DE60315373T2 - Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung der Konzentration von Analyten - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Das Gebiet dieser Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Bestimmung der Konzentration eines Analyt.
  • AUSGANGSSITUATION DER ERFINDUNG
  • Die Analytkonzentrationsbestimmung in physiologischen Proben nimmt in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung zu. Derartige Gehaltsbestimmungen werden in den verschiedensten Anwendungsumgebungen eingesetzt, einschließlich klinischen Labortests, Heimtests usw., wobei die Ergebnisse derartiger Tests eine bedeutende Rolle bei der Diagnose und dem Management verschiedenster Erkrankungszustände spielen. Zu entsprechenden Analyten gehören Glucose für Diabetes-Management, Cholesterin zur Überwachung kardiovaskulärer Zustände, Arzneimittel zur Überwachung der Konzentration therapeutischer Wirkstoffe, Feststellung gesetzeswidriger Konzentrationen von Arzneimitteln/Drogen und dergleichen. In Reaktion auf diese wachsende Bedeutung der Analytkonzentrationsbestimmung wurden verschiedenste Protokolle und Vorrichtungen zur Analytkonzentrationsbestimmung sowohl für klinische als auch für Heim-Tests entwickelt.
  • Bei der Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe muß eine physiologische Probe zunächst einmal für den Test entnommen werden. Die Entnahme und das Testen der Probe umfassen jedoch oftmals mühselige und komplizierte Vorgänge. Leider hängt eine erfolgreiche Manipulation und Handhabung mehrerer Testelemente, beispielsweise eines Analyttesters, zum Beispiel ein Teststreifen, Lanzettenelemente, Meßgeräte und dergleichen, in hohem Maße von der Sehschärfe und der Geschicklichkeit des Benutzers ab, die sich zum Beispiel im Fall von Diabetikern im Verlauf der Krankheit verschlechtern. In Extremfällen kann sich der Testvorgang für Personen, die einen wesentlichen Verlust des Sehvermögens, der Hand-Augen-Koordination und des Gefühls in den Fingerspitzen aufweisen, wesentlich erschweren, und es kann eine zusätzliche Unterstützung durch Hilfsvorrichtungen oder Personal erforderlich sein.
  • Ein typischer Vorgang zur Durchführung einer Analytkonzentrationsmessung unter Verwendung eines Analyttesters, beispielsweise eines als ein Teststreifen oder dergleichen konfigurierten Testers, umfaßt die folgenden Tätigkeiten oder Schritte (jedoch nicht notwendigerweise in der angegebenen Reihenfolge): (1) Entnahme des Testzubehörs aus einem Transportbehälter, (2) Greifen der Lanzettenvorrichtung und Entfernen einer Lanzettenvorrichtungsladekappe oder -tür, (3) Entfernen und Entsorgen einer gebrauchten Lanzette aus der Lanzettenvorrichtung, (4) Einsetzen einer neuen Lanzette in die Lanzettenvorrichtung, (5) Abschrauben einer Schutzkappe von der Lanzette, (6) Ersetzen der Lanzettenvorrichtungskappe, (7) Spannen der Lanzettenvorrichtung, (8) Öffnen eines Testerfläschchens/eines Testerbehälters, (9) Entnahme eines Testers aus dem Behälter und Einsetzen oder Verbinden des Testers mit einem Meßgerät, (10) Ansetzen der Lanzettenvorrichtung an die Haut, (11) Abfeuern der Lanzettenvorrichtung, (12) Entfernen der Lanzettenvorrichtung von der Haut, (13) Entnahme eine Probe aus dem eingeschnittenen Hautgebiet, (14) Aufbringen der Probe auf den Tester und Ablesen der Meßergebnisse, (15) Entsorgen des Testers, (16) Reinigen der Teststelle und (17) Zurücklegen des Zubehörs in den Transportbehälter. Natürlich können bestimmte Analytmeßsysteme und -protokolle weniger oder mehr Schritte umfassen.
  • Eine Art und Weise der Reduzierung der Anzahl von Tätigkeiten ist die Verwendung integrierter Vorrichtungen, die mehrere Funktionen kombinieren, um die Handhabung von Testern und/oder Lanzettenkomponenten, welche zu einer Verunreinigung der Komponenten und/oder Verletzung des Benutzers führen kann, insbesondere in Fällen, in denen der Benutzer ein vermindertes Gefühl in den Fingerspitzen und eine verminderte Sehschärfe aufweist, zu minimieren. In dieser Hinsicht sind Testerspender konfiguriert, um Tester sowohl aufzunehmen als auch bei Betätigung aufeinanderfolgende Tester vorzuschieben. Beispiele für derartige Vorrichtungen zur Abgabe von Teststreifen sind in den US-Patenten Nr. 5,510,266 , 5,660,791 , 5,575,403 , 5,736,103 , 5,757,666 , 5,797,693 , 5,856,195 und der PCT-Publikation WO 99/44508 vorgestellt. Einige dieser Teststreifenabgabevorrichtungen schließen außerdem eine Meßfunktionalität zum Testen physiologischer Flüssigkeit ein.
  • Eine weitere Klasse von Vorrichtungen, die dazu ausgelegt ist, die Anzahl der zur Analytkonzentrationsbestimmung erforderlichen Schritte zu verringern, schließt automatische oder halbautomatische Lanzettenvorrichtungen ein. Das US-Patent Nr. 6,228,100 offenbart eine Struktur, die konfiguriert ist, um aufeinanderfolgend eine Anzahl von Lanzetten eine nach der anderen abzufeuern, um die Notwendigkeit zu beseitigen, daß ein Benutzer jede Lanzette einzeln vor und nach der Benutzung entnehmen und ersetzen muß. Diese Vorrichtung umfaßt jedoch keine Testerkomponenten oder -funktionen.
  • Es wurden Versuche unternommen, eine lanzettenartige Vorrichtung mit verschiedenen anderen bei dem Vorgang der Analytkonzentrationsbestimmung beteiligten Komponenten zu kombinieren, um den Prozeß der Gehaltsbestimmung im Rahmen einer Analytkonzentrationsbestimmung zu vereinfachen. Zum Beispiel offenbart das US-Patent Nr. 6,099,484 eine Probenahmevorrichtung, die eine einzelne mit einem Federmechanismus verbundene Nadel, ein mit einem Drücker verbundenes Kapillarröhrchen und einen Teststreifen einschließt. Zum Analysieren der Probe kann außerdem ein Analysator in der Vorrichtung montiert sein. Dementsprechend wird durch Entspannen einer Feder die einzelne Nadel in Richtung der Hautoberfläche verschoben und anschließend durch eine weitere Feder zurückgezogen. Ein Drücker wird dann verschoben, um das Kapillarröhrchen so zu verschieben, daß es mit der Probe in Verbindung steht, und anschließend wird der Drücker freigegeben und die Flüssigkeit durch das Kapillarröhrchen auf einen Teststreifen übertragen.
  • Das US-Patent Nr. 5,820,570 offenbart eine Vorrichtung, welche eine Basis einschließt, die eine Hohlnadel aufweist und eine Abdeckung, die eine Membran aufweist, wobei die Basis und die Abdeckung miteinander an einem Gelenkpunkt verbunden sind. In einer geschlossenen Position steht die Nadel mit der Membran in Verbindung und Flüssigkeit kann durch die Nadel aufgezogen und auf die Membran der Abdeckung aufgebracht werden.
  • Mit jeder der vorstehend beschriebenen Vorrichtungen und Techniken sind bestimmte Nachteile verbunden. Zum Beispiel sind die in den vorstehend genannten Patenten offenbarten Vorrichtungen konfiguriert, um die Probe an einer Stelle zu testen, die sich nicht an der lanzettierten Stelle befindet, wodurch es erforderlich ist, die Probe zum Testen von der lanzettierten Stelle zu einem anderen Bereich zu bewegen. Dementsprechend wird im Fall des Patents '484 die Probe durch ein Kapillarröhrchen zu einem Teststreifen bewegt, und im Fall des Patents '570 wird die Probe durch die Nadel zu einer Membran bewegt. Während des Bewegens der Probe an die Stelle des Testens kann bei Verwendung derartiger Verfahren und Vorrichtungen eine wesentliche Probenmenge während des Transportprozesses verlorengehen, zum Beispiel kann Probe an den Seiten des Kapillarröhrchens, der Nadel oder dergleichen haften bleiben. Um einen derartigen Probenverlust zu kompensieren, erfordern derartige Vorrichtungen eine größere Probenmenge aus dem Einschnittgebiet, um einen genauen Test im Testgebiet durchführen zu können, so daß der Benutzer die ursprüngliche lanzettierte Stelle oftmals auspressen muß, um die erforderliche Probenmenge daraus zu entnehmen, oder noch eine weitere Stelle lanzettieren muß. Beide Optionen sind für einen Benutzer, der an Diabetes leidet, schwierig und außerdem mit Schmerzen verbunden.
  • In vielen Fällen jedoch ist sich der Benutzer nicht bewußt, daß eine nicht ausreichende Probenmenge mit dem Tester in Kontakt gebracht wurde, oder eine zusätzliche Probe kann nicht rechtzeitig bereitgestellt werden. In derartigen Fällen wird ein Tester verschwendet, da der Tester mit einer nicht ausreichende Probenmenge verworfen und ein weiterer Test mit einem neuen Tester durchgeführt werden muß, wodurch sich die Kosten der Analytkonzentrationsbestimmung erhöhen.
