DE60318582T2 - Tintenstrahldruck auf modifizierte süsswarenoberflächen und entsprechende produkte - Google Patents

Tintenstrahldruck auf modifizierte süsswarenoberflächen und entsprechende produkte Download PDF

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Description

  • Hintergrund der Erfindung Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft das Drucken auf Esswaren mit tintenstrahlverträglicher Tinte. Die Erfindung betrifft insbesondere das Modifizieren der Oberflächeneigenschaften von Esswaren, um das Drucken mit wasserbasierten Tinten zu erleichtern, die üblicherweise beim Tintenstrahldrucken Verwendung finden. Die Erfindung kann insbesondere bei Verfahren des Druckens von hochaufgelösten Bildern auf weiche dragierte und harte dragierte Zuckergusssüßigkeiten verwendet werden.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Es ist bekannt, identifizierende oder dekorative Bilder auf Esswaren zu drucken, so unter anderem auf harte dragierte Zuckergusssüßigkeiten wie das aus Erdnüssen und Schokolade bestehende Naschwerk der Marke M&M®. Das Tintenstrahldrucken beseitigt die Notwendigkeit, das essbare Substrat mit einem Berührelement, so beispielsweise mit einem Stempel oder einer Walze, in Berührung zu bringen. Da das Tintenstrahldrucken ein berührfreies Drucksystem darstellt, haben geringfügige Abweichungen bei der Größe der Esswaren keine negativen Auswirkungen auf die Druckqualität, wie dies üblicherweise bei stempel- oder walzenbasierten Systemen der Fall ist. Zudem ist das Tintenstrahldruckerbild in Form von Daten gespeichert und nicht an dem Berührelement fixiert. Infolgedessen nehmen die Gesamtgeschwindigkeit und der Durchsatz beim Drucken auf Esswaren zu, wenn ein Tintenstrahldrucker verwendet wird, wobei Bilder viel einfacher ausgewählt, verändert, übertragen etc. werden können, als dies beim Stempeldrucken oder Offsetdrucken der Fall ist.
  • Ein Verfahren zum Tintenstrahldrucken auf Esswaren ist in der mitanhängigen US-Patentanmeldung mit der Nummer 09/557,108 beschrieben. Ein Verfahren zum Drucken von mehrfarbigen Bildern auf den Oberflächen von geformten Esswarenstücken ist in der mitanhängigen US-Patentanmeldung mit der Nummer 09/479,549 beschrieben. Zudem ist aus der Druckschrift US-6,274,162 ein Verfahren zum Drucken auf der Hydrokolloidbeschichtung einer Tablette bekannt.
  • Das Tintenstrahldrucken auf Esswaren, insbesondere das hochauflösende Drop-on-Demand-Tintenstrahldrucken (drop an demand, Tropfenbildung bei Bedarf), erfordert üblicherweise die Verwendung von niederviskosen Tinten, die leicht durch die winzigen Düsenöffnungen des Tintenstrahldruckkopfes ausgestoßen werden können. Darüber hinaus müssen die Tinten selbst essbar sein. Die Farbstoffe und Farbmittel, die laut Gesetz für Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika (Fond, Drug and Cosmetic Act, FD&C Act) von der Verwaltung für Lebensmittel und Arzneimittel der USA (Fond and Drug Administration FDA) für den menschlichen Verzehr zugelassen sind, sind alle wasserlöslich, wie dies bei allen FDA-seitig zugelassenen natürlichen Farbmitteln der Fall ist, weshalb man bei derartigen Anwendungen im Wesentlichen auf die Verwendung von wasserbasierten Tinten beschränkt ist.
  • Im Allgemeinem sind diese essbaren niederviskosen Tinten, die bei Tintenstrahlprozessen zum Drucken auf Esswaren von Nutzen sind, notwendigerweise wasserbasiert. Infolge des Umstandes, dass sie wasserbasiert sind, weisen bekannte lebensmitteltaugliche Tintenstrahltinten eine vergleichsweise hohe Polarität im Vergleich zu lösungsmittelbasierten Tinten auf.
  • Üblicherweise wird eine schutztechnische und dekorative Glasur an der Oberfläche von zahlreichen harten dragierten Zuckergusssüßwaren aufgeschichtet. Oftmals sind diese zusätzlichen Beschichtungen aus niedrige Polarität aufweisenden Materialien, so beispielsweise aus Carnaubawachs. Das Drucken mit niedrige Viskosität aufweisenden Tinten auf geformten, nichtplanaren Oberflächen mit hohen Erzeugungsraten, insbesondere auf Süßigkeiten mit niedrige Polarität aufweisenden Oberflächen, bereitet beträchtliche Probleme. Die wasserbasierten Tinten laufen tendenziell an der Oberfläche zusammen, weshalb eine Trocknung schwierig ist, was wiederum zu einer Verschmierung führt.
  • Es besteht daher in der Industrie weiterhin Bedarf an Verfahren zum Tintenstrahldrucken auf Esswaren, die Oberflächenabschlüsse aufweisen, die schwer zu bedrucken sind.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Tintenstrahldrucken auf einem essbaren Substrat, das umfasst: ein Überziehen der Oberfläche eines essbaren Substrates mit einer Wasser, Hydrokolloid und Zucker enthaltenden hydrophilen Substanz und Zucker, um eine polaritätsmodifizierte Oberfläche zu erhalten; und ein Drucken eines Bildes auf die polaritätsmodifizierte Oberfläche unter Verwendung von wasserbasierter Tinte.
  • Das Verfahren kann bei essbaren Substraten angewendet werden, die üblicherweise mit niedrige Polarität aufweisenden Abschlüssen, so beispielsweise mit Wachs, endbehandelt werden. Derartige essbare Substrate beinhalten weiche und harte dragierte Zuckergusssüßigkeiten. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist das essbare Substrat eine harte dragierte Zuckergusssüßigkeit, und die hydrophile Substanz ist ein Glanzgummi oder eine wasserbasierte Glasur, wobei, sobald die wasserbasierte Tinte gebildet ist, ein herkömmlicher Wachsabschluss aufgebracht wird.
