatusniveau Q' des von dem zum anderen Netzwerk gehörenden Endgerät übertragenen Signals für jede Phasendifferenz gemessen wird. In Schritt S207 wird die Phasendifferenz als die optimale Phasendifferenz ausgewählt, wenn das Empfangsstatusniveau Q nicht kleiner als der Referenzwert Qref2 und das Empfangsstatusniveau Q' des von dem zum anderen Netzwerk gehörenden Funkendgerät übertragenen Signals das Kleinste ist.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform das Empfangsstatusniveau der kombinierten Welle gemessen wird, während die Phasendifferenz zwischen den an den beiden Antennen empfangenen Signale geändert wird und die Signale mit der Phasendifferenz empfangen werden, welche das hohe Empfangsstatusniveau Q besitzt, kann eine drahtlose Kommunikation mit höherer Qualität sichergestellt werden. Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Interferenz mit einem weiteren Netzwerk, das in der Nähe vorhanden ist, berücksichtigt wird, kann die drahtlose Kommunikation mit einer höheren Qualität sichergestellt werden.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform jede Antenne AT1, AT2 als sog. Antennenphasenarray betrieben werden kann, kann für jeden Kommunikationsteilnehmer die Phasendifferenz mit dem stärksten Empfangsstatusniveau Q ausgewählt werden, während das Signalstatusniveau Q' von einer Übertragungsquelle, die von dem Kommunikationsteilnehmer verschieden ist, eingeschränkt werden kann. Selbst wenn daher ein Piconet eines anderen Fahrzeugs unabhängig vom eigenen im Nahbereich vorhanden ist, kann die Möglichkeit, dass eine Paketkollision zwischen den Piconetzen auftritt, eingeschränkt werden.
  • Im Folgenden wird der Betrieb der Basisstation mit der in 3 gezeigten Gestaltung beschrieben, d. h. mit den beiden BT-Modulen und den beiden Antennen AT1, AT2.
  • Selbst wenn, wie in 3 gezeigt, eine Vielzahl von Antennenpaaren und BT-Modulen vorgesehen sind, wird die Ausnutzungseffizienz verringert, wenn die jeweiligen Endgeräte auf ein BT-Modul konzentriert sind. Da weiter die Kommunikation zwischen den jeweiligen Funkendgeräten hauptsächlich im Fahrerendgerät NC0 vorgenommen wird und der Fahrer als Benutzer den Kommunikationsteilnehmer zuschaltet, während er die Basisstation N betreibt, wird das Endgerät NC0 stets im verbunden Status gehalten und eine Verbindung der anderen tragbaren Funkendgeräte Nx wird dynamisch getrennt. Da auf diese Weise eine Kommunikationsfrequenz des Fahrerendgeräts NC0 höher als jene der anderen tragbaren Funkendgeräte Nx in der Wechselsprechanlage ist, ist es erwünscht, dass eine Synchronisation im Piconet des Endgeräts NC0 vorrangig mit den anderen Endgeräten NC1, NC2, NTEL aufgebaut wird und dem Endgerät NC0 eine Kommunikation mit höherer Qualität bereitgestellt wird. In der später beschriebenen Ausführungsform werden eine vorrangige Verbindung des Fahrerendgeräts NC0 und eine Verbesserung bei der Funkausnutzungseffizienz kompatibel gemacht.
  • 12 ist ein Flussdiagramm, das den Betrieb der Verteilung einer Vielzahl von Funkendgeräten in der Basisstation N der Konfiguration der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform zeigt, d. h. mit zwei Antennen AT1, AT2 und den zwei BT-Modulen BT1, BT2.
  • Im Schritt S301 wird eine BT (Bluetooth)-Adresse, die zuvor jedem im Slave-Modus arbeitenden Endgerät Nx zugewiesen wurde, in der Basisstation N entsprechend mit einem Identifikator registriert. 17 ist eine Draufsicht der Basisstation N, welche Kippschalter (Kipptaster) 51, 52, einen Adressenanzeigeabschnitt 53 und einen drehbaren Kodierdrehknopf 54 umfasst.