  • Daher besteht weiterhin Interesse an der Entwicklung neuer Vorrichtungen und Verfahren zur Anwendung bei der Bestimmung von Analytkonzentrationen in einer physiologischen Probe. Von besonderem Interesse wäre die Entwicklung integrierter Vorrichtungen und Verfahren zur Anwendung derselben, die effizient, einfach zu benutzen, in der Lage sind, zu bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge vorliegt, bevor die Probe mit einem Tester in Kontakt gebracht wird, und die zur genauen Konzentrationsbestimmung minimale Probenmengen erfordern.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es werden Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind Meßgeräte, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie ein Gehäuse mit einer Öffnung, ein Lanzettenelement mit einer darin gehaltenen Lanzette, das in dem Gehäuse angeordnet ist, ein Mittel zur Aktivierung des Lanzettenelements und Verschiebung der Lanzette durch die Öffnung, um für einen Einschnitt in einem Hautgebiet zu sorgen und eine physiologische Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets bereitzustellen, und ein Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge der physiologischen Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets zur Analytkonzentrationsbestimmung vorhanden ist, aufweisen.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren schließen ein (1) Lanzettieren eines Hautgebiets, um für einen Einschnitt in dem Hautgebiet zu sorgen, wodurch die physiologische Probe auf der Oberfläche der Haut bereitgestellt wird, (2) Beleuchten der physiologischen Probe, die an der Hautoberfläche vorhanden ist, (3) Detektieren von Licht, das von der physiologischen Probe reflektiert wird, und (4) Bestimmen, ob die physiologische Probe an der Oberfläche der Haut in einer zur Bestimmung der Konzentration des Analyts ausreichenden Menge vorhanden ist, auf der Grundlage des detektierten reflektierten Lichts. Sobald bestimmt wurde, daß eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wird ein Tester mit der Probe in Kontakt gebracht, und die Konzentration eines Analyts in der Probe wird bestimmt. Die vorliegende Erfindung schließt außerdem Kits zur Verwendung bei der Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren ein.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform eines als ein Teststreifen konfigurierten repräsentativen Testers, der zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
  • 2 zeigt eine Außenansicht einer beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 3 ist eine schematische Veranschaulichung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 4 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform eines Testers, der zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
  • 5 zeigt eine Vielzahl von übereinandergestapelten Testern nach 4.
  • 6 zeigt die Tester nach 5, die in einer Kassette oder einem Gehäuse zurückgehalten werden.
  • 7A bis 7F zeigen die Schritte einer beispielhaften Ausführungsform eines Testerbewegungselements, das einen Tester in Kontakt mit einer auf der Hautoberfläche vorhandenen physiologischen Probe bringt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Es werden Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind Meßgeräte, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie ein Gehäuse mit einer Öffnung, ein Lanzettenelement mit einer darin gehaltenen Lanzette, das in dem Gehäuse angeordnet ist, ein Mittel zur Aktivierung des Lanzettenelements und Verschiebung der Lanzette durch die Öffnung, um für einen Einschnitt in einem Hautgebiet zu sorgen und eine physiologische Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets bereitzustellen, und ein Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge der physiologischen Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets zur Analytkonzentrationsbestimmung vorhanden ist, aufweisen.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren schließen ein (1) Lanzettieren eines Hautgebiets, um für einen Einschnitt in dem Hautgebiet zu sorgen, wodurch die physiologische Probe auf der Oberfläche der Haut bereitgestellt wird, (2) Beleuchten einer physiologischen Probe, die an der Oberfläche eines Hautgebiets bereitgestellt und an der Hautoberfläche vorhanden ist, (3) Detektieren von Licht, das von der physiologischen Probe reflektiert wird, und (4) Bestimmen, ob die physiologische Probe an der Oberfläche der Haut in einer zur Bestimmung der Konzentration des Analyts ausreichenden Menge vorhanden ist, auf der Grundlage des detektierten reflektierten Lichts. Sobald bestimmt wurde, daß eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wird ein Tester mit der Probe in Kontakt gebracht, und die Konzentration eines Analyts in der Probe wird bestimmt. Die vorliegende Erfindung schließt außerdem Kits zur Verwendung bei der Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren ein.
  • Bevor die vorliegende Erfindung beschrieben wird, soll darauf hingewiesen werden, daß sich diese Erfindung nicht auf bestimmte beschriebene Ausführungsformen beschränkt, da diese natürlich variieren können. Es soll außerdem darauf hingewiesen werden, daß die hier verwendete Terminologie lediglich dem Zweck der Beschreibung bestimmter Ausführungsformen dient und nicht als Einschränkung vorgesehen ist, da der Umfang der vorliegenden Erfindung nur durch die beigefügten Ansprüche begrenzt wird.
  • Wo ein Wertebereich bereitgestellt wird, ist davon auszugehen, daß jeder Zwischenwert bis zu einem Zehntel der Einheit des unteren Grenzwerts, sofern der Kontext nicht eindeutig etwas anderes fordert, zwischen dem oberen und dem unteren Grenzwert dieses Bereichs sowie jeder sonstige angegebene Wert oder Zwischenwert in diesem angegebenen Bereich in der Erfindung eingeschlossen sind. Die oberen und unteren Grenzwerte dieser kleineren Bereiche können unabhängig voneinander in den kleineren Bereichen eingeschlossen sein, die ebenfalls in der Erfindung eingeschlossen sind, vorbehaltlich eines spezifisch ausgeschlossenen Grenzwerts in dem angegebenen Bereich. Wo der angegebene Bereich einen oder beide Grenzwerte einschließt, sind Bereiche, die jeden dieser beiden eingeschlossenen Grenzwerte ausschließen, ebenfalls in der Erfindung eingeschlossen.
  • Sofern nicht anders festgelegt, haben sämtliche hier verwendeten technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung, wie sie üblicherweise von einem Fachmann auf dem Fachgebiet, zu dem diese Erfindung gehört, verstanden wird. Obwohl Verfahren und Materialien, die den hier beschriebenen ähnlich sind oder entsprechen, ebenfalls bei der Ausführung oder dem Testen nach der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind nachstehend die bevorzugten Verfahren und Materialien beschrieben. Sämtliche hier genannten Publikationen sind durch Bezugnahme aufgenommen, um die Verfahren und/oder Materialien zu offenbaren und zu beschreiben, in bezug auf welche die Publikationen entgegengehalten werden.
  • Es ist anzumerken, daß die Singularformen „ein", „und" und „der/die/das" die Pluralformen einschließen, sofern der Kontext nicht eindeutig etwas anderes vorschreibt. Somit schließt zum Beispiel die Bezugnahme auf „einen Tester" eine Vielzahl derartiger Tester ein, und die Bezugnahme auf „die Vorrichtung" schließt die Bezugnahme auf eine oder mehrere Vorrichtungen und Entsprechungen derselben ein, die Fachleuten bekannt sind, und so weiter.
  • Die hier erläuterten Publikationen sind lediglich zu deren Offenbarung vor dem Einreichungsdatum der vorliegenden Anmeldung angegeben. Nichts in dem vorliegenden Dokument ist als ein Zugeständnis auszulegen, daß die vorliegende Erfindung nicht berechtigt ist, derartigen Publikationen kraft früherer Erfindung zeitlich vorangestellt zu werden. Ferner können sich die angegebenen Veröffentlichungsdaten von den tatsächlichen Veröffentlichungsdaten unterscheiden, die möglicherweise unabhängig zu bestätigen sind.
  • In der weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden zuerst die erfindungsgemäßen Vorrichtungen beschrieben. Anschließend folgt eine Beschreibung der erfindungsgemäßen Verfahren, gefolgt von einem Überblick über Kits, welche die erfindungsgemäßen Vorrichtungen einschließen.
  • VORRICHTUNGEN
  • Wie oben zusammengefaßt, werden Vorrichtungen zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Insbesondere werden Analyttester-Meßvorrichtungen bereitgestellt, die in der Lage sind, einen Einschnitt in einem Hautgebiet zu erzeugen und zu bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge auf der Hautoberfläche in dem Einschnittsgebiet vorhanden ist, um eine genaue Analytkonzentrationsbestimmung zu ergeben. Die Verwendung einer derartigen Vorrichtung ermöglicht es dem Benutzer vorteilhafterweise, einen Analytkonzentrationsbestimmungstest nur in den Fällen durchzuführen, in denen eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wodurch vermieden wird, den Tester mit einer nicht ausreichenden Probenmenge in Kontakt zu bringen. Dementsprechend verhindert die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtungen die Notwendigkeit, einen Tester aufgrund einer auf diesen aufgebrachten nicht ausreichenden Probenmenge zu verwerfen oder zu verschwenden, wodurch sich die Kosten der Analytkonzentrationsbestimmung reduzieren.
  • Die vorliegende Erfindung ist zur Bestimmung der Analytkonzentration unter Verwendung einer großen Vielfalt an Testern geeignet. Da die erfindungsgemäßen Vorrichtungen Vorrichtungen optischer oder photometrischer Art sind, können die mit den erfindungsgemäßen Meßgeräten verwendeten Tester korrekterweise als in Fachkreisen bekannte Tester optischer, kolorimetrischer oder photometrischer Art (hier synonym verwendet) charakterisiert werden. Derartige Tester finden in der Bestimmung einer großen Vielfalt unterschiedlicher Analytkonzentrationen Anwendung, wobei repräsentative Analyte einschließen unter anderem Glucose, Cholesterin, Lactat, Alkohl und dergleichen. In vielen Ausführungsformen werden die mit der vorliegenden Erfindung verwendeten Tester verwendet, um die Glucosekonzentration in einer physiologischen Probe zu bestimmen, zum Beispiel in interstitieller Flüssigkeit, Blut, Blutfraktionen, Bestandteilen davon und dergleichen.