  • Das Bild wird vorzugsweise mit einem Tintenstrahldrucker aufgebracht und kann ein Einkomponentenbild oder ein zusammengesetztes Bild mit einer einzelnen Farbe oder mehreren Farben sein. Ein zusammengesetztes Bild umfasst wenigstens zwei mittels Tintenstrahl aufgebrachte Bilder in wechselseitiger Ausrichtung derart, dass das Bild dem Auge als einziges zusammengesetztes Bild erscheint. Die polaritätsmodifizierende wasserbasierte Glasur oder der Glanzgummi stellen eine Oberfläche bereit, die für das Drucken mit wasserbasierter Tinte besser geeignet ist. Das gedruckte Bild oder das zusammengesetzte Bild können anschließend mit herkömmlichen Wachsabschlüssen beschichtet werden. Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen weist das Druckbild eine fotografische oder nahezu fotografische Auflösung in der Größenordnung von 360 Punkten pro Inch (dots per inch) auf.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist die Erfindung nicht auf die Verwendung von wasserbasierten Tinten beschränkt und umfasst ein Beschichten einer Essware mit einer hydrophilen Substanz, die Wasser, Hydrokolloid und Zucker umfasst, um eine polaritätsmodifizierte Oberfläche zu bilden, ein Tintenstrahldrucken eines Bildes auf die polaritätsmodifizierte Oberfläche mit lösungsmittelbasierter oder wasserbasierter Tinte und ein Beschichten der Essware mit einem hydrophoben Abschluss. Bekannte lebensmitteltaugliche lösungsmittelbasierte Tinten sind üblicherweise pigmentierte Tinten, die Pigmentteilchen enthalten, die eine geringe Teilchengröße aufweisen, wenn sie mit Tintenstrahldruckern verwendet werden sollen. Das Verfahren ist wiederum bei harten dragierten Zuckergusssüßigkeiten besonders gut anwendbar.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft eine Süßware, umfassend: ein essbares Substrat mit einer dragierten Zuckergussoberfläche, eine polaritätsmodifizierte Beschichtung, die Wasser, Zucker und Hydrokolloid umfasst, das an der Zuckergussoberfläche getrocknet worden ist, ein mittels Tintenstrahl aufgebrachtes Bild auf der polaritätsmodifizierten Beschichtung und einen hydrophoben Abschluss über dem mittels Tintenstrahl aufgebrachten Bild.
  • Bei wieder einem anderen Ausführungsbeispiel umfasst die hydrophobe Beschichtung mehrere Wachsschichten, wobei das Bild ein Einkomponentenbild oder ein zusammengesetztes Bild mit einer Farbe oder mehreren Farben sein kann. Zwischenschichten aus einer polaritätsmodifizierenden Substanz können auf dem Bild aus wasserbasierter Tinte hinzugefügt werden, um das Bild zu fixieren, sowie zwischen Komponentenbildern eines mehrere Komponenten umfassenden zusammengesetzten Bildes, um die Verträglichkeit der Oberfläche mit dem anschließend aufgebrachten Bild zu verbessern.
  • Zusätzlich zur Bereitstellung einer polaritätsmodifizierten Oberfläche zum Drucken hält die hydrophile Substanz das Farbmittel an der Oberfläche und unterstützt die Aufrechterhaltung einer definierten Form an den Punkten, aus denen das Bild zusammengesetzt ist. Darüber hinaus verleiht die hydrophile Beschichtung einen glänzenden reflektierenden Hintergrund für das Drucken und verbessert die optische Gesamtqualität des bedruckten Naschwerkes wie auch anderer bedruckter Esswarenerzeugnisse.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Im Sinne der vorliegenden Druckschrift enthalten „wasserbasierte" Mittel mehr Wasser als ein nichtwässriges Lösungsmittel, das im Allgemeinen ein im Wesentlichen weniger nichtwässriges Lösungsmittel ist, als dies bei herkömmlichen lebensmitteltauglichen Tinten der Fall ist, die als „lösungsmittelbasiert" bezeichnet werden.
  • Wasserbasierte Tinten enthalten üblicherweise einige Polyole und können organische Lösungsmittel (so beispielsweise Alkohol) in vergleichsweise kleinen Mengen enthalten. Lösungsmittelbasierte Tinten enthalten üblicherweise einiges Wasser, jedoch viel weniger als wasserbasierte Tinten. Meistens, jedoch nicht durchweg sind lebensmitteltaugliche lösungsmittelbasierte Tinten pigmentierte Tinten. Für den Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet zeichnen sich wasserbasierte Tinten durch einen ausreichend hohen Flammpunkt aus, sodass sie versandt werden können, ohne dass sie Warnetiketten für gefährliche Materialien tragen müssten. Lösungsmittelbasierte Tinten benötigen derartige Etiketten.
  • Ein beliebiges essbares Substrat, das mit einer polaritätsmodifizierten Beschichtung beschichtet werden kann, um die Verträglichkeit der Oberfläche mit wasserbasierter Tinte zu verbessern, kann bei der Erfindung verwendet werden, darunter Pharmazeutika, Snacks, Süßigkeiten und Tierfutter. Das essbare Substrat kann filmbeschichtet werden. Bevorzugte Ausführungsbeispiele betreffen das Drucken auf einer dragierten Zuckergusssüßigkeit, die oftmals weiche dragierte Süßigkeiten umfasst, so beispielsweise Geleebohnen, die darauf aufgehäuften Zuckerguss aufweisen, wie auch harte dragierte Zuckergusssüßigkeiten, so beispielsweise das aus Erdnüssen und Schokolade bestehende Naschwerk der Marke M&M®. Bei den bevorzugten Ausführungsbeispielen weist die Oberfläche der Süßigkeit eine nichtplanare Form auf, so beispielsweise die Form einer Linse oder eines Sphäroids. Diese Süßigkeiten stellen als Drucksubstrate ein spezielles Problem beim Drucken von hochaufgelösten zusammengesetzten Bildern dar, und zwar insbesondere dann, wenn Abweichungen bezüglich Größe und/oder Form bei den Süßigkeiten gegeben sind.
