DE69233483T2 - Gleitklemme für eine Schlauch mit Gleitsperre - Google Patents

Gleitklemme für eine Schlauch mit Gleitsperre Download PDF

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Theresa Round Lake Beach Grajo
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    • Y10S128/00Surgery
    • Y10S128/12Pressure infusion

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine Gleitklemme, die verwendbar ist, um die Strömung eines medizinischen Fluids zu einem i. v. Schlauch zu steuern.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Verabreichung von intravenösen Fluiden an einen Patienten ist im Stand der Technik wohlbekannt. Typischerweise wird eine Lösung, wie etwa Kochsalzlösung, Glukose oder Elektrolyt in einem Glas- oder flexiblen Behälter der venösen Zugangsstelle eines Patienten durch ein flexibles i. v. Schlauchstück aus Kunststoff, wie etwa einen Polyvinylchloridschlauch (PVC-Schlauch) zugeführt. Die Durchflußrate des Fluids wird von einer Rollenklemme gesteuert, die eingestellt ist, um das Durchflußlumen des i. v. Schlauchs zu begrenzen, bis die gewünschte Durchflußrate erreicht ist.
  • Der Durchfluß aus dem Behälter zu dem Patienten kann auch durch andere Mittel als eine Rollenklemme geregelt werden. Es wird immer üblicher, eine elektronisch gesteuerte Pumpe zu verwenden. Ein Pumpentyp, der für intravenöse Fluidverabreichung verwendet wird, ist eine Pumpe vom peristaltischen Typ.
  • Die Nutzung der peristaltischen Pumpwirkung ist für das Gebiet der Medizin besonders gut geeignet, weil die peristaltische Pumpwirkung außerhalb des i. v. Schlauch aufgebracht werden kann, der das intravenöse Fluid führt. Dadurch wird der sterile Zustand des intravenösen Fluids innerhalb des i. v. Schlauchs aufrechterhalten, während gleichzeitig dem Fluid eine Vorwärtsbewegung erteilt wird. Die peristaltische Pumpwirkung kann ferner an jeder Stelle des i. v. Schlauchs aufgebracht werden.
  • Bei einem üblichen peristaltischen Pumpentyp, der auf dem Gebiet der Medizin verwendet wird, ist ein Antriebsmotor mit einer Anordnung von Exzentern verbunden, die voneinander winkelbeabstandet sind. Die Exzenter treiben ihrerseits Exzenterfolger an, die mit entsprechenden Druckfingern verbunden sind. Diese Elemente wirken zusammen, um den Druckfingern eine lineare Wellenbewegung zu erteilen. Eine Druckplatte ist angrenzend an und von den Druckfingern beabstandet befestigt. Die Druckplatte hält den i. v. Schlauch gegen die sich hin- und herbewegenden Druckfinger, um dem i. v. Schlauch die Wellenbewegung zu erteilen, um das Fluid anzutreiben.
  • Bei einem weiteren üblichen peristaltischen Pumpentyp, der auf dem Gebiet der Medizin verwendet wird, ist ein Antriebsmotor über einen Magnetanker mit wenigstens einem Rollenelement verbunden. Der Antriebsmotor erteilt dem Magnetanker eine kreisförmige Rotationsbewegung, so daß das Rollenelement betätigt wird. Eine halbkreisförmige Druckplatte, die den gleichen Mittelpunkt wie der Magnetanker hat, ist vorgesehen, wobei der i. v. Schlauch zwischen dem Rollenelement und der Druckplatte angeordnet ist. Die Druckplatte hält den i. v. Schlauch gegen das Rollenelement, das dem i. v. Schlauch eine kreisförmige Bewegung erteilt, um das Fluid anzutreiben.
  • Ein Nachteil der Verwendung von peristaltischen Pumpen ist der, daß der i. v. Schlauch vor dem Einbringen in die Pumpe häufig in einem offenen Zustand gelassen wird und nach dem Einbringen in die Pumpe die peristaltische Wirkung die Vorwärtsbewegung des Fluids treibt. Eine direkte Lösung dieses Problems ist zwar, einfach eine Rollen- oder andere Durchflußklemme an dem i. v. Schlauch vorzusehen, um den i. v. Schlauch vor dem Einbringen und nach der Entnahme zu verschließen; dadurch wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, daß die im Gesundheitswesen tätige Person, die den i. v. Schlauch in die peristaltische Pumpe einbringt, vergißt, den i. v. Schlauch nach Beendigung des Einbringens zu öffnen.
  • Es ist zwar eine Lösung angegeben worden, die eine zweckbestimmte Durchflußklemme und ein Gehäuse umfaßt, das in die peristaltische Pumpe eingebracht wird; diese Lösung hat jedoch mehrere Nachteile, die die zweckbestimmte Verwendung einer solchen Durchflußklemmenanordnung für eine ausgewählte peristaltische Pumpe und die Leichtigkeit, mit der der Arretiermechanismus von einer im Gesundheitswesen tätigen Person manuell umgangen werden kann, einschließen. Da diese Lösung eine zweckbestimmte Gleitklemme verwendet, muß außerdem Personal im Gesundheitswesen darauf achten, daß die Gleitklemme vor der Entsorgung des i. v. Schlauchs abgenommen wird.
  • Bekannte Gleitklemmen weisen im allgemeinen eine Regulieröffnung auf, die einen verschließenden Schlitz und einen nichtverschließenden Durchgang bildet. Ein i. v. Schlauch, der durch die Regulieröffnung in eine Betriebsposition eingeführt ist, ist quer zur Schlauchlänge zwischen dem nichtverschließenden Durchgang und dem verschließenden Schlitz gleitbar, um den Fluiddurchfluß durch das Lumen des i. v. Schlauchs zu steuern. Wenn der i. v. Schlauch in einer Betriebsposition in dem nichtverschließenden Durchgang ist, tendieren bekannte Gleitklemmen dazu, unter der Wirkung der Schwerkraft in Längsrichtung des i. v. Schlauchs zu gleiten.
  • Häufig wird es durch dieses Gleiten für das medizinische Personal schwierig und mühsam, die Gleitklemme rasch zu positionieren, um den Durchfluß an einer gewünschten Position entlang der Länge des i. v. Schlauchs zu blockieren. Außerdem erstreckt sich die mit dem Schlauch in Kontakt befindliche Oberfläche der Durchflußregulieröffnung typischerweise über die gesamte Tiefe der Gleitklemme. Infolgedessen belassen bekannte Gleitklemmen eine relativ breite Oberfläche, die einen i. v. Schlauch in einer Betriebsposition berührt, so daß eine signifikante Reibungskaft erzeugt wird, die einem Gleiten eines i. v. Schlauchs relativ zu der Gleitklemme zwischen dem nichtverschließenden Durchgang und dem verschließenden Schlitz entgegenwirkt.
  • Diese beiden Merkmale machen es relativ schwierig, bekannte Gleitklemmen mit einem Sicherheitsmechanismus zur Verwendung in einer peristaltischen Pumpe zu verwenden. Zunächst kann es für jemand im Gesundheitswesen schwierig sein, die Gleitklemme zum Einsetzen in einen Gleitklemmenaufnahmeschlitz in der peristaltischen Pumpe zu positionieren, und zweitens können bekannte Gleitklemmen, wenn sie eingesetzt sind, zu großen Reibungswiderstand bieten, um es der Sicherheitsvorrichtung zu gestatten, die Gleitklemme zwischen den verschlossenen Schlitz und den nichtverschließenden Durchgang zu treiben.
  • Die US-A-4 434 963 gibt eine Gleitklemme von dem Typ an, auf den sich die Erfindung bezieht. Der Oberbegriff des Anspruchs 1 beruht auf der Offenbarung dieser Druckschrift, und die vorliegende Erfindung unterscheidet sich davon durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1.