  • In der weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung wird ein Überblick über repräsentative kolorimetrische Tester geboten, um eine zweckmäßige Grundlage für die vorliegende Erfindung bereitzustellen, wobei ein derartiger Überblick lediglich beispielhaft sein soll und nicht dazu vorgesehen ist, den Umfang der Erfindung einzuschränken. Anders ausgedrückt, wird ersichtlich sein, daß eine große Vielfalt an Tester, einschließlich unter anderem der hier beschriebenen repräsentativen kolorimetrischen Tester, zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet sein kann. An den Überblick über geeignete Tester schließt sich eine Beschreibung der erfindungsgemäßen Tester-Meßvorrichtungen und der erfindungsgemäßen Verfahren an. Am Schluß wird eine Beschreibung von Kits zur Verwendung bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Verfahren gegeben.
  • Repräsentative Tester
  • Es wird nunmehr auf die Figuren bezug genommen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Komponenten oder Merkmale bezeichnen, wobei 1 eine beispielhafte Ausführungsform eines repräsentativen kolorimetrischen Reagenstesters 80 zeigt, der in diesen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird. Tester 80 setzt sich im allgemeinen aus mindestens den folgenden Komponenten zusammen: einer Matrix 11 zur Aufnahme einer Probe, einer Reagenszusammensetzung (nicht als eine strukturelle Komponente gezeigt), die typischerweise ein oder mehrere Elemente eines analytoxidationssignalproduzierenden Systems einschließt, und einem Trägerelement 12. 1 zeigt Tester 80, wobei Matrix 11 so an einem Ende von Trägerelement 12 mit einem Klebstoff 13 positioniert ist, daß sie als ein Teststreifen konfiguriert ist. In dem Trägerelement 12 ist ein Loch 14 in dem Bereich von Matrix 11 vorhanden, in dem eine Probe auf eine Seite der Matrix 11 aufgebracht werden kann und eine Reaktion auf einer gegenüberliegenden Seite von Matrix 11 festgestellt werden kann. Die Komponenten eines beispielhaften, repräsentativen Testers sind im Anschluß ausführlicher beschrieben.
  • Matrix
  • Matrix 11, die in den Tester eingesetzt wird, ist eine inerte Matrix, die einen Träger für die verschiedenen Elemente des unten beschriebenen signalproduzierenden Systems bietet sowie für das von dem signalproduzierenden System produzierte lichtabsorbierende oder chromogene Produkt, das heißt den Indikator. Matrix 11 ist konfiguriert, um einen Ort zum Aufbringen der physiologischen Probe, zum Beispiel Blut, und einen Ort zum Detektieren des von dem Indikator des signalproduzierenden Systems produzierten lichtabsorbierenden Produkts bereitzustellen. Matrix 11 ist somit eine Matrix, die einen Strom einer wäßrigen Flüssigkeit durch sich hindurch zuläßt und ausreichend Hohlraum zur Verfügung stellt, damit die chemischen Reaktionen des signalproduzierenden Systems stattfinden können. Zur Verwendung in verschiedenen Analytdetektionsbestimmungen wurde eine Anzahl unterschiedlicher Matrizen entwickelt, wobei sich die Matrizen im Hinblick auf Materialien, Maße und dergleichen unterscheiden können, wobei repräsentative Matrizen einschließen unter anderem die in den US-Patenten Nr.: 4,734,360 , 4,900,666 , 4,935,346 , 5,059,394 , 5,304,468 , 5,306,623 , 5,418,142 , 5,426,032 , 5,515,170 , 5,526,120 , 5,563,042 , 5,620,863 , 5,753,429 , 5,573,452 , 5,780,304 , 5,789,255 , 5,843,691 , 5,846,486 , 5,968,836 und 5,972,294 beschriebenen.
  • Grundsätzlich ist die Art von Matrix 11 für den Tester nicht entscheidend und wird daher im Hinblick auf andere Faktoren gewählt, einschließlich der Art des zum Ablesen des Testers verwendeten Instruments, der Zweckmäßigkeit und dergleichen. Somit können die Maße und Porosität der Matrix stark variieren, wobei Matrix 11 Poren und/oder ein Porositätsgradient, zum Beispiel größere Poren nahe oder in der Probenaufbringungsregion und kleinere Poren in der Detektionsregion, aufweisen kann oder nicht. Materialien, aus denen Matrix 11 gefertigt sein kann, variieren und umfassen Polymere, zum Beispiel Polysulfone, Polyamide, Cellulose oder absorptionsfähiges Papier und dergleichen, wobei das Material so funktionalisiert sein kann oder nicht, daß es für eine kovalente oder nichtkovalente Anlagerung der verschiedenen Elemente des signalproduzierenden Systems sorgt.
  • Signalproduzierendes System
  • Zusätzlich zu Matrix 11 schließen die Tester ferner ein oder mehrere Elemente eines signalproduzierenden Systems ein, das in Reaktion auf das Vorhandensein von Analyt ein detektierbares Produkt produziert, wobei das detektierbare Produkt verwendet werden kann, um die Menge von in der auf den Gehalt geprüften Probe vorhandenem Analyt abzuleiten. In den Testern sind das eine oder die mehreren Elemente des signalproduzierenden Systems mindestens einem Abschnitt (das heißt der Detektionsregion) der Matrix, zum Beispiel durch kovalente oder nichtkovalenete Anlagerung, und in vielen Ausführungsformen im wesentlichen der gesamten Matrix zugeordnet.
  • In bestimmten Ausführungsformen, zum Beispiel wenn das betreffende Analyt Glucose ist, ist das signalproduzierende System ein analytoxidationssignalproduzierendes System. Mit analytoxidationssignalproduzierendem System ist gemeint, daß bei der Erzeugung des detektierbaren Signals, aus dem die Analytkonzentration in der Probe abgeleitet wird, das Analyt durch ein oder mehrere geeignete Enzyme oxidiert wird, um eine oxidierte Form des Analyts und eine entsprechende oder proportionale Menge an Wasserstoffperoxid zu produzieren. Das Wasserstoffperoxid wird dann, wiederum, eingesetzt, um das detektierbare Produkt aus einem oder mehreren Indikatorkomponenten zu erzeugen, wobei die Menge an von dem Signalmeßsystem erzeugtem detektierbaren Produkt, das heißt das Signal, dann zu der Menge an Analyt in der ursprünglichen Probe in Beziehung gebracht wird. Somit werden die in den Testern vorhandenen analytoxidationssignalproduzierenden Systeme korrekterweise auch als auf Wasserstoffperoxid basierende signalproduzierende Systeme charakterisiert.
  • Wie oben angegeben, schließen die auf Wasserstoffperoxid basierenden signalproduzierenden Systeme ein Enzym ein, welches das Analyt oxidiert und eine entsprechende Menge an Wasserstoffperoxid produziert, wobei mit entsprechender Menge gemeint ist, daß die Menge an produziertem Wasserstoffperoxid proportional zu der Menge an in der Probe vorhandenem Analyt ist. Die genaue Art dieses ersten Enzyms hängt notwendigerweise von der Art des Analyts ab, für das die Gehaltsbestimmung vorgenommen wird, ist jedoch im allgemeinen eine Oxidase. Somit kann das erste Enzym sein: Glucoseoxidase (wobei das Analyt Glucose ist), Cholesterinoxidase (wobei das Analyt Cholesterin ist), Alkoholoxidase (wobei das Analyt Alkohol ist), Lactatoxidase (wobei das Analyt Lactat ist) und dergleichen. Fachleuten sind weitere oxidierende Enzyme zur Verwendung mit diesen und anderen betreffenden Analyten bekannt, die ebenfalls eingesetzt werden können. In den Ausführungsformen, in denen der Reagenstester zur Detektion der Glucosekonzentration ausgelegt ist, ist das erste Enzym Glucoseoxidase. Die Glucoseoxidase kann aus jeder zweckdienlichen Quelle, zum Beispiel einer natürlich vorkommenden Quelle wie Aspergillus niger oder Penicillum, gewonnen werden oder rekombinant produziert werden.
  • Ein zweites Enzym des signalproduzierenden Systems kann ein Enzym sein, das die Umwandlung einer oder mehrerer Indikatorverbindungen in ein detektierbares Produkt unter Anwesenheit von Wasserstoffperoxid katalysiert, wobei die Menge an detektierbarem Produkt, das durch diese Reaktion produziert wird, proportional zu der vorhandenen Menge an Wasserstoffperoxid ist. Dieses zweite Enzym ist im allgemeinen eine Peroxidase, wobei geeignete Peroxidasen einschließen: Meerrettichperoxidase (HRP), Sojaperoxidase, rekombinant produzierte Peroxidase und synthetische Analoga mit peroxidativer Aktivität und dergleichen. Siehe zum Beispiel Y. Ci, F. Wang, Analytica Chimica Acta, 233 (1990), 299-302.
