DE60312538T2 - Gesichtsmasken enthaltendes gerät und ein verfahren zur abgabe der gesichtsmasken daraus - Google Patents

Gesichtsmasken enthaltendes gerät und ein verfahren zur abgabe der gesichtsmasken daraus Download PDF

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    • A61B50/30Containers specially adapted for packaging, protecting, dispensing, collecting or disposing of surgical or diagnostic appliances or instruments

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Wegwerfbare Gesichtsmasken sind seit vielen Jahren hergestellt worden. Frühere Gesichtsmasken auf dem medizinischen Gebiet waren ausgebildet, um Patienten gegen in der ausgeatmeten Luft von Gesundheitspflegepersonal enthaltene Krankheitserreger zu schützen. In den vergangenen Jahren ist es gleichermaßen wichtig geworden, das Gesundheitspflegepersonal gegen in der Luft enthaltene Krankheitserreger zu schützen, die von Patienten emittiert werden.
  • Während chirurgischer Prozeduren ist es für Gesundheitspflegepersonal oft erforderlich, zum Beschaffen von Ausstattungen, Vorräten und dgl., sterile Umgebungen zu betreten und zu verlassen. Nach dem Eintritt in einen Untersuchungs- oder Chirurgie-Bereich legt ein Gesundheitspflege-Arbeiter eine Gesichtsmaske an, um sich selbst und den Patienten zu schützen. Jedoch erfordern gegenwärtig verfügbare Gesichtsmasken die Benutzung beider Hände zum ordnungsgemäßen Anlegen. Daraus ergibt sich, dass der Arbeiter entweder die beschafften Vorräte oder die Ausstattung auf einer Fläche platzieren muss, um die Maske ordnungsgemäß anzulegen, oder dass er nur einfach die Maske in Position hält, während er Vorräte transportiert.
  • Es ist gegenwärtig ein Bedarf für eine Gesichtsmaske gegeben, die einfach so anzulegen ist, dass Benutzer zum ordnungsgemäßen Maskengebrauch angeregt werden. Im besonderen existiert ein Bedarf für eine Gesichtsmaske, die mit nur einer Hand angelegt werden kann, so dass die Sterilität der Untersuchungs- oder Chirurgie-Umgebung nicht gefährdet wird.
  • Die internationale Anmeldung WO 89/01902 A offenbart einen Atemmasken-Spender, in welchem die Masken in einer Packung untergebracht sind, welche eine periphere Form zeigt, die an die periphere Form der Masken angepasst ist. Die Nasenteile der Masken sind vor einer Öffnung in der Packung und dem Spender angeordnet. Die am tiefsten in der Packung angeordnete Maske wird entlang einer Maskenausgabeöffnung in dem Spender abgestützt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung ist auf ein Verfahren zum Ausgeben einer Maske und einen Spender zum Spenden einer Maske gerichtet. Die Erfindung ist weiterhin auf einen Stapel aus Gesichtsmasken gerichtet, welcher bei dem Verfahren und/oder mit dem Spender der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ausgeben einer Gesichtsmaske und umfasst das Bereitstellen einer gestalteten Gesichtsmaske mit einer Innenseitenoberfläche und einer Außenseitenoberfläche, wobei die Außenseitenoberfläche eine Lasche aufweist, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt und die ausgebildet ist, um mit nur einer Hand ergriffen zu werden. Die Maske ist in einer ineinandergesetzten Relation zu einer anderen Maske positioniert, wobei die Innenseitenoberfläche der Maske der Außenseitenoberfläche der anderen Maske gegenüberliegt, wodurch ein Stapel gebildet ist, der eine am weitesten außenliegende, d.h. äußerste Maske hat. Zum Aufbewahren des Stapels mit der äußersten Maske ist ein Spender vorgesehen. Der Spender umfasst mehrere Wände und ein Ausgabeende, wobei das Ausgabeende eine nachgiebige Membrane mit einer Öffnung aufweist. Der Stapel ist in dem Spender so platziert, dass zumindest ein Bereich der äußersten Maske durch die Öffnung ergriffen werden kann. Die äußerste Maske kann dann durch die Öffnung entnommen werden, wobei die nachgiebige Membrane den verbleibenden Teil des Stapels in dem Gehäuse zurückhält, so dass die zuvor der entnommenen Maske gegenüberliegende Maske dann die äußerste Maske wird.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Gerät zum Ausgeben einer Maske aus einem Stapel mehrerer gestalteter Masken. Das Ausgabesystem umfasst einen Spender mit einem Stapel aus einer Vielzahl gestalteter, darin enthaltener Masken, und eine Öffnung, in Richtung zu welcher der Stapel vorgespannt ist. Der Spender umfasst ferner ein flexibles Supportelement, das rittlings über der Öffnung angeordnet und so ausgebildet ist, dass es den Stapel gegen eine Verlagerung schützt, während es ausreichend nachgiebig ist, um der Maske zu ermöglichen, das flexible Supportelement zu überwinden und aus dem Spender entnommen zu werden. Die Maske umfasst eine Außenseitenoberfläche mit einer Lasche, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt, und die so ausgebildet ist, dass sie durch die Öffnung ergriffen werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen Stapel aus mehreren gestalteten Gesichtsmasken einschließlich einer Mehrzahl, deren jede eine Innenseitenoberfläche und eine Außenseitenoberfläche mit einer Lasche aufweist, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt, wobei die Innenseitenoberfläche eine Peripherie besitzt, an der zumindest an einem Abschnitt ein adhäsives Material angeordnet ist. Die Masken sind in ineinander gesetzter Relation zueinander positioniert, so dass die Innenseitenoberfläche einer Maske der Außenseitenoberfläche einer benachbarten Maske gegenüberliegt, und auf diese Weise ein Stapel gebildet wird. Die Masken sind so ausgebildet, dass zwischen gegenüberliegenden Masken ein Abstand eingehalten wird, so dass die Peripherie einer Maske nicht die Außenseitenoberfläche einer gegenüberliegenden Maske kontaktiert. In einigen Ausführungsformen ist die Gestalt der Maske ausgebildet, um den Abstand zwischen benachbarten Masken einzuhalten. In anderen Ausführungsformen ist die Außenseitenoberfläche so ausgebildet, dass sie den Abstand zwischen beieinanderliegenden Masken einhält. Ein Abstand von zumindest drei Millimeter wird allgemein eingehalten.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Seitenansicht einer beispielsweise schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske, die von einem Träger getragen wird.
  • 2 ist eine Perspektivansicht einer viereckigen, gefalteten Gesichtsmaske in einer teilweise offenen Konfiguration.
  • 3 ist eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer gefalteten Randperipherie und einer integralen Lasche, die so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
  • 4 ist eine weggebrochene Seitenansicht der gefalteten Randperipherie der in 3 dargestellten Maske, in einem Schnitt in der Schnittlinie 3-3.
  • 5 ist eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer abgeflachten Randperipherie und einer daran fixierten Lasche, die so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
  • 6 ist eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer abgeflachten Randperipherie und einer Schlaufe, die so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
  • 7 ist eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer Schlaufe mit einer Faltung, wobei die Schlaufe so positioniert ist, dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann.
  • 8 ist eine Perspektivansicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer Schlaufe, die an einem mittleren Zwischenpunkt an der Außenseitenoberfläche angehaftet ist, so dass die Maske mit nur einer einzelnen Hand ergriffen werden kann.
  • 9 ist eine Draufsicht einer schalenförmig gestalteten Gesichtsmaske mit einer ersten Schlaufe und einer zweiten Schlaufe, jeweils an der Maske befestigt, wobei jede Schlaufe an einem Zwischenpunkt lösbar an der Außenseitenoberfläche fixiert ist.
  • 10 ist eine Draufsicht auf eine schalenförmig gestaltete Gesichtsmaske, die eine erste Schlaufe und eine zweite Schlaufe hat, von denen sich eine jede von einem erste Seitenrand zu einem zweiten Seitenrand der Außenseitenoberfläche erstreckt, und die so beabstandet sind, dass die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe mit nur einer Hand ergriffen werden können.
  • 11 ist eine Draufsicht auf eine schalenförmig gestaltete Gesichtsmaske mit einer ersten Schlaufe und einer zweiten Schlaufe, von denen sich jede von einem oberen Rand zu einem unteren Rand der Außenseitenoberfläche erstreckt, und die so beabstandet sind, dass die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe mit nur einer Hand ergriffen werden können.