  • Üblicherweise werden bei der Herstellung eines harten dragierten Zuckergussnaschwerkes aufeinanderfolgende Schichten von Sirup in einer rotierenden Pfanne auf einem Kernmaterial aufgeschichtet und getrocknet. Die Einzelheiten dieses Hartdragierprozesses sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden hier nicht weiter ausgebreitet. Nach Beenden des Aufbringens der Sirupschichten entwickelt eine Nasswachsbeschichtung, gefolgt von einer Trockenwachsbeschichtung einen stark glänzenden Abschluss an der harten dragierten Oberfläche. Entsprechend dem Stand der Technik wird sodann auf der Wachsbeschichtung unter Verwendung von Druckprozessen vom Berührtyp, so beispielsweise mittels Stempel- oder Offsetprozessen, das Drucken ausgeführt. In diesen Fällen kann den Problemen, die durch die niedrige Polarität aufweisende Oberfläche auftreten, entsprechend dem Stand der Technik durch Verwendung von höher viskosen Tinten begegnet werden. Wird eine tintenstrahlverträgliche wasserbasierte Tinte verwendet, so weisen die niedrigere Viskosität aufweisenden Tinten gleichwohl die Tendenz auf, an der nichtpolaren Oberfläche zusammenzulaufen, was ein Zerlaufen des gedruckten Bildes bewirkt, was wiederum zu einer Verschmierung führen kann.
  • Das Aufbringen einer dünnen Schicht aus einer Wasser, Zucker und ein Hydrokolloid enthaltenden hydrophilen Substanz vor dem Drucken eines Bildes und vor dem Aufbringen eines Endwachsabschlusses verbessert die Verträglichkeit der Oberfläche der harten dragierten Süßware für ein Tintenstrahlbild, insbesondere für ein wasserbasiertes Tintenstrahlbild. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung bezeichnet „hydrophil" stärker hydrophil als ein Carnaubawachsabschluss, der üblicherweise als Abschlussbeschichtung auf harten dragierten Süßwaren Verwendung findet. Die hydrophile Substanz enthält etwa 30 bis 75 Gew.-% Wasser, etwa 5 bis etwa 50 Gew.-% Zucker, etwa 5 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloid, kann jedoch auch andere Zutaten enthalten, darunter Geschmacksmittel, Farbmittel, Mikronährstoffe, auslaufhemmende Mittel, Konservierungsmittel und Öle. Der Zucker kann ein Gemisch aus Zuckern sein, und das Hydrokolloid kann ein Gemisch aus Hydrokolloiden sein. Die bevorzugte hydrophile Substanz ist eine wasserbasierte Glasur oder Glanzgummi. Selbstredend betrifft die Zusammensetzung der hydrophilen Substanz die Zusammensetzung vor deren Trocknung an der Oberfläche des essbaren Substrates, wobei im Wesentlichen das gesamte Wasser vor dem Drucken ausgedampft wird. Die hydrophile Substanz macht die Zuckeroberfläche glatter und weniger porös, wodurch die Rauheit zwischen den Zuckerkörnchen effektiv beseitigt oder verringert wird, um eine bessere Druckoberfläche bereitzustellen.
  • Der Begriff „Hydrokolloid" bezeichnet im Sinne der vorliegenden Druckschrift einen essbaren Nahrungsbestandteil, der zum Erreichen von oberflächentechnischen, strukturellen oder funktionellen Eigenschaften von Nahrungsmittelerzeugnissen eingesetzt wird, so beispielsweise dazu, Emulsionen, Suspensionen und Schäume zu erhalten, oder auch als Verdickungsmittel. Die meisten Hydrokolloide sind im Wasser stark lösbar und weisen Gelbildungseigenschaften auf. Die meisten Hydrokolloide sind Polysaccharide, darunter unter anderem Gummiarabikum, Guargummi, Zyklodextrin, Karboxymethylzellulose, Karrageenschleim, Agar, Stärke und Pektine. Gleichwohl kann auch Gelatine, ein aus Kollagen abgeleitetes Protein, die Eigenschaften eines Hydrokolloids aufweisen und ist daher innerhalb des Schutzumfanges des Begriffes gemäß Verwendung in vorliegender Druckschrift angesiedelt.
  • Wasserbasierte Glasuren, die zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung geeignet sind, umfassen etwa 30 bis etwa 75 Gew.-% Wasser, bevorzugt etwa 45 bis etwa 75 Gew.-% Wasser; etwa 5 bis 25 Gew.-% Hydrokolloide, bevorzugt etwa 10 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloide; und etwa 5 bis etwa 45 Gew.-% Zucker, bevorzugt etwa 5 bis 25 Prozent Gew.-% Zucker. Die am meisten bevorzugten wasserbasierten Glasuren umfassen etwa 10 bis etwa 20 Gew.-% Zucker, etwa 15 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloide und etwa 45 bis etwa 75 Gew.-% Wasser. Obwohl theoretisch ein beliebiger geeigneter Zucker und/oder ein nichtkalorisches Süßungsmittel für die Glasur verwendet werden können, wird hierfür Saccharose bzw. Rohrzucker bevorzugt. Die am meisten bevorzugten Glasuren beinhalten eine Kombination aus etwa 11 bis etwa 15 Gew.-% Saccharose bzw. Rohrzucker, etwa 1 bis etwa 3 Gew.-% Glucose bzw. Traubenzucker und etwa 0,1 bis etwa 1,1 Gew.-% Fructose bzw. Fruchtzucker. Die Hydrokolloide können unter denjenigen Stoffen ausgewählt werden, die einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet zu diesem Zweck bekannt sind. So enthalten die am meisten bevorzugten Glasuren beispielsweise etwa 15 bis etwa 25 Gew.-% einer Kombination aus Gummiarabikum, Xanthangummi und Stärken. Zusätzliche optionale Bestandteile können in die Glasur aufgenommen werden, darunter Geschmacksstoffe, Farbmittel, Mikronährstoffe, auslaufhemmende Mittel, Konservierungsmittel und Öle, darunter hydrogenierte Öle, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen. Im Allgemeinen sind derartige Bestandteile in einer Menge vorhanden, die geringer als 15 Gew.-% ist. Bei bevorzugten Glasuren ist das hydrogenierte Öl in einer Menge von bis zu etwa 10 Gew.-% vorhanden, während Zitronensäure und Sorbinsäure als Konservierungsmittel in einer kombinierten Menge von bis zu etwa 0,2 Gew.-% vorhanden sind. Exemplarische wasserbasierte Glasuren beinhalten unter anderem Glasuren der Marke Capol®, das bei der Firma Centerchem Foods, Norwalk, Connecticut erhältlich ist.