  • Die Indikatorverbindung oder -verbindungen, zum Beispiel Substrate, ist/sind diejenige/n, die durch das Wasserstoffperoxid unter Vorhandensein der Peroxidase entweder gebildet oder zersetzt wird/werden, um einen Indikatorfarbstoff zu produzieren, der Licht in einem festgelegten Wellenlängenbereich absorbiert. Typischerweise absorbiert der Indikatorfarbstoff stark bei einer Wellenlänge, die sich von der Wellenlänge unterscheidet, bei der die Probe oder das Testreagens stark absorbiert. Die oxidierte Form des Indikators kann ein farbiges, leicht farbiges oder farbloses Endprodukt sein, das eine Änderung der Farbe der Matrix anzeigt. Das heißt, das Testreagens kann das Vorhandensein von Glucose in einer Probe anzeigen, indem ein farbiger Bereich Farbe verliert oder alternativ, indem sich ein farbloser Bereich einfärbt.
  • Indikatorverbindungen, die in der vorliegenden Erfindung von Nutzen sind, umfassen chromogene Substrate mit sowohl einer als auch zwei Komponenten. Einkomponentensysteme schließen aromatische Amine, aromatische Alkohole, Azine und Benzidine, wie beispielsweise Tetramethylbenzidin-HCl, ein. Geeignete Zweikomponentensysteme schließen jene ein, bei denen eine Komponente MBTH, ein MBTH-Derivat (siehe zum Beispiel die in der EP-A-0 781 350 offenbarten) oder 4-Aminoantipyrin ist und die andere Komponente ein aromatisches Amin, aromatischer Alkohol, konjugiertes Amin, konjugierter Alkohol oder aromatisches oder aliphatisches Aldehyd ist. Beispielhafte Zweikomponentensysteme sind 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazonhydrochlorid (MBTH), kombiniert mit 3-Dimethylaminobenzoesäure (DMAB), MBTH kombiniert mit 3,5-Dichlor-2-hydroxybenzensulfonsäure (DCHBS) und 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazon-N-sulfonylbenzensulfonatmononatrium (MBTHSB) kombiniert mit 8-Anilino-1-naphthalensulfonsäureammonium (ANS). In bestimmten Ausführungsformen wird das Farbstoffpaar MBTHSB-ANS bevorzugt.
  • In einer weiteren Ausführungsform können signalproduzierende Systeme eingesetzt werden, die ein fluoreszierendes detektierbares Produkt (oder eine detektierbare nichtfluoreszierende Substanz, zum Beispiel in einem fluoreszierenden Hintergrund) produzieren, wie die in: Kiyoshi Zaitsu, Yosuke Ohkura: New fluorogenic substrates for Horseradish Peroxidase: rapid and sensitive assay for hydrogen Peroxide and the Peroxidase. Analytical Biochemistry (1980) 109, 109-113, beschriebenen.
  • Trägerelement
  • Matrix 11 ist üblicherweise an einem Trägerelement 12 angebracht. Trägerelement 12 kann aus einem Material gefertigt sein, das ausreichend starr ist, um in eine automatisierte Vorrichtung, wie beispielsweise ein Meßgerät, ohne unzulässiges Biegen oder Knicken eingesetzt zu werden. Matrix 11 kann an Trägerelement 12 durch jeden zweckdienlichen Mechanismus, zum Beispiel Klemmen, Klebstoff, angebracht sein, wobei hier die Verwendung eines Klebstoffs 13 gezeigt ist. In vielen Ausführungsformen ist Trägerelement 12 aus einem Material wie beispielsweise Polyolefinen gefertigt, zum Beispiel Polyethylen oder Polypropylen, Polystyren oder Polyester. Die Länge des Trägerelements 12 schreibt typischerweise die Länge des Testers vor oder entspricht dieser.
  • Wie oben beschrieben, ist Trägerelement 12 üblicherweise konfiguriert, um zu ermöglichen, daß ein Tester mit einem Meßgerät verwendet oder in dieses eingesetzt wird. Somit kann Trägerelement 12 und daher auch Tester verschiedene Formen und Größen annehmen, wobei die genaue Größe und Form zum Teil von der Vorrichtung vorgeschrieben werden, mit welcher der Tester verwendet wird.
  • Bei Verwendung eines derartigen Testers wird der Probe ermöglicht, mit den Elementen des signalproduzierenden Systems zu reagieren, um ein detektierbares Produkt zu produzieren, das in einer Menge vorhanden ist, die zu der in der Probe vorhandenen ursprünglichen Menge proportional ist. Die auf Matrix 11 des Teststreifens aufgebrachte Probenmenge kann variieren, reicht jedoch im allgemeinen von 5,0 bis etwa 10,0 μl. Die Probe kann auf Matrix 11 unter Anwendung jedes zweckdienlichen Protokolls aufgebracht werden, wobei die Probe injiziert, aufgesaugt oder auf sonstige Weise aufgebracht werden kann. Die Menge an detektierbarem Produkt, das heißt des von dem singalproduzierenden System erzeugten Signals, wird dann bestimmt und zu der Analytmenge in der ursprünglichen Probe in Beziehung gebracht. Siehe die US-Patente Nr. 4,734,360 , 4,900,666 , 4,935,346 , 5,059,394 , 5,304,468 , 5,306,623 , 5,418,142 , 5,426,032 , 5,515,170 , 5,526,120 , 5,563,042 , 5,620,863 , 5,753,429 , 5,573,452 , 5,780,304 , 5,789,255 , 5,843,691 , 5,846,486 , 5,968,836 und 5,972,294 .
  • Beispiele für derartige kolorimetrische Reagenstester, die zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet sind, schließen unter anderem die in den US-Patenten Nr. 5,049,487 , 5,563,042 , 5,753,452 , 5,789,255 beschriebenen ein.
  • Vorrichtungen zur Analytkonzentrationsbestimmung
  • Wie oben beschrieben, schließt die vorliegende Erfindung Vorrichtungen zur Analytkonzentrationsbestimmung ein, das heißt optische Meßvorrichtungen, welche die Konzentration eines Analyts in einer auf einen Tester, beispielsweise auf die oben beschriebene Art von Tester oder dergleichen, aufgebrachten physiologischen Probe automatisch bestimmen. Ein Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtungen ist, daß sie in der Lage sind, zu bestimmen, ob an der Einschnittstelle, das heißt auf der Oberfläche der Haut, wo ein Einschnitt erfolgt ist, eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, um eine genaue Analytkonzentrationsbestimmung durchführen zu können. Anders ausgedrückt, bestimmen die erfindungsgemäßen Meßgeräte das Ausreichen der Probengröße, bevor Probe mit einem Tester in Kontakt gebracht wird, wodurch Tester für eine Verwendung nur in Fällen, in denen eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, aufgespart werden. In vielen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen ist die Vorrichtung in der Lage, einen Tester mit der ausreichenden Probenmenge an der Einschnittstelle in Kontakt zu bringen, wodurch die Notwendigkeit beseitigt wird, die Probe zu dem Ort des Testers zu bewegen oder zu übertragen, was oftmals mit einem wesentlichen Verlust an Probe an das Übertragungselement einhergeht.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Äußeren einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dementsprechend schließt Vorrichtung 2 Gehäuse 4 ein, das auf seiner Außenseite positioniertes Meldeelement 6 aufweist zum Mitteilen von Informationen an den Benutzer, wie beispielsweise Ergebnisse der Probenmengenbestimmung und Analytkonzentration. Dementsprechend kann Meldeelement 6 verschiedene Hardcopy- und Softcopy-Formen annehmen. Üblicherweise ist es eine optische Anzeige wie beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige (LCD) oder eine Leuchtdiodenanzeige (LED), es kann jedoch auch ein Streifendrucker, ein akustisches Signal oder dergleichen sein. Gehäuse 4 weist außerdem in einer Wand oder Seite positionierte Öffnung 8 auf, um eine Öffnung vom Inneren zum Äußeren des Gehäuses bereitzustellen, zum Beispiel, um zu ermöglichen, daß eine Lanzette hindurchragt, um einen Einschnitt in ein Hautgebiet zur Probenahme vorzunehmen und außerdem, damit Licht hindurchtreten kann. Gehäuse 8 kann außerdem ein Element 10 zum Fördern von physiologischer Probe einschließen, das typischerweise benachbart zu Öffnung 8 positioniert ist und üblicherweise konfiguriert ist als ein Ring oder dergleichen, der um mindestens einen Teil des Umfangs von Öffnung 8 herum positioniert ist, wie unten ausführlicher beschrieben. Gehäuse 4 weist außerdem Platte oder Abdeckung 5 auf, durch welche das Innere von Gehäuse 4 für den Benutzer zugänglich ist, zum Beispiel, um Tester und/oder eine wegwerfbare Lanzette darin einzusetzen und/oder daraus zu entnehmen. Es wird ersichtlich sein, daß andere Zugangsmittel ebenfalls eingesetzt werden können. Platte 5 ist so konstruiert, daß sie mit jedem zweckdienlichen Mittel aus einer geschlossenen Position heraus in eine geöffnete Position bewegbar ist. Zum Beispiel kann Platte 5 schiebbar bewegt werden, gelenkig an Gehäuse 4 befestigt sein usw.
  • Die Form von Gehäuse 4 variiert notwendigerweise in Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wobei derartige Fakturen unter anderem die Art und Größe des mit diesem verwendeten Testers und die Anzahl derartiger Tester, die in dem Meßgerät zum Beispiel in einer Kassette oder einem Gehäuse oder dergleichen aufgenommen werden, einschließen. Üblicherweise ist Gehäuse 4 so geformt, daß es leicht und bequem, zum Beispiel ergonomisch, in der Hand eines Benutzers liegt. 2 zeigt Gehäuse 4 mit einer rechteckigen Form, es sind jedoch auch andere Formen möglich. Zum Beispiel kann Gehäuse 4 eine quadratische, zylindrische, runde, scheibenartige oder elliptische Form usw. oder im wesentlichen eine dieser Formen aufweisen. Alternativ kann die Form von Gehäuse 4 komplexer sein, wie beispielsweise eine im wesentlichen unregelmäßige Form oder dergleichen.