  • Wenn ein Identifikator „C1" der BT-Adresse des Endgeräts NC1 des Fahrgasts des Fahrzeugs A zugewiesen wird, wird der Drehknopf 54 in den Status gedreht, wo das tragbare Funkendgerät NC1 sich im Registrierungsmodus der Piconet-Verbindungsvorrichtung befindet, um „C1" auf dem Displayabschnitt 53, wie in 18A gezeigt, anzuzeigen und den Kippschalter 51 zur „COM1"-Seite zu neigen.
  • Wenn ein Identifikator „C2" der BT-Adresse des Endgeräts NC2 im Fahrzeug B zugewiesen wird, wird „C2" auf dem Displayabschnitt 53 in dem Status angezeigt, in dem sich das tragbare Funkendgerät NC2 im Registrierungsmodus der Piconet-Verbindungsvorrichtung befindet (18B), und dann wird der Kippschalter 51 zur „COM2"-Seite geneigt. Auf ähnliche Weise wird, wenn ein Identifikator „TEL" der BT-Adresse des Mobiltelefons NTEL zugewiesen wird, „P-" auf dem Anzeigeabschnitt 53 in dem Status angezeigt, in dem sich das Mobiltelefon NTEL in einem Deckungsbereich des Piconetes befindet (18C), und dann wird der Kippschalter 52 zur „TEL"-Seite geneigt.
  • Wenn die Registrierung der BT-Adresse an jedes tragbare Funkendgerät Nx vollendet ist, wird jedem Endgerät Nx von BT1 ein IQ-Paket über die Antenne AT1 zugesendet, so dass im Schritt S302 in 12 eine im Bluetoothstandard vorgeschriebene Anfrage durchgeführt wird. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird die interne Kommunikation zwischen BT1 und BT2 ermöglicht und BT2 nimmt zuvor ein von BT1 durchgeführtes Frequenzsprungmuster auf.
  • Im Schritt S303 empfängt BT1 ein Antwortsignal (FHS-Paket), das von jedem Endgerät Nx als Reaktion auf diese Anfrage über die Antenne AT1 zurückgesendet wird. Da gemäß dieser Ausführungsform BT2 das Frequenzsprungmuster erkennt, empfängt BT2 auch das Antwortsignal über die Antenne AT2.
  • Im Schritt S304 werden am BT1 und BT2 die Empfangsstatusniveaus QC0[1] und QC0[2] der Antwortsignale, die vom Fahrerendgerät NC0 zurückgesendet werden, verglichen. Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S305 das Empfangsstatusniveau QC0[1] höher als das Empfangsstatusniveau QC0[2] ist, führt BT1 ein Paging zum Endgerät NC0 durch, um das Piconet so aufzubauen, dass BT1 und NC0 im Schritt S306 im Piconet synchronisiert werden. Im Schritt S307 führt BT2 das Paging zu den anderen Endgeräten Nx (NC1, NC2, NTEL) durch, um das Piconet aufzubauen.
  • Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S305 das Empfangsstatusniveau QC0[1] im BT1 nicht höher als das Empfangsstatusniveau QC0[2] im BT2 ist, führt BT2 ein Paging zum Endgerät NC0 durch, um im Schritt S308 das Piconet aufzubauen. Hier können die Frequenzsprungmuster von BT1 und BT2 voneinander verschieden sein. Im Schritt S309 führt BT1 das Paging zu den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet aufzubauen.
  • 19 ist ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren für jedes Endgerät gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt. Da das Empfangsstatusniveau QC0[1] des Fahrerendgeräts NC0 im BT1 höher als das Empfangsstatusniveau QC0[2] im BT2 ist, baut BT1 das Piconet mit dem Endgerät NC0 auf und BT2 baut das Piconet mit den anderen Endgeräten NC1, NC2, NTEL auf.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform das Fahrerendgerät NC0 das Piconet mit einem BT-Modul mit dem stärkeren Empfangsstatusniveau Q der Antenne aufbaut und die anderen Endgeräte des Piconet mit dem anderen BT-Modul aufbauen, kann die bevorzugte Verbindung mit dem Endgerät NC0 und die Verbesserung bei der Funkverwendungseffizienz kompatibel gemacht werden und zusätzlich kann eine hohe Kommunikationsqualität für das Endgerät NC0 mit der höheren Bevorzugung sichergestellt werden.