  • Geeignete Glanzgummis enthalten etwa 30 bis etwa 75 Gew.-% Wasser, bevorzugt etwa 30 bis etwa 50 Gew.-% Wasser; etwa 35 bis etwa 50 Gew.-% Zucker, bevorzugt etwa 35 bis etwa 45 Gew.-% Zucker (wobei Saccharose bzw. Rohrzucker bevorzugt wird); und etwa 5 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloid, bevorzugt etwa 10 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloid (wobei Dextrin bevorzugt wird). Bei dem am meisten bevorzugten Ausführungsbeispiel enthält ein Glanzgummi entsprechend der Erfindung etwa 30 bis etwa 45 Gew.-% Wasser, etwa 35 bis 45 Gew.-% Zucker und etwa 15 bis etwa 25 Gew.-% Hydrokolloid. Zusätzlich zu Zucker, Wasser und Hydrokolloid kann der Glanzgummi einen der nachfolgend aufgeführten weiteren Zusatzstoffe in kleinen Mengen enthalten.
  • Der Glanzgummi oder die wasserbasierte Glasur werden mittels Sprühen oder anderen geeigneten Mitteln aufgebracht und vorteilhafterweise getrocknet, bevor das Bild aus wasserbasierter Tinte aufgebracht wird. Bei den am meisten bevorzugten Ausführungsbeispielen wird die hydrophile Substanz auf die Süßwaren aufgebracht („rolled-in"), während sich diese in der Pfanne befinden.
  • Im Anschluss an die Aufbringung der Glasur oder des Glanzgummis werden die Esswaren aus der Pfanne entfernt, und es wird ein Bild auf das Substrat mittels Tintenstrahldrucken, bevorzugt mit wasserbasierter Tinte aufgebracht. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung beinhaltet das „Tintenstrahldrucken" Drop-on-Demand-Systeme, so beispielsweise Thermalstrahl- oder Piezostrahlsysteme und Stetigstrahltintenstrahlsysteme. Im Allgemeinen betrifft die Erfindung die Verbesserung der Verträglichkeit von Oberflächen des essbaren Substrates mit der wasserbasierten Tinte, wobei das jeweilige spezielle Verfahren des Aufbringens der Tinten sekundär ist. Gleichwohl erschließt sich einem Fachmann auf dem Gebiet, dass signifikante Unterschiede zwischen den Tintenstrahlsystemen bestehen.
  • Tintenstrahldrucksysteme sind im Allgemeinen von zwei Arten, nämlich Stetigstrahl und Drop-on-Demand. Bei Stetigstrahltintenstrahlsystemen wird Tinte in einem stetigen Strom unter Druck durch wenigstens eine Düse ausgestoßen. Der Strom wird in einem festen Abstand von der Düse in Tröpfen unterteilt. Im Allgemeinen werden Tintentröpfchen in Stetigtintenstrahlsystemen mittels eines in der Nähe des Tintenstrahles befindlichen piezoelektrischen Kristalls gebildet, der mit gesteuerter Frequenz in Vibration versetzt wird. Zur Steuerung des Flusses der Tintentröpfchen werden die Tinten durch Zugabe von Salzen oder anderen leitfähigen Mitteln aufgeladen und entsprechend digitalen Datensignalen weitergeleitet. Die Tröpfchen werden durch ein elektrostatisches Feld geführt, das die Trajektorie jedes Tröpfchens verändert. Die Tröpfchen werden entweder zurück in eine Fangrinne zwecks Rezirkulation oder an eine spezifische Stelle auf dem Substrat zur Bildung des gewünschten Bildes geleitet. Eine typische Maximalauflösung für ein Stetigstrahldruckerbild auf einem essbaren Substrat liegt bei Verwendung eines einzelnen Druckkopfes und beim Drucken mit einem Durchgang bei etwa 70 bis 90 Punkten pro Inch (dots per inch, dpi).
  • Bei Drop-on-Demand-Systemen wird ein Tröpfchen unter Druck von einem Ventil direkt an eine Position auf dem Substrat entsprechend den digitalen Datensignalen ausgestoßen. Ein Tröpfchen wird erst dann gebildet oder ausgestoßen, wenn es auf das Substrat aufgebracht werden soll. Die Bildung der Tröpfchen in Drop-on-Demand-Systemen kann entweder mittels eines piezoelektrischen Kristalls (ähnlich den Stetigstrahlsystemen) oder durch eine thermische Technik (Blasenbildungsstrahl) vorgenommen werden. Letztgenannte Technik beinhaltet die Bildung von Tintentröpfchen durch thermisches Erwärmen der Tinte in der Kartuschenkammer, wodurch die Tinte auf „On-Demand-Basis" ausgestoßen wird. Üblicherweise drucken Drop-on-Demand-Systeme mit einer niedrigeren Rate als Stetigstrahlsysteme (aufgrund der Zeit, die zur Herstellung der Tröpfchen bei Bedarf von Nöten ist), erzeugen jedoch höher aufgelöste Bilder. Gleichwohl erreichen einige der im Handel erhältlichen Druckkopfeinheiten, so beispielweise diejenigen der Firmen Xaar, Trident, Picojet und Spectra, hohe Durchsatzraten auch bei Drop-on-Demand-Systemen. Da darüber hinaus Drop-on-Demand-Systeme keine Tintenrückgewinnung, Aufladung oder Ablenkung benötigen, sind diese Systeme einfacher als Stetigstrahlsysteme. Die mit einem Drop-on-Demand-Tintenstrahisystem erreichbare Auflösung eines auf einem geformten Esswarenstück aufgebrachten Bildes liegt bei mehr als etwa 100 dpi, bei mehr als etwa 200 dpi und in einigen Fällen bei mehr als etwa 300 dpi, bis hin zu fotografischer oder nahezu fotografischer Auflösung (in der Größenordnung von 360 dpi). Im Sinne der vorliegenden Beschreibung bezeichnet „hochauflösend" Werte von mehr als 100 dpi.