  • Die Größe von Gehäuse 4 kann ebenfalls in Abhängigkeit verschiedener Faktoren variieren, wie beispielsweise der Art und Größe und Form der mit diesem zu verwendenden Tester und der Anzahl der in Gehäuse 4 aufgenommenen oder untergebrachten Tester und dergleichen. Üblicherweise ist Gehäuse 4 so bemessen, daß es leicht und bequem in der Hand eines Benutzers liegt und leicht transportierbar ist.
  • Gehäuse 4 kann aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, wobei derartige Materialien die Analytkonzentrationsbestimmung nicht wesentlich beeinträchtigen, zum Beispiel die Reagenzien der (des) darin vorgehaltenen Tester(s) nicht wesentlich beeinträchtigen. Repräsentative Materialien, die bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Gehäuses verwendet werden können, schließen unter anderem polymere Materialien wie beispielsweise Polytetrafluorethylen, Polypropylen, Polyethylen, Polystyren, Polycarbonat und Mischungen davon, Metalle wie beispielsweise nichtrostender Stahl, Aluminium und Legierungen davon, TeflonTM, siliciumhaltiges Material, zum Beispiel Glasmaterialien, und dergleichen ein.
  • 3 zeigt eine schematische Veranschaulichung von Vorrichtung 2, und spezieller die inneren Komponenten von Gehäuse 4. Wie gezeigt, ist Gehäuse 4 auf einem Hautgebiet S so positioniert, daß das zu lanzettierende Gebiet von Öffnung 8 eingeschlossen ist. Umgebende Öffnung 8 ist, wie oben erwähnt, optionales Element 10 zum Fördern von physiologischer Probe, das konfiguriert ist, um die Menge der physiologischen Probe in dem einzuschneidenden Hautgebiet zu erhöhen. Element 10 zum Fördern der Probe ist üblicherweise als ein Ring oder ein Teilring konfiguriert, der in der Lage ist, das einzuschneidende Hautgebiet zu umgeben oder im wesentlichen zu umgeben, um auf das umliegende Gebiet Druck aufzubringen, wodurch, wie gezeigt, ein gewölbtes Gebiet zum Einschneiden bereitgestellt wird. Auf diese Weise wird physiologische Flüssigkeit von dem unter Druck gesetzten Gebiet zu Gebieten benachbart zu den unter Druck gesetzten Gebieten verschoben, zum Beispiel einem Gebiet innerhalb von Probenförderring 10, das heißt dem einzuschneidenden Gebiet, und dem Gebiet außerhalb von Probenförderring 10, wodurch das einzuschneidende Gebiet mit physiologischer Flüssigkeit gefüllt wird. Druck kann von dem Benutzer aufgebracht werden, zum Beispiel kann der Benutzer die Vorrichtung bei Kontakt mit der Haut herunterdrücken, oder dies kann automatisch ausgelöst werden.
  • Gehäuse 4 umfaßt außerdem Lanzettenelement 23, das konfiguriert ist, um eine wegwerfbare Lanzette 21 zu halten, um in einem Hautgebiet einen Einschnitt zum Bereitstellen von physiologischer Probe zum Testen anzubringen, wobei wegwerfbare Lanzetten in Fachkreisen bekannt sind und hier nicht weiter beschrieben werden. Wegwerfbare Lanzette 21 ist somit in der Lage, entweder manuell betätigt zu werden, zum Beispiel durch Herabdrücken einer Taste an Gehäuse 4, oder automatisch, zum Beispiel sobald das Meßgerät im wesentlichen nahe an einem Hautgebiet positioniert ist. Somit wird Lanzette 21 aus einer ersten, ruhenden, sich nicht an der Haut befindenden Position in eine zweite verschobene Position durch Öffnung 8 und in Kontakt mit der Haut bewegt, wo bewirkt wird, daß sie in die Haut eindringt, um dort für einen Einschnitt zu sorgen, um eine physiologische Probe aus der Einschnittstelle zum Testen bereitzustellen.
  • Dementsprechend schließt Lanzettenelement 23 Lanzettenhalter 23a ein, der wegwerfbare Lanzette 21 in einer festen Position zum Lanzettieren hält, und Lanzettenverschiebemechanismus 23b zum Verschieben von wegwerfbarer Lanzette 21 in Richtung der Haut. Lanzettenhalter 23a hält wegwerfbare Lanzette 21 unter Verwendung jedes geeigneten Mittels zurück, wie beispielsweise Reibung, Schnappsitz und dergleichen, so daß wegwerfbare Lanzette 21 für ein Ersetzen durch eine neue Lanzette leicht entnehmbar oder ausstoßbar ist, jedoch dennoch fest genug gehalten wird, um ein unbeabsichtigtes Bewegen oder Herausstoßen aus Lanzettenhalter 23a zu vermeiden. Lanzettenverschiebemechanismus 23b kann jeden zweckdienlichen Mechanismus zum Verschieben einer Lanzette in Richtung der Haut nutzen, wobei derartige Mechanismen in Fachkreisen hinreichend bekannt sind. Lanzettenverschiebemechanismus 23b kann automatisch oder manuell betätigt werden, zum Beispiel durch eine einfache Benutzeraktion. Zum Beispiel könnten die Bewegungen auftreten, wenn der Benutzer eine Taste am Meßgerät drückt oder das Meßgerät einfach auf die Teststelle drückt. Im Hinblick auf die Funktionsweise eines Meßgeräts, das in der Lage ist, die gewünschte Aktion hervorzubringen, ist die Gestaltung und Produktion bestimmter Stellglieder in Fachkreisen hinreichend bekannt. In bestimmten Ausführungsformen ist Lanzettenverschiebemechanismus 23b ein Federmechanismus, beispielsweise ein Druckfedermechanismus oder dergleichen (siehe zum Beispiel das US-Patent Nr. 6,099,484 ). Es können jedoch auch andere Lanzettenverschiebemechanismen eingesetzt werden, die in Fachkreisen hinreichend bekannt sind.
  • Wie gezeigt, ist Lanzettenelement 23 mit wegwerfbarer Lanzette 21 wirksam benachbart zu Öffnung 8 so positioniert, daß wegwerfbare Lanzette 21 in einer ersten sich nicht an der Haut S befindenden Position angeordnet ist, wobei wegwerfbare Lanzette 21 bei Betätigung durch Öffnung 8 in eine zweite Position verschoben wird, um in Kontakt mit der Haut zu treten und diese einzuschneiden. In dieser speziellen Ausführungsform sind Lanzettenelement 23 und somit wegwerfbare Lanzette 21 in einem Winkel in bezug auf Öffnung 8 angeordnet, wobei jedoch ersichtlich sein wird, daß Lanzettenelement 23 und wegwerfbare Lanzette 21 in jeder geeigneten Ausrichtung in bezug auf Öffnung 8 positioniert sein können.
  • Gehäuse 4 schließt mindestens eine Lichtquelle 16 ein und schließt typischerweise außerdem Sammellinse 17 ein, die in der Lage ist, Licht aus Lichtquelle 16 auf das Gebiet von Öffnung 8 zu fokussieren. Lichtquelle 16 projiziert Licht auf das durch wegwerfbare Lanzette 21 einzuschneidende Hautgebiet, das heißt, sie projiziert Licht auf das Hautgebiet, das von Öffnung 8 umfaßt wird. Lichtquelle 16 projiziert außerdem Licht auf einen Tester, zum Beispiel die Matrix eines Testers mit auf diese aufgebrachter Probe und mit Reagenzien zum Reagieren mit bestimmten Analyten in der Probe, wie oben beschrieben. Dieselbe oder eine andere Lichtquelle, die verwendet wird, um Licht auf einen Tester zu projizieren, kann Licht auf die Haut projizieren, wobei typischerweise dieselbe Lichtquelle verwendet wird.
  • Dementsprechend schließt Lichtquelle 16 typischerweise eine Leuchtdiode (LED) oder jede andere zweckdienliche Lichtquelle, beispielsweise eine Laserdiode, eine Filterlampe, einen Phototransistor und dergleichen, ein. Üblicherweise enthält die Lichtquelle 16 zwei oder mehr LED-Quellen, zum Beispiel drei LED-Quellen, oder eine einzelne Diode, die in der Lage ist, zwei oder mehr verschiedenartige Wellenlängen des Lichts auszusenden. Die Lichtquelle 16 ist üblicherweise in der Lage, Licht bei Wellenlängen im Bereich von etwa 400 nm bis etwa 1000 nm, üblicherweise von etwa 500 nm bis etwa 940 nm, auszusenden.