  • Die US-A-4 434 963 gibt eine Anordnung an, bei der ein i. v. Schlauch von einem dicht verschließendem Durchgang zu einem verschließenden Schlitz verlagert wird. Der nicht verschließende Durchgang hat im allgemeinen eine zylindrische Form, aber gegenüber dem Eingang zu dem verschließenden Schlitz erstrecken sich Vorsprünge in den Durchgang, um die Gefahr eines Abrutschens der Klemme unter der Einwirkung der Schwerkraft zu verringern.
  • Die US-A-4 248 401 und die US-A-3 374 509 geben jeweils eine teilzylindrische Endoberfläche an, die dem verschließendem Schlitz gegenüberliegt und keine Vorsprünge besitzt.
  • Die US-A-2 889 848 gibt eine Strömungs-Steuerungsklemme an, die im Zusammenhang mit kompressiblen Schläuchen nützlich ist, um deren Wände nach und nach zusammenzudrücken, um den Strömungsdurchgang durch sie einzuschränken und dadurch die Strömung eines Fluids durch den Schlauch zu regulieren und zu steuern.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Darstellung einer intravenösen Pumpeneinheit, welche die Gleitklemme gemäß der Erfindung verwenden kann;
  • 2 ist eine Perspektivansicht der peristaltischen Pumpe gemäß 1 mit einer Tür in einer offenen Position;
  • 3 ist eine detaillierte Seitenansicht der Sicherheitsvorrichtung gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
  • 4a bis 4f sind weggeschnittene Ansichten der Vorrichtung gemäß 3 entlang der Linie 4-4 in 3;
  • 5a bis 5f sind weggeschnittene Ansichten der Vorrichtung gemäß 3 entlang der Linie 5-5 in 3;
  • 6a bis 6f zeigen weggeschnittene Ansichten der Vorrichtung gemäß 4 längs der Linie 6-6 in 4;
  • 7 ist eine Draufsicht einer Gleitklemme, die nicht gemäß der Erfindung ausgebildet ist;
  • 8 ist eine weggeschnittene Ansicht der Gleitklemme gemäß 7 entlang der Linie 8-8 in 7;
  • 9 ist eine weggeschnittene Ansicht der Gleitklemme gemäß 7 entlang der Linie 8-8 in 7, die einen i. v. Schlauch zeigt, der in dem verschließenden Schlitz der Gleitklemme angeordnet ist;
  • 10 ist eine Querschnittsansicht einer bekannten Gleitklemme quer zu ihrem verschließenden Schlitz, wobei ein darin angeordneter i. v. Schlauch gezeigt wird;
  • 11 ist eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform einer bekannten Gleitklemme quer zu ihrem verschließenden Schlitz, wobei ein darin eingeführter i. v. Schlauch gezeigt wird;
  • 12 ist ein Blockdiagramm des optischen Sensors;
  • 13 ist eine Gleitklemme gemäß 7 mit einem verschließenden Schlitz, der zu kurz ist; und
  • 14 ist eine Gleitklemme gemäß 7 mit einem verschließenden Schlitz, der zu lang ist.
  • Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • 1 ist eine Darstellung einer intravenösen Verabreichungseinrichtung unter Verwendung einer Pumpe und einer Quelle von intravenösem Fluid, wie etwa einem flexiblen Behälter. Die Pumpe weist ein Pumpengehäuse 20 auf, das eine Pumpenbetätigungsmechanik und -betätigungselektronik (nicht gezeigt) aufweist. Die Pumpe ist an einem i. v. Ständer 22 angebracht, der auch als eine Halterung für den i. v. Fluidbehälter 24 dient. Der Behälter 24, der typischerweise ein Fluid 26, wie etwa Kochsalzlösung enthält, das einem Patienten verabreicht wird, ist ebenfalls an dem i. v. Ständer 22 aufgehängt.
  • Eine Verabreichungseinheit 10 bildet eine Durchflußbahn von dem Behälter 24 über die Pumpe zu dem Patienten. Die Einheit 10 weist ein Segment aus flexiblem i. v. Schlauch 26 aus Kunststoff, wie etwa einem Polyvinylchlorid-Schlauch (PVC-Schlauch) auf.
  • Der i. v. Schlauch 26 ist an seinem proximalen Ende an einer Tropfkammer 28 angebracht, die ihrerseits über einen Dorn (nicht gezeigt) an einer Auslaßöffnung 30 des Behälters 24 angebracht ist. Mit dem i. v. Schlauch 26 ist an seinem distalen Ende eine Einrichtung zum Verbinden der Einheit 10 mit einer Venenzugangseinrichtung, wie etwa einem Katheter oder einer Nadel (nicht gezeigt) verbunden.
  • Die Pumpe weist eine angelenkte Tür 36 auf, die die Hardware der peristaltischen Pumpvorrichtung abdeckt. Um die Pumpe einzurichten, wird die Tür 36 geöffnet, der i. v. Schlauch 26 in die peristaltische Pumpvorrichtung eingeführt, wie nachstehend im einzelnen beschrieben wird, die Tür geschlossen und die Pumpe aktiviert. Die Pumpe bildet auch Öffnungen an dem oberen Umfang 38 und unteren Umfang 42 des Pumpengehäuses 20, durch die sich der i. v. Schlauch 26 erstreckt, wenn die Tür 36 geschlossen ist. Außerdem weist die Tür 36 einen Riegel 32 auf, der aus einer frei gegebenen Position, in der die Tür 36 nicht verschlossen ist, in eine eingerastete Position schwenkbar ist, in der die Tür 36 in der geschlossenen Position verschlossen ist.
  • Die in 1 gezeigte Ausführungsform weist zwar eine peristaltische Pumpe mit Doppelantrieb auf, es ist jedoch auch daran gedacht, irgendeine beliebige Anzahl von Pumpenantrieben in einer einzigen peristaltischen Pumpe zu verwenden.
  • Aus 2 ist die peristaltische Pumpen-Hardware ersichtlich. Eine Einlaßnut 29 ist vorgesehen, die von der Zugangsöffnung 38 zu einem peristaltischen Pumpelement in Form einer Vielzahl von Aufnahmefingern 31 führt. Eine Auslaßnut 33 ist vorgesehen, die von den Fingern 31 zu der unteren Öffnung 42 führt.
  • Ein aufstromseitiger Okklusionssensor 35 ist an der Einlaßnut 29 vorgesehen, und ein abstromseitiger Okklusionssensor 37 ist an der Auslaßnut 33 vorgesehen. Ein Luftblasendetektor 39 ist ebenfalls an der Auslaßnut 33 vorgesehen. Die Tür 36 der Pumpe weist eine federbelastete Rückplatte 43 herkömmlicher Konstruktion sowie die zusammenwirkenden Elemente für den aufstromseitigen Okklusionsdetektor 35, den abstromseitigen Okklusionsdetektor 37 und den Blasendetektor 39 auf. Ein fest angeordnetes Verriegelungselement 55 ist vorgesehen, das in zusammenwirkender Beziehung mit dem Verriegelungselement 32 wirksam ist, um die Tür 36 in einer geschlossenen Position sicher zu verriegeln oder zu verschließen.
  • Der i. v. Schlauch 26 kann in die Einlaßnut 29 und in die Auslaßnut 33 eingesetzt werden, so daß er sich gerade über die wechselseitigen Finger 31 unter Führung durch eine Vielzahl von i. v. Schlauchführungen 41 erstreckt. Wenn die Tür 36 geschlossen wird, paßt der Riegel 32 mit dem fest angeordneten Verriegelungselement 55 zusammen, um die Tür in einer geschlossenen Position zu verriegeln oder zu verschließen.