  • Sowohl Stetigstrahl- wie auch Drop-on-Demand-Systeme können beim mehrere Durchgänge umfassenden Drucken verwendet werden, wobei der Druckkopf denselben Bereich an der Oberfläche der Essware zum Zwecke des Bedruckens in mehreren Durchgängen zur Erzeugung eines Einzelbildes bearbeitet.
  • Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen wird ein Mehrfarbentintenstrahldruckkopf verwendet, so beispielsweise ein Standarddruckkopf mit Zyan/Gelb/Magenta/Schwarz. Hochaufgelöste mehrfarbige zusammengesetzte Bilder können ebenfalls in im Wesentlichen vorhandener wechselseitiger Ausrichtung durch Drucken eines ersten Komponentenbildes aus einer oder mehreren Farben und anschließendes Drucken eines zweiten Komponentenbildes auf einer glasierten Oberfläche des essbaren Substrates über dem ersten Komponentenbild gedruckt werden. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung bezeichnet der Begriff „in im Wesentlichen vorhandener wechselseitiger Ausrichtung" den Umstand, dass zwei oder mehr Komponentenbilder eines zusammengesetzten Bildes für das menschliche Auge scheinbar ein einziges erkennbares Bild bilden.
  • Zum Zwecke des Druckens zusammengesetzter Bilder ist es notwendig, die Stücke in Ausrichtung zueinander zu halten, damit sie sich während der Aufbringung der Komponentenbilder nicht bewegen. Verfahren zum Erreichen dieses Ziels sind in der vorgenannten US-Patentanmeldung mit der Nummer 09/479,549 offenbart.
  • Tintenformulierungen, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind mittels Tintenstrahl aufbringbar. Die Begriffe „mittels Tintenstrahl aufbringbar" oder „tintenstrahlverträglich" werden hierbei synonym verwendet und beinhalten wasserbasierte und lösungsmittelbasierte Tinten, die durch einen Stetigstrahl- oder Drop-on-Demand-Tintenstrahldruckkopf ausgestoßen werden können.
  • Bevorzugte wasserbasierte nichtpigmentierte Tinten beinhalten Wasser in einer Menge zwischen etwa 30 und etwa 95 Gew.-%, bevorzugt zwischen etwa 30 und etwa 85 Gew.-%, sowie ein lösbares Farbmittel in einer Menge zwischen etwa 100 ppm und etwa 5 Gew.-%, bevorzugt zwischen etwa 100 ppm und etwa 2 Gew.-%. Wasserbasierte nichtpigmentierte Tinten, die zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind bei der Firma Colorcon, Inc. aus West Point, Pennsylvania unter den Produktnummern CI 15050-D, CI 10572-D und CI 12022-D erhältlich. Weitere Serien von Tintenstrahldrucktinten sind im Handel bei der Firma PhotoFrost Decorating Systems aus Blytheville, Arizona erhältlich.
  • Es ist zudem sehr wünschenswert, wenn auf einer essbaren Oberfläche unter Verwendung pigmentierter Farben gedruckt werden kann, die eine größere Farbopazität bereitstellen. Bevorzugte wasserbasierte pigmentierte Tinten beinhalten Wasser (typischerweise entionisiertes Wasser) in einer Menge von etwa 30 bis etwa 85 Gew.-%, bevorzugt von etwa 30 bis etwa 75 Gew.-% und Feststoffe (Pigmente) in einem Menge von etwa 3 bis etwa 45 Gew.-%, bevorzugt von etwa 3 bis etwa 35 Gew.-%. Derartige Tinten erfordern im Allgemeinen ein Mittel zum Dispergierthalten der Pigmente, wie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Üblicherweise wird ein Dispergiermittel, so beispielsweise Glycerin oder ein anderer Polyol, so beispielsweise Polyethylenglykol, in einer Menge zwischen 1,0 Gew.-% und 50 Gew.-% verwendet. Wasserbasierte pigmentierte Tinten können ebenfalls einige nichtwässrige Lösungsmittel enthalten, und zwar in einer geringeren Menge als die Menge von Wasser in der Farbe, bevorzugt in einer Menge von weniger als etwa 40 Gew.-%. Bevorzugte wasserbasierte pigmentierte Farben können optional einen oder mehrere Farbstoffe in einer Menge von 100 ppm bis etwa 2 Gew.-% enthalten.
  • Eine als Beispiel angegebene wasserbasierte weiße pigmentierte Tinte, die zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist, umfasst etwa 10 bis etwa 45 Gew.-% Titandioxid, etwa 1 bis etwa 48 Gew.-% Dispergiermittel (bevorzugten Glycerin); etwa 5 bis etwa 40 Gew.-% eines ein niedriges Molekulargewicht aufweisenden Alkohols (bevorzugt Ethanol); etwa 30 bis etwa 75 Gew.-% Wasser und weniger als etwa 1 Gew.-% eines grenzflächenaktiven Mittels. Andere wasserbasierte pigmentierte Tinten, so beispielsweise diejenigen, die in der vorgenannten US-Patentanmeldung mit der Nummer 09/557,108 beschrieben sind, können ebenfalls Verwendung finden. Pigmentierte Tinte muss eine Teilchengröße aufweisen, die zur Verwendung mit einem Tintenstrahldruckkopf geeignet ist, der üblicherweise eine Düse von etwa 50 μm oder weniger aufweist. Es wird daher vorgezogen, wenn die Pigmentteilchen in derartigen Tinten eine Teilchengröße von weniger als etwa 50 μm, stärker bevorzugt von weniger als etwa 30 μm und am stärksten bevorzugt von zwischen etwa 1 und etwa 5 μm aufweisen.