  • 13 ist ein Flussdiagramm, das ein weiteres Beispiel des Betriebs der Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform besitzt, wobei im Schritt S401 bis S403 die Verarbeitung ähnlich jener in Schritten S301 bis S302 in 12 durchgeführt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird das BT-Modul, das das Fahrerendgerät NC0 mit der höheren Bevorzugung enthält, auf Grundlage seines Anordnungsstatus oder ähnlichem reserviert (BT1 in der vorliegenden Ausführungsform), und BT1 führt ein Paging mit dem Endgerät NC0 durch, um im Schritt S404 das Piconet aufzubauen. Im Schritt 405 führt BT2 ein Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet aufzubauen.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Antenne, welche an einer für die Kommunikation mit dem Fahrerendgerät NC0 optimalen Position angeordnet ist, als Antenne für das Fahrerendgerät reserviert ist und das Fahrerendgerät NC0 das Piconet mit der reservierten Antenne aufbaut, kann eine hohe Kommunikationsqualität für das tragbare Funkendgerät NC0 des Fahrers mit der höheren Priorität sichergestellt werden.
  • 14 ist ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs einer Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform besitzt, wobei in den Schritten S501 bis S503 die Verarbeitung ähnlich jener in Schritten S301 bis S303 durchgeführt wird.
  • Im Schritt S504 wird eine Bestimmung vorgenommen, ob das Piconet zwischen einem BT-Modul und dem Endgerät NC0 aufgebaut wird oder nicht. Wenn hier das Piconet zwischen einem BT-Modul und dem Endgerät NC0 aufgebaut wird, wird das Piconet zwischen dem anderen BT-Modul und den anderen tragbaren Funkendgeräten Nx im Schritt S505 aufgebaut.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform kann das Piconet für das Fahrerendgerät NC0 mit der höheren Priorität aufgebaut werden.
  • 15 ist ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs einer Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform besitzt, wobei in den Schritten S601 bis S604 die Verarbeitung ähnlich jener in den Schritten S301 bis S304 durchgeführt wird.
  • Im Schritt S605 wird der Minimalwert Qmin von dem Empfangsstatusniveau Q aller Endgeräte mit einem vorbestimmten Referenzwert Qref3 verglichen. Wenn ein Minimalwert Qmin nicht niedriger als der Referenzwert Qref3 ist, fährt die Verarbeitung mit dem Schritt S606 fort. Im Schritt S606 werden das Empfangsstatusniveau QC0[1] an der Antenne AT1 des Endgeräts NC0 und das Empfangsstatusniveau QC0[2] an der Antenne AT2 verglichen. Im Fall von QC0[1] größer QC0[2] fährt die Verarbeitung mit dem Schritt S607 fort, wo BT1 ein Paging zu Endgerät NC0 durchführt, um das Piconet aufzubauen. Im Schritt S608 führt BT2 ein Paging mit den anderen Endgeräten Nx (NC1, NC2, NTEL), um das Piconet aufzubauen.
  • Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S606 QC0(1] größer QC0[2] nicht erfüllt ist, führt BT2 ein Paging mit dem Endgerät NC0 durch, um im Schritt S609 das Piconet aufzubauen. Im Schritt S610 führt BT1 ein Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet aufzubauen.
  • Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S605 der Minimalwert Qmin niedriger als der Referenzwert Qref3 ist, wird in dem Fall, in dem die den Minimalwert Qmin wiedergebende Kombination eine Kombination des BT-Moduls [1] und des Endgeräts Nx ist, im Schritt S611 das Piconet zwischen dem anderen BT-Modul [2] und den Endgeräten Nx aufgebaut (z. B. in dem Fall, in dem die den Minimalwert Qmin wiedergebende Kombination einer Kombination von BT1 und den Endgeräten Nx ist, das Piconet zwischen BT2 und den Endgeräten Nx aufgebaut).
  • Im Schritt S612 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob das den Minimalwert Qmin wiedergebende Endgerät das Fahrerendgerät NC0 ist oder nicht. In dem Fall des Endgeräts NC0 wird im Schritt S614 das Piconet zwischen dem anderen BT-Modul [1] und den verbleibenden Endgeräten Nx durchgeführt.
