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Die
Erfindung betrifft eine quecksilberfreie Zink-Luft-Miniaturzelle,
die einen beschichteten Anodenbecher aufweist, der mit der Zinkelektrode
der Zelle in Kontakt ist. Die Erfindung bietet außerdem ein
Herstellungsverfahren für
einen solchen beschichteten Anodenbecher zur Verwendung in einer
quecksilberfreien Zink-Luft-Miniaturzelle.
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Alkalische
elektrochemische Zellen mit Zinkanode und alkalischen Elektrolyten
haben als elektrische Energiequellen relativ hoher Leistungsabgabe
kommerzielle Bedeutung erlangt. Der alkalische Elektrolyt, gewöhnlich konzentriertes
wässriges
Kaliumhydroxid, trägt
als Hauptfaktor zur Fähigkeit
dieser Zellen bei, hohe elektrische Leistungen abzugeben. Derartige
Zellen sind im Vergleich zu den älteren
Leclanché-
bzw. Kohle-Zink-Zellen mit Zinkchlorid und/oder Ammoniumchlorid
als Elektrolyten klar überlegen.
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Die
Gegenwart eines Alkalis in einer elektrochemischen Zelle hat jedoch
sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu den Nachteilen gehört z.B.
die starke Förderung
der Reaktion von Wasser mit Zink durch das Alkali, wodurch Korrosion
entsteht. Ohne Mittel zur Kontrolle dieser Reaktion und damit der
Korrosion würde die
Lagerzeit alkalischer Zinkzellen unannehmbar kurz. Ein weiterer
Nachteil ist die Freisetzung von Wasserstoffgas durch die Reaktion
zwischen Alkali und Zink. Infolgedessen kann die Gefahr eines Auslaufens
des Elektrolyten und/oder einer Zerlegung der Zelle bestehen.
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In
handelsüblichen
alkalischen Zinkzellen ist die Reaktion zwischen Zink und Alkali
durch Zugabe von Quecksilber in die Zelle kontrolliert oder auf
eine akzeptable Reaktionsgeschwindigkeit reduziert worden. In der
letzten Zeit ist jedoch offenbar geworden, dass das Einbringen von
Quecksilber in die Umwelt eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen
sowie anderer Lebensformen darstellen kann. Einzelne Zellen enthalten zwar
nur eine geringe Quecksilbermenge, aber die sehr große Zahl
der heute verkauften alkalischen Zinkzellen könnte dazu führen, dass bedeutende Quecksilbermengen
bei der Entsorgung der Zellen in die Umwelt gelangen.
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Wegen
des erhöhten
Umweltbewusstseins sind viele Bemühungen unternommen worden,
die in Alkalizellen verwendete Quecksilbermenge zu reduzieren und
den Quecksilberanteil sogar ganz zu beseitigen.
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In
Alkalibatterien der gebräuchlichsten
und Standardgrößen, z.B.
der Größen AA,
C und D, hat diese Quecksilberreduktion viele Formen angenommen.
Zum Beispiel wird in der
US-A-3847699 eine
alkalische Zink-Mangandioxid-Zelle beschrieben, in welcher der zum
Erreichen einer annehmbaren Lagerzeit benötigte Quecksilberanteil durch
Zugabe geringer Mengen eines Ethylenoxid-Polymers verringert werden
kann. Andererseits geht die
US-A-4500614 das
Problem der Verringerung des Quecksilberanteils in einer normalen
Alkalizelle durch Amalgamieren einer pulverförmigen Legierung aus Zink und
mindestens zwei der Metalle Gallium, Indium und Thallium zur Bildung
einer Anode an. Dies hat zur Folge, dass eine Korrosion des Zinks
durch den alkalischen Elektrolyten und damit die Erzeugung von Wasserstoffgas
und ein anschließendes
Auslaufen des Elektrolyten verhindert wird.
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Relevant
ist auch die ungeprüfte
JP-A-01-307161 ,
die auf eine quecksilberfreie Standard-Alkalizelle abzielt, wobei
der Stromabnehmer für
die negative Elektrode mit Indium und/oder Blei beschichtet ist.
Die Beschichtung kann durch irgendein geeignetes Verfahren, einschließlich Elektroplattieren,
aufgebracht werden.
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Alternative
Verfahren zur Verringerung der Korrosion der Zinkelektrode werden
in der
DE-B-1086309 und
der
JP-A-1958-3204 beschrieben.
Die
DE-B-1086309 offenbart
eine alkalische Zinkzelle, in der dem Elektrolyten eine Indiumverbindung
zugesetzt und/oder metallisches Indium mit Feinzink legiert wird,
um das Zink gegen Korrosion in einem sauren, neutralen oder alkalischen
Elektrolyten zu schützen.
Die
JP-A-1958-3204 , veröffentlicht
am 26. April 1958, gibt andererseits an, dass die Zugabe von 0,0001%
bis 2% Indium zu einer Reinzink-Grundlegierung,
die ein, zwei oder mehrere der metallischen Elemente Fe, Cd, Cr,
Pb, Ca, Hg, Bi, Sb, Al, Ag, Mg, Si, Ni, Mn usw. enthält, zur
Bildung einer Zinklegierung mit hoher Korrosionsbeständigkeit
führt, die
zur Verwendung in Primärzellen
geeignet ist.
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Wie
die große
Menge von Vorveröffentlichungen
andeutet, haben die Hersteller von Alkalibatterien einen beträchtlichen
Aufwand an Zeit und Geld in Bemühungen
zur Entwicklung quecksilberfreier Batterien investiert. Die ersten
Batterien mit quecksilberfreien Konstruktionen waren die Standard-Alkalibatterien
AA, C und D. In diesen Batterien wurden herkömmlicherweise die größten Quecksilbermengen
pro Zelle verwendet, und sie sind die vom Verbraucher am häufigsten
gekauften Größen und
Typen. Daher hat sich die Entfernung von Quecksilber aus diesen
Batterien als die beste Möglichkeit
erwiesen, die Quecksilbermenge, die gegenwärtig durch Entsorgung verbrauchter
Alkalizellen in den allgemeinen Abfallstrom gelangt, erheblich zu
reduzieren.
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Außer der
Entwicklung quecksilberfreier Standard-Alkalizellen hat sich jedoch
auch die Entwicklung von quecksilberfreien Zink-Luft-Miniaturzellenkonstruktionen
als wünschenswert
erwiesen. Zink-Luft-Miniaturzellen gehören zu den Zellen, die kleiner
sind als die Batterie der Standardgröße; zum Beispiel der "Größe 675" mit einer Höhe von 5,33
mm und einem Durchmesser von 11,557 mm. Ein Laie mag glauben, dass
die zur Herstellung quecksilberfreier Standard-Alkalibatterien benutzte
Technologie für
die Herstellung quecksilberfreier Zink-Luft-Miniaturbatterien verwendet werden kann;
dies ist aber in Wirklichkeit nicht der Fall. Stattdessen haben
die Hersteller von Zink-Luft-Miniaturbatterien festgestellt, dass
eine zusätzliche
Technologie benötigt
wird, bevor quecksilberfreie Zink-Luft-Miniaturzellen industriell hergestellt
werden können.
Da sich die Konstruktion einer Zink-Luft-Miniaturbatterie beträchtlich
von der Konstruktion einer Standard-Alkalibatterie unterscheidet, sind neue
Verfahren und Techniken erforderlich, die nur für die Zink-Luft-Miniaturzellen
relevant sind.
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Angesichts
der obigen Ausführungen
ist offenbar eine weitere Entwicklung auf dem Gebiet quecksilberfreier
Zink-Luft-Miniaturzellen erforderlich.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Zink-Luft-Miniaturzelle
mit einer quecksilberfreien zinkhaltigen Anode zu schaffen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Zink-Luft-Miniaturzelle mit
einer zinkhaltigen Anode zu schaffen, wobei die mit der zinkhaltigen
Anode in Kontakt befindliche Oberfläche des Anodenbechers so behandelt
wird, dass das Fehlen von Quecksilber in der Zelle kompensiert wird.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Herstellungsverfahren
für einen Anodenbecher
zur Verwendung in einer quecksilberfreien Zink-Luft-Miniaturzelle zu schaffen.
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Diese
und weitere Aufgaben der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung
ersichtlich.
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Die
vorliegende Erfindung schafft in einer ersten Ausführungsform
eine quecksilberfreie alkalische Zink-Luft-Miniaturzelle mit einer
zinkhaltigen Anode und einem Anodenbecher, wobei der Becher körperlich und
elektrisch mit der Anode in Kontakt ist und aus einem leitfähigen Träger besteht,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberfläche des Bechers, die mit der
Anode in Kontakt ist, zur Bildung einer Unterschicht zumindest teilweise
mit Kupfer beschichtet ist, wobei zumindest ein Teil der Unterschicht
mit einer Schicht aus Indium überzogen
ist.
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In
einem Ausführungsbeispiel
dieser Ausführungsform
der Erfindung ist die Anodenoberfläche, die der mit der Anode
in Kontakt befindlichen Oberfläche
gegenüberliegt,
mit einer Nickelschicht überzogen.
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In
einer zweiten Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren gemäß Anspruch
12 zur Herstellung eines Anodenbechers für eine alkalische Zink-Luft-Miniaturzelle
gemäß der obigen
Definition.
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In
einer weiteren Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung eine quecksilberfreie Zink-Luft-Miniaturzelle
mit einer mangandioxidhaltigen Kathode und einer zinkhaltigen Anode,
montiert innerhalb eines leitfähigen
Gehäuses
mit einem Kathodenbecher, der mindestens eine Öffnung aufweist, um Luft eintreten
zu lassen, wobei der Kathodenbecher in elektrischem Kontakt mit
der mangandioxidhaltigen Elektrode ist; einem Anodenbecher, der
elektrisch und körperlich
mit der zinkhaltigen Elektrode in Kontakt ist; wobei der Kathodenbecher
an dem Anodenbecher befestigt und gegen diesen isoliert ist; und
wobei der Anodenbecher einen leitfähigen Träger aufweist, der auf einem
Teil zumindest der Innenfläche,
die mit der zinkhaltigen Elektrode in Kontakt ist, eine Unterschicht
aus Kupfer und eine Deckschicht aus Indium aufweist.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
werden in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Bei
der vorliegenden Erfindung weist die mit der Anode in Kontakt befindliche
Oberfläche
des Anodenbechers zumindest eine Teilbeschichtung aus Kupfer auf.
Die Wirkung dieser Unterschicht besteht darin, dass sie einer Passivierung
und/oder einem Angriff durch den Elektrolyten in der Zelle widersteht,
Eigenschaften, die der leitfähige
Träger
des Anodenbechers besitzen kann oder nicht. Die Unterschicht bildet
außerdem
eine Oberfläche,
auf die mit Erfolg eine Deckschicht aufgebracht werden kann.
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Die
Dicke der Unterschicht ist für
die vorliegende Erfindung unwesentlich, und eine für die Anwendung der
Zelle geeignete Dicke kann ohne weiteres durch den Fachmann bestimmt
werden. Wir bevorzugen im allgemeinen eine Dicke der Unterschicht
von mehr als 0,0254 μm
(1 Mikrozoll), noch besser von mehr als 2,45 μm (100 Mikrozoll). Am stärksten bevorzugt
wird eine Dicke dieser Unterschicht von 25,4 mm (1000 Mikrozoll) bis
50,8 μm
(2000 Mikrozoll).
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Die
Unterschicht auf dem Anodenbecher der erfindungsgemäßen Zelle
ist zumindest teilweise mit dem Metall Indium überzogen.
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Der
Metallüberzug
auf dem Anodenbecher kann kontinuierlich oder diskontinuierlich
sein. Die Wahl zwischen Kontinuität oder Diskontinuität des Überzugs
ist z.B. von der Umgebung abhängig,
in der die Zelle verwendet werden soll. So kann beispielsweise,
wenn in der Umgebung hohe Temperaturen auftreten, eine diskontinuierliche
Beschichtung vorteilhaft sein, d.h. dass nur ein Teil der mit der
Anode in Kontakt befindlichen Oberfläche des Anodenbechers bedeckt
ist. In solchen Situationen soll der Überzug vorzugsweise weniger
als 95% der mit der Anode in Kontakt befindlichen Oberfläche des
Anodenbechers bedecken. Das Vorhandensein eines diskontinuierlichen Überzugs
gemäß der obigen
Beschreibung gestattet, dass ein Teil der Unterschicht mit der zinkhaltigen
Elektrode in Kontakt ist. Für
die Verwendung der Zelle bei Umgebungstemperaturen von beispielsweise
etwa 20°C
wird jedoch ein kontinuierlicher Überzug bevorzugt.
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Die
Dicke des Metallüberzugs
auf dem Anodenbecher ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zu denen
beispielsweise die Forderung nach Beseitigung des Quecksilbers aus
der Zelle ohne Beeinträchtigung der
Kenndaten der Zelle sowie die Kosten der Metallschicht gehören. Obwohl
der obere Grenzwert für
die Dicke der Metallschicht weitgehend durch die Kosten bestimmt
wird, bevorzugen wir, dass diese Dicke 1,27 μm (50 Mikrozoll) nicht übersteigt.
Ein geeigneter Dickenbereich für
diese Schicht reicht von 0,0127 μm
(0,5 Mikrozoll) bis 1,27 μm
(50 Mikrozoll), obwohl praktisch kein zusätzlicher Vorteil erreicht wird,
wenn die Dicke der Schicht 0,762 μm
(30 Mikrozoll) übersteigt.
Allgemein wird bevorzugt, die Dicke innerhalb des Bereichs von 0,0254 μm (1 Mikrozoll)
bis 0,127 μm
(5 Mikrozoll) und am besten innerhalb des Bereichs von 0,0254 μm (1 Mikrozoll)
bis 0,0762 μm
(3 Mikrozoll) zu halten.
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Der
erfindungsgemäße Anodenbecher
wird aus einem leitfähigem
Träger
geformt. Typischerweise ist dieser Träger ein Metall, und vorzugsweise
ist dieser Träger
kaltgewalzter Stahl, rostfreier Stahl oder Messing. Da kaltgewalzter
Stahl ein zufriedenstellender Träger
und billig ist, wird er als Trägermaterial
für den
Anodenbecher bevorzugt. Der Stahl kann in Form von Bandmaterialrollen
bezogen werden, bei denen die Bandbreite größer als die Materialdicke ist.
Dies bedeutet, dass das Material zwei breite Oberflächen (d.h.
Flächen)
und zwei Randflächen aufweist.
Bevorzugt wird ein ebener Querschnitt des Bandes im Gegensatz zu
einem konkaven oder konvexen Querschnitt.
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Anodenbecher,
die von vielen Herstellern von Zink-Luft-Miniaturzellen verwendet
werden, sind aus Bandmaterial gemäß der obigen Beschreibung hergestellt
und weisen zwei oder mehrere, zu einem Schichtpaket zusammengepresste
Metallschichten auf. Ein solches laminiertes Band weist im allgemeinen
eine relativ dicke Komponente auf, die als leitfähiger Träger dient, wobei diese dicke
Komponente gewöhnlich
aus Stahl besteht. Das Laminat wird dann durch Aufbringen von dünneren Überzügen aus
einem leitfähigen
Metall, wie z.B. Kupfer, auf die Oberfläche der dicken Stahlkomponente
ausgebildet. Bei der vorliegenden Erfindung kann der leitfähige Träger eine
einzige Schicht sein, z.B. aus Stahl, oder er kann ein Laminat sein,
z.B. aus zwei oder drei Schichten, wobei eine der Schichten aus
Stahl und die andere z.B. aus Kupfer besteht.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann die Oberfläche des Anodenbechers, die
der in Kontakt mit der Anode befindlichen Oberfläche gegenüberliegt, d.h. die zur Außenseite
der Zelle gerichtete Oberfläche,
beschichtet sein, z.B. um ein Rosten der Oberfläche des leitfähigen Trägers zu verhindern,
der sonst der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt wäre. Zu den geeigneten Beschichtungsmaterialien
gehört
z.B. Nickel. Nickel wird wegen seines hellen Aussehens und seiner
Korrosionsbeständigkeit
besonders bevorzugt.
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Die
erfindungsgemäßen Zink-Luft-Miniaturzellen
weisen eine zinkhaltige Anode auf. Derartige Elektroden werden gewöhnlich in
Zellen dieses Typs verwendet, und die Konstruktion solcher Elektroden
ist für
die vorliegende Erfindung nicht wesentlich. Das Fehlen von Quecksilber
in dieser Elektrode wird durch die Metallschicht auf dem Anodenbecher
kompensiert.
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Die
vorliegende Erfindung schafft außerdem ein Verfahren zur Herstellung
eines Anodenbechers, der sich für
die Verwendung in einer quecksilberfreien alkalischen Zink-Luft-Miniaturzelle
eignet. Dieses Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Aufbringen
einer Schicht aus Kupfer auf die Oberfläche eines leitfähigen Trägers zur
Bildung einer Unterschicht, Aufbringen von Indium durch Elektroplattieren
zumindest auf einen Teil der Unterschicht, und Formen des beschichteten
Materials zu einem becherförmigen
Körper,
so dass der beschichtete Teil an der Innenseite des becherförmigen Körpers liegt.
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Das
bevorzugte Verfahren zur Herstellung eines Anodenbechers, der sich
zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Zelle eignet, ist das Plattieren
einer Seite eines Stahlbandes, z.B. des oben beschriebenen Bandmaterials,
mit Unterschichtmaterial. In einem weiteren Schritt wird die gegenüberliegende
Seite des Stahlbandes, d.h. die nicht kupferbeschichtete Seite,
mit einer äußeren Schicht
plattiert, z.B. mit Nickel. Schließlich wird Indium auf einen
so großen
Teil der Kupferschicht wie erforderlich aufgebracht, wodurch ein mehrschichtiges
Band ausgebildet wird. Aus dem mehrschichtigen Band werden Scheiben
ausgestanzt, aus denen die Anodenbecher geformt werden, und durch
herkömmliche
Metallumformeinrichtungen verarbeitet, um den Anodenbecher herzustellen.
Die Verarbeitung muss so erfolgen, dass die Indiumschicht den konkaven Teil
bzw. die Innenfläche
des Bechers und die Nickelschicht den konvexen Teil bzw. die Außenfläche des
Bechers bildet.
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Das
Elektroplattieren des Metalls auf die Oberfläche des leitfähigen Trägers bietet
verschiedene Vorteile im Vergleich zu anderen Verfahren zum Aufbringen
eines Metalls auf die Oberfläche
des Stromabnehmers einer Alkalizelle. Diese Vorteile sind im folgenden
aufgeführt.
- 1. Eine elektrolytische Abscheidung von Indium
auf den leitfähigen
Träger,
beispielsweise Bandmaterial, bedeutet, dass die Gleichmäßigkeit
der Metallplattierung nicht genau gesteuert werden kann. Offensichtlich würde die
gleichmäßige Abscheidung
eines Metalls auf die Oberfläche
eines vorgeformten Anodenbechers wegen der becherförmigen Gestalt
dieses Zellenbestandteils außergewöhnliche
Schwierigkeiten bieten.
- 2. Das direkte Elektroplattieren auf ein leitfähiges Material
in Form von Bandmaterial versetzt den Hersteller in die Lage, die
Anordnung des plattierten Materials genau zu steuern. Die selektive
Steuerung des Plattierungsverfahrens ist für die Batteriehersteller von
Bedeutung. Alternative Plattierungsverfahren, z.B. die Trommelgalvanisierung,
wären in
diesem Falle nicht geeignet. Vorgeformte, mittels Trommelplattierung
beschichtete Becher wären
wegen der Bedingungen eines Trommelplattierungsverfahrens auf beiden
Seiten des leitfähigen
Trägers
beschichtet. Wie oben erörtert,
ist es wichtig, dass das Metall, welches auf die in Kontakt mit
der Anode befindliche Oberfläche
des Anodenbechers aufgebracht wird, nicht auch die gegenüberliegende
Oberfläche
des Anodenbechers verunreinigt, d.h. die Oberfläche, die von der Zelle abgewandt
ist.
- 3. Unter Anwendung eines Elektroplattierungsverfahrens ist es
möglich,
die Dicke des auf den Träger
aufgebrachten Metalls mit höherer
Genauigkeit zu steuern. Auf diese Weise kann die oben diskutierte
bevorzugte Metalldicke ohne weiteres mit Hilfe eines elektrolytischen
Abscheideverfahrens erzielt werden. Die Anwendung anderer, herkömmlicher
Plattierungsverfahren, wie z.B. der galvanischen Abscheidung der
im Elektrolyten enthaltenen Metallionen auf die Oberfläche des
Anodenbechers, gestattet keine genaue Abscheidung der durch die
vorliegende Erfindung geforderten Metallmengen auf die Oberfläche des
Anodenbechers.
- 4. In speziellen Anwendungen wird eine diskontinuierliche Metallüberzugsschicht
bevorzugt. Die Anwendung eines Elektroplattierverfahrens gestattet
die genaue Abscheidung des Metalls auf die Oberfläche des Anodenbechers
und ermöglicht
dadurch die Abscheidung einer diskontinuierlichen Schicht. Dies
ist besonders deshalb der Fall, weil sich auf dem Anodenbecher eine
Unterschicht befindet, und es ist wichtig, dass Teile dieser Unterschicht
direkt mit der Anode in Kontakt kommen können, um sicherzustellen, dass
bei einer Lagerung der Zelle bei hohen Temperaturen die Impedanz
der Zelle nicht zu stark ansteigt.
- 5. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass
das elektrolytische Abscheideverfahren wirksam ist, wenn die chemische
Verdrängung
von Indiumionen nicht verwendet werden kann. Der chemische Verdrängungsprozess
beruht auf der Gegenwart einer reduzierenden Komponente, wie z.B.
Zink, auf der Oberfläche
des Trägers.
Wenn die Oberfläche
des leitfähigen
Trägers
die reduzierende Komponente nicht enthält, dann kann Indium nicht
durch chemische Abscheidung aufgebracht werden.
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Die
erfindungsgemäße alkalische
Zink-Luft-Miniaturzelle kann dann ausgebildet werden, indem ein zinkhaltiges
Gel in den durch einen Anodenbecher abgegrenzten Hohlraum in der
oben beschriebenen Form eingebracht und der gefüllte Anodenbecher dann mit
einem Kathodenbecher kombiniert wird, der ein Metalloxid enthält, z.B.
Mangandioxid, wobei dieser Becher mindestens eine Öffnung aufweist,
um Luft in die Zelle eintreten zu lassen. Eine fertige elektrochemische
Zelle erhält
man nach Hinzufügen
einer Dichtung, die typischerweise aus Kunststoff besteht, wie z.B.
aus Nylon, um elektrisch nichtleitend zu sein, wobei die Dichtung den
Anodenbecher elektrisch vom Kathodenbecher trennt und das Auslaufen
des Elektrolyten aus der Zelle verhindert.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert, die
in Schnittdarstellung eine Zink-Luft-Miniaturzelle mit einem Anodenbecher
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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Wie
in der Zeichnung dargestellt, ist die größte Komponente der Zink-Luft-Zelle
ein offener Metallbehälter 2,
der als Kathodenbecher bezeichnet wird. Der Kathodenbecher 2 besteht
im allgemeinen aus vernickeltem Stahl, der so geformt ist, dass
er einen relativ ebenen zentralen Bereich 4 aufweist, der
mit einer aufrecht stehenden Wand 6 von gleichmäßiger Höhe zusammenhängt und
von dieser umgeben wird. In den Boden 4 des Bechers 2 sind
zwei kleine Löcher 8 gestanzt,
um als Lufteintrittsöffnungen
zu dienen. Eine Schicht aus porösem
Material 10 bedeckt die Innenfläche der Luftlöcher und
dient als Luftverteilungsmembran. Eine Schicht aus Polytetrafluorethylen 12 bedeckt
den gesamten Boden des Kathodenbechers 2 einschließlich der Luftverteilungsmembran 10.
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Die
zweite Hauptkomponente der Zelle ist eine Luftelektrode 14,
die angrenzend an die Innenfläche der
Polytetrafluorethylenschicht 12 angeordnet ist. Diese Elektrode 14 enthält mehrere
Bestandteile, zu denen gehören:
Ein Metallsieb 16; ein in das Sieb 16 eingebettetes
Gemisch aus Manganoxiden und Kohlenstoff; eine Sperrschicht 18,
die verhindert, dass der Elektrolyt der Anode in die Kathode 14 eindringt,
und ein saugfähiges Trennelement 20.
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Die
dritte Komponente der Zelle ist eine im allgemeinen becherförmige Metallkomponente 22,
die das Oberteil der Zelle bildet und allgemein als Anodenbecher
bezeichnet wird. In der Abbildung ist der Rand 24 des Anodenbechers
auf sich selbst zurückgeschlagen,
wodurch eine Doppelwand entsteht. Der Anodenbecher 22 kann
aus einem dreischichtigen Material mit Kupfer 33 bestehen,
das auf die blanke Seite eines nickelbeschichteten Stahlbandes auflaminiert
ist. Eine Nickelschicht 35 schützt die Außenfläche des Stahlbandes 37, die
zwischen der Nickelschicht 35 und der Kupferschicht 33 liegt.
Andere Laminate, aus denen der Anodenbecher bestehen kann, sind
u.a. ein zweischichtiges Laminat, z.B. Kupfer auf einem Träger aus
rostfreiem Stahl, oder ein aus mehr als drei Schichten bestehendes
Laminat. Aus diesem laminierten Metallband ausgestanzte runde Scheiben
werden dann zu Anodenbechern umgeformt. In dieser Abbildung bildet
die Kupferschicht 33 die Innenfläche des Anodenbechers und kommt
in direkten Kontakt mit dem Anodengemisch.
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Die
vierte Komponente der Zelle ist das Anodengemisch 26, das
ein Gemisch aus Zinkteilchen, Elektrolyt und organischen Verbindungen
aufweisen kann, wie z.B. Bindemittel und Korrosionsschutzmittel,
welche die Anode der Batterie bilden. Ein röhrenförmiger Ring oder eine Dichtungsmanschette 28 aus
einem elastomeren Material dient als Dichtung. Die Unterkante der
Dichtungsmanschette 28 ist so geformt, dass eine nach innen
gewandte Lippe 30 entsteht, die an den Rand des Anodenbechers 22 anstößt. Der
Kathodenbecher 2 wird zusammen mit der eingesetzten Luftelektrode 14 und
den dazugehörigen
Membranen umgestülpt
und an die vormontierte Baugruppe aus Anodenbecher und Dichtungsmanschette
angepresst. Beim Umstülpen
wird die Kante des Kathodenbechers 2 mit einer Spannhülse nach
innen gedrückt.
Der Rand 32 des Kathodenbechers wird dann gegen die Elastomer-Dichtungsmanschette 28 zwischen
dem Kathodenbecher 2 und dem Anodenbecher 22 zusammengedrückt, wodurch
eine Dichtung und eine elektrische Barriere zwischen dem Anodenbecher 22 und
dem Kathodenbecher 2 entsteht. Über der Öffnung 8 kann ein
geeigneter Klebestreifen 38 angebracht werden, bis die
Zelle gebrauchsfertig ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Indiumschicht 34 (übertrieben dargestellt) auf
einer Seite der Anodenscheibe aufgebracht, bevor diese zu einem
Becher 22 umgeformt wird. Wie in der Zeichnung dargestellt,
bildet die Indiumschicht 34 die Innenfläche des Bechers 22,
der einen Hohlraum 36 begrenzt, in den das Anodengemisch 26 eingebracht
wird. Wie oben angegeben, kann die Indiumschicht eine kontinuierliche oder
diskontinuierliche Schicht sein. Da die Unterschicht der Innenfläche des
Bechers 22 in diesem Ausführungsbeispiel aus Kupfer 33 besteht,
kann die chemische Verdrängung
des nach dem Stand der Technik benutzten Verfahrens nicht verwendet
werden, da dieses Verfahren auf der Gegenwart von Zink oder irgendeiner anderen
reduzierenden Komponente beruht.
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Die
folgenden Beispiele veranschaulichen die Vorteile der erfindungsgemäßen Zellen,
sollen aber auf keinerlei Weise den Schutzumfang der Erfindung einschränken.
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BEISPIEL 1
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Es
wurden mehrere Chargen von Zink-Luft-Miniaturzellen zusammengesetzt,
um die Auswirkung des Elektroplattierens von Indium auf die in Kontakt
mit der Anode befindliche Oberfläche
des Anodenbechers zu beurteilen. Alle Zellen hatten Abmessungen
von etwa 11,557 mm (0,455 Zoll) Durchmesser und 5,33 mm (0,210 Zoll)
Höhe. Diese
Batterien werden gewöhnlich
als "Größe 675" bezeichnet.
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In
dem ersten von zwei Tests enthielt die Kontrollcharge, bezeichnet
als Charge A, 6% Quecksilber (Quecksilber/Zink-Verhältnis) in
der Anode, und der Anodenbecher war nicht mit Indium plattiert.
Die Charge B enthielt kein Quecksilber in der Anode und keine Indiumplattierung
auf dem Anodenbecher. Die Chargen C bis G enthielten kein Quecksilber
in der Anode, aber die Anodenbecher waren mit Indium in den folgenden
Dicken plattiert:
- Charge C: 0,0254 μm (ein Mikrozoll);
- Charge D: 0,0762 μm
(drei Mikrozoll);
- Charge E: 0,381 μm
(fünfzehn
Mikrozoll);
- Charge F: 0,762 μm
(dreißig
Mikrozoll); und
- Charge G: 1,27 μm
(fünfzig
Mikrozoll).
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Jede
Charge wurde in vier Partien aufgeteilt, die aus je drei Zellen
bestanden. Alle Zellen wurden dann kontinuierlich an einem 625-Ohm-Widerstand
bis auf 0,9 Volt entladen. Die Testbedingungen für die Zellen variierten wie
folgt.
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A.
Die erste Partie wurde innerhalb weniger Tage nach dem Zusammenbau
der Zellen getestet. Die zweite Partie wurde eine Woche lang einer
Alterung bei 71°C
unterworfen und dann getestet. Die dritte Partie ließ man vor
dem Testen zwanzig Tage bei 60°C
altern. Die vierte Partie wurde vierzig Tage lang einer Alterung bei
60°C unterworfen
und dann getestet.
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Die
Ladung für
jede Partie (gemessen in Milliamperestunden) bis zur vorgesehenen
Abschaltung ist in Tabelle I dargestellt. Diese Daten stützen die
unerwartete Schlussfolgerung, dass beim Vergleich der ersten drei
Partien alle Zellen in den Chargen C bis G, d.h. denjenigen mit
indiumplattierten Anodenbechern, jedoch ohne Quecksilber in der
Anode, mehr Leistung lieferten als Zellen von vergleichbarer Alterung
in der Charge A (6% Quecksilber, kein Indium) oder der Charge B
(kein Quecksilber und kein Indium).
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Aus
den Zellen, die vierzig Tage bei 60°C gealtert wurden (d.h. aus
der vierten Partie in jedem Falle) lässt sich keine klare Schlussfolgerung
ziehen, da die Zellen von zwei der fünf indiumplattierten Chargen
eine bessere Leistung lieferten als die Kontrollgruppe, während die
Zellen von zwei anderen Chargen eine etwas geringere Leistung und
die von einer Charge eine wesentlich geringere Leistung lieferten.
Diese widersprüchlichen
Ergebnisse sind bei Zellen, die nach vierzig Tagen bei der relativ
hohen Temperatur von 60°C
getestet werden, nicht ungewöhnlich,
da unter diesen Bedingungen irgendein anderer Faktor als die Grenzfläche zwischen
Stromabnehmer und Anode das Verhalten der Zellen steuert. TABELLE I
| A | B | C | D | E | F | G |
6% Hg/Zn | kein Hg
Indiumplattierungsdicke |
Partie | Zellenalter | (nicht-plattiert) | (nicht-plattiert) | 0,0254 μm | 0,0762 μm | 0,381 μm | 0,762 μm | 1,27 μm |
| | | | | | | | |
1 | anfangs | 494 | 477 | 533 | 533 | 520 | 516 | 516 |
| | | | | | | | |
2 | 1
Woche bei 71°C | 494 | 461 | 532 | 533 | 511 | 517 | 504 |
| | | | | | | | |
3 | 20
Tage bei 60°C | 496 | 443 | 500 | 491 | 511 | 502 | 510 |
| | | | | | | | |
4 | 40
Tage bei 60°C | 491 | 461 | 504 | 487 | 480 | 504 | 423 |
| | | | | | | | |
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B.
Die Impedanz von fünf
Zellen aus jeder Charge und jeder Partie wurde nach einer Lagerung
bei 71°C
geprüft.
Diese Daten sind in Tabelle II dargestellt. Diese Daten stützen die
unerwartete Schlussfolgerung, dass quecksilberfreie alkalische Zink-Luft-Miniaturzellen,
die mit Indium elektroplattierte Anodenbecher enthalten, im Vergleich
zu ähnlich
gealterten Zellen, die kein Quecksilber und kein Indium enthalten,
wesentlich niedrigere Impedanzwerte und im Vergleich zu Zellen,
die 6% Quecksilber und kein Indium enthalten, eine vergleichbare
Impedanz liefern. TABELLE II
| A | B | C | D | E | F | G |
| 6%
Hg/Zn | kein Hg
Indiumplattierungsdicke |
Zellenalter | (nicht
plattiert) | (nicht
plattiert) | 0,0254 μm | 0,0762 μm | 0,381 μm | 0,762 μm | 1,27 μm |
anfangs | 6,3 | 7,5 | 6,9 | 7,7 | 5,4 | 5,6 | 5,3 |
|
2
Wochen | 8,0 | 20,2 | 6,6 | 7,4 | 8,1 | 8,4 | 5,3 |
4
Wochen | 8,9 | 35,0 | 9,8 | 9,7 | 9,5 | 10,3 | 8,8 |
6
Wochen | 8,4 | 73,0 | 10,4 | 10,0 | 10,3 | 11,7 | 11,7 |
8
Wochen | 9,0 | * | 10,2 | 11,4 | 12,7 | 14,1 | 13,1 |
- * Test wegen Undichtigkeit der Zelle abgebrochen.
-
BEISPIEL 2
-
Es
wurden mehrere Chargen von Zink-Luft-Miniaturzellen zusammengesetzt,
um die Auswirkung des Elektroplattierens von Indium auf die in Kontakt
mit der Anode befindliche Oberfläche
des Anodenbechers zu beurteilen. Diese Becher wurden dann in Zellen
eingebaut, die außerdem
0,2 mg Indium pro Gramm Zink in der Anodenmasse enthielten. Das
Indium wurde dem Zink in Form von Indiumhydroxid zugesetzt.
-
Ebenso
wie in Beispiel 1 hatten alle Batterien in diesem Test Abmessungen
von etwa 11,557 mm (0,455 Zoll) Durchmesser und 5,33 mm (0,210 Zoll)
Höhe. Die
Zusammensetzung des Anodenbechers in der Kontrollcharge dieses Beispiels,
die als Charge A bezeichnet wurde, war identisch mit derjenigen
in der Kontrollcharge in Beispiel 1. Bei den Zellen in dieser Charge
wurde der Anode kein Indiumhydroxid zugesetzt. Die Charge H enthielt
kein Quecksilber, kein auf den Anodenbecher plattiertes Indium und
0,2 mg Indium pro Gramm Zink in der Anodenmasse. Die Chargen I und
J waren identisch mit der Charge H, außer dass ihre Anodenbecher
mit Indium in einer Dicke von 0,0254 μm (einem Mikrozoll) bzw. 0,0762 μm (drei Mikrozoll)
elektroplattiert waren.
-
Jede
Charge wurde in vier Partien von je drei Zellen unterteilt. Alle
Zellen wurden dann an einem 625-Ohm-Widerstand kontinuierlich auf
0,9 Volt entladen. Die Testbedingungen für die Zellen variierten wie folgt.
-
A.
Die erste Partie wurde innerhalb weniger Tage nach dem Zusammensetzen
der Zellen getestet. Die zweite, die dritte und die vierte Partie
wurden vor dem Test einer Alterung über eine Woche bei 71°C; zwanzig Tage
bei 60°C
bzw. vierzig Tage bei 60°C
unterworfen. Die Ladung für
jede Partie (gemessen in Milliamperestunden) bis zur vorgesehenen
Abschaltung ist in Tabelle III dargestellt. Die Daten stützen die
Schlussfolgerung, dass alle Zellen in den ersten drei Partien der
Chargen I und J, d.h. diejenigen mit indiumplattierten Anodenbechern
und ohne Quecksilber in der Anode, eine höhere Leistung als Zellen mit
vergleichbarer Alterung in der Charge A oder der Charge H lieferten.
Aus den Zellen, die einer Alterung über vierzig Tage bei 60°C unterworfen
wurden, d.h. aus der vierten Partie in jedem Falle, lässt sich
keine klare Schlussfolgerung ziehen, da in diesen Partien die Zellen
aus der Charge I eine geringere Leistung lieferten als die Zellen
aus der Charge A, während
die Zellen aus der Charge J mehr Leistung lieferten als die Zellen
aus der Charge A. Wie bereits früher
erläutert,
ist diese Art der Anomalie in den Leistungsdaten nicht ungewöhnlich,
wenn Zellen eine relativ lange Zeit (d.h. vierzig Tage) bei einer
relativ hohen Temperatur (60°C)
gelagert werden. TABELLE III
| A | I | J | H |
6%
Hg/Zn | Indiumplattierungsdicke | kein
Hg |
Partie | Zellenalter | (nicht
plattiert) | 0,0254 μm* | 0,0762 μm* | (nicht
plattiert) |
|
1 | anfangs | 494 | 514 | 544 | 507 |
2 | 1
Woche bei 71°C | 494 | 515 | 526 | 480 |
3 | 20
Tage bei 60°C | 496 | 510 | 510 | 483 |
4 | 40
Tage bei 60°C | 491 | 485 | 523 | 455 |
- * 0,2 mg Indium/g Zink als Indiumhydroxid
zugesetzt.
-
B.
Die Impedanz von fünf
Zellen aus jeder Charge und jeder Partie mit den oben angegebenen
Zusammensetzungen wurde nach einer Lagerung bei 71°C geprüft.
-
Die
Ergebnisse sind in Tabelle IV angegeben (die Ladung ist in Milliamperestunden
gemessen).
-
Diese
Daten stützen
die Schlussfolgerung, dass quecksilberfreie alkalische Zink-Luft-Miniaturzellen, die
Indiumhydroxid in der Anode und mit Indium elektroplattierte Anodenbecher
enthielten, sowohl im Vergleich zu ähnlich gealterten Zellen, die
kein Quecksilber, kein auf den Anodenbecher elektroplattiertes Indium,
aber Indiumhydroxid in der Anode enthielten, als auch im Vergleich
zu Zellen, die 6% Quecksilber und überhaupt kein Indium enthielten,
niedrigere Impedanzwerte lieferten. TABELLE IV
| A | I | J | H |
6%
Hg/Zn | Indiumplattierungsdicke | kein
Hg |
Zellenalter | (nicht
plattiert) | 0,0254 μm | 0,0762 μm | (nicht
plattiert) |
|
anfangs | 6,3 | 8,0 | 6,7 | 7,4 |
2
Wochen | 8,0 | 7,1 | 7,3 | 10,6 |
4
Wochen | 8,9 | 7,6 | 8,3 | 11,6 |
6
Wochen | 8,4 | 7,4 | 8,5 | 16,5 |
8
Wochen | 9,0 | 7,9 | 8,9 | 19,9 |
-
Durch
Vergleich der Leistungs- und Impedanzdaten in Beispiel 1 und Beispiel
2 lassen sich die folgenden Schlussfolgerungen ziehen.
- (a) Die Zugabe von 0,2 mg Indium pro Gramm Zink zur Anodenmasse
der quecksilberfreien alkalischen Zink-Luft-Miniaturzellen, die
mit Indium elektroplattierte Anodenbecher enthalten, ergab kein
wesentliche Verbesserung oder Beeinträchtigung der Versorgungsleistung
bei einem Dauertest an 625 Ohm.
- (b) Die Zugabe von 0,2 mg Indium pro Gramm Zink zur Anodenmasse
von quecksilberfreien alkalischen Zink-Luft-Miniaturzellen, die
mit Indium elektroplattierte Anodenbecher enthalten, verbesserte
die Impedanz von Zellen, die bei 71°C gelagert wurden.