  • Lösungsmittelbasierte Tinten, die derzeit zum Drucken auf Zuckergussbeschichtungen mit einer hydrophoben Oberfläche verwendet werden, können ebenfalls zum Tintenstrahldrucken auf einer polaritätsmodifizierten Oberfläche einer Essware vor dem Aufbringen der hydrophoben Beschichtung geeignet sein. Die Verwendung der lösungsmittelbasierten Tinten ist nicht aus dem Schutzumfang der Erfindung ausgeschlossen. Das Präparieren einer Beschichtung einer polaritätsmodifizierenden Glasur oder eines Glanzgummis zum darauf erfolgenden Drucken vor dem Beschichten einer Süßigkeit mit Wachs stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik dar. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung ist eine „lösungsmittelbasierte Tinte" eine Tinte, die mehr nichtwässriges Lösungsmittel als Wasser enthält. Lösungsmittelbasierte Tinten beinhalten pigmentierte und nichtpigmentierte lösungsmittelbasierte Tinten und beinhalten zudem im Wesentlichen vollständig auf Fett oder Öl basierende Tinten. Lösungsmittelbasierte pigmentierte Tinten beinhalten ein nichtwässriges Lösungsmittel, das in einem Bereich von etwa 15 bis etwa 80 Gew.-% vorhanden ist, sowie Schwebstoffe, die in einer Menge zwischen etwa 5 und etwa 50 Gew.-% vorhanden sind.
  • Lösungsmittelbasierte nichtpigmentierte Tinten können in manchen Fällen ebenfalls zum Drucken auf einer polaritätsmodifizierten Oberfläche entsprechend der Erfindung geeignet sein. Diese Tinten sind nicht aus dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass sie mittels Tintenstrahlverfahren aufgebracht werden können. Lösungsmittelbasierte nichtpigmentierte Tinten enthalten ein nichtwässriges Lösungsmittel bzw. nichtwässrige Lösungsmittel in einer Menge zwischen etwa 70 und etwa 99 Gew.-% und ein Farbmittel, das in dem Lösungsmittel lösbar ist, in einer Menge zwischen etwa 1 und etwa 30 Gew.-%.
  • Die essbare Tintenzusammensetzung entsprechend der Erfindung kann zudem ein grenzflächenaktives Mittel enthalten, um die Verträglichkeit der Tinte mit der polaritätsmodifizierten Oberfläche des beschichteten Esswarenstückes zu verbessern. Die grenzflächenaktiven Mittel, die in der Farbe der vorliegenden Erfindung Verwendung finden können, beinhalten beispielsweise anionische grenzflächenaktive Mittel, kationische grenzflächenaktive Mittel und amphotere grenzflächenaktive Mittel. Das verwendete grenzflächenaktive Mittel muss selbstredend in den verwendeten Mengen essbar sein. Polyglycerololeate, Monostearate, Polysorbate, Mono- und Diglyceride sowie die Phospholipidfamilie der grenzflächenaktiven Mittel, darunter unter anderem Lecithin, können zu diesem Zweck verwendet werden. Im Allgemeinen ist ein grenzflächenaktives Mittel in Mengen von weniger als etwa 1,0 Gew.-% vorhanden. Am meisten bevorzugt ist das grenzflächenaktive Mittel in einer Menge zwischen etwa 0,001 und etwa 0,5 Gew.-% (auf Grundlage der fertigen Tintenformulierung).
  • Sämtliche der vorgewärmten Tinten können zudem herkömmliche Zusatzstoffe enthalten, so beispielsweise Geschmacksstoffe, Konservierungsmittel, aufschäumungshemmende Mittel, Mikronährstoffe, Dispersionsstabilisatoren, filmbildende Mittel, Bindemittel und dergleichen mehr, die aus dem Zustand der Technik bekannt sind.
  • Es wird vorgezogen, wenn die wasserbasierte oder lösungsmittelbasierte Tinte, die in Verbindung mit der Erfindung verwendet wird, tintenstrahlverträglich ist. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung weisen „tintenstrahlverträgliche Tinten" eine Viskosität von etwa 1 bis etwa 45 Centipoise und eine Oberflächenspannung von etwa 15 bis etwa 50 dynes/cm auf. Bei einer pigmentierten Tinte wird die Durchschnittsteilchengröße durch den Druckkopfkanal bestimmt und liegt bevorzugt bei weniger als etwa 50 μm, besonders bevorzugt bei weniger als etwa 30 μm, ganz besonders bevorzugt bei weniger als etwa 15 μm und außerordentlich besonders bevorzugt bei weniger als etwa 5 μm.
  • Die Oberflächenchemie der Tinte und die Oberfläche des zu bedruckenden Esswarenstückes spielen bei der Bestimmung der Qualität des fertigen Bildes wie auch der Auflösung eine Rolle. Die Temperatur des Substrates oder der Tinte kann unter Verwendung eines Stromes von Trockengas modifiziert werden, um eine schnelle Trocknung der Tintentröpfchen an der Oberfläche des Esswarenstückes zu unterstützen. Die Temperaturmodulation hat Auswirkungen auf die Oberflächenenergieeigenschaften der Tinte und der Esswarenoberfläche, wobei niedrigere Temperaturen die Oberflächenenergie und die Tendenz einer Tinte, sich an der Oberfläche des essbaren Substrates auszubreiten, verringern. Die Anwendung eines sehr wenig Feuchtigkeit aufweisenden Gases oder von Luft verbessert die Trocknungsrate der Tintentröpfchen. Die Temperaturmodulation der Tintenkartusche kann ebenfalls vorteilhafterweise verwendet werden, um das Tintenfließverhalten zu modifizieren oder zu steuern, damit die Druckleistung maximiert wird. Eine Optimierung dieser Parameter liegt im Fachwissen eines Durchschnittsfachmanns auf dem Gebiet der Herstellung von Süßwaren.
  • Das Tintenbild kann optional einfach dadurch getrocknet werden, dass das bedruckte Stück Luft ausgesetzt wird, ohne dass das Bild während einer Zeitdauer zwischen 30 Sekunden und fünf Minuten berührt wird. Vorteilhafterweise bewirkt eine Konvektionstrocknung mit erwärmter Luft eine Ausdampfung der Lösungsmittel aus der Tinte in weniger als 30 Sekunden, bevorzugt in weniger als 10 Sekunden. Nach dem Drucken und Trocknen, oder einfach nur nach dem Drucken, wird eine weitere Beschichtung aus einer wasserbasierten Glasur oder Glanzgummi oder Schellack zum Setzen des Bildes aufgebracht. Man hat herausgefunden, dass dies eine Fixierung des Bildes bewirkt, was die Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung des Bildes verringert. Eine berührfreie Art des Aufbringens der Glasur, des Gummis oder des Schellacks wird verwendet, so beispielsweise Sprühen oder Air-brushing, damit das Bild nicht verschmiert wird.