  • Zum Beispiel projiziert Lichtquelle 16 zum Beleuchten eines Hautgebiets, das eingeschnitten wurde, um zu bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, typischerweise Licht bei einer Wellenlänge von etwa 400 nm bis etwa 100 nm, noch üblicher bei etwa 480 nm bis etwa 600 nm, wobei das Hämoglobin in der Blutprobe Licht absorbiert. Zum Beispiel ist die Lichtquelle 16 beim Beleuchten eines Testers zur Analytkonzentrationsbestimmung, wobei zwei verschiedenartige Wellenlängen eingesetzt werden, in der Lage, Licht bei etwa 635 nm und etwa 700 nm auszusenden, und in vielen Ausführungsformen ist die Lichtquelle in der Lage, Licht bei etwa 660 nm und 940 nm auszusenden, und in bestimmten Ausführungsformen ist die Lichtquelle in der Lage, Licht bei etwa 525 nm, 630 nm und 940 nm auszusenden. Es wird ersichtlich sein, daß die hier beschriebenen Wellenlängen lediglich als Beispiel dienen und in keiner Weise den Umfang der Erfindung einschränken sollen, da viele andere Kombinationen von Wellenlängen ebenfalls möglich sind. Handelsübliche Lichtquellen, welche die oben beschriebenen Wellenlängen des Lichts produzieren, sind in Fachkreisen bekannt und schließen unter anderem eine LYS-A676-Lichtquelle ein, die in der Lage ist, Licht mit 635 nm und 700 nm auszusenden und über ASRAM Opto Semiconductor, Inc., erhältlich ist.
  • Gehäuse 4 umfaßt außerdem mindestens einen Detektor 20 zum Detektieren von Licht, das von dem Hautgebiet reflektiert wurde, das heißt zum Abfangen von reflektiertem Licht, zum Beispiel diffus reflektiertem Licht, zum Bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge auf der Oberfläche der Haut vorhanden ist, und zum Detektieren von reflektiertem Licht, das heißt zum Abfangen von reflektiertem Licht, zum Beispiel diffus reflektiertem Licht, von einem Tester, wie beispielsweise der Matrix eines Testers, zum Bestimmen der Analytkonzentration in einer auf den Tester aufgebrachten Probe. Derselbe oder ein anderer Detektor kann Licht aus den oben beschriebenen Gebieten detektieren. Gehäuse 4 kann außerdem optionale Abbildungsoptik 25 oder eine Öffnung (nicht gezeigt) zur Abbildung von reflektiertem Licht auf mindestens einen Detektor 20 einschließen.
  • Die erfindungsgemäßen Meßgeräte schließen außerdem Mittel ein zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge oder ein ausreichendes Volumen an Probe auf der Hautoberfläche, in der ein Einschnitt angebracht wurde, vorhanden ist, wobei eine derartige Bestimmung auf der Menge des in jedem Gebiet detektierten reflektierten Lichts basiert. Dieses Mittel ist im allgemeinen eine digitale integrierte Schaltung 24, wobei eine derartige digitale integrierte Schaltung 24 von einem Softwareprogramm gesteuert wird und somit geeigneterweise so programmiert ist, daß von ihr sämtliche Schritte oder Funktionen ausgeführt werden, die erforderlich sind, um zu bestimmen, ob das reflektierte Licht auf eine ausreichende Probenmenge hindeutet, beziehungsweise jede Hardware- oder Softwarekombination, die derartige erforderliche Funktionen ausführt. Das heißt, Probenmengenbestimmungsmittel 24 ist in der Lage, einen in dem Meßgerät gespeicherten Algorithmus auszuführen oder diesem zu folgen, um auf der Grundlage von reflektiertem Licht, das in einem Hautgebiet detektiert wurde, und spezieller in einem Hautgebiet, das eine physiologische Probe trägt, zu bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, um einen genauen Test zur Bestimmung der Analytkonzentration durchzuführen. Probenmengenbestimmungsmittel 24 liest üblicherweise die Ausgabe eines Signalumwandlungselements, wie beispielsweise eines Analog-Digital-Wandlers 22, der ein analoges Signal von mindestens einem Detektor 20 in ein digitales Signal umwandelt. Dementsprechend ist Probenmengenbestimmungsmittel 24 in der Lage, sämtliche Schritte durchzuführen, die notwendig sind, um zu bestimmen, ob in einem Hautgebiet detektiertes reflektiertes Licht auf eine in diesem Gebiet vorhandene ausreichende Probenmenge hindeutet.
  • Zusätzlich zu dem oben genannten Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, um eine genaue Analyse zur Bestimmung der Analytkonzentration durchzuführen, umfassen die erfindungsgemäßen Meßgeräte außerdem ein Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in der Probe 26, wobei eine derartige Probe zur Analytkonzentrationsbestimmung mit einem Tester in Kontakt gebracht wird. Das heißt, wenn bestimmt wurde, daß eine ausreichende Probenmenge auf der Hautoberfläche vorhanden ist, wird die Probe mit einem Tester zur Analytkonzentrationsbestimmung in Kontakt gebracht, wie unten ausführlicher beschrieben. Dieses Mittel ist im allgemeinen eine digitale integrierte Schaltung 26, wobei eine derartige digitale integrierte Schaltung 26 von einem Softwareprogramm gesteuert wird und somit geeigneterweise so programmiert ist, daß von ihr sämtliche Schritte oder Funktionen ausgeführt werden, die von ihr gefordert werden, beziehungsweise jede Hardware- oder Softwarekombination, die derartige erforderliche Funktionen ausführt. Das heißt, Analytkonzentrationsbestimmungsmittel 26 ist in der Lage, einen in dem Meßgerät gespeicherten Algorithmus auszuführen oder diesem zu folgen, um die Analytkonzentration in einer physiologischen Probe zu bestimmen. (Analytkonzentrationsbestimmungsmittel 26 ist in 3 als eine von Probenbeurteilungsmittel 24 getrennte Komponente gezeigt, jedoch können in bestimmten Ausführungsformen Mittel zum Bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge auf der Hautoberfläche vorhanden ist, und Mittel zum Bestimmen der Konzentration eines Analyts dieselbe integrierte Schaltung sein.) Dementsprechend ist digitale integrierte Schaltung 26 in der Lage, sämtliche Schritte durchzuführen, die notwendig sind, um die Analytkonzentration in einer physiologischen Probe zu bestimmen.
  • Die erfindungsgemäßen Meßgeräte schließen außerdem Programm und Datenspeicher 28 ein, der eine digitale integrierte Schaltung sein kann, der Daten und das Betriebsprogramm eines oder mehrerer der digitalen integrierten Schaltungen des Meßgeräts speichert. Die erfindungsgemäßen Meßgeräte schließen außerdem oben beschriebene Meldevorrichtung 6 ein, um dem Benutzer die Ergebnisse hinsichtlich des Ausreichens der Probengröße, die Analytkonzentration, Fehlermeldungen usw. mitzuteilen.
  • Wie oben erwähnt, wird, wenn bestimmt wurde, daß eine ausreichende Probenmenge auf der Oberfläche eines Hautgebiets vorhanden ist, die Probe mit einem Tester in Kontakt gebracht, so daß die Konzentration eines Analyts in der Probe bestimmt werden kann. Dementsprechend wird ein Tester, wie beispielsweise die oben beschriebene Art von Tester oder jeder geeignete Tester, wie beispielsweise die unten beschriebene Art von Tester, mit einer ausreichenden Probenmenge in Kontakt gebracht. Ein Tester kann manuell in Kontakt mit der Probe gebracht werden oder automatisch in Kontakt mit der Probe bewegt werden. Dementsprechend schließen die erfindungsgemäßen Meßgeräte üblicherweise Mittel zum Zurückhalten mindestens eines Testers in Gehäuse 4 ein, zum Beispiel in einem Bereich oder einer Vertiefung.
  • 3 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform von Testerkassette oder -gehäuse 29 mit einer darin vorgehaltenen Vielzahl von Testern 90, wobei Tester 90a positioniert ist, um so gegriffen zu werden, daß er in eine geeignete Position bewegt werden kann.
  • In der speziellen in 3 gezeigten Ausführungsform sind die Tester konfiguriert, um leicht aus Kassette 29 gegriffen werden zu können. 4 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform von Tester 90, die zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Wie gezeigt, schließt Tester 90 Matrix 99 ein, die Elemente eines signalproduzierenden Systems (nicht als eine strukturelle Komponente gezeigt) aufweist, wobei Matrix 99 an Träger 92 angebracht ist. Träger 92 weist schräg nach oben verlaufende Enden 92a und 92b auf, wobei in vielen Ausführungsformen Enden 92a und 92b Grifflöcher 9 oder sonstige zweckdienliche Mittel aufweisen, um ein leichtes Greifen zu ermöglichen. In vielen Ausführungsformen schließt Träger 92 ein Fenster oder eine transparente Fläche oder dergleichen ein (nicht gezeigt), das/die über Matrix 99 positioniert ist, um zu ermöglichen, daß durch ein derartiges Fenster oder eine derartige transparente Fläche Licht Matrix 99 beleuchtet, und um zu ermöglichen, daß Licht von Matrix 99 detektiert werden kann. Auf diese Weise kann Tester 90 über einer physiologischen Probe plaziert werden, und die Matrix kann auf der gegenüberliegenden Seite der Matrix durch das Fenster oder die transparente Fläche „gelesen werden". Derartige Tester können außerdem vorteilhafterweise gestapelt werden, um in einer Kassette oder einem Gehäuse aufbewahrt zu werden, wie in 5 gezeigt, und sind in 6 in Kassette 29 gestapelt gezeigt. Wie in 6 gezeigt, wird in Kassette 29 eine Vielzahl von Tester 90 zurückgehalten, und Tester 90a ist so positioniert, daß er zugänglich ist, damit er gegriffen und in Kontakt mit einer Probe bewegt werden kann. Eine derartige Testerkonfiguration und Kassette sind beispielhaft und sollen den Umfang der Erfindung in keiner Weise einschränken, da weitere Testerkonfigurationen und Kassetten oder Behälter, in denen derartige Tester aufbewahrt werden, mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, wie für den Fachmann ersichtlich sein wird.
