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Hintergrund
der Erfindung
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Wegwerfbare
Gesichtsmasken sind seit vielen Jahren hergestellt worden. Frühere Gesichtsmasken
auf dem medizinischen Gebiet waren ausgebildet, um Patienten gegen
in der ausgeatmeten Luft von Gesundheitspflegepersonal enthaltene
Krankheitserreger zu schützen.
In den vergangenen Jahren ist es gleichermaßen wichtig geworden, das Gesundheitspflegepersonal
gegen in der Luft enthaltene Krankheitserreger zu schützen, die
von Patienten emittiert werden.
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Während chirurgischer
Prozeduren ist es für Gesundheitspflegepersonal
oft erforderlich, zum Beschaffen von Ausstattungen, Vorräten und
dgl., sterile Umgebungen zu betreten und zu verlassen. Nach dem
Eintritt in einen Untersuchungs- oder Chirurgie-Bereich legt ein
Gesundheitspflege-Arbeiter eine Gesichtsmaske an, um sich selbst
und den Patienten zu schützen.
Jedoch erfordern gegenwärtig
verfügbare
Gesichtsmasken die Benutzung beider Hände zum ordnungsgemäßen Anlegen.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeiter entweder die beschafften Vorräte oder
die Ausstattung auf einer Fläche
platzieren muss, um die Maske ordnungsgemäß anzulegen, oder dass er nur
einfach die Maske in Position hält, während er
Vorräte
transportiert.
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Es
ist gegenwärtig
ein Bedarf für
eine Gesichtsmaske gegeben, die einfach so anzulegen ist, dass Benutzer
zum ordnungsgemäßen Maskengebrauch
angeregt werden. Im besonderen existiert ein Bedarf für eine Gesichtsmaske,
die mit nur einer Hand angelegt werden kann, so dass die Sterilität der Untersuchungs-
oder Chirurgie-Umgebung nicht gefährdet wird.
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Die
internationale Anmeldung WO 89/01902 A offenbart einen Atemmasken-Spender,
in welchem die Masken in einer Packung untergebracht sind, welche
eine periphere Form zeigt, die an die periphere Form der Masken
angepasst ist. Die Nasenteile der Masken sind vor einer Öffnung in
der Packung und dem Spender angeordnet. Die am tiefsten in der Packung
angeordnete Maske wird entlang einer Maskenausgabeöffnung in
dem Spender abgestützt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist auf ein Verfahren zum Ausgeben einer Maske
und einen Spender zum Spenden einer Maske gerichtet. Die Erfindung ist
weiterhin auf einen Stapel aus Gesichtsmasken gerichtet, welcher
bei dem Verfahren und/oder mit dem Spender der vorliegenden Erfindung
verwendet werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ausgeben
einer Gesichtsmaske und umfasst das Bereitstellen einer gestalteten
Gesichtsmaske mit einer Innenseitenoberfläche und einer Außenseitenoberfläche, wobei
die Außenseitenoberfläche eine
Lasche aufweist, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet
ist und sich von dieser nach außen
erstreckt und die ausgebildet ist, um mit nur einer Hand ergriffen
zu werden. Die Maske ist in einer ineinandergesetzten Relation zu
einer anderen Maske positioniert, wobei die Innenseitenoberfläche der
Maske der Außenseitenoberfläche der
anderen Maske gegenüberliegt,
wodurch ein Stapel gebildet ist, der eine am weitesten außenliegende,
d.h. äußerste Maske
hat. Zum Aufbewahren des Stapels mit der äußersten Maske ist ein Spender
vorgesehen. Der Spender umfasst mehrere Wände und ein Ausgabeende, wobei
das Ausgabeende eine nachgiebige Membrane mit einer Öffnung aufweist.
Der Stapel ist in dem Spender so platziert, dass zumindest ein Bereich
der äußersten
Maske durch die Öffnung
ergriffen werden kann. Die äußerste Maske kann
dann durch die Öffnung
entnommen werden, wobei die nachgiebige Membrane den verbleibenden Teil
des Stapels in dem Gehäuse
zurückhält, so dass die
zuvor der entnommenen Maske gegenüberliegende Maske dann die äußerste Maske
wird.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Gerät zum Ausgeben
einer Maske aus einem Stapel mehrerer gestalteter Masken. Das Ausgabesystem
umfasst einen Spender mit einem Stapel aus einer Vielzahl gestalteter,
darin enthaltener Masken, und eine Öffnung, in Richtung zu welcher der
Stapel vorgespannt ist. Der Spender umfasst ferner ein flexibles
Supportelement, das rittlings über der Öffnung angeordnet
und so ausgebildet ist, dass es den Stapel gegen eine Verlagerung
schützt,
während
es ausreichend nachgiebig ist, um der Maske zu ermöglichen,
das flexible Supportelement zu überwinden
und aus dem Spender entnommen zu werden. Die Maske umfasst eine
Außenseitenoberfläche mit
einer Lasche, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet
ist und sich von dieser nach außen
erstreckt, und die so ausgebildet ist, dass sie durch die Öffnung ergriffen
werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen Stapel aus mehreren
gestalteten Gesichtsmasken einschließlich einer Mehrzahl, deren
jede eine Innenseitenoberfläche
und eine Außenseitenoberfläche mit
einer Lasche aufweist, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet
ist und sich von dieser nach außen
erstreckt, wobei die Innenseitenoberfläche eine Peripherie besitzt,
an der zumindest an einem Abschnitt ein adhäsives Material angeordnet ist.
Die Masken sind in ineinander gesetzter Relation zueinander positioniert,
so dass die Innenseitenoberfläche
einer Maske der Außenseitenoberfläche einer benachbarten
Maske gegenüberliegt,
und auf diese Weise ein Stapel gebildet wird. Die Masken sind so ausgebildet,
dass zwischen gegenüberliegenden Masken
ein Abstand eingehalten wird, so dass die Peripherie einer Maske
nicht die Außenseitenoberfläche einer
gegenüberliegenden
Maske kontaktiert. In einigen Ausführungsformen ist die Gestalt
der Maske ausgebildet, um den Abstand zwischen benachbarten Masken
einzuhalten. In anderen Ausführungsformen
ist die Außenseitenoberfläche so ausgebildet, dass
sie den Abstand zwischen beieinanderliegenden Masken einhält. Ein
Abstand von zumindest drei Millimeter wird allgemein eingehalten.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Seitenansicht einer beispielsweise schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske,
die von einem Träger
getragen wird.
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2 ist
eine Perspektivansicht einer viereckigen, gefalteten Gesichtsmaske
in einer teilweise offenen Konfiguration.
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3 ist
eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske
mit einer gefalteten Randperipherie und einer integralen Lasche, die
so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen
werden kann.
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4 ist
eine weggebrochene Seitenansicht der gefalteten Randperipherie der
in 3 dargestellten Maske, in einem Schnitt in der
Schnittlinie 3-3.
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5 ist
eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske
mit einer abgeflachten Randperipherie und einer daran fixierten
Lasche, die so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand
ergriffen werden kann.
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6 ist
eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske
mit einer abgeflachten Randperipherie und einer Schlaufe, die so positioniert
ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
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7 ist
eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske
mit einer Schlaufe mit einer Faltung, wobei die Schlaufe so positioniert
ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
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8 ist
eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske
mit einer Schlaufe, die an einem mittleren Zwischenpunkt an der
Außenseitenoberfläche angehaftet
ist, so dass die Maske mit nur einer einzelnen Hand ergriffen werden
kann.
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9 ist
eine Draufsicht einer schalenförmig gestalteten
Gesichtsmaske mit einer ersten Schlaufe und einer zweiten Schlaufe,
jeweils an der Maske befestigt, wobei jede Schlaufe an einem Zwischenpunkt lösbar an
der Außenseitenoberfläche fixiert
ist.