  • Sollen Mehrkomponentenbilder aufgebracht werden, um ein zusammengesetztes Bild zu bilden, so verbessert die weitere Beschichtung mit der wasserbasierten Glasur oder dem Glanzgummi die Verträglichkeit der bedruckten Oberfläche für die Aufbringung eines oder mehrerer zusätzlicher mittels Tintenstrahl aufgebrachter Bilder.
  • Nach dem Drucken werden bei bevorzugten Ausführungsbeispielen die Süßwaren in die Pfanne zurückgegeben, damit ein hydrophober Abschluss aufgebracht werden kann.
  • Vorzugsweise wird der hydrophobe Abschluss in zwei Schichten aufgebracht, nämlich einer Nasswachsbeschichtung mit Triglyceriden und Carnaubawachs und einer Trockenwachsbeschichtung, die im Wesentlichen aus Carnaubawachs besteht. Da die Aufbringung eines Wachsabschlusses aus dem Stand der Technik bekannt ist, werden Details dieser Schritte hier nicht weiter ausgebreitet.
  • Die nachfolgenden qualitativen Beispiele und Vergleichsbeispiele demonstrieren die Wirksamkeit beim Drucken auf einer harten dragierten zuckergussbeschichteten Süßigkeit, so beispielsweise dem aus Schokolade und Erdnüssen bestehenden Naschwerk der Marke M&M. Zuckerguss dieser Art umfasst im Allgemeinen: (a) einen Kaltsirupzuckerguss, der durch wiederholtes Aufbringen eines kalten Zuckersirups gebildet wird; und (b) einen Warmsirupzuckerguss, der durch wiederholtes Aufbringen eines warmen Zuckersirups mit Färbung gebildet wird. Bei einem herkömmlichen Vorgang zum Polieren von hartem dragiertem Zuckergussnaschwerk schließt sich an die vorgenannte Kalt- und Warmsirupaufbringung an: (c) eine Nasspolitur (so beispielsweise eine Politur mit Gummiarabikum/Dextrin und Carnaubawachs), die auf die mehrschichtige Zuckergussbeschichtung aufgebracht und anschließend dort getrocknet wird; (d) eine Trockenpolitur, die üblicherweise ein Carnaubawachspulver ist, das als dünne Politur auf das Naschwerk aufgebracht wird, um einen gewünschten Glanz zu erzeugen.
  • Zur Durchführung der Vergleichstests wurden die folgenden Proben vorbereitet: (1) die ausschließliche Verwendung einer Kaltsirupaufbringung (Schritt (a)) ohne Verwenden einer Warmsirupbeschichtung oder einer Färbung; (2) die Verwendung von Kalt- und Warmsirupaufbringungen (Schritte (a) und (b)) mit gelber Färbung; (3) die Verwendung von Kalt- und Warmsirupaufbringungen (Schritte (a) und (b)) und eine Nasspolitur (Schritt (c)) mit gelber Färbung; (4) die Verwendung von sämtlichen Schritten (a) bis (d) einschließlich der Nass- und Trockenpolitur mit gelber Färbung; und (5) die Verwendung der Schritte (a) und (b) ohne Verwendung einer Färbung.
  • Die vorgenannten Proben (außer einer Kontrollgruppe) wurden händisch bei einem Luftdruck von 2,76 bar (40 psi) mit einer wasserbasierten Glasur aus der Capol-Serie (Capol 1200, Capol 127C, Capol 1400 und Capol 149C) beschichtet, gefolgt von einem 10 bis 45 Minuten andauernden Trocknen. Anschließend wurden die Proben unter Verwendung des Druckers Canon 6000 mittels Tintenstrahl bedruckt. Die Proben wurden mit einem Testmusterbild, das aus dünnen Linien und Blöcken deckender Farbe bestand, unter Verwendung der drei Standardtintenstrahlkartuschenfarben Zyan, Magenta und Gelb bedruckt. Der zum Drucken verwendete Druckmodus war der „schwarze" Druckmodus auf dem Canon-Drucker. Dieser Druckmodus steht für hochqualitative Drucktechniken zur Verfügung. Der Prozess bedient sich gleicher Anteile von Zyan, Magenta und Gelb, um einen Punkt in schwarzer Farbe zu erzeugen.
  • Nachdem die Proben unter Verwendung der vorgenannten Technik bedruckt worden waren, ließ man sämtliche Probleme trocknen und die Farben aushärten. Das Trocknen bzw. Aushärten dauerte 10 bis 15 Minuten. Die lebensmitteltauglichen Tinten stammten von PhotoFrost und enthielten FD&C-konforme Lebensmittelfarben, Wasser, Ethanol und Propylenglykol.
  • Vor der Beschichtung mit einer schutztechnischen schellackbasierten Deckschicht (Capol 153C) wurde jede der Proben und die Kontrollgruppe auf einer fünf Punkte umfassenden Skala (0 bis 4) bezüglich der Verschmierung bewertet. Auf dieser Skala bezeichnete der Wert 4 den Umstand, dass die bedruckte Probe nicht verschmiert war, wenn sie mit einer nassen Hand berührt worden war. Ein Wert von 3 gab an, dass eine Verschmierung auftrat, wenn die Probe mit einer feuchten Hand berührt worden war. Ein Wert von 2 bezeichnete den Umstand, dass die Probe nicht verschmierte, wenn sie mit einer trockenen Hand berührt worden war. Ein Wert von 1 bezeichnete den Umstand, dass die Proben nicht verschmierten, wenn sie aneinander gerieben worden waren, während ein Wert von 0 den Umstand bezeichnete, dass die Proben verschmierten, wenn sie aneinander gerieben worden waren.