  • Wie oben erwähnt, wird ein Tester mit einer als in ausreichender Menge vorhanden bestimmten Probe in Kontakt bewegt. Somit können die erfindungsgemäßen Meßgeräte außerdem ein Testerbewegungselement 27 aufweisen. Ein Tester kann auf jede zweckdienliche Weise bewegt werden, wobei die folgenden Ausführungsformen als Beispiel angeführt sind und den Umfang der Erfindung in keiner Weise einschränken sollen. In sämtlichen derartigen Ausführungsformen wird ein Tester in Kontakt mit einer Probe bewegt (das heißt, die Probe wird nicht bewegt, um mit dem Tester in Kontakt zu kommen), wobei somit im Übertragungsprozeß keine Probe verlorengeht, wie es bei vielen Vorrichtungen aus dem Stand der Technik der Fall ist. Nach In-Kontakt-Bringen mit der Probe absorbiert die absorptionsfähige Matrix des Testers im wesentlichen die gesamte Probe von der Stelle. Auf diese Weise ist für eine genaue Analytkonzentrationsmessung auf der Hautoberfläche eine kleinere vorhandene Probenmenge erforderlich, als es bei vielen Vorrichtungen aus dem Stand der Technik der Fall ist.
  • Eine beispielhafte Ausführungsform eines Testerbewegungselements, das zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist in 7A bis 7F gezeigt. Bewegungselement 47 ist mit einer Wand W von Gehäuse 4 so verbunden, daß Nockenelement 42 schiebbar mit Rille 40 von Wand W in Eingriff steht. Nockenelement 42 ist mit einer Seite von schiebbarem Bewegungselement 43 durch Bolzen 45 verbunden, wobei Testergreifarm 46 mit der anderen Seite vom schiebbaren Bewegungselement 43 durch Bolzen 48 verbunden ist. Wie gezeigt, bewegt sich schiebbares Bewegungselement 43 schiebbar entlang Stab 41, wobei es sich in vielen Ausführungsformen um eine Rille oder dergleichen handeln kann. Bei Gebrauch wird Testerbewegungselement 43 entweder manuell oder automatisch betätigt, zum Beispiel, wenn eine ausreichende Probenmenge bestimmt wird. Typischerweise wird Testerbewegungselement 43 automatisch durch einen Motor oder dergleichen bewegt, kann jedoch auch manuell bewegt werden, beispielsweise durch die Aktion eines Benutzers, der eine Taste oder einen Knopf an der äußeren Oberfläche von Gehäuse 4 schiebbar bewegt, die/der wirksam mit Testerbewegungselement 43 verbunden ist. Die Bewegungsschritte eines derartigen Testers sind in 7A bis 7F für das Bewegen von Tester 90a von Kassette 29 zu einem Gebiet von Haut S, das eine physiologische Probe PS trägt, gezeigt. In den folgenden Figuren ist Greifarm 46 nicht in physischer Verbindung mit Tester 90a gezeigt, um eine ungehinderte Ansicht der Bewegung von Tester 90a zu zeigen. Es wird ersichtlich sein, daß Greifarm 46 mit Tester 90a verbunden ist, zum Beispiel durch Löcher 9 in Tester 90a, um Tester 90a zu einer Stelle mit physiologischer Probe zu bewegen.
  • Wie in 7A gezeigt, ist Nockenelement 42 in einer ersten Position am oberen Ende von Rille 40 positioniert, und Greifarm 46 steht wirksam in Eingriff mit Tester 90a, der sich in Kassette 29 befindet, der jedoch für Greifarm 46 zugänglich ist. Nockenelement 42 bewegt sich schiebbar entlang Rille 40, während sich schiebbares Bewegungselement 43 entlang Stab 41 bewegt. Während sich schiebbares Bewegungselement 43 entlang Stab 41 bewegt und sich Nockenelement 42 schiebbar entlang Rille 40 bewegt, wird bewirkt, daß Greifarm 46 Tester 90a in eine Richtung in Richtung physiologischer Probe PS bewegt, wie in 7A bis 7F gezeigt, wobei Tester 90a schließlich in Kontakt mit physiologischer Probe PS gebracht wird, wenn sich schiebbares Bewegungselement in einer zweiten Position an dem der ersten Position im wesentlichen gegenüberliegenden Ende von Stab 41 befindet, so daß Matrix 11 über physiologischer Probe PS positioniert ist, um im wesentlichen die gesamte physiologische Probe zu absorbieren. Greifarm 46 ist konfiguriert, um Tester 90a in Kontakt mit physiologischer Probe PS zu halten und die Sicht auf Detektor 20 oder den Weg der mindestens einen Lichtquelle 16 nicht zu blockieren, so daß die Analytkonzentration bestimmt werden kann, während der Tester in der Position verbleibt, wie in 7F gezeigt.
  • VERFAHREN
  • Außerdem werden durch die vorliegende Erfindung Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer auf einen Tester aufgebrachten physiologischen Probe bereitgestellt. Spezieller werden Verfahren bereitgestellt, die es ermöglichen, zu bestimmen, ob eine ausreichende Menge an physiologischer Probe auf der Oberfläche eines eingeschnittenen Hautgebiets vorhanden ist, um eine Gehaltsbestimmung zur Bestimmung der Analytkonzentration durchzuführen, und wenn eine derartige ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wird ein Tester mit der Probe in Kontakt gebracht, und die Konzentration eines Analyts in der Probe wird bestimmt.
  • Somit ist ein erster Schritt das Lanzettieren eines Hautgebiets, um eine physiologische Probe auf der Hautoberfläche zum Testen bereitzustellen. Es kann jedes geeignete Hautgebiet lanzettiert werden, wobei typischerweise ein Finger, Unterarm, Zeh oder dergleichen genutzt wird. Dementsprechend kann eine oben beschriebene erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer in dieser angeordneten wegwerfbaren Lanzette 21 verwendet werden, um die Haut zu lanzettieren, indem Lanzettenelement 23 betätigt wird, wodurch Lanzette 21 so in Richtung der Haut verschoben wird, daß Lanzette 21 durch Öffnung 8 von Gehäuse 4 ragt, um für eine Öffnung oder einen Einschnitt in der Haut zu sorgen.
  • In vielen Ausführungsformen wird bewirkt, daß an der Einschnittstelle Probe vorhanden ist, indem die Expression derselben gefördert wird. Zum Beispiel kann entweder vor oder nach dem Lanzettieren Kraft auf das Hautgebiet aufgebracht werden, welches das betreffende Gebiet, aus dem physiologische Flüssigkeit gewünscht wird, umgibt. Somit füllt sich das betreffende Gebiet mit physiologischer Flüssigkeit. Auf diese Weise kann eine größere Probenmenge aus dem Einschnitt bereitgestellt werden, als ohne die Aufbringung von Kraft auf den Umfang des betreffenden Gebiets bereitgestellt werden würde. Dementsprechend kann oben erwähntes Probenförderelement 10 verwendet werden, um an der Stelle Probe zu fördern.
  • Sobald physiologische Flüssigkeit auf der Hautoberfläche vorhanden ist, wird die Probe mit Licht beleuchtet. Zum Beispiel kann die Probe mit Licht bei etwa 400 nm bis etwa 1000 nm, üblicherweise etwa 480 nm bis etwa 600 nm und noch üblicher etwa 525 nm, beleuchtet werden; es sind jedoch auch andere Wellenlängen möglich, wie für den Fachmann ersichtlich sein wird. Ein wichtiges Merkmal der erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß auf der Grundlage der Menge an von der Probe reflektiertem Licht bestimmt wird, ob die Größe der Probe ausreichend ist oder nicht ausreichend ist, bevor die Probe mit einem Tester in Kontakt gebracht wird. Auf diese Weise wird ein Tester nicht aufgrund des Nichtausreichens einer auf ihn aufgebrachten Probe verschwendet.
  • Dementsprechend wird auf der Oberfläche der Haut Licht von der Probe reflektiert, wobei derartiges Licht detektiert wird und mit der Menge an vorhandener physiologischer Probe in Beziehung gebracht wird. Zum Beispiel reflektiert Haut Licht bei 525 nm, während in einer Blutprobe vorhandenes Hämoglobin Licht bei 525 nm absorbiert. Dementsprechend wird, wenn eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, eine wesentliche Menge an Licht von dem Hämoglobin absorbiert und nur eine minimale Menge oder sehr wenig Licht reflektiert. Wenn der Reflexionsgrad bei 525 nm ausreichend niedrig ist oder unter einem festgelegten Wert liegt oder dergleichen oder gegenüber einem anfänglich gemessenen Reflexionswert, der zum Beispiel ermittelt wird, bevor die Probe vorliegt, das heißt in einer Messung des von der Haut reflektierten Lichts ohne vorhandenes Blut, ausreichend reduziert ist, wird daher bestimmt, daß eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist.
  • Sofern vorhanden, kann Abbildungsoptik oder eine Öffnung zur Abbildung des reflektierten Lichts auf einen Detektor verwendet werden, wie oben beschrieben. Die als ausreichend bestimmte Probenmenge variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem betreffenden Analyt, dem Tester usw. Typischerweise wird eine auf der Hautoberfläche vorhandene Probenmenge im Bereich von etwa 0,5 μl bis etwa 10 μl als für genaue Analytmessungen ausreichend bestimmt.