  • 12 ist eine Seitenansicht einer Vielzahl in 5 gezeigter Gesichtsmasken, die in einer gestapelten Konfiguration platziert sind.
  • 13 ist eine Perspektivansicht eines beispielsweisen Spenders zum Ausgeben der Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung, und zwar zum Ausgeben der in 5 gezeigten Masken.
  • 14 ist eine Perspektivansicht eines beispielsweisen Spenders zum Ausgeben der Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung, speziell zum Ausgeben der in 6 dargestellten Maske.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gesichtsmaske, die so ausgebildet ist, dass sie mit nur einer Hand ergriffen werden kann, und auf einen Stapel aus solchen Gesichtsmasken. Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf einen Spender für solche Masken.
  • Eine Ausführungsform einer Gesichtsmaske 20 ist in 1 illustriert. Es ist jedoch anzumerken, dass von der vorliegenden Erfindung auch andere Ausführungsformen mit umfasst sind. Die Gesichtsmaske 20 ist allgemein so dimensioniert, dass sie über die Nase und den Mund eines Trägers passt, und umfasst eine Innenseitenoberfläche 22, d.h., die Oberfläche, die dem Gesicht des Trägers zugewandt wird, und eine Außenseitenoberfläche 24, d.h., die Oberfläche die dem Gesicht des Trägers abgewandt ist. Die Innenseitenoberfläche 22 umfasst eine Peripherie 26, die so ausgebildet ist, dass sie an dem Gesicht des Trägers angreift, wenn die Maske angelegt ist. Die Peripherie 26 ist allgemein ein Flansch, und kann wie in den 3 und 4 gefaltet sein, oder wie in den 5 bis 8 abgeflacht sein, oder kann jegliche andere Konfiguration (nicht gezeigt) haben, vorausgesetzt, dass der Kontaktbereich mit dem Gesicht des Trägers ausreichend ausfällt.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf jeglichen Stil oder jegliche Konfiguration einer gestalteten Gesichtsmaske, die ausreichend rigide ist, so dass die Maske mit nur einer Hand ergriffen werden kann, ohne einzubeulen oder zu kollabieren. Wie hier verwendet, bedeutet der Ausdruck "gestaltet", Mittel, die eine nachgiebige Struktur haben, welche in der Lage ist, ihre Form und Dimension zu halten. Demzufolge kann eine gestaltete Gesichtsmaske ausgegeben und angelegt werden, ohne einzubeulen oder zu kollabieren. Während zur Handhabung ausreichende Rigidität erforderlich ist, muss die Maske auch etwas flexibel sein, so dass die Peripherie der Maske in der Lage ist, sich substantiell an die Konturen des Gesichts des Trägers anzupassen. In einigen Ausführungsformen kann die Maske schalenförmig gestaltet sein wie in den 1, 3 und 5 bis 14. In anderen Ausführungsformen kann die Maske konusförmig gestaltet sein (nicht gezeigt). Alternativ kann die Maske 20 eine viereckige Gestalt (2) mit Faltungen 28 haben, vorausgesetzt, dass die Maske 20 in zumindest einer teilweise geöffneten oder expandierten Konfiguration (2) verpackbar ist (nicht gezeigt), so dass der Träger die Maske 20 mit einer Hand greifen und sie direkt auf dem Gesicht anbringen kann, ohne die Faltungen 28 manuell expandieren zu müssen. Verschiedene Techniken können angewandt werden, um die Steifigkeit der Maske zu erhöhen. In einigen Ausführungsformen kann die Maske thermisch geformt oder heißverfestigt sein, um die Steifigkeit zu erhöhen. In anderen Ausführungsformen können vor der Ausbildung der Maske Bindemittelchemikalien zu den Materialien hinzugefügt sein.
  • Die Maske entsprechend der vorliegenden Erfindung kann zum Erleichtern oder Ermöglichen des Ergreifens unterschiedliche Merkmale aufweisen. In einer Ausführungsform umfasst die Maske 20 zumindest eine Lasche 40, die, wie in den 3 und 5 gezeigt, an der Außenseitenoberfläche 24 angeordnet ist. Die Lasche 40 erstreckt sich von der Außenseite 24 nach außen und ist so ausgebildet, dass sie zum Entnehmen und Anbringen durch den Träger ergriffen werden kann. Die Lasche 40 kann mit der Außenseitenoberfläche 24 integral sein (3), d.h. sie kann zeitgleich mit der Maske 20 ausgebildet sein, so dass die Lasche 40 nur eine Verlängerung der Außenseitenoberfläche 24 ist, und eher nicht eine separate Komponente, die während der Herstellung oder auf andere Weise an der Maske 20 fixiert ist. Wie in 5 gezeigt, kann die Lasche 40 jedoch auch alternativ eine separate Komponente sein, die an der Außenseitenoberfläche 24 der Maske 20 fixiert ist. In solchen Ausführungsformen kann die Lasche 40 an der Außenseitenoberfläche 24 durch Heften, thermisches Haften, Klebehaften, oder durch andere passende Mittel fixiert sein. Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "klebend" auf die Eigenschaft irgendeines Materials, welche es erlaubt, dass das Material Substrate durch einen Oberflächenkontakt aneinander bindet.
  • Die Lasche 40 kann an jeglichem Punkt an der Außenseitenoberfläche 24 der Maske 20 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen kann die Lasche 40 in einer substantiell zentralen Region 42 an der Außenseitenoberfläche 24 positioniert sein. Ein derartiger Punkt ist allgemein distal zu jedem Punkt entlang der Peripherie 26. In dieser Konfiguration ist die Lasche 40 so positioniert, dass dann, wenn die Lasche 40 ergriffen worden ist, die Masse der Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell ausbalanciert ist, was die Maske 20 zum Anlegen stabilisiert.
  • Die Lasche kann aus jeglichem zweckmäßigen Material ausgebildet sein, wie aus einem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem unelastischen Material, einem Nonwoven-Material, aus Strickware, einem Band, Stoff, Draht usw. Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "elastisch" auf die Fähigkeit des Materials, nach einer Deformation seine Größe und Gestalt wieder herzustellen. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "unelastisch" auf die fehlende Eigenart des Materials, nach einer Deformation seine Größe und Gestalt wieder herzustellen. In einigen Ausführungsformen wird die Lasche aus demselben Material ausgebildet, das gewählt ist, um auch die Außenseitenoberfläche der Maske zu bilden. Die Lasche könnte, wo gewünscht, substantiell für Flüssigkeiten undurchdringlich sein. Alternativ kann die Lasche vollständig undurchdringlich für Flüssigkeiten sein, und in einigen Ausführungsformen wird die Lasche aus einem Filtrationsmaterial gebildet, wie aus einem derjenigen, die nachstehend beschrieben werden.
  • Die Lasche ist allgemein dimensioniert, um ihr Ergreifen mit zwei oder mehr Fingern nur einer Hand zu ermöglichen. Die Lasche kann jegliche Gestalt haben, einschließlich einer viereckigen, kreisförmigen, ovalen, trapezförmigen, sternförmigen, abgeflachten, konischen, oder anderen Gestalt. In einigen Ausführungsformen hat die Lasche 40 einen projizierten Bereich von zumindest ca. 10 mm2 (0,0001 m2). Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "projizierter Bereich" auf den Bereich der Lasche, der an der Außenseitenoberfläche der Maske vorsteht. In anderen Ausführungsformen könnte die Lasche 40 einen projizierten Bereich von zumindest ca. 20 mm2 (0,0002 m2) haben.
  • Die Lasche 40 erstreckt sich allgemein von der Außenseitenoberfläche 24 über einen ausreichenden Abstand Z1 nach außen, so dass der Träger der Maske 20 die Lasche 40 zwischen zweien oder mehreren Fingern nur einer Hand greifen kann. In einigen Ausführungsformen könnte sich die Lasche 40 von der Außenseitenfläche 24 über zumindest 5 mm (0,005 m) nach außen erstrecken. In anderen Ausführungsformen könnte sich die Lasche 40 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest ca. 8 mm (0,008 m) nach außen erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen, könnte sich die Lasche 40 nach außen über zumindest ca. 10 mm (0,01 m) von der Außenseitenoberfläche nach außen erstrecken. In einigen Ausführungsformen könnte sich die Lasche 40 von der Oberfläche bis zu einem maximalen Abstand von ca. 25 mm (0,025 m) nach außen erstrecken.