  • Wenn das den Minimalwert Qmin wiedergebende Endgerät ein Endgerät ist, das vom Fahrerendgerät NC0 verschieden ist, wird im Schritt S613 das Piconet zwischen dem Endgerät NC0 und dem BT-Modul [1] aufgebaut. Im Schritt S615 wird das Pcionet zwischen dem Endgerät Nx, das von den Endgeräten Nx verschieden ist, mit welchen das Piconet mit dem Endgerät NC0 und den BT-Modulen [2] aufgebaut wurde, und dem BT-Modul [2] aufgebaut.
  • 20 ist ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren jedes Endgeräts gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt. Da das Empfangsstatusniveau QTEL [2] des Endgeräts NTEL bei BT2 niedriger als der Referenzwert Qref3 ist, bauen die Endgeräte NC1, NC2, NTEL inklusive dieses Endgeräts NTEL, das vom Endgerät NC0 verschieden ist, das Piconet mit BT1 auf und das Endgerät NC0 baut das Piconet mit BT2 auf.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird eine Kombination, bei der das Empfangsstatusniveau Q das niedrigste ist, aus allen Kombinationen vermieden, so dass im Durchschnitt eine exzellente Kommunikationsqualität sichergestellt werden kann.
  • 16 ist ein Flussdiagramm, das noch ein weiteres Beispiel des Betriebs der Verteilung einer Vielzahl von Endgeräten in der Basisstation N zeigt, welche die Gestaltung der in 3 gezeigten zweiten Ausführungsform besitzt, wobei in den Schritten S701 bis S703 die Verarbeitung ähnlich jener in den Schritten S301 bis S303 durchgeführt wird.
  • Im Schritt S704 wird eine Differenz ΔQa zwischen dem Maximalwert (MAX) und dem Minimalwert (MIN) aus dem Empfangsstatusniveau QC0[1] bei BT1 des Endgeräts NC0 und den Empfangsstatusniveaus QC1[2], QC2[2], QTEL[2] bei BT2 der anderen Endgeräte NC1, NC2, NTEL erhalten. Weiter wird eine Differenz ΔQb zwischen dem Maximalwert (MAX) und dem Minimalwert (MIN) aus den Empfangsstatusniveaus QC0[2] bei BT2 des Endgeräts NC0 und dem Empfangstatusniveaus QC1[1], QC2[1], QTEL[1] bei BT1 der Endgeräte NC1, NC2, NTEL erhalten.
  • Im Schritt S705 werden die Differenzen ΔQa und ΔQb verglichen. Wenn ΔQa größer als ΔQb ist, fährt die Verarbeitung mit dem Schritt S706 fort. Im Schritt S706 führt BT2 ein Paging mit dem Endgerät NC0 durch, um das Piconet aufzubauen. Im Schritt S707 führt BT1 das Paging mit den anderen Endgeräten Nx durch, um das Piconet aufzubauen.
  • Wenn bestimmt wird, dass im Schritt S705 ΔQa nicht größer als ΔQb ist, fährt die Verarbeitung mit Schritt S708 fort. Im Schritt S708 führt BT1 das Paging mit dem Endgrät NC0 durch, um das Piconet aufzubauen. Im Schritt S709 führt BT2 das Paging mit den anderen Endgeräten (NC1, NC2, NTEL) durch, um das Piconet aufzubauen.
  • 21 ist ein Diagramm, das schematisch ein Verteilungsverfahren jedes Endgeräts gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt.
  • Da hier der Maximalwert der Differenz zwischen dem Endgerät NC0 und den anderen Endgeräten NC1, NC2, NTEL im entgegengesetzten Fall größer wird als im Fall, in dem das Endgerät NC0 das Piconet mit BT1 aufbaut und die anderen Endgeräten NC1, NC2 und NTEL das Piconet mit BT2 aufbauen, bauen das Endgerät NC0 und BT1 das Piconet auf und die anderen Endgeräte NC1, NC2, NTEL und BT2 bauen das Piconet auf.
  • Da gemäß der vorliegenden Ausführungsform eine Differenz zwischen dem Empfangsstatusniveau Q des Fahrerendgeräts NC0 und dem Empfangsstatusniveau Q der anderen Endgeräte kleiner wird, kann der Fahrer eine Kommunikation im Empfangsstatus machen, der ähnlich jenem jedes Endgeräts ist.