  • In 3 ist die Sicherheitsvorrichtung im einzelnen gezeigt und in dem unteren Umfang der Auslaßnut 33 festgelegt. Die Sicherheitsvorrichtung weist ein oberes Sicherheitsklemmengehäuse 50 und ein unteres Gleitklemmengehäuse sowie eine Kammer 52 auf. Die Sicherheitsvorrichtung bildet als Verlängerung der Auslaßnut 33 eine i. v. Schlauchnut 54, in die der i. v. Schlauch paßt. Senkrecht zu der i. v. Schlauchnut 54 erstreckt sich eine Festlegearmöffnung 56, die in dem unteren Gleitklemmengehäuse 52 gebildet ist.
  • In der Festlegearmöffnung 56 befinden sich ein rechter zusammenwirkender Festlegearm 58 und ein linker zusammenwirkender Festlegearm 61, die aus einer offenen oder belasteten Position in eine Festlege- oder unbelastete Position schwenkbar sind, in der die Distanz zwischen den beiden Festlegearmen 58, 61 relativ zu der Position der Festlegearme 58, 61 in der offenen oder belasteten Position kleiner ist. Der zentrale Bereich der Festlegearmöffnung 56 zwischen den zusammenwirkenden Festlegearmen 58, 61 bildet den Aufnahmebereich 62 für eine Gleitklemme.
  • An dem oberen Sicherheitsklemmengehäuse 50 befindet sich ein Lösestift 63, der sich von dem oberen Sicherheitsklemmengehäuse 50 nach außen erstreckt und imstande ist, sich in dieses hinein und aus diesem heraus hin- und herzubewegen. Der Lösestift 63 aktiviert einen Gleitmechanismus, der die Gleitklemme aus einer Okklusions- in eine Offenposition orientiert.
  • Ferner ist in der Sicherheitsvorrichtung eine Sicherheitsklemme 65 enthalten. Die Sicherheitsklemme 65 ist imstande, sich in die i. v. Schlauchnut 54 zu erstrecken, um den i. v. Schlauch zu verschließen. Die weitere Arbeitsweise der Sicherheitsklemme 65 und des Lösestifts 63 wird nachstehend in Verbindung mit den 4, 5 und 6 im einzelnen beschrieben.
  • Aus 4 ist eine obere Querschnittsansicht des unteren Gleitklemmengehäuses 52 der Sicherheitsvorrichtung ersichtlich. 4a zeigt das Gleitklemmengehäuse 52 in einem anfänglichen oder voraktivierten Zustand.
  • Das untere Gleitklemmengehäuse 52 enthält den rechten Festlegearm 58 und den linken Festlegearm 61. An jedem Festlegearm 58, 61 befindet sich ein Drehpunkt 67, der das Drehschwenken jedes der Festlegearme 58, 61 ermöglicht. Ferner befindet sich an dem Ende, das dem Drehpunkt 67 jedes Festlegearms 58, 61 entgegengesetzt ist, ein sich nach innen erstreckender Festlegefinger 69, der im Zusammenwirken mit dem Festlegefinger 69 des zusammenwirkenden Festlegearms wirksam ist, um die Gleitklemme festzulegen, wie nachstehend beschrieben wird. Jeder Festlegearm 58, 61 weist Vorspannmittel auf, die bei einer bevorzugten Ausführungsform eine Feder 74 sein können, die jeden Festlegearm 58, 61 zu dem zusammenwirkenden Festlegearm in der Festlegeposition schwenkbar vorspannt. In der voraktivierten oder belasteten Position werden die Festlegearme 58, 61 jedoch gegen die Vorspannung in der offenen Position gehalten.
  • Der linke Festlegearm 61 weist ferner einen nach oben vorstehenden abgestuften Bereich 76 auf, der sich nach oben in das obere Sicherheitsklemmengehäuse 50 erstreckt. Dieser abgestufte Bereich 76 wirkt als ein Festlegeelement, wie unter Bezugnahme auf 5 im einzelnen beschrieben wird.
  • In dem unteren Gehäuse ist ferner ein i. v. Schlauchnutgehäuse 78 enthalten, das eine i. v. Schlauchnut 54 bildet. Die i. v. Schlauchnut 54 ist eine Verlängerung der Auslaßnut 33 der Pumpe 20. Die i. v. Schlauchnut 54 ermöglicht das Festlegen des i. v. Schlauchs in der richtigen Position sowohl in der Pumpe 20 als auch in der Sicherheitsvorrichtung. Die i. v. Schlauchnut 54 ist zentral zwischen den zusammenwirkenden Festlegearmen 58, 61 angeordnet. Dies dient dazu, die an dem i. v. Schlauch befindliche Gleitklemme zwischen den Festlegearmen 58, 61 zu zentrieren.
  • Distal zu der i. v. Schlauchnut 54 befindet sich ein Gleitelement 81, das sich an einem Paar von zusammenwirkenden Gleitschienen 83 befindet, die eine sich innen und nach außen gerichtete Hin- und Herbewegung des Gleitelements 81 gestatten. Das Gleitelement 81 weist eine sich nach außen erstreckende Vorspanneinrichtung auf, die das Gleitelement 81 in Richtung zu der i. v. Schlauchnut 54 vorspannt. Beispielsweise ist die sich nach außen erstreckende Vorspanneinrichtung eine Feder 87.
  • Das Gleitelement 81 weist Exzenteroberflächen 89 auf, die sich an jeder Seite nach außen erstreckt. Die Exzenteroberflächen 89 sind im Zusammenwirken mit den Exzenterfolgern 72 der Festlegearme 58, 61 wirksam, um die Festlegearme 58, 61 zu schwenken.
  • Zwischen den Gleitschienen 83 befindet sich ein nichtblockierender Sensor 85, wie etwa ein elektronisches Auge, das verwendet werden kann, um die Anwesenheit einer Gleitklemme zu erfassen. Das elektronische Auge 85 ist so positioniert, daß es erfaßt, wenn die Gleitklemme in den Gleitklemmenaufnahmebereich eingeführt ist. Das elektronische Auge 85 ist mit der Pumpenbetätigungselektronik in elektronischer Verbindung.
  • Das elektronische Auge 85 erfaßt die vollständig eingeführte Gleitklemme; wenn keine vollständig eingeführte Gleitklemme erfaßt wird, so verhindert die Betätigungselektronik den Betrieb der Pumpe. Der nichtblockierende Sensor 85 wird nachstehend in Verbindung mit 12 im einzelnen beschrieben. Die Verwendung von alternativen Ausführungsformen, wie etwa eines Alarmes oder einer der Information dienenden Nachricht sind ebenfalls möglich.
  • Eine Gleitachse 92 ist so angeordnet, daß sie sich von dem Gleitelement 81 nach innen erstreckt. Die Gleitachse 92 ist in einer Gleitachsenöffnung 94 untergebracht, die in dem unteren Gleitklemmengehäuse 52 gebildet ist und sich von der i. v. Schlauchnut 54 nach innen erstreckt. Die Gleitachse 92 weist einen darin gebildeten eingekerbten Bereich 96 auf. Ein Gleitriegel 98 ist ferner vorgesehen und in einer Gleitriegelöffnung 101 untergebracht, die in dem unteren Gleitklemmengehäuse 52 gebildet ist und sich senkrecht zu der Gleitachsenöffnung 94 erstreckt. Der Gleitriegel 98 weist einen Exzenterfolger 103 auf. Der Gleitriegel 98 wird durch Vorspannmittel, wie etwa eine Feder 105 in Richtung zu der Gleitachse 92 vorgespannt.
  • Der Gleitriegel 98 ist also im Zusammenwirken mit dem eingekerbten Bereich 96 der Gleitachse 92 wirksam, um die Gleitachse 92 und somit das Gleitelement 81 gegen die nach außen gerichtete Vorspannkraft der Feder 87 festzulegen. In der Festlegeposition ist das Gleitelement 81 in einer belasteten Position, wohingegen das Gleitelement 81 in der nicht festgelegten oder äußeren Position in einer unbelasteten Position ist. Es ist zu beachten, daß der Gleitriegel 98 und der eingekerbte Bereich 96 der Gleitachse 92 zusammenwirkende abgewinkelte Oberflächen 107 verwenden, die zulassen, daß die Gleitachse 92 ein gewisses Spiel zeigt, dessen Sinn nachstehend erläutert wird.
  • In 4b ist eine Gleitklemme 109 in einer Position vor dem Einführen in das Gleitklemmengehäuse 52 gezeigt. Die Gleitklemme 109 weist eine Regulieröffnung 110 auf, die einen schmalen verschließenden Schlitz 111 und einen breiteren nichtverschließenden Durchgang 112 aufweist. Die Gleitklemme 109 weist einen Zugangsschlitz 113 auf, der das Positionieren des i. v. Schlauchs 26 in der Regulieröffnung 110 ermöglicht, ohne daß ein Hindurchführen der Gleitklemme 109 von einem Ende des i. v. Schlauchs 26 erforderlich ist.
  • Die Gleitklemme 109 weist Vorsprünge 114 auf, die sich nach innen in den nichtverschließenden Durchgang 112 der Regulieröffnung 110 erstrecken. Die Vorsprünge 114 sind wirksam, um Reibungskontakt mit dem i. v. Schlauch 26 aufrechtzuerhalten, wenn der i. v. Schlauch 26 in dem nichtverschließenden Durchgang 112 in einer Betriebsposition ist, während gleichzeitig kein Verschließen des i. v. Schlauchs 26 bewirkt wird. Auf diese Weise kann die Gleitklemme 109 selektiv positionsmäßig in Längsrichtung des i. v. Schlauchs 26 gegen die Schwerkraft festgelegt und doch unter einer Kraft, die die Schwerkraft überschreitet, in Längsrichtung bewegt werden.
  • Die Gleitklemme 109 weist Kerben 115 an jeder der voneinander weg weisenden Seiten nahe dem nichtverschließenden Bereich 112 der Regulieröffnung 110 auf. Diese Kerben 115 sind im Zusammenwirken mit den Festlegefingern 69 der Festlegearme 58, 61 wirksam, um die Gleitklemme 109 in dem Gleitklemmengehäuse 52 zu befestigen, wenn die Gleitklemme 109 eingeführt worden ist und die Festlegearme 58, 61 unbelastet sind.
  • Der distale Bereich der Gleitklemme 109 ist ferner durch äußere Vorsprünge 116 vergrößerter Breite gebildet. Diese äußeren Vorsprünge 116 verhindern ein ungewolltes Einführen der Gleitklemme 109 von der Rückseite in das Gleitklemmengehäuse 52.
  • Eine Gleitklemme, die nicht gemäß der Erfindung ausgebildet ist, ist in 7 mit 109' bezeichnet, wobei Elemente, die denjenigen der Gleitklemme 109 entsprechen, das gleiche Bezugszeichen haben, das mit einem Strich (') versehen ist. Die Gleitklemme 109' weist einen Körper 117 auf, der einen vorderen Rand 118, einen hinteren Rand 119 sowie eine erste Seite 120 und eine zweite Seite 121 hat, die voneinander weg weisen. Die Gleitklemme 109' weist eine Regulieröffnung 110' auf, die einen verschlossenen Schlitz 111' und einen nichtverschließenden Durchgang 112' hat, wobei alle diese Elemente mit denen der Gleitklemme 109 im wesentlichen identisch sind. Kerben 115' sind in der ersten Seite 120 und der zweiten Seite 121, die voneinander weg weisen, angeordnet. Äußere breite Vorsprünge 116' an dem hinteren Rand 119 sind auf die gleiche Weise wie die äußeren Vorsprünge 116 an der Gleitklemme 109 wirksam, um ein ungewolltes Einführen der Gleitklemme 109' von der Rückseite in das Gleitklemmengehäuse 52 zu verhindern.
  • Ein i. v. Schlauch 26 ist mit gestrichelten Linien in einer Betriebsposition gezeigt und erstreckt sich durch den nichtverschließenden Durchgang 112' der Regulieröffnung 110'. Wie aus 7 ersichtlich ist, ist der nichtverschließende Durchgang 112' ausgebildet, um einen ersten, zweiten und dritten i. v. Schlauchkontaktpunkt 122 zu bilden. Gemeinsam bilden die Kontaktpunkte 122 einen i. v. Schlauchaufnahmeraum. Der i. v. Schlauch 26 hat einen Außendurchmesser 123, der gleich dem oder geringfügig größer als der durch die Kontaktpunkte 122 gebildete i. v. Schlauchaufnahmeraum ist.
  • Auf diese Weise sind die Kontaktpunkte 122 wirksam, um Reibungskontakt mit dem Außendurchmesser 123 des i. v. Schlauchs 26 aufrechtzuerhalten und gleichzeitig keine Okklusion des Durchflußlumens 124 des i. v. Schlauchs 26 zu bewirken. Die Kontaktpunkte 122 unterhalten einen ausreichenden Reibungskontakt mit dem i. v. Schlauch 26, so daß sich die Gleitklemme 109' unter der Schwerkraft nicht in Längsrichtung eines i. v. Schlauchs bewegen kann, sondern eine ausgewählte Kraft über die Schwerkraft hinaus erforderlich ist, um die Gleitklemme 109' in Längsrichtung eines i. v. Schlauchs 26 zu bewegen.
  • Die Gleitklemme 109' weist ferner ein Oberflächenansatzelement 125 auf. Das Oberflächenansatzelement 125 reflektiert einen Lichtstrahl von dem nichtblockierenden Sensor 85, wie nachstehend unter Bezugnahme auf 12 im einzelnen erläutert wird. Das Ansatzelement 125 ist in einer präzisen ausgewählten Position an der Gleitklemme 109' angeordnet, um ein angemessenes Zusammenwirken mit dem nichtblockierenden Sensor 85 sicherzustellen. Außerdem ist das Oberflächenansatzelement 125 mit einem glänzenden Finish (wie etwa einem Finish Nr. 2) versehen, um die Reflexion eines von dem nichtblockierenden Sensor 85 ausgehenden Lichtstrahls zu unterstützen.
  • Die Ober- und die Unterseite (nicht gezeigt) der Gleitklemme 109' sind Spiegelbilder, so daß die Gleitklemme 109' in das Gleitklemmengehäuse 52 eingeführt werden kann, wobei entweder die Ober- oder die Unterseite nach oben orientiert ist. Die Gleitklemmen 109, 109' sind bevorzugt aus Polypropylen spritzgegossen. Die Klemmen könnten auch aus PETG, Copolyester oder DELRIN bestehen. Die erforderlichen Eigenschaften des Gleitklemmenmaterials sind derart, daß es innerhalb enger Toleranzen formbar sein soll und hart genug sein soll, um Drücken von bis zu 310,275 kPa (45 psi) in dem i. v. Schlauch standzuhalten. Außerdem muß das Gleitklemmenmaterial imstande sein, EtO- und Gammasterilisation standzuhalten, ohne die Funktionalität der Klemme zu beeinträchtigen.
  • 8 zeigt im Querschnitt das bevorzugte Profil des verschließenden Schlitzes 111'. Der verschließende Schlitz hat eine den i. v. Schlauch berührende Oberfläche 126 einer Länge L, die kleiner als die Distanz W zwischen der oberen Oberfläche 127 und der unteren Oberfläche 128 der Gleitklemme 109' ist. Zwischen der oberen Oberfläche 127 und der unteren Oberfläche 128 und der den i. v. Schlauch berührenden Oberfläche 126 sind Führungsflächen 129.
  • Die Führungsflächen 129 bilden abgeschrägte Ränder zwischen der den i. v. Schlauch berührenden Oberfläche 126 und der oberen Oberfläche 127 und unteren Oberfläche 128. Die den i. v. Schlauch berührende Oberfläche 126 einer Länge L, die kleiner als die Distanz W zwischen der oberen Oberfläche 127 und unteren Oberfläche 128 ist, dient zusammen mit den abgeschrägten i. v. Schlauchführungsflächen 129 dazu, im Vergleich mit bekannten Gleitklemmen die Reibungskraft zu verringern, die einem Gleiten eines i. v. Schlauchs zwischen dem nichtverschließenden Durchgang 112' und dem verschließenden Schlitz 111' entgegenwirkt.
  • Wie in 9 gezeigt, berührt bei dieser Konfiguration im wesentlichen nur die den i. v. Schlauch berührende Oberfläche 126 den Außendurchmesser 123 eines i. v. Schlauchs 26. Der Vorteil dieser Konstruktion ist unter Bezugnahme auf die 10 und 11 gezeigt, die das Profil von bekannten Gleitklemmen zeigen.
  • 10 zeigt eine Gleitklemme, wobei die den i. v. Schlauch berührende Oberfläche eine Länge L hat, die gleich der Distanz W zwischen der oberen und der unteren Oberfläche einer Gleitklemme ist, so daß eine große Reibungsoberfläche gebildet wird, um einem Gleiten des i. v. Schlauchs zwischen den den i. v. Schlauch berührenden Oberflächen entgegenzuwirken.
  • 11 zeigt eine Gleitklemme, die eine bogenförmige, den i. v. Schlauch berührende Oberfläche hat. Wie aus 11 ersichtlich ist, berührt die gesamte bogenförmige Oberfläche den i. v. Schlauch, so daß wiederum eine relativ große Reibungsoberfläche geschaffen wird, um einer Bewegung des i. v. Schlauchs 26 durch den verschließenden Schlitz entgegenzuwirken.
  • Das in 8 gezeigte Profil ermöglicht also die Verwendung eines relativ dicken Körpers 117.
  • Die den i. v. Schlauch berührende Oberfläche 126 hat eine Länge L im Bereich zwischen 0,152 und 0,508 mm (0,006 und 0,02 inches). Bevorzugt ist die Länge L zwischen 0,254 und 0,356 mm (0,01 und 0,014 inches). Der Winkel A zwischen der den i. v. Schlauch berührenden Oberfläche 126 und der oberen Oberfläche 127 und unteren Oberfläche 128 muß ausreichend sein, so daß die Führungsflächen 129 den i. v. Schlauch 26 nicht berühren. Bevorzugt ist der Winkel A in einem Bereich zwischen 25° und 45°, wobei ein Winkel von 35° ideal ist.
  • Damit eine Gleitklemme mit der Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß funktioniert, muß sie richtig dimensioniert sein. Wie in 13 gezeigt ist, wird der Schlauch 26 beim Einführen der Gleitklemme 109' in die Sicherheitsvorrichtung nicht vollständig verschlossen, wenn der verschließende Schlitz 111' zu kurz ist. Wenn dagegen der verschließende Schlitz 111' zu lang ist, wie in 14 gezeigt ist, kann es sein, daß der Schlauch nicht imstande ist, vollständig in den nichtverschließenden Durchgang 112' zu gleiten, so daß ein teilweise verschlossener Schlauch zurückbleibt, der es nicht ermöglicht, daß ein Medikament ordnungsgemäß zu einem Patienten fließt.
  • Außerdem ist auch die Breite des verschließenden Schlitzes 111' kritisch. Wenn die Breite zu gering ist, so ist eine zu große Reibungskraft erforderlich, um die Gleitklemme relativ zu dem i. v. Schlauch zu bewegen, so daß ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Sicherheitsvorrichtung unterbunden wird. Wie aus diesen Beispielen deutlich ersichtlich ist, kann also die Sicherheitsvorrichtung nicht ordnungsgemäß arbeiten, wenn die Gleitklemme nicht richtig dimensioniert ist, so daß ein Potential für eine verhängnisvolle Verletzung eines Patienten geschaffen wird, dem ein Medikament verabreicht wird. Beispielsweise sind akzeptable Schlitzdimensionen zur Verwendung bei einem PVC-Schlauch mit einem Innendurchmesser und einer Wandstärke von 0,483 mm (0,019 inch) wie folgt:
    Breite des verschließenden Schlitzes:
    0,508 mm bis 0,762 mm (0,02 inch bis 0,03 inch)
    Länge des verschließenden Schlitzes:
    7,62 mm bis 19,05 mm (0,3 inch bis 0,75 inch).
  • Die erforderliche Länge des verschließenden Schlitzes ist selbstverständlich eine Funktion der Dimensionen des nichtverschließenden Durchgangs, der Dimensionen des i. v. Schlauchs und der Distanz, über die sich das Gleitelement 81 bewegen kann.
  • Die 12 zeigt eine Ausführungsform des nichtblockierenden Sensors 85. Der nichtblockierende Sensor 85 weist eine optische Lichtquelle 200 und einen optischen Lichtsensor 202 auf. Wie 12 zeigt, sendet die optische Lichtquelle 200 einen Lichtstrahl 204 aus, der auf das Oberflächenansatzelement 125 der i. v. Schlauchklemme 109' gerichtet ist. Ein Anteil 206 des Lichtstrahls 204 wird von dem Oberflächenansatzelement 125 weg reflektiert und von dem optischen Lichtsensor 202 empfangen.
  • Der optische Lichtsensor 202 ist in Abhängigkeit von dem Empfang eines reflektierten Lichtstrahls innerhalb einer ausgewählten Bandbreite und einer ausgewählten Intensität in einem ersten Zustand und in Abhängigkeit von dem Nichtempfang eines reflektierten Lichtstrahls innerhalb der ausgewählten Intensität und Bandbreite in einem zweiten Zustand. Ein Schalter 208 in elektrischer Verbindung mit dem optischen Lichtsensor 202 desaktiviert die Pumpe in Abhängigkeit davon, daß der optische Lichtsensor 202 in dem zweiten Zustand ist.
  • Wenn eine in den Gleitklemmenaufnahmebereich eingeführte Gleitklemme das Oberflächenansatzelement 125 nicht hat oder ein Oberflächenansatzelement einer anderen Größe, Reflexionskraft oder Lichtabsorption hat, ist also der optische Sensor 202 nicht in dem zweiten Zustand und die Pumpe arbeitet nicht.
  • Der hier beschriebene nichtblockierende Sensor 85 stellt somit sicher, daß eine in den Klemmenaufnahmebereich eingeführte Gleitklemme mit der Sicherheitsvorrichtung kompatibel ist. Infolgedessen kann eine verhängnisvolle Verletzung von Patienten aufgrund der Verwendung von funktionell inkompatiblen Gleitklemmen verhindert werden.
  • In 4c ist die Gleitklemme 109 in das Gleitklemmengehäuse 52 eingeführt gezeigt. Das Ende, das den äußeren Vorsprüngen 116 entgegengesetzt ist, ist in das Gleitklemmengehäuse 52 eingeführt. Dies resultiert darin, daß der nichtverschließende Durchgang 112 der Regulieröffnung 110 zuerst eingeführt wird. Somit stellt die Handlung der im Gesundheitswesen tätigen Person, die die Gleitklemme 109 in das Gleitklemmengehäuse 52 manuell einführt, in Verbindung mit der i. v. Schlauchnut 54 sicher, daß nach vollständigem Einführen der i. v. Schlauch 26 in dem verschließenden Schlitz 111 der Gleitklemme 109 positioniert ist.
  • 5 ist eine weggeschnittene Ansicht des oberen Sicherheitsklemmengehäuses 50. Die Position der Elemente des oberen Sicherheitsklemmengehäuses 50 in den 5a bis 5f entspricht der Position der Elemente des unteren Gleitklemmengehäuses 50 in den 4a bis 4f.
  • Das Sicherheitsklemmengehäuse 50 weist die im allgemeinen L-förmige Sicherheitsklemme 65 auf. Die Sicherheitsklemme 65 weist ein verschließendes Element 130 auf, das imstande ist, sich in die i. v. Schlauchnut 54 zu erstrecken und im Zusammenwirken mit einer verschließenden Basis 132 wirksam zu sein, um den i. v. Schlauch 26 zu verschließen. Die im allgemeinen L-förmige Sicherheitsklemme 65 weist einen Drehpunkt 134 auf, der es der Sicherheitsklemme 65 ermöglicht, alternierend aus einem aus 5e ersichtlichen, verschlossenen Zustand in einen aus 5a ersichtlichen nichtverschließenden Zustand zu schwenken.
  • An dem Ende der im allgemeinen L-förmigen Sicherheitsklemme 65, das dem verschließenden Element 130 entgegengesetzt ist, ist ein Verriegelungssegment 136 mit einer Verriegelungskerbe 138 gebildet, das im Zusammenwirken mit einem Sicherheitsriegel 140 wirksam ist, was nachstehend im einzelnen beschrieben wird.
  • Wie oben unter Bezugnahme auf 4 erläutert, weist der linke Festlegearm 61 einen nach oben vorstehenden abgestuften Bereich 76 auf, der sich nach oben in das obere Sicherheitsklemmengehäuse 50 erstreckt. Der nach oben vorstehende abgestufte Bereich 76 des linken Festlegearms 61 ist in dem oberen Sicherheitsklemmengehäuse 50 angrenzend an die Sicherheitsklemme 65 orientiert.
  • Wenn der linke Festlegearm 61 in der Festlegeposition ist, hindert also der abgestufte Bereich 76 durch das Zusammentreffen mit dem nach unten vorstehenden abgestuften Bereich 200 der Sicherheitsklemme 65 die Sicherheitsklemme 65 an einem vollständigen Schwenken, während die Sicherheitsklemme 65 vollständig schwenken kann, wenn der linke Festlegearm 61 in der offenen Position ist.
  • Das obere Sicherheitsklemmengehäuse 50 weist ferner einen im allgemeinen L-förmigen Sicherheitsriegel 140 auf. Der Sicherheitsriegel 140 weist einen Drehpunkt 142 auf, der es dem Sicherheitsriegel 140 ermöglicht, aus einer Eingriffs- in eine Nichteingriffsposition zu schwenken. Der Sicherheitsriegel 140 und die Sicherheitsklemme 65 sind beide durch Vorspanneinrichtungen vorgespannt, die die Sicherheitsklemme 65 in Richtung zu der verschlossenen Position vorspannen und den Sicherheitsriegel 140 in Richtung zu der Sicherheitsklemme 65 vorspannen.
  • Die Vorspannungseinrichtung ist eine Feder 144, die zwischen einer Federanbringstelle 146 an dem oberen Bereich der im allgemeinen L-förmigen Sicherheitsklemme 65 und einer Federanbringstelle 148 an dem unteren Bereich des im allgemeinen L-förmigen Sicherheitsriegels 140 angebracht ist. Die Verwendung einer einzigen Feder 144 in Verbindung mit den Drehpunkten 134, 142 und den Federanbringpunkten 146, 148 führt zu zwei unterschiedlichen Momenten, die durch eine einzige Feder 144 erreicht werden.
  • Der Sicherheitsriegel 140 weist an dem Ende, das dem Federanbringpunkt 148 entgegengesetzt ist, einen Verriegelungsmechanismus 151 auf, der in zusammenwirkender verriegelnder Orientierung mit der Sicherheitsklemmen-Verriegelungskerbe 138 wirksam ist. Außerdem sind die Sicherheitsklemme 65 und der Sicherheitsriegel 140 von der Feder 144 derart vorgespannt, daß, wenn die Sicherheitsklemme 65 in dem nichtverschließenden Zustand ist, der Sicherheitsriegel 140 in die Eingriffsposition schwenken kann, um in die Verriegelungskerbe 138 in der Sicherheitsklemme 65 einzuschnappen, um die Sicherheitsklemme 65 in dem nichtverschließenden Zustand zu halten, wie in 5c gezeigt ist.
  • Wenn die Sicherheitsklemme 65 in dem verschlossenen Zustand ist, dann ist alternativ der Sicherheitsriegel 140 aus dem Weg in die Nichteingriffsposition geschwenkt und ist somit unwirksam, so daß die Vorspannkraft der Feder 144 die Sicherheitsklemme 65 in dem verschlossenen Zustand halten kann.
  • Wie 5a zeigt, weist das obere Sicherheitsklemmengehäuse 50 ferner den Lösestift 63 auf. Der Lösestift 63 ist durch Vorspannmittel, wie etwa eine Feder 153 nach außen vorgespannt. Der Lösestift 63 wird über einen Drehpunkt 155 mit dem Sicherheitsriegel ein Eingriff gebracht, so daß eine Rückwärts- und Vorwärtsbewegung des Lösestifts 63 eine Schwenkbewegung des Sicherheitsriegels 140 bewirkt. Der Lösestift 63 weist ferner einen Lösearm 157 auf, der eine sich nach unten erstreckende Exzenteroberfläche 159 aufweist. Die sich nach unten erstreckende Exzenteroberfläche 159 ist zusammenwirkend mit dem Exzenterfolger 103 des Gleitriegels 98 wirksam, so daß eine Rückwärts- und Vorwärtsbewegung des Lösestifts 63 den Gleitriegel 98 dazu veranlaßt zu gleiten.
  • Vor dem Einbringen der Gleitklemme 109 in das untere Gleitklemmengehäuse 52 kann die Sicherheitsklemme 65 entweder in dem verschlossenen oder dem nichtverschließenden Zustand sein. Wenn sie in dem verschlossenen Zustand ist, ist der linke Festlegearm 61 in dem offenen Zustand, was ein vollständiges Schwenken der Sicherheitsklemme 65 in den nichtverschließenden Zustand ermöglicht. Wenn sie in den nichtverschließenden Zustand geschwenkt wird, rastet der Sicherheitsriegel 140 ein und hält die Sicherheitsklemme 65 in dem nichtverschließenden Zustand, und der i. v. Schlauch 26 kann eingebracht werden.
  • Wie die 4c und 5c zeigen, sind bei eingebrachtem i. v. Schlauch 26 und eingebrachter Gleitklemme 109 die Festlegearme 58, 61 in der belasteten Position, und die Sicherheitsklemme 65 ist in der nichtverschließenden Position. Die Tür 36 kann dann von der im Gesundheitswesen tätigen Person geschlossen werden, wie aus 5d ersichtlich ist.
  • Die Tür 36 weist einen abgestuften Einlaß 162 auf. Der abgestufte Einlaß 162 weist einen ersten abgestuften Bereich 164 auf, der der Sicherheitsklemme 65 entspricht. Der abgestufte Einlaß 162 weist einen zweiten abgestuften Bereich 166 auf, der dem Lösestift 63 entspricht. Die abgestuften Bereiche 164, 166 sind so bemessen, daß sie eine ordnungsgemäße funktionelle Beziehung mit der Sicherheitsklemme 65 und dem Lösestift 63 sicherstellen. Wenn die Tür 36 geschlossen wird, bewirkt der zweite abge stufte Bereich 166 den Eintritt des Lösestifts 63, was zwei Wirkungen hat. Zunächst schwenkt der Lösestift 63 den Sicherheitsriegel 140, so daß die Sicherheitsklemme 65 freigegeben und die Sicherheitsklemme 65 dazu veranlaßt wird, in den verschlossenen Zustand zurückzukehren.
  • Außerdem ist die Exzenteroberfläche 159 des Lösearms 157 in Verbindung mit dem Exzenterfolger 103 des Gleitriegels 98 wirksam, um den Gleitriegel 98 gegen die Vorspannkraft der Feder 105 zu drängen, so daß die Gleitachse 92 freigegeben wird, was die Gleitklemme 109 dazu veranlaßt, sich nach außen in den nichtverschließenden Zustand zu bewegen. Schließlich hemmt die vollständig geschlossene Tür 36 das freie Schwenken der Sicherheitsklemme 65, indem sie den abgestuften Bereich 164 gegen die Sicherheitsklemme 65 drückt. Die Sicherheitsklemme 65 wird dadurch in einen nichtverschließenden unverriegelten Zustand gedrängt.
  • Aus 4d ist die Position des unteren Gleitklemmengehäuses 52 ersichtlich, wenn die Tür 36 in der geschlossenen Position ist. Zunächst wird, wenn der Gleitriegel 98 außer Eingriff mit dem eingekerbten Bereich 96 der Gleitachse gedrängt wird, die Gleitachse 92 von der Feder 87 nach innen vorgespannt, so daß das Gleitelement 81 entlastet und somit die Gleitklemme 109 nach außen geschoben wird. Wenn dies stattfindet, wird der i. v. Schlauch 26 von der Tür 36 in der i. v. Schlauchnut 54 festgelegt, was in einer Umorientierung des i. v. Schlauchs 26 in der Gleitklemme 109 aus dem verschließenden Schlitz 111 zu dem nichtverschließenden Durchgang 112 der Regulieröffnung 110 resultiert.
  • Außerdem sind die zusammenwirkenden Festlegearme 58, 61 unbelastet, wenn das Gleitelement 81 aus dem Weg ist. Die Finger 69 rasten somit an den Kerben 115 an der Gleitklemme 109 ein und legen die Gleitklemme 109 mit dem i. v. Schlauch 26 in dem nichtverschließenden Durchgang 112 fest. In dieser Position ermöglicht also die Gleitklemme 109 einen Fluiddurchfluß durch diesen Bereich des i. v. Schlauchs 26. Die Sicherheitsklemme 65 wird von der Tür 36 in einer offenen, aber nicht eingerasteten Position gehalten und ermöglicht somit einen Fluiddurchfluß durch diesen Bereich des i. v. Schlauchs 26. Die peristaltischen Finger 31 sind dann frei, um dem Inhalt des i. v. Schlauchs 26 die einzige Okklusions- oder Vortriebsbewegung zu erteilen.
  • Wenn die Infusion beendet ist und die im Gesundheitswesen tätige Person den i. v. Schlauch 26 entnehmen will, wird die Tür 36 geöffnet, wie aus den 4e und 5e ersichtlich ist. Das Öffnen der Tür 36 nimmt die Beschränkung von der Sicherheitsklemme 65 und veranlaßt die Sicherheitsklemme 65 dazu, sich in den verschlossenen Zustand vorzuspannen. Dies bewirkt ein sofortiges Verhindern eines Nichtverschließens, sobald die Tür 36 geöffnet wird. Wenn es erwünscht ist, ein Nichtverschließen zuzulassen, wenn die Tür 36 in der offenen Position ist, wie beispielsweise zum Spülen mit Luft, kann jedoch die Sicherheitsklemme 65 manuell in die offene, aber nicht eingerastete Position gedrückt werden.
  • Da sich die Festlegearme 58, 61 zusammenwirkend in die Festlegeposition an der Gleitklemme 109 geschlossen haben, können außerdem die Gleitklemme 109 und der i. v. Schlauch 26 beim Öffnen der Tür 36 nicht entnommen werden. Vielmehr ist es erforderlich, daß die im Gesundheitswesen tätige Person vor dem Entnehmen der Gleitklemme 109 und des i. v. Schlauchs 26 die Gleitklemme 109 erneut in das Gleitklemmengehäuse 52 einführt.
  • Beim erneuten Einführen der Gleitklemme 109, wie es aus den 4c und 5f ersichtlich ist, berührt der vordere Rand der Gleitklemme 109 das Gleitelement 81, das dann gegen die Vorwärts-Vorspannkraft der Feder 87 nach hinten gedrängt wird. Während die Gleitklemme 109 in die aus 4c ersichtliche Position eingeführt wird, gleitet das Gleitelement 81 gegen die Vorspannkraft der Feder 87 auf den Gleitschienen 83. Wenn die Gleitklemme 109 vollständig in das Gleitklemmengehäuse 52 eingeführt ist, ist die Gleitachse 92 rückwärts ausgefahren, so daß der eingekerbte Bereich 96 der Gleichachse angrenzend relativ zu dem Gleitriegel 98 angeordnet ist, der aufgrund der Vorpannkraft der Gleitriegelfeder 105 mit dem eingekerbten Bereich 96 der Gleitachse in Eingriff ist, um das Gleitelement 81 zu belasten, indem eine Vorwärtsbewegung des Gleitelements 81 und daher der Gleitklemme 109 verhindert wird.
  • Während die Gleitklemme 109 gegen die Vorspannkraft der Feder 87 rückwärts gedrängt wird, gelangt außerdem die Exzenteroberfläche 89 des Gleitelements 81 mit dem Exzenterfolger 72 der Festlegearme 58, 61 in Eingriff, um die zusammenwirkenden Festlegearme 58, 61 in die offene oder belastete Position zu drängen. In dieser Position wird also der i. v. Schlauch 26 in dem verschließenden Schlitz 111 der Regulieröffnung 110 gehalten, wobei die Gleitklemme 109 sich in dem Gleitklemmengehäuse 52 in Ruhe befindet.
  • Wenn die Gleitklemme 109 in das Gleitklemmengehäuse 52 eingeführt ist, dann ist der i. v. Schlauch 26 durch die Gleitklemme 109 erneut verschlossen und, da der sich nach oben erstreckende Bereich 76 des linken Festlegearms 61 aus dem Weg der Sicherheitsklemme 65 geschwenkt worden ist, kann die Sicherheitsklemme 65 frei in eine offene und Rastposition geschwenkt werden, was es dann und nur dann zuläßt, daß die im Gesundheitswesen tätige Person den verschlossenen i. v. Schlauch 26 entnimmt.
  • Aus 6 ist eine Querschnittsansicht des Details an der Gleitachse 92 ersichtlich. Wiederum entspricht die Position der Gleitachse 92 in den 6a bis 6f der aus den 4 und 5 ersichtlichen Position der Elemente. Die Gleitachsenöffnung 94 weist eine nach oben vorspannende Einrichtung auf, wobei das Federelement 165 in dem distalen Bereich der Gleitachsenöffnung 94 enthalten ist.
  • Die Öffnung bildet eine Festlegewand 167, die es ermöglicht, daß die Gleitachse 92 frei gleitet, die jedoch einen Anschlag für die Feder 87 vorsieht, um die Vorwärts-Vorspannung der Gleitachse 92 zu bewirken. Das Gleitelement 81 weist einen dimensionierten Bereich 169 an seinem unteren Umfang auf, der so bemessen ist, daß er eine Gleitklemme 109 akzeptiert. Außerdem erstreckt sich von dem dimensionierten Bereich ein geneigter Bereich 171 nach oben, der die Gleitklemme 109 in den dimensionierten Bereich 169 führt.
  • Die Gleitschiene 83 weist einen abgestuften Bereich 173 auf, der am besten aus 6f ersichtlich ist. Der abgestufte Bereich 173 der Gleitschiene ist in Verbindung mit dem Gleitelement 81 wirksam, um das Gleitelement 81 in der nach rückwärts vorgespannten oder belasteten Position festzulegen. Damit das Gleitelement 81 vollständig nach außen ausgefahren oder entlastet wird, ist es erforderlich, daß eine Gleitklemme 109 in die Vorrichtung eingeführt wird, was das Gleitelement 81 dazu veranlaßt, sich nach oben zu bewegen, so daß das Gleitelement 81 an dem abgestuften Bereich 173 vorbei ausfährt und entlastet wird.