  • Die Lasche könnte maßgeschneidert sein, um zu den Greifcharakteristika spezieller Trägertypen zu passen. In einigen Ausführungsformen kann die Lasche substantiell starr sein, so dass ein Träger die Lasche ergreifen kann, ohne zum bewirken, dass diese kollabiert. In anderen Ausführungsformen kann die Lasche substantiell deformierbar sein, so dass ein Träger in der Lage ist, beim Ergreifen die Lasche zwischen zweien oder mehreren Fingern zu komprimieren.
  • In einer anderen, in 6 gezeigten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Maske 20 zumindest eine Schlaufe 30 umfassen, die ein erstes Ende 32 und eine zweites Ende 34 besitzt, die an der Außenseitenoberfläche 24 angebracht sind. Die Schlaufe 30 kann an jeglichem Punkt an der Außenseitenoberfläche 24 der Maske 20 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen kann die Schlaufe 30 in einer substantiell zentralen Region 42 an der Außenseitenoberfläche 24 positioniert sein. Ein solcher Punkt ist allgemein distal zu jedem Punkt entlang der Peripherie 26. In dieser Konfiguration ist die Schlaufe 30 so positioniert, dass, wenn die Schlaufe 30 ergriffen worden ist, die Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell ausbalanciert ist, was die Maske 20 zum Anlegen stabilisiert.
  • Die Schlaufe kann aus jeglichem passenden Material ausgebildet sein, wie aus einem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem unelastischen Material, einem Nonwoven-Material, Strickware, einem Band, aus Stoff, Draht usw. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "elastisch" auf die Eigenschaft eines Materials, nach einer Deformation seine Größe und Gestalt wieder herzustellen. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "unelastisch" auf die fehlende Möglichkeit eines Materials, seine Größe und Gestalt nach einer Deformierung wieder herzustellen. In einigen Ausführungsformen wird die Schlaufe aus demselben Material gebildet, das zum Bilden der Außenseitenoberfläche der Maske ausgewählt ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche durch Anhaften oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele zweckmäßiger Techniken umfassen das Klebungshaften, thermisches Haften, Heften, usw. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "klebend" auf die Eigenschaft irgendeines Materials, welches es ermöglicht, dass das Material Substrate aneinander nur durch einen Oberflächenkontakt bindet.
  • Die Schlaufe 30 ist allgemein so dimensioniert und positioniert, dass sie das Ergreifen durch einen Träger ermöglicht, und zwar sowohl vor, während und nach dem Anlegen. Die Schlaufe 30 kann in ihrer Länge kürzer sein als ca. 80 mm (0,08 m) gemessen von dem ersten Ende 32 zu dem zweiten Ende 34 entlang der Länge der Schlaufe 30. In anderen Ausführungsformen kann die Länge der Schlaufe 30 weniger sein als ca. 60 mm (0,06 m). In noch anderen Ausführungsformen, kann die Länge der Schlaufe 30 geringer sein als ca. 40 mm (0,04 m). In Fällen, in welchen in einigen Ausführungsformen die Schlaufe aus einem elastischen Material gebildet ist, kann die Schlaufe eine voll ausgedehnte Länge von 200 mm (0,200 m) haben.
  • Die Schlaufe 30 erstreckt sich von der Außenseitenoberfläche 24 mit einem ausreichenden Abstand Z2 (6) allgemein nach außen, so dass der Träger der Maske 20 die Schlaufe 30 zwischen zwei oder mehreren Fingern nur einer Hand zu ergreifen vermag. In einigen Ausführungsformen kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest 5 mm (0,005 m) nach außen erstrecken. In anderen Ausführungsformen kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest ca. 8 mm (0,008 m) nach außen erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen kann sich die Schlaufe 30 von der Außenseitenoberfläche 24 über zumindest ca. 10 mm (0,01 m) von der Außenseitenoberfläche nach außen erstrecken.
  • In anderen, in den 7 und 8 gezeigten Ausführungsformen umfasst die erfindungsgemäße Gesichtsmaske eine Außenseitenoberfläche 24 mit einem oberen Rand 54, einem unteren Rand 56, einem ersten Seitenrand 58, und einem zweiten Seitenrand 60. Der obere Rand 54 definiert allgemein eine Region der Maske, die, sobald angelegt, den Konturen des menschlichen Gesichts über der Nase und entlang des oberen Bereichs der Wangen zu jeder Seite folgt. Der untere Rand 68 definiert allgemein eine Region der Maske 20, die, sobald angelegt, den Konturen des menschlichen Gesichts entlang des Kinns und über den unteren Bereich der Wangen zu jeder Seite folgt. Der erste Seitenrand 58 und der zweite Seitenrand 60 definieren allgemein die Regionen der Maske 20, die, sobald angelegt, sich von dem Nasenbereich zu dem Kinnbereich an beiden Seiten entlang den Wangenbereichen erstrecken. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jeder Rand, wie definiert, bis zu seinen jeweiligen benachbarten Rändern kontinuierlich verläuft, so dass alle Ränder kombiniert entlang des Umfangs oder Perimeters der Maske eine einzige Begrenzung bilden.
  • Die Maske 20 umfasst ferner eine Schlaufe 38 mit einem ersten Ende 32 und einem zweiten Ende 34. Das erste Ende 32 und das zweite Ende 34 sind an der Außenseitenoberfläche 24 so angebracht, dass sich die Schlaufe 38 von dem ersten Seitenrand 58 zu dem zweiten Seitenrand 60 erstreckt. In einigen Ausführungsformen könnte die Schlaufe 38 die gesamte Weite der Außenseitenoberfläche 24 von dem ersten Seitenrand 58 zu dem zweiten Seitenrand 60 überspannen und dabei substantiell horizontal sein, sobald die Maske angelegt ist. In einigen Ausführungsformen kann die Schlaufe 38 so angeordnet sein, dass sie substantiell von dem oberen Rand 54 und dem unteren Rand 56 gleiche Abstände hat.
  • Die Schlaufe kann aus jeglichem passenden Material ausgebildet sein, wie aus seinem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem unelastischen Material, einen Nonwoven-Material, aus Strickware, aus einem Band, Stoff, Draht usw. In einigen Ausführungs formen ist die Lasche aus demselben Material ausgebildet, das auch zum Bilden der Außenseitenoberfläche der Maske gewählt ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche angehaftet oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele zweckmäßiger Techniken hierfür umfassen das Klebehaften, das thermische Haften, Heften, usw.
  • In einigen Ausführungsformen könnte die Schlaufe auch als ein Festlegungsmittel verwendet werden. In solchen Ausführungsformen wird dann die Schlaufe gedehnt und um die Hinterseite des Kopfes des Trägers gespannt, um die Maske an dem Gesicht des Trägers festzulegen.
  • In einer in 7 dargestellten Ausführungsform kann die Schlaufe 38 eine Faltung 62 umfassen, die zwischen dem ersten Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet ist, und das Ergreifen erleichtert. Die Faltung 62 in der Schlaufe 38 ermöglicht es dem Träger, die Maske leichter zu ergreifen, was das Anlegen und das Wiederabnehmen der Maske 20 vereinfacht. Die Faltung 62 kann an jeglichem Punkt entlang der Länge der Schlaufe 38 angeordnet sein. In einigen Ausführungsformen ist die Faltung 62 substantiell in gleichen Abständen von dem ersten Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet. In einer solchen Ausführungsform wird die Masse der ergriffenen Maske substantiell ausbalanciert, um die Maske in der Hand des Trägers und während des Anlegens zu stabilsieren.
  • Die Faltung 62 der Schlaufe 38 ist allgemein so dimensioniert und positioniert, dass sie das Ergreifen durch einen Träger erleichtert, und zwar sowohl vor als auch nach dem Anlegen. Die Faltung 62 umfasst allgemein zumindest zwei Falze 64 und 64' in der Schlaufe, so dass sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 nach außen in einer Richtung Z3 erstreckt. Die Faltung 62 kann in der Länge kürzer als ca. 30 mm (0,03 m) sein, gemessen zwischen den zwei am meisten entfernten Falzen in der Schlaufe. In anderen Ausführungsformen kann die Faltung 62 in der Länge kürzer sein als ca. 20 mm (0,02 m). In noch anderen Ausführungsformen kann die Faltung 62 in der Länge kürzer sein als ca. 15 mm (0,015 m).