  • Wenn bestimmt wird, daß auf der Hautoberfläche eine nicht ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wird die Analytkonzentrationsbestimmung dementsprechend mit der vorhandenen Probenmenge nicht durchgeführt. In einem derartigen Fall kann ein Benutzer versuchen, an der Stelle zusätzliche Probe bereitzustellen, zum Beispiel durch Auspressen des vorhandenen Einschnitts oder durch sonstige Stimulation der Stelle. Wenn entweder zu Beginn oder nach Bereitstellung zusätzlicher Probe nach Bestimmung des oben genannten Nichtausreichens bestimmt wird, daß auf der Hautoberfläche eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, wird mit der ausreichenden Probenmenge auf der Hautoberfläche ein Analyttester in Kontakt gebracht. Dementsprechend ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die Probe nicht zum Ort des Testers bewegt wird, sondern der Tester vielmehr zum Ort der Probe bewegt wird. Auf diese Weise geht in dem Übertragungsprozeß Probe zum Beispiel nicht an die Seiten eines Kapillarröhrchens oder einer Nadel oder dergleichen verloren. Somit ist auf der Hautoberfläche zur genauen Bestimmung der Analytkonzentration nur eine minimale Probenmenge erforderlich, wobei die Menge so gering sein kann wie etwa 0,5 μl, wie oben beschrieben. Speziell wird ein Tester mit der Probe so in Kontakt gebracht, daß Probe ohne die Hilfe eines Übertragungsröhrchens oder dergleichen direkt auf den Tester absorbiert wird.
  • Bei Gebrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der Tester üblicherweise unter Verwendung von Testerbewegungselement 27 in eine wirksame Position in bezug auf die Probe bewegt. Zum Beispiel wird, wie oben beschrieben, mindestens ein Tester, üblicherweise eine Vielzahl von Testern, in Gehäuse 4 zurückgehalten, typischerweise in einer Kassette 29 oder dergleichen. Testerbewegungselement 27 nimmt einen obersten oder ersten Tester 90a in Eingriff, der in Kassette 29 so positioniert ist, daß Tester 90a für Testerbewegungselement 27 zugänglich ist, und jegliche verbleibenden Tester 90 sind in Kassette 29 für eine Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt positioniert oder gestapelt, wobei sich, sobald Tester 90a aus Kassette 29 entnommen wurde, der nächste, hinter Tester 90a positionierte Tester in Position bewegt, um gegriffen und bewegt zu werden. Somit greift Teststreifenbewegungselement 27 Tester 90a und bewegt diesen in Kontakt mit der physiologischen Probe (siehe 7A bis 7F).
  • Nachdem ein Tester mit der Probe in Kontakt gebracht wurde, reagiert die Probe mit den Elementen des signalproduzierenden Systems, um ein detektierbares Produkt zu produzieren, das in einer Menge vorhanden ist, die zu der ursprünglichen Menge an in der Probe vorhandenem Analyt proportional ist. Die Menge an detektierbarem Produkt, das heißt an von dem signalproduzierenden System produziertem Signal, wird dann bestimmt und mit der Menge an Analyt in der ursprünglichen Probe in Beziehung gebracht. Bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bestimmt ein Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in der Probe 26 die Analytkonzentration, wie oben beschrieben, wobei die Ergebnisse der Analytkonzentrationsbestimmung durch Meldeelement 6 an einen Benutzer übermittelt werden.
  • KITS
  • Abschließend werden Kits zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren bereitgestellt. Die erfindungsgemäßen Kits schließen eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ein, das heißt ein erfindungsgemäßes optisches Meßgerät. Die erfindungsgemäßen Kits können außerdem einen oder mehrere Tester einschließen, üblicherweise eine Vielzahl von in einer Kassette oder dergleichen zurückgehaltenen Testern, wie beispielsweise die oben beschriebene Art von Tester. Die erfindungsgemäßen Kits können ferner eine oder mehrere wegwerfbare Lanzetten einschließen. Zusätzlich können die erfindungsgemäßen Kits eine Steuerlösung oder einen Standard einschließen, zum Beispiel eine Steuerlösung mit einer bekannten Analytkonzentration, wie beispielsweise einer bekannten Glucosekonzentration. Die Kits können ferner Hinweise zur Benutzung der Vorrichtung zur Bestimmung des Vorhandenseins und/oder der Konzentration eines Analyts in einer auf einen Tester aufgebrachten physiologischen Probe einschließen. Die Hinweise können auf ein Substrat wie beispielsweise Papier oder Kunststoff usw. gedruckt sein. Somit können die Hinweise in den Kits als eine Packungsbeilage, auf der Beschriftung des Behälters des Kits oder auf Komponenten desselben (das heißt mit der Verpackung oder Teilverpackung verbunden) usw. vorliegen. In anderen Ausführungsformen liegen die Hinweise als eine elektronische Speicherdatei auf einem geeigneten computerlesbaren Speichermedium vor, zum Beispiel CD-ROM, Diskette usw.
  • Aus der obenstehenden Beschreibung und Erläuterung ist ersichtlich, daß die oben beschriebene Erfindung eine einfache, schnelle und zweckdienliche Art bereitstellt, um zu bestimmen, ob eine ausreichende Probenmenge zur Analytkonzentrationsbestimmung vorliegt, und um die Analytkonzentration in einer als in ausreichender Menge vorhanden bestimmten Probe zu bestimmen. Die oben beschriebene Erfindung stellt eine Anzahl von Vorteilen bereit, einschließlich unter anderem Integration mehrerer Testkomponenten in eine einzelne Handvorrichtung, einfache Bedienung, Bestimmung, ob eine ausreichende Probenmenge vorhanden ist, bevor die Probe mit einem Tester in Kontakt gebracht wird, und genaue Analytkonzentrationsbestimmung unter Verwendung minimaler Probenmengen. Somit stellt die vorliegende Erfindung einen wesentlichen Beitrag zum Stand der Technik dar.
  • Die vorliegende Erfindung ist hier in den als am praktikabelsten und bevorzugtesten erachteten Ausführungsformen gezeigt und beschrieben. Es wird jedoch anerkannt, daß Abweichungen davon vorgenommen werden können, die im Umfang der Erfindung liegen, und daß dem Fachmann bei Lektüre dieser Offenbarung offensichtliche Abwandlungen einfallen werden.
  • Die speziellen offenbarten Vorrichtungen und Verfahren werden als veranschaulichend und nicht als einschränkend angesehen. Abwandlungen, die in der Bedeutung und im Bereich von Äquivalenten der offenbarten Konzepte liegen, beispielsweise solche, die dem Fachmann schnell einfallen würden, gelten als im Umfang der beigefügten Ansprüche inbegriffen.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe, wobei die Vorrichtung umfaßt: (a) ein Gehäuse (4) mit einer Öffnung (8) und einem Behälter (29) zur Aufnahme einer Vielzahl von Testern (90); (b) ein Lanzettenelement (23) mit einer darin gehaltenen Lanzette (21), das in dem Gehäuse angeordnet ist; (c) ein Mittel (236) zur Aktivierung des Lanzettenelements und Verschiebung der Lanzette durch die Öffnung, um für einen Einschnitt in einem Hautgebiet zu sorgen und eine physiologische Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets bereitzustellen; (d) eine Lichtquelle (16) zum Projizieren von Licht auf das eingeschnittene Hautgebiet; (e) einen Detektor (20) zum Detektieren von Licht, das von dem eingeschnittenen Hautgebiet reflektiert wird; und (f) ein Mittel (24) zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge von genannter physiologischer Probe auf der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets vorhanden ist, auf der Grundlage des von dem Detektor detektierten Lichts.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend mindestens einen in dem Behälter aufgenommenen Tester.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, ferner umfassend ein Testerbewegungselement, das zum Bewegen des mindestens einen Testers in Kontakt mit der ausreichenden Probemenge durch die Öffnung konfiguriert ist.
  4. Vorrichtung nach Ansprüche 1 bis 3, ferner umfassend ein Element zum Fördern von physiologischer Probe, das konfiguriert ist, um die Menge der physiologischen Probe an der Oberfläche des eingeschnittenen Hautgebiets zu erhöhen.
  5. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 4 ferner umfassend ein Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in der physiologischen Probe.
  6. Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyts in einer physiologischen Probe, wobei das Verfahren umfaßt: (a) Beleuchten einer physiologischen Probe, die an der Oberfläche eines Hautgebiets bereitgestellt und an der Hautoberfläche vorhanden ist; (b) Detektieren von Licht, das von der physiologischen Probe reflektiert wird, die an der Hautoberfläche vorhanden ist; und (c) Bestimmen, ob die physiologische Probe an der Oberfläche der Haut in einer zur Bestimmung der Konzentration des Analyts ausreichenden Menge vorhanden ist, auf der Grundlage des detektierten reflektierten Lichts.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die Verwendung einer Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 5 umfaßt.
  8. Kit zur Aufnahme mindestens eines Teststreifens und zur Abgabe jeweils eines einzelnen Teststreifens, wobei der Kit umfaßt: mindestens eine Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 5.
  9. Kit nach Anspruch 8, ferner umfassend mindestens einen Tester.
  10. Kit nach Anspruch 8 oder 9, ferner umfassend mindestens eine von: (a) einer wegwerfbaren Lanzette; und (b) einer Steuerlösung.
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