  • Die bedruckten Proben wurden anschließend händisch mit Capol 153C besprüht, das eine schellackbasierte Glasur darstellt, um die Naschwerkoberfläche und die Bilder zu schützen. Die Proben wurden anschließend entsprechend den Auflösungsparametern und der Farbintensität auf einer 4 Punkte umfassenden Skala mit 1 als schlechtestem Wert und 4 als bestem Wert bewertet. Die Proben wurden mit bloßem Auge sowie unter einem Mikroskop mit Blick auf die Druckqualität und die dpi-Auflösung bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertungen sind nachstehend tabellarisch angegeben. Tabelle 1
    Kontrollgruppe
    Probe Farbintensität Auflösung Verschmierung
    (1) 4 2 2
    (2) 4 2 1
    (3) 4 4 0
    (4) 3 4 0
    (5) 4 2 2
    Tabelle 2
    Capol 120C
    Probe Farbintensität Auflösung Verschmierung
    (1) 2 3 3
    (2) 2 3 3
    (3) 2 3 3
    (4) 2 3 3
    (5) 2 3 3
    Tabelle 3
    Capol 127C
    Probe Farbintensität Auflösung Verschmierung
    (1) 3 3 3
    (2) 3 3 3
    (3) 3 4 3
    (4) 3 4 3
    (5) 3 3 3
    Tabelle 4
    Capol 140C
    Probe Farbintensität Auflösung Verschmierung
    (1) 2 3 3
    (2) 2 3 3
    (3) 2 3 3
    (4) 2 3 3
    (5) 2 3 3
    Tabelle 5
    Capol 149C
    Probe Farbintensität Auflösung Verschmierung
    (1) 2 3 3
    (2) 2 2 3
    (3) 2 2 3
    (4) 2 3 3
    (5) 2 2 3
  • Aus den vorgenannten Beispielen wird deutlich, dass die Bildauflösung und die Verschmierungsfestigkeit wesentlich verbessert werden, wenn eine polaritätsmodifizierende Beschichtung vor dem Tintenstrahldrucken aufgebracht wird, im Vergleich zu einem Drucken auf einer fertigen zuckergussbeschichteten Süßware. Eine merkliche Verbesserung tritt (im Vergleich zur Kontrollgruppe) auch dann auf, wenn das Drucken in verschiedenen Phasen während des Zuckergussbeschichtungsprozesses vorgenommen wird.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung nur unter Bezugnahme auf Beispiele beschrieben worden ist, die gegenwärtig als bevorzugte Ausführungsbeispiele angesehen werden, ist die Erfindung nicht auf diese offenbarten Ausführungsbeispiele beschränkt. Die vorliegende Erfindung umfasst vielmehr verschiedene Abwandlungen und Äquivalente, die im Schutzumfang der beiliegenden Ansprüche enthalten sind. Der Schutzumfang der beiliegenden Ansprüche soll breitestmöglich ausgelegt werden, damit alle derartigen Modifikationen und äquivalenten Materialien und Funktionen eingeschlossen sein.

Claims (9)

  1. Süßware, umfassend: ein essbares Substrat mit einer dragierten Zuckergussoberfläche, einen Wasser, Zucker und Hydrokolloid umfassenden polaritätsmodifizierten Überzug, der auf der Zuckergussoberfläche getrocknet ist, und ein Tintenbild, das auf dem polaritätsmodifizierten Überzug gedruckt ist.
  2. Süßware nach Anspruch 1, bei der die Oberfläche nicht planar ist.
  3. Süßware nach Anspruch 1, bei der das Bild ein tintenstrahlaufgebrachtes hochaufgelöstes zusammengesetztes Bild ist.
  4. Süßware nach Anspruch 1, bei der der polaritätsmodifizierte Überzug an der Zuckergussoberfläche aus einer der nachfolgenden Zusammensetzungen getrocknet ist: (i) eine hydrophile Substanz, die 30 bis 75 Gew.-% Wasser, etwa 5 bis 25 Gew.-% Hydrokolloide und 5 bis 50 Gew.-% eines oder mehrerer Zucker umfasst; (ii) eine wasserbasierte Glasur, die 45 bis 75 Gew.-% Wasser, 10 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Hydrokolloide und 5 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Zucker umfasst; oder (iii) ein Glanzgummi, der 30 bis 50 Gew.-% Wasser, 35 bis 50 Gew.-% eines oder mehrerer Zucker und 10 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Hydrokolloide umfasst.
  5. Süßware nach Anspruch 1, des Weiteren umfassend einen hydrophoben Decküberzug auf dem gedruckten Tintenbild.
  6. Verfahren zum Tintenstrahldrucken auf einem essbaren Substrat, umfassend die nachfolgenden Schritte: Überziehen einer Oberfläche eines essbaren Substrats mit einer Wasser, Hydrokolloid und Zucker enthaltenden hydrophilen Substanz, um eine polaritätsmodifizierte Oberfläche zu erhalten; und Tintenstrahldrucken wenigstens eines ersten Tintenstrahlbildes auf die polaritätsmodifizierte Oberfläche mit wasserbasierter Tinte.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem der Schritt des Überziehens mit einer hydrophilen Substanz das Aufbringen einer der nachfolgenden Zusammensetzungen umfasst: (i) eine wasserbasierte Zusammensetzung, die einen oder mehrere Zucker in einer Menge von 5 bis 50 Gew.-%, Wasser in einer Menge von 30 bis 75 Gew.-% und ein oder mehrere Hydrokolloide in einer Menge von 5 bis 25 Gew.-% umfasst; (ii) eine wasserbasierte Glasur, die 45 bis 75 Gew.-% Wasser, 10 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Hydrokolloide und 5 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Zucker umfasst; oder (iii) ein Glanzgummi, der 35 bis 50 Gew.-% eines oder mehrerer Zucker, 10 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer Hydrokolloide und 30 bis 50 Gew.-% Wasser umfasst.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, umfassend den Schritt des Konvektionstrocknens des Tintenstrahlbildes zum Ausdampfen von Lösungsmitteln in der Tinte, gefolgt vom Aufbringen: (i) eines Deckwachsüberzuges auf der tintenstrahlbedruckten Süßware, oder (ii) einer Schutzschicht aus wasserbasierter Glasur oder Glanzgummi auf dem tintenstrahlgedruckten Bild.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem das essbare Substrat eine harte dragierte Zuckergusssüßigkeit ist.
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