  • Die Faltung 62 erstreckt sich von der Außenseitenoberfläche 24 allgemein mit einem ausreichenden Abstand Z3 nach außen, so dass der Träger der Maske 20 die Faltung zwischen zweien oder mehreren Fingern nur einer Hand zu ergreifen vermag. In einigen Ausführungsformen kann sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über ca. 10 mm (0,01 m) nach außen erstrecken. In anderen Ausführungsformen kann sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über ca. 8 mm (0,008 m) nach außen erstrecken. In noch anderen Ausführungsformen kann sich die Faltung 62 von der Außenseitenoberfläche 24 zumindest über etwa 5 mm (0,005 m) nach außen erstrecken.
  • Die Falze 64 und 64' können nach jeglicher zweckmäßiger Technik ausgebildet sein, einschließlich Wärmehärtung, thermische Haftung, Klebehaftung, oder Klebeversteifung, mit Drähten, chemischen Additiven und dgl. Die Schlaufe kann aus einem Material ausgebildet sein, welches die Falzformation und das Ergreifen verbessert, und kann in einigen Ausführungsformen flach oder weit oder bandartig sein.
  • In einer in 8 illustrierten weiteren Ausführungsform kann die Schlaufe 38, um das Ergreifen zu erleichtern, einen mittleren Punkt 66 umfassen, der zwischen dem ersten Ende 32 und dem zweiten Ende 34 angeordnet ist. Dieser mittlere Punkt 66 kann zwischen dem ersten Seitenrand 58 und dem zweite Seitenrand 60 an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert sein. Der Zwischenpunkt 66 unterteilt die Schlaufe 38 in zwei Segmente 68 und 68', die von dem Träger individuell oder gleichzeitig ergriffen werden können, um das Anlegen der Maske 20 zu erleichtern. In einigen Ausführungsformen kann dieser Zwischenpunkt 66 substantiell von den ersten und zweiten Enden 32, 34 gleiche Abstände haben, um dadurch die Masse der Maske 20 in der Hand des Trägers substantiell auszubalancieren. Der Zwischenpunkt 66 kann an der Außenseitenoberfläche 24 lösbar fixiert sein. In einigen Ausführungsformen könnte der Zwischenpunkt 66 durch einen Wulst 36 eines Klebematerials lösbar an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert sein. Ein solches, für diesen Zweck eingesetztes Klebematerial könnte eine ausreichend niedrige Haftstärke haben, so dass dann, wenn die Schlaufe von dem Klebematerial gelöst wird, die Maske nicht beschädigt wird und die Wirksamkeit der Maske aufrechtgehalten bleibt.
  • Die 9, 10 und 11 zeigen andere erfindungsgemäße Masken. Diese Masken umfassen zumindest eine erste Schlaufe 70 und eine zweite Schlaufe 72, die beide an der Außenseitenoberfläche 24 angeordnet sind. Die erste Schlaufe 70 und die zweite Schlaufe 72 sind voneinander beabstandet, so dass ein Träger die erste Schlaufe 70 und die zweite Schlaufe 72 mit nur einer Hand zu ergreifen vermag. Jede Schlaufe 70 und 72 umfasst ein erstes Ende 74 und 74', ein zweites Ende 76 und 76', und hat eine Länge L und L', gemessen zwischen dem ersten Ende 74 und 74' und dem zweiten Ende 76 und 76'.
  • Die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe können aus jeglichem zweckmäßigen Material ausgebildet sein, wie aus einem elastischen Material (z.B. einem Polymer), einem unelastischen Material, einem Nonwoven-Material, aus Strickware, aus einem Band, aus Stoff, aus Draht und dgl. In einigen Ausführungsformen ist die Schlaufe aus demselben Material ausgebildet, das zum Herstellen der Außenseitenoberfläche der Maske ausgewählt ist. Die Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche durch Anhaften oder auf andere Weise fixiert sein. Beispiele hierfür zweckmäßiger Techniken umfassen das Klebehaften, das thermische Haften, Heften und dgl. Ferner können die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe auf verschiedene Weisen konfiguriert sein, einschließlich diejenigen, die nachstehend beschrieben werden.
  • In einer in 9 dargestellten Ausführungsform sind das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der ersten Schlaufe 70 proximal zum ersten Seitenrand 58 angebracht. Die Länge L der ersten Schlaufe 70 kann in ihrer Größe ausreichen, so dass dann, wenn die Schlaufe an der Außenseitenoberfläche 24 angebracht ist, die Länge L größer ist als der Anbringungsabstand D. Wie hierin verwendet, bezieht sich "Anbringungsabstand" auf die Distanz zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende der Schlaufe, direkt entlang der Außenseitenoberfläche der Maske gemessen. Wo die Länge L größer ist als der Anbringungsabstand D, kann der nicht angebrachte Abschnitt der Schlaufe 70 dazu tendieren, unter Ausbildung einer gekurvt linearen Gestalt flach auf der Außenseitenoberfläche 24 der Maske 20 zu liegen. Eine solche Gestalt kann parabolisch sein, wobei unter bestimmten Umständen, der Scheitel 82 der Parabel nahe bei der zentralen Region 42 der Außenseitenoberfläche 24 liegt. Wenn die zweite Schlaufe 72 in ähnlicher Weise eine Länge L' größer als ihren Anbringungsabstand D' hat, kann die erste Schlaufe 70 der zweiten Schlaufe 72 in einer symmetrischen gekrümmt linearen Relation an der Außenseitenoberfläche 24 gegenüberliegen.
  • In einigen Ausführungsformen kann die erste Schlaufe 70 einen ersten Zwischenpunkt 84 zwischen dem ersten Ende 74 und dem zweiten Ende 76 aufweisen. Der ersten Zwischenpunkt 84 kann an de Außenseitenoberfläche 24 fixiert sein. In einigen Ausführungsformen kann die zweite Schlaufe 72 zwischen dem ersten Ende 74' und dem zweiten Ende 76' einen zweiten Zwischenpunkt 84' aufweisen. Der zweite Zwischenpunkt 84' kann an der Außenseitenoberfläche 24 fixiert sein. Der erste Zwischenpunkt 84 kann von dem ersten Ende 74 und dem zweiten Ende 76 der ersten Schlaufe 70 substantiell gleiche Abstände haben, und den Scheitel 82 der oben beschriebenen parabolischen Gestalt bilden. In ähnlicher Weise kann der zweite Zwischenpunkt 34' von dem ersten Ende 74' und dem zweiten Ende 76' der zweiten Schlaufe 72 substantiell gleiche Abstände haben. In einigen Ausführungsformen sind der erste Zwischenpunkt 84 und/oder der zweite Zwischenpunkt 84' an der Außenseitenoberfläche 24 abnehmbar fixiert.
  • Es können unterschiedliche Mittel zum lösbaren Fixieren des ersten Zwischenpunkts 84 und des zweiten Zwischenpunkts 84' verwendet werden, einschließlich beispielsweise eines Wulstes 36 aus einem Klebermaterial, ein Klebeband (nicht gezeigt) usw. In einigen Ausführungsformen können die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe als Ohrschlaufen verwendet werden, um die Maske auf dem Gesicht des Trägers festzulegen (nicht gezeigt). In einer solchen Ausführungsform könnte der Träger die Zwischenpunkte von der Außenseitenoberfläche lösen und die Ohrschlaufen anlegen, nachdem die Maske ergriffen und in Kontakt mit dem Gesicht des Trägers gebracht worden ist.
  • In einer anderen, in 10 dargestellten Ausführungsform sind das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der ersten Schlaufe 70 nahe dem oberen Rand 54 befestigt, und sind das erste Ende 74' und das zweite Ende 76' der zweiten Schlaufe 72 nahe dem unteren Rand 56 festgelegt, derart, dass sich die erste Schlaufe 70 und die zweite Schlaufe 72 in einer Richtung X und X' von dem ersten Seitenrand 58 zu dem zweiten Seitenrand 60 erstrecken. Alternativ sind in einer anderen, in 11 dargestellten Ausführungsform das erste Ende 74 und das zweite Ende 76 der ersten Schlaufe 70 nahe dem ersten Seitenrand 58 und das erste Ende 74' und das zweite Ende 76' der zweiten Schlaufe 72 nahe dem zweiten Seitenrand 60 fixiert, derart, dass sich die erste Schlaufe 70 und die zweite Schlaufe 72 in einer Richtung Y und Y' von dem oberen Rand 54 zu dem unteren Rand 56 erstrecken. Die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe sind voneinander beabstandet, so dass ein Träger die erste Schlaufe und die zweite Schlaufe zwecks Erleichterung des Anlegens ergreifen kann. Die erste Schlaufe kann an der Außenseitenoberfläche zu der zweiten Schlaufe parallel sein. Von der vorliegenden Erfindung sind jedoch auch andere Schlaufenkonfigurationen mit umfasst, einschließlich zusätzlicher Schlaufen, einander überlappender Schlaufen, usw.