  • In jeder oben beschriebenen Ausführungsform wurde die Beschreibung unter der Annahme durchgeführt, dass das Bluetoothemodul als drahtloses Modul eingesetzt wird, jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt und kann auf ähnliche Weise auf den Fall angewendet werden, wo ein drahtloses Modul eingesetzt wird, das einem anderen drahtlosen Netzwerkstandard konform ist (z. B. IEEE802.11 oder 802.11b).
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung können die folgenden Wirkungen erhalten werden.
    • (1) Da eine Antenne aus einer Vielzahl von Antennen, die in der Basisstation vorgesehen sind, an der Vorderseite des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne an der Hinterseite davon angeordnet ist, so dass die jeweiligen Antennen getrennt unter einem Maximalabstand angeordnet sind, indem die Länge des Fahrzeugs ausgenutzt wird, kann ein umfassender Kommunikationsbereich mit weniger blinden Punkten sichergestellt werden.
    • (2) Da eine Antenne aus einer Vielzahl von Antennen, die in der Basisstation vorgesehen sind, an der rechten Seite des Fahrzeugs angeordnet ist und die andere Antenne an der linken Seite davon angeordnet ist, so dass die jeweiligen Antennen getrennt und unter dem Maximalabstand angeordnet sind, indem die Fahrzeugbreite ausgenutzt wird, kann ein umfassender Kommunikationsbereich mit weniger blinden Punkten sichergestellt werden.
    • (3) Da ein Vielzahl von Antennen in der Basisstation vorgesehen sind und eine Antenne und die andere Antenne getrennt angeordnet sind, wobei eine Sitzposition eines Fahrgasts dazwischen liegt, kann der zwischen den Antennen positionierte Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt wirken. Daher kann nicht nur wenn eine Interferenz zwischen den jeweiligen Antennen verringert wird, sondern auch wenn der Empfang an einer Antenne durch den Fahrgast als Funkwellen abschirmendes Objekt verhindert wird, dies durch die andere Antenne kompensiert werden, so dass die Kommunikationsqualität verbessert werden kann.

Claims (6)

  1. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung, umfassend eine an einem Fahrzeug angebrachte Basisstation (N) und deren Antenne, eine Vielzahl von den jeweiligen Fahrgästen gehörenden tragbaren Endgeräten (Nc0, Nc1, Nc2) und deren Antennen, wobei jedes tragbare Endgerät mit der Basisstation kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstation eine Vielzahl von Antennen umfasst, wobei eine Antenne aus der Vielzahl von Antennen vorne am Fahrzeug angeordnet ist und die andere Antenne hinten am Fahrzeug angeordnet ist.
  2. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung, umfassend eine an einem Fahrzeug angebrachte Basisstation (N) und deren Antenne, eine Vielzahl von den jeweiligen Fahrgästen gehrenden tragbaren Endgerten (Nc0, Nc1, Nc2) und deren Antennen, wobei jedes tragbare Endgerät mit der Basisstation kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstation eine Vielzahl von Antennen umfasst, wobei eine Antenne an der rechten Seite des Fahrzeug angeordnet ist und die andere Antenne an der linken Seite des Fahrzeugs angeordnet ist.
  3. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung, umfassend eine an einem Fahrzeug angebrachte Basisstation (N) und deren Antenne, eine Vielzahl von den jeweiligen Fahrgästen gehrenden tragbaren Endgerten (Nc0, Nc1, Nc2) und deren Antennen, wobei jedes tragbare Endgerät mit der Basisstation kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstation eine Vielzahl von Antennen umfasst, wobei eine Antenne und die andere Antenne getrennt angeordnet sind und dabei die Sitzposition eines Fahrgasts zwischen sich legen.
  4. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung nach Anspruch 1, wobei ein Kommunikationsstandard einem Bluetoothstandard entspricht und die Basisstation ein Piconet mit jedem tragbaren Endgerät errichtet.
  5. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Basisstation nur ein Bluetoothmodul (BT0) umfasst, an dem die Vielzahl der Antennen angeschlossen sind.
  6. Fahrzeugwechselsprechvorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Basisstation eine Vielzahl von Bluetoothmodulen (BT1, BT2) umfasst, an denen jeweils die Vielzahl von Antennen angeschlossen sind.
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