  • Es ist ferner zu beachten, daß das Ausmaß an Spiel zwischen der vollständig eingeführten Position des Gleitelements 81 und der Position des Gleitelements 81, wenn es an dem abgestuften Bereich 173 der Gleitschiene 83 eingerastet ist, dem Ausmaß an Spiel ungefähr äquivalent ist, das von dem konischen Gleitriegel 98 zugelassen wird. Wenn die Tür 36 ohne die Anwesenheit einer Gleitklemme 109 geschlossen worden ist, so daß der Lösestift 63 aktiviert worden ist, versucht zunächst das Gleitelement 81 eine Vorwärts-Ausgleichsbewegung, wird aber von dem abgestuften Bereich 173 der Gleitschiene zurückgehalten, wie aus 6a ersichtlich ist. Dies ist im Vergleich mit 6f zu sehen, in der das Gleitelement 81 von dem Gleitriegel 98 festgehalten wird, wenn die Gleitklemme 109 eingeführt ist und der Lösestift 63 nicht aktiviert worden ist.
  • Anstelle der peristaltischen Pumpe, die Druckfinger aufweist, können auch peristaltische Pumpen vom rotierenden Typ verwendet werden.

Claims (9)

  1. Gleitklemme (109) zum selektiven Verschließen und nicht Verschließen eines Strömungslumens (24) eines IV-Schlauchs (26), wobei die Gleitklemme folgendes aufweist: – einen Körper mit einer oberen und einer unteren Oberfläche (127, 128), die in entgegengesetzte Richtungen weisen, – eine Regulieröffnung (110), die einen verschließenden Schlitz (111) und eine nicht verschließende Passage (112) bildet, so daß die Klemme relativ zu einem sich durch die Öffnung hindurch erstreckenden IV-Schlauch (26) quer zu der Länge des IV-Schlauchs aus einer nicht verschließenden Position, in der sich der Schlauch in der nicht verschließenden Passage befindet, in eine verschließende Position verschiebbar ist, in der sich der Schlauch in dem verschließenden Schlitz befindet, so daß das Lumen des IV-Schlauchs selektiv verschlossen oder nicht verschlossen werden kann; – wobei die nicht verschließende Passage (112) einander gegenüberliegende Oberflächen aufweist, die von dem verschließenden Schlitz (111) weg divergieren und zu einer dem verschließenden Schlitz gegenüberliegenden Endfläche führen; – wobei ein Zugangsschlitz (113) in der Endfläche eine Positionierung des IV-Schlauchs (26) in der Regulieröffnung (110) ermöglicht; und – wobei die Endfläche einen Vorsprung (114) an jeder Seite des Zugangsschlitzes (113) aufweist, der sich nach innen in die nicht verschließende Passage (112) hinein erstreckt, um einer Verschiebungsbewegung der Gleitklemme lediglich aufgrund der Schwerkraft in Längsrichtung eines IV-Schlauchs (26) in der nicht verschließenden Passage (112) entgegenzuwirken, jedoch eine solche Bewegung zu ermöglichen, wenn eine vorbestimmte Kraft aufgebracht wird, die größer ist als die Schwerkraft, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitklemme ferner eine Einrichtung (125) an der Gleitklemme aufweist, um eine automatisierte Identifizierung der Klemme zu erleichtern, und daß jede der einander gegenüberliegenden Oberflächen in einer geraden Linie von dem verschließenden Schlitz (112) bis zu der Endfläche verläuft.
  2. Gleitklemme nach Anspruch 1, wobei die Einrichtung (125) für die automatisierte Identifizierung einen Oberflächenbereich aufweist, wobei der Oberflächenbereich einen ausgewählten Bereich (206) eines darauf aufgestrahlten Lichtstrahls (204) reflektiert, so daß ein optischer Sensor (200, 202), der den reflektierten Strahl empfängt, die Gleitklemme identifizieren kann.
  3. Gleitklemme nach Anspruch 2 in Kombination mit einem optischen Sensor (200, 202), die folgendes aufweist: eine Lampe (200) zum Emittieren eines ausgewählten Lichtstrahls (202), wobei der Lichtstrahl auf den Oberflächenbereich (125) gerichtet wird, wobei der Oberflächenbereich einen Teil des Lichtstrahls absorbiert und einen ausgewählten Teil (206) des Lichtstrahls reflektiert; einen optischen Sensor (202) zum Empfangen des reflektierten, ausgewählten Teil (206) des Lichtstrahls, wobei sich der optische Sensor abhängig davon, daß er den ausgewählten Teil des Lichtstrahls empfängt, in einem ersten Zustand befindet und sich abhängig davon, daß er den ausgewählten Teil des Lichtstrahls nicht empfängt, in einem zweiten Zustand befindet; und eine Einrichtung (202), die dem optischen Sensor betriebsmäßig zugeordnet ist, um anzuzeigen, daß sich der optische Sensor in dem ersten oder in dem zweiten Zustand befindet.
  4. Gleitklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einer Sicherheitsvorrichtung für eine Pumpe (20), wobei die Sicherheitsvorrichtung einen Klemmenaufnahmeraum (62) und eine Einrichtung (81) im Inneren des Klemmenaufnahmeraums aufweist, um die Gleitklemme relativ zu einem IV-Schlauch (26) in der Betriebsposition zwischen dem verschließenden Schlitz (111) und der nicht verschließenden Passage (112) selektiv zu verschieben.
  5. Kombination nach Anspruch 4, die folgendes aufweist: eine Pumpe (20) sowie einen nicht behindernden Sensor (85) innerhalb des Klemmenaufnahmeraums (62), wobei sich der nicht behindernde Sensor abhängig davon, daß die Klemme in einer ausgewählten Position in dem Klemmenaufnahmeraum vorhanden ist, in einem ersten Zustand befindet, und sich abhängig davon, daß die Gleitklemme nicht in der ausgewählten Position vorhanden ist, in einem zweiten Zustand befindet; und eine Einrichtung, die dem nicht behindernden Sensor betriebsmäßig zugeordnet ist, um die Pumpe (20) zu deaktivieren, wenn sich der nicht behindernde Sensor in dem zweiten Zustand befindet.
  6. Kombination nach Anspruch 5, wobei der nicht behindernde Sensor ein elektrisches Auge (85) aufweist.
  7. Kombination nach Anspruch 4 oder 5, wobei der nicht behindernde Sensor (85) folgendes aufweist: eine Fläche (125) an der Klemme (109, 109') zum Reflektieren eines ausgewählten Teils (206) eines Lichtstrahls (204); eine Lichtquelle (200) in dem Klemmenaufnahmeraum (62), die einen Lichtstrahl (204) auf die Fläche (125) richtet; und einen optischen Sensor (202) zum Empfangen des ausgewählten Teils (206) des Lichtstrahls (204), der von der Fläche (125) reflektiert wird, wobei sich der optische Sensor (202) abhängig davon, daß er den ausgewählten Teil eines Lichtstrahls empfängt, in dem ersten Zustand befindet, und sich abhängig davon, daß er den ausgewählten Teil eines Lichtstrahls nicht empfängt, in dem zweiten Zustand befindet.
  8. Kombination nach Anspruch 4, 5 oder 6, wobei der nicht behindernde Sensor (85) ferner eine Einrichtung zum Feststellen der Kompatibilität der Gleitklemme mit dem Sensor aufweist, wobei sich der nicht behindernde Sensor in einem ersten Zustand befindet, wenn die Klemme mit der Sicherheitsvorrichtung kompatibel ist, und sich in einem zweiten Zustand befindet, wenn die Klemme nicht mit der Sicherheitsvorrichtung kompatibel ist.
  9. Kombination nach einem der Ansprüche 4 bis 7, wobei die Pumpe eine peristaltische Pumpe (20) aufweist.
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