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10 ist
eine Draufsicht auf eine schalenförmig gestaltete Gesichtsmaske,
die eine erste Schlaufe und eine zweite Schlaufe hat, von denen sich
eine jede von einem erste Seitenrand zu einem zweiten Seitenrand
der Außenseitenoberfläche erstreckt,
und die so beabstandet sind, dass die erste Schlaufe und die zweite
Schlaufe mit nur einer Hand ergriffen werden können.
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11 ist
eine Draufsicht auf eine schalenförmig gestaltete Gesichtsmaske
mit einer ersten Schlaufe und einer zweiten Schlaufe, von denen
sich jede von einem oberen Rand zu einem unteren Rand der Außenseitenoberfläche erstreckt,
und die so beabstandet sind, dass die erste Schlaufe und die zweite
Schlaufe mit nur einer Hand ergriffen werden können.
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12 ist
eine Seitenansicht einer Vielzahl in 5 gezeigter
Gesichtsmasken, die in einer gestapelten Konfiguration platziert
sind.
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13 ist
eine Perspektivansicht eines beispielsweisen Spenders zum Ausgeben
der Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung, und zwar zum Ausgeben
der in 5 gezeigten Masken.
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14 ist
eine Perspektivansicht eines beispielsweisen Spenders zum Ausgeben
der Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung, speziell zum Ausgeben
der in 6 dargestellten Maske.
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Beschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gesichtsmaske, die so
ausgebildet ist, dass sie mit nur einer Hand ergriffen werden kann,
und auf einen Stapel aus solchen Gesichtsmasken. Die vorliegende
Erfindung bezieht sich ferner auf einen Spender für solche
Masken.
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Eine
Ausführungsform
einer Gesichtsmaske 20 ist in 1 illustriert.
Es ist jedoch anzumerken, dass von der vorliegenden Erfindung auch
andere Ausführungsformen
mit umfasst sind. Die Gesichtsmaske 20 ist allgemein so
dimensioniert, dass sie über
die Nase und den Mund eines Trägers
passt, und umfasst eine Innenseitenoberfläche 22, d.h., die Oberfläche, die
dem Gesicht des Trägers
zugewandt wird, und eine Außenseitenoberfläche 24,
d.h., die Oberfläche
die dem Gesicht des Trägers
abgewandt ist. Die Innenseitenoberfläche 22 umfasst eine
Peripherie 26, die so ausgebildet ist, dass sie an dem
Gesicht des Trägers
angreift, wenn die Maske angelegt ist. Die Peripherie 26 ist
allgemein ein Flansch, und kann wie in den 3 und 4 gefaltet
sein, oder wie in den 5 bis 8 abgeflacht
sein, oder kann jegliche andere Konfiguration (nicht gezeigt) haben, vorausgesetzt,
dass der Kontaktbereich mit dem Gesicht des Trägers ausreichend ausfällt.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf jeglichen Stil oder jegliche
Konfiguration einer gestalteten Gesichtsmaske, die ausreichend rigide
ist, so dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann,
ohne einzubeulen oder zu kollabieren. Wie hier verwendet, bedeutet
der Ausdruck "gestaltet", Mittel, die eine
nachgiebige Struktur haben, welche in der Lage ist, ihre Form und
Dimension zu halten. Demzufolge kann eine gestaltete Gesichtsmaske
ausgegeben und angelegt werden, ohne einzubeulen oder zu kollabieren.
Während
zur Handhabung ausreichende Rigidität erforderlich ist, muss die
Maske auch etwas flexibel sein, so dass die Peripherie der Maske
in der Lage ist, sich substantiell an die Konturen des Gesichts
des Trägers
anzupassen. In einigen Ausführungsformen
kann die Maske schalenförmig
gestaltet sein wie in den 1, 3 und 5 bis 14. In
anderen Ausführungsformen
kann die Maske konusförmig
gestaltet sein (nicht gezeigt). Alternativ kann die Maske 20 eine
viereckige Gestalt (2) mit Faltungen 28 haben,
vorausgesetzt, dass die Maske 20 in zumindest einer teilweise
geöffneten oder
expandierten Konfiguration (2) verpackbar ist
(nicht gezeigt), so dass der Träger
die Maske 20 mit einer Hand greifen und sie direkt auf
dem Gesicht anbringen kann, ohne die Faltungen 28 manuell
expandieren zu müssen.
Verschiedene Techniken können
angewandt werden, um die Steifigkeit der Maske zu erhöhen. In
einigen Ausführungsformen
kann die Maske thermisch geformt oder heißverfestigt sein, um die Steifigkeit
zu erhöhen.
In anderen Ausführungsformen
können
vor der Ausbildung der Maske Bindemittelchemikalien zu den Materialien
hinzugefügt
sein.
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Die
Maske entsprechend der vorliegenden Erfindung kann zum Erleichtern
oder Ermöglichen des
Ergreifens unterschiedliche Merkmale aufweisen. In einer Ausführungsform
umfasst die Maske 20 zumindest eine Lasche 40,
die, wie in den 3 und 5 gezeigt,
an der Außenseitenoberfläche 24 angeordnet
ist. Die Lasche 40 erstreckt sich von der Außenseite 24 nach
außen
und ist so ausgebildet, dass sie zum Entnehmen und Anbringen durch
den Träger ergriffen
werden kann. Die Lasche 40 kann mit der Außenseitenoberfläche 24 integral
sein (3), d.h. sie kann zeitgleich mit der Maske 20 ausgebildet sein,
so dass die Lasche 40 nur eine Verlängerung der Außenseitenoberfläche 24 ist,
und eher nicht eine separate Komponente, die während der Herstellung oder
auf andere Weise an der Maske 20 fixiert ist. Wie in 5 gezeigt,
kann die Lasche 40 jedoch auch alternativ eine separate
Komponente sein, die an der Außenseitenoberfläche 24 der
Maske 20 fixiert ist. In solchen Ausführungsformen kann die Lasche 40 an
der Außenseitenoberfläche 24 durch
Heften, thermisches Haften, Klebehaften, oder durch andere passende
Mittel fixiert sein. Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "klebend" auf die Eigenschaft
irgendeines Materials, welche es erlaubt, dass das Material Substrate
durch einen Oberflächenkontakt
aneinander bindet.
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Die
Lasche 40 kann an jeglichem Punkt an der Außenseitenoberfläche 24 der
Maske 20 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen
kann die Lasche 40 in einer substantiell zentralen Region 42 an
der Außenseitenoberfläche 24 positioniert
sein. Ein derartiger Punkt ist allgemein distal zu jedem Punkt entlang
der Peripherie 26. In dieser Konfiguration ist die Lasche 40 so
positioniert, dass dann, wenn die Lasche 40 ergriffen worden
ist, die Masse der Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell ausbalanciert
ist, was die Maske 20 zum Anlegen stabilisiert.
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Die
Lasche kann aus jeglichem zweckmäßigen Material
ausgebildet sein, wie aus einem elastischen Material (z.B. einem
Polymer), einem unelastischen Material, einem Nonwoven-Material,
aus Strickware, einem Band, Stoff, Draht usw. Wie hier verwendet,
bezieht sich der Ausdruck "elastisch" auf die Fähigkeit
des Materials, nach einer Deformation seine Größe und Gestalt wieder herzustellen.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "unelastisch" auf die fehlende Eigenart des Materials,
nach einer Deformation seine Größe und Gestalt
wieder herzustellen. In einigen Ausführungsformen wird die Lasche
aus demselben Material ausgebildet, das gewählt ist, um auch die Außenseitenoberfläche der Maske
zu bilden. Die Lasche könnte,
wo gewünscht, substantiell
für Flüssigkeiten
undurchdringlich sein. Alternativ kann die Lasche vollständig undurchdringlich
für Flüssigkeiten
sein, und in einigen Ausführungsformen
wird die Lasche aus einem Filtrationsmaterial gebildet, wie aus
einem derjenigen, die nachstehend beschrieben werden.
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Die
Lasche ist allgemein dimensioniert, um ihr Ergreifen mit zwei oder
mehr Fingern nur einer Hand zu ermöglichen. Die Lasche kann jegliche
Gestalt haben, einschließlich
einer viereckigen, kreisförmigen,
ovalen, trapezförmigen,
sternförmigen,
abgeflachten, konischen, oder anderen Gestalt. In einigen Ausführungsformen
hat die Lasche 40 einen projizierten Bereich von zumindest
ca. 10 mm2 (0,0001 m2).
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "projizierter Bereich" auf den Bereich der Lasche, der an
der Außenseitenoberfläche der
Maske vorsteht. In anderen Ausführungsformen
könnte
die Lasche 40 einen projizierten Bereich von zumindest
ca. 20 mm2 (0,0002 m2)
haben.
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Die
Lasche 40 erstreckt sich allgemein von der Außenseitenoberfläche 24 über einen
ausreichenden Abstand Z1 nach außen, so dass der Träger der
Maske 20 die Lasche 40 zwischen zweien oder mehreren
Fingern nur einer Hand greifen kann. In einigen Ausführungsformen
könnte
sich die Lasche 40 von der Außenseitenfläche 24 über zumindest
5 mm (0,005 m) nach außen
erstrecken. In anderen Ausführungsformen
könnte
sich die Lasche 40 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest
ca. 8 mm (0,008 m) nach außen
erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen,
könnte
sich die Lasche 40 nach außen über zumindest ca. 10 mm (0,01
m) von der Außenseitenoberfläche nach
außen
erstrecken. In einigen Ausführungsformen
könnte
sich die Lasche 40 von der Oberfläche bis zu einem maximalen
Abstand von ca. 25 mm (0,025 m) nach außen erstrecken.
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Die
Lasche könnte
maßgeschneidert
sein, um zu den Greifcharakteristika spezieller Trägertypen
zu passen. In einigen Ausführungsformen
kann die Lasche substantiell starr sein, so dass ein Träger die
Lasche ergreifen kann, ohne zum bewirken, dass diese kollabiert.
In anderen Ausführungsformen
kann die Lasche substantiell deformierbar sein, so dass ein Träger in der
Lage ist, beim Ergreifen die Lasche zwischen zweien oder mehreren
Fingern zu komprimieren.
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In
einer anderen, in 6 gezeigten Ausführungsform
kann die erfindungsgemäße Maske 20 zumindest
eine Schlaufe 30 umfassen, die ein erstes Ende 32 und
eine zweites Ende 34 besitzt, die an der Außenseitenoberfläche 24 angebracht
sind. Die Schlaufe 30 kann an jeglichem Punkt an der Außenseitenoberfläche 24 der
Maske 20 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen
kann die Schlaufe 30 in einer substantiell zentralen Region 42 an
der Außenseitenoberfläche 24 positioniert
sein. Ein solcher Punkt ist allgemein distal zu jedem Punkt entlang
der Peripherie 26. In dieser Konfiguration ist die Schlaufe 30 so
positioniert, dass, wenn die Schlaufe 30 ergriffen worden
ist, die Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell ausbalanciert
ist, was die Maske 20 zum Anlegen stabilisiert.
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Die
Schlaufe kann aus jeglichem passenden Material ausgebildet sein,
wie aus einem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem unelastischen Material,
einem Nonwoven-Material, Strickware, einem Band, aus Stoff, Draht
usw. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "elastisch" auf die Eigenschaft
eines Materials, nach einer Deformation seine Größe und Gestalt wieder herzustellen.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "unelastisch" auf die fehlende Möglichkeit eines Materials, seine
Größe und Gestalt
nach einer Deformierung wieder herzustellen. In einigen Ausführungsformen wird
die Schlaufe aus demselben Material gebildet, das zum Bilden der
Außenseitenoberfläche der
Maske ausgewählt
ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche durch
Anhaften oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele zweckmäßiger Techniken
umfassen das Klebungshaften, thermisches Haften, Heften, usw. Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "klebend" auf die Eigenschaft irgendeines Materials,
welches es ermöglicht,
dass das Material Substrate aneinander nur durch einen Oberflächenkontakt
bindet.
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Die
Schlaufe 30 ist allgemein so dimensioniert und positioniert,
dass sie das Ergreifen durch einen Träger ermöglicht, und zwar sowohl vor,
während
und nach dem Anlegen. Die Schlaufe 30 kann in ihrer Länge kürzer sein
als ca. 80 mm (0,08 m) gemessen von dem ersten Ende 32 zu
dem zweiten Ende 34 entlang der Länge der Schlaufe 30.
In anderen Ausführungsformen
kann die Länge
der Schlaufe 30 weniger sein als ca. 60 mm (0,06 m). In
noch anderen Ausführungsformen,
kann die Länge
der Schlaufe 30 geringer sein als ca. 40 mm (0,04 m). In Fällen, in
welchen in einigen Ausführungsformen
die Schlaufe aus einem elastischen Material gebildet ist, kann die
Schlaufe eine voll ausgedehnte Länge
von 200 mm (0,200 m) haben.
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Die
Schlaufe 30 erstreckt sich von der Außenseitenoberfläche 24 mit
einem ausreichenden Abstand Z2 (6) allgemein
nach außen,
so dass der Träger
der Maske 20 die Schlaufe 30 zwischen zwei oder
mehreren Fingern nur einer Hand zu ergreifen vermag. In einigen
Ausführungsformen
kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest
5 mm (0,005 m) nach außen
erstrecken. In anderen Ausführungsformen
kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest
ca. 8 mm (0,008 m) nach außen
erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen
kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest
ca. 10 mm (0,01 m) von der Außenseitenoberfläche nach
außen
erstrecken.
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In
anderen, in den 7 und 8 gezeigten
Ausführungsformen
umfasst die erfindungsgemäße Gesichtsmaske
eine Außenseitenoberfläche 24 mit
einem oberen Rand 54, einem unteren Rand 56, einem
ersten Seitenrand 58, und einem zweiten Seitenrand 60.
Der obere Rand 54 definiert allgemein eine Region der Maske,
die, sobald angelegt, den Konturen des menschlichen Gesichts über der
Nase und entlang des oberen Bereichs der Wangen zu jeder Seite folgt.
Der untere Rand 68 definiert allgemein eine Region der
Maske 20, die, sobald angelegt, den Konturen des menschlichen
Gesichts entlang des Kinns und über
den unteren Bereich der Wangen zu jeder Seite folgt. Der erste Seitenrand 58 und
der zweite Seitenrand 60 definieren allgemein die Regionen
der Maske 20, die, sobald angelegt, sich von dem Nasenbereich
zu dem Kinnbereich an beiden Seiten entlang den Wangenbereichen
erstrecken. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jeder Rand, wie
definiert, bis zu seinen jeweiligen benachbarten Rändern kontinuierlich
verläuft,
so dass alle Ränder
kombiniert entlang des Umfangs oder Perimeters der Maske eine einzige
Begrenzung bilden.
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Die
Maske 20 umfasst ferner eine Schlaufe 38 mit einem
ersten Ende 32 und einem zweiten Ende 34. Das
erste Ende 32 und das zweite Ende 34 sind an der
Außenseitenoberfläche 24 so
angebracht, dass sich die Schlaufe 38 von dem ersten Seitenrand 58 zu
dem zweiten Seitenrand 60 erstreckt. In einigen Ausführungsformen
könnte
die Schlaufe 38 die gesamte Weite der Außenseitenoberfläche 24 von
dem ersten Seitenrand 58 zu dem zweiten Seitenrand 60 überspannen
und dabei substantiell horizontal sein, sobald die Maske angelegt ist.
In einigen Ausführungsformen
kann die Schlaufe 38 so angeordnet sein, dass sie substantiell
von dem oberen Rand 54 und dem unteren Rand 56 gleiche Abstände hat.
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Die
Schlaufe kann aus jeglichem passenden Material ausgebildet sein,
wie aus seinem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem
unelastischen Material, einen Nonwoven-Material, aus Strickware,
aus einem Band, Stoff, Draht usw. In einigen Ausführungs formen
ist die Lasche aus demselben Material ausgebildet, das auch zum
Bilden der Außenseitenoberfläche der
Maske gewählt
ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche angehaftet
oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele zweckmäßiger Techniken
hierfür
umfassen das Klebehaften, das thermische Haften, Heften, usw.
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In
einigen Ausführungsformen
könnte
die Schlaufe auch als ein Festlegungsmittel verwendet werden. In
solchen Ausführungsformen
wird dann die Schlaufe gedehnt und um die Hinterseite des Kopfes des
Trägers
gespannt, um die Maske an dem Gesicht des Trägers festzulegen.
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In
einer in 7 dargestellten Ausführungsform
kann die Schlaufe 38 eine Faltung 62 umfassen, die
zwischen dem ersten Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet
ist, und das Ergreifen erleichtert. Die Faltung 62 in der
Schlaufe 38 ermöglicht
es dem Träger,
die Maske leichter zu ergreifen, was das Anlegen und das Wiederabnehmen
der Maske 20 vereinfacht. Die Faltung 62 kann
an jeglichem Punkt entlang der Länge
der Schlaufe 38 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen
ist die Faltung 62 substantiell in gleichen Abständen von
dem ersten Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet.
In einer solchen Ausführungsform
wird die Masse der ergriffenen Maske substantiell ausbalanciert,
um die Maske in der Hand des Trägers
und während
des Anlegens zu stabilsieren.
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Die
Faltung 62 der Schlaufe 38 ist allgemein so dimensioniert
und positioniert, dass sie das Ergreifen durch einen Träger erleichtert,
und zwar sowohl vor als auch nach dem Anlegen. Die Faltung 62 umfasst
allgemein zumindest zwei Falze 64 und 64' in der Schlaufe,
so dass sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 nach
außen
in einer Richtung Z3 erstreckt. Die Faltung 62 kann in
der Länge kürzer als
ca. 30 mm (0,03 m) sein, gemessen zwischen den zwei am meisten entfernten
Falzen in der Schlaufe. In anderen Ausführungsformen kann die Faltung 62 in
der Länge
kürzer
sein als ca. 20 mm (0,02 m). In noch anderen Ausführungsformen
kann die Faltung 62 in der Länge kürzer sein als ca. 15 mm (0,015
m).
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Die
Faltung 62 erstreckt sich von der Außenseitenoberfläche 24 allgemein
mit einem ausreichenden Abstand Z3 nach außen, so dass der Träger der Maske 20 die
Faltung zwischen zweien oder mehreren Fingern nur einer Hand zu
ergreifen vermag. In einigen Ausführungsformen kann sich die
Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über ca.
10 mm (0,01 m) nach außen
erstrecken. In anderen Ausführungsformen
kann sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über ca.
8 mm (0,008 m) nach außen
erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen
kann sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über etwa 5
mm (0,005 m) nach außen
erstrecken.
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Die
Falze 64 und 64' können nach
jeglicher zweckmäßiger Technik
ausgebildet sein, einschließlich
Wärmehärtung, thermische
Haftung, Klebehaftung, oder Klebeversteifung, mit Drähten, chemischen
Additiven und dgl. Die Schlaufe kann aus einem Material ausgebildet
sein, welches die Falzformation und das Ergreifen verbessert, und
kann in einigen Ausführungsformen
flach oder weit oder bandartig sein.
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In
einer in 8 illustrierten weiteren Ausführungsform
kann die Schlaufe 38, um das Ergreifen zu erleichtern,
einen mittleren Punkt 66 umfassen, der zwischen dem ersten
Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet ist.
Dieser mittlere Punkt 66 kann zwischen dem ersten Seitenrand 58 und
dem zweite Seitenrand 60 an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert
sein. Der Zwischenpunkt 66 unterteilt die Schlaufe 38 in
zwei Segmente 68 und 68', die von dem Träger individuell
oder gleichzeitig ergriffen werden können, um das Anlegen der Maske 20 zu
erleichtern. In einigen Ausführungsformen
kann dieser Zwischenpunkt 66 substantiell von den ersten
und zweiten Enden 32, 34 gleiche Abstände haben,
um dadurch die Masse der Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell
auszubalancieren. Der Zwischenpunkt 66 kann an der Außenseitenoberfläche 24 lösbar fixiert
sein. In einigen Ausführungsformen könnte der
Zwischenpunkt 66 durch einen Wulst 36 eines Klebematerials
lösbar
an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert
sein. Ein solches, für
diesen Zweck eingesetztes Klebematerial könnte eine ausreichend niedrige
Haftstärke
haben, so dass dann, wenn die Schlaufe von dem Klebematerial gelöst wird,
die Maske nicht beschädigt
wird und die Wirksamkeit der Maske aufrechtgehalten bleibt.
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Die 9, 10 und 11 zeigen
andere erfindungsgemäße Masken.
Diese Masken umfassen zumindest eine erste Schlaufe 70 und
eine zweite Schlaufe 72, die beide an der Außenseitenoberfläche 24 angeordnet
sind. Die erste Schlaufe 70 und die zweite Schlaufe 72 sind
voneinander beabstandet, so dass ein Träger die erste Schlaufe 70 und
die zweite Schlaufe 72 mit nur einer Hand zu ergreifen vermag.
Jede Schlaufe 70 und 72 umfasst ein erstes Ende 74 und 74', ein zweites
Ende 76 und 76',
und hat eine Länge
L und L', gemessen
zwischen dem ersten Ende 74 und 74' und dem zweiten Ende 76 und 76'.
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Die
erste Schlaufe und die zweite Schlaufe können aus jeglichem zweckmäßigen Material
ausgebildet sein, wie aus einem elastischen Material (z.B. einem
Polymer), einem unelastischen Material, einem Nonwoven-Material,
aus Strickware, aus einem Band, aus Stoff, aus Draht und dgl. In
einigen Ausführungsformen
ist die Schlaufe aus demselben Material ausgebildet, das zum Herstellen
der Außenseitenoberfläche der
Maske ausgewählt
ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche durch Anhaften
oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele hierfür zweckmäßiger Techniken
umfassen das Klebehaften, das thermische Haften, Heften und dgl. Ferner
können
die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe auf verschiedene Weisen
konfiguriert sein, einschließlich
diejenigen, die nachstehend beschrieben werden.
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In
einer in 9 dargestellten Ausführungsform
sind das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der
ersten Schlaufe 70 proximal zum ersten Seitenrand 58 angebracht.
Die Länge
L der ersten Schlaufe 70 kann in ihrer Größe ausreichen,
so dass dann, wenn die Schlaufe an der Außenseitenoberfläche 24 angebracht
ist, die Länge
L größer ist
als der Anbringungsabstand D. Wie hierin verwendet, bezieht sich "Anbringungsabstand" auf die Distanz
zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende der Schlaufe, direkt
entlang der Außenseitenoberfläche der
Maske gemessen. Wo die Länge
L größer ist
als der Anbringungsabstand D, kann der nicht angebrachte Abschnitt
der Schlaufe 70 dazu tendieren, unter Ausbildung einer
gekurvt linearen Gestalt flach auf der Außenseitenoberfläche 24 der
Maske 20 zu liegen. Eine solche Gestalt kann parabolisch
sein, wobei unter bestimmten Umständen, der Scheitel 82 der
Parabel nahe bei der zentralen Region 42 der Außenseitenoberfläche 24 liegt.
Wenn die zweite Schlaufe 72 in ähnlicher Weise eine Länge L' größer als
ihren Anbringungsabstand D' hat,
kann die erste Schlaufe 70 der zweiten Schlaufe 72 in
einer symmetrischen gekrümmt
linearen Relation an der Außenseitenoberfläche 24 gegenüberliegen.
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In
einigen Ausführungsformen
kann die erste Schlaufe 70 einen ersten Zwischenpunkt 84 zwischen
dem ersten Ende 74 und dem zweiten Ende 76 aufweisen.
Der ersten Zwischenpunkt 84 kann an de Außenseitenoberfläche 24 fixiert
sein. In einigen Ausführungsformen
kann die zweite Schlaufe 72 zwischen dem ersten Ende 74' und dem zweiten
Ende 76' einen
zweiten Zwischenpunkt 84' aufweisen.
Der zweite Zwischenpunkt 84' kann
an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert
sein. Der erste Zwischenpunkt 84 kann von dem ersten Ende 74 und
dem zweiten Ende 76 der ersten Schlaufe 70 substantiell gleiche
Abstände
haben, und den Scheitel 82 der oben beschriebenen parabolischen
Gestalt bilden. In ähnlicher
Weise kann der zweite Zwischenpunkt 34' von dem ersten Ende 74' und dem zweiten
Ende 76' der
zweiten Schlaufe 72 substantiell gleiche Abstände haben.
In einigen Ausführungsformen
sind der erste Zwischenpunkt 84 und/oder der zweite Zwischenpunkt 84' an der Außenseitenoberfläche 24 abnehmbar
fixiert.
-
Es
können
unterschiedliche Mittel zum lösbaren
Fixieren des ersten Zwischenpunkts 84 und des zweiten Zwischenpunkts 84' verwendet werden, einschließlich beispielsweise
eines Wulstes 36 aus einem Klebermaterial, ein Klebeband
(nicht gezeigt) usw. In einigen Ausführungsformen können die
erste Schlaufe und die zweite Schlaufe als Ohrschlaufen verwendet
werden, um die Maske auf dem Gesicht des Trägers festzulegen (nicht gezeigt).
In einer solchen Ausführungsform
könnte
der Träger
die Zwischenpunkte von der Außenseitenoberfläche lösen und
die Ohrschlaufen anlegen, nachdem die Maske ergriffen und in Kontakt
mit dem Gesicht des Trägers gebracht
worden ist.
-
In
einer anderen, in 10 dargestellten Ausführungsform
sind das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der
ersten Schlaufe 70 nahe dem oberen Rand 54 befestigt,
und sind das erste Ende 74' und
das zweite Ende 76' der
zweiten Schlaufe 72 nahe dem unteren Rand 56 festgelegt,
derart, dass sich die erste Schlaufe 70 und die zweite
Schlaufe 72 in einer Richtung X und X' von dem ersten Seitenrand 58 zu
dem zweiten Seitenrand 60 erstrecken. Alternativ sind in
einer anderen, in 11 dargestellten Ausführungsform
das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der ersten
Schlaufe 70 nahe dem ersten Seitenrand 58 und
das erste Ende 74' und
das zweite Ende 76' der
zweiten Schlaufe 72 nahe dem zweiten Seitenrand 60 fixiert,
derart, dass sich die erste Schlaufe 70 und die zweite
Schlaufe 72 in einer Richtung Y und Y' von dem oberen Rand 54 zu
dem unteren Rand 56 erstrecken. Die erste Schlaufe und
die zweite Schlaufe sind voneinander beabstandet, so dass ein Träger die
erste Schlaufe und die zweite Schlaufe zwecks Erleichterung des
Anlegens ergreifen kann. Die erste Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche zu der
zweiten Schlaufe parallel sein. Von der vorliegenden Erfindung sind
jedoch auch andere Schlaufenkonfigurationen mit umfasst, einschließlich zusätzlicher
Schlaufen, einander überlappender
Schlaufen, usw.
-
Die
oben beschriebenen Merkmale sind vorgesehen, um es dem Träger zu ermöglichen,
die Maske mit nur einer Hand zu ergreifen, üblicherweise zwischen dem Daumen
und einem oder mehreren Fingern. Der Träger ist dann in der Lage, die
Maske mit seinem oder ihrem Gesicht in Kontakt zu bringen, so dass
die Peripherie in einer komfortablen Anordnung positioniert ist.
In einigen Ausführungsformen kann
auf die Peripherie 26 (3, 5 bis 8) ein
klebendes Material 44 aufgebracht sein, um den Komfort,
den Sitz, die Wirksamkeit, usw. zu verbessern. In solchen Ausführungsformen
kann die Maske mit nur einer Hand angelegt werden, was einen signifikanten
Vorteil gegenüber
vielen kommerziell verfügbaren
Masken darstellt, welche den Einsatz zweier Hände erfordern, um die Maske
ordnungsgemäß an dem
Gesicht des Trägers
zu positionieren und die Maske auf dem Gesicht des Trägers festzulegen. Jegliches
klebriges Material, das hier verwendet wird, muss für eine Anwendung
auf der Haut passend sein.
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Bestimmte
Polysiloxan-Kleber sind vermutlich zur Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung zweckmäßig. Ein
solches klebriges Material wird in
US 5 618 281 A für Betrabet et al. beschrieben.
Andere zweckmäßige klebrige
Materialien umfassen die, die in
US 5 658 270 A für Lichtstein beschrieben sind.
Es ist jedoch auch mit umfasst, dass mit der vorliegenden Erfindung
andere zweckmäßige, drucksensitive
klebrige Materialien verwendet werden können, die in dieser Technik
bekannt sind.
-
Alternativ
könnte
auch ein temperatursensitives klebriges Material verwendet werden,
das bei oder unterhalb etwa 25°C
nicht klebrig ist, sondern erst nach Kontakt mit der Haut klebrig
wird. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "substantiell nicht
klebend" auf eine
Substanz, die eine Haftung von weniger als ca. 5 g/cm
2 einer
Kraft zeigt, gemessen entsprechend ASTM D2979. Wie hierin verwendet,
bezieht sich der Ausdruck "haftend" auf eine Substanz,
welche eine Haftung von zumindest ca. 10 g/cm
2 einer
Kraft zeigt, gemessen entsprechend ASTM D2979. In dieser Prüfung wird
der Haftungswert in Gramm einer Kraft ausgedrückt, die erforderlich ist,
um das Ende eines Stabes aus rostfreiem Stahl mit 5,0 mm Durchmesser
von der Oberfläche einer
Klebematerialbeschichtung mit einer Geschwindigkeit von 10 mm pro
Sekunde zu entfernen, an welcher dieser für 1,0 Sekunden angehaftet war. Zweckmäßige klebrige
Materialien haben einen schmalen Schmelzübergangsbereich, um einen rapiden Übergang
von einem substantiell nicht haftenden Zustand zu einem haftenden
Zustand sicherzustellen. Nur als Beispiel wären hierfür passende temperatursensitive
klebrige Materialien diejenigen, die in
US 5 156 911 A für Stewart
offenbart werden. Es ist jedoch von der vorliegenden Erfindung auch
umfasst, dass andere zweckmäßige temperatursensitive
klebrige Materialien verwendet werden könnten, welche für Fachleute
auf diesem Gebiet bekannt sind.
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Die
Gesichtsmaske kann auch jegliche Kombination bekannter Merkmale
inkorporiert haben, so wie Visiere oder Schilder, Bartabdeckungen,
etc. (nicht gezeigt). Nahe der Peripherie der Maske können auch
Ohrschlaufen angebracht sein, so dass dann, falls es für das medizinische
Personal erforderlich ist, für
eine ausgedehnte Zeitperiode in der sterilen Umgebung zu verbleiben,
für den
Arbeiter möglich
ist, die Ohrschlaufen anzubringen, um die Maske noch fester an dem
Gesicht festzulegen (nicht gezeigt). Die Maske 20 kann
auch ein langgestrecktes verformbares Glied 46 inkludieren
(1, 3, 5 bis 14),
das nahe zumindest einem Bereich der Peripherie 26 angeordnet
ist, um die Maske 20 so konfigurieren zu können, dass
sie eng anliegend zu den Konturen der Nase und der Wangen des Trägers passt.
Das verformbare Glied 46 kann aus jeglichem verformbaren
Material hergestellt sein, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein,
einem Metalldraht oder einem Aluminiumband.
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Die
Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung kann aus einer großen Bandbreite
an Materialien und Geweben hergestellt sein, wie aus gewebten wieder
verwendbaren Stoffen und Nonwoven-Wegwerfstoffen oder -bahnen. Wie
hierin verwendet, bedeutet der Ausdruck "Nonwoven-Gewebe" oder "Nonwoven-Bahn" oder "Nonwoven-Material" eine Bahn, die eine Struktur aus individuellen
Fasern oder Fäden
hat, die zufällig
ineinander gelegt sind, jedoch nicht in einer identifizierbaren
Weise oder mit einem Muster wie in einem gestrickten Stoff. Nonwoven-Stoffe
oder -bahnen werden in vielen Prozessen hergestellt, beispielsweise,
Schmelzblas-Prozessen, Spinnbondier-Prozessen und gehafteten kardierten Bahnprozessen.
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Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "spinngehaftet" oder "spinngehaftete Fasern" oder "spinnbondierte Fasern" auf Fasern mit kleinen Durchmessern,
die durch Extrudieren geschmolzenen thermoplastischen Materials
als eine Vielzahl feiner, gewöhnlich
kreisförmiger
Kapillaren eines Gespinstes und als Filamente geformt sind, wobei
der Durchmesser der extrudierten Filamente dann rapide reduziert
worden ist, beispielsweise entsprechend
US 4 340 563 A für Appel
et al., und
US 3 692
618 A für
Dorschner et al.,
US
3 802 817 A für
Matsuki et al.,
US 3
338 992 A und
US
3 341 394 A für
Kinney,
US 3 502 763
A für
Hartmann und
US 3 542
615 A für Dobo
et al.
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Wie
hierin verwendet, bedeutet der Ausdruck "schmelzgeblasen" oder "schmelzgeblasene Fasern" Fasern, die durch
Extrudieren eines geschmolzenen thermoplastischen Materials durch
eine Vielzahl kleiner, gewöhnlich
kreisförmiger
Formkapillarien als geschmolzene Fäden oder Filamente in konvergierend hoher
Geschwindigkeit in heiße
Gasströme
(z.B. Luft) geformt werden, welche Ströme die Filamente des geschmolzenen
thermoplastischen Materials zum Reduzieren ihrer Durchmesser abdämpfen, welche
dann nur noch Mikrofaserdurchmesser sein können. Danach werden die schmelz geblasenen
Fasern durch den Gasstrom mit hoher Geschwindigkeit weggetragen
und auf einer sammelnden Oberfläche
deponiert, um eine Bahn aus zufällig
verteilten schmelzgeblasenen Fasern zu bilden. Ein solches Verfahren ist
beispielsweise in
US
3 849 241 A für
Butin et al. offenbart.
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Die
Gesichtsmaske kann aus einer einzelnen Lage eines Materials oder
aus einer Zusammensetzung mehrerer Lagen gebildet sein. Im Fall
mehrerer Lagen sind die Lagen allgemein in einer aneinanderliegenden
oder Oberflächen-zu-Oberflächen-Relation
positioniert, und können
alle oder jeweils ein Bereich der Lagen an benachbarte Lagen gebunden
sein. Die mehreren Lagen einer Zusammensetzung können vereinigt sein, um ein
mehrlagiges Laminat zu bilden, und zwar nach unterschiedlichen Methoden,
einschließlich,
ohne darauf beschränkt
zu sein, einer Haftung durch Kleber, einer thermischen Haftung,
oder einer Ultraschallhaftung. Ein zur Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung zweckmäßiges zusammengesetztes
Material ist ein spinnbondiertes/schmelzgeblasenes/spinnbondiertes
(SMS)-Laminat. Ein SMS-Laminat kann hergestellt werden durch sequentielles
Deponieren zunächst
einer Lage eines spinnbondierten Gewebes, dann einer Lage eines
schmelzgeblasenen Gewebes, und zuletzt einer anderen spinnbondierten
Lage auf einem sich bewegenden Formriemen, und dann durch Zusammenhaften
des Laminats in einer unten beschriebenen Weise. Alternativ können die
Gewebelagen individuell hergestellt werden, dann in Rollen gesammelt,
und in einem separaten Haftschritt kombiniert werden. Mehrlagenlaminate
können
mehrere schmelzgeblasene Lagen oder mehrere spinnbondierte Lagen
in vielen verschiedenen Konfigurationen haben, und können auch
Materialien verschieden von Nonwoven-Materialien enthalten. Beispiele
solcher anderen Materialien umfassen Wovens, Filme, Schaumstoff/Filmlaminte,
und Kombinationen davon, beispielsweise ein spinnbondiertes/Film/spinnbondiertes
(SFS)-Laminat. Beispiele anderer zur Verwendung in der vorliegenden
Erfindung zweckmäßiger Zusammensetzungsmaterialien
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, diejenigen, die beschrieben werden in
US 4 041 203 für Brock et al.,
US 5 169 706 A für Collier
et al.,
US 5 145 727 für Pott et
al.,
US 5 178 931 A für Perkins
et al.,
US 4 374 888
A für Bornslaeqer
und
US 5 188 885 für Timmons
et al.
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Die
Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung kann eine Lage eines Materials
inkludieren, beispielsweise, ein Nonwoven-Material, das zweckmäßig für eine Filtration
ist. Das Filtrationsmaterial kann aus einer schmelzgeblasenen Nonwoven-Bahn
hergestellt sein, und kann in einigen Ausführungsformen einer "Electret-Behandlung" unterworfen sein.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Electret" oder "Electret-Behandlung" auf eine Behandlung, die auf ein dielektrisches
Material wie ein Polyolefin eine Ladung aufbringt. Die Ladung inkludiert
Schichten aus positiven oder negativen Ladungen, die an oder nahe
der Oberfläche
des Polymers gefangen sind, oder Ladungswolken, die in der Masse
des Polymers gespeichert sind. Die Ladung inkludiert auch Polarisierungsladungen,
die in Ausrichtung auf die Dipole der Moleküle eingefroren sind. Verfahren
zum Unterwerten eines Materials einer Electret-Behandlung sind für Fachleute
auf diesem Gebiet wohl bekannt. Diese Verfahren umfassen, beispielsweise, thermische,
Flüssigkeitskontakt-,
Elektronenstrahl- und Koronar-Entladungs-Verfahren. Eine spezielle Technik
zum Electret-Behandeln eines Materials wird in
US 5 401 466 offenbart. Diese Technik
involviert es, das Material einem Paar elektrischer Felder auszusetzen,
wobei die elektrischen Felder entgegengesetzte Polaritäten haben.
Die Electret-Behandlung resultiert darin, dass auf das Filtrationsmedium
eine Ladung aufgebracht wird, die die Filtereffizienz erhöht, indem
zu filtrierende Parikel zur Folge ihrer elektrischen Ladung zu dem
Filter gezogen werden. Eine Electret-Behandlung kann mit einer Anzahl
verschiedener Techniken ausgeführt
werden. Eine Technik wird beschrieben in
US 5 401 446 für Tsai et al., übertragen
auf die Forschungsgesellschaft der Universität von Tennessee. Andere Verfahren
zu Electret-Behandlungen sind in dieser Technik bekannt, wie beschrieben
in
US 4 215 682 für Kubik
et al.,
US 4 375 718
A für
Wadsworth,
US 4 592
815 A für
Nakao und
US 4 874 659
A für
Ando.
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Alternativ
kann die Maske zur Filtration eine Lage einer expandierten Polytetrafluoräthylen-Membrane
(PTFE) umfassen, wie eine von denen, die hergestellt werden durch
W.L. Gore & Associates.
Eine komplettere Beschreibung der Ausbildung und Operation solcher
Materialien ist zu finden in
US
3 953 566 für
Gore und
US 4 187 390 für Gore.
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Die
Effizienzanforderungen an die minimale Filtration differieren für unterschiedliche
Einsatzfälle. Die
Filtrationseffizienz der Gesichtsmaske kann anhand ihrer Natriumchlorideffizienz
(NaCl) ausgedrückt
werden. Die NaCl-Effizienz misst die Fähigkeit eines Gewebes oder
einer Bahn, den Durchgang kleiner Partikel durch sie (größer 0,1
Micron) zu verhindern. Eine höhere
Effizienz ist allgemein wünschenwerter
und zeigt eine größere Fähigkeit
zum Rückhalten
von Partikeln an. Die NaCl-Effizienz kann durch einen automatisierten
Filterprüfer
gemessen werden. Ein solcher Apparat ist erhältlich von TSI Inc., Postfach
64394, 500 Cardigan Road, St. Paul, Minnesota 55164, designiert
als der automatisierte Filtertester (AFT) des Modells 8110. Das
AFT Modell 8110 misst das Druckdifferential und die Partikelfiltrationscharakteristika
für Luftfiltrationsmedien.
Der AFT verwendet einen Druckluftvernebler zum Generieren eines
Submicron-Aerosols aus Natriumchloridpartikeln, das dann als das
Herausforderungsaerosol zum Messen des Filterbetriebsverhaltens
dient. Die charakteristische Größe der für diese
Messungen verwendeten Partikel ist 0,1 Micron. Typische Luftströmungsraten
liegen zwischen 31 l pro Minute und 33 l pro Minute. Der AFT-Test
wird an einer Musterfläche
von ca. 140 cm2 durchgeführt. Das Betriebsverhalten
oder die Effizienz eines Filtermediums wird als der Prozentanteil
an Natriumchloridpartikel ausgedrückt, der den Filter penetriert,
wobei die Penetration als eine Transmission eines Partikels durch
das Filtermedium definiert wird. Die durchgegangenen Partikel werden
stromab des Filters unter Verwendung einer Streulichttechnik detektiert.
Die Prozentpenetration (%P) reflektiert das Verhältnis der stromab gezählten Partikel
zu den stromauf gezählten
Partikeln. In einigen Ausführungsformen
kann die Maske eine NaCl-Effizienz oberhalb 80 % haben. In einigen anderen
Ausführungsformen
kann die Maske eine höhere
Filtrationseffizienz haben, z.B. von ca. 95 % bis zu ca. 99,997
%. In einigen Ausführungsformen kann
das maximale Druckdifferential durch die Maske weniger sein als
5 mm Wassersäule
(mm H2O).
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Wenn
vorhanden, kann es für
die Filtrationsschicht auch erforderlich sein, eine bestimmte gewünschte bakterielle
Filtrationseffizienz (BFE) zu leisten. Die BFE ist ein Maß der Fähigkeit
eines Materials, den Durchgang von Bakterien zu verhindern. Gesichtsmasken
für medizinische
Anwendungsfälle können eine
BFE von gleich oder höher
ca. 96 % erfordern. Die BFE kann gemessen werden entsprechend der
militärischen
Spezifikation (MIL-M-36954C, 4.4.1.1.1 und 4.4.1.2. Die BFE wird als
ein Prozentwert mit einer Maximaleffizient von 100 % ausgedrückt. Die
BFE eines Materials kann beispielsweise durch Nelson Laboratorien
von Salt Lake City, Utah gemessen werden.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst es auch, eine Mehrzahl der Masken,
wie sie oben beschrieben sind, in einer gestapelten Konfiguration
zu positionieren, wie dies in 12 gezeigt
ist. Die Masken 20 und 50 sind, beispielsweise,
in einer ineinandergesetzten Relation positioniert, jeweils mit
der Innenseitenoberfläche 22 einer
Maske 20 gegenüberliegend zu
der Außenseitenoberfläche 24' einer anderen Maske 50.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "gegenüberliegend" auf eine beieinanderliegende oder nahe
liegende Relation. Die Masken sind so ausgebildet, dass, wenn sie
in einer gestapelten Konfiguration platziert sind, zwischen den
Masken jeweils ein Abstand eingehalten ist.
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In
einigen Ausführungsformen
ist die Gestalt der Maske selbst schon so ausgebildet, dass die
Distanz zwischen benachbarten Masken eingehalten wird. Nur als ein
Beispiel kann die Außenseitenoberfläche eine
Lasche aufweisen, die mit der Außenseitenoberfläche (wie
in 12 gezeigt) integral ist und sich von ihr nach
außen
erstreckt, wobei die Lasche zum Ergreifen ausgebildet ist. Eine
solche Lasche kann sich nach außen
zumindest über
5 mm von der Außenseitenoberfläche erstrecken,
so dass sie dadurch einen Abstand D3 zwischen benachbarten Masken 20 und 50 erzeugt,
derart, dass die Peripherie 26 einer Maske 20 die
Außenseitenoberfläche 24' einer benachbarten
Maske 50 nicht kontaktiert.
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In
anderen Ausführungsformen
ist nur die Außenseitenoberfläche der
Maske so ausgebildet, dass sie zwischen benachbarten Masken den
Abstand aufrechthält.
Nur beispielsweise umfasst in einer Ausführungsform die Außenseitenoberfläche eine
Schlaufe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende, jeweils an
der Außenseitenoberfläche angebracht,
wobei die Schlaufe eine Länge
von weniger als ca. 80 mm hat. In einer anderen Ausführungsform
umfasst die Außenseitenoberfläche einen Oberseitenrand,
einen Bodenseitenrand, einen ersten Seitenrand, und einen zweiten
Seitenrand, und eine Schlaufe, die mit einem ersten Ende nahe dem ersten
Seitenrand angebracht ist, und mit einem zweiten Ende nahe dem zweiten
Seitenrand angebracht ist, und in der Schlaufe eine Faltung enthält, die
zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordnet ist. Solche
Merkmale schaffen und halten einen Abstand zwischen beieinanderliegenden
Masken, so dass die Peripherie einer Maske die Außenseitenoberfläche einer
nächstliegenden
Maske nicht kontaktiert. In einigen Ausführungsformen könnte ein
Abstand von zumindest 3 mm (0,003 m) eingehalten werden. In anderen
Ausführungsformen könnte ein
Abstand von zumindest ca. 5 mm (0,005 m) eingehalten werden. In
noch anderen Ausführungsformen,
könnte
ein Abstand von zumindest ca. 8 mm (0,008 m) eingehalten werden.
In noch weiteren Ausführungsformen
kann ein Abstand von zumindest ca. 10 mm (0,01 m) eingehalten werden.
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Wie
oben festgestellt, können
einige Maskenformen an zumindest einem Abschnitt der Peripherie
ein klebriges Material aufweisen. Als Folge des Vorhandenseins der
Lasche, der Schlaufe, oder irgendeines anderen Greifmerkmals, wie
hier beschrieben, an der Außenseitenoberfläche und
des dadurch eingehaltenen Abstands, können solche Masken in einer
gestapelten Konfiguration platziert werden, ohne dass das klebrige
Material die Außenseitenoberfläche der
nächstliegenden
Maske kontaktiert. Es ist deshalb bei einigen Ausführungsformen nicht
erforderlich, ein Trennpapier in Verbindung mit dem klebrigen Material
zu verwenden. Demzufolge kann ein Träger eine Maske leichter aus
dem Stapel entnehmen und sie mit nur einer Hand anlegen.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst auch ein Gerät zum Ausgeben einer Maske,
wie die oben beschriebenen Masken. Es ist jedoch auch umfasst, dass
der Spender der vorliegenden Erfindung mit anderen Maskenkonfigurationen
verwendet werden kann, die hier nicht beschrieben sind. Der Spender 86 (13 und 14)
umfasst allgemein mehrere Wände 88 und
eine Öffnung 90 (am
besten zu sehen in 13). Der Spender 86 kann
Montierschrauben oder andere Befestigungsmittel (nicht gezeigt)
aufweisen, um den Spender an einer starren Oberfläche (nicht
gezeigt) fixieren zu können.
Beispielsweise kann das Befestigungsmittel verwendet werden, um den
Spender an einer Wand, einem Tisch, oder dgl. (nicht gezeigt) zu
fixieren.
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Die Öffnung
90 kann
in irgendeiner Relation zu der Montierfläche liegen, und ist, in einigen
Ausführungsformen,
so in dem Spender
86 angeordnet, dass dieser an einer festen
Fläche
fixiert werden kann. Die Masken
20 und
50 können in
einer Richtung Y zu der Öffnung
90 als
Folge der Schwerkraft oder auf andere Weise wandern, oder können alternativ
in irgendeiner anderen Richtung (nicht gezeigt) ausgegeben werden,
vorausgesetzt, das irgendein Mittel vorgesehen ist, das die Maske
20 in
Richtung zu der Öffnung
88 vorspannt.
Ein solches Mittel kann eine Federvorrichtung sein, wie die in
US 5 012 952 für Franz
beschriebene.
-
Der
Spender
86 der vorliegenden Erfindung kann zum Ausgeben
einer Maske
20 aus einem Stapel
48 substantiell
identischer, ineinander gesteckter, schalenförmig gestalteter Masken
20 konfiguriert sein.
Die Masken
20 weisen eine geflanschte Peripherie
26 auf
und sind in dem Spender
86 platziert. Die Masken
20 können zu
einem Ausgabeen
de 92 des
Spenders
86 durch irgendein zweckmäßiges Mittel vorgespannt sein,
einschließlich
der Schwerkraft, Federmechanismen, oder dgl., so dass die Ausgabe einer
Maske bewirkt, dass der Stapel zu der Öffnung weiter wandert. Der
Spender
86 inkludiert ein flexibles Supportelement, oder
eine Membrane
94, die rittlings über dem Ausgabeende
92 angeordnet
und mit der geflanschten Peripherie
26 der Maske
20 in
Eingriff ist. Die Membrane
94 sichert die Maske
29 gegen
ein Verlagern aus dem Gehäuse,
wenn die Maske
20 nicht ausgegeben wird, ist jedoch nachgiebig, so
dass die Maske 20 beim Ausgeben die Membrane
94 verlagern
und entnommen werden kann.
-
Die
Membrane 94 kann aus irgendeinem zweckmäßigen Material ausgebildet
sein, einschließlich
eines flexiblen polymerischen Materials oder dgl.
-
Die
vorliegende Erfindung umfasst auch ein Verfahren zum Ausgeben einer
Gesichtsmaske, wie die oben beschriebenen Masken, um ein Ergreifen und
Anlegen mit nur ei ner Hand zu ermöglichen. Das erfindungsgemäße Verfahren
kann mit irgendeiner Maskenkonfiguration verwendet werden. Jedoch
erleichtern die Verwendung des Spenders der vorliegenden Erfindung
in Verbindung mit dem Verfahren und der Maske der vorliegenden Erfindung
das Ausgeben und Anlegen weiter, wie nachstehend beschrieben wird.
-
Das
Ausgebeverfahren der vorliegenden Erfindung umfasst die Bereitstellung
einer gestalteten Gesichtsmaske mit einer innenseitigen Oberfläche und
einer außenseitigen
Oberfläche,
wobei die außenseitige
Oberfläche
zum Ergreifen mit nur einer Hand ausgebildet ist. Die Maske ist
in einer ineinandergesteckten Relation mit einer anderen Maske positioniert,
wobei die innenseitige Oberfläche
der Maske der außenseitigen
Oberfläche
der benachbarten Maske gegenüberliegt,
so dass ein Stapel gebildet wird, der eine äußerste Maske hat.
-
Zum
Speichern des Stapels und zum Ausgeben der äußersten Maske ist ein Spender
vorgesehen. Allgemein kann eine jede Spendergestalt oder -größe mit der
vorliegenden Erfindung benutzt werden. Der Spender umfasst mehrere
Wände und
ein Ausgabeende, und das Ausgabeende inkludiert eine nachgiebige
Membrane mit einer Öffnung.
Die nachgiebige Membrane kann aus jeglichem Material ausgebildet
sein, vorausgesetzt, dass sie ausreichend stark ist, um zumindest
das teilweise Gewicht eines vollständigen Maskenstapels abzustützen, beispielsweise,
wenn der Spender gerade gefüllt
worden ist, und vorausgesetzt, dass sie ausreichend flexibel ist, dass
die Maske in der Lage ist, die Membrane zu überwinden und entnommen zu
werden, wenn die Maske aus dem Spender zu entnehmen ist. Unterschiedliche
Polymere können
zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zweckmäßig sein,
einschließlich
beispielsweise Polypropylen, Polyäthylen, Naturgummi usw.
-
Der
Stapel wird in dem Spender so platziert, dass zumindest ein Bereich
der äußersten
Maske durch die Öffnung
ergriffen werden kann. Um dies zu erzielen, kann sich zumindest
ein Bereich der Außenseitenoberfläche der
Maske durch die Öffnung
erstrecken. In anderen Ausführungsformen
erstreckt sich die Außenseitenoberfläche der
Maske nicht durch die Öffnung,
sondern die Öffnung
ist ausreichend groß dimensioniert,
damit ein Träger
zum Ergreifen der Maske durch die Öffnung greifen kann. In jeder
Konfiguration kann jedoch die äußerste Maske
durch die Öffnung
entnommen werden, wobei die nachgiebige Membrane den Rest des Stapels
in dem Gehäuse zurückhält. Nach
der Entnahme der äußersten
Maske wandert die der entnommenen nächstliegende Maske zu der Öffnung und
wird diese dann die äußerste Maske.
-
Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
können
zum Ermöglichen
der Ausgabe und des Anlegens der Maske unterschiedliche Masken verwendet werden,
vorausgesetzt, dass die Außenseitenoberfläche der
Maske so ausgebildet ist, dass sie mit einer Hand ergriffen werden
kann. In einer Ausführungsform
umfasst die Außenseitenoberfläche eine Lasche,
die an der Außenseitenoberfläche angeordnet
ist und sich von dieser nach außen
erstreckt, wobei die Lasche zum Ergreifen ausgebildet ist. In einer anderen
Ausführungsform
umfasst die Außenseitenoberfläche eine
Schlaufe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende, von denen
jedes an der Außenseitenoberfläche angebracht
ist, wobei die Schlaufe eine Länge
von weniger als ca. 80 mm hat. In noch einer anderen Ausführungsform
weist die Außenseitenoberfläche einen
Oberseitenrand, einen Bodenseitenrand, einen ersten Seitenrand,
und einen zweiten Seitenrand auf, und umfasst die Außenseitenoberfläche eine
Schlaufe mit einem ersten Ende, das an der Außenseitenoberfläche nahe
zu dem ersten Seitenrand angebracht ist, einem zweiten Ende, das
an der Außenseitenoberfläche nahe
dem zweiten Seitenrand angebracht ist, und einer Faltung in der
Schlaufe, welche Faltung zwischen dem ersten Ende und dem zweiten
Ende angeordnet ist.
-
Zusammengefasst
ermöglicht
es die Kombination der oben beschriebenen Maske und der Ausgabemerkmale
einem Träger,
die Maske von dem Spender mit einer Hand zu ergreifen und die Maske mit
seinem oder ihrem Gesicht in Kontakt zu bringen, wodurch ein substantieller
Gewinn gegenüber
typischen Masken erzielt wird, welche zum Anlegen zwei Hände erfordern.
Dieses System offeriert eine größere Vielseitigkeit
und Effizienz, da es dem Träger
möglich
ist, seine oder ihre freibleibende Hand zum Transportieren von Ausstattungen,
Vorräten
oder dgl. zu verwenden.
-
Die
Erfindung kann auch in anderen spezifischen Formen ausgeführt werden,
ohne den Schutzumfang und die erfinderischen Charakteristika zu verlassen.
Die vorliegenden Ausführungsformen
sind demzufolge mit allen Gesichtspunkten nur als illustrativ und
nicht als beschränkend
anzusehen, wobei der Schutzumfang der Erfindung eher durch die anhängigen Patentansprüche definiert
ist, als durch die vorhergehende Beschreibung.