  • Die oben beschriebenen Merkmale sind vorgesehen, um es dem Träger zu ermöglichen, die Maske mit nur einer Hand zu ergreifen, üblicherweise zwischen dem Daumen und einem oder mehreren Fingern. Der Träger ist dann in der Lage, die Maske mit seinem oder ihrem Gesicht in Kontakt zu bringen, so dass die Peripherie in einer komfortablen Anordnung positioniert ist. In einigen Ausführungsformen kann auf die Peripherie 26 (3, 5 bis 8) ein klebendes Material 44 aufgebracht sein, um den Komfort, den Sitz, die Wirksamkeit, usw. zu verbessern. In solchen Ausführungsformen kann die Maske mit nur einer Hand angelegt werden, was einen signifikanten Vorteil gegenüber vielen kommerziell verfügbaren Masken darstellt, welche den Einsatz zweier Hände erfordern, um die Maske ordnungsgemäß an dem Gesicht des Trägers zu positionieren und die Maske auf dem Gesicht des Trägers festzulegen. Jegliches klebriges Material, das hier verwendet wird, muss für eine Anwendung auf der Haut passend sein.
  • Bestimmte Polysiloxan-Kleber sind vermutlich zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zweckmäßig. Ein solches klebriges Material wird in US 5 618 281 A für Betrabet et al. beschrieben. Andere zweckmäßige klebrige Materialien umfassen die, die in US 5 658 270 A für Lichtstein beschrieben sind. Es ist jedoch auch mit umfasst, dass mit der vorliegenden Erfindung andere zweckmäßige, drucksensitive klebrige Materialien verwendet werden können, die in dieser Technik bekannt sind.
  • Alternativ könnte auch ein temperatursensitives klebriges Material verwendet werden, das bei oder unterhalb etwa 25°C nicht klebrig ist, sondern erst nach Kontakt mit der Haut klebrig wird. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "substantiell nicht klebend" auf eine Substanz, die eine Haftung von weniger als ca. 5 g/cm2 einer Kraft zeigt, gemessen entsprechend ASTM D2979. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "haftend" auf eine Substanz, welche eine Haftung von zumindest ca. 10 g/cm2 einer Kraft zeigt, gemessen entsprechend ASTM D2979. In dieser Prüfung wird der Haftungswert in Gramm einer Kraft ausgedrückt, die erforderlich ist, um das Ende eines Stabes aus rostfreiem Stahl mit 5,0 mm Durchmesser von der Oberfläche einer Klebematerialbeschichtung mit einer Geschwindigkeit von 10 mm pro Sekunde zu entfernen, an welcher dieser für 1,0 Sekunden angehaftet war. Zweckmäßige klebrige Materialien haben einen schmalen Schmelzübergangsbereich, um einen rapiden Übergang von einem substantiell nicht haftenden Zustand zu einem haftenden Zustand sicherzustellen. Nur als Beispiel wären hierfür passende temperatursensitive klebrige Materialien diejenigen, die in US 5 156 911 A für Stewart offenbart werden. Es ist jedoch von der vorliegenden Erfindung auch umfasst, dass andere zweckmäßige temperatursensitive klebrige Materialien verwendet werden könnten, welche für Fachleute auf diesem Gebiet bekannt sind.
  • Die Gesichtsmaske kann auch jegliche Kombination bekannter Merkmale inkorporiert haben, so wie Visiere oder Schilder, Bartabdeckungen, etc. (nicht gezeigt). Nahe der Peripherie der Maske können auch Ohrschlaufen angebracht sein, so dass dann, falls es für das medizinische Personal erforderlich ist, für eine ausgedehnte Zeitperiode in der sterilen Umgebung zu verbleiben, für den Arbeiter möglich ist, die Ohrschlaufen anzubringen, um die Maske noch fester an dem Gesicht festzulegen (nicht gezeigt). Die Maske 20 kann auch ein langgestrecktes verformbares Glied 46 inkludieren (1, 3, 5 bis 14), das nahe zumindest einem Bereich der Peripherie 26 angeordnet ist, um die Maske 20 so konfigurieren zu können, dass sie eng anliegend zu den Konturen der Nase und der Wangen des Trägers passt. Das verformbare Glied 46 kann aus jeglichem verformbaren Material hergestellt sein, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, einem Metalldraht oder einem Aluminiumband.
  • Die Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung kann aus einer großen Bandbreite an Materialien und Geweben hergestellt sein, wie aus gewebten wieder verwendbaren Stoffen und Nonwoven-Wegwerfstoffen oder -bahnen. Wie hierin verwendet, bedeutet der Ausdruck "Nonwoven-Gewebe" oder "Nonwoven-Bahn" oder "Nonwoven-Material" eine Bahn, die eine Struktur aus individuellen Fasern oder Fäden hat, die zufällig ineinander gelegt sind, jedoch nicht in einer identifizierbaren Weise oder mit einem Muster wie in einem gestrickten Stoff. Nonwoven-Stoffe oder -bahnen werden in vielen Prozessen hergestellt, beispielsweise, Schmelzblas-Prozessen, Spinnbondier-Prozessen und gehafteten kardierten Bahnprozessen.
  • Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "spinngehaftet" oder "spinngehaftete Fasern" oder "spinnbondierte Fasern" auf Fasern mit kleinen Durchmessern, die durch Extrudieren geschmolzenen thermoplastischen Materials als eine Vielzahl feiner, gewöhnlich kreisförmiger Kapillaren eines Gespinstes und als Filamente geformt sind, wobei der Durchmesser der extrudierten Filamente dann rapide reduziert worden ist, beispielsweise entsprechend US 4 340 563 A für Appel et al., und US 3 692 618 A für Dorschner et al., US 3 802 817 A für Matsuki et al., US 3 338 992 A und US 3 341 394 A für Kinney, US 3 502 763 A für Hartmann und US 3 542 615 A für Dobo et al.
  • Wie hierin verwendet, bedeutet der Ausdruck "schmelzgeblasen" oder "schmelzgeblasene Fasern" Fasern, die durch Extrudieren eines geschmolzenen thermoplastischen Materials durch eine Vielzahl kleiner, gewöhnlich kreisförmiger Formkapillarien als geschmolzene Fäden oder Filamente in konvergierend hoher Geschwindigkeit in heiße Gasströme (z.B. Luft) geformt werden, welche Ströme die Filamente des geschmolzenen thermoplastischen Materials zum Reduzieren ihrer Durchmesser abdämpfen, welche dann nur noch Mikrofaserdurchmesser sein können. Danach werden die schmelz geblasenen Fasern durch den Gasstrom mit hoher Geschwindigkeit weggetragen und auf einer sammelnden Oberfläche deponiert, um eine Bahn aus zufällig verteilten schmelzgeblasenen Fasern zu bilden. Ein solches Verfahren ist beispielsweise in US 3 849 241 A für Butin et al. offenbart.
  • Die Gesichtsmaske kann aus einer einzelnen Lage eines Materials oder aus einer Zusammensetzung mehrerer Lagen gebildet sein. Im Fall mehrerer Lagen sind die Lagen allgemein in einer aneinanderliegenden oder Oberflächen-zu-Oberflächen-Relation positioniert, und können alle oder jeweils ein Bereich der Lagen an benachbarte Lagen gebunden sein. Die mehreren Lagen einer Zusammensetzung können vereinigt sein, um ein mehrlagiges Laminat zu bilden, und zwar nach unterschiedlichen Methoden, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, einer Haftung durch Kleber, einer thermischen Haftung, oder einer Ultraschallhaftung. Ein zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zweckmäßiges zusammengesetztes Material ist ein spinnbondiertes/schmelzgeblasenes/spinnbondiertes (SMS)-Laminat. Ein SMS-Laminat kann hergestellt werden durch sequentielles Deponieren zunächst einer Lage eines spinnbondierten Gewebes, dann einer Lage eines schmelzgeblasenen Gewebes, und zuletzt einer anderen spinnbondierten Lage auf einem sich bewegenden Formriemen, und dann durch Zusammenhaften des Laminats in einer unten beschriebenen Weise. Alternativ können die Gewebelagen individuell hergestellt werden, dann in Rollen gesammelt, und in einem separaten Haftschritt kombiniert werden. Mehrlagenlaminate können mehrere schmelzgeblasene Lagen oder mehrere spinnbondierte Lagen in vielen verschiedenen Konfigurationen haben, und können auch Materialien verschieden von Nonwoven-Materialien enthalten. Beispiele solcher anderen Materialien umfassen Wovens, Filme, Schaumstoff/Filmlaminte, und Kombinationen davon, beispielsweise ein spinnbondiertes/Film/spinnbondiertes (SFS)-Laminat. Beispiele anderer zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung zweckmäßiger Zusammensetzungsmaterialien umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, diejenigen, die beschrieben werden in US 4 041 203 für Brock et al., US 5 169 706 A für Collier et al., US 5 145 727 für Pott et al., US 5 178 931 A für Perkins et al., US 4 374 888 A für Bornslaeqer und US 5 188 885 für Timmons et al.
  • Die Gesichtsmaske der vorliegenden Erfindung kann eine Lage eines Materials inkludieren, beispielsweise, ein Nonwoven-Material, das zweckmäßig für eine Filtration ist. Das Filtrationsmaterial kann aus einer schmelzgeblasenen Nonwoven-Bahn hergestellt sein, und kann in einigen Ausführungsformen einer "Electret-Behandlung" unterworfen sein. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Electret" oder "Electret-Behandlung" auf eine Behandlung, die auf ein dielektrisches Material wie ein Polyolefin eine Ladung aufbringt. Die Ladung inkludiert Schichten aus positiven oder negativen Ladungen, die an oder nahe der Oberfläche des Polymers gefangen sind, oder Ladungswolken, die in der Masse des Polymers gespeichert sind. Die Ladung inkludiert auch Polarisierungsladungen, die in Ausrichtung auf die Dipole der Moleküle eingefroren sind. Verfahren zum Unterwerten eines Materials einer Electret-Behandlung sind für Fachleute auf diesem Gebiet wohl bekannt. Diese Verfahren umfassen, beispielsweise, thermische, Flüssigkeitskontakt-, Elektronenstrahl- und Koronar-Entladungs-Verfahren. Eine spezielle Technik zum Electret-Behandeln eines Materials wird in US 5 401 466 offenbart. Diese Technik involviert es, das Material einem Paar elektrischer Felder auszusetzen, wobei die elektrischen Felder entgegengesetzte Polaritäten haben. Die Electret-Behandlung resultiert darin, dass auf das Filtrationsmedium eine Ladung aufgebracht wird, die die Filtereffizienz erhöht, indem zu filtrierende Parikel zur Folge ihrer elektrischen Ladung zu dem Filter gezogen werden. Eine Electret-Behandlung kann mit einer Anzahl verschiedener Techniken ausgeführt werden. Eine Technik wird beschrieben in US 5 401 446 für Tsai et al., übertragen auf die Forschungsgesellschaft der Universität von Tennessee. Andere Verfahren zu Electret-Behandlungen sind in dieser Technik bekannt, wie beschrieben in US 4 215 682 für Kubik et al., US 4 375 718 A für Wadsworth, US 4 592 815 A für Nakao und US 4 874 659 A für Ando.
  • Alternativ kann die Maske zur Filtration eine Lage einer expandierten Polytetrafluoräthylen-Membrane (PTFE) umfassen, wie eine von denen, die hergestellt werden durch W.L. Gore & Associates. Eine komplettere Beschreibung der Ausbildung und Operation solcher Materialien ist zu finden in US 3 953 566 für Gore und US 4 187 390 für Gore.
  • Die Effizienzanforderungen an die minimale Filtration differieren für unterschiedliche Einsatzfälle. Die Filtrationseffizienz der Gesichtsmaske kann anhand ihrer Natriumchlorideffizienz (NaCl) ausgedrückt werden. Die NaCl-Effizienz misst die Fähigkeit eines Gewebes oder einer Bahn, den Durchgang kleiner Partikel durch sie (größer 0,1 Micron) zu verhindern. Eine höhere Effizienz ist allgemein wünschenwerter und zeigt eine größere Fähigkeit zum Rückhalten von Partikeln an. Die NaCl-Effizienz kann durch einen automatisierten Filterprüfer gemessen werden. Ein solcher Apparat ist erhältlich von TSI Inc., Postfach 64394, 500 Cardigan Road, St. Paul, Minnesota 55164, designiert als der automatisierte Filtertester (AFT) des Modells 8110. Das AFT Modell 8110 misst das Druckdifferential und die Partikelfiltrationscharakteristika für Luftfiltrationsmedien. Der AFT verwendet einen Druckluftvernebler zum Generieren eines Submicron-Aerosols aus Natriumchloridpartikeln, das dann als das Herausforderungsaerosol zum Messen des Filterbetriebsverhaltens dient. Die charakteristische Größe der für diese Messungen verwendeten Partikel ist 0,1 Micron. Typische Luftströmungsraten liegen zwischen 31 l pro Minute und 33 l pro Minute. Der AFT-Test wird an einer Musterfläche von ca. 140 cm2 durchgeführt. Das Betriebsverhalten oder die Effizienz eines Filtermediums wird als der Prozentanteil an Natriumchloridpartikel ausgedrückt, der den Filter penetriert, wobei die Penetration als eine Transmission eines Partikels durch das Filtermedium definiert wird. Die durchgegangenen Partikel werden stromab des Filters unter Verwendung einer Streulichttechnik detektiert. Die Prozentpenetration (%P) reflektiert das Verhältnis der stromab gezählten Partikel zu den stromauf gezählten Partikeln. In einigen Ausführungsformen kann die Maske eine NaCl-Effizienz oberhalb 80 % haben. In einigen anderen Ausführungsformen kann die Maske eine höhere Filtrationseffizienz haben, z.B. von ca. 95 % bis zu ca. 99,997 %. In einigen Ausführungsformen kann das maximale Druckdifferential durch die Maske weniger sein als 5 mm Wassersäule (mm H2O).
  • Wenn vorhanden, kann es für die Filtrationsschicht auch erforderlich sein, eine bestimmte gewünschte bakterielle Filtrationseffizienz (BFE) zu leisten. Die BFE ist ein Maß der Fähigkeit eines Materials, den Durchgang von Bakterien zu verhindern. Gesichtsmasken für medizinische Anwendungsfälle können eine BFE von gleich oder höher ca. 96 % erfordern. Die BFE kann gemessen werden entsprechend der militärischen Spezifikation (MIL-M-36954C, 4.4.1.1.1 und 4.4.1.2. Die BFE wird als ein Prozentwert mit einer Maximaleffizient von 100 % ausgedrückt. Die BFE eines Materials kann beispielsweise durch Nelson Laboratorien von Salt Lake City, Utah gemessen werden.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst es auch, eine Mehrzahl der Masken, wie sie oben beschrieben sind, in einer gestapelten Konfiguration zu positionieren, wie dies in 12 gezeigt ist. Die Masken 20 und 50 sind, beispielsweise, in einer ineinandergesetzten Relation positioniert, jeweils mit der Innenseitenoberfläche 22 einer Maske 20 gegenüberliegend zu der Außenseitenoberfläche 24' einer anderen Maske 50. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "gegenüberliegend" auf eine beieinanderliegende oder nahe liegende Relation. Die Masken sind so ausgebildet, dass, wenn sie in einer gestapelten Konfiguration platziert sind, zwischen den Masken jeweils ein Abstand eingehalten ist.
  • In einigen Ausführungsformen ist die Gestalt der Maske selbst schon so ausgebildet, dass die Distanz zwischen benachbarten Masken eingehalten wird. Nur als ein Beispiel kann die Außenseitenoberfläche eine Lasche aufweisen, die mit der Außenseitenoberfläche (wie in 12 gezeigt) integral ist und sich von ihr nach außen erstreckt, wobei die Lasche zum Ergreifen ausgebildet ist. Eine solche Lasche kann sich nach außen zumindest über 5 mm von der Außenseitenoberfläche erstrecken, so dass sie dadurch einen Abstand D3 zwischen benachbarten Masken 20 und 50 erzeugt, derart, dass die Peripherie 26 einer Maske 20 die Außenseitenoberfläche 24' einer benachbarten Maske 50 nicht kontaktiert.
  • In anderen Ausführungsformen ist nur die Außenseitenoberfläche der Maske so ausgebildet, dass sie zwischen benachbarten Masken den Abstand aufrechthält. Nur beispielsweise umfasst in einer Ausführungsform die Außenseitenoberfläche eine Schlaufe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende, jeweils an der Außenseitenoberfläche angebracht, wobei die Schlaufe eine Länge von weniger als ca. 80 mm hat. In einer anderen Ausführungsform umfasst die Außenseitenoberfläche einen Oberseitenrand, einen Bodenseitenrand, einen ersten Seitenrand, und einen zweiten Seitenrand, und eine Schlaufe, die mit einem ersten Ende nahe dem ersten Seitenrand angebracht ist, und mit einem zweiten Ende nahe dem zweiten Seitenrand angebracht ist, und in der Schlaufe eine Faltung enthält, die zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordnet ist. Solche Merkmale schaffen und halten einen Abstand zwischen beieinanderliegenden Masken, so dass die Peripherie einer Maske die Außenseitenoberfläche einer nächstliegenden Maske nicht kontaktiert. In einigen Ausführungsformen könnte ein Abstand von zumindest 3 mm (0,003 m) eingehalten werden. In anderen Ausführungsformen könnte ein Abstand von zumindest ca. 5 mm (0,005 m) eingehalten werden. In noch anderen Ausführungsformen, könnte ein Abstand von zumindest ca. 8 mm (0,008 m) eingehalten werden. In noch weiteren Ausführungsformen kann ein Abstand von zumindest ca. 10 mm (0,01 m) eingehalten werden.
  • Wie oben festgestellt, können einige Maskenformen an zumindest einem Abschnitt der Peripherie ein klebriges Material aufweisen. Als Folge des Vorhandenseins der Lasche, der Schlaufe, oder irgendeines anderen Greifmerkmals, wie hier beschrieben, an der Außenseitenoberfläche und des dadurch eingehaltenen Abstands, können solche Masken in einer gestapelten Konfiguration platziert werden, ohne dass das klebrige Material die Außenseitenoberfläche der nächstliegenden Maske kontaktiert. Es ist deshalb bei einigen Ausführungsformen nicht erforderlich, ein Trennpapier in Verbindung mit dem klebrigen Material zu verwenden. Demzufolge kann ein Träger eine Maske leichter aus dem Stapel entnehmen und sie mit nur einer Hand anlegen.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Gerät zum Ausgeben einer Maske, wie die oben beschriebenen Masken. Es ist jedoch auch umfasst, dass der Spender der vorliegenden Erfindung mit anderen Maskenkonfigurationen verwendet werden kann, die hier nicht beschrieben sind. Der Spender 86 (13 und 14) umfasst allgemein mehrere Wände 88 und eine Öffnung 90 (am besten zu sehen in 13). Der Spender 86 kann Montierschrauben oder andere Befestigungsmittel (nicht gezeigt) aufweisen, um den Spender an einer starren Oberfläche (nicht gezeigt) fixieren zu können. Beispielsweise kann das Befestigungsmittel verwendet werden, um den Spender an einer Wand, einem Tisch, oder dgl. (nicht gezeigt) zu fixieren.
  • Die Öffnung 90 kann in irgendeiner Relation zu der Montierfläche liegen, und ist, in einigen Ausführungsformen, so in dem Spender 86 angeordnet, dass dieser an einer festen Fläche fixiert werden kann. Die Masken 20 und 50 können in einer Richtung Y zu der Öffnung 90 als Folge der Schwerkraft oder auf andere Weise wandern, oder können alternativ in irgendeiner anderen Richtung (nicht gezeigt) ausgegeben werden, vorausgesetzt, das irgendein Mittel vorgesehen ist, das die Maske 20 in Richtung zu der Öffnung 88 vorspannt. Ein solches Mittel kann eine Federvorrichtung sein, wie die in US 5 012 952 für Franz beschriebene.
  • Der Spender 86 der vorliegenden Erfindung kann zum Ausgeben einer Maske 20 aus einem Stapel 48 substantiell identischer, ineinander gesteckter, schalenförmig gestalteter Masken 20 konfiguriert sein. Die Masken 20 weisen eine geflanschte Peripherie 26 auf und sind in dem Spender 86 platziert. Die Masken 20 können zu einem Ausgabeen de 92 des Spenders 86 durch irgendein zweckmäßiges Mittel vorgespannt sein, einschließlich der Schwerkraft, Federmechanismen, oder dgl., so dass die Ausgabe einer Maske bewirkt, dass der Stapel zu der Öffnung weiter wandert. Der Spender 86 inkludiert ein flexibles Supportelement, oder eine Membrane 94, die rittlings über dem Ausgabeende 92 angeordnet und mit der geflanschten Peripherie 26 der Maske 20 in Eingriff ist. Die Membrane 94 sichert die Maske 29 gegen ein Verlagern aus dem Gehäuse, wenn die Maske 20 nicht ausgegeben wird, ist jedoch nachgiebig, so dass die Maske 20 beim Ausgeben die Membrane 94 verlagern und entnommen werden kann.
  • Die Membrane 94 kann aus irgendeinem zweckmäßigen Material ausgebildet sein, einschließlich eines flexiblen polymerischen Materials oder dgl.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Verfahren zum Ausgeben einer Gesichtsmaske, wie die oben beschriebenen Masken, um ein Ergreifen und Anlegen mit nur ei ner Hand zu ermöglichen. Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit irgendeiner Maskenkonfiguration verwendet werden. Jedoch erleichtern die Verwendung des Spenders der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit dem Verfahren und der Maske der vorliegenden Erfindung das Ausgeben und Anlegen weiter, wie nachstehend beschrieben wird.
  • Das Ausgebeverfahren der vorliegenden Erfindung umfasst die Bereitstellung einer gestalteten Gesichtsmaske mit einer innenseitigen Oberfläche und einer außenseitigen Oberfläche, wobei die außenseitige Oberfläche zum Ergreifen mit nur einer Hand ausgebildet ist. Die Maske ist in einer ineinandergesteckten Relation mit einer anderen Maske positioniert, wobei die innenseitige Oberfläche der Maske der außenseitigen Oberfläche der benachbarten Maske gegenüberliegt, so dass ein Stapel gebildet wird, der eine äußerste Maske hat.
  • Zum Speichern des Stapels und zum Ausgeben der äußersten Maske ist ein Spender vorgesehen. Allgemein kann eine jede Spendergestalt oder -größe mit der vorliegenden Erfindung benutzt werden. Der Spender umfasst mehrere Wände und ein Ausgabeende, und das Ausgabeende inkludiert eine nachgiebige Membrane mit einer Öffnung. Die nachgiebige Membrane kann aus jeglichem Material ausgebildet sein, vorausgesetzt, dass sie ausreichend stark ist, um zumindest das teilweise Gewicht eines vollständigen Maskenstapels abzustützen, beispielsweise, wenn der Spender gerade gefüllt worden ist, und vorausgesetzt, dass sie ausreichend flexibel ist, dass die Maske in der Lage ist, die Membrane zu überwinden und entnommen zu werden, wenn die Maske aus dem Spender zu entnehmen ist. Unterschiedliche Polymere können zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zweckmäßig sein, einschließlich beispielsweise Polypropylen, Polyäthylen, Naturgummi usw.
  • Der Stapel wird in dem Spender so platziert, dass zumindest ein Bereich der äußersten Maske durch die Öffnung ergriffen werden kann. Um dies zu erzielen, kann sich zumindest ein Bereich der Außenseitenoberfläche der Maske durch die Öffnung erstrecken. In anderen Ausführungsformen erstreckt sich die Außenseitenoberfläche der Maske nicht durch die Öffnung, sondern die Öffnung ist ausreichend groß dimensioniert, damit ein Träger zum Ergreifen der Maske durch die Öffnung greifen kann. In jeder Konfiguration kann jedoch die äußerste Maske durch die Öffnung entnommen werden, wobei die nachgiebige Membrane den Rest des Stapels in dem Gehäuse zurückhält. Nach der Entnahme der äußersten Maske wandert die der entnommenen nächstliegende Maske zu der Öffnung und wird diese dann die äußerste Maske.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können zum Ermöglichen der Ausgabe und des Anlegens der Maske unterschiedliche Masken verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Außenseitenoberfläche der Maske so ausgebildet ist, dass sie mit einer Hand ergriffen werden kann. In einer Ausführungsform umfasst die Außenseitenoberfläche eine Lasche, die an der Außenseitenoberfläche angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt, wobei die Lasche zum Ergreifen ausgebildet ist. In einer anderen Ausführungsform umfasst die Außenseitenoberfläche eine Schlaufe mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende, von denen jedes an der Außenseitenoberfläche angebracht ist, wobei die Schlaufe eine Länge von weniger als ca. 80 mm hat. In noch einer anderen Ausführungsform weist die Außenseitenoberfläche einen Oberseitenrand, einen Bodenseitenrand, einen ersten Seitenrand, und einen zweiten Seitenrand auf, und umfasst die Außenseitenoberfläche eine Schlaufe mit einem ersten Ende, das an der Außenseitenoberfläche nahe zu dem ersten Seitenrand angebracht ist, einem zweiten Ende, das an der Außenseitenoberfläche nahe dem zweiten Seitenrand angebracht ist, und einer Faltung in der Schlaufe, welche Faltung zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende angeordnet ist.
  • Zusammengefasst ermöglicht es die Kombination der oben beschriebenen Maske und der Ausgabemerkmale einem Träger, die Maske von dem Spender mit einer Hand zu ergreifen und die Maske mit seinem oder ihrem Gesicht in Kontakt zu bringen, wodurch ein substantieller Gewinn gegenüber typischen Masken erzielt wird, welche zum Anlegen zwei Hände erfordern. Dieses System offeriert eine größere Vielseitigkeit und Effizienz, da es dem Träger möglich ist, seine oder ihre freibleibende Hand zum Transportieren von Ausstattungen, Vorräten oder dgl. zu verwenden.
  • Die Erfindung kann auch in anderen spezifischen Formen ausgeführt werden, ohne den Schutzumfang und die erfinderischen Charakteristika zu verlassen. Die vorliegenden Ausführungsformen sind demzufolge mit allen Gesichtspunkten nur als illustrativ und nicht als beschränkend anzusehen, wobei der Schutzumfang der Erfindung eher durch die anhängigen Patentansprüche definiert ist, als durch die vorhergehende Beschreibung.

Claims (16)

  1. Verfahren zum Ausgeben einer Gesichtsmaske (20), gekennzeichnet durch: Bereitstellten einer gestalteten Gesichtsmaske (20) mit einer Innenseitenoberfläche (22) und einer Außenseitenoberfläche (24), von denen die Außenseitenoberfläche (24) eine Lasche (40) umfasst, die an der Außenseitenoberfläche (24) angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt und zum Ergreifen mit einer einzigen Hand ausgebildet ist; Positionieren der Maske in einer ineinandergesetzten Relation zu einer anderen Maske, wobei die Innenseitenoberfläche (22) der Maske der Außenseitenoberfläche (24) einer benachbarten Maske zugewandt ist, so dass ein Stapel (48) gebildet wird, der eine äußerste Maske hat; Bereitstellen eines Spenders (86) zum Speichern des Stapels (48) und zum Ausgeben der äußersten Maske, wobei ein Gehäuse des Spenders mehrere Wände (88) und ein Ausgabeende (92) aufweist, von denen das Ausgabeende (92) eine nachgiebige Membrane (94) mit einer Öffnung (90) umfasst; Platzieren des Stapels (48) in dem Spender (86), derart, dass zumindest ein Bereich der äußersten Maske durch die Öffnung (90) gegriffen werden kann; und Entnehmen der äußersten Maske durch die Öffnung mittels der Lasche (40), wobei die nachgiebige Membrane (94) den Rest des Stapels (48) in dem Gehäuse so zurückhält, dass die der entnommenen Maske benachbarte Maske die äußerste Maske wird.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Außenseitenoberfläche (24) der Maske (20) eine Schlaufe (30) mit einem ersten Ende (32) und einem zweiten Ende (34) aufweist, von denen jedes an der Außenseitenoberfläche (24) angebracht ist, und wobei die Schlaufe (30) eine Länge von weniger als ca. 80 mm hat.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Außenseitenoberfläche (24) der Maske (20) einen oberseitigen Rand, einen bodenseitigen Rand, einen ersten Seitenrand, und einen zweiten Seitenrand aufweist, und die Außenseitenoberfläche (24) mit einer Schlaufe (30) versehen ist, die ein erstes, an der Außenseitenoberfläche (24) nahe zu dem ersten Seitenrand angebrachtes Ende (32) und ein zweites, an der Außenseitenoberfläche (24) nahe dem zweiten Seitenrand angebrachtes Ende (34) aufweist, und eine Faltung (62) in der Schlaufe (30), welche Faltung zwischen dem ersten Ende (32) und dem zweiten Ende (34) angeordnet ist.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Maske (20) schalenförmig gestaltet ist.
  5. Stapel (48) aus Gesichtsmasken (20), gekennzeichnet durch: Eine Vielzahl gestalteter Gesichtsmasken (20) jeweils mit einer Innenseitenoberfläche (22) und einer Außenseitenoberfläche (24), wobei die Außenseitenoberfläche (24) eine Lasche (40) umfasst, die mit der Außenseite (24) integral ist und sich von ihr nach außen erstreckt, worin die Lasche (40) zum Ergreifen adaptiert ist, und wobei die Innenseitenoberfläche eine Peripherie mit zumindest an einem Abschnitt angeordnetem klebrigem Material hat, und die Masken (20) in einer ineinandergesteckten Relation zueinander positioniert sind, so dass die Innenseitenoberfläche (22) der Maske (20) der Außenseitenoberfläche (24) einer benachbarten Maske zugewandt ist und dadurch ein Stapel (48) gebildet wird; worin die Gestalt der Masken (20) zum Aufrechthalten eines Abstandes zwischen zueinanderweisenden Masken so ausgebildet ist, dass die Peripherie einer Maske die Außenseitenoberfläche einer nächstliegenden Maske (20) nicht kontaktiert.
  6. Stapel gemäß Anspruch 5, in welchem sich die Lasche (40) von der Außenseitenoberfläche (24) nach außen über zumindest 5 mm erstreckt.
  7. Stapel gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt der Außenseitenoberfläche (24) der Maske (20) zum Einhalten des Abstands des zwischen zueinander weisenden Masken adaptiert ist.
  8. Stapel gemäß Anspruch 7, wobei die Außenseitenoberfläche eine Schlaufe (30) mit einem ersten Ende (32) und einem zweiten Ende (34) umfasst, von denen jedes an der Außenseitenoberfläche (24) angebracht ist, und wobei die Schlaufe (30) eine Länge von weniger als ca. 80 mm hat.
  9. Stapel gemäß Anspruch 7, wobei die Außenseitenoberfläche (24) einen Oberseitenrand, einen Bodenseitenrand, einen ersten Seitenrand, und einen zweiten Seitenrand hat, und die Außenseitenoberfläche (24) eine Schlaufe (30) mit einem ersten, nahe zu dem ersten Seitenrand angebrachten Ende (32) und einem zweiten nahe zu dem zwei ten Seitenrand angebrachten Ende (34) umfasst, sowie eine Faltung (62) in der Schlaufe (30), die in der Schlaufe zwischen dem ersten Ende (32) und dem zweiten Ende (34) angeordnet ist.
  10. Stapel gemäß Anspruch 9, wobei sich die Faltung von der Außenseitenoberfläche (24) nach außen über zumindest 5 mm erstreckt.
  11. Stapel gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen zueinanderweisenden Masken zumindest 3 mm ist.
  12. Stapel gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen zueinanderweisenden Masken zumindest ca. 5 mm ist.
  13. Stapel gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen zueinanderweisenden Masken ca. 8 mm ist.
  14. Stapel gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen zueinanderweisenden Masken zumindest ca. 10 mm ist.
  15. System zum Ausgeben einer Maske (20), gekennzeichnet durch: Einen Spender (86), der einen Stapel (48) aus einer Vielzahl gestalteter Masken (20) entsprechend irgendeinem der Ansprüche 5 bis 14 enthält, wobei der Spender (48) eine Öffnung hat, zu welche der Stapel (48) vorgespannt ist, und ein rittlings über die Öffnung angeordnetes flexibles Supportelement (94) zum Festhalten des Stapels (48) gegen eine Verlagerung, welches ausreichend nachgiebig ist, um der Maske (20) zu ermöglichen, das flexible Supportelement (94) zu überwinden und aus dem Spender (86) entnommen zu werden; wobei die Maske (20) eine Außenseitenoberfläche (24) aufweist, die ausgebildet ist, um durch die Öffnung gegriffen zu werden, wobei die Außenseitenoberfläche eine Lasche (40) umfasst, die an der Außenseitenoberfläche (24) angeordnet ist und sich von dieser nach außen erstreckt und zum Ergreifen ausgebildet ist.
  16. Spender (86) gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Entnehmen der Maske (20) bewirkt, dass der Stapel (48) zu der Öffnung weiter